Niederschrift (öffentlich)

über die 34. Sitzung des Rates der Stadt


am 27.09.2018
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Sitzungsdauer: 15:00 - 20:40 Uhr

Anwesend:

Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 88 von z. Z. 94 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm Frank (CDU)
Rm Dr. Goll (CDU)

Rm H.-P. Hoffmann (SPD)
Rm Th. Hoffmann (CDU)
Rm Lührs (SPD)
Rm Pohlmann (CDU)


Von der Verwaltung waren anwesend:
StD Stüdemann
StR Dahmen

StR’in Schneckenburger
StR Uhr

Herr Westphal
LStRD’in Seybusch
Herr Güssgen
StOVwR’in Skodzik


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 34. Sitzung des Rates der Stadt,
am 27.09.2018, Beginn: 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 33. Sitzung des Rates der Stadt am 12.07.2018

1.5 Einführung von Ratsmitgliedern

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2019
Einbringung

2.2 Internationale Gartenausstellung (IGA) 2027
- Grundsatzbeschluss zur Teilnahme der Stadt Dortmund -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 11741-18)

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

3.1 Bauleitplanung: 60. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) und Bebauungsplanverfahren InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/ Arminiusstraße - mit der teilweisen Änderung der Bebauungspläne In W 210 - Unterdorstfeld - und MA 107 - Gewerbegebiet Dorstfeld-West - (Änderung Nr. 22)
I. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 60. Änderung des FNP
II. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 60. Änderung des FNP
III. Offenlegungsbeschluss zur 60. Änderung des FNP
IV. Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder-Hellweg/Arminiusstraße - und gleichzeitig Reduzierung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes MA 107 - Gewerbegebiet Dorstfeld-West -
V. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplanverfahren InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/ Arminiusstraße -
VI. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplanverfahren InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/Arminiusstraße -
VII. Offenlegungsbeschluss zum Bebauungsplan InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/ Arminiusstraße - mit teilweisen Änderung des Bebauungsplanes In W 210 - Unterdorstfeld - und des Bebauungsplanes MA 107 Gewerbegebiet Dorstfeld-West - (Änderung Nr. 22)

Beschluss
(Drucksache Nr.: 11809-18)

3.2 Bauleitplanung; 78. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 - ehemaliges Kraftwerk Knepper -
hier: I. Beschluss zur 78. Änderung des Flächennutzungsplanes - ehemaliges Kraftwerk Knepper -; II. Beschluss zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 - ehemaliges Kraftwerk Knepper -; III. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 11700-18)

3.3 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 220 – Harkortstraße – im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Hom 220, Satzungsbeschluss, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages Teil A und B

Beschluss
(Drucksache Nr.: 11042-18)

3.4 Ansiedlung von Möbelhäusern in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09662-17)
- Die Vorlage wurde zur Sitzung am 15.02.2018 versandt und liegt erneut bei.

3.5 Flughafen Dortmund;
Stellungnahme über die verspäteten Landungen zwischen 22:00 Uhr und 23:00 Uhr im flugplanmäßigen Verkehr 2017

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11631-18)

3.6 Magistralenprojekt im Rahmen des Dekadenprojektes "nordwärts", hier: Vergabe eines Planungsauftrages nach HOAI Leistungsphase 1 und 2 für den südlichen Abschnitt der Bornstraße vom Wallring bis zur Bergmannstr. sowie einer Rahmenplanung für den gesamten Abschnitt der Magistrale von der U-Bahn-Haltestelle Franz-Zimmer-Siedlung bis zum Schwanenwall
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11604-18)

3.7 Wasserversorgungskonzept der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11150-18)
- Die Vorlage wurde zur Sitzung am 12.07.2018 versandt.

3.8 Marktsituation in der Bauwirtschaft und Auswirkungen auf kommunale Bauprojekte
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11669-18)

3.9 Sachstandsbericht zum Hannibal II - Gebäudekomplex Vogelpothsweg 12-16
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11826-18)

3.10 Wohnungsmarktbericht 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11767-18)

3.11 Starke Quartiere - Starke Menschen Integriertes Handlungskonzept Dortmund Nordstadt
Hier: Durchführung der Teilmaßnahme "Planungen, Gutachten, Evaluation, Öffentlichkeitsarbeit"

Beschluss
(Drucksache Nr.: 11753-18)

3.12 Sanierung des Sozialamtes "einfacher Ausstattungsstandard"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11756-18)

3.13 Energiebericht 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11536-18)

3.14 Einzelsatzung gemäß § 4 Abs. 7 Satz 1 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Dortmund vom 20.12.2012 für die Anlagen Moritzgasse und Stefanstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11645-18)

3.15 Eisenbahnüberführung Hagener Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10547-18)

3.16 Erneuerungskonzept des Straßenbeleuchtungsvertrages und Ausblick auf das Projekt "Steuerung 2025"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11723-18)

3.17 Zweigleisiger Ausbau Brackeler Hellweg / Asselner Hellweg - Beschlusserhöhung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11163-18)

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

4.1 Jahresabschluss und Lagebericht des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" zum 31.12.2017
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11068-18)

4.2 Fusion von Karstadt und Kaufhof
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion B'90/Die Grünen, Fraktion Linke & Piraten, Fraktion FDP/Bürgerliste,)
(Drucksache Nr.: 12192-18)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
- unbesetzt -

6. Kultur, Sport und Freizeit
- unbesetzt -

7. Schule

7.1 Errichtung neuer Bildungsgänge am Leopold-Hoesch-Berufskolleg zum Schuljahr 2019/20
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11031-18)

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Ausgliederung der Erlebniswelt am Fredenbaum aus dem Fredenbaumpark und Einführung einer Nutzungs- und Entgeltordnung für die Erlebniswelt am Fredenbaum Big Tipi (EF)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11143-18)


8.2 Stärkung der personellen Besetzung in FABIDO-TEK
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11292-18)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Sachstandsmitteilung zur Verzinsung nach der Abgabenordnung aufgrund von BFH-Entscheidungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11542-18)

9.2 Satzungsänderung der Sparkasse Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11677-18)

9.3 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 1. und 2. Quartal des Haushaltsjahres 2018 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11633-18)

9.4 DEW21: Änderung des Gesellschaftsvertrages der GreenPocket GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11862-18)

9.5 Änderung der Entscheidungsbefugnisse hinsichtlich der Entscheidungen des Oberbürgermeisters über Abbrüche von Immobilien
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11733-18)

9.6 Satzung der Stadt Dortmund für das Deponiesondervermögen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11815-18)

9.7 Zusatzvereinbarung zwischen der Stadt Dortmund und dem Kreis Unna über die Erbringung von Verkehrsleistungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11794-18)

9.8 "Sondervermögen Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" - Jahresabschluss und Lagebericht 2017
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11764-18)

9.9 Aktueller Sachstand der Umsetzung der "Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates vom 14.12.2017 zum Haushaltsplan 2018"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11870-18)

9.10 Beteiligungsbericht 2017/2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11858-18)

9.11 Finanzierung Klinikum Dortmund
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 11500-18-E1)
- Die Bitte um Stellungnahme lag zur Sitzung am 12.07.2018 vor.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 11500-18-E2)

9.12 Moratorium für Rodungen im Hambacher Wald
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12190-18)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Satzung über Auslagenersatz und Aufwandsentschädigung sowie für Verdienstausfallentschädigung für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Dortmund und die Verdienstausfallentschädigung für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer der anerkannten Hilfsorganisationen (§§ 11,12,21 und 22 Brandschutz-, Hilfeleistungs-, Katastrophenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen /BHKG NW)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10796-18)

10.2.a) Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11956-18)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 11956-18-E1)

b) Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12103-18)

c) Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 12121-18)

d) Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12186-18)

e) Austritt aus dem Kulturausschuss und Wahl in neue Ausschüsse
Antrag zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12195-18)

10.3 Humanitäres Bleiberecht für Opfer rechtsextremistischer und rassistischer Gewalt
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 12183-18)

10.4 Imagepflege für Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12197-18)

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

11.1.1 Beeinträchtigung von Radfahrer und Spaziergängern durch rechtswidrig auf dem Feldweg Zur Hockeneicke fahrende Pkw
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11580-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 12.07.2018 vor.

11.1.2 Nichtbeteiligung des Naturschutzbeirates bei der Verlegung des Reiterzentrums an das NSG Bolmke
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11581-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 12.07.2018 vor.

11.1.3 Ökologische Ignoranz der Stadt Dortmund beim Schutz des NSG Bolmke und zusätzliche Belastung durch die Verlegung eines Reiterzentrums
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11582-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 12.07.2018 vor.

11.1.4 Verstoß gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Renaturierung des Rüpingsbachs durch die Emschergenossenschaft
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11583-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 12.07.2018 vor.

11.1.5 Verstoß gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Renaturierung der Emscher am NSG Bolmke durch die Emschergenossenschaft
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11584-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 12.07.2018 vor.

11.1.6 Totalignoranz von Stadt Dortmund und Emschergenossenschaft bei der Gefährdung von Kindern an renaturierten Bachläufen im Stadtbezirk Hombruch
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11585-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 12.07.2018 vor.

11.1.7 Bunte ökologische Blütenpracht am Straßenrand auch 2019 erhalten
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11586-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 12.07.2018 vor.

11.1.8 Ordnungsverständnis wie in der NS-Zeit: Unberichte in den Medien über "Unkräuter" am Straßenrand
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11587-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 12.07.2018 vor.

11.1.9 Verhinderung der gesellschaftlichen Teilhabe behinderter Menschen durch Einstellung des städtischen Behinderten-Fahrdienstes
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11592-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 12.07.2018 vor.

11.1.10 Ausfall der Eröffnung der 8. GourmeDo wegen vorsätzlicher Abwesenheit des Oberbürgermeisters
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11738-18)

11.1.11 Massenhafte Kunstdiebstähle auf dem Ostfriedhof
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11928-18)

11.1.12 Freie Fahrt für Metalldiebe auf den Dortmunder Friedhöfen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11929-18)

11.1.13 2 Weltkriege überlebt, nur OB Sierau nicht – Historisches Gebäude der Quellen-Brauerei in Schüren kurz vor dem Tag des offenen Denkmals abgerissen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11980-18)

11.1.14 Kein Denkmalschutz für den ehem. Brauerei-Saalbau der Quellen-Brauerei um 1900 in Schüren
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12148-18)

11.1.15 Keine positive Erinnerungskultur der Stadt Dortmund – Negierung von 725 Jahren Dortmunder Braurechten 2018 u.a. stadtgeschichtlichen Jubiläen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12149-18)

11.1.16 Feierstunde der Stadt Dortmund zu 70 Jahren Israel ja, zu 775 Jahren Rat der Stadt Dortmund und zu 725 Jahren Dortmunder Braurechten nein
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12150-18)

11.1.17 Umsetzung von § 58 Abs. 4 LNatSchG mit Reitverbot zum Schutz der Spaziergänger in den Dortmunder Wäldern
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12151-18)

11.1.18 Jährliche Unterhaltungskosten eines asphaltierten Rheinischen Esel in Höhe von 10.000,- Euro
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12152-18)

11.1.19 Amphibiensterben bei einer Asphaltierung des Rheinischen Esel
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12153-18)

11.1.20 Nachhaltige Entwicklung Dortmunds durch Verzicht auf vermeidbare umwelt- und klimaschädliche Asphaltierungen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12154-18)

11.1.21 Diskreditierung der fachlichen Kompetenz der Unteren Naturschutzbehörde im Umweltamt durch politische Instrumentalisierung am Beispiel des Rheinischen Esel
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12155-18)

11.1.22 Erhöhte Gefahr für Radfahrer durch überfrierende Nässe, rutschige Blätter und Wurzelschäden auf asphaltierten Wegen in Waldgebieten
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12001-18)

11.1.23 Konflikte für Spaziergänger mit Radfahrern auf asphaltierten Rad- und Wanderwegen in der freien Landschaft
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12184-18)

11.1.24 Minderung des Naturerlebnisses durch asphaltierte Wege in der freien Landschaft
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12185-18)

11.2 Anfragen Gruppe NPD/Die Rechte

11.2.1 Sprunghaft steigende Mieten als Problem für HartzIV-Empfänger
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte )
(Drucksache Nr.: 11157-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 12.07.2018 vor.

11.2.2 Städtische Unterbringung von Bewohnern aus geräumten Häusern an der Westerfilder Straße
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 11213-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 12.07.2018 vor.

11.2.3 "Festi Ramazan"-Schilder auf der B1
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 11251-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 12.07.2018 vor.

11.2.4 Ausreisepflichtige Ausländer in Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 11263-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 12.07.2018 vor.

11.2.5 Polizeiliche Sicherstellung von Ratsgruppen-Aufklebern auf Veranstaltung in Wuppertal
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 11439-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 12.07.2018 vor.

11.2.6 Auffälligkeiten und Feststellungen durch die Stadt Dortmund im Bereich Ammerstraße und Wodanstraße
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 11442-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 12.07.2018 vor.

11.2.7 Geplante Israel-Reise von Oberbürgermeister Sierau und einer Delegation im Jahr 2019
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 11524-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 12.07.2018 vor.

11.2.8 Nachfrage zur USA-Reise von Oberbürgermeister Sierau
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 11743-18)

11.2.9 Sommerfest des Stadtrates am 12.Juli 2018
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 11744-18)

11.2.10 Legale Graffitiflächen an der Jugendfreizeitstätte Marten
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 11745-18)

11.2.11 Sozialleistungsbetrug durch Missbrauch von Kindergeld
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte )
(Drucksache Nr.: 11798-18)

11.2.12 Frauenjagd durch ausländische Kriminelle: Welche Konsequenzen zieht die Stadt Dortmund?!
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 11866-18)

11.2.13 Kameraüberwachung im öffentlichen Raum
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 11994-18)

11.2.14 Städtische Maßnahmen gegen "Heute Jung"
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte )
(Drucksache Nr.: 12132-18)

11.2.15 Politische Werbung an (Grund)Schulen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 12193-18)


Die Sitzung wurde von der stellvertretenden Vorsitzenden - Frau Bürgermeisterin Jörder - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die stellvertretende Vorsitzende fest, dass zur Sitzung des Rates der Stadt Dortmund fristgemäß eingeladen wurde, und dass er beschlussfähig ist. Ferner wies Bm'in Jörder gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Logermann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Bm’in Jörder wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Bm’in Jörder machte den Vorschlag, die Tagesordnung der Sitzung um folgende Punkte im Wege der Dringlichkeit zu erweitern:

Für ein tolerantes, vielseitiges und weltoffenes Dortmund
Antrag zur Tagesordnung der Fraktion FDP/Bürgerliste im Wege der Dringlichkeit
(Drucksache Nr.: 12320-18) als
TOP 10.5.a)

Solidarität mit den in Dortmund lebenden jüdischen Menschen
Gemeinsamer Vorschlag zur Tagesordnung der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion Die Linke & Piraten im Wege der Dringlichkeit
(Drucksache Nr.: 12318-18) als
TOP 10.5.b)

Der Erweiterung um die Tagesordnungspunkte 10.5.a) und 10.5.b) stimmte der Rat der Stadt mit
Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung der AfD-
Fraktion zu.

Außerdem lag dem Rat der Stadt folgende Anfrage der Gruppe NPD/Die Rechte vom 26.09.2018 im
Wege der Dringlichkeit (Drucksache Nr.: 12318-18) vor:

„Warum stellt sich die Dortmunder Stadtführung nicht schützend vor die friedlichen Demonstranten vom 21. September 2018?

Es waren friedliche Demonstrationen, die am Freitagabend (21. September 2018) mit aussagekräftigen Parolen durch die Stadtteile Dorstfeld und Marten führten. Keine einzige Straftat, nicht einmal ein Auflagenverstoß, wurde bei den Versammlungen der nationalen Opposition begangen. Trotzdem setzte - ausgelöst von der hysterischen Berichterstattung eines linken Journalisten - eine bundesweite Hetzkampagne gegen die rechten Demonstranten, aber auch die Stadt Dortmund ein. Selbst der "Jüdische Weltkongress" meldete sich zu Wort, einmal mehr steht Dortmund in vermeintlichen Negativschlagzeilen.

Die nachfolgende Anfrage erfolgt im Rahmen der Dringlichkeit, da eine Beantwortung in 1-2 Monaten aufgrund der sich überschlagenden, politischen Ereignisse nicht zumutbar ist und von der Öffentlichkeit auch nur noch als Randnotiz wahrgenommen würde. Um weiteren Imageschaden von der Stadt Dortmund abzuwenden, ist eine sofortige Behandlung der Anfrage notwendig.

Die Ratsgruppe NPD/DieRechte im Rat der Stadt Dortmund fragt an:
1. ) Weshalb haben sich weder Oberbürgermeister Ullich Sierau, noch einer seiner Dezernenten zu den Ereignissen in Dorstfeld und Marten geäußert?
2.) Weshalb unterlässt es die Stadtverwaltung, sich öffentlich vor ihre Bürger zu stellen, die lediglich ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit friedlich wahrgenommen haben?
3.) Hat es Presseanfragen bezüglich der Ereignisse am 21. September 2018 an die Stadt Dortmund gegeben? Wenn ja, von welchen Medien? Wie wurden die Anfragen beantwortet?
(Es wird um Angabe von Fragen + Antworten gebeten)
4.) Wie wird die Stadtverwaltung zukünftig sicherstellen, dass nie wieder friedliche Demonstranten, die sich sowohl gegen staatliche Schikanen, als auch gegen andere, politische Fehlentwicklungen in unserer Gesellschaft positioniert haben, Opfer einer solchen medialen Hetzjagd werden?“


Die Dringlichkeit der Anfrage begründete Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) damit, dass die Gruppe seit dem Wochenende eine Hetzkampagne der Medien gegen sie erlebe, die das Ziel hätte, eine friedliche Demonstration der Partei die Rechte zu kriminalisieren.

Bm’in Jörder unterbrach Rm Brück und wies ihn darauf hin, dass er im Weiteren nicht die Dringlichkeit begründen würde.


Rm Brück war der Meinung, dass er zur Begründung der Dringlichkeit den Kontext darstellen müsste, damit die Dringlichkeit eingeordnet werden könnte.

Bm’in Jörder erklärte, dass nicht zur Dringlichkeit gesprochen würde, die Nähe zu der Aktion wäre deutlich geworden und sie ließe nun daher über die Anfrage im Wege der Dringlichkeit nun abstimmen.

Rm Bohnhof gab an, dass die AfD-Fraktion auf dem Standpunkt stände, dass für alle drei Punkte, die im Wege der Dringlichkeit angemeldet wurden, keine Dringlichkeit vorläge. Erst heute würde im Landtag eine Sitzung des Innenausschusses stattfinden, die zur Aufklärung der Ereignisse beitragen sollte.


Bm’in Jörder stellte fest, dass es zur Dinglichkeit unwichtig wäre, was im Landtag stattfindet und Rm Bohnhof würde einen Sachzusammenhang zum Datum herstellen, so dass sie nun zur Abstimmung kommen wollte.

Eine Erweiterung der Tagesordnung um TOP 11.2.16 im Wege der Dringlichkeit wurde vom Rat der Stadt mit Mehrheit der Stimmen bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion gegen die Gruppe NPD/Die Rechte abgelehnt.

Bm’in Jörder verdeutlichte, dass der Rat der Stadt gemäß § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung für Rat etc. über die Erweiterung der Tagesordnung entscheide.

Zudem lag ein

Änderungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte auf öffentliche Befassung des nichtöffentlichen Tagesordnungspunktes 5.1
vor, mit dem beantragt wird, den Punkt 5.1 im öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln.

Gemäß § 48 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW ist ein Antrag auf öffentliche Befassung eines nichtöffentlichen Tagesordnungspunktes unter Ausschluss der Öffentlichkeit – das heißt aus Gründen der Rechtssicherheit in nichtöffentlicher Sitzung - zu diskutieren.

Daher forderte Bm’in Jörder die Zuschauer auf der Tribüne und die Presse im Ratssitzungssaal dazu auf, die Tribüne bzw. den Ratssaal zu verlassen. Das Ergebnis der Beratungen werde nach Herstellung der Öffentlichkeit mitgeteilt werden.


- Die öffentliche Sitzung wurde für die Zeit von 15.12 – 15.18 Uhr
für eine Beratung in nichtöffentlicher Sitzung unterbrochen. -


Nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit verkündete Bm’in Jörder, dass der Antrag auf Befassung des nichtöffentlichen Tagesordnungspunktes in öffentlicher Sitzung mit Mehrheit der Stimmen des Rates der Stadt abgelehnt worden war.

Rm Brück erklärte, dass ihm eine persönliche Erklärung vorher verwehrt worden wäre, die er jetzt nachholen wollte. Er wies Bm’in Jörder darauf hin, dass sie die Ratsgeschäftsordnung beachten müsste.

Anschließend stellte Rm Krause (CDU) den Geschäftsordnungsantrag, die Redezeit auf drei Minuten pro Person je Tagesordnungspunkt zu begrenzen.

Rm Münch (FBI) sprach vom großen Gut der freien Rede und der Meinungsfreiheit sowie vom Wesen der Demokratie und der freien Debatte. Dieses hohe demokratische Gut sollte verteidigt werden, so dass er sich gegen eine Redezeitbegrenzung aussprach.


Auch Rm Brück lehnte für die Gruppe NPD/Die Rechte die Redezeitbegrenzung ab, das wichtigste Gut der Demokratie wäre die Möglichkeit zu diskutieren. Demokratie würde von Diskussionen leben und er stände für die Meinungsfreiheit.

Rm Monegel gab im Namen der CDU-Fraktion eine persönliche Erklärung zum Auftritt von Rm Münch ab, insbesondere mit Blick auf Rm Krause, gegen die Rm Münch verschiedene Anwürfe vorgebracht hätte. Die Anwürfe wies Rm Monegel zurück und verdeutlichte, dass er von Rm Münch eine Entschuldigung erwarten würde.

Der Rat der Stadt stimmte gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Gruppe NPD/Die Rechte und die Stimme von Rm Münch (FBI) für eine Redezeitbegrenzung von drei Minuten pro Tagesordnungspunkt pro Person.


Die Tagesordnung wurde mit den genannten Änderungen mit Mehrheit der Stimmen des Rates der Stadt gegen die Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion festgestellt.



zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 33. Sitzung des Rates der Stadt am 12.07.2018

Bm’in Jörder gab den Hinweis, dass die Gremiengeschäftsführung für den Beirat bei der unteren
Naturschutzbehörde darüber informiert hatte, dass in der Empfehlung zu

TOP 9.1 der letzten Ratssitzung am 12.07.2018

Grundsatzentscheidung zur Verlagerung des Dortmunder Reiterverein vom Rabenloh an die Stockumer Straße / Bolmke
Beschluss

(Drucksache Nr.: 11034-18)

irrtümlich das Naturschutzgebiet An der Panne statt des Naturschutzgebietes Bolmke genannt wurde (siehe Blatt 84 in der ersten Zeile der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt am 12.07.2018).

Die Niederschrift über die 33. Sitzung des Rates der Stadt am 12.07.2018 wurde einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte mit nachfolgendem Hinweis genehmigt:
Hinweis:
Nach Mitteilung der Geschäftsführung des Beirates bei der Unteren Naturschutzbehörde wurde im nachfolgenden Satz irrtümlich das Naturschutzgebiet „An der Panne“ genannt. Richtig ist das Naturschutzgebiet „Bolmke“.

zu TOP 1.5
Einführung von Ratsmitgliedern

Bm’in Jörder erklärte, dass laut Fachbereich Wahlen Frau Michaela Uhlig, Freie Scholle 39, 44339 Dortmund, als Nachfolgerin des Ratsmitgliedes Regine Stephan für die CDU in den Rat der Stadt nachgerückt ist.

Bm’in Jörder führte Frau Uhlig gemäß § 67 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW in ihr Amt als Mitglied des Rates der Stadt Dortmund ein und verpflichtete sie gleichzeitig zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Für die künftige Mandatstätigkeit wünschte Bm’in Jörder ihr im Namen des Rates der Stadt Dortmund viel Glück und Erfolg zum Wohle der Bürgerschaft der Stadt Dortmund.



2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

zu TOP 2.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2019
- Vorlage: Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2019
Einbringung
(Drucksache Nr.: 12124-18)


Von OB Sierau wurde eine Videobotschaft gezeigt.

Der Haushaltsplanentwurf 2019 wurde von StD/StK Stüdemann eingebracht.

Zur Sitzung lagen „Eckdaten und Informationen zum Haushaltsplanentwurf 2019 der Stadt Dortmund
(Teil 1 und Teil 2)“ (Drucksache Nr.: 12124-18-E1) vor.


Die Rede von StD/StK Stüdemann ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

Der Rat der Stadt Dortmund nahm den Entwurf des Haushaltsplanes 2019 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2020 bis 2022 zur Kenntnis und überwies diese zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse und Bezirksvertretungen. Die Gremien behandeln den Haushaltsplanentwurf 2019 entsprechend der Beratungsfolge.

Im Anschluss an die Beratungen ist die Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2019 durch den Rat der Stadt Dortmund am 13.12.2018 vorgesehen.


zu TOP 2.2
Internationale Gartenausstellung (IGA) 2027
- Grundsatzbeschluss zur Teilnahme der Stadt Dortmund -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11741-18)

Dem Rat der Stadt lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und
Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 20.09.2018 vor:

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende
Bitte um Stellungnahme / Antrag der AfD-Fraktion vor:

bekanntlich beabsichtigt die Verwaltung dem Rat der Stadt Dortmund, die Teilnahme der Stadt Dortmund an der IGA 2027 als eine von mehreren Revierstädten vorzuschlagen. Einer der Hauptstandorte soll Dortmund mit „Emscher nordwärts“ werden.

Wie sich aus der Pressemitteilung des Verwaltungsvorstandes vom 04.09.2018 ergibt, hat die Landesregierung eine generelle Unterstützung der IGA 2027 zugesagt. Im IGA-Konzept wird ein dezentrales Großereignis angestrebt, das laut Machbarkeitsstudie bis zu 5 Mio. Besucher anlocken könnte.

Zur Frage der Finanzierung wird in der Pressemitteilung ein Eigenanteil der Stadt Dortmund von schon jetzt 6,5 Mio. Euro für die Jahre 2019-2028 veranschlagt. Die Bereitstellung dieser Mittel sei Voraussetzung für die Gründung und Finanzierung der Durchführungsgesellschaft zur IGA 2027.

Grundsätzlich ist die Aufwertung der Stadt Dortmund durch das Projekt „Emscher nordwärts“ und die Teilnahme an der IGA 2027 zu begrüßen. Der Finanzierungsbeitrag von 650.000 Euro p.a. erscheint vor dem Hintergrund der für die Stadt Dortmund eintretenden strukturellen Verbesserungen auch nicht überhöht.

Es muss allerdings garantiert werden, dass die Stadt Dortmund nicht mit weiteren maßgeblichen Kosten belastet wird. Insbesondere ist die Zusicherung einzuholen, dass überplanmäßige Verluste nicht durch die Stadt Dortmund getragen werden. Der Vertrag mit dem DFB bezüglich des Deutschen Fußballmuseums ist dafür ein schlechtes Beispiel. Es darf insoweit den Entscheidungsträgern im Dortmunder Rat nicht der Umstand verschwiegen werden, dass die vergangenen IGAs erhebliche Defizite einfuhren. In einer Plenardebatte am 13.07.2018 im Düsseldorfer Landtag erläuterte Ursula Heinen-Esser, Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, dass die IGA in Hamburg, die vorletzte große internationale Gartenschau, ein Defizit von 70 Millionen € verursacht habe, welches das Land Hamburg tragen musste. Das Defizit der letzten IGA in Berlin läge bei 36 Millionen €. Hierüber müssten die Kommunen informiert werden.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich bei Hamburg und Berlin um Stadtstaaten handelt, so dass städtische und Länderinteressen nicht auseinanderfallen. Für die IGA 2027 gilt das nicht. Daher muss sichergestellt werden, dass die Stadt Dortmund nicht über ihren Finanzierungsbeitrag hinaus an Verlusten beteiligt wird.

Die AfD-Fraktion stellt daher folgende Fragen an die Verwaltung:
1. Hat die Verwaltung Kenntnis von der Tatsache, dass die vorhergehenden IGAs in Hamburg und Berlin defizitär waren? Falls ja, war auch die Höhe bekannt?

2. Soweit die Verwaltung Kenntnis hatte, warum wurde bislang der Rat über diesen wichtigen Punkt nicht unterrichtet?

3. Beabsichtigte die Verwaltung eine Information? Falls ja, zu welchem Zeitpunkt?

4. Hat die Verwaltung bereits Vorkehrungen getroffen bzw. Verhandlungen aufgenommen, um dem Risiko der Übernahme von Verlusten entgegenzuwirken? Falls ja, in welcher Form?

Die AfD-Fraktion stellt weiter folgenden Antrag:
1. Die Verwaltung wird aufgefordert, den Rat der Stadt Dortmund ausführlich über das Gesamtkonzept der IGA 2027 zu informieren und hierbei insbesondere über mögliche Verlustrisiken hinzuweisen.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass sich die Stadt nur dann an dem Projekt beteiligt, wenn zuvor festgelegt werden kann, dass die Übernahme von Verlusten nicht über den geplanten Finanzierungsbeitrag hinausgehen wird.

3. Die Verwaltung wird aufgefordert, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und entsprechende Verhandlungen zu führen, damit eine Beteiligung der Stadt Dortmund an der IGA 2027 unter diesen Bedingungen erfolgen kann.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Verwaltungsvorlage aufgrund des u. a. Überweisung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vom 11.09.18 vor:

Internationale Gartenausstellung (IGA) 2027
Grunsatzbeschluss zur Teilnahme der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksachen Nr.: 11741-18)
hierzu-> Überweisung; Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 11.09.18
Hierzu liegt vor Antrag gemäß § 5 (1) GeschO in Verbindung mit § 25 (3) GeschO des Behindertenpolitischen Netzwerks:

„Angesichts der Bedeutung einer barrierefreien Gestaltung der Umwelt für einen immer größer werdenden Teil der Bevölkerung bitte ich für das Behindertenpolitische Netzwerk bereits im Grundsatzbeschluss zur Teilnahme der Stadt Dortmund an der Internationalen Gartenausstellung 2027 um folgende Ergänzung:

Der Rat der Stadt (…)

f) beschließt eine umfassend barrierefreie Gestaltung der Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2017 in enger Abstimmung mit den Gremien zur Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderungen.

Eine nähere Begründung erfolgt mündlich.“

ABVG 11.09.2018:

Herr Rm Urbanek führt an, dass seine Fraktion mit dieser Maßnahme ein hohes Kostenrisiko verbinde. Vor diesem Hintergrund werde man in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einen entsprechenden Antrag stellen.

Danach wird wie folgt abgestimmt:
1. Zum o. a. Antrag des Behindertenpolitischen Netzwerks:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün stimmt diesem einstimmig, bei einer Enthaltung (Fraktion AfD), zu.
2. Zur Vorlage:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimmen (Fraktion AfD), nachfolgenden ergänzenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt

a) nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur IGA 2027 zur Kenntnis,

b) stimmt der Teilnahme der Stadt Dortmund an der Durchführung der IGA 2027 zu,

c) beauftragt die Verwaltung, das entstehende investive Gesamtvolumen in Höhe von
insgesamt ca. 61 Mio. Euro zur Durchführung der IGA 2027 bei den kommenden
Haushaltsberatungen bis einschließlich zum Haushaltsjahr 2028 zu berücksichtigen und
als zusätzliche Auszahlungen im Teilfinanzplan des Amtes für Wohnen und Stadt-
erneuerung zusätzlich zur Verfügung zu stellen. Der städtische Eigenanteil für das investive
Gesamtvolumen wird dabei auf max. 18,3 Mio. Euro festgesetzt. Dies entspricht einer
Förderquote von 70% bezogen auf das investive Gesamtvolumen. Sofern aufgrund von
Kostensteigerungen und/oder aufgrund einer geringeren Förderquote der städtische
Eigenanteil voraussichtlich über 18,3 Mio. Euro liegt, erfolgt eine erneute
Beschlussfassung in den politischen Gremien,

d) beschließt im Rahmen des IGA-Durchführungshaushalts im Zeitraum 2019 bis 2028
einen konsumtiven Beitrag in Höhe von insgesamt 6,53 Mio. Euro zur Zahlung an den
Regionalverband Ruhr (RVR) und als zusätzliche Aufwendungen (jeweils 653.000 Euro
in den Haushaltsjahren 2019 bis 2028) im Teilergebnisplan des Amtes für Wohnen und
Stadterneuerung zusätzlich zur Verfügung zu stellen,

e) beschließt zur Konkretisierung der Planung „Emscher nordwärts“ Aufwendungen in
Höhe von 200.000 Euro (jeweils 100.000 Euro in den Haushaltsjahren 2019 und 2020).

Ergänzung:
f) beschließt eine umfassend barrierefreie Gestaltung der Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2017 in enger Abstimmung mit den Gremien zur Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderungen.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 19.09.18 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vom 11.09.2018 (siehe oben)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 12.09.2018.

Verschiedene Bezirksvertreter bemängelten die Vergesellschaftung der Natur und das kleine Biotope wegfallen. Es wurde nachgefragt, wer die Planung machen soll, da schon Planer fehlen. Außerdem sollte die nachträgliche Nutzung gewährleistet sein. Es entstehen
100.000,-- € Kosten für den Rückbau. Das Geld sollte besser in den sozialen Wohnungsmarkt fließen. Eine nachteilige Großprojektierung sollte nicht stattfinden (z. B. Eintritt für Bürger). Eine nachhaltige Planung wäre zu befürworten.
Bezüglich der IGA 2027 bleibt Mengede außen vor (IGA endet in Deusen). Es sollten die vorhandenen Wege attraktiver gemacht werden.
Aus den folgenden Gründen empfahl die Bezirksvertretung Mengede die o. g. Vorlage nicht:
- der finanzielle Aufwand ist unverhältnismäßig zur Nutzung,
- die Rückbaukosten sind nicht nachhaltig und
- die Planung sollte über das Projekt hinaus weiter fortgeführt werden.

Die Bezirksvertretung Mengede folgte einstimmig der Empfehlung nicht.

AUSW, 19.09.2018:

Herr Rm Garbe führt an, dass seine Fraktion die Vorlage heute ablehnen werde. Da man finanzielle Folgerisiken ausschließen möchte, werde man in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einen entsprechenden Antrag hierzu stellen.

Herr Rm Klösel merkt an, dass man bereits in der Anfangsphase der Planungen entsprechende Sanitäreinrichtungen einplanen solle.

In Kenntnis der o. a. Empfehlungen des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün und der Bezirksvertretung Mengede empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD und Ratsgruppe NPD/Die Rechte), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt
a) nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur IGA 2027 zur Kenntnis,

b) stimmt der Teilnahme der Stadt Dortmund an der Durchführung der IGA 2027 zu,

c) beauftragt die Verwaltung, das entstehende investive Gesamtvolumen in Höhe von
insgesamt ca. 61 Mio. Euro zur Durchführung der IGA 2027 bei den kommenden
Haushaltsberatungen bis einschließlich zum Haushaltsjahr 2028 zu berücksichtigen und
als zusätzliche Auszahlungen im Teilfinanzplan des Amtes für Wohnen und Stadt-
erneuerung zusätzlich zur Verfügung zu stellen. Der städtische Eigenanteil für das investive
Gesamtvolumen wird dabei auf max. 18,3 Mio. Euro festgesetzt. Dies entspricht einer
Förderquote von 70% bezogen auf das investive Gesamtvolumen. Sofern aufgrund von
Kostensteigerungen und/oder aufgrund einer geringeren Förderquote der städtische
Eigenanteil voraussichtlich über 18,3 Mio. Euro liegt, erfolgt eine erneute
Beschlussfassung in den politischen Gremien,

d) beschließt im Rahmen des IGA-Durchführungshaushalts im Zeitraum 2019 bis 2028
einen konsumtiven Beitrag in Höhe von insgesamt 6,53 Mio. Euro zur Zahlung an den
Regionalverband Ruhr (RVR) und als zusätzliche Aufwendungen (jeweils 653.000 Euro
in den Haushaltsjahren 2019 bis 2028) im Teilergebnisplan des Amtes für Wohnen und
Stadterneuerung zusätzlich zur Verfügung zu stellen,

e) beschließt zur Konkretisierung der Planung „Emscher nordwärts“ Aufwendungen in
Höhe von 200.000 Euro (jeweils 100.000 Euro in den Haushaltsjahren 2019 und 2020).

Die Verwaltung sagt die Beantwortung der im Antrag der AfD-Fraktion enthaltenen Fragen für die nächste Sitzung zu.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den o. a. Antrag der AfD-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion ab.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der o. a. Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün und empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion, folgenden, ergänzenden (fett) Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt

a) nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur IGA 2027 zur Kenntnis,

b) stimmt der Teilnahme der Stadt Dortmund an der Durchführung der IGA 2027 zu,

c) beauftragt die Verwaltung, das entstehende investive Gesamtvolumen in Höhe von
insgesamt ca. 61 Mio. Euro zur Durchführung der IGA 2027 bei den kommenden
Haushaltsberatungen bis einschließlich zum Haushaltsjahr 2028 zu berücksichtigen und
als zusätzliche Auszahlungen im Teilfinanzplan des Amtes für Wohnen und Stadt-
erneuerung zusätzlich zur Verfügung zu stellen. Der städtische Eigenanteil für das investive
Gesamtvolumen wird dabei auf max. 18,3 Mio. Euro festgesetzt. Dies entspricht einer
Förderquote von 70% bezogen auf das investive Gesamtvolumen. Sofern aufgrund von
Kostensteigerungen und/oder aufgrund einer geringeren Förderquote der städtische
Eigenanteil voraussichtlich über 18,3 Mio. Euro liegt, erfolgt eine erneute
Beschlussfassung in den politischen Gremien,

d) beschließt im Rahmen des IGA-Durchführungshaushalts im Zeitraum 2019 bis 2028
einen konsumtiven Beitrag in Höhe von insgesamt 6,53 Mio. Euro zur Zahlung an den
Regionalverband Ruhr (RVR) und als zusätzliche Aufwendungen (jeweils 653.000 Euro
in den Haushaltsjahren 2019 bis 2028) im Teilergebnisplan des Amtes für Wohnen und
Stadterneuerung zusätzlich zur Verfügung zu stellen,

e) beschließt zur Konkretisierung der Planung „Emscher nordwärts“ Aufwendungen in
Höhe von 200.000 Euro (jeweils 100.000 Euro in den Haushaltsjahren 2019 und 2020).

f) beschließt eine umfassend barrierefreie Gestaltung der Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2017 in enger Abstimmung mit den Gremien zur Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderungen.“

Rm Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) zeigte sich erfreut über den Grundsatzbeschluss zur IGA 2027 und war der Meinung, dass sich die IGA gut in die sogen. Dekadenprojekte, wie IGA-Emscherpark und Kulturhauptstadt Ruhr, einreihte. Alle in der Metropole Ruhr haben sich dazu ausgesprochen, die IGA im Ruhrgebiet durchzuführen und dafür auch Geld in die Hand zu nehmen, weil sie ein gutes Projekt für den Struktur-und Imagewandel sowie den Zusammenhalt im Ruhrgebiet ist.

Rm Garbe (AfD) sprach sich für die IGA aus, da er damit Chancen verbinden würde, die das Projekt für Dortmund mit sich bringt. Nur wäre er nicht bereit, ein erhebliches Finanzrisiken mit zu übernehmen. Bei anderen IGAs wären Defizite von 30 – 50 Mio. € entstanden. Der im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vorgelegte und dort abgelehnte Antrag seiner Fraktion wäre darauf gemünzt gewesen, Vorkehrungen zu treffen, um ein Finanzdefizit zu vermeiden. Daher würde die AfD-Fraktion den Beschluss ablehnen.

Rm Kowalewski sagte im Namen der Fraktion Die Linke & Piraten Ja zur IGA. Für Dortmund bedeutete das Projekt eine Investition von 18 Mio. €. Dafür würde viel geboten, z. B. erhalte der angespannte Wohnungsmarkt ein neues Wohnviertel mit gefördertem Wohnraum, es wird ein neues Gewerbegebiet zur Schaffung von Arbeitsplätzen in Hafennähe kommen und Dortmund würde einen neuen See erhalten sowie Weiteres. Bei der IGA wäre der städtische Beitrag bekannt, bei der Fußball-WM 2024 wurde ein Blanko-Scheck unterschrieben. Die Fußball-WM wird nichts Bleibendes im Gegensatz zur IGA hinterlassen. Der Nutzen für die Dortmunder Bevölkerung ist bei der IGA um ein Vielfaches höher, die IGA werde Dortmund gut tun, so dass die Fraktion Die Linke & Piraten zustimmen würde.

Rm Münch (FBI) erklärte, dass Dortmund in 1959 bereits die erste Bundesgartenschau und 1969 und 1991 die nächsten betrieben hatte, daher wäre die IGA ein Fortführen dieser Tradition. Die Bundesgartenschauen waren nachhaltig. Auch von diesem Projekt erwartete Rm Münch nachhaltige Effekte und einen Imagegewinn für Dortmund, es soll die ökologisch lebenswerte Umwelt in Dortmund erhalten werden.

Rm Waßmann (CDU) konnte sich die IGA in Dortmund gut vorstellen. Seine Fraktion sähe einen großen Nutzen für die Stadt, auch für die Lebenswürdigkeit, den Strukturwandel, ein besseres Klima in der Stadt und neue Quartiere. Für Dortmund werde eine Gewinnsituation entstehen, die nur begrüßt werden könnte. Die CDU-Fraktion könnte der Vorlage nur zustimmen.


Rm Rettstadt stimmte im Namen der Fraktion FDP/Bürgerliste auch zu. Hier ginge es um Stadt- und Quartiersentwicklung, die die Stadt weit nach vorne bringen werde. Rm Rettstadt sah eher die Chancen der Projekte als die Risiken. Die Menschen könnten profitieren, so dass es sachgerecht und richtig wäre, der IGA zuzustimmen.

Rm Neumann-Lieven (SPD) sah das Projekt als absoluten Imagegewinn. Die Quartiere werden nach vorne gebracht und es passt in die bekannten Förderkulissen, die auch weiterentwickelt werden sollen.

Rm Garbe sprach das Steuersponsoring an, das hier betrieben würde. Z. B. beim Kirchentag würden 7 Mio. € verausgabt, eine Nachhaltigkeit könnte dort nicht gesehen werden.


Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) ….
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.

Rm Rettstadt erläuterte im Zusammenhang mit dem Kirchentagssponsoring, dass die Fraktion FDP/Bürgerliste bei derartigen Projekten über die Zahlen gucken würde. Es müsste geschaut werden, was das Projekt kostet und was ein Projekt langfristig der Stadt bringt. So könnte eine sachgerechte Entscheidung getroffen werden.


Rm Urbanek verdeutlichte, dass die AfD-Fraktion nichts gegen die IGA hätte, sondern die AfD hat etwas gegen das ungedeckelte Risiko. Wenn das Defizit am Ende gedeckelt wäre, könnte auch die AfD-Fraktion der IGA zustimmen. Das Risiko müsste tragbar gemacht werden.

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden ergänzten (kursiv und fett geschrieben dargestellt) Beschluss:

Der Rat der Stadt

a) nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur IGA 2027 zur Kenntnis,

b) stimmt der Teilnahme der Stadt Dortmund an der Durchführung der IGA 2027 zu,

c) beauftragt die Verwaltung, das entstehende investive Gesamtvolumen in Höhe von

insgesamt ca. 61 Mio. Euro zur Durchführung der IGA 2027 bei den kommenden
Haushaltsberatungen bis einschließlich zum Haushaltsjahr 2028 zu berücksichtigen und
als zusätzliche Auszahlungen im Teilfinanzplan des Amtes für Wohnen und Stadt-
erneuerung zusätzlich zur Verfügung zu stellen. Der städtische Eigenanteil für das investive
Gesamtvolumen wird dabei auf max. 18,3 Mio. Euro festgesetzt. Dies entspricht einer
Förderquote von 70% bezogen auf das investive Gesamtvolumen. Sofern aufgrund von
Kostensteigerungen und/oder aufgrund einer geringeren Förderquote der städtische
Eigenanteil voraussichtlich über 18,3 Mio. Euro liegt, erfolgt eine erneute
Beschlussfassung in den politischen Gremien,

d) beschließt im Rahmen des IGA-Durchführungshaushalts im Zeitraum 2019 bis 2028

einen konsumtiven Beitrag in Höhe von insgesamt 6,53 Mio. Euro zur Zahlung an den
Regionalverband Ruhr (RVR) und als zusätzliche Aufwendungen (jeweils 653.000 Euro
in den Haushaltsjahren 2019 bis 2028) im Teilergebnisplan des Amtes für Wohnen und
Stadterneuerung zusätzlich zur Verfügung zu stellen,

e) beschließt zur Konkretisierung der Planung „Emscher nordwärts“ Aufwendungen in
Höhe von 200.000 Euro (jeweils 100.000 Euro in den Haushaltsjahren 2019 und 2020).

f) beschließt eine umfassend barrierefreie Gestaltung der Internationalen Gartenausstellung
(IGA) 2017 in enger Abstimmung mit den Gremien zur Wahrung der Belange der Menschen
mit Behinderungen.



3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

zu TOP 3.1
Bauleitplanung: 60. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) und Bebauungsplanverfahren InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/ Arminiusstraße - mit der teilweisen Änderung der Bebauungspläne In W 210 - Unterdorstfeld - und MA 107 - Gewerbegebiet Dorstfeld-West - (Änderung Nr. 22)
I. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der frühzeitigen Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 60. Änderung des FNP

II. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 60.
Änderung des FNP

III. Offenlegungsbeschluss zur 60. Änderung des FNP
IV. Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes InW 221 VEP -
Einzelhandelsstandort Dorstfelder-Hellweg/Arminiusstraße - und gleichzeitig Reduzierung des
räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes MA 107 - Gewerbegebiet Dorstfeld-West -

V. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der frühzeitigen Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplanverfahren InW 221 VEP -
Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/ Arminiusstraße -

VI. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum
Bebauungsplanverfahren InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder
Hellweg/Arminiusstraße -

VII. Offenlegungsbeschluss zum Bebauungsplan InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder
Hellweg/ Arminiusstraße - mit teilweisen Änderung des Bebauungsplanes In W 210 -
Unterdorstfeld - und des Bebauungsplanes MA 107 Gewerbegebiet Dorstfeld-West - (Änderung
Nr. 22)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11809-18)


Rm Münch (FBI) betonte die Wichtigkeit einer nachhaltigen ökologischen Entwicklung der Quartiere. Im vorliegenden Bebauungsplan ginge es um eine solche Entwicklung eines Stadtquartiers. Er stimmte dagegen, weil kleine Grünflächen in einer Zeit des Klimawandels benötigt würden. Hinweis darauf waren die Wetterextreme in diesem Sommer.
Rm Münch stellte mündlich folgenden Antrag:
„Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die stadtklimatisch bedeutende Grünfläche nicht bebaut wird und empfiehlt eine Aufforstung der Fläche.“
Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) war der Meinung, dass gegen den Willen eines Großteils der Dorstfelder Bürger versucht würde, die Fläche zu bebauen. Daher gäbe es auch eine Bürgerinitiative. Er sprach von vorhandenen Möglichkeiten, Supermärkte im Dorstfelder Ortskern unterzubringen, z. B. am Wilhelmsplatz. Es müsste nicht immer ein Neubau her, es ständen verschiedene Ladenlokale leer, dafür würden Konzepte gebraucht. Ein relativ grüner Stadtteil, wie Dorstfeld, würde zugebaut.
Dem Antrag von Rm Münch stimmte er im Namen der Gruppe zu.

Rm Neumann-Lieven (SPD) erklärte, dass die Bezirksvertretung (BV) Innenstadt-West sich darauf freuen würde, dass der Einzelhändler käme. Die Lage vor Ort wäre derzeitig für Einkäufe nicht gut. In Lütgendortmund wäre erkennbar, dass die dort gefundene Lösung gut war, für Dorstfeld würde es genau so gesehen.
Rm Neumann-Lieven stellte dar, dass die SPD-Fraktion folgenden in der BV Innenstadt-West am 19.09.2018 beschlossenen CDU-Antrag in Sachen „parken“ unterstützen wollte:
„Der Rat beschließt, die Parkplätze für alle Nutzer zu öffnen, damit auch andere Geschäfte aufgesucht werden können. Dies soll mit in den Vertrag mit dem Betreiber aufgenommen werden.“
Rm Neumann-Lieven bat um Auskunft, wie lange die Gelder für den Dorstfelder Hellweg noch gebunden sind. Dies wäre ein Prüfauftrag.

Rm Garbe (AfD) stellte fest, dass für dieses Projekt großer Baumbestand und eine große Grünfläche geopfert werden. Auf der anderen Seite würden die Bürger gezwungen, ihre Garagendächer zu begrünen. Er hätte den Eindruck, dass man sich aussucht, wann man Ökologe ist und wann nicht. Die Bebauung wäre kein Muss.

Rm Waßmann (CDU) machte darauf aufmerksam, dass der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW) am 19.09.2018 die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West nur zur Kenntnis genommen hatte.
Die CDU-Fraktion würde daher der Vorlage in der Fassung des AUSW zustimmen.

Rm Kowalewski bestätigte, dass der Antrag der Bezirksvertretung nicht in die Empfehlung des AUSW eingegangen wäre. Für die Fraktion Die Linke & Piraten lehnte er die Vorlage ab.

Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) …

Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.




Rm Neumann-Lieven brachte als Antrag ein, dass die Parkplätze öffentlich genutzt werden.

Rm Rettstadt bat im Namen der Fraktion FDP/Bürgerliste um Auskunft, welche Kosten bei Öffnung der Parkplätze auf die Stadt Dortmund zukämen.

Herr StD/StK Stüdemann sagte eine schriftliche Beantwortung zu.

Bm’in Jörder stellte die Frage, ob bei dieser offenen Frage der finanziellen Auswirkungen heute eine Beschlussfassung erfolgen sollte.

Rm Waßmann erklärte, dass der AUSW den Antrag aus der Bezirksvertretung nur zur Kenntnis genommen hatte.

Auf den Hinweis von Rm Schilff (SPD), dass der Parkplatz öffentlich genutzt werden soll, stellte Rm Rettstadt fest, dass der Supermarkt die Baukosten dafür tragen würde. Es gebe Supermärkte, die eine Stunde (oder Mehr) Parkzeit zulassen und nicht mehr. Die Hoheit über die Parkfläche hätte der Supermarkt. Ggf. könnte der Supermarktbetreiber für die Öffnung der Parkfläche einen bestimmten Betrag erhalten. Diese Frage wäre seines Erachtens zu klären.

Rm Balzer (SPD) sah die Fragestellung als Frage an den Betreiber, ob dieser die Parkfläche öffentlich macht. Die Entscheidung, ob darauf öffentlich geparkt werden dürfe, bestimme der Betreiber. Die BV Innenstadt-West hätte den Betreiber dazu fragen wollen. Der Grundstückseigentümer würde entscheiden, was auf der Fläche passiere.

Rm Waßmann machte den Vorschlag, die Vorlage zu beschließen und die Frage nach dem öffentlichen Parken als Prüfauftrag an die Verwaltung zu geben. Dem könnte die CDU-Fraktion zustimmen.

Bm’in Jörder entschied, dass der Rat der Stadt Dortmund über die Vorlage entscheidet und zur Kenntnis nimmt, dass die Mitglieder der BV Innenstadt-West auf den Betreiber zugehen würde, um zu fragen, ob die Parkplätze der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

Herr StD/StK Stüdemann verdeutlichte, dass es offenbar nur um 70 Parkplätze ginge. Auch wenn der Betreiber die Nutzung bezahlt haben wollte, ginge es nur um einen Betrag von 2.000,- bis 3.000,-- €. Auch ginge es nur um eine zeitlich begrenzte Nutzung.

Der mündliche Antrag von Rm Münch wurde mit den Stimmen der Mehrheit des Rates der Stadt gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte und die Stimme von Rm Münch (FBI) bei Stimmenthaltung durch die Fraktion Die Linke & Piraten abgelehnt.

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Fraktion Die Linke & Piraten, die AfD-Fraktion, die Gruppe NPD/Die Rechte und Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt
I. hat die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 60. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) geprüft und beschließt den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 6.1 und 7 in Verbindung mit Anlage 6 dieser Beschlussvorlage dargestellt -, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs.1 und § 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL. I S 3634/FNA 213-1), §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S 666).

II. hat die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 60. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) geprüft und beschließt den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 8 in Verbindung mit Anlage 8 dieser Beschlussvorlage dargestellt -, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 des BauGB, §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

III. stimmt den geplanten Darstellungen der 60. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Begründung (Teil A und Teil B - Umweltbericht -) vom 13.08.2018 für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Geltungsbereich zu und beschließt die förmliche öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 i.V.m. § 8 Abs. 3 BauGB; §§ 7 und 41 GO NRW

IV. beschließt, den räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/Arminiusstraße - für den unter Punkt 1.5 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Bereich (Fläche für Maßnahmen zum ökologischen Ausgleich) zu erweitern und damit einhergehend den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes MA 107 - Gewerbegebiet Dorstfeld-West zu reduzieren. (Änderung Nr. 22)

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 BauGB, §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

V. hat die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/Arminiusstraße geprüft und beschließt den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 6.2 und 7 in Verbindung mit Anlage 6 und Anlage 7 diese Beschlussvorlage dargestellt -, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 des BauGB, §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

VI. hat die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/Arminiusstraße - einschließlich der eingeschränkten Beteiligung zur ökologischen Ausgleichsfläche geprüft und beschließt den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 8 und 9 in Verbindung mit den Anlagen 8 und 9 diese Beschlussvorlage dargestellt -, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 des BauGB, §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

VII. stimmt den geplanten Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes InW 221 VEP- Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/Arminiusstraße - und der Begründung Teil A vom 13.08.2018 und Teil B (Umweltbericht) für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten Geltungsbereich zu und beschließt die förmliche öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 i.V.m. § 12 BauGB; §§ 7 und 41 GO NRW.


zu TOP 3.2
Bauleitplanung; 78. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 - ehemaliges Kraftwerk Knepper -
hier: I. Beschluss zur 78. Änderung des Flächennutzungsplanes - ehemaliges Kraftwerk Knepper -; II. Beschluss zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 - ehemaliges Kraftwerk Knepper -; III. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11700-18)

Dem Rat der Stadt lag nachfolgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für
Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW) am 19.09.2018 vor:

„Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde vom 11.09.2018:

Einstimmiger Beschluss

Der Naturschutzbeirat begrüßt grundsätzlich die Wiedernutzung der betreffenden Fläche. Jedoch bittet der Beirat bei der Planung zu berücksichtigen, dass auf der Fläche möglichst keine Logistikunternehmen angesiedelt werden, da diese Branche zu flächenintensiv ist. Nachteilig sind ebenfalls die Auswirkungen der LKW-Bewegungen, die Emissionen und die Folgekosten, wie z.B. Straßenschäden durch Schwerlastverkehr.

Des Weiteren bittet der Beirat bei der Gestaltung der Gesamtfläche, die ökologischen Belange im Hinblick auf Grün und Naturschutz entsprechend zu berücksichtigen. Dies betrifft sowohl den Artenschutz, die Anordnung und Gestaltung der Gebäude als auch den Gebäudebrüterschutz. Hier sollte dem Investor vorschlagen werden, Fassadenbegrünung, Photovoltaik und Dachbegrünung einzuplanen. Der Beirat würde den Investor bei Bedarf beraten und mit Wissen unterstützen.

Hinsichtlich der Artenschutzbeurteilung begrüßt der Beirat, dass bevor ein Abriss des Gebäudes mit Brutplatz des Turmfalken genehmigt wird, ein Ersatzstandort gefunden werden muss.
Des Weiteren wünscht der Beirat, bei Vorlage des artenschutzrechtlichen Fachbeitrages und der Detailplanung dieses Projektes beteiligt zu werden.

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 12.09.2018:

Die Bezirksvertretung Mengede verwies auf verschiedene Anfragen und Anträge, die die Bahntrasse in Oestrich bei Knepper betrafen. Sollte absehbar sein, dass die Bahntrasse nicht für den Bahnverkehr genutzt wird, ist es wünschenswert, diese als Radweg herzurichten. Frau Dörfler vom Stadtplanungsamt nimmt dies mit und will es mit der Radwegeverkehrsplanung besprechen.

Außerdem soll sich im o. g. Bereich hochwertiges Gewerbe ansiedeln und keine Logistikunternehmen. Die Stadt Dortmund und die Fa. Hagedorn sollen hierauf Einfluss nehmen.
Es wird befürchtet, dass durch Logistik der Straßenverkehr zunimmt. Frau Dörfler stellte dar, dass die Begutachtung der verkehrlichen Wege noch erfolgt. Als Planstraße sei die Oestricher Straße angedacht. Dabei stehe man mit der Stadt Castrop-Rauxel im Austausch.

Weiterhin soll bei der Bebauung auf die Begrünung von Fassaden und Dächer, sowie den Einsatz von Fotovoltaik-Anlagen geachtet werden.
Somit ergeht folgende Empfehlung:

Die Bezirksvertretung Mengede empfahl einstimmig mit den o. g. Anmerkungen den Beschlussvorschlag laut Vorlage.



AUSW, 19.09.2018:

Herr Rm Heymann beantragt die o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Mengede zum Prüfauftrag zu erheben.

Herr Rm Kowalewski erhebt die o. a. Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) zum Antrag. Hierzu bittet er darum, Absatz 1 getrennt von den Absätzen 2-4 abzustimmen.

Herr Rm Waßmann führt an, dass seine Fraktion die Vorlage empfehlen wolle. Man könne sich nicht der Beschlusslage der BV Mengede anschließen und zwar vor dem Hintergrund, dass man im Rat bereits beschlossen habe, die Inanspruchnahme von Logistikflächen beschränken zu wollen. Dem 1. Absatz der Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde könne man sich auch nicht anschließen, weil da ja auch schon die Kritik an LKW-Bewegung gegeben sei. Den übrigen Absätzen könne man zustimmen.

Frau Rm Hawighorst-Rüßler teilt mit, dasss man grundsätzlich der Vorlage zustimmen werde. Weiter folge man sowohl der Empfehlung des BuNB als auch der BV Mengede.

Herr Wilde informiert darüber, dass Verwaltung hier dafür antrete, in dem Bereich für Logistikeinrichtungen offen zu sein. Man verfüge in Dortmund mittelfristig nicht über genügend Flächen mehr, wo man Industriebetriebe adäquat unterbringen könne. Daher plädiere er an den Ausschuss, die Vorlage, so wie vorgeschlagen, zu beschließen. Den Wunsch nach Begrünung könne er nachvollziehen und sei auch selbstverständlich. Im Bebauungsplanverfahren werde eine Artenschutzuntersuchung erfolgen. Man werde sich um das gesamte Thema „Ökologie“ kümmern. Auch die Forderung nach Dachbegrünung oder Photovoltaiknutzung sei hier nicht neu, da die Verwaltung diese Aspekte aus diesem Ausschuss heraus ohnehin bereits als Aufgabe mitgenommen habe und bei allen Neuplanungen beherzige.

Frau Neumann-Lieven teilt zur Empfehlung des BuNB mit, dass ihre Fraktion hier auch lediglich die Absätze 2-4 mittragen werde.


Es wird wie folgt abgestimmt:

1. Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede (als Prüfauftrag):
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt diesem Prüfauftrag mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion, Fraktion FDP/BL und Fraktion AfD), zu.

2. Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Empfehlung bei der unteren Naturschutzbehörde):
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den 1. Absatz mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen und Fraktion FDP/BL), ab.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den Absätzen 2-4 einstimmig, bei einer Enthaltung (Fraktion AfD), zu.
3. Unter Berücksichtigung der o. a. Beschlussfassungen wird zur Vorlage wie folgt abgestimmt:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden, ergänzten Beschluss zu fassen:

Beschluss
I. Der Rat der Stadt beschließt, den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 31.12.2004 für den unter Ziffer 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich zu ändern (78. Änderung - ehemaliges Kraftwerk Knepper -).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 sowie § 8 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634/FNA 213-1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Mg 116 - ehemaliges Kraftwerk Knepper - für den unter Ziffer 2 dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich zu ändern (Änderung Nr. 2)

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW

III. Der Rat der Stadt beschließt, die Öffentlichkeit an der Bauleitplanung zu beteiligen (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB

Prüfauftrag:

Die Bezirksvertretung Mengede verwies auf verschiedene Anfragen und Anträge, die die Bahntrasse in Oestrich bei Knepper betrafen. Sollte absehbar sein, dass die Bahntrasse nicht für den Bahnverkehr genutzt wird, ist es wünschenswert, diese als Radweg herzurichten. Frau Dörfler vom Stadtplanungsamt nimmt dies mit und will es mit der Radwegeverkehrsplanung besprechen.

Außerdem soll sich im o. g. Bereich hochwertiges Gewerbe ansiedeln und keine Logistikunternehmen. Die Stadt Dortmund und die Fa. Hagedorn sollen hierauf Einfluss nehmen.
Es wird befürchtet, dass durch Logistik der Straßenverkehr zunimmt. Frau Dörfler stellte dar, dass die Begutachtung der verkehrlichen Wege noch erfolgt. Als Planstraße sei die Oestricher Straße angedacht. Dabei stehe man mit der Stadt Castrop-Rauxel im Austausch.

Weiterhin soll bei der Bebauung auf die Begrünung von Fassaden und Dächer, sowie den Einsatz von Fotovoltaik-Anlagen geachtet werden.

Ergänzung:

Des Weiteren bittet der Beirat bei der Gestaltung der Gesamtfläche, die ökologischen Belange im Hinblick auf Grün und Naturschutz entsprechend zu berücksichtigen. Dies betrifft sowohl den Artenschutz, die Anordnung und Gestaltung der Gebäude als auch den Gebäudebrüterschutz. Hier sollte dem Investor vorschlagen werden, Fassadenbegrünung, Photovoltaik und Dachbegrünung einzuplanen. Der Beirat würde den Investor bei Bedarf beraten und mit Wissen unterstützen.

Hinsichtlich der Artenschutzbeurteilung begrüßt der Beirat, dass bevor ein Abriss des Gebäudes mit Brutplatz des Turmfalken genehmigt wird, ein Ersatzstandort gefunden werden muss.

Des Weiteren wünscht der Beirat, bei Vorlage des artenschutzrechtlichen Fachbeitrages und der Detailplanung dieses Projektes beteiligt zu werden.“


Rm Münch (FBI) wies auf den Beschluss des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde hin (siehe Empfehlung AUSW vom 19.09.218). Er beantragte mündlich:
„Der Rat der Stadt Dortmund lehnt auf der Fläche einen Logistikstandort ab.“

Rm Neumann-Lieven (SPD) verwies auf die Empfehlung des AUSW und erklärte, dass die SPD-Fraktion nun im Gegensatz zur AUSW-Empfehlung dem Prüfauftrag der Bezirksvertretung Mengede nicht mehr zustimmen könnte, sondern diesen nur zur Kenntnis nehmen wollte. Ansonsten könnte der Vorlage zugestimmt werden.

Rm Waßmann (CDU) zeigte sich erfreut über die breite Mehrheit im AUSW. Die Fläche des ehemaligen Kraftwerks Knepper hielt er für geeignet als Logistikstandort. Den Punkten 2 – 4 der Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde würde weiter zugestimmt, der mündliche Antrag von Rm Münch abgelehnt. Die CDU-Fraktion könnte in dieser Form der Vorlage zustimmen.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) stimmte der Vorlage zur Flächenentwicklung in der Version der AUSW-Empfehlung zu.


Auch Rm Garbe (AfD) sprach sich für eine Zustimmung zu dieser Vorlage aus, das dargestellte Konzept hielt er für vernünftig.

Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass die Diskussion zu dieser Vorlage als auch zur Vorlage unter TOP 3.1 bereits im AUSW geführt wurde und nicht im Rat wiederholt werden müsste.

Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) …

Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.

Rm Münch fand es notwendig, trotz der Diskussion im AUSW auch im Rat über die Vorlage zu diskutieren.

Der mündlich gestellte Antrag von Rm Münch (FBI) wurde vom Rat der Stadt gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte und von Rm Münch (FBI) bei Stimmenthaltung durch die Fraktion Die Linke & Piraten abgelehnt.

Der Rat der Stadt Dortmund stimmte mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte und die Stimme von Rm Münch (FBI) zu, den Prüfauftrag aus der Bezirksvertretung Mengede zur Kenntnis zu nehmen.

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung am 19.09.2018 und bei Kenntnisnahme der Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung am 12.09.2018 gegen die Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung durch Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 31.12.2004 für den unter Ziffer 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich zu ändern (78. Änderung - ehemaliges Kraftwerk Knepper -).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 sowie § 8 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634/FNA 213-1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023

II. Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Mg 116 - ehemaliges Kraftwerk Knepper - für den unter Ziffer 2 dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich zu ändern (Änderung Nr. 2)

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW

III. Der Rat der Stadt beschließt, die Öffentlichkeit an der Bauleitplanung zu beteiligen (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.

Ergänzung:
Des Weiteren bittet der Rat bei der Gestaltung der Gesamtfläche, die ökologischen Belange im Hinblick auf Grün und Naturschutz entsprechend zu berücksichtigen. Dies betrifft sowohl den Artenschutz, die Anordnung und Gestaltung der Gebäude als auch den Gebäudebrüterschutz. Hier sollte dem Investor vorschlagen werden, Fassadenbegrünung, Photovoltaik und Dachbegrünung einzuplanen. Der Beirat würde den Investor bei Bedarf beraten und mit Wissen unterstützen.

Hinsichtlich der Artenschutzbeurteilung begrüßt der Rat, dass bevor ein Abriss des Gebäudes mit Brutplatz des Turmfalken genehmigt wird, ein Ersatzstandort gefunden werden muss.

Des Weiteren wünscht der Beirat, bei Vorlage des artenschutzrechtlichen Fachbeitrages und der Detailplanung dieses Projektes beteiligt zu werden.

Der Rat der Stadt nahm folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede zur Kenntnis:
Die Bezirksvertretung Mengede verwies auf verschiedene Anfragen und Anträge, die die Bahntrasse in Oestrich bei Knepper betrafen. Sollte absehbar sein, dass die Bahntrasse nicht für den Bahnverkehr genutzt wird, ist es wünschenswert, diese als Radweg herzurichten. Frau Dörfler vom Stadtplanungsamt nimmt dies mit und will es mit der Radwegeverkehrsplanung besprechen.

Außerdem soll sich im o. g. Bereich hochwertiges Gewerbe ansiedeln und keine Logistikunternehmen. Die Stadt Dortmund und die Fa. Hagedorn sollen hierauf Einfluss nehmen.
Es wird befürchtet, dass durch Logistik der Straßenverkehr zunimmt. Frau Dörfler stellte dar, dass die Begutachtung der verkehrlichen Wege noch erfolgt. Als Planstraße sei die Oestricher Straße angedacht. Dabei stehe man mit der Stadt Castrop-Rauxel im Austausch.

Weiterhin soll bei der Bebauung auf die Begrünung von Fassaden und Dächer, sowie den Einsatz von Fotovoltaik-Anlagen geachtet werden.



zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 220 – Harkortstraße – im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Hom 220, Satzungsbeschluss, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages Teil A und B
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11042-18)

Rm Urbanek (AfD) wies darauf hin, dass die Blockrandbebauung an dieser Stelle zerstört würde. Der Verdichtung könnte durch die AfD-Fraktion nicht zugestimmt werden. Es gäbe noch genügend Baulücken, die geschlossen werden könnten, auch könnten an anderer Stelle Gebäude aufgestockt werden.

Rm Münch (FBI) war der Meinung, dass durch Ratsbeschlüsse die Stadt Dortmund stadtklimatisch nach vorne gebracht werden soll, gleichzeitig würde die vorliegende Vorlage und damit eine Verdichtung einer Fläche beschlossen. Er lehnte die Vorlage auch ab und sprach sich dafür aus, freie Flächen nicht zu bebauen.

Auch Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) stellte dar, dass er eine Nachverdichtung ablehnen würde. Es gäbe genügend Möglichkeiten in Dortmund, kurzfristig Wohnraum zu beschaffen, die aber nicht genutzt würden. Rm Brück sah einen Zusammenhang zwischen illegalen Asylanten und der Schaffung freien Wohnraumes.

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke & Piraten, der AfD-Fraktion, der Gruppe NPD/Die Rechte und gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 7 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023).

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes vorgelegte Begründung vom 24.05.2017 entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 8 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 08.05.2018 dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Hom 220 – Harkortststraße – beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.

III. Der Rat der Stadt beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Hom 220 – Harkortstraße – für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.
IV. Der Rat der Stadt beschließt, dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag Teil A und B zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.


zu TOP 3.4
Ansiedlung von Möbelhäusern in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09662-17)

Dem Rat der Stadt lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und
Wohnen (AUSW) aus seiner öffentlichen Sitzung am 19.09.2018 vor:

Hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag (B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 09662-17-E3) -lag bereits am 07.02.2018 vor-:

….die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Bei der Überplanung der Fläche an der Hildastraße (B-Plan In N 236) wird vor allem im nördlichen Bereich die Einrichtung einer breiten Grünschneise berücksichtigt.

Begründung:
Um die Ziele einer umfassenden Grünvernetzung für den Artenschutz und die Naherholung in Zusammenhang mit dem „Grünen Ring“ um das Gelände der Westfalenhütte zu erreichen, ist das Freihalten eines Freiraumkorridors zwischen Hoeschpark und Grünanlage Burgholz zu gewährleisten. Dafür muss auf dem jetzt zur Diskussion stehenden Gelände an der Hildastraße ein ausreichend breiter Grünkorridor vorgesehen werden. Dieses Ziel sieht auch der Regionalplan und der Umweltplan (Karte 29 „Planungshinweise Biotopverbund und Nutzungseignung“) vor.

Weiter liegt vor Antrag (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 10279-18):
-lag bereits zur Sitzung am 14.03.2018 vor-

…die Diskussion um die Ansiedlung von Möbelhäusern in Dortmund ist von lokaler und regionaler Bedeutung.
Vor diesem Hintergrund sind Fragestellungen und Besorgnisse in der Stadt und der Region gründlich zu beraten und sollten der Bedeutung der Stadt Dortmund als Oberzentrum und seiner Verantwortung in der und für die Region gerecht werden.
Mit den Überlegungen, ggf. zwei Möbelhäuser mit insgesamt 85.000 qm Verkaufsfläche in Dortmund anzusiedeln, sind die Wirkungen dieser potenziellen Ansiedlungen ausgiebig zu erörtern und unter Berücksichtigung lokaler und auch regionaler Interessen zu bewerten.
Von daher sollte der Rat der Stadt die Zeit, die noch bis zur Beschlussfassung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) bezüglich des Regionalplanes verbleibt, ausführlich nutzen, um das Thema insbesondere im AUSW zu beraten.

Die CDU-Fraktion wirbt daher darum, sich die Zeit zu nehmen, um folgende Fragestellungen umfassend beantwortet zu bekommen, bevor die Vorlage „Ansiedlung von Möbelhäusern in Dortmund“ sowie die bisher schon vorliegenden Anträge der verschiedenen Fraktionen beraten bzw. Beschlüsse gefasst werden. Die gestellten Anträge, die schon konkrete Standortentscheidungen beinhalten, könnten als eingebracht gelten und in den weiteren Beratungen behandelt werden.

Mögliche Ansiedlung am Sorbenweg
1. Bezüglich einer möglichen Ansiedlung eines Möbelhauses am Sorbenweg in der Nähe des Indu–Parks ist die vorgesehene Fläche aktuell als „Sondergebiet Technologiegebiet“ im Flächennutzungsplan (FNP) vorgesehen.
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die Entwicklung und Potenziale der „Sondergebiete Technologiegebiete“ vorzustellen und ggf. im Kontext des zu überarbeitenden Masterplan Wirtschaftsflächen Alternativflächen vorzustellen, bevor es zu einer Änderung des FNP/Regionalplanes diesbezüglich käme.
Vor dem Hintergrund der außerordentlichen Bedeutung des Technologiezentrums für den Standort Dortmund und seiner Entwicklungsmöglichkeiten sollte vor einer Änderung des FNP die Auswirkung auch für das TZ Do klar sein.
2. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, das ergangene Verträglichkeitsgutachten der GMA Gesellschaft für Markt – und Absatzforschung mbH aus Köln für das Planvorhaben am Sorbenweg im AUSW vorzustellen; dies auch in Konkurrenz zum ergangenen Gutachten der BBE Handelsberatung GmbH aus Köln zum Planvorhaben an der Hildastraße.
3. Laut Vorlage gibt es bezüglich des Vorhabens am Sorbenweg eine erste verkehrliche Untersuchung, die aussagt, dass es durch verschiedene Anpassungen von Lichtsignalanlagen und baulichen Anpassungen eine verträgliche Abwicklung zusätzlicher Verkehre geben kann. Die Verwaltung wird gebeten, auch diese Untersuchung und die daraus gewonnenen Erkenntnisse im AUSW vorzustellen.
Mögliche Ansiedlung an der Hildastraße
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, auch für den Bereich Hildastraße eine aktualisierte Verkehrsuntersuchung vorzunehmen und im AUSW vorzustellen. Die soll insbesondere vor dem Hintergrund geschehen, dass die Planungen zur sog. Nordspange/Hoeschallee noch nicht abgeschlossen sind und deren Bau noch einige Jahre benötigt, so dass die verkehrlichen Auswirkungen bis zu deren Fertigstellung relevant sind.
2. Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, im AUSW darzustellen, welche Auswirkungen die Änderung des FNP von „Grünfläche für die naturnahe Entwicklung“ hin zu „Sondergebiet großflächiger Handel“ für die „naturnahe Grünflächenentwicklung“ in dem Plangebiet mit sich bringen würden.
Änderung Regionalplan/Flächennutzungsplan
1. Vor dem Hintergrund der nicht unerheblichen Verantwortung der Stadt Dortmund in der Region fordert der Rat der Stadt die Verwaltung auf, möglichst einen Konsens in der Region bezüglich der Ansiedlung eines Möbelhauses in Dortmund herzustellen. Dies erscheint nicht zuletzt vor dem Hintergrund weiterer interkommunaler Zusammenarbeiten bei Flächenentwicklungen von großer Bedeutung.
2. Der Rat der Stadt fordert die Verwaltung auf, solange der Beratungsbedarf im Rat der Stadt andauert, den RVR über die Diskussion und Beratung im Rat der Stadt Dortmund zu informieren, um eine regional konsensorientierte Arbeit des Rates der Stadt Dortmund zu verdeutlichen.
3. Sollten die Auswirkungen der „Umwidmung“ der Fläche am Sorbenweg für die Entwicklung des TZ Do nachteilig sein, beauftragt der Rat der Stadt die Verwaltung, mit dem Investor über Alternativflächen ins Gespräch zu kommen und an diesem Standort kein Möbelhaus weiterzuverfolgen.
Weitere Erläuterungen bezüglich der Ansiedlung von Möbelhäusern unter dem Aspekt der laufenden Marktkonzentration in der Branche und deren Auswirkungen
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, dem AUSW durch einen externen Branchenexperten eine Marktanalyse sowie eine Marktentwicklungsprognose für den Möbeleinzelhandel für die nächsten 5–10 Jahre darzustellen.

Dabei sollten insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt werden:
· Welche Auswirkungen wird das rasant zunehmende Online–Geschäft auf den großflächigen Möbeleinzelhandel an den Standorten haben?
· Mit welchen Auswirkungen für den Arbeitsmarkt ist durch einen stark veränderten Möbeleinzelhandel zu rechnen?
· Welche Verdrängungsprozesse im Möbeleinzelhandel bringt die derzeit aggressive Konzentration für den Möbeleinzelhandel mit sich?
· Ist bei einer erhöhten Konzentration von Möbeleinzelhandel in der Region Ruhr mit einer Kannibalisierung von Arbeitsplätzen zu rechnen?
In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung beauftragt darzustellen, wie viele Dortmunder Arbeitnehmer/Innen derzeit im Möbeleinzelhandel in Dortmund und in der Region Ruhr (RVR-Gebiet) beschäftigt sind und welche „worst case“-Szenarien es bezüglich des möglichen Wegfalls von Arbeitsplätzen gibt.
Begründung
Aufgrund der erheblichen Ausweitungsvorhaben von ca. 85.000 qm Möbeleinzelhandel in Dortmund und den damit auch regionalweit verbundenen Auswirkungen für den Möbeleinzelhandel erscheint der CDU die vertiefende Befassung mit der Thematik als dringend notwendig.
Vor dem Hintergrund, dass der RVR laut Vorlage ggf. bis Mitte 2018 einen Erarbeitungsbeschluss zum Regionalplan Ruhr fasst, sollte die Zeit im Rat der Stadt genutzt werden, um eine möglichst konsensorientierte Beschlussgrundlage herbeizuführen.
Weitere Begründungen ggf. mündlich.

Weiter liegt vor Antrag (Fraktion FDP/Bürgerliste) (Drucksache Nr.: 10377-18):

…die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung folgenden Antrags:

Die Verwaltung wird aufgefordert ein umfassendes Verkehrskonzept für den Indupark und aller Nebenflächen zu entwickeln das den heutigen “Ist” Zustand des Indupark und die voraussehbare Entwicklung des gesamten Gebietes in den nächsten Jahren berücksichtigt und aufzeigt wo durch eine veränderte Verkehrsführung ( z.B Fahrbahnausbau, zusätzliche Zu- und Abfahrten , moderne Zuflussregelung durch neue Lichtzeichenanlagen) Erweiterungs- und Verbesserungsmöglichkeiten vorhanden sind.

Folgende Aspekte sind dabei insbesondere zu berücksichtigen:

• Überprüfung des aktuellen Verkehrsaufkommens (Verkehrszählung an unterschiedlichen Tagen und Zeiten) auf der Brennerborstraße (Wie hoch ist die Verkehrsauslastung der einzelnen Teilbereiche der Brennerborstraße).
• Über welche Zufahrtsstraßen (Prozentuale Verteilung) fahren die Kunden des Indupark um zu den ausgewählten Warenhäuser zu kommen?
• Wie verändert der zusätzliche Berufsverkehr den Verkehrsfluss auf den Zufahrtstraßen?
• Gibt es aus Sicht der Verwaltung Möglichkeiten des Ausbaus der Zufahrstraßen für den Indupark?
• Wie sieht die Verwaltung die Gefahr, dass der Berufsverkehr sich Ausweichrouten durch Wohnsiedlungen sucht, um den Bereich des Indupark zu den Stosszeiten zu umfahren?
• Sind der Verwaltung Verkehrsprobleme im Umkreis des Indupark bekannt? Wenn ja – gibt es erkennbare Ursachen für die bekannten Fälle und welche wären das?

Hierzu Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Beschäftigung, Europa und Wissenschaft vom 24.01.2018 -lag bereits am 07.02.2018 vor-:

Es lagen folgende Zusatz-/Ergänzungsanträge vor:

SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 09662-17-E1):
„ Dortmund verfügt gegenwärtig über kein ausreichendes Einzelhandelsangebot im Bereich Möbel. Aktuell fließen rd. 40 % der Dortmunder Kaufkraft an das Umland ab. Vor diesem Hintergrund unterstützt die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund grundsätzlich die Ansiedlung eines entsprechenden Angebotes.
Das Einzelhandelsangebot im Bereich Möbel sollte schon deshalb eine deutliche Verbesserung erfahren, um der Dortmunder Funktion als Oberzentrum noch stärker gerecht zu werden, als dies heute schon geschieht. Zugleich sieht die SPD-Fraktion mit Sorge die möglichen Auswirkungen einer Neuansiedlung, speziell im Bereich des Stadtbezirks Lütgendortmund, auf die zentralen Versorgungsbereiche der Stadt und auch in den Nachbarkommunen.
Es steht zu befürchten, dass sich gewachsene städtebauliche Strukturen negativ entwickeln, insbesondere mit Blick auf das hohe Maß an zentrenrelevanten Sortimenten (in der Summe 5.000 qm Verkaufsfläche), welches durch die Ansiedlung von gleich zwei großen Möbelhäusern als Randsortiment ermöglicht wird. Mit Sorge wird auch gesehen, dass es bei gleichzeitigen Markteintritt beider Möbelhäuser zu Kaufkraftumverteilungswirkungen von 25 - 30 % im Kernsortiment Möbel kommen kann, was zu einer Gefährdung vorhandener Einzelhandelslagen in Dortmund und insbesondere innerhalb der Region führen kann. In der Gesamtbetrachtung sollte die Ansiedlung von Möbelhäusern mit Augenmaß betrieben werden, um den unterschiedlichen Erfordernissen zu entsprechen, aber auch um die, vor allem verkehrlichen, Zusatzbelastungen der Bürger vor Ort nicht über zu strapazieren.

Vor diesem Hintergrund wird dem Rat der Stadt Dortmund folgender Beschluss empfohlen:

Der Rat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und beschließt, zunächst, vor dem Hintergrund der Lage im Stadtgebiet und dem städtischen Entwicklungsziel, insbesondere die nördlicheN Stadtbezirke zu fördern („Nordwärts“), nur ein Möbelhaus auf der Fläche Hildastraße/Bornstraße zu realisieren.
Sollte sich nach Eröffnung und Betrieb dieses einen Möbelhauses zeigen, dass die städtebaulichen und verkehrlichen Auswirkungen sowie die Effekte auf den regionalen Arbeitsmarkt vertretbar sind, so könnte nachfolgend gegebenenfalls ein weiteres Möbelhaus auf den Weg gebracht werden. Um die Auswirkungen genauer beurteilen zu können, wird die Verwaltung beauftragt, eine Auswirkungsanalyse zu erstellen, die die Situation in Dortmund und den Nachbargemeinden vor und nach Eröffnung bewertet.“

Hierzu Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 09662-17-E2):

„ Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, die Planungen zur Ansiedlung eines Möbelhauses am Standort Sorbenweg nicht weiter zu verfolgen.

Begründung:
In der Vorlage der Verwaltung wird dargelegt, dass es bei einer gemeinsamen Betrachtung beider Vorhaben zu „betriebsgefährdenden Auswirkungen“ für bestehende Wettbewerber und damit zum Verlust von Arbeitsplätzen kommen kann. Das liegt ebenso wenig in Dortmunder Interesse wie ein Aufkündigen des regionalen Konsenses, der bei der Ansiedlung zweier Möbelhäuser nicht gegeben ist. Für eine seriöse Betrachtung der Auswirkungen solcher Ansiedlungen sollte die regionale Perspektive berücksichtigt werden und nicht nur eine allein auf Dortmund bezogene Berechnung der Kaufkraftflüsse. Mit der Ansiedlung nur eines Möbelhauses wäre dennoch sowohl der Versorgung der Dortmunder*innen als auch einer Abschöpfung von Kaufkraft im Oberzentrum Dortmund Rechnung getragen.
Der Standort Hildastraße ist dabei als Ergänzung des Sondergebietsstandorts Bornstraße besser geeignet als der Standort Sorbenweg, bei dem der Freiraum- und Agrarbereich „mit einem ,Regionalen Grünzug‘ überlagert“ ist und sich die Verkehrssituation bereits aktuell als problematisch darstellt.“

Sowohl die Vorlage als auch die beiden Anträge werden ohne Empfehlung weitergeleitet.
Darüber hinaus wird die Vorlage auch an die Bezirksvertretung Eving zur Beratung weitergeleitet.

Weiter liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Eving vom 14.02.2018:

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird aufgefordert, noch vor der Eröffnung des Möbelhauses in der Hildastraße:

§ den Abschnitt von der Bahnlinie bis zur Burgholzstraße fertigzustellen,
§ die Kreuzung Hildastraße / Bornstraße auszubauen
§ und durch eine Trassenführung die bestmögliche Verbindung an die Dammstraße zu gewährleisten

Dies ist dringend erforderlich um für die Anwohner in den angrenzenden Quartieren unzumutbare Belastungen durch Zulieferverkehr zu vermeiden.

Begründung:
Grundsätzlich haben wir keine Bedenken gegen die Ansiedlung des o. g. Möbelhauses, erwarten dadurch aber ein deutlich höheres Verkehrsaufkommen.
Wir entnehmen der o. g. Vorlage mit der Drucksache Nr.: 09662-17, dass für das Möbelhaus an der Hildastraße keine abschließende Verkehrsuntersuchung durchgeführt wird, da zunächst die Planung für die Nordspange durch die Aufstellung des Bebauungsplans InN 219 weitergeführt werden soll.
Die Nordspange soll dann die Verkehre der Westfalenhütte und des Möbelhauses auffangen.
Ferner wird uns mitgeteilt, dass die verträgliche Abwicklung der zusätzlichen Verkehre
ohne Nordspange noch untersucht werden muss.
Durch die Ansiedlung diverser Logistikunternehmen können wir schon jetzt eine deutliche Zunahme von LKW-Verkehren auf unseren Straßen erkennen.
Wir fordern schon seit langem mit dem Bau der „Nordspange“ die Wohnbereiche in den Stadtbezirken Nord und Eving von LKW-Verkehren zu entlasten.
Daher ist es dringend angezeigt, die vorhandene Verkehrsinfrastruktur
jetzt deutlich zu verbessern.

Weiter liegt vor Ergänzung zum Vorgang (Stellungnahme der Verwaltung) (Drucksache Nr.: 09662-17-E8) (lag bereits zur Sitzung am 04.07.2018 vor)

Weiter liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 09662-17-E9):
…nach eingehender Prüfung und Abwägung der Argumente möchten wir den nachstehenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung stellen:

Der AUSW empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund auf eine Ansiedlung von Möbelhäusern der beabsichtigten Größenordnung zum jetzigen Zeitpunkt zu verzichten.

Begründung
Die Ansiedlung von neuen Möbelhäusern in Dortmund bringt eine ganze Reihe von Problemen im städtischen, aber auch im regionalen Kontext mit sich. Verkehrliche Schwierigkeiten vor Ort sind offenkundig. Durch die Konkurrenz der neuen Häuser würden Arbeitsplätze in nicht abschätzbarer Größenordnung in Dortmund verloren gehen. Ob eine Kompensierung durch die neuen Häuser gelänge und unter dem Strich ein positiver Impuls für den Arbeitsmarkt verbleiben würde, ist höchst fraglich. Die Konkurrenz gefährdet zudem Standorte und Arbeitsplätze in unseren Nachbarkommunen, in denen bereits Bestandsunternehmen der gleichen Branche bestehen. Solidarisches politisches Handeln zum Wohle der ganzen Region legt daher einen Verzicht nahe.

AUSW, 19.09.2018:

Frau Rm Neumann-Lieven teilt mit, dass ihre Fraktion ihren o.a. Antrag (Drucksache Nr.: 09662-17-E1) auf jeden Fall aufrecht erhalte und zusätzlich die Empfehlung der Bezirksvertretung Eving mit einbeziehen wolle. Zudem gebe es aus Lütgendortmund noch die Bitte, auch wenn das Möbelhaus hier nicht erwünscht sei, dort wenigstens nochmal die gesamte Verkehrssituation anzusehen. Hierfür möge die Verwaltung die Vorschläge des Gutachters im Hinblick darauf als Prüfauftrag verstehen, was und zu welchen Kosten hiervon umsetzbar sei und den Ausschuss anschließend über die Ergebnisse informieren.

Herr Rm Waßmann führt an, dass der o.a. Antrag seiner Fraktion, welches im Wesentlichen ja als Anfrage zu betrachten war, durch die umfangreichen Informationen in der letzten Sitzung ausgiebig befasst wurde. Weiter wolle man heute dem Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen, dass am Sorbenweg kein Möbelhaus entstehen soll, zustimmen. Dem SPD-Antrag „Hildastraße“ werde man ebenfalls zustimmen. Sollten sich in der Zeit auch vor Eröffnung des Marktes „Hildastraße“ neue Aspekte zu Fragestellungen: “Wie ist die Entwicklung im Bereich Möbelhäuser?“ oder „Gibt es interessante neue Entwicklungen?“ ergeben, würde er es begrüßen, wenn die Verwaltung diese hier vorstellen würde, damit die Gremien sich politisch hiermit befassen könnten, um ggf. hinsichtlich eines weiteren Möbelhausstandortes nachzusteuern. Zum Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen zum Thema „Grünschneise an der Hildastraße“ erinnere er sich daran, dass Verwaltung hierzu bereits signalisiert habe, dass sie dieses prüfen wolle, soweit das möglich sei. Als Prüfauftrag würde man diesen Antrag auch gerne unterstützen. Auch die Empfehlung der Bezirksvertretung Eving würde man gerne als Prüfauftrag mitgeben. Den Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten müsse man ablehnen, da dieser sich insgesamt gegen die Errichtung der Möbelhäuser richte.

Frau Rm Hawighorst-Rüßler teilt mit, dass man dem SPD-Antrag zustimmen werde allerdings ohne die von Herrn Waßmann erwähnte vorgezogenen Optionierung. Die Verfolgung der „Hildastraße“ sei in der Antragstellung ihrer Fraktion enthalten und zur Problematik mit der geforderten „Grünschneise“ habe der Investor es so erläutert, dass er die Gebäudefläche zu Lasten von Parkraum vorziehen könne. Auf Nachfrage der Vorsitzenden, halte man diesen Antrag aber auch aufrecht. Den Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten werde man ablehnen.

Herr Rm Kowalewski verdeutlicht, dass seine Fraktion entsprechend der Begründung ihres Antrags allen anderen Anträgen sowie der Vorlage heute nicht zustimmen werde.

Herr Rm Garbe führt an, dass seine Fraktion dafür sei, Arbeitsplätze zu erhalten bzw. neue zu schaffen. Deswegen bleibe man dabei, dass man beide Möbelhäuser haben wolle.

Herr Wilde informiert darüber, dass man in Bezug auf die „Grünachse“ ebenfalls mit dem Entwickler gesprochen habe. Danach sei die Bereitschaft, darauf einzugehen vorhanden. Er schlage deshalb vor, diese Angelegenheit nicht als Prüfauftrag sondern als Forderung in das Bauleitplanverfahren hereinzugeben und dort entsprechend zu berücksichtigen. Vor dem Hintergrund der großen Komplexität und Parallelität des gesamten Verfahrens in Bezug auf die Realisierung des Möbelhauses „Hildastraße“ bittet er, zu den damit verbundenen „Verkehrsthemen“ darum, diese eher als Prüfauftrag zu werten. Wie bereits in der letzten AUSW-Sitzung näher erläutert, bittet er zum Prüfauftrag „Indupark“ um Nachsicht, dass man diesen in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Kapazitäten der Verwaltung und vor dem Hintergrund der niedrigeren Priorität betrachten müsse, da es sich um ein Projekt ohne zusätzlichen Bedarf durch einen neuen „Ankermieter“ wie ein neues Möbelhaus handeln würde. Hinsichtlich eines optionalen zweiten Möbelhausstandortes schlägt er vor, dass man die Verwaltung damit beauftragen möge, im Falle der Feststellung neuer Marktentwicklungen vor einer Eröffnung des Möbelhaues an der „Hildastraße“, die eine neue Bewertung in Richtung eines zweiten Möbelhauses an einem anderen Standort nach sich ziehen würden, nicht erst die Eröffnung des Möbelhauses XXXL Lutz abzuwarten sondern eine entsprechende neue Entscheidung im Rat herbeizuführen
.

Frau Rm Matzanke verdeutlicht mit, dass ihre Fraktion diesen Vorschlag von Herrn Wilde gerne mittragen würde. Zum Prüfauftrag „Indupark“ macht sie aber nochmal deutlich, dass es vor dem Hintergrund der im Gutachten aufgeführten Probleme trotzdem schon mal lohne, sich zeitnah damit zu beschäftigen, auch wenn entsprechend Verbesserungsmaßnahmen nicht zeitnah umgesetzt werden könnten.

Herr Rm Waßmann teilt mit, dass seine Fraktion sich den Ausführungen von Frau Rm Matzanke insgesamt anschließen könne und verbindet damit die Hoffnung, dass die Verwaltung hier doch bereits zu einem früheren Zeitpunkt, ggf. gestuft, die eine oder andere Veränderung angehen könne. Außerdem erhebe er die Empfehlung der Bezirksvertretung Eving zum Antrag.
Herr Wilde informiert auf Nachfrage des Rm Kowalewski darüber, dass sich im derzeit noch gültigen Regionalplan für beide Standorte keine Darstellung finde, die die Ansiedlung eines Möbelmarktes erlauben würde. Eine Änderung dieses Regionalplanes mache allerdings keinen Sinn, da bereits die Neuaufstellung des Regionalplanes eingeleitet sei. Ein, der heutigen Diskussion entsprechender Beschluss würde seiner Ansicht nach dazu führen, dass man nicht nur bei den Nachbarkommunen sondern auch beim RVR ein positives Votum für das Möbelhaus an der „Hildastraße“ erzielen werde.

Auf die Ankündigung der Vorsitzenden, worüber der Ausschuss heute abzustimmen habe, bittet Herr Rm Waßmann darum, in die Abstimmung des SPD-Antrages auch den durch Herrn Wilde formulierten Vorschlag in Bezug darauf, bei anderen Marktentwicklungen bereits
vor Fertigstellung des Möbelmarktes an der „Hildastraße“ entsprechende Ratsentscheide einzuholen, einzubeziehen.

Die Vorsitzende, Frau Rm Reuter erwidert hierauf, dass der SPD-Antrag diese Möglichkeit nicht ausschließe und man sich zudem heute auch ausreichend darüber verständigt hätte, dass das mit diesem Antrag auch so gemeint sei.

Herr Rm Kowalewski gibt zu Protokoll, dass seine Fraktion beide Prüfaufträge (lt. Empfehlung der Bezirksvertretung Eving und zum Verkehrskonzept Lütgendortmund „Indupark“) unterstützen, den SPD-Antrag jedoch ablehnen werden.

Danach wird wie folgt abgestimmt:

Zum Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 09662-17-E1):

Unter Einbeziehung
- der zum Antrag erhobenen Empfehlung der Bezirksvertetung Eving, (mit dem Hinweis: „Soweit die Verwaltung es realisieren kann, den Möbelmarkt „Hildastraße“ und die geforderten Baumaßnahmen entsprechend fertigzustellen“)

- den Prüfauftrag zum Thema „Verkehrskonzept Lütgendortmund (Indupark)“ (mit der Maßgabe an die Verwaltung, dass diese prüft, welche Maßnahmen hiervon ggf. auch schon frühzeitig umsetzbar sind)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion die Linke & Piraten, Fraktion AfD, Ratsgruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und beschließt, zunächst, vor dem Hintergrund der Lage im Stadtgebiet und dem städtischen Entwicklungsziel, insbesondere die nördlichen Stadtbezirke zu fördern („Nordwärts“), nur ein Möbelhaus auf der Fläche Hildastraße/Bornstraße zu realisieren.
Sollte sich nach Eröffnung und Betrieb dieses einen Möbelhauses zeigen, dass die städtebaulichen und verkehrlichen Auswirkungen sowie die Effekte auf den regionalen Arbeitsmarkt vertretbar sind, so könnte nachfolgend gegebenenfalls ein weiteres Möbelhaus auf den Weg gebracht werden. Um die Auswirkungen genauer beurteilen zu können, wird die Verwaltung beauftragt, eine Auswirkungsanalyse zu erstellen, die die Situation in Dortmund und den Nachbargemeinden vor und nach Eröffnung bewertet.“

Prüfauftrag :

Die Verwaltung wird aufgefordert, noch vor der Eröffnung des Möbelhauses in der Hildastraße:
- den Abschnitt von der Bahnlinie bis zur Burgholzstraße fertigzustellen,
- die Kreuzung Hildastraße / Bornstraße auszubauen
- und durch eine Trassenführung die bestmögliche Verbindung an die Dammstraße zu gewährleisten
Dies ist dringend erforderlich um für die Anwohner in den angrenzenden Quartieren unzumutbare Belastungen durch Zulieferverkehr zu vermeiden.

Prüfauftrag:

Die Verwaltung möge die Vorschläge des Gutachters zum Verkehrskonzept „Indupark“ im Hinblick darauf prüfen, was hiervon, zu welchen Kosten und wann umsetzbar sei und den Ausschuss anschließend über die Ergebnisse informieren.

Zum Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 09662-17-E2):

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion die Linke & Piraten, Fraktion AfD, Ratsgruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss zu fassen:

„ Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, die Planungen zur Ansiedlung eines Möbelhauses am Standort Sorbenweg nicht weiter zu verfolgen.


Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 09662-17-E9):

Der AUSW empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund auf eine Ansiedlung von Möbelhäusern der beabsichtigten Größenordnung zum jetzigen Zeitpunkt zu verzichten.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt diesen Antrag mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion Die Linke & Piraten ab).

Zusatz-/Ergänzungsantrag (B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 09662-17-E3):

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

Bei der Überplanung der Fläche an der Hildastraße (B-Plan In N 236) wird vor allem im nördlichen Bereich die Einrichtung einer breiten Grünschneise berücksichtigt.

Man ist sich darüber hinaus darin einig, dass alle anderen, heute erneut vorliegenden Anträge und Anfragen aus den vergangenen Sitzungen durch die umfangreichen Informationen in der AUSW-Sitzung am 04.07.2018 ausreichend befasst wurden.“


Rm Garbe erklärte, dass er sich im Namen der AfD-Fraktion für die Schaffung von Arbeitsplätzen und damit für die Planung beider Möbelhäuser aussprechen möchte.

Rm Neumann-Lieven (SPD) gab an, dass die SPD-Fraktion auch für zwei Möbelhäuser und nur nicht für den Standort am Sorbenweg war.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) sprach sich auch für die Ansiedlung von zwei Möbelhäusern und die Schaffung von Arbeitsplätzen aus. Der Standort im Indupark wäre aus verkehrstechnischen Gründen kritischer zu sehen.

Rm Waßmann begrüßte die im AUSW beschlossene Empfehlung und hob im Namen der CDU-Fraktion die Steigerung der Attraktivität Dortmunds als Einkaufsstadt und die Rücksichtnahme auf regionale Belange hervor. Auch die Interessen der Bezirksvertretungen und der Menschen in den Stadtbezirken wurden berücksichtigt. Weiter wurde geschafft, das Klima bei den Investoren zu erhalten, die nicht zum Zuge kommen werden.

Rm Münch (FBI) verdeutlichte, dass es bei einer Beschlussvorlage um eine Abwägung ginge. In dieser Vorlage ginge es auch um die Lebensqualität in Dortmund.

Rm Happe stimmte für die Fraktion FDP/Bürgerliste der Empfehlung des AUSW zu.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) sah große verkehrliche Probleme im Bereich der Bornstraße und erklärte, dass die AUSW-Empfehlung von seiner Fraktion nicht mitgetragen werden könnte. Der regionale Konsens würde höher gewichtet. Das Segment des Möbelmarktes wäre kein so bedeutendes, dass dafür eine große Verärgerung hervorgerufen werden müsste.

Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) …

Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.


Der Rat der Stadt Dortmund nahm den Sachstand zur Ansiedlung von den geplanten Möbelhäusern an der Hildastraße und am Sorbenweg zur Kenntnis.
Zudem folgte er mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten und der AfD-Fraktion bei Stimmenthaltung durch Rm Gebel (Die Linke & Piraten) der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner öffentlichen Sitzung am 19.09.2018:


Unter Einbeziehung

- der zum Antrag erhobenen Empfehlung der Bezirksvertetung Eving, (mit dem Hinweis: „Soweit die Verwaltung es realisieren kann, den Möbelmarkt „Hildastraße“
und die geforderten Baumaßnahmen entsprechend fertigzustellen“) und

- des Prüfauftrages zum Thema „Verkehrskonzept Lütgendortmund (Indupark)“ (mit der Maßgabe an die Verwaltung, dass diese prüft, welche Maßnahmen hiervon ggf. auch schon frühzeitig umsetzbar sind)

nimmt der Rat die Vorlage zur Kenntnis und beschließt, zunächst, vor dem Hintergrund der Lage im Stadtgebiet und dem städtischen Entwicklungsziel, insbesondere die nördlichen Stadtbezirke zu fördern („Nordwärts“), nur ein Möbelhaus auf der Fläche Hildastraße/Bornstraße zu realisieren.

Sollte sich nach Eröffnung und Betrieb dieses einen Möbelhauses zeigen, dass die städtebaulichen und verkehrlichen Auswirkungen sowie die Effekte auf den regionalen Arbeitsmarkt vertretbar sind, so könnte nachfolgend gegebenenfalls ein weiteres Möbelhaus auf den Weg gebracht werden. Um die Auswirkungen genauer beurteilen zu können, wird die Verwaltung beauftragt, eine Auswirkungsanalyse zu erstellen, die die Situation in Dortmund und den Nachbargemeinden vor und nach Eröffnung bewertet.“

Die Verwaltung wird aufgefordert, noch vor der Eröffnung des Möbelhauses in der Hildastraße:

- den Abschnitt von der Bahnlinie bis zur Burgholzstraße fertigzustellen,
- die Kreuzung Hildastraße / Bornstraße auszubauen
- und durch eine Trassenführung die bestmögliche Verbindung an die Dammstraße zu gewährleisten.
Dies ist dringend erforderlich um für die Anwohner in den angrenzenden Quartieren unzumutbare Belastungen durch Zulieferverkehr zu vermeiden.

Die Verwaltung möge die Vorschläge des Gutachters zum Verkehrskonzept „Indupark“ im Hinblick darauf prüfen, was hiervon, zu welchen Kosten und wann umsetzbar sei und den Ausschuss anschließend über die Ergebnisse informieren.

Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, die Planungen zur Ansiedlung eines Möbelhauses am Standort Sorbenweg nicht weiter zu verfolgen.

Bei der Überplanung der Fläche an der Hildastraße (B-Plan In N 236) wird vor allem im nördlichen Bereich die Einrichtung einer breiten Grünschneise berücksichtigt.


- In der Zeit von 17.20 – 17.45 Uhr fand eine Sitzungspause statt. -

zu TOP 3.5
Flughafen Dortmund;
Stellungnahme über die verspäteten Landungen zwischen 22:00 Uhr und 23:00 Uhr im flugplanmäßigen Verkehr 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11631-18)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm die Ausführungen der Verwaltung zu verspäteten Flugbewegungen im flugplanmäßigen Verkehr am Flughafen Dortmund zur Kenntnis.


zu TOP 3.6
Magistralenprojekt im Rahmen des Dekadenprojektes "nordwärts", hier: Vergabe eines Planungsauftrages nach HOAI Leistungsphase 1 und 2 für den südlichen Abschnitt der Bornstraße vom Wallring bis zur Bergmannstr. sowie einer Rahmenplanung für den gesamten Abschnitt der Magistrale von der U-Bahn-Haltestelle Franz-Zimmer-Siedlung bis zum Schwanenwall
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11604-18)

Rm Brück lehnte im Namen der Gruppe NPD/Die Rechte die Vorlage ab, da insgesamt die Vorlagen des Projektes „nordwärts“ abgelehnt würden.

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Vergabe eines Planungsauftrages nach der HOAI zur Fertigung einer Vorplanung für den südlichen Abschnitt der Bornstraße vom Wallring bis zur Bergmannstraße sowie einer Rahmenplanung für die gesamte Magistrale der Bornstraße/Dernerstraße von der U-Bahn-Haltestelle Franz-Zimmer-Siedlung bis zum Schwanenwall.
Die Finanzierung des Planungsauftrages erfolgt aus dem Budget des FB 1 aus der Investitionsfinanzstelle 01_00184082003 - “nordwärts“-Projekt Nr. 840, Magistrale südliche Bornstraße“ – mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2019: 55.000 Euro.

Die Rahmenplanung wird in der Teilergebnisrechnung des FB 1 unter der Auftragsnummer 10184082006 - „Projekt FB 61“ - mit folgenden zahlungswirksamen Aufwendungen abgebildet:

Haushaltsjahr 2019: 30.000 Euro.



zu TOP 3.7
Wasserversorgungskonzept der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11150-18)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt das Wasserversorgungskonzept der Stadt Dortmund.


zu TOP 3.8
Marktsituation in der Bauwirtschaft und Auswirkungen auf kommunale Bauprojekte
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11669-18)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm den Sachstandsbericht zu der Marktsituation in der Bauwirtschaft und den Auswirkungen auf kommunale Bauprojekte zur Kenntnis.


zu TOP 3.9
Sachstandsbericht zum Hannibal II - Gebäudekomplex Vogelpothsweg 12-16
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11826-18)

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) bedauerte, dass die Stadt in einem Jahr wenig geschafft hätte und dass bei dieser Vorlage nur eine Kenntnisnahme möglich wäre. Er verdeutlichte, dass die Mieter nicht das Gefühl gehabt hätten, gut betreut worden zu sein.

Rm Reuter erklärte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass die Vorlage zeigen würde, wie sehr die Stadt Dortmund für die Hannibal-Mieterinnen und –Mieter eingetreten und in Vorleistung getreten wäre. Es wäre gut gewesen, dass den Mieterinnen und Mietern derartig geholfen wurde.

Rm Kowalewski verwies für die Fraktion Die Linke & Piraten darauf, dass die Vorlage die Antwort auf eine Bitte um Stellungnahme seiner Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen wäre. Bisher gäbe es leider nur eine Willensbekundung des Vermieters, es bliebe die weitere Entwicklung abzuwarten.


Der Rat der Stadt Dortmund nahm den Sachstandsbericht zum Gebäudekomplex Hannibal II zur Kenntnis.


zu TOP 3.10
Wohnungsmarktbericht 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11767-18)

Rm Brück erklärte im Namen der Gruppe NPD/Die Rechte, dass sich die Situation auf dem Dortmunder Wohnungsmarkt durch die Öffnung der Grenzen für Asylanten massiv verschärft hätte. Nach Abschiebung illegaler Asylanten wäre wieder Dortmunder Wohnraum frei.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) war der Meinung, dass dies zu einfach wäre. Der Grund für die Probleme auf dem Wohnungsmarkt wäre die zu geringe Investitions- und Bautätigkeit. Über Jahre wurden keine Flächen zur Verfügung gestellt, weder die Kommune noch Investoren hätten investiert. Die Flüchtlinge als Grund zu benennen, wäre verkehrt. Dortmund hätte aufgrund von Fördermitteln von Bund und Land wegen der Zuwanderung in großem Maße profitiert.
Auch die von Rm Brück benannten Abschiebungen würden das Problem nicht lösen. Dortmund hat eine Strategie, die die Wohnungsnot langfristig mildern würde und die unterschiedliche soziale Schichten in verschiedenen Stadtbezirken zum Zuge kommen ließe.

Rm Brück erläuterte, dass nicht die Flüchtlinge Schuld an der Wohnungsnot wären, sondern die Schuld läge bei den Politikern, die nicht für Abschiebungen sorgen würden.


Der Rat der Stadt Dortmund nahm den Wohnungsmarktbericht 2018 der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.11
Starke Quartiere - Starke Menschen Integriertes Handlungskonzept Dortmund Nordstadt
Hier: Durchführung der Teilmaßnahme "Planungen, Gutachten, Evaluation, Öffentlichkeitsarbeit"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11753-18)

Rm Brück stellte für die Gruppe NPD/Die Rechte das Abstimmungsverhalten dar, die Gruppe werde die Vorlage ablehnen.

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen des integrierten Handlungskonzeptes Dortmund Nordstadt die Durchführung der Maßnahme „Planung, Gutachten, Evaluation und Öffentlichkeitsarbeit“ mit Gesamtkosten in Höhe von 150.000 € in den HH-Jahren 2019 und 2020 und beauftragt die Verwaltung mit deren Umsetzung sowie mit der Vergabe der Leistungen an Dritte.

Von den Gesamtkosten entfallen auf die konsumtiven Maßnahmenanteile 60.000 € und auf die investiven Anteile 90.000 €.

Die Maßnahme wird durch eine Bundes- und Landeszuwendung in Höhe von insgesamt 120.000 € (80 % der förderfähigen Kosten) gefördert. Der städtische Eigenanteil beträgt somit 30.000 € (20 % der förderfähigen Kosten).

Der entsprechende Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg liegt vor.

Die investiven Maßnahmeninhalte in Höhe von 90.000 € bedingen ab dem ersten vollen Nutzungsjahr (dem Haushaltsjahr 2021) eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von

1.500 €.


zu TOP 3.12
Sanierung des Sozialamtes "einfacher Ausstattungsstandard"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11756-18)

Dem Rat der Stadt lag folgendes Schreiben des Personalrates der Stadt Dortmund vom 21.09.2018
(Drucksache Nr.:11756-18-E1) vor:

„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der Personalrat hat die im Betreff genannte Vorlage zur Kenntnis genommen und begrüßt ausdrücklich, dass das Verwaltungsgebäude des Sozialamtes in der Luisenstraße modernisiert und saniert wird, damit die dort tätigen Kolleginnen und Kollegen entsprechend des Arbeitsplatzschutzes untergebracht werden.

Die Kolleginnen und Kollegen haben seit Jahren in fast schon unzumutbaren Verhältnissen ihren Dienst verrichtet müssen.

Allerdings lässt die Bezeichnung des Tagesordnungspunktes „einfacher Standard" nichts Gutes vermuten.

Bei Durchsicht der Vorlage kommt die Verwaltung zu dem gleichen Ergebnis wie der Personalrat. Das Gebäude ist sowohl für die dort eingesetzten Beschäftigten als auch für Bürgerinnen und Bürger nicht barrierefrei gestaltet. Hier möchte man künftig - entsprechend der gesetzlichen Regelungen - Abhilfe schaffen. Warum dann die barrierefreien Toilettenanlagen von fünf auf vier reduziert werden, erschließt sich dem Personalrat allerdings nicht.

Der Maßnahmebeschreibung ist ferner zu entnehmen, dass alle vorhandenen Fenster und Türanlagen ausgetauscht werden. Weiter erhalten alle Fenster der Lochfassaden einen außenliegenden Sonnenschutz, ausgenommen ist hier lediglich die Nordfassade des Bauteils B. Sofern es tatsächlich nicht erforderlich sein sollte, einen außenliegenden Sonnenschutz anzubringen, sollte insbesondere im Bauteil B im Innenbereich Verdunklungsmöglichkeiten vorgesehen werden. Ferner regt der Personalrat an, abweichend von der Ratsvorlage in allen Büros innenliegenden Lamellen-Blendschutz anzubringen.

Ein nachträglicher Einbau verursacht unverhältnismäßig hohe Kosten, die in diesem Planungszustand vermieden werden könnten.

Der Personalrat regt weiterhin an, dass sämtliche Toilettenanlagen sowie die dazugehörenden Keramiken ausgetauscht und saniert werden.

Nach der Ratsvorlage erfolgen Bearbeitungen von Decken- und Wandoberflächen im Verwaltungsbereich nach dem jeweiligen Erfordernis
. Hier sind im Vorfeld die Kriterien festzulegen, wann Bearbeitungen erfolgen oder unterbleiben.

Sofern durch die Umbauarbeiten die vorhandenen Bodenbeläge beschädigt oder verdreckt werden
, erwartet der Personalrat natürlich, dass entsprechende Reinigungsarbeiten bzw. Austausche vorgenommen werden.

Begrüßt werden ausdrücklich die Lärmschutzmaßnahmen für die Kolleginnen und Kollegen sowie die beabsichtigten Maßnahmen zur Mitarbeiter_ innensicherheit.

Auch wenn dem Personalrat die angespannte Haushaltslage bekannt ist und gleichwohl nach vielen Jahren der Bürostandort
Luisenstraße" ertüchtigt wird, sollte nicht unberücksichtigt bleiben, dass eine zeitgemäße und moderne Gestaltung von Arbeitsplätzen, die darüber hinaus nicht nur den Mindeststandard des Arbeitsschutzes genüge reicht, angestrebt werden sollte. Auch unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit und des Kostenbewusstseins ist der Gedanke des „Sparens", insbesondere zu Lasten der dort Beschäftigten, nicht wirklich zielführend.

Für gemeinsame Gespräche in dieser Angelegenheit stehen wir natürlich gerne zur Verfügung.

Erlauben Sie uns einen abschließenden Hinweis. Es wäre wünschenswert gewesen, wenn die Verwaltung vor Erstellen dieser Vorlage Kontakt mit dem Personalrat aufgenommen hätte, damit der Personalrat bereits vorab in Gesprächen mit den beteiligten Fachbereichen seine Bedenken bzw
. Anregungen hätte vortragen können, die ggf. auch inhaltlichen Eingang in diese Vorlage gefunden hätte.

Wir möchten Sie bitten, den Damen und Herren des Rates über unsere Zuschrift in Kenntni
s zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Helga Fromme
Vorsitzende“



Rm Berndsen begrüßte im Namen der SPD-Fraktion die Sanierung und bat darum, beim behindertengerechten Ausbau die aktuellen Gesetze zu beachten und bei der Toilettensanierung auch an ältere Menschen zu denken.

StRin Schneckenburger erklärte in Vertretung für StR Lürwer zum vorliegenden Schreiben des Personalrates, dass die aufgeworfenen Fragen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens mit dem Personalrat erörtert werden.

Rm Dr. Suck stimmte für die CDU-Fraktion der Vorlage zu und fand es wichtig, dass die Belange der Bediensteten im weiteren Prozess einfließen werden.

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund
1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 13.863.579 € die Sanierung des Sozialamtes (Ausführungsbeschluss).

Die Auszahlungen für die Sanierung des Gebäudes erfolgen aus dem Budget des Fachbereiches Liegenschaften (FB 24) auf der Investitionsfinanzstelle 24W01507084011, Finanzposition 780800:

Haushaltsjahr 2018: 462.842 €
Haushaltsjahr 2019: 500.000 €
Haushaltsjahr 2020: 7.097.205 €
Haushaltsjahr 2021: 4.731.470 €
Haushaltsjahr 2022: 600.000 €
Gesamt: 13.391.517 €

Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 472.062 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.
Hierbei sind in 2017 auf die bestehende Anlage im Bau 12001929 gebuchte aktivierbare Eigenleistungen in Höhe von 10.401,83 € berücksichtigt.

Die Auszahlungen entsprechen nicht der derzeitigen Veranschlagung in der Finanzplanung. Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 ff. erfolgt eine dem Planungsstand entsprechende Veranschlagung des Mittelbedarfs.

Die Investition bedingt ab 2022 (erstes vollständiges Jahr der Nutzung) eine jährliche Zusatzbelastung der Ergebnisrechnung der Städtische Immobilienwirtschaft (FB 65) in Höhe von 617.778,95 €.
2. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 793.100 € die weitere Planung und Realisierung der Zusatzmaßnahmen, die nicht Bestandteil der Strukturanalyse waren, um eine ganzheitliche Sanierung des Gebäudes zu ermöglichen.

Die Auszahlungen für die Sanierung des Gebäudes erfolgen aus dem Budget des Fachbereiches 24 (FB 24) auf der Investitionsfinanzstelle 24 W01507084011, Finanzposition 780800:

Haushaltsjahr 2018: 26.814 €
Haushaltsjahr 2019: 29.114 €
Haushaltsjahr 2020: 405.449 €
Haushaltsjahr 2021: 270.300 €
Haushaltsjahr 2022: 34.477 €
Gesamt: 766.154 €

Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 26.946 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

Die Auszahlungen entsprechen nicht der derzeitigen Veranschlagung in der Finanzplanung. Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 ff. erfolgt eine dem Planungsstand entsprechende Veranschlagung des Mittelbedarfs.

Die Investition bedingt ab 2022 (erstes vollständiges Jahr der Nutzung) eine jährliche Zusatzbelastung der Ergebnisrechnung des FB 65 in Höhe von 46.255,00 €.

3. beschließt die Auslagerung des Fachbereiches 50 (Sozialamt) in das Interimsquartier ehem. Frenzelschule/Entenpoth und den Rückzug in die Luisenstraße mit einem Gesamtvolumen i. H. v. 200.000 €.

Die Aufwendungen für die Umzüge sind in der Ergebnisrechnung des FB 65 unter dem Auftrag 65BM01509999, Sachkonto 529907, wie folgt zu berücksichtigen:

Haushaltsjahr 2019 10.000 Euro
Haushaltsjahr 2020 90.000 Euro
Haushaltsjahr 2021 100.000 Euro

4. beschließt auf Basis einer Kostenschätzung die Einrichtung von 4 E-Ladepunkten sowie die Errichtung von Vorbereitungen, welche für den Anschluss von 4 weiteren Ladepunkten notwendig sind, mit einem Gesamtvolumen von 45.000 Euro.

Die Auszahlungen für den Ausbau der Ladeinfrastruktur und die Installationen der Ladesäulen erfolgen nach Freigabe des Haushalts durch den Rat aus dem Budget des Vergabe- und Beschaffungszentrums (FB 19) auf der Investitionsfinanzstelle 19_00136020002, Finanzposition 780200:

Haushaltsjahr 2021: 45.000 €

5. beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit der weiteren Planung (Leistungsphase 4 ff. HOAI) sowie der Ausführung der Sanierung des Sozialamtes.


zu TOP 3.13
Energiebericht 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11536-18)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm den Sachstand des „Energieberichts 2017“ zur Kenntnis.


zu TOP 3.14
Einzelsatzung gemäß § 4 Abs. 7 Satz 1 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Dortmund vom 20.12.2012 für die Anlagen Moritzgasse und Stefanstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11645-18)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gem. § 4 Abs. 7 S. 1 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ( KAG NRW ) für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Dortmund vom 20.12.2012 für die Anlagen Moritzgasse und Stefanstraße.


zu TOP 3.15
Eisenbahnüberführung Hagener Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10547-18)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt, wie im Grundsatzbeschluss mit der Drucksache Nr.: 05299-16 aufgeführt, die finanziellen Auswirkungen zur Erneuerung der Eisenbahnüberführung Hagener Straße mit einer Durchfahrtshöhe von 4,50 m und einer lichten Breite von 15,20 m mit einer Gesamtaufwendung in Höhe von 5.000.000,00 Euro und gleichzeitig den Umbau der Hagener Straße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 800.000,00 Euro.

Die Finanzierung der Umgestaltung der Straße erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66O01202014670 - Umbau Hagener Straße - mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2019 50.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2020 50.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021 700.000,00 Euro

Die Investition in die Umgestaltung der Straße bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2022, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 9.400,00 Euro.

Die Finanzierung des Neubaus der Eisenbahnüberführung Hagener Straße in Höhe von 5.000.000,00 Euro erfolgt in den Haushaltsjahren 2019ff. aus dem Kostenträger 6612021B0012 und dem Sachkonto 529 300.


zu TOP 3.16
Erneuerungskonzept des Straßenbeleuchtungsvertrages und Ausblick auf das Projekt "Steuerung 2025"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11723-18)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das Erneuerungskonzept entsprechend den Ausführungen zur Planung, zum Zeitplan usw. und nimmt die Ausführungen zum Ausblick für das Projekt „Steuerung 2025“ zur Kenntnis.


zu TOP 3.17
Zweigleisiger Ausbau Brackeler Hellweg / Asselner Hellweg - Beschlusserhöhung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11163-18)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt, das für den zweigleisigen Ausbau des Brackeler und Asselner Hellwegs im Baubeschluss mit der DS-Nr. 04452-16 am 29.09.2016 beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen von 3.300.000,00 Euro um 2.300.000,00 Euro auf 5.600.000,00 Euro zu erhöhen.

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des FB 66 / PB 012 aus der Investitionsfinanzstelle 66B01202014438 – Asselner Hellweg von In den Börten bis Asselner Straße – mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2018: 100.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2019: 1.700.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2020: 2.800.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021: 800.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 100.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 100.000,00 Euro

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2024, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 92.255,25 Euro.

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

zu TOP 4.1
Jahresabschluss und Lagebericht des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" zum 31.12.2017
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11068-18)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gem. § 6 der Betriebssatzung des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ (SV-TZ) folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss 2017 des Sondervermögens „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ wird mit einem Jahresgewinn von 505.536,77 Euro festgestellt.
2. Das Jahresergebnis 2017 in Höhe von 505.536,77 Euro wird der allgemeinen Rücklage zugeführt und dient damit dem teilweisen Ausgleich der Verluste der vergangenen Jahre.
3. Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung als Betriebsausschuss wird entlastet.

zu TOP 4.2
Fusion von Karstadt und Kaufhof
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion B'90/Die Grünen, Fraktion Linke & Piraten, Fraktion FDP/Bürgerliste,)
(Drucksache Nr.: 12192-18)

Dem Rat der Stadt lag zur Sitzung folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der AfD-Fraktion vom 24.09.2018 (Drucksache Nr.: 12192-18-E1) vor:

„…

die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund begrüßt grundsätzlich die geplante Fusion der beiden Warenhaus-Konzerne Karstadt und Kaufhof. Die Fusion erhöht die Chance, daß die Dortmunder Standorte erhalten werden können, zumal beide Häuser rentierlich arbeiten.

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt fordert die Wirtschaftsförderung und den Oberbürgermeister auf, die bzw. den Betreiber der beiden Warenhäuser zu unterstützen, um deren Dortmunder Standorte mit ihrem Angebot und ihren zahlreichen Arbeitsplätzen zu erhalten. Wirtschaftsförderung und Oberbürgermeister werden darüber hinaus aufgefordert, sich dafür einzusetzen, daß an beiden Standorten ein modernisiertes, zukunftsfähiges Warenhauskonzept umgesetzt wird, das für die Kunden attraktiv ist und die Innenstadt vor allem auf dem oberen Westenhellweg aufwertet.“

Dem Rat der Stadt lag folgender gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion B'90/Die Grünen und der Fraktion Linke & Piraten vom 25.09.2018 (Drucksache Nr.: 12192-18-E2) vor:


„… die Fraktionen von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und LINKE/PIRATEN bringen unter dem o.g. Punkt nachfolgende Resolution zum Beschluss durch den Rat der Stadt Dortmund ein:

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt mit Sorge die Fusion der Warenhauskonzerne Karstadt und Kaufhof zur Kenntnis. Das betrifft insbesondere die Ankündigung der geplanten Streichung von bundesweit 5000 Stellen. Der Rat steht an der Seite der Beschäftigten in Dortmund und der anderen Standorte und erwartet im weiteren Verlauf der Fusion ein verantwortungsvolles Handeln im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dabei sind die vorhandenen Arbeitsplätze zu erhalten und eine tarifliche Absicherung der Arbeitsverhältnisse zu garantieren.
2. Der Rat fordert ein tragfähiges Zukunftskonzept für Kaufhof und Karstadt und spricht sich dabei für den Erhalt beider Warenhäuser in Dortmund aus. Beide Häuser bereichern die Dortmunder City und sind wichtiger Bestandteil des Wirtschaftsstandorts Dortmund. Sie sind nicht nur Versorgungszentren vor Ort, sie unterstützten durch ihre Anziehungskraft auch den Einzelhandel in ihrem Umfeld. Sinn der beschlossenen Fusion darf es nicht sein, auf Kosten der Beschäftigten und des Standortes Dortmund mit Innenstadt-Immobilien in bester Lage zu spekulieren.
3. Der Rat fordert, dass das neue Betriebskonzept der Warenhäuser im engen Schulterschluss mit den Betriebsräten und Gewerkschaften, aber auch der Stadt Dortmund erstellt wird.
Begründung:
Die Fusion der Warenhäuser Kaufhof und Karstadt ist beschlossen, sie sollen unter dem Dach der „Deutsche Warenhaus Holding“ geführt werden. Die Zukunft der Warenhäuser ist ungewiss, derzeit besteht bei den Beschäftigten beider Unternehmen große Unsicherheit. Beide Häuser sind wichtiger Bestandteil der attraktiven Einkaufsstadt Dortmund. Zudem schaffen sie Arbeitsplätze, die die Stadt dringend benötigt. In der Vergangenheit ist die Stadt Dortmund große Schritte auf Karstadt zugegangen, um den Standort und die Arbeitsplätze zu sichern. Das damalige Entgegenkommen durch den Verzicht auf Gewerbesteuerzahlungen darf nun nicht darin münden, dass Jahre später Arbeitsplätze entfallen, Einkaufsmöglichkeiten wegbrechen, Immobilien leer stehen und im Zweifelsfall von Investor zu Investor weiter gereicht werden.“
Rm Schilff begründete für die SPD-Fraktion den vorgelegten gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion B'90/Die Grünen und der Fraktion Linke & Piraten. Er sähe mit Sorge die Fusionsabsicht der Kaufhäuser und verstände die Sorgen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gut, die sehr ernst genommen werden müssten.
Der Sachlage wäre angemessen, dass es zu einem gemeinsamen Antrag der vier Fraktionen gekommen ist.

Rm Stackelbeck gab für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an, dass die Resolution als Signal der Solidarisierung des Rates an die Beschäftigten der beiden Kaufhäuser zu sehen ist. Mit der Resolution sollte zudem verhindert werden, dass die Immobilien als Spekulationsobjekte genutzt werden.

Rm Dingerdissen erklärte, dass sich die Fraktion FDP/Bürgerliste dem gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion B'90/Die Grünen und der Fraktion Linke & Piraten anschließen werde, dem Zusatz-/Ergänzungsantrag der AfD-Fraktion werde sich die Fraktion enthalten.
Die Fusion würde den Standort Dortmund, auch die Arbeitsplätze und die Attraktivität Dortmunds sichern.

Rm Penning (CDU) war der Meinung, dass der gemeinsame Antrag der Fraktionen für sich spräche. Natürlich handelte es sich bei einer Fusion um eine freie unternehmerische Entscheidung, aber es ginge um ein Zeichen der Solidarität für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der beiden Kaufhäuser. Es wäre zu erwarten, dass die Unternehmen ihre soziale als auch städtebauliche Verantwortung wahrnehmen. Der Antrag der AfD-Fraktion würde von der CDU-Fraktion abgelehnt werden.

Rm Tenbensel unterstützte für die Fraktion Die Linke & Piraten die Standort- und Beschäftigtensicherung. Die Mitbestimmungskultur läge seiner Fraktion besonders am Herzen, die Betriebsräte und die Gewerkschaft sollten in ein zukunftsorientiertes Sanierungskonzept einbezogen werden.

Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) …
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.


Rm Urbanek erläuterte, dass die AfD-Fraktion dem gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion B'90/Die Grünen und der Fraktion Linke & Piraten zustimmen würde. Er sah keine großen inhaltlichen Unterschiede zum vorgelegten AfD-Antrag.
Das bisherige Konzept Warenhaus hätte sich in der vorliegenden Form überlebt, in Asien gäbe es Warenhäuser, in denen Handel mit Dienstleistung und Unterhaltung verbunden wurden. Die beiden Dortmunder Warenhäuser müssten ein neues Konzept fahren, dafür sollte die Stadt Dortmund Unterstützung hinsichtlich erforderlicher Genehmigungen etc. leisten.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) stellte fest, dass der AfD-Antrag nur Selbstverständlichkeiten beschriebe, die normal sind. Daher könnte seine Fraktion dem Antrag nicht zustimmen.
Unterstützung bei einem Konzept hielt er für klar, nur müsste das Konzept erst bekannt sein.
Außerdem merkte Rm Rettstadt an, dass jede und jeder seinen/ihren Beitrag zur Beschäftigungssicherung leisten könnte, indem er/sie in Karstadt und Kaufhof einkauft statt im Internet zu kaufen.

Der Rat der Stadt lehnte den Zusatz-/Ergänzungsantrag der AfD-Fraktion vom 24.09.2018 (Drucksache Nr.: 12192-18-E1) gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste und von Rm Münch (FBI) ab.

Der Rat der Stadt beschloss einstimmig folgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion B'90/Die Grünen und der Fraktion Linke & Piraten vom 25.09.2018 (Drucksache Nr.: 12192-18-E2):


„… die Fraktionen von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und LINKE/PIRATEN bringen unter dem o.g. Punkt nachfolgende Resolution zum Beschluss durch den Rat der Stadt Dortmund ein:

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt mit Sorge die Fusion der Warenhauskonzerne Karstadt und Kaufhof zur Kenntnis. Das betrifft insbesondere die Ankündigung der geplanten Streichung von bundesweit 5000 Stellen. Der Rat steht an der Seite der Beschäftigten in Dortmund und der anderen Standorte und erwartet im weiteren Verlauf der Fusion ein verantwortungsvolles Handeln im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dabei sind die vorhandenen Arbeitsplätze zu erhalten und eine tarifliche Absicherung der Arbeitsverhältnisse zu garantieren.

2. Der Rat fordert ein tragfähiges Zukunftskonzept für Kaufhof und Karstadt und spricht sich dabei für den Erhalt beider Warenhäuser in Dortmund aus. Beide Häuser bereichern die Dortmunder City und sind wichtiger Bestandteil des Wirtschaftsstandorts Dortmund. Sie sind nicht nur Versorgungszentren vor Ort, sie unterstützten durch ihre Anziehungskraft auch den Einzelhandel in ihrem Umfeld. Sinn der beschlossenen Fusion darf es nicht sein, auf Kosten der Beschäftigten und des Standortes Dortmund mit Innenstadt-Immobilien in bester Lage zu spekulieren.

3. Der Rat fordert, dass das neue Betriebskonzept der Warenhäuser im engen Schulterschluss mit den Betriebsräten und Gewerkschaften, aber auch der Stadt Dortmund erstellt wird.


5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
- unbesetzt -

6. Kultur, Sport und Freizeit
- unbesetzt -

7. Schule

zu TOP 7.1
Errichtung neuer Bildungsgänge am Leopold-Hoesch-Berufskolleg zum Schuljahr 2019/20
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11031-18)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gemäß §81 Abs. 2 in Verbindung mit §22 Schulgesetz NRW (SchulG NRW) die Errichtung der Bildungsgänge
· Berufliches Gymnasium für Technik, Fachrichtung Ingenieurwissenschaften
· Berufliches Gymnasium für Technik, Fachrichtung Maschinenbautechnik mit
Konstruktions- und Fertigungstechnischer/m Assistentin/Assistenten
· Fachschule für Technik, Fachrichtung Kältetechnik
am Leopold-Hoesch-Berufskolleg zum Schuljahr 2019/20.

8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Ausgliederung der Erlebniswelt am Fredenbaum aus dem Fredenbaumpark und Einführung einer Nutzungs- und Entgeltordnung für die Erlebniswelt am Fredenbaum Big Tipi (EF)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11143-18)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
1.) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Ausgliederung der Erlebniswelt am Fredenbaum aus der Parkanlage Fredenbaum
2.) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einführung einer neuen Nutzungs- und Entgeltordnung für die Erlebniswelt am Fredenbaum Big Tipi ab 01.10.2018


zu TOP 8.2
Stärkung der personellen Besetzung in FABIDO-TEK
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11292-18)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die AfD-Fraktion und die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Vorbehaltlich des Zustandekommens einer Dienstvereinbarung zwischen Betriebsleitung und Personalrat beschließt der Rat den Einsatz zusätzlicher Arbeitszeitanteile in Höhe 21,45 vzv. Stellen zur qualitativen Verbesserung der Anleitung von Auszubildenden und zur Stärkung der pädagogischen Arbeit in FABIDO-Tageseinrichtungen im Projektgebiet „Nordwärts“.

Entsprechende Mittel sind im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs FABIDO für die Jahre 2019-2022 bereit zu stellen, entsprechende Stellen dort einzurichten.

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Sachstandsmitteilung zur Verzinsung nach der Abgabenordnung aufgrund von BFH-Entscheidungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11542-18)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm den Sachverhalt zur Kenntnis.


zu TOP 9.2
Satzungsänderung der Sparkasse Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11677-18)

Rm Garbe lehnte die Vorlage im Namen der AfD-Fraktion ab, da die Fraktion davon ausginge, dass es um Versorgungsposten ginge. Die amtierenden Sparkassenvorstände wären schon sehr gut bezahlt.

Rm Taranczewski (SPD) verwies auf die Vorlage und erklärte, dass durch den Beschluss die Option geschaffen werden soll, die Vorstandsarbeit dadurch sicherzustellen, dass Abwesenheitsvertreter bestellt werden. Es machte mehr Sinn für die Sparkasse, drei Vorstände zu haben und mehrere Abwesenheitsvertreter zu bestellen.

Rm Reppin (CDU) machte deutlich, dass es nicht darum ginge, neue Vorstandsmitglieder zu bestellen, sondern es ginge um eine Satzungsänderung. Hintergrund wäre das schwieriger werdende Bankengeschäft.

Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) …
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.

Rm Garbe sah den Beschluss als Vorratsbeschluss, die Satzungsänderung impliziere, was demnächst kommen würde.

Rm Düdder (SPD) wies abschließend darauf hin, dass für Führungskräfte in der Kreditwirtschaft stringente Anforderungen für die fachliche Eignung, die Qualifikation und die Erfahrung in der Gewährung von Krediten gelten würde. Daher wies er den Vorwurf von Rm Garbe zurück,


Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in der Begründung dargestellte Änderung des § 5 der Satzung für die Sparkasse Dortmund.


zu TOP 9.3
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 1. und 2. Quartal des Haushaltsjahres 2018 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11633-18)

Der Rat der Stadt nahm gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 1. und 2. Quartal des Haushaltsjahres 2018 bewilligten
Mehraufwendungen in Höhe von 100.000,00 € sowie
Mehrauszahlungen in Höhe von 881.475,60 €.



zu TOP 9.4
DEW21: Änderung des Gesellschaftsvertrages der GreenPocket GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11862-18)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die Änderung des Gesellschaftsvertrages der GreenPocket GmbH.



zu TOP 9.5
Änderung der Entscheidungsbefugnisse hinsichtlich der Entscheidungen des Oberbürgermeisters über Abbrüche von Immobilien
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11733-18)

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) warnte davor, dem Oberbürgermeister noch mehr Befugnisse zu geben und schlug vor, die Vorlage abzulehnen.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) wies darauf hin, dass es sich hier um eine Beschlussharmonisierung bezüglich der Kenngrößen zwischen Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften und Oberbürgermeister handeln würde.


Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt, dass die Zuständigkeit für Abbruchmaßnahmen bei Immobilien künftig der Wertgrenze von 300.000,- € gem. § 41 Abs. 3 GO dem Oberbürgermeister obliegt. „Abbruchmaßnahmen“ sind dem Begriff „Bauvorhaben“ gem. Ziff. 14 b) 4. des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen -zuletzt geändert am 01.06.2017- zuzuordnen.


zu TOP 9.6
Satzung der Stadt Dortmund für das Deponiesondervermögen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11815-18)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund.



zu TOP 9.7
Zusatzvereinbarung zwischen der Stadt Dortmund und dem Kreis Unna über die Erbringung von Verkehrsleistungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11794-18)

Der Rat der Stadt nahm die Zusatzvereinbarung zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Dortmund und dem Kreis Unna über die Erbringung von Verkehrsleistungen der Dortmunder Stadtwerke AG auf dem Gebiet des Kreises Unna zur Kenntnis.


zu TOP 9.8
"Sondervermögen Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" - Jahresabschluss und Lagebericht 2017
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11764-18)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gem. § 6 Abs. 1 Buchstaben d und e der Betriebssatzung des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögens-verwaltungsfonds Dortmund“ zum 31.12.2017 abschließend mit einer Bilanzsumme von € 465.640.816,24 und einem Jahresüberschuss in Höhe von € 2.285.644,52 sowie der Lagebericht 2017 werden festgestellt.

2. Der Jahresüberschuss 2017 in Höhe von € 2.285.644,52 wird mit € 1.067.287,65 zum Ausgleich des bestehenden Verlustvortrages aus Vorjahren verwendet. Der verbleibende Betrag von € 1.218.356,87 wird zur Deckung zukünftiger Investitionen in die Gewinnrücklagen eingestellt.

3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.


zu TOP 9.9
Aktueller Sachstand der Umsetzung der "Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates vom 14.12.2017 zum Haushaltsplan 2018"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11870-18)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus der öffentlichen Sitzung am 20.09.2018 vor:

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und CDU-Fraktion vor:
zum Tagesordnungspunkt 2.8. stellen wir folgende Anträge zur Beratung und Beschlussfassung:
· Lfd. Nr. 24 und lfd. Nr. 46 ämterübergreifende Koordinierungsstelle für die Bezirksvertretungen

Beschlussvorschlag:

Der AFBL stellt fest, dass die Verwaltung den Beschluss bisher nicht umgesetzt hat.

Auch der mit Beschluss des AFBL vom 05.07.2018 für diese Sitzung eingeforderte Bericht über die Organisation der Projektverantwortung liegt nicht vor.

Der heute vorliegende Sachstandsbericht zeigt unter lfd. Nr. 39 – flächendeckende Sanitäreinrichtungen in den Stadtbezirken incl. Umsetzungs- und Vermarktungskonzept –


deutlich auf, dass es auch für die Umsetzung von Beschlüssen der Ratsgremien erhebliche Koordinierungsdefizite gibt. Stattdessen plant die Verwaltung eine Vorlage, um den Beschluss aufzuheben.

Die Verwaltung wird daher dringend aufgefordert, eine ämterübergreifende Koordinierungsstelle für Gremienbeschlüsse einzurichten und den AFBL in der Sitzung am 14.02.2019 über den Stand der Umsetzung incl. Projektverantwortung und Geschäftsprozess zu informieren. Die avisierte Vorlage mit DS-Nr. 11652-18 zur Aufhebung des Haushaltsbegleitbeschlusses ist somit obsolet.


· Lfd. Nr. 39 flächendeckende Sanitäreinrichtungen in den Stadtbezirken incl. Umsetzungs- und Vermarktungskonzept

Beschlussvorschlag:

Mit dem Haushaltsbegleitbeschluss hat der Rat Hinweise aus der Bevölkerung und dem Seniorenbeirat aufgegriffen. Die jährliche Bürgerbefragung im Rahmen des WOH zeigt deutlichen Handlungsbedarf auf. Auch im Hinblick auf den steigenden Städtetourismus und geplante Großveranstaltungen sollte die Entwicklung eines Serviceangebots selbstverständlich sein.

Mit dem Sachstandsbericht zu den Haushaltsbegleitbeschlüssen betrachtet die Verwaltung den Beschluss mit dem Hinweis auf die Sanierung der Toilettenanlage am Nordmarkt als erledigt.

Der AFBL stellt mit starker Betroffenheit fest, dass es nicht gelungen ist, die Verwaltung für die Bedeutung dieses Themas zu sensibilisieren.

Die Verwaltung wird daher aufgefordert, den Sachstand der vorgesehenen Lösungen incl. Stadtbezirken incl. Umsetzungs- und Vermarktungskonzept dem AFBL am 12.02.19 vorzustellen. Das Projekt „Nette Toilette“ aus dem Stadtbezirk Hörde sollte hierbei als Anregung dienen. Eine Abstimmung mit dem Seniorenbeirat und dem Behindertenpolitischen Netzwerk wird empfohlen.
Auf Wunsch der Antragsteller, lässt der Vorsitzende, Herr Monegel (CDU-Fraktion), beide Beschlussvorschläge wie folgt, einzeln abstimmen:
Zu Lfd. 24 und lfd., Nr. 46 ämterübergreifende Koordinierungsstelle für die Bezirksvertretungen

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag
mehrheitlich
gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, zu.

Zu Lfd. Nr. 39 flächendeckende Sanitäreinrichtungen in den Stadtbezirken incl. Umsetzungs- und Vermarktungskonzept

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) sagt zu, einen Bericht zum Bearbeitungsstand der drei o. g. Themen vorzulegen.

Weiterhin
nimmt Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften den in der Anlage aufgeführten Sachstand für die „Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates vom 14.12.2017 zum Haushaltsplan 2018“ zur Kenntnis.“

Rm Stackelbeck erklärte das Abstimmungsverhalten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und wies hierzu auf das Abstimmungsverhalten im AFBL hin.

Rm Reppin erklärte, dass im AFBL eine Empfehlung ausgesprochen wurde und bat um Abstimmung über die Empfehlung.


Der Rat der Stadt Dortmund nahm den in der Anlage aufgeführten Sachstand für die „Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates vom 14.12.2017 zum Haushaltsplan 2018“ zur Kenntnis.

Zudem stimmte der Rat der Stadt mit Mehrheit der Stimmen gegen die Gruppe NPD/Die Rechte unter Berücksichtigung des dargestellten Abstimmungsverhaltens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgender Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu

· Lfd. Nr. 24 und lfd. Nr. 46 ämterübergreifende Koordinierungsstelle für die Bezirksvertretungen

Der AFBL stellt fest, dass die Verwaltung den Beschluss bisher nicht umgesetzt hat.

Auch der mit Beschluss des AFBL vom 05.07.2018 für diese Sitzung eingeforderte Bericht über die Organisation der Projektverantwortung liegt nicht vor.

Der heute vorliegende Sachstandsbericht zeigt unter lfd. Nr. 39 – flächendeckende Sanitäreinrichtungen in den Stadtbezirken incl. Umsetzungs- und Vermarktungskonzept –


deutlich auf, dass es auch für die Umsetzung von Beschlüssen der Ratsgremien erhebliche Koordinierungsdefizite gibt. Stattdessen plant die Verwaltung eine Vorlage, um den Beschluss aufzuheben.

Die Verwaltung wird daher dringend aufgefordert, eine ämterübergreifende Koordinierungsstelle für Gremienbeschlüsse einzurichten und den AFBL in der Sitzung am 14.02.2019 über den Stand der Umsetzung incl. Projektverantwortung und Geschäftsprozess zu informieren. Die avisierte Vorlage mit DS-Nr. 11652-18 zur Aufhebung des Haushaltsbegleitbeschlusses ist somit obsolet.


· Lfd. Nr. 39 flächendeckende Sanitäreinrichtungen in den Stadtbezirken incl. Umsetzungs- und Vermarktungskonzept

Mit dem Haushaltsbegleitbeschluss hat der Rat Hinweise aus der Bevölkerung und dem Seniorenbeirat aufgegriffen. Die jährliche Bürgerbefragung im Rahmen des WOH zeigt deutlichen Handlungsbedarf auf. Auch im Hinblick auf den steigenden Städtetourismus und geplante Großveranstaltungen sollte die Entwicklung eines Serviceangebots selbstverständlich sein.


Mit dem Sachstandsbericht zu den Haushaltsbegleitbeschlüssen betrachtet die Verwaltung den Beschluss mit dem Hinweis auf die Sanierung der Toilettenanlage am Nordmarkt als erledigt.

Der AFBL stellt mit starker Betroffenheit fest, dass es nicht gelungen ist, die Verwaltung für die Bedeutung dieses Themas zu sensibilisieren.

Die Verwaltung wird daher aufgefordert, den Sachstand der vorgesehenen Lösungen incl. Stadtbezirken incl. Umsetzungs- und Vermarktungskonzept dem AFBL am 12.02.19 vorzustellen. Das Projekt „Nette Toilette“ aus dem Stadtbezirk Hörde sollte hierbei als Anregung dienen. Eine Abstimmung mit dem Seniorenbeirat und dem Behindertenpolitischen Netzwerk wird empfohlen.


zu TOP 9.10
Beteiligungsbericht 2017/2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11858-18)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm den Beteiligungsbericht 2017/2018 zur Kenntnis und überwies ihn zur Beratung an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.


zu TOP 9.11
Finanzierung Klinikum Dortmund
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 11500-18-E1)

Dem Rat der Stadt lag zur Sitzung am 12.07.2018 folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die
Linke & Piraten vom 03.07.2018 (Drucksache Nr.: 11500-18-E1) vor:

„… im Rahmen einer öffentlichen Anhörung zur Situation der Krankenhausfinanzierung in NRW am 21.02.2018 im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landestages NRW erläuterte der Vorsitzende der Geschäftsführung des Klinikums Dortmund, Herr Rudolf Mintrop, seine zuvor schriftlich vorgelegte Stellungnahme. Daraus lässt sich entnehmen, dass dem Klinikum zur Investitionskostenfinanzierung eine jährliche Baupauschale von lediglich 3,3 Mio. Euro durch das Land zur Verfügung gestellt wird. Dem stehen 60 Mio. Euro für dringend erforderliche Investitionen für einen Zentral-OP im Klinikum Nord und einen Neubau der Geriatrie im Klinikzentrum Mitte gegenüber.
Hinzu kommen fehlende 60 Mio. Euro für den dringend notwendigen Neubau des Westfälischen Kinderzentrums.
In der Anhörung weist Herr Mintrop eindringlich darauf hin, wenn in den kommenden zwei Jahren für den Zentral-OP im Klinikum Nord nicht 50 Mill. Euro zur Verfügung stehen, welche nicht allein Betriebsmittel finanziert werden können, dann sei das Klinikum „gelähmt“.

Hieraus ergeben sich für uns folgende Fragen:

1. Ist angesichts der völlig unzureichenden Finanzierung des Landes für die dringend erforderlichen Investitionen in den kommenden Jahren eine Einschränkung der Versorgung der Bevölkerung zu erwarten?
2. Wie ist die gegenwärtige finanzielle Situation des Klinikums Dortmund insgesamt vor dem Hintergrund der in den kommenden Jahren zwingend erforderlichen Investitionen zu bewerten?
3. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt Dortmund als Gesellschafter der Klinikum Dortmund gGmbH, die erforderlichen Investitionen aufzubringen?
4. In welcher Weise wird oder könnte die Stadt Dortmund gegenüber der Landesregierung initiativ werden, um die dringend benötigten Fördermittel über die Baupauschale hinaus vom Land zu erhalten?“

Zur Sitzung am 27.09.2018 hat der Rat der Stadt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom
29.08.2018 (Drucksache Nr.: 11500-18-E2) erhalten:

„… bezugnehmend auf die Anfrage der Fraktion „Die Linke & Piraten“ vom 03.07.2018 hinsichtlich
der Finanzierung des Klinikums darf ich Ihnen in Abstimmung mit der Klinikum Dortmund gGmbH folgende Rückmeldung geben:

Zu 1.) Ist angesichts der völlig unzureichenden Finanzierung des Landes für die dringend erforderlichen Investitionen in den kommenden Jahren eine Einschränkung der Versorgung der Bevölkerung zu erwarten?
Hintergrund

Das Klinikum Dortmund hat in den Jahren bis 2012 das Neubauprojekt „Zentraler OP- und
Funktionstrakt (ZOPF)“ im Volumen von 95 Mio. € realisiert. Wegen der Einführung der Baupauschale war das Vorhaben aus der Liste der Einzelfördermaßnahmen des Landes NRW herausgefallen und musste durch das Klinikum selbst finanziert werden. Die Baupauschale
konnte den Umfang der ursprünglich vorgesehenen Einzelförderung in Höhe von rund 19 Mio. € nicht decken. Deshalb fing die Stadt Dortmund die Finanzierungslücke durch einen investiven Zuschuss auf. In Kombination mit den damals vorliegenden Defiziten aus dem laufenden Betrieb stand das Klinikum vor großen finanziellen Problemen.

Seit dem Jahre 2017 hat das Klinikum ein weiteres dringliches Neubau-Investitionsprogramm in der Größenordnung von 60 Mio. € auf den Weg gebracht, um Ersatz für einen rd. 40 Jahre alten OP-Trakt und ein 110 Jahre altes Stationsgebäude (v.a. der Abteilungen für Geriatrie und Schmerzmedizin) zu schaffen. Diese Neubauten sind unabdingbar, weil die Bestandsbauten überaltert sind und den Anforderungen an Hygiene, Arbeitsschutz, Brandschutz usw. in keiner Weise mehr entsprechen.

Mit diesen Investitionen geht das Klinikum Dortmund trotz der Unterstützung durch den Gesellschafter Stadt Dortmund wirtschaftlich an die Grenzen der Belastbarkeit.

Weitere Investitionen werden in den nächsten zehn Jahren aus eigener Kraft des Klinikums kaum zu realisieren sein, obwohl das Klinikum seit einigen Jahren Überschüsse aus dem laufenden Betrieb erzielt.

Damit sind die Investitionsnotwendigkeiten aber noch nicht abgedeckt. Das Klinikum Dortmund braucht dringend auch eine neue Kinderklinik, die in das Klinikzentrum Mitte integriert werden muss. Das war in den früheren Planungen, die im Rahmen der Einzelfördermaßnahmen mit dem Ministerium abgestimmt wurden, auch so vorgesehen. Die alte Kinderklinik bildet leider einen isolierten Standort. Dies zwingt das Klinikum zur Vorhaltung eines weiteren ganzen Krankenhauses für kleine Menschen. Auch die zunehmend schlechtere Bausubstanz macht ein Handeln notwendig. Derzeit sind die Betriebskosten um rd. 2,4 Mio. € p.a. höher als in der vorgesehenen integrierten Form. Außerdem könnten die Aufwendungen für Brandschutz in Höhe von ungefähr 5,5 Mio. € entfallen.

Versorgungslage

Das Klinikum Dortmund als Krankenhaus der Maximalversorgung versorgt nicht nur Patienten aus der Stadt Dortmund, sondern auch aus den nördlich, südlich und östlich gelegenen Landkreisen mit Leistungen der stationären höchsten Versorgungsstufe. Von den 65.000 stationären und 180.000 ambulanten Patienten kommt ein Drittel aus den umliegenden Landkreisen. Das gilt auch und besonders für die Kinderklinik, das Perinatalzentrum Level 1 und die Kinderchirurgie.

Das Westfälische Kinderzentrum im Klinikum ist die einzige Kinderklinik in Dortmund. Seine Bedarfsnotwendigkeit und Leistungsfähigkeit wird von niemandem in Frage gestellt. Die Vertreter der lokalen und regionalen Krankenversicherungen haben den Antrag zur Integration des Kinderkrankenhauses in den Standort Mitte im Rahmen des Krankenhaus-Strukturfonds 2017 daher auch einhellig unterstützt. Es waren allerdings nicht genügend Mittel im Strukturfonds.

Einschränkung der Versorgung der Bevölkerung?
Für die nächsten Jahre ist mit keiner Einschränkung der Versorgung zu rechnen, da das Klinikum mit Instandhaltungsmitteln den gegenwärtigen Zustand erhalten und mit den Neubauten in Mitte (Bettenhaus A2x) und in Nord (OP-Trakt) verbessern wird.
Zu 2.) Wie ist die gegenwärtige finanzielle Situation des Klinikums Dortmund insgesamt vor dem Hintergrund der in den kommenden Jahren zwingend erforderlichen Investitionen zu bewerten?
Die gegenwärtige finanzielle Situation des Klinikums ist für den Krankenhausbetrieb
als stabil zu bezeichnen. Nimmt man die erforderlichen Investitionen dazu, wird die Situation
schwieriger. Das Klinikum konnte in den letzten fünf Jahren Überschüsse erzielen, so dass aus eigener Kraft und mit Hilfe der Umwandlungen der Gesellschafterdarlehen in Eigenkapital dringend notwendige Investitionen (siehe oben) angestoßen werden konnten. Damit hat das Klinikum in weniger als zehn Jahren rd. 150 Mio. € Investitionen aus Fremdkapital, aus Eigenmitteln und mit Hilfe der Stadt Dortmund realisiert.

Aus eigener Kraft wird das Klinikum die Verlagerung und den Neubau des Kinderkrankenhauses zusätzlich zu den genannten Bauprogrammen jedoch nicht realisieren können.

Nicht abzusehen sind aktuell evtl. Unwägbarkeiten der Gesundheitspolitik wie Fixkostendegressionsabschlag, Pflegepersonal-Untergrenzen, Ausbildungs-Finanzierungs-Verordnung, Änderungen des Fallpauschalen-Systems, Regelungen zu einem gestuften System der Notfallstrukturen und eine überbordende Bürokratie unter der Flagge vermeintlichen Qualitätsmanagements.

Zu 3.) Welche Möglichkeiten sieht die Stadt Dortmund als Gesellschafter der Klinikum Dortmund gGmbH, die erforderlichen Investitionen aufzubringen?
In den letzten Jahren hat die Stadt Dortmund durch Umwandlung von Gesellschafterdarlehen in Eigenkapital die wirtschaftliche Situation der Klinikum Dortmund gGmbH bereits erheblich verbessert. In diesem Rahmen wurden Darlehen im Umfang von insgesamt 30 Mio. € in den Jahren 2016 bis 2018 in Eigenkapital umgewandelt. Dies führte zu einer Eigenkapitalerhöhung auf Seiten des Klinikums in entsprechendem Umfang. Grundlage ist insoweit der Ratsbeschluss vom 07.07.2016 (DS-Nr.: 04899-16).

Außerdem gewährt die Stadt Dortmund der Klinikum Dortmund gGmbH weiterhin Bürgschaften, um eine möglichst zinsgünstige Aufnahme von Krediten seitens des Klinikums zu ermöglichen.

Beide genannten Maßnahmen sieht die Stadt Dortmund auch zukünftig als mögliche Unterstützung und Investitionshilfe für das Klinikum.

Zu 4.) In welcher Weise wird oder könnte die Stadt Dortmund gegenüber der Landesregierung initiativ werden, um die dringend benötigten Fördermittel über die Baupauschale hinaus vom Land zu erhalten?
Die Stadt Dortmund ist sich der großen Bedeutung des Klinikums für Dortmund und für das Umland bewußt. Die Stadt setzt sich daher auf der politischen Ebene auch gegenüber der Landesregierung für eine bessere Krankenhausförderung ein und unterstützt die Klinikum Dortmund gGmbH in ihren Bestrebungen, eine bessere Förderung zu erreichen. Das Klinikum Dortmund steht vor der gleichen Problematik wie viele andere Kliniken/Krankenhäuser in NRW, nämlich der Aufgabe, den vorliegenden Investitionsstau nachhaltig abzubauen. Von daher ist realistischerweise davon auszugehen, dass eine Sonderregelung für die Klinikum Dortmund gGmbH hinsichtlich der Fördergelder kaum durchzusetzen sein wird.
Gegenwärtig ist durch die Gesetzesänderung im Rahmen des sog. Entfesselungspaketes I bereits ein wichtiger Grundstein zu einer besseren Krankenhausfinanzierung gelegt worden. Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW, Herr Laumann, setzt sich für eine bessere Investitionsförderung der Krankenhäuser ein. Neben der Pauschalförderung wurde in diesem Rahmen wieder die Möglichkeit der Einzelförderung für im Investitionsprogramm ausgewiesene Förderschwerpunkte eingeführt, welche dem Klinikum Dortmund ggfs. im Rahmen der Baumaßnahme „Kinderklinik“ zugutekommen könnte. Im Jahr 2018 sind für die Einzelförderung in NRW 33 Mio. € vorgesehen. Das Klinikum hat entsprechende Anträge gestellt. Derzeit ist über die Verteilung der Einzelfördergelder auf die Krankenhäuser in NRW jedoch noch nicht entschieden worden.

Der Veränderungsprozess hinsichtlich der Fördermittelvergabe ist somit bereits im Gange und wird vom Klinikum bzw. von der Stadt Dortmund unterstützt.“

Rm Dr. Tenbensel und Rm Gebel erklärten, dass die Fraktion Die Linke & Piraten über den Fortgang der Akquirierung von Mitteln für die Kinderklinik informiert werden wollte und dies mit der Stellungnahme nun erledigt wurde.

Der Rat der Stadt nahm die Stellungnahme der Verwaltung vom 29.08.2018 (Drucksache Nr.:
11500-18-E2) zur Kenntnis.

zu TOP 9.12
Moratorium für Rodungen im Hambacher Wald
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12190-18)

Dem Rat der Stadt lag nachfolgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.09.2018
(Drucksache Nr.: 12190-18) vor:

„… die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNE bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
1. Die Stadt Dortmund ist direkt und indirekt mit über 23,6 Millionen Aktien an der RWE AG beteiligt und damit größter kommunaler Anteilseigner.
Vor dem Hintergrund spricht sich der Rat der Stadt für ein Rodungsmoratorium im Hambacher Wald aus.
2. Der Rat fordert den Oberbürgermeister auf, sich im Aufsichtsrat von RWE für die Entscheidung des Rates einzusetzen.
3. Der Rat fordert die Landes- und Bundesregierung auf, in Gesprächen mit der RWE Power AG darauf zu drängen, dass das Unternehmen auf eine Rodung des Hambacher Waldes mindestens bis zum Abschluss der Arbeit der Kohlekommission verzichtet.
Begründung:
Derzeit arbeitet die von der Bundesregierung eingesetzte „Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“, kurz Kohlekommission, u.a. an dem Plan zur schrittweisen Beendigung der Kohleverstromung. Bis Ende des Jahres 2018 soll in der Kommission ein Weg zum Ausstieg aus der Braunkohle gefunden werden. Dies ist zwangsläufig damit verbunden, dass Kohlekraftwerke stillgelegt bzw. deutlich heruntergefahren werden müssen. Der Abschlussbericht der Kommission soll bereits zum Ende dieses Jahres vorliegen. In Anbetracht der Folgewirkungen eines beschleunigten Kohleausstiegs muss das Ergebnis der Verhandlungen abgewartet werden.

Dennoch will der Energiekonzern RWE ab Oktober mehr als die Hälfte des Hambacher Waldes fällen, um die Voraussetzungen für die weitere Kohlegewinnung in dem Gebiet zu schaffen. Mit der Umsetzung der Rodung würden vorab Fakten geschaffen, die das Vertrauen in die Arbeit der Kommission schwer beschädigen und einen Konsens massiv gefährden. Neben den in der Kommission beteiligten Umweltverbänden tritt mittlerweile ein breites Bündnis für ein Rodungs-Moratorium ein. Neben der Bundesumweltministerin und den Umweltverbänden hat sich in Nordrhein-Westfalen auch der Landesvorstand der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi für ein Rodungs-Moratorium im Hambacher Wald ausgesprochen.
Die Gewerkschaft der Polizei NRW sieht in der Abholzung vor einer Entscheidung über den Kohleausstiegstermin eine unnötige Provokation der Braunkohlegegner und setzt sich ebenfalls für einen Aufschub ein.

Claudia Kemfert, Expertin des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) hat zu der Diskussion deutlich Stellung bezogen: „Der Braunkohletagebau in Hambach beschränkt sich auf 230 Millionen Tonnen, sollte die Kohlekommission einen raschen Ausstieg aus der Kohleverstromung beschließen. Durch die verringerte Abbaumenge könnte auch auf die Abholzung großer Teile des Hambacher Waldes verzichtet werden, was positive Wirkungen auf den Umweltschutz nach sich zieht.“ (rp-online.de, 23.08.18).“

Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte den Zusammenhang zwischen der Stadt Dortmund und Hambach. Zudem wäre Dortmund aufgrund von RWE zusätzlich betroffen. Es dürften nicht in Hambach Fakten geschaffen werden. Rm Reuter hielt es für unverantwortlich, dass aufgrund von Entscheidungen aus 1974 in Hambach wie bisher weitergemacht würde. Inzwischen hätten sich die Zeiten geändert. Es gäbe erneuerbare Energien, die einen Siegeszug angetreten hätten. Sie erinnerte an das Pariser Klimaschutzabkommen und bat um Unterstützung des Moratoriums der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sie wünschte sich einen guten Kompromiss und Planungssicherheit für die Menschen im Rheinischen Revier.

Rm Bohnhof (AfD) erinnerte daran, dass noch in 2016 die Grünen in der Regierungsverantwortung das Thema und die Rodung mitgetragen hätten. Er wies darauf hin, dass derzeitig die Rechtslage entsprechend wäre. Er meinte, dass die Braunkohle noch zwingend erforderlich wäre, weil durch die neuen Energien nicht die Grundlasten abgedeckt werden könnten.

Rm Reigl stimmte im Namen der Fraktion Die Linke & Piraten dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu. Es sollte die Entscheidung der Kohlekommission abgewartet werden. Der Einfluss, den Dortmund als Anteilseigner hätte, sollte genutzt werden.

Rm Dingerdissen erklärte, dass die Fraktion FDP/Bürgerliste den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ablehnen würde, weil inhaltlich keine besseren Antworten in der Frage der Energieversorgung gefunden werden könnten, als derzeitig in der Öffentlichkeit bekannt. Seine Fraktion könnte nicht entscheiden, ob durch die Aktionen im Hambacher Forst die Anteile der Stadt Dortmund auf das Spiel gesetzt werden.

Rm Brück lehnte für die Gruppe NPD/Die Rechte den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.
Zudem wies er darauf hin, dass die Gruppe NPD/Die Rechte nun die Ratssitzung verlassen würde, weil sie jetzt an einer Kundgebung der Parte Die Rechte in der Innenstadt gegen Pressehetze und Polizeiwillkür teilnehmen würden, die um 19.30 Uhr bei den Ruhr—Nachrichten beginnt. Der Rat der Stadt könnte nicht zur Gegendemo kommen, weil die Sitzung weiterlaufen würde.
Die Gruppe NPD/Die Rechte würde weiterhin das Klima in der Stadt verhetzen, dafür stünde die Ratsgruppe.

Rm Garbe lehnte für die AfD-Fraktion auch den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab, es würde Zeit, dass der Rechtsstaat in Hambach wieder hergestellt würde. RWE könnte Schuld zugewiesen werden, weil es so lange billigend in Kauf genommen wurde, dass die „asozialen Elemente“ im Hambacher Forst auf die Bäume geklettert wären und sich dort verbarrikadiert hätten. Rm Garbe hoffte auf ein schnelles Ende der Vorkommnisse in Hambach. Er meinte außerdem, dass der Rat der Stadt für Dortmund und nicht für Hambach zuständig wäre.

Rm Monegel stellte im Namen der CDU-Fraktion fest, dass die Provokationen auf Seiten derer liegen, die in Hambach seit Jahren Rechtsbruch betreiben. Emotional könnte er bei der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sein, da es um das Abholzen eines Waldes ginge. Bei Betrachten der Fakten wäre zu erkennen, dass der recht kleine Wald ein Stück Symbolpolitik und zum hochstilisierten Kampf gegen die alte Industrie und die Kohle geworden wäre.
Rm Monegel erinnerte an die deutliche Positionierung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor dem Hintergrund eines Beschlusses der Landesregierung 2016. Der begründete Beschluss aus 2016 besagt, dass der Braunkohleabbau im rheinischen Revier weiterhin erforderlich ist, dabei bleiben die Abbaugrenzen der Tagebauer Minden und Hambach unverändert.
Die geltende Rechtslage wäre völlig klar, der Forst gehörte dem Eigentümer RWE, der die notwendigen Genehmigungen für die Rodung des Waldes hätte. In 2016 hatte Rot-Grün keine Änderung vorgenommen, das Oberverwaltungsgericht in Münster hatte einen vorläufigen Stopp der Räumung abgelehnt, damit wäre die Sachlage klar.
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen würde daher von der CDU-Fraktion abgelehnt werden.

Rm Schilff zog sich im Namen der SPD-Fraktion auf eine politische Bewertung des Themas zurück. Er stellte in Richtung von Rm Garbe fest, dass es nicht redlich wäre, die zum Großteil jungen Leute, die sich für den Hambacher Forst einsetzten als „asozial“ zu bezeichnen. In einem demokratischen System sollte niemand mehr als asozial bezeichnet werden. Es wäre eine Klassifizierung der Konzentrationslager der Nazis gewesen, Menschen als asozial zu bezeichnen.
Zudem wies er auf den 2016 geschlossenen Deal zwischen Rot-Grün hin. Es wäre nicht in Ordnung, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rahmen des Moratoriums so argumentieren würde.
Die Gerichte hätten im Fall Hambach eindeutig Recht gesprochen. Jetzt müsste der Vollzug erfolgen. Junge Menschen im rechtswidrigen Handeln zu unterstützen, wäre grob fahrlässig und politisch falsch.


Rm Münch (FBI) bezeichnete den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen als Heuchelei, die Leute im Hambacher Forst wüssten, dass die Grünen schuld an diesem Desaster wären. Die Resolution würde nichts verändern. Eine Beratung der Angelegenheit durch den Rat der Stadt machte Sinn, da Dortmund als Anteilseigner der RWE u.a. mit dem Thema zu tun hätte, hier handelte es sich um Kommunalpolitik im Kontext.
Abschließend stimmte Rm Münch dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu.


Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) stellte heraus, dass es politisch strategisch zunächst darum gehen müsste, das Ergebnis der Kohlekommission abzuwarten.
Aus dem Aktienanteil, den die Stadt Dortmund an RWE habe, würde nicht nur eine Rendite erwachsen, sondern daraus erwächst auch eine Verantwortung, der sich der Rat der Stadt Dortmund auch gerecht werden müsste.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) wies auf die Bewertung der Polizei hin, die den teuersten Einsatz der Polizei in Nordrhein-Westfalen als völlig unangemessen bezeichnet hätte.

Rm Urbanek nahm zur Wortmeldung von Rm Schilff Stellung und meinte, dass das Wort „asozial“ nicht nur von den Nationalsozialisten, sondern auch von den Sozialisten benutzt wurde. In der DDR wurden z. B. die, die einen Ausreiseantrag gestellt hatten, als „asozial“ bezeichnet. Dass auf den Begriff reagiert würde, könnte er verstehen. Dann müssten die Menschen aus dem Hambacher Forst als unsozial oder chaotisch bezeichnet werden. Das wäre schon die richtige Wortwahl.

Rm Dr. Suck (CDU) und Rm Dr. Tautorat (Die Linke & Piraten) beantragten übereinstimmend das Ende der Debatte.

Der Rat der Stadt stimmte einstimmig bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion für ein Ende der Debatte.

Der Rat der Stadt lehnte den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.09.2018
(Drucksache Nr.: 12190-18) mit den Stimmen der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, AfD-Fraktion und
der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.




Im Anschluss an die Behandlung des Tagesordnungspunktes 9.12 beantragte Rm Schilff (SPD) im Rahmen eines Geschäftsordnungsantrages eine Unterbrechung der Ratssitzung für eine Stunde bis 20:00 Uhr. Aufgrund aktueller Ereignisse in Dortmund - speziell aufgrund der Demonstration der Partei Die Rechte – schlug er vor, den Ratsmitgliedern die Gelegenheit zu geben, sich an der Gegendemonstration zu beteiligen.
Rm Schilff verdeutlichte, dass diese Aktion nicht bei jeder Demonstration der Rechten erfolgen sollte. Nur wenn bei einer Demonstration die Pressefreiheit in Deutschland und in Dortmund in Frage gestellt würde, wären alle demokratischen Kräfte aufgerufen, sich bei der Demonstration zu zeigen und damit klar zu machen, dass es auch andere Menschen gibt, die der Demonstration der Rechten nicht folgen.


Rm Rettstadt stimmte im Namen der Fraktion FDP/Bürgerliste diesem Antrag zu.

Rm Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) stellte den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte.


Rm Münch (FBI) machte deutlich, dass seines Erachtens Rm Schilff keinen derartigen Antrag stellen dürfte.

Bm’in Jörder erklärte, dass der Ältestenrat sich heute über dieses Vorgehen geeinigt hätte.

Rm Bohnhof verwies auf § 17 Abs. 1 und 2 der Geschäftsordnung für Rat etc.. Danach ist nach Rede und Gegenrede über den Geschäftsordnungsantrag abzustimmen. Eine Abstimmung über das Ende der Debatte wäre nicht erforderlich.

Der Rat der Stadt stimmte mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion für eine Unterbrechung der Sitzung bis 20:00 Uhr.


- Es erfolgte eine Sitzungsunterbrechung für die Zeit von 19:00 – 20:00 Uhr. -


10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Satzung über Auslagenersatz und Aufwandsentschädigung sowie für Verdienstausfallentschädigung für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Dortmund und die Verdienstausfallentschädigung für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer der anerkannten Hilfsorganisationen (§§ 11,12,21 und 22 Brandschutz-, Hilfeleistungs-, Katastrophenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen /BHKG NW)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10796-18)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über Auslagenersatz und Aufwandsentschädigung sowie für Verdienstausfallentschädigung für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Dortmund und die Verdienstausfallentschädigung für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer der anerkannten Hilfsorganisationen


zu TOP 10.2.a)
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11956-18)

Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vom 12.09.2018
(Drucksache Nr.: 11956-18-E1) vor:

„… die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund beantragt folgende Umbesetzung in Gremien und bittet um Beschlussfassung:
1) Ausschüsse
Für das ausgeschiedene RM Gabriele Schnittker tritt RM Uwe Kaminski die Nachfolge im Ausschuss für Personal und Organisation (APO) und im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABÖAB) an.

2) Aufsichtsratmandat
Für das ausgeschiedene RM Gabriele Schnittker tritt RM Inge Albrecht-Winterhoff die Nachfolge im Aufsichtsrat der DOGEWO21 an.

Begründung
Zum 19.06.2018 ist das Ratsmitglied Gabriele Schnittker auf eigenen Wunsch von ihrem Mandat zurückgetreten. Am 12.07.2018 hat Uwe Kaminski die Nachfolge angetreten. Die frei gewordenen Sitze in den Ausschüssen und dem Aufsichtsrat sind nachzubesetzen.“

Außerdem hat der Rat der Stadt nachfolgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vom 19.09.2018 (Drucksache Nr.: 11956-18-E2) erhalten:
„… die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund beantragt folgende Umbesetzung in Gremien und bittet um Beschlussfassung:

Für das ausgeschiedene RM Gabriele Schnittker tritt RM Inge Albrecht-Winterhoff die Nachfolge in der Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft an.
Begründung
Zum 19.06.2018 ist das Ratsmitglied Gabriele Schnittker auf eigenen Wunsch von ihrem Mandat zurückgetreten. Der frei gewordene Sitz in der Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft“

Der Rat der Stadt beschloss einstimmig folgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vom 12.09.2018 (Drucksache Nr.: 11956-18-E1):

1) Ausschüsse
Für das ausgeschiedene RM Gabriele Schnittker tritt RM Uwe Kaminski die Nachfolge im Ausschuss für Personal und Organisation (APO) und im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABÖAB) an.

2) Aufsichtsratsmandat
Für das ausgeschiedene RM Gabriele Schnittker tritt RM Inge Albrecht-Winterhoff die Nachfolge im Aufsichtsrat der DOGEWO21 an.


Der Rat der Stadt beschloss auch einstimmig folgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vom 19.09.2018 (Drucksache Nr.: 11956-18-E2):

3) Für das ausgeschiedene RM Gabriele Schnittker tritt RM Inge Albrecht-Winterhoff die Nachfolge in der Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft an.



zu TOP 10.2.b)
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12103-18)

Dem Rat der Stadt wurde folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 18.09.2018
(Drucksache Nr.: 12103-18) vorgelegt:

„… zu oben genannten Tagesordnungspunkt stellt die CDU-Fraktion folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Anstelle von Regine Stephan wird Ratsmitglied Michaela Uhlig Mitglied im Wahlprüfungsausschuss.

Anstelle von Ratsmitglied Justine Grollmann wird Ratsmitglied Michaela Uhlig Mitglied im Schulausschuss.

Direkter Vertreter von Ratsmitglied Justine Grollmann im Ausschuss für Wirtschaft, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung wird Ratsmitglied Erwin Bartsch.

Anstelle von Regine Stephan wird Ratsmitglied Justine Grollmann Stellvertreterin im Schulausschuss.

Anstelle von Regine Stephan wird Ratsmitglied Michaela Uhlig Stellvertreterin im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden.

Anstelle von Regine Stephan wird Ratsmitglied Michaela Uhlig Stellvertreterin im Ausschuss Kultur, Sport und Freizeit.

Anstelle von Regine Stephan wird Ratsmitglied Michaela Uhlig Stellvertreterin im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie.

Anstelle von Regine Stephan wird Ratsmitglied Michaela Uhlig Stellvertreterin im Behindertenpolitischen Netzwerk.

Anstelle von Regine Stephan wird Ratsmitglied Thomas Bahr Mitglied im Inklusionsbeirat.

Die Vertretung von Ratsmitglied Thomas Bahr im Inklusionsbeirat wird Ratsmitglied Thorsten Hoffmann.

Anstelle von Regine Stephan wird Ratsmitglied Erwin Bartsch Mitglied im Beirat der Justizvollzugsanstalt Dortmund.

Anstelle von Regine Stephan wird Ratsmitglied Michaela Uhlig Mitglied im Beirat der Stadtkrone Ost Entwicklungsgesellschaft.

Anstelle von Regine Stephan wird Ratsmitglied Dr. Eva Maria Goll direkte Vertreterin im Polizeibeirat.“


Der Rat der Stadt beschloss einstimmig folgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 18.09.2018 (Drucksache Nr.: 12103-18-E1):

Anstelle von Regine Stephan wird Ratsmitglied Justine Grollmann Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung.

Anstelle von Regine Stephan wird Ratsmitglied Michaela Uhlig Mitglied im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit.

Anstelle von Regine Stephan wird Ratsmitglied Michaela Uhlig Mitglied im Wahlprüfungsausschuss.

Anstelle von Ratsmitglied Justine Grollmann wird Ratsmitglied Michaela Uhlig Mitglied im Schulausschuss.

Direkter Vertreter von Ratsmitglied Justine Grollmann im Ausschuss für Wirtschaft, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung wird Ratsmitglied Erwin Bartsch.

Anstelle von Regine Stephan wird Ratsmitglied Justine Grollmann Stellvertreterin im Schulausschuss.

Anstelle von Regine Stephan wird Ratsmitglied Michaela Uhlig Stellvertreterin im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden.

Anstelle von Regine Stephan wird Ratsmitglied Michaela Uhlig Stellvertreterin im Ausschuss Kultur, Sport und Freizeit.

Anstelle von Regine Stephan wird Ratsmitglied Michaela Uhlig Stellvertreterin im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie.

Anstelle von Regine Stephan wird Ratsmitglied Michaela Uhlig Stellvertreterin im Behindertenpolitischen Netzwerk.

Anstelle von Regine Stephan wird Ratsmitglied Thomas Bahr Mitglied im Inklusionsbeirat.

Die Vertretung von Ratsmitglied Thomas Bahr im Inklusionsbeirat wird Ratsmitglied Thorsten Hoffmann.

Anstelle von Regine Stephan wird Ratsmitglied Erwin Bartsch Mitglied im Beirat der Justizvollzugsanstalt Dortmund.

Anstelle von Regine Stephan wird Ratsmitglied Michaela Uhlig Mitglied im Beirat der Stadtkrone Ost Entwicklungsgesellschaft.

Anstelle von Regine Stephan wird Ratsmitglied Dr. Eva Maria Goll direkte Vertreterin im Polizeibeirat.



zu TOP 10.2.c)
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 12121-18)

Dem Rat der Stadt lag folgender Antrag der AfD-Fraktion vom 04.09.2018 (Drucksache Nr.: 12121-18)
vor:

„… die AfD-Fraktion bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Rm Heiner Garbe scheidet als Mitglied aus dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus. An seiner Stelle wird der sachkundige Bürger Matthias Kühr Mitglied.

Neuer Stellvertreter wird Rm Garbe.“

Der Rat der Stadt beschloss einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Fraktion Die Linke &
Piraten folgenden Antrag der AfD-Fraktion vom 04.09.2018 (Drucksache Nr.: 12121-18):

Rm Heiner Garbe scheidet als Mitglied aus dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
aus. An seiner Stelle wird der sachkundige Bürger Matthias Kühr Mitglied.

Neuer Stellvertreter wird Rm Garbe.

zu TOP 10.2.d)
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12186-18)

Der Rat der Stadt hat folgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.09.2018 (Drucksache Nr.: 12186-18-E2) erhalten:
„…die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN beantragt unter dem o.g. Punkt die folgende Umbesetzung in Gremien und bittet um Beschlussfassung:

Schulausschuss:
Anstelle des ausgeschiedenen Ratsmitglieds Kathrin Klausmeier wird Ratsmitglied Friedrich Fuß stellvertretendes Mitglied.

Polizeibeirat:

Anstelle des ausgeschiedenen Ratsmitglieds Kathrin Klausmeier wird Ratsmitglied Friedrich Fuß stellvertretendes Mitglied.“
Außerdem lag dem Rat der Stadt nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 18.09.2018 (Drucksache Nr.: 12186-18-E1) vor:

„… wir bitten um Beratung und Beschlussfassung zu folgendem Antrag:

Frau Nadja Reigl verlässt den Beirat der Justizvollzugsanstalt in Dortmund.

Neues Mitglied im Beirat wird Herr Ingo Meyer.“

Der Rat der Stadt beschloss einstimmig bei Stimmenthaltung durch die AfD-Fraktion nachfolgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.09.2018 (Drucksache Nr.: 12186-18-E1):

Schulausschuss:
Anstelle des ausgeschiedenen Ratsmitglieds Kathrin Klausmeier wird Ratsmitglied Friedrich Fuß stellvertretendes Mitglied.

Polizeibeirat:
Anstelle des ausgeschiedenen Ratsmitglieds Kathrin Klausmeier wird Ratsmitglied Friedrich Fuß stellvertretendes Mitglied.


Der Rat der Stadt beschloss einstimmig bei Stimmenthaltung durch die AfD-Fraktion folgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 18.09.2018 (Drucksache Nr.: 12186-18-E2):

Frau Nadja Reigl verlässt den Beirat der Justizvollzugsanstalt in Dortmund.

Neues Mitglied im Beirat wird Herr Ingo Meyer.


zu TOP 10.2.e)
Austritt aus dem Kulturausschuss und Wahl in neue Ausschüsse
Antrag zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12195-18)

Dem Rat der Stadt lag nachfolgender Antrag zur Tagesordnung von RM Münch (FBI) vom 12.09.2018
(Drucksache Nr.: 12195-18) vor:

„… wie aus beigefügtem Schreiben ersichtlich ist, bin ich aus dem AKSF ausgeschieden.

Da mir nach § 58 Abs. 1 GO NRW rechtlich zusteht, mindestens einem Ausschuss als beratendes Mitglied anzugehören, beantrage ich alternativ die Aufnahme in

a) den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
und den Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün.
b) den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.
Begründung:
Als fraktionsloses Ratsmitglied muss ich im Gegensatz zu den fraktionsangehörigen Ratsmitgliedern in keinem Ausschuss mitarbeiten, freiwillig kann ich dank der GO NRW zumindest in einem Ausschuss beratend tätig sein, wenn ich es denn will. Da mir diese Stadt am Herzen liegt, bin ich bereit, sogar in 2, mir fachlich naheliegenden Ausschüssen mitzuarbeiten.

Als ehemaliger Mitarbeiter im Institut für Umweltforschung an der Universität Dortmund (INFU) und als ehemaliges Mitglied des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde (heute Naturschutzbehörde) sowie durch mein ehrenamtliches Engagement im Naturschutz seit 1981 bin ich besonders geeignet durch eine beratende Tätigkeit in den beiden umweltrelevanten Ratsausschüssen zum Wohl dieser Stadt mitzuarbeiten.“


Das beigefügte Schreiben hat folgenden Inhalt:

„An die Vorsitzende des AKSF


Dortmund, den 12.09.2018

Austritt aus dem AKSF

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

hiermit teile ich Ihnen meinen heutigen Austritt aus dem AKSF mit.

Begründung:
Hatte ich zunächst eine sehr gute Meinung von den städtischen Kulturbetrieben, die ich sogar gegen massive polemische und persönliche Angriffe der Medien in Schutz genommen habe, und hatte ich zunächst geglaubt, mit ihnen vor allem eine positive Erinnerungskultur u.a. mit der Dortmunder Bierkultur, die immer noch Dortmunds Kulturbotschafter Nr. 1 in der Welt ist, was auch durch den vom Rat beschlossenen Masterplan Touristik bestätigt wird, fördern zu können, ist mein Vertrauen nach 4 Jahren AKSF zutiefst enttäuscht worden, sodass ich eine weitere beratende Tätigkeit im AKSF als eine reine Zeitverschwendung meines ehrenamtlichen Engagements betrachte.
1. Ein ignoranter und beratungsresistenter Kulturdezernent, dem u.a. die große kulturelle Bedeutung von 725 Jahren Dortmunder Braurechten am 22. August 2018 nicht bewusst war, der mich 1 Jahr lang darüber getäuscht hat und eine Veranstaltung dazu unterbunden hat und hauptverantwortlich für eine Stagnation der bierkulturellen Aktivitäten der Stadt Dortmund ist.
2. Ein neuer Leiter der Kulturbetriebe, der vornehmlich nur eine Erinnerungskultur an die schrecklichsten Ereignisse unserer 1200-jährigen Stadtgeschichte wie den 2 Weltkriegen und der NS-Zeit betreibt.
3. Die Behinderung meines gesetzlichen Auftrages nach § 55 GO NRW, da ich als einziges Ratsmitglied des AKSF bis auf 2 Ausnahmen zum 3. Mai und 22. September zu keinen Ausstellungseröffnungen und Veranstaltungen der Kulturbetriebe im Jahr 2018 mehr eingeladen worden bin.
4. Eine Vorsitzende, die die einzelnen Betriebsleitungen regelmäßig anweist, nicht zu ausführlich über ihre geplanten Projekte zu berichten.
5. Ausschussmitglieder, die möglichst schnell wieder nach Hause wollen und selbst den Kulturdezernenten an Ignoranz zu einer positiven Erinnerungskultur in unserer Stadt übertreffen.“

Rm Münch (FBI) gab den Hinweis, dass er einen Rechtsanspruch darauf hätte, mindestens einem der Ausschüsse als Mitglied mit beratender Stimme anzugehören. Er würde anbieten, in zwei Ausschüssen beratend tätig zu werden. Ihm läge Dortmund am Herzen und er wollte seine berufliche und ehrenamtliche Kompetenz einbringen. Er bat um Zustimmung zu Buchstabe a) seines Antrages.

Rm Kowalewski stellte im Namen der Fraktion Die Linke & Piraten fest, dass der gleiche Antrag bereits zu Beginn der Wahlperiode abgelehnt wurde.

Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) fand die Art von Rm Münch, seinen Austritt aus dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit zu kommentieren, stillos.

Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte, dass ein Ausschuss, in dem Rm Münch beratend tätig werden könnte, ausreichen würde.

Rm Münch erklärte, dass er keine andere Diskussion über dieses Thema erwartet hätte. Er fand es tragisch, dass sein Angebot, in zwei Ausschüssen zu beraten, nicht angenommen würde.

Rm Schilff empfand es als eine Frechheit, dass erneut - wie zu Beginn der Wahlperiode auch schon - von Rm Münch vorgeschlagen wird, in zwei Ausschüssen zu beraten. Das wäre ein reiner Schaufensterantrag, da Rm Münch wüsste, dass dem Antrag auf zwei Ausschüsse nicht stattgegeben werden würde.
Im Namen der SPD-Fraktion lehnte Rm Schilff ab, dass Rm Münch beratend in zwei Ausschüssen tätig wird.

Rm Münch (FBI) gab nach der Wortmeldung von Rm Schilff eine persönliche Erklärung ab, dass die sogenannten Demokraten im Rat der Stadt bereits mit einer Redezeitbegrenzung anfangen würden und damit seien die sogenannten Demokraten der ursächliche Grund, warum eine Ratssitzung schwer erträglich wäre.


Der Rat der Stadt lehnte folgenden Antrag von Rm Münch (Drucksache Nr.: 12195-18) mit
Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) ab:

„… beantrage ich alternativ die Aufnahme in
a) den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und den Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün.“

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit bei Enthaltungen den Beschluss, Alternative b) des
Antrages von RM Münch (FBI) vom 12.09.2018 (Drucksache Nr.: 12195-18) zu folgen:

„Da mir nach § 58 Abs. 1 GO NRW rechtlich zusteht, mindestens einem Ausschuss als beratendes Mitglied anzugehören, beantrage ich alternativ die Aufnahme in

b) den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.“



zu TOP 10.3
Humanitäres Bleiberecht für Opfer rechtsextremistischer und rassistischer Gewalt
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 12183-18)

Folgender Antrag zur Tagesordnung der Fraktion Die Linke & Piraten vom 11.09.2018 (Drucksache Nr.: 12183-18) lag dem Rat der Stadt vor:

„… in den Jahren 2014 bis 2017 gab es laut BKA deutschlandweit durchschnittlich 1336 rechtsmotivierte Gewalt-Straftaten pro Jahr. Bei den Opfern handelt es sich sehr oft um nichtdeutsche Staatsangehörige, von denen viele über keinen gesicherten Aufenthaltsstatus verfügen – etwa Asylsuchende oder Geduldete.

Die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet deshalb darum, den nachstehenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung im Rat zu stellen.

Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Ausländerbehörde der Stadt Dortmund auf, von den bestehenden Möglichkeiten der Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen und Duldungen für die Opfer von rassistischer und rechtsextremistischer Gewalt vollumfänglich Gebrauch zu machen.

Polizei und Justiz werden gebeten, die Ausländerbehörde frühzeitig über die Ermittlungen in Fällen rechter Gewalt und rassistischer Straftaten zu informieren.

Begründung:
Die Zahl rassistischer Ausschreitungen und rechtsmotivierter Gewalt-Straftaten nimmt in Deutschland zu. Das BKA verzeichnet in den Jahren 2014 bis 2017 einen Anstieg von über 60 Prozent – im Vergleich zum Zeitraum 2010 bis 2013.

Auf die Opfer wartet aber nicht die notwendige psychologische Betreuung, sondern in vielen Fällen der Stress einer bevorstehenden Abschiebung. Zudem dürfen Opfer ohne Aufenthaltsrecht den Wohnort (Wohnsitzauflage) nicht wechseln. Damit besteht die Gefahr, dass sie den Tätern erneut auf der Straße begegnen.

Neben der konsequenten Verhinderung und Verfolgung rechtsextremistischer und rassistischer Gewalttaten bedarf es auch eines besonderen aufenthaltsrechtlichen Schutzes der Opfer.

Bisher gibt es keine spezielle Regelung im Aufenthaltsgesetz, das Opfern rechter Gewalt ein Aufenthaltsrecht zusichert. In mehreren Bundesländern, darunter Brandenburg, Berlin, Thüringen und neuerdings auch Bremen, sind die Ausländerbehörden jedoch angewiesen worden, durch eine großzügige Anwendung des geltenden Rechts den Betroffenen eine Duldung nach § 60a Abs. 2 AufenthG oder eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründungen nach § 25 Abs. 5 AufenthG im Ermessenswege zu erteilen. Darüber hinaus kann die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Härtefallverfahren nach § 23a AufenthG auf ein entsprechendes Ersuchen hin geprüft werden. Diese schon bestehenden Möglichkeiten sollen auch in der Stadt Dortmund Anwendung finden.“


StR Dahmen erläuterte, dass der Rat ein Selbstverwaltungsorgan wäre, was bedeutet, dass der Rat alle Angelegenheiten der kommunalen Selbstverwaltung beraten und entscheiden könnte. Bei den Aufgaben nach dem Aufenthaltsgesetz handelte es sich um eine gesetzliche Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung. Somit wäre es keine kommunale Selbstverwaltungsangelegenheit. Bei jedem der Ausländerbehörde vorliegenden Fall würden alle erdenklichen Aspekte überprüft, auch pflichtgemäßes Ermessen würde im Einzelfall geprüft.
An dieser Stelle könnte der Rat keine Weisung erteilen, die Weisung erfolgt durch das Land, hier die Bezirksregierung.

Rm Karacakurtoglu zog im Namen der Fraktion Die Linke & Piraten den Antrag zurück, machte aber deutlich, dass der Rat der Stadt Dortmund ein Zeichen Richtung Land setzen sollte. Es sollte gerade der Partei Die Rechte gezeigt werden, dass sie Menschen physisch und psychisch nicht angehen und traumatisieren sollten.


Der vorliegende Antrag zur Tagesordnung der Fraktion Die Linke & Piraten vom 11.09.2018 (Drucksache Nr.: 12183-18) wurde zurückgezogen.


zu TOP 10.4
Imagepflege für Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12197-18)

Dem Rat der Stadt lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 25.09.2018
(Drucksache Nr.: 12197-18-E1) vor:

„… die Fraktion FDP/Bürgerliste bitte die Verwaltung vor dem Hintergrund aktueller Zeitungsbeiträge um eine Bewertung der imageschädigenden Meldungen.

1. Entsprechen die Berichte über dortmundspezifische-Fakten und Vorfälle dem Kenntnisstand der Verwaltung?
2. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, um den Imageschaden mittel- und langfristig zu beheben?
3. Könnte sich die Verwaltung die „Imagepflege“ als besonderes städtisches Aufgabenfeld vorstellen? Wenn ja, in welcher Form?
Begründung:
Dortmund ist in vielerlei Hinsicht eine moderne und attraktive Stadt. Dem entgegen stehen Meldungen und Berichte in den Dortmunder RuhrNachrichten vom 11.09. und 24.09.2018 mit folgenden Schlagzeilen:
1. „Stadt kassiert nicht nur bei Kopien und Beglaubigungen ab“ – „Im Vergleich…langt die Stadtverwaltung Dortmund besonders kräftig zu“. RN 11.09.2018
2. „Kokain-Hauptstadt Dortmund: ein Report über Konsum, Handel und Hintermänner“ RN 11.09.2018
3. „Schüsse mitten im Wohngebiet“ – „Anwohner haben Angst, den Mund aufzumachen“. RN 11.09.2018
4. „Antisemitische Parolen bei Nazi-Demos“ – RN 24.09.2018
5. „Stunk um öffentliche Toiletten“ – RN 24.09.2018
Eine Reaktion seitens der Verwaltung ist bisher nicht bekannt. Im Sinne der Imagepflege sollte der Bürger jedoch wissen, wie die Verantwortlichen mit den oben genannten Pressberichten umgehen. Dortmund möchte sich als Wohnort und touristischer Standort präsentieren (siehe zahlreich geplante Hotelbauten). Die oben genannten Meldungen wirken unter diesen Aspekten wenig motivierend.“

Die Beantwortung der Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis FDP/Bürgerliste vom 25.09.2018 (Drucksache Nr.: 12197-18-E1) erfolgt voraussichtlich zur nächsten Ratssitzung am 15.11.2018.


zu TOP 10.5.a)
Für ein tolerantes, vielseitiges und weltoffenes Dortmund
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12320-18)
zu TOP 10.5.b)
Solidarität mit den in Dortmund lebenden jüdischen Menschen
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion B'90/Die Grünen, Fraktion Linke & Piraten,)
(Drucksache Nr.: 12318-18)


Die Tagesordnungspunkte 10.5 a) und 10.5 b) wurden zusammen behandelt.

Dem Rat der Stadt lag zu TOP 10.5 a) nachfolgende Resolution der Fraktion FDP/Bürgerliste vom
26.09.2018 (Drucksache Nr.: 12320-18) vor:

„… die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung der folgenden Resolution.

Der Rat der Stadt Dortmund verurteilt den offen zur Schau gestellten Antisemitismus bei der am Wochenende in Dortmund durchgeführten Demonstration des rechtsradikalen Spektrums.

Solche Ereignisse sind für eine weltoffene und rechtsstaatlich orientierte Gesellschaft unerträglich.

Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen dieser Demonstration zeigen mit ihrer Anwesenheit, dass sie aus der deutschen Vergangenheit nichts gelernt haben und welche Unmenschlichkeit offensichtlich Teil ihres Charakters ist.

An der öffentlich geäusserten Kritik an der Dortmunder Polizei, möchte sich der Rat zunächst nicht beteiligen, da es für wichtig erachten wird, zunächst eine interne Aufarbeitung durchführen zu lassen und festzustellen, ob die Dortmunder Polizei mit zu wenig Personal vor Ort war und worin dies begründet gewesen sein könnte. Zudem interessiert sich der Rat für eine Einschätzung, ob die skandierten Parolen strafrechtlich relevant gewesen sind. Ferner wird zu untersuchen sein, ob die anwesenden Einsatzkräfte hier mit der nötigen Durchsetzungskraft agiert haben.

Der Rat der Stadt Dortmund bekräftigt, dass Dortmund eine tolerante, vielseitige und weltoffene Stadt ist, die sich dieses Selbstverständnis nicht nehmen lassen und weiterhin mit aller Kraft dafür einsetzen wird.“


Nachfolgenden gemeinsamen Antrag der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke & Piraten im Wege der Dringlichkeit vom 26.09.2018 (Drucksache Nr.: 12318-18) hat der Rat der Stadt zu TOP 10.5 b) erhalten:
„… die Fraktionen von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und LINKE/PIRATEN bitten auf dem Weg der Dringlichkeit um die Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung und um Abstimmung des folgenden Textes:

Am Freitag der vergangenen Woche zogen Rechtsextreme mit antisemitischen Parolen unbehelligt durch Dorstfeld und Marten. Vor diesem Hintergrund erklärt der Rat der Stadt Dortmund:

1. Der Rat verurteilt den antisemitischen Aufmarsch rechtsextremer Gruppen in der vergangenen Woche. Ratsmitglieder, die an diesem Aufmarsch teilgenommen haben, stellen sich damit außerhalb des demokratischen Teils des Dortmunder Rates und der Dortmunder Stadtgesellschaft.


2. Der Rat steht solidarisch an der Seite aller in Dortmund lebenden jüdischen Menschen. Angriffe in jeglicher Form gegen jüdische Bürger*innen, gegen die jüdische Kultusgemeinde und ihre Mitglieder sind ein Angriff auf die gesamte Stadtgesellschaft. Jüdisches Leben und jüdische Kultur sind integrale Bestandteile eines demokratischen Dortmund.

3. Große Teile der Öffentlichkeit verstehen nicht, dass es der Polizei nicht möglich war, gegen die offen antisemitischen Parolen vorzugehen und den Aufmarsch zu beenden. Der Rat begrüßt die Absicht der Polizei, den antisemitischen Aufmarsch so nachzubereiten, dass daraus mögliche Konsequenzen gezogen werden können und strafrechtlich verfolgt wird, was verfolgt werden kann.

Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass der antisemitische Aufmarsch rechtsextremer Gruppierungen erst nach der Antragsfrist stattfand und eine zeitnahe und eindeutige Positionierung des Rates geboten ist.“

Außerdem lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 27.09.2018 (Drucksache Nr.: 12318-18-E1) vor:
„Es wird beantragt, den vorliegenden Antrag zum Tagesordnungspunkt "Solidarität mit den in Dortmund lebenden jüdischen Menschen" durch folgende Resolution zu ändern:

Der Rat der Stadt Dortmund verurteilt die bundesweite Stimmungsmache gegen eine friedliche Demonstration, die sogar weltweiten Anklang, u.a. durch Äußerungen des "Jüdischen Weltkongresses", gefunden hat.

Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Öffentlichkeit auf, das Versammlungsrecht als hohes Gut zu respektieren.

Der Rat der Stadt Dortmund hält es nicht für notwendig, sich von einer einzigen Parole, die während der beiden Demonstrationen geäußert wurden, zu distanzieren, da sie eine freie Meinungsäußerung darstellen und in einer Demokratie hingenommen werden müssen.

Der Rat der Stadt Dortmund verurteilt dagegen das Verhalten der Polizei, die während der Demonstration eine ausgesprochen gute Arbeit machte, im Nachgang aber auf öffentlichen Druck versucht, die friedliche Demonstration zu kriminalisieren.

Der Rat der Stadt Dortmund wird auch zukünftig alle Versammlungen unterstützen, die sich für das Fortbestehen unseres Volkes einsetzen.“

Rm Rettstadt erläuterte im Namen der Fraktion FDP/Bürgerliste, dass eine Splittergruppe von 90
Personen eine sehr große mediale Aufmerksamkeit in Dorstfeld erhalten hätte. Er bat um Zustimmung zur Resolution seiner Fraktion und stimmte für die Fraktion FDP/Bürgerliste auch der gemeinsamen Resolution der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke & Piraten zu. Er sah die Resolutionen als deutliche Positionierung gegen Antisemitismus in Dortmund.

Rm Bohnhof stellte im Namen der AfD-Fraktion fest, dass die Geschehnisse vom 21.09.2018 und jegliche Form des Antisemitismus in Dorstfeld und Marten als unerträglich anzusehen wären. Es sollte vom Rat der Stadt ein deutliches Zeichen gegen Antisemitismus gesetzt werden.
Die Resolution der Fraktion FDP/Bürgerliste setzte sich objektiver mit der Polizei auseinander, so dass er diese Resolution für besser hielte.

Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) fand es bemerkenswert und ein gutes Signal, dass der Rat der Stadt fast geschlossen an der gerade durchgeführten Demonstration teilgenommen hätte. Er betonte, der Hinweis in der gemeinsamen Resolution der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke & Piraten, dass ein Großteil der Bevölkerung nicht verstehen konnte, dass es der Polizei nicht gelungen sei, gegen die antisemitischen Parolen vorzugehen und den Aufmarsch zu beenden, wäre sehr wichtig.
Es sollte heute im Rat dazu eine Resolution beschlossen werden.
Rm Langhorst machte das Abstimmungsverhalten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen deutlich, die Fraktion stimmte dem gemeinsamen Antrag zu, auch dem Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste wurde zugestimmt außer dem Satz:
„An der öffentlich geäusserten Kritik an der Dortmunder Polizei, möchte sich der Rat zunächst nicht beteiligen, da es für wichtig erachten wird, zunächst eine interne Aufarbeitung durchführen zu lassen und festzustellen, ob die Dortmunder Polizei mit zu wenig Personal vor Ort war und worin dies begründet gewesen sein könnte.“

Rm Garbe gab an, dass die Resolution der Fraktion FDP/Bürgerliste eher der Polizei gerecht würde, dieser Antrag hätte mehr Augenmaß.
Aber auch der gemeinsame Antrag der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke & Piraten würde die Zustimmung der AfD-Fraktion erhalten.

Rm Reigl erklärte für die Fraktion Die Linke & Piraten, dass dem gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke & Piraten zugestimmt würde, dagegen ginge der Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste nicht weit genug. Die Kritik an der Polizei fand Rm Reigl gerechtfertigt und sie fand es nachvollziehbar, dass die Polizei das Thema aufarbeiten wollte. Rm Reigl mochte sich nicht vorstellen, wie sich ein Mensch jüdischen Glaubens bei den Vorkommnissen in Dortmund fühlen würde.

Rm Münch (FBI) war der Meinung, dass man sich nicht über Demonstrationen in Dortmund freuen könnte und eine Demonstration der Neonazis ignoriert werden sollte. Die Kritik am Polizeieinsatz in Dorstfeld fand er nicht gerechtfertigt. Gleichzeitig gäbe es den Schutz der Meinungsfreiheit. Es wäre gut, dass es am 21.09.2018 nicht zu gewalttätigen Auseinandersetzungen gekommen wäre.
Die Anträge der Fraktionen wären zu ideologisch geprägt und die Polizei würde zum Prügelknaben.
Rm Münch beantragte daher mündlich:
1. Der Rat der Stadt Dortmund bedauert, dass unsere Verfassung Aufmärsche offen verfassungsfeindlicher Organe zulässt.
2. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt, dass es der Dortmunder Polizei gelungen ist, gewalttätige Ausschreitungen bei der Nazi-Demo in Dorstfeld zu verhindern.
3. Der Rat der Stadt Dortmund erwartet, dass strafrechtlich relevante Äußerungen zum Antisemitismus strafrechtlich verfolgt werden.
Für Rm Schilff (SPD) haben beide vorliegenden Anträge, der gemeinsame Antrag der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke & Piraten und der Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste, eine Tendenz in die richtige Richtung, so dass die SPD-Fraktion beiden Anträgen zustimmen würde.
Zudem forderte Rm Schilff Rm Münch dazu auf, seine Anträge nicht mündlich, sondern schriftlich zu stellen, so dass diese vorlägen und auch abgestimmt werden könnten. Bei mündlichen Anträgen wäre dies nicht gut möglich.

Rm Mader sprach sich im Namen der CDU-Fraktion für den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke & Piraten aus, außerdem würde die CDU-Fraktion auch den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste mittragen.

Rm Bohnhof gab das Abstimmungsverhalten der AfD-Fraktion ergänzend zu Protokoll, dem Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste würde zugestimmt werden, Punkt 1 und 2 des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke & Piraten würde auch zugestimmt werden.
Zum Antrag von Rm Münch stellte er heraus, dass er nicht bedauern würde, dass die Verfassung ein Demonstrationsrecht zulasse. Er bedauerte, dass die Möglichkeit missbraucht würde. Daher wäre der Antrag von Rm Münch bereits an dieser Stelle falsch.

Rm Goosmann (SPD) sagte zu, dass die geäußerte Kritik am Vorgehen der Polizei in den Polizeibeirat mitgenommen und dort diskutiert würde. Die Mitglieder können den Fraktionen anschließend die Diskussion im Polizeibeirat zurückspiegeln, inklusive der Aussagen der Polizei.


Der Rat der Stadt lehnte die drei Punkte des mündlich gestellten Antrages mit Mehrheit der
Stimmen gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) ab.

zu TOP 10.5 a)
Der Rat der Stadt stimmte einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten
folgendem Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 26.09.2018 (Drucksache Nr.: 12320-18) zu:

Der Rat der Stadt Dortmund verurteilt den offen zur Schau gestellten Antisemitismus bei der am Wochenende in Dortmund durchgeführten Demonstration des rechtsradikalen Spektrums.

Solche Ereignisse sind für eine weltoffene und rechtsstaatlich orientierte Gesellschaft unerträglich.

Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen dieser Demonstration zeigen mit ihrer Anwesenheit, dass sie aus der deutschen Vergangenheit nichts gelernt haben und welche Unmenschlichkeit offensichtlich Teil ihres Charakters ist.

An der öffentlich geäusserten Kritik an der Dortmunder Polizei, möchte sich der Rat zunächst nicht beteiligen, da es für wichtig erachten wird, zunächst eine interne Aufarbeitung durchführen zu lassen und festzustellen, ob die Dortmunder Polizei mit zu wenig Personal vor Ort war und worin dies begründet gewesen sein könnte. Zudem interessiert sich der Rat für eine Einschätzung, ob die skandierten Parolen strafrechtlich relevant gewesen sind. Ferner wird zu untersuchen sein, ob die anwesenden Einsatzkräfte hier mit der nötigen Durchsetzungskraft agiert haben.

Der Rat der Stadt Dortmund bekräftigt, dass Dortmund eine tolerante, vielseitige und weltoffene Stadt ist, die sich dieses Selbstverständnis nicht nehmen lassen und weiterhin mit aller Kraft dafür einsetzen wird.“


zu TOP 10.5 b)
Der Rat der Stadt stimmte einstimmig unter Beachtung des in der Diskussion dargestellten
Abstimmungsverhaltens dem gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke & Piraten vom 26.09.2018 (Drucksache Nr.:
12318-18) zu:
1. Der Rat verurteilt den antisemitischen Aufmarsch rechtsextremer Gruppen in der vergangenen Woche. Ratsmitglieder, die an diesem Aufmarsch teilgenommen haben, stellen sich damit außerhalb des demokratischen Teils des Dortmunder Rates und der Dortmunder Stadtgesellschaft.

2. Der Rat steht solidarisch an der Seite aller in Dortmund lebenden jüdischen Menschen. Angriffe in jeglicher Form gegen jüdische Bürger*innen, gegen die jüdische Kultusgemeinde und ihre Mitglieder sind ein Angriff auf die gesamte Stadtgesellschaft. Jüdisches Leben und jüdische Kultur sind integrale Bestandteile eines demokratischen Dortmund.

3. Große Teile der Öffentlichkeit verstehen nicht, dass es der Polizei nicht möglich war, gegen die offen antisemitischen Parolen vorzugehen und den Aufmarsch zu beenden. Der Rat begrüßt die Absicht der Polizei, den antisemitischen Aufmarsch so nachzubereiten, dass daraus mögliche Konsequenzen gezogen werden können und strafrechtlich verfolgt wird, was verfolgt werden kann.
Der Rat der Stadt lehnte den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 27.09.2018 (Drucksache Nr.: 12318-18-E1) ab.


11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

zu TOP 11.1.1
Beeinträchtigung von Radfahrer und Spaziergängern durch rechtswidrig auf dem Feldweg Zur Hockeneicke fahrende Pkw
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11580-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.1.2
Nichtbeteiligung des Naturschutzbeirates bei der Verlegung des Reiterzentrums an das NSG Bolmke
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11581-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.1.3
Ökologische Ignoranz der Stadt Dortmund beim Schutz des NSG Bolmke und zusätzliche Belastung durch die Verlegung eines Reiterzentrums
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11582-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.1.4
Verstoß gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Renaturierung des Rüpingsbachs durch die Emschergenossenschaft
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11583-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.1.5
Verstoß gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Renaturierung der Emscher am NSG Bolmke durch die Emschergenossenschaft
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11584-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.1.6
Totalignoranz von Stadt Dortmund und Emschergenossenschaft bei der Gefährdung von Kindern an renaturierten Bachläufen im Stadtbezirk Hombruch
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11585-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.1.7
Bunte ökologische Blütenpracht am Straßenrand auch 2019 erhalten
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11586-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.1.8
Ordnungsverständnis wie in der NS-Zeit: Unberichte in den Medien über "Unkräuter" am Straßenrand
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11587-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.1.9
Verhinderung der gesellschaftlichen Teilhabe behinderter Menschen durch Einstellung des städtischen Behinderten-Fahrdienstes
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11592-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.1.10
Ausfall der Eröffnung der 8. GourmeDo wegen vorsätzlicher Abwesenheit des Oberbürgermeisters
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11738-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.11
Massenhafte Kunstdiebstähle auf dem Ostfriedhof
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11928-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.



zu TOP 11.1.12
Freie Fahrt für Metalldiebe auf den Dortmunder Friedhöfen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11929-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.13
2 Weltkriege überlebt, nur OB Sierau nicht – Historisches Gebäude der Quellen-Brauerei in Schüren kurz vor dem Tag des offenen Denkmals abgerissen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11980-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.14
Kein Denkmalschutz für den ehem. Brauerei-Saalbau der Quellen-Brauerei um 1900 in Schüren
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12148-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.15
Keine positive Erinnerungskultur der Stadt Dortmund – Negierung von 725 Jahren Dortmunder Braurechten 2018 u.a. stadtgeschichtlichen Jubiläen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12149-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.16
Feierstunde der Stadt Dortmund zu 70 Jahren Israel ja, zu 775 Jahren Rat der Stadt Dortmund und zu 725 Jahren Dortmunder Braurechten nein
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12150-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.17
Umsetzung von § 58 Abs. 4 LNatSchG mit Reitverbot zum Schutz der Spaziergänger in den Dortmunder Wäldern
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12151-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.18
Jährliche Unterhaltungskosten eines asphaltierten Rheinischen Esel in Höhe von 10.000,- Euro
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12152-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.19
Amphibiensterben bei einer Asphaltierung des Rheinischen Esel
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12153-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.20
Nachhaltige Entwicklung Dortmunds durch Verzicht auf vermeidbare umwelt- und klimaschädliche Asphaltierungen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12154-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.21
Diskreditierung der fachlichen Kompetenz der Unteren Naturschutzbehörde im Umweltamt durch politische Instrumentalisierung am Beispiel des Rheinischen Esel
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12155-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.22
Erhöhte Gefahr für Radfahrer durch überfrierende Nässe, rutschige Blätter und Wurzelschäden auf asphaltierten Wegen in Waldgebieten
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12001-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.23
Konflikte für Spaziergänger mit Radfahrern auf asphaltierten Rad- und Wanderwegen in der freien Landschaft
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12184-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.24
Minderung des Naturerlebnisses durch asphaltierte Wege in der freien Landschaft
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12185-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


11.2 Anfragen Gruppe NPD/Die Rechte

zu TOP 11.2.1
Sprunghaft steigende Mieten als Problem für HartzIV-Empfänger
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte )
(Drucksache Nr.: 11157-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.2.2
Städtische Unterbringung von Bewohnern aus geräumten Häusern an der Westerfilder Straße
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 11213-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.2.3
"Festi Ramazan"-Schilder auf der B1
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 11251-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.2.4
Ausreisepflichtige Ausländer in Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 11263-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.2.5
Polizeiliche Sicherstellung von Ratsgruppen-Aufklebern auf Veranstaltung in Wuppertal
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 11439-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.



zu TOP 11.2.6
Auffälligkeiten und Feststellungen durch die Stadt Dortmund im Bereich Ammerstraße und Wodanstraße
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 11442-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.2.7
Geplante Israel-Reise von Oberbürgermeister Sierau und einer Delegation im Jahr 2019
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 11524-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.2.8
Nachfrage zur USA-Reise von Oberbürgermeister Sierau
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 11743-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.9
Sommerfest des Stadtrates am 12.Juli 2018
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 11744-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.10
Legale Graffitiflächen an der Jugendfreizeitstätte Marten
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 11745-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.11
Sozialleistungsbetrug durch Missbrauch von Kindergeld
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte )
(Drucksache Nr.: 11798-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.12
Frauenjagd durch ausländische Kriminelle: Welche Konsequenzen zieht die Stadt Dortmund?!
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 11866-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.13
Kameraüberwachung im öffentlichen Raum
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 11994-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.14
Städtische Maßnahmen gegen "Heute Jung"
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte )
(Drucksache Nr.: 12132-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.15
Politische Werbung an (Grund)Schulen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 12193-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.





Die öffentliche Sitzung des Rates wurde um 20:40 Uhr von Bm’in Jörder beendet.




Der Oberbürgermeister


In Vertretung





Birgit Jörder
Dirk Logermann
Ratsmitglied
Beate Skodzik
Schriftführerin



zu TOP 2.1 -> Anlage 1 Haushaltsrede von StK/StD Stüdemann: (See attached file: Haushaltsrede 2018.pdf)