Niederschrift

über die 15. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften


am 22.06.2011
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



(öffentlich)

Sitzungsdauer: 15:05 - 17:30 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Ulrich Monegel (CDU)


Rm Jutta Starke (SPD)
Rm Erwin Bartsch (CDU)
Rm Hendrik Berndsen (SPD)
Rm Christiane Krause (CDU) i. V. für Rm Jürgen Böhm
Rm Dr. Jürgen Brunsing (B 90/Die Grünen)
Rm Dirk Goosmann (SPD)
Rm Helmut Harnisch (SPD)
Rm Mario Krüger (B 90/Die Grünen)
Rm Ulrike Matzanke (SPD)
Rm Benedikt Penning (CDU)
Rm Thomas Pisula (CDU)
Rm Birgit Pohlmann (B 90/Die Grünen)
Rm Petro Möckel (SPD) i. V. für Rm Olaf Radtke
Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Lars Rettstadt (FDP/BL)
Rm Roland Spieß (SPD)
Rm Wolf Stammnitz (Die Linke)
Rm Michael Taranczewski (SPD)
Rm Petra Zielazny (FDP/BL)

2. Verwaltung:

StK Jörg Stüdemann


Eberhard Lerche – StA 11
Matthias Schulte – StA 20
Gerd Mehlgarten – StA 20
Alfred Leist – StA 21
Georg Bollmann – StA 21
Lothar Staschik – StA 23
Detlef Niederquell –StA 23
Christine Bathe – StA 57
Arno Lohmann – StA 57

3. Gäste:

-





Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 15. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften,
am 22.06.2011, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 19.05.2011

2. Finanzen

2.1 2. Managementbericht zum Haushalt 2011
mündlicher Bericht/Kenntnisnahme

2.2 Haushaltsführung 2011: Anordnung einer haushaltswirtschaftlichen Sperre
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04154-11)

2.3 überplanmäßige Mehraufwendungen bei Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer nach § 233a AO (Sachkonto 549 700)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03382-11)

2.4 Aktueller Sachstandsbericht zur Ausweitung und Stellenbesetzungen im Außendienst der Ordnungspartnerschaften
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04309-11)

2.5 Aktueller Sachstandsbericht zur Stellenbesetzung im Außendienst der Verkehrsüberwachung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04308-11)

2.6 Erstattungsanträge Straßenreinigungsgebühren
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03720-11)

2.7 Umsetzung der Beschlüsse des Rates vom 26.12.2010 im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes 2011 (Haushaltsbegleitbeschlüsse)
hier: Nr. 41 Parkgebühren am Westfalenpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04290-11)

3. Beteiligungen

3.1 Initiative Dortmund Parks - Abschlussbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03803-11)
hierzu -> Empfehlung: Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 04.05.2011
(Drucksache Nr.: 03803-11)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 11.05.2011
(Drucksache Nr.: 03803-11)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 25.05.2011
(Drucksache Nr.: 03803-11)

3.2 Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund;
Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04028-11)

3.3 Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2011/12 für die Zeit vom 01.08.2011 bis 31.07.2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03827-11)

3.4 Entsorgung Dortmund GmbH EDG
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 04522-11)

3.5 Standards für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03191-11-E6)

3.6 Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04137-11)

4. Liegenschaften

4.1 Modernisierung der Tennensportplatzanlage Eckei im Stadtbezirk DO-Mengede in Kunstrasenausführung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03841-11)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 25.05.2011
(Drucksache Nr.: 03841-11)

4.2 Sanierung der Brücke Rheinische Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03488-11)

4.3 Erlebniswelt Fredenbaum;
hier: Sanierung des Big Tipi
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03640-11)

hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 04.05.2011
(Drucksache Nr.: 03640-11)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 03640-11-E3)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03640-11-E4)
Die Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 19.05.2011 versandt.
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 01.06.2011
(Drucksache Nr.: 03640-11)

5. Sondervermögen

5.1 Bericht für das Jahr 2010 und erster Quartalsbericht für das Jahr 2011 des Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04067-11)

6. Sonstiges

6.1 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, Dortmund-Nordstadt
hier: Ergebnisse des Schlussberichts
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03255-11)



Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Ratsmitglied Monegel - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Taranczewski benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird mit folgenden Änderungen festgestellt:

Die Verwaltung bittet, folgende Vorlage im Wege der Dringlichkeit zu behandeln:
Eigenbetrieb FABIDO - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04461-11
hierzu -> Dringlichkeitsschreiben
Die Angelegenheit wird unter TOP 3.7 zu behandelt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 19.05.2011

Die Niederschrift über die 14. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 19.05.2011 wird genehmigt.


2. Finanzen

zu TOP 2.1
2. Managementbericht zum Haushalt 2011
mündlicher Bericht/Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04291-11-E1)

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erläutert den Bericht und beantwortet im Anschluss die gestellten Fragen. Da es wenig bzw. keine Abweichungen zum letzten Bericht gebe, bittet er auf die Präsentation zu verzichten.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) bittet für die nächsten Managementberichte um den Einbau einer Seite, die sich mit den aktuellen Bewegungen beim Personal beschäftigt, auch angesichts der Tatsache, dass es dazu Beschlüsse im Haushalt gegeben habe, die eine gewisse Einsparung an Personalkosten beinhalten. habe. Auch in großen Gesellschaften sei das nicht unüblich.

Herr Stüdemann sagt Herrn Reppin zu, das Thema aufzunehmen und schlägt ihm vor, dass der eigens zu diesem Thema gefertigte Personal- und Organisationsmanagementbericht, der dem dafür zuständigen Ausschuss für Personal und Organisation, dem Rat und der Bezirksregierung Arnsberg überstellt wird, richtiger Weise auch dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur Verfügung gestellt wird.

Herr Monegel (CDU-Fraktion) betont, dass dieser Ausschuss betriebswirtschaftlich am weiteren Fortschreiten des Personal- und Organisationsentwicklungskonzeptes interessiert sei und damit zeitnahe Nachsteuerungsmöglichkeiten gegeben seien.

Herr Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, von welchen Maßnahmen bei den Mindererträgen im Zusammenhang mit Grundvermögensveräußerungen im Detail gesprochen werde. Außerdem habe er im Ausschuss für Personal und Organisation den entsprechenden Bericht zur Kenntnis genommen und die Sprachregelung dort sei eine andere, als in diesem Ausschuss. Er habe hinterfragt, inwieweit man von einer einheitlichen Verwaltungsmeinung ausgehen könne. Daraufhin sei ausgeführt worden, dass die Personalmehraufwendungen sich durch eine Minderung von Sachaufwendungen refinanzieren lassen würden. Er bittet, bezogen auf die Frage, wie das Ganze beurteilt werde, hier zu einer einvernehmlichen Sprachregelung zu kommen.

Herr Stüdemann erklärt, dass die ausgearbeitete größere Version des Personal- und Organisationsmanagementberichtes der Bericht sei, der nach Abstimmung mit der Kämmerei, der Bezirksregierung zugehe. Insofern sei es sinnvoll, den Bericht in diesem Ausschuss als sogenannten zweiten Teil mit zu behandeln, um im Sinne der Einheitlichkeit des Verwaltungshandelns zu vermeiden, dass gegenüber der Bezirksregierung mehrere aus derselben Stadtverwaltung gefertigte Darstellungen auftauchen könnten. Wenn gewünscht, könne man sicherlich in Abstimmung mit dem Personaldezernat eine Lesehilfe dazulegen, die nur die budgetären Betrachtungen als Fazit darstellt. Es gebe nur diesen einen, mit dem Dezernat abgestimmten Bericht.

Zu den Fragen von Herrn Krüger zum Grundvermögen und an welchen Punkten Ergebnisverschlech-terungen zu erwarten seien, sagt Herr Stüdemann eine schriftliche Antwort, auch zum Verfahren, nach der Sommerpause zu.


zu TOP 2.2
Haushaltsführung 2011: Anordnung einer haushaltswirtschaftlichen Sperre
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04154-11)

Herr Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass man wisse, dass die haushaltswirtschaftliche Sperre nicht ausreichen werde, um den sich abzeichnenden Fehlbedarf entsprechend decken zu können. Die Maßnahmen, die im Rahmen der Haushaltskonsolidierung vorgestellt worden seien, müsse man mit gleicher Intensität verfolgen, wie ursprünglich vorgetragen. Er sei der Meinung, dass bezogen auf eine strukturelle Herangehensweise, die notwendigen Aufgaben nicht erledigt würden. Das liege nicht an der Kämmerei.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) glaubt, dass die Ausgabenseite noch kritischer betrachtet werden müsse, ebenso wie die Umsetzung der bisher gefassten Beschlüsse. Er weist darauf hin, dass seine Fraktion in der letzten Ratssitzung noch einmal Anträge zum Haushalt gestellt habe. Er fragt Herrn Stüdemann, was er sich von der haushaltswirtschaftlichen Sperre an möglichen Einsparungen erwarte, welche Ämter betroffen seinen und wo man am Ende ungefähr stehe.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) gibt an, dass von vornherein klar gewesen sei, dass der beschlossene Haushalt ein Defizit vorgesehen habe, das jenseits der 5 % gelegen habe. Die Beschlüsse, die die Fraktion FDP/Bürgerliste eingereicht habe, seien Beschlüsse, die ausschließlich in den Haushaltsberatungen gefasst werden. Den Eindruck von Herrn Krüger könne er teilen, auch ihm gehe es an der ein oder anderen Stelle zu langsam, was aber nicht an der Kämmerei läge. Er habe bis heute kein Verständnis dafür, dass eine Exeltabelle mit Bearbeitungsstand zur Verfügung gestellt werde und dort ein Kommentar „wird nicht umgesetzt“ zu finden sei. Dazu müsse eigentlich der Ratsbeschluss aufgehoben werden. Er gehe aber davon aus, dass sich das Verhalten noch verändere.

Frau Starke (SPD-Fraktion) betont, dass, wenn man sich über einen aus dem Ruder laufenden Haushalt unterhalte und man über Plandaten rede. Plan sei nicht vorweggenommenes Ist. Eine zugrundeliegende Planungsgenauigkeit von 3 – 5 % sei sehr gut. Sie fordere dazu auf, die Kirche im Dorf zu lassen. Maßnahmen, die einen Einmaleffekt generieren und nicht unbedingt gebraucht würden, auf das nächste oder übernächste Jahr zu schieben, halte sie für durchaus richtig. Sie fände es gut, wenn nach der Sommerpause dem Ausschuss eine Übersicht über den Stand der Maßnahmen zur Verfügung gestellt werde.

Herr Krüger gibt an, dass der Haushalt sich um ca. 40 bis 45 Mio. € verschiebe. Man müsse sich vor Augen führen, unter welchen Voraussetzungen die Haushaltsplanung 2010 diskutiert worden sei. Dann werde man feststellen, dass man mehr Erträge im Bereich der Gewerbesteuer, der Schlüsselzuweisungen, Mehrerträge aus diversen Maßnahmen, die im Rahmen der Haushaltsplanung des Landes verankert worden seien und Mehrerträge von Leistungen, die für den Bund übernommen worden seien, eingeflossen seien. Trotzdem laufe der Haushalt aus dem Ruder und sei nicht zur Deckung zu bringen.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) erläutert, dass die Entscheidung zur Grundsicherung im Alter aus dem Jahre 2003 auf Bundesebene eine millionenschwere Belastung erzeugt habe. Der Bund nehme sich aus der Zuzahlung der Kosten der Unterkunft zurück, was millionenschwere Belastungen erzeugt habe, genauso wie die zeitweise Spielbankabgabe. Das sei im Vorfeld und auch nach Wahlen sehr ernsthaft diskutieren. Die Verantwortung läge zuletzt bei den Städten und Gemeinden. Es sei also mehr als angemessen, dass die Stadt dieses Geld erhalte. Er bittet, die Dramatisierung im Rahmen zu lassen und gehe davon aus, bezogen auf die hauswirtschaftliche Sperre und der Frage von Herrn Rettstadt, dass die 111 Mio. € nicht überschritten werden. Das reiche zwar nicht aus, darauf die Haushaltssperre zu bauen, aber man habe Anfang des Jahres Möglichkeiten, die Ende des Jahres nicht mehr zur Verfügung stünden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Dortmund arbeiten und machen mit, wenn auch von Fachverwaltung zu Fachverwaltung unterschiedlich. Es gebe im Haushalt eine ganze Reihe Positionen, die strukturell nicht auskömmlich finanziert gewesen seien, das sei auch mehrfach besprochen worden und arbeite sich in das System hinein. Es sei einiges an Korrekturen notwendig gewesen. Für 2012 ff bekomme man den Haushalt, nach derzeitigen Erkenntnissen, so aufgebaut, dass er genehmigungsfähig sei.

Herr Krüger betont, dass seine Aussage gewesen sei, dass es eine Zinsentwicklung gegeben habe, wie seit vielen Jahren nicht. Es gebe eine ansprechende Konjunktur und parallel dazu diverse Veränderung im Rahmen der Bereitstellung von Landesfinanzen, die zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung nicht absehbar gewesen seien. Trotzdem sei das Haushaltsloch größer als ursprünglich veranschlagt. Normalerweise wäre zu erwarten gewesen, dass sich die entsprechenden Haushaltsfehlbedarfe reduzieren. Auf die Frage, wie sich die einzelnen Maßnahmen entwickeln würden, habe es die Antwort gegeben, dass man das im Rahmen der Budgetverhandlungen 1 : 1 als Einsparung eingepreist habe und die einzelnen Fachbereiche gefordert seien, das entsprechend umzusetzen. Heute würde man feststellen, dass der Aufwand trotzdem anstehe. Er könne nicht erkennen, dass das in dem Maße geschehe, wie es ursprünglich mal im Rahmen der Haushaltsberatungen – Nachtragshaushalt 2009 und Haushaltsberatung 2010 - tatsächlich veranschlagt worden sei. Es sage nur, dass sich der Fehlbedarf größer als ursprünglich veranschlagt entwickle, obwohl es mehr Zuweisungen gebe.

Herr Stüdemann merkt an, dass Herr Krüger in der falschen Annahme sei, das Problem durch Kostenreduktion im Schnellverfahren bearbeiten zu können.

Herr Rettstadt bemerkt, dass die Ausführungen ein guter Grund seien zu überlegen, ob es an manchen Stellen Sinn mache, andere Wege zu gehen. Ebenfalls ist er der Meinung, dass in der nächsten Haushaltsaufstellung die mögliche Bewegung, gerade im negativen Bereich, mit eingepreist werden müsse.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die als Anlage beigefügte, vom Stadtkämmerer angeordnete, haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß § 24 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) für das Haushaltsjahr 2011 zur Kenntnis.

zu TOP 2.3
überplanmäßige Mehraufwendungen bei Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer nach § 233a AO (Sachkonto 549 700)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03382-11)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 03382-11-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:
wie der Vorlage zu entnehmen ist, plant die Verwaltung, die durch Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer in den letzten Jahren entstandenen Mehraufwendungen von insgesamt 2 Mio. € durch Minderaufwendungen in 23 Einzelpositionen des städtischen Haushaltes zu decken.
Leider ist der der Verwaltungsvorlage beigefügten Übersicht – mittels Vergleich mit dem Haushaltsplan - nur ansatzweise zu entnehmen, dass es sich um die Bereiche Wirtschaftsförderung, Sozialamt (Versorgungsverwaltung Dortmund/Bochum/Hagen), Stadtbahnbauamt (Bauherrenleistungen) und Umweltamt (Landschaftsentwicklung, Landschaftsschutz, Stadtwald, Luftreinhaltung, CO2-Minderung/Energieverwendung, Lärmminderung, Altlastenmanagement) handelt.

Die Verwaltung wird somit gebeten, die mit Kontierungs-Nr. hinterlegten Objekte/Maßnahmen im Einzelnen zu konkretisieren sowie zu erläutern, aus welchen Gründen und mit welchen Konsequenzen die damit verbundenen Mittel/ Aufwendungen entgegen der Haushaltsplanung verwendet werden können.


Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) merkt an, dass die Darstellung der einzelnen Projekte fehle.

Herr Mehlgarten (Stadtkämmerei) gibt an, dass diese Mittel, die als Deckung für die notwendigen Auszahlungen bei der Stadtkasse erforderlich seien, keine Mittel des laufenden Haushaltsjahres 2011, sondern Mittel, die im Rahmen der Übertragung des Jahresabschlusses 2010 als übertragene Ermächtigungen gebildet worden seien und jetzt zusätzlich zum laufenden Haushaltsjahr zur Verfügung stehen würden. Dies bedeute keine Beschneidung laufender Tätigkeiten in den Fachbreichen. Das führe dazu, dass es sich eigentlich um Buchgeld handele, was jetzt im Rahmen von Liquiditätskrediten aufgenommen werden müsse, um es auszuzahlen.

Herr Rettstadt dankt für die Ausführungen und bemerkt, dass der Antrag seiner Fraktion durchaus sachgerecht gewesen sei. Die Frage, von welchen bestimmten Sachen das Geld übrig geblieben sei, sei damit aber immer noch nicht beantwortet. Er bittet um schriftliche Antwort.

Herr Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, ob die Beantwortung bis zur nächsten Ratssitzung möglich sei.

Herr Stüdemann sagt die schriftliche Beantwortung zur nächsten Ratssitzung zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.



zu TOP 2.4
Aktueller Sachstandsbericht zur Ausweitung und Stellenbesetzungen im Außendienst der Ordnungspartnerschaften
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04309-11)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.


zu TOP 2.5
Aktueller Sachstandsbericht zur Stellenbesetzung im Außendienst der Verkehrsüberwachung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04308-11)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den aktuellen Sachstandsbericht zur Stellenbesetzung im Außendienst der Verkehrsüberwachung zur Kenntnis.


zu TOP 2.6
Erstattungsanträge Straßenreinigungsgebühren
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03720-11)

Die Vorgehensweise der Verwaltung zur Bearbeitung der Erstattungsanträge zu Straßenreinigungs­gebühren nimmt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur Kenntnis.


zu TOP 2.7
Umsetzung der Beschlüsse des Rates vom 26.12.2010 im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes 2011 (Haushaltsbegleitbeschlüsse)
Hier: Nr. 41 Parkgebühren am Westfalenpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04290-11)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Die Parkgebühren am südlichen Teil des Parkplatzes F2 werden von der SBB Dortmund GmbH (nachfolgend SBB genannt) für Besucher des Westfalenparks für die Dauer von zunächst einem Jahr um 50 % reduziert.

Nach Ablauf des Probejahres werden der Erfolg der Maßnahme und die damit verbundenen wirtschaftlichen Auswirkungen ausgewertet und dem Rat zur weiteren Beschlussfassung vorgelegt.


3. Beteiligungen

zu TOP 3.1
Initiative Dortmund Parks - Abschlussbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03803-11)
Empfehlung: Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 04.05.2011
(Drucksache Nr.: 03803-11)
Empfehlung: Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 11.05.2011
(Drucksache Nr.: 03803-11)
Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 25.05.2011
(Drucksache Nr.: 03803-11)
Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 21.06.2011
(Drucksache Nr.: 03803-11)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lagen folgende Empfehlungen vor:

Aus der öffentlichen Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde vom 04.05.11:
Auf Basis des Beschlusses vom 13.06.2007 nimmt der Beirat die Vorlage einstimmig positiv
zur Kenntnis und bittet die Verwaltung die Arbeit im Sinne des Beirates weiterzuführen.
Weiterhin bittet der Beirat den „großen“ Fredenbaumteich mit Wasserpflanzen zu bepflanzen
vergleichbar mit den Maßnahmen am „kleinen“ Fredenbaumteich.

Aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde vom 11.05.11:
Frau Hawighorst-Rüßler (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) stellt fest, dass die wesentlichen
Maßnahmen im Zusammenhang mit der Kulturhauptstadt 2010 entstanden seien. Die im
Stadtbezirk Huckarde aufgeführten Maßnahmen hätten im Rahmen der üblichen Arbeiten von
der Verwaltung ohnehin durchgeführt werden müssen. Daher sei ein Zusammenhang mit der
„Initiative Dortmund Parks“ fraglich. Es stelle sich ebenfalls die Frage, warum die
Maßnahmen für den Revierpark nicht aufgelistet seien.
Beschluss
Die Bezirksvertretung Huckarde empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, den
Abschlussbericht der Initiative Dortmund Parks zur Kenntnis zu nehmen und die Beendigung
der Initiative Dortmund Parks zum 30.06.2011 zu beschließen.

Aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Mengede vom 25.05.11:
Herr Konrad weist auf die Empfehlung des Beirats bei der unteren Landschaftsbehörde aus
der Sitzung vom 04.05.2011 hin.
Darin bittet der Beirat den „großen“ Fredenbaumteich mit Wasserpflanzen zu bepflanzen
vergleichbar mit den Maßnahmen am „kleinen“ Fredenbaumteich.
Es ergeht folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede:
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt einstimmig bei 1 Enthaltung (Herr Kozlowski /
SPD-Fraktion) dem Rat der Stadt Dortmund den Abschlussbericht der Initiative Dortmund
Parks zur Kenntnis zu nehmen und die Beendigung der Initiative Dortmund Parks zum
30.06.2011 zu beschließen.
Außerdem liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus der öffentlichen Sitzung vom 21.06.11 vor:
Die Mitglieder des Behindertenpolitischen Netzwerks stellen den Antrag bei der Erstellung und Beratung von StadtGrün Plänen für die Stadtbezirke frühzeitig beteiligt zu werden.
Die gemeinsame Entwicklung von Standards für Barrierefreiheit der Grünflächen, Wege und Gebäuden in Parks soll in diesem Zusammenhang eine weitere Aufgabe sein.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften bittet die Verwaltung, dem Wunsch des Behindertenpolitischen Netzwerkes nachzukommen.

Frau Pohlmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bedankt sich für den Abschlussbericht und gibt an, dass ihre Fraktion zustimmen werde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:


Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Abschlussbericht der Initiative Dortmund Parks zur Kenntnis und beschließt die Beendigung der Initiative Dortmund Parks zum 30.06.2011.


zu TOP 3.2
Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund;
Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04028-11)

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) fragt nach, ob die Sport- und Freizeitbetriebe beim nächsten Jahresabschluss auch wieder einen erweiterten Zuschuss brauchen.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) gibt an, dass die KP II Mittel, die bei den Schwimmbädern zum Einsatz gekommen seien, nicht so schnell abgearbeitet werden konnten, so dass man die Hallenbäder nicht an die Vereine, respektive an die Sportwelt gGmbH hätte übergeben können. Das sei der Hauptgrund dafür, dass die Hallenbäder nicht fertig geworden seien und erst sehr viel später übergeben werden konnten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Sport- und Freizeitbetriebe folgende Beschlüsse:

Der Jahresabschluss der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund 31.12.2010 abschließend mit einer Bilanzsumme von 265.877.923,43 € sowie einem Jahresverlust von 845.457,07 € und der Lagebericht 2010 werden festgestellt.
Der Jahresverlust in Höhe von 845.457,07 € wird durch Auflösung der Gewinnrücklage i. H. v. 8.822,00 € abgedeckt. Der verbleibende Verlust i. H. v. 836.635,07 € wird aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen.
Der Betriebsausschuss wird entlastet.


zu TOP 3.3
Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2011/12 für die Zeit vom 01.08.2011 bis 31.07.2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03827-11)

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass seine Fraktion die Auslastung des Theaters skeptisch sehe, aber auch Chancen mit dem neuen Operndirektor.

Herr Penning (CDU-Fraktion) merkt an, dass auch seine Fraktion mit Bedauern zur Kenntnis nehme, dass der städtische Eigenanteil meist nicht ausreiche, um alles kostendeckend zu finanzieren. Er fragt nach, warum in der Anlage 7, Seite 3, bei den Personalkosten nicht die sonstigen Personalkosten abgebildet seien, sondern nur die Gäste aufgeführt seien. Ebenso möchte er wissen, ob darüber nachgedacht worden sei, eine Vorstellung weniger aufzuführen, um eine höhere Auslastung zu erreichen. Seine Fraktion werde aber grundsätzlich der Vorlage zustimmen.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) gibt an, dass der Aufwuchs der Kosten deutlich unterproportional sei und das Theater gespart habe. In der Hauptsache habe man bei den Personalkosten gespart. Die Kostenerfassung in den Produktionsbereichen sei nicht vollständig. Man finde aber das fest beschäftigte Personal in dem Budgetansatz für die Sparte und zusätzlich die Auskunft, welche Gäste zu erwarten sind. Das werde spartenweise zusammengeführt und das eine werde an der Stelle ausgewiesen und das andere bei der Ensemblestärke und dem Stellengagenplan, der dazu gehöre. Um es ganz richtig zu machen, müsse man für jede Produktion nahezu eine Vollkostenbetrachtung oder wenigstes den zweiten Deckungsbeitrag miterfassen.

Herr Bartsch (CDU-Fraktion) fragt nach, warum man 5 Vorstellungen plane, die nur zur Hälfte ausgelastet seien, anstelle von 3 Vorstellungen mit 75 % Auslastung.

Herr Stüdemann gibt an, dass die Frage berechtigt sei, da ein Theater, das nicht spiele, am kostengünstigsten sei. Ziel sei es aber, bald wieder an die 300 000 Menschen als Gäste begrüßen zu können. Die andere Systematik hänge mit dem Abonnentensystem zusammen. Es gebe viele Abonnenten, die 6 bis 7 Neuproduktionen erwarten würden.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) bezieht sich ebenfalls auf Anlage 7 mit der Produkt- und Leistungsplanung für die kommende Saison. Es falle ihm auf, dass das Ballett und die Konzerte mit einer Auslastung von knapp 2/3 geplant würden. Das sei nicht besonders ambitioniert.

Herr Stüdemann gibt an, dass das Verfahren umgestellt worden sei. Die jetzigen Auslastungszahlen stünden im Einklang mit der Einnahmesituation, dass bedeute, dass eine 2/3 verkaufte Auslastung sehr ordentlich wäre.

Herr Dr. Brunsing (Fraktion Bündnis 90/DieGrünen) gibt an, dass man aus zwei Gründen insgesamt sagen könne, dass die Auslastung zufriedenstellend sei. Einerseits gebe es immer die Freikarteninhaber, was dazu führe, dass eine reale Auslastung etwa 8 bis 10 % darunter liege. Auch gebe es immer in allen Bereichen, leider auch im Ballett, einen Flop, der dazu führen würde, die Auslastungszahlen zu drücken. Ihn ärgere aber das Konzertwesen, da habe es eine Konzertreduktion gegeben, die die Anzahl der verkauften Karten leider nicht erhöht habe.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgende Beschlüsse zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2011/12 des Theater Dortmund für die Zeit vom 01.08.2011 bis 31.07.2012, der sich zusammensetzt aus:
- dem Erfolgsplan 2011/12 mit einem Eigenanteil der Stadt in Höhe von 30.498.315
Euro (Anlage 1)

- dem Vermögensplan 2011/12 in Höhe von 1.518 T€ (Anlage 2)
- der Stellenübersicht (Anlage 3)

sowie:
- die Finanzplanung (Anlage 4)
- die Übersicht über die von der Betriebsleitung vorgeschlagenen Eintrittspreise ab
der Spielzeit 2011/12 (Anlage 5)

- den Erfolgsplan nach Sparten (Anlage 6)
- den Produkt- und Leistungsplan 2011/12 (Anlage 7)

Die Verwaltung wird ermächtigt, dem Theater bei Bedarf im Rahmen einer Liquiditätshilfe notwendige Betriebsmittel im Vorgriff auf das folgende Wirtschaftsjahr bereitzustellen; damit ist keine Zuschusserhöhung verbunden.

Der Rat der Stadt stimmt den von der Betriebsleitung vorgeschlagenen Eintrittspreisen der Spielzeit 2011/12 (Anlage 5) zu. Bei Sonderveranstaltungen wird die Betriebsleitung ermächtigt, marktorientierte Eintrittspreise zu erheben.

Der Rat der Stadt nimmt die Verfahrensweise hinsichtlich der Nutzung der Spielstätten des Theater Dortmund durch Dritte auf der Grundlage der Sachverhaltsdarstellung zur Kenntnis.


zu TOP 3.4
Entsorgung Dortmund GmbH EDG
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 04522-11)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 04522-11-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:
die Beteiligungsverwaltung/EDG wird – i.R. derzeitiger Möglichkeiten – gebeten,
die über 2017 hinausgehende Nutzung der Müllverbrennungsanlage (MVA) in Hagen
sowie die dortigen EDG-Beteiligungen (je 20% an HEB GmbH und der HUI
GmbH) perspektivisch zu bewerten.
Dabei sind die jeweils für und gegen eine Aufgabe des Standortes sprechenden
Aspekte, wie bspw. Alter- (in 2017: 50 Jahre), Sanierungsbedarfe, Effizienz,
Standortfaktoren, etc., schriftlich darzustellen und aus Sicht des Konzern Stadt
Dortmund zu gewichten.
Hintergrund sind die öffentlichen Spekulationen, die MVA-Hagen angesichts demografischer
Rahmenbedingungen, perspektivisch rückläufiger Abfallmengen (vgl.
EDG Konzernbericht 2009) und ggf. sinkender Auslastungen nach Auslaufen der
Verträge in 2017 zu schließen sowie bestehende Beteiligungen aufzugeben und die
Abfallkontingente auf die MVAs in Hamm und Iserlohn zu verteilen.
Sofern mit der Beantwortung Interessen Dritter tangiert sind, sind wir mit einer
Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung selbstverständlich einverstanden.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) gibt an, dass die Anfrage auf einen Presseartikel zurückzuführen sei. Richtig sei, dass in Hagen und Hamm die Zukunft nach 2017 beredet werden müsse. Er biete an, zum letzten Quartal 2011 einen aufbereiteten Sachstand zur Verfügung zu stellen.

Herr Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet Herrn Stüdemann, die Überlegungen zur MVA Hamm kurz auszuführen. Weiter habe es einen Artikel zum Thema EDG, Hauptgeschäftsführung, ja oder nein, gegeben. Er fragt nach, inwieweit es richtig sei, dass es solche Überlegungen gebe und wenn ja, wann es die entsprechenden Vorlagen gebe. Außerdem möchte er wissen, inwieweit es gleichlautende Überlegungen für andere Gesellschaften, z.B. Klinikum Dortmund oder DEW21, gebe.

Herr Stüdemann antwortet, dass in beiden genannten Unternehmen, MVA Hagen und Hamm, die Verträge 2017 ausliefen. Mit den Partnern müsse es jetzt eine Verständigung geben, ob man die Anlagen weiterführe und zu welchen Bedingungen. Die Führungsüberlegungen zur EDG aus der Presse haben ihn gefreut, aber man nehme von der Idee einer Hauptgeschäftsführung Abstand. Es werde ein Modell geben, das das Unternehmen weiter in die Zukunft tragen werde.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) betont, dass die Anfrage gezeigt habe, wie wichtig das Thema sei. Er habe keine allumfassende Antwort erwartet und sei damit einverstanden, dass der Ausschuss im 4. Quartal einen umfassenden Bericht mit Strategien und Ergebnissen bekomme, auch gerne im nichtöffentlichen Teil. Mit der mündlichen Beantwortung der Anfrage sei er zufrieden, eine schriftliche Antwort sei nicht mehr notwendig.

Herr Krüger greift noch mal die Worte von Herrn Stüdemann auf, dass man einen guten Weg gefunden habe, das Unternehmen EDG zukunftsfähig aufzustellen. Er fragt erneut, ob es ähnliche Überlegungen für die anderen Unternehmen gebe, davon abzuweichen, sie mit einer Hauptgeschäftsführung zu regeln. Und inwieweit mit entsprechenden Vorlagen zu rechnen sei und ob dort eine entsprechende Umstellung der Gesellschafterverträge beinhaltet sei. Nach seinem Kenntnisstand sei in den Gesellschafterverträgen im Detail geregelt, wie die Aufgaben der Geschäftsführung auszusehen haben. Veränderungen durch eine dritte Position seien vorgenommen worden. Er habe aber nicht in Erinnerung, dass daraus ableitend der Gesellschaftervertrag entsprechend angepasst, bzw. bezogen auf die Kompetenzverteilung eine entsprechende Regelung gefunden worden sei.

Herr Schulte (Kämmerei) gibt an, dass im letzten Jahr die EDG inhousefähig gemacht worden sei, indem es eine Trennung zwischen der EDG Holding und der EDG GmbH gegeben habe. Die EDG GmbH mache das öffentlich-rechtliche Geschäft, die Entsorgung für die Stadt Dortmund, die EDG Holding sitze oben drüber. Die Gesellschafter hätten, wie in der früheren Struktur auch, beibehalten, dass die EDG mindestens zwei Geschäftsführer haben müsse, von denen jeweils einer durch die Stadt Dortmund und der andere durch den privaten, sprich heute DSW, auf Vorschlag jeweils einer dieser Partner bestellt werde. Der städtische Geschäftsführer werde vom Rat benannt, der andere komme von der EDG. Es können auch mehr Geschäftsführer sein. Im Gesellschaftsvertrag stehe nicht, dass jemand von den Beiden Hauptgeschäftsführer sein müsse. Hauptgeschäftsführer sei auch kein Titel, den es nach dem GmbH-Gesetz gebe, dass sei ein Alltagstitel, den man ab und zu finde. Die Verabredung auf der Gesellschafterebene ginge dahin, dass man in Zukunft einen Sprecher der Geschäftsführung haben wolle. Aufgrund der Aufstockung um den Arbeitsdirektor gebe es jetzt eine andere Struktur in der Geschäftsführung, also müsse der Aufgabenzuschnitt auch anders vorgenommen werden. Das werde in einer Geschäftsordnung für die Geschäftsordnung geregelt. Das sei Aufgabe von Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung, da gebe es bisher keine Veränderung. Die Gesellschaftsverträge seien nicht mehr anzupassen.


zu TOP 3.5
Standards für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03191-11-E6)

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass seine Fraktion noch Änderungsvorschläge habe. Er bittet die Vorlage in den Rat zu schieben.

Herr Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) zeigt an, dass die Angelegenheit schon einmal behandelt worden sei und er habe in diesem Zusammenhang gefragt, warum die Empfehlung des NRW Städtetages nicht übernommen worden sei und darum gebeten, dass im Rahmen einer Synopse dargestellt werde, worin die Unterschiede lägen. Das sei gemacht worden, es fehle aber eine Begründung, warum und weshalb man die entsprechenden Formulierungen des Städtetages NRW nicht übernommen habe. Nach Abgleich stelle man, bezogen auf die Frage der Transparenz, fest, dass die Überlegungen des Städtetages weiter gingen, als die Überlegungen der Verwaltungsseite. Seine Fraktion habe den Eindruck, dass in den Vorschlägen der Verwaltung nicht gewünscht sei, dass der Ausschuss im Rahmen einer Beteiligung Einfluss nehme. Seine Fraktion erwarte noch einmal eine dezerdierte Ausarbeitung, weshalb bestimmten Vorstellungen des NRW Städtetages nicht gefolgt worden sei und was für die entsprechende Verwaltungsempfehlung spreche.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) bedankt sich für die Synopse. Seine Fraktion habe ebenfalls noch Beratungsbedarf und bitte auch, die Vorlage zum Rat durchlaufen zu lassen. Wichtig sei, die Frage des Transparenzgesetzes zu lösen und zu klären. Es sei ernsthaft zu überlegen, inwieweit noch Änderungsvorschläge zu machen seien.

Herr Schulte (Kämmerei) merkt an, dass es im Kodex des Städtetages ein paar rechtliche Probleme bezüglich der Abgrenzung der Rolle des Aufsichtsrates zur Gesellschafterversammlung gebe. Die Aufsichtsräte seien an das Interesse des Unternehmens gebunden und müssten demgemäß entscheiden. Der Gesellschafter habe diese Bindung nicht, da er von vornherein als Eigentümer eine eigene Stellung habe. Der Aufsichtsrat in den Gesellschaften sei dem Unternehmen verpflichtet, was der Kodex des Städtetages NRW nicht hinreichend wieder spiegele und mache es zu einem rechtlichen Problem. Die Gemeindeordnung fordere mittlerweile, dass der Gesellschafter jeder Zeit durchgreifen können müsse und alle wesentlichen Entscheidungen in der Gesellschafterversammlung getroffen werden müssen. Wenn die Stadt, in Arnsberg bei der Kommunalaufsicht, mit neuen Gesellschafterverträgen oder Beteiligungen auflaufe, werde regelmäßig auf diesen Punkt hingewiesen. Das sei eine Forderung der Gemeindeordnung seit geraumer Zeit und sei im Entwurf des Städtetagkodex aus Sicht der Verwaltung nicht richtig verarbeitet worden. Dieser Ausschuss und der Rat der Stadt hätten zudem entschieden, keinen (zweiten) Gesamtaufsichtsrat für alle städtischen Beteiligungen einzurichten. Wenn man dem Kodex des Städtetages folgen würde, laufe das genau in diese Richtung. Das habe zur Folge, dass der Aufsichtsrat im Unternehmen ein ganzes Stück entmachtet sei, da immer noch mal im Rat vorbesprochen werden müsste. Das sei bisher aus guten Gründen nicht gewollt gewesen, da es den Ablauf verzögere, zu Doppelberatungen führen würde und die Schnelligkeit ver- oder behindere. Die Aufsichtsräte zu bremsen sei aus seiner Sicht keine gute Lösung. Es gebe als Aufsichtsrat immer die Pflicht, über wichtige Entscheidungen in den Fraktionen oder in diesem Gremium zu berichten. Was wichtig sei, müssten die Ratsmitglieder selbst entscheiden und stehe ihnen immer frei, auch mit dem städtischen Kodexentwurf. Das Transparenzgesetz sei ein wesentlicher Ausgangspunkt dafür gewesen, mit dem Kodex anzufangen. Damit sei man einen wesentlichen Schritt weiter. Wenn der Kodex im Rat beschlossen werden würde, müsse er auch noch gesellschaftsrechtlich umgesetzt werden. Jeder Gesellschaftervertrag müsse angefasst und mit der Verpflichtung geändert werden, die Vergütungen künftig offenzulegen. Wenn das nicht vorläge, gebe es keinen hinreichenden Grund oder Druckmittel zur Offenlegung der bestehenden Verträge der Geschäftsführer und Vorstände. Die Umsetzung werde ohnehin einige Monate dauern. Er gibt zu Bedenken, dass, wenn die Vorlage heute geschoben werde, man Gefahr laufe, im nächsten Jahr immer noch nicht offenlegen zu können, weil es aus irgendwelchen Gründen bei der Umsetzung im Gesellschaftsvertrag zu Schwierigkeiten gekommen sie. Man könne immer noch in 2 oder 3 Jahren entscheiden, den Kodex abzuändern. Wichtig sei, jetzt einen Schritt vorwärts zu kommen.

Herr Schulte informiert, dass bei der EDG am 14.07.11 über die Geschäftsverteilung und die Geschäftsordnung unterhalb der Geschäftsführer im Aufsichtsrat debattiert werde. Das Gesellschaftsrecht sehe vor, dass die Gesellschafterversammlung die Geschäftsführung bestelle und daran hänge als sogenannte Annexkompetenz, diejenige Kompetenz, die Geschäftsführung mit Dienstverträgen auszustatten, sie abzuschließen, zu ändern oder aufzuheben. Das sei die Forderung, die die Gemeindeordnung im § 108 GO vorgebe. Er habe Zweifel, ob es klug sei, die Personalia vorab im Rat zu debattieren.

Herr Monegel betont, dass der Kodex des Städtetages vorsehe, dass beispielsweise die Bestellungen und Abberufungen von Geschäftsführern durch die Aufsichtsräte zu erfolgen habe.

Frau Starke (SPD-Fraktion) gibt an, dass sich die ganze Tragweite erst erschließe, wenn man einige Standardfälle dagegen spiegele. Vor dem Hintergrund werde einem klar, dass der Aufsichtsrat immer mehr zu einem Gremium werde, dass im Nachgang nur noch abnicken müsse. Sie bittet auch, die Vorlage bis zum Rat zu schieben.

Herr Rettstadt bemerkt, dass das Hauptproblem sei, dass Angelegenheiten im Nachhinein kommen würden und nicht alle Parteien in allen Aufsichtsräten vertreten seien und er halte deshalb eine Entscheidung im Rat für wichtig.

Herr Monegel betont, dass die Art und Weise, wie der Kodex formuliert sei, eine Manifestierung einer ziemlichen Marginalisierung einer politischen Arbeit in den Aufsichtsräten sei. Er persönlich wolle das nicht so beschließen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.


zu TOP 3.6
Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04137-11)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Die Linke folgende Beschlüsse zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gem. § 6 der Betriebssatzung der Kulturbetriebe Dortmund folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss der Kulturbetriebe Dortmund zum 31.12.2010, abschließend mit einer Bilanzsumme in Höhe von 72.315.750,10 € und einem Jahresverlust in Höhe von 1.718.428,36 €, und der Lagebericht 2010 werden festgestellt.

2. Der Jahresverlust in Höhe von 1.718.428,36 € wird mit dem Gewinnvortrag in Höhe von 15.090,86 € verrechnet. Der verbleibende Verlust in Höhe von 1.703.337,50 € wird aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen.

3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.


zu TOP 3.7
Eigenbetrieb FABIDO - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04461-11)

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) weist darauf hin, dass bei den Bewertungen der Rückstellungen 1 % zukünftige Gehaltssteigerungen eingeplant seien. Er fragt nach, ob das ausreichend sei. Für den Sicherheitsdienst bei FABIDO sei aufgefallen, dass 58 T€ ausgegeben worden seien und sich die Frage stelle, ob für die nächste Zeit nicht eine Ausschreibung stattfinden sollte. Ebenso fragt er nach, ob die Wartungsverträge nicht günstiger hätten ausfallen können. Ungeachtet der Antworten werde seine Fraktion der Vorlage zustimmen.

Herr Lohmann (Betriebsleiter FABIDO) gibt an, dass nach dem Bilanzmodernisierungsgesetz die 1 %ige Lohnsteigerung ausschließlich die Rückstellung für die Altersteilzeit betreffe. Das sei eine stadtweite Größe und er gehe davon aus, zusammen mit den Wirtschaftsprüfern, dass es sich um einen regelrechten Satz handele. Bei den Sicherheitsdiensten sei es so, dass sie im nächsten Wirtschaftsjahr neu ausgeschrieben werden. Zum Teil werde es auch Erweiterungen geben. FABIDO habe im vergangenen Jahr verschiedene Projekte mit dosys durchgeführt, die zu dieser Steigerung geführt haben. Darüber hinaus habe FABIDO verschiedene neue Einrichtungen eröffnet und Mitarbeiter/innen mit PC ausgestattet, so dass es sich um eine mengenmäßige Steigerung handele. Es sei aber schon deutlich gemacht worden, dass Optimierungsansätze gesucht werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 7 Abs. 1 lit. d und e der Betriebssatzung des Eigenbetriebes FABIDO folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss von FABIDO zum 31.12.2010 wird mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 3.816,71 Euro festgestellt.

2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 3.816,71 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.


4. Liegenschaften

zu TOP 4.1
Modernisierung der Tennensportplatzanlage Eckei im Stadtbezirk DO-Mengede in Kunstrasenausführung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03841-11)
Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 25.05.2011
(Drucksache Nr.: 03841-11)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 25.05.11 vor:
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, die
Modernisierung der Tennensportplatzanlage Eckei im Volksgarten DO-Mengede mit einem
Investitionsvolumen von 1.028.000,00 Euro brutto zu beschließen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Modernisierung der Tennensportplatzanlage Eckei im Volksgarten DO-Mengede mit einem Investitionsvolumen von 1.028.000,00 Euro brutto.


zu TOP 4.2
Sanierung der Brücke Rheinische Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03488-11)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt einstimmig die Sanierung der Brücke Rheinische Straße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 510.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 012 aus der bestehenden Investitionsfinanzstelle 66W01202014349 – Sanierung der Brücke Rheinische Straße – mit folgenden Auszahlungen:

Bis Haushaltsjahr 2010: 10.823,84 Euro
Haushaltsjahr 2011: 200.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2012: 299.176,16 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand i. H. v 20.540,00 Euro.


zu TOP 4.3
Erlebniswelt Fredenbaum;
hier: Sanierung des Big Tipi
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03640-11)
Empfehlung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 04.05.2011
(Drucksache Nr.: 03640-11)
Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste
(Drucksache Nr.: 03640-11-E3)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03640-11-E4)
Empfehlung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 01.06.2011
(Drucksache Nr.: 03640-11)
Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus der öffentlichen Sitzung vom 08.06.2011
(Drucksache Nr.: 03640-11)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 04.05.11 vor:
zu TOP 4.1
Erlebniswelt Fredenbaum;
hier: Sanierung des Big Tipi
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03640-11)
Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
„Unter dem o. g. Top bitten wir darum, dass die zuständige Fachverwaltung die in der
Vorlage genannten und vom Statiker untersuchten drei Neubauvarianten einer
kostengünstigeren Wiederherstellung des Big Tipi darstellt.
Zusätzlich bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1) Gab es Gespräche mit den Architekten des Big Tipi hinsichtlich der Urheberbelange
bei einer veränderten Wiederherstellung des Big Tipi?
2) Wenn Ja: Welche Ergebnisse hatten diese Gespräche?
Wenn Nein: Warum sind diese Gespräche bis jetzt nicht geführt worden?
3) Gibt es verbindliche Aussagen zur Rückzahlung von Bundes-, Landes- bzw. EUMittel
bei einem Rückbau des Big Tipi?“
Frau Schütte-Haermeyer meldete noch Beratungsbedarf an.
Auch Herr Barrenbrügge sah noch Beratungsbedarf. Außerdem gebe es eine Reihe von
Fragen, die – falls heute nicht möglich – bis zur Sitzung des AUSWI beantwortet werden
sollen:
1. Wie viele der Besucher pro Jahr kamen nicht aus Dortmund?
2. Wie viele der jährlichen Besucher des Big Tipi kamen aus dem Stadtbezirk
Innenstadt-Nord?
3. Sind bei der Außenhaut (Plane) des Big Tipi Auflösungserscheinungen zu erwarten
bzw. wie teuer ist so ein Austausch?
4. Welche Nutzungsdauer ist für das Big Tipi nach der beabsichtigen
Instandsetzungsmaßnahme gewährleistet?
5. Welche/r Wartungsbedarf/Wartungskosten werden p. a. zukünftig im Haushalt fixiert
werden?
6. 6. Warum hat das Dortmund Bauordnungsamt seinerzeit die Aufstellung des Big Tipi
genehmigt, obwohl die Douglasien-Stämme nicht dafür verwendet werden dürfen (s.
Seite 7, letzter Absatz der Anlage 2)?
Herr Gora vermisste in der Vorlage Aussagen, die es ihm ermöglichen, anhand einer
wirtschaftlichen Basis zu entscheiden (z. B. was kostet der Erhalt auf Dauer der Nutzung), ob
der Abriss des Big Tipi und die Rückzahlung der Fördersumme oder die Sanierung besser ist.
Frau Liedschulte beantragte, die Vorlage mit der Bitte um Stellungnahme der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen ohne Empfehlung an den AUSWI weiterzugeben.
Frau Schütte-Haermeyer beantragte, die Vorlage erneut in der nächsten Sitzung des
Ausschusses zu behandeln (mit Beantwortung der gestellten Fragen, insbesondere der von
Herrn Gora gestellten hinsichtlich der entstehenden Kosten für den Erhalt bis 2029).
Es bestand Einvernehmen, die Vorlage in der nächsten Sitzung des Ausschusses für
Kinder, Jugend und Familie am 01.06.2011unter Einbeziehung der dann beantworteten
Fragen erneut zu beraten und den Rat der Stadt Dortmund zu bitten, die Vorlage von in
seiner Sitzung am 26.05.2011 nicht zu behandeln.

Außerdem lag dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:
die Verwaltung beabsichtigt die Städtische Immobilienwirtschaft mit der Durchführung
von Sanierungsmaßnahmen des Big Tipi zu beauftragen. Die für die
Sanierung kalkulierten Mittel belaufen sich auf rd. 600.000 €. Im Rahmen des
Haushaltsabschlusses 2010 wurden die notwenigen Rückstellungen für unterlassene
Instandhaltungsmaßnahmen am Big Tipi in der erforderlichen Höhe
gebildet.
Da das Big Tipi mit Urban II-Mitteln gefördert wurde, unterliegt es einer
Zweckbindungsfrist von 20 Jahren, welche im günstigsten Fall bis zum Jahr
2022 und im ungünstigsten Fall bis zum Jahr 2029 läuft. Problematisch ist insoweit,
dass nach den Förderrichtlinien bei Untergang des geförderten Objektes
dieses wieder aufzubauen ist, da ansonsten eine Rückzahlungsverpflichtung
besteht. Die Rückzahlungsverpflichtung beläuft sich im günstigsten Fall auf
521.782,96 €, im ungünstigsten Fall ist die gesamte Fördersumme i. H. v.
1.092.167 € zurückzuzahlen.
- 2 -
Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung um schriftliche Beantwortung
nachstehend aufgeführter Fragen gebeten:
1. Warum wurde von Seiten des Bauordnungsamtes im Rahmen des Genehmigungsverfahrens
bei der Aufstellung des Big Tipi nicht bemängelt,
dass die verwendeten Douglasien Stämme nicht hätten verwendet werden
dürfen?
2. Welche Gutachten lagen der Verwaltung bei der damaligen Genehmigung
vor, auf deren Grundlage die Verkehrssicherheit des Big Tipi bewertet
wurde?
3. Wurden von Seiten der Verwaltung bislang Regressansprüche gegen Dritte
am Verfahren beteiligte geprüft? Falls ja, gegen welche Beteiligten?
Falls nein, warum nicht?
4. Wie plant die Verwaltung sicherzustellen, dass künftige Sanierungsmaßnahmen
in vorliegender Höhe nicht wieder den Haushalt der Stadt belasten?
5. Wurde von Seiten der Verwaltung eine finanzielle Gesamtschau durchgeführt,
in welcher die möglicherweise zu erwartenden Rückzahlungen aus
dem Urban II Projekt im Falle des Unterganges des Förderobjektes mit
den zu erwartenden Sanierungs-, Wartungs- und Instandhaltungskosten
bis zum Ende der Zweckbindungsfrist gegenübergestellt wurden? Falls ja,
mit welchem Ergebnis? Falls nein, warum nicht?
6. Welche Nutzungsdauer des Big Tipi prognostiziert die Verwaltung, wenn
die geplanten Sanierungen im angestrebten Umfang durchgeführt werden?
7. Hat die Verwaltung Kenntnis über aktuelle Aussagen zu möglichen Rückzahlungsgesuchen
von Seiten des Bundes, Landes bzw. der EU im Falle
eines Rückbaus des Big Tipi?
Sollten Belange Dritter berührt sein, so sind wir mit einer Befassung der
Vorlage im nichtöffentlichen Teil einverstanden.

Weiterhin lag dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die Stellungnahme der Verwaltung vor, sowie nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 01.06.2011:

zu TOP 4.1
Erlebniswelt Fredenbaum;
hier: Sanierung des Big Tipi
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03640-11)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

1. Gab es Gespräche mit den Architekten des Big Tipi hinsichtlich der Urheberbelange bei einer veränderten Wiederherstellung des Big Tipi?
2. Wenn Ja: Welche Ergebnisse hatten diese Gespräche?
Wenn Nein: Warum sind diese Gespräche bis jetzt nicht geführt worden?

Hinsichtlich der Urheberbelange gab es keine Gespräche mit den Architekten. Der Verwaltung liegt eine Stellungnahme des Rechtsamtes zum Urheberrecht vor, dessen Ergebnis in der Vorlage dargestellt ist
3. Gibt es verbindliche Aussagen zur Rückzahlung von Bundes-, Landes- bzw. EU-Mittel bei einem Rückbau des Big Tipi?
Es liegt bisher kein Rückzahlungsgesuch des Bundes, des Landes bzw. der EU vor. Gemäß Ziffer 9.2.3 ANBestG, die Bestandteil des Förderbescheides ist, ergibt sich für den Zuwendungsgeber ein Erstattungsanspruch, wenn die Zuwendung nicht mehr für den vorgesehenen Zweck verwendet wird. Dies bezieht sich grundsätzlich auf die gesamte Fördersumme. Sollte das Big Tipi nicht mehr erhalten werden können, so besteht gem. Ziffer 5.2 ANBestG eine unverzügliche Anzeigepflicht, wenn der Verwendungszweck sich ändert oder entfällt.
4. Wie viele der Besucher pro Jahr kamen nicht aus Dortmund?
5. Wie viele der jährlichen Besucher des Big Tipi kamen aus dem Stadtbezirk Innenstadt-Nord?
Zu 4-5: Diese Anfrage kann nicht beantwortet werden, da die Herkunft der Besucherinnen und Besucher nicht statistisch erfasst wird. Es werden nur die Gesamtbesucherzahlen erfasst.
6. Sind bei der Außenhaut (Plane) des Big Tipi Auflösungserscheinungen zu erwarten bzw. wie teuer ist so ein Austausch?
Im Rahmen der Sanierung wird die Außenhaut in Teilflächen repariert und ist bereits in den Sanierungskosten enthalten. Weitere Reparaturmaßnahmen bzw. ein Teil- oder Gesamtaustausch der Plane ist im Laufe der Nutzung nicht auszuschließen, lässt sich aber zum heutigen Zeitpunkt nicht zuverlässig prognostizieren.
7. Welche Nutzungsdauer ist für das Big Tipi nach der beabsichtigten Instandsetzungsmaßnahmegewährleistet?
Es wird von einer konstruktiven Nutzungsdauer von mindestens 20 Jahren ausgegangen. Damit wird gewährleistet, dass die Nutzung des Big Tipi bis zum Ende der Zweckbindungsfrist im Jahr 2029 gewährleistet ist.

8. Welche/r Wartungsbedarf/Wartungskosten werden p. a. zukünftig im Haushalt fixiert werden?
Die Kosten für Unterhaltung, Wartung/Inspektion und Reinigung beträgt p. a. 25.000 €, die wie bisher auch aus dem Teilergebnisplan des Jugendamtes zur Verfügung gestellt werden.
9. Warum hat das Dortmunder Bauordnungsamt seinerzeit die Aufstellung des Big Tipi genehmigt, obwohl die Douglasien-Stämme nicht dafür verwendet werden dürfen (s. Seite 7, letzter Absatz der Anlage 2)?

Nach der Landesbauordnung NW sowie einschlägigen DIN-Vorschriften ist Holz ein zugelassener Baustoff. Ein Grund zur Beanstandung bei der Verwendung der Douglasien Stämme lag somit nicht vor.

Die im Gutachten angeführte DIN 68800-4 ist nicht Bestandteil der Bauregelliste – eine Überprüfung auf deren Inhalte durch das Bauordnungsamt ist somit nicht erforderlich. Durch das vorgeschlagene Sanierungskonzept wird das Stammholz der Bewitterung vollständig entzogen, so dass hier eine Entsprechung hinsichtlich des angeführten Regelwerks erreicht wird.

Des Weiteren wurde die Verwaltung gebeten, die finanzielle Belastung des Haushaltes einmal für den Erhalt des Big Tipi und zum anderen bei Rückzahlung der Fördermittel im Falle des Untergangs des Big Tipi darzustellen.

Gemäß den Förderbestimmungen ist die Stadt Dortmund verpflichtet, das Big Tipi zu erhalten und im Falle eines Unterganges zu erneuern. Kommt die Stadt Dortmund dieser Verpflichtung nicht nach, muss sie die Fördermittel i. H. v. rd. 1,1 Mio. € zurückzahlen. Die Belastung der Ergebnisrechnung stellt sich in diesem Falle wie folgt dar:

Summe Erträge aus SoPo 542.434,10 €

Summe Außerordentliche
Abschreibung 603.299,69 €
verbleibt außerordentlicher Aufwand 60.865,59 €
Rückzahlung Land 1.092.167,00 €
Gesamtbelastung Haushalt bei
Rückzahlung 1.153.032,59 €

Demgegenüber stehen Sanierungskosten in Höhe von einmalig 600.000 €. Im Fall der Sanierung stellt sich die Ergebnisrechnung des städt. Haushaltes p. a. wie folgt dar:

AfA p. a. 57.457,11 €
Unterhaltung, Wartung/Inspektion,
Reinigung p. a. 25.000,00 €
Summe Aufwendungen p. a. 82.457,11 €
SoPo Land p. a. 47.434,80 €
SoPo aus priv. Förderung p. a. 1.877,37 €
Summe Erträge 49.312,17 €

Jährliche Belastung städt. Haushalt 33.144,94 €


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:

„Die Verwaltung kommt nunmehr zu dem Ergebnis, dass Douglasien als Baustoff für langfristige Zwecke nicht geeignet sind. Ferner war das Big Tipi anlässlich der Expo 2000 von Anfang an als sog. "fliegender Bau" konzipiert. Die seinerzeit zur Anschaffung gewährten Fördermittel von 1,1 Mio. € waren somit nicht auskömmlich, den Erhalt des Big Tipi bis zum Ende der Zweckbindungsfrist im Jahr 2029 zu gewährleisten. Damit sind Sanierungskosten bis zum Ende der Zweckbindungsfrist programmiert gewesen, ohne dass dies offensichtlich zu Beginn erkennbar gewesen war. Anlass einer im Sinne von 9.2.3 ANBestG möglicherweise anvisierten Zweckaufgabe würde damit nicht auf `willkürlichen` sondern auf vorrangig haushaltsrelevanten Aspekten beruhen.

Vor diesem Hintergrund erscheint es nicht ausgeschlossen, dass mögliche Rückforderungsansprüche von Fördermitteln auch im Licht der Haushaltslage sowie anfallender Sanierungskosten betrachtet werden müssen und daher ggf. nur eine eingeschränkte Aussicht auf juristischen Erfolg haben könnten.



Wir bitten die Verwaltung in diesem Zusammenhang um Stellungnahme zu folgenden Fragen:

a) Gibt es Ausnahmetatbestände in den einschlägigen Förderbestimmungen, die im vorliegenden Fall greifen könnten? In Betracht kommen vor allem die Aspekte rund um die von Anfang auf Kurzlebigkeit ausgelegte Bauweise des Big Tipi.

b) Gibt es eine Ersteinschätzung der förderbewilligenden Stellen in Bezug auf eine mögliche Rückzahlungsforderung? Wenn ja welche?

c) Sind der Verwaltung ähnliche Fälle bekannt?

d) Welche Erfolgschancen räumt die Verwaltung einem ggf. gegen den Fördergeber zu führenden Rechtsstreit ein?“



Frau Steckelbach teilte mit, dass eine Beantwortung der zusätzlichen Fragen so kurzfristig nicht möglich ist, soll aber so umgehend erfolgen.

Nach Abschluss der Diskussion empfahl der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie einstimmig (11 Ja, 2 Enthaltungen) dem Rat der Stadt Dortmund, das Big Tipi zu erhalten.

Weiterhin lag dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus der öffentlichen Sitzung vom 08.06.2011 vor:

zu TOP 3.1
Erlebniswelt Fredenbaum;
hier: Sanierung des Big Tipi
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03640-11)

hierzu-> Empfehlung des Ausschusses für Kinder , Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 04.05.2011-lag bereits zur Sitzung des AUSWI am 11.05.2011 vor-
hierzu-> Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 01.06.2011

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„1. Gab es Gespräche mit den Architekten des Big Tipi hinsichtlich der Urheberbelange bei
einer veränderten Wiederherstellung des Big Tipi?
2. Wenn Ja: Welche Ergebnisse hatten diese Gespräche?
Wenn Nein: Warum sind diese Gespräche bis jetzt nicht geführt worden?

Hinsichtlich der Urheberbelange gab es keine Gespräche mit den Architekten. Der
Verwaltung liegt eine Stellungnahme des Rechtsamtes zum Urheberrecht vor, dessen
Ergebnis in der Vorlage dargestellt ist

3. Gibt es verbindliche Aussagen zur Rückzahlung von Bundes-, Landes- bzw. EU-Mittel bei
einem Rückbau des Big Tipi?

Es liegt bisher kein Rückzahlungsgesuch des Bundes, des Landes bzw. der EU vor.
Gemäß Ziffer 9.2.3 ANBestG, die Bestandteil des Förderbescheides ist, ergibt sich für den
Zuwendungsgeber ein Erstattungsanspruch, wenn die Zuwendung nicht mehr für den
vorgesehenen Zweck verwendet wird. Dies bezieht sich grundsätzlich auf die gesamte
Fördersumme. Sollte das Big Tipi nicht mehr erhalten werden können, so besteht gem.
Ziffer 5.2 ANBestG eine unverzügliche Anzeigepflicht, wenn der Verwendungszweck
sich ändert oder entfällt.

4. Wie viele der Besucher pro Jahr kamen nicht aus Dortmund?
5. Wie viele der jährlichen Besucher des Big Tipi kamen aus dem Stadtbezirk Innenstadt-
Nord?

Zu 4-5: Diese Anfrage kann nicht beantwortet werden, da die Herkunft der Besucherinnen
und Besucher nicht statistisch erfasst wird. Es werden nur die Gesamtbesucherzahlen
erfasst.

6. Sind bei der Außenhaut (Plane) des Big Tipi Auflösungserscheinungen zu erwarten bzw.
wie teuer ist so ein Austausch?

Im Rahmen der Sanierung wird die Außenhaut in Teilflächen repariert und ist bereits in
den Sanierungskosten enthalten. Weitere Reparaturmaßnahmen bzw. ein Teil- oder
Gesamtaustausch der Plane ist im Laufe der Nutzung nicht auszuschließen, lässt sich aber
zum heutigen Zeitpunkt nicht zuverlässig prognostizieren.

7. Welche Nutzungsdauer ist für das Big Tipi nach der beabsichtigten
Instandsetzungsmaßnahmegewährleistet?

Es wird von einer konstruktiven Nutzungsdauer von mindestens 20 Jahren ausgegangen.
Damit wird gewährleistet, dass die Nutzung des Big Tipi bis zum Ende der
Zweckbindungsfrist im Jahr 2029 gewährleistet ist.

8. Welche/r Wartungsbedarf/Wartungskosten werden p. a. zukünftig im Haushalt fixiert
werden?

Die Kosten für Unterhaltung, Wartung/Inspektion und Reinigung beträgt p. a. 25.000 €,
die wie bisher auch aus dem Teilergebnisplan des Jugendamtes zur Verfügung gestellt
werden.

9. Warum hat das Dortmunder Bauordnungsamt seinerzeit die Aufstellung des Big Tipi
genehmigt, obwohl die Douglasien-Stämme nicht dafür verwendet werden dürfen (s. Seite
7, letzter Absatz der Anlage 2)?

Nach der Landesbauordnung NW sowie einschlägigen DIN-Vorschriften ist Holz ein
zugelassener Baustoff. Ein Grund zur Beanstandung bei der Verwendung der Douglasien
Stämme lag somit nicht vor.
Die im Gutachten angeführte DIN 68800-4 ist nicht Bestandteil der Bauregelliste – eine
Überprüfung auf deren Inhalte durch das Bauordnungsamt ist somit nicht erforderlich.
Durch das vorgeschlagene Sanierungskonzept wird das Stammholz der Bewitterung
vollständig entzogen, so dass hier eine Entsprechung hinsichtlich des angeführten
Regelwerks erreicht wird.

Des Weiteren wurde die Verwaltung gebeten, die finanzielle Belastung des Haushaltes einmal
für den Erhalt des Big Tipi und zum anderen bei Rückzahlung der Fördermittel im Falle des
Untergangs des Big Tipi darzustellen.

Gemäß den Förderbestimmungen ist die Stadt Dortmund verpflichtet, das Big Tipi zu erhalten
und im Falle eines Unterganges zu erneuern. Kommt die Stadt Dortmund dieser Verpflichtung
nicht nach, muss sie die Fördermittel i. H. v. rd. 1,1 Mio. € zurückzahlen. Die Belastung der
Ergebnisrechnung stellt sich in diesem Falle wie folgt dar:

Summe Erträge aus SoPo 542.434,10 €

Summe Außerordentliche Abschreibung 603.299,69 €

verbleibt außerordentlicher Aufwand 60.865,59 €

Rückzahlung Land 1.092.167,00 €

Gesamtbelastung Haushalt bei Rückzahlung 1.153.032,59 €

Demgegenüber stehen Sanierungskosten in Höhe von einmalig 600.000 €. Im Fall der
Sanierung stellt sich die Ergebnisrechnung des städt. Haushaltes p. a. wie folgt dar:
AfA p. a. 57.457,11 € Unterhaltung, Wartung/Inspektion, Reinigung p. a. 25.000,00 €

Summe Aufwendungen p. a. 82.457,11 €

SoPo Land p. a. 47.434,80 €

SoPo aus priv. Förderung p. a. 1.877,37 €

Summe Erträge 49.312,17 €

Jährliche Belastung städt. Haushalt 33.144,94 €

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur
Kenntnis.

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:

„Die Verwaltung kommt nunmehr zu dem Ergebnis, dass Douglasien als Baustoff für
langfristige Zwecke nicht geeignet sind. Ferner war das Big Tipi anlässlich der Expo 2000
von Anfang an als sog. "fliegender Bau" konzipiert. Die seinerzeit zur Anschaffung
gewährten Fördermittel von 1,1 Mio. € waren somit nicht auskömmlich, den Erhalt des Big
Tipi bis zum Ende der Zweckbindungsfrist im Jahr 2029 zu gewährleisten. Damit sind
Sanierungskosten bis zum Ende der Zweckbindungsfrist programmiert gewesen, ohne dass
dies offensichtlich zu Beginn erkennbar gewesen war. Anlass einer im Sinne von 9.2.3
ANBestG möglicherweise anvisierten Zweckaufgabe würde damit nicht auf `willkürlichen`
sondern auf vorrangig haushaltsrelevanten Aspekten beruhen.
Vor diesem Hintergrund erscheint es nicht ausgeschlossen, dass mögliche
Rückforderungsansprüche von Fördermitteln auch im Licht der Haushaltslage sowie
anfallender Sanierungskosten betrachtet werden müssen und daher ggf. nur eine
eingeschränkte Aussicht auf juristischen Erfolg haben könnten.
Wir bitten die Verwaltung in diesem Zusammenhang um Stellungnahme zu folgenden Fragen:

a) Gibt es Ausnahmetatbestände in den einschlägigen Förderbestimmungen, die im
vorliegenden Fall greifen könnten? In Betracht kommen vor allem die Aspekte rund um
die von Anfang auf Kurzlebigkeit ausgelegte Bauweise des Big Tipi.

b) Gibt es eine Ersteinschätzung der förderbewilligenden Stellen in Bezug auf eine mögliche
Rückzahlungsforderung? Wenn ja welche?

c) Sind der Verwaltung ähnliche Fälle bekannt?

d) Welche Erfolgschancen räumt die Verwaltung einem ggf. gegen den Fördergeber zu
führenden Rechtsstreit ein?“

Frau Steckelbach teilte mit, dass eine Beantwortung der zusätzlichen Fragen so kurzfristig
nicht möglich ist, aber umgehend erfolgen soll.

Nach Abschluss der Diskussion empfahl der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
einstimmig (11 Ja, 2 Enthaltungen) dem Rat der Stadt Dortmund, das Big Tipi zu
erhalten.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lässt die Vorlage in den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.
Er fordert die Verwaltung auf, zunächst noch offene Fragen zu klären. Herr Lürwer macht darauf aufmerksam, dass die Klärung der Fragen vermutlich mehrere Wochen in Anspruch nimmt.


Herr Stüdemann (Stadtdirektor) informiert, dass zum jetzigen Zeitpunkt ein günstigeres Angebot vorläge und es sich andeute, dass es wahrscheinlich eine andere Beschlussvorlage geben werde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.


5. Sondervermögen

zu TOP 5.1
Bericht für das Jahr 2010 und erster Quartalsbericht für das Jahr 2011 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04067-11)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Jahresbericht 2010 und den 1. Quartalsbericht des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund zur Kenntnis.
6. Sonstiges

zu TOP 6.1
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, Dortmund-Nordstadt
hier: Ergebnisse des Schlussberichts
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03255-11)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Ergebnisse des Schlussberichts zur Umsetzung der EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, Programm Dortmund-Nordstadt zur Kenntnis.






Monegel
Taranczewski
Ilter
Vorsitzender
Ratsmitglied
Schriftführerin