Niederschrift (öffentlich)

über die 3. Sitzung des Rates der Stadt


am 02.10.2014
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 20:38 Uhr


Anwesend:

Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 93 von z. Z. 94 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm Radtke (SPD)

Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Sierau
StD Stüdemann
StR’in Bonekamp
StR’in Jägers

StR Lürwer
StR’in Zoerner
Herr Westphal
LStRD’in Seybusch
Herr Güssgen
StAR Pompetzki


Veröffentlichte Tagesordnung:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2014

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Rates der Stadt am 03.07.2014

1.6 Einführung eines Ratsmitgliedes

1.7 Bestellung eines/einer Schriftführers/Schriftführerin sowie Bestellung eines stellvertretenden Schriftführers/einer stellvertretenden Schriftführerin
Beschluss


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1 Erstaufnahmeeinrichtung (EAE): aktuelle Situation
mündlicher Bericht

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

3.1 Bauleitplanung; Änderung Nr. 14 des Bebauungsplanes InW 202 - Standortzentrum Dorstfeld-West- im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB
I. Ergebnis der öffentlichen Auslegung der Änderung Nr. 14 des Bebauungsplanes InW 202
II. Satzungsbeschluss
III. Beifügung der Begründung vom 21.02.2014

Beschluss
(Drucksache Nr.: 13114-14)

3.2 Bauleitplanung; Bebauungsplanes In N 234- Eberstraße/ Münsterstraße- nach § 13 BauGB
I. Ergebnis der öffentlichen Auslegung
II. Satzungsbeschluss
III. Beifügung der Begründung vom 02.04.2014

Beschluss
(Drucksache Nr.: 13113-14)

3.3 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 148 –Wohnsiedlung Am Eckey- im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB; hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen aus der erneuten öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung einer Begründung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13138-14)

3.4 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hö 278 - Einkaufszentrum (EKZ) Rathenaustraße – in einem beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügen einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss, Berichtigung des Flächennutzungsplanes

Beschluss
(Drucksache Nr.: 13219-14)

3.5 Bauleitplanung; Änderung Nr. 27 des Bebauungsplanes We 104 -Vinklöther Mark- nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren
hier: Beschluss über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung, Beifügen einer Begründung, Satzungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 13209-14)

3.6 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 147 - Einzelhandelsstandort Parsevalstraße - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss (Änderung Nr. 1); II. Offenlegungsbeschluss; III. Beschluss zum Abschluss des Ergänzungsvertrages zum Durchführungsvertrag Teil A vom 07.06.2010 sowie zum Durchführungsvertrag Teil B vom 07.06.2010; IV. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB

Beschluss
(Drucksache Nr.: 13229-14)


3.7 Plangenehmigung nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für das Bauvorhaben "Erneuerung der Verkehrsstation Dortmund Hbf"
hier: Benehmensherstellung mit der Stadt Dortmund

Beschluss
(Drucksache Nr.: 12848-14)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 12848-14-E1)

3.8 Stadterneuerungsprogramm 2015
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13197-14)

3.9 EU-Ziel-2- Programm Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt
hier 1.3.1 Immobilienstandortgemeinschaften/housing improvement districts (HIDs) in der Nordstadt

Beschluss
(Drucksache Nr.: 13137-14)

3.10 EU-Ziel-2-Programm Soziale Stadt NRW, Dortmund Nordstadt
hier: 1.2.1 Umsetzung Albertus-Magnus-Kirche

Beschluss
(Drucksache Nr.: 13127-14)

3.11 Scharnhorst-Ost, Aufhebung der Festlegung als Erneuerungsgebiet vom 16.06.1994
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13047-14)

3.12 Neubesetzung des Gestaltungsbeirates der Stadt Dortmund in der Ratsperiode 2014 - 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13334-14)

3.13 Flughafen Dortmund;
Stellungnahme über die verspäteten Landungen zwischen 22:00 Uhr und 23:00 Uhr im flugplanmäßigen Verkehr des Jahres 2013
Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 12726-14)

3.14 Projekt "Perspektive Wohnungsmarkt Ruhr"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13284-14)

3.15 Taktumstellung des S-Bahn-Systems von einem 20-Minuten- auf einen 15-/30-Minuten-Takt durch den VRR
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13168-14)

3.16 Wiederholung der Neuwahl des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde nach landesrechtlichen Vorschriften
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13292-14)

3.17 Projekt "Energiesparservice" des Caritas-Verbandes Dortmund e.V.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13084-14)


3.18 Wohnungsmarktbericht 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13052-14)

3.19 Agenda 21 - 14. Zwischenbericht 2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13101-14)

3.20 European Energy Award: Energiepolitisches Arbeitsprogramm
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13163-14)

3.21 Energiebericht 2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12854-14)

3.22 Ergänzungsneubau der Fahrradstation am Dortmunder Hauptbahnhof
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13122-14)

3.23 Neuordnung der Wärmeversorgung am Schulzentrum Kreuzstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12774-14)

3.24 Umsetzung von Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen (vierter Sachstandsbericht)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12296-14)

3.25 Zeitlich befristetes LKW-Verbot für den LKW-Durchgangsverkehr auf der B 1 für die Dauer von vier Jahren
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13379-14)

3.26 Infrastrukturoffensive; Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 12.12.2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13215-14)

3.27 Änderung der "Entgelt- und Marktordnung für die von der Stadt Dortmund veranstalteten Trödelmärkte im Fredenbaumpark vom 13.02.2014"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13109-14)

3.28 Ersatzwahl von Delegierten der Stadt Dortmund für den Abwasserverband Emschergenossenschaft-Nachmeldung der CDU-Fraktion im Rat
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13670-14)

3.29 Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2013
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12762-14)

3.30 Quartiersmanager
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13741-14)


3.31 Flächenentwicklung in Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13759-14)

3.32 Straßennamen
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 13762-14)

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

4.1 Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
hier: Investition in das EMV Labor

Beschluss
(Drucksache Nr.: 13322-14)

4.2 klimametropole RUHR 2022 und die Beteiligung der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13244-14)

4.3 Die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft TTIP
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 13740-14)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Starkregenereignis am 12. Juli 2014,
Finanzielle Hilfen für betroffene Menschen

Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 13151-14)

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Weiterentwicklung der Mahn- und Gedenkstätte Steinwache, Sanierung des historischen Baubestandes und Modernisierung der Dauerausstellung
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 13068-14)

7. Schule

7.1 Verlegung des Abendgymnasiums - Weiterbildungskolleg der Stadt Dortmund zum Schulstandort Möllerstraße 3
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12797-14)

7.2 Neubau der Berufskollegs Robert-Bosch (R-B-BK) und Robert-Schuman (R-S-BK) auf der U-Nordfläche
hier: Einrichtung und Ausstattung mit beweglichem und unbeweglichem Vermögen sowie alle daraus resultierenden Maßnahmen

Beschluss
(Drucksache Nr.: 13676-14)






8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Benennung eines weiteren beratenden Mitgliedes für den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie sowie dessen Stellvertreter/in
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13142-14)

8.2 Zusätzliche Förderung der Miete von einer Dortmunder Tageseinrichtung für Kinder der Elterninitiative "Die kleine Raupe" e. V.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13171-14)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Änderung des Gesellschaftsvertrages der rku.it GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12744-14)

9.2 Veräußerung von Geschäftsanteilen an der s.i.d. Fördergesellschaft für Schule und Innovation gGmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13053-14)

9.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2013 und Gewinnverwendung 2013 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13090-14)

9.4 Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund für das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Einrichtungen (Wettbüros)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13359-14)

9.5 Satzung zur zweiten Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13337-14)

9.6 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 1. und 2. Quartal des Haushaltsjahres 2014 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12714-14)

9.7 Haushaltssituation 2014 - 2. Managementbericht und Konsolidierungsmaßnahmen

9.8 Vereinigung ehemaliger kommunaler Aktionäre der VEW GmbH
hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages

Beschluss
(Drucksache Nr.: 13471-14)

9.9 Geschäftsanweisung zu § 31 GemHVO
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12883-14)

9.10 Fortführung der kombinierten Wertstofftonne ab dem 1. Januar 2015
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13587-14)
9.11 Beteiligungsbericht 2013/2014
Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 13283-14)

9.12 Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" - Jahresabschluss und Lagebericht 2013
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13299-14)

9.13 DEW 21
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13710-14)

9.14 Öffentlich Private Partnerschaft
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 13742-14)

9.15 Satzung über die Erhebung einer Abgabe auf entgeltliche private Beherbergungen im Gebiet der Stadt Dortmund (Beherbergungsabgabesatzung)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13697-14)

9.16 Haushaltssperre des Landes NRW
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 13071-14)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Geschäftsbericht des Vereins StadtbezirksMarketing e.V. 2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12791-14)

10.2 Personalbericht 2013
Gesundheitsbericht 2013
Frauenförderplan 2014 bis 2017

Beschluss
(Drucksache Nr.: 12946-14)

10.3 Feststellung der Gültigkeit der Kommunalwahlen und der Integrationsratswahl am 25. Mai 2014 sowie der OB-Stichwahl am 15. Juni 2014
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13110-14)

10.4 Aufstellung einer Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richterinnen/Richter beim Sozialgericht Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13094-14)

10.5 Dezernatsverteilung und Vertretungsregelungen ab dem 15. Februar 2015
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13264-14)

10.6 Altersteilzeit für Beamte und Beamtinnen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13208-14)

10.7 Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/Fleischhygiene außerhalb von Großbetrieben
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12802-14)

10.8 Jahresbericht 2013 der Feuerwehr
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13081-14)

10.9.a Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13380-14)

10.9.b Umbesetzung in Gremien
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13733-14)

10.9.c Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13738-14)

10.9.d Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 13760-14)

10.9.e Umbesetzung in Gremien
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 13765-14)

10.10 Terminplan für die Sitzungen des Rates der Stadt und seiner Ausschüsse in 2015
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13169-14)

10.11 Rehabilitation von Opfern der Hexenprozesse in Dortmund
Überweisung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 13.05.2014
(Drucksache Nr.: 11905-14)


10.12 Benennung von Delegierten für die 9. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen am 03.12.2014
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13626-14)

10.13 Finanzierung der Verbraucherberatung Dortmund von 2015 - 2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13352-14)

10.14 Vorschlag von beratenden Mitgliedern und ihren Stellvertreter/innen für die Fachausschüsse und Gremien des Rates
Überweisung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 09.09.2014
(Drucksache Nr.: 13073-14)




10.15 Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden in der Zeit vom 01.07.2013 - 30.06.2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13218-14)

10.16 Ehrungen durch die Stadt Dortmund
hier: Verleihung von Stadtplakette, Ehrenringen, Ehrennadeln und Ehrenbezeichnungen

Beschluss
(Drucksache Nr.: 13692-14)

10.17 unbesetzt

10.18 Vorfälle am Wahlabend des 25.05.2014 (Bericht des Innenministers des Landes NRW Ralf Jäger (SPD) vom 20.06.2014 und Sachstand
Antrag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 13753-14)

10.19 Fraktionsstatus der Parteien "Die Linke/Piraten"
Antrag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 13751-14)

10.20 Bürger-App
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 13070-14)

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

11.1.1 Sachstand und Inbetriebnahme der geplanten Kita in der Brechtener Heide
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12987-14)

11.1.2 Erneute Verzögerung des Baus der Kita Brechtener Heide
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13223-14)

11.1.3 Besserer Hochwasserschutz am Grotenbach in Persebeck
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13268-14)

11.1.4 Konsequenzen des OVG-Urteils für die Bildung von Fraktionsgemeinschaften und gemischten Gruppen im Rat der Stadt Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13297-14)

11.1.5 Rheinisches Bitburger statt Dortmunder Brinkhoffs im Dortmunder Fußballmuseum
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13367-14)

11.1.6 Dauerhaftes Abstellen von Werbeanhängern an der Universitätsstraße
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13747-14)



11.1.7 Berechnungsgrundlage für die jährlichen städtischen Fraktionszuwendungen in Höhe von 550.000,- Euro an die SPD-Fraktion
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13748-14)

11.1.8 Förderung des Radverkehrs durch behutsame und teilweise Öffnung von Fußgängerzonen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13749-14)

11.1.9 "Maulkorb-Erlass" des Stadtdirektors zur Unterbindung der direkten Kommunikation von Ratsmitgliedern mit der Stadtverwaltung
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13750-14)

11.2 Anfragen Rm Giemsch (Die Rechte)

11.2.1 Leerstehende Gebäude der Stadt Dortmund
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 13720-14)

11.2.2 Aidskranke in Dortmund
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 13721-14)

11.2.3 Sperrstundenverordnung in Dortmund
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 13722-14)

11.2.4 Rauchverbot in Gaststätten
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 13724-14)

11.2.5 Ordnungsverfügungen wegen illegalem Plakatieren
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 13725-14)

11.2.6 Verwendung der Rheinischen Straße 135
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 13726-14)

11.2.7 Unbekannte Asylheime in Dortmund
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 13727-14)

11.3 Anfragen Rm Giemsch (Die Rechte) / Rm Thieme (NPD)

11.3.1 Partnerstadt Rostow am Don
Anfrage zur TO (NPD, Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 13728-14)

11.3.2 Zuschüsse für Gedenkstätte Steinwache
Anfrage zur TO (NPD, Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 13729-14)



11.3.3 Ekelhäuser in Dortmund
Anfrage zur TO (NPD, Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 13730-14)

11.3.4 Einbürgerungen in Dortmund
Anfrage zur TO (NPD, Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 13731-14)

11.3.5 Belegungszahlen der Asylheime in Lütgendortmund und Hacheney
Anfrage zur TO (NPD, Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 13732-14)



Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Dortmund wurde um 15:00 Uhr von OB Sierau eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Sierau zunächst fest, dass der Rat der Stadt Dortmund ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass er beschlussfähig ist.



1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Balzer (SPD) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Mit Zustimmung des Rates der Stadt wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um folgende Punkte

3.33 Quartiersmanagement Nordstadt
Überweisung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 24.09.2014
(Drucksache Nr.: 13647-14)

9.17 Dortmunder Energie- und Wasserversorgung-Netz GmbH (DEW21-Netz) –
hier: Umfirmierung aufgrund von Vorgaben der Bundesnetzagentur; Stellungnahme der Verwaltung vom 28.09.2014
(Drucksache Nr.: 12828-14-E2)


10.21 Aufstellen einer Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter/Richterinnen beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13778-14)

erweitert.

Darüber stimmte der Rat der Stadt zu, die Tagesordnungspunkte

3.6 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 147 - Einzelhandelsstandort Parsevalstraße - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss (Änderung Nr. 1); II. Offenlegungsbeschluss; III. Beschluss zum Abschluss des Ergänzungsvertrages zum Durchführungsvertrag Teil A vom 07.06.2010 sowie zum Durchführungsvertrag Teil B vom 07.06.2010; IV. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB

Beschluss
(Drucksache Nr.: 13229-14)

3.15 Taktumstellung des S-Bahn-Systems von einem 20-Minuten- auf einen 15-/30-Minuten-Takt durch den VRR
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13168-14)

3.17 Projekt "Energiesparservice" des Caritas-Verbandes Dortmund e.V.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13084-14)

3.27 Änderung der "Entgelt- und Marktordnung für die von der Stadt Dortmund veranstalteten Trödelmärkte im Fredenbaumpark vom 13.02.2014"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13109-14)

von der Tagesordnung abzusetzen, da diese Angelegenheiten noch nicht abschließend in den zu beteiligenden Gremien behandelt wurden.

OB Sierau machte zudem darauf aufmerksam, dass der folgenden Vorschlag zur Tagesordnung

3.30 Quartiersmanager
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13741-14)
vom Antragsteller zurückgezogen wurde. Weiterhin wies OB Sierau darauf hin, dass die Fraktion FDP/Bürgerliste ihren Vorschlag zur Tagesordnung unter dem Tagesordnungspunkt
3.32 Straßennamen
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 13762-14)
ebenfalls zurückgezogen hat, so dass beide Angelegenheiten von der Tagesordnung abgesetzt wurden.


Abschließend wies OB Sierau darauf hin, dass man sich in der vorausgegangenen Sitzung des Ältestenrates darauf verständigt habe, dass eine generell vereinbarte Redezeitbeschränkung von
3 Minuten pro Person und Tagesordnungspunkt
für die gesamte Sitzung des Rates der Stadt, mit Ausnahme des Tagesordnungspunktes von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse, gelten soll. Hinsichtlich des Tagesordnungspunktes von öffentlichem Interesse und besonderer Bedeutung hat sich der Ältestenrat in seiner vorangegangenen Sitzung darauf verständigt, die Redezeit auf 5 Minuten pro Person zu beschränken.

Der Rat der Stadt beschloss anschließend mit Mehrheit gegen die Stimmen von Rm Giemsch (Die Rechte), Rm Münch (FBI) und Rm Thieme (NPD) gem. § 16 Abs. 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen, die zuvor dargestellte Veränderung der Redezeit.

Unter Einbeziehung der o. g. Veränderungen und Vereinbarungen wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom Rat der Stadt gebilligt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2014

Die Niederschrift über die 1. Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2014 wurde gegen die Stimme von Rm Giemsch (Die Rechte) und bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) mehrheitlich genehmigt.


zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Rates der Stadt am 03.07.2014

Die Niederschrift über die 2. Sitzung des Rates der Stadt am 03.07.2014 wurde gegen die Stimme von Rm Giemsch (Die Rechte) und bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) mehrheitlich genehmigt.


zu TOP 1.6
Einführung eines Ratsmitgliedes

Nachdem OB Sierau darauf hingewiesen hatte, dass Herr Dennis Giemsch, Emscherstr. 2, 44149 Dortmund, als Nachfolger des ausgeschiedenen Ratsmitgliedes Siegfried Borchardt für die Partei Die Rechte in den Rat der Stadt nachgerückt ist, wurde Herr Giemsch entsprechend den Bestimmungen des § 67 Abs. 2 GO NRW von OB Sierau in sein Amt eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.


zu TOP 1.7
Bestellung eines/einer Schriftführers/Schriftführerin sowie Bestellung eines stellvertretenden Schriftführers/einer stellvertretenden Schriftführerin

Der Rat der Stadt beschloss einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD), ab dem
2. Oktober 2014 Herrn Michael Pompetzki als Schriftführer und Herrn Matthias Güssgen als stellvertretenden Schriftführer für den Rat der Stadt zu bestellen.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

zu TOP 2.1
Erstaufnahmeeinrichtung (EAE): aktuelle Situation
hierzu:
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13814-14)


Dem Rat der Stadt lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 01.10.2014 vor (Drucksache Nr.: 13814-14-E1):

Die Verwaltung hat angekündigt, dass der bisherige Sicherheitsdienst in der Erstaufnahmeeinrichtung für AsylbewerberInnen in Hacheney zum 1.Oktober ausgetauscht wird. Hintergrund sind die Misshandlungen von Flüchtlingen in anderen Einrichtungen durch Mitarbeiter desselben Sicherheitsdienstes.

Die Verwaltung wird gebeten, in ihrem mündlichen Bericht über den aktuellen Sachstand des Sicherheitsdienstes zu berichten sowie darzustellen, wie und nach welchen Standards die Mitarbeiter der Sicherheitsdienste vor Aufnahme ihrer Tätigkeit überprüft wurden und werden.


Weiterhin lag den Mitgliedern des Rates der Stadt ein gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 01.10.2014 vor (Drucksache Nr.: 13814-14-E2):

Die SPD-Ratsfraktion, die CDU-Ratsfraktion und die Fraktion FDP/Bürgerliste legen folgende
Resolution zum o.g. TOP vor:

Aufgrund der saisonal bedingten Schwankungen und aktuellen Krisensituation wie in Syrien, ist die Zahl der Flüchtlinge in NRW bei der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes NRW in Dortmund-Hacheney, die 80 Prozent aller ankommenden Flüchtlinge versorgt, in den letzten Wochen deutlich angestiegen. Die Einrichtung ist weder personell noch strukturell für diese Menge an Flüchtlingen
und den damit verbundenen Verwaltungsakten ausgelegt. Die Situation der permanenten Überbelegung ist weder den Flüchtlingen, noch den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen oder den Anwohnern auf Dauer zuzumuten.

Der Rat der Stadt Dortmund fordert daher das Land NRW auf, seine Erstaufnahmeeinrichtung
in Dortmund Hacheney mit den erforderlichen personellen Ressourcen auszustatten, die nötig sind, um ein geregeltes Asylverfahren voranzubringen. Darüber hinaus muss das Land NRW erweiterte Kapazitäten in den Folgeeinrichtungen schaffen, damit eine schnelle und unkomplizierte Weiterleitung aus der Einrichtung in Dortmund-Hacheney erfolgen kann.

Aufgrund der enormen logistischen und organisatorischen Herausforderungen sind weitere Erstaufnahmeeinrichtungen in NRW aus Sicht des Rates dringend notwendig.

Die Bundesregierung wird aufgefordert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit den erforderlichen personellen Ressourcen auszustatten, um die aktuellen Umstände und Schwankungen zu kompensieren und vor Ort in Dortmund-Hacheney für eine effiziente Bearbeitung der Asylgesuche Sorge tragen zu können.

Die vom Rat der Stadt Dortmund geforderten Maßnahmen sind unabdingbar, um für die Flüchtlinge eine menschenwürdige und den besonderen Umständen angemessene Behandlung gewährleisten zu können.

Weiterhin lag dem Rat der Stadt ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 01.10.2014 vor (Drucksache Nr.: 13814-14-E3) vor:

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bitte unter dem o.g. TOP um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

Weltweit sind zurzeit Millionen Menschen auf der Flucht.
Insbesondere, aber nicht nur aus dem Irak und aus Syrien fliehen sie vor Verfolgung, Mord, Terror und Krieg. Die tagtäglichen Bilder, die uns über das Schicksal vieler Kinder, Frauen, Männer und Familien erreichen, erschüttern zutiefst. Alle Städte und Gemeinden in NRW und in ganz Deutschland sind mit steigenden Flüchtlingszahlen konfrontiert. Vor diesem Hintergrund hält der Rat fest:
1. Der Rat stellt fest, dass Dortmund als weltoffene und tolerante Stadt für eine menschenrechtsorientierte Asyl- und Flüchtlingspolitik steht und eintritt. Der Rat setzt sich dafür ein, dass alle Menschen, die aus Not und wegen Verfolgung nach Dortmund kommen, eine menschenwürdige Unterbringung und Versorgung und nicht zuletzt ein sorgfältiges und faires Asylverfahren erhalten.

2. Der Rat wird allen Versuchen entschieden entgegentreten, die steigenden Flüchtlingszahlen zu nutzen, um damit eine fremdenfeindliche Stimmung zu schüren.

3. Vor dem Hintergrund der erschütternden und menschenverachtenden Ereignisse in vielen Ländern ist die Bereitschaft vieler Bürgerinnen und Bürger groß, Menschen in Not aufzunehmen und sie zu unterstützen. Der Rat fordert Bund und Land auf, diese Bereitschaft mit notwendigen, zusätzlichen finanziellen Unterstützungen für die Kommunen zu stärken.

4. Der Rat hält fest, dass Dortmund mit der Erstaufnahmeeinrichtung für AsylbewerberInnen in Hacheney, der Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen sowie der kommunalen Unterbringung von Flüchtlingen in Grevendicksfeld bereits jetzt einen großen Beitrag zur Bewältigung der Situation leistet. Der Rat dankt allen MitarbeiterInnen in der Flüchtlingshilfe bei der Stadt und freien Trägern für ihr großes Engagement.

5. Die steigenden Flüchtlingszahlen führen dazu, dass die EAE in Hacheney fast täglich überbelegt ist. Viele Menschen bleiben nur für wenige Stunden in der Einrichtung.
Der vorgesehene Ablauf der medizinischen Untersuchungen, der Asylantragsstellung und der Verfahrensberatung in Ruhe und vor Ort ist nicht mehr möglich.
Der Rat hält fest, dass dieser Zustand weder für die Flüchtlinge, noch für die MitarbeiterInnen zumutbar ist.

6. Nach öffentlicher Aussage des für die soziale Betreuung und Versorgung der Flüchtlinge zuständigen Unternehmens European Homecare sind die vorgeschrieben Standards und Personalschlüssel im Moment nicht einzuhalten. Der Rat erwartet von der Verwaltung, umgehend dafür zu sorgen, dass die mit EH vereinbarten und vorgeschriebenen Betreuungs- und Versorgungsstandards im Sinne der Flüchtlinge umgesetzt werden.

7. Vor dem Hintergrund der Misshandlung von Flüchtlingen in den Einrichtungen in Burbach und Siegen wird die Verwaltung aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass in Hacheney nur geprüftes Sicherheitspersonal mit Führungszeugnis zum Schutz der Flüchtlinge eingesetzt wird.

8. Seit 2011 ist in NRW kein zusätzlicher regulärer Platz in der Erstaufnahme für AsylbewerberInnen
geschaffen worden. Gerade für Dortmund ist es wichtig, dass weitere Einrichtungen insbesondere im Rheinland entstehen, damit Dortmund nicht mehr der bevorzugte, weil neben Bielefeld einzige Anlaufpunkt ist. Das Land und insbesondere die zuständige Bezirksregierung Arnsberg werden aufgefordert, dringend für die Schaffung weiterer Erstaufnahmeeinrichtungen zu sorgen.

9. Anfang September sind 450 Flüchtlinge aus der EAE in Hacheney unangemeldet in Bussen nach Gießen weitergeschickt worden. Das hat in der dortigen EAE zu chaotischen Verhältnissen geführt. Der Rat fordert die Verwaltung auf, bei allen notwendigen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Organisationsfähigkeit der hiesigen EAE eine Weiterleitung von Flüchtlingen prinzipiell mit anderen Behörden abgestimmt zu koordinieren.

10. Der Rat begrüßt, dass die Landesregierung diejenigen Kommunen, die eine Landeseinrichtung
auf ihrem Gebiet betreiben und/ oder auch unbegleitete minderjährige Flüchtlingen in die Obhut der Jugendhilfe nehmen, hinsichtlich der Zahl der kommunal aufzunehmenden Flüchtlinge entlastet.
Diese Hilfen reichen jedoch nicht aus. Die Landesregierung wird aufgefordert, die entsprechenden Kommunen zusätzlich zu unterstützen.

11. Der Rat schließt sich der Forderung des Deutschen Städtetages nach einem Sofortprogramm
von Bund und Ländern an, um die Kommunen bei der Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern und Flüchtlingen stärker zu entlasten.

12. Die momentanen Entwicklungen lassen erwarten, dass die Zahl der Flüchtlinge längerfristig weiter steigen wird. Vor diesem Hintergrund fordert der Rat die Verwaltung auf, schnellstmöglich eine Kommunale Flüchtlingskonferenz einzuberufen. Daran sind neben den Akteuren der Flüchtlingshilfe insbesondere die Wohnungsbauunternehmen, die Wohlfahrtsverbände sowie die Kirchen zu beteiligen. Ziel einer solchen Konferenz muss es sein, Perspektiven für den zu erwartenden weiteren Anstieg der Flüchtlingszahlen zu schaffen.

13. Die Bundesregierung muss die Situation in den Kommunen endlich ernst nehmen, statt mit immer neuen Vorschlägen für Asylrechtsverschärfungen zu reagieren. Der Rat fordert die Bundesregierung auf, eine Nationale Flüchtlingskonferenz unter Einbeziehung aller Ebenen einzuberufen.

14. Der Rat unterstützt die Landesregierung in ihrem Vorhaben, sich auf Bundesebene weiterhin für die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes einzusetzen.
Damit würden die Kommunen bei den Kosten für die Versorgung und Unterbringung der Flüchtlinge erheblich entlastet. Gleichzeitig würden die Flüchtlingsrechte gestärkt, der Zugang zu einer ausreichenden medizinischen Versorgung ermöglicht sowie die Integrationsmöglichkeiten verbessert.

15. Der Rat fordert die Bundesregierung auf, mehr Personal beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einzustellen, damit Asylanträge zeitnah bearbeitet werden können.


StR’in Jägers gab einleitend einen Überblick über die Entwicklung der Strukturen bei der Aufnahme von Flüchtlingen im Zuge des Asylkompromisses und erläuterte weiterhin das Verfahren bei Ankunft von Asylsuchenden in den Einrichtungen für die Erstaufnahme von Asylbewerbern (EAE). Derzeit existieren in Nordrhein-Westfalen (NRW) zwei Einrichtungen mit den Standorten Bielefeld und Dortmund. Daneben unterhält das Land NRW diverse zentrale Unterbringungseinrichtungen und mittlerweile weitere Notunterkünfte.

StR’in Jägers legte dar, dass die EAE in Dortmund-Hacheney u.a. durch den unvermindert anhaltenden und ansteigenden Zustrom von Flüchtlingen seit Anfang August 2014 einer ständigen und erheblichen Überbelegung ausgesetzt ist und berichtete mit Verweis auf die originäre Zuständigkeit des Landes zu den von Seiten der Stadt Dortmund getroffenen Maßnahmen zum Krisenmanagement.

Anlässlich der aktuellen Diskussion um den Einsatz von Sicherheitsdiensten gab StR’in Jägers einen Überblick über die bereits jetzt üblichen Standards in Dortmund bei der Auswahl von Sicherheitsdiensten. Unabhängig davon, ob es sich um den Einsatz in der EAE oder ein Engagement beim public viewing oder einer anderen Großveranstaltung handelt, sind erweiterte Führungszeugnisse, polizeiliche Überprüfungen etc. Voraussetzung.

Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte den vorliegenden Antrag (Drucksache Nr.: 13814-14-E3) seiner Fraktion und erklärte, dass seine Fraktion die eingereichte o. a. Bitte um Stellungnahme (Drucksache Nr.: 13814-14-E1) durch die Ausführungen von Frau StR’in Jägers als beantwortet ansieht. Weiterhin sprach sich Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) dafür aus, den Antrag seiner Fraktion (Drucksache Nr.: 13814-14-E3) zur Beratung in den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zu überweisen.

Rm Goosmann (SPD) sprach sich unter Bezugnahme auf den vorliegenden gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD, CDU und FDP/Bürgerliste u.a. für die Schaffung weiterer Erstaufnahmeeinrichtungen im Land NRW aus.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) sieht das Land NRW in der Pflicht, für schnellstmögliche Abhilfe der Zustände in der EAE zu sorgen.

Anlässlich der jüngsten Ereignisse in Essen und Burbach sprach sich Rm Karacakurtoglu (Die Linke & Piraten) u.a. dafür aus, im Hinblick auf die Auswahl von Sicherheitsdiensten Vorschläge zur Verbesserung der Situation im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zu erarbeiten und erläuterte das Abstimmungsverhalten ihrer Fraktion dahingehend, dass die vorliegenden Anträge nicht weitgehend genug sind.

Rm Krause (CDU) ging u.a. auf die stetige Überschreitung der Kapazitätsgrenze in der EAE-Hacheney ein und verwies in diesem Zusammenhang auf die Zuständigkeit des Landes zur Schaffung weiterer Kapazitäten.

Rm Münch (FBI) erläuterte mit Verweis auf die Notwendigkeit, alle Möglichkeiten zu ergreifen um der Situation Herr zu werden, sein Abstimmungsverhalten.

Im weiteren Verlauf erläuterten Rm Giemsch (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) ihr Abstimmungsverhalten.

Rm Garbe (AfD) sieht das Land in der Pflicht, Geld und Personal zur Bewältigung der Situation und für einen menschenwürdige Behandlung der Asylsuchenden zur Verfügung zu stellen.

Der Rat der Stadt stimmte dem gemeinsamen Antrag (Drucksache Nr.: 13814-14-E2) der Fraktionen SPD, CDU und FDP/Bürgerliste mehrheitlich gegen die Stimme von Rm Thieme (NPD) und bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten und von Rm Giemsch (Die Rechte) zu.

Der Rat der Stadt nahm die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und überwies die Vorlage und den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 13814-14-E3) zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden.


3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Änderung Nr. 14 des Bebauungsplanes InW 202 - Standortzentrum Dorstfeld-West- im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB
I. Ergebnis der öffentlichen Auslegung der Änderung Nr. 14 des Bebauungsplanes InW 202
II. Satzungsbeschluss
III. Beifügung der Begründung vom 21.02.2014
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13114-14)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. nimmt das unter Punkt 6 dieser Beschlussvorlage dargelegte Ergebnis der öffentlichen
Auslegung zur Kenntnis.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs.2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I. S 2414/BGBl. III FNA 213-1).
II. beschließt die Änderung Nr. 14 des Bebauungsplanes In W 202 – Standortzentrum Dorstfeld-West - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich, mit dem durch Beschluss des AUSWI vom 26.03.2014 offen gelegenen Inhalt der Satzung.


Rechtsgrundlage:
§ 10 in Verbindung mit § 13 BauGB und in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
III. beschließt, der Änderung Nr. 14 des Bebauungsplanes In W 202 – Standortzentrum Dorstfeld-
West – die Begründung vom 21.02.2014 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB und § 2a BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs.1 GO NRW.

zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Bebauungsplanes In N 234- Eberstraße/ Münsterstraße- nach § 13 BauGB
I. Ergebnis der öffentlichen Auslegung
II. Satzungsbeschluss
III. Beifügung der Begründung vom 02.04.2014
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13113-14)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund
I. nimmt das unter Punkt 6 dieser Beschlussvorlage dargelegte Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S 2414/BGBl. III FNA 213-1).
II. beschließt den Bebauungsplan In N 234 -Eberstraße/Münsterstraße- für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Geltungsbereich mit dem durch Beschluss des AUSWI vom 07.05.2014 offengelegenen Inhalt als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB und i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S.666, SGV NRW 2023).
III. beschließt, dem Bebauungsplan In N 234 -Eberstraße/Münsterstraße- die Begründung vom 02.04.2014 beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB und 2a BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 148 –Wohnsiedlung Am Eckey- im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB; hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen aus der erneuten öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung einer Begründung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13138-14)

Rm Münch (FBI) stellte mündlich den Antrag, dass der Bebauungsplan nicht aufgestellt wird, sondern diese Fläche ökologisch entwickelt wird, zur Attraktivitätssteigerung des Wohnens und als sinnvolle Biotopvernetzung zum geschützten Lebensraum, der direkt benachbart ist.

1. Der Rat der Stadt lehnte den o.g. von Rm Münch (FBI) mündlich gestellten Antrag gegen
die Stimmen von Rm Münch (FBI) und Rm Giemsch (Die Rechte) bei Stimmenthaltung von
Rm Thieme (NPD) mehrheitlich ab.

2. Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) bei
Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) und Rm Giemsch (Die Rechte) folgenden
Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. hat die im Rahmen der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit (erneute öffentliche Auslegung nach § 4 a Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Anregungen zu Punkt 17.1 bis 17.5 zu folgen und den Anregungen zu Punkt 17.6 teilweise zu folgen und teilweise nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 4 a Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414, BGBl. III/FNA 213-1) und den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. beschließt den Bebauungsplan Ev 148 –Wohnsiedlung Am Eckey- für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 04.12.2013 offen gelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 18 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungen, als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 13 a und 13 BauGB sowie den §§ 7 und 41 GO NRW.

III. beschließt, dem Bebauungsplan Ev 148 –Wohnsiedlung Am Eckey- die modifizierte und aktualisierte Begründung vom 11.08.2014 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 2 a BauGB in Verbindung mit den §§ 13 a und 13 BauGB und den §§ 7 und 41 GO NRW.


zu TOP 3.4
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hö 278 - Einkaufszentrum (EKZ) Rathenaustraße – in einem beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügen einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss, Berichtigung des Flächennutzungsplanes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13219-14)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten und unter Ziffer 7 dieser Vorlage dargelegte Stellungnahme des Einsprechers zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Hö 278 geprüft und beschließt, der Stellung­nahme des Einsprechers nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 13a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Abs 2 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des Bebauungsplanes offengelegte Begründung vom 28.03.2014 entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 8.2 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 18.08.2014 dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Hö 278 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB

III. Der Rat der Stadt beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Hö 278
-Einkaufszentrum (EKZ) Rathenaustraße- einschließlich der unter Ziffer 8.1 dieser Vorlage aufgeführten Änderungen für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 13a, § 12 und § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW

IV. Der Rat der Stadt beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, den Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung anzupassen.


Rechtsgrundlage:
§ 13a Abs.2 Ziffer 2 BauGB in Verbindung mit § 6 BauGB und § 1 Abs. 8 BauGB sowie §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW


zu TOP 3.5
Bauleitplanung; Änderung Nr. 27 des Bebauungsplanes We 104 -Vinklöther Mark- nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren
hier: Beschluss über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung, Beifügen einer Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13209-14)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt nimmt das unter Ziffer 5 dieser Beschlussvorlage dargelegte Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.


Rechtsgrundlage:
§ 13a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)

II. Der Rat der Stadt beschließt, der Änderung Nr. 27 des Bebauungsplanes We 104
-Vinklöther Mark- die offengelegte Begründung vom 04.04.2014 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 2a BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der GO NRW

III. Der Rat der Stadt beschließt, die Änderung Nr. 27 des Bebauungsplanes We 104
-Vinklöther Mark- für den unter Ziffer 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungsbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 07.05.2014 offengelegten Inhalt, jedoch mit der unter Ziffer 6 dieser Beschlussvorlage genannten Änderung, als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 13a in Verbindung mit § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der GO NRW

zu TOP 3.6
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 147 - Einzelhandelsstandort Parsevalstraße - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss (Änderung Nr. 1); II. Offenlegungsbeschluss; III. Beschluss zum Abschluss des Ergänzungsvertrages zum Durchführungsvertrag Teil A vom 07.06.2010 sowie zum Durchführungsvertrag Teil B vom 07.06.2010; IV. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13229-14)

Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 3.7
Plangenehmigung nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für das Bauvorhaben "Erneuerung der Verkehrsstation Dortmund Hbf"
hier: Benehmensherstellung mit der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12848-14)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgender Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 27.06.2014 vor (Drucksache Nr.: 12848-14-E1):

Der Rat der Stadt Dortmund möge beschließen:

- Der Rat begrüßt die angestrebte Verlegung des provisorischen Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) auf das Gelände der ehemaligen Güterabfertigung.
- Der Standort des ZOBs am Nordausgang des Hauptbahnhofes (HBF) ist nach dessen Umzug als Grünfläche mit Aufenthaltsqualität herzurichten.
- Der Rat ist der Ansicht, dass die Entwicklung eines weiteren Baukörpers am Nordausgang des Hauptbahnhofes der Eingangssituation am HBF nicht gut tun würde. Stattdessen ist die Deutsche Bahn gehalten ein repräsentatives Erscheinungsbild des Bahnhofes auch auf dessen Nordseite herzustellen.

Begründung
Insbesondere bei gutem Wetter ist sowohl für Bahnreisende, als auch für Kunden der gegenüberliegenden ARGE mit diversen Wartezeiten und für Kunden des Großraumkinos eine Grünfläche zum Aufenthalt eine wertvolle Ergänzung zu den kommerziellen Angeboten im Bahnhofsumfeld. Insbesondere Menschen mit niedrigem Einkommen sollte am Bahnhof eine unendgeldliche Aufenthaltsmöglichkeit, die ein Wohlfühlen ermöglicht, angeboten werden. Darüber hinaus haben Grünflächen im innerstädtischen Bereich eine positive raumklimatische Wirkung.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) begründete den vorliegenden Antrag seiner Fraktion. Nachdem Rm Waßmann (CDU), Rm Lührs (SPD) und Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) das Abstimmungsverhalten ihrer Fraktionen begründet hatten, fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:
1. Der Rat der Stadt lehnt den obigen Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 27.06.2014 mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) und Rm Giemsch (Die Rechte) ab.
2. Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) und Rm Giemsch (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die im Rahmen der Benehmensherstellung am 21.05.2014 abgesandte Stellungnahme an das Eisenbahnbundesamt.


zu TOP 3.8
Stadterneuerungsprogramm 2015
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13197-14)

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) begründete das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion.

Für die CDU-Fraktion erklärte Rm Waßmann, dass seine Fraktion dem Punkt 5 der Vorlage „Begegnungszentrum Zeche Dorstfeld“ unter Vorbehalt zustimme, da eine weitere Ausarbeitung des Projektes im Detail noch nicht möglich ist.

Rm Logermann (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte mit Verweis auf die Beratung der Vorlage in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion.

Rm Lührs (SPD) begründete das Abstimmungsverhalten ihrer Fraktion dahingehend, dass das Projekt Begegnungszentrum Zeche Dorstfeld“ aus dem Bürgerdialog heraus entstanden sei.

Nachdem Rm Thieme (NPD) sein Abstimmungsverhalten erläutert hatte, fasste der Rat der Stadt folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt unter Einbeziehung der o.a. Anmerkung von Rm Waßmann (CDU) - mehrheitlich gegen die Stimmen von Rm Thieme (NPD) und Rm Giemsch (Die Rechte) bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten sowie der Fraktion AfD die Zusammenfassung der Einzelprojekte zum Gesamtprogramm und beauftragt das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, diese Projekte zum Stadterneuerungsprogramm (STEP) 2015 zu beantragen.


zu TOP 3.9
EU-Ziel-2- Programm Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt
hier 1.3.1 Immobilienstandortgemeinschaften/housing improvement districts (HIDs) in der Nordstadt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13137-14)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt die Aufhebung der Durchführung des Projektes „1.3.1 Immobilienstandortgemeinschaften/housing improvement districts (HIDs) in der Nordstadt“ mit einem konsumtiven Aufwand von 13.500 Euro (DS.Nr. 14678-09) in der Teilergebnisrechnung von StA 61.






zu TOP 3.10
EU-Ziel-2-Programm Soziale Stadt NRW, Dortmund Nordstadt
hier: 1.2.1 Umsetzung Albertus-Magnus-Kirche
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13127-14)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und von Rm Giemsch (Die Rechte) sowie von Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt die Aufhebung der Durchführung der gutachterlichen Prüfung der Bausubstanz und Umnutzung der 1.2.1 Albertus-Magnus-Kirche (DS-Nr.: 03496-11).


zu TOP 3.11
Scharnhorst-Ost, Aufhebung der Festlegung als Erneuerungsgebiet vom 16.06.1994
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13047-14)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Giemsch (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Festlegung der Großsiedlung Scharnhorst-Ost als Erneuerungsgebiet zur Umsetzung des Integrierten Handlungsprogramms im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf“ aufzuheben.


zu TOP 3.12
Neubesetzung des Gestaltungsbeirates der Stadt Dortmund in der Ratsperiode 2014 - 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13334-14)

Zum o. g. Tagesordnungspunkt lag dem Rat der Stadt folgender Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 30.09.2014 vor (Drucksache Nr.: 13334-14-E1) vor:

Anlässlich der Neubesetzung des Gestaltungsbeirates möge der Rat folgendes beschließen:

Beschlussvorschlag
Dem Behindertenpolitischen Netzwerk wird künftig im Gestaltungsbeirat ein dauerhafter Sitz zugesprochen. Die Satzung des Gestaltungsbeirates ist in dieser Hinsicht anzupassen.

Begründung

Behindertenpolitische Fragen haben in der vergangenen Wahlperiode im Gestaltungsbeirat einen festen Platz in der Architektenberatung gehabt. Daran hatte der Vertreter des Behindertenpolitischen Netzwerkes einen erheblichen Anteil. Nach der Satzung des Gestaltungsbeirates wird ein VertreterIn des behindertenpolitische Netzwerkes in dieser Wahlperiode nicht mehr als sachkundiger BürgerIn beigeladen. Um in einer immer älter werdenden Gesellschaft diese Fragen auch künftig in gleicher prominenter Weise im Gestaltungsbeirat zu behandeln, schlagen wir eine Anpassung der Satzung des Gestaltungsbeirates vor.



Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) begründete den vorliegenden Antrag seiner Fraktion.

Rm Waßmann (CDU) begründete das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion u.a. mit Bezug auf die Debatte im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, in der von Seiten der Verwaltung eine mittelfristige Überarbeitung der Satzung des Gestaltungsbeirates hinsichtlich der Zusammensetzung angeregt wurde.
Nachdem Rm Lührs (SPD), Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) und Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) das Abstimmungsverhalten ihrer Fraktionen erläutert hatten, fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt stimmt dem obigen Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 30.09.2014 gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und bei Stimmenthaltung der Fraktion AfD sowie von Rm Giemsch (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) mehrheitlich zu.

2. Der Rat der Stadt beschließt - unter Berücksichtigung des zuvor beschlossenen Antrages – einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Giemsch (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgende Besetzung des Beirates während der Ratsperiode 2014 – 2020:

1. Ratsvertreter
Ø Vorsitzende/r des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW)
Ø Planungssprecher/in der SPD-Fraktion
Ø Planungssprecher/in der CDU-Fraktion
Ø Planungssprecher/in der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Ø Planungssprecher/in der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN
Ø Planungssprecher/in der Fraktion Alternative für Deutschland
Ø Planungssprecher/in der Fraktion FDP / Bürgerliste.
2. Bezirksvertreter
Die Benennung erfolgt durch die Bezirksvertretungen.

3. Externe Fachleute
Ø Frau Prof. Dipl.-Ing. Christa Reicher, TU Dortmund /Aachen
Ø Herr Dipl.-Ing. Heinrich Böll, Essen
Ø Frau Dipl.-Ing. Dorothee Bielfeld, Bochum
Ø Herr Dipl.-Ing. Christian Decker, Lemgo
Ø Frau Dipl.-Ing. Ina Bimberg, Iserlohn
Ø Herr Prof. Dipl.-Ing. Christian Schlüter, Wuppertal/Bochum
4. Sachkundige Bürgerin
Ø Frau Doris Kischel
Vorsitzende des Deutschen Hausfrauenbundes DHB – Netzwerk Haushalt, Ortsverband Dortmund e. V.


zu TOP 3.13
Flughafen Dortmund;
Stellungnahme über die verspäteten Landungen zwischen 22:00 Uhr und 23:00 Uhr im flugplanmäßigen Verkehr des Jahres 2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12726-14)

Der Rat der Stadt nahm die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.14
Projekt "Perspektive Wohnungsmarkt Ruhr"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13284-14)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ergebnisse des Projektes „Perspektive Wohnungsmarkt Ruhr“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Umsetzung.
zu TOP 3.15
Taktumstellung des S-Bahn-Systems von einem 20-Minuten- auf einen 15-/30-Minuten-Takt durch den VRR
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13168-14)

Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 3.16
Wiederholung der Neuwahl des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde nach landesrechtlichen Vorschriften
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13292-14)

Zum obigen Tagesordnungspunkt lag das folgende an die Mitglieder des Rates gerichtete Schreiben des Herrn Oberbürgermeister Sierau vom 10.07.2014 vor:

In der Ratssitzung am 03.07.2014 hat Herr Münch (FBI) zu TOP 2.4.6 ("Neuwahl des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde") die Frage aufgeworfen, ob es zulässig ist, dass Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) als Ratsmitglied zugleich zum stellvertretenden Mitglied des Beirates bestellt wird. In der Sitzung hatte ich zugesagt, diese Frage noch einmal zu prüfen.

Im Ergebnis bestehen gegen die Wahl Frau Brunsing in den Beirat der Unteren Landschaftsbehörde keine rechtlichen Bedenken. Dazu folgendes:

Nach § 11 Abs. 5 Satz 1 Landschaftsgesetz NRW (LG) werden die Mitglieder des Beirates aufgrund der Vorschläge von Naturschutzverbänden und anderen Interessenverbänden von der Vertretungskörperschaft des Kreises bzw. der kreisfreien Stadt gewählt. Nach § 11 Abs. 5 Satz 3 LG dürfen Bedienstete des Kreises oder der kreisfreien Stadt dem Beirat nicht angehören. Das Gesetz sieht also für kommunale Mitarbeiter eine mögliche Interessenkollision zwischen ihren dienstlichen Aufgaben und den Aufgaben als Mitglied des Beirates und ordnet daher für diesen Personenkreis Inkompatibilität an. Eine vergleichbare Regelung fehlt aber für Mitglieder der jeweiligen kommunalen Vertretung, so dass davon auszugehen ist, dass der Gesetzgeber insoweit keinen Interessenkonflikt gesehen hat, der durch eine Inkompatibilitätsregelung zu vermeiden wäre. Es ist daher rechtlich zulässig, dass ein Naturschutzverband - wie auch in Frau Brunsings Fall geschehen - ein Ratsmitglied als (stellvertretendes) Mitglied für den Beirat der Unteren Landschaftsbehörde vorschlägt und der Rat dieses Ratsmitglied in den Beirat wählt.

Eine solche Konstellation führt auch nicht dazu, dass das Mitglied bei späteren Ratsentscheidungen aus dem Tätigkeitsbereich der Unteren Landschaftsbehörde (z.B. Entscheidungen des Rates nach einem Widerspruch des Beirates gegen eine beabsichtigte Befreiung nach § 69 LG) von der Mitwirkung an der Ratsentscheidung ausgeschlossen wäre.

Zwar sieht § 31 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW ein Mitwirkungsverbot vor, wenn der Betreffende in anderer als öffentlicher Eigenschaft in der Angelegenheit ein Gutachten abgegeben hat oder sonst tätig geworden ist. Die Tätigkeit des Ratsmitgliedes im Beirat der Unteren Landschaftsbehörde erfolgt aber gerade in öffentlicher Eigenschaft, so dass das Mitwirkungsverbot § 31 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW nicht zur Anwendung kommt.

Weitere gesetzliche Mitwirkungsverbote sind zudem nicht ersichtlich.

Einleitend erläuterte OB Sierau das Wahlverfahren für den Fall, dass ein einstimmiger Beschluss über den vorliegenden Listenwahlvorschlag nicht zustande kommt.

Rm Münch (FBI) schlug vor, dass das zur Wahl als stellvertretendes Mitglied des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde vorgeschlagene Mitglied des Rates Frau Brunsing, durch die an gleicher Stelle der vorliegenden Reserveliste geführte Frau Wetzold-Schubert ersetzt wird.

Vor diesem Hintergrund bestand im Rat der Stadt Einvernehmen, die Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde als verbundene Einzelwahl durchzuführen. Einer offenen Abstimmung wurde nicht widersprochen.

Der Rat der Stadt fasste daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt wählt die nachfolgend genannten Personen einstimmig als Mitglied des
Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde:

Thomas Quittek
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. (BUND NRW)
Meike Hötzel
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. (BUND NRW)
Dr. Klaus Gelmroth
Naturschutzbund Deutschland (NABU) Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.
Dietrich Büscher
Naturschutzbund Deutschland (NABU) Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.
Dr. Hans Dieter Otterbein
Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V. (LNU)
Bernd Stangl
Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V. (LNU)
Matthias Scharmach
Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V. (LNU)
Klaus-Dieter Horn
Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Landesverband NRW e.V.
Heinrich Westermann
Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.
Manfred Budde
Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.
Günter Rohden
Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e.V.
Thomas Ricke
Landesverband Gartenbau „Westfalen-Lippe“ e.V.
Dr. Heike Thomae
Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e.V.
Norbert Kovac
Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V.
Peter Frankenstein
Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.
Manfred Gimmler
Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker e.V.

2. Hinsichtlich der Wahl der stellvertretenden Mitglieder des Beirates bei der unteren
Landschaftsbehörde lehnt der Rat der Stadt den Wahlvorschlag von Rm Münch (FBI) bei dem auf Liste 2 der Vorlage, die zur Wahl als stellvertretendes Mitglied vorgeschlagene Frau Brunsing, durch die an gleicher Stelle der vorliegenden Reserveliste (Liste 3) geführte Frau Wetzold-Schubert ersetzt wird, mehrheitlich gegen die Stimmen von Rm Münch (FBI), Rm Giemsch (Die Rechte) und Rm Thieme (NDP) ab.

3. Der Rat der Stadt wählt auf Vorschlag der vorschlagsberechtigten Vereinigungen die nachfolgend genannten Personen mehrheitlich gegen die Stimmen von Rm Münch (FBI), Rm Giemsch (Die Rechte) und Rm Thieme (NDP) als stellvertretendes Mitglied des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde:

Bruno Schreurs
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. (BUND NRW)
Andrea Hirsch
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. (BUND NRW)
Dr. Erich Heinrich Kretzschmar
Naturschutzbund Deutschland (NABU) Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.
Dr. Frank Bergen
Naturschutzbund Deutschland (NABU) Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.
Barbara Brunsing
Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V. (LNU)
Torsten Kluck-Markus
Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V. (LNU)
Helmut Stepputtis
Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V. (LNU)
Walter Aukthun
Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Landesverband NRW e.V.
Kai Schmiemann
Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e. V.
Wilhelm Hülsmann-Trapphoff
Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e. V.
Martin Ostermann
Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e.V.
Norbert Toppmöller
Landesverband Gartenbau„Westfalen-Lippe“ e.V.
Siegfried Wittwer
Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e.V.
Klaus Popma
Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V.
Thomas Friedhoff
Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.
Ralf Schmidt
Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker e.V.

Unter Berücksichtigung der zuvor erfolgten Wahl fasste der Rat der Stadt hinsichtlich der vorliegenden Verwaltungsvorlage (Drucksache Nr.: 13292-14) folgenden Beschluss:

4. Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen von Rm Giemsch (Die Rechte), Rm Münch (FBI) und Rm Thieme (NPD) entsprechend § 33 GO NRW die Zahlung einer Entschädigung an die Mitglieder, die stellvertretenden Mitglieder und die/den Vorsitzenden des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde in Anlehnung an § 14 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund.


zu TOP 3.17
Projekt "Energiesparservice" des Caritas-Verbandes Dortmund e.V.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13084-14)

Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 3.18
Wohnungsmarktbericht 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13052-14)

Der Rat der Stadt nahm den Wohnungsmarktbericht 2014 der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.19
Agenda 21 - 14. Zwischenbericht 2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13101-14)

Der Rat der Stadt nahm den 14. Zwischenbericht 2013 zur Kenntnis.


zu TOP 3.20
European Energy Award: Energiepolitisches Arbeitsprogramm
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13163-14)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) und Rm Giemsch (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das „Energiepolitische Arbeitsprogramm“ zum European Energy Award.


zu TOP 3.21
Energiebericht 2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12854-14)

Der Rat der Stadt nahm den Sachstand zur Kenntnis.


zu TOP 3.22
Ergänzungsneubau der Fahrradstation am Dortmunder Hauptbahnhof
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13122-14)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen von Rm Thieme (NPD) und Rm Giemsch (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund
1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen i. H. v. 545.580,- Euro die weitere Planung und Umsetzung des Ergänzungsneubaus der Fahrradstation am Hauptbahnhof Dortmund durch die Städtische Immobilienwirtschaft (Planungs- und Ausführungsbeschluss).

Die Auszahlungen für den Ergänzungsneubau erfolgen aus dem Budget des FB 61 (Stadtplanungs- und Bauordnungsamt) auf der Investitionsfinanzstelle 61_00902084000:

Haushaltsjahr 2014: 27.000,- Euro
Haushaltsjahr 2015: 449.670,- Euro

Die Auszahlungen entsprechen nicht der derzeitigen Veranschlagung in der Finanz- planung. Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2015 erfolgt eine dem Mittelbedarf entsprechende Anpassung nach dem neuen Konzept zur Veranschlagung von Hochbau-maßnahmen.

Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung i. H. v. 68.910,- Euro stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

Die Investition bedingt ab 2016 (erstes Jahr der vollständigen Nutzung) eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des FB 66 i. H. v. 25.364,43 Euro.

Die Maßnahme wird vorbehaltlich der Voraussetzungen des § 82 GO durchgeführt.

2. nimmt die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen wegen Fristen zur Inanspruchnahme von Fördermitteln zur Kenntnis.


zu TOP 3.23
Neuordnung der Wärmeversorgung am Schulzentrum Kreuzstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12774-14)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenschätzung mit einem Investitionsvolumen i. H. v. insgesamt 619.650,- Euro die weitere Planung und Umsetzung der Neuordnung der Wärmeversorgung am Schulzentrum Kreuzstraße durch die Städtische Immobilienwirtschaft (Planungs- und Ausführungsbeschluss).

Die Auszahlungen für die Erneuerung der Wärmeversorgung erfolgen aus dem Budget des FB 65 (Städtische Immobilienwirtschaft) auf der Investitionsfinanzstelle 65_00138004002, Finanzposition 780800:

Haushaltsjahr 2014: 15.000,- Euro
Haushaltsjahr 2015: 430.000,- Euro
Haushaltsjahr 2016: 46.850,- Euro
Gesamt: 491.850,- Euro
Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung i. H. v. 127.800,- Euro stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

Die Investition bedingt ab 2016 (erstes Jahr der vollständigen Nutzung) eine jährliche Entlastung der Ergebnisrechnung des FB 65 i. H. v. 6.322,75 Euro.
2. nimmt die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis.


zu TOP 3.24
Umsetzung von Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen (vierter Sachstandsbericht)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12296-14)

Der Rat der Stadt nahm den vierten Sachstandsbericht (Stichtag 01.06.2014) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen zur Kenntnis.


zu TOP 3.25
Zeitlich befristetes LKW-Verbot für den LKW-Durchgangsverkehr auf der B 1 für die Dauer von vier Jahren
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13379-14)

Hierzu lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 24.09.2014 vor:

RM Lührs kündigt an, dass ihre Fraktion die Vorlage heute ablehnen werde. Dies vor dem Hintergrund, dass diese Entscheidung unter Abwägung aller Auswirkungen getroffen werden müsse. Das Hauptargument dafür sei, dass die rechnerische Entlastung lediglich 1 ug/m³ bei NO2 betrage. Dagegen stünden Umwegfahrten von 21.000 km und ein Mehrverbrauch an Diesel von 6.300 l täglich. Weiter führt sie an, dass abgesehen davon, alle Bezirksvertretungen die Befürchtung hätten, dass ein Großteil der Fahrten in die Vororte verdrängt und nicht vielfach eben nicht der großen Bogen über die Autobahnen gefahren würde. Sie teilt weiter mit, dass man durch die Vorlage die Hintergrundbelastung für die Stadt in Sachen Staub, CO 2, Lärm und Stickoxyde- eben aufgrund der vielen Umwegfahrten- nicht nur verlagern sondern vergrößern würde. Insgesamt schließt sie damit, dass die vorgeschlagene Maßnahme auch für die Anwohner der B1 keine befriedigende Lösung sein könne und appelliert daran, auf das Greifen der Euro6 Norm zu warten, um eine vernünftige Lösung zu finden.

RM Waßmann schließt sich in weiten Teilen der Argumentation von RM Lührs an. Ergänzend führt er an, dass man große Zweifel daran habe, dass die in der Vorlage aufgeführten Maßnahmen zu einer nachhaltigen Verbesserung der Situation für die Anwohner der B1 führen werden. Daher kündigt er an, dass auch seine Fraktion die Vorlage heute ablehnen werde.
RM Kowalewski teilt diese Meinung nicht, vielmehr hätten die Anwohner der B1 einen Rechtsanspruch
darauf, dass die Stadt Dortmund hier tätig werde. Seiner Meinung nach sei es tatsächlich so, dass ein
zeitlich befristetes LKW-Verbot für den Durchgangsverkehr die Belastungsspitzen verringern und damit die gesundheitlichen Belastungen minimieren könne. Insofern werde seine Fraktion der Vorlage zustimmen.

RM Dudde kündigt an, dass seine Fraktion die Vorlage ebenfalls befürworten werde. Er begründet dies damit, dass diese Form der Schadstoffbelastung hauptsächlich kleinräumig auftrete und insofern die geplante Maßnahme für die Bürgerinnen und Bürger schon eine Entlastung darstellen würde. Im Rahmen des durch die Verwaltung angekündigten Bündels an Maßnahmen stelle das zeitlich befristeten LKW- Verbot für den Durchgangsverkehr für seine Fraktion zumindest einen ersten Strang dar, mit jetzt schon mal begonnen werden müsse.

RM Garbe führt an, dass seine Fraktion die Vorlage ebenso für zustimmungswürdig halte, zusätzlich aber anrege, das LKW-Verbot auf 2 Jahre zu verkürzen und gleichzeitig für Fahrzeuge mit bis 4,5 t auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 60 km /h zu erhöhen.

Der sB Herr Tietz wirbt noch mal für die Zustimmung zur heutigen Vorlage indem er anführt, dass man, aufgrund der heute angeführten ablehnenden Argumente, zukünftig auch dem Bau anderer Umgehungsstraßen nicht mehr zustimmen dürfe. Denn auch dadurch würden durch die Fahrer ja mehr Kilometer produziert, die allerdings in der Regel mit weniger Emissionen f.d. Betroffenen verbunden wären. Seiner Meinung nach gehe es bei dem geplanten LKW-Durchfahrtverbot darum, die wenigen Unentwegten zu vertreiben die nach wie vor über die B1 anstatt über den Autobahnring fahren würden.

Aufgrund des sich heute abzeichnenden politischen Meinungsbildes und vor dem Hintergrund der knappen personellen und sachlichen Ressourcen, kündigt Herr Lürwer an, dass die Verwaltung das auf Seite 14 der Vorlage angeführte Angebot der Verwaltung, wonach durch Kennzeichenverfolgung der Durchgangsverkehr erfasst werden sollte, nicht aufrechterhalten werde.

RM Lührs führt hierzu an, dass in zu TOP 4.20 angekündigt werde, dass der Masterplan Mobilität von
2004 in den nächsten Jahren fortgeschrieben werde. Insofern halte sie es für erforderlich, dass unter
Berücksichtigung aller ökologischen Zielwerte, doch eine solche Messung durchgeführt werden sollte.
Herr Lürwer erläutert hierzu, dass er durchaus die Notwendigkeit sehe, den Masterplan Mobilität
fortzuschreiben. Dies sei allerdings aufgrund der bereits angeführten knappen Ressourcen derzeit
leider nicht möglich und insofern die erwähnte Messung auch in diesem Zusammenhang nicht durchführbar.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt die Vorlage mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke & Piraten, Bündnis 90/Die Grünen, Alternative für Deutschland und FDP/BL sowie einer Stimme der NPD, ab.


Rm Münch (FBI) erläuterte sein Abstimmungsverhalten und stellte mündlich den Antrag „Der Rat der Stadt Dortmund möge an die Bezirksregierung Arnsberg und das Verkehrsministerium mit der Bitte herantreten, auf Dortmunder Stadtgebiet Tempo 100 auf den Stadtautobahnen durchzusetzen, um die Grenzwerte für NOx in dieser Stadt einzuhalten“.

Rm Spieß (SPD) vermisst u.a. Aussagen zu Verdrängungsverkehren und den damit verbundenen Auswirkungen auf die Stadtbezirke, die mit einem LKW-Verbot auf der B 1 einhergehen. Rm Lührs (SDP) bekräftigte das Abstimmungsverhalten ihrer Fraktion dahingehend, dass sich eine nachhaltige Verbesserung für die Anwohner nicht allein durch das beabsichtigte LKW-Verbot erreichen lasse, sondern nur durch ein Bündel geeigneter Maßnahmen.

Für die Fraktion FDP/Bürgerliste sprach sich Rm Dingerdissen dafür aus, ein LKW-Verbot für den Durchgangsverkehr auf der B 1 auf ein Jahr zu befristen.

Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) sprach sich für das Ergreifen von Sofortmaßnahmen zum Schutz der Anwohner an der B1 aus.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) erläuterte das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion u.a. mit dem aus seiner Sicht bestehenden Rechtsanspruch der Anwohner an der B 1, auf Minimierung der Belastungen durch u.a. Stickstoffdioxid.

Rm Garbe (AfD) regte ein befristetes LKW-Verbot für den Durchgangsverkehr auf der B 1 an, das nach Vorliegen verwertbarer Erkenntnisse auf Dauer und Wirkung überprüft werden solle.

Rm Waßmann (CDU) hält u.a. die Aussagen in der Verwaltungsvorlage hinsichtlich der durch Umwegfahrten entstehenden Hintergrundbelastungen für nicht überzeugend und befürchtet bei einer weiteren Verschärfung der Maßnahmen Auswirkungen auf den Quellverkehr und damit den Wirtschaftsstandort.

Rm Dudde (Bündnis 90/Die Grünen) hält die bisher ergriffenen Maßnahmen für nicht ausreichend und sieht in einem Verbot für den LKW-Durchgangsverkehr auf der B 1 nur eine von mehreren notwendigen Maßnahmen zur kleinräumigen Reduzierung der Umweltschadstoffe.

Bezug nehmend auf vorangegangene Wortbeiträge stellte StR Lürwer klar, dass es unabhängig von der der Dauer der Befristung des LKW-Verbots darauf ankomme, dass eine jährliche Evaluation erfolgen müsse.

Der Rat der Stadt fasste daraufhin folgende Beschlüsse:

Der Rat der Stadt lehnt den von Rm Münch (FBI) mündlich gestellten o.g. Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen von Rm Münch (FBI) und Rm Frebel (Bündnis 90/Die Grünen) bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten ab.

Der Rat der Stadt lehnt die Vorlage der Verwaltung mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke & Piraten, AfD und FDP/Bürgerliste, der Stimme von Rm Münch (FBI) sowie bei Stimmenhaltung von Rm Giemsch (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) ab.

Rm Pisula (CDU) und Rm Stephan (CDU) nahmen an der Beratung und der Abstimmung nicht teil.


zu TOP 3.26
Infrastrukturoffensive; Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 12.12.2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13215-14)

Der Rat der Stadt nahm die Ausführungen des Tiefbauamtes zum Zustand der Infrastruktur, zur Infrastrukturoffensive und zur Umsetzung seines Beschlusses vom 12.12.2013 zur Kenntnis.


zu TOP 3.27
Änderung der "Entgelt- und Marktordnung für die von der Stadt Dortmund veranstalteten Trödelmärkte im Fredenbaumpark vom 13.02.2014"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13109-14)

Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 3.28
Ersatzwahl von Delegierten der Stadt Dortmund für den Abwasserverband Emschergenossenschaft-Nachmeldung der CDU-Fraktion im Rat
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13670-14)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich bei Stimmenthaltung der Fraktion AfD und von Rm Giemsch (Die Rechte) sowie von Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund hebt die Wahl des Ratsmitglieds Otto Rüding zum Delegierten für die Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft auf und wählt als Ersatz Herrn Ratsmitglied Thomas Bahr zum Delegierten der Stadt Dortmund für die verbleibende Wahlperiode bis 2015.



zu TOP 3.29
Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2013
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12762-14)

Die Nachfragen von Rm Urbanek (AfD) beantwortete StR Lürwer dahingehend, dass zur nächsten Fachausschusssitzung ein umfänglicher Sachstandsbericht zur Friedhofssituation in Dortmund vorbereitet wurde, in dem u.a. auf die Gründe für das veränderte Bestattungsverhalten eingegangen wird und in welcher Form betriebswirtschaftlich reagiert werden soll.

Der Rat der Stadt fasste gemäß § 6 der Betriebssatzung der Friedhöfe Dortmund einstimmig folgenden Beschluss:
1. Der Jahresabschluss der Friedhöfe Dortmund zum 31.12.2013, abschließend mit einer Bilanzsumme von 67.907.496,05 EUR und einem Jahresverlust in Höhe von 391.623,07 EUR, sowie der Lagebericht 2013 werden festgestellt.
2. Der Jahresverlust in Höhe von 391.623,07 € sowie der Verlustvortrag aus Vorjahren in Höhe von 190.257,39 € wird durch Auflösung der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 201.519,29 € abgedeckt. Der verbleibende Verlust in Höhe von 380.361,17 € wird aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.


zu TOP 3.31
Flächenentwicklung in Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13759-14)

Zum obigen Tagesordnungspunkt lag dem Rat der Stadt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 30.09.2014 vor (Drucksache Nr.: 13759-E1):

Die CDU- Fraktion ruft den Haushaltsbegleitbeschluss vom Dezember 2013 in Erinnerung, wonach die Wohnbauflächen Rhader Hof, Wickede West und Sölder Waldstraße sowie die zukünftigen Gewerbeflächen Werner Hellweg und Buddenacker mit Vorrang weiterzuentwickeln sind.

Insbesondere hinsichtlich der drei Wohnbauflächen hatte der Rat in seiner Aprilsitzung im Jahr 2014 den Beschluss noch einmal bekräftigt und die Verwaltung aufgefordert, Maßnahmen aus dem Jahresarbeitsprogramm 2014 des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes zu strecken, um die drei Wohnbauflächen zeitlich näher bearbeiten zu können. Der Rat hatte in diesem Zusammenhang die Verwaltung gebeten, den Tausch in der Priorisierung des Jahresarbeitsprogramms des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes in der Maisitzung vorzulegen. Dies ist bisher jedoch noch nicht geschehen.

Die CDU-Fraktion erbittet in der Ratssitzung am 02.10.2014 eine Stellungnahme zum derzeitigen Stand und zeitlicher Perspektive der Umsetzung. Die CDU-Fraktion erwartet die zügige Abarbeitung des Ratsbeschlusses vom April 2014, so dass die drei Wohnbauflächen zeitnah „in Angriff“ genommen werden.

Hinsichtlich der Gewerbeflächen Werner Hellweg sowie Buddenacker macht der Erste Halbjahresbericht 2014 der Wirtschaftsförderung Dortmund nur rudimentäre Aussagen zum Stand der jetzigen Bearbeitung der beiden Bebauungspläne. Auch hier bittet die CDU-Fraktion die Verwaltung, den derzeitigen Stand der Entwicklung Buddenacker sowie Werner Hellweg ausführlich darzustellen, um auch hier den Ratsbeschluss vom Dezember 2013 zeitnah umzusetzen.

Aufgrund der schwierigen haushaltswirtschaftlichen Lage sollte die Aufgabenerledigung der Planungsverwaltung gemäß Beschluss des Rates priorisiert und dringend auf wertschöpfende Projekte konzentriert werden.
Hierzu lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 02.10.2014 vor (Drucksache Nr.: 13759-E2):

Die Anfrage geht zurück auf den Haushaltsbegleitbeschluss des Rates der Stadt von Dezember
2013 hinsichtlich der planrechtlichen Entwicklung verschiedener Flächen. Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Die Aufstellung von Bebauungsplänen für wohnbauliche und gewerbliche Nutzungen auf städtischen Flächen hat auch vor dem Hintergrund finanzieller Auswirkungen eine besondere Priorität. Aufgrund der Personalsituation können jedoch nicht alle derartige Flächenentwicklungen gleichzeitig bearbeitet werden. Eine intensive Überprüfung, ob durch Prioritätenveränderungen in der Abarbeitung der Projekte ein für die Stadt besseres Ergebnis zu erzielen wäre, war nicht erfolgreich.

Am 09.09.2014 hat der Personaldezernent einer zeitlich befristeten Einstellung von drei Mitarbeiter/
innen zugestimmt, um verstärkt Planrecht für städtische Flächen zu schaffen. Hierzu gehören dann auch die potentiellen Wohnbauflächen Rhader Hof, Wickede-West und Sölder Waldstraße. Für die Planrechtschaffung ist ein Zeitraum von 2 bis 3 Jahren erforderlich. Die Mehreinnahmen durch die frühzeitigere Planrechtschaffung sind dabei deutlich höher als die Ausgaben für die zeitlich befristeten Einstellungen.

Zur Planrechtschaffung für die ebenfalls nachgefragten Gewerbeflächen „Werner Hellweg“ und „Buddenacker“ hier die aktuellen Verfahrensstände:

Bebauungsplan Br 193n -Buddenacker-

Der Bebauungsplan Br193n -Buddenacker- soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Gewerbegebietes im Bereich Neuasseln schaffen. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans wurde im September 2011 gefasst. Die im Rahmen des Planverfahrens erforderlichen Gutachten wurden 2013 beauftragt.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand im Juni 2014 in Form eines Planaushangs statt. Die mit den Gutachtern notwendigen Abstimmungsprozesse wurden fortlaufend durchgeführt.

Derzeit wird der Vorentwurf des Bebauungsplans erstellt und parallel dazu einzelne Gutachten erarbeitet. Es ist angestrebt, die Behördenbeteiligung im zweiten Halbjahr dieses Jahres einzuleiten (voraussichtlich im Dezember), wie im 1. Halbjahresbericht 2014 der Wirtschaftsförderung erläutert.
Ein Abschluss des Verfahrens wird im I. Quartal 2016 erwartet.

Bebauungsplan Lü 172 -Gewerbegebiet nördlich Werner Hellweg-

Mit dem Bebauungsplanverfahren Lü 172 -Gewerbegebiet nördlich Werner Hellweg- sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Gewerbegebiets im Stadtbezirk Lütgendortmund geschaffen werden. Nach dem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans im November 2010 fand im Mai 2011 die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Scoping) statt. Die eingegangenen Hinweise und Stellungnahmen wurden ausgewertet und in die Planungen einbezogen. Im August 2011 fand eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form eines Planaushanges statt.

Im Verlauf des Bebauungsplanverfahrens wurden ferner die erforderlichen Gutachten beauftragt. Die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde im Frühjahr 2014 durchgeführt. Die im Rahmen der Behördenbeteiligung eingegangenen Hinweise und Stellungnahmen wurden ausgewertet. Im Rahmen der Behördenbeteiligung hat die Stadt Bochum darauf hingewiesen, dass das Areal für die Erschließung der Opel II und III Flächen in Bochum-Langendreer eine Schlüsselrolle spielen könnte. Die Ergebnisse der Verkehrskonzepte der Stadt Bochum werden voraussichtlich erst Ende 2014 vorliegen.

Unabhängig von der Entscheidung, in welcher Form die Erschließung der Opel II- und IIIFlächen künftig ausgestaltet wird, wird das Bebauungsplanverfahren Lü 172 –Gewerbegebiet nördlich Werner Hellweg- zunächst weitergeführt. Der Offenlegungsbeschluss ist für Anfang 2015 terminiert.

Der Rat der Stadt nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.32
Straßennamen
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 13762-14)

Der o. g. Tagesordnungspunkt wurde seitens der Fraktion FDP/Bürgerliste zurückgezogen.


zu TOP 3.33
Quartiersmanagement Nordstadt
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 24.09.2014
(Drucksache Nr.: 13647-14)

Folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 24.09.2014 lag den Mitgliedern des Rates der Stadt vor (Drucksache Nr.: 13647-14):

Hierzu liegt vor: Bitte um Stellungnahme (Fraktion B90/Die Grünen, Drucksache Nr.: 13647-14-E1):
„ …bezugnehmend auf den Beschluss des Rates vom 21.11.2013 bittet der Ausschuss um eine schnellstmögliche Vorlage des Konzepts zur dauerhaften Fortführung des Quartiersmanagements
Nordstadt.

Die Verwaltung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeit des Quartiersmanagements
Nordstadt nach dem 31. Dezember ggf. im Rahmen einer Zwischenlösung nahtlos weitergeführt wird.

Begründung:
Das Quartiersmanagement in der Nordstadt gibt es seit 2002, es wurde eingerichtet, um die Situation im Stadtteil zu verbessern. Die QuartiersmanagerInnen sollen dabei nicht nur die Umsetzung der politischen Ziele des Landesprogramms Soziale Stadt NRW-Dortmund Nordstadt, sondern auch das vielfältige Engagement von Vereinen, Wohnungsunternehmen, privaten EigentümerInnen, Gewerbetreibende, Religionsgemeinschaften und Bildungsträger in der Nordstadt unterstützen. Während bis 2009 die Stellen aus Mitteln der Stadterneuerung finanziert worden sind, wird das Projekt seitdem mit städtischen Mitteln in Höhe von jährlich 240.000 Euro finanziert. Die vier Stellen des Quartiersmanagement Nordstadt laufen am 31. Dezember aus. Für eine lückenlose Weiterführung des Projekts sind die rechtzeitige Konzeptvorlage und eine direkte Anschlussfinanzierung dringend nötig.

Weiter liegt hierzu vor: Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion,Drucksache Nr.: 13647- 14-E3):

„Vor dem Hintergrund der Neuaufstellung des „Quartiersmanagement Nordstadt“ bittet die SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Ist für die Zeit vom 01.01.2015 bis zur Neuausrichtung des „Quartiersmanagements Nordstadt“ eine Übergangslösung geplant? Wenn ja, wie sieht diese aus?
2. Auf welche Themenschwerpunkte soll das „Quartiersmanagement Nordstadt“ künftig ausgerichtet werden?
3. Welche Kriterien setzt die Verwaltung für die Neuaufstellung des Quartiersmanagements an?
4. Nach welchen Kriterien wird das neuaufgestellte „Quartiersmanagement Nordstadt“ ausgeschrieben?
5. Inwieweit wird die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord in die Konzeption und Gestaltung eines neuen „Quartiersmanagement Nordstadt“ eingebunden?
6. Welche Planungen existieren innerhalb der Verwaltung, ein Quartiersmanagement

RM Lührs bittet darum, die Fragen der SPD zur nächsten Sitzung zu beantworten und deswegen die gesamte Angelegenheit in der nächsten Sitzung zu behandeln.

Herr Wilde geht heute, wie folgt, auf die Punkte 1. und 6. der SPD-Anfrage ein, da er es für wichtig erachtet, dass die Mitglieder diese Information heute bereits erhalten.

Zu Frage 1. teilt er mit, dass es eine abgespeckte, eigenfinanziert Übergangslösung geben werde.
Hierdurch werde allerdings zunächst lediglich der bisherige Auftrag verlängert. Die Schwerpunkte der
Aufgabenpakete würden hierbei allerdings so gesetzt, dass die Realisierung der aktuell notwendigen
Maßnahmen gewährleistet sei.

Zu Frage 6. berichtet Herr Wilde, dass ein Quartiersmanagement (QM) nur dort eingerichtet werden könne, wo es aus öffentlichen Mitteln auch gegenfinanziert werde, d.h. dass es sich um Stadtteile mit
besonderem Erneuerungsbedarf handeln müsse. Neben dem QM für die Nordstadt werde ein QM für
die Stadtgebiete „Rheinische Straße“ und „Westerfilde“ realisiert werden. Für zusätzliche Gebiete
stünden derzeit weder die finanziellen noch personellen Ressourcen zur Verfügung.

Zu den Fragen 2.-5. der SPD-Anfrage kündigt er eine Vorlage der Verwaltung zu einer der nächsten
Sitzungen an, mit der diese Punkte beantwortet würden.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die mündliche Stellungnahme
des Herrn Wilde zu den Fragen 1. und 6. der Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13647- 14-E3) zur Kenntnis und wird diese Angelegenheit erneut aufrufen,
wenn die Verwaltung die angekündigte Vorlage zu den noch nicht beantworteten Fragen vorlegt.

Nachdem man sich anschließend darüber einig geworden ist, dass es sich bei der o. a. Bitte um
Stellungnahme der Fraktion B’90 Die Grünen (Drucksache Nr.: 13647-14-E1) um einen Antrag handelt, über den abgestimmt werden müsse, deklariert RM Waßmann hierzu noch weiteren Beratungsbedarf und bittet daher, diesen Antrag in die nächste Ratssitzung zu überweisen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen überweist den o. a Antrag der Fraktion B’90/ Die Grünen (Drucksache Nr.: 13647-14-E1) an den Rat der Stadt Dortmund, mit der Bitte, um dortige Beratung und Beschlussfassung.

Nachdem Rm Logermann und Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen), Rm Waßmann (CDU), Rm Lührs und Rm Matzanke (SPD), Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten), Rm Garbe (AfD) sowie Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) die jeweilige Haltung ihrer Fraktion dargelegt hatten, bekräftigte StR Lürwer, dass eine Fortführung des Quartiersmanagement beabsichtigt ist. Weiterhin führte StR Lürwer aus, dass aufgrund geänderter Voraussetzungen „Quartiersmanagement“ zukünftig wieder förderfähig sein wird. An einem entsprechenden Förderantrag wird derzeit gearbeitet. Für den Zeitraum ab Januar 2015 bis zu der Bewilligung von Fördermitteln muss und wird es ein Brückenformat geben.

OB Sierau ergänzte die Ausführungen dahingehend, dass eine Konzeption zur Neuausrichtung des Quartiersmanagements, mit dem Ziel einer Neuausschreibung, erarbeitet wird. Weiterhin schlug OB Sierau vor, dem Rat der Stadt, sofern möglich bereits zur Sitzung am 13.11.2014, eine entsprechende Beschlussvorlage für eine Übergangslösung bis zur Neuausrichtung des Quartiersmanagements vorzulegen. Eine Vorlage zur Neuausrichtung des Quartiersmanagement wird dann zu gegebener Zeit in die politischen Gremien des Rates der Stadt eingebracht.

Im Rat der Stadt bestand Einvernehmen, wie vorgeschlagen zu verfahren.


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde von 17:50 Uhr bis 18:15 Uhr für eine Pause unterbrochen.


4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

zu TOP 4.1
Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
hier: Investition in das EMV Labor
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13322-14)

Zur obigen Vorlage lag dem Rat der Stadt folgende Empfehlung aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 25.09.2014 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung, bis zur Ratssitzung am 02.10.2014 folgende Fragen schriftlich zu beantworten:

1. Seit wann war/ist die Notwendigkeit der Verlängerung des Miet- oder Pachtvertrages (MV/PV) mit der EMC Test NRW GmbH bekannt?

2. Warum gehört ein Hightech-Gerät wie ein elektronischer Leistungsverstärker zur Infrastruktur der Miet-/ Pachtsache, wenn die EMC Test NRW GmbH diesen zum Betrieb des Kompetenzzentrums für elektromagnetische Verträglichkeit und damit für den Miet-/Pachtzweck höchstselbst benötigt?

3. Ist der MV/PV zum jetzigen Zeitpunkt bereits verlängert und wenn ja,
a) zu welchen maßgeblichen Konditionen (Dauer, Miet-/Pachtzins, Miet-/Pachtsache/Inventar)?
b) ist er seitens der EMC Test NRW GmbH unter Verwendung einer Vorbehaltsklausel/
Bedingung der Anschaffung dieses Inventars 'elektronischer Leistungsverstärker' geschlossen worden?

4. Seit wann ist der Leistungsverstärker in seiner Funktionsweise derart eingeschränkt, dass unter wirtschaftlichen Erwägungen eine Neuanschaffung eruiert werden musste?

5. Auf welcher Grundlage ist es zu dieser wirtschaftlichen Bewertung gekommen?

6. Wann ist/hat die Ausschreibung dazu erfolgt/gestartet?

7. Wie lange hat das Ausschreibungsverfahren gedauert?

8. Wird die Investition über den vereinbarten Mietzins refinanziert? Wenn ja, in welcher Höhe monatlich/Dauer?

9. Wie hoch ist die Anzahlung, die noch aus dem laufenden Cash-flow für die Neuanschaffung des elektronischen Leistungsverstärkers gezahlt werden soll?

Herr Reppin (CDU-Fraktion) bittet die Verwaltung, die Fragen seiner Fraktion bis zur Ratssitzung am
02.10.14 zu beantworten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung
zum Rat durchlaufen.

Dem Rat der Stadt lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 01.10.2014 vor (Drucksache Nr.: 13322-14-E1):
Die CDU-Fraktion hat die Verwaltung gebeten, bis zur Ratssitzung am 02.10.2014 folgende Fragen schriftlich zu beantworten:

Zur Beantwortung der von Ihnen gestellten Fragen wurde gemeinsam mit der Technologiezentrum
Dortmund GmbH (TZDO GmbH) der Vorgang aufgearbeitet. Die TZDO GmbH ist für die Vermietung und Verpachtung sowie für den Betrieb des Technologiezentrums zuständig.

Dazu zählen auch die Vertragsverhandlungen mit Kunden und Mietern sowie die Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen und die Vornahme von Ersatzinvestitionen. Von daher können Ihre Fragen nur nach Rücksprache mit der TZDO GmbH beantwortet werden.

1. Seit wann war/ist die Notwendigkeit der Verlängerung des Miet- oder Pachtvertrages (MV/PV) mit der EMC Test NRW GmbH bekannt?

Mit Abschluss des Mietvertrages im Jahr 2004 ist der Vermieterin TZDO GmbH bekannt, dass ab 2014 der Mietvertrag zur Verlängerung ansteht. Der Mietvertrag ist damals über einen Zeitraum von 10 Jahren abgeschlossen worden.

2. Warum gehört ein Hightech-Gerät wie ein elektronischer Leistungsverstärker zur Infrastruktur
der Miet-/Pachtsache, wenn die EMC Test NRW GmbH diesen zum Betrieb des Kompetenzzentrums für elektromagnetische Verträglichkeit und damit für den Miet-/Pachtzweck höchstselbst benötigt?

Ein elektronischer Leistungsverstärker gehört zur Infrastruktur der Miet-/Pachtsache also, zur Infrastruktur des Testzentrums, weil die Leistungsverstärker mit dem Gebäude und den Absorberhallen fest verbunden sind. Damit ist die Anlage technischer Bestandteil des Mietgegenstandes und insbesondere die Ersatzinvestition liegt in der Verantwortung des Eigentümers
SVTZ.

3. Ist der MV/PV zum jetzigen Zeitpunkt bereits verlängert und wenn ja,
a) zu welchen maßgeblichen Konditionen (Dauer, Miet-/Pachtzins, Miet-/Pachtsache/Inventar)?

Die Verlängerung des Pachtvertrages sieht einen Zeitraum von 10 Jahren vor. Der Miet/Pachtzins beträgt netto rd. 23.000 Euro pro Monat.

b) ist er seitens der EMC Test NRW GmbH unter Verwendung einer Vorbehaltsklausel/Bedingung der Anschaffung dieses Inventars 'elektronischer Leistungsverstärker' geschlossen worden?

Nein

4. Seit wann ist der Leistungsverstärker in seiner Funktionsweise derart eingeschränkt, dass unter wirtschaftlichen Erwägungen eine Neuanschaffung eruiert werden musste?

Im November 2013 ist der TZDO GmbH von der EMC Test GmbH angezeigt worden, dass die Leistungsverstärker in unregelmäßigen Abständen ausfallen. Der Hersteller „Amplifier Research“ konnte aufgrund des Lebensalters der Leistungsverstärker eine Ersatzteillieferung nicht mehr garantieren. Aufgrund der Aussage des Herstellers war eine Neuanschaffung unumgänglich.

5. Auf welcher Grundlage ist es zu dieser wirtschaftlichen Bewertung gekommen?

Eine wirtschaftliche Bewertung konnte zum Zeitpunkt des anstehenden Ersatzes der Anlagen nicht abgegeben werden, da es weltweit nur drei Anbieter gibt und vor Ausschreibung keine Angebotsabgabe möglich war und kein Preisumfang in Erfahrung gebracht werden konnte. Die durchgeführte Ausschreibung hat das finanzielle Investitionsvolumen ermittelt.

6. Wann ist/hat die Ausschreibung dazu erfolgt/gestartet?

Die EU-weite Ausschreibung ist am 13.05.2014 angekündigt worden.

7. Wie lange hat das Ausschreibungsverfahren gedauert?

Das am 13.05.2014 eingeleitete Verfahren endete am 30.09.2014.

8. Wird die Investition über den vereinbarten Mietzins refinanziert? Wenn ja, in welcher Höhe monatlich/Dauer?

Der Anteil des Leistungsverstärkers am monatlichen Miet/Pachtzins beträgt etwa rund 4.000 bis 4.500 Euro. Die Anlage refinanziert sich über die Abschreibungsdauer von 10 Jahren.

9. Wie hoch ist die Anzahlung, die noch aus dem laufenden Cash-flow für die Neuanschaffung
des elektronischen Leistungsverstärkers gezahlt werden soll?

Der TZDO GmbH ist es gelungen, die ansonsten übliche Anzahlung von rd. 20% bis 30% der
Anschaffungskosten aus dem Vertrag heraus zu verhandeln.

Rm Penning (CDU) machte deutlich, dass seine Fraktion die Information über die zusätzliche, nicht im Wirtschaftsplan 2014 des Sondervermögens enthaltene Investition, zu einem früheren Zeitpunkt, ggf. im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung, erwartet hätte.

Der Rat der Stadt nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und beschloss einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion AfD der Investition in das EMV Labor in Höhe von rd. 500 TEUR zzgl. MWST zuzustimmen.


zu TOP 4.2
klimametropole RUHR 2022 und die Beteiligung der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13244-14)

Die Nachfrage von Rm Waßmann (CDU) bzgl. der Befristung der Stelle der/des studentischen Mitarbeiterin/s beantwortete Herr Westphal dahingehend, dass diese mit Beginn September 2014 sechs Monate beträgt.

Der Rat der Stadt nahm den Sachstandsbericht und die Benennung eines KlimaExpo-Beauftragten für die Stadt Dortmund zur Kenntnis.


zu TOP 4.3
Die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft TTIP
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 13740-14)

Dem Rat der Stadt lag folgender Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 24.09.2014 vor (Drucksache Nr.: 13740-14-E1):

Die Fraktion Die Linke & Piraten bittet um Beratung und Beschlussfassung über den folgenden Antrag:

‚Der Rat der Stadt Dortmund unterstützt ausdrücklich den Beschluss und die Begründung des Hauptausschusses des Deutschen Städtetags vom 12.02.2014 zu den „Auswirkungen weltweiter Handelsabkommen auf die kommunale Daseinsvorsorge“ und fordert die Bundesregierung auf, sich mit Nachdruck bei der EU-Kommission für die in dem Beschluss genannten Punkte einzusetzen. Der hier genannte grundsätzliche Ausschluss der kommunalen Daseinsvorsorge von weltweiten Handelsabkommen (Punkt 2 des Beschlusses des Städtetages) wird ausdrücklich begrüßt.’

Den gesamten Text des Deutschen Städtetages mit Erläuterungen finden Sie hier:
http://www.staedtetag.de/fachinformationen/wirtschaft/068853/


Begründung

Viele Dortmunderinnen und Dortmunder beobachten mit großer Sorge die aktuellen Meldungen über das derzeit von der EU-Kommission mit den USA hinter verschlossenen Türen verhandelte Transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP) sowie das Handelsabkommen mit Kanada (CETA). Alle Anzeichen deuten darauf hin, dass diese Abkommen die demokratischen Rechte der kommunalen Selbstverwaltung einschränken werden. Das können Auswirkungen z. B. auf die öffentliche Auftragsvergabe, die Gestaltung der regionalen Energieversorgung, den kommunalen Umweltschutz, die Förderung und Unterstützung von Kultur und auf die Erwachsenenbildung sein oder kann auch Auswirkungen für die Tarifgestaltung und die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten der Stadt Dortmund und der städtischen Gesellschaften nach sich ziehen.




Rm Klink (Die Linke & Piraten) begründete den vorliegenden Antrag seiner Fraktion.

Nachdem Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste), Rm Baran (SPD), Rm Penning (CDU) und Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) die jeweilige Haltung ihrer Fraktion begründet und Rm Thieme (NPD) sein Abstimmungsverhalten erläutert hatten, erklärte sich Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) für den Antragsteller bereit, den o.g. Antrag zur weiteren Befassung in den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu überweisen.

Es bestand Einvernehmen, den Antrag zusammen mit einer inhaltlichen Aufbereitung durch Beteiligungsverwaltung und Wirtschaftsförderung in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu behandeln.


5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Starkregenereignis am 12. Juli 2014,
Finanzielle Hilfen für betroffene Menschen
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 13151-14)

Rm Münch (FBI) sprach sich im Zusammenhang mit den finanziellen Hilfen für durch das Starkregenereignis am 12.07.2014 betroffene Menschen für eine Verbesserung des Hochwasserschutzes am Grotenbach aus.

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gem. § 60 GO NRW am 23.07.2014 getroffene Dringlichkeitsentscheidung zur Einrichtung eines Nothilfefonds für die Opfer des Starkregenereignisses und außerplanmäßige Mehraufwendungen gem. § 83 GO NRW in Höhe von bis zu 90.000 Euro. Der Fonds soll durch das Sozialamt bewirtschaftet werden, wobei die bewährten Eckpunkte aus dem Verfahren über die Verteilung der Hilfen für Hochwassergeschädigte im Jahre 2008 entsprechend anzuwenden sind. Es gelten ansonsten die im Begründungsteil dieser Vorlage dargestellten speziellen Grundsätze und Prinzipien. Die in Aussicht gestellte finanzielle Beteiligung der Abwasserverbände ist zur teilweisen Refinanzierung des Fonds einzubeziehen.



6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Weiterentwicklung der Mahn- und Gedenkstätte Steinwache, Sanierung des historischen Baubestandes und Modernisierung der Dauerausstellung
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 13068-14)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) und Rm Giemsch (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung folgenden Inhaltes:

Der Rat beschließt die Sanierung der Mahn- und Gedenkstätte Steinwache unter dem Vorbehalt, dass die Maßnahme durch die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien gefördert wird.
Er beauftragt die Verwaltung zur Finanzierung der Maßnahme Anträge zu stellen:
· über die Landeszentrale für politische Bildung NRW bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
· beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
Gleichzeitig ist der förderunschädliche vorzeitige Beginn der Maßnahme zu beantragen. Mit der Maßnahme wird erst begonnen, wenn die Bescheide vorliegen.
Die Kulturbetriebe werden ermächtigt, den investiven Eigenanteil der Maßnahme mittelfristig über ein Darlehen zu finanzieren. Die Darlehnsaufnahme wird in den Wirtschaftsplänen der Kulturbetriebe für die Jahre 2015ff. dargestellt. Die Höhe bestimmt sich aus dem notwendigen Eigenanteil der Stadt Dortmund/Kulturbetriebe bis zu einer Höhe von 1,5 Mio. Euro. Bei einer Förderung durch den LWL in Höhe von 1 Mio. Euro beträgt der Eigenanteil der Stadt Dortmund 500.000 Euro.

Rm Schilff (SPD) nahm an der Beratung und Abstimmung nicht teil.


7. Schule

zu TOP 7.1
Verlegung des Abendgymnasiums - Weiterbildungskolleg der Stadt Dortmund zum Schulstandort Möllerstraße 3
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12797-14)

Rm Schnittker (SPD) sprach sich im Sinne des Auftrags an die Verwaltung aus der Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund am 19.08.2014 dafür aus, das Gebäude am Kleyer Weg auch künftig möglichst bildungs- bzw. jugendpolitisch zu nutzen.

Der Rat der Stadt beschloss einstimmig

1. die Verlegung des Abendgymnasiums – Weiterbildungskolleg der Stadt Dortmund
zum 01.02.2015 zum Schulstandort „Möllerstraße 3“
2. die Aufgabe des bisherigen Schulstandortes „Kleyer Weg 90“.

zu TOP 7.2
Neubau der Berufskollegs Robert-Bosch (R-B-BK) und Robert-Schuman (R-S-BK) auf der U-Nordfläche
hier: Einrichtung und Ausstattung mit beweglichem und unbeweglichem Vermögen sowie alle daraus resultierenden Maßnahmen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13676-14)
Rm Konak (Die Linke & Piraten) erläuterte das Abstimmungsverhalten ihrer Fraktion.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und

1. ermächtigt die Verwaltung, die notwendigen Vergabeverfahren für die Beschaffung des beweglichen und unbeweglichen Vermögens sowie alle daraus resultierenden Maßnahmen innerhalb des in der Finanzplanung vorgesehenen Budgetrahmens durchzuführen und die entsprechenden Zuschläge zu erteilen

2. ermächtigt die Verwaltung, bedarfs- und nutzergerechte bauliche Anpassungen innerhalb des in der Finanzplanung vorgesehenen Budgetrahmens zu beauftragen und auszuführen

3. beauftragt die Verwaltung, über die Maßnahmeplanung, Kostenentwicklung und den Projektfortschritt zu berichten.


8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Benennung eines weiteren beratenden Mitgliedes für den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie sowie dessen Stellvertreter/in
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13142-14)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) und Rm Giemsch (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat benennt gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe i) der Satzung für das Jugendamt der Stadt Dortmund eine Vertreterin/einen Vertreter einer freien Vereinigung für Jugendwohlfahrt, die nicht durch ein stimmberechtigtes Mitglied nach § 4 Abs. 2 Buchstabe b) der vg. Satzung im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie vertreten ist, als beratendes Mitglied:

- beratendes Mitglied Gunther Niermann
Der Paritätische


- Stellvertreter/in Peter Finkensiep
Die Brücke e. V.


zu TOP 8.2
Zusätzliche Förderung der Miete von einer Dortmunder Tageseinrichtung für Kinder der Elterninitiative "Die kleine Raupe" e. V.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13171-14)

Der Rat der Stadt beschloss einstimmig zur Aufrechterhaltung des Angebots der Elterninitiative „Die kleine Raupe“ e. V. mit Beginn des Kindergartenjahres 2014/2015 ab dem 01.08.2014 die Miete der Einrichtung mit monatlich 522,44 € zu bezuschussen.
Der notwendige Zuschuss wird an die Entwicklung der gesetzlichen Betriebskostenförderung durch das Kinderbildungsgesetz jährlich angepasst.



9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Änderung des Gesellschaftsvertrages der rku.it GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12744-14)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der beabsichtigten Änderung des Gesellschaftsvertrages der rku.it GmbH zu. Der Gesellschaftsvertrag wurde an die gemeinderechtlichen Anforderungen angepasst.


zu TOP 9.2
Veräußerung von Geschäftsanteilen an der s.i.d. Fördergesellschaft für Schule und Innovation gGmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13053-14)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Giemsch (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die Veräußerung von 10 % der Anteile an der Fördergesellschaft für Schule und Innovation gGmbH.


zu TOP 9.3
Feststellung des Jahresabschlusses 2013 und Gewinnverwendung 2013 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13090-14)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimme von Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

1. Der Lagebericht 2013 über das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund und der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2013 werden festgestellt.

2. Aus der Rücklage des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund wird eine Entnahme in Höhe von 6.756.931,59 € vorgenommen. Die Entnahme wird mit dem Jahresergebnis 2013 von -6.410.431,59 € verrechnet und der verbleibende Betrag von 346.500,00 € an den Haushalt der Stadt Dortmund abgeführt.

3. Der Leitung des Deponiesondervermögens wird für das Wirtschaftsjahr 2013 Entlastung erteilt.

4. Der Gemeindeprüfungsanstalt wird vorgeschlagen, als Abschlussprüfer des Jahresabschlusses 2014 die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in 45136 Essen zu beauftragen.


zu TOP 9.4
Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund für das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Einrichtungen (Wettbüros)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13359-14)

Den Mitgliedern des Rates lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit vom 30.09.2014 vor:

Aus dem AFBL wird folgender Vorgang überwiesen:

Auf Antrag von Herrn Düdder (SPD-Fraktion), ist der Ausschuss sich einig, den Sozialausschuss in die Beratungsfolge (30.09.14) mit einzubeziehen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Änderung einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund für das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Einrichtungen (Wettbüros).“

Dazu legt die SPD-Fraktion folgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag zur Beratung und Beschlussfassung vor:

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt, aus den tatsächlich realisierten Einnahmen aus der Wettbürosteuer Maßnahmen zur Suchtprävention für Jugendliche und jungen Menschen zu fördern. Der Fachausschuss hält es für angemessen, die Personal- und Sachkosten für eine zusätzliche Sozialarbeiterstelle zur Verfügung zu stellen. Das Gesundheitsamt wird beauftragt, einen entsprechenden Verwendungsvorschlag zu unterbreiten.

Bei 13 Ja-Stimmen (SPD, B’90/Die Grünen und Linke & Piraten) gegen 8 Nein-Stimmen (CDU, FDP/BL und AfD) nimmt der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgenden Antrag an:

Beschluss:
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt, aus den tatsächlich realisierten Einnahmen aus der Wettbürosteuer Maßnahmen zur Suchtprävention für Jugendliche und jungen
Menschen zu fördern.
Der Fachausschuss hält es für angemessen, die Personal- und Sachkosten für eine zusätzliche Sozialarbeiterstelle zur Verfügung zu stellen.

Unter Einbeziehung des o.g. Antrags empfiehlt der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit
dem Rat bei Enthaltung der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion AfD einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Vergnügungssteuersatzung der
Stadt Dortmund für das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Einrichtungen
(Wettbüros).

Für die CDU-Fraktion sprach sich Rm Reppin gegen die Empfehlung aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus und verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass Steuern allgemeine Deckungsmittel der Verwaltung sind und daher nicht zweckgebunden verwendet werden können. Weiterhin sollte im Vorgriff auf die Haushaltsberatungen kein entsprechender Beschluss über eine freiwillige Leistung gefasst werden.

Mit Verweis auf die allgemeine Haushaltslage erklärte Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste), dass seine Fraktion der Verwaltungsvorlage nur unter der Voraussetzung zustimme könne, dass die Empfehlung aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit abgelehnt werde und somit keine Verpflichtung über zusätzliche Kosten eingegangen wird.

Bezug nehmend auf die Diskussion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit verwies Rm Weyer (SPD) darauf, dass die Einrichtung einer Sozialarbeiterstelle zur Suchtprävention erst für das Jahr 2016, also zu einem Zeitpunkt zu dem bereits Gelder aus der Vergnügungssteuer vereinnahmt wurden, vorgesehen ist. Vor diesem Hintergrund sprach sich Rm Düdder (SPD) dafür aus, die Empfehlung aus dem Fachausschuss von der Beschlussfassung über die Vorlage zur Vergnügungssteuer abzutrennen und die Empfehlung in die Beratungen über den Haushalt zu schieben.

Im Rat der Stadt bestand Einvernehmen, die Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit im Rahmen der Haushaltsberatungen zu behandeln.

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Vergnügungssteuer­satzung der Stadt Dortmund für das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sport­wetten in Einrichtungen (Wettbüros).


zu TOP 9.5
Satzung zur zweiten Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13337-14)

Rm Giemsch (Die Rechte) sprach sich gegen eine Erhöhung der Hundesteuer aus.

Rm Münch (FBI) stellte mündlich den Antrag, die Hundesteuer für den ersten Hund beizubehalten und die Steuer für den zweiten und dritten Hund deutlich zu erhöhen.

Der von Rm Münch (FBI) hierzu mündlich gestellte Antrag wurde mehrheitlich gegen die Stimmen von Rm Münch (FBI) und Rm Giemsch (Die Rechte) abgelehnt.

Der Rat der Stadt beschloss mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten, von Rm Giemsch (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) den anliegenden Entwurf als Satzung zur zweiten Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund.


zu TOP 9.6
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 1. und 2. Quartal des Haushaltsjahres 2014 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12714-14)

Der Rat der Stadt nahm gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 1. und 2. Quartal des Haushaltsjahres 2014 bewilligten Mehraufwendungen in Höhe von 13.267,44 € sowie Mehrauszahlungen in Höhe von 2.350.435,09 €.


zu TOP 9.7
Haushaltssituation 2014 - 2. Managementbericht und Konsolidierungsmaßnahmen
hierzu:
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13679-14)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm den 2. Managementbericht und die Konsolidierungsmaßnahmen für das laufende Haushaltsjahr 2014 zur Kenntnis.


zu TOP 9.8
Vereinigung ehemaliger kommunaler Aktionäre der VEW GmbH
hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13471-14)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten sowie von Rm Giemsch (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die Änderung des Gesellschaftsvertrages.


zu TOP 9.9
Geschäftsanweisung zu § 31 GemHVO
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12883-14)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm die Geschäftsanweisung der Stadt Dortmund zu § 31 GemHVO zur Kenntnis.


zu TOP 9.10
Fortführung der kombinierten Wertstofftonne ab dem 1. Januar 2015
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13587-14)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt, die kombinierte Wertstofftonne in Dortmund beizubehalten und den bestehenden Entsorgungsauftrag mit der DOWERT Dortmunder Wertstoffgesellschaft mbH zu verlängern.


zu TOP 9.11
Beteiligungsbericht 2013/2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13283-14)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm den Beteiligungsbericht 2013/2014 zur Kenntnis und überweist ihn zur Beratung an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.


zu TOP 9.12
Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" - Jahresabschluss und Lagebericht 2013
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13299-14)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimme von Rm Thieme (NPD) sowie bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten und der Fraktion AfD folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 Abs. 1 Buchstaben d und e der Betriebssatzung des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ zum 31.12.2013 abschließend mit einer Bilanzsumme von € 447.789.752,44 und einem Jahresüberschuss in Höhe von € 888.702,29 sowie der Lagebericht 2013 werden festgestellt.

2. Der Jahresüberschuss 2013 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.


zu TOP 9.13
DEW 21
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13710-14)

Folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29.09.2014 lag dem Rat der Stadt vor (Drucksache Nr.: 13710-14-E1):

Die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

1. Der Rat bittet den Oberbürgermeister, in der Sitzung des Rates die wesentlichen Vertragsinhalte des Gesellschaftervertrags der Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21) öffentlich darzustellen und über den Stand der Vertragsverhandlungen zu berichten.
2. Der Oberbürgermeister wird zudem gebeten, den Gesellschaftervertrag und den Konsortialvertrag den Fraktionen unverzüglich zuzustellen.

Begründung:
Der Rat der Stadt hat mit Beschluss vom 26.09.2013 (DS. Nr. 10441-13) in öffentlicher Sitzung den Vorstand von DSW21 beauftragt, mit der RWE Deutschland AG Verhandlungen aufgrund des in § 19 des Gesellschaftsvertrags von DEW21 geregelten möglichen Auslaufens der Beteiligung der RWE Deutschland AG zum 31.12.2014 zu führen. Zudem hat der Rat der Stadt dem Vorstand von DSW21 Leitlinien für diese Verhandlungen aufgegeben. Die Verträge liegen jetzt vor. Um den Fraktionen und der Öffentlichkeit die Möglichkeit zu geben, die Verträge vor dem endgültigen Beschluss in diesem Jahr ausführlich zu prüfen und zu beraten, ist eine Einbringung in der Sitzung des Finanzausschusses am 6.11.2014 entschieden zu knapp.

Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) begründete den vorliegenden Antrag ihrer Fraktion.

Der Rat der Stadt lehnte den obigen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29.09.2014 mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke & Piraten sowie bei Stimmenthaltung der Fraktion AfD ab.


zu TOP 9.14
Öffentlich Private Partnerschaft
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 13742-14)

Dem Rat der Stadt lag folgender Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 24.09.2014 vor (Drucksache Nr.: 13742-14-E1):

„Die Fraktion Die Linke & Piraten bittet um Beratung und Beschlussfassung der folgenden Anträge:

Der Rat nimmt den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes zu den drei in ÖPP errichteten Grundschulen Hansa, Hangeney und Ostenberg zur Kenntnis. (DS 13178-14)

1. Der Rat gibt der Verwaltung auf, zuviel bezahlte bzw. ungeklärte Rechnungsbeträge von den privaten Projektpartnern zurück zu fordern.

2. Der Rat beauftragt das Rechnungsprüfungsamt, alle anderen abgeschlossenen sowie noch laufenden ÖPP-Projekte der Bauverwaltung zu prüfen im Hinblick auf
- Vollständigkeit der für die Kostenkalkulation erforderlichen Unterlagen (Kostenvoranschläge,
Angebote, rechtskräftige Verträge usw.),
- die vollständige, sachgerechte und zeitnahe Information und Beschlussfassung des Rates,
- den Vergleich des Angebots, welches jeweils den Zuschlag erhalten hat, mit der Kostenschätzung der Verwaltung und der tatsächlichen Kostenentwicklung.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren für die noch laufenden ÖPP-Projekte so zu regeln, dass sich klare, eindeutige Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten ergeben.

4. Der Rat beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob und ggf. welche ÖPP-Projekte noch rückgängig gemacht werden können.

Begründung
erfolgt mündlich.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) erläuterte den vorliegenden Antrag seiner Fraktion.

StD Stüdemann wies darauf hin, dass die ÖPP-Projekte auf die in dem vorliegenden Antrag Bezug genommen wird, bereits 10 bis 15 Jahre zurückliegen und dass die Stadt Dortmund bereits seit einem längeren Zeitraum keine ÖPP-Projekte mehr betreibt.

Der Rat der Stadt lehnte die Überweisung des Antrages in den Rechnungsprüfungsausschuss mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke & Piraten, der Fraktion AfD und einigen Stimmen der SPD-Fraktion ab.

Der Rat der Stadt lehnte den obigen Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten mit Stimmen der Fraktionen SPD, CDU und FDP/Bürgerliste mehrheitlich ab.


zu TOP 9.15
Satzung über die Erhebung einer Abgabe auf entgeltliche private Beherbergungen im Gebiet der Stadt Dortmund (Beherbergungsabgabesatzung)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13697-14)

Hierzu lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgender Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 25.09.2014 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt der Hinweis auf einen Tippfehler in der angehängten Satzung vor (§ 8 Abs. 2 Lit. h; Abs. 5, nicht 6).

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.“

Der Rat der Stadt fasste - unter Berücksichtigung des obigen Hinweises aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften - mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und von Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Erhe­bung einer Abgabe auf entgeltliche private Beherbergungen im Gebiet der Stadt Dortmund mit einem Steuersatz in Höhe von 7,5 % (Beher­bergungsabgabesatzung).
zu TOP 9.16
Haushaltssperre des Landes NRW
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 13071-14)

Dem Rat der Stadt lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 07.07.2014 vor (Drucksache Nr.: 13071- 14):

Wir bitten darum, o. g. Punkt in die Tagesordnung aufzunehmen:

Nach der Niederlage der Rot/Grünen Landesregierung vor dem Verfassungsgericht in Münster zur Beamtenbesoldung und der daraufhin am 1. Juli 2014 vom Land NRW verhängten Haushaltssperre hat sich für die Kommunen in NRW eine gefährliche Situation ergeben.

Denn damit sind in NRW nur noch Ausgaben möglich, die gesetzlich verpflichtend, unabdingbar oder vertraglich vereinbart sind.

Viele freiwillige Zahlungen oder Vereinbarungen mit den Kommunen sind daher nicht mehr realisierbar. Es besteht die Gefahr, dass zugesagte Gelder des Landes zur Förderung von Sportvereinen oder Kulturprojekten gestrichen werden. Das hat massive Auswirkungen auf das öffentliche Leben vor Ort. So sind z.B. Gelder für ehrenamtliche Arbeit oder Straßenbauarbeiten u.U. nicht mehr abrufbar. Ebenso ist es nicht auszuschließen, dass avisierte Landesgelder zur Realisierung
eines Baukunstarchivs am Standort des ehemaligen Museums am Ostwall, nun nicht mehr zur Verfügung stehen können.

Vor diesem Hintergrund bitten wir darum, zu folgenden Fragen schriftlich Stellung zu nehmen:

1. Welche Auswirkungen hat die Haushaltssperre des Landes auf die jeweiligen Fachbereiche der Stadtverwaltung Dortmund und wie sollen ausbleibende Landesgelder kompensiert werden?

2. Welche Projekte und Maßnahmen sind durch die Haushaltssperre gefährdet?

3. Welche Vereine müssen befürchten, keine Landeszuschüsse mehr zu erhalten?

4. Welche geplanten Bauvorhaben sind durch die Haushaltssperre in ihrer geplanten Realisierung bedroht?

5. Welche Auswirkungen hat die Haushaltssperre des Landes auf die Überlegungen, am Standort des ehemaligen Ostwallmuseums ein Baukunstarchiv NRW anzusiedeln? Hier ist insbesondere auf die Gefahr finanzieller Kompensationen durch die Stadt Dortmund einzugehen.


Den Mitgliedern des Rates lag hierzu folgendes Schreiben der Verwaltung vom 30.09.2014 vor (Drucksache Nr.: 13071-14-E1):

Zu der oben genannten Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:

Zu den Fragen 1 – 4:

Um einen Überblick über die zu erwartenden Auswirkungen der vom Finanzminister des Landes NRW am 02.07.2014 verhängten haushaltswirtschaftlichen Sperre auf den Haushalt der Stadt Dortmund zu bekommen, haben alle Fachbereiche die zu erwartenden finanziellen Einbußen einschließlich der Auswirkungen auf städtische Partner zusammengestellt. Ein Großteil der gemeldeten Risiken konnte auf Grund der zwischenzeitlich herausgegebenen Informationen des Landes NRW über die Umsetzung der Haushaltssperre reduziert werden, sodass im Gesamtergebnis Folgendes festgehalten werden kann:
Fachbereich
Sachverhalt
Betrag
Kulturbetriebe
Musikschule, Pro-Kopf-Förderung des Landes gesperrt
36.000,- Euro
Feuerwehr
Erstattung des Landes für die Reparatur von drei Fahrzeugen fraglich
5.000,- Euro
Umweltamt
Förderung für Maßnahmen der Landschaftspflege und des Naturschutzes
9.300,- Euro
Summe

50.300,- Euro

Die ausgesprochene Haushaltsperre könnte auf den städtischen Haushalt einen möglichen Ertragsverlust in Höhe von 50.300 Euro ergeben.

Zu Frage 5:
Aus der Landeshaushaltssperre ergeben sich keine Auswirkungen für die zukünftige Verwendung des ehemaligen Museums am Ostwall und eine mögliche Ansiedlung eines Baukunstarchivs NRW.

Der Rat der Stadt nahm die o.a. Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 9.17
Dortmunder Energie- und Wasserversorgung-Netz GmbH (DEW21-Netz) - hier: Umfirmierung aufgrund von Vorgaben der Bundesnetzagentur
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12828-14-E2)

Dem Rat der Stadt lag folgende Bitte um Stellungnahme vom 02.07.2014 der Fraktion Die Linke & Piraten vor (Drucksache Nr.: 12828-14-E1):

Vor dem Hintergrund der Debatte des Rates in seiner Sitzung am 15.5., sowie der Podiumsdiskussion zur Wahl des Oberbürgermeisters zum Thema der Zukunft der kommunalen Betriebe bei ver.di, bitten wir um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen.

1) Die Zahl der Stromsperren in Dortmund steigt in den letzten Jahren entgegen dem Wunsch des Rates der Stadt Dortmund (DS 11640-08-E2) kontinuierlich an. Wie bewertet DEW21 die bisher getroffenen Maßnahmen hinsichtlich ihrer Effizienz die Zahl der Energiesperren zu verringern?

2) Welche Möglichkeiten sieht DEW21 künftig die Zahl der Stromsperren zu verringern?

3) Wie bewertet DEW21 in diesem Zusammenhang das Pilotprojekt der Rheinenergie in Köln, die seit Februar 2013 660 intelligente Stromzähler installiert haben, die auch bei Zahlungsrückständen eine Vollsperrung vermeiden und statt dessen eine reduzierte Grundenergiemenge dem zahlungsschwachen Kunden als Notversorgung bereitstellen (sogenanntes Belgisches Modell bzw. Modell des Bundes der Energieverbraucher)?

4) Die statistischen Erhebungen der Rheinenergie ergeben ähnliche absolute Zahlen von Stromsperren wie in Dortmund bei erheblich größerer Bevölkerung. Die von Stromsperren beeinträchtigen Menschen in Köln sind zu 60% von Altersarmut betroffene RenterInnen. Hält DEW21 die demografische Zusammensetzung bei den gesperrten Haushalten aus Köln auch für Dortmund für naheliegend?

5) Wie bewertet DEW21 den im Rat der Stadt Eschweiler am 03. Februar 2014 fraktionsübergreifend beschlossenen Energiesozialtarif hinsichtlich seiner Übertragbarkeit auf Dortmund?

6) Wie bewertet DEW21 die sogenannten Energiesozialtarife im Eon-Konzern, die seit 2006 angeboten werden? Bezugsbedingung für Strom- und Gaskunden ist hier die Rundfunkgebührenbefreiung durch die Gebühreneinzugszentrale (GEZ).

7) Welchen Einfluss hat die Renditeerwartung der beiden Hauptgesellschafter von DEW21 auf die Spielräume für eine sozialverträgliche Tarifbildung?

8) Inwieweit wird aus Sicht von DEW21 die Grundversorgung auch einkommensschwacher Haushalte in Dortmund durch die Anpassung des Ertragswertes der DEW21 an den Sachzeitwert im Rahmen der Verhandlungen zwischen DSW und RWE zur Zukunft der DEW21 beeinträchtigt (erhöhte
Dividendenausschüttung)?

9) Wie bewertet DEW21 die „FAIRmieter“-Kampagne der DOGEWO hinsichtlich ihrer Übertragbarkeit auf DEW21? Wäre es nach Ansicht von DEW21 möglich durch eine analoge Kampagne als kommunaler „EnergieFAIRsorger“ sich mit Hilfe eines entsprechenden Imagezugewinnes auch externer Konkurrenten auf dem Dortmunder Strommarkt zu erwehren?

10) RWE bietet in Dortmund eigene Tarife in Konkurrenz zu DEW21 an, die teilweise unter dem Preisniveau von DEW21 liegen. Wie bewertet DEW21 die derzeit von RWE für das Gebiet der Stadt Dortmund angebotenen Energietarife hinsichtlich ihrer Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den Tarifen von DEW21? Gibt es valide Vereinbarungen mit RWE, dass sich RWE nicht stärker auf dem Dortmunder Energiemarkt in Konkurrenz zu DEW21 engagiert, wenn RWE Gesellschafter bei
DEW21 bleiben darf? Welche Strategie verfolgt DEW21, um sich zunehmender Konkurrenz zu erwehren?

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag hierzu folgendes Schreiben der Verwaltung vom 28.09.2014 vor (Drucksache Nr.: 12828-14-E2)

Beigefügt übermittle ich Ihnen das Antwortschreiben der Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21) vom 13.08.2014 zu der im Betreff genannten Bitte um Stellungnahme.

Schreiben der DEW 21 vom 13.08.2014:
A. Die Linke – Drucksache 12706-14-E1 vom 12.05.14

Prüfung der Einführung eines auch für arme Menschen bezahlbaren Basistarifs für eine zur Grundversorgung notwendigen Verbrauchsmenge mit progressiver Preissteigerung bei Mehrverbrauch über diese Verbrauchsmenge hinaus vor dem Hintergrund einer kontinuierlich steigenden Zahl von Energiesperren in Dortmund

DEW21 als kommunales Unternehmen befürwortet eine angemessene und sachgerechte Unterstützung sozial schwacher Haushalte bei der Grundversorgung mit Energie.

Sozial schwache Gruppen zu schützen und zu unterstützen ist allerdings eine ordnungspolitische Wohlfahrtsaufgabe des Staates bzw. der Kommune. Deshalb bietet DEW21 im Rahmen ihrer Möglichkeiten bereits seit Jahren in einer Reihe sehr erfolgreicher, ordnungspolitisch initiierter Projekte und Kooperationen Unterstützungsmaßnahmen an:


· Mitarbeit Runder Tisch mit Amt für Wohnungssicherheit/ARGE/Sozialamt:

Grundsätzlich muss kein Haushalt in Dortmund ohne Grundversorgung bleiben. DEW21 unterstützt Kunden bei der Antragstellung gegenüber den Sozialbehörden durch Kundenberatung, Nennung von Ansprechpartnern, Erstellen von Bescheinigungen.
Dortmund ist Teil einer Kooperationsrunde koordiniert vom Amt für Wohnungssicherung (im Auftrag der ARGE). Dieser Runde gehören neben der Verbraucherzentrale und DEW21 alle Stellen der Stadt an, die über soziale Leistungen entscheiden. Die Sonderfälle, die nicht zu den von der ARGE/Sozialamt betreuten 40.000 Dortmunder Hartz 4-Haushalten gehören, aber u.a. von Energiearmut bedroht sind, werden hier mit großem Erfolg bearbeitet: Die Erfolgsquote, d.h. die Sperrung wurde aufgehoben, Abzahlungs-Vereinbarungen wurden getroffen etc., liegt bei 95 Prozent (entspricht 1800 erfolgreich bearbeiteten Fällen seit Ende 2012). Dabei gilt: Der von Energiearmut bedrohte Haushalt muss sich bei und mit den offiziellen Stellen (inkl. DEW21) aktiv um eine Lösung für sich bemühen.

· Individuelle Unterstützungsangebote für Kunden mit Zahlungsschwierigkeiten:

Ratenzahlungs- und Stundungsvereinbarungen nach festgelegten Kriterien. Zu den Kriterien gehört u. a. die Höhe der Forderungen, die Zahlungsfähigkeit des Kunden, die Kooperationsbereitschaft und die Frage, ob ein erstmaliger Zahlungsverzug feststellbar ist oder es bereits mehrfach zu Zahlungsverzügen kam.

· Kooperation mit der Verbraucherzentrale:

Unterstützung der Kunden bei der Schuldenberatung durch Kooperationsvereinbarungen im Projekt „Energie bekämpft Energiearmut“.

· Kooperation mit der Caritas:

Unterstützung des Projekts „Energiesparhelfer“ der Caritas mit der aufsuchenden Energieberatung für einkommensschwache Haushalte („Stromsparcheck“).
Darüber hinaus sieht DEW21 es als ihre gesellschaftliche und ökologische Verantwortung an, umfangreiche und nachhaltig wirkende Einspar- und Effizienzberatungen anzubieten: Im Kundenzentrum Ostwall, im Energieeffizienzhaus auf Hansemann, im EnergiePlusHaus am Phoenixsee, per Infomobil in allen Stadtteilen, über die Internetseite www.dew21.de, in diversen Publikationen und in Kürze als Mitglied des Dienstleitungszentrums Energieeffizienz und Klimaschutz (dlze).

Die Einführung eines Energiesozialtarifes als Sonderlösung in Dortmund ist jedoch nach wie vor sehr kritisch zu sehen. Dies würde die Übertragung einer ordnungspolitischen Aufgabe auf ein im Wettbewerb stehendes Unternehmen bedeuten, was zu Erlössenkungen und Kostensteigerungen (z.B. Verwaltungskosten) und damit zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen für DEW21 im hart umkämpften Energiewettbewerb führen würde, wenn die Einführung des Sozialtarifs weder einseitig zu Lasten der DEW21-Energiekunden noch zum zur Quersubventionierung in Dortmund dienenden Finanzergebnis des Unternehmens gehen soll.

Als Grund- und Ersatzversorger übernimmt DEW21 heute bereits besondere Verpflichtungen zur Absicherung von Kunden, die bei anderen Energieversorgungsunternehmen aufgrund ihrer Bonität keine längerfristigen Verträge angeboten bekommen oder von ihnen aufgrund von Zahlungsunregelmäßigkeiten gekündigt werden.

B. Die Linke/Piraten Drucksache 12828-14-E1 vom 02.07.14

1. Die Zahl der Stromsperren in Dortmund steigt in den letzten Jahren entgegen dem Wunsch des Rates der Stadt Dortmund (DS 11640-08-E2) kontinuierlich an. Wie bewertet DEW21 die bisher getroffenen Maßnahmen hinsichtlich ihrer Effizienz die Zahl der Energiesperren zu verringern?


In Dortmund sperrt DEW21-Netz (ab 01.10.14 Firmierung unter DONETZ) unbundlingkonform als Dienstleister im Auftrag jedes in Dortmund anbietenden Energievertriebs, also nicht nur für den Grundversorger DEW21, weshalb DEW21 auch nur eingeschränkt Einfluss auf die Anzahl der stadtweiten Stromsperren hat.

Für Energiekunden von DEW21 ist generell die Sperrung von Strom und/oder Gas die letzte Stufe eines mehrstufigen und mehrwöchigen Mahnverfahrens und einer mit deutlichem Zeitvorlauf angekündigten Unterbrechungsmaßnahme. Leider gibt es mittlerweile ein Klientel, das erst mit Auftauchen des Sperrtrupps ihrer Zahlungsverpflichtung nachkommen will, weil die unbundlingkonforme Trennung von DEW21-Netz und DEW21 ignoriert wird.

DEW21 ist sehr zufrieden mit den im Unternehmen getroffenen Maßnahmen (siehe Antwort zu A), um im Rahmen der Möglichkeiten in Zahlungsverzug geratene Kunden vor Sperrungen zu bewahren bzw. ihnen kurzfristig Hilfen bieten zu können.

Im Prinzip muss in Dortmund niemand mit gesperrtem Strom- oder Gasanschluss leben. Das soziale Netz in dieser Stadt hat beispielhaften Charakter, zumal es auf das Prinzip der fordernden wie fördernden Selbstbestimmung setzt.


2. Welche Möglichkeiten sieht DEW21, künftig die Zahl der Stromsperren zu verringern?

Die unter A genannten Projekte werden stetig gemeinsam mit den involvierten Partnern weiterentwickelt.

3. Wie bewertet DEW21 in diesem Zusammenhang das Pilotprojekt der Rheinenergie in Köln, die seit Februar 2013 660 intelligente Stromzähler installiert haben, die auch bei Zahlungsrückständen eine Vollsperrung vermeiden und statt dessen eine reduzierte Grundenergiemenge dem zahlungsschwachen Kunden als Notversorgung bereitstellen (sogenanntes Belgisches Modell bzw. Modell des Bundes Energieverbraucher)?

Dieses Projekt in Köln bezieht sich konkret auf drei Hochhäuser mit insgesamt 660 Haushalten, so dass auf Basis dieses Pilotprojektes keinerlei Aussage zu der Übertragbarkeit auf ein komplettes Stadtgebiet getroffen werden kann. Die Investitionskosten für dieses Pilotprojekt betrugen über 100.000 Euro.

Grundsätzlich bedeutet das “Belgische Modell” den Wegfall der Grundgebühr und die Festlegung eines Preises pro Kilowattstunde für als geschützt definierten Kunden (z.B. Kunden mit einem Einkommen unter dem Existenzminimum). Preistreibend für den Preis pro Kilowattstunde ist zurzeit aber weder die Grundgebühr noch der Preisbestandteil für Beschaffung, Vertrieb und Transport (also für der Preisbestandteil, den ein Energieversorger in Teilen beeinflussen kann). Preistreibend und damit belastend für arme Kunden ist vor allem der Anteil der Steuern und Abgaben, welcher in den letzten Jahren erheblich gestiegen ist (siehe Grafik).




4. Die statistischen Erhebungen der Rheinenergie ergeben ähnliche absolute Zahlen von Stromsperren wie in Dortmund bei erheblich größerer Bevölkerung. Die von Stromsperren beeinträchtigten Menschen in Köln sind zu 60 % von Altersarmut betroffene RentnerInnen. Hält DEW21 die demografische Zusammensetzung bei den gesperrten Haushalten aus Köln auch für Dortmund für naheliegend?

Aus unseren Kundendaten können keine derartigen Schlüsse gezogen werden.

5. Wie bewertet DEW21 den im Rat der Stadt Eschweiler am 03. Februar 2014 fraktionsübergreifend beschlossenen Energiesozialtarif hinsichtlich seiner Übertragbarkeit auf Dortmund?

In Eschweiler ist kein Energiesozialtarif eingeführt worden. Der dortige Grundversorger EWV hat nach einer lokalen Diskussion zu diesem Thema u.a. im Aufsichtsrat des Unternehmens als Reflex auf das Thema Energiearmut seine Beratungsaktivitäten und die Kooperation mit den Sozialpartnern vor Ort intensiviert. Diese Aktivitäten dürften vergleichbar sein mit denen in Dortmund.

6. Wie bewertet DEW21 die sogenannten Energiesozialtarife im E.ON-Konzern, die seit 2006 angeboten werden? Bezugsbedingung für Strom- und Gaskunden ist hier die Rundfunkgebührenbefreiung durch die Gebühreneinzugszentrale (GEZ).

Dieser Sozialrabatt ist eine limitierte, freiwillige Leistung der E.ON-Regionalunternehmen im Rahmen ihres gesellschaftlichen Engagements. Auf den Rabatt gibt es keinen Rechtsanspruch, er ist auf eine bestimmte Zahl von Verträgen gedeckelt. Außerdem ist der E.ON-Sozialtarif teurer als Tarife von anderen Wettbewerbern im E.ON-Gebiet.

In Dortmund gibt es zurzeit 137 Energieanbieter, die im Wettbewerb zu DEW21-Tarifangeboten stehen. Die Wahrscheinlichkeit, dass auch hier vor Ort Anbieter einen ähnlich gestrickten Sozialtarif unterbieten können (weil sie u.a. mit Bonus- und Vorkasseangeboten locken), ist sehr wahrscheinlich. Im Übrigen können auch vom Sozialamt betreute Kunden bei DEW21 den günstigsten Tarif aus den Onlineangeboten wählen.

DEW21 beweist gesellschaftliches Engagement aus Überzeugung in aktiver Mitarbeit am „Runden Tisch“ des Amts für Wohnraumsicherung, der direkten Unterstützung der Kunden z.B. durch kulante Rückzahlungsvereinbarungen und der umfangreichen finanziellen Unterstützung der Projekte von Caritas und Verbraucherzentrale.


7. Welchen Einfluss hat die Renditeerwartung der beiden Hauptgesellschafter von DEW21 auf die Spielräume für eine sozialverträgliche Tarifbildung?

Die Hauptgesellschafter von DEW21 formulieren ihre Renditeerwartung im Rahmen der Mittelfristplanung des Unternehmens. Ein Einfluss auf den unternehmerischen Spielraum ist nicht ausgeschlossen.

8. Inwieweit wird aus Sicht von DEW21 die Grundversorgung auch einkommensschwacher Haushalte in Dortmund durch die Anpassung des Ertragswertes der DEW21 an den Sachzeitwert im Rahmen der Verhandlungen zwischen DSW und RWE zur Zukunft der DEW21 beeinträchtigt (erhöhte Dividendenausschüttung)?

DEW21 ist in die Verhandlungen zwischen DSW21 und RWE nicht einbezogen.

9. Wie bewertet DEW21 die „FAIRmieter“-Kampagne der DOGEWO hinsichtlich ihrer Übertragbarkeit auf DEW21? Wäre es nach Ansicht von DEW21 möglich, durch eine analoge Kampagne als kommunaler „EnergieFAIRsorger“ sich mit Hilfe eines entsprechenden Imagezugewinnes auch externer Konkurrenten auf dem Dortmunder Strommarkt zu erwehren?

"Fairmieter für Dortmund" war eine 2010 von der DOGEWO gemeinsam mit gws-Wohnen Dortmund-Süd eG und dem Spar- und Bauverein Dortmund gestartete Kommunikationskampagne, in der die Unternehmenspolitiken und das geteilte Verständnis von einer verantwortungsvollen und nachhaltigen Wohnungsbewirtschaftung offensiv im Dortmunder Stadtbild sichtbar gemacht wurde.

Auch DEW21 kommuniziert laufend über die Leistungsfähigkeit des Versorgers vor Ort sowie die uns vom Wettbewerb unterscheidenden Mehrwerte z.B. in der Beratung. Zuletzt im Stadtbild präsent war DEW21 Ende 2013 mit der Mehrwertkampagne „Dort wo…[echte Liebe ist/Energie in der Luft liegt/man auf echte Werte baut), ist unser Strom“. Für das 4. Quartal 2014 ist erneut eine Platzierung imagefördernder Plakate im Stadtbild geplant.

Einen laufenden Imagezugewinn kann DEW21 aufgrund des jährlichen BDEW-Kundenfokus für sich als testiert ansehen. Allerdings gehen wir davon aus, dass dies vor allem Einfluss auf die Verbleibwilligkeit von Bestandskunden hat.


10. RWE bietet in Dortmund eigene Tarife in Konkurrenz zu DEW21 an, die teilweise unter dem Preisniveau von DEW21 liegen. Wie bewertet DEW21 die derzeit von RWE für das Gebiet der Stadt Dortmund angebotenen Energietarife hinsichtlich ihrer Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den Tarifen von DEW21? Gibt es valide Vereinbarungen mit RWE, dass sich RWE nicht stärker auf dem Dortmunder Energiemarkt in Konkurrenz zu DEW21 engagiert, wenn RWE Gesellschafter bei DEW21 bleiben darf? Welche Strategie verfolgt DEW21, um sich zunehmender Konkurrenz zu erwehren?

DEW21 betreibt ein Tarifmodell, in dem jeder Tarif kundenfair ohne Lock- und Bonusangebote kalkuliert ist. Unsere Tarife sind absolut wettbewerbsfähig.

Es gibt keine Vereinbarungen mit oder zur Präsenz von RWE – dies wäre ein klarer Verstoß gegen den Wettbewerb, der kartellrechtlich geahndet würde.


DEW21 steht allerdings ihrerseits zu RWE im Wettbewerb im RWE-Stammgebiet – und dies durchaus mit Erfolg. Mit dem Selbstverständnis des Lokalpatrioten legen wir jedoch Wert darauf, dass unsere Kunden in unserem Stammland nicht mehr zahlen müssen als überregionale Kunden, also Dortmunder DEW21-Kunden keine überregionalen Angebote unseres Hauses gegenfinanzieren. RWE verfolgt eine andere Strategie.

Der Rat der Stadt nahm die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis.


10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Geschäftsbericht des Vereins StadtbezirksMarketing e.V. 2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12791-14)

Der Rat der Stadt nahm den Geschäftsbericht des Vereins StadtbezirksMarketing e.V. für das Jahr 2013 zur Kenntnis.


zu TOP 10.2
Personalbericht 2013
Gesundheitsbericht 2013
Frauenförderplan 2014 bis 2017
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12946-14)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen von Rm Thieme (NPD) und Rm Giemsch (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt den Personalbericht 2013 sowie den Gesundheitsbericht 2013 zur Kenntnis und beschließt die Fortführung des Frauenförderplanes für den Zeitraum 2014 bis 2017.


zu TOP 10.3
Feststellung der Gültigkeit der Kommunalwahlen und der Integrationsratswahl am 25. Mai 2014 sowie der OB-Stichwahl am 15. Juni 2014
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13110-14)

Einleitend wies OB Sierau darauf hin, dass er die Sitzungsleitung bei der Abstimmung der Punkte 1. und 5. der Beschlussvorlage an Bm’in Jörder abgeben werde.

Rm Münch (FBI) stellte mündlich den Antrag „Der Rat der Stadt Dortmund stellt heute nicht die Gültigkeit der Kommunalwahl im Bezirk Nr. 9 und die Gültigkeit der Kommunalwahl insgesamt fest, sondern beauftragt die Verwaltung den Wahlbezirk 9 erneut auszuzählen“.
Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) wies darauf hin, dass sich die Wahlprüfungskommission mit der Angelegenheit beschäftigt hat, kein Fehler zu finden war und somit das Ergebnis festgestellt wurde. Weiterhin wurde von den Betroffenen kein Einspruch erhoben.

Der Rat der Stadt lehnte den o.g. mündlich gestellten Antrag des Rm Münch (FBI) mehrheitlich gegen die Stimmen von Rm Münch (FBI), Rm Thieme (NPD) und Rm Giemsch (Die Rechte) ab.

Weiterhin beschloss der Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) bei Stimmenhaltung von Rm Giemsch (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD):

2. Der Rat der Stadt weist den Einspruch vom 23. Juni 2014, eingegangen am 02. Juli 2014, gegen die Wahl des Rates der Stadt Dortmund am 25. Mai 2014 zurück und erklärt die Wahl für gültig.

3. Der Rat der Stadt weist die Einsprüche vom 23. Juni 2014, eingegangen am 02. Juli 2014, gegen die Wahl der Bezirksvertretungen Hombruch und Hörde zurück und erklärt die Wahl aller zwölf Dortmunder Bezirksvertretungen am 25. Mai 2014 für gültig.

4. Der Rat der Stadt erklärt die Wahl des Integrationsrates der Stadt Dortmund am 25. Mai 2014 für gültig.


Anschließend übernahm Bm’in Jörder die Sitzungsleitung.

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Giemsch (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) die nachfolgenden Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt erklärt die Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters der Stadt Dortmund am 25. Mai 2014 für gültig.

5. Der Rat der Stadt erklärt die Stichwahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters am 15. Juni 2014 für gültig.

An der Beratung und Abstimmung der Punkte 1 und 5 nahm OB Sierau nicht teil.


Anschließend übernahm OB Sierau die Sitzungsleitung von Bm’in Jörder.


zu TOP 10.4
Aufstellung einer Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richterinnen/Richter beim Sozialgericht Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13094-14)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen von Rm Giemsch (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt, die in der Anlage zu dieser Vorlage genannten 7 Personen in die Vorschlagsliste der Stadt Dortmund für die Berufung als ehrenamtliche Richterin/Richter beim Sozialgericht Dortmund aufzunehmen.


zu TOP 10.5
Dezernatsverteilung und Vertretungsregelungen ab dem 15. Februar 2015
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13264-14)

Dem Rat der Stadt lag folgendes von Frau StR’in Bonekamp an Herrn Oberbürgermeister Sierau gerichtetes Schreiben vom 02.09.2014 vor:

In der Sitzung des Verwaltungsvorstandes am 18.08.2014 haben Sie eine Neuverteilung der Dezernate ab dem 15.02.2015 vorgeschlagen (DS-Nr.: 13264-14). Diesen Vorschlag wollen Sie in der Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 02.10.2014 einbringen.

In dem Vorschlag wird mein derzeitiges Aufgabengebiet ‚Schule, Jugend und Familie’ dem Dezernat 5 zugeordnet.

Wie bereits in der Niederschrift zur Sitzung des Verwaltungsvorstandes vom 18.08.2014 dokumentiert, stimme ich dem Vorschlag zur Neuverteilung der Dezernate nicht zu und stelle mich zur Wiederwahl zur Verfügung.

Ich bitte Sie, den Rat hiervon vor Beschluss der Vorlage in Kenntnis zu setzen.

Des Weiteren lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgender Antrag von Rm Münch (FBI) vom 21.09.2014 vor (Drucksache Nr. 13264-14-E2):

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt angesichts der aktuellen stadtgesellschaftlichen Problemlagen die Beibehaltung des Dezernates für Schule, Jugend und Familie.

Begründung:
Angesichts der aktuellen stadtgesellschaftlichen Problemlagen in unserer Stadt kommt neben dem Sozialdezernat dem Dezernat für Schule, Jugend und Familie die größte Bedeutung für eine künftige positive gesellschaftliche Entwicklung zu. Deshalb ist die geplante Auflösung des Dezernates für Schule, Jugend und Familie nicht nur politisch charakterlos, sondern auch in hohem Maße schädlich für die Stadt. Der engagierten aber mit der Armutszuwanderung und dem zunehmenden Armutsrisiko in der Stadt bereits jetzt schon vielbeschäftigten und hochbelasteten Stadträtin Birgit Zörner sollen jetzt neben Arbeit, Gesundheit und Soziales mit Schule, Jugend und Familie weitere für die Stadt sehr bedeutende Arbeitsbereiche zugegliedert werden. Dies nur, damit das vom Stadtrat Martin Lürwer hervorragend geleitete Bau- und Planungsdezernat aufgeteilt werden kann und ein neuer Dezernatsposten für Umwelt, Planen und Wohnen ausgeschrieben werden kann.

Ein eigenständiges Dezernat für Schule, Jugend und Familie ist angesichts der massiven Probleme in diesen Bereichen für Dortmund wesentlich wichtiger, als eine überflüssige Aufteilung des bisher hervorragend geleiteten Bau- und Planungsdezernates. Dieses lange vorbereitete Postengeschachere von SPD und CDU ist politisch charakterlos und in hohem Maße schädlich für unsere Stadt. SPD und CDU beweisen damit einmal mehr, dass es ihnen primär nur um ihr parteipolitisches Kalkül und nicht um das Wohl unserer Stadt geht.“

Zusätzlich lag dem Rat der Stadt folgender gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 01.10.2014 vor (Drucksache Nr.: 13264-14-E5):

Die Fraktionen von SPD, CDU und Grüne stellen zu og. TOP nachfolgenden Änderungsantrag:

1. Das bisherige Dezernat für Schule, Jugend und Familie bleibt bestehen und umfasst die Fachbereiche Schulverwaltungsamt, Jugendamt und FABIDO. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Stellenausschreibung bis zur Ratssitzung am 13.11.2014 vorzulegen.

2. Der Eigenbetrieb „Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund“ verbleibt im Dezernat 5.
3. Der Rat der Stadt stimmt der Teilung des bisherigen Dezernats für Planen, Bauen und Umwelt in ein Planungs- und ein Baudezernat zu. Dem Dezernat für Umwelt, Planen und Wohnen sind die Fachbereiche Umweltamt, Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, Vermessungs- und Katasteramt sowie Amt für Wohnungswesen zugeordnet. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einrichtung des gesamten neuen Dezernats haushaltsneutral zu decken. In der Stellenausschreibung wird der Zusatz
„…Abschluss der zweiten Staatsprüfung…“ gestrichen.

4. Die Verwaltung wird aufgefordert, die in der Verwaltungsvorlage dargestellte Dezernatsverteilung
und Vertretungsregelungen ab dem 15.Februar 2015 nach der Maßgabe der Beschlusspunkte 1-3 zu überarbeiten und den zuständigen Gremien erneut zur Beschlussfassung sowie Kenntnisnahme im Bezug auf die Stellenausschreibungen vorzulegen.

5. Die Stellenausschreibung für das Planungsdezernat wird überarbeitet und zusammen mit der Stellenausschreibung für das Dezernat Schule, Jugend und Familie in der Ratssitzung am 13.11.2014 vorgelegt.

Begründung:
Das bisherige Dezernat 7 für Schule, Jugend und Familie ist ab dem 15.02.15 frei.
Der Rat der Stadt spricht sich dafür aus, dieses vorhandene Dezernat wieder zu besetzen.
Das bisherige Dezernat 6 für Planen, Bauen und Umwelt umfasst mittlerweile acht Fachbereiche
und ist für einen Dezernenten kaum noch leitbar.

Es besteht deshalb schon länger Konsens darüber, dieses Dezernat in ein Planungs- und
ein Baudezernat zu teilen.

Bei der Konstituierung hat der Rat mit der Bildung eines eigenen Bauausschusses (ABVG)
und eines Planungsausschusses (AUSW) dieser Dezernatsteilung schon Rechnung getragen.
Die Mehrkosten für eine Dezernentenstelle (Besoldungsgruppe B7 = rund 8.300 Euro monatlich)
sind haushaltsneutral abzubilden und dürfen nicht dazu führen, dass die nachgeordneten
Personalstrukturen in der Verwaltung deshalb zusätzlich belastet werden.
Der Rat der Stadt geht davon aus, dass das Büropersonal für dieses Dezernat aus dem
vorhandenen städtischen Personal gewonnen werden kann, ohne dass externe Einstellungen
erforderlich sind und Büroraum vorhanden ist.

Rm Dr. Reinbold (FDP/Bürgerliste) begründete das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion u.a. mit der Befürchtung, dass durch die Teilung des Dezernates für Umwelt, Planen, Bauen und Wohnen in zwei Dezernate erhebliche Reibungsverluste entstehen. Die Einrichtung eines Personaldezernates wird dagegen als vordringlich angesehen.

Rm Münch (FBI) erläuterte seinen vorliegenden Antrag mit der aus seiner Sicht fachlichen Notwendigkeit, das Jugend- und Schuldezernat als eigenständiges Dezernat bestehen zu lassen.

Für die Fraktion Die Linke & Piraten erklärte Rm Kowalewski das Abstimmungsverhalten und sprach sich ebenfalls für die Schaffung eines Personaldezernates aus.

Den gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen begründete Rm Schilff (SPD).

Der Rat der Stadt fasste daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt den o.g. Antrag von Rm Münch (FBI) vom 21.09.2014 mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) und bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten sowie von Rm Thieme (NPD) und Rm Giemsch (Die Rechte) ab.

2. Der Rat der Stadt stimmt dem o.a. gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen in den Punkten 1 bis 4 mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und von Rm Münch (FBI) und Rm Thieme (NPD) bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten, der Fraktion AfD sowie von Rm Giemsch (Die Rechte) zu.

Weiterhin stimmt der Rat der Stadt dem Pkt. 5 des gemeinsamen Antrages unter der Maßgabe, dass die überarbeitete Stellenausschreibung für die Stelle des/der Beigeordneten des Dezernates für Umwelt, Planen und Wohnen, unverzüglich auf den Weg gebracht wird und die Stellenausschreibung für das Dezernat Schule, Jugend und Familie in der Sitzung des Rates der Stadt am 13.11.2014 vorgelegt wird, mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Stimme von Rm Münch (FBI) bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten, der Fraktion AfD sowie von Rm Thieme (NPD) und Rm Giemsch (Die Rechte) zu.

An der Abstimmung zum obigen Tagesordnungspunkt nahm OB Sierau nicht teil.

Der Rat der Stadt genehmigte am 13.11.2014 die Niederschrift vom 02.10.2014 mit folgender in rot gekennzeichneter Ergänzung:

„Über den Punkt 5 des gemeinsamen Antrags der Fraktionen von SPD, CDU und Grünen ist nach Intervention von Fraktionssprecherin Reuter separat abgestimmt worden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat diesem Punkt in der Originalformulierung des gemeinsamen Antrags zugestimmt. Bei dieser separaten Abstimmung ist der Punkt 5 in der Originalfassung des gemeinsamen Antrags von der Ratsmehrheit abgelehnt worden.“


zu TOP 10.6
Altersteilzeit für Beamte und Beamtinnen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13208-14)

Dem Rat der Stadt lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 29.09.2014 vor (Drucksache Nr.: 13208-14-E3):

In der Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 18.09.2014 bat Herr Rm Tölch
(SPD-Fraktion) darum, zur Ratssitzung am 02.10.2014 vor Beschlussfassung der Vorlage den Rat
darüber zu informieren, wie der Personalrat der Stadtverwaltung Dortmund über die Vorlage entschieden hat.

Der Personalrat hat zur Vorlage vom 15.09.2014 mit Schreiben vom 25.09.2014 folgende Stellungnahme abgegeben:

‚Mit großem Bedauern nimmt der Personalrat wiederholt zur Kenntnis, dass Personalkosten bzw.
Rückstellungen als Damoklesschwert für eine drohende Haushaltssicherung aufgrund der angespannten Haushaltslage zur Begründung herangezogen werden.

Die zugrunde gelegte Wirtschaftlichkeitsberechnung berücksichtigt lediglich die zu tätigen Rückstellungen.

Nicht einmal wird in Erwägung gezogen, dass durch Umsetzungsketten in anderen Bereichen
ggf. Veränderungen in der Organisationsstruktur weitere Einsparmöglichkeiten vorhalten. Ebenfalls
nicht mit berücksichtigt wurden ggf. Ersparnisse durch Übertragung von Aufgaben an Beamtinnen
und Beamte, die noch nicht das statusrechtliche Amt inne haben. Von daher hätte sich der Personalrat eine komplexere Wirtschaftlichkeitsberechnung gewünscht
.
Mit der Nichtgewährung der Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte der Jahrgänge 1958 bis 1960
würde die Stadt Dortmund erstmalig den Weg beschreiten, von gesetzlichen Möglichkeiten im Rahmen der Personalwirtschaft keinen Gebrauch zu machen. Die Beschäftigtenvertretung hat hierfür kein Verständnis.

Nicht gewürdigt werden die Leistungen von langjährigen Kolleginnen und Kollegen, die zum Wohle
der Stadt Dortmund über die Jahrzehnte treu ihren Dienst verrichtet haben. Eine Reduzierung der
Beschäftigten zum Kostenfaktor und drohenden Haushaltsrisiko ist mehr als bedauerlich.’ “

Der Rat der Stadt nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten, von Rm Giemsch (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt, dass die Möglichkeit der Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte in den Jahren 2014 und 2015 aufgrund der zusätzlichen finanziellen Belastung des städtischen Haushalts bei der Stadt Dortmund nicht angeboten wird.


zu TOP 10.7
Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/Fleischhygiene außerhalb von Großbetrieben
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12802-14)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen von Rm Giemsch (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/Fleischhygiene außerhalb von Großbetrieben.


zu TOP 10.8
Jahresbericht 2013 der Feuerwehr
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13081-14)

Der Rat der Stadt nahm den Jahresbericht 2013 der Feuerwehr zur Kenntnis.


zu TOP 10.9.a
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13380-14)

Folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 30.09.2014 lag dem Rat der Stadt vor (Drucksache Nr. 13380-14-E1):

Die SPD-Ratsfraktion bittet um folgende Beschlussfassung:

RM Renate Weyer ist in der Landschaftsversammlung des LWL nicht mehr stellvertretendes Mitglied für RM Michael Taranczewski.

An ihrer Stelle wird RM Susanne Meyer zum stellvertretenden Mitglied für Michael Taranczewski benannt.

Der Rat der Stadt stimmte dem obigen Antrag einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion AfD, von Rm Giemsch (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) zu.


zu TOP 10.9.b
Umbesetzung in Gremien
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13733-14)

Dem Rat der Stadt lag folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 16.09.2014 vor (Drucksache Nr. 13733-14):

Zu oben genannten Tagesordnungspunkt stellt die CDU-Fraktion folgenden Antrag und bittet um
Beschlussfassung:

RM Krause verlässt den Aufsichtsrat der Westfalenhallen GmbH
RM Mais wird Mitglied des Aufsichtsrates der Westfalenhallen GmbH

RM Mais verlässt den Verwaltungsrat der Revierpark Wischlingen GmbH
RM Bartsch wird Mitglied des Verwaltungsrates der Revierpark Wischlingen GmbH

RM Mais verlässt den Aufsichtsrat der Projektgesellschaft Gneisenau
RM Rüding wird Mitglied des Aufsichtsrates der Projektgesellschaft Gneisenau

RM Rüding verlässt die Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft
RM Bahr wird Mitglied der Genossenschaftsersammlung der Emschergenossenschaft

OB Sierau wies darauf hin, dass die Umbesetzung in der Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft vom Rat der Stadt bereits unter Tagesordnungspunkt 3.28 in gleicher Sitzung beschlossen wurde.

Der Rat der Stadt stimmte dem obigen Antrag einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion AfD, von Rm Giemsch (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) zu.


zu TOP 10.9.c
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13738-14)

Dem Rat der Stadt lag folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 01.10.2014 vor (Drucksache Nr.: 13738-14-E1):

Anstelle von RM Dirk Logermann wird Dr. Jürgen Brunsing, Ortsmühle 32, 44227 Dortmund
als stellvertretendes Mitglied im Verwaltungsrat Sparkasse benannt.

Anstelle von Stefan Neuhaus werden Christian Krummacher, Steuben Str. 15 in 44137
Dortmund als Sachkundiger Bürger für den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung,
Anregungen und Beschwerden und Britta Gövert, Am Tremoniapark 5, 44137 Dortmund
als Sachkundige Bürgerin für den Betriebsausschuss FABIDO benannt.

Der Rat der Stadt stimmte dem obigen Antrag einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion AfD, von Rm Giemsch (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) zu.



zu TOP 10.9.d
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 13760-14)

Hierzu lag dem Rat der Stadt folgender Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vom 29.09.2014 (Drucksache Nr.: 13760-14-E1) vor:

Herr Wolf Stammnitz verlässt den Trägerausschuss JobCenter Dortmund, neues Mitglied wird Frau Fatma Karacakurtoglu.


Der Rat der Stadt stimmte dem obigen Antrag einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion AfD, von Rm Giemsch (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) zu.


zu TOP 10.9.e
Umbesetzung in Gremien
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 13765-14)

Dem Rat der Stadt lag folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 01.10.2014 vor (Drucksache Nr.: 13765-14-E1):



Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um folgende Beschlussfassung:
1. Herr Klaus Wlost wird als sachkundiger Bürger mit sofortiger Wirkung sowohl Mitglied im Ausschuss für Personal und Organisation als auch Mitglied im Wahlprüfungsausschuss, jeweils anstelle der sodann als sachkundige Bürgerin ausscheidenden Frau Petra Zielazny.
2. Herr Andre Wilimzig-Scholz wird als sachkundiger Bürger mit sofortiger Wirkung stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Personal und Organisation anstelle der sachkundigen Bürgerin Frau Susanne Noritzsch.

Der Rat der Stadt stimmte dem obigen Antrag einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion AfD, von Rm Giemsch (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) zu.


zu TOP 10.10
Terminplan für die Sitzungen des Rates der Stadt und seiner Ausschüsse in 2015
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13169-14)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt stimmt dem Terminplan für die Rats- und Ausschusssitzungen für 2015 zu.


zu TOP 10.11
Rehabilitation von Opfern der Hexenprozesse in Dortmund
Überweisung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 13.05.2014
(Drucksache Nr.: 11905-14)
Dem Rat der Stadt lag folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 13.05.2014 vor (Drucksache Nr.: 11905-14):

Dem Ausschuss lag eine Stellungnahme der Verwaltung vor, die einen zur Anregung der Petenten abweichenden Beschluss enthält.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

„In den Jahren 1581 und 1593 sind in Stadt und Grafschaft Dortmund Menschen wegen Zauberei und Hexerei auf unmenschliche Weise verfolgt, verklagt, gefoltert und getötet worden. Allein im Jahr 1593 lassen sich bis zu 25 Hinrichtungsopfer in Dortmund ausmachen, für die wir heute noch nicht einmal alle den Namen kennen.

Namentlich kennen wir Opfer, die im Übrigen aus allen sozialen Schichten stammten:
Anna Coesters, Gertrud Nevelings und Bernd Badde (1581); Wessel Kipp, Carda Mane, Anna Tribbel, Anna Kurlemans, Drude Krumme, Katharina Dieffhaus, Anna Korte, Katharina Harnsmachers, Lise Stoffers, Katharina Spiekers, Margrita Martens, Else Müllers genannt die „Heiligenschiedersche“, Tele Seiffe, Katharina Peters (1593). Gerlach Wulf konnte 1593 der Verfolgung durch Flucht entkommen. Der Stadt verwiesen wurden 1593 wegen Zauberei und Hexerei: Katharina Schrage, die „Mappenmachersche“ genannt die Mollersche sowie Drude Kromberg.

Der Rat beschließt im Geist der Erinnerung und Versöhnung die sozialethische Rehabilitierung der während des 16. Jahrhunderts durch Hexen- und Zauberverfolgung unschuldig gequälten und ermordeten Menschen. Er gedenkt der Opfer, rehabilitiert sie öffentlich und gibt ihnen im Namen der Menschenrechte Ehre und Würde zurück. Der Rat nimmt die Anregung der Petenten zum Anlass, sich ausdrücklich gegen jegliche Missachtung der Menschenwürde und Menschenrechte, ganz unabhängig von Ideologie oder Religion, Hautfarbe, sexueller Orientierung oder Nationalität auszusprechen.

Rm Thieme (NDP) erläuterte sein Abstimmungsverhalten.

Der Rat der Stadt stimmte der obigen Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden mehrheitlich gegen die Stimmen von Rm Giemsch (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) zu.


zu TOP 10.12
Benennung von Delegierten für die 9. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen am 03.12.2014
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13626-14)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten, der Fraktion AfD und von Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund benennt folgende Delegierte für die 9. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen am 03. Dezember 2014 in Köln:

1. Rm Gabriele Schnittker (SPD)
2. Rm Justine Grollmann (CDU)
3. Rm Svenja Noltemeyer (Bündnis 90/Die Grünen)



zu TOP 10.13
Finanzierung der Verbraucherberatung Dortmund von 2015 - 2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13352-14)

Dem Rat der Stadt lag folgender Empfehlung aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Liegenschaften vom 25.09.2014 vor:

Nach ausführlicher Diskussion aller Fraktionen stellt Herr Reppin (CDU-Fraktion) mündlich folgenden Antrag:

„Der jährliche Zuschuss aus Spendenmitteln der Sparkasse Dortmund in Höhe von 145 000 Euro wird von der Stadt Dortmund übernommen. Zusätzliche Zuschläge von weiteren 37 000 Euro erfolgen nicht.“

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften bittet den o. g. Antrag im Rat zu beschließen und lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.

Weiterhin bittet der Ausschuss, dass im Rat ein Berichterstatter für Nachfragen zur Verfügung steht.“

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag zudem folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 30.09.2014 vor (Drucksache Nr. 13352-14-E1):

„Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt zu o. g. TOP folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:

Der Fortbestand der Verbraucherberatung ist für den Rat der Stadt Dortmund unabdingbar.
Der Ratsvorlage mit einer Steigerung des städtischen Zuschusses und dem Ausgleich des Zuschusses der Sparkasse Dortmund wird deshalb zugestimmt.
Der Zeitpunkt der Ratsvorlage 3 Monate vor Vertragsablauf engt die Beratungsmöglichkeiten des Rates leider unnötig ein.
Der Rat erwartet von der Verwaltung, dass der Rat künftig rechtzeitig über derartige Vertragsverlängerungen mit haushaltswirksamen Auswirkungen informiert wird.
Mit dem Umzug der Verbraucherberatung in das Gebäude der Handwerkskammer ergeben sich deutliche Chancen für eine bessere Beratungsqualität.
Diese Veränderungen sollten zum Anlass genommen werden für eine Bestandsaufnahme der verschiedenen in Dortmund vorhandenen Beratungsangebote mit dem Ziel der besseren Vernetzung, Kommunikation und Effizienzsteigerung.
Über die Entwicklung der Verbraucherzentrale am neuen Standort und die Bestandsaufnahme der Beratungsangebote soll dem Rat im 2. Halbjahr 2015 berichtet werden.

Rm Düdder (SPD) begründete den vorliegenden Antrag seiner Fraktion.

Für die CDU-Fraktion erläuterte Rm Reppin den in der Sitzung des Ausschusses für Beteiligungen und Liegenschaften gestellten o.a. Antrag und bat, diesen zur Abstimmung zu stellen.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten), Rm Garbe (AfD) und Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) erläuterten das jeweilige Abstimmungsverhalten ihrer Fraktion.

Daraufhin fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt den in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften mündlich gestellten Antrag von Rm Reppin (CDU) mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion AfD sowie bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) und Rm Giemsch (Die Rechte) ab.

2. Der Rat der Stadt stimmt dem o.a. Antrag der SPD-Fraktion vom 30.09.2014 mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten und von Rm Thieme (NPD) zu.

Unter Berücksichtigung des zuvor mehrheitlich beschlossenen Antrags der SPD-Fraktion fasste der Rat der Stadt folgenden Beschluss:

3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion AfD bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) und Rm Giemsch (Die Rechte) für die Jahre 2015 bis 2019 eine Erhöhung des städtischen Zuschusses an die Verbraucherberatung Dortmund von 37.000 Euro auf jährlich 221.227,80 Euro und stimmt der Anmietung von Räumlichkeiten in der Reinoldistraße 7, 44135 Dortmund zu.


zu TOP 10.14
Vorschlag von beratenden Mitgliedern und ihren Stellvertreter/innen für die Fachausschüsse und Gremien des Rates
Überweisung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 09.09.2014
(Drucksache Nr.: 13073-14)

Dem Rat der Stadt lag folgende Überweisung aus dem Behindertenpolitischen Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 09.09.2014 vor (Drucksache Nr.: 13073-14):

Herr Herkelmann bittet um Ergänzungen der vorliegenden Liste wie folgt:

Gremium
Beratendes Mitglied
Stellvertretung
Stellvertretung
Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit
Herr Volkert
Frau Herzog

Schulausschuss
Herr
Drolshagen
Herr
Herkelmann

Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün
Herr
Herkelmann
Herr Volkert

Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
Frau Beckmann
Frau Opitz

Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit
Frau Opitz
Herr Volkert

Seniorenbeirat
Frau Herzog


Für die Stellvertretung von Frau Herzog im Seniorenbeirat findet sich kein ordentliches Mitglied des Gremiums.

Beschluss

Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt den unten stehenden Vorschlag von beratenden Mitgliedern für Fachausschüsse und Gremien des Rates und bittet den Rat der Stadt Dortmund, die gewünschte Zusammensetzung der Gremien zu beschließen.

Gremium
Beratendes Mitglied
Stellvertretung
Ausschuss für
Soziales, Arbeit und Gesundheit
Herr Volkert
Frau Herzog
Schulausschuss
Herr
Drolshagen
Herr
Herkelmann
Ausschuss für
Bauen, Verkehr und Grün
Herr
Herkelmann
Herr Volkert
Ausschuss für
Kinder, Jugend und Familie
Frau Beckmann
Frau Opitz
Ausschuss für
Kultur, Sport und Freizeit
Frau Opitz
Herr Volkert
Seniorenbeirat
Frau Herzog

Weitere erforderliche Stellvertretungen in den Fachausschüssen erfolgen durch die ordentlichen Mitglieder des Behindertenpolitischen Netzwerks in alphabetischer Reihenfolge.

Der Vorschlag eines rotierenden Verfahrens bei der Vertretung durch weitere Mitglieder des Behindertenpolitischen Netzwerks wird nicht weiter verfolgt.

Der Rat der Stadt benannte einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Mader (CDU), Rm Thieme (NPD) und Rm Giemsch (Die Rechte) die nachfolgend genannten beratenden und stellvertretenden beratenden Mitglieder für die angeführten Ausschüsse im Rat der Stadt:

Gremium
Beratendes Mitglied
Stellvertretung
Ausschuss für
Soziales, Arbeit und Gesundheit
Herr Volkert
Frau Herzog
Schulausschuss
Herr Drolshagen
Herr Herkelmann
Ausschuss für
Bauen, Verkehr und Grün
Herr Herkelmann
Herr Volkert
Ausschuss für
Kinder, Jugend und Familie
Frau Beckmann
Frau Opitz
Ausschuss für
Kultur, Sport und Freizeit
Frau Opitz
Herr Volkert
Seniorenbeirat
Frau Herzog
--------------------------


zu TOP 10.15
Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden in der Zeit vom 01.07.2013 - 30.06.2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13218-14)

Der Rat der Stadt nahm den Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden im Bereich der Beschwerden für den Zeitraum vom 01.07.2013 – 30.06.2014 zur Kenntnis.


zu TOP 10.16
Ehrungen durch die Stadt Dortmund
hier: Verleihung von Stadtplakette, Ehrenringen, Ehrennadeln und Ehrenbezeichnungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13692-14)

Dem Rat der Stadt lag folgender Antrag von Rm Münch (FBI) vom 28.09.2014 vor (Drucksache Nr.: 13692-14-E1):

Während bislang alle ausgeschiedenen Ratsmitglieder automatisch nach 15 bzw. früher nach 10 Jahren den Ehrenring und nach 25 bzw. früher nach 20 Jahren die Stadtplakette erhalten haben, sollte die Ehrenbezeichnung „Ehrenmitglied des Rates“ kein bloßer doppelter Automatismus sein.

Der Rat möge deshalb beschließen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Ehrenbezeichnung ‚Ehrenmitglied des Rates’ nur nach eingehender Prüfung der Würdigung der tatsächlichen Leistung des zu ehrenden Ratsmitgliedes, die über die übliche Ratstätigkeit hinausgehen muss, verliehen wird.

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag weiterhin folgender Antrag von Rm Münch (FBI) vom 28.09.2014 vor (Drucksache Nr.: 13692-14-E2):

Da ich und andere auch Ernst Prüsse 15 Jahre lang im Rat der Stadt kennengelernt haben, möge der Rat folgenden Beschluss fassen:

‚Der Rat der Stadt Dortmund lehnt die Auszeichnung von Ernst Prüsse als Ehrenmitglied des Rates ab.’

Begründung:
Für Ernst Prüsse stand immer stets nur das Wohl seiner Partei an 1. Stelle, auch selbst dann, wenn es zum Schaden der Stadt war. In besonderer Erinnerung sind 2 für die Stadt besonders schädliche Agitationen Prüsses geblieben. So hat er seinerzeit gezeigt, dass er keinen politischen Anstand hat, wenn es um parteipolitische Interessen geht, so dass er die finanziell risikoreiche Beteiligung der Stadt am Kraftwerksprojekt GEKKO sogar mit Unterstützung der rechtsextremen DVU durchgesetzt hat. Seit Jahren ist diese städtische Beteiligung der DEW für Dortmund ein finanzielles Fiasko.

Auch hat Prüsse sich aus parteipolitischem Kalkül sogar nicht gescheut über seine SPD-Fraktionskollegen gegen den Rat der Stadt zu klagen und so die rechtlich notwendige Wiederholung der Kommunalwahl 2009 durch ein jahrelanges Gerichtsverfahren zu verzögern, was für die Ratsarbeit nicht nur lähmend und nachteilig gewesen ist, sondern der Stadt auch noch einen massiven Imageschaden beschert hat. Dabei hat er dann sogar noch versucht, die Privatklagen seiner SPD-Kollegen rechtswidrig aus den zweckgebundenen städtischen Fraktionszuwendungen zu bezahlen.
Ernst Prüsse verdient deshalb schon aus rein sachlichen Erwägungen den Ehrentitel ‚Ehrenmitglied des Rates’ nicht.

Da er für 25 Jahre Ratszugehörigkeit sowieso die goldene Stadtplakette bekommt, sollte das
ausreichend sein.

Rm Münch (FBI) erläuterte seine vorliegenden Anträge.

Der Rat der Stadt fasste folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt den obigen Antrag von Rm Münch (FBI) mit der Drucksache Nr.:
13692-14-E1 mehrheitlich gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) und bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) und Rm Giemsch (Die Rechte) ab.

2. Der Rat der Stadt lehnt den obigen Antrag von Rm Münch (FBI) mit der Drucksache Nr.:
13692-14-E2 mehrheitlich gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) und bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) und Rm Giemsch (Die Rechte) ab.

3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt mehrheitlich bei Stimmenthaltung der Fraktion
Die Linke & Piraten, sowie von von Rm Thieme (NPD) und Rm Giemsch (Die Rechte) auf Vorschlag der Fraktionen die in der Begründung benannten Personen nach den Richtlinien für Ehrungen durch die Stadt Dortmund in Verbindung mit § 34 GO NRW auszuzeichnen.


zu TOP 10.17
unbesetzt


zu TOP 10.18
Vorfälle am Wahlabend des 25.05.2014 (Bericht des Innenministers des Landes NRW Ralf Jäger (SPD) vom 20.06.2014 und Sachstand
Antrag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 13753-14)

Folgende Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion vom 17.09.2014 lag den Mitgliedern des Rates der Stadt vor (Drucksache Nr. 13753-14):

Die Fraktion der Alternative für Deutschland bittet den o. g. Tagesordnungspunkt zur nächsten Sitzung am 02.10.2014 vorsehen zu lassen.

Begründung:
In seinem Bericht zum TOP „Überfall auf das Rathaus in Dortmund am 25. Mai 2014 durch Rechtsextreme“ der Sitzung des Innenausschusses vom 20.06.2014 erklärt der Innenminister des Landes NRW Ralf Jäger (SPD) den Vorlauf jener Ereignisse, die anlässlich der Wahlparty initiiert wurden, wie folgt:

„Im Rathaus Dortmund befindet sich hierfür ein öffentlicher Teil, der sich im Foyer des Gebäudes abspielt und an dem alle interessierten Bürgerinnen und Bürger teilnehmen können. Für die Teilnahme an der Veranstaltung sind weder Voranmeldungen nötig, noch werden Einlasskontrollen durch Ordner durchgeführt“

„Bezüglich der Wahlparty wurde seitens der Stadt deutlich gemacht, dass man im Falle eines Erscheinens von Angehörigen der rechten Szene keinerlei rechtliche Handhabe sehe diesen den Zutritt zu den öffentlichen Veranstaltungen zu verwehren. Man wolle daher die Situation „ertragen“ und den Angehörigen der Partei die Rechte keine größere Aufmerksamkeit zuteilwerden lassen diese Verhaltensweise wollte Frau Jägers mit allen Fraktionen vereinbaren.“

Zitatende.

Die o.g. Feststellungen und Verhaltensmaßgaben wurden laut Bericht in einem Gespräch der Rechtsdezernentin und von weiteren Mitarbeitern der Stadt Dortmund mit Vertreten des Polizeipräsidiums am 12.05.2014 getroffen. Die AfD bittet um Beantwortung der folgenden Fragen:

Wir bitten zu klären, ob diese Wiedergabe der Gesprächsinhalte von Frau Jägers als korrekt bestätigt werden kann bzw. sich aus dem Gesprächsprotokoll belegen lässt.

Sollte das der Fall sein, bitten wir im Weiteren zu klären, ob die von Frau Jägers angekündigte Vereinbarung mit den Fraktionen stattgefunden hat.

Sollte auch das zutreffend sein, ist festzustellen, dass neben der Verwaltung auch die politischen
Akteure über die Rechtslage unterrichtet waren. Es wäre damit offensichtlich, dass es ein vernünftiges Konzept für den Fall einer Begegnung mit demokratiefeindlichen Kräften aus dem rechtsextremen Umfeld gab.

Die Ereignisse des Abends spielten sich jedoch in genau gegensätzlicher Weise ab. Aktivisten der gewaltbereiten sogenannten „Antifa“ (deren Fahne im Rathaus aus uns nicht erklärlichen Gründen aufgehängt war) sorgten für Hysterie und Mitglieder demokratisch legitimierter Parteien ließen sich zu teilweise überzogenen Unterstützungshandlungen hinreißen. Das Ergebnis ist für Dortmund ein politisches, wie auch für die Blockierer ein rechtliches Fiasko. Die Akteure von Links sehen sich dem Vorwurf des Tatbestandes der Nötigung ausgesetzt. Die Unterstützer der Partei „Die Rechte“ haben dank der enthemmten Reaktion linker Aktivisten eine weitreichende mediale Aufmerksamkeit erlangt, die sie ganz sicher in Feierlaune versetzt haben dürfte. So sind die Linken wieder zuverlässig über jenes Stöckchen gesprungen, dass ihnen von rechter Seite hingehalten wurde.

Statt dies selbstkritisch zu reflektieren, versucht man Schuldige nun bei den Ordnungskräften zu finden – also ausgerechnet bei jenen, die zwischen den aufgeheizten Fronten mit hohem Risiko für die eigene Gesundheit zur Beruhigung der Lage deeskalierend einwirken
mussten! Unsere Anfrage dient nicht der Verteidigung der Rechten, deren dumpfe Ideologie wir uneingeschränkt ablehnen. Die Fraktion der AfD möchte mit der Klärung der o.g. Fragen an das rechtsstaatlich unverzichtbare Gewaltmonopol des Staates erinnern und dazu beitragen, die an die Polizei gerichteten Vorwürfe zu entkräften. Wir waren am besagten Abend vor Ort, wir können - soweit die Lage für uns zu übersehen war - die Darstellung der Einsatzkräfte bestätigen. Den Aufruf von linker Seite, uns an der Blockade zu beteiligen, haben wir zurückgewiesen. Die AfD lehnt jede Form von Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung ab. Wir fordern eine konsequente Bekämpfung des Extremismus, egal ob er von rechts oder von links geschürt wird.

Letztlich bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

Wie ist der derzeitige Sachstand im Hinblick auf die Ermittlungen der zuständigen Staatsanwaltschaft? Wann kann mit einem Abschlussbericht gerechnet werden?

Hierzu lag den Mitgliedern des Rates folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 02.10.2014 (Drucksache Nr.: 13753-14-E1) vor:

… Über die Einschätzung der Situation und die Vorbereitung der Verwaltung zur öffentlichen Wahlveranstaltung in der Bürgerhalle des Rathauses am Wahlsonntag wurden die Fraktionen durch die Verwaltung in entsprechenden Gesprächen informiert. Die Ausübung des Hausrechtes für die Wahlveranstaltungen der Fraktionen in der 1. Etage des Rathauses oblag den Fraktionen.

Die einschlägigen Ermittlungen dauern nach Kenntnis der Verwaltung an.

Der Rat der Stadt nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 10.19
Fraktionsstatus der Parteien "Die Linke/Piraten"
Antrag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 13751-14)

Dem Rat der Stadt lag folgende Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion vom 17.09.2014 vor (Drucksache Nr. 13751-14) vor:

Die Fraktion der Alternative für Deutschland bittet den o. g. Tagesordnungspunkt zur nächsten Sitzung am 02.10.2014 vorsehen zu lassen.

Begründung:
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat in einem Beschluss vom 24.06.2014 – 15 B 725/14 eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden bestätigt, mit welcher das Verwaltungsgericht konkrete Anforderungen an die Fraktionseigenschaft bei einem Zusammenschluss von Parteien fordert.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:


1. Hat die Gruppierung Die Linke/Piraten vor dem Hintergrund der o.g. Entscheidung dezidiert dargestellt, warum es sich bei dem Zusammenschluss um eine Fraktion handeln soll?

2. Für den Fall, dass eine Erläuterung der Gruppierung vorliegt, wird die Verwaltung um Stellungnahme gebeten, ob die Darstellungen plausibel sind und die Annahme rechtfertigen, dass eine Fraktion vorliegt oder ob davon auszugehen ist, dass ein Fraktionsstatus nicht anzunehmen ist.



Hierzu lag dem Rat der Stadt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 01.10.2014 (Drucksache Nr.: 13751-14-E1) vor:

„ … mit Eingang des Schreibens am 17.09.2014 hat die Fraktion Die Linke & Piraten ein Zusammenwirken der Ratsmitglieder gem. § 56 I GO NRW im Sinne der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts NRW (Beschluss vom 24.06.2014 – Az. 15 B 725/14) sowie des Verwaltungsgerichts Minden (Beschluss vom 17.06.2014 – Az. 2 L 457/14) dargelegt, die das Bestehen eines Fraktionsstatus rechtfertigen.

Der Rat der Stadt nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 10.20
Bürger-App
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 13070-14)
Hierzu lag dem Rat der Stadt folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 07.07.2014 (Drucksache Nr.: 13070-14) vor:

Wir bitten darum, o. g. Punkt in die Tagesordnung aufzunehmen und über folgenden Antrag zu beraten und abzustimmen:

Beschlussvorschlag:

Der Rat fordert die Verwaltung auf, die Umsetzung einer „Dortmunder-Bürger-App“ vorzubereiten und im Dialog mit den politischen Gremien umzusetzen.



Begründung:

Die weit verbreitete Nutzung von mobilen Endgeräten (Mobiltelefone, Tablets) bietet auch für die Stadt Dortmund eine Vielzahl von Möglichkeiten mit den Bürgern und Bürgerinnen der Stadt in Austausch zu treten. Schon jetzt besitzen diese die Möglichkeit sich per Email an die Stadtverwaltung und die politischen Vertreter zu wenden um ihre Anliegen zu schildern.



Die Stadtverwaltung kann dies jedoch durch das Angebot einer Bürger-App vereinfachen und ausbauen. So können Interessierte in der App zielgerichtet und schnell zu verschiedenen Themengebieten Informationen an die Stadtverwaltung richten und dieser somit die Arbeit erheblich erleichtern. Die Rückmeldung der Bürger und Bürgerinnen dürfte vermehrt steigen, wenn Informationen zielgerichteter und mit weniger Aufwand übermittelt werden können.

Praktikable Anwendungsbereiche hierfür können sein:
- Meldung von Schlaglöchern, Straßenschäden und sonstigen verkehrsrelevanten Bezügen
- Meldung von defekten Straßen- und Parkbeleuchtungen zur Beseitigung von Angsträumen für Bürger und Bürgerinnen
- Feedback zu kommunenspezifischen Fragestellungen

Die Stadtverwaltung wird neben der Konzeptionalisierung der Anwendung zusätzlich zur Erstellung eines Implementierungsplans aufgerufen, welcher die schrittweise Einbindung der neuen technischen Möglichkeiten in die Abläufe der Stadtverwaltung darlegt und zudem die angedachten Schulungsmaßnahmen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen darstellt.

Zur Sicherstellung der Effektivität der Einbindung einer solchen „Bürger-App“ mit Hinblick auf die Kosten- und Nutzenrechnung soll zusätzlich ein „Zielsetzungsplan für digitale Bürgerkommunikation“ mit operationalisierten Kriterien erstellt und evaluiert werden.

Die Stadtverwaltung wird aufgerufen ein möglichst breites Spektrum an mobilen Betriebssystemen zu unterstützen und die „Bürger-App“ barrierefrei und simpel in der Handhabung zu gestalten. Eine Möglichkeit zur anonymen Übermittlung der Daten und eine Berücksichtigung des Datenschutzes sollten gewährleistet sein.

Rm Noltemeyer (Bündnis 90/Die Grünen) sprach sich dafür aus, den vorliegenden Antrag in den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zu überweisen.

Rm Krause (CDU) regte in diesem Zusammenhang eine Überprüfung auf Kosten und Effektivität an.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) erläuterte den vorliegenden Antrag seiner Fraktion und erklärte sich darüber hinaus damit einverstanden, den Antrag in den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zu überweisen.
Im Rat der Stadt bestand Einvernehmen, den o.g. Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden weiterzuleiten.


zu TOP 10.21
Aufstellen einer Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter/Richterinnen beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13778-14)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen von Rm Thieme (NPD) und Rm Giemsch (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Die in der Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt genannten sechsundachtzig Personen werden in die Vorschlagsliste der Stadt Dortmund für die Wahl der ehrenamtlichen Richter/Richterinnen beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen aufgenommen.


11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

zu TOP 11.1.1
Sachstand und Inbetriebnahme der geplanten Kita in der Brechtener Heide
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12987-14)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 12987-14-E1) lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


zu TOP 11.1.2
Erneute Verzögerung des Baus der Kita Brechtener Heide
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13223-14)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 13223-14-E1) lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


zu TOP 11.1.3
Besserer Hochwasserschutz am Grotenbach in Persebeck
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13268-14)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 13268-14-E1) lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.

Die Beantwortung der Zusatzfrage (Drucksache Nr.: 13268-14-E2) erfolgt zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.



zu TOP 11.1.4
Konsequenzen des OVG-Urteils für die Bildung von Fraktionsgemeinschaften und gemischten Gruppen im Rat der Stadt Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13297-14)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 13297-14) erfolgt zur nächsten Sitzung des Rates.


zu TOP 11.1.5
Rheinisches Bitburger statt Dortmunder Brinkhoffs im Dortmunder Fußballmuseum
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13367-14)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 13367-14-E1) lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


zu TOP 11.1.6
Dauerhaftes Abstellen von Werbeanhängern an der Universitätsstraße
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13747-14)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 13747-14) erfolgt zur nächsten Sitzung des Rates.


zu TOP 11.1.7
Berechnungsgrundlage für die jährlichen städtischen Fraktionszuwendungen in Höhe von 550.000,- Euro an die SPD-Fraktion
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13748-14)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 13748-14) erfolgt zur nächsten Sitzung des Rates.


zu TOP 11.1.8
Förderung des Radverkehrs durch behutsame und teilweise Öffnung von Fußgängerzonen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13749-14)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 13749-14) erfolgt zur nächsten Sitzung des Rates.


zu TOP 11.1.9
"Maulkorb-Erlass" des Stadtdirektors zur Unterbindung der direkten Kommunikation von Ratsmitgliedern mit der Stadtverwaltung
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13750-14)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 13750-14) erfolgt zur nächsten Sitzung des Rates.

11.2 Anfragen Rm Giemsch (Die Rechte)

zu TOP 11.2.1
Leerstehende Gebäude der Stadt Dortmund
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 13720-14)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 13720-14) erfolgt zur nächsten Sitzung des Rates.


zu TOP 11.2.2
Aidskranke in Dortmund
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 13721-14)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 13721-14) erfolgt zur nächsten Sitzung des Rates.


zu TOP 11.2.3
Sperrstundenverordnung in Dortmund
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 13722-14)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 13722-14) erfolgt zur nächsten Sitzung des Rates.


zu TOP 11.2.4
Rauchverbot in Gaststätten
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 13724-14)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 13724-14) erfolgt zur nächsten Sitzung des Rates.


zu TOP 11.2.5
Ordnungsverfügungen wegen illegalem Plakatieren
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 13725-14)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 13725-14) erfolgt zur nächsten Sitzung des Rates.


zu TOP 11.2.6
Verwendung der Rheinischen Straße 135
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 13726-14)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 13726-14) erfolgt zur nächsten Sitzung des Rates.


zu TOP 11.2.7
Unbekannte Asylheime in Dortmund
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 13727-14)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 13727-14) erfolgt zur nächsten Sitzung des Rates.


11.3 Anfragen Rm Giemsch (Die Rechte) / Rm Thieme (NPD)

zu TOP 11.3.1
Partnerstadt Rostow am Don
Anfrage zur TO (NPD, Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 13728-14)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 13728-14) erfolgt zur nächsten Sitzung des Rates.


zu TOP 11.3.2
Zuschüsse für Gedenkstätte Steinwache
Anfrage zur TO (NPD, Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 13729-14)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 13729-14-E1) lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


zu TOP 11.3.3
Ekelhäuser in Dortmund
Anfrage zur TO (NPD, Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 13730-14)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 13730-14) erfolgt zur nächsten Sitzung des Rates.


zu TOP 11.3.4
Einbürgerungen in Dortmund
Anfrage zur TO (NPD, Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 13731-14)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 13731-14) erfolgt zur nächsten Sitzung des Rates.


zu TOP 11.3.5
Belegungszahlen der Asylheime in Lütgendortmund und Hacheney
Anfrage zur TO (NPD, Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 13732-14)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 13732-14) erfolgt zur nächsten Sitzung des Rates.


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 20:38 Uhr von OB Sierau beendet.

Der Oberbürgermeister





Ullrich Sierau

Hans-Peter Balzer
Ratsmitglied

Michael Pompetzki
Schriftführer