Niederschrift (öffentlich)

über die 19. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates


am 23.02.2012
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 13:00 - 13:05 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

OB Sierau


Bm’in Jörder SPD - nicht anwesend -
Bm Sauer CDU


SPD


Rm Matzanke
Rm Prüsse
Rm Schilff
Rm Starke - nicht anwesend -

CDU

Rm Monegel


Rm Reppin

B90/Die Grünen
Rm Krüger
Rm Reuter

FDP/Bürgerliste
Rm Rettstadt
Die Linke
Rm Kowalewski

b) Mitglieder ohne Stimmrecht:

Rm Branghofer - nicht anwesend -


Rm Thieme (NPD) - nicht anwesend -

c) Verwaltung

StR´in Bonekamp
StR Lürwer
StR Steitz
StD Stüdemann - nicht anwesend -
StR’in Zoerner
Herr Mager - nicht anwesend -
Frau Seybusch, 14/AL - nicht anwesend -
StOVR Feuler
StVR’in Skodzik

Veröffentlichte Tagesordnung:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 17. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 24.11.2011

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 18. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 15.12.2011

2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

3.1 Tunnel B 1 / A 40 von Märkische Straße bis B 236;
Sachstand und weiteres Vorgehen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05401-11)

3.2 2. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalen Wohnkonzeptes - Grundzüge der zukünftigen Wohnbauflächenentwicklung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05689-11)

3.3 Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes des Bundes und des Investitionsförderungsgesetzes des Landes NRW in Dortmund
hier: Abschlussbericht (Stichtag 15.11.2011)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06067-11)
Die Unterlagen wurden im Rahmen eines gesonderten Versandes bereits am 02.01.2012 verschickt.

3.4 Erlass der Satzung zur Nutzung der Naherholungsanlage PHOENIX See sowie der zugehörigen Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des PHOENIX Sees mit Wasserfahrzeugen (Gebührensatzung PHOENIX See).
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06136-12)

3.5 Taxitarif für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05952-11)

3.6 Haushaltbegleitbeschlüsse 2010, Maßnahme 36902 H - Revision der Pachtverträge für Stadtbahnanlagen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06199-12)

3.7 BImSchG-Anlagen Kataster und Vorgehensweise bei BImSchG-Genehmigungsverfahren - Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05023-11)

4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

4.1 Projekt „Kompetenzzentrum Frau und Beruf“ für die Region Westfälisches Ruhrgebiet, Förderung durch das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06146-12)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
- unbesetzt -

6. Kultur, Sport und Freizeit
- unbesetzt -

7. Schule

7.1 Errichtung einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung am Standort Eierkampstraße 2-4 in Dortmund-Hombruch zum Schuljahr 2012/13
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05994-11)

7.2 Schulorganisatorische Maßnahme im Stadtbezirk Dortmund Innenstadt-Nord; hier: Zusammenführung der Hauptschulen In der Landwehr und Lützowstraße / Auflösung der Hauptschule Lützowstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06254-12)

7.3 Schulorganisatorische Maßnahme im Stadtbezirk Dortmund Innenstadt-Ost; hier: Auflösung der Hauptschule Am Ostpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06255-12)

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Haushaltssatzung der Stadt Dortmund für das Haushaltsjahr 2011
3. Bericht über die laufende Umsetzung der Maßnahmen im Produktbereich 006 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06084-11)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 STEAG GmbH - hier: Besetzung von Aufsichtsräten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06090-11)

9.2 Weiterentwicklung MVA Hamm-Verbund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06221-12)

9.3 Kapitalerhöhung 2011 der RWE AG
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06100-11)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Ausschreibung und Beschaffung eines elektronischen Zeiterfassungssystems in der Stadtverwaltung Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06871-06-E1)

10.2 Neustrukturierung der Stadtbezirke und der Bezirksverwaltungsstellen;
Änderung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06073-11)

10.3 Überblick über die Ratsbeschlüsse zur Nordstadt und deren aktuelle Umsetzung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05838-11)

10.4 Genehmigung verkaufsoffener Sonntage für die Dortmunder Innenstadt West (City und Dorstfeld) am 07.10.2012, 04.11.2012 und 02.12.2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06109-11)

10.5 Benennung von stimmberechtigten Abgeordneten zur Mitgliederversammlung 2012 des Städtetages Nordrhein-Westfalen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06297-12)

11. Anfragen
- unbesetzt -


Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 13:00 Uhr durch Herrn OB Sierau eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte Herr OB Sierau fest, dass der Hauptausschuss und Ältestenrat ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Rm Prüsse (SPD-Fraktion) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Herr OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat - sofern es im Einzelfall zutreffen sollte - dieses zu beachten.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 17. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 24.11.2011

Die Niederschrift über die 17. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 24.11.2011 wurde durch den Hauptausschuss und Ältestenrat einstimmig genehmigt.

zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 18. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 15.12.2011

Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates genehmigte einstimmig die Niederschrift über die 18. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 24.11.2011.

2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

zu TOP 3.1
Tunnel B 1 / A 40 von Märkische Straße bis B 236;
Sachstand und weiteres Vorgehen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05401-11)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne eine Beschlussempfehlung zu fassen, an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 3.2
2. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalen Wohnkonzeptes - Grundzüge der zukünftigen Wohnbauflächenentwicklung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05689-11)
- Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus der öffentlichen Sitzung vom 08.02.2012



Dem Hauptausschuss und Ältestenrat lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien (AUSWI) vom 08.02.2012 mit einer aktualisierten Präsentation vor:

„hierzu ->
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 05893-11)
- Lag bereits zur Sitzung am 30.11.2011 vor -
hierzu  Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion B’90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 05893-11-E1)
hierzu  Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion B’90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 05893-11-E2)
hierzu -> Vorlage: Ergebnisse des empirica-Gutachtens "Entwicklung der quantitativen und qualitativen Neubaunachfrage auf den Wohnungsmärkten in NRW bis 2030" für die Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06126-11)
hierzu -> 2. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalen Wohnkonzeptes –
Grundzüge der zukünftigen Wohnbauflächenentwicklung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05689-11)

Frau Stadträtin Zoerner spricht einige einleitende Worte zu den Ergebnissen des empirica-Gutachtens. Hierbei stellt sie heraus, dass es im Ansatz besonders interessant ist, dass nicht nur auf den Bedarf sondern auch auf die zukünftige Nachfrage abgestellt wurde. Selbst wenn es der Menge nach, aufgrund der demographischen Entwicklung, Wohnungsüberhänge geben wird, heißt dies danach ihrer Meinung nach nicht, dass die Ansprüche, welche Wohnungssuchende haben werden, automatisch erfüllt sind. Das bedeutet für die Modernisierung des Bestandes, dass man sich zukünftig prioritär mit der qualitativen
Veränderung auseinanderzusetzen hat.
Herr Wilde präsentiert den der Vorlage „2. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalen Wohnkonzepts – Grundzüge der zukünftigen Wohnbauflächenentwicklung“ (Drucksache Nr.: 05689-11) bereits beigefügten (zur Sitzung um einige Folien erweiterten) Powerpoint –Vortrag (siehe Anlage).
Fragen hierzu werden durch Herrn Wilde beantwortet.
Herr Neuhaus weist darauf hin, dass soweit es möglich ist, die Fragen aus den beiden o.a Anträgen der Fraktion Bündnis 90 die Grünen zur nächsten Sitzung beantwortet werden. Für die Punkte, die bis dahin noch nicht beantwortet werden können, kündigt er eine zeitnahe Bearbeitung zu einer der Folgesitzungen an.
Nachdem die Sprecher/-innen der Fraktionen sowie RM Münch ihre jeweilige Haltung zu den vorliegenden Anträgen und Vorlagen verdeutlicht haben, werden hierzu folgende Vereinbarungen bzw. Beschlüsse gefasst:

Zu den beiden Anträgen der Fraktion B’90 Die Grünen:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien betrachtet die beiden o.a Anträge der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen Drucksache Nr.: 05893-11-E1) sowie (Drucksache Nr.: 05893-11-E2) als eingebracht. Die Befassung und Beschlussfassung hierzu erfolgt in der
einer der nächsten Sitzungen.

Zur Vorlage : Ergebnissen des empirica-Gutachtens „Entwicklung der quantitativen und qualitativen Neubaunachfrage auf den Wohnungsmärkten in NRW bis 2030“ für Die Stadt Dortmund (Drucksache Nr.: 06126-11) :

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zu den Ergebnissen des empirica-Gutachtens „Entwicklung der quantitativen und qualitativen Neubaunachfrage auf den Wohnungsmärkten in NRW bis 2030“ für die Stadt Dortmund zur Kenntnis.

Zur Vorlage: -> 2. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalen Wohnkonzeptes – Grundzüge der zukünftigen Wohnbauflächenentwicklung (Drucksache Nr.: 05689-11):
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion Die Linke, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat nimmt den 2. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalen Wohnkonzeptes - Grundzüge der zukünftigen Wohnbauflächenentwicklung zur Kenntnis und stimmt dem dort formulierten weiteren Vorgehen bezüglich der Umsetzung des Baulandmonitorings zu.“

Hier: Weiterentwicklung des Dortmund
Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage mit der Empfehlung des AUSWI, ohne dass eine Beschlussempfehlung ausgesprochen wurde, an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 3.3
Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes des Bundes und des Investitionsförderungsgesetzes des Landes NRW in Dortmund
hier: Abschlussbericht (Stichtag 15.11.2011)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06067-11)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm den Abschlussbericht zur Kenntnis.


zu TOP 3.4
Erlass der Satzung zur Nutzung der Naherholungsanlage PHOENIX See sowie der zugehörigen Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des PHOENIX Sees mit Wasserfahrzeugen (Gebührensatzung PHOENIX See).
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06136-12)
- Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 16.02.2012
- Empfehlung: Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 21.02.2012



Nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) vom 16.02.2012 lag dem Ausschuss vor:

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgende abweichende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vor:

Die SPD-Fraktion sieht in der Vorlage zu starke Einschränkungen bei der allgemein
gebräuchlichen Nutzung des neuen Freizeitgebietes rund um den PHOENIX See. Eine
Auflistung von 37 Tatbeständen als Ordnungswidrigkeit im § 23 ist nicht zu rechtfertigen.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisieren besonders, dass das Grillen, das
uneingeschränkte Befahren des Sees mit einem Schlauchboot und Genuss von alkoholischen
Getränken verboten werden soll. Durch die Gebühren für die Nutzung des Sees mit Booten
könnten Bevölkerungsschichten mit geringem Einkommen zugunsten besser verdienender
Bevölkerungsgruppen benachteiligt werden. Der Begriff des allgemeinen
„Erholungsgebietes“ im § 16 würde dadurch sehr zweifelhaft.
Das Einzelmitglied der Bürgerliste, Herr Müller-Späth, spricht sich ebenfalls gegen die
Satzung aus. Er ist der Meinung, es muss gleiches Recht für Alle gelten, d.h. gleiche
Regelungen in allen Naherholungsgebieten im Stadtgebiet.
Die CDU-Fraktion lehnt die Satzung ebenfalls ab. Es muss nach dem Gleichheitsgrundsatz
gehandelt werden, nämlich gleiches Recht für alle Stadtbezirke und nicht ein Sonderrecht für
den PHOENIX See.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgendes
nicht zu beschließen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur
Nutzung der Naherholungsanlage PHOENIX See.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Satzung der Stadt Dortmund über die
Erhebung von Gebühren für die Benutzung des PHOENIX Sees mit
Wasserfahrzeugen (Gebührensatzung PHOENIX See).

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage und die Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.“


Zudem gab es folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde vom 21.02.2012:

Herr Sümer von der Tiefbauverwaltung stellte die Vorlage vor. Sie setzt sich aus
- der Talsperrenverordnung
- der ordnungsrechtlichen Verordnung seit 1994
- dem „Hausrecht“ der Emschergenossenschaft

zusammen. Die Seesatzung ist aufgrund der vorgenannten Verordnungen zusammen mit ergänzenden Regelungen entstanden.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde nimmt die Berichterstattung zur Kenntnis.


Hinweis:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde fasst zur Vorlage in insgesamt 4 Bereichen Beschlüsse, siehe I. bis IV.

Die Bezirksvertretung Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund folgende Änderungen in die Beschlussfassung zur Seesatzung aufzunehmen ( I.).

I.
§ 2 Verunreinigungen:
Abs. 3 wird ersatzlos gestrichen
(Bereits im Abs. 1 geregelt)
Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen
§ 3 Verhalten im Erholungsgebiet:
Abs. 1 a) alle Wegeflächen und sonstigen Flächen sind frei betretbar, mit Ausnahme der besonders gekennzeichneten Flächen.
Begründung:
Grundsätzlich sollten alle Flächen am See für die Bürger zugänglich sein. Ausgenommen hiervon sind beispielsweise besonders schützenswerte Bereiche, wie die Emscherauen oder die Ufergebiete. Die nicht zum Aufenthalt geeigneten Flächen müssen insbesondere für auswärtige Besucher so oder so gekennzeichnet sein.

Abstimmungsergebnis: mit 1 Gegenstimme, 1 Enthaltung und 15 Ja-Stimmen so beschlossen

Abs.1c) es ist untersagt, auf Straßen oder in Anlagenteilen auf hierfür nicht besonders freigegebenen Flächen zu lagern, zu campieren oder zu übernachten, es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung dafür vor.
Begründung:
Bei Regatten oder ähnlichen Veranstaltungen soll es den Teilnehmern ermöglicht werden, im Satzungsbereich auch zu übernachten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen


Abs. 3 b) die Wörter:“ zu spielen“ sind zu streichen, so dass der Text lautet:“.............und entsprechend gekennzeichneten Stellen Rad zu fahren, Wintersport zu betreiben.............“.


Begründung:
Kindern soll auch auf Wegen grundsätzlich die Möglichkeit zum Spielen gegeben werden. Insbesondere hat das letzte Jahr gezeigt, das Kinder auch gerne die Möglichkeit wahrnehmen, mit Wasser im Hafenbereich zu spielen.

Abstimmungsergebnis: bei 1 Enthaltung mit 16 Ja-Stimmen so beschlossen


§ 4 Benutzung von Spielplätzen
Abs. 1 wird gestrichen

Begründung:

Nach Auskunft des Jugendamtes, Herrn Mlynczak, sind die Spielplätze für alle Bürger freigegeben. Daher ist keine Einschränkung notwendig.
Es kommen nur die Absätze 2 und 3 zur Anwendung.
Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen


§ 5 Benutzung von Steganlagen

Abs. 3: Der 1. Satz wird gestrichen. „Die Benutzung der Bootsliegeplätze wird durch die Stadt Dortmund genehmigt.“...............

Begründung:
Die Benutzung der Steganlagen ist bereits im § 5 Abs. 2 geregelt. Hier lautet die richtige Formulierung: Daher muss der 1. Satz im Abs. 3 ......die Benutzung der Steganlagen gilt ausschließlich dem Zugang .............gestrichen werden. Es geht nach Rücksprache mit der Verwaltung tatsächlich um die Vermietung der Bootsliegeplätze.
Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen

§ 8 Benutzung mit Wasserfahrzeugen

Die in Abs. 2 genannten Ausnahmen für Begleit- Rettungs-, Aufsichts- und Arbeitsboote werden gestrichen.

Begründung:

Grundsätzlich werden auf dem See keine Verbrennungsmotoren zugelassen.
Auch für die o. g. Boote sind entsprechende Außenbordmotoren mit Elektroantrieb in den notwendigen Leistungsgrößen verfügbar. Elektromotoren sind wartungsärmer und im Betrieb zuverlässiger, außerdem spielt bei dieser relativ kleinen Wasserfläche die Kapazität der Batterien eine untergeordnete Rolle, da das Boot jederzeit in den Ruhephasen an eine Steckdose angeschlossen werden kann.
Aus ökologischer Sicht sollte die Stadt Dortmund hier eine Vorbildfunktion in Anspruch nehmen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen

Einfügung eines neuen Abs. 5
Die dauerhafte Liegezeit der Boote im Wasser ist auf den Zeitraum von 01. April bis 31. Oktober beschränkt.

Begründung:
Um Schäden durch Herbststürme bzw. Eis zu vermeiden, ist es nicht sinnvoll, dass in der Winterzeit die Boote dauerhaft im Wasser verbleiben. In Jachthäfen ist es allgemein üblich, dass Boote in der Winterzeit an Land gebracht werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen

§ 9 Befähigungsnachweise für Wasserfahrzeuge
1. Hinweis: Es gibt im Abs. 1 die Formulierung „Wasserfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren“, die ggf. gestrichen werden sollte.
2. Hinweis: Abs. 1, letzter Satz: „Ausgenommen von dieser Regelung sind Dienst- und Rettungsboote“: Die Fachverwaltung soll aufgefordert werden, diese Formulierung zu überprüfen.
Begründung:

Grundsätzlich müssen nach der Binnenschifffahrtstraßenordnung die Schiffsführer über ein geeignetes Befähigungszeugnis gemäß obiger Verordnung verfügen. Ausnahmen sind nicht zugelassen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen

§ 11 Verkehrsvorschriften
Abs. 1 ist durch folgende Formulierung zu ersetzen: „ In der Zeit nach Sonnenuntergang bis 1 Stunde vor Sonnenaufgang und vor 8.00 Uhr morgens ist das Befahren mit Wasserfahrzeugen nicht erlaubt“.

Begründung:

Der Phoenixsee ist im Gegensatz zu Talsperren mit einer dichten Wohnbebauung umgeben. Daher ist ein besonderer Schutz für die Anwohner notwendig. Weiterhin kann man davon ausgehen, dass die Benutzer aus der näheren Umgebung des Sees kommen und dass ihnen genügend Zeit zur Ausübung ihres Sports zur Verfügung steht. Unter diesen Gesichtspunkten ist eine Einschränkung der in der Talsperrenverordnung genannten Zeit vertretbar.

Abstimmungsergebnis: bei 3 Enthaltungen, 1 Gegenstimme und 13 Ja-Stimmen so beschlossen


Neu einfügen:
Abs. 6 Das Übernachten auf Booten ist nicht erlaubt.

Begründung:
Es sind am See keine sanitären Anlagen hierfür vorhanden. Man kann davon ausgehen, dass die Besitzer der Boote ausschließlich aus der Region kommen. Daher wird ein Übernachten auf den Booten nicht notwendig sein.
Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen

§ 12 Baden, Surfen, Tauchen und Eissport
Das Wort Eissport wird in dem Paragraphen gestrichen.

Begründung:
Im Paragraphen 13 ist das Betreten der Eisfläche grundsätzlich verboten. Eissport ohne Betreten der Eisfläche ist nach Ansicht der Bezirksvertretung nicht möglich. Ausnahmeregelungen werden in der neuen Formulierung des § 13 geregelt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen

§ 13 Betreten der Eisfläche
Neue Formulierung:
Das Betreten der Eisfläche ist untersagt. Ausnahmegenehmigungen können durch die Stadt Dortmund bei entsprechenden Wetterlagen erteilt werden. Welche Eissportarten dann zulässig sind, wird mit der Ausnahmegenehmigung festgelegt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen
§ 16 Grillen und offenes Feuer
Abs. 1 Grillen ist auf den dafür freigegebenen Flächen erlaubt.
Abs. 2 Offenes Feuer, außer das im Abs. 1 erlaubte Grillen ist im Erholungsgebiet nicht erlaubt. Offenes Feuer bei Umzügen (Fackelwanderungen, Martinsumzug etc.) werden können auf Antrag einer Ausnahmegenehmigung erlaubt werden.

Begründung
Grundsätzlich sollte auch Grillen am See auf geeigneten Flächen möglich sein.
Entsprechende Flächen könnten am östlich Rand des Phönix See Geländes eingerichtet werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen

II. Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde beschließt die Vorlage zur Seesatzung mit den zuvor beschlossenen Änderungen:

Abstimmungsergebnis: mit 3 Gegenstimmen, 1 Enthaltung und 13 Ja-Stimmen so beschlossen

III. Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde fordert die Verwaltung auf, zu prüfen, ob eine Seesatzung ordnungsrechtlich nehmen den übergeordneten Satzungen (Talsperrenverordnung , ordnungsbehördliche Verordnung, Hausrecht Emschergenossenschaft) eigenständig Bestand haben kann.

Abstimmungsergebnis: bei 2 Enthaltungen, 1 Gegenstimme und 14 Ja-Stimmen so beschlossen

IV. Zu § 8 Abs. 2 fordert die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde die Fachverwaltung auf, die
vorhandenen Verbrennungsmotoren an den Wasserfahrzeugen innerhalb von 1 Jahr
entsprechend der beschlossenen Satzungsänderung durch Elektromotoren auszutauschen.
Dadurch ergibt sich im Umkehrschluss, dass das in § 8 aufgeführte „Verbot der Nutzung von
Wasserfahrzeugen mit Verbrennungsmotoren ohne Ausnahme“ für eine Übergangszeit von 1
Jahr außer Kraft gesetzt wird und die Ausnahme damit möglich bleibt.

Abstimmungsergebnis: mit 1 Gegenstimme und 16 Ja-Stimmen so
beschlossen.“



Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates leiteten die Vorlage zusammen mit den beiden Empfehlungen ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 3.5
Taxitarif für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05952-11)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne dass eine Beschlussempfehlung gefasst wurde, an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 3.6
Haushaltbegleitbeschlüsse 2010, Maßnahme 36902 H - Revision der Pachtverträge für Stadtbahnanlagen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06199-12)
- Auszug: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 16.02.2012


Nachfolgender Auszug des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) vom 16.02.2012 wurde dem Ausschuss vorgelegt:

„Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beauftragt die Verwaltung entsprechende Gespräche mit der DSW21 zu führen, mit der Maßgabe eine Ergebnisverbesserung für den städtischen Haushalt im Rahmen des „Zukunftspaketes DSW21“ zu erzielen und dem Ausschuss zu berichten.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat nimmt die Ausführungen zur Entwicklung der Pachtzahlungen für die an DSW21 verpachteten Stadtbahnanlagen zur Kenntnis und beschließt, dass bei nächster Gelegenheit auf eine Verbesserung der Pachtkonditionen zugunsten der Stadt hingewirkt werden soll.“


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage und den Auszug des AFBL, ohne eine Beschlussempfehlung auszusprechen, an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 3.7
BImSchG-Anlagen Kataster und Vorgehensweise bei BImSchG-Genehmigungsverfahren - Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05023-11)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.


4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

zu TOP 4.1
Projekt „Kompetenzzentrum Frau und Beruf“ für die Region Westfälisches Ruhrgebiet, Förderung durch das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06146-12)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
- unbesetzt -

6. Kultur, Sport und Freizeit
- unbesetzt -

7. Schule

zu TOP 7.1
Errichtung einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung am Standort Eierkampstraße 2-4 in Dortmund-Hombruch zum Schuljahr 2012/13
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05994-11)


Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates ließen die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 7.2
Schulorganisatorische Maßnahme im Stadtbezirk Dortmund Innenstadt-Nord; hier: Zusammenführung der Hauptschulen In der Landwehr und Lützowstraße / Auflösung der Hauptschule Lützowstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06254-12)
- Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 16.02.2012



Vom Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) vom 16.02.2012 lag folgende Empfehlung vor:

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende abweichende Empfehlung des Schulausschusses aus der öffentlichen Sitzung vom 15.02.12 vor:

Auf Vorschlag von Herrn Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) nimmt der Schulausschuss
einstimmig folgenden Änderungsvorschlag zu den finanziellen Auswirkungen an:
Die Maßnahme hat kurzfristig keine finanziellen Auswirkungen, da der Standort Lützowstraße
75 voraussichtlich bei entsprechendem Bedarf bis Juli 2015 für den Schulbetrieb einer
Hauptschule genutzt wird.
Unter Berücksichtigung dieses Änderungsvorschlages empfiehlt der Schulausschuss
einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt die Zusammenführung der Hauptschule in der Landwehr,
Scharnhorststraße 40, 44147 Dortmund und der Hauptschule Lützowstraße, Lützowstraße 75,
44147 Dortmund zum Schuljahr 2012/13 (01.08.2012) / Auflösung der Hauptschule
Lützowstraße, Lützowstraße 75, 44147 Dortmund zum Schuljahresende 2011/12 (31.07.2012)
gem. § 81 des Schulgesetzes NRW (SchulG)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt folgendem, mündlich von Herrn Reppin (CDU-Fraktion) gestelltem Antrag, einstimmig zu:

Beschluss:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt folgenden Satz im Beschlussvorschlag zu ergänzen:

Die Verwaltung legt bis zur Schließung im August 2015 rechtzeitig einen entscheidungsfähigen Vorschlag zur weiteren Nutzung der Schule vor.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung dieser Ergänzung und der Empfehlung des Schulausschusses einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt die Zusammenführung der Hauptschule in der Landwehr, Scharnhorststraße 40, 44147 Dortmund und der Hauptschule Lützowstraße, Lützowstraße 75, 44147 Dortmund zum Schuljahr 2012/13 (01.08.2012) / Auflösung der Hauptschule Lützowstraße, Lützowstraße 75, 44147 Dortmund zum Schuljahresende 2011/12 (31.07.2012) gem. § 81 des Schulgesetzes NRW (SchulG).“


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage zusammen mit der Empfehlung des AFBL ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 7.3
Schulorganisatorische Maßnahme im Stadtbezirk Dortmund Innenstadt-Ost; hier: Auflösung der Hauptschule Am Ostpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06255-12)
- Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 16.02.2012


Die Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) vom 16.02.2012 lag dem Hauptausschuss und Ältestenrat vor:

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende
abweichende Empfehlung des Schulausschusses aus der öffentlichen Sitzung vom 15.02.12 vor:

Auf Vorschlag von Herrn Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) nimmt der Schulausschuss einstimmig folgenden Änderungsvorschlag zu den finanziellen Auswirkungen an:

Die Maßnahme hat kurzfristig keine finanziellen Auswirkungen, da der Standort
Davidisstraße 13 voraussichtlich bei entsprechendem Bedarf bis Juli 2014 für den Schulbetrieb einer Hauptschule genutzt wird. ...

Unter Berücksichtigung dieser Veränderung empfiehlt der Schulausschuss einstimmig bei einer Enthaltung folgenden Entschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt die Auflösung der Hauptschule Am Ostpark, Davidisstraße 13, 44143 Dortmund, zum Ende des Schuljahres 2013/14 (31.07.2014) gem. § 81 des Schulgesetzes NRW (SchulG)


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt folgendem, mündlich von Herrn Reppin (CDU-Fraktion) gestelltem Antrag, einstimmig zu:

Beschluss:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt folgenden Satz im Beschlussvorschlag zu ergänzen:

Die Verwaltung legt bis zur Schließung im August 2014 rechtzeitig einen entscheidungsfähigen Vorschlag zur weiteren Nutzung der Schule vor.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung dieser Ergänzung und der Empfehlung des Schulausschusses einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt die Auflösung der Hauptschule Am Ostpark, Davidisstraße 13, 44143 Dortmund, zum Ende des Schuljahres 2013/14 (31.07.2014) gem. § 81 des Schulgesetzes NRW (SchulG).“


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage mit der Empfehlung des AFBL, ohne eine Beschlussempfehlung auszusprechen, an den Rat der Stadt weiter.

8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Haushaltssatzung der Stadt Dortmund für das Haushaltsjahr 2011
3. Bericht über die laufende Umsetzung der Maßnahmen im Produktbereich 006 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06084-11)


Der Bericht über die laufende Umsetzung der Maßnahmen im Produktbereich 006 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe - nach dem Stand vom 03.01.2012 wurde vom Hauptausschuss und Ältestenrat zur Kenntnis genommen.


9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
STEAG GmbH - hier: Besetzung von Aufsichtsräten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06090-11)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Entsendung von Herrn Oberbürgermeister Ullrich Sierau und Herrn Ratmitglied Ulrich Monegel in den Aufsichtsrat der KSBG Kommunale Verwaltungsgesellschaft mbH und die Entsendung von Herrn Vorstandsvorsitzenden Guntram Pehlke und Herrn Geschäftsführer Dr. Frank Brinkmann in den Aufsichtsrat der STEAG GmbH zur Kenntnis.


zu TOP 9.2
Weiterentwicklung MVA Hamm-Verbund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06221-12)
- Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 16.02.2012



Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) legte aus seiner Sitzung am 16.02.2012 folgende Empfehlung vor:

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

die Fraktion Bündnis 90 /DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung im Rahmen einer Stellungnahme,
folgende Fragen zu beantworten:
1. Welche Andienungsverpflichtungen existieren gegenüber den Standorten Hagen und
Iserlohn?
2. Wie ist die Entwicklung des thermischen Restmülls aus Privathaushalten und von Gewerbebetrieben
im Einzugsbereich der Stadt Dortmund bis 2021 zu bewerten und wie
hoch sind die entsprechenden über die EDG zu entsorgenden Restmüllanteile zu prognostizieren?
3. Welche vertraglichen Vereinbarungen greifen, wenn die Anlieferungsmengen in Höhe
von 111.500 t/a im Zuge der „take or pay-Verpflichtung“ nicht erfüllt werden?
4. Welche Investitionsaufwendungen sind in Bezug auf die Weiterentwicklung des MVAHamm-
Verbunds in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen?

Außerdem liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

in Abstimmung mit der EDG Holding GmbH beantworte ich Ihre Anfragen wie folgt:

1. Welche Andienungsverpflichtungen existieren gegenüber den Standorten Hagen und Iserlohn?

Die vertraglichen Andienungsverpflichtungen betragen gegenüber dem Standort Iserlohn (MHKW Iserlohn) 60.000 Mg/a und gegenüber dem Standort Hagen (MVA Hagen) 20.000 Mg/a.

2. Wie ist die Entwicklung des thermischen Restmülls aus Privathaushalten und von Gewerbebetrieben im Einzugsbereich der Stadt Dortmund bis 2021 zu bewerten und wie hoch sind die entsprechenden über die EDG zu entsorgenden Restmüllanteile zu prognostizieren?

Unter Abschätzung demographischer sowie abfallwirtschaftlicher und –rechtlicher Einflussfaktoren wird das Dortmunder Abfallaufkommen der thermisch vorzubehandelnden Stoffströme Hausmüll, Sperrmüll zur Beseitigung, Straßenkehricht zur Beseitigung sowie krankenhausspezifische Abfälle für das Jahr 2021 mit einer Gesamtmenge von 141.700 Mg/a bilanziert. Hierzu können erläuternde Anmerkungen dem mit Ratsbeschluss vom 15.12.2011 fortgeschriebenen Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Dortmund (Kap. 4 „Prognose“, S. 67-78) entnommen werden.

3. Welche vertraglichen Vereinbarungen greifen, wenn die Anlieferungsmengen in Höhe von 111.500 t/a im Zuge der „take or pay-Verpflichtung“ nicht erfüllt werden?

Einleitend ist zu bemerken, dass EDG und folglich nicht die Stadt Dortmund die Verpflichtung übernimmt. Grundsatz der „take or pay-Verpflichtung“ ist, dass die vereinbarten Kontingente auch bei Nichtinanspruchnahme zu vergüten sind. Die gezeichneten Kontingente dienen u. a. der Aufrechterhaltung der 10-jährigen Entsorgungssicherheit der Stadt Dortmund. Der EDG-Unternehmensverbund hätte zudem bei nicht vollständiger Inanspruchnahme durch das Mengenaufkommen der Stadt Dortmund Kompensationsmöglichkeiten durch anderweitige Abfallmengen.

4. Welche Investitionsaufwendungen sind in Bezug auf die Weiterentwicklung des MVA-Hamm-Verbunds in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen?

Die Finanzplanung der Stadt Dortmund ist nicht berührt.


Herr Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet die Verwaltung um schriftliche Ergänzung folgender Fragen bis zur Ratssitzung:

Punkt 3 der Bitte um Stellungnahme seiner Fraktion bittet er erneut zu beantworten, da die vorliegende Antwort nicht ausreichend sei. Er bittet um Antwort im nichtöffentlichen Teil.

Die Stadt gehe in Hamm Verpflichtungen in Höhe von 115 T Tonnen ein und es gebe weitere Verpflichtungen gegenüber den Standorten Iserlohn und Hagen in der Gesamtmenge von 200 T Tonnen. Nach Abfallwirtschaftskonzept werde, bezogen auf die Frage in welchem Umfang es Abfälle gebe, die einer thermischen Verwertung zugeführt würden, zum jetzigen Zeitpunkt nur eine Aussage getroffen, dass es etwa 140 T Tonnen seien. Er bittet um Beantwortung, welche Folgen das für die EDG auslösen könne, wenn hier im entsprechenden Umfang die „take or pay-Verpflichtung“ greife.

Zu Punkt 4 gehe er davon aus, dass aus dem städtischen Haushalt keine Investitionsmaßnahmen für eine Müllverbrennungsanlage in Hamm eingestellt worden seien. Wenn aber in diesem Zusammenhang entsprechend größere umfangreiche Investitionen notwendig würden, sei es eine Angelegenheit, die die EDG als Gesellschaft mitzufinanzieren habe. Es gäbe Diskussionen auf die Frage, wie man mit der MVA Hagen umgehe. In der Beurteilung sei das Thema der notwendigen Nachrüstungen relativ groß. Die Frage sei weniger darauf gezielt, inwieweit die Finanzplanung der Stadt Dortmund berührt sei, sondern mehr unter dem Gesichtspunkt, dass dieser Ausschuss auch Beteiligungsausschuss sei. Er bittet um entsprechende Ergänzung.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) sagt dies zu und schlägt vor, Herrn Niesmann für den nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung am 23.02.12 einzuladen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften erklärt sich damit einverstanden und lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.


Darüber hinaus übersendet die Verwaltung den Ratsmitgliedern zwei weitere Folien zur weiteren Beratung im Rat am 23.02.12.“


Der Hauptausschuss und Ältestenrat leitete die Vorlage zusammen mit der Empfehlung des AFBL ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 9.3
Kapitalerhöhung 2011 der RWE AG
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06100-11)
- Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 16.02.2012



Die folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 16.02.2012 lag vor:

„Herr Monegel (Vorsitzender, CDU-Fraktion) merkt an, dass alle Fraktionen des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften übereinstimmend der Auffassung seien, dass die Mitwirkungs- und Zuständigkeitsrechte des Rates in erheblichem Umfang missachtet wurden. Es wäre zeitgerecht, wenn auch im Wege der Dringlichkeit, möglich gewesen, die Sitzung des Rates am 15.12.11 zu erreichen.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften rügt und missbilligt das Verfahren ausdrücklich und geht davon aus, dass es sich bei vergleichbaren Fällen nicht wiederholen werde. Der Ausschuss ist sich einig, dies dem Rat zur Kenntnis zu geben.

Mit diesen Anmerkungen empfiehlt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt genehmigt den von DSW21 getätigten Erwerb von RWE-Aktien zur Sicherung des kommunalen Einflusses auf die RWE AG.“


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage mit der Empfehlung des AFBL, ohne dass eine Beschlussempfehlung ausgesprochen wurde, an den Rat der Stadt weiter.


10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Ausschreibung und Beschaffung eines elektronischen Zeiterfassungssystems in der Stadtverwaltung Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06871-06-E1)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 10.2
Neustrukturierung der Stadtbezirke und der Bezirksverwaltungsstellen;
Änderung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06073-11)
- Stellungnahme der Verwaltung zur Empfehlung der BV Eving vom 01.02.2012 (Drucksache Nr.: 06073-11-E4)
- Aufstellung der Empfehlungen der anderen Gremien (Drucksache Nr.: 06073-11-E6)



Die Verwaltung legte folgende Empfehlung aufgrund der Empfehlung der Bezirksvertretung Eving vor:

„ ... in ihrer Sitzung am 01.02.2012 hat die Bezirksvertretung Eving dem Rat der Stadt mehrheitlich empfohlen, die abschließende Beratung und Beschlussfassung zur og. Vorlage zu vertagen und die Verwaltung zunächst zu beauftragen, noch verschiedene Fragen zum weiteren Verlauf des Zusammenlegungsverfahrens der Stadtbezirke sowie zur Schließung der Bezirksverwaltungsstellen zu beantworten. Zu den Fragen nehme ich bereits im Vorfeld zur Ratssitzung am 23.02.2012 wie folgt Stellung.

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 24.11.2011 durch Beschluss der entsprechenden
Vorlage (Drucksache Nr.: 04927-11) eine grundsätzliche Entscheidung zur Auflösung der
Stadtbezirke Eving und Huckarde sowie zur Schließung der entsprechenden Bezirksverwaltungsstellen getroffen, jedoch sind die Wirkungen dieses Beschlusses, die u.a. erst zu Verhandlungen mit externen Partnern (z.B. Vermietern etc.) berechtigen, abhängig von der noch ausstehenden Änderung der Hauptsatzung. Konkrete Detailbetrachtungen und abschließende Festlegungen werden im Anschluss an den Ratsbeschluss durchgeführt.

1.) Was ist mit den derzeitigen Angeboten – Bibliothek, Seniorenbüro etc. – geplant?
Sämtliche Angebote der Sozial- und Jugendverwaltung (Sozialbüros, Seniorenbüros, Familienbüros....) sowie die Zweigbibliotheken Eving und Huckarde bleiben im Falle der Schließung der Bezirksverwaltungsstellen bzw. der Auflösung der Stadtbezirke vor Ort erhalten.

2.) An welchem Ort werden diese Angebote zukünftig zu finden sein?
Da gerade im Bereich der Sozial- und Jugendarbeit die Erreichbarkeit durch die Bürgerinnen
und Bürger vor Ort zwingend erhalten bleiben muss, sollen diese Dienste auch zukünftig in
adäquaten Gebäuden in Eving und Huckarde angeboten werden.
Die genauen Örtlichkeiten zur Erbringung der entsprechenden Dienstleistungen stehen zumindest für Eving noch nicht fest. Hier bleibt abzuwarten, welche Ergebnisse sich u.a. in den Gesprächen mit potentiellen Vermietern nach der Hauptsatzungsänderung ergeben. Ggf. kämen für das jetzige Gebäude auch nur Teilabmietungen in Betracht. Inwieweit z.B. auch die
Leistungserbringung durch sog. „mobile Dienste“ in öffentlichen Einrichtungen zu festen
Sprechzeiten angeboten werden kann, bleibt ebenfalls zu klären.

3.) Was passiert mit den derzeit in Eving beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern?
Da die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozial- und Jugendverwaltung vor Ort verbleiben
werden, beziehen sich die weiteren Ausführungen ausschließlich auf die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Bürgerdienste.
Da in Umsetzung eines Teils des Ratsbeschlusses vom 24.11.2011 bereits zur Mitte diesen
Jahres die Auflösung der sog. Einheitssachbearbeitung 1 (Standesamt, Wohngeld ...) erfolgen
soll, sind dort konkret neben dem/der Bezirksverwaltungsstellenleiter/in und der Sachbearbeiter/in für die Angelegenheiten der Bezirksvertretung von der Schließung der Bezirksverwaltungsstellen nur noch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der sog. Einheitssachbearbeitung 2 (Einwohnermelde- und Kraftfahrzeugangelegenheiten) betroffen. Diese werden entsprechend der zu erwartenden Verlagerungen der Kundenströme sowohl in die angrenzenden Bezirksverwaltungsstellen als auch in die zentralen Innenstadtbereiche umgesetzt. Der/Die Leiter/in der Bezirksverwaltungsstelle sowie die Sachbearbeiterin für die Angelegenheiten der Bezirksvertretung verbleiben vorbehaltlich der in der weiteren Projektarbeit noch auszuarbeitender Detailregelungen für die BV-Geschäftsführung sowie möglichen Personalentwicklungen vor Ort (siehe auch Antwort zu Frage 4).

4.) Wer macht die Geschäftsführung für die Bezirksvertretung?
In der Übergangszeit zwischen Schließung der Bezirksverwaltungsstellen Eving und Huckarde und Auflösung der Stadtbezirke und somit der Bezirksvertretungen ab der Kommunalwahl 2014 werden nach heutigem Stand – wie auch bisher in den vorgelegten Kostenberechnungen berücksichtigt - ein/e Geschäftsführer/in sowie ein/e Sachbearbeiter/in für die Aufgabenerledigung der Bezirksvertretungen zur Verfügung stehen.

5.) Wo werden die Sitzungen stattfinden?
Da es sich auch hier um eine Frage zur künftigen räumlichen Unterbringung handelt, verweise
ich auf meine Ausführungen zu Frage 2.“


Zusätzlich lag eine Aufstellung der Empfehlungen der anderen Gremien (Drucksache Nr.: 06073- 11-E6) vor:
Gremium
Sitzungstag
Ausgesprochene Empfehlung
Bezirksvertretung Huckarde
25.01.2012
- vertagt auf den 08.02.2012

08.02.2012
- vertagt auf den 29.02.2012
Bezirksvertretung Aplerbeck
31.01.2012
- mit Mehrheit empfohlen
Bezirksvertretung Mengede
01.02.2012
- lehnt mit Mehrheit ab
Bezirksvertretung Eving
01.02.2012
- vertagt mit Mehrheit auf den 09.03.2012, empfiehlt dem Rat, ebenfalls zu vertagen und stellt Fragen, die mit Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 06073-11-E4) beantwortet werden
Bezirksvertretung Hombruch
07.02.2012
- nimmt die Vorlage zur Kenntnis. Sie empfiehlt die Vorlage mehrheitlich
Bezirksvertretung Scharnhorst
07.02.2012
- lehnt mit Mehrheit ab
Bezirksvertretung In-West
08.02.2012
- mit Mehrheit empfohlen
Bezirksvertretung Brackel
09.02.2012
- lehnt mit Mehrheit ab
Bezirksvertretung In-Ost
14.02.2012
- die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost einigt sich auf 2 Abstimmungen. Sie empfiehlt mit Mehrheit Ziffer 1 und 2 des Satzungsentwurfes zur zweiten Änderung der Hauptsatzung und einstimmig Ziffer 3
Bezirksvertretung Lütgendortmund
14.02.2012
- lehnt mit Mehrheit ab
Ausschuss für Bürgerdienst, öffentl. Ordnung, Anregungen u. Beschwerden
14.02.2012
- ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet
Bezirksvertretung Hörde
21.02.2012
- mit Mehrheit empfohlen
Bezirksvertretung In-Nord
22.02.2012
- lehnt mit Mehrheit ab


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage mit der Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 06073-11-E4) und der Aufstellung für die Gremienempfehlungen (Drucksache Nr.: 06073-11-E6) ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 10.4
Genehmigung verkaufsoffener Sonntage für die Dortmunder Innenstadt West (City und Dorstfeld) am 07.10.2012, 04.11.2012 und 02.12.2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06109-11)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne dass eine Beschlussempfehlung ausgesprochen wurde, an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 10.5
Benennung von stimmberechtigten Abgeordneten zur Mitgliederversammlung 2012 des Städtetages Nordrhein-Westfalen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06297-12)
- Namensvorschläge der Fraktionen (Drucksache Nr.: 06297-12-E1)

Folgende Namensliste (Drucksache Nr.: 06297-12) lag dem Hauptausschuss und Ältestenrat zur Sitzung vor:

1. Rm Elke Rohr (SPD)
2. Rm Bruno Schreurs SPD)
3. Rm Thomas Tölch (SPD)
4. Rm Jürgen Böhm (CDU)
5. Rm Barbara Menzebach (CDU)
6. Rm Svenja Noltemeyer (B90/Grüne)
7. Rm Petra Zielazny
8. Rm Nursen Konak (Die Linke)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mit der Namensliste ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


11. Anfragen
- unbesetzt –

Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 13:05 Uhr durch Herrn OB Sierau geschlossen.



Der Oberbürgermeister





Ullrich Sierau Ernst Prüsse
Ratsmitglied


Beate Skodzik
Schriftführerin