Niederschrift (öffentlich)

über die 33. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie


am 20.11.2013
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 16:00 - 19:20 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder

RM Friedhelm Sohn (SPD) Vorsitzender


RM Rita Brandt (SPD)
RM Ute Pieper (SPD)
RM Martin Grohmann (SPD)
RM Rosemarie Liedschulte (CDU) stellv. Vorsitzende
RM Christian Barrenbrügge (CDU)
RM Uta Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Barbara Blotenberg (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Lars Rettstadt (FDP / Bürgerliste)

Thomas Oppermann (SJD Die Falken)
Werner Blanke (Radfahrerjugend im ADFC)
i. V. f. Andreas Roshol (Ev. Jugend)

Reiner Spangenberg (Jugendrotkreuz)
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Sonja Vennhaus (Diakonisches Werk) i. V. f. Anne Rabenschlag
Manfred von Kölln (Caritas-Verband)

2. Beratende Mitglieder

StR’in Waltraud Bonekamp


Klaus Burkholz
Peter Prause (Richter)
Dirk Engelsking (Agentur für Arbeit) i. V. f. Thomas Keyen
Gabriele Krieling (Vertreterin der Lehrerschaft)
Friedhelm Evermann (Kath. Kirche) i. V. f. Annette Kienast
Jochen Schade-Homann (Ev. Kirche)
Monika Röse (Jüdische Kultusgemeinde) i. V. f. Alexander Sperling
Gunther Niermann (DPWV)
Önder Alkan (Integrationsrat)
Regine Kreickmann (JobCenterDortmund)
Andrea Claßen (Stadtelternrat) i. V. f. Marleen Wildner
Martina Richter (Behindertenpol. Netzwerk) i. V. f. Christiane Rischer
Reinhard Preuß (Seniorenbeirat)

3. Verwaltung


Oliver Gernhardt


Alfred Hennekemper
Andreas Hibbeln
Elisabeth Hoppe
Jutta Krampe
Doris Punge

Michael Rohde
Rainer Siemon
Sabine Weber
Thomas Wawrzynek-Lukaschewitz

Arno Lohmann 57/FABIDO


4. Gäste

Susanne Freundlieb NiDo KinderGarten
Vanessa Fichtl NiDo KinderGarten
Ruth Hegel Möhrenbande e. V.
Ecan Can Villa Pusteblume e. V.
Naoual Jannaouni Ville Pusteblume e. V.
Veye Tatah Africa Positive e. V.
Hans Decker Africa Positive e. V.

Pierre Banzimwabo Africa Positive e. V.


5. Geschäftsführung

Gabriele Lieberknecht



Nicht anwesend waren:

Rainer Nehm (Kreispolizeibehörde)

Jens Hebebrand (Humanistischer Verband)
Bayram Cankaya (Islamische Gemeinden)



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 33. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie,
am 20.11.2013, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 30. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 19.06.2013

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 32. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 25.09.2013


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Konsolidierungsmaßnahmen 2013-2017 im Rahmen des Projektes "Haushalt 2013 / 2014"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10762-13)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 19.09.2013
(Drucksache Nr.: 10762-13)


2.2 Bürgerhaushalt
Hier: Einbringung der Bürgervorschläge

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10621-13)

2.3 Wirkungsortientierter Haushalt 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10851-13)

hierzu -> Ergänzende Informationen zu den Kennzahlen
(Drucksache Nr.: 10851-13-E1)
(Die Vorlage wurde bereits den Ratsmitgliedern, Fraktionen, Dezernaten, der Presse und dem Personalrat zur Verfügung gestellt)

2.4 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10803-13)

(Der Haushaltsplanentwurf wurde bereits den Ratsmitgliedern, Fraktionen, Dezernaten, der Presse und dem Personalrat für die Sitzung des Rates am 26.09.2013 zur Verfügung gestellt)


3. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -

3.1 Anerkennung der gemeinnützigen Unternehmergesellschaft NiDo KinderGarten, Heideblick 44, 44229 Dortmund als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII - Kinder- und Jugendhilfe - .
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10894-13)

3.2 Anerkennung des gemeinnützigen Vereins Möhrenbande e.V., Lindemannstr. 7, 44137 Dortmund als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII – Kinder- und Jugendhilfe -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10436-13)

3.3 Antrag des Africa Positive e.V. auf öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10888-13)

3.4 Anerkennung des gemeinnützigen Vereins Villa Pusteblume e.V., Rheinische Straße 168, 44137 Dortmund als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII – Kinder- und Jugendhilfe -.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10901-13)

3.5 Geschäftsbericht des Jugendamtes 2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10794-13)

(Geschäftsbericht wurde bereits für die Sitzung des Ausschusses am 25.09.2013 übersandt)

3.6 Jugendliche Flüchtlinge in Ausbildung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10791-13-E2)

3.7 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10793-13-E2)

3.8 Bericht über die Angebote nach dem Landesjugendplan im Übergang Schule/Beruf der Träger dobeq GmbH und GrünBau GmbH
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09764-13-E2)

3.9 Städtische Beihilfe für den Ring Politischer Jugend (RPJ) und die angeschlossenen
Mitgliedsverbände - Verwaltungsbericht über die Prüfergebnisse der Mittelverwendung und die Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2012

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11190-13)

3.10 Baukostenzuschüsse für die katholischen Kindertageseinrichtungen St. Karl Borromäus, Girondelle 5, 44149 Dortmund und St. Remigius, Burgring 35, 44359 Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10989-13)

3.11 Förderung von Selbsthilfegruppen
- mdl. Bericht -

3.12 Vergleichszahlen aus dem Interkommunalen Vergleichsring der Großstadtjugendämter (KGSt IKO-Netz Vergleichsring)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11194-13)

3.13 Neuorganisation des Jugendamtes und Bildung eines Unterausschusses des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie „Begleitung der Weiterentwicklung und Neuorganisation des Jugendamtes“.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11218-13)

3.14 Bericht über die Jugendamtselternbeiratswahl
- mdl. Bericht -


4. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Familien-Projekt -
- unbesetzt -



5. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche

5.1 Aktionsplan Soziale Stadt
hier: Aktueller Sachstand

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10789-13)

(Der Aktionsplan wurde bereits den Ratsmitgliedern, Fraktionen, Dezernaten, der Presse und dem Personalrat zur Verfügung gestellt)

5.2 Inklusion in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10684-13)

(Die Vorlage wurde bereits den Ratsmitgliedern, Fraktionen, Dezernaten, der Presse und dem Personalrat zur Verfügung gestellt)

5.3 EU Ziel 2 Programm "Stadtumbau Hörde Zentrum"
Handlungsfeld "Soziales, Integration und Kultur", Verlagerung von Mitteln zum Projekt D 6 "Mobile Angebote für Jugendliche" -Rampe
Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 10957-13)


6. Anträge / Anfragen

6.1 Kindeswohl-Gefährdungen
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 10947-13)

6.2 Aufgabe von nicht sanierungsfähigen Kindertageseinrichtungen bei gleichzeitigem Neubau an anderer Stelle
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11224-13)

6.3 Vergabe von Grundstücken / Sachstand über den Ausbau von Betreuungsplätzen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11225-13)

6.4 Wegfall der Bürgerarbeit und Konsequenzen für den Bereich Kinder, Jugend, Familie
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11226-13)

6.5 Sprachstandserhebungen Delfin 4
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11208-13)

6.6 Tanzveranstaltungen nach JuSchG
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11209-13)

6.7 Aktueller Aufbau und Struktur des Jugendamtes
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11210-13)

6.8 Zuwanderung aus Südosteuropa
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11249-13)

6.9 Altersfeststellungen bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11250-13)


7. Informationen aus den Bezirksvertretungen


8. Mitteilungen des Vorsitzenden






1. Regularien


Herr Sohn eröffnete die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Er begrüßte alle Anwesenden herzlich, insbesondere die Gäste.


Entsprechend den Bestimmungen des § 67 Abs. 3 GO NRW wurden die nachstehend aufgeführten stellvertretenden beratenden Mitglieder des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet:

Herr Dirk Engelsking
Frau Monika Röse
Frau Andrea Claßen



zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Reiner Spangenberg benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Mitglieder folgten dem Vorschlag des Vorsitzenden, die

a) TOP 2.1 Konsolidierungsmaßnahmen 2013 – 2014 im Rahmen des Projektes “Haushalt 2013/2014“
Drucksache Nr.: 10762-12

TOP 2.2 Bürgerhaushalt
Drucksache Nr.: 10621-13

TOP 2.4 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2014
Drucksache Nr.: 10803-13
als eingebracht anzusehen und in der Sitzung des Ausschusses am 04.12.2013 abschließend zu beraten;

b) TOP 3.1 Anerkennung der gemeinnützigen Unternehmensgesellschaft NiDO KinderGarten …..
Drucksache Nr.: 10894-13

TOP 3.2 Anerkennung des gemeinnützigen Vereins Möhrenbande e. V. ….
Drucksache Nr.: 10436-13

TOP 3.3 Antrag des Africa Positive e. V. …
Drucksache Nr.: 10888-13

TOP 3.4 Anerkennung des gemeinnützigen Vereins Villa Pusteblume e. V. ….
Drucksache Nr.: 10901-13

vor TOP 2. zu behandeln;

c) TOP 3.13 Neuorganisation des Jugendamtes und Bildung eines Unterausschusses des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie ….
Drucksache Nr.: 11218-13
im Zusammenhang mit
TOP 6.7 Aktueller Aufbau und Struktur des Jugendamtes
Drucksache Nr.: 11210-13

zu behandeln.

Die Tagesordnung wurde im Wege der Dringlichkeit um folgende Punkte erweitert:

TOP 2.5 Mehrbedarf gem. § 83 Abs. 2 GO NRW für den Bereich der ambulanten und stationären Hilfen für das Haushaltsjahr 2013
Empfehlung
Drucksache Nr.: 11258-13

TOP 3.15 Erhöhung der Teilnehmerbeiträge für Veranstaltungen der Kinder- und Jugendförderung
Empfehlung
Drucksache Nr.: 10971-13

TOP 3.16 Änderung der Miet- und Benutzungsverordnung der Geräteausleihstelle des Jugendamtes (Neufestsetzung der Miettarife)
Empfehlung
Drucksache Nr.: 10969-13


TOP 5.4 Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder von 4 Monaten bis zum Schuleintritt
hier: Sachstandsbericht für die Jahre 2012/2013 und Vorschau auf das Jahr 2014
Kenntnisnahme
Drucksache Nr.: 10953-13


Mit dem o. a. Änderungen/Ergänzungen wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 30. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 19.06.2013

Die Niederschrift über die 30. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 19.06.2013 wurde einstimmig genehmigt.


zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 32. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 25.09.2013

Die Niederschrift über die 32. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 25.09.2013 wurde einstimmig genehmigt.



zu TOP 3.1
Anerkennung der gemeinnützigen Unternehmergesellschaft NiDo KinderGarten, Heideblick 44, 44229 Dortmund als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII - Kinder- und Jugendhilfe -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10894-13)

Frau Fichtel stellte den Kindergarten vor (s. Anlage; Anschrift der Einrichtung: Am Remberg 173).

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt die Anerkennung der gemeinnützigen Unternehmergesellschaft NiDo KinderGarten , Heideblick 44, 44229 Dortmund als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.


zu TOP 3.2
Anerkennung des gemeinnützigen Vereins Möhrenbande e.V., Lindemannstr. 7, 44137 Dortmund als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII – Kinder- und Jugendhilfe -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10436-13)

Frau Hegel stellte den Verein vor (s. Anlage; Anschrift der Einrichtung: Wittekindstraße 100 a).

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt die Anerkennung des gemeinnützigen Trägervereins E.I. Möhrenbande e.V., Lindemannstr. 7, 44137 Dortmund
als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.


zu TOP 3.3
Antrag des Africa Positive e.V. auf öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10888-13)

Frau Tatah stellte den Verein vor (s. Anlage).


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt die öffentliche Anerkennung des Africa Positive e.V., mit Sitz in Dortmund, Geschwister-Scholl-Str. 33-37, 44135 Dortmund, als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII.


zu TOP 3.4
Anerkennung des gemeinnützigen Vereins Villa Pusteblume e.V., Rheinische Straße 168, 44137 Dortmund als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII – Kinder- und Jugendhilfe -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10901-13)

Herr Can stellte den Verein vor (s. Anlage).

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt die Anerkennung des gemeinnützigen Trägervereins Villa Pusteblume e.V., Rheinische Straße 168, 44137 Dortmund als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.



2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung


zu TOP 2.1
Konsolidierungsmaßnahmen 2013-2017 im Rahmen des Projektes "Haushalt 2013 / 2014"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10762-13)
Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 19.09.2013
(Drucksache Nr.: 10762-13)

Es lag folgender Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der Sitzung am 19.09.2013 vor:

„Die Vorlage wird in den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften eingebracht, so dass eine vorherige Beratung und Empfehlung in den Ausschüssen möglich ist.

Es ergeben sich folgende Änderungen in der Beratungsfolge:

Beratungsfolge
Beratungstermine
Zuständigkeit
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
19.09.2013
Einbringung
Schulausschuss
16.10.2013
Empfehlung
Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit
05.11.2013
Empfehlung
Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung
06.11.2013
Empfehlung
Ausschuss für Personal und Organisation
07.11.2013
Empfehlung
Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit
12.11.2013
Empfehlung
Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien
13.11.2013
Empfehlung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
14.11.2013
Empfehlung
Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
19.11.2013
Empfehlung
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
20.11.2013
Empfehlung
Hauptausschuss und Ältestenrat
21.11.2013
Empfehlung
Rat der Stadt
21.11.2013
Beschluss
Betriebsausschuss FABIDO
28.11.2013
Kenntnisnahme


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt diesem Verfahren zu.“


Herr Hibbeln stellte die einzelnen Konsolidierungsmaßnahmen für das Jugendamt vor.

Frau Pieper lehnte die Konsolidierungsmaßnahme erzieherische Hilfe (lfd. Nr. 185, Anlage
3 a) ab. Einsparungen in einem Bereich zu planen, von dem feststehe, dass das aktuelle Budget schon nicht ausreicht, sei nicht tragbar. Insofern sollte die Verwaltung nach anderen Möglichkeiten suchen.
Auch die pauschale Einsparung bei der Anpassung der Elternbeiträge (lfd. Nr. 187, Anlage
5 a) werde nicht mitgetragen, vielmehr bitte man um eine detaillierte Vorlage.

Herr Gora bat um nähere inhaltliche Erläuterungen.
Eine Reduzierung der Honorarkosten (lfd. Nr. 177, Anlage 3 a) führe nach seiner Auffassung vermutlich zu einem echten Angebotsverlust, und zwar wahrscheinlich in einem Bereich, der eigentlich verstärkt werden müsse. Auch vermisste er Aussagen dazu, was mit dem Personal in diesem Bereich geschehe.
Den Ausführungen von Frau Pieper zu den erzieherischen Hilfen könne er sich nur anschließen. Auch würde ihn interessieren zu erfahren, was sich hinter der Bezeichnung „strukturelle Verbesserungen“ verbirgt.
Einsparungen im Bereich der nicht benötigten Betriebskosten könne er sich vorstellen (lfd. Nr. 188, Anlage 3a).
Nicht nachvollziehbar sei für ihn – schon aufgrund ihres heutigen Zustandes – die geplante Einsparung bei der Sanierung von Jugendfreizeitstätten (lfd. Nr. 183, Anlage 3 a).

Für Frau Schütte-Haermeyer wäre entscheidend, von welchem Basiswert bei der Kürzung von 3 Mio. € ausgegangen wird (lfd. Nr. 185, Anlage 3 a). Sie erinnerte daran, dass ein Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung besteht und in jedem Jahr das Budget in diesem Bereich nachgebessert werden musste. Auch wenn es einiges gebe, das verbesserungswürdig sei, dürfe dabei nicht die Qualität und auch die Konsequenzen evtl. Einsparungen aus den Augen verloren werden.
Die einmaligen Einsparvorschläge hinsichtlich der psychologischen Beratungsstellen (lfd. Nr. 189, Anlage 3 a) und der nicht benötigten Betriebskosten (lfd. Nr. 188, Anlage 3 a) könnten mitgetragen werden.
Die Anpassung der Elternbeiträge (lfd. Nr. 187, Anlage 5 a) in der beschriebenen Form werde abgelehnt. Sicherlich könne bei der Höhe der Elternbeiträge nachgebessert werden, das müsse aber sozial verträglich erfolgen. Dazu solle es einen Antrag ihrer Fraktion für die Haushalts-Beratung geben.

Herr Barrenbrügge sah auch den Kinder- und Jugendbereich in der Verantwortung, seinen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten. Insofern würden die Vorschläge von seiner Fraktion mitgetragen. Das gelte ausdrücklich auch für die Erhöhung der Elternbeiträge (lfd. Nr. 187, Anlage 5 a), da Dortmund sehr moderate Beiträge erhebe.

Herr Oppermann äußerste sich ebenfalls sehr kritisch zu den geplanten Konsolidierungsmaß-nahmen (lfd. Nr. 177, 183, 185, Anlage 3 a).
Bei der Anpassung von Mieten von Vereinen….. (lfd. Nr. 78, Anlage 5 a) seien auch an vielen Stellen die freien Träger betroffen. Die Situation der einzelnen Träger/Vereine sei sehr unterschiedlich, da müsse immer der Einzelfall ins Auge gefasst werden und keine pauschale Kürzung über alles.

Herr Rettstadt sprach sich dafür aus, die vorgeschlagenen Konsolidierungsmaßnahmen mitzutragen. Die Erhöhung der Elternbeiträge (lfd. Nr. 187, Anlage 5 a) sei in moderater Form vorgesehen.
Bei den Hilfen zur Erziehung (lfd. Nr. 185, Anlage 3 a) bewege man sich im Vergleich zu anderen Städten mit ähnlicher Sozialstruktur, die auch keine schlechtere Arbeit machen, im oberen Bereich der Kosten. Insofern sei aus seiner Sicht eine Einsparung durchaus möglich.
Natürlich bedeute eine Kürzung bei den Honoraren (lfd. Nr. 177, Anlage 3 a) auch eine Kürzung der Leistungen/Angebote. Aber wenn die Stadt Dortmund in die Haushaltssicherung komme, besteht überhaupt keine Möglichkeit mehr für freiwillige Leistungen.

Frau Vennhaus berichtete aus ihrer beruflichen Erfahrung, dass die Mitarbeiter sowohl auf Seiten des öffentlichen Trägers als auch der freien Träger, die immer auch die wirtschaftliche Situation der Kommune im Blick haben, in der direkten Verantwortung für die Gestaltung der Hilfen stehen und für die Unterstützung der Familien und Kinder und Jugendlichen verantwortlich sind. Sie befürchte, sie in einen Loyalitätskonflikt zu bringen, in dem nicht immer klar ist, wie sie entscheiden dürfen. Es gebe unterschiedliche Modelle, welche Veränderungen es perspektivisch in der Ausgestaltung der erzieherischen Hilfe geben müsse. Alle seien aufgefordert, entsprechende Wege zu finden. Aber eine Reduzierung von Mitteln in einem Bereich, in dem es einen individuellen Anspruch gebe, halte sie für nicht verantwortbar.

Herr Evermann wies darauf hin, dass eine Einsparung von 3 Mio. € bei der erzieherischen Hilfe z. B. 50 Heimplätze wären. Bei anderen Angeboten würde sich das potenzieren.

Herr Burkholz stellte dar, dass es beim Kita-Ausbau zu keinen Verzögerungen komme. Aufgrund der vom Rat beschlossenen Quote wurde das für jedes Jahr notwendige Finanzvolumen geplant. Da aufgrund der Planungen/Baufortschritte erkannt wurde, dass einzelne Einrichtungen nicht am 01.08. an den Start gehen können, sondern sich die Eröffnung zeitlich verschiebt (auch ggf. in das Jahr 2014), aufgrund der Landesvorgaben aber für das Kindergartenjahr 100 % der Landesmittel beantragt sein müssen und auch der kommunale Anteil zur Verfügung stehen muss, der Mehrbedarf im Bereich der erzieherischen Hilfen und diese Position gegenseitig deckungsfähig sind, konnte der Konsolidierungsvorschlag für 2014 und 2015 gemacht werden.

Auf die Nachfragen/Anmerkungen von Frau Pieper, Herrn Gora, Frau Schütte-Haermeyer, Herrn Barrenbrügge, Herrn Oppermann und Herrn Rettstadt teilte Herr Burkholz mit:
- Anlage 3 a, lfd. Nr. 177 „Reduzierung der Sach- und Honorarkosten 51/4 um 5%”
Im August wurde vereinbart, in den Jugendfreizeitstätten nur noch das umzusetzen, was zu dem Zeitpunkt bereits vertraglich vereinbart war. Die 5 % waren zu dem damaligen Zeitpunkt die freie Spitze. Da auch von 51/4 ein Konsolidierungsbeitrag geleistet werden sollte, wurden diese 5 % für die Haushaltsjahre 2014 ff zugrunde gelegt, wohl wissend, dass Angebote/Aktivitäten eingeschränkt werden müssen. Es werde davon ausgegangen, dass der Betrag entsprechend auf die einzelnen Stadtbezirke und damit auf die einzelnen Einrichtungen prozentual umgelegt werde (im jeweiligen Etat).

- Anlage 3 a, lfd. Nr. 185 „Strukturelle Verbesserungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung“
Für die Haushaltsberatung am 04.12.2013 kündigte er eine Mehrbedarfsvorlage für
2014 ff an.
Für 2012 wurden 107 Mio. € ausgegeben, in diesem Jahr werden es nach der Prognose 105 Mio. € sein.
Der ursprüngliche Planwert für 2014 wurde um 3 Mio. € reduziert. Aufgrund der verbesserten Datenqualität seien Möglichkeiten vorhanden, anhand der Zahlen/Fakten zu sagen, in welche Richtung die Entwicklung der Kosten geht und auch dem Ausschuss in transparenter Form evtl. Abweichungen darzustellen (z. B. bedingt durch die Freizügigkeit ab 2014).
Die Reduzierung um 3 Mio. € ergab einen – völlig unrealistischen – Planwert für 2014 von 95 Mio. €. Daher sei beabsichtigt, eine Erhöhung von 4 Mio. € vorzunehmen, so dass man bei 99 Mio. € liege. Da bereits jetzt feststehe, dass im Bereich des Kita-Ausbaus 3 Mio. € im nächsten Jahr nicht benötigt werden, komme man damit auf 102 Mio. €.

- Anlage 5 a, lfd. Nr. 187 „Anpassung der Elternbeiträge um die jährliche Teuerungsrate seit der letzten Beitragserhöhung …“
Für die Haushaltsberatung im Dezember werde eine entsprechende Vorlage mit zwei Alternativen kommen.

- Anlage 3 a, lfd. Nr. 183 „Verzicht auf geplante Sanierungsmaßnahem in Jugendfreizeitstätten“
Es wurde klar definiert, dass die Einsparung von 100.000 € nur für 2013 umsetzbar ist und nicht für die Folgejahre.

- Anlage 3 a, lfd. Nr. 189 „Reduzierung der sonstigen ordentlichen Aufwendungen bei den psychologischen Beratungsstellen“
Hierbei handelt es sich um Positionen, bei denen man bei Erstellung der Konsolidierungsliste im August diesen Jahres davon ausgegangen ist, dass sie für 2013 aus den unterschiedlichsten Gründen nicht mehr gebraucht werden.


Die Mitglieder kamen überein, die Vorlage in der Sitzung am 04.12.2013 im Rahmen der Beratung des Haushaltsplanentwurfs 2014 abschließend zu beraten.


zu TOP 2.2
Bürgerhaushalt
Hier: Einbringung der Bürgervorschläge
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10621-13)
Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 12.11.2013
(Drucksache Nr.: 10621-13)
Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 13.11.2013
(Drucksache Nr.: 10621-13)

Es lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung am 12.11.2013 vor:

„Es ist einheitliche Meinung, dass ein Großteil der Vorschläge nicht ernst zu nehmen oder ohne Aussage sei, die Verwaltung sie nicht umsetzen könne oder nicht zuständig sei. Die Mitarbeiter/-innen, die dafür eingesetzt worden seien, diese Vorlage zu erstellen, hätten anderweitig besser eingesetzt werden können.

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN erklärt, dass sie die Bürgerbeteiligung beim Erstellen des Haushaltes der Stadt grundsätzlich für wichtig halte. Das Verfahren sei aus ihrer Sicht aber verbesserungswürdig. Sie lobt die Vorgehensweise der Städte Münster und Essen bei der Bürgerbeteiligung.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Bürgervorschläge inklusive der Stellungnahmen der Fachbereiche nur zur Kenntnis. Sie könne dem Rat der Stadt Dortmund nicht empfehlen, die Vorlage der Verwaltung mit zum Teil kaum ernst zu nehmenden Vorschlägen zu beschließen.“


Es lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung am 13.11.2013 vor:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West vertagt die Verwaltungsvorlage in die nächste Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West am 04.12.2013 und fordert die Verwaltung auf, eine lesbare Vorlage, die auf den Stadtbezirk Innenstadt-West heruntergebrochen wird bis dahin vorzulegen.

Hierzu wird folgender mündlicher Antrag der Bezirksvertretung Innenstadt-West einstimmig beschlossen:
1. Es wird erwartet, dass die Verwaltungsvorlage lesbar ist.
2. Die Themen aufgeführt werden, die den Stadtbezirk betreffen:
2.1 Konkrete regionale bzw. bezirkliche Zuständigkeit der Bezirksvertretung.

2.2 In die allgemeine Zuständigkeit der Bezirksvertretung fällt.“

Frau Pieper befürwortete die Bürgerbeteiligung. Den Stellungnahmen der Verwaltung könne aus ihrer Sicht gefolgt werden. Sie sah es als wünschenswert an, dass es eine stärkere Bürgerbeteiligung geben würde und das Verfahren verwaltungsseitig noch einmal evaluiert wird.

Frau Schütte-Haermeyer sah die Idee eines Bürgerhaushaltes zunächst einmal positiv. Allerdings hielt sie die gewählte Methode und das Umsetzungsverfahren für nicht richtig. Es müsse methodisch anders angegangen werden, damit die Politik besser damit arbeiten kann. Bei einer Abstimmung werde sich ihre Fraktion enthalten.

Herr Sohn merkte an, dass man sich vielleicht bei anderen Kommunen erkundigen sollte, bei denen das Verfahren gut läuft.

Herr Rettstadt sah zwar einige interessante Vorschläge, allerdings sollte man das Ganze auch nicht überbewerten.

Die Mitglieder kamen überein, die Vorlage in der Sitzung des Ausschusses am 04.12.2013 abschließend zu beraten.


zu TOP 2.3
Wirkungsorientierter Haushalt 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10851-13)
Ergänzende Informationen zu den Kennzahlen
(Drucksache Nr.: 10851-13-E1)
Antrag zum TOP (Vertreter der Jugendverbände)
(Drucksache Nr.: 10851-13-E2)


Es lagen folgende ergänzende Informationen der Verwaltung vor:

„…in den drei Sitzungen der Arbeitsgruppe des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie zum Strategischen Zielsystem des wirkungsorientierten Haushaltes (WOH) hat man sich Ende 2012 bzw. Anfang 2013 auf verschiedene wirkungsorientierte Kennzahlen verständigt, die in den nunmehr vorgelegten Entwurf des WOH aufgenommen wurden.

Gleichzeitig ist damals verabredet worden, diese Kennzahlen zum Teil noch nach weiteren Gesichtspunkten mit ergänzenden Angaben zu differenzieren.

Diese zusätzlichen Informationen zu den Wirkungskennzahlen
o Betreuungsquote Ü3/U3
o OGS-Quote
o Besuchsquote der städtischen Einrichtungen der Kinder- und Jugendförderung

stelle ich beigefügt für die weiteren Beratungen zum WOH zur Verfügung.


Die folgenden Informationen zu den Wirkungskennzahlen werden in der nächsten Sitzung am 04.12.2013 nachgeliefert:
o Hilfen zur Erziehung (HzE) – Leistungsdichte
o Erzieherische Hilfen für junge Volljährige


Anlage 1: Betreuungsquote Ü3/U3

Betreuungsquote
Plan 2014
Plan 2013
Ist 2012
U3 - Plätze
34%
32%
25%
Differenzierung U3 - Plätze
U3 – Plätze Gesamt
5075
4860
3688
U3 –Plätze FABIDO
2170
2159
2079
U3 –Plätze freie Träger
2905
2701
1609
U3 –Plätze in TEK Gesamt
3450
3235
2373
U3 –Plätze in TEK FABIDO
1170
1159
1144
U3 –Plätze in TEK freie Träger
2280
2076
1229
U3-Kindertagespflege Gesamt
1625
1625
1315
U3- Kindertagespflege FABIDO
1000
1000
935
U3- Kindertagespflege freie Träger
625
625
380
reguläre U3-Plätze
4965
4741
3688
"Not"-Plätze in TEK
110
119
0
U3
Plan 2014
Plan 2013
Ist 2012
34%
32%
25%
Aplerbeck
41,2
41,2
34,4
Brackel
42,1
40,2
31,2
Eving
28,6
23,1
12,9
Hörde
34,8
33,5
25,8
Hombruch
41,4
39,7
33,1
Huckarde
34,9
34,0
22,1
Innenstadt - Ost
34,8
33,6
27,6
Innenstadt -West
41,4
40,4
34,0
Innenstadt - Nord
23,8
23,8
15,3
Lütgendortmund
32,8
30,0
22,8
Mengede
29,2
29,2
23,3
Scharnhorst
32,5
28,9
22,8

Betreuungsquote
Plan 2014
Plan 2013
Ist 2012
Ü3 Plätze
104,0%
100%
99%
Differenzierung Ü3 Plätze
Ü3 – Plätze Gesamt
15315
14996
14219
Ü3 – Plätze FABIDO
5750
5842
6024
Ü3 – Plätze freie Träger
9565
9154
8195


Anlage 2: OGS-Quote

OGS-Quote
Plan 2014
Plan 2013
Ist 2012
Gesamtstädtisch
48%
48%
44,4%
Differenzierung nach Stbezirken
Aplerbeck
37,8
37,8
31,3
Brackel
46,1
46,1
41,0
Eving
37,8
37,8
35,9
Hörde
49,8
49,8
44,6
Hombruch
37,1
37,1
35,3
Huckarde
44,7
44,7
40,7
Innenstadt - Ost
66,1
66,1
58,4
Innenstadt - West
57,6
57,6
57,2
Innenstadt - Nord
61,2
61,2
60,2
Lütgendortmund
47,0
47,0
46,0
Mengede
39,7
39,7
37,2
Scharnhorst
49,0
49,0
53,5


Anlage 3: Besuchsquote der städtischen Einrichtungen der Kinder- und Jugendförderung

Besuchsquote der städtischen Einrichtungen der Kinder- und Jugendförderung
Plan 2014
Plan 2013
Ist 2012
Besuchshäufigkeit je Jugendeinwohner
ohne Planung
ohne Planung
8,7
Differenzierung nach
offenen Treffmöglichkeiten
ohne Planung
ohne Planung
4,3
einrichtungsbezogenen Veranstaltungen
ohne Planung
ohne Planung
4,4


Es lag folgender Antrag der Vertreter der Jugendverbände vor (Drucksache Nr.: 10851-13-E2):

„…die Vertreter der Jugendverbände beantragen folgende Veränderung der Vorlage:
Die Wirkungskennzahl „Ausgestellte JuLeiCas (Jugendleitercard)“ zum strategischen Ziel „Die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen wird in Ausführung des gesetzlichen Auftrags konsequent gefördert und vor negativen Einflüssen geschützt“ (S. 28) wird gestrichen und durch die Kennzahl „Qualifizierte Mitarbeitende“ ersetzt. Die dazugehörige Darstellungsform ist die „Anzahl der ausgebildeten Honorarkräfte des öffentlichen Trägers, welche die Gruppenleiterausbildung absolviert haben“. Die kommunale Beeinflussbarkeit ist hier gegeben.

Begründung:
Verwendet man hier als Kennzahl die Anzahl der neu ausgestellten JuLeiCas pro Jahr, enthält diese Zahl auch die JuLeiCas, die durch Mitarbeitende der freien Träger beantragt werden. Die strategischen Ziele beziehen sich jedoch auf die zuvor genannten zielunterstützenden Produktgruppen. Die langfristigen Fördervereinbarungen der Stadt mit den freien Trägern sind nicht Gegenstand des Wirkungsorientierten Haushalts.
Hinzu kommt, dass Mitarbeitende, die eine Gruppenleiterausbildung absolviert haben, im Anschluss nicht unbedingt eine JuLeiCa beantragen, die Anzahl der ausgestellten JuLeiCas also nicht der Anzahl der qualifizierten Mitarbeitenden entspricht.
Die Anzahl der ausgestellten JuLeiCas stellt somit keine geeignete Kennzahl für das genannte strategische Ziel dar. Aus unserer Sicht trägt jedoch eine hohe Anzahl an qualifizierten Mitarbeitenden dazu bei, die Attraktivität der besuchten Einrichtungen/Angebote der Kinder- und Jugendförderung zu gewährleisten und stellt somit eine geeignete Kennzahl dar.“


Die abschließende Beratung der Vorlage bzw. des Antrages soll in der Sitzung des Ausschusses am 04.12.2013 erfolgen.


zu TOP 2.4
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10803-13)

Herr Hibbeln und Herr Burkholz führten in den Haushaltsentwurf ein (die Präsentation wird mit den Unterlagen für die Sitzung am 04.12.2013 versandt).

Die Mitglieder des Ausschusses sahen die Vorlage als eingebracht an. Die Beratung soll in der Sitzung des Ausschusses am 04.12.2013 erfolgen.


zu TOP 2.5
Mehrbedarf gem. § 83 Abs. 2 GO NRW für den Bereich der ambulanten und stationären Hilfen für das Haushaltsjahr 2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11258-13)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gem. § 83 Abs. 2 GO NRW überplanmäßige
Mehraufwendungen für den Bereich der ambulanten und stationären Hilfen in Höhe von 6.076 T€ mit der in der Anlage 1 dargestellten Deckung.



3. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -


zu TOP 3.1
Anerkennung der gemeinnützigen Unternehmergesellschaft NiDo KinderGarten, Heideblick 44, 44229 Dortmund als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII - Kinder- und Jugendhilfe -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10894-13)
zu TOP 3.2
Anerkennung des gemeinnützigen Vereins Möhrenbande e.V., Lindemannstr. 7, 44137 Dortmund als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII – Kinder- und Jugendhilfe -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10436-13)
zu TOP 3.3
Antrag des Africa Positive e.V. auf öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10888-13)
zu TOP 3.4
Anerkennung des gemeinnützigen Vereins Villa Pusteblume e.V., Rheinische Straße 168, 44137 Dortmund als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII – Kinder- und Jugendhilfe -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10901-13)

Die TOP 3.1 – 3.4 wurden vor TOP 2. behandelt.




zu TOP 3.5
Geschäftsbericht des Jugendamtes 2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10794-13)

Herr Grohmann sprach sich ausgesprochen positiv über den vorgelegten Geschäftsbericht aus, der sehr anschaulich die guten Leistungen des Jugendamtes darstelle und zeige, dass das Jugendamt in Gänze auf gutem Wege ist. Das Vertrauen in die handelnden Personen und auch in die Strukturen müsse aus seiner Sicht durch den Ausschuss weiter gestärkt werden.

Herr Niermann dankte ebenfalls herzlich für den Bericht, der deutlich zum Ausdruck bringe, was an Leistung vollbracht wurde.

Herr Barrenbrügge beurteilte den Bericht gleichfalls positiv. Er äußerte die Hoffnung, dass im nächsten Jahr die Vergleichszahlen zum Vorjahr aufgenommen werden.
Abschließend regte er an, unter Haushaltsgesichtspunkten über eine einfachere Form der Gestaltung des Berichtes nachzudenken.

Auf den Wunsch von Herrn Niermann, auch die Beratungszahlen der Beratungsstellen der freien Träger mit aufzunehmen, teilte Herr Hennekemper mit, davon habe man abgesehen, da es auch Auswirkungen auf andere Bereiche gehabt hätte. Es könne sicherlich noch einmal eine Prüfung erfolgen, allerdings dürfe dann nicht erwartet werden, dass auch die anderen Bereiche noch mit aufgenommen werden, da das eine sehr aufwendige Arbeit wäre und es dann ein Bericht der Hilfen in Dortmund (und nicht der Geschäftsbericht des Jugendamtes) wäre.

Herr Sohn sprach seinen Dank an die Beschäftigten des Jugendamtes insgesamt für die geleistete Arbeit aus.

Die Mitglieder des Ausschusses nahmen den Geschäftsbericht des Jugendamtes 2012 zur Kenntnis.


zu TOP 3.6
Jugendliche Flüchtlinge in Ausbildung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10791-13-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„..in der og. Anfrage wird um Beantwortung Verschiedener - mit der Situation von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Ausbildung im Zusammenhang stehenden - Fragestellungen gebeten:
1. Wie hoch ist die Zahl der in Dortmund lebenden unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge zum 01.09.2013?
Zum 01.09.2013 sind 380 junge Menschen in der Betreuung des Jugendamtes Dortmund.
2. Wie viele dieser Flüchtlinge befinden sich in einer schulischen oder außerschulischen Ausbildung, einer Weiterbildungs- oder Qualifizierungsmaßnahme?
Mögliche Maßnahmen in Schule / Qualifizierung
Teilnehmerzahlen
Sprachkurs / Alphabetisierungskurs
113
Regelschule / weiterführende Schule
110
Berufskolleg / Werkstattjahr
128
Ausbildung
8

3. Wird während der Dauer einer Ausbildung bzw. Maßnahme von Abschiebungen bzw. deren Androhung abgesehen? Wenn nein, warum nicht?
Nach Mitteilung der Ausländerbehörde wird während der Dauer einer genehmigten Ausbildung bzw. Maßnahme von aufenthaltsbeendenden Entscheidungen abgesehen.

4. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, nach einer abgeschlossenen Ausbildung bzw. Maßnahme, einen Aufenthaltstitel zu erteilen, wenn eine Arbeitsaufnahme möglich ist?
Aus Sicht der Ausländerbehörde sollte nach einer abgeschlossenen Ausbildung bzw. Maßnahme die Erteilung eines Aufenthaltstitels im Falle einer möglichen Arbeitsaufnahme die Regel sein (§ 18a Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung) und die Versagung eine zu begründende Ausnahme. Wesentliches Kriterium bei der Entscheidung über den Aufenthaltstitel ist die Erfüllung der Mitwirkungspflichten bei der Passbeschaffung (§ 48 Abs. 3 AufenthG i.V.m. § 5 Abs. 2 AufenthV) und insbesondere der Aufklärung der Identität und Herkunft der jugendlichen Flüchtlinge UMF (u.a. 55 Abs. 1 u. Abs. 2 Nr. 2 AufenthG, kein besonderer Ausweisungsschutz nach § 56 AufenthG).
Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass die Identitäten der in Dortmund lebenden jungen Flüchtlinge noch nicht abschließend geklärt sind.
Aktuell besteht diesbezüglich eine optimierte Zusammenarbeit zwischen den betroffenen jugendlichen Flüchtlingen, deren Unterstützern und der Ausländerbehörde Dortmund, mit der Zielsetzung, die schnelle Integration und damit Verbesserung der Lebenssituation für die jungen Flüchtlinge in Dortmund zu ermöglichen.

Eine ausführliche Behandlung mit diesem Themenkomplex im Zusammenhang stehender Probleme wird im Fünften Sachstandsbericht „Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, UMF“, Stand 09.10.2013, vorgenommen, der am 12.11.2013 in den Verwaltungsvorstand und in die nächste Ausschusssitzung eingebracht wird.“


Die Mitglieder des Ausschusses nahmen die Stellungnahme zur Kenntnis.

zu TOP 3.7
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10793-13-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„..in der og. Anfrage wird um Beantwortung Verschiedener - mit der Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen im Zusammenhang stehenden - Fragestellungen gebeten:

1. Wie hoch ist die aktuelle Zahl der in Dortmund aufgenommen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge und wo sind diese untergebracht?
Zum 01.09.2013 sind 380 junge Menschen in der Betreuung des Jugendamtes Dortmund. Diese sind in Einrichtungen oder in eigenen Wohnungen mit Betreuung untergebracht.

2. Wie stellt sich die Entwicklung dieser Zahlen über den Zeitraum der letzten fünf Jahre dar?
Gesamtbetreute UMF zum Stichtag 31.12.

2007
2011
2012
01.09.2013
94
387
405
380

In den Jahren 2008-2010 wurden diese Zahlen nicht erfasst. Das in 2012 gestiegene Flüchtlingsaufkommen hat sich nicht bis zu den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen durchgesetzt, hier sind die Fallzahlen sogar geringfügig zurückgegangen.

3. Wie viele dieser in Dortmund untergebrachten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge kommen dabei aus anderen Kommunen?
Zum Stichtag 10.10.2013 waren 20 auswärtige Jugendliche im Clearinghaus untergebracht. Jede Kommune hat das Recht, Jugendliche nach pädagogischen Gesichtspunkten in Einrichtungen in anderen Kommunen unterzubringen. Zahlenmäßige Informationen über die Unterbringung von auswärtigen Jugendlichen außerhalb des Clearingverfahrens liegen dem Jugendamt der Stadt Dortmund nicht vor, da dies in eigener Zuständigkeit der unterbringenden Kommunen erfolgt.


4. Inwieweit erfolgt die Kostenübernahme für Jugendliche aus anderen Kommunen gemäß den Regelungen zur gesicherten Kostentragung durch das Land?
Wie die Kostenerstattung in diesen Fällen abgewickelt wird, liegt in der Zuständigkeit der betreuenden Kommune und ist hier nicht bekannt.


Eine ausführliche Behandlung mit diesem Themenkomplex im Zusammenhang stehender Probleme wird im Fünften Sachstandsbericht „Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, UMF“, Stand 09.10.2013, vorgenommen, der am 12.11.2013 in den Verwaltungsvorstand und in die nächste Ausschusssitzung eingebracht wird.“


Frau Bonekamp berichtete kurz von Gesprächen mit der Landesregierung, in denen deutlich gemacht wurde, dass die finanzielle Belastung der Stadt in der Form nicht mehr hinnehmbar ist. Als Zugeständnis wurden die UMF auf die Flüchtlingsquote angerechnet und das Land beteiligt sich mit 330.000 € pro Jahr an den Personalkosten. Trotzdem sind die Aufwendungen der Stadt in keiner Weise abgedeckt. Wenn keine weitere Unterstützung durch das Land erfolgt, müsste die EAE in Frage gestellt werden. Auch das wurde mit aller Deutlichkeit Richtung Land kommuniziert.
Die in den Stellungnahmen zugesagte Vorlage zur Problematik UMF solle für die Dezember-Sitzung kommen.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Stellungnahme zur Kenntnis.


zu TOP 3.8
Bericht über die Angebote nach dem Landesjugendplan im Übergang Schule/Beruf der Träger dobeq GmbH und GrünBau GmbH
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09764-13-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…. die Mitglieder des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie nahmen in der Sitzung vom 25.09.2013 unter dem Tagesordnungspunkt 2.2 (Drucksache Nr.: 09764-13-E1), die von der Verwaltung erstellte Auflistung aller Träger, die in dem Bereich „Übergang Schule und

Beruf“ tätig sind zur Kenntnis.

Es ergaben sich zwei Nachfragen zur Stellungnahme, die von der Verwaltung wie folgt
beantwortet werden:
Frau Pieper fragt die Anzahl der durch die Angebote der Träger dobeq GmbH und
GrünBau GmbH erreichten Jugendlichen und deren Erfolgsquote im Übergang
Schule/Beruf an.

Antwort:
Im Zeitraum 2010 – 2012 wurden von den Angeboten nach dem LJPL-NRW der Träger
dobeq GmbH und GrünBau GmbH insgesamt 1425 junge Menschen im Rahmen der
Beratungs- und Förderangebote erreicht. Es nahmen
10% eine Ausbildung oder Beschäftigung
37% ein Angebot zur Berufsvorbereitung
30% einen weiterführenden Schulbesuch bzw. eine schulische Ausbildung auf.
13% gingen in eine Werkstatt für Behinderte Menschen über, nahmen eine psychiatrische
Behandlung in Anspruch bzw. nutzten ausschließlich das Beratungsangebot Übergang
Schule/Beruf
7% brachen die Teilnahme ab, ein Verbleib ist unbekannt,
3% der Teilnehmerinnen und Teilnehmer nahmen auf Grund eines Wohnungswechsels,
Schwangerschaft, Inhaftierung nicht weiter an den Angeboten teil.

Herr von Kölln fragt die Höhe der Finanzierung der Angebote der Träger dobeq GmbH
und GrünBau GmbH durch den LJPL-NRW und der finanziellen Beteiligung der
Kommune an den Kosten an.

Antwort:
Die Angebote nach dem LJPL-NRW der Träger dobeq GmbH und GrünBau GmbH
Jugendwerkstatt, Kontakt- und Beratungsverbund schulverweigernde Jugendliche,
Lernwerkstatt Multimedia, Beratungsstelle Übergang Schule/ Beruf wurden im Jahr 2012
in Höhe von gesamt 493.269,98€ aus dem LJPL-NRW gefördert. Die Anteilsfinanzierung
durch das Jugendamt der Stadt Dortmund belief sich auf 76.590,00€.“
Herr von Kölln sah die Antwort als nicht ausreichend an. Er vermisste die erbetenen Angaben zu der kommunalen Kofinanzierung der unter 1. der Stellungnahme der Verwaltung aufgeführten weiteren Träger (s. Drucksache Nr.: 09764-13-E1, Sitzung 29.09.13, TOP 2.2) und bat um entsprechende Auskunft.

Die Mitglieder des Ausschusses nahmen die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.9
Städtische Beihilfe für den Ring Politischer Jugend (RPJ) und die angeschlossenen
Mitgliedsverbände - Verwaltungsbericht über die Prüfergebnisse der Mittelverwendung und die Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11190-13)

Herr Sohn wies darauf hin, dass Wert auf eine termingerechte Berichterstattung des RPJ gelegt werde. Ansonsten werde er dem Ausschuss empfehlen, keine Zustimmung zu der Verteilung der städt. Beihilfe zu geben. Diese Auffassung habe er auch bereits durchblicken lassen.
Ein Bericht soll jetzt für die Sitzung des Ausschusses am 12.02.2014 erfolgen.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Verwaltungsbericht über die Prüfergebnisse der Mittelverwendung und die Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2012 an den Ring Politischer Jugend (RPJ) zur Kenntnis.


zu TOP 3.10
Baukostenzuschüsse für die katholischen Kindertageseinrichtungen St. Karl Borromäus, Girondelle 5, 44149 Dortmund und St. Remigius, Burgring 35, 44359 Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10989-13)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt, den Träger mit einem Zuschuss zu den Bau- und Einrichtungskosten für den Umbau und die Erweiterung der folgenden katholischen Kindertageseinrichtungen
- Dortmund-Dorstfeld, Girondelle 5, in Höhe von 180.000,00 €
- Dortmund-Mengede, Burgring 35, in Höhe von 100.000,00 €
zu unterstützen.


zu TOP 3.11
Förderung von Selbsthilfegruppen
- mdl. Bericht -

Herr Burkholz teilte mit, dass kein Antrag gestellt wurde.


zu TOP 3.12
Vergleichszahlen aus dem Interkommunalen Vergleichsring der Großstadtjugendämter (KGSt IKO-Netz Vergleichsring)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11194-13)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…der Anfrage des Herrn Barrenbrügge in der Sitzung des AKJF vom 19.06.2013 zu Vergleichszahlen aus den Städten Düsseldorf, Essen, Bochum und Duisburg kann ich in der gewünschten Form leider nicht vollumfänglich entsprechen, weil vergleichbare Zahlen aus den genannten Städten so leider nicht verfügbar sind.

Stattdessen möchte ich Ihre Anfrage mit einigen Vergleichzahlen aus dem Interkommunalen Vergleichsring der Großstadtjugendämter (KGSt IKO-Netz Vergleichsring), in dem das Dortmunder Jugendamt seit 2005 Mitglied ist, beantworten. Dem genanten Vergleichsring gehören alle deutschen Großstädte (incl. Stadtstaaten) bis auf Duisburg und Hannover an. Wissenschaftlich begleitet wird der Vergleichring der KGSt von der Universität Koblenz-Landau, Herrn Prof. Dr. Christian Schrapper.

Im Zeitraum 2010 bis 2012 sind die laufenden Hilfen (Bestand zum Jahresbeginn zuzüglich der im laufenden Jahr neu begonnen Hilfen) im Trend bei neun von 13 Großstädten angestiegen. Die hohen Steigerungsraten in Köln werden durch eine Umstellung des IT-Fach- und Auswertungsverfahrens erklärt.



Quelle: Interkommunaler Vergleichsring der Großstadtjugendämter – Zentrale Trends 2012
Leistungsdichte = Hilfen pro tausend Einwohner 0 bis unter 21 Jahre
* Die ausgewiesen Zahlen können sich mit dem endgültigen Bericht noch geringfügig verändern




Ein entsprechendes Bild ergibt bei der Betrachtung der „neu begonnen Hilfen“.




Die Entwicklung der Transferaufwendungen für die „Hilfen zur Erziehung“ zeigt in der Zeitreihe 2010 - 2012 einen Anstieg. Hingegen liegen die Kosten pro lfd. Fall im Vergleich der dreizehn Großstädte in Dortmund leicht unter dem Durchschnitt.






Die Entwicklung der Transferaufwendungen in NRW zeigt über alle Jugendämter eine deutliche Steigerung der Aufwendungen auf. Quelle: IT NRW, HzE-Bericht 2013, Landesjugendamt Westfalen




Im Jahre 2011 sind dabei die höchsten, jemals in NRW geleisteten HzE-Aufwendungen zu verzeichnen gewesen. Monokausal ist der Anstieg nicht zu erklären. Er resultiert vielmehr aus soziökonomischen Lebenslagen junger Menschen und deren Familien, aus der gesteigerten Aufmerksamkeit der Jugendämter, Träger und anderen Institutionen, einer erhöhten Aufmerksamkeit gegenüber einem nicht gelingen familiären Zusammenlebens, nicht vorhandener Erziehungskompetenzen sowie geänderter rechtlicher Grundlagen. Darüber hinaus werden heute öffentlich organisierte Unterstützungsleistungen eher in Anspruch genommen; dies auch durch die Kinder und Jugendlichen selbst.“


Die Mitglieder des Ausschusses nahmen die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.







zu TOP 3.13
Neuorganisation des Jugendamtes und Bildung eines Unterausschusses des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie „Begleitung der Weiterentwicklung und Neuorganisation des Jugendamtes“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11218-13)
zu TOP 6.7
Aktueller Aufbau und Struktur des Jugendamtes
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11210-13)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11210-13-E1)

TOP 3.13 und 6.7 wurden im Zusammenhang behandelt.

-> TOP 3.13 (Drucksache Nr.:11218-13)

Frau Pieper schlug vor, die Vertretungsregelung für den Unterausschuss (s. S. 5 der Vorlage, Punkt 3.) dahingehend zu ändern, dass die Abwesenheitsvertretung der unter a – e aufgeführten Personen durch eine/n Vertreter/in der im Ausschuss vertretenen Mitglieder der Fraktionen bzw. durch je eine/n Vertreter/in der Wohlfahrtsverbände / Jugendverbände erfolgt (kein/e persönliche Vertreter/in).

Herr Rettstadt bat darum, dass die Unterrichtung des Ausschusses über die Ergebnisse des Unterausschusses im öffentlichen Teil der Ausschuss-Sitzung erfolgt.

-> TOP 6.7 (Drucksache Nr.: 11210-13):

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:


„… aufgrund der mit über 500 Personen großen Verwaltungseinheit Jugendamt und der vor einigen Monaten durchgeführten Strukturänderungen wird die Verwaltung gebeten, ein aktuelles Organigramm des Dortmunder Jugendamtes vorzulegen, aus dem auch ersichtlich ist, wie viele vollzeitverrechnete Planstellen pro Fachabteilung eingesetzt werden bzw. laut Plan vorgesehen sind!
Daneben wird um Visualisierung des Produktplans (siehe S. 32 Geschäftsbericht des Jugendamtes 2012) mit der Darstellung der vollzeitverrechneten Planstellen pro Produkt gebeten.“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgte unter Drucksache Nr.: 11210-13-E1.


Unter Berücksichtigung des Vorschlages von Frau Pieper sowie der Ausführungen von Herrn Rettstadt fasste der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder Jugend und Familie nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Einrichtung eines Unterausschusses „Begleitung der Weiterentwicklung und Neuorganisation des Jugendamtes“.


zu TOP 3.14
Bericht über die Jugendamtselternbeiratswahl
- mdl. Bericht -

Herr Sohn berichtete über die Jugendamtselternbeiratswahl am 05.11.2013, bei der aufgrund der enttäuschend geringen Beteiligung der Elternbeiräte nicht einmal das geringe Quorum von 15 % erreicht wurde. In der Veranstaltung habe man ihm berichtet, dass z. T. die Einladungen von den Einrichtungen nicht an die Elternbeiräte weitergeleitet wurden.
Recherchen beim Landesjugendamt ergaben, dass eine Nachwahl möglich ist, die auch bereits terminiert wurde. Er richtete die Bitte an die Träger der Einrichtungen, die Elternbeiräte über die Einladung zur Wahl zu informieren.

Herr Gora erklärte, dass es von Seiten der Träger keine aktive Bewegung gegen diesen Prozess gebe. Er habe immer dafür plädiert, wenn es einen Stadtelternrat mit einer demokratischen Legitimation geben soll, dann müsse er auf alle Träger bezogen sein. Eine Information als Träger über die bevorstehende Wahl habe er nicht erhalten.

Herr Wawrzynek-Lukaschewitz teilte mit, dass seit Bestehen des Verfahrens zur Wahl des sog. Jugendamtselternbeirates immer alle Einrichtungen angeschrieben wurden (das Jugendamt hat keinen direkten Zugang zu den Daten der Elternbeiräte). Eine weitere Information über den Termin sei auf der Fachberaterebene (nicht der Geschäftsführer-Ebene) erfolgt.
Über den neuen Wahltermin wurden die Einrichtungen bereits schriftlich unterrichtet, auch eine Information der Fachberaterebene per Mail sei erfolgt.


zu TOP 3.15
Erhöhung der Teilnehmerbeiträge für Veranstaltungen in der Kinder- und Jugendförderung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10971-13)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl einstimmig (9 Ja, 1 Enthaltung) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagenen Erhöhungen der Teilnehmerbeiträge für Veranstaltungen in der Kinder- und Jugendförderung ab den 01.01.2014.


zu TOP 3.16
Änderung der Miet- und Benutzungsordnung der Geräteausleihstelle des Jugendamtes (Neufestsetzung der Miettarife)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10969-13)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat stimmt einer Änderung der Miet- und Benutzungsordnung der Geräteausleihstelle des Jugendamtes zu (Neufestsetzung der Miettarife ab 01.01.2014).

4. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Familien-Projekt -
- unbesetzt -



5. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche


zu TOP 5.1
Aktionsplan Soziale Stadt
hier: Aktueller Sachstand
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10789-13)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den aktuellen Sachstandsbericht zum Aktionsplan Soziale Stadt zur Kenntnis.


zu TOP 5.2
Inklusion in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10684-13)

Frau Hoppe führte kurz in die Vorlage ein.
Das Projekt „Vielfältiges Dortmund…“ habe 4 Teilprojekte:
- Projekt Bewegung und Ernährung im Stadtbezirk Hombruch in enger Kooperation mit der Förderschule für geistige Entwicklung
- Projekt Inklusionsreporter
In den Stadtbezirken Huckarde, Hombruch, Lütgendortmund und Mengede werden Kinder und Jugendliche mit und ohne inklusiven Bedarf Förderangebote prüfen (gibt es inklusive Freizeitangebote in Dortmund, ihrem Stadtbezirk, ihrem Wohnbereich). Das Ganze wird dokumentiert und auch dem Ausschuss zur Verfügung gestellt.

- Projekt inklusive Kinder- und Jugendkultur in den Stadtbezirken Lütgendortmund, Eichlinghofen, Westerfilde
- Projekt inklusives Feiern

Herr Barrenbrügge berichtete aus seiner beruflichen Erfahrung zum Thema Inklusion in der Schule. Es sei aus seiner Sicht dringend erforderlich, die Inklusionsarbeit der verschiedenen Fachämter besser zu verzahnen und zu beschleunigen und eine Qualitätsdebatte hinsichtlich schulischer Inklusion zu führen.

Herr Gora würde es begrüßen, wenn er in vielleicht einem Jahr anstelle eines solchen Berichtes Informationen über das Umsetzen im täglichen Handeln des Jugendamtes bekommen würde.


1. Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den aktuellen Sachstand zur Umsetzung von Inklusion in Dortmund zur Kenntnis.

2. Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Bericht über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2011/12 und die dazu in der Sitzung am 10.09.13 verabschiedete Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks zur Kenntnis.


zu TOP 5.3
EU Ziel 2 Programm "Stadtumbau Hörde Zentrum"
Handlungsfeld "Soziales, Integration und Kultur", Verlagerung von Mitteln zum Projekt D 6 "Mobile Angebote für Jugendliche" -Rampe
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10957-13)

Frau Hoppe führte kurz in die Vorlage ein.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 5.4
Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder von 4 Monaten bis zum Schuleintritt;
hier: Sachstandsbericht für die Jahre 2012/2013 und Vorausschau für das Jahr 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10953-13)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.



6. Anträge / Anfragen


zu TOP 6.1
Kindeswohl-Gefährdungen
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 10947-13)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:

„…wir bitten darum, o.g. Punkt in die Tagesordnung aufzunehmen.

Presseberichten zufolge (z.B. RN v. 3.10.2013) kommt es in der Dortmunder Nordstadt und in Scharnhorst häufiger zu Kindeswohl-Gefährdungen, als in anderen Teilen der Stadt. Damit wird der Eindruck suggeriert, dass dort lebende Kinder eher vernachlässigt werden, als in anderen Stadtteilen. Mangels einer bislang vorliegenden detaillierten Fall-Statistik (die seitens der Verwaltung erst für 2014 angekündigt ist), die bspw. auf konkrete Ursachen, Hintergründe und Art der Vernachlässigung eingeht, ist jedoch fraglich, inwieweit Vergleichbarkeiten über das gesamte Stadtgebiet überhaupt verlässlich vorgenommen werden können. So erscheint es bspw. nicht ausgeschlossen, dass in Stadtteilen mit einer überdurchschnittlich hohen Anzahl an prekären Lebensverhältnissen bestehende Hilfs- und Maßnahmenangebote zwangsläufig zu einer Sensibilität beitragen, die die Identifikation von Vernachlässigungsfällen müheloser ermöglicht, als dies womöglich andernorts der Fall ist.

Soweit die für die Dortmunder Nordstadt und Scharnhorst verifizierten Zahlenwerte von 6 bzw. 10 Kindeswohl-Gefährdungen pro 1.000 Einwohner bis 18 Jahren teilweise erheblich vom gesamtstädtischen Durchschnittswert (3,6 Fälle / 1.000 junger Einwohner) für 2012 abweichen, sind diese anhand der besonderen sozialen Situation und Herausforderung in diesen Stadtteilen zu werten.

Die Verwaltung wird daher im Vorgriff auf die für 2014 angekündigte Fall-Statistik um eine erläuternde und interpretierende Darstellung der Zahlen zur Kindeswohl-Gefährdung im Kontext der in der Nordstadt und in Scharnhorst bestehenden besonderen Herausforderungen gebeten.



Dabei ist auch zu der Frage Stellung zu nehmen, welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen aus diesen Feststellungen abzuleiten sind.“


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich für die Sitzung des Ausschusses am 12.02.2014


zu TOP 6.2
Aufgabe von nicht sanierungsfähigen Kindertageseinrichtungen bei gleichzeitigem Neubau an anderer Stelle
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11224-13)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:

„… die SPD-Fraktion bittet, den o. g. TOP für die nächste AKJF-Sitzung vorzusehen.

Die FABIDO-Kindertageseinrichtung Evinger Str. soll am 01.08.2014 geschlossen werden, weil eine Weiterentwicklung für Kinder unter drei Jahre dort nicht möglich ist. Als Alternative zu dieser Einrichtung soll an der Brechtener Heide in Trägerschaft der Vereinigten Kirchenkreise ein Neubau errichtet werden.

In dem Zusammenhang bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wird die neue Einrichtung an der Brechtener Heide so rechtzeitig fertig, dass alle von der Schließung der Evinger Straße betroffenen Kinder aufgenommen werden könnten?

2. Welche Erfahrungen mit den betroffenen Eltern wurden oder werden gemacht in Zusammenhang mit dem Umzug in die neue Einrichtung, aber auch mit dem damit verbundenen Trägerwechsel?

3. Welche weiteren Tageseinrichtungen stehen in Zukunft aus wirtschaftlichen oder nicht entwicklungsfähigen Gründen zur Schließung an. In welcher Trägerschaft befinden sie sich?

4. Übernimmt derselbe Träger die Nachfolge in einen Alternativneubau oder haben sich Eltern auch dort auf Trägerwechsel einzustellen?

5. Falls ausschließlich städtische Einrichtungen von Schließungen betroffen sein sollten, wie wirkt sich das auf die Struktur der Angebote für Kinder bei FABIDO insgesamt aber auch auf das vorhandene Personal aus?“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich für die Sitzung des Ausschusses am 12.02.2014


zu TOP 6.3
Vergabe von Grundstücken / Sachstand über den Ausbau von Betreuungsplätzen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11225-13)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11225-13-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:

„… die SPD-Fraktion bittet den o. g. Tagesordnungspunkt für die nächste Sitzung des AKJF vorzusehen.

Der Rat hatte im März 2013 auf Empfehlung des AKJF die Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen beschlossen. Die Vorlage beinhaltete 14 Grundstücke, die in den folgenden ein bis sechs Monaten für den Bau von TEK’s ausgeschrieben werden sollten.

Die Verwaltung wird gebeten,
a) einen Bericht über den Stand der Umsetzung der Grundstückvergaben im Einzelnen,

b) die Auswahl der Träger,

c) wenn möglich, einen Zeitplan zur Fertigstellung der beschriebenen Einrichtungen vorzulegen,

d) darüber hinaus ggf. weitere konkrete Neubauprojekte für Kinderbildungs- und betreuungseinrichtungen zu benennen“.


Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… Mitglieder des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie baten die Verwaltung um eine Stellungnahme zur Sitzung am 20.11.2013 zu dem Tagesordnungspunkt „Vergabe von Grundstücken/Sachstand über den Ausbau von Betreuungsplätzen“; DS-Nr. 11225-13-E1.

„Der Rat hatte im März 2013 auf Empfehlung des AKJF die Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen beschlossen. Die Vorlage beinhaltete 14 Grund-stücke, die in den folgenden ein bis sechs Monaten für den Bau von TEK’s ausgerieben wer­den sollten. Die Verwaltung wird gebeten,
a) einen Bericht über den Stand der Umsetzung der Grundstücksvergaben im Einzelnen,
b) die Auswahl der Träger,
c) wenn möglich, einen Zeitplan zur Fertigstellung der beschriebenen Einrichtungen vor­zulegen,
d) darüber hinaus ggf. weitere konkrete Neubauprojekte für Kinderbildungs- und
-betreuungseinrichtungen.“

Die Verwaltung nimmt zu den unter den Buchstaben a) und b) genannten Informationswün­schen im Folgenden Stellung:

Der Rat beschloss am 21.03.2013 die Vergabe von 10 der 12 in der Vorlage genannten Grundstücke (siehe Ratsbeschluss vom 21.03.2013, DS-Nr. 08799-13 „Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen“).


1. TEK Strohnstraße/Kipsburg: Die fachbereichsbezogenen Abstimmungen für den Miet­vertrag, das Exposé und den Kaufvertrag für die Ausschreibung werden zurzeit durch­ge­führt. Das Vergabeverfahren wird voraussichtlich noch in diesem Jahr initiiert. Träger der Tageseinrichtung für Kinder (TEK) wird der städtische Eigenbetrieb FABIDO wer­den. Es handelt sich um den Ersatzneubau für die TEK Steinkühlerweg 235 mit einer zweigruppi­gen Erweiterung.

2. TEK Stortsweg: Das Vergabeverfahren ist abgeschlossen. Die notarielle Beurkundung wird vorbereitet. Die Trägerschaft übernimmt die Elterninitiative „Maulwürfe e.V.“.
3. TEK An der Witwe: Die Grundstücksvergabe für die TEK An der Witwe wurde nicht in der Ratssitzung am 21.03.2013, sondern erst in der Ratssitzung am 13.06.13 beschlossen. Zurzeit werden die fachbereichsbezogenen Abstimmungen durchgeführt. Nach Abschluss kann eine Ausschreibung erfolgen. Die Trägerschaft übernimmt der Verband Vereinigte Kirchenkreise Dortmund.

4. TEK Niederste Feldweg: Die Ausschreibung des Grundstücks wird zurzeit durchgeführt. Die Trägerschaft übernimmt der Caritasverband Dortmund e. V.

5. TEK Ebbinghausstraße: Die Ausschreibung des Grundstücks wird voraussichtlich noch in diesem Jahr erfolgen. Die Trägerschaft übernimmt die Elterninitiative „Purzelbäume e. V.“

6. TEK An der Stipskuhle: Die fachbereichsbezogenen Abstimmungen für den Mietvertrag, das Exposé und den Kaufvertrag für die Ausschreibung werden zurzeit durchgeführt. Die Ausschreibung wird durchgeführt, sobald die Prüfungen abgeschlossen wurden. Die Trä­gerschaft übernimmt das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Dortmund e. V.

7. TEK Nortkirchenstraße: Das Vergabeverfahren ist abgeschlossen. Die notarielle Beur­kundung wird vorbereitet. Die Trägerschaft übernimmt die Arbeiterwohlfahrt, Unterbezirk Dortmund.

8. TEK Grävingholzstraße: Zurzeit wird eine Bauvoranfrage vorbereitet. Bei positivem Be­scheid wird die Ausschreibung vorbereitet. Die Trägerschaft übernimmt die Eltern­initia­tive „Rumpelwichte e. V.“.

9. TEK Vorstenstraße: Die Grundstücksvergabe für die TEK Vorstenstraße wurde nicht be­schlossen. Mögliche Ersatzgrundstücke wurden geprüft mit dem Ergebnis, dass eine Be­bauung mit einer TEK aus den verschiedensten Gründen (z. B. Überflutungsgefahr, Be­lastung durch Mobilfunkmasten) nicht realisiert werden kann. Zurzeit ist nur noch ein Grundstück als möglicher Ersatz in der Prüfung. Eine konkrete Aussage über eine Bebau­ungsmöglichkeit kann noch nicht getroffen werden.

10. TEK Augustastraße/Lange Straße/Wilhelmstraße: An dem Standort sollen zusätzlich zu der TEK noch andere Nutzungen erfolgen. Die Vorbereitungen für eine B-Plan-Änderung werden zurzeit durchgeführt. Die Trägerschaft übernimmt der VKK Dortmund.

11. TEK Kronprinzenstraße: Es muss eine B-Plan-Änderung erfolgen. Diese kann frühestens im Jahr 2014 initiiert werden. Die Trägerschaft übernimmt der Caritasverband Dortmund e. V.

12. TEK Merckenbuschweg: Die fachbereichsbezogenen Abstimmungen werden zurzeit durch­geführt. Nach Abschluss kann eine Ausschreibung erfolgen. Die Trägerschaft über­nimmt der Caritasverband Dortmund e. V.

Zu dem unter dem Buchstaben c) genannten Informationsbedarf nimmt die Verwaltung im Folgenden Stellung:

Die durch das Vergabeverfahren ermittelten KäuferInnen planen und bauen die TEK in eige­ner Zuständigkeit. Ein Terminplan wird grundsätzlich nicht vom Käufer/von der Käuferin gefordert. Kaufvertraglich wird grundsätzlich eine insgesamt zweijährige Frist bis zur In­be-triebnahme der TEK vereinbart.


Zu dem unter dem Buchstaben d) genannten Informationsbedarf nimmt die Verwaltung im Folgenden Stellung:

Zurzeit werden folgende Tageseinrichtungen gebaut oder befinden sich in der Ausführungs­planung:
- TEK Osterfeldstraße
- TEK Astrid-Lindgren-Ring
- TEK Kielstraße
- TEK Aplerbecker Straße
- TEK Fuchteystraße

Das Vergabeverfahren für die nachstehenden Grundstücke wurde vor kurzem durchgeführt. Die notarielle Beurkundung wird vorbereitet:
- TEK Stortsweg
- TEK Nortkirchenstraße
- TEK Rolandstraße
Die folgenden Grundstücke befinden sich zurzeit in der Ausschreibung:
- TEK Langschede Straße
- TEK Niederste Feldweg

Die nachfolgend genannten Grundstücke werden nach abschließenden positiven Grund­stücksprüfungen ausgeschrieben/veräußert:
- TEK Bockenfelder Straße
- TEK Gehrenstraße
- TEK Welkener Straße
- TEK Spreestraße
- TEK An der Witwe

Weitere Tageseinrichtungen sind in den Stadtbezirken bzw. Ortsteilen Eving, Dorstfeld, Hu­sen-Kurl, Nette, Hombruch und Holte geplant. Zur Festlegung der konkreten Standorte wer­den zurzeit Grundstücksprüfungen durchgeführt. Sofern eine Bebauung an den geprüften Standorten möglich ist, werden die Grundstücke den politischen Gremien vorgestellt und zur Entscheidung vorgelegt.

Die nachfolgend genannten privaten Grundstücke werden von Investoren mit einer TEK be­baut bzw. bereits vorhandene Bestandsgebäude umgebaut:

- TEK Auf dem Hohwart
- TEK Lindenhorsterstraße
- TEK Elisabethstraße
- TEK Rheinische Straße
- TEK Knappschaftskrankenhaus/Breierspfad
- TEK Phönixsee/Weingartenstraße
- TEK Henningsweg
- TEK Phönixsee/Phönixseestraße
- TEK Am Gardenkamp

Bei den nachstehenden TEK ist eine Erweiterung vorgesehen. Träger der Einrichtungen ist FABIDO.
- Baedecker Straße
- Biehleweg
- Hopmanns Mühlenweg
- Volksgartenstr.
- Am Heisterbach
- Molnerweg
- Lünener Straße
- Börgerhoffweg
- Fröbelweg“

Die Mitglieder des Ausschusses nahmen die Stellungnahme zur Kenntnis.


zu TOP 6.4
Wegfall der Bürgerarbeit und Konsequenzen für den Bereich Kinder, Jugend, Familie
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11226-13)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:

„… die SPD-Fraktion bittet den Punkt „Wegfall der Bürgerarbeit und Konsequenzen für den Bereich Kinder, Jugend, Familie auf die nächste Tagesordnung des AKJF zu nehmen.

Die bisherige Bundesregierung hat die Förderung der sog. „Bürgerarbeit“ auf drei Jahre befristet, so dass spätestens zum 31.12.2014 alle Maßnahmen einzustellen sind. Durch dieses Bundesprojekt sind in Dortmund 500 Arbeitsplätze für langzeitarbeitslose Menschen entstanden, die so aus dem Hilfebezug nach SGB II ausscheiden und in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse überführt werden konnten.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um eine Stellungnahme wie folgt:
1. Wie viele Bürgerarbeitsplätze sind im Zuständigkeitsbereich des AKJF eingerichtet worden und wo werden die dort beschäftigten Menschen konkret eingesetzt? Welche Tätigkeiten üben sie aus?

2. Was bedeutet der Wegfall der Bürgerarbeitsplätze für die
a) betroffenen Menschen (Arbeitslosengeld und/oder Sozialleistungsbezug)
b) die Einrichtungen, in denen diese Menschen eingesetzt sind.
3. Wie bewertet die Verwaltung den Sinn der Bürgerarbeitsplätze in Bezug auf die dort Beschäftigten aber auch für die Einsatzbereiche selbst?

4. Können wahrgenommene Aufgaben im Rahmen der Bürgerarbeit nach deren Wegfall kompensiert werden oder müssen sie ersatzlos gestrichen werden? Wenn ja mit welchen Konsequenzen?

5. Unter welchen Voraussetzungen könnten die Bürgerarbeitsplätze fortgeführt werden?“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich für die Sitzung des Ausschusses am 12.02.2014.


zu TOP 6.5
Sprachstandserhebungen Delfin 4
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11208-13)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

„… bezüglich unserer Anfrage und die Antwort der Verwaltung aus September 2013 zu den Sprachstandserhebungen Delfin 4 bittet die CDU-Fraktion im Ausschuss um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Welche konkreten Maßnahmen werden in den Brennpunkten Dortmunds seitens der Kindertageseinrichtungen für die „Nicht-Test-Bestehe“r der Kindertagesstättenbesucher angeboten?
2. Welche Leistungen werden dazu in den Familienzentren geboten und seitens der Elternschaft angenommen?
3. Welche Angebote und Fördermaßnahmen werden außerhalb der Kitas in der Öffentlichkeit dazu im Stadtgebiet seitens der Stadtveraltung oder von Freien Trägern angeboten und angenommen, damit u.a. auch „Nicht-Test-Besteher“, die nicht den Kindergarten besuchen, ihre Defizite abbauen können?
4. Die Ergebnisse bei den Dortmunder Sprachstandsfeststellungen sind schlechter als der Landesdurchschnitt. Seit Jahren befinden sie sich auf einem ähnlich besorgniserregenden Niveau. Warum findet der Bereich Sprache bzw. Deutschkenntnisse nicht Niederschlag im aktuellen Kinder- und Jugendförderplan, obwohl in § 22 (3) KJHG die "sprachlichen Fähigkeiten" explizit erwähnt werden?“


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich für die Sitzung des Ausschusses am 12.02.2014.


zu TOP 6.6
Tanzveranstaltungen nach JuSchG
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11209-13)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

„…die CDU-Fraktion im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie bittet die Verwaltung mitzuteilen, in welchem Umfang in den ersten drei Quartalen in 2013 im Stadtgebiet Dortmund öffentliche Tanz-/Disco-Veranstaltungen für Minderjährige stattgefunden haben.

Hierbei ist differenziert
· nach Angeboten für Jugendliche bis 16 Jahre und Jugendliche über 16 Jahre,
· auf Angebote der Träger der Jugendhilfe (JuSchG § 5 (2),

· zwischen zentralen und dezentralen Veranstaltungen in den Stadtbezirken

zu unterscheiden und zu berichten“


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich für die Sitzung des Ausschusses am 12.02.2014.


zu TOP 6.7
Aktueller Aufbau und Struktur des Jugendamtes
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11210-13)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11210-13-E1)

TOP 6.7 wurde im Zusammenhang mit TOP 3.13 behandelt.


zu TOP 6.8
Zuwanderung aus Südosteuropa
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11249-13)
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11249-13-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

„… aus den Medien ist zu entnehmen, dass da die Anzahl der Bürgerinnen und Bürger aus Südosteuropa seit einigen Monaten stetig gestiegen ist. Mit Einsetzen der Arbeitsfreizügigkeit ab dem 01.01.2014 erwartet man einen weiteren Zustrom aus Südosteuropa.

Vor diesem Hintergrund bittet die CDU-Fraktion im Ausschuss die Verwaltung zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:

1. Ab dem 01.01.2014 gibt es für Menschen aus Bulgarien und Rumänien keine Meldepflicht mehr. Ist es dann dem Zufall oder der Anzeige von Bürgern überlassen, Missstände bei diesen Personen in Bezug auf die Kinder der Familien aufzuzeigen bzw. Kindeswohlgefährdungen festzustellen?

2. Werden bei Kindeswohlgefährdungen bei Geschwistern dieser Personengruppe diese zusammengelassen oder getrennt untergebracht?

3. Gibt es mittlerweile Spezialisten innerhalb des Jugendamtes, die sich mit den besonderen Umständen, Nöten und Problemen dieser Südosteuropäer und deren Kinder auskennen?

4. Die Kinder von den neu nach Dortmund gezogenen Menschen aus Südosteuropa wuchsen bisher unter grundlegend anderen familiären, kulturellen, hygienischen, sprachlichen, räumlichen und sozialen Umständen heran. Gibt es Konzepte seitens der Verwaltung, angesichts der immensen Anzahl von Kindern und Jugendlichen, neue innovative menschenwürdige Wege der Betreuung, Hilfe und Annahme zu entwickeln, die diesen Kindern gerecht werden?

5. Wie viele Auffangklassen für diese südosteuropäischen Kinder gibt es derzeit in Dortmund bzw. wie viele sind schon in Planung?


6. Welche Kosten entstehen hierdurch für das Jugendamt?“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich für die Sitzung des Ausschusses am 12.02.2014.


zu TOP 6.9
Altersfeststellungen bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11250-13)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11250-13-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

„… die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. Punkt um einen Sachstandsbericht zum Verfahren der Altersfeststellungen bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1) Wo und von wem werden die Altersfeststellungen durchgeführt?
2) Mit welchem Verfahren werden die Altersfeststellungen durchgeführt?

3) Welche Toleranzgrenzen hinsichtlich des Alters der UMF werden bei den Altersfeststellungen einbezogen?

4) Als wie verlässlich haben sich die angewandten Methoden bisher erwiesen?

5) Sind bei den Altersfeststellungen DolmetscherInnen anwesend?

Begründung:
Die rechtlichen und sozialen Problemstellungen in der Situation von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen sind sehr komplex. Eine entscheidende Weichenstellung ist die Altersfeststellung. Die Entscheidung, ob jemand als unter oder über 16 Jahre oder gar als volljährig eingestuft wird, ist wichtig für die UMF, denn hier wird entschieden, ob sie in Obhut genommen und in die Jugendhilfe aufgenommen werden, einen Vormund zugewiesen bekommen oder ob sie als Erwachsene behandelt werden.“


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich für die Sitzung des Ausschusses am 12.02.2014.



zu TOP 7.
Informationen aus den Bezirksvertretungen


Die aktualisierte Übersicht ist der Niederschrift beigefügt (s. Anlage).



zu TOP 8.
Mitteilungen des Vorsitzenden

Der Vorsitzende wies auf folgende Informationen hin:

- Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Schulausschusses am 16.10.2013, TOP 3.2 SchulbegleiterInnen
(wurde den Mitgliedern mit den Sitzungsunterlagen übersandt)


- Herr Sohn dankte Herrn Siemon für die hervorragende Vorbereitung der Informationsfahrt nach Kiel und verwies auf die verteilte Dokumentation.

- Zentrales Jugendforum am 11.11.2013
Herr Sohn berichtete von dem zentralen Jugendforum, an dem er als einziger Vertreter der Fraktionen des Ausschusses teilgenommen habe. Er bat darum, zukünftig eine Teilnahme an den zentralen Jugendforen sicherzustellen.
Er verwies auf die – allerdings schon ältere – Einladung des OB (18.02.2013), in der die Termine der zentralen Jugendforen mitgeteilt wurden. In diesem Zusammenhang bat er die für das zentrale Jugendforum Verantwortlichen, demnächst aktuell kurz vor der Veranstaltung eine Kurzmitteilung zu geben, in der auf den Termin und vor allen Dingen auch auf den Inhalt der Veranstaltung hingewiesen wird. Unvorbereitet in eine solche Veranstaltung zu gehen, sei nicht sehr angenehm.

- übersandt wurde
-> Caritas Dortmund konkret, Ausgabe 4//2013
-> Jahresbericht Kinderschutz-Zentrum Dortmund 2012 sowie Flyer


- evtl. gemeinsamer Jahresabschluss nach der Sitzung am 04.12.2013








Herr Sohn beendete den öffentlichen Teil der Sitzung um 19.20 Uhr.






Sohn Spangenberg Lieberknecht
Vorsitzender Schriftführerin



Anlage zu TOP 3.1

(See attached file: Vorstellung des Trägers NiDo KinderGarten e.pdf)


Anlage zu TOP 3.2
(See attached file: Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe.pdf)


Anlage zu TOP 3.3
(See attached file: Rede-Rat-Jugendausschuss-20-Nov-2013-von-Africa-Positive.pdf)


Anlage zu TOP 3.4
(See attached file: Vorstellung_VillaPusteblume.pdf)


Anlage zu TOP 7.

(See attached file: BV-Wiedervorlage September.2013.pdf)