Niederschrift
über die 44. Sitzung der Bezirksvertretung Eving
am 06.05.2009
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2-4, 44339 Dortmund
Sitzungssaal, Zimmer 8
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdauer: 16:00 - 17:10 Uhr
Anwesend sind:
Stimmberechtigte Mitglieder:
SPD
Helmut Adden, Bezirksbürgermeister
Frank Flunkert
Andrea Hüsken
Wilfried Macewicz
Thomas Mann
Petro Möckel
Heidemarie Nürnberger
Hans-Jürgen Unterkötter
CDU
Andre Buchloh
Gerd Grundmann
Anke Kopkow, stellv. Bezirksbürgermeisterin
Monika Lehrke
B90/Die Grünen
Gisela Sichelschmidt
FDP/Bürgerliste
Wolfgang Mertens
DUW/2009
Klaus Neumann
Verwaltung
Herr Hartmann TOP 3:1
Frau Lindemann-Güthe Bezirksverwaltungsstelle Do-Eving
Frau Bökenkamp Bezirksverwaltungsstelle Do-Eving
Nicht anwesend:
SPD
Barbara Hackert
FDP/Bürgerliste
Katrin Schlegel
Parteilos
Ralph Laske






Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g
für die 44. Sitzung der Bezirksvertretung Eving,
am 06.05.2009, Beginn 16:00 Uhr,
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2-4, 44339 Dortmund
Sitzungssaal, Zimmer 8
Öffentlicher Teil:
1. Regularien
1.1 Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 43. Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 18.03.2009
1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sondersitzung der Bezirksvertretung Eving am 24.03.2009
2. Einwohnerfragestunde (Dauer maximal 30 Minuten)
3. Berichterstattung
3.1 Zustand und notwendige Erweiterungen des Radwegenetzes im Stadtbezirk Eving
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 14672-09) Mündliche Berichterstattung
4. Anregungen und Beschwerden
4.1 Durchführung der Veranstaltung „Wir in Eving 2009“ am 06.06.2009 auf dem Evinger Platz
Eingabe der Interessengemeinschaft der Evinger Vereine (Drucksache Nr.: 14673-09)
4.2 Straßenbaumaßnahme Wülferichstraße im Ortsteil Brechten
Eingabe aus der Bürgerschaft (Drucksache Nr.: 14885-09)
5. Finanzen und Liegenschaften - keine Vorlagen
6. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung
6.1 Geschäftsbericht des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e.V. 2008
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 14574-09)
7. Schulen - keine Vorlagen
8. Kultur, Sport und Freizeit
8.1 Investitionen auf und an Sportanlagen sowie in Sport- und Turnhallen im Zeitraum 2000 – 2008 Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 14619-09)
9. Kinder und Jugend - keine Vorlagen
10. Soziales, Familie und Gesundheit- keine Vorlagen
11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
11.1 Zielvereinbarung über die Grünpflege der Technischen Dienste „Grün-Straße“ des Tiefbauamtes für das Jahr 2009 - Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 14536-09)
11.2 Beabsichtigte Teileinziehung einer Teilfläche der Lindenhorster Straße in Dortmund-Lindenhorst Empfehlung (Drucksache Nr.: 14448-09)
11.3 Realisierung von Maßnahmen der Landschaftsplanung; I. Quartalsbericht 2009
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 14649-09)
11.4 Bauantrag zur Errichtung eines Bürogebäudes mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück Gemarkung Eving, Flur 7, Flurstück 422 und 320, Gewerbeparkstraße 7 - Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - 61/5-2-036562
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 14799-09)
11.5 Bauleitplanung; 18. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Scha 131 - Gneisenau-Allee -; hier:
I. Entscheidung über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen der Bauleitpläne abgegebenen Stellungnahmen,
II. Feststellungsbeschluss für die 18. FNP-Änderung - Gneisenau-Allee -,
III. Beifügung einer aktualisierten/modifizierten Begründung zur 18. FNP-Änderung,
IV. Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Scha 131 - Gneisenau-Allee -,
V. Beifügung einer aktualisierten/modifizierten Begründung zum Bebauungsplan
Empfehlung (Drucksache Nr.: 14530-09)
11.6 Fertigstellung der Fürst-Hardenberg-Allee / Lindenhorster Straße
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 14688-09)
11.7 Bekleben aller grauen Kästen der Deutschen Post, DEW21, DSW 21 und Telekom
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 14692-09)
11.8 Erneuerung der Lautsprecheranlage auf dem Bezirksfriedhof Kemminghausen
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 14880-09)
11.9 Herrichtung der Verkehrssicherheit auf der Steckestraße in Lindenhorst
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 14892-09)
11.10 Renovierung der Begegnungsstätte Brambauerstraße 49, 44339 Dortmund
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste) (Drucksache Nr.: 14882-09)
11.11 Erneuerung eines Hauptweges auf dem kommunalen Nordfriedhof
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste) (Drucksache Nr.: 14879-09)
11.12 Erneuerung eines Hauptweges auf dem Kommunalfriedhof Kemminghausen
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste) (Drucksache Nr.: 14884-09)
12. Mitteilungen
12.1 Ausbau der Straße „Wulfskamp“ von Rauher Kamp bis Brechtener Straße in Dortmund-Brechten -Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 11307-08-E2)
12.2 Masterplan Einzelhandel - Bericht zum inhaltlichen Verfahrensstand
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 13577-08-E2)
12.3 Sachstand Betriebsentwicklung Rohstoff Recycling Dortmund GmbH
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 14386-09-E1)
12.4 Ehemaliges Aldi-Ladenlokal an der Lindenhorster Straße
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 13981-09-E1)
12.5 Folgenutzung des Gebäudes am Nollendorfplatz 2 (ehemalige Chorakademie)
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 14407-09-E1)
12.6 Hunde im Stadtbezirk Eving
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 14408-09-E1)
12.7 Festlegung des Gebietes "Malakowturm der ehemaligen Zeche Fürst Hardenberg" in Dortmund-Lindenhorst als förmliches Sanierungsgebiet gem. § 142 Baugesetzbuch (BauGb) Mitteilung (61) (Drucksache Nr.: 13127-08-E1)
12.8 Sachstandsbericht zur Bauruine „Altes Fachwerkhaus“ Evinger Str. 572
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 13599-08-E1)
12.9 Wochenendbedienung Bushaltestelle „Lindenhorst Kirche“
Mitteilung Geschäftsführung (Drucksache Nr.: 14384-09-E1)
12.10 Nutzung des Geländes an der Evinger Straße, zwischen Evinger Straße 56 und dem Bahndamm der Dortmunder Eisenbahn Mitteilung (Drucksache Nr.: 14412-09-E1)
12.11 Aufstellung von Straßenlaternen an der Fürst-Hardenberg-Allee
Mitteilung (Drucksache Nr.: 14411-09-E1)
13. Anfragen
13.1 Sachstandsbericht zum Baugebiet Steckestraße
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 14893-09)

Der Bezirksbürgermeister Herr Adden eröffnet die Sitzung der Bezirksvertretung Eving. Er stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit der Bezirksvertretung fest.

1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Neumann benannt.



zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Bezirksbürgermeister – Herr Adden – weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.



zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Vor Eintritt in die Tagesordnung verliest der Bezirksbürgermeister – Herr Adden – folgende Erklärung im Namen der Bezirksvertretung Eving.



„Sehr geehrte Damen und Herren der Bezirksvertretung Eving,

der brutale Überfall auf die Teilnehmer der DGB-Kundgebung zum 1. Mai durch ca. 300 militante Neonazis stellt eine neue Eskalation in der Entwicklung der Neonazi-Szene in diesem Land dar.

Dieser Überfall hat erneut deutlich gemacht, wie ernst die Bedrohung für unseren Rechtsstaat ist. Friedlich demonstrierende Bürgerinnen und Bürger wurden von randalierenden Nazihorden brutal angegriffen.

Trotz der erschreckenden Zahlen einer jüngst veröffentlichten Studie, nach der 5 % aller Jugendlichen (meist männlichen Geschlechtes) deutliche nationalistische Tendenzen erkennen lassen oder angeben einer rechtsradikalen Partei nahe zu stehen oder sogar anzugehören, möchte ich daran erinnern, dass wir die restlichen 95 % die Mehrheit der Bevölkerung repräsentieren. An dieser Mehrheit der Menschen in unserem Land liegt es, von dieser diese doch eigentlich kleinen und ewiggestrigen Minderheit, die Respektierung und Einhaltung von demokratischen Grundsätzen einzufordern.

Gleichzeitig müssen wir deutlich machen, dass wir bereit sind mit vereinten Kräften für unsere Demokratie zu kämpfen und Toleranz und Menschenwürde zu verteidigen.

Wir die „schweigende Mehrheit“ müssen uns energisch gegen diese gewalttätige und menschenverachtende Ideologien zur Wehr setzen.

In diesem Sinne möchte ich mich im Namen der Bezirksvertretung Eving ganz ausdrücklich bei der Evinger Bürginitiative „Gesicht zeigen gegen Rechts“ für ihre vorbildliche Arbeit bedanken und Ihnen auch zukünftig Hilfe und Unterstützung der gesamten Evinger Bezirksvertretung versprechen.
Unter dem Motto: „Die Mitglieder der Bezirksvertretung Eving zeigen Gesicht gegen Rechts“

Unverständlich bleibt die Tatsache, dass sich extrem gewaltbereite „rechte Schläger“ ohne Wissen der Staatsschutzabteilungen zusammenrotten und Straftaten begehen konnten.

Ausdrücklich bedanken können wir uns alle bei den mutig und entschlossen handelnden Dortmunder Polizeikräften, die sich dem gutorganisierten und gewaltbereiten Mob entgegengestellt haben.

Die Bezirksvertretung Eving kann hier nur ihrer Hoffnung Ausdruck verleihen und die verantwortlichen Stellen auffordern, den für den 5. September geplanten „Naziaufmarsch“ in Dortmund mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu verhindern und diesen Brauen Mob davon abzuhalten weitere Straftaten zu begehen und ihre menschenverachtende Ideologie weiterzuverbreiten.“

Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt.



zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 43. Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 18.03.2009
Die Niederschrift der 43. öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 18.03.2009 wird – einstimmig – genehmigt.

zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sondersitzung der Bezirksvertretung Eving am 24.03.2009
Die Niederschrift der 2. öffentlichen Sondersitzung der Bezirksvertretung Eving am 24.03.2009 wird – einstimmig – genehmigt.

2. Einwohnerfragestunde
zu TOP 2.1
Verschmutzungen auf einem Privatgrundstück durch Nutzer der behelfsmäßigen Bushaltestelle Lindenhorster Straße / Lütge Heidestraße (Drucksache Nr.: 15012-09)

Eine Anwohnerin an der behelfsmäßigen Bushaltestelle Lindenhorster Straße / Lütge Heidestraße beschwert sich über die Verschmutzung ihres Privatgrundstückes durch die Nutzer der Haltestelle. Wartende Fahrgäste werfen ihren Müll über ein Tor auf das Grundstück der Anwohnerin. Der Bezirksbürgermeister – Herr Adden – sagt zu, sich vor Ort über die Problematik zu informieren.

zu TOP 2.2
Parkprobleme und Verschmutzungen des Umfeldes im Bereich der Moschee Hessische Straße bei Großveranstaltungen (Drucksache Nr.: 15013-09)

Ein Pächter in der Kleingartenanlage „Gut Glück“ beklagt die Auswirkungen von Veranstaltungen in der Moschee an der Hessischen Straße und bittet die Bezirksvertretung Eving um Abhilfe.
Bei Großveranstaltungen in der Moschee, an denen häufig mehr als hundert Menschen teilnehmen, werden sämtliche Parkplätze in der Umgebung sowie Bürgersteige, Radwege, private Flächen und auch der Parkplatz der Kleingartenanlage zugeparkt. Sogar Rettungswege sind nicht mehr befahrbar.
Darüber hinaus wird nach Feiern der Abfall, wie z.B. Pappbecher und –teller mit Essensresten, einfach auf der Straße und in der Gartenanlage weggeworfen.

Der Bezirksbürgermeister – Herr Adden – erklärt, dass der Sachverhalt aufgenommen wurde.

zu TOP 2.3
Verkehrsprobleme in der Bahnstraße

Ein Bewohner der Bahnstraße erklärt, dass er sich am 09.09.2008 mit einer Eingabe an den Bezirksbürgermeister – Herr Adden – gewandt habe, die bisher nicht zum Abschluss gekommen sei.

Der Bezirksbürgermeister – Herr Adden – verweist auf die problematische Sachlage und erklärt, dass er bereits einen Termin für den 28.05.2009 festgelegt hat, an dem auch Vertreter der zuständigen Fachämter der Stadt Dortmund sowie die Polizei teilnehmen werden.

zu TOP 2.4
Ausbau eines Feldweges im Bereich Peddenbrink zur Unterführung A2 und Herrentheyer Wald als Radweg

Ein Mitglied des ADFC bittet die Bezirksvertretung Eving sich für einen Ausbau des Feldweges im Bereich Peddenbrink zur Unterführung A2 und Herrentheyer Wald als Radweg einzusetzen.

Der Bezirksbürgermeister – Herr Adden – bedankt sich für die Anregung und erklärt, dass dem ADFC eine evt. Antwort der Verwaltung übersandt wird.

3. Berichterstattung
zu TOP 3.1
Zustand und notwendige Erweiterungen des Radwegenetzes im Stadtbezirk Eving
(Drucksache Nr.: 14672-09)
Als Berichterstatter ist Herr Hartmann, der Fahrradbeauftragte der Stadt Dortmund, anwesend, der Fragen der Bezirksvertretung Eving zum Zustand und der notwendigen Erweiterung des Radwegenetzes in Eving beantwortet.

Eingehend auf die Fragen des Vorsitzenden der SPD-Fraktion – Herrn Unterkötter – erläutert Herr Hartmann, dass sich der Radwegeausbau der Brechtener Straße derzeit in der Planungsphase befindet.
Bei der Holthauser Straße müsste die Fahrbahn für einen Ausbau des Radweges erweitert werden, was durch die Tatsache erschwert wird, dass hierfür Grunderwerb notwendig ist. Dies macht weitere Planungen, die einen Grunderwerb einschließen, erforderlich.

Die Kemminghauser Straße befindet sich in der Straßenbaulast des Landes. Die Stadt Dortmund beabsichtigt, noch in diesem Jahr, Kontakt mit dem Straßenbaulastträger aufzunehmen und in einem Gesamtpaket alle ähnlichen Situationen in der Stadt zu beraten.

Die Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – spricht einen für Radfahrer gefährlichen Weg an, der im Bereich des Grävingholzes in Lindenhorst um die Kleingartenanlage „Voran“ verläuft, die direkt am Wald liegt. Hier wurden vor Jahren Schonungen angepflanzt, der, hier durchführende, unbeleuchtete wassergebundene Weg wurde mit Rundhölzern gesichert werden, die mittlerweile stark herausgewaschen sind.
Herrn Hartmann ist diese Sachlage nicht bekannt, er sagt aber zu, sich über den Zustand zu informieren.
Das gleiche gilt für den, von Herrn Neumann (DUW/2009) angesprochenen Aschenweg („schwarzer Weg“) im Bereich der Kleingartenanlage „Holthauser Heide“ zum Neuholthauser Weg.

Abschließend bestätigt Herr Hartmann, dass, seines Wissens nach, den Bezirksvertretungen auch weiterhin 20.000 € jährlich für investive Maßnahmen im Bereich des Radverkehrs zur Verfügung gestellt werden.

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, dankt der Bezirksvorsteher – Herr Adden – dem Berichterstatter und beendet diesen Tagesordnungspunkt.

4. Anregungen und Beschwerden
zu TOP 4.1
Durchführung der Veranstaltung „Wir in Eving 2009“ am 06.06.2009 auf dem Evinger Platz Eingabe der Interessengemeinschaft der Evinger Vereine (Drucksache Nr.: 14673-09)

Die Interessengemeinschaft der Evinger Vereine beantragt eine Genehmigung zur Durchführung der Veranstaltung „Wir in Eving 2009“ am 06.06.2009 auf dem Evinger Platz in der Zeit von 11.00 bis 22.00 Uhr.

Beschluss:
Gemäß § 20 Abs. 2 Buchstabe j der Hauptsatzung der Stadt Dortmund stimmt die Bezirksvertretung Eving – einstimmig – der Veranstaltung zu und bittet die Verwaltung um weitere Veranlassung.



zu TOP 4.2
Straßenbaumaßnahme Wülferichstraße im Ortsteil Brechten
Eingabe aus der Bürgerschaft (Drucksache Nr.: 14885-09)

Der Bezirksvertretung Eving liegt folgende Eingabe aus der Bürgerschaft zur Beratung und Beschlussfassung vor:

Im Rahmen der Umbaumaßnahmen zur Neugestaltung der Wülferichstraße, zwischen Widumer Platz und Brechtener Straße im Ortsteil Brechten wurden neben den Fahrbahnarbeiten, welche bereits im Herbst abgeschlossen wurden, auch die Gehwege gepflastert und zusätzliche Grünflächen geschaffen.
Im Rahmen der Umgestaltung / Pflasterung der Gehwege musste hier festgestellt werden, dass die nördliche Gehwegseite der Wülferichstraße unvermittelt vor unserem Haus (Widumer Platz 22) beendet wurde.
Der Gehwegbereich endet direkt auf die Fahrbahn der Strasse Widumer Platz. Hier konnte, trotz unserer Bemühungen beim Stadtamt 66/8 während der Bauausführung, nicht erreicht werden, dass der gepflasterte Bereich entlang der Grundstückgrenze weiter geführt wird und so ein optisch abgerundetes Gesamtbild ergeben hätte. Hierdurch hätte auch die Zuführung / der Verlauf des Gehweges auf die Strasse Widumer Platz für den Bürger verdeutlicht werden können.
Wir hätten uns erhofft, dass eine Weiterführung des gepflasterten Bereiches bereits in der Planungsphase berücksichtigt worden wäre um das Gesamtbild der Baumaßnahme hierdurch nicht zu trüben.
Die geplanten und angelegten Flächen zur Begrünung wurden, so die Aussage des Stadtamtes 66/8, auch unter Berücksichtung der politischen Vorgaben, erstellt. Die politischen Vorgaben würden eine Bepflanzung mit entsprechenden Bäumen und Bodenbepflanzung vorsehen.
Während der Bauphase wurde auf Nachfrage beim Stadtamt 66/8 von dort bestätigt, dass die Bepflanzung dem Umfeld angepasst wird. Hierzu wurde auf die vorhandene Bepflanzung im Bereich der Brechtener Str. hingewiesen, wo neben Bäumen auch Pflanzen (Strauchrosen und bodendeckende Pflanzen) verwendet wurden.
Eine telefonische Nachfrage beim Stadtamt 66/7 ( Bezirk Nord ) ergab nun, dass für die Grünflächen, insbesondere der größeren Fläche vor unserem Haus Widumer Platz 22 eine Bepflanzung mit Eichenbäumen und Rasenfläche vorgesehen ist. Diese Vorgaben hätte die Planungsabteilung gemacht.
Ich möchte Sie hiermit bitten, nachfolgende Punkte zu prüfen:
1. Sieht die Ursprungsplanung ein Ende der Pflasterung / des Gehweges sowie ausgeführt, vor ?
2. Ist eine Bepflanzung der Grünflächen mit Eichenbäumen und Rasen auch der politische Wille der Bezirksvertretung im Rahmen der Beteiligung gewesen ?
Der Bereich rund um die denkmalgeschützte Kirche am Widumer Platz sollte nach hiesiger Auffassung ein gleiches Gesamtbild darstellen. Nur dies kann auch der politische Wille sein.
Insbesondere ist der Bereich Widumer Platz / Wülferichstraße ein touristischer Anlaufpunkt zur Besichtigung der Kirche u. a. im Rahmen der Stadtrundfahrten, organisiert von dortmund.tourismus. Aber dies brauche ich ja eigentlich hier nicht erwähnen. Es ist bisher nicht nachvollziehbar, wie ein Planungsamt, ggf. unter Ihrer Beteiligung, dieses Aushängeschild des Alten Dortmund durch Baumaßnahmen und Beplanzungen in ein Licht stellt, wo es nicht hingehört.
Ich möchte Sie auffordern, über die zuständigen Stadtämter zu veranlassen, den Gehweg vor dem Haus Widumer Platz 22 weiterzupflastern, den Gehwegverlauf dadurch zu verdeutlichen und insbesondere von einer Begrünung durch Rasen abzusehen. Die Bepflanzungsmaßnahmen müssen aus hiesiger Sicht dem Umfeld angepasst gewählt werden. Denn es gibt im Bereich Brechten genügend Beispiele, dass insbesondere die Rasenflächen nicht regelmäßig durch die zuständigen Ämter gepflegt werden können und somit ein unansehnliches Bild entsteht. Dies kann ja nicht der politische Wille sein. Über eine zeitnahe Rückantwort würde ich mich sehr freuen.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird um Prüfung des Sachverhaltes und Mitteilung an die Bezirksvertretung Eving gebeten.

5. Finanzen und Liegenschaften – keine Vorlagen
6. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung – keine Vorlagen

zu TOP 6.1
Geschäftsbericht des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e.V. 2008
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 14574-09)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt den Geschäftsbericht des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e.V. 2008 zur Kenntnis.

7. Schulen – keine Vorlagen

8. Kultur, Sport und Freizeit
zu TOP 8.1
Investitionen auf und an Sportanlagen sowie in Sport- und Turnhallen im Zeitraum 2000 - 2008
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 14619-09)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Darstellung über die in den Jahren 2000 - 2008 auf und an Sportanlagen sowie in Sport- und Turnhallen von der Verwaltung getätigten Investitionen zur Kenntnis.

9. Kinder und Jugend – keine Vorlagen
10. Soziales, Familie und Gesundheit – keine Vorlagen






11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
zu TOP 11.1
Zielvereinbarung über die Grünpflege der Technischen Dienste „Grün-Straße“ des Tiefbauamtes für das Jahr 2009
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 14536-09)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung nimmt die Zielvereinbarung über die Grünpflege der Technischen Dienste „Grün-Straße“ des Tiefbauamtes für das Jahr 2009 zur Kenntnis

Zusatzanfrage:
Die Bezirksvertretung Eving bittet um Mitteilung wann mit der, in der Vorlage angekündigten Abstimmung, über geeignete Anpassungen der Pflegestandards durch den zuständigen Kundenbereichsleiter gerechnet werden kann.

zu TOP 11.2
Beabsichtigte Teileinziehung einer Teilfläche der Lindenhorster Straße in Dortmund-Lindenhorst
Empfehlung (Drucksache Nr.: 14448-09)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Gemäß § 7 Abs. 4 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) beschließt der Rat der Stadt Dortmund die Einleitung des Teileinziehungsverfahrens einer Teilfläche im Bereich des Bahnüberganges der Bahnlinie Kurl-Nette / Lindenhorster Straße zu Lasten des Kraftfahrzeugverkehrs.

zu TOP 11.3
Realisierung von Maßnahmen der Landschaftsplanung; I. Quartalsbericht 2009
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 14649-09)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Zusatzbeschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, die im Stadtbezirk Eving vorhandenen Reitwege zu überprüfen und ggf. schnellstmöglich herzurichten und instandzusetzen. Im Bereich des Grävingholz sind die Wege aufgrund von Forstarbeiten teilweise blockiert oder beschädigt.

Des weiteren wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob im Rahmen dieser Vorlage ein Ausbau der Reitwege bzw. die Errichtung von Verbindungen zwischen den bestehenden Wegen möglich ist.


zu TOP 11.4
Bauantrag zur Errichtung eines Bürogebäudes mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück Gemarkung Eving, Flur 7, Flurstück 422 und 320, Gewerbeparkstraße 7
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - 61/5-2-036562
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 14799-09)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Absicht der Verwaltung, eine Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis.

Zusatzbeschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, die Anzahl der geplanten Stellplätze zu überprüfen. Bei voraussichtlich 150 Seminarplätzen scheint die vorgesehene Einrichtung von 37 Stellplätzen zu niedrig angesetzt zu sein.

zu TOP 11.5
Bauleitplanung;
18. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Scha 131 - Gneisenau-Allee -;
hier:
I. Entscheidung über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen der Bauleitpläne abgegebenen Stellungnahmen,
II. Feststellungsbeschluss für die 18. FNP-Änderung - Gneisenau-Allee -,
III. Beifügung einer aktualisierten/modifizierten Begründung zur 18. FNP-Änderung,
IV. Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Scha 131 - Gneisenau-Allee -,
V. Beifügung einer aktualisierten/modifizierten Begründung zum Bebauungsplan
Empfehlung (Drucksache Nr.: 14530-09)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
I. hat die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen (frühzeitige Öffentlichkeits- beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB für die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes und erneute öffentliche Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB für den Bebauungsplan Scha 131) vorgetragenen Stellungnahmen geprüft und beschließt,
den unter Punkt 6.21, 6.3.4, 6.3.5, 6.3.10, 6.3.14 und 6.3.15 dieser Beschlussvorlage aufgeführten Stellungnahmen aus den dort genannten Gründen zu folgen,
den unter Punkt 6.3.1, 6.3.2, 6.3.3, 6.3.6, 6.3.7, 6.3.16, 6.3.18 und 6.3.19 dieser Beschlussvorlage aufgeführten Stellungnahmen aus den dort genannten Gründen teilweise zu folgen und teilweise nicht zu folgen,
den unter Punkt 6.1, 6.2.2 bis 6.2.5, 6.3.8, 6.3.9, 6.3.11, 6.3.12, 6.3.13 und 6.3.17 dieser Beschlussvorlage aufgeführten Stellungnahmen aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2141, BGBl III/FNA 213-1) i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)
II. beschließt die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 31.12.2004 - Gneisenau-Allee - für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich mit dem durch Ratsbeschluss vom 11.09.2008 offen gelegenen Inhalt, jedoch mit der unter Punkt 8.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderung und stellt diese Änderung fest.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO
III. beschließt, der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes - Gneisenau-Allee - die aktualisierte und modifizierte Begründung vom 16.03.2009 beizufügen
Rechtsgrundlage:
§ 5 Abs. 5 und § 2a BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO
IV. beschließt, den Bebauungsplan Scha 131 – Gneisenau-Allee - für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich mit dem durch Ratsbeschluss vom 11.09.2008 offen gelegenen Inhalt jedoch mit den unter Punkt 8.2 dieser Beschlussvorlage aufgeführten Änderungen als Satzung
Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO
V. beschließt, dem Bebauungsplanes Scha 131 die aktualisierte/modifizierte Begründung vom 16.03.2009 beizufügen
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 2a BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

zu TOP 11.6
Fertigstellung der Fürst-Hardenberg-Allee / Lindenhorster Straße
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 14688-09)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten zu veranlassen, dass auf Fürst-Hardenberg-Allee die Behelfszufahrt zum Bootshaus wieder geschlossen und gepflastert wird.
Ferner hat die Baufirma, die an der Lindenhorster Straße die Nase errichtet hat, ihren Abfall nördlich der Ellinghauser -Brücke hingekippt, dieser muss umgehend entfernt werden.
Des weiteren wird um Mitteilung an die Bezirksvertretung Eving gebeten, wann die defekten Scheiben erneuert werden?

zu TOP 11.7
Bekleben aller grauen Kästen der Deutschen Post, DEW21, DSW 21 und Telekom
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 14692-09)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten zu veranlassen, dass alle im Stadtbezirk Eving befindlichen
grauen Kästen, mit einer Folie (bebildert oder einfarbig ) beklebt werden.
Der jetzige Zustand ist nicht mehr hinnehmbar, denn Sie verschandeln das Stadtbezirksbild
erheblich. Teilweise sind Sie mit Graffiti beschmiert. Folie hätte den Vorteil, dass man sie schnell und unkompliziert tauschen könnte. Teilweise wird es schon von DSW 21 an Trafo
Stationen gemacht.

zu TOP 11.8
Erneuerung der Lautsprecheranlage auf dem Bezirksfriedhof Kemminghausen
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 14880-09)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, die Lautsprecheranlage auf dem Bezirksfriedhof Kemminghausen zu erneuern.

Begründung:
Die alte, derzeit installierte Anlage ist störanfällig. Die im Außenbereich angebrachten Lautsprecher sind defekt.

zu TOP 11.9
Herrichtung der Verkehrssicherheit auf der Steckestraße in Lindenhorst
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 14892-09)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, die Verkehrssicherheit auf der Steckestraße in Lindenhorst
herzustellen.

Begründung:
Die Steckestraße befindet sich in einem absolut desolaten Zustand mit riesigen Einschlaglöchern. Es handelt sich um eine öffentliche Strasse die jedoch nie richtig fertiggestellt wurde, da sich hier noch ein kleines Baugebiet mit ca. 6 Baugrundstücken befindet, dessen Investor seit Jahren insolvent ist.

zu TOP 11.10
Renovierung der Begegnungsstätte Brambauerstraße 49, 44339 Dortmund
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste) (Drucksache Nr.: 14882-09)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird aufgefordert dafür zu sorgen, dass die Begegnungsstätte Brambauerstraße 49 renoviert wird.
Begründung:
In den hinteren Räumen sind die Wände teilweise von Schimmel befallen. Ebenso fällt im Eingangsbereich der Putz von den Wänden. Die Eingangstür ist undicht, sodass es zugig ist und dadurch mehr geheizt werden muss. Diese Missstände müssen schon aus Gesundheitsgründen für die Mitarbeiter und Besucher der Begegnungsstätte schnellstens beseitigt werden.

zu TOP 11.11
Erneuerung eines Hauptweges auf dem kommunalen Nordfriedhof
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste) (Drucksache Nr.: 14879-09)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird aufgefordert dafür zu sorgen, dass eine Erneuerung des Hauptweges, vom Haupteingang bis zur Trauerhalle, auf dem Nordfriedhof veranlasst wird.

Begründung:
Der Hauptweg ist durch aufgebrochenen Asphalt in einem desolaten Zustand und bildet damit gefährliche Stolperfallen für Ältere und Menschen mit Behinderungen.

zu TOP 11.12
Erneuerung eines Hauptweges auf dem Kommunalfriedhof Kemminghausen
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste) (Drucksache Nr.: 14884-09)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird aufgefordert dafür zu sorgen, dass eine Erneuerung des Hauptweges von Beginn Feld 5 bis Ende Feld 5d, auf dem Kemminghauser Friedhof veranlasst wird.

Begründung:
Der Hauptweg ist durch aufgebrochenen Asphalt in einem desolaten Zustand und bildet damit gefährliche Stolperfallen für Ältere und Menschen mit Behinderungen.

12. Mitteilungen
zu TOP 12.1
Ausbau der Straße „Wulfskamp“ von Rauher Kamp bis Brechtener Straße in Dortmund-Brechten
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 11307-08-E2)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Tiefbauamtes (Abteilung für Straßenentwurf und Straßenbauverwaltung) vom 06.03.2009 zur Kenntnis:



Wie Ihnen im Schreiben vom 03.04.2008 mitgeteilt wurde, ist die Straße Wulfskamp im o.g. Abschnitt bereits in das laufende Arbeitsprogramm aufgenommen worden. Laut derzeitiger Investitionsfinanzplanung der Tiefbauverwaltung ist ein Ausbau der Straße als Mischverkehrsfläche mit einer Breite von 5,50 m ab 2010 vorgesehen.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund weist südlich und nördlich der Straße Wulfskamp, von Rauher Kamp bis hin zur Brechtener Straße, Wohnbaufläche aus. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt besteht weder von den Eigentümern dieser Flächen, noch von anderen Interessenten die Nachfrage, diese Bereiche „städtebaulich zu entwickeln“. Aufstellungsbeschlüsse für verbindliche Bauleitplanungen sind ebenfalls nicht gefasst und zur Zeit auch nicht geplant. Des weiteren ist im fraglichen Straßenabschnitt lediglich ein Anlieger über die Straße Wulfskamp erschlossen. Damit eine Rechtsgrundlage für den Ausbau der Straße Wulfskamp existiert und künftig nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches abgerechnet werden kann, sind zunächst noch planungsrechtliche Voraussetzungen gemäß § 125 (2) BauGB zu schaffen.
Vor diesen Hintergründen schlägt die Tiefbauverwaltung vor, den o.g. Ausbau der Straße Wulfskamp im Zusammenhang mit einer späteren Festsetzung als Wohngebiet seitlich des Straßenzuges zu planen und zu bauen.
Zur Sicherung der Fußgänger wird vorgeschlagen, übergangsweise den südlichen unbefestigten Seitenstreifen als wassergebundene Gehwegfläche von ca. 1,50 m Breite herzustellen, und diese mit Leitpfosten zusätzlich abzusichern. Für einen freien Durchgang ist die vorhandene Containerstellplatzanlage an einem anderen Ort einzurichten. Die Zukömmlichkeit zu den angrenzenden Grundstücken wird nicht unterbunden.

zu TOP 12.2
Masterplan Einzelhandel - Bericht zum inhaltlichen Verfahrensstand
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 13577-08-E2)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Stadtplanungs- und Bauordnungsamt (Geschäftsbereich Stadtentwicklung) vom 03.03.2009 zur Kenntnis:



Der Masterplan Einzelhandel ist ein Instrument zur Förderung des Einzelhandels im Rahmen eines Standortkonzeptes. Die Stadt Dortmund war bundesweit die erste Stadt, die auf Grundlage des Gesamtstädtischen Einzelhandelskonzeptes, des Nahversorgungskonzeptes, des Konzeptes für die Dortmunder Sondergebiete und des Regionalen Einzelhandelskonzeptes Östliches Ruhrgebiet ein umfassendes Einzelhandelskonzept beschlossen und als Instrument innerhalb der Stadtentwicklung manifestiert hat.
Wesentlicher Bestandteil des Masterplanes und für den täglichen Einsatz von besonderer Wichtigkeit ist das Zentrengutachten, in dem die gegenwärtige Situation des Einzelhandels in allen Dortmunder Zentren abgebildet ist. Neben der Darstellung des Einzelhandelsbesatzes, der vor Ort erhoben wird, sind hier qualitative Aussagen über Bedarfe und Potenziale im Hinblick auf stadtentwicklungspolitische Ziele, insbesondere den Schutz des Einzelhandels in den Zentren, abgebildet.
Das erste Zentrengutachten wurde 2002 erarbeitet und erstmalig 2005 überarbeitet. Die Wandlungsprozesse im Einzelhandel machen eine Überarbeitung innerhalb von 2 – 4 Jahren erforderlich. Dieser Zeitraum ist 2008/2009 abgelaufen, so dass eine Neuerfassung des Einzelhandelsbesatzes und die qualitative Neubeurteilung der Zentren erforderlich wird. Darüber hinaus wird nach fünfjährigem täglichen Einsatz im Zusammenhang mit den Veränderungen im Einzelhandel und in der damit zusammenhängenden Rechtsprechung und Gesetzeslage die Fortschreibung des Masterplans selbst erforderlich, mit der 2009 begonnen werden soll. Aus diesen Gründen wurde die Summe in Höhe von 70.000,- € für die Vergabe des Zentrengutachtens und die damit zusammenhängenden Bestandserfassungen eingeplant.

zu TOP 12.3
Sachstand Betriebsentwicklung Rohstoff Recycling Dortmund GmbH
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 14386-09-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahmen des Stadtplanungs- und Bauordnungsamt (61/5-5) vom 18.032009 zur Kenntnis:



Die Genehmigung für die Errichtung und zum Betrieb einer Rohstoff Recycling Anlage wurde von der Bezirksregierung Arnsberg mit Genehmigungsbescheid vom 19.10.2004 erteilt. Die Anlage besteht im wesentlichen aus zwei Fallwerken, einem Sprengbunker, drei Brennhauben und einer Anlage zur Lagerung von Eisenschrott. Die baulichen Anlagen (bis auf Fallwerk 2) wurden zwischenzeitlich errichtet. Die Abnahme zur abschließenden Fertigstellung wurde durchgeführt.
Mit Datum vom 01.08.2008 wurde von der Bezirksregierung Arnsberg die Frist für die Errichtung des Fallwerks 2 bis zum 31.03.2009 verlängert.
Das Fallwerk 2 wird zur Zeit errichtet. Die Fertigstellung ist für Anfang April 2009 geplant.
Der Probebetrieb soll nach Auskunft des Betreibers ebenfalls im April 2009 aufgenommen werden. Die Abnahme des Fallwerkes erfolgt durch die Genehmigungsbehörde. Das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt wird an der Abnahme beteiligt.
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Mit Schreiben vom 02.04.2009 wird folgende Stellungnahme des Stadtplanungs- und Bauordnungsamt nachgereicht:


Mit Schreiben vom 28.02.2009 wurde das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt (61/5-5) um Auskunft gebeten, inwieweit die Baumaßnahme Fallwerk 2 auf dem Betriebsgrundstück der Fa. RRD, Lütge Heidestraße 115, 44147 Dortmund umgesetzt wurde. Dazu wurde mit Schreiben vom 19.03.2009 u.a. folgendes mitgeteilt:
Das Fallwerk 2 wird zur Zeit errichtet. Die Fertigstellung ist für Anfang April 2009 geplant. Der Probebetrieb soll nach Auskunft des Betreibers ebenfalls im April 2009 aufgenommen werden.
Mit Antrag vom 17.03.2009 wurde von der Fa. RRD inzwischen bei der Bezirksregierung Arnsberg ein Antrag auf Erteilung einer zweiten Fristverlängerung bis zum 31.08.2009 für die Errichtung und den Betrieb des Fallwerks 2 gestellt. Eine erste Fristverlängerung ist am 31.03.2009 ausgelaufen. Die Fa. RRD begründet den Antrag damit, dass sich die geplanten Termine für die Errichtung des Fallwerkes 2 durch die anhaltende Kälteperiode verschoben haben.
Das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt wurde mit Schreiben vom 30.03.2009 von der Bezirksregierung über den Antrag auf Fristverlängerung informiert und gebeten, kurzfristig eine Stellungnahme aus baurechtlicher Sicht zur Fristverlängerung abzugeben. Da sich baurechtlich keine Veränderungen zur ursprünglichen Genehmigungslage ergeben, wird einer Fristverlängerung zugestimmt.

zu TOP 12.4
Ehemaliges Aldi-Ladenlokal an der Lindenhorster Straße
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 13981-09-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes (Az.: 61/5-2- 035920) vom 19.03.2009 zur Kenntnis:


Für das ehemalige Aldi-Gebäude, wurde am 11.09.2008 nach vorhergehendem Vorbescheidverfahren ein Bauantrag zum Umbau und zur Nutzungsänderung in eine Spielhalle mit vier Konzessionen genehmigt. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ev 110, 1. Änderung aus dem Jahre 1991. Anzuwenden ist die Baunutzungsverordnung von 1990. Der Bebauungsplan setzt im maßgebenden Bereich die Nutzungsart Gewerbegebiet (GE) fest.
Spielhallen sind aufgrund der anzuwendenden Baunutzungsverordnung als Vergnügungsstätten in Gewerbegebieten ausnahmsweise zulässig. Nach der ständigen Rechtsprechung bedarf die Verwehrung einer Ausnahme der besonderen Regelung im Bebauungsplan oder aber gravierender städtebaulicher Bedenken. Der o.g. Bebauungsplan enthält jedoch weder eine Ausschlussregelung, noch sind städtebauliche Versagungsgründe gegeben, so dass ein Rechtsanspruch auf Erteilung dieser Genehmigung bestand. Dass die Genehmigung bisher nicht ausgeschöpft wurde, mag sich dadurch begründen, dass zwischenzeitlich ein Betreiber- bzw. Bauherrenwechsel erfolgte, der mit einer grundlegenden Umplanung verbunden war. Dieser Umplanung haben zwischenzeitlich die verschiedenen beteiligten Stellen zugestimmt, so dass der Erteilung einer Nachtragsgenehmigung nichts mehr im Weg steht. Da ein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Baugenehmigung besteht, wäre eine negative Beurteilung ermessensfehlerhaft und hätte erhebliche Schadensersatzforderungen zur Folge.
Abschließend bleibt zu erwähnen, dass es sich bei der Betreibergesellschaft um eine renommierte Spielhallen-/Entertainment-Kette handelt. Die vorgesehene Ausstattung genügt gehobenen Ansprüchen, so dass negative Umgebungseinflüsse eher nicht zu befürchten sind.

zu TOP 12.5
Folgenutzung des Gebäudes am Nollendorfplatz 2 (ehemalige Chorakademie)
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 14407-09-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme der Frau Stadtkämmerin Dr. Uthemann vom 24.03.2009 zur Kenntnis:


Der Verein „Chorakademie am Konzerthaus Dortmund e.V.“ hat die Räume im Gebäude Nollendorfplatz 2 seit dem 01.06.2006 auf unbestimmte Zeit von der Stadt angemietet.
Nach Aussage des Geschäftsführers Herrn Kersting, bestehen seitens der Chorakademie keine Bestrebungen den Standort am Nollendorfplatz aufzugeben. Es bestehen vielmehr Überlegungen sich am Nollendorfplatz auszuweiten, falls der Offene Kanal Dortmund die Räume dort aufgibt.
Die künftige Nutzung ist mit den damaligen Fördergebern abzustimmen.

zu TOP 12.6
Hunde im Stadtbezirk Eving
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 14408-09-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme der Stadtkasse und Steueramtes vom 19.032009 zur Kenntnis:

Die einzelnen Vororte zur Hundehaltung werden datenmäßig nicht erfasst, da es für die Besteuerung von Hunden unerheblich ist, wo die Hunde innerhalb des Stadtgebietes gehalten werden. Eine Auswertung der Hundehaltungen ist daher nur anhand der Postleitzahlen der Zustellanschriften möglich.



Unter der Postleitzahl 44339 für den Stadtbezirk Eving wurden aus dem Verfahren folgende Zahlen ermittelt:
Einzelhunde: 1288
2 und mehr Hunde: 137
Hunde mit Ermäßigung (Sozialleistungen etc.) 152
Kampfhunde: 26
Hunde im Stadtbezirk Eving insgesamt: 1639 = ca. 7 % aller Hunde in Dortmund

Da im Stadtgebiet Dortmund rd. 23.500 Hunde mit einem Steueraufkommen von 3,35 Mio. angemeldet sind, entfallen hiervon auf den Stadtbezirk Eving ca. 234.500,00 Euro.

Die Hundesteuer ist, wie die übrigen kommunalen Steuern, eine öffentlich-rechtliche Abgabe, denen keine bestimmte staatliche Leistungen gegenübersteht und die zwecks Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs ohne Ansehen der Person alle zahlen müssen, die den Tatbestand der Steuerpflicht (= hier die Haltung von Hunden) erfüllen. Sie dient somit zur Deckung des kommunalen Finanzbedarfs und zur Erfüllung der Aufgaben im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung.

zu TOP 12.7
Festlegung des Gebietes "Malakowturm der ehemaligen Zeche Fürst Hardenberg" in Dortmund-Lindenhorst als förmliches Sanierungsgebiet gem. § 142 Baugesetzbuch (BauBG).
Mitteilung (61) (Drucksache Nr.: 13127-08-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes (Abteilung Stadterneuerung) vom 18.03.2009 zur Kenntnis:


Nach Auskunft der Stiftung für Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur (IDS) als Eigentümerin des Malakowturms sind die Arbeiten an der Gebäudehülle (Dach- und Fachsanierung) zwischenzeitlich beendet worden.
Bauliche Maßnahmen im Gebäudeinneren sollen später entsprechend den Anforderungen eines Folgenutzers umgesetzt werden.
Die IDS ist seit geraumer Zeit bemüht, den Malakowturm zu vermarkten und eine Folgenutzung zu realisieren.
Zwar wurden mit einer Reihe potentieller Interessenten Gespräche einschl. Besichtigungen der Örtlichkeit geführt, jedoch sind diese Kontakte bislang noch unverbindlich geblieben.
Die Vermarktungskampagne soll dementsprechend fortgesetzt werden.
Sobald eine Folgenutzung gefunden worden ist, erfolgt umgehend eine Unterrichtung der BV Eving.

zu TOP 12.8
Sachstandsbericht zur Bauruine „Altes Fachwerkhaus“ Evinger Str. 572
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 13599-08-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes (AZ: 61/5-2- 033702) vom 01.04.2009 zur Kenntnis:



Die am 02.05.2006 erteilte Abbruchgenehmigung ist mittlerweile aufgrund der langwährenden Unterbrechung der Abbrucharbeiten erloschen. Das bereits abgebrochene Fachwerkhaus wurde aber nicht ordnungsgemäß abgeräumt. Der verbliebene Bauschutthügel erfährt daher rechtlich eine andere Bewertung.
Das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt hat eine inzwischen bestandskräftige Ordnungsverfügung zur Beseitigung der „baulichen Anlage“ erlassen. Die zur Beseitigung eingeräumte Frist von zwei Monaten hat begonnen. Inwieweit die vorgenannten Ordnungsmaßnahmen umgesetzt werden können, hängt nach hiesiger Einschätzung in erster Linie von den wirtschaftlichen Möglichkeiten der Eigentümer ab.
Ein gefahrdrohender Zustand ist weiterhin nicht erkennbar, da das Grundstück ausreichend abgesichert ist, so dass jede Form der behördlichen Ersatzvornahme ausscheidet. Der Erfolg der o.g. Ordnungsmaßnahme bleibt abzuwarten.

zu TOP 12.9
Wochenendbedienung Bushaltestelle „Lindenhorst Kirche“
Mitteilung Geschäftsführung (Drucksache Nr.: 14384-09-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme DSW 21 vom 26.03.2009 zur Kenntnis:



In der Sitzung am 18.3.2009 hat die Bezirksvertretung Eving einen Beschluss gefasst, der eine Erweiterung des Busangebots im Bereich der Haltestelle „Lindenhorst Kirche“ zum Ziel hat.
DSW21 hatte im Jahr 1999 die Fläche als Wendeanlage für Linienbusse ausgebaut, um für aus Richtung Eving kommende Busse eine Endstelle einrichten zu können. Diese wird seitdem regelmäßig genutzt, so insbe­sondere durch die Buslinie 412, die montags bis freitags alle 30 Minuten dort verkehrt. Außerhalb der Betriebszeiten dieser Linie werden dort einzelne Fahrten am Tagesrand durchgeführt, die diese Haltestelle aus betrieblichen Gründen als Start- oder Endhaltestelle anfahren. Durchfah­rende Busse (Linien 410, 411, 473) halten hingegen nicht hier, sondern bedienen ausschließlich die Haltestelle „Lindenhorst“ auf der Lindenhorster Straße.
Die Haltestelle dient in erster Linie betrieblichen Zwecken. Selbstver­ständlich bieten wir jedoch alle dort durchgeführten Busfahrten auch zur Fahrgastbeförderung an. Mit 25 Ein- und 17 Aussteigern täglich weist die Haltestelle nur eine äußerst geringe Nachfrage auf, die im Mittel knapp über 1 pro Fahrt liegt.
Ein Anfahren der Wendeanlage mit durchfahrenden Bussen führt zu erheblichen Zeitverzögerungen für alle heutigen - durchfahrenden - Fahrgäste. Im Gegensatz zu Haltestellen am Linienweg wäre eine An­fahrt durch alle angebotenen Busfahrten grundsätzlich erforderlich, da eine Einsehbarkeit nicht hinreichend gegeben ist. Das heißt, häufig wür­den die Busse die Schleife durchfahren müssen, ohne dass ein Fahr­gast ein- oder aussteigen möchte. Der entstehende Fahrzeitmehrbedarf müsste in den Fahrplänen berücksichtigt werden, was das Gewährleis­ten von Anschlüssen und pünktlichem Fahren zusätzlich erschwert.
Dies berücksichtigt der Antrag dahingehend, dass eine Bedienung lediglich durch die Buslinie 473 (Mengede - Holthausen - Eving) und nur am Wochenende vorgeschlagen wird. Diese Linie verkehrt zurzeit stündlich m mit einem Kleinbus. Dennoch bleibt auch für diese Linie die genannte Problematik bestehen.
Der Nutzen einer solchen Schleifenfahrt, sprich die zu erwartende Fahr­gastnachfrage, ist aus unserer Sicht äußerst gering.
Wir werden vor diesem Hintergrund prüfen, welche Möglichkeiten be­stehen, die Anbindung hierzu verbessern. Anstelle der Anfahrt der Schleife wäre aus unserer Sicht ebenfalls denkbar, eine zusätzliche Hal­testelle entlang der bestehenden Busroute einzurichten, um Fußwege zu verkürzen.
Der nächste in Vorbereitung befindliche Fahrplanwechsel in unserem Liniennetz ist für den Januar 2010 vorgesehen. Zu diesem Zeitpunkt erwarten wir auch eine Veränderung der Anschlusssituation der S-Bahn, die voraussichtlich Anpassungen im Fahrplan der Buslinien, insbeson­dere der Linie 473 am Wochenende, erforderlich machen wird. Sobald uns hierfür die nötigen Detailinformationen vorliegen, werden wir dies in die Planungen einließen lassen, um die Möglichkeiten einer besseren Erschließung im Bereich Lindenhorst abschließend bewerten zu können.
Wir werden Sie zeitgerecht über die Ergebnisse informieren, um eine zügige Umsetzung zu ermöglichen.

zu TOP 12.10
Nutzung des Geländes an der Evinger Straße, zwischen Evinger Straße 56 und dem Bahndamm der Dortmunder Eisenbahn
Mitteilung (Drucksache Nr.: 14412-09-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes (Az: 61/5-2- 035252) vom 06.042009 zur Kenntnis:



Richtig ist, dass das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt dem angesprochenen Sachverhalt bereits in früheren Zeiten ordnungsbehördlich nachgegangen ist (vgl. Drucksache Nr.: 07860-07).
Bereits in meiner Stellungnahme vom 06.06.2007 habe ich darauf hingewiesen, dass, abgesehen vom Tatbestand der formellen Illegalität, kaum behördliche Eingriffsmöglichkeiten bestehen. An Stellplätze sind bauordnungsrechtlich nur sehr geringe Anforderungen gestellt.
Im Zuge des 2007 erfolgten ordnungsbehördlichen Verfahrens stellte der Eigentümer einen Antrag auf Vorbescheid für den bereits vorhandenen Stellplatz, der nach erteilter Zustimmung der verfahrensbeteiligten Stellen (Umweltamt, Bezirksregierung Arnsberg /Umweltverwaltung, Tiefbauamt und Stadtbahnbauamt) am 03.12.2007 positiv beschieden wurde.
Der Inhaber des Vorbescheides kündigte an, kurzfristig einen Bauantrag stellen zu wollen. Tatsächlich ist aber bislang kein bescheidungsfähiger Bauantrag gestellt worden.
Seitens der Verwaltung wurde der Eigentümer mittlerweile darüber informiert, dass die Verwaltung beabsichtigt, ein Zwangsgeld festzusetzen.
Ich weise an dieser Stelle noch einmal deutlich darauf hin, dass es nicht darum geht, die kritisierte Nutzung des Grundstücks generell ordnungsbehördlich zu unterbinden. Hierzu besteht keine planungs- und bauordnungsrechtliche Eingriffsgrundlage, da die Nutzung zulässig ist. Das ordnungsbehördliche Verfahren stützt sich folglich ausschließlich auf das Tatbestandsmerkmal der „formalen“ Rechtswidrigkeit wegen der fehlenden Genehmigung eines Bauantrags.
Die Verwaltung wird Ihren Antrag jedoch zum Anlass nehmen, über das Formelle hinaus, die tatsächliche Nutzung des Grundstücks verstärkt vor Ort auf Zulässigkeit zu überprüfen.

zu TOP 12.11
Aufstellung von Straßenlaternen an der Fürst-Hardenberg-Allee
Mitteilung (Drucksache Nr.: 14411-09-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Tiefbauamtes (Abteilung Verkehrstechnik) vom 21.04 2009 zur Kenntnis:


Lärmschutzwände befinden sich im Zuge der neuen Fürst-Hardenberg-Allee an den beiden Fußgängerschleusen in den Schallschutzdämmen. Innerhalb der Schleusen ist bereits je eine Leuchte installiert, deren Licht aber auf Grund der gläsernen Bauweise auf beide Seiten der Wände fällt. Diese vorhandene Beleuchtung hat die Beschädigungen offenbar nicht verhindern können.
Insofern ist für die Verwaltung nicht nachzuvollziehen, was eine zusätzliche Beleuchtung hier bewirken soll. Und wenn – wie möglicherweise geschehen – auf die Wände geschossen wird, dann kann das aus größerer Entfernung, also aus einem dunklen nicht einsehbaren Bereich erfolgen. Die Erfahrung mit vergleichbaren Situationen im Stadtgebiet lässt sogar befürchten, dass zusätzlich die Leuchten beschädigt werden.
Da die von Ihnen erhoffte Schutz- bzw. Abschreckungswirkung aus Sicht der Verwaltung fraglich ist und ihr andererseits ein erhöhter Installations- und Instandhaltungsaufwand gegenüberstünde, ist die Errichtung weiterer Beleuchtungskörper an den Fußgängerschleusen nicht zu vertreten.
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Die Bezirksvertretung Eving kann die Argumentation der Abteilung Verkehrstechnik des Tiefbauamtes hier nicht nachvollziehen. Da die Aufstellung weiterer Beleuchtungskörper auch weiterhin für notwendig gehalten wird, wird die Bezirksvertretung die Vorgänge weiter beobachten und ggf. erneut entsprechende Anträge vorlegen.



13. Anfragen
zu TOP 13.1
Sachstandsbericht zum Baugebiet Steckestraße
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14893-09)
Die CDU-Fraktion erbittet von der Verwaltung eine schriftliche Beantwortung u.a. zu folgenden Fragen:
§ Vier bis sechs Grundstücke sind noch nicht verkauft worden und der Investor ist insolvent. In wessen Besitz befinden sich die Baugrundstücke nach der Insolvenz des Investors derzeit?
§ Gibt es hinterlegte Bürgschaften des Investors für die Erschließungskosten?
§ Wann ist mit dem Beginn der Bebauung zu rechnen?
§ Wann ist mit der Erschließung und Fertigstellung der Straße im Baugebiet zu rechnen?




Adden Neumann Lindemann-Güthe
Bezirksbürgermeister Mitunterz. Mitglied Schriftführerin