01 Dortmund, 13.03.2001
F 2 20 11

N i e d e r s c h r i f t

über die 13. Sitzung des Rates der Stadt

am Donnerstag, dem 01. März 2001, 15.00 Uhr

im Ratssitzungssaal, Rathaus, Friedensplatz 1




Lt. Anwesenheitsliste, die der Originalniederschrift als Anlage beigefügt ist, waren
78 von z. Z. 82 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nahmen
nicht teil: Rm Zuch CDU

Rm Bade SPD
Rm Müller-Jobst SPD

Rm Reinbold Bürgerliste


Von der Verwaltung
waren anwesend: OB Dr. Langemeyer
StD Fehlemann
StR’in Greive
StR Pehlke
StR Pogadl
StR Sierau
StR Stüdemann
Herr Dr. Küpper
StORR’in Seybusch
LStVD Dieckerhoff
StVD Weber
StOVR Feuler

T A G E S O R D N U N G

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung des Rates der Stadt vom 01.02.2001



2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

- keine Vorlagen -



3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Bauleitplanung
102. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 9 des
B-Planes Ev 108 - Oetringhauser Straße -
hier: I. Feststellungsbeschluss mit aktualisiertem/modifiziertem Erläuterungsbericht zur 102. Änderung des Flächennutzungsplanes
II. Satzungsbeschluss zur Änderung Nr. 9 des B-Planes Ev 108
III. Beifügung einer aktualisierten/modifizierten Begründung
(Drucksache Nr.: 00371-00)

3.2 - unbesetzt -

3.3 Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung
6. Änderung des B-Planes 142 "Kasseler Straße" und 7. Änderung des
B-Planes 144 "Mannheimplatz"
hier: Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre
(Drucksache Nr.: 00436-01)

3.4 Satzung über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes
"Stadterneuerung Rheinische Straße West"
(Drucksache Nr.: 00350-00)

3.5 Satzung über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes
"Sanierung Dorstfeld-Süd"
(Drucksache Nr.: 00351-00)

3.6 Satzung über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes
"Standortzentrum Dorstfeld"
(Drucksache Nr.: 00352-00)

3.7 Satzung über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes
"Stadterneuerung Adlerstraße"
(Drucksache Nr.: 00349-00)

3.8 Masterplan Mobilität
(Drucksache Nr.: 00465-01)

3.9 Bauleitplanung
1. Änderung des B-Planes Ev 124 - verlegte Lindenhorster Straße - im vereinfachten
Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
hier: I. Änderungsbeschluss
II. Satzungsbeschluss
III. Beifügung einer Begründung
(Drucksache Nr.: 00341-00)

3.10 Anfrage von Rm Münch (Bürgerliste) vom 16.01.2001 mit der Bezeichnung
"Ausnahmegenehmigungen von § 20 BNatSchG beim Dortmunder Umweltamt"
hier: Stellungnahme der Verwaltung



4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 Liquidation der Entwicklungsagentur östliches Ruhrgebiet GmbH
(Drucksache Nr.: 00357-00)



5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -




6. Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Gemeinsamer Vorschlag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 14.02.2001 mit der Bezeichnung "Kommunale Lesben- und Schwulenpolitik
in Dortmund"

6.2 Anfrage des Linken Bündnisses vom 14.02.2001 mit der Bezeichnung
"Gemeinsame Anlaufstellen von Arbeitsämtern und örtlich zuständigen
Trägern der Sozialhilfe"

6.3 Antrag der Bürgerliste vom 11.02.2001 mit der Bezeichnung
"Sucht- und rauchfreie Zone Ratssitzungssaal"



7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Zweckverband Olympia Rhein-Ruhr
(Drucksache Nr.: 00554-01)



8. Schule

8.1 B e r u f s k o l l e g s

8.1.1 Empfehlung des Schulausschusses vom 07.02.01 mit der Bezeichnung
"Weiterentwicklung der Berufskollegs"

8.1.2 Einrichtung von Bildungsgängen am Robert-Bosch-Berufskolleg der Stadt Dortmund
(Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung)
(Drucksache Nr.: 00301-00)

8.1.3 Einrichtung von Bildungsgängen am Konrad-Klepping-Berufskolleg der Stadt Dortmund
(Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung)
(Drucksache Nr.: 00119-00)

8.1.4 Einrichtung des Bildungsganges "Controlling" für Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Wirtschaft am Konrad-Klepping-Berufskolleg der Stadt Dortmund
(Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung)
(Drucksache Nr.: 00302-00)

8.1.5 Einrichtung eines Bildungsganges an der bestehenden Fachschule für Wirtschaft (Fachrichtung Betriebswirtschaft) am Robert-Schumann-Berufskolleg der Stadt Dortmund
(Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung)
(Drucksache Nr.: 00117-00)

8.1.6 Einrichtung eines zur Allgemeinen Hochschulreife führenden Bildungsganges am Robert-Schumann-Berufskolleg der Stadt Dortmund
(Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung)
(Drucksache Nr.: 00118-00)



9. Kinder und Jugend

9.1 Errichtung Erlebniswelt Fredenbaum, 1. Bauabschnitt: Big Tipi



10. Finanzen und Liegenschaften

10.1 Annahme des Vereinsvermögens des "Umwelt-Bildungszentrum e. V."
(Drucksache Nr.: 00507-01)

10.2 Förderung von Projekten und Maßnahmen gegen Rechtsextremismus
(Drucksache Nr.: 00543-01)



11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Verlängerung der allgemeinen Ladenöffnungszeiten aus Anlass von Veranstaltungen in der Dortmunder Innenstadt am 07.04.2001, 28.07.2001, 03.11.2001 und 24.11.2001
(Drucksache Nr.: 00415-01)

11.2 Antrag der CDU-Fraktion vom 06.02.2001 mit der Bezeichnung "Umbesetzungen in Gremien"

11.3 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 13.02.2001 mit der Bezeichnung "Umbesetzungen in Gremien"

11.4 Weihnachtsbaum 2001
- Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen
und Beschwerden –



Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 15.00 Uhr von OB Dr. Langemeyer
eröffnet und geleitet.


Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer zunächst die ordnungsgemäße
Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt fest.





Zu Ziffer 1
-------------

Regularien


1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Drabig (SPD) benannt.


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW


OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


1.3 Feststellung der Tagesordnung


Mit Zustimmung des Rates der Stadt wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
um den Punkt

8.2 Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Paul-Dohrmann-Schule (Baubeschluss)
(Drucksache Nr.: 00545-01)

erweitert.


Weiterhin wurde die Punkte

3.8 Masterplan Mobilität
(Drucksache Nr.: 00465-01)

9.1 Errichtung Erlebniswelt Fredenbaum,
1. Bauabschnitt: Big Tipi
von der Tagesordnung abgesetzt.



Außerdem verständigte sich der Rat der Stadt darauf, den Tagesordnungspunkt
6.1 Gemeinsamer Vorschlag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen im Rathaus vom 14.02.2001 mit der Bezeichnung “Kommunale Lesben-
und Schwulenpolitik in Dortmund”
vorzuziehen und als TOP 2.1, also als Angelegenheit von besonderer Bedeutung und
öffentlichem Interesse zu behandeln.


Unter Einbeziehung der o. g. Veränderungen wurde die Tagesordnung der öffentlichen
Sitzung vom Rat der Stadt gebilligt.
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung des Rates der Stadt vom 01.02.2000


Der Rat der Stadt genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 12. Sitzung des Rates
der Stadt am 01.02.2001.











Zu Ziffer 2
-------------

Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse


2.1 Gemeinsamer Vorschlag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
im Rathaus vom 14.02.2001 mit der Bezeichnung “Kommunale Lesben- und Schwulen-
politik in Dortmund”

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus bzw. die SPD-Fraktion erläuterten
die Ratsmitglieder Schneckenburger sowie Giese den gemeinsam vorgelegten Antrag
beider Fraktionen hinsichtlich der kommunalen Lesben- und Schwulenpolitik in Dort-
mund.

Hierbei brachten sie zum Ausdruck, dass durch den vorgelegten Antrag u. a. ein Beitrag
dazu geleistet werden solle, Maßnahmen gegen die Ausgrenzung und Diskriminierung
von Schwulen und Lesben in Dortmund zu ergreifen, damit diese Lebensformen letzt-
endlich als gleichberechtigt anerkannt würden. Außerdem solle durch den vorgelegten Antrag die Verwaltung beauftragt werden, zusammen mit den Organisationen der les-
bischen und schwulen Selbsthilfe ein Handlungskatalog vorzulegen, welcher konkrete
Maßnahmen zur Gleichberechtigung von Schwulen und Lesben enthalten solle.


Auf Seiten der CDU-Fraktion brachte Rm Hengstenberg zum Ausdruck, dass seine
Fraktion den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion bzw. der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus nicht zustimmen werde, da die hierin unterstellte Diskrimi-
nierung von homosexuellen Menschen und Lebensgemeinschaften bei der Stadtver-
waltung nicht für seine Fraktion erkennbar sei.

Anstatt dessen sprach sich Rm Hengstenberg (CDU) dafür aus, eine Beschlussfassung
im Sinne des Antrages der CDU-Fraktion vom 28.02.2001 herbeizuführen, da dieser
Antrag letztendlich Ausdruck für die Akzeptanz homosexueller Lebensgemeinschaften
sei.

Nichts desto trotz erklärte er seine Bereitschaft, auch künftig an diesbezüglichen Gesprä-
chen teilzunehmen.


Rm Stratenwerth (FDP) erklärte anschließend, dass die Diskussion zum o. a. Tagesord-
nungspunkt für ihn persönlich nicht ganz nachvollziehbar sei. Offensichtlich versuche
man ein Thema zu problematisieren, bei dem es aus seiner Sicht eigentlich gar keine
Probleme gebe. Im übrigen sei es für ihn ein Selbstverständnis, dass die im Grundsatz verankerten Grundgesetz beachtet werden.


Auch Rm Münch (Bürgerliste) stellte fest, dass es nicht unbedingt Sache des Rates sein
müsse, sich mit der Gleichberechtigung von homosexuellen Menschen auseinander zu-
setzen, da diese für ihn ohnehin selbstverständlich sei. Wenn es diesbezüglich Probleme
gebe, sollte man diese dort lösen, wo sie bestehen.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

a) Auf der Grundlage des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion sowie der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 21.02.2001 fasst der Rat
der Stadt bei Stimmenthaltung der Bürgerliste mit Mehrheit gegen die Stim-
men der CDU-Fraktion sowie der DVU folgenden Beschluss:

Aus dem in Artikel 1 GG geforderten Schutz der Menschenwürde und dem in
Artikel 3 GG enthaltenen Gleichbehandlungsgebot ergibt sich für den Rat der
Stadt Dortmund die Verpflichtung, aktiv auf die Einhaltung der Menschenrechte
und die Gleichstellung aller Einwohner und Einwohnerinnen hinzuwirken und
sich somit gegen jede Art von Diskriminierung und Ausgrenzung zu wenden.
Der Rat der Stadt Dortmund erkennt an, dass Maßnahmen gegen Ausgrenzung
und Diskriminierung von Schwulen und Lesben Teil dieser Verpflichtung sind;
gleichzeitig erkennt er diese Lebensform als gleichberechtigt an.


Dies bedeutet für die Stadt Dortmund u. a.:

Die Verwaltung unterstützt diesen Grundsatz und stellt sicher, dass es weder bei
der Einstellung noch bei der Beförderung zu Nachteilen aufgrund der sexuellen
Orientierung kommt. Sie setzt sich aktiv für die Gleichstellung ein, wendet sich
gegen die Diskriminierung und Ausgrenzung, sensibilisiert die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter für Lebensweisen über die heterosexuelle hinaus und bildet sie
im Sinne der Gleichbehandlung fort. Sie wirkt in den o. g. Punkten auf alle Be-
triebe ein, an denen sie beteiligt ist.

Der bereits installierte Runde Tisch zur kommunalen Schwulen- und Lesbenpolitik
wird begrüßt. Hier sollen konkrete Umsetzungen der o. g. Maßnahmen zur Gleich-
stellung beraten werden. Dabei sollen auch die weiteren Themen einer kommunalen Antidiskriminierungspolitik besprochen werden. Dabei wird eine Bestandsaufnahme vorgenommen, in welchen Bereichen die Stadt Dortmund die Aktivitäten von Lesben und Schwulen zur Emanzipation bislang unterstützt oder behindert hat.


Der Rat appelliert an alle Einwohnerinnen und Einwohner, an alle Unternehmen,
Betriebe, Verbände und gesellschaftlichen Gruppen, sich den oben genannten
Zielen anzuschließen. Dortmund als internationale und weltoffene multikulturelle
Stadt hat eine besondere Verpflichtung, sich aktiv für Menschenwürde, Gleichbe-
rechtigung einzusetzen.

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, bis zum 31.12.2001 im
Rahmen des Schwul-lesbischen Runden Tisches Dortmund in Zusammenarbeit
mit den dort durch den SLADO e. V. vertretenen Organisationen der lesbischen
und schwulen Selbsthilfe einen Handlungskatalog vorzulegen, welcher konkrete
Maßnahmen zur Umsetzung der o. g. Grundsätze vorschlägt und vorbereitet.


b) Bei Stimmenthaltung der Bürgerliste lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der DVU folgenden Antrag der CDU-Fraktion vom 28.02.2001 ab:

Unsere pluralistische Gesellschaft und unser freiheitlicher Staat lassen dem Einzel-
nen weitest gehende Freiheit in der privaten Lebensgestaltung. Homosexuelle Men-
schen und Lebensgemeinschaften haben in unserer Gesellschaft Anspruch auf
Nichtdiskriminierung, Achtung und Nichtausgrenzung. Die Gesellschaft, ihre Mitglieder und Institutionen sind aufgerufen, Zurücksetzungen und Benachteiligungen im Alltag entgegen zu treten.

Der Rat der Stadt Dortmund erkennt, dass es neben dem klassischen Bild von Ehe
und Familie auch andere Lebensformen in unserer Gesellschaft gibt. Er respektiert
die Entscheidung von Menschen, die sich in anderen Formen bei der Partnerschaft
verwirklichen wollen. Die Mitglieder des Rates stellen fest, dass bei der Stadtver-
waltung eine Diskriminierung nicht erkennbar ist und setzen sich dafür ein, den
Geist der Gleichbehandlung in der ganzen Stadt selbstverständlich werden zu lassen.











Zu Ziffer 3
-------------

Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


3.1 Bauleitplanung
102. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 9 des
B-Planes Ev 108 - Oetringhauser Straße -
hier: I. Feststellungsbeschluss mit aktualisiertem/modifiziertem Erläuterungsbericht zur 102. Änderung des Flächennutzungsplanes
II. Satzungsbeschluss zur Änderung Nr. 9 des B-Planes Ev 108
III. Beifügung einer aktualisierten/modifizierten Begründung
(Drucksache Nr.: 00371-00)


Zust. StA 61


Auf der Grundlage der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und
Wohnen vom 28.02.2001 fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. beschließt die 102. Änderung des Flächennutzungsplanes –Oetringhauser Straße.
mit aktualisiertem/modifiziertem Erläuterungsbericht vom 21.12.2000 für den un-
ter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich und stellt diese
Änderung fest.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

II. beschließt die Änderung Nr. 9 des B-Planes Ev 108 – Oetringhauser Straße – für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Ratsbeschluss vom 21.09.2000 offengelegenen Inhalt als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

III. beschließt, die mit dem Entwurf der Änderung Nr. 9 des B-Planes Ev 108 offen-
gelegte Begründung vom 20.06.2000 entsprechend den Ausführungen in dieser
Vorlage unter Punkt 9. zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom
21.12.2000 der Änderung Nr. 9 des B-Planes Ev 108 – Oetringhauser Straße –
beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO.

3.2 - unbesetzt -


3.3 Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung
6. Änderung des B-Planes 142 "Kasseler Straße" und 7. Änderung des
B-Planes 144 "Mannheimplatz"
hier: Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre
(Drucksache Nr.: 00436-01)


Zust. StA 61


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer
Veränderungssperre mit einer Geltungsdauer bis zum 17.10.2002 für den unter Punkt 1
dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich der 6. Änderung des
B-Planes 142 “Kasseler Straße” und der 7. Änderung des B-Planes 144 “Mannheim-
platz” als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NW.








3.4 Satzung über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes
"Stadterneuerung Rheinische Straße West"
(Drucksache Nr.: 00350-00)


Zust. StA 61


Rm Tech (SPD) nutzte die Gelegenheit, der Verwaltung hinsichtlich der erfolgreich
durchgeführten Sanierungsmaßnahme “Stadterneuerung Rheinische Straße-West”
im Namen der SPD-Fraktion Dank zu sagen.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den beigefügten Entwurf als Satzung über
die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes “Stadterneuerung
Rheinische Straße West” vom 12.04.1990.


3.5 Satzung über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes
"Sanierung Dorstfeld-Süd"
(Drucksache Nr.: 00351-00)

Zust. StA 61

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die
Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes “Sanierung Dorstfeld-
Süd” vom 14.07.1972.


3.6 Satzung über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes
"Standortzentrum Dorstfeld"
(Drucksache Nr.: 00352-00)

Zust. StA 61

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 22.02.2001 dem Rat der
Stadt empfohlen, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung mit der Maßgabe zu fol-
gen, dass die bereits beschlossenen Maßnahmen (Fertigstellung des Wilhelmplatzes,
Neuordnung der Parkstände auf dem Dorstfelder Hellweg, Arrondierung angrenzen-
der Verkehrsflächen) noch erfolgen.


Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses fasst der
Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über
die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes “Standortzentrum
Dorstfeld” vom 14.07.1972.


3.7 Satzung über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes
"Stadterneuerung Adlerstraße"
(Drucksache Nr.: 00349-00)

Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus machte Rm Unger darauf
aufmerksam, dass der auf Seite 2 der Verwaltungsvorlage unter dem Punkt 2.1
“Spiel- und Aufenthaltsbereiche” dargestellte Sachverhalt nicht korrekt sei, da die
hier angegebenen Gebäude seinerzeit von dem Verein “Stadtteilzentrum Adlerstraße”
gemietet worden seien.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die
Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes “Stadterneuerung Adler-
straße” vom 29.04.1994.


3.8 Masterplan Mobilität
(Drucksache Nr.: 00465-01)

Zust. StA 61

Die o. a. Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


3.9 Bauleitplanung
1. Änderung des B-Planes Ev 124 - verlegte Lindenhorster Straße - im vereinfachten
Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
hier: I. Änderungsbeschluss
II. Satzungsbeschluss
III. Beifügung einer Begründung
(Drucksache Nr.: 00341-00)


Zust. StA 61

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. beschließt, den B-Plan Ev 124 – verlegte Lindenhorster Straße – in dem unter
Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich zu ändern (Änderung Nr. 1);

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGFBl. III/FNA 213 – 1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).


II. beschließt die Änderung Nr. 1 des B-Planes Ev 124 – verlegte Lindenhorster
Straße – für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungs-
bereich als Satzung;

Rechtsgrundlage:

§ 10 i. V. m. § 13 BauGB und i. V. m. den §§ 7 und 41 GO.


III. beschließt, der Änderung Nr. 1 des B-Planes Ev 124 – verlegte Lindenhorster
Straße – die Begründung vom 15.12.2000 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 Satz 1 BauGB


3.10 Anfrage von Rm Münch (Bürgerliste) vom 16.01.2001 mit der Bezeichnung
"Ausnahmegenehmigungen von § 20 BNatSchG beim Dortmunder Umweltamt"
hier: Stellungnahme der Verwaltung


Die Stellungnahme der Verwaltung zu der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates
der Stadt schriftlich vor.




Zu Ziffer 4
--------------

Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 Liquidation der Entwicklungsagentur östliches Ruhrgebiet GmbH
(Drucksache Nr.: 00357-00)

Zust. StA 23

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die im Sachverhalt dargelegten Erläuterungen
bezüglich der Entwicklungsagentur östliches Ruhrgebiet GmbH/Dortmund, Kreis
Unna, Hamm, Ahlen zur Kenntnis. Er ermächtigt den Vertreter der Stadt Dortmund
in der Gesellschafterversammlung, hinsichtlich der Liquidation der Gesellschaft
die notwendigen Rechtshandlungen vorzunehmen.




Zu Ziffer 5
-------------

Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -




Zu Ziffer 6
-------------

Soziales, Familie, Gesundheit


6.1 Gemeinsamer Vorschlag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 14.02.2001 mit der Bezeichnung "Kommunale Lesben- und Schwulenpolitik
in Dortmund"

Die o. a. Angelegenheit wurde bereits als TOP 2.1 behandelt.


6.2 Anfrage des Linken Bündnisses vom 14.02.2001 mit der Bezeichnung
"Gemeinsame Anlaufstellen von Arbeitsämtern und örtlich zuständigen
Trägern der Sozialhilfe"


Die Beantwortung der o. a. Anfrage erfolgt in der nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


6.3 Antrag der Bürgerliste vom 11.02.2001 mit der Bezeichnung
"Sucht- und rauchfreie Zone Ratssitzungssaal"


Hinsichtlich des o. a. Antrages gab Rm Münch (Bürgerliste) folgende Erklärung zu
Protokoll:
Ich bin auch eben zur Lesben- und Schwulenresolution nicht nach vorne gekommen. Deshalb erlauben Sie mir, dass ich das jetzt mache.
Zunächst herzlichen Dank Ihnen, Herr Oberbürgermeister, dass Sie unseren Antrag auf die Tagesordnung gesetzt haben. Das ist ja nicht selbstverständlich, weil wir eigentlich nur Anfragerecht haben. Ich denke, man sollte aber so ein wichtiges Thema durchaus offen diskutieren.
Ich habe mir bereits den ersten Ärger damit einhandeln müssen. Einige AUSW-Kollegen haben mir schon gesagt, was ich dann hier gegen die Raucher habe und dass sie meinen Anträgen nicht mehr zustimmen werden oder meine Anträge erst am Ende der Sitzung behandeln wollen. Nun gut, das ist für mich jedoch alles nur Kinderkram. Trotzdem meine ich, dass diese Sache mit einer rauch- und suchtfreien Zone durchaus einmal hier im Rat diskutiert werden könnte.
Wir befinden uns in einem Suchtzeitalter. Die Leute haben eine Sucht nach Informationen, nach Internet, nach Erfolg, nach Abenteuererlebnissen oder eben nach Kaffee, Nikotin und Alkohol. Knapp ein Drittel der erwachsenen Bevölkerung über 15 Jahre ist bereits nikotinabhängig. Sie können wieder durchaus ein bisschen ruhiger sein. Ich hoffe nicht, dass das schon die ersten Entzugserscheinungen sind. Womöglich deswegen hier diese Unruhe, da Sie nicht auf Ihren Nikotinkonsum in Dortmund verzichten müssen. Wir haben 2,5 Mio. behandlungsnotwendige Alkoholiker, 1,5 Mio. Menschen sind medikamentenabhängig. Die gesundheitlichen Auswirkungen des Rauchens – denke ich – sind klar.


90 % aller Lungenkrebstoten sind Raucher und gerade bei Frauen hat der Lungenkrebs in den letzten 20 Jahren um 90 % zugenommen. 60 % aller impotenten Männer sind ebenfalls Raucher. Sie können es sich überlegen, ob Sie die Zeit, die Sie dann vielleicht mehr haben, wieder in der Politik einsetzen möchten. Passivrauchen führt bei Kindern zu Asthma und Bronchitis. Frauen, die in der Schwangerschaft rauchen, haben ein großes Risiko, kleinwüchsige Kinder zu gebähren und diese haben eine erhöhte Tumorrate und auch niedrigen Intelligenzquotienten.
Bei den Jugendlichen hat das Rauchen sehr stark zugenommen. Ich meine, das ist eine sehr, sehr tragische Entwicklung. Und ich weiß zwar, dass man eine Zigarette braucht, um eben ein bisschen ruhig zu bleiben oder sich zu entspannen. Ich sehe das an Ihren Reaktionen hier, dass einige das wirklich brauchen. Bei 2/3 Nikotinabhängigen werden mit Sicherheit auch einige hier im Rat sitzen. Aber ich bitte Sie noch um ein wenig Aufmerksamkeit. Sie können dann gleich eine Raucherpause machen.
Ich denke, wir könnten hier ein politisches Signal setzen, dass wir die Sache mit Suchterkrankungen und mit dem Nikotonmissbrauch ernst nehmen und diesen Ratssitzungssaal einfach als sucht- und rauchfreie Zone deklarieren. Es wäre also nicht nur ein kleines Signal. Sie wissen selbst, dass während der Sitzungen so viel nicht geraucht werden darf. Ich meine, wir könnten hier ein Signal für die Volksgesundheit geben. Vielleicht mit einem Schild an der Eingangstür “Sucht- und rauchfreie Zone Ratssitzungssaal”.

Ich würde mich freuen, wenn Sie meinem Antrag hier und heute zustimmen könnten.
Danke!”


Bezug nehmend auf die Äußerungen von Rm Münch (Bürgerliste) erklärte
OB Dr. Langemeyer, dass man seit einigen Jahren für die Sitzungen des Rates
der Stadt vernünftige Regelungen habe, wonach während der Ratssitzungen
nicht geraucht werde.

Im übrigen gelte auch für die Sitzungen anderer Gremien, dass auf Wunsch eines
einzelnen das Rauchen eingestellt werden müsse, sofern dieses begehrt werde.

Von daher sehe er den vorliegenden Antrag der Bürgerliste in der Sache als erledigt an.
Des weiteren würde ein generelles Verbot, so wie dies von der Bürgerliste beantragt
worden sei, einen Eingriff in das ihm obliegende Hausrecht darstellen.

Weiterhin erklärte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus Rm Unger, dass
ihre Fraktion dem Antrag der Bürgerliste zustimmen werde, da die Durchsetzung des An-
spruches auf Verhängung eines Rauchverbotes in Sitzungen der Ausschüsse immer wieder Schwierigkeiten bereite. Insofern sehe man in dem vorliegenden Antrag eine Verstärkung
der diesbezüglich vor einigen Jahren getroffenen Vereinbarung an.


Der Rat der Stadt lehnt daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen im Rathaus sowie der Bürgerliste folgenden Antrag der Bürgerliste
vom 11.02.2001 ab:

Der Rat der Stadt Dortmund erklärt den Ratssitzungssaal zur suchtfreien Zone und be-
schließt ein absolutes Rauchverbot in diesen Räumlichkeiten.




Zu Ziffer 7
--------------

Kultur, Sport, Freizeit


7.1 Zweckverband Olympia Rhein-Ruhr
(Drucksache Nr.: 00554-01)


Zust. StA 02


Bezug nehmend auf die diesbezügliche Diskussion im Ältestenrat erklärte
Rm Jung (CDU),dass seine Fraktion eigentlich beantragt habe, den vorgelegten Satzungsentwurf des “Zweckverbandes Olympia Rhein-Ruhr” mit der Maßgabe zu versehen, dass die Mitgliedschaft im Zweckverband weiteren kreisfreien Städten und Kreisen offen stehen solle.

Man habe sich jedoch im Ältestenrat darauf verständigt, hierüber nicht formal abzustimmen, sondern dies als Absichtserklärung des Rates der Stadt zu protokollieren.


Nachdem OB Dr. Langemeyer nochmals deutlich gemacht hatte, wie sensibel man mit dieser Angelegenheit umgehen müsse und welche Detailarbeit diesbezüglich erforderlich sei, zeigte sich der Rat der Stadt mit der von Rm Jung (CDU) vorgeschlagenen Verfahrensweise einverstanden.





Der Rat der Stadt fasst daraufhin einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Rat ermächtigt die Verwaltung, zur Bildung des Freiverbandes
“Zweckverband Olympia Rhein-Ruhr” den anliegenden Entwurf als Verbandssatzung zu vereinbaren.

2. Für den Zeitpunkt nach Vereinbarung der Satzung und deren Genehmigung bestellt
der Rat der Stadt die folgenden Personen als Mitglieder bzw. Stellvertreter für die
Verbandsversammlung des Zweckverbandes:

M i t g l i e d e r :

1. OB Dr. Langemeyer
2. Bm Miksch (CDU)
3. Rm Prüsse (SPD)


S t e l l v e r t r e t e r :
1. StR Stüdemann
2. Rm Jung (CDU)
3. Rm Prof. Uhlmann (SPD)




Zu Ziffer 8
-------------

Schule


8.1 B e r u f s k o l l e g s

8.1.1 Empfehlung des Schulausschusses vom 07.02.01 mit der Bezeichnung
"Weiterentwicklung der Berufskollegs"


Auf der Grundlage der Empfehlung des Schulausschusses vom 07.02.2001 fasst
der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt hält eine Offensive für die Berufliche Bildung in unserer Stadt für
geboten. Er beschließt ein Handlungskonzept, das folgende Maßnahmen enthält:
1. Entwicklungskonzept Dortmunder Berufskollegs
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, den eingeleiteten Prozess der Weiter- entwicklung und Neuorganisation der Berufskollegs konsequent weiterzuverfolgen. Er ist so auszurichten, dass das Ergebnis den Zukunftsanforderungen eines wachsenden und sich wandelnden Wirtschaftsstandortes und den Zielen des Dortmund-Projektes entspricht. Die Zwischenergebnisse bei der Entwicklung des Handlungskonzeptes werden dem Schulausschuss zur Beratung vorgestellt.

Die Verwaltung wird aufgefordert, die Berufskollegs aktiv an der Entwicklung des
Konzeptes zu beteiligen und eine breit angelegte Bedarfsanalyse mit Partnern aus
der Dortmunder Wirtschaft, Uni, Fachhochschulen und Weiterbildungsträgern zu
beginnen. Der Schulausschuss wird in Form einer interfraktionellen Arbeitsgruppe
beteiligt.

Für die erfolgreiche Umsetzung ist eine professionelle Beratung und Unterstützung
notwendig. Die Verwaltung wird gebeten, die so beabsichtigte Organisation des
Entwicklungsprozesses im Schulausschuss vorzustellen.


2. Raumprogramm
Der Rat der Stadt fordert die Verwaltung auf, ein angemessenes Raumprogramm
für die städtischen Berufskollegs zu entwickeln, in dem folgende Punkte zu berück-
sichtigen sind:
- Entlastung für den Brügmann-Block durch ein weiteres Berufskolleg
- Ersatzstandort für Robert-Schumann-Berufskolleg Sckellstraße
- Entwicklung der Schülerzahlen
- Ergebnisse des Entwicklungskonzeptes

3. Fachraumausstattung
Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Initiative der Dortmunder Berufskollegs,
eine Förderung aus dem Ziel-II-Programm zu beantragen, um die dringend not-
wendige Ausstattung der Fachräume auf den neuesten technischen Stand zu brin-
gen. Es handelt sich um 27 Fachraumprojekte für insgesamt 45 Mio. DM.

Der Rat der Stadt fordert die Verwaltung auf, alle vorhandenen Programme des
Landes, des Bundes und der EU zu nutzen und mit Hinweis auf die Priorität die-
ser Bedarfe für Dortmund und die Region entsprechende Förderanträge an die ent-
scheidenden Stellen zu richten.

Im Falle positiver Zuschuss-Signale wird die Verwaltung beauftragt, einen Stufen-
plan zur Realisierung zu entwickeln und Vorschläge zu erarbeiten, wie die Kom-
plementärfinanzierung (in der Regel 20 %) im Einzelfall gewährleistet werden
kann.


4. Gesamtprojekt
Der Bereich der beruflichen Bildung wird zunehmend zu einem Schwerpunkt
bundes- und landespolitischer Initiativen. Die Verwaltung wird gebeten, auf
gesamtstädtischer Ebene der Entwicklung der Berufskollegs einen besonderen
Stellenwert einzuräumen und alle Möglichkeiten und Modelle auszuschöpfen,
das beschriebene Handlungskonzept zu realisieren.


8.1.2 Einrichtung von Bildungsgängen am Robert-Bosch-Berufskolleg der Stadt Dortmund
(Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung)
(Drucksache Nr.: 00301-00)


Zust. StA 40


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt genehmigt folgende vom Oberbürgermeister und einem weiteren
Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

Der Rat der Stadt beschließt gem. § 8 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 e des Schulver-
waltungsgesetzes (SchVG) die Errichtung der Bildungsgänge

- Elektrotechnische Assistentin/Elektrotechnischer Assistent und Allgemeine
Hochschulreife

- Allgemeine Hochschulreife für berufserfahrene Schülerinnen und Schüler
(Fachoberschule Jahrgangsstufe 13), Fachrichtung Technik

am Robert-Bosch-Berufskolleg der Stadt Dortmund zum Schuljahr 2001/2002.






8.1.3 Einrichtung von Bildungsgängen am Konrad-Klepping-Berufskolleg der Stadt Dortmund
(Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung)
(Drucksache Nr.: 00119-00)


Zust. StA 40


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt gem. § 8 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 e des Schulver-
waltungsgesetzes (SchVG) die Errichtung der Bildungsgänge
- Fachoberschule 13 in Vollzeit- und Teilzeitform
- Technische Assistentin/Technischer Assistent für Betriebsinformatik/
Fachhochschulreife

am Konrad-Klepping-Berufskolleg der Stadt Dortmund zum Schuljahr 2001/2002.


8.1.4 Einrichtung des Bildungsganges "Controlling" für Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Wirtschaft am Konrad-Klepping-Berufskolleg der Stadt Dortmund
(Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung)
(Drucksache Nr.: 00302-00)


Zust. StA 40


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt gem. § 8 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 e des Schulver-
waltungsgesetzes (SchVG) die Errichtung des Bildungsganges

“Controlling” für Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Wirtschaft.

am Konrad-Klepping-Berufskolleg der Stadt Dortmund zum 01.02.2001.



8.1.5 Einrichtung eines Bildungsganges an der bestehenden Fachschule für Wirtschaft (Fachrichtung Betriebswirtschaft) am Robert-Schumann-Berufskolleg der Stadt Dortmund
(Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung)
(Drucksache Nr.: 00117-00)

Zust. StA 40

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt gem. § 8 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 e des Schulver-
waltungsgesetzes (SchVG) die Errichtung des Bildungsganges

Schwerpunkt “Personalwirtschaft” an der bestehenden Fachschule für Wirtschaft
(Fachrichtung Betriebswirtschaft)

am Robert-Schumann-Berufskolleg der Stadt Dortmund zum 01.02.2001.


8.1.6 Einrichtung eines zur Allgemeinen Hochschulreife führenden Bildungsganges am Robert-Schumann-Berufskolleg der Stadt Dortmund
(Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung)
(Drucksache Nr.: 00118-00)

Zust. StA 40

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Empfehlung des Haupt- und
Finanzausschusses vom 22.02.2001 vor:

Die Verwaltung wird aufgefordert, die aktuell aufgetretenen baulichen Mängel am
Robert-Schumann-Berufskolleg durch geeignete Sofortmaßnahmen in der Weise zu
beseitigen, dass ein ungestörter Unterrichtsablauf möglich wird.


Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses fasst
der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt gem. § 8 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 e des Schulver-
waltungsgesetzes (SchVG) die Errichtung des Bildungsganges

Allgemeine Hochschulreife Fremdsprachenkorrespondentin/Fremdsprachenkorrespondent,
Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen, Sprachen)

am Robert-Schumann-Berufskolleg der Stadt Dortmund zum Schuljahr 2001/2002.


8.2 Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Paul-Dohrmann-Schule (Baubeschluss)


Zust. StA 65


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Schadstoffsanierung einschl. der Sanierung
zur Substanzsicherung des Schulgebäudes und der Turnhalle der Paul-Dohrmann-Schule,
Sanderoth 2 in DO-Scharnhorst mit Gesamtkosten von 10 650 000,00 DM.

Finanzierung:

Haushaltsjahr 2001
Zahlungsbedarf bis Ende 2001 4 437 000,00 DM
Auftragsbedarf bis Ende 2001 (VE) 6 213 000,00 DM

Zahlungsbedarf bis Ende 2002 6 213 000,00 DM

Die Finanzierung wird aus dem Schulbudget der Planjahre 2001 ff. sichergestellt.



Zu Ziffer 9
--------------

Kinder und Jugend


9.1 Errichtung Erlebniswelt Fredenbaum, 1. Bauabschnitt: Big Tipi


Die o. a. Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.







Zu Ziffer 10
---------------

Finanzen und Liegenschaften


10.1 Annahme des Vereinsvermögens des "Umwelt-Bildungszentrum e. V."
(Drucksache Nr.: 00507-01)


Zust. StA 20


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Annahme des Vereinsvermögens des
“Umwelt-Bildungszentrum e. V.”, insbesondere der Grundstücke mit aufstehen-
dem denkmalgeschütztem Turm in DO-Grevel, gemäß Sachverhalt. Der Rat der
Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, die mit der Beschlussfassung erfor-
derlichen Maßnahmen zu treffen und umzusetzen.


10.2 Förderung von Projekten und Maßnahmen gegen Rechtsextremismus
(Drucksache Nr.: 00543-01)

Zust. StA 01
Seitens des Linken Bündnisses erklärte Rm Keller, es sei bedauerlich, dass in Dortmund nicht – wie in anderen Kommunen – die Landesmittel durch städtische Gelder zusätzlich aufgestockt worden seien.

Außerdem beantragte Rm Keller (Linkes Bündnis), bei dem Projekt 104 die Reise-
kosten für die drei bis vier einzuladende Zwangsarbeiter(innen) aus Repräsentations-
mitteln zu begleichen, zumal man hierdurch ein symbolisches Zeichen setzen könnte.


Auf Seiten der DVU setzten sich die Ratsmitglieder Stanko und Branghofer kritisch
mit der Förderung von Projekten und Maßnahmen gegen Rechtsextremismus aus-
einander.

Von daher werde man auch die finanzielle Unterstützung von Projekten und Maßnahmen
gegen Rechtsextremismus und hier besonders die Projekte 45, 64, 89 und 102 ablehnen.
Im übrigen befürchte man eine zweckwidrige Verwendung der Mittel.


Anschließend sprach sich Rm Münch (Bürgerliste) für den seiner Ansicht nach sinnvollen
Antrag von Rm Keller (Linkes Bündnis) aus.


Abschließend wies Rm Hovermann (CDU) darauf hin, dass man sich in der vorange-
gangenen Sitzung des Ältestenrates darauf verständigt habe, in den nächsten Tagen
die noch offenen Fragen in einem Gespräch zwischen Fraktionsvertretern und StA 01
zu klären.


Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Empfehlung des Ältestenrates vom
01.03.2001 vor:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Trägern von Projekten und Maßnahmen gegen
Rechtsextremismus Unterstützung für eine wirkungsvolle Öffentlichkeitsarbeit anzu-
bieten, insbesondere für eine Darstellung im Stadtinformationssystem do4u.


Der Rat der Stadt fasste folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste sowie des Linken Bündnisses
den o. a. Antrag von Rm Keller (Linkes Bündnis) ab.


2. Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des Ältestenrates vom 01.03.2001
fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden
Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
a) die Vergabe der Landesmittel gegen Rechtsextremismus nach den
erarbeiteten Kriterien vorzunehmen, u n d

b) die in der Anlage 1 genannten Projekte mit einer Gesamtsumme von
591 683,67 DM zu fördern.







Zu Ziffer 11
---------------

Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Verlängerung der allgemeinen Ladenöffnungszeiten aus Anlass von Veranstaltungen in der Dortmunder Innenstadt am 07.04.2001, 28.07.2001, 03.11.2001 und 24.11.2001
(Drucksache Nr.: 00415-01)


Zust. StA 32


Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus sowie der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Absicht des Ordnungsamtes zu, aus Anlass
folgender Veranstaltungen jeweils die Verlängerung der allgemeinen Ladenöffnungs-
zeiten freizugeben:

07.04.2001 Dortmunder Bigband Festival 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr
28.07.2001 Summer in the city 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr
03.11.2001 Dortmunder Hansetag 16.00 Uhr bis 20.00 Uhr
24.11.2001 Eröffnung des Weihnachtsmarktes 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr


11.2 Antrag der CDU-Fraktion vom 06.02.2001 mit der Bezeichnung "Umbesetzungen in Gremien"


Auf der Grundlage des Antrages der CDU-Fraktion vom 06.02.2001 beschließt der
Rat der Stadt einstimmig folgende Umbesetzungen in Gremien:

Rm Christiane Krause verlässt den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.
Rm Heinrich W. Brunstein verlässt den Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungs-
förderung.

Rm Christiane Krause wird Mitglied im Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungs-
förderung.
Rm Dieter Schneider wird ordentliches Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestal-
tung und Wohnen.
Rm Thomas Pisula wird stellv. Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und
Wohnen.


11.3 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 13.02.2001 mit der Bezeichnung "Umbesetzungen in Gremien"


Auf der Grundlage des Antrages der SPD-Fraktion vom 28.02.2001 beschließt der Rat
der Stadt einstimmig folgende Umbesetzungen in Gremien:

Im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit wird anstelle von

Frau Rm Monika Lührs

neues Ausschussmitglied

Frau Rm Gerti Zupfer.


11.4 Weihnachtsbaum 2001
- Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen
und Beschwerden –


Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen brachte Rm Frebel zum Ausdruck, dass seine
Fraktion die Errichtung des “größten Weihnachtsbaumes” mit den damit verbundenen Kosten, so wie dies vom Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vorgeschlagen wurde, wie in der Vergangenheit ablehnen werde.

Außerdem habe seine Fraktion die Befürchtung, dass die hiermit verbundene Verlegung
des Wochenmarktes vom Hansaplatz auf den Friedensplatz der Versuch unternommen
werde, mittelfristig den Wochenmarkt vom Hansaplatz zu verdrängen.

Eine derartige Vorgehensweise würde letztendlich der vom Rat der Stadt vor fünf Jahren
gegebenen Zusage widersprechen, dass der Wochenmarkt dauerhaft auf dem Hansaplatz
verbleibe.

Abschließend erklärte Rm Frebel (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus), dass
seine Fraktion alles daran setzen werde, dass der Wochenmarkt citynah und damit dauer-
haft auf dem Hansaplatz stattfinden könne.

Im weiteren Verlauf der Diskussion erläuterte Bm Miksch die wirtschaftliche Bedeu-
tung des Weihnachtsmarktes in der Form, wie er in den vergangenen Jahren stattgefunden
habe. Insofern spreche sich auch die CDU-Fraktion für eine Beschlussfassung im Sinne der Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdiente, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus.

Weiterhin machte er deutlich, dass durch die künftig veränderten Nutzungsstrukturen des
Stadthauskomplexes und die geplanten verbesserten Parkmöglichkeiten am Südwall sich
die Rahmenbedingungen für die Markthändler am Standort “Friedensplatz” eindeutig ver-bessern werden. Insofern sollten seiner Meinung nach alle Beteiligten hierüber einmal in Ruhe diskutieren.


Seitens der Bürgerliste sprach sich Rm Münch gegen den “größten Weihnachtsbaum” aus. Seiner Meinung nach sollte der Weihnachtsmarkt künftig unter dem Motto “Klasse statt Masse” stattfinden. Insofern beantragte er, dass die Stadt Dortmund diesen Weihnachtsbaum nicht mehr finanziell unterstützen sollte.


Nachdem sich seitens der SPD-Fraktion Rm Prüsse für eine Durchführung der künf-
tigen Weihnachtsmärkte im Sinne der Empfehlung des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Bürgerdienste, Anregungen und Beschwerden ausgesprochen hatte, ver-
deutlichten außerdem die Ratsmitglieder Prof. Uhlmann (SPD) sowie Zupfer (SPD)
wie bereits Bm Miksch -, dass man sich ernsthaft mit der Frage auseinander setzen
sollte, ob man den Wochenmarkt künftig dauerhaft auf dem Friedensplatz verlegen
sollte.

Zum einen habe man auf Wunsch der Markthändler bei der Erstellung des Friedens-
platzes seinerzeit die entsprechenden infrastrukturellen Einrichtungen geschaffen,
zum anderen werden sich die Rahmenbedingungen für die Nutzer des Wochenmark-
tes deutlich verbessern. Von daher sollte man die entsprechenden Gespräche dies-
bezüglich führen.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus sowie der Bürgerliste den o. a. Antrag von Rm Münch
(Bürgerliste) ab.


2. Auf der Grundlage der Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche
Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 13.02.2001 fasst der Rat der Stadt Dortmund mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
im Rathaus, der Bürgerliste sowie der DVU folgenden Beschluss:



1. Der Rat der Stadt geht grundsätzlich davon aus, dass der Weihnachtsmarkt
auch im Jahr 2001 in der bisherigen Größe stattfinden wird.

2. Die Ordnungsverwaltung wird beauftragt, die notwendigen Vorbereitungen
zu treffen, damit sowohl die Weihnachtstanne, das Weihnachtsdorf und Teile des Weihnachtsmarktes in 2001 und in den Folgejahren auf dem Hansaplatz aufgestellt werden können. Dabei sind die Dortmunder Markthändler einzubeziehen.

3. Die Verwaltung berichtet dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche
Ordnung, Anregungen und Beschwerden umgehend im Rahmen eines
Sachstandes.




Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 16.45 Uhr von OB Dr. Langemeyer
beendet.


Der Oberbürgermeister





D r . L a n g e m e y e r D r a b i g
Ratsmitglied





F e u l e r
Schriftführer
01 Dortmund, 13.03.2001
F 2 20 11

N i e d e r s c h r i f t

über die 13. Sitzung des Rates der Stadt

am Donnerstag, dem 01. März 2001, 15.00 Uhr

im Ratssitzungssaal, Rathaus, Friedensplatz 1




Lt. Anwesenheitsliste, die der Originalniederschrift als Anlage beigefügt ist, waren
78 von z. Z. 82 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nahmen
nicht teil: Rm Zuch CDU

Rm Bade SPD
Rm Müller-Jobst SPD

Rm Reinbold Bürgerliste


Von der Verwaltung
waren anwesend: OB Dr. Langemeyer
StD Fehlemann
StR’in Greive
StR Pehlke
StR Pogadl
StR Sierau
StR Stüdemann
Herr Dr. Küpper
StORR’in Seybusch
LStVD Dieckerhoff
StVD Weber
StOVR Feuler

T A G E S O R D N U N G

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung des Rates der Stadt vom 01.02.2001



2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

- keine Vorlagen -



3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Bauleitplanung
102. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 9 des
B-Planes Ev 108 - Oetringhauser Straße -
hier: I. Feststellungsbeschluss mit aktualisiertem/modifiziertem Erläuterungsbericht zur 102. Änderung des Flächennutzungsplanes
II. Satzungsbeschluss zur Änderung Nr. 9 des B-Planes Ev 108
III. Beifügung einer aktualisierten/modifizierten Begründung
(Drucksache Nr.: 00371-00)

3.2 - unbesetzt -

3.3 Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung
6. Änderung des B-Planes 142 "Kasseler Straße" und 7. Änderung des
B-Planes 144 "Mannheimplatz"
hier: Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre
(Drucksache Nr.: 00436-01)

3.4 Satzung über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes
"Stadterneuerung Rheinische Straße West"
(Drucksache Nr.: 00350-00)

3.5 Satzung über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes
"Sanierung Dorstfeld-Süd"
(Drucksache Nr.: 00351-00)

3.6 Satzung über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes
"Standortzentrum Dorstfeld"
(Drucksache Nr.: 00352-00)

3.7 Satzung über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes
"Stadterneuerung Adlerstraße"
(Drucksache Nr.: 00349-00)

3.8 Masterplan Mobilität
(Drucksache Nr.: 00465-01)

3.9 Bauleitplanung
1. Änderung des B-Planes Ev 124 - verlegte Lindenhorster Straße - im vereinfachten
Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
hier: I. Änderungsbeschluss
II. Satzungsbeschluss
III. Beifügung einer Begründung
(Drucksache Nr.: 00341-00)

3.10 Anfrage von Rm Münch (Bürgerliste) vom 16.01.2001 mit der Bezeichnung
"Ausnahmegenehmigungen von § 20 BNatSchG beim Dortmunder Umweltamt"
hier: Stellungnahme der Verwaltung



4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 Liquidation der Entwicklungsagentur östliches Ruhrgebiet GmbH
(Drucksache Nr.: 00357-00)



5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -




6. Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Gemeinsamer Vorschlag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 14.02.2001 mit der Bezeichnung "Kommunale Lesben- und Schwulenpolitik
in Dortmund"

6.2 Anfrage des Linken Bündnisses vom 14.02.2001 mit der Bezeichnung
"Gemeinsame Anlaufstellen von Arbeitsämtern und örtlich zuständigen
Trägern der Sozialhilfe"

6.3 Antrag der Bürgerliste vom 11.02.2001 mit der Bezeichnung
"Sucht- und rauchfreie Zone Ratssitzungssaal"



7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Zweckverband Olympia Rhein-Ruhr
(Drucksache Nr.: 00554-01)



8. Schule

8.1 B e r u f s k o l l e g s

8.1.1 Empfehlung des Schulausschusses vom 07.02.01 mit der Bezeichnung
"Weiterentwicklung der Berufskollegs"

8.1.2 Einrichtung von Bildungsgängen am Robert-Bosch-Berufskolleg der Stadt Dortmund
(Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung)
(Drucksache Nr.: 00301-00)

8.1.3 Einrichtung von Bildungsgängen am Konrad-Klepping-Berufskolleg der Stadt Dortmund
(Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung)
(Drucksache Nr.: 00119-00)

8.1.4 Einrichtung des Bildungsganges "Controlling" für Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Wirtschaft am Konrad-Klepping-Berufskolleg der Stadt Dortmund
(Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung)
(Drucksache Nr.: 00302-00)

8.1.5 Einrichtung eines Bildungsganges an der bestehenden Fachschule für Wirtschaft (Fachrichtung Betriebswirtschaft) am Robert-Schumann-Berufskolleg der Stadt Dortmund
(Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung)
(Drucksache Nr.: 00117-00)

8.1.6 Einrichtung eines zur Allgemeinen Hochschulreife führenden Bildungsganges am Robert-Schumann-Berufskolleg der Stadt Dortmund
(Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung)
(Drucksache Nr.: 00118-00)



9. Kinder und Jugend

9.1 Errichtung Erlebniswelt Fredenbaum, 1. Bauabschnitt: Big Tipi



10. Finanzen und Liegenschaften

10.1 Annahme des Vereinsvermögens des "Umwelt-Bildungszentrum e. V."
(Drucksache Nr.: 00507-01)

10.2 Förderung von Projekten und Maßnahmen gegen Rechtsextremismus
(Drucksache Nr.: 00543-01)



11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Verlängerung der allgemeinen Ladenöffnungszeiten aus Anlass von Veranstaltungen in der Dortmunder Innenstadt am 07.04.2001, 28.07.2001, 03.11.2001 und 24.11.2001
(Drucksache Nr.: 00415-01)

11.2 Antrag der CDU-Fraktion vom 06.02.2001 mit der Bezeichnung "Umbesetzungen in Gremien"

11.3 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 13.02.2001 mit der Bezeichnung "Umbesetzungen in Gremien"

11.4 Weihnachtsbaum 2001
- Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen
und Beschwerden –



Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 15.00 Uhr von OB Dr. Langemeyer
eröffnet und geleitet.


Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer zunächst die ordnungsgemäße
Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt fest.





Zu Ziffer 1
-------------

Regularien


1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Drabig (SPD) benannt.


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW


OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


1.3 Feststellung der Tagesordnung


Mit Zustimmung des Rates der Stadt wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
um den Punkt

8.2 Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Paul-Dohrmann-Schule (Baubeschluss)
(Drucksache Nr.: 00545-01)

erweitert.


Weiterhin wurde die Punkte

3.8 Masterplan Mobilität
(Drucksache Nr.: 00465-01)

9.1 Errichtung Erlebniswelt Fredenbaum,
1. Bauabschnitt: Big Tipi
von der Tagesordnung abgesetzt.



Außerdem verständigte sich der Rat der Stadt darauf, den Tagesordnungspunkt
6.1 Gemeinsamer Vorschlag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen im Rathaus vom 14.02.2001 mit der Bezeichnung “Kommunale Lesben-
und Schwulenpolitik in Dortmund”
vorzuziehen und als TOP 2.1, also als Angelegenheit von besonderer Bedeutung und
öffentlichem Interesse zu behandeln.


Unter Einbeziehung der o. g. Veränderungen wurde die Tagesordnung der öffentlichen
Sitzung vom Rat der Stadt gebilligt.
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung des Rates der Stadt vom 01.02.2000


Der Rat der Stadt genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 12. Sitzung des Rates
der Stadt am 01.02.2001.











Zu Ziffer 2
-------------

Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse


2.1 Gemeinsamer Vorschlag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
im Rathaus vom 14.02.2001 mit der Bezeichnung “Kommunale Lesben- und Schwulen-
politik in Dortmund”

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus bzw. die SPD-Fraktion erläuterten
die Ratsmitglieder Schneckenburger sowie Giese den gemeinsam vorgelegten Antrag
beider Fraktionen hinsichtlich der kommunalen Lesben- und Schwulenpolitik in Dort-
mund.

Hierbei brachten sie zum Ausdruck, dass durch den vorgelegten Antrag u. a. ein Beitrag
dazu geleistet werden solle, Maßnahmen gegen die Ausgrenzung und Diskriminierung
von Schwulen und Lesben in Dortmund zu ergreifen, damit diese Lebensformen letzt-
endlich als gleichberechtigt anerkannt würden. Außerdem solle durch den vorgelegten Antrag die Verwaltung beauftragt werden, zusammen mit den Organisationen der les-
bischen und schwulen Selbsthilfe ein Handlungskatalog vorzulegen, welcher konkrete
Maßnahmen zur Gleichberechtigung von Schwulen und Lesben enthalten solle.


Auf Seiten der CDU-Fraktion brachte Rm Hengstenberg zum Ausdruck, dass seine
Fraktion den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion bzw. der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus nicht zustimmen werde, da die hierin unterstellte Diskrimi-
nierung von homosexuellen Menschen und Lebensgemeinschaften bei der Stadtver-
waltung nicht für seine Fraktion erkennbar sei.

Anstatt dessen sprach sich Rm Hengstenberg (CDU) dafür aus, eine Beschlussfassung
im Sinne des Antrages der CDU-Fraktion vom 28.02.2001 herbeizuführen, da dieser
Antrag letztendlich Ausdruck für die Akzeptanz homosexueller Lebensgemeinschaften
sei.

Nichts desto trotz erklärte er seine Bereitschaft, auch künftig an diesbezüglichen Gesprä-
chen teilzunehmen.


Rm Stratenwerth (FDP) erklärte anschließend, dass die Diskussion zum o. a. Tagesord-
nungspunkt für ihn persönlich nicht ganz nachvollziehbar sei. Offensichtlich versuche
man ein Thema zu problematisieren, bei dem es aus seiner Sicht eigentlich gar keine
Probleme gebe. Im übrigen sei es für ihn ein Selbstverständnis, dass die im Grundsatz verankerten Grundgesetz beachtet werden.


Auch Rm Münch (Bürgerliste) stellte fest, dass es nicht unbedingt Sache des Rates sein
müsse, sich mit der Gleichberechtigung von homosexuellen Menschen auseinander zu-
setzen, da diese für ihn ohnehin selbstverständlich sei. Wenn es diesbezüglich Probleme
gebe, sollte man diese dort lösen, wo sie bestehen.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

a) Auf der Grundlage des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion sowie der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 21.02.2001 fasst der Rat
der Stadt bei Stimmenthaltung der Bürgerliste mit Mehrheit gegen die Stim-
men der CDU-Fraktion sowie der DVU folgenden Beschluss:

Aus dem in Artikel 1 GG geforderten Schutz der Menschenwürde und dem in
Artikel 3 GG enthaltenen Gleichbehandlungsgebot ergibt sich für den Rat der
Stadt Dortmund die Verpflichtung, aktiv auf die Einhaltung der Menschenrechte
und die Gleichstellung aller Einwohner und Einwohnerinnen hinzuwirken und
sich somit gegen jede Art von Diskriminierung und Ausgrenzung zu wenden.
Der Rat der Stadt Dortmund erkennt an, dass Maßnahmen gegen Ausgrenzung
und Diskriminierung von Schwulen und Lesben Teil dieser Verpflichtung sind;
gleichzeitig erkennt er diese Lebensform als gleichberechtigt an.


Dies bedeutet für die Stadt Dortmund u. a.:

Die Verwaltung unterstützt diesen Grundsatz und stellt sicher, dass es weder bei
der Einstellung noch bei der Beförderung zu Nachteilen aufgrund der sexuellen
Orientierung kommt. Sie setzt sich aktiv für die Gleichstellung ein, wendet sich
gegen die Diskriminierung und Ausgrenzung, sensibilisiert die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter für Lebensweisen über die heterosexuelle hinaus und bildet sie
im Sinne der Gleichbehandlung fort. Sie wirkt in den o. g. Punkten auf alle Be-
triebe ein, an denen sie beteiligt ist.

Der bereits installierte Runde Tisch zur kommunalen Schwulen- und Lesbenpolitik
wird begrüßt. Hier sollen konkrete Umsetzungen der o. g. Maßnahmen zur Gleich-
stellung beraten werden. Dabei sollen auch die weiteren Themen einer kommunalen Antidiskriminierungspolitik besprochen werden. Dabei wird eine Bestandsaufnahme vorgenommen, in welchen Bereichen die Stadt Dortmund die Aktivitäten von Lesben und Schwulen zur Emanzipation bislang unterstützt oder behindert hat.


Der Rat appelliert an alle Einwohnerinnen und Einwohner, an alle Unternehmen,
Betriebe, Verbände und gesellschaftlichen Gruppen, sich den oben genannten
Zielen anzuschließen. Dortmund als internationale und weltoffene multikulturelle
Stadt hat eine besondere Verpflichtung, sich aktiv für Menschenwürde, Gleichbe-
rechtigung einzusetzen.

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, bis zum 31.12.2001 im
Rahmen des Schwul-lesbischen Runden Tisches Dortmund in Zusammenarbeit
mit den dort durch den SLADO e. V. vertretenen Organisationen der lesbischen
und schwulen Selbsthilfe einen Handlungskatalog vorzulegen, welcher konkrete
Maßnahmen zur Umsetzung der o. g. Grundsätze vorschlägt und vorbereitet.


b) Bei Stimmenthaltung der Bürgerliste lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der DVU folgenden Antrag der CDU-Fraktion vom 28.02.2001 ab:

Unsere pluralistische Gesellschaft und unser freiheitlicher Staat lassen dem Einzel-
nen weitest gehende Freiheit in der privaten Lebensgestaltung. Homosexuelle Men-
schen und Lebensgemeinschaften haben in unserer Gesellschaft Anspruch auf
Nichtdiskriminierung, Achtung und Nichtausgrenzung. Die Gesellschaft, ihre Mitglieder und Institutionen sind aufgerufen, Zurücksetzungen und Benachteiligungen im Alltag entgegen zu treten.

Der Rat der Stadt Dortmund erkennt, dass es neben dem klassischen Bild von Ehe
und Familie auch andere Lebensformen in unserer Gesellschaft gibt. Er respektiert
die Entscheidung von Menschen, die sich in anderen Formen bei der Partnerschaft
verwirklichen wollen. Die Mitglieder des Rates stellen fest, dass bei der Stadtver-
waltung eine Diskriminierung nicht erkennbar ist und setzen sich dafür ein, den
Geist der Gleichbehandlung in der ganzen Stadt selbstverständlich werden zu lassen.











Zu Ziffer 3
-------------

Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


3.1 Bauleitplanung
102. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 9 des
B-Planes Ev 108 - Oetringhauser Straße -
hier: I. Feststellungsbeschluss mit aktualisiertem/modifiziertem Erläuterungsbericht zur 102. Änderung des Flächennutzungsplanes
II. Satzungsbeschluss zur Änderung Nr. 9 des B-Planes Ev 108
III. Beifügung einer aktualisierten/modifizierten Begründung
(Drucksache Nr.: 00371-00)


Zust. StA 61


Auf der Grundlage der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und
Wohnen vom 28.02.2001 fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. beschließt die 102. Änderung des Flächennutzungsplanes –Oetringhauser Straße.
mit aktualisiertem/modifiziertem Erläuterungsbericht vom 21.12.2000 für den un-
ter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich und stellt diese
Änderung fest.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

II. beschließt die Änderung Nr. 9 des B-Planes Ev 108 – Oetringhauser Straße – für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Ratsbeschluss vom 21.09.2000 offengelegenen Inhalt als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

III. beschließt, die mit dem Entwurf der Änderung Nr. 9 des B-Planes Ev 108 offen-
gelegte Begründung vom 20.06.2000 entsprechend den Ausführungen in dieser
Vorlage unter Punkt 9. zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom
21.12.2000 der Änderung Nr. 9 des B-Planes Ev 108 – Oetringhauser Straße –
beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO.

3.2 - unbesetzt -


3.3 Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung
6. Änderung des B-Planes 142 "Kasseler Straße" und 7. Änderung des
B-Planes 144 "Mannheimplatz"
hier: Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre
(Drucksache Nr.: 00436-01)


Zust. StA 61


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer
Veränderungssperre mit einer Geltungsdauer bis zum 17.10.2002 für den unter Punkt 1
dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich der 6. Änderung des
B-Planes 142 “Kasseler Straße” und der 7. Änderung des B-Planes 144 “Mannheim-
platz” als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NW.








3.4 Satzung über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes
"Stadterneuerung Rheinische Straße West"
(Drucksache Nr.: 00350-00)


Zust. StA 61


Rm Tech (SPD) nutzte die Gelegenheit, der Verwaltung hinsichtlich der erfolgreich
durchgeführten Sanierungsmaßnahme “Stadterneuerung Rheinische Straße-West”
im Namen der SPD-Fraktion Dank zu sagen.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den beigefügten Entwurf als Satzung über
die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes “Stadterneuerung
Rheinische Straße West” vom 12.04.1990.


3.5 Satzung über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes
"Sanierung Dorstfeld-Süd"
(Drucksache Nr.: 00351-00)

Zust. StA 61

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die
Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes “Sanierung Dorstfeld-
Süd” vom 14.07.1972.


3.6 Satzung über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes
"Standortzentrum Dorstfeld"
(Drucksache Nr.: 00352-00)

Zust. StA 61

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 22.02.2001 dem Rat der
Stadt empfohlen, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung mit der Maßgabe zu fol-
gen, dass die bereits beschlossenen Maßnahmen (Fertigstellung des Wilhelmplatzes,
Neuordnung der Parkstände auf dem Dorstfelder Hellweg, Arrondierung angrenzen-
der Verkehrsflächen) noch erfolgen.


Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses fasst der
Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über
die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes “Standortzentrum
Dorstfeld” vom 14.07.1972.


3.7 Satzung über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes
"Stadterneuerung Adlerstraße"
(Drucksache Nr.: 00349-00)

Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus machte Rm Unger darauf
aufmerksam, dass der auf Seite 2 der Verwaltungsvorlage unter dem Punkt 2.1
“Spiel- und Aufenthaltsbereiche” dargestellte Sachverhalt nicht korrekt sei, da die
hier angegebenen Gebäude seinerzeit von dem Verein “Stadtteilzentrum Adlerstraße”
gemietet worden seien.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die
Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes “Stadterneuerung Adler-
straße” vom 29.04.1994.


3.8 Masterplan Mobilität
(Drucksache Nr.: 00465-01)

Zust. StA 61

Die o. a. Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


3.9 Bauleitplanung
1. Änderung des B-Planes Ev 124 - verlegte Lindenhorster Straße - im vereinfachten
Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
hier: I. Änderungsbeschluss
II. Satzungsbeschluss
III. Beifügung einer Begründung
(Drucksache Nr.: 00341-00)


Zust. StA 61

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. beschließt, den B-Plan Ev 124 – verlegte Lindenhorster Straße – in dem unter
Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich zu ändern (Änderung Nr. 1);

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGFBl. III/FNA 213 – 1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).


II. beschließt die Änderung Nr. 1 des B-Planes Ev 124 – verlegte Lindenhorster
Straße – für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungs-
bereich als Satzung;

Rechtsgrundlage:

§ 10 i. V. m. § 13 BauGB und i. V. m. den §§ 7 und 41 GO.


III. beschließt, der Änderung Nr. 1 des B-Planes Ev 124 – verlegte Lindenhorster
Straße – die Begründung vom 15.12.2000 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 Satz 1 BauGB


3.10 Anfrage von Rm Münch (Bürgerliste) vom 16.01.2001 mit der Bezeichnung
"Ausnahmegenehmigungen von § 20 BNatSchG beim Dortmunder Umweltamt"
hier: Stellungnahme der Verwaltung


Die Stellungnahme der Verwaltung zu der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates
der Stadt schriftlich vor.




Zu Ziffer 4
--------------

Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 Liquidation der Entwicklungsagentur östliches Ruhrgebiet GmbH
(Drucksache Nr.: 00357-00)

Zust. StA 23

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die im Sachverhalt dargelegten Erläuterungen
bezüglich der Entwicklungsagentur östliches Ruhrgebiet GmbH/Dortmund, Kreis
Unna, Hamm, Ahlen zur Kenntnis. Er ermächtigt den Vertreter der Stadt Dortmund
in der Gesellschafterversammlung, hinsichtlich der Liquidation der Gesellschaft
die notwendigen Rechtshandlungen vorzunehmen.




Zu Ziffer 5
-------------

Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -




Zu Ziffer 6
-------------

Soziales, Familie, Gesundheit


6.1 Gemeinsamer Vorschlag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 14.02.2001 mit der Bezeichnung "Kommunale Lesben- und Schwulenpolitik
in Dortmund"

Die o. a. Angelegenheit wurde bereits als TOP 2.1 behandelt.


6.2 Anfrage des Linken Bündnisses vom 14.02.2001 mit der Bezeichnung
"Gemeinsame Anlaufstellen von Arbeitsämtern und örtlich zuständigen
Trägern der Sozialhilfe"


Die Beantwortung der o. a. Anfrage erfolgt in der nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


6.3 Antrag der Bürgerliste vom 11.02.2001 mit der Bezeichnung
"Sucht- und rauchfreie Zone Ratssitzungssaal"


Hinsichtlich des o. a. Antrages gab Rm Münch (Bürgerliste) folgende Erklärung zu
Protokoll:
Ich bin auch eben zur Lesben- und Schwulenresolution nicht nach vorne gekommen. Deshalb erlauben Sie mir, dass ich das jetzt mache.
Zunächst herzlichen Dank Ihnen, Herr Oberbürgermeister, dass Sie unseren Antrag auf die Tagesordnung gesetzt haben. Das ist ja nicht selbstverständlich, weil wir eigentlich nur Anfragerecht haben. Ich denke, man sollte aber so ein wichtiges Thema durchaus offen diskutieren.
Ich habe mir bereits den ersten Ärger damit einhandeln müssen. Einige AUSW-Kollegen haben mir schon gesagt, was ich dann hier gegen die Raucher habe und dass sie meinen Anträgen nicht mehr zustimmen werden oder meine Anträge erst am Ende der Sitzung behandeln wollen. Nun gut, das ist für mich jedoch alles nur Kinderkram. Trotzdem meine ich, dass diese Sache mit einer rauch- und suchtfreien Zone durchaus einmal hier im Rat diskutiert werden könnte.
Wir befinden uns in einem Suchtzeitalter. Die Leute haben eine Sucht nach Informationen, nach Internet, nach Erfolg, nach Abenteuererlebnissen oder eben nach Kaffee, Nikotin und Alkohol. Knapp ein Drittel der erwachsenen Bevölkerung über 15 Jahre ist bereits nikotinabhängig. Sie können wieder durchaus ein bisschen ruhiger sein. Ich hoffe nicht, dass das schon die ersten Entzugserscheinungen sind. Womöglich deswegen hier diese Unruhe, da Sie nicht auf Ihren Nikotinkonsum in Dortmund verzichten müssen. Wir haben 2,5 Mio. behandlungsnotwendige Alkoholiker, 1,5 Mio. Menschen sind medikamentenabhängig. Die gesundheitlichen Auswirkungen des Rauchens – denke ich – sind klar.


90 % aller Lungenkrebstoten sind Raucher und gerade bei Frauen hat der Lungenkrebs in den letzten 20 Jahren um 90 % zugenommen. 60 % aller impotenten Männer sind ebenfalls Raucher. Sie können es sich überlegen, ob Sie die Zeit, die Sie dann vielleicht mehr haben, wieder in der Politik einsetzen möchten. Passivrauchen führt bei Kindern zu Asthma und Bronchitis. Frauen, die in der Schwangerschaft rauchen, haben ein großes Risiko, kleinwüchsige Kinder zu gebähren und diese haben eine erhöhte Tumorrate und auch niedrigen Intelligenzquotienten.
Bei den Jugendlichen hat das Rauchen sehr stark zugenommen. Ich meine, das ist eine sehr, sehr tragische Entwicklung. Und ich weiß zwar, dass man eine Zigarette braucht, um eben ein bisschen ruhig zu bleiben oder sich zu entspannen. Ich sehe das an Ihren Reaktionen hier, dass einige das wirklich brauchen. Bei 2/3 Nikotinabhängigen werden mit Sicherheit auch einige hier im Rat sitzen. Aber ich bitte Sie noch um ein wenig Aufmerksamkeit. Sie können dann gleich eine Raucherpause machen.
Ich denke, wir könnten hier ein politisches Signal setzen, dass wir die Sache mit Suchterkrankungen und mit dem Nikotonmissbrauch ernst nehmen und diesen Ratssitzungssaal einfach als sucht- und rauchfreie Zone deklarieren. Es wäre also nicht nur ein kleines Signal. Sie wissen selbst, dass während der Sitzungen so viel nicht geraucht werden darf. Ich meine, wir könnten hier ein Signal für die Volksgesundheit geben. Vielleicht mit einem Schild an der Eingangstür “Sucht- und rauchfreie Zone Ratssitzungssaal”.

Ich würde mich freuen, wenn Sie meinem Antrag hier und heute zustimmen könnten.
Danke!”


Bezug nehmend auf die Äußerungen von Rm Münch (Bürgerliste) erklärte
OB Dr. Langemeyer, dass man seit einigen Jahren für die Sitzungen des Rates
der Stadt vernünftige Regelungen habe, wonach während der Ratssitzungen
nicht geraucht werde.

Im übrigen gelte auch für die Sitzungen anderer Gremien, dass auf Wunsch eines
einzelnen das Rauchen eingestellt werden müsse, sofern dieses begehrt werde.

Von daher sehe er den vorliegenden Antrag der Bürgerliste in der Sache als erledigt an.
Des weiteren würde ein generelles Verbot, so wie dies von der Bürgerliste beantragt
worden sei, einen Eingriff in das ihm obliegende Hausrecht darstellen.

Weiterhin erklärte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus Rm Unger, dass
ihre Fraktion dem Antrag der Bürgerliste zustimmen werde, da die Durchsetzung des An-
spruches auf Verhängung eines Rauchverbotes in Sitzungen der Ausschüsse immer wieder Schwierigkeiten bereite. Insofern sehe man in dem vorliegenden Antrag eine Verstärkung
der diesbezüglich vor einigen Jahren getroffenen Vereinbarung an.


Der Rat der Stadt lehnt daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen im Rathaus sowie der Bürgerliste folgenden Antrag der Bürgerliste
vom 11.02.2001 ab:

Der Rat der Stadt Dortmund erklärt den Ratssitzungssaal zur suchtfreien Zone und be-
schließt ein absolutes Rauchverbot in diesen Räumlichkeiten.




Zu Ziffer 7
--------------

Kultur, Sport, Freizeit


7.1 Zweckverband Olympia Rhein-Ruhr
(Drucksache Nr.: 00554-01)


Zust. StA 02


Bezug nehmend auf die diesbezügliche Diskussion im Ältestenrat erklärte
Rm Jung (CDU),dass seine Fraktion eigentlich beantragt habe, den vorgelegten Satzungsentwurf des “Zweckverbandes Olympia Rhein-Ruhr” mit der Maßgabe zu versehen, dass die Mitgliedschaft im Zweckverband weiteren kreisfreien Städten und Kreisen offen stehen solle.

Man habe sich jedoch im Ältestenrat darauf verständigt, hierüber nicht formal abzustimmen, sondern dies als Absichtserklärung des Rates der Stadt zu protokollieren.


Nachdem OB Dr. Langemeyer nochmals deutlich gemacht hatte, wie sensibel man mit dieser Angelegenheit umgehen müsse und welche Detailarbeit diesbezüglich erforderlich sei, zeigte sich der Rat der Stadt mit der von Rm Jung (CDU) vorgeschlagenen Verfahrensweise einverstanden.





Der Rat der Stadt fasst daraufhin einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Rat ermächtigt die Verwaltung, zur Bildung des Freiverbandes
“Zweckverband Olympia Rhein-Ruhr” den anliegenden Entwurf als Verbandssatzung zu vereinbaren.

2. Für den Zeitpunkt nach Vereinbarung der Satzung und deren Genehmigung bestellt
der Rat der Stadt die folgenden Personen als Mitglieder bzw. Stellvertreter für die
Verbandsversammlung des Zweckverbandes:

M i t g l i e d e r :

1. OB Dr. Langemeyer
2. Bm Miksch (CDU)
3. Rm Prüsse (SPD)


S t e l l v e r t r e t e r :
1. StR Stüdemann
2. Rm Jung (CDU)
3. Rm Prof. Uhlmann (SPD)




Zu Ziffer 8
-------------

Schule


8.1 B e r u f s k o l l e g s

8.1.1 Empfehlung des Schulausschusses vom 07.02.01 mit der Bezeichnung
"Weiterentwicklung der Berufskollegs"


Auf der Grundlage der Empfehlung des Schulausschusses vom 07.02.2001 fasst
der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt hält eine Offensive für die Berufliche Bildung in unserer Stadt für
geboten. Er beschließt ein Handlungskonzept, das folgende Maßnahmen enthält:
1. Entwicklungskonzept Dortmunder Berufskollegs
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, den eingeleiteten Prozess der Weiter- entwicklung und Neuorganisation der Berufskollegs konsequent weiterzuverfolgen. Er ist so auszurichten, dass das Ergebnis den Zukunftsanforderungen eines wachsenden und sich wandelnden Wirtschaftsstandortes und den Zielen des Dortmund-Projektes entspricht. Die Zwischenergebnisse bei der Entwicklung des Handlungskonzeptes werden dem Schulausschuss zur Beratung vorgestellt.

Die Verwaltung wird aufgefordert, die Berufskollegs aktiv an der Entwicklung des
Konzeptes zu beteiligen und eine breit angelegte Bedarfsanalyse mit Partnern aus
der Dortmunder Wirtschaft, Uni, Fachhochschulen und Weiterbildungsträgern zu
beginnen. Der Schulausschuss wird in Form einer interfraktionellen Arbeitsgruppe
beteiligt.

Für die erfolgreiche Umsetzung ist eine professionelle Beratung und Unterstützung
notwendig. Die Verwaltung wird gebeten, die so beabsichtigte Organisation des
Entwicklungsprozesses im Schulausschuss vorzustellen.


2. Raumprogramm
Der Rat der Stadt fordert die Verwaltung auf, ein angemessenes Raumprogramm
für die städtischen Berufskollegs zu entwickeln, in dem folgende Punkte zu berück-
sichtigen sind:
- Entlastung für den Brügmann-Block durch ein weiteres Berufskolleg
- Ersatzstandort für Robert-Schumann-Berufskolleg Sckellstraße
- Entwicklung der Schülerzahlen
- Ergebnisse des Entwicklungskonzeptes

3. Fachraumausstattung
Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Initiative der Dortmunder Berufskollegs,
eine Förderung aus dem Ziel-II-Programm zu beantragen, um die dringend not-
wendige Ausstattung der Fachräume auf den neuesten technischen Stand zu brin-
gen. Es handelt sich um 27 Fachraumprojekte für insgesamt 45 Mio. DM.

Der Rat der Stadt fordert die Verwaltung auf, alle vorhandenen Programme des
Landes, des Bundes und der EU zu nutzen und mit Hinweis auf die Priorität die-
ser Bedarfe für Dortmund und die Region entsprechende Förderanträge an die ent-
scheidenden Stellen zu richten.

Im Falle positiver Zuschuss-Signale wird die Verwaltung beauftragt, einen Stufen-
plan zur Realisierung zu entwickeln und Vorschläge zu erarbeiten, wie die Kom-
plementärfinanzierung (in der Regel 20 %) im Einzelfall gewährleistet werden
kann.


4. Gesamtprojekt
Der Bereich der beruflichen Bildung wird zunehmend zu einem Schwerpunkt
bundes- und landespolitischer Initiativen. Die Verwaltung wird gebeten, auf
gesamtstädtischer Ebene der Entwicklung der Berufskollegs einen besonderen
Stellenwert einzuräumen und alle Möglichkeiten und Modelle auszuschöpfen,
das beschriebene Handlungskonzept zu realisieren.


8.1.2 Einrichtung von Bildungsgängen am Robert-Bosch-Berufskolleg der Stadt Dortmund
(Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung)
(Drucksache Nr.: 00301-00)


Zust. StA 40


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt genehmigt folgende vom Oberbürgermeister und einem weiteren
Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

Der Rat der Stadt beschließt gem. § 8 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 e des Schulver-
waltungsgesetzes (SchVG) die Errichtung der Bildungsgänge

- Elektrotechnische Assistentin/Elektrotechnischer Assistent und Allgemeine
Hochschulreife

- Allgemeine Hochschulreife für berufserfahrene Schülerinnen und Schüler
(Fachoberschule Jahrgangsstufe 13), Fachrichtung Technik

am Robert-Bosch-Berufskolleg der Stadt Dortmund zum Schuljahr 2001/2002.






8.1.3 Einrichtung von Bildungsgängen am Konrad-Klepping-Berufskolleg der Stadt Dortmund
(Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung)
(Drucksache Nr.: 00119-00)


Zust. StA 40


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt gem. § 8 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 e des Schulver-
waltungsgesetzes (SchVG) die Errichtung der Bildungsgänge
- Fachoberschule 13 in Vollzeit- und Teilzeitform
- Technische Assistentin/Technischer Assistent für Betriebsinformatik/
Fachhochschulreife

am Konrad-Klepping-Berufskolleg der Stadt Dortmund zum Schuljahr 2001/2002.


8.1.4 Einrichtung des Bildungsganges "Controlling" für Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Wirtschaft am Konrad-Klepping-Berufskolleg der Stadt Dortmund
(Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung)
(Drucksache Nr.: 00302-00)


Zust. StA 40


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt gem. § 8 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 e des Schulver-
waltungsgesetzes (SchVG) die Errichtung des Bildungsganges

“Controlling” für Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Wirtschaft.

am Konrad-Klepping-Berufskolleg der Stadt Dortmund zum 01.02.2001.



8.1.5 Einrichtung eines Bildungsganges an der bestehenden Fachschule für Wirtschaft (Fachrichtung Betriebswirtschaft) am Robert-Schumann-Berufskolleg der Stadt Dortmund
(Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung)
(Drucksache Nr.: 00117-00)

Zust. StA 40

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt gem. § 8 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 e des Schulver-
waltungsgesetzes (SchVG) die Errichtung des Bildungsganges

Schwerpunkt “Personalwirtschaft” an der bestehenden Fachschule für Wirtschaft
(Fachrichtung Betriebswirtschaft)

am Robert-Schumann-Berufskolleg der Stadt Dortmund zum 01.02.2001.


8.1.6 Einrichtung eines zur Allgemeinen Hochschulreife führenden Bildungsganges am Robert-Schumann-Berufskolleg der Stadt Dortmund
(Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung)
(Drucksache Nr.: 00118-00)

Zust. StA 40

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Empfehlung des Haupt- und
Finanzausschusses vom 22.02.2001 vor:

Die Verwaltung wird aufgefordert, die aktuell aufgetretenen baulichen Mängel am
Robert-Schumann-Berufskolleg durch geeignete Sofortmaßnahmen in der Weise zu
beseitigen, dass ein ungestörter Unterrichtsablauf möglich wird.


Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses fasst
der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt gem. § 8 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 e des Schulver-
waltungsgesetzes (SchVG) die Errichtung des Bildungsganges

Allgemeine Hochschulreife Fremdsprachenkorrespondentin/Fremdsprachenkorrespondent,
Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen, Sprachen)

am Robert-Schumann-Berufskolleg der Stadt Dortmund zum Schuljahr 2001/2002.


8.2 Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Paul-Dohrmann-Schule (Baubeschluss)


Zust. StA 65


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Schadstoffsanierung einschl. der Sanierung
zur Substanzsicherung des Schulgebäudes und der Turnhalle der Paul-Dohrmann-Schule,
Sanderoth 2 in DO-Scharnhorst mit Gesamtkosten von 10 650 000,00 DM.

Finanzierung:

Haushaltsjahr 2001
Zahlungsbedarf bis Ende 2001 4 437 000,00 DM
Auftragsbedarf bis Ende 2001 (VE) 6 213 000,00 DM

Zahlungsbedarf bis Ende 2002 6 213 000,00 DM

Die Finanzierung wird aus dem Schulbudget der Planjahre 2001 ff. sichergestellt.



Zu Ziffer 9
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Kinder und Jugend


9.1 Errichtung Erlebniswelt Fredenbaum, 1. Bauabschnitt: Big Tipi


Die o. a. Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.







Zu Ziffer 10
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Finanzen und Liegenschaften


10.1 Annahme des Vereinsvermögens des "Umwelt-Bildungszentrum e. V."
(Drucksache Nr.: 00507-01)


Zust. StA 20


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Annahme des Vereinsvermögens des
“Umwelt-Bildungszentrum e. V.”, insbesondere der Grundstücke mit aufstehen-
dem denkmalgeschütztem Turm in DO-Grevel, gemäß Sachverhalt. Der Rat der
Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, die mit der Beschlussfassung erfor-
derlichen Maßnahmen zu treffen und umzusetzen.


10.2 Förderung von Projekten und Maßnahmen gegen Rechtsextremismus
(Drucksache Nr.: 00543-01)

Zust. StA 01
Seitens des Linken Bündnisses erklärte Rm Keller, es sei bedauerlich, dass in Dortmund nicht – wie in anderen Kommunen – die Landesmittel durch städtische Gelder zusätzlich aufgestockt worden seien.

Außerdem beantragte Rm Keller (Linkes Bündnis), bei dem Projekt 104 die Reise-
kosten für die drei bis vier einzuladende Zwangsarbeiter(innen) aus Repräsentations-
mitteln zu begleichen, zumal man hierdurch ein symbolisches Zeichen setzen könnte.


Auf Seiten der DVU setzten sich die Ratsmitglieder Stanko und Branghofer kritisch
mit der Förderung von Projekten und Maßnahmen gegen Rechtsextremismus aus-
einander.

Von daher werde man auch die finanzielle Unterstützung von Projekten und Maßnahmen
gegen Rechtsextremismus und hier besonders die Projekte 45, 64, 89 und 102 ablehnen.
Im übrigen befürchte man eine zweckwidrige Verwendung der Mittel.


Anschließend sprach sich Rm Münch (Bürgerliste) für den seiner Ansicht nach sinnvollen
Antrag von Rm Keller (Linkes Bündnis) aus.


Abschließend wies Rm Hovermann (CDU) darauf hin, dass man sich in der vorange-
gangenen Sitzung des Ältestenrates darauf verständigt habe, in den nächsten Tagen
die noch offenen Fragen in einem Gespräch zwischen Fraktionsvertretern und StA 01
zu klären.


Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Empfehlung des Ältestenrates vom
01.03.2001 vor:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Trägern von Projekten und Maßnahmen gegen
Rechtsextremismus Unterstützung für eine wirkungsvolle Öffentlichkeitsarbeit anzu-
bieten, insbesondere für eine Darstellung im Stadtinformationssystem do4u.


Der Rat der Stadt fasste folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste sowie des Linken Bündnisses
den o. a. Antrag von Rm Keller (Linkes Bündnis) ab.


2. Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des Ältestenrates vom 01.03.2001
fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden
Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
a) die Vergabe der Landesmittel gegen Rechtsextremismus nach den
erarbeiteten Kriterien vorzunehmen, u n d

b) die in der Anlage 1 genannten Projekte mit einer Gesamtsumme von
591 683,67 DM zu fördern.







Zu Ziffer 11
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Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Verlängerung der allgemeinen Ladenöffnungszeiten aus Anlass von Veranstaltungen in der Dortmunder Innenstadt am 07.04.2001, 28.07.2001, 03.11.2001 und 24.11.2001
(Drucksache Nr.: 00415-01)


Zust. StA 32


Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus sowie der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Absicht des Ordnungsamtes zu, aus Anlass
folgender Veranstaltungen jeweils die Verlängerung der allgemeinen Ladenöffnungs-
zeiten freizugeben:

07.04.2001 Dortmunder Bigband Festival 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr
28.07.2001 Summer in the city 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr
03.11.2001 Dortmunder Hansetag 16.00 Uhr bis 20.00 Uhr
24.11.2001 Eröffnung des Weihnachtsmarktes 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr


11.2 Antrag der CDU-Fraktion vom 06.02.2001 mit der Bezeichnung "Umbesetzungen in Gremien"


Auf der Grundlage des Antrages der CDU-Fraktion vom 06.02.2001 beschließt der
Rat der Stadt einstimmig folgende Umbesetzungen in Gremien:

Rm Christiane Krause verlässt den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.
Rm Heinrich W. Brunstein verlässt den Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungs-
förderung.

Rm Christiane Krause wird Mitglied im Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungs-
förderung.
Rm Dieter Schneider wird ordentliches Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestal-
tung und Wohnen.
Rm Thomas Pisula wird stellv. Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und
Wohnen.


11.3 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 13.02.2001 mit der Bezeichnung "Umbesetzungen in Gremien"


Auf der Grundlage des Antrages der SPD-Fraktion vom 28.02.2001 beschließt der Rat
der Stadt einstimmig folgende Umbesetzungen in Gremien:

Im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit wird anstelle von

Frau Rm Monika Lührs

neues Ausschussmitglied

Frau Rm Gerti Zupfer.


11.4 Weihnachtsbaum 2001
- Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen
und Beschwerden –


Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen brachte Rm Frebel zum Ausdruck, dass seine
Fraktion die Errichtung des “größten Weihnachtsbaumes” mit den damit verbundenen Kosten, so wie dies vom Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vorgeschlagen wurde, wie in der Vergangenheit ablehnen werde.

Außerdem habe seine Fraktion die Befürchtung, dass die hiermit verbundene Verlegung
des Wochenmarktes vom Hansaplatz auf den Friedensplatz der Versuch unternommen
werde, mittelfristig den Wochenmarkt vom Hansaplatz zu verdrängen.

Eine derartige Vorgehensweise würde letztendlich der vom Rat der Stadt vor fünf Jahren
gegebenen Zusage widersprechen, dass der Wochenmarkt dauerhaft auf dem Hansaplatz
verbleibe.

Abschließend erklärte Rm Frebel (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus), dass
seine Fraktion alles daran setzen werde, dass der Wochenmarkt citynah und damit dauer-
haft auf dem Hansaplatz stattfinden könne.

Im weiteren Verlauf der Diskussion erläuterte Bm Miksch die wirtschaftliche Bedeu-
tung des Weihnachtsmarktes in der Form, wie er in den vergangenen Jahren stattgefunden
habe. Insofern spreche sich auch die CDU-Fraktion für eine Beschlussfassung im Sinne der Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdiente, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus.

Weiterhin machte er deutlich, dass durch die künftig veränderten Nutzungsstrukturen des
Stadthauskomplexes und die geplanten verbesserten Parkmöglichkeiten am Südwall sich
die Rahmenbedingungen für die Markthändler am Standort “Friedensplatz” eindeutig ver-bessern werden. Insofern sollten seiner Meinung nach alle Beteiligten hierüber einmal in Ruhe diskutieren.


Seitens der Bürgerliste sprach sich Rm Münch gegen den “größten Weihnachtsbaum” aus. Seiner Meinung nach sollte der Weihnachtsmarkt künftig unter dem Motto “Klasse statt Masse” stattfinden. Insofern beantragte er, dass die Stadt Dortmund diesen Weihnachtsbaum nicht mehr finanziell unterstützen sollte.


Nachdem sich seitens der SPD-Fraktion Rm Prüsse für eine Durchführung der künf-
tigen Weihnachtsmärkte im Sinne der Empfehlung des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Bürgerdienste, Anregungen und Beschwerden ausgesprochen hatte, ver-
deutlichten außerdem die Ratsmitglieder Prof. Uhlmann (SPD) sowie Zupfer (SPD)
wie bereits Bm Miksch -, dass man sich ernsthaft mit der Frage auseinander setzen
sollte, ob man den Wochenmarkt künftig dauerhaft auf dem Friedensplatz verlegen
sollte.

Zum einen habe man auf Wunsch der Markthändler bei der Erstellung des Friedens-
platzes seinerzeit die entsprechenden infrastrukturellen Einrichtungen geschaffen,
zum anderen werden sich die Rahmenbedingungen für die Nutzer des Wochenmark-
tes deutlich verbessern. Von daher sollte man die entsprechenden Gespräche dies-
bezüglich führen.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus sowie der Bürgerliste den o. a. Antrag von Rm Münch
(Bürgerliste) ab.


2. Auf der Grundlage der Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche
Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 13.02.2001 fasst der Rat der Stadt Dortmund mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
im Rathaus, der Bürgerliste sowie der DVU folgenden Beschluss:



1. Der Rat der Stadt geht grundsätzlich davon aus, dass der Weihnachtsmarkt
auch im Jahr 2001 in der bisherigen Größe stattfinden wird.

2. Die Ordnungsverwaltung wird beauftragt, die notwendigen Vorbereitungen
zu treffen, damit sowohl die Weihnachtstanne, das Weihnachtsdorf und Teile des Weihnachtsmarktes in 2001 und in den Folgejahren auf dem Hansaplatz aufgestellt werden können. Dabei sind die Dortmunder Markthändler einzubeziehen.

3. Die Verwaltung berichtet dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche
Ordnung, Anregungen und Beschwerden umgehend im Rahmen eines
Sachstandes.




Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 16.45 Uhr von OB Dr. Langemeyer
beendet.


Der Oberbürgermeister





D r . L a n g e m e y e r D r a b i g
Ratsmitglied





F e u l e r
Schriftführer