Niederschrift (öffentlich)

über die 7. Sitzung des Rates der Stadt


am 23.09.2021
Westfalenhallen, Halle 2

Sitzungsdauer: 15:00 - 19:20 Uhr

Anwesend:

Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 85 von z. Z. 90 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm Schlienkamp (SPD)
Rm Dsicheu Djine (Bündnis 90/Die Grünen)
Rm Daskalakis (CDU)
Rm Vogeler (CDU)
Rm Deyda (Die Rechte)

Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Westphal
StD Stüdemann
StR Dahmen

StR’in Schneckenburger
StR’in Zoerner
StR Rybicki
StR Wilde
StR Uhr
Jutta Seybusch
Dirk Otto Arndts
Sylvia Tiews
Kerstin Heidler
Mario Gacek
Frank Bußmann
Martina Holtze
Franziska Bohm
Sascha Menzel
Sebastian Kaul

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 7. Sitzung des Rates der Stadt,
am 23.09.2021, Beginn 15:00 Uhr,
Westfalenhallen, Halle 2

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Rates der Stadt am 20.05.2021

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Rates der Stadt am 24.06.2021

1.6 Einführung eines Ratsmitgliedes

1.7 Bestellung eines Schriftführers für den Rat der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22256-21)

1.8 Bestellung eines 2. stellvertretenden Schriftführers für den Rat
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22262-21)

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
Einbringung
(Drucksache Nr.: 22100-21)


3. Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Mobilität, Infrastruktur und Grün

3.1 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In O 101 - Kronprinzenstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: I. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung, Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Ergebnis der verwaltungsinternen Beteiligung, II. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung, III. Satzungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 21668-21)

3.2 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 150 – Burgweg –;
I. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; III. Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Ev 150 – Burgweg – (erneute Öffentlichkeitsbeteiligung)

Beschluss
(Drucksache Nr.: 21684-21)

3.3 Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 190 - Einzelhandelssteuerung westlich Provinzialstraße -
hier: Beifügung der Begründung vom 16.03.2021, II. Satzungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 21201-21)

3.4 Bauleitplanung; Bebauungsplan Mg 165 - Westlich Erlenkamp - I.Entscheidung über Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit, II. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, III. Beifügung einer Begründung, IV. Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18162-20)

3.5 Sachstandinformationen zur Standortentwicklung SMART RHINO (ehemaliges HSP-Areal) im Stadtbezirk Innenstadt-West: Beschlusslage der Landesregierung NRW zur zukünftigen Unterbringung der Fachhochschule Dortmund und weitere Planungsschritte
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21702-21)

3.6 3. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Ausweisung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Lücklemberg“ im Bereich Kirchhörder Straße zwischen südlich Durchstraße und östlich Eddaweg und Änderung der Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Wellinghofen“ südlich Wellinghofer Amtsstraße
hier:

I. Kenntnisnahme des Ergebnisses der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden
II. Beschluss über die 3. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Ausweisung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Lücklemberg“ und Änderung der Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Wellinghofen“

Beschluss
(Drucksache Nr.: 21587-21)

3.7 Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 15.11.2018, DS-Nr. 12280-18, Förderantrag mobil.gewinnt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21687-21)

3.8 Einrichtung einer Schnellbuslinie Datteln – Waltrop – DO-Mengede – Huckarde – Dorstfeld - Technische Universität – Technologiezentrum; Ergänzung des Nahverkehrsplans 2014 beschlossen vom Rat der Stadt am 14.05.2014.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21786-21)

3.9 Erneuerung der zentralen Umspann- und Schaltanlage im Versorgungsbereich Kirchhörde
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20326-21)

3.10 Informationen zum Stand des Verfahrens des Regionalplans Ruhr sowie zum Siedlungsflächenmonitoring Ruhr 2020 (ehem. Flächeninformationssystem Ruhr (ruhrFIS))
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21880-21)

3.11 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (INSEKT) Brackel 2030+
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21595-21)

3.12 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (INSEKT) Innenstadt-Ost 2030+
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21596-21)

3.13 Novelle des Städtebaurechts 2021
Gesetz zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz)

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21679-21)

3.14 Förderprojekt Emissionsfreie Innenstadt
hier: Fahrradhäuser in der City

Beschluss
(Drucksache Nr.: 21613-21)

3.15 Förderprojekt Emissionsfreie Innenstadt
hier: Förderung der Elektromobilität im Taxiverkehr

Beschluss
(Drucksache Nr.: 21560-21)

3.16 Förderprojekt Emissionsfreie Innenstadt: Maßnahme "Fahrradbügel" - Beschlusserhöhung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20809-21)

3.17 Kommunales Wohnkonzept Dortmund 2021
Einbringung
(Drucksache Nr.: 21690-21)

3.18 Wohnungsmarktbericht 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21602-21)

3.19 Stadterneuerung Dortmund Nordstadt:
Verlängerung der Frist für die Durchführung der Sanierung (Berichtigung DS.-Nr. 17416-20)

Beschluss
(Drucksache Nr.: 21845-21)

3.20 Sanierung Wasserturm Lanstroper Ei, 2. Bauabschnitt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21564-21)

3.21 Neubau einer Dreifach-Sporthalle an der Konrad-von-der-Mark-Schule sowie Abbruch der bestehenden Sporthalle (Hörde 1) - hier: Anpassung der Investitionskosten
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 21548-21)

3.22 Zukünftige Entwicklung im Veranstaltungsbereich Westfalenhallen - Grundsatzbeschluss zur Verbindung zwischen den Hallen 3 und 4 sowie Bau einer neuen Fuß- und Radwegerampe westlich des Eissportzentrums zu den Rosenterrassen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19863-21)

3.23 Änderung der Erneuerungsziele im Straßenbeleuchtungsvertrag 2017-2024
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21625-21)

3.24 Beirat Nahmobilität: Neuberufung von Mitgliedern für die Ratsperiode 2020 – 2025
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21669-21)

3.25 Brückenbauwerk Lange Straße BW 281 über die DB
hier: Sachstand und Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, Planungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 20305-21)

3.26 Umbau der Sölder Straße, Beschlusserhöhung der Straßenbaumaßnahme
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21603-21)

3.27 Stadtbahnentwicklungskonzept
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20397-21)
Die Vorlage wurde bereits zur Sitzung am 24.06.2021 versandt (TOP 3.22).
hierzu -> Schreiben des OB vom 06.09.2021 (Drucksache Nr.: 20397-21-E7)

3.28 Zukunftsweisender Umbau von Hauptverkehrsstraßen im Rahmen der Verkehrswende in Dortmund am Beispiel der folgenden Straßen im Stadtbezirk Eving: Bergstraße, Grävingholzstraße und Deutsche Straße
Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 03.02.2021
(Drucksache Nr.: 19256-20)
Die Unterlagen lagen bereits zur Sitzung des Rates am 25.03.2021 vor. (TOP 3.10)

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

4.1 Interkommunales Gewerbegebiet newPark in Datteln
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21700-21)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21577-21)

5.2 Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2020-2030: Verstetigung der KAUSA-Servicestelle für die Jahre 2022-2025
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21554-21)

5.3 Laienreanimation
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 15.06.2021
(Drucksache Nr.: 21304-21)
Die Überweisung lag zur Sitzung am 24.6.21 (TOP 5.2) vor.

5.4.a Corona
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22276-21)
b Corona-Politik mit Verstand und Augenmaß
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 22281-21)

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Laufende Gebäudeinstandhaltung bei den Kulturbetrieben Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20488-21)

6.2 Zukunftskonzept Zoo 2023: hier Neubau von zwei Trafostationen zur Energieversorgung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21660-21)

6.3 Eine neue Wald- und Draußenbühne für Dortmund
Überweisung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 24.08.2021
(Drucksache Nr.: 21804-21)

7. Schule

7.1 Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung bis zum Schuljahr 2026/27 (Grundschulen) bzw. 2027/28 (weiterführende Schulen)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 17719-20)

7.2 Temporäre Verlegung der Grundschule Kleine Kielstraße (SchulNr. 192296)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20842-21)

7.3 Konzeption Gesamtstrategie MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20402-21)

7.4 Sichere Schule - Anschaffung von Luftfiltergeräten ausweiten
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 22284-21)

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Verzicht auf die Erhebung der hälftigen Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule im Zuge von COVID-19 für den Monat Juli 2021.
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 21636-21)

8.2 "Stark aus der Krise" - Aktionsplan zur Stärkung von Teilhabe und Bildung für Kinder, Jugendliche und Familien in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21680-21)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Sonderhaushalt Grabpflegelegate: Entfall der Verlängerung von privatrechtlichen Pflegerechten an Reihen- und Wahlgrabstätten auf Friedhöfen der Stadt Dortmund ohne Zustimmung der Legatbegründenden oder Rechtsnachfolger*innen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20961-21)

9.2 Darstellung der finanziellen Auswirkungen des Schulbauprogramms
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20428-21)

9.3 Beteiligung der EDG Holding GmbH an der Müllverbrennungsanlage (MVA) Hamm
hier: Weiterentwicklung und Gestaltung des MVA Hamm-Verbundes, insbesondere Umgestaltung der Geschäftsführung der MHB Hamm Betriebsführungsgesellschaft mbH

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21673-21)

9.4 Klinikum Dortmund gGmbH - hier: Änderung des Gesellschaftsvertrags aufgrund steuerrechtlicher Erfordernisse
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21733-21)

9.5 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO NRW für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2021 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21701-21)

9.6 Umbau und Erweiterung des ehemaligen evangelischen Kirchenstandortes Lindenhorst zu einer Tageseinrichtung für Kinder (TEK); Alte Ellinghauser Str. 5/7
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21511-21)

9.7 Weitere finanzielle Mehrbedarfe im Jahr 2021 aufgrund der Corona-Pandemie
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21706-21)

9.8 Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen nach § 83 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) für den Bereich des Dortmunder Systemhauses für das Haushaltsjahr 2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21682-21)

9.9 Neubau des Technikzentrums der Feuerwehr nebst Zentrallager in Dortmund-Eving, Lütge Heidestr. und Seilerstr.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21551-21)

9.10 Betriebsleistungen der Hagener Straßenbahn AG im Gebiet der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21525-21)

9.11 Nebenamtliche Geschäftsführung der Technologiezentrum Dortmund GmbH und der Technologiezentrum Dortmund Management GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21592-21)

9.12 Jahresabschluss und Lagebericht des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" zum 31.12.2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21574-21)

9.13 DOKOM Gesellschaft für Telekommunikation mbH
hier: Benennung und Entsendung der Aufsichtsratsmitglieder

Beschluss
(Drucksache Nr.: 21591-21)

9.14 "Eigene Kraft" - Konsolidierungsprozess innerhalb der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21597-21)

9.15 Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" - Jahresabschluss und Lagebericht 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21618-21)

9.16 Beteiligungsbericht 2020/2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21887-21)

9.17 Kommunaler Wohnungs- und Kitabau in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20256-21-E3)
Zur Sitzung am 20.05.21 lag hierzu eine Überweisung (TOP 9.15) vor.

9.18 Dortmunder Flughafen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22283-21)

10. Personal, Organisation, Digitalisierung, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Änderung des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19815-21)

10.2 Verschiebung des Regelbeurteilungsstichtages der städtischen Beamt*innen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21006-21)

10.3 Studijobs zur Personalgewinnung:
Ausweitung und Neuausrichtung der Einstellung von Werkstudent*innen ab dem Einstellungsjahr 2022

Beschluss
(Drucksache Nr.: 20223-21)

10.4 Einrichtung von 2 befristeten Planstellen im Bereich der Mobilitätsplanung des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21051-21)

10.5 Betriebliche Kinderbetreuung der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19420-20)

10.6 Umwidmung von zwei Planstellen im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt zugunsten der Aufgabe Radmobilität
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21144-21)

10.7 Einrichtung einer Planstelle im Vermessungs- und Katasteramt zur Einführung von Building Information Modeling (BIM)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20978-21)

10.8 Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum 30.06.2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21617-21)

10.9 Verkaufsoffener Sonntag am 05.09.2021 in Teilbereichen des Stadtbezirks Mengede
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss zum Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Stadtbezirk Mengede

Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 21797-21)

10.10 Neu-/Ersatzberufung von zwei Mitgliedern des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit Dortmund für die 13. Amtsdauer vom 01. Juli 2016 bis 30. Juni 2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21857-21)

10.11 Ausbau des flächendeckenden Systems zur Warnung der Bevölkerung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21777-21)
10.12 Roadmap Memorandum zur Digitalisierung 2020 - 2025
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21874-21)

10.13 Jahresbericht der Feuerwehr 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21530-21)

10.14 Reinigungskräfte
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 22058-21)

10.15.a Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 22208-21)
b Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22239-21)
c Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22275-21)
d Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22278-21)

10.16 Erstellung eines Aktionsplans zur Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22280-21)

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Gülec (BVT)

11.1.1 Integration durch Sport
Anfrage zur TO (BVT)
(Drucksache Nr.: 21754-21)

11.2 Anfragen Rm Deyda (Die Rechte)
- unbesetzt -

Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Dortmund wird um 15:00 Uhr von OB Westphal eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt OB Westphal zunächst fest, dass der Rat der Stadt Dortmund ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass er beschlussfähig ist. Ferner weist OB Westphal gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.

OB Westphal weist auf das Hygienekonzept zur Nutzung der Sitzungsräume in den Westfalenhallen sowie die Regeln zum Gesundheitsschutz hin. Er bittet um Beachtung.

Alle Anwesenden erhielten im Vorfeld eine Erläuterung zum Livestreaming der Ratssitzung sowie eine persönliche Erklärung. Daran anknüpfend erläutert OB Westphal die konkrete Ausgestaltung der Bild- und Tonübertragung.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Rm Berndsen (SPD) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

OB Westphal schlägt die folgenden Erweiterungen zur Tagesordnung vor und bringt diese zur Abstimmung:

Ausweitung der Lolli-PCR-Pooltestungen in der Kindertagesbetreuung
(Drucksache Nr.: 22391-21)
als TOP 7.5

Wirkungsmonitor 2019/2020
(Drucksache Nr.: 22111-21)
als TOP 9.19
Der Rat stimmt der Erweiterung der Tagesordnung einstimmig zu.
Weiterhin schlägt OB Westphal die Absetzung folgender Vorlagen vor:
3.11 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (INSEKT) Brackel 2030+
(Drucksache Nr.: 21595-21)


3.12 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (INSEKT) Innenstadt-Ost 2030+
(Drucksache Nr.: 21596-21)


3.22 Zukünftige Entwicklung im Veranstaltungsbereich Westfalenhallen - Grundsatzbeschluss zur Verbindung zwischen den Hallen 3 und 4 sowie Bau einer neuen Fuß- und Radwegerampe westlich des Eissportzentrums zu den Rosenterrassen
(Drucksache Nr.: 19863-21)


3.28 Zukunftsweisender Umbau von Hauptverkehrsstraßen im Rahmen der Verkehrswende in Dortmund am Beispiel der folgenden Straßen im Stadtbezirk Eving: Bergstraße, Grävingholzstraße und Deutsche Straße
(Drucksache Nr.: 19256-20)


5.3 Laienreanimation
(Drucksache Nr.: 21304-21)


10.5 Betriebliche Kinderbetreuung der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 19420-20)

Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung wird mit den zuvor beschlossenen Änderungen einstimmig mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und Rm Gülec bei Enthaltung der AfD-Fraktion festgestellt.

Rm Mader (CDU) stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, die Redezeit in der heutigen Ratssitzung auf drei Minuten pro Person je Tagesordnungspunkt zu begrenzen.

Rm Garbe (AfD) hält Gegenrede und spricht sich gegen eine Redezeitbegrenzung aus.


Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und Rm Gülec gegen die AfD-Fraktion eine Redezeitbegrenzung von drei Minuten pro Person je Tagesordnungspunkt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Rates der Stadt am 20.05.2021

Rm Bohnhof (AfD) erklärt, seine Nachfrage unter 10.10 des Protokolls vom 25.03.21 hinsichtlich der Beauftragung von Stiftungen sei trotz Zusage nicht beantwortet.
Zum Tagesordnungspunkt 5.3.a Corona bemängelt Rm Bohnhof, er habe die Formulierung „…Mitarbeiter*innen…“ nicht benutzt. Er begehrt die Streichung des Gender-Sterns.

OB Westphal stellt zum ersten Punkt fest, es handle sich hier um keinen Hinweis zur Niederschrift, sondern zu einer versäumten Beantwortung. Er sagt die Beantwortung zu.

Der zweite Hinweis wird in die Niederschrift aufgenommen.

Die Niederschrift über die 5. Sitzung des Rates der Stadt am 20.05.2021 wird am 23.09.2021 mit dieser Änderung einstimmig genehmigt.

zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Rates der Stadt am 24.06.2021

Rm Bohnhof (AfD) erklärt zu Tagesordnungspunkt 3.15 Sachstandsbericht der Fachbereiche 67, 23 und 32 zum Umsetzungsstand Umgang mit Problemimmobilien in der Dortmunder Nordstadt, die Formulierung „Rm Bohnhof (…) wünscht sich, ...“ habe er so nicht formuliert. Auch habe er die Antwort bisher nicht erhalten.

OB Westphal sichert die Überprüfung der Aufzeichnungen, ggf. Korrektur sowie die Beantwortung zu.

Die Niederschrift über die 6. Sitzung des Rates der Stadt am 24.06.2021 wird am 23.09.2021 mit dieser Änderung einstimmig genehmigt.

zu TOP 1.6
Einführung eines Ratsmitgliedes

Frau Justine Grollmann ist aus dem Rat der Stadt Dortmund ausgeschieden. Laut Mitteilung des Fachbereichs Wahlen rückt für die CDU-Fraktion als Nachfolgerin Frau Ina Polomski-Tölle nach.
Oberbürgermeister Westphal bittet Frau Polomski-Tölle zu sich und führt sie mit folgenden Worten in den Rat der Stadt ein:

„Ich führe Sie gemäß § 67 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW in ihr Amt als Mitglied des Rates der Stadt Dortmund ein und verpflichte sie gleichzeitig zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Für die künftige Mandatstätigkeit wünsche ich Ihnen im Namen des Rates der Stadt Dortmund viel Glück und Erfolg zum Wohle der Bürgerschaft der Stadt Dortmund.“


zu TOP 1.7
Bestellung eines Schriftführers für den Rat der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22256-21)

Dem Rat der Stadt liegt folgendes Schreiben der Verwaltung vor:
„… gem. § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) i.V.m. §§ 29 und 33 der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen ist über die im Rat und in den Ausschüssen gefassten Beschlüsse eine Niederschrift zu fertigen. Diese wird vom Vorsitzenden / von der Vorsitzenden, einem vom Rat der Stadt zu bestimmenden Ratsmitglied und vom Schriftführer / von der Schriftführerin unterzeichnet.

Für den Rat der Stadt Dortmund schlage ich Ihnen vor, für die Ratsperiode 2020 bis 2025

Herrn Sebastian Kaul

als Schriftführer zu bestellen.“

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig diese Bestellung.

zu TOP 1.8
Bestellung eines 2. stellvertretenden Schriftführers für den Rat
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22262-21)

Dem Rat der Stadt liegt folgendes Schreiben der Verwaltung vor:
„… gem. § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) i.V.m. §§ 29 und 33 der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen ist über die im Rat und in den Ausschüssen gefassten Beschlüsse eine Niederschrift zu fertigen. Diese wird vom Vorsitzenden / von der Vorsitzenden, einem vom Rat der Stadt zu bestimmenden Ratsmitglied und vom Schriftführer / von der Schriftführerin unterzeichnet.

Für den Rat schlage ich Ihnen vor, für die Ratsperiode 2020 bis 2025

Herrn Mirko Korkus

als 2. stellvertretenden Schriftführer zu bestellen.“

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig diese Bestellung.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

zu TOP 2.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
(Drucksache Nr.: 22100-21)

Die Sitzungsleitung wird auf Bm Schilff übertragen.

Zur Sitzung stehen den Ratsmitgliedern (mittels Gremieninformationssystem bzw. in gedruckter Form) alle Unterlagen einschließlich Gesamtergebnisplan 2022 und Gesamtfinanzplan 2022, Entwurf der Haushaltssatzung 2022, Neuverteilung konsumtive Mittel der Bezirksvertretungen ab 2022 und Neuverteilung investive Mittel der Bezirksvertretungen ab 2022 zur Verfügung.

Oberbürgermeister Westphal spricht zur Einbringung des Haushalts.

Der Haushaltsentwurf wird von StD/StK Stüdemann eingebracht.

Die Rede von OB Westphal ist als Anlage 1 und die Rede von StD/StK Stüdemann als Anlage 2 der Niederschrift beigefügt.

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Entwurf des Haushaltsplanes 2022 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2023 bis 2025 mitsamt dem Haushaltsplan des Treuhandvermögens Grabpflegelegate zur Kenntnis und überweist diese zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse und Bezirksvertretungen. Die Gremien behandeln den Haushaltsplanentwurf 2022 entsprechend der Beratungsfolge.

Im Anschluss an die Beratungen ist die Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2022 durch den Rat der Stadt am 16.12.2021 vorgesehen.

Zum Abschluss des Tagesordnungspunktes wird die Sitzungsleitung an OB Westphal abgegeben.

3. Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Mobilität, Infrastruktur und Grün

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In O 101 - Kronprinzenstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: I. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung, Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Ergebnis der verwaltungsinternen Beteiligung, II. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung, III. Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21668-21)

Zur Ratssitzung liegt eine korrigierte Fassung einer zunächst versandten Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Mobilität, Infrastruktur und Grün (AKUSW) vor, die sich durch die Korrektur erledigt hat:
AKUSW, 15.09.2021:

Korrektur:
Im Nachgang zur AKUSW-Sitzung stellte sich heraus, dass es sich bei der folgende Bitte aus dem BuNB um einen Übermittlungsfehler handelte, also zu der o. a. Vorlage so nicht geäußert wurde. Tatsächlich gehört diese Bitte des Beirates zu TOP 4.18 der AKUSW-Sitzung am 15.09.2021 (BPlan In O-206 – An der Buschmühle –DS Nr.: 21903-21), wo dieser Aspekt bei der Beratung auch mit berücksichtigt wurde.
Zur Sitzung erfährt der Ausschuss von folgenden Ergänzungswünschen des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB):

Der BUNB nimmt die Vorlage am 14.09. zur Kenntnis und bittet darum, den städtebaulichen Vertrag um folgende Aspekte zu ergänzen:

- Entsiegelung der überzähligen Parkplätze
- nach Möglichkeit Verzicht auf fossile Brennstoffe
- Versickerung des Oberflächenwassers
- Ausbau der vorhandenen Photovoltaikanlage
- Einrichtung von Ladestationen für E-Autos

Frau Rm Sassen beantragt, diese Wünsche des BuNB der Verwaltung als Prüfauftrag mitzugeben.

Der Ausschuss stimmt diesem Antrag zu.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, dem ergänzten Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen.“
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. hat das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung, der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und des verwaltungsinternen Beteiligungsverfahren zum Bebauungsplan In O 101 - Kronprinzenstraße - geprüft und beschließt den Empfehlungen der Verwaltung wie in der beigefügten Abwägungstabelle (Abwägung der Stellungnahmen) dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634, FNA 213-1) i. V. m. §§7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. beschließt, der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In O 101 - Kronprinzenstraße - des Bebauungsplanes die aktualisierte/modifizierte Begründung vom 15.07.2021 beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

III. beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In O 101 - Kronprinzenstraße - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 16.09.2020 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 12 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungen, als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 13a i. V. m. § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.


zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 150 – Burgweg –;
I. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung;
II. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange;
III. Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Ev 150 –Burgweg– (erneute Öffentlichkeitsbeteiligung)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21684-21)

Den Ratsmitgliedern liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus seiner Sitzung am 15.09.2021 vor:
„Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Eving vom 08.09.2021:

Die SPD-Fraktion stellt den mündlichen Antrag, dass in der Jakobstraße bei zur Verfügung stehenden städtischen Grundstücken Wohnungsbau entsteht.

Die Bezirksvertretung Eving stimmt dem mündlichen Antrag der SPD-Fraktion einstimmig zu.
Die Bezirksvertretung Eving empfiehlt dem Rat einstimmig unter Berücksichtigung des oben genannten Zusatzes (SPD-Antrag) den Beschluss laut Vorlage zu fassen.

AKUSW, 15.09.2021:
In Kenntnis der Empfehlung der BV Eving empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen.
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. nimmt das Ergebnis der nach § 3 Abs. 2 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 150 – Burgweg- zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 / SGV. NRW. 2023).
II. hat das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 150 - Burgweg - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie in der beigefügten Anlage 4 dieser Beschlussvorlage dargestellt zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 und § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
III. stimmt den geänderten Festsetzungen des Bebauungsplanes Ev 150 – Burgweg – und der geänderten Begründung vom 12.07.2021 zu und beschließt die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes mit der Begründung vom 12.07.2021 (Öffentlichkeitsbeteiligung).
Rechtsgrundlage:
§ 4a Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB.

zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 190 - Einzelhandelssteuerung westlich Provinzialstraße -
hier: Beifügung der Begründung vom 16.03.2021, II. Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21201-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt,

I. die Begründung vom 16.03.2020 dem Bebauungsplan Lü 190 – Einzelhandelssteuerung westlich Provinzialstraße – beizufügen,
Rechtsgrundlage
§ 13 und §§ 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. S. 3634/FNA 213-I) in Verbindung mit § 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
II. den Bebauungsplan Lü 190 – Einzelhandelssteuerung westlich Provinzialstraße – für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.
Rechtsgrundlage
§ 13 Abs. 2 Nr. 2 sowie § 10 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

zu TOP 3.4
Bauleitplanung; Bebauungsplan Mg 165 - Westlich Erlenkamp - I.Entscheidung über Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit, II. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, III. Beifügung einer Begründung, IV. Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18162-20)

Den Ratsmitgliedern liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus seiner Sitzung am 15.09.2021 vor:
„AKUSW, 15.09.2021:

Zur Sitzung erhält der Ausschuss folgende Information aus dem Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB):

Der BUNB lehnt bei zwei Enthaltungen die Vorlage ab.
Der Beirat hält die Fläche für grundsätzlich erhaltenswert auf Grund ihrer Bedeutung für das Stadtklima, für den Wasserhaushalt und für den Artenschutz.

Herr Wilde erläutert hierzu, dass man sich in einem Bebauungsplanverfahren befinde, wo im Rahmen der Umweltprüfung derartige Umweltbelange mit eingestellt und bewertet worden seien. Man rede hier von einem Satzungsbeschluss, wo in der Vorlage selbst (in der Begründung und auch im Umweltbericht) die Dinge ordentliche abgewogen worden seien, die durch den BuNB nun mokiert würden. Von daher fände er es schon erstaunlich, wenn man das Thema aufgrund einer solchen allgemeinen Begründung hier nicht beraten würde. Er appelliere daher an den Ausschuss, heute eine Empfehlung abzugeben..

Herr Rm Adam schlägt vor, sich den Ausführungen von Herrn Wilde anzuschließen und heute eine Empfehlung zur Vorlage abzugeben.

Herr Rm Waßmann teilt mit, dass seine Fraktion sich den Einwendungen des BuNB nicht anschließen könne, da es sich um allgemeine Totschlagargumente handele und seine Fraktion somit heute der Vorlage zustimmen könne.

Frau Rm Sassen deklariert aufgrund der Bedenken aus dem BuNB weiteren Beratungsbedarf ihrer Fraktion und bittet darum, die Vorlage heute ohne Empfehlung weiterzuleiten.

Herr Rm Kowalewski schließt sich diesem Wunsch an und verweist zusätzlich auf die Bedenken der unteren Bodenschutzbehörde auf Seite 25 der Vorlage.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die Angelegenheit aufgrund des deklarierten Beratungsbedarfs ohne Empfehlung weiter.“
Zudem liegt dem Rat der Stadt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 22.09.2021 (Drucksache Nr.: 18162-21-E1) vor:
„… der Beirat der Unteren Naturschutzbehörde (BUNB) hat in seiner Sitzung am 14.09.2021 die Verwaltungsvorlage abgelehnt.
Die Bezirksvertretung in Mengede hat die Vorlage mehrheitlich beschlossen, der Ausschuss für Klimaschutz Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat in seiner Sitzung am 15.09.2021 daraufhin die Vorlage ohne Beschluss an den Rat der Stadt weitergegeben.
Der Beschluss des BUNB lautet wie folgt:
Der Beirat lehnt unter zwei Enthaltungen die Vorlage ab.


Der Beirat hält die Fläche für grundsätzlich erhaltenswert auf Grund ihrer Bedeutung für das Stadtklima, für den Wasserhaushalt und für den Artenschutz.

Hierzu teile ich Folgendes mit und bitte, dieses bei der Beschlussfassung am 23.09.2021 zu berücksichtigen:
Es ist beabsichtigt im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes kurzfristig für eine als notwendig erachtete Schaffung von Wohnraum im Sinne der Wohnbauflächenentwicklung in Dortmund zu schaffen. Die Ziele werden im kommunalen Wohnkonzept aus dem Jahre 2009 entsprechend definiert und hier umgesetzt. Die gerade im Gremiengang befindliche Fortschreibung des „Kommunalen Wohnkonzeptes 2021“stellt die Entwicklung des Marktes unter den veränderten Rahmenbedingungen dar und trägt dieses Konzept mit. Das Planverfahren wurde mit Unterstützung des Grundstückseigentümers durchgeführt. Hierbei handelt es sich um einen leistungsfähigen und -willigen Investor. Daher ist davon auszugehen, dass eine zeitnahe Wohnraumentwicklung erfolgt.

Es handelt sich zudem um eine unbebaute Fläche im Innenbereich, welche sich in das prägende Gesamtbild des Wohnumfeldes nach Art und Maß der Bebauung einfügt. Der aktuelle Flächen-nutzungsplan stellt diesen Bereich als Wohnbaufläche dar. Die Vorgaben zu einer qualitäts-orientierten und bedarfsgerechten Baulandentwicklung die sich aus den „Handlungsempfehlungen für die zukünftige Wohnbauflächenentwicklung“ und dem „Entwicklungsbericht zur zukünftigen Wohnbauflächen in Dortmund“ wurde Rechnung getragen.

Im Vorfeld der Aufstellung des Bebauungsplanes hat es bereits im Jahr 2000 eine umfangreiche Beteiligung von Anwohnern gegeben, die in Zusammenhang mit den für die gesamte Vogelsiedlung vorgesehenen Maßnahmen (Verkauf von Teilen der Wohneinheiten, Sanierung von Gebäuden, Nachverdichtung auf großen Gartengrundstücken sowie Neubebauung westlich der Straße Erlenkamp) standen. Neben Festlegungen für Flächen östlich Erlenkamp (Gestaltungssatzung, behutsame Nachverdichtung auf Flächen die nach § 34 BauGB zu beurteilen sind) wurden insbesondere auch die Möglichkeiten zur Neubebauung von drei Teilflächen diskutiert. Dazu zählen Freiflächen nördlich und südlich der Straße Schwalbenbrink sowie Grabelandflächen östlich der Straße Erlenkamp, die unmittelbar an die Bahnanlagen anschließen.

Die damals betrachteten Flächen wurden unter ökologisch-grünordnerischen Gesichtspunkten beurteilt, was dazu führte, dass das Planverfahren zunächst nur noch für die Flächen westlich der Straße Erlenkamp weitergeführt wurde. Für diese Flächen wurden zahlreiche städtebauliche Varianten entwickelt und insbesondere eine erhebliche Reduzierung der Bauflächen südlich Schwalbenbrink zugunsten des Erhalts wesentlicher Teile der feuchten Brachfläche vorgenommen.

Mit Wiederaufnahme des Verfahrens im Jahr 2012 wurde das Verfahren nochmals reduziert und lediglich auf einer straßenbegleitenden Fläche südlich der Straße Schwalbenbrink / westlich Erlenkamp beschränkt, folgt aber grundsätzlich weiter der Zielsetzung durch die Schaffung von Planungsrecht für den Wohnungsneubau einen Mangel an familiengeeigneten Wohnformen zu verringern.

Beim Plangebiet des Bebauungsplanes Mg 165 handelt es sich um eine Fläche mit überwiegend erheblich veränderten Standort­eigenschaften und erheblichen Störeinflüssen durch die in der Nachbarschaft angrenzenden und die informellen Nutzungen im Plangebiet. Durch die Randlage zu einer grund- und stauwassergeprägten wechselfeuchten Fläche mit teilweise älterem Baumbestand, hebt sich das Plangebiet gegenüber durchschnittlichen innerstädtischen Brachflächen ab, ohne dass ihm innerhalb des gesamtstädtischen Biotopverbundes eine herausgehobene Stellung zuzuweisen ist.

Das gesamte Plangebiet weist eine starke Tendenz zur Verbrachung (inkl. Müllablagerungen) bei gleichzeitig zunehmendem Gehölz- und Neophytenaufkommen auf.

Wasserhaushalt
Zum Umgang mit dem Regenwasser liegt ein entsprechendes Konzept vor, mit dem zum einen das Ziel verfolgt wird, die Wasserstände in der westlich angrenzenden feuchten Brachfläche möglichst wenig zu reduzieren, zum anderen die Option offen gehalten werden soll, langfristig eine gedrosselte Ableitung des Regenwassers in Richtung Oestricher Graben zu realisieren. Dem Konzept zufolge ist eine Anhöhung des Baugebietes wegen des erforderlichen Überflutungsschutzes und zur Erhöhung des Grundwasserflurabstandes vorgesehen. Versickerungsanlagen werden in den drei Wohnhöfen sowie in Form eines Grabens an der westlichen Grenze des Plangebietes entstehen. Die Anlagen in den Wohnhöfen erhalten eine Notableitung in die Mischkanalisation. Für die feuchte Senke westlich des Plangebietes ist in der Entwässerungsplanung ein Notüberlauf in einen Schacht mit Anschluss an die Mischkanalisation vorgesehen.
Umweltbelange und Klima
Zur Vermeidung und Verminderung von negativen Auswirkungen auf den Naturhaushalt werden unter anderem Festsetzungen zur Begrünung der Garagendächer, zur Gestaltung von Vorgartenzonen, zu Einfriedungen und zur Begrünung von Müllcontainerstandorten, zur Reduzierung der Bodenversiegelung und zur Versickerung von Niederschlagswasser getroffen. Ein Einzelbaum wird zum Erhalt festgesetzt.
Die geringfügige Veränderung der geländeklimatischen Bedingungen beschränkt sich auf das Plangebiet. Eine Beeinträchtigung von lufthygienisch-klimatischen Ausgleichsfunktionen entsteht nicht.

Artenschutz
Vor dem Hintergrund fehlender Habitatbestandteile bzw. schlechter Habitatqualität auf den Vorhabenflächen ist eine erhebliche Beeinträchtigung der weitaus meisten im Fachinformationssystem des Landes NRW verzeichneten „planungsrelevanten Arten“ nicht zu erwarten. Außerdem gilt, dass die auf den Vorhabenflächen angetroffenen Biotopstrukturen und somit auch alle theoretisch vorhandenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten planungsrelevanter Arten im räumlichen Zusammenhang weiterhin vorhanden und ökologisch funktionsfähig wären. Die absehbare Rodung von Höhlenbäumen bedarf zeitnah vor Umsetzung der Maßnahme einer erneuten artenschutzrechtlichen Bewertung um Individuen-Verluste zu vermeiden. Auswirkungen auf der Ebene der lokalen Populationen sind jedoch nicht zu erwarten. Näheres ist dem Umweltbericht zu entnehmen.

Es wird deshalb empfohlen, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung gemäß der Verwaltungsvorlage DS 18162-20 zu folgen.“

Rm Kowalewski erklärt für die Fraktion Die Linke+, der Vorlage aus ökologischen Gründen nicht zustimmen zu können. Auch die Art der beabsichtigten Bebauung sei nicht geeignet, dem Wohnungsmangel wirksam zu begegnen. Daher habe der ökologische Gedanke Vorrang.

Rm Sassen (Fraktion B‘90/Die Grünen) dankt für die ergänzende Stellungnahme der Verwaltung. Ihre Fraktion werde sich dennoch aus den gleichen Gründen wie Die Linke+ gegen die Beschlussvorlage entscheiden.

Rm Neumann-Lieven (SPD-Fraktion) begrüßt den Abschluss der Arbeit zu diesem Bebauungsplan. Ihre Fraktion werde zustimmen, da die Förderung unterschiedlicher Wohnsituationen im Stadtgebiet gewünscht ist.

Rm Waßmann (CDU- Fraktion) signalisiert für seine Fraktion Zustimmung und weist darauf hin, dass auch hier geförderter Wohnraum im Einfamilienhausbau realisiert wird.

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU, FDP/Bürgerliste und AfD gegen die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke+ und Die Partei bei Enthaltung von Rm Gülec (BVT) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. hat die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 165 - westlich Erlenkamp - vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 9 der Vorlage zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs.1 GO NRW Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023).
II. hat die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 165 - westlich Erlenkamp - vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 10 der Vorlage zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
III. beschließt, dem Bebauungsplan Mg 165 - westlich Erlenkamp - die aktualisierte Begründung vom 15.07.2021 beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB und § 2 a BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
IV. beschließt den Bebauungsplan Mg 165 - westlich Erlenkamp - für den unter Punkt 1 beschriebenen Geltungsbereich –als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchst. f GO NRW

zu TOP 3.5
Sachstandinformationen zur Standortentwicklung SMART RHINO (ehemaliges HSP-Areal) im Stadtbezirk Innenstadt-West: Beschlusslage der Landesregierung NRW zur zukünftigen Unterbringung der Fachhochschule Dortmund und weitere Planungsschritte
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21702-21)

Der Rat der Stadt nimmt die Sachstandsinformationen zur Kenntnis:

1. Der Rat der Stadt nimmt die Sachstandinformationen der Landesregierung NRW zur zukünftigen Unterbringung der Fachhochschule Dortmund am Standort SMART RHINO zur Kenntnis.

2. Der Rat der Stadt nimmt die weitere Vorgehensweise und aktualisierte Zeitplanung zur Durchführung des städtebaulichen und freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs, zum Partizipationsprozess, zur allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit und zur laufenden Verkehrsuntersuchung im Rahmen von SMART RHINO zur Kenntnis.

zu TOP 3.6
3. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Ausweisung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Lücklemberg“ im Bereich Kirchhörder Straße zwischen südlich Durchstraße und östlich Eddaweg und Änderung der Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Wellinghofen“ südlich Wellinghofer Amtsstraße
hier:
I. Kenntnisnahme des Ergebnisses der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden
II. Beschluss über die 3. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Ausweisung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Lücklemberg“ und Änderung der Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Wellinghofen“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21587-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden geprüft und beschließt, der Empfehlung der Verwaltung wie unter Punkt „2. Beteiligung“ dieser Vorlage dargestellt, zu folgen.
II. Der Rat der Stadt beschließt die 3. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 für die unter Punkt „1. Planinhalt“ dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereiche. Damit wird die 3. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 Bestandteil des Masterplans Einzelhandel 2013 in seiner Funktion als städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB).
Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetztes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist.


zu TOP 3.7
Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 15.11.2018, DS-Nr. 12280-18, Förderantrag mobil.gewinnt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21687-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund hebt seinen Beschluss vom 15.11.2018, DS-Nr. 12280-18, einen Förderantrag für das Modellvorhaben mobil.gewinnt zu stellen, auf.

zu TOP 3.8
Einrichtung einer Schnellbuslinie Datteln – Waltrop – DO-Mengede – Huckarde – Dorstfeld - Technische Universität – Technologiezentrum; Ergänzung des Nahverkehrsplans 2014 beschlossen vom Rat der Stadt am 14.05.2014.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21786-21)

Dem Rat der Stadt liegt die Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus ihrer Sitzung am 15.09.2021 vor:
„Die Fraktion B´90/DIE GRÜNEN hält eine Busverbindung von Nette zum Huckarder Busbahnhof für eine gute Idee. Jedoch kann dafür die Haltestelle an der Brinkmannstraße nicht genutzt werden. Stattdessen müsste eine komplett neue Haltestelle an der Mengeder Straße errichtet werden. Dies ist aus Sicht der Fraktion nicht möglich, da schlichtweg zu wenig Platz dafür vorhanden und kein Bürger-steig vorhanden ist. Es wäre besser die bereits vorhandene Haltestelle am Hallenbad dafür zu nutzen.

Die SPD-Fraktion hält die Einrichtung einer Schnellbuslinie grundsätzlich für eine gute Idee. Allerdings wünscht sie sich die Miteinbeziehung der Haltestelle „Am Schlagbaum“, da dies für Menschen aus Groppenbruch nützlich wäre.

Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit den gemachten Anmerkungen die vorliegende Information zum Schnellbuskonzept zur Kenntnis zu nehmen und eine Ergänzung des Dortmunder Nahverkehrsplanes mit einer Schnellbuslinie Datteln – Waltrop – DO-Mengede – Dorstfeld – Technische Universität – Technologiezentrum sowie die Abwicklung durch DSW21 gemeinsam mit der Vestischen Straßenbahnen GmbH, zu beschließen.“

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die vorliegende Information zum Schnellbuskonzept zur Kenntnis und beschließt eine Ergänzung des Dortmunder Nahverkehrsplanes mit einer Schnellbuslinie Datteln – Waltrop – DO-Mengede – Dorstfeld – Technische Universität – Technologiezentrum sowie die Abwicklung durch DSW21 gemeinsam mit der Vestischen Straßenbahnen GmbH.

zu TOP 3.9
Erneuerung der zentralen Umspann- und Schaltanlage im Versorgungsbereich Kirchhörde
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20326-21)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Planungsabsichten der DONETZ GmbH zur Erneuerung der Umspann- und Schaltanlage in Kirchhörde zur Kenntnis.

zu TOP 3.10
Informationen zum Stand des Verfahrens des Regionalplans Ruhr sowie zum Siedlungsflächenmonitoring Ruhr 2020 (ehem. Flächeninformationssystem Ruhr (ruhrFIS))
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21880-21)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zum Verfahren des Regionalplans Ruhr sowie zum Siedlungsflächenmonitoring Ruhr 2020 zur Kenntnis.

zu TOP 3.11
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (INSEKT) Brackel 2030+
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21595-21)

Der Rat der Stadt setzt die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – ab.

zu TOP 3.12
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (INSEKT) Innenstadt-Ost 2030+
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21596-21)

Der Rat der Stadt setzt die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – ab.

zu TOP 3.13
Novelle des Städtebaurechts 2021
Gesetz zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21679-21)

Der Rat der Stadt nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.14
Förderprojekt Emissionsfreie Innenstadt
hier: Fahrradhäuser in der City
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21613-21)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus der Sitzung am 15.09.2021 vor:

„Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün vom 07.09.2021:

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 01.09.2021 (Drucksache Nr. 21613-21)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West möchte berücksichtigt wissen, dass man bei der Auswahl der Plätze deren Charakter berücksichtigt. Als Beispiel wird hier der Platz von Hiroshima genannt, zu dem Ihres Erachtens die Aufstellung eines Fahrradhauses nicht passt. Weiterhin wird gebeten, hier explizit den Markt betreffend, auf die Plätze für Lastenfahrräder zu achten.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt mehrheitlich mit 15 Ja Stimmen (B90/Die Grünen, SPD, CDU, die Linke, FDP, die PARTEI) gegen 1 Nein Stimme (AfD) dem Rat der Stadt Dortmund folgendes zu beschließen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen des Förderprojektes „Stadtluft ist (emissions-)frei – Dortmunds Einstieg in eine emissionsfreie Innenstadt“ die geänderte Vorgehensweise der Teilmaßnahme C3.2 Radhaus am Rathaus und beauftragt die Verwaltung mit der Vergabe eines Gestaltungs- fadens und der Durchführung einer Machbarkeitsstudie für überdachte Fahrradhäuser an fünf Standorten in der City.

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag vom 06.09.2021 (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache Nr. 21613-21-E1)

…..die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags zur geänderten Vorgehensweise bezüglich des Radhauses am Rathaus sowie der Durchführung einer Machbarkeitsstudie für überdachte Fahrradhäuser:

1. Die Anzahl der Stellplätze in den jetzt dezentral zu planenden überdachten, bzw. geschlossenen Fahrradabstellanlagen wird deutlich (auf 50 – 100 Plätze pro Abstellanlage) erhöht.
Dies gilt insbesondere für die Standort Olpe und Friedensplatz.
2. Bei den Planungen der zukünftigen Abstellanlagen sollen vor allem erweiterbare Lösungen berücksichtigt werden.
3. Die Verwaltung prüft die Ausweisung von Fahrradabstellplätzen in zusätzlich zu errichtenden Fahrradabstellanlagen und die mögliche Nutzung von Tiefgaragen/Parkhäusern.
4. An der Zielzahl von 1.000 Fahrradbügeln in der Stadt, definiert in dem 1000-Fahrradbügel-Programm der Emissionsfreien Innenstadt, wird festgehalten.

Begründung:
erfolgt mündlich

AMIG, 07.09.2021:
Herr Rm Frank teilt mit, dass die CDU-Fraktion der Vorlage zustimmen kann. Zudem stellt er folgenden mündlichen Antrag: Die CDU-Fraktion bittet um Aufstellung von Überwachungskameras zum Schutz vor Diebstahl und Sachbeschädigungen.

Nach intensiver Diskussion schlägt Herr Wilde vor, die Beschlussvorlage dem Rat der Stadt Dortmund mit folgender Ergänzung zu empfehlen:

Die vorgeschlagenen Standorte werden so effektiv wie möglich genutzt.

Zudem wird Herr Wilde prüfen lassen, ob die Einrichtung weiterer Stellplätze möglich ist. Auch soll an den vorgeschlagenen Standorten das realisiert werden, was unter städtebaulichen, gestalterischen und technischen Gesichtspunkten möglich ist.

Man einigt sich darauf, sowohl den mündlichen Antrag der CDU-Fraktion als auch den o.a. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in die nächste Sitzung des Ausschusses zu vertagen.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) folgenden, ergänzten Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen des Förderprojektes „Stadtluft ist (emissions-)frei – Dortmunds Einstieg in eine emissionsfreie Innenstadt“ die geänderte Vorgehensweise der Teilmaßnahme C3.2 Radhaus am Rathaus und beauftragt die Verwaltung mit der Vergabe eines Gestaltungsleitfadens und der Durchführung einer Machbarkeitsstudie für überdachte Fahrradhäuser an fünf Standorten in der City.
Ergänzung:
Die vorgeschlagenen Standorte werden so effektiv wie möglich genutzt.

AKUSW, 15.09.2021:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen schließt sich der Empfehlung des AMIG mit der dortigen Ergänzung zur Vorlage einstimmig an.“

Rm Thomas (AfD-Fraktion) kritisiert die Abwanderung von Geschäften. Er hält den Parkraum in der Innenstadt für sehr wichtig und sieht im Radverkehr sowie ÖPNV keine hundertprozentige Alternative dazu. Daher lehne seine Fraktion die Vorlage ab.

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der AfD-Fraktion folgenden ergänzten (fett/kursiv) Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen des Förderprojektes „Stadtluft ist (emissions-)frei – Dortmunds Einstieg in eine emissionsfreie Innenstadt“ die geänderte Vorgehensweise der Teilmaßnahme C3.2 Radhaus am Rathaus und beauftragt die Verwaltung mit der Vergabe eines Gestaltungsleitfadens und der Durchführung einer Machbarkeitsstudie für überdachte Fahrradhäuser an fünf Standorten in der City.
Ergänzung:
Die vorgeschlagenen Standorte werden so effektiv wie möglich genutzt.

zu TOP 3.15
Förderprojekt Emissionsfreie Innenstadt
hier: Förderung der Elektromobilität im Taxiverkehr
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21560-21)

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund hebt Punkt 1 des Ratsbeschlusses vom 14.05.2020 (DS-Nr. 16316-19) zur Durchführung der Teilmaßnahme A3.2 (Digitalisierung der Taxenvorfahrt) im Rahmen des Förderprojektes „Stadtluft ist (emissions-)frei – Dortmunds Einstieg in eine emissionsfreie Innenstadt“ auf.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen des Förderprojektes „Stadtluft ist (emissions-)frei – Dortmunds Einstieg in eine emissionsfreie Innenstadt“ die Durchführung der veränderten Teilmaßnahme A3.2 (Förderung der Elektromobilität im Taxiverkehr) mit einer Gesamtsumme von 130.000 € in dem Haushaltsjahr 2022 und beauftragt das Vergabe- und Beschaffungszentrum (FB 19) mit der Durchführung der Vergabeverfahren und ermächtigt die Verwaltung, den Zuschlag auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.

zu TOP 3.16
Förderprojekt Emissionsfreie Innenstadt: Maßnahme "Fahrradbügel" - Beschlusserhöhung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20809-21)

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen des Förderprojektes „Stadtluft ist (emissions-)frei – Dortmunds Einstieg in eine emissionsfreie Innenstadt“ die Fortführung der Teilmaßnahme C3.1 Fahrradbügel mit einer Erhöhung des Investitionsvolumens von 300.000 € auf 549.000 € in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 und beauftragt das Vergabe- und Beschaffungszentrum (FB 19) mit der Durchführung der Vergabeverfahren und ermächtigt die Verwaltung, den Zuschlag auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.
Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt zudem gemäß § 83 Abs. 2 i. V. m. § 85 GO NRW eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung zur Umsetzung der Maßnahme in Höhe von 337.000,- € im Haushaltsjahr 2021 zu Lasten des Haushaltsjahres 2022.

zu TOP 3.17
Kommunales Wohnkonzept Dortmund 2021
Einbringung
(Drucksache Nr.: 21690-21)

Rm Gülec (BVT) macht darauf aufmerksam, dass laut der Antidiskriminierungsstelle des Bundes jeder 3. Mensch mit Zuwanderungsgeschichte Diskriminierungen bei der Wohnungssuche erfährt. Diese Diskriminierungen basierten zumeist auf Herkunft, Religion oder auch auf fremd klingenden Namen. Ihm fehlt im vorgelegten Konzept die Bekämpfung der Diskriminierung bei der Wohnungssuche. Daher möchte er dieses Thema im Wohnkonzept aufgenommen wissen.

Die Vorlage „Kommunales Wohnkonzept Dortmund 2021“ (Drucksache Nr.: 21690-21) wird vom Rat der Stadt Dortmund eingebracht.
zu TOP 3.18
Wohnungsmarktbericht 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21602-21)

Rm Helferich (AfD-Fraktion) stellt die Ergebnisse des Wohnungsmarktberichtes in Zusammenhang mit der Aufnahme von Geflüchteten.

Rm Garbe (AfD-Fraktion) geht auf die Steigerung von Baupreisen und die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank ein. Er fordert diverse Maßnahmen, die aus seiner Sicht den Hausbau verbilligen.

Rm Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) erklärt, die von Rm Garbe geforderten Maßnahmen sind nicht in einem Stadtrat klärbar, denn hier sei nicht der Platz für den Bundestagswahlkampf. Den Beitrag des Rm Helferich kritisiert er, indem die Ausspielung von Gruppen innerhalb der Gesellschaft aufzeigt.

Rm Kowalewski (Fraktion Die Linke+) übt Kritik an der Instrumentalisierung von Notlagen für politische Zwecke.

Rm Reuter (Fraktion B‘90/Die Grünen) zeigt sich darüber erfreut, dass Dortmund eine wachsende Stadt ist. Dies ist u.a. auch zuwanderungsbedingt. Daher ist es wichtig, für diese Menschen genau wie für Menschen mit geringem Einkommen Wohnraum zu schaffen.

Rm Neumann-Lieven (SPD-Fraktion) stellt heraus, dass Dortmund für die wirtschaftliche Stärke auch Zuwanderung benötigt. Diese Aspekte, gepaart mit entsprechendem Wohnraum, bedingen einander.

Rm Waßmann (CDU-Fraktion) ist verwundert, dass die AfD das Thema im Rat nutzt, sich aber nicht an der inhaltlichen Diskussion dazu im Ausschuss beteiligt hat.
Dem Bericht sind Möglichkeiten zur Entzerrung des Marktes entnehmbar. Daraus ergeben sich seines Erachtens Aufgaben für die Zukunft.


Der Rat der Stadt nimmt den Wohnungsmarktbericht 2021 zur Kenntnis.

zu TOP 3.19
Stadterneuerung Dortmund Nordstadt:
Verlängerung der Frist für die Durchführung der Sanierung (Berichtigung DS.-Nr. 17416-20)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21845-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Frist für die Durchführung der Sanierung in dem, durch die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Nordstadt-Programm“ im Stadtbezirk Innenstadt-Nord in der Stadt Dortmund vom 18.02.1991, förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Nordstadt-Programm" bis zum 30.06.2023 zu verlängern.

zu TOP 3.20
Sanierung Wasserturm Lanstroper Ei, 2. Bauabschnitt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21564-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Fortsetzung der Sanierung des Wasserturms in Grevel (Lanstroper Ei) mit der Ausführung des 2. Bauabschnittes mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 1.206.450,- €.
Mit der Sanierung wird erst nach Zustimmung der Fördergeber begonnen.
zu TOP 3.21
Neubau einer Dreifach-Sporthalle an der Konrad-von-der-Mark-Schule sowie Abbruch der bestehenden Sporthalle (Hörde 1) - hier: Anpassung der Investitionskosten
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 21548-21)

Der Rat der Stadt genehmigt einstimmig folgende Dringlichkeitsentscheidung:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit nachfolgendem Inhalt:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Mehrbedarf von 1.400.000 € für den Neubau einer Dreifach-Sporthalle an der Konrad-von-der-Mark-Schule sowie den Abbruch der bestehenden Sporthalle (Hörde 1).

2. Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt zur Umsetzung der Maßnahmen gemäß § 83 Abs. 2 i. V. m. § 85 GO NRW eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 1.400.000 € im Haushaltsjahr 2021 zu Lasten des Haushaltsjahres 2022.

zu TOP 3.22
Zukünftige Entwicklung im Veranstaltungsbereich Westfalenhallen - Grundsatzbeschluss zur Verbindung zwischen den Hallen 3 und 4 sowie Bau einer neuen Fuß- und Radwegerampe westlich des Eissportzentrums zu den Rosenterrassen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19863-21)

Dem Rat der Stadt liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 19863-21-E3) vor:
„Die Haftung von Gemeinderatsmitgliedern
Bezüglich der Frage, was passiert, wenn der Weg an mehr als 30 Tagen geschlossen werden muss, ist festzuhalten, dass die Vorlage keine Beschränkung auf 30 Tage vorsieht.
Punkt 3 der Beschlussvorlage besagt, dass notwendige temporäre Schließungen anlässlich größerer Messen/Veranstaltungen in den Westfalenhallen möglich sind.
Das sei nach aktuellen Stand an bis zu 30 Tagen der Fall.
Dem ersten Satz ist zu entnehmen, dass notwendige temporäre Schließungen möglich sind. Das bedeutet, der Weg kann temporär geschlossen werden, wenn es nötig ist.
Eine konkrete Festlegung auf eine bestimmte Anzahl an Tagen ist dort nicht normiert. Auch S. 2 besagt nur, dass das im Zeitpunkt der Erarbeitung der Beschlussvorlage an 30 Tagen im Jahr der Fall sein kann. Die Anzahl der Tage kann aber variieren und die Zahl von 30 Tagen auch überschreiten.

Hinsichtlich der Haftung von Ratsmitgliedern sieht § 43 IV GO NRW unter den dort genannten Voraussetzungen ausdrücklich eine Haftung der Ratsmitglieder für Schäden, die die Gemeinde infolge von Ratsbeschlüssen erleidet, vor.
Ratsmitglieder haben ein öffentliches Amt im Sinne von Art. 34 GG inne; Die Gemeinde haftet daher im Außenverhältnis nach § 839 BGB für die in Ausübung des Mandates verursachten Schäden (vgl. NJW 1981, S. 2122).

Der § 43 IV GO NRW kennt drei Tatbestände:
· a) die vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung
· b) die Mitwirkung an einem Beschluss trotz Befangenheit und
· c) die Aufgabenbewilligung ohne Deckung

Es kommt dabei nicht darauf an, ob die Stimme des jeweiligen Ratsmitgliedes ausschlaggebend war oder nicht.
Somit kann sich ein Ratsmitglied auch nicht darauf berufen, dass Einstimmigkeit oder eine große Mehrheit den Beschluss herbeigeführt hat. Die Zustimmung zu dem rechtswidrigen Ratsbeschluss begründet seine Haftung.
Auch die Tatsache, dass ihren Beschlüssen ohne Umsetzung durch den Oberbürgermeister keine Außenwirkung zukommt, lässt eine Haftung nicht entfallen (vgl. Die Haftung von Gemeinderatsmitgliedern nach § 43 IV NRWGO, in NVwZ 2017, 1829).
Die Notwendigkeit einer Vollzugshandlung ändert nichts an der Ursächlichkeit des Ratsbeschlusses, da eine kumulative Kausalität den Zurechnungszusammenhang nicht ausschließt.
Auch die unterbliebene Beanstandung durch den Oberbürgermeister führt nicht zu einer Haftungsfreistellung, sondern lediglich zu einer Gesamthaftung im Innenverhältnis.

§ 43 IV GO NRW setzt weiter voraus, dass die Schäden durch einen Ratsbeschluss entstanden sind. Es muss sich um einen förmlichen Ratsbeschluss handeln, der in einer Ratssitzung gefasst wurde und auf ein Wirksamwerden nach außen gerichtet ist.
Die Ratsmitglieder haften dann als Gesamtschuldner nach § 421 BGB, da sie jeder gegenüber ihrer Kommune verpflichtet sind, denselben Schaden wieder gutzumachen (vgl. Die Haftung von Gemeinderatsmitgliedern nach § 43 IV NRWGO, in NVwZ 2017, 1829).

In dem vorliegenden Fall liegt aufgrund der Vorlage der Verwaltung positive Kenntnis bei den Ratsmitgliedern über das Bestehen der Gefahrenquelle vor.
Somit besteht ein persönliches Haftungsrisiko der Ratsmitglieder gegenüber der Gemeinde, wenn es zu einem Schaden kommt.
Als Sorgfaltsmaßstab gilt hier der eines pflichtgetreuen durchschnittlichen Gemeindevertreters, der sich rechts- und sachkundig machen muss.
Somit müssen Ratsmitglieder wohl nicht die Kenntnis eines ausgebildeten Verwaltungsbeamten haben, aber sich mit den Materien und Vorlagen, die sie beraten und entscheiden müssen, befassen. Grundsätzlich können sie sich auf die Verwaltungsvorlage verlassen.
Anders ist der Fall, wenn die Vorlage der Verwaltung offenkundig mängelbehaftet oder den Ratsmitgliedern bekannt ist, dass andere Fachbehörden einen gegenteiligen Standpunkt vertreten (vgl. Die Haftung von Gemeinderatsmitgliedern nach § 43 IV NRWGO, in NVwZ 2017, 1829).

Zudem können sich Mandatsträger auch strafrechtlich haftbar machen.
Eine Straftat kann u.a. durch das Unterlassen einer vom Gesetz geforderten Handlung begangen werden.
Strafrechtliche Verantwortlichkeit kann sich daher u.a. aus dem Unterlassen von Entscheidungen im Zusammenhang mit der Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht, in Bezug auf die von der Gemeinde zur Benutzung durch Dritte bereitgestellten öffentlichen Sachen, ergeben.
Dabei muss eine sogenannte Garantenpflicht im Sinne von § 13 I StGB bestehen.
Ein Hauptanwendungsfall für eine Garantenpflicht bilden die Verkehrssicherungspflichten, die vornehmlich darauf gerichtet sind, dass der Verpflichtete bestimmte Gefahrenquellen zu beherrschen hat (vgl. Brüning, Die Haftung der kommunalen Entscheidungsträger, 2. Auflage, Rn. 191).
Wenn kommunale Amtsträger sowie Rats- und Ausschussmitglieder die Eigentümerpositionen der Gemeinde mit allen Rechten und Pflichten ausüben, so sind sie auch dazu verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Stadt ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommt (vgl. s.o ).
Grundsätzlich muss sich jedes Mitglied des Gesamtorgans aufgrund des Wesens der Kollegialentscheidung dessen Entscheidung dann zurechnen lassen (vgl. Brüning, Die Haftung der kommunalen Entscheidungsträger, 2. Auflage, Rn. 201).“
Außerdem liegt den Ratsmitgliedern folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke+ (Drucksache Nr.: 19863-21-E6) vor:

„… die Fraktion DIE LINKE+ bittet darum, den nachstehenden Ergänzungsantrag zum Thema „Fuß- und Radwegeverbindung durch das Westfalenhallengelände“ zur Beschlussfassung zu stellen.

Beschlussvorschlag

1) Der Rat nimmt die Beschlüsse des Beirates für Nahmobilität zur Kenntnis, der die Radwegeverbindung als eine wichtige Route im Dortmunder Radwegeplan ansieht.

2.1) Der Rat fordert die Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH auf, die im Pachtvertrag und im Erbbaurechtsvertrag mit der Stadt Dortmund vereinbarte Pflicht zur Aufrechterhaltung der Fuß- und Radwegeverbindung auch weiterhin umzusetzen.

2.2) Der Rat fordert die Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH auf, die im Pachtvertrag und im Erbbaurechtsvertrag mit der Stadt Dortmund verankerten Verkehrssicherungspflichten für den Fuß und Radweg wahrzunehmen.

2.3) Der Rat fordert die Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH auf, die gutachterlich festgestellten Sicherheitsmängel abzustellen und eine gefahrenfreie Nutzung des Fuß- und Radweges sicherzustellen. In diesem Zusammenhang soll eine Umgestaltung der fraglichen Be- und Entladezone geprüft werden. Sichtbeschränkungen sind aufzuheben.

2.4) Der Rat fordert die Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH im Rahmen der allfällig anstehenden Umbaumaßnahmen auf, eine weitgehende Verlegung der Logistikverkehre sowie der Be- und Entladung für den Messebetrieb an anderer Stelle zu organisieren und somit Fuß-/Radverkehr auf der einen Seite und Be- und Entladung auf der anderen Seite zu entzerren.

Begründung erfolgt mündlich“


Der Rat der Stadt setzt die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – ab und überweist die Angelegenheit aufgrund der notwendigen fachlichen Diskussion in die Fachausschüsse Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün.

zu TOP 3.23
Änderung der Erneuerungsziele im Straßenbeleuchtungsvertrag 2017-2024
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21625-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,

1. die Anzahl der im Vertragszeitraum zu erneuernden Laternenmasten von 10.500 Stück auf 8.800 Stück zu reduzieren und
2. die Anzahl der im Vertragszeitraum zu erneuernden Leuchten von 24.600 Stück auf 30.500 Stück zu erhöhen.

zu TOP 3.24
Beirat Nahmobilität: Neuberufung von Mitgliedern für die Ratsperiode 2020 – 2025
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21669-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Rm Gülec (BVT) bei Enthaltung der Fraktionen von AfD und Die Partei folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt für die laufende Ratsperiode (2020 – 2025) die Nachberufung des stimmberechtigten Mitglieds Frau Janina Welsch (Fuss e.V. Fachverband Fußverkehr Deutschland, Ortsgruppe Dortmund) des Beirats Nahmobilität.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt außerdem, die Stadteltern Dortmund als stimmberechtigte Organisation für den Beirat Nahmobilität zu benennen und für die laufende Ratsperiode (2020 – 2025) Herrn Sebastian Otten und Herrn Ernst Bültmann (Stellvertretung) als stimmberechtigte Mitglieder des Beirats Nahmobilität zu berufen.

zu TOP 3.25
Brückenbauwerk Lange Straße BW 281 über die DB
hier: Sachstand und Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, Planungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20305-21)

Den Ratsmitgliedern liegt die Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 16.09.2021 vor:
„Dem AFBL liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) aus der öffentlichen Sitzung vom 07.09.21 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 01.09.2021 (Drucksache Nr. 20305-21)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West merkt an, dass der Einbau von Messstellen nicht notwendig und zu teuer ist, und man bei der Koordination der Baustelle weitere, sich in der Nähe befindlichen Baustellen berücksichtigen soll, damit die Gesamtlage insgesamt gut abgestimmt ist.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt bei einer Enthaltung (AfD) einstimmig dem Rat der Beschlussvorlage zu folgen.

Die PARTEI stellt zu TOP 3.1.1 folgenden Antrag:

Betreff: Änderungsantrag zum Brückenbauwerk Lange Straße BW 281 über die DB

Die Stadt Dortmund hat nach akribischer mehrjähriger Prüfung festgestellt, dass die Brücke zwischen der Lange Straße Nr. 149 und Nr. 153 neu gebaut werden muss. Obwohl die Brücke von überschaubarer Größe ist, plant man die Fertigstellung nicht früher als 2029 ein. Um diese Zeit des Leidens unter Schwerlastverkehr und Staus für die Anwohner*innen, Schulkinder des Kreuz- und Unionviertels sowie der dort Arbeitenden zu verkürzen, schlägt die Fraktion Die PARTEI folgenden Beschleunigungsplan zur Empfehlung durch die Bezirksvertretung Innenstadt-West vor:

1 Der Rat der Stadt nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung und das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung in der Frage Sanierung/Erneuerung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Planung eines Ersatzneubaus.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Leistungen zur Planung des Abrisses und Neubaus der Brücke Lange Straße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 415.000,00 Euro beim Technischen Hilfswerk zu beauftragen.

Begründung:
Bei der Brücke handelt es sich um ein Bauwerk überschaubaren Ausmaßes. Trotzdem möchte die Stadt für die Planung und Umsetzung weitere acht Jahre einplanen. Dies deutet auf eine ziemliche Überforderung hin.

Das Technische Hilfswerk wiederum hat Erfahrung mit der Entsorgung von maroden Brücken und dem schnellen Ersatzbau. Ein Warmabriss könnte hier sehr schnell z.B. mit Unterstützung durch die Bundeswehr durchgeführt werden. Bahnschienen und umliegende Gebäude müssten
selbstverständlich erhalten bleiben.

Als Ersatzbau könnten zwei Dornier Faltfestbrücken (je Fahrtrichtung eine) innerhalb einer Stunde aufgebaut werden. Mit einer jeweiligen Traglast von 110 Tonnen sollte auch der Schwerlastverkehr wieder dort fahren können. Optisch stehen die Faltbrücken dem jetzigen Bauwerk in nichts nach.
Inklusive einer Terminabsprache mit der Deutschen Bahn sollte das Vorhaben innerhalb von drei Monaten machbar sein unter der Voraussetzung, dass der Hersteller zwei Brücken auf Lager hat bzw. kurzfristig herstellen kann. Der Preis für die Brücken war leider kurzfristig nicht zu ermitteln, dürfte jedoch eher unter den Kosten eines Standardbaus liegen.

Ersatzweise könnte ein anderes externes Planungsbüro beauftragt werden.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West lehnt den Antrag mit einer Ja Stimme (die PARTEI), drei
Enthaltungen (Die Linken, AfD) und 12 Nein Stimmen (B90/Die Grünen, SPD, CDU, FDP) mehrheitlich ab.
AMIG, 07.09.2021:
Unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West und Priorisierung der Variante B empfiehlt der AMIG dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:
-s. Beschlussvorschlag-

Der AFBL folgt der o. g. Empfehlung AMIG und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, unter Einbeziehung der o. g. Empfehlung des AMIG und Priorisierung der Variante B, dem Beschlussvorschlag wie in der Vorlage dargestellt, zu folgen.“

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:



1. Der Rat der Stadt nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung und das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung in der Frage Sanierung/Erneuerung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Planung eines Ersatzneubaus.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Leistungen zur Planung des Abrisses und Neubaus der Brücke Lange Straße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 415.000,00 Euro zu beauftragen.

Die derzeit geschätzten Gesamtkosten des Vorhabens belaufen sich einschließlich der Planungskosten in Höhe von 415.000,00 Euro auf ca. 2.800.000,00 Euro.

Die Finanzierung der Planungsleistungen erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der neu eingerichteten Investitionsfinanzstelle 66W01202014703 - Lange Str. – Brücke - mit folgenden Auszahlungen (Finanzposition 780 810):

Haushaltsjahr 2022: 20.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 100.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 100.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2025: 100.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2026: 95.000,00 Euro
Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.

3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Umsetzung der Variante B und die Einrichtung von 1,0 vzv. Planstelle mit Stellenplan 2022 sowie die Stellenbesetzung im Vorgriff auf den Stellenplan 2022. Die Planstelle soll nach Entgeltgruppe 12 Fg2 TVöD (AT/ING) bewertet werden.

zu TOP 3.26
Umbau der Sölder Straße, Beschlusserhöhung der Straßenbaumaßnahme
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21603-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt, das für die Umgestaltung der Sölder Straße inklusive Lichtsignalanlage beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 715.000,00 Euro um 675.000,00 Euro auf 1.390.000,00 Euro zu erhöhen.

Die Finanzierung der Umgestaltung der Sölder Straße erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus der Investitionsfinanzstelle 66A01202014666 - Umbau Sölder Straße – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2021 1.390.000,00 Euro

Die Investition in die Umgestaltung der Straße bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2022, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 15.810,00 Euro.

Die Gesamtaufwendungen für den Neubau der Eisenbahnüberführung Sölder Straße/Vellinghauser Straße betragen weiterhin 6.165.555 Euro (2.795.555 Euro DB und 3.370.000 Euro Stadt Dortmund). Die Aufwendungen der DB erhöhen sich von 2.400.000 Euro um 395.555 Euro auf 2.795.555 Euro. Eine Ausweitung der Aufwendungen der Stadt Dortmund erfolgt mit dieser Beschlusserhöhung nicht. Die Finanzierung des Neubaus der Eisenbahnüberführung Sölder Straße/Vellinghauser Straße in Höhe von 3.370.000,00 Euro wird auf dem Kostenträger 6612021B0015 und dem Sachkonto 529 300 abgebildet.

Der Rat der Stadt beschließt die zweckgebundenen Mehrerträge zur Deckung der Mehraufwendungen in 2021 gemäß § 83 GO NRW zu verwenden.

zu TOP 3.27
Stadtbahnentwicklungskonzept
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20397-21)
Dem Rat der Stadt liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen. Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus der Sitzung am 16.09.2021 sowie das darin enthaltene Schreiben der Verwaltung vom 06.09.2021 (Drucksache Nr.: 20397-21-E7) vor:
„Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist in seiner Sitzung am 17.06.21 der Empfehlung des AKUSW gefolgt und hat die Befassung der Angelegenheit in die heutige Sitzung vertagt.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt erneut die Vorlage mit folgenden Empfehlungen vor:

Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 04.05.21:
Die BV Aplerbeck bittet den Rat der Stadt Dortmund / empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit 11 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung (Mitglied der CDU), das Stadtbahnentwicklungskonzept (Drucksache Nr. 20397-21) mit den folgenden Maßgaben zu beschließen:

Allgemein zur Vorlage
Zu Nr. 3 Weiteres Vorgehen zur Fortschreibung des SEK, 1. Spiegelstrich
Die Fortschreibung des Stadtbahnentwicklungskonzepts muss die bisher nicht realisierten Maßnahmen aus dem vorhandenen Konzept von 2008 nicht nur überprüfen und aktualisieren, sondern grundsätzlich neu bewerten. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis der Maßnahmen kann sich unter den heutigen Rahmenbedingungen und dem aktuellen Wissen um die Auswirkungen des Klimawandels neu und anders als 2008 darstellen. Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stärkt die Notwendigkeit, alte Beschlüsse grundlegend auf den Prüfstand zu stellen. Dies kann auch dazu führen, im Konzept von 2008 vorgesehene Maßnahmen ersatzlos zu streichen und andere Maßnahmen neu aufzunehmen.

Zum Sachstandsbericht
Zu Nr. 5 Ausblick
Neu: Die U47 soll bis zum DB-Haltepunkt Aplerbeck-Süd (mit Halt am DB-Haltepunkt Aplerbeck) weitergeführt werden. Die Verlängerung dient insbesondere der Schaffung intermodaler Verknüpfungspunkte Stadtbahn – Zug an den beiden zusätzlichen Haltepunkten und würde die Attraktivität des ÖPNV wesentlich steigern, z.B. durch weitere schnelle Verbindungen in die Innenstadt und die umliegenden Orte. Diese Maßnahme ist von der örtlichen Politik wiederholt gefordert worden.
Zu Nr. 5, TOP 5.1.2 Verlängerung Overgünne
Die Planung für die Verlängerung der Linie U41 soll die Strecke über die Overgünne hinaus bis zur Busenbergstraße in Berghofen umfassen. Dort ist auch die Möglichkeit eines P+R Platzes gegeben. Es muss dabei eine vollständig neue Wirtschaftlichkeitsbewertung dieser Maßnahme erfolgen, die den veränderten Rahmenbedingungen gerecht wird.
Zu Nr. 5, TOP 5.1.5 Verlängerung Flughafen
Die weiteren Arbeiten an der Planung sollen gestoppt werden. Eine solche Erweiterung würde im Wesentlichen nicht den Dortmunder*innen zu Gute kommen, sondern lediglich den Touristen die Erreichung des mit Mitteln der Bevölkerung subventionierten Flughafens bequemer machen. Darauf hat die örtliche Politik wiederholt hingewiesen. Die dafür vorgesehenen Mittel und Kapazitäten können nicht nur in die Planung zur Verlängerung der U41 bis Berghofen (s.o.), sondern auch in die von uns vorgeschlagenen Verbesserung der U47 umgelenkt werden.
Zu Nr.5, TOP 5.2 Mögliche weitere Streckenergänzungen / Maßnahmen
Die U47 soll zwischen den Haltepunkten Allerstrasse und Schürbankstraße zweigleisig ausgebaut werden. (Die Argumentation zum Ausbau der U43 in Nr. 5.2.6 gilt auch hier.) Der Ortskern Aplerbeck könnte auf diese Art zuverlässiger bedient werden, als das bei dem derzeitigen unfallträchtigen Betrieb möglich ist. Der stärkere Verkehr infolge des Vollanschlusses der Marsbruchstraße an die B1 unterstreicht diese Notwendigkeit.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat mit 11 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung (Mitglied der CDU), den Sachstandsbericht zum Stadtbahnentwicklungskonzept 2008 zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung mit der Fortschreibung und den o. g. Ergänzungen zu beauftragen.
Die Gesamtaufwendungen zur Beauftragung der gutachterlichen Leistungen in Höhe von 200.000,00 Euro fallen unter dem Kostenträger 6612092A0018 und dem Sachkonto 529 300 an.
Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 04.05.21:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt einstimmig mit folgendem Zusatz dem Rat der Stadt Dortmund, nachstehenden Beschluss zu fassen:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost legt Wert darauf, den aktuellen Sachstand zum barrierefreien Haltestellenausbau und der städtebaulichen Integration der 3 Haltestellen der U 43 im Stadtbezirk Innenstadt-Ost zu erhalten. Der Sachstand soll die Planungen und den Umsetzungstermin der Haltestellen beinhalten. Diese Informationen der Verwaltung sollen auch dem Rat der Stadt Dortmund bis zur Beschlussfassung der Vorlage am 24.06.21 vorliegen.


Beschluss
Der Rat nimmt den Sachstandsbericht zum Stadtbahnentwicklungskonzept 2008 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Fortschreibung.
Die Gesamtaufwendungen zur Beauftragung der gutachterlichen Leistungen in Höhe von 200.000,00 Euro fallen unter dem Kostenträger 6612092A0018 und dem Sachkonto 529 300 an.

Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 05.05.2021:
Die Fraktion B´90/DIE GRÜNEN erklärt, dass der Stadtbezirk Mengede zweimal Erwähnung findet. Zum einen unter Punkt 5.2.4 (Verlängerung der Strecke der U47 in Nette) und unter Punkt 5.2.7 (Verlängerung des Fußgängerweges durch eine Brücke in Obernette). Beim letzten Punkt besteht das Problem darin, dass der Landwirt, dem der betreffende Acker gehört, diesen nicht verkaufen möchte. Daher bietet es sich an, das Problem mit einer Unterführung zu lösen. Bei der Verlängerung der Strecke der U47 würde die neu geplante Strecke durch den Grill in Westerfilde führen bzw. hätte das Ausweichen eine sehr spitze Kurve zur Folge. Das ist insgesamt nicht umsetzbar. Die Zustimmung zur Vorlage kann die Fraktion daher nur für die Projekte, die den Dortmunder Süden betreffen, geben. Darüber hinaus unterstützt die Fraktion selbstverständlich die Planung und den Bau von P+RParkplätzen, hält es aber für wichtig, zunächst die bereits beschlossenen P+R-Parkplätze, wie zum Beispiel für die Wenemarstraße, umzusetzen.

Die Fraktion DIE LINKE/DIE Partei merkt an, dass in Obernette die Erweiterung für den Energiecampus benötigt wird und daher sinnvoll wäre.

Die Fraktion B´90/DIE GRÜNEN weist darauf hin, dass es hier nur um den geplanten Bahnübergang geht.

Die CDU-Fraktion findet die Entlastung des Knotenpunktes in Obernette grundsätzlich gut, gibt zu bedenken, dass die Verlängerung der Bahnstrecke auch mehr Verkehr ins Wohngebiet bringt und kein Gewinn für die Anbindung von „Knepper“ ist.

Die FDP hält eine Anbindung der Richterstraße für wichtig. Die CDU-Fraktion stimmt dem Vorschlag zu. Die SPD-Fraktion hält den Busverkehr für ausreichend.

Der Vorsitzende schlägt vor, über die beiden Punkte separat abzustimmen und als entsprechende Anmerkung beizufügen.

Anmerkung:
Bei Punkt 5.2.4 des Sachstandsberichts zur Vorlage wird die Empfehlung mehrheitlich bei einer Enthaltung (Frau Petri / Fraktion B´90/DIE GRÜNEN) abgelehnt.
Bei Punkt 5.2.7 des Sachstandsberichts zur Vorlage wird die Empfehlung mehrheitlich bei vier Enthaltungen (FDP, Fraktion DIE LINKE/DIE Partei und Herr Martens /CDU-Fraktion) abgelehnt.


Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede nimmt den Sachstandsbericht zum Stadtbahnentwicklungskonzept 2008 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, mit Ausnahme der Punkte 5.2.4 und 5.2.7 des Sachstandsberichts zur Vorlage und unter Berücksichtigung der Anmerkung, die Verwaltung mit der Fortschreibung zu beauftragen.
Die Gesamtaufwendungen zur Beauftragung der gutachterlichen Leistungen in Höhe von 200.000,00 Euro fallen unter dem Kostenträger 6612092A0018 und dem Sachkonto 529 300 an.
Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 11.05.2021:
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen weist darauf hin, dass die Haltestelle der U 41 in Benninghofen nahe am Ortskern sein soll.

Beschluss
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde lehnt die Vorlage ab.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund zu beschließen:

Der Rat nimmt den Sachstandsbericht zum Stadtbahnentwicklungskonzept 2008 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Fortschreibung.
Die Gesamtaufwendungen zur Beauftragung der gutachterlichen Leistungen in Höhe von 200.000,00 Euro fallen unter dem Kostenträger 6612092A0018 und dem Sachkonto 529 300 an.

Abstimmungsergebnis: mit 2 Ja-Stimmen (Linke und Grüne), 4 Enthaltungen (SPD und Grüne) und 7 Gegenstimmen abgelehnt
Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 02.06.2021:
Die Fraktion Bündnis90/die Grünen geben folgende Bemerkungen zu Protokoll:
Die Anbindung des geplanten Smart Rhino-Geländes an den ÖPNV hat zwei neuralgische Punkte: Die Anbindung an den S-Bahnhof "Dortmund-Dorstfeld" und fehlende direkte Verbindung an den Dortmunder Hauptbahnhof. Die vorgeschlagene H-Bahnverbindung erscheint als Lösungsmöglichkeit ungeeignet, da sie einerseits nicht die benötigten Kapazitäten während der Rush hour für die Verbindung Dortmund-Dorstfeld zu Smart Rhino zur Verfügung stellen kann, andererseits keine integrative Lösung zum vorhanden ÖPNV-Netz darstellt sowie die Anbindung zum Hauptbahnhof vernachlässigt. Von daher regt die Fraktion der Grünen an, die Machbarkeit einer Straßenbahnverbindung von der Straßenbahnhaltestelle "Hafen" über Smart Rhino zur Haltestelle "Dortmund-Dorstfeld" zu prüfen (Vorteile: direkte Anbindung durch die U47/U49-Linien an den Hauptbahnhof und an Dortmund- Dorstfeld, hohe Flexibilität der Kapazitäten in Stoßzeiten und Integration in das bestehende ÖPNV-Netz).

Die SPD Fraktion äußert zu dem Tagesordnungspunkt:
Die SPD Fraktion Innenstadt-West empfiehlt auch die Untersuchung der Anbindung des zu bebauenden HSP- Geländes und des Hafens mit einer H-Bahn über den Turmbahnhof Dorstfeld hinaus zur Universität.
> Sowohl von als auch zur FH und Uni muss für die zukünftigen (auch studentischen) Bewohner von Dorstfeld, Unionviertel und Smart Rhino eine attraktive Anbindung ihres Wohngebiets gewährleistet sein.

> Für die geplante Entwicklung des Hafenquartiers mit zT hochqualifizierten Büroarbeitsplätzen und Bildungseinrichtungen wäre die Verbindung zu den Bibliotheksstandorten und dem Technologiezentrum ebenfalls sinnvoll.
> Eine direkte Stadtbahnanbindung ist nicht geplant. Deshalb sollte die H-Bahn als modernes und flexibles Verkehrsmittel ohne großen Flächenverbrauch mitgeplant werden. Außerdem würde sie eine attraktive Kurzstreckenverbindung als Panoramafahrt, die nicht alle Menschen wieder in den Untergrund zwingt, bieten.
> Eine gute Anbindung an die anderen Verkehrsmittel und damit auch an den Hauptbahnhof wäre mit der vorgesehenen Linienführung gewährleistet.
> Die direkte Verbindung zur Uni spart außerdem Technikkosten ein, weil der dort dann erneuerte Wartungsbetrieb mitbenutzt werden kann.

Die Partei Die Linke möchte protokolliert wissen:
Oben bleiben auf der Erde! Es fehlen Zielvorgaben wie der Anteil des ÖPNV insgesamt erhöht werden kann. Ebenso fehlen Alternativen zu unterirdisch geführter Gleisführung und der H-Bahn, auch anderer Fahrzeuge z.B. Oberleitungsbusse. Eine H-Bahn kann bestenfalls im 10-Minuten-Takt 600 Fahrgäste pro Richtung transportieren, eine Stadtbahn dagegen 1800. Die einseitige Priorisierung der H-Bahn lehnen wir ab, ebenso die Trassenführung der Stadtbahn unter der Erde. Die H-Bahn ist nicht in das übrige Verkehrssystem integriert. Der überwiegende Teil der geplanten H-Bahn-Strecke wird als Parallelverkehr geplant – als Konkurrenz zu den bereits gut ausgebauten Strecken oder vorhandenen Buslinien. Vorhandene Gleise z.B. auf dem Gebiet Smart Rhino oder andere gleisgebundene Verkehrsführung werden nicht in Betracht gezogen, z.B. H-Bahn-Weiterführung bis zum Hauptbahnhof. Ebenso fehlt eine Kosten-Nutzen-Analyse im Vergleich zur oberirdischen Gleisführung. Bekanntlich ist der Bau von oberirdischen Trassen erheblich kostengünstiger, auch im Unterhalt. Ebenso fehlt ein Vergleich beim einer Bau H-Bahn oder oberirdischer Gleisführung wieviel CO² freigesetzt wird.Die Vorlage sollte Beirat Nahmobilität beraten werden.
Die CDU Fraktion möchte die Vorlage in Gänze unverändert empfehlen.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich mit 15 Stimmen (Bündnis90/Die Grünen, SPD, Die Linken, Die PARTEI, AfD) gegen 3 Stimmen der CDU Fraktion, unter Berücksichtigung der gemachten Bemerkungen den folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat nimmt den Sachstandsbericht zum Stadtbahnentwicklungskonzept 2008 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Fortschreibung.
Die Gesamtaufwendungen zur Beauftragung der gutachterlichen Leistungen in Höhe von 200.000,00 Euro fallen unter dem Kostenträger 6612092A0018 und dem Sachkonto 529 300 an.
Weiterhin liegt dem AFBL folgende Empfehlung Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 08.06.21 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung Bezirksvertretung Innenstadt-Ost (Sitzung vom 04.05.2021) (Drucksache Nr.: 20397-21)
s. o.
Hierzu liegt vor Empfehlung Bezirksvertretung Aplerbeck (Sitzung vom 04.05.2021) (Drucksache Nr.: 20397-21)
s.o.
Hierzu liegt vor Empfehlung Bezirksvertretung Mengede (Sitzung vom 05.05.2021) (Drucksache Nr.: 20397-21)
s.o.
Hierzu liegt vor Empfehlung Bezirksvertretung Hörde (Sitzung vom 11.05.2021) (Drucksache Nr.: 20397-21)
s. o.
Hierzu liegt vor Empfehlung Bezirksvertretung Innenstadt-West (Sitzung vom 02.05.2021) (Drucksache Nr.: 20397-21)


AMIG, 08.06.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) vertagt die Befassung mit der gesamten Angelegenheit auf seine nächste Sitzung.

Hierzu liegt vor Schreiben der Verwaltung (Drucksache Nr.:20397-21-E1):
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.:20397-21-E6):

…die Fraktion BÜNDNIDS 90/DIE GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:

Die Verwaltung wird aufgefordert, bei der Fortschreibung des Stadtbahnentwicklungskonzepts die bisher nicht realisierten Maßnahmen aus dem vorhandenen Konzept von 2008 nicht nur zu überprüfen und zu aktualisieren, sondern auch das Kosten-Nutzen-Verhältnis in Hinblick auf die Belange des Klimaschutzes grundsätzlich neu zu bewerten und die Maßnahmen entsprechend zu priorisieren.
Dies kann auch dazu führen, im Konzept von 2008 vorgesehene Maßnahmen ersatzlos zu streichen und andere Maßnahmen neu aufzunehmen.

Zudem bitten wir die Verwaltung, folgende Ergänzungen und Anregungen im Rahmen des Stadtbahnentwicklungskonzepts zu berücksichtigen:

Zu 4.2: Weitere aktuelle Maßnahmen in Planung - Herstellung vollständiger Barrierefreiheit

- Es sind barrierefreie Zugänge zu Haltestellen in Mittellage an beiden Enden der Bahnsteige vorzusehen. Dies gilt insbesondere für folgende Haltestellen:
Lippestraße, Funkenburg, Am Zehnthof, Knappschaftskrankenhaus, Geschwister-Scholl-Straße sowie an den geplanten Mittelbahnsteigen in der Oesterholzstraße (U44) und Rheinischen Straße (U43/U44).

- Die Umsetzung der Maßnahmen für die vollständige Barrierefreiheit aller Stadtbahnhaltestellen muss Priorität erhalten.

- Die DSW21 wird gebeten, zur Priorisierung der Maßnahmen die Fahrgastzahlen für alle Haltestellen der Linien U43/U44 darzustellen.

- Die Infrastruktur der Ost-West-Strecke U43/U44 wird an die 2,65 breiten Stadtbahnfahrzeuge (Querschnittsveränderungen) angepasst. Die DSW21 wird in dem Zusammenhang um eine Darstellung gebeten, welche Streckenabschnitte bereits für breitere Fahrzeuge ausgelegt sind.



Zu 4.3.3: H-Bahn – Neue Fahrzeuggeneration
- Die Erweiterung der H-Bahn erfolgt nur in Ergänzung des bestehenden Systems, d.h., es entsteht kein zweiter Inselbetrieb und kein Parallelverkehr zu bestehenden Stadtbahnstrecken oder Strecken des SPNV.

- Vorrangig soll die Verknüpfung vom Campus zur U42 bzw. S5 hergestellt werden.

- Für die H-Bahn wird eine Doppeltraktion analog Sky-Train DUS geprüft.



Zu 5.1.3 Stadtbahnverlängerung Hacheney
Bei der Realisierung der Stadtbahnverlängerung bis zur Godekinstraße soll eine kurze Verlängerung nur bis zur Zillestraße mit untersucht werden.

Zu 5.2.2 Anbindung des neuen Stadtquartiers Smart Rhino
Zusätzlich zum beschriebenen Abzweig der Stadtbahnstrecke der U43/44 auf das Gelände soll auch eine Stichstrecke Hafen – Smart Rhino-Zentrum (– Dorstfeld S) untersucht werden.


- Als Alternative zur vorgeschlagenen H-Bahnverbindung soll eine Stadtbahnverbindung von der Stadtbahnhaltestelle "Hafen" über Smart Rhino zur Haltestelle "Dortmund-Dorstfeld" geprüft werden.


Zu 5.1.5 Erschließung des Flughafengeländes
Vor dem Hintergrund einer möglichen Nachnutzung der Fläche sollte die Trasse der Stadtbahnstrecke zum Flughafengelände gesichert und eine Haltestelle für die Bewohner*innen von Neuasseln (Aplerbecker Straße) vorgesehen werden, evtl. unter Nutzung der ehemaligen Bahntrasse zwischen Marsbruchstraße und Holzwickeder Straße.

Zu 5.2.7 Gleiskreuzung Obernette/Erschließung Energie-Campus
Die Verlegung der Schienen auf die Westseite der Emscherallee wird geprüft. Dazu wird die Emscherallee von vier auf zwei Kfz-Fahrbahnen reduziert.

- Bei einer Umplanung ist sicherzustellen, dass zur Anbindung des Energie-Campus an die Wohnstraßen von Huckarde attraktive und sichere Fuß- und Radwege eingerichtet werden.

Des Weiteren wird die Verwaltung im Rahmen der Fortschreibung um die Prüfung der folgenden Punkte gebeten:

- Erschließung der Entwicklungsfläche Phoenix- West mit einer Stadtbahn

- Verlängerung der U47 in Aplerbeck mindestens zum Bahnhof Aplerbeck, perspektivisch auch zum Bahnhof Aplerbeck Süd.

- Anbindung des S-Bahnhofes Dortmund-Dorstfeld (ggf. im Zusammenhang mit Smart Rhino)

- U44-Strecke zum Borsigplatz über Weißenburger Straße


- Stadtbahnverbindung BO-Langendreer – DO-Lütgendortmund als Verlängerung der am Bahnhof BO-Langendreer S endenden BOGESTRA-Linien von Witten bzw. Bochum.


- Für Korridore, die zur Trassensicherung freigehalten werden, soll die Einrichtung von Radwegen als Zubringer zur Stadtbahn geprüft werden (bike+ride).
AKUSW,16.06.2021:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Befassung mit dieser Angelegenheit auf seine nächste Sitzung im September.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 06.09.21 vor.
die Beschlussvorlage zum Stadtbahnentwicklungskonzept vom 13.04.2021 lag den Gremien im Sitzungslauf April-Juni bereits vor. Für die in dieser Phase bisher eingebrachten Anregungen bedanke ich mich sehr herzlich.

Die Ausschüsse haben die Beratung vertagt, so dass eine Befassung im Rat nun für den 23.09.2021 vorgesehen ist. Ich darf die veränderte Zeitschiene nutzen und Ihnen noch einige ergänzende Hinweise zur Vorlage geben. Diese betreffen das weitere Vorgehen zur Fortschreibung des Stadtbahnentwicklungskonzeptes.

Die Beschlussfassung der aktuellen Vorlage dient der Mittelfreigabe für eine externe Begutachtung, die nach Vorliegen des Beschlusses ausgeschrieben und vergeben werden soll. Die Abstimmung der Ausschreibungsinhalte erfolgt mit allen Projektbeteiligten (Stadt, DSW21/H-Bahn21). Alle Eingaben und Anregungen insbesondere der politischen Gremien, sollen in dieser externen Begutachtung Berücksichtigung finden. Der Auftrag soll deshalb in einem zweistufigen Verfahren bearbeitet werden.

In einem ersten Schritt sollen neben den bereits vorgeschlagenen Maßnahmen aus dem vorliegenden Sachstandsbericht auch alle Eingaben und Anregungen gutachtlich geprüft werden.
Das Prüfverfahren wird unter Berücksichtigung der vergaberechtlichen Prozesse, der Begutachtung selbst sowie der Abstimmung und Aufbereitung der Ergebnisse nach etwa 1, 5 bis 2 Jahre abgeschlossen sein. Die sich daraus ergebenden Ergebnisse werden sodann für die politischen Gremien aufbereitet und zum Beschluss über die weitere zweite Stufe vorgelegt.

In dem dann folgenden zweiten Schritt werden die realisierungswürdigen und ggf. indisponiblen Vorhaben weiter konkretisiert betrachtet und analog dem sog. vereinfachten Standardisierten Bewertungsverfahrens für Maßnahmen des ÖPNV untersucht.

Das Ergebnis des Prozesses der zweiten Stufe wird - erneut nach Abstimmung unter den Projektbeteiligten (Stadt, DSW21/H-Bahn21) - in einer Beschlussvorlage „Stadtbahnentwicklungskonzept 202x“ (Zeitziel abhängig vom Bearbeitungsumfang) zusammengefasst und den Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

Der aktuell vorliegende Beschluss stellt insofern noch keine Priorisierung oder Abstimmung der vorgelegten oder als Anregung zusätzlich eingebrachten Maßnahmen dar.

Ich bitte um Kenntnisnahme und Empfehlung/Beschluss der Vorlage zum Stadtbahnentwicklungskopnzept (Drucksache Nr.: 20397-21).
Außerdem liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 07.09.21 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung Bezirksvertretung Innenstadt-Ost (Sitzung vom 04.05.2021)
- Siehe oben -

Hierzu liegt vor Empfehlung Bezirksvertretung Aplerbeck (Sitzung vom 04.05.2021)
- Siehe oben -

Hierzu liegt vor Empfehlung Bezirksvertretung Mengede (Sitzung vom 05.05.2021)
- Siehe oben -

Hierzu liegt vor Empfehlung Bezirksvertretung Hörde (Sitzung vom 11.05.2021
- Siehe oben -

Hierzu liegt vor Empfehlung Bezirksvertretung Innenstadt-West (Sitzung vom 02.06.2021)
- Siehe oben -

AMIG, 08.06.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün vertagt die Befassung mit der gesamten
Angelegenheit in seine nächste Sitzung.

Hierzu liegt vor Schreiben OB Westphal vom 06.09.2021
- Siehe oben -

Hierzu liegt vor Antrag der SPD-Fraktion (TOP 5.6 der heutigen Tagesordnung) (Drucksache Nr. 22049-21):

… die SPD-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet um Beratung und
Beschluss des folgenden Antrags:

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, eine Machbarkeitsstudie zur Errichtung eines
Stadtbahntunnels Innenstadt Ost (siehe DSW21-Positionspapier „Dortmund mobil 2030“) in Zusammenarbeit mit der DSW21, dem Tiefbauamt und dem Planungsamt in Auftrag zu geben. Die Kosten für die Machbarkeitsuntersuchungen sind bei den Haushaltsberatungen zu berücksichtigen.

Dabei wird die Verwaltung beauftragt, unter anderem Folgendes zu prüfen:

Eine Verbindung zwischen Degginghöfe und der neuen S-Bahn Haltestelle Kronprinzenstraße
Ist es möglich, die Tunnelröhre mit den Linien U45 und U49 zu verbinden? Dabei ist eine weitere Anbindung an die Linie nach Hörde nicht zwingend erforderlich.
Auf welcher Ebene endet die Tunnelröhre am Hauptbahnhof?
Welche innovativen Möglichkeiten, wie z. B. ein Kopfbahnhof auf Ebene der "großen" Schiene, kommen in Frage?
Welche Fördermöglichkeiten kommen in Frage (z. B. durch den VRR)?

Begründung:
Ein weiterer Tunnel kann die sehr stark ausgelastete Tunnelröhre 1 zwischen Märkische Str. und Hauptbahnhof entlasten und bietet höhere Flexibilität bei Großereignissen. Zudem könnten durch diesen neuen Stadtbahntunnel neue Bereiche für die Stadtbahn erschlossen werden. Die Bewohner* innen der Innenstadt Ost könnten hierdurch direkt und ohne Umsteigen an der Kampstraße an den Hauptbahnhof angeschlossen werden. Mit einer weiteren Tunnelröhre könnten insgesamt dieAttraktivität und die Kapazität des ÖPNV-Angebots in Dortmund steigen und die Verkehrswende gefördert werden.

AMIG, 07.09.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt das Schreiben der Verwaltung vom 06.09.2021 zur Kenntnis. Weiter einigt man sich darauf, dass der heute unter TOP 5.6. vorliegende SPD-Antrag (Drucksache Nr. 22049-21) ebenso wie alle bereits vorliegenden Empfehlungen aus den Bezirksvertretungen in dem anstehenden Begutachtungsprozess berücksichtigt werden sollen. Aufgrund weiteren Beratungsbedarfes leitet der Ausschuss heute die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt weiterhin folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:
die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Der Beschlussvorschlag der Vorlage Stadtbahnentwicklungskonzept (Drucksache Nr. 20397-21) wird wie folgt ergänzt:

Im Rahmen der Begutachtung und Fortentwicklung des Stadtbahnentwicklungskonzeptes werden auch alle Vorschläge der DSW21 aus dem Positionspapier "Dortmund.Mobil 2030" geprüft, soweit sie in der Vorlage nicht ohnehin enthalten sind.


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 15.09.21 vor:
Hierzu liegt vor Schreiben der Verwaltung (Drucksache Nr.:20397-21-E4):
Siehe oben!

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.:20397-21-E6):
Siehe oben!

Hierzu liegt vor Schreiben der Verwaltung vom 06.09.2021 (Drucksache Nr.:20397-21-E7):
Siehe oben!

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün vom 07.09.2021:
Siehe oben!

AKUSW, 15.09.2021:
Herr Rm Stieglitz führt zum SPD-Antrag aus dem AMIG an, dass es sicherlich klar sei, dass man für diese starke Achse von Hörde zum Bahnhof einen zweiten Weg für suche. Es gäbe aber auch das Problem, dass man von Körne, Wambel, Brackel, Asseln nicht zum Hauptbahnhof komme. Wenn man also eine Tunnellösung finden wolle, dann sollte man hierbei also auch eine Einfädelung von Osten perspektivisch berücksichtigen. Alternativ hierzu bitte er um Prüfung eine oberirdischen Führung hierzu über die Straßenzüge: von Hörde kommend über B1, Semerteichstraße, Güntherstraße, Geschwister-Scholl-Straße weiter Richtung Bahnhof.

Herr Rm Waßmann empfiehlt die Angelegenheit heute mit allen eingebrachten Ideen auf den Weg zu bringen. Darüber hinaus würde seine Fraktion sich, neben dem Stadtbahnthema, auch über eine verstärkte, Betrachtung der Busthematik (Ringbus.Ideen etc.) freuen, da diese im Kontext zu diesem Themenfeld gehöre. Weiter erwarte man seitens des Gutachters oder der Verwaltung auch einen Negativausschluss, zu den Szenarien, welche nicht realisierbar wären.

Herr sB Jääskeläinen bittet um Prüfung des Themas „Selbstfahrende Rufbusse“, welches in anderen Städten bereits realisiert worden sei und die Stadt Dortmund langfristig schneller nach vorne bringen würde. Zum Thema „Tunnel“ bitte er einmal auszurechen, wie viele Diesel-Busse man für den Bau eines Meters Tunnel für wie viele Jahre fahren lassen könne. Man müsse sich vor Augen halten wie viel CO2 hierbei ausgestoßen würde. Insbesondere bitte er auch um Berücksichtigung der Menschen, die früher bei der Fahrt noch aus dem Fenster schauen konnten, was bei einer Tunnellösung nicht mehr gegeben wäre.

Herr Rrm Kowalewski erinnert an die Prüfaufträge zum Thema Stadtbahnentwicklung von vor zwei Jahren und bittet Verwaltung hierzu um Stellungnahme.

Frau Rm Rudolf bittet darum, dass der Gutachter die Maßnahmen aus dem SPD-Antrag (siehe Empfehlung des AMIG) ganz genau prüfe und mal schaue, welche Hürden der Realisierung entgegenstehen könnten (z. B. die Verknüpfung zum bestehenden Netz). Sie betont weiter, dass dieser Antrag für ihre Fraktion eine hohe Priorität habe und man sich daher freuen würde, wenn die Begutachtung nicht so lange dauern würde. Sie habe gehört, dass es etwas 2 Jahre dauern werde. Daher bitte sie bereits nach einem halben Jahr um einen Zwischenbericht.

In Kenntnis des Schreibens der Verwaltung vom 06.09.2021 ist man sich zu den heutigen mündlichen Anregungen, vorliegenden Anträgen und Empfehlungen darüber einig, dass hierüber heute nicht abgestimmt wird sondern diese als Gesamtpaket mit in den Begutachtungsprozess gibt.

Mit diesem Hinweis empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig den Beschluss laut Vorlage zu fassen.
Der AFBL folgt einstimmig der o. g. Empfehlung des AKUSW aus der Sitzung vom 15.09.21 und nimmt den o. g. Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste in das Gesamtpaket für den Begutachtungsprozess auf.“

Der Rat gibt die mündlichen Anregungen, vorliegenden Anträge und Empfehlungen als Gesamtpaket mit in den Begutachtungsprozess, schließt sich einstimmig der Empfehlung des AFBL an und fasst folgenden Beschluss:

Der Rat nimmt den Sachstandsbericht zum Stadtbahnentwicklungskonzept 2008 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Fortschreibung.

Die Gesamtaufwendungen zur Beauftragung der gutachterlichen Leistungen in Höhe von 200.000,00 Euro fallen unter dem Kostenträger 6612092A0018 und dem Sachkonto 529 300 an.

zu TOP 3.28
Zukunftsweisender Umbau von Hauptverkehrsstraßen im Rahmen der Verkehrswende in Dortmund am Beispiel der folgenden Straßen im Stadtbezirk Eving: Bergstraße, Grävingholzstraße und Deutsche Straße
Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 03.02.2021
(Drucksache Nr.: 19256-20)

Der Rat der Stadt setzt die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – ab.

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

zu TOP 4.1
Interkommunales Gewerbegebiet newPark in Datteln
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21700-21)
Dem Rat der Stadt liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 16.09.2021 vor:
„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (AWBEWF) aus der öffentlichen Sitzung vom 08.09.21 vor:
Rm Reppin hinterfragt, warum die Stadt ihre bestehenden Anteile an der Gesellschaft verdoppeln möchte. Derzeit sei nicht absehbar, wie valide sich das Gebiet entwickeln werde.

Auch für Rm Ixkes-Henkemeier ist die Risikoabwägung nicht hinreichend dargestellt, da einerseits von Verlustausgleichszahlungen, Erschließungskosten und Klageverfahren die Rede sei, dem jedoch nur der Vorteilsausgleich der Gewerbesteuer gegenüber stehe. Auch sei nicht klar, warum die Anteile nicht auf die bestehenden Gesellschafter verteilt würden.

sB Brenker stellt dar, dass ihre Fraktion das Projekt auch weiterhin nicht befürworten könne, da es aus ihrer Sicht extrem negative klimatische Auswirkungen habe.

Rm Rüther weist auf die Anmerkung von sB Brenker hin, dass sich die Aussage zur Klimarelevanz ausschließlich auf die Erhöhung der Gesellschaftsanteile, nicht aber auf das Projekt bezieht.

Frau Tiews erläutert, dass die Wirtschaftsförderung viele Anfragen für große Flächen – auch aus dem Logistikbereich – erhalte, die sie nicht bedienen könne. Daher sei es wünschenswert, solche Unternehmen direkt an der Stadtgrenze zu Dortmund unterzubringen, mit dem positiven Nebeneffekt, dass dort auch Arbeitsplätze für Dortmunder*innen geschaffen werden. Einige der bisherigen Gesellschafter wollen aus dem Prozess aussteigen, so dass die Stadt Dortmund vorschlage, deren Anteile zu erwerben, um den Prozess zur Vermarktung der Fläche weiter vorantreiben zu können. In einem weiteren Schritt werde dann für die eigentliche Entwicklung der Fläche eine neue Gesellschaft gegründet. Diese werde sich auch um die Einwerbung von Fördermitteln kümmern und die jeweiligen Eigenbeteiligungen der Anteilseigner festlegen.

Frau Reiter zeigt sich irritiert, dass es Überlegungen gibt, Logistik auf der Fläche anzusiedeln. Genau das sei im bisherigen Verlauf der Planungen immer ausgeschlossen worden, auch vor dem Hintergrund der Qualität zu schaffender Arbeitsplätze.

Rm Reppin merkt an, dass es sich um eine Freifläche handelt. Nach nunmehr zehnjähriger Planungsphase sei es durchaus legitim, dieses Projekt unter den gegebenen Rahmenbedingungen neu zu bewerten. Er bittet darum, die Vorlage durchlaufen zu lassen.

Herr Ehrich stellt klar, dass es sich bei dem Gebiet um eine GI-Fläche zur Ansiedlung großflächiger und innovativer Ideen handelt. Dies sei auch auf der Internetpräsenz deutlich dargestellt. So sei beispielsweise das Thema Batteriefabrik daran gescheitert, dass die Fläche noch nicht entwickelt ist und nun im Saarland entstanden. Sicherlich sei die Entwicklung von Brachflächen sinnvoller, aber dazu müssten sie auch zur Verfügung stehen.

Herr Corzilius ergänzt, dass im Zusammenhang mit den Anfragen für große Flächen die Aussage von Frau Tiews etwas missverständlich gewesen sei. Unter den Anfragen, die die Wirtschaftsförderung erreichen, sind viele Anfragen, die von vornherein schon aufgrund der Größe negativ beschieden werden müssen, auch im Bereich Logistik. Man filtere aber die Anfragen heraus, die sich mit innovativen und zukunftsfähigen Produktionsarbeitsplätzen in Verbindung bringen lassen.

Der Ausstieg der beiden Anteilseigner resultiere daraus, dass diese für die Umwidmung von Kraftwerkstandorten Fördermittel erhalten haben und daher zunächst an dieser Umsetzung interessiert sind.

Für Rm Garbe steht es im Vordergrund, Arbeitsplätze für Dortmund zu schaffen. Es sei bezeichnet, dass die Dortmunder CDU nun Projekte in Frage stelle, die sie früher eindeutig befürwortet habe.

Rm Rüther schlägt vor, die Vorlage durchlaufen zu lassen, damit seitens der Beteiligungsverwaltung bzw. dem Stab Kommunalwirtschaft die offenen Fragen im AFBL beantwortet werden können.

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung lässt die Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen.
Herr Rüther (SPD-Fraktion) erklärt, dass bereits im AWBEWF am 08.09.21, die Frage aufgekommen sei, warum die Anteile nicht auf die bestehenden Gesellschafter verteilt würden. Ebenso habe man eine Abwägung der Chancen und Risiken in der Vorlage vermisst.

Er bittet die Verwaltung dazu um eine Antwort bis zur Ratssitzung.

Der AFBL stimmt dem zu.

Weiterhin nimmt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die o. g. Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung zur Kenntnis

und empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE + und der Fraktion Die Partei, folgenden Beschluss zu fassen:
- s. Beschlussvorschlag -

Den Ratsmitgliedern liegt zudem eine Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 21700-21-E1) vor:
„… auf der Grundlage der von der Wirtschaftsförderung Dortmund zur Verfügung gestellten Informationen nehme ich in Bezug auf die im Betreff genannte Anfrage zu den Risiken und Chancen, die die erhöhte Beteiligungsquote mit sich bringt, wie folgt Stellung:

Wie bereits in der Vorlage zum Ersterwerb der Anteil in 2010 ausgeführt (vgl. DS-Nr.: 16406-09) verfolgt das Projekt „newPark“ das Ziel, auf der LEP-VI-Fläche Datteln/Waltrop ein innovatives Flächenangebot für flächenintensive industrielle Großvorhaben mit besonderer Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes zu schaffen, das aufgrund der Flächenknappheit auf Dortmunder Stadtgebiet nicht mehr bedient werden kann (Verhinderung von Abwanderung bestehender bzw. Ansiedlung von neuen Betrieben)1. Dies soll wiederum zur Schaffung neuer Arbeitsplätze sowie einem höheren Steueraufkommen (insbesondere Gewerbe- und Grundsteuer) in der Region beitragen. Ziel ist es, den newPark als Modellstandort für grüne Innovationen, Energieeffizienz und Ressourcenschonung (Green Tech) sowie digital vernetzte Produktion (Industrie 4.0) zu etablieren.

Die Umsetzung des Projekts erfolgt hierbei in zwei Phasen: der Planungs-/Entwicklungsphase sowie der Umsetzungs-/Erschließungs- und Vermarktungsphase.

Aktuell befindet man sich noch in der Planungs-/Entwicklungsphase, die durch die newPark Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH durchgeführt wird.
Vor dem Eintritt in die folgende Umsetzungs-/Erschließungs- und Vermarktungsphase ist (lt. aktuellem Gesellschaftsvertrag) eine komplette Neufassung des Gesellschaftsvertrags (Neuregelung der Stammkapitalausstattung, Kapitalrücklage und Verlustdeckung) erforderlich. Somit ist vor dem Eintritt in diese Phase (voraussichtlich in 2022) zwingend eine vorherige, erneute Befassung / Beschlussfassung durch den Rat erforderlich! Grundlage des neuen Gesellschaftervertrags wird dann auch eine belastbare Kostenermittlung für die Umsetzung/ Erschließung sein (Aussagen zu den voraussichtlichen Kosten / Aufwendungen, Fördergelder, Einnahmen). Die Stadt Dortmund hat beim Übergang in die Umsetzungs-/Erschließungs- und Vermarktungsphase die Möglichkeit aus dem Projekt „newPark“ auszuscheiden bzw. sich nicht weiter zu beteiligen.

Die o.g. Ratsvorlage bezieht sich somit nur auf den Anteilserwerb an der aktuell bestehenden newPark Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH, die in dieser Form nur noch bis zum Ende der Planungs- und Entwicklungsphase (voraussichtlich in 2022) bestehen wird.

Die Chancen bzw. Risiken, die sich aus dem 15 %-Hinzuerwerb der Gesellschaftsanteile an der newPark Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH (= Planungs- und Entwicklungsphase!) ergeben, stellen sich wie folgt dar:

Chancen:
Durch die Erhöhung der Gesellschaftsanteile der Stadt Dortmund auf dann 30 % wird „die Stimme“/die Einflussnahme der Stadt Dortmund innerhalb der Gesellschaft gesichert, da nicht nur die Stadt Dortmund plant, ihre Beteiligungsquote zu erhöhen. Auch die Stadt Datteln (aktuelle Beteiligung 17,5 %) und der Kreis Recklinghausen (aktuelle Beteiligung 17,0 %) beabsichtigen weitere Anteile zu erwerben. Aktuell ist angedacht, dass die Stadt Datteln die Hälfte des 17 %-Anteil der WiN Emscher-Lippe Gesellschaft zur Strukturverbesserung (Herten) erwirbt und der Kreis Recklinghausen die andere Hälfte. Darüber hinaus steht auch der Anteil der IHK Westfalen i.H.v. 0,5 % im Gespräch, der durch die Stadt Datteln übernommen werden soll.
Hierdurch wird sich die Beteiligung der Stadt Datteln an der newPark GmbH auf insgesamt 27,5 % und des Kreises Recklinghausen auf 26,5 % erhöhen.
Die Gesellschafterversammlung newPark GmbH ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Gesellschafter und mehr als 80 % des Stammkapitals vertreten sind. Mit dem Erwerb der Gesellschaftsanteile von Lünen / Unna baut die Stadt Dortmund ihre Gestaltungsmöglichkeiten in der Gesellschaft aus. Mit einem Gesellschafteranteil (= Anteil am Stammkapital) von 30 % hat die Stadt Dortmund die Möglichkeit, ihre Belange stärker einzubringen.

Risiken:
· Grundsätzlich „haftet“ an dem Lünen-Anteil eine zusätzliche Verlustausgleichsverpflichtung nach § 9 des Gesellschaftsvertrags. Diese ist jedoch begrenzt auf 30% der geleisteten Einzahlungen von Lünen (max. Risiko = 6,5 T€). Da aktuell bis zum Ende der Planungsphase mit keinen Verlusten gerechnet wird, wird das Risiko als gering eingeschätzt.
· Für das Jahr 2022 würde sich der durch die Stadt Dortmund zu leistende Betriebskostenzuschuss um 15 T€ erhöhen.
· Zum Ende des Jahres, in dem die Planungsphase endet, besteht nach § 23 des Gesellschaftsvertrags die Möglichkeit, dass die Stadt ihre Anteile an die Gesellschaft abtritt. Sollte sich die Stadt Dortmund beim Übergang in die Erschließungsphase von dem Projekt „newPark“ trennen wollen, würde für die Stadt Dortmund ein Verlust i.H.d. gezahlten Kaufpreise (35 T€) entstehen.
· Sollte die Gesellschafterversammlung zum Ende der Planungsphase zu der Erkenntnis kommen, dass eine Weiterverfolgung des Projekts „newPark“ nicht wirtschaftlich bzw. umsetzbar sei, und somit eine Auflösung der newPark Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH beschließen, würde sich der Verlust – nach aktuellem Sachstand – ebenfalls max. auf die gezahlten Kaufpreise beschränken (Darlehensforderungen von Lünen/Unna gegenüber der Gesellschaft bestehen nicht).
das maximale Risiko aus dem Hinzuerwerb der Anteile beläuft sich für die Stadt Dortmund – nach aktuellem Sachstand – auf 50 T€ (= gezahlte Kaufpreise zzgl. des in 2022 noch zu leistenden Betriebskostenzuschusses)

Die Chancen bzw. Risiken, die sich aus der möglichen Beteiligung an der „Folgegesellschaft“ (=Umsetzungs-/Erschließungs- und Vermarktungsphase!) ergeben, werden zur gegebenen Zeit (voraussichtlich in 2022) im Rahmen der dann erforderlichen gesonderten Ratsvorlage (s.o.) detailliert dargestellt und zur Beschlussfassung dem Rat vorgelegt.“

Rm Kowalewski erklärt für die Fraktion Die Linke+, der Vorlage nicht zuzustimmen.

Rm Mader begrüßt für die CDU-Fraktion vor dem Hintergrund des Nutzens der dort entstehenden Arbeitsplätze für Dortmund die Vorlage.

Laut Rm Stackelbeck hat sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen immer gegen das Projekt ausgesprochen. Aus ihrer Sicht seien genügend Altflächen vorhanden, dafür müssten keine weiteren Freiflächen verbraucht werden.
Irritiert zeigt sie sich über den Hinweis in der Vorlage, es gäbe keine Klimarelevanz. Natürlich, so sagt sie, handle es sich zunächst um eine reine Finanzbeteiligung. Inhaltlich werden beim newPark Grün- und Ackerfläche in industrielle Nutzung überführt. Damit läge zumindest eine mittelbare Klimarelevanz vor.


Rm Garbe (AfD-Fraktion) befürwortet die Beteiligung vor dem Hintergrund von Arbeitsplätzen auch für Menschen aus Dortmund. Man benötige diese, auch Niedriglohnarbeitsplätze, wenn sie denn angeboten werden. Dann könne, wenn keine anderen Gewerbe entstehen, dort Logistik angesiedelt werden.

Rm Ixkes-Henkemeier (SPD-Fraktion) verweist darauf, es gehe lediglich um die Anteilserhöhung, nicht um eine Disposition des Gewerbegebiets. Inhaltlich lobt sie die vom Ausschuss geforderte und von der Verwaltung erstellte Chance-Risiko-Abwägung. Vor diesem Hintergrund wird ihre Fraktion zustimmen.

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und fasst mit Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, CDU, FDP/Bürgerliste, AfD und Rm Gülec gegen die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke+ und Die Partei folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt stimmt der Übernahme der Gesellschaftsanteile der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH (10 %) und der Stadt Lünen (5 %) an der newPark Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH durch die Stadt Dortmund zu.

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21577-21)

Den Ratsmitgliedern liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 16.09.2021 vor:
„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 31.08.21 vor.

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (ASAG) liegt folgender Antrag der Fraktion B`90/Die Grünen vor:

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags.

Die Verwaltung wird aufgefordert, in Gesprächen mit den zuständigen Stellen (kassenärztliche Vereinigung u.a.) darauf hinzuwirken, dass die Versorgung mit Kinderärzt*innen in Dortmund insbesondere in den Sozialräumen absehbar verbessert wird.

Begründung:
Sachstandsbericht S. 23:
„Im Bereich der medizinischen Versorgung von nicht krankenversicherten Kindern und Jugendlichen bestand auch 2020 das zuvor identifizierte Problem fort: Familien, für die es gelingt, einen Krankenversicherungsschutz herzustellen, finden oftmals keine Kinderarztpraxis für anstehende Untersuchungen und Behandlungen. Die Gründe sind vielschichtig. Die Kinderärzt*innen sind überlastet; viele nehmen keine neuen Patient*innen mehr auf. Die betroffenen Familien werden somit erneut in der Sprechstunde vorstellig und wollen behandelt werden, weil sie keine niedergelassene Praxis finden, die sie als neue Patient*innen aufnimmt. Die Familien befinden sich in einer besonders prekären Situation: trotz des Anspruchs auf ärztliche Leistungen, finden sie keine behandelnden Ärzt*innen. Die Sprechstunden des Gesundheitsamtes sind aber nur für nicht krankenversicherte Kinder und Jugendliche vorgesehen. Im Ergebnis haben die Kinder und Jugendlichen keine ärztliche Versorgung. Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst behandelt deshalb diese Kinder und Jugendlichen mit Krankenversicherungsschutz seit April 2019 so lange weiter, bis sie ins Regelsystem vermittelt werden.“

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (ASAG) nimmt den „Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2021“ zur Kenntnis und stimmt dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich gegen die AfD-Fraktion zu. (Die FRAKTION – Die PARTEI war bei der Abstimmung nicht anwesend.)

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus der öffentlichen Sitzung vom 15.09.21 vor:

AKUSW, 15.09.2021:
Herr Ketzschmar (BuNB) teilt mit, dass der Beirat darum bitte, ergänzend hierzu auch Bildungsangebote im Sinne von BNE und für „grüne Berufe“ aufzunehmen.

Herr Sohn (BPN) merkt kritisch an, dass das Behindertenpolitische Netzwerk hierzu nicht beteiligt worden sei, zumal es unstrittig sei, dass auch behinderte Menschen aus Südosteuropa einwandern würden.

Mit diesen Anmerkungen nimmt der AKUSW den „Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2021“ zur Kenntnis.

Der AFBL nimmt die o. g. Empfehlung des ASAG und des AKUSW zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den „Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2021“ zur Kenntnis.“

Rm Bohnhof (AfD) bemängelt, der Zuzug aus der Europäischen Union, insbesondere aus Bulgarien und Rumänien, belaste zunehmend den Haushalt der Stadt Dortmund und nennt Zahlen aus dem Bericht.

Laut Rm Brunner (Bündnis 90/Die Grünen) zeigt der Bericht die schwierige Lage der EU-Zuwander*innen. Die Pandemie verschärfe die Situation. Sie bemängelt, dass Bund und Land die Förderprogramme auslaufen lassen. Viele Kommunen haben Lösungsansätze erarbeitet, der politische Wille zur Realisierung fehle aber. Sie fordert, alle kommunalen Möglichkeiten zur Verbesserung der Lage der Menschen auszuschöpfen.

Laut Rm Kauch zeichne der Bericht ein differenziertes Bild der Zuwanderung in den Arbeitsmarkt und die Sozialsysteme. Vor diesem Hintergrund fordert er unterschiedliche Maßnahmen für die verschiedenen Zielgruppen. Man müsse gesellschaftliche Gewinne benennen, ohne Schwierigkeiten zu verschweigen.

Rm Helferich (AfD) spricht sich für die Aberkennung der Freizügigkeit in bestimmten Fällen aus.

Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, Schwierigkeiten würden nicht verschwiegen. Dieser Bericht, wie auch die vorherigen Berichte, dokumentiere die Lage öffentlich. Die Berichte werden im Ausschuss stets konstruktiv, offen und vorurteilsfrei erörtert.

Rm Kowalewski (Die Linke+) weist darauf hin, dass es sich lediglich um einen Sachstandsbericht handelt, der eine Grundlage für künftige politische Beschlussfassungen sein soll.

Der Rat der Stadt Dortmund und seine politischen Gremien nehmen den „Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2021“ zur Kenntnis.

zu TOP 5.2
Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2020-2030: Verstetigung der KAUSA-Servicestelle für die Jahre 2022-2025
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21554-21)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaft (AFBL) aus seiner Sitzung am 16.09.2021 vor:
„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 31.08.21 vor:

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:


die Eingliederung von jungen Migranten und Migrantinnen in den Arbeitsmarkt ist ein wichtiger Bestandteil der Integration in unserer Stadt. Bereits 2015 hatte die Arbeitsagentur mehrere Projekte auf die Beine gestellt, um diese Aufgabe zu bewältigen. Hier sei u.a. der „Integration Point“ und „Early Intervention“ genannt. Die KAUSA-Servicestelle hat bisher das Angebot der Arbeitsagentur/Jobcenter ergänzt und unterstützt und konnte u.a. vielen Jugendlichen einen Job vermitteln.
Jobcenter und Arbeitsagentur haben sich in den letzten Jahren dahingehend deutlich weiterentwickelt, so dass auch hier jugendliche Migranten und Migrantinnen besondere Unterstützung bei dem Weg in das Arbeitsleben erfahren. Vor diesem Hintergrund ist die Vorlage bezüglich einer Verstetigung und Ausweitung von KAUSA nicht ausreichend begründet. Daher bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. In welchem Umfang werden die von KAUSA geleisteten Aufgaben nicht vom Jobcenter/Agentur für Arbeit erbracht?
2. Welche in der Vorlage genannten Aufgabenbereiche von KAUSA werden vom Jobcenter/Agentur für Arbeit nicht abgedeckt?
3. Welchen Anteil machen diese Aufgaben am Gesamtarbeitsaufkommen von KAUSA aus?
4. Ist nach einer Ausweitung der Räumlichkeiten künftig eine Ausweitung des Personals zu erwarten?
5. Warum finanziert der Bund das Projekt KAUSA nicht über 2021 hinaus?
6. In 2015 hatte die Arbeitsagentur den „Integration Point“ eröffnet. Ist dieser immer noch ein Bestandteil der Arbeit der Arbeitsagentur?
7. Sind bereits für KAUSA größere Räumlichkeiten gefunden, da in der Vorlage bereits Zahlen für höhere Mieten genannt werden? Falls ja, hat es diesbezüglich bereits verbindliche Absprachen gegeben?
Herr Bahr (CDU-Fraktion) gibt an, dass er die Arbeit gut und lobenswert finde, er aber befürchte, dass hier Doppelstrukturen entstünden. Er bittet darum, die Vorlage in die nächste Sitzung zu schieben und die Fragen seiner Fraktion bis dahin zu beantworten.

Frau Altundal-Köse (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass die KAUSA sehr gute Arbeit mache und ihre Fraktion der Vorlage zustimmen werde. Sie würde gern heute empfehlen und schlägt vor, die Fragen der CDU-Fraktion bis zur Ratssitzung zu beantworten.

Frau Dr. Schmalhorst (Jobcenter) geht auf die Fragen, die das Jobcenter betreffen ein. Ihr sei es wichtig zu betonen, dass KAUSA keine Konkurrenz sei, sondern eine wichtige Ergänzung.
Nach intensiver Diskussion hält der Ausschuss fest, dass man mehrheitlich für die Vorlage sei, heute aber nicht abstimmen wolle.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit lässt die Verwaltungsvorlage durchlaufen und bittet darum, die Fragen bis spätestens zur Ratssitzung am 23.09.2021 zu beantworten

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o. g. Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit (ASAG) zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.“

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 21554-21-E3) vor:
„… die CDU-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit hat in der Sitzung vom 31.08.2021 um Beantwortung verschiedener Fragen zum Thema „KAUSA-Servicestelle“ gebeten. Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (AWBEWF) hat in der Sitzung vom 08.09.2021 mündlich einige weitere Fragen zum Hintergrund ergänzt. Auf einhelligen Wunsch des ASAG sowie des AWBEWF sollen die Antworten dem Rat zur Sitzung am 23.09.2021 vorgelegt werden. Nachstehende Antworten sind in enger Absprache mit dem Jugendberufshaus (Jobcenter/Agentur für Arbeit) entstanden. Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:

Hintergrund: Die KAUSA-Servicestelle wird vom Trägerverein „Unternehmen. Bilden.Vielfalt e.V.“ betrieben und getragen. Sitz des Vereins und der KAUSA-Servicestelle ist in der Münsterstraße 40, Dortmund. Eine Vorstellung der KAUSA-Servicestelle für einen der nächsten Termine des AWBEWF wird gemeinsam mit dem Trägerverein veranlasst.


1. In welchem Umfang werden die von KAUSA geleisteten Aufgaben nicht vom Jobcenter/Agentur für Arbeit erbracht?
Die Servicestelle übernimmt Tätigkeiten außerhalb der gesetzlichen Aufträge der Bundesagentur für Arbeit und des Jobcenters und ist daher in der Form eines Projektes mit sozialem Träger gestaltet. Der Umfang ist dabei nicht näher zu beziffern, siehe auch folgende Frage.

2. Welche in der Vorlage genannten Aufgabenbereiche von KAUSA werden vom Jobcenter/Agentur für Arbeit nicht abgedeckt?
Die Tätigkeiten der Servicestelle KAUSA ergänzen die Handlungsfelder des Jugendberufshauses (JBH) und des Integration Point/EU-Teams zielgruppenspezifisch. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Akquise von Ausbildungsstellen bei migrantischen Betrieben und die damit einhergehenden Matchingprozesse. Gerade die Beratung der Betriebe zu der dualen Ausbildung und deren Ausbildungsaufgaben sowie die sozialpädagogische Beratung können von den Mitarbeitenden im JBH/Integration Point weder in dem Umfang noch in der fachlichen Tiefe geleistet werden. Die Zusammenarbeit des Jobcenters mit der Servicestelle KAUSA ermöglicht den jungen Menschen mit Migrationshintergrund eine ganzheitliche Unterstützung und Betreuung mit dem Ziel der Ausbildungsaufnahme. Gleichwohl kooperieren insbesondere die Mitarbeitenden und Fachteams im JBH eng mit den Partner*innen in der Servicestelle KAUSA und gestalten auch im schulischen Kontext eine gemeinsame Ansprache. Insbesondere die Ansprache von Eltern in Form von Einzelveranstaltungen oder auch Workshops/Seminaren gelingt so.

3. Welchen Anteil machen diese Aufgaben am Gesamtarbeitsaufkommen von KAUSA aus?
Die unter 2. beschriebenen Aufgabenfelder stellen die wesentlichen Gesamtaufgaben und somit auch des gesamten Arbeitsaufkommens der KAUSA-Servicestelle dar.

4. Ist nach einer Ausweitung der Räumlichkeiten künftig eine Ausweitung des Personals zu erwarten?
In der vorliegenden Vorlage ist lediglich das bisherige Personalbudget fortgeschrieben und an das allgemeine Preisniveau angepasst worden. Eine Erweiterung des Personalbudgets über die allgemeine Preissteigerung hinaus oder der Planstellen an sich ist nicht enthalten. Inwiefern sich die Personenanzahl durch Teilung von Budgets/Teilzeitkräfte verändert, liegt im Ermessen des Trägervereins.

5. Warum finanziert der Bund das Projekt KAUSA nicht über 2021 hinaus?
Die bisherige Förderung der KAUSA-Servicestelle erfolgte durch das Programm „Jobstarter plus“ über das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) bzw. das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Die aktuelle Förderperiode endet am 31.12.2021. Ein weiterer Förderaufruf ist bisher nicht veröffentlicht worden und konnte auch nicht in Aussichtgestellt werden. Damit ist die Weiterführung der Servicestelle ab 01.01.2022 nicht mehr gewährleistet. Genauere Gründe liegen aktuell nicht vor.

6. In 2015 hat die Arbeitsagentur den Integration Point eröffnet. Ist dieser immer noch ein Bestandteil der Agentur für Arbeit?
Mit Einsetzen der Flüchtlingskrise 2015/2016 wurde der Integration Point durch die Agentur für Arbeit und das Jobcenter gegründet. Darüber hinaus hat die Agentur für Arbeit auch ein Ankunftszentrum in der Huckarder Strasse auf dem Gelände des BamF eingerichtet, um direkt ankommende Geflüchtete zu Themen des Arbeits- und Ausbildungsmarktes zu informieren. In der letzten Sitzung des ASAG wurde der Bereich Mitte Nord des Jobcenters durch Frau Cziske vorgestellt, zu dem auch das Team Integration Point/EU gehört. Die Agentur für Arbeit hält kein spezialisiertes Personal mehr für die Betreuung und Begleitung von Kund*innen mit Migrationshintergrund im Integration Point als auch im Ankunftszentrum vor, da die dort betreuten Kund*innen nahezu vollständig zum Rechtkreis SGB II gehören. Zudem ist das spezifische Wissen um aufenthaltsrechtliche und integrationsspezifische Prozesse ein Querschnittsthema in allen kundenzentrierten Bereichen des SGB III. Die Kund*innen mit Migrationshintergrund und gerade auch mit Fluchterfahrungen, die nun im SGB II betreut werden, benötigen eine spezifische Unterstützung, die sowohl bei der Gewährung von Leistungen als auch bei der Vermittlung in den Arbeitsmarkt erforderlich und sinnvoll ist. Aus diesem Grunde wird das Team IP/EU weiterhin Bestand haben und der gesamte Bereich Mitte/Nord wird zu Beginn 2022 in die Nordstadt ziehen.

7. Sind bereits für KAUSA größere Räumlichkeiten gefunden, da in der Vorlage bereits Zahlen für höhere Mieten genannt werden? Falls ja, hat es diesbezüglich bereits verbindliche Absprachen gegeben?
Der Trägerverein „UBV e.V.“ hat bereits nach geeigneten Räumlichkeiten gesucht. Aufgrund der unklaren Finanzierung bzw. Zukunft der Servicestelle ist aber noch kein Mietvertrag geschlossen worden. Hintergrund der höheren Mieten sind die zwischenzeitlich gestiegenen Gewerbemieten, sowie der leicht gestiegene Raumbedarf (Einrichtung eines bisher nicht vorhandenen Besprechungs-/Konferenzraumes).“

Rm Gülec (BVT) berichtet, dass die KAUSA-Servicestelle ein wichtiges und wertvolles Instrument bei der Ausbildungsplatzsuche von Jugendlichen mit Migrationshintergrund darstellt. Dort wird sowohl den Jugendlichen Unterstützung gegeben als auch Elternarbeit geleistet. Damit könnten schlussendlich auch Ausbildungsabbrüche vermieden werden. Er spricht sich für die Fortführung aus.

Rm Helferich zählt die Kosten der Fortführung auf. Die Aussagen von Frau Dr. Schmalhorst (Jobcenter) im Ausschuss genügen ihm nicht. Aus seiner Sicht ist es eine exklusive Beratung und diese nicht notwendig. Er meint, wer sich integrieren möchte, könne sich der bisherigen Wege bedienen.

Rm Altundal-Köse (Bündnis 90/Die Grünen) widerspricht Herrn Helferich. Frau Dr. Schmalhorst habe im Ausschuss sehr wohl den ergänzenden Charakter der KAUSA-Servicestelle verdeutlicht. Auch dank solcher Strukturen sei die Jugendarbeitslosigkeit unter 10 Prozent gesunken.

Rm Worth (SPD) schließt sich im Wesentlichen der Vorrednerin an und erklärt, 48 % der in der Servicestelle beratenen Jugendlichen hätten im Anschluss eine Ausbildungsstelle bekommen. Diese Beratungsleistung ist laut Frau Schmalhorst vom Jobcenter so nicht leistbar.

Rm Reppin (CDU) bemängelt die Qualität der Vorlage. Dieser Mangel habe die Nachfragen, welche nun mit dem ergänzenden Schreiben beantwortet sind, erzeugt. Seine Fraktion wird der Vorlage zustimmen.

Der Rat der Stadt fasst mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, Die Partei und Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die KAUSA-Servicestelle befristet auf vier Jahre (2022-2025) zu verstetigen.

zu TOP 5.3
Laienreanimation
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 15.06.2021
(Drucksache Nr.: 21304-21)

Dem Rat der Stadt lag zur Sitzung am 24.06.2021 folgende Überweisung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit (ASAG) aus der Sitzung am 15.06.2021 vor:
„Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme inkl. Antrag der CDU-Fraktion vor:

… die CDU-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 15.06.2021, um Beantwortung der Fragen sowie um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags.

1. Wie viele öffentlich zugängliche, städtische Gebäude und Sportanlagen im Stadtgebiet sind insgesamt mit Defibrillatoren zur Laienreanimation ausgestattet?
2. Welche öffentlich zugänglichen, städtischen Gebäude und Sportanlagen sind mit Defibrillatoren zur Laienreanimation ausgestattet?
3. Wie wird auf vorhandene Defibrillatoren hingewiesen (Hinweisschilder, interaktive Karte, o.Ä.)?

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beauftragt die Verwaltung:

1. Eine flächendeckende und möglichst lückenlose Ausstattung städtischer Gebäude und Sportanlagen mit Defibrillatoren zur Laienreanimation zu prüfen.
2. Dem Fachausschuss die Ergebnisse des Prüfauftrages bis zum 3. Quartal 2021 vorzustellen. Dabei sollen insbesondere folgende Punkte Berücksichtigung finden:
a. Aktuelle Ausstattung städtischer Gebäude und Sportanlagen mit Defibrillatoren zur Laienreanimation unter Angabe des genauen Standortes.
b. Darstellung von „weißen Flecken“ bzw. unterversorgten Bereichen, insbesondere im Innenstadtbereich.
c. Darstellung des finanziellen Aufwandes, der durch eine möglichst lückenlose Ausstattung städtischer Gebäude und Sportanlagen mit geeigneten Defibrillatoren zur Laienreanimation entstehen würde (Erreichbarkeit in max. 3 Minuten).
d. Darstellung des Wartungsaufwandes bei verschiedenen Modellen (Manuelle Wartung, Fernwartung, etc.) inklusive der finanziellen Auswirkungen.

Begründung
Der plötzliche Herztod ist eine der häufigsten Todesursachen in Deutschland: Nach Schätzungen des Deutschen Zentrums für Herz-Kreislauf-Forschung e.V. versterben hieran bundesweit jedes Jahr rund 70.000 Menschen (Quelle: DZHK 2019). Das sind etwa 20 Prozent aller durch Herz-Kreislauf-Erkrankungen verursachten Todesfälle. Bei einem Herzstillstand werden die individuellen Überlebenschancen und anschließenden Rehabilitationsperspektiven entscheidend dadurch beeinflusst, wie schnell mit geeigneten Wiederbelebungsmaßnahmen (Laienreanimation) begonnen wird: Jede Minute des Herzstillstandes verringert die Überlebenswahrscheinlichkeit um etwa 10 Prozent. Gleichzeitig steigt minütlich das Risiko irreversibler hypoxischer Hirnschäden, wodurch die Wahrscheinlichkeit einer weitgehenden Rehabilitation im Falle des Überlebens drastisch sinkt.

Im Ernstfall kann bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes neben den klassischen Erste-Hilfe-Maßnahmen (Notruf, Herzdruckmassage, usw.) insbesondere der Einsatz von Defibrillatoren zu einer deutlichen Verbesserung der Notfallversorgungskette beitragen. Viele Defibrillatoren sind heutzutage speziell für die Nutzung durch Laienhelfer konzipiert und dank optimierter Benutzerfreundlichkeit (z.B. Schritt-für-Schritt Video- oder Sprachanleitung) auch ohne spezielles Fachwissen oder praktische Vorkenntnisse in der Ersten Hilfe anwendbar.

Eine flächendeckende Ausstattung öffentlicher Gebäude und Sportanlagen mit Defibrillatoren zur Laienreanimation könnte neben der zuletzt beschlossenen Einführung des Systems der „Mobilen Retter“ (Drucksache Nr.: 20195-21) einen wichtigen Baustein zur weiteren Optimierung der Notfallversorgung in Dortmund darstellen.

Frau Zoerner regt an, die Bitte um Stellungnahme inkl. Antrag der CDU-Fraktion an den Rat der Stadt zu überweisen, da es sich um die flächendeckende Ausstattung öffentlicher Gebäude handelt und hierfür der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nicht zuständig ist, auch wenn das Vorhaben durchaus positiv bewertet würde.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit unterstützt den Antrag der CDU-Fraktion und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, den Antrag zu beschließen und überweist die Bitte um Stellungnahme mit Antrag an den Rat der Stadt Dortmund.“

Der Rat der Stadt Dortmund beschloss am 24.06.2021 einstimmig gemäß der Überweisung des ASAG wie folgt:
- die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viele öffentlich zugängliche, städtische Gebäude und Sportanlagen im Stadtgebiet sind insgesamt mit Defibrillatoren zur Laienreanimation ausgestattet?
2. Welche öffentlich zugänglichen, städtischen Gebäude und Sportanlagen sind mit Defibrillatoren zur Laienreanimation ausgestattet?
3. Wie wird auf vorhandene Defibrillatoren hingewiesen (Hinweisschilder, interaktive Karte, o.Ä.)?
- den folgenden Antrag an die Verwaltung:
1. Eine flächendeckende und möglichst lückenlose Ausstattung städtischer Gebäude und Sportanlagen mit Defibrillatoren zur Laienreanimation zu prüfen.
2. Dem Fachausschuss die Ergebnisse des Prüfauftrages bis zum 3. Quartal 2021 vorzustellen. Dabei sollen insbesondere folgende Punkte Berücksichtigung finden:
a. Aktuelle Ausstattung städtischer Gebäude und Sportanlagen mit Defibrillatoren zur Laienreanimation unter Angabe des genauen Standortes.
b. Darstellung von „weißen Flecken“ bzw. unterversorgten Bereichen, insbesondere im Innenstadtbereich.
c. Darstellung des finanziellen Aufwandes, der durch eine möglichst lückenlose Ausstattung städtischer Gebäude und Sportanlagen mit geeigneten Defibrillatoren zur Laienreanimation entstehen würde (Erreichbarkeit in max. 3 Minuten).
d. Darstellung des Wartungsaufwandes bei verschiedenen Modellen (Manuelle Wartung, Fernwartung, etc.) inklusive der finanziellen Auswirkungen.

Der Rat der Stadt setzt den Punkt unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – ab.

zu TOP 5.4.a
Corona
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22276-21)

Die Tagesordnungspunkte

5.4.a Corona Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 22276-21),
5.4.b Corona-Politik mit Verstand und Augenmaß Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland) (Drucksache Nr.: 22281-21) und
7.4 Sichere Schule - Anschaffung von Luftfiltergeräten ausweiten Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste) (Drucksache Nr.: 22284-21)

werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam aufgerufen, diskutiert und im Anschluss einzeln abgestimmt.

Zu 5.4.a liegt dem Rat der Stadt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 22276-21-E1) vor:

„… die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt zum oben genannten Tagesordnungspunkt den folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Weiterentwicklung ihrer Impfkampagne. Ergebnisse sind dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit in seiner Sitzung am 2. November 2021 vorzulegen. In die Konzeptüberlegungen einzubeziehen sind folgende Maßnahmen:

a. Nach Schließung der Impfzentren werden ab Oktober 2021 bis auf Weiteres zur Steigerung der Impfquote bei den über 12-Jährigen die im gesamten Stadtgebiet verteilten Schulzentren und Gesamtschulstandorte regelmäßig von sogenannten „Impfbussen“ angefahren bzw. mit mobilen Impfteams aufgesucht. Diese Maßnahmen erfolgen turnusmäßig und werden mit mindestens 2 Wochen Vorlaufzeit in den betreffenden Schulen und Stadtbezirken kommuniziert.
b. An besonders frequentierten Corona-Schnelltest-Zentren werden mit Impfbussen oder mobilen Impfteams Impfangebote geschaffen, um möglichst viele bislang Ungeimpfte zu erreichen.
2. Der Rat der Stadt Dortmund bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand, inwieweit in Kindertageseinrichtungen von den bestehenden Fördermöglichkeiten für den Einsatz mobiler Luftreinigungsgeräten in Räumen der sogenannten Kategorie 2 Gebrauch gemacht worden ist.
3. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, den flächendeckenden Einsatz des vom Max-Planck-Institut für Chemie (MPIC) entwickelten ventilatorgestützten Fensterlüftungssystems in Klassenzimmern und Kindertageseinrichtungen zu prüfen (https://www.ventilation-mainz.de/).

Begründung
Die Begründung erfolgt ggf. mündlich.“

Rm Barrenbrügge (CDU) erläutert, die Infektionszahlen seien in der Altersgruppe von 12-18 Jahren sehr hoch. Daher habe seine Fraktion den Wunsch, Maßnahmen für diese Zielgruppe zu intensivieren. Auch müssten die Impfungen in die Stadtbezirke gebracht werden. Dies könne mit zeitlichem Vorlauf dafür sorgen, der Coronawelle ihren Schwung zu nehmen. Er bittet um Zustimmung zum Antrag.

Rm Perlick (AfD) signalisiert für seine Fraktion Ablehnung zu den Anträgen unter 5.4.a und 7.4. Er hält Impfungen vor Ort für überflüssig. Wer sich habe impfen lassen wollen, konnte dies tun. Auch Luftfilteranlagen in Schulen wären, da kaum Kinder erkranken, unnötig.

Rm Spieß (SPD) erklärt, seine Fraktion möchte dem CDU-Antrag beitreten, dem der AfD nicht. Der Antrag der FDP/Bürgerliste sei schon im Schulausschuss abgelehnt worden. Er äußert Verständnis zum Antrag der Petentin unter TOP 7.4 zu Luftfiltern in Schulen und erläutert den Abwägungsprozess seiner Fraktion. So habe man bereits für nicht vollständig belüftbare Schulräume (sogenannte Kategorie 2) 202 Luftfilter angeschafft. Seine Fraktion orientiere sich stark an den Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) und Umweltbundesamts (UBA). Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter 7.4 wird seitens der SPD-Fraktion unterstützt. Er sieht diesen Prüfauftrag als Sensibilisierung für künftige Diskussionen zum Thema. Gegebenenfalls müsse auf dieser Grundlage nachgesteuert werden.

Rm Dr. Goll (CDU) möchte mit dem CDU-Antrag erreichen, mehr über schlecht belüftbare Räume in Kitas zu erfahren und technische Alternativen in den Blick zu nehmen. Unter TOP 7.4 werde die CDU dem Antrag der FDP/Bürgerliste nicht zustimmen, dem Antrag seitens Bündnis 90/Die Grünen wird - abgesehen von Ziffer 1 - gefolgt.

Rm Kowalewski (Die Linke+) gibt zu bedenken, dass in den Wintermonaten eine verdeckte Pandemie möglich sei und auch Geimpfte infiziert werden können. Dies könne auch die Altersgruppe unter 12 Jahren betreffen. Vor dem Hintergrund hätte er sich die Luftfilteranlagen schon zur zweiten Welle gewünscht, wenngleich diese kein Allheilmittel ist. Seine Fraktion möchte daher dem Antrag der CDU-Fraktion zustimmen. Dies gilt ebenso für den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter 7.4 mit Ausnahme der Ziffer 5. Der Antrag der FDP/Bürgerliste wird kritisch gesehen, da die Ausstattung von der Spendenbereitschaft und –fähigkeit der Eltern abhängig wäre.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) kritisiert, dass im Landtag von der Landesregierung Luftfilteranlagen gefordert werden, kommunal diese Forderungen aber nicht umgesetzt werden. Er möchte es zulassen, dass Eltern über Fördervereine für eine zusätzliche Schutzmöglichkeit für ihre Kinder sorgen. Für ihn steht das aktive Engagement bei diesem Thema im Vordergrund.
Fördergelder zu fordern bzw. verwenden, ohne selbst einen Anteil zu übernehmen, findet er falsch.


Rm Neumann-Lieven (SPD) hinterfragt die Formulierung „…Impfbussen…“. im CDU-Antrag. Ihr ist bisher nur ein Impfbus bekannt. Daher bittet sie um einen aktuellen Sachstand.

Rm Dr. Neumann (Bündnis 90/Die Grünen) bezieht sich auf den Inhalt des Antrags der AfD zu TOP 5.4.b. Er spricht sich dagegen aus und geht unter anderem auf das im Antrag zitierte Epidemiologische Bulletin hinsichtlich der Gefahren für Kinder und die Abwägung der Ständigen Impfkommission (STIKO) ein.

Rm Jansen (Bündnis 90/Die Grünen) hält den Antrag der FDP/Bürgerliste weder für sachlich noch für präzise. Die Problematik der Luftfilter werde schon länger diskutiert, so auch der Unterhalt und die Wartung. Der Antrag fördere soziale Ungleichheit, da die Einkommensstärke der jeweiligen Elternschaft über den Einsatz von Luftfilteranlagen entscheide. Dem Antrag mangle es an Aussagen, nach welchen Kriterien die Verwaltung diese Anlagen verteilen soll. Auch sei der Antrag weit von den Empfehlungen des RKI und UBA entfernt. Für die punktuelle Aufstellung von Luftfiltern in Schulen seien die Förderkriterien des Bundes und des Landes verantwortlich, die sich damit der kommunalen Einflussnahme entziehen. Abschließend begründet er den Antrag seiner Fraktion und wirbt dafür.

Rm Bohnhof (AfD) widerspricht den von Rm Kowalewski genannten Zahlen.

StRin Zoerner erläutert, dass mit Schließung der Impfzentren (30.9.21 ) Koordinierende COVID-Impfeinheiten (KoCI) bei den Gesundheitsämtern gemäß Landesregelung aktiv werden. Impfungen erfolgen durch Betriebmediziner*innen und die Praxen von Hausärztinnen*Hausärzten. Alle Maßnahmen an Schulen (siehe 1.a des CDU-Antrags) sollen gemäß Erlasslage über die KoCI geregelt werden. Im Rahmen der Erlasse werden die weiteren Maßnahmen geplant und umgesetzt.
Die Erfahrungen mit dem Impfbus zeigen, dass die räumliche Nähe zu Impfzentren die Impfbereitschaft nicht wesentlich beeinflusse. Daher werde sich der Impfbuseinsatz weiterhin an Inzidenz und Bevölkerungsstruktur orientieren. Hier haben Sozialräume Vorrang.
Ein zweiter Impfbus wird hergerichtet. Sechs Ärztinnen*Ärzte werden vom Land über die Kassenärztliche Vereinigung zur Verfügung gestellt. Diese Personen seien bei zwei Impfbussen und weiteren mobilen Möglichkeiten, z.B. Impfungen beim Jobcenter oder in der Thier-Galerie, schnell ausgelastet.


StRin Schneckenburger spricht von einer zweiten Welle des Förderprogramms für die Anschaffung mobiler Luftfiltergeräte. Damit wird auch im Gegensatz zur ersten Phase die Anschaffung mobiler Geräte für Kindertageseinrichtungen gefördert. Die Stadt Dortmund hat eine Abfrage durch FABIDO und eine Begutachtung durch die Immobilienwirtschaft veranlasst. Sofern die Voraussetzungen vorliegen, sollen Geräte beantragt werden. Die Schulen wurden in diesem Zuge noch einmal um Rückmeldung gebeten. Sieben Schulen haben hier möglichen Bedarf gemeldet.
Bei der Entscheidung über die Ausstattung hat die Stadt Dortmund nicht die Förderfähigkeit zum Maßstab gemacht, sondern die vorrangige Gesundheit der Kinder und Schutz der Beschäftigten. Fachlich-inhaltlich war der Maßstab die Regelung des Landes unter Verweis auf das RKI und UBA verbunden mit der Befürchtung, dass dann die Einhaltung der AHA-L (L für Lüften) gefährdet sei und die Lüftung vernachlässigt werde. Seitens des Landes sei außerdem die professionelle Wartung zu bedenken, wodurch die Beschaffung durch Laien ausscheide. Fehlende oder falsche Wartung könne zu Feuchtigkeit, Schimmel und damit Gesundheitsgefahren führen.
Weitere kommunale Mittel wurden über die Angebote des Landes hinaus verstärkt für den Ausbau der Teststrategie eingesetzt, aber auch beim Einsatz von Bussen zwischen Schulen und Impfzentrum.
StRin Schneckenburger versteht die Verunsicherung der Eltern, Luftfiltergeräte allein können diese jedoch nicht auflösen. Wichtig ist aus ihrer Sicht, die Impfungen zu fördern. Sie wünscht sich dazu eine Kampagne des Landes mit den Zielgruppen der Schüler*innen und Eltern. Laut den Erkenntnissen des Gesundheitsamtes gab es keine größeren Übertragungsherde in Schulen und Kindertageseinrichtungen.


Rm Kowalewski (Die Linke+) erläutert die Angabe seiner von Rm Bohnhof angezweifelten Zahlen mit der Systematik des RKI.

Rm Dr. Suck erklärt im Namen CDU-Fraktion, dass die Ausführungen zur Kenntnis genommen und am Antrag festgehalten werde. Die Umsetzung der Beschlüsse wird erwartet.

Rm Gülec (BVT) erwähnt die gute Zusammenarbeit zwischen dem Impfzentrum und dem Rat muslimischer Gemeinden in Dortmund hinsichtlich der erfolgreichen Durchführung von Impfaktionen in Moschee-Gemeinden.

OB Westphal ergänzt an dieser Stelle, dass solche Impfaktionen nunmehr mit niedergelassenen Ärztinnen*Ärzten realisierbar sind.

Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und Rm Gülec gegen die AfD-Fraktion den folgenden Antrag der CDU-Fraktion:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Weiterentwicklung ihrer Impfkampagne. Ergebnisse sind dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit in seiner Sitzung am 2. November 2021 vorzulegen. In die Konzeptüberlegungen einzubeziehen sind folgende Maßnahmen:
a. Nach Schließung der Impfzentren werden ab Oktober 2021 bis auf Weiteres zur Steigerung der Impfquote bei den über 12-Jährigen die im gesamten Stadtgebiet verteilten Schulzentren und Gesamtschulstandorte regelmäßig von sogenannten „Impfbussen“ angefahren bzw. mit mobilen Impfteams aufgesucht. Diese Maßnahmen erfolgen turnusmäßig und werden mit mindestens 2 Wochen Vorlaufzeit in den betreffenden Schulen und Stadtbezirken kommuniziert.
b. An besonders frequentierten Corona-Schnelltest-Zentren werden mit Impfbussen oder mobilen Impfteams Impfangebote geschaffen, um möglichst viele bislang Ungeimpfte zu erreichen.
2. Der Rat der Stadt Dortmund bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand, inwieweit in Kindertageseinrichtungen von den bestehenden Fördermöglichkeiten für den Einsatz mobiler Luftreinigungsgeräten in Räumen der sogenannten Kategorie 2 Gebrauch gemacht worden ist.
3. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, den flächendeckenden Einsatz des vom Max-Planck-Institut für Chemie (MPIC) entwickelten ventilatorgestützten Fensterlüftungssystems in Klassenzimmern und Kindertageseinrichtungen zu prüfen (https://www.ventilation-mainz.de/).

Die Beschlussfassungen zu TOP 5.4.b und 7.4 sind an den entsprechenden Stellen der Niederschrift zu finden.

zu TOP 5.4.b
Corona-Politik mit Verstand und Augenmaß
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 22281-21)

Die Tagesordnungspunkte

5.4.a Corona Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 22276-21),
5.4.b Corona-Politik mit Verstand und Augenmaß Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland) (Drucksache Nr.: 22281-21) und
7.4 Sichere Schule - Anschaffung von Luftfiltergeräten ausweiten Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste) (Drucksache Nr.: 22284-21)

werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam aufgerufen, diskutiert und im Anschluss einzeln abgestimmt.

Zu TOP 5.4.b liegt dem Rat der Stadt folgender Vorschlag mit Antrag der AfD-Fraktion zur Tagesordnung vor:

„Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest:

1. Die ausgerufene Corona-Pandemie in Deutschland ist geprägt von wissenschaftsfeindlicher Einseitigkeit des Denkens, gehaltloser Panikmache, eklatanten Widersprüchen, politischen Fehlern, Pannen und Versagen.
2. Schwedens erfolgreicher Kurs in der Corona-Politik, weitgehend keine verpflichtenden Maßnahmen, geschweige denn einen sechsmonatigen Lockdown zu verhängen, zeigt, dass Deutschlands rigides Maßnahmenregime keinen positiven Einfluss auf das Infektionsgeschehen hat. Im Gegenteil: Die verursachten Kollateralschäden für Gesundheit und Wirtschaft – viele noch lange nicht messbar – sind weitaus schlimmer als die eigentlichen Risiken durch das Virus für die Gesellschaft.
3. Die schlechte Datenqualität des Robert Koch-Instituts (RKI) taugt nicht zur Risikoanalyse. Das Ergebnis des IGES-Forschungsinstituts, demnach bei rund 80 Prozent der offiziellen Covid-Toten, die seit Anfang Juli 2021 ans RKI gemeldet wurden, die Sars-Cov-2-Infektion länger als fünf Wochen zurückliege, ist dafür nur der aktuellste Beleg.
4. Die Antwort der Politik auf Corona hat Deutschland als zutiefst kinderfeindliches Land entlarvt. Kinder leiden unter der Corona-Politik und nicht unter Corona. Kinder mit drastischen Maßnahmen wie u. a. Quarantäne, Kontakt- und Sportverbot, Distanzunterricht und Maskenpflicht zu traktieren, weil sie angeblich auch bei einem asymptomatischen Verlauf, Erwachsene anstecken könnten, ist eine Umkehr der Fürsorgepflicht. Kinder sind in einer funktionierenden Gesellschaft nicht für den Schutz von Erwachsenen verantwortlich!
5. Es ist nicht nötig, Kinder generell gegen Covid-19 zu impfen. Ihr natürliches Immunsystem schützt sie in aller Regel vor einer schweren Erkrankung. Long Covid ist nach aktuellem Kenntnisstand nur ein Mythos (vgl. Epidemiologisches Bulletin 33/21, S. 16ff.). Aufgrund seiner Nebenwirkungen und der vollkommen unbekannten Langzeitfolgen des mRNA-Wirkstoffs überwiegen die Risiken den Nutzen einer Impfung klar. Dem aktuellen Hinweis der Ständigen Impfkommission ist daher unbedingt Folge zu leisten: „Die STIKO spricht sich jedoch explizit dagegen aus, dass der Zugang von Kindern und Jugendlichen zur Teilhabe an Bildung, Kultur und anderen Aktivitäten des sozialen Lebens vom Vorliegen einer Impfung abhängig gemacht wird.“ (vgl. Epidemiologisches Bulletin 33/21, S. 3)
6. Wer sich gegen eine Impfung entscheidet, macht von seinem grundgesetzlich verbürgten Recht auf körperliche Selbstbestimmung Gebrauch. Der Rat der Stadt Dortmund schließt sich daher der am 26. Januar 2021 beschlossenen Resolution 2361 des Europarats über „ethische, rechtliche und praktische Bedenken“ bei den Covid-Impfstoffen an. Unter Punkt 7.3.1 heißt es dort: „Wir bitten Mitgliedstaaten und die Europäische Union dringend sicherzustellen, dass Bürger wissen, dass die Impfung NICHT verpflichtend ist und dass niemand politisch, sozial oder anderswie unter Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, falls er dies nicht möchte.“
7. Die Teilhabe an Freizeitaktivitäten oder sogar ärztlichen Dienstleistungen an die Vorlage eines Gesundheitsnachweises, sei es in Form eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises zu binden, ist eine nicht verhältnismäßige Freiheitseinschränkung.
8. Die 3G-Vorschrift für kommunale Gremien ist eine eindeutige Einschränkung des freien Mandats. Gremienteilnehmer sind demokratisch gewählt oder von den gewählten Fraktionen entsandt worden, um die Interessen der Bürger zu vertreten. Die Ausübung ihrer Pflicht an völlig unverhältnismäßige Einlassbedingungen zu knüpfen, stellt einen Dammbruch dar.
9. Die Forderung nach einer 2G-Regel für Dortmund diskriminiert rund 216.000 nicht voll gegen Covid-19 geimpfte Bürger dieser Stadt aufs Schärfste (Stand 6.9.2021). Ihre Durchsetzung wäre eine gefährliche, auf biologischen Unterschieden basierende, Sondierung von Menschen, die den Durchmarsch in Richtung Zweiklassen-Gesellschaft manifestieren könnte.
10. Die Impfung ist nicht der einzige Weg aus der Pandemie. Bisher sind die Pocken die einzige Infektionskrankheit, die dauerhaft durch eine Impfung besiegt werden konnte. Auch gegen Covid-19 Geimpfte können Virusträger und für andere ansteckend sein. Zudem weist mindestens eine Studie den Effekt infektionsverstärkender Antikörper bei BionTech-Geimpften nach, während sich mehr und mehr die Erkenntnis durchsetzt, dass natürliche Immunität verlässlicher schützt als die bislang zugelassenen mRNA-Spritzen.“

Zur Aussprache siehe TOP 5.4.a

Der Rat der Stadt lehnt den Antrag mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und Rm Gülec gegen die Stimmen der AfD-Fraktion ab.
6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Laufende Gebäudeinstandhaltung bei den Kulturbetrieben Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20488-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erhöhung des städtischen Zuschusses an die Kulturbetriebe Dortmund für laufende Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen in Höhe von 750.000 Euro p.a. für die Wirtschaftsjahre 2022 bis 2026.

zu TOP 6.2
Zukunftskonzept Zoo 2023: hier Neubau von zwei Trafostationen zur Energieversorgung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21660-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt den Neubau von zwei Trafostationen und die Verlegung einer 10KV Trasse im Zoo Dortmund zur Sicherung der Energieversorgung im Rahmen des Zukunftskonzeptes Zoo 2023 (Baubeschluss).
zu TOP 6.3
Eine neue Wald- und Draußenbühne für Dortmund
Überweisung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 24.08.2021
(Drucksache Nr.: 21804-21)

Dem Rat der Stadt liegt eine Überweisung aus dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit (AKSF) vor:
„Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 09.08.2021 vor:

Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, Standortvorschläge für eine neue „Wald- und Draußenbühne“ zu erarbeiten und dem Rat der Stadt bis zum ersten Quartal 2022 vorzustellen.

Begründung:
In den letzten Jahren gab es immer wieder Nachrichten rund um zugeparkte Wohngebiete, Müll und den schlechten Zustand von Grünflächen nach Open-Air-Veranstaltungen (Fredenbaumpark, Revierpark Wischlingen). Ein zentraler, kommerzieller Open-Air-Standort ist für Dortmund und die Eventwirtschaft aber von großem Vorteil. Gerade im Sommer sollten die Möglichkeiten für Freiluft-Freizeitveranstaltungen auf Dortmunder Stadtgebiet verbessert werden. Aktuell gibt es nur drei Standorte, die dafür in Frage kommen: den Westfalenpark, den Fredenbaumpark und den Revierpark Wischlingen. Die große Anzahl an Besucher*innen belastet diese drei Anlagen und ihren Regelbetrieb jedoch stark. Daher wäre ein zentraler Standort für den kommerziellen Betrieb von Open-Air-Veranstaltungen ein großer Vorteil für Dortmund. Besonders wichtig für eine Freiluftbühne wären ein guter ÖPNV-Anschluss, ein recht dünn besiedeltes Umfeld und eine gute Geländebeschaffenheit.

Herr De Marco (SPD-Fraktion) begründet den Antrag seiner Fraktion.

Herr Stieglitz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass der Westfalenpark möglicherweise ein Standort sein könne. Es müsse allerdings auch geklärt werden, welcher Betreiber in Betracht käme.

Frau Mais (CDU-Fraktion) teilt mit, dass ihre Fraktion den Antrag der SPD-Fraktion ablehnen werde. Die Grundidee sei vielleicht gut, allerdings könne es auch sein, dass Planungsrecht außer Kraft gesetzt werden müsse.

Herr Senga (Fraktion FDP/Bürgerliste) teilt mit, dass seine Fraktion den Antrag der SPD-Fraktion ablehnen werde.

Herr De Marco weist darauf hin, dass eine neue Wald- und Draußenbühne eine Erweiterung des bestehenden Angebotes sei. Das Ergebnis der Prüfung könne natürlich auch negativ sein.

Frau Ixkes-Henkemeier (SPD-Fraktion) teilt mit, dass die Verwaltung lediglich aufgefordert würde, Standortvorschläge zu machen.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste zu und leitet ihn an den Rat der Stadt weiter.“
Laut Bm`in Mais sieht die CDU-Fraktion das Planungsrecht gefährdet und wird dem Antrag nicht zustimmen.

Rm De Marco (SPD) begründet den Antrag seiner Fraktion mit der Belastung von Westfalenpark, Fredenbaumpark und Revierpark sowie den angrenzenden Gebieten. Zur Entlastung könne insbesondere in den Sommermonaten eine Wald- und Draußenbühne mit kommerzieller Nutzung beitragen. Daher soll die Verwaltung Standorte prüfen und dem Rat zum I. Quartal 2022 das Ergebnis vorlegen. Hier sollen auch die Aspekte des Planungsrechts dargestellt werden. Zu beachten sei auch, dass der Standort gut erreichbar und das Umfeld dünn besiedelt ist.

Rm Stieglitz erklärt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Zustimmung, da es sich zunächst um einen Prüfauftrag handelt und es nicht um den Auftrag zum Bau oder Betrieb geht.

Der Rat der Stadt folgt der Empfehlung des AKSF und stimmt dem folgenden Antrag mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke+, AfD, Die Fraktion und Rm Gülec gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP/Bürgerliste zu:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, Standortvorschläge für eine neue „Wald- und Draußenbühne“ zu erarbeiten und dem Rat der Stadt bis zum ersten Quartal 2022 vorzustellen.

7. Schule

zu TOP 7.1
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung bis zum Schuljahr 2026/27 (Grundschulen) bzw. 2027/28 (weiterführende Schulen)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 17719-20)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt
1.) nimmt die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung bis zum Schuljahr 2026/27 bzw. 2027/28 zur Kenntnis und
2.) beauftragt die Verwaltung für alle Alternativlösungen und neu hinzu gekommenen Maßnahmen die nötigen schulorganisatorischen, bedarfsplanerischen, kommunikativen und entwicklungstechnischen Prozesse einzuleiten bzw. fortzuführen und die entsprechenden politischen Beschlüsse vorzubereiten und einzuholen. Dabei können sich im weiteren Prozess, insbesondere im Hinblick auf die baulichen Umsetzbarkeit, Veränderungen ergeben.
a. Dauerhafte Erweiterungen an vier Grundschulstandorten (Gerhart-Hauptmann-, Jungferntal-, Kerschensteiner-, Westholz-GS).
b. Temporäre Erweiterungen an fünf Grundschulstandorten (Brücherhof-, Dietrich-Bonhoeffer-, Erich-Kästner-, Herder-, Lieberfeld-GS).
c. Prüfung des Bedarfs der Errichtung einer neuen Gesamtschule, ggf. durch Umwandlung von Schulen anderer Schulformen.
3.) beauftragt die Verwaltung mit der Veröffentlichung der nächsten Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für 2023.

zu TOP 7.2
Temporäre Verlegung der Grundschule Kleine Kielstraße (SchulNr. 192296)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20842-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Aufgrund des geplanten Neubaus der Grundschule Kleine Kielstraße im Rahmen des Realisierungskonzeptes zur Erweiterung der Schulraumressource im Stadtbezirk Innenstadt-Nord beschließt der Rat die temporäre Verlegung der Grundschule Kleine Kielstraße vom Standort Kleine Kielstr. 20 zum Standort Lange Str. 84 (Änderung einer Schule gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen).

zu TOP 7.3
Konzeption Gesamtstrategie MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20402-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung einer Koordinierungsstelle bei gleichzeitiger Einrichtung der in der Vorlage genannten erforderlichen zusätzlichen Personalstellen für die Gesamtstrategie MINT gemäß den in der Begründung dargestellten Rahmenbedingungen.

zu TOP 7.4
Sichere Schule - Anschaffung von Luftfiltergeräten ausweiten
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 22284-21)

Die Tagesordnungspunkte

5.4.a Corona Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 22276-21),
5.4.b Corona-Politik mit Verstand und Augenmaß Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland) (Drucksache Nr.: 22281-21) und
7.4 Sichere Schule - Anschaffung von Luftfiltergeräten ausweiten Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste) (Drucksache Nr.: 22284-21)

werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam aufgerufen, diskutiert und im Anschluss einzeln abgestimmt.

Zu TOP 7.4 liegt dem Rat nachfolgende Überweisung aus dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöAB) aus seiner Sitzung am 14.09.2021 vor:

„Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Eingabe der Petentin Frau Monika Oecking vom 19.07.2021 vor:

Liebe Mitglieder des Rates der Stadt Dortmund,
warum zögern Sie noch?

Wir leben gerade mitten in einer Pandemie. Für keine Entscheidung, die in diesem Zusammenhang zu treffen ist, gibt es momentan Sicherheit. Wir wissen nicht, ob die Impfungen uns vor allen neuen Varianten schützen werden, und wir selbst gehen das Risiko ein, dass die Impfungen möglicherweise schwere Nebenwirkungen und Folgeschäden hervorrufen.

So wissen wir natürlich auch nicht, ob (mobile) Luftfilteranlagen uns davor bewahren, dass unsere Kinder noch einen Winter im Homeschooling verbringen müssen und dort weitere Defizite aufbauen. Das können wir jetzt noch nicht wissen.

Was wir sicher wissen, ist, dass auch mobile Luftfilteranlagen einen guten Teil der Viren, und zwar bis zu neunzig Prozent, nachhaltig abtöten. Wir wissen auch, dass wir trotz Luftfilteranlagen weiterhin lüften müssen.

Wir wissen, dass der Bund stationäre Luftfilteranlagen fördert, dass diese aber nicht rechtzeitig zum Schuljahresbeginn eingebaut werden können. Bzgl. der mobilen Luftfilteranlagen habe ich Frau Schneckenburger auf Twitter so verstanden, dass diese kurzfristig angeschafft werden können. Dass die Stadt Dortmund das auch sofort tun wird, wenn das RKI dies dringend empfiehlt oder das Land Fördermittel dazu bereitstellt. Aber jetzt mal ehrlich: Wir brauchen keine Weisung des RKI und wir müssen auch nicht auf Instruktionen des Landes warten. Sie sind diejenigen, die bzgl. der Ausrüstung der Dortmunder Schulen mit mobilen Luftfilteranlagen zu entscheiden haben, und Sie allein tragen die Verantwortung, wenn Sie nicht sofort handeln! Möchten Sie sich im Dezember sagen lassen: „Liebe Stadt Dortmund, warum läuft in Köln der Regelunterricht und in Dortmund nicht?“ „Warum haben wir in Dortmund mehr Corona-Infizierte Kinder mit schweren Verläufen als in Köln oder Gütersloh?“, „Warum gibt es in Dortmund mehr Kinder auf Intensivstationen als in Köln oder Gütersloh?“

Als Mutter zweier schulpflichtiger Kinder möchte ich auf gar keinen Fall, dass es soweit kommt. Nein, ich kann Ihnen auch keine Garantie geben, dass die mobilen Luftfilteranlagen genau das erreichen, nämlich, dass der Präsenzunterricht im kommenden Schuljahr aufrechterhalten werden kann und dass wir durch den Einsatz von mobilen Luftfilteranlagen signifikant weniger schwere Krankheitsverläufe unter den Kindern haben werden.

Aber es gibt diese Luftfilteranlagen. Sie könnten uns helfen. Bund und Land haben nicht ohne Grund immense Förderprogramme aufgelegt. Warum zieht die Stadt Dortmund nicht mit? Warum wird nicht mit Hochdruck daran gearbeitet, stationäre Luftfilter einzubauen, und da, wo das nicht geht, kurzfristig mobile Luftfilteranlagen bereitzustellen? Warum spielen Sie mit der Gesundheit unserer Kinder und nehmen weitere Lerndefizite in Kauf, nur weil die Studienlage nicht „eindeutig“ ist? Ich verstehe das nicht.

Bitte stellen Sie sich vor, dass Ihr eigenes Kind oder Enkelkind in einem Klassenraum sitzt. In der Klasse ist ein Kind mit der Deltavariante des Virus, und zwei Wochen später liegt Ihr geliebtes Kind oder Enkelkind auf der Intensivstation. Ich möchte das für meine Kinder nicht! Und das können Sie auch nicht wollen. Nur: Ich habe nicht zu entscheiden, entscheiden müssen Sie!!! Und bitte tragen Sie jetzt keine Wahrscheinlichkeiten vor. Wahrscheinlichkeiten sind an dieser Stelle irrelevant. Es geht um die Bildung und die Gesundheit unserer Kinder.

Nehmen Sie den Auftrag des Wählers verantwortungsvoll wahr und beschließen Sie die sofortige Anschaffung von mobilen Luftfilteranlagen für alle Dortmunder Schulen. Das geht auch in einer Eilsitzung in der Sommerpause. Und wenn kein Geld mehr frei ist, müssen andere Investitionen verschoben werden. Jetzt müssen die Kinder einfach Vorrang haben! Sie haben nun wirklich lange genug zurückstehen müssen!

Die Verschiebung anderer Investitionen können Sie den Bürgern auf jeden Fall besser erklären als eine erneute Schulschließung und die damit verbundene weitere Zunahme der Lerndefizite oder gehäufte schwere Krankheitsverläufe oder gar Todesfälle unter den Schülern.

Wir sehen schon jetzt, dass wir die Inzidenz nicht niedrig halten können. Derzeit liegt die Inzidenz bei knapp unter 10 und wir müssen davon ausgehen, dass sie nach den Sommerferien zwischen 35 und 50 liegen wird. Wir müssen jetzt sofort alles tun, unsere Kinder zu schützen und trotzdem den Regelunterricht aufrechtzuerhalten. Da wir zumindest Kinder unter 12 Jahren nicht impfen können, ist die einzige Option für diese Altersklasse, über mobile oder besser noch über stationäre Luftfilteranlagen möglichst viele Viren abzutöten.

Ja, Sie gehen mit dieser Entscheidung ein Risiko ein, weil Sie nicht wissen, ob die mobilen Luftfilteranlagen das Horrorszenario wirklich verhindern. Aber es besteht eine Chance, dass die mobilen Luftfilteranlagen nachhaltig helfen, und diese Chance müssen wir unbedingt nutzen.

Und zwar jetzt! Nicht erst nach den Ferien. Der entsprechende Beschluss muss sofort gefasst und dann so schnell wie möglich umgesetzt werden.“


Dem Ausschuss Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt hierzu folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 30.08.2021 vor:

„…zunächst vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19.07.2021 an den Rat der Stadt Dortmund. Der Oberbürgermeister hat mich gebeten, die Beantwortung zu übernehmen. Zunächst einmal möchte ich mich für die Dauer der Bearbeitung entschuldigen. Wie Sie sich vorstellen können, erreichen die Stadt Dortmund derzeit vermehrt Anfragen zum Thema „Einsatz von Luftreinigungs-/ Luftfiltergeräten“ sowie den „Einbau von stationären raumlufttechnischen (RLT)-Anlagen“ in Schulen. Aus diesem Grund bitte ich um Verständnis, dass ich nicht im Einzelnen auf die individuellen Fragen eingehen kann. Sie erhalten jedoch im folgenden einen ausführlichen Sachstandsbericht zur gesamten Thematik.

Die Stadt Dortmund orientiert sich bei all Ihren Entscheidungen stets an den jeweils aktuell geltenden, fachlichen Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA) und des Robert-Koch-Institutes (RKI).

So schätzt das UBA den Einbau von stationären RLT-Anlagen als nachhaltigste Maßnahme zur Verbesserung der Innenraumlufthygiene ein. Die Städtische Immobilienwirtschaft prüft deshalb im Rahmen von Neubau- und Sanierungsmaßnahmen die Notwendigkeit eines Einsatzes von entsprechender RLT-Technik. Bei der Planung, Ausführung und auch beim Betrieb dieser RLT-Anlagen werden die aktuellen Erkenntnisse hinsichtlich der Covid-19-Pandemie berücksichtigt. Hier sind beispielhaft die Erhöhung der Außenluftvolumenströme, die Reduzierung der Umluftanteile sowie die Filtration der Außen-, Um- und Zuluft zu nennen.

Problematisch ist jedoch die Nachrüstung von RLT-Anlagen in Bestandsgebäuden, denn zentrale Raumlufttechnik benötigt nicht nur große Technikräume. Die Räume werden an ein verzweigtes Netz von Zuluft- und Abluftkanälen angeschlossen. Solch ein Kanalnetz führt durch die meisten Raumwände und durch viele Geschossdecken. Die Nachrüstung in einem leer gezogenen Gebäude erfordert Planungen und Bauarbeiten über jeweils viele Monate und verursacht erhebliche Kosten. Selbst wenn die personellen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung stünden und man dem Einbau von RLT-Anlagen oberste Priorität einräumen würde, würde es nach Einschätzung der Bauverwaltung mindestens zehn Jahren dauern, bis alle Schulen damit ausgestattet wären. Zudem bedeutete dies für jedes Gebäude auch einen langen Nutzungsausfall und für die Schüler*innen einen Umzug in ein Interimsquartier, welches auch erst einmal zur Verfügung stehen müsste. Gleichwohl hat der Rat der Stadt Dortmund im Juni 2021 beschlossen, mittels des Bundesprogramms "Corona gerechte Um- und Aufrüstung von stationären RLT Anlagen" neun RLT-Anlagen an sieben Schulstandorten zu ertüchtigen bzw. umzurüsten, so dass diese dann den erhöhten Infektionsschutzanforderungen entsprechen. Die Umsetzung dieser Maßnahmen wird aller Voraussicht nach zum Ende des Jahres abgeschlossen sein.

Neben der Einhaltung der bekannten Hygieneregeln bleibt nach Auffassung des UBA die regelmäßige Lüftung über die Fenster die wichtigste Maßnahme zur Reduzierung der Virenmengen in der Luft sowie der Aufrechterhaltung einer gesunden Raumluft. Das UBA teilt Schulräume aus innenraumhygienischer Sicht in drei Kategorien ein. Räume mit guten Lüftungsmöglichkeiten befinden sich in Kategorie 1, Räume, die sich nur eingeschränkt lüften lassen, in Kategorie 2. Nicht zu belüftende Räume (Kategorie 3) werden für den Schulbetrieb überhaupt nicht empfohlen.

Bezüglich des Einsatzes von mobilen Luftreinigungs- oder Luftfiltergeräten hat sich das UBA wie folgt positioniert:

Der Einsatz von mobilen Luftreinigungsgeräten ist in Räumen der Kategorie 1 nicht gefördert, da regelmäßig gemäß der Empfehlungen des UBA gelüftet werden muss. Deshalb hat auch das Land NRW bisher auf einen flächendeckenden Einsatz in Klassenzimmern verzichtet. Für Räume der Kategorie 3 ergibt der Einsatz nach Einschätzung des UBA keinen Sinn, da kein Luftaustausch mit der Außenluft gewährleistet wird.

In Räumen der Kategorie 2 wird der Einsatz von diesen Geräten als sinnvoll erachtet, obwohl die Notwendigkeit des Lüftens bestehen bleibt. Aus diesem Grund hat die Stadt Dortmund als eine der ersten Kommunen bereits Anfang 2021 alle Räume der Kategorie 2 in den städtischen Schulgebäuden mit Luftreinigungsgeräten mit HEPA-14-Filtern ausgestattet. Finanziert wurde die Anschaffung der Luftreinigungsgeräte über das Landesförderprogramm „Richtlinie zur Förderung von Investitionsausgaben für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen (FRL-Luft)“. Insgesamt kommen seit April dieses Jahres 202 Geräte an 27 Standorten zum Einsatz. Um den optimalen Betrieb der Geräte zu gewährleisten, wurde gleichzeitig mit der Lieferfirma ein entsprechender Wartungsvertrag vereinbart. Aufgrund der Wartungsintensität sind jedoch privat finanzierte und installierte Luftreinigungsgeräte in den städtischen Schulgebäuden nicht zugelassen.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Stadt Dortmund alle von den Fachinstitutionen empfohlenen und als nachweislich sinnvoll eingestuften Maßnahmen ergreift. Zusätzlich sind alle Fördermittel ausgeschöpft, die zur Verbesserung der Lufthygiene in Schulräumen zur Verfügung standen – und dies schneller als viele andere Kommunen. Falls es zu einer Änderung in der Einschätzung der Maßnahmen zur Raumlufthygiene durch das Robert-Koch-Institut oder das Umweltbundesamt kommen würde und Land oder Bund darum Fördermittel für eine flächendeckende Ausstattung mit mobilen Luftreinigungsgeräten zur Verfügung stellten, wird die Stadt Dortmund auch diese Mittel beantragen.

Anbei ein paar Hinweise auf weitergehende Informationen:

Ministerium für Bildung und Schule NRW: https://www.schulministerium.nrw/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten

Umweltbundesamt (UBA): https://www.umweltbundesamt.de/themen/lueftung-lueftungsanlagen-mobile-luftreiniger-an.

Robert-Koch-Institut: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html
(siehe hier die Frage „Was bringen Luftreinigungsgeräte bzw. mobile Luftdesinfektionsgeräte?" unter der Rubrik Infektionsschutzmaßnahmen)

Der Deutsche Städtetag verweist ebenfalls auf die Informationsseite des UBA. …

Die Petentin Frau Monika Oecking ist anwesend und erläutert ihre Eingabe.

Herr Hagedorn (FB 40) nimmt zu den in der Diskussion im Ausschuss aufgeworfenen Fragen Stellung.

Rm Hoffmann (CDU) kündigt an, dass die CDU-Fraktion in der kommenden Ratssitzung beantragt, dass die Verwaltung die Ausstattung von Schulen und KITAS mit Luftfilteranlagen prüft.

Die Fraktion B‘90/Die Grünen reicht hierzu außerdem folgenden Antrag ein:

Die Verwaltung wird bis zur Sitzung des Rates am 23.Septmeber um die schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

Welche Erkenntnisse liegen der Verwaltung auf Grundlage der Infektions-Nachverfolgung des Gesundheitsamtes zu Corona-Übertragungswegen und Ansteckungen an Schulden bei konsequenter Einhaltung der AHA-Regeln vor?

Wie viele SchülerInnen und Schüler in Dortmund haben sich bisher bei Einhaltung der AHA-Regeln während ihres Aufenthalts in den Schulen nachweislich über infizierte MitschülerInnen angesteckt?“

Rm (Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seines Nachnamens im Internet nicht zugestimmt.) regt ergänzend an, zu prüfen, ob das Modell der Stadt Mainz bezüglich der Belüftung von Schulen und Kitas, auch für Dortmund in Frage käme.“
Außerdem liegt dem Rat der Stadt ein Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 22284-21-E1) vor:

„…. Corona ist auch im neuen Schuljahr eine Herausforderung. Dies gilt besonders in den Schulformen mit Kindern im Alter unter 12 Jahren, die vorerst nicht geimpft werden können. Gerade Luftfilter sind daher von besonderer Bedeutung für den Gesundheitsschutz der Schülerinnen und Schüler. Initiativen von Eltern und Schulvereinen wurde untersagt, eigene Geräte anzuschaffen.

Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:


Anschaffung:
- die Entscheidung, dass die Elternschaften keine Geräte privat finanziert anschaffen dürfen, wird dahingehend geändert, dass die Fördervereine der Schulen Geräte auf eigenen Wunsch anschaffen dürfen
- der Katalog mit der Aufstellung der Räume, für die Geräte angeschafft werden können, wird erneut kritisch geprüft,
- die Verwaltung wird aufgefordert, den Schulen, an denen Fördervereine Luftfiltergeräte anschaffen möchten, exakte Vorgaben zu machen, welche Geräte benutzt werden dürfen

Wartung und Haftung
- für die Dokumentation und Kontrolle der Wartung und Haftung aller Geräte einen geeigneten Maßnahmenkatalog zu erstellen, der eine ordnungsgemäße Wartung und Haftung sicherstellt.

Sozialer Ausgleich
- die Stadt wird aufgefordert, über die Förderprogramme von Bund und Land hinaus in sozial schwachen Stadtteilen aus eigenen Mitteln die gleiche Zahl von Luftfiltern anzuschaffen wie Fördervereinen anderen Schulen Geräte privat finanzieren.“
Weiter liegt dem Rat der Stadt ein Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 22284-21-E2) vor:
„… die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Der Rat stellt fest, dass der sicherste Schutz vor einer Corona-Ansteckung von Kindern und Jugendlichen eine hohe Impfquote der Gesamtbevölkerung ist. Vor diesem Hintergrund wird die Landesregierung aufgefordert, eine eigenständige Impfkampagne für alle am Schulleben Beteiligten aufzulegen und damit die Impfaktionen der Kommunen zur Erhöhung der Impfquote zu unterstützen.

2. Der Rat fordert die Verwaltung auf, die Teststrategie in Kindertageseinrichtungen und in den Schulen schnellstmöglich inzidenzbezogen zu überprüfen und gegebenenfalls mit eigenen Mitteln zu ergänzen.

3. Der Rat stellt fest, dass in den Dortmunder Schulen raumlufttechnische Anlagen zum Standard bei Neubauten gemacht werden sollen. Die Verwaltung wird gebeten, darüber hinaus neben den bereits beschlossenen Maßnahmen zu überprüfen, welche weiteren schon bestehenden Schulen wann für eine Ausstattung mit einer raumlufttechnischen Anlage in Frage kommen. Dabei sind auch Sanierungen und Umbaumaßnahmen in den Blick zu nehmen. Die Verwaltung erstellt dafür eine Prioritätenliste und einen Zeitplan.
4. Die Verwaltung wird aufgefordert, umgehend zu prüfen, ob, wie und mit welchen Kosten die vom Max-Planck-Institut entwickelten und insbesondere in Mainz eingesetzten MPI-Abluftanlagen auch in Dortmunder Schulen eingesetzt werden können. Das Ergebnis der Prüfung ist den zuständigen Ausschüssen in ihren nächsten Sitzungen vorzulegen.

5. Die Verwaltung wird beauftragt, eine unabhängige Studie zur Klärung von Infektionswegen an und in Schulen in Auftrag zu geben. Dabei soll insbesondere die Frage geklärt werden, welche wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Corona-Übertragungswegen und Ansteckungen an Schulen bei konsequenter Einhaltung der AHA-Regeln vorliegen.

Begründung:
Erfolgt mündlich“
Zur Aussprache siehe TOP 5.4.a

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) beantragt für die Abstimmung über den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 22284-21-E2) die getrennte Abstimmung der einzelnen Punkte.

Der Rat der Stadt lehnt den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 22284-21-E1) mit Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Partei, AfD und Rm Gülec gegen die Fraktion FDP/Bürgerliste bei Enthaltung der Fraktion Die Linke+ ab.

Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke+, AfD, FDP/Bürgerliste, Die Partei und Rm Gülec gegen die Fraktionen von CDU und AfD Ziffer 1 des Zusatz-/Ergänzungsantrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 22284-21-E2):

Der Rat stellt fest, dass der sicherste Schutz vor einer Corona-Ansteckung von Kindern und Jugendlichen eine hohe Impfquote der Gesamtbevölkerung ist. Vor diesem Hintergrund wird die Landesregierung aufgefordert, eine eigenständige Impfkampagne für alle am Schulleben Beteiligten aufzulegen und damit die Impfaktionen der Kommunen zur Erhöhung der Impfquote zu unterstützen.

Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, Die Partei und Rm Gülec gegen die Fraktionen von AfD und FDP/Bürgerliste Ziffer 2 des Zusatz-/Ergänzungsantrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 22284-21-E2):

Der Rat fordert die Verwaltung auf, die Teststrategie in Kindertageseinrichtungen und in den Schulen schnellstmöglich inzidenzbezogen zu überprüfen und gegebenenfalls mit eigenen Mitteln zu ergänzen.

Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und Rm Gülec gegen die AfD-Fraktion Ziffer 3 des Zusatz-/Ergänzungsantrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 22284-21-E2):

Der Rat stellt fest, dass in den Dortmunder Schulen raumlufttechnische Anlagen zum Standard bei Neubauten gemacht werden sollen. Die Verwaltung wird gebeten, darüber hinaus neben den bereits beschlossenen Maßnahmen zu überprüfen, welche weiteren schon bestehenden Schulen wann für eine Ausstattung mit einer raumlufttechnischen Anlage in Frage kommen. Dabei sind auch Sanierungen und Umbaumaßnahmen in den Blick zu nehmen. Die Verwaltung erstellt dafür eine Prioritätenliste und einen Zeitplan.

Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und Rm Gülec gegen die AfD-Fraktion Ziffer 4 des Zusatz-/Ergänzungsantrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 22284-21-E2):

Die Verwaltung wird aufgefordert, umgehend zu prüfen, ob, wie und mit welchen Kosten die vom Max-Planck-Institut entwickelten und insbesondere in Mainz eingesetzten MPI-Abluftanlagen auch in Dortmunder Schulen eingesetzt werden können. Das Ergebnis der Prüfung ist den zuständigen Ausschüssen in ihren nächsten Sitzungen vorzulegen.

Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Partei und Rm Gülec gegen die Fraktionen von Die Linke+, AfD und FDP/Bürgerliste Ziffer 5 des Zusatz-/Ergänzungsantrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 22284-21-E2):

Die Verwaltung wird beauftragt, eine unabhängige Studie zur Klärung von Infektionswegen an und in Schulen in Auftrag zu geben. Dabei soll insbesondere die Frage geklärt werden, welche wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Corona-Übertragungswegen und Ansteckungen an Schulen bei konsequenter Einhaltung der AHA-Regeln vorliegen.

zu TOP 7.5
Ausweitung der Lolli-PCR-Pooltestungen in der Kindertagesbetreuung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22391-21)

Rm Schmidtke-Mönkedieck (FDP/Bürgerliste) beklagt die Kurzfristigkeit der Vorlage. Gleichwohl wird die Vorlage von seiner Fraktion inhaltlich positiv aufgenommen.

StRin Schneckenburger begründet die späte Übermittlung der Vorlage mit den Verhandlungen mit der Landesregierung hinsichtlich des auslaufenden Modellversuchs zur Lolli-PCR-Pooltestung. Ziel der Verhandlungen ist eine weiterführende Strategie unter Einbeziehung zweier weiterführender Schulen. Trotz mehrerer schriftlicher Anfragen ist bis zum heutigen Tag lediglich ein Zwischenstand des Schulministeriums mündlich übermittelt worden. Danach ist die Ausweitung auf weiterführende Schulen nicht beabsichtigt. Dies begründet auch die Art der Abfassung des Beschlussvorschlags.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und Rm Gülec bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Bericht zur Weiterentwicklung der Lolli-Testungen an Dortmunder Kindertageseinrichtungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung,
1. mit den Dortmunder Trägern und Einrichtungen ein Testmanagement zu entwickeln, das das Ziel verfolgt, über den Einsatz von PCR-Pooltests eine höhere Verfahrenssicherheit und Aussagekraft der Tests zu erreichen
2. den Zeitraum der Durchführung der Lolli-Testung in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt der Stadt Dortmund an altersbezogene Inzidenzen zu binden
3. die Maßnahmen nach den Herbstferien in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen, den zur Verfügung stehenden Personal-, Labor- und Materialressourcen sowie von der abschließenden Refinanzierungsregelung des Landes NRW umzusetzen und die dafür notwendigen Voraussetzungen zu prüfen bzw. zu schaffen
4. die Kostenbeteiligung des Landes NRW an diesen Lolli-PCR-Pooltests abschließend zu beantragen
5. die Lolli-PCR-Pooltestungen in der Kindertagespflege aus Verfahrensgründen zunächst nicht umzusetzen
6. die organisatorische Umsetzung des Testverfahrens im Rahmen einer Fremdvergabe zu sichern.

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt einer kurzfristigen personellen Verstärkung des FB 51 zur Umsetzung der oben genannten Ausweitung der Lolli-PCR-Pooltestungen zu.

8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Verzicht auf die Erhebung der hälftigen Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule im Zuge von COVID-19 für den Monat Juli 2021.
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 21636-21)

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig nachfolgende Dringlichkeitsentscheidung:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit folgendem Inhalt:

Die Stadt Dortmund verzichtet auf die Erhebung der hälftigen Elternbeiträge für den Monat Juli 2021 auf Grundlage der örtlichen Satzung für die Inanspruchnahme von
· Angeboten in Kindertageseinrichtungen gemäß §§ 22, 22a und 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sowie §§ 1 Abs. 1, 2, 15 ff., 25 ff., 32 ff. des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern – Kinderbildungsgesetz (KiBiz),
· Angeboten in Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und 24 SGB VIII sowie §§ 1 Abs. 1, 2, 15, 21, 22 KiBiz,
· Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I” (BASS 12-63 Nr. 2).

zu TOP 8.2
"Stark aus der Krise" - Aktionsplan zur Stärkung von Teilhabe und Bildung für Kinder, Jugendliche und Familien in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21680-21)

Rm Helferich (AfD) begrüßt für seine Fraktion den Aktionsplan. Die Förderregeln des Landes greifen jedoch nur bei Lese-/Rechtschreibschwächen, nicht jedoch bei Dyskalkulie. Er wünscht, dass Eltern von Kindern mit Dyskalkulie ebenfalls Fördergelder erhalten können.

Rm Spaenhoff (SPD) ist dankbar für die tabellarische Darstellung der Maßnahmen und der finanziellen Hintergründe. Sie sieht Einigkeit darin, neben den schulischen Belangen auch den Freizeitausgleich im Blick zu haben. Vor diesem Hintergrund dankt sie allen Beteiligten bei den Trägerorganisationen und beim Jugendamt.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Entwicklung und Umsetzung eines „Aktionsplans zur Stärkung von Teilhabe und Bildung für Kinder, Jugendliche und Familien in Dortmund“ mit dem Ziel, die bildungspolitischen und sozialen Folgen während und nach der Corona-Pandemie für die beschriebene Zielgruppe in Dortmund abzumildern.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, Förderprogramme des Landes NRW und des Bundes für den Aktionsplan zu erschließen.
3. Er beauftragt die Verwaltung weiterhin, den Aktionsplan im Dialog mit Akteur*innen der Verwaltung und der Zivilgesellschaft auszuschärfen und umzusetzen. Dabei sind ggfls. Angebotslücken zu ermitteln, durch die Konzeption und Umsetzung weiterer bedarfsgerechter Angebote zu schließen und als Einzelvorlagen dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Maßnahmen und Projekte durch eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit für Kinder, Jugendliche und Familien erkennbar und verfügbar zu machen.

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Sonderhaushalt Grabpflegelegate: Entfall der Verlängerung von privatrechtlichen Pflegerechten an Reihen- und Wahlgrabstätten auf Friedhöfen der Stadt Dortmund ohne Zustimmung der Legatbegründenden oder Rechtsnachfolger*innen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20961-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass keine privatrechtlichen Pflegerechte nach Ablauf der Grabnutzungsrechte an einer Grabstätte kostenpflichtig aus Restmitteln eines Grabpflegelegatvertrages erworben werden.

zu TOP 9.2
Darstellung der finanziellen Auswirkungen des Schulbauprogramms
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20428-21)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 16.09.2021 vor:
„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 08.09.21 vor:

Herr Bezirksbürgermeister Stens äußert seinen Unmut dahingehend, dass die Anlagen der Verwaltungsvorlage nicht lesbar bzw. sehr schwer lesbar sind und dies keine Arbeitsgrundlage darstellt. Ähnliche Verwaltungsvorlagen wurden in der Vergangenheit ständig bemängelt und schlägt vor, diese Verwaltungsvorlage aufgrund von Nichtlesbarkeit abzulehnen.

Bei den Mitgliedern der Bezirksvertretung Eving besteht Konsens über die Verfahrensweise.

Die Bezirksvertretung Eving lehnt nachfolgende Beschlussfassung, aufgrund von Nichtlesbarkeit der Verwaltungvorlage ab:

- Beschlusstext siehe unten -

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, einen Beschluss gemäß Beschlussvorlage zu fassen.“

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die detaillierte Aufstellung der finanziellen Auswirkungen zur Umsetzung der einzelnen Maßnahmen des Schulbauprogramms und den dazugehörigen (Folge-) Aufwendungen zur Kenntnis und beschließt die Mehrbedarfe zur Umsetzung des Schulbauprogramms im Rahmen der Darstellung der finanziellen Auswirkungen.

2. Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW über die in der Vorlage vom 25.03.2021 (DS-Nr. 19544-21) nach § 83 Abs. 2 GO NRW genehmigten Mehrbedarfe in Höhe von 2.398.407 € hinaus, weitere

a. außerplanmäßige Mehrauszahlungen für veranschlagungsreife Projekte in Höhe von 41.457,89 Euro für das Haushaltsjahr 2021.
Zur Deckung dieser außerplanmäßigen Mehrauszahlungen werden die unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Minderauszahlungen verwendet.

b. außerplanmäßige Mehrauszahlungen für nicht veranschlagungsreife Projekte in Höhe von 177.536 Euro für das Haushaltsjahr 2021.
Zur Deckung dieser außerplanmäßigen Mehrauszahlungen werden die unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Minderauszahlungen verwendet.

c. überplanmäßige Mehraufwendungen für Sanierungsmaßnahmen und Aufwendungen zur Bereitstellung von mobilen Raumeinheiten in Höhe von 2.245.004,63 Euro in Schulen für das Haushaltsjahr 2021.
Zur Deckung dieser überplanmäßigen Mehraufwendungen werden die unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Mehrerträge verwendet.

d. außerplanmäßige Mehrauszahlungen für bewegliches Anlagevermögen in Höhe von 80.000 Euro für Schulen für das Haushaltsjahr 2021.
Zur Deckung dieser außerplanmäßigen Mehrauszahlungen werden die unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Minderauszahlungen verwendet.

e. überplanmäßige Mehraufwendungen für geringwertige Vermögensgegenstände (GVG) in Höhe von 400.000 Euro für Schulen und 12.000 Euro für Turn- / Sporthallen, somit insgesamt in Höhe von 412.000 Euro für das Haushaltsjahr 2021.
Zur Deckung dieser überplanmäßigen Mehraufwendungen werden die unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Mehrerträge verwendet.
3. Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 i.V.m. § 85 GO NRW über die in der Ratssitzung am 25.03.2021 (DS-Nr. 19544-21) genehmigten Mehrbedarfe für Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 25,0 Mio. Euro hinaus, weitere
a. außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen zur Umsetzung des Schulbauprogramms in Höhe von 1.858.497,46 Euro im Haushaltsjahr 2021 zu Lasten des Haushaltsjahres 2022, 336.500 Euro im Haushaltsjahr 2021 zu Lasten des Haushaltsjahres 2023 und zur Umsetzung von Projekten in Gesamtkonzeption mit einem Projekt des Schulbauprogrammes in Höhe von 1.719.560 Euro im Haushaltsjahr 2021 zu Lasten des Haushaltsjahres 2024.
Zur Deckung dieser außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen werden die unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Minderbedarfe im Bereich der Verpflichtungsermächtigungen verwendet.

b. überplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen zur Umsetzung des Schulbauprogramms in Höhe von 25.518.970,53 Euro im Haushaltsjahr 2021 zu Lasten des Haushaltsjahres 2022. Zur Deckung dieser überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen werden die unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Minderbedarfe im Bereich der Verpflichtungsermächtigungen verwendet.

zu TOP 9.3
Beteiligung der EDG Holding GmbH an der Müllverbrennungsanlage (MVA) Hamm
hier: Weiterentwicklung und Gestaltung des MVA Hamm-Verbundes, insbesondere Umgestaltung der Geschäftsführung der MHB Hamm Betriebsführungsgesellschaft mbH
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21673-21)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass abweichend vom Ratsbeschluss vom 17.12.2020 (Drucksache Nr.: 18830-20) im Rahmen der Weiterentwicklung des MVA Hamm Verbundes ab 2023 neben der Bestellung einer hauptamtlichen Geschäftsführung für die MHB Hamm Betriebsführungsgesellschaft mbH zusätzlich jedem Gesellschafter das Recht eingeräumt wird, jeweils ein weiteres, nebenamtliches Mitglied für die Geschäftsführung der Gesellschaft vorzuschlagen.
zu TOP 9.4
Klinikum Dortmund gGmbH - hier: Änderung des Gesellschaftsvertrags aufgrund steuerrechtlicher Erfordernisse
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21733-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der vorgeschlagenen Änderung des Gesellschaftsvertrags der Klinikum Dortmund gGmbH zu und beauftragt die Verwaltung, die Änderung gemeinsam mit der Geschäftsführung der Klinikum Dortmund gGmbH umzusetzen.

zu TOP 9.5
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO NRW für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2021 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21701-21)

Der Rat der Stadt nimmt gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO NRW Kenntnis von den für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2021 bewilligten

Mehraufwendungen in Höhe von 630.000,00 € sowie
Mehrauszahlungen in Höhe von 811.389,50 €.

zu TOP 9.6
Umbau und Erweiterung des ehemaligen evangelischen Kirchenstandortes Lindenhorst zu einer Tageseinrichtung für Kinder (TEK); Alte Ellinghauser Str. 5/7
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21511-21)

Der Rat der Stadt hat folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 16.09.2021 vorliegen:
„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 07.09.21 vor:
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag vom 06.09.2021 (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)(Drucksache Nr. 21511-21-E1)

„… die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Prüfantrags:

Die Verwaltung wird gebeten, im Sinne von Nachhaltigkeit und vermindertem Ressourcenverbrauch zu prüfen, inwieweit Elemente des bestehenden Gemeindehauses in den geplanten Neubau der Kita integriert werden können.
Im Fall eines unumgänglichen Abrisses des Gebäudes soll die mögliche Wiederverwertung von Baumaterialien geprüft werden.

Begründung:
Bei der Empfehlung zum Abriss des alten Gemeindehauses sollte vor dem Hintergrund von Nachhaltigkeit und Ressourcenverbrauch auch der Bereich "graue Energie", die bei einem Abriss verloren geht und bei der Herstellung neuer Baustoffe wieder anfällt, betrachtet werden. Dies sollte in die Bewertung der Wirtschaftlichkeit einfließen. Möglicherweise erweist sich bei Berücksichtigung der Potenziale für die Einsparung von Ressourcen und CO2 der Bestandserhalt samt Sanierung wirtschaftlicher, als ein Abriss mit anschließendem Ersatzneubau.

AMIG, 07.09.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, einen Beschluss gemäß Beschlussvorschlag zu fassen.“

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) beschließt den folgenden Prüfauftrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich bei einer Gegenstimme (Fraktion FDP/Bürgerliste) sowie einer Enthaltung (Fraktion AfD).

Die Verwaltung wird gebeten, im Sinne von Nachhaltigkeit und vermindertem Ressourcenverbrauch zu prüfen, inwieweit Elemente des bestehenden Gemeindehauses in den geplanten Neubau der Kita integriert werden können.
Im Fall eines unumgänglichen Abrisses des Gebäudes soll die mögliche Wiederverwertung
von Baumaterialien geprüft werden.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 15.09.21 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) vom 07.09.2021:
Siehe oben!

AKUSW, 15.09.2021:
Unter Einbeziehung der Empfehlung des AMIG vom 07.09.2021 empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung, und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig einen Beschluss gemäß Beschlussvorlage mit Prüfauftrag zu fassen.

- s. Beschlusstext -
Prüfauftrag:
Die Verwaltung wird gebeten, im Sinne von Nachhaltigkeit und vermindertem Ressourcenverbrauch zu prüfen, inwieweit Elemente des bestehenden Gemeindehauses in den geplanten Neubau der Kita integriert werden können.
Im Fall eines unumgänglichen Abrisses des Gebäudes soll die mögliche Wiederverwertung
von Baumaterialien geprüft werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig unter Einbeziehung der o. g. Empfehlung des AKUSW, dem Beschlussvorschlag wie oben beschrieben, zu folgen.“

Der Rat der Stadt folgt einstimmig dem AFBL und fasst folgenden, um einen Prüfauftrag ergänzten (fett/kursiv) Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

1) nimmt den Auszug aus der Machbarkeitsstudie (Anlage 4) zur Schaffung einer TEK zur Kenntnis und beschließt, die Variante O_1 (Erhalt Pfarrhaus mit Nutzung, Anlage 5) weiter zu verfolgen.
2) beschließt zur Errichtung einer viergruppigen TEK auf Basis der vorliegenden Machbarkeitsstudie
1. den Abriss des Gemeindehauses und der beiden Garagen mit einem Kostenrahmen von rd. 190.000 € (brutto),
2. den Umbau der denkmalgeschützten Gebäude Kirchenschiff und Pfarrhaus und die bauliche Erweiterung zur Verbindung der vorgenannten beiden Gebäude mit einem Kostenrahmen von insgesamt rd. 5,680 Mio. € (brutto) sowie
3. die Betriebsausstattung mit einem Kostenrahmen von rd. 255.500 € (3.500 €/Kind).
3) beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit der Planung Leistungsphase 1-3 der HOAI sowie mit der Herbeiführung eines Planungs- und Ausführungsbeschlusses nach Abschluss der Entwurfsplanung mit vorliegender Kostenberechnung.
4) beschließt die Abweichung zur Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen durch den Entfall des Planungsbeschlusses nach der Leistungsphase 2 der HOAI.

Die Verwaltung wird gebeten, im Sinne von Nachhaltigkeit und vermindertem Ressourcenverbrauch zu prüfen, inwieweit Elemente des bestehenden Gemeindehauses in den geplanten Neubau der Kita integriert werden können.
Im Fall eines unumgänglichen Abrisses des Gebäudes soll die mögliche Wiederverwertung von Baumaterialien geprüft werden.

zu TOP 9.7
Weitere finanzielle Mehrbedarfe im Jahr 2021 aufgrund der Corona-Pandemie
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21706-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW für weitere Maßnahmen aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie überplanmäßige Mehraufwendungen in Höhe von bis zu 4 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2021 in der Teilergebnisrechnung des Fachbereiches 53 und 2,95 Mio. Euro in der Teilergebnisrechnung des Fachbereiches 65. Zur Deckung werden die im Folgenden unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Mittel verwendet.

zu TOP 9.8
Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen nach § 83 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) für den Bereich des Dortmunder Systemhauses für das Haushaltsjahr 2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21682-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellte Bereitstellung überplanmäßigen Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2021 für das Dortmunder Systemhaus gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW mit einem Gesamtvolumen von 3.193.240 Euro.

zu TOP 9.9
Neubau des Technikzentrums der Feuerwehr nebst Zentrallager in Dortmund-Eving, Lütge Heidestr. und Seilerstr.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21551-21)

Rm Neumann-Lieven (SPD) bittet, die BV Lütgendortmund über die Verlagerung zu informieren, damit dort Ideen für die künftige Nutzung entwickelt werden können.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der der Stadt Dortmund

nimmt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zum Neubau des Technikzentrums der Feuerwehr als auch des Zentrallagers in Eving zur Kenntnis und beschließt als Grundsatzentscheidung, den planerischen Lösungsvorschlag weiter zu verfolgen. (Anlage)

Der Kostenrahmen für den Neubau liegt unter Berücksichtigung eines Baubeginns ab 2024 bei rd. 48.070.000,--€.

zu TOP 9.10
Betriebsleistungen der Hagener Straßenbahn AG im Gebiet der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21525-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt stimmt der geplanten Direktvergabe der Stadt Hagen an die Hagener Straßenbahn AG (HST) für die in das Dortmunder Stadtgebiet ausbrechenden Verkehre (Buslinien 512 und NE19) für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2032 zu. Das aktuell von der HST erbrachte Leistungsvolumen kann nur in Abstimmung mit der Stadt Dortmund angepasst werden.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, alle für die Durchführung und Umsetzung der Direktvergabe an die HST erforderlichen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen.

zu TOP 9.11
Nebenamtliche Geschäftsführung der Technologiezentrum Dortmund GmbH und der Technologiezentrum Dortmund Management GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21592-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Frau Heike Marzen wird ab ihrem Dienstantritt bei der Stadt Dortmund zur nebenamtlichen Geschäftsführerin der Technologiezentrum Dortmund GmbH und der Technologiezentrum Dortmund Management GmbH bestellt.

zu TOP 9.12
Jahresabschluss und Lagebericht des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" zum 31.12.2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21574-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gem. § 6 der Betriebssatzung des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ (SV-TZ) folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss 2020 des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund wird mit einem Jahresverlust von 470.967,02 Euro festgestellt.
2. Das Jahresergebnis 2020 in Höhe von – 470.967,02 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen. Für den Gesamtbetrag erfolgt eine Verrechnung mit der Allgemeinen Rücklage.
3. Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung als Betriebsausschuss wird entlastet.

zu TOP 9.13
DOKOM Gesellschaft für Telekommunikation mbH
hier: Benennung und Entsendung der Aufsichtsratsmitglieder
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21591-21)

Rm Lemke erklärt, die Fraktion Die Linke+ enthalte sich bei der Abstimmung, da der ausschließlich männlich besetzte Aufsichtsrat nicht mehr zeitgemäß ist.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP/Bürgerliste, Die Partei und Rm Gülec bei Enthaltung der Fraktionen von Die Linke+ und AfD folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund benennt und entsendet aus dem Vorschlag der Gesellschafter die vier Vertreter der Gesellschafter sowie aus dem Vorschlag der Personalversammlung die vier Vertreter der Arbeitnehmer der DOKOM Gesellschaft für Telekommunikation mbH.
Die entsprechenden Personen sind dem Begründungsteil zu entnehmen.
zu TOP 9.14
"Eigene Kraft" - Konsolidierungsprozess innerhalb der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21597-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das Programm „Eigene Kraft“ und nimmt die ersten Handlungsmöglichkeiten zur Kenntnis.
zu TOP 9.15
Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" - Jahresabschluss und Lagebericht 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21618-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gem. § 6 Abs. 1 Buchstaben d und e der Betriebssatzung des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ zum 31.12.2020 abschließend mit einer Bilanzsumme von € 433.519.924,04 und einem Jahresüberschuss in Höhe von € 12.295.202,47 sowie der Lagebericht 2020 werden festgestellt.
2. Der Jahresüberschuss 2020 in Höhe von € 12.295.202,47 wird mit einem Betrag in Höhe von € 5.000.000,00 an den städtischen Haushalt ausgeschüttet. Der verbleibende Betrag von € 7.295.202,47 wird zur Deckung zukünftiger Investitionen in die Gewinnrücklagen eingestellt.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.

zu TOP 9.16
Beteiligungsbericht 2020/2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21887-21)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Beteiligungsbericht 2020/2021 zur Kenntnis und überweist ihn zur Beratung an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.

zu TOP 9.17
Kommunaler Wohnungs- und Kitabau in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20256-21-E3)

Dem Rat der Stadt liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 23.08.2021 (Drucksache Nr.: 20256-21-E3) vor:
„… der Rat hat am 20.05.2021 den obengenannten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion sowie den Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion beschlossen.
Gewünscht ist im Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion ein „Konzept über die verstärkte Bautätigkeit der Stadt mit ihrem Sondervermögen, DOGEWO21 und DSG zu erarbeiten, das darlegt, wie der kommunale Wohnungs- und Kitabau intensiviert werden kann“.

Konkret werden zu folgenden Themen (Zitate des Antrags jeweils kursiv) Ausführungen erwartet:

- Zielgrößen für neu zu schaffenden Wohnraum insgesamt sowie für den Neubau öffentlich geförderter Wohnungen bis zum Jahr 2025 und bis zum Jahr 2030
Die Zielgröße für neu zu schaffenden Wohnraum orientiert sich an den jährlichen Baufertigstellungszahlen. Als Grundlage hierfür dient das Wohnungsmarktgutachten (GEWOS) über den qualitativen und quantitativen Wohnungsneubaubedarf in Nordrhein-Westfalen bis zum Jahr 2040. Demzufolge besteht in Dortmund ein, in erster Linie demografisch bedingter, Neubaubedarf in Höhe von rund 1.500 Wohnungen pro Jahr. Um den aktuell bestehenden Nachholbedarf an Wohnraum decken zu können, sollte zumindest mittelfristig an der bisherigen Zielgröße von insgesamt rund 2.000 fertigzustellenden Wohnungen festgehalten werden. Ob diese Größe realistisch ist, hängt letztendlich jedoch auch von zahlreichen Faktoren ab, die nicht durch die Stadt Dortmund beeinflusst werden können (z. B. Zinsentwicklung, Baukostensteigerungen, Auslastung des Baugewerbes).

Die Zielsetzung, die jährlichen Fertigstellungszahlen im frei finanzierten und geförderten Wohnungsbau zusammen auf 2.000 Wohnungen zu steigern und dafür zu sorgen, dass mindestens 200 neue Wohnungen im öffentlich geförderten Wohnungsbau entstehen, ist fester Bestandteil der Zielvereinbarung zwischen dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW und der Stadt Dortmund zur Umsetzung eines Globalbudgets für die Wohnraumförderung im Rahmen des mehrjährigen Wohnraumförderprogramms 2018 bis 2022. Die Förderergebnisse sind u. a. abhängig vom Fördervolumen, das der Stadt Dortmund zur Verfügung gestellt wird.

Als weiterer Baustein eines Gesamtkonzeptes wird aktuell, auch unter Beteiligung von politischen Vertreter*innen, Wohnungsmarktakteuren, Verbänden und Organisationen, das „Kommunale Wohnkonzept Dortmund 2021“ erarbeitet (unter Mitwirkung von Quaestio Forschung & Beratung). Die Einbringung in den Rat der Stadt Dortmund ist für die Sitzung am 23.09.2021 unter der Drucksache Nr. 21690-21 vorgesehen.

- Zielgrößen für neu zu schaffende Kitas bis zum Jahr 2025 und bis zum Jahr 2030
Der Rat der Stadt Dortmund hat am 25.03.2021 das Kita-Ausbaukonzept zur Strategischen Ausbauplanung 2021-2025 mit dem Ausbauziel einer Versorgungsquote 50 % U3 und bedarfsgerechtem Ausbau Ü3 mit der Vorlage Drucksache Nr. 19920-20 beschlossen. FB 61 hat mit Beteiligung vom FB 51 in den geplanten Wohnbauflächen Kita-Standorte berücksichtigt.

Mit Beschluss des Rates am 24.06.2021 zur Kita-Bauleitlinie Drucksache Nr. 20306-21 wurde der Grundstein für den geplanten Ausbau der FABIDO-Standorte und neuer Standorte für FABIDO und freier Träger mit einem modernisierten Raumprogramm verabschiedet. Der Beschluss zum Starterpaket 1 und die Ankündigung zu den Paketen 2 und 3 werden ab September den Ratsgremien vorgelegt. Damit kann auch die weitere Schaffung von Wohnraum bis 2030 mit TEK-Plätzen von FABIDO oder freier Träger begleitet werden. Die Ausbauplanungen werden unter der Annahme steigender Nachfrage im U3-Bereich bis 2030 fortgeschrieben.

Es ist Ziel der Stadt, die Bereitstellung von Kitaplätzen gemäß den Bedarfen zu beschleunigen.
Um dieses Ziel zu erreichen muss die Bautätigkeit zur Errichtung von Tageseinrichtungen deutlich erhöht werden. Die DSG wäre über eine Inhouse-Vergabe in der Lage, hier neben den bestehenden Ansätzen kurzfristig einen weiteren Beitrag zu leisten.

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Bewertung der Wirtschaftlichkeit und der finanziellen Auswirkungen für die Stadt mit ihrem Sondervermögen, DOGEWO21 und DSG im Hinblick auf die Errichtung und laufende Bewirtschaftung der zu errichtenden Immobilien
Die Verwaltung hat mit der Vorlage „Grundsatzbeschluss zur Neuausrichtung der Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft (DSG)“ unter der Drucksache Nr. 21044-21 ein Konzept zur nachhaltigen Intensivierung des Wohnungsbaus in unmittelbarer Verantwortlichkeit der Stadt dargestellt. Die Vorlage wurde am 24.06.2021 im Rat beschlossen.

In dieser Vorlage wird eine stadtwirtschaftliche Beurteilung unter Einbeziehung der Möglichkeiten des Sondervermögens abgegeben. Die Rolle des Sondervermögens ist die Bereitstellung von Wohnungsbaugrundstücken. Die wirtschaftlichen Rahmendaten der DSG mit Blick auf die beabsichtigten konkreten Projekte sind anhand eines Businessplans im Detail dargestellt. Die bei der Erstellung des Businessplans beteiligten Gutachter haben das zugrunde liegende Wirtschaftlichkeitskonzept im AFBL mündlich vorgestellt und standen für Fragen zur Verfügung. Eine weitere Konkretisierung des Geschäftsmodells erfolgt mit der Beschlussfassung zur Aktivierung der DSG. Diese Vorlage ist für die gleiche Sitzungsfolge wie die Beantwortung dieser Anfrage vorgesehen.

Betrachtungen über wirtschaftliche Rahmendaten der DOGEWO21 können an dieser Stelle nicht erfolgen, da diese Gesellschaft ein eigenständiges Unternehmen mit den Gesellschaftern DSW21 und der Sparkasse Dortmund ist. Für die überwiegende Anzahl der im Eigentum der Stadt Dortmund stehenden Wohnimmobilien bestehen Verwalterverträge mit der DOGEWO21. Diesen Verträgen liegen jeweils Ausschreibungen zugrunde, da die DOGEWO21 nicht inhousefähig ist. Sollten diese Wohnobjekte seitens der Stadt in die DSG übertragen werden, behalten die bestehenden Verträge weiterhin ihre Rechtskraft. Somit wäre die DOGEWO21 zukünftig Dienstleistungspartner gemäß Laufzeit der Verträge für die DSG bei der Bewirtschaftung der Objekte.

- Darstellung des rechtlichen Rahmens mit Blick auf die Errichtung und laufende Bewirtschaftung der zu errichtenden Immobilien in ihrem Lebenszyklus im Verhältnis zwischen DSG und DOGEWO21
Wie im vorherigen Punkt ausgeführt, ist die DOGEWO21 aktuell Vertragspartnerin bei einer Vielzahl der zukünftig zu übertragenden Wohngebäude für die Bewirtschaftung.
Die städtische Gesellschaft DSG ist formal - ebenso wie die Stadt - dem Vergaberecht unterworfen. Die zukünftigen Kooperationen und vertraglichen Bindungen ergeben sich somit unter Berücksichtigung der Regelungen des Vergaberechts. Eine Zusammenarbeit wäre dabei durchaus im Interesse der Stadt.

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Berücksichtigung von Klimaschutzaspekten bei der Sanierung im Bestand sowie beim Neubau nach verbindlichen Bewertungssystem (z.B. BNB, DGNB)
Es ist Ziel der Verwaltung im Rahmen der eigenen Verantwortlichkeiten, den Klimaschutzaspekten eine deutlich höhere Beachtung zu geben. Bei den aktuell in Vorbereitung oder Planung befindlichen Gebäuden findet dies bereits Berücksichtigung. Die DSG wird bei ihrer Beauftragung durch die Stadt Dortmund im besonderen Maße bei den geplanten Vorhaben Klimaschutzaspekte zu berücksichtigen haben. Die Ausarbeitung der Ziele und Maßnahmen erfolgt im Zuge der Projektierungen. Dabei ist es sinnvoll, sich der bestehenden Bewertungssysteme zu bedienen. Weitere Erläuterungen erfolgen auf S. 4, als Beantwortung des Ergänzungsantrags der SPD-Fraktion.

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Möglichkeit der Förderung der Umstellung auf regenerative Energien, z.B. Photovoltaik auf Dachflächen
Die Gesellschaft wird sich selbstverständlich bei der Konkretisierung und Ausführung ihrer Bauvorhaben der zur Verfügung stehenden öffentlichen Fördermittel zum Beispiel der KfW bedienen.

Die Stadt sowie die mit ihr verbundenen Tochterunternehmen werden alle verfügbaren Dach- und ggf. sonstigen Flächen prüfen, inwieweit sie für regenerative Energie genutzt werden können. Diese Aufgabe ist Teil des Sofortprogramms Klima der Städtischen Tochterunternehmen. Ziel ist es unter Bündelung aller Kräfte und Einbeziehung privater Investoren Photovoltaikanlagen als wirksamen Beitrag zur Gewinnung regenerativer Energie für Dortmund zu nutzen.

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Möglichkeit der Einwerbung von Fördermitteln zur Erreichung des Ziels einer verstärkten Bautätigkeit
Die Gesellschaft wird sich selbstverständlich aller zur Verfügung stehender Fördermittel bedienen. Wesentlicher Baustein der Finanzierung wird die öffentliche Finanzierung des Wohnungsbaus sein. Der Businessplan der Gutachter wurde unter diese Prämisse erstellt.

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Möglichkeiten der Bereitstellung von Grundstücken aus dem Sondervermögen der Stadt an die DOGEWO21 und/oder DSG
Wie bereits oben ausgeführt ist die Stadt nicht unmittelbar an der DOGEWO21 beteiligt, womit eine direkte Übertragung von Grundstücken oder eine unmittelbare Beauftragung nicht möglich ist.

Wie in der Vorlage zur Gründung der DSG (Drucksache Nr. 21044-21) ausgeführt, sollen in erheblichem Maße städtische Grundstücke zur Realisierung des Geschosswohnungsbaus in die DSG übertragen werden. Die Übertragung in eine 100 %ige Tochter der Stadt ist jederzeit möglich und stellt für den gesamtstädtischen Haushalt keinen Nachteil dar. In der obengenannten Vorlage sind die Grundstücke, die zur Einlage vorgesehen sind, konkret benannt.

Der
Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion führt aus: Bei dem weiteren kommunalen Wohnungs- und Kitabau in Dortmund sollen zukünftig folgende Punkte umgesetzt werden:
- Der Bau der Gebäude erfolgt klimaneutral unter Verwendung nachhaltiger Baustoffe.
- Die neu errichteten Gebäude werden klimaneutral bewirtschaftet bzw. betrieben.
Bezugnehmend auf den Ergänzungsantrag (Drucksache Nr. 20256-21-E2) der SPD-Fraktion des Rates der Stadt Dortmund hinsichtlich der Ausrichtung des Wohnungs- und Kitabaus, dass sowohl Wohnungen als auch Kitas zukünftig klimaneutral unter Verwendung nachhaltiger Baustoffe errichtet und bewirtschaftet werden sollen, wird die Verwaltung ein Konzept zur Implementierung dieser Anforderungen in die Planungs- und Bauprozesse der Städt. Immobilienwirtschaft erarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorlegen.

Aufgrund der erheblichen Auswirkungen der Bauprozesse auf das Klima hat aber die Einführung des klimaschützenden Bauens bereits sukzessiv Einzug in die Arbeit der Städt. Immobilienwirtschaft gefunden.

So wird bei der Errichtung sämtlicher Neubauten der Stadt Dortmund die Aufstellung von Photovoltaikanlagen zur Eigenstromversorgung geprüft/vorgegeben. Ebenso wird bei der Sanierung von Bestandsgebäuden die nachträgliche Installation von PVAnlagen vorgesehen, sofern die konstruktiven Bauteile die zusätzlichen Lasten übernehmen können.

Ein weiterer Beitrag zur Verbesserung des „Kleinklimas“ ist in der Festlegung zur Ausführung von mindestens extensiven Gründächern als Standard für die Gebäude der Stadt Dortmund zu sehen. Ergänzend hierzu werden derzeit die technischen Voraussetzungen für die Berücksichtigung von Fassadenbegrünungen erarbeitet.

Weiterhin ist die Städt. Immobilienwirtschaft dazu übergegangen, die beim Bauen zu verwendenden Baustoffe hinsichtlich ihrer CO2 – Äquivalenzwerte zu überprüfen und Baustoffe mit einem hohen Treibhauspotenzial und einer geringen Nachhaltigkeit weitgehend zu vermeiden. So werden z.B. ab sofort keine Fassadendämmstoffe aus synthetischen Produkten (z.B. Polystyrol), sondern nur noch mineralische oder organische Dämmstoffe aus natürlichen Rohstoffen verwendet.

Aber auch bei der Durchführung von Bauvergaben rücken die Belange des Klimaschutzes immer mehr in den Fokus der Vergabekriterien. So wurden zuletzt bei den Funktionalausschreibungen des Modulbaupakets 3 (Schulbauprogramm) die Wertungskriterien dahingehend aufgestellt, dass die Themen Lebenszykluskosten und Nachhaltigkeit des Gebäudes und der Baumaterialien Berücksichtigung finden. Konkret bedeutet dies, dass in die Vergabeunterlagen Hinweise aufgenommen wurden, dass die Stadt Dortmund nachhaltige und klimaschonende Bauweisen anstrebt. Daher wurde ein Flächenrichtwert für das CO2 – Äquivalent je m2 BGF festgelegt, der nicht überschritten werden darf. Bei einer deutlichen Unterschreitung dieses Richtwertes erhalten die Bieter jedoch im Rahmen der Wertung zusätzliche Punkte und verbessern somit die Gesamtbewertung ihres Angebotes.

Die Prüfung der Angaben erfolgt anhand vom Auftraggeber vorgegebener CO2-Äquivalenzwerte für die wesentlichen Baustoffe, welche mit den Massenangaben bezogen auf die Grundfläche des Gebäudes einen objektspezifischen Kennwert ergeben, welcher die Gebäude hinsichtlich der Klimaschädlichkeit untereinander vergleichbar macht.

Weiterhin wird den Klimaschutzbelangen - auch bei der Sanierung des Rathauses - eine besondere Bedeutung zugemessen. Dies zeigt sich insbesondere darin, dass bereits im frühen Planungsstadium die Begleitung des Projektes durch einen Auditor veranlasst wurde. Ziel des Prozesses ist, nach Abschluss der Sanierung eine Zertifizierung nach den Standards der DGNB zu erlangen. So kann die Nachhaltigkeit der Maßnahme anhand anerkannter Maßstäbe beurteilt werden.

Aber auch beim Betrieb der städtischen Gebäude wird auf die klimabewusste Bewirtschaftung geachtet. So erfolgt seit 2020 stadtweit der Bezug von Ökostrom. Dieser besitzt einen CO2-Faktor von 0 kg/kWh (Quelle DEW21), sodass der Stromverbrauch im Rahmen einer CO2 Bilanzierung keine Berücksichtigung findet und daher als klimaneutral angesehen werden kann.

Ferner erfolgt die Beheizung der städtischen Gebäude größtenteils im Rahmen des Wärmelieferungsvertrags durch die DEW21 oder durch Fernwärme (DEW21 und Fernwärme Niederrhein).

Zum kontinuierlichen Ausbau der Nutzung regenerativer Energien kommen bei der Realisierung städt. Baumaßnahmen zunehmend klimaschützende Wärmeerzeugungsanlagen wie z. B Holzpelletanlagen, Luft-Wasser-Wärmepumpen und Geothermieanlagen zum Einsatz.“

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 23.08.2021 (Drucksache Nr.: 20256-21-E3) zur Kenntnis.

zu TOP 9.18
Dortmunder Flughafen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22283-21)

Dem Rat der Stadt liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktionen B‘90/Die Grünen, CDU und Die Linke+ vor:
„… die Fraktionen BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN, CDU und Linke+ bitten um einen aktuellen Sachstand zum Ratsbeschluss vom 11. Februar 2021 (DS-Nr.: 19353-20-E1). Die Verwaltung wurde beauftragt,

„Im Sinne einer vorausschauenden Politik und um für die unterschiedlichen Zukunftsszenarien des Flughafens gerüstet zu sein (z.B. der Weggang wesentlicher Fluglinien, die Nichterreichung eines positiven EU-EBITDA zum Ende der von der EU gesetzten Frist 2023) […] gutachterlich mögliche Nachfolgeszenarien für die Wertschöpfung auf der Fläche des Dortmunder Flughafens zu identifizieren.
Der Ausschreibungstext für diese Studie soll den Ausschüssen AKUSW und AFBL vorgelegt werden.“


Begründung:
Entsprechend einem EU-Urteil zum Beihilferecht dürfen die negativen Betriebsergebnisse des Dortmunder Flughafens nur noch bis maximal Ende 2023 durch einen Verlustausgleich der DSW21 gedeckt werden. Um im Sinne des im Februar gefassten Ratsbeschlusseses gerüstet zu sein, sollte die gutachterliche Bewertung möglicher Nachfolgeszenarien spätestens Ende 2022 vorliegen. Der Prozess zur Abstimmung des Ausschreibungstextes und die sich daran anschließende Ausschreibung sowie die Vergabe eines Gutachtens müssen deshalb entsprechend zeitnah erfolgen.“

Rm Schmidt (SPD) gibt an, der Flughafen Dortmund sei gut durch die Pandemie gekommen ist. Er kritisiert, dass das geforderte Gutachten dem Ruf und der guten Entwicklung schaden könne.

Rm Reuter (B‘90/Die Grünen) stellt fest, dass die EU-Auflagen - ein positives EU-EBITDA - trotz Pandemie bis 2023 zu erreichen sind. Solange dies der Sachstand ist, sollte sich der Rat präventiv mit der Situation auseinandersetzen. Vorausschauend denken und handeln hält sie für notwendig. Dieses Gutachten ziele darauf, die Ratsmitglieder kundig zu machen, um Möglichkeiten zu entwickeln. Heute gehe es nicht um eine erneute Grundsatzdiskussion, sondern nur um den Sachstand.

OB Westphal sagt zum Sachstand, dass die zu klärenden Fragen sehr komplex seien. Eine gutachterliche Stellungnahme aus einem bestimmten Blickwinkel würde der Vielschichtigkeit der Themen und Möglichkeiten nicht Rechnung tragen. Zum Beispiel könnten sich zahlreiche Nachnutzungen ergeben. Hier sind dann ggf. unterschiedliche Expertisen notwendig. Da unter Umständen mehrere Begutachtungen notwendig seien, wurden bisher noch keine Begutachtungsaufträge vergeben.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) stellt den wirtschaftlichen Erfolg des Flughafens in den Mittelpunkt. Für ihn zielt das Gutachten in eine andere Richtung. Daher lehne seine Fraktion die Begutachtung weiterhin ab.

Rm Mader (CDU) macht deutlich, dass es sich lediglich um eine Nachfrage handle. Er nimmt die Stellungnahme des OB zur Kenntnis, wenngleich er sich mehr Details gewünscht habe.

Rm Kowalewski (Die Linke+) zeigt Rm Bohnhof die unterschiedlichen Regelungen zu Anfragen in der Geschäftsordnung auf. Inhaltlich gibt er zu bedenken, dass eine neue Brisanz im Widerruf der Stationierung von WIZZ Air zu sehen ist. Aus Richtung des Bundes, so seine Wahrnehmung, genießen andere Flughäfen einen höheren Schutz. Daher sieht er Handlungsdruck und die Nachfrage als eine Form der Beschlusskontrolle.

OB Westphal sichert die schriftliche Beantwortung im Nachgang zu.

zu TOP 9.19
Wirkungsmonitor 2019/2020
Einbringung
(Drucksache Nr.: 22111-21)

Der Rat der Stadt bringt die Vorlage „Wirkungsmonitor 2019/2020“ (Drucksache Nr.: 22111-21) ein.

10. Personal, Organisation, Digitalisierung, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Änderung des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19815-21)

Dem Rat der Stadt liegt eine Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 16.09.2021 vor:
„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit (ASAG) aus der öffentlichen Sitzung vom 31.08.21 vor:

Frau Zoerner (Stadträtin) weist auf einen Fehler in dem Zuständigkeitsverzeichnis hin.

Herr Beckmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) äußert, dass seine Fraktion grundsätzlich ein paar Bedenken und auch Beratungsbedarf zu der Vorlage habe und bittet darum, die Vorlage heute ohne Empfehlung durchlaufen zu lassen.

Frau Worth (SPD-Fraktion) bezieht sich auf den Fehler im Zuständigkeitsverzeichnis bzgl. der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie und stellt mündlich den Antrag, dass durch die Zuständigkeitsverteilung auf die Ausschüsse, die in der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie niedergelegten Säulen wiedergespiegelt werden sollten. Diese drei Säulen seien die Wirtschaftsförderung, der Sozialausschuss und der Bereich Kinder, Jugend, Familie und Schule. Das, was in der Vorlage niedergelegt sei, müsse sich auch im Zuständigkeitsverzeichnis wiederspiegeln.

Der Ausschuss beschließt einstimmig den mündlichen Antrag von Frau Worth und lässt die Verwaltungsvorlage ohne Empfehlung durchlaufen.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 02.09.21 vor:

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt hierzu nachfolgende Empfehlung aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus seiner Sitzung vom 31.08.2021 vor:
siehe oben!

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig den anliegenden Entwurf des Zuständigkeitsverzeichnisses den Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung betreffend zu fassen und lässt die restlichen Entwürfe der Ausschüsse und Bezirksvertretungen ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 07.09.21 vor:

Die Bezirksvertretung Aplerbeck stellt die Beratung der Vorlage einstimmig bis zur nächsten
Sitzung am 09.11.2021 zurück.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) aus der öffentlichen Sitzung vom 07.09.21 vor:

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit vom 31.08.2021 (Drucksache Nr. 19815-21)

Frau Zoerner (Stadträtin) weist auf einen Fehler in dem Zuständigkeitsverzeichnis hin.

Herr Beckmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) äußert, dass seine Fraktion grundsätzlich
ein paar Bedenken und auch Beratungsbedarf zu der Vorlage habe und bittet darum, die Vorlage heute ohne Empfehlung durchlaufen zu lassen.

Frau Worth (SPD-Fraktion) bezieht sich auf den Fehler im Zuständigkeitsverzeichnis bzgl. der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie und stellt mündlich den Antrag, dass durch die Zuständigkeitsverteilung auf die Ausschüsse, die in der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie niedergelegten Säulen wiedergespiegelt werden sollten. Diese drei Säulen seien die Wirtschaftsförderung, der Sozialausschuss und der Bereich Kinder, Jugend, Familie und Schule. Das, was in der Vorlage niedergelegt sei, müsse sich auch im Zuständigkeitsverzeichnis wiederspiegeln.

Der Ausschuss beschließt einstimmig den mündlichen Antrag von Frau Worth und lässt die Verwaltungsvorlage ohne Empfehlung durchlaufen.

AMIG, 07.09.2021:
In Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei Gegenstimmen (Bündnis 90/die Grünen), folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Zuständigkeitsverzeichnis der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus der öffentlichen Sitzung vom 15.09.21 vor:

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) vom 07.09.20212:
Siehe oben!

AKUSW, 15.09.2021:
Herr Rm Waßmann merkt an, dass auch der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen in Planungsfragen zum Stadtbahnbau beteiligt werden muss und bittet insofern um entsprechende Aufklärung und darum, das Zuständigkeitsverzeichnis ggf. um denselben Textbaustein (siehe Seite 27 letzter Absatz) zu ergänzen, welcher hierzu bereits für den AMIG abgebildet sei.

Herr Wilde führt hierzu an, dass die Stadtbahnplanung natürlich auch immer eine städtebauliche Dimension habe. Deswegen halte er es für unbenommen, dass Vorlagen, die nicht nur den technischen Ausbau angehen würden, sondern ebenso Planungsfragen des Stadtbahnbaus beträfen, künftig auch dem AKUSW zur Beratung und Empfehlung vorzulegen. Die Verwaltung werde diese Angelegenheit klären und dem Rat hierzu eine belastbare Entscheidungsgrundlage vorlegen.

Herr Rm Kowalewski hält die Beteiligung der Bezirksvertretungen beim Kauf/Verkauf städtischer Grundstücke für notwendig und bittet hierzu um Überprüfung und ggf. um entsprechende Änderung.

Herr Wilde empfiehlt diesen Punkt in der morgigen AFBL-Sitzung nochmal aufzugreifen.

In Kenntnis dieser Anmerkungen und der Empfehlung aus dem AMIG leitet der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen nimmt die o. g. Empfehlungen zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Beratung der Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.“

Außerdem liegt den Ratsmitgliedern eine Stellungnahme der Verwaltung vom 21.09.2021 (Drucksache Nr.: 19815-21-E1) vor:

„… in seiner Sitzung am 31.08.2021 hat der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschlossen, dass durch die Zuständigkeitsverteilung auf die Ausschüsse, die in der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie 2020/2030 (KAS 2020/2030) niedergelegten Säulen widergespiegelt werden sollten. Dies sind neben der Wirtschaftsförderung und dem Sozialausschuss auch der Bereich Kinder, Jugend, Familie (AKJF) und Schule (SchulA). Demzufolge ist die KAS 2020/2030 auch in diesen Ausschüssen zu verankern. Das Zuständigkeitsverzeichnis wird daher sowohl beim AKJF als auch beim SchulA um die Zuordnung der KAS 2020/2030 ergänzt.

Zu der Anmerkung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen in seiner Sitzung am 15.09.2021, das Zuständigkeitsverzeichnis ggf. um einen Textbaustein zu ergänzen, dass bei Planungsfragen zum Stadtbahnbau der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) zu beteiligen ist, nehme ich wie folgt Stellung:

Stadtbahnplanung hat immer auch eine städtebauliche Dimension. Von daher werden Vorlagen zum Stadtbahnbau, die über den rein technischen Ausbau hinaus auch stadtplanerische Aspekte beinhalten, wie bisher auch im AKUSW behandelt.
Der AKUSW ist u.a. zuständig für Angelegenheiten der Stadtplanung. Hierzu zählen auch die Grundzüge der Verkehrs- und Nahverkehrsplanung.
Einer Ergänzung des Zuständigkeitsverzeichnisses hinsichtlich Planungsfragen zum Stadtbahnbau bedarf es daher nicht.“

Rm Dr. Suck (CDU) erklärt die Zustimmung seiner Fraktion und bedankt sich für die Erläuterungen seitens StR Wilde im Ausschuss hinsichtlich der Verortung des Stadtbahnbaus in AMIG und AKUSW.

Laut Rm Reuter wird die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Ausnahme, dass die Verkehrsplanung überwiegend lediglich im AMIG, nicht aber im AKUSW, angesiedelt ist, zustimmen.

OB Westphal erklärt, er habe die Diskussion so verstanden, dass in den von Rm Reuter genannten Fällen eben nicht die ausschließliche Zuständigkeit des AMIG gelte.

Rm Kowalewski (Die Linke+) bezieht sich auf seine Nachfrage im AFBL hinsichtlich der Beteiligung von Bezirksvertretungen bei Grundstücksgeschäften. Dieses Thema sei in der Stellungnahme der Verwaltung nicht berücksichtigt.

OB Westphal erläutert, „Zuständigkeit“ sei anders zu sehen als „Information“. Die Information der betroffenen Bezirksvertretung(en) solle weiter erfolgen. Dies werde redaktionell nachgearbeitet.

Rm Berdnsen (SPD) bittet mit Blick auf das Zuständigkeitsverzeichnis darum, dass die Ausschüsse ihre Themen abschließend diskutieren, Empfehlungen abgeben und nicht - wie in letzter Zeit häufig - die Vorlagen etc. ohne Empfehlung an den Rat geben.

Rm Dr. Suck (CDU) fragt nach, ob die Mobilitätsplanung, die im AMIG verortet ist, dennoch dem AKUSW vorgelegt wird.

OB Westphal verweist auf die Stellungnahme der Verwaltung. Gegenfalls muss künftig an solchen Stellen nachgesteuert werden.

Rm Waßmann (CDU) zitiert aus Seite 16 der Vorlage „…AMIG ist zuständig für Angelegenheiten des Masterplans „Mobilität“…“. Aus seiner Sicht ist der AKUSW dadurch aber nicht zwingend unzuständig. Er bittet StR Wilde um Klarstellung.

StR Wilde erklärt, der Masterplan Mobilität und auch Maßnahmen daraus immer in beiden Ausschüssen behandelt wurden. Für die Zukunft sei die Reihenfolge so, dass zuerst der AKUSW und anschließend der AMIG befasst werde.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den vorliegenden Entwurf als Zuständigkeitsverzeichnis der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen.

zu TOP 10.2
Verschiebung des Regelbeurteilungsstichtages der städtischen Beamt*innen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21006-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke +, AfD, FDP/Bürgerliste und Rm Gülec bei Enthaltung der Fraktion Die Partei folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt, den Regelbeurteilungsstichtag für die städtischen Beamt*innen um ein Jahr vom 01.01.2022 auf den 01.01.2023 zu verschieben.

zu TOP 10.3
Studijobs zur Personalgewinnung:
Ausweitung und Neuausrichtung der Einstellung von Werkstudent*innen ab dem Einstellungsjahr 2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20223-21)

Dem Rat der Stadt liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 16.09.2021 vor:
„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 02.09.21 vor:

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD) liegt hierzu nachfolgende
Stellungnahme des Personalrates vom 31.08.2021 vor:

„…in der heutigen Sitzung werden Sie über die im Betreff genannte Vorlage beraten und dem Rat der Stadt Dortmund eine Empfehlung geben.

Der Personalrat begrüßt grundsätzlich die seitens der Dienststelle beabsichtigte Maßnahme. Dabei geht der Personalrat davon aus, dass die bisherigen Konzepte über den Einsatz und die Einstellung von Werkstudent*innen hiervon nicht berührt werden, sondern dass das zur Entscheidung vorliegende Konzept einen weiteren Baustein zur Personalgewinnung darstellt.…“

Der APOD empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Ausweitung und Neuausrichtung der Einstellung von Werkstudent*innen (Studijobs zur Personalgewinnung) ab dem Einstellungsjahr 2022.
2. Ab dem Einstellungsjahr 2022 werden jährlich 20 Einsätze (entspricht 10,26 vzv. Stellen) für die Einstellung von Werkstudent*innen zur Fachkräfteakquise bedarfsorientiert zur Verfügung gestellt.
3. Der Rat beschließt für das Planjahr 2022 sowie für die mittelfristige Finanzplanung die folgenden zusätzlichen finanziellen Aufwendungen zur Verfügung zu stellen:
2021 = 0,00 €
2022 = 447.600,00 €
2023 = 611.100,00 €
2024 = 625.900,00 €
2025 = 641.000,00 €

Der AFBL nimmt die o. g. Empfehlung des APOD zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

- s. Beschlussempfehlung –“

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Ausweitung und Neuausrichtung der Einstellung von Werkstudent*innen (Studijobs zur Personalgewinnung) ab dem Einstellungsjahr 2022.
2. Ab dem Einstellungsjahr 2022 werden jährlich 20 Einsätze (entspricht 10,26 vzv. Stellen) für die Einstellung von Werkstudent*innen zur Fachkräfteakquise bedarfsorientiert zur Verfügung gestellt.
3. Der Rat beschließt für das Planjahr 2022 sowie für die mittelfristige Finanzplanung die folgenden zusätzlichen finanziellen Aufwendungen zur Verfügung zu stellen:
2021 = 0,00 €
2022 = 447.600,00 €
2023 = 611.100,00 €
2024 = 625.900,00 €
2025 = 641.000,00 €.

zu TOP 10.4
Einrichtung von 2 befristeten Planstellen im Bereich der Mobilitätsplanung des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21051-21)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und Rm Gülec gegen die Stimmen der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung von 2 befristeten Planstellen der Mobilitätsplanung im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt für die Planung des Radschnellweges Ruhr (RS1) sowie die Besetzung dieser Stellen im Vorgriff auf den Stellenplan 2022.

zu TOP 10.5
Betriebliche Kinderbetreuung der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19420-20)
Der Rat der Stadt hat folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 16.09.2021 vorliegen:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 25.08.21 vor:

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgender Zusatz-/ Ergänzungsantrag
der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vor:

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und
Abstimmung des folgenden Antrags:

Die für die Maßnahme vorgesehene Planstelle wird nicht eingerichtet. Sollte die Maßnahme
umgesetzt werden, erfolgt die Bearbeitung der Besetzung der Betreuungsplätze im Rahmen
der bisherigen Personalstrukturen.

Des Weiteren liegt dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie folgender Zusatz-/
Ergänzungsantrag der Fraktion Linke+ vor:

…die Fraktion DIE LINKE+ begrüßt die Absicht der Verwaltung, künftig 60 Betreuungsplätze in den TEK von FABIDO für die Kinder städtischer Mitarbeiter:innen vorzuhalten. Dies steigert die Attraktivität der Stadt als moderne Arbeitgeberin.

Allerdings werden diese Plätze aus dem laufenden Bestand vorgehalten, das heißt, dass sie für andere Eltern nicht mehr zur Verfügung stehen. Dies kann als erster Schritt geduldet werden, um überhaupt endlich den Schritt in die Richtung betrieblicher Kinderbetreuung zu gehen.

Für die Zukunft fordert der AKJF die Verwaltung - hier FABIDO als städtischen Eigenbetrieb- auf, zusätzliche Plätze für die betriebliche Kinderbetreuung zu schaffen.

Die notwendige Anzahl sollte sich ermitteln lassen nach einer ersten Auswertung der Inanspruchnahme / Bedarfsanmeldung für die jetzt geplanten 60 Plätze und kann dann fortlaufend evaluiert werden.

Frau Hülsmann (Personalamt) führte in die Vorlage ein und erklärte, dass es sich um eine wichtige Maßnahme zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf handeln würde. Die Planstelle im Fachbereich 11 ergebe sich daraus, dass es sich um eine neue Aufgabe handeln würde, die auch als Personalgewinnungsmaßnahme für extern eingestellte Kräfte genutzt werden soll. Das müsse in alle Marketingmaßnahmen, das Beschäftigtenportal und alle Broschüren aufgenommen werden. Insbesondere die Aufnahme eines digitalen Workflows, für eine maschinelle, elektronische Bewerbung für einen Betreuungsplatz sei arbeitsintensiv. Es müsse ein neues Verfahren entwickelt werden, da das Anmeldeverfahren des Jugendamtes nicht genutzt werden könnte. Um im Kindergartenjahr 2022/23 zu starten, müssten die Plätze im Januar namentlich hinterlegt sein, was zeitlich mit den ganzen Vorarbeiten brisant sei und mit dem vorhandenen Personal nicht leistbar. Die in der Vorlage genannte Bewertung der Stelle, im Einstiegsbereich gehobener Dienst, ergebe sich nicht daraus, dass es eine hoheitliche Aufgabe sei für Beamte sei, sondern dass die momentane Auszubildende, die für die Stelle geeignet, eingearbeitet und vorgesehen wäre, zufällig Beamtin ist. Als weitere Aufgabe sei außerdem Beratung für die Mitarbeiter*innen angedacht, denen kein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt werden könne, was auch zu Beratungen im Bereich Teilzeitfaktoränderung und ähnlichem übergehen könne. Auch die Evaluation der Maßnahme sei bei der Stelle angesiedelt. Sie betonte noch einmal, dass die Aufgabe für das Personalamt neu sei.

Herr Barrenbrügge (CDU) versteht, dass es anfangs mehr Arbeit sei, gab aber zu Bedenken, dass Digitalisierung zur Verschlankung und nicht zur Ausweitung von Personal führen sollte. Aus diesem Grund kritisierte er, dass die Stelle nicht befristet sei. Auch dass die Person schon feststehe finde er befremdlich. Die Maßnahme personalwirtschaftlich für die Anwerbung externer Kräfte zu nutzen sei gut, aber für die 60 vorgesehen Betreuungsplätze gebe es intern bestimmt schon mehr Bewerber als Plätze. Er erklärte, dass seine Fraktion die Vorlage noch nicht final beraten habe und kündigte einen Antrag seiner Fraktion für die Ratssitzung an, die Anträge der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und der Fraktion Die Linke+ finden seine Sympathie.

Herr De Marco (SPD) erklärte, dass seine Fraktion die Vorlage ebenfalls noch nicht abschließend beraten habe und bat darum die Vorlage zu schieben. Frau Gövert (B`90/Die Grünen) fragte sich anhand der Diskussion, ob die angebotenen Plätze, bei den vorhandenen Bedarfen, nicht eher zu Unfrieden führen würden und man nicht lieber bei dem Verfahren der Anmeldung über das Kita-Portal bleiben sollte. Ihre Fraktion würde jedoch die Vorlage mittragen, sehe aber die zu schaffende Stelle kritisch. Sie würde dem Schieben der Vorlage ebenfalls zustimmen.

Frau Schneckenburger erklärte, dass die Vorlage der Perspektive folge, Mitarbeitergewinnung, -bindung für die Stadt Dortmund zu betreiben und die Verteilung der 60 Plätze müsse eine personalwirtschaftliche sein, deshalb könne sie nicht über die Vergabestelle im Jugendamt erfolgen. Es sei folgerichtig, dass die Planstelle im Personalamt angesiedelt sei.

Frau Hülsmann ergänzte, dass des es sich um eine neue Aufgabe handelt und die erst einmal mehr Aufwand verursacht. Wenn man mit der Vergabe der Plätze im Januar fertig sein will, müsse man sich als Personalamt jetzt aufstellen und deshalb sei schon eine geeignete Person in der Vorlage benannt.

Herr Kassem (JAEB) fragte, ob mit externen Mitarbeitern gemeint sei, dass sie nicht in Dortmund wohnen, aber einen Betreuungsplatz in Dortmund bekommen, das sehe er kritisch, da es dadurch noch weniger Betreuungsplätze gebe.

Herr Schmidtke-Mönkediek (FDP/Bürgerliste) findet betriebliche Kinderbetreuung grundsätzlich gut, aber hier hätten sich so viele Fragen ergeben, die er mit seiner Fraktion besprechen müsse und bat darum, die Vorlage durchlaufen zu lassen.

Die Vorsitzende schlug vor, die Vorlage mit den Anträgen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Linke+ in den weiteren Gremienlauf zu schieben, da zumindest der Antrag von Bündnis 90/ Die Grünen sich auf Personal beziehe und im APOD mitberaten werden sollte. Letztendlich würde der Rat über beide Anträge entscheiden.

Die Mitglieder des Ausschusses stimmten dem Verfahren zu.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie lässt die Vorlage mit den Anträgen der Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen und Linke+ ohne Empfehlung an die nachfolgenden Gremien durchlaufen.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 02.09.21 vor:

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende Empfehlung aus dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus seiner Sitzung am 25.08.2021 vor:

siehe oben!

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt zudem nachfolgende Stellungnahme des Personalrates vom 31.08.2021 vor:

in der heutigen Sitzung werden Sie über die im Betreff genannte Vorlage beraten und dem Rat
der Stadt Dortmund eine Empfehlung geben.

Den Personalrat erreichte neben der Vorlage auch der Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom 25.08.2021. Der Personalrat kann durchaus die kontroverse Diskussion im Fachausschuss nachvollziehen, möchte jedoch gleichwohl dafür werben, dass die eingebrachte Vorlage durch den Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung empfohlen wird.

Seit vielen Jahren wird sowohl auf politischer Ebene als auch innerhalb der Verwaltung die Thematik der betrieblichen Kinderbetreuung aufgegriffen. Der Arbeitgeberin Stadt Dortmund ist schon bewusst, dass auf dem derzeitigen Arbeitsmarkt viele Faktoren eine Rolle spielen, die Beschäftigte oder künftige Beschäftigte dazu bewegen, der Arbeitgeberin treu zu bleiben bzw. sich für die Arbeitgeberin zu entscheiden.

Unsere Verwaltung verjüngt sich nicht nur aktuell, sondern auch weiterhin in den kommenden Jahren. Junge Erwachsene bzw. Beschäftigte, die sich ganz konkret in der Familienplanungsphase befinden, streben sehr schnell nach der Geburt eines Kindes wieder die Dienstaufnahme an, sofern die Kinderbetreuung sichergestellt ist. Das ist gut so und sollte durch die Entscheidungsträger*innen unterstützt werden.

Auch wenn Befürchtungen seitens der politischen Mandatsträger vorliegen, wonach innerhalb unserer Belegschaft Neiddebatten hinsichtlich der geringen Anzahl von Belegplätzen ausgelöst werden könnten, kann der Personalrat diese Überlegungen nicht nachvollziehen. Der Personalrat vertritt die Auffassung, dass es ein guter Start ist, mit 60 Plätzen zu starten
.
Die Ausführungen der stellvertretenden Fachbereichsleiterin vom FB 11 kann der Personalrat durchaus nachvollziehen. So ist die Einrichtung einer Planstelle für den entsprechenden Aufgabeninhalten dringend erforderlich, um den Start im Jahr 2022 sicherstellen zu können.

Der Personalrat erhofft sich allerdings ebenfalls, dass nach der Startphase und der sich anschließenden Evaluation eine Ausweitung der Belegplätze erfolgen wird.

Ferner fordert der Personalrat bereits auf diesem Wege ein, bei der Festlegung von Kriterien bei der Platzvergabe beteiligt zu werden.

Nach erfolgter Diskussion im Ausschuss und Erläuterungen durch Herrn St Ruhr und Frau Hülsmann (FB11), einigt man sich aufgrund des Beratungsbedarfes der CDU-Fraktion bezüglich der Einrichtung der Planstelle darauf, den Fraktionen noch vor der Sitzung des Rates weitere Informationen – die Inhalte und Aufgaben der Stelle betreffend - zukommen zu lassen.

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o. g. Empfehlungen zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage mit den o. g. Anträgen der Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen und Linke+ ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.

Weiterhin liegt dem Rat folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 19420-20-E3) vor:
„… die CDU-Fraktion bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

1. Die in der Vorlage benannte Planstelle, die für die Ausschreibung und Durchführung der Zuteilung der betrieblichen Kinderbetreuungsplätze zuständig sein wird, wird auf ein Jahr befristet eingerichtet.

2. Um bereits kurzfristig, als auch anfänglich den Betreuungsnotwendigkeiten der aktuellen und zukünftigen städtischen Mitarbeiter gerecht zu werden, wird mindestens eine Großpflegestelle für die Betreuung von Kleinkindern innerhalb oder in der Nähe des Standorts der Kernverwaltung (Südwall, Olpe, Kleppingstraße, Friedensplatz) eingerichtet.

Bis spätestens zum ersten Gremiensitzungslauf des Jahres 2022 berichtet die Verwaltung den zuständigen politischen Gremien, zu welchem Datum, in welcher/n Räumlichkeit/en, mit welchem städtischen Personalaufwand und zu welchen Gesamtbetriebskosten die Betreuung aufgenommen werden kann.


Begründung

Aufgrund stetig steigenden Kinderzahlen in Dortmund und der Tatsache, dass alle Kinder ab der Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz haben, stellt sich die Betreuungssituation in Dortmund noch nicht als optimal dar. Fehlende Kita-Plätze werden durch den Einsatz von Tagesmüttern/-vätern kompensiert. Für städtische MitarbeiterInnen lag bisher noch kein Angebot vor, die eigenen Kinder in einem „Betriebskindergarten“ unterzubringen und somit den Einstieg in das Berufsleben schneller und unkomplizierter zu schaffen.

Um bei der Weiterentwicklung des Personalkörpers stichhaltige Gründe für den Arbeitgeber Stadt Dortmund zu haben, unterstützen wir die Bemühungen auch für zukünftige wie auch die im Bestand befindlichen Beschäftigten eigene Betreuungssituationen anzubieten. Allerdings sind die in der Vorlage skizzierten Zeitziele nicht ambitioniert genug. Um möglichst zeitnah, erste Betreuungen anbieten zu können, ist daher im zentralen Bereich mit Großpflegestellen in städtischer Trägerschaft zeitnah zu beginnen. Da FABIDO bereits Großpflegestellen unterhält, kann auf die dortige Expertise zurückgegriffen und mittelbar mindestens eine erste Lösung realisiert werden. Da alleine in dieser zentralen Lage sicherlich um die 4000 MitarbeiterInnen tätig sind, ist auch mit der benötigten Nachfrage nach den Plätzen in der Großpflegestelle zu rechnen; pro Großpflegestelle sind jeweils maximal neun Kinder versorgt.

Es ist unbenommen richtig, weiterhin die Anzahl der Betreuungsplätze für Kinder der Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter deutlich und stetig zu steigern und den Bedarfen anzupassen. Derzeit beziffert das Personalamtes Betreuungswünsche der Beschäftigten der Verwaltung auf etwa 500 Kinder. Die geforderten Großpflegestellen sind nur als zügig zu realisierender erster Schritt zu verstehen.

Da derzeit erst etwa 60 Plätze bei der Vergabe zu koordinieren sind und die administrativen Aufgaben im Aufbau sind, wird der erhöhte Mehrbedarf lediglich für die Startzeit dieses neuen Aufgabenspektrums anerkannt; daher ist diese Personalvergabe zeitlich zu limitieren.“



Weiterhin liegt dem Rat folgende Stellungnahme des Personalrates vom 23.09.2021 (wurde vor Beginn der Sitzung verteilt) vor:
„.in der heutigen Sitzung werden Sie über die im Betreff genannte Vorlage beraten und einen Beschluss fassen müssen.

Der Personalrat hat für die Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung im September 2021 bereits eine Stellungnahme abgegeben und in dieser zum Ausdruck gebracht, dass die beabsichtigte Maßnahme durchaus die Zustimmung des Personalrates findet.

Bereits im Jahr 2019 hatte der Personalrat sich an die politischen Gremien gewandt und um Unterstützung zum Bau einer betriebseigenen Kindertageseinrichtung gebeten, um städtischen Beschäftigten ein weiteres Angebot zur Kinderbetreuung zu machen.

Der jetzt erarbeitete Vorschlag kann aus Sicht des Personalrates nur ein erster Schritt sein. In Zeiten des Fachkräftemangels, unter anderem auch bei der Gewinnung von Beschäftigten für den Bereich FABIDO, ist es unerlässlich, eine betriebseigene Kinderbetreuung anzubieten, um sich als Arbeitgeberin attraktiv auf dem umkämpften Arbeitsmarkt zu positionieren.

Von daher dürfen wir als gewählte Interessensvertretung unserer Beschäftigten bitten, die in Mehrheit auch selber Dortmunder Bürgerinnen und Bürger sind, der Beschlussempfehlung zu folgen und der Verwaltung den Auftrag zu erteilen, das Angebot zur betrieblichen Kinderbetreuung weiter auszubauen.“


Der Rat der Stadt setzt den Tagesordnungspunkt unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – ab und überweist die Vorlage zusammen mit den vorliegenden Anträgen zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie, Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung, Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, Hauptausschuss und Ältestenrat sowie zur abschließenden Entscheidung im Rat.

zu TOP 10.6
Umwidmung von zwei Planstellen im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt zugunsten der Aufgabe Radmobilität
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21144-21)

Dem Rat der Stadt liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 21144-21-E2) vor:

„… die o.g. Nachfrage beantworte ich wie folgt:

Am 04.07.2019 (TOP 3.4, DS-Nr. 13832-19) hat der Rat der Stadt der Einrichtung von zwei Planstellen für den Weiterbau der OWIIIa unter der Voraussetzung zugestimmt, dass eine vollständige Übernahme der Personalkosten durch das Land NRW erfolgt. Zu dieser Vereinbarung und der Kostenübernahme durch das Land NRW ist es trotz langwieriger Verhandlungen nicht gekommen.

Im Rahmen des Moratoriums 2020 bis 2025 ist in der Ratssitzung am 11.02.2021 (TOP 3.24, DS-Nr. 19352-20) durch den Rat beschlossen worden, dass das Projekt OWIIIa planerisch ruhend gesetzt wird und die bereits bewilligten Planer/innen-Stellen zugunsten des Bereichs Radmobilität umgewidmet werden.

Da die anfallenden Personalkosten dann von der Stadt Dortmund getragen werden müssen war die Erstellung einer entsprechenden Beschlussvorlage notwendig, über welche der Rat nun in der Sitzung am 23.09.2021 entscheiden soll.“

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, Die Partei und Rm Gülec gegen die Fraktionen von AfD und FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Umwidmung von zwei Planstellen der Entgeltgruppe E13 im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, die im Rahmen der Haushaltsbegleitbeschlüsse 2019 für den Weiterbau der OWI IIIa eingerichtet wurden, in Planstellen für die Aufgabe Radmobilität.

zu TOP 10.7
Einrichtung einer Planstelle im Vermessungs- und Katasteramt zur Einführung von Building Information Modeling (BIM)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20978-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen des Vermessungs- und Katasteramtes zur Kenntnis und beschließt die Einrichtung einer Planstelle für die Einführung von BIM in der Stadtverwaltung und der Umstellung und Pflege der Geodateninfrastruktur sowie deren Besetzung im Vorgriff auf den nächsten Stellenplan.

zu TOP 10.8
Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum 30.06.2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21617-21)

Der Rat nimmt den Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis.

zu TOP 10.9
Verkaufsoffener Sonntag am 05.09.2021 in Teilbereichen des Stadtbezirks Mengede
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss zum Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Stadtbezirk Mengede
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 21797-21)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, CDU, AfD und FDP/Bürgerliste gegen die Fraktionen Die Linke+ und Die Partei bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Rm Gülec folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vom Oberbürgermeister und einem dem Rat angehörigen Mitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit folgendem Inhalt:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungs­behördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in Teilbereichen des Stadtbezirks Mengede am 05.09.2021.

zu TOP 10.10
Neu-/Ersatzberufung von zwei Mitgliedern des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit Dortmund für die 13. Amtsdauer vom 01. Juli 2016 bis 30. Juni 2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21857-21)

Die SPD-Fraktion legt dem Rat der Stadt folgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag (Drucksache Nr.: 21857-21-E2) vor:

„… die SPD-Ratsfraktion benennt Herrn RM Olaf Schlienkamp, als Nachfolger von Frau Ulrike Matzanke, zum Mitglied im Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit Dortmund.“

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und Rm Gülec bei Enthaltung der AfD-Fraktion den Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 21857-21-E2).

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und Rm Gülec bei Enthaltung der AfD-Fraktion die Vorlage der Verwaltung (Drucksache Nr.: 21857-21) mit vorgenannter Ergänzung (fett/kursiv):

Durch die Amtsniederlegung der Mitglieder Frau Ulrike Matzanke und Herrn Thomas Westphal sind in der Gruppe der öffentlichen Körperschaften des Verwaltungsausschusses bis zum Ende der laufenden 13. Amtsdauer (30.06.2022) zwei Mitglieder neu zu berufen.

1. Der Rat der Stadt Dortmund ist damit einverstanden, dass der Bezirksregierung Arnsberg als ordentliches Mitglied in der Gruppe öffentlicher Körperschaften des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit folgende Person (Nachfolgerin von Herrn Thomas Westphal) benannt wird:
· Frau Heike Marzen als Geschäftsführerin der Wirtschaftsförderung.
2. Der Rat der Stadt Dortmund benennt ein Ratsmitglied als ordentliches Mitglied (Nachfolger*in von Frau Ulrike Matzanke) für den Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit in Dortmund. Vorschlagsberechtigt ist nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren die Fraktion der SPD.
· Rm Olaf Schlienkamp (SPD)
Eine angemessene Beteiligung beider Geschlechter ist vorzusehen.

zu TOP 10.11
Ausbau des flächendeckenden Systems zur Warnung der Bevölkerung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21777-21)

Der Rat der Stadt hat folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 16.09.2021 vorliegen:
„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 14.09.21 vor:

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt hierzu folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 07.09.2021 vor:

„… zu TOP 9.2
Ausbau des flächendeckenden Systems zur Warnung der Bevölkerung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen; Empfehlung (Drucksache Nr.: 21777-21)

Herr Preuss (Fraktionssprecher CDU) will die Vorlage empfehlen, bittet aber sobald wie möglich um Mitteilung über die Standorte der Sirenen.

Herr Dr. Brunsing (B90/Die Grünen) schließt sich dem an und bittet um Ergänzung des Systems um komplementäre Systeme wie KATWARN oder NINA

Empfehlung:
Die Bezirksvertretung Hombruch empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den Bau der 3. Ausbaustufe eines flächendeckenden Warnsystems für die Stadt Dortmund sowie die daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt (aufbauend auf die Ratsvorlagen 00909-15 vom 01.10.2015 sowie 10330-18 vom 17.05.2018).

Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, inwieweit komplementäre Systeme wie KATWARN oder NINA integriert werden können …“
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig (in Abwesenheit der Fraktion FDP/Bürgerliste) folgenden Beschluss in der Fassung der Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch (fett/kursiv) zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den Bau der 3. Ausbaustufe eines flächendeckenden Warnsystems für die Stadt Dortmund sowie die daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt (aufbauend auf die Ratsvorlagen 00909-15 vom 01.10.2015 sowie 10330-18 vom 17.05.2018).

Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, inwieweit komplementäre Systeme wie KATWARN oder NINA integriert werden können.
Herr Gorowietz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung und Beschwerden den Beschlussvorschlag mit einem Prüfauftrag zu den beiden Apps erweitert habe. Es gehe aber auch um eine zusätzliche Technik, die die Alarmierung der Bevölkerung, unabhängig von diesen Apps, gestalten kann. Diese Technik heiße „Cell Broadcast Alert System“. Dabei werde die Nachricht einfach auf das Telefon gespielt. Seine Fraktion schlägt vor, diese Technik zum Prüfauftrag dazu zunehmen.
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE+) merkt an, dass seine Fraktion anregt, in diesem Zusammenhang Lautsprecher zu ermöglichen, um der Bevölkerung auch mitteilen zu können, um was es sich bei der Warnung handelt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der Empfehlung Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABÖAB) aus der Sitzung vom 14.09.21.

Weiterhin ergänzt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften den Beschlussvorschlag um die Prüfung des Warnsystems „Cell Broadcast Alert System“ und um die Prüfung der Einrichtung eines Warnsystems mit Lautsprechern.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, unter Einbeziehung der o.g. Empfehlung des ABÖAB und der folgenden Ergänzungen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt den Bau der 3. Ausbaustufe eines flächendeckenden Warnsystems für die Stadt Dortmund sowie die daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt (aufbauend auf die Ratsvorlagen 00909-15 vom 01.10.2015 sowie 10330-18 vom 17.05.2018).

Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, inwieweit komplementäre Systeme wie KATWARN oder NINA integriert werden können.

Weiterhin wird die Verwaltung um Prüfung gebeten, inwieweit die Technik „Cell Broadcast Alert System“ und eine entsprechende Einrichtung mit Lautsprechersystem integriert werden können.“


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden ergänzten (fett/kursiv) Beschluss in der Fassung des AFBL:
Der Rat der Stadt beschließt den Bau der 3. Ausbaustufe eines flächendeckenden Warnsystems für die Stadt Dortmund sowie die daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt (aufbauend auf die Ratsvorlagen 00909-15 vom 01.10.2015 sowie 10330-18 vom 17.05.2018).

Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, inwieweit komplementäre Systeme wie KATWARN oder NINA integriert werden können.

Weiterhin wird die Verwaltung um Prüfung gebeten, inwieweit die Technik „Cell Broadcast Alert System“ und eine entsprechende Einrichtung mit Lautsprechersystem integriert werden können.


zu TOP 10.12
Roadmap Memorandum zur Digitalisierung 2020 - 2025
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21874-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Konkretisierung der Roadmap „Memorandum zur Digitalisierung 2020 – 2025“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der dialogorientierten Umsetzung ebenso wie mit der weiteren Qualifizierung von Maßnahmen und Projekten, insbesondere hinsichtlich der externen Unterstützungsleistungen als auch hinsichtlich der im Ausblick (Kapitel 8) der Roadmap angekündigten Maßnahmenvorschläge.

zu TOP 10.13
Jahresbericht der Feuerwehr 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21530-21)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Jahresbericht 2020 der Feuerwehr zur Kenntnis.

zu TOP 10.14
Reinigungskräfte
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 22058-21)

Dem Rat der Stadt liegt folgende Bitte um Stellungnahme verbunden mit einem Antrag der Fraktion Die Linke+ (Drucksache Nr.: 22058-21) vor:

„… das Thema der Reinigungsleistungen wird seit Jahren in Dortmund mit sehr unterschiedlichen Intentionen und Wahrnehmungen diskutiert. Daher möchte die Fraktion DIE LINKE+ sich des Themas annehmen und Verbesserungen erreichen.

Derzeit gibt es laut Beschluss des Rates eine Regelung, dass 50% des Personals bei der Stadt beschäftigt sind und 50% bei privaten Reinigungsfirmen als Auftragnehmer der Stadt tätig sind. Dazu stellen wir zunächst die nachfolgenden Fragen, deren Beantwortung wir sowohl im Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung diskutieren wollen als auch im Rat zur Kenntnis nehmen möchten.

1) Der Rat hat am 08.12.2020 beschlossen, das Thema „Gute Arbeit“ zum Teil der kommunalen Arbeitsmarktstrategie zu machen. Der Oberbürgermeister hat im Rat die kommunale Arbeitsmarktstrategie zur Chefsache erklärt. Wie bewertet die Verwaltung die bei der Stadt vorhandenen Stellen im Reinigungsbereich einerseits und die bei Privatfirmen vorhandenen Stellen für Reinigungskräfte unter dem Aspekt der „Guten Arbeit“?
2) Wie beurteilt die Verwaltung die Wirtschaftlichkeit der beiden Varianten des Einsatzes von Reinigungspersonal in Bezug auf eigenes Personal und Fremdvergaben von Reinigungsleistungen in der jetzigen Organisationsform?
3) Der Personalrat weist immer wieder auf Schlechtleistungen im Bereich der Reinigung im Rahmen der Fremdvergaben hin. Wie beurteilt die Verwaltung die Reinigungsqualität durch eigenes Personal und bei Fremdvergaben von Reinigungsleistungen?
4) Für die Frage einer möglichen Rekommunalisierung der Reinigungsleistungen lassen sich mehrere Varianten für eine Umsetzung diskutieren. Zum einen ließe sich eine Aufstockung des Stellenplans innerhalb der Verwaltung denken (kleine Lösung), zum anderen ließe sich auch die Gründung einer städtischen Servicegesellschaft ggf. auch unter Einbeziehung von Fragestellungen wie den Problematiken bei ServiceDo oder den Sicherheitsdienstleistungen im Stadtkonzern diskutieren (große Lösung). Wir möchten die Verwaltung bitten, für die kleine und große Lösung eine Variantenbetrachtung durchzuführen und der Politik vorzustellen.“

Die Beantwortung erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates.

zu TOP 10.15.a
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 22208-21)

Die Fraktion FDP/Bürgerliste beantragt folgende Umbesetzungen (Drucksache Nr.: 22208-21-E1):
„… die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beschlussfassung zur Umbesetzung in Gremien.

SB Nadine Spiekermann wird als sachkundige Bürgerin abberufen. Eine Nachfolge wird zu einem späteren Zeitpunkt benannt.


Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung

SB Nadine Spiekermann scheidet aus dem Ausschuss aus. Neues Mitglied wird SB Frieder Löhrer. Neues stellv. Mitglied wird RM Michael Kauch.“

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Umbesetzungen.

zu TOP 10.15.b
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22239-21)

Die SPD-Fraktion beantragt folgende Umbesetzungen (Drucksache Nr.: 22239-21-E1):
„… die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet um den Beschluss des folgenden Antrages:

Herr RM Hendrik Berndsen scheidet aus dem Aufsichtsrat der DOKOM Gesellschaft für Telekommunikation mbH aus.
Als neues Mitglied im Aufsichtsrat der DOKOM Gesellschaft für Telekommunikation mbH wird Herr RM Dirk Goosmann benannt.“
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Umbesetzung.

zu TOP 10.15.c
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22275-21)

Die CDU-Fraktion beantragt folgende Umbesetzungen (Drucksache Nr.: 22275-21-E1):
„… die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt folgenden Antrag und bittet um Beschlussfassung der folgenden Umbesetzungen in Gremien:

Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
Für das ausgeschiedene RM Justine Grollmann wird RM Ina Polomski-Tölle Mitglied im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden.

Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
Frau Dr. Angela Frommeyer scheidet als sachkundige Bürgerin aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus.
RM Ina Polomski-Tölle wird neues Mitglied im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.

Für das ausgeschiedene RM Justine Grollmann wird RM Matthias Nienhoff stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.

Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün
Anstelle des ausgeschiedenen RM Justine Grollmann wird RM Ina Polomski-Tölle stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün.

Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
Für das ausgeschiedene RM Justine Grollmann wird RM Ina Polomski-Tölle Mitglied im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.

Schulausschuss
Für das ausgeschiedene RM Justine Grollmann wird Herr André Buchloh als sachkundiger Bürger Mitglied im Schulausschuss.
Frau Tanja Flur scheidet als sachkundige Bürgerin aus dem Schulausschuss aus.
Herr Felix Krahn wird als sachkundiger Bürger neues Mitglied im Schulausschuss.

Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit
RM Ina Polomski-Tölle, bislang sachkundige Bürgerin, scheidet aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus.
Frau Tanja Flur wird als sachkundige Bürgerin neues Mitglied des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit.
Anstelle von RM Matthias Nienhoff wird RM Ina-Polomski-Tölle stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit.

Veranstaltergemeinschaft lokaler Rundfunk Dortmund e. V.
Für das ausgeschiedene RM Justine Grollmann wird BM Ute Mais Mitglied der Veranstaltergemeinschaft lokaler Rundfunk Dortmund e. V.“


Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Umbesetzungen.

zu TOP 10.15.d
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22278-21)

Dem Rat der Stadt liegt folgender Umbesetzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.09.2021 (Drucksache Nr.: 22278-21) vor:
„…die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung sowie um einen Beschluss zur Umbesetzung in folgenden Gremien:

Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit:


SB Ingo Schwenken scheidet aus dem Ausschuss aus. Neues Mitglied wird RM Leander Schreyer.

Schulausschuss


RM Pia Soldan-Blank scheidet aus dem Ausschuss aus. Neues Mitglied wird SB Ingo Schwenken.

BA FABIDO


RM Benjamin Beckmann scheidet aus dem Ausschuss aus. Neues Mitglied wird SB Ingo Schwenken.“
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Umbesetzungen.

zu TOP 10.16
Erstellung eines Aktionsplans zur Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22280-21)

Dem Rat der Stadt liegt folgende/r gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 22280-21-E1) vor:
„… die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU stellen folgenden Antrag und bitten um Beratung und Beschlussfassung:

Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Aktionsplan zur Akzeptanz zu geschlechtlicher und sexueller Vielfalt aufzulegen, der ausgehend von Handlungsbedarfen weitere Handlungsempfehlungen formuliert, und diesen dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Ziel des Aktionsplans ist es, die Gleichstellung von LSBTIQ+ in Dortmund voranzutreiben, bestehende Benachteiligungen aufzulösen und die Selbstbestimmung von LSBTIQ+ zu fördern und zu unterstützen. Der Aktionsplan soll in einem partizipativen Prozess erarbeitet werden. Eine Berichterstattung während der Erstellung und später über die Umsetzung soll im Rat sowie in den betroffenen Ausschüssen, regelmäßig, mindestens zweimal im Jahr, erfolgen. Darüber hinaus wird die Verwaltung damit beauftragt, die Koordinierungsstelle Lesben, Schwulen und Transidenten weiterzuentwickeln und zu verstetigen.

Begründung
Für die gesamte Dortmunder Stadtgesellschaft ist es ein Gewinn, wenn alle Menschen hier selbstbestimmt und diskriminierungsfrei leben und ihre Persönlichkeit frei entfalten können. Die Stadt Dortmund hat hierzu in den vergangenen Jahren bereits viel erreicht:

Dazu zählen unter anderem die Etablierung und Unterstützung von Einrichtungen wie dem Sunrise, der Jugendbildungs- und Beratungseinrichtung für lesbische, schwule, bisexuelle, pansexuelle und asexuelle, trans*, inter*, nicht-binäre und queere Jugendliche sowie dem Schulaufklärungsprojekt SCHLAU über den Trägerverein SLADO e.V. – Dachverband der Schwulen-, Lesben-, Bisexuellen- und Transidentenvereine und -initiativen in Dortmund. Darüber hinaus veranstaltet die Stadt Dortmund gemeinsam mit dem schwulen Berufsverband schwuler Führungskräfte, Völklinger Kreis e.V., jährlich den DiverseCity Kongress. Seit vielen Jahren gibt es in Dortmund einen Runden Tisch zur Förderung der Emanzipation und Akzeptanz von Lesben, Schwulen und Transidenten sowie eine städtische Koordinierungsstelle. Sie kümmert sich um die Belange von LSBTIQ+ Beschäftigten in der Verwaltung und ist das Bindeglied zwischen Verwaltung und der Community. Trotz dieser erfreulichen Entwicklung und Maßnahmen gehören allerdings Diskriminierung, Ablehnungs-, Ausgrenzungs- oder sogar Gewalterfahrungen für viele Lesben, Schwule, bisexuelle, pansexuelle und asexuelle, trans*, inter*, nicht-binäre und queere Menschen weiterhin zum Alltag. Die Verwaltung soll deshalb einen Aktionsplan zur Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt erarbeiten. Der Aktionsplan soll ein kommunales Handlungskonzept gegen die Diskriminierung und Ausgrenzung von LSBTIQ+ sein. Ziel ist es, sowohl die gesellschaftliche Akzeptanz als auch die Chance auf eine diskriminierungsfreie Teilhabe zu fördern.

Mit dem Aktionsplan zur sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt in Dortmund soll eine verbindliche Grundlage entstehen, um die Akzeptanz für die Vielfalt von Lebensentwürfen und geschlechtlichen Orientierungen und die Gleichstellung von LSBTIQ+ zu fördern, deren Belange noch stärker als bisher zu berücksichtigen und die Diskriminierung von LSBTIQ+ und noch bestehende Defizite zu beseitigen.“


Auch liegt dem Rat der Stadt folgender gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen FDP/Bürgerliste und SPD (Drucksache Nr.: 22280-21-E2) vor:
„…. die Fraktionen von SPD und FDP/Bürgerliste stellen folgenden Ergänzungsantrag und bitten um Beratung und Beschlussfassung:

Der Rat beschließt, die finanzielle Förderung der Aufklärung zu LSBTI-Fragen im Rahmen des SCHLAU-Projektes zu verstetigen. Dazu beabsichtigt er, im Haushalt 2022 erneut Mittel für die Koordination des Dortmunder Aufklärungsprojekts vorzusehen und bedarfsgerecht anzupassen.

Begründung
Das SCHLAU-Projekt leistet mit einem Peer-to-Peer-Ansatz ausgezeichnete Arbeit an Schulen und Jugendeinrichtungen, um Akzeptanz unterschiedlicher sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität zu stärken, Diskriminierungen in der Gesellschaft entgegenzuwirken und LSBTI-Jugendliche im Coming-Out zu stärken. Das ehrenamtliche Engagement bedarf einer hauptamtlichen Koordinierung und fachlichen Unterstützung. Die bisherige Förderung für diese Koordinierung läuft zum 31.12.2021 aus. Das Projekt braucht ein klares Signal, dass die Arbeit 2022 fortgeführt werden kann. Zudem sollte es mehr Schulen und Jugendeinrichtungen ermöglicht werden, die Leistungen des Projektes zu nutzen. Dazu ist ein bedarfsgerechter Ausbau des hauptamtlichen Stundenkontingents notwendig, um insbesondere weitere Schulen und Jugendeinrichtungen sowie zusätzliche Ehrenamtler zu gewinnen.“

Rm Brunner (B‘90/Die Grünen) formuliert den positiven Wert der Stadt als Ort für Vielfalt und Toleranz. Dennoch erfahren Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität Diskriminierung. Dies passt nicht zu den Vorstellungen unserer Stadt. Der Aktionsplan soll die Anerkennung queerer Dortmunder*innen fördern. Auch müssen Maßnahmen entwickelt werden, um gegen noch immer bestehende Diskriminierung und Gewalt effektiv vorzugehen. Es ist ein Gewinn für die gesamte Stadtgesellschaft, wenn alle Dortmunder*innen unabhängig Orientierung oder Identität angsfrei Teil der Stadtgesellschaft sein können.

Rm Bahr (CDU) beschreibt die Unterstützung einerseits und bestehende Ressentiments sowie deren Folgen andererseits. Nach Gesprächen mit Selbsthilfegruppen ist daher ein weiterer Entwicklungsschritt notwendig. Vor diesem Hintergrund sieht seine Fraktion den Aktionsplan als erforderlich an.
Auch sei die Fortführung des SCHLAU-Projekts nötig. Mit Blick auf den Gesamtkontext möchte die CDU dies aber in den Haushaltsberatungen behandeln.


Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) stellt den positiven Ansatz des Aktionsplans heraus. Es gibt aber auch konkrete Bedarfe und Probleme. Dazu gehört, dass das Projekt „SCHLAU“ bis zum Jahresende finanziert ist, jetzt aber zwecks Planung Klarheit über die künftige Finanzierung benötigt. Der Dialog über den Aktionsplan hilft dem Projekt akut nicht. Daher habe seine Fraktion gemeinsam mit der SPD-Fraktion die im Finanzausschuss vorgelegten Zahlen heraus genommen. So kann der Rat ein politisches Signal abgeben, ohne sich auf einen Betrag festlegen zu müssen. Bei diesem Signal laufe das Argument der CDU, den Antrag erst in den Haushaltsberatungen zu behandeln, ins Leere.

Rm Dr.Neumann (B‘90/Die Grünen) gibt zum Antrag der FDP/Bürgerliste und SPD an, in Gesprächen mit SCHLAU bzw SLADO habe sich herausgestellt, dass dort die politischen Abläufe bekannt sind. Es genüge daher, wenn im Dezember der Förderbescheid erginge. Die notwendigen Vorabreiten sind auch unter Vorbehalt einer künftig zu erwartenden Ratsentscheidung möglich. Die Formulierung „…zu verstetigen…“ hält er für problematisch, da aus steuerlichen Gründen eine Dauerfinanzierung im Gegensatz zur Projektfinanzierung nicht präferiert wird.

Rm Kowalewski unterstützt für die Fraktion Die Linke+ den Antrag zur Erstellung eines Aktionsplans. Den Antrag der SPD und FDP/Bürgerliste hält er für befremdlich. Der Antrag wurde ähnlich schon im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) beraten. Im AFBL wurde er den Haushaltsberatungen mit dem Hinweis zugewiesen, dort eine Mehrheit zu erhalten.

Rm Erstfeld (SPD) stellt die allseitige Bereitschaft, das Projekt fortführen zu wollen, fest. Dann könne
- ohne Beträge - entsprechend darüber entschieden werden. Er appelliert an den Rat, ein Signal zu setzen. Die Idee des Aktionsplans werde von seiner Fraktion mitgetragen.


Rm Dr. Suck (CDU) erinnert an die Diskussion im AFBL zum gemeinsamen Antrag der SPD und FDP/Bürgerliste. Die CDU werde den Antrag unterstützen. Im AFBL gab es Einigkeit, dies in den Haushaltsberatungen zu berücksichtigen und zu beziffern. Nach dem Haushaltsbeschluss wäre noch genügend Zeit, es den Antragstellenden entsprechend zu bescheiden. Für die Zukunft bittet er um eine andere Umgehensweise mit der Konstellation aus Haushaltsberatungen und formulierten Beabsichtigungen in Beschlüssen.

Rm Langhorst (B‘90/Die Grünen) kritisiert wie Rm Dr. Neumann und Rm Dr. Suck den Stil, mit welchem der Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD und FDP/Bürgerliste zur Entscheidung gebracht wird. Im Tenor gibt es aber keine abweichende Meinung und seine Fraktion werde zustimmen.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) stellt fest, dass wenn der Begriff „…verstetigen…“ ein Problem ist, dies - vorbehaltlich der Abstimmung mit der SPD-Fraktion – geändert werden kann.

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig den gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag zur Erstellung eines Aktionsplans zur Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU (Drucksache Nr.: 22280-21-E1):

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Aktionsplan zur Akzeptanz zu geschlechtlicher und sexueller Vielfalt aufzulegen, der ausgehend von Handlungsbedarfen weitere Handlungsempfehlungen formuliert, und diesen dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Ziel des Aktionsplans ist es, die Gleichstellung von LSBTIQ+ in Dortmund voranzutreiben, bestehende Benachteiligungen aufzulösen und die Selbstbestimmung von LSBTIQ+ zu fördern und zu unterstützen. Der Aktionsplan soll in einem partizipativen Prozess erarbeitet werden. Eine Berichterstattung während der Erstellung und später über die Umsetzung soll im Rat sowie in den betroffenen Ausschüssen, regelmäßig, mindestens zweimal im Jahr, erfolgen. Darüber hinaus wird die Verwaltung damit beauftragt, die Koordinierungsstelle für Lesben, Schwule und Transidente weiterzuentwickeln und zu verstetigen.

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig den gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag zur Erstellung eines Aktionsplans zur Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt der Fraktionen FDP/Bürgerliste und SPD (Drucksache Nr.: 22280-21-E2) mit folgender Änderung (fett/kursiv):

Der Rat beschließt die finanzielle Förderung der Aufklärung zu LSBTI-Fragen im Rahmen des SCHLAU-Projektes. Dazu beabsichtigt er, im Haushalt 2022 erneut Mittel für die Koordination des Dortmunder Aufklärungsprojekts vorzusehen und bedarfsgerecht anzupassen.

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Gülec (BVT)

zu TOP 11.1.1
Integration durch Sport
Anfrage zur TO (BVT)
(Drucksache Nr.: 21754-21)

Die Beantwortung erfolgt zur nächsten Sitzung des Rates.

11.2 Anfragen Rm Deyda (Die Rechte)
- unbesetzt -


OB Westphal beendet die öffentliche Sitzung um 19:20 Uhr.




Thomas Westphal Hendrik Berndsen Sebastian Kaul
Ratsmitglied Schriftführer


(See attached file: Anlage 1 2021-09-23 Rede OB Haushalt 2022.pdf)(See attached file: Anlage 2 2021-09-23 Rede StD Stüdemann Haushalt 2022.pdf)