Niederschrift

über die 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses


am 17.04.2008
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 17:00 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

Bm’in Jörder SPD


Bm Miksch CDU

SPD

Rm Diekneite

Rm Harnisch
Rm Ollech
Rm Poschmann
Rm Radtke
Rm Sohn
Rm Starke
Rm Taranczewski
Rm Zupfer

CDU

Rm Dr. Eiteneyer


Rm Hengstenberg
Rm Liedschulte
Rm Monegel
Rm Pisula
Rm Reppin
B90/Die Grünen
Rm Krüger
Rm Reuter

FDP/Bürgerliste
Rm Dr. Littmann

b) Mitglieder ohne Stimmrecht:

Rm Branghofer DVU


Rm Stammnitz „Die Linken im Rat“

c) Verwaltung

StD Sierau


StR´in Bonekamp
StR Pogadl
StR Steitz
StR Stüdemann
StK´in Dr. Uthemann
Herr Mager
LStRD’in Seybusch
StVD Weber
StOVR Feuler

Vertreter(innen) der dem Haupt- und Finanzausschuss zugeordneten Fachämter

Veröffentlichte Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 27. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 07.02.2008

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 28. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.03.2008

2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

2.1.1 Kanalerneuerung Asselner Hellweg
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10995-08)

2.1.2 Städtischer Reinigungsdienst
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11516-08)


2.1.3 Energiesozialtarife in Dortmund
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11597-08)

2.2 Finanzen

2.2.1 Abruf von Zuwendungen für Maßnahmen des Stadtbahnbaus
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11598-08)

2.3 Personal

2.3.1 Einstellung von Nachwuchskräften 2009
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11299-08)

2.4 Kommunalwirtschaft

2.4.1 Klinikum Dortmund gGmbH
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 11397-08)

2.4.2 Flughafen Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 11518-08)

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Lokale Agenda 21 - 8. Zwischenbericht an den Rat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10630-07)

3.2 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 221 - Freie-Vogel-Straße -
hier: Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10963-08)

3.3 Umbau des Straßenzuges Am Gardenkamp / Vogelpothsweg von Stockumer Straße bis Otto-Hahn-Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09946-07)

3.4 Rahmenplanung Deusen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11054-08)

3.5 Dezentrale Abstellflächen für Lkw im Stadtgebiet
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11112-08)


3.6 Regionales Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche (REHK)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10027-07)

3.6 Regionales Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche (REHK)
Fortschreibung 2007
(Drucksache Nr.: 10027-07-E1)

3.7 Fahrradbericht 2007
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11369-08)

3.8 Service-Team „ ... anders wohnen - anders leben ... “
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11379-08)

3.9 Bauleitplanung; 14. Änderung des Flächennutzungsplanes - ehemalige Thier-Brauerei, Aufstellung des Bebauungsplanes In W 125 n - ehemalige Thier-Brauerei -
hier: I. Aufhebung des Satzungsbeschlusses zum Vorhaben- und Erschließungsplan "Ehemalige Thier-Brauerei" sowie des Beschlusses zur teilweisen Änderung der Bebauungspläne 4/4 und 102 vom 08.06.1995;
II. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (14. Änderung);
III. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes In W 125 n - ehemalige Thier-Brauerei -, gleichzeitig tlw. Änderung der Bebauungspläne 102 und In W 109;
IV. Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10369-07)

3.10 Satzung über die Entwässerung der Grundstücke in der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10388-07)

3.11 Klimaschutz in Dortmund, CO2-Bilanz 2005
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10663-07)

3.12 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II
hier: 1.2.1.7 Änderung Ausführungsbeschluss Stollenpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11277-08)

4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 Strategische Weiterentwicklung der Wirtschaftsförderung Dortmund; Themen und Arbeitsfelder 2008-2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10276-07)


4.1 Strategische Weiterentwicklung der Wirtschaftsförderung Dortmund: Themen und Arbeitsfelder 2008-2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11465-08)

5. Öffentliche Einrichtungen
-keine Vorlagen-

6. Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Weiterentwicklung der JobCenterARGE Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11467-08)

7. Kultur, Sport, Freizeit
-keine Vorlagen-

8. Schule

8.1 Einrichtung der "Schulpsychologischen Beratungsstelle für die Stadt Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11350-08)

8.2 Ausbau von Förderschulen zu Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung;
hier: Teilnahme an einer Pilotphase zum Schuljahr 2008/09
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11474-08)

9. Kinder und Jugend
-keine Vorlagen-

10. Finanzen Liegenschaften
-keine Vorlagen-

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/ Fleischhygiene außerhalb öffentlicher Schlachthöfe
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10752-08)

12. Anfragen

12.1 Anfragen der Fraktion "Die Linken im Rat"

12.1.1 Wirtschaftsförderung in Dortmund
Anfrage zur TO (Fraktion 'Die Linken im Rat')
(Drucksache Nr.: 11284-08)



dazu:
Wirtschaftsförderung in Dortmund
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 11284-08-E1)

13. Betriebsausschussangelegenheiten

13.1.1 Verlängerte Posener Straße, Verkehrsmäßige Erschließung eines Wohngebietes im Rahmen des Bebauungsplans Hom 278
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10340-07)


Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 15:00 Uhr von Bm´in Jörder eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte Bm´in Jörder die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Pisula (CDU) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Bm´in Jörder wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde im Wege der Dringlichkeit um folgende Punkte erweitert:

10.1 Informationen zum Anzeigeverfahren der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2008/2009
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11621-08)

11.2 Kommunalwahl 2009; Bildung des Wahlausschusses; Wahl der Beisitzerinnen und Beisitzer
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11383-08)

11.3 Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Amts- und Landgericht Dortmund; Bildung des Schöffenwahlausschusses
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11514-08)

Die Dringlichkeit wurde vom Haupt- und Finanzausschuss in allen Fällen einstimmig festgestellt.

Abgesetzt wurden die Tagesordnungspunkte

3.4 Rahmenplanung Deusen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11054-08)

3.11 Klimaschutz in Dortmund, CO2-Bilanz 2005
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10663-07)

4.1 Strategische Weiterentwicklung der Wirtschaftsförderung Dortmund; Themen und Arbeitsfelder 2008-2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10276-07)

Mit diesen Veränderungen wurde die Tagesordnung vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 27. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 07.02.2008

Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 27. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 07.02.2008.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 28. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.03.2008

Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 28. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.03.2008






2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

zu TOP 2.1.1
Kanalerneuerung Asselner Hellweg
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10995-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt das Gesamtinvestitionsvolumen für die Kanalerneuerung Asselner Hellweg von 559.034 Euro auf 1.115.000 Euro zu erhöhen.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66/PB 011 bei der Investitionsfinanzstelle 66B01104014753 mit folgender Auszahlung:

Finanziert bis Ende 2007: 763.388 Euro
Auszahlungen Haushaltsjahr 2008: 351.612 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand i. H. v. 16.528 Euro, der im Rahmen der Gebührenkalkulation berücksichtigt wird, so dass die Erträge aus Gebühreneinnahmen den Aufwand decken.

zu TOP 2.1.2
Städtischer Reinigungsdienst
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11516-08)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende gemeinsame Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.04.2008 vor:

Die Verwaltung hat dem Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 02.11.06 den Abschlussbericht zum Projekt „Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Qualität der Gebäudereinigung“ zur Empfehlung an den Rat der Stadt vorgelegt.

Darin war vorgesehen in den Jahren 2006 und 2007 weitere Einstellungen für die Eigenreinigung vorzunehmen und die Flächenquote für die Eigenreinigung bis Ende 2007 schrittweise wieder auf 50% zu erhöhen.
Nach dem Projektplan sollte bis Mitte 2008 die Umstellung der Fremdreinigung abgeschlossen sein.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um einen Sachstandsbericht in der Ausschusssitzung.


Insbesondere bitten wir dabei folgende Fragen zu berücksichtigen:

1. Welche personellen Verstärkungen und welche technischen Verbesserungen wurden zwischenzeitlich in der Eigenreinigung vorgenommen?

2. Wie beurteilen die Kunden aktuell die Qualität der Eigenreinigung nach Abschluss des Projektes und welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung hat die Verwaltung zwischenzeitlich eingeleitet?

3. Ist die Flächenquote von 50% für die Eigenreinigung zwischenzeitlich wieder erreicht worden?
4. Nach geltendem Arbeitnehmer-Entsendegesetz ist im Gebäudereinigerhandwerk ab 01/08 in Westdeutschland in der untersten Lohngruppe ein Mindestlohn von 8,15 € zu zahlen.
Ist durch den neuen Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst dieser Mindestlohn im städtischen Reinigungsdienst jetzt gewährleistet?

Änderung:
StD Sierau nahm vorab mit dem Hinweis auf eine noch zu erarbeitende dezidierte schriftliche Stellungnahme mündlich Stellung.

Zur Frage der personellen Verstärkung führte er aus, dass in den Jahren 2005 bis 2007 insgesamt 100 neue Mitarbeiter im städtischen Reinigungsdienst zunächst befristet für jeweils 12 Monate eingestellt worden seien. Bei Eignung erfolgte nach Ablauf des Jahres die unbefristete Weiterbeschäftigung. Festgestellt habe man eine erhebliche Fluktuation. Etliche neue Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen hätten von sich aus das Beschäftigungsverhältnis gelöst.

Zu den technischen Verbesserungen erläuterte StD Sierau, dass alle neu eingestellten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen neue Systemwagen erhalten hätten. Diese erfüllten unter anderem Anforderungen an neue ergonomische Gesichtspunkte und seien unter Beteiligung von Arbeitsmedizinern und Arbeitssicherheitsmitarbeitern ausgewählt worden. Die bei den Stammkräften bereits vorhandenen Systemwagen würden sukzessive ausgetauscht. Allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen stünden auch die anderen erforderlichen technischen Geräte zur Verfügung, neue chemische Reinigungsmittel seien gesamtstädtisch angeschafft und ein zentraler Waschdienst für benutzte Wischbezüge vertraglich vereinbart worden.

Auf die Frage 2 antwortete StD Sierau, im Jahre 2006 habe eine flächendeckende Kundenabfrage zusammen mit dem Amt für Statistik und Wahlen stattgefunden. Es seien die Ansprechpartner zu allen Reinigungsobjekten angeschrieben worden. Die Ergebnisse habe man im Ausschuss für die städtische Immobilienwirtschaft vorgestellt. Insgesamt könne das Ergebnis als positiv bezeichnet werden. Eine neue flächendeckende Kundenbefragung plane man für das Jahr 2008.

Ab März 2008 würden jeweils für den Vormonat monatliche sogenannte Kunden- bzw. Zufriedenheitsabfragen durch StA 65 initiiert. Dazu befrage man die Ansprechpartner in allen eigengereinigten Objekten schriftlich. Zur Zeit erfolge die Auswertung der Ergebnisse.

Zur Flächenquote von 50 % erklärte StD Sierau, dass diese nahezu erreicht sei. Im Jahre 2007 hätten aktuell keine adäquaten größeren Reinigungsobjekte zur Verfügung gestanden, da laufende Verträge zu beachten gewesen waren.
Aus Sicht der Städtischen Immobilienwirtschaft kämen aber nur größere Reinigungsobjekte zur Übernahme in die Eigenreinigung in Frage, da ansonsten den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in Einzelfällen weniger Stunden zur Verfügung gestellt werden könnten oder es zu einem Einsatz in mehreren Reinigungsobjekten kommen könne.

In diesem Jahr würden weitere 30 Planstellen ausgeschrieben, so dass man die Flächenquote von 50% endgültig erreiche.

Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, wie viel zusätzliches Personal erforderlich wäre, um eine Eigenreinigungsquote von 60 % zu erreichen und wann diese Marke erreicht werden könne?

Rm Zupfer (SPD) sprach die häufig stattfindende Nutzung von Schulgebäuden durch Dritte an. Die Fremdreinigung sei in der Vergangenheit sehr flexibel gewesen und eine Reinigung der Objekte habe regelmäßig unmittelbar nach den Veranstaltungen stattgefunden. Könne dies auch bei der Eigenreinigung gewährleistet werden?

StD Sierau beantwortete zunächst noch die Frage 4 der Bitte um Stellungnahme. Mit der Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Gebäudereinigungshandwerk gelte der Tariflohn als Mindestlohn. Der Tariflohn im öffentlichen Dienst betrage jetzt bereits in der Endgeltgruppe 1 Stufe 2 aktuell

Änderung:
8,26 € inklusive Sonderzuwendung.

Der laufende Tarifabschluss sei dabei noch nicht berücksichtigt worden.

Zur Frage von Rm Krüger führte StD Sierau aus, dass ca. 100 weitere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen eingestellt werden müssten, um das Flächenverhältnis auf 60 % zu Gunsten der Eigenreinigung anzuheben. Es gebe allerdings eine Reihe von Erfahrungen, die es angeraten erscheinen lassen, eine solche Ausweitung der Eigenreinigung nicht anzustreben. Die verwaltungsinterne Diskussion dazu sei jedoch noch nicht abgeschlossen.

Zu den Ausführungen von Rm Zupfer erklärte er, die Reinigungssituation an Schulen werde derzeit von der Verwaltung hinsichtlich Effizienz, Kundenfreundlichkeit und Wirtschaftlichkeit geprüft.

zu TOP 2.1.3
Energiesozialtarife in Dortmund
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11597-08)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der Fraktion
„Die Linken im Rat“ vom 08.04.2008 vor:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung zu beauftragen, Gespräche mit der DEW21 zu führen, die die Einführung von Energiesozialtarifen in den Bereichen Strom und Gas zu folgenden Bedingungen als Ziel haben:

1. Die Tarife sollen so ausgestaltet werden, dass der Jahresgrundpreis entfällt und sich der Verbrauchspreis an dem aktuell günstigsten Tarif orientiert.
2. Der Tarif wird eingeführt für Personen, deren monatliches Einkommen unter dem Pfändungsfreibetrag liegt, die im ALG2 Bezug stehen oder in vergleichbaren finanziellen Verhältnissen leben.

3. Der Sozialtarif Strom soll ein sogenannter Ökostromtarif (100% erneuerbare Energie) sein.

Außerdem lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses folgende gemeinsame Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.04.2008 vor:

Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bitten unter o.g. Tagesordnungspunkt um Beratung des folgenden Antrags:

Seit dem Jahr 2000 ist Strom für Privathaushalte um 50% teurer geworden.
Da viele Menschen die Mehrbelastung von durchschnittlich 75 Euro pro Monat nicht mehr tragen können, wird jährlich rund 800 000 deutschen Haushalten Strom oder Gas abgestellt. Vor diesem Hintergrund wird die Einführung von niedrigeren Strom- und Gaspreisen für arme Haushalte diskutiert.

Der Haupt- und Finanzausschuss bittet die Verwaltung unter Einbeziehung von DEW um eine Stellungnahme, die folgende Fragen berücksichtigt:

1. Wie viele Kunden von DEW 21 waren in den Jahren 2005-2007 nicht in der Lage, ihre Strom- und Gasrechnungen zeitnah zu begleichen? In wie vielen Fällen wurde eine Strom- und/ oder Gasabsperrung veranlasst?

2. Gibt es eine Zunahme von Zählersperrungen in Korrelation zu Preisanstiegen bei Strom und Gas?

3. Wie sieht das von DEW 21 praktizierte konkrete Verfahren bis hin zu einer Strom- bzw. Gasabsperrung aus?

4. Gibt es für betroffene BezieherInnen für Leistungen nach dem SGB II und SGB XII ein abgestimmtes Verfahren zwischen DEW 21, Sozialverwaltung und ARGE? Wenn ja: Wie sieht dieses Verfahren aus?

5. Welche konkreten Maßnahmen ergreifen Verwaltung und DEW 21, um Zählersperrungen durch hohe Energierechnungen zu vermeiden?

6. Wie beurteilen die Verwaltung und DEW 21 die Chancen für die Einführung eines flächendeckenden und bundesweiten Sozialtarifs mit entsprechend verbindlichen Kriterien?

7. Die EU-Richtlinie zum Elektrizitätsbinnenmarkt verfügt, dass die Mitgliedsstaaten „erforderliche Maßnahmen zum Schutz benachteiligter Kunden auf dem Elektrizitätsbinnenmarkt treffen. Die Maßnahmen können spezifische Maßnahmen für die Begleichung von Stromrechnungen oder allgemeine Maßnahmen innerhalb des Sozialsicherungssystems beinhalten.“ Wie bewertet die Verwaltung die Umsetzung dieser Richtlinie?

8. Wie bewerten Verwaltung und DEW 21 die Einführung eines Sozialtarifs auf Dortmunder Ebene?

9. Welche Erfahrungen liegen Verwaltung und DEW 21 aus anderen Städten vor? Welche Energieversorger bieten bereits Sozialtarife zu welchen Konditionen an? Wie werden diese Tarife angenommen?

Nachdem Bm´in Jörder daraufhin gewiesen hatte, dass die Beantwortung der Fragen bis zur kommenden Ratssitzung erfolgen solle, bestand im Haupt- und Finanzausschuss Einvernehmen, die Angelegenheit an den Rat der Stadt zur Behandlung am 24.04.2008 zu überweisen.

2.2 Finanzen

zu TOP 2.2.1
Abruf von Zuwendungen für Maßnahmen des Stadtbahnbaus
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11598-08)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende gemeinsame Bitte um Stellungnahme und folgender gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16.04.2008 vor:

Der HFA bittet die Verwaltung, in einer Gesamtschau über alle Fördermaßnahmen und Abrechnungsstände des Stadtbahnbaus zu informieren. Hierbei sollen auch nachfolgende Fragen zur Förderabwicklung beantwortet werden.

1. Wie hoch sind eventuell offen stehende Fördersummen aufgrund fehlender Teilverwendungsnachnachweise bzw. vom Fördergeber vorgenommene Zahlungseinbehalte?
2. Aus welchem Grund mussten im Jahr 2007 2.440.000,-- € an bisher vereinnahmten Fördergelder zurückerstattet werden?
3. Wann werden die Grunderwerbskosten für die Stadtbahnbaumaßnahme Mallinkrodtstraße-Hafen-Instenburger Straße ermittelt und damit die Voraussetzung zur Einreichung eines Verwendungsnachweises geschaffen?
4. Zwischenzeitlich wurden für die Stadtbahnstrecke Möllerbrücke-Palmweide Änderungsanzeigen eingereicht. Ein Finanzierungsänderungsantrag muss noch erstellt werden. Wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen bzw. wann kann ein abschließender Verwendungsnachweis erstellt werden?

5. Im Zusammenhang mit der demnächst in Betrieb gehenden Ost-West-Strecke wurde der Haltepunkt Reinoldikirche brandschutztechnisch ertüchtigt und die Bahnsteige für die Ost-West-Strecke abgesenkt. Die Finanzierung dieser Arbeit soll über die Maßnahme Linie 2, K-Nord erfolgen. Inwieweit hätte angesichts gleich hoher Fördersätze auch eine Abwicklung der Umrüstarbeiten des Haltepunktes Reinoldikirche auch über die Strecke 95, Linie III (Ost-West-Strecke) erfolgen können?

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird um jährliche Berichterstattung zu den Fördermaßnahmen des Stadtbahnbaus gebeten, erstmals zum Jahreswechsel 2008/2009.

Außerdem wies Bm´in Jörder daraufhin, dass zu diesem Tagesordnungspunkt eine Liste mit Stadtbahnbaumaßnahmen und deren offenstehenden Fördersummen auf Wunsch der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verteilt worden sei.

Anschließend ging StD Sierau auf die gestellten Fragen ein und kündigte an, dass die Verwaltung auch noch eine schriftliche Information den Haupt- und Finanzausschussmitgliedern zur Verfügung stellen werde.

Zur Frage 1:
Offenstehende Fördersummen auf Grund fehlender Teilverwendungsnachweise bzw. vom Fördergeber vorgenommene Zahlungseinbehalte existierten nicht, da alle im Bewilligungsrahmen möglichen Fördersummen zum Stand 31.12.2007 abgerufen und ausgezahlt worden seien.

Zur Frage 2:
Die von der Stadt Dortmund erstatteten 2,44 Millionen Euro beträfen die Baulose 51 mit 280.000 Euro und 27 bis 28 b mit 2,16 Millionen Euro.

Die Stahlbauarbeiten des Bauloses 51 seien bautechnisch zusammen mit dem Baulos 52 abgewickelt worden. Die Abrechnung habe eine Überzahlung von Zuwendungen beim Baulos 51 von 280.000 Euro ergeben, die durch Abrechnung des Bauloses 52 kompensiert worden seien.

Eine Überzahlung der Baulose 27 bis 28 b resultiere aus der Ermittlung des Förderanspruchs nach tatsächlichen zuwendungsfähigen Kosten laut geprüftem Ausgabeblatt. Bedingt durch die Anwendung des neuen ÖPNVG-NRW erfolgte eine Abkehr vom bisherigen Quotenabruf, ohne dass für die Stadt ein Nachteil entstanden sei.

Der Zuwendungsanspruch gem. Ausgabenblatt habe bei 72.968.827 Millionen Euro gelegen; der Abruf der Zuwendungen gem. Quotenregelung habe 75.149.178 Millionen Euro betragen. Daraus ergebe sich ein Erstattungsbetrag von 2.162.400 Millionen Euro gerundet.

Zu Frage 3:
Alle feststehenden Grunderwerbskosten würden dem Zuwendungsgeber zeitnah vorgelegt und gefördert. Über den Verwendungsnachweis nach endgültiger Ermittlung der Grunderwerbskosten werde der Ausschuss im Rahmen der Berichterstattung zum Jahreswechsel 2008/2009 informiert.

Zu Frage 4:
Der Finanzierungsänderungsantrag werde planmäßig im laufenden Quartal eingereicht. Über den Zeitpunkt der Erteilung des geänderten Bewilligungsbescheides durch den Zuwendungsgeber könne die Verwaltung keine Aussagen treffen. Zur Einreichung des Verwendungsnachweises müsse der geänderte Bewilligungsbescheid vorliegen. Der Verwendungsnachweis werde unmittelbar danach erstellt. Diese Vorgehensweise sei mit der Bewilligungsbehörde abgestimmt.

Zu Frage 5:
Eine Finanzierung der Maßnahme Bahnhof-Reinoldikirche über die Strecke III, dass heiße ein Wechsel von Bauteilen zwischen verschiedenen Fördervorhaben, hätte zwei Änderungsanträge mit sämtlichen Planungsunterlagen erfordert mit entsprechenden aufwändigen Prüfläufen, auch beim Zuwendungsgeber, ohne dass ein Vorteil für die Stadt zu erwarten gewesen wäre. Die Maßnahme K-Nord sei allerdings bisher wegen planmäßiger Bahnsteiganhebungen und Rückbauarbeiten auf der Greveler-Strecke ohnehin nicht abrechnungsfähig.

Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) wies daraufhin, dass für die Strecke Mallinkrodtstr./Hafen der Verwendungsnachweis noch nicht geführt werden konnte, weil die Grunderwerbskosten noch nicht bekannt gewesen seien. Er fragte, ob sich an diesem Stand etwas geändert habe.

Herr Schließler vom Stadtbahnbauamt antwortete, die Grunderwerbskosten seien noch nicht in voller Höhe bekannt. Das habe mit sehr komplizierten Abrechnungen zu tun. Die endgültige Ermittlung werde voraussichtlich in diesem Jahr erfolgen.

Er wolle in diesem Zusammenhang deutlich machen, dass jeder kostenmäßig nachgewiesene Betrag von der Förderseite auch abgerufen worden sei.

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Die Verwaltung wird um jährliche Berichterstattung zu den Fördermaßnahmen des Stadtbahnbaus gebeten, erstmals zum Jahreswechsel 2008/2009.









2.3 Personal

zu TOP 2.3.1
Einstellung von Nachwuchskräften 2009
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11299-08)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der Fraktion
„Die Linken im Rat“ vom 11.04.2008 vor:

Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, zum Ausbildungsjahr 2008/2009 insgesamt 230 Ausbildungsplätze des ersten Ausbildungsjahres im Bereich der Stadtverwaltung bereit zu stellen und zu besetzen. Der Stellenplan ist entsprechend aufzustocken.
In den Konzernbetrieben der Stadt Dortmund ist auf entsprechende Ausbildungsquoten hinzuwirken.

Rm Stammnitz (Die Linken im Rat) begründete zunächst den Antrag seiner Fraktion.

Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) verwies auf die Bemühungen von Politik und Verwaltung, Ausbildungsplätze bereitzustellen und dabei auch die städtischen Töchter einzubeziehen. Darüber hinaus bemängelte er die Bereitschaft der Wirtschaft, sich um mehr Ausbildungsplätze zu bemühen.

Rm Monegel (CDU) hielt es für nicht machbar, kurzfristig die Zahl der Auszubildenden in einer Größenordnung zu verlangen, wie sie im Antrag der Fraktion „Die Linken im Rat“ genannt worden sei. Betreuungskapazitäten, Sachmittel und personelle Ressourcen seien dafür nicht vorhanden. Die Stadt könne auch nicht die strukturellen Defizite des Ausbildungsmarktes lösen.

Rm Zupfer (SPD) vertrat die Ansicht, dass die Fraktion „Die Linken im Rat“ eine erhebliche Erhöhung der Ausbildungskapazität durch die Stadt Dortmund fordere, aber nicht auf die Frage der Finanzierung eingehe. Sie verwies auf die Anstrengungen der Stadt bei der Bereitstellung von Ausbildungsplätzen und forderte von der Wirtschaft ein größeres Engagement.

StK´in Dr. Uthemann hob hervor, dass die Stadt Dortmund 100 Ausbildungsplätze bereitstelle. Hinzu kämen die Trainee-Stellen, außerdem 253 Praktikumplätze sowie 2 x 24 Plätze in den Ausbildungslehrgängen bei der Feuerwehr.

Ergänzung:
Auf Nachfrage erklärte StK´in Dr. Uthemann, dass hierin keine Trainee-Plätze enthalten seien.

Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt den Antrag der Fraktion „Die Linken im Rat“ vom 11.04.2008 einstimmig ab.

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Einstellung von bis zu 100 Nachwuchskräften im Jahre 2009 zu.

Die „Personalaufwendungen“ werden aus dem Produkt 16_001 1201 und die „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ aus dem Produkt 11_001 1103 finanziert.

2.4 Kommunalwirtschaft

zu TOP 2.4.1
Klinikum Dortmund gGmbH
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 11397-08)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 10.04.2008 vor:

Wie der Presse (z.B. WR vom 2.4.) zu entnehmen ist, führt der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst beim Klinikum zu Mehrkosten von 9,4 Mio. € bis 2009, die nach Aussage des Klinikums nicht gedeckt sind und somit zu einem weiter steigenden Verlust führen. Angesichts der aktuell mit der Ärztegewerkschaft ausgehandelten 8%igen Lohnerhöhung bis 2009 wird dieser Betrag sogar auf 13 Mio. € steigen (etwa RN vom 10.4.).

Das Stammkapital, das aufgrund der jüngsten Verluste (2006: 11 Mio. €; 2007: prognostiziert 8 bis 10 Mio. €) über die Hälfte abgeschmolzen ist, wird sich dadurch weiter verringern. Damit ist fraglich, ob die Feststellung der Kämmerin (HFA v. 7.2.2008) zur Solvenz der Gesellschaft angesichts dieser neuen Belastung fortbesteht.

Die Verwaltung wird gebeten, schriftlich Stellung zu nehmen:

1. Welche tarifvertraglichen Regelungen sind vereinbart worden?
2. Welche finanziellen Belastungen ergeben sich aus den Tarifabschlüssen für das Klinikum in diesem und den Folgejahren?


3. In welchem Umfang sind Personalkostensteigerungen bei den bisherigen Planungen bereits berücksichtigt worden?

4. Von welchem Jahresfehlbetrag 2007 ist heute auszugehen?

5. Wie wirken sich die zusätzlichen Belastungen auf das Vorliegen eines Insolvenzeröffnungsgrundes - Überschuldung, (drohende) Zahlungsunfähigkeit - aus?

6. Ist die Aussage der Kämmerin vom 7.2. („der Klinikum-GmbH mangelt es weder an Liquidität, noch ist Überschuldung gegeben “) heute noch gültig?

Bm´in Jörder wies daraufhin, dass die Verwaltung die Fragen in der Sitzung des Rates der Stadt am 24.04.2008 beantworten werde.

Vor diesem Hintergrund bestand Einvernehmen, die Angelegenheit an den Rat der Stadt zu überweisen.

zu TOP 2.4.2
Flughafen Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 11518-08)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 10.04.2008 vor:

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Flughafen Dortmund GmbH eine vertragliche Regelung über ein angemessenes Nutzungsentgelt für die im Eigentum der Stadt Dortmund stehenden, aber vom Flughafen genutzten Grundstücksflächen auf dem Gelände des Flughafens zu vereinbaren.

Im Rahmen einer kurzen Diskussion erläuterte StK´in Dr. Uthemann, man rede hier über eine Fläche von rund 23,5 Hektar, die Eigentum der Stadt stehe und sich auf dem Flughafengelände befinde. Nach den bestehenden Verträgen gebe es eine Gegenleistung der Flughafen-GmbH, die darin bestehe, dass die Gesellschaft die Verkehrssicherungspflichten für das Gelände einschließlich der entsprechenden Haftungen übernommen habe. Außerdem trage der Flughafen die Kosten für die Einfriedung und die Pflege der Flächen sowie Aufwendungen für Abbrüche und Grundstücksfreistellungen. Man könnte seitens der Verwaltung ermitteln, ob sich die Leistungen und Gegenleistungen ausgleichen würden.

Es bestand im Haupt- und Finanzausschuss Einvernehmen, dass die Verwaltung eine entsprechende Berechnung vornehmen solle und die Beratung der Angelegenheit auf dieser Grundlage in der Mai-Sitzung des Ausschusses fortgesetzt wird.

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

zu TOP 3.1
Lokale Agenda 21 - 8. Zwischenbericht an den Rat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10630-07)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.




zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 221 - Freie-Vogel-Straße -
hier: Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10963-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplanentwurf offengelegte Begründung vom 30.08.2007 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 24.01.2008 dem Bebauungsplan Ap 221 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414/BGBl. III FNA 213 – 1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).

II. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Ap 221 – Freie-Vogel-Straße – für den unter Pkt. 2 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.

zu TOP 3.3
Umbau des Straßenzuges Am Gardenkamp / Vogelpothsweg von Stockumer Straße bis Otto-Hahn-Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09946-07)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und die Stimme der DVU-Fraktion folgenden gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

“Die Universitätsstraße wird ausschließlich als Baustellenzufahrt provisorisch an den neuen Straßenzug angebunden. Nach Abschluss der Baumaßnahme wird die Anbindung zurückgebaut. Alle Planungen, die drauf abzielen, eine dauerhafte Anbindung der Universitätsstraße vorzubereiten, sind einzustellen.“



Unter Berücksichtigung dieses Antrages empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und die Stimme der DVU-Fraktion, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Umbau des Straßenzuges Am Gardenkamp / Vogelpothsweg von der Stockumer Straße bis zur Otto-Hahn-Straße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 5.000.000 Euro.
Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Dortmund die Aufhebung des Baubeschlusses des Rates aus der Sitzung vom 23.11.1989.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66/PB 012 bei der Investitionsfinanzstelle 66O01202014827 mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2008: 1.200.000 Euro (inkl. ÜE 200.000
Euro aus dem Jahr 2007)
Haushaltsjahr 2009: 1.500.000 Euro
Haushaltsjahr 2010: 1.500.000 Euro
Haushaltsjahr 2011: 800.000 Euro

Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung i. H. v. 48.488 Euro.

Rm Hengstenberg (CDU) machte deutlich, dass seine Fraktion der Vorlage zustimme, nicht aber dem im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschlossenen Antrag von SPD und Grünen.

Außerdem wies er daraufhin, dass sich die Förderzusage des Landes auf die Planung beziehe, wie sie die Vorlage enthalte. Es stelle sich die Frage, ob durch den Änderungsantrag auch Veränderungen bei der Förderung zu erwarten seien.

StD Sierau antwortete, dass dieser Punkt mit dem Fördermittelgeber noch nicht erörtert worden sei.

Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) sprach sich ebenfalls für die Vorlage und gegen den im Fachausschuss beschlossenen Antrag von SPD und Grünen aus.

Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) begrüßte dagegen den Änderungsantrag mit dem erreicht werden solle, dass die verkehrliche Belastung der südlichen Stadtteile nicht weiter zunehme.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste, entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu beschliessen.



zu TOP 3.4
Rahmenplanung Deusen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11054-08)

Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.

zu TOP 3.5
Dezentrale Abstellflächen für Lkw im Stadtgebiet
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11112-08)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

Dem Ausschuss liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:
“Der Ausschuss Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt nimmt den Vorschlag der Verwaltung zur Kenntnis, ein dezentrales Abstellkonzept für LKWs zu erarbeiten. Die vorgeschlagenen Parksteifen Gneisenau, Dorstfeld-West, Union- und Logistikpark Harenberg werden jedoch zurückgewiesen.

Der Rat beauftragt die Verwaltung die Vorlage zu überarbeiten und neue Vorschläge für dezentrale Abstellflächen einzubringen. Überprüft werden sollen dabei insbesondere auch die Standortvorschläge „Parkplatz F“ im Bereich des Veranstaltungszentrums Westfalenhallen sowie das ehemalige „Daume-Gelände“ in Dortmund-Lindenhorst.“

Nach Diskussion erklärt Herr RM Follert, dass der Antrag nicht zur Abstimmung zu stellen sei. Er bittet darum, die im Antrag genannten Vorschläge als offene Vorschläge zu werten und mit Blick auf Sanitärflächen und Größen weiter zu diskutieren.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei Stimmenthaltung des Herrn RM Gerber, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das dezentrale Abstellkonzept für Lkw zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Lkw-Fahrer mit Hilfe von Faltblättern auf die vorgeschlagenen Parkstreifen in den Gewerbegebieten Gneisenau, Dorstfeld-West, Union und Logistikpark Hardenberg zu lenken.

Außerdem lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses die nachfolgende Empfehlung der Bezirksvertretung Eving vor:

Die Bezirksvertretung Eving lehnt die für den Stadtbezirk Eving im Logistikpark Fürst-Hardenberg – Lindnerstraße vorgeschlagene Abstellfläche für Lkw – einstimmig – ab und beschließt – mehrheitlich bei fünf Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung – dem Rat der Stadt zu empfehlen folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das dezentrale Abstellkonzept für Lkw zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Lkw-Fahrer mit Hilfe von Faltblättern auf die vorgeschlagenen Parkstreifen in den Gewerbegebieten Gneisenau, Dorstfeld-West, Union zu lenken.

Begründung der Ablehnung für die Lkw-Abstellfläche in Eving:
Die SPD-Fraktion lehnt die Einrichtung der Abstellfläche ab, da diese die Lkw-Verkehre in den schon jetzt stark belasteten Wohngebieten des Stadtbezirkes Eving und besonders auch des Ortsteiles Lindenhorst noch weiter steigern wird und die Grenze der Zumutbarkeit für die Bewohner schon längst überschritten ist.

Seitens der Fraktion FDP/Bürgerliste wird die vorgeschlagene Abstellfläche wegen fehlender sanitärer Einrichtungen abgelehnt.

Die CDU-Fraktion lehnt eine Abstellmöglichkeit für Lkw im Stadtbezirk nicht grundsätzlich ab, favorisiert als Standort aber das ehemalige „Daume-Gelände“(das wesentlich kostengünstiger hergerichtet werden könnte) und kündigt schon jetzt für die nächste Sitzung der Bezirksvertretung Eving einen entsprechenden Antrag an.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West hatte folgende Empfehlung abgegeben:

Die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen legen hierzu folgenden Antrag vor:

„Die BV sieht die in der Vorlage ausgewiesenen erweiterten Parkplatzbereiche für Lkw im Bereich des Gewerbegebietes Dorstfeld-West / Planetenfeldstr. als unzureichend an. Einfache Parkplätze für Lkw können nur ein erster Schritt sein, geregelte Abstellmöglichkeiten für Lkw zu schaffen, hier in erster Linie für Lkw-Fahrer, die in Dortmund wohnen und ihren Lkw nur parken wollen. Ein besonderes Problem sind aber die Lkw-Fahrer, die einige Tage in ihrem Lkw übernachten und im Umfeld des Parkplatzes keine sanitären Anlagen vorfinden. Notwendig wären deshalb Abstellplätze mit sanitären Anlagen, um den Bedürfnissen der Lkw-Fahrer zu entsprechen und die Auswirkungen auf die Wohnbevölkerung so gering wie möglich zu halten.“

Dieser Antrag wird einstimmig beschlossen.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig mit oben genanntem Zusatz folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das dezentrale Abstellkonzept für Lkw zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Lkw-Fahrer mit Hilfe von Faltblättern auf die vorgeschlagenen Parkstreifen in den Gewerbegebieten Gneisenau, Dorstfeld-West, Union und Logistikpark Hardenberg zu lenken.

Rm Harnisch (SPD) bat darum, dass die Verwaltung die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West im weiteren Verfahren berücksichtigen sollte.

Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) wies auf die gestrige Behandlung des Themas im Ausschuss für Wirtschaftsförderung hin, in der die Verwaltung zugesagt habe, nach einem Jahr einen Erfahrungsbericht zu geben aus dem hervorgehe, in wie weit die Flächen akzeptiert worden seien. Sie bitte darum, diese Zusage heute zu bestätigen.

StD Sierau erklärte, dass die Verwaltung einen solchen Bericht erstellen werde.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu beschliessen.

zu TOP 3.6
Regionales Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche (REHK)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10027-07)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat stimmt der Fortschreibung des „Regionalen Einzelhandelskonzeptes für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche“ zu und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage die erfolgreiche Arbeit im Arbeitskreis REHK fortzuführen.

zu TOP 3.7
Fahrradbericht 2007
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11369-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Fahrradbericht 2007 zur Kenntnis.

zu TOP 3.8
Service-Team „ ... anders wohnen - anders leben ... “
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11379-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.










zu TOP 3.9
Bauleitplanung; 14. Änderung des Flächennutzungsplanes - ehemalige Thier-Brauerei, Aufstellung des Bebauungsplanes In W 125 n - ehemalige Thier-Brauerei -
hier: I. Aufhebung des Satzungsbeschlusses zum Vorhaben- und Erschließungsplan "Ehemalige Thier-Brauerei" sowie des Beschlusses zur teilweisen Änderung der Bebauungspläne 4/4 und 102 vom 08.06.1995;
II. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (14. Änderung);
III. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes In W 125 n - ehemalige Thier-Brauerei -, gleichzeitig tlw. Änderung der Bebauungspläne 102 und In W 109;
IV. Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10369-07)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der Fraktion
„Die Linken im Rat“ vor, der vom Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen überwiesen worden war:

„Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat, die Verwaltung, der weiteren Entwicklung des Vorhabens "Planung und Bebauung des Geländes der ehemaligen Thier-Brauerei" folgende stadt- und sozialräumliche Qualitäten zugrunde zu legen und sie in dem noch abzuschließenden "städtebaulichen Vertrag" zu vereinbaren:

1 Die derzeitige Planung im Bereich Silberstraße erfordert das Einziehen öffentlicher Verkehrsfläche und ihre Privatisierung – eine Abwägung des öffentlichen und privaten Interesses muss eine andere Lösung suchen, da zukünftige Entwicklungen in diesem Citybereich massiv eingeschränkt oder gänzlich verhindert werden zugunsten eines kurzfristigen privaten Zugewinns. Die Begründung für das geplante Einziehen ist fachlich und rechtlich nicht ausreichend.
2 Die inneren Erschließungsachsen – Einkaufspassagen - und der zentrale Raum des "Haus-im Haus"–Konzepts sind übergeordnete und wichtige stadträumliche Wegebeziehungen für die City. Sie müssen - wie generell das gesamtstädtische Wegenetz - grundsätzlich allen Menschen offenstehen. Dafür ist ein uneingeschränktes öffentliches Wegerecht zu vereinbaren und grundbuchlich zu sichern.
3 Das Konzept der inneren Laden-Passagen lässt befürchten, dass die in den Stadtraum weisenden Außenwände mit Ausnahme der Eingangssituationen als reine Rückwände ausgeführt werden. Dies soll vertraglich ausgeschlossen werden, da das die innerstädtischen Außenräume hier zu sozial und gestalterisch toten Wegen machen würde.
4 Die Erschließung des Gesamtobjekts ist bisher nur für die von Kunden verursachten Verkehre skizziert. Die störungsfreie Erschließung für die Ver- und Entsorgung der Laden- und Entertainmentzonen - zu erwartend hoher Güter-Umschlag - ist für diese zentrale Lage erst noch stadtbautechnisch einwandfrei und sozial- und umweltverträglich zu entwerfen und vertraglich festzulegen.
5 Der Planung, Entwicklung und Ausführung des Vorhabens sind in allen räumlichen Teilen und organisatorischen Belangen die aktuellen Standards und darüber hinaus zu erreichenden Prinzipien vollständiger Barrierefreiheit zugrunde zu legen und langfristig zu sichern.
6 Der Entwickler verpflichtet sich, die Ausführung des Vorhabens in den Maßstäben der für öffentliche Vorhaben zugrunde zu legenden Vergabe- und Ausführungsrichtlinien auszuschreiben, zu vergeben und durchzuführen (insbesondere ist das Einhalten der Tarifverträge und ggf. der Mindesttarife für die beteiligten Branchen zu sichern).
7 Der Entwickler verpflichtet sich, als Qualitätsmaßstab für seinen Vermietungs-Mix im Bereich des Handels und des Entertainments mindestens ein Drittel (33%) des Gesamtvolumens als "fairen Handel" in das Betreiberkonzept aufzunehmen und langfristig zu sichern.“

Herr RM Prof. Richter beantragt im Namen der Fraktion „Die Linken im Rat“ mündlich, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nicht in Form einer 14-tägigen Auslegung der Planunterlagen durchzuführen, sondern eine Frist von vier Wochen vorzusehen.

Außerdem lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vor:

Die Herren Wege, Diewald und Schmitz der ECE Projektmanagement G.m.b.H. & Co. KG stellen folgende Schwerpunkte des Konzeptes vor:

- Geschichtliche Eckpunkte
- Ein- und Ausgangssituationen des Projektes
- Projektidee „Haus in Haus“
- Erschließungskonzept Verkehr
- Wohnen und Büros im Projekt
- Außen-/Fassadengestaltung
- Innenraumqualitäten
- Nutzungskonzept
- Gastronomieangebote
- Kulturelle Angebote
- Dauerhaftes Centermanagement
- Events.

Hierzu stellt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Antrag:

„Die Innenraumgestaltung darf keine Passagenstruktur erhalten, sondern soll zur Qualitätssteigerung als Zentralraum in Form einer „Plaza“ entstehen.“

Dieser Antrag wird bei 4 Ja-Stimmen, 11 Gegenstimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich abgelehnt.

Herr Wilde sagt zu, den Fraktionen die vorliegenden Unterlagen zum Thema „Verkehr“ zuzuleiten und ggf. in einer der nächsten Sitzungen zu dem Thema Stellung zu nehmen.

Nach kurzer Sitzungsunterbrechung fasst die Bezirksvertretung Innenstadt-West folgenden

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen, sofern sichergestellt wird, dass sie in angemessener Weise an der Entwicklung des Verkehrskonzeptes beteiligt wird und die möglicherweise erforderliche Entwidmung und Einziehung der Silberstraße dem Gremium zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

Der Rat der Stadt beschließt,

I. den Satzungsbeschluss zum Vorhaben- und Erschließungsplan „Ehemalige Thier-Brauerei“ vom 08.06.1995 und den Beschluss zur teilweisen Änderung der Bebauungspläne 4/4 und 102 vom 08.06.1995 aufzuheben.

Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414, BGBl. III/FNA 213 – 1).

II. den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 31.12.2004 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich zu ändern (14. Änderung).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB.

III. den Bebauungsplan In W 125 n – ehemalige Thier-Brauerei – für den unter Punkt 2 dieser Beschlussvorlage genannten Geltungsbereich aufzustellen und die Bebauungspläne 102 und In W 109 teilweise zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB.

IV. die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB.


Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.








30

zu TOP 3.10


Satzung über die Entwässerung der Grundstücke in der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10388-07)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Entwässerung der Grundstücke in der Stadt Dortmund.

zu TOP 3.11
Klimaschutz in Dortmund, CO2-Bilanz 2005
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10663-07)

Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.

zu TOP 3.12
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II
hier: 1.2.1.7 Änderung Ausführungsbeschluss Stollenpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11277-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt die Änderung im Ausführungsbeschluss zum Projekt Stollenpark im Bereich des Spielplatzes: Wegfall eines vorhandenen Spielraumnetzes und die Errichtung eines Streetballplatzes.

4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

zu TOP 4.1
Strategische Weiterentwicklung der Wirtschaftsförderung Dortmund; Themen und Arbeitsfelder 2008-2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10276-07)

Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.

5. Öffentliche Einrichtungen
- keine Vorlagen -

6. Soziales, Familie, Gesundheit

zu TOP 6.1
Weiterentwicklung der JobCenterARGE Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11467-08)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit vor:

Mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion B’90/Die Grünen bei Enthaltung der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste nimmt der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit folgenden gemeinsamen Antrag an:

1. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit sieht in dem ersten Vorschlag zu den Eckpunkten eines kooperativen Job-Centers eine Diskussionsgrundlage für den weiteren Beratungsprozess auf Bundes- und Landesebene. Die genauen Auswirkungen des Eckpunktepapiers des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und der Bundesagentur für Arbeit auf die kommunale Seite müssen jedoch genau untersucht werden. Dies gilt insbesondere für mögliche Nachteile aus der freiwilligen Personalgestellung der Kommunen, den zukünftigen Aufgaben der Kommunen neben der Gewährung von Kosten der Unterkunft sowie die Besetzung des vorgeschlagenen Kooperationsausschusses.

2. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit fordert den Bundesgesetzgeber deshalb auf, kurzfristig einen Gesetzentwurf zur Neuorganisation der Arbeitsgemeinschaften vorzulegen. Es ist schnell Klarheit für die Träger der Arbeitsarbeitsgemeinschaften, für die Kundinnen und Kunden sowie für die Beschäftigten zu schaffen, wie die Arbeitsgemeinschaften nach 2010 arbeiten werden.

Dieser Gesetzesentwurf sollte sich an folgenden Eckpunkten orientieren:

· Bürgerfreundliche Arbeitsstrukturen unter einem Dach
(Fördern und Fordern und Hilfe aus einer Hand)
· Keine Kommunalisierung des Risikos Arbeitslosigkeit
· Stärkung der dezentralen Verantwortungs- und Finanzstrukturen der Arbeitsgemeinschaften vor Ort vor dem Hintergrund der Schaffung eines sozialen Arbeitsmarktes

· Garantie seitens des Bundes für die Finanzzusagen an die Kommunen in
mindestens gleicher Höhe
· Weitere Stärkung der kommunalen Entscheidungskompetenz in den
Arbeitsgemeinschaften
Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit erwartet zudem, dass der Bundesgesetzgeber bei der Neuordnung der Arbeitsgemeinschaften die Ausschreibungsvorgaben der Bundesagentur hinsichtlich der Beschäftigungsmaßnahmen novelliert. Im Rahmen des Wettbewerbsrechts sind anerkannte Qualifizierungs- und Beschäftigungsträger vor Ort zu stärken und Vergabekriterien wie z.B. Regionalität der Anbieter, Qualität und Kompetenz der Anbieter oder soziale und ökologische Kriterien in den Vordergrund zu stellen. Die langjährige Erfahrung und die lokale Ausrichtung von Beschäftigungsträgern in den Netzwerken vor Ort darf bei der Vergabe von Beschäftigungsmaßnahmen nicht unberücksichtigt bleiben.

3. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit stimmt der Verwaltungsvorlage zu und begrüßt die Absicht der JobCenterArge Dortmund ein Modell zur kooperativen Aufgabenwahrnehmung in Dortmund zu entwickeln. Der Fachausschuss begrüßt dabei insbesondere die offenkundige Bereitschaft der JobCenterArge, möglichst viele Regelungen auf freiwilliger Basis zu treffen.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit ermächtigt die Verwaltung entsprechende Kooperationsgespräche mit der Bundesagentur für Arbeit zu führen.
Ein neuer Kooperationsvertrag mit dem Modell eines kooperativen JobCenters ist auf der kommunalen Seite durch den Rat der Stadt und den zuständigen Fachausschüssen zu beschließen.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit erwartet kontinuierlich über den Sachstand der Kooperationsverhandlungen informiert zu werden. Das gilt insbesondere für den Fall, dass ein erstes Konzept nicht bis Mitte des Jahres vorgelegt werden kann.
In Ergänzung und Abänderung der in der Verwaltungsvorlage beschriebenen Prämissen für Kooperationsgespräche fordert der Fachausschuss die Umsetzung der folgenden Eckpunkte für die Erarbeitung eines neuen Kooperationsmodells :
- Der Kooperationsausschuss (bisher Trägerversammlung) sollte zwischen der Bundesagentur und der Kommune partnerschaftlich und auf Augenhöhe besetzt werden und die kommunale Entscheidungskompetenz wie bisher erhalten.
Eine Beteiligung von stimmberechtigten politischen Vertretern im neuen Kooperationsausschuss ist sicherzustellen.

- Für den Fall, dass eine Beteiligung von politischen Vertretern im neuen Kooperationsausschuss nicht zu realisieren ist, ist der bisherige Trägerausschuss zu erhalten.

- Die fachliche Kompetenz der kommunalen Beschäftigten in der JobCenterArge ist auch zukünftig unverzichtbar.
Arbeitgeber- bzw. Dienstherrenwechsel gegen den Willen der Beschäftigten sind in Dortmund auszuschließen.
Die zukünftige Personalgestellung ist auf den bewährten Zuweisungsregelungen im Benehmen mit dem Personalrat aufzubauen.
Die Beschäftigten der JobCenterArge sind regelmäßig über den Sachstand der Neuorganisation zu informieren.

Unter Berücksichtigung dieses Beschlusses empfiehlt der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion B’90/Die Grünen bei Enthaltung der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt den Sachstand nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Rechtmäßigkeit der Aufgabenwahrnehmung im SGB II zur Kenntnis und begrüßt, dass die JobCenterARGE ein Modell zur kooperativen Aufgabenwahrnehmung in Dortmund entwickeln wird.

Der Rat der Stadt beschließt, die Laufzeit des ARGE-Vertrages zeitlich an die Revisionsfrist des Gesetzgebers sowie der vom Bundesverfassungsgericht eingeräumten Übergangsfrist bis zum 31.12.2010 anzupassen.

Außerdem lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses ein Schreiben des Arbeitsministeriums NRW vom 13.03.2008 zur Zulässigkeit des Modells des „Kooperativen JobCenters“ vor.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste, entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit zu beschliessen.

7. Kultur, Sport, Freizeit
- keine Vorlagen -

8. Schule

zu TOP 8.1
Einrichtung der "Schulpsychologischen Beratungsstelle für die Stadt Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11350-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung der „Schulpsychologischen Beratungsstelle für die Stadt Dortmund“ und die damit in den finanziellen Auswirkungen dargestellte Mittelverlagerung von StA 51.





zu TOP 8.2
Ausbau von Förderschulen zu Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung;
hier: Teilnahme an einer Pilotphase zum Schuljahr 2008/09
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11474-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt den Ausbau folgender Förderschulen zu Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung (§ 20 V Schulgesetz Nordrhein-Westfalen –SchulG NRW-) und eine Bewerbung um die Teilnahme an der vom Ministerium für Schule und Weiterbildung der Landes Nordrhein-Westfalen (MSW NRW) ausgeschriebenen dreijährigen Pilotphase zum Schuljahr 2008/09:

Dellwigschule -Förderschule Lernen- / Schule an der Froschlake -Förderschule „Soziale und emotionale Entwicklung- („Kompetenzzentrum Sonderpädagogische Förderung Dortmund West“)
Wilhelm-Rein Schule -Förderschule Lernen-
Minister-Stein-Schule -Förderschule Lernen-.

Sofern die vom MSW NRW vorgesehene Limitierung der teilnehmenden Kompetenzzentren die Beteiligung aller Schulen ausschließt, wird die Schulverwaltung ermächtigt, in Abstimmung mit der staatlichen Schulaufsicht Prioritäten festzulegen.

9. Kinder und Jugend
- keine Vorlagen -

10. Finanzen Liegenschaften

zu TOP 10.1
Informationen zum Anzeigeverfahren der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2008/2009
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11621-08)

Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) führte aus, die Stadtkämmerin habe die ihr rechtlich zustehenden Möglichkeiten im Rahmen der Aufstellung der Haushaltssatzung nicht umfassend ausgeübt.

Zunächst habe sie versucht, im Vorfeld der Haushaltsplanaufstellung 2007 eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten, um höhere Schulden aufnehmen zu können. Dies sei vom Innenministerium jedoch abgelehnt worden. Von September bis Dezember 2007 hätte sie Gelegenheit gehabt, den Haushalt nachzubessern. Dies sei zwar geschehen, aber nur aufgrund des Vetos der Aufsichtsbehörde in der Sache.

Die Bilanz des Oberbürgermeisters seit seinem Amtsantritt zeige eine Verdoppelung der Schulden im Konzern Stadt Dortmund, außerdem seien zu hohe konsumtive und zu geringe investive Ausgaben in dieser Zeit geleistet worden.

Es sei Aufgabe der Stadtkämmerin, die Finanzen in Ordnung zu halten. Dazu habe sie verschiedene Rechte, wie beispielsweise das Widerspruchsrecht nach § 80 GO NRW, das bis heute allerdings nicht ausgeübt worden sei.

Darüber hinaus setzte sich Rm Dr. Littmann kritisch mit der Aufgabenwahrnehmung der Stadtkämmerin auseinander und appellierte an sie, in der restlichen Wahlzeit die bestehenden rechtlichen Mittel einzusetzen und für eine vernünftige Finanzausstattung zu sorgen.

Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) vertrat die Ansicht, dass es bei der Frage der Veröffentlichung des Haushaltes nicht um eine sachgerechte Ausgabenplanung, sondern um eine politisch motivierte Auseinandersetzung zwischen der Stadt Dortmund und der Aufsicht in Arnsberg gehe. Diese Situation bestehe bereits seit vier Monaten.

Die im jetzigen Schreiben des Regierungspräsidenten gestellten Fragen seien bereits ausführlich beantwortet worden, so dass man kein Verständnis dafür haben könne, dass die Veröffentlichung des Haushaltes noch nicht erfolgt sei. Er schliesse nicht aus, dass sich die jetzige Situation noch länger hinziehen könne und der Regierungspräsident z. B. die Steuerschätzung im Mai 2008 zum Anlass nehmen werde, diese Daten zu hinterfragen.

Der Stadt Dortmund werde die Handlungsfähigkeit genommen. Man müsse deutlich machen, dass ein solches Verhalten der Kommunalaufsicht nicht akzeptiert werde.

Nach Meinung von Rm Starke (SPD) gehe es darum, dass die Aufsichtsbehörde nicht nachvollziehbare Fragen stelle und nicht die richtigen Rechenschritte vornehme. Die Kämmerin sei die falsche Adressatin von Kritik.

Man hoffe, dass sich mit den neuerlichen Erklärungen der Kämmerin in Arnsberg die Erkenntnis durchsetze, dass es mit der Möglichkeit der Veräußerung von EDG-Anteilen keine Risiken mehr gebe, die nicht abgefedert werden könnten. Dem zügigen Abschluss des Anzeigeverfahrens sollte danach nichts mehr im Wege stehen, damit dringende Investitionen auch getätigt werden können.

StK´in Dr. Uthemann machte deutlich, dass sie den Antrag an das Innenministerium gestellt habe, weil sie dies für ihre Pflicht gehalten habe und zur Verbesserung der Finanzsituation dieser Stadt beitragen wollte. Es gehe nicht darum, weitere Schulden machen zu können, sondern die Berechnung der Ausgleichsrücklage auf andere Füße zu stellen.

Der Haushaltsplanentwurf sei ein realistisches Zahlenwerk. Die Bezirksregierung habe bei ihren Fragen und Anmerkungen auf Tatbestände abgestellt, die im Nachhinein nach der Verabschiedung des Haushaltes aufgetreten seien. Die Schreiben, die man an Arnsberg gerichtet habe, seien sachlich begründet.

Darüber hinaus wies sie die Kritik an ihrer Amtsführung zurück und stellte fest, dass sie die ihr nach der Gemeindeordnung zustehenden Rechte im Rahmen des Haushaltsplanverfahrens 2008/2009 auch wahrgenommen habe. Welche weiteren Rechte die Kämmerin ausüben könne, z. B. die Haushaltssperre, darüber solle man reden, wenn der Haushalt von der Kommunalaufsicht freigegeben worden sei.

Rm Reppin (CDU) erinnerte daran, dass die Kämmerin im Rahmen der Haushaltsberatungen im Dezember 2007 erklärt habe, der Haushalt sei „auf Kante genäht“. Es habe zudem den Haushaltsbegleitantrag von Rot-Grün gegeben, der u. a. eine Ausgabensperre von 10% beinhaltete. Offensichtlich hätten schon zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Haushaltes erhebliche Zweifel an der Aktualität der Zahlen bestanden.

Ferner sei einer Pressemitteilung vom heutigen Tage zu entnehmen gewesen, dass die Wachstumsprognose für die Wirtschaft im laufenden und im nächsten Jahr deutlich gesenkt worden sei. Das werde auch in Dortmund mit seinen schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen Folgen haben.

Es sei versäumt worden, die Einsparpotentiale für die nächsten Haushalte darzustellen und zu beschliessen.

Die Diskussion um die Ausgleichsrücklage hätte nicht geführt werden müssen, wenn diese in den vergangenen Jahren nicht im erheblichen Maße in Anspruch genommen worden wäre.

Hätte man im Dezember letzten Jahres einen soliden Haushalt aufgestellt, müsste man sich heute nicht mit den Folgen beschäftigen.

Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) äußerte, dass die Genehmigung einer höheren Ausgleichsrücklage durch das Innenministerium für die Stadt Dortmund ein höheres Defizit und höhere Schulden zur Folge gehabt hätte. Dadurch wären mittel- und langfristig höhere Zinsen und Tilgungsleistungen angefallen.

Die Stadtkämmerin stelle den Haushalt auf, nicht der Oberbürgermeister. Wenn es dabei zu unterschiedlichen Auffassungen komme, hätte die Kämmerin Mittel zur Verfügung gehabt, die ihr das Gesetz gebe. Sie habe sich aber nicht durchsetzen können.

Rm Starke (SPD) sagte, dass der Haushalt basierend auf den Orientierungsdaten des Landes verabschiedet worden sei. Im Laufe des Verfahrens habe es neue Landesberechnungen gegeben, die zur Aktualisierung des Haushaltes geführt hätten. Eine Planung werde zu einem bestimmten Zeitpunkt in Kraft gesetzt. Wenn durch die Auseinandersetzung mit der Aufsicht in Arnsberg das Inkrafttreten aber immer weiter nach hinten geschoben werde, änderten sich zwischenzeitlich auch die zugrundeliegenden Rahmenbedingungen. An dieser Situation trage die Kämmerin aber keine Schuld.

Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) verdeutlichte, dass der Haushaltsbegleitantrag vor dem Hintergrund gestellt worden sei, dass im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung im Jahr 2007 ein Betrag von ca. 20 Millionen Euro eingespart werden konnte.
In anderen Kommunen würden dagegen Einspareffekte dadurch erzielt, dass man sich von „kommunalem Tafelsilber“ trenne oder Privatisierungen und Veräußerungen durchführe.

Der Regierungspräsident beziehe sich bei seiner Kritik an den Ausgaben für das Sozialticket auf Zeitungsmeldungen. Das sei kein seriöses und übliches Verwaltungshandeln einer Aufsichtsinstanz. Dagegen stelle die gleiche Aufsichtsbehörde bei der Finanzierungsbeteiligung der Kommunen am Aufschwung-Ost fest, dass die Thematik nur ordnungsgemäß behandelt werden könne, wenn die Höhe der Abschlagszahlungen durch Gesetz geregelt worden sei.

Hierin werde eindeutig ein Messen mit zweierlei Maß erkennbar. Dies sei keine sachgerechte Behandlung der Stadt Dortmund durch die Aufsicht.

StK´in Dr. Uthemann stellte klar, wenn Rm Dr. Littmann vom fehlenden Durchsetzungsvermögen der Kämmerin gegenüber dem Oberbürgermeister spreche, unterstelle sie, dass zwischen beiden unterschiedliche Auffassungen bestanden hätten. Das sei aber nicht der Fall gewesen.

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachstandsbericht zum Anzeigeverfahren des Doppelhaushaltes 2008/2009 bei der Bezirksregierung Arnsberg zur Kenntnis.

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

zu TOP 11.1
Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/ Fleischhygiene außerhalb öffentlicher Schlachthöfe
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10752-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/Fleischhygiene außerhalb öffentlicher Schlachthöfe.










zu TOP 11.2
Kommunalwahl 2009; Bildung des Wahlausschusses; Wahl der Beisitzerinnen und Beisitzer
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11383-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Größe des Wahlausschusses
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass der Wahlausschuss für die Kommunalwahlen 2009 mit zehn Beisitzern besetzt und für jeden Beisitzer ein persönlicher Stellvertreter gewählt wird.
2. Wahl der Beisitzerinnen und Beisitzer des Wahlausschusses
Dem Wahlausschuss für die Kommunalwahl 2009 gehören folgende Beisitzerinnen und Beisitzer sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter an:
Beisitzer/in: Vertreter/in:

Vorschläge der SPD

Matzanke, Ulrike Diekneite, Hermann
Lüders, Nadja Starke, Jutta
Krohn, Horst Spieß, Roland
Sohn, Friedhelm Schilff, Norbert
Dr. Paust, Andreas Pieper, Ute

Vorschläge der CDU

Kanitz, Steffen Middendorf, Claudia
Miksch, Adolf Dr. Eigenbrod, Jürgen
Strucker, Michael Frank, Reinhard
Jostes, Manfred Kopkow, Anke

Vorschläge Bündnis 90/ Die Grünen

Frebel, Wolfram Dr. Brunsing, Jürgen

zu TOP 11.3
Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Amts- und Landgericht Dortmund; Bildung des Schöffenwahlausschusses
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11514-08)

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

12. Anfragen

12.1 Anfragen der Fraktion "Die Linken im Rat"

zu TOP 12.1.1
Wirtschaftsförderung in Dortmund
Anfrage zur TO (Fraktion 'Die Linken im Rat')
(Drucksache Nr.: 11284-08)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Anfrage der Fraktion
„Die Linken im Rat“ vom 25.02.2008 vor:

Im Anschluss an die Ratsdebatte am 14.02.08 über Konsequenzen aus der Schließung des Nokia-Werkes in Bochum bitten wir um Antwort auf die folgende Anfrage.

1. Wieviele und welche Unternehmensansiedlungen und Betriebserweiterungen wurden seit 1999 mit Mitteln der Wirtschaftsförderung der Stadt Dortmund gefördert? Wie hoch waren die dafür eingesetzten kommunalen Fördermittel? Welche sonstigen geldwerten Vergünstigungen wurden gewährt?

2. In wievielen und welchen Fällen war die Förderung an einklagbare Vereinbarungen über die Schaffung von Arbeitsplätzen gebunden? Wurden dabei auch qualitative Merkmale der zu schaffenden Arbeitsplätze vereinbart? Wenn ja, welche (z.B. Dauerarbeitsverhältnis oder befristet, sozialversichert, Leiharbeit, Vollzeit oder Teilzeit usw.)?

3. Wieviele neue Arbeitsplätze wurden jeweils vereinbart (ggf. differenziert nach den o.g. Qualitätsmerkmalen)?

4. Wieviele der zugesagten Arbeitsplätze bestanden noch am 31.12.2007 (bzw. zum letzten Erhebungsdatum)?

5. In welchen Fällen wurden städtische Fördermittel zurückgezahlt? Aus welchen Gründen?

Angaben zu privaten Unternehmen behandeln wir nicht-öffentlich.

Die Verwaltung hatte dazu mit Schreiben vom 01.04.2008 eine Antwort vorgelegt.








13. Betriebsausschussangelegenheiten

zu TOP 13.1.1
Verlängerte Posener Straße, Verkehrsmäßige Erschließung eines Wohngebietes im Rahmen des Bebauungsplans Hom 278
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10340-07)

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt in seiner Eigenschaft als Werksausschuss des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ die Finanzierung aus dem Sondervermögen.

Folgende Auszahlungen sind vorgesehen:

Haushaltsjahr 2008 90.000 Euro
Haushaltsjahr 2012 60.000 Euro

Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung i. H. v. 1.500 Euro.




Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 17:00 Uhr von
Bm´in Jörder beendet.



Der Oberbürgermeister
in Vertretung





Jörder Pisula
Bürgermeisterin Ratsmitglied





Weber
Schriftführer