Niederschrift

über die 14. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


am 07.12.2005
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:10 - 18:15 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Herr RM Hengstenberg, Vorsitzender (CDU)
Herr RM Follert (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Frau RM Horitzky (CDU)
Herr RM Mause (CDU)
Frau RM Uhrmann (CDU) i. V. für Herrn RM Neumann (CDU)
Herr RM Pisula (CDU)
Herr sB Hedtke (CDU)
Herr sB Zuch (CDU)
Herr RM Berndsen (SPD)
Frau RM Falkenstein-Vogler (SPD)
Herr RM J. Fischer (SPD)
Herr RM Harnisch (SPD)
Frau RM Dr. Hetmeier (SPD) (bis 17.35 Uhr),i. V. Frau RM Matzanke (SPD) (ab17.35 Uhr)
Frau RM Lührs (SPD)
Herr RM Ollech (SPD)
Frau RM Poschmann (SPD)
Herr RM Radtke (SPD) i. V. für Herrn RM Schilff (SPD)
Frau RM Schnittker (SPD)
Frau RM Weyer (SPD)
Frau RM Zupfer (SPD)
Herr RM Tönnes (B’90/Die Grünen)
Frau RM Pohlmann-Rohr (B’90/Die Grünen)
Frau RM Reuter (B’90/Die Grünen)
Herr RM Carl (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM H. Fischer (Fraktion FDP/Bürgerliste)
2. Beratende Mitglieder:
Herr RM Münch
Herr RM Prof. Richter – Linkes Bündnis
Herr sE Schröder – Seniorenbeirat
Herr Punge - Mieter und Pächter e.V.
Herr Specht - Polizeipräsidium Dortmund
Herr Sigges - Dortmunder Stadtwerke AG
Frau Schmidt - Aktionskreis „Der behinderte Mensch in Dortmund“
Herr Prof. Dr. Finke – Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Herr Hettwer - Beschäftigtenvertreter der Friedhöfe Dortmund i. V. für Frau Hüser
Herr Bender - Beschäftigtenvertreter der Friedhöfe Dortmund
3. Verwaltung:
Herr StD Fehlemann – 7/Dez.
Herr StR Sierau – 6/Dez.
Herr StR Steitz – 3/Dez.
Frau Helfer - 7/Dez.-Büro
Herr Pompetzki – 6/Dez.-Büro
Herr Dr. Grote - 60/AL
Herr Dr. Mackenbach - 60/stv. AL
Herr Rips – StA 60
Herr Wilde - 61/stv. AL
Herr Hofmeister - 63/AL
Frau Beißner- 64/stv. AL
Herr Funke – StA 65
Herr Keune - 66/AL
Herr Dr. Falk – StA 66
Herr Blume - 67/AL
Herr Marx - 68/WL
Herr Heynen – 68/stv. WL
Frau Bertram – StA 68
Herr Schließler – 69/AL
Herr Kollmann – StA 20
Frau Fichtenau – StA 01
Frau Skodzik – StA 01
4. Gäste:
Herr Stratemeier – Emschergenossenschaft- zu TOP 10.1
Frau Brinkmann – Emschergenossenschaft- zu TOP 10.1
Frau Hellmann – Emschergenossenschaft - zu TOP 10.1
Frau Adamczak – Emschergenossenschaft- zu TOP 10.1
Herr Biehl – Entsorgung Dortmund GmbH- zu TOP 12.4


Veröffentlichte Tagesordnung:
T a g e s o r d n u n g

für die 14. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 07.12.2005, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentlicher Teil:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 26.10.2005

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2006
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03788-05)
Anlage Lesehilfe: E 1
(Drucksache-Nr.: 03788-05-E1)
Hinweis:
Bitte bringen Sie den Haushaltsplanentwurf 2006 (Band 1 und 2) zur Sitzung mit.

3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

3.1 Fluss Stadt Land
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03310-05)

3.2 Bauleitplanung
Bebauungsplan Ev 147 - Evinger Straße -
hier: I. Beschluss einer Satzung zur Aufhebung der Satzung über eine Veränderungssperre
II. Beschluss zum Erlass einer Satzung über eine Veränderungssperre
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03593-05)

3.3 Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Br 103 - Rauschenbuschstraße -
hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03530-05)

3.4 Rahmenplanung Derne
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03680-05)

3.5 Bauleitplanung; 3. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 157 - Bodelschwingher Straße -
hier: I. Ergebnis der Bürgeranhörung; II. Weiterführung des Bebauungsplan-Verfahrens nach den Vorschriften des Baugesetzbuches vom 23.09.2004; III. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (3. Änderung); IV. Beschluss auf Verzicht der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; V. Beschluss zur Offenlegung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes; VI. Beschluss zur Veränderung des Planbereiches des Bebauungsplanes Mg 157; VII. Beschluss zur Offenlegung des Bebauungsplanes Mg 157; VIII. Beschluss zur erneuten Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr für einen Teilbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Mg 157
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03768-05)

3.6 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 192 - Stadtkrone Ost -
hier: I. Entscheidung über Anregungen; II. erneuter Offenlegungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03284-05)

3.7 Planfeststellung für den Neubau der A 40 (Tunnellage) von Bau-km 27+448 (westlich Märkische Straße) bis Bau-km 31+111 (östlich B 236n) einschließlich des Umbaus der B 1 und weiterer Maßnahmen
hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund als Trägerin öffentlicher Belange
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03361-05)

3.8 Bauleitplanung; Bebauungsplan In N 215 n - Eisenstraße -
I. Aufhebung des Beschlusses zur 75. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 27.06.1985 und Einstellung des Änderungsverfahrens
II. Beschluss zur Reduzierung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes In N 215n
III. Beschluss zur Aufteilung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes In N 215n und Neubezeichnung
IV. Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03684-05)

3.9 Entwicklung der Westfalenhütte
Qualifizierungsverfahren: Vorbereitung des städtebaulichen Wettbewerbes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03806-05)

3.10 Sicherung der Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 221 -Freie Vogel Straße-
hier: Beschluss einer Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Ap 221 -Freie Vogel Straße-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03797-05)

3.11 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hom 248 - Hoesch-Röhrenwerke Teil I -
hier: Verkleinerung des Planbereiches sowie Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03816-05)

3.12 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 221 -Freie Vogel Straße-
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03799-05)

3.13 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ap 214 - Gartencenter Emschertalstraße - (gleichzeitig Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Süd)




hier: Aufhebung des Beschlusses zur 138. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Umbenennung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, Ergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung, Beschluss zur Erweiterung des Planbereichs, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages Teil A, Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Süd, Offenlegungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03695-05)

3.14 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Br 215 - Ehemaliges Pappelstadion -
hier: Einleitungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03488-05)

- Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.2005
(Drucksache Nr.: 03488-05)

- Die Vorlage und die Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel lagen zur Sitzung am 16.11.2005 vor und wurden auf den 07.12.2005 vertagt.

3.15 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Br 218 - Sportflächen am Fränkischen Friedhof -
hier: Einleitungsbeschluss (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplanes Br 144), Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03483-05)

Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.2005
(Drucksache Nr.: 03483-05)

- Die Vorlage und die Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel lagen zur Sitzung am 16.11.2005 vor und wurden auf den 07.12.2005 vertagt.

3.16 Bauleitplanung; Änderung Nr. 85a des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Scha 130/1- Gneisenau-Ost/Nordteil -; hier: I. Aufhebung des Beschlusses zur Änderung Nr. 85a des Flächennutzungsplanes 1985 - Gneisenau-Ost/Nordteil - und Einstellung des Änderungsverfahrens, II. Beschluss zur Aufteilung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Scha 130/1 - Gneisenau-Ost/Nordteil - in zwei Teilbebauungspläne, Neubezeichnung und Weiterführung des Bebauungsplanes Scha 130/1-1 - Einkaufszentrum Derne -, III. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung, IV. Offenlegungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03706-05)

3.17 Städtebauliche Einbindung von Einzelhandelsbetrieben
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03916-05)

4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes



4.1 63/2-1-032837
Umbau und Nutzungsänderung eines Verwaltungsgebäudes zu einem Bürogebäude mit Galerie und Gastronomie auf dem Grundstück Silberstraße 22, Gemarkung Dortmund, Flur 6, Flurstück 364
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03798-05)

4.2 63/2-2-033213
Vorbescheid für die Nutzungsänderung der ehemaligen Wirtschaftsgebäude des Gutes Altmengede auf dem Grundstück Gemarkung Mengede, Flur 3, Flurstücke 383, 384, 451, Eckei 167
- Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 i. V. mit Abs. 4 Nr. 4 Baugesetzbuch (BauGB) -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03872-05)

4.3 63/2-2-032914, -033056 - -033059
Errichtung des Einkaufszentrums "Gneisenau" auf dem Grundstück Gemarkung Derne, Flur 6, Flurstücke 366, 382-385, 576, Altenderner Straße 18
- Vorhaben gemäß § 33 Baugesetzbuch (BauGB) -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03837-05)

4.4 Information an den Fachausschuss (AUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 3. Quartal behandelt wurden.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03856-05)

5. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

5.1 Sachstandsbericht Hannibal
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03996-05)

6. Angelegenheiten des Hochbaus

6.1 Bildung eines Pools von Dachflächen für Solaranlagen auf städtischen Gebäuden
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03787-05)

7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

7.1 Verordnung zur Änderung des Taxitarifes für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01888-05)

7.2 Satzung zur neunten Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03561-05)

7.3 Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau der Stichstraße nördlich der Kruckeler Straße in Dortmund-Hombruch
Bebauungsplan Hom 131- Grotenkamp -, 4. Änderung
Antragsteller: Residenz Bauträger GmbH, Arndtstr. 35, 44135 Dortmund
hier: Änderungsbeschluss
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03905-05)

7.4 Zukunftsvereinbarung "Regenwasser" der Emschergenossenschaft
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03918-05)

8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes

8.1 Stadtbahn nach Kirchlinde
- mündlicher Bericht
(Drucksache Nr.: 03981-05)

8.2 Gestaltung Bahnhof Ostentor
- mündlicher Bericht
(Drucksache Nr.: 03982-05)

9. Werksausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund

9.1 Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03199-05)

Schreiben des Herrn StD Fehlemann vom 21.11.2005
(Drucksache Nr.: 03199-05-E1)

9.2 Satzung für die Friedhöfe der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03279-05)

- Die Vorlage wurde zur Sitzung am 26.10.2005 versandt und in der Sitzung eingebracht.
Alle Bezirksvertretungen, die bis einschließlich 15.11.2005 getagt haben, haben die Vorlage einstimmig beschlossen. Die Bezirksvertretung Brackel hat die Vorlage auf den 01.12.2005 vertagt.

Schreiben des Herrn StD Fehlemann vom 21.11.2005
(Drucksache Nr.: 03279-05-E1)

9.3 Wirtschaftsplan der Friedhöfe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2006
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03486-05)

10. Angelegenheiten des Umweltamtes




10.1 Hochwasserrückhaltebecken in Ellinghausen, Mengede, Transportweg und Verbringung von Erdaushub
- mündlicher Bericht
(Drucksache Nr.: 03986-05)

10.2 Klimaschutzkonzept - Teilprojekt "Energieeffiziente Altbausanierung" - Stand und Planung 2004 - 2006
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03355-05)

11. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'

11.1 Aufforstungsprogramm
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03781-05-E1)
- Der Antrag wurde am 16.11.2005 auf die Sitzung am 07.12.2005 vertagt.

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

12.1 EU-Gemeinschaftsinitiative Urban II
Plätze und öffentliche Räume, Teilprojekt: Flurstraße u. a. (Begrünungsmaßnahme)
hier: Erhöhter Aufwand zur Realisierung der Maßnahme, Erhöhungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03685-05)

12.2 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006
hier: Programmschwerpunkt 2 "Förderung der Lokalen Ökonomie", Weiterführung des Projektes Netzwerk "Übergang Schule in Beruf"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03733-05)

12.3 Abstimmungsvereinbarungen mit weiteren Betreibern des Systems zur Sammlung gebrauchter Verkaufsverpackungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03744-05)

12.4 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03796-05)

13. Anfragen

13.1 Ausrottung durch Aufforstung - Gefährdung streng geschützter Arten durch das DEW-Aufforstungsprogramm
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 03912-05)
Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn RM Hengstenberg - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau RM Lührs benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Herr RM Hengstenberg weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Herr RM Hengstenberg macht den Vorschlag, TOP 10.1 „Hochwasserrückhaltebecken in Ellinghausen, Mengede, Transportweg und Verbringung von Erdaushub, - mündlicher Bericht -“ vorzuziehen und nach TOP 2.1 zu behandeln, da die Emschergenossenschaft zum Thema der Hochwasserrückhaltebecken hier im Ausschuss vertreten ist.

Herr RM Münch beantragt, den Punkt von der Tagesordnung abzusetzen und das Thema mit den Bezirksvertretungen Mengede, Huckarde und Lütgendortmund in einer gemeinsamen Sitzung zu behandeln.

Herr RM Harnisch erklärt für die SPD-Fraktion, dass der Punkt wegen der überörtlichen Zuständigkeit im Ausschuss behandelt werden sollte. Zum gegebenen Zeitpunkt sollte eine gemeinsame Sitzung mit allen betroffenen Bezirksvertretungen stattfinden.

Herr RM Hengstenberg geht davon aus, dass ggf. zu einem späteren Termin mit den Bezirksvertretungen eine Sitzung durchgeführt werden wird.

Der mündlich gestellte Antrag des Herrn RM Münch, den Punkt 10.1 von der Tagesordnung abzusetzen, wird vom Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig abgelehnt.

Dem Vorschlag des Herrn RM Hengstenberg, TOP 10.1 nach TOP 2.1 zu behandeln, wird gefolgt.

Außerdem schlägt Herr RM Hengstenberg vor, die Abfallsatzung unter TOP 12.4 zusammen mit TOP 12.3 vorzuziehen, da die EDG hierzu eingeladen ist. Da der Vertreter der EDG erst gegen 17.00 - 17.30 Uhr kommen kann, könnten die beiden Vorlagen direkt nach seinem Kommen behandelt werden.

Die CDU-Fraktion hat einen Vorschlag zur Tagesordnung vom 30.11.2005 mit der Bezeichnung ‚Standort für eine Mobilfunkantenne in Dortmund-Benninghofen’ im Rahmen der Dringlichkeit vorgelegt. Inzwischen liegen dazu ein Antrag der CDU-Fraktion und eine gemeinsame Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor.

Herr RM Follert verweist auf die Presseartikel zu diesem Thema und macht damit die Dringlichkeit deutlich.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt einstimmig der Erweiterung der Tagesordnung um den Vorschlag zur TO zu. Der inzwischen eingegangene Antrag der CDU und die gemeinsame Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird unter TOP 10.3 behandelt werden.
Der mündliche Bericht unter TOP 8.1 Stadtbahn nach Kirchlinde wird von der Verwaltung zurückgezogen.
Hierzu gibt Herr Schließer an, dass der Bericht in der Bezirksvertretung erfolgt sei. Er sagt zu, dass die Fraktionen und die fraktionslosen Mitglieder des AUSW einen schriftlichen Bericht hierzu erhalten werden.

Herr RM Münch bittet darum, wegen des Zusammenhanges die Tagesordnungspunkte 11.1 Aufforstungsprogramm, Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 03781-05-E1) und 13.1 Ausrottung durch Aufforstung - Gefährdung streng geschützter Arten durch das DEW-Aufforstungsprogramm, Anfrage zur TO (RM Münch) (Drucksache Nr.: 03912-05) zusammen zu behandeln.

Unter Berücksichtigung dieser Änderungen und der Erweiterung wird die Tagesordnung einstimmig festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 26.10.2005

Der AUSW genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 12. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 26.10.2005.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2006
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03788-05)

Herr RM Follert bittet im Namen der CDU-Fraktion darum, den Punkt zu vertagen, da noch Beratungsbedarf bestehe.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt einstimmig die Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2006 und wird ihn am 18.01.2006 beraten.


zu TOP 10.1
Hochwasserrückhaltebecken in Ellinghausen, Mengede, Transportweg und Verbringung von Erdaushub
- mündlicher Bericht -
(Drucksache Nr.: 03986-05)
- Auszug der Bezirksvertretung Mengede vom 06.12.2005 (Drucksache Nr. 04005-05)

Herr RM Hengstenberg verweist auf die Sitzungen des AUSW am 06.04.2005 und 25.05.2005, in denen bereits die Hochwasserrückhaltebecken behandelt wurden.

Herr Stratemeier signalisiert die Bereitschaft der Emschergenossenschaft, in den betroffenen Bezirksvertretungen Stellung zu nehmen und zu diskutieren. In den AUSW-Sitzungen waren die Themen des Erdaushubs und des Transportweges offen geblieben.
Im Rahmen des Emscherumbaus hat die Emschergenossenschaft im gesamten Raum 10 Mio. m3 Boden, der als Bodenüberschuss untergebracht werden muss. Hier ist ein Bodenmanagementkonzept erforderlich. Im Dortmunder Bereich sind ca. 4 Mio. m3 Boden zu bewältigen.
Der Anlage 1 zur Niederschrift sind die in der Sitzung gezeigten Folien zu entnehmen. Es gibt bei dem abzutransportierenden Boden unterschiedliche Qualitäten (Folie 4), diese sind dadurch unterschiedlich einsetzbar. Überwiegend handelt es sich um qualitativ hochwertige Böden. Die Transportkosten sind ein entscheidender Faktor in diesem Projekt, so dass die Verwertungsstellen möglichst nah sein sollten. Mit möglichst wenig Verkehr und möglichst geringer Belastung für die Anwohnerinnen und Anwohner soll eine sinnvolle Bodenverwertung entstehen.

Frau Brinkmann informiert über die Bodenverbringung und den Bodentransport. Zum Abtransport der Böden wurden verschiedene Transportwege untersucht (Folien 9 – 14), die insbesondere Anschluss an überregionale Straßen haben, z. B. Autobahnanschlüsse oder reaktivierbare Gleisanschlüsse oder über den Dortmund-Ems-Kanal. Die Varianten berücksichtigen, dass der Abtransport möglichst nicht durch dichte Wohnbebauung erfolgt. Die Vorzugsvariante der Emschergenossenschaft zeigt eine Route, für die neue Baustraßen hergestellt werden müssten (Folien 13, 14), die entlang der Emscher über die ehemalige Trasse Achenbach verlaufen könnten. Hier sind kaum Anwohnerinnen und Anwohner betroffen, so dass dies die Route mit der geringsten Belästigung ist. Über die Trasse Achenbach ist die Halde Groppenbruch erreichbar, die eine Möglichkeit zur Bodenablagerung darstellt. Das derzeit zur Verfügung stehende Schüttvolumen beträgt 1 Mio. m3. In der Nähe des Hochwasserrückhaltebeckens Ellinghausen liegt die Deponie Ellinghausen, auf der auch Boden zur Rekultivierung benötigt wird.
Die Emschergenossenschaft möchte die Vorzugsvariante in die Planfeststellungsunterlagen aufnehmen.
Als Anlage 2 ist eine Tischvorlage der Emschergenossenschaft der Niederschrift beigefügt.

Frau RM Reuter ist verwundert darüber, dass der mögliche Abtransport über den Kanal nicht weiter untersucht wurde, und fragt nach weiteren Unterbringungsmöglichkeiten für den Boden.

Frau Brinkmann erläutert, dass die Deponie Ellinghausen noch ein offenes Volumen von 350.000 m3 hat. Zur Zeit finden Verhandlungen mit dem Eigentümer statt.
Die Nutzung des Dortmund-Ems-Kanals wurde im Zusammenhang mit der Trasse Achenbach untersucht, aber die Emschergenosseschaft hat sich gegen diese Route entschieden. Die Brücke über den Kanal ist nicht mehr tragfähig für den Lkw-Verkehr und die Reaktivierung des Hafens wäre erforderlich. Die bauliche Herstellung des Hafens ist unwirtschaftlich, da u. a. weitere Flächen für Ladestationen am Becken und Zwischenlagerflächen am Hafenbecken benötigt werden. Der RVR will außerdem die Trasse Achenbach in diesem Bereich frühzeitig als Fuß- und Radweg umgestalten. Dafür werden Fördergelder beim Land beantragt. Ein zweiter Bereich bis zur Waltroper Straße wird nicht gefördert. Hier könnte die Grundlage für einen späteren Fuß- und Radweg von der Emschergenossenschaft hergestellt werden.

Frau Hellmann hält fest, dass die Emschergenossenschaft im Moment hoch keine 100 %ige Bodenverwertung vorstellen könne und wolle. Es gibt Böden, die auf dem Bodenmarkt der diskontinuierlichen Baumaßnahmen benötigt werden. Es ist der Anspruch, die Unterbringung der Böden, die bodenmechanisch oder in der Zusammensetzung (z. B. Schadstoffe oder heterogene Zusammensetzung) nicht auf dem Markt gewünscht und kostenpflichtig zu verwerten sind, im Vorfeld zu regeln. Es soll die Möglichkeit bestehen, die Projekte kontinuierlich sicher durchzuführen. Beim Hochwasserrückhaltebecken in Mengede ist es aufgrund der bodenmechanisch schlechten Qualität des Bodens schwierig. Die Bodenverbringung sollte nach Angaben der Frau Hellmann vom Transport her sinnvoll sein.

Herr RM Berndsen fragt nach der Ausführung der Baustraßen und bittet um Auskunft, an welchen Tagen der Abtransport über Lkws erfolgen soll.

Frau Brinkmann erklärt, dass die Baustraßen direkt an der Emscher angelegt werden sollen, da diese anschließend noch als Betriebswege von der Emschergenossenschaft genutzt werden könnten. Die Ausführung ist noch nicht festgelegt. Der Bauablauf soll sich in die normalen Tageszeit eingliedern, so dass am Wochenende und auch nachts kein Baustellenverkehr entsteht.

Herr RM Münch kritisiert, dass die Bezirksvertretung Mengede nicht zuerst informiert wurde. Er bittet um konkrete Auskunft, wo der Bodenaushub verbleiben soll. Für weit über die Hälfte des zu erwartenden Bodenaushubs ist noch nicht angegeben, wohin er kommen wird.


Frau Hellmann spricht den Bodenmarkt an, der sich erfahrungsgemäß in einem bestimmten Bereich in einem Jahr bewegt. Im Vorfeld könne nicht der Verbleib des gesamten Bodens geregelt werden. Es wird aber insbesondere die Unterbringung des schwierigen Bodens vorher geklärt. Ein Teil der Böden wird regulär aufgrund einer Ausschreibung untergebracht. Die Untersuchung des Bodens in Ellinghausen wird erst Mitte des Jahres beendet sein.

Herr RM Harnisch macht deutlich, dass es für Dortmund eine große Last sei, den Boden im Umkreis unterzubringen und er fragt, warum das gesamte Bodenmanagement zum größten Teil auf Flächen im Bereich Dortmunds erfolgen soll. Außerdem bittet er um Auskunft darüber, wie die in Anspruch genommenen Flächen ausgeglichen werden und wo die Ausgleichsflächen liegen.
Herr RM Harnisch hat den Eindruck, dass die Emschergenossenschaft sich über Beschlüsse, die von Dortmunder Gremien gefasst wurden, hinwegsetzt, z. B. in Sachen Trasse Achenbach. Er fordert von der Emschergenossenschaft mehr Offenheit, wenn gewünscht sei, dass die Politik z. B. dieses Projekt unterstützt. Dies gelte auch für das Verhalten in Mengede.

Herr Stratemeier verweist auf Gespräche mit der Verwaltung; Ergebnisse können erst vorgestellt werden, wenn Verabredungen getroffen wurden.

Zur Gestaltung der Halde Groppenbruch stellt Frau Brinkmann dar, dass die Emschergenossenschaft sich an den Ergänzungsbetriebsplan von 1991 halten werde.
Für die Hochwasserrückhaltebecken gibt es eine Umweltverträglichkeitsstudie mit verschiedenen Untersuchungen. Die Becken werden als ökologische Schwerpunkte gestaltet. Der Eingriff wird bilanziert, hinzu kommt der Eingriff in den Wald. In den Forstbereichen wird es Ausgleichsmaßnahmen für den Wald geben. Die Forstämter bestimmen, auf welchen Flächen der Ausgleich stattfinden kann. Die Emschergenossenschaft bemüht sich, die Ausgleichsflächen auf Dortmunder Stadtgebiet zu finden.

Herr RM Mause stellt heraus, die negative Kritik bedeute nicht, dass die Politik dem Projekt negativ gegenüber steht. Für ihn stellen sich die Fragen, ob das Hochwasserrückhaltebecken nicht auf der anderen Kanalseite entstehen könne und wohin die restlichen über zwei Mio. m3 Boden gebracht werden.
Als Transportmöglichkeiten benennt Herr RM Mause die Schienen der Bahn und den Kanal. Die Achenbacher Trasse könnte auch einen Gleisanschluss erhalten, so dass die Böden auch aus Dortmund wegtransportiert werden könnten.

Herr RM Münch kann die Kritik des Herrn RM Harnisch an der Informationspolitik der Emschergenossenschaft nicht nachvollziehen.

Die Nachfrage des Herrn RM Münch nach der Menge des schwierigen Bodens kann durch Frau Hellmann nicht endgültig beantwortet werden, da die Ergebnisse der Bodenuntersuchungen für das Hochwasserrückhaltebecken Ellinghausen noch nicht vorliegen. In Mengede liegt der Anteil des schwierigen Bodens bei ca. 50 %, zum Teil werden bautechnische Maßnahmen notwendig. Die Frage der Wirtschaftlichkeit lässt z. B. einen Transport der Böden zum Niederrhein ausscheiden. Auch sind die Böden für bestimmte Maßnahmen nicht geeignet.
Im Rahmen der ökologischen Umgestaltung der weiteren Läufe und des Hauptlaufs der Emscher kommt ca. die gleiche Menge an Boden, die aufgrund der Hochwasserrückhaltebecken in Mengede und Ellinghausen ausgehoben werden, bis 2012 hinzu. In Dortmund liegt am Anfang der Schwerpunkt. Für andere Kommunen und Kreise werde die Situation später nicht anders sein. Zu Beginn soll das Problem des Bodenmanagements in Dortmund gelöst werden.

Frau Hellmann gibt auf Frage des Herrn RM Berndsen an, dass es in Dortmund um 4 Mio. m3 Bodenaushub gehe. Durch Auflockerung ist von ca. 4,5 Mio. m3 auszugehen.

Herr StR Steitz sieht die Kritik der Bezirksvertretung Mengede nicht als Kritik an diesem Bauwerk an, sondern es gehe darum, dass die Bezirksvertretungen bei Festelegung der Art der Bauwerke sowie der Erstellung beteiligt werden. Das Interesse der Bezirksvertretungen ergebe sich natürlich aus der Menge des Erdaushubs und der daraus resultierenden Lkw-Bewegungen und dem entstehenden Verkehr.
Das Ergebnis der Bezirksvertretungssitzung am Vortage hätte er sich anders gewünscht.
Herr StR Steitz macht den Vorschlag, eine andere Kommunikationsform zu finden, auch wenn bisher kein formelles Verfahren begonnen sei. Ein regulärer Austausch von Informationen müsse gefunden werden, der über förmliche Sitzungen hinausgehe, ggf. sei ein kontinuierlicherer Kontakt möglich. Er werde in einer der nächsten Sitzungen eine Kommunikationsstrategie unabhängig vom förmlichen Verfahren vorschlagen. Er erläutert, dass hier ein potenzieller Antragsteller vor der formalen Antragstellung begleitet wird. Herr StR Steitz sagt zu, mit den Bezirksvertretungen und der Emschergenossenschaft über eine andere Kommunikationsstrategie nachzudenken und eine Art Kontaktgruppe einzurichten.

Herr RM Berndsen bittet darum, neben Mengede und Huckarde die auch betroffene Bezirksvertretung Eving an Gesprächen zu beteiligen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den mündlichen Bericht der Emschergenossenschaft zum „Hochwasserrückhaltebecken in Ellinghausen, Mengede, Transportweg und Verbringung von Erdaushub“ zur Kenntnis.

3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

zu TOP 3.1
Fluss Stadt Land
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03310-05)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, den Dortmunder Anteil an der Finanzierung der regionalen Geschäftsstelle und der regionalen Öffentlichkeitsarbeit für 2005 und 2006 sicher zu stellen.

zu TOP 3.2
Bauleitplanung
Bebauungsplan Ev 147 - Evinger Straße -
hier: I. Beschluss einer Satzung zur Aufhebung der Satzung über eine Veränderungssperre
II. Beschluss zum Erlass einer Satzung über eine Veränderungssperre
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03593-05)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt mit Mehrheit der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Fraktion FDP/Bürgerliste dem Rat der Stadt folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt

I. beschließt die Aufhebung der Satzung über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ev 147 - Evinger Straße - vom 18.07.2005 als Satzung, gemäß dem dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf
Rechtsgrundlage: §§ 16 Abs. 1, 17 Abs. 4 des Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2003)

II. beschließt den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre für den unter Pkt. 1 der Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ev 147 - Evinger Straße - als Satzung.

Rechtsgrundlage: §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Br 103 - Rauschenbuschstraße -
hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03530-05)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt

I. die mit dem Änderungs-Entwurf offengelegte Begründung vom 29.04.2005 der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Br 103 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 13 i. V. m. § 9 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.
II. die Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Br 103 für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

zu TOP 3.4
Rahmenplanung Derne
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03680-05)
- Auszug der Bezirksvertretung Scharnhorst vom 06.12.2005

Frau RM Reuter spricht sich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dafür aus, die Ergänzungen aus dem Beschluss der Bezirksvertretung Scharnhorst einzubeziehen.

Herr StR Sierau hält die Ergänzungen der Bezirksvertretung Scharnhorst aus Sicht der Verwaltung für durchführbar.

Herr RM Münch verweist auf die Arten- und Biotopschutzfunktion der Fläche Gneisenau und bittet darum, das Projekt im Sinne der streng geschützten Tierarten weiterzuverfolgen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen schließt sich einstimmig folgender Ergänzung der Bezirksvertretung Scharnhorst an:
„Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt einstimmig den Beschluss der Rahmenplanung Derne mit folgender Ergänzung zur eindeutigen Klärung der Prioritäten bezüglich der zukünftigen Wohnbebauung in Derne sowie der Nutzung des südwestlichen Bereichs des Geländes der ehemaligen Zeche Gneisenau:
1. Oberste Priorität für eine zukünftige Wohnbebauung hat das Gebiet der 'Gartenäcker'. Darüber hinaus werden kurz- bis mittelfristig das Gebiet nördlich des Derner Bahnhofes und das Gelände des ehemaligen Bauhofes (Hardenbergstraße) einer Bebauung zugeführt. Die Schließung von Baulücken - insbesondere auch im Bereich der Hafer- und Niederbecker Vöhde sind obligatorisch.

Eine weitere Ausweitung /Ausweisung von Bauland für den Wohnungsbau, hier insbesondere das Gelände des Sportplatzes 'Am Gasometer' (Vorsteherstraße) und der umliegenden Flächen wird erst dann realisiert, wenn auf den unter Ziffer 1 benannten Gebieten tatsächlich eine Wohnbebauung realisiert worden ist.

2. Seite 21 des Rahmenplans, letzter Abschnitt, Satz 7, wird wie folgt geändert: Aufgrund der verkehrsgünstigen Lage - die B 236 wird zukünftig auch für den Fernverkehr eine Verbindung zwischen den Autobahnen 1 und 2 darstellen - sind Logistik - oder ähnliche Gewerbe dort denkbar.“

Unter Berücksichtigung dieser Ergänzung empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt einstimmig folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt beschließt die Rahmenplanung Derne als Leitlinie für die städtebauliche Entwicklung des Ortsteiles Derne und beauftragt die Verwaltung, alle zukünftigen Planungen (z.B. Bauleitpläne, Projektentwicklungen, Planungen von Investoren, Wettbewerbe, Planungsgutachten) und Maßnahmen auf der Grundlage der vorliegenden Rahmenplanung durchzuführen.

zu TOP 3.5
Bauleitplanung; 3. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 157 - Bodelschwingher Straße -
hier: I. Ergebnis der Bürgeranhörung; II. Weiterführung des Bebauungsplan-Verfahrens nach den Vorschriften des Baugesetzbuches vom 23.09.2004; III. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (3. Änderung); IV. Beschluss auf Verzicht der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; V. Beschluss zur Offenlegung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes; VI. Beschluss zur Veränderung des Planbereiches des Bebauungsplanes Mg 157; VII. Beschluss zur Offenlegung des Bebauungsplanes Mg 157; VIII. Beschluss zur erneuten Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr für einen Teilbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Mg 157
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03768-05)

Da die Vorlage in der Bezirksvertretung auf den 25.01.2006 vertagt wurde, schlägt Herr RM Hengstenberg vor, die Vorlage im AUSW so zu vertagen, dass der Beschluss der Bezirksvertretung bei der Beratung im AUSW vorliegt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Beratung der Vorlage auf den 08.02.2006.

zu TOP 3.6
Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 192 - Stadtkrone Ost -
hier: I. Entscheidung über Anregungen; II. erneuter Offenlegungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03284-05)
- Auszug aus der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 06.12.2005
Frau RM Poschmann bittet im Namen der SPD-Fraktion, den in der Bezirksvertretung Aplerbeck beschlossenen Antrag als Prüfauftrag an die Verwaltung zu geben, da zunächst die Entwicklung des Schade-Geländes abgewartet werden sollte.

Herr RM Follert erklärt, dass die CDU-Fraktion dem Beschluss der Bezirksvertretung nicht folgen könne, aber einem Prüfauftrag werde zugestimmt.
Herr RM Münch beantragt mündlich, dem Beschluss der Bezirksvertretung Scharnhorst, die Ost-West-Querspange aus dem Bebauungsplan herauszunehmen, zu folgen. Dieser Antrag wird vom Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig abgelehnt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt den Antrag der Bezirksvertretung Aplerbeck, die Ost-West-Querspange aus dem Bebauungsplan herauszunehmen, als Prüfauftrag an die Verwaltung.

Unter Hinweis auf diesen Prüfauftrag empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplan-Entwurf
Ap 192 geprüft und beschließt die Anregungen unter Ziffer 9.1 bis 9.8 dieser Vorlage nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I. S. 2141; BGBl. III/ FNA 213-1) in Verbindung mit § 233 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414 / BGBl. III/FNA 213 - 1) i. V. m. den
§§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023), in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes Ap 192
- Stadtkrone Ost – für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich und der aktualisierten Begründung vom 25.10.2005 zu und beschließt die erneute öffentliche Auslegung auf die Dauer eines Monates. Anregungen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht werden.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.

zu TOP 3.7
Planfeststellung für den Neubau der A 40 (Tunnellage) von Bau-km 27+448 (westlich Märkische Straße) bis Bau-km 31+111 (östlich B 236n) einschließlich des Umbaus der B 1 und weiterer Maßnahmen
hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund als Trägerin öffentlicher Belange
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03361-05)
- Auszug der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 06.12.2005

Frau RM Reuter macht im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Beratungsbedarf geltend.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung weiter an den Rat.

zu TOP 3.8
Bauleitplanung; Bebauungsplan In N 215 n - Eisenstraße -
I. Aufhebung des Beschlusses zur 75. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 27.06.1985 und Einstellung des Änderungsverfahrens
II. Beschluss zur Reduzierung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes In N 215n
III. Beschluss zur Aufteilung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes In N 215n und Neubezeichnung
IV. Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre
Empfehlung / (Drucksache Nr.: 03684-05)
Frau RM Dr. Hetmeier verdeutlicht im Namen der SPD-Fraktion, dass die bauliche Gestaltung und die Attraktivität der Anlage nicht mehr heutigen Erwartungen entspreche. Mit der Teilung des Bebauungsplanes werde die Möglichkeit gegeben, sich insbesondere um den Bereich des Westfaleneinkaufszentrums zu kümmern. Frau RM Dr. Hetmeier macht den Vorschlag, Punkt I. – III. des Beschlussvorschlages zu beschließen, Punkt IV. solle nicht beschlossen werden, um weitere Verhandlungen in diesem Teilbereich nicht zu verhindern.

Herr RM Follert erklärt sich für die CDU-Fraktion mit der vorgeschlagenen Vorgehensweise einverstanden, die CDU-Fraktion habe bereits in früheren Beratungen ein entsprechendes Vorgehen vorgeschlagen.

Herr RM Carl weist darauf hin, dass die Fraktion FDP/Bürgerliste bereits Anfang des Jahres nicht der Veränderungssperre zugestimmt hatte, weil der Elektrofachmarkt dort ganz gut angesiedelt sei. Der Vorlage könne daher nicht zugestimmt werden.

Herr StR Sierau gibt abschließend an, dass die Veränderungssperre noch bis zum 08.06.2006 gelte.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen zwei Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste dem Rat der Stadt, Punkt I. – III. des Beschlussvorschlages wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt beschließt:

I. den am 28.06.2001 gefassten Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes vom 27.06.1985 (75. Änderung) aufzuheben und das Verfahren einzustellen,
Rechtsgrundlage: §§ 1 Abs. 8, 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeord-nung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan In N 215n vom 28.06.2001 hinsicht-lich des räumlichen Geltungsbereichs zu reduzieren und diesen nunmehr, wie unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannt, festzulegen;
Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

III. die Aufteilung des am 28.06.2001 beschlossenen räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes In N 215n, die Bezeichnung dieser Teile als "Bebauungsplan In N 215n - Eisenstraße - Teilbereich WEZ“ und "Bebauungsplan In N 215n - Eisenstraße - Teilbereich Gewerbegebiet Bornstraße West" und die vorrangige verfahrensmäßige Weiterführung des Teilbereichs WEZ für den unter Pkt. 1.4 dieser Beschlussvorlage genannten Geltungsbereich;
Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, folgenden Punkt IV. des Beschlussvorschlages abzulehnen:

IV. die Geltungsdauer der Veränderungssperre vom 18.02.2005 für den unter Punkt 2. dieser Beschlussvorlage genannten Teilbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes In N 215n - Eisenstraße - um ein Jahr bis zum 09.06.2007 zu verlängern,

Rechtsgrundlage:
§ 14 Abs. 1, § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
zu TOP 3.9
Entwicklung der Westfalenhütte
Qualifizierungsverfahren: Vorbereitung des städtebaulichen Wettbewerbes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03806-05)

Herr RM Münch gibt den Hinweis, dass der Entwicklungsbereich der ehemaligen Sinteranlage – westlich der Rüschebrinkstraße – der Lebensraum streng geschützter Arten sei. Er erwähnt seines Erachtens notwendige Ausgleichsmaßnahmen, wie die westliche Erweiterung des nördlich liegenden Naturschutzgebietes Kirchderner Wald bis zur Böhmerwaldstraße. Auch müssten Pflegemaßnahmen durchgeführt werden.

Herr StR Sierau unterrichtet aktuell über die für den städtebaulichen Wettbewerb ausgewählten Büros, die beteiligt werden sollen:

- ASTOC, Köln
- JS Architekten - Stahm, Braunschweig
- Machleidt + Partner, Berlin
- Scheuvens + Wachten, Dortmund, und
- Stegepartner, Dortmund.

Frau RM Horitzky stimmt für die CDU-Fraktion zu.

Auf Nachfrage der Frau RM Horitzky, wie mit an dem Gelände interessierten Firmen verblieben wurde, erläutert Herr StR Sierau, es gebe eine Vereinbarung mit dem Grundstückseigentümer, dass das Qualifizierungsverfahren durchgeführt und auf dieser Grundlage dann entschieden werde. Die Firmen sind informiert.

Frau RM Dr. Hetmeier befürwortet im Namen der SPD-Fraktion die Entwicklungsmöglichkeiten in dem Gebiet, auch im Bereich des Wohnungsbaus.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt Stadtgestaltung und Wohnen gibt dem Rat der Stadt einstimmig die Empfehlung für folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, das Qualifizierungsverfahren wie beschrieben durchzuführen.

zu TOP 3.10
Sicherung der Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 221 -Freie Vogel Straße-
hier: Beschluss einer Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Ap 221 -Freie Vogel Straße-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03797-05)

Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre für einen Teilbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Ap 221 -Freie Vogel Straße- als Satzung. Der Geltungsbereich der Satzung über die Veränderungssperre ist unter der Ziffer 1 dieser Vorlage konkret beschrieben.

Rechtsgrundlage:
§§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III/FNA 213) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

zu TOP 3.11
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hom 248 - Hoesch-Röhrenwerke Teil I -
hier: Verkleinerung des Planbereiches sowie Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03816-05)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes um den Bereich zwischen Baroper Straße und Eisenbahnlinie sowie den Bereich zwischen Harkortstraße und der Südseite des Betriebsgebäudes Luisenglück 31 zu verkleinern und das Planverfahren zunächst für den Teilbereich I zwischen Bahnlinie und der Straße Luisenglück fortzuführen. Der Geltungsbereich des Teilbebauungsplanes I ist unter Punkt 1 dieser Vorlage beschrieben.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141; BGBl. III / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 233 Abs. 1 und 244 Abs.2 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414 / BGBl. III FNA 213-1) i.V.m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes Hom 248 – Hoesch Röhrenwerke Teil I – für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich und der Begründung vom 24.10.2005 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 3 BauGB.

zu TOP 3.12
Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 221 -Freie Vogel Straße-
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03799-05)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 221-Freie Vogel Straße- für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Bereich.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414; BGBl. III/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung zu beteiligen (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.

zu TOP 3.13
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ap 214 - Gartencenter Emschertalstraße - (gleichzeitig Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Süd)
hier: Aufhebung des Beschlusses zur 138. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Umbenennung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, Ergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung, Beschluss zur Erweiterung des Planbereichs, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages Teil A, Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Süd, Offenlegungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03695-05)
- Auszug aus der Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde vom 30.11.2005

Herr RM Harnisch fordert die Verwaltung dazu auf, die gewünschte Rechtsabbiegespur noch einmal bis zum Satzungsbeschluss zu prüfen und darüber zu berichten.

Herr Wilde sagte dies zu.

Herr Wilde erklärt aufgrund eines Hinweises des Herrn Prof. Dr. Finke, die Erweiterung des Planbereiches unterliege dem zur Zeit geltenden Baugesetzbuch, dass das Verfahren und die Flächennutzungsplanänderung auf der Grundlage des Baugesetzbuches von Juni 2004 eingeleitet wurden. Inzwischen gibt es den neuen Flächennutzungsplan (FNP) und die Ziele des Bebauungsplanes entsprechen dem neuen FNP. Das Änderungsverfahren zum FNP könne daher eingestellt werden. Das Bebauungsplanverfahren bleibt eines, das auf der Grundlage des alten Rechts eingeleitet wurde und zu Ende geführt wird. Die hinzugekommenen Flächen ändern nicht die Grundzüge des Bebauungsplans. Herr Wilde gibt die Zusage, dass eine nochmalige Überprüfung durch die Verwaltung erfolge.

Herr RM Münch fordert die Verwaltung dazu auf, sich bei den Ausgleichsmaßnahmen an der potenziell natürlichen Vegetation zu orientieren.

Herr Wilde stellt fest, dass bei der vorliegenden Planung auf den ökologischen Ausgleichsflächen standortgerechte, heimische Gewächse vorgesehen sind. Die vom Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde angesprochenen Platanen habe der Vorhabenträger auf seiner Stellplatzanlage vorgesehen, um ein geschlossenes Laubdach über die Stellplatzanlage entstehen zu lassen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

1. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den am 23.05.2002 vom Rat der Stadt gefassten Beschluss zur 138. Änderung des Flächen-nutzungsplanes aufzuheben.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB i.V.m. § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III/FNA 213 ) i.V.m. den §§ 233 Abs. 1 und 244 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004, (BGBl. I S. 2414/BGBl. III/FNA 213).

2. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die im Einleitungsbeschluss am 23.05.2002 gewählte Bezeichnung „vorhabenbezogener Bebauungsplan Ap 214 -Herdes Gartencenter-„ in „vorhabenbezogener Bebauungsplan
Ap 214 -Gartencenter Emschertalstraße-„ zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB vom 27.08.1997.

3. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Geltungsbereich des aufzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ap 214
-Gartencenter Emschertalstraße- zu erweitern. Die Erweiterungsbereiche sind unter den Ziffern 1.2 und 1.3 dieser Vorlage beschrieben (siehe auch beigefügte Übersichtspläne).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB vom 27.08.1997 in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.
4. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat das Ergebnis der Bürgerbeteiligung (jetzt frühzeitige Bürgerbeteiligung) geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Satzungsverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Ap 214
-Gartencenter Emschertalstraße- unter Berücksichtigung dieses Ergebnisses fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB vom 27.08.1997 in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

5. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt abzuschließenden Durchführungsvertrag - Teil A - (Anlage dieser Vorlage) zu.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 1 BauGB vom 27.08.1997 in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.

6. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt zur Kenntnis, dass mit der Rechtsverbindlichkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ap 214
-Gartencenter Emschertalstraße- Teile des Landschaftsplanes Dortmund-Süd außer Kraft treten werden (siehe Punkt 3.3.1 dieser Vorlage).

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV NRW S. 568), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV NRW S. 506).

7. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten
Festsetzungen des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ap 214
-Gartencenter Emschertalstraße- für den unter der Ziffer 1.1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich sowie die unter den Ziffern 1.2 und 1.3 dieser Vorlage beschriebenen planexternen Ausgleichsflächen und der Begründung vom 20.09.2005 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB.

zu TOP 3.14
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Br 215 - Ehemaliges Pappelstadion -
hier: Einleitungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03488-05)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Brackel vom 03.11.2005
- Schreiben des StR Sierau
- Auszug aus der Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde vom 30.11.2005

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, das Satzungsverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Br 215 – Ehemaliges Pappelstadion - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich einzuleiten.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.


zu TOP 3.15
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Br 218 - Sportflächen am Fränkischen Friedhof -
hier: Einleitungsbeschluss (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplanes Br 144), Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03483-05)
- Auszug aus der Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde vom 30.11.2005

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, das Satzungsverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Br 218 „Sportflächen am Fränkischen Friedhof“ für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich einzuleiten (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplanes Br 144).
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.
II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung der Bürgerinnen und Bürger.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt zur Kenntnis, dass die Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Br 218 tlw. außer Kraft treten (s.a. Ziffer 3 dieser Vorlage).

Rechtsgrundlage:

§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV NRW S. 568), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV NRW S. 506).

zu TOP 3.16
Bauleitplanung; Änderung Nr. 85a des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Scha 130/1- Gneisenau-Ost/Nordteil -; hier: I. Aufhebung des Beschlusses zur Änderung Nr. 85a des Flächennutzungsplanes 1985 - Gneisenau-Ost/Nordteil - und Einstellung des Änderungsverfahrens, II. Beschluss zur Aufteilung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Scha 130/1 - Gneisenau-Ost/Nordteil - in zwei Teilbebauungspläne, Neubezeichnung und Weiterführung des Bebauungsplanes Scha 130/1-1 - Einkaufszentrum Derne -, III. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung, IV. Offenlegungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03706-05)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

I. beschließt, den vom Rat der Stadt Dortmund am 26.08.1999 gefassten Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dortmund vom 27.06.1985 (Änderung Nr. 85a – Gneisenau-Ost/Nordteil -) aufzuheben und das Änderungsverfahren einzustellen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)
II. beschließt, den am 26.08.1999 vom Rat der Stadt beschlossenen räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Scha 130/1 – Gneisenau-Ost/Nordteil – wie unter Punkt 4 dieser Beschlussvorlage begründet, in zwei Teilbebauungspläne aufzuteilen und zunächst den Bebauungsplan mit der neuen Bezeichnung Scha 130/1-1 – Einkaufszentrum Derne - verfahrensmäßig weiter zu führen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB

III. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 11 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Scha 130/1-1 – Einkaufszentrum Derne -.

IV. stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfes Scha 130/1-1
– Einkaufszentrum Derne – für den unter Punkt 5 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich und der Begründung vom 02.11.2005 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB

zu TOP 3.17
Städtebauliche Einbindung von Einzelhandelsbetrieben
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03916-05)
- Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 05.12.2005 (Drucksache Nr.: 03916-05-E1)

Herr RM Harnisch begründet den Antrag.

Auch Herr RM Follert unterstützt im Namen der CDU-Fraktion den Antrag.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig folgenden gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

„Die Verwaltung wird gebeten, in Zusammenarbeit mit anderen Gebietskörperschaften der Region die Discounter zu mehr städtebaulicher und architektonischer Qualität der Projekte aufzufordern. Denkbar ist etwa die Durchführung von städtebaulichen Wettbewerben oder auch die Herausbildung neuer Architekturkonzepte, die dem Aspekt der Corporate Identity der jeweiligen Unternehmen Rechnung tragen, aber auch das jeweilige städtische Umfeld berücksichtigen. Ziel muss es sein, in absehbarer Zeit eine neue städtebauliche Qualität zu entwickeln, die im Einklang mit dem gesamten Strukturwandel der Stadt Dortmund zu sehen ist.“

4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

zu TOP 4.1
63/2-1-032837
Umbau und Nutzungsänderung eines Verwaltungsgebäudes zu einem Bürogebäude mit Galerie und Gastronomie auf dem Grundstück Silberstraße 22, Gemarkung Dortmund, Flur 6, Flurstück 364
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03798-05)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Entscheidung der Verwaltung, die Baugenehmigung unter Zulassung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes 119 (Überschreitung der Baugrenzen) zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt einstimmig die Zulassung des Vorhabens.

zu TOP 4.2
63/2-2-033213
Vorbescheid für die Nutzungsänderung der ehemaligen Wirtschaftsgebäude des Gutes Altmengede auf dem Grundstück Gemarkung Mengede, Flur 3, Flurstücke 383, 384, 451, Eckei 167
- Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 i. V. mit Abs. 4 Nr. 4 Baugesetzbuch (BauGB) -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03872-05)
- Schreiben des Vorsitzenden des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde vom 01.12.2005 (Drucksache Nr. 03872-05-E1)

Frau RM Pohlmann-Rohr bittet darum, zunächst eine Beratung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde in dieser Sache abzuwarten, bevor im AUSW darüber entschieden wird.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Behandlung der Vorlage.




zu TOP 4.3
63/2-2-032914, -033056 - -033059
Errichtung des Einkaufszentrums "Gneisenau" auf dem Grundstück Gemarkung Derne, Flur 6, Flurstücke 366, 382-385, 576, Altenderner Straße 18
- Vorhaben gemäß § 33 Baugesetzbuch (BauGB) -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03837-05)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Entscheidung der Verwaltung, eine Baugenehmigung zu erteilen, sobald vom Stadtplanungsamt die Planreife gemäß § 33 Baugesetzbuch (BauGB) bestätigt wird, zur Kenntnis und beschließt einstimmig die Zulassung des Vorhabens.

zu TOP 4.4
Information an den Fachausschuss (AUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 3. Quartal behandelt wurden.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03856-05)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Zusammenstellung der Vorhaben und die dazu ergangenen Beschlussergebnisse zur Kenntnis.

5. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

zu TOP 5.1
Sachstandsbericht Hannibal
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03996-05)
- Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 05.12.2005 (Drucksache Nr.: 03996-05-E1)

Frau RM Pohlmann-Rohr begründet den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Herr StR Sierau stellt dar, dass am Wohnungsmarkt ein Strukturwandel erkennbar sei, u. a. dadurch, dass Bestände auf den Markt kommen, gekauft und weiterentwickelt werden. Von Seiten der Stadt besteht großes Interesse daran, z. B. den Leerstand abzubauen. Andererseits gibt es Hinweise aus der Mieterschaft, dass der Vermieter nicht alles zur Zufriedenheit der Mieter löst. Die Verwaltung ist bemüht, in dieser Situation eine moderierende Rolle zu übernehmen. Aktuell gibt es weitere Gespräche.
Rein formal muss von der Verwaltung begleitet werden, wie mit den Mitteln der Wohnungsbauförderungsanstalt umgegangen wird und ob sie für den Zweck eingesetzt werden, für den sie bestimmt sind. Mit Schreiben vom 22.11.2005 wurde der Wohnungsbauförderungsanstalt der gegenwärtige Stand mitgeteilt.
Wohnungsbauaufsichtlich ist dort derzeitig nichts zu unternehmen.

Frau Beißner erläutert, dass Maßnahmen nach dem Wohnungsgesetz grundsätzlich nur dann zulässig sind, wenn der Gebrauch zu Wohnzwecken erheblich beeinträchtigt ist. Das Gebäude steht seit ca. 30 Jahren und die Wohnungen sind benutzbar. Modernisierungen sind begonnen und dadurch ist zum Teil die Wohnnutzung eingeschränkt. Mängel werden auf Mieteranfrage beseitigt. Der noch nicht fertig gestellte Innen- und Außenanstrich und die Erneuerung der Flurböden sind keine Mängel, die nach dem Wohnungsgesetz verfolgt werden können. Modernisierungen von Wohnraum kann nicht erzwungen werden. Die Verwaltung begleitet die Maßnahmen, indem sie im Gespräch mit den Vertretern und den Vertreterinnen der Mieter, dem Wohnbund und dem Eigentümer ist, und nimmt an den Mieterversammlungen teil. Die Baustelle wird regelmäßig besichtigt, ggf. wird Kontakt zum Vermieter aufgenommen. Andere Möglichkeiten gibt es derzeitig nicht.
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig folgenden gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

„Die Verwaltung wird gebeten, die Umsetzung der geplanten Baumaßnahmen im Hannibal aus ihrer Sicht zu bewerten und darzustellen, welche Maßnahmen der Wohnungsaufsicht im Falle weiterer Bauverzögerungen und in der Folge Beeinträchtigungen der Bewohnbarkeit in Betracht kämen.

Darüber hinaus erwartet der Ausschuss, dass die Wohnungsverwaltung die Umsetzung von Planungen in allen von Janssen & Helbing gekauften Wohnungsbeständen insoweit beobachtet, dass Klagen von MieterInnen zum Anlass genommen werden, diesen nachzugehen und gegebenenfalls tätig zu werden.“

6. Angelegenheiten des Hochbaus

zu TOP 6.1
Bildung eines Pools von Dachflächen für Solaranlagen auf städtischen Gebäuden
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03787-05)
- Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 05.12.2005 (Drucksache-Nr. 03787-05-E1)

Frau RM Lührs begründet den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sie macht darauf aufmerksam, damit mehr Dachflächen in Frage kommen, solle von der auf Seite 2 unter Punkt 2 der Vorlage genannten Voraussetzung, der Eignung für die pädagogische Arbeit, abgewichen werden. Sie bittet um Beantwortung folgender, zur Niederschrift gegebener Frage:
„Wieviel kostet eine Potenzialstudie für alle Dortmunder Dachflächen mit z. B. Neigung, Winkel und Richtung?“ Hier gehe es darum festzustellen, wie viele Dächer städtischer Gebäude in Dortmund sich eignen könnten.

Um eine zeitnahe schriftliche Beantwortung wird gebeten.

Herr RM Pisula bittet für die CDU-Fraktion um die Ergänzung, dass in einem Jahr über den Erfolg dieser Ausschreibung im AUSW zu berichten ist.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig nachfolgenden gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
“Beim Ausschreibungsverfahren soll bei jedem zu vergebenden Los eine einzelne Dachfläche (1.000 – 2.000 qm groß) einzeln ausgeschrieben werden um Initiativen, Privatpersonen, Vereinen etc. die Möglichkeit zu geben, an dem Verfahren teilzunehmen.“

Unter Berücksichtigung dieses Antrages und der Ergänzung, dass in einem Jahr dem AUSW über den Erfolg der Ausschreibung zu berichten ist, nimmt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt beschließt das vorgeschlagene weitere Vorgehen und die Umsetzung der Maßnahmen.

TOP 12.3 und 12.4 werden an dieser Stelle vorgezogen:

zu TOP 12.3
Abstimmungsvereinbarungen mit weiteren Betreibern des Systems zur Sammlung gebrauchter Verkaufsverpackungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03744-05)
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Abschluss von Abstimmungsvereinbarungen mit zwei weiteren Systembetreibern im Bereich der Sammlung gebrauchter Verkaufsverpackungen zur Kenntnis.

zu TOP 12.4
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03796-05)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -).

7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 7.1
Verordnung zur Änderung des Taxitarifes für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01888-05)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Verordnung zur Änderung des Taxitarifes für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen.

zu TOP 7.2
Satzung zur neunten Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03561-05)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur neunten Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund.

zu TOP 7.3
Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau der Stichstraße nördlich der Kruckeler Straße in Dortmund-Hombruch
Bebauungsplan Hom 131- Grotenkamp -, 4. Änderung
Antragsteller: Residenz Bauträger GmbH, Arndtstr. 35, 44135 Dortmund
hier: Änderungsbeschluss
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03905-05)




Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt folgenden Beschluss der Bezirksvertretung Hombruch zur Kenntnis:

„Die Bezirksvertretung Hombruch beschließt, die Erschließung des Geländes in Dortmund-Hombruch an der Stichstraße nördlich der Kruckeler Straße nach § 124 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414/ BGBl III FNA 231 - 1) in Verbindung mit dem Ratsbeschluss vom 18.11.1993 durch Erschließungsvertrag der Residenz Bauträger GmbH, Arndtstr. 35, 44135 Dortmund zu übertragen.
Der Beschluss des Ausschusses für Bau, Verkehr und Grünflächen vom 05.05.1999 zur Übertragung der Erschließung des Geländes in Dortmund-Hombruch durch den Bau der Stichstraße nördlich der Kruckeler Straße - einschließlich des erforderlichen Kanals – durch Erschließungsvertrag mit der Fa. WOSA Bauträger GmbH wird geändert, nachdem die Fa. WOSA nicht zu Ende gebaut hat. Die Fa. Residenz übernimmt die Bebauung des Erschließungsgebietes.
Die Erschließung umfasst folgende Maßnahmen:

- Straßenbau einschließlich Fuß- und Radweg
- Entwässerungsanlage
- Beleuchtung
- Beschilderung
- Markierung
- Begrünung.“

zu TOP 7.4
Zukunftsvereinbarung "Regenwasser" der Emschergenossenschaft
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03918-05)
- Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 05.12.2005 (Drucksache Nr. 03918-05-E1)

Herr Keune weist darauf hin, dass sich das Tiefbauamt seit Jahren mit dem naturnahen Umgang mit Regenwasser beschäftigt. Auch wurde vor einigen Jahren die Abwassersatzung modernisiert. In diesem Bereich wird sehr eng mit der Emschergenossenschaft zusammengearbeitet.

Herr Dr. Falk erklärt zur Frage 1, inwiefern sich die Stadt Dortmund an der Aktion der Emschergenossenschaft beteiligt, dass es derzeitig ein noch abzustimmendes gemeinsames Anschreiben an Industrie, Gewerbe, Bergbau und Wohnungsbaugesellschaften gebe. In diesem Anschreiben wird zum Mitmachen aufgefordert, das finanziell unterstützt werde. Es sei eine gemeinsame Broschüre über die Möglichkeiten zur Abkopplung vom Regenwasser und Maßnahmen in der Stadt, durch die Regenwasser von der Kanalisation abgekoppelt wird, entstanden. Damit ist die Aufforderung zu 3., in Verhandlungen einzutreten, damit sich Gewerbebetriebe etc. an der Aktion beteiligen, erledigt.
Auch durch eine Landesinitiative NRW werde laut Herrn Dr. Falk das Abkoppeln der Flächen betroffener Bürgerinnen und Bürger unterstützt. Für abgekoppelte Flächen ist kein Beitrag mehr zu zahlen, so dass häufig Eigeninitiative erkennbar sei. Die Zukunftsvereinbarung werde intensiviert werden. Die Beweggründe für die Intensivierung liegen in der Reduzierung der Bau- und Sanierungskosten für das Kanalisationsnetz durch eine kleinere Dimensionierung des Kanals. Das Wohnumfeld werde auch verbessert, u. a. durch Sichtbarmachen der Gewässer. Durch Versickern können die Hochwasserspitzen entschärft werden.
Zur Frage 2, bei welchen Flächen eine Abkopplung des Regenabflusses in die Kanalisation möglich ist, erläutert Herr Dr. Falk, dass hier gemeinsam mit der Emschergenossenschaft ein „Bewirtschaftungsinformationssystem Regenwasser“ erarbeitet werde. Die Veröffentlichung ist für den Sommer 2006 geplant. Aus diesem System können dann z. B. auch potenzielle Flächen abgeleitet werden.



Auf Nachfrage des Herrn RM Harnisch, ob der Lippeverband, der einen Teil des Stadtgebietes entsorgt, ähnliches wie die Emschergenossenschaft unternimmt, gibt Herr Keune an, dass die Satzung eine städtische sei und dass die Anstrengungen der Verwaltung auch in die Richtung des Lippeverbandes gehen. Z. B. in Scharnhorst laufe auch ein entsprechendes Programm. Sämtliche Verbandsmitglieder des Lippeverbandes an einen Tisch zu holen, sei schwieriger als bei der Emschergenossenschaft, da zum Lippeverband auch viele kleine Gemeinden gehören. Berücksichtigt werden sollen auch die Bürgerinnen und Bürger, die in das Einzugsgebiet des Lippeverbandes und des Ruhrverbandes fallen. Auch in diesem Gebiet sollen die Initiativen ergriffen werden.

Herr RM Mause bittet um Auskunft, warum so wenige Trennsysteme eingerichtet werden, z. B. beim Neubaugebiet Erdbeerfeld, das sehr nah an der Emscher liege.

Herr Dr. Falk stellt dar, dass in Dortmund ein historisch gewachsenes Kanalnetz bestehe, das anfangs als Mischsystem zur Ableitung von Schmutz- und Niederschlagswasser erstellt wurde. Bei Veränderungen in diesem Netz liegt es nahe, dieses System beizubehalten, da sonst ein großer Aufwand bei Veränderung betrieben werden muss. Bei Erschließungsgebieten, die gewässernah sind oder bei denen in eine zentrale Versickerungseinrichtung eingeleitet werden kann, wird vom Tiefbauamt eine solche Ableitungsgmöglichkeit geprüft. Wo sie wirtschaftlich geboten und machbar ist, wird sie realisiert. In mehreren Erschließungsgebieten wurde eine solche Trennkanalisation vorgenommen.

Herr Prof. Dr. Finke hält es nicht für positiv, dass die Beseitigung von Regenwasser preiswerter sei als früher. Dies nehme den Bürgerinnen und Bürgern den Anreiz, darüber nachzudenken, ob die Möglichkeit bestehe, das Wasser versickern zu lassen.

Herr Keune verweist darauf, dass die Satzung rechtlich Bestand habe. Die tatsächlichen Aufwendungen, die für Regen- und Schmutzwasser entstehen, zählen hier. Die Reinigung des Schmutzwassers ist teurer, so dass dies sich auch in den Gebühren niederschlägt. Aufgrund der Betriebssatzungen der Abwasserverbände und des Tiefbauamtes wird der Maßstab für die Gebühren überprüft.
Langfristig werden die Infrastruktureinrichtungen anders saniert oder geringer dimensioniert, das führt zu langfristigen Einsparungen.

Beschluss:
Die mündliche Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes

zu TOP 8.1
Stadtbahn nach Kirchlinde
- mündlicher Bericht
(Drucksache Nr.: 03981-05)

Der Tagesordnungspunkt ist unter TOP 1.3 - Feststellung der TO - zurückgezogen worden.

zu TOP 8.2
Gestaltung Bahnhof Ostentor
- mündlicher Bericht
(Drucksache Nr.: 03982-05)

Herr Schließler gibt an, dass am Sitzungstag Hauptabnahme des Bahnhofes Ostentor gewesen sei, der Rohbau sei beendet. Der unterirdische Bahnhof Ostentor werde auch individuell durch Architekten gestaltet. Ein Übersichtsplan mit der Hamburger Straße nach Norden und der Weißenburger Straße in südlicher Richtung mit den Eingangsbauwerken und ein Lageplan mit Aufzugsschacht wird gezeigt. Der Straßenraum wird nach Entfernen der Schienen neu gestaltet. Für alle Verkehrsteilnehmer, auch die Radfahrer, werde es dann Verkehrs- und auch Grünflächen geben.
Der Straßenraum ist breit und langgezogen, so dass der Architekt Eingangsbauwerke mit einem Dachbereich und einem transparenten Abgang geplant hat. Thema für die Gestaltung des Bahnhofes Ostentor sind die Dortmunder historischen Tore im Osten der Stadt zur Zeit des Mittelalters. Im Fußbodenbereich sind historische Türme und Tore dargestellt, die sich im Wandbereich wiederfinden.
Der Grundriss der Bahnsteigebene und die zwei eingleisigen Röhren im Querschnitt werden gezeigt.
Der mündliche Bericht schließt mit einer Animation des mittleren Zugangs im Bereich der Hamburger Straße außen herum ab.

Die zum mündlichen Bericht vorgestellten Folien sind als Anlage 3 der Niederschrift beigefügt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den mündlichen Bericht der Verwaltung zur Gestaltung des Bahnhofs Ostentor zur Kenntnis.

9. Werksausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund

zu TOP 9.1
Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03199-05)
- Schreiben des Herrn StD Fehlemann vom 21.11.2005 (Drucksache Nr. 03199-05-E1)
- Schreiben des Herrn OB Dr. Langemeyer vom 25.11.2005 (Drucksache Nr. 03199-05-E2)

Herr RM Carl meldet im Namen der Fraktion FDP/Bürgerliste für die Vorlagen zu
- TOP 9.1: Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe Dortmund
(Drucksache Nr.: 03199-05),
- TOP 9.2: Satzung für die Friedhöfe der Stadt Dortmund (Drucksache Nr.: 03279-05) und
- TOP 9.3: Wirtschaftsplan der Friedhöfe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2006
(Drucksache Nr.: 03486-05)
Beratungsbedarf an.

Herr RM Münch begrüßt, dass neue Grabarten, wie die Hainbeisetzungen von Urnen und Aschen und Baumgräber, möglich sind. Der Ergänzungsvorschlag der Bezirksvertretung Brackel zu § 2 wird von ihm zum Antrag erhoben.

Herr StD Fehlemann schlägt vor, im Ältestenrat die Regelung für durchlaufende Vorlagen zu verändern. Es solle dem Vorsitzenden im Vorfeld mitgeteilt werden, dass geplant ist, Vorlagen zu schieben. Das städtische Personal müsse dann nicht warten, bis die Tagesordnungspunkte aufgerufen werden.

Herr RM Carl sagt für die Zukunft zu, vorher anzugeben, wenn das Schieben/Durchlaufen von Vorlagen vorgesehen ist.

Nach kurzer Diskussion stellt Herr RM Münch den Antrag, die Vorlagen zu behandeln.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt diesen Antrag einstimmig ab.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt die Vorlagen zu TOP 9.1, 9.2 und 9.3 ohne Beschlussempfehlung weiter an den Rat.

zu TOP 9.2
Satzung für die Friedhöfe der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03279-05)

- Schreiben des Herrn StD Fehlemann vom 21.11.2005 (Drucksache Nr. 03279-05-E1)
- Auszug der Bezirksvertretung Hombruch vom 29.11.2005
- Auszug der Bezirksvertretung Brackel vom 01.12.2005
- Schreiben des Herrn StD Fehlemann vom 05.12.2005 (Drucksache Nr. 03279-05-E2)

Siehe TOP 9.1.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt die Vorlagen zu TOP 9.1, 9.2 und 9.3 ohne Beschlussempfehlung weiter an den Rat.

zu TOP 9.3
Wirtschaftsplan der Friedhöfe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2006
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03486-05)

Siehe TOP 9.1.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt die Vorlagen zu TOP 9.1, 9.2 und 9.3 ohne Beschlussempfehlung weiter an den Rat.

10. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 10.1
Hochwasserrückhaltebecken in Ellinghausen, Mengede, Transportweg und Verbringung von Erdaushub
- mündlicher Bericht
(Drucksache Nr.: 03986-05)
- Auszug der Bezirksvertretung Mengede vom 06.12.2005 (Drucksache Nr. 04005-05)

TOP 10.1 ist nach TOP 2.1 behandelt worden.

zu TOP 10.2
Klimaschutzkonzept - Teilprojekt "Energieeffiziente Altbausanierung" - Stand und Planung 2004 - 2006
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03355-05)

Frau RM Lührs macht darauf aufmerksam, dass die Vorlage auf einem früheren, ca. zehn Jahre alten Antrag der SPD-Fraktion basiert. Die Fortführung der Projekte und die intensive Öffentlichkeitsarbeit wird positiv anerkannt. Langfristig sollte das Thema weiter intensiviert werden.

Frau RM Pohlmann-Rohr bittet um Auskunft, wie es mit der Einführung des Energiepasses klappe.

Nach Angaben des Herrn Dr. Grote ist in der Bundesregierung zur Zeit der Stand in dieser Frage nicht klar. Sobald eine verbindliche Information an den Ausschuss möglich ist, wird diese Auskunft gegeben werden.

Beschluss:
Der AUSW nimmt die Berichte zur Kenntnis und stimmt der Umsetzung des Arbeitsprogramms zur Förderung der energieeffizienten Altbausanierung zu.



1. Bericht zum Stand des Projektes "Energiepass als Instrument zur Forcierung der Althaussanierung in Dortmund" (Drucksache-Nr. 05610-04)
2. Bericht zur Heizspiegelkampagne
3. Kooperation mit der „Sanierungsinitiative Ruhrgebiet“, ein EU gefördertes Projekt der Verbraucherzentrale NRW (Energieberatung am Standort Dortmund)
4. Beteiligung am regionalen Projekt „Einrichtung einer Service-Plattform für regionale Altbauinitiativen (SPRA)“
5. Beteiligung am Projekt „Energetische Altbausanierung von Ein- und Zweifamilienhäusern“, Finanzierung der Auswertung der Siedlerbundbefragung in Dortmund
6. Neuauflage der Dortmunder Gebäudetypologie
7. Gestaltung von Internetseiten mit guten Fallbeispielen in Dortmund
8. Neuauflage der „Broschüre Energiesparendes Bauen und Sanieren“
9. Veranstaltungskalender Klimaschutz 2006

zu TOP 10.3
Standort für eine Mobilfunkantenne in Dortmund-Benninghofen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04062-05)
- Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 05.12.2005 (Drucksache Nr.: 04062-05-E2)
- Gemeinsame Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 05.12.2005 (Drucksache Nr. 04062-05-E1)

Frau RM Pohlmann-Rohr findet es bedauerlich, dass es offenbar Lücken im Beschreiten des Dortmunder Weges gibt, und verweist auf die gemeinsame Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Danach begründet Herr RM Pisula den Antrag der CDU-Fraktion.

Herr StR Steitz stellt fest, dass es zu einer Kommunikationspanne innerhalb der Verwaltung gekommen sei, die inzwischen abgestellt sei. Es sei Fakt, dass aufgrund einer falscher Auskunft eine Genehmigung erteilt wurde. Der Betreiber der Mobilfunkantenne hat nun erklärt, von diesem Vorhaben zunächst Abstand zu nehmen. Die Verwaltung wird mit ihm mit dem Ziel verhandeln, ihn vom Aufstellen dieser Antenne abzubringen.
Hintergrund des im Dortmunder Weg festgelegten 100 m Abstandes zwischen Antenne und Kindergarten, Schule etc. war, unterhalb der Feldstärke von zwei Voltmeter zu bleiben. Gesetzlich zulässig ist das Zwanzigfache, 40 Voltmeter. An dieser konkreten Stelle in Benninghofen würde die Feldstärke 1,2 Voltmeter erreicht. Das Ziel, unter zwei Voltmeter zu bleiben, wird nach Aufstellen einer Mobilfunkantenne auch dort erreicht. Unabhängig davon befürchtet der Verein, dass eine abschreckende Wirkung von der aus den Räumen des Kindergartens heraus sichtbaren Antenne ausgehe. Es besteht die Befürchtung, dass der Bestand der Einrichtung gefährdet ist.
Mit der Telekom werde weiter verhandelt, von dort wurde schon Bereitschaft dazu signalisiert.
Über das Ergebnis werde demnächst informiert.

Herr Dr. Grote macht ergänzend deutlich, dass der Abstand von 100 m eine Hilfsgröße darstellt. Den Betreibern konnte kein anderer als der gesetzlich festgelegte Wert benannt werden, so dass auf diese Hilfsgröße von 100 m zurückgegriffen wurde.

Wie von Herrn RM Harnisch vorgeschlagen, hält auch Frau RM Reuter einen Appell an die Betreiber für sinnvoll. Der Appell könne mit dem Antrag der CDU-Fraktion verbunden werden.

Herr RM Pisula wertet den Appell als kurzfristige und den Antrag der CDU-Fraktion als langfristige Maßnahme und bittet um Abstimmung.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen richtet folgenden Appell an die Betreiber der Mobilfunkantennen:
„Der Ausschuss teilt die Befürchtungen des Trägervereins des Kindergartens, dass die unmittelbare Nähe der Mobilfunkantenne für ihre Einrichtung existenzgefährdend sein könnte.“

Unter Berücksichtigung dieses Appells beschließt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig den Antrag der CDU-Fraktion, der folgenden Wortlaut hat:

“Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fordert die Verwaltung auf, bei den Mobilfunkbetreibern noch stärker als bisher auf die Einhaltung des sogenannten „Dortmunder Weg“ zu drängen, wonach die Abstände von Mobilfunkantennen zu sensiblen Standorten wie Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern usw. mindestens 100 Meter betragen sollen.

Die betroffenen Fachämter (Umweltamt, Bauordnungsamt, Jugendamt, Schulverwaltungsamt etc.) werden aufgefordert, das auch im Internet veröffentlichte Standortkataster „Mobilfunkbasisstationen und Nutzungen“ fortzuschreiben und abzugleichen, um Informationsdefizite wie im vorliegenden Falle an der Benninghofer Straße zukünftig zu vermeiden.“

11. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'

zu TOP 11.1


Aufforstungsprogramm
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03781-05-E1)

13. Anfragen

zu TOP 13.1
Ausrottung durch Aufforstung - Gefährdung streng geschützter Arten durch das DEW-Aufforstungsprogramm
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 03912-05)
- Schreiben des Herrn StR Steitz zur Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr. 03912-05-E1)

Zu Beginn der Sitzung ist unter TOP 1.3 - Feststellung der Tagesordnung – festgelegt worden, dass TOP 11.1 zusammen mit der Anfrage des Herrn RM Münch unter TOP 13.1 „Ausrottung durch Aufforstung - Gefährdung streng geschützter Arten durch das DEW-Aufforstungsprogramm“ (Drucksache Nr.: 03912-05) behandelt wird.

Herr Münch gibt zur Niederschrift:
„Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ich möchte meine Ausführungen zu Protokoll geben, weil es sich im wesentlichen um eine didaktisch-pädagogische Nachhilfe für Sie handelt.
Aufforstung, Waldflächen, Ausrottung durch Aufforstung, Gefährdung streng geschützter Arten durch das DEW-Aufforstungsprogramm. Der Laie - und das sind ja die meisten hier im Raum - sagt natürlich: ‚Pflanzen wir ein paar Bäumchen, tun wir was für die Ökologie.’ So hat man jahrelang hier gedacht, es gibt ja auch einen Verein, der extra solche Aufforstungen gemacht hat. Dabei wird vergessen, dass durch die Aufforstung ein neuer Lebensraum geschaffen wird, der im wesentlichen einen schattigen Lebensraum darstellt und dass dadurch - durch eine Aufforstung - ein anderer Lebensraum zerstört wird. Ein anderer Lebensraum wird zerstört, ein sonnenexponierter Lebensraum. Die seltensten Tierarten kommen in sonnenexponierten, offenen Lebensräumen vor und wenn Sie dort eine Fläche aufforsten, rotten sie diese Tierarten aus und jetzt steht im Schreiben des Herrn StR Steitz zur Beantwortung der Anfrage: ‚Das Aufforstungsprogramm der DEW - die sogenannten Klimaschutzwälder - betrifft ausschließlich landwirtschaftlich genutzte Flächen und nimmt in keinem Fall den Lebensraum streng geschützter Arten in Anspruch.’
Herr Steitz, das ist nachweislich falsch. Durch den Klimaschutzwald, durch diese Aufforstung in Deusen, wurde der Lebensraum der dort nachweislich vorkommenden Kreuzkröte, eine FFH-Art, zerstört. Die Art ist dadurch in diesem Bereich ausgestorben. Nachweislich hat diese seltene Art dort keine Laichmöglichkeiten mehr.

Und jetzt höre ich vom Umweltamt immer oft: ‚Wir machen keinen Artenschutz, wir machen Naturschutz, wir machen Biotopschutz.’ Es ist ja auch alles richtig. Aber diese streng geschützte Art kann man als Leit- oder als Zielart auffassen für die Landschaftsplanung. Sie steht stellvertretend für andere geschützte, streng geschützte Arten, für Arten, die eben solche Lebensräume bevorzugen, für ganze Biozönosen. Das heißt, so eine Biozönose haben Sie dort durch diese Aufforstung ausgerottet.

Vor 20 Jahren ist noch eine größere Panne passiert. Durch die Aufforstungsmaßnahme im Naturschutzgebiet am Rande der Mengeder Heide ist die letzte Population der streng geschützten Zauneidechse ebenfalls ausgerottet worden und wenn wir uns die Gefährdung anschauen - aktuell - sehen wir, dass in der Tat Sukzession, aber auch gezielte Aufforstungen, dazu führen, dass diese seltenen Arten in Dortmund reduziert werden. Und jetzt frage ich Sie alle hier: Was ist denn das Ziel unserer Naturschutzpolitik in Dortmund? Was wollen wir? Ich denke wir haben darüber Konsens, dass wir hier die Artenvielfalt in überlebensfähigen Populationen in Dortmund erhalten wollen. Und dann sollten wir doch fragen: Für welche Arten müssen wir etwas tun? Müssen wir was tun für die Waldarten, wo wir 22 % Waldanteil im Freiraumbereich haben? Meiner Meinung nach nicht. Denn diese Arten leben weiterhin, die Gebiete sind unter Schutz gestellt, dass heißt, wir müssen uns um die Arten der offenen, sonnenexponierten Biotope kümmern. Schauen wir in die rote Liste der gefährdeten Biotoptypen. Sind da Wälder drin, als gefährdete Biotoptypen? Nein, es sind offene sonnenexponierte, wechselfeuchte Flächen. Das heißt, das muss das Ziel der Naturschutzpolitik sein, diese Fläche mit ihrem seltenen Arteninventar zu erhalten.

Thema Landwirtschaft. Wir müssen uns auch die Frage stellen: Wollen wir in Dortmund denn noch Landwirtschaft überhaupt erhalten? Das ist auch eine Frage, die sich die Landwirte stellen. Mit jeder landwirtschaftlich genutzten Fläche, die verloren geht, geht auch ein Stück Landwirtschaft in Dortmund verloren. Und das muss die Politik entscheiden, ob wir das so wollen. Und wenn gesagt wird, landwirtschaftliche Flächen haben da keine großartige Bedeutung, das ist falsch. Wir brauchen die offenen Flächen. Ist das der Kiebitz ? Oder wenn wir in den Randbereichen wechselfeuchte Gräben haben, geht auch die Kreuzkröte rein?
Das heißt, auch in landwirtschaftlichen Nutzflächen haben wir seltene Arten und die sollten auch erhalten bleiben. Deusen ist ein Beispiel. Und jetzt noch zum Schluss und ich verstehe es nicht, dass das hier in Dortmund so recht keiner versteht: Zur Sukzession. Die Naturschutzverbände haben massive Pflegemaßnahmen gefordert. Warum? Weil durch die Sukzession letztendlich ganze Lebensräume so verbuschen, dass das seltene Arteninventar dort verschwindet.
Im Schreiben des Herrn Steitz zu Beantwortung der Anfrage steht: ‚Es ist weder ökonomisch noch ökologisch sinnvoll, den Naturprozessen durch ein permanentes Eingreifen entgegenzuwirken.’ Dem will ich durchaus zustimmen. Aber ist es denn ein natürlicher Vorgang? Diese in Dortmund anthropogen forcierte Sukzession: 100 Jahre lang intensive Landwirtschaft, 100 Jahre lang Stahl- und Eisenerzeugung mit den atmosphärischen Düngeeinträgen. Das ist doch eine anthropogen forcierte Sukzession, das ist doch keine natürliche Sukzession mehr und deshalb müssen wir da auch entgegen wirken. Und deshalb hoffe ich, dass wir da den Konsens haben, das Ziel - die Artenvielfalt in Dortmund - durch überlebensfähige Population zu erhalten. Das sollte das Ziel aller Parteien auch hier im Rat sein und deshalb sollten wir von diesen Aufforstungen Abstand nehmen.

Der Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen macht letztendlich nur viel Arbeit. Der Landschaftsbeirat soll auch noch darüber entscheiden. Meiner Meinung nach sollten Sie diesen Antrag zurückziehen. Wir haben in Dortmund genug gepflanzt und wir sollten uns jetzt um die Bereiche kümmern, wo das seltene Tier- und Pflanzeninventar ist. Und das sind eben die sonnenexponierten, offenen Bereiche.“

Herr RM Follert erklärt, dass die CDU-Fraktion mit Umweltverbänden und Fachleuten Gespräche geführt habe. Die CDU-Fraktion werde dem Antrag mit Nebenbemerkungen zustimmen. Ökonischen sollten für die Tier- und Pflanzenwelt geschaffen werden, so dass nicht nur reiner Wald entsteht, sondern eher heterogene Flächen. Darüber hinaus sollte im weiteren Verfahren überlegt werden, inwiefern noch andere ökologische Gesichtspunkte, wie nachwachsende Rohstoffe etc., berücksichtigt werden. Wenn dies berücksichtigt wird, stimme die CDU-Fraktion zu.

Herr Dr. Grote antwortet auf den Wortbeitrag des Herrn RM Münch, der zum Aufforstungsprogramm, das noch zu beschließen ist, Stellung genommen hat. Das Ziel des vorgelegten gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist der Klimaschutz, nicht der Artenschutz. Eine Gemeinde, wie Dortmund, soll sich bemühen, CO2 zu binden, mit dem Ziel, dies energetisch zu nutzen.
Am Rande von Autobahnen gibt es viele Flächen, die zur Aufforstung vorgesehen sind. Dies könnte über dieses Programm gefördert werden.
Ein Wald ist in einer Großstadt nicht zum Artenschutz, sondern auch für den Klimaschutz und die Erholung der Bevölkerung da. In Dortmund gebe es noch einen relativen Waldmangel. Das beantragte Aufforstungsprogramm schade der Stadt nicht, sondern es nütze in hohem Maße. Bei den vergangenen Aufforstungen hat die Verwaltung dafür gesorgt, dass es keine „mechanistischen“ Aufforstungen wurden.
Herr Dr. Grote hält solch ein Programm für sinnvoll.

Herr RM Pisula beantragt im Rahmen der Geschäftsordnung Schluss der Debatte.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig Schluss der Debatte.

Beschluss zu TOP 11.1:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt unter Einbeziehung der Bemerkungen des Herrn RM Follert einstimmig nachfolgenden gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

„Die Verwaltung wird aufgefordert, die Rahmenvereinbarung zwischen Stadt und DEW21 zum Aufforstungsprogramm fortzusetzen und anzupassen.

Bei der Auswahl von Aufforstungsflächen sind die Vorschläge mit dem Beirat der Unteren Landschaftsbehörde abzustimmen.

Es ist zu klären, welche der in Frage kommenden Flächen sich im Besitz der Stadt Dortmund befinden.

Darüber hinaus ist zu prüfen, ob im Rahmen des Aufforstungsprogramms sich die Einwohner aktiv an der Anpflanzung von Bäumen beteiligen können.

Bei der Durchführung von Aufforstungsmaßnahmen ist darauf zu achten, dass standortgerechte, heimische Baumarten verwendet und gestufte Waldränder angelegt werden.“

Beschluss zu TOP 13.1:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Antwort zur Anfrage zur Kenntnis.

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 12.1
EU-Gemeinschaftsinitiative Urban II
Plätze und öffentliche Räume, Teilprojekt: Flurstraße u. a. (Begrünungsmaßnahme)
hier: Erhöhter Aufwand zur Realisierung der Maßnahme, Erhöhungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03685-05)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund ändert den Baubeschluss vom 21.04.2005 und beschließt für die Begrünung der Flurstraße, Robertstraße und Hirtenstraße einen erhöhten Aufwand von insgesamt 65.000,00 Euro. Der Betrag verteilt sich auf die Haushaltsjahre wie folgt:


HJ 2004 200,00 Euro
HJ 2005 30.000,00 Euro
HJ 2006 34.800,00 Euro.

zu TOP 12.2
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006
hier: Programmschwerpunkt 2 "Förderung der Lokalen Ökonomie", Weiterführung des Projektes Netzwerk "Übergang Schule in Beruf"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03733-05)

Beschluss
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das Projekt „Netzwerk Übergang Schule in Beruf“ im Programmschwerpunkt 2 „Förderung der Lokalen Ökonomie“ der EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II mit einem Volumen von 124.000,00 Euro vom 01.01.2006 bis 31.12.2006 weiterzu­führen.

Betrag für das:
HJ 2006 124.000,00 Euro

Die Finanzierung erfolgt im Budget der Gemeinschaftsinitiative URBAN II unter Transferauf­wand (15). Folgeaufwand entsteht nicht.

zu TOP 12.3
Abstimmungsvereinbarungen mit weiteren Betreibern des Systems zur Sammlung gebrauchter Verkaufsverpackungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03744-05)

zu TOP 12.4
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03796-05)

Die TOP 12.3 und 12.4 sind vorgezogen und nach TOP 6.1 behandelt worden.

13. Anfragen

zu TOP 13.1
Ausrottung durch Aufforstung - Gefährdung streng geschützter Arten durch das DEW-Aufforstungsprogramm
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 03912-05)
- Schreiben des Herrn StR Steitz zur Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr. 03912-05-E1)




Zu Beginn der Sitzung ist unter TOP 1.3 - Feststellung der Tagesordnung – festgelegt worden, dass TOP 13.1 zusammen mit TOP 11.1 „Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Bezeichnung Aufforstungsprogramm“ vom 08.11.2005 behandelt wird.



Herr RM Hengstenberg wünscht ein frohes Fest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.


H e n g s t e n b e r g
L ü h r s
S k o d z i k
Vorsitzender
Ratsmitglied
Schriftführerin


(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)


Anlagen:

(See attached file: Ausschusssitzung07-12-05.pdf) - Anlage 1 (See attached file: Tischvorlage.pdf)
(See attached file: Folie1.pdf) (See attached file: Folie2.pdf) (See attached file: Folie3.pdf) (See attached file: Folie4.pdf) (See attached file: Folie5.pdf)
(See attached file: Folie6.pdf) (See attached file: Folie7.pdf) (See attached file: Folie8.pdf) (See attached file: Folie9.pdf) (See attached file: Folie10.pdf)