Niederschrift (öffentlich)

über die 17. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst


am 28.06.2016
Gesamtschule Scharnhorst, Mackenrothweg 15, 44328 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:30 - 16:15 Uhr


Anwesend: 15 Mitglieder

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD-Fraktion

Margret Göbel


Monika Hahn Karin Heiermann
Albina Klimmek – nicht anwesend
Ralf Konstanti
Michaela Krafft – nicht anwesend
Herbert Niehage
Heinz Pasterny, Bezirksbürgermeister
Piwodda, Ulrich
Katja Thimm– nicht anwesend

CDU-Fraktion

Stefan Bollrath


Jürgen Focke
Werner Gollnick
Alexej Odesski – nicht anwesend
Thomas Offermann

B90/Die Grünen-Fraktion
Raphael Frebel
Mamadou Bobo Barry

Die Linke

Matthias Storkebaum

Die Rechte

Daniel Grebe

b) Mitglieder ohne Stimmrecht:


c) Verwaltung
Marion Hardt Bezirksverwaltungsstelle Do-Scharnhorst
Birgit Decker Bezirksverwaltungsstelle Do-Scharnhorst
Detlef Niederquell Liegenschaftsverwaltung – zur nö. Sitzung

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 17. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst,
am 28.06.2016, Beginn 15:30 Uhr,
Gesamtschule Scharnhorst, Mackenrothweg 15, 44328 Dortmund

1. Regularien

1.1 Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 16. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst am 24.05.2016

2. Einwohnerfragestunde

3. Berichterstattungen

4. Anregungen und Beschwerden

5. Umwelt, Planen, Wohnen

5.1 Stadterneuerung Derne
Gebietsfestlegung Stadtumbaugebiet „Derne“

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04778-16)

5.2 Bericht zum kleinräumigen Wohnungsmarktmonitoring - Auswertungsjahr 2014 -
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 04586-16)

5.3 Erlass der Satzung - Nördliche Dorfergänzung Grevel - nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles in Dortmund-Grevel
hier: I. Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zur Änderung und Ergänzung der bestehenden Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Dortmund-Grevel,
II. Einleitungsbeschluss zum Erlass der Satzung - Nördliche Dorfergänzung Grevel - nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles in Dortmund-Grevel
III. Beschluss zur Anordnung einer Umlegung

Empfehlung (Drucksache Nr.: 04787-16)


5.4 Bauleitplanung;
Aufstellung der Bebauungspläne
Br 216 -Wambeler Hellweg/ Rüschebrinkstraße-, Ev 144 -nördlich Fredenbaumpark-, Scha 120 -Droote 1. Änd.-, Scha 135 -südl. Westholz-,
Scha 140 -Einzelhandelsstandort Lanstrop-, Scha 145 -Sportplatz Husen/Kurl-, InW -Verfahren nach § 125 Abs. 2 BauGB - Erschließungsanlage Trippestraße-
hier: Einstellung der Planverfahren und Aufhebung der gefassten Beschlüsse

Empfehlung (Drucksache Nr.: 04151-16)

5.5 Kurz- und Abschlussbericht der Quartiersanalyse "Derne"
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 04491-16)

6. Bauen und Infrastruktur

6.1 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Dortmund - 1. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04621-16)

6.2 Erneuerung der Lichtsignalanlage 0294 Husener Straße/Wickeder Straße
Kenntnisnahme/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 04699-16)

6.3 Straßenverzeichnis als Bestandteil der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) für das Jahr 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04535-16)

6.4 Übernahme der ca. 300 m langen Wegeverbindung ab Plaßstraße 89 in östlicher Richtung bis zur Einmündung 'Im Ostfeld in Dortmund-Husen in das öffentliche Fuß- und Radwegenetz der Stadt Dortmund
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04978-16)

7. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

7.1 Geschäftsbericht 2015 des Vereins "StadtbezirksMarketing Dortmund e.V."
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 04519-16)

8. Kinder, Jugend, Schule

9. Soziales, Familie, Gesundheit

10. Kultur, Sport, Freizeit

11. Finanzen und Liegenschaften

11.1 Haushaltsmittel der Bezirksvertretung (BV) Scharnhorst für das Jahr 2016 und Zwischenbericht über den Umsetzungsstand der BV Maßnahmen und die Verwendung der Finanzmittel
hier: Gesamtschule Scharnhorst - Zaun vor dem Verwaltungsbereich bis zur Bücherei

Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02653-15-E12)

11.2 Umsetzung von Bezirksvertretungsbeschlüssen durch die Verwaltung
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05023-16)

12. Anfragen

12.1 Prüfung auf Schaffung von Sicherungsmaßnahmen für Fußgänger im Kreuzungsbereich Kemminghauser Straße und Walther-Kohlmann-Straße
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11237-13-E1)

13. Mitteilungen

13.1 Park Oberbeckerstraße / Ecke Derner Kippshof
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 03286-11-E6)



Der Bezirksbürgermeister Herr Pasterny eröffnet die Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Scharnhorst und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit der Bezirksvertretung fest.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Storkebaum benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Herr Pasterny weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Zu den bestehenden Tagesordnungspunkten 5.4 und 6.3 werden Anträge von
Bündnis90/Die Grünen und zu dem bestehenden Tagesordnungspunkt 11.2 wird ein Antrag der CDU-Fraktion vorgelegt.

Weiterhin sind nach Antragsfrist zwei Mitteilungen von der Verwaltung eingegangen, die unter den TOP 13.2 und 13.3 beraten werden sollen.

Die Tagesordnung wird einstimmig mit genannten Erweiterungen festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 16. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst am 24.05.2016

Die Niederschrift über die 16. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst am 24.05.2016 wird einstimmig genehmigt.


2. Einwohnerfragestunde

3. Berichterstattungen

4. Anregungen und Beschwerden

5. Umwelt, Planen, Wohnen

zu TOP 5.1
Stadterneuerung Derne
Gebietsfestlegung Stadtumbaugebiet „Derne“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04778-16)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund der Empfehlung der Verwaltung zu folgen.

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, gemäß § 171 b Abs. 1 BauGB das Stadtumbaugebiet „Derne“ festzulegen. Der räumliche Geltungsbereich des Stadtumbaugebietes „Derne“ ist der Anlage 1 zu entnehmen.


zu TOP 5.2
Bericht zum kleinräumigen Wohnungsmarktmonitoring - Auswertungsjahr 2014 -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04586-16)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt den Bericht zum kleinräumigen Wohnungsmarktmonitoring - Auswertungsjahr 2014 - zur Kenntnis.


zu TOP 5.3
Erlass der Satzung - Nördliche Dorfergänzung Grevel - nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles in Dortmund-Grevel
hier: I. Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zur Änderung und Ergänzung der bestehenden Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Dortmund-Grevel,
II. Einleitungsbeschluss zum Erlass der Satzung - Nördliche Dorfergänzung Grevel - nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles in Dortmund-Grevel
III. Beschluss zur Anordnung einer Umlegung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04787-16)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.


Beschluss
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt
I. den Einleitungsbeschluss für die Änderung und Ergänzung der bestehenden Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB vom 24.09.2014 (für den in Pkt. 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich) aufzuheben,

Rechtsgrundlage:
Analog nach § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. das Verfahren zur Aufstellung der Satzung - Nördliche Dorfergänzung Grevel - nach § 34 Abs 4 Nr. 1 und 3 BauGB (für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich) einzuleiten.

Rechtsgrundlage:
§ 34 Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/ FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023).
III. die Anordnung einer Umlegung für den unter der Ziffer 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten Geltungsbereich der Satzung - Nördliche Dorfergänzung Grevel -.

Rechtsgrundlage:
§ 46 Abs.1 in Verbindung mit § 45 Abs. 2 BauGB.









zu TOP 5.4
Bauleitplanung;
Aufstellung der Bebauungspläne
Br 216 -Wambeler Hellweg/ Rüschebrinkstraße-, Ev 144 -nördlich Fredenbaumpark-, Scha 120 -Droote 1. Änd.-, Scha 135 -südl. Westholz-,
Scha 140 -Einzelhandelsstandort Lanstrop-, Scha 145 -Sportplatz Husen/Kurl-, InW -Verfahren nach § 125 Abs. 2 BauGB - Erschließungsanlage Trippestraße-
hier: Einstellung der Planverfahren und Aufhebung der gefassten Beschlüsse
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04151-16)

Die Fraktion B90/Die Grünen legt einen Antrag vor (beachte TOP 5.4.1), der mit Mehrheit- bei den Ja-Stimmen von B90/Die Grünen und des Herrn Storkebaum (Die Linke) sowie der Enthaltung des Herrn Grebe (Die Rechte) abgelehnt wird:

Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt die Zustimmung zu den Nummern 1 bis 3 und 5 bis 7 der Verwaltungsvorlage. Nummer 4 wird aus der Vorlage gestrichen und das Bebauungsplanverfahren Scha 135 – südlich Westholz / Aufstellungsbeschluss vom 09.06.2004 – wird ausdrücklich aufrecht erhalten.

Im Gegensatz zu einer Ortssatzung stellt ein Bebauungsplan eine verbindliche Satzung dar. Darüber hinaus gibt der Bebauungsplan den jetzigen und zukünftigen Anwohnern mehr Rechtssicherheit, zumal der südlich angrenzende Bereich als besonders ökologisch wertvoll einzustufen ist.


Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt mit Mehrheit – bei den Gegenstimmen von Bündins90/Die Grünen sowie des Herrn Storkebaum (Die Linke) - dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.


Beschluss
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Verfahren zur Aufstellung der im Betreff genannten Bebauungspläne einzustellen. Folgende Aufstellungs- bzw. Einleitungsbeschlüsse werden aufgehoben:

1. Bebauungsplanverfahren Br 216 -Wambeler Hellweg-/ Rüschebrinkstraße-/ Aufstellungsbeschluss vom 17.10.2007
2. Bebauungsplanverfahren Ev 144 -nördlich Fredenbaumpark-/ Aufstellungsbeschluss vom 02.04.2003
3. Bebauungsplanverfahren Scha 120 -Droote 1. Änd,-/ Aufstellungsbeschluss vom 07.06.2006
4. Bebauungsplanverfahren Scha 135 -südl. Westholz-/ Aufstellungsbeschluss vom 09.06.2004
5. Bebauungsplanverfahren Scha 140 -Einzelhandelsstandort Lanstrop-/ Aufstellungsbeschluss vom 23.05.2007
6. Bebauungsplanverfahren Scha 145 -Sportplatz Husen-Kurl/ Aufstellungsbeschluss vom 02.12.2009
7. Verfahren nach § 125 Abs. 2 BauGB InW -Trippestraße/ Einleitungsbeschluss vom 03.12.2008


Rechtsgrundlage

§§ 2 Abs. 1 und 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW S. 666; SGV.NRW 2023).

zu TOP 5.4.1
Bauleitplanung;
Aufstellung der Bebauungspläne
Br 216 -Wambeler Hellweg/ Rüschebrinkstraße-, Ev 144 -nördlich Fredenbaumpark-, Scha 120 -Droote 1. Änd.-, Scha 135 -südl. Westholz-,
Scha 140 -Einzelhandelsstandort Lanstrop-, Scha 145 -Sportplatz Husen/Kurl-, InW -Verfahren nach § 125 Abs. 2 BauGB - Erschließungsanlage Trippestraße-
hier: Einstellung der Planverfahren und Aufhebung der gefassten Beschlüsse
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04151-16-E1)

- siehe TOP 5.4 -

zu TOP 5.5
Kurz- und Abschlussbericht der Quartiersanalyse "Derne"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04491-16)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt den Kurz- und Abschlussbericht der Quartiersanalyse „Derne“ zur Kenntnis.



6. Bauen und Infrastruktur

zu TOP 6.1
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Dortmund - 1. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04621-16)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, der Empfehlung der Verwaltung zu folgen.


Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund
1. nimmt den ersten Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KIF) in Dortmund zur Kenntnis und

2. beschließt für vier Projekte die weitere Planung und Ausführung notwendiger baubegleitender Maßnahmen (nicht förderfähig im Rahmen des KIF):
· SPOHA Brügmannblock
· SPOHA Johann-Gutenberg RS
· SPOHA Anne-Frank GES
· SPOHA Albrecht-Dürer RS
Die Arbeiten werden zur Ausnutzung von Synergieeffekten zusätzlich zu den geförderten Maßnahmen ausgeführt und sind jeweils zwingend erforderlich, um gesetzliche und technische Anforderungen zu erfüllen. Durch dieses Vorgehen werden eine nachhaltige Durchführung der Maßnahme und weitere Nutzung der Objekte gewährleistet.

Für die Abwicklung der Maßnahmen sind im Rahmen der Haushaltsplanung 2017 ff. unter den jeweiligen Einzelinvestitionsfinanzstellen im Profit-Center 24_0080501, Finanzposition 780800, insgesamt 2,225 Mio. € berücksichtigt.



zu TOP 6.2
Erneuerung der Lichtsignalanlage 0294 Husener Straße/Wickeder Straße
Kenntnisnahme/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 04699-16)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt die getroffene Dringlichkeitsentscheidung zur Kenntnis.

Die CDU-Fraktion merkt an, dass sich deren Meinung nicht geändert hat und weiterhin die Erstellung eines Kreisverkehres favorisiert wird.

Beschluss
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün genehmigt die folgende, nach § 60 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i. V. m. § 23 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom Oberbürgermeister und einem weiteren Ratsmitglied (mit dem Ausschussvorsitzenden) getroffene
D r i n g l i c h k e i t s e n t s c h e i d u n g,
die Erneuerung der Lichtsignalanlage 0294 Husener Straße/Wickeder Straße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 46.000,00 Euro durchzuführen.

Die Finanzierung der LSA 0294 erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66S01202014637 – LSA 0294 Husener Str./Wickeder Str. – mit folgender Auszahlung:
Haushaltsjahr 2016 46.000,00 Euro

Die Investition in die neue Lichtsignalanlage bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2017, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 2.185,00 Euro.






zu TOP 6.3
Straßenverzeichnis als Bestandteil der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) für das Jahr 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04535-16)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst bittet einstimmig auf vorgelegten Antrag von Bündnis90/Die Grünen um Prüfung, ob die Straße Gneisenauallee in ihrer Verkehrsbedeutung der Kategorie ‚C’ zugewiesen werden kann.


Herr Frebel (B90/Die Grünen) begründet die Überörtlichkeit der Gneisenauallee dadurch, dass diese auch als Umgehung für den Ortsteil Derne in/aus Richtung Lünen erstellt worden sei.


Die neuen großen Gewerbebetriebe auf der Gneisenauallee sehen ihrer Fertigstellung entgegen. Zukünftige Belastungen der Gneisenauallee, insbesondere durch LKW-Verkehre, machen die Einstufung in Kategorie C notwendig.


Die Bezirksvertretung Dortmund-Scharnhorst empfiehlt unter Beachtung des obigen Beschlusses einstimmig im Rahmen des Anhörungsverfahrens dem Rat der Stadt Dortmund, den anliegenden Entwurf des Straßenverzeichnisses einschließlich der aufgeführten Änderungen bzw. Ergänzungen als Bestandteil der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) für das Jahr 2017 zu beschließen.




zu TOP 6.3.1
Straßenverzeichnis als Bestandteil der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) für das Jahr 2017
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04535-16-E1)

- siehe TOP 6. 3 -





zu TOP 6.4
Übernahme der ca. 300 m langen Wegeverbindung ab Plaßstraße 89 in östlicher Richtung bis zur Einmündung 'Im Ostfeld in Dortmund-Husen in das öffentliche Fuß- und Radwegenetz der Stadt Dortmund
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04978-16)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst bittet einstimmig die Verwaltung, die auf dem beiliegenden Lageplan schraffiert dargestellte Wegefläche zwischen dem Haus Plaßstraße 89 und der Einmündung in den Weg „Im Ostfeld“ in das öffentliche Fuß- und Radwegenetz aufzunehmen und entsprechend herzurichten.

Bei diesem Weg handelt es sich um eine alte Kastanienallee, die als so genanntes AGV-Vermögen im Eigentum der Stadt Dortmund steht. Die Wegeverbindung besteht schon seit Jahrzehnten und erschloss vormals eine bis in die 70er Jahre bestehende alte Bergmannskolonie.

Dieser Weg wird heute von zahlreichen Kurler und Husener Bürgern als Fuß- und Radweg zwischen den Ortsteilen genutzt. Da die Instandhaltung des Weges und die Pflege des Begleitgrüns bisher nicht regelmäßig erfolgt sind, stellen die schlechte Wegoberfläche und das wuchernde Grün eine Gefahr für alle Bürger dar, die diesen Weg nutzen. Mit der Übernahme dieses Weges in das öffentliche Fuß- und Radwegenetz der Stadt Dortmund werden diese Gefahren für die den Weg nutzenden Bürger in Zukunft minimiert, zudem gewinnt das örtliche Wohnumfeld an Attraktivität.




7. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 7.1
Geschäftsbericht 2015 des Vereins "StadtbezirksMarketing Dortmund e.V."
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04519-16)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt den Geschäftsbericht 2015 des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e.V. zur Kenntnis.

Auf Nachfrage führt Frau Hardt aus, dass die Anzahl der aufgeführten Projekte nicht die Qualität widerspiegelt. Auch führt sie keine von der Bezirksvertretung geförderten Veranstaltungen / Projekte hier auf.

Es dürfte eigentlich bekannt sein, dass im Stadtbezirk Scharnhorst regelmäßig die Ferienspielwiese und anderen Projekte der Jugendförderung, ein Nikolausmarkt, Straßenfeste, Maibaumaufstellungen, Kinderfeste in Kleingartenanlagen, Seniorennachmittage usw. durchgeführt werden, die teilweise aus Haushaltsmitteln der Bezirksvertretung oder im Rahmen der Kultur- und Vereinsförderung unterstützt werden.

Die Teilnehmerzahl bei der Lese-Lern-Lausch-Reise ist auf 50 Personen beschränkt, da eine höhere Teilnehmerzahl logistisch nicht zu bewerkstelligen ist. Diese Veranstaltung ist mittlerweile ein Selbstläufer; die zu verteilenden Karten müssen verlost werden.

Die beim Kindermusiktheater genannte Teilnehmerzahl von 400 Kindern ist irritierend; hierbei handelt es sich lediglich um die Kinder deren Eintritt von 3,00 Euro vom StadtbezirksMarketing übernommen wird, um deren Teilnahme zu sichern.
Die Anzahl der teilnehmenden Kinder, deren Eltern den Eintritt zahlen können, ist weitaus höher. Die Akteure des Musiktheaters agieren zudem honorarfrei; sie erhalten lediglich eine Aufwandspauschale für Fahrtkosten und tatsächlich entstandene Auslagen.

Bezüglich der Werbung ist zu sagen, dass selbstverständlich die einschlägige, örtliche Presse informiert wird; jedoch kann kein Einfluss auf deren Berichterstattung genommen werden.
Es wäre wünschenswert, wenn stadtweit die gleichen Bewertungskriterien zugrunde gelegt würden.

8. Kinder, Jugend, Schule

9. Soziales, Familie, Gesundheit

10. Kultur, Sport, Freizeit

11. Finanzen und Liegenschaften

zu TOP 11.1
Haushaltsmittel der Bezirksvertretung (BV) Scharnhorst für das Jahr 2016 und Zwischenbericht über den Umsetzungsstand der BV Maßnahmen und die Verwendung der Finanzmittel
hier: Gesamtschule Scharnhorst - Zaun vor dem Verwaltungsbereich bis zur Bücherei
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02653-15-E12)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst stellt einstimmig aus ihren Haushaltsmitteln 9000,00 Euro für die Anbringung eines Zaunes vor dem Verwaltungsbereich bis zur Bücherei zur Verfügung.

Der tiefliegende Verwaltungsbereich und der Notausgang der Bücherei der Gesamtschule Scharnhorst sollen durch einen Zaun gesichert werden.

Der genannte Bereich ist frei zugänglich. Dies kann Unbefugte dazu verleiten, sich Zutritt zu diesem Bereich zu verschaffen. Die Errichtung des Zauns bewirkt ein höheres Maß an Sicherheit.
Auf Nachfrage erläutert Herr Pasterny, dass der Zaun vor Vandalismus schützen soll. Umzäunungen hätten die Vandalismusschäden sehr eingedämmt.

zu TOP 11.2
Umsetzung von Bezirksvertretungsbeschlüssen durch die Verwaltung
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05023-16)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst fordert die Verwaltung einstimmig auf, Maßnahmen, welche durch die Bezirksvertretung beschlossen und mit Haushaltsmitteln versehen worden sind, umgehend umzusetzen.

Die Interessen der kommunalpolitischen Vertreter fußen auf Forderungen und Wünschen der Bevölkerung.

Wenn seitens der Bezirksvertretung Maßnahmen beschlossen wurden sowie die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen und genehmigt worden sind, dann müssen diese Maßnahmen auch kurzfristig umgesetzt werden.



zu TOP 11.2.1
Umsetzung von Bezirksvertretungsbeschlüssen durch die Verwaltung
Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05149-16)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst fordert einstimmig die Verwaltung auf, ihrer Pflicht aus
§ 55 Abs. 1 Satz 2, 3 GO NRW und §§ 6, 38 V der GO des Rates und der Bezirksvertretungen nachzukommen und Fragen, die durch Mitglieder der BV oder Fraktionen gestellt worden sind, zeitnah zu beantworten.


Begründung:
Die gewählten Mitglieder der kommunalen Körperschaften, haben die Pflicht, die Verwaltung zu kontrollieren. Ausdruck dieser in der Gemeindeordnung normierten Kontrollpflicht ist das Auskunftsrecht. Die Mitglieder der BV haben das Recht darauf, Informationen und Antworten auf ihre konkreten Fragen in Angelegenheiten der BV zu erhalten. Nach § 6 Abs. IV der GO für den Rat und die Bezirksvertretungen beantwortet der Oberbürgermeister die Anfragen grundsätzlich in der nächsten Sitzung.

In der Sitzung der BV am 01.03.2016 ist die Anfrage an die Verwaltung gestellt worden, wie teuer die Herrichtung eines Abschnitts der Straße „Bremsstraße“ in Dortmund-Lanstrop kostet. Bislang ist keine Antwort übermittelt worden, obwohl dieser Straßenabschnitt selber von der Verwaltung als stark renovierungsbedürftig eingestuft worden ist, deshalb also grundsätzliche Erkenntnisse zum aktuellen Zustand vorliegen müssten.

In der Sitzung der BV am 29.09.2015 ist beschlossen worden, den Kinderspielplatz an der Straße „Lange Wiese“ in Dortmund-Kurl wieder herzustellen. Die Wiederherstellung ist bis heute nicht durchgeführt worden. Es ist aber bislang auch kein Hinweis der Verwaltung auf fehlende Gelder für die Maßnahme eingegangen.

Selbst Anfragen der BV am 01.03.2016 in der Sache werden nur unvollständig beantwortet. Selbst auf Nachfragen hin (BV-Sitzung vom 19.04.2016) wird nicht geantwortet. Seit über drei Monaten ist es der Verwaltung nicht möglich darzustellen, in welchen Zeitabläufen Sicherheitskontrollen an Spielgeräten durchgeführt worden sind. Es ist aber auch keine Erklärung für das weitere Vorgehen zur Instandsetzung an die BV ergangen.


redaktionelle Anmerkung:
Das Ergebnis des genannten Prüfauftrages ‚Bremsstraße’ wurde im Rahmen der regelmäßig zur Verfügung gestellten Wiedervorlagelisten bekanntgegeben. Dieses unten nochmals aufgeführte Ergebnis wurde mit Datum vom 07.06.2016 mit dem Statusbericht ‚erledigt’ –Stand: 30.05.2016 an die Mitglieder der Bezirksvertretung Scharnhorst übermittelt.


11.3
Aus Sicht der Straßenunterhaltung sollte die Bremsstr. grundhaft erneuert werden.
Fahrbahn, Sinkkästen, Leitungen, Bordsteine und Rinne würden bei der ca.
3900 m² großen Fläche Kosten in Höhe von ca. 468.000 € verursachen.
66/6 prüft ob Baugrunduntersuchungen notwendig sind und ob
die Bremsstr. möglicherweise in einem Ausbauprogramm
finanziert werden kann.

Die Straßenunterhaltung wird durch die Bearbeitung von kleinen Teilstücken
die Verkehrssicherheit
aufrecht erhalten.
Stand: 02.05.2016



12. Anfragen



zu TOP 12.1

Prüfung auf Schaffung von Sicherungsmaßnahmen für Fußgänger im Kreuzungsbereich Kemminghauser Straße und Walther-Kohlmann-Straße
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11237-13-E1)

Wie ist der Stand der in der BV-Sitzung vom 19.11.2013 beschlossenen Prüfung von Maßnahmen, um das Überqueren des Kreuzungsbereiches Walther-Kohlmann-Straße / Kemminghauser Straße für Fußgänger sicherer zu machen?
Warum ist es in den gut 2,5 Jahren seit Beschlussfassung nicht gelungen, an dieser Stelle einen Zebrastreifen aufzubringen?

Was gedenkt die Verwaltung zu unternehmen, um den Landesbetrieb Straßen NRW zur dringenden Umsetzung der hier erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen?


Der Kreuzungsbereich Kemminghauser Straße / Walther-Kohlmann-Straße stellt nach wie vor eine erhebliche Gefahrenquelle für Fußgänger dar, die die Walther-Kohlmann-Straße von Westen auf der Kemminghauser Straße kommend in nördlicher Richtung überqueren wollen. Kraftfahrer, die von der Walther-Kohlmann-Straße hier nach Westen in die Kemminghauser Straße abbiegen, können die Fußgänger erst im letzten Moment wahrnehmen.

Ein Zebrastreifen sowie die Aufstellung eines Hinweisschildes „Fußgängerüberweg“ können hier, ebenso wie die Verlängerung der Ampel-Grünphase für Fußgänger, die die Walther-Kohlmann-Straße im weiteren Verlauf dieses Überwegs überqueren, für erheblich mehr Sicherheit sorgen.



13. Mitteilungen

zu TOP 13.1

Park Oberbeckerstraße / Ecke Derner Kippshof
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 03286-11-E6)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt die Mitteilung der Frau Stadträtin Jägers vom 01.06.2016 zur Kenntnis.


zu TOP 13.2
Unfallgefahren / Am Wirksfeld 201
(61)
(Drucksache Nr.: 04299-16-E1)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst weist die Mitteilung des Herrn Stadtrat Wilde vom 15.06.2016 zurück.

Das Gebäude Am Wirksfeld 201 ist nach Prüfung des Herrn Bezirksbürgermeister am 27.06.2016 noch an Ort und Stelle. Die Bezirksvertretung Scharnhorst bittet daher, entsprechend des Antrages aus der öffentlichen Sitzung am 19.04.216 – TOP 6.8 – tätig zu werden.




zu TOP 13.3

Fehlende Gehwege Kurler Straße
(66)
(Drucksache Nr.: 05153-16)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt die Mitteilung des Herrn Stadtrat Lürwer vom 22.06.16 zur Kenntnis.





___________________ ____________________
Bezirksbürgermeister Mitglied der BV







_________________________
Schriftführerin