Niederschrift (öffentlich)

über die 3. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit


am 09.12.2014
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 15:00 - 18:00 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Michael Taranczewski (SPD)


Rm Ulrich Langhorst (B`90/Die Grünen)
Rm Sayize Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)
Rm Thomas Bahr (CDU)
sB Meral Bayezit-Winner (SPD)
sB Andreas Cierpiol (SPD)
Rm Emmanouil Daskalakis (CDU)
sB Gerd Fallsehr (CDU)
sB „geschwärzt“ (AfD)
Rm Martin Grohmann (SPD)
Rm Justine Grollmann (CDU)
Rm Thorsten Hoffmann (CDU)
Rm Fatma Karacakurtoglu (Die Linke & Piraten)
Rm Kathrin Klausmeier (B’90/Die Grünen)
Rm Susanne Meyer (SPD)
sB Susanne Noritzsch FDP/Bürgerliste)
Rm Nadja Reigl (Die Linke & Piraten)
Rm Rüdiger Schmidt (SPD)
Rm Regine Stephan (CDU)
Rm Brigitte Thiel (SPD)
Rm Renate Weyer (SPD)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Elisabeth Brand (Seniorenbeirat)


sE Siegfried Volkert (Behindertenpol. Netzwerk)

3. Beratende Mitglieder:

Leonid Chraga (Jüdische Kultusgemeinde)
Frank Czwikla (Arbeiterwohlfahrt)
Friedhelm Hendler (VdK)
Frank Neukirchen-Füsers (Jobcenter Dortmund)
Gunther Niermann (DPWV)
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)
Regine Adams (Diakonisches Werk)
Manfred von Kölln (Caritas-Verband)

4. Verwaltung:

Stadträtin Birgit Zoerner


Birgit Averbeck
Jörg Dannenberg
Dr. Annette Düsterhaus
Joachim Hopp
Martina Raddatz-Nowack
Dr. Frank Renken
Klaus-Dieter Rohe
Hermann Schultenkämper
Manfred Stankewitz
Jörg Süshardt
Özay Vural


5. Gäste:

Alexandra Dorn (Jobcenter Dortmund)
Anna Markmann (Jobcenter Dortmund)


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 3. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit,
am 09.12.2014, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung/Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

2.1 Haushalt 2015

2.1.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14257-14)

2.1.2 Bürgerhaushalt 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14268-14)

2.1.3 Schließung der Aufenthalts- und Beratungseinrichtung für Alkohol konsumierende Menschen - Café BERTA
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13975-14)

2.1.4 Einsparung des Service- und Präsenzdienstes (SuPD)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13976-14)

2.2 Aktionsbüros - Jobcenter
Präsentation

2.3 Änderung der Finanzierung Schulsozialarbeit in Dortmund für das Jahr 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14366-14)

3. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes
nicht besetzt

4. Trägerübergreifende Angelegenheiten
nicht besetzt

5. Angelegenheiten des Sozialamtes

5.1 Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Zuwanderer und Wohnungslose mit Gebührenordnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14246-14)

5.2 Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt
Dortmund mit Gebührenordnung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14248-14)

6. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

6.1 Aktueller Sachstand zur Situation in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14017-14)

6.2 Gesamtstädtische Strategie zur Beschulung von zugewanderten Kindern und Jugendlichen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13808-14)

6.3 "Forderungen zum Kinderschutz im Rahmen der EU-Armutswanderung"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14148-14)


7. Anträge / Anfragen

7.1 Veränderung der Statistik der Agentur für Arbeit
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 14386-14)

7.2 Einstufung in Regelbedarfsstufe 3 SGB XII – Information und Überprüfungsanspruch der Betroffenen
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 14595-14)

7.3 Auswirkungen des EuGH-Urteils vom 11.11.2014 auf Dortmund
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 14602-14)

7.4 Kosten der Unterkunft (KdU) bei Mieterhöhungen
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 14603-14)

7.5 Integrationsprojekte
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 14610-14)

7.6 "MIA-DO"
Antrag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 14611-14)

7.7 Kunden- und mitarbeiterfreundliche Räumlichkeiten für das Sozialamt und das Gesundheitsamt
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14612-14)



Die Sitzung wird vom Vorsitzenden – Herrn Taranczewski (SPD) - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Bayezit-Winner (SPD) benannt.





zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird im Wege der Dringlichkeit um TOP 2.4 „Kommunal unterzubringende Flüchtlinge“ erweitert.

TOP 2.2 – Aktionsbüros Jobcenter wird vorgezogen behandelt.

Die Tagesordnungspunkte zum Haushalt 2.1.1, 2.1.2, 2.1.3 und 2.1.4 werden im Zusammenhang behandelt.

Die Anfragen zu den Tagesordnungspunkten 7.5 und 7.6 fallen in die Zuständigkeit des Integrationsrats. Die Bitten um Stellungnahmen werden daher an dieses Gremium überwiesen.

Mit diesen Ergänzungen wird die Tagesordnung einstimmig gebilligt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung/Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

zu TOP 2.2
Aktionsbüros - Jobcenter
Präsentation

Der Tagesordnungspunkt 2.2 wird vorgezogen behandelt.

Frau Markmann (Jobcenter) stellt das Thema mit einer PowerPoint-Präsentation vor. Herr Neukirchen-Füsers (Jobcenter) macht ergänzende Ausführungen und beantwortet die gestellten Fragen.

Die gezeigten Folien sind der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.














zu TOP 2.1
Haushalt 2015
zu TOP 2.1.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14257-14)
zu TOP 2.1.2
Bürgerhaushalt 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14268-14)
zu TOP 2.1.3
Schließung der Aufenthalts- und Beratungseinrichtung für Alkohol konsumierende Menschen - Café BERTA
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13975-14)
zu TOP 2.1.4
Einsparung des Service- und Präsenzdienstes (SuPD)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13976-14)

Die Tagesordnungspunkte 2.1.1, 2.1.2, 2.1.3 und 2.1.4 werden im Zusammenhang behandelt.

Frau Dr. Düsterhaus (Gesundheitsamt) und Herr Süshardt (Sozialamt) stellen die Haushaltseckdaten ihrer Fachbereiche vor. Die gezeigten Folien sind der Niederschrift als Anlagen 2 und 3 beigefügt und werden auf Wunsch bereits im Vorfeld den Fraktionen zur Verfügung gestellt.

Fraktionsübergreifend ist sich der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit einig, die Vorlagen zu den Tagesordnungspunkten 2.1.1, 2.1.2, 2.1.3 und 2.1.4 ohne Empfehlung weiterzuleiten

zu TOP 2.3
Änderung der Finanzierung Schulsozialarbeit in Dortmund für das Jahr 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14366-14)

Bei einer Enthaltung empfiehlt der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen.

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
1. seinen Beschluss vom 10.04.2014 (Drucksache Nr.: 12003-14) zur Finanzierung der Aufwendungen der Schulsozialarbeit, die Deckung durch die Inanspruchnahme der vorhandenen Verbindlichkeiten aus Transferleistung zweckzubinden, aufzuheben,

2. und genehmigt gemäß § 83 GO NRW die überplanmäßigen Mehraufwendungen in Höhe von 1.139.000 € zur Finanzierung der Schulsozialarbeit in der Ergebnisrechnung des Schulverwaltungsamtes. Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt durch Minderaufwendungen in gleicher Höhe bei den angegebenen Kontierungen.

Zu TOP 2.4
Kommunal unterzubringende Flüchtlinge
Antrag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14796-14)

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN legt nachfolgenden Antrag zur TO mit Bitte um Stellungnahme vor:
Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet auf dem Weg der Dringlichkeit um die Aufnahme des Punktes „Kommunal unterzubringende Flüchtlinge“ auf die Tagesordnung der Sitzung am 9. Dezember. Die Dringlichkeit ergibt sich u.a aus der Ankündigung der Verwaltung, Anfang Januar Wohncontainer für Flüchtlinge einzurichten.

Die Verwaltung wird gebeten, in der Sitzung des Ausschusses einen aktuellen Überblick
über die Unterbringungssituation von Flüchtlingen insbesondere in den Unterkünften Adlerstraße und in den Brügmann-Sporthallen sowie hinsichtlich der geplanten Unterbringung in Containern in Wickede zu geben.

Zusätzlich bitten wir um Abstimmung des folgenden Antrags:

Die Verwaltung wird aufgefordert, eine stadtweite Anlauf- und Koordinierungsstelle für
BürgerInnen einzurichten, die sich im Bereich der Flüchtlingshilfe ehrenamtlich engagieren wollen. Dabei sind die Möglichkeiten dafür bei den Integrationsagenturen sowie bei der Freiwilligenagentur zu prüfen.

Begründung:

In den vergangenen Wochen wurden für kommunal unterzubringende Flüchtlinge mit der
ehemaligen Abendrealschule Adlerstraße sowie den Sporthallen im Brügmann-Block zwei zusätzliche große Unterkünfte geschaffen. Die Nutzung der Sporthallen soll Ende des Jahres beendet werden. Gleichzeitig plant die Verwaltung die Errichtung von Wohncontainern auf dem Parkplatz am Sportplatz Morgenstraße in Wickede. Es ist damit zu rechnen, dass auch in den kommenden Wochen und Monaten zusätzliche Flüchtlinge nach Dortmund kommen werden und weitere Unterkünfte benötigt werden.
Die Erfahrungen mit der Unterkunft Adlerstraße haben gezeigt, dass viele BürgerInnen sich momentan ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe engagieren und einbringen wollen. Die Angebote reichen dabei von Sprachkursen, Kinderbetreuung bis hin zu Sportangeboten. Dieses Engagement sollte auch im Sinn der Flüchtlinge für weitere, zukünftige Unterkünfte genutzt und koordiniert werden. Dafür braucht es eine zentrale stadtweite Anlaufstelle, an die sich BürgerInnen mit ihren Hilfsangeboten richten können.
Die rot-GRÜNE Landesregierung hat beschlossen, ehrenamtliches Engagement im Bereich der Flüchtlingshilfe mit zusätzlichen Mittel in Höhe von 1 Million Euro zu fördern. Diese Gelder sollen insbesondere der Akquise von ehrenamtlichen HelferInnen, zum Beispiel in Spielgruppen, Hausaufgabenhilfezirkeln, Sprachangeboten oder als Sprachpaten und Mentoren dienen. Die Einrichtung einer speziellen Koordinierungsstelle für ehrenamtliches Engagement im Bereich der Flüchtlingshilfe kann mit den Dortmund zur Verfügung gestellten Landesmitteln unterstützt werden.

Frau Zoerner (Sozialdezernentin) informiert mündlich über den Sachstand. Fraktionsübergreifend ist man sich einig, über die Entwicklung vorläufig in jeder Sozialausschusssitzung mündlich informiert zu werden.

Mit 16 Nein-Stimmen und 5 Ja-Stimmen (Fraktion B’90/Die Grünen und Fraktion Die Linke & Piraten) lehnt der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit den vorgelegten Antrag ab.


3. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes
nicht besetzt


4. Trägerübergreifende Angelegenheiten
nicht besetzt


5. Angelegenheiten des Sozialamtes

zu TOP 6.2
Gesamtstädtische Strategie zur Beschulung von zugewanderten Kindern und Jugendlichen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13808-14)
Empfehlung: Schulausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 26.11.2014
(Drucksache Nr.: 13808-14)

Wegen eines Anschlusstermins der Berichterstatterin wird TOP 6.2 vorgezogen behandelt.

Aus dem Schulausschuss liegt folgende Empfehlung vor:
Der Schulausschuss diskutierte die Vorlage. Bei den Fraktionen bestand weiterer Beratungsbedarf.

Die Fraktion FDP/Bürgerliste stellte folgenden Antrag, der von der Vorsitzenden zur
Abstimmung gestellt wurde:

Der Schulausschuss nimmt die Gesamtstädtische Strategie zur Beschulung von
zugewanderten Kindern und Jugendlichen zur Kenntnis und fordert die Verwaltung auf, weitere konkrete Vorschläge zu entwickeln.“

Der Schulausschuss stimmte dem o. g. Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste einstimmig
bei einer Enthaltung zu.

Nach kontroverser Diskussion sind sich die SPD-Fraktion, die Fraktion B’90/Die Grünen und die Fraktion AfD (12 Ja-Stimmen) gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion Die Linke & Piraten und der Fraktion FDP/Bürgerliste (9 Nein-Stimmen) einig, die Empfehlung des Schulausschusses lediglich zur Kenntnis zu nehmen und die Vorlage zu empfehlen, zumal die Verwaltung bereits weitere Berichte angekündigt hat.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat daher mehrheitlich, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Konzept zur Kenntnis und beschließt seine Umsetzung.

zu TOP 5.1
Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Zuwanderer und Wohnungslose mit Gebührenordnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14246-14)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Zuwanderer und Wohnungslose mit Gebührenordnung.
Die erwarteten Mindererträge in Höhe von 179.600,00 Euro werden im Amtsbudget des StA 50 unter "öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte" (05) veranschlagt.

zu TOP 5.2
Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt
Dortmund mit Gebührenordnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14248-14)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen.

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung.
Die erwarteten Mehrerträge in Höhe von 158.300 Euro werden im Budget des Fachbereichs 50
unter „öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte“ (05) veranschlagt.


6. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 6.1
Aktueller Sachstand zur Situation in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14017-14)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt den Sachstandsbericht (29.10.2014) zur Situation in der Dortmunder Nordstadt zur Kenntnis.


zu TOP 6.3
"Forderungen zum Kinderschutz im Rahmen der EU-Armutswanderung"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14148-14)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen.

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Forderungen zum Kinderschutz im Rahmen der EU-Armuts-wanderung, die Ergebnis der bundesweiten Kinderschutzkonferenz am 05.09.2014 in Dortmund waren, zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, diese dem Deutschen Städtetag mit der Bitte zuzuleiten, das Thema bundesweit zu platzieren und weiter zu verfolgen.


7. Anträge / Anfragen

zu TOP 7.1
Veränderung der Statistik der Agentur für Arbeit
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 14386-14)

Die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN legt folgende Bitte um Stellungnahme vor:
Fast unbemerkt, und dies vielleicht nicht ganz unbeabsichtigt, hat die Bundesagentur für Arbeit ihre Beschäftigungsstatistik „modernisiert“. So sind neuerdings:
· Menschen in Behindertenwerkstätten oder ähnlichen Einrichtungen
· Nebenerwerbslandwirte
· Personen, die ein freiwilliges soziales, ein freiwilliges ökologisches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst leisten
· Menschen in Jugendhilfeeinrichtungen
in die Statistik aufgenommen worden.

„Die größte Behörde Deutschlands hat an der wohl bekanntesten Statistik Deutschlands geschraubt, sie verschönert und gibt dies nun nahezu versteckt bei der monatlichen Arbeitsmarktstatistik preis“, so schreibt Spiegel online. Rund 400.000 Menschen, darunter mehr als 300.000 Werkstattbeschäftigte, sind so auf einmal in den Genuss gekommen, sich bei den sozialversichtungspflichtig Beschäftigten wiederzufinden.

Zum einen wird durch dieses Manöver die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten angehoben, zum anderen die Arbeitslosenquote statistisch gesenkt.

In diesem Zusammenhang hätten wir gerne nachfolgende Fragen beantwortet:
1. Wie viele Menschen mit Behinderungen sind in Dortmund in den Werkstätten für behinderte Menschen (WFBM) beschäftigt?
2. Sind diese Beschäftigungen in den Werkstätten als Arbeitsverhältnisse anzusehen?
3. Welche Auswirkungen hat die Statistikveränderung auf das Verwaltungshandeln, insbesondere vor dem Hintergrund einer möglichen Veränderung der Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten und der Arbeitslosenzahl? Sind hierzu der Verwaltung bereits zahlenmäßige Veränderungen bekannt?
Die Bitte um Stellungnahme wird in einer der nächsten Sitzungen schriftlich beantwortet.
zu TOP 7.2
Einstufung in Regelbedarfsstufe 3 SGB XII – Information und Überprüfungsanspruch der Betroffenen
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 14595-14)

Die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet um Beratung und Beschlussfassung nachfolgenden Antrags:



Die Sozialverwaltung schreibt unverzüglich alle volljährig erwerbsunfähigen Personen mit Behinderung (ggf. BetreuerInnen), die derzeit Hilfe zum Lebensunterhalt Regelbedarfsstufe 3 beziehen und mit anderen einen Haushalt führen, an und weist auf mögliche Ansprüche in Konsequenz des Urteils des Bundessozialgerichts vom 23.07.14 hin.

Dem Schreiben wird ein vorformuliertes Überprüfungsgesuch (Muster) der Einstufung in die Regelbedarfsstufe beigefügt, das bei fristwahrender Rückübersendung an die Stadt auch mögliche Nachzahlungsansprüche für das Jahr 2013 sichert.


Begründung:


Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 23.07.2014 entschieden, dass die generelle Einstufung von volljährigen erwerbsunfähigen Personen mit Behinderung, die bei Angehörigen leben, in die Regelbedarfsstufe 3 diese unzulässig benachteiligt. In drei Verfahren (Aktenzeichen: B 8 SO 14/13 R; B 8 SO 31/12 R; B 8 SO 12/13 R) führte das Gericht aus, dass grundsätzlich ein Anspruch auf den vollen Regelsatz nach der Regelbedarfsstufe 1 in Betracht komme.

„Für die Zuordnung zur Regelbedarfsstufe 1 ist damit nicht entscheidend, dass ein eigener Haushalt vollständig oder teilweise geführt wird; es genügt vielmehr, dass der Leistungs-berechtigte einen eigenen Haushalt gemeinsam mit einer Person gegebenenfalls mit Eltern oder einem Elternteil führt, die nicht sein Partner ist. Lediglich wenn keinerlei Haushaltsführung beim Zusammenleben mit einer anderen Person festgestellt werden kann, ist ein Anwendungsfall der Regelbedarfsstufe 3 denkbar. (…)

Anknüpfungspunkt für die Qualifizierung einer gemeinsamen Haushaltsführung beim Zusammenleben von erwachsenen Personen ist dabei nicht die individuelle Fähigkeit der Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft, einen Haushalt auch ohne Unterstützungsleistungen eines anderen allein meistern zu können; vielmehr ist ausreichend die Beteiligung an der Haushaltsführung im Rahmen der jeweiligen geistig-seelischen und körperlichen Leistungsfähigkeit. Ansonsten würden bestimmte Lebens- und Wohnformen schlechter gestellt als andere, ohne dass hierfür eine sachliche Rechtfertigung ersichtlich wäre.“ (BSG, Medieninformation Nr. 20/14)

Die schriftliche Urteilsbegründung des BSG wurde noch nicht veröffentlicht und ist auch erst kurz vor Jahresende zu erwarten. Bis dahin sind die Ämter gehalten, grundsätzlich weiter nach alter Einschätzung vorzugehen und Widersprüche und Überprüfungsanträge ruhigzustellen (BMAS-Rundschreiben v. 08.08.14).

Ungeachtet, in welchem Umfang das Urteil die Einstufung in Regelbedarfsstufe 3 letztlich für rechtswidrig erachtet, führt die Veröffentlichung des schriftlichen Urteils gegen Jahresende sowie die darauf erst folgende Umstellung der Verwaltungspraxis dazu, dass mögliche Rückforderungsansprüche für das Jahr 2013 mit Beginn des Jahres 2015 erlöschen (§ 116a SGB XII).

Um sicherzustellen, dass mögliche Anspruchsberechtigte so gut wie möglich informiert werden und rechtzeitig vor Ablauf des Jahres ihre Ansprüche auch für 2013 noch geltend machen können, sollte die Stadt alle Betroffenen informieren.


Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit ist sich nach ausführlicher Diskussion einig, dass die Annahme dieses Antrages unweigerlich zu einer Beanstandung durch den Oberbürgermeister führen würde.

Man erzielt schließlich Einvernehmen darüber, dass die Wohlfahrtsverbände ihre betroffenen Kundinnen und Kunden auf den Fristablauf hinweisen und ihnen einen „Muster-Widerspruch“ der Lebenshilfe zur Verfügung stellen.

Gleichzeitig wird sich der Ausschussvorsitzende über die Pressestelle an die Dortmunder Medien wenden und ebenfalls auf diesen Sachverhalt aufmerksam machen.

Daraufhin zieht die Fraktion Die Linke & Piraten ihren Antrag zurück.

zu TOP 7.3
Auswirkungen des EuGH-Urteils vom 11.11.2014 auf Dortmund
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 14602-14)

Die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN legt folgende Bitte um Stellungnahme vor:
Die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bitten darum, den folgenden Punkt in die
Tagesordnung der nächsten Sitzung aufnehmen zu lassen:

Laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 11.11.2014 dürfen in Deutschland
zukünftig EU-BürgerInnen von Sozialleistungen ausgeschlossen werden, sofern diese
nicht gewillt oder in der Lage sind erwerbstätig zu werden.

Ich bitte Sie darum, folgende Fragen in diesem Zusammenhang zu beantworten:

1. Wie viele Dortmunder Einwohnerinnen und Einwohner sind voraussichtlich in Zukunft von dieser neuen Regelung betroffen?

2. Wie viele Menschen werden aus diesem Grund voraussichtlich ihre Wohnungen
aufgeben müssen? Welche Möglichkeiten hat die Stadt Dortmund vorgesehen, um
diese Menschen vor der Obdachlosigkeit zu bewahren?

3. Wie viele Kinder sind betroffen? Wird es eine spezielle Regelung für Familien
mit Kindern bzw. alten/kranken Menschen geben? Wie sieht die Situation für Alleinerziehende aus?


4. Anhand welcher Kriterien wird überprüft, ob keine Erwerbstätigkeit angestrebt
wird bzw. ob diese überhaupt möglich ist? Welche Maßnahmen werden ergriffen, um
ggf. Menschen zu einem Umdenken zu bringen bzw. in die Lage zu versetzen, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen?

Die Bitte um Stellungnahme wird in einer der nächsten Sitzungen schriftlich beantwortet.

zu TOP 7.4
Kosten der Unterkunft (KdU) bei Mieterhöhungen
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 14603-14)

Die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN legt folgende Bitte um Stellungnahme vor:


Die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet darum, den folgenden Punkt in die
Tagesordnung der nächsten Sitzung aufnehmen zu lassen:

In den letzten Monaten hat es offenbar vermehrt „Aufforderungen Kosten der Unterkunft (KDU) auf die angemessene Miete zu senken“ an ALGII-EmpfängerInnen und Bedarfsgemeinschaften bei Mieterhöhungen gegeben.

In diesem Zusammenhang wird auch nicht mehr überprüft, ob die Miete innerhalb der Toleranzgrenze (zusätzliche 15% der angemessenen Miete, mindestens aber 50 Euro) liegt, sondern häufig direkt eine Senkung der Mietkosten gefordert.

Aus der Statistik des Dortmunder Jobcenters bei den anerkannten laufenden „Wohnkosten“ ist nicht ersichtlich, ob Bedarfsgemeinschaften teilweise die Kosten der Unterkunft über Einkommen decken oder sanktionierte U25er überhaupt noch Kosten der Unterkunft erhalten. Zudem ist nicht ersichtlich, ob Bedarfsgemeinschaften unterhalb der Bemessungsgrenze der KdU liegen.

Wir bitten die Verwaltung, uns in diesen Zusammenhang folgende Fragen zu beantworten:

1) Wie viele Leistungsberechtigte erhielten in 2013 und 2014 eine Aufforderung die Kosten der Unterkunft zu senken?

2) Wie viele Leistungsberechtigte wurden als soziale Fälle anerkannt?

3) Wie viele Leistungsberechtigte sind nach der Aufforderung, die Unterkunftskosten zu senken, in 2013 und 2014 tatsächlich umgezogen?

4) Wie viele Leistungsberechtigte in 2013 und 2014 übernahmen „freiwillig“ die Mehrkosten?

5) Wie viele Leistungsberechtigte erhielten in 2013 und 2014 keine Kosten der Unterkunft, weil sie sanktioniert wurden, z. B. U 25?

6) Wie viele Leistungsberechtigte sind ohne Aufforderung umgezogen?


Leistungsberechtigte, die ohne Aufforderung des Jobcenter umziehen, erhalten Kosten der Unterkunft für die neue Wohnung nur in der Höhe der bisherigen gemieteten Wohnung. Dies gilt auch, wenn die neue Wohnung etwas teuerer ist, aber innerhalb der Bemessungsgrenze liegt.

Die Deckelung gilt immer, wenn der Leistungsberechtigte umziehen will und der Umzug aus der Sicht des Jobcenters aber nicht zwingend erforderlich ist. In der bevorstehenden „Rechts-vereinfachung“ soll diese Deckelung lückenlos gelten (Nr. 35a § 22 Absatz 1 Satz 2 SGB II).

7) Wie stellt sich die Stadt Dortmund zu der Rechtsvereinfachung die Kosten der
Unterkunft zu pauschalieren?

Die Bitte um Stellungnahme wird in einer der nächsten Sitzungen schriftlich beantwortet.

zu TOP 7.5
Integrationsprojekte
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 14610-14)

Die Fraktion Alternative für Deutschland legt folgende Bitte um Stellungnahme vor:
die Fraktion Alternative für Deutschland im Rat der Stadt Dortmund schlägt den o.g. Tagesordnungspunkt für die Ausschusssitzung am 09.12.2014 vor.

Die AfD bittet die Verwaltung darum, alle Integrationsprojekte die von der Stadt Dortmund in irgendeiner Weise finanziert oder bezuschusst werden, aufzulisten und deren jährliche Kosten transparent darzustellen. In diesem Zusammenhang bittet die AfD-Fraktion um Darstellung, welcher Träger welche Maßnahme anbietet.

Außerdem bitten wir um die Beantwortung folgender weiterer Fragen:

1. Gibt es Statistiken über den Erfolg bzw. Misserfolg der geförderten Integrationsmaßnahmen?
2. Wenn ja, nach welchen Kriterien wurde dieser beurteilt?
3. Welche Projekte sind zukünftig geplant und wer legt den Bedarf fest?
Die Bitte um Stellungnahme wird zuständigkeitshalber an den Integrationsrat überwiesen.

zu TOP 7.6
"MIA-DO"
Antrag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 14611-14)

Die Fraktion Alternative für Deutschland legt folgenden Antrag mit Bitte um Stellungnahme vor:
Die Fraktion Alternative für Deutschland bittet die Verwaltung darzustellen, welche Projekte das kommunale Integrationszentrum „MIA-DO“ betreut und welche Ziele erreicht werden sollen.

Außerdem bitten wir die Verwaltung, um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie hoch sind die Kosten für das Integrationszentrum insgesamt?
2. Gibt es Statistiken über den Erfolg bzw. Misserfolg der Projekte?
3. Wenn ja, nach welchen Kriterien wurde dieser beurteilt?
4. Welche Projekte sind in Planung?

Die Bitte um Stellungnahme wird zuständigkeitshalber an den Integrationsrat überwiesen.

zu TOP 7.7
Kunden- und mitarbeiterfreundliche Räumlichkeiten für das Sozialamt und das Gesundheitsamt
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14612-14)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14612-14-E1)


Die SPD-Fraktion legt folgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag zur Beratung und Abstimmung vor:
Die SPD-Fraktion stellt zu og. TOP folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung :

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit stellt fest, dass sich der Zustand der
Räumlichkeiten und die Funktionalität der Gebäude des Sozialamtes und des Gesundheitsamtes einschließlich Drogenkonsumraum mittlerweile soweit verschlechtert hat, dass ein Aufenthalt sowohl den städtischen Mitarbeitern als auch den Besuchern dieser beiden Dienststellen kaum noch zuzumuten ist.

Eine Sanierung im Bestand kommt offensichtlich allein schon wegen der Kosten aber auch aus organisatorischen Gründen nicht in Frage.

Die Verwaltung wird deshalb aufgefordert, die Aufgabe dieser beiden Bürostandorte weiter zu forcieren und die räumliche Vereinigung der beiden Organisationseinheiten zu verfolgen.

Der Fachausschuss erwartet in seiner nächsten Sitzung einen umfassenden Sachstandsbericht der Verwaltung. Dem AFBL ist dieser Sachstandsbericht ebenfalls zur Beratung und Kenntnisnahme vorzulegen.

Bei 2 Enthaltungen nimmt der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit den vorgelegten Antrag einstimmig an.


Herr Taranczewski schließt die öffentliche Sitzung um 18:00 Uhr.




Taranczewski Bayezit-Winner Karl
Vorsitzender sachkundige Bürgerin stellv. Schriftführerin