Niederschrift (öffentlich)

über die 17. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün


am 13.09.2016
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 15:00 - 16:39 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Herr RM Pisula, Vorsitzender (CDU)


Herr RM Berndsen (SPD)
Frau RM Kleinhans (SPD)
Frau RM Meyer (SPD)
Herr RM Naumann (SPD)
Frau RM Pulpanek-Seidel (SPD)
Herr RM Heymann (SPD) i. V. f. Herrn RM Rüther
Herr RM Schmidt (SPD)

Frau RM Lührs (SPD)
Herr RM Bartsch (CDU)
Herr RM Buchloh (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Herr RM Mader (CDU)
Frau RM Dr. Schauenberg (CDU) ab 15:19 Uhr
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Herr RM Logermann (B’90/Die Grünen)
Herr RM Frebel (B’90/Die Grünen)
Herr RM Zweier (Die Linke & Piraten) i. V. f. Herrn sB Auffahrt
Herr RM Gebel (Die Linke & Piraten)
Herr sB Jütte (FDP/Bürgerliste)
Herr RM Urbanek (AfD)

2. Beratende Mitglieder:

Herr Herkelmann - Behindertenpolitisches Netzwerk


Herr Wisbar - Seniorenbeirat
Herr Bartsch - Beschäftigtenvertreter der Stadtentwässerung Dortmund
Herr Reckel - Beschäftigtenvertreter der Stadtentwässerung Dortmund i. v. f. Herrn Schmidt

3. Verwaltung:

Herr StR Lürwer - 7/Dez.


Herr Flenner - 65/stellv. AL
Frau Uehlendahl - 66/AL
Herr Schnelle - 70/BL
Herr Overmeyer - 70
Frau Weinberg – 23
Frau Hansmeier - 7/Dez.-Büro
Herr Klüh - 7/Dez.-Büro
Frau Trachternach - 7/Dez.-Büro
Frau Reinecke - 7/Dez.-Büro

4. Gäste:

Herr Rudert (Wirtschaftsprüfer zu TOP 7.1)

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 17. Sitzung der Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün,
am 13.09.2016, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 16. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 21.06.2016

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Dritter Sachstandsbericht zur Schaffung von Flüchtlingsunterkünften
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05141-16)

3.2 Energetische Sanierung der Haustechnik und der Leitungssysteme der Max-Wittmann-Förderschule, Oberevinger Str. 155
hier: Außerplanmäßige Inanspruchnahme einer Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Haushaltsjahres 2017

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05164-16)

3.3 Raumbedarfe für die schulische Versorgung zugewanderter Kinder und Jugendlicher; hier: Beschaffung von Schulraumcontainern
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05139-16)

3.4 Denkmalschutz in Dortmund am Beispiel der Remise Haus Rodenberg
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05494-16)

3.5 Überschwemmungen und Baumfällungen im Hoeschpark
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 05524-16)

3.6 Park & Ride
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03810-16-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 01.03.2016 und am 21.06.2016 vor -

4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft

4.1 2. Quartalsbericht 2016 der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Hochbaumaßnahmen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05471-16)

4.2 Broschüre "Stadt Dortmund, Der Erfolg eines effizienten Projektmanagements"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05472-16)
Hinweis: Die Vorlage haben die Ratsmitglieder, die Fraktionsgeschäftsstellen, der Personalrat und die Pressestelle bereits im Rahmen eines reduzierten Versandes erhalten.

4.3 Energiebericht 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05371-16)

5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

5.1 „Stadtbahn Rhein-Ruhr" in Dortmund
Barrierefreier Umbau der Stadtbahnhaltestellen Kohlgartenstraße, Voßkuhle, Lübkestraße, Max-Eyth-Straße und Stadtkrone Ost (Baulose 70-73) - Konzept- und Planungsbeschluss -

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04055-16)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 28.06.2016
hierzu -> Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 23.08.2016

5.2 Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung des Erschließungsbeitrages gemäß §§ 127 ff. des Baugesetzbuches (BauGB) und §§ 23 ff. des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) für die erstmalige endgültige Herstellung der Anlage Am Hackenbeck.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04451-16)

5.3 Ausbau der Erschließungsanlagen im Bebauungsplangebiet Hom 242 -Bergfeld-
Hier: 1. Ausbaustufe

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04432-16)

5.4 Zweigleisiger Ausbau Brackeler Hellweg/Asselner Hellweg
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04452-16)

5.5 Projekt "Kreuzung Märkische Straße/B 1" -Planungsbeschluss-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04546-16)

5.6 Benennung einer Straße in Dortmund-Dorstfeld nach einer Unternehmensbezeichnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05390-16)

5.7 3. Quartalsbericht 2016 zum Straßengrunderneuerungsprogramm (Stand August 2016)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05353-16)

5.8 Verkehrsführung Hörde
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 04925-16-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 21.06.2016 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04925-16-E2)

5.9 Baustellenampeln
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 04421-16)
- Lag bereits zur Sitzung am 21.06.2016 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04421-16-E1)

5.10 Stadtfest "DORTBUNT! Eine Stadt. Viele Gesichter"
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 05526-16)

6. Angelegenheiten der Friedhöfe

6.1 Ehrengräber auf Dortmunder Friedhöfen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05495-16)

6.2 Prioritätenliste Friedhofs-Immobilien
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05496-16)

7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung

7.1 Jahresabschluss und Lagebericht der Stadtentwässerung Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2015
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05022-16)

7.2 Erhöhung des Investitionsvolumens für die Baumaßnahme Trockenwetterrinne Vorfluter Asseln
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05221-16)

7.3 Zweiter Quartalsbericht der Stadtentwässerung Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05241-16)

7.4 ThyssenKrupps Verantwortung für die Überschwemmung im Hoeschpark
Kenntnisnahme (Vorgang aus der BV IN-Nord vom 29.06.16)
(Drucksache Nr.: 03678-16-E1)

7.5 Erschließungsvertrag für die Entwicklung des Zukunftsstandortes PHOENIX See in Dortmund-Hörde und Änderungs-/Ergänzungsvertrag zum Erschließungsvertrag -Mehraufwendungen durch bergbauliche Sicherungsmaßnahmen zum Bau der Entwässerungsanlagen-
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 04479-16-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 21.06.2016 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04479-16-E2)

8. Anfragen
nicht besetzt

9. Informationen der Verwaltung
nicht besetzt


Die Sitzung wird von dem Vorsitzenden - Herrn Pisula - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Rm Mader benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Änderung:

Aufgrund der Anwesenheit des externen Berichterstatters, Herrn Rudert (Wirtschaftsprüfer), zu
TOP 7.1: „Jahresabschluss und Lagebericht der Stadtentwässerung Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2015“ wird dieser TOP vor TOP 3.1 vorgezogen.

Die CDU-Fraktion zieht den Zusatz-/Ergänzungsantrag (DS-Nr.: 05353-16-E1) zu TOP 5.7 zurück und ersetzt diesen Antrag durch die DS-Nr.: 05353-16-E2.

Die Tagesordnung wird, mit den o.a. Änderungen, festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 16. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 21.06.2016

Herr Rm Urbanek bittet darum, zukünftige Anlagen zur Niederschrift in einem PDF-Format umzuwandeln.

Die Niederschrift über die 16. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 21.06.2016 wird genehmigt.
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- nicht besetzt -


3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Dritter Sachstandsbericht zur Schaffung von Flüchtlingsunterkünften
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05141-16)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 3.2
Energetische Sanierung der Haustechnik und der Leitungssysteme der Max-Wittmann-Förderschule, Oberevinger Str. 155
hier: Außerplanmäßige Inanspruchnahme einer Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Haushaltsjahres 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05164-16)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den nachfolgenden Beschluss des Rates der Stadt Dortmund zur Kenntnis:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund
1. nimmt zur Kenntnis, dass die Investitionskonferenz am 14.06.2016 die energetische Sanierung der Haustechnik und der Leitungssysteme der Max-Wittmann-Förderschule auf Basis des Kostenrahmens i. H. v. 5.460.000 € sowie
die Einbindung des vorgenannten Maßnahmenpaketes in das angestrebte VOF-Verfahren (Umsetzung Maßnahmenpaket 1 und 2 im Rahmen des KInvFG- Kommunalinvestitionsförderungsgesetz) mit Planung der Leistungsphasen 1-3 der HOAI beschlossen hat. Nach Abschluss der Leitungsphase 3 wird der Planungs- und Ausführungsbeschluss über das Maßnahmenpaket 3 herbeigeführt.
2. beschließt gem. § 85 Abs. 1 GO NRW die außerplanmäßige Inanspruchnahme einer Verpflichtungsermächtigung unter Investitionsfinanzstelle 40E00301060101, Finanzposition 780800 in Höhe von 429.910 € zu Lasten des Haushaltsjahres 2017. Die Deckung erfolgt aus der Investitionsfinanzstelle 66B01202014438, Finanzposition 780810.

zu TOP 3.3
Raumbedarfe für die schulische Versorgung zugewanderter Kinder und Jugendlicher; hier: Beschaffung von Schulraumcontainern
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05139-16)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den nachfolgenden Beschluss des Rates der Stadt Dortmund zur Kenntnis:




Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Anmietung, Herrichtung und Umsetzung von Schulraumcontainern zur Schaffung und Ausstattung zusätzlich akut benötigten Schulraums für die bedarfsgerechte Einrichtung zusätzlicher Auffang-, Vorbereitungs- und Internationaler Förderklassen.


zu TOP 3.4
Denkmalschutz in Dortmund am Beispiel der Remise Haus Rodenberg
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05494-16)

Da eine Konkretisierung des Antrages der CDU-Fraktion noch nicht vorliegt, teilt Herr Mader das Anliegen seiner Fraktion mündlich mit. Dabei erläutert er, dass man den Medien entnehmen konnte, dass die Investorin einen Teil des Denkmals des „Haus Rodenberg“ bereits habe umbauen lassen und eine weitere Renovierung des Hauptdenkmales angekündigt wurde. Hierzu bittet er, um detaillierte Darlegung des entsprechenden Zeitplanes.

Die Stellungnahme der Verwaltung hierzu erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.


zu TOP 3.5
Überschwemmungen und Baumfällungen im Hoeschpark
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 05524-16)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion Die Linke & Piraten, DS-Nr.: 05524-16-E1):

„In dieser Angelegenheit bitten wir um einen Bericht über die Pläne für den von Überschwemmungen
betroffenen Bereich im Hoeschpark. Insbesondere bitten wir um die Beantwortung
folgender Fragen:
1) Wie soll der Bereich zukünftig trocken gehalten und genutzt werden? Gibt es schon
Planungen?
2) Ist zukünftig eine andere Nutzung für diesen Bereich vorgesehen?
3) Was passiert mit den gefällten Bäumen, bzw. den Verkaufserlösen. Wird das Geld
für eine Wiederaufforstung genutzt?
4) Soll der dort angelegte kleine Teich erhalten werden?“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.


zu TOP 3.6
Park & Ride
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03810-16-E1)


Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 03810-16-E2):

„Die oben genannte Anfrage beantworte ich wie folgt:
Der Rat der Stadt Dortmund hat am 28.09.2006 das vorgelegte P+R/B+R-Konzept zur
Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, Park +Ride- und Bike + Ride-Anlagen
(P+R und B+R) sukzessive entsprechend den finanziellen Möglichkeiten zu realisieren.
Das in den Jahren 2005/2006 erarbeitete Konzept hatte einen Zeithorizont bis 2015, so dass
Schienenhaltepunkte und Straßenverbindungen, die zum damaligen Zeitpunkt zwar nicht
vorhanden waren, aber im Rahmen der damaligen Überlegungen zu Ausbauplanungen für
Stadtbahn und S-Bahn (zusätzliche Haltestellen) geplant waren, mitbetrachtet wurden.
Im Nahverkehrsplan Dortmund 2014, der vom Rat der Stadt Dortmund am 15. Mai 2014
beschlossen wurde (Drucksache Nr. 12283-14), wird in den Kapiteln 8.5.1 bis 8.5.3 (S. 146 –
153) auf der Grundlage des Ratsbeschlusses zum Stadtbahnentwicklungskonzept vom
14.02.2008 (Drucksache Nr. 09233-07) die geplante Weiterentwicklung des Dortmunder
Stadtbahnsystem dargestellt.
P+R ist – wie auch B+R – einer von vielen Bausteinen für die Reduktion des Verkehrs in
städtischen Ballungsräumen. Die Wirkung von P+R im Verhältnis zum motorisierten
Gesamtverkehrsaufkommen in Dortmund ist verhältnismäßig gering. Trotzdem gilt es P+R und
B+R weiter zu fördern, da dies ein wesentlicher Baustein im Gesamtmobilitätskonzept in
Dortmund darstellt und zur Reduzierung der Luftbelastung in der City beiträgt.
P+R
Ab Seite 98 des P+R/B+R-Konzeptes stehen unter Punkt 6.2.1 "Neue Standorte P+R"
verschiedene Maßnahmen: Einige setzen eine Verlängerung von vorhandenen
Stadtbahnstrecken oder den Bau neuer Stadtbahnstrecken, den Bau oder die Verlegung von SBahn-
Stationen oder andere vorausgehende Maßnahmen im ÖPNV voraus. Die
Voraussetzungen liegen bisher nicht vor, somit reduziert sich der Handlungsbedarf auf
Maßnahmen an vorhandenen Schienenstrecken.
Am S-Bahn-Haltepunkt Kley hat das Tiefbauamt eine Planung für eine P+R-Anlage auf der
vorhandenen Schotterfläche erstellt. Die Umsetzung ist aber bisher zurückgestellt, da das
nördlich davon gelegene Regenrückhaltebecken erweitert werden soll und der Ausbau der P+RAnlage
diese Maßnahme behindern würde.
Am S-Bahn-Haltepunkt Wickede S wurden vom Tiefbauamt für 2017 Mittel für den Bau einer
P+R-Anlage eingestellt. Die Ausbauplanung konnte dort allerdings bisher aus Kapazitätsgründen
nicht erstellt werden.
An der Haltestelle Oespel S wurde zusammen mit dem barrierefreien Ausbau der
Bushaltestellen eine attraktive P+R-Anlage erstellt.
Gegenüber dem VRR – als Besteller der SPNV-Leistungen – wird von Seiten der Stadt
Dortmund – auch im Rahmen der derzeit erfolgenden Neuaufstellung des Nahverkehrsplans
des VRR auf die Einrichtung eines neuen Haltepunkts Technologiepark der S-Bahn-Linie S 1
in Höhe der Straße Hauert gedrängt, der sowohl den Technologiepark direkt erschließt als auch
die Einrichtung einer neuen P+R-Anlage zulässt.
Für die Stationen Schulte Rödding und Grotenbachstraße konnte die Hinweisbeschilderung für
P+R verbessert werden. Die Ausschilderung vorhandener provisorischer P+R-Anlagen (wie
z. B. in Barop S und in Kirchderne Bf) scheiterte bisher in der Regel an der fehlenden
Bereitschaft der DB, in deren Zuständigkeit die Flächen liegen. Die ortskundigen Nutzer
nehmen diese Anlagen trotzdem an.
Die Auslastung wird bei P+R-Anlagen zum Nachweis der Zuwendungsmittel in den ersten
Jahren nach Inbetriebnahme kontrolliert. Konkrete Zahlen können derzeit nicht vorgelegt
werden.
Der aktuelle Stand der P+R-Anlagen wird auf der Internetseite der Stadt Dortmund
www.dortmund.de veröffentlicht: Über Suchen & Finden Stichwort P+R.
B+R
Bei der Wegweisung im Radwegenetz handelt es sich um eine NRWweite einheitliche
Ausschilderung, bei der nur eingeschränkt städtische Ziele zugelassen werden. Im Rahmen der
Werbung für die zentrale Radstation am Dortmunder Hauptbahnhof wird auf weitere zentral
gelegenen B+R-Anlagen in den Stadtteilen hingewiesen. Zudem können die Lage und die Art
von Radabstellanlagen über die Internetseite der Stadt Dortmund im Radwegekataster online
abgerufen werden:
www.Dortmund.de ->Leben in Dortmund -> Verkehr -> Radverkehr ->Radwege in Dortmund,
(Internetseite: http://geoweb1.digistadtdo.de/OWSServiceProxy/client/radwege.jsp)
In der nachfolgenden Übersicht sind die seit 2006 erstellten B+R- Fahrradabstellanlagen
aufgelistet (sortiert nach dem Zeitpunkt der Aufstellung):
Haltestelle Anzahl Bügel
DB-Station Scharnhorst Bf 10
Stadtbahn Stadtkrone Ost 7
Stadtbahn Markgrafenstraße südwestlicher
Zugang Ecke Hainallee 10
S-Bahn Wickede S (Nordseite) 10
S-Bahn Wickede West S 8
S-Bahn Brackel S (Westzugang) 10
Stadtbahn Insterburger Str. 15 überdacht
S-Bahn Nette/Oestrich (Haberlandstr.) 5
S-Bahn Kruckel 6
Stadtbahn Obernette 5
S-Bahn Lütgendortmund S Heinrich-Sondermann-Platz 13
DB-Haltepunkt Löttringhausen 5
Stadtbahn Clarenberg 16 überdacht
DB-Haltepunkt Tierpark 5
S-Bahn Haltestelle Huckarde (Aspeystr.) 13 überdacht
DB-Station Mengede Bf Castroper Str./Heimbrügge 10
DB-Station Mengede Bf Siegburgstr./Heimbrügge 10
Stadtbahn Lübkestr.Nord- und Süd-Seite, 10
DB-Haltepunkt Rahm 5

Die Auslastung und Nutzung der angebotenen Plätze wurde bisher nur stichprobeartig
überprüft.
Die technische Weiterentwicklung (wie z. B. das Echtzeitrouting unter Einbeziehung von P+R
bzw. B+R) wird seitens der Stadt Dortmund positiv eingeschätzt. Entsprechende Ansätze
werden unterstützt, allerdings wird die Federführung hierzu insbesondere durch die Nutzung
der Plattform der elektronischen Fahrplanauskunft beim VRR gesehen. Der VRR beabsichtigt
aufgrund dieser vorhandenen digitalen Basis laut dem Entwurf seines Nahverkehrsplanes 2016
die Verknüpfung von unterschiedlichen Verkehrsmitteln und die Information aus einer Hand zu
ermöglichen.“

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.




4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft

zu TOP 4.1
2. Quartalsbericht 2016 der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Hochbaumaßnahmen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05471-16)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den 2. Quartalsbericht 2016 der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis.








zu TOP 4.2
Broschüre "Stadt Dortmund, Der Erfolg eines effizienten Projektmanagements"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05472-16)

Auf Nachfrage von Herrn Rm Urbanek, bzgl. der Höhe der Kosten für diese Broschüre, kündigt Herr Lürwer an, dass die entsprechende Beantwortung der Verwaltung hierzu mit dem Protokoll erfolgen wird; siehe nachfolgende Anmerkung (*)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Broschüre „Stadt Dortmund, Der Erfolg eines effizienten Projektmanagements“ zur Kenntnis.

(*) Antwort der Verwaltung:
Externe ("Echt"-) Kosten sind nicht entstanden. Die Erstellung der Broschüre erfolgte verwaltungsintern. Die Druckkosten (Auflage: 800 Stück) sind im Rahmen der Verwaltungsinternen Leistungsverrechnung (ViLV) mit 3.884,15 € beziffert.


zu TOP 4.3
Energiebericht 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05371-16)

Herr Rm Dudde hat folgende Verständnisfragen zur Vorlage:
1. Bezugnehmend auf die Tabellen im Anhang möchte er wissen, wie sich die Kosten in der Spalte „Strom in kwh/a“ genau zusammensetzen.
2. Weiter führt er an, dass auf Seite 23 zum Thema „Solaranlagen“ darauf hingewiesen werde, dass im Jahr 2015 keine neuen PV-Anlagen errichtet wurden. Hierzu möchte er über die diesbezüglichen Ursachen informiert werden.
3. Des Weiteren geht er auf das Hallenbad in Brackel ein, wozu auf Seite 21 darüber informiert werde, dass hier ein Eigentümerwechsel stattgefunden und sich dadurch auch die Energieversorgung geändert habe. Hierzu möchte er wissen, ob dieser Zustand so bestehen bleibe oder ob es noch einen Verhandlungsspielraum dazu gäbe, um zur alten Wärmeversorgung zurückzukehren.
Herr Flenner beantwortet diese Fragen zum Teil mündlich, teilt aber mit, dass eine konkrete Stellungnahme der Verwaltung im Nachgang zur Sitzung nachgereicht werde. (siehe Anlage)


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Vorlage zur Kenntnis.


5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 5.1
„Stadtbahn Rhein-Ruhr" in Dortmund
Barrierefreier Umbau der Stadtbahnhaltestellen Kohlgartenstraße, Voßkuhle, Lübkestraße, Max-Eyth-Straße und Stadtkrone Ost (Baulose 70-73) - Konzept- und Planungsbeschluss -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04055-16)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 28.06.2016:

Die Bezirksvertretung Aplerbeck beschließt einstimmig die Variante 3 und geht bei ihrem
Beschluss davon aus, dass bei dieser Variante max. 4 Bäume gefällt werden müssen.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit o. g.Variante 3 den Beschluss laut Vorlage zu beschließen.“


Hierzu liegt vor Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus der öffentlichen Sitzung vom 23.08.2016:

„Das Behindertenpolitische Netzwerk gibt einstimmig die nachstehende Empfehlung ab:
Das Behindertenpolitische Netzwerk bedankt sich für die sehr intensive Auseinandersetzung
der Verwaltung mit der Thematik und die nachvollziehbaren und gut abgewogenen
Vorschläge zum weiteren Verfahren.
Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt folgende Ergänzung des Beschlussvorschlags:
1. Umfassende Barrierefreiheit wird unabhängig von Planungen bezüglich der
zukünftigen Gestaltung der B 1 hergestellt.
2.
3. Gleis- und Strassenquerungen für Fußgänger/innen werden mit Zusatzeinrichtungen
für blinde Menschen ausgerüstet.
4. An den Haltestellen werden Einrichtungen installiert, die den Umgebungslärm
möglichst weitgehend dämpfen.
5. Die mit dem Behindertenpolitischen Netzwerks abgestimmten neuen Notruf- und
Informationssäulen werden an allen Haltestellen installiert.
6. Alle Informationsangebote zum ÖPNV an den Haltestellen werden im 2-Sinnen-
Prinzip und rechtzeitig angeboten.
Mit dieser Ergänzung empfiehlt das Behindertenpolitische Netzwerk den Beschluss laut Beschlussvorlage.“

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen (DS-Nr.: 04055-16-E3):

„Ergänzend zur Vorlage bittet die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN die Verwaltung, die
Herstellung einer niveaugleichen Querung (Fußgängerfurt) für die Stadtbahnhaltestelle
Max-Eyth-Straße zu prüfen.
Dabei sollen insbesondere folgende Sachverhalte berücksichtigt werden:
1. Welche verkehrlichen Auswirkungen wären bei einer niveaugleichen Querung im
Bereich der Haltestelle Max-Eyth-Straße zu erwarten?
2. Hätte die weitere Ampelquerung Einfluss auf die NOx- und Feinstaubemissionen am
Westfalendamm sowie auf die Lärmbelastung der Anwohner*innen?
3. Wie viele Bäume könnten durch die niveaugleiche Querung im Vergleich zur aktuellen
Vorzugsvariante (inkl. Rampenlösung) erhalten werden?
4. Wie stellen sich die Kostenaufwendungen im Vergleich zur derzeit angedachten
umfassenden Sanierung der Brücke dar?
Begründung:
Laut Verkehrsgutachten kann der Verkehr auf der B1 auch bei Ausbildung von niveaugleichen
Übergängen abgewickelt werden. Insbesondere für den Fußgänger*innenverkehr
und die angestrebte Barrierefreiheit ergeben sich erhebliche Vorteile. Neben einem deutlich
geringeren Kostenaufwand kann möglicherweise auch der Eingriff in die B-1-Allee minimiert
werden.
Für die Haltestelle Lübkestraße wurde unter Berücksichtigung der geringeren Kosten und
der Auswirkungen auf den Verkehr empfohlen, die niveaugleiche Querung und den Rückbau
der Brücke im Haltestellenbereich zu planen. Eine solche Lösung sollte analog auch
für den Haltestellenbereich Max-Eyth-Straße unter Berücksichtigung möglicher Zusatzbelastungen
für die Anwohner*innen geprüft werden.“


Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (DS-Nr.: 04055-16-E2):

„Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün stellt zu o.g. Tagesordnungspunkt
folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

1. Der Ausschuss stellt fest, dass die in der Anlage „G4“ genannte Zahl von ca. 105 zu
fällenden Bäumen bei der Variante 4 „Strecke südl. der Baumallee (Bestand) mit
optimalen Radien der Gleisverschwenkungen für Mittelbahnsteige (Fahrdynamik)“
durch den nunmehr angedachten Verzicht einer nördlichen Verschwenkung des
Gleiskörpers im Bereich der Haltestelle Stadtkrone-Ost obsolet ist.

2. Der Ausschuss legt Wert darauf, dass die jetzt genannte Zahl von 76 zu fällenden
Bäumen die absolute Obergrenze darstellt. Im Zuge der Verfeinerung der Planung
erwartet der Ausschuss, dass diese Zahl deutlich verringert wird.

3. Hinsichtlich der zu fällenden Bäume sollen möglichst viele „vor Ort“ ausgeglichen
werden. Der Ersatz an anderer Stelle soll dabei erst an zweiter Stelle in Frage
kommen.

4. Die im Bereich zwischen den Haltestellen Voßkuhle/Semerteichstraße und Max-
Eyth-Straße vorhandene Lindenallee stellt sich aufgrund von fünf unterschiedlichen
Arten/Sorten äußerst heterogen dar. Im Zuge der notwendigen Fällungen an den
beiden Haltestellen und deren Ausgleich „vor Ort“ sowie bei Nach-, Ausgleichs- und
Ersatzpflanzungen zwischen den beiden Haltestellen sollen zukünftig geeignete
Platanenarten und –sorten Verwendung finden, um einen homogenen Alleencharakter
im gesamten Bereich zwischen Kohlgartenstraße und Stadtkrone Ost zu erreichen
und somit auch die Ferienstraße „Deutsche Alleenstraße“ weiter zu profilieren.“


ABVG 13.09.2016:

Herr Rm Berndsen lobt zunächst die Verwaltung für diese umfangreiche Vorlage und teilt zugleich mit, dass seine Fraktion der Vorlage heute zustimmen werde, bringt hierbei aber zum Ausdruck, dass natürlich jeder Baum der gefällt werden müsse, einer zu viel sei. Der Wunsch seiner Fraktion hierzu sei, dass die Verwaltung im weiteren Verfahren darauf achte, Großbaumverpflanzungen mit stattlichem Ausmaß zu veranlassen und sich für die entsprechende Realisierung frühzeitig mit Baumschulen in Verbindung setze.
Weiter führt er an, dass seine Fraktion dem Antrag der CDU-Fraktion heute zustimmen werde.

Herr Rm Mader schließt sich den Worten seines Vorredners an und erläutert den Antrag seiner Fraktion.

Weiter teilt Herr Rm Berndsen mit, dass es seiner Fraktion wichtig sei, dass die in der Vorlage angekündigten Bürgerbeteiligungen so früh wie möglich terminiert werden.

Herr Rm Dudde führt an, dass sich seine Fraktion aufgrund weiteren Beratungsbedarfs, insbesondere weiterer noch offener Fragen aus verschiedenen Bürgerinitiativen, bei der heutigen Abstimmung zur Vorlage enthalten werde.

Frau Uehlendahl teilt mit, dass die Verwaltung die gewünschte Art der Großbaumverpflanzung, die frühzeitige Terminierung der Bürgerbeteiligungen sowie die o. a. Empfehlungen aus der Bezirksvertretung Aplerbeck und des Behindertenpolitischen Netzwerkes, mit den hierin enthaltenen Erwartungen und Ergänzungen, im weiteren Verfahren entsprechend berücksichtigen werde.

Die in dem Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen enthaltenen Fragestellungen beantwortet Frau Uehlendahl wie folgt:

1.Welche verkehrlichen Auswirkungen wären bei einer niveaugleichen Querung im Bereich der Haltestelle Max-Eyth-Straße zu erwarten?

„In der Ost–West Richtung führt die Freigabeanforderung der Lichtsignalanlage durch Fußgänger zu einem zusätzlichen Halt, wodurch sich die Fahrzeit des Kfz-Verkehrs verlängert. Da an dieser Stelle viele aus- und einsteigende Fahrgäste zu erwarten sind, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sich die Fahrzeit für den Pkw-Verkehr um mindestens eine Ampelphase erhöht. Die zusätzlichen Haltezeiten durch die Lichtsignalanlage fallen in den Spitzenstunden in West–Ost Richtung weniger ins Gewicht, als in der Ost-West Richtung. Außerhalb dieser verkehrsreichen Zeiten verhält es sich anders. Da die LSAs in beiden Richtungen aufeinander abgestimmt sind (Grüne Welle), wird es - je nachdem wie oft die Freigabe der Fußgängerquerung angefordert wird - jeweils maximal zu einem Stopp mehr kommen, als es heute der Fall ist.“

2. Hätte die weitere Ampelquerung Einfluss auf die NOx- und Feinstaubemissionen am Westfalendamm sowie auf die Lärmbelastung der Anwohner*innen?
„In den Bereichen Lufthygiene und Lärmschutz trägt eine weitere Ampelquerung grundsätzlich zur Verschlechterung der Situation im Einwirkungsbereich der neuen Anlage bei. Das zusätzliche Abbremsen, Warten und Anfahren der Fahrzeugflotte erhöht den Schadstoffausstoß und den Lärmpegel.“

3. Wie viele Bäume könnten durch die niveaugleiche Querung im Vergleich zur aktuellen Vorzugsvariante (inkl. Rampenlösung) erhalten werden?

„Durch die niveaugleiche Querung lassen sich keine Bäume erhalten, da die Gleis- und Haltestellenlage annähernd gleich angeordnet ist.“

4. Wie stellen sich die Kostenaufwendungen im Vergleich zur derzeit angedachten umfassenden Sanierung der Brücke dar?

„Für die Haltestelle Max-Eyth-Straße Variante 1 (Zugang von der Brücke mit 2 Aufzügen) wurden Kosten in Höhe von 6.9 Mio. € geschätzt. Hierin sind Kosten in Höhe von 1,9 Mio. € für einen Neubau der Brücke incl. Zugangsrampen enthalten. Für die Haltestellenvariante 4 (niveaugleicher Zugang mit Überweg) wurden Kosten in Höhe von 3,65 Mio. € geschätzt.“

Zu den noch offenen Fragen aus den Bürgerinitiativen „B1 Dortmund plus“ und „Lärm- und Abgas-Schutzgemeinschaft B1 Initiative Dortmund“ nimmt Frau Uehlendahl wie folgt Stellung:

„Das Schreiben der „B1 Dortmund plus“ setzt sich im Wesentlichen mit der Variantenbewertung der Streckenführung auseinander und argumentiert, in der Bewertung der Verwaltung sei die Variante 4 gegenüber der Variante 8a zu gut bewertet worden und stellt das Bewertungssystem an sich in Frage. Es muss aber keine Variante eine „positive“ Bewertung aufweisen. Es wurde die Abstufung von -2 bis +2 gewählt, um, sofern möglich, zusätzlich, eine Wertung der Veränderungen oder Eingriffe zu verdeutlichen. Dies ist unter Berücksichtigung aller Varianten untereinander in jedem einzelnen Kriterium schlüssig erfolgt. Eine abschließende Wertung der Endergebnisse dient jedoch ausschließlich dem Ziel der Rangreihung. Eine qualitative Wertung nach den Endergebnissen, ob „positiv“ oder „negativ“ ist dagegen methodisch nicht zu vertreten.
Im Einzelnen werden in der Stellungnahme der B1 Dortmund plus Initiative einzelne Kriterien gesondert betrachtet:
Die Streckenqualität der Variante 4 und 8a ist mit 1 Punkt bewertet worden, da die Variante 4 mit großzügigen optimalen Radien ausgeführt werden soll. Die zu fahrende Geschwindigkeit im Bereich der Haltestelle wird keine Nachteile gegenüber einer gradlinigen Gleisführung Variante 8a erkennen lassen.
Die Varianten sind vergleichend bewertet worden, die Anzahl der zu fällenden Bäume ist entsprechend ermittelt worden um eine gute Sichtbeziehung zu ermöglichen. Da die Sichtverhältnisse für beide Strecken gegeben sind und mit gut beurteilt wurden, ist keine Unterscheidung in der Bewertung erforderlich.
Bei beiden Varianten wird es kein Kurvenquietschen geben. Die Trassierung der Variante 4 wird mit Radien berechnet, die kein Quietschen verursachen. Eine Veränderung der Lage der Gleise nach Norden wäre eine Veränderung, die eine mögliche Betroffenheit bei zusätzlichen Anwohnern hervorruft. Eine „Verrechnung“ von Immissionen / Emissionen von Fahrzeugen ist rechtlich unzulässig.
Der Kriterienpunkt lautet Eingriff in den Baumbestand, daher ist die Anzahl der potenziell zu fällenden Bäume bewertet worden. Es besteht hier ein deutlicher Unterschied in der Anzahl der zu fällenden Bäume zwischen den Varianten 4 und 8a. Die vorgenommene Bewertung mit 0 Punkten ist kein Vergleich mit der heutigen Situation, es handelt sich um eine vorgenommene Abstufung je nach Eingriff in den unterschiedlichen Varianten. Ein Ausgleich ist nicht betrachtet worden, da dieser über die UVP ermittelt und im Zuge eines Planfeststellungsverfahrens festgesetzt wird. Der Ersatz von Bäumen ist in beiden Varianten möglich, die nicht vor Ort zu ersetzenden Bäume werden als Ausgleich entsprechend bewertet.
Die Schädigung der heutigen Allee wurde nicht bewertet. Es wurde betrachtet, wie groß die Bereiche sind, die durch die verschiedenen Streckenführungen betroffen sind. Aufgrund der geschützten Landschaftsbestandteile muss bei jeder Variante eine Wiederherstellung der Allee erfolgen. Die weiter angeführten Belange zum Fortbestehen der Allee wurden im Punkt 16 Entwicklungspotential/langfristiger Erhalt separat bewertet.
Das Kriterium schutzwürdiger Kultur-Landschafts-Bereich Nr. 469 ist hier nicht betrachtet worden ist, da der schutzwürdige Kultur-Landschaftsbereich lediglich in einem Fachbeitrag des LWL enthalten ist. Hieraus ist zunächst keine bindend rechtliche Wirkung die zu berücksichtigen ist abzuleiten. Eine Berücksichtigung wäre jedoch problemlos zu ergänzen. Vorteile, die für eine Beseitigung der heutigen Allee und eine vollständige Neuordnung im Sinne der Variante 8a sprechen, lassen sich jedoch aus diesem ggf. zusätzlichen Kriterium nicht ableiten. Der LEP, FNP und Regionalplan werden bei der weiteren Planung als Grundlage berücksichtigt. Die Belange des Denkmalschutzes sind in diesen Grundlagen enthalten und erfordern keine weitere Bedeutung für den Mittelstreifen der B1.“

„Die von der Lärm- und Abgas-Schutzgemeinschaft B1 Initiative Dortmund benannten Themen der Gleisverschwenkung und der signalgesicherten Fußgängerquerungen wurden bereits in der Stellungnahme zu dem Schreiben der B1 Dortmund plus beantwortet. Als neuer Aspekt wird seitens der Initiative die Streckenführung als einspuriger Gleiskörper vorgeschlagen. Gemäß der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab) sollen Strecken für Zweirichtungsverkehre nicht eingleisig sein. Eine Genehmigung der technischen Aufsichtsbehörde wäre demnach nicht zu erwarten. Hinzu kommen massive betrieblichen Einschränkungen und sicherheitsrelevante Aspekte, die der Eingleisigkeit entgegen stehen. Auch müssten Fördergelder zurückgezahlt werden.“

Auf Nachfrage des Vorsitzenden bestätigt Herr Rm Dudde, dass er aufgrund der heutigen mündlichen Beantwortung der Fragen durch die Verwaltung, den o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag seiner Fraktion nicht mehr aufrechterhalte.

Hiernach erfolgt das Abstimmungsverhalten zur gesamten Angelegenheit wie folgt:

1.Zum Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (DS-Nr.: 04055-16-E2):

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün stimmt diesem Antrag einstimmig, bei Enthaltungen der Fraktion B‘90/Die Grünen und Fraktion Die Linke & Piraten, zu.

2.Zur Vorlage:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltungen der Fraktion B‘90/Die Grünen und Fraktion Die Linke & Piraten, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat nimmt den Bericht zur Kenntnis und beschließt das gemeinsam mit DSW21 erarbeitete „B1-Haltestellenkonzept“. Dies bedeutet im Einzelnen:

1. Alle fünf betrachteten Haltestellen sind zu erhalten und der barrierefreie Umbau hierfür ist zu planen.

2. Die Haltestellenvorzugsvarianten sind mit dem Ziel der baulichen Realisierung planerisch weiter zu qualifizieren:

Kohlgartenstraße: Variante 7 – Seitenbahnsteige mit südl. Aufzug und nördl. Treppe
Voßkuhle: Variante 1 – Mittelbahnsteig östlich der Kreuzung
Lübkestraße: Variante 1 – Mittelbahnsteig westlich der Kreuzung
Max-Eyth-Straße: Variante 1 – Mittelbahnsteig mit Aufzug im Bestand bis B1 Umbau
Stadtkrone- Ost: Variante 3 – Mittelbahnsteig östlich der Brücke mit Aufzug und Treppe

3. Die Vorzugsvariante der Streckenführung „Variante 4 – Gleisverschwenkung“ ist vor allem unter Beachtung des vorgesehenen begrenzten Eingriffs in die „B1-Allee“ mit dem Ziel der baulichen Realisierung planerisch weiter zu qualifizieren. Für die Umsetzung erforderliche Umpflanzungen sind, wo möglich, bereits jetzt auf Basis von Befreiungen kurzfristig vorzunehmen, um den Eingriff so weiter zu minimieren.

4. Im Zuge des Vorhabens erforderliche Rückbau-/Umbaumaßnahmen an den vorhandenen Fußgängerbrücken sind durchzuführen. Der vollständige Rückbau der Brücke im Haltestellenbereich Lübkestraße ist zu planen.

Ferner beauftragt der Rat die Verwaltung zur Ausgestaltung der weiteren Planung mit der Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vor Einleitung des formalen Genehmigungsverfahrens in Form einer Bürgerversammlung.

Das derzeit geschätzte Gesamtinvestitionsvolumen des Vorhabens beträgt einschließlich eines Planungsaufwands von ca. 4.200.000,00 Euro insgesamt etwa 32.200.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 012 aus der bestehenden Investitionsfinanzstelle 66_01209014144 – SB Baulose 70 - 73 – mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2016: 150.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2017: 1.000.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2018: 680.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2019: 430.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2020: 1.275.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021: 665.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.


zu TOP 5.2
Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung des Erschließungsbeitrages gemäß §§ 127 ff. des Baugesetzbuches (BauGB) und §§ 23 ff. des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) für die erstmalige endgültige Herstellung der Anlage Am Hackenbeck.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04451-16)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung des Erschließungsbeitrages gemäß §§ 127 ff. des Baugesetzbuches (BauGB) und §§ 23 ff. des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) für die erstmalige endgültige Herstellung der Anlage Am Hackenbeck.


zu TOP 5.3
Ausbau der Erschließungsanlagen im Bebauungsplangebiet Hom 242 -Bergfeld-
Hier: 1. Ausbaustufe
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04432-16)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 06.09.2016:

„Die Bezirksvertretung Hombruch beschließt mit 15 Ja-Stimmen (7 x CDU, 5 x SPD, 1 x DIE
Linke., 2 x parteilos, Frau Dr. Rogge, Herr Schröter) und 1 Enthaltung (BÜNDNIS 90/Die
GRÜNEN) den verkehrsmäßigen Ausbau der Erschließungsanlagen im Bebauungsplangebiet
Hom 242 –Bergfeld - in der ersten Ausbaustufe mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in
Höhe von 600.000 Euro mit folgender Anmerkung zu Seite 3 der Vorlage, 2. Absatz, Ende
3. Zeile/Beginn 4. Zeile:
Anmerkung: Aus Verkehrssicherheitsgründen sollte statt eines gemeinsamen Geh- und
Radweges ein getrennter Geh- und Radweg errichtet werden.
Weiter empfiehlt sie dem Rat der Stadt Dortmund mit 15 Ja-Stimmen (7 x CDU, 5 x SPD,
2 x parteilos, Frau Dr. Rogge, Herr Schröter) und 1 Enthaltung (BÜNDNIS 90/Die
GRÜNEN), unter Einbeziehung der oben aufgeführten Anmerkung, wie von der Verwaltung
vorgeschlagen, zu beschließen.“


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Stimmenthaltung Fraktion B‘90/Die Grünen, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Die Bezirksvertretung Hombruch beschließt den verkehrsmäßigen Ausbau der Erschließungsanlagen im Bebauungsplangebiet Hom 242 –Bergfeld- in der ersten Ausbaustufe mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 600.000,00 Euro.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Finanzierung des verkehrsmäßigen Ausbaus der Erschließungsanlagen im Bebauungsplangebiet Hom 242 –Bergfeld- in der ersten Ausbaustufe in Höhe von 600.000,00 Euro aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“.


Die Finanzierung des verkehrsmäßigen Ausbaus erfolgt aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“. Es sind folgende Auszahlungen vorgesehen:
Haushaltsjahr 2016: 80.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2017: 450.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2018: 70.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von zunächst 1.500,00 Euro im StA 66.




zu TOP 5.4
Zweigleisiger Ausbau Brackeler Hellweg/Asselner Hellweg
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04452-16)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Stimmenthaltung Fraktion Die Linke & Piraten, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den zweigleisigen Ausbau des Brackeler und Asselner Hellwegs mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 3.300.000,00 Euro.

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des FB 66 / PB 012 über die Investitionsfinanzstelle 66B01202014438 – Asselner Hellweg von In den Börten bis Asselner Straße – mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2016: 50.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2017: 50.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2018: 2.200.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2019: 1.000.000,00 Euro

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Jahr 2020 eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 42.261,67 Euro.


zu TOP 5.5
Projekt "Kreuzung Märkische Straße/B 1" -Planungsbeschluss-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04546-16)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,
- das Projekt „Kreuzung Märkische Straße / B1“ nach einem Stufenkonzept planerisch zu
konkretisieren und ein Brückensanierungsgutachten erstellen zu lassen sowie
- die erforderlichen vorbereitenden Maßnahmen für die Erstellung des Brückensanierungsgutachtens mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.400.000,00 Euro durchzuführen.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66/PB 012 mit den folgenden
Auszahlungen:








Jahr
Summe der Investitionskosten für Planung und vorbereitende Maßnahmen
Kosten für Planung und vorbereitende Maßnahmen, brutto Investitionsfinanzstelle 66I01202014411

(Straße)

Kosten für Planung
netto Investitionsfinanzstelle 66_01209014152

(Stadtbahnbau)

2016
70.000,00 Euro
50.000,00 Euro
20.000,00 Euro
2017
550.000,00 Euro
510.000,00 Euro
40.000,00 Euro
2018
110.000,00 Euro
50.000,00 Euro
60.000,00 Euro
2019
170.000,00 Euro
90.000,00 Euro
80.000,00 Euro
2020
190.000,00 Euro
70.000,00 Euro
120.000,00 Euro
2021 ff.
310.000,00 Euro
310.000,00 Euro

Gesamtsumme
1.400.000,00 Euro
1.080.000,00 Euro
320.000,00 Euro




Das derzeit geschätzte spätere Gesamtinvestitionsvolumen des Vorhabens beläuft sich einschließlich des Planungsaufwandes nach jetzigem Kenntnisstand auf ca. 12.200.000,00 Euro.
Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.


zu TOP 5.6
Benennung einer Straße in Dortmund-Dorstfeld nach einer Unternehmensbezeichnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05390-16)

Herr Rm Berndsen signalisiert Zustimmung für seine Fraktion zur Vorlage. Er macht aber deutlich, dass es sich bei dieser Straßenumbenennung um eine absolute Ausnahme handele, da hier keine Bürger/innen wohnen und somit dadurch keine Hausnummern, Briefköpfe oder sonstige Änderungen vorgenommen werden müssten.

Herr Rm Frebel erläutert, dass eine Straßenumbenennung einen heimischen, historischen oder auch industriellen Bezug zu Dortmund haben sollte. Aus diesem Grund lehnt seine Fraktion die Vorlage ab.

Herr Rm Urbanek schließt sich den Worten von Herrn Rm Berndsen an und stimmt der Vorlage für seine Fraktion zu.

Herr Rm Zweier teilt mit, dass seine Fraktion prinzipielle Probleme damit habe, Straßen nach Firmennamen zu benennen. Aus diesem Grund lehnt er für seine Fraktion die Vorlage ebenfalls ab.

Herr Rm Mader stimmt den Worten von Herrn Rm Berndsen zu und signalisiert Zustimmung für seine Fraktion.

Hiernach wird wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen und Fraktion Die Linke & Piraten), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, der Stichstraße der Straße Iggelhorst den Namen Caterpillarstraße zu geben.


zu TOP 5.7
3. Quartalsbericht 2016 zum Straßengrunderneuerungsprogramm (Stand August 2016)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05353-16)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion, DS-Nr.: 05353-16-E2):

„Derzeit investiert die Stadt Dortmund weniger Geld in den Straßenbau als sie selbst bilanztechnisch abschreibt. Dies geschieht schon seit Jahren. Der Zustand der Straßen ist nicht in Ordnung. Viele Straßenabschnitte sind erkennbar in die Jahre gekommen, ganze Teilabschnitte werden von den Bürgerinnen und Bürgern als kaputt gefahren empfunden.

Dabei gelingt es dem Tiefbau mit seinen engagierten Mitarbeiten, klassische Reparaturen im konsumtiven Bereich in einem akzeptablen Rahmen durchzuführen.

Für den Bereich des geplanten Neubaus von vorhandenen Straßen gelingt dies seit mehreren Jahren nicht mehr. Die bereitgestellten Summen werden nur noch zeitverzögert (2014 – 2016) und nicht in ausreichendem Umfang abgerufen. Damit ist das Ziel, die Infrastruktur in unserer wachsenden Stadt zu erhalten, kaum erreichbar. Daher bittet die CDU-Fraktion folgende Punkte abzustimmen:
1. Es erfolgt eine hinreichende Aufstockung des Planstellenanteiles für Ingenieure des Tiefbauamtes im Bereich des Straßenneubaus. In den Folgejahren bis 2021 ist zu prüfen, inwieweit diese Stellenausweitung durch Pensionierungen/Abschöpfung der Fluktuation zurückgeführt werden kann. Ein erster Bericht ist dem Finanzausschuss am 23.09.2016 vorzulegen.
2. Ziel der Schaffung neuer Planstellen muss es sein, mit Hilfe von Ingenieurbüros (Bündelung von baulich standardisierten Aufträgen aus den Bezirksvertretungen, Vergabe von Planerstellung und Bauaufsicht etc.) das selbstgesteckte Ziel der möglichst vollständigen Verausgabung von Straßeninvestitionsmitteln zu erreichen.
3. Die für eine effiziente Projektsteuerung beantragte und auf dem Markt befindliche logistische Projektsteuerungssoftware ist möglichst zeitnah im städtischen System einzuführen. Das vorgesehene verpflichtende Präqualifizierungsverfahren zur Qualitätssicherung ist mit aller notwendigen Sorgfalt, aber dennoch so schnell als möglich durchzuführen. Die vollständige Nutzbarkeit der kaufmännischen und logistischen Projektsteuerungssoftware soll somit möglichst nicht erst ab 2018 gegeben sein, sondern deutlich früher.
4. Die Tiefbauverwaltung berichtet bis zum 01.07.2017 quartalsweise über den Grad der Umsetzung der Neubauinvestitionen „Strasse“.“


ABVG 13.09.2016:

Herr Rm Mader erläutert den Antrag seiner Fraktion.

Herr Rm Berndsen appelliert an den Ausschuss, Punkt 1 des Zusatz-/Ergänzungsantrages der CDU-Fraktion zuständigkeitshalber an den Ausschuss für Personal und Organisation zu überwiesen. Zu den Punkten 2 bis 4 signalisiert er die Zustimmung seiner Fraktion.

Herr Rm Dudde teilt mit, dass dieser Antrag für seine Fraktion nicht zustimmungsfähig sei. Der Antrag sei zu kurzfristig eingebracht worden und zudem sei hierfür der Ausschuss für Personal und Organisation zuständig. Daher bittet er darum, den gesamten Antrag an den Ausschuss für Personal und Organisation zu überweisen.

So dann schlägt Herr Rm Mader vor, Punkt 1 des Antrages nicht nur an den Ausschuss für Personal und Organisation sondern auch an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu überweisen, da auch die finanziellen Aspekt hierzu zu betrachten seien. Die Punkte 2 bis 4 des Antrages bittet er heute zur Abstimmung zu stellen.

Herr Rm Urbanek teilt mit, dass seine Fraktion heute Punkt 1 des Antrages zugestimmt hätte, da eine hinreichende Personalaufstockung absolut notwendig sei, um die entsprechenden Aufgaben zu erfüllen. Des Weiteren führt er an, dass seine Fraktion den Punkten 2 bis 4 heute zustimmen werde.

Herr Rm Berndsen bittet darum, Punkt 1 des Antrages als erstes an den Ausschuss für Personal und Organisation und erst danach an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu überweisen, da zunächst das Personalkonzept und erst im Anschluss daran die hieraus resultierenden finanziellen Auswirkungen diskutiert werden sollten.

Herr Rm Mader stimmt diesem Vorschlag von Herrn Rm Berndsen zu.

Hiernach erfolgt die Abstimmung zum Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (DS-Nr.: 05353-16-E2) wie folgt:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün einigt sich darauf, Punkt 1 des Antrages in folgender Gremienfolge zu überweisen:

1. an den Ausschuss für Personal und Organisation
2. an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

Den Punkten 2 bis 4 des Antrages stimmt der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen sowie Fraktion Die Linke & Piraten), zu.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) nimmt den 3. Quartalsbericht 2016 zum Straßengrunderneuerungsprogramm zur Kenntnis.


zu TOP 5.8
Verkehrsführung Hörde
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 04925-16-E1)

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 04925-16-E2):

„Die o. g. Anfrage beantworte ich wie folgt:
Bei dem verengten Mittelabschnitt handelt es sich nicht um eine Tempo 30-Zone (bei der
immer auch Rechts vor Links gilt), sondern um eine auf Tempo 30 geminderte Streckenbeschilderung
(mit Beibehaltung der Vorfahrtsregeln). Das versetzte Fahren ist auch kein Gebot,
sondern eine Empfehlung. Gegenüber der Vierstreifigkeit ist der Fahrbereich deutlich schmaler,
wodurch die langsamere Fahrweise tendenziell unterstützt wird. Z. Zt. werden die Daten
der Nachher-Untersuchung ausgewertet. Hier wird sich zeigen, wie sich das Geschwindigkeitsverhalten entwickelt hat. Die Ergebnisse werden in der nächsten Sitzung veröffentlich.
Im Verkehrsversuch konnte aber naturgemäß nicht alles vom geplanten Umbau vorweggenommen
werden. Es fehlen u. a. die vertikalen Elemente, insbesondere die Bäume, die zu
einer weiteren optischen Verengung und damit zur Geschwindigkeitsdämpfung beitragen.
Bislang wurde lediglich erwogen, die Verbindung Nagelschmiedegasse – Hörder Burgstraße
mit einer zusätzlichen Signalanlage zu versehen. Hier und an den künftig zusätzlich vorgesehenen
Querungsstellen soll zunächst aber nur baulich Vorsorge getroffen werden (Verlegung
von Leerrohren), um im Bedarfsfall später Signalanlagen ohne Fahrbahnaufbrüche nachrüsten
zu können. Die Verwaltung geht momentan davon aus, dass die Signalanlagen – auch wegen
der Anordnung von Tempo 30 – entbehrlich sind.
Der Verkehrsversuch soll die künftige Fahrbahnaufteilung vorwegnehmen und vor allem Erkenntnisse
darüber erbringen, ob die Querschnittsreduzierung Auswirkungen auf die Mengenleistungsfähigkeit
hat.
Zu den Fragen im Einzelnen:
- Im Vorfeld ist auch ein „klassisch 4-streifiger Entwurf“ berücksichtigt worden. Für die
Fahrbahnflächen wären dann aber 3,50 m mehr erforderlich. Dies ginge nur zu Lasten von
Rad- und Gehwegbreiten sowie von Parkplätzen. An dieser Stelle sei auch noch einmal
vermerkt, dass die Bezirksvertretung Hörde (Sitzung am 29.01.2013), der AUSWI (am
06.02.2013) sowie der Rat (am 14.02.2013) jeweils einstimmig für die Umgestaltung der
Faßstraße mit reduziertem Querschnitt gestimmt haben (DS-Nr. 08716-12).
- Für einen 1-streifigen Kreisverkehr ist im Bereich Hörder Hafenstraße das Verkehrsaufkommen
zu hoch. Die Grenzleistungsfähigkeit liegt bei 25 – 28.000 Kfz/24h (Summe der
einfließenden Verkehre). Heute liegt die Belastung bereits bei 31.000 Kfz/24h; sie wird
noch leicht zunehmen. Zudem müssten Privatflächen in Anspruch genommen und – bei
einer geometrisch exakten Ausrichtung des Kreises - angrenzende Bebauung abgebrochen
werden. Plateaus sind keine baulichen Elemente für Hauptverkehrsstraßen. Für Zebrastreifen
ist die Belastung ebenfalls zu hoch: Der fließende Verkehr würde massiv eingeschränkt.
- Die Bürgerbeteiligung war bis dato schon intensiver als bei jedem anderen Straßenbauvorhaben
in Dortmund:
- Im Juni 2015 ist ein Info-Flyer an alle Haushalte in Hörde verteilt worden.
- Auf dem Hörder Brückenfest am 21.06.2015 hat die Verwaltung an einem Info-Stand
die Pläne erläutert.
- Internetauftritt auf den Seiten Stadtumbaugebiet Hörde und des Stadtplanungs- und
Bauordnungsamtes (Entwurf, Fragen und Antworten, Video zur Umgestaltung).
- Infos und Verlinkung auf der Seite Hörder Stadtteilangentur.
- Bislang 4 Sprechstunden mit Ingenieuren des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes(
28.04.16, 29.04.16, 13.05.16, 19.05.16).
- Infos über den Verkehrsversuch an der Faßstraße im „Newsletter Stadtumbau Hörde
Zentrum“ (Ausgabe Nr. 18, März 2016).
- Diskussionsabend mit Gewerbetreibenden aus dem Zentrum Hörde (20.06.2016).
- Weitere Veranstaltung sind z. Zt. nicht geplant, werden aber bei Bedarf durchgeführt.
- In der Sitzung der Bezirksvertretung Hörde am 04.10.2016 sollen die Ergebnisse des Verkehrsversuches umfassend dargestellt werden. Dabei werden auch die Erfassungsparametererläutert.
- Die Verkehrserhebungen sind mittels Videokameras vorgenommen worden. Die Fußgängerbewegungen wurden mit erfasst.“

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.


zu TOP 5.9
Baustellenampeln
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 04421-16)

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 04421-16-E1):

„Die aufgeworfenen Fragen beantworte ich wie folgt:
1. Im Dortmunder Stadtgebiet sind aktuell ca. 40 Baustellenampeln im Einsatz.
2. Durch die Straßenverkehrsbehörde werden pro Jahr ca. 300 Signalanlagen für
Baustellensicherung oder als Ersatzanlagen für zu erneuernde städtische Signalanlagen
angeordnet. Die weit überwiegende Anzahl der Genehmigungen wird Baufirmen als
Antragsteller erteilt. Davon betreffen die meisten Einsatzfälle Baumaßnahmen von
Versorgungsunternehmen oder Dritten.
3. Die Stadt Dortmund besitzt keine eigenen Baustellenampeln.
Die Bandbreite der durch Baustellensignalanlagen abzudeckenden Anwendungsfälle
reicht von einfachen Engstellensignalisierungen mit 2 Signalgruppen für Richtung und
Gegenrichtung über einfache Fußgängersignalanlagen mit drei Signalgruppen bis hin
zu komplexen Kreuzungsanlagen. Die Frage nach den Anschaffungskosten lässt sich
daher nicht einfach beantworten. Bei der Anschaffung von stadteigenen Anlagen
müssten neben den Anschaffungskosten für diverse Steuergeräte, provisorische
Masten mit Fundamenten, Verkabelungen, Signalgeber, Spezialfahrzeugen mit
Steigereinrichtung etc. die Fragen nach der Einstellung von entsprechendem
Fachpersonal und dessen Ausbildung sowie der fachgerechten Lagerhaltung des
angeschafften Materials geklärt werden.
4. Als Ersatz für ausgefallene städtische Signalanlagen sind zurzeit zwei Anlagen mit
längeren Einsatzzeiten in Betrieb. Wie lange solche Anlagen benötigt werden, hängt
vom Zeitbedarf der Neuplanung und des Vergabeverfahrens ab. Der in der Anfrage
genannte monatliche Kostensatz von 1.000 € stellt einen Mittelwert für übliche
Einsatzfälle dar. Hinzu kommen die Kosten für Auf- und Abbau in Höhe von rd.
3.000 €. Die Preise schwanken allerdings je nach Auftragslage der Anbieter.
Weitere Ersatzanlagen werden beim planmäßigen Umbau von Signalanlagen für einen
kurzzeitigen Einsatz durch die jeweils beauftragte Signalbaufirma bestellt. Die
Aufwendungen für diese Provisorien werden in die entsprechenden Baubeschlüsse für
die Erneuerung von Signalanlagen einkalkuliert und sind Bestandteil der
Ausschreibungen, die sich an die Signalbaufirmen richten.
Bei anderen städtischen Baumaßnahmen werden die Baustellensignalanlagen als Teil
der Verkehrssicherung ebenfalls ausgeschrieben. Dies hat den Vorteil, dass sie Teil
der von den Baufirmen zu koordinierenden Arbeiten sind. Hierdurch werden
zusätzliche Kosten durch eventuelle Behinderungsanzeigen oder Nachträge
vermieden.
5. Der Stromverbrauch der gemieteten Signalanlagen ist generell niedriger als der einer
ausgefallenen Signalanlage in konventioneller Glühlampentechnik. Die in der Miete
enthaltenen Unterhaltungskosten liegen sicherlich höher als jene der stationären
Anlagen.
6. Die Stadt plant keine Anschaffungen eigener Baustellenampeln.“


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.


zu TOP 5.10
Stadtfest "DORTBUNT! Eine Stadt. Viele Gesichter"
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 05526-16)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion AfD, DS-Nr.: 05526-16-E1):

„Anfang Mai gab es - unterstützt von Vereinen und Organisationen - das Stadtfest "DORTBUNT!
Eine Stadt. Viele Gesichter." Auf zwölf Bühnen präsentierten Künstler gut 100
Stunden Programm mit Musik, Comedy, Magie und Poetry.
Die AfD-Fraktion bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
Was hat die Stadt an Finanzmitteln für diese Veranstaltung aufgewendet?
Es wird um Aufschlüsselung nach Sach- und Personalkosten gebeten.
Wie viele Mitarbeiter wurden insgesamt vor Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung
der Veranstaltung eingesetzt?
Wie viele Überstunden mussten geleistet werden und wie werden diese abgegolten?
Wie hoch sind die Kosten für die Überstundenvergütung?
Für den Fall, dass die Überstunden durch Freizeitausgleich abgegolten werden, bitten wir
um Mitteilung, welche anderen Bereiche in welchem Umfang hierdurch mit Verzögerungen
bei der Durchführung betroffen sind.“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.


6. Angelegenheiten der Friedhöfe

zu TOP 6.1
Ehrengräber auf Dortmunder Friedhöfen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05495-16)

Hierzu liegt vor Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion, DS-Nr.: 05495-16):

„In den vergangenen Wochen gab es in den Medien seitens verschiedener Bürgerinnen und Bürger Beschwerden hinsichtlich des Zustandes einiger Ehrengräber auf den Dortmunder Friedhöfen.
In diesem Zusammenhang erbittet die CDU-Fraktion im Ausschuss für Bau, Verkehr und Grün von der Verwaltung einen Sachstandsbericht, wie mit den Ehrengräbern der Stadt umgegangen wird. Die Berichterstattung sollte dabei folgende Punkte erfassen:
· Name und Anzahl der Ehrengräber bzw. Name und Anzahl der Gräber, die wie Ehrengräber behandelt werden
· Zuständigkeit der Pflege für jedes einzelne Grab
· anfallende jährliche Kosten der Pflege für jedes einzelne Grab
· verwaltungsseitige Beurteilung des Zustandes für jedes einzelne Grab“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.


zu TOP 6.2
Prioritätenliste Friedhofs-Immobilien
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05496-16)

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (CDU-Fraktion, DS-Nr.: 05496-16):

„Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Bau, Verkehr und Grün bittet die Verwaltung um die Erstellung einer "Prioritätenliste Friedhofs-Immobilien".

Die Prioritätenliste sollte folgende Aspekte einer jeden Friedhofs-Immobilie beinhalten:
· Name und Standort der Immobilie
· Baujahr der Immobilie
· verwaltungsseitige Einschätzung zum Zustand der einzelnen Immobilie
· evtl. notwendige Sanierung (kurzfristig, mittelfristig, langfristig?)
· geschätzte Kosten hinsichtlich der Sanierung einer jeden Immobilie“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt


7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung

zu TOP 7.1
Jahresabschluss und Lagebericht der Stadtentwässerung Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2015
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05022-16)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst gemäß § 7 der Betriebssatzung der Stadtentwässerung Dortmund folgenden Beschluss:

Die Betriebsleitung der Stadtentwässerung Dortmund wird entlastet.


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Stadtentwässerung Dortmund folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss der Stadtentwässerung Dortmund zum 31.12.2015 wird mit einer Bilanzsumme in Höhe von 885.994.777,41 Euro und einem Bilanzgewinn in Höhe von 4.456.701,48 Euro (davon 377.924,45 Euro noch abzuführender Bilanzgewinn aus 2014) festgestellt.
2. Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2015 in Höhe von 4.078.777,03 Euro wird dem städtischen Haushalt zugeführt.
3. Die Allgemeine Rücklage und die Forderungen des Eigenbetriebs gegenüber dem städtischen Haushalt werden um 468.149,52 Euro reduziert.
4. Der Betriebsausschuss wird entlastet.








zu TOP 7.2
Erhöhung des Investitionsvolumens für die Baumaßnahme Trockenwetterrinne Vorfluter Asseln
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05221-16)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün stimmt der Durchführung der Baumaßnahme unter Berücksichtigung der erhöhten Kosten zu.


zu TOP 7.3
Zweiter Quartalsbericht der Stadtentwässerung Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05241-16)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt als Betriebsausschuss den Quartalsbericht des Eigenbetriebs Stadtentwässerung zur Kenntnis.


zu TOP 7.4
ThyssenKrupps Verantwortung für die Überschwemmung im Hoeschpark
Kenntnisnahme (Vorgang aus der BV IN-Nord vom 29.06.16)
(Drucksache Nr.: 03678-16-E1)

Hierzu liegt vor Vorgang aus der BV-In Nord vom 29.06.2016:

„Nachfolgend die Stellungnahme der Verwaltung zu den Fragen der Fraktion
DIE LINKE&PIRATEN vom 03.02.2016
1. Über Fließrichtungen und Mengenbilanzen des im Hoeschpark vorhandenen und
teilweise an der Geländeoberfläche austretenden Grundwassers können ohne ein
Grundwassermodell keine qualifizierten Aussagen getroffen werden. Gleichwohl ist
anhand der vorliegenden topografischen Verhältnisse davon auszugehen, dass eine
Grundwasserströmung vom Areal der ehemaligen Westfalenhütte in Richtung des
Hoeschparks gegeben ist und insofern nämliche Grundwasseraustritte teilweise darauf
zurückzuführen sind. Über die „Ursachen für die Überschwemmung“ kann allein ein
oben bereits erwähntes Grundwassermodell Auskunft geben. Es ist aber festzustellen,
dass die Aufgabe von langjährig im Areal der ehemaligen Westfalenhütte betriebenen
Dränagen einen Anteil an den sich erkennbar veränderten Grundwasserverhältnissen
und teilweise Grundwasseraustritten hat. Eine private Werkskanalisation auf dem
Areal der ehemaligen Westfalenhütte ist vorhanden. Ihre Dimensionierung obliegt
dem Grundstückseigentümer.
Das auf dem ehemaligen Areal der Westfalenhütte anfallenden Niederschlagswasser
stellt keine gezielte Versickerung dar und ist aus diesem Grund nicht
genehmigungspflichtig.
Für die Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit der privaten Werkskanalisation ist
der Grundstückseigentümer verantwortlich; hierzu gehört auch eine regelmäßige
Reinigung.
2. Nach Einschätzung des Rechtsamtes kann eine rechtliche Würdigung des
Sachverhaltes erst dann erfolgen, wenn die hierfür notwendigen Unterlagen wie z. B.
Pläne, Verträge, Aufträge, Gutachten vorgelegt werden. Sofern diese Unterlagen beim
Grundstückseigentümer vorliegen und bereit gestellt werden, kann daraufhin eine
fundierte Prüfung der Rechtslage erfolgen.
3. Zur Reduzierung der Auswirkungen steigender Grundwasserstände und
Grundwasseraustritte erfolgen provisorische Maßnahmen in Form eines Abpumpens
und Ableitens von Grundwasser. Darüber hinaus sind weitergehende Maßnahmen, wie
beispielsweise das dauerhafte Absenken und Bewirtschaften von Grundwasser
Gegenstand einer bereits in Arbeit befindlichen Fachplanung. Über den Anteil
versiegelter Flächen Dritter und von dort aus beabsichtigten Änderungen darf die
Verwaltung keine Auskunft erteilen.
Über die vorliegende Beantwortung wird der Betriebsausschuss der Stadtentwässerung,
der ABVG, in Kenntnis gesetzt.“


Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten (DS-Nr.: 03678-16-E2):

„In der Stellungnahme der Verwaltung zu der Drucksache-Nr. 03678-16-E 1 heißt es unter
Punkt 2:
„Nach Einschätzung des Rechtsamtes kann eine rechtliche Würdigung des
Sachverhaltes erst dann erfolgen, wenn die hierfür notwendigen Unterlagen wie z. B.
Pläne, Verträge, Aufträge, Gutachten vorgelegt werden. Sofern diese Unterlagen beim
Grundstückseigentümer vorliegen und bereit gestellt werden, kann daraufhin eine
fundierte Prüfung der Rechtslage erfolgen.“
Dazu haben wir folgende Fragen:
Sind diese Unterlagen inzwischen angefragt worden oder sind sie bereits bereitgesellt
worden?
Wenn ja, ist bereits eine fundierte Prüfung der Rechtslage im Gange oder ist sie bereits
erfolgt?
Wenn ja, was ist das Ergebnis?
Falls die angesprochenen Unterlagen bisher nicht beim vermeintlichen Verursacher angefordert
wurden, bitten wir um Abstimmung über folgenden Antrag:
Die Verwaltung wird aufgefordert, unverzüglich in Kontakt mit der Firma Thyssen-Krupp zu
treten und die o. g. Unterlagen anzufordern, damit eine Würdigung des Sachverhalts und
eine Prüfung der Rechtslage erfolgen kann.
Begründung
Erfolgt mündlich“


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün lehnt den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten mehrheitlich, bei Gegenstimmen Fraktion die Linke & Piraten sowie Enthaltungen (Fraktion B‘90/Die Grünen und Fraktion FDP/BL), ab.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den Vorgang aus der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord zur Kenntnis.


zu TOP 7.5
Erschließungsvertrag für die Entwicklung des Zukunftsstandortes PHOENIX See in Dortmund-Hörde und Änderungs-/Ergänzungsvertrag zum Erschließungsvertrag -Mehraufwendungen durch bergbauliche Sicherungsmaßnahmen zum Bau der Entwässerungsanlagen-
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 04479-16-E1)

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 04479-16-E2):

„Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber vom Eigenbetrieb Stadtentwässerung, EB 70,
bearbeitet und ich beantworte die Frage nachstehend wie folgt:
zu Fragen 1 und 4:
Die in Rede stehenden Mehrkosten durch die Sanierung bergbaulicher Einwirkungen auf die
Abwasseranlagen in einer Größenordnung rd. 8 Mio. Euro wurden der Stadt mit Vorlage
eines entsprechenden Gutachtens im März 2016 übermittelt. Es wird darauf hingewiesen, dass
genaue Kostenangaben und Kostenerhöhungen derzeit nicht vorliegen. Sie werden durch den
Erschließungsträger DSW21 mit Vorlage der Rechnung zur Rückerstattung der
Kanalbaukosten noch vorgelegt. Zu weitergehenden Darlegungen wird verwiesen auf die
Vorlage DS-Nr. 04479-16 zur Sitzung des ABVG am 21.06.2016.
zu Frage 2:
Die Stadtentwässerung hat DSW21 in der dortigen Absicht der Einholung eines Gutachtens
eines unabhängigen Sachverständigen, wie geschehen, bestärkt. Ferner wurde das im Entwurf
vorliegende Gutachten geprüft.
zu Frage 3:
Eine Prüfung der Rechnungen steht noch aus. Sie erfolgt nach Rechnungseingang (siehe
hierzu auch Ausführungen zu 1).“

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.


8. Anfragen
- nicht besetzt -


9. Informationen der Verwaltung
- nicht besetzt -



Die öffentliche Sitzung endet um 16:39 Uhr.




Mader Pisula Reinecke
Ratsmitglied Vorsitzender Schriftführerin


Zu TOP 4.3: (See attached file: für 65 - Energiebericht - Anlage zum Protokoll ABVG 05371-16.pdf)