Niederschrift (öffentlich)
über die 2. Sitzung des Schulausschusses
am 10.02.2021
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Sitzungsdauer: 15:00 - 17:00 Uhr
Anwesend:
1. Stimmberechtigte Mitglieder:
RM Saziye Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)
RM Bernhard Klösel (SPD)
RM Roland Spieß (SPD)
RM Fabian Erstfeld (SPD)
RM Andrea Keßler (SPD)
RM Anja Kirsch (SPD)
sB Alisas Löffler (SPD)
RM Thorsten Hoffmenn (CDU) i. V. f. RM Dr. Eva-Maria Goll (CDU)
RM Christian Barrenbrügge (CDU)
RM Matthias Nienhoff (CDU) i. V. f. RM Justine Grollmann (CDU)
RM Ute Mais (CDU) i. V. f. RM Michaela Uhlig (CDU)sB Tanja Flur (CDU)
RM Britta Gövert (B’90/Die Grünen)
RM Julian Jansen (B’90/Die Grünen)
RM Katrin Lögering (B’90/Die Grünen)
RM Pia Soldan-Bank (B’90/Die Grünen)
RM Dr. Petra Tautorat (Die Linke +) i. V. f. sB Petra Dresler-Dröhmann
(Die Linke +)
sB Angelika Remiszewski (Die Linke +)
RM Antje Joest (FDP/Bürgerliste)
sB Mike Barthold (AfD)RM Stefan Dondrup (DIE PARTEI) i. V. f. sB Julia Rüding (DIE PARTEI)
2. Beratende Mitglieder:
Anke Starr (Stadteltern)
3. Verwaltung
Stadträtin Daniela Schneckenburger (Dezernentin)
Julia Gericks (4/Dez-Büro)
Manfred Hagedorn (FB 40 AL)
Gernot Willeke (FB40)
4. Schulaufsicht
Anja Kästner
5. Gäste
Jutta Portugall (Sprecherin der Grundschulen)
Christian Pätzold (Sprecher der Sekundarschule)
Bernd Bruns (Sprecher der Gesamtschulen)
Klaus-Markus Katthagen (Sprecher der Gymnasien)
Rolf Janßen (Sprecher der Berufskollegs)
6. Abwesend:
Ina Annette Bierbrodt (Vertreterin der ev. Kirche)
Brigitte Drescher (Vertreterin der kath. Kirche)
Merle Bösing (Bezirksschülervertretung)
Cedric Rouven Herzog-Limberg (Bezirksschülervertretung)
Dirk Engelsking (Bundesagentur für Arbeit)
Ahmet Mustafa Gönen (FB 65)
Uta Doyscher-Lutz
Margit Dreischer
Holger Nolte
Heike Raffalski
Carsten Schlagowski (Sprecher der Hauptschulen)
Christel Stegemann (Sprecherin der Realschulen)
Barbara Winzer-Kluge (Sprecherin der Förderschulen)
Dr. Wanda Klee (Sprecherin der Weiterbildungskollegs)
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 2. Sitzung des Schulausschusses,
am 10.02.2021, Beginn 15:00 Uhr,
Kongresszentrum Westfalenhallen, Halle 1U, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Schulausschusses am 09.12.2020
2. Angelegenheiten der Schulverwaltung
2.1 Aktueller Bericht zur Corona-Lage
Mdl. Bericht
2.2 Errichtung eines neuen Bildungsgangs am Konrad-Klepping-Berufskolleg zum Schuljahr 2022/23 als Schulversuch
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19448-20)
2.3 Anpassung des Eigenanteils zum Schoko-Ticket für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler gemäß § 2 Absatz 3 Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO in der Fassung vom 28.05.2020)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19459-20)
2.4 Erster Zwischenbericht 2020 zur Aktualisierung der Berufskollegentwicklungsplanung 2020 bis 2030
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19111-20)
2.5 Regionales Berufsbildungszentrum Dortmund:
1. Sachstandsbericht zum RBZ-Schulversuch
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19534-21)
2.6 15 Jahre ZEITGEWINN
Gemeinsam handeln – gemeinsam Zukunft gestalten!
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19499-21)
2.7 Außerschulische Lernorte
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19295-20-E2)
2.8 Status des Mittelabrufs für Förderprogramme zur Digitalisierung der Schulen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19366-20-E2)
2.9 Fördermittel für zusätzliche Buskapazitäten
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19275-20-E1)
3. Angelegenheiten anderer Fachbereiche
3.1 Aussetzung der Beitragserhebung für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule im Zuge von COVID-19 für den Monat Januar 2021.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19768-21)
4. Anträge / Anfragen
4.1 Sportstättensituation SZ Renninghausen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19572-21)
4.2 Monitoring von Schulbaumaßnahmen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19858-21)
4.3 Bildung für alle Schüler*innen in Corona-Zeiten sicherstellen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 19892-21)
4.4 „Schulen digitaler machen“
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 19900-21)
4.5 Distanzlernen
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 19901-21)
Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Frau Altundal-Köse - eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Schulausschusses fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Sie wies auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.
1. Regularien
Frau Altundal-Köse verpflichtet die sachkundigen Bürgerinnen Frau Alisa Löffler (SPD-Fraktion und Frau Tanja Flur (CDU-Fraktion) gem. § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NW zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Gövert benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Herr Klösel sprach die aktuelle Corona-Situation an und bat darum, die Durchführung von Ausschüssen nach dem Sollstärken-Prinzip zu überdenken und ggfs. für die Zukunft in Auge zu fassen.
Die Vorsitzende erklärte, dass sich der Ältestenrat noch mit dem Thema beschäftigen werde.
Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht einstimmig festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Schulausschusses am 09.12.2020
Herr Barrenbrügge dankte für die nachgelieferte Aufstellung zu TOP 3.4 der Sitzung vom 23.09.2021 verbunden mit der Bitte, künftig eine Legende der Abkürzungen beizufügen.
Auf seine Bitte nach näheren Erläuterungen zu TOP 2.4 und 2.7 der Sitzung am 09.12.2020 erklärte die Vorsitzende, dass es in dieser Sitzung leider zu technischen Problemen bei der Sitzungsaufzeichnung gekommen ist und somit keine näheren Informationen zur Verfügung gestellt werden konnten.
Frau Joest fragte nach der Stellungnahme der Verwaltung zum Thema Schwimmunterricht. Diese lag bis zum Redaktionsschluss nicht vor und wurde somit in die nächste Sitzung geschoben.
Die Niederschrift über die 1. Sitzung des Schulausschusses am 09.12.2020 wurde mit diesen Meldungen einstimmig genehmigt.
2. Angelegenheiten der Schulverwaltung
zu TOP 2.1
Aktueller Bericht zur Corona-Lage
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19958-21)
Es lag folgender Vorschlag zur TO / Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B’90/Die Grünen vor:
„… die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
1. Der Ausschuss fordert das Land auf, endlich einen verlässlichen und wissenschaftsbasierten Stufenplan zur Öffnung der Schulen zu erstellen. Der Stufenplan muss klar benennen, welche Maßnahmen bei welchen Inzidenzwerten zu ergreifen sind. Dabei sind Wechsel- und Hybridunterrichtsmodelle ebenso zu berücksichtigen wie eine Verringerung der Gruppengrößen zum Beispiel auch durch die Nutzung zusätzlicher, nichtschulischer Räume. Dafür sind seitens des Landes entsprechende Mittel zur Verfügung zu stellen.
2. Der Ausschuss bittet die Verwaltung um Darstellung der kommunalen Möglichkeiten zur Erarbeitung eines Stufenplans.
3. Der Ausschuss stellt fest, dass die Mittagsverpflegung von Schulkindern, die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket bekommen, auch unter den momentanen Pandemie-Bedingungen und der Notbetreuung sichergestellt werden muss. Der Ausschuss bittet die Verwaltung, entsprechende Schritte in Absprache mit den jeweiligen Schulen einzuleiten und dem Ausschuss vorzustellen.
4. Der Ausschuss begrüßt, dass die Verwaltung trotz der durch das Land vorgegebenen kurzfristigen Rahmenbedingungen ein Nachhilfe-Ferienprogramm in den Sommer- und Herbstferien des letzten Jahres organisieren konnte. Die Verwaltung wird gebeten, ein entsprechendes Programm für alle Ferien in diesem und im nächsten Schuljahr zu planen und die dafür benötigten Mittel aus dem Landesprogramm zu beantragen. Das Angebot soll sich vorrangig an Kinder und Jugendliche richten, die im Rahmen von Bildungsgerechtigkeit besonderen Bedarf haben. Der Ausschuss fordert das Land auf, die im letzten Jahr nicht ausgegebenen Gelder für das Ferienprogramm zur Verfügung zu stellen und weiter aufzustocken. Die Gelder sind den Kommunen mit einfachen Abrechnungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen.
5. Der Ausschuss fordert das Land auf, für Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen eine deutliche Flexibilisierung bei den Prüfungen sowie bei den Versetzungsregelungen zu ermöglichen. Zusätzlich müssen Schülerinnen und Schüler an den Gymnasien die Möglichkeit erhalten, vom noch verbliebenen Bildungsgang G8 in den Bildungsgang G9 zu wechseln.
Begründung:
Die Landesregierung hat es bisher versäumt, einen verlässlichen Stufenplan zur Öffnung der Schulen vorzulegen, der Eltern, Kindern und Lehrer*innen zumindest ein Mindestmaß an Verlässlichkeit während der Pandemie gibt. Stattdessen wurden lange Zeit Wechsel- oder Hybridunterrichtsmodelle blockiert. Der vor Weihnachten vorgelegte Plan wird den Anforderungen nicht gerecht. Da aktuell auch vor dem Hintergrund der Verzögerungen bei den Corona-Schutzimpfungen davon auszugehen ist, dass die Pandemie auch in den kommenden Monaten oder sogar das ganze Jahr zu Einschränkungen führen wird, ist ein wissenschaftsbasierter, verlässlicher Stufenplan notwendig.
Die größten Verlier*innen der Schulschließungen sind Kinder aus benachteiligten Verhältnissen. Um sie zu unterstützen, ist die Mittagsverpflegung des BuT auch in der Notbetreuung zu gewährleisten. Zusätzlich müssen in den Ferien spezielle Programme erarbeitet und umgesetzt werden, die ein Angebot zum Ausgleich der pandemiebedingten Unterrichtsausfälle machen.
Schülerinnen und Schüler an Gymnasien, die coronabedingt das Schuljahr nicht wie geplant absolvieren können, sollten die Möglichkeit einer freiwilligen Wiederholung und des Wechsels auf den G9-Bildungsgang erhalten, damit es nicht zwangsweise zu einem Quasi-G7-Bildungsgang kommt.“
Frau Schneckenburger gab einen kurzen Überblick über die aktuelle Lage. Aufgrund der Corona-Schutzverordnung seien zusätzliche Bildungsangebote und außerschulische Lernorte z. Zt. nicht möglich. Ein erwarteter neuer Entwurf der Bundesregierung stelle ggfs. eine schrittweise Öffnung von Schulen und Bildungseinrichtungen in Aussicht.
Der Schulausschuss dankte Frau Schneckenburger und nahm den Bericht zur Kenntnis.
Frau Lögering begründete den Antrag ihrer Fraktion.
Herr Spieß äußerte Zustimmung, verwies jedoch auf die von Frau Schneckenburger angesprochenen möglichen Änderungen der Lage, die sich in der nächsten Sitzung der Bundesregierung mit den Ministerpräsidenten*innen ergeben könnten.
Eigentlich sollte die Verwaltung bereits kommunale Möglichkeiten zur Erarbeitung eines Stufenplans genutzt haben, ebenso zur Mittagsverpflegung.
Frau Schneckenburger erklärte, das Schulgesetz lege die Aufgabenteilung im Schulbereich fest. Die Gestaltung des Unterrichtes (Präsenz- oder Distanzunterricht, Aussetzung der Schulpflicht) ist keine Entscheidung der Kommune. Die Regelungen des Ministeriums schlagen sich in der Corona-Bereuungsverordnung nieder, sofern Änderungen in NRW geplant werden. Fragen wie z. B.Schüler*innentransporte liegen bei der Stadt Dortmund, ebenso wie Reinigung und Heizung von Schulgebäuden. Alles sei abhängig vom Ausgang der kommenden Gespräche.
Mittagsverpflegung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes sei derzeit nicht gefordert, da die Schüler*innen (SuS) nicht an den Schulen präsent sind. SuS in der Notbetreuung gehören nicht zwingend zur selben Gruppe. Im ersten Lockdown habe man Möglichkeiten gefunden, Mittagessen in Lunchpakete umzuwandeln. Dieses Verfahren wurde auch jetzt wieder vorgeschlagen.
Frau Staar dankte für die geplanten Maßnahmen. Eltern hätten verschiedene Fragen ans Land gestellt und seien an die Kommunen verwiesen worden, FFP2 Masken z. B. sollten durch die Kommunen besorgt und an SuS weitergegeben werden.
Sie bat um Unterstützung des Prüfauftrages.
Die Ausstattung mit Endgeräten laufe ebenfalls nicht reibungslos. Diese sollten endlich auch als Lernmittel geführt werden. Außerdem gehe es um Haftung und Versicherungsschutz. Die Nutzungsmöglichkeiten des WLAN müssten ausgebaut werden, für sogen. Study Halls. Zudem sei die Unterstützung der Förderschulen notwendig.
Herr Barrenbrügge fragte nach der Gewährleistung des Supports von Soft- und Hardware nach Weitergabe der Endgeräte an die SuS.
Es sollte eine Aufschlüsselung der Zuständigkeiten von Land und den Schulverwaltungen der Kommunen geben.
Seine Fraktion lehne den Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen ab.
Frau Schneckenburger stellte fest, dass NRW eine Schulpflicht erlassen habe und auch zuständig für alle notwendigen Voraussetzungen sei.
Wenn die Kommune ersetzend eintrete für Aufgaben, die das Land NRW zu regeln hat, träten damit die Bürger*innen mit ihren Steuergeldern dafür ein. Man müsse also genau festhalten, was zu wessen Aufgabenbereich gehöre. Ansonsten sei man in einer Situation, dass das Land in kommunale Kassen greife. Man sollte nicht freiwillig für Leistungen eintreten, die andere erbringen müssen.
Auf die Frage von Herrn Barrenbrügge ging Frau Schneckenburger wie folgt ein:
Der Leihvertrag sei von der CDU-Fraktion im Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung angefordert worden und werde dem Ausschuss zur Verfügung gestellt.
Es gebe keine Versicherung für die ausgelieferten Geräte, da diese letztendlich teurer sei als der Ersatz der Geräte.
Der Leihvertrag sei über den Städtetag zur Verfügung gestellt und vom Rechtsamt der Stadt Dortmund geprüft worden. Die öffentliche Verwaltung dürfe aus Steuermitteln finanzierte Materialien nur gegen Empfangsbestätigung des Nutzers ausgeben. Das sei im Leihvertrag geregelt. Im Auftrag des Landes seien auch Geräte für das Lehrpersonal beschafft worden, die auch nur dem Auftrag entsprechend genutzt werden dürfen.
Der Schulausschuss stimmte dem Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen mehrheitlich mit 14 Ja (SPD, B‘90/Die Grünen, Die Linke +, DIE PARTEI, AfD), 5 Nein (CDU), 1 Enthaltung (FDP/Bürgerliste) zu.
Die Weiterleitung des Antrags an das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW sowie das Ministerium für Kinder Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW erfolgt durch die Geschäftsführung des Schulausschusses.
zu TOP 2.2
Errichtung eines neuen Bildungsgangs am Konrad-Klepping-Berufskolleg zum Schuljahr 2022/23 als Schulversuch
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19448-20)
Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei einer Enthaltung (DIE PARTEI), folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gemäß §81 Abs. 2 in Verbindung mit §§22 und 25 Schulgesetz NRW (SchulG NRW) die Errichtung des Bildungsgangs „Fachoberschule für Verwaltung und Rechtspflege, Schwerpunkt: Polizeivollzugsdienst“ am Konrad-Klepping-Berufskolleg zum Schuljahr 2022/23 als Schulversuch.
zu TOP 2.3
Anpassung des Eigenanteils zum Schoko-Ticket für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler gemäß § 2 Absatz 3 Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO in der Fassung vom 28.05.2020)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19459-20)
Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 04.02.2021
(Drucksache Nr.: 19459-20)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19459-20-E2)
Es liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 04.02.2021 vor:
Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass der Schulausschuss als Fachausschuss erst am 10.02.2021 tagen wird und die Vorlage deshalb ohne Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften durchlaufen solle.
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE +) stellt sich die Frage, um welches Volumen es sich handele, wenn jemand sage, die Preiserhöhung sei nicht gewünscht, auch wenn der VRR diese beschlossen habe und man sage, dass dieser Anteil aus dem städtischen Haushalt übernommen würde.
Herr Willeke (40/2) teilt mit, dass sich die Angelegenheit im Finanzvolumen der DSW21 niederschlage. Deshalb könne er nur auf die in der Vorlage genannten 1,2 Mio. € hinweisen.
Herr Kowalewski bittet, die noch fehlenden Informationen bis zur Sitzung des Schulausschusses bereitzustellen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt einstimmig, die noch fehlenden Informationen bis zur Sitzung des Schulausschusses am 10.02.2021 bereitzustellen und die Vorlage ohne Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften an den Rat durchlaufen zu lassen.
Dazu liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
„… die o.g. Vorlage wurde dem Schulausschuss am 04.02.2021 aus dem Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen ohne Empfehlung aber mit der Bitte um Beantwortung der Frage des Herrn Kowalewski (Fraktion DIE LINKE +) übermittelt.
Die Frage lautete, um welches Volumen es sich handele, wenn jemand sage, die Preiserhöhung sei nicht gewünscht, auch wenn der VRR diese beschlossen habe und man sage, dass dieser Anteil aus dem städtischen Haushalt übernommen würde.
Die Erhöhung des Eigenanteils des Schoko-Tickets belastet die Dortmunder Eltern jährlich um insgesamt 332.016,- €.
Anbei eine Übersicht zu den Werten:
Frau Gövert erklärte, dass inhaltliche Diskussionen später geführt werden müssten, jetzt gehe es um das Schokoticket. Sie bat um Diskussion und Abstimmung des folgenden Antrages:
- Der Schulausschuss schiebt die Vorlage in die nächste Sitzung. Sollte eine Finanzierungslücke entstehen, muss die Differenz aus dem Haushalt der DSW21 getragen werden.
- Der Schulausschuss bittet die Verwaltung, den Vorschlag der Stadteltern zu prüfen, und dem momentan gültigen Konzept des Schokotickets gegenüber zu stellen. In diesem Zusammenhang bitten wir um Berücksichtigung derjenigen SuS, die die Stadtgrenze überschreiten.
Frau Dr. Tautorat lehnte die Erhöhung des Eigenanteils ab. Sie erklärte, Folgendes mündlich zum Antrag erheben zu wollen:
Die Erhöhung des Eigenanteils von ca. 332.000 € solle aus städtischen Mitteln übernommen werden.
Das sei ein Schritt in die richtige Richtung. Andernfalls würde ihre Fraktion die Vorlage ablehnen.
Frau Joest schloss sich an und erklärte, es sei nicht möglich, den Eltern derzeit die Erhöhung des Elternanteils zu erklären. Sie stellte den Antrag, die Erhöhung auf das Jahr 2022 zu verschieben.
Herr Spieß erklärte, es sei ihm nicht möglich, den weitreichenden Antrag von B‘90/Die Grünen zu beschließen. Wäre es der Stadt möglich, für 6 Monate die Erhöhung auszusetzen und die Erhöhung zu finanzieren, so dass man die Debatte um Schülerfahrkosten bis zur Haushaltsdebatte im November vertagen könnte? Zu dem 2. Punkt des Antrags fehlen ihm Informationen, dazu könne er nichts sagen.
Herr Spieß fasste die Diskussion und die Anträge wie folgt zusammen:
Die Stadt solle prüfen, die Vorlage werde in die nächste Sitzung geschoben, die grundsätzliche Diskussion solle in der Haushaltsdebatte dieses Jahres geführt werden.
Frau Staar dankte für die Diskussion und äußerte die Hoffnung auf Zuspruch für die Angelegenheit.
Herr Barrenbrügge fragte nach, ob das Schieben der Vorlage keine Auswirkungen auf Fristen habe. Ansonsten stimme seine Fraktion dem Schieben der Vorlage zu.
Frau Schneckenburger erklärte, dass im Haushalt des Fachbereiches Schule keine Finanzierungsmöglichkeit besteht.
Auf Nachfrage der Vorsitzenden zu den Fristen führte Frau Schneckenburger aus, dass der Vertrag bei der Erstellung der Vorlage nicht vorlag. Der VRR habe geäußert, mit der Erhöhung ein Finanzierungsdefizit ausgleichen zu wollen. Sie halte es für wichtig, die Finanzierungsstrukturen und -bestandteile des Schokotickets und der Schülerfahrtkosten dem Ausschuss vorzustellen. Die Verwaltung werde die Vertragsbestandteile prüfen.
Herr Spieß erklärte, die Bestandteile der gesamten Diskussion in die nächste Sitzung zu schieben.
Die Vorsitzende griff die Eingabe der Stadteltern auf, die von der Fraktion B‘90/Die Grünen zum Antrag erhoben wurde und fragte nach, ob auch dieses in die nächste Sitzung geschoben werden solle.
Herr Jansen erklärte dazu, dass die Stadteltern in ihrem Schreiben ein alternatives Ticketformat vorgeschlagen haben. Das Schokoticket mit seinen Möglichkeiten werde von vielen SuS und Eltern gut angenommen. Um Alternativen zu prüfen und weiteres zu berücksichtigen wie Wohnort/Schule außerhalb der Stadtgrenze, brauche Zeit. Er favorisiere einen Prüfauftrag an die Verwaltung.
Die Vorsitzende schlug vor, über den Prüfauftrag abstimmen zu lassen.
Frau Gövert formulierte den Prüfauftrag wie folgt:
Der Schulausschuss bittet die Verwaltung, den Vorschlag der Stadteltern zu prüfen und dem momentan gültigen Konzept des Schokotickets gegenüberzustellen. In diesem Zusammenhang bitten wir um Berücksichtigung derjenigen SuS, die auf ihrem Schulweg die Stadtgrenze überschreiten.
Der Schulausschuss stimmte dem Prüfauftrag einstimmig zu.
Der Schulausschuss schob die Vorlage in die nächste Sitzung des Schulausschusses am 24.03.2021
zu TOP 2.4
Erster Zwischenbericht 2020 zur Aktualisierung der Berufskollegentwicklungsplanung 2020 bis 2030
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19111-20)
Empfehlung: Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 27.01.2021
(Drucksache Nr.: 19111-20)
Es lag folgende Empfehlung aus dem Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 27.01.2021 vor:
„Rm Reppin merkt an, dass der Beschlussvorschlag eine externe Begleitung beinhalte, gleichwohl aber keine finanziellen Auswirkungen ausgewiesen werden. Dies sei ein Widerspruch.
sB Siebert ergänzt die Nachfrage, durch wen diese externe Begleitung übernommen werden soll.
sB Dr. Klug weiß zu berichten, dass die externe Beratung über die Lehrer erfolgen soll und somit keine weiteren Kosten entstehen.
Die Vorlage wurde ohne Empfehlung weitergeleitet.13
Herr Spieß fragte nach der Zahl von einpendelnden SuS. Zudem bezog er sich auf Punkt 4 Seite 13, die Kollegs P.-Ehrlich-BK, L. Hoesch-BK, G.-von-Romberg-BK, etc. bedarfsgerecht auszubauen. Ist es ein qualitativer Unterschied zu Neubauten? Er verwies auf die Sitzung im September 2020, in der die Rede von Neubauten und Ansiedlung im
Hafengebiet an der Speicherstr. und an der Treibstr. hinter dem Bahnhof war. In der aktuellen Vorlage sei davon nicht die Rede. Gibt es Veränderungen und wenn ja, Überlegungen zu anderen Standorten?
Herr Barrenbrügge führte zu den Standorten aus, dass es sich in dieser Vorlage um Möglichkeiten handle. Es stelle sich die Frage, ob die genannten Gebiete überhaupt in Frage kommen. Man brauche gute Lösungsansätze. Außerdem ginge es nur um Berufskollegs in städtischer Trägerschaft. Andere Träger müssten aber auch in die Betrachtung aufgenommen werden, um einen Gesamtüberblick zu haben.
Zur Tabelle1 auf Seite 6 fehlten seiner Meinung nach einige Jahrgänge. Was ist der Grund?
Ebenso auf Seite 11 Abbildung 4 gebe es unklare Angaben.
Frau Schneckenburger erklärte, die Vorlage sei vom Fachbereich 40 erstellt worden, es sei keine Bau- oder Planungsvorlage. Es handele sich um eine zahlenmäßige Abschätzung, wie sich die Schülerzahlen in den einzelnen Berufskollegs entwickeln werden, wie sich das auf den räumlichen Bedarf auswirkt und welche Entscheidungen dann im Hinblick darauf getroffen werden. Man müsse den Raumbedarf und die Schülerzahlenentwicklung miteinander kompatibel machen. Es ist ein erster Zwischenbericht zur Planung, die nicht abgeschlossen ist, mit Verweis darauf, dass in einem künftigen Prozess verschiedene Flächen zur Verfügung stehen können. Insbesondere als Standorte für eine Verlagerung von Berufskollegs aus Hacheney und andererseits aus dem Brügmannkomplex. Hintergrund ist in beiden Fälle die Sanierungsbedürftigkeit der Schulgebäude. Eine Sanierung im Bestand ist immer ein Problem für die Schule.
Es bedürfe dann weiterer Planung mit Investoren, Grundstückankäufen etc. Diese Vorlage habe keine Baubeschlüsse zum Inhalt.
Herr Willeke antwortete auf die Nachfragen von Herrn Barrenbrügge:
- Seite 6: Start der Beobachtung war 2017, die folgenden Jahrgänge dienen zur Verdeutlichung, wohin der Weg gehe. Die fehlenden Jahrgänge können nachgereicht werden.
- Seite 11: wird geklärt.
Die Vorsitzende sprach nochmals die Berufskollegs in anderer Trägerschaft an.
Herr Willeke antwortete, dass im nächsten Schritt ein dialogischer Prozess mit unterschiedlichen Beteiligten gestartet werde, dazu werden auch andere Träger gehören.
Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat nimmt den ersten Zwischenbericht 2020 zur Aktualisierung der Berufskolleg-entwicklungsplanung 2020 bis 2030 zur Kenntnis.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung die Berufskollegentwicklungsplanung, wie in dieser Vorlage beschrieben, fortzuführen und den Rat entsprechend zu informieren.3. Die Verwaltung wird ermächtigt, das Thema extern begleiten zu lassen.17
zu TOP 2.5
Regionales Berufsbildungszentrum Dortmund:
1. Sachstandsbericht zum RBZ-Schulversuch
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19534-21)
Der Schulausschuss nimmt den ersten Sachstandsbericht zum RBZ-Schulversuch des Regionalen Berufsbildungszentrums Dortmund zur Kenntnis.
zu TOP 2.6
15 Jahre ZEITGEWINN
Gemeinsam handeln – gemeinsam Zukunft gestalten!
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19499-21)
Herr Barrenbrügge bat darum, die verschiedenen Akteure in dem Bereich (z. B. Jugendberufshaus, RBB, Arge) mehr zu verknüpfen, um Synergien noch besser nutzen zu können.
Herr Hagedorn antwortete, dass es genau darum gehen sollte zu Beginn des Projektes. Es gebe allerdings immer Veränderungen und man sei jetzt dabei, alles nochmals zu prüfen und koordinieren. Er nehme somit die Anregung gerne auf.
Der Schulausschuss nimmt die beigefügte Festschrift zum 15-jährigen Bestehen der Dortmunder ZEITGEWINN-Strategie zur Förderung des Übergangs von der Schule in die Arbeitswelt zur Kenntnis.
zu TOP 2.7
Außerschulische Lernorte
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19295-20-E2)
Es liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
„… mit der Pädagogischen Landkarte konnte der Fachbereich Schule (Dienstleistungszentrum
Bildung) einen kostenfreien Überblick über außerschulische Lernorte in Dortmund zur
Verfügung stellen. Die dargestellten Angebote für Schulen, Kindertageseinrichtungen und
Einrichtungen der Erwachsenenbildung sind sowohl von den Anbieter*innen der
außerschulischen Lernorte, als auch von den Nutzer*innen in sehr hohem Maße in Anspruch
genommen worden. In Dortmund waren zuletzt 87 Lernorte mit 175 Lernangeboten vertreten.
Ich bedauere daher, dass der Landschaftsverband Westfalen-Lippe dieses Angebot nicht mehr
anbieten kann.
Um Lehrkräften, Erzieher*innen und weiteren Interessierten eine adäquate Alternative
anbieten zu können, hat das Dienstleistungszentrum Bildung die Daten der Lernorte bereits
gesichert. Auch wurde die Bereitschaft zu einer weiteren Zusammenarbeit und
Veröffentlichung der Angebote bei den Lernorten abgefragt und von den allermeisten
Lernorten bestätigt.
Das Team des Dienstleistungszentrums Bildung ist bereits in Abstimmungen mit den
beteiligten Ämtern, um eine neue Internetplattform aufzubauen.
Eine Veröffentlichung ist für Mitte 2021 geplant.“
Der Schulausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 2.8
Status des Mittelabrufs für Förderprogramme zur Digitalisierung der Schulen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19366-20-E2)
Es liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
„… die Fragen der Fraktion FDP/BL zum Tagesordnungspunkt „Status des Mittelabrufs für Förderprogramme zur Digitalisierung der Schulen“ vom 8.12.2020 beantworte ich wie folgt:
1. Hat die Stadt Dortmund das Kontingent für 2019 aus dem Programm Gute Schule 2020 bis zum 31.10.2020 vollständig abgerufen? Wenn nein, in welcher Höhe wurden Mittel nicht abgerufen, welchem Anteil des Kontingents entspricht das und was sind die Gründe für einen nicht vollständigen Abruf?
Das Kontingent für das Jahr 2019 in Höhe von 23,5 Millionen Euro musste bis zum 30.11.2020 abgerufen sein. Die Mittel wurden vollständig abgerufen.
2. Hat die Stadt Dortmund das Kontingent für 2020 aus dem Programm Gute Schule 2020 bis zum 31.10.2020 vollständig abgerufen? Wenn nein, in welcher Höhe wurden Mittel nicht abgerufen, welchem Anteil des Kontingents entspricht das und was sind die Gründe für einen nicht vollständigen Abruf?
Das Kontingent für das Jahr 2020 in Höhe von 23,5 Millionen Euro musste bis zum 30.11.2020 abgerufen sein. Die Mittel wurden vollständig abgerufen.
3. Das Förderbudget Digitalpakt (2019-21) beinhaltet ca. 36 Millionen Euro für die Stadt Dortmund. Trifft es zu, dass bis zum 31.10.2020 erst ca. 7 Mill. Euro abgerufen worden sind? Wenn ja, wie hat sich der weitere Mittelabruf seitdem entwickelt? Wenn nein, welche Mittel wurden abgerufen?
Das Förderbudget des Digitalpakts beinhaltet ca. 36 Millionen Euro für die Stadt Dortmund für die Jahre 2020 bis 2024, die Beantragung muss bis zum 31.12.2021 erfolgen. Zusätzlich erhält die Stadt Dortmund aus den Mitteln des Sofortausstattungsprogrammes zum DigitalPakt weitere ca. 6,1 Millionen Euro. Mittelabrufe sind erst nach Beantragung, Bewilligung, Ausführung und Rechnungsstellung der Aufträge pro Bewilligungsbescheid möglich.
Zum 31.10.2020 konnten deshalb noch keine Mittel abgerufen werden. Bis zum 31.12.2020 wurden 127 Fördermittelanträge über ein Volumen von ca. 17,6 Millionen Euro gestellt, davon wurde bisher ein Volumen von ca. 15,5 Millionen Euro bewilligt. In 11/2020 und 12/2020 wurden Mittel in Höhe von ca. 6,45 Millionen Euro abgerufen.
Im Jahr 2021 werden die Anträge für die verbleibenden ca. 24,5 Millionen Euro gestellt. Insbesondere werden im Jahr 2021 schwerpunktmäßig zusätzliche Anträge zur Förderlinie „Digitale Arbeitsgeräte“ gestellt.
4. Wenn dem so ist, wie plant die Stadt, den Förderbudgetmittelabruf bis 2021 sinnvoll zu koordinieren?
Siehe Beantwortung zu Frage 3. Die Mittelabrufe erfolgen kontinuierlich bis ins Jahr 2024.
5. Das Förderbudget Sofortausstattung Endgeräte für Schülerinnen und Schüler beträgt ca. 6 Millionen Euro. Wieviel hat die Stadt Dortmund davon bisher abgerufen und wieviele Kinder bzw. Jugendliche konnten mit welchen Geräten davon profitieren?
Die Mittel wurden in voller Höhe von 6,1 Millionen Euro beantragt. In Summe werden ca. 19.600 Schüler*innen von der Nutzung der beschafften iPads profitieren.
6. Das Förderbudget Endgeräte für Lehrkräfte beträgt ca. 3 Millionen Euro. Der Verwaltungsvorstand hat am 10.11.2020 beschlossen, das Kontingent maximal auszuschöpfen. In welcher Höhe wurden die Mittel seitdem beim Land abgerufen? Welche Geräte wurden bestellt, welche wurden bereits geliefert? Wieviele Schulen wurden dabei berücksichtigt? Wieviele Schulen sind noch nicht berücksichtigt worden?
Die Mittel wurden in voller Höhe (3,04 Million Euro) beantragt. Es wurden für alle Lehrkräfte aller Schulen Apple iPads bestellt, die Geräte werden ab Februar 2021 ausgeliefert.
7. Das Gesamtkontingent Gute Schule, KlmvFÖG, Schulpauschale, Digitalpakt, Sofortausstattungsprogramm f. Schüler und Endgeräte für Lehrkräfte beträgt rund 290 Mill. Euro. Was hat die Stadt davon in den Jahren 2018, 2019, 2020 abgerufen?
8. Was wird die Stadt von dem Gesamtvolumen bis 2021 noch abrufen?
9. Wenn Mittel nicht zur Gänze abgerufen wurden oder abgerufen werden können, woran liegt das?
Die Fragen 7 – 9 werden im Zusammenhang beantwortet.
Bezüglich Digitalpakt, Sofortausstattungsprogramm f. Schüler und Endgeräte für Lehrkräfte wird auf die Beantwortung der Fragen 3 bis 6 verwiesen. Die Schulpauschale wird der Stadt Dortmund quartalsmäßig zugewiesen und in vollem Umfang zweckgerichtet verausgabt.
Zu „Gute Schule 2020“ (zuletzt DS-Nr.: 18682-20) und zum KlnvFG I + II (zuletzt DS-Nr.: 18683-20 und 18684-20) wird auf die detaillierte regelmäßige Berichterstattung zu den einzelnen Programmen verwiesen.“
Der Schulausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 2.9
Fördermittel für zusätzliche Buskapazitäten
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19275-20-E1)
Es liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
„… die Ratsfraktion CDU hat unter DS Nr. 19275-20 die Anfrage „Fördermittel für zusätzliche Buskapazitäten“ in die Sitzung des Schulausschusses vom 09.12.2020 eingebracht. DerSchulausschuss hat beschlossen, die Verwaltung mit einer schriftlichen Stellungnahme zu beauftragen.
Zu der Anfrage nehme ich wie folgt Stellung.
Frage 1: Wann hat die Stadt Dortmund den Fördermittelantrag gemäß der „Richtlinien über
die Gewährung von Zuwendungen zu Förderung zusätzlicher Busverkehre zur
Schülerbeförderung – nach dem Runderlass des Ministeriums für Verkehr vom 20.
August 2020 – beim Ministerium eingereicht?
Die „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung zusätzlicher
Busverkehre zur Schülerbeförderung zur Verbesserung des Infektionsschutzes in Nordrhein-
Westfalen aufgrund der Corona-Pandemie (Richtlinien Corona-Schülerverkehr)“ sehen unter
Punkt 7 folgendes Antragsverfahren vor: Förderanträge sind bis 30.11.2020 zu stellen. Bis
zum 31.10.2020 ist ein Bericht über die ergriffenen Maßnahmen bei der
Genehmigungsbehörde einzureichen.
Die Stadt Dortmund hat den notwendigen Bericht fristgerecht er- und den Antrag fristgerecht
gestellt. Der Bericht wurde der Bezirksregierung Arnsberg, als zuständige
Genehmigungsbehörde, am 30.10.20 übermittelt und der gemeinsame Antrag der Stadt
Dortmund und der DSW21 wurde am 17.11.2020 elektronisch an die Bezirksregierung
gesendet.
Frage 2: Wie ist die aktuelle Sachlage bzw. der momentane Verfahrensstand? Gibt es bereits
eine Rückmeldung vom Ministerium für Verkehr als Reaktion auf den eingereichten
Fördermittelantrag der Stadt Dortmund?
Der positive Förderbescheid ging bei der Stadt Dortmund am 14.12.2020 ein. Die beantragte
Fördersumme wurde mit 583.347,35 € zu 100% bewilligt. Da der Schülerverkehr zum
Großteil über das Schoko-Ticket von der DSW21 abgewickelt wird, beziehen sich die meisten Maßnahmen auf den ÖPNV. Der DSW21 stehen insgesamt 580.027,25 € der Fördersumme zu.
Die Richtlinien Corona-Schülerverkehr wurden mit Datum vom 10.12.2020 auf den Zeitraum
bis 27.03.21 verlängert und um Verstärkerfahrten im Bereich des Schülerspezialverkehrs für
Förderschulen ergänzt. Der Fachbereich Schule erstellt daher aktuell im Zusammenwirken
mit den Schulleitungen und den Busunternehmen eine Planung zur Erweiterung des
Schulbusverkehres für die Grund- und Förderschulen. Die Verstärkerfahrten der DSW21
werden fortgeführt.
Die Fördermöglichkeiten bis zum 27.03.21 werden voll ausgeschöpft.“
Der Schulausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
3. Angelegenheiten anderer Fachbereiche
zu TOP 3.1
Aussetzung der Beitragserhebung für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule im Zuge von COVID-19 für den Monat Januar 2021.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19768-21)
Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 04.02.2021
(Drucksache Nr.: 19768-21)
Es liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 04.02.2021 vor:
„Herr Dr. Neumann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde und stellt die Frage, ob eine Aussetzung der Beitragserhebung auch für den Monat Februar bzw. bis zum Ende des Lockdowns ein analoges Vorgehen geplant werde.
Herr Hiddemann (51/3) führt aus, dass im Gegensatz zum Frühjahr hier die Information des Landes etwas zeitverzögert angekommen sei, dass es sich finanziell an dieser Maßnahme beteilige. Weiterhin habe es im Frühjahr nicht wie zur Zeit ein Betretungsverbot gegeben. Ebenso sei bereits angekündigt worden, dass die Ausgangslage Mitte Februar noch einmal eruiert würde und dass es möglicherweise Abweichungen zu dem vorliegenden Vorschlag für den Monat Januar 2021 geben könne. Dies hänge auch verstärkt damit zusammen, dass der Betrieb evtl. schrittweise wieder anlaufen solle. Mitte Februar werde die Verwaltung hier eine neue Sondierung vornehmen.
Herr Reppin (CDU-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion der Vorlage folgen werde. Er stellt sich allerdings die Frage, wie die aktuellen Zahlen zu den derzeit betreuten Kindern in Dortmund lauten und wie der Auslastungsgrad der Kitas und in der Tagespflege sei. Er habe heute den Medien entnommen, dass der Auslastungsgrad mit 40 – 70 % nicht gerade gering sei. Diese Informationen habe man wohl aus dem Jugendamt. Wenn dies so sei, würde ein relativ großer Anteil derjenigen, die die Angebote des Jugendamtes im Moment in Anspruch nehme, durchaus bevorzugt.
Herr Hiddemann führt aus, dass man sich im Hinblick auf die Vorlage auf die Zahlen des Landesministeriums gestützt habe. Danach sei mit einem ungefähren Rückgang der Betreuungen in Höhe von ca. zwei Dritteln der Kinder zu rechnen. Dieser Wert basiere auch auf Rückmeldungen von einzelnen Jugendämtern, könne aber vom Jugendamt Dortmund im Moment nicht 1 : 1 bestätigt werden. Weiterhin habe es noch keine Abstimmung mit den Trägern gegeben.
Herr Reppin bittet die Verwaltung, bis zur Ratssitzung am 11.02.2021 die Beantwortung seiner Frage vorzulegen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Vorschlag von Herrn Reppin einstimmig zu.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen: s. u.“
-21-
Der Schulausschuss nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur Kenntnis.
Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Stadt Dortmund die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzung für die Inanspruchnahme von
· Angeboten in Kindertageseinrichtungen gemäß §§ 22, 22a und 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sowie §§ 1 Abs. 1, 2, 15 ff., 25 ff., 32 ff. des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern – Kinderbildungsgesetz (KiBiz),
· Angeboten in Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und 24 SGB VIII sowie §§ 1 Abs. 1, 2, 15, 21, 22 KiBiz,
· Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I” (BASS 12-63 Nr. 2)
im und für den Zeitraum vom 01. bis 31. Januar 2021 ausgesetzt. Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch genommen wird.
4. Anträge / Anfragen
zu TOP 4.1
Sportstättensituation SZ Renninghausen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19572-21)
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19572-21-E1)
Es liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
„… die CDU-Fraktion im Schulausschuss bittet um Aufnahme des o.g. auf die Tagesordnung der Sitzung am 10.02.2021 sowie um Beantwortung der nachfolgenden Fragen.
1. Inwieweit ist das Projekt des Neubaus einer Sporthalle mit drei weiteren Nutzungseinheiten am Schulzentrum Renninghausen seit 2018 vorangeschritten?
2. Liegen der Verwaltung die Ergebnisse der beauftragten Machbarkeitsstudie inzwischen vor? Wenn nein: Wann rechnet die Verwaltung mit der Bereitstellung dieser Ergebnisse?
3. Wie kann der nachgewiesene Kapazitätsmangel bis zur Inbetriebnahme einer neuen Sporthalle für die Schulen im Schulzentrum ausgeglichen werden?
Begründung
In der Sitzung des Schulausschusses am 26.09.2018 haben sich die Fraktionen von SPD und CDU in einer gemeinsamen Anfrage (Drucksache Nr.: 11676-18) nach dem Bedarf und den Finanzierungsmöglichkeiten für den Neubau einer Sporthalle mit drei weiteren Nutzungseinheiten am Schulzentrum Renninghausen erkundigt. Die Verwaltung hat daraufhin in der Sitzung am 31.10.2018 Stellung zu den aufgeworfenen Fragen bezogen (Drucksache Nr.: 11676-18-E1) und auf den frühen Planungsstand und die noch ausstehenden Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie hingewiesen. Nachdem inzwischen über zwei Jahren vergangen sind, sollte die Projektplanung weiter vorangeschritten sein. Daher bitten wir um einen kurzen Sachstandsbericht in dieser Angelegenheit.“
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.
zu TOP 4.2
Monitoring von Schulbaumaßnahmen
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19858-21-E1)
Es liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
„… die CDU-Fraktion im Schulausschuss bittet die Verwaltung um schriftliche Beantwortung nachfolgender Frage.
Welche Schulbaumaßnahmen, die aus den zuletzt ausgelaufenen Förderprogrammen KIF 1 und Gute Schule 2020 herausgefallen sind, sollen in den kommenden Jahren in den städtischen Haushalt eingestellt werden? Um Angabe des anvisierten Haushaltsjahres wird gebeten.
Wir bitten zudem um eine vollständige Auflistung der entsprechenden Projekte unter Angabe der zugrundeliegenden Beschlusslagen.
Begründung
Dadurch, dass in einer Vielzahl von Vorlagen Informationen enthalten waren, welche Projekte im Rahmen der Förderprogramme nicht umgesetzt werden können, aber jeweils der Beschluss gefasst wurde, keines der Projekte an sich aufzugeben, wird eine Übersicht dessen benötigt, was noch einzeln in den Haushalt einzuplanen und zu beschließen ist. Für die betroffenen Schulen wie für die Politik ist die Herstellung von Transparenz daher wichtig.“
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.
zu TOP 4.3
Bildung für alle Schüler*innen in Corona-Zeiten sicherstellen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 19892-21)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19892-21-E1)
Es liegt folgender Vorschlag bzw. Antrag zur Tagesordnung der Fraktion Die Linke + vor:
„… die Fraktion DIE LINKE + bittet um Beratschlagung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags:
1. Die Verwaltung stellt den Schulen in Dortmund zusätzliche Räume zur Verfügung, damit Klassen und Kurse in kleinere Einheiten aufgeteilt werden können. Dazu werden leerstehende Räume von Kultureinrichtungen, Privatunternehmen, Restaurants etc. angemietet.
2. Die Verwaltung stellt zusätzliches Personal zur Verfügung, da für kleinere Lerngruppen nicht genügend Personal vorhanden ist, müsste dieVerwaltung Ersatzpersonal (Studierende, Betreuer, Künstler etc.) zur Betreuung der Lerngruppen zur Verfügung stellen.
Viele dieser möglichen Personen sind auch sonst schon im Bereich Schule beschäftigt, z.B. im Ganztagsunterricht, im Offenen Ganztag, in Schulprojekten und sind zurzeit arbeitslos. Die Mittel für diese Kräfte sind bereits vorhanden, sie können somit aus denen den Schulen bereits zur Verfügung stehenden Mitteln finanziert werden.
Ansonsten ist die Landesregierung aufzufordern, entsprechend weitere Mittel bereit zu stellen. Sollten die vorhandenen Räume und Mittel nicht für alle Schulen reichen, müsste eine Priorisierung nach einem Sozialindex erfolgen.
Begründung:
Die Situation für alle Schülerinnen in unserer Kommune ist seit Monaten sehr schwierig:
– Kein Präsenzunterricht in der Schule
– Kein sozialer Kontakt zu Gleichaltrigen
– Verlagerung des Lernens und der gesamten Existenz in die Familien
Gleichzeitig bleiben alle Prüfungsanforderungen vor allem für Abschlussklassen bestehen. Klassen- und Kursarbeiten sowie zentrale Abschlussprüfungen bleiben erhalten.
Es fehlt das gemeinsame Lernen und Arbeiten mit anderen Schüler*innen sowie die vor allem für Grund- und Förderschüler*innen notwendige Lernbegleitung durch Lehr- oder andere Fachkräfte. (Hier sei sozialkompetente Begleitung, Ergotherapie, Motopädie sowie die Bereitstellung hör- und sehfördernder individueller Hilfen und gestützte Kommunikation, die so nur durch qualifizierte Fachkräfte arrangiert werden können, zu nennen.)
Die soziale Schere im Distanz- und / oder Digitalunterricht, sofern er überhaupt möglich ist, geht somit noch weiter auseinander als sonst
In einkommensarmen Familien gibt es selten arbeitsfähige Internetverbindungen. Oftmals verfügen nur die Eltern über internetfähige Mobiltelefone, so dass es für die Kinder kaum Möglichkeiten gibt, am Digitalunterricht teilzunehmen, selbst wenn sie über ein von der Schule entliehenes Tablet verfügen.
Gerade arme Familien verfügen oft nur über unzureichenden Wohnraum für alle Familienmitglieder, sodass den Schüler*innen ein Platz zur ungestörten Teilnahme am Digitalunterricht fehlt. Es fehlen weiterhin Arbeitsgeräte (Scanner, Drucker etc.), die eine Korrektur seitens der Lehrkräfte der zu bearbeiteten Materialien möglich macht.
Wie schon erwähnt, sind weiterhin Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf extrem benachteiligt. Sie sind nicht in der Lage ohne individuell präzisierte Arbeitsanweisungen Aufgaben zu bearbeiten. Auch dann benötigen sie oftmals bei jedem Bearbeitungsschritt individuelle Hilfen, Hilfsmittel und Zuspruch.
Für alle Schüle*innen fehlen zur sinnvollen Erarbeitung des Lernstoffs kommunikative und kooperative Lernformen, die die Lerninhalte erst zugänglich machen. Dadurch steigt der Stresslevel für alle am Lernprozess Beteiligten.
Es ist nicht davon auszugehen, dass ab 15.02.2021 (wenn überhaupt) die Schulen ihren Normalbetrieb wieder aufnehmen können.
Vorbereitungen für einen Schulbetrieb mit Corona sollten daher kommunal getroffen werden.“
Es liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP der Fraktion B‘90/Die Grünen vor:
„… die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags:
1. Der Schulausschuss bittet das Schulministerium NRW, finanzielle Mittel und rechtliche Rahmenbedingungen für zusätzliches Personal, das in Kooperation und Absprache mit den an den Schulen beschäftigten Lehrkräften, Bildungsangebote in Teilgruppen von Klassen durchführen kann, kurzfristig zur Verfügung zu stellen. Dabei könnten z. B. Lehramtsstudierende die pädagogische Arbeit an den Schulen zu unterstützen.
2. Wenn das nötige Personal zum Teilen von Lerngruppen zur Verfügung gestellt wird, bittet der Ausschuss das Schulministerium NRW, zur Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts organisatorische, haftungsrechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen für die Nutzung leerstehender Räume zu schaffen. So können Lerngruppen geteilt und Abstände zur Einhaltung des Infektionsschutzes im Rahmen der Corona-Pandemie eingehalten werden. In Kooperation mit den Kommunen können dann leerstehende Räumlichkeiten für den Unterricht von Teilgruppen zur Verfügung gestellt werden.
3. Solange das Land in den Bereichen Personal und Räumlichkeiten nicht nötigen Voraussetzungen für kleinere Lerngruppen, die auf mehrere Räume verteilt lernen, geschaffen hat, müssen Wechsel- und Hybridmodelle auf das aktuell praktizierte Distanzlernen folgen. Damit können einerseits für die Schüler*innen wieder sinnvollere Lernsituationen als das Distanzlernen ermöglicht und andererseits das Infektionsrisiko in Schulen verringert werden.
Begründung:
Phasen des Distanzlernens müssen so kurz wie möglich gehalten werden. Diese oben genannten Maßnahmen können ein Beitrag dazu sein, schneller zum Präsenzunterricht – zumindest für einzelnen Klassenstufen – zurückzukehren. Bereits im Frühjahr 2020 ist in den Diskussionen um Schulbetrieb während der Corona-Pandemie die Idee entstanden, mit mehr Räumen und mehr Personal, das kurzfristig zur Verfügung gestellt wird, Lerngruppen verkleinern zu können. So können Abstände besser eingehalten und mögliche Infektionsketten konsequenter unterbrochen werden.
Die Realisierung individueller Lösungen einzelner Kommunen zur Verkleinerung von Lerngruppen wurden - wie das Beispiel Solingen im November 2020 zeigt - vom Landesministerium unterbunden. Daher brauchen Kommunen nun vom Land NRW als oberste Schulaufsichtsbehörde die Rückendeckung für Maßnahmen wie das Aufteilen von Lerngruppen auf mehr Räume sowie als Dienstherr die Einstellung von Personal. Kommunen können das im Alleingang nicht realisieren.“
Frau Dr. Tautorat erläuterte kurz den Antrag ihrer Fraktion.
Herr Jansen erklärte, die Maßnahmen müssten rechtssicher gestaltet werden, vieles sei, wie beim Personal, Angelegenheit des Landes. Bei der Suche nach Räumlichkeiten könnten Kommunen sicherlich unterstützen, Fragen eines Rechtsrahmes zum Thema Haftung müssen vom Land ausgefüllt werden. Adressat sei also die Landesregierung, wie der Antrag seiner Fraktion beinhalte.
Herr Barrenbrügge machte die Anmerkung, dass vieles in der Praxis nicht umsetzbar sei, zumal nicht alles in der Verantwortung der Kommune liege. Seine Fraktion werde keinem der Anträge zustimmen.
Herr Erstfeld kündigte die Unterstützung des Antrages der Fraktion B‘90/Die Grünen an, der mehr die Frage der Rechtssicherheit in den Blick nehme und weitergehender sei als der Antrag der Fraktion die Linke +.
Frau Schneckenburger erklärte, der Fachbereich Schule arbeite grundsätzlich daran, wie die Förderung von Kindern in Dortmund möglichst gut gelingen kann, wie sie begleitet werden können in der Rolle der Kommune und wie an Bildungsgerechtigkeit gearbeitet werden kann. Die Anmietung von zusätzlichen Räumen müsse an jeder Dortmunder Schule geprüft werden, die Einhaltung von Auflagen müsse sichergestellt werden wie z. B.
- hygienische Anforderungen,
- Corona-Schutzregelungen
- Schüler-ergonomische Möblierung
- Ausstattung mit leistungsfähigem digitalen Anschluss
- Möglichkeit für Präsentationsräumlichkeiten, um die Anforderungen des Distanzunterrichts
zu erfüllen
- Beleuchtung angepasst an die Arbeitsstätten-Schutzverordnung
- Lage der Räume im Hinblick auf den Schüler*innen Transport
- Pausen- und Bewegungsflächen
- ggfs. auch Verpflegung.
So könne die Verwaltung nicht Schritt halten mit dem Fortschreiten der Corona-Pandemie. Die Regelungen der Corona-Schutzverordnung und der Betreuungs-Verordnung wechseln nach der Entwicklung der Lage.
Das Interesse sei jedoch, möglichst schnell in den Normalbetrieb zurückkehren zu können.
Auch Personaleinstellungen der Kommune folgen vorgegebenen Prozessen.
Frau Remiszewski äußerte den Wunsch nach leichterem Zugang zu Unterrichtsplattformen, gerade im Hinblick auf die unterschiedliche Herkunft der Schüler*innen.
Frau Dr. Tautorat erklärte, sie könne die Argumente der Dezernentin nachvollziehen. Die Lage sei aber schon seit einem Jahr so, man müsse dann mal Verordnungen oder Gesetze anpassen. Der Antrag ihrer Fraktion sei ein Appell, kreative Ideen umzusetzen.
Herr Hagedorn führte als Beispiel aus, dass derzeit alle beteiligten Fachbereich und Träger gemeinsam versuchten, eine Verpflegung unter den derzeitigen Bedingungen sicher zu stellen.
Bei den Unterrichtsplattformen habe der Fachbereich Schule versucht, den Schulen Hilfestellung zu geben. Dieser Pragmatismus scheitere häufig jedoch an den erforderlichen Verwendungsnachweisen und Ausführungsbestimmungen.
Der Fachbereich sei immer in engem Dialog mit der staatlichen Schulaufsicht, man diskutiere nicht über die Zuständigkeiten, sondern versuche gemeinsam, das Beste für die Kinder zu organisieren.
Die Vorsitzende bat Frau Remiszewski um nochmalige Information zu den Plattformen, da ihr Beitrag vorher nicht gut zu verstehen war.
Frau Remiszewski erklärte ihren Wunsch, ein Angebot von Lernportalen – und Plattformen zu schaffen, die Rechtssicherheit bieten. Aus urheberrechtlichen Gründen seien Materialien oft nur schwer zu beschaffen.
Frau Schneckenburger antwortet darauf, dass die Kommunen dafür nicht zuständig seien. Sie erklärte, dass der Schulausschuss in einer Videokonferenz zur Vorstellung des Fachbereiches Schule einladen werde, wobei man auch nochmal die Unterscheidung zwischen inneren und äußeren Schulangelegenheiten näher erläutern werde. Lizenzrechte seien Angelegenheiten des Landes.
Der Schulausschuss lehnt den Antrag der Fraktion Die Linke + mehrheitlich mit 2 Ja, 12 Nein und 7 Enthaltungen ab.
Der Schulausschuss stimmt dem Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen mehrheitlich mit 15 ja, 5 Nein, 1 Enthaltung zu.
Der Antrag wird an das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW weitergeleitet.
zu TOP 4.4
„Schulen digitaler machen“
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 19900-21)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 19900-21-E1)
Es liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:
„… immer mehr Schülerinnen und Schüler erhalten durch die Stadt Dortmund digitale Geräte zum Ausleihen. Das Rechtsamt hat dafür die Verträge ausgearbeitet.
Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Zuleitung eines solchen Vertragsentwurfes, bisherige Anfragen dazu beim zuständigen Dezernat führten nicht zu den gewünschten Ergebnissen.
Darüber hinaus bittet die Fraktion FDP/Bürgerliste um Beantwortung folgender Fragen:
Nach telefonischer Auskunft des Dezernats ist eine Rahmen-Versicherung für die Tablets nicht angedacht, hier erfolgte der Hinweis aus die Kosten-Nutzen-Rechnung.
1. Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um die Kosten-Nutzen-Analyse für eine solche Rahmenversicherung.
2. Was passiert, wenn ein solches Tablet beschädigt wird?
3. Gibt es für Familien mit niedrigem Einkommen für diesen Fall eine besondere Regelung?
4. Liegt der Vertrag in verschiedenen Sprachen vor?“
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.
zu TOP 4.5
Distanzlernen
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 19901-21)
Es liegt folgender Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:
1. „Wie viele Dortmunder Schulen benutzen welche Lern- und Kommunikationsplatformen für das Distanzlernen? (z.B. Logineo, Iserv, Google oder Microsoft Education o.ä.)?
2. Gibt es darüber hinaus Schulen in Dortmund, die mehr als ein System benutzen?
3. Werden die Plattformen, deren Nutzung und Nutzen seitens der Stadt Dortmund oder des Landes NRW evaluiert und sofern dies der Fall ist, von wem genau und nach welchen Kriterien?“
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.
Die Vorsitzende dankte für die Mitarbeit am heutigen Tag und schloss die öffentliche Sitzung um 17.00 Uhr.
A l t u n d a l – K ö s e G ö v e r t F ä r b e r
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin
(See attached file: Anlage_Protokoll_10.02.21_TOP_2.4.docx)