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Ausschuß für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

Geschäftsführung 09.12.1999
StA 01
F 2 60 21

N i e d e r s c h r i f t

über die 3. öffentliche Sitzung des
Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 01.12.1999


Te i l n e h m e r/i n n e n:

a) Mitglieder des Ausschusses:
Herr RM Jung, Vorsitzender
Frau RM Müller-Jobst i. V. für Herrn RM Berndsen
Frau RM Kräft i. V. für Herrn RM Bogdahn
Herr RM Brunstein
Herr RM Drabig
Herr RM Follert
Frau RM Gerszewski
Herr RM Grote
Herr RM Harnisch
Herr RM Jostes
Herr RM Knieling
Frau RM Krause
Frau RM Kröger-Brenner
Herr RM Krüger
Frau RM Lührs
Herr RM Neumann
Herr RM Ollech
Herr RM Weber i. V. für Herrn RM Sauer
Frau RM Schilling
Herr RM Schneider
Frau RM Steins
Herr RM Tech
Herr RM Uhlmann i. V. für Herrn RM Wilhelm
Herr RM Zuch

Frau s. B. Pohlmann-Rohr
Frau s. B. Krämer-Knorr i. V. für Herrn s. B. Schilff
Herr s. E. Hellmann
b) Mitarbeiter/innen der Verwaltung
Herr StR Sierau, 6/Dez.
Herr StR Fehlemann, 7/Dez.
Herr Grote, 60/AL
Herr Glaser, 61/AL
Herr Neuhaus, 64/AL bis TOP 3.2
Herr Dickgreber, 66/AL
Herr Keune, 66/stv. AL
Herr Blume, 67/AL
Frau Kulozik, 67/WP
Herr Schließler, 69/AL
Herr Buchbender, 20/AL
Herr Birnstiel, 8/EA
Frau Helfer, 7/Dez.-Büro
Frau Böker, 01
Frau Skodzik, 01
c) Beratende Mitglieder
Herr Punge, Mieter & Pächter e. V.
Herr Steiner, Aktionskreis, “Der behinderte Mensch in Dortmund”
d) Gäste

Herr Czierpka, Bezirksvorsteher Dortmund-Brackel
Die Sitzung wird durch den Vorsitzenden Herrn RM Jung um 15.05 Uhr eröffnet, er begrüßt die anwesenden Damen und Herren.

zu TOP 1. Regularien


1.1 Benennung eines Ausschußmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift.

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr RM Follert benannt.


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW

Herr RM Jung weist auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW hin.

1.3 Feststellung der Tagesordnung

Folgende Tagesordnung liegt vor:

Regularien

1.1 Benennung eines Ausschußmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die gem. Sitzung des AUSW mit dem WBF am 08.09.99


Satzungs-, Gebühren- und Eintrittspreisangelegenheiten

2.1 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung-AbfS)
- Ratsvorlage - (ist bereits zur Sitzung am 17.11.99 versandt worden)

2.2 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) - 2000
- Ratsvorlage - (ist bereits zur Sitzung am 17.11.99 versandt worden)

2.3 Satzung zur dritten Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
- Ratsvorlage - (ist bereits zur Sitzung am 17.11.99 versandt worden)

2.4 Satzung und Gebührenordnung für das Tierheim der Stadt Dortmund
- Ratsvorlage - (ist bereits zur Sitzung am 17.11.99 versandt worden)

2.5 Erhöhung der Eintrittspreise für die Pflanzenschauhäuser im Botanischen Garten Rombergpark
- Ratsvorlage - (ist bereits zur Sitzung am 17.11.99 versandt worden)

2.6 Gebührensatzung und Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund
- Ratsvorlage - (ist bereits zur Sitzung am 17.11.99 versandt worden)

2.7 Zoo Dortmund
hier: Erhöhung/Ermässigung der Eintrittsentgelte und Veränderung der Entgeltstruktur
- Ratsvorlage - (ist bereits zur Sitzung am 17.11.99 versandt worden)
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29.11.99

3. Angelegenheiten des Stadtamtes für Wohnungswesen
3.1 Wohnungsmarkt Dortmund -

Ergebnisse des Wohnungsmarktbeobachtungssystems 1998

- Ratsvorlage - (ist bereits zur Sitzung am 17.11.99 versandt worden)


3.2 Wohnungstauschberatungsstelle für Seniorinnen und Senioren

- Ratsvorlage -

- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30.11.99

4. Angelegenheiten des Umweltamtes

4.1 Karte der potentiellen Methangasaustritte im Dortmunder Stadtgebiet
- Anpassung des Maßnahmenkataloges -
- Ausschußvorlage -

5. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

5.1 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 198 - Schöner Pfad/Hermelinweg -

sowie 105. Änderung des Flächennutzungsplanes


hier: I. Offenlegungsbeschluß zur 105. Änderung des Flächennutzungsplanes
II. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgerbeteiligung
III. Offenlegungsbeschluß zum Bebauungsplan Ap 198
- Ausschußvorlage -
- abweichender Beschluß der BV Ap vom 02.11.99
Antrag der CDU-Fraktion vom 25.11.99
5.2 Bauleitplanung; Bebauungsplan In W 119 - Rosemeyerstraße -

hier: Beschluß zur Verlängerung der Veränderungssperre vom 09.02.1998 um ein Jahr für einen Teilbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes In W 119 - Rosemeyerstraße -

- Ratsvorlage –



5.3 Wohnbauflächenentwicklung "Waltroper Straße"
- Ausschußvorlage -

6. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr



6.1 Umbau Asselner Hellweg
- Information der Verwaltung über die abweichende Beschlußfassung der Bezirksvertretung Brackel vom 04.11.99
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29.11.99
- Antrag der SPD-Fraktion vom 30.11.99

6.2 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen

Kolpingstraße von Silberstraße bis Schwarze-Brüder-Straße und

Schwarze-Brüder-Straße von Kolpingstraße bis Mönchenwordt

(Gesamtmaßnahme)

- Ratsvorlage -

6.3 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Max-Ophüls-Platz von Rheinlanddamm (B 1) bis Lindemannstraße

- Ratsvorlage -


6.4 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage

Silberstraße von Kolpingstraße bis Hansastraße

- Ratsvorlage –



6.5 Kanalerneuerung Gersdorffstraße
- Ausschußvorlage –

7. Angelegenheiten des Grünflächenamtes

7.1 Arbeitsbeschaffungsmaßnahme "Beteiligungsorientierte, ökologische und quartierbezogene Gestaltung von Spielplätzen",

hier: Gestaltungsmaßnahme 2000
- Ausführungsentscheidung -
- Ausschußvorlage -

8. Angelegenheiten der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

8.1 Phoenix-West
hier: Vorbereitung und Durchführung einer Entwicklungswerkstatt - Machbarkeitsuntersuchung einer Reaktivierung
- Ratsvorlage -


Frau RM Lührs empfiehlt, die Satzungen unter Tagesordnungspunkt 2.1 bis 2.7 an den Haupt- und Finanzausschuß und Rat durchlaufen zu lassen. Herr RM Krüger hält es für erforderlich, die Satzungen zu diskutieren. Herr RM Jostes stellt den Antrag, die TOP 2.1 – 2.7 durchlaufen zu lassen.

Herr RM Jung macht den Vorschlag, daß zu den Tagesordnungspunkten Stellungnahmen abgegeben werden können, aber keine Abstimmungen erfolgen.

Frau Krämer-Knorr ist als sachkundige Bürgerin zu verpflichten. Herr RM Jung schlägt vor, dies unter TOP 1.3.1 zu tun und die Tagesordnung entsprechend zu erweitern.

Er regt an, den Tagesordnungspunkt 6.1 – Umbau Asselner Hellweg – vorzuziehen und nach der Feststellung der Tagesordnung direkt zu behandeln. Zu diesem TOP ist gemäß § 14 Abs. 2 der Geschäftsordnung Herr Czierpka als Bezirksvorsteher Dortmund-Brackel eingeladen worden und erschienen. Zu diesem TOP liegen zwei Anträge vor.

Herr RM Jung schlägt auch vor, die Tagesordnung um TOP 9.1 - Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grundstück Hörder Bahnhofstraße 3 in Dortmund-Hörde (Zulassung eines Bauvorhabens nach § 34 BauGB und § 30 Abs. 1 BauGB unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB) und Hörder Bahnhofstraße 5 in Dortmund-Hörde (Zulassung eines Bauvorhabens nach § 30 Abs. 1 BauGB unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB) - und TOP 9.2 - Errichtung eines Turnierrichterhauses und Weideunterstandes auf dem Grundstück Lütgenholthauser Straße 139 in Dortmund-Kleinholthausen (Zulassung eines Vorhabens gem. 3 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Zulassung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB) - zu erweitern, weil in der Bezirksvertretung jeweils ein abweichender Beschluß zum Beschluß des AUSW getroffen wurde.

Herr RM Jung weist darauf hin; daß der TOP 5.3 – Wohnbauflächenentwicklung “Waltroper Straße” - versehentlich nicht in den Dortmunder Bekanntmachungen veröffentlicht wurde.

Die Tagesordnung wird wie vorgeschlagen durch die Mitglieder des AUSW einstimmig festgestellt.


1.3.1 Erweiterung der Tagesordnung- Einführung von Ausschußmitgliedern (sachkundige Bürger/innen)

Frau s. B. Krämer-Knorr wird als sachkundige Bürgerin durch Herrn RM Jung dazu verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze zu beachten und ihre Pflichten zum Wohl der Stadt Dortmund zu erfüllen.

6.1 Umbau Asselner Hellweg

- Information der Verwaltung über die abweichende Beschlußfassung der Bezirksvertretung Brackel vom 04.11.99



Frau RM Kröger-Brenner hält die unverzügliche Durchführung einer Informationsveranstaltung für die Bürgerinnen und Bürger für erforderlich. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will die Verbesserung der Verkehrssituation auf dem Asselner Hellweg und nicht die Aufhebung des Baubeschlusses.

Herr RM Jostes spricht sich für den Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Brackel aus, in dem die Verwaltung dazu aufgefordert wird, alle Bestrebungen einzustellen, die dazu dienen, den Asselner Hellweg in der zur Zeit geplanten Art und Weise auszubauen. Die CDU-Fraktion stimmt der Bezirksvertretung Brackel zu, die fordert, den zweigleisigen Ausbau der Straßenbahn nicht weiter zu verfolgen, und andere Ausbau-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen zu entwickeln.

Herr Czierpka, Bezirksvorsteher Dortmund-Brackel, erläutert, daß aus den Reihen der Bürgerinitiative die Behauptung kam, daß die Bezirksvertretung und der AUSW im Planfeststellungsverfahren keine grundlegenden Änderungen mehr beschließen könnten und eine Ablehnung der Planung nicht mehr möglich sei. Nach einer Stellungnahme der Verwaltung vom 16.11.99 bestehen alle Möglichkeiten der politischen Entscheidung von der Zustimmung bis zur Einstellung des Verfahrens. Herr Czierpka hält die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens und die Klärung der Probleme während des Verfahrens für die richtige Vorgehensweise.

Frau RM Gerszewski stellt fest, daß die beantragten Fördergelder aus dem Landesprogramm des ÖPNV-Beschleunigungsprogramms genutzt werden sollten. Sie verweist auf den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der weiter als der der SPD geht. Die SPD-Fraktion stimmt diesem Antrag zu, fordert aber, daß auch die Bezirksvertretung zu informieren ist.

Herr RM Zuch spricht Schallschutzmaßnahmen an, die bei Umbau des Asselner Hellwegs notwendig werden.

Herr RM Jung bittet in einer der nächsten Sitzungen um eine Sachstandsdarstellung zu Planungsstand und Erwartungshorizont, was mit den Straßen um Asseln geplant ist.

Herr RM Jostes macht deutlich, daß eine Maßnahme, wie der Umbau Asselner Hellweg, nicht ohne Umgehungsstraße möglich ist.

Herr RM Drabig stellt dar, daß die in der Bezirksvertretung Brackel gestellten Fragen vor Ort beantwortet und anschließend im AUSW dargestellt werden sollten, ohne die Maßnahme zu stoppen. Die Fördergelder sollten genutzt werden. Die Information vor Ort sollte erfolgen und die Flughafenverkehrsproblematik in der aktuellen Fassung vorgestellt werden.

Herr Dickgreber bezeichnet die Ortsdurchfahrt Asseln als einen der kritischsten Bereiche in Dortmund, weil die Straßenbahn dem Verkehr entgegenfährt. Die Verkehrssituation und die städtebauliche Situation mit Altsubstanz bedarf dringend der Veränderung. Die Finanzierung ist gesichert. Bedauerlicherweise sind keine leistungsfähigen Umleitungsmöglichkeiten vorhanden. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens können die Bedenken aller Beteiligten und Bürger behandelt werden.

Beschluß:
Die Übernahme des Beschlusses der CDU-Fraktion aus der Bezirksvertretung Brackel wurde mit Mehrheit gegen die CDU-Fraktion abgelehnt.

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird ergänzt um die Forderung, daß die Verwaltung die Bezirksvertretung Brackel auch über das Ergebnis der Informationsveranstaltung zu informieren und über das weitere Verfahren zu beraten hat. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion angenommen.


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die gemeinsame Sitzung des AUSW mit dem AWBF am 08.09.99



Die Niederschrift wird einstimmig beschlossen.

zu TOP 2. Satzungs-, Gebühren- und Eintrittspreisangelegenheiten


2.1 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung – Abfs)
- Ratsvorlage
Beschluß:
Der AUSW beschließt, die Ratsvorlage durchlaufen zu lassen.
2.2 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung – AbfGS) – 2000
- Ratsvorlage
Beschluß:
Der AUSW beschließt, die Ratsvorlage durchlaufen zu lassen.
2.3 Satzung zur dritten Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
- Ratsvorlage
Beschluß:
Der AUSW beschließt, die Ratsvorlage durchlaufen zu lassen.
2.4 Satzung und Gebührenordnung für das Tierheim der Stadt Dortmund
- Ratsvorlage
Beschluß:
Der AUSW beschließt, die Ratsvorlage durchlaufen zu lassen.
2.5 Erhöhung der Eintrittspreise für die Pflanzenschauhäuser im Botanischen Garten Rombergpark
- Ratsvorlage

Die Ratsvorlage ist bereits im Rat beschlossen worden.
2.6 Gebührensatzung und Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund
- Ratsvorlage
Beschluß:
Der AUSW beschließt, die Ratsvorlage durchlaufen zu lassen.
2.7 Zoo Dortmund;
hier: Erhöhung/Ermäßigung der Eintrittsentgelte und Veränderung der Entgeltstruktur
- Ratsvorlage
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29.11.99

Beschluß:
Der AUSW beschließt, die Ratsvorlage zusammen mit dem Antrag durchlaufen zu lassen.

zu TOP 3: Angelegenheiten des Stadtamtes für Wohnungswesen


3.1 Wohnungsmarkt Dortmund
Ergebnisse des Wohnungsmarktbeobachtungssystems 1998
- Ratsvorlage –
Herr Punge sieht die Wohnungspolitik als aktive Wirtschaftspolitik an. Er fordert die Fortführung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus in allen Stadtbezirken im bisherigen Umfang. Er hält es für erforderlich, die Grundstückspreise zu subventionieren.

Frau RM Horitzky bringt zum Ausdruck, daß die Abwanderungsverluste gestoppt werden müssen. Die CDU-Fraktion ist der Meinung, daß in allen Stadtbezirken Flächen verschiedener Größen zur Verfügung zu stellen sind. Hier müßte eine individuelle Bebauung ermöglicht werden. Frau RM Horitzky bittet die Verwaltung, das auf Seite 61 des Berichtes “Wohnungsmarkt Dortmund” dargestellte negative Verwaltungshandeln in einer der nächsten AUSW-Sitzungen zu begründen.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr bezeichnet das 5000er-Programm als zu groß dimensioniert, es sollte mehr auf Qualität geachtet werden. In den Wohnungsbestand muß investiert werden.

Frau RM Lührs stellt fest, daß der Bericht ein Nachweis für den Erfolg ist. Die begonnene Wohnungspolitik sollte fortgesetzt werden.

Herr Neuhaus gibt auf die Frage der Frau RM Horitzky an, daß bei den Gesprächen mit den Wohnungsmarktexperten nicht möglich war zu klären, wo die Kritikpunkte lagen und ob sie eventuell durch die Bauträger und Wohnungsunternehmen selbst ausgelöst worden waren.

Beschluß:
Dem Rat der Stadt wird einstimmig vom AUSW empfohlen, folgenden Beschluß zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 6. Bericht der Verwaltung über die Wohnungsmarktsituation in Dortmund zur Kenntnis.


3.2 Wohnungstauschberatungsstelle für Seniorinnen und Senioren
- Ratsvorlage
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30.11.99

Nach Angaben der s. B. Frau Pohlmann-Rohr soll der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erreichen, daß die Verwaltung noch einmal darüber nachdenkt, in welcher Form und mit welchem Konzept eine Wohnungstauschberatungsstelle weiter laufen könnte.

Frau RM Lührs stellt dar, daß dieser Bericht zeigt, daß die Wohnungstauschberatungsstelle in dieser Form nicht mehr benötigt wird. Zum Teil wird die Aufgabe nun durch die Wohnungsbauunternehmen und den Kreuzviertelverein wahrgenommen.

Herr StR Sierau macht deutlich, daß das Angebot der Wohnungstauschberatungsstelle zunächst eingestellt wird, aber Anfang 2002 die Wiederaufnahme des Angebotes überprüft wird.



Beschluß:
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird mehrheitlich bei drei Enthaltungen abgelehnt.

Der AUSW empfiehlt dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, folgenden Beschluß zu fassen:

Der Rat stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, die Wohnungstauschberatungsstelle nicht als Daueraufgabe einzurichten und den Dienstbetrieb mit Ablauf der Fördermaßnahme einzustellen.

Die Verwaltung wird gebeten, Anfang 2002 die Wiederaufnahme des Angebotes zu prüfen und dem Fachausschuß zu berichten.

Zu TOP 4: Angelegenheiten des Umweltamtes



4.1 Karte der potentiellen Methangasaustritte im Dortmunder Stadtgebiet
- Anpassung des Maßnahmenkataloges -
- Ausschußvorlage –

Herr Grote zeigt auf, daß die Untersuchungsergebnisse bei Methangasuntersuchungen unzuverlässig sind. Aus den Ergebnissen ergeben sich keine angemessenen Kenntnisse für die Bauleitplanung. Es ist geplant, die Zone der tatsächlichen Methangasaustritte nicht zu bebauen. In Zone 2 ist nicht begründbar, daß wegen eines Gasaustritts auf fünf bis sieben qkm jedem Bauwilligen eine Gasdrainage mit Mehrkosten mit über
5 000,- DM vorgeschrieben wird.

Beschluß:
Der Ausschuß für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der beschriebenen Vorgehensweise zu.

zu TOP 5: Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes


5.1 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 198 – Schöner Pfad / Hermelinweg – sowie 105. Änderung des Flächennutzungsplanes

hier:

I. Offenlegungsbeschluß zur 105. Änderung des Flächennutzungsplanes,

II. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgerbeteiligung

III. Offenlegungsbeschluß zum Bebauungsplan Ap 198


- Ausschußvorlage
- Antrag der CDU-Fraktion vom 25.11.99 (nachgesandt)

Herr RM Krüger folgt dem Antrag der CDU-Fraktion, in dem die Grundflächenzahl von 0,3 auf 0,2 reduziert und der Planbereich um den Bereich südöstlich der Hüllbergstraße verkleinert wird.

Herr RM Zuch will mit dem Antrag der CDU-Fraktion erreichen, daß die Grünflächen beibehalten und als Garten genutzt werden.

Herr RM Tech hält die Reduzierung der Grundflächenzahl aus ökologischen und ökonomischen Gründen nicht für vertretbar. Der Bedarf nach freistehenden Häusern ist sehr groß. Die Grundflächenzahl sollte nicht auf 0,2 reduziert werden.

Für Herrn RM Drabig müssen Grundstücke bezahlbar sein, den ökologischen Anspruch erfüllen und eine Wohnqualität erreichen. Bisher war es nicht gewollt, die Grundstücke so groß zu machen, daß weder flächen- noch kostensparendes Bauen möglich ist. Er fragt sich, ob bei einer Anzahl von 35 Wohneinheiten die Maßnahme noch rentabel ist.

Herr RM Jung weist darauf hin, daß die Zahl der Wohneinheiten nicht im Bebauungsplan festgeschrieben wird, sondern sie wird in der Begründung als Erwartung angegeben.

Herr StR Fehlemann erklärt auf die Frage des Herrn RM Drabig, daß bei einer Grundflächenzahl von 0,2 ein 1 000 qm Grundstück eine 200 qm Nutzfläche und bei einer Grundflächenzahl von 0,3 ein 750 qm Grundstück eine 200 qm Nutzfläche hat. Bei 80,-- bis 100,-- DM Erschließungskosten/qm errechnen sich bei einem 1 000 qm Grundstück 10 000,-- DM; bei 750 qm belaufen sich auf 7 500,-- DM.

Herr Glaser ergänzt, daß bei einer Grundflächenzahl von 0,2 ein Betrag von 350 000,-- DM, bei 0,3 im Gegensatz dazu 210 000,-- DM für ein Grundstück zu zahlen wären.

Frau RM Horitzky macht deutlich, daß an dieser Stelle großzügige Grundstücke, die bebaut werden sollen, gewünscht seien.

Herr RM Jung schlägt vor, über die Grundflächenzahl getrennt abzustimmen, dann über den CDU-Antrag als solchen und anschließend über die Verwaltungsvorlage.

Beschluß:
Der Abweichungsantrag der SPD, die Grundflächenzahl auf 0,3 festzulegen, wird mit Mehrheit abgelehnt.

Die CDU-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 25.11.99, die Verwaltung zu beauftragen, den zur Offenlegung vorbereiteten Bebauungsplanentwurf Ap 198 zu überarbeiten und dem AUSW unter Reduzierung des Planbereichs um die Flächen südöstlich der Hüllbergstraße sowie – für den verbleibenden Planbereich – der Grundflächenzahl von 0,3 auf 0,2 zur erneuten Beschlußfassung vorzulegen. Bereits jetzt ist den Grundstückseigentümern des in der Verwaltungsvorlage genannten Planbereichs die geänderte Zielsetzung mitzuteilen und Gelegenheit zur Äußerung zu geben; über das Ergebnis der Eigentümerinformation sind der AUSW und die Bezirksvertretung Aplerbeck zu informieren. Der Antrag der CDU-Fraktion wird mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion angenommen.

Der Verwaltungsvorlage wird in der Fassung des CDU-Antrages vom 25.11.99 mit Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt.

5.2 Bauleitplanung; Bebauungsplan In W 119 - Rosemeyerstraße -

hier: Beschluß zur Verlängerung der Veränderungssperre vom 09.02.1998 um ein Jahr für einen Teilbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes In W 119 – Rosemeyerstraße –


- Ratsvorlage
Beschluß:
Der AUSW empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluß zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt, die Geltungsdauer der Veränderungssperre vom 09.02.1998 für den unter Punkt 1.2 dieser Vorlage genannten Teilbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes In W 119 - Rosemeyerstraße - um ein Jahr bis zum 30.11.2000 zu verlängern.

Rechtsgrundlage:

§§ 14 Abs. 1, 16 Abs. 1 und 17 Abs. 1 Satz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. FNA III 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW s. 666, SGV NW 2023).



5.3 Wohnbauflächenentwicklung “Waltroper Straße”
- Ausschußvorlage –

Herr RM Harnisch gibt an, daß die SPD-Fraktion der Vorlage zustimmen wird. Die Fläche ist gut per ÖPNV zu erreichen.

Herr RM Brunstein ist erfreut darüber, daß ein Drittel der Wohneinheiten ohne Bauträgerbindung gebaut werden wird. Nur befürchtet er, daß die gewünschte Qualität nicht zu einem Preis von 350 000,-- DM gekauft werden kann.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr befürwortet den städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerb, der auf der Fläche an der Waltroper Straße geplant ist.

Herr StR Sierau zeigt sich erfreut darüber, daß sich die Planungsverwaltung bei der Aktion “Junges Bauen” der Firma Zapf gegen ca. 60 Bewerbungen anderer Städte durchgesetzt hat. Er sagt zu, das Wettbewerbsergebnis dem AUSW vorzustellen.

Beschluß:
Der AUSW beschließt einstimmig folgenden Beschluß zu fassen:

Der Ausschuß für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt das beabsichtigte Verfahren zur Entwicklung der Fläche “Waltroper Straße” zur Kenntnis und stimmt dem offenen städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerb durch die Firma Zapf zu.


6. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr
6.2 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen

Kolpingstraße von Silberstraße bis Schwarze-Brüder-Straße und

Schwarze-Brüder-Straße von Kolpingstraße bis Mönchenwordt

(Gesamtmaßnahme)

- Ratsvorlage –


Beschluß:
Der AUSW empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluß zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gem.
§ 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978 in der Fassung der Satzung zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.1979 und vom 21.12.81

Umgestaltung der Kolpingstraße von Silberstraße bis Schwarze-Brüder-Straße sowie Schwarze-Brüder-Straße von Kolpingstraße bis östliche Grenze der Platzanlage Mönchenwordt
(Gesamtmaßnahme)

6.3 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Max-Ophüls-Platz von Rheinlanddamm (B 1) bis Lindemannstraße

- Ratsvorlage –


Beschluß:
Der AUSW empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gem.
§ 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.78 in der Fassung der Satzung zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.79 und vom 21.12.81

Umgestaltung der ehemaligen Straßenfläche “Lindemannstraße” (östlicher Ast zwischen Hotelanlage und Fachhochschule) zur Platzanlage “Max-Ophüls-Platz”
(Mischverkehrsfläche) zwischen Rheinlanddamm (B 1 ) und Lindemannstraße
6.4 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage

Silberstraße von Kolpingstraße bis Hansastraße

- Ratsvorlage –


Beschluß:
Der AUSW empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluß zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.78 in der Fassung der Satzung zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.79 und vom 21.12.81

Umgestaltung der Silberstraße von Kolpingstraße bis Hansastraße
6.5 Kanalerneuerung Gersdorffstraße

- Ausschußvorlage –



Beschluß:
Der AUSW empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuß einstimmig, wie folgt zu beschließen:

Der Haupt- und Finanzausschuß beschließt für die Kanalerneuerung Gersdorffstraße eine Erhöhung der Gesamtkosten um 600.000,-- DM auf 1.700.000,-- DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0795 wie folgt vorgesehen:
Ausgaben 1999 150.000,-- DM
Ausgaben 2000 1.250.000,-- DM
Ausgaben 2001 300.000,-- DM

Die Abweichungen gegenüber dem Hpl-Entwurf 2000 werden bei den Beratungen des Entwurfs im Rahmen eines finanziellen Ausgleichs kompensiert. Eine Ausweitung des Budgets erfolgt nicht.

zu TOP 7: Angelegenheiten des Grünflächenamtes


7.1 Arbeitsbeschaffungsmaßnahme “Beteiligungsorientierte, ökologische und quartierbezogene Gestaltung von Spielplätzen”,

hier: Gestaltungsmaßnahme 2000

- Ausführungsentscheidung -

- Ausschußvorlage –

Herr RM Jostes fordert die freie Vergabe entsprechender Maßnahmen, die Durchführung sollte nicht nur durch die Dortmunder Dienste – Gesellschaft für Beschäftigung mbH - erfolgen.




Beschluß:
Der AUSW beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion dem Kinder- und Jugendausschuß zu empfehlen, folgenden Beschluß zu fassen:

Der Kinder- und Jugendausschuß beschließt die Neugestaltung der im Sachverhalt aufgeführten Kinderspielplätze mit einem Kostenaufwand von 640.000,-- DM (Materialkosten 600.000,-, Bodenproben 40.000,-- DM) im Rahmen der vom Rat am 23.05.1996 beschlossenen Arbeitsbeschaffungsmaßnahme “Beteiligungsorientierte, ökologische und quartierbezogene Gestaltung von Spielplätzen”, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Rat in der Haushaltssatzung 2000.

Die Durchführung erfolgt durch die “Dortmunder Dienste - Gesellschaft für Beschäftigung mbH” in Zusammenarbeit mit dem Grünflächenamt und dem Jugendamt.


Finanzierung:
Investitionszuschuß an die GmbH “Dortmunder Dienste”
(Finanzposition 4390 9850 0001) 64.000,-- DM
Zuschußmittel durch das Land an die GmbH “Dortmunder Dienste” 576.000,-- DM
640.000,.—DM

zu TOP 8: Angelegenheiten der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung


8.1 Phoenix-West

hier: Vorbereitung und Durchführung einer Entwicklungswerkstatt – Machbarkeitsuntersuchung zur Reaktivierung

- Ratsvorlage –



Herr RM Tech fordert die frühzeitige Einbindung der örtlichen Politik in diesen Prozeß.

Herr RM Knieling begrüßt die Einrichtung der Entwicklungswerkstatt.

Herr RM Drabig ist erfreut darüber, daß bei der Durchführung der Entwicklungswerkstatt ein offener Prozeß geplant ist, und sich die Krupp Hoesch Stahl AG finanziell beteiligt. Er erhofft sich aus der Entwicklungswerkstatt Vorschläge für Entwicklungsmöglichkeiten der Fläche.

Herr StR Sierau sieht das vorgeschlagene Verfahren als einen modellhaften Umgang mit solchen Flächen. An der Entwicklungswerkstatt werden folgende Büros teilnehmen, um die städtebaulichen Fragestellungen zu bearbeiten: das Büro Faltin, Scheuvens und Wachten, das Büro Stege und Partner, das Büro Schamp und Schmalöer, das Berliner Büro Becher, Gewers und Kühn sowie das Essener Büro Terfrücht. Es sollen Planungen entstehen, die sich rechnen. Er verweist auf die Rahmenplanung, die für Hörde vom Rat beschlossen wurde.

Beschluß:
Der AUSW empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Vorbereitung und Durchführung einer Entwicklungswerkstatt zu und beauftragt die Verwaltung, eine Machbarkeitsuntersuchung zur Reaktivierung der Fläche Phoenix-West durchzuführen.

zu TOP 9: Erweiterung der Tagesordnung - Angelegenheiten des Bauordnungsamtes



9.1 Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grundstück Hörder Bahnhofstraße 3 in Dortmund-Hörde
- Zulassung eines Bauvorhabens nach § 34 BauGB und § 30 Abs. 1 BauGB unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB
- Ausschußvorlage – und
Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grundstück Hörder Bahnhofstraße 5 in Dortmund-Hörde
- Zulassung eines Bauvorhabens nach § 30 Abs. 1 BauGB unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB
- Ausschußvorlage -
Herr RM Tech fordert den Nachweis von Ersatzparkplätzen in räumlicher Nähe zum Grundstück Hörder Bahnhofsstraße 3 und 5.

Herr RM Jung schlägt vor, daß nach Vervollständigung des Baugenehmigungsantrages dem AUSW vorgestellt wird, wo die “andere Stelle” sein soll.

Beschluß:
Der AUSW beschließt einstimmig wie folgt:

Der AUSW nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung in Aussicht zu stellen, zur Kenntnis. Dem Zusatz der Bezirksvertretung Hörde, daß die entfallenden bzw. nicht entstehenden Parkplätze an anderer Stelle zu errichten sind, wird unter der Voraussetzung zugestimmt, daß dem AUSW vor Erteilung der Baugenehmigung berichtet wird, wo die Parkplätze entstehen werden.

Die Bezirksvertretung ist aufgrund des § 15 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom 16.05.95
(veröffentlicht in den Dortmunder Bekanntmachungen, Amtsblatt der Stadt Dortmund vom 19.05.95) in der Fassung der 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 12.01.98, zu beteiligen.

9.2 Errichtung eines Turnierrichterhauses und Weideunterstandes auf dem Grundstück Lütgenholthauser Straße 139 in Dortmund-Kleinholthausen
- Zulassung eines Vorhabens gem. 3 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Zulassung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB –
- Ausschußvorlage

Die Übernahme des Zusatzes der Bezirksvertretung Hombruch wird nicht gefordert.

Der Beschluß des AUSW vom 17.11.99 bleibt bestehen.

Beschluß:
Der Ausschuß für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung in Aussicht zu stellen, zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung ist aufgrund des § 15 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom 16.05.1995 (veröffentlicht in den Dortmunder Bekanntmachungen, Amtsblatt der Stadt Dortmund vom 19.05.1995) in der Fassung der 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 12.10.1998, zu beteiligen.



Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 17.40 Uhr.







J u n g F o l l e r t S k o d z i k
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin




(vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt).

Datenimport aus Word


Ausschuß für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

Geschäftsführung 09.12.1999
StA 01
F 2 60 21

N i e d e r s c h r i f t

über die 3. öffentliche Sitzung des
Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 01.12.1999


Te i l n e h m e r/i n n e n:

a) Mitglieder des Ausschusses:
Herr RM Jung, Vorsitzender
Frau RM Müller-Jobst i. V. für Herrn RM Berndsen
Frau RM Kräft i. V. für Herrn RM Bogdahn
Herr RM Brunstein
Herr RM Drabig
Herr RM Follert
Frau RM Gerszewski
Herr RM Grote
Herr RM Harnisch
Herr RM Jostes
Herr RM Knieling
Frau RM Krause
Frau RM Kröger-Brenner
Herr RM Krüger
Frau RM Lührs
Herr RM Neumann
Herr RM Ollech
Herr RM Weber i. V. für Herrn RM Sauer
Frau RM Schilling
Herr RM Schneider
Frau RM Steins
Herr RM Tech
Herr RM Uhlmann i. V. für Herrn RM Wilhelm
Herr RM Zuch

Frau s. B. Pohlmann-Rohr
Frau s. B. Krämer-Knorr i. V. für Herrn s. B. Schilff
Herr s. E. Hellmann
b) Mitarbeiter/innen der Verwaltung
Herr StR Sierau, 6/Dez.
Herr StR Fehlemann, 7/Dez.
Herr Grote, 60/AL
Herr Glaser, 61/AL
Herr Neuhaus, 64/AL bis TOP 3.2
Herr Dickgreber, 66/AL
Herr Keune, 66/stv. AL
Herr Blume, 67/AL
Frau Kulozik, 67/WP
Herr Schließler, 69/AL
Herr Buchbender, 20/AL
Herr Birnstiel, 8/EA
Frau Helfer, 7/Dez.-Büro
Frau Böker, 01
Frau Skodzik, 01
c) Beratende Mitglieder
Herr Punge, Mieter & Pächter e. V.
Herr Steiner, Aktionskreis, “Der behinderte Mensch in Dortmund”
d) Gäste

Herr Czierpka, Bezirksvorsteher Dortmund-Brackel
Die Sitzung wird durch den Vorsitzenden Herrn RM Jung um 15.05 Uhr eröffnet, er begrüßt die anwesenden Damen und Herren.

zu TOP 1. Regularien


1.1 Benennung eines Ausschußmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift.

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr RM Follert benannt.


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW

Herr RM Jung weist auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW hin.

1.3 Feststellung der Tagesordnung

Folgende Tagesordnung liegt vor:

Regularien

1.1 Benennung eines Ausschußmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die gem. Sitzung des AUSW mit dem WBF am 08.09.99


Satzungs-, Gebühren- und Eintrittspreisangelegenheiten

2.1 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung-AbfS)
- Ratsvorlage - (ist bereits zur Sitzung am 17.11.99 versandt worden)

2.2 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) - 2000
- Ratsvorlage - (ist bereits zur Sitzung am 17.11.99 versandt worden)

2.3 Satzung zur dritten Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
- Ratsvorlage - (ist bereits zur Sitzung am 17.11.99 versandt worden)

2.4 Satzung und Gebührenordnung für das Tierheim der Stadt Dortmund
- Ratsvorlage - (ist bereits zur Sitzung am 17.11.99 versandt worden)

2.5 Erhöhung der Eintrittspreise für die Pflanzenschauhäuser im Botanischen Garten Rombergpark
- Ratsvorlage - (ist bereits zur Sitzung am 17.11.99 versandt worden)

2.6 Gebührensatzung und Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund
- Ratsvorlage - (ist bereits zur Sitzung am 17.11.99 versandt worden)

2.7 Zoo Dortmund
hier: Erhöhung/Ermässigung der Eintrittsentgelte und Veränderung der Entgeltstruktur
- Ratsvorlage - (ist bereits zur Sitzung am 17.11.99 versandt worden)
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29.11.99

3. Angelegenheiten des Stadtamtes für Wohnungswesen
3.1 Wohnungsmarkt Dortmund -

Ergebnisse des Wohnungsmarktbeobachtungssystems 1998

- Ratsvorlage - (ist bereits zur Sitzung am 17.11.99 versandt worden)


3.2 Wohnungstauschberatungsstelle für Seniorinnen und Senioren

- Ratsvorlage -

- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30.11.99

4. Angelegenheiten des Umweltamtes

4.1 Karte der potentiellen Methangasaustritte im Dortmunder Stadtgebiet
- Anpassung des Maßnahmenkataloges -
- Ausschußvorlage -

5. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

5.1 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 198 - Schöner Pfad/Hermelinweg -

sowie 105. Änderung des Flächennutzungsplanes


hier: I. Offenlegungsbeschluß zur 105. Änderung des Flächennutzungsplanes
II. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgerbeteiligung
III. Offenlegungsbeschluß zum Bebauungsplan Ap 198
- Ausschußvorlage -
- abweichender Beschluß der BV Ap vom 02.11.99
Antrag der CDU-Fraktion vom 25.11.99
5.2 Bauleitplanung; Bebauungsplan In W 119 - Rosemeyerstraße -

hier: Beschluß zur Verlängerung der Veränderungssperre vom 09.02.1998 um ein Jahr für einen Teilbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes In W 119 - Rosemeyerstraße -

- Ratsvorlage –



5.3 Wohnbauflächenentwicklung "Waltroper Straße"
- Ausschußvorlage -

6. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr



6.1 Umbau Asselner Hellweg
- Information der Verwaltung über die abweichende Beschlußfassung der Bezirksvertretung Brackel vom 04.11.99
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29.11.99
- Antrag der SPD-Fraktion vom 30.11.99

6.2 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen

Kolpingstraße von Silberstraße bis Schwarze-Brüder-Straße und

Schwarze-Brüder-Straße von Kolpingstraße bis Mönchenwordt

(Gesamtmaßnahme)

- Ratsvorlage -

6.3 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Max-Ophüls-Platz von Rheinlanddamm (B 1) bis Lindemannstraße

- Ratsvorlage -


6.4 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage

Silberstraße von Kolpingstraße bis Hansastraße

- Ratsvorlage –



6.5 Kanalerneuerung Gersdorffstraße
- Ausschußvorlage –

7. Angelegenheiten des Grünflächenamtes

7.1 Arbeitsbeschaffungsmaßnahme "Beteiligungsorientierte, ökologische und quartierbezogene Gestaltung von Spielplätzen",

hier: Gestaltungsmaßnahme 2000
- Ausführungsentscheidung -
- Ausschußvorlage -

8. Angelegenheiten der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

8.1 Phoenix-West
hier: Vorbereitung und Durchführung einer Entwicklungswerkstatt - Machbarkeitsuntersuchung einer Reaktivierung
- Ratsvorlage -


Frau RM Lührs empfiehlt, die Satzungen unter Tagesordnungspunkt 2.1 bis 2.7 an den Haupt- und Finanzausschuß und Rat durchlaufen zu lassen. Herr RM Krüger hält es für erforderlich, die Satzungen zu diskutieren. Herr RM Jostes stellt den Antrag, die TOP 2.1 – 2.7 durchlaufen zu lassen.

Herr RM Jung macht den Vorschlag, daß zu den Tagesordnungspunkten Stellungnahmen abgegeben werden können, aber keine Abstimmungen erfolgen.

Frau Krämer-Knorr ist als sachkundige Bürgerin zu verpflichten. Herr RM Jung schlägt vor, dies unter TOP 1.3.1 zu tun und die Tagesordnung entsprechend zu erweitern.

Er regt an, den Tagesordnungspunkt 6.1 – Umbau Asselner Hellweg – vorzuziehen und nach der Feststellung der Tagesordnung direkt zu behandeln. Zu diesem TOP ist gemäß § 14 Abs. 2 der Geschäftsordnung Herr Czierpka als Bezirksvorsteher Dortmund-Brackel eingeladen worden und erschienen. Zu diesem TOP liegen zwei Anträge vor.

Herr RM Jung schlägt auch vor, die Tagesordnung um TOP 9.1 - Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grundstück Hörder Bahnhofstraße 3 in Dortmund-Hörde (Zulassung eines Bauvorhabens nach § 34 BauGB und § 30 Abs. 1 BauGB unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB) und Hörder Bahnhofstraße 5 in Dortmund-Hörde (Zulassung eines Bauvorhabens nach § 30 Abs. 1 BauGB unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB) - und TOP 9.2 - Errichtung eines Turnierrichterhauses und Weideunterstandes auf dem Grundstück Lütgenholthauser Straße 139 in Dortmund-Kleinholthausen (Zulassung eines Vorhabens gem. 3 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Zulassung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB) - zu erweitern, weil in der Bezirksvertretung jeweils ein abweichender Beschluß zum Beschluß des AUSW getroffen wurde.

Herr RM Jung weist darauf hin; daß der TOP 5.3 – Wohnbauflächenentwicklung “Waltroper Straße” - versehentlich nicht in den Dortmunder Bekanntmachungen veröffentlicht wurde.

Die Tagesordnung wird wie vorgeschlagen durch die Mitglieder des AUSW einstimmig festgestellt.


1.3.1 Erweiterung der Tagesordnung- Einführung von Ausschußmitgliedern (sachkundige Bürger/innen)

Frau s. B. Krämer-Knorr wird als sachkundige Bürgerin durch Herrn RM Jung dazu verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze zu beachten und ihre Pflichten zum Wohl der Stadt Dortmund zu erfüllen.

6.1 Umbau Asselner Hellweg

- Information der Verwaltung über die abweichende Beschlußfassung der Bezirksvertretung Brackel vom 04.11.99



Frau RM Kröger-Brenner hält die unverzügliche Durchführung einer Informationsveranstaltung für die Bürgerinnen und Bürger für erforderlich. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will die Verbesserung der Verkehrssituation auf dem Asselner Hellweg und nicht die Aufhebung des Baubeschlusses.

Herr RM Jostes spricht sich für den Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Brackel aus, in dem die Verwaltung dazu aufgefordert wird, alle Bestrebungen einzustellen, die dazu dienen, den Asselner Hellweg in der zur Zeit geplanten Art und Weise auszubauen. Die CDU-Fraktion stimmt der Bezirksvertretung Brackel zu, die fordert, den zweigleisigen Ausbau der Straßenbahn nicht weiter zu verfolgen, und andere Ausbau-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen zu entwickeln.

Herr Czierpka, Bezirksvorsteher Dortmund-Brackel, erläutert, daß aus den Reihen der Bürgerinitiative die Behauptung kam, daß die Bezirksvertretung und der AUSW im Planfeststellungsverfahren keine grundlegenden Änderungen mehr beschließen könnten und eine Ablehnung der Planung nicht mehr möglich sei. Nach einer Stellungnahme der Verwaltung vom 16.11.99 bestehen alle Möglichkeiten der politischen Entscheidung von der Zustimmung bis zur Einstellung des Verfahrens. Herr Czierpka hält die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens und die Klärung der Probleme während des Verfahrens für die richtige Vorgehensweise.

Frau RM Gerszewski stellt fest, daß die beantragten Fördergelder aus dem Landesprogramm des ÖPNV-Beschleunigungsprogramms genutzt werden sollten. Sie verweist auf den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der weiter als der der SPD geht. Die SPD-Fraktion stimmt diesem Antrag zu, fordert aber, daß auch die Bezirksvertretung zu informieren ist.

Herr RM Zuch spricht Schallschutzmaßnahmen an, die bei Umbau des Asselner Hellwegs notwendig werden.

Herr RM Jung bittet in einer der nächsten Sitzungen um eine Sachstandsdarstellung zu Planungsstand und Erwartungshorizont, was mit den Straßen um Asseln geplant ist.

Herr RM Jostes macht deutlich, daß eine Maßnahme, wie der Umbau Asselner Hellweg, nicht ohne Umgehungsstraße möglich ist.

Herr RM Drabig stellt dar, daß die in der Bezirksvertretung Brackel gestellten Fragen vor Ort beantwortet und anschließend im AUSW dargestellt werden sollten, ohne die Maßnahme zu stoppen. Die Fördergelder sollten genutzt werden. Die Information vor Ort sollte erfolgen und die Flughafenverkehrsproblematik in der aktuellen Fassung vorgestellt werden.

Herr Dickgreber bezeichnet die Ortsdurchfahrt Asseln als einen der kritischsten Bereiche in Dortmund, weil die Straßenbahn dem Verkehr entgegenfährt. Die Verkehrssituation und die städtebauliche Situation mit Altsubstanz bedarf dringend der Veränderung. Die Finanzierung ist gesichert. Bedauerlicherweise sind keine leistungsfähigen Umleitungsmöglichkeiten vorhanden. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens können die Bedenken aller Beteiligten und Bürger behandelt werden.

Beschluß:
Die Übernahme des Beschlusses der CDU-Fraktion aus der Bezirksvertretung Brackel wurde mit Mehrheit gegen die CDU-Fraktion abgelehnt.

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird ergänzt um die Forderung, daß die Verwaltung die Bezirksvertretung Brackel auch über das Ergebnis der Informationsveranstaltung zu informieren und über das weitere Verfahren zu beraten hat. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion angenommen.


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die gemeinsame Sitzung des AUSW mit dem AWBF am 08.09.99



Die Niederschrift wird einstimmig beschlossen.

zu TOP 2. Satzungs-, Gebühren- und Eintrittspreisangelegenheiten


2.1 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung – Abfs)
- Ratsvorlage
Beschluß:
Der AUSW beschließt, die Ratsvorlage durchlaufen zu lassen.
2.2 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung – AbfGS) – 2000
- Ratsvorlage
Beschluß:
Der AUSW beschließt, die Ratsvorlage durchlaufen zu lassen.
2.3 Satzung zur dritten Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
- Ratsvorlage
Beschluß:
Der AUSW beschließt, die Ratsvorlage durchlaufen zu lassen.
2.4 Satzung und Gebührenordnung für das Tierheim der Stadt Dortmund
- Ratsvorlage
Beschluß:
Der AUSW beschließt, die Ratsvorlage durchlaufen zu lassen.
2.5 Erhöhung der Eintrittspreise für die Pflanzenschauhäuser im Botanischen Garten Rombergpark
- Ratsvorlage

Die Ratsvorlage ist bereits im Rat beschlossen worden.
2.6 Gebührensatzung und Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund
- Ratsvorlage
Beschluß:
Der AUSW beschließt, die Ratsvorlage durchlaufen zu lassen.
2.7 Zoo Dortmund;
hier: Erhöhung/Ermäßigung der Eintrittsentgelte und Veränderung der Entgeltstruktur
- Ratsvorlage
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29.11.99

Beschluß:
Der AUSW beschließt, die Ratsvorlage zusammen mit dem Antrag durchlaufen zu lassen.

zu TOP 3: Angelegenheiten des Stadtamtes für Wohnungswesen


3.1 Wohnungsmarkt Dortmund
Ergebnisse des Wohnungsmarktbeobachtungssystems 1998
- Ratsvorlage –
Herr Punge sieht die Wohnungspolitik als aktive Wirtschaftspolitik an. Er fordert die Fortführung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus in allen Stadtbezirken im bisherigen Umfang. Er hält es für erforderlich, die Grundstückspreise zu subventionieren.

Frau RM Horitzky bringt zum Ausdruck, daß die Abwanderungsverluste gestoppt werden müssen. Die CDU-Fraktion ist der Meinung, daß in allen Stadtbezirken Flächen verschiedener Größen zur Verfügung zu stellen sind. Hier müßte eine individuelle Bebauung ermöglicht werden. Frau RM Horitzky bittet die Verwaltung, das auf Seite 61 des Berichtes “Wohnungsmarkt Dortmund” dargestellte negative Verwaltungshandeln in einer der nächsten AUSW-Sitzungen zu begründen.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr bezeichnet das 5000er-Programm als zu groß dimensioniert, es sollte mehr auf Qualität geachtet werden. In den Wohnungsbestand muß investiert werden.

Frau RM Lührs stellt fest, daß der Bericht ein Nachweis für den Erfolg ist. Die begonnene Wohnungspolitik sollte fortgesetzt werden.

Herr Neuhaus gibt auf die Frage der Frau RM Horitzky an, daß bei den Gesprächen mit den Wohnungsmarktexperten nicht möglich war zu klären, wo die Kritikpunkte lagen und ob sie eventuell durch die Bauträger und Wohnungsunternehmen selbst ausgelöst worden waren.

Beschluß:
Dem Rat der Stadt wird einstimmig vom AUSW empfohlen, folgenden Beschluß zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 6. Bericht der Verwaltung über die Wohnungsmarktsituation in Dortmund zur Kenntnis.


3.2 Wohnungstauschberatungsstelle für Seniorinnen und Senioren
- Ratsvorlage
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30.11.99

Nach Angaben der s. B. Frau Pohlmann-Rohr soll der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erreichen, daß die Verwaltung noch einmal darüber nachdenkt, in welcher Form und mit welchem Konzept eine Wohnungstauschberatungsstelle weiter laufen könnte.

Frau RM Lührs stellt dar, daß dieser Bericht zeigt, daß die Wohnungstauschberatungsstelle in dieser Form nicht mehr benötigt wird. Zum Teil wird die Aufgabe nun durch die Wohnungsbauunternehmen und den Kreuzviertelverein wahrgenommen.

Herr StR Sierau macht deutlich, daß das Angebot der Wohnungstauschberatungsstelle zunächst eingestellt wird, aber Anfang 2002 die Wiederaufnahme des Angebotes überprüft wird.



Beschluß:
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird mehrheitlich bei drei Enthaltungen abgelehnt.

Der AUSW empfiehlt dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, folgenden Beschluß zu fassen:

Der Rat stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, die Wohnungstauschberatungsstelle nicht als Daueraufgabe einzurichten und den Dienstbetrieb mit Ablauf der Fördermaßnahme einzustellen.

Die Verwaltung wird gebeten, Anfang 2002 die Wiederaufnahme des Angebotes zu prüfen und dem Fachausschuß zu berichten.

Zu TOP 4: Angelegenheiten des Umweltamtes



4.1 Karte der potentiellen Methangasaustritte im Dortmunder Stadtgebiet
- Anpassung des Maßnahmenkataloges -
- Ausschußvorlage –

Herr Grote zeigt auf, daß die Untersuchungsergebnisse bei Methangasuntersuchungen unzuverlässig sind. Aus den Ergebnissen ergeben sich keine angemessenen Kenntnisse für die Bauleitplanung. Es ist geplant, die Zone der tatsächlichen Methangasaustritte nicht zu bebauen. In Zone 2 ist nicht begründbar, daß wegen eines Gasaustritts auf fünf bis sieben qkm jedem Bauwilligen eine Gasdrainage mit Mehrkosten mit über
5 000,- DM vorgeschrieben wird.

Beschluß:
Der Ausschuß für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der beschriebenen Vorgehensweise zu.

zu TOP 5: Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes


5.1 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 198 – Schöner Pfad / Hermelinweg – sowie 105. Änderung des Flächennutzungsplanes

hier:

I. Offenlegungsbeschluß zur 105. Änderung des Flächennutzungsplanes,

II. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgerbeteiligung

III. Offenlegungsbeschluß zum Bebauungsplan Ap 198


- Ausschußvorlage
- Antrag der CDU-Fraktion vom 25.11.99 (nachgesandt)

Herr RM Krüger folgt dem Antrag der CDU-Fraktion, in dem die Grundflächenzahl von 0,3 auf 0,2 reduziert und der Planbereich um den Bereich südöstlich der Hüllbergstraße verkleinert wird.

Herr RM Zuch will mit dem Antrag der CDU-Fraktion erreichen, daß die Grünflächen beibehalten und als Garten genutzt werden.

Herr RM Tech hält die Reduzierung der Grundflächenzahl aus ökologischen und ökonomischen Gründen nicht für vertretbar. Der Bedarf nach freistehenden Häusern ist sehr groß. Die Grundflächenzahl sollte nicht auf 0,2 reduziert werden.

Für Herrn RM Drabig müssen Grundstücke bezahlbar sein, den ökologischen Anspruch erfüllen und eine Wohnqualität erreichen. Bisher war es nicht gewollt, die Grundstücke so groß zu machen, daß weder flächen- noch kostensparendes Bauen möglich ist. Er fragt sich, ob bei einer Anzahl von 35 Wohneinheiten die Maßnahme noch rentabel ist.

Herr RM Jung weist darauf hin, daß die Zahl der Wohneinheiten nicht im Bebauungsplan festgeschrieben wird, sondern sie wird in der Begründung als Erwartung angegeben.

Herr StR Fehlemann erklärt auf die Frage des Herrn RM Drabig, daß bei einer Grundflächenzahl von 0,2 ein 1 000 qm Grundstück eine 200 qm Nutzfläche und bei einer Grundflächenzahl von 0,3 ein 750 qm Grundstück eine 200 qm Nutzfläche hat. Bei 80,-- bis 100,-- DM Erschließungskosten/qm errechnen sich bei einem 1 000 qm Grundstück 10 000,-- DM; bei 750 qm belaufen sich auf 7 500,-- DM.

Herr Glaser ergänzt, daß bei einer Grundflächenzahl von 0,2 ein Betrag von 350 000,-- DM, bei 0,3 im Gegensatz dazu 210 000,-- DM für ein Grundstück zu zahlen wären.

Frau RM Horitzky macht deutlich, daß an dieser Stelle großzügige Grundstücke, die bebaut werden sollen, gewünscht seien.

Herr RM Jung schlägt vor, über die Grundflächenzahl getrennt abzustimmen, dann über den CDU-Antrag als solchen und anschließend über die Verwaltungsvorlage.

Beschluß:
Der Abweichungsantrag der SPD, die Grundflächenzahl auf 0,3 festzulegen, wird mit Mehrheit abgelehnt.

Die CDU-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 25.11.99, die Verwaltung zu beauftragen, den zur Offenlegung vorbereiteten Bebauungsplanentwurf Ap 198 zu überarbeiten und dem AUSW unter Reduzierung des Planbereichs um die Flächen südöstlich der Hüllbergstraße sowie – für den verbleibenden Planbereich – der Grundflächenzahl von 0,3 auf 0,2 zur erneuten Beschlußfassung vorzulegen. Bereits jetzt ist den Grundstückseigentümern des in der Verwaltungsvorlage genannten Planbereichs die geänderte Zielsetzung mitzuteilen und Gelegenheit zur Äußerung zu geben; über das Ergebnis der Eigentümerinformation sind der AUSW und die Bezirksvertretung Aplerbeck zu informieren. Der Antrag der CDU-Fraktion wird mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion angenommen.

Der Verwaltungsvorlage wird in der Fassung des CDU-Antrages vom 25.11.99 mit Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt.

5.2 Bauleitplanung; Bebauungsplan In W 119 - Rosemeyerstraße -

hier: Beschluß zur Verlängerung der Veränderungssperre vom 09.02.1998 um ein Jahr für einen Teilbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes In W 119 – Rosemeyerstraße –


- Ratsvorlage
Beschluß:
Der AUSW empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluß zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt, die Geltungsdauer der Veränderungssperre vom 09.02.1998 für den unter Punkt 1.2 dieser Vorlage genannten Teilbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes In W 119 - Rosemeyerstraße - um ein Jahr bis zum 30.11.2000 zu verlängern.

Rechtsgrundlage:

§§ 14 Abs. 1, 16 Abs. 1 und 17 Abs. 1 Satz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. FNA III 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW s. 666, SGV NW 2023).



5.3 Wohnbauflächenentwicklung “Waltroper Straße”
- Ausschußvorlage –

Herr RM Harnisch gibt an, daß die SPD-Fraktion der Vorlage zustimmen wird. Die Fläche ist gut per ÖPNV zu erreichen.

Herr RM Brunstein ist erfreut darüber, daß ein Drittel der Wohneinheiten ohne Bauträgerbindung gebaut werden wird. Nur befürchtet er, daß die gewünschte Qualität nicht zu einem Preis von 350 000,-- DM gekauft werden kann.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr befürwortet den städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerb, der auf der Fläche an der Waltroper Straße geplant ist.

Herr StR Sierau zeigt sich erfreut darüber, daß sich die Planungsverwaltung bei der Aktion “Junges Bauen” der Firma Zapf gegen ca. 60 Bewerbungen anderer Städte durchgesetzt hat. Er sagt zu, das Wettbewerbsergebnis dem AUSW vorzustellen.

Beschluß:
Der AUSW beschließt einstimmig folgenden Beschluß zu fassen:

Der Ausschuß für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt das beabsichtigte Verfahren zur Entwicklung der Fläche “Waltroper Straße” zur Kenntnis und stimmt dem offenen städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerb durch die Firma Zapf zu.


6. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr
6.2 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen

Kolpingstraße von Silberstraße bis Schwarze-Brüder-Straße und

Schwarze-Brüder-Straße von Kolpingstraße bis Mönchenwordt

(Gesamtmaßnahme)

- Ratsvorlage –


Beschluß:
Der AUSW empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluß zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gem.
§ 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978 in der Fassung der Satzung zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.1979 und vom 21.12.81

Umgestaltung der Kolpingstraße von Silberstraße bis Schwarze-Brüder-Straße sowie Schwarze-Brüder-Straße von Kolpingstraße bis östliche Grenze der Platzanlage Mönchenwordt
(Gesamtmaßnahme)

6.3 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Max-Ophüls-Platz von Rheinlanddamm (B 1) bis Lindemannstraße

- Ratsvorlage –


Beschluß:
Der AUSW empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gem.
§ 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.78 in der Fassung der Satzung zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.79 und vom 21.12.81

Umgestaltung der ehemaligen Straßenfläche “Lindemannstraße” (östlicher Ast zwischen Hotelanlage und Fachhochschule) zur Platzanlage “Max-Ophüls-Platz”
(Mischverkehrsfläche) zwischen Rheinlanddamm (B 1 ) und Lindemannstraße
6.4 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage

Silberstraße von Kolpingstraße bis Hansastraße

- Ratsvorlage –


Beschluß:
Der AUSW empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluß zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.78 in der Fassung der Satzung zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.79 und vom 21.12.81

Umgestaltung der Silberstraße von Kolpingstraße bis Hansastraße
6.5 Kanalerneuerung Gersdorffstraße

- Ausschußvorlage –



Beschluß:
Der AUSW empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuß einstimmig, wie folgt zu beschließen:

Der Haupt- und Finanzausschuß beschließt für die Kanalerneuerung Gersdorffstraße eine Erhöhung der Gesamtkosten um 600.000,-- DM auf 1.700.000,-- DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0795 wie folgt vorgesehen:
Ausgaben 1999 150.000,-- DM
Ausgaben 2000 1.250.000,-- DM
Ausgaben 2001 300.000,-- DM

Die Abweichungen gegenüber dem Hpl-Entwurf 2000 werden bei den Beratungen des Entwurfs im Rahmen eines finanziellen Ausgleichs kompensiert. Eine Ausweitung des Budgets erfolgt nicht.

zu TOP 7: Angelegenheiten des Grünflächenamtes


7.1 Arbeitsbeschaffungsmaßnahme “Beteiligungsorientierte, ökologische und quartierbezogene Gestaltung von Spielplätzen”,

hier: Gestaltungsmaßnahme 2000

- Ausführungsentscheidung -

- Ausschußvorlage –

Herr RM Jostes fordert die freie Vergabe entsprechender Maßnahmen, die Durchführung sollte nicht nur durch die Dortmunder Dienste – Gesellschaft für Beschäftigung mbH - erfolgen.




Beschluß:
Der AUSW beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion dem Kinder- und Jugendausschuß zu empfehlen, folgenden Beschluß zu fassen:

Der Kinder- und Jugendausschuß beschließt die Neugestaltung der im Sachverhalt aufgeführten Kinderspielplätze mit einem Kostenaufwand von 640.000,-- DM (Materialkosten 600.000,-, Bodenproben 40.000,-- DM) im Rahmen der vom Rat am 23.05.1996 beschlossenen Arbeitsbeschaffungsmaßnahme “Beteiligungsorientierte, ökologische und quartierbezogene Gestaltung von Spielplätzen”, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Rat in der Haushaltssatzung 2000.

Die Durchführung erfolgt durch die “Dortmunder Dienste - Gesellschaft für Beschäftigung mbH” in Zusammenarbeit mit dem Grünflächenamt und dem Jugendamt.


Finanzierung:
Investitionszuschuß an die GmbH “Dortmunder Dienste”
(Finanzposition 4390 9850 0001) 64.000,-- DM
Zuschußmittel durch das Land an die GmbH “Dortmunder Dienste” 576.000,-- DM
640.000,.—DM

zu TOP 8: Angelegenheiten der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung


8.1 Phoenix-West

hier: Vorbereitung und Durchführung einer Entwicklungswerkstatt – Machbarkeitsuntersuchung zur Reaktivierung

- Ratsvorlage –



Herr RM Tech fordert die frühzeitige Einbindung der örtlichen Politik in diesen Prozeß.

Herr RM Knieling begrüßt die Einrichtung der Entwicklungswerkstatt.

Herr RM Drabig ist erfreut darüber, daß bei der Durchführung der Entwicklungswerkstatt ein offener Prozeß geplant ist, und sich die Krupp Hoesch Stahl AG finanziell beteiligt. Er erhofft sich aus der Entwicklungswerkstatt Vorschläge für Entwicklungsmöglichkeiten der Fläche.

Herr StR Sierau sieht das vorgeschlagene Verfahren als einen modellhaften Umgang mit solchen Flächen. An der Entwicklungswerkstatt werden folgende Büros teilnehmen, um die städtebaulichen Fragestellungen zu bearbeiten: das Büro Faltin, Scheuvens und Wachten, das Büro Stege und Partner, das Büro Schamp und Schmalöer, das Berliner Büro Becher, Gewers und Kühn sowie das Essener Büro Terfrücht. Es sollen Planungen entstehen, die sich rechnen. Er verweist auf die Rahmenplanung, die für Hörde vom Rat beschlossen wurde.

Beschluß:
Der AUSW empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Vorbereitung und Durchführung einer Entwicklungswerkstatt zu und beauftragt die Verwaltung, eine Machbarkeitsuntersuchung zur Reaktivierung der Fläche Phoenix-West durchzuführen.

zu TOP 9: Erweiterung der Tagesordnung - Angelegenheiten des Bauordnungsamtes



9.1 Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grundstück Hörder Bahnhofstraße 3 in Dortmund-Hörde
- Zulassung eines Bauvorhabens nach § 34 BauGB und § 30 Abs. 1 BauGB unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB
- Ausschußvorlage – und
Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grundstück Hörder Bahnhofstraße 5 in Dortmund-Hörde
- Zulassung eines Bauvorhabens nach § 30 Abs. 1 BauGB unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB
- Ausschußvorlage -
Herr RM Tech fordert den Nachweis von Ersatzparkplätzen in räumlicher Nähe zum Grundstück Hörder Bahnhofsstraße 3 und 5.

Herr RM Jung schlägt vor, daß nach Vervollständigung des Baugenehmigungsantrages dem AUSW vorgestellt wird, wo die “andere Stelle” sein soll.

Beschluß:
Der AUSW beschließt einstimmig wie folgt:

Der AUSW nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung in Aussicht zu stellen, zur Kenntnis. Dem Zusatz der Bezirksvertretung Hörde, daß die entfallenden bzw. nicht entstehenden Parkplätze an anderer Stelle zu errichten sind, wird unter der Voraussetzung zugestimmt, daß dem AUSW vor Erteilung der Baugenehmigung berichtet wird, wo die Parkplätze entstehen werden.

Die Bezirksvertretung ist aufgrund des § 15 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom 16.05.95
(veröffentlicht in den Dortmunder Bekanntmachungen, Amtsblatt der Stadt Dortmund vom 19.05.95) in der Fassung der 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 12.01.98, zu beteiligen.

9.2 Errichtung eines Turnierrichterhauses und Weideunterstandes auf dem Grundstück Lütgenholthauser Straße 139 in Dortmund-Kleinholthausen
- Zulassung eines Vorhabens gem. 3 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Zulassung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB –
- Ausschußvorlage

Die Übernahme des Zusatzes der Bezirksvertretung Hombruch wird nicht gefordert.

Der Beschluß des AUSW vom 17.11.99 bleibt bestehen.

Beschluß:
Der Ausschuß für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung in Aussicht zu stellen, zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung ist aufgrund des § 15 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom 16.05.1995 (veröffentlicht in den Dortmunder Bekanntmachungen, Amtsblatt der Stadt Dortmund vom 19.05.1995) in der Fassung der 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 12.10.1998, zu beteiligen.



Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 17.40 Uhr.







J u n g F o l l e r t S k o d z i k
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin




(vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt).