Niederschrift (öffentlich)
über die 37. Sitzung der Bezirksvertretung Eving
am 20.03.2019
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, August-Wagner-Platz 2-4, 44339 Dortmund
Sitzungssaal, Zimmer 8

Sitzungsdauer: 16:00 - 17:45 Uhr
Anwesend sind:
Stimmberechtigte Mitglieder:
SPD
Ursula Buchhorn
Doris Giebel
Gabriele Hammacher
Hadi Kamisli
Juliane Köstler
Dagmar Wally Elfriede Prange
Oliver Stens Bezirksbürgermeister
Uwe Unterkötter
Gisela Weiler
Peter Wieseler
CDU
Reinhold Paul Czarnetzki
Petra Frommeyer stellv. Bezirksbürgermeisterin
Gerd Grundmann
Alexander Leidag
Gotthard Ploch
B90/Die Grünen
Mia Krause
Klaus Sichelschmidt
Die Linke
Sylvia Wrubel
FBI
Detlef Münch
Verwaltung
Frau Lindemann-Güthe Bezirksverwaltungsstelle Do-Eving
Frau Bökenkamp Bezirksverwaltungsstelle Do-Eving
Herr Göken Bürgerdienste
Unterbrechung: 16:30-16:45 Uhr (TOP 5.1)
16:55-17.00 Uhr (nach TOP 11.6)







Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 37. Sitzung der Bezirksvertretung Eving,
am 20.03.2019, Beginn 16:00 Uhr,
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, August-Wagner-Platz 2-4, 44339 Dortmund
Sitzungssaal, Zimmer 8

1. Regularien
1.1 Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 36. Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 06.02.2019
2. Einwohnerfragestunde (Dauer maximal 30 Minuten)
3. Berichterstattung - Keine Berichterstattung
4. Anregungen und Beschwerden - Keine Vorlagen
5. Finanzen und Liegenschaften
5.1 Haushaltsmittel der Bezirksvertretung (BV) Eving für das Jahr 2019 und Zwischenbericht über den Umsetzungsstand der BV Maßnahmen und die Verwendung der Finanzmittel -Beschluss (Drucksache Nr.: 12381-18-E1)
5.1.1 Verwendung der Haushaltsmittel der Bezirksvertretung Eving für das Haushaltsjahr 2019 hier: Vorschläge der SPD-Fraktion
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 12381-18-E3)
5.1.2 Verwendung der Haushaltsmittel der Bezirksvertretung Eving für das Haushaltsjahr 2019 hier: Vorschläge der CDU- und Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Antrag zur TO (CDU-und Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen) (Dr. Nr.: 12381-18-E2)
6. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung
6.1 Änderung § 28 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen - Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 12897-18)
7. Schulen
7.1 Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren an den Grundschulen der Stadt Dortmund für das Schuljahr 2019/20 Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 13154-19)
8. Kultur, Sport und Freizeit - Keine Vorlagen
9. Kinder und Jugend - Keine Vorlagen
10. Soziales, Familie und Gesundheit - Keine Vorlagen
11. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien
11.1 Stellungnahme Entwurf Regionalplan Ruhr - Empfehlung (Drucksache Nr.: 13074-18)
11.2 Stellungnahme Entwurf "Handlungsprogramm zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr" - Empfehlung (Drucksache Nr.: 13088-18)
11.3 Anlage der Grün- und Waldflächen auf dem Gelände der ehemaligen Sinteranlage der Westfalenhütte im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes InN 222
-ehemalige Sinteranlage- Investor: Dortmund Logistik GmbH, Deggingstraße 40, 44141 Dortmund – Empfehlung (Drucksache Nr.: 13112-19)

11.4 Eignungsuntersuchung zur Identifizierung neuer Wirtschaftsflächen im Freiraum
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 13028-18)
11.5 Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund Empfehlung (Drucksache Nr.: 13471-19)
11.6 Bauleitplanung; 67. Änderung des Flächennutzungsplans sowie Aufstellung des Bebauungsplans Hö 280 - Gewerbegebiet Nortkirchenstraße - zugleich Änderung der Bebauungspläne Hö 241 - Pferdebachtal - und Hö 251 - Verkehrsknoten Nortkirchenstraße -
hier: Beschluss zur Erweiterung des Geltungsbereichs, Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung) sowie Kenntnisnahme der Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen von Planreife gemäß § 33 Abs. 1 Baugesetzbuch Empfehlung (Drucksache Nr.: 13296-19)

11.7 Endausbau Börgerhoffweg, Lärmschutzwand Karl-Klose-Weg und Ausbau Karl-Klose-Weg Beschluss (Drucksache Nr.: 12753-18)
11.8 Versetzung der Pfosten Waldeingang Grävingholz an der Evinger Straße (gegenüber Grävinghoffweg) - Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 13746-19)
11.9 Wildblumenwiese Deutsche Straße/Hessische Straße
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 13747-19)
11.10 Masterplan Kommunale Sicherheit - Alkoholverkaufsverbote
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 13775-19)
11.11 Drogenhandel und –missbrauch im Stadtbezirk Eving
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 13778-19)
11.12 Masterplan Kommunale Sicherheit – Angsträume
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 13779-19)
11.13 Erweiterung und Änderung der Stellplatzsatzung der Stadt Dortmund
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 13781-19)
12. Mitteilungen
12.1 Verlegung Bushaltestelle Wittichstraße, Höhe Lebensmittelmarkt-Parkplatz, und
Installierung eines Wartehäuschens

Mitteilung Geschäftsführung (Drucksache Nr.: 13289-19-E1)
12.2 Hintergründe der „Dreckpetze“
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 13290-19-E1)
12.3 Eventhalle Lütge Heidestraße 25
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 12533-18-E4)
12.4 Statistische Erhebung der Kinderzahlen im Neubaugebiet Brechtener Heide
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 10132-18-E1)
12.5 Schulentwicklungsplanung 2018 bis 2023 - Zwischenbericht für den Primarbereich -
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 13042-18-E3)
13. Anfragen
13.1 Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplanes Ev 124- verlegte Lindenhorster Straße, an der Fürst-Hardenberg-Allee
hier: Anfrage zum Sachstand Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Dr. Nr.: 03897-16-E4)

13.2 Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 auf der Bergstraße
hier: Anfrage zum Sachstand Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Dr. Nr.: 09316-17-E6)

13.3 Graffitibeseitigung und Reparatur des Unterstellpilzes in der Grünanlage An den Teichen hier: Anfrage zum Sachstand Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Dr. : 11883-18-E1)
13.4 Überplanung der Grünfläche im Externberg Park und Einrichtung einer Jugend-Parkour-Anlage hier: Anfrage zum Sachstand Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Dr.08323-17-E3)
13.4.1 Überplanung der Grünfläche im Externberg Park und Einrichtung einer Jugend-Parkour-Anlage - hier: Anfrage zum Sachstand Anfrage zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 08323-17-E5)
13.5 Parken auf Grünstreifen vor der Hundewiese Amtsstraße/Holtbeuteweg
hier: Anfrage zum Sachstand Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Dr. Nr.: 11885-18-E1)

13.6 Reinigung und Bepflanzung der Sitzgruppe Ecke Württemberger Straße/Deutsche Straße hier: Anfrage zum Sachstand Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 10463-18-E3)
13.7 Sperrfeld „An der Westfalenburg“
hier: Anfrage zum Sachstand Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Dr. Nr.:12544-18-E1)

13.8 Anlegung eines „Wanderparkplatzes“ an der Wittichstraße
hier: Anfrage zum Sachstand Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Dr. Nr.: 11420-18-E1)

13.9 Glasfasernetz Brechten / Holthausen
hier: Anfrage zum Sachstand Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Dr. Nr.: 11418-18-E1)

13.10 Verbesserung der ÖPNV-Anbindung Brechtener Heide
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 11419-18-E1)
13.11 Informationen zu den Ergebnissen der Anmeldeverfahren zu den weiterführenden Schulen der Stadt Dortmund zum Schuljahr 2016/17
hier: Anfrage zum Sachstand Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Dr. Nr.: 04218-16-E6)

13.12 Weiterentwicklung des Standortes Waldspielplatz Grävingholz zu einer „Urban-Fitness-Anlage“ - hier: Anfrage zum Sachstand Anfrage zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 02934-15-E4)
14. Mitteilung aus dem Gremieninformationssystem
hierzu - Mitteilung Geschäftsführung (Drucksache Nr.: 13791-19)

Der Bezirksbürgermeister Herr Stens eröffnet die Sitzung der Bezirksvertretung Eving. Er stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit der Bezirksvertretung fest und weist auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz. 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.

1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Giebel benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Bezirksbürgermeister – Herr Stens – weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 36. Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 06.02.2019
Die Niederschrift über die 36. Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 06.02.2019 wird – einstimmig – genehmigt.

2. Einwohnerfragestunde
zu TOP 2.1
Ausbau bzw. Sanierung der Schiffstraße in Dortmund-Lindenhorst

Einer Bürgerin, die 1999 ein Haus in Lindenhorst, an der Schiffstraße gekauft hat, wurde beim Kauf versichert, dass die Straße, an der sich das Haus befindet, durch den Bauträger saniert wird, ohne dass Beiträge nach KAG anfallen. Die Bürgerin fragt nach, ob ihre Straße jetzt auch im Zuge des Ausbaus des Karl-Klose-Weges ausgebaut wird.
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Der Bezirksbürgermeister – Herr Stens – sichert zu, sich zu erkundigen und die Bürgerin entsprechend zu unterrichten.

zu TOP 2.2
Parkplatzprobleme Belle-Alliance-Straße

Ein Anwohner der Belle-Alliance-Straße spricht die Parkplatzprobleme in diesem Siedlungsbereich an und fragt nach den Ergebnissen eines Ortstermines der dort kürzlich stattgefunden hat.
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Der Bezirksbürgermeister – Herr Stens – erklärt, dass die beim Ortstermin diskutierten Möglichkeiten, die Parkprobleme zu lösen, leider nicht realisierbar waren. die Bezirksvertretung Eving wird sich aber weiterhin bemühen Lösungen zu finden.

3. Berichterstattung – keine Berichterstattung
4. Anregungen und Beschwerden - keine Vorlagen

5. Finanzen und Liegenschaften
zu TOP 5.1
Haushaltsmittel der Bezirksvertretung (BV) Eving für das Jahr 2019 und Zwischenbericht über den Umsetzungsstand der BV Maßnahmen und die Verwendung der Finanzmittel
Beschluss (Drucksache Nr.: 12381-18-E1)
siehe Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 07.11.2018

zu TOP 5.1.1
Verwendung der Haushaltsmittel der Bezirksvertretung Eving für das Haushaltsjahr 2019
hier: Vorschläge der SPD-Fraktion
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 12381-18-E3)

Konsumtiver Haushalt 2019
Haushaltsmittel 2019: (Stand 21.01.2019)
439.300,- €
lfd. Nr.:
Maßnahme:
benötigte Mittel:
1.
KGV Zur Sonnenseite „Anlegung eines Bienengartens“
3.040,15 €
2.
VfL Kemminghausen „Zuschuss Gerät zur Kunstrasenpflege“
12.000,00 €
3.
Aktionsraum Soziale Stadt
75.000,00 €
4.
Nördlicher Dortmunder Schützenbund e. V. „Brauchtumspflege“
1.500,00 €
5.
Dortmunder Show-und Tanz KG „Brauchtumspflege, Kinder- und Jugendarbeit“
1.500,00 €
6.
Kirchderner Funken „Brauchtumspflege, Kinder- und Jugendarbeit“
1.500,00 €
7.
KGV Am Bauernkamp „Bienenwiese“
4.000,00 €
8.
Narrenzunft Blau/Weiß Dortmund, „Brauchtumspflege, Kinder- und Jugendarbeit“
1.500,00 €
9.
Heisenberg Gymnasium „Reparatur DFB Minifeld“
18.500,00 €
10.
DPSG St. Georg, Gemeinde St. Marien, „Kinder- und Jugendarbeit“
1.500,00 €
11.
Schwimmgemeinschaft Eving „Zuschuss zum Austausch Türen“
15.000,00 €
12.
Stadtteilbibliothek Eving „Sommerfest“
2.550,00 €
13.
Ortsbildverschönerung
100.000,00 €
14.
VfL Kemminghausen Ringerabteilung „Wettkampfausstattung Technik“
4.000,00 €
15.
KGV Am Externberg „Bienenwiese“
3.800,00 €
16.
Kreisjägerschaft Dortmund „Hinweistafel Fauna und Flora am Waldeingang Grävingholz Wittichstraße“
1.000,00 €
Konsumtive Mittel insgesamt:
246390,15
Sollten einige der o.g. Maßnahmen in den investiven Bereich gehören, wird die Stadtkämmerei um Übertragung gebeten.
Investiver Haushalt 2019
Haushaltsmittel 2019: (Stand 21.01.2019)
88.300,- €
lfd. Nr.:

1.
Waldspielplatz Grävingholz „neues Spielgerät“
27.000,00 €
2.
Kinderspielplatz Brechtener Heide „Doppelwippe“
6. 000,00 €
3.
Hauptschule Am Externberg „Jugendbänke Schulhof“
5.000,00 €
4.
6 Sitzblöcke mit Holzauflagen auf dem „alten“ Marktplatz Eving
8. 000,00 €
Investive Mittel insgesamt:
46.000,00

Die Maßnahmen sind nach Vorliegen der formellen Voraussetzungen durchzuführen und getrennt nach konsumtiven und investiven Maßnahmen untereinander deckungsfähig.
Sollten Maßnahmen nicht im Jahr 2019 begonnen werden, sind die entsprechenden Haushaltsmittel in das Jahr 2020 zu übertragen.

zu TOP 5.1.2
Verwendung der Haushaltsmittel der Bezirksvertretung Eving für das Haushaltsjahr 2019
hier: Vorschläge der CDU- und Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Antrag zur TO (CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen) (Drucksache Nr.: 12381-18-E2)
Konsumtiver Haushalt 2019
Haushaltsmittel 2019: (Stand 21.01.2019)
439.300,- €
insgesamt zur Verfügung stehende konsumtive Haushaltsmittel 2019:
lfd. Nr.:
Maßnahme:
benötigte Mittel:
1.
Sportplatz Elisabeth-Grundschule
100.000 Euro
2.
Ausbau Steckestraße
150.000 Euro
3.
Gehwegabsenkungen
50.000 Euro
4.
Aktionsraum Soziale Stadt (ohne OGS)
50.000 Euro
5.
Externes Gutachten für ein Verkehrs- und Parkkonzept im Stadtbezirk
30.000 Euro
6.
Projektarbeit (u.a. Ferienspiele) Jugendfreizeitstätte
10.000 Euro
7.
Maßnahmen zur Verbesserung der Sauberkeit im Stadtbezirk
20.000 Euro
8.
Projektarbeit Seniorenbüro (u.a. Erste Hilfe Kurse für Großeltern)
5000
9.
Zuschuss z. Vereinsarbeit Schwimmgemeinschaft Eving
5000
10.
Austausch alter Tempo-30-Schilder gegen Reflektierende
10.000 Euro
11.
Unterstützung Jugendarbeit: Jugendspielgemeinschaft (Handball) im TV Brechten u. Lüner SV
2800
Konsumtive Mittel insgesamt:
432.800
Sollten einige der o.g. Maßnahmen in den investiven Bereich gehören, wird die Stadtkämmerei um Übertragung gebeten.
Investiver Haushalt 2019
Haushaltsmittel 2019: (Stand 21.01.2019)
88.300,- €
insgesamt zur Verfügung stehende investive Haushaltsmittel 2019:
lfd. Nr.:

1.
Aufwertung von Spielplätzen
60.000 Euro
2.
Bücherschrank vor der Verwaltungsstelle
10.000 Euro
Investive Mittel insgesamt:
70.000 Euro €

Die Maßnahmen sind nach Vorliegen der formellen Voraussetzungen durchzuführen und getrennt nach konsumtiven und investiven Maßnahmen untereinander deckungsfähig.
Sollten Maßnahmen nicht im Jahr 2019 begonnen werden, sind die entsprechenden Haushaltsmittel in das Jahr 2020 zu übertragen.

zu TOP 5.1.3
Beschluss zur Verwendung der konsumtiven und investiven Haushaltsmittel des Jahres 2019 der Bezirksvertretung Eving
(Drucksache Nr.: 12381-18-E4)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die konsumtiven und investiven Haushaltsmittel des Jahres 2019 der Bezirksvertretung Eving sollen wie folgt verwendet werden:
Konsumtiver Haushalt 2019
Haushaltsmittel 2019: (Stand 21.01.2019)
439.300,- €
lfd. Nr.:
Maßnahme:
benötigte Mittel:
1.
KGV Zur Sonnenseite „Anlegung eines Bienengartens“
Verfügung zur Überweisung wird nach Erhalt des Empfangsbekenntnisses an 33/1 übersandt
3.040,15 €
2.
VfL Kemminghausen „Zuschuss Gerät zur Kunstrasenpflege“
Überweisung der HHMittel an StA 52 (die andere Hälfte des benötigten Betrages wird über die Sportpauschale finanziert)
12.000,00 €
3.
Aktionsraum Soziale Stadt
Überweisung der HHMittel an StA 50
75.000,00 €
4.
Nördlicher Dortmunder Schützenbund e. V. „Brauchtumspflege“
Verfügung zur Überweisung wird nach Erhalt des Empfangsbekenntnisses an 33/1 übersandt
1.500,00 €
5.
Dortmunder Show-und Tanz KG „Brauchtumspflege, Kinder- und Jugendarbeit“ Verfügung zur Überweisung wird nach Erhalt des Empfangsbekenntnisses an 33/1 übersandt
1.500,00 €
6.
Kirchderner Funken „Brauchtumspflege, Kinder- und Jugendarbeit“ Verfügung zur Überweisung wird nach Erhalt des Empfangsbekenntnisses an 33/1 übersandt
1.500,00 €
7.
KGV Am Bauernkamp „Bienenwiese“ Verfügung zur Überweisung wird nach Erhalt des Empfangsbekenntnisses an 33/1 übersandt
4.000,00 €
8.
Narrenzunft Blau/Weiß Dortmund, „Brauchtumspflege, Kinder- und Jugendarbeit“ Verfügung zur Überweisung wird nach Erhalt des Empfangsbekenntnisses an 33/1 übersandt
1.500,00 €
9.
Heisenberg Gymnasium „Reparatur DFB Minifeld“ Überweisung der HHMittel an StA 40
18.500,00 €
10.
DPSG St. Georg, Gemeinde St. Marien, „Kinder- und Jugendarbeit“ Verfügung zur Überweisung wird nach Erhalt des Empfangsbekenntnisses an 33/1 übersandt
1.500,00 €
11.
Schwimmgemeinschaft Eving „Zuschuss zum Austausch Türen“ Verfügung zur Überweisung wird nach Erhalt des Empfangsbekenntnisses an 33/1 übersandt
15.000,00 €
12.
Stadtteilbibliothek Eving „Sommerfest“ bereits verfügt
2.550,00 €
13.
Ortsbildverschönerung wird im Laufe des Jahres mit Beschlüssen belegt
100.000,00 €
14.
VfL Kemminghausen Ringerabteilung „Wettkampfausstattung Technik“ Verfügung zur Überweisung wird nach Erhalt des Empfangsbekenntnisses an 33/1 übersandt
4.000,00 €
15.
KGV Am Externberg „Bienenwiese“ Verfügung zur Überweisung wird nach Erhalt des Empfangsbekenntnisses an 33/1 übersandt
3.800,00 €
16.
Kreisjägerschaft Dortmund „Hinweistafel Fauna und Flora am Waldeingang Grävingholz Wittichstraße“ Verfügung zur Überweisung wird nach Erhalt des Empfangsbekenntnisses an 33/1 übersandt
1.000,00 €
17.
Hundesport Dortmund-Eving e. V. „Rückbau einer alten Zwingeranlage“ Verfügung zur Überweisung wird nach Erhalt des Empfangsbekenntnisses an 33/1 übersandt
16.600,00
18.
Externes Gutachten für ein Verkehrs- und Parkkonzept für die Evinger Mitte, Gewerbepark Minister-Stein und die Evinger Straße von Brechten bis Fredenbaum Überweisung der HHMittel an 61/3
30.000,00 €
19.
Projektarbeit Seniorenbüro (u.a. Erste Hilfe Kurse für Großeltern) Überweisung der HHMittel an 50/5
5.000,00 €
20.
Unterstützung Jugendarbeit: Jugendspielgemeinschaft (Handball) im TV Brechten u. Lüner SV Verfügung zur Überweisung wird nach Erhalt des Empfangsbekenntnisses an 33/1 übersandt
2.800,00 €
Konsumtive Mittel insgesamt:
300.790,15
Sollten einige der o.g. Maßnahmen in den investiven Bereich gehören, wird die Stadtkämmerei um Übertragung gebeten.

Investiver Haushalt 2019
Haushaltsmittel 2019: (Stand 21.01.2019)
88.300,- €
lfd. Nr.:

1.
Waldspielplatz Grävingholz „neues Spielgerät“
Überweisung der HHMittel an StA 51
27.000,00 €
2.
Kinderspielplatz Brechtener Heide „Doppelwippe“
Überweisung der HHMittel an StA 51
6. 000,00 €
3.
Hauptschule Am Externberg „Jugendbänke Schulhof“
Überweisung der HHMittel an StA 40
5.000,00 €
4.
6 Sitzblöcke mit Holzauflagen auf dem „alten“ Marktplatz Eving
Überweisung der HHMittel an StA 66
8.000,00 €
5.
Kinderspielplatz Alter Heideweg „Schaukel“
Überweisung der HHMittel an StA 51
8.000,00 €
Investive Mittel insgesamt:
54.000,00

Die Maßnahmen sind nach Vorliegen der formellen Voraussetzungen durchzuführen und getrennt nach konsumtiven und investiven Maßnahmen untereinander deckungsfähig.
Sollten Maßnahmen nicht im Jahr 2019 begonnen werden, sind die entsprechenden Haushaltsmittel in das Jahr 2020 zu übertragen.

6. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung
zu TOP 6.1
Änderung § 28 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 12897-18)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

7. Schulen
zu TOP 7.1
Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren an den Grundschulen der Stadt Dortmund für das Schuljahr 2019/20
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 13154-19)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt den Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren an den Grundschulen der Stadt Dortmund für das Schuljahr 2019/20 zur Kenntnis.

8. Kultur, Sport und Freizeit - keine Vorlagen
9. Kinder und Jugend - keine Vorlagen
10. Soziales, Familie und Gesundheit - keine Vorlagen

11. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien
zu TOP 11.1
Stellungnahme Entwurf Regionalplan Ruhr
Empfehlung (Drucksache Nr.: 13074-18)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zum Entwurf des Regionalplans Ruhr zur Kenntnis und beschließt die Weiterleitung an den Regionalverband Ruhr
zu TOP 11.2
Stellungnahme Entwurf "Handlungsprogramm zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr"
Empfehlung (Drucksache Nr.: 13088-18)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zum Entwurf des „Handlungsprogramms zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr“ zur Kenntnis und beschließt die Weiterleitung an den Regionalverband Ruhr

zu TOP 11.3
Anlage der Grün- und Waldflächen auf dem Gelände der ehemaligen Sinteranlage der Westfalenhütte im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes InN 222
-ehemalige Sinteranlage-
Investor: Dortmund Logistik GmbH, Deggingstraße 40, 44141 Dortmund
Empfehlung (Drucksache Nr.: 13112-19)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Herstellung der Grün- und Waldflächen auf dem Gelände der ehemaligen Sinteranlage der Westfalenhütte im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes InN 222 -ehemalige Sinteranlage- mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 639.067,70 Euro und Gesamtaufwendungen in Höhe von 573.104,30 Euro.
Weiterhin ermächtigt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung für die Anlage der Grünanlagen auf dem Gelände der ehemaligen Sinteranlage der Westfalenhütte einen separaten (Vorfinanzierungs-) Vertrag mit dem Investor abzuschließen. Bei der Vorfinanzierung handelt es sich um die Begründung eines kreditähnlichen Rechtsgeschäftes gemäß § 86 Abs. 4 GO NRW, also um eine Zahlungsverpflichtung, die wirtschaftlich einer Kreditverpflichtung gleichkommt. Die Verträge sollen auf Basis des zwischen der Stadt Dortmund und der Thyssen Krupp Steel Europe AG geschlossenen städtebaulichen Vertrages vom 05.11.2012 zur Entwicklung des genannten Areals nunmehr die konkrete Ausgestaltung der Grünanlagen regeln.
Die Fläche wurde am 02.12.2014 von der Dortmund Logistik GmbH erworben. Diese tritt gem. Kaufvertrag zur Erschließung des Geländes und aller weiteren Maßnahmen in den Vertrag vom 05.11.2012 ein.
Die Realisierung der Grün- und Waldflächen umfasst folgende Maßnahmen:
· Waldflächen
· Grünanlagen
· Rad- und Wanderweg
· Arten- und Biotopschutzflächen

Die Finanzierung der Grünflächen und des Rad- und Wanderweges erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66N01304014121 – Grünfläche ehemalige Sinteranlage - mit folgender Auszahlung (Finanzposition 780 810):
Haushaltsjahr 2024: 639.067,70 Euro
Die Unterhaltung der Maßnahme bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung i. H. v. 39.299,28 Euro.
Die Finanzierung der Waldflächen in Höhe von 573.104,30 Euro erfolgt aus dem Kostenträger 661304166000 - konsumtive Aufgaben FB 66 - und dem Sachkonto 549 300 – Aufwendungen für Festwerte -.

zu TOP 11.4
Eignungsuntersuchung zur Identifizierung neuer Wirtschaftsflächen im Freiraum
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 13028-18)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Ausführungen der Verwaltung und die beabsichtigte externe Beauftragung der Untersuchung zur Kenntnis. In der städtischen Ergebnisrechnung entstehen im Haushaltsjahr 2019 Gesamtaufwendungen in Höhe von 60.000,00 €.

zu TOP 11.5
Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund
Empfehlung (Drucksache Nr.: 13471-19)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt, kein Änderungsverfahren zur Darstellung neuer Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan zu eröffnen.

zu TOP 11.6
Bauleitplanung; 67. Änderung des Flächennutzungsplans sowie Aufstellung des Bebauungsplans Hö 280 - Gewerbegebiet Nortkirchenstraße - zugleich Änderung der Bebauungspläne Hö 241 - Pferdebachtal - und Hö 251 - Verkehrsknoten Nortkirchenstraße -
hier: Beschluss zur Erweiterung des Geltungsbereichs, Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung) sowie Kenntnisnahme der Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen von Planreife gemäß § 33 Abs. 1 Baugesetzbuch
Empfehlung (Drucksache Nr.: 13296-19)

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich des Bebauungsplans Hö 280 - Gewerbegebiet Nortkirchenstraße -, wie unter Punkt 2 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu erweitern.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023)
II. Der Rat der Stadt Dortmund hat das Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (14-tägiger Planaushang) zur 67. Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung des Bebauungsplans Hö 280 - Gewerbegebiet Nortkirchenstraße - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 8 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 2 und § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023)
III. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 67. Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung des Bebauungsplans Hö 280 - Gewerbegebiet Nortkirchenstraße - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 9 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 BauGB
IV. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 67. Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung des Bebauungsplans Hö 280 - Gewerbegebiet Nortkirchenstraße - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 10 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 BauGB
V. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der Abwägung der Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Naturschutzverbände geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 11 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 6 BauGB
VI. Der Rat der Stadt stimmt dem Entwurf der 67. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung vom 01.02.2019 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB

VII. Der Rat der Stadt stimmt dem Entwurf des Bebauungsplans Hö 280 - Gewerbegebiet Nortkirchenstraße - mit Begründung vom 01.02.2019 zu und beschließt die Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung).
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB
VIII. Der Rat der Stadt nimmt die Entscheidung der Verwaltung zur Kenntnis, Baugenehmigungen vor Rechtskraft des Bebauungsplans Hö 280 nach Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 33 Abs. 1 BauGB zu erteilen.
Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB

Der Vertreter FBI, Herr Münch, beanstandet den Umfang der Vorlage und Anlagen, die der Bezirksvertretung Eving, obwohl lediglich marginal, durch Ersatzmaßnahmen im Stadtbezirk Eving beteiligt, zur Verfügung gestellt wurden. Hier sollte zukünftig eine andere Lösung gefunden werden und zielgerichtet informiert werden.

zu TOP 11.7
Endausbau Börgerhoffweg, Lärmschutzwand Karl-Klose-Weg und Ausbau Karl-Klose-Weg
Beschluss (Drucksache Nr.: 12753-18)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – den Endausbau des Börgerhoffweges und die Erweiterung der Lärmschutzwand im Karl-Klose-Weg mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 490.000,00 Euro. Außerdem beschließt die Bezirksvertretung Eving den Ausbau des Karl-Klose-Weges durch den Investor G-S Hausbau GmbH, Schwester-Martha-Straße 24, 59192 Bergkamen mit Erschließungskosten in Höhe von voraussichtlich 450.000,00 Euro.
Die Finanzierung des Straßenbaus erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66E01202014602 - Endausbau Börgerhoffweg – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:
Bis Haushaltsjahr 2018 3.943,86 Euro
Haushaltsjahr 2019: 420.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2020: 66.056,14 Euro
Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2020, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 16.840,00 Euro.

zu TOP 11.8
Versetzung der Pfosten Waldeingang Grävingholz an der Evinger Straße (gegenüber Grävinghoffweg)
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 13746-19)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, die Pfosten am Waldeingang Grävingholz auf der Evinger Straße so zu versetzen, dass dort das Abstellen von PKW verhindert wird.
Am Eingang zum Grävingholz (auf der östlichen Seite am Tennisplatz) sind ebenfalls Abpfostungen anzubringen, um eine Zufahrt zum Sportplatz zu verhindern.
Begründung:
Leider kommt es immer wieder vor, dass Fahrzeughalter ihre PKW dort abstellen. Wir befürchten, dass dadurch Rettungseinsätze behindert werden. Außerdem handelt es sich um ein Naturschutzgebiet.






zu TOP 11.9
Wildblumenwiese Deutsche Straße/Hessische Straße
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 13747-19)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, auf dem Grundstück Deutsche Straße/Hessische Straße eine Wildblumenwiese anzulegen.
Begründung:
Dieses Grundstück befindet sich in einem schlechten Pflegezustand.
Eine Aussaat von Wildblumen würde die Anlage nicht nur optisch aufwerten, sondern auch dem Naturschutz dienen.

zu TOP 11.10
Masterplan Kommunale Sicherheit - Alkoholverkaufsverbote
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 13775-19)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving lehnt folgenden Antrag der CDU-Fraktion – mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen CDU und Bündnis 90 / Die Grünen, bei einer Stimmenthaltung des Vertreters FBI – ab:

Die Bezirksvertretung möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, Alkoholverkaufsverbote und -beschränkungen – in der Zeit von 22 bis 5.00 Uhr – beispielsweise für Kioske, Supermärkte oder Tankstellen an der Evinger Straße (Ecke Deutsche Straße) sowie der Bergstraße (Ecke Evinger Berg) zu prüfen und das Ergebnis der Prüfung in einer der kommenden Sitzungen der Bezirksvertretung vorzustellen.
Begründung:
Kollektiver Alkoholkonsum im öffentlichen Raum führt häufig zu starken Lärmbelästigungen, Vermüllung und Verunreinigungen sowie einer damit einhergehenden Beschwerdelage. Beispielsweise liegen informelle Treffpunkte häufig in Gebieten, die eine „Nachversorgung“ mit Alkohol durch entsprechende Verkaufsstellen gewährleisten. Unterbindet man diese Versorgung durch Alkoholverbote bzw. -beschränkungen, wird das Interesse an solchen „Gruppentreffen“ erschwert. Festgelegte Treffpunkte werden uninteressant und eine entstandene Eigendynamik wird unterbrochen. Gleichzeitig ist es aber ratsam, besonders für junge Menschen eine bedarfsgerechte Ausweitung der Freizeit- und Präventionsangebote – insbesondere in den identifizierten „Problembereichen“ – voran zu treiben, um Alternativangebote zum Aufenthalt vorzuhalten.
Begründung der Ablehnung:
Die Mehrheit der Mitglieder der Bezirksvertretung sieht keine rechtliche Möglichkeit, Verkaufsverbote und -beschränkungen für Alkohol nur für einige, speziell festgelegte Verkaufsstellen ausschließlich im Stadtbezirk Eving durchzusetzen.




zu TOP 11.11
Drogenhandel und –missbrauch im Stadtbezirk Eving
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 13778-19)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird aufgefordert, verstärkte Maßnahmen zu ergreifen, um Drogengeschäfte zu unterbinden und die Hinterlassenschaften der Drogengeschäfte auf dem Kinderspielplatz an der Grävingholzstraße, im Bereich des Biotops und Eckeystadions sowie auf der Lindenhorster Straße im Bereich des Kindergartens zu beseitigen, um eine Gesundheitsgefahr, besonders für Kinder, auszuschließen.
Begründung:
Die Beschwerden über Drogengeschäfte in den o.g. Bereichen haben stark zugenommen. Beinahe täglich „stolpern“ Kinder, Eltern und Passanten über Spritzen und anderes Drogenbesteck.

zu TOP 11.12
Masterplan Kommunale Sicherheit – Angsträume
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 13779-19)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Herr Wieseler, SPD-Fraktion) und einer Stimmenthaltung (Herr Münch, FBI) –:

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen einer Begehung mit Vertretern der Bezirksvertretung und dem Konsortium StraBel-Do (StraßenBeleuchtung Dortmund – Konsortium aus DEW21 und SPIE SAG) diejenigen Räume zu priorisieren, bei denen in Bezug auf die Beleuchtungssituation der größte Verbesserungsbedarf herrscht, wie z.B. in Park- und Grünanlagen sowie kleinen Fuß-Verbindungswegen. Außerdem wird die Verwaltung aufgefordert, eine „Beleuchtungsmängelkarte“ mit entsprechenden Priorisierungsangaben über die Erneuerung der einzelnen Beleuchtungsanlagen zu erstellen und dieses Kataster bei der sukzessiven Fortschreibung des Erneuerungskonzeptes der öffentlichen Beleuchtung in Dortmund zu berücksichtigen. Im Bereich von Stadtbahn- oder Bushaltestellen ist DSW21 zu beteiligen.
Begründung:
Der Masterplan Kommunale Sicherheit macht deutlich, dass das Gefühl einer Bedrohung bei vielen Menschen in sog. Angsträumen besonders stark ausgeprägt ist. Diese Angsträume entstehen hauptsächlich durch eine fehlende oder nicht abgestimmte Beleuchtung. Eine Verbesserung dieser Situation fördert den größtmöglichen Erfolg, um das subjektive Sicherheitsempfinden bei Bürgern und Besuchern im Stadtbezirk zu verbessern. Bei der Eruierung von Orten kann auch überlegt werden, inwieweit die Bürgerschaft involviert werden kann. Denn Bürger, die sich jeden Tag zu Fuß oder per Rad in ihrem Stadtbezirk aufhalten, haben oft eine andere, aber auch eine intensivere Wahrnehmung von Räumen, die eine verbesserte Beleuchtung erhalten müssten.




zu TOP 11.13
Erweiterung und Änderung der Stellplatzsatzung der Stadt Dortmund
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 13781-19)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird aufgefordert, die vom Rat beschlossene Stellplatzsatzung zu ergänzen bzw. zu ändern und von den ansässigen Pflegediensten ihrer Größe entsprechend viele Stellplätze zu fordern.
Begründung:
Pflegedienste sind ein wichtiger Faktor bei der Versorgung kranker und alter Menschen. Allerdings sorgen die PKW-Flotten dieser Dienste in den Wohngebieten (allein in Brechten gibt es mittlerweile fünf Betriebe) für extreme Parkplatznot in der Umgebung. Teilweise werden regelmäßig Fußgängerwege wie beispielsweise an der Evinger Straße und an der Straße Rauher Dorn zugeparkt. Die Beschwerden der Anwohner häufen sich.

12. Mitteilungen
zu TOP 12.1
Verlegung Bushaltestelle Wittichstraße, Höhe Lebensmittelmarkt-Parkplatz, und
Installierung eines Wartehäuschens
Mitteilung Geschäftsführung (Drucksache Nr.: 13289-19-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Mitteilung des DSW21 vom 12.02.2019 zur Kenntnis:
Nach Rücksprache mit unserer Verkehrssteuerung können wir die beschriebene Häufigkeit des Rückstaus bis zur Kreuzung Evinger Str. nicht bestätigen. Zudem wird die Haltestelle lediglich einmal pro Stunde anfahren. Die uns vorliegenden Fahrgastzahlen weisen ein sehr geringes Fahrgastaufkommen auf, sodass der Bus noch nicht einmal bei jeder Fahrt dort hält. Wenn der Linienbus dort hält liegen die Fahrgastwechselzeiten im Durchschnitt bei 10-15 Sekunden.
Des Weiteren möchten wir unseren Kunden einen kurzen Umstieg zwischen Bahn und Bus anbieten. Die Wegstrecke würde sich bei einer Verlegung der Haltestelle erheblich verlängern und würde gerade den in der Mobilität eingeschränkten Fahrgästen unnötige weitere Wege bescheren.
Ob der Haltepunkt einen Fahrgastunterstand erhält wird entschieden, wenn die Haltestellen barrierefrei umgebaut werden. Aber auch hier spielen die Fahrgastzahlen und die Frequentierung eine Rolle. Aus den genannten Gründen können wir den Wunsch der BV nicht umsetzen und bitten um Verständnis.








zu TOP 12.2
Hintergründe der „Dreckpetze“
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 13290-19-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Beantwortung einer Anfrage des Herrn Stadtrates Wilde vom 14.02.2019 zur Kenntnis:
zu 1
Die Initiative der EDG und des Umweltamtes zur Einführung der App „Dreckpetze“ hat ihren Ursprung im „Aktionsplan Saubere Stadt“. Neben den bisherigen Kommunikationskanälen stellt die App einen weiteren Service der EDG dar, der eine schnellere und direktere Meldung von unerlaubten Abfallablagerungen unterstützt.
Die EDG ist Betreiberin der App. Als zentrale Anlaufstelle werden im dortigen EDG Kunden- und Service Center die eingehenden Hinweise auf Missstände bearbeitet.
Die Zuständigkeiten bezüglich der Beseitigungspflicht von Müllablagerungen sind vielfältig. Befindet sich der Abfall auf öffentlichen Wegeflächen, so übernimmt die EDG im Auftrag des sogenannten öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers, der Stadt Dortmund, die Beseitigung. Liegen die Abfälle auf einem privaten Grundstück oder auf Liegenschaften der Deutschen Bahn, von Straßen NRW o.a. so vermittelt die EDG die Meldungen an die anderen zuständigen Stellen (Tiefbauamt, städtische Immobilienwirtschaft, Umweltamt, DB, Straßen NRW …).
Die im April 2018 eingeführte App soll in einigen Funktionen optimiert werden. So werden derzeit noch die in der Meldung hinterlegten Fotos via GPS dem Standort zugeordnet, von dem aus die Nachricht gesendet wird. Wenn ein Nutzer die Meldung z.B. zu einem späteren Zeitpunkt von seiner Wohnadresse absendet, wird es für schwierig bis unmöglich die Ablagerungsstelle ohne weitere Angaben zu finden.

zu 2:
Diese Frage lässt sich nicht ohne weiteres beantworten. Neben den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des EDG Kunden- und Service Center, die ansonsten alle Reklamationen bearbeiten, die die EDG auf anderen Wegen erreichen, sind es zahlreiche weitere Kollegen und Kolleginnen der diversen städtischen Fachbereiche, die sich um die Bearbeitung der Meldungen, die Beseitigung der Abfälle und die Ahndung des ordnungswidrigen Verhaltens kümmern.

zu 3 und 4:
Mit den Fragen zielen Sie auf die Themen Schnelligkeit bei der ordnungsgemäßen Beseitigung der Müllablagerungen und rechtliche Instrumente der Stadt ab. Diesbezüglich kann nicht jeder Fall bzw. jede Meldung gleich gesehen bzw. behandelt werden.

Während Müllablagerungen auf öffentlichen Wegeflächen unmittelbar durch die EDG innerhalb von 3 Werktagen entfernt und die Einsätze des Entsorgers über den allgemeinen Gebührenhaushalt (Abfallgebühren) abgerechnet werden, gestalten sich die anderen Fälle deutlich zeitaufwändiger. Dies möchte ich Ihnen gern an zwei Beispielen verdeutlichen:
Beispiel 1:
Über die Dreckpetze-App wird die Ablagerung von Sperrmüll auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche gemeldet und durch die EDG an die Untere Abfallwirtschaftsbehörde beim Umweltamt weitergeleitet.
Vorrangig prüft die Behörde, ob es konkrete Hinweise auf einen Verursacher (Täter oder Handlungsstörer) gibt. Sollte dies der Fall sein, so wird dieser schriftlich aufgefordert den Müll ordnungsgemäß zu entsorgen (Ordnungsverfügung). Gleichzeitig wird gegen ihn ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und ein Bußgeld verhängt. Liegen keine konkreten Hinweise auf den Verursacher vor, ermittelt die Behörde den Grundstückseigentümer, der dann als sogenannter Zustandsstörer in der Beseitigungspflicht ist und aufgefordert wird, den Abfall zu entfernen. In beiden Fällen muss mit einer größeren Zeitspanne zwischen dem Einschreiten der Behörde und der letztendlichen Beseitigung gerechnet werden. Allerdings zeigt die Erfahrung leider auch, dass in einigen Fällen behördliche Anordnungen vor Gericht beklagt werden.
Beispiel 2:
In der Böschung einer Landstraße wird ein Fass „entsorgt“. Umweltgefährdende Substanzen drohen auszulaufen. Die Meldung erreicht das Umweltamt.
In solch einem Fall veranlasst die Umweltbehörde unmittelbar die Beseitigung des gefährlichen Abfalls in Ersatzvornahme. Die entstandenen Kosten werden bei konkreten Hinweisen auf einen Verursacher, diesem in Rechnung gestellt. Darüber hinaus wird die illegale Abfallbeseitigung in der Regel auch bei den Strafverfolgungs-behörden zur Anzeige gebracht. Gewässer- und Bodenverunreinigungen können Straftaten darstellen und mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden.
Ich hoffe deutlich gemacht zu haben, dass es den handelnden Stellen leider nicht immer gelingt und auch zukünftig nicht immer gelingen wird, die illegalen Abfallablagerungen umgehend beseitigen zu lassen. Alle Handelnden verfolgen weiterhin das Ziel durch ein schnelles, konsequentes und rechtsicheres Handeln das Aufkommen der wilden Müllablagerungen deutlich zu reduzieren.

zu TOP 12.3
Eventhalle Lütge Heidestraße 25
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 12533-18-E4)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Beantwortung einer Anfrage des Herrn Stadtrates Wilde vom 18.02.2019 zur Kenntnis:
§ Der Ansatz des „ungünstigeren“ Stellplatzschlüssels für Gaststätten ergab den höheren Stellplatzbedarf gegenüber dem für Versammlungsstätten. Für Versammlungsstätten -wie gegeben- gilt der Stellplatzschlüssel 1 Stellplatz je 5-10 Sitzplätze. Bei Ansatz des ungünstigeren Wertes der von-bis-Angabe ergibt sich ein Bedarf von 33 Stellplätzen. Unter Ansatz des ÖPNV (Reduzierung um bis zu 30 %) liegt der Bedarf bei 24 Stellplätzen. Legt man den in der Regel anzusetzenden Mittelwert zugrunde, errechnet sich ein Bedarf von 22 Stellplätzen. Die genehmigten 29 Stellplätze sind somit ausreichend.
§ Eine Reduzierung des Stellplatzbedarfs um bis zu 30 % kommt bei einem ÖPNV-Haltepunkt in weniger als 400 m Entfernung und einer mindestens 20-minütigen Taktfolge einer ÖPNV-Linie in Betracht. Die ca. 450 m entfernte U-Bahnhaltestelle Güterstraße auf der Evinger Straße kann in Ansatz gebracht werden, da bei Straßenbahnen auf eigener Spur und U-Bahnen aufgrund der geringer Taktfolge und des schnelleren Transportes gegenüber dem Kfz-Verkehr das Entfernungsmaß überschritten werden darf. Darüber hinaus ist eine Buslinie mit 30 minütiger Taktfolge an der Haltestelle Lütge Heidestraße auf der Lindenhorster Straße in weniger als 400 m Entfernung gegeben.

zu TOP 12.4
Statistische Erhebung der Kinderzahlen im Neubaugebiet Brechtener Heide
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 10132-18-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Beantwortung einer Anfrage der Frau Stadträtin Schneckenburger vom 26.02.2019 zur Kenntnis:
Nach Auskunft der Dortmunder Statistik waren zum 31.12.2018 im Neubaugebiet Brechtener Heide 1. und 2. Bauabschnitt folgende Personen gemeldet:
0 bis unter 3 Jahre = 39 Personen
3 bis unter 6 Jahre = 54 Personen
6 bis unter 12 Jahre = 80 Personen
Die Dortmunder Statistik erstellt keine Bevölkerungsprognosen für Neubaugebiete, da eine Fortschreibung der bislang im Neubaugebiet gemeldeten Personen für die nächsten Jahre zwar möglich ist, allerdings ist der Zuwachs in diesen Altersgruppen maßgeblich von anderen Faktoren abhängig:
· Wie viele Grundstücke im Neubaugebiet sind noch nicht bebaut?
· Wie viele Wohneinheiten werden jährlich fertiggestellt und bezogen?
· Welche Haushaltsstruktur wird für die zusätzlichen Wohneinheiten erwartet?
Inwieweit Zuwachsraten den Prognosen entsprechen, kann die Dortmunder Statistik daher nicht beantworten.
Das Jugendamt plant insgesamt für Brechten/Holthausen und berücksichtigt hierbei sowohl die Neubaugebiete, die Entwicklungen im Bestandswohnungsbau und die generelle steigende Nachfrage nach U3-Betreuung, um ein bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen anbieten zu können.
Folgende Projekte sind in den Planungen des Jugendamtes enthalten:
· Ersatzneubau der ev. TEK Widumer Straße und damit verbunden eine Aufstockung von 3 auf 6 Gruppen und ein Zuwachs von 30 U3-Plätzen.
· TEK Brechtener Heide II mit 6 Gruppen, insgesamt 105 Plätze (30 U3-Plätze und 75 Ü3-Plätze).
· Ersatzneubau Rappelkiste und damit verbunden ein Zuwachs von 8 U3-Plätzen.
Die Planungen werden kontinuierlich den tatsächlichen Entwicklungen angepasst.
Das Schulverwaltungsamt versorgt entsprechend die von der Dortmunder Statistik genannten schulpflichtigen Kinder, die bereits im Neubaugebiet Brechtener Heide wohnhaft sind.
Als Grundschulkinder sind Personen im Alter von 6 bis 9 bzw. 10 Jahren anzusehen.

Grundsätzlich ist zu sagen, dass bei der Schulentwicklungsplanung von der Schulverwaltung sämtliche Neubauaktivitäten entsprechend der Realisierungsperspektiven, Belegungsdichte,
Schüler/innen - Quoten je Jahrgang und Außen- und Binnenwanderungen berücksichtigt werden. Grundsätzlich wird von einer Schüler/-innen - Quote von 2 % pro Jahrgang ausgegangen.
Auf den Schüler/-innen - Zuwachs wurde von Seiten der Schulverwaltung bereits reagiert und zum Schuljahr 2018/19 wurde an der Brechtener Grundschule Raumcontainer zur Erweiterung des Schulraumes aufgestellt.


zu TOP 12.5
Schulentwicklungsplanung 2018 bis 2023 - Zwischenbericht für den Primarbereich -
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 13042-18-E3)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Beantwortung einer Anfrage der Frau Stadträtin Schneckenburger vom 21.02.2019 zur Kenntnis:
Für das kommende Schuljahr 2019/20 sind 91 Prozent der Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz im Stadtbezirk Eving auch an einer Grundschule im Stadtbezirk Eving angemeldet. Nur neun Prozent der Schülerinnen und Schüler sind an Grundschulen der umliegenden Stadtbezirke oder an externen Grundschulen angemeldet.

13. Anfragen
zu TOP 13.1
Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplanes Ev 124- verlegte Lindenhorster Straße, an der Fürst-Hardenberg-Allee
hier: Anfrage zum Sachstand Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 03897-16-E4)
Wir bitten um die Beantwortung unserer Fragen vom 18.02.2016.

zu TOP 13.2
Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 auf der Bergstraße
hier: Anfrage zum Sachstand Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 09316-17-E6)
Wir bitten um Beantwortung unserer Fragen vom 14.02.2018

zu TOP 13.3
Graffitibeseitigung und Reparatur des Unterstellpilzes in der Grünanlage An den Teichen
hier: Anfrage zum Sachstand Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 11883-18-E1)
Die Bezirksvertretung Eving hat in der Sitzung vom 19.09.2018 den o. g. Antrag beschlossen.
Bitte teilen Sie uns den aktuellen Sachstand mit.

zu TOP 13.4
Überplanung der Grünfläche im Externberg Park und Einrichtung einer Jugend-Parkour-Anlage
hier: Anfrage zum Sachstand Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 08323-17-E3)

Am 19.09.2018 teilte die Verwaltung uns mit, dass eine Kostenschätzung und Konzeptentwicklung zur Errichtung einer Parcour-Anlage und für die Überarbeitung der Wasserspielanlage voraussichtlich Mitte Oktober 2018 vorliegen würde.
Außerdem seien die Ergebnisse der Kampfmitteluntersuchung an zwei Verdachtspunkten abzuwarten.
Bitte teilen Sie uns den aktuellen Sachstand mit.






zu TOP 13.4.1
Überplanung der Grünfläche im Externberg Park und Einrichtung einer Jugend-Parkour-Anlage
hier: Anfrage zum Sachstand Anfrage zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08323-17-E5)


Am 07.12.2016 hat die Bezirksvertretung Eving die Errichtung einer Jugend-Parkour-Anlage im Externberg-Park beschlossen (Drucksache Nr.: 06439-16). Seitdem ist jedoch keine Information über den aktuellen Stand erfolgt.
Die Bezirksvertretung bittet daher um folgende Informationen:
§ Was ist der aktuelle Stand der Planungen?
§ Kann das Projekt über Fördergelder finanziert werden? Wenn nein, wie wird es stattdessen finanziert?
§ Ist eine Beteiligung der Jugend-Freizeitstätte Eving sowie professioneller Parkour-Sportler vorgesehen?

zu TOP 13.5
Parken auf Grünstreifen vor der Hundewiese Amtsstraße/Holtbeuteweg
hier: Anfrage zum Sachstand Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 11885-18-E1)
Die Verwaltung teilte uns zu unserer Sitzung am 06.02.2019 mit, dass die Zuständigkeit in der o. g. Angelegenheit beim FB 66 liegt.
Bitte teilen Sie uns den aktuellen Sachstand mit.

zu TOP 13.6
Reinigung und Bepflanzung der Sitzgruppe Ecke Württemberger Straße/Deutsche Straße
hier: Anfrage zum Sachstand Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 10463-18-E3)
Die Bezirksvertretung Eving hat in ihrer Sitzung am 21.03.2018 den o. g. Antrag beschlossen. Bitte teilen Sie uns den aktuellen Sachstand mit.

zu TOP 13.7
Sperrfeld „An der Westfalenburg“
hier: Anfrage zum Sachstand Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 12544-18-E1)
Die Bezirksvertretung Eving hat in der Sitzung am 07.11.2018 den o. g, Antrag beschlossen.
Bitte teilen Sie uns den aktuellen Sachstand mit.
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Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Beantwortung der Anfrage des Tiefbauamtes vom 11.02.2019 zur Kenntnis:

Die Örtlichkeit wurde überprüft. Das illegale Überfahren der Sperrfläche lässt sich mit verkehrsregelnden Maßnahmen nicht unterbinden. Für Kontrollen des fließenden Verkehrs ist die Polizei zuständig. Sollte eine bauliche, kostenintensive Umgestaltung der Mittelinsel gewünscht sein, bitte ich um eine entsprechende Beschlussfassung.





zu TOP 13.8
Anlegung eines „Wanderparkplatzes“ an der Wittichstraße
hier: Anfrage zum Sachstand Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 11420-18-E1)
Die Bezirksvertretung Eving hat in der Sitzung vom 04.07.2018 den o. g. Antrag beschlossen. Bitte teilen Sie uns den aktuellen Sachstand mit.

zu TOP 13.9
Glasfasernetz Brechten / Holthausen
hier: Anfrage zum Sachstand Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 11418-18-E1)
Bitte teilen Sie uns den aktuellen Sachstand mit.

zu TOP 13.10
Verbesserung der ÖPNV-Anbindung Brechtener Heide
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 11419-18-E1)

Die Bezirksvertretung Eving hat am 04.07.2018 die Verwaltung gebeten, sich bei der DSW 21 dafür einzusetzen, dass die Taktung der Nahverkehrsanbindung der Brechtener Heide den, durch die zusätzliche Wohnbebauung geänderten Gegebenheiten, angepasst bzw. verbessert wird und Nahverkehrsanbindungen auch an Sonntagen eingerichtet werden.
Bitte teilen Sie uns den aktuellen Sachstand mit.

zu TOP 13.11
Informationen zu den Ergebnissen der Anmeldeverfahren zu den weiterführenden Schulen der Stadt Dortmund zum Schuljahr 2016/17
hier: Anfrage zum Sachstand Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 04218-16-E6)

Aus der Presse haben wir erfahren, dass zum neuen Schuljahr 2019/2020 143 Kinder keinen Platz an Gesamtschulen gefunden haben und eine andere Schulform wählen müssen.
Die Bezirksvertretung Eving hat bereits 2016 darauf hingewiesen, dass ein Viertel der Evinger Schüler beim Wechsel in die weiterführende Schule auspendeln muss.
Mit der Fertigstellung des 3. Bauabschnitts in der Brechtener Heide werden es erwartungsgemäß noch mehr Schüler sein.
Da wir auf unsere Schreiben vom 20.05.2016 und vom 12.10.2016 bisher keine Antworten erhalten haben, erinnern wir die Verwaltung mit diesem Schreiben und fordern zum Handeln auf.

zu TOP 13.12
Weiterentwicklung des Standortes Waldspielplatz Grävingholz zu einer „Urban-Fitness-Anlage“
hier: Anfrage zum Sachstand
Anfrage zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 02934-15-E4)
Der Beschluss zu obigen Vorlagen ist bisher nicht umgesetzt worden. Wir bitten um Mitteilung, wie der momentane Sachstand ist.





14. Mitteilung aus dem Gremieninformationssystem

zu TOP 14.1
Mitteilung aus dem Gremieninformationssystem
Mitteilung Geschäftsführung (Drucksache Nr.: 13791-19)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Mitteilung aus dem Gremieninformationssystem zur Kenntnis:

Erweiterung Spielplatz Brechtener Heide um ein „Sonnensegel“ als Sonnenschutz, Antrag CDU-Fraktion, Sitzung 25.05.2016 (Drucksache Nr.: 04663-16)
Abschlussbericht Bürgerdienste 25.01.2019
Maßnahme wurde zwischenzeitlich schlussgerechnet und ist somit erledigt.

Ersatz für die entfernten Spielgeräte KSP Grävingholzstraße, Antrag SPD-Fraktion, Sitzung 02.11.2016 (Drucksache Nr.: 06037-16)
Abschlussbericht Bürgerdienste 25.01.2019
Die Maßnahme wurde zwischenzeitlich schlussgerechnet und ist somit erledigt.

Ausleuchtung des Fuß - und Radweges auf der westlichen Seite der Osterfeldstraße, zwischen Oberevinger Straße und der Preußischen Straße, Antrag SPD-Fraktion, Sitzung 11.11.2015 (Drucksache Nr.: 02915-15)
Mitteilung Tiefbauamt 12.12.2018
Die Maßnahme ist ausgeschrieben und soll 2019 abgeschlossen werden.

Instandsetzung des gepflasterten Gehweges zur Sitzgruppe Ecke Württemberger Straße/Deutsche Straße, Antrag SPD-Fraktion, Sitzung 21.03.2018 (Drucksache Nr.: 10464-18)
Abschlussbericht Tiefbauamt 31.01.2019
Der gepflasterte Gehweg, der zu der Sitzgruppe führt, wurde in einen verkehrssicheren Zustand versetzt.

Instandsetzung des Gehweges im Bereich der Baumscheibe Im Löken (gegenüber Hausnummer 11), Antrag SPD-Fraktion, Sitzung 19.09.2018 (Drucksache Nr.: 11879-18)
Abschlussbericht Tiefbauamt 31.01.2019
Der Gehweg, im Bereich der Baumscheibe Im Löken (gegenüber Hausnummer 11), wurde in einem verkehrssicheren Zustand gesetzt.

Schaffung von Parkplätzen auf dem Gelände der ehemaligen Minister-Stein-Schule, Antrag SPD-Fraktion, Sitzung 07.11.2018 (Drucksache Nr.: 12542-18)
Sachstandsfortschreibung Schulverwaltungsamt 07.02.2019
Auf Anfrage bei dem "ausgelagerten" Teil der Max-Wittmann-FS ist die Parkplatzsituation nicht mit der Schulleitung abgesprochen. Diese sieht aufgrund des dortigen Bustransfers Bedenken bzgl. neu einzurichtender Parkflächen.






Kontaktfeld Bushaltestelle Brechten Zentrum Ampelschaltung, Anfrage CDU-Fraktion, Sitzung 06.12.2017 (Drucksache Nr.: 09637-17) Sitzung 06.12.2017
Und: Abschaltung der Ampelanlage, Antrag CDU-Fraktion, Sitzung 12.12.2018
Abschlussbericht Tiefbauamt 11.02.2019
In diesem Zusammenhang wird diese Drucksache als erledigt betrachtet und unter der Drucksache Nr. 01571-15-E4 fortgeführt.

Umstellung der Taktung Zwischenampel Brechten Zentrum (Bus) und Prüfung der Schaltung der gesamten Ampelanlagen, Antrag CDU-Fraktion, Sitzung 10.06.2015 (Drucksache Nr.: 01571-15)
Abschlussbericht Tiefbauamt 13.02.2019
Die Umsetzung ist im Januar 2019 erfolgt.

Instandsetzung des Gehweges gegenüber der Bushaltestelle „Brechten Zentrum“, Antrag SPD-Fraktion, Sitzung 14.02.2018 (Drucksache Nr.: 10092-18)
Abschlussbericht Tiefbauamt 13.02.2019
Der angesprochene Bereich wurde instandgesetzt.

Anbringung eines Hinweisschildes für den Jugendtreff Brechten, Antrag CDU-Fraktion, Sitzung 21.09.2016 (Drucksache Nr.: 05729-16) Erneuter Antrag CDU-Fraktion, Sitzung 04.07.2018
Abschlussbericht Tiefbauamt 13.02.2019
Der angesprochene Schilderpfosten (Sportplatz, TV Brechten, etc.) steht nicht auf öffentlicher
Wegefläche sondern auf einer Privatfläche. Die Ergänzung kann nur in Abstimmung mit dem Eigentümer erfolgen, die Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde ist hier nicht gegeben.

Ansiedlung von Möbelhäusern in Dortmund Überweisung: Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 24.01.2018 (Drucksache Nr.: 09662-17) Sitzung 14.02.2018
Abschlussbericht Stadtplanungs- und Bauordnungsamt 14.02.2019
In der AUSW-Sitzung am 19.09.2018 wurde die Gesamtvorlage unter der DS-Nr. 09662-17 behandelt und die Ergänzung der BV Eving als Prüfauftrag beschlossen.

Errichtung eines Gemeindehauses auf dem Grundstück Lindenhorster Straße 80 a, Gemarkung Dortmund, Flur 51, Flurstücke 428 und 609 61/5-2-044317 -Vorhaben nach § 34 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB)- Beschluss (Drucksache Nr.: 11802-18) Sitzung 19.09.2018
Abschlussbericht Stadtplanungs- und Bauordnungsamt 20.02.2019
Nach Befassung durch den AUSW und den Rat am 21.01.2019 Baugenehmigung erteilt

Vorbescheid für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses und eines bosnischen Gemeindehauses, Lindenhorster Straße 158, Gemarkung Lindenhorst, Flur 1, Flurstück 1031- 61/5-2-044853 -Vorhaben nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB-Beschluss (Drucksache Nr.: 11823-18) Sitzung 19.09.201
Abschlussbericht Stadtplanungs- und Bauordnungsamt 20.02.2019
Nach Befassung durch den AUSW und den Rat positiver Vorbescheid am 13.02.2019 erteilt

Vorbescheid für die Errichtung einer Kindertagesstätte, Widumer Straße 17, Gemarkung Brechten, Flur 2, Flurstück 1684 61/5-2-045051 -Bauvorhaben nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Beschluss (Drucksache Nr.: 12454-18) Sitzung 07.11.2018
Abschlussbericht Stadtplanungs- und Bauordnungsamt 20.02.2019
Positiver Vorbescheid am 13.11.2018 erteilt
Vorbescheid für die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit 3 Garagen/Carports und 7 Stellplätzen, Heitkampstraße 16, Gemarkung Brechten, Flur 1, Flurstück 699 teilweise -61/5-2-044828- Bauvorhaben nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung von Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB Beschluss (Drucksache Nr.: 12885-18) Sitzung 12.12.2018
Abschlussbericht Stadtplanungs- und Bauordnungsamt 20.02.2019
Positiver Vorbescheid am 13.12.2018 erteilt

Erhalt und Pflege des Schulgebäudes des Heisenberg-Gymnasiums und Turnhallensituation- hier: Errichtung einer Dreifachsporthalle am Schulstandort „Heisenberg-Gymnasium“, Antrag SPD-Fraktion, Sitzung 06.07.2016 (Drucksache Nr.: 13755-09-E2) Abschlussbericht Schulverwaltungsamt 21.02.2019
Die Maßnahme „Neubau einer Dreifachsporthalle am Heisenberg-Gymnasium“ wurde unter der lfd. Nr. G71 in die Gesamtmaßnahmenliste zum Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ aufgenommen. Für die Realisierung der Maßnahme wird ein Budget in Höhe von 6,5 Mio. Euro bereitgestellt.

Renovierung der Außentoiletten und der Lehrertoiletten an der Graf-Konrad-Grundschule mit Mitteln des kommunalen Investitionsprogramms „Gute Schule 2020“ des Landes NRW und der NRW.Bank Antrag SPD-Fraktion, Sitzung 02.11.2016 (Drucksache Nr.: 06041-16)
Abschlussbericht Schulverwaltungsamt 21.02.2019
Die Maßnahme „Renovierung der Außentoiletten und der Lehrertoiletten an der Graf-Konrad-Grundschule“ wurde unter der lfd. Nr. G43 in die Gesamtmaßnahmenliste zum Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ aufgenommen. Für die Realisierung der Maßnahme wird ein Budget in Höhe von 125.000,- Euro bereitgestellt.

Neuer Fassadenanstrich am Alt-Gebäude des OGS Elisabeth Grundschule hier: Neuer Fassadenanstrich und Sanierung der Toilettenanlagen aus Mitteln des kommunalen Investitionsprogramms „Gute Schule 2020“, Antrag SPD-Fraktion, Sitzung 29.03.2017
(Dr. Nr.: 01273-15)
Abschlussbericht Schulverwaltungsamt 21.02.2019
a) Fassadenanstrich Alt-Gebäude OGS der Elisabeth-Grundschule
Der Fassadenanstrich am Alt-Gebäude OGS der Elisabeth-Grundschule konnte aufgrund der Ausschöpfung des Kreditprogrammes „Gute Schule 2020“ nicht in die Gesamtmaßnahmenliste aufgenommen werden.
b) Sanierung der Toilettenanlage
Als sanierungsbedürftig erwies sich die Sanitäranlage in der Turnhalle der Elisabeth-Grundschule. Die Maßnahme wurde ursprünglich in die Gesamtmaßnahmenliste des Kreditprogramms „Gute Schule 2020“ aufgenommen. Die Maßnahme wurde jedoch im Nachgang zurückgestellt, weil ein Neubau der Turnhalle geplant ist. Eine Finanzierung über das Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ kommt aufgrund der Nichteinhaltung der Zweckbindungsfrist von 20 Jahren daher nicht in Betracht.


Mediengerechte Ausstattung der Grundschule Brechten mit Mitteln des Förderprogrammes „Gute Schule 2020“ Antrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 07728-17) Sitzung 17.05.2017
Abschlussbericht Schulverwaltungsamt 21.02.2019
Alle Schulen im Stadtbezirk Eving werden mit digitalen Präsentationstechniken und mobilen Endgeräten ausgestattet. Die Ausstattung der Brechtener Grundschule ist unter den lfd. Nr. G257 in die Gesamtmaßnahmenliste des Kreditprogrammes „Gute Schule 2020“ aufgenommen worden.

Mediengerechte Ausstattung der Graf-Konrad-Grundschule mit Mitteln des Förderprogrammes „Gute Schule 2020“, Antrag SPD-Fraktion, Sitzung 17.05.2017 (Dr. Nr.: 07730-17)
Abschlussbericht Schulverwaltungsamt 21.02.2019
Alle Schulen im Stadtbezirk Eving werden mit digitalen Präsentationstechniken und mobilen Endgeräten ausgestattet. Die Ausstattung der Graf-Konrad-Grundschule ist unter den lfd. Nr. G269 in die Gesamtmaßnahmenliste des Kreditprogrammes „Gute Schule 2020“ aufgenommen worden.

Mediengerechte Ausstattung der Theodor-Heuss Realschule mit Mitteln des Förderprogramm „Gute Schule 2020“, Antrag SPD-Fraktion, Sitzung 17.05.2017 (Drucksache Nr.: 07733-17)
Abschlussbericht Schulverwaltungsamt 21.02.2019
Alle Schulen im Stadtbezirk Eving werden mit digitalen Präsentationstechniken und mobilen Endgeräten ausgestattet. Die Ausstattung der Theodor-Heuss-Realschule ist unter den lfd. Nr. G203 in die Gesamtmaßnahmenliste des Kreditprogrammes „Gute Schule 2020“ aufgenommen worden.

Mediengerechte Ausstattung der Herder Grundschule mit Mitteln des Förderprogrammes „Gute Schule 2020“, Antrag SPD-Fraktion, Sitzung 17.05.2017 (Drucksache Nr.: 07734-17)
Abschlussbericht Schulverwaltungsamt 21.02.2019
Alle Schulen im Stadtbezirk Eving werden mit digitalen Präsentationstechniken und mobilen Endgeräten ausgestattet. Die Ausstattung der Herder-Grundschule ist unter den lfd. Nr. G224 in die Gesamtmaßnahmenliste des Kreditprogrammes „Gute Schule 2020“ aufgenommen worden.





Weitere Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 14.12.2017 zur Stärkung des Schiedsamtes Empfehlung (Drucksache Nr.: 12449-18) Sitzung 06.02.2019
Abschlussbericht Rechtsamt 28.02.2019
Der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung vom 21.02.2019 beschlossen, die Anzahl der Schiedsamtsbezirke bis zum 31.12.2023 sukzessive von derzeit 48 auf 27 Bezirke zu reduzieren.

Grünpflege Fuß- und Radweg Derner Straße, zwischen der Haltestelle Schulte Rödding und Oberevinger Straße, Antrag SPD-Fraktion, Sitzung 12.12.2018 (Drucksache Nr.: 12929-18)
Abschlussbericht Tiefbauamt / Geschäftsbereich Grün 22.02.2019
Nach Prüfung in der elektronischen Lagerbuchkarte, wurde festgestellt, dass der genannte Bereich in der Zuständigkeit von Straßen NRW liegt.

Angebotsstrukturen der Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) und Plätze in der Kindertagespflege (KT) zum 01.08.2019 Kenntnisnahme, Sitzung 06.02.2019 (Drucksache Nr.: 13115-19) Sitzung 06.02.2019 Zusatzbeschluss der Bezirksvertretung Eving
Abschlussbericht Jugendamt 01.03.2019
Die Trägerschaft der geplanten TEK Selma-Lagerlöf-Str. (Brechtener Heide) wurde im Rahmen des derzeitigen Trägerauswahlverfahrens ausgewählt. Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie hat auf Vorschlag der Verwaltung hierzu als zuständiges Gremium den Träger Caritas als Betreiber der Einrichtung in der Sitzung am 30.01.2019 beschlossen.





Stens Giebel Lindemann-Güthe
Bezirksbürgermeister Mitunterz. Mitglied Schriftführerin