Niederschrift (öffentlich)

über die 14. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie


am 26.10.2022
Messe Westfalenhallen, Halle 1U




Sitzungsdauer: 16:00 - 18:12 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder

RM Anna Spaenhoff (SPD) Vorsitzende


RM Gudrun Heitkamp i. V. für RM Uwe Kaminski (SPD)
RM Dominik De Marco (SPD)
RM Christian Barrenbrügge (CDU)
RM Britta Gövert (Bündnis 90/Die Grünen) stellv. Vorsitzende
RM Elisabeth Brenker (Bündnis 90/Die Grünen)
RM Dr. Petra Tautorat (Die Linke+)
RM Antje Joest (FDP/Bürgerliste)
Regina Büchle i. V. für Sophie Niehaus (SJD Die Falken)
Hanna Biskoping (Naturfreundejugend)
Regina Kaiser (Ev. Jugend)
Mirja Düwel (Arbeiterwohlfahrt)
Uta Schütte-Haermeyer (Diakonisches Werk)
Christoph Gehrmann (Caritas)

2. Beratende Mitglieder

StR’in Monika Nienaber-Willaredt


Jan-Hendrik Schröder i. V. für Dr. Annette Frenzke-Kulbach (Fachbereichsleiterin Verw. Jugendamt)
Anke Schulte (Vertreterin der Lehrerschaft)
Tim Hammerbacher (Ev. Kirche)
Thomas Oppermann (Humanistischer Verband)
Gunter Niermann i. V. füe Karen Schubert-Wingenfeld (Der Paritätische)
Fatma Karaca-Tekdemir (Integrationsrat)
Jana Göbel (Jugendamtselternbeirat, fr. Stadtelternrat)
Gabriele Beckmann (Behindertenpolitisches Netzwerk)
Reiner Gerd Kunkel (Seniorenbeirat)

3. Verwaltung

Monika Bornemann


Sandra Fischer
Thorsten Funck
Oliver Gernhardt

Dr. Jo Jonas
Florian Käppel
Hiltrud Schröder
Michaela Ullmann





4. Gäste

./.


5. Geschäftsführung

Sabine Weber



Nicht anwesend waren:

RM Ute Mais (CDU)
Peter Prause (Richter)
Melanie Flusche (Agentur für Arbeit)
Klaus Beisemann (Kreispolizeibehörde)
Michael Vogt (Kath. Kirche)
Leonid Chraga (Jüdische Kultusgemeinde)
Andrea Husmann (JobCenterDortmund)

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 14. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie,
am 26.10.2022, Beginn 16:00 Uhr,
Messe Westfalenhallen, Halle 1U






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 21.09.2022


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -

2.0 Aktuelle Lage Flüchtlinge Ukraine
Mündlicher Bericht

2.1 Neufassung der Satzung der Stadt Dortmund über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege zum 01.01.2023
Empfehlung/ Bereits zur Sitzung 21.09.2022 versandt
(Drucksache Nr.: 25265-22)

2.1.1 Neufassung der Satzung der Stadt Dortmund über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege zum 01.01.2023
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion) /Bereits zur Sitzung 21.09.2022 versandt
(Drucksache Nr.: 25265-22-E1)

2.1.2 Neufassung der Satzung der Stadt Dortmund über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege zum 01.01.2023
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+) /Bereits zur Sitzung 21.09.2022 versandt
(Drucksache Nr.: 25265-22-E2)

2.1.3 Neufassung der Satzung der Stadt Dortmund über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege zum 01.01.2023
Stellungnahme der Verwaltung vom 10.10.2022
(Drucksache Nr.: 25265-22-E3)

2.2 Erhöhung der Fachberatungspauschale pro Platz in der Kindertagespflege ab 01.01.2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24680-22)

2.3 Projekt JOBWINNER – Weiterführung des Projektes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25409-22)

2.4 Vorlage des Abschlussberichtes zur Evaluation des Netzwerks INFamilie der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme/ Bericht einsehbar unter: https://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/familie_und_soziales/familienportal/familienprojekt/netzwerk_infamilie/veroeffentlichungen_4/index.html
(Drucksache Nr.: 25442-22)

2.5 Sachstandsbericht zur Neuorganisation des Jugendamtes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25170-22)

2.6 Kinder- und Jugendförderplan 2021 bis 2025 - Präsentation der bisherigen Aktivitäten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25405-22)

2.7 Sachstandsbericht zur Weiterentwicklung des Fritz-Henßler-Hauses
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24106-22)

3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche und Externe

3.1 Bericht zur Energiemangellage
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 22.09.2022/ Hier: Punkt 5 - Antrag Fraktion Die Linke+ (Drucksache Nr.: 25781-22-E2)
(Drucksache Nr.: 25781-22)

3.2 Umwandlung von Honorarverträgen in feste Arbeitsverhältnisse, Auftrag an die Verwaltung aus dem Haushaltsbegleitbeschluss (DS-Nr.: 22100-21)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25827-22)

3.3 Maßnahmen aus Brandschutzrückstellungen - 13. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25568-22)

3.4 Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 12. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25557-22)

3.5 Sachstand zum Haushaltsbegleitbeschluss zur Entwicklung eines Aktionsplanes "Angsträume City"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25188-22)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 20.09.2022
(Drucksache Nr.: 25188-22)

3.6 Beschaffung von CO2-Messgeräten für Schulen, Kindertageseinrichtungen, Brückenprojekte und Kindertagespflegeeinrichtungen in Dortmund aus finanziellen Mitteln des Förderprogramms des Landes NRW
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25691-22)

3.7 Immobilien-Managementbericht (2. Quartal 2022)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25668-22)

4. Anträge / Anfragen und Stellungnahmen

4.1 Empfehlungen zum Aufenthaltsbestimmungsrecht
Stellungnahme der Verwaltung v. 26.09.2022
(Drucksache Nr.: 25777-22-E2)

4.2 Randzeiten- und Notfallbetreuung für Kinder
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 26076-22)

4.3 Nordstadtliga
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26077-22)

4.4 Kinderschutz
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26078-22)

5. Mitteilungen der Vorsitzenden






Frau Spaenhoff eröffnete die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Ferner wies sie gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Dortmund, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung der Sitzung hin.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Brenker benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

Frau Düwel und Herr Gehrmann erklärten sich zu TOP 2.2 „ Erhöhung der Fachberatungspauschale pro Platz in der Kindertagespflege am 01.01.2023“ befangen.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Fraktion B´90/ Die Grünen zieht den TOP 4.4 „Kinderschutz“ zurück.

Die Jugendverbände bitten im Wege der Dringlichkeit um Erweiterung der Tagesordnung um den TOP „Antrag auf Kompensation der Kostenexplosion bei den freien Trägern 2023, Drucksache Nr.: 26189-22). Der Antrag wird als eingebracht betrachtet und unter TOP 4.5 auf die Tagesordnung genommen.

Die Tagesordnung wurde mit diesen Änderungen einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 21.09.2022

Die Niederschrift über die 13. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 21.09.2022 wurde einstimmig genehmigt.


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -

zu TOP 2.0
Aktuelle Lage Flüchtlinge Ukraine

Frau Nienaber-Willaredt berichtete ausführlich über die aktuelle Lage der Flüchtlinge aus der Ukraine (Zahlen zur Niederschrift).



zu TOP 2.1
Neufassung der Satzung der Stadt Dortmund über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege zum 01.01.2023
Empfehlung/ Bereits zur Sitzung 21.09.2022 versandt
(Drucksache Nr.: 25265-22)
Neufassung der Satzung der Stadt Dortmund über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege zum 01.01.2023
Hier: Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25265-22-E1)
Neufassung der Satzung der Stadt Dortmund über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege zum 01.01.2023
Hier: Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 25265-22-E2)
Neufassung der Satzung der Stadt Dortmund über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege zum 01.01.2023
Hier: Stellungnahme der Verwaltung vom 10.10.2022
(Drucksache Nr.: 25265-22-E3)


Es liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen B´90/ Die Grünen und CDU vor:

…die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU bitte um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags.
Beschlussvorschlag:

- Die Verwaltung wird beauftragt, eine Übergangslösung zur Anrechnung von Berufserfahrung und Qualifikation zu erarbeiten (analog zur höchsten Stufe), die solange gilt, bis alle TPP eine entsprechende Möglichkeit erhalten, die notwendige Anschlussqualifizierung zu absolvieren.

- Die vorgesehene Geldleistung wird um jährlich 1,5 Prozent angepasst. Dies gilt auch für die im Satzungsentwurf unter § 9 „Laufende Geldleistung“ Abs. 2 d), e), g) und j) aufgeführten Pauschalbeträge.

- Der § 9 „Laufende Geldleistung“ Abs. 2 f) des Satzungsentwurfes wird dahingehend angepasst, dass Vertretungsstunden an einzelnen Tagen „spitz“ entsprechend der vorher vereinbarten Zeiten abzurechnen sind. Sollte das Kind an den vereinbarten Tagen nicht oder nur kürzer gebracht werden, werden die Vertretungskräfte auch für nicht geleistete, aber vorgehaltene Stunden bezahlt.

- Die entsprechenden zusätzlichen Mittel sind in der Haushaltsplanung zu berücksichtigen.

Begründung:
Die Tagespflegepersonen nehmen eine wichtige und entsprechend wertzuschätzende Arbeit wahr. Da die Qualität der Kindertagespflege hierbei von großer Bedeutung ist, begrüßen die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU die Qualifizierungsoffensive und die Anpassung der Vergütung ausdrücklich. Eine Ungerechtigkeit wird jedoch mit Blick auf die Vergütung von Neueinsteigern und erfahrenen Kräften. So erhalten beispielsweise Tagespflegepersonen, die neu in die Kindertagespflege einsteigen, nach einer 300h-Ausbildung einen höheren Stundensatz als pädagogische Fachkräfte. Um dies zu verhindern und einer damit verbundenen Unzufriedenheit bei den Dortmunder Tagespflegepersonen vorzubeugen, beantragen die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU die oben genannten Änderungen. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass es derzeit nicht ausreichend Qualifizierungsmöglichkeiten nach Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) (80 h) und auch für Kindertagespflegepersonen der Stufe 2 im QHB-Programm 160+ gibt….



Des Weiteren liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Linke+ vor:

..die Fraktion DIE LINKE + bittet um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags:
1. Die Urlaubstage der Kindertagespflegepersonen werden von 20 Tage auf 30 Tage erhöht.
2. Bei Krankheitstagen der Kindertagespflegepersonen werden die Geldleistungen für eine Dauer von 30 Tagen statt bisher 20 Tagen gewährt.

Des Weiteren bitten wir die Verwaltung zu prüfen:
1. Wird die Höhe der Mietkostenförderungen regelmäßig an den aktuellen Mietspiegel für die Stadt Dortmund angepasst?
2. Was wird die Stadt Dortmund unternehmen, um die Kindertagespflegepersonen bei den horrend gestiegenen Energiepreisen zu unterstützen?....


Weiterhin liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 26.09.2022 vor:

…in der letzten Sitzung im Ausschuss am 21.09.2022 wurde die Verwaltung beauftragt, zu den nachfolgend gestellten Forderungen der Fraktionen Stellung zu nehmen und die damit verbundenen finanziellen Auswirkungen darzulegen.

Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen und CDU:

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Übergangslösung zur Anrechnung von Berufserfahrung und Qualifikation zu erarbeiten (analog zur höchsten Stufe), die solange gilt, bis alle TPP eine entsprechende Möglichkeit erhalten, die notwendige Anschlussqualifizierung zu absolvieren.
Gemäß § 21 Abs. 2 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) sollen Kindertagespflegepersonen (KTPP), die diese Tätigkeit erstmalig aufnehmen, ab dem Kindergartenjahr 2022/2023 über eine QHB-Qualifikation verfügen.

Vor dem Hintergrund beschloss der AKJF am 24.11.2021 den Abschluss eines Rahmenvertrages zur Durchführung der Grundqualifizierung von KTPP für den Zeitraum bis zum 31.12.2025 (s. Drucksache-Nr.: 22794-21). Das Augenmerk der Qualifizierung richtet sich hierbei auf neue KTPP und zwar mit dem Ziel, das Platzkontingent in der Kindertagespflege stabil zu halten.
Durch den Beschluss zur Grundqualifizierung wurden zwei Kurse im laufenden Jahr, drei Kurse in 2023 und je vier Kurse ab 2024 von jeweils 300 Stunden festgelegt, wobei jährlich von 25 Plätzen zur Anschlussqualifizierung der bereits praktizierenden KTTP ausgegangen worden ist. Ein entsprechender Rahmenvertrag ist bereits bis Ende des Jahres 2025 mit dem Evangelischen Bildungswerk abgeschlossen worden. Ziel des Qualifizierungskonzepts ist es, das gesetzlich vorgeschriebene Qualifizierungsniveau nach QHB qualitativ herauszustellen. Die einschlägige Forderung, alle KTPP im Hinblick auf die mit der Qualifizierung nach QHB einhergehenden Geldleistung (vorübergehend) gleich zu stellen, würde diesem Ziel zuwiderlaufen.

Weiterhin erscheint ein Übergangsmanagement bis zu dem Zeitpunkt, an dem alle KTPP die Möglichkeit hätten, eine Anschlussqualifizierung zu absolvieren, unter realen Gesichtspunkten schwer umsetzbar. Erfahrungsgemäß wird eine Vielzahl der Betroffenen eine Anschlussqualifizierung ausschließen, da sie sich beispielsweise zur Ruhe setzen oder andere berufliche Ziele verfolgen.
Im Verhältnis zur Gesamtzahl der aktuell tätigen KTPP und den jährlich vorhandenen Fortbildungskapazitäten würde die Einführung der geforderten Übergangslösung überdies viele Jahre andauern und dem eigentlichen Zweck der Satzungsregelung, einen Anreiz für die QHB- Qualifizierung zu legen, grundsätzlich zuwiderlaufen.

Mit Einführung der unter § 9 Abs. 2 lit. a) festgelegten Stufen des Satzungsentwurfs wird insofern keine KTPP finanziell schlechter gestellt.

Die geforderte Übergangslösung, wonach alle KTPP die laufenden Geldleistungen gemäß der höchsten Stufe 3 (QHB) erhalten, würden Mehraufwendungen für das Jahr 2023 in Höhe von ca. 2 Millionen Euro zur Folge haben.


Die vorgesehene Geldleistung wird um jährlich 1,5 Prozent angepasst. Dies gilt auch für die im Satzungsentwurf unter § 9 „Laufende Geldleistung“ Abs. 2 d), e), g) und j) aufgeführten Pauschalbeträge.

Die Dynamisierung der Werte würde erstmals ab dem Jahr 2024 zum Tragen kommen und Mehraufwendungen jährlich in Höhe von ca. 5.000 Euro umfassen.


Der § 9 „Laufende Geldleistung“ Abs. 2 f) des Satzungsentwurfes wird dahingehend angepasst, dass Vertretungsstunden an einzelnen Tagen „spitz“ entsprechend der vorher vereinbarten Zeiten abzurechnen sind. Sollte das Kind an den vereinbarten Tagen nicht oder nur kürzer gebracht werden, werden die Vertretungskräfte auch für nicht geleistete, aber vorgehaltene Stunden bezahlt.

Der finanzielle Mehrbedarf kann nicht ermittelt werden, weil das Jugendamt keine Daten über spontan nicht oder verkürzt gebrachte Kinder in der Vertretung erhebt.


Fraktion Die Linke:

Die Urlaubstage der Kindertagespflegepersonen werden von 20 Tage auf 30 Tage erhöht.
Bei Krankheitstagen der Kindertagespflegepersonen werden die Geldleistungen für eine Dauer von 30 Tagen statt bisher 20 Tagen gewährt.
Die Anhebung der Urlaubs- sowie Krankheitstage auf jeweils 30 Tage pro Kalenderjahr führt zu einem finanziellen Mehrbedarf in Höhe von 3.130.000 Euro pro Jahr.
Die geforderte Anpassung der an KTPP gewährten Urlaubs- und Krankheitstage würde insgesamt zu einem Anstieg der Vertretungspflege führen.

Wird die Höhe der Mietkostenförderungen regelmäßig an den aktuellen Mietspiegel für die Stadt Dortmund angepasst?

Die Mietkostenförderung wird als Pauschale gewährt.
Eine Anpassung an den aktuellen Mietspiegel erfolgt nicht. Dieser stellt auch keine adäquate Grundlage für eine einheitliche Fortschreibungsrate dar. Insbesondere vor dem Hintergrund der Aufteilung auf verschiedene Wohnungsgrößen, Wohnungstypen, Baujahre und den jeweils damit einhergehenden Ober- und Untergrenzen bzw. Medianwerte sowie verbundener Zu- und Abschläge abhängig von verschiedenen Ausstattungsmerkmalen, wäre die Festlegung auf einen pauschalen Fortschreibungswert im Einzelfall nicht passgenau. Eine Einzelfallprüfung wäre aus verwaltungstechnischen Gründen viel zu aufwendig…..


Was wird die Stadt Dortmund unternehmen, um die Kindertagespflegepersonen bei den horrend gestiegenen Energiepreisen zu unterstützen?

Es handelt sich um ein gesamtgesellschaftliches Problem. Das Jugendamt hat hierzu keine gesonderten Maßnahmen für die KTPP geplant.

Die geforderten Anpassungen würden zusammengefasst finanzielle Mehraufwendungen jährlich in Höhe von ca. 5,1 Millionen Euro zur Folge haben.


Frau Gövert bedankte sich für die Beantwortung der Fragen, es gebe jedoch noch weitere. Da man sehe, dass es haushaltsrelevant werde, müsse das Gesamtpaket in die Haushaltsberatungen. Für die nächste Sitzung bat sie darum, die Beantwortung weiterer Fragen u. a. zu Spitzabrechnung, Qualifikationsmöglichkeiten und Zwischenlösungen zur Verfügung zu stellen.

Frau Dr. Tautorat dankte ebenfalls für die Beantwortung. Ihre Fraktion könnte die Vorlage, wie sie vorliegt, empfehlen. Ihren Antrag würde sie zurückziehen. Weiterhin interessiere sie, wie die Zahlen berechnet wurden und bat das nicht als Misstrauen zu werten.

Frau Nienaber-Willaredt wies darauf hin, dass die Satzung nicht veränderbar sei. Wenn Änderungen gewünscht seien, müsse die Satzung zurückgezogen und neu erstellt werden. Daher sieht sie es nicht als sinnvoll, die Satzung zu schieben.

Herr Barrenbrügge erklärte, dass keine Zeitnot bestehe, da der Rat erst im Februar über den Haushalt entscheide. Er bat darum, den Vorgang in die Haushaltssitzung im Januar zu schieben, da die haushaltsrelevanten Fragen in den Gesamtfraktionen besprochen werden müssten. Die Beantwortung weiterer Fragen könnte in die Novembersitzung geschoben werden.

Frau Joest kann mit beiden Vorschlägen leben, bei heutiger Abstimmung würde sie die Vorlage empfehlen und bat bei dem Antrag von B´90/ Die Grünen und CDU um Einzelabstimmung.

Herr De Marco sprach sich ebenfalls dafür aus, den Vorgang zu schieben.

Die Vorsitzende stellte fest, dass es allgemeiner Wunsch sei, zur nächsten Sitzung weitere Zahlen für die Beratungen zur Verfügung gestellt zu bekommen.

Herr Schröder bat darum, die Fragen schriftlich zu konkretisieren. Weiterhin erläuterte er, dass die Kindertagespflege über die geltenden Rahmenrichtlinien abgesichert sei, daher bestehe kein Zeitdruck für die Satzung.

Frau Nienaber-Willaredt ergänzte, dass sie es gut finde, es bilateral hinzubekommen, die Fragen schriftlich an die Verwaltung zu stellen, damit die Beantwortung dem entspreche, was gewünscht sei.

Herr Barrenbrügge fragte, was mit dem Startdatum der Vorlage sei, wenn sie in den Januar geschoben würde.

Frau Bornemann antwortete, dass die Vorlage im Gremienlauf sei und die Vorlage nur so beschlossen werden könne wie sie vorliegt. Bei Änderungen jeglicher Art müsse die Vorlage zurückgezogen werden und eine neue Satzung, mit den eingearbeiteten Beschlüssen der Politik und einem aktualisierten Datum, erneut in den Gremienlauf gegeben werden.

Frau Nienaber-Willaredt erklärte, dass wenn jetzt schon klar sei, dass Änderungen gewünscht würden, sie die Vorlage zurückziehe, um den Gremienlauf aufzuhalten.

Die Vorsitzende fasste die Ergebnisse zusammen:

Die Fraktion Die Linke+ zieht Ihren Antrag zurück.

Der Antrag der Fraktionen B´90/ Die Grünen und CDU wird in die Haushaltssitzung im Januar geschoben, mit ergänzenden Fragen, die in der nächsten Sitzung beantwortet werden.

Die Verwaltung zieht die Vorlage zurück und bringt sie nach den Haushaltsberatungen überarbeitet erneut in den Gremienlauf.





zu TOP 2.2
Erhöhung der Fachberatungspauschale pro Platz in der Kindertagespflege ab 01.01.2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24680-22)

Frau Düwel und Herr Gehrmann nahmen gemäß § 31 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erhöhung der Fachberatungspauschale in der Kindertagespflege ab 01.01.2023 auf 150 € zur Sicherstellung eines Fachberatungsschlüssels von 1:70.



zu TOP 2.3
Projekt JOBWINNER – Weiterführung des Projektes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25409-22)

Frau Brenker bedankte sich für die Vorlage und bat darum, sie zur Kenntnis an die Sitzung des ASAG übermorgen zu überweisen.

Herr Barrenbrügge zeigt sich erstaunt, dass die Vorlage keine personellen Auswirkungen habe, jedoch im Text zusätzliche Stellen erwähnt würden. Die Intention der Vorlage sei gut, aber bei den vielen Akteuren, die sich um Menschen zwischen 15 und 25 Jahren kümmern, würde es unübersichtlich. Seine Fraktion findet die Vorlage vom Nutzen und Aufwand nicht gelungen und wird keine Empfehlung aussprechen.

Herr Käppel vom Jugendamt antwortete, dass das Projekt seit 2018, anfangs unter anderem Namen, bestehe und gute Arbeit leiste, da dort Menschen mit multiplen Problemlagen erreicht würden, denen sonst die Zugänge zu Systemen verwehrt seien. Die in der Vorlage erwähnten Stellen seien bei einem Träger angesiedelt, bei der Stadt gebe es keine personellen Auswirkungen. Das Jugendamt habe sich mit der Kosten/Nutzen-Frage befasst und kam für 2022 auf einen Betrag von 1023 Euro je Teilnehmer incl. Lohnkosten (ohne Lohnkosten 667 Euro) im Monat, damit sei der Betrag nicht so hoch wie er wirke.

Herr De Marco findet das Projekt gut und würde es auch empfehlen. Er bat darum, die Vorlage auch dem Integrationsrat zur Kenntnis zu geben.

Frau Schütte-Haermeyer warb für das Projekt, das sich um junge Menschen kümmert, die komplett aus dem Sozialsystem entkoppelt sind und besondere Schwierigkeiten bei der Sicherung ihres Lebensunterhaltes und den Einstieg in einen Beruf haben. Meist gehören sie zu einer Zielgruppe, die schon in ihren Heimatländern nicht Teil der Gesellschaft waren. Daher sei es besonders wichtig, sich um diese Jugendlichen zu kümmern und sie zu erreichen. Das sei gut investiertes Geld und diene auch der Sicherheit.

Frau Kaiser findet die Vorlage ebenfalls unübersichtlich, von der Verhältnismäßigkeit der Kosten und fragt ob sie heute entschieden werden müsste. Dann würde sie sich enthalten.

Frau Joest ist der Meinung, dass die Arbeit von GrünBau, mit den kaum zu erreichenden Jugendlichen, gut und wichtig sei. Die Summe der Vorlage wirke hoch, sie würde aber trotzdem für Zustimmung werben.

Herr Niermann erklärte, dass die Arbeit von GrünBau mit den Jugendlichen nicht isoliert sei, sondern in ein großes Portfolio von Maßnahmen eingebettet ist. Er bot an, einen Termin vor Ort zu vereinbaren, um sich dort über die wichtige Arbeit zu informieren und warb ebenfalls für die Weiterführung dieses wichtigen Projektes.

Herr Käppel erklärte bezüglich der Fragestellung von Frau Kaiser, dass die Finanzierung Ende des Jahres ausläuft. Wenn die Vorlage geschoben werde, bestehe die Sorge, dass der Träger nicht bündig weiter arbeiten könne.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich (mit Gegenstimme CDU, bei Enthaltung Fr. Kaiser, Fr. Biskoping und Fr. Büchle) folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Fortführung des Projektes JOBWINNER mit den Projektmodulen STARTERJOBS und JOBWINNER FOR FUTURE für die Jahre 2023 bis 2025.


zu TOP 2.4
Vorlage des Abschlussberichtes zur Evaluation des Netzwerks INFamilie der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme/ Bericht einsehbar unter: https://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/familie_und_soziales/familienportal/familienprojekt/netzwerk_infamilie/veroeffentlichungen_4/index.html
(Drucksache Nr.: 25442-22)

Frau Gövert wies darauf hin, dass der Link zum Bericht nicht funktioniere. Sie habe den Bericht über die Homepage einsehen können, die aber sehr unübersichtlich sei und noch viele alte Projekte enthalte.

Frau Beckmann fragte, ob es in der Steuerungsgruppe jemanden gebe, der die Interessen von Kindern mit Behinderungen vertrete.

Herr Schröder stimmte zu, dass die Homepage überarbeitet werden müsste, das habe man im Blick.

Herr Sinn erklärte, dass sich im Netzwerk INFamilie um alle Kinder und Familien gekümmert würde, unabhängig von Herkunft, Behinderung oder sonstigem. In der internen Steuerungsgruppe sind alle Amtsleitungen vertreten, die in dem Sektor tätig sind.

Frau Joest ist aus dem Bericht nicht klar war, was das Netzwerk mache. Verwirrend findet sie auch die unterschiedlichen Abkürzungen wie NiF und INF und bat darum, das verständlicher zu formulieren.

Herr Gehrmann kritisierte bei dem Gesamtkonzept des Netzwerkes, dass die Netzwerkarbeit sehe personalintensiv sei. Die Träger, die sich dort treffen seien fast deckungsgleich mit der AG 78, auch die Themen seien oft gleich. Bei der angedachten Ausweitung der Stadtbezirke, sollte man bei der Netzwerkarbeit darauf schauen, dass nicht dieselben Personen, mit denselben Themen in verschiedenen Netzwerken sitzen, um sie nicht zu überlasten. Er würde sich eine bessere Abstimmung des Netzwerkes mit der AG 78 wünschen.

Frau Schulte merkte bezüglich Kinder mit Behinderungen an, dass auf Seite 65 nur von Grundschulen gesprochen würde, es gebe aber auch in den Förderschulen Kinder in der Primarstufe.

Herr Schröder erklärte, dass die AG 78 ein anderes Ziel verfolgen, als die sozialräumlichen Netzwerke. Aufgabe der AG 78 sei es, dafür zu sorgen, dass die Kooperation zwischen freien und öffentlichen Trägern gewährleistet ist. Das Netzwerk habe sozialräumlich, sehr nah an den Familien orientiert, noch besondere Themen.

Herr Sinn ergänzte, dass die Abkürzung auf Empfehlung der begleitenden Fachhochschule entstanden sei und „Eva NIF“ heiße „Evaluation Netzwerk INFamilie“. Inhaltlich finde er den Bericht gut nachvollziehbar. Es handelt sich überwiegend um Grundschulen, wenn es das Themenfeld im Sozialraum erfordere, würden auch Schulen im Sekundarsektor einbezogen. Das NIF sei gut in vorhandene Netzwerke eingebunden und es gebe keine Doppelstrukturen.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Kurzfassung der Expertise „Evaluation des Netzwerks INFamilie“ zur Kenntnis.


zu TOP 2.5
Sachstandsbericht zur Neuorganisation des Jugendamtes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25170-22)

Frau Schütte-Haermeyer erklärte, dass die Verbände seit Jahren mit dem Thema beschäftigt seien und lobte die Transparenz. Im Rahmen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes und der Reform des SGB VIII werden alle Institutionen mit instutionellem Beschwerdemanagement, das eingerichtet werden müsste, sehr gefordert. Das Thema sehe sie in der Überschrift, aber nicht in der Struktur verankert. Das Thema Beschwerdemanagement und Ombudsstelle müsste noch einmal aufgegriffen werden. Das Thema Stärkung der Inklusion möchte sie mit einer Problemanzeige verknüpfen, da in der sachlichen Zuständigkeit, die Einbeziehung der Frühförderung fehle. Die könne man sich bald nicht mehr leisten, da es ein großes Zuschussgeschäft sei.

Frau Beckmann wies darauf hin, dass sie auf Seite 3 den intensiven Dialogprozess zwischen Kinder- und Jugendhilfe und Behindertenhilfe unterstütze. Sie fragte, wieviel Mitarbeiter im Bereich Inklusion zur Verfügung ständen.

Herr Barrenbrügge merkte an, dass seine Fraktion schon zweimal das Thema Ombudsstelle in den Diskurs gebracht habe und da sei noch Entwicklungsbedarf. In den Organigrammen sei schon viel umgruppiert worden und er würde sich wünschen, dass es so, wie es angedacht sei, gut funktioniere.

Herr Schröder antwortete, dass es ambitioniert sei, aber viele Ziele müssten umgesetzt werden, da das SGB VIII das so vorsehe. Die Problemanzeige zur Frühförderung nehme er mit und würde das Thema gerne in der AG´78 Inklusion besprechen oder eine Facharbeitsgruppe gründen. Für den Prozess der Inklusion sei der Bereich 51/9 Inklusive Erziehung und Bildung im Februar dieses Jahr gestartet, es sei eine wachsende Abteilung um die Aufgaben gut umzusetzen. Es sei geplant, im Vorgriff auf den 01.01.2024, die ersten Stellen für Verfahrenslotsen auszuschreiben damit der Grundstein gelegt würde, um die Dortmunder Bürger*innen auf dem Weg zur Leistungsgewährung gut zu beraten.

Herr Funck ergänzte, dass es zum Beschwerdemanagement und zum Thema Ombudsstellen vor zwei Sitzungen eine Stellungnahme gab. Es wurde eine Stelle dafür beantragt und der Verwaltungsvorstand habe dem zugestimmt. Diese würde im Rahmen einer Organisationsverfügung in den Bereich 51/1 integriert, anschließend könne die Stelle ausgeschrieben werden.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Sachstandsbericht des Jugendamtes zur Neuorganisation des Fachbereichs zur Kenntnis.


zu TOP 2.6
Kinder- und Jugendförderplan 2021 bis 2025 - Präsentation der bisherigen Aktivitäten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25405-22)

Herr Barrenbrügge fragte, ob der Kinder- Jugendförderplan des Landesjugendamtes mit dem der Stadt Dortmund identisch sein müsste, da der teilweise andere Schwerpunkte habe.

Herr Gernhardt erklärte, dass auf jeder Ebene ein Kinder- und Jugendförderplan erstellt werden müsse, die voneinander losgelöst seien. Der Förderplan der Stadt sei unter Beteiligung der zuständigen Träger und den Kinder und Jugendlichen entstanden. Die acht Leitziele im Kinder- und Jugendförderplan ergeben sich aus der Befragung von Jugendlichen im letzten Jahr.

Auf Nachfrage der Vorsitzenden, wann der Prozess für den nächsten Kinder- und Jugendförderplan beginne, antwortete Herr Gernhardt, dass im zweiten Halbjahr 2023 die Rahmenbedingungen für den nächsten Plan erarbeitet werden sollen.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Bericht über die Aktivitäten im Jahr 2021 im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplans 2021 bis 2025 zur Kenntnis.


zu TOP 2.7
Sachstandsbericht zur Weiterentwicklung des Fritz-Henßler-Hauses
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24106-22)

Herr Jonas (Leiter FHH) erläuterte den Sachstand der Weiterentwicklung des Fritz-Henßler-Hauses anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage zur Niederschrift) und beantwortete ausführlich Fragen der Mitglieder.

Herr De Marco bat darum, die Vorlage auch dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit zur Kenntnis zu überweisen.

Die offenen Fragen:
1. Wieviel Veranstaltungen in diesem Jahr nicht durchgeführt werden konnten und
2. Welche Vereine/Akteure und Verwaltung, welche Räume, für welche Zwecke im FHH nutzen (tabellarische Aufstellung)
sollen zum Protokoll nachgereicht werden.

Die Verwaltung gab zu Protokoll:
1.Wieviel Veranstaltungen in diesem Jahr nicht durchgeführt werden konnten

Veranstaltungen am FHH

Einleitung:
Nach Beendung der Coronaschließungsmaßnahmen konnten wieder Veranstaltungen in Präsenz im FHH durchgeführt werden. Öffnungstag ist der 05.03.2022. Ab diesem Termin konnten wieder Veranstaltungen geplant und durchgeführt werden. In den Monaten vor dieser Öffnung wurden vorbehaltlich der Öffnung nach Corona im FHH wenige Veranstaltungen geplant und auf Warteposition gehalten. Mit Umwandlung des FHH vom Kinder- und Jugendzentrum zur Notanlauf und Übernachtungsstelle am 04.03.2022 wurden 12 von 14 Räumen im FHH dadurch dauerhaft belegt (Veranstaltungs-, Trainings-, Büro-, Lagerflächen, ohne Sanitäreinrichtungen). Entsprechend mussten Veranstaltungen abgesagt oder umverlegt werden.
Eine Statistik über nicht gebuchte Veranstaltungen liegt nicht vor. Die Frage nach der Anzahl der ‚nicht durchgeführten Veranstaltungen‘ kann damit nur exemplarisch beantwortet werden. Der Monat März war durchgebucht, dadurch liegen für diesen Monat Zahlen vor. Durch die andauernde Schließung des FHH wurden bis auf wenige Veranstaltungen im März alle Veranstaltungen abgesagt und keine neuen Veranstaltungen gebucht. Die Trainings des Zirkus Fritzantino wurden in einem Notprogramm zur Gewährleistung des 45jährigem Jubiläums (Premiere im September 2022) ab dem 01.04.2022 an der Freizeitstätte Fredenbaum durchgeführt. Erst mit Ende der Schließung des Hauses am 16.06. konnte wieder gebucht werden. Da das Haus bis 31.08.2022 weiterhin in Vorhaltung für eine eventuelle Wiedereröffnung als Notunterkunft geführt wurde, war eine Veranstaltungsplanung über die Sommermonate nur als Gartenprogramm möglich. Die Bebuchung des Hauses startete erst mit dem 01.09.2022.
Da über den Zeitraum April bis August keine Statistik vorliegt, wurde repräsentativ als Vergleichsmonat zum März 2022 der November 2022 in der Planung von Veranstaltungen dargestellt.

Anzahl Veranstaltungen:
1) Für den März 2022 (Planungsstand 01.03.2022)
2) Für den November 2022 (Planungsstand 31.10.2022)

Darstellung der Zahlen:
Dargestellt wurden Veranstaltungen absolut. Im FHH gibt es regelmäßige (Kurse) und einzelne Veranstaltungen. Veranstaltungen haben unterschiedliche Raumbedarfe (1 Raum bis alle verfügbaren Räume). Die Veranstaltungsplanung unterliegt saisonalen Schwankungen.

Veranstaltungen, die im März terminlich verschoben wurden, sind nicht dargestellt (im März erfolgten noch Verschiebung, bis Ende April 2022 wurden alle Veranstaltung wegen Unvorherplanbarkeit abgesagt). Veranstaltungen, die in einen anderen Raum verlegt werden konnten, sind als ‚durchgeführt‘ dargestellt. Alle Angaben ohne Angebote der Pop School und Veranstaltungen im FZW.

1) Für den März 2022 (Planungsstand 01.03.2022)

Planungszeitraum: 05. – 31. März 2022

Planung von Veranstaltungen nach Events
Veranstaltungen geplant absolut: 193
Veranstaltungen Team Jugendamt/FHH: 143
Veranstaltungen Extern: 50

Veranstaltungen durchgeführt: 48
Veranstaltungen Team Jugendamt/FHH: 22
Veranstaltungen Extern: 26

Veranstaltungen abgesagt: 145
Veranstaltungen Team Jugendamt/FHH: 121
Veranstaltungen Extern: 24


Planung von Veranstaltungen nach Räumen

Belegung von Veranstaltungsräume geplant: 228
Veranstaltungsräume Team Jugendamt/FHH: 143
Veranstaltungsräume extern: 85

Veranstaltungsräume bewirtschaftet 48
Veranstaltungsräume Team Jugendamt/FHH: 22 1
Veranstaltungsräume extern: 26 2

Veranstaltungsräume abgesagt 180
Veranstaltungsräume Team Jugendamt/FHH: 118
Veranstaltungsräume extern: 62
Anmerkung 1: Es wurde immer nur ein Raum genutzt.
Anmerkung 2: Externe Angebote sind jeweils regelmäßige Termine des Schulangebotes der Dobeg, Workshops des Vereins Slado und Angebote der Sprachschule von Africa Positiv. Es wurde immer nur ein Raum genutzt.
2) Für den November 2022 (Planungsstand 31.10.2022)

Planungszeitraum: 01. – 30. November 2022

Planung von Veranstaltungen nach Events
Veranstaltungen geplant absolut: 268
Veranstaltungen Team Jugendamt/FHH: 198
Veranstaltungen Extern: 70

Veranstaltungen abgesagt: 4
Veranstaltungen Team Jugendamt/FHH: 1
Veranstaltungen Extern: 3

Belegung von Veranstaltungsräume geplant: 277
Veranstaltungsräume Team Jugendamt/FHH: 199
Veranstaltungsräume extern: 78

2.Welche Vereine/Akteure und Verwaltung, welche Räume, für welche Zwecke im FHH nutzen (tabellarische Aufstellung)

Raumbelegung und Nutzung
Stand: November 2022

Nutzung durch FHH
Büroräume & Pforte
- R 10 22,80qm EG Büro FHH-Verwaltungsleitung / Hausmeister
- R 11 22,80qm EG Büro NN ÖA und Theaterpädagogik
- R 12 22,80qm EG Büro FHH-Leitung
- R13 32,10qm EG Büro FHH-Zikus Fritzantino
- R14 32.10qm EG Büro FHH-Programm & Veranstaltungsplanung
- R15 18,90qm EG Pforte, BMZ
- R16 19,50qm EG Pforte Sozialraum
- R17 19,50qm EG Bürokasse
- R18 19,00qm EG Büro FHH-Gastroleitung
- R115 80,00qm 1OG Büro FHH
- R218 30,90qm 2OG Büro Koordinierungsstelle afrikanischer Kulturkreis
- R 14,40qm UG Sozialraum AGH

Lager
- R 40,00qm UG Lager Zirkus Fritzantino
- R 6,50qm UG Lager Sanitärmaterial
- R 18,70qm EG Lager Gastro Kühlhaus
- R 11.70qm EG Lager Gastro
- R 18,70qm EG Lager Veranstaltungstechnik & UV
- R 16,80qm UG Werkzeug & Werkstatt
- R 57,00qm UG Lager / Hausmeister
- R 16,80qm UG Vorraum Lager / Hausmeister
- R 50,40qm UG Lager & Sozialraum Reinigungsteam
- R 30,20qm UG Lager Elektrik
- R 28,00qm UG Lager Zirkus Fritzantino
- R20 30,90qm EG Lager Tische,Stühle, Plakate / Druck & Kopierraum

Haustechnik
- R UG Klimatechnik
- R UG Strom-UV & VA-Technik
- R UG Pumpenraum
- R UG Pumpenraum Regenwasser
- R UG Strom Haupt-UV
- R 5,40qm 1OG Strom UV
- R 2,40qm 1OG Notstrom/Batterieraum
- R UG Strom UV und Netzwerkschrank
- R 74,20qm UG Heizungsanlage
- R 36,20qm UG Waschraum



Freie Nutzung (Veranstaltungen, FHH, Nutzergruppen, Externe, WC, etc.)

Veranstaltungsräume
- R 217,00qm EG Studiosaal 340 Sitzplätze/Bühne
- R 156,00qm EG Cafe 120 Personen / Gastro, Bühne
- R 206,00qm EG Gartensaal 160 Personen / Mobile Bühne
- R 31,60qm EG Bühnenvorraum /Studiosaal
- R 35,00qm EG Backstage / Künstlergarderobe
- R25 61,70qm EG Backstage / Künstlergarderobe, Kulissen, Catering
- R UG Backstage / Künstler Dusche und WC

Tagungs- und Workshopräume
- R 147,00qm UG Gymnastikraum
- R UG Umkleide- und Duschraum -> Gymnastikraum
- R UG Umkleide- und Duschraum -> Gymnastikraum
- R112 64,00qm 1OG Tagungs-, Seminar- Workshopraum
- R315 80,00qm 2OG Tagungs-, Seminar- Workshopraum
- R 58,00qm UG Töpfer und Werkraum
- R212 64,00qm 2OG Kindergruppen und Workshopraum
-
Wegeräume
- R 127,00qm EG Eingangsfoyer
- R 198,00qm EG Foyer: Studiosaal und Cafe, Gastrotheke
- R UG,EG,1-3OG Treppenhäuser und Flure

WC
- R UG Besucher-WC
- R EG Besucher/Behinderten-WC
- R 1OG MA-WC
- R 2OG Besucher-WC
- R 3OG Besucher-WC


Nutzung durch Nutzergruppen
- R1 20,40qm UG Popschool
- R2 61,20qm UG Popschool
- R3 43,20qm UG Popschool
- R4 43,20qm UG Popschool
- R5 42,00qm UG Popschool
- R19 63,50qm UG Popschool
- R113 24,80qm 1OG Büro Jugendring
- R114 24,80qm 1OG Büro Jugendring
- R118 30,90qm 1OG Büro Jugend-Jazz-Orchester NRW
- R119 63,50qm 1OG Büro Jugend-Jazz-Orchester NRW
- R213 24,80qm 2OG Büro Juleica
- R214 24,80qm 2OG Büro Juleica
- R215 40,00qm 2OG Africa Positiv
- R216 40,00qm 2OG Africa Positiv
- R219 63,50qm 2OG Sprachkurse
- R312 64,00qm 2OG Büro Bund der Alevitischen Jugend
- R313 24,80qm 2OG Büro Bund der Alevitischen Jugend
- R314 24,80qm 2OG Büro Bund der Alevitischen Jugend
- R318 30,90qm 2OG Büro Sunrise
- R319 63,50qm 2OG Gruppenraum Sunrise

Gesperrte Räume (Brandschutz / fehlender Fluchtweg)
- R 121,70qm UG Raum unter Studiosaal


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Sachstandsbericht zur Weiterentwicklung des Fritz-Henßler-Hauses zur Kenntnis.


3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche und Externe

zu TOP 3.1
Bericht zur Energiemangellage
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 22.09.2022/ Hier: Punkt 5 - Antrag Fraktion Die Linke+ (Drucksache Nr.: 25781-22-E2)
(Drucksache Nr.: 25781-22)

Es liegt folgende Überweisung des Rates der Stadt Dortmund aus der Sitzung vom 22.09.2022 (Hier: Auszug des für den AKJF relevanten Antrag der Fraktion Linke+, DS.Nr.: 25781-22-E2 Punkt 5.) vor:

..Der Rat der Stadt überweist mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und FDP/Bürgerliste gegen die Stimmen der CDU-Fraktion bei Enthaltung der Fraktionen SPD, Die Linke+, AfD, Die Partei sowie des Rm Gülec (BVT) folgenden Punkt in die Fachausschüsse (Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit; Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen; Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie):
5. eine Ombudsstelle zur Energiearmut nach dem Vorbild der Stadt Wien einzurichten, die
Hilfestellungen gibt und die Unterstützungsmöglichkeiten koordiniert. Dabei sollte ein ganzheitlicher Ansatz gewählt werden, da soziale Härtefälle stark mit den Themenbereichen Familiensituation, Krankheit und Pflegebedürftigkeit, Verschuldung, Einkommen, der Wohnsituation - wie einer drohende Räumung oder Lebenskrisen - zusammen hängen.

Die Vorsitzende wies darauf hin, dass der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen den Antrag in die Haushaltsberatungen geschoben habe.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie schiebt die Überweisung ebenfalls in die Haushaltsberatungen.




zu TOP 3.2
Umwandlung von Honorarverträgen in feste Arbeitsverhältnisse, Auftrag an die Verwaltung aus dem Haushaltsbegleitbeschluss (DS-Nr.: 22100-21)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25827-22)

Es liegt folgende Information aus dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit vor:

..Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit verschiebt die weitere Beratung der Vorlage in die Haushaltsberatungen. …


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie verschiebt die weitere Beratung der Vorlage ebenfalls in die Haushaltsberatungen.


zu TOP 3.3
Maßnahmen aus Brandschutzrückstellungen - 13. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25568-22)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den 13. Sachstandsbericht (Stichtag 30.06.2022) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen zur Kenntnis.


zu TOP 3.4
Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 12. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25557-22)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den 12. Sachstandsbericht (Betrachtungsstichtag: 30.06.2022) über die Umsetzung von Maßnahmen aus Instandhaltungsrückstellungen zur Kenntnis.


zu TOP 3.5
Sachstand zum Haushaltsbegleitbeschluss zur Entwicklung eines Aktionsplanes "Angsträume City"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25188-22)
Sachstand zum Haushaltsbegleitbeschluss zur Entwicklung eines Aktionsplanes "Angsträume City"
Hier: Empfehlung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 20.09.2022
(Drucksache Nr.: 25188-22)

Es liegt folgende Empfehlung aus dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der Sitzung vom 22.09.2022 vor:

…Hierzu liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Ergänzung der Fraktion B´90/Die Grünen vom 20.09.2022 vor:
„… laut Ruhrnachrichten wurde der gleiche Sicherheits- und Präsenzdienst beauftragt, den die Stadt Dortmund im Stadtgarten abends von 19 bis 23 Uhr tätig ist. Der private Sicherheitsdienst würde dann nahtlos von 23 Uhr bis 1 Uhr fortgesetzt und nachts die Eingänge der City-Immobilien kontrollieren. Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet aufgrund der Berichterstattung der Ruhrnachrichten zur Einstellung eines privaten Sicherheits- und Präsenzdienstes auf dem Hellweg durch den Cityring um schriftliche Stellungnahme der Verwaltung. Dabei soll die Verwaltung insbesondere auf die Abgrenzung zum eigen engagierten Sicherheits- und Präsenzdienst eingehen:

1. Welche konkreten Grundstücke werden von 23 Uhr bis 1 Uhr nachts vom privaten
Sicherheitsdienst durch den Cityring kontrolliert? Wo darf er demnach tätig und nicht
tätig werden?
2. Wie und mit welchen Mitteln darf der private Sicherheitsdienst an den Eingängen der City-Immobilien tätig werden?
3. Darf ein privater Sicherheitsdienst im öffentlichen Raum – also jenseits der Eingänge der City-Immobilien auf den Einkaufsstraßen und Plätzen – durch einen Präsenzdienst tätig werden?
4. Inwiefern gehört durch den Auftraggeber mit einem großen Cluster an City-
Immobilien und deren Eingängen der öffentliche Raum automatisch zu dessen Ein-
satzgebietes und bedarf einer rechtlichen Zustimmung durch die Stadt bzw. der Politik?
5. Wie werden die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitnehmer*innenrechte wie zum
Beispiel Pausenzeiten beim Sicherheitsdienst eingehalten, wenn dieser nach dem
Auftrag im Stadtgarten nahtlos seine Arbeit in der City fortsetzt? Wie unterscheidet
sich der Sicherheitsdienst neben den rechtlichen Befugnissen auch optisch gut erkennbar nach 23 Uhr vom Sicherheitsdienst im Stadtgarten? …“

StR Dahmen macht deutlich, dass es sich bei dem Thema um einen ständigen Prozess handelt, bei dem die Politik auch weiterhin laufend beteiligt werden soll.
Begonnen hätten die diesbezüglichen Maßnahmen vor ca. einem Jahr mit der verstärkten Bestreifung der westlichen Innenstadt und einem Fahrzeug des KOD am Stadtgarten und im Bereich Martinstraße/ Ausfahrt Thiergalerie.
Weiterhin wurde durch das Grünflächenamt die Grünanlage Stadtgarten komplett neugestaltet, um potenzielle Verstecke für Drogenkonsum zu eliminieren.
Weiterer wichtiger Aspekt des Themas „Aktion sichere Innenstadt“ sei der Drogenkonsumraum, der seit einigen Monaten wieder im Vollbetrieb und seit kurzem auch für Nicht-Dortmunder geöffnet sei. Der Drogenkonsum habe sich nach der Pandemiephase wieder in die Räumlichkeiten verlegt und die Örtlichkeit habe nach dem mittlerweile rechtskräftigen Urteil zur Baugenehmigung dauerhaft Bestand.
Die Sozialverwaltung habe mit 2 zusätzlich eingestellten Streetworkern und einer Sozialarbeiterin in der Drogenberatungsstelle zur Entspannung der Situation beigetragen.
Um die Stadtgartensituation weiter zu verbessern, habe die Stadt Dortmund seit dem 23. Mai einen privaten Sicherheitsdienst, an Wochentagen von 19 bis 23 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 15 bis 23 Uhr, eingesetzt. Dieser Dienst habe sich bewährt, es gebe keine Beschwerden über Drogenkonsum während der Einsatzzeiten. Der Sicherheitsdienst habe keinerlei hoheitlichen Befugnisse, d.h., wenn eine Konfliktsituation bestehe, hätten die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes das Ordnungsamt oder die Polizei zu verständigen. Sie hätten keine Möglichkeit, wie der Kommunale Ordnungsdienst, selber einzugreifen, da sie nur als Private mit sogenannten Jedermannsrechten ausgestattet seien, also über die gleichen Rechte verfügten, wie Privatpersonen.
StR Dahmen betont, es gebe hinreichende Hilfeangebote für Obdachlose in Dortmund und ausreichend Übernachtungsmöglichkeiten, so dass niemand auf der Straße übernachten müsse.
Auf diese Angebote mache auch der vor ca. einem Jahr installierte Weckdienst des KOD die Obdachlosen aufmerksam.
Trotzdem gebe es eine hohe Beschwerdelage bei Geschäftsleuten über durch obdachlose Menschen verursachten Verunreinigungen in Geschäftseingängen. Hier könne der KOD allerdings nicht einschreiten, da es sich um Privatflächen handle, auf denen er keine Hoheitsbefugnisse habe.
Daher beabsichtige der Cityring, zwei Mal die Woche nach 23 Uhr einen Sicherheitsdienst einzusetzen, der campierende Menschen auffordert, die Privatfläche zu verlassen und das dem Hausbesitzer oder Geschäftsinhaber zustehende Hausrecht ausübt. Dem Cityring sei von der Verwaltung ein Merkblatt über existenzielle Hilfen für wohnungslose Menschen in Dortmund zur Verfügung gestellt worden, welches auch der Kommunale Ordnungsdienst mit sich führt und an Obdachlose verteilt, die im öffentlichen Raum campieren. Darin seien die unterschiedlichen Hilfemöglichkeiten – inklusive der 24-Stunden-Hilfen für obdachlose Frauen und Männer aufgelistet.

Zu den Fragen der Fraktion B´90/Die Grünen informiert StR Dahmen vorab folgendermaßen:
1. Welche konkreten Grundstücke werden von 23 Uhr bis 1 Uhr nachts vom privaten
Sicherheitsdienst durch den Cityring kontrolliert? Wo darf er demnach tätig und nicht
tätig werden?
Die Stadt habe keine Informationen über die einzelnen Grundstücke. Die Konkretisierung finde zwischen dem Sicherheitsdienst und dem Cityring statt.

2. Wie und mit welchen Mitteln darf der private Sicherheitsdienst an den Eingängen der City-Immobilien tätig werden?
Der Sicherheitsdienst könne in diesen Fällen ausschließlich das Hausrecht des Eigentümers ausüben, d.h. er könne zum Verlassen der Örtlichkeit auffordern und bei Weigerung die Polizei rufen.

3. Darf ein privater Sicherheitsdienst im öffentlichen Raum – also jenseits der Eingänge der City-Immobilien auf den Einkaufsstraßen und Plätzen – durch einen Präsenzdienst tätig werden?
Ein privater Sicherheitsdienst habe keine Sonderrechte im öffentlichen Raum, diese Rechte habe er nur im privaten Raum. Er könne allenfalls innerhalb der sog. Jedermannsrechte Hilfe leisten bzw. Hilfe rufen. Die Verwaltung betont, dass der Sicherheitsdienst ausschließlich auf privater Fläche tätig werden dürfe.

4. Inwiefern gehört durch den Auftraggeber mit einem großen Cluster an City-
Immobilien und deren Eingängen der öffentliche Raum automatisch zu dessen Ein-
satzgebietes und bedarf einer rechtlichen Zustimmung durch die Stadt bzw. der Politik?
Es gebe im Citybereich Privatflächen, die sehr frei zugänglich sind. Hier habe das Ordnungsamt keine Befugnisse sondern nur der Eigentümer.

5. Wie werden die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitnehmer*innenrechte wie zum
Beispiel Pausenzeiten beim Sicherheitsdienst eingehalten, wenn dieser nach dem
Auftrag im Stadtgarten nahtlos seine Arbeit in der City fortsetzt? Wie unterscheidet
sich der Sicherheitsdienst neben den rechtlichen Befugnissen auch optisch gut erkennbar nach 23 Uhr vom Sicherheitsdienst im Stadtgarten? …“
Dieses Thema obliege der Verantwortung der Firma
.
Eine schriftliche Antwort erfolgt zur nächsten Sitzung

Zur Belebung des Stadtgartens sollen zukünftig über das Jugendamt Jugendkulturveranstaltungen stattfinden. Einen ersten Versuch habe es im Frühjahr beim Stadtfest im Bereich der Skateranlage gegeben mit dem Auftritt einiger Jugend-DJs. Im Grundsatz wolle man Sicherheit durch Aufenthaltsqualität steigern, also Publikum durch Aktionen anziehen. Mit dem „Feierabendmarkt“, den das Theater vor einigen Wochen erstmals veranstaltet hat, sei der Platz vor dem Theater belebt worden. Eine weitere kleine Kulturveranstaltung werde kurzfristig organisiert, um hier den ersten Versuch zu starten, Kulturleben in den Stadtgarten zu bringen und die Aufenthaltsqualität zu steigern und auch den Zufallsaufenthalt spannender zu gestalten.

Rm Beckmann (Fraktion B´90/Die Grünen) berichtet zum Drogenkonsumraum, dass man im ASAG auf eine Verlängerung der Öffnungszeiten hinwirken wolle. Er möchte hinsichtlich der Situation in der Brückstraße/ Konzerthaus wissen, ob es Veränderungen nach den Gesprächen mit den privaten Betreibern der Parkhäuser bezüglich Reinigungs- und Reparaturintervallen gebe. Weiterhin fragt er, ob die Politik an der Entscheidung zu Blau- bzw. Schwarzlicht im Parkhaus beteiligt wird. Zum Thema Sicherheitsdienst im Stadtgarten fragt er nach Informationen zu langfristigen Planungen mit der Firma, zu der diesbezüglichen Zusammenarbeit zwischen Stadt und Cityring und bittet um eine Bewertung der Tätigkeit des Sicherheitsdienstes in Zusammenarbeit mit dem Cityring. Er bittet darüber hinaus um schriftliche Ausfertigung des mündlichen Berichts.
Antwort des Konzerthauses zur Frage bezüglich der Parkhäuser zu Protokoll:
Die Reinigungsintervalle in den Parkhäusern sind etwas angepasst worden, müssen allerdings weiter verstärkt werden, um die Situation tatsächlich zu verbessern. Im Parkhaus Bissenkamp ist mittlerweile ein Sicherheitsdienst eingerichtet worden, da die Kriminalität weiter zugenommen hat. Die Eingangstüren sind bereits seit längerer Zeit defekt, so dass Parkende vor verschlossener Tür stehen. In der Passage Bissenkamp/Decathlon/Basecamp beeinträchtigt ein Bauzaun die ohnehin unübersichtliche Örtlichkeit. Im Parkhaus Kuckelke bestehen Probleme, da der Konzerthaustarif nicht abgerechnet wird und die Kunden einen höheren Tarif zahlen müssen. Bisherige Gespräche mit dem Betreiber haben nicht zu einer Lösung geführt. Die Konzerthaus-Tiefgarage Burgwall wird ein Jahr lang renoviert, so dass nur die Parkhäuser Bissenkamp und Kuckelke zur Verfügung stehen. In der Weihnachtszeit wird sich die Problematik voraussichtlich verschärfen.

StR Dahmen gibt an, die Fragen zum Parkhaus an das Konzerthaus weiterzugeben. Er sagt regelmäßige Informationen im Ausschuss über die Entwicklungen zu. Bei der Beauftragung des Sicherheitsdienstes wurde von vornherein die Überlegung verworfen, diese auch mit Leistungen von Privaten zu beauftragen, um eine etwaige Beihilfen-Problematik sowie eine Problematik mit § 2b UStG zu vermeiden. Daher habe der Cityring nunmehr einen eigenen Vertrag mit dem Sicherheitsdienst geschlossen, den die Stadt Dortmund für den Stadtgarten beauftragt hat. Der Auftrag der Stadt Dortmund ist aktuell bis zum 31.10.2022 befristet.

Rm Goosmann (SPD-Fraktion) macht noch einmal deutlich, dass seine Fraktion für eine Verlängerung der Beauftragung zugunsten einer Attraktivitätssteigerung des Stadtgartens sei. Er sehe hierin allerdings nicht unbedingt eine Dauerlösung und schlägt eine Evaluierung nach 1 Jahr im Frühjahr 2023 vor.

Rm Wallrabe (CDU-Fraktion) beantragt die Verlängerung der Beauftragung des privaten Sicherheitsdienstes für den Stadtgarten über den 31.10.2022 hinaus bis zum 31.03.2023.

sB Martinschledde (Fraktion Die Linke+) befürwortet eine Verlängerung. Er erkundigt sich nach Zahlen zur Auslastung der Übernachtungsstellen und der diesbezüglichen Kosten. Weiterhin wünscht er Zahlen zu Obdachlosen, die im Freien übernachten.
Antwort des FB 50 zu den Fragen zu Protokoll:
Die städtischen Notschlafstellen sind durchgängig gut ausgelastet. In der Männerübernachtungsstelle (70 Plätze) übernachteten beispielsweise im August 2022 insgesamt 84 Menschen (in einer Bandbreite von 1 – 31 Tagen). Die Frauenübernachtungsstelle (50 Plätze) wurde von 106 Menschen frequentiert. Das Gap Jump für junge Erwachsene (20 Plätze) ist wegen der konzeptionellen Ausrichtung (längerfristiger Aufenthalt) nur von 22 Menschen genutzt worden.
Die Notschlafstellenplätze sind als Ressource nicht isoliert zu betrachten; die Stadt Dortmund verfügt über weitere Unterbringungskapazitäten in Übergangseinrichtungen und dem sog. Wohnraumvorhalteprogramm. So ist sichergestellt, dass zu jeder Zeit Unterbringungsmaßnahmen erfolgen können, auch wenn die in Rede stehenden Notschlafplätze „belegt“ sein sollten. Über die weitere strukturelle Entwicklung berichtet die Verwaltung regelmäßig im ASAG.
Der finanzielle Aufwand für den Betrieb der genannten Einrichtungen einschließlich von Bertreiberkosten beläuft sich auf rd. 3,7 Mio. Euro jährlich (brutto).
Die Anzahl der auf der Straße nächtigenden obdachlosen Menschen ist nicht bekannt. Insgesamt bekannt durch Sozialleistungsbezug beim Sozialamt und Jobcenter sind zwischen 500 und 600 Personen als „wohnungslos“ ausgewiesen.
Rm Beckmann stellt klar, dass nicht die Anzahl der Plätze das Problem sind. Die Angebote seien nicht passend und die Betroffenen werden mit den Angeboten nicht erreicht. Er kündigt eine Enthaltung seiner Fraktion für den Antrag der CDU wegen Beratungsbedarfs an.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt dem Antrag der CDU auf Verlängerung der Beauftragung des privaten Sicherheitsdienstes für den Stadtgarten bis zum 31.03.2023, bei Enthaltung der Fraktion B´90/Die Grünen, einstimmig zu.


Herr Ehinger (Geschäftsführender Direktor Theater DO) betont die Bedeutung des Stadtgartens für das Theater als Anlaufstelle über den ÖPNV. Der Feierabendmarkt sei ein erster Schritt zur Belebung gewesen. Er kündigt eine Aktion im Stadtgarten mit einer Künstlergruppe für den 29. September an. Am Donnerstag 22.09.2022 habe er einen Termin mit DOPARK bezüglich Organisation des Zugangs zu den Parkhäusern.

StR Dahmen teilt mit, die finanziellen Mittel für das Straßentheater stünden aus dem Aktionsprogramm zur Verfügung.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Ausführungen von StR Dahmen zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den nachfolgenden Beschlussvorschlag zur Kenntnis:
1. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden, der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie, der Hauptausschuss und Ältestenrat sowie der Rat der Stadt Dortmund nehmen den aktuellen Sachstand zum Haushaltsbegleitbeschluss zur Entwicklung eines Aktionsplanes „Angsträume City“ zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den vom 23.05. bis einschließlich 31.10.2022 befristeten Einsatz eines privaten Sicherheitsdienstes mit einer Präsenz von Montag bis Samstag (19 bis 23 Uhr) sowie an Sonn- und Feiertagen (15 bis 23 Uhr) im Stadtgarten zur Kenntnis. Die Beauftragung der Verwaltung erfolgte aus dem bestehenden Rahmenvertrag.
3. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die bisher geplanten Veranstaltungen im Stadtgarten zu Kenntnis.


Herr Niermann erklärte, dass es ihm Unwohlsein bereite, wenn er die Debatten der letzten Wochen verfolge, welche Vorstellungen es im Umgang mit obdachlosen Menschen gebe. Man sei in der Vergangenheit immer gut damit gefahren, obdachlose Menschen als Teil der Stadtbevölkerung zu sehen.

Die Vorsitzende stellte in den Raum, ob es zu gegebener Zeit sinnvoll sei für den Ausschuss, sich mit dem Thema Angsträume detaillierter, aus Sicht von Kindern, Jugendlichen und Familien dieser Stadt auseinander zu setzen.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Empfehlung des ABöAB und den aktuellen Sachstand zum Haushaltsbegleitbeschluss zur Entwicklung eines Aktionsplanes „Angsträume City“ zur Kenntnis.


zu TOP 3.6
Beschaffung von CO2-Messgeräten für Schulen, Kindertageseinrichtungen, Brückenprojekte und Kindertagespflegeeinrichtungen in Dortmund aus finanziellen Mitteln des Förderprogramms des Landes NRW
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25691-22)

Herr Niermann bedankte sich für die schnelle, trägerübergreifende Lösung.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den nachfolgenden Beschluss des Rates der Stadt Dortmund im Nachgang zur Kenntnis:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,
a) die Beschaffung von CO2-Messgeräten für Dortmunder Schulen, Kindertageseinrichtungen, Brückenprojekte und Kindertagespflegeeinrichtungen bis zu einer preislichen Obergrenze der für die Stadt Dortmund bewilligten Fördersumme in Höhe von 1,758 Millionen Euro,
b) die Mehraufwendungen für das Haushaltsjahr 2022 gem. § 83 GO NRW überplanmäßig bereitzustellen und die unter den finanziellen Auswirkungen dargestellten Mehrerträge zur Deckung heranzuziehen,
c) die dargestellten Mehraufwendungen ab dem Jahr 2023 im Rahmen der Haushaltsplanung 2023 ff. zusätzlich zu berücksichtigen und
d) beauftragt das Vergabe- und Beschaffungszentrum (FB 19) mit der Durchführung des Vergabeverfahrens und ermächtigt die Verwaltung, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.


zu TOP 3.7
Immobilien-Managementbericht (2. Quartal 2022)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25668-22)

Der Immobilien-Managementbericht wird zur Kenntnis genommen.


4. Anträge / Anfragen und Stellungnahmen

zu TOP 4.1
Empfehlungen zum Aufenthaltsbestimmungsrecht
Stellungnahme der Verwaltung v. 26.09.2022
(Drucksache Nr.: 25777-22-E2)

Es liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 26.09.2022 vor:

…die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:
Die elterliche Sorge umfasst alle Angelegenheiten, die das Leben eines Kindes betreffen. Hierzu
gehören die Personensorge, die Vermögenssorge und die Vertretung des Kindes (siehe hierzu §§ 1626
bis 1698b BGB). Gemäß § 1631 Abs. 1 BGB umfasst „[d]ie Personensorge […]insbesondere die
Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu
bestimmen.“ Das Aufenthaltsbestimmungsrecht stellt daher einen Teilbereich der Personensorge dar.
1. Wie viele Empfehlungen zum Aufenthaltsbestimmungsrecht werden jährlich durch das
Jugendamt ausgesprochen? Wir bitten um eine Darstellung der Zahlen für die letzten fünf
Jahre.
Entsprechend der von dem Jugendamt der Stadt Dortmund an IT.NRW übermittelten Daten, welche
die Jahre 2017 bis 2021 betreffen, stellen sich die in den Jugendhilfediensten bearbeiteten Verfahren
gem. § 1666 BGB quantitativ wie folgt dar:

Jahr
2017
2018
2019
2020
2021
Verfahren
gem. § 1666
BGB (gesamt)
121
118
96
154
144

Eine differenzierte Darstellung aller Mitwirkungen im Verfahren vor dem Familiengericht gemäß § 50
SGB VIII, in denen der Jugendhilfedienst eine Empfehlung zur Übertragung des
Aufenthaltsbestimmungsrechtes auf einen Elternteil oder eine*einen Dritten ausgesprochen hat, ist
nicht möglich. Diese Daten werden nicht erfasst.
2. Bitte stellen Sie dar, wie das Geschlechterverhältnis der die Empfehlungen abgebenden
Stelleninhaber im Jugendamt ist.
Das Jugendamt der Stadt Dortmund erfasst keine Daten dazu, welche Geschlechtsidentität die*der
Sachbearbeiter*in hat und gleichzeitig in ein Verfahren gem. § 1666 BGB involviert oder an der
Mitwirkung im Verfahren vor dem Familiengericht gem. § 50 SGB VIII beteiligt ist.
3. Wie häufig werden solche Empfehlungen zugunsten der Mutter und wie oft zugunsten des
Vaters ausgesprochen?
Das Jugendamt der Stadt Dortmund erfasst keine Daten, in welcher Quantität eine Empfehlung
zugunsten einer Kindesmutter, einem Kindesvater oder einer*einem Dritten ausgesprochen wird.
4. Wie häufig legen Väter oder Mütter dagegen Widerspruch ein?...
Das Jugendamt der Stadt Dortmund erfasst keine Daten darüber, in welcher Häufigkeit Kindesmütter,
Kindesväter oder Dritte Widerspruch gegen Beschlüsse des jeweiligen Familiengerichtes einreichen…


Frau Brenker fragte nach der Diskrepanz der Zahlen 2019 zu 2020 und ob es eine Klärung gebe.

Frau Fischer (JA) sagte zu, dies nachzureichen.
Die Verwaltung gab zu Protokoll:
Bei den angegebenen Zahlen handelt es sich um abgeschlossene familiengerichtliche Verfahren gem. §1666 der entsprechenden Jahre 2017 bis 2021, die durch das Jugendamt jährlich an IT.NRW übermittelt werden.
Beeinflusst werden die übermittelten Zahlen durch die vom Familiengericht, bzw. den Vorsitzenden am Familiengericht, beendeten Verfahren. Die Frage kann daher nicht ohne eine Einschätzung des Familiengerichtes beantwortet werden.
Eine kurze Anfrage beim hiesigen Familiengericht dazu blieb ergebnislos.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Diskrepanz der abgeschlossenen Familiengerichtlichen Verfahren von der Verwaltung nicht schlüssig erklärt werden können.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 4.2
Randzeiten- und Notfallbetreuung für Kinder
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 26076-22)

Es liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke+ vor:

…am 20.09.22 fand eine viel beachtete und gut besuchte Veranstaltung des Mütterzentrums Dortmund statt. Unter dem Titel „Randzeiten- und Notfallbetreuung für Kinder - eine Chance zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Dortmund“ waren u.a. auch die Wirtschaftsförderung und das Jugendamt Teilnehmer einer abschließenden Podiumsdiskussion. Konkret stellte das Mütterzentrum zuvor sein aktuell laufendes Projekt Eulen & Lerchen vor.

Wir bitten um eine Einschätzung des Jugendamtes, ob:

· sich ein solches Projekt im Bereich der Kindertagespflege implementieren ließe.
· die Stadt Dortmund als Arbeitgeberin - analog zur LWL-Klinik und zur kath. Paulusgesellschaft - sich vorstellen könnte, Plätze für Mitarbeitende in diesem Projekt zu buchen und damit das Projekt auch weiterhin zu ermöglichen und finanziell abzusichern…

Die Beantwortung durch die Verwaltung erfolgt schriftlich.


zu TOP 4.3
Nordstadtliga
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26077-22-E1)

Es liegt folgender gemeinsamer Zusatz-/ Ergänzungsantrag der Fraktion B´90/ Die Grünen und SPD vor:

..die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD bitten unter dem o.g. Punkt um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Der AKJF stellt fest, dass die Nordstadtliga eine wichtige, integrative Aufgabe in Dortmund übernimmt und Unterstützung für die weitere Arbeit benötigt.
Der AKJF bittet die Verwaltung in Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen der Nordstadtliga zu prüfen, wie eine tragfähige, auch hauptamtliche Struktur geschaffen werden kann, um das einzigartige Projekt langfristig zu sichern. Eine entsprechende Vorlage wird dem Ausschuss in seiner Sitzung am 23. November vorgelegt.

Begründung:
„Die Nordstadtliga kombiniert Sport mit Wertevermittlung und fördert damit Partizipation im und Identifikation mit dem Stadtteil. Damit ist das Projekt schon seit einiger Zeit zentraler Bestandteil der sozialraumorientierten Jugendarbeit.“
(Prof. Dr. Aladin El-Mafaalani)

Die Nordstadtliga ist eine über das gesamte Jahr laufende Straßenfußballliga im Dortmunder Norden. Sie gibt es bereits seit 2001, sie wird durch ein breites Netzwerk getragen. Aktuell sind 38 Personen überwiegend ehrenamtlich in diesem Netzwerk aktiv, die aktionsbezogen noch von weiteren Ehrenamtlichen unterstützt werden. Die Nordstadtliga erreicht junge Menschen, die von Schule und sozialer Arbeit nur noch am Rande erreicht werden. Den überwiegend ehrenamtlich tätigen Unterstützer*innen der Nordstadtliga gelingt es dabei, junge Menschen wieder an Regelstrukturen heranzuführen und soziale Teilhabe und Zusammenhalt zu schaffen.

Durch eine Kooperation mit der BVB-Stiftung “Leuchte auf“ erlangt die Nordstadtliga eine immer größere Bekanntheit und erreicht damit noch mehr Kinder und Jugendliche, die in einem Verein nie angekommen wären. So können sie niederschwellig Kontakte knüpfen, Sport treiben, Spaß haben und Werte erfahren.

Das Netzwerk ist dauerhaft ohne eine beständige Professionalisierung des Projektes nicht tragbar. Es bedarf einer zentralen Anlaufstelle zur Steuerung des Projektes. Auch ehrenamtliche Netzwerke brauchen inhaltliche Anleitungen, Unterstützung, Qualifizierungen, Verwaltungswissen und Pflege des Engagements. Ansonsten droht perspektivisch der Zusammenbruch des Netzwerkes…


Frau Gövert lobte die gute Arbeit der Nordstadtliga, die viele Kinder und Jugendliche erreicht, um ohne Hürde Sport treiben zu können und auch Ansprechpartner für anderes seien. Die Arbeit werde durch ein Netzwerk von vielen Ehrenamtlichen getragen, welches eine Größe erreicht habe, die einer Professionalisierung bedürfe. Der Antrag sei ein Prüfauftrag an die Verwaltung, um zu schauen, wie man das Projekt langfristig sichern könne.

Herr De Marco schloss sich dem an. Man müsse solche Projekte fördern, um die Kinder und Jugendlichen von der Straße zu bekommen.

Herr Barrenbrügge findet es unbestritten, dass die Nordstadtliga eine gute Arbeit mache. Den Antrag könne er nicht unterstützen, da das Projekt ehrenamtlichen Charakter habe und es nicht sein könne, dass man alle Projekte in die Kommune hole und mit städtischen Mitarbeitern ausstatte. Das könnte z.B. auch mit Stiftungsmitteln finanziert werden.

Herr Oppermann erklärte, dass die Nordstadtliga mit dem Engagement der städtischen Fachreferenten entstanden sei. Die Situation sei mittlerweile so, dass das erfolgreiche Projekt die Möglichkeiten übersteige, es nebenbei zu managen. Das Projekt habe große Außenwirkung und Aufwand, da brauche es jetzt eine andere Struktur. Er sehe da einerseits die Möglichkeit, dass im Jugendamt jemand genug freie Kapazitäten habe, es abzuwickeln, oder es müsse eine neue Stelle geschaffen werden, um das Netzwerk aufrecht zu erhalten.

Frau Düwel unterstützt den Antrag, die Nordstadtliga erreiche nicht nur die Jungen, sondern habe auch für Mädchen gute Angebote. Das Projekt leiste gute Netzwerkarbeit, mit den Schulen und anderen Akteuren.

Herr Barrenbrügge zweifelt das nicht an, findet es aber nicht richtig, bei den vielen Vakanzen u. a. im Jugendhilfedienst, solche Stellen im Jugendamt zu schaffen.

Frau Gövert befürchtet, dass wenn man die Stelle jetzt nicht schafft, die Kinder verloren gingen und das Netzwerk später, mit noch mehr Personal wieder aufgebaut werden müsste.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt mehrheitlich ( bei 1 Gegenstimme CDU und 1 Enthaltung FDP) den Prüfauftrag an die Verwaltung.


zu TOP 4.4
Kinderschutz
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26078-22)

Die Fraktion B´90/ Die Grünen zieht den TOP zurück.


zu TOP 4.5
Antrag auf Kompensation der Kostenexplosion bei den freien Trägern
Antrag der Vertreter*innen der Jugendverbände im AKJF
(Drucksache Nr.: 26189-22)

Es liegt folgender Antrag der Vertreter*innen der Jugendverbände im AKJF vor:

..die rasant steigenden Kosten und die damit verbundene hohe Inflationsrate stellen die freien Träger schon jetzt vor große Herausforderungen. Die Kostensteigerungen liegen bereits in diesem Jahr deutlich über 2 % und damit deutlich über der in den Förderverträgen vereinbarten Dynamisierung.
Mit Blick auf das kommende Jahr 2023 ist dieser Zustand nicht mehr haltbar.
Daher haben sich folgende freie Träger in Dortmund zusammengeschlossen und darüber beraten, wie es weitergehen kann: AGOT, Planerladen, AWO, SLADO, PSG, Falken Bildungswerk, Stadtteil Schule und der Jugendring Dortmund.
Im Ergebnis kommen die genannten Träger zu dem Schluss, dass für das kommende Jahr 2023 zusätzlich zu der bereits vereinbarten Dynamisierung in Höhe von 2% ein weiterer Bedarf in Höhe von 4% der jeweiligen Fördersumme gemäß der Fördervereinbarungen besteht.
Beschluss:
Daher wird beantragt, im Haushaltsjahr 2023 über die bereits vereinbarten Fördersummen hinaus, den genannten Trägern weitere 4 % der für 2023 vereinbarten Fördersummen zur Verfügung zu stellen und die Verwaltung zu beauftragen, die entsprechenden Summen zu berechnen…

Frau Nienaber-Willaredt erklärte, dass es Spitzengespräche Energie geben werde und man in vorbereitenden Gesprächen mit den Trägern sei. Jedoch wüsste noch keiner, was genau die Vorgaben der Regierung seien. Für das nächste Spitzengespräch würde der Teilnehmerkreis erweitert, um den Jugendring. Auch müsste geklärt werden, wie es jeweils für die einzelnen Träger finanziell aussehe. Ohne zu wissen, was genau auf einen zukomme, finde sie es schwierig, über prozentuale Steigerungen zu reden.

Frau Brenker sieht die Dringlichkeit im Anliegen, aber das würde auch andere Träger betreffen. Sie begrüßte, dass die Verwaltung den Trägerkreis bei den Spitzengesprächen um den Jugendring erweitert habe.

Herr Niermann findet, dass man sich schon mal Gedanken dazu machen könnte, was ist im schlechtesten Fall. Da könnte man Szenarien durchdenken, wie z.B. eine prozentuale Erhöhung um x Prozent oder Auszahlung von Pauschalen, die im Nachgang abgerechnet würden. Die Entwicklung von kreativen Modellen würde für eine schnelle Handlungsfähigkeit sorgen.

Herr Barrenbrügge findet den Vorschlag von Herrn Niermann gut,
das Thema gehöre in die Haushaltssitzungen damit es gesamt betrachtet werden könnte.

Der Antrag wird als eingebracht betrachtet und in der nächsten Sitzung behandelt.



zu TOP 5.
Mitteilungen der Vorsitzenden

Unbesetzt







Die Vorsitzende beendete die öffentliche Sitzung um 18:12 Uhr.







Spaenhoff Brenker Weber
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin


(See attached file: Anlage 1 TOP 2.0 UMAs.pdf) (See attached file: TOP 2.7 AKJF_FHH_20221026_V2.pdf)