Niederschrift (öffentlich)
über die 21. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes
am 12.11.2019
Saal der Partnerstädte
Sitzungsdauer: 17:00 - 19:00 Uhr
Anwesend:
Stimmberechtigte Mitglieder:
Frau Beckmann
Herr Böckler
Frau Cüceoglu
Herr Drolshagen
Herr Dückering
Herr Erdmanski
Frau Grollmann
Herr Herkelmann
Frau Herzog
Herr Kaltenbach
Frau Landgraf
Frau Meyer
Frau Opitz
Herr Schmidt
Frau Sterling-Meyer
Herr Urbanek
Herr Volkert
Frau Weyer
Beratende Mitglieder:
Herr Niermann
Frau Vollmer
Dolmetscher/innen:
Verwaltung:
Sonstige Anwesende:
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 21. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes,
am 12.11.2019, Beginn 17:00 Uhr,
Saal der Partnerstädte
Hinweis:
Der Sitzungsraum ist barrierefrei zugänglich und nutzbar.
Falls Sie Kommunikationsunterstützung benötigen, melden Sie sich bitte telefonisch unter (0231) 50-2 59 01, per Fax unter (0231) 50-1 08 91 oder per E-Mail behindertenbeauftragte@stadtdo.de
1. Regularien
1.1 Benennung eines Beiratmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 20. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 24.09.2019
2. Einwohnerfragestunde
3. Schwerpunktthema
Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 – Sachstand und weiteres Verfahren "Emscher nordwärts"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14939-19)
Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 – Sachstand und weiteres Verfahren "Emscher nordwärts"
Schreiben der Verwaltung vom 28.10.2019 - Ergänzung der Beschlussvorlage
(Drucksache Nr.: 14939-19-E3)
4. aus der Arbeit des Behindertenpolitischen Netzwerks
4.1 Grundlagen für einen Standard für inklusive Treffpunkte, Spielflächen und Bewegungsräume in Dortmund; Ergebnisse der Veranstaltung des Behindertenpolitischen Netzwerks und des Büros für Kinder- und Jugendinteressen am 25. September 2019
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 15781-19)
4.2 Masterplan Sport;
hier: Stellungnahme der AG Sport des Behindertenpolitischen Netzwerks
14. Oktober 2019
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 15789-19)
4.3 Terminplan 2020
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 15791-19)
4.4 Sachstand der Reform des Fahrdienstes für Menschen mit Behinderungen
Die Vorlage wird nachgereicht.
4.5 Versammlung der örtlichen Gliederungen der anerkannten Behindertenverbände und des Aktionskreis Der behinderte Mensch in Dortmund am 20.11.2019
4.6 Empfang der Stadt Dortmund zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen 2019
4.7 Kooperationsvereinbarung zwischen Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) und der Stadt Dortmund über die Leistungen der Eingliederungshilfe und die Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten;
Bericht aus der Forum-Sitzung am 15.10.2019
4.8 Schubido;
Bericht aus der Gesprächsrunde Schule, Kinder, Jugend und Familie
5. Verwaltungsvorlagen
5.1 Wohnungslose Menschen in Dortmund - Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15163-19)
5.2 Verträge mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege für die Laufzeit 2020 bis 2025
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15143-19)
Verträge mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege für die Laufzeit 2020 bis 2025
Empfehlung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 31.10.2019
(Drucksache Nr.: 15143-19)
Verträge mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege für die Laufzeit 2020 bis 2025
Schreiben der Verwaltung vom 30.10.2019
(Drucksache Nr.: 15143-19-E1)
5.3 Referenzrahmen Inklusive Schulentwicklung in Dortmund
Überweisung: Schulausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 25.09.2019
(Drucksache Nr.: 14333-19-E1)
5.4 Umsetzung des Konzepts „Nette Toilette“ in den Dortmunder Stadtbezirken
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15518-19)
Umsetzung des Konzepts „Nette Toilette“ in den Dortmunder Stadtbezirken
Empfehlung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 31.10.2019
(Drucksache Nr.: 15518-19)
Umsetzung des Konzepts „Nette Toilette“ in den Dortmunder Stadtbezirken
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 15518-19-E1)
5.5 Stadtumbau Dorstfeld
Bürgerhaus Dorstfeld
Baubeschluss und Einrichtung eines Kinder- und Jugendtreffs
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14190-19)
6. Mitteilungen
Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Herkelmann - eröffnet. Er stellt fest, dass zur heutigen Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes fristgerecht eingeladen wurde, und dass das Gremium beschlussfähig ist.
zu TOP 1.
Regularien
Der Vorsitzende Herr Herkelmann begrüßt die Anwesenden und verabschiedet im Namen des Behindertenpolitische Netzwerks die Behindertenbeauftragte Frau Vollmer, die heute zum letzten Mal an einer BPN-Sitzung teilnimmt. Herr Erdmanski richtet Grüße des Seniorenbeirats an Frau Vollmer aus und die besten Wünsche für die Zukunft. Herr Niermann dankt Frau Vollmer im Namen der AG der Wohlfahrtsverbände für ihre Arbeit.
Frau Rißler und Herr Niemann dolmetschen.
Frau Opitz ist entschuldigt und wird von Herrn Baier vertreten.
Herr Böckler ist entschuldigt und wird von Frau Schulz vertreten.
Gast zum Schwerpunktthema IGA ist Frau Nuerenberg.
Frau Schimmelpfennig wird zum Behindertenfahrdienst berichten.
Der Vorsitzende begrüßt eine Kollegin aus dem Grün-Bereich des Tiefbauamtes (zukünftig ein eigenes Amt). Sie sind interessiert an dem TOP Grundlagen für einen Standard für inklusive Treffpunkte, Spielflächen und Bewegungsräume in Dortmund.
zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Dückering benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht festgestellt. Ein Vorschlag von Herrn Schmidt zur anstehenden Kommunalwahl wird unter dem TOP Verschiedenes bearbeitet.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 20. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 24.09.2019
Die Niederschrift über die 20 Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 24.09.2019 wurde genehmigt.
zu TOP .
Einwohnerfragestunde
Herr Herkelmann kündigt an, auch den Gästen der Sitzung zu den TOP IGA und Behindertenfahrdienst Gelegenheit zur Nachfrage und Beiträgen zu ermöglichen. Dazu würde die Einwohnerfragestunde neu eröffnet.
Herr Herkelmann berichtet über eine telefonische Beschwerde über die Wartezeiten bei den Bürgerdiensten, die für Menschen mit Behinderungen weder verkürzt noch angemessen gestaltet werden. Die Geschäftsführung solle sich mit dieser Beschwerde an die Bürgerdienste wenden und um eine Sachverhaltsdarstellung und Überlegungen zu anderen Verfahrensweisen zu bitten.
Es liegen zwei Beschwerden über zugeparkte Blindenleitstreifen in der Silberstraße vor, gegen die Fahrer*innen werde durch das Ordnungsamt nicht nachhaltig durchgegriffen. Das Zuparken von Blindenleitstreifen ist nach Straßenverkehrsordnung und der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund verboten. Verabredet wird ein Schreiben an den Ordnungsdezernenten mit der Bitte um Abhilfe. Als weitere kritische Punkte werden das Leitsystem am Doc-Ärztehaus in der Kampstraße und das Umfeld des Phoenix-Sees in Hörde genannt. Der Vorschlag von analoger und digitaler Pressearbeit zum Thema wird angesichts der aktuellen Berichterstattung in den Dortmunder Medien zunächst nicht weiter verfolgt.
Herr Volkert spricht Behinderungen durch E-Scooter an, die auch auf Blindenleitsystemen stehen oder vor Absenkungen an Bürgersteigen. Dazu soll es ein weiteres Schreiben geben.
zu TOP 3.
Schwerpunktthema
Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 – Sachstand und weiteres Verfahren "Emscher nordwärts"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14939-19)
Frau Nürenberg dankt für die Einladung zur Präsentation der IGA im BPN. Sie stellt fest, dass es aktuell eine ganz spannende Stelle in der Planung gibt. Ende des Jahres wird das Wettbewerbsverfahren ausgelobt. Im Wettbewerb werden die Grundstrukturen über die IGA hinaus für das Stadtbild gelegt. Neben der Vorlage gibt es den Wunsch des Obs, dass die Stadt als Mitausloberin des Wettbewerbs auftritt.
Das IGA-Projektgebiet beginnt beim Bahnbetriebswerk Mooskamp über Huckarde und den Hansa-Brückenzug bis zum Hoesch-Spundwand-Gelände, wo Smart Reno entwickelt wird. Es gibt drei Zukunftsgärten (Dortmund, Gelsenkirchen und Duisburg). Das Projekt ist sehr dynamisch, die einzelnen Bausteine werden kontinuierlich weiter entwickelt.
Im Norden umfasst das Projekt den Deusenberg, das Gelände der Kokerei Hansa und die anschließende Grünfläche. Mit dem Bahnhof Mooskamp werden diese Bereiche mit 41 Hektar eintrittspflichtig sein. Weiter gibt es „Unsere Gärten“ und „Mein Garten“, die nicht eintrittspflichtig sein werden.
Im Norden gibt es den Energie-Campus, die Kokerei Hansa als Industriedenkmal, der mittlere Bereich spannt sich um den Hans-Brückenzug, der wieder einsehbar und zugänglich gemacht werden soll. Ursprünglich war vorgesehen, an dieser Stelle einen Skywalk zu errichten. Von diesen Planungen wurde Abschied genommen. Auf der Kokerei Hansa könnte ein Skywalk errichtet werden, dazu laufen die Gespräche.
Es soll eine Gesamtraumbetrachtung ausgehend vom Hochwasserbecken in Mengede bis zum Phoenixsee geben. Geplant ist eine durchgehende Radwegeverbindung, es werden Lücken geschlossen und bauliche Qualitäten mit der Emscher-Genossenschaft entwickelt.
Neben dem Emscherverlauf werden Flächen links und rechts einbezogen; die Definition der Fläche und der Gestaltung läuft. Dier geschaffenen Qualitäten werden über 2027 hinaus Bestand haben.
Der Deusenberg ist ein prägendes Element des eintrittspflichtigen Bereichs mit 6 km Wegeverbindungen. Eine komplette Neuplanung ist aufgrund technischer und rechtlicher Rahmenbedingungen nicht möglich; eine Qualifizierung zur IGA kann nur für bestimmte Bereiche erfolgen. Der Ausblick vom Deusenberg soll für alle Gäste ermöglicht werden. Geländegefälle wurden erhoben und Möglichkeiten auch mit dem BPN erwogen, hier barrierefreie Wegeverbindungen zu schaffen.
Der Deusenberg und Huckarde sollen mit einem „Brückenschlag“ über die vorhandenen Gleise verbunden werden. Dieser Neubau wird umfasssend barrierefrei gestaltet werden. Durch den Neubau gibt es einen großen Handlungsspielraum.
Die Stiftung Industriekultur und die Bundes-Gartenbaugesellschaft haben das Ziel einer umfassend barrierefreien Gestaltung. Die Mittel, die durch den Verzicht auf den Skywalk beim Hansa-Brückenzug frei geworden sind, können auch für diesen Zweck eingesetzt werden. Eine Konzentration auf einen Bereich wird erwogen.
Die Einzelmaßnahmen können der dem Protokoll beigefügten Präsentation entnommen werden.
Auf Nachfrage erläutert Frau Nürenberg, dass das BPN in der Vorprüfung der Wettbewerbsbeiträge dabei sein wird und damit am Vorschlag für die Jury beteiligt ist. Bereits angesprochen wurde aus Dortmund, dass sich die Beteiligungsstrukturen der beteiligten Städte in die Gesamtplanungen eingebunden werden und sich ggf. zu diesem Thema eigenständig vernetzen.
Herr Herkelmann verweist auf die ersten Gespräche zur IGA bereits vor 2 ½ Jahren. Es könne nicht früh genug sein, das Thema Barrierefreiheit zu platzieren.
Herr Schmidt spricht sich gegen eine Reduzierung des Themas Barrierefreiheit auf bauliche Aspekte aus. Es steht zu befürchten, dass sensorisch beeinträchtige Menschen ausgeschlossen werden. Die Nutzbarkeit der IGA sollte für alle Gruppen von Menschen mit Beeinträchtigungen einschließlich der Menschen mit anderen Lernmöglichkeiten sichergestellt werden. Damit würde die IGA auch international gut dastehen.
Frau Nürenberg verweist auf bereits stattgefunden Gespräche mit dem BPN. Laufender Austausch ist erforderlich. Aktuell geht es um die bauliche Struktur, die von Herrn Schmidt angesprochenen Aspekte wurden und werden ebenfalls aufgerufen. Die Bürgerveranstaltung am 08.07.2019 zur IGA war nicht ausreichend barrierefrei gestaltet; hier werden die nächsten Veranstaltungen auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich und nutzbar werden.
Herr Herkelmann plädiert für eine offene Kommunikation bezüglich der barrierefreien Gestaltung der IGA, auch für Informationen dazu, wo eine barrierefreie Gestaltung nicht möglich war.
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Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt zur Kenntnis:
Beschluss
Der Rat der Stadt
a) nimmt den Sachstandsbericht zum Projekt „Emscher nordwärts“ im Rahmen der Internationalen Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 zur Kenntnis.b) beauftragt die Verwaltung, die für die Teilmaßnahmen definierten Rahmenbedingungen und Restriktionen (siehe Anlage 1 und 2: Projektsteckbriefe und Kurzdokumentation Informations- und Beteiligungsveranstaltung) in den von der IGA-Durchführungsgesellschaft auszulobenden internationalen städtebaulich-landschaftsplanerischen Ideen- und Realisierungswettbewerb mit externer Wettbewerbskoordination einzubringen und den Wettbewerb zu begleiten.
Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt zudem die Ergänzung der Beschlussvorlage mit dem Schreiben des Oberbürgermeisters vom 28.10.2019 zur Kenntnis.
4. aus der Arbeit des Behindertenpolitischen Netzwerks
zu TOP 4.1
Grundlagen für einen Standard für inklusive Treffpunkte, Spielflächen und Bewegungsräume in Dortmund; Ergebnisse der Veranstaltung des Behindertenpolitischen Netzwerks und des Büros für Kinder- und Jugendinteressen am 25. September 2019
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 15781-19)
Beschluss:
Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt die Grundlagen für einen Standard für inklusive
Treffpunkte, Spielflächen und Bewegungsräume in Dortmund als Ergebnisse der
Veranstaltung des Behindertenpolitischen Netzwerks und des Büros für Kinder- und
Jugendinteressen am 25. September 2019 zur Kenntnis. Das Grundlagenpapier wurde in die
Arbeitsgruppe Sport- und Bewegungsflächen des Masterplans Sport in Dortmund eingebracht.
Grundlagen für einen Standard für inklusive Treffpunkte, Spielflächen und
Bewegungsräume in Dortmund; Ergebnisse der Veranstaltung des
Behindertenpolitischen Netzwerks und des Büros für Kinder- und Jugendinteressen am
25. September 2019
Informationen über Treffpunkte, Spielflächen und Bewegungsräume in Dortmund
Öffentlichkeitsarbeit über einen Flyer, bei den Familienbesuchen des Familienbüros,
in Kindergärten usw.
Weitergabe der Informationen an lokale Beratungsorganisationen wie
Quartiersmanagement, lokal willkommen, Aktionsraumbeauftragte (Aktionsplan
soziale Stadt Dortmund), Grünbau etc.
Barrierefreie Spielplatz-App für Dortmund
Barrierefreies interaktives Informationsangebot, auch nach Stadtteilen und als
Geodaten-basiertes Kartenangebot
Gepflegte und damit aktuelle Datenbestände im analogen und digitalen Angebot
Notwendige Informationen:
Nahverkehrsanbindung
Aufenthaltsqualität für Begleitpersonen (Sitzmöglichkeiten, Wasserspender,
Sichtkontrolle möglich?)
öffentliche Toiletten, Behindertentoiletten und Wickel- und Pflegemöglichkeiten für
Kinder und Erwachsene
Bodenbeschaffenheit des Platzes
Altersbereich der Zielgruppe
Adresse
Zugang
Informationen über (besondere) Spielgeräte
Original gescannt am 15.10.2019
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Erreichbarkeit und Gelände von Treffpunkten, Spielflächen und Bewegungsräumen in
Dortmund
Barrierefreie Zugänge und deren Befahrbarkeit zu
Sand
Schaukel
inklusiven Spielgeräten
Ausreichend Beschattung
Sandfreie Zuwege zu inklusiven Spielgeräten
Behindertenparkplätze
Parkplätze mit ausreichend Platz zum Ein.- und Ausstieg auch mit Kinderwagen und
Hilfsmitteln
Fahrradabstellplätze auch für Tandems,. Dreiräder, Räder mit Anhänger….
Ebenerdiger Zugang zur Freizeitfläche
Gut wahrnehmbare Beschilderung der Zugänge von den Straßen aus
Mobiliar und Spielangebote
Wasserspender, die auch von Kindern, kleinwüchsigen Menschen und
Rollstuhlfahrer*innen genutzt werden können -> Standardentwicklung erforderlich!
Mülleimer -> Standardentwicklung erforderlich!
(Behinderten-)Toiletten einschließlich Pflege- und Wickelmöglichkeiten für Kinder
und Erwachsene bzw. Hinweis auf die nächst gelegenen öffentlich zugänglichen
sanitären Anlagen
Spiel- und Unterhaltungsangebote auch für begleitende Personen (Schach,
Trimmgeräte…)
Spielangebote für Kinder / Jugendliche und erwachsene Begleitpersonen
Bänke (unterschiedliche Sitzhöhen, Lehnen, Aufstehhilfen, kommunikative
Aufstellung)
Flächen ohne Funktionen zum Freispiel
Unterfahrbarer Sandkasten, ggf. mit Liegebrett
Befahrbare Schaukel
Unterfahrbare Spielflächen (z.B. Tisch mit Röhren)
Original gescannt am 15.10.2019
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Unterfahrbarer Wasser-Matsch-Bereich / Wasser-Matsch-Bereich mit Liegebrett
Schaukel zum Drauflegen
Fühl- und Klangspiele
Schiff-Schaukel
Sandflächen ebenerdig zugänglich
Rückschlag und Ballsportgeräte (Rollstuhlgeeignete Tischtennisplatte etc.),
Kugelspiele, Generationen-/Rollstuhlkarussel, Handwippe, unterstützte
Balanciergeräte, Rutschen mit Umsetzhilfen und verlängerten Ausläufen
Pflege, Patenschaften und inklusive Angebote an Treffpunkten, Spielflächen und
Bewegungsräumen in Dortmund
Ehrenamtliches Engagement für Menschen mit Behinderungen, z.B. aus benachbarten
Wohnstätten
Spielzeugkiste mit vom Jugendamt zur Verfügung gestellten Inhalten bei Spielplätzen
mit Patenschaften
Werbung um Paten und Patinnen mit Behinderungen in Kooperation mit der
Freiwilligenagentur
Patenschaften für Menschen mit Behinderungen / Tandems von Menschen mit
Behinderungen und Assistenz bewerben
Eine große inklusiv gestaltete Spielfläche in Dortmund als Highlight für Alle errichten
Anbindung an Jugendfreizeitstätten, Pflege/Einbezug Quartierskümmerer
Weitere Impulse
Schulhöfe barrierefrei gestalten
Inklusive Neugestaltung des benachbarten Spielplatzes an der Max-Wittmann-Schule
gemeinsam mit der Schule
Planung und Gestaltung eines Spielplatzes mit behinderten und beeinträchtigten
Kindern
zu TOP 4.2
Masterplan Sport;
hier: Stellungnahme der AG Sport des Behindertenpolitischen Netzwerks
14. Oktober 2019
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 15789-19)
Beschluss:
Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt die Stellungnahme der AG Sport zum
Masterplan Sport vom 14.10.2019. Das Behindertenpolitische Netzwerk bitte den Ausschuss
für Kultur, Sport und Freizeit, diese Stellungnahme in die Erarbeitung und Beschlussfassung
des Masterplans Sport einzubeziehen.
Masterplan Sport;
hier: Stellungnahme der AG Sport des Behindertenpolitischen Netzwerks
14. Oktober 2019
Inhalt
1. Zielformulierungen, Strategie und Verfahren .................................................................... 2
2. Vereinsentwicklung ................................................................................................................. 3
3. Bäder........................................................................................................................................... 3
4. Sport- und Bewegungsräume.................................................................................................. 4
1. Zielformulierungen, Strategie und Verfahren
1 In die Strategie-Definition des Masterplans Sport soll ein Bezug zur UNBehindertenrechtskonvention
Artikel 30 aufgenommen werden.
Artikel 30 der UN-BRK
Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport
(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen, gleichberechtigt mit anderen am kulturellen Leben
teilzunehmen, und treffen alle geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen a) Zugang zu kulturellem
Material in zugänglichen Formaten haben;
b) Zugang zu Fernsehprogrammen, Filmen, Theatervorstellungen und anderen kulturellen Aktivitäten in zugänglichen Formaten haben;
c) Zugang zu Orten kultureller Darbietungen oder Dienstleistungen, wie Theatern, Museen, Kinos, Bibliotheken und Tourismusdiensten,
sowie, so weit wie möglich, zu Denkmälern und Stätten von nationaler kultureller Bedeutung haben.
(2) Die Vertragsstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit zu geben, ihr kreatives,
künstlerisches und intellektuelles Potenzial zu entfalten und zu nutzen, nicht nur für sich selbst, sondern auch zur Bereicherung der
Gesellschaft. (3) Die Vertragsstaaten unternehmen alle geeigneten Schritte im Einklang mit dem Völkerrecht, um sicherzustellen, dass
Gesetze zum Schutz von Rechten des geistigen Eigentums keine ungerechtfertigte oder diskriminierende Barriere für den Zugang von
Menschen mit Behinderungen zu kulturellem Material darstellen.
(4) Menschen mit Behinderungen haben gleichberechtigt mit anderen Anspruch auf Anerkennung und Unterstützung ihrer
spezifischen kulturellen und sprachlichen Identität, einschließlich der Gebärdensprachen und der Gehörlosenkultur.
(5) Mit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilnahme an Erholungs-, Freizeit- und Sportaktivitäten zu
ermöglichen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen,
a) um Menschen mit Behinderungen zu ermutigen, so umfassend wie möglich an breitensportlichen Aktivitäten auf allen Ebenen
teilzunehmen, und ihre Teilnahme zu fördern;
b) um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit haben, behinderungsspezifische Sport- und Erholungsaktivitäten
zu organisieren, zu entwickeln und an solchen teilzunehmen, und zu diesem Zweck die Bereitstellung eines geeigneten Angebots an
Anleitung, Training und Ressourcen auf der Grundlage der Gleichberechtigung mit anderen zu fördern;
c) um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu Sport-, Erholungs- und Tourismusstätten haben;
d) um sicherzustellen, dass Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Kindern an Spiel-, Erholungs-, Freizeit- und
Sportaktivitäten teilnehmen können, einschließlich im schulischen Bereich;
e) um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu Dienstleistungen der Organisatoren von Erholungs-, Tourismus-,
Freizeit- und Sportaktivitäten haben.
2 Neben der Formulierung von Vorhaben zur Herstellung von Inklusion und
Barrierefreiheit in Einzelmaßnahmen soll es im Masterplan ein Kapitel "Inklusion und
Barrierefreiheit" geben, in dem die Maßnahmen aus den Teilbereichen zusammengefasst und
aus der UN-Behindertenrechtskonvention und den gesetzlichen Vorgaben
(Inklusionsgrundsätzegesetz u.a.) entwickelt werden.
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3 Gewünscht wird eine Auswertung der Befragungen für die Gruppen
"Behindertensportvereine" und "Menschen mit Behinderungen" und ggf. eine Nachbefragung,
um die Belange von Menschen mit Behinderungen erfassen und bearbeiten zu können.
4 Grundsätzlich festgeschrieben werden soll als Ziel des Masterplans Sport die
Erreichbarkeit von Sportangeboten für alle Nutzer*innen-Gruppen.
5 Breitensportangebote sollen dezentral angeboten und alle Sportstätten umfassend
barrierefrei neu- und umgebaut werden. Ist die Herstellung von Barrierefreiheit bestehender
Sportstätten aufgrund technischer oder finanzieller Rahmenbedingungen nicht möglich, soll
es umfassend barrierefreie Ersatzbauten an gleicher Stelle geben.
6 In Dortmund wird durch entsprechende bauliche Gestaltung sowie technische und
persönliche Unterstützung sichergestellt, dass die Beschulungspflicht im Schulsport
einschließlich des Schwimmunterrichts für alle Schulkinder umgesetzt wird.
7 Die AG Sport des BPN erhält Gelegenheit, den Entwurf des Masterplans Sport vor
dem Abschluss des Masterplan-internen Prozesses zur Kenntnis zu nehmen und bezüglich der
Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderungen in Dortmund zu prüfen.
8 Der Leistungsbehindertensport in Dortmund soll in gleichem Umfang wie alle anderen
Leistungssportarten gefördert werden.
9 Zur Herstellung von Sauberkeit und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der
Sportstätten werden die aktuellen Putz- und Instandsetzungsverfahren überprüft und ggf.
angepasst.
2. Vereinsentwicklung
1 Es soll ein Konzept erarbeitet werden, wie Vereine für Sportangebote für Menschen
mit Behinderungen, die z.B. zu personellen oder Sportgeräte-Mehraufwendungen führen, von
diesen Mehraufwendungen entlastet werden.
2 Gewünscht wird eine Unterstützung von Vereinen, die inklusive Angebote schaffen,
z.B. bei der Vergabe von Hallenzeiten. Die Hallenzeiten-Vergabe über den
Sporthallenausschuss und die Sport- und Freizeitbetriebe soll transparent gestaltet werden,
Ansprechpartner*innen für die Vergabe werden den Vereinen in geeigneter Form bekannt
gemacht. Das Behindertenpolitische Netzwerk wird in den Gremien zur Vergabe von
Hallenzeiten beteiligt.
3 Die Stadt Dortmund unterstützt die Vereine finanziell und organisatorisch bei der
Ausbildung von Fachübungsleiter*innen Behindertensport.
4 Bei Neubauten von Sportstätten und Umbauten im Bestand werden ausreichend
Lagerungskapazitäten für die Sportgeräte der Behindertensportvereine geschaffen.
3. Bäder
1 Alle Dortmunder Frei- und Hallenbäder werden umfassen barrierefrei (um)gebaut.
Gefordert werden
- die umfassend barrierefreie Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Bäder und
aller Funktionsbereiche einschließlich der notwendigen Mehrflächen und der
vertikalen
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Erschließung (auch der Zuschauer*innenbereiche) und
- ein diskriminierungsfreier Zugang / Hebetechnik aller angebotenen
Wasserflächen einschließlich von Lehrschwimmbecken.
4. Sport- und Bewegungsräume
1 Die AG Sport- und Bewegungsräume wird gebeten, die Aussagen zu Bewegungsräume aus
dem Grundlagenpapier "Standard für inklusive Treffpunkte, Spielflächen und
Bewegungsräume in Dortmund" aus dem BPN und dem Büro für Kinder- und
Jugendinteressen in die weiteren Überlegungen einzubeziehen.
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Grundlagen für einen
Standard für inklusive Treffpunkte, Spielflächen und Bewegungsräume in Dortmund;
Ergebnisse der Veranstaltung des Behindertenpolitischen Netzwerks und des Büros für Kinder- und Jugendinteressen am 25.
September 2019
1. Informationen über Treffpunkte, Spielflächen und Bewegungsräume in Dortmund
• Öffentlichkeitsarbeit über einen Flyer, bei den Familienbesuchen des Familienbüros, in Kindergärten usw.
• Weitergabe der Informationen an lokale Beratungsorganisationen wie Quartiersmanagement, lokal willkommen,
Aktionsraumbeauftragte (Aktionsplan soziale Stadt Dortmund), Grünbau etc.
• Barrierefreie Spielplatz-App für Dortmund
• Barrierefreies interaktives Informationsangebot, auch nach Stadtteilen und als Geodaten-basiertes Kartenangebot
• Gepflegte und damit aktuelle Datenbestände im analogen und digitalen Angebot • Notwendige Informationen:
Nahverkehrsanbindung
Aufenthaltsqualität für Begleitpersonen (Sitzmöglichkeiten, Wasserspender, Sichtkontrolle möglich?) öffentliche
Toiletten, Behindertentoiletten und Wickel- und Pflegemöglichkeiten für Kinder und Erwachsene
Bodenbeschaffenheit des Platzes
Altersbereich der Zielgruppe
Adresse
Zugang
Informationen über (besondere) Spielgeräte
2. Erreichbarkeit und Gelände von Treffpunkten, Spielflächen und Bewegungsräumen in Dortmund
• Barrierefreie Zugänge und deren Befahrbarkeit zu
Sand Schaukel
inklusiven Spielgeräten
• Ausreichend Beschattung
• Sandfreie Zuwege zu inklusiven Spielgeräten
• Behindertenparkplätze
• Parkplätze mit ausreichend Platz zum Ein.- und Ausstieg auch mit Kinderwagen und Hilfsmitteln
• Fahrradabstellplätze auch für Tandems,. Dreiräder, Räder mit Anhänger….
• Ebenerdiger Zugang zur Freizeitfläche
• Gut wahrnehmbare Beschilderung der Zugänge von den Straßen aus
3. Mobiliar und Spielangebote
• Wasserspender, die auch von Kindern, kleinwüchsigen Menschen und Rollstuhlfahrer*innen genutzt werden können ->
Standardentwicklung erforderlich!
• Mülleimer -> Standardentwicklung erforderlich!
• (Behinderten-)Toiletten einschließlich Pflege- und Wickelmöglichkeiten für Kinder und Erwachsene bzw. Hinweis auf die nächst
gelegenen öffentlich zugänglichen sanitären Anlagen
• Spiel- und Unterhaltungsangebote auch für begleitende Personen (Schach, Trimmgeräte…)
• Spielangebote für Kinder / Jugendliche und erwachsene Begleitpersonen
• Bänke (unterschiedliche Sitzhöhen, Lehnen, Aufstehhilfen, kommunikative Aufstellung)
• Flächen ohne Funktionen zum Freispiel
• Unterfahrbarer Sandkasten, ggf. mit Liegebrett
• Befahrbare Schaukel
• Unterfahrbare Spielflächen (z.B. Tisch mit Röhren)
• Unterfahrbarer Wasser-Matsch-Bereich / Wasser-Matsch-Bereich mit Liegebrett
• Schaukel zum Drauflegen
• Fühl- und Klangspiele
• Schiff-Schaukel
• Sandflächen ebenerdig zugänglich
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• Rückschlag und Ballsportgeräte (Rollstuhlgeeignete Tischtennisplatte etc.), Kugelspiele, Generationen-/Rollstuhlkarussel,
Handwippe, unterstützte Balanciergeräte, Rutschen mit Umsetzhilfen und verlängerten Ausläufen
4. Pflege, Patenschaften und inklusive Angebote an Treffpunkten, Spielflächen und Bewegungsräumen in Dortmund
• Ehrenamtliches Engagement für Menschen mit Behinderungen, z.B. aus benachbarten Wohnstätten
• Spielzeugkiste mit vom Jugendamt zur Verfügung gestellten Inhalten bei Spielplätzen mit Patenschaften
• Werbung um Paten und Patinnen mit Behinderungen in Kooperation mit der Freiwilligenagentur
• Patenschaften für Menschen mit Behinderungen / Tandems von Menschen mit Behinderungen und Assistenz bewerben
• Eine große inklusiv gestaltete Spielfläche in Dortmund als Highlight für Alle errichten
• Anbindung an Jugendfreizeitstätten, Pflege/Einbezug Quartierskümmerer
5. Weitere Impulse
• Schulhöfe barrierefrei gestalten
• Inklusive Neugestaltung des benachbarten Spielplatzes an der Max-Wittmann-Schule gemeinsam mit der Schule
• Planung und Gestaltung eines Spielplatzes mit behinderten und beeinträchtigten Kindern
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2 In allen Bewegungsangeboten sollen (Behinderten-)Toiletten vorhanden sein bzw. auf
solche in der Nähe hingewiesen werden.
3 Der Untergrund bei allen Bewegungsangeboten soll sturzsicher gestaltet sein. Spiel- und
Sportgeräte werden nur mit Zertifizierung als "barrierefrei" eingesetzt.
4 Auch die Zuschauer*innenbereiche werden barrierefrei gestaltet.
5 Gewünscht wird eine barrierefreie Leichtathletikanlage
zu TOP 4.3
Terminplan 2020
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 15791-19)
Beschluss:
Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt den Terminplan für 2020 zur Kenntnis.
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Behindertenpolitisches Netzwerk;
Terminplanung 2020
Dienstag, 14.01.2020, 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr Klausur
Saal Westfalia
Dienstag, 18.02.2019, 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr BPN-Forum
Saal der Partnerstädte
Dienstag, 17.03.2020, 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr, BPN
Saal der Partnerstädte
Dienstag, 31.03.2019, 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr AG Sport
Saal Rothe Erde
Dienstag, 05.05.2020, 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr BPN
Saal der Partnerstädte
Dienstag, 09.06.2019, 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr BPN-Forum
Saal der Partnerstädte
Freitag, 19.06.2020, 16.00 Uhr bis 1800 Uhr Rätetreffen
Saal der Partnerstädte
Dienstag, 15.09.2020, 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr BPN
Saal der Partnerstädte
Mittwoch, 26.08.2020 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr Versammlung
Saal Hanse
Dienstag, 10.11.20 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr BPN - konstituierende Sitzung
Blinden- und Sehbehindertenverband Westfalen, Märkische Straße
Donnerstag, 03.12.20 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr Empfang zum
Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen
Blinden- und Sehbehindertenverband Westfalen, Märkische Straße
zu TOP 4.4
Sachstand der Reform des Fahrdienstes für Menschen mit Behinderungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15861-19)
Herr Herkelmann begrüßt Frau Schimmelpfennig und weist auf die Informationsveranstaltung des BPN und des Sozialamts zum Thema am 04.11.2019 hin.
Bis zum 31.12. wird der Fahrdienst von DEW 21 ausgeführt. Ab dem 01.01.2020 wird Fahrdienst Georg GmbH Anbieter sein. Aktuell laufen zur Fahrdienstpraxis trilaterale Gespräche insbesondere zur Situation des Fahrdienstes während des Weihnachtsmarktes. Ausreichend Fahrten sollen durch Kooperation des aktuellen und des zukünftigen Dienstleisters sichergestellt werden.
Mit dem BTHG sind weiter Änderungen im System erforderlich. Alle aktiven Fahrdienstnutzer*innen erhalten in den nächsten Tagen ein Schreiben mit allen erforderlichen Hinweisen und einem vorfrankierten Briefumschlag für die Rückmeldung. Anschließend erfolgt die Information, wie viele Freifahrten die Fahrdienstnutzer*innen zukünftig haben.
Herr Schmidt bedankt sich für die gut vorbereitete, freundliche und informative Veranstaltung am 04.11.2019. Frau Landgraf regt an, auch Pflegeeinrichtungen über die anstehenden Veränderungen zu informieren. Frau Schimmelpfennig nimmt diese Anregung mit.
Das Informationsschreiben wird der Geschäftsstelle des BPN zur weiteren Verteilung zur Verfügung gestellt.
Auf Nachfrage erläutert Frau Schimmelpfennig, dass Guthaben zugekaufter Fahrten an den neuen Dienstleister übertragen werden. Größere Zukäufe soll es bis Ende des Jahres nicht geben. Freifahrten verfallen zum Ende des Jahres.
Beschluss:
Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt den Sachstand der Reform des Fahrdienstes für Menschen mit Behinderungen zur Kenntnis.
zu TOP 4.5
Versammlung der örtlichen Gliederungen der anerkannten Behindertenverbände und des Aktionskreis Der behinderte Mensch in Dortmund am 20.11.2019
Herr Herkelmann lädt Aktive und Interessierte zur Teilnahme an der Versammlung ein. Es geht im Termin auch um die Vorbereitung der Neukonstituierung des Behindertenpolitischen Netzwerks.
zu TOP 4.6
Empfang der Stadt Dortmund zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen 2019
Herr Herkelmann bitte alle Eingeladenen, die teilnehmen möchten, sich – falls noch nicht geschehen – für die weitere Vorbereitung anzumelden. Das gilt auch für die Gäste der Vertreter*innen der Menschen mit Behinderungen im BPN.
zu TOP 4.7
Kooperationsvereinbarung zwischen Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) und der Stadt Dortmund über die Leistungen der Eingliederungshilfe und die Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten;
Bericht aus der Forum-Sitzung am 15.10.2019
Frau Vollmer erinnert an die Forum-Sitzung am 15.10.2019, in der es um das Koordinierungsgremium Behindertenhilfe ging. Dort arbeiten LWL, Stadt Dortmund, die Anbieter und eine Vertreter*in des Inklusionsbeirates und des BPN an der Weiterentwicklung der Unterstützungs- und Angebotslandschaft für Menschen mit Behinderungen in Dortmund. Herr Niermann und Frau Meyer haben berichtet. Die behindertenpolitische Selbsthilfe möchte intensiver in diese Prozesse eingebunden werden.
Mit dem BTHG wird die Kooperationsvereinbarung zwischen LWL und Stadt Dortmund angepasst und es gab Sorgen, dass die gute Beteiligungskultur in Dortmund darunter leiden könnte. Auf Bitten aus der Forum-Sitzung wandte sich Herr Herkelmann in einem Offenen Brief an LWL und Stadt, um den Erhalt dieser Strukturen sicherzustellen. Der LWL hat geantwortet, dass die vorhandene Beteiligungskultur erhalten blieben wird.
Damit ist die Möglichkeit gegeben, bestehende Beteiligung weiter zu leben und zu verbessern.
zu TOP 4.8
Schubido;
Bericht aus der Gesprächsrunde Schule, Kinder, Jugend und Familie
Frau Beckmann berichtet über ein Gespräch mit der Schuldezernentin Frau Schneckenburger und verschiedenen Mitarbeiter*innen des Schulverwaltungs- und Jugendamtes. Mit dem BTHG wird sich ab 01.01.2020 die Schulbegleitung in Dortmund anpassen müssen. Wie genau wird aktuell zwischen Jugend- und Sozialamt besprochen. Über die konkrete Zukunft von Schubido wird in diesem Zusammenhang ebenfalls entschieden werden.
Die Ergebnisse dieser Prozesse werden abgewartet. Der Oberbürgermeister wurde gebeten, dass das BPN über das Prozessergebnis informiert wird, bevor die politischen Prozesse in den Ausschüssen beginnen und somit Gelegenheit hat, die Ergebnisse zu diskutieren.
Offen ist aktuell die Frage, ob es weitere Aufgaben der Eingliederungshilfe gibt, die auch weiterhin in Dortmund vom Sozial- und Jugendamt bearbeitet werden und ebenfalls mit dem BTHG neu strukturiert werden müssen.
Auf Nachfrage schätzt Frau Beckmann ein, dass sich zur Schulbegleitung im laufenden Schuljahr keine Änderungen ergeben. Sie gibt wieder, dass es bei einer Anlaufstelle für Eltern geben soll, deren Kinder Schulbegleitung bekommen sollen.
5. Verwaltungsvorlagen
zu TOP 5.1
Wohnungslose Menschen in Dortmund - Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15163-19)
Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt zur Kenntnis:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Vorlage zu einer bedarfsorientierten Weiterentwicklung der Unterbringung und Betreuung wohnungsloser Menschen in Dortmund und die in der Anlage 1 dargestellten Schritte zur Kenntnis und beschließt folgende Maßnahmen:
1. Das Wohnraumvorhalteprogramm (WVP) wird Schritt für Schritt entlang der beschriebenen Bedarfe ausgebaut. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird davon ausgegangen, dass das voll aufgebaute Volumen 920 Wohnungen betragen wird. Die dafür benötigten Haushaltsmittel werden bereitgestellt. 2. Für die externe Betreuung von Frauen nach Aufenthalt im Frauenhaus werden Haushaltsmittel im Umfang einer halben Stelle Soziale Arbeit bereitgestellt.
zu TOP 5.2
Verträge mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege für die Laufzeit 2020 bis 2025
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15143-19)
Herr Herkelmann verweist auf ein ergänzendes Schreiben der Verwaltung und die Empfehlung des Seniorenbeirats.
Auf Nachfrage erläutert Herr Niermann, dass die Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen und Migrationsgeschichte nicht in die Verträge aufgenommen wurde und bisher auch nicht in den sonstigen Haushaltsplanungen berücksichtigt ist. Beratung von Menschen mit Behinderungen wurde durch die Verbände in den Vertragsgesprächen thematisiert, die Stadt vertrat die Ansicht, dass dies Sache der Eingliederungshilfe sei. Lebenshilfe, AWO und Caritasverband bieten ein Beratungsangebot aus Eigenmittel bzw. eingeworbenen Zuschüssen, aber ohne finanzielle Zuwendungen der Stadt. Herr Niermann begrüßt die Aufnahme dieses Tätigkeitsfeldes in der Verträge im Grundsatz. Er verweist darauf, dass die Entscheidung darüber bei der Politik liegt.
Frau Landgraf hat das Thema in ihre Fraktion getragen.
Frau Beckmann spricht dafür, das Thema höher anzusiedeln. In der Rahmenvereinbarung gehe es um Fürsorge für Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf, zu diesen gehören nach ihrer Ansicht Menschen mit Behinderungen. Diese Gruppe komme im vorliegenden Vertrag nicht vor, lediglich einzelne Personenkreise. Beratung in der Eingliederungshilfe kommt im Bereich des ambulant betreuten Wohnens vor und werde dort auch über die fachleistungsstunden bezahlt, es gebe jedoch auch andere Gruppen von Menschen mit Behinderungen mit Beratungsbedarf. Es fehlt psychosoziale und sozialrechtliche Beratung. Auch die EUTB bieten diese Beratungsleistungen nicht an.
Bildungs- und Freizeitangebote für Menschen mit Behinderungen sind ebenfalls Leistungen, die aktuell überwiegend aus Eigenmitteln der Träger finanziert werden.
Auch Netzwerkaufbau und -pflege für Menschen mit Behinderungen ist ein nicht über das BTHG finanzierter Aufwand; diese Frage kommt spätestens mit dem Auslaufen der Aktion-Mensch-Förderung für das FASD-Netzwerk auf die Entscheidungsträger in Dortmund zu.
Im bisherigen Volumen des Vertrages sind keine weiteren Aufgaben finanzierbar, also sei zusätzliches Budget erforderlich, wie es auch mit dem jetzt vorliegenden Vertragsentwurf für andere Handlungsfelder geschehen sei.
Frau Vollmer plädiert dagegen, den vorliegenden Vertragsentwurf grundsätzlich in Frage zu stellen. Sie schlägt vor, dem Sozialausschuss eine Zustimmung zu den jetzt vorliegenden Verträge zu empfehlen. Gleichzeitig sollen die Vertragspartner gebeten werden, die Veränderungen durch das BTHG im Hinblick auf ungedeckte Bedarfe und Versorgungslücken und auf das Ziel der Entwicklung inklusiver Sozialräume in Dortmund zu betrachten und im Hinblick auf erforderliche Veränderungen zunächst auf entsprechende Veränderungen in den gesetzlichen und Vereinbarungsgrundlagen zu drängen, aber auch eine Finanzierung so nicht finanzierbarer aber notwendiger Ausgaben für Menschen mit Behinderungen als freiwillige Leistung in den nächsten Vertrag mit aufzunehmen.
Frau Beckmann betont, dass die Vertragsinhalte richtig und deren Umsetzung wichtig sei.
Herr Niermann erläutert die Geschichte der Zuwendungsverträge und betont, wie wichtig eine solche Verabredungen für die Wohlfahrtspflege und die Planbarkeit deren Arbeit sind. Das Vertragsvolumen wurde vergrößert, wichtige Aufgaben besser unterstützt. Fachlich sei der Vertragsentwurf hervorragend; kommunal werden hier Lücken geschlossen, die der Gesetzgeber zulässt. Der jetzt vorliegende Vertragsentwurf wird nicht mehr verhandelt werden. Die Wirkungen des BTHG auf die Bedarfslagen der Menschen mit Behinderungen solle regelmäßig betrachtet und eventuell Verwerfungen akut, ggf. aber auch im nächsten Zuwendungsvertrag bearbeitet werden.
Mit einer Enthaltung empfiehl das Behindertenpolitzische Netzwerk:
1. Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt eine regelmäßige Prüfung der durch die Eingliederungshilfe ab 01.01.2020 erbrachten Leistungen
a) auf dem Hintergrund der Unterstützungsbedarfe der Menschen mit Behinderungen in Dortmund und
b) auf dem Hintergrund der auch kommunalen Aufgabe der Weiterentwicklung inklusiver Sozialräume
und die Dokumentation fehlender Unterstützung für eine gleichberechtigte Teilhabe der Menschen mit Behinderungen in Dortmund.
2. Die erforderliche Weiterentwicklung der inklusiven Sozialräume und der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen soll vorrangig sozialrechtlich finanziert werden.
3. Falls eine sozialrechtliche Finanzierung oder eine anderweitige kurzfristige Sicherstellung von bisher fehlenden Maßnahmen für eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nicht möglich ist, sollen die zukünftigen Zuwendungsverträge zwischen der Stadt und den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege in einem Handlungsfeld „Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe“ (Arbeitstitel) Maßnahmen enthalten, die die Weiterentwicklung inklusiver Sozialräume und die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zum Ziel haben.
4. Die Fördersummen für die sozialen und gesundheitliche Hilfen der freien Wohlfahrtspflege für das Handlungsfeld „Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe“ (Arbeitstitel) sind zusätzlich aufzubringen.
5. Im Verfahren zu 1. sind die Vertragspartner und die Menschen mit Behinderungen in Dortmund, ihre Organisationen und Interessenvertretungen, insbesondere das Behindertenpolitische Netzwerk zu beteiligen.6. Die in Dortmund bestehenden guten Kooperations- und Planungsverfahren wie das Koordinierungsgremium und die Regionalplanungskonferenz werden in geeigneter Weise in das vorgeschlagene Verfahren eingebunden.
Das Behindertenpolitische Netzwerk schließt sich dem nachstehenden Zusatz aus der Sitzung des Seniorenbeirates vom 31.10.2019 an:
Der Seniorenbeirat stellt fest, dass in der vorliegenden Drucksache Nr.: 15143-19 zwar eine Stellenvermehrung wegen der zunehmenden Aufgabenstellungen der Seniorenbüros Berücksichtigung findet, die vom Seniorenbeirat gewünschte Beratung und Unterstützung der ehrenamtlichen Leitungen der Seniorenbegegnungsstätten durch die zusätzlichen Personalkapazitäten auf den ersten Blick jedoch nicht erkennbar sind.
Gleichwohl geht der Seniorenbeirat davon aus, dass die zusätzlich geschaffenen 6 Vollzeitstellen bei den Verbänden der Freien Wohlfahrtsverbände und den Sozialbüros auch zur Unterstützung der ausschließlich ehrenamtlich geführten Leitungen der Begegnungsstätten herangezogen werden.
Beschluss:
Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt mit einer Enthaltung den nachstehenden ergänzten Beschluss:
Der Rat beschließt das Programm über die Förderung der von den Freien Wohlfahrtsverbänden und deren Einrichtungen erbrachten Dienste in den Bereichen der sozialen und der gesundheitlichen Hilfen für den Zeitraum 2020 bis 2025 und beauftragt die Verwaltung den beigefügten Rahmenvertrag und die Einzelverträge mit den Verbänden abzuschließen. In Bezug auf die Förderung des Drogenkonsumraumes wird die Verwaltung beauftragt, einen bilateralen Vertrag mit der aidshilfe dortmund e. V. in Analogie zu der Förderung der Wohlfahrtsverbände zu schließen.
Ergänzung:
1. Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt eine regelmäßige Prüfung der durch die Eingliederungshilfe ab 01.01.2020 erbrachten Leistungen
a) auf dem Hintergrund der Unterstützungsbedarfe der Menschen mit Behinderungen in Dortmund und
b) auf dem Hintergrund der auch kommunalen Aufgabe der Weiterentwicklung inklusiver Sozialräume
und die Dokumentation fehlender Unterstützung für eine gleichberechtigte Teilhabe der Menschen mit Behinderungen in Dortmund.
2. Die erforderliche Weiterentwicklung der inklusiven Sozialräume und der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen soll vorrangig sozialrechtlich finanziert werden.
3. Falls eine sozialrechtliche Finanzierung oder eine anderweitige kurzfristige Sicherstellung von bisher fehlenden Maßnahmen für eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nicht möglich ist, sollen die zukünftigen Zuwendungsverträge zwischen der Stadt und den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege in einem Handlungsfeld „Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe“ (Arbeitstitel) Maßnahmen enthalten, die die Weiterentwicklung inklusiver Sozialräume und die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zum Ziel haben.
4. Die Fördersummen für die sozialen und gesundheitliche Hilfen der freien Wohlfahrtspflege für das Handlungsfeld „Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe“ (Arbeitstitel) sind zusätzlich aufzubringen.
5. Im Verfahren zu 1. sind die Vertragspartner und die Menschen mit Behinderungen in Dortmund, ihre Organisationen und Interessenvertretungen, insbesondere das Behindertenpolitische Netzwerk zu beteiligen.
6. Die in Dortmund bestehenden guten Kooperations- und Planungsverfahren wie das Koordinierungsgremium und die Regionalplanungskonferenz werden in geeigneter Weise in das vorgeschlagene Verfahren eingebunden.
zu TOP 5.3
Referenzrahmen Inklusive Schulentwicklung in Dortmund
Überweisung: Schulausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 25.09.2019
(Drucksache Nr.: 14333-19-E1)
s.o.
zu TOP 5.4
Umsetzung des Konzepts „Nette Toilette“ in den Dortmunder Stadtbezirken
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15518-19)
Herr Herkelmann betont, dass es bei seinem Antrag um Toiletten geht, die zugänglich sein sollen.
Herr Urbanek wird die Vorlage nicht empfehlen. Hintergrund sind die Öffnungszeiten der Betriebe, die die Nette Toilette anbieten. Diese sind deutlich zu kurz. Er wünscht eine flächendeckende, nachhaltige und rund um die Uhr zur Verfügung stehende entsprechende sanitäre Infrastruktur.
Beschluss
Das Behindertenpolitische Netzwerk schließt sich zustimmend den Aussagen des Seniorenbeirats aus seiner Sitzung am 31.10.2019 an.
Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:
In der Auswahl und Akquise von Betrieben, die die „Nette Toilette“ anbieten sollen, werden vorrangig Betriebe angesprochen, deren Toiletten Behindertentoiletten im DIN-Standard oder deren Toiletten für Menschen mit Behinderungen zugänglich und nutzbar sind. Ein weiteres wichtiges Entscheidungskriterium ist die Öffnungszeit der Betriebe.
In der Akquise soll angeregt werden, in dafür geeigneten Sanitärräumen Pflegeliegen für die pflegerische Versorgung Erwachsener anzubieten.
In der Öffentlichkeitsarbeit über Flyer, Plakate und eine App wird durch regelmäßige Kontrolle die Korrektheit der verbreiteten Informationen überprüft. Angeregt wird, die Informationen auch auf einer Internetseite zur Verfügung zu stellen. Dabei ist bei den digitalen Informationen die Barrierefreiheit des Informationsangebots sicherzustellen.
Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt mit einer Gegenstimme bei vier Enthaltungen:
Der Rat der Stadt Dortmund
· begrüßt die Umsetzung des Formats „Nette Toilette“ nach dem Hörder Modell in ganz Dortmund durch das StadtbezirksMarketing und
· beschließt die Erhöhung der Zuwendung an den Verein StadtbezirksMarketing Dortmund e.V. um jährlich 180.000 € ab 2020 zur Finanzierung des Formates.
· In der Auswahl und Akquise von Betrieben, die die „Nette Toilette“ anbieten sollen, werden vorrangig Betriebe angesprochen, deren Toiletten Behindertentoiletten im DIN-Standard oder deren Toiletten für Menschen mit Behinderungen zugänglich und nutzbar sind. Ein weiteres wichtiges Entscheidungskriterium ist die Öffnungszeit der Betriebe.
In der Akquise soll angeregt werden, in dafür geeigneten Sanitärräumen Pflegeliegen für die pflegerische Versorgung Erwachsener anzubieten.
In der Öffentlichkeitsarbeit über Flyer, Plakate und eine App wird durch regelmäßige Kontrolle die Korrektheit der verbreiteten Informationen überprüft. Angeregt wird, die Informationen auch auf einer Internetseite zur Verfügung zu stellen. Dabei ist bei den digitalen Informationen die Barrierefreiheit des Informationsangebots sicherzustellen.
zu TOP 5.5
Stadtumbau Dorstfeld
Bürgerhaus Dorstfeld
Baubeschluss und Einrichtung eines Kinder- und Jugendtreffs
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14190-19)
Auf Nachfrage von Frau Beckmann bestätigt Frau Vollmer, dass die Behindertenbeauftragte im Planungsprozess beteiligt war und das Ergebnis zufriedenstellend war.
Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt zur Kenntnis:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
1. vorbehaltlich der zu erwartenden Förderung aus Landes-/Bundesmitteln, den Umbau der ehemaligen Waschkaue der Zeche Dorstfeld zu einem Bürgerhaus mit einem Gesamtinvestitionsvolumen i. H. v. 4.855.000,00 € inklusive der Erstellung der Außenanlagen, zuzüglich aktivierbarer Eigenleistungen i. H. v. 216.000,00 € und einer Umlagefinanzierung der Beratungsleistungen i. H. v. 102.165,00 €.
2. die mietzinsfreie Vermietung des Gebäudes durch den FB 23 (Fachbereich Liegenschaften) ab Fertigstellung (voraussichtlich im Frühjahr/Sommer 2021) an die Bürgerhaus Dorstfeld-Genossenschaft eG als zukünftigen Betreiber über einen Zeitraum von 20 Jahren (Zweckbindungsfrist Städtebauförderung).
3. die mietzinsfreie Anmietung von Räumlichkeiten von der Bürgerhaus Dorstfeld-Genossenschaft eG durch den FB 51 (Jugendamt) im Bürgerhaus Dorstfeld. Zur Einrichtung des Kinder- und Jugendtreffs werden zusätzliche konsumtive Mittel i. H. v. 140.000,00 € und investive Mittel i. H. v. 70.000,00 € benötigt. Für den Betrieb der Einrichtung sind außerdem Mehraufwendungen i. H. v. jährlich 47.600,00 € zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind zusätzlich eine Vollzeitkraft und zwei Unterstützungskräfte mit einem Stundenkontingent von jeweils 12,5 Std./Woche einzusetzen und die finanziellen Mittel dafür zusätzlich zur Verfügung zu stellen.
4. die Finanzierung eines Betriebskostenzuschusses über 20 Jahre (Zweckbindungsfrist Städtebauförderung) für die Bürgerhaus Dorstfeld-Genossenschaft eG zur Deckung der Betriebskosten des Bürgerhauses in Höhe von voraussichtlich 46.000,00 € je Kalenderjahr. Der Betriebskostenzuschuss erfolgt über den FB 51 und wird alle fünf Jahre durch den FB 51 überprüft. Sollte eine Anpassung der Höhe erforderlich werden, wird diese dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. Für das erste Betriebsjahr erhält die Genossenschaft einen Betriebskostenzuschuss von zusätzlich 10.000,00 € zur Anschubfinanzierung. Diese Mittel stehen bereits zur Verfügung.
5. die durch die Revitalisierung des Gebäudes entstehenden Mehraufwendungen/ Mehrerträge im Rahmen der endgültigen Haushaltsplanaufstellung 2020/2021 ff. in der Teilergebnisrechnung des Amtes 24 unter dem Auftrag 24150702VO00 für die Jahre 2021 ff. entsprechend zu berücksichtigen. Durch die Revitalisierung des Gebäudes und die geplante Nutzung wird die Ergebnisrechnung des Amtes 24 in den Jahren 2023 ff. (erstes Jahr der vollständigen Nutzung) per Saldo mit voraussichtlich jährlich 68.758,00 € belastet (30.929,00 € in 2021, 61.858,00 € in 2022).
zu TOP 6.
Mitteilungen
Herr Herkelmann berichtet, dass im Masterplan Sicherheit eine Dialogveranstaltung für die Zielgruppe Menschen mit Behinderungen geplant sind. Es wird bis Januar um Anregungen und Hinweise zu Maßnahmen im Masterplan Sicherheit an die Geschäftsstelle des BPN gebeten.
Herr Gungl hat mit Zustimmung des Vorstandes des BPN eine geschlossene Facebook-Gruppe eingerichtet. Hier sollen Stellungnahmen zu aktuellen kommunalpolitischen Diskussionen diskutiert und dem Vorstand zur Veröffentlichung vorgeschlagen werden. Mitwirkende, die nicht bei Facebook aktiv sein wollen oder können, werden in anderer Weise in die Diskussion einbezogen. Die Gruppe heißt bpn dortmund stellungnahmen.
Kommunalwahl 2020: Dazu gibt es den Vorschlag von Herrn Schmidt, einen Extrarundbrief des BPN zu veröffentlichen. Damit soll für eine Beteiligung an den Kommunalwahlen geworben werden. Im Rundbrief sollen die Parteien zudem bis zu fünf Fragen des BPN zu kommunalen behindertenpolitischen Fragen kurz beantworten. Beim Besuch des Vorsitzenden des BPN bei KMPE soll besprochen werden, welche Frage aus dieser Gruppe aufgenommen werden kann. Bisher angedachte Fragen: Vertretung des BPN in der Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe, 30 öffentliche Toiletten im Wall-Standard, barrierefreier Nachtexpress, pro Jahr eine Hebevorrichtung in den städtischen Bädern.