Niederschrift

über die 5. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit


am 28.05.2013
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 18:25 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Michael Taranczewski (SPD)


Rm Ulrich Langhorst (B`90/Die Grünen)
Rm Sayize Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)
sB Meral Bayezit-Winner (SPD)
Rm Benjamin Beckmann (B’90/Die Grünen)
Rm Emmanouil Daskalakis (CDU)
Rm Heinz-Dieter Düdder (SPD)
sB Gerd Fallsehr (CDU)
Rm Justine Grollmann (CDU)
sB Beate Herweg (FDP/Bürgerliste)
Rm Hans-Peter Hoffmann (SPD)
Rm Thorsten Hoffmann (CDU)
Rm Jasmin Jäkel (SPD)
Rm Edeltraud Kleinhans (SPD)
Rm Uta Schütte-Haermeyer (B’90) i.V. für ehem. Rm Axel Kunstmann (B’90)
sB Nancy Ann Ritschl (Die Linke)
Rm Roland Spieß (SPD)
Rm Brigitte Thiel (SPD)
Rm Adolf Heinrich Weintz (CDU)
Rm Renate Weyer (SPD)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Elisabeth Brand (Seniorenbeirat)


Rolf Steltzer (Behindertenpolitisches Netzwerk)

3. Beratende Mitglieder:

Frank Neukirchen-Füsers (Jobcenter Dortmund)
Gunther Niermann (DPWV)
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)
Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
Georg Rupa (Caritas-Verband)
Albert Schauerte (VdK)
Klaus-Dieter Skubich (SoVD)

4. Verwaltung:

Stadträtin Birgit Zoerner
Elke Beißner
Christiane Certa
Dr. Annette Düsterhaus
Gerd Fritsch
Holger Keßling
Frank Krueger Manfred Stankewitz
Jörg Süshardt

5. Gäste:

Rm Detlef Münch (Freie Bürgerinitiative)


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 5. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit,
am 28.05.2013, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 26.02.2013

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung/Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

2.1 Arbeit der Verbände der freien Wohlfahrtspflege
Präsentation

2.1.a Zuwendungen für die Arbeit der Wohlfahrtsverbände - Stand der Vertragsverhandlungen
mündlicher Sachstandsbericht

2.1.b Zuwendungen für die Arbeit der Wohlfahrtsverbände
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08777-13-E2)

2.2 Zuwanderung aus Südosteuropa
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 02.05.2013
(Drucksache Nr.: 09712-13)

2.2.a Clearingstelle zur medizinischen Versorgung von Menschen mit ungeklärtem Krankenversicherungsstatus in Hamburg
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09801-13)

3. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

4. Trägerübergreifende Angelegenheiten

4.1 Erstellung von Leistungsbescheiden im Jobcenter
Präsentation


5. Angelegenheiten des Sozialamtes

5.1 Behindertenfahrdienst
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09115-13-E2)

6. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

6.1 Bericht zum kleinräumigen Wohnungsmarktmonitoring
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09186-13)

6.2 Masterplan Wissenschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09180-13)

6.3 Masterplan Migration/Integration: Integrationskonzept der Stadt Dortmund für die Jahre 2013/2014 sowie Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09364-13)

6.4 Qualifizierung von QuereinsteigerInnen zu ErzieherInnen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08693-12)

6.5 2. Statusbericht zur Umsetzung des Konzeptes "Kein Kind zurücklassen! Kommunen in NRW beugen vor"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09767-13)

6.6 Wirkungsorientierter Haushalt Dortmund, Projektbericht - Stand April 2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09595-13)

7. Anträge / Anfragen

7.1 Umsetzung der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09707-13)

7.2 Reform des Landespflegerechtes
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09708-13)

7.3 Neues Betreuungsgeld
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09709-13)

7.4 Bundesleistungsgesetz in der Eingliederungshilfe (Bundesteilhabegesetz)
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09811-13)

7.5 Einsparungen beim Behindertenfahrdienst
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09817-13)

7.6 Straßenstrich - Urteil des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09819-13)


Die Sitzung wird vom Vorsitzenden – Herrn Taranczewski (SPD) - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Düdder (SPD) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnungspunkte 5.1 und 7. 5 – Behindertenfahrdienst werden im Zusammenhang behandelt.

Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 26.02.2013

Die Niederschrift über die 4. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 26.02.2013 wird genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung/Dezernatsübergreifende Angelegenheiten


zu TOP 2.1
Arbeit der Verbände der freien Wohlfahrtspflege
Präsentation

Frau Rabenschlag stellt die Arbeit der Wohlfahrtsverbände mittels einer PowerPoint-Präsentation vor. Die gezeigten Folien werden der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

Nach Beantwortung zahlreicher Fragen wird der Sachverhalt dankend zur Kenntnis genommen.

zu TOP 2.1.a
Zuwendungen für die Arbeit der Wohlfahrtsverbände - Stand der Vertragsverhandlungen
Mündlicher Sachstandsbericht
zu TOP 2.1.b
Zuwendungen für die Arbeit der Wohlfahrtsverbände
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08777-13-E2)

Die Tagesordnungspunkte 2.1.a und 2.1.b werden im Zusammenhang behandelt.

Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. In der nächsten Sitzung wird erneut mündlich über den Stand der Verhandlungen berichtet.

Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Die Fragen sind beantwortet, die Angelegenheit ist damit erledigt.

zu TOP 2.2
Zuwanderung aus Südosteuropa
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 02.05.2013
(Drucksache Nr.: 09712-13)

Aus dem Rat der Stadt liegt folgende Überweisung vor:
Dem Rat der Stadt lag folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 24.04.2013 (Drucksache Nr.
09712-13-E1) vor:

„Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bringt nachfolgenden Antrag in die Ratssitzung am 02.05.13 ein und bittet um Überweisung in die zuständigen Fachausschüsse, in die Bezirksvertretungen Innenstadt-Nord und Eving sowie in den Integrationsrat. Wir bitten Sie, nach Durchlauf der Gremien diesen Antrag dem Rat der Stadt mit den Empfehlungen der anderen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen:

Zuwanderung aus Südosteuropa in Dortmund gemeinsam bewältigen
In Dortmund hat sich die Zahl der gemeldeten Menschen aus Bulgarien und Rumänien im Zeitraum 2006 bis 2012 mehr als verfünffacht und lag Ende 2012 bei etwa 3.200. Über die Hälfte der gemeldeten Zugezogenen aus beiden Ländern lebt in der Dortmunder Nordstadt. Hier ist die Zahl der Menschen mit bulgarischer und rumänischer Staatsangehörigkeit zwischen 2006 und 2012 insgesamt um das Achtzehnfache angestiegen. Es ist deutlich sichtbar, dass die Zuwanderinnen und Zuwanderer aus Südosteuropa gerade in solche Quartiere ziehen, die ohnehin durch eine unterdurchschnittliche soziale Lage mit hoher Arbeitslosen- und Sozialleistungsquote gekennzeichnet sind. So sind die drei Sozialräume in der Dortmunder Nordstadt Hafen, Nordmarkt und Borsigplatz besonders betroffen. Die Armutswanderung aus diesen Ländern stellt die Stadt Dortmund vor erhebliche Herausforderungen. Wie die anderen Zielstädte der Armutszuwanderung wird die Kommune zum Reparaturbetrieb für die Versäumnisse im Beitrittsverfahren. Die Probleme, die die zuwandernden Menschen aus den Herkunftsländern mitbringen, bleiben in den Zielstädten leider bestehen. Ungeklärter Krankenversicherungsschutz, Abfinden mit miserablen Wohnverhältnissen und fehlender Zugang zu Bildung und Ausbildung und als Folge dessen zum Arbeitsmarkt sind in den Zielstädten keine gute Basis, um ein eigenständiges Leben führen zu können. Es ist davon auszugehen, dass sich die Problemlagen ab 2014 mit Inkrafttreten der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit für Rumänien und Bulgarien noch verstärken werden. Wirksame Lösungen können die Kommunen mit den vorhandenen sozial- und ordnungspolitischen Instrumenten allein nicht anbieten. Der Deutsche Städtetag hat sich mit einem Positionspapier im Februar dieses Jahres ebenfalls zur Zuwanderung aus Südosteuropa aufgestellt und auf Fehlentwicklungen, die die Kommunen unverhältnismäßig stark belasten, hingewiesen und Handlungsbedarfe für die überörtlichen Politikebenen klassifiziert.
Die EU-Armutswanderung kann nur durch eine gemeinsame Anstrengung von EU, Bund, Ländern und Kommunen bewältigt werden, wobei die Kommunen strukturell in die Lage versetzt werden müssen, die anstehenden Probleme auch lösen zu können.
Seit Dezember 2011 führen die Städte Dortmund und Duisburg gemeinsam das interkommunale KOMM-IN-Projekt „Zuwanderung aus Südosteuropa“ durch. Nach und nach sind weitere betroffene Städte hinzugekommen, so dass ein Städtenetzwerk im Aufbau ist. Im Projekt wurde zu Beginn des Jahres ein Handlungsrahmen erarbeitet, der nun zu Handlungskonzepten weiterentwickelt wird. Diese werden aufgrund der unterschiedlichen Situation in den Kommunen variieren, aber zu den folgenden sechs Feldern sollen Lösungsstrategien entwickelt werden:
1. Verlässliche Verantwortungsgemeinschaft über alle Ebenen, Zugang zu Förderstrukturen ermöglichen
2. Einrichtung eines Bundesfonds zur gesundheitlichen Versorgung der Zugewanderten bis zur Klärung des Versicherungsschutzes und Verpflichtung der Krankenkassen zur Aufnahme der Zugewanderten in Basistarife
3. Aufbau von Beratungsstellen in Herkunftsländern und Zielorten sowie aufsuchende Arbeit vor Ort ermöglichen
4. Insbesondere ab 2014 Entwicklung von Strukturen für gezielte Qualifizierung und Berufsvorbereitung
5. Stärkung der Kinderrechte und verbesserte Lebensperspektiven ihrer Familien durch präventive mobile Hilfe und Vernetzung mit allen anderen Angeboten
6. Gute Zugänge zum Wohnungsmarkt

Diese Lösungsansätze aus dem KOMM-IN-Projekt zeigen, dass es eine Menge von fachlichen
Ansätzen aus Dortmunder Sicht gibt, um die Integration der zuwandernden Menschen aus Südosteuropa wirksam zu ermöglichen. An vielen Stellen fehlen jedoch die personellen und
finanziellen Mittel oder gesetzliche Zuständigkeiten. Die Bekämpfung von Kriminalität und Prostitution in der Nordstadt durch enorme Kraftanstrengungen des Ordnungsamtes und der Polizei, die Notfallversorgung für Nicht-Krankenversicherte aus Bulgarien und Rumänien durch das Dortmunder Gesundheitsamt oder der Ankauf von sogenannten Problemimmobilien durch die DOGEWO sind wichtige punktuelle Aktionen, die allerdings eine Gesamtstrategie für die Zuwanderung nicht ersetzen können.

Vor diesem Hintergrund beschließt der Rat der Stadt Dortmund:

1. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt den Handlungsrahmen des KOMM-IN-Projektes und fordert die Verwaltung auf, ihn weiterzuentwickeln bzw. in interkommunaler Zusammenarbeit umzusetzen.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, vorhandene Arbeitsgruppen zur Verbesserung der Lebenssituation in der Nordstadt im Hinblick auf den anhaltenden Zuzug aus Südosteuropa stärker zu vernetzen und die Kooperation mit anderen Behörden wie z.B. Zollverwaltung oder Finanzverwaltung weiter auszubauen.

3. Der Rat der Stadt fordert EU, Bund und Länder auf, sich der Zuwanderungsproblematik nachhaltig anzunehmen und die betroffenen Kommunen aktiv zu unterstützen.

4. Der Rat der Stadt bittet die Verwaltung, die zuständigen Fachausschüsse, die Bezirks-vertretungen Innenstadt-Nord und Eving und den Integrationsrat kontinuierlich über die Weiterentwicklung des Handlungsrahmens aus dem KOMM-IN-Projekt und über das weitere Vorgehen der Verwaltung hinsichtlich der Zuwanderungsproblematik in Dortmund zu informieren.“

Des Weiteren lag dem Rat der Stadt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30.04.2013 (Drucksache Nr.: 09712-13-E2) vor:

„Die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bringt unter dem o.g. TOP den nachfolgenden Antrag ein. Wir bitten um Überweisung in die zuständigen Fachausschüsse und Bezirksvertretungen. Eine abschließende Beratung und Beschlussfassung des Rates erfolgt nach Abschluss der Beratungen der anderen Gremien.

Armut bekämpfen und Integration fördern
Dortmund ist wie viele andere Städte in NRW und der gesamten Bundesrepublik seit mehreren Jahren Ziel für ZuwanderInnen aus den neuen EU-Ländern, insbesondere aus Rumänien und Bulgarien. So sind in NRW in 2011 rund 25.700 Menschen aus beiden Ländern zugezogen. In Dortmund lebten im Jahr 2006 insgesamt 573 Menschen aus Bulgarien und Rumänien. Ende 2012 waren es bereits 3110. Viele von ihnen ziehen vor allem aufgrund des günstigen Wohnraums und der vorhandenen Netzwerke in die Dortmunder Nordstadt. Die zuwandernden Menschen nehmen damit ihr Recht auf Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union in Anspruch. Dieses Recht ist eine der vier europäischen Grundfreiheiten und Teil der europäischen Bürgerrechte. Bürgerrechte sind unteilbar. Das gilt auch für Menschen aus Bulgarien und Rumänien. Mit der Freizügigkeit entfliehen sie damit zumeist unhaltbaren Zuständen in ihren Herkunftsländern.
Gleichzeitig hat der Zuzug der neuen ZuwanderInnen auch in Dortmund zu vielschichtigen Problemen geführt. Das betrifft insbesondere die Unterbringung in menschenunwürdigem Wohnraum, die fehlende Gesundheitsversorgung, die prekäre Situation der Kinder und Jugendlichen sowie die Beschäftigung in illegalen ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen. Aufgrund des bis Ende dieses Jahres geltenden Verbots der Aufnahme einer nichtselbst-ständigen Tätigkeit sind viele der ZuwanderInnen gezwungen, sich unter ausbeuterischen Bedingungen zu prostituieren. Viele von ihnen leben in prekären Wohnverhältnissen ohne Krankenversicherung. Politik und Verwaltung in Dortmund versuchen gemeinsam mit vielen anderen Akteuren vor Ort, die Situation der bisherigen ZuwanderInnen zu verbessern und kurzfristige Hilfsmaßnahmen anzubieten. Beispielhaft dafür stehen das Dortmunder Netzwerk EUArmutswanderung, das Projekt der Integrierten Wohnungsnotfallstrategie sowie das kommunale Handlungskonzept, Zuwanderung aus Südosteuropa`. Viele Impulse aus Dortmund sind in den Bericht des Deutschen Städtetages zur Zuwanderung von EUBürgerinnen aus Rumänien und Bulgarien sowie in das Interkommunale KOMM-IN-Projekt eingeflossen. Es ist damit zu rechnen, dass die Zahl der ZuwanderInnen aus Rumänien und Bulgarien im kommenden Jahr 2014 weiter ansteigen wird. Grund ist die Einführung der uneingeschränkten Freizügigkeit und der damit verbundenen Aufhebung des Verbotes der Aufnahme sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse. Viele dieser Menschen werden aufgrund der Hoffnung, ihre wirtschaftliche und persönliche Lebenssituation zu verbessern, nach Dortmund kommen. Die Erfahrungen der Akteure vor Ort lassen vermuten, dass eine große Gruppe dauerhaft bleiben will.
Durch die Veränderung der rechtlichen Rahmenbedingungen ab 2014 wird sich sowohl die soziale Situation der ZuwanderInnen als auch die Situation der sie aufnehmenden Kommunen schlagartig ändern. Statt kurzfristiger Hilfen sind spätestens dann Maßnahmen zur schnellen, umfangreichen und zugleich nachhaltigen Integration der NeuzuwanderInnen gefragt. Dieser Herausforderung müssen sich Politik und Verwaltung, muss sich die gesamte Dortmunder Stadtgesellschaft stellen. Die Integration insbesondere der Gruppe der nicht qualifizierten Zuwanderinnen und Zuwanderer aus Südosteuropa stellt unsere Stadt vor große Herausforderungen, auf die man sich rechtzeitig vorbereiten muss.
Hilfestellungen seitens des Landes, des Bundes sowie der EU müssen dabei eingefordert werden. Die Kommunen erwarten zu Recht Unterstützung für eine Integration von ZuwanderInnen, die über Qualifizierung und Bildung erfolgen muss. Gleichzeitig darf ein Verweis auf die Verantwortung anderer Ebenen nicht dazu führen, die eigenen Dortmunder Möglichkeiten zu vernachlässigen.

Vor diesem Hintergrund stellt der Rat der Stadt Dortmund fest:

1. Die nach Dortmund kommenden ZuwanderInnen insbesondere aus den neuen südost-europäischen EU-Beitrittsländern nehmen ihr Bürgerrecht auf Freizügigkeit in Anspruch und sind in Dortmund willkommen.
2. Mit der Aufhebung des Arbeitsverbots ab 2014 wird voraussichtlich eine größere Gruppe von NeuzuwanderInnen dauerhaft in Dortmund bleiben wollen. Zielsetzung muss deshalb die schnelle und umfangreiche Integration dieser europäischen BürgerInnen in Dortmund sein.
3. Jeder und jede Zuwanderer/in, der/die nach Dortmund kommt, soll eine faire Integrations-chance und damit die Möglichkeiten erhalten, für sich und seine/ihre Familie den Lebensunter-halt selbst zu erwirtschaften.
4. Die städtische Wirtschaftsförderung sowie die Sozialverwaltung werden aufgefordert, ein Konzept zur Qualifizierung und Erleichterung der legalen Arbeitsaufnahme der ZuwanderInnen zu erarbeiten. Dabei sind andere Akteure im Bereich der Qualifizierung einzubeziehen.
5. Die Verwaltung wird aufgefordert, den Beschluss des Sozialausschusses zur Schaffung zusätzlicher Beratungsmöglichkeiten für ZuwanderInnen schnellstmöglich umzusetzen. Die Beratung soll dabei insbesondere über rechtliche Grundlagen informieren, Begleitung und Unterstützung bei Behördenangelegenheiten bieten sowie Sprachmittlerleistungen anbieten, um eine faire Chance der Einhaltung von Regeln zu gewährleisten.
6. Die von den ZuwanderInnen bevorzugten Stadtbezirke und die dort lebende einheimische Bevölkerung benötigen besondere Unterstützung und Solidarität bei der Bewältigung der Aufgabe der Integration. Die Verwaltung wird aufgefordert, Möglichkeiten aufzuzeigen, welche Hilfestellungen vor Ort zusätzlich zu bereits vorhandenen Maßnahmen wünschenswert und umsetzbar sind, um die gemeinschaftliche Aufgabe der Integration zu bewältigen.
7. Ressentiments und populistische Panikmache verstärken in gefährlicher Weise eine gesellschafts-politische Abwehrhaltung gegenüber den ZuwanderInnen. Zudem rufen sie Erinnerungen an historisch längst überholt geglaubte Debatten wach, die wir als Antiziganismus kennen. Der Rat stellt sich gegen alle rassistischen Versuche, die einheimische Bevölkerung gegen die ZuwanderInnen auszuspielen. Er unterstützt stattdessen jedes zivilgesellschaftliche Engagement für ein friedliches und solidarisches Miteinander vor Ort. Die Verwaltung wird aufgefordert, Möglichkeiten der Unterstützung eines derartigen bürgerschaftlichen Engagements aufzuzeigen.
8. Die Aufgabe der Integration kann und darf nicht allein von den Kommunen getragen und gelöst werden. Der Rat fordert sowohl die EU, den Bund als auch das Land auf, schnell und ausreichend den Prozess der Integration und die dafür benötigten Maßnahmen insbesondere auch finanziell zu unterstützen.

Dem Rat der Stadt lag zudem folgender Antrag von Rm Münch (FBI) vom 02.05.2013 (Drucksache Nr.: 09712-13-E3) vor:

„Angesichts aktuell 24 % Armut bzw. Armutsrisiko in Dortmund, mehr als 24.000 Dortmunder Kindern unter 15 Jahren, die in Armut leben, und einer Arbeitslosenquote von fast 14 %, ist die Stadt Dortmund selbst mit Fördermitteln weder gesellschaftlich noch finanziell in der Lage, eine zusätzliche Armutszuwanderung von EU-Bürgern aus Rumänien und Bulgarien zu verkraften. Zuwanderer, die kaum ein Wort deutsch sprechen, völlig anders sozialisiert sind und keinen Schul- oder Berufsabschluss haben, gefährden die soziale Balance unserer verarmenden Stadtgesellschaft und bedeuten ein großes gesellschaftliches und finanzielles Risiko für die hochverschuldete Stadt. Eine lediglich aus moralischen Beweggründen angestrebte Sozialromantik, ist unter den aktuellen gesellschaftlichen und finanziellen Rahmenbedingungen in Dortmund in keiner Weise gerechtfertigt, schädlich für die Stadt und Stadtgesellschaft und könnte die Stadt sogar in ihre finanzielle Handlungsunfähigkeit führen.
Die Stadt Dortmund aber auch die Bundesrepublik Deutschland sind in keiner Weise für die Diskriminierung und die menschenunwürdigen Bedingungen, unter denen Roma in den
EUMitgliedsstaaten Rumänien und Bulgarien leben, weder ursächlich noch moralisch verantwortlich, so dass es Aufgabe dieser Länder bzw. der EU sein muss, die von ihnen verursachten bzw. tolerierten Probleme vor Ort zu lösen.

Der Rat der Stadt Dortmund möge deshalb beschließen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund wendet sich an die Bundes- und Landesregierung mit der Bitte, sich dafür zu engagieren, dass die ab 01.01.2014 geplante Arbeitnehmerfreizügigkeit für EU-Bürger aus Rumänien und Bulgarien ausgesetzt wird.
2. Der Rat der Stadt Dortmund wendet sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit der Bitte, dafür Sorge zu tragen, dass Roma in Rumänien und Bulgarien nicht länger diskriminiert werden.
3. Der Rat der Stadt Dortmund wendet sich an die Bundes- und Landesregierung mit der Bitte, sich dafür zu engagieren, dass die menschenunwürdigen Bedingungen in Rumänien und Bulgarien, unter denen Roma leben müssen, geändert werden.“

Der Rat der Stadt brachte die Anträge ein und überwies sie an die zuständigen
Fachausschüsse (den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden, den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit, den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie sowie den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien), die BVen Innenstadt-Nord und Eving sowie den Integrationsrat.

Frau Weyer (SPD) erinnert an die ausführliche Begründung des Antrages durch den Ausschuss-vorsitzenden im Rat. Dem sei ihrerseits nichts hinzuzufügen, außer der Bitte an die anderen Fraktionen um Zustimmung. Zu dem Antrag von B’90/Die Grünen brauche ihre Fraktion noch einige Erläuterungen zu den Punkten 1 und 4, und den Antrag des Herrn Münch lehne sie ab.

Herr Langhorst (B’90/Die Grünen) geht kurz auf die Bedeutung des Themenfeldes ein, modifiziert den Antrag seiner Fraktion zu den Punkten 1 und 4 wie folgt (siehe nachfolgenden fetten Text) und bittet dazu um Zustimmung. Dem SPD-Antrag stimme seine Fraktion in allen Punkten zu; den Antrag von Herrn Münch lehne sie ab:

1. Die nach Dortmund kommenden ZuwanderInnen insbesondere aus den neuen südosteuropäischen EU-Beitrittsländern nehmen ihr Bürgerrecht auf Freizügigkeit in Anspruch und sind in Dortmund willkommen. Insbesondere geht es hier um die ZuwanderInnen, die ihre langfristige persönliche, berufliche und familiäre Perspektive in Dortmund sehen.
4. Die städtische Wirtschaftsförderung sowie die Sozialverwaltung werden aufgefordert, ein Konzept zur Qualifizierung und Erleichterung der legalen Arbeitsaufnahme der ZuwanderInnen zu erarbeiten. Dabei sind andere Akteure im Bereich der Qualifizierung einzubeziehen. Hintergrund sind die im KOMM-IN-Projekt „Zuwanderung aus Südosteuropa“ erarbeiteten Handlungsfelder, zu denen Lösungsstrategien entwickelt werden sollen. Dazu zählt auch das Handlungsfeld Nummer 4 „Insbesondere ab 2014 Entwicklung von Strukturen für gezielte Qualifizierung und Berufsvorbereitung.“
Der GRÜNE Antrag bricht dieses Handlungsfeld auf Dortmund herunter.

Frau Grollmann (CDU) wird dem Antrag der SPD zustimmen, den Antrag der Grünen lehne sie ab, weil sie meine, dass eigentlich alles selbstverständlich sei, und bereits sehr viele Sachen im Masterplan Integration verankert wären. Den Antrag von Herrn Münch lehne ihre Fraktion ab.

Herr Münch (FBI) vertritt die Auffassung, dass die Anträge der SPD und der Grünen nicht der Lebenswirklichkeit entsprächen. In den 60er Jahren sei Dortmund aufgrund des Wirtschaftswunders eine reiche Stadt gewesen, und da nicht genügend Arbeitskräfte vorhanden waren, habe es eine erwünschte Zuwanderungswelle gegeben. Schon damals sei es aber nicht gelungen, diese Zuwanderer auch zu integrieren. Gleichwohl sei es nicht um eine Zuwanderung in die sozialen Sicherungssysteme gegangen. Heute sei die Stadt hoch verschuldet und finanziell gar nicht mehr in der Lage, das Problem zu stemmen. Man wisse, wie haarscharf die Stadt jedes Jahr an der Haushaltssicherung „vorbei schrappe“, von daher sei es für ihn bei 14% Arbeitslosigkeit ein Hohn, wenn die grüne Fraktion jetzt fordere, die Zuwanderer sollten qualifiziert und integriert werden. Er frage sich allen Ernstes, wie man Menschen, die kein Deutsch sprächen und oftmals keine Schulausbildung oder einen Berufsabschluss hätten, hier integrieren und für den Arbeitsmarkt fit machen könnten. Jeder qualifizierte Arbeitnehmer sei herzlich willkommen, aber eine Politik, die Armutszuwanderung fast schon zu begrüßen, sei seiner Meinung nach geeignet, diese Stadt finanziell handlungsunfähig zu machen und den falschen politischen Kräften in die Hände zu spielen. Daher möchte er nachfolgenden mündlichen Ergänzungsantrag zu seinem am 02.05.13 im Rat gestellten Antrag zur Abstimmung stellen:
Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest:
1. Angesichts von 14 % Arbeitslosigkeit und 24 % Armut bzw. Armutsrisiko in Dortmund sowie 24.000 Kindern unter 15 Jahren, die in Armut leben, sind Zuwanderer, die nur kommen, um hier Sozialleistungen zu erhalten, in Dortmund nicht willkommen.
2. Angesichts von 31,3 % Ausländerkriminalität in Dortmund sind Zuwanderer, die nur kommen, um hier ihren Lebensunterhalt durch Straftaten zu finanzieren, in Dortmund nicht willkommen.
3. Qualifizierte Zuwanderer, die nach Dortmund kommen, um mitzuhelfen, unsere mit 2,2 Mrd. Euro hoch verschuldete Stadt wieder nach vorne zu bringen, sind in Dortmund herzlich willkommen.
4. Der Rat der Stadt Dortmund appelliert an Bund und Land, sich dafür zu engagieren, dass EU-Zuwanderer, die in Deutschland nicht gearbeitet haben, auch keine Sozialleistungen in Deutschland erhalten. Es ist ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit, dass Arbeitnehmer, die in Deutschland gearbeitet haben und arbeitslos geworden sind, nicht mit Zuwanderern, die nie in Deutschland gearbeitet haben, gleichgestellt werden.

Frau Ritschl (Die Linke) erklärt, dass ihre Fraktion dem SPD-Antrag bis auf Punkt 2 und dem grünen Antrag in Gänze zustimme. Den Antrag von Herrn Münch lehne sie hingegen komplett ab.

Frau Herweg (FDP/Bürgerliste) wird sich enthalten, denn man sollte ihrer Meinung dabei bedenken, dass je häufiger das Thema von der Politik angegangen werde, desto mehr werde es sich über die deutschen Grenzen hinaus herumsprechen. Und jeder werde wissen, dass er in Dortmund Fürsprecher finde, wenn er sich hier ohne Sprachkenntnisse oder Ausbildung niederlassen wolle.

Bei der Gegenüberstellung der Zuwanderungswelle in den 60er Jahren mit den heutigen Problemen bittet Frau Altundal-Köse (B’90/Die Grünen) dringend darum, nicht Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Es sei allgemein bekannt, dass der rechtliche Status der Zuwanderung aus EU-Ländern heute ein anderer sei, daher könne auch niemand den Zuzug verhindern. Man könne sich natürlich dieser Realität verschließen, aber ihre Fraktion wolle nicht erst auf Schwierigkeiten warten, sondern sich lieber im Vorfeld darauf vorbereiten, was möglicherweise 2014 auf Dortmund zukomme, damit Integration auch für diejenigen, die perspektivisch länger hier bleiben wollen, gelingen könne. Die steigende Ausländerkriminalität sei einer der populärste Argumente, das Zuwanderungsgegner immer anführten. Das sei aber sehr gefährlich, denn die Kriminalitätsquote beinhalte auch zahlreiche minder schwere Vergehen im Ausländerrecht. Das seien aber andere Zusammenhänge, und die statistischen Spiele, die damit betrieben würden, seien für sie nicht in Ordnung. Auch die Aussage, dass qualifizierte Mitarbeiter willkommen seien, aber da, wo Verantwortung anstehe, eben nicht, sei kein verantwortungsvolles Handeln im europäischen Kontext. Dann sollte man sich insgesamt vom europäischen Gedanken verabschieden. Sie bitte daher, die Zuwanderung aus Südosteuropa nicht einfach nur als Begrifflichkeit in den Raum zu werfen, sondern das Thema differenzierter zu betrachten und entsprechende Lösungsvorschläge zu machen. Daher sei sie davon überzeugt, dass der SPD-Antrag und der Antrag ihrer Fraktion in guter Form darstellten, wie man das angehen sollte.

Herr Münch (FBI) vertritt die Auffassung, dass nur eine Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen in der EU einen „Armutszuwanderungskollaps“ der Städte verhindern könnte. Deshalb gelte sein Appell allen, die im Europaparlament oder in der einen oder anderen Regierung vertreten seien. Zum Thema Ausländerkriminalität habe er diesen Begriff gewählt um zu zeigen, dass leider nicht alle Zuwanderer so rechtschaffen seien, wie z.B. die Menschen, mit denen man im persönlichen Freundes- und Bekanntenkreis umgehe. Er frage sich zudem, was an der Aussage falsch sein solle, dass qualifizierte Kräfte herzlich willkommen seien. Aber die Absicht, Armutszuwanderer dann auch noch qualifizieren zu wollen, sei für ihn Sozialromantik, die letztlich keinem nutze, schon gar nicht dieser Stadt.

Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD) hält die Ausführungen seines Vorredners für populistischen Unsinn. Wenn dieser die Anträge gelesen hätte, hätte er erfahren, dass Bund und EU sehr wohl aufgefordert werden, den Kommunen bei der Bewältigung der Probleme behilflich zu sein. Man könne zur Freizügigkeit in Europa stehen wie man wolle, aber es gebe sie, und die Aufgabe der Mitglieder des Rates sei, sich auf das vorzubereiten, was evtl. am 1.1.14 auf Dortmund zukomme. Das sei das Anliegen dieser beiden Anträge. Da gehe es nicht darum zu bewerten, ob das gute Leute, schlechte Leute, Schwarze oder Weiße seien, sondern allein um die Tatsache, dass Menschen aufgrund der Freizügigkeit das Recht haben, hierher zu kommen. Alles in allem sei die Freizügigkeit ein Gewinn für die Menschheit, und bei jedem Gewinn sei eben auch immer ein kleiner Verlust zu verzeichnen, weil auch Probleme entständen. Er finde es mittlerweile unerträglich, in welcher Art über Menschen geredet werde, die nicht aus unserem Kulturkreis kämen und hier auf ein besseres Leben hofften. Er hoffe, dass die Bundes- und EU-Politiker endlich einmal nicht immer nur Gesetze verabschieden, sondern auch die entsprechenden Mittel zur Verfügung stellen. Dafür sollte hier jeder kämpfen und Einfluss nehmen und aufhören, Menschen zu diskriminieren oder zu diskreditieren. Er werde das jedenfalls in diesem Ausschuss nicht mehr zulassen und jedem das Wort entziehen, der das versuche.

Die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sind sich einig, dass die Begründungen ihrer Anträge nicht zur Abstimmung gestellt werden, sondern lediglich die im Antragstext aufgeführten Punkte 1 bis 4 des SPD-Antrages bzw. 1 bis 8 des Grünen-Antrages.

Einstimmig lehnt der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit sowohl den im Rat gestellten Antrag des Herrn Rm Münch (Drucksache Nr.: 09712-13-E3) als auch seinen hier soeben mündlich gestellten Ergänzungsantrag ab und empfiehlt dem Rat, ebenso zu verfahren.

Bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste und Ablehnung der Fraktion Die Linke zu Punkt 2 des Antrages empfiehlt der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit dem Rat, folgenden Antrag der SPD-Fraktion zu beschließen:

Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt den Handlungsrahmen des KOMM-IN-Projektes und fordert die Verwaltung auf, ihn weiterzuentwickeln bzw. in interkommunaler Zusammenarbeit umzusetzen.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, vorhandene Arbeitsgruppen zur Verbesserung der Lebenssituation in der Nordstadt im Hinblick auf den anhaltenden Zuzug aus Südosteuropa stärker zu vernetzen und die Kooperation mit anderen Behörden wie z.B. Zollverwaltung oder Finanzverwaltung weiter auszubauen.

3. Der Rat der Stadt fordert EU, Bund und Länder auf, sich der Zuwanderungsproblematik nachhaltig anzunehmen und die betroffenen Kommunen aktiv zu unterstützen.

4. Der Rat der Stadt bittet die Verwaltung, die zuständigen Fachausschüsse, die Bezirksvertretungen Innenstadt-Nord und Eving und den Integrationsrat kontinuierlich über die Weiterentwicklung des Handlungsrahmens aus dem KOMM-IN-Projekt und über das weitere Vorgehen der Verwaltung hinsichtlich der Zuwanderungsproblematik in Dortmund zu informieren.“

Mit 14 Ja-Stimmen, 5 Neinstimmen und 1 Enthaltung empfiehlt der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit dem Rat, folgenden, während der Sitzung modifizierten Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen zu beschließen:

Beschluss:

1. Die nach Dortmund kommenden ZuwanderInnen insbesondere aus den neuen südosteuropäischen EU-Beitrittsländern nehmen ihr Bürgerrecht auf Freizügigkeit in Anspruch und sind in Dortmund willkommen. Insbesondere geht es hier um die ZuwanderInnen, die ihre langfristige persönliche, berufliche und familiäre Perspektive in Dortmund sehen.

2. Mit der Aufhebung des Arbeitsverbots ab 2014 wird voraussichtlich eine größere Gruppe von NeuzuwanderInnen dauerhaft in Dortmund bleiben wollen. Zielsetzung muss deshalb die schnelle und umfangreiche Integration dieser europäischen BürgerInnen in Dortmund sein.

3. Jeder und jede Zuwanderer/in, der/die nach Dortmund kommt, soll eine faire Integrationschance und damit die Möglichkeiten erhalten, für sich und seine/ihre Familie den Lebensunterhalt selbst zu erwirtschaften.

4. Die städtische Wirtschaftsförderung sowie die Sozialverwaltung werden aufgefordert, ein Konzept zur Qualifizierung und Erleichterung der legalen Arbeitsaufnahme der ZuwanderInnen zu erarbeiten. Dabei sind andere Akteure im Bereich der Qualifizierung einzubeziehen. Hintergrund sind die im KOMM-IN-Projekt „Zuwanderung aus Südosteuropa“ erarbeiteten Handlungsfelder, zu denen Lösungsstrategien entwickelt werden sollen. Dazu zählt auch das Handlungsfeld Nummer 4 „Insbesondere ab 2014 Entwicklung von Strukturen für gezielte Qualifizierung und Berufsvorbereitung.“

Der GRÜNE Antrag bricht dieses Handlungsfeld auf Dortmund herunter..

5. Die Verwaltung wird aufgefordert, den Beschluss des Sozialausschusses zur Schaffung zusätzlicher Beratungsmöglichkeiten für ZuwanderInnen schnellstmöglich umzusetzen. Die Beratung soll dabei insbesondere über rechtliche Grundlagen informieren, Begleitung und Unterstützung bei Behördenangelegenheiten bieten sowie Sprachmittlerleistungen anbieten, um eine faire Chance der Einhaltung von Regeln zu gewährleisten.

6. Die von den ZuwanderInnen bevorzugten Stadtbezirke und die dort lebende einheimische Bevölkerung benötigen besondere Unterstützung und Solidarität bei der Bewältigung der Aufgabe der Integration. Die Verwaltung wird aufgefordert, Möglichkeiten aufzuzeigen, welche Hilfestellungen vor Ort zusätzlich zu bereits vorhandenen Maßnahmen wünschenswert und umsetzbar sind, um die
gemeinschaftliche Aufgabe der Integration zu bewältigen.

7. Ressentiments und populistische Panikmache verstärken in gefährlicher Weise eine gesellschafts-politische Abwehrhaltung gegenüber den ZuwanderInnen. Zudem rufen sie Erinnerungen an historisch längst überholt geglaubte Debatten wach, die wir als Antiziganismus kennen. Der Rat stellt sich gegen alle rassistischen Versuche, die einheimische Bevölkerung gegen die ZuwanderInnen auszuspielen. Er unterstützt stattdessen jedes zivilgesellschaftliche Engagement für ein friedliches und solidarisches Miteinander vor Ort. Die Verwaltung wird aufgefordert, Möglichkeiten der Unterstützung eines derartigen bürgerschaftlichen Engagements aufzuzeigen.

8. Die Aufgabe der Integration kann und darf nicht allein von den Kommunen getragen und gelöst werden. Der Rat fordert sowohl die EU, den Bund als auch das Land auf, schnell und ausreichend den Prozess der Integration und die dafür benötigten Maßnahmen insbesondere auch finanziell zu unterstützen.

zu TOP 2.2.a
Clearingstelle zur medizinischen Versorgung von Menschen mit ungeklärtem Krankenversicherungsstatus in Hamburg
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09801-13)

Herr Beckmann (B’90/Die Grünen) dankt für die Berichterstattung, insbesondere auch dafür, dass schon ein Brückenschlag nach Dortmund vollzogen worden sei, indem man Ansatzpunkte für eine etwaige Umsetzung hier vor Ort erwähnt habe. Das begrüße er außerordentlich, er sei außerdem der Auffassung, dass die Sprechstunden die Probleme adäquater angingen und ein ganz wichtiger Bestandteil die Beratung in Krankenversicherungsangebote hinein sei. Anfang 2013 habe der Ausschuss die Verwaltung beauftragt, ein Konzept für die soziale Beratung der EU-ZuwanderInnen zu erstellen. Wenn man diese Ansatzpunkte zur Errichtung einer Orientierungsstelle realisieren würde, dann wäre dem Anliegen des Ausschusses seiner Meinung schon in vielen Punkten entsprochen. Deshalb interessiere ihn, ob die Orientierungsstelle ein Bestandteil eines noch zu konzipierenden Beratungsangebotes sein könnte.

Für Frau Weyer (SPD) ist die Clearingstelle Hamburg nicht so ohne weiteres 1:1 für Dortmund übertragbar, zumal sie sich hier ja eigentlich mehr ärztliche Versorgung gewünscht habe. Der Antrag ihrer Fraktion zu TOP 2.2 fordere unter anderem, dass die Verwaltung Lösungsstrategien zur Einrichtung eines Fonds zur gesundheitlichen Versorgung entwickeln solle, das passe ihrer Auffassung nach hier besser als das Hamburger Modell.

Frau Zoerner (Sozialdezernentin) erläutert, dass das Verfahren im Bereich des Krankenversicherungs-schutzes kompliziert sei. Momentan versuchten das jeweilige Krankenhaus, die Sozialarbeiter oder eben auch Mitarbeiter des Gesundheitsamtes irgendwie den Krankenversicherungsstatus zu klären. Das sei untragbar, und deswegen brauche man eine vorgeschaltete Stelle, das wäre diese sogenannte Orientierungsstelle, bei der diese Punkte aufliefen, und dahinter ein gebündeltes Verfahren, das die Überleitung in den Krankenversicherungsschutz klärte.

Frau Grollmann (CDU) interessiert, ob die Stelle am Gesundheitsamt finanziell gesichert sei, und Frau Herweg (FDP/Bürgerliste) fragt nach, ob es gewährleistet sei, dass bei den vorhandenen Beratungsstrukturen nicht alles doppelt angeboten werde.

In einer Orientierungsstelle könnten Neuzuwanderer nach den Vorstellungen von Frau Dr. Düsterhaus (Leiterin des Gesundheitsamtes) zunächst einmal ihre persönlichen Verhältnisse abklären, und einer dieser Bausteine sei die Frage nach der Krankenversicherung bzw. danach, was man tun müsse, damit der Mensch krankenversichert werden könne: entweder im Heimatland, über die europäische Versicherungskarte oder - bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis - in Deutschland. Das Ziel sollte sein, Menschen in geordnete Krankenversicherungsverhältnisse zu bekommen und in das Regelsystem zu integrieren.

Frau Zoerner (Sozialdezernentin) ergänzt, dass die Behandlung im Gesundheitsamt derzeit auf einem finanziell sehr niedrigen Niveau basiere, und dass die Verwaltung bei allen Beratungsangeboten darauf achte, dass keine Doppelstrukturen entständen.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt damit den Sachstandsbericht des Gesundheitsamtes zur Arbeit der Clearingstelle in Hamburg zur Kenntnis.


3. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes


4. Trägerübergreifende Angelegenheiten

zu TOP 4.1
Erstellung von Leistungsbescheiden im Jobcenter
Präsentation

Herr Neukirchen-Füsers (Jobcenter) erläutert anhand einer PowerPoint-Präsentation die Erstellung von Leistungsbescheiden. Die gezeigten Folien werden der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt.

Die Fragen der Fraktion B’90/Die Grünen sind beantwortet, die Angelegenheit ist damit erledigt.



5. Angelegenheiten des Sozialamtes

zu TOP 5.1
Behindertenfahrdienst
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09115-13-E2)
zu TOP 7.5
Einsparungen beim Behindertenfahrdienst
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09817-13)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09817-13-E1)

Die Tagesordnungspunkte 5.1 und 7.5 werden im Zusammenhang behandelt.

Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Die Fragen sind beantwortet, die Angelegenheit ist damit erledigt.

Die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN legt folgende Bitte um Stellungnahme vor:
In der Vorlage der Verwaltung „Umsetzung der am 20.12.2012 durch den Rat beschlossenen Aufwandsreduzierungen im Haushaltsplan 2013“ (09356-13) ist unter den Maßnahmen des Fachbereichs 50 – Sozialamt auch eine beabsichtigte Einsparung beim Behindertenfahrdienst in Höhe von 255.000 Euro vorgesehen.

Diese Einsparung soll durch die Einstellung von Langzeitarbeitslosen im Rahmen des Arbeitsmarktprogramms „Förderung von Arbeitsverhältnissen“ durch DSW 21 und die damit einhergehende Reduzierung von Kosten der Unterkunft sowie Wegfall des Aufwands für externes Personal erreicht werden.

Vor dem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie viele Langzeitarbeitslose sollen im Rahmen des Arbeitsmarktprogramms eingestellt werden?
2. Wie viel externes Personal wird dafür reduziert?
3. Ist die beabsichtigte Einstellung von Langzeitarbeitslosen bereits erfolgt?
Wenn ja: Ab welchem Zeitpunkt sind die Einstellungen vorgenommen worden? Wenn nein: Ab wann sollen die Einstellungen erfolgen?

4. Welche Auswirkungen hat die Umstellung für die Nutzerinnen und Nutzer des Behindertenfahrdienstes?
5. Ändert sich durch die Einstellungen etwas am bisherigen Service und Ablauf des Behindertenfahrdienstes? Wenn ja: Wie sehen diese Veränderungen aus?
Herr Beckmann (B’90/Die Grünen) dankt für die Berichterstattung zum Betriebskostenergebnis, das für ihn deshalb so interessant sei, weil es das erste Jahr nach der Aussetzung des Zivildienstes sei. Wenn er das richtig sehe, seien die Betriebskosten um rund 165.000 Euro gestiegen, er frage sich, ob Tendenzen erkennbar seien bzw. ob vielleicht schon das Ergebnis für 2012 vorliege. Falls nicht, bitte er, darüber zu gegebener Zeit zu berichten. Im Übrigen seien die meisten der Zusatzfragen mit der Stellungnahme schon beantwortet.

Herr Süshardt (stellv. Leiter des Sozialamtes) erwartet das Betriebsergebnis 2012 erst im Sommer. Er persönlich gehe aber von weiteren Kostensteigerungen gegenüber dem Vorjahr aus, das Budget 2013 betrage 1,685 Mio. Euro, und da spiegele sich das bereits wider. Die Gründe dafür seien bekannt: 20 FAV-Kräfte würden eingesetzt, die ersten fünf Kräfte zum 1.6., weitere 5 jeweils zum 1.7., 1.8. und 1.9., dafür würden etwa 16 externe Helferinnen und Helfer reduziert. Zu Frage 4 sei zu sagen, dass die Umstellung keine negativen Auswirkungen habe, im Gegenteil erhoffe man sich eine Verbesserung des Angebotes. Es ändere sich auch nichts am bisherigen Service und am Ablauf des Behindertenfahrdienstes.

Herr Beckmann (B’90/Die Grünen), der bekanntlich ein besonderes Augenmerk auf den Behindertenfahrdienst gelegt habe, kann mit dieser Zusicherung gut leben. Er begrüße auch, dass dieses Arbeitsmarktinstrument an dieser Stelle gut zur Anwendung kommen könne. Zusätzlich frage er nach einem anderen Gedankenspiel in der Kürzungsliste, die dem Rat vorgelegt worden sei. Dort sei gesagt worden, dass man 1 Mio. Euro sparen könnte, wenn man den Behindertenfahrdienst komplett über die DSW 21 abwickeln würde. Da würden ihn Details interessieren.

Herr Süshardt (stellv. Leiter des Sozialamtes) führt aus, dass die Maßnahme, die in der Sparliste stand, eine auch hier im Ausschuss schon vor Jahren mehrfach diskutierte Überlegung gewesen sei, die Trägerschaft des Fahrdienstes zu wechseln und an eine Stadttochter, DEW oder DSW 21, zu übergeben. Für den Anteil, für den die Sozialhilfeempfänger quasi als Teilhabe-Sachleistung den Fahrdienst nutzten, gäben dann die Sozialhilfeträger, Stadt und Landschaftsverband, den neuen Trägern Geld. Idealerweise wäre das so ausgegangen, dass man eine Summe von 500.000 gezahlt hätte, was im Nettobereich einer Ersparnis von 1 Mio. Euro entspräche. Das sei aber ein Planspiel gewesen, die Verhandlungen zu diesem großen Schritt liefen noch, zurzeit gebe es noch kein definitives Ergebnis. Natürlich sichere er zu, die Politik zu informieren, wenn der Prozess abgeschlossen sei.

Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD) befürchtet, dass die Politik nach einem solchen Schritt keinen Einfluss mehr nehmen könnte, und da es sich ja eher um gewinnorientierte Unternehmen handele, habe er Sorge, dass die vielleicht auch gern etwas aufgeben würden, das keinen Gewinn machte.

Herr Süshardt (stellv. Leiter des Sozialamtes) versichert, dass die Bedingungen, die die Verwaltung in den Gesprächen formuliert habe, immer volle politische Kontrolle und keine Verschlechterungen für die NutzerInnen lauteten.

Die Fragen sind damit zufriedenstellend beantwortet, die Angelegenheit ist erledigt. Herr Beckmann (B’90/Die Grünen) bittet jedoch darum, dem Behindertenpolitischen Netzwerk zu gegebener Zeit einen Auszug aus der Niederschrift zu diesem Thema zur Kenntnisnahme zur Verfügung zu stellen. Das wird zugesichert.


6. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 6.1
Bericht zum kleinräumigen Wohnungsmarktmonitoring
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09186-13)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt den Bericht der Verwaltung zum kleinräumigen Wohnungsmarktmonitoring nach Beantwortung zahlreicher Fragen zur Kenntnis.

Fraktionsübergreifend ist man sich einig, die Vorlage auch dem Behindertenpolitischen Netzwerk zur Kenntnisnahme zuzuleiten.




zu TOP 6.6
Wirkungsorientierter Haushalt Dortmund, Projektbericht - Stand April 2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09595-13)

TOP 6.6 wird vorgezogen behandelt.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt den Projektbericht zur Einführung des Wirkungsorientierten Haushaltes zur Kenntnis.

zu TOP 6.2
Masterplan Wissenschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09180-13)

Wegen Beratungsbedarfs leitet der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit die Vorlage ohne Empfehlung weiter.

zu TOP 6.3
Masterplan Migration/Integration: Integrationskonzept der Stadt Dortmund für die Jahre 2013/2014 sowie Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09364-13)

Bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste empfiehlt der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das Integrationskonzept „Masterplan Migration/Integration“ für die Jahre 2013/2014 sowie die Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums.

zu TOP 6.4
Qualifizierung von QuereinsteigerInnen zu ErzieherInnen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08693-12)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die Vorlage im Nachhinein dankend zur Kenntnis.

zu TOP 6.5
2. Statusbericht zur Umsetzung des Konzeptes "Kein Kind zurücklassen! Kommunen in NRW beugen vor"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09767-13)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt den 2. Statusbericht zur Umsetzung des Konzeptes „Kein Kind zurücklassen! Kommunen in NRW beugen vor“ zur Kenntnis








7. Anträge / Anfragen

zu TOP 7.1
Umsetzung der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09707-13)
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09707-13-E1)

Die SPD-Fraktion legt folgende Bitte um Stellungnahme vor:
Die Bundesregierung hat die Eingliederungsmittel für das JobCenter massiv gekürzt. In Vergleich zu Vorjahren sinkt dieser Fördertopf um rund die Hälfte. Hinzu kommt eine Instrumentenreform, die erfolgreiche Beschäftigungsinstrumente ausgesetzt hat und die Qualifizierung und soziale Betreuung von langzeitarbeitslosen Menschen erheblich erschwert.
Der Rat der Stadt hat bei den Haushaltsberatungen für das Jahr 2013 darauf reagiert und zusätzlich zum Aktiv-Passiv-Transfer aus KdU in Höhe von 3,5 Mio. € weitere 1,5 Mio. jährlich bis 2016 zur Verfügung gestellt, damit in diesem Zeitraum rund 2.500 Maßnahmeplätze insgesamt bereit gestellt werden können.

Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung um eine Stellungnahme zum Sachstand dieser kommunalen Arbeitsmarktstrategie.
Dabei sollen u.a. folgende Fragen beantwortet werden:

1. Wie wird diese Arbeitsmarkstrategie beim JobCenter Dortmund, bei den Arbeitsmarkt-akteuren, beim DGB oder bei den Kammern aufgenommen? Auf welche Unterstützung stößt die Arbeitsmarktstrategie in der Stadtgesellschaft?

2. Welchen Sachstand kann die Verwaltung zur Umsetzung der Arbeitsmarktstrategie darstellen? Mit welchen konkreten Maßnahmen werden die Bausteine der Arbeits-marktstrategie umgesetzt? Welche Partner wirken im Umsetzungsprozess mit?
Welche Ergebnisse hatte die Behandlung der Arbeitsmarktstrategie in der Allianz für Dortmund?

3. Was sind die nächsten Umsetzungsschritte? Ist davon auszugehen, dass die einzelnen Beschäftigungsmaßnahmen sich imagefördernd für die Stadt Dortmund auswirken? Wie wird die soziale Betreuung und Qualifizierung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sichergestellt?

Bis Ende 2014 läuft zudem das Bundesprogramm Bürgerarbeit mit rund 500 Maßnahmeplätzen nach dreijähriger Laufzeit sukzessive aus. Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung um eine Stellungnahme in der Ausschusssitzung zur Beendigung dieses Beschäftigungsprogramms und zu den möglichen Konsequenzen in Dortmund.

Die Bitte um Stellungnahme wird in einer der nächsten Sitzungen schriftlich beantwortet.

zu TOP 7.2
Reform des Landespflegerechtes
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09708-13)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP mit Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09708-13-E1)

Die SPD-Fraktion stellt folgenden Antrag mit gleichzeitiger Bitte um Stellungnahme zur Abstimmung:
Die Landesregierung hat kürzlich einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes sowie des Alten- und Pflegegesetzes NRW vorgelegt. Der Gesetzesentwurf nimmt Anpassungen bei der örtlichen Planung und bei den kommunalen Pflegekonferenzen vor.
Investitionskostenförderungen werden ausgeweitet, ohne den Kommunen eine Steuerungs-möglichkeit bei der Entstehung von stationären Pflegeeinrichtungen zurück zu geben.

Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung um eine Stellungnahme in der Ausschusssitzung zu dem o.g. Gesetzesentwurf.

Zudem bittet die SPD-Fraktion um die Beratung und Abstimmung zu folgendem Antrag:

Die Verwaltung wird aufgefordert, bei der Landesregierung NRW weiter darauf hin zu wirken, den Kommunen wieder ein geeignetes Steuerungsinstrument bis hin zu einem Versagungs-gebot bei der Entstehung von neuen stationären Einrichtungen einzuräumen, damit dem Betreuungsansatz „Ambulant vor stationär“ optimal Rechnung getragen werden kann.

Begründung :
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit hat in seiner Sitzung am 13.09.2011 auf Antrag der SPD-Fraktion u.a. die Landesregierung aufgefordert, bei der Überarbeitung des Landespflegegesetzes den Kommunen über die Marktbeobachtung hinaus wieder ein Bedarfsprüfungsrecht einzuräumen.
Alternativ hat der Fachausschuss vorgeschlagen, einen Masterplan „Pflegeeinrichtungen“ zu initiieren, um die weitere Entstehung von stationären Pflegeeinrichtungen planungsrechtlich besser steuern zu können oder ein anderes geeignetes Instrument vorzuschlagen.
Der vorliegende Gesetzesentwurf enthält leider wieder kein geeignetes Steuerungsinstrument für die Kommunen bereit.

Frau Weyer (SPD) erinnert daran, dass sich der Ausschuss wiederholt mit dem Thema befasst habe, daraus resultierte dann letztendlich der Pflegebericht. Jetzt seien aber Anpassungen im Gesetz vorgesehen, und darüber würde ihre Fraktion gern mehr hören.

Auch Herr Fallsehr (CDU) hat sich damit auseinandergesetzt und im November 2011 schon Stellung dazu bezogen. Er möchte das noch einmal bekräftigen. Natürlich könne eine ausgewogene und umfassende Pflegesituation nur das Ziel eines jeden Politikers sein, es stelle sich jedoch immer die Frage nach dem richtigen Weg in diesem sehr vielschichtigen Themenfeld. Auch wenn es zu weit führen würde, weiter auszuholen, sei die CDU aber der Meinung, dass ein Versagungsgebot oder ein Bedarfsprüfungsrecht nicht zielführend seien, weil das den Anstrich von Planwirtschaft habe. Deshalb sei es für ihn wichtiger, die bestehenden Instrumente zu nutzen, um effektive Maßnahmen durchzusetzen. Von daher würde er den Antrag auch ablehnen.

Für Herrn Beckmann (B’90/Die Grünen) liefern die bestehenden Instrumente keine Möglichkeiten, aber vielleicht habe könne die CDU-Fraktion ja ein Instrumentarium nennen, wie man das kommunal steuern könne. Seine Fraktion sehe den Antrag durchaus wohlwollend, die Intention sei klar, und die unterstütze er voll und ganz. Gleichwohl bitte er aber die Antragstellerin, das etwas ausführlicher zu erläutern.

Frau Herweg (FDP/Bürgerliste) vertritt die Auffassung, dass es keine Pflichtaufgabe der Stadt Dortmund sei, Pflegeheime vorzuhalten. Da private Einrichtungen da höchstwahrscheinlich günstiger sein könnten, werde sie diesen Antrag ablehnen.

Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD) stellt sich hier schon die Frage, wann die FDP/Bürgerliste begreife, dass die Formel „Privat vor Staat“ der „größte Blödsinn“ sei, den es gebe, denn es existiere überhaupt kein Beweis dafür, dass das irgendwo einmal funktioniert habe. Der Wunsch seiner Fraktion nach mehr Einflussmöglichkeiten sei jedoch schon im Zusammenhang mit dem Pflegebericht diskutiert worden. Als Beispiel wolle er den Stadtbezirk Aplerbeck anführen, der innerhalb ganz kurzer Zeit zum ältesten Stadtbezirk geworden sei, was das Durchschnittsalter der Bevölkerung angehe. Das liege daran, dass praktisch jedes Jahr ein oder zwei neue Altenheime hinzukämen, deren BewohnerInnen 80 und älter seien. Es gebe keine Möglichkeit das zu verhindern, wenn die formalen Dinge eingehalten würden. Seine Hoffnung, dass die Erkenntnisse des Pflegeberichte, dass die Renditen, die man mit einem Altenheim erwirtschaften könne, irgendwann kleiner als 1 würden, in Investorenkreisen publik würden, hätte sich nicht erfüllt. Von daher bitte man in Anlehnung an das früher existierende Recht zu prüfen, ob und wie die Kommune dem Einhalt gebieten könne. Das heiße im Umkehrschluss aber nicht, dass die Stadt alles machen sollte. Nach seiner Erinnerung seien die meisten Einrichtungen eh in privater Trägerschaft, aber es müsse irgendwann ein Punkt sein, an dem Politik und Verwaltung überprüfen könnten, ob noch mehr solcher Einrichtungen entstehen sollten, insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass Menschen so lange wie möglich zuhause leben sollen. Er jedenfalls möchte seinen Lebensabend nicht so gestalten, dass er gezwungen werde, sich in so einem Heim unterbringen zu lassen, weil es zwar 100 Altenheime gäbe, aber keine ambulanten Dienste.

Herr Fallsehr (CDU) bittet darum, genau zu analysieren, was in den letzten 1 ½ Jahren passiert sei. Auch er sehe den Wildwuchs und die Gefahr, dass die Stadt von privaten Altenheimen überflutet werden könnte. Entscheidend sei daher für ihn, dass Politik anhand des Pflegeberichtes möglichst genau versuche herauszufiltern, welche Möglichkeiten da seien. Seine subjektive Einschätzung sei die, dass der Bedarf auch unter Berücksichtigung aller eben angesprochenen Punkte weitaus größer sei als das, was momentan an Plätzen zur Verfügung stehe. Es werde auch nicht möglich sein, dass der Grundsatz „Pflege im Alter zuhause“ überall realisierbar sei. Deshalb sollten zunächst einmal die Bedarfsstrukturen genauer ermitteln werden, um dann festzustellen zu können, was vor Ort vorhanden sei bzw. fehle. Schließlich bitte er zu bedenken, dass Zuteilungssysteme, Vergabegrenzen usw. bereits im Arztrecht nicht wirklich funktionierten. Und das Risiko sei groß, wenn bei Altenheimen oder in der Pflege ähnliche Instrumente benutzt würden, dass auch das nicht funktioniere.

Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD) schlägt vor, den Antrag der SPD-Fraktion als eingebracht zu betrachten und gemeinsam mit der darin angeforderten Stellungnahme der Verwaltung in der nächsten Sitzung wieder aufzurufen. Dagegen gibt es keinen Widerspruch.

zu TOP 7.3
Neues Betreuungsgeld
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09709-13)
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09709-13-E1)

Die SPD-Fraktion legt folgende Bitte um Stellungnahme vor:
Am 01.08.13 soll das neue Betreuungsgeld eingeführt werden. Mit der Umsetzung dieser neuen Leistung im SGB VIII sind die Kommunen beauftragt worden. Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion um eine Stellungnahme der Verwaltung zu nachfolgenden Fragen:

1. Wer hat Anspruch auf dieses Betreuungsgeld?
Wie viele Familien bzw. Eltern sind in Dortmund anspruchsberechtigt?
Wie hoch ist das Betreuungsgeld?

2. Wie wird das Betreuungsgeld durch die Verwaltung umgesetzt?
Welche Organisationseinheit wird zuständig sein?
Sind für die Umsetzung dieses Bundesgesetzes entsprechende Mittel für Personal- und Verwaltungskosten durch den Bund berücksichtigt worden?

3. Der ASAG bittet die Verwaltung zeitnah um einen ersten Sachstandsbericht zu den bildungs-, familien-, und arbeitsmarktpolitischen Auswirkungen dieser neuen Leistung.
Der Fachausschuss bittet die Verwaltung, diese Stellungnahme auch dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zuzuleiten.

Die Bitte um Stellungnahme wird in einer der nächsten Sitzungen schriftlich beantwortet.

zu TOP 7.4
Bundesleistungsgesetz in der Eingliederungshilfe (Bundesteilhabegesetz)
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09811-13)
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09811-13-E1)

Die SPD-Fraktion legt folgende Bitte um Stellungnahme vor:
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung im März 2013 auf Antrag des Freistaates Bayern eine Entschließung zur Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes in Eingliederungshilfe gefasst. Darin fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, unverzüglich die Arbeiten für ein Bundesleistungsgesetz aufzunehmen, so dass dieses zu Beginn der nächsten Legislatur-periode verabschiedet werden könne. Ziel des Bundesleistungsgesetzes soll es sein, die Haushalte der Länder und Kommunen dadurch nachhaltig zu entlasten, dass der Bund die Kosten der Hilfen für Menschen mit Behinderungen vollständig übernimmt. Die Eingliederungshilfe würde somit in Gänze vom System der Sozialhilfe losgelöst. Im Rahmen des sog. Fiskalspaktes war lediglich eine Bundesbeteiligung an den Kosten der Eingliederungshilfe in Höhe von rund 4 Mrd. Euro ab der nächsten Legislaturperiode in Aussicht gestellt worden.
Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung deshalb um eine Stellungnahme zum Sachstand eines neuen Bundesleistungsgesetzes in der Eingliederungshilfe. Dabei sollen insbesondere folgende Fragen beantwortet werden:

1. Hat die Bundesregierung den Beschluss des Bundesrates mittlerweile umgesetzt?
Liegen der Verwaltung Erkenntnisse vor, dass die Bundesregierung aktuell bereits in die Erstellung eines solchen Leistungsgesetzes eingestiegen ist?

2. Die Notwendigkeit für ein neues Bundesteilhabegesetz wird seit Jahren gesehen. Sowohl steigende Fallzahlen und Kosten der Eingliederungshilfe als auch fachliche und qualitative Entwicklungsbedarfe erfordern, die Eingliederungshilfe zu einer modernen, personen-zentrierten Teilhabeleistung auszubauen.
Welche Ansätze zu einer qualitativen Verbesserung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen sieht die Verwaltung?

3. Welche finanziellen Entlastungen könnte ein Bundesleistungsgesetz für die Stadt Dortmund entfalten?
Hat der Bund die Stadt Dortmund und die anderen Städte außer bei den Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sozialpolitisch von Kosten entlastet?

Die Bitte um Stellungnahme wird in einer der nächsten Sitzungen schriftlich beantwortet.

zu TOP 7.6
Straßenstrich - Urteil des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09819-13)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09819-13-E1)

Die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN legt folgende Bitte um Stellungnahme vor:

Die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. TOP um eine Darstellung und Einschätzung des Urteils des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zum Straßenstrich vom 21.März 2013 aus sozialpolitischer Sicht.

Insbesondere bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie bewertet die Sozialverwaltung vor dem Hintergrund des Urteils die Einrichtung eines neuen kontrollierten und geschützten Straßenstrichs in Dortmund?
2. Wie stellt sich aus Sicht der Sozialverwaltung die momentane Situation der Straßenprostitution in Dortmund dar?

3. Wie bewertet die Sozialverwaltung vor diesem Hintergrund die Notwendigkeit eines kontrollierten und geschützten Straßenstrichs?

4. Welche Konsequenzen zieht die Verwaltung aus dem Urteil? Wie sieht das weitere Vorgehen aus?

5. Wie fließt die fachliche Einschätzung der Fachverwaltung in das weitere grundsätzliche Vorgehen der Verwaltung hinsichtlich des Urteils ein?

Begründung:
Mit seiner Entscheidung vom 21. März hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen festgestellt, dass die gesamtstädtische Ausweisung eines Sperrgebiets für Straßenprostitution im gesamten Stadtgebiet nicht rechtens war. Das Verbot verstößt nach Aussage des Gerichts sowohl gegen das verfassungsrechtliche Übermaßverbot als auch gegen das Grundrecht der Klägerin nach Artikel 12, Abs.1 des Grundgesetzes, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei wählen zu können.

Noch immer arbeiten in Dortmund weit über 100 Frauen auf dem Straßenstrich. Mit dem stadtweiten Sperrbezirk werden sie nicht nur in die Illegalität gedrängt, sondern haben auch den geschützten Raum des Straßenstrichs verloren.

Die Bitte um Stellungnahme wird in einer der nächsten Sitzungen schriftlich beantwortet.




Der Vorsitzende dankt für die Mitarbeit am heutigen Tag und schließt die öffentliche Sitzung um 18.25 Uhr.






T a r a n c z e w s k i D ü d d e r S t a h n k e
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin

Anlage 1

(See attached file: 130524 avg_2009 - 2013_neu_27 5 .pdf)

Anlage 2

(See attached file: NEU Komplexe Leistungsfälle.pdf)