01 Dortmund, 16.03.2000
F 2 20 11


N i e d e r s c h r i f t

über die 6. Sitzung des Rates der Stadt

am Donnerstag, dem 09. März 2000, 13.00 Uhr,

im Ratssitzungssaal, Rathaus, Friedensplatz 1




Lt. Anwesendheitsliste, die der Originalniederschrift als Anlage beigefügt ist, waren
79 von z. Z. 82 Ratsmitgliedern anwesend:


An der Sitzung nahmen
nicht teil: Rm Bogdahn SPD

Rm Müller-Jobst SPD


Rm Branghofer DVU


Von der Verwaltung
waren anwesend: OB Dr. Langemeyer
StR Fehlemann
StR’in Greive
StR Pogadl
StR Sierau
LStVD Berlin
LStVD Dieckerhoff
StOVR Weber
StVR Feuler




T A G E S O R D N U N G


1. Regularien


1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Rates der Stadt
am 03. Februar 2000




2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse


2.1 Haushaltssatzung für das Jahr 2000, mittelfristige Finanz- und Investitionsplanung
1999 - 2003, Beteiligungsbericht 1998/1999 sowie Stellenplan 2000




3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


3.1 Bauleitplanung
B-Plan In N 213 - östlich Derner Straße (ehemalige Feineisenstraße) -
hier: I. Beschluss zur Veränderung des Planbereiches
II. Offenlegungsbeschluss


3.2 Bauleitplanung
B-Plan Lü 120 - Schulzentrum Bövinghausen -
Vereinfachte Änderung Nr. 3, gleichzeitig teilweise Änderung des B-Planes "Ölbachtal"
- Teilgebiet Dortmund -
hier: I. Beschluss zur Reduzierung und Erweiterung des Änderungsbereiches
II. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen
III. Beifügung einer aktualisierten Begründung
IV. Satzungsbeschluss
V. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte


3.3 Bauleitplanung
B-Plan Br 209 - Tecklenborn -
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen
II. Satzungsbeschluss
III. Beschluss zur Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung
IV. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforderlich-
keit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des
B-Planes Br 209


3.4 Bauleitplanung
118. Änderung des Flächennutzungsplanes und B-Plan In O 107
- Märkische Straße/Saarlandstraße -
hier: I. Ergebnis der Bürgerbeteiligung (118. F-Plan-Änderung, B-Plan In O 107)
II. Offenlegungsbeschlüsse (118. F-Plan-Änderung, B-Plan In O 107)


3.5 Erweiterung der Verkehrsüberwachung in Dortmund in 2 Stufen
1. Stufe zum 01.01.2000
2. Stufe zum 01.01.2002


3.6 Stadterneuerung Brückstraßenviertel
- Auftragsvergabe zur Erarbeitung einer Gestaltfibel -


3.7 Sanierung des Schulgebäudes der Emschertal-Grundschule in DO-Sölde


3.8 Sanierung des Schulgebäudes der Lieberfeld-Grundschule in DO-Wellinghofen, Rispenstraße 40 - 42


3.9 Neubau einer Turnhalle für die Grundschule Kleine Kielstraße in Dortmund,
Kleine Kielstraße 20
hier: Baubeschluss


3.10 Benennung der L 663 n
(Teilstück zwischen der Flughafenstraße und der Asselburgstraße)


3.11 Durchführung von Maßnahmen zur Beschleunigung der oberirdischen Schienenstrecken
der Dortmunder Stadtwerke AG
- ÖPNV Beschleunigungsprogramm -
- Verbesserung und Erweiterung der Beschleunigungsmaßnahmen -
Zweigleisiger Ausbau der Marsbruchstraße zwischen den Haltestellen Schürbankstraße
und Aplerbeck


3.12 Widmung eines Teilabschnittes der Brennaborstraße


3.13 Beantwortung der Anfrage der Bürgerliste vom 05.01.2000 mit der Bezeichnung
”Baumschutzsatzung: Erhöhung der Bußgelder beim Fällen geschützter Bäume”


3.14 Beantwortung der Anfrage der Bürgerliste vom 05.01.2000 mit der Bezeichnung
”Baumfällungsgenehmigungen im Dortmunder Süden”


3.15 Beantwortung der Anfrage der Bürgerliste vom 05.01.2000 mit der Bezeichnung
”Verbrennung des Weihnachtsbaumes”


3.16 Beantwortung der Anfrage der Bürgerliste vom 05.01.2000 mit der Bezeichnung
”Gedenkkreuz zur Ruhrgebietsbesetzung 1923”


3.17 Beantwortung der Anfrage der Bürgerliste vom 05.01.2000 mit der Bezeichnung
”Öffnung der Hansastraße für Radfahrer”


3.18 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 22.02.2000 mit der Bezeichnung
”Entwicklung der Fläche Phoenix-West”


3.19 Anfrage der Bürgerliste vom 21.02.2000 mit der Bezeichnung
Ökologische Bedeutung von Nadelbäumen”


3.20 Anfrage der Bürgerliste vom 21.02.2000 mit der Bezeichnung
Luftgüteuntersuchung im Stadtgebiet Dortmund”


3.21 Anfrage der Bürgerliste vom 21.02.2000 mit der Bezeichnung
”Stopp des Bebauungsplanes Dahlwiese”


3.22 Anfrage der Bürgerliste vom 21.02.2000 mit der Bezeichnung
”Ersatzpflanzungen für Baumfällungen im Dortmunder Süden”


3.23 Neubau einer Sportanlage in Tennenausführung und Errichtung eines
Umkleidegebäudes an der Spreestraße in Dortmund-Körne
- Erweiterung des Baubeschlusses vom 17.12.1998 -
- Errichtung einer Schutzwand und Bewilligung zusätzlicher Baukosten -




4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung


4.1 Standortentwicklung Gneisenau in Dortmund-Derne
- Sanierung des Industriedenkmal ”Tomson Bock”




5. Öffentliche Einrichtungen


- keine Vorlagen -






6. Soziales, Familie, Gesundheit


6.1 Öffentlich rechtliche Vereinbarung über die zentrale Durchführung der Kenntnisüberprüfungen von Heilpraktikeranwärtern und über die zentrale
Erteilung von Erlaubnissen zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung
im Regierungsbezirk Arnsberg


6.2 Neuregelung des kommunalen Programmes ”Arbeit statt Sozialhilfe”
- Antrag der SPD-Fraktion vom 13.01.2000
- Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/
- Die Grünen im Rathaus vom 02.02.2000
- Verwaltungsvorlage vom 22.02.2000






7. Kultur, Sport, Freizeit


7.1 Meeting des Deutschen Leichtathletik-Verbandes am 08. Juli 2000 im Stadion "Rote Erde"


7.2 Wahl der Sachpreisrichter/innen für die Vergabe des Literaturpreises der Stadt Dortmund
- Nelly-Sachs-Preis -

7.3 a) Vorschlag der CDU-Fraktion vom 15.02.2000 mit der Bezeichnung
Konzerthaus Dortmund; Bericht über die Akteneinsicht durch Rm Ulrich”

b) Erweiterung des Prüfungsauftrages des Rechnungsprüfungsamtes in Sachen
”Errichtung eines Konzerthauses in der Brückstraße”




8. Schule


- keine Vorlagen -




9. Kinder und Jugend


- keine Vorlagen -




10. Finanzen und Liegenschaften


10.1 Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW
für das 3. Quartal 1999 bewilligt hat


10.2 Entlastung des Oberstadtdirektors/Oberbürgermeisters aus der Jahresrechnung 1998
des Sonderhaushaltes für das Treuhandvermögen Dauer-(Legat-)Grabpflege
der Stadt Dortmund


10.3 Entlastung des Kuratoriums der Kohlgartenstiftung aus der Jahresrechnung 1998
Jahresrechnung der rechtlich selbständigen Kohlgartenstiftung in Dortmund für
das Haushaltsjahr 1999


10.4 Wirtschaftsplan 2000 des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungs-fonds Dortmund"


10.5 Angelegenheiten des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
hier: Werksausschuss, Stammkapital, Satzung, Dienstanweisung


10.6 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 23.01.2000 mit der Bezeichnung
Beteiligung DSW AG an NRW 1”





11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung


11.1 Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die
Amtsperiode 2001 bis 2004


11.2 Stärkung der Bezirksvertretungen
hier: Umsetzung der Ergebnisse des Workshops vom 10.12.1999


11.3 Stand und Weiterentwicklung der Verwaltungsreform


11.4 Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung,
Anregungen und Beschwerden vom 25.01.2000 mit der Bezeichnung
”Neues Verfahren zur Abwicklung von Eingaben”


11.5 Städtische Seniorenheime Dortmund GmbH
Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes


11.6 Wahl eines Ersatzdelegierten für die Verbandsversammlung des Ruhrverbandes


11.7 Anfrage der Bürgerliste vom 21.02.2000 mit der Bezeichnung
”Erhalt des Dortmunder Büchermarktes”


11.8 Anfrage der Bürgerliste vom 21.02.2000 mit der Bezeichnung
”Gewaltkriminalität in Dortmund”


11.9 Bildung des Kreiswahlausschusses für die Landtagswahl am 14. Mai 2000



Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 13.00 Uhr von OB Dr. Langemeyer
eröffnet und geleitet. Teilweise übernahm Bm’in Wendzinski die Leitung der Sitzung.


Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer zunächst die ordnungs-
gemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt fest.




Zu Ziffer 1


Regularien


1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Böhm (CDU) benannt.

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW

OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW hin und
bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

1.3 Feststellung der Tagesordnung

Entsprechend der Empfehlung des Ältestenrates wurde die Tagesordnung um den
Punkt

3.24 Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus
vom 08.03.2000 mit der Bezeichnung “Absicherung der oberirdischen
Abwasserbäche der Emschergenossenschaft und des Lippeverbandes”

erweitert.










Weiterhin wurden die Punkte


3.2 Bauleitplanung
B-Plan Lü 120 – Schulzentrum Bövinghausen –
Vereinfachte Änderung Nr. 3, gleichzeitig teilweise Änderung des
Bebauungsplanes “Ölbachtal” – Teilgebiet Dortmund –
hier: I. Beschluss zur Reduzierung und Erweiterung des Änderungs-
bereiches
II. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen
III. Beifügung einer aktualisierten Begründung
IV. Satzungsbeschluss
V. Ädnerung des Landschaftsplanes DO-Mitte

3.5 Erweiterung der Verkehrsüberwachung in Dortmund in zwei Stufen
- 1. Stufe zum 01.01.2000
- 2. Stufe zum 01.01.2002

3.12 Widmung eines Teilabschnittes der Brennaborstraße


von der Tagesordnung abgesetzt.


Außerdem verständigte sich der Rat der Stadt auf Vorschlag von OB Dr. Langemeyer
darauf, den Tagesordnungspunkt
6.2 Neuregelung des kommunalen Programmes “Arbeit statt Sozialhilfe”

aufgrund des großen öffentlichen Interesses bereits nach dem Tagesordnungspunkt

2.1 Haushaltssatzung für das Jahr 2000, mittelfristige Finanz- und Investitions-
planung 1999 – 2003, Beteiligungsbericht 1998/1999 sowie Stellenplan 2000

zu behandeln.



Unter Einbeziehung der aufgeführten Veränderungen wurde die Tagesordnung der
öffentlichen Sitzung vom Rat der Stadt gebilligt.




1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Rates der Stadt
am 03. Februar 2000


Der Rat der Stadt genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 5. Sitzung
des Rates der Stadt am 03. Februar 2000.




Zu Ziffer 2


Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse


2.1 Haushaltssatzung für das Jahr 2000, mittelfristige Finanz- und Investitionsplanung
1999 – 2003, Beteiligungsbericht 1998/1999 sowie Stellenplan 2000


2.1.1 Grundsatzerklärungen der Fraktionsvorsitzenden/fraktionslosen Ratsmitglieder


Die entsprechenden Grundsatzerklärungen von Rm Hovermann (CDU),
Rm Prüsse (SPD), Rm Mohr (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat-
haus), Rm Münch (Bürgerliste), Rm Keller (Linkes Bündnis) sowie
Rm Stratenwerth (FDP) sind der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.


2.1.2 Debatte


2.1.2.1 Wirtschafts- und Stadtentwicklung
(Einzelpläne 2, 6, 7, 8)

Zu den o. a. Einzelplänen lagen keine Wortmeldungen vor.


2.1.2.2 Soziale Entwicklung
(Einzelpläne 2, 4, 5)
Bei der Beratung der o. a. Einzelpläne wurde die Diskussion über die Thematik
“Neuregelung des kommunalen Programmes ‚Arbeit statt Sozialhilfe‘”, die unter
dem Tagesordnungspunkt 6.2 behandelt werden sollte, vorgezogen.


Hierbei stellte für die SPD-Fraktion Rm Giese die Standpunkte seiner Fraktion
hinsichtlich der genannten Thematik dar, indem er dem Rat der Stadt zunächst
noch einmal die Bedeutung der Dortmunder Dienste für die Menschen darlegte,
die im bestehenden Wirtschaftssystem durchgefallen seien.

Insofern sollte man nach Auffassung seiner Fraktion nicht vorschnell, sondern
mit Bedacht entscheiden, wenn es darum gehe, die Mittel für die Dortmunder
Dienste zu kürzen, so wie dies gemeinsam von der CDU-Fraktion sowie der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus beantragt worden sei, da ansonsten
die Gefahr bestehe, dass Strukturen zerstört werden, die man mit Mühe aufge-
baut habe.


Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen stellte Rm Giese (SPD) nochmals die
Entwicklung der Dortmunder Dienste dar. Hierbei machte er deutlich, dass der
1997 eingeschlagene Weg der richtige gewesen sei, was seiner Einschätzung
nach dadurch deutlich werde, dass ursprüngliche Kritiker – wie die Kreishand-
werkerschaft Dortmund -, mittlerweile DODI positiv gegenüber stehen.

Weiterhin machte er deutlich, dass sich seine Fraktion einerseits und die
CDU-Fraktion sowie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus
andererseits inhaltlich gar nicht mehr so weit auseinander liegen. Einen
wesentlichen Unterschied gebe es allerdings hinsichtlich der Verteilung
der etwa 30 Mio. DM des Programmes “Arbeit statt Sozialhilfe”. Nach
Ansicht der SPD-Fraktion sei es zwingend erforderlich, von dem genann-
ten Betrag 24 Mio. DM für DODI und 6 Mio. DM für die Öffnung des
Programmes für freie Träger und Initiativen zur Verfügung zu stellen,
damit auch künftig die von DODI initiierten und auch in der Bevölkerung
gut angenommenen Projekte weiter geführt werden können.

Abschließend erklärte Rm Giese (SPD), dass die SPD-Fraktion ihren Antrag vom
13.01.2000 zurückziehen werde, da man der Auffassung sei, dass die Verwaltungs-
vorlage vom 22.02.2000 eine gute Grundlage für die Neuorganisation des kommu-
nalen Beschäftigungsprogrammes “Arbeit statt Sozialhilfe” sei.


Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus nahm Rm Schneckenburger
zum Sozialbereich Stellung. Hierbei machte sie zunächst deutlich, dass ihrer Ansicht
nach die Sozialpolitik der SPD-Fraktion in den vergangenen fünf Jahren, in denen sie
Mitglied des Rates der Stadt sei, besonders durch die Streichung von sozialen Leistun-
gen geprägt gewesen sei.

Weiterhin wies Rm Schneckenburger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) die
in den vergangenen Wochen gemachten Äußerungen, man wolle die Dortmunder Dienste “platt machen”, mit Entschiedenheit zurück. Dies sei ihrer Auffassung nach schlicht weg falsch und unrichtig.
Desweiteren machte sie darauf aufmerksam, dass schon bei der Entstehung der Dortmunder Dienste grundsätzliche strukturelle Fehler begangen worden seien, auf die ihre Fraktion schon damals hingewiesen habe.

Durch den nun gemeinsamen mit der CDU-Fraktion vorgelegten Antrag solle ein ihrer
Auffassung nach zwingend notwendiger Umsteuerungsprozess eingeleitet werden, um
letztendlich langzeitarbeitlosen Menschen eine Perspektive und Wege aus der Sozial-
hilfe zu eröffnen. Gleichzeitig wolle man eine qualifizierte Beschäftigungspolitik, die
auch Wege in den ersten Arbeitsmarkt ermöglichen.

Außerdem ging Rm Schneckenburger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
in ihren Ausführungen auf folgende Leitgedanken des gemeinsamen Antrages ein:

- Kommunale Beschäftigunspolitik muss sich, sozial- und arbeitsmarktpolitisch gesehen, an den Voraussetzungen der SozialhilfeempfängerInnen und an den Qualifikationerfordernissen des ersten Arbeitsmarktes orientieren. Sie muss zur Stabilisierung der Menschen beitragen und überprüfbar und nachvollziehbar Wege in den ersten Arbeitsmarkt eröffnen.
Haushaltpolitische Effekte wie die Entlastung des sozialhaushaltes sind wünschenswerte, aber nicht vorrangige Zielsetzungen. Ziel und Ausgangspunkt bleibt die Qualifikationserfordernis der MassnahmeteilnehmerInnen. Darum muss eine Zweijährigkeit von Mass-nahmen im Bedarfsfall möglich, müssen Massnahmeketten möglich, ein Wechsel zwichen Beschäftigung und Qualifizierung wünschenswert sein.
Es reicht nicht aus, mit dem zynischen Blick auf den Geldbeutel die Leute nach einem Jahr an die BfA weiterzureichen. Wer wirklich Perspektiven eröffnen will, muss eben auch nötigenfalls tiefer in die 'Tasche greifen, insbesondere für schwierigere Zielgruppen.
- Frauen sind eine besondere Zielgruppe. Dafür müssen Voraussetzungen geschaffen
werden.
- Bei der Entwicklung von Massnahmen muss die Zusätzlichkeit der angestrebten Tätig-
keitsfelder gegeben sein. Es wäre kontraproduktiv, reguläre Beschäftigungsverhältnisse durch Beschäftigungsmassnahmen zur ersetzen - nur um des haushaltspolitischen Effektes willen.
- Das kommunale Programm wird geöffnet. Die Dortmunder Dienste GmbH ist ein Massnahmeträger unter anderen, der in Dortmund Massnahmen entwickelt und
durchführt und seine Erfahrungen, das erworbene Know how und die Kompetenz seiner MitarbeiterInnen in diese Programm einbringt. Aufgerufen sind alle für diesen Bereich relevanten Akteuere in Dortmund, gemeinsam zum Gelingen der Dortmunder Beschäftigunspolitik beizutragen. Gewünscht und gefordert wird von allen Massnahmeträgern eine Evaluation der Massnahmen.

Abschließend brachte Rm Schneckenburger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) zum Ausdruck, dass durch den vorliegenden gemeinsamen Antrag eine gute Grundlage für die künftige kommunale Beschäftigungsförderung in Dortmund geschaffen werde, die letztendlich auch den Dortmunder Diensten alle Entfaltungsmöglichkeiten eröffne.


Auf Seiten der CDU-Fraktion führte Rm Hengstenberg aus, dass die Dortmunder Dienste
1996 offensichtlich nur gegründet worden seien, um letztendlich den Sozialhilfeetat zu
entlasten. Ansinnen der SPD-Fraktion sei es seiner Meinung damals nicht gewesen, durch
entsprechende Qualifizierungsmassnahmen realistische Berufsperspektiven für die betrof-
fenen Menschen zu geben.


Er sei von daher froh, dass aufgrund der durch die Kommunalwahl bedingten Veränderung der Mehrheitsverhältnisse im Rat der Stadt es nun möglich sei, durch einen gemeinsamen Antrag mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus die kommunale Beschäftigungsförderung auf den richtigen Weg zu bringen.

Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen erläuterte Rm Hengstenberg (CDU) die wesent-
lichen Eckpunkte des genannten gemeinsamen Antrages und machte dabei deutlich, dass
auch künftig die Dortmunder Dienste die Möglichkeit haben, sich bei der Neuorganisation
des kommunalen Programmes “Arbeit statt Sozialhilfe” zu positionieren. Insofern seien die diesbezüglichen Aufgeregtheiten – besonders bei der SPD-Fraktion – für ihn nicht nachvollziehbar. Vielmehr stelle seiner Ansicht nach der vorliegende gemeinsame Antrag eine gute Grundlage für die weitere Entwicklung der kommunalen Beschäftigungsförderung in Dortmund dar.


Im weiteren Verlauf der Diskussion stellte OB Dr. Langemeyer fest, dass Einigkeit im Rat
der Stadt dahingehend bestehe, dass im Jahr 2000 ein Gesamtvolumen von
ca. 30 Mio. DM für beschäftigungspolitische Massnahmen von Sozialhilfeempfänger/innen zur Verfügung stehe.



Da die Differenz zwischen der SPD-Fraktion einerseits sowie der CDU-Fraktion und der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus andererseits nicht so gravierend sei, sollte
man seiner Auffassung nach gemeinsam anerkennen, dass die kommunale Beschäftigungs-
förderung eine wichtige Aufgabe für die Menschen in der Stadt Dortmund sei.

Die Diskussion und Meinungen zu dieser Thematik mache für ihn auch deutlich, dass es
im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger sei, dass diese Aufgabe sachgerecht beurteilt
und letztendlich entschieden werde.


Desweiteren erläuterte Rm Keller (Linkes Bündnis) den zu dieser Thematik vorgelegten
Antrag des Linken Bündnisses.

Hierbei machte sie deutlich, dass das Linke Bündnis sich für die im Antrag der
SPD-Fraktion bzw. in der Verwaltungsvorlage enthaltenen Positionen ausspreche.
Ablehnen werde man dagegen den von der CDU-Fraktion und der Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen im Rathaus vorgelegten gemeinsamen Antrag.


Abschließend wies Rm Unger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) zum
Bereich “Soziale Entwicklung” daraufhin, dass in dem vom Haupt- und Finanzaus-
schuss am 02.03.2000 beschlossenen Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 02.03.2000 zum Bereich “Sanierung
KiTa Hainallee” ein redaktioneller Fehler unterlaufen sei.

Anstelle PCB-Sanierung müsse es heißen PCP-Sanierung. Sie bat darum, dies ent-
sprechend zu berücksichtigen.


2.1.2.3 Personal und Organisation
(Einzelpläne 0, 1, 9)

Zu dem o. a. Teilbereich lagen keine Wortmeldungen vor.


2.1.3 Abstimmung über Anträge zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2000

a) Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus vom 08.03.2000

OB Dr. Langemeyerwies daraufhin, dass die Kämmerei zu dem o. a. Antrag
wie folgt Stellung genommen habe:

· Das Kommunalprogramm “Arbeit statt Sozialhilfe” wird im Unterabschnitt 4000 veranschlagt.

Aus Gründen der Transparenz sollten die Mittel, die die Stadt Dortmund für ein Beschäftigungsprogramm bereit stellt, in einem Abschnitt zusammengefasst werden. Es wird daher vorgeschlagen, den Unterabschnitt 4390 (bisher: Dortmunder Dienste, Gesellschaft für Beschäftigungsmaßnahmen mbH) künftig .Arbeit statt Sozialhilfe” – Kommunalprogramm” zu benennen.

Der Unterabschnitt 4391 “Arbeit statt Sozialhilfe” erhält den Zusatz .Landesprogramm”.

Im übrigen liegt die Verfügungsberechtigung der HHST 4390 7172 000 0 bei
StA 50 (Sozialamt).

· Durch einen Haushaltsvermerk wird sichergestellt, dass die Mittel zur Renovierung
der städtischen Bäder nicht allein für die Hallen-, sondern auch für die städt. Frei-
bäder genutzt werden können.

Bei der HHST 5700 9404 000 2 – Sonderprogramm Instandhaltung 2001 ff – sind ab dem Jahr 2001 jährlich Mittel in Höhe von 3 Mio. DM veranschlagt. Gem. § 6 Ziffer 3 der Haushaltssatzung sind im Vermögenshaushalt die Ausgaben sämtlicher Unterabschnitte eines Fachamtes bereits für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Die Verwaltung kann im Jahr 2001 im Unterabschnitt 5710 “Freibäder” ebenfalls eine Haushaltsstelle für das Sonderprogramm einrichten.


b) Antrag der SPD-Fraktion vom 09.03.2000 (Grundsatzerklärung von Rm Prüsse)
Hinsichtlich des og. Antrages von Rm Prüsse (SPD), die Bezeichnung der Haushalts-
stelle, bei der im Haushalt 2000 und in der Finanzplanung 20 Mio. DM Einnahmen
jährlich durch den Verkauf von Stadtbahnanlagen veranschlagt werden, dahingehend
zu ändern, dass hierfür die Bezeichnung “Erlöse aus Vermögensveräußerungen” ver-
wandt werde, erklärte OB Dr. Langemeyer, dass dies seiner Ansicht nach unproble-
matisch sei.

Er gab jedoch zu Protokoll, dass nach seinem Verständnis unter dieser Haushaltsstelle
zunächst einmal das Thema Stadtbahnanlagen gemeint ist. Es sollte aber in den laufen-
den Beratungen der nächsten Monate einen Alternativvorschlag zum Thema Stadtbahn-
anlagen geben. Dann sei es seiner Ansicht nach auch möglich, dieses Thema durch ein anderes Thema, wenn der Rat es dann so will, auszuwechseln. Ihm sei dieser Hinweis nur deshalb wichtig, weil auch für das Prüfverfahren durch die Bezirksregierung diese Haushaltsstelle ausreichend und hinreichend konkretisiert sein müsse – zumindest was den Vorschlag angehe.

Abschließend erklärte OB Dr. Langemeyer, dass er bei verschiedenen Gelegenheiten auch am Vortag schon gesagt habe, dass eine Entscheidung über eine Veranschlagung noch keine Entscheidung in der Sache sei. Insofern gebe es noch genügend Möglichkeiten über die Sache im Rat und den zuständigen Gremien zu debattieren.


Unter Einbeziehung der der o. a. Anmerkungen von OB Dr. Langemeyer faßte der Rat
der Stadt daraufhin einstimmig folgende Beschlüsse:
a) Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus vom 08.03.2000

Der Rat der Stadt fasst folgenden Beschluss:
1. Das Kommunalprogramm “Arbeit statt Sozialhilfe” wird im UA 4000
veranschlagt.

2. Durch einen Haushaltsvermerk wird sichergestellt, dass die Mittel zur
Renovierung der städtischen Bäder nicht allein für die Hallen-, sondern
auch für die städtischen Freibäder genutzt wird.


b) Mündlicher Antrag der SPD-Fraktion vom 09.03.2000
(Grundsatzerklärung von Rm Prüsse [SPD])

Der Rat der Stadt fasst folgenden Beschluss:

Die im Haushalt 2000 und in der Finanzplanung vorgesehenen 20 Mio. DM
Einnahme jährlich bleiben bestehen. Nur die Bezeichnung wird auf “Erlöse
aus Vermögensveräußerungen” geändert.

Dieses Vorhaben ist dann zu einem späteren Zeitpunkt zu präzisieren.

Es kommen auch Verkaufserlöse aus Grundstücksverkäufen in Frage.




2.1.4 Abschließende Erklärungen der Fraktionsvorsitzenden/fraktionslosen Ratsmitglieder
Es wurden keine abschließenden Erklärungen abgegeben.


2.1.5 Beschlussfassung


2.1.5.1 Einwendungen

OB Dr. Langemeyer wies daraufhin, dass keine Einwendungen gegen den Entwurf der
Haushaltssatzung erhoben worden seien.


2.1.5.2 Haushaltssatzung
Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimme des Linken Bündnisses
folgende Haushaltssatzung:

H a u s h a l t s s a t z u n g
der Stadt Dortmund für das Haushaltsjahr 2000


Aufgrund der §§ 77, 78 und 79 Abs. 3 bis 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666), zuletzt geändert durch das 1. Modernisierungsgesetz NW vom 15.06.1999, GV NW S. 386 ff, hat der Rat der Stadt Dortmund am 09.03.2000 folgende Haushaltssatzung beschlossen:


§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2000, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich eingehenden Einnahmen, zu leistenden Ausgaben und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird


im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf 2 750 186 000,00 DM
in der Ausgabe auf 2 750 186 000,00 DM
im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf 592 943 600,00 DM
in der Ausgabe auf 592 943 600,00 DM

festgesetzt.

§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2000 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt (für Investitionen und Investitionsförderungsmaß-nahmen) erforderlich ist, wird auf

99 606 700,00 DM
festgesetzt.



§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsausgaben und Ausgaben für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

358 250 900,00 DM

festgesetzt.



§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2000 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

200 000 000,00 DM

festgesetzt.










§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
(Grundsteuer A) 184 v. H.

b) für die Grundstücke
(Grundsteuer B) 470 v. H.


2. Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag 450 v. H.



§ 6
Zur flexibleren Ausführung des Haushaltsplanes werden die folgenden generellen haushaltsrechtlichen Vermerke festgelegt:
1. Gegenseitige Deckungsfähigkeit gem. § 18 Abs. 1 Satz 1 GemHVO im Verwaltungshaushalt für Personalkosten
Die im Haushaltsplan unter den Untergruppierungen 4109, 4149, 4159, 4349, 4359, 4449 und 4459 veranschlagten Personalkosten sind innerhalb der Personalkostenbudgets der Unterabschnitte eines Fachamtes (Summe sämtlicher Personalkosten der og. Gruppierungen aller Unterabschnitte eines Fachamtes) gegenseitig deckungsfähig.

Die Personalkostenbudgets der Fachämter eines Dezernates werden zum Dezernatsbudget zusammengefasst. In besonderen Fällen ist auch eine gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb des Dezernatsbudgets und zwischen anderen Dezernatsbudgets übergreifend möglich.

Die in den Unterabschnitten mit Personalkosten dezentral veranschlagten Versorgungsbezüge der Beamten (Gruppierung 4209) und die Beihilfen (Gruppierung 4509) sind zwischen allen Unterabschnitten gegenseitig deckungsfähig.





2. Gegenseitige Deckungsfähigkeit gem. § 18 Abs. 1 Satz 1 GemHVO im Verwaltungshaushalt für Sachkosten

2.1 Die Ausgaben für den sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand (Hauptgruppen 5 und 6) werden innerhalb sämtlicher Unterabschnitte eines Fachamtes für gegen-seitig deckungsfähig erklärt.
Ausgenommen von dieser Regelung sind die Ausgaben der Untergruppe 649, der Gruppen 67 und 68, die Gruppierungen 6562 bis 6564 und die unter 2.2 genannten, zentral bewirtschafteten Gruppierungsnummern sowie die Mittel der Bezirksvertretungen.

Darüber hinaus sind die Gruppierungen 5340, 5342, 5343, 6561, 6562, 6563 und 6564 ausgenommen.

2.2 Die nachfolgend genannten Gruppierungsnummern
5059/5109, 5419, 5439 und 6419 werden zentral bewirtschaftet und sind nur innerhalb der jeweiligen Gruppierungsnummer gegenseitig deckungsfähig. Die Gruppierungsnummern 5059 und 5109 sind gegenseitig deckungsfähig. Die Gruppierungsnummer 6519 ist über alle Unterabschnitte gegenseitig deckungsfähig.

2.3 Im Bereich des StA 50 werden zusätzlich folgende gegenseitige Deckungen festgelegt:
- die Ausgaben der Unterabschnitte 4105, 4106, 4115, 4125, 4135, 4136, 4145, 4146, 4201 und 4391 sind gegenseitig deckungsfähig;
- die Ausgaben der Unterabschnitte 4350, 4360 und 4370 sind gegenseitig deckungsfähig;
- die von StA 50 bewirtschafteten Ausgaben innerhalb des jeweiligen Unterabschnittes 4200, 4310, 4321, 4400, 4700 und 4900 sind gegenseitig deckungsfähig.

2.4 Die Mittel derselben Bezirksvertretung sind unterabschnittsübergreifend gegenseitig deckungsfähig.


3. Gegenseitige Deckungsfähigkeit im Vermögenshaushalt gem. § 18 Abs. 1 Satz 2 GemHVO
Im Vermögenshaushalt sind die Ausgaben innerhalb sämtlicher Unterabschnitte eines Fachamtes gegenseitig deckungsfähig. Ausgenommen davon sind die Mittel, die von den Bezirksvertretungen verteilt wurden.

4. Die Zweckbindung von Einnahmen gem. § 17 GemHVO darf durch die gegen-seitige Deckungsfähigkeit weder im Verwaltungshaushalt noch im Vermögens-haushalt unterlaufen werden. Dies gilt auch für die im UA 0020 eingehenden Spenden.


5. Unechte Deckungsfähigkeit gem. § 17 GemHVO
5.1 Wenn Einnahmen durch Zweckbindungsvermerk auf die Verwendung für bestimmte Ausgaben beschränkt sind, hat das folgende Wirkung:

Ungeachtet der Höhe des veranschlagten Ausgabesolls hängt die tatsächliche Ausgabeermächtigung von der Höhe der zweckgebundenen Einnahmen ab, die bis zum Jahresende angeordnet sind.

Mindereinnahmen führen automatisch zu gleich hohen Minderausgaben.
Über den Haushaltsansatz hinausgehende Einnahmen (Mehreinnahmen) können grundsätzlich für Mehrausgaben bei der begünstigten Haushaltsstelle verwendet werden. Ausnahmen von dieser Regelung sind im Haushaltsplan vermerkt.

5.2 Die im UA 0020 eingehenden Spenden sind zweckgebunden für alle Ausgabeansätze der jeweiligen Bezirksvertretung.


6. Sonstiges
Für Regiebetriebe und Organisationseinheiten, die im Rahmen der Verwaltungsreform während des Haushaltsjahres ihren Betrieb aufnehmen, kann durch Verfügung des Stadtkämmerers eine erweiterte Deckungsfähigkeit bzw. Übertragbarkeit eingerichtet werden.




§ 7
Als geringfügig im Sinne des § 80 Abs. 3 GO NW gelten Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, deren voraussichtliche Gesamtkosten nicht mehr als 2 000 000,00 DM betragen.



§ 8
Soweit im Stellenplan Stellen als künftig wegfallend (kw) oder künftig umzuwandeln (ku) bezeichnet werden, hat das nachstehend aufgeführte Rechtsfolgen:


1. KW-Vermerk
1.1 Ist ein an einer Planstelle angebrachter kw-Vermerk mit einem Termin versehen, so fällt die Stelle zu diesem Zeitpunkt weg.
1.2 Ist kein Termin angegeben, so entfällt die Stelle, wenn die Aufgaben - die damit verbunden sind - erledigt sind.


2. KU-Vermerk
2.1 Die Umwandlung der mit einem ku-Vermerk gekennzeichneten Beamtenplanstellen gemäß § 9 Abs. 2 der Verordnung zur Festsetzung besonderer Stellenobergrenzen in den Gemeinden und Gemeindeverbänden wird nach § 26 Abs. 6 Bundesbesoldungs-gesetz bis zum 31.12.2002 ausgesetzt und danach auf jede dritte freiwerdende Plan-stelle beschränkt.
2.2 Soweit im Stellenplan bei Lohnempfänger-Planstellen oder Angestellten-Plan-stellen ein ku-Vermerk angebracht ist, ist bei Umsetzen/Ausscheiden des Stelleninhabers die Planstelle höher bzw. niedriger zu bewerten oder in eine Angestellten- bzw. Lohn-empfänger-Planstelle umzuwandeln.








2.1.5.3 Investitionsprogramm
Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimme des Linken Bündnisses
das Investitionsprogramm mit folgenden Investitionsvolumina:
2001 437 290 TDM
2002 397 780 TDM
2003 435 924 TDM


2.1.5.4 Finanzplanung
Der Rat der Stadt nimmt den Finanzplan mit folgenden Endzahlen zur Kenntnis
Einnahmen Ausgaben Fehlbedarf

2001 3 282 486 TDM 3 300 055 TDM 17 569 TDM
2002 3 327 370 TDM 3 349 885 TDM 22 515 TDM
2003 3 447 776 TDM 3 473 822 TDM 26 046 TDM


2.1.5.5 Ausweisung der Haushaltssatzung in Euro
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Haushaltssatzung zusätzlich in Euro (EUR)
auszuweisen.


2.1.5.6 Sonderhaushaltspläne
Bei einer Stimmenthaltung beschließt der Rat der Stadt einstimmig die als Anlage 4
beigefügten Sonderhaushaltspläne.


2.1.5.7 Beteiligungsbericht
Der Rat der Stadt erklärt einstimmig den Beteiligungsbericht 1998/99 zum Sonder-
anlagenband des Haushaltsplanes 2000.





2.1.5.8 Dortmunder Dienste
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt, bei der Dortmunder Dienste Gesellschaft für Beschäfti-
gungsmaßnahmen mbH auf die aus dem Wirtschaftsjahr 1998 verbliebenen Verbind-
lichkeiten gegenüber der Stadt Dortmund in Höhe von 10 424 600,00 DM und auf die
Rückzahlung eines 1999 gewährten Darlehens in Höhe von 4 240 000,00 DM zu ver-
zichten.


2.1.5.9 Stellenplan für das Haushaltsjahr 2000

a) Entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom
27.01.2000 und der diesbezüglich von OB Dr. Langemeyer zu Protokoll
gegebenen Anmerkungen fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden
Beschluss:
1. Der Einstellungsstopp bei der Stadtverwaltung Dortmund wird zum
haushaltsrechtlich frühest möglichen Zeitpunkt, spätestens jedoch
mit der Genehmigung des Haushaltsplanes 2000 durch die Auf-
sichtsbehörde, aufgehoben.

2. Der Rat bindet diesen Entschluss unmittelbar an die Erfüllung fol-
gender Voraussetzungen:

2.1 Die Verwaltung erarbeitet bis zur Verabschiedung des Haushalts
und Stellenplans 2000 verbindliche Richtlinien für das künftige
Verfahren bei Neueinstellungen.

Ziel ist die künftige Gewährleistung einer für Rat und Öffentlichkeit
transparenten und nachvollziehbaren strikten und ausschließlichen
Orientierung von Personalauswahlentscheidungen in der Verwaltung
an den Kriterien des öffentlichen Dienstrechts wie Eignung, Befähi-
gung und fachliche Leistung.

2.2 Mit dem Ziel einer verstärkten Tranparenz untersucht die Verwaltung
kostengünstige und praktikable Wege (z. B. Internet, öffentliche Be-
kanntmachungen etc.) der öffentlichen Ausschreibung sämlicher Neu-
einstellungen in den Personalkörper der städtischen Verwaltung und
der Eigenbetriebe.



2.3 Die Verwaltung berichtet im Haupt- und Finanzausschuss quartalsweise
über Art und Umfang grundsätzlicher Anstrengungen, den Bedarf zur
Ausweitung der Personalstellenzahl durch Neuschaffung von Stellen
auf ein unabweisbares Minimum zu beschränken.

Zu denken ist dabei insbesondere an

- eine permanente und umfassende kritische Prüfung des
Umfangs der kommunalen Aufgabenwahrnehmung als
grundlegende Voraussetzung der Verwaltungsreform.
- eine verstärkte Initiative zur qualitativen Entwicklung
des vorhandenen Personals mit dem Ziel, leistungs-
fähigen und leistungsbereiten Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern auch künftig Aufgabenwechsel und be-
ruflichen Aufstieg zu ermöglichen und die Attrakti-
vität des internen Stellenmarktes durch Neueinstel-
lungen nicht unzuträglich einzuengen.

2.4 Das Rechnungsprüfungsamt wird aufgefordert, sich noch stärker als
bisher aus der Tradition der Ordnungsmäßigkeitsprüfung zu lösen.
Der Rat erwartet die noch intensivere Hinwendung des Rechnungs-
prüfungsamtes zur vorrangig gebotenen Wirtschaftlichkeitsprüfung,
die auch die kommunale Aufgabenerfüllung mit privater Aufgaben-
erledigung oder im Rahmen eines Benchmarking mit anderen Kom-
munen vergleicht, und ggfls. Vorschläge für die Neuorganisation
städtischen Engagements ableitet und den Entscheidungsgremien
vorlegt.

2.5 Der Oberbürgermeister wird gebeten, im Zuge der anstehenden Über-
arbeitung und Neufassung der Hauptsatzung einer effizienten und
praktikablen Neuregelung und Abgrenzung der Kompetenzen von
Rat und Verwaltung in Personalangelegenheiten im Sinne der unter 2.1
bis 2.3 beschriebenen Zielsetzung (Transparenz und öffentlich nach-
vollziehbare Personalentscheidungen) besonders Augenmerk zu wid-
men.








3. Der Rat erwartet, dass der eingeleitete und noch erst in Teilbereichen
erfolgreich umgesetzte Prozess der Verwaltungsreform weiter ener-
gisch vorangetrieben wird. Die schrittweise erfolgte Schaffung eines
organisatorischen Rahmens zur Dezentralisierung von Entscheidungs-
kompetenzen für Aufgaben, Finanzmittel und Personal, verbunden
mit einer Abflachung der Hierarchien und konsensbetonten Führungs-
stil, muss nun ergänzt werden durch verstärkte Initiative zur Schaffung
einer neuen Führungskultur und neuer Führungs- und Arbeitsstrukturen
in Rat und Verwaltung.



Der Rat erklärt den Willen, sich im Zuge einer rationellen und effizienten
Aufgabentrennung künftig – so weit als möglich – auf die strategische
Steuerung der bereitgestellten Ressourcen (Finanzen und Personal) sowie
auf die Vorgabe messbarer Leistungsziele zu konzentrieren. In der Folge
soll das Maß an Einzelvorgaben und Einzelfallentscheidungen deutlich
beschränkt werden.

Zur vorrangigen Befassung des Rates mit strategischen Fragen sind neben
dem ergebnis- und produktorientierten Haushalt zeitnahe Kennzahlen, quar-
talsweise Wirtschaftsbeschlüsse im Rahmen eines aktuellen EDV-gestützten
Informationssystems, zwingende Voraussetzung.

Die Verwaltung wird gebeten, die technischen Vorbereitungen des seit Jahren angekündigten Ratsinformationssystems nachdrücklich voranzutreiben und gegenüber dem Rat bis zur Sommerpause einen verbindlichen Termin zur Einführung dieses Steuerungsinstruments zu erklären.

4. Der Rat bekräftigt die bestehende Beschlusslage, nach der Entlassungen
durch betriebsbedingte Kündigungen im Jahr 2000 ausgeschlossen sind.

Der Rat geht dabei davon aus, dass ein weiterhin konstruktives und enga-
giertes Mitwirken von Leitungsebene, Führungskräften, Mitarbeitern und
Personalvertretung an den eingeleiteten Reform- und Umstrukturierungs-
prozessen die Verwaltung zu einem modernen, leistungsfähigen und bür-
gerorientierten Dienstleistungsunternehmen entwickelt.

Eine in dieser Weise leistungsoptimierte Verwaltung wird in erheblichem
Maße zur Konsolidierung der städtischen Finanzen bei verbessertem Nut-
zen für die Dortmunder Bürgerinnen und Bürger beitragen und ihren Be-
schäftigten weiterhin sichere und attraktive Arbeitsplätze bieten können.


b) Unter Einbeziehung der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom
02.03.2000 (Antrag der CDU-Fraktion vom 02.03.2000) fasst der Rat der Stadt
einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Sachverhalt näher dargestellten Än-
derungen des Stellenplans für das Haushaltsjahr 2000.


Abschließend bedankte sich OB Dr. Langemeyer beim Rat der Stadt für die
konstruktiven Haushaltsberatungen. Erfreulich dabei sei für ihn, dass letzt-
endlich das Ziel, einen ausgeglichenen Haushalt für das Jahr 2000 zu erhalten,
erreicht werden konnte und damit die kommunale Handlungsfähigkeit erhalten
worden sei.

Zu danken – so OB Dr. Langemeyer weiter – sei auch der Stadtkämmerei, die
in den letzten Wochen Enormes zu leisten hatte.


6.2 Neuregelung des kommunalen Programmes “Arbeit statt Sozialhilfe”

Zust. StA WBF-DO


OB Dr. Langemeyer wies daraufhin, dass die Sachdebatte zu dem o. a. Tagesordnungs-
punkt bereits bei der Haushaltsberatung erfolgt sei. In diesem Zusammenhang teilt er
mit, dass die SPD-Fraktion ihren Antrag vom 13.01.2000 zurückgezogen habe, da die-
ser durch die vorgelegte Verwaltungsvorlage vom 22.02.2000 erledigt sei.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:
1. Bei zwei Stimmenthaltungen lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die
Stimme von Rm Keller (Linkes Bündnis) folgende Änderungsanträge des
Linken Bündnisses vom 28.02.2000 ab:
1. Die Teilnahme an Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen
sind Sozialhilfeempfängern/innen freigestellt. Es ist Aufgabe der
Mitarbeiter/innen des Sozialamtes, bei der Auswahl und Vermitt-
lung von Maßnahmen behilflich zu sein, die auf die persönliche
Situation von Sozialhilfeempfänger/innen zugeschnitten werden
sollen. Besondere Bedeutung kommt der Vermittlung von Maß-
nahmen für Alleinerziehende und für Heranwachsende bzw. junge
Erwachsene zu.

2. Bei der Entsendung von Mitgliedern in eine Unterarbeitsgruppe
“Arbeit statt Sozialhilfe” sollte die Aufnahme von Vertreter/innen
von Arbeitsloseninitiativen, Sozialhilfeempfänger/innen festge-
schrieben werden.


2. Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der
SPD-Fraktion sowie des Linken Bündnisses folgenden gemeinsa-
men Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen im Rathaus vom 08.03.2000:
Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, daß in den Bemühungen zur Wiederein-gliederung Erwerbsloser in das Berufsleben nicht nachgelassen werden darf. Gemeinsam mit allen Arbeitsmarktakteuren soll durch das folgende Maßnah-mepaket die Beschäftigungs- und Qualifizierungsförderung in Dortmund im Hinblick auf dieses Ziel weiterentwickelt werden.

1. Neuorganisation des kommunalen ASS-Programms
Das kommunale Programm “Arbeit statt Sozialhilfe” wird für die freien Träger von Beschäftigungs- und Qualifizierungsmassnahmen geöffnet. Die Beschäftigungsförderungs- und Qualifizierungsprogramme des Landes für Sozialhilfeempfänger und –empfängerinnen (Landes-ASS-Programm) werden für die Dortmunder Dienste geöffnet.
Die Haushaltsmittel für das kommunale Programm “Arbeit statt Sozialhilfe” werden im Haushalt des Sozialamtes veranschlagt und erhöhen entsprechend das Budget des Sozialamtes. Über die Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel entscheidet der Rat bei den Haushaltsberatungen jährlich neu.
Die Auswahl und Vermittlung von Sozialhilfeempfängern und Sozialhilfeempfängerinnen in Beschäftigungs- und Qualifizierungsmassnahmen erfolgt durch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Sozialamtes. Dabei wird erwartet, dass Sozialhilfeempfänger und Sozialhilfeempfängerinnen Mass-nahmen, die auf ihre persönliche Situation zugeschnitten sind, annehmen. Jedoch wird auf die persönliche Situation der Sozialhilfeempfänger und Sozialhilfeempfängerinnen Rücksicht genommen. Insbesondere Alleinerziehenden mit Kindern unter drei Jahren wird die Teilnahme an einer Massnahme freigestellt.
Vor Massnahmebeginn wird, bei Bedarf in Abstimmung mit der Arbeitsverwaltung, ein individueller Hilfe- und Qualifizierungsplan erstellt. Zwischen dem Träger der Massnahme, den Massnahmeteilnehmern und Massnahmeteilnehmerinnen und der Sozialverwaltung wird unter Berück-sichtigung der individuellen Hilfe- und Qualifizierungspläne regelmässig
über mögliche Übergänge in besser geeignete Massnahmen oder die Ergänzung von Massnahmen durch Qualifizierungsmodule gesprochen. Es werden Systeme für Leistungsanreize installiert. Ebenso wird, in Abhängigkeit vom persönlichen Bedarf, die Verlängerung des Massnahmezeitraums über ein Jahr hinaus ermöglicht.
Der Standard von Beschäftigungs- und Qualifizierungsmassnahmen muss dem Leistungsvermögen und Hilfebedarf definierter Zielgruppen unter den Sozialhilfeempfängern und Sozialhilfeempfängerinnen entsprechen. Dabei werden alle Personengruppen bedacht und die erforderlichen Rahmenbe-dingungen für eine Massnahmeteilnahme geschaffen (z.B. Platz in einer Kindertageseinrichtung).

2. Vergabe von Mitteln für Beschäftigungs- und Qualifizierungs-massnahmen
Der Beirat “Arbeit statt Sozialhilfe” wird in neuer Zusammenseztung und mit neuen Aufgabenstellungen erhalten. Er ist als beratendes Gremium für Beschäftigungs- und Qualifizierungsprogramme für die Zielgruppe Sozialhilfeempfänger und Sozialhilfeempfängerinnen zuständig.
Die Zusammensetzung des Beirates soll der der ESF-Konsensrunde entsprechen, an der Mitglieder des Sozialamts, der Wirtschafts- und Be-schäftigungsförderung sowie der AG der Freien Wohlfahrtsverbände beteiligt sind. Arbeitsamt, DGB, Arbeitgeberverbände, IHK und Kreishandwerkerschaft werden um die Entsendung von Mitgliedern in den Beirat “Arbeit statt Sozialhilfe” gebeten.
Der Beirat “Arbeit statt Sozialhilfe” begleitet weiter die Entwicklung des kommunalen Programms “Arbeit statt Sozialhilfe” und wird zusätzlich zuständig für die Begleitung der Massnahmen im Rahmen des Landes-
ASS-Programms.





Der Beirat macht Vorschläge für arbeitsmarkt- und strukturpolitisch sinnvolle Tätigkeitsfelder. Auf dieser Basis schreibt StA 50 die Projektentwicklung und –durchführung aus. Die Mitglieder des Beirates empfehlen, welche der eingehenden Projektvorschläge geeignet sind, die Intentionen des kommunalen Programms “Arbeit statt Sozialhilfe” in den beschriebenen Tätigkeitsfeldern und zu den vereinbarten Qualitäten umzusetzen. Eine Zuweisung von Massnahmeteilnehmern und Massnahmeteilnehmerinnen durch die Sozialverwaltung erfolgt nur auf die so ausgewählten Massnahmen.
Im selben Verfahren werden notwendige Qualifizierungsbausteine und Teile der erforderlichen sozialpädagogischen Begleitung ausgewählt und für die Massnahmeteilnehmer und -teilnehmerinnen zur Verfügung gestellt.
Der Beirat “Arbeit statt Sozialhilfe” begleitet unter der Geschäftsführung von StA 50 die Durchführung der Massnahmen und prüft, ob die vereinbarten Qualitätsstandards eingehalten werden. Er wertet den Erfolg der durchgeführten Massnahmen aus. Der Ersatz bestehender Sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse durch Teilnehmer und Teilnehmerinnen an Massnahmen muss um jeden Preis ausgeschlossen sein.

3. Beteiligung des Rates und seiner Gremien an der Entwicklung des kommunalen Programms “Arbeit statt Sozialhilfe”
Neben den bereits genannten Aufgaben für den Rat und seine Gremien werden die Ausschüsse für Soziales, Familie und Gesundheit sowie für Wirtschafts- und Be-schäftigungsförderung auf Vorschlag des Beirates “Arbeit statt Sozialhilfe” die Ziele und die Qualitätsstandards für die Durchführung von Massnahmen im Rahmen dieses Programms verabschieden.
Halbjährlich werden die beiden Ausschüsse über die Durchführung des kommunalen Programms “Arbeit statt Sozialhilfe” informiert.



4. Neuorganisation der Dortmunder Dienste gGmbH

Die Dortmunder Dienste bleiben Träger der bei der Stadt Dortmund durchgeführten Beschäftigungs- und Qualifizierungsmassnahmen.
Für die Durchführung von Massnahmen und die Zuweisung von Mass-
nahmeteilnehmern und -teilnehmerinnen gelten die Verfahren und Kriterien, die für alle Massnahmeanbieter in Dortmund verabschiedet werden.
Die aktuell über die Dortmunder Dienste innerhalb der Stadtverwaltung tätigen Beschäftigten werden hinsichtlich einer dauerhaften Übernahme überprüft und gegebenenfalls im Rahmen eines Standardbewerbungs-verfahrens übernommen.
Auf Basis der mit diesem Antrag geänderten Lage ergeht ein neuerlicher Prüfauftrag bezüglich der Aufbau- und Ablauforganisation bei den Dortmunder Diensten an Dosys.
Der Aufsichtsrat der Dortmunder Dienste wird so zusammengesetzt, dass alle Ratsfraktionen vertreten sind. Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden gebeten, die auf der aktuellen Beschlusslage erforderlichen Veränderungen innerhalb der Dortmunder Dienste konstruktiv zu begleiten.


3. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion
sowie des Linken Bündnisses folgende Verwaltungsvorlage vom 22.02.2000
ab:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Bericht zum Kommunalen Beschäfti-
gungsprogramm in Dortmund, insbesondere zum Teilbereich Kommunales
Beschäftigungsprogramm “Arbeit statt Sozialhilfe” zur Kenntnis und beauf-
tragt die Verwaltung, im Sinne der Ziele der Stadt Dortmund zur Kommu-
nalen Beschäftigungsförderung (Punkt 2 a) das Kommunale Beschäftigungs-
programm “Arbeit statt Sozialhilfe” neu zu organisieren.



Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde von 16.20 Uhr bis 16.55 Uhr für eine
Pause unterbrochen. Anschließend übernahm Bm’in Wendzinski die Leitung der Sitzung.





Zu Ziffer 3


Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


3.1 Bauleitplanung
B-Plan In N 213 - östlich Derner Straße (ehemalige Feineisenstraße) -
hier: I. Beschluss zur Veränderung des Planbereiches
II. Offenlegungsbeschluss


Zust. StA 61


Rm Jung (CDU) wies daraufhin, dass die Bezirksvertretung Eving in ihrer gestrigen
Sitzung die o. a. Verwaltungsvorlage abgelehnt habe, da sie sich nachwievor gegen
eine Verkehrsanbindung der Planfläche über die Derner Straße ausspreche.
Er schlug von daher vor, dass der Rat der Stadt eine Beschlussfassung über die o. a. An- gelegenheit herbeiführe, und dass der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sich nochmals auf der Grundlage der Empfehlung der Bezirksvertretung Eving mit der Verkehrsanbindung befasse.


Weiterhin beantragte für die Bürgerliste Rm Münch, die Verwaltungsvorlage zum o. a.
Tagesordnungspunkt in der vorliegenden Form abzulehnen und ergänzend zu beschließen,
dass die Vernetzung zwischen den beiden Grünbereichen durch einen etwas breiteren Grünkorridor gewährleistet wird.


Hinsichtlich des Antrages von Rm Münch (Bürgerliste) erklärte Rm Krüger (Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus), dass es sich im vorliegenden Fall um einen Offenlegungsbe-
schluss handele. Insofern sei es im weiteren Verfahren möglich, Anregungen und Ände-
rungsvorschläge diesbezüglich zu unterbreiten. Er hielte es für sinnvoller, wenn Rm Münch (Bürgerliste) seine Vorschläge im geordneten Verfahren einbringe, damit eine entsprechende Meinungsfindung auch möglich sei.




Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Bei einigen Stimmenthaltungen lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die
Stimmen der Bürgerliste den o. a. Antrag von Rm Münch (Bürgerlist) ab.


2. Der Rat der Stadt überweist einstimmig die von der Bezirksvertretung Eving
zu dem o. a. Tagesordnungspunkt vorgelegte Empfehlung zur weiteren Be-
ratung an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.


3. Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste sowie
der DVU folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund
I. beschließt, den Beschluss vom 11.12.1997 zur Aufstellung des B-Planes
In N 213 hinsichtlich seines Geltungsbereiches zu verändern und nunmehr wie unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannt, festzulegen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekannt-machung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III FNA 213 – 1) in Ver-bindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)


II. stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfes
In N 213 - östlich Derner Straße (ehem. Feineisenstraße) - für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlußvorlage genannten Planbereich und der Begründung vom 25.01.2000 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB







3.2 Bauleitplanung
B-Plan Lü 120 - Schulzentrum Bövinghausen -
Vereinfachte Änderung Nr. 3, gleichzeitig teilweise Änderung des B-Planes "Ölbachtal"
- Teilgebiet Dortmund -
hier: I. Beschluss zur Reduzierung und Erweiterung des Änderungsbereiches
II. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen
III. Beifügung einer aktualisierten Begründung
IV. Satzungsbeschluss
V. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte


Zust. StA 61


Der o. a. Punkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.





3.3 Bauleit planung
B-Plan Br 209 - Tecklenborn -
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen
II. Satzungsbeschluss
III. Beschluss zur Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung
IV. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforderlich-
keit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des
B-Planes Br 209


Zust. StA 61


Bei Stimmenthaltung des Linken Bündnisses fasst der Rat der Stadt einstimmig
folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes
Br 209 vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den unter Punkt 1.5.1
und 1.5.2 dieser Beschlussvorlage genannten Anregungen aus den dort genannten
Gründen nicht zu folgen.


Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.07.1997
(BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Lans Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)


II. beschließt den B-Plan Br 209 – Tecklenborn – für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich mit dem durch Ratsbeschluss vom 28.04.1999 offengelegenen Inhalt, jedoch mit folgenden Änderungen als Satzung:
a) Festsetzung einer Belastungsfläche (Leitungsrecht zugunsten der DEW)
nach § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB

b) Festsetzung einer Belastungsfläche (Leitungsrecht zugunsten der Ruhr-
gas AG) nach § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB

Rechtsgrundlage:

§ 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO




III. beschließt, dem B-Plan Br 209 die modifizierte Begründung vom 19.01.2000
beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit den §§ 8 und 41 Abs. 1 GO


IV. beschließt den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über
die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt 1.1 dieser
Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des B-Planes Br 209
- Tecklenborn - als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 19 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO


3.4 Bauleitplanung
118. Änderung des Flächennutzungsplanes und B-Plan In O 107
- Märkische Straße/Saarlandstraße -
hier: I. Ergebnis der Bürgerbeteiligung (118. F-Plan-Änderung, B-Plan In O 107)
II. Offenlegungsbeschlüsse (118. F-Plan-Änderung, B-Plan In O 107)


Zust. StA 61


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund
I. nimmt Kenntnis vom Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213 – 1) durchgeführten Bürgerbeteiligung zur 118. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des B-Planes In O 107 - Märkische Straße/Saarlandstraße -.


II. stimmt den geplanten Darstellungen der 118. Flächennutzungsplan-Änderung und
den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfes In O 107 - Märkische
Straße/Saarlandstraße - gleichzeitig teilweise Änderung des B-Planes 13/1 - für
den unter Punkt 1.1 bzw. Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten Planbe-
reiche und dem Erläuterungsbericht vom 01.02.2000 bzw. der Begründung vom
01.02.2000 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.


Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)


3.5 Erweiterung der Verkehrsüberwachung in Dortmund in 2 Stufen
1. Stufe zum 01.01.2000
2. Stufe zum 01.01.2002


Zust. StA 32


Der o. a. Punkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


3.6 Stadterneuerung Brückstraßenviertel
- Auftragsvergabe zur Erarbeitung einer Gestaltfibel -


Zust. StA 61


Bei einigen Stimmenthaltungen fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die
Stimmen der CDU-Fraktion folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Vergabe eines Gutachtens zur Entwicklung
von Gestaltrichtlinien in Form einer Gestaltfibel für das Brückstraßenviertel mit Kosten
in Höhe von 80 000,00 DM.

Haushaltsmittel stehen bei der Haushaltsstelle 6150 9511 0221 – Städtebauliche Maß-
nahme nördl. City – zur Verfügung.

Der Auftrag darf nicht vergeben werden, bevor der Bewilligungsbescheid oder die Zu-
stimmung der BR Arnsberg zum förderunschädlichen vorzeitigen Beginn vorliegt.


3.7 Sanierung des Schulgebäudes der Emschertal-Grundschule in DO-Sölde


Zust. StÄ 40/65


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die Sanierung des Schulgebäudes der Emschertal-Grund-
schule, Sölder Straße 71, in DO-Sölde mit Gesamtkosten von 2 490 000,00 DM.

Die Sanierungsmaßnahmen werden aus dem im Schulbudget des HJ 2000 bereitge-
stellten Schulsanierungsprogramm finanziert.







3.8 Sanierung des Schulgebäudes der Lieberfeld-Grundschule in DO-Wellinghofen, Rispenstraße 40 - 42

Zust. StÄ 40/65


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die Sanierung des Schulgebäudes der Lieberfeld-Grundschule, Rispenstraße 40 – 42, in DO-Wellinghofen mit Gesamtkosten von 1 100 000,00 DM.

Die Sanierungsmaßnahemn werden aus dem im Schulbudget des HJ 2000 bereitgestellten
Schulsanierungsprogramm finanziert.


3.9 Neubau einer Turnhalle für die Grundschule Kleine Kielstraße in Dortmund,
Kleine Kielstraße 20
hier: Baubeschluss

Zust. StÄ 40/65


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Neubau einer Turnhalle für die Grund-
schule Kleine Kielstraße in Dortmund, Kleine Kielstraße 20, mit Gesamtkosten
von 3 661 000,00 DM (Baubeschluss).


Finanzierung:

Baukosten bewegl. Vermögen
(2100 9411 0248) (2100 9351 0248)

finanziert bis Ende 1999 60 114,14 DM 0,00 DM

Haushaltsjahr 2000 2 200 000,00 DM 0,00 DM
VE zu Lasten 2001 664 000,00 DM 0,00 DM


Die restlichen Mittel für die Baukosten und das bewegliche Vermögen werden aus
dem Schulbudget finanziert.


3.10 Benennung der L 663 n
(Teilstück zwischen der Flughafenstraße und der Asselburgstraße)


Zust. StA 66


Bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus fasst der
Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat beschließt:

Die L 663 n in dem Abschnitt zwischen der “Flughafenstraße” und der “ Asselburgstraße” erhält den Namen

“Brackeler Straße” (Verlängerung).


3.11 Durchführung von Maßnahmen zur Beschleunigung der oberirdischen Schienenstrecken
der Dortmunder Stadtwerke AG
- ÖPNV Beschleunigungsprogramm -
- Verbesserung und Erweiterung der Beschleunigungsmaßnahmen -
Zweigleisiger Ausbau der Marsbruchstraße zwischen den Haltestellen Schürbankstraße
und Aplerbeck


Zust. StA 66


Der Rat der Stadt fasst folgende Beschlüsse:




1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit bei einigen Gegenstimmen folgenden
Antrag der Bürgerliste vom 08.03.2000 ab:

Der Rat der Stadt Dortmund wird über den Beschlussvorschlag zum og. Tagesordnungspunkt erst nach Fertigstellung der Nordumgehung Aplerbeck abstimmen.


2. Bei einigen Stimmenthaltungen fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden
Beschluss:

Im Rahmen des ÖPNV-Beschleunigungsprogrammes beschließt der Rat den zweigleisigen Ausbau der Marsbruchstraße zwischen den Haltestellen Schürbankstraße und Aplerbeck mit einem Kostenaufwand in Höhe
von 8 100 000,00 DM. Zusammen mit den bereits beschlossenen Kosten
von 115 000 000,00 DM ergeben sich somit neue Gesamtkosten in Höhe
von 123 100 000,00 DM.
Die Finanzierung ist bei den Finanzpositionen 8200 9511/9851 0124 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 1999 83 825 187,00 DM
Ausgaben 2000 8 719 200,00 DM
Ausgaben 2001 11 000 000,00 DM
Ausgaben 2002 11 000 000,00 DM
Ausgaben 2003 6 400 000,00 DM
Ausgaben 2004 ff. 2 155 613,00 DM

Die Abweichungen gegenüber dem Hpl.-Entwurf 2000 werden bei den Beratungen des Entwurfs im Rahmen eines finanziellen Ausgleichs kompensiert. Eine Aufweitung des Budgets erfolgt nicht.
Die Baumaßnahme wird mit 95 % der zuwendungsfähigen Kosten bezuschusst. Mit den Bauarbeiten wird erst dann begonnen, wenn entweder ein entsprechender Bewilligungsbescheid oder eine Genehmigung zum vorzeitigen förderungsunschädlichen Baubeginn vorliegt.
Die Zuordnung der Eigenanteile auf die Stadt Dortmund bzw. Dortmunder Stadtwerke ergibt sich aus der Zusatzvereinbarung zum Konzessionsvertrag “Verkehr”.


Anschließend übernahm OB Dr. Langemeyer wiederum die Leitung der Sitzung.







3.12 Widmung eines Teilabschnittes der Brennaborstraße


Zust. StA 66


Der o. a. Punkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


3.13 Beantwortung der Anfrage der Bürgerliste vom 05.01.2000 mit der Bezeichnung
”Baumschutzsatzung: Erhöhung der Bußgelder beim Fällen geschützter Bäume”


Die Stellungnahme der Verwaltung hinsichtlich der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern
des Rates der Stadt schriftlich vor.

Hinsichtlich der Nachfrage von Rm Münch (Bürgerliste), ob es zutreffend sei, dass
ursprünglich festgesetzte Bußgelder bis zu einer Höhe von 10 000,00 DM im Nach-
gang durch das Rechtsamt bzw. das Amtsgericht deutlich reduziert werden, erklärte
StR’in Greive, dass nach den bestehenen rechtlichen Verfahrensbestimmungen es
durchaus möglich sei, im Widerspruchsverfahren neue Informationen vorzubringen,
die im Einzelfall auch eine Reduzierung des Bußgeldes zwingend erforderlich machen.

Die Beantwortung der Nachfrage war dadurch auch erledigt.


3.14 Beantwortung der Anfrage der Bürgerliste vom 05.01.2000 mit der Bezeichnung
”Baumfällungsgenehmigungen im Dortmunder Süden”


Die Stellungnahme der Verwaltung zu der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des
Rates der Stadt schriftlich vor.


3.15 Beantwortung der Anfrage der Bürgerliste vom 05.01.2000 mit der Bezeichnung
”Verbrennung des Weihnachtsbaumes”


Die Stellungnahme der Verwaltung zu der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des
Rates der Stadt schriftlich vor.




3.16 Beantwortung der Anfrage der Bürgerliste vom 05.01.2000 mit der Bezeichnung
”Gedenkkreuz zur Ruhrgebietsbesetzung 1923”


Die Stellungnahme der Verwaltung zu der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des
Rates der Stadt schriftlich vor.

3.17 Beantwortung der Anfrage der Bürgerliste vom 05.01.2000 mit der Bezeichnung
”Öffnung der Hansastraße für Radfahrer”


Die Stellungnahme der Verwaltung zu der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des
Rates der Stadt schriftlich vor.


3.18 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 22.02.2000 mit der Bezeichnung
”Entwicklung der Fläche Phoenix-West”


Der Rat der Stadt verständigte sich darauf, folgende Anträge zum o. a. Tagesordnungs-
punkt zur Vorberatung an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
bzw. den Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung zu überweisen:

a) Antrag der SPD-Fraktion vom 08.03.2000
Der Rat begrüßt, dass zügig an Konzepten zur künftigen Nutzung der Brachflächen
Phoenix-West gearbeitet wird und beschließt als Leitlinien für die Ausarbeitung konkreter, ggfls. auch Alternativen aufzeigender Verwaltungskonzepte folgende Eckpunkte:
a) Es soll ein sich abgestimmtes Gesamtkonzept vorgelegt werden, dessen
Hauptsäulen sind:
- ein Nutzungsprofil
- ein Gestaltungsprofil
- ein Finanzierungs- und Vermarktungskonzept
b) Über das Gesamtkonzept soll sichergestellt werden, dass
- unrentierliche Maßnahmen (Sanierung, Grünflächen, Erschließung)
u n d
- Vorlaufkosten für die Projektsteuerung und Vermarktung
finanziert werden können.


c) Da die Aufbereitung und Neunutzung der Gesamtfläche die Mitwirkung
des bisherigen Eigentümers, der Landesregierung und der Stadt erfordern,
soll das Grundstück in den Grundstücksfond Ruhr überführt und seine
weitere Entwicklung von einer Kooperation dieser drei Partner bestimmt
werden.

d) Dabei sollen Investitionsinteressen Dortmunder Unternehmen, insbesondere
auch der Firmen aus der Nachbarschaft zu Phoenix-West, unterstützt werden.
Bei der Entwicklung des Gesamtkonzeptes sind solche Nutzungs- und In-
vestitionsinteressen zu berücksichtigen.

e) Der Rat wünscht eine schnelle Umsetzung aller konkreten Nutzungs- und
Investitionsvorhaben, die mit dem Gesamtkonzept abstimmbar sind und
erwartet die Vermarktung der wirtschaftlich nutzbaren Flächen noch in
dieser Ratsperiode. Mit dem Grundstückseigentümer und insbesondere
mit dem Land sind flexible Verfahren für sich rasch bietende Investitions-
möglichkeiten anzustreben. Dies gilt insbesondere für schon jetzt angedeu-
tende Investitionsabsichten Dortmuner Unternehmen aus der Nachbarschaft
von Phoenix-West.

f) Das Standortprofil Phoenix-West ist deutlich vom Vermarktungsprofil für
die Stadtkrone-Ost zu unterscheiden, um die zügige Realisierung des Pro-
jekts Stadtkrone-Ost nicht zu stören.

Inhaltliche und gestalterische Vorgaben macht der Rat zum jetzigen Arbeitsstadium nicht, um der Arbeit in der Entwicklungswerkstatt nicht vorzugreifen.


b) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 08.03.2000

1. Der Rat dringt darauf, dass bei der planerischen Entwicklung der Fläche
Phoenix-West die gesamträumliche Situation insofern berücksichtigt wird,
als mit der Entwicklung der Flächen Phoenix-West und Phoenix-Ost eine
Aufhebung der Trennwirkung für Hörde und eine Schaffung von Entwick-
lungspotentialen für den Stadtteil verbunden sein muss.

2. Der Rat hält es für notwendig, dass bei allen inhaltlich noch nicht festgelegten Planungen der Grundsatz des schonenden Umgangs mit der vorhandenen Situation beachtet wird. Dabei sind insbesondere die Ziele der naturräumlichen Entwicklung zu berücksichtigen, die implizieren, dass Teile der vorhandenen Flächen der natürliche Sukzession überlassen werden.

3. Der Rat empfiehlt der Verwaltung, für die Entwicklung der Fläche
Phoenix-Ost einen Ideenwettbewerb durchzuführen, bei dem die be-
reits erarbeiteten Vorschläge gleichwertige Berücksichtigung finden.

3.19 Anfrage der Bürgerliste vom 21.02.2000 mit der Bezeichnung
Ökologische Bedeutung von Nadelbäumen”


Die Beantwortung der o. a. Anfrage erfolgt in der nächsten Sitzung.


3.20 Anfrage der Bürgerliste vom 21.02.2000 mit der Bezeichnung
Luftgüteuntersuchung im Stadtgebiet Dortmund”


Die Beantwortung der o. a. Anfrage erfolgt in der nächsten Sitzung.


3.21 Anfrage der Bürgerliste vom 21.02.2000 mit der Bezeichnung
”Stopp des Bebauungsplanes Dahlwiese”


Die Stellungnahme der Verwaltung zu der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des
Rates der Stadt schriftlich vor.


3.22 Anfrage der Bürgerliste vom 21.02.2000 mit der Bezeichnung
”Ersatzpflanzungen für Baumfällungen im Dortmunder Süden”


Die Beantwortung der o. a. Anfrage erfolgt in der nächsten Sitzung.


3.23 Neubau einer Sportanlage in Tennenausführung und Errichtung eines
Umkleidegebäudes an der Spreestraße in Dortmund-Körne
- Erweiterung des Baubeschlusses vom 17.12.1998 -
- Errichtung einer Schutzwand und Bewilligung zusätzlicher Baukosten -


Zust. StÄ 52/65/67


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund erweitert seinen Baubeschluss vom 17.12.1998 um die
Errichtung einer Schallschutzwand einschließlich der zusätzlich entstehenden Bau-
kosten mit einem Gesamtvolumen von 880 000,00 DM netto zuzüglich 140 800,00 DM
Vorsteuer.

Neue Gesamtkosten 2 550 689,00 DM netto
408 111,00 DM Vorsteuer
Gesamt 2 958 800,00 DM


Der Stadtkämmerer (Vertretung: Stadträtin Greive) wird ermächtigt, die erforderlichen
Haushaltsmittel überplanmäßig bereitzustellen. Die Deckung erfolgt aus dem Dezernats-
budget. Die Bereitstellung der für die Durchführung der Maßnahme benötigten Mittel
erfolgt zunächst aus der Haushaltsstelle 5620 9611 0179
- Erneuerung verschiedener Sportplätze – bzw. für die Vorsteuer aus der
HSt 5620 1590 000 0
- Mehrwertsteuerersatttung vom Finanzamt


3.24 Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 08.03.2000
mit der Bezeichnung “Absicherung der oberirdischen Abwasserbäche der Emscher-
genossenschaft und des Lippeverbandes”


Nach zum Teil zunächst kontroverser Diskussion fasste der Rat der Stadt auf der Grund-
lage des o. a. Dringlichkeitsantrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus
einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beauftragt seine jeweiligen VertreterInnen in der Emschergenosenschaft und im
Lippeverband darauf zu drängen, dass unverzüglich Maßnahmen ergriffen werden, um
das Unfallrisiko an den offenen Abwasserbächen deutlich zu minimieren.

Dabei hält es der Rat für unverzichtbar, dass eine Bestandsaufnahme der Situation in
Dortmund in Bezug auf die besonderen Gefahrenpunkte sowie eine detaillierte Dar-
stellung der zeitlichen Abläufe geplanter Renaturierungsmaßnahmen erfolgt.

Darauf aufbauen erwartet der Rat die Entwicklung von kombinierbaren Vorschlägen
zur Erschwerung der Zugänglichkeit der Anlagen, zur Absicherung besonders gefähr-
licher Stellen an den Kanälen selbst und zur Verbesserung der Ausstiegsmöglichkeiten
in den offenen Kanälen.




Zu Ziffer 4


Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung


4.1 Standortentwicklung Gneisenau in Dortmund-Derne
- Sanierung des Industriedenkmal ”Tomson Bock”


Zust. StA WBF-DO


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund nimmt von der geplanten Dach- und Fachsanierung des
Industriedenkmal “Tomson Bock” auf dem Gelände der ehemalige Zeche Gneisenau
in Dortmund-Derne zustimmend Kenntnis und beschließt:

- Fördermittel des Landes (Städtebauförderung) zur Finanzierung der Maßnahme
in Anspruch zu nehmen.

- Die Durchführung und Finanzierung der geplanten Maßnahme der “Stiftung
Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur” entsprechend Punkt 2 und 3
dieser Vorlage, zu übertragen.




Zu Ziffer 5


Öffentliche Einrichtungen


- keine Vorlagen -




Zu Ziffer 6


Soziales, Familie, Gesundheit


6.1 Öffentlich rechtliche Vereinbarung über die zentrale Durchführung der Kenntnisüberprüfungen von Heilpraktikeranwärtern und über die zentrale
Erteilung von Erlaubnissen zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung
im Regierungsbezirk Arnsberg


Zust. StA 53


Bei Stimmenthaltung des Linken Bündnisses sowie Gegenstimmen der DVU fasst
der Rat der Stadt mit Mehrheit folgenden Beschluss:
Der Ausweitung der Zuständigkeit und dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Verein-
barung (ÖRV) wird zugestimmt.

Die Verwaltung wird ermächtigt, auf Antrag einer weiteren kommunalen Gebietskörper-
schaft aus dem Regierungsbezirk Arnsberg die Vertragspartner der ÖRV zu verändern.


6.2 Neuregelung des kommunalen Programmes ”Arbeit statt Sozialhilfe”
- Antrag der SPD-Fraktion vom 13.01.2000
- Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus vom 02.02.2000
- Verwaltungsvorlage vom 22.02.2000


Die o. a. Angelegenheit wurde bereits nach dem Tagesordnungspunkt 2.1 behandelt.










Zu Ziffer 7


Kultur, Sport, Freizeit


7.1 Meeting des Deutschen Leichtathletik-Verbandes am 08. Juli 2000 im Stadion "Rote Erde"


Zust. StA 52


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat stimmt der Zahlung eines Zuschusses für die Durchführung des Meetings des
Deutschen Leichtathletik-Verbandes am 08. Juli 2000 im Stadion “Rote Erde” in Höhe
von bis zu 300 000,00 DM zu.

Der Stadtkämmerer (Vertretung: Stadträtin Greive) wird ermächtigt, die endgültige Höhe
des Zuschusses nach Vorlage der Abrechnungsunterlagen über die Veranstaltung festzu-
setzen und die entsprechenden Mittel außerplanmäßig bereitzustellen. Ein entsprechender
Deckungsvorschlag ist dezernatsintern zu unterbreiten.


7.2 Wahl der Sachpreisrichter/innen für die Vergabe des Literaturpreises der Stadt Dortmund
- Nelly-Sachs-Preis -

Zust. StA 52


Entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 02.03.2000
fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung des Linken Bündnisses und Gegen-
stimmen der DVU folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt wählt für die Dauer seiner Wahlzeit folgende Sachpreisrichter/innen

- Rm Jörder SPD
- Bm Miksch CDU
- Rm Sauer CDU
- Rm Prof. Uhlmann SPD

in die Jury für die Vergabe des Literaturpreises der Stadt Dortmund - Nelly-Sachs-Preis -.

Zusätzlich wird

Rm Schneckenburger Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus

als beratendes Mitglied in die Jury gewählt.



7.3 a) Vorschlag der CDU-Fraktion vom 15.02.2000 mit der Bezeichnung
Konzerthaus Dortmund; Bericht über die Akteneinsicht durch Rm Ulrich”

b) Erweiterung des Prüfungsauftrages des Rechnungsprüfungsamtes in Sachen
”Errichtung eines Konzerthauses in der Brückstraße”


Der Bericht von Rm Ulrich (CDU) über die von ihm vorgenommene Akteneinsicht lag
den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.


Nachdem Rm Ulrich (CDU) dem Rat der Stadt die Eckpunkte seiner Akteneinsicht und
den Antrag seiner Fraktion hinsichtlich des ergänzenden Prüfungsauftrages erläutert
hatte, entwickelte sich nochmals – wie in den vorangegangenen Sitzungen – eine kon-
troverse Diskussion zur Thematik “Kostensteigerungen für den geplanten Neubau des
Konzerthauses Dortmund”.


Hierbei brachten für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus die Ratsmitglieder
Krüger sowie Mohr zum Ausdruck, dass der diesbezüglich von der CDU-Fraktion vor-
gelegte Antrag nicht geeignet sei, um kurzfristig eine umfassende und sachgerechte
Überprüfung dieser Angelegenheit zu ermöglichen.

Insofern forderten sie den Rat der Stadt auf, den Prüfungsauftrag entsprechend dem von
ihrer Fraktion vorgelegten Antrag zu ergänzen.


Für die SPD-Fraktion machte in der Diskussion Rm Prof. Uhlmann u. a. deutlich, dass
sich seine Fraktion dafür ausspreche, den Prüfungsauftrag des Rates im Sinne des An-
trages der CDU-Fraktion vom 08.03.2000 zu erweitern.





Im weiteren Verlauf der Diskussion gab OB Dr. Langemeyer folgende Erklärung ab:

“Wir beschäftigen uns heute nicht zum ersten Mal mit dieser Thematik. Zwei Bericht-
erstatter zur Akteneinsicht haben hier bereits vorgetragen. Darstellungen im Haupt-
und Finanzausschuss und auch im Rat zur Sache haben schon stattgefunden.

Was ich feststelle ist, dass hier nicht der Versuch gemacht wird, die Wahrheit aufzu-
klären, sondern dass dieser Vorgang politisch instrumentalisiert wird.

Das Rechnungsprüfungsamt ist nach meinem Verständnis kein Gericht, sondern hilf-
reiches Mittel der Verwaltung, Sachverhalte aufzuklären. Insofern ist es völlig richtig,
dass das Rechnungsprüfungsamt die Akten sich vornimmt, um beispielsweise auch den
eben angesprochenen Fall sich sorgfältig anzusehen. Was ich aber auch ganz wichtig
finde ist, dass man mit Beurteilungen sich so lange zurück hält, bis diese stattgefunden haben.

Man sollte von daher nicht irgendeine Aussage, die von irgendjemandem einmal gemacht
wurde und die in irgendeine Akte steht, sozusagen absolut zusetzen, ohne dass man sich die Mühe macht, den Sachverhält zu klären. Das ist nicht korrekt. Genauso ist es nicht korrekt, Herr Ulrich, wenn Sie so tun, als hätte es gar keine Klarstellungen gegeben. Ich habe im Haupt- und Finanzausschuss und auch im Rat hinreichend deutlich gemacht, dass alle Fraktionen darüber informiert waren, dass Kostenschätzungen höherer Art existierten.

Kostenschätzungen und Kostenvorgaben sind zwei verschiedene Dinge. Da unterstellen
Sie immer, das dieses nicht so gewesen ist. Insofern ist es für mich ganz einfach. Sie
können in alle möglichen Akten schauen und werden feststellen, dass es immer wieder
unterschiedliche Hinweise gibt auf denkbare Kostenschätzungen.

Die endgültige Sicherheit zu welchem Betrag das Konzerthaus gebaut werden kann, werden wir erst dann haben, wenn die Ausschreibungsergebnisse vorliegen. Ich finde es klug, dass der Rat sich entschieden hat, eine Entscheidung erst dann zu treffen, wenn diese Ergebnisse vorliegen.”

Außerdem erklärte Rm Böhm (CDU), dass er die von seiner Fraktion vorgeschlagene
Verfahrensweise für den richtigen und auch vernünftigen Weg halte, mit dieser An-
gelegenheit umzugehen. Von daher forderte er auch die Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen im Rathaus auf, diesem Vorschlag zu folgen.







Der Rat der Stadt fasste daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
im Rathaus vom 08.03.2000 ab:

Der Rat der Stadt Dortmund hält eine Erweiterung des bereits am 17.02.2000 durch den Rechnungsprüfungsausschuss erteilten Prüfauftrages bezüglich der Vorgänge im Zusammenhang mit der geplanten Errichtung eines Konzerthauses in der Brückstraße für erforderlich.
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Mitglieder der Gesellschafterver-
sammlung und des Aufsichtsrates der Kultur und Projekte GmbH, dem Rechnungsprüfungsamt eine umfassende Umsetzung des og. Beschlusses
unter Einbeziehung der Projekt-Akten der Kultur und Projekte GmbH zu
ermöglichen.

2. Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen im Rathaus sowie des Linken Bündnisses folgenden Antrag der CDU-Fraktion vom 08.03.2000:

Die drei Fragekomplexe bezüglich der Unterrichtung des Rates zu Kosten,
Bau-Konzeption und Rechtmäßigkeit der Handlungen bestellter städtischer
Vertreter in Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat sollen vom Rech-
nungsprüfungsamt zuerst bearbeitet werden.

Der vierte Punkt – wirtschaftliche und technische Bewertung – soll so weit
bearbeitet werden, wie dies aus der Aktenlage der Stadt Dortmund zu er-
reichen ist.

An Stelle einer Prüfung der Akten der Kultur und Projekte GmbH sollen Aus-
künfte bei der Kultur und Projekte GmbH eingeholt werden.



Zu Ziffer 8


Schule


- keine Vorlagen -




Zu Ziffer 9


Kinder und Jugend


- keine Vorlagen -




Zu Ziffer 10


Finanzen und Liegenschaften


10.1 Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW
für das 3. Quartal 1999 bewilligt hat


Zust. StA 20


Der Rat der Stadt nimmt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW Kenntnis von den bewilligten
Mehrausgaben für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 1999 in Höhe von 23 926 308,15 DM.


10.2 Entlastung des Oberstadtdirektors/Oberbürgermeisters aus der Jahresrechnung 1998
des Sonderhaushaltes für das Treuhandvermögen Dauer-(Legat-)Grabpflege der Stadt Dortmund


Zust. StA 14


Bei einigen Stimmenthaltungen fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Jahresrechnung 1998 des Treuhandvermögens
Dauer-(Legat-)Grabpflege mit den nachfolgend dargestellten Ergebnissen:



Kassenmäßiger Abschluss nach § 40 GemHVO

Soll-Einnahm. Ist-Einnahm. KER Soll-Ausgaben Ist-Ausgaben KAR Kassenbest.

Grabpflegelegate 1 945 190,29 1 945 190,29 1 945 190,29 1 945 019,29

Verwahrungen 1 493 688,67 1 493 688,67 803 585,63 803 585,63 690 103,04

Insgesamt 3 438 878,96 3 438 878,96 2 748 775,92 2 748 775,92 690 103,04



Bei der Stadtkasse wird für die Dauer-(Legat-)Grabpflege die Sonderkase 8930
(Gemeindekennzeichen 107) geführt.


Haushaltsrechnung nach § 41 GemHVO

- Feststellung des Ergebnisses 1998 -

Soll-Einnahmen Verwaltungshaushalt 1 651 436,68 DM
Soll-Einnahmen Vermögenshaushalt 166 901,44 DM

Summe Soll-Einnahmen 1 818 338,12 DM

+ neue Haushaltseinnahmereste 0,00 DM
- Abgang alter Haushaltseinnahmereste 0,00 DM
- Abgang alter Kasseneinnahmereste 0,00 DM

Summe bereinigte Soll-Einnahmen 1 818 338,12 DM









Soll-Ausgaben Verwaltungshaushalt 1 651 436,68 DM
Soll-Ausgaben Vermögenshaushalt 166 901,44 DM
(darin enthaltener Überschuss nach § 41 Abs. 3 Satz 2 GemHVO) 0,00 DM 0,00 DM

Summe Soll-Ausgaben 1 818 338,12 DM

+ neue Haushaltsausgabereste
Verwaltungshaushalt 0,00 DM
Vermögenshaushalt 0,00 DM 0,00 DM
- Abgang alter Haushaltsausgabereste
Verwaltungshaushalt 0,00 DM
Vermögenshaushalt 0,00 DM 0,00 DM

- Abgang alter Kassenausgabereste 0,00 DM

Summe bereinigte Soll-Ausgaben 1 818 338,12 DM


Unterschied bereinigte Soll-Einnahmen
./. bereinigte Soll-Ausgaben (Fehlbetrag) 0,00 DM


Gleichzeitig entlastet er den Oberstadtdirektor/Oberbürgermeister aus der geprüften
Jahresrechnung 1998.


10.3 Entlastung des Kuratoriums der Kohlgartenstiftung aus der Jahresrechnung 1998
Jahresrechnung der rechtlich selbständigen Kohlgartenstiftung in Dortmund für
das Haushaltsjahr 1999


Zust. StA 14


Bei einigen Stimmenthaltungen fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden
Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gem. § 94 Abs. 1 GO NW in Verbindung mit
§ 96 GO NW die vom Rechnungsprüfungsamt und vom Rechnungsprüfungsausschuss
geprüfte Jahresrechnung 1998 der rechtlich selbständigen Kohlgartenstiftung mit den
in der Rechnung ausgewiesenen und auf Blatt 2 dieser Vorlage dargestellten Sollab-
schlussergebnissen. Gleichzeitig spricht er dem Kuratorium der Kohlgartenstiftung
die Entlastung aus dieser Rechnung aus.


10.4 Jahresrechnung der rechtlich selbständigen Kohlgartenstiftung in Dortmund
für das Haushaltsjahr 1999


Zust. StA 50


Der Rat nimmt vom Ergebnis der Jahresrechnung 1999 Kenntnis.

Über die Entlastung gem. § 94 GO NW ist erst zu beschließen, nachdem der Rechnungs-
prüfungsausschuss seinen Bericht zur Jahresrechnung der Kohlgartenstiftung für das
Haushaltsjahr 1999 vorgelegt hat.


10.5 Wirtschaftsplan 2000 des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungs-fonds Dortmund"


Zust. StA 20


Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus gab Rm Krüger zu Protokoll, dass
Bezug nehmend auf die unter TOP 4.5 des nichtöffentlichen Teils der Ratssitzung zu
beschließenden Veränderungen seiner Ansicht nach auch eine Veränderung des Wirt-
schaftsplanes 2000 notwendig sei. Der entsprechend geänderte Wirtschaftsplan sollte
dem Werksausschuss vorgelegt werden.


Bezug nehmend auf die Äußerungen von Rm Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
im Rathaus) erklärte StR’in Greive, dass die im nichtöffentlichen zu beschließenden Ver-
änderungen aller Voraussicht erst die Wirtschaftspläne 2001 ff tangieren werden. Insofern
bat sie den Rat der Stadt darum, den Wirtschaftsplan 2000 zu beschließen, damit die
Handlungsfähigkeit gewährleistet sei.


Bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus sowie des
Linken Bündnisses fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2000 (Erfolgsplan, Vermögensplan,
Stellenübersicht) sowie die fünfjährige Finanzplanung des Sondervermögens “Grund-
stücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund”.

Das Sondervermögen wird ermächtigt, Kredite bis zu einer Höhe von 70 Mio. DM auf-
zunehmen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Zahlun-
gen wird auf 20 Mio. DM festgesetzt.


10.6 Angelegenheiten des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
hier: Werksausschuss, Stammkapital, Satzung, Dienstanweisung


Zust. StA 20


In einer Diskussion verständigte sich der Rat der Stadt darauf, die mit Schreiben vom
08.03.2000 vorgelegten Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im
Rathaus im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu behandeln und
eine Beschlussfassung über die vorliegende Verwaltungsvorlage zum o. a. Tages-
ordnungspunkt herbeizuführen.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt überweist folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen im Rathaus vom 08.03.2000 an den Ausschuss für Umwelt, Stadt-
gestaltung und Wohnen:

1. § 3 (2) Der neu aufgenommene Satz “Der Aufbau und die Führung eines aussagekräftigen Controlling-Systems ist sicherzustel-
len” wird gestrichen.

2. § 3 (6) Die Formulierung wird dahingehend geändert, dass nicht ein bestellter Wirtschaftsprüfer, sondern das Rechnungsprüfungs- amt den Jahresabschluss sowie den Lagebericht prüft.

3. § 5 (2) Es wird eine Änderung der Wertgrenzen vorgenommen, um eine frühzeitige Beteiligung bei Grundstücksankäufen sicher- zustellen. Der Werksausschuss soll bei Investitionen und Be- schaffung von Anlagengütern entscheiden, soweit diese im Einzelfall mehr als 100 000 Euro betragen, jedoch 1 000 000 Euro nicht überschreiten.




4. § 7 (4) Bei einer Verschlechterung von 125 000 Euro im Vergleich zum geplanten Jahresergebnis und bei Abweichungen von mehr als 5 % beim Vermögensplan bzw. mehr als 5 % bei dem Erfolgsplan eine unverzügliche Änderung des Wirt-
schaftsplanes.

Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum 30.06.2000 ein aussagefähigeres
Controllingsystem zu erarbeiten und dieses dem Werksausschuss vorzustellen.


2. Bei Stimmenthaltung des Linken Bündnisses fasst der Rat der Stadt einstimmig
folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt
- dass der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen Werks-
ausschuss des Sondervermögens “Grundstücks- und Vermögensver-
waltungsfonds Dortmund” wird.

- die Umstellung des Stammkapitals auf 550 000 Euro,

- die Änderung der Betriebssatzung des Sondervermögens “Grundstücks-
und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund”.


10.7 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 23.01.2000 mit der Bezeichnung
Beteiligung DSW AG an NRW 1”

Für die SPD-Fraktion begrüßte Rm Jörder die Verwaltungsvorlage hinsichtlich der Be- teiligung der Dortmunder Stadtwerke AG an der NRW 1 Privat TV GmbH. Sie brachte dabei die Hoffnung zum Ausdruck, dass auf der Grundlage dieses Beschlusses die Lan-
desrundfunkkommission den entsprechenden Kabelplatz für NRW 1 vergeben werde.

Weiterhin schlug sie vor, den Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage ohne den
letzten Satz sowie zusätzlich den letzten Absatz des Antrages der CDU-Fraktion als
Grundlage für die Beschlussfassung zugrunde zu legen.

Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus erklärten die Ratsmitglieder
Krüger und Wetter, dass ihre Fraktion vom Grundsatz her dieser Angelegenheit zu-
stimmen werde, obwohl man gewisse Bedenken habe.
Ihrer Auffassung nach sollte man von daher über weitere Details diesbezüglich noch
weiter diskutieren.


Für CDU-Fraktion machte Rm Dr. Eiteneyer deutlich, dass nach Auffassung der
CDU-Fraktion aus Standortsgesichtspunkten das Engagement der Dortmunder
Stadtwerke AG in dieser Angelegenheit sicherlich zu begrüßen sei.

Dieses sollte jedoch nach Ansicht der CDU-Fraktion aus grundsätzlichen Gründen
zeitlich begrenzt werden.

Außerdem zeigte sich Rm Dr. Eiteneyer (CDU) mit dem von Rm Jörder (SPD)
unterbreiteten Verfahrensvorschlag einverstanden.


Unter Einbeziehung des o. a. Vorschlages von Rm Jörder (SPD) fasst der Rat der
Stadt bei Stimmenthaltung des Linken Bündnisses mit Mehrheit gegen die Stimme
von Rm Stratenwerth (FDP) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt einer Beteiligung der DSW AG an der NRW 1
Privat TV GmbH in Höhe von 26 % des Stammkapitals über 6 500 Euro zu. Eine
etwaige Verlustübernahme durch DSW ist auf einen Höchstbetrag von 60 Mio. DM,
verteilt auf fünf Jahre, zu begrenzen. Die Gespräche mit anderen Anbietern von
Regionalfernsehen sind mit dem Ziel fortzusetzen, in Hinsicht auf eine Kooperation
Konsens zu erzielen.

Bei einer etwaigen Veränderung der Gesellschafterstruktur ist, etwa durch einen
Stimmbindungsvertrag, sicherzustellen, dass der Firmensitz in Dortmund verbleibt.

Nach angemessener Zeit ist vor dem Hintergrund der unternehmerischen Entwicklung
von NRW 1 zu prüfen, wann das stadtwirtschaftlich begründete Engagement der DSW
mit optimalem Erfolg an private Investoren veräußert werden kann.












Zu Ziffer 11


Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung


11.1 Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die
Amtsperiode 2001 bis 2004


Zust. StA 12


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Amtsperiode
vom 01.01.2001 bis 31.12.2004 für den Amtsgerichtsbezirk Dortmund wird zu-
gestimmt.


11.2 Stärkung der Bezirksvertretungen
hier: Umsetzung der Ergebnisse des Workshops vom 10.12.1999


Zust. StA 01


Hinsichtlich der von der Bezirksvertretung Innenstadt-West und der Bezirksver-
tretung Huckarde vorliegenden Vorschläge zu der o. a. Verwaltungsvorlage schlug
OB Dr. Langemeyer vor, diese Empfehlungen als Arbeitsmaterial an den zu bilden-
den Arbeitskreis zu überweisen.

Der Rat der Stadt zeigte sich mit dieser Verfahrensweise einverstanden.


Außerdem beantragte für die DVU Rm Stanko, den zu bildenden Arbeitskreis dahin-
gehend zu ergänzen, dass auch die Parteien, die keinen Fraktionsstatus haben, aber
auch in den Bezirksvertretungen vertreten seien, an dem Arbeitskreis beteiligt werden.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU den o. a.
Antrag von Rm Stanko (DVU) ab.

2. Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden
Beschluss:

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Arbeits-
ergebnisse des Workshops “Stärkung der Bezirksvertretungen”.

Für den von der Verwaltung einzurichtenden Arbeitskreis werden von den
Fraktionen folgende Personen benannt:

1. Rm Sohn SPD
2. BV Hudy SPD
3. Rm Monegel CDU
4. BV Multhaupt CDU
5. Rm Rüttgers Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus
6. BV Kussin Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus

11.3 Stand und Weiterentwicklung der Verwaltungsreform


Zust. StA 2/Dez.


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat nimmt den Stand der Verwaltungsreform zur Kenntnis und stimmt den
geplanten Maßnahmen zu.


11.4 Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung,
Anregungen und Beschwerden vom 25.01.2000 mit der Bezeichnung
”Neues Verfahren zur Abwicklung von Eingaben”

Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung,
Anregungen und Beschwerden fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen
der SPD-Fraktion auf der Grundlage des gemeinsamen Antrages der CDU-Fraktion so-
wie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 24.01.2000 folgenden Be-
schluss:

Der Rat der Stadt Dortmund möchte die Beteiligung der Dortmunder und Dortmunde-
rinnen durch eine Veränderung des Bearbeitungsverfahrens für Anregungen und Be-
schwerden im zuständigen Ausschuss verbessern. Dazu hält der Rat die im folgenden
genannten Einzelpunkte für erforderlich:

1. Der/die Ausschussvorsitzende bestätigt den Petenten und Petentinnen den Eingang
ihrer Anregungen bzw. Beschwerden.


2. Eingegangene Stellungnahmen der Verwaltung zu den vorgetragenen Anregungen
und Beschwerden werden durch die Geschäftsstelle des Ausschusses zeitgleich
mit der Versendung an die Ausschuss-Mitglieder den Petenten und Petentinnen
zur Verfügung gestellt. Gleiches gilt für alle Unterlagen zu den vorgebrachten
Anregungen und Beschwerden, die den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis ge-
geben werden.

3. In der Sitzung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden, in der ihre
Anregungen und Beschwerden behandelt werden, haben Petenten und Petentinnen
auf ihren Wunsch die Möglichkeit, persönlich im Ausschuss Stellung zu nehmen.
Diese Stellungnahme in der Ausschuss-Sitzung findet statt, nachdem die Verwal-
tung Stellung genommen hat und bevor der Ausschuss über den Vorgang entschei-
det.

Falls sich mehrere Personen zum selben Sachverhalt mit demselben Anliegen an
den Ausschuss gewendet haben, soll eine oder einer der Petenten und Petentinnen
für die gesamte Gruppe Stellung nehmen.
4. Die Mitglieder des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden können zur Vorbereitung der Sitzung im Benehmen mit dem oder der Ausschuss-Vorsitzenden mit den Petenten und Petentinnen sprechen, deren Anliegen behandelt werden und Ortsbesichtigungen vornehmen und dabei Gespräche mit den Petenten und Petentinnen über ihr Anliegen führen.


Der Rat beauftragt die Verwaltung, die zu einer entsprechenden Veränderung der Ge-
schäftsordnung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen
und Beschwerden erforderlichen Vorarbeiten umgehend zu erledigen und die veränder-
te Geschäftsordnung zur Verabschiedung in den Rat einzubringen.


11.5 Städtische Seniorenheime Dortmund GmbH
Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes


Zust. StA 20



Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die im Sachverhalt dargelegten Erläuterungen zur
Kenntnis und ermächtigt den Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung
der Städtischen Seniorenheime gGmbH

Herrn Weigel
als neutralen Vertreter in den Aufsichtsrat der Städtsichen Seniorenheime Dortmund gGmbH
zu wählen.
11.6 Wahl eines Ersatzdelegierten für die Verbandsversammlung des Ruhrverbandes


Zust. StA 66


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Als Delegierter für die Verbandsversammlung des Ruhrverbandes wird

Rm Ollech SPD

benannt.


11.7 Anfrage der Bürgerliste vom 21.02.2000 mit der Bezeichnung
”Erhalt des Dortmunder Büchermarktes”


Die Beantwortung der o. a. Anfrage erfolgt in der nächsten Sitzung.


11.8 Anfrage der Bürgerliste vom 21.02.2000 mit der Bezeichnung
”Gewaltkriminalität in Dortmund”


Die Antwort zur o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.

Hinsichtlich der Nachfrage von Rm Rüttgers (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
im Rathaus), ob es in anderen Städten eine Aufschlüsselung krimineller Hand-
lungen nach statistischen Unterbezirken gebe, erklärte StR’in Greive, dass dies
nicht der Fall sei, da eine differenzierte Darstellung missbrauchsgefährdend
sein könnte.

Im übrigen wies sie daraufhin, dass in nichtöffentlicher Sitzung des Polizeibeirates,
in dem im übrigen auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vertreten
sei, zum Teil auch über Details diskutiert werde.


Die Beantwortung der Nachfrage war dadurch erledigt.



11.9 Bildung des Kreiswahlausschusses für die Landtagswahl am 14. Mai 2000


Zust. StA 12


Bei Stimmenthaltung des Linken Bündnisses fasst der Rat der Stadt einstimmig
folgenden Beschluss:

Für Dortmund wird ein gemeinsamer Kreiswahlausschuss für die Wahlkreise 129 – 134
gebildet. In den gemeinsamen Kreiswahlausschuss werden gewählt:

als Beisitzer/in

1. Rm Schnittker SPD
2. Rm Berndsen SPD
3. Herr Schilff SPD
4. Rm Leniger CDU
5. Rm Ulrich CDU
6. Herr Binberg CDU


als Stellvertreter/in

1. Rm Brauer SPD
2. Rm Siemund SPD
3. Frau Rohr SPD
4. Rm Neumann CDU
5. Rm Stratenwerth FDP
6. Frau Kopkow CDU




11.10 Vertreter der Stadt Dortmund in den Gremien des Zweckverbandes
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr


Zust. StA 20


Bei Stimmenthaltung des Linken Bündnisses sowie der Bürgerliste fasst der Rat der
Stadt einstimmig folgenden Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt von der Besetzung der Gremien des
Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr Kenntnis.


2. Der Rat wählt für die Dauer seiner Wahlzeit
Rm Gerszewski SPD
als Vertreterin der Stadt Dortmund zum Mitglied

u n d

Rm Harnisch SPD

zum stellvertretenden Mitglied der Verbandsversammlung des Zweckverbandes
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr.


















Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 18.20 Uhr von OB Dr. Langemeyer
beendet.


Der Oberbürgermeister





D r . L a n g e m e y e r B ö h m
Ratsmitglied





Der Oberbürgermeister

In Vertretung





W e n d z i n s k i F e u l e r
Bürgermeisterin Schriftführer



01 Dortmund, 16.03.2000
F 2 20 11


N i e d e r s c h r i f t

über die 6. Sitzung des Rates der Stadt

am Donnerstag, dem 09. März 2000, 13.00 Uhr,

im Ratssitzungssaal, Rathaus, Friedensplatz 1




Lt. Anwesendheitsliste, die der Originalniederschrift als Anlage beigefügt ist, waren
79 von z. Z. 82 Ratsmitgliedern anwesend:


An der Sitzung nahmen
nicht teil: Rm Bogdahn SPD

Rm Müller-Jobst SPD


Rm Branghofer DVU


Von der Verwaltung
waren anwesend: OB Dr. Langemeyer
StR Fehlemann
StR’in Greive
StR Pogadl
StR Sierau
LStVD Berlin
LStVD Dieckerhoff
StOVR Weber
StVR Feuler




T A G E S O R D N U N G


1. Regularien


1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Rates der Stadt
am 03. Februar 2000




2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse


2.1 Haushaltssatzung für das Jahr 2000, mittelfristige Finanz- und Investitionsplanung
1999 - 2003, Beteiligungsbericht 1998/1999 sowie Stellenplan 2000




3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


3.1 Bauleitplanung
B-Plan In N 213 - östlich Derner Straße (ehemalige Feineisenstraße) -
hier: I. Beschluss zur Veränderung des Planbereiches
II. Offenlegungsbeschluss


3.2 Bauleitplanung
B-Plan Lü 120 - Schulzentrum Bövinghausen -
Vereinfachte Änderung Nr. 3, gleichzeitig teilweise Änderung des B-Planes "Ölbachtal"
- Teilgebiet Dortmund -
hier: I. Beschluss zur Reduzierung und Erweiterung des Änderungsbereiches
II. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen
III. Beifügung einer aktualisierten Begründung
IV. Satzungsbeschluss
V. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte


3.3 Bauleitplanung
B-Plan Br 209 - Tecklenborn -
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen
II. Satzungsbeschluss
III. Beschluss zur Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung
IV. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforderlich-
keit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des
B-Planes Br 209


3.4 Bauleitplanung
118. Änderung des Flächennutzungsplanes und B-Plan In O 107
- Märkische Straße/Saarlandstraße -
hier: I. Ergebnis der Bürgerbeteiligung (118. F-Plan-Änderung, B-Plan In O 107)
II. Offenlegungsbeschlüsse (118. F-Plan-Änderung, B-Plan In O 107)


3.5 Erweiterung der Verkehrsüberwachung in Dortmund in 2 Stufen
1. Stufe zum 01.01.2000
2. Stufe zum 01.01.2002


3.6 Stadterneuerung Brückstraßenviertel
- Auftragsvergabe zur Erarbeitung einer Gestaltfibel -


3.7 Sanierung des Schulgebäudes der Emschertal-Grundschule in DO-Sölde


3.8 Sanierung des Schulgebäudes der Lieberfeld-Grundschule in DO-Wellinghofen, Rispenstraße 40 - 42


3.9 Neubau einer Turnhalle für die Grundschule Kleine Kielstraße in Dortmund,
Kleine Kielstraße 20
hier: Baubeschluss


3.10 Benennung der L 663 n
(Teilstück zwischen der Flughafenstraße und der Asselburgstraße)


3.11 Durchführung von Maßnahmen zur Beschleunigung der oberirdischen Schienenstrecken
der Dortmunder Stadtwerke AG
- ÖPNV Beschleunigungsprogramm -
- Verbesserung und Erweiterung der Beschleunigungsmaßnahmen -
Zweigleisiger Ausbau der Marsbruchstraße zwischen den Haltestellen Schürbankstraße
und Aplerbeck


3.12 Widmung eines Teilabschnittes der Brennaborstraße


3.13 Beantwortung der Anfrage der Bürgerliste vom 05.01.2000 mit der Bezeichnung
”Baumschutzsatzung: Erhöhung der Bußgelder beim Fällen geschützter Bäume”


3.14 Beantwortung der Anfrage der Bürgerliste vom 05.01.2000 mit der Bezeichnung
”Baumfällungsgenehmigungen im Dortmunder Süden”


3.15 Beantwortung der Anfrage der Bürgerliste vom 05.01.2000 mit der Bezeichnung
”Verbrennung des Weihnachtsbaumes”


3.16 Beantwortung der Anfrage der Bürgerliste vom 05.01.2000 mit der Bezeichnung
”Gedenkkreuz zur Ruhrgebietsbesetzung 1923”


3.17 Beantwortung der Anfrage der Bürgerliste vom 05.01.2000 mit der Bezeichnung
”Öffnung der Hansastraße für Radfahrer”


3.18 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 22.02.2000 mit der Bezeichnung
”Entwicklung der Fläche Phoenix-West”


3.19 Anfrage der Bürgerliste vom 21.02.2000 mit der Bezeichnung
Ökologische Bedeutung von Nadelbäumen”


3.20 Anfrage der Bürgerliste vom 21.02.2000 mit der Bezeichnung
Luftgüteuntersuchung im Stadtgebiet Dortmund”


3.21 Anfrage der Bürgerliste vom 21.02.2000 mit der Bezeichnung
”Stopp des Bebauungsplanes Dahlwiese”


3.22 Anfrage der Bürgerliste vom 21.02.2000 mit der Bezeichnung
”Ersatzpflanzungen für Baumfällungen im Dortmunder Süden”


3.23 Neubau einer Sportanlage in Tennenausführung und Errichtung eines
Umkleidegebäudes an der Spreestraße in Dortmund-Körne
- Erweiterung des Baubeschlusses vom 17.12.1998 -
- Errichtung einer Schutzwand und Bewilligung zusätzlicher Baukosten -




4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung


4.1 Standortentwicklung Gneisenau in Dortmund-Derne
- Sanierung des Industriedenkmal ”Tomson Bock”




5. Öffentliche Einrichtungen


- keine Vorlagen -






6. Soziales, Familie, Gesundheit


6.1 Öffentlich rechtliche Vereinbarung über die zentrale Durchführung der Kenntnisüberprüfungen von Heilpraktikeranwärtern und über die zentrale
Erteilung von Erlaubnissen zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung
im Regierungsbezirk Arnsberg


6.2 Neuregelung des kommunalen Programmes ”Arbeit statt Sozialhilfe”
- Antrag der SPD-Fraktion vom 13.01.2000
- Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/
- Die Grünen im Rathaus vom 02.02.2000
- Verwaltungsvorlage vom 22.02.2000






7. Kultur, Sport, Freizeit


7.1 Meeting des Deutschen Leichtathletik-Verbandes am 08. Juli 2000 im Stadion "Rote Erde"


7.2 Wahl der Sachpreisrichter/innen für die Vergabe des Literaturpreises der Stadt Dortmund
- Nelly-Sachs-Preis -

7.3 a) Vorschlag der CDU-Fraktion vom 15.02.2000 mit der Bezeichnung
Konzerthaus Dortmund; Bericht über die Akteneinsicht durch Rm Ulrich”

b) Erweiterung des Prüfungsauftrages des Rechnungsprüfungsamtes in Sachen
”Errichtung eines Konzerthauses in der Brückstraße”




8. Schule


- keine Vorlagen -




9. Kinder und Jugend


- keine Vorlagen -




10. Finanzen und Liegenschaften


10.1 Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW
für das 3. Quartal 1999 bewilligt hat


10.2 Entlastung des Oberstadtdirektors/Oberbürgermeisters aus der Jahresrechnung 1998
des Sonderhaushaltes für das Treuhandvermögen Dauer-(Legat-)Grabpflege
der Stadt Dortmund


10.3 Entlastung des Kuratoriums der Kohlgartenstiftung aus der Jahresrechnung 1998
Jahresrechnung der rechtlich selbständigen Kohlgartenstiftung in Dortmund für
das Haushaltsjahr 1999


10.4 Wirtschaftsplan 2000 des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungs-fonds Dortmund"


10.5 Angelegenheiten des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
hier: Werksausschuss, Stammkapital, Satzung, Dienstanweisung


10.6 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 23.01.2000 mit der Bezeichnung
Beteiligung DSW AG an NRW 1”





11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung


11.1 Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die
Amtsperiode 2001 bis 2004


11.2 Stärkung der Bezirksvertretungen
hier: Umsetzung der Ergebnisse des Workshops vom 10.12.1999


11.3 Stand und Weiterentwicklung der Verwaltungsreform


11.4 Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung,
Anregungen und Beschwerden vom 25.01.2000 mit der Bezeichnung
”Neues Verfahren zur Abwicklung von Eingaben”


11.5 Städtische Seniorenheime Dortmund GmbH
Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes


11.6 Wahl eines Ersatzdelegierten für die Verbandsversammlung des Ruhrverbandes


11.7 Anfrage der Bürgerliste vom 21.02.2000 mit der Bezeichnung
”Erhalt des Dortmunder Büchermarktes”


11.8 Anfrage der Bürgerliste vom 21.02.2000 mit der Bezeichnung
”Gewaltkriminalität in Dortmund”


11.9 Bildung des Kreiswahlausschusses für die Landtagswahl am 14. Mai 2000



Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 13.00 Uhr von OB Dr. Langemeyer
eröffnet und geleitet. Teilweise übernahm Bm’in Wendzinski die Leitung der Sitzung.


Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer zunächst die ordnungs-
gemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt fest.




Zu Ziffer 1


Regularien


1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Böhm (CDU) benannt.

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW

OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW hin und
bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

1.3 Feststellung der Tagesordnung

Entsprechend der Empfehlung des Ältestenrates wurde die Tagesordnung um den
Punkt

3.24 Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus
vom 08.03.2000 mit der Bezeichnung “Absicherung der oberirdischen
Abwasserbäche der Emschergenossenschaft und des Lippeverbandes”

erweitert.










Weiterhin wurden die Punkte


3.2 Bauleitplanung
B-Plan Lü 120 – Schulzentrum Bövinghausen –
Vereinfachte Änderung Nr. 3, gleichzeitig teilweise Änderung des
Bebauungsplanes “Ölbachtal” – Teilgebiet Dortmund –
hier: I. Beschluss zur Reduzierung und Erweiterung des Änderungs-
bereiches
II. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen
III. Beifügung einer aktualisierten Begründung
IV. Satzungsbeschluss
V. Ädnerung des Landschaftsplanes DO-Mitte

3.5 Erweiterung der Verkehrsüberwachung in Dortmund in zwei Stufen
- 1. Stufe zum 01.01.2000
- 2. Stufe zum 01.01.2002

3.12 Widmung eines Teilabschnittes der Brennaborstraße


von der Tagesordnung abgesetzt.


Außerdem verständigte sich der Rat der Stadt auf Vorschlag von OB Dr. Langemeyer
darauf, den Tagesordnungspunkt
6.2 Neuregelung des kommunalen Programmes “Arbeit statt Sozialhilfe”

aufgrund des großen öffentlichen Interesses bereits nach dem Tagesordnungspunkt

2.1 Haushaltssatzung für das Jahr 2000, mittelfristige Finanz- und Investitions-
planung 1999 – 2003, Beteiligungsbericht 1998/1999 sowie Stellenplan 2000

zu behandeln.



Unter Einbeziehung der aufgeführten Veränderungen wurde die Tagesordnung der
öffentlichen Sitzung vom Rat der Stadt gebilligt.




1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Rates der Stadt
am 03. Februar 2000


Der Rat der Stadt genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 5. Sitzung
des Rates der Stadt am 03. Februar 2000.




Zu Ziffer 2


Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse


2.1 Haushaltssatzung für das Jahr 2000, mittelfristige Finanz- und Investitionsplanung
1999 – 2003, Beteiligungsbericht 1998/1999 sowie Stellenplan 2000


2.1.1 Grundsatzerklärungen der Fraktionsvorsitzenden/fraktionslosen Ratsmitglieder


Die entsprechenden Grundsatzerklärungen von Rm Hovermann (CDU),
Rm Prüsse (SPD), Rm Mohr (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat-
haus), Rm Münch (Bürgerliste), Rm Keller (Linkes Bündnis) sowie
Rm Stratenwerth (FDP) sind der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.


2.1.2 Debatte


2.1.2.1 Wirtschafts- und Stadtentwicklung
(Einzelpläne 2, 6, 7, 8)

Zu den o. a. Einzelplänen lagen keine Wortmeldungen vor.


2.1.2.2 Soziale Entwicklung
(Einzelpläne 2, 4, 5)
Bei der Beratung der o. a. Einzelpläne wurde die Diskussion über die Thematik
“Neuregelung des kommunalen Programmes ‚Arbeit statt Sozialhilfe‘”, die unter
dem Tagesordnungspunkt 6.2 behandelt werden sollte, vorgezogen.


Hierbei stellte für die SPD-Fraktion Rm Giese die Standpunkte seiner Fraktion
hinsichtlich der genannten Thematik dar, indem er dem Rat der Stadt zunächst
noch einmal die Bedeutung der Dortmunder Dienste für die Menschen darlegte,
die im bestehenden Wirtschaftssystem durchgefallen seien.

Insofern sollte man nach Auffassung seiner Fraktion nicht vorschnell, sondern
mit Bedacht entscheiden, wenn es darum gehe, die Mittel für die Dortmunder
Dienste zu kürzen, so wie dies gemeinsam von der CDU-Fraktion sowie der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus beantragt worden sei, da ansonsten
die Gefahr bestehe, dass Strukturen zerstört werden, die man mit Mühe aufge-
baut habe.


Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen stellte Rm Giese (SPD) nochmals die
Entwicklung der Dortmunder Dienste dar. Hierbei machte er deutlich, dass der
1997 eingeschlagene Weg der richtige gewesen sei, was seiner Einschätzung
nach dadurch deutlich werde, dass ursprüngliche Kritiker – wie die Kreishand-
werkerschaft Dortmund -, mittlerweile DODI positiv gegenüber stehen.

Weiterhin machte er deutlich, dass sich seine Fraktion einerseits und die
CDU-Fraktion sowie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus
andererseits inhaltlich gar nicht mehr so weit auseinander liegen. Einen
wesentlichen Unterschied gebe es allerdings hinsichtlich der Verteilung
der etwa 30 Mio. DM des Programmes “Arbeit statt Sozialhilfe”. Nach
Ansicht der SPD-Fraktion sei es zwingend erforderlich, von dem genann-
ten Betrag 24 Mio. DM für DODI und 6 Mio. DM für die Öffnung des
Programmes für freie Träger und Initiativen zur Verfügung zu stellen,
damit auch künftig die von DODI initiierten und auch in der Bevölkerung
gut angenommenen Projekte weiter geführt werden können.

Abschließend erklärte Rm Giese (SPD), dass die SPD-Fraktion ihren Antrag vom
13.01.2000 zurückziehen werde, da man der Auffassung sei, dass die Verwaltungs-
vorlage vom 22.02.2000 eine gute Grundlage für die Neuorganisation des kommu-
nalen Beschäftigungsprogrammes “Arbeit statt Sozialhilfe” sei.


Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus nahm Rm Schneckenburger
zum Sozialbereich Stellung. Hierbei machte sie zunächst deutlich, dass ihrer Ansicht
nach die Sozialpolitik der SPD-Fraktion in den vergangenen fünf Jahren, in denen sie
Mitglied des Rates der Stadt sei, besonders durch die Streichung von sozialen Leistun-
gen geprägt gewesen sei.

Weiterhin wies Rm Schneckenburger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) die
in den vergangenen Wochen gemachten Äußerungen, man wolle die Dortmunder Dienste “platt machen”, mit Entschiedenheit zurück. Dies sei ihrer Auffassung nach schlicht weg falsch und unrichtig.
Desweiteren machte sie darauf aufmerksam, dass schon bei der Entstehung der Dortmunder Dienste grundsätzliche strukturelle Fehler begangen worden seien, auf die ihre Fraktion schon damals hingewiesen habe.

Durch den nun gemeinsamen mit der CDU-Fraktion vorgelegten Antrag solle ein ihrer
Auffassung nach zwingend notwendiger Umsteuerungsprozess eingeleitet werden, um
letztendlich langzeitarbeitlosen Menschen eine Perspektive und Wege aus der Sozial-
hilfe zu eröffnen. Gleichzeitig wolle man eine qualifizierte Beschäftigungspolitik, die
auch Wege in den ersten Arbeitsmarkt ermöglichen.

Außerdem ging Rm Schneckenburger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
in ihren Ausführungen auf folgende Leitgedanken des gemeinsamen Antrages ein:

- Kommunale Beschäftigunspolitik muss sich, sozial- und arbeitsmarktpolitisch gesehen, an den Voraussetzungen der SozialhilfeempfängerInnen und an den Qualifikationerfordernissen des ersten Arbeitsmarktes orientieren. Sie muss zur Stabilisierung der Menschen beitragen und überprüfbar und nachvollziehbar Wege in den ersten Arbeitsmarkt eröffnen.
Haushaltpolitische Effekte wie die Entlastung des sozialhaushaltes sind wünschenswerte, aber nicht vorrangige Zielsetzungen. Ziel und Ausgangspunkt bleibt die Qualifikationserfordernis der MassnahmeteilnehmerInnen. Darum muss eine Zweijährigkeit von Mass-nahmen im Bedarfsfall möglich, müssen Massnahmeketten möglich, ein Wechsel zwichen Beschäftigung und Qualifizierung wünschenswert sein.
Es reicht nicht aus, mit dem zynischen Blick auf den Geldbeutel die Leute nach einem Jahr an die BfA weiterzureichen. Wer wirklich Perspektiven eröffnen will, muss eben auch nötigenfalls tiefer in die 'Tasche greifen, insbesondere für schwierigere Zielgruppen.
- Frauen sind eine besondere Zielgruppe. Dafür müssen Voraussetzungen geschaffen
werden.
- Bei der Entwicklung von Massnahmen muss die Zusätzlichkeit der angestrebten Tätig-
keitsfelder gegeben sein. Es wäre kontraproduktiv, reguläre Beschäftigungsverhältnisse durch Beschäftigungsmassnahmen zur ersetzen - nur um des haushaltspolitischen Effektes willen.
- Das kommunale Programm wird geöffnet. Die Dortmunder Dienste GmbH ist ein Massnahmeträger unter anderen, der in Dortmund Massnahmen entwickelt und
durchführt und seine Erfahrungen, das erworbene Know how und die Kompetenz seiner MitarbeiterInnen in diese Programm einbringt. Aufgerufen sind alle für diesen Bereich relevanten Akteuere in Dortmund, gemeinsam zum Gelingen der Dortmunder Beschäftigunspolitik beizutragen. Gewünscht und gefordert wird von allen Massnahmeträgern eine Evaluation der Massnahmen.

Abschließend brachte Rm Schneckenburger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) zum Ausdruck, dass durch den vorliegenden gemeinsamen Antrag eine gute Grundlage für die künftige kommunale Beschäftigungsförderung in Dortmund geschaffen werde, die letztendlich auch den Dortmunder Diensten alle Entfaltungsmöglichkeiten eröffne.


Auf Seiten der CDU-Fraktion führte Rm Hengstenberg aus, dass die Dortmunder Dienste
1996 offensichtlich nur gegründet worden seien, um letztendlich den Sozialhilfeetat zu
entlasten. Ansinnen der SPD-Fraktion sei es seiner Meinung damals nicht gewesen, durch
entsprechende Qualifizierungsmassnahmen realistische Berufsperspektiven für die betrof-
fenen Menschen zu geben.


Er sei von daher froh, dass aufgrund der durch die Kommunalwahl bedingten Veränderung der Mehrheitsverhältnisse im Rat der Stadt es nun möglich sei, durch einen gemeinsamen Antrag mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus die kommunale Beschäftigungsförderung auf den richtigen Weg zu bringen.

Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen erläuterte Rm Hengstenberg (CDU) die wesent-
lichen Eckpunkte des genannten gemeinsamen Antrages und machte dabei deutlich, dass
auch künftig die Dortmunder Dienste die Möglichkeit haben, sich bei der Neuorganisation
des kommunalen Programmes “Arbeit statt Sozialhilfe” zu positionieren. Insofern seien die diesbezüglichen Aufgeregtheiten – besonders bei der SPD-Fraktion – für ihn nicht nachvollziehbar. Vielmehr stelle seiner Ansicht nach der vorliegende gemeinsame Antrag eine gute Grundlage für die weitere Entwicklung der kommunalen Beschäftigungsförderung in Dortmund dar.


Im weiteren Verlauf der Diskussion stellte OB Dr. Langemeyer fest, dass Einigkeit im Rat
der Stadt dahingehend bestehe, dass im Jahr 2000 ein Gesamtvolumen von
ca. 30 Mio. DM für beschäftigungspolitische Massnahmen von Sozialhilfeempfänger/innen zur Verfügung stehe.



Da die Differenz zwischen der SPD-Fraktion einerseits sowie der CDU-Fraktion und der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus andererseits nicht so gravierend sei, sollte
man seiner Auffassung nach gemeinsam anerkennen, dass die kommunale Beschäftigungs-
förderung eine wichtige Aufgabe für die Menschen in der Stadt Dortmund sei.

Die Diskussion und Meinungen zu dieser Thematik mache für ihn auch deutlich, dass es
im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger sei, dass diese Aufgabe sachgerecht beurteilt
und letztendlich entschieden werde.


Desweiteren erläuterte Rm Keller (Linkes Bündnis) den zu dieser Thematik vorgelegten
Antrag des Linken Bündnisses.

Hierbei machte sie deutlich, dass das Linke Bündnis sich für die im Antrag der
SPD-Fraktion bzw. in der Verwaltungsvorlage enthaltenen Positionen ausspreche.
Ablehnen werde man dagegen den von der CDU-Fraktion und der Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen im Rathaus vorgelegten gemeinsamen Antrag.


Abschließend wies Rm Unger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) zum
Bereich “Soziale Entwicklung” daraufhin, dass in dem vom Haupt- und Finanzaus-
schuss am 02.03.2000 beschlossenen Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 02.03.2000 zum Bereich “Sanierung
KiTa Hainallee” ein redaktioneller Fehler unterlaufen sei.

Anstelle PCB-Sanierung müsse es heißen PCP-Sanierung. Sie bat darum, dies ent-
sprechend zu berücksichtigen.


2.1.2.3 Personal und Organisation
(Einzelpläne 0, 1, 9)

Zu dem o. a. Teilbereich lagen keine Wortmeldungen vor.


2.1.3 Abstimmung über Anträge zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2000

a) Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus vom 08.03.2000

OB Dr. Langemeyerwies daraufhin, dass die Kämmerei zu dem o. a. Antrag
wie folgt Stellung genommen habe:

· Das Kommunalprogramm “Arbeit statt Sozialhilfe” wird im Unterabschnitt 4000 veranschlagt.

Aus Gründen der Transparenz sollten die Mittel, die die Stadt Dortmund für ein Beschäftigungsprogramm bereit stellt, in einem Abschnitt zusammengefasst werden. Es wird daher vorgeschlagen, den Unterabschnitt 4390 (bisher: Dortmunder Dienste, Gesellschaft für Beschäftigungsmaßnahmen mbH) künftig .Arbeit statt Sozialhilfe” – Kommunalprogramm” zu benennen.

Der Unterabschnitt 4391 “Arbeit statt Sozialhilfe” erhält den Zusatz .Landesprogramm”.

Im übrigen liegt die Verfügungsberechtigung der HHST 4390 7172 000 0 bei
StA 50 (Sozialamt).

· Durch einen Haushaltsvermerk wird sichergestellt, dass die Mittel zur Renovierung
der städtischen Bäder nicht allein für die Hallen-, sondern auch für die städt. Frei-
bäder genutzt werden können.

Bei der HHST 5700 9404 000 2 – Sonderprogramm Instandhaltung 2001 ff – sind ab dem Jahr 2001 jährlich Mittel in Höhe von 3 Mio. DM veranschlagt. Gem. § 6 Ziffer 3 der Haushaltssatzung sind im Vermögenshaushalt die Ausgaben sämtlicher Unterabschnitte eines Fachamtes bereits für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Die Verwaltung kann im Jahr 2001 im Unterabschnitt 5710 “Freibäder” ebenfalls eine Haushaltsstelle für das Sonderprogramm einrichten.


b) Antrag der SPD-Fraktion vom 09.03.2000 (Grundsatzerklärung von Rm Prüsse)
Hinsichtlich des og. Antrages von Rm Prüsse (SPD), die Bezeichnung der Haushalts-
stelle, bei der im Haushalt 2000 und in der Finanzplanung 20 Mio. DM Einnahmen
jährlich durch den Verkauf von Stadtbahnanlagen veranschlagt werden, dahingehend
zu ändern, dass hierfür die Bezeichnung “Erlöse aus Vermögensveräußerungen” ver-
wandt werde, erklärte OB Dr. Langemeyer, dass dies seiner Ansicht nach unproble-
matisch sei.

Er gab jedoch zu Protokoll, dass nach seinem Verständnis unter dieser Haushaltsstelle
zunächst einmal das Thema Stadtbahnanlagen gemeint ist. Es sollte aber in den laufen-
den Beratungen der nächsten Monate einen Alternativvorschlag zum Thema Stadtbahn-
anlagen geben. Dann sei es seiner Ansicht nach auch möglich, dieses Thema durch ein anderes Thema, wenn der Rat es dann so will, auszuwechseln. Ihm sei dieser Hinweis nur deshalb wichtig, weil auch für das Prüfverfahren durch die Bezirksregierung diese Haushaltsstelle ausreichend und hinreichend konkretisiert sein müsse – zumindest was den Vorschlag angehe.

Abschließend erklärte OB Dr. Langemeyer, dass er bei verschiedenen Gelegenheiten auch am Vortag schon gesagt habe, dass eine Entscheidung über eine Veranschlagung noch keine Entscheidung in der Sache sei. Insofern gebe es noch genügend Möglichkeiten über die Sache im Rat und den zuständigen Gremien zu debattieren.


Unter Einbeziehung der der o. a. Anmerkungen von OB Dr. Langemeyer faßte der Rat
der Stadt daraufhin einstimmig folgende Beschlüsse:
a) Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus vom 08.03.2000

Der Rat der Stadt fasst folgenden Beschluss:
1. Das Kommunalprogramm “Arbeit statt Sozialhilfe” wird im UA 4000
veranschlagt.

2. Durch einen Haushaltsvermerk wird sichergestellt, dass die Mittel zur
Renovierung der städtischen Bäder nicht allein für die Hallen-, sondern
auch für die städtischen Freibäder genutzt wird.


b) Mündlicher Antrag der SPD-Fraktion vom 09.03.2000
(Grundsatzerklärung von Rm Prüsse [SPD])

Der Rat der Stadt fasst folgenden Beschluss:

Die im Haushalt 2000 und in der Finanzplanung vorgesehenen 20 Mio. DM
Einnahme jährlich bleiben bestehen. Nur die Bezeichnung wird auf “Erlöse
aus Vermögensveräußerungen” geändert.

Dieses Vorhaben ist dann zu einem späteren Zeitpunkt zu präzisieren.

Es kommen auch Verkaufserlöse aus Grundstücksverkäufen in Frage.




2.1.4 Abschließende Erklärungen der Fraktionsvorsitzenden/fraktionslosen Ratsmitglieder
Es wurden keine abschließenden Erklärungen abgegeben.


2.1.5 Beschlussfassung


2.1.5.1 Einwendungen

OB Dr. Langemeyer wies daraufhin, dass keine Einwendungen gegen den Entwurf der
Haushaltssatzung erhoben worden seien.


2.1.5.2 Haushaltssatzung
Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimme des Linken Bündnisses
folgende Haushaltssatzung:

H a u s h a l t s s a t z u n g
der Stadt Dortmund für das Haushaltsjahr 2000


Aufgrund der §§ 77, 78 und 79 Abs. 3 bis 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666), zuletzt geändert durch das 1. Modernisierungsgesetz NW vom 15.06.1999, GV NW S. 386 ff, hat der Rat der Stadt Dortmund am 09.03.2000 folgende Haushaltssatzung beschlossen:


§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2000, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich eingehenden Einnahmen, zu leistenden Ausgaben und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird


im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf 2 750 186 000,00 DM
in der Ausgabe auf 2 750 186 000,00 DM
im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf 592 943 600,00 DM
in der Ausgabe auf 592 943 600,00 DM

festgesetzt.

§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2000 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt (für Investitionen und Investitionsförderungsmaß-nahmen) erforderlich ist, wird auf

99 606 700,00 DM
festgesetzt.



§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsausgaben und Ausgaben für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

358 250 900,00 DM

festgesetzt.



§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2000 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

200 000 000,00 DM

festgesetzt.










§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
(Grundsteuer A) 184 v. H.

b) für die Grundstücke
(Grundsteuer B) 470 v. H.


2. Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag 450 v. H.



§ 6
Zur flexibleren Ausführung des Haushaltsplanes werden die folgenden generellen haushaltsrechtlichen Vermerke festgelegt:
1. Gegenseitige Deckungsfähigkeit gem. § 18 Abs. 1 Satz 1 GemHVO im Verwaltungshaushalt für Personalkosten
Die im Haushaltsplan unter den Untergruppierungen 4109, 4149, 4159, 4349, 4359, 4449 und 4459 veranschlagten Personalkosten sind innerhalb der Personalkostenbudgets der Unterabschnitte eines Fachamtes (Summe sämtlicher Personalkosten der og. Gruppierungen aller Unterabschnitte eines Fachamtes) gegenseitig deckungsfähig.

Die Personalkostenbudgets der Fachämter eines Dezernates werden zum Dezernatsbudget zusammengefasst. In besonderen Fällen ist auch eine gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb des Dezernatsbudgets und zwischen anderen Dezernatsbudgets übergreifend möglich.

Die in den Unterabschnitten mit Personalkosten dezentral veranschlagten Versorgungsbezüge der Beamten (Gruppierung 4209) und die Beihilfen (Gruppierung 4509) sind zwischen allen Unterabschnitten gegenseitig deckungsfähig.





2. Gegenseitige Deckungsfähigkeit gem. § 18 Abs. 1 Satz 1 GemHVO im Verwaltungshaushalt für Sachkosten

2.1 Die Ausgaben für den sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand (Hauptgruppen 5 und 6) werden innerhalb sämtlicher Unterabschnitte eines Fachamtes für gegen-seitig deckungsfähig erklärt.
Ausgenommen von dieser Regelung sind die Ausgaben der Untergruppe 649, der Gruppen 67 und 68, die Gruppierungen 6562 bis 6564 und die unter 2.2 genannten, zentral bewirtschafteten Gruppierungsnummern sowie die Mittel der Bezirksvertretungen.

Darüber hinaus sind die Gruppierungen 5340, 5342, 5343, 6561, 6562, 6563 und 6564 ausgenommen.

2.2 Die nachfolgend genannten Gruppierungsnummern
5059/5109, 5419, 5439 und 6419 werden zentral bewirtschaftet und sind nur innerhalb der jeweiligen Gruppierungsnummer gegenseitig deckungsfähig. Die Gruppierungsnummern 5059 und 5109 sind gegenseitig deckungsfähig. Die Gruppierungsnummer 6519 ist über alle Unterabschnitte gegenseitig deckungsfähig.

2.3 Im Bereich des StA 50 werden zusätzlich folgende gegenseitige Deckungen festgelegt:
- die Ausgaben der Unterabschnitte 4105, 4106, 4115, 4125, 4135, 4136, 4145, 4146, 4201 und 4391 sind gegenseitig deckungsfähig;
- die Ausgaben der Unterabschnitte 4350, 4360 und 4370 sind gegenseitig deckungsfähig;
- die von StA 50 bewirtschafteten Ausgaben innerhalb des jeweiligen Unterabschnittes 4200, 4310, 4321, 4400, 4700 und 4900 sind gegenseitig deckungsfähig.

2.4 Die Mittel derselben Bezirksvertretung sind unterabschnittsübergreifend gegenseitig deckungsfähig.


3. Gegenseitige Deckungsfähigkeit im Vermögenshaushalt gem. § 18 Abs. 1 Satz 2 GemHVO
Im Vermögenshaushalt sind die Ausgaben innerhalb sämtlicher Unterabschnitte eines Fachamtes gegenseitig deckungsfähig. Ausgenommen davon sind die Mittel, die von den Bezirksvertretungen verteilt wurden.

4. Die Zweckbindung von Einnahmen gem. § 17 GemHVO darf durch die gegen-seitige Deckungsfähigkeit weder im Verwaltungshaushalt noch im Vermögens-haushalt unterlaufen werden. Dies gilt auch für die im UA 0020 eingehenden Spenden.


5. Unechte Deckungsfähigkeit gem. § 17 GemHVO
5.1 Wenn Einnahmen durch Zweckbindungsvermerk auf die Verwendung für bestimmte Ausgaben beschränkt sind, hat das folgende Wirkung:

Ungeachtet der Höhe des veranschlagten Ausgabesolls hängt die tatsächliche Ausgabeermächtigung von der Höhe der zweckgebundenen Einnahmen ab, die bis zum Jahresende angeordnet sind.

Mindereinnahmen führen automatisch zu gleich hohen Minderausgaben.
Über den Haushaltsansatz hinausgehende Einnahmen (Mehreinnahmen) können grundsätzlich für Mehrausgaben bei der begünstigten Haushaltsstelle verwendet werden. Ausnahmen von dieser Regelung sind im Haushaltsplan vermerkt.

5.2 Die im UA 0020 eingehenden Spenden sind zweckgebunden für alle Ausgabeansätze der jeweiligen Bezirksvertretung.


6. Sonstiges
Für Regiebetriebe und Organisationseinheiten, die im Rahmen der Verwaltungsreform während des Haushaltsjahres ihren Betrieb aufnehmen, kann durch Verfügung des Stadtkämmerers eine erweiterte Deckungsfähigkeit bzw. Übertragbarkeit eingerichtet werden.




§ 7
Als geringfügig im Sinne des § 80 Abs. 3 GO NW gelten Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, deren voraussichtliche Gesamtkosten nicht mehr als 2 000 000,00 DM betragen.



§ 8
Soweit im Stellenplan Stellen als künftig wegfallend (kw) oder künftig umzuwandeln (ku) bezeichnet werden, hat das nachstehend aufgeführte Rechtsfolgen:


1. KW-Vermerk
1.1 Ist ein an einer Planstelle angebrachter kw-Vermerk mit einem Termin versehen, so fällt die Stelle zu diesem Zeitpunkt weg.
1.2 Ist kein Termin angegeben, so entfällt die Stelle, wenn die Aufgaben - die damit verbunden sind - erledigt sind.


2. KU-Vermerk
2.1 Die Umwandlung der mit einem ku-Vermerk gekennzeichneten Beamtenplanstellen gemäß § 9 Abs. 2 der Verordnung zur Festsetzung besonderer Stellenobergrenzen in den Gemeinden und Gemeindeverbänden wird nach § 26 Abs. 6 Bundesbesoldungs-gesetz bis zum 31.12.2002 ausgesetzt und danach auf jede dritte freiwerdende Plan-stelle beschränkt.
2.2 Soweit im Stellenplan bei Lohnempfänger-Planstellen oder Angestellten-Plan-stellen ein ku-Vermerk angebracht ist, ist bei Umsetzen/Ausscheiden des Stelleninhabers die Planstelle höher bzw. niedriger zu bewerten oder in eine Angestellten- bzw. Lohn-empfänger-Planstelle umzuwandeln.








2.1.5.3 Investitionsprogramm
Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimme des Linken Bündnisses
das Investitionsprogramm mit folgenden Investitionsvolumina:
2001 437 290 TDM
2002 397 780 TDM
2003 435 924 TDM


2.1.5.4 Finanzplanung
Der Rat der Stadt nimmt den Finanzplan mit folgenden Endzahlen zur Kenntnis
Einnahmen Ausgaben Fehlbedarf

2001 3 282 486 TDM 3 300 055 TDM 17 569 TDM
2002 3 327 370 TDM 3 349 885 TDM 22 515 TDM
2003 3 447 776 TDM 3 473 822 TDM 26 046 TDM


2.1.5.5 Ausweisung der Haushaltssatzung in Euro
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Haushaltssatzung zusätzlich in Euro (EUR)
auszuweisen.


2.1.5.6 Sonderhaushaltspläne
Bei einer Stimmenthaltung beschließt der Rat der Stadt einstimmig die als Anlage 4
beigefügten Sonderhaushaltspläne.


2.1.5.7 Beteiligungsbericht
Der Rat der Stadt erklärt einstimmig den Beteiligungsbericht 1998/99 zum Sonder-
anlagenband des Haushaltsplanes 2000.





2.1.5.8 Dortmunder Dienste
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt, bei der Dortmunder Dienste Gesellschaft für Beschäfti-
gungsmaßnahmen mbH auf die aus dem Wirtschaftsjahr 1998 verbliebenen Verbind-
lichkeiten gegenüber der Stadt Dortmund in Höhe von 10 424 600,00 DM und auf die
Rückzahlung eines 1999 gewährten Darlehens in Höhe von 4 240 000,00 DM zu ver-
zichten.


2.1.5.9 Stellenplan für das Haushaltsjahr 2000

a) Entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom
27.01.2000 und der diesbezüglich von OB Dr. Langemeyer zu Protokoll
gegebenen Anmerkungen fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden
Beschluss:
1. Der Einstellungsstopp bei der Stadtverwaltung Dortmund wird zum
haushaltsrechtlich frühest möglichen Zeitpunkt, spätestens jedoch
mit der Genehmigung des Haushaltsplanes 2000 durch die Auf-
sichtsbehörde, aufgehoben.

2. Der Rat bindet diesen Entschluss unmittelbar an die Erfüllung fol-
gender Voraussetzungen:

2.1 Die Verwaltung erarbeitet bis zur Verabschiedung des Haushalts
und Stellenplans 2000 verbindliche Richtlinien für das künftige
Verfahren bei Neueinstellungen.

Ziel ist die künftige Gewährleistung einer für Rat und Öffentlichkeit
transparenten und nachvollziehbaren strikten und ausschließlichen
Orientierung von Personalauswahlentscheidungen in der Verwaltung
an den Kriterien des öffentlichen Dienstrechts wie Eignung, Befähi-
gung und fachliche Leistung.

2.2 Mit dem Ziel einer verstärkten Tranparenz untersucht die Verwaltung
kostengünstige und praktikable Wege (z. B. Internet, öffentliche Be-
kanntmachungen etc.) der öffentlichen Ausschreibung sämlicher Neu-
einstellungen in den Personalkörper der städtischen Verwaltung und
der Eigenbetriebe.



2.3 Die Verwaltung berichtet im Haupt- und Finanzausschuss quartalsweise
über Art und Umfang grundsätzlicher Anstrengungen, den Bedarf zur
Ausweitung der Personalstellenzahl durch Neuschaffung von Stellen
auf ein unabweisbares Minimum zu beschränken.

Zu denken ist dabei insbesondere an

- eine permanente und umfassende kritische Prüfung des
Umfangs der kommunalen Aufgabenwahrnehmung als
grundlegende Voraussetzung der Verwaltungsreform.
- eine verstärkte Initiative zur qualitativen Entwicklung
des vorhandenen Personals mit dem Ziel, leistungs-
fähigen und leistungsbereiten Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern auch künftig Aufgabenwechsel und be-
ruflichen Aufstieg zu ermöglichen und die Attrakti-
vität des internen Stellenmarktes durch Neueinstel-
lungen nicht unzuträglich einzuengen.

2.4 Das Rechnungsprüfungsamt wird aufgefordert, sich noch stärker als
bisher aus der Tradition der Ordnungsmäßigkeitsprüfung zu lösen.
Der Rat erwartet die noch intensivere Hinwendung des Rechnungs-
prüfungsamtes zur vorrangig gebotenen Wirtschaftlichkeitsprüfung,
die auch die kommunale Aufgabenerfüllung mit privater Aufgaben-
erledigung oder im Rahmen eines Benchmarking mit anderen Kom-
munen vergleicht, und ggfls. Vorschläge für die Neuorganisation
städtischen Engagements ableitet und den Entscheidungsgremien
vorlegt.

2.5 Der Oberbürgermeister wird gebeten, im Zuge der anstehenden Über-
arbeitung und Neufassung der Hauptsatzung einer effizienten und
praktikablen Neuregelung und Abgrenzung der Kompetenzen von
Rat und Verwaltung in Personalangelegenheiten im Sinne der unter 2.1
bis 2.3 beschriebenen Zielsetzung (Transparenz und öffentlich nach-
vollziehbare Personalentscheidungen) besonders Augenmerk zu wid-
men.








3. Der Rat erwartet, dass der eingeleitete und noch erst in Teilbereichen
erfolgreich umgesetzte Prozess der Verwaltungsreform weiter ener-
gisch vorangetrieben wird. Die schrittweise erfolgte Schaffung eines
organisatorischen Rahmens zur Dezentralisierung von Entscheidungs-
kompetenzen für Aufgaben, Finanzmittel und Personal, verbunden
mit einer Abflachung der Hierarchien und konsensbetonten Führungs-
stil, muss nun ergänzt werden durch verstärkte Initiative zur Schaffung
einer neuen Führungskultur und neuer Führungs- und Arbeitsstrukturen
in Rat und Verwaltung.



Der Rat erklärt den Willen, sich im Zuge einer rationellen und effizienten
Aufgabentrennung künftig – so weit als möglich – auf die strategische
Steuerung der bereitgestellten Ressourcen (Finanzen und Personal) sowie
auf die Vorgabe messbarer Leistungsziele zu konzentrieren. In der Folge
soll das Maß an Einzelvorgaben und Einzelfallentscheidungen deutlich
beschränkt werden.

Zur vorrangigen Befassung des Rates mit strategischen Fragen sind neben
dem ergebnis- und produktorientierten Haushalt zeitnahe Kennzahlen, quar-
talsweise Wirtschaftsbeschlüsse im Rahmen eines aktuellen EDV-gestützten
Informationssystems, zwingende Voraussetzung.

Die Verwaltung wird gebeten, die technischen Vorbereitungen des seit Jahren angekündigten Ratsinformationssystems nachdrücklich voranzutreiben und gegenüber dem Rat bis zur Sommerpause einen verbindlichen Termin zur Einführung dieses Steuerungsinstruments zu erklären.

4. Der Rat bekräftigt die bestehende Beschlusslage, nach der Entlassungen
durch betriebsbedingte Kündigungen im Jahr 2000 ausgeschlossen sind.

Der Rat geht dabei davon aus, dass ein weiterhin konstruktives und enga-
giertes Mitwirken von Leitungsebene, Führungskräften, Mitarbeitern und
Personalvertretung an den eingeleiteten Reform- und Umstrukturierungs-
prozessen die Verwaltung zu einem modernen, leistungsfähigen und bür-
gerorientierten Dienstleistungsunternehmen entwickelt.

Eine in dieser Weise leistungsoptimierte Verwaltung wird in erheblichem
Maße zur Konsolidierung der städtischen Finanzen bei verbessertem Nut-
zen für die Dortmunder Bürgerinnen und Bürger beitragen und ihren Be-
schäftigten weiterhin sichere und attraktive Arbeitsplätze bieten können.


b) Unter Einbeziehung der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom
02.03.2000 (Antrag der CDU-Fraktion vom 02.03.2000) fasst der Rat der Stadt
einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Sachverhalt näher dargestellten Än-
derungen des Stellenplans für das Haushaltsjahr 2000.


Abschließend bedankte sich OB Dr. Langemeyer beim Rat der Stadt für die
konstruktiven Haushaltsberatungen. Erfreulich dabei sei für ihn, dass letzt-
endlich das Ziel, einen ausgeglichenen Haushalt für das Jahr 2000 zu erhalten,
erreicht werden konnte und damit die kommunale Handlungsfähigkeit erhalten
worden sei.

Zu danken – so OB Dr. Langemeyer weiter – sei auch der Stadtkämmerei, die
in den letzten Wochen Enormes zu leisten hatte.


6.2 Neuregelung des kommunalen Programmes “Arbeit statt Sozialhilfe”

Zust. StA WBF-DO


OB Dr. Langemeyer wies daraufhin, dass die Sachdebatte zu dem o. a. Tagesordnungs-
punkt bereits bei der Haushaltsberatung erfolgt sei. In diesem Zusammenhang teilt er
mit, dass die SPD-Fraktion ihren Antrag vom 13.01.2000 zurückgezogen habe, da die-
ser durch die vorgelegte Verwaltungsvorlage vom 22.02.2000 erledigt sei.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:
1. Bei zwei Stimmenthaltungen lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die
Stimme von Rm Keller (Linkes Bündnis) folgende Änderungsanträge des
Linken Bündnisses vom 28.02.2000 ab:
1. Die Teilnahme an Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen
sind Sozialhilfeempfängern/innen freigestellt. Es ist Aufgabe der
Mitarbeiter/innen des Sozialamtes, bei der Auswahl und Vermitt-
lung von Maßnahmen behilflich zu sein, die auf die persönliche
Situation von Sozialhilfeempfänger/innen zugeschnitten werden
sollen. Besondere Bedeutung kommt der Vermittlung von Maß-
nahmen für Alleinerziehende und für Heranwachsende bzw. junge
Erwachsene zu.

2. Bei der Entsendung von Mitgliedern in eine Unterarbeitsgruppe
“Arbeit statt Sozialhilfe” sollte die Aufnahme von Vertreter/innen
von Arbeitsloseninitiativen, Sozialhilfeempfänger/innen festge-
schrieben werden.


2. Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der
SPD-Fraktion sowie des Linken Bündnisses folgenden gemeinsa-
men Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen im Rathaus vom 08.03.2000:
Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, daß in den Bemühungen zur Wiederein-gliederung Erwerbsloser in das Berufsleben nicht nachgelassen werden darf. Gemeinsam mit allen Arbeitsmarktakteuren soll durch das folgende Maßnah-mepaket die Beschäftigungs- und Qualifizierungsförderung in Dortmund im Hinblick auf dieses Ziel weiterentwickelt werden.

1. Neuorganisation des kommunalen ASS-Programms
Das kommunale Programm “Arbeit statt Sozialhilfe” wird für die freien Träger von Beschäftigungs- und Qualifizierungsmassnahmen geöffnet. Die Beschäftigungsförderungs- und Qualifizierungsprogramme des Landes für Sozialhilfeempfänger und –empfängerinnen (Landes-ASS-Programm) werden für die Dortmunder Dienste geöffnet.
Die Haushaltsmittel für das kommunale Programm “Arbeit statt Sozialhilfe” werden im Haushalt des Sozialamtes veranschlagt und erhöhen entsprechend das Budget des Sozialamtes. Über die Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel entscheidet der Rat bei den Haushaltsberatungen jährlich neu.
Die Auswahl und Vermittlung von Sozialhilfeempfängern und Sozialhilfeempfängerinnen in Beschäftigungs- und Qualifizierungsmassnahmen erfolgt durch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Sozialamtes. Dabei wird erwartet, dass Sozialhilfeempfänger und Sozialhilfeempfängerinnen Mass-nahmen, die auf ihre persönliche Situation zugeschnitten sind, annehmen. Jedoch wird auf die persönliche Situation der Sozialhilfeempfänger und Sozialhilfeempfängerinnen Rücksicht genommen. Insbesondere Alleinerziehenden mit Kindern unter drei Jahren wird die Teilnahme an einer Massnahme freigestellt.
Vor Massnahmebeginn wird, bei Bedarf in Abstimmung mit der Arbeitsverwaltung, ein individueller Hilfe- und Qualifizierungsplan erstellt. Zwischen dem Träger der Massnahme, den Massnahmeteilnehmern und Massnahmeteilnehmerinnen und der Sozialverwaltung wird unter Berück-sichtigung der individuellen Hilfe- und Qualifizierungspläne regelmässig
über mögliche Übergänge in besser geeignete Massnahmen oder die Ergänzung von Massnahmen durch Qualifizierungsmodule gesprochen. Es werden Systeme für Leistungsanreize installiert. Ebenso wird, in Abhängigkeit vom persönlichen Bedarf, die Verlängerung des Massnahmezeitraums über ein Jahr hinaus ermöglicht.
Der Standard von Beschäftigungs- und Qualifizierungsmassnahmen muss dem Leistungsvermögen und Hilfebedarf definierter Zielgruppen unter den Sozialhilfeempfängern und Sozialhilfeempfängerinnen entsprechen. Dabei werden alle Personengruppen bedacht und die erforderlichen Rahmenbe-dingungen für eine Massnahmeteilnahme geschaffen (z.B. Platz in einer Kindertageseinrichtung).

2. Vergabe von Mitteln für Beschäftigungs- und Qualifizierungs-massnahmen
Der Beirat “Arbeit statt Sozialhilfe” wird in neuer Zusammenseztung und mit neuen Aufgabenstellungen erhalten. Er ist als beratendes Gremium für Beschäftigungs- und Qualifizierungsprogramme für die Zielgruppe Sozialhilfeempfänger und Sozialhilfeempfängerinnen zuständig.
Die Zusammensetzung des Beirates soll der der ESF-Konsensrunde entsprechen, an der Mitglieder des Sozialamts, der Wirtschafts- und Be-schäftigungsförderung sowie der AG der Freien Wohlfahrtsverbände beteiligt sind. Arbeitsamt, DGB, Arbeitgeberverbände, IHK und Kreishandwerkerschaft werden um die Entsendung von Mitgliedern in den Beirat “Arbeit statt Sozialhilfe” gebeten.
Der Beirat “Arbeit statt Sozialhilfe” begleitet weiter die Entwicklung des kommunalen Programms “Arbeit statt Sozialhilfe” und wird zusätzlich zuständig für die Begleitung der Massnahmen im Rahmen des Landes-
ASS-Programms.





Der Beirat macht Vorschläge für arbeitsmarkt- und strukturpolitisch sinnvolle Tätigkeitsfelder. Auf dieser Basis schreibt StA 50 die Projektentwicklung und –durchführung aus. Die Mitglieder des Beirates empfehlen, welche der eingehenden Projektvorschläge geeignet sind, die Intentionen des kommunalen Programms “Arbeit statt Sozialhilfe” in den beschriebenen Tätigkeitsfeldern und zu den vereinbarten Qualitäten umzusetzen. Eine Zuweisung von Massnahmeteilnehmern und Massnahmeteilnehmerinnen durch die Sozialverwaltung erfolgt nur auf die so ausgewählten Massnahmen.
Im selben Verfahren werden notwendige Qualifizierungsbausteine und Teile der erforderlichen sozialpädagogischen Begleitung ausgewählt und für die Massnahmeteilnehmer und -teilnehmerinnen zur Verfügung gestellt.
Der Beirat “Arbeit statt Sozialhilfe” begleitet unter der Geschäftsführung von StA 50 die Durchführung der Massnahmen und prüft, ob die vereinbarten Qualitätsstandards eingehalten werden. Er wertet den Erfolg der durchgeführten Massnahmen aus. Der Ersatz bestehender Sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse durch Teilnehmer und Teilnehmerinnen an Massnahmen muss um jeden Preis ausgeschlossen sein.

3. Beteiligung des Rates und seiner Gremien an der Entwicklung des kommunalen Programms “Arbeit statt Sozialhilfe”
Neben den bereits genannten Aufgaben für den Rat und seine Gremien werden die Ausschüsse für Soziales, Familie und Gesundheit sowie für Wirtschafts- und Be-schäftigungsförderung auf Vorschlag des Beirates “Arbeit statt Sozialhilfe” die Ziele und die Qualitätsstandards für die Durchführung von Massnahmen im Rahmen dieses Programms verabschieden.
Halbjährlich werden die beiden Ausschüsse über die Durchführung des kommunalen Programms “Arbeit statt Sozialhilfe” informiert.



4. Neuorganisation der Dortmunder Dienste gGmbH

Die Dortmunder Dienste bleiben Träger der bei der Stadt Dortmund durchgeführten Beschäftigungs- und Qualifizierungsmassnahmen.
Für die Durchführung von Massnahmen und die Zuweisung von Mass-
nahmeteilnehmern und -teilnehmerinnen gelten die Verfahren und Kriterien, die für alle Massnahmeanbieter in Dortmund verabschiedet werden.
Die aktuell über die Dortmunder Dienste innerhalb der Stadtverwaltung tätigen Beschäftigten werden hinsichtlich einer dauerhaften Übernahme überprüft und gegebenenfalls im Rahmen eines Standardbewerbungs-verfahrens übernommen.
Auf Basis der mit diesem Antrag geänderten Lage ergeht ein neuerlicher Prüfauftrag bezüglich der Aufbau- und Ablauforganisation bei den Dortmunder Diensten an Dosys.
Der Aufsichtsrat der Dortmunder Dienste wird so zusammengesetzt, dass alle Ratsfraktionen vertreten sind. Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden gebeten, die auf der aktuellen Beschlusslage erforderlichen Veränderungen innerhalb der Dortmunder Dienste konstruktiv zu begleiten.


3. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion
sowie des Linken Bündnisses folgende Verwaltungsvorlage vom 22.02.2000
ab:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Bericht zum Kommunalen Beschäfti-
gungsprogramm in Dortmund, insbesondere zum Teilbereich Kommunales
Beschäftigungsprogramm “Arbeit statt Sozialhilfe” zur Kenntnis und beauf-
tragt die Verwaltung, im Sinne der Ziele der Stadt Dortmund zur Kommu-
nalen Beschäftigungsförderung (Punkt 2 a) das Kommunale Beschäftigungs-
programm “Arbeit statt Sozialhilfe” neu zu organisieren.



Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde von 16.20 Uhr bis 16.55 Uhr für eine
Pause unterbrochen. Anschließend übernahm Bm’in Wendzinski die Leitung der Sitzung.





Zu Ziffer 3


Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


3.1 Bauleitplanung
B-Plan In N 213 - östlich Derner Straße (ehemalige Feineisenstraße) -
hier: I. Beschluss zur Veränderung des Planbereiches
II. Offenlegungsbeschluss


Zust. StA 61


Rm Jung (CDU) wies daraufhin, dass die Bezirksvertretung Eving in ihrer gestrigen
Sitzung die o. a. Verwaltungsvorlage abgelehnt habe, da sie sich nachwievor gegen
eine Verkehrsanbindung der Planfläche über die Derner Straße ausspreche.
Er schlug von daher vor, dass der Rat der Stadt eine Beschlussfassung über die o. a. An- gelegenheit herbeiführe, und dass der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sich nochmals auf der Grundlage der Empfehlung der Bezirksvertretung Eving mit der Verkehrsanbindung befasse.


Weiterhin beantragte für die Bürgerliste Rm Münch, die Verwaltungsvorlage zum o. a.
Tagesordnungspunkt in der vorliegenden Form abzulehnen und ergänzend zu beschließen,
dass die Vernetzung zwischen den beiden Grünbereichen durch einen etwas breiteren Grünkorridor gewährleistet wird.


Hinsichtlich des Antrages von Rm Münch (Bürgerliste) erklärte Rm Krüger (Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus), dass es sich im vorliegenden Fall um einen Offenlegungsbe-
schluss handele. Insofern sei es im weiteren Verfahren möglich, Anregungen und Ände-
rungsvorschläge diesbezüglich zu unterbreiten. Er hielte es für sinnvoller, wenn Rm Münch (Bürgerliste) seine Vorschläge im geordneten Verfahren einbringe, damit eine entsprechende Meinungsfindung auch möglich sei.




Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Bei einigen Stimmenthaltungen lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die
Stimmen der Bürgerliste den o. a. Antrag von Rm Münch (Bürgerlist) ab.


2. Der Rat der Stadt überweist einstimmig die von der Bezirksvertretung Eving
zu dem o. a. Tagesordnungspunkt vorgelegte Empfehlung zur weiteren Be-
ratung an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.


3. Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste sowie
der DVU folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund
I. beschließt, den Beschluss vom 11.12.1997 zur Aufstellung des B-Planes
In N 213 hinsichtlich seines Geltungsbereiches zu verändern und nunmehr wie unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannt, festzulegen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekannt-machung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III FNA 213 – 1) in Ver-bindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)


II. stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfes
In N 213 - östlich Derner Straße (ehem. Feineisenstraße) - für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlußvorlage genannten Planbereich und der Begründung vom 25.01.2000 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB







3.2 Bauleitplanung
B-Plan Lü 120 - Schulzentrum Bövinghausen -
Vereinfachte Änderung Nr. 3, gleichzeitig teilweise Änderung des B-Planes "Ölbachtal"
- Teilgebiet Dortmund -
hier: I. Beschluss zur Reduzierung und Erweiterung des Änderungsbereiches
II. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen
III. Beifügung einer aktualisierten Begründung
IV. Satzungsbeschluss
V. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte


Zust. StA 61


Der o. a. Punkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.





3.3 Bauleit planung
B-Plan Br 209 - Tecklenborn -
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen
II. Satzungsbeschluss
III. Beschluss zur Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung
IV. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforderlich-
keit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des
B-Planes Br 209


Zust. StA 61


Bei Stimmenthaltung des Linken Bündnisses fasst der Rat der Stadt einstimmig
folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes
Br 209 vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den unter Punkt 1.5.1
und 1.5.2 dieser Beschlussvorlage genannten Anregungen aus den dort genannten
Gründen nicht zu folgen.


Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.07.1997
(BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Lans Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)


II. beschließt den B-Plan Br 209 – Tecklenborn – für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich mit dem durch Ratsbeschluss vom 28.04.1999 offengelegenen Inhalt, jedoch mit folgenden Änderungen als Satzung:
a) Festsetzung einer Belastungsfläche (Leitungsrecht zugunsten der DEW)
nach § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB

b) Festsetzung einer Belastungsfläche (Leitungsrecht zugunsten der Ruhr-
gas AG) nach § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB

Rechtsgrundlage:

§ 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO




III. beschließt, dem B-Plan Br 209 die modifizierte Begründung vom 19.01.2000
beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit den §§ 8 und 41 Abs. 1 GO


IV. beschließt den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über
die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt 1.1 dieser
Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des B-Planes Br 209
- Tecklenborn - als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 19 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO


3.4 Bauleitplanung
118. Änderung des Flächennutzungsplanes und B-Plan In O 107
- Märkische Straße/Saarlandstraße -
hier: I. Ergebnis der Bürgerbeteiligung (118. F-Plan-Änderung, B-Plan In O 107)
II. Offenlegungsbeschlüsse (118. F-Plan-Änderung, B-Plan In O 107)


Zust. StA 61


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund
I. nimmt Kenntnis vom Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213 – 1) durchgeführten Bürgerbeteiligung zur 118. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des B-Planes In O 107 - Märkische Straße/Saarlandstraße -.


II. stimmt den geplanten Darstellungen der 118. Flächennutzungsplan-Änderung und
den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfes In O 107 - Märkische
Straße/Saarlandstraße - gleichzeitig teilweise Änderung des B-Planes 13/1 - für
den unter Punkt 1.1 bzw. Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten Planbe-
reiche und dem Erläuterungsbericht vom 01.02.2000 bzw. der Begründung vom
01.02.2000 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.


Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)


3.5 Erweiterung der Verkehrsüberwachung in Dortmund in 2 Stufen
1. Stufe zum 01.01.2000
2. Stufe zum 01.01.2002


Zust. StA 32


Der o. a. Punkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


3.6 Stadterneuerung Brückstraßenviertel
- Auftragsvergabe zur Erarbeitung einer Gestaltfibel -


Zust. StA 61


Bei einigen Stimmenthaltungen fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die
Stimmen der CDU-Fraktion folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Vergabe eines Gutachtens zur Entwicklung
von Gestaltrichtlinien in Form einer Gestaltfibel für das Brückstraßenviertel mit Kosten
in Höhe von 80 000,00 DM.

Haushaltsmittel stehen bei der Haushaltsstelle 6150 9511 0221 – Städtebauliche Maß-
nahme nördl. City – zur Verfügung.

Der Auftrag darf nicht vergeben werden, bevor der Bewilligungsbescheid oder die Zu-
stimmung der BR Arnsberg zum förderunschädlichen vorzeitigen Beginn vorliegt.


3.7 Sanierung des Schulgebäudes der Emschertal-Grundschule in DO-Sölde


Zust. StÄ 40/65


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die Sanierung des Schulgebäudes der Emschertal-Grund-
schule, Sölder Straße 71, in DO-Sölde mit Gesamtkosten von 2 490 000,00 DM.

Die Sanierungsmaßnahmen werden aus dem im Schulbudget des HJ 2000 bereitge-
stellten Schulsanierungsprogramm finanziert.







3.8 Sanierung des Schulgebäudes der Lieberfeld-Grundschule in DO-Wellinghofen, Rispenstraße 40 - 42

Zust. StÄ 40/65


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die Sanierung des Schulgebäudes der Lieberfeld-Grundschule, Rispenstraße 40 – 42, in DO-Wellinghofen mit Gesamtkosten von 1 100 000,00 DM.

Die Sanierungsmaßnahemn werden aus dem im Schulbudget des HJ 2000 bereitgestellten
Schulsanierungsprogramm finanziert.


3.9 Neubau einer Turnhalle für die Grundschule Kleine Kielstraße in Dortmund,
Kleine Kielstraße 20
hier: Baubeschluss

Zust. StÄ 40/65


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Neubau einer Turnhalle für die Grund-
schule Kleine Kielstraße in Dortmund, Kleine Kielstraße 20, mit Gesamtkosten
von 3 661 000,00 DM (Baubeschluss).


Finanzierung:

Baukosten bewegl. Vermögen
(2100 9411 0248) (2100 9351 0248)

finanziert bis Ende 1999 60 114,14 DM 0,00 DM

Haushaltsjahr 2000 2 200 000,00 DM 0,00 DM
VE zu Lasten 2001 664 000,00 DM 0,00 DM


Die restlichen Mittel für die Baukosten und das bewegliche Vermögen werden aus
dem Schulbudget finanziert.


3.10 Benennung der L 663 n
(Teilstück zwischen der Flughafenstraße und der Asselburgstraße)


Zust. StA 66


Bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus fasst der
Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat beschließt:

Die L 663 n in dem Abschnitt zwischen der “Flughafenstraße” und der “ Asselburgstraße” erhält den Namen

“Brackeler Straße” (Verlängerung).


3.11 Durchführung von Maßnahmen zur Beschleunigung der oberirdischen Schienenstrecken
der Dortmunder Stadtwerke AG
- ÖPNV Beschleunigungsprogramm -
- Verbesserung und Erweiterung der Beschleunigungsmaßnahmen -
Zweigleisiger Ausbau der Marsbruchstraße zwischen den Haltestellen Schürbankstraße
und Aplerbeck


Zust. StA 66


Der Rat der Stadt fasst folgende Beschlüsse:




1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit bei einigen Gegenstimmen folgenden
Antrag der Bürgerliste vom 08.03.2000 ab:

Der Rat der Stadt Dortmund wird über den Beschlussvorschlag zum og. Tagesordnungspunkt erst nach Fertigstellung der Nordumgehung Aplerbeck abstimmen.


2. Bei einigen Stimmenthaltungen fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden
Beschluss:

Im Rahmen des ÖPNV-Beschleunigungsprogrammes beschließt der Rat den zweigleisigen Ausbau der Marsbruchstraße zwischen den Haltestellen Schürbankstraße und Aplerbeck mit einem Kostenaufwand in Höhe
von 8 100 000,00 DM. Zusammen mit den bereits beschlossenen Kosten
von 115 000 000,00 DM ergeben sich somit neue Gesamtkosten in Höhe
von 123 100 000,00 DM.
Die Finanzierung ist bei den Finanzpositionen 8200 9511/9851 0124 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 1999 83 825 187,00 DM
Ausgaben 2000 8 719 200,00 DM
Ausgaben 2001 11 000 000,00 DM
Ausgaben 2002 11 000 000,00 DM
Ausgaben 2003 6 400 000,00 DM
Ausgaben 2004 ff. 2 155 613,00 DM

Die Abweichungen gegenüber dem Hpl.-Entwurf 2000 werden bei den Beratungen des Entwurfs im Rahmen eines finanziellen Ausgleichs kompensiert. Eine Aufweitung des Budgets erfolgt nicht.
Die Baumaßnahme wird mit 95 % der zuwendungsfähigen Kosten bezuschusst. Mit den Bauarbeiten wird erst dann begonnen, wenn entweder ein entsprechender Bewilligungsbescheid oder eine Genehmigung zum vorzeitigen förderungsunschädlichen Baubeginn vorliegt.
Die Zuordnung der Eigenanteile auf die Stadt Dortmund bzw. Dortmunder Stadtwerke ergibt sich aus der Zusatzvereinbarung zum Konzessionsvertrag “Verkehr”.


Anschließend übernahm OB Dr. Langemeyer wiederum die Leitung der Sitzung.







3.12 Widmung eines Teilabschnittes der Brennaborstraße


Zust. StA 66


Der o. a. Punkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


3.13 Beantwortung der Anfrage der Bürgerliste vom 05.01.2000 mit der Bezeichnung
”Baumschutzsatzung: Erhöhung der Bußgelder beim Fällen geschützter Bäume”


Die Stellungnahme der Verwaltung hinsichtlich der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern
des Rates der Stadt schriftlich vor.

Hinsichtlich der Nachfrage von Rm Münch (Bürgerliste), ob es zutreffend sei, dass
ursprünglich festgesetzte Bußgelder bis zu einer Höhe von 10 000,00 DM im Nach-
gang durch das Rechtsamt bzw. das Amtsgericht deutlich reduziert werden, erklärte
StR’in Greive, dass nach den bestehenen rechtlichen Verfahrensbestimmungen es
durchaus möglich sei, im Widerspruchsverfahren neue Informationen vorzubringen,
die im Einzelfall auch eine Reduzierung des Bußgeldes zwingend erforderlich machen.

Die Beantwortung der Nachfrage war dadurch auch erledigt.


3.14 Beantwortung der Anfrage der Bürgerliste vom 05.01.2000 mit der Bezeichnung
”Baumfällungsgenehmigungen im Dortmunder Süden”


Die Stellungnahme der Verwaltung zu der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des
Rates der Stadt schriftlich vor.


3.15 Beantwortung der Anfrage der Bürgerliste vom 05.01.2000 mit der Bezeichnung
”Verbrennung des Weihnachtsbaumes”


Die Stellungnahme der Verwaltung zu der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des
Rates der Stadt schriftlich vor.




3.16 Beantwortung der Anfrage der Bürgerliste vom 05.01.2000 mit der Bezeichnung
”Gedenkkreuz zur Ruhrgebietsbesetzung 1923”


Die Stellungnahme der Verwaltung zu der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des
Rates der Stadt schriftlich vor.

3.17 Beantwortung der Anfrage der Bürgerliste vom 05.01.2000 mit der Bezeichnung
”Öffnung der Hansastraße für Radfahrer”


Die Stellungnahme der Verwaltung zu der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des
Rates der Stadt schriftlich vor.


3.18 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 22.02.2000 mit der Bezeichnung
”Entwicklung der Fläche Phoenix-West”


Der Rat der Stadt verständigte sich darauf, folgende Anträge zum o. a. Tagesordnungs-
punkt zur Vorberatung an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
bzw. den Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung zu überweisen:

a) Antrag der SPD-Fraktion vom 08.03.2000
Der Rat begrüßt, dass zügig an Konzepten zur künftigen Nutzung der Brachflächen
Phoenix-West gearbeitet wird und beschließt als Leitlinien für die Ausarbeitung konkreter, ggfls. auch Alternativen aufzeigender Verwaltungskonzepte folgende Eckpunkte:
a) Es soll ein sich abgestimmtes Gesamtkonzept vorgelegt werden, dessen
Hauptsäulen sind:
- ein Nutzungsprofil
- ein Gestaltungsprofil
- ein Finanzierungs- und Vermarktungskonzept
b) Über das Gesamtkonzept soll sichergestellt werden, dass
- unrentierliche Maßnahmen (Sanierung, Grünflächen, Erschließung)
u n d
- Vorlaufkosten für die Projektsteuerung und Vermarktung
finanziert werden können.


c) Da die Aufbereitung und Neunutzung der Gesamtfläche die Mitwirkung
des bisherigen Eigentümers, der Landesregierung und der Stadt erfordern,
soll das Grundstück in den Grundstücksfond Ruhr überführt und seine
weitere Entwicklung von einer Kooperation dieser drei Partner bestimmt
werden.

d) Dabei sollen Investitionsinteressen Dortmunder Unternehmen, insbesondere
auch der Firmen aus der Nachbarschaft zu Phoenix-West, unterstützt werden.
Bei der Entwicklung des Gesamtkonzeptes sind solche Nutzungs- und In-
vestitionsinteressen zu berücksichtigen.

e) Der Rat wünscht eine schnelle Umsetzung aller konkreten Nutzungs- und
Investitionsvorhaben, die mit dem Gesamtkonzept abstimmbar sind und
erwartet die Vermarktung der wirtschaftlich nutzbaren Flächen noch in
dieser Ratsperiode. Mit dem Grundstückseigentümer und insbesondere
mit dem Land sind flexible Verfahren für sich rasch bietende Investitions-
möglichkeiten anzustreben. Dies gilt insbesondere für schon jetzt angedeu-
tende Investitionsabsichten Dortmuner Unternehmen aus der Nachbarschaft
von Phoenix-West.

f) Das Standortprofil Phoenix-West ist deutlich vom Vermarktungsprofil für
die Stadtkrone-Ost zu unterscheiden, um die zügige Realisierung des Pro-
jekts Stadtkrone-Ost nicht zu stören.

Inhaltliche und gestalterische Vorgaben macht der Rat zum jetzigen Arbeitsstadium nicht, um der Arbeit in der Entwicklungswerkstatt nicht vorzugreifen.


b) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 08.03.2000

1. Der Rat dringt darauf, dass bei der planerischen Entwicklung der Fläche
Phoenix-West die gesamträumliche Situation insofern berücksichtigt wird,
als mit der Entwicklung der Flächen Phoenix-West und Phoenix-Ost eine
Aufhebung der Trennwirkung für Hörde und eine Schaffung von Entwick-
lungspotentialen für den Stadtteil verbunden sein muss.

2. Der Rat hält es für notwendig, dass bei allen inhaltlich noch nicht festgelegten Planungen der Grundsatz des schonenden Umgangs mit der vorhandenen Situation beachtet wird. Dabei sind insbesondere die Ziele der naturräumlichen Entwicklung zu berücksichtigen, die implizieren, dass Teile der vorhandenen Flächen der natürliche Sukzession überlassen werden.

3. Der Rat empfiehlt der Verwaltung, für die Entwicklung der Fläche
Phoenix-Ost einen Ideenwettbewerb durchzuführen, bei dem die be-
reits erarbeiteten Vorschläge gleichwertige Berücksichtigung finden.

3.19 Anfrage der Bürgerliste vom 21.02.2000 mit der Bezeichnung
Ökologische Bedeutung von Nadelbäumen”


Die Beantwortung der o. a. Anfrage erfolgt in der nächsten Sitzung.


3.20 Anfrage der Bürgerliste vom 21.02.2000 mit der Bezeichnung
Luftgüteuntersuchung im Stadtgebiet Dortmund”


Die Beantwortung der o. a. Anfrage erfolgt in der nächsten Sitzung.


3.21 Anfrage der Bürgerliste vom 21.02.2000 mit der Bezeichnung
”Stopp des Bebauungsplanes Dahlwiese”


Die Stellungnahme der Verwaltung zu der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des
Rates der Stadt schriftlich vor.


3.22 Anfrage der Bürgerliste vom 21.02.2000 mit der Bezeichnung
”Ersatzpflanzungen für Baumfällungen im Dortmunder Süden”


Die Beantwortung der o. a. Anfrage erfolgt in der nächsten Sitzung.


3.23 Neubau einer Sportanlage in Tennenausführung und Errichtung eines
Umkleidegebäudes an der Spreestraße in Dortmund-Körne
- Erweiterung des Baubeschlusses vom 17.12.1998 -
- Errichtung einer Schutzwand und Bewilligung zusätzlicher Baukosten -


Zust. StÄ 52/65/67


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund erweitert seinen Baubeschluss vom 17.12.1998 um die
Errichtung einer Schallschutzwand einschließlich der zusätzlich entstehenden Bau-
kosten mit einem Gesamtvolumen von 880 000,00 DM netto zuzüglich 140 800,00 DM
Vorsteuer.

Neue Gesamtkosten 2 550 689,00 DM netto
408 111,00 DM Vorsteuer
Gesamt 2 958 800,00 DM


Der Stadtkämmerer (Vertretung: Stadträtin Greive) wird ermächtigt, die erforderlichen
Haushaltsmittel überplanmäßig bereitzustellen. Die Deckung erfolgt aus dem Dezernats-
budget. Die Bereitstellung der für die Durchführung der Maßnahme benötigten Mittel
erfolgt zunächst aus der Haushaltsstelle 5620 9611 0179
- Erneuerung verschiedener Sportplätze – bzw. für die Vorsteuer aus der
HSt 5620 1590 000 0
- Mehrwertsteuerersatttung vom Finanzamt


3.24 Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 08.03.2000
mit der Bezeichnung “Absicherung der oberirdischen Abwasserbäche der Emscher-
genossenschaft und des Lippeverbandes”


Nach zum Teil zunächst kontroverser Diskussion fasste der Rat der Stadt auf der Grund-
lage des o. a. Dringlichkeitsantrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus
einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beauftragt seine jeweiligen VertreterInnen in der Emschergenosenschaft und im
Lippeverband darauf zu drängen, dass unverzüglich Maßnahmen ergriffen werden, um
das Unfallrisiko an den offenen Abwasserbächen deutlich zu minimieren.

Dabei hält es der Rat für unverzichtbar, dass eine Bestandsaufnahme der Situation in
Dortmund in Bezug auf die besonderen Gefahrenpunkte sowie eine detaillierte Dar-
stellung der zeitlichen Abläufe geplanter Renaturierungsmaßnahmen erfolgt.

Darauf aufbauen erwartet der Rat die Entwicklung von kombinierbaren Vorschlägen
zur Erschwerung der Zugänglichkeit der Anlagen, zur Absicherung besonders gefähr-
licher Stellen an den Kanälen selbst und zur Verbesserung der Ausstiegsmöglichkeiten
in den offenen Kanälen.




Zu Ziffer 4


Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung


4.1 Standortentwicklung Gneisenau in Dortmund-Derne
- Sanierung des Industriedenkmal ”Tomson Bock”


Zust. StA WBF-DO


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund nimmt von der geplanten Dach- und Fachsanierung des
Industriedenkmal “Tomson Bock” auf dem Gelände der ehemalige Zeche Gneisenau
in Dortmund-Derne zustimmend Kenntnis und beschließt:

- Fördermittel des Landes (Städtebauförderung) zur Finanzierung der Maßnahme
in Anspruch zu nehmen.

- Die Durchführung und Finanzierung der geplanten Maßnahme der “Stiftung
Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur” entsprechend Punkt 2 und 3
dieser Vorlage, zu übertragen.




Zu Ziffer 5


Öffentliche Einrichtungen


- keine Vorlagen -




Zu Ziffer 6


Soziales, Familie, Gesundheit


6.1 Öffentlich rechtliche Vereinbarung über die zentrale Durchführung der Kenntnisüberprüfungen von Heilpraktikeranwärtern und über die zentrale
Erteilung von Erlaubnissen zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung
im Regierungsbezirk Arnsberg


Zust. StA 53


Bei Stimmenthaltung des Linken Bündnisses sowie Gegenstimmen der DVU fasst
der Rat der Stadt mit Mehrheit folgenden Beschluss:
Der Ausweitung der Zuständigkeit und dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Verein-
barung (ÖRV) wird zugestimmt.

Die Verwaltung wird ermächtigt, auf Antrag einer weiteren kommunalen Gebietskörper-
schaft aus dem Regierungsbezirk Arnsberg die Vertragspartner der ÖRV zu verändern.


6.2 Neuregelung des kommunalen Programmes ”Arbeit statt Sozialhilfe”
- Antrag der SPD-Fraktion vom 13.01.2000
- Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus vom 02.02.2000
- Verwaltungsvorlage vom 22.02.2000


Die o. a. Angelegenheit wurde bereits nach dem Tagesordnungspunkt 2.1 behandelt.










Zu Ziffer 7


Kultur, Sport, Freizeit


7.1 Meeting des Deutschen Leichtathletik-Verbandes am 08. Juli 2000 im Stadion "Rote Erde"


Zust. StA 52


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat stimmt der Zahlung eines Zuschusses für die Durchführung des Meetings des
Deutschen Leichtathletik-Verbandes am 08. Juli 2000 im Stadion “Rote Erde” in Höhe
von bis zu 300 000,00 DM zu.

Der Stadtkämmerer (Vertretung: Stadträtin Greive) wird ermächtigt, die endgültige Höhe
des Zuschusses nach Vorlage der Abrechnungsunterlagen über die Veranstaltung festzu-
setzen und die entsprechenden Mittel außerplanmäßig bereitzustellen. Ein entsprechender
Deckungsvorschlag ist dezernatsintern zu unterbreiten.


7.2 Wahl der Sachpreisrichter/innen für die Vergabe des Literaturpreises der Stadt Dortmund
- Nelly-Sachs-Preis -

Zust. StA 52


Entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 02.03.2000
fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung des Linken Bündnisses und Gegen-
stimmen der DVU folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt wählt für die Dauer seiner Wahlzeit folgende Sachpreisrichter/innen

- Rm Jörder SPD
- Bm Miksch CDU
- Rm Sauer CDU
- Rm Prof. Uhlmann SPD

in die Jury für die Vergabe des Literaturpreises der Stadt Dortmund - Nelly-Sachs-Preis -.

Zusätzlich wird

Rm Schneckenburger Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus

als beratendes Mitglied in die Jury gewählt.



7.3 a) Vorschlag der CDU-Fraktion vom 15.02.2000 mit der Bezeichnung
Konzerthaus Dortmund; Bericht über die Akteneinsicht durch Rm Ulrich”

b) Erweiterung des Prüfungsauftrages des Rechnungsprüfungsamtes in Sachen
”Errichtung eines Konzerthauses in der Brückstraße”


Der Bericht von Rm Ulrich (CDU) über die von ihm vorgenommene Akteneinsicht lag
den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.


Nachdem Rm Ulrich (CDU) dem Rat der Stadt die Eckpunkte seiner Akteneinsicht und
den Antrag seiner Fraktion hinsichtlich des ergänzenden Prüfungsauftrages erläutert
hatte, entwickelte sich nochmals – wie in den vorangegangenen Sitzungen – eine kon-
troverse Diskussion zur Thematik “Kostensteigerungen für den geplanten Neubau des
Konzerthauses Dortmund”.


Hierbei brachten für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus die Ratsmitglieder
Krüger sowie Mohr zum Ausdruck, dass der diesbezüglich von der CDU-Fraktion vor-
gelegte Antrag nicht geeignet sei, um kurzfristig eine umfassende und sachgerechte
Überprüfung dieser Angelegenheit zu ermöglichen.

Insofern forderten sie den Rat der Stadt auf, den Prüfungsauftrag entsprechend dem von
ihrer Fraktion vorgelegten Antrag zu ergänzen.


Für die SPD-Fraktion machte in der Diskussion Rm Prof. Uhlmann u. a. deutlich, dass
sich seine Fraktion dafür ausspreche, den Prüfungsauftrag des Rates im Sinne des An-
trages der CDU-Fraktion vom 08.03.2000 zu erweitern.





Im weiteren Verlauf der Diskussion gab OB Dr. Langemeyer folgende Erklärung ab:

“Wir beschäftigen uns heute nicht zum ersten Mal mit dieser Thematik. Zwei Bericht-
erstatter zur Akteneinsicht haben hier bereits vorgetragen. Darstellungen im Haupt-
und Finanzausschuss und auch im Rat zur Sache haben schon stattgefunden.

Was ich feststelle ist, dass hier nicht der Versuch gemacht wird, die Wahrheit aufzu-
klären, sondern dass dieser Vorgang politisch instrumentalisiert wird.

Das Rechnungsprüfungsamt ist nach meinem Verständnis kein Gericht, sondern hilf-
reiches Mittel der Verwaltung, Sachverhalte aufzuklären. Insofern ist es völlig richtig,
dass das Rechnungsprüfungsamt die Akten sich vornimmt, um beispielsweise auch den
eben angesprochenen Fall sich sorgfältig anzusehen. Was ich aber auch ganz wichtig
finde ist, dass man mit Beurteilungen sich so lange zurück hält, bis diese stattgefunden haben.

Man sollte von daher nicht irgendeine Aussage, die von irgendjemandem einmal gemacht
wurde und die in irgendeine Akte steht, sozusagen absolut zusetzen, ohne dass man sich die Mühe macht, den Sachverhält zu klären. Das ist nicht korrekt. Genauso ist es nicht korrekt, Herr Ulrich, wenn Sie so tun, als hätte es gar keine Klarstellungen gegeben. Ich habe im Haupt- und Finanzausschuss und auch im Rat hinreichend deutlich gemacht, dass alle Fraktionen darüber informiert waren, dass Kostenschätzungen höherer Art existierten.

Kostenschätzungen und Kostenvorgaben sind zwei verschiedene Dinge. Da unterstellen
Sie immer, das dieses nicht so gewesen ist. Insofern ist es für mich ganz einfach. Sie
können in alle möglichen Akten schauen und werden feststellen, dass es immer wieder
unterschiedliche Hinweise gibt auf denkbare Kostenschätzungen.

Die endgültige Sicherheit zu welchem Betrag das Konzerthaus gebaut werden kann, werden wir erst dann haben, wenn die Ausschreibungsergebnisse vorliegen. Ich finde es klug, dass der Rat sich entschieden hat, eine Entscheidung erst dann zu treffen, wenn diese Ergebnisse vorliegen.”

Außerdem erklärte Rm Böhm (CDU), dass er die von seiner Fraktion vorgeschlagene
Verfahrensweise für den richtigen und auch vernünftigen Weg halte, mit dieser An-
gelegenheit umzugehen. Von daher forderte er auch die Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen im Rathaus auf, diesem Vorschlag zu folgen.







Der Rat der Stadt fasste daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
im Rathaus vom 08.03.2000 ab:

Der Rat der Stadt Dortmund hält eine Erweiterung des bereits am 17.02.2000 durch den Rechnungsprüfungsausschuss erteilten Prüfauftrages bezüglich der Vorgänge im Zusammenhang mit der geplanten Errichtung eines Konzerthauses in der Brückstraße für erforderlich.
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Mitglieder der Gesellschafterver-
sammlung und des Aufsichtsrates der Kultur und Projekte GmbH, dem Rechnungsprüfungsamt eine umfassende Umsetzung des og. Beschlusses
unter Einbeziehung der Projekt-Akten der Kultur und Projekte GmbH zu
ermöglichen.

2. Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen im Rathaus sowie des Linken Bündnisses folgenden Antrag der CDU-Fraktion vom 08.03.2000:

Die drei Fragekomplexe bezüglich der Unterrichtung des Rates zu Kosten,
Bau-Konzeption und Rechtmäßigkeit der Handlungen bestellter städtischer
Vertreter in Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat sollen vom Rech-
nungsprüfungsamt zuerst bearbeitet werden.

Der vierte Punkt – wirtschaftliche und technische Bewertung – soll so weit
bearbeitet werden, wie dies aus der Aktenlage der Stadt Dortmund zu er-
reichen ist.

An Stelle einer Prüfung der Akten der Kultur und Projekte GmbH sollen Aus-
künfte bei der Kultur und Projekte GmbH eingeholt werden.



Zu Ziffer 8


Schule


- keine Vorlagen -




Zu Ziffer 9


Kinder und Jugend


- keine Vorlagen -




Zu Ziffer 10


Finanzen und Liegenschaften


10.1 Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW
für das 3. Quartal 1999 bewilligt hat


Zust. StA 20


Der Rat der Stadt nimmt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW Kenntnis von den bewilligten
Mehrausgaben für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 1999 in Höhe von 23 926 308,15 DM.


10.2 Entlastung des Oberstadtdirektors/Oberbürgermeisters aus der Jahresrechnung 1998
des Sonderhaushaltes für das Treuhandvermögen Dauer-(Legat-)Grabpflege der Stadt Dortmund


Zust. StA 14


Bei einigen Stimmenthaltungen fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Jahresrechnung 1998 des Treuhandvermögens
Dauer-(Legat-)Grabpflege mit den nachfolgend dargestellten Ergebnissen:



Kassenmäßiger Abschluss nach § 40 GemHVO

Soll-Einnahm. Ist-Einnahm. KER Soll-Ausgaben Ist-Ausgaben KAR Kassenbest.

Grabpflegelegate 1 945 190,29 1 945 190,29 1 945 190,29 1 945 019,29

Verwahrungen 1 493 688,67 1 493 688,67 803 585,63 803 585,63 690 103,04

Insgesamt 3 438 878,96 3 438 878,96 2 748 775,92 2 748 775,92 690 103,04



Bei der Stadtkasse wird für die Dauer-(Legat-)Grabpflege die Sonderkase 8930
(Gemeindekennzeichen 107) geführt.


Haushaltsrechnung nach § 41 GemHVO

- Feststellung des Ergebnisses 1998 -

Soll-Einnahmen Verwaltungshaushalt 1 651 436,68 DM
Soll-Einnahmen Vermögenshaushalt 166 901,44 DM

Summe Soll-Einnahmen 1 818 338,12 DM

+ neue Haushaltseinnahmereste 0,00 DM
- Abgang alter Haushaltseinnahmereste 0,00 DM
- Abgang alter Kasseneinnahmereste 0,00 DM

Summe bereinigte Soll-Einnahmen 1 818 338,12 DM









Soll-Ausgaben Verwaltungshaushalt 1 651 436,68 DM
Soll-Ausgaben Vermögenshaushalt 166 901,44 DM
(darin enthaltener Überschuss nach § 41 Abs. 3 Satz 2 GemHVO) 0,00 DM 0,00 DM

Summe Soll-Ausgaben 1 818 338,12 DM

+ neue Haushaltsausgabereste
Verwaltungshaushalt 0,00 DM
Vermögenshaushalt 0,00 DM 0,00 DM
- Abgang alter Haushaltsausgabereste
Verwaltungshaushalt 0,00 DM
Vermögenshaushalt 0,00 DM 0,00 DM

- Abgang alter Kassenausgabereste 0,00 DM

Summe bereinigte Soll-Ausgaben 1 818 338,12 DM


Unterschied bereinigte Soll-Einnahmen
./. bereinigte Soll-Ausgaben (Fehlbetrag) 0,00 DM


Gleichzeitig entlastet er den Oberstadtdirektor/Oberbürgermeister aus der geprüften
Jahresrechnung 1998.


10.3 Entlastung des Kuratoriums der Kohlgartenstiftung aus der Jahresrechnung 1998
Jahresrechnung der rechtlich selbständigen Kohlgartenstiftung in Dortmund für
das Haushaltsjahr 1999


Zust. StA 14


Bei einigen Stimmenthaltungen fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden
Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gem. § 94 Abs. 1 GO NW in Verbindung mit
§ 96 GO NW die vom Rechnungsprüfungsamt und vom Rechnungsprüfungsausschuss
geprüfte Jahresrechnung 1998 der rechtlich selbständigen Kohlgartenstiftung mit den
in der Rechnung ausgewiesenen und auf Blatt 2 dieser Vorlage dargestellten Sollab-
schlussergebnissen. Gleichzeitig spricht er dem Kuratorium der Kohlgartenstiftung
die Entlastung aus dieser Rechnung aus.


10.4 Jahresrechnung der rechtlich selbständigen Kohlgartenstiftung in Dortmund
für das Haushaltsjahr 1999


Zust. StA 50


Der Rat nimmt vom Ergebnis der Jahresrechnung 1999 Kenntnis.

Über die Entlastung gem. § 94 GO NW ist erst zu beschließen, nachdem der Rechnungs-
prüfungsausschuss seinen Bericht zur Jahresrechnung der Kohlgartenstiftung für das
Haushaltsjahr 1999 vorgelegt hat.


10.5 Wirtschaftsplan 2000 des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungs-fonds Dortmund"


Zust. StA 20


Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus gab Rm Krüger zu Protokoll, dass
Bezug nehmend auf die unter TOP 4.5 des nichtöffentlichen Teils der Ratssitzung zu
beschließenden Veränderungen seiner Ansicht nach auch eine Veränderung des Wirt-
schaftsplanes 2000 notwendig sei. Der entsprechend geänderte Wirtschaftsplan sollte
dem Werksausschuss vorgelegt werden.


Bezug nehmend auf die Äußerungen von Rm Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
im Rathaus) erklärte StR’in Greive, dass die im nichtöffentlichen zu beschließenden Ver-
änderungen aller Voraussicht erst die Wirtschaftspläne 2001 ff tangieren werden. Insofern
bat sie den Rat der Stadt darum, den Wirtschaftsplan 2000 zu beschließen, damit die
Handlungsfähigkeit gewährleistet sei.


Bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus sowie des
Linken Bündnisses fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2000 (Erfolgsplan, Vermögensplan,
Stellenübersicht) sowie die fünfjährige Finanzplanung des Sondervermögens “Grund-
stücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund”.

Das Sondervermögen wird ermächtigt, Kredite bis zu einer Höhe von 70 Mio. DM auf-
zunehmen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Zahlun-
gen wird auf 20 Mio. DM festgesetzt.


10.6 Angelegenheiten des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
hier: Werksausschuss, Stammkapital, Satzung, Dienstanweisung


Zust. StA 20


In einer Diskussion verständigte sich der Rat der Stadt darauf, die mit Schreiben vom
08.03.2000 vorgelegten Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im
Rathaus im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu behandeln und
eine Beschlussfassung über die vorliegende Verwaltungsvorlage zum o. a. Tages-
ordnungspunkt herbeizuführen.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt überweist folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen im Rathaus vom 08.03.2000 an den Ausschuss für Umwelt, Stadt-
gestaltung und Wohnen:

1. § 3 (2) Der neu aufgenommene Satz “Der Aufbau und die Führung eines aussagekräftigen Controlling-Systems ist sicherzustel-
len” wird gestrichen.

2. § 3 (6) Die Formulierung wird dahingehend geändert, dass nicht ein bestellter Wirtschaftsprüfer, sondern das Rechnungsprüfungs- amt den Jahresabschluss sowie den Lagebericht prüft.

3. § 5 (2) Es wird eine Änderung der Wertgrenzen vorgenommen, um eine frühzeitige Beteiligung bei Grundstücksankäufen sicher- zustellen. Der Werksausschuss soll bei Investitionen und Be- schaffung von Anlagengütern entscheiden, soweit diese im Einzelfall mehr als 100 000 Euro betragen, jedoch 1 000 000 Euro nicht überschreiten.




4. § 7 (4) Bei einer Verschlechterung von 125 000 Euro im Vergleich zum geplanten Jahresergebnis und bei Abweichungen von mehr als 5 % beim Vermögensplan bzw. mehr als 5 % bei dem Erfolgsplan eine unverzügliche Änderung des Wirt-
schaftsplanes.

Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum 30.06.2000 ein aussagefähigeres
Controllingsystem zu erarbeiten und dieses dem Werksausschuss vorzustellen.


2. Bei Stimmenthaltung des Linken Bündnisses fasst der Rat der Stadt einstimmig
folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt
- dass der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen Werks-
ausschuss des Sondervermögens “Grundstücks- und Vermögensver-
waltungsfonds Dortmund” wird.

- die Umstellung des Stammkapitals auf 550 000 Euro,

- die Änderung der Betriebssatzung des Sondervermögens “Grundstücks-
und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund”.


10.7 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 23.01.2000 mit der Bezeichnung
Beteiligung DSW AG an NRW 1”

Für die SPD-Fraktion begrüßte Rm Jörder die Verwaltungsvorlage hinsichtlich der Be- teiligung der Dortmunder Stadtwerke AG an der NRW 1 Privat TV GmbH. Sie brachte dabei die Hoffnung zum Ausdruck, dass auf der Grundlage dieses Beschlusses die Lan-
desrundfunkkommission den entsprechenden Kabelplatz für NRW 1 vergeben werde.

Weiterhin schlug sie vor, den Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage ohne den
letzten Satz sowie zusätzlich den letzten Absatz des Antrages der CDU-Fraktion als
Grundlage für die Beschlussfassung zugrunde zu legen.

Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus erklärten die Ratsmitglieder
Krüger und Wetter, dass ihre Fraktion vom Grundsatz her dieser Angelegenheit zu-
stimmen werde, obwohl man gewisse Bedenken habe.
Ihrer Auffassung nach sollte man von daher über weitere Details diesbezüglich noch
weiter diskutieren.


Für CDU-Fraktion machte Rm Dr. Eiteneyer deutlich, dass nach Auffassung der
CDU-Fraktion aus Standortsgesichtspunkten das Engagement der Dortmunder
Stadtwerke AG in dieser Angelegenheit sicherlich zu begrüßen sei.

Dieses sollte jedoch nach Ansicht der CDU-Fraktion aus grundsätzlichen Gründen
zeitlich begrenzt werden.

Außerdem zeigte sich Rm Dr. Eiteneyer (CDU) mit dem von Rm Jörder (SPD)
unterbreiteten Verfahrensvorschlag einverstanden.


Unter Einbeziehung des o. a. Vorschlages von Rm Jörder (SPD) fasst der Rat der
Stadt bei Stimmenthaltung des Linken Bündnisses mit Mehrheit gegen die Stimme
von Rm Stratenwerth (FDP) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt einer Beteiligung der DSW AG an der NRW 1
Privat TV GmbH in Höhe von 26 % des Stammkapitals über 6 500 Euro zu. Eine
etwaige Verlustübernahme durch DSW ist auf einen Höchstbetrag von 60 Mio. DM,
verteilt auf fünf Jahre, zu begrenzen. Die Gespräche mit anderen Anbietern von
Regionalfernsehen sind mit dem Ziel fortzusetzen, in Hinsicht auf eine Kooperation
Konsens zu erzielen.

Bei einer etwaigen Veränderung der Gesellschafterstruktur ist, etwa durch einen
Stimmbindungsvertrag, sicherzustellen, dass der Firmensitz in Dortmund verbleibt.

Nach angemessener Zeit ist vor dem Hintergrund der unternehmerischen Entwicklung
von NRW 1 zu prüfen, wann das stadtwirtschaftlich begründete Engagement der DSW
mit optimalem Erfolg an private Investoren veräußert werden kann.












Zu Ziffer 11


Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung


11.1 Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die
Amtsperiode 2001 bis 2004


Zust. StA 12


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Amtsperiode
vom 01.01.2001 bis 31.12.2004 für den Amtsgerichtsbezirk Dortmund wird zu-
gestimmt.


11.2 Stärkung der Bezirksvertretungen
hier: Umsetzung der Ergebnisse des Workshops vom 10.12.1999


Zust. StA 01


Hinsichtlich der von der Bezirksvertretung Innenstadt-West und der Bezirksver-
tretung Huckarde vorliegenden Vorschläge zu der o. a. Verwaltungsvorlage schlug
OB Dr. Langemeyer vor, diese Empfehlungen als Arbeitsmaterial an den zu bilden-
den Arbeitskreis zu überweisen.

Der Rat der Stadt zeigte sich mit dieser Verfahrensweise einverstanden.


Außerdem beantragte für die DVU Rm Stanko, den zu bildenden Arbeitskreis dahin-
gehend zu ergänzen, dass auch die Parteien, die keinen Fraktionsstatus haben, aber
auch in den Bezirksvertretungen vertreten seien, an dem Arbeitskreis beteiligt werden.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU den o. a.
Antrag von Rm Stanko (DVU) ab.

2. Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden
Beschluss:

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Arbeits-
ergebnisse des Workshops “Stärkung der Bezirksvertretungen”.

Für den von der Verwaltung einzurichtenden Arbeitskreis werden von den
Fraktionen folgende Personen benannt:

1. Rm Sohn SPD
2. BV Hudy SPD
3. Rm Monegel CDU
4. BV Multhaupt CDU
5. Rm Rüttgers Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus
6. BV Kussin Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus

11.3 Stand und Weiterentwicklung der Verwaltungsreform


Zust. StA 2/Dez.


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat nimmt den Stand der Verwaltungsreform zur Kenntnis und stimmt den
geplanten Maßnahmen zu.


11.4 Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung,
Anregungen und Beschwerden vom 25.01.2000 mit der Bezeichnung
”Neues Verfahren zur Abwicklung von Eingaben”

Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung,
Anregungen und Beschwerden fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen
der SPD-Fraktion auf der Grundlage des gemeinsamen Antrages der CDU-Fraktion so-
wie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 24.01.2000 folgenden Be-
schluss:

Der Rat der Stadt Dortmund möchte die Beteiligung der Dortmunder und Dortmunde-
rinnen durch eine Veränderung des Bearbeitungsverfahrens für Anregungen und Be-
schwerden im zuständigen Ausschuss verbessern. Dazu hält der Rat die im folgenden
genannten Einzelpunkte für erforderlich:

1. Der/die Ausschussvorsitzende bestätigt den Petenten und Petentinnen den Eingang
ihrer Anregungen bzw. Beschwerden.


2. Eingegangene Stellungnahmen der Verwaltung zu den vorgetragenen Anregungen
und Beschwerden werden durch die Geschäftsstelle des Ausschusses zeitgleich
mit der Versendung an die Ausschuss-Mitglieder den Petenten und Petentinnen
zur Verfügung gestellt. Gleiches gilt für alle Unterlagen zu den vorgebrachten
Anregungen und Beschwerden, die den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis ge-
geben werden.

3. In der Sitzung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden, in der ihre
Anregungen und Beschwerden behandelt werden, haben Petenten und Petentinnen
auf ihren Wunsch die Möglichkeit, persönlich im Ausschuss Stellung zu nehmen.
Diese Stellungnahme in der Ausschuss-Sitzung findet statt, nachdem die Verwal-
tung Stellung genommen hat und bevor der Ausschuss über den Vorgang entschei-
det.

Falls sich mehrere Personen zum selben Sachverhalt mit demselben Anliegen an
den Ausschuss gewendet haben, soll eine oder einer der Petenten und Petentinnen
für die gesamte Gruppe Stellung nehmen.
4. Die Mitglieder des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden können zur Vorbereitung der Sitzung im Benehmen mit dem oder der Ausschuss-Vorsitzenden mit den Petenten und Petentinnen sprechen, deren Anliegen behandelt werden und Ortsbesichtigungen vornehmen und dabei Gespräche mit den Petenten und Petentinnen über ihr Anliegen führen.


Der Rat beauftragt die Verwaltung, die zu einer entsprechenden Veränderung der Ge-
schäftsordnung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen
und Beschwerden erforderlichen Vorarbeiten umgehend zu erledigen und die veränder-
te Geschäftsordnung zur Verabschiedung in den Rat einzubringen.


11.5 Städtische Seniorenheime Dortmund GmbH
Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes


Zust. StA 20



Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die im Sachverhalt dargelegten Erläuterungen zur
Kenntnis und ermächtigt den Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung
der Städtischen Seniorenheime gGmbH

Herrn Weigel
als neutralen Vertreter in den Aufsichtsrat der Städtsichen Seniorenheime Dortmund gGmbH
zu wählen.
11.6 Wahl eines Ersatzdelegierten für die Verbandsversammlung des Ruhrverbandes


Zust. StA 66


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Als Delegierter für die Verbandsversammlung des Ruhrverbandes wird

Rm Ollech SPD

benannt.


11.7 Anfrage der Bürgerliste vom 21.02.2000 mit der Bezeichnung
”Erhalt des Dortmunder Büchermarktes”


Die Beantwortung der o. a. Anfrage erfolgt in der nächsten Sitzung.


11.8 Anfrage der Bürgerliste vom 21.02.2000 mit der Bezeichnung
”Gewaltkriminalität in Dortmund”


Die Antwort zur o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.

Hinsichtlich der Nachfrage von Rm Rüttgers (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
im Rathaus), ob es in anderen Städten eine Aufschlüsselung krimineller Hand-
lungen nach statistischen Unterbezirken gebe, erklärte StR’in Greive, dass dies
nicht der Fall sei, da eine differenzierte Darstellung missbrauchsgefährdend
sein könnte.

Im übrigen wies sie daraufhin, dass in nichtöffentlicher Sitzung des Polizeibeirates,
in dem im übrigen auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vertreten
sei, zum Teil auch über Details diskutiert werde.


Die Beantwortung der Nachfrage war dadurch erledigt.



11.9 Bildung des Kreiswahlausschusses für die Landtagswahl am 14. Mai 2000


Zust. StA 12


Bei Stimmenthaltung des Linken Bündnisses fasst der Rat der Stadt einstimmig
folgenden Beschluss:

Für Dortmund wird ein gemeinsamer Kreiswahlausschuss für die Wahlkreise 129 – 134
gebildet. In den gemeinsamen Kreiswahlausschuss werden gewählt:

als Beisitzer/in

1. Rm Schnittker SPD
2. Rm Berndsen SPD
3. Herr Schilff SPD
4. Rm Leniger CDU
5. Rm Ulrich CDU
6. Herr Binberg CDU


als Stellvertreter/in

1. Rm Brauer SPD
2. Rm Siemund SPD
3. Frau Rohr SPD
4. Rm Neumann CDU
5. Rm Stratenwerth FDP
6. Frau Kopkow CDU




11.10 Vertreter der Stadt Dortmund in den Gremien des Zweckverbandes
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr


Zust. StA 20


Bei Stimmenthaltung des Linken Bündnisses sowie der Bürgerliste fasst der Rat der
Stadt einstimmig folgenden Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt von der Besetzung der Gremien des
Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr Kenntnis.


2. Der Rat wählt für die Dauer seiner Wahlzeit
Rm Gerszewski SPD
als Vertreterin der Stadt Dortmund zum Mitglied

u n d

Rm Harnisch SPD

zum stellvertretenden Mitglied der Verbandsversammlung des Zweckverbandes
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr.


















Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 18.20 Uhr von OB Dr. Langemeyer
beendet.


Der Oberbürgermeister





D r . L a n g e m e y e r B ö h m
Ratsmitglied





Der Oberbürgermeister

In Vertretung





W e n d z i n s k i F e u l e r
Bürgermeisterin Schriftführer