Niederschrift  (öffentlich)

über die 8. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit

am 23.11.2021

Halle 1U, Westfalenhallen, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund

Sitzungsdauer:            16:00  -  18:35 Uhr

Anwesend:


1. Stimmberechtigte Mitglieder:

      Rm Sascha Mader (CDU)

      Rm Barbara Brunsing (B 90/Die Grünen))

      Rm Norbert Bonde (SPD)

      Rm Dominik De Marco (SPD)

      Rm Stefan Dondrup (DIE PARTEI)

      Rm Matthias Dudde (B 90/Die Grünen)                                                                                                                                           sB Kevin Götz (DIE LINKE+)

      Rm Dirk Hartleif (CDU)

      Rm Torsten Heymann (SPD)

      Rm Silvya Ixkes-Henkemeier (SPD)

      sB Mattias Hechler (SPD)

      Rm Uwe Kaminski (SPD)                                    i. V. für Rm Carla Neumann-Lieven (SPD)

      Rm Katrin Lögering (B 90/Die Grünen)

      Rm Ute Mais (CDU)                                          

      sB Joachim Pohlmann (CDU)

      Rm Manfred Sauer (CDU)

      Rm Leander Schreyer (B 90/Die Grünen)

      sB Roman Senga (FDP/Bürgerliste)

      Rm Oliver Stieglitz (B 90/Die Grünen)

      Rm Dirk Thomas (AfD)

      Rm Thomas Zweier (DIE LINKE+)

     

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

      sE Gerda Haus (Seniorenbeirat)

      sE Petra Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk)

      sE Isilay Isilar Günes (Integrationsrat)

3. Beratende Mitglieder:

      Matthias Grasediek (StadtSportBund)

4. Beschäftigtenvertreter:

      Raphael Westermeier, 42

                                                                                            

5. Verwaltung:

      StD Jörg Stüdemann

      StR`in Birgit Zoerner

      Michael Steffens – BL 5/Dez.

      Dr. Stefan Mühlhofer - 41/GfD

      Hendrikje Spengler – 41/KB

      Detlef Woltering – 41/BGL

      Dr. Johannes Borbach-Jaene – 41/BI

      Stephan Heitkemper – 41/U

      Tobias Ehinger – 42/GfD

      Martin Lizan – 42/GfD

      Bernd Kruse – 52/GF

André Knoche - 52/1 GBL

      Annette Kulozik - 52/3 GBL

      Ute Spreen – 52/4 GBL

      Martin Depenbrock – 40/6

      Josef Spitzer – 65/1

      Matthias Kozka – 2/Dez.-BL

      Stefan Bromund – 2/Dez.-Con.

6. Gäste:

      Christoph Stemann, (Nachtbeauftragter, WIFÖ)

     

     

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 8. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit,

am 23.11.2021, Beginn 16:00 Uhr,

Halle 1U, Westfalenhallen, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund

1.           Regularien

1.1         Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2         Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3         Feststellung der Tagesordnung

1.4         Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 05.10.2021

2.           Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

              nicht besetzt

3.           Haushalt

3.1         Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022

              Empfehlung

              (Drucksache Nr.: 22100-21) 

3.2         Wirkungsmonitor 2019/2020

              Empfehlung

              (Drucksache Nr.: 22111-21) 

              hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 02.11.2021

              (Drucksache Nr.: 22111-21) 

4.           Angelegenheiten der Kulturbetriebe

4.1         Vorstellung des Nachtbeauftragten der Stadt Dortmund

              Mündlicher Bericht.

4.2         Anerkennung der Clubszene als Kultureinrichtung

              Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD-Fraktion)

              (Drucksache Nr.: 20526-21-E1) 

              Die Unterlage haben Sie bereits zur Sitzung am 20.04.2021 erhalten.

              hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung

              (Drucksache Nr.: 20526-21-E2) 

              Die rechtliche Stellungnahme wurde in der Sitzung am 24.08.2021 zur Kenntnis genommen.

4.3         Dritter Quartalsbericht der Kulturbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2021

              Kenntnisnahme

              (Drucksache Nr.: 22674-21) 

4.4         App Kunst im öffentlichen Raum

              Stellungnahme der Verwaltung

              (Drucksache Nr.: 21122-21-E2) 

4.5         Dortmunder U

              Stellungnahme der Verwaltung

              (Drucksache Nr.: 21645-21-E2) 

4.6         Wirtschaftsplan 2022 der Kulturbetriebe Dortmund

              Empfehlung

              (Drucksache Nr.: 22546-21) 

4.7         Stadtteilbibliothek Nordstadt

              Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

              (Drucksache Nr.: 22388-21-E1) 

              Die Unterlage haben Sie zur Sitzung am 05.10.2021 erhalten.

              hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung

              (Drucksache Nr.: 22388-21-E2) 

4.8         Kulturelle Zusammenarbeit mit den Dortmunder Städtepartnerschaften

              Antrag zur TO (SPD-Fraktion)

              (Drucksache Nr.: 22371-21) 

              Die Unterlage haben Sie zur Sitzung am 05.10.2021 erhalten.

              hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung

              (Drucksache Nr.: 22371-21-E1) 

4.9         Versteigerung von Werkern Dortmunder KünstlerInnen

              Antrag zur TO (CDU-Fraktion)

              (Drucksache Nr.: 22906-21) 

4.10       Sachstand Zentraldepot für Sammlungen der Dortmunder Museen

              Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

              (Drucksache Nr.: 21807-21-E2) 

              hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung

              (Drucksache Nr.: 21807-21-E3) 

4.11       Gedenkort am alten Südbahnhof

              Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)

              (Drucksache Nr.: 22921-21) 

4.12       Benennung eines sachkundigen Einwohners (m/w/d)

              Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)

              (Drucksache Nr.: 22924-21) 

4.13       Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstler*innen 2022
Festlegung der Kunstsparte

              Empfehlung

              (Drucksache Nr.: 22666-21) 

5.           Angelegenheiten des Theaters

5.1         Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 20/21

              Empfehlung

              (Drucksache Nr.: 22570-21) 

5.2         Statusbericht Baumaßnahmen Theater Dortmund

              Kenntnisnahme

              (Drucksache Nr.: 22874-21) 

6.           Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe

6.1         Wirtschaftsplan 2022 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund

              Empfehlung

              (Drucksache Nr.: 22456-21) 

6.2         Masterplan Sport – Bäderkonzept
hier: Bäderleitplan der Deutschen Sportstättenbetriebs- und Planungsgesellschaft mbH & Co. KG (DSBG)

              Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)

              (Drucksache Nr.: 21619-21-E3) 

              Die Unterlage haben Sie zur Sitzung am 05.10.2021 erhalten.

              hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung

              (Drucksache Nr.: 21619-21-E12) 

              hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung

              (Drucksache Nr.: 21619-21-E2) 

6.3         Schwimmausbildung in städtischen Bädern

              Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)

              (Drucksache Nr.: 22373-21-E1) 

              Die Unterlage haben Sie zur Sitzung am 05.10.2021 erhalten.

              hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung

              (Drucksache Nr.: 22373-21-E2) 

6.4         Installation von mobilen Defibrillatoren in Dortmunder Sportstätten, Freizeit-und Kultureinrichtungen

              Stellungnahme der Verwaltung

              (Drucksache Nr.: 22367-21-E1) 

6.5         Mehrauszahlung zum Ausgleich des Jahresfehlbetrages der Dortmunder Sportstätten gGmbH durch die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 22806-21) 

6.6         Dritter Quartalsbericht der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2021

              Kenntnisnahme

              (Drucksache Nr.: 22693-21) 

6.7         Auslastung der Dortmunder Hallenbäder

              Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)

              (Drucksache Nr.: 22875-21) 

6.8         Jubiläumsveranstaltung 90 Jahre Rombergpark

              Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)

              (Drucksache Nr.: 22886-21) 

7.           Sonstige Angelegenheiten

7.1         Sachstandsbericht zum Thema „(Digitale) Mitwirkung 2.0“

              Empfehlung

              (Drucksache Nr.: 21643-21) 

7.2         Zwischenbilanz zu Ergebnissen und Wirkungen des Projektes "nordwärts"

              Empfehlung

              (Drucksache Nr.: 21641-21) 

              hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.2021

              (Drucksache Nr.: 21641-21) 

7.3         Modellprojekt zur Einführung eines elektronischen Schließsystems für Turn- und Sporthallen an Dortmunder Schulen

              Empfehlung

              (Drucksache Nr.: 19440-20) 

7.4         8. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" (Stand:31.08.2021)

              Empfehlung

              (Drucksache Nr.: 22395-21) 

7.5         Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 11. Sachstandsbericht

              Empfehlung

              (Drucksache Nr.: 22327-21) 

7.6         Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2022 (BeMa 2022) sowie Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplanung 2022ff.

              Kenntnisnahme

              (Drucksache Nr.: 21989-21) 

7.7         Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 10. Sachstandsbericht

              Kenntnisnahme

              (Drucksache Nr.: 22508-21) 

7.8         Fußballeuropameisterschaft 2024

              Kenntnisnahme

              (Drucksache Nr.: 22057-21) 

Die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit wird durch den Ausschussvorsitzenden Herrn Rm Sascha Mader (Vorsitzender, CDU-Fraktion) eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Mader fest, dass der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist.

Ferner weist der Vorsitzende auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin. Weiterhin weist der Vorsitzende darauf hin, dass die Sitzung aufgrund der Coronasituation so kurz wie möglich durchzuführen sei.

1.         Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

 

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Heymann benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

 

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

 


Die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU hat gebeten, folgende Vorlage im Wege der Dringlichkeit zu behandeln:

Sektionszentrum des DAV
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22965-21) 


Die Angelegenheit wird unter TOP 6.9 behandelt.

Die Verwaltung hat gebeten, folgende Vorlage im Wege der Dringlichkeit zu behandeln:

Schaffung eines „Denkmals für Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter in Dortmund“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22780-21) 


Die Angelegenheit wird unter TOP 4.14 behandelt.

3. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22116-21)        


Die Angelegenheit wird unter TOP 7.9 behandelt.

            Neue Stadtstrategie - "Dortmund ist die Großstadt der Nachbarn"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22957-21) 

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) spricht sich gegen die Anerkennung der Dringlichkeit aus, weil die Vorlage nur auf die Tagesordnung genommen werden könne, wenn ausreichend Zeit für eine vorherige Beratung gewesen sei.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit spricht sich einstimmig bei einer Enthaltung dafür aus, die Vorlage sowie die dazugehörige Bitte um Stellungnahme der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion nicht im Wege der Dringlichkeit auf die Tageordnung zu nehmen. Die Beratung erfolgt in der nächsten Sitzung des Ausschusses am 18.01.2022.

Die Tagesordnung wird mit diesen Ergänzungen/Änderungen festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 05.10.2021

 

Die Niederschrift über die 7. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 05.10.2021 wird genehmigt.

2.         Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

Nicht besetzt.

3.         Haushalt


zu TOP 3.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022

Empfehlung

(Drucksache Nr.: 22100-21)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit sieht den Haushaltsplanentwurf 2022 als eingebracht an und lässt ihn ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.2
Wirkungsmonitor 2019/2020

Empfehlung

(Drucksache Nr.: 22111-21)

hierzu à Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 02.11.2021

hierzu à Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 10.11.2021

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 10.11.2021 vor:

Hierzu liegt vorà Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit (ASAG) vom 02.11.2021:

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West als Tischvorlage vor:


zu TOP 7.3
Wirkungsmonitor 2019/2020

Empfehlung

(Drucksache Nr.: 22111-21)

Die Fraktion die Linke kritisiert dass weder die Arbeitslosenquote noch die Zahlen zur Bildung- und Teilhabe berücksichtigt werden.

Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen bitten um die grundsätzliche Überarbeitung der Parameter, da z.B. das strategische Ziel die Bekämpfung politischen Extremismus nicht mit der Besucherzahl der Steinwache zu messen ist.

Empfehlung

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt beschließt den Wirkungsmonitor 2019/2020.

Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) habe sich darüber gewundert, dass die Zahlen zu den Wohnungslosen weggefallen seien. Es habe 2 Kennzahlen gegeben, die auf die gemeldeten und nicht gemeldeten Wohnungslosen in Dortmund hinwiesen. Diese seien ersatzlos gestrichen worden. Er beantragt mündlich, dass die Verwaltung gebeten wird, eine Kennzahl zu benennen nach der sich die Situation der Wohnungslosen in Dortmund abbilden lasse.

Herr Süshardt (Leiter Sozialamt) erklärt dazu, dass es keine vernünftige Statistik dazu gebe. Insgesamt spreche man ungefähr von einer Größe von 400 – 700 Menschen. Diese Zahlen veränderten sich allerdings täglich, stündlich, monatlich, da es hier eine gewisse Dynamik gebe. Er schlägt vor, zu warten was der neue Vorstoß des Landes bringe, da dieses jetzt mit einer neuen Wohnungsnotfallberichterstattung starte.

Aufgrund der Ausführungen von Herrn Süshardt verzichtet Herr Ossau auf seinen mündlichen Antrag.

Herr Beckmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) räumt ein, das auch seine Fraktion ein paar Fragen habe. Ihm fehlten die Kennzahlen zu der Armutsgefährdungsquote und die häusliche Versorgungsquote. Er bittet darum, diese Zahlen nachzureichen. Er fände es gut, die gestrichenen Daten zur Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit im Wirkungsmonitor zu erhalten. Er frage sich, ob es Gründe dafür gebe, dass man sich von diesen Kennzahlen verabschiedet hätte. Die Einwände von Herrn Ossau fände er gut. Die Entwicklung sei aber abzuwarten, damit überlegt werden könne, für die zukünftigen Wirkungsmonitore wieder eine entsprechende Kennzahl einzubringen.

Herr Beckmann stellt mündlich den Antrag, dass die Kennzahlen der Jugendarbeitslosigkeit und der Langzeitarbeitslosigkeit im Wirkungsmonitor verbleiben und nicht gestrichen werden.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit schließt sich einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion dem mündlichen Antrag von Herrn Beckmann an und empfiehlt dem Rat der Stadt mit dieser Anmerkung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss


Der Rat der Stadt beschließt den Wirkungsmonitor 2019/2020.

Hierzu liegt vor à Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 09.11.2021:

Die Bezirksvertretung Hombruch schiebt die Behandlung der Empfehlung in die Sitzung am 07.12.2021, da noch Antworten seitens der Verwaltung auf Fragen der Bezirksvertretung Hombruch (keine Sollzahlen in den Aufstellungen) ausstehen.

AKUSW, 10.11.2021:

In Kenntnis der vorliegenden Empfehlungen empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt beschließt den Wirkungsmonitor 2019/2020.

Frau Mais (CDU-Fraktion) gibt zu bedenken, ob die Behandlung einer solchen Vorlage im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit Sinn mache.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) teilt mit, dass es sich um Informationen und Material für die Haushaltsberatungen handele. Natürlich könne sich die Politik untereinander darüber beraten, ob eine Verbesserung der Informationen möglich sei. Dies könnten dann beispielsweise auch Indikatoren für Notlagen sein.

Frau Ixkes-Henkemeier (SPD-Fraktion) bittet darum, sich der Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen anzuschließen.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit schließt sich einstimmig der Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen  an.

4.         Angelegenheiten der Kulturbetriebe


zu TOP 4.1
Vorstellung des Nachtbeauftragten der Stadt Dortmund

 

Herr Christoph Stemann (Wirtschaftsförderung) stellt sich als neuer Nachtbeauftragter vor, informiert über sein Aufgabenspektrum und beantwortet die Fragen der Mitglieder des Ausschusses.

Frau Mais (CDU-Fraktion) bittet Herrn Stemann darum, zukünftig die Ergebnisse und Erkenntnisse seiner Arbeit im Ausschuss – gerne auch schriftlich – vorzustellen. Hiermit erklärt sich der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit einverstanden.

Herr Mader (Vorsitzender, CDU-Fraktion) dankt Herrn Stemann für seine Ausführungen.


zu TOP 4.2
Anerkennung der Clubszene als Kultureinrichtung

Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD-Fraktion)

(Drucksache Nr.: 20526-21-E1)

hierzu à Stellungnahme der Verwaltung

(Drucksache Nr.: 20526-21-E2)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit lag folgender gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD aus seiner Sitzung am 20.04.2021 vor:

Die Fraktionen von BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN und der SPD bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass Clubs und Livemusikspielstätten ein wesentlicher Bestandteil der kulturellen Vielfalt in Dortmund sind und einen maßgeblichen Beitrag zur Attraktivierung der Stadt leisten.

2. Der Rat der Stadt unterstützt deshalb die Forderung der LiveKomm, des Bundesverbandes der Musikspielstätten in Deutschland, Clubs und Livemusikspielstätten auch rechtlich als Kulturorte und -einrichtungen anzuerkennen.

3. Der Rat fordert Bund und Land auf, Clubs und Livemusikspielstätten nicht weiter als Vergnügungsstätten einzuordnen, sondern sie als Anlagen für kulturelle Zwecke zu definieren und sie damit – in Abgrenzung zu Diskotheken – rechtlich Konzert- und Theaterhäusern sowie Programmkinos gleichzustellen.

4. Der Rat der Stadt Dortmund bittet die Verwaltung, sämtliche kommunalen Möglichkeiten zur Anerkennung der Clubszene als Kultureinrichtung zu prüfen und das Ergebnis dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bis zu Sommerpause vorzulegen.

Begründung:

Die Clubkultur ist für viele Menschen wesentlicher Bestandteil ihres kulturellen Lebens und sie ist ein entscheidender Teil der Kulturvielfalt in Dortmund. Clubs und Livemusikangebote können das kulturelle Image einer Stadt prägen und deutlich zur Attraktivierung von Innenstadt und Quartieren beitragen. Dennoch gelten Clubs und Livemusikspielstätten bisher rechtlich nicht als kulturelle Einrichtungen, sondern werden als Vergnügungsstätten klassifiziert und stehen damit auf gleicher Stufe mit Bordellen und Spielhallen.

Die Einstufung von Musikclubs als Kultureinrichtungen ist nicht erst seit Corona ein zentrales Anliegen des Bundesverbandes der Musikspielstätten in Deutschland (LiveKomm) und damit auch der Dortmunder Clubszene. Die Tatsache, dass Clubs in der Regel mit kuratierten Musikprogrammen für anerkannte künstlerische Profile sorgen, hebt sie von Diskotheken, die einen rein gewerblichen Zweck verfolgen, ab und stellt sie vielmehr mit Theatern und Konzerthäusern gleich.

Eine entsprechende Bewertung fand schon seitens der Kulturstaatsministerin Monika Grütters statt, die im Rahmen des Rettungs- und Zukunftspakets NEUSTART KULTUR Musikclubs und Livemusik-Spielstätten mit 27 Millionen Euro aus ihrem Etat förderte.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgende Antwort der Verwaltung zum gemeinsamen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion vor:

In der vorbezeichneten Angelegenheit nehme ich zu dem Prüfauftrag aus der Sitzung am

20.04.2021 wie folgt Stellung:

Die Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und SPD haben an den Ausschuss für Kultur, Sport

und Freizeit am 14.04.2021 den Antrag gestellt, über einen Antrag an den Rat der Stadt

Dortmund zum Thema „Anerkennung der Clubszene als Kultureinrichtung“ zu beraten und zu

beschließen.

Dieser zu beratende und zu beschließende Antrag an den Rat enthält vier Punkte, zu denen

wie folgt rechtlich Stellung genommen wird:

1. „Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass Clubs und Livemusikspielstätten ein

wesentlicher Bestandteil der kulturellen Vielfalt in Dortmund sind und einen

maßgeblichen Beitrag zur Attraktivierung der Stadt leisten.“

Es handelt sich um eine politische Feststellung.

2. „Der Rat der Stadt unterstützt deshalb die Forderung der LiveKomm, des

Bundesverbandes der Musikspielstätten in Deutschland, Clubs und

Livemusikspielstätten auch rechtlich als Kulturorte und -einrichtungen

anzuerkennen.“

Dieser Antragspunkt enthält ebenfalls keinen rechtlichen Prüfauftrag, sondern beinhaltet

vielmehr eine politische Feststellung.

Ergänzend wird wie folgt Stellung genommen:

Die rechtliche Einordnung von Clubs und Livemusikspielstätten ist aktuell von bundesweiter

Bedeutung; der Bundestag hat am 07.05.2021 einen Entwurf der Bundesregierung für ein

Baulandmobilisierungsgesetz in einer vom Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung

und Kommunen (24. Ausschuss) geänderten Fassung beschlossen. Damit ist er einer

Beschlussempfehlung des Bauausschusses vom 05.05.2021 (Drucksache 19/29396) gefolgt.

Der Bundestag hat darüber hinaus auch eine vom Bauausschuss empfohlene Entschließung

zum Baulandmodernisierungsgesetz angenommen, worin die Bundesregierung unter anderem

dazu aufgefordert wird, die Baunutzungsverordnung dahingehend anzupassen, dass Clubs und Livemusikspielstätten mit nachweisbarem kulturellem Bezug nicht mehr als

Vergnügungsstätten, sondern als Anlage für kulturelle Zwecke definiert werden. In der

Entschließung wird auch auf die Planungshoheit der Kommunen und die damit

einhergehenden Möglichkeiten zur Unterstützung und Standortsicherung der Clubs Bezug

genommen. Gleichzeitig hat der Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen empfohlen, einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache 19/15121), die Clubkultur zu erhalten und Clubs als Kulturorte anzuerkennen, abzulehnen.

Der entsprechende Verfahrensgang bis zur Beschlussfassung durch den Deutschen Bundestag,sowie alle vorausgegangenen Anträge der verschiedenen Fraktionen (auch zum Thema Anerkennung der Clubszene als Kultureinrichtung) sind abrufbar auf der Website des

Deutschen Bundestages unter der Rubrik Dokumente. Dort ist im Textarchiv das Jahr 2021

auszuwählen und „Bau“ als Politikfeld in der Suchmaske einzugeben.

Angelehnt an die Entschließung, dass Clubs und Livemusikspielstätten mit nachweisbarem

kulturellen Bezug in der Baunutzungsverordnung als Anlage für kulturelle Zwecke definiert

werden sollen, wird in der Praxis nicht jeder Club und jede Livemusikspielstätte pauschal als

Kultureinrichtung eingeordnet werden können. Einige Clubs sind durchaus vergleichbar mit

einer Diskothek und daher eher als Vergnügungsstätte anzusehen. Auf die Größe des Clubs

kommt es dabei nicht entscheidend an. Vielmehr ist der Inhalt des angebotenen Programmes

von Bedeutung. Zu fragen wäre: Wurde die Veranstaltung kuratiert? Welche Künstler*innen

treten auf? Steht für die Besucher*innen das Feiern, Tanzen, Essen und/oder Trinken im

Vordergrund, unabhängig davon, welche Musik gespielt wird, oder kommt es ihnen gerade

darauf an, die auftretenden Künstler*innen zu sehen.

Hinzu kommt, dass je nachdem, welches Gesetz einschlägig ist, bei der Frage nach der

rechtlichen Einordnung der Clubs die jeweilige Intention des Gesetzgebers zu beachten ist.

Der Zweck des Gesetzes, sowie dessen Schutzwirkung sind von entscheidender Bedeutung.

Somit ist festzuhalten, dass anhand des jeweiligen Einzelfalls zu entscheiden ist, ob ein Club

oder eine Livemusikspielstätte nach dem jeweils einschlägigen Gesetz eine kulturelle

Einrichtung darstellt. Eine pauschale Einordnung ist rechtlich nicht möglich.

Daher ist es letztendlich eine politische Entscheidung, ob der Rat die Forderung der

LiveKomm, Clubs und Livemusikspielstätten auch rechtlich als Kulturorte und -einrichtungen

anzuerkennen, unterstützt. Aus rein rechtlicher Sicht ist die Umsetzung dieser Forderung

aufgrund ihrer Pauschalität und Unklarheit schwierig. Hier müsste auf den Einzelfall

abgestellt werden.

3. „Der Rat fordert Bund und Land auf, Clubs und Livemusikspielstätten nicht weiter

als Vergnügungsstätten einzuordnen, sondern sie als Anlagen für kulturelle Zwecke

zu definieren und sie damit – in Abgrenzung zu Diskotheken – rechtlich Konzertund

Theaterhäusern sowie Programmkinos gleichzustellen.“

Auch dieser Punkt dürfte eine politische Entscheidung (Resolution) darstellen.

Wie bereits beim zweiten Antragspunkt erläutert, ist es problematisch, Clubs und

Livemusikspielstätten pauschal „als Anlagen für kulturelle Zwecke zu definieren“. Der

Antrag sollte dahingehend interpretiert werden, dass Clubs und Livemusikspielstätten mit

nachweisbar kulturellem Bezug als Anlage für kulturelle Zwecke anerkannt werden.

Der Antrag scheint sich inhaltlich primär auf die Baunutzungsverordnung zu beziehen.

Hinsichtlich der Baunutzungsverordnung ist der Bundestag diesem Begehren bereits

nachgekommen. In seiner Entschließung fordert er die Bundesregierung auf, die

Baunutzungsverordnung dahingehend anzupassen, dass Clubs und Livemusikspielstätten mit

nachweisbarem kulturellem Bezug nicht mehr als Vergnügungsstätten, sondern als Anlage für

kulturelle Zwecke definiert werden s.o.

Sollte auch in anderen rechtlichen Bereichen eine ausdrückliche gesetzliche Einordnung der

Clubs (mit kulturellem Bezug) als Kultureinrichtung gewünscht sein, müsste dieses Anliegen

an den jeweiligen Gesetzgeber herangetragen werden. Nur dieser kann seine Gesetze und

Verordnungen klarstellend ändern oder erweitern.

4. „Der Rat der Stadt Dortmund bittet die Verwaltung, sämtliche kommunalen

Möglichkeiten zur Anerkennung der Clubszene als Kultureinrichtung zu prüfen

und das Ergebnis dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bis zur

Sommerpause vorzulegen.“

Die kommunalen Möglichkeiten zur Anerkennung der Clubszene als Kultureinrichtung sind

begrenzt. Die Stadt Dortmund ist bei der Auslegung und Anwendung der Landes- und

Bundesgesetze, zum Beispiel beim Erlass kommunaler Verordnungen und Satzungen, an die

geltende Rechtslage gebunden. Eine gesetzeswidrige Einordnung sämtlicher Clubs, also auch

derjenigen ohne nachweisbar kulturellen Bezug, als Kultureinrichtung, ist nicht zulässig.

Allein der jeweils zuständige Gesetz- und Verordnungsgeber hat es in der Hand, seine

Gesetze und Verordnungen so zu ändern oder zu erweitern, dass die gesamte Clubszene unter den Begriff der kulturellen Einrichtung subsumiert werden könnte.

Der Stadt Dortmund ist es aber bereits jetzt möglich, im Rahmen ihrer Planungshoheit, die

Belange der Clubs und Livemusikspielstätten insoweit zu berücksichtigen, als dass einer

Gentrifizierung entgegengesteuert wird. Bei der Anwendung der Baunutzungsverordnung

kann sie zum Beispiel diejenigen Clubs, die einen nachweisbar kulturellen Bezug aufweisen,

als Anlage für kulturelle Zwecke einordnen und ihnen unter Berücksichtigung der übrigen

Voraussetzungen eine zentrale Lage ermöglichen. Dies dürfte bereits jetzt der geltenden

Rechtslage entsprechen. Zwar wurde die Baunutzungsverordnung bislang noch nicht

entsprechend dem o.g. Entschließungsantrag des Deutschen Bundestages geändert. Auch gibt es noch keine einschlägige Rechtsprechung. Jedoch dürften Clubs und Livemusikspielstätten, die aufgrund der Gestaltung ihrer Programme einen nachweisbaren kulturellen Bezug aufweisen, unabhängig von einer Änderung der Baunutzungsverordnung unter den Begriff der Anlagen für kulturelle Zwecke fallen.

Zudem könnte die Stadt Dortmund ihr Anliegen, die Clubszene durch ihre Anerkennung als

kulturelle Einrichtung zu schützen, an das Land NRW herantragen. In diesem Fall sollte die

aktuelle Situation verständlich geschildert und ein konkreter Handlungsvorschlag unterbreitet

werden. Ein Gesetzesinitiativrecht steht der Stadt Dortmund als kommunale

Gebietskörperschaft dabei aber nicht zu. Damit dem Anliegen dennoch Ausdruck verliehen

wird, sollte es gebündelt durch den Städtetag an das Land NRW herangetragen werden. Die

Stadt Dortmund müsste dann zunächst beantragen, dass dieses Anliegen als

Tagesordnungspunkt für die nächste Sitzung des Städtetages aufgenommen wird. Sollte der

Städtetag diesbezüglich zu einer einheitlichen Ansicht gelangen, könnte das Anliegen sodann

durch den Städtetag an das Land NRW weitergeleitet werden.

Auf rein kommunaler Ebene wäre es ferner möglich, der Clubszene nicht an einen

bestimmten Zweck gebundene, haushaltsmäßig eingeplante finanzielle Mittel zur Verfügung

zu stellen. Zu beachten ist, dass vorab ggf. ein entsprechender Ratsbeschluss einzuholen wäre. Bei zweckgebundenen Fördergeldern des Landes NRW sollte zudem vorab mit dem Land als Fördergeber besprochen werden, ob diese Gelder auch an Clubs ausbezahlt werden dürfen.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit hat die rechtliche Stellungnahme bereits in seiner Sitzung am 05.10.2021 zur Kenntnis genommen.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet darum, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion wegen Klärungsbedarf zur Beratung in die Sitzung am 18.01.2022 zu verschieben.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit verschiebt die Beratung über den Antrag in seine Sitzung am 18.01.2022.


zu TOP 4.3
Dritter Quartalsbericht der Kulturbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2021

Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 22674-21)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt den dritten Quartalsbericht der Kulturbetriebe  Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2021 zur Kenntnis.


zu TOP 4.4
App Kunst im öffentlichen Raum

Stellungnahme der Verwaltung

(Drucksache Nr.: 21122-21-E2)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende ergänzende Antwort der Verwaltung auf den Antrag der SPD-Fraktion, der auch im Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung beraten wurde, vor:

Frau Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk) fragt nach, ob die App barrierefrei nutzbar sein wird.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) teilt mit, dass dies der Fall sein werde.

Herr Senga (Fraktion FDP/Bürgerliste) möchte wissen, in welcher Form die App heruntergeladen werden könne.

Herr Stüdemann führt aus, dass die näheren Einzelheiten hierzu zu einem späteren Zeitpunkt noch mitgeteilt würden.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 4.5
Dortmunder U

Stellungnahme der Verwaltung

(Drucksache Nr.: 21645-21-E2)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Antwort der Verwaltung auf die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

 

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.






zu TOP 4.6
Wirtschaftsplan 2022 der Kulturbetriebe Dortmund

Empfehlung

(Drucksache Nr.: 22546-21)

hierzu à Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)

(Drucksache Nr.: 22546-21-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 17.11.2021 vor:

Aus dem Wirtschaftsplan 2022 geht hervor, dass eine Stellenausweitung von 17,44 Stellen zum Vorjahr erfolgen soll. Schaut man sich die zurückliegenden Jahre an, so haben sich die Stellen bei den Kulturbetrieben von 2019 mit 423 vollzeitverrechneten Stellen bis dann 2022 mit 479,68 vollzeitverrechnete Stellen innerhalb von vier Jahren um 56 Stellen erhöht. Heißt, dass nicht ausnahmslos ausgeschiedene MitarbeiterInnen nachbesetzt, sondern neue Stellen geschaffen wurden.

Auch wenn die daraus resultierenden zusätzlichen Personalkosten im Erfolgsplan vollständig berücksichtigt sind, planen die Kulturbetriebe mit einem Buchverlust von 2,25 Mio. Euro.

Die CDU-Fraktion bittet daher um Darstellung, warum innerhalb von vier Jahren 56 Stellen neu geschaffen wurden und bittet künftig bei der Auflistung der neu einzustellenden MitarbeiterInnen darum zu vermerken, welche Besoldungsgruppe diese haben.

Herr Dr. Mühlhofer (41/GfD) stellt den Mitgliedern des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit eine Veränderungsliste der Stellen des Eigenbetriebs 41 für die Jahre 2019 – 2022 zur Verfügung, die der Niederschrift als Anlage 1 angehängt wird. Diese Liste sei auch in den Wirtschaftsplänen jeweils abgebildet gewesen. Im Jahr 2020 seien 20 Stellen im Haus-, Dozenten- und Kundenservice der VHS, bei denen Werkverträge vorlagen, rechtsmäßig in ordentliche Arbeitsverträge umgewidmet worden. Im Jahr 2021 seien 7 Stellen vom Institut für Vokalmusik übernommen worden.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) führt aus, dass es im Laufe der Jahre beispielsweise eine Verschärfung durch Unfallversicherer im Hinblick auf die technische Betreuung gegeben habe, ebenso wie durch die Anforderungen des Brandschutzes. Somit hätten sich Stellenbedarfe ergeben.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass viele vorhandene Planstellen nicht komplett besetzt seien. Ebenso frage sie sich nach der Höhe des städtischen Zuschusses.

Herr Dr. Mühlhofer erklärt, dass gerade im Institut für Vokalmusik eine auskömmliche Stellenausstattung erforderlich sei.

Frau Mais (CDU-Fraktion) schließt sich der Meinung von Frau Brunsing an und fragt sich ebenfalls, warum freie Planstellen nicht etwas reduziert werden können, um ein Gleichgewicht erreichen zu können.

Herr Stüdemann erläutert, dass man zur Zeit vor dem Hintergrund der Coronasituation hinsichtlich der Stellenbesetzungen vorsichtig agieren müsse, da ansonsten diese Mitarbeiter dann möglicherweise in Kurzarbeit bzw. Homeoffice geschickt werden müssten. Weiterhin dauere es wegen der begleitenden Umstände oftmals ziemlich lange, bis offene Stellen wieder besetzt werden könnten.

Herr Thomas (AfD-Fraktion) fragt sich, wie die Situation sich im Hinblick der Altersregelung darstelle und ob vor dem Renteneintritt eines Mitarbeiters ein neuer Mitarbeiter noch eingearbeitet würde.

Herr Stüdemann teilt mit, dass es in einigen Fällen möglich sei, überlappend und fallbezogen eine Neubesetzung durchzuführen. Es seien parallel zu einer solchen Lösung Systeme des Wissenstransfers aufgebaut worden, so dass bei einer aufeinanderfolgenden Besetzung möglichst wenig Wissen verlorenginge. Für den öffentlichen Dienst gelte jedoch grundsätzlich, dass die Besetzung aufeinanderfolgend geschehe.

Herr Dr. Mühlhofer weist darauf hin, dass unbesetzte Stellen wiederbesetzt werden sollen.

Die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion wurde mündlich beantwortet.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass ihre Fraktion der Vorlage unter dem Vorbehalt des Ratsbeschlusses zustimmen werde.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:



Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2022 der Kulturbetriebe Dortmund, der sich zusammensetzt aus

· der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung (Anlage I)
· dem Erfolgsplan 2022 (Anlage I)
· dem Vermögensplan 2022 (Anlage II)
· der Stellenübersicht 2022 (Anlage III)

sowie ergänzt um die Produkt- und Leistungsplanung 2022 (Anlage IV).


zu TOP 4.7
Stadtteilbibliothek Nordstadt

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

(Drucksache Nr.: 22388-21-E1)

hierzu à Stellungnahme der Verwaltung

(Drucksache Nr.: 22388-21-E2)

hierzu à Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.2021

hierzu à Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)

(Drucksache Nr.: 22388-21-E3)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Antwort der Verwaltung auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus ihrer Sitzung vom 03.11.2021 vor:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den nachfolgenden Auszug aus der noch nicht genehmigten Niederschrift zur Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit zur Kenntnis:

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30.09.2021 vor:

hiermit bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Verwaltung zur Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Freizeit und Sport am 23.11.2021 darum, darzustellen, wie die Einrichtung einer Dependance der Zentralbibliothek im Stadtbezirk Innenstadt-Nord umgesetzt werden kann.

Darüber hinaus bitten wir die Verwaltung zur Sitzung am 23.11.2021 ein erstes Grob-konzept für eine Flächenerweiterung der Zentralbibliothek durch eine Dependance in der Nordstadt vorzulegen. Dieses Grobkonzept soll einen Kernbestand an Medien und vor allem Lern- und Bildungsräume sowie die hierfür nötigen technischen Voraussetzungen (Kopierer, Scanner, Drucker, PCs, WLAN, …) - aber auch eine sozialräumliche Aufwertung, z.B. durch Kooperation mit sozialen Initiativen im Quartier, sowie einen groben
Kostenplan (Personalaufwand, Öffnungszeiten, Unterhaltungskosten) umfassen.

Zur Sitzung am 23.11.2021 soll die Verwaltung eine Kostenschätzung für eine etwaige Machbarkeitsstudie bzw. Voruntersuchung von in Frage kommenden Immobilien in der Nordstadt mitteilen.

Begründung:
Stadtteilbibliotheken sind in den Dortmunder Stadtbezirken beliebte und stark genutzte Bildungs- und Lernorte, gerade für Kinder und Jugendliche. So wird dem Wunsch der Bewohner*innen Rechnung getragen, einen solchen Ort auch in der Nordstadt wieder entstehen zu lassen. Dies ist auch vor dem Hintergrund der starken Nutzung der Räumlichkeiten der Zentralbibliothek am Wall sinnvoll. Durch geänderte Nutzungsverhalten, ein hohes Besucher*innenaufkommen in den Räumen der Zentralbibliothek zu Schulzeiten und die hohe Frequentierung auch älterer Altersgruppen, bedarf es einer
Flächenerweiterung in die Nordstadt. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass hier
besonders viele Menschen auf engen Raum leben, die von öffentlich zur Verfügung
stehenden Lern- und Bildungsorten profitieren sollen.

Herr De Marco (SPD-Fraktion) bittet darum, hinsichtlich des Themas zunächst das Votum der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord abzuwarten.

Frau Lögering (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass über das Thema bereits mit Herrn Dr. Borbach-Jaene gesprochen worden sei. Weiterhin sei es in der Bezirksvertretung schon einmal kurz diskutiert worden.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) führt aus, dass die Verwaltung mit allen Beteiligten im Gespräch sei. Hinsichtlich des Standortes werde beispielsweise die Lortzingstraße 10 geprüft. Es solle eine Machbarkeitsstudie erstellt werden, die beleuchtet, ob man die Stadtbibliothek mit starker digitaler und Jugendausrichtung umformen kann. Dies würde einen Mehrbedarf an Fläche von ca. 700 – 800 qm ohne Flächen für die Verwaltung bedeuten. Die Lortzingstraße sei räumlich nahe an der Stadtteilbibliothek Nordstadt gelegen. Ob eine bautechnische Lösung an diesem Standort möglich sei, könne heute noch nicht gesagt werden. Es würden aber noch weitere Unterbringungsmöglichkeiten ausgelotet. Favorisiert würde eine Lösung, die im eigenen Gebäudebestand liege. Die genannten Gegebenheiten seien noch zu prüfen.

Herr De Marco weist darauf hin, dass sich die SPD-Fraktion mit ihrer Bitte um Stellungnahme nicht gegen eine Stadtteilbibliothek ausgesprochen habe. Es gehe darum, dass die Beratungsfolge sichergestellt und die Bezirksvertretung gehört werden solle. Frau Lögerung habe ja bereits darauf hingewiesen, dass sich diese nur kurz mit dem Thema beschäftigt habe.

Frau Mais (CDU-Fraktion) teilt mit, dass ihre Fraktion einem Prüfauftrag zustimmen werde. Da diese Maßnahme jedoch mit Kosten einhergehe, müsse dies noch mit in die Haushaltsberatungen aufgenommen werden.

Herr Schreyer (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet darum, die Ergebnisse des von Herrn Stüdemann genannten Prüfauftrages dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit sowie der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord zur Verfügung zu stellen.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stimmt dem Prüfauftrag mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion zu und bittet die Verwaltung, die Ergebnisse dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit sowie der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord zur Verfügung zu stellen.

Empfehlung

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord spricht sich einstimmig für eine Stadtteilbibliothek als Ort des Lernens im Stadtbezirk aus und unterstützt dahingehende Bemühungen ausdrücklich.

Dabei wird der Standort Lortzingstraße aufgrund der Nähe zu zahlreichen Schulen (Grund-, Real-, Gesamtschule sowie Gymnasium) mehrheitlich begrüßt.

Seitens der AfD wird als örtliche Alternative der Standort Bornstraße in die Debatte eingebracht, seitens der Fraktion Die Linke/Die Partei als inhaltliche Erweiterung die Berücksichtigung auch einer „Bibliothek der Dinge“.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 17.11.2021 vor:

Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stellt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Analog zu der Stadtteilbibliothek für die Nordstadt wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, inwieweit im Stadtbezirk Innenstadt-Ost ebenfalls eine Stadtteilbibliothek installiert werden kann. Die Ergebnisse der Prüfung sowie mögliche Standorte sind dem Ausschuss bis spätestens zum 2. Quartal 2022 vorzulegen.

Begründung

Im Stadtbezirk Innenstadt-West existiert eine Stadtteilbibliothek seit Jahrzehnten. Nun bekommt auch der Stadtbezirk Innenstadt-Nord eine solche. Mit fast 57.000 Einwohnern ist aber auch der Stadtbezirk Innenstadt-Ost ein Bezirk, der eine hohe Bevölkerungsdichte aufweist. Hinzu kommt, dass Stadtteile wie beispielsweise Körne und alle Gebiete südlich der B 1 recht weit entfernt liegen von der Stadt- und Landesbibliothek in der Innenstadt – außerhalb des eigenen Stadtbezirks. Eine Stadtteilbibliothek im Stadtbezirk Innenstadt-Ost würde den Stadtteil bereichern. Sie würde „Jung und Alt“ nicht nur den Zugang zu einer großen literarischen Auswahl geben, sondern auch als Ort der Begegnung dienen.

Herr De Marco (SPD-Fraktion) begrüßt das Vorhaben „Stadtteilbibliothek Innenstadt-Nord“ und weist auf den vorliegenden Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord hin, der noch abzustimmen sei. Er weist darauf hin, dass seine Fraktion den CDU-Antrag für unterstützenswert halte. Der im Antrag enthaltene Prüfauftrag und die Ergebnisse des Prüfauftrages sollen auch an die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost weitergeleitet werden.

Frau Lögering (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) dankt der Verwaltung und insbesondere Herrn Dr. Borbach-Jaene für die Antwort der Verwaltung. Im Haushaltsplanentwurf sei aufgeführt, dass Bibliotheken „Technische Bürgerschulen“ werden sollen. Ihre Fraktion interessiere das Konzept dahinter. Ebenso tauche in der Antwort der Verwaltung die „Digitale Bürgerschule“ als Konzept auf. Sie bittet hierzu um Informationen in Abgrenzung zur Arbeit der Bibliotheken und von anderen medienpädagogischen Angeboten (VHS, Begegnungszentren etc.). Sie weist darauf hin, dass Doppelstrukturen vermieden werden sollten. 

Herr Dr. Borbach-Jaene (41/Stb) führt aus, dass das Konzept der „Technischen/Digitalen Bürgerschule“ noch nicht ausgearbeitet sei. Die Idee, die dahinterstehe sei, dass die zunehmende Digitalisierung auch zunehmende Kompetenzen  bei den Bürgerinnen und Bürgern erfordere. Die Bibliotheken in ihrer räumlichen Ausdehnung in der Stadt hätten eine gute Ausgangsposition. Es gebe bereits jetzt schon Angebote in Stadtteilbibliotheken und der Zentralbibliothek, die in diese Richtung gehen würden. Diese

sollten weiterentwickelt werden. Dies würde auch von den Bürgerinnen und Bürgern erwartet. Wichtig sei das Angebot von technischer Infrastruktur in Form von PC-Arbeitsplätzen, um solche digitalen Angebote der Stadt dann auch wahrnehmen zu können. Wenn es zum Thema weitere Konkretisierungen gebe, würden diese Informationen dem Ausschuss zur Verfügung gestellt.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) teilt mit, dass bei der digitalen Beschulung aufgefallen sei, dass viele Kinder und Jugendliche nicht über einen WLAN-Anschluss oder das notwendige Equipment verfügten. Die Stadtteilbibliothek Innenstadt-Nord soll eine digitale Kinder- und Jugendbibliothek werden, um ein adäquates Angebot bieten zu können. Dies solle dann unter dem Stichwort „Technische Bürgerschule“ laufen. Die Verwaltung habe inzwischen in der Lortzingstraße ein Gebäude erworben, wo im Erdgeschoss und in der 1. Etage ggf. ein solches Angebot gemacht werden könne. Dies werde zur Zeit geprüft. Dem Ausschuss werde zum gegebenen Zeitpunkt ein entsprechendes Raumangebot vorgestellt.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, ob man sagen könne, wann dieses Angebot vorgestellt werden könne und mit welcher Bezeichnung.

Herr Dr Borbach-Jaene teilt mit, dass dies vor dem Hintergrund der Coronasituation bis Mitte 2022 möglich sein solle. Das Wort „Schule“ könne zunächst ein Arbeitstitel sein, der bei dem Konzept dann mitbearbeitet werden könne.

Herr Sauer (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass nicht nur Computer sondern auch Festplatten und Programme möglicherweise einer Gefährdung unterlägen.

Herr Dr. Borbach-Jaene führt aus, dass die Verwaltung hierzu über entsprechende Erfahrungen verfüge und dem entgegentrete.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stimmt dem Anrag der CDU-Fraktion als Prüfauftrag an die Verwaltung mehrheitlich gegen die AfD-Fraktion zu und bittet um Weiterleitung der Informationen und des Beschlusses an die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost.


zu TOP 4.8
Kulturelle Zusammenarbeit mit den Dortmunder Städtepartnerschaften

Antrag zur TO (SPD-Fraktion)

(Drucksache Nr.: 22371-21)

hierzu à Stellungnahme der Verwaltung

(Drucksache Nr.: 22371-21-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 20.09.2021 vor:

Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet die Kulturbetriebe in Abstimmung mit dem Fachbereich 1 eine Strategie für die kulturelle Zusammenarbeit mit den Dortmunder Städtepartnerschaften zu entwickeln. Die Eigenbetriebe Kulturbetriebe und Theater sowie das Konzerthaus sollen hierfür einen konzeptionellen Ansatz erstellen, der folgende Aspekte berücksichtigt:


- Was sind die bisherigen Ziele der kulturellen Zusammenarbeit mit den Städtepartnerschaften und gibt es Ideen/Konzepte/Strategien für neue und/oder erweiterte Zielsetzungen?
- Welche Maßnahmen/Aktionen etc. gibt es bereits und wo gibt es noch Entwicklungspotential, um die gesetzten Ziele zu erreichen?
- Wie kann gewährleistet werden, dass genügend Raum auch für spontane kulturelle Programme etc. bleibt?
- Wie ist die Kostensituation und wie sind die Fördermodalitäten? Welche Kosten fallen in diesem Bereich bereits an? Muss über weitere Finanzierungen nachgedacht werden, wenn ja in welcher Höhe und wie kann sichergestellt werden, dass eine geordnete und im Sinne der Zielsetzung sinnvolle Förderung stattfindet?
- Welche Rolle spielen Dortmunder Kultureinrichtungen und die freie Dortmunder Kulturszene bei der Durchführung von Events im Rahmen der Kulturhauptstädte – hier insbesondere bei den Dortmunder Partnerstädten?

Begründung:

Dortmund pflegt seit langer Zeit ein gutes Verhältnis mit den verschiedenen Städtepartnerschaften zu den folgenden Städten:

· Amiens, Frankreich seit 1960

· Leeds, Großbritannien seit 1969

· Rostow am Don, Russland seit 1977

· Buffalo, USA seit 1978

· Netanya, Israel seit 1981

· Novi Sad, Serbien seit 1982

· Xi´an, China seit 1992

· Trabzon, Türkei seit 2014

Insbesondere der kulturelle Austausch fördert die zwischenmenschlichen Beziehungen sowie unterstützt die Außenwirkung unserer modernen und weltoffenen Stadtgesellschaft. Gelebte Solidarität, Völkerverständigung, Freundschaft und internationaler Frieden sind hier die Schlagworte.

Vor diesem Hintergrund hält die SPD-Fraktion es für wichtig, die kulturelle Zusammenarbeit, den kulturellen Austausch auf geordnete Beine zu stellen.


Herr De Marco (SPD-Fraktion) hatte in der Sitzung am 05.10.2021 vorgeschlagen, den Antrag als eingebracht zu betrachten und vor einer Abstimmung zunächst die Fragen des Antrags durch die Verwaltung beantworten zu lassen.

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Antwort der Verwaltung auf die Fragen der SPD-Fraktion vor:

 

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.

Frau Ixkes-Henkemeier (SPD-Fraktion) zieht vor dem Hintergrund der beantworteten Fragen den Antrag ihrer Fraktion zurück.


zu TOP 4.9
Versteigerung von Werkern Dortmunder KünstlerInnen

Antrag zur TO (CDU-Fraktion)

(Drucksache Nr.: 22906-21)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 08.11.2021 vor:

in der März-Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit hatte die CDU-Fraktion den Antrag gestellt, dass der Ausschuss die Verwaltung beauftragt einen Vorschlag zu erarbeiten, auf welchem Wege eine Versteigerung von einem Teil der Werke Dortmunder KünstlerInnen erfolgen könnte. Dabei sollte auch erarbeitet werden, welche Kunstwerke– vielleicht aufgrund ihrer Lagerdauer – für eine Versteigerung geeignet sind. Die dadurch generierten Einnahmen sollten zum erneuten Kunstankauf eingesetzt werden.

Der Ausschuss hatte in der März-Sitzung beschlossen, dass die Verwaltung gebeten wird, den Antrag der CDU-Fraktion mit den Fragen aus dem Diskussionsverlauf einer rechtlichen Überprüfung durch das Rechtsamt zu unterziehen und über den Antrag und das Ergebnis der rechtlichen Überprüfung in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit zu beraten und abzustimmen.

In der Sitzung des AKSF am 24.08.2021 lag die rechtliche Bewertung dem Ausschuss vor. Daraus geht hervor, dass aus rein rechtlicher Sicht die Kunstgegenstände durch das Kunstarchiv in einer freiwilligen privatrechtlichen oder öffentlichen Versteigerung veräußert werden können. Und weiter heißt es: „Als verfügungsbefugte Alleineigentümerin der Kunstgegenstände aus dem städtischen Kunstarchiv ist die Stadt Dortmund gem. § 903 BGB dazu befugt, diese zu veräußern“.

Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags – mit der in der AKSF-Sitzung am 02.03.2021 beschlossenen Ergänzung:

Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung einen Vorschlag bis spätestens zum 2. Quartal 2022 zu erarbeiten, auf welchem Wege eine Versteigerung von einem Teil der Werke Dortmunder KünstlerInnen erfolgen könnte. Dabei ist auch zu erarbeiten, welche Kunstwerke – vielleicht aufgrund ihrer Lagerdauer – für eine Versteigerung geeignet sind. Die dadurch generierten Einnahmen sollen zum erneuten Kunstankauf eingesetzt werden.

Darüber hinaus soll die Verwaltung eruieren, ob in Dortmunder Museen (bspw. im Dortmunder U) Kunstausstellungen der Werke von Dortmunder KünstlerInnen temporär eingerichtet werden können – sofern Räumlichkeiten in den Museen dies hergeben.

Mit Blick auf die Digitalisierung werden ab dem nächsten Kunstankauf die Bilder, die angekauft werden, fotografisch festgehalten und digitalisiert, damit zu einem späteren Zeitpunkt die Möglichkeit besteht, eine Ausleih-App zu installieren.


Begründung

Das positive juristische Prüfergebnis bietet nun die Grundlage dafür, dass Versteigerungen von Kunstgegenständen, die die Stadt von Dortmunder KünstlerInnen angekauft hat, durch die Stadt per Auktion veräußert werden dürfen. Da 70% der angekauften Kunstwerke im Lager der Kunst Aus(leihe) Dortmund ihr Dasein fristen, ist eine Versteigerung dieser Werke nicht nur für den/die KünstlerInnen eine Aufwertung, sondern bringt auch der Stadt einen finanziellen Mehrwert.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) führt aus, dass ihre Fraktion im Hinblick auf den gesamten Kunstankauf und den Sammlungsbestand gerne bei dem bisherigen bzw. neu implementierten Verfahren bleiben würde. Man könne sich aber vorstellen, einen Prüfauftrag an das Kulturbüro zu geben, wie dies eine Versteigerung von Werken Dortmunder Künstler*innen bewerkstelligen könne.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) rät davon ab, diese Idee weiterzuverfolgen. Das Rechtsamt habe sich hierzu bereits geäußert. Für Versteigerungen sei beispielsweise ein Einzelwertgutachten erforderlich, um eine Aktion durchführen zu können. Solche Aktionen liefen auch bereits an anderen Stellen.

Herr De Marco (SPD-Fraktion) teilt mit, dass sich seine Fraktion mit dem Antrag schwer tue und diesen ablehnen müsse. Moralisch-ethisch sei dieser nicht in Ordnung.

Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE+) weist darauf hin, dass er eine Anfrage im Hinblick auf Versteigerungen an die Künstlervereinigungen gestellt habe, die von dort abgelehnt werde. Seine Fraktion müsse den Antrag der CDU-Fraktion daher ablehnen.

Herr Thomas (AfD-Fraktion) teilt mit, dass ein wie im Antrag der CDU-Fraktion beschriebenes Verfahren aus seiner Sicht nicht sinnvoll sei.

Frau Mais zieht den vorliegenden Antrag zurück und erhebt den nachstehenden Satz (siehe Abs. 5 Mitte des zurückgezogenen Antrages) zum neuen Antrag:

Die Verwaltung soll eruieren, ob in Dortmunder Museen (bspw. im Dortmunder U) Kunstausstellungen der Werke von Dortmunder KünstlerInnen temporär eingerichtet werden können – sofern Räumlichkeiten in den Museen dies hergeben.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stimmt dem neuen Antrag der CDU-Fraktion einstimmig zu.


zu TOP 4.10
Sachstand Zentraldepot für Sammlungen der Dortmunder Museen

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

(Drucksache Nr.: 21807-21-E2)

hierzu à Stellungnahme der Verwaltung

(Drucksache Nr.: 21807-21-E3)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit lag in seiner Sitzung am 05.10.2021 folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:

Hierzu liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgende Antwort der Verwaltung vor:

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 4.11
Gedenkort am alten Südbahnhof

Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)

(Drucksache Nr.: 22921-21)

hierzu à Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, Fraktion DIE LINKE+, Fraktion FDP/Bürgerliste, Die FRAKTION - Die PARTEI)

(Drucksache Nr.: 22921-21-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgender gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, DIE LINKE+, FDP/Bürgerliste und DIE PARTEI sowie unter der DS-Nr. 22921-21-E1 ein Handout zum Antrag vor:


Die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, DIE LINKE+, FDP/Bürgerliste und Die PARTEI im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bitten um Beratung und
Beschlussfassung des folgenden Antrags in der nächsten Sitzung am 23.11.2021:

Beschlussvorschlag

1. Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bekennt sich zur Verantwortung der Stadt Dortmund für ein gelebtes und erlebtes Gedenken an die Verbrechen des
Nationalsozialismus in Dortmund.

2. Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit begrüßt den einstimmigen Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 14.09.2021 zur Aufwertung und Einrichtung des Gedenkortes am alten Südbahnhof.
3. Die Verwaltung richtet noch in diesem Jahr einen Runden Tisch zur Aufwertung des Gedenkortes am alten Südbahnhof ein. Hierzu sollen die Bezirksbürgermeisterin der Innenstadt-Ost und alle relevanten Akteur*innen aus Politik, Verwaltung, der Jüdischen Kultusgemeinde Groß-Dortmund, der Sinti Union Dortmund, des Roma Kultur Verein Dortmunds, der Koordinierungsstelle LST*, SLADO e.V., der Mahn- und Gedenkstätte Steinwache sowie der Deutschen Bahn AG (DB Immobilien & DB Netz) und der beta Eigenheim GmbH (Kronprinzenviertel Dortmund) eingeladen werden.
4. Der Runde Tisch erarbeitet auf Grundlage der Ideenskizze von Daniel Lörcher und Markus Günnewig ein Konzept für ein Gedenken am alten Südbahnhof, das dem Ausschuss zur Sitzung am 18. Oktober 2022 zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll.
5. Die Verwaltung wird beauftragt bis zum 15.11.2022 eine Kostenschätzung zur Umsetzung des Konzepts vorzulegen.
Begründung
Der ehemalige Bahnhof Dortmund-Süd war während des Zweiten Weltkriegs der zentrale Deportationsbahnhof für die gesamte Region und damit eine bedeutende Schnittstelle im lokalen wie regionalen Räderwerk des Holocausts. Von hier aus wurden etwa 2000 jüdische Menschen und andere Opfergruppen in die Ghettos und Vernichtungslager im besetzten Osteuropa deportiert, wo sie größtenteils ermordet wurden. Bisher erinnert daran nur eine unscheinbare Gedenktafel am historischen Wasserturm. Der örtliche Rahmen ist hier zudem für Gedenkveranstaltungen, die der historischen Bedeutung des Ortes gerecht werden sollen, aufgrund von Größe und Lage äußerst ungeeignet. Während die bereits existierende Gedenktafel um einen Lernraum mit biographischen Informationen zu den Opfern direkt hinter dem Wasserturm ergänzt wird, soll am östlichen Ende der genannten Brücke eine kleine Ausstellung zu den Deportationen, dem Verfolgungsgeschehen hier in Dortmund, sowie dem Massenmord an den Zielorten der Transporte entstehen. Diese ist zu ergänzen durch einen der Bedeutung des Ortes angemessenen Platz für Gedenkveranstaltungen. Vervollständigt wird dieses Ensemble durch eine gestalterische Aufwertung der Seitenwände unter der Brücke sowie einen die Sichtbarkeit im öffentlichen Raum deutlich steigernden, auf der Brücke zu montierenden, stilisierten Eisenbahnwaggon als Symbol für den Ort und seine Funktion im Rahmen des Holocausts.

Herr Sauer (CDU-Fraktion) weist auf ein Projekt in Berlin in der Levetzowstraße hin. Dort befinde sich ein ehemaliger Bahnhof, der jetzt auch ein Denkmal sei.

Herr Thomas (Afd-Fraktion) macht deutlich, dass das Gedenken wichtig sei, es aber bereits sehr viele Gedenkstätten vorhanden seien. Er werde sich daher bei der Abstimmung enthalten.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stimmt dem gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, DIE LINKE+, FDP/Bürgerliste und DIE PARTEI einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu.










zu TOP 4.12
Benennung eines sachkundigen Einwohners (m/w/d)

Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)

(Drucksache Nr.: 22924-21)

hierzu –>Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgender gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der CDU vor:

Gemäß § 15 abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund und § 58 Abs. 4 der Gemeindeordnung NRW bitten die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit der Stadt Dortmund entsprechend der Ergebnisse der Kulturkonferenz der Freien Szene zu prüfen, inwiefern ein sachkundiger Einwohner (m/w/d) stellvertretend für die Kulturszene in Dortmund benannt werden kann:

Begründung

Erfolgt ggf. Mündlich

Herr Stieglitz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass die Idee bei der Freien Kulturszene entstanden sei. Die Vertreter dieser Vereinigung kämen demnächst zusammen und wollten einen Personalvorschlag ausarbeiten.

Herr De Marco (SPD-Fraktion) macht deutlich, dass man an die Idee keine falschen Erwartungen haben dürfe.

Herr Mader (Vorsitzender, CDU-Fraktion) schlägt vor, zunächst im Sinne der gemeinsamen Bitte um Stellungnahme eine Prüfung durchzuführen. Durch den Ältestenrat sei beispielsweise noch nicht geklärt, wie in einem solchen Falle zu wählen sei.

Herr Thomas (AfD-Fraktion) fragt nach, ob ein sachkundiger Einwohner als Vertreter für die Kulturszene stimmberechtigt sei.

Herr Mader verneint die Frage von Herrn Thomas.

Herr De Marco weist darauf hin, dass es noch Reibungspotenzial gebe und dies erst abgeklärt werden müsse.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schließt sich dem Vorschlag von Herrn Mader an und teilt mit, dass man erst nach dieser Prüfung auf die freie Kulturszene zugehen solle.

Herr Senga (Fraktion FDP/Bürgerliste) weist darauf hin, dass der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit dreigeteilt sei.

Herr Mader teilt mit, dass zunächst die rechtlichen Grundlagen geprüft werden sollten und dass diese Möglichkeit nicht nur auf den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit beschränkt sein sollte.

Herr Hechler ((SPD-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion die rechtliche Prüfung im Hinblick auf einen sachkundigen Einwohner unterstütze.

Frau Ixkes-Henkemeier (SPD-Fraktion) bittet die Verwaltung, die Kunst- und freie Kulturszene auf diesem Weg mitzunehmen.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stimmt dem gemeinsamen Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der CDU einstimmig bei Enthaltung der Fraktionen FDP/Bürgerliste und der AfD zu und bittet die Verwaltung um eine rechtliche Überprüfung.


zu TOP 4.13
Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstler*innen 2022
Festlegung der Kunstsparte

Empfehlung

(Drucksache Nr.: 22666-21)

Herr De Marco (SPD-Fraktion) welcher Bereich gemeint sei. 2018 sei dies „Medienkunst“ gewesen. Wenn dies wieder so sei, gibt er zu verstehen, dass man darunter beispielsweise nicht Grafikdesign verstehe. Er bittet dies zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten.

Frau Spengler (41/KB) teilt mit, dass maßgebend hier der 1. Satz der Vorlage aus dem Jahr 1978 sei. Vor diesem Hintergrund spricht sie sich dafür aus, mit Blick auf die künftigen Vorlagen eine Novellierung vorzunehmen. In einer solchen Novellierung solle dann auch enthalten sein, dass es nicht mehr ganz zeitgemäß sei, 7.500,-- € als Förderpreis zu vergeben. Diese Kosten sollten auch nach oben hin novelliert werden. Da es sich um Ratsvorlagen handele, müsse sichergestellt werden, dass die Novellierung eine breite Mehrheit finde.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstler*innen 2022 wird für förderwürdige Leistungen in der Sparte „Architektur und Städtebau“ vergeben.


zu TOP 4.14
Schaffung eines „Denkmals für Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter in Dortmund“

Empfehlung

(Drucksache Nr.: 22780-21)

Herr Dudde (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde, sie aber mit Stichworten in der Begründung der Vorlage und mit dem Wording haderten. So beispielsweise mit dem Begriff „…für die Ewigkeit“ im vorletzten Absatz auf Seite 2 der Vorlage. Zu berücksichtigen sei auch, dass es bereits viele Denkmäler gebe, von denen einige auch abgerissen würden. Die eine oder andere Festlegung des Kontextes sollte noch deutlich gemacht werden. Seine Fraktion arbeite an einem Ergänzungsantrag, der diesem Ausschuss jedoch noch nicht vorgelegt werden konnte. Dies solle voraussichtlich im Rat erfolgen.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) teilt mit, dass der Begriff „für die Ewigkeit“ aus der Vorlage herausgenommen werden könne. Mit Blick auf die Ausführungen von Herrn Dudde weist Herr Stüdemann darauf hin, dass ausschlaggebend der Beschlussvorschlag sei.

Herr De Marco (SPD-Fraktion) schlägt vor, die Begrifflichkeit „Gastarbeiter*innen“ im Gesamtprozess ggf. anders zu formulieren. Eine neue Formulierung könnte beispielsweise „sogenannte Gastarbeiter*innen“ sein.

Mit den Vorschlägen von Herrn Stüdemann und Herrn De Marco erklärt sich der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion einverstanden.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt die Maßnahme „Schaffung eines Denkmals für Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter in Dortmund“ im Rahmen eines Kunstwettbewerbs i. H. von 200.000,- €, der von der Stelle „Kunst im öffentlichen Raum“ betreut wird. Vorgeschaltet ist ein partizipativer Prozess unter Einbeziehung der migrantischen Communities.

5.         Angelegenheiten des Theaters


zu TOP 5.1
Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 20/21

Empfehlung

(Drucksache Nr.: 22570-21)

hierzu à Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)

(Drucksache Nr.: 22570-21-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 17.11.2021 vor:

Im Jahresabschluss des Theater Dortmund für das Wirtschaftsjahr 20/21 wird aufgeführt, dass durch die Abschreibungen und Erhöhung der Urlaubsrückstellungen ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 3.199.612,86 Euro (Punkt 2 des Beschlussvorschlags) entstanden sei.

Die CDU-Fraktion bittet hierzu um Darstellung, wie es in den aufgeführten Jahren, die aufgrund der Corona-Pandemie zu einer weitgehenden Schließung des Theaters geführt haben, zu derart hohen Urlaubsrückstellungen kommen konnte.
Auch bitten wir um Beantwortung der Frage, ob die MitarbeiterInnen des Theaters nicht angewiesen wurden, während der durch Corona veranlassten Schließungszeiten ihren Urlaub weitestgehend abzubauen.

Herr Ehinger (42/GfD) gibt zu Protokoll, dass das Thema „Urlaubsrückstellungen“ jedes Jahr wieder Fragen aufwerfe. Der Urlaubsanspruch der Arbeitnehmer*innen richte sich nach dem Kalenderjahr, das Wirtschaftsjahr des Theaters definiere sich über die Spielzeiten (bis zum 31.07. jeden Jahres). Der dann verbleibende Urlaubsanspruch müsse dann für das Kalenderjahr bis zum 31.07. des Folgejahres bilanziert werden. Der Großteil der Beschäftigten des Theaters müsse den Urlaub tariflich und betriebsbedingt in der spielfreien Zeit (Schulferien) nehmen. Je nachdem, ob die Schulferien früher oder später im Jahr beginnen, sei die Bilanz des einen oder anderen Jahres. Im Jahr 2021 habe die Spielzeitpause eine Woche später als im Jahr 2020 begonnen. Dies sei der Grund, warum es zu Schwankungen in der Bilanz kommen könne. Im TvöD-Bereich (Verwaltung und Werkstätten) gebe es einen individuellen Urlaub. Für diesen Beschäftigtenkreis konnten die Urlaubs- und Überstundenwerte um 25 % auch wegen der Coronazeit.reduziert werden. Bei einem Großteil sei das jedoch aus den vorgenannten Gründen nicht möglich gewesen.

Frau Mais (CDU-Fraktion) bittet Herrn Ehinger, die Bitte um Stellungnahme noch einmal ausführlich schriftlich zu beantworten.

Mit diesem Vorgehen ist der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit einverstanden.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit fasst gemäß § 7 der Betriebssatzung des Theater

Dortmund einstimmig folgenden Beschluss:

Die Geschäftsleitung des Theaters wird entlastet.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss des Theater Dortmund zum 31.07.2021, abschließend mit einer Bilanzsumme in Höhe von T€ 53.854, einem Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ 3.200 und der Lagebericht werden festgestellt.
2. Der durch die Abschreibungen und Erhöhung der Urlaubsrückstellungen entstehende  Jahresfehlbetrag in Höhe von 3.199.612,86 € wird durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von insgesamt 3.727.005,85 € ausgeglichen, so dass sich ein Bilanzgewinn in Höhe von 527.393,00 € ergibt.
3. Der entstandene Bilanzgewinn wird zur Kompensation der Coronahilfen der Stadt für das Kalenderjahr 2020 zurückgezahlt.
4. Der Betriebsausschuss wird entlastet.
zu TOP 5.2
Statusbericht Baumaßnahmen Theater Dortmund

Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 22874-21)



Der Betriebsausschuss nimmt den Statusbericht Baumaßnahmen Theater Dortmund
zur Kenntnis.

6.         Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe


zu TOP 6.1
Wirtschaftsplan 2022 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund

Empfehlung

(Drucksache Nr.: 22456-21)

hierzu à Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)

(Drucksache Nr.: 22456-21-E1)



Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 17.11.2021 vor:

In obiger Vorlage wird auf Seite 6 unter dem Punkt „Stellenplan/Stellenübersicht“ ausgeführt, dass gegenüber dem Vorjahr es einen Stellenzuwachs von 21,81 Planstellen geben soll.

Im Zusammenhang dieser Stellenausweitung bitten wir die Verwaltung um Beantwortung der Fragen:

- Warum sollen 1,0 Planstellen für die „Fördermittelakquise und Finanzierung“ im Geschäftsbereich 1/Sport (Seite 6) und zusätzlich eine weitere 0,5 Planstelle (Seite 7) für den gleichen Bereich geschaffen werden?

- Warum werden 5,5 Planstellen für den Bereich „Neuausrichtung des Park- und Veranstaltungsmanagement“ im Geschäftsbereich 3 nicht als zeitlich begrenzte Stellen geschaffen? Was sollen die Aufgaben der MitarbeiterInnen der nächsten Jahre sein?

- Weiter soll eine Stelle „Ing./ArchitektIn Hochbau für die Abwicklung von Baumaßnahmen für den Geschäftsbereich 3/Parkanlagen“ geschaffen werden. Kann diese Stelle nicht extern für die Zeit der Abwicklung eingekauft werden? Wenn nein, warum nicht?

- Es wird aufgeführt, dass 1 TechnikerIn Umwelt/Energie für den Geschäftsbereich3/Parkanlagen eingestellt werden soll. Was sind die Aufgaben dieses/dieser Technikers/Technikerin? Gibt es bereits TechnikerInnen, die in diesen Aufgabenbereich tätig sind? Werden hier Synergien genutzt?

Frau Spreen (52/4 GBL) teilt mit, dass es sich bei der auf Seite 6 des Wirtschaftsplans benannten Stelle um einen etwas unscharf benannten Begriff handele. Es gehe bei dem Mitarbeiter darum, dass die Verwendungsnachweise der von den Sport- und Freizeitbetrieben hingegebenen Mittel im Rahmen der Sportpauschale kontrolliert werden müssen. Dies geschehe nicht nur am Schreibtisch, vielmehr müsse der Mitarbeiter für eine Kontrolle auch vor Ort fahren. Im Gegensatz dazu sei die auf Seite 7 genannte halbe Planstelle für die Fördermittelaquise vorgesehen, die im Rahmen der Haushaltsbegleitbeschlüsse/Doppelhaushalt 2020/2021 beantragt und bewilligt worden sei. Im Weiteren gehe es um das Thema Neuausrichtung des Park- und Veranstaltungsmanagements. Dieser Prozess läge zwei Jahre zurück. Im Zusammenhang mit dem Prüfauftrag hätten die Sport- und Freizeitbetriebe sei das Thema Veranstaltungen und insbesondere Veranstaltungssicherheit und Betreiberverantwortung behandelt und in einem langwierigen Behandlungs- und Abstimmungsprozess mit dem Personal- und Organisationsamt abgearbeitet. Dem liege ein Konzept zugrunde, das die Fragen, was für den Park gewollt und was dort zu tun sei, behandele. Im Ergebnis liege dem Verwaltungsvorstand ein Personalkonzept zur Einrichtung der Stellen vor. Dahinter steckten vom Aufgabengebiet und vom Stellenvolumen 3 Stellen für die Veranstaltungssicherheit in Form von Technikern und einem Ingenieur. Die Stellen seien wegen der Coronasituation noch nicht besetzt. Eine weitere Stelle ist der Tatsache geschuldet, dass auch die Veranstaltungen für den Fredenbaumpark durchzuführen seien. Die Stelle sei mit dem Budget bisher im Fachbereich 3 verortet gewesen. Mit dieser Aufgabe haben die Sport- und Freizeitbetriebe auch die notwendigen Ressourcen erhalten. Die weiteren 1,5 Stellen seien im Verwaltungsbereich Park- und Veranstaltungsmanagement verortet, weil dort eine Personalbemessung mit dem Personal- und Organisationsamt vorgenommen worden sei. Der Verwaltungsvorstand habe diesem Vorhaben zugestimmt. Wegen eines hohen Anteils an Baumaßnahmen und der Ausübung der Bauherrenrolle durch Architekten sei in jedem Geschäftsbereich eine zusätzliche Planstelle geschaffen worden. Jetzt sei dies für den Bereich Parkanlagen mit dem umfassenden Zukunftskonzepten sowohl für den Westfalenpark als auch dem Rombergpark für notwendig erachtet worden. Weiterhin solle nun eine Personalberechnung dort erfolgen, wo dies noch nicht erfolgt sei. Dies solle dazu führen, dass die Sport- und Freizeitbetriebe ihre Aufgaben adäquat abarbeiten könnten. Zur Stelle „Techniker Umwelt und Energie“ sei zu sagen, dass es darum gehe, Konzepte zu erarbeiten und Fördermittel zu aquirieren.

Herr Heymann (SPD-Fraktion) teilt mit, dass seine Fraktion dem vorliegenden Wirtschaftsplan zustimmen könne.

Frau Mais (CDU-Fraktion) führt aus, dass ihre Fraktion nach der mündlichen Beantwortung der Bitte um Stellungnahme der Vorlage zustimmen werde.



Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass ihre Fraktion der Vorlage unter dem Vorbehalt des Ratsbeschlusses zustimmen könne.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund.














zu TOP 6.2
Masterplan Sport – Bäderkonzept 
hier: Bäderleitplan der Deutschen Sportstättenbetriebs- und Planungsgesellschaft mbH & Co. KG (DSBG)

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)

(Drucksache Nr.: 21619-21-E3)

hierzu à Stellungnahme der Verwaltung

(Drucksache Nr.: 21619-21-E12)

hierzu à Stellungnahme der Verwaltung

(Drucksache Nr.: 21619-21-E2)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit lag in seiner Sitzung am 05.10.2021 folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30.09.2021 vor:


Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet die Verwaltung um Prüfung und Stellungnahme: Die Verwaltung prüft eine Erweiterung der Öffnungszeiten der Freibäder regulär bis 20 Uhr. Hierzu soll die Verwaltung zur Sitzung am 23.11.2021 eine Kostenschätzung für das Haushaltsjahr 2022 vorlegen. 
Begründung 

Die Freibäder Hardenberg, Froschloch, Volkspark und Wellinghofen haben in der Regel bis 17.00 Uhr bzw. 18.00 Uhr während der Sommersaison geöffnet. Für viele Bürger*innen der Stadt Dortmund wird eine Teilnahme, insbesondere an Werktagen, dadurch nicht möglich. Durch die Überprüfung der Mehrkosten durch erweiterte Öffnungszeiten sollen mehr Bürger*innen erreicht werden und die Attraktivität der Freibäder gesteigert werden. Mit der Überprüfung sollen erste Schritte für die Erweiterung der Öffnungszeiten eingeleitet werden. 

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) wies darauf hin, dass die Öffnungszeiten der Freibäder auch jahreszeitlich länger sein könnten.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit die folgende Antwort der Verwaltung vor:

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.

Desweiteren lag dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 04.10.2021 vor:

Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags:

Die Verwaltung wird im Rahmen der Erarbeitung des Masterplan Sport - Bäderkonzepts mit der Erarbeitung eines Modells beauftragt, das den flächendeckenden Einsatz von Betriebspersonal in den Bädern langfristig sicherstellt.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stimmte dem Antrag der SPD-Fraktion einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in seiner Sitzung am 05.10.2021 zu.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit hierzu folgende weitere Stellungnahme der Verwaltung vor:

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 6.3
Schwimmausbildung in städtischen Bädern

Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)

(Drucksache Nr.: 22373-21-E1)

hierzu à Stellungnahme der Verwaltung

(Drucksache Nr.: 22373-21-E2)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit lag in seiner Sitzung am 05.10.2021 folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE+ vom 27.09.2021 vor:

Die DLRG Nordrhein fürchtet, dass sich die pandemiebedingten Schwimmdefizite von Kinder kaum aufholen lassen.

Unzählige Kurse und der Schwimmunterricht in den Schulen sind ausgefallen.

Es wird befürchtet, das in der Folge die Zahl der sicheren Schwimmer weiter abnehmen wird.

Um diesen Herausforderungen zu begegnen sieht der DLRG die Notwendigkeit die Anzahl von Schwimmkursen beziehungsweise Schwimmstunden in der Schule als auch in den Vereinen zu steigern.

Aufgrund dieser Stellungnahme haben wir folgende Fragen:

1.) Wie hoch sind die Anteile der Schwimmausbildung von Schulen, Vereinen und in städtischer Regie durchgeführten Kursen in den städtischen Bädern?

2.)  Was gibt es für in städtischer Regie durchgeführte Kurse?

3.) Wie gestaltete sich die Schwimmausbildung von Kindern früher durch städtisches Personal?

4.)  Was sieht die Verwaltung für Möglichkeiten selbst wieder stärker in der Schwimmausbildung von Kinder aktiv zu werden?

5.)  Was würde das an finanziellem Aufwand bedeuten?

Hierzu liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgende Antwort der Verwaltung vor:

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 6.4
Installation von mobilen Defibrillatoren in Dortmunder Sportstätten, Freizeit-und Kultureinrichtungen

Stellungnahme der Verwaltung

(Drucksache Nr.: 22367-21-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit lag in seiner Sitzung am 05.10.2021 folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vom 20.09.2021 vor:

Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet um Prüfung der folgenden Punkte:

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, an welchen städtischen Sportstätten und städtischen Kultureinrichtungen sowie städtischen Freizeiteinrichtungen die Installation von mobilen Defibrillatoren möglich und notwendig ist. Wie hoch wären die Einzel-/Gesamtkosten für die Installation dieser mobilen Defibrillatoren schätzungsweise und wie lange würde eine Umsetzung dauern? In welchen Sport-, Freizeit- und Kulturstätten sind sie bereits vorhanden?

Begründung:

Bei Herzsportgruppen ist die Vorhaltung eines mobilen Defibrillators bereits Pflicht. Mit mobilen Defibrillatoren kann schnell und effektiv Erste-Hilfe bei Herzproblemen geleistet werden. Daher soll nun geprüft werden, ob die Installation von mobilen Defibrillatoren auch an weiteren städtischen Sportstätten sinnvoll ist und ebenfalls die Kultur- und Freizeiteinrichtungen mitbetrachtet werden.

Frau Lögering (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) stellte zusätzlich den Antrag, die Informationen in das Sportstättenkataster aufzunehmen.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stimmt dem Antrag von Frau Lögering einstimmig zu.

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Antwort der Verwaltung auf die Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion aus der Sitzung am 20.09.2021 vor:

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 6.5
Mehrauszahlung zum Ausgleich des Jahresfehlbetrages der Dortmunder Sportstätten gGmbH durch die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund

Beschluss

(Drucksache Nr.: 22806-21)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stimmt einstimmig der Mehrauszahlung i.H.v. 201.780,80  € an die Dortmunder Sportstätten gGmbH zum Zwecke des Verlustausgleichs 2020 zu.


zu TOP 6.6
Dritter Quartalsbericht der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2021

Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 22693-21)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit  nimmt in seiner Eigenschaft als Betriebsausschuss den  Quartalsbericht zur Kenntnis.


zu TOP 6.7
Auslastung der Dortmunder Hallenbäder

Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)

(Drucksache Nr.: 22875-21)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet um Darstellung, wie viele Personen / Monat die Dortmunder Hallenbäder aufgesucht haben. Hierbei bitten wir um zeitliche Rasterung, ab 7.00 Uhr morgens bis zum Ende der Badezeit. Die Auflistung sollte den Zeitraum 2020 bis August 2021 beinhalten.

Die Antwort sagt eine schriftliche Antwort bis zur nächsten Sitzung zu.



zu TOP 6.8
Jubiläumsveranstaltung 90 Jahre Rombergpark

Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)

(Drucksache Nr.: 22886-21)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

Bereits 2019 hatte der Botanische Garten Rombergpark sein 90jähriges Jubiläum. Gefeiert werden konnte dies allerdings aufgrund der Corona-Pandemie nicht.

Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung um Darstellung,

- wann eine Jubiläumsveranstaltung geplant ist?

- welche Aktionen an diesem Tag geplant sind?

- ob Interaktionen – beispielsweise mit dem Theater Dortmund – geplant sind.

Die Verwaltung sagt eine schriftliche Antwort bis zur nächsten Sitzung zu.



zu TOP 6.9
Sektionszentrum des DAV

Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)

(Drucksache Nr.: 22965-21)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende gemeinsame Bitte um Stellungnahme der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU vor:

Die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU bitten die Sport- und Freizeitbetriebe in der Sitzung am 23.11.2021 um Berichterstattung, wie sich u.a. der zeitliche Ablauf für die Umsetzung eines geplanten Sektionszentrums am Standort Lissaboner Allee des DAV darstellt.

Herr Knoche (52/GBL) führt aus, dass die Sport- und Freizeitbetriebe bereits seit vielen Jahren hierzu im Gespräch sei. Aus den bisher gescheiterten langjährigen Bemühungen um die Reaktivierung des Gasometers habe es am Ende eine Zusage der damaligen Stadtspitze für einen anderen Standort. Die Auswahl sei in Absprache mit dem Stadtplanungsamt und den Sport- und Freizeitbetrieben auf den Sportplatz Lissabonner Allee gefallen. Dort habe der DAV in den letzten drei Jahren regelmäßig sein Interesse bekundet. Es habe eine Mitgliederversammlung gegeben, in der der Beschluss gefasst worden sei, Geld zu investieren (letter of intent). Es habe weiterhin erste Gespräche mit dem Liegenschaftsamt gegeben, mit dem ein Erbbaurechtsvertrag geschlossen werden müsse. Es gebe Kontakte zum Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, weil der vorhandene Bebauungsplan entsprechend angepasst werden müsse. Dies sei auch der Faktor, der in der Frage der Realisierung und des Zeitplanes die größte Rolle spiele. Das Jahresarbeitsprogramm des Stadtplanungsamtes sei bis zum Jahr 2023 voll und ein Baubeginn daher erst im Jahr 2024 möglich. Weiterhin gebe es eine Altlastenthematik. Weiterhin müsse die Zufahrt verlegt werden. Es gebe in diesem Zusammenhang Gespräche mit dem DAV und dem Turnverband.

Herr Heymann (SPD-Fraktion) bittet darum, die Antwort schriftlich abzufassen und der Niederschrift als Anlage beizufügen.

Mit diesem Vorschlag erklärt sich der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit einverstanden.

7.         Sonstige Angelegenheiten


zu TOP 7.1
Sachstandsbericht zum Thema „(Digitale) Mitwirkung 2.0“

Empfehlung

(Drucksache Nr.: 21643-21)

hierzu à Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 28.10.2021

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus seiner Sitzung am 16.11.2021 vor:

Frau Siehoff weist darauf hin, dass Barrierefreiheit gegeben sein muss,

„barrierearm“ reiche nicht aus.

Frau Kürpick weist darauf hin, dass die Digitalisierung für sehbehinderte

Menschen von besonderer Bedeutung sei.

Hinsichtlich der Formulierung und der Bedeutung „barrierearm“

werden die Inklusionsbeauftragte und die

Behindertenbeauftragte erneut auf die Verwaltung zugehen.
Ziel soll Barrierefreiheit sein. Wenn diese nicht erreicht werden kann, sollten die Gründe benannt werden.

Beschluss
Das Behindertenpolitische Netzwerk ist sich einig, die Verwaltungsvorlage in der Form nicht zu empfehlen und lehnt die Vorlage einstimmig ab.

Frau Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk) schlägt vor, dass die Verwaltung mit dem Behindertenpolitischen Netzwerk Gespräche führen solle, um die Bedarfe zu ermitteln und offene Fragen zu erörtern.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass die Vorlage vor diesem Hintergrund in die nächste Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit geschoben werden solle.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit schließt sich der Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes einstimmig an. Der von Frau Opitz angeregte Prüfauftrag  wird mit der Bitte um Bearbeitung an die Verwaltung gegeben. Die Beratung über die Vorlage erfolgt in der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 18.01.2022.


zu TOP 7.2
Zwischenbilanz zu Ergebnissen und Wirkungen des Projektes "nordwärts"

Empfehlung

(Drucksache Nr.: 21641-21)

hierzu à Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.2021

hierzu à Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 09.11.2021

hierzu à Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 28.10.2021

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus ihrer Sitzung am 03.11.2021 vor:

Die CDU-Fraktion bemängelt die unvollständige Excelliste und würde diese gerne in digitaler Form zur Verfügung gestellt bekommen.

Die Fraktion B´90/DIE GRÜNEN findet es erstaunlich, dass einige Maßnahmen zu dem Projekt „nordwärts“ gezählt werden und welche angeblich bereits realisiert wurden. So wurde zum Beispiel der Ausbau des Gewerbegebiets Groppenbruch dazu gezählt, obwohl ein anderes Dezernat dafür zuständig ist. Des Weiteren ist von den genannten Projekten auf Seite 11 der Vorlage lediglich das Bodendenkmal saniert worden. Darüber hinaus findet die Fraktion es schade, dass die Fördergelder zwar schnell gezahlt wurden, die Geldgeber sich bisher keine Maßnahme vor Ort angeschaut haben

Die SPD-Fraktion moniert, dass manche Maßnahmen – gleichwohl es von politischer Seite abgelehnt wird – in das Projekt „nordwärts“ aufgenommen wurden/werden. Und die Maßnahme, die das Forsthaus betrifft, wird sowohl für Mengede als auch für Huckarde genannt.

Empfehlung

Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt unter den gemachten Anmerkungen mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen (Frau Knappmann und Herr Uttecht / B´90/DIE GRÜNEN) und 1 Enthaltung (Frau Petri / B´90/DIE GRÜNEN) die Zwischenbilanz zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung mit der weiteren Umsetzung des Projektes "nordwärts" zu beauftragen.



Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus ihrer Sitzung am 09.11.2021 vor:

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt mit 4 Ja-Stimmen (Fraktion Die Linke/Die Partei und Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bei 11 Nein-Stimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und Mitglied Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bei 2 Enthaltungen (Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen), die Zwischenbilanz nicht zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung nicht mit der weiteren Umsetzung des Projektes "nordwärts" zu beauftragen.



Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgende Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus seiner Sitzung am 10.11.2021 vor:

Frau Dr. Rothenberg weist darauf hin, dass es keine Ausführung zur

Berücksichtigung der Belange der Menschen mit Behinderung und zur

Barrierefreiheit gibt.

Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt mit dieser Anmerkung dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt nimmt die Zwischenbilanz zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Umsetzung des Projektes "nordwärts".

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Empfehlungen der Bezirksvertretungen Mengede und Aplerbeck zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt die Zwischenbilanz zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Umsetzung des Projektes "nordwärts".


zu TOP 7.3
Modellprojekt zur Einführung eines elektronischen Schließsystems für Turn- und Sporthallen an Dortmunder Schulen

Empfehlung

(Drucksache Nr.: 19440-20)

hierzu à Stellungnahme des Personalrates

(Drucksache Nr.: 19440-20-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Stellungnahme des Personalrates vom 15.11.2021 vor:

Ihr Fachausschuss wird in seiner nächsten Sitzung eine Empfehlung an den Schulausschuss der Stadt Dortmund geben müssen, damit dieser den angestrebten Beschluss der Verwaltung fassen kann.

Grundsätzlich begrüßt der Personalrat die Einführung eines elektronischen Schließsystems. Ebenso erhebt er keine Bedenken hinsichtlich der Durchführung des Modellversuches zur Einführung eines Schließsystems. Hier ist es für den Personalrat allerdings von besonderer Bedeutung festzustellen, dass bei Einführung dieser technischen Lösung die Schulhausmeister*innen keine Nachteile bei ihrer Aufgabenerledigung erleiden werden.

Was den Personalrat dennoch in Erstaunen setzen muss, dass eine mit einer Vielzahl von beteiligten Fachbereichen abgestimmte Vorlage, die sich zunächst einmal mit der Beibehaltung von Bereitschaftsstunden für Schulhausmeister*innen befasste, nun einen völlig anderen Ansatz verfolgt. Aktuell sollen sowohl der Fachbereich 65 und der Eigenbetrieb Sport- und Freizeitbetriebe mit der Prüfung beauftragt werden. Auf die fachliche Kompetenz des Fachbereiches Schule scheint die Dienststelle leider verzichten zu wollen.

Ebenso enthält die Vorlage keinerlei Hinweise, die das Rechtsamt der Stadt Dortmund, bezüglich der Verkehrssicherungspflicht gegeben hat. Es erscheint mehr als bedenklich, dass maßgebliche Gründe, die zum jetzigen Zeitpunkt gegen die Übertragung der Schlüsselgewalt an Sportvereine gesprochen haben, nicht in der Vorlage beschrieben werden. Hier sind die Dokumentationspflichten der Vereine zu nennen, die durch den Abschluss von Verträgen seitens der Verwaltung mit in die Verantwortung genommen werden.

Wenngleich der Personalrat die Einrichtung erforderlicher Stellen für Beschäftigte begrüßt, muss sich hier die Frage gestellt werden, ob diese künftigen Aufwende nicht vermeidbar sind. Vermeintliche Einsparungen im Budget des Fachbereiches Schule führt zu einer Budgetausweitung im Eigenbetrieb 52. Es kann trefflich darüber diskutiert werden, ob diese Budgetausweitungen im Eigenbetrieb, die zu steuerbaren Entlastungen des Haushaltes der Stadt Dortmund führen, sinnvoll sind. 

Der Personalrat hätte sich gewünscht, dass alle Beteiligten im Vorfeld von der veränderten Absicht der Entscheidungsträger*innen Kenntnis erlangt hätten und auch die vorab erarbeiteten Inhalte den politischen Mandatsträger*innen nicht vorenthalten werden.

Aufgrund der gesamten Problematik erlauben wir uns, Ihnen diese Zuschrift mit der Erwartung zuzuleiten, unsere Ausführungen in Ihre politische Entscheidung mit einfließen zu lassen.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Stellungnahme des Personalrates zur Kenntnis.

Herr Heymann (SPD-Fraktion) führt aus, dass seine Fraktion die Angelegenheit noch einmal auf den Prüfstand stellen würde. Die Angelegenheit dürfe nicht auf dem Rücken der Hausmeister ausgetragen und benachteiligt werden. Er sehe das zwar als Prüfauftrag, es müsse jedoch noch einmal mit den Hausmeistern hierzu gesprochen werden.

Herr Mader (Vorsitzender, CDU-Fraktion) fragt nach, ob die Vorlage in den nächsten Beratungsgang geschoben werden solle.

Frau Mais (CDU-Fraktion) teilt mit, dass es sich um ein Modellprojekt handelt und dass ihre Fraktion empfehlen könne. Sie halte es ebenfalls für richtig, mit den Hausmeistern noch einmal zu sprechen.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass ihre Fraktion das Projekt für sinnvoll halte und hierüber heute abstimmen könne. Die Hausmeister würden nicht arbeitslos und hätten noch ausreichend zu tun. Sie appelliert an die SPD-Fraktion, dem Modellprojekt unter Einbeziehung der Hausmeister zuzustimmen.

Herr Heymann erläutert, dass er sich das für seine Fraktion vorstellen könne. Das Gespräch mit den Hausmeistern solle aber auf jeden Fall stattfinden.

Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE+) schließt sich der Auffassung von Herrn Heymann an. Die bestehenden Defizite sollten aus dem Weg geräumt werden.

Frau Brunsing macht deutlich, dass sie die Ausführungen von Herrn Heymann so verstanden habe, dass über die Vorlage unter Einbeziehung der Interessen der Hausmeister abgestimmt werden könne.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion DIE LINKE+ folgenden Beschluss zu fassen:


Die Verwaltung wird beauftragt in Gesprächen mit dem EB 52 (Sport-und Freizeitbetriebe), dem FB 65 (Immobilienwirtschaft) sowie dem StadtSportBund e.V. (SSB) zu prüfen, wie und in welcher Ausgestaltung ein Modellprojekt zur Einführung eines elektronischen Schließsystems inklusive der Übertragung der Schlüsselgewalt an Sportvereine auf den Weg gebracht werden kann und einen entsprechenden Verfahrensvorschlag den zuständigen Ausschüssen zur Beschlussfassung vorzulegen.


zu TOP 7.4
8. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" (Stand:31.08.2021)

Empfehlung

(Drucksache Nr.: 22395-21)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE+ folgenden Beschluss zu fassen:


1) Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 8. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ mit dem Stand 31.08.2021 zur Kenntnis.



2) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die bereits im Haushaltsplanentwurf 2022 ff. berücksichtigte Erhöhung der Zufinanzierung aus dem städtischen Haushalt um insgesamt 2.048.232,09 €.


3) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die weitere Erhöhung der Zufinanzierung aus dem städtischen Haushalt um insgesamt 1.452.045,89 €, sowie die entsprechende Berücksichtigung im endgültigen Haushaltplan 2022 ff..

4) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die in den finanziellen Auswirkungen weiteren dargestellten Veränderungen im endgültigen Haushaltsplan 2022ff. zur Umsetzung des Kreditprogramms zu berücksichtigen.





zu TOP 7.5
Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 11. Sachstandsbericht

Empfehlung

(Drucksache Nr.: 22327-21)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund

1. nimmt den 11. Sachstandsbericht (Stichtag 31.08.2021) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen zur Kenntnis.
2. beschließt gem. § 83 Abs. 1 und 2 GO überplanmäßige Mehraufwendungen im Haushaltsjahr 2021 für die Sanierungsbedarfe der Berufkollegs Leopold-Hoesch, Gisbert-von-Romberg und Paul-Ehrlich sowie die Verwendung der unter dem Punkt „Finanzielle Auswirkungen“ aufgeführten Mehrerträge zur Deckung dieser überplanmäßigen Mehraufwendungen.


zu TOP 7.6
Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2022 (BeMa 2022) sowie Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplanung 2022ff.

Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 21989-21)



Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die vorgelegte gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2022 (BeMa 2022), die in dem Haushaltsplan 2022 ff. abgebildet ist, sowie die darin enthaltenen Jahresarbeitsprogramme der Städtischen Immobilienwirtschaft (FB 65) und des Fachbereiches Liegenschaften (FB 23) zur Kenntnis.


zu TOP 7.7
Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 10. Sachstandsbericht

Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 22508-21)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt den 10. Sachstandsbericht (Betrachtungsstichtag: 31.08.2021) über die Umsetzung von Maßnahmen aus Instandhaltungsrückstellungen zur Kenntnis.


zu TOP 7.8
Fußballeuropameisterschaft 2024

Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 22057-21)



Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt den Sachstandsbericht zur Fußballeuropameisterschaft UEFA EURO 2024 in Dortmund zur Kenntnis.













zu TOP 7.9
3. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms

Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 22116-21)



Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt den 3. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms zum Stand September 2021 zur Kenntnis.

Mader                                                  Heymann                                              Helfer

Vorsitzender                                         Ratsmitglied                                         Schriftführerin

(See attached file: Anlage 1 zu TOP 4.6.pdf) (See attached file: Anlage 2 zu TOP 6.9 AKSF 23.11.2021.pdf)