N i e d e r s c h r i f t

über die 72. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 10.12.2003
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:05 - 18:00 Uhr

Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
RM Manfred Jostes (CDU), Vorsitzender
RM Hendrik Berndsen (SPD)
RM Siegfried Mielicki (SPD) i. V. für RM Sabine Brauer (SPD)
RM Thomas Pisula (CDU) i. V. für RM Heinz W. Brunstein (CDU)
RM Franz-Josef Drabig (SPD)
RM Siegried Leniger (CDU) i. V. für RM Knud Follert (CDU)
RM Marzell Grote (CDU) ab 15.45 Uhr
RM Helmut Harnisch (SPD)
RM Gerda Horitzky (CDU)
RM Walter Knieling (CDU)
RM Reinhold Giese (SPD) i. V. für RM Ingeborg Kräft (SPD)
RM Heide Kröger-Brenner (B '90/Die Grünen)
RM Reiner Kunkel (SPD)
RM Peter Werner Borris (SPD) i. V. für RM Monika Lührs (SPD)
RM Heinz Neumann (CDU)
RM Heinrich Ollech (SPD) bis 17.50 Uhr
RM Ingrid Reuter (B '90/Die Grünen)
RM Manfred Sauer (CDU)
RM Angela Schilling (SPD)
RM Dieter Schneider (CDU)
RM Brigitte Steins (SPD)
RM Jan Tech (SPD)
RM Manfred Zuch (CDU)
sB Birgit Pohlmann-Rohr (B '90/Die Grünen)
sB Norbert Schilff (SPD)
sB Werner Georg Steden (CDU)
sB Norbert B. Weikert (CDU)

2. Beratende Mitglieder:
RM Detlef Münch
sE Hermann Oshege - Seniorenbeirat
sE Bayram Ucar - Ausländerbeirat
Herr Bender - Beschäftigtenvertreter "Friedhöfe Dortmund"
Herr Pohl - Beschäftigtenvertreter "Städt. Immobilienwirtschaft Dortmund"
Herr Richter - Beschäftigtenvertreter "Städt. Immobilienwirtschaft Dortmund"
Herr Sigges - Dortmunder Stadtwerke AG
Herr Specht - Polizeipräsidium Dortmund
Gusti Steiner - Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund"


3. Verwaltung:
Herr StD Fehlemann - 7/Dez. bis 16.25 Uhr
Herr StR Sierau - 6/Dez.
Herr StR Stüdemann - 2/Dez. bis 16.25 Uhr
Herr Pompetzki - 6/Dez.-Büro
Herr Dr. Grote - 60/AL
Herr Ostholt - 61/AL
Herr Wilde - 61/stv. AL
Herr Steinschulte - 63/stv. AL
Herr Liebig - 65/WL
Frau Schulz - 65/WL
Herr Koch - StA 65
Herr Kampmann - StA 66
Herr Blume - 67/AL
Herr Marx - 68/WL
Frau Bertram - StA 68
Herr Glaser - 6/MTC
Herr Rüppel - 52/GL
Frau Kreutzkamp - StA 01
Frau Skodzik - StA 01

4. Gäste:
Herr Ambrosius - abvi
Herr Schepers - Westfalen-Revision GmbH zu TOP 11.1.2

Veröffentlichte Tagesordnung:


T a g e s o r d n u n g

für die 72. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 10.12.2003, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentlicher Teil:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 71. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 12.11.2003

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Sachstand zum Südbad
- Mündliche Stellungnahme der Verwaltung -

2.2 Bauleitplanung;
99. Änderung des Flächennutzungsplanes / Bebauungsplan InW 120
- Entwicklung Hauptbahnhof -
hier: I. Entscheidung über Anregungen aus der öffentlichen Auslegung
II. Feststellungsbeschluss mit modifiziertem Erläuterungsbericht zur 99. Änderung
des Flächennutzungsplanes
III. Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan InW 120
IV. Beifügung einer modifizierten Begründung mit integriertem Umweltbericht
V. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05244-03)

2.3 Mobilfunk in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04922-03)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck am 11.11.2003
Zur Information: Die Bezirksvertretungen Hombruch, Innenstadt-Nord, -West, Lütgendortmund und Hörde haben die Vorlage einstimmig und Eving bei einer Gegenstimme beschlossen.

3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

3.1 Bauleitplanung; 130. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan In W 123 - Verlängerung Strobelallee und Umwidmung Kleingartenanlage Ardeyblick -hier: I. Beschluss zur Veränderung des räumlichen Geltungsbereiches der 130. Änderung des Flächennutzungsplanes, II. Beschluss zur Veränderung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes In W 123, III. Ergebnis der Bürgerbeteiligung, IV. und V. Offenlegungsbeschlüsse (130. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bebauungsplan In W 123)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03913-03)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch am 11.11.2003

3.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ma 122
- Feuerwache Bärenbruch -
hier: Beifügung einer Begründung und Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05057-03)

3.3 Bauleitplanung; 149. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Vorhaben- und Erschließungsplan) Hu 142 -Einzelhandelsstandort Dortmund-Huckarde, Aspeystraße -
hier:
I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der Offenlegung
II. Feststellungsbeschluss mit Erläuterungsbericht vom 07.11.2003
III. Satzungsbeschluss
IV. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 07.11.2003
V. Beschluss zum Abschluss der Ergänzung zum Durchführungsvertrag - Teil B - vom
17.04.2003
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05007-03)





3.4 Bauleitplanung; 139. Änderung des Flächennutzungsplanes -Einkaufszentrum Sölder Straße- und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ap 210 -Einkaufszentrum Sölder Straße-
hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung eines Erläuterungsberichtes, Beifügung einer Begründung, Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes, Satzungsbeschluss, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages, Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ap 210
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05178-03)

3.5 1. Sachstandsbericht zu den Standorten der Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur (IDS) in Dortmund:
- Ehemalige Kokerei Hansa - das Gesamtprojekt
- Der Tomson-Bock und das Doppelbockfördergerüst - ehemalige Zeche Gneisenau
- Der Malakowturm - ehemalige Zeche Fürst Hardenberg
2. Zustimmung des Rates der Stadt Dortmund zu zwischen dem Land NRW und der Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur (IDS) verabredeten und finanziell gesicherten Maßnahmen der IDS an Industriedenkmalen im Stadtgebiet Dortmund ohne finanzielle Beteiligung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05109-03)

3.6 Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 148 - Steinsweg -
hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung einer Begründung und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes sowie Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Lü 148
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05217-03)

3.7 Änderung der Bebauungspläne 139, In O 206, 33 und In O 201 nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
hier: I. Änderungsbeschlüsse (§ 13 BauGB)
II. Beschluss zur Offenlegung nach § 13 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05128-03)

3.8 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hu 124 - Huckarder Straße -
hier: I. Änderungsbeschluss; II. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05193-03)

3.9 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Erschließungsanlage östlich der Oberdorfstraße in Dortmund-Brackel nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05205-03)
- Vorlage an die Bezirksvertretung

4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
- unbesetzt -

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

5.1 - unbesetzt -

5.2 Landschaftsentwicklung im Raum Sanderoth
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05126-03)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt -

7. Angelegenheiten des Hochbaus
- unbesetzt -
8. Angelegenheiten des Tiefbauamtes
- unbesetzt -

9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'
- unbesetzt -

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -

11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 Städtische Immobilienwirtschaft

11.1.2 Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs "Städtische Immobilienwirtschaft" für das Wirtschaftsjahr 2002
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05213-03)
Hinweis: Der Entwurf des Prüfungsberichtes über den Jahresabschluss geht wegen der der Menge der Unterlagen nur den Fraktionen zu. Der Bericht wird in der Sitzung ausgelegt.

11.1.3 3. Quartalsbericht 2003 des Eigenbetriebs Städtische Immobilienwirtschaft
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05260-03)

11.2 Friedhöfe Dortmund

11.2.1 3. Quartalsbericht 2003 für den Eigenbetrieb Friedhöfe Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05076-03)

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

12.1 European Energy Award® (eea®): Beteiligung der Stadt Dortmund am Programm der Energieagentur NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05227-03)

12.2 Neubau einer Sportplatzanlage in Kunstrasenausführung an der Probstheidastraße in DO-Eving (Eckeystadion)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05200-03)

13. Anfragen
- unbesetzt -



Zu Ihrer Information erhalten Sie folgende Unterlagen:
- "Angsträume" für Frauen und Senioren in Dortmund
Beantwortung der Nachfrage zur Anfrage am 12.11.2003 (Drucksache Nr.: 04700-03BA)



Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn RM Manfred Jostes - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau RM Steins benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Der Ausschussvorsitzende, Herr RM Jostes, weist auf das Mitwirkungsverbot hin.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Mit Schreiben vom 21.11.2003 bzw. 02.12.2003 bittet Herr StD Fehlemann darum, die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um folgende Vorlagen zu erweitern:
- Umbaumaßnahmen am Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg; hier: Einbau von Fachräumen (Drucksache-Nr. 05079-03) als TOP 7.1
- Erweiterung der Regenbogen-Grundschule, Adalmundstr. 1 in Do-Mengede, (Drucksache-Nr. 05078-03) als TOP 7.2
- Substanzsicherung und Schadstoffsanierung, hier: Josef-Grundschule (Massivpavillon) (Drucksache-Nr. 05077-03) als TOP 7.3
- Substanzsicherung und Schadstoffsanierung, hier: Hauptschule Derne (Massivpavillon)(Drucksache-Nr. 05080-03) als TOP 7.4
- Substanzsicherung und Schadstoffsanierung, hier: Helene-Lange-Gymnasium (Massivpavillon) (Drucksache-Nr. 05093-03) als TOP 7.5 und
- Wirtschaftsplan der Städtischen Immobilienwirtschaft für das Wirtschaftsjahr 2004
(Drucksache-Nr. 05084-03) als TOP 11.1.1.

Herr RM Jostes schlägt zudem vor, da zu TOP 11.1.2 Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs "Städtische Immobilienwirtschaft" für das Wirtschaftsjahr 2002 (Drucksache Nr.: 05213-03) der Wirtschaftsprüfer zur Sitzung gekommen ist, diesen Punkt zusammen mit TOP
11.1.1 Wirtschaftsplan der Städtischen Immobilienwirtschaft für das Wirtschaftsjahr 2004
(Drucksache-Nr. 05084-03) und
11.1.3 3. Quartalsbericht 2003 des Eigenbetriebs Städtische Immobilienwirtschaft
(Drucksache Nr.: 05260-03) vorzuziehen und direkt im Anschluss an TOP 2 zu behandeln.

Herr StR Stüdemann wird zu TOP 2.1 Sachstand zum Südbad zusammen mit Herrn StD Fehlemann mündlich Stellung nehmen. Daher macht Herr RM Jostes den Vorschlag, die Vorlage zu TOP 12.2 aus dem Dezernat des Herrn StR Stüdemann Neubau einer Sportplatzanlage in Kunstrasenaus- führung an der Probstheidastraße in DO-Eving (Eckeystadion) (Drucksache Nr.: 05200-03)
im Anschluss an TOP 2.1 zu behandeln.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt der Erweiterung der Tagesordnung und der Veränderung der Reihenfolge zu und stellt die Tagesordnung in dieser geänderten Form fest.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 71. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 12.11.2003

Die Niederschrift über die 71. Sitzung des AUSW am 12.11.2003 wird einstimmig genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Sachstand zum Südbad
- Mündliche Stellungnahme der Verwaltung -
- Südbad - Folien des Herrn StD Fehlemann (Anlage 1 der Niederschrift)
(Drucksache Nr.: 05282-03E)
- Südbad - Folien des Herrn StR Stüdemann (Anlage 2 der Niederschrift)
(Drucksache Nr.: 05282-03E)

Herr RM Jostes führt in das Thema ein und erklärt, dass der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sich nach der derzeitigen Zuständigkeitsordnung mit dem Thema des Bauens und Sanierens beschäftigt.

Herr StD Fehlemann gibt Daten und Fakten zum Südbad an, danach folgen Angaben zur Grundsanierung. Er zeigt Folien zum Zeitablauf ab dem Gebäudegutachten in 2000. Das Gebäudegutachten sprach von dringlichen Sanierungsmaßnahmen mit Kosten i. H. v. 14,5 Mio. DM, wobei dies eine grobe Kostenschätzung mit einer Unsicherheit von +/- 20 % ohne Ingenieurleistungen war. Danach gab es den Grundsatzbeschluss, der sich im Bäderkonzept niederschlägt. Es sollte verhalten in Sachen Betriebssicherheit mit dem Südbad umgegangen werden. 2001 war die Rede von Sanierungsmaßnahmen von 60 Mio. DM. Bis Oktober 2003 erfolgte die wiederkehrende Prüfung, als deren Ergebnis Auflagen für Veranstaltungen auf der Tribüne, Unfallschutz und Brandschutz festzuhalten waren. Ende Oktober fand eine Sitzung zu Gefahrenabwehr, Verkehrssicherung, Sanierungsbedarf, Gesundheits-, Brand- und Denkmalschutz statt, eine zusätzliche Gefährdungsabschätzung der Stahlglasfassade und der abgehängten Decke und die Sanierungsmöglichkeiten waren hier Thema.

Anschließend stellt Herr StD Fehlemann anhand der in Anlage 1 zur Niederschrift gegebenen Folien die Situation des Südbades mit Verkehrssicherheit, Brandschutz, abgehängter Decke, Fassade, Tribünenanlage, Gastronomie, Glasfassade und Mauerwerksschäden vor. Herr StD Fehlemann macht am Beispiel der abgehängten Decke deutlich, dass es eine Abhängigkeit zwischen den einzelnen Punkten gibt. Er macht auf die zwingend erforderlichen Arbeiten für die abgehängte Decke aufmerksam. Eine ähnliche Aufzählung der zwingend durchzuführenden Arbeiten stellt Herr StD Fehlemann für die Glasfassade, die Mauerwerksfassade, die Tribünenanlage, die Gastronomie, die Beleuchtung, die Lüftung und Heizung auf.

Herr StD Fehlemann macht deutlich, dass zu einer Grundsanierung eine technisch rechtliche Sanierungsvorbereitung im Denkmalschutz, die Berechnungen und Planungen notwendig ist. Nach dem Entkernen und Sichern müssen der Brandschutz und die Statik geprüft werden, darauf folgen der Bauantrag, die Ausschreibung sowie die Durchführung der Grundsanierung.

Für die Ratssitzung am 18.12.2003 kündigt Herr StD Fehlemann als technisch wirtschaftliche und sinnvolle Lösung eine Grundsanierung des Südbades nach dem heutigen Stand der Technik mit vernetzter Baulogistik, d. h. Abbruch, Demontage der wesentlichen zu sanierenden Teile bei parallel laufender Planung und Herstellung der Baugenehmigungsunterlagen mit anschließender Grundsanierung. Durch das Projektmanagementbüro Drees & Sommer aus Köln werden Aussagen zu Kosten und Terminen gemacht. Ein Grundsatzbeschluss zur Grundsanierung und ein Baubeschluss zur Demontage, zum Abbruch und für die Vergabe von Planungsaufträgen und weiteren Gutachten und Ausschreibungen sind zu fassen.

Abschließend gibt Herr StD Fehlemann zur Niederschrift:
"Die Gelegenheit heute fachlich über das Südbad zu diskutieren und zu sprechen, veranlasst mich zu der Frage, welcher Stellenwert dem Sektor Bauen als politisches Handlungsfeld in diesem Ausschuss, der unser Fachausschuss ist, eingeräumt wird? Wenn man sich mit den Protokollen der letzten vier Jahren auseinandersetzt, hat die Diskussion über Baufragen, Logistikprobleme und die Instandhaltung des Eigentums selten diskussionsmäßig stattgefunden. Das Infrastrukturdezernat ist der Meinung, dass man hierüber einmal im neuen Jahr in eine Diskussion gehen sollte. Dies ist eine Bitte und in keinster Weise als Kritik zu interpretieren."

Herr StR Stüdemann verweist auf die Folien, die er im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit vorgestellt hat. Diese Folien sind als Anlage 2 der Niederschrift beigefügt. Er spricht zwei Kernpunkte an, von denen der erste die Diskussion um das Südbad oder eine Alternative mit einem 50 m-Becken ist. Seit 2000 gab es Festlegungen, im Zentrum einer sich verändernden Bäderlandschaft das Südbad als das zentrale Sport- und Wettkampfbad zu erhalten, obwohl es kein aktuelles internationales Wettkampfbad wegen eines fehlenden Ausschwimmbeckens und fehlender Beckenbreite mehr sein kann. Das Südbad kann für den Trainingsbetrieb und für Wettkampfsport im Bereich der internationalen Jugendklasse herangezogen werden, im Erwachsenenbereich dient es dem nordrhein-westfälischen Raum. Es ist das ganze Jahr über ein hochfrequentiertes Wettkampf- und Sportbad, neben Wischlingen die zweitbest besuchte Anlage mit fast 200 000 Menschen im Jahr. Bei den Verhandlungen mit möglichen Privatbetreibern war das Südbad immer eine gesetzte konstante Größe. Die Verhandlungen sind mit einer Investitionsbeteiligung der Stadt in Aussicht gestellt worden, hier war die Rede von ca. 3 Mio. Euro für das Südbad als kommunaler Finanzierungsanteil auch bei anderer Betreibung und der damit einhergehenden Grundsanierung.
Der zweite Punkt ist die Bereitschaft der Schwimmvereine und -verbände, bei der Betreibung von Bädern in Dortmund behilflich zu sein. Diese Bereitschaft besteht nur unter der Voraussetzung, dass eine 50 m-Anlage für den Trainingsbetrieb des Schwimmsports vorhanden ist, dies muss nicht das Südbad sein. Der Trainingsbetrieb des Schwimmsports ist laut Herrn StR Stüdemann in den letzten drei bis vier Jahren erfolgreich geworden.

Herr StR Stüdemann verdeutlicht, dass die Vorgaben der Haushaltssicherung nur ein begrenztes Handlungsspektrum eröffnen. Im Bereich der freiwilligen Leistungen muss alles wirtschaftlich vernünftig gehalten werden und eine Überprüfung durch die Bezirksregierung Arnsberg muss möglich sein.
Herr StR Stüdemann verweist zudem auf den wirtschaftlichen Erleichterungseffekt für den kommunalen Haushalt von 2 Mio. Euro/Jahr durch die Zusammenarbeit mit den Sportvereinen und den Schwimmverbänden und die Betreibung der Bäder, er widerspricht damit den Medienberichten.
Die Angebote von privatwirtschaftlicher dritter Seite werden an weiteren finanziellen und wirtschaftlichen Erleichterungseffekten gemessen. Finanzwirtschaftlich muss sich eine Kooperation mit privatwirtschaftlicher Seite lohnen, auch unter der Voraussetzung einer steuerlichen Neubewertung einer Zusammenarbeit.
Die Leistung der Schwimmvereine, -verbände und der Rettungsschwimmer in der Stadt müssen anerkannt und als kaufmännisch relevante Größe gesehen werden.

Herr RM Harnisch spricht im Namen der SPD-Fraktion die Bitte des Herrn StD Fehlemann an und regt an, eine Art Werksausschuss für die Immobilien zu schaffen. Eine Diskussion hierzu erfolgt im Arbeitskreis POLIS.
Herr RM Harnisch geht davon aus, dass eine Sanierung des Südbades länger als ein Jahr dauern wird. Wenn von einer Grundsanierung gesprochen wird, die allen modernen Anforderungen gerecht werden muss, fragt Herr RM Harnisch, was möglich ist, wenn eine benutzerbezogene Minimalsanierung erfolgt. Dadurch könnte weiter Vereins- und Schulsport stattfinden.
Herr RM Harnisch sieht nicht nur die finanzielle, sondern auch die baulichen Probleme. Er wünscht sich zur Ratssitzung eine Aussage zum zeitlichen Ablauf einer Grundsanierung einerseits und andererseits einer Minimalsanierung, bei der Schul- und Vereinssport noch stattfinden kann.

Herr RM Drabig gibt zu bedenken, dass die Größenordnung der Südbad-Sanierung unklar ist. Er erwartet zur Ratssitzung eine Zahl, die vom Projektmanagementbüro überprüft wurde. Hierbei ist für ihn auch der Hinweis auf eine 20 %ige Erhöhung angebracht. Als noch Handlungsspielraum bestand, entsprachen die Bäder den Anforderungen der 60er Jahre. Er sieht das Bad als qualitativ nicht sanierungsfähig für den Spitzensport. Es sei zu erkennen, dass u. a. das Südbad teuer zu bezahlen sein wird. Für Herrn RM Drabig gibt es keine Alternative mehr dazu, das Südbad zu sanieren. Vor Jahren hätte man für die Fläche des Südbades noch einen Nutzer finden können. Es wird ein Bad saniert werden, dass nicht mehr den Ansprüchen eines modernen Schwimmbades entspricht. Am Beispiel Südbad sei zu lernen, dass Immobilien nicht immer zu erhalten sind, sondern manchmal auch ein Abbruch erfolgen sollte.

Bei Beschluss einer wirtschaftlich vertretbaren Sanierung kann sich Herr StR Stüdemann eine provisorische Lösung vorstellen, z. B. mit einer Traglufthalle auf einer Freibadanlage mit 50 m-Bahn. Für Herrn StR Stüdemann kann das Südbad wieder eine auf Wettkampftauglichkeit geeichte Anlage sein, nur kann es nur national bis zu bestimmten Leistungsstärken genutzt werden.
Dortmund ist für Herrn StR Stüdemann ein beliebter und hoch frequentierter Standort für Schwimmereignisse und Jugendwettkämpfe.

Frau RM Reuter verweist auf den Ratsbeschluss aus 2001, das Südbad in betriebssicherem Zustand zu halten. Sie sieht keine neuen Erkenntnisse im heutigen Bericht.
Sie verweist auf die hohe Auslastung des Südbades durch die Dortmunder Bürger. Im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht sich Frau RM Reuter daher für den Erhalt des Südbades aus, da es sich um ein zentrales Hallenbad handelt, das auch wichtig für den überregionalen Schwimmsport ist.
Sie hält es für erforderlich, das Bad schnellstmöglich wieder in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzten, dabei dürfe das Bad nicht länger als ein Jahr geschlossen bleiben. Die Sanierung muss zu einem Zeitpunkt stattfinden, zu dem die Nutzer am wenigsten gestört werden, z. B. in der Freibadsaison.

Anhand verschiedener Beispiele zeigt Herr StR Stüdemann auf, dass eine solche Sanierung länger als ein Jahr dauert, insbesondere mit Blick auf eine kostengünstige Sanierung. Die Schwimmvereine und
-verbände verstehen, dass die Sanierung länger dauern wird und sind auch bereit, für einen bestimmten Zeitraum woanders zu trainieren.

Herr RM Sauer sieht das Bäderkonzept und damit auch das Südbad als gefährdet an. Für die CDU-Fraktion spricht er sich dafür aus, das Bäderkonzept intensiv und rasch zum Erfolg zu führen. Dortmund benötige ein 50 m-Becken, Qualität müsse vor Eile stehen. Für Herrn RM Sauer ist aus dem Vortrag des Herrn StD Fehlemann deutlich geworden, dass es nicht möglich ist, wirtschaftlich exaktere Aussagen zu treffen. Die Wirtschaftlichkeit und Finanzierung sind nebeneinander zu sehen. Es dürfen nicht die mit den Vereinen getroffenen Verhandlungsergebnisse angegriffen werden. Herr RM Sauer fordert eine schnellere und konkretere Verfahrensweise, das Bäderkonzept dauere bereits zu lange. Er stellt die Frage, ob das Südbad überhaupt erhalten bleiben kann. Er fordert, mit dem bürgerschaftlichen Eigentum der Stadt besser und sorgfältiger als bisher umzugehen.

Herr RM Drabig bittet die Ergebnisse der Prüfung abzuwarten, auch hinsichtlich der Länge der Sanierungsarbeiten. Er hält es nicht für möglich, die Sanierung des Südbades in einem Jahr in der derzeitigen Haushaltssituation zu erreichen. Aus diesem Beispiel kann gelernt werden, dass eine Entscheidung zu treffen ist, welche Gebäude überhaupt aus Gründen der Wirtschaftlichkeit saniert werden sollten.

Auf die Frage des Herrn RM Drabig erläutert Herr StR Stüdemann nach Wettkämpfen in Dortmund, dass der Landesschwimmverband die Stadt Dortmund aufgefordert habe, die Anlage im Südbad wieder zukunftstauglich zu sanieren.
Auf den Wortbeitrag des Herrn RM Sauer erwidert Herr StR Stüdemann, dass die Verhandlungen zum Bäderkonzept ihre Zeit benötigen. Er suche nach für die Stadt günstigen, kaufmännisch brauchbaren Lösungen.

Auf den Hinweis des Herrn Steiner auf die Barrierefreiheit, die er für das Südbad erwartet, erklärt Herr StD Fehlemann, dass nur eine Baugenehmigung für eine Grundsanierung erteilt wird, die dem neuesten Stand der Technik auch hinsichtlich der Barrierefreiheit entspricht.

Herr RM Jostes hält abschließend fest, dass Dortmund eine 50 m-Bahn benötigt. Die Entscheidung, wo diese sein wird, müsse noch fallen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die mündlichen Stellungnahmen zur Kenntnis.

zu TOP 12.2
Neubau einer Sportplatzanlage in Kunstrasenausführung an der Probstheidastraße in DO-Eving (Eckeystadion) (Drucksache Nr.: 05200-03)

Beschluss:
c) Ausschuss für Stadtgestaltung und Wohnen
Der Ausschuss für Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, an der Probstheidastrasse in Dortmund – Eving eine Sportplatzanlage in Kunstrasenausführung entsprechend des Beschlussvorschlages unter Punkt e) zu errichten:

e) Rat
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, an der Probstheidastrasse in Dortmund–Eving eine Sportplatzanlage in Kunstrasenausführung zu den in der Begründung dargestellten Gesamtkosten in Höhe von 1.132.848,00 € ohne MWSt zu errichten. Die erforderlichen Mittel sind von den Sport- und Freizeitbetrieben Dortmund entsprechend des Finanzierungsvorschlages aufzubringen. Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ist als zuständiger Werksausschuss im Rahmen der jeweiligen Quartalsberichterstattung über die genaue Maßnahmenfinanzierung zu unterrichten.

Die jährlichen Nutzungskosten der Sportplatzanlage in Höhe von 21.808,00 € (brutto) werden von den Sport- und Freizeitbetrieben Dortmund ab dem Jahre 2005 im Rahmen des Budgets getragen.

Der Beginn der Maßnahme steht unter dem Vorbehalt, der im betreffenden Haushaltsjahr geltenden haushaltsrechtlichen Regelungen und Auflagen zur Bewirtschaftung dieses Haushaltsjahres.
zu TOP 2.2
Bauleitplanung;
99. Änderung des Flächennutzungsplanes / Bebauungsplan InW 120
- Entwicklung Hauptbahnhof -
hier: I. Entscheidung über Anregungen aus der öffentlichen Auslegung
II. Feststellungsbeschluss mit modifiziertem Erläuterungsbericht zur 99. Änderung des Flächennutzungsplanes
III. Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan InW 120
IV. Beifügung einer modifizierten Begründung mit integriertem Umweltbericht
V. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen
(Drucksache Nr.: 05244-03)
- Ergänzungsschreiben des Herrn StR Sierau vom 02.12.2003 (Drucksache-Nr. 05244-03E)
(wurde nachversandt)
- Schreiben des Herrn StR Sierau vom 10.12.2003 an den Rat (Drucksache-Nr. 05244-03E)
(wurde nachgereicht)

Frau RM Reuter spricht die ihrer Meinung nach zahlreichen Einwendungen der Nachbargemeinden an. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fühlt sich durch diese Einwendungen in ihren Bedenken bestärkt. Im Namen ihrer Fraktion lehnt Frau RM Reuter die Vorlage ab. Die Stadt Dortmund solle sich mehr bemühen, die Innenstadt zu attraktivieren.

Herr RM Harnisch stimmt im Namen der SPD-Fraktion der Vorlage unter einem Vorbehalt zu und verweist auf die nachfolgende Wortmeldung des Herrn RM Giese. Er spricht sich für einen neuen Bahnhof mit 36.000 qm Einkaufsmöglichkeiten aus.

Herr RM Sauer ist der Meinung, dass das Verfahren in Sachen Hauptbahnhof bereits zu lange laufe. Er bittet um Auskunft darüber, ob die Arbeit, die von der Stadt Dortmund zu leisten ist, im Zeitplan liegt. Außerdem spricht er die Bedeutung des Bahnhofs für die Stadt an. Durch die neuen Projekte fällt für ihn der Bahnhof immer weiter ab, der neue Bahnhof sei neu zu gestalten. Herr RM Sauer bittet Herrn StR Sierau um eine Einschätzung über die nächsten paar Monate.

Herr StR Sierau gibt zum aktuellen Sachstand an, dass der Vorstand der DB, Station & Service, am 10.12.2003 tage. Am 09.12.2003 habe der Investitionsausschuss der DB AG getagt, der Holdingvorstand der DB AG wird am 17.12.2003 entscheiden. In Verhandlungen des Investors und der DB ist ein Verhandlungsergebnis erzielt worden, das über das hinausgeht, was im damaligen Eckpunktepapier geregelt werden sollte. Nachdem die Gremien der DB diesem zugestimmt haben, wird kurzfristig auf dieser Grundlage ein Memorandum of Understanding unterzeichnet, um darauf basierend den Bau- und Finanzierungsvertrag von den anderen Partnern, d. h. Land und Bund, unterschreiben zu lassen. Die DB ist bei diesem Projekt der Zuschussempfänger.

Herr StR Sierau verdeutlicht, dass gerade die planungsrechtlichen Fragestellungen städtischerseits sehr schnell behandelt und bearbeitet wurden.
Bei der Rail-tec wurde deutlich, dass die Fachwelt dieses Projekt als einzigartig in Europa ansehe, es ist ein public-private-partnership-Projekt, das als Pilot- und Pionierprojekt anerkannt wird. Bei diesem Projekt muss sich die Stadt u. a. auch mit völlig neuen Fragen zwischen DB und Investor befassen.

Zum Tiefbau erklärt Herr StR Sierau, dass mit dem Investor auf der Grundlage des Ratsbeschlusses zum städtebaulichen Wettbewerb die Frage erörtert wurde, wie die Platzausgestaltung erfolgen und wie die Nordspange genau verlaufen soll. Die Tiefbauverwaltung ist hier mit eingebunden. Z. B. hat sich herausgestellt, dass der Investor bereit ist, die Nordspange insgesamt zu übernehmen.
Nach Angaben des Herrn StR Sierau ist von Sonae geplant zu investieren. Personal und Aufträge werden eingekauft, um das Oberziel der DB und von Sonae, eine funktionsfähige Bahnstation bis Mai 2006, zu erreichen. Herr StR Sierau geht davon aus, dass es zu einem 24-Stunden-Baubetrieb kommen wird, um das Zeitziel zu erreichen.
Er hält es noch für verfrüht, heute schon festzulegen, welche Entertainmentangebote in vier bis fünf Jahren im Bahnhof entstehen werden, es müsse aber ein attraktives Einzelhandelsangebot im Zusammenhang mit einem attraktiven Freizeitangebot geben.

Herr StR Sierau stellt dar, dass die Bahnstation von Land und Bund und darüber hinaus die Stadtbahnanlage gefördert werde. Ansonsten können die Einwendungen der Nachbargemeinden, die im landesplanerischen Verfahren bereits abgearbeitet wurden, befremden, aber sie sind Teil des Prozesses.

Herr RM Giese fordert, dass die Schiene wichtiger wird als bisher im Konzept beschrieben. Außerdem soll die Zu- und Abwegung, also die Straße, so funktional und wenig störend wie möglich gebaut werden. Er spricht sich für die Nordspange aus, wie sie im Rahmen der 99. Änderung des Flächennutzungsplanes geplant ist.

Auf die Nachfrage des Herrn Steiner, was mit der Stellungnahme des Aktionskreises "Der Behinderte Mensch in Dortmund" geschieht, erläutert Herr StR Sierau, dass diese Stellungnahme u. a. in das Planfeststellungsverfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz einfließt. Es wird nach einer Überprüfung einen Planfeststellungsbeschluss geben, in den die Stellungnahme einfließen und die Gesichtspunkte auch in die Ausbauplanung für die Umfeldsituation bei der Gestaltung des Nord- und des Südplatzes eingehen werden.
Auf die Forderung des Herrn RM Giese gibt Herr StR Sierau an, dass die Frage der Erschließung so zu handhaben sei, dass es zu einer Stadtverträglichkeit und zu einer Verträglichkeit für die dort lebenden Menschen kommt. Er verweist auf die noch notwendigen Gespräche mit den Grundstückseigentümern.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt unter Einbindung der von Herrn RM Giese genannten Forderungen mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion dem Rat der Stadt Dortmund folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund
I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Entwürfe der 99. Änderung des Flächennutzungsplanes / des Bebauungsplanes InW 120 vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt,
- den Anregungen zu Pkt. 5.2.1 und 5.2.2 aus den dort genannten Gründen zu folgen,
- den Anregungen zu Pkt. 5.2.3 aus den dort genannten Gründen teilweise zu folgen und teilweise nicht zu folgen,
- den Anregungen zu den Punkten 5.1.1 bis 5.1.11, 5.2.4 bis 5.2.7 und 5.3.1 bis 5.3.6 nicht zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.97 (BGBl I S. 2141, BGBl III/FNA 213-1) i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.94 (GV NW S. 666, SGV NW 2023);

II. beschließt, die 99. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dortmund vom 27.06.85 - Entwicklung Hauptbahnhof - mit modifiziertem Erläuterungsbericht vom 21.11.03 für den unter Pkt. 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich mit dem durch Beschluss des Rates der Stadt vom 24.07.03 offengelegten Inhalt und stellt diese Änderung fest.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO.

III. beschließt den Bebauungsplan InW 120 - Entwicklung Hauptbahnhof - (zugleich teilweise Änderung der Bebauungspläne 23, 106, 108, 117, 166, Nord III Ost, InW 109, InN 106 und InN 217) für den unter Pkt.1.2 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Ratsbeschluss vom 24.07.03 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Pkt. 6.1 und 6.2 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungen, als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO;

IV. beschließt, dem Bebauungsplan InW 120 die modifizierte Begründung vom 21.11.03 mit integriertem Umweltbericht beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 2a BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO;

V. beschließt den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Pkt. 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes InW 120 - Entwicklung Hauptbahnhof - als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 19 Abs. 1 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 GO.


zu TOP 2.3
Mobilfunk in Dortmund
(Drucksache Nr.: 04922-03)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck am 11.11.2003
Zur Information: Die Bezirksvertretungen Hombruch, Innenstadt-Nord, -West, Lütgendortmund und Hörde haben die Vorlage einstimmig und Eving bei einer Gegenstimme beschlossen.
- Auszug der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der Sitzung am 11.11.2003
- Auszug der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der Sitzung am 09.12.2003 (wurde nachgereicht)
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10.12.2003 (Drucksache-Nr. 04922-03-ATB)
(wurde nachgereicht)

Herr RM Münch beantragt, dem Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der Sitzung am 09.12.2003 zu folgen und bittet die Verwaltung, in zukünftigen Verfahren alle genehmigten Anträge im Stadtbezirk den Bezirksvertretungen zur Kenntnis zu geben, damit die Bezirksvertretungen in die Lage versetzt werde, auf Nachfragen aus der Bevölkerung adäquat antworten zu können. In Ergänzung des vorliegenden Beschlussvorschlages macht Herr RM Münch den Vorschlag, wie folgt zu beschließen:
"Der AUSW empfiehlt dem Rat der Stadt, dem Vorschlag der Verwaltung mit der Anregung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost generalisierend für alle Bezirksvertretungen zu folgen."

Frau sB Pohlmann-Rohr begründet den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und bittet um Zustimmung.

Herr RM Sauer verweist auf den verstärkten Gebrauch des Mobilfunks und darauf, dass es zur Reduzierung der Feldstärke wichtig sei, viele Anlagen zu haben.

Herr RM Harnisch stimmt im Namen der SPD-Fraktion dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu.

Herr Dr. Grote verdeutlicht, dass das Umweltamt die Informationen ins Internet stellt. Zusammen mit den Betreibern wird versucht, die Internetpräsentation aktuell zu halten. Inzwischen gebe es keine zu genehmigenden Anträge mehr. Die Probleme mit der Mobilfunktechnik wurde vom Umweltamt aus versucht, bevölkerungsverträglich zu machen. Die Arbeitskapazitäten beim Umweltamt sind voll ausgelastet. Eine vierteljährliche Berichterstattung kann daher nach Angaben des Herrn Dr. Grote nicht mehr im Umweltamt erledigt werden.

Frau sB Pohlmann-Rohr hält die Berichterstattung, insbes. in den Bezirksvertretungen, für erforderlich. Sie schlägt vor, halbjährlich Bericht zu erstatten und bittet hierbei um eine pragmatische Herangehensweise.

Herr StR Sierau unterstützt den Hinweis des Herrn Dr. Grote zur Auslastung des Umweltamtes und weist auf die Bemühungen hin, die Diskussionen mit den Bürgern in Informationsveranstaltungen zu versachlichen. Diese Veranstaltungen wurden aber auch nicht als ausreichend angesehen.
In einem Gespräch mit einem Mobilfunkbetreiber wurde vereinbart, trotz der gesetzlichen Situation gemeinsam ein Informationsniveau gegenüber der Öffentlichkeit zu entwickeln, um die Ängste der Bevölkerung zu vermindern. Im Januar 2004 wird es voraussichtlich eine Informationsveranstaltung für die Bürger und Bürgerinnen, die Ratsmitglieder und die Mitglieder der Bezirksvertretungen geben, in der aktuell die Situation im Bereich Mobilfunk noch einmal dargestellt wird. Herr StR Sierau bittet darum, auf die Forderung zur Berichterstattung zu verzichten und empfiehlt einen Bericht zum Ende jeden Jahres.

Auf die Forderung des Herrn RM Harnisch dem AUSW mitzuteilen, was die Verwaltung durch die Anträge und Anfragen des Herrn RM Münch für einen Arbeitsaufwand habe, erklärt Herr StR Sierau, dass dieser Arbeitsaufwand bisher nicht festgehalten wurde.

Herr RM Zuch lehnt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Namen der CDU-Fraktion ab.

Der mündlich gestellte Antrag des Herrn RM Münch wird einstimmig abgelehnt.
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter Abänderung der Berichterstattung auf halbjährlich:

1. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen begrüßt die Absicht der Verwaltung und Mobilfunkbetreiber, den „Dortmunder Weg“ hinsichtlich der Betrachtung der Nähe von Mobilfunkanlagen zu empfindlichen Einrichtungen (z.B. Schulen) fortzuführen und diese bei Planung der neuer Mobilfunkbasisstationen zu berücksichtigen.

2. Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, quartalsweise halbjährlich in den zuständigen Bezirksvertretungen und dem AUSW über die zwischenzeitlich neu errichteten Basisstationen, die jeweiligen Standorte und die maximal zu erwarteten Feldstärken unter Berücksichtigung der Gebäude im Umfeld und der technischen Daten zu berichten und dies schriftlich zu dokumentieren.

3. Die Präsentation der entsprechenden Daten im Internet wird so aufgearbeitet, dass die aktuellen Standorte der Basisstationen erkennbar sind und die sonstigen unter zwei genannten Informationen zu jeder einzelnen Anlage direkt über entsprechende Links abrufbar sind.

4. Die Verwaltung wird aufgefordert, in den Konsensgesprächen mit den Mobilfunkbetreibern darauf hinzuwirken, dass die technischen Daten der Anlagen zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden, um die öffentliche Zugänglichkeit zu den entsprechenden Informationen sicherstellen zu können.

Unter Beachtung des geänderten Antrages empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt, die Zuständigkeit der politischen Gremien nach den Regelungen des Delegationsbeschlusses vom 22.05.2003 dahingehend zu ändern, dass Mobilfunkanlagen, die entsprechend der Gesetzesänderung der Bauordnung des Landes Nordrhein- Westfalen, (BauO NRW) nicht mehr der Genehmigungspflicht unterliegen, aber einer Befreiung nach dem Planungsrecht von der Art der baulichen Nutzung gem. § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) bedürfen, von der Vorlagepflicht ausgenommen werden.

11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 Städtische Immobilienwirtschaft

zu TOP 11.1.1
Wirtschaftsplan der Städtischen Immobilienwirtschaft für das Wirtschaftsjahr 2004
(Drucksache Nr.: 05084-03)
- Das Dringlichkeitsschreiben von Herrn StD Fehlemann vom 02.12.2003 wurde beigefügt.
(wurde nachversandt)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt beschließt:


1. Den Wirtschaftsplan mit Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2004.

2. Der Eigenbetrieb wird ermächtigt, Kassenkredite bis zu einer Höhe von 25 Millionen Euro aufzunehmen.

zu TOP 11.1.2
Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs "Städtische Immobilienwirtschaft" für das Wirtschaftsjahr 2002 (Drucksache Nr.: 05213-03)
Hinweis: Der Entwurf des Prüfungsberichtes über den Jahresabschluss geht den Fraktionen zu. Der Bericht wird in der Sitzung ausgelegt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen als Werksausschuss für den Eigenbetrieb "Städtische Immobilienwirtschaft" empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt beschließt

1. die Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2002 des Eigenbetriebs "Städtische Immobilienwirtschaft",

2. die Entlastung der Werkleitung,

3. den Jahresgewinn 2002 abzüglich des Verlustvortrags und der erfolgten Vorabausschüttung an den Städtischen Haushalt abzuführen.

zu TOP 11.1.3
3. Quartalsbericht 2003 des Eigenbetriebs Städtische Immobilienwirtschaft
(Drucksache Nr.: 05260-03)

Beschluss:
Der Werksausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; 130. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan In W 123
- Verlängerung Strobelallee und Umwidmung Kleingartenanlage Ardeyblick - hier: I. Beschluss zur Veränderung des räumlichen Geltungsbereiches der 130. Änderung des Flächennutzungsplanes, II. Beschluss zur Veränderung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes In W 123, III. Ergebnis der Bürgerbeteiligung, IV. und V. Offenlegungsbeschlüsse (130. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bebauungsplan In W 123) (Drucksache Nr.: 03913-03)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch am 11.11.2003

Frau RM Kröger-Brenner verweist auf die bereits bekannte Position der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und lehnt die Vorlage aus den bekannten Gründen ab.

Herr sB Weikert beantragt, dem Beschluss der Bezirksvertretung Hombruch aus der Sitzung am 11.11.2003 zu folgen und bei der Ausgleichsfläche 1 von 2 für den Bebauungsplan In W 123 den eingezeichneten Weg vom Baroper Kirchweg bis zur Ostenbergstraße zu erhalten (siehe Anlage Ausgleichsfläche 1 von 2).

Herr StR Sierau gibt an, dass die Verwaltung dem Vorschlag der Bezirksvertretung Hombruch folgen kann und sieht darin einen weiteren Beitrag zur Aktivierung des Freiraums.

Herr RM Harnisch stimmt für die SPD-Fraktion der Vorlage zu.

Auf die Frage des Herrn RM Harnisch, ob der Tassiloweg inzwischen für die Stadionbesucher beleuchtet sei, sagt Herr StR Sierau eine schriftliche Beantwortung durch die Tiefbauverwaltung zu.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen folgt einstimmig bei Enthaltung der Stimmen durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Vorschlag der Bezirksvertretung Hombruch, bei der Ausgleichsfläche 1 von 2 für den Bebauungsplan In W 123 den eingezeichneten Weg vom Baroper Kirchweg bis zur Ostenbergstraße zu erhalten, und empfiehlt mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Rat der Stadt, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt

I. beschließt, den Änderungsbeschluss zur 130. Änderung des Flächennutzungsplanes vom
29.11.2001 hinsichtlich des räumlichen Geltungsbereiches zu verändern und diesen nunmehr, wie unter Punkt 1.3 dieser Beschlussvorlage genannt, festzulegen;

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. beschließt, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan In W 123 vom 29.11.2001 hinsichtlich des räumlichen Geltungsbereichs zu verändern und diesen nunmehr, wie unter Punkt 1.6 dieser Beschlussvorlage genannt, festzulegen,
Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

III. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 6 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführten Bürgerbeteiligung zur 130. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan In W 123 – Verlängerung Strobelallee und Umwidmung Kleingartenanlage Ardeyblick –

IV. stimmt den geplanten Darstellungen des Entwurfes der 130. Änderung -Verlängerung Strobelallee und Umwidmung Kleingartenanlage Ardeyblick - des Flächennutzungsplanes der Stadt Dortmund vom 27.06.1985 und dem Erläuterungsbericht vom 10.09.2003 zu und beschließt die öffentliche Auslegung,

Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB

V. stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfes In W 123 - Verlängerung Strobelallee und Umwidmung Kleingartenanlage Ardeyblick - und der Begründung vom 10.09.2003 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB

VI. nimmt Kenntnis davon, dass mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes In W 123 diesem widersprechende Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte ersetzt und damit außer Kraft treten werden.



zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ma 122 - Feuerwache Bärenbruch -
hier: Beifügung einer Begründung und Satzungsbeschluss (Drucksache Nr.: 05057-03)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt folgende Beschlussfassung:

IV. Der Rat der Stadt beschließt die mit dem Entwurf zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ma 122 - Feuerwehrwache Bärenbruch - offengelegte Begründung vom 21.01.2003 der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ma 122 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBI. I, S. 2141; BGBI. III/FNA 213 - 1) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023) zur geltenden Fassung.

V. Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Textsatzung zur geplanten Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ma 122 - Feuerwache Bärenbruch - für den unter Punkt 1 dieser Vorlage näher beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 GO NRW.

zu TOP 3.3
Bauleitplanung; 149. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Vorhaben- und Erschließungsplan) Hu 142 -Einzelhandelsstandort Dortmund-Huckarde, Aspeystraße -
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der Offenlegung
II. Feststellungsbeschluss mit Erläuterungsbericht vom 07.11.2003
III. Satzungsbeschluss
IV. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 07.11.2003
V. Beschluss zum Abschluss der Ergänzung zum Durchführungsvertrag - Teil B - vom 17.04.2003 (Drucksache Nr.: 05007-03)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hu 142 - Einzelhandelsstandort Dortmund-Huckarde, Aspeystraße - vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den Anregungen zu Punkt 11.1 zu folgen sowie den Anregungen zu Punkt 11.2 teilweise zu folgen und teilweise aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBI. I S. 2141, BGBI. III - FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. beschließt die 149. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Erläuterungsbericht vom 10.11.2003 für den unter Punkt 1. dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

III. beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hu 142 - Einzelhandelsstandort Dortmund-Huckarde, Aspeystraße - für den unter Punkt 1. dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 22.05.2003 offengelegenen Inhalt jedoch mit den unter Pkt. 12 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungen als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 und § 12 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

IV. beschließt, dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hu 142 die aktualisierte/modifizierte Begründung vom 10.11.2003 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 12 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

V. beschließt, der zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Dortmund zu schließenden Ergänzung zum Durchführungsvertrag - Teil B - vom 17.04.2003 (siehe Anlage) zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:
§ 10 und § 12 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.


zu TOP 3.4
Bauleitplanung; 139. Änderung des Flächennutzungsplanes -Einkaufszentrum Sölder Straße- und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ap 210
-Einkaufszentrum Sölder Straße-
hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung eines Erläuterungsberichtes, Beifügung einer Begründung, Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes, Satzungsbeschluss, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages, Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ap 210
(Drucksache Nr.: 05178-03)

Herr RM Zuch stimmt für die CDU-Fraktion der Vorlage zu. Er spricht zudem an, dass das Gelände gemäß der Vorlage östlich die Sölder Straße tangiert, die hier zwei Verkehrshindernisse aufweist. Nördlich ist ein Bahnübergang, der viermal in der Stunde seine Schranken schließt, und südlich befindet sich eine enge einspurige ampelgesteuerte Brückendurchfahrt der Bahnfernstrecke Hamm - Köln. Dadurch sei der Verkehr auf der Sölder Straße in diesem neu zu erschließenden Gelände angespannt. Hinzu kommt Kunden- und Besucherverkehr des Einkaufszentrums. Ein Umbau der südlichen Brückendurchfahrt könnte eine Entlastung bringen, müsste aber im heutigen Abmessungszustand für die Zukunft beibehalten werden, da sonst die Sölder Straße Entlastungsverkehre im Lkw-Bereich für Schwerte wird aufnehmen müssen.
Herr RM Zuch bittet die Verwaltung um Überprüfung dieser Entlastungsmöglichkeit. Der Höhenunterschied lässt sich nach Meinung des Herrn RM Zuch überbrücken.

Herr Wilde erläutert hierzu, dass das Brückenbauwerk und der Bahnübergang nicht Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sind, auch kostenmäßig sei keine Zuordnung möglich. Dies würde dazu führen, dass das Projekt nicht wirtschaftlich wäre.
Die Erschließung Richtung Westen wurde von der Verwaltung geprüft. Sie wäre eine gute Lösung gewesen, wenn es vor dem Hintergrund des Höhenunterschiedes machbar wäre. Leider muss die Machbarkeit verneint werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, wie folgt zu beschließen:

IV. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zur 139. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Ap 210 -Einkaufszentrum Sölder Straße- geprüft und beschließt
a) die Anregungen unter der Ziffer 14.1 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen und
b) die Anregungen unter den Ziffern 14.2-14.4 dieser Vorlage teilweise zu berücksichtigen, sowie die unter Ziffer 15 dieser Vorlage beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ap 210 einschließlich der textlichen Festsetzungen und Hinweise sowie die Begründung entsprechend zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141; BGBl. III/FNA 213-1) in der zur Zeit geltenden Fassung.

V. Der Rat der Stadt beschließt, den mit dem Entwurf der 139. Änderung des Flächennutzungsplanes offengelegten Erläuterungsbericht vom 10.06.2003 entsprechend der Ausführungen unter der Ziffer 15.1 dieser Vorlage zu aktualisieren und den aktualisierten Erläuterungsbericht vom 10.11.2003 der 139. Änderung des Flächennutzungsplanes -Einkaufszentrum Sölder Straße- beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 5 Abs. 5 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB.
VI. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 10.06.2003 entsprechend den Ausführungen unter der Ziffer 15.2 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 10.11.2003 dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Ap 210 - Einkaufs-zentrum Sölder Straße- beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB.

VII. Der Rat der Stadt beschließt die 139. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 BauGB.

VIII. Der Rat der Stadt beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Ap 210 -Einkaufszentrum Sölder Straße- für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Bereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 und § 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.



IX. Der Rat der Stadt beschließt, dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag -Teil B- (siehe Anlage) zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:
§ 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.

X. Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ap 210.

Rechtsgrundlage:
§ 19 Abs. 1 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 GO NRW.

Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift

TOP: 1.4
Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 21.01.2004 (öffentlich)

Herr RM Zuch bittet darum, folgenden Satz in der Niederschrift auf Seite 17, TOP 3.4, 1. Absatz, wie folgt zu verändern bzw. zu ergänzen:

“Herr RM Zuch bittet die Verwaltung um Überprüfung einer Entlastungsmöglichkeit über die Zeche-Margarete-Straße.

Die Niederschrift über die 72. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 10.12.2003 wird mit dieser Änderung einstimmig genehmigt.

zu TOP 3.5
1. Sachstandsbericht zu den Standorten der Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur (IDS) in Dortmund:
- Ehemalige Kokerei Hansa - das Gesamtprojekt
- Der Tomson-Bock und das Doppelbockfördergerüst - ehemalige Zeche Gneisenau
- Der Malakowturm - ehemalige Zeche Fürst Hardenberg
2. Zustimmung des Rates der Stadt Dortmund zu zwischen dem Land NRW und der Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur (IDS) verabredeten und finanziell gesicherten Maßnahmen der IDS an Industriedenkmalen im Stadtgebiet Dortmund ohne finanzielle Beteiligung der Stadt Dortmund (Drucksache Nr.: 05109-03)
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Huckarde vom 04.12.2003 mit der Bezeichnung "Moratorium für den Gasometer der Kokerei Hansa Huckarde" (wurde nachgereicht)
- Auszug der Bezirksvertretung Scharnhorst aus der Sitzung am 09.12.2003 (wurde nachgereicht)

Herr RM Zuch spricht sich für das Erhalten von industriellen Zeitzeugen in der Region aus. Es muss darauf geachtet werden, dass keine Überfrachtung mit industriellen Denkmälern im Ruhrgebiet erfolgt. Eine Überfrachtung könnte Desinteresse an diesen Zeitzeugen nach sich ziehen.

Herr RM Zuch verweist auf den Beschluss der Bezirksvertretung Scharnhorst und bittet darum, über die einzelnen Standorte der Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur in Dortmund einzeln abzustimmen. Im Namen der CDU-Fraktion lehnt er die ehemalige Kokerei Hansa, vor allem den Gasometer, und den Malakowturm ab. Dagegen werden der Tomson-Bock und das Doppelfördergerüst auf der ehemaligen Zeche Gneisenau mitgetragen.

Die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sprechen sich für die ehemalige Kokerei Hansa und den Malakowturm aus.

RM Ollech sieht den Gasometer in Huckarde als Landmarke an. Er möchte der Bezirksvertretung Huckarde die Gelegenheit geben, mit möglichen Investoren zu sprechen. Er spricht im Zusammenhang mit dem Erhalt des Gasometers von einem Zeitraum von einem halben Jahr.

Herr RM Ollech bittet darum, folgendem Beschluss der Bezirksvertretung Huckarde aus der Sitzung am 04.12.2003 zu folgen:
"Auf der Grundlage bestehender Beschlüsse der Bezirksvertretung Huckarde und des Rates der Stadt Dortmund zum Erhalt und zur möglichen Nutzung des Gasometers der Kokerei Hansa in Huckarde bittet die Bezirksvertretung die Verwaltung, Verhandlungen mit dem Betreiber zu führen mit dem Ziel, einem Moratorium bezogen auf die Abrissentscheidung zuzustimmen.
Der Gasometer soll, um weitere Gespräche für eine Finanzierung und Nutzung führen zu können, zunächst erhalten bleiben."

Frau sB Pohlmann-Rohr zeigt auf, dass bei Industriedenkmälern die Nutzungsmöglichkeiten geprüft werden müssen. Auch muss geprüft werden, ob sich ein Erhalt lohnt.

Herr RM Münch ist der Meinung, dass die Vergangenheit und die kulturellen Wurzeln nicht verleugnet werden dürfen. Im Zusammenhang mit den Industriedenkmälern spricht Herr RM Münch von Zukunftspotenzial für künftige Nutzungen.

Herr StR Sierau erläutert, dass das Land die Stadtverwaltung um Amtshilfe in der Frage der Weiterleitung von landesseitig für erforderlich gehaltene Fördermittel gebeten habe. Es gehe hier keine kommunale finanzielle Leistung in den Erhalt der Denkmäler ein. Der Antrag auf Fördergeld wird nur von städtischem Personal an die Bezirksregierung Arnsberg weitergeleitet.
Herr StR Sierau bittet z. B. in Sachen Tomson-Bock an die Stiftung heranzutreten, diese sei hier Ansprechpartner. Wenn Gneisenau weiterentwickelt wird, wird der Tomson-Bock eine andere funktionale Zuordnung erfahren.
Zu Huckarde stellt Herr StR Sierau fest, dass der Gasometer beim ursprünglichen Eigentümer verblieben sei und nicht zur Stiftung gehöre. Die Verwaltung habe bereits mit dem Land über den Gasometer gesprochen. Das Land sah keine Möglichkeit der Unterstützung für den Erhalt. Ein kommunales Engagement ist nicht vorgesehen. Ein Moratorium kann nur ein Appell an den gegenwärtigen Eigentümer sein, den Gasometer nicht abzubrechen. Die Verwaltung kann sich derzeitig nicht vorstellen, wer Interesse am Gasometer haben oder wer investieren könnte.
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion:

"Auf der Grundlage bestehender Beschlüsse der Bezirksvertretung Huckarde und des Rates der Stadt Dortmund zum Erhalt und zur möglichen Nutzung des Gasometers der Kokerei Hansa in Huckarde wird die Verwaltung aufgefordert, Verhandlungen mit dem Betreiber zu führen mit dem Ziel, einem Moratorium bezogen auf die Abrissentscheidung zuzustimmen.
Der Gasometer soll, um weitere Gespräche für eine Finanzierung und Nutzung führen zu können, zunächst erhalten bleiben."

Mit dieser Ergänzung empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion dem Rat folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht zu den Standorten der Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur (IDS) in Dortmund zur Kenntnis und stimmt der Durchführung der nachfolgend genannten, zwischen dem Land NRW und der Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur (IDS) verabredeten und finanziell gesicherten Maßnahmen an Industriedenkmalen im Stadtgebiet Dortmund zu.

- Bestandspflege der Stiftungsstandorte 2002 - 2005

- Umbau des ehemaligen Waschkauen- und Sozialgebäudes auf dem Areal der ehemaligen Kokerei Hansa, 2. Bauabschnitt, sowie der ehemaligen Zentralwerkstatt, 1. Bauabschnitt (Sicherung und Erhaltung des Historischen Erbes), und Illumination des Erlebnispfades C

- Dach- und Fachsanierung des Malakowturms, ehemalige Zeche Fürst Hardenberg.


zu TOP 3.6
Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 148 - Steinsweg -
hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung einer Begründung und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes sowie Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Lü 148
(Drucksache Nr.: 05217-03)
Herr RM Münch verweist auf die vielen Bürgeranregungen, die aus dem Oespeler Bereich gekommen sind. Er ist der Meinung, dass die Probleme mit der Entwässerung nicht gelöst wurden. Sollte die Bebauung so erfolgen, befürchtet Herr RM Münch Probleme beim Altbestand und auch der Neubebauung. Auf die Anregungen der Bevölkerung hätte mehr eingegangen werden können.

Herr RM Neumann erklärt, dass seines Erachtens die Bürger und Bürgerinnen sehr umfangreich beteiligt und berücksichtigt wurden. Zur Darstellung der Relationen gibt Herr RM Neumann an, dass die gleichen Menschen, die gegen diese Bebauung sind, auch gegen IKEA, gegen die Brennaborstraße und den Verkehr über den Steinsweg und durch Oespel waren und die für das Naturschutzgebiet Dorneywald sind.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

IV. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplan Lü 148 - Steinsweg - geprüft und beschließt,

a) den Anregungen unter Punkt 15.1 bis 15.4 und 15.6 bis 15.9 gänzlich sowie den Anregungen unter Punkt 15.5 dieser Vorlage teilweise nicht zu folgen;
b) die Anregungen unter Punkt 15.5 dieser Vorlage teilweise zu berücksichtigen;
c) sowie die unter Punkt 16 dieser Vorlage beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich der Hinweise sowie die Begründung entsprechend zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213-1) in der zur Zeit geltenden Fassung.

V. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des Bebauungsplanes offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 23.05.2003 entsprechend den Ausführungen unter den Ziffern 15.5 und 16 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 17.11.2003 dem Bebauungsplan Lü 148 - Steinsweg - beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB.

VI. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Lü 148 - Steinsweg - einschließlich der unter der Ziffer 16 aufgeführten Änderungen für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage näher beschriebenen Bereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023), in der zur Zeit geltenden Fassung.

VII. Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Lü 148.

Rechtsgrundlage:
§ 19 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW.


zu TOP 3.7
Änderung der Bebauungspläne 139, In O 206, 33 und In O 201 nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
hier: I. Änderungsbeschlüsse (§ 13 BauGB)
II. Beschluss zur Offenlegung nach § 13 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB
(Drucksache Nr.: 05128-03)
- Auszug der Bezirksvertretung Hombruch aus der Sitzung am 09.12.2003 (wurde nachgereicht)
Herr RM Jostes weist auf eine redaktionelle Änderung hin, die auf Seite 4 der Vorlage vorzunehmen ist. Unter Punkt 1.4 heißt es „Der Geltungsbereich der 1. Änderung des BPlans In O 201 .....“. Hier muss es heißen: „Der Geltungsbereich der 7. Änderung des BPlans In O 201 .....“.

Herr RM Münch bittet um Berücksichtigung des Beschlusses der Bezirksvertretung Hombruch aus der Sitzung am 09.12.2003: "Bei der Ausgleichsfläche 1 von 2 für den Bebauungsplan In W 123 soll der eingezeichnete Weg vom Baroper Kirchweg bis zur Ostenbergstraße erhalten bleiben."

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt unter Einbeziehung der genannten redaktionellen Änderung, dass bei der Ausgleichsfläche 1 von 2 für den Bebauungsplan In W 123 der eingezeichnete Weg vom Baroper Kirchweg bis zur Ostenbergstraße erhalten bleiben soll und fasst mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion folgende Beschlüsse:

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Bebauungspläne 139 (Änderung Nr. 5), In O 206 (Änderung Nr. 1), 33 (Änderung Nr. 4) und In O 201 (Änderung Nr. 7) für die unter Ziffer 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungsbereiche im vereinfachten Verfahren zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 13 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141; BGBl. III/FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)

IV. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den Festsetzungen des Entwurfes der Änderungen der Bebauungspläne 139 (Änderung Nr. 5), In O 206 (Änderung Nr. 1), 33 (Änderung Nr. 4) und In O 201 (Änderung Nr. 7) für die unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereiche und der Begründung vom 03.11.2003 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 13 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

zu TOP 3.8
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hu 124 - Huckarder Straße -
hier: I. Änderungsbeschluss; II. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
(Drucksache Nr.: 05193-03)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig,

I. den Bebauungsplan Hu 124 - Huckarder Straße - in dem unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich zu ändern (Änderung Nr. 1).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1997 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hu 124) zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB.

zu TOP 3.9
Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Erschließungsanlage östlich der Oberdorfstraße in Dortmund-Brackel nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
(Drucksache Nr.: 05205-03)
- Auszug der Bezirksvertretung Brackel aus der Sitzung am 04.12.2003 (wurde nachgereicht)

Frau RM Kröger-Brenner fragt nach der generellen Handhabung bei kleineren Ausgleichszahlungen und ob es möglich sei, die Ausgleichszahlung in Brackel einzusetzen.

Herr Dr. Grote erklärt, dass die Verwaltung sich bemüht, Ausgleichsmaßnahmen gleichmäßig in den Stadtbezirken zu verteilen. Einen Nachweis darüber, wie die Verteilung im Stadtgebiet erfolgt, hält er nicht für erforderlich. Insgesamt kommt es immer wieder in den Stadtbezirken zu einem relativ guten Ausgleich durch Geldmittel und Flächen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
- unbesetzt -

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 5.1
- unbesetzt -

zu TOP 5.2
Landschaftsentwicklung im Raum Sanderoth (Drucksache Nr.: 05126-03)

Herr RM Münch hält diese Landschaftsentwicklung für ein gutes Beispiel, wie wertvolle Biotopstrukturen geschaffen werden können. Bei Anpflanzungen werden sonnenexponierte Flächen benötigt.

Herr Dr. Grote stellt diese Landschaftsentwicklung im Raum Sanderoth unter Hinweis auf TOP 3.9 der TO als Fall dar, in dem Ausgleichsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Bestandspflege in der Großsiedlung in Scharnhorst angefallen sind und diese in der Nähe direkt eingesetzt werden können. Der Baumbestand wird aufgeräumt und die Ausgleichsverpflichtungen fließen unmittelbar in die Nachbarschaft. Herr Dr. Grote verdeutlicht, dass bei den Ausgleichsmaßnahmen kein Stadtbezirk vorgezogen oder benachteiligt wird.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Wohnen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt -

7. Angelegenheiten des Hochbaus

zu TOP 7.1
Umbaumaßnahmen am Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg
hier: Einbau von Fachräumen (Drucksache Nr.: 05079-03)
- Dringlichkeitsschreiben des Herrn StD Fehlemann vom 21.11.2003 ist beigefügt.
(wurde nachversandt)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der Investitionsmaßnahme:
Umbaumaßnahmen zur Schaffung von Fachräumen für Bäcker/innen und Konditoren/innen im Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg, Hacheneyer Str. 185 in Dortmund-Hacheney mit Gesamtkosten von 1.200.000,00 €.

Die Mittel für die Investitionsausgaben sind wie folgt im Haushaltsplan 2003/2004 veranschlagt:

Finanzposition HJ 2003 HJ 2004 HJ 2005
2400 9411 0163
Haushaltssoll 0,00 € 850.000,00 € 0,00 €
Verpflichtungsermächtigung 0,00 € 0,00 € 0,00 €

2400 9351 0163
Haushaltssoll 0,00 € 100.000,00 € 0,00 €
Verpflichtungsermächtigung 0,00 € 0,00 € 0,00 €

Der zusätzliche Finanzierungsbedarf von 250.000 € wird durch Mittelumschichtungen im investiven Budget des Schulverwaltungsamtes im Haushalt 2005 bereitgestellt.

Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Investitionsmaßnahme beauftragt.

zu TOP 7.2
Erweiterung der Regenbogen-Grundschule, Adalmundstr. 1 in Do-Mengede
(Drucksache Nr.: 05078-03)
- Dringlichkeitsschreiben des Herrn StD Fehlemann vom 21.11.2003 ist beigefügt.
(wurde nachversandt)
- Auszug der Bezirksvertretung Mengede aus der Sitzung am 09.12.2003 (wurde nachgereicht)

Frau RM Reuter kündigt für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an und bittet in diesem Zusammenhang darum, die Vorlage durchlaufen zu lassen.
Grundsätzlich ist die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen damit einverstanden, dass der Anbau errichtet wird. Frau RM Reuter bittet um Prüfung, inwieweit die Turnhalle mit dem Anbau verbunden und ein Spareffekt erzielt werden kann.

Herr RM Knieling stimmt im Namen der CDU-Fraktion der Erweiterung der Regenbogen-Grundschule zu.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt Dortmund weiter.

zu TOP 7.3
Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Josef-Grundschule (Massivpavillon) (Drucksache Nr.: 05077-03)
- Dringlichkeitsschreiben des Herrn StD Fehlemann vom 21.11.2003 ist beigefügt.
(wurde nachversandt)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der Schadstoffsanierung einschl. der Sanierung zur Substanzsicherung der Josef-Grundschule (Massivpavillon), Dollersweg 14 in Dortmund-Wickede mit Gesamtkosten von 465.000,00 €.

Die Mittel für diese Maßnahme sind wie folgt im Haushaltsplan 2003/2004 veranschlagt:

Finanzposition HJ 2003 HJ 2004 HJ 2005
2100 5015 0000
Haushaltssoll 0,00 € 409.000,00 € 0,00 €

Der zusätzliche Finanzierungsbedarf von 56.000 € wird im HJ 2004 durch Mittelumschichtungen im Bereich der Schulsanierungen zur Verfügung gestellt.

Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Sanierungsmaßnahme beauftragt.


zu TOP 7.4
Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Hauptschule Derne (Massivpavillon) (Drucksache Nr.: 05080-03)
- Dringlichkeitsschreiben des Herrn StD Fehlemann vom 21.11.2003 ist beigefügt.
(wurde nachversandt)
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der Schadstoffsanierung einschl. der Sanierung zur Substanzsicherung der Hauptschule Derne (Massivpavillon), Altenderner Str. 54 in Dortmund-Derne mit Gesamtkosten von 462.000,00 €.




Die Mittel für diese Maßnahme sind wie folgt im Haushaltsplan 2003/2004 veranschlagt:

Finanzposition HJ 2003 HJ 2004 HJ 2005
2150 5014 0000
Haushaltssoll 0,00 € 400.000,00 € 0,00 €

Der zusätzliche Finanzierungsbedarf von 62.000 € wird im HJ 2004 durch Mittelumschichtungen im Bereich der Schulsanierungen zur Verfügung gestellt.

Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Sanierungsmaßnahme beauftragt.


zu TOP 7.5
Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Helene-Lange-Gymnasium (Massivpavillon) (Drucksache Nr.: 05093-03)
- Dringlichkeitsschreiben des Herrn StD Fehlemann vom 21.11.2003 ist beigefügt.
(wurde nachversandt)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der Schadstoffsanierung einschl. der Sanierung zur Substanzsicherung des Helene-Lange-Gymnasiums (Massivpavillon), Am Hombruchsfeld 55a in Dortmund-Hombruch mit Gesamtkosten von 1.000.000,00 €.

Die Mittel für diese Maßnahme sind wie folgt im Haushaltsplan 2003/2004 veranschlagt:

Finanzposition HJ 2003 HJ 2004 HJ 2005
2300 5014 0000
Haushaltssoll 0,00 € 766.900,00 € 0,00 €

Der zusätzliche Finanzierungsbedarf von 233.100 € wird im HJ 2004 durch Mittelumschichtungen im Bereich der Schulsanierungen zur Verfügung gestellt.

Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Sanierungsmaßnahme beauftragt.


8. Angelegenheiten des Tiefbauamtes
- unbesetzt -

9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'
- unbesetzt -

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -


11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 Städtische Immobilienwirtschaft

TOP 11.1.1, 11.1.2 und 11.1.3 sind im Anschluss an TOP 2.3 behandelt worden.



11.2 Friedhöfe Dortmund

zu TOP 11.2.1
3. Quartalsbericht 2003 für den Eigenbetrieb Friedhöfe Dortmund
(Drucksache Nr.: 05076-03)
Beschluss:
Der Werksausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.


12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 12.1
European Energy Award® (eea®): Beteiligung der Stadt Dortmund am Programm der Energieagentur NRW (Drucksache Nr.: 05227-03)

Herr RM Harnisch befürwortet die Beteiligung der Stadt Dortmund und regt an, den städtischen Fahrzeugbestand im Rahmen der Beteiligung am Programm der Energieagentur NRW zu betrachten. Ggf. könnten andere Brennstoffmittel, z. B. nachwachsende Rohstoffe oder Gas, eingesetzt werden.

Herr StR Sierau kann sich vorstellen, im Rahmen des vierjährigen Prozesses diese Anregung aufzugreifen. Er fordert dazu auf, sich an diesem Prozess zu beteiligen, um Möglichkeiten zu haben, energieeffizienter zu werden und zum Abschluss des Programms zertifiziert zu werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Landesförderung, die Teilnahme am Programm "European Energy Award"® (eea®).
Die innerstädtische Koordinierung des Programms übernimmt 6/Agenda-Büro.

zu TOP 12.2
Neubau einer Sportplatzanlage in Kunstrasenausführung an der Probstheidastraße in DO-Eving (Eckeystadion) (Drucksache Nr.: 05200-03)

TOP 12.2 ist im Anschluss an TOP 2.1 behandelt worden.


13. Anfragen
- unbesetzt -





J o s t e s S t e i n s S k o d z i k
Vorsitzender Rastmitglied Schriftführerin