Niederschrift (öffentlich)

über die 19. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften


am 03.11.2016
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 15:00 - 17:00 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Ulrich Monegel (CDU)


Rm Martin Grohmann (SPD)
Rm André Buchloh (CDU)
Rm Heinz-Dieter Düdder (SPD)
Rm Heinrich-Theodor Garbe (AfD)
Rm Gudrun Heidkamp (SPD)

Rm Rüdiger Schmidt (SPD) i. V. für Rm Torsten Heymann (SPD)
Rm Carsten Klink (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Dr. Petra Tautorat (DIE LINKE & PIRATEN i. V. für Rm Utz Kowalewski (DIE LINKE&PIRATEN)
Rm Ulrich Langhorst (B 90/Die Grünen)
Rm Sascha Mader (CDU)
Rm Daniel Naumann (SPD)
Rm Ute Pieper (SPD)

Rm Thomas Pisula (CDU)
Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Lars Rettstadt (FDP/BL)
Rm Ingrid Reuter (B 90/Die Grünen)
Rm Hans-Georg Schwinn (B 90/Die Grünen)
Rm Jendrik Suck (CDU)

Rm Michael Taranczewski (SPD)
Rm Thomas Tölch (SPD)


2. Verwaltung:

StK Jörg Stüdemann
Mathias Kozka – 2/Dez-BL
Stefan Bromund – 2/Dez-Con
Stefan Heitkemper – 2/Dez-Büro
Jürgen Wissmann – StA 20
Matthias Schulte – StA 20
Gerd Mehlgarten – StA 20
Thomas Ellerkamp – StA 23
Detlef Niederquell –StA 23
Georg Bollmann – 21/AL

Jürgen Krause – OB-Büro
Ulrike Jäger – 14/3

Mirco Gilles – 14/2
Sigrid Müller – 68/BL
Uta Bertram – 68/GB1
Jasmin Heck – 70/1
Dirk Meyer-Jäkel – 10/A2
Beate Bachmann – 11/3
Jürgen Pähler – 11/4
Simone Hülsmann – 11/2
Sylvia Schadt – 50/6
Sylvia Uehlendahl – 66/AL
Martina Raddatz-Nowack – 40/AL
Thomas Grewe – 40/FR

3. Gäste:


./.



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 19. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften,
am 03.11.2016, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 18. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 23.09.2016


2. Finanzen

2.1 4. Managementbericht 2016
(Drucksache Nr.: 04467-16-E3)

Kenntnisnahme

2.2 Auswirkungen von nicht umgesetzten Baumaßnahmen auf den städtischen Haushalt
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 05760-16-E1)
Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 23.09.16 versandt.

2.3 Schließung der EAE und daraus resultierende Auswirkungen auf den städtischen Haushalt
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 05762-16-E2)
Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 23.09.16 versandt.

2.4 Vergabeverfahren
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05763-16-E1)
Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 23.09.16 versandt.



2.5 OGS-Gebühren
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 05949-16)

2.6 Jahresbericht 2015 zum Wirkungsorientierten Haushalt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05207-16)

2.7 Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung zum 31.12.2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05899-16)

2.8 Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05898-16)

2.9 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Abgabe auf entgeltliche private Beherbergungen im Gebiet der Stadt Dortmund (Beherbergungsabgabensatzung)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05380-16)

2.10 Satzung für die Friedhöfe der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05798-16)

2.11 Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zur gestaffelten Beitragserhöhung im Offenen Ganztag ab dem Schuljahr 2017/2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05469-16)

2.12 Abwassergebührensatzung 2017 der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04780-16)

2.13 Ausweitung der Geschwindigkeitsüberwachung in Dortmund - Beschaffung von mobilen und stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen
(Drucksache Nr.: 05905-16)

Empfehlung

2.14 Beitritt der Stadt Dortmund zum KDN-Zweckverband
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05209-16)

2.15 a) Altersteilzeit für Tarifbeschäftigte ab 2017 aufgrund der Verlängerung des TV FlexAZ im Rahmen des Tarifabschlusses 2016
b) Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte nach § 66 Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen (LBG NRW) ab 2017

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05849-16)
hierzu -> Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 05849-16-E1)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 06.10.2016

2.16 Behindertenfahrdienst
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05199-16)


3. Beteiligungen

3.1 Fußballmuseum
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05558-16-E2)

3.2 Ausweisung von Geschäftsführungsbezügen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06003-16)

3.3 Beteiligungsbericht 2015/2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05378-16)

3.4 SBB DORTMUND GMBH - hier: Umbenennung in DOPARK GmbH und Anpassung des Gesellschaftsvertrages
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05807-16)

3.5 Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05811-16)

3.6 Wirtschaftsplan 2017 der Stadtentwässerung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05243-16)

3.7 Erschließungsvertrag für die Entwicklung des Zukunftsstandortes PHOENIX See in Dortmund-Hörde und Änderungs-/Ergänzungsvertrag zum Erschließungsvertrag – Erstattung der Kosten zum Bau der Entwässerungsanlagen (Teilbereiche A + B)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05560-16)

3.8 Übertragung des Tierschutzzentrums von der Stadt Dortmund auf die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05365-16)

3.9 Anbindung des geplanten Betriebshof des Tiefbauamtes und des Eigenbetriebs Stadtentwässerung auf dem Gelände der EDG am Sunderweg an das Straßennetz
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05222-16)

3.10 3. Quartalsbericht 2016 zum Straßengrunderneuerungsprogramm (Stand August 2016)
Überweisung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 13.09.2016
(Drucksache Nr.: 05353-16)
hierzu -> Überweisung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 06.10.2016


4. Liegenschaften

4.1 Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 6. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03744-16)


5. Sondervermögen

- nicht besetzt -


6. Sonstiges

6.1 Flüchtlingsunterkünfte
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05985-16)

6.2 Rechnungswesen
- Aufgabenprofile und Qualifizierungsmöglichkeiten für Mitarbeiter_innen -
Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 05344-16)

Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Ratsmitglied Monegel - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Taranczewski benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung hat gebeten, folgende Vorlagen im Wege der Dringlichkeit zu behandeln:

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05950-16)

Die Angelegenheit wird unter TOP 2.18 behandelt.

DEW21 - Änderung des Gesellschaftsvertrags
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06019-16)


Die Angelegenheit wird unter TOP 3.11 behandelt.

Weiterentwicklung MVA Hamm Verbund / Beitritt der Kreise Soest und Warendorf sowie Erhöhung der Beteiligung des Kreises Unna - hier: Ergänzende Änderungen der Gesellschaftsverträge
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06020-16)


Die Angelegenheit wird unter TOP 3.12 behandelt.

DSW21 - Beteiligung an der Stadtkrone Ost Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05982-16)


Die Angelegenheit wird unter TOP 3.13 behandelt.

Umwandlung der Kooperation d-NRW in eine Anstalt des öffentlichen Rechts (d-NRW AöR)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05928-16)


Die Angelegenheit wird unter TOP 3.14 behandelt.

Vergabe eines Grundstücks in Dortmund-Grevel für die Realisierung von gefördertem Wohnungsbau und Errichtung einer Tageseinrichtung für Kinder
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05989-16)


Die Angelegenheit wird unter TOP 5.1 behandelt.

Neuordnung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05897-16)


Die Angelegenheit wird unter TOP 6.3 behandelt.


Die Fraktion FDP/Bürgerliste hat gebeten, die folgende Bitte um Stellungnahme im Wege der Dringlichkeit auf die Tagesordnung zu nehmen:

Konsequenzen des BGH-Urteils zu Schadensersatzansprüchen von Eltern bei fehlendem Kindertagesstättenplatz
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 06137-16)


Die Angelegenheit wird unter TOP 2.17 behandelt.



Die Tagesordnung wird mit diesen Erweiterungen festgestellt.



zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 18. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 23.09.2016
hierzu-> Antrag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 06254-16)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der AfD-Fraktion vor:
Die AfD-Fraktion beantragt,

die Niederschrift (öffentlich) der 18. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 23.09.2016 wie folgt zu ergänzen:

zu TOP 2.11
Psychosoziales Zentrum für traumatisierte Flüchtlinge (PSZ) in Dortmund wird wie folgt ergänzt:

Nach dem Absatz:

„Herr Garbe (AfD-Fraktion) merkt an, dass wieder Kosten entstünden. Er fragt nach, warum so eine Einrichtung nicht auch für die Allgemeinheit geöffnet werden könne.“
wird folgender Absatz eingefügt:
„Aus den Reihen der SPD-Fraktion wurde der Beitrag mit dem Zwischenruf, RM Garbe sei „geisteskrank“ quittiert. RM Rettstadt (FDP/BL) griff das auf und erklärte, er als Arzt könne eine Einweisung von Herrn Garbe in die LWL-Landesklinik veranlassen.“

Begründung:

Die vorgenannten Äußerungen sind von Relevanz für den Ablauf der Sitzung. Sie zeigen, dass der AfD-Vertreter systematisch diffamiert und beleidigt wird. Eine inhaltliche Auseinandersetzung erfolgt nicht. Das muss sich zwingend auch in den Niederschriften widerspiegeln, damit die Wählerschaft die Möglichkeit hat, dieses zu verurteilende Verhalten zu erkennen, unabhängig vom Beweiswert für etwaige persönliche Ansprüche. Das Protokoll muss richtig, klar und wahr sein. Dementsprechend gehören diese Bemerkungen mit hinein.

Sollte wider Erwarten der Ausschuss dieser Ergänzung nicht zustimmen, wird hilfsweise schon jetzt angekündigt, dass dieser Text als persönliche Erklärung von RM Garbe in das Protokoll der Sitzung vom 03.11.2016 zum Tagesordnungspunkt 1.4 aufgenommen wird.

Die Vertreter der AfD werden das menschenverachtende Verhalten, dem sie teilweise in den Gremien ausgesetzt sind, nicht mehr länger in der Form hinnehmen, dass man in der Sitzung versucht, die entsprechenden Redner auf Ihr unsoziales Gebaren hinzuweisen, sondern dieses offenzulegen.


Herr Garbe (AfD-Fraktion) gibt zusätzlich zum vorliegenden Antrag eine wortgleiche, mündliche Erklärung ab.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) macht deutlich, dass laut Geschäftsordnung für den Rat nur Erläuterungen, die zur Beschlussfassung notwendig seien, festgehalten werden. Die von Herrn Garbe genannten Äußerungen gehörten nicht dazu. Außerdem gäbe es die Vereinbarung zwischen dem Oberbürgermeister und dem Ältestenrat, Protokolle in reduzierter Form anzulegen. Unabhängig davon seien die genannten Äußerungen im Mitschnitt der Aufzeichnung nicht hörbar.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AFD-Fraktion ab.
Auszug aus der noch nicht genehmigten 19. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 03.11.16

Zu TOP 1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 18. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 23.09.16

Herr Suck (CDU-Fraktion) bittet um Ergänzung des Abstimmungsverhaltens zu TOP 6.1.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag der AfD-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion ab.

Mit dieser Änderung wird die Niederschrift über die 18. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 23.09.16 genehmigt.



2. Finanzen

zu TOP 2.1
4. Managementbericht 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04467-16-E3)

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erläutert den Bericht (Anlage 1) und antwortet im Anschluss auf die gestellten Fragen.

zu TOP 2.2
Auswirkungen von nicht umgesetzten Baumaßnahmen auf den städtischen Haushalt
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 05760-16-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt erneut folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:
die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viele geplante Bauvorhaben wird die Stadt Dortmund in diesem Jahr abschließen können, bitte geben Sie den Fortschritt in Prozent an.

2. Sollten Bauvorhaben nicht umgesetzt werden, bitten wir um Benennung der Projekte und deren geplanten Kostenrahmen.

3. Wird sich das eingeplante Haushaltsdefizit für das Jahr 2016 um einen entsprechend Betrag durch diese nicht verausgabten Mittel reduzieren?

4. Hat die Stadt Dortmund in den Jahren 2013-2015 alle geplanten Bauvorhaben umsetzen können, bzw. zu welchem Prozentsatz hat sie die Bauvorhaben umsetzen können? Wie haben sich die Einsparungen durch nicht umgesetzte Bauvorhaben in den städtischen Haushalten bemerkbar gemacht?


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften erwartet die Stellungnahme der Verwaltung für die nächste Sitzung und schiebt die Angelegenheit auf den 24.11.16.

zu TOP 2.3
Schließung der EAE und daraus resultierende Auswirkungen auf den städtischen Haushalt
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 05762-16-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt erneut folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:

die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Welche Kosten entstehen der Stadt Dortmund durch die Schließung der EAE?
2. Bitte benennen Sie strukturelle, organisatorische und finanzielle Folgen der Schließung der EAE für die Stadt Dortmund (z.B. höhere Zahlen an aufzunehmenden kommunal zugewiesenen Flüchtlingen durch Wegfall von Anrechnungen)
3. Welche dieser Leistungen werden durch die Stadt Dortmund getragen, welche Leistungen werden durch das Land NRW oder den Bund getragen?

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften erwartet die Stellungnahme der Verwaltung für die nächste Sitzung und schiebt die Angelegenheit auf den 24.11.16.

zu TOP 2.4
Vergabeverfahren
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05763-16-E1)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05763-16-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt erneut folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vor:
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie stellt die Stadt bei Vergabeverfahren die Bonität und Leistungsfähigkeit der zu beauftragenden Firmen sicher?

2. Welche Wirtschaftsauskünfte erhebt die Stadt über mögliche Geschäftspartner?

3. Laut Berichterstattung in den Medien greift die Stadt bei Vergabeentscheidungen nicht auf die Bewertungen von Wirtschaftsauskunfteien wie Creditreform oder Schufa zurück. Mit welcher Begründung?

4. Welche Auswirkungen haben die Auseinandersetzungen der mit dem Bau der Traglufthallen beauftragten Firma und ihren Zulieferern für die Stadt bezüglich der Kosten, des Zeitplans der Aufstellung und möglicher Regressforderungen?

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
die aufgeworfenen Fragestellungen zur Bonitäts- und Leistungsfähigkeitsprüfung (Fragen 1-3) von zu beauftragenden Unternehmen möchte ich im Folgenden zusammengefasst beantworten:

Die Eignungsprüfung von zu beauftragenden Unternehmen ist ein wesentlicher Bestandteil jedes Vergabeverfahrens. Die Eignungsprüfung erstreckt sich auf die Bereiche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Die Vergabeverordnung (vgl. § 42 ff) sowie die VOB/A (vgl. § 6a) und VOL/A (vgl. § 6) regeln welche Nachweise gewöhnlich für die Eignungsprüfung herangezogen werden. Die Anforderungen an die Eignung müssen jedoch grundsätzlich durch den Gegenstand des Auftrags gerechtfertigt sein, daher findet bei jeder Vergabe eine Einzel- und Risikoabwägung der anzufordernden Nachweise statt. Hierfür werden vom Vergabe- und Beschaffungszentrum verschiedene Unterlagen und Angaben, z.B. zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung und zur technischen Leistungsfähigkeit, von den jeweiligen Unternehmern gefordert. Im Rahmen der Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden insbesondere Erklärungen über den Umsatz des Unternehmens (Gesamtumsatz sowie Umsatz der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist) und steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen angefordert. Zudem müssen die Unternehmen standardmäßig mit Angebotsabgabe erklären, dass sie sich nicht in Liquidation oder einem Insolvenzverfahren befinden.

Die langjährige Erfahrung der Verwaltung zeigt, dass sich bei der Abwicklung von Verträgen üblicherweise keine Probleme (z.B. eine Kündigung des Auftrags von Seiten der Stadt) ergeben, die durch eine mangelnde finanzielle Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers hervorgerufen werden. Der aktuelle durch die Eignungsprüfung hervorgerufene Aufwand ist im Verhältnis zum erreichten Nutzen angemessen.

Darüber hinaus sichert sich die Stadt durch eine entsprechende Vertragsgestaltung mit der Vereinbarung von Zahlungsmodalitäten (Leistungen erfolgen stets auf Rechnung) und der Forderung einer Beruf- oder Betriebshaftpflicht gegenüber dem Auftragnehmer ab.

Wirtschaftsauskunfteien sind privatwirtschaftlich geführte Unternehmen zum Zweck der Mitteilung wirtschaftsrelevanter Daten an Geschäftspartner. Diese geben neben allgemeinen Informationen über die Unternehmen eine Beurteilung der Finanzlage sowie unverbindliche Kreditwürdigkeitseinstufung des Unternehmens ab. Beispielsweise handelt es sich bei der Schufa Holding AG um eine privatwirtschaftliche Wirtschaftsauskunftei in der Rechtsform einer AG. Zu den Aktionären gehören Kreditinstitute, Handelsunternehmen und sonstige Dienstleister. Die Berechnung des Score-Wertes wird von der Schufa nicht offengelegt und ist daher für Außenstehende intransparent. Daher ist die Berücksichtigung von Schufaauskünften für transparente Wertungs- und Zuschlagsentscheidungen vergaberechtlich nicht zielführend. Zu berücksichtigen wären zudem noch entstehende Kosten für die Nutzung der Auskunftsdienste und ggf. Verzögerungen in den Zeitabläufen der Vergabeverfahren.

In Bezug auf Frage 4 und die Auswirkungen auf die Auseinandersetzungen zwischen dem Auftragnehmer der Firma Areal Handels- und Montagegesellschaft mbH und den Nachunternehmern von der Firma Areal lassen sich keine finanziellen Auswirkungen auf das Auftragsverhältnis zwischen der Stadt Dortmund als Auftraggeber und der Firma Areal als Auftragnehmer feststellen.
Mögliche Regressforderungen gegenüber der Stadt durch die Nachunternehmer sind ausgeschlossen, sondern sind im Innenverhältnis zwischen Unternehmer und Nachunternehmer zu klären. Der Terminplan des Vorhabens wurde durch die Auseinandersetzungen nicht beeinflusst.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 2.5
OGS-Gebühren
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 05949-16)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05949-16-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:
wir bitten um die Berücksichtigung des o.g. TOP und die Beantwortung folgender Frage in der Sitzung am 3.11.2016.

Wie hoch war in den Jahren 2015 und 2016 jeweils die Zahl der OGS-Gebührenzahler*innen bzw. die Zahl der davon befreiten in den sechzehn Einkommensklassen?

Eine tabellarische Darstellung ist wünschenswert.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
zu Ihrer Anfrage vom 07.10.2016 nehme ich wie folgt Stellung:

Die Antwortgrundlage ist das Schuljahr 2015/2016. Hier wurden 9.500 Plätze im Offenen Ganztag zur Verfügung gestellt.

Wie viele Eltern zahlen Beiträge?
Für 3.297 Kinder werden Beiträge gezahlt (ab EK2 bis EK16)





EK Stufe
Bis….
Nicht-zahler
Beitrags-zahler
Gesamt
1
18.000,00 €
3.783
0
3.783
2
21.000,00 €
57
156
213
3
24.000,00 €
104
238
342
4
30.000,00 €
161
323
484
5
36.000,00 €
188
316
504
6
42.000,00 €
162
298
460
7
48.000,00 €
152
267
419
8
54.000,00 €
148
281
429
9
60.000,00 €
115
214
329
10
70.000,00 €
169
288
457
11
80.000,00 €
165
238
403
12
90.000,00 €
135
155
290
13
100.000,00 €
100
117
217
14
125.000,00 €
127
193
320
15
150.000,00 €
52
82
134
16
ab 150.000,00
85
131
216
5.703
3.297
9.000
Wie viele sind davon befreit?
Für 5.703 Kinder wird kein Beitrag gezahlt.

Die Differenz zwischen 9.500 und 9.000 Kindern ergibt sich daraus, dass Eltern mehrere Kinder in der OGS haben und nur einmal als Zahler erfasst werden.

Für das Schuljahr 2016/17 liegen noch keine abschließenden Daten vor.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 2.6
Jahresbericht 2015 zum Wirkungsorientierten Haushalt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05207-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Jahresbericht 2015 zur Kenntnis.






zu TOP 2.7
Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung zum 31.12.2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05899-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss des Sonderhaushaltes Kohlgartenstiftung zum 31.12.2015 fest und entlastet das Kuratorium der Kohlgartenstiftung aus diesem geprüften Jahresabschluss. Gleichzeitig beschließt er, dass der Jahresüberschuss 2015 in Höhe von 2.114,84 € der allgemeinen Rücklage zugeführt wird.

zu TOP 2.8
Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05898-16)

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, was folgen wird, bezogen auf die in der Anlage, Seite 19 gemachten Aussage, dass das Kapitalvermögen voraussichtlich schon innerhalb des Jahres 2018 vollständig aufgebraucht sein wird. Er bittet um genauere Informationen.

Herr Gilles (Bereichsleiter Jahresabschlussprüfungen; Rechnungsprüfungsamt) erläutert, dass es sich um eine Einschätzung gehandelt habe, die er so nicht bestätigen könne. Die Anzahl der Grabpflegelegate könne er auch z. Zt. nicht nennen. Das sei nicht Gegenstand der Prüfung des Jahresabschusses zum 31.12.15 gewesen.

Her Langhorst bittet trotzdem um nachträgliche Antwort auf seine Frage.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) bietet an, eine Prognoserechnung zur nächsten Sitzung vorzulegen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2015 fest und entlastet den Oberbürgermeister aus diesem geprüften Jahresabschluss. Gleichzeitig beschließt er, dass der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag um den Jahresfehlbetrag 2015 in Höhe von 528.879,60 € erhöht wird.

zu TOP 2.9
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Abgabe auf entgeltliche private Beherbergungen im Gebiet der Stadt Dortmund (Beherbergungsabgabensatzung)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05380-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Abgabe auf entgeltliche private Beherbergungen im Gebiet der Stadt Dortmund (Beherbergungsabgabensatzung).





zu TOP 2.10
Satzung für die Friedhöfe der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05798-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den der Vorlage als Anlage 1 beigefügten Entwurf als Satzung für die Friedhöfe der Stadt Dortmund

zu TOP 2.11
Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zur gestaffelten Beitragserhöhung im Offenen Ganztag ab dem Schuljahr 2017/2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05469-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

zu TOP 2.12
Abwassergebührensatzung 2017 der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04780-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund

zu TOP 2.13
Ausweitung der Geschwindigkeitsüberwachung in Dortmund - Beschaffung von mobilen und stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05905-16)

Nach ausführlicher Diskussion verschiebt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die weitere Beratung der Vorlage in seine nächste Sitzung.

zu TOP 2.14
Beitritt der Stadt Dortmund zum KDN-Zweckverband
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05209-16)

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, welche Kosten durch die Doppelmitgliedschaft in 2017 entstünden.

Herr Meyer-Jäkel (Bereichsleiter Dortmunder Systemhaus) gibt an, dass der Beitritt erst nach Beschlusslage erfolge und damit keine Doppelmitgliedschaft bestehe.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Beitritt der Stadt Dortmund zum KDN-Zweckverband (KDN) und die Aufhebung des Beschlusses zum Beitritt zur Einkaufsgenossenschaft ProVitako eG (ProVitako, Drucksache Nr. 07506-12). Der Rat beauftragt das Dortmunder Systemhaus, den Beitritt zur KDN durchzuführen und die Beteiligung an der Einkaufsgenossenschaft ProVitako zu kündigen.

zu TOP 2.15
a) Altersteilzeit für Tarifbeschäftigte ab 2017 aufgrund der Verlängerung des TV FlexAZ im Rahmen des Tarifabschlusses 2016
b) Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte nach § 66 Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen (LBG NRW) ab 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05849-16)
hierzu-> Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 05849-16-E1)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 06.10.2016

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt zu der Vorlage folgende Stellungnahme des Personalrates vor:
(siehe folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation)

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 06.10.16 vor:
Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt zu der Vorlage folgende Stellungnahme des
Personalrates vor:

Stellungnahme des Personalrates zur „Altersteilzeit für Tarifbeschäftigte ab 2017
aufgrund der Verlängerung des TV FlexAZ im Rahmen des Tarifabschlusses 2016 sowie
Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte nach § 66 Landesbeamtengesetz Nordrhein-
Westfalen (LBG NRW) ab 2017“

Das Thema Altersteilzeit ist für die Beschäftigten von außerordentlicher Bedeutung. Insofern
hätte es der Personalrat begrüßt, frühzeitig in die Überlegungen zu Altersteilzeitregelungen
einbezogen zu werden. Zu der nun geplanten Vorgehensweise nehmen wir wie folgt Stellung.
Zur Historie:
Da es bis zum 31.12.2009 eine Altersteilzeitregelung mit besonderen Bedingungen bezüglich
der Laufzeit und der Finanzierung gab, sind noch in 2009 eine Vielzahl von Anträgen gestellt
worden. Die Besonderheit lag darin begründet, dass diese Verträge u. a. bereits mit dem 55.
Lebensjahr und einer Laufzeit von maximal 10 Jahren abgeschlossen werden konnten. Diese
Verträge laufen zum Teil bis zum 31.12.2019.
Der TV FlexAZ trat am 01.01.2010 in Kraft. Altersteilzeit ist damit erst ab dem 60. Lebensjahr
möglich. Viele Kollegen und Kolleginnen hatten zu diesem Zeitpunkt noch nicht das 60.
Lebensjahr erreicht bzw. schon vorher einen Altersteilzeitvertrag zu den o. g. Konditionen
abgeschlossen. Zudem konnten und können viele Beschäftigte diese gesetzliche Möglichkeit
aufgrund der hohen finanziellen Einschränkungen nicht in Anspruch nehmen. Der bis 2016
befristete TV FlexAZ ist nun im Rahmen der Tarifverhandlungen 2016 bis Ende 2018
verlängert worden.
Im Jahr 2010 hatte der Personalrat erneut einen Vorstoß unternommen, um Kolleginnen und
Kollegen eine Altersteilzeitregelung analog der für die Gruppe der Beamtinnen und Beamten
noch gültigen Regelung zu ermöglichen. 118 Betroffene, die bereits über 35 Jahre im Dienst
der Stadt Dortmund waren, hätten gerne von diesem Angebot Gebrauch gemacht. Dies wurde
von der Verwaltung aus Kostengründen abgelehnt.
Sowohl die Personalverwaltung als auch der Personalrat registrieren in der letzten Zeit ein
zunehmendes Interesse an Altersteilzeit.
Durch die seit Jahren verwaltungsweit bestehenden Rahmenbedingungen wie fehlendes
Personal, Arbeitsverdichtung, zusätzliche Aufgaben u. a. m., haben viele Kolleginnen und
Kollegen den dringenden Wunsch, sich noch einigermaßen gesund aus dem aktiven
Arbeitsleben verabschieden zu können. Die Bereitschaft der Kolleginnen und Kollegen auch
hohe finanzielle Einbußen in Kauf zu nehmen, ist aus Sicht des Personalrates ein klares
Signal an die Verwaltung. Die Beschäftigten sind eher gewillt, auf Geld zu verzichten, als
weiterhin in den zunehmend über ein erträgliches Maß hinaus belastenden
Arbeitsbedingungen tätig zu sein.
Die verstärkte Nachfrage und die noch laufenden ATZ-Verträge führen nun dazu, dass die im
TV FlexAZ für die Inanspruchnahme festgelegte Quote von 2,5 % der Beschäftigten
überschritten wird. Somit besteht für die aktuellen Antragstellerinnen und Antragsteller keine
Möglichkeit, ab 2017 an der ATZ nach dem TV FlexAZ teilzunehmen.
Dies führt zu Unmut in der Belegschaft. Es ist für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen
nicht nachvollziehbar, dass es, obwohl sie die Kriterien erfüllen und die hohen finanziellen
Einbußen in Kauf nehmen wollen, keine Möglichkeit mehr geben soll, frühzeitig aus dem
Arbeitsleben auszuscheiden.
Lediglich eine Reduzierung der Arbeitszeit, die sogenannte „selbstfinanzierte Altersteilzeit“,
wäre eine Alternative mit der gefährlichen Konsequenz einer dauerhaft verminderten
Altersrente. Altersarmut ist – abgesehen von den daraus entstehenden finanziellen
Belastungen für die Kommune – mittlerweile für viele Beschäftigte mit niedrigen bis mittleren
Gehaltsstufen, nicht mehr die Ausnahme, sondern die Regel. Deshalb ist dieser Weg
möglichst zu vermeiden.
Aus Sicht des Personalrates ist zu prüfen, ob nicht über die Quote von 2,5 % hinaus
interessierten Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit zur Teilnahme an der ATZ eingeräumt
werden kann.
Im Hinblick auf die Altersteilzeit für die Gruppe der Beamtinnen und Beamten hat die
Landesregierung NRW beschlossen, es den Kommunen frei zu stellen, eine unbefristete ATZ
Regelung anzubieten. Dies hat die Stadtverwaltung Dortmund bisher aus finanziellen Gründen
abgelehnt.
Um den Beamtinnen und Beamten auch eine Form der ATZ zu ermöglichen, schlägt die
Personalverwaltung vor, die ATZ analog zum TV FlexAZ mit einer Quote von 2,5 % und ab
dem 60. Lebensjahr einzuführen.
Da in der Gruppe der Beamtinnen und Beamten noch bis Ende 2012 ATZ-Verträge
abgeschlossen werden konnten, liegt die Quote dieser Beschäftigtengruppe bei 4,49 %
Im Bereich der Feuerwehr ist die analoge Anwendung des TV Flex nicht sinnvoll. Die
betroffenen Kolleginnen und Kollegen können ohnehin bereits mit Vollendung ihres 60.
Lebensjahres in den Ruhestand gehen. Hier sollten unseres Erachtens ATZ Regelungen ab
dem 55. Lebensjahr greifen.
Der von der Personalverwaltung stets angeführten Argumentation einer über Gebühr hohen
finanziellen Belastung für die Stadtverwaltung kann sich der Personalrat nicht anschließen.
Unserer Ansicht nach wird außer Acht gelassen, dass bei der Nachbesetzung durch jüngere
Beschäftigte Personalkosten beispielsweise aufgrund entsprechend niedrigerer Gehaltsstufen
eingespart würden.
Unseres Erachtens sollte die Fürsorgepflicht des Dienstherrn nicht fiskalischen Erwägungen
untergeordnet sein. Die Gesundheit der Beschäftigten der Stadtverwaltung sollte immer im
Vordergrund stehen. Nicht zuletzt birgt sie das höchste Potenzial zur Kosteneinsparung. Die
Sorge mit zunehmendem Alter auch tendenziell einem größeren Risiko von Erkrankungen,
insbesondere auch chronischer Art, ausgesetzt zu sein, die ggf. sogar in die
Erwerbsminderung führen können, treibt viele älter werdende Beschäftigte um. Deshalb sollte
aus Sicht des Personalrates jeder individuell entscheiden können, ob, wann und wie er sich
aus dem Arbeitsleben verabschieden kann und möchte. Ein Mitarbeiter bzw. eine
Mitarbeiterin, der bzw. die immer häufiger krankheitsbeding ausfällt, wäre für den Dienstherrn
in jedem Fall ein höherer Kostenfaktor.
Der Personalrat regt deshalb an, über die Quote von 2,5 % hinaus, allen Antragstellerinnen
und Antragstellern Altersteilzeit zu gewähren.
Wir dürfen Sie bitten, unsere Stellungnahme rechtzeitig vor der Beratung bzw.
Beschlussfassung den politischen Gremien zur Verfügung zu stellen.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:

wir bitten die Verwaltung um eine Darstellung, welche Auswirkungen die Vorschläge und
Darstellungen des Personalrates (DS 05849-16-E1) auf die Haushalte der kommenden Jahre
hätten. Insbesondere bitten wir auch um die Darstellung der Einsparungen durch jüngeres
bzw. neues Personal und Verringerung der Kosten durch weniger Krankheitsbedingte
Ausfälle.
Es ist wünschenswert, die Informationen hierzu auch den am weiteren Beratungsgang
beteiligten AFBL und dem Rat zu Verfügung zu stellen.

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgender Antrag der Fraktion DIE LINKE &PIRATEN vor:

wir bitten um Beratung und Beschlussfassung folgenden Antrags.

Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt zu beschließen,
über die in der Vorlage dargestellte Quote von 2,5% hinaus, allen Antragstellerinnen und
Antragsstellern Altersteilzeit zu gewähren.

Begründung
Ergibt sich aus DS 05849-16-E1
Frau Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) stellt fest, dass die Beamtinnen und Beamten der Eigenbetriebe einen minimalen strukturellen Vorteil erhalten werden (5% zu 2,5%). Sie fragt, ob es vor dem Hintergrund der Rechtssicherheit besser sei, die Bereiche zu kumulieren, um mögliche arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Bezüglich des Antrages der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN teilt sie mit, dass ihre Fraktion es
befürworten würde diesen in einen Prüfauftrag umzuwandeln. Die Kosten müssten erst ermittelt
werden, bevor darüber abgestimmt werde. Anderenfalls werde ihre Fraktion den Antrag ablehnen.
Herr Tölch (SPD-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion sich bezüglich es Antrages so verhalten werde wie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Er halte es für sinnvoll, den Vorgang in den
Haushaltsberatungen zu diskutieren, da die Kosten derzeit noch unklar seien.
In der Vergangenheit sei die Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamten aufgrund der enormen
Rückstellungen durch die Politik abgelehnt worden. Aufgrund des neuen Tarifvertrages, wolle man nun jährlich darüber nachdenken, ob die Altersteilzeit vertretbar auf den Bereich der Beamten übertragbar sei. Dafür sei es wünschenswert, eine Aufstellung zu erhalten, welche finanziellen Auswirkungen dadurch entstünden und wie sich die derzeitige Kohortenverteilung darstelle.
Herr Dr. Tödt (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) macht deutlich, dass die vorliegenden Zahlen deutlich zeigten, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter trotz erheblicher finanzieller Abzüge in Altersteilzeit gehen würden. Der Grund hierfür sei kritisch zu hinterfragen, da seine Fraktion den Eindruck habe, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter würden es nicht mehr aushalten. Die Arbeitsbedingungen dürften nicht so ein, dass die Kolleginnen und Kollegen fliehen, dadurch würde sich ebenfalls der Krankenstand erhöhen und ein genereller Abwärtstrend ausgelöst werden.
Herr Weber (CDU-Fraktion) teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde. Die
Umwandlung des Antrages in einen Prüfauftrag befürworte seine Fraktion. Aus seiner Sicht stehe einer Verschiebung in die Haushaltsberatungen nichts im Wege.

Frau Dr. Tautrorat (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) bittet um Prüfung und Beantwortung der Bitte um Stellungnahme Ihrer Fraktion. Aufgrund der ausstehenden Prüfung der finanziellen
Auswirkungen ziehe Ihre Fraktion den Antrag vorläufig zurück und werde ihn gegebenenfalls zu den Haushaltsberatungen wieder einbringen.

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme des Personalrates zur
Kenntnis.

Herr Schilff (Vorsitzender) stellt fest, dass die Vorlage heute lediglich als eingebracht angesehen wird.
Der Ausschuss für Personal und Organisation verschiebt die Beratung der Vorlage in seine nächste Sitzung.
Herr Reppin (CDU-Fraktion) bittet bis zur Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation die Frage, welche Personalstrategie die Stadt Dortmund an dieser Stelle betreibe, zu beantworten bzw. vorzustellen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die weitere Beratung der Vorlage in seine nächste Sitzung.

zu TOP 2.16
Behindertenfahrdienst
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05199-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die weitere Beratung der Vorlage in seine nächste Sitzung.

zu TOP 2.17
Konsequenzen des BGH-Urteils zu Schadensersatzansprüchen von Eltern bei fehlendem Kindertagesstättenplatz
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 06137-16)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:
die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um die Aufnahme des o.g. Punktes im Rahmen der Dringlichkeit. Diese ergibt sich daraus, dass das BGH-Urteil nach dem Auslaufen der Antragsfrist entschieden wurde.

Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Die Verwaltung wird gebeten Auskunft darüber zu erteilen, wie der derzeitige Versorgungsstand an Kindertagesstättenplätzen in Dortmund ist. Es wird gebeten dabei auch zukünftige Entwicklungen, wie vermehrten Zuzug in die Stadt Dortmund zu berücksichtigen.

2. Sind der Verwaltung Fälle von Unterversorgung bekannt, die unter die im Urteil angesprochenen Kriterien und Rahmenbedingungen relevant sein könnten? Wenn ja, um wie viele Fälle handelt es sich?
3. Sieht die Verwaltung im Hinblick auf den Haushalt der Stadt Dortmund finanzielle Risiken? Welche Kosten würden entstehen, falls es zu einer Unterversorgung kommt und Ansprüche geltend gemacht werden können? Die Verwaltung wird gebeten eine exemplarische Musterrechnung anzustellen.

4. Sollte es Tendenzen zur Unterversorgung geben, welche Maßnahmen zieht die Verwaltung in Anbetracht des BGH-Urteils in Betracht?



zu TOP 2.18
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05950-16)

Herr Schwinn (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) wies darauf hin, dass gemäß Wirtschaftsplan der EDG für 2017 die Anzahl der wöchentlichen Leerungen für 2017 gegenüber der Projektion 2016 zurückgehe, obwohl die Bevölkerungszahl in Dortmund steige.
weiterhin fragt er nach, warum in dem Fall auf S. 35, jetzt eine Ausschüttungssperre vorgenommen werde.

Herr Schulte (Stadtkämmerei) gibt an, dass die Ausschüttungssperre einer gesetzlichen Regelung folge. Die Frage zur Anzahl der Leerungen, erläutert er wie folgt:

Bei der Projektion 2016 handele es sich um eine Hochrechnung der EDG für das Jahr 2016, die auf Zahlen des Zeitraumes Januar bis Juni 2016 basiere. Es handele sich also um ein geschätztes zukünftiges Ergebnis, das mit gewissen Unwägbarkeiten behaftet sei. Einerseits lägen die Änderungswünsche der Bürger hinsichtlich der Anzahl der Leerungen (wöchentlich oder 14-tägig) für das zweite Halbjahr des laufenden Jahres noch nicht vor und könnten daher auch noch nicht berücksichtigt werden. Andererseits seien auch solche Fälle noch nicht kalkulierbar, in denen auf Wunsch der Bürger die zu leerende Tonne geändert werde (z. B. ein Umstieg von MGB 120 auf MGB 80).
Letztlich habe es sich mit den Jahren bewährt, wenn die EDG in der Kalkulation für das folgende Jahr immer etwas unter dem geschätzten projektierten Zahlen des aktuellen Jahres bleibe. Insgesamt sei jedoch eine Steigerung der Leerungen zu verzeichnen. So seien in der Kalkulation 2017 rd. 850 Leerungen mehr berücksichtigt als noch in der Kalkulation 2015. Im Ergebnis gehe also die Zahl der Leerungen mit der Bevölkerungsentwicklung konform.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

- beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Erhebung von Gebühren für

die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund für das Jahr 2017;

- nimmt den Wirtschaftsplan 2017 der EDG Entsorgung Dortmund GmbH zur Kenntnis;

- nimmt den Wirtschaftsplan 2017 der Dortmunder Wertstoffgesellschaft
mbH (DOWERT) zur Kenntnis;


- stellt den Wirtschaftsplan 2017 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
mit den im Sachverhalt dargestellten Zahlen fest.



3. Beteiligungen

zu TOP 3.1
Fußballmuseum
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05558-16-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
zur oben genannten Anfrage der Fraktion Die Linke & Piraten nehme ich in Abstimmung mit
der DFB-Stiftung Deutsches Fußballmuseum gGmbH wie folgt Stellung:

Zu Frage 1 - Jahresabschluss 2015:
Der Jahresabschluss 2015 zum DFB-Fußballmuseum liegt mittlerweile vor. Die notwendigen
Abgrenzungsbuchungen sind mithin vorgenommen worden.
Der Jahresabschluss 2015 wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG geprüft
und mit Datum vom 30. August 2016 ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung 2015 sind diesem Schreiben als Anlage
beigefügt.
Der Jahresabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht und kann mitsamt
Erläuterungen dem Beteiligungsbericht entnommen werden, welcher dem Rat bereits vorliegt.

Zu Frage 2 – Ticketverkauf 1. Halbjahr 2016:
Im ersten Halbjahr sind bis zum 30.06.2016 insgesamt 150.000 Tickets verkauft worden.
Die DFB-Stiftung Deutsches Fußballmuseum gGmbH wird darüber hinaus im Zusammenhang
mit den Veranstaltungen rund um den Jahrestag weitere Zahlen zum ersten Betriebsjahr
mitteilen. Diese Veranstaltungen finden vom 24. bis 30. Oktober 2016 statt.

Zu Frage 3 – Ausgleichszahlung 2016:
Die Prognose der Umsätze aus dem Ticketing sowie den operativen Aufwendungen im ersten
Halbjahr 2016 lassen auch weiterhin ein positives Jahresergebnis 2016 erwarten. Somit ist
nach derzeitigem Ergebnisstand des laufenden Geschäftsjahres weiterhin davon auszugehen,
dass die Gesellschafter keine Ausgleichszahlungen an das DFB-Fußballmuseum leisten müssen.

Endgültige Zahlen liegen naturgemäß erst nach Abschluss des Geschäftsjahres vor.




Herr Klink (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) fragt nach, ob für 2016 keine Planzahlen vorliegen würden und ab welcher Besucherzahl die Stadt Dortmund drauf zahlen müsse, da es bereits jetzt ein weiteren Rücklauf von 15 % gäbe. Außerdem fragt er nach, ob die Verhandlungen zwischen Herrn OB Sierau und dem Deutschen Fußballmuseum, wie angekündigt, bereits stattgefunden haben und wenn ja, mit welchem Ergebnis. Außerdem möchte er wissen, ab wann mit den Besucherzahlen für 2016 zu rechnen sei.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) gibt an, dass die Zahlen mit Ablauf des Jahres 2016, ca. im Februar 2017, vorliegen würden.
Bezüglich der Frage nach den Verhandlungen, sagt er zu, Herrn Sierau danach zu fragen.
Insgesamt sei der Erlös je Besucher höher als angenommen, das werde aber mit dem Jahresabschluss aufbereitet.

Herr Schulte (Stadtkämmerei) merkt an, dass der Jahresabschluss die Planzahlen nicht ausweisen müsse. Die Planzahlen lägen bei der Gesellschaft vor.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.2
Ausweisung von Geschäftsführungsbezügen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06003-16)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06003-16-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand der weiterhin ausstehenden individualisierten Ausweisung der Geschäftsführungsbezüge der dokom21 im städtischen Beteiligungsbericht.

Begründung:
In der Ausschusssitzung vom 19. März 2015 wurde die Umsetzung der Regelungen zur individualisierten Offenlegung der Vergütungen von Aufsichtsräten und Geschäftsführungsmitgliedern beschlossen. Die Veröffentlichung sollte nach den notwendigen Satzungsänderungen sowohl für unmittelbare als auch für mittelbare städtische Beteiligungen vollständig im Beteiligungsbericht der Stadt erfolgen.

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, warum die DOKOM21 bisher die Bezüge noch nicht offen lege.

Herr Schulte (Stadtkämmerei) gibt an, dass der Geschäftsführer, der auch bei DOKOM21 seinen Vertrag habe, sich bisher nicht einverstanden erklärt habe. Die Lage sei schwierig, im Gesellschaftsvertrag der DOKOM21 sei das verankert. Man könne sich aber auf das Datenschutzsystem beziehen und die Aussage verweigern. Der Dienstvertrag hält die Pflicht zur Offenlegung nicht. Gespräche seien bereits geführt worden, der Fall sei aber hartnäckig.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) fragt nach bestehenden Urteilen.

Herr Schulte gibt an, dass es das nur für den Sparkassenbereich gäbe. Das sei Landesrecht und in NRW geregelt.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) fragt nach, wann der aktuelle Vertrag auslaufe.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften wird eine schriftliche Stellungnahme der Verwaltung für die nächste Sitzung zugesagt.

zu TOP 3.3
Beteiligungsbericht 2015/2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05378-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Beteiligungsbericht 2015/2016 zur Kenntnis.

In diesem Zusammenhang nimmt Herr Schulte (Stadtkämmerei) wie folgt vorab zum TOP 3.1 im nichtöffentlichen Teil „ Kosten für Gutachten und Rechtsberatung zur Direktvergabe von öffentlichen Personenverkehrsdiensten“ Stellung:

Der Aufwand, den die Stadt Dortmund aus den Beratungsfällen gehabt habe, lagen bei insgesamt 364 T Euro über einen Zeitraum von über einem Jahr. Bezüglich der rechtssicheren Vergabeweise sei man von unterschiedlichen Ausgangspunkten ausgegangen, was die Schwierigkeiten ausgemacht habe.

zu TOP 3.4
SBB DORTMUND GMBH - hier: Umbenennung in DOPARK GmbH und Anpassung des Gesellschaftsvertrages
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05807-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der beabsichtigten Umbenennung der SBB DORTMUND GMBH in DOPARK GmbH zu. Der Gesellschaftsvertrag ist anzupassen.


zu TOP 3.5
Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05811-16)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05811-16-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:
die CDU-Fraktion stellt zu o.g. Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Die in der Anlage 7 unter Ziffer 3 "Gebühren für die Kremation eines Toten" genannten Gebühren werden in folgenden Punkten geändert:

3.1 250 statt 235 Euro
3.2 375 statt 352 Euro
3.3 530 statt 515 Euro
3.4 655 statt 632 Euro

Begründung
Wie die Vorlage auf Seite 2 der Anlage selbst ausführt, zeigt ein Vergleich mit den umliegenden
Krematorien, dass die Gebühren konkurrenzfähig sind. Eine moderate Anpassung im Sinne des
CDU-Antrags würde dazu beitragen, die Einnahmesituation des Eigenbetriebs zu verbessern, ohne dass zu befürchten ist, dass die Bestatter auf umliegende Krematorien ausweichen werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag der CDU-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN zu.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) fragt nach den Zahlen im Umfeld und nach den Erfahrungen, im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit der Verwaltung.

Frau Müller (Betriebsleitung Friedhöfe Dortmund) gibt an, dass eine Gebührensenkung vor 10 Jahren vorgenommen worden sei, weil zu diesem Zeitpunkt private Krematorien an den Start gegangen seien und um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Der vorliegende Antrag der CDU-Fraktion würde aus Ihrer Sicht durchaus ins Gefüge passen. Die Konkurrenzfähigkeit bliebe erhalten.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach den zu erwartenden Mehreinnahmen durch die Erhöhung.

Frau Müller merkt an, dass es sich um eine moderate Preiserhöhung handele. Die Gebührenerhöhung bewege sich im Durchschnitt bei 2 %. Bezogen auf die Frage von Frau Reuter gibt sie an, dass es sich bei den Mehrerlösen um eine Summe von ca. 70 T Euro handele, vorausgesetzt, die Planzahlen bleiben.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung des Antrages der CDU-Fraktion einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund.







zu TOP 3.6
Wirtschaftsplan 2017 der Stadtentwässerung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05243-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt

1. beschließt die Investitionsmaßnahmen überbezirklicher Bedeutung mit einer Höhe von über 5.000.000 EUR pro Maßnahme. Die Anhörung der Bezirksvertretungen erfolgt mit der Beschlussvorlage "Kanalbaumaßnahmen 2017ff. der Stadtentwässerung Dortmund" (Drucksache-Nr.: 05244-16). Der Rat der Stadt nimmt die Beschlüsse und Empfehlungen der Bezirksvertretungen zur Kenntnis,

2. beschließt den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2017 und die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2018 bis 2020,

3. legt für 2017 folgende Beträge im Erfolgs- und Vermögensplan fest:

Erfolgsplan
Gesamtbetrag der Erträge 142.755.333,- Euro
Gesamtbetrag der Aufwendungen 128.670.619,- Euro

Vermögensplan
Gesamtbetrag der Mittelherkunft 49.760.619,- Euro
Gesamtbetrag der Mittelverwendung 49.760.619,- Euro

4. setzt den voraussichtlichen Jahresüberschuss des Eigenbetriebs für 2017 auf 14.084.714,- Euro fest,

5. beschließt für 2017 eine Vorabgewinnausschüttung in Höhe von 14.084.714,- Euro an den städtischen Haushalt, von dem im Jahr 2017 dem Eigenbetrieb zu Investitionszwecken 4.843.157,- Euro wieder zugeführt werden,

6. legt den Höchstbetrag der Liquiditätskredite auf 20 Mio. Euro und eine voraussichtliche Aufnahme von Investitionskrediten in Höhe von 13.317.985,- Euro fest,

7. setzt den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 23.903.990,- Euro fest.


zu TOP 3.7
Erschließungsvertrag für die Entwicklung des Zukunftsstandortes PHOENIX See in Dortmund-Hörde und Änderungs-/Ergänzungsvertrag zum Erschließungsvertrag – Erstattung der Kosten zum Bau der Entwässerungsanlagen (Teilbereiche A + B)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05560-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRARTEN, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt die Rückerstattung der Kosten zum Bau der Entwässerungsanlagen in Höhe von 12.662.081,00 € an den Erschließungsträger DSW21/PHOENIX See Entwicklungs-gesellschaft mbH entsprechend den Beschlüssen vom 25.06.2009 (DS-Nr. 14495-09) und 08.07.2010 (DS-Nr. 01664-10).


zu TOP 3.8
Übertragung des Tierschutzzentrums von der Stadt Dortmund auf die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05365-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die Beratung der Vorlage in seine nächste Sitzung.

zu TOP 3.9
Anbindung des geplanten Betriebshof des Tiefbauamtes und des Eigenbetriebs Stadtentwässerung auf dem Gelände der EDG am Sunderweg an das Straßennetz
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05222-16)

Herr Reppin (CDU-Fraktion) merkt an, dass seine Fraktion sich gewundert habe, dass die Stadt Dortmund den Anschluss bezahlen müsse. Üblicherweise fielen die Kosten demjenigen zur Last, der den Betriebshof betreibe, in diesem Fall die EDG.

Frau Uehlendahl (Amtsleiterin Tiefbauamt) erklärt, dass in der Vorlage nicht ausschließlich Kosten enthalten seien, die der EDG anzulasten seien. Man nutze auch die Gelegenheit, um den Knotenpunkt barrierefrei auszugestalten und die Signalanlage zu ergänzen und zu erneuern. Sie hätten sich auch die Frage gestellt, ob es eine Leistung der EDG sei, dann würde man aber die Leistung von der EDG wieder zurück mieten und auf dem Wege bezahlen. Das halte sie für das unelegantere Vorgehen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fasst einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt den Bau einer neuen und den Ausbau einer vorhandenen Zufahrt in der Straße Sunderweg. Des Weiteren beschließt er die für diese Zwecke erforderliche bauliche Anpassung der Straße Sunderweg. Die Umbauten dienen zur Anbindung des geplanten neuen Betriebshofs für das Tiefbauamt und den Eigenbetrieb Stadtentwässerung auf dem Gelände der EDG. Die Investition hat ein Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 350.000,00 Euro.

Gleichzeitig wird die Verwaltung ermächtigt, eine entsprechende Vereinbarung mit der EDG über die Herstellung der Anbindung des Betriebshofes abzuschließen, da die Durchführung des Vorhabens durch die Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) vorgesehen ist.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66N01202014595 – Sunderweg, Anbindung Betriebshof – mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2017 300.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2018 50.000,00 Euro

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Jahr 2019, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 15.108,33 Euro.

zu TOP 3.10
3. Quartalsbericht 2016 zum Straßengrunderneuerungsprogramm (Stand August 2016)
Überweisung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 13.09.2016
(Drucksache Nr.: 05353-16)
hierzu-> Überweisung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 06.10.2016

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Überweisung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 13.09.16 vor:
Hierzu liegt vor-> Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion, DS-Nr.: 05353-16-E2):
„Derzeit investiert die Stadt Dortmund weniger Geld in den Straßenbau als sie selbst bilanztechnisch
abschreibt. Dies geschieht schon seit Jahren. Der Zustand der Straßen ist nicht in Ordnung. Viele
Straßenabschnitte sind erkennbar in die Jahre gekommen, ganze Teilabschnitte werden von den
Bürgerinnen und Bürgern als kaputt gefahren empfunden.
Dabei gelingt es dem Tiefbau mit seinen engagierten Mitarbeiten, klassische Reparaturen im
konsumtiven Bereich in einem akzeptablen Rahmen durchzuführen.
Für den Bereich des geplanten Neubaus von vorhandenen Straßen gelingt dies seit mehreren Jahren
nicht mehr. Die bereitgestellten Summen werden nur noch zeitverzögert (2014 – 2016) und nicht in
ausreichendem Umfang abgerufen. Damit ist das Ziel, die Infrastruktur in unserer wachsenden Stadt
zu erhalten, kaum erreichbar. Daher bittet die CDU-Fraktion folgende Punkte abzustimmen:

1. Es erfolgt eine hinreichende Aufstockung des Planstellenanteiles für Ingenieure des
Tiefbauamtes im Bereich des Straßenneubaus. In den Folgejahren bis 2021 ist zu prüfen,
inwieweit diese Stellenausweitung durch Pensionierungen/Abschöpfung der Fluktuation
zurückgeführt werden kann. Ein erster Bericht ist dem Finanzausschuss am 23.09.2016
vorzulegen.

2. Ziel der Schaffung neuer Planstellen muss es sein, mit Hilfe von Ingenieurbüros (Bündelung
von baulich standardisierten Aufträgen aus den Bezirksvertretungen, Vergabe von
Planerstellung und Bauaufsicht etc.) das selbstgesteckte Ziel der möglichst vollständigen
Verausgabung von Straßeninvestitionsmitteln zu erreichen.

3. Die für eine effiziente Projektsteuerung beantragte und auf dem Markt befindliche logistische
Projektsteuerungssoftware ist möglichst zeitnah im städtischen System einzuführen. Das
vorgesehene verpflichtende Präqualifizierungsverfahren zur Qualitätssicherung ist mit aller
notwendigen Sorgfalt, aber dennoch so schnell als möglich durchzuführen. Die vollständige
Nutzbarkeit der kaufmännischen und logistischen Projektsteuerungssoftware soll somit
möglichst nicht erst ab 2018 gegeben sein, sondern deutlich früher.

4. Die Tiefbauverwaltung berichtet bis zum 01.07.2017 quartalsweise über den Grad der
Umsetzung der Neubauinvestitionen „Strasse“.“

ABVG 13.09.2016:
Herr Rm Mader erläutert den Antrag seiner Fraktion.
Herr Rm Berndsen appelliert an den Ausschuss, Punkt 1 des Zusatz-/Ergänzungsantrages der CDUFraktionzuständigkeitshalber an den Ausschuss für Personal und Organisation zu überwiesen. Zu den Punkten 2 bis 4 signalisiert er die Zustimmung seiner Fraktion.
Herr Rm Dudde teilt mit, dass dieser Antrag für seine Fraktion nicht zustimmungsfähig sei. Der Antrag sei zu kurzfristig eingebracht worden und zudem sei hierfür der Ausschuss für Personal und Organisation zuständig. Daher bittet er darum, den gesamten Antrag an den Ausschuss für Personal und Organisation zu überweisen.

So dann schlägt Herr Rm Mader vor, Punkt 1 des Antrages nicht nur an den Ausschuss für Personal und Organisation sondern auch an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu überweisen, da auch die finanziellen Aspekt hierzu zu betrachten seien. Die Punkte 2 bis 4 des Antrages bittet er heute zur Abstimmung zu stellen.
Herr Rm Urbanek teilt mit, dass seine Fraktion heute Punkt 1 des Antrages zugestimmt hätte, da eine hinreichende Personalaufstockung absolut notwendig sei, um die entsprechenden Aufgaben zu erfüllen. Des Weiteren führt er an, dass seine Fraktion den Punkten 2 bis 4 heute zustimmen werde.
Herr Rm Berndsen bittet darum, Punkt 1 des Antrages als erstes an den Ausschuss für Personal und Organisation und erst danach an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu überweisen, da zunächst das Personalkonzept und erst im Anschluss daran die hieraus resultierenden finanziellen Auswirkungen diskutiert werden sollten.
Herr Rm Mader stimmt diesem Vorschlag von Herrn Rm Berndsen zu.
Hiernach erfolgt die Abstimmung zum Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (DS-Nr.: 05353- 6-E2) wie folgt:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün einigt sich darauf, Punkt 1 des Antrages in
folgender Gremienfolge zu überweisen:

1. an den Ausschuss für Personal und Organisation
2. an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
Den Punkten 2 bis 4 des Antrages stimmt der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün
mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen sowie Fraktion Die Linke & Piraten), zu.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) nimmt den 3. Quartalsbericht 2016 zum Straßengrunderneuerungsprogramm zur Kenntnis.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation aus der Sitzung vom 06.10.16 vor:

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt die Überweisung des Ausschusses
für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 13.09.2016 vor (siehe oben)
Herr Gurowietz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass die Formulierung des Punktes 1 des CDU-Antrages „Es erfolgt eine hinreichende Aufstockung des Planstellenanteiles…“ seiner Fraktion zu offen sei. Er schlägt vor, dass das Tiefbauamt den Bedarf stellenscharf feststelle und begründe. Dann könne über den Personalbedarf im Rahmen der Haushaltsberatungen beraten werden. Weiterhin bittet er bezüglich des Punktes 3 des CDU-Antrages um Mitteilung des aktuellen Sachstandes.

Herr Tölch (SPD-Fraktion) teilt mit, dass sich seine Fraktion den Fragen von Herrn Gurowietz
anschließe. Es müsse dargestellt werden, wie viel Personal benötigt wird und welche Aufgaben die möglichen neuen Mitarbeiter/innen dann wahrnehmen werden. Weiterhin ist zu klären, ob die Stellen befristet oder unbefristet besetzt werden sollen. Ohne die entsprechenden Angaben könne seine Fraktion in dieser Sache nicht sinnvoll beraten.

Frau Uehlendahl (66/FBL) erklärt, dass die verwaltungsinterne Abstimmung bezüglich der
Stellenbedarfe und Stelleninhalte laufe. Bezüglich der Frage zur Projektsteuerungssoftware erläutert sie, dass sich die Software in zwei Bereiche teile. Zum einen der kaufmännische Bereich, das SAP-Modul „PS“, welches das Präqualifizierungsverfahren bereits abgeschlossen habe und ab 2017 zum Einsatz gebracht werde. Der zweite Bereich, welche von den Projektingenieuren für die Steuerung eines Bauprojektes genutzt werde. Dieser Part ist noch nicht ausgewählt und präqualifiziert. Dies soll kommenden Jahres erfolgen und abgeschlossen werden. Bis das System mit den entsprechenden Daten gefüllt sei, werde es dann noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) teilt mit, dass der Antrag in dieser Form nicht abstimmbar sei. Bei der Beschäftigung mit Stellenmehrbedarfen komme man um eine Bedarfsprüfung und um die Frage nach der organisatorischen Lösung nicht herum. Die finanziellen Konsequenzen sollten in die Haushaltsberatung beraten werden. Die Personalplanung könne zur nächsten Sitzung vorliegen.

Herr Schilff (Vorsitzender) schlägt vor die Beratungen in die nächste Sitzung zu verschieben und den CDU-Antrag heute nicht zur Abstimmung zu bringen.

Die CDU-Fraktion erklärt sich mit diesem Vorgehen einverstanden.

Der Ausschuss für Personal und Organisation verschiebt die Beratungen in seine nächste Sitzung
Herr Düdder (SPD-Fraktion) merkt an, dass bereits im März beschlossen worden sei, dass bis zum Sommer Ursachen und Lösungsansätze herausgearbeitet werden sollten und ein Entwicklungsszenario vorgestellt werden sollte. Das im Personalausschuss Vorgestellte, sei nur ein Teilbereich davon. Seine Fraktion erwarte das noch rechtzeitig für die Haushaltsberatungen.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) gibt an, dass man sich verständigt hätte. Die Beschlussvorlage für den Personalausschuss werde zurzeit vorbereitet. Damit sei klar, dass das Thema passend zur Haushaltsberatung vorliege.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die Beratung der Angelegenheit in seine nächste Sitzung.
zu TOP 3.11
DEW21 - Änderung des Gesellschaftsvertrags
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06019-16)

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass seine Fraktion dem Pkt a) „Zuständigkeit für Geschäftsführeranstellungsverträge; vorletzter und letzter Satz: „Über die Auszahlung von Tantiemen, die Festlegung von Zielen und die Feststellung von Zielerreichungen soll das Präsidium anstelle des Aufsichtsrats entscheiden und dem Aufsichtsrat hierüber einmal jährlich mündlich Bericht erstatten.“ Zur Umsetzung dieser aufsichtsratsinternen Zuständigkeitenaufteilung wird die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates entsprechend angepasst.“, im Detail nicht zustimmen werde.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) fragt nach, wie es sonst in verschiedenen Aufsichtsräten geregelt sei.

Herr Schulte (Stadtkämmerei) erklärt, dass man zwischen den Gesellschaftsformen unterscheiden müsse. Bei GmbH´s habe die Gesellschafterversammlung die Aufgabe die Dienstverträge zu entwerfen, auszugestalten und abzuschließen. Bei Aktiengesellschaften läge das Recht beim Aufsichtsrat und werde in aller Regel dem Aufsichtsratspräsidium verwiesen, was dem Aktienrecht entspreche. Bei der DEW21 handele es sich um einen Zwischenfall.

Herr Rettstadt kündigt Beratungsbedarf für seine Fraktion an.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

zu TOP 3.12
Weiterentwicklung MVA Hamm Verbund / Beitritt der Kreise Soest und Warendorf sowie Erhöhung der Beteiligung des Kreises Unna - hier: Ergänzende Änderungen der Gesellschaftsverträge
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06020-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt den aufgrund des kommunalaufsichtlichen Anzeigeverfahrens erfolgten ergänzenden Änderungen der Gesellschaftsverträge zu.




zu TOP 3.13
DSW21 - Beteiligung an der Stadtkrone Ost Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05982-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der teilweisen oder vollständigen Übernahme der Anteile der Ersten Abwicklungsanstalt an der Stadtkrone Ost Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG sowie an der Stadtkrone Ost Beteiligungsgesellschaft mbH durch die Dortmunder Stadtwerke AG zu.

zu TOP 3.14
Umwandlung der Kooperation d-NRW in eine Anstalt des öffentlichen Rechts (d-NRW AöR)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05928-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat stimmt der Beendigung der Mitgliedschaft im Public Konsortium d-NRW sowie dem Beitritt der Stadt Dortmund zur d-NRW AöR zu.


4. Liegenschaften

zu TOP 4.1
Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 6. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03744-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.
5. Sondervermögen

zu TOP 5.1
Vergabe eines Grundstücks in Dortmund-Grevel für die Realisierung von gefördertem Wohnungsbau und Errichtung einer Tageseinrichtung für Kinder
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05989-16)

Herr Grohmann (SPD-Fraktion) erklärt, dass er vom Mitwirkungsverbot betroffen sei.

Frau Dr. Tautorat (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) kündigt für ihre Fraktion Beratungsbedarf an.

Herr Ellerkamp (Fachbereichsleiter Fachbereich Liegenschaften) merkt an, dass die Bodengutachten erst später vorliegen werden, als das Verfahren startet. Das sei bewusst so gemacht, weil die Trägerin in diesem Fall Fördermittel beantragt habe. Im eigentlichen Ausschreibungsverfahren sei das Bodengutachten selbstverständlich voll umfänglich berücksichtigt. Heute gehe es nur um den Beschuss, um das Verfahren starten zu können.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.



6. Sonstiges

zu TOP 6.1
Flüchtlingsunterkünfte
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05985-16)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05985-16-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:
die SPD-Fraktion stellt zu o g. TOP folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung :
Der AFBL stellt fest, dass trotz stark zurückgehender Flüchtlingszahlen immer noch 19
Standorte für die Unterbringung von Flüchtlingen im Stadtgebiet vorhanden und weitere in
Planung sind.

Das Land stellt ab nächstem Jahr die Erstattung der Flüchtlingskosten aber auf eine
Spitzabrechnung pro Kopf um.

Der AFBL fordert die Verwaltung deshalb auf, die Unterbringungsplätze bzw. die noch bestehenden Standorte zur Unterbringung von Flüchtlingen auf ein erforderliches Minimum
zu begrenzen.

Die Verwaltung wird in ihrem Vorgehen bestärkt, die z.Zt. nicht genutzten Container und
Traglufthallen möglichst abzubauen und zwischenzulagern oder einer anderen Nutzung
zuzuführen.

Städtebauliche Entwicklungsperspektiven in den Stadtbezirken sind durch Reserveeinheiten
für Unterbringungsplätze nicht zu verzögern.
Der AFBL fordert die Verwaltung auf, dem Fachausschuss ein mittelfristiges Szenario für
die vorhandenen und geplanten Übergangseinrichtungen vorzulegen.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) erläutert den Antrag seiner Fraktion.

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass dieser Antrag seiner Meinung nach auch in den zuständigen Fachausschuss gehöre, da ohne fachliche Diskussion der Antrag schwierig zu beschließen sei.

Herr Taranzewski (SPD-Fraktion) erklärt, dass er die Verwaltung bereits gebeten habe, so ein Szenario im Fachausschuss darzustellen. Dann würde eine solche Frage auch noch einmal beantwortet.

Herr Düdder schlägt vor, den Antrag heute abzustimmen und dem Sozialausschuss zur Kenntnis zu geben.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu.

Auf Wunsch von Herrn Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen), ist der Ausschuss sich einig, den Antrag der SPD-Fraktion auch dem Sozialausschuss zur Kenntnis zu geben.




zu TOP 6.2
Rechnungswesen
- Aufgabenprofile und Qualifizierungsmöglichkeiten für Mitarbeiter_innen -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05344-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt das Konzept mit Aufgabenprofilen und Qualifizierungsmöglichkeiten für Mitarbeiter_innen für den Bereich des Rechnungswesens der Stadtverwaltung Dortmund zur Kenntnis.

zu TOP 6.3
Neuordnung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05897-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand zur Kenntnis.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung gegenüber der Finanzverwaltung die Optionserklärung gem. § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz abzugeben.




Monegel Taranczewski Ilter
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin


(See attached file: 4. Managementbericht AFBL 03.11.2016.pdf)