Niederschrift
über die 29. Sitzung der Bezirksvertretung Eving
am 12.09.2007
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2-4, 44339 Dortmund
Sitzungssaal, Zimmer 8
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdauer: 16:00 - 19:05
Anwesend sind:

Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD


Helmut Adden, Bezirksvorsteher
Frank Flunkert
Barbara Hackert
Andrea Hüsken
Wilfried Macewicz
Thomas Mann
Petro Möckel
Heidemarie Nürnberger
Hans-Jürgen Unterkötter
CDU
Andre Buchloh
Gerd Grundmann
Anke Kopkow, stellv. Bezirksvorsteherin
Monika Lehrke
Klaus Neumann
B90/Die Grünen
Ralph Laske
Gisela Sichelschmidt
FDP/Bürgerliste
Wolfgang Mertens
Katrin Schlegel
Ratsvertreter
SPD
Hendrik Berndsen
FDP/Bürgerliste
Hans Josef Tokarski bis 18 :25
Verwaltung
Frau Lindemann-Güthe Bezirksverwaltungsstelle Do-Eving
Frau Bökenkamp Bezirksverwaltungsstelle Do-Eving
Herr Oberbürgermeister Dr. Langemeyer
Herr Stadtdirektor Sierau
Nicht anwesend:
FDP/Bürgerliste
Katrin Schlegel
Unterbrechung: 18:15 – 18:25 Uhr
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung
für die 29. Sitzung der Bezirksvertretung Eving,
am 12.09.2007, Beginn 16:00 Uhr,
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2-4, 44339 Dortmund
Sitzungssaal, Zimmer 8
Öffentlicher Teil:
1. Regularien
1.1 Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 28. Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 08.08.2007
2. Einwohnerfragestunde (Dauer maximal 30 Minuten)
3. Berichterstattung
3.1 Vorstellung des aktuellen Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzeptes (InSEKT) Eving durch Herrn Oberbürgermeister Dr. Langemeyer und Herrn Stadtdirektor Dipl.- Ing. Sierau
3.1.1 Fortschreibungsentwurf 2007 des Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzeptes (InSEKt) Eving Empfehlung (Drucksache Nr.: 09015-07)
4. Anregungen und Beschwerden
4.1 Containerstandort Preußische Straße
Eingabe aus der Bürgerschaft (Drucksache Nr.: 09758-07)
5. Finanzen und Liegenschaften - keine Vorlagen
6. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung - keine Vorlagen
7. Schulen
7.1 Schulorganisatorische Veränderungen am Standort "Eierkampstraße 2-4" in Dortmund-Hombruch;
hier: Erweiterung des Schulgebäudes und Folgenutzung durch die Max-Wittmann-Schule Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 08740-07)
8. Kultur, Sport und Freizeit - keine Vorlagen
9. Kinder und Jugend - keine Vorlagen
10. Soziales, Familie und Gesundheit
10.1 Übersicht über Einrichtungen und Angebote für einen „Familienfreundlichen Stadtbezirk“ Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 09776-07)
11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
11.1 Bau eines Minaretts an der Moschee Hessische Straße 1
Aussprache der Bezirksvertretung Eving (Drucksache Nr.: 09816-07)
11.1.1 Bau eines Minaretts an dem Gebäude der Moschee Hessische Straße 1, Dortmund-Eving - Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 09060-07-E1)
11.2 Ergebnisse der Verkehrszählungen zur Lkw-Entlastungszone in der Nordstadt
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 07726-07)
11.3 Kommissionsbereisung "Fahrradfreundliche Stadt"
Schreiben des Herrn StD Sierau (Drucksache Nr.: 08907-07-E2)
11.4 Nutzungsänderung eines leerstehenden Ladens in einen Kiosk auf dem Grundstück Gemarkung Eving, Flur 1, Flurstück 769, Bergstraße 74
Zulassung einer Ausnahme aus der Veränderungssperre gem. § 14 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Beschluss (Drucksache Nr.: 09747-07)
11.5 Anlage einer Bolzfläche im Bereich der Busschleife Holthauser Straße und der Kleingartenanlage Voran Antrag zur TO (SPD-Fraktion; CDU-Fraktion; Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 09755-07)
11.6 Überprüfung der Orts- und Straßenbeschilderung im Stadtbezirk
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 09756-07)
11.7 Nutzungskonzept für die Brachflächen im 1. Bauabschnitt der Fürst-Hardenberg-Allee - Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 09763-07)
11.8 Nutzung des Geländes der ehemaligen Brotfabrik Peine, Bergstraße
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 09764-07)
11.9 Sanierung des Verbindungswegs zwischen der Gitschiner Straße und Gretelweg
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 09765-07)
11.10 Erneuerung der Baumpflanzungen an der Kemminghauser Straße
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 09766-07)
11.11 Maßnahmen zur Sicherung der Strasse „Auf dem Brink“
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 09768-07)
11.12 Überprüfung der Fußgängersignalanlage Deutsche Straße
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 09769-07)
11.13 Anordnung eines Halteverbots auf der östlichen Seite der Heitkampstraße
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 09782-07)
11.14 Bauruine Freie Scholle 9 in Dortmund Brechten
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 09806-07)
12. Mitteilungen
12.1 Sachstandsbericht, ehemalige Brotfabrik Peine, Bergstraße 74-76
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 08615-07-E1)
12.2 Einrichtung von zusätzlichen Sportangeboten der Bezirksjugendpflege in Verbindung mit Sportvereinen, Schulen und Schulsozialarbeit
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 08942-07-E1)
12.3 Säuberung der beschmierten Autobahnbrücke der B 54 in Brechten
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 09341-07-E1)
12.4 Stand der Bebauung des ehemaligen Heuner-Geländes
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 09338-07-E1)
12.5 Verwahrloste Kinder im Stadtbezirk Eving
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 07452-07-E1)
12.6 Wiederherstellung der Schulsportaußenanlage an der Hauptschule Eving
Stellungnahme nach § 14 GeschO (65) (Drucksache Nr.: 08576-07-E1)
13. Anfragen
13.1 Baumaßnahmen Deutsche Straße/ Württemberger Straße
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 09772-07)
13.2 Baumaßnahmen Bayrische Straße 143
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 09773-07)
13.3 Sperrung der Kanalbrücke an der Ellinghauser Straße für Lkws
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 09777-07)
13.4 Erneuerung der Versorgungsleitungen durch die DEW im Bereich der Lindenhorster Straße -Anfrage zur TO (SPD-Fraktion)(Drucksache Nr.: 09779-07)
13.5 Sachstandsbericht zum Planungsstand und Neubaubeginn der Elisabeth-Grundschule
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 09780-07)
13.6 Demographische Entwicklung im Stadtbezirk und Planziele für die nächsten Jahre
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 09781-07)

Der Bezirksvorsteher Herr Adden eröffnet die Sitzung der Bezirksvertretung Eving. Er stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit der Bezirksvertretung fest.

1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Neumann benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Bezirksvorsteher – Herr Adden – weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Bezirksvertretung Eving verständigt sich darauf, die Tagesordnungspunkte 11.1 und 11.1.1 vorzuziehen und unmittelbar im Anschluss an den Tagesordnungspunkt 3.1.1 zu behandeln.
Mit dieser Anmerkung wird die Tagesordnung wie veröffentlicht festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 28. Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 08.08.2007
Die Niederschrift der 28. öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 08.08.2007 wird – einstimmig – genehmigt.

2. Einwohnerfragestunde (Dauer maximal 30 Minuten)
zu TOP 2.1
Bau eines Minaretts an der Moschee Hessische Straße 1
(Drucksache Nr.: 09896-07)
Ein Evinger Bürger drückt seine Besorgnis und über die Höhe des geplanten Minaretts und dessen Außenwirkung aus.
Falls ein Gebetsruf eingeführt werden sollte, kann die im Umfeld wohnende Bevölkerung den Wortlaut dieses Rufes nicht verstehen. Hier entstehen Ängste.
Der Bürger fragt nach, ob die Bezirksvertretung Eving die Möglichkeit hat, eine vertragliche Übereinkunft mit dem Moscheeverein zu treffen, die den Gebetsruf regelt und wie lang eine derartige Regelung rechtsverbindlich ist.

Der Bezirksvorsteher – Herr Adden – erklärt, dass eine vertragliche Regelung nicht rechtsverbindlich ist, sondern höchstens bindend für beide Seiten ist.
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Eine Evinger Bürgerin fragt nach der Häufigkeit eines Gebetsrufes.
Der anwesende Vorsitzende des Moscheeverein erläutert, dass ein Gebetsruf in der Regel fünf mal täglich durchgeführt wird. In Deutschland im Durchschnitt nur einmal täglich zu Mittagszeit.

3. Berichterstattung
zu TOP 3.1
Vorstellung des aktuellen Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzeptes (InSEKT) Eving durch Herrn Oberbürgermeister Dr. Langemeyer und Herrn Stadtdirektor Dipl.- Ing. Sierau

Der Oberbürgermeister der Stadt Dortmund – Herr Dr. Langemeyer – und der Stadtdirektor – Herr Dipl. Ing. Sierau – sind anwesend und stellen den Fortschreibungsentwurf 2007 für das Integrierte StadtbezirksEntwicklungskonzept vor.

Der Oberbürgermeister – Herr Dr. Langemeyer – spricht zunächst kurz die Entwicklung und die Zielsetzung der Integrierten StadtbezirksEntwicklungsKonzepte an.
Der, heute in die Sitzung eingebrachte Entwurf, soll Diskussionsgrundlage und Basis für die Erstellung eines endgültigen Konzeptes sein, das nach entsprechendem Beratungsablauf unter Einbeziehung der Diskussionsergebnisse der Stadtbezirke im Jahr 2009 erstellt werden soll.

Anschließend geht Herr Dr. Langemeyer in seinen Erläuterungen näher auf einzelne Teilbereiche des InSEKt, wie z.B. Strukturwandel und demographische Veränderungen im Stadtbezirk Eving ein. Die durch den Strukturwandel ausgelösten Impulse sind im Stadtbezirk nachhaltig erkennbar, die Umgestaltungen wurden von den Bürgerinnen und Bürgern angenommen.
Der Stadtbezirk Eving ist in seinen Bevölkerungszahlen heute nicht nur stabil, sondern wächst langsam, wobei hervorzuheben ist, dass auch der Anteil jüngerer Bewohner statistisch höher liegt, als in anderen Bezirken.
Der Zuwachs an Wohnraum, der im gesamten Stadtgebiet 9,8% beträgt, liegt in Eving bei 11% und macht deutlich, dass sich dieser Stadtbezirk zu einem beliebten Wohnstandort entwickelt hat. Auch die Zuwachsrate bei der Anzahl von Ein- und Zweifamilienhäusern liegt über dem städtischen Durchschnitt.

Zu den bereits durchgeführten und geplanten Infrastrukturmaßnahmen im sozialen Bereich gehören im Schulbereich Investitionen der Stadt Dortmund für Schadstoffsanierungen und den Ausbau der Ganztagsbetreuung an Schulen. In den Jahren 2004 bis 2006 wurden hier für diverse Einzelmaßnahmen 15 Mio. € zur Verfügung gestellt, bzw. sind noch, u.a. für den Neubau der Elisabeth-Grundschule, eingeplant.
Trotz Rückgang der Schülerzahlen soll auch weiterhin in die Qualität der Bildung investiert werden. Durch weiteren Ausbau der Ganztagsbetreuung sollen nicht nur die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gesteigert, sondern auch die Entwicklungs- und Bildungschancen für Kinder und Jugendliche verbessert werden.

Im Hinblick auf die in den letzen Jahren stark expandierende Logistikbranche, deren Betriebe sich auf ehemaligen Industrieflächen und -brachen angesiedelt haben, betont der Oberbürgermeister – Herr Dr. Langemeyer – ausdrücklich deren Bedeutung und Wichtigkeit für die Arbeitsmarktsituation. Hier ist in der jüngsten Vergangenheit eine bedeutende Anzahl von Arbeitsplätzen geschaffen worden, weitere werden noch entstehen.
Die Ansiedlung der Logistikunternehmen bedeutet jedoch auch eine starke Zunahme besonders der Lkw-Verkehre, die umliegende Wohnquartiere durchfahren und die Anwohner angestiegenen Verkehrsbelastungen aussetzen.
Entsprechende Verkehrsführungen und –planungen, wie der Ausbau der Lindenhorster Straße und der Bau der Nordspange, sollen dazu beitragen, die Verkehre aus den Wohnbereichen zu verlagern.

Der Oberbürgermeister – Herr Dr. Langemeyer – beendet an dieser Stelle seine Ausführungen und übergibt das Wort an den Herrn Stadtdirektor Sierau.

Herr Stadtdirektor Sierau geht eingangs auf unlängst beendete und noch in Ausführung befindliche Baumaßnahmen im Stadtbezirk ein (Neue Evinger Mitte, Bayrische Straße), die zur Steigerung der Lebensqualität in Eving beigetragen haben, bzw. werden.
Da im Stadtbezirk Eving noch ca. 50 ha bisher nicht genutzte Wohnbauflächen zur Verfügung stehen, die Platz für ungefähr 1.300 Wohneinheiten bieten, besteht die Aussicht durch Ausnutzung dieses Potenzials die Bevölkerungszahlen weiter zu steigern.
Diese Möglichkeit sollte offensiv genutzt werden, besonders da der Stadtbezirk z.B. auch durch Waldflächen wie das Grävingholz und viele Freizeitangebote ein attraktives Wohnumfeld bietet.

Auch der Stadtdirektor – Herr Sierau – geht in seinem Redebeitrag auf die Chancen ein, die sich der Stadt Dortmund, besonders in der Arbeitsmarktpolitik, durch die Ansiedlung von Logistikbetrieben bieten. Durch Bereitstellung adäquater Flächen und entsprechende Infrastrukturmaßnahmen müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die Dortmund zu einem attraktiven Standort machen.
Um die Bevölkerung in den umliegenden Wohngebieten vor einer Zunahme der Logistikverkehre zu schützen, müssen Maßnahmen ergriffen werden, die diese Verkehr weitgehend aus den Wohnbereichen verlagern.
Eine dieser geplanten Maßnahmen ist der Bau der Nordspange, die wie Herr Sierau versichert, auf jeden Fall mindestes bis zur Lindenhorster Straße durchgebaut werden soll und keinesfalls wie in letzter Zeit verlautet, an der Bornstraße enden soll.
Ebenso wird die Lindenhorster Straße nach ihrer Fertigstellung Wohnsiedlungen von Durchgangsverkehren entlasten.

Abschließend fasst der Stadtdirektor – Herr Sierau – noch einmal in Kürze einige Maßnahmen zusammen, die seit Vorstellung des letzten InSEKt im Jahre 2004 in Eving geplant und durchgeführt wurden sowie Planungen die kurz vor der Fertigstellung oder Realisierung stehen und geht auf Veränderungen ein, die sich hierdurch für den Stadtbezirk ergeben haben.

Im Anschluss beantworten der Oberbürgermeister – Herr Dr. Langemeyer – und der Stadtdirektor – Herr Sierau – Fragen der Mitglieder der Bezirksvertretung Eving.

§ Zusätzlich zu den Maßnahmen, die jetzt schon realisiert werden, wird die Endfassung des Integrierten StadtbezirksEntwicklungsKonzeptes auf Barrierefreiheit und behindertengerechten Ausbau eingehen.
§ Dem Bau der Nordspange wird hohe Priorität einräumt, die Weiterführung über die Lindenhorster Straße und den Stadtbezirk hinaus in Richtung Westen ist zur Verkehrsentlastung der Wohngebiete durchaus sinnvoll.
§ Die von der Verwaltung vorgeschlagene Streckenführung auf dem Westfalenhüttengelände ist die einzig realistische und alternativlos. Das Gelände des Eigentümers wird bei dieser Variante nicht zerschnitten und die Verantwortung für das Kreuzungsbauwerk liegt bei größtenteils bei der Bahn AG.
§ Probleme, die sich nach Einführung der Mautgebühren, durch ausweichende Lkw-Verkehre ergeben haben, betreffen im Grundsatz alle Stadtbezirke. In Gesprächen mit der IHK und Logistikunternehmen soll versuchtet werden, eine Akzeptanz für die von der Stadt bereitgestellte Infrastruktur zu schaffen.
§ Zur Frage nach dem Zustand der Seilerstraße und möglichen Lösungsansätzen sagt Herr Stadtdirektor Sierau eine Nachprüfung zu.
§ Auch zur Frage nach Mobilfunksendeanlagen in sensiblen Bereichen, die in die Zuständigkeit des Umweltdezernates fallen, wird eine Überprüfung des Sachstandes zugesagt.
§ Zum Neubau der Elisabeth-Grundschule ist zurzeit eine Ratsvorlage in Vorbereitung, der Neubau soll nach den bisherigen Planungen bis zum 31.08.2009 fertiggestellt werden.
§ Der Neubau der Feuerwache in Kemminghausen soll am 31.12.2008 abgeschlossen sein.
§ Bezugnehmend auf eine Nachfrage zur Ausländer- und Arbeitmarktpolitik führt der Oberbürgermeister – Herr Dr. Langemeyer – aus, dass hier durchaus positive Entwicklungen zu verzeichnen sind. Immer mehr Kindergärten und Schulen erzielen Erfolge in integrations- und bildungspolitischen Bereichen.
Auf dem Sektor des Arbeitsmarktes kann z. B. die Ansiedlung des Logistikbetriebes eines großen Möbelhauses in Ellinghausen, mit der Neuschaffung von über 1.000 Arbeitsplätzen, positiv heraus gehoben werden.
§ Um das im Stadtbezirk Eving unterdurchschnittliche ÖPNV-Nutzungsverhalten der Bürgerinnen und Bürger zu verändern können lediglich Anreize durch attraktive Streckenführungen gegeben werden. Letztendlich entscheiden aber die Stadtwerke welche Leistungen in welchem Umfang sie anbieten, hier können lediglich Anregungen und Hinweise gegeben werden. Eine Ausweitung des Streckennetzes wäre auch nur dann sinnvoll, wenn entsprechender Bedarf besteht bzw. neu entsteht.
§ Mit der Aufgabe einiger kaum genutzter Spielplätze im gesamten Stadtgebiet kann jetzt bedarfsgerechter geplant und gefördert und genutzte Plätze können ausgebaut werden.
§ Zur Frage nach den im InSEKt erwähnten Lärmaktionsplänen erläutert der Stadtdirektor – Herr Sierau –, dass diese Pläne derzeit von Kommunen aufgrund einer EU-Verordnung und deren Umsetzung in Bundesrecht aufgestellt werden. Hierzu werden Lärmquellen festgestellt, erfasst und es wird ermittelt wie weit sich der Lärm von der Quelle aus fortentwickelt. Ergebnis dieser Messungen werden sowohl aktive wie auch passive Lärmschutzmaßnahmen sein.
§ Obwohl sich der Bauschutt auf dem Gelände der ehemaligen Gaststätte Heuner störend auf das Stadtbild auswirkt, gibt es keinerlei Interventionsmöglichkeiten der Verwaltung, da zurzeit keine eingriffsberechtigende Gefährdung von dem Gelände und dem darauf lagernden Schutt ausgeht. Es finden aber Gespräche mit dem Eigentümer des Grundstückes statt, in denen der Verfahrensstand der Neubauung ermittelt werden soll.
§ Zur der, für die Verwaltung völlig überraschenden, Sperrung der Kanalbrücke an der Ellinghauser Straße zunächst aus baulichen Gründen nur für Lkws, nach einem Unfall jetzt auch für Pkws erläutert Herr Sierau, dass das Wasser- und Schifffahrtsamt als Baulastträger gebeten wurde, die Brücke schnellstmöglich wieder für den Pkw-Verkehr freizugeben. Die für den Bau der geplanten Behelfsbrücke benötigten Flächen befinden sich teilweise noch unter Bergaufsicht, die Übertragung an die Stadt Dortmund soll aber in Kürze erfolgen. Eine europaweite Ausschreibung der Baumaßnahme soll Anfang des Jahrs 2008 durchgeführt werden, der Baubeginn soll dann Mitte 2008 erfolgen. Der Fertigstellungstermin ist noch nicht bekannt.

Da keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen dankt der Bezirksvorsteher – Herr Adden – dem Oberbürgermeister – Herrn Dr. Langemeyer – sowie dem Stadtdirektor – Herrn Sierau – und beendet diesen Tagesordnungspunkt.

zu TOP 3.1.1
Fortschreibungsentwurf 2007 des Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzeptes (InSEKt) Eving
Empfehlung (Drucksache Nr.: 09015-07)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Fortschreibungsentwurf 2007 des InSEKts Eving als Diskussionsgrundlage für die Öffentlichkeitsbeteiligung im Stadtbezirk. Gemäß Ratsbeschluss vom 17.06.2004 wird der Entwurf zum InSEKt Eving 2009 zum gegebenen Zeitpunkt den politischen Gremien und dem Rat vorgelegt.

4. Anregungen und Beschwerden

zu TOP 4.1
Containerstandort Preußische Straße
Eingabe aus der Bürgerschaft (Drucksache Nr.: 09758-07)
Der Bezirksvertretung Eving liegt folgendes Schreiben eines Anwohner der Preußischen Straße vor, der die Verlegung des Papier- und Flaschencontainerstandortes Preußische Straße 20 beantragt:
„Da es immer wieder vorkommt, dass Bürger in frühen Morgenstunden ab 5:00 Uhr oder in den späten Abendstunden bis ca. 23:00 Uhr und sogar an Sonn- und Feiertagen ihre Pappen oder Flaschen entsorgen müssen und keinerlei Einsicht haben wenn man sie anspricht, beantragen wir hiermit die o.g. Container am genannten Standort zu entfernen. Die nervliche und körperliche Belastung ist nicht mehr zu ertragen. Wir würden es begrüßen wenn die Container bis zum 07.09.2007 abgezogen“

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verlegung des Containerstandortes Preußische Straße wird auf Empfehlung der Container-Kommission abgelehnt.
5. Finanzen und Liegenschaften – keine Vorlagen
6. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung – keine Vorlagen

7. Schulen
zu TOP 7.1
Schulorganisatorische Veränderungen am Standort "Eierkampstraße 2-4" in Dortmund-Hombruch;
hier: Erweiterung des Schulgebäudes und Folgenutzung durch die Max-Wittmann-Schule
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 08740-07)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Vorlage mit folgendem Beschlussvorschlag zur Kenntnis:
Der Rat beschließt,
1. die Errichtung einer Dependance der Max-Wittmann-Schule (Städtische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“) am Standort „Eierkampstraße 2-4“ zum Schuljahr 2009/10 mit dem Ziel, dort innerhalb von 2 Schuljahren eine organisatorisch und rechtlich eigenständige Förderschule mit dem genannten Förderschwerpunkt zu entwickeln,
2. den bedarfsgerechten Umbau und die Erweiterung des Schulgebäudes und des Außengeländes am Standort „Eierkampstraße 2-4 für die Zwecke einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 1.700.000 €,
und beauftragt die Verwaltung
3. einen Baubeschluss mit dem Zeitziel eines Baubeginns im 3. Quartal 2008 vorzubereiten,
4. eine angemessene Zwischenunterbringung des Bildungsgangs „Abitur für Erwachsene am Vormittag“ des Abendgymnasiums bis zur dauerhaften Verlegung an den Standort „Rheinische Straße 69“ zu organisieren.

8. Kultur, Sport und Freizeit – keine Vorlagen
9. Kinder und Jugend – keine Vorlagen

10. Soziales, Familie und Gesundheit
zu TOP 10.1
Übersicht über Einrichtungen und Angebote für einen „Familienfreundlichen Stadtbezirk“
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 09776-07)

Die Bezirksvertretung Eving lehnt folgenden Antrag der CDU-Fraktion – mehrheitlich bei fünf Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung – ab.

Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung eine Übersicht vorstellen, der zu entnehmen ist, welche Einrichtungen, Plätze und ggf. privaten Angebote als besonders familienfreundlich bewertet werden können.
Begründung:
Die Bezirksvertretung beschäftigt sich seit Jahren im Rahmen des Stadtbezirksmarketings mit der Imageaufwertung des Stadtbezirkes. Wenn Familien soziologisch die kleinste Einheit eines Gemeinwesens sind, dann ist auf sie das besondere politische Augenmerk zu setzen.
Begründung der Ablehnung:
Einen grundsätzlichen Antrag an die Verwaltung mit der Bitte um Erläuterung der Bewertungskriterien für familienfreundliche Einrichtungen und Plätze im Stadtbezirk Eving hätte die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder der Bezirksvertretung Eving gefunden. Eine, wie im Antrag eingeforderte, lapidare Übersicht, „welche Einrichtungen, Plätze und ggf. private Angebote als besonders familienfreundlich bewertet werden können“ kann auch telefonisch bei den Mitarbeitern des Familien-Projektes nachgefragt werden.

11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
zu TOP 11.1
Bau eines Minaretts an der Moschee Hessische Straße 1
Aussprache der Bezirksvertretung (Drucksache Nr.: 09816-07)

Einleitend fasst der Bezirksvorsteher – Herr Adden – die bisher bekannten Daten und Fakten zum geplanten Bau des Minaretts an der Hessischen Straße 1 zusammen.
Der Moscheeverein hat ohne vorherige Rücksprache mit der örtlichen Politik eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Minaretts eingereicht, die wegen unvollständiger Unterlagen seitens des Bauordnungsamtes nicht bearbeitet werden konnte. Erst im Anschluss daran wurde der Bezirksvorsteher am 02. Februar 2007 durch den Moscheeverein über die Bauabsichten in Kenntnis gesetzt. Diese Information löste Erstaunen aus, da der Bezirksvorsteher – Herr Adden – davon ausgegangen ist, dass nach dem Umzug der Moschee zur Hessischen Straße eine mündliche Übereinkunft bestand, sowohl auf den Bau eines Minaretts wie auch auf einen Gebetsruf zu verzichten.
In weiteren Gesprächen mit dem Vorsitzenden des Moscheevereines und einem Gespräch mit dem Stadtdirektor Herrn Sierau wurde vereinbart, dass der Bezirksvorsteher die Mitglieder der Bezirksvertretung Eving über die Bauabsichten unterrichten sollte.
Das bekannt werden des geplanten Minarettbaus löste nicht nur im Stadtbezirk Eving, sondern stadtweit, Diskussionen aus. Zustimmung oder Ablehnung wurden in einer Fülle von Leserbriefen und Briefen an die Bezirksvertretung Eving ausgerückt. Arbeitskreise wurden eingerichtet und weitere Gespräche mit Moscheeverein wurden durchgeführt.
Obwohl bisher kein Bauantrag eingereicht wurde und der Bezirksvertretung Eving keine Vorlage zur Abstimmung vorliegt, erklärt der Bezirksvorsteher – Herr Adden –, dass er den geplanten Bau des Minaretts in die Tagesordnung der heutigen Sitzung aufgenommen hat, um der Bezirksvertretung die notwendige Aussprache zu diesem Thema zu ermöglichen. Auch ohne Entscheidungs- bzw. Beschlussbefugnisse, bittet der Bezirksvorsteher – Herr Adden – um eine faire und ergebnisorientierte Debatte.
Abschließend erinnert Herr Adden daran, dass ernstgemeinte Integrationsbemühungen und der Wille, dass sich Menschen aus verschiedenen Kulturkreisen hier heimisch fühlen, von einem ständigen Dialog begleitet werden muss und Gespräche sich nicht nur an konkreten Problemstellungen orientieren sollten.

Um auch den Evinger Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit zu geben, sich an der Diskussion zu beteiligen und ihre Meinung zu äußern, kündigt der Bezirksvorsteher – Herr Adden – eine halbstündige Einwohnerfragestunde zum Bau des Minaretts im Anschluss an diesen Tagesordnungspunkt an.
(Hinweis der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Eving: Die Einwohnerfragestunde zum Bau eines Minaretts an der Moschee Hessische Straße siehe TOP 2.1)

Herr RM Tokarski, der auf das „verbriefte“ Grundrecht der Religionsfreiheit hinweist, möchte im Sinne eines „guten Miteinanders im Stadtbezirk“ vertraglich regeln, dass der „Turm“ so klein wie möglich gebaut und auf einen lautsprecherverstärkten Gebetsruf verzichtet wird.

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Unterkötter – geht eingangs seines Redebeitrages zunächst kritisch auf eine von der CDU-Fraktion veröffentlichte Erklärung ein. Die in dieser Erklärung enthaltene Behauptung, die SPD-Fraktion sei in der Frage des Minarettbaus „positionslos und fadenscheinig“ wird schärfstens zurückgewiesen.
Herr Unterkötter äußert Befürchtungen, dass durch politische Aussagen dieser Art Ausländerfeindlichkeit geschürt werden könnte.
Wie er weiter ausführt, haben die SPD- wie auch Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen der CDU-Fraktion angeboten, in den Dialog einzusteigen, den sie schon seit einiger Zeit mit dem Moscheeverein führen. Dieses Angebot wurde von der CDU-Fraktion ausgeschlagen und statt dessen die anfangs erwähnte Erklärung veröffentlicht.
Herr Unterkötter stellt in aller Deutlichkeit fest, dass die CDU rechtlich nicht in der Lage ist, den Bau des Minaretts oder den Gebetsruf zu verhindern. Wer die Achtung vor christlichen Werten einfordert, sollte sie auch selber vorleben und danach handeln.
Im Sinne der grundgesetzlich garantierten Religionsfreiheit unterstützt die SPD-Fraktion nachdrücklich alle Anstrengungen ein friedliches Miteinander aller Religionen zu gewährleisten und den Mitgliedern aller Religionsgemeinschaften die Möglichkeit zu geben, sich hier heimisch zu fühlen und frei ihre Religion auszuüben.
Begrüßenswert ist die Tatsache, dass der Islam hierdurch in das öffentliche Leben rückt und sich so an den Anforderungen und Werten unserer freiheitlich demokratischen Gesellschaft messen lassen muss.
Abschließend erklärt der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Unterkötter – nochmals in aller Deutlichkeit, dass der Moscheeverein das Recht hat, an dieser Stelle ein Minarett zu errichten und dass die SPD den geplanten Bau selbstverständlich auch weiterhin begleiten und versuchen wird bezüglich der Höhe des Minaretts zu einer Übereinkunft zu kommen. Im Hinblick auf den Gebetsruf, geht die SPD-Fraktion davon aus, dass die Zusage des Moscheevereines auf diesen Ruf zu verzichten, eingehalten wird.
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Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – spricht sich auch heute wieder gegen den Bau eines Minarett an der Hessischen Straße aus.
In unserem Staat besteht die Freiheit der öffentlichen Meinung, ohne wie bereits von einigen geschehen, in eine vermeintlich rechte Ecke gestellt zu werden, wer das tut, gibt dem Verruf Vorschub.
Die CDU-Fraktion braucht hier keine baurechtliche Belehrung, auch der Art. 4 des Grundgesetzes ist bekannt. Trotz der bekannten Rechtslage, hier hätten wir einen näheren Bezug zum zitierten Urteil vom 29.08.1996 gehabt, ist die Vergleichbarkeit mit den Kirchtürmen christlicher Kirchen nur sehr bedingt haltbar. Christliche Kirchtürme sind in der Regel Bestandteil eines Sakralbaus.
Das Minarett an der Hessischen Straße würde neben einem Gebetsraum, der ursprünglich als Bekleidungsfabrik fungierte, stehen. Eine baulich sakrale Verbindung kann wirklich nicht festgestellt werden. Moscheen sind im Verständnis des Islam ein sozialer und kein sakraler Ort. Hier treffen sich Männer zum Gebet und Handel.
Auch der Koran erwähnt Moscheen nur in einem Vers: „…..in Häusern, hinsichtlich derer Gott die Erlaubnis gegeben hat, dass man sie errichtet und dass sein Name darin erwähnt wird….“ (Koran Sure 24, Vers 36)
Islamische Vereine sind keine anerkannten Religionsgemeinschaften, auch hier unterscheiden sie sich nach unserem Rechtsverständnis.
Die CDU-Fraktion hält deshalb die Stellungnahme von Herrn Stadtdirektor Sierau für rechtlich bedenklich, da es auch in anderen Städten Gerichtsurteile gegen den Bau z.B. von 25 m hohen Minaretten gegeben hat.
Es ist offenkundig, dass in unserer Gesellschaft in den vergangenen Jahrzehnten große Fehler gemacht wurden. Die derzeitigen Integrationsbemühungen auf Bundes- und Landesebene sollen Integrationsversäumnisse nachholen und sind sicherlich ehrenwert. Auch die Bemühungen von Herrn Stadtrat Wilhelm Steitz, der die Initiative zur Gründung des Rates der muslimischen Gemeinden in Dortmund begleitet hat sind zu erwähnen.
Wie jedoch ist einen Tag später im Radio die gegen 7.15 Uhr abgegebene Äußerung der einzigen Frau im Rat zu verstehen? Diese sagte: Ihr Ziel sei es die Anerkennung der Muslime – ohne wenn und aber!

Was ist das, eine fundamentalistische Haltung die keinerlei Integrationswillen erkennen lässt?
Dieses darf hier auch einmal gesagt werden, in der Wiederholung am frühen Mittag gab es diese Äußerung nicht mehr, war das ein ungewollter Versprecher und eine Erkenntnis, dass möglicherweise eigene Ziele doch so nicht verbreitet werden sollten?
Wie der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – weiter ausführend erklärt, geht es auch um die Friedhofsnähe und die geplante Wohnbebauung zwischen Seniorenheim und Hessischer Straße. Hier sollen ca. sechzig Eigentumswohneinheiten entstehen, wird diese Baumaßnahme dann wirklich noch realisiert?
Außerdem ist es in Deutschland noch nicht Standard, dass Beerdigungen ggf. von einem Muezzinruf begleitet werden.
Der Antrag der CDU-Fraktion zur Bildung einer interfraktionellen Arbeitsgruppe wurde in der Sitzung am 13.06.2007 abgelehnt. Letzten Samstag verkünden Bündnis 90 / Die Grünen in einer Dortmunder Tageszeitung, dass ein Runder Tisch gegründet werden soll, um hier die richtige Methode und Vorgehensweise zu finden.
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Die Fraktionsvorsitzende Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – stellt zunächst fest, dass der Bau des Minaretts seitens ihrer Partei ausdrücklich unterstützt wird.
Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass dieser großen, seit Jahren hier ansässigen Bevölkerungsgruppe die freie Ausübung ihrer Religion ermöglicht wird.
Frau Sichelschmidt wirft die Frage auf, warum ausgerechnet dieser Minarettbau auf eine derartige Gegenwehr der Bürgerinnen und Bürger trifft. Das Problem dürfte wohl nicht das Bauwerk an sich, sondern eher das sein, was Teile der Bevölkerung in diesen Bau hinein interpretieren.
Für Bündnis 90 / Die Grünen stellt das geplante Minarett ein Zeichen dafür dar, dass die Mitglieder des Moscheevereines in Deutschland angekommen sind, dass sie hier leben und auch weiterhin hier leben wollen und auch ihre Religion friedlich ausüben wollen. Dies alles stellt einen wichtigen Schritt in Richtung Integration dar und nicht wie von anderen befürchtet den Versuch einer Abgrenzung.
Erwähnt werden sollte auch, dass gerade die Zusammenarbeit mit diesem Moscheeverein sehr offen ist und sich der Verein sehr aktiv in den Stadtbezirk Eving einbringt und Verantwortung übernimmt.
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen sieht keinen Diskussionsbedarf in der für sie unstrittigen Frage des Minarettbaus, da der Moscheeverein selbstverständlich das Recht hat, dieses Minarett zu errichten. Frau Sichelschmidt hält es dagegen für wesentlich wichtiger durch einen andauernden und offenen Dialog Wege zu finden, auf denen die verschiedenen Kulturen im Stadtbezirk zueinander finden können. Ein Runder Tisch nur im Bedarfsfall ist nicht ausreichend.
Mit der Gründung einen Runden Tisches soll ein kontinuierlicher und nachhaltiger Prozess eingeleitet werden, in dem von Fachleuten moderierte Gespräche mit Vertretern aus Institutionen, Kirchen, der Bürgerschaft, dem Moscheeverein, aber auch mit Vertretern nicht organisierter Muslime stattfinden können.
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Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – kritisiert, auf eine Presseveröffentlichung eingehend, nochmals die Vorgehensweise der Partei Bündnis 90 / Die Grünen, die sich bereits im Vorfeld auf die Unterstützung des Minarettbaus festgelegt hat.
Wie Herr Neumann weiter ausführt, würde der Stadtbezirk Eving mit der Entscheidung für den Minarettbau eine Vorreiterrolle in Dortmund begründen.
Des Weiteren fragt er nach der Rolle des zukünftigen Imam in Eving, der für vier Jahre von der staatlichen Religionsbehörde in Ankara in unseren Stadtbezirk geschickt und von Ankara bezahlt wird. Wer kennt seinen Integrationsauftrag und gibt es diesen überhaupt? – kaum vorstellbar. Die CDU-Fraktion sieht hierin wichtige Fragen für die Entwicklung des Stadtbezirkes.
Zur baurechtlichen Situation stellt Herr Neumann fest, dass andere Bauvorhaben in diesem Stadtbezirk in der Vergangenheit politisch bereits verneint und abgelehnt wurden, obwohl seitens der Verwaltung keine rechtlichen Hemmnisse bestanden.
Abschließend erklärt Herr Neumann, dass der CDU Stadtbezirk schon nach der letzten Wahl einen Arbeitskreis Integration eingerichtet hat, der in Kontakt zum Moscheeverein steht.
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Der Vorsitzende der Fraktion FDP/Bürgerliste – Herr Mertens – erklärt in seinem Redebeitrag, dass, seiner Meinung nach, wohl niemand vom Bau eines Minaretts begeistert ist. Problematisch ist aber, dass auch niemand in der Lage ist, den Bau zu verhindern.
In Richtung der CDU-Fraktion merkt Herr Mertens an, dass nicht die Rechtslage in der Türkei relevant ist, sondern die rechtliche Lage in und das Grundgesetz in Deutschland.
Als „bedrückend“ bezeichnet Herr Mertens das fremdartige und andere; ein Gebetsruf in deutscher Sprache würde vermutlich nicht derartig viele Ängste auslösen, da schließlich nichts dagegen spricht, Gläubige zum Gebet zu rufen.
Zum Abschluss berichtet Herr Mertens, dass er sich dem Gesprächskreis von SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und Moscheeverein angeschlossen hat, da auch er im Gespräch die einzige Alternative sieht.
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Herr RM Berndsen geht zunächst auf baurechtlich mögliche Einschränkungen der Höhe von Minaretttürmen ein, die nur in bestehenden Bebauungsplangebieten durchgesetzt werden kann.
Ausdrücklich dankt Herr Berndsen dem Moscheeverein für die kooperative Zusammenarbeit bereits in diesem frühen Stadium der Bauplanung. Eine Unterrichtung der Bezirksvertretung Eving über den geplanten Minarettbau wäre zu keinem Zeitpunkt zwingend erforderlich gewesen.
Zuversichtlich ist Herr Berndsen bezüglich der Tatsache, dass sich SPD- und die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen sowie der Moscheeverein ihrer Verantwortung bewusst sind und in ihren Gesprächen und Vereinbarungen die Belange aller Religionsgemeinschaften im Stadtbezirk Eving berücksichtigen. Religionen müssen nebeneinander und mit gegenseitiger Rücksichtnahmen funktionieren.
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Zum Abschluss der Diskussion verweist der Stadtdirektor – Herr Sierau – auf die Stellungnahme des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes zu den baurechtlichen Fragestellungen (S. TOP 11.1.1 der heutigen Sitzung). Gleichzeitig warnt Herr Sierau aber grundsätzlich davor, diese Debatte nur auf die baurechtlichen Fragestellungen zu reduzieren. Hier handelt es sich vielmehr auch um eine gesellschaftspolitische Themenstellung, die einen adäquaten Umgang verlangt.
Entscheidungen anderer Städte und Gemeinden zur Errichtung und Außengestaltung von Minarettbauwerken sind nur bedingt aussagekräftig, da jede Baugenehmigung grundsätzlich nach einer Einzelbewertung und -entscheidung verlangt.
Die Ablehnung einen Minarettbaus oder die Begrenzung der Höhe durch nachträglichen Erlass eines Bebauungsplanes wäre rechtlich nicht durchsetzbar, da im Hinblick auf die angrenzende Bebauung zu offensichtlich als Verhinderungsplanung erkennbar.
Als beste Alternative zum Umgang mit der gesellschaftspolitischen Thematik empfiehlt der Stadtdirektor – Herr Sierau – einen offenen Dialog aller Beteiligten, in dem abseits aller baurechtlichen Fragen, vertragliche Vereinbarungen über die Höhe des Minaretts und den Gebetsruf getroffen werden können. Durch gemeinsame Gespräche besteht die Möglichkeit eventuelle Missverständnisse zu beseitigen, grundsätzliche Fragen zu klären und Transparenz zu erzielen.

Bevor der Bezirksvorsteher – Herr Adden – diesen Tagesordnungspunkt beendet, dankt er den Diskussionsteilnehmern und betont abschließend, dass auch er den Bau eines Minaretts an der Moschee befürwortet und in der Weiterführung der Dialogs mit dem Moscheeverein eine enorme Wichtigkeit für das kulturelle Zusammenleben im Stadtbezirk Eving sieht.

zu TOP 11.1.1
Bau eines Minaretts an dem Gebäude der Moschee Hessische Straße 1, Dortmund-Eving
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 09060-07-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Bauordnungsamtes (63/2-2-035060) vom 16.08.2007 zur Kenntnis:
Der DITIP Islamische Kulturverein e.V., Hessische Straße 1 in Dortmund hat im Januar 2007 einen Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines 30 m hohen Minaretts auf seinem Gelände gestellt. Das Minarett soll lagemäßig in das vorhandene Vordach des Moscheegebäudes einschneiden. Der Antrag wurde zurückgewiesen, da für die Beurteilung wesentliche Unterlagen fehlten, die trotz mehrfacher Aufforderung nicht nachgereicht wurden. Sofern ein prüffähiger neuer Antrag eingereicht wird, ist beabsichtigt, das Projekt der Bezirksvertretung Eving in einer Vorlage vorzustellen.
1. Bestehen gesetzliche Beschränkungen bezüglich Höhe und Umfang eines Minarettbauwerkes oder können sie ggf. vertraglich geregelt und festgelegt werden?
Das Grundrecht der ungestörten Religionsausübung steht auch juristischen Personen sowie anderen Vereinigungen zu, deren Zweck die Pflege oder die Förderung eines religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses oder die Verkündung des Glaubens ihrer Mitglieder ist. Der mit seinem islamischen Kulturzentrum an der Hessischen Straße 1 ansässige „DITIP Türkisch Islamischer Kulturverein e.V.“ ist eine Vereinigung in diesem Sinn und kann mithin Träger des Grundrechts aus Art. 4 Grundgesetz (GG) sein. Dieses Grundrecht der Religionsfreiheit findet seinen Niederschlag auch in der Zulässigkeit von Gebetsräumen und -einrichtungen. In dieser Hinsicht stellt ein Minarett ein religiöses Symbol dar, etwa vergleichbar mit den Kirchtürmen christlicher Kirchen (in diesem Sinne s. z. B. Verwaltungsgerichtshof München, Urteil vom 29.08.1996, NVwZ 1997, S. 1016 ff).
Planungsrechtlich beurteilt sich das Grundstück gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB) als ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil und wird als Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) eingestuft. Im Allgemeinen Wohngebiet sind Anlagen für kirchliche Zwecke allgemein zulässig. Der Verwaltungsgerichtshof München hat in dem Fall der Errichtung eines 25 m hohen Minaretts in einer Stadt von 15000 Einwohnern die Verletzung des städtebaulichen Gebots der Rücksichtnahme verneint (a. a. O., NVwZ 1997, S. 1016 ff).
Eine vertragliche Regelung über die Höhe eines Minarettbauwerkes ist denkbar, wenn die Stadt Dortmund einem Kulturverein ein Grundstück für die Errichtung einer Moschee veräußert oder ein Kulturverein -freiwillig- einen Vertrag mit der Stadt Dortmund abschließt.
2. Welche gesetzlichen bzw. umweltrechtlichen Regelungen bestehen bezüglich eines Gebetsrufes?
Gibt es unter Umständen die Möglichkeit, eine vertragliche Übereinkunft mit dem Moscheebetreiber zu treffen, die einen Gebetsruf zukünftig gänzlich ausschließt - oder können, falls dies nicht möglich ist, Lautstärke und Häufigkeit dieses Rufes vertraglich geregelt und festgelegt werden?
Der (ggf. durch Lautsprecher verstärkte) Gebetsruf gilt nach geltender Rechtsauffassung als unverzichtbarer Bestandteil des Gebetsritus und wird ebenfalls durch die Religionsfreiheit gemäß Art. 4 GG geschützt. Er ist vergleichbar dem Glockenläuten bei christlichen Kirchen. Das Bundesverwaltungsgericht geht davon aus, dass auch das liturgische Läuten von Kirchenglocken den immissionsschutzrechtlichen Grundpflichten nach § 22 Abs. 1 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) unterliegt (BVerwGE 68, S. 62 ff). Dabei ist zur Beurteilung die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm vom 26.08.1998 (TA Lärm) anzuwenden. Die Immissionsrichtwerte betragen im Allgemeinen Wohngebiet tags 55 dB(A) und nachts 40 dB(A). Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen, unter die der Gebetsruf fallen dürfte, dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten.
Die Häufigkeit und Intensität des Gebetsrufes kann in beidseitigem Einvernehmen durch freiwillige Vereinbarungen zwischen der Stadt Dortmund und dem Kulturverein geregelt werden.
Zusatzanfragen:
§ Die Bezirksvertretung Eving bittet um Auskunft aus welcher Entfernung Geräuschimmissionen, wie z.B. der Gebetsruf, gemessen werden, bzw. innerhalb welchen Bereiches um die Lärmquelle herum die Immissionsrichtwerte einzuhalten sind.
§ Die Bezirksvertretung Eving bittet die Verwaltung mitzuteilen, in welchem Bezug das unter Nr. 1 genannte Urteil des Verwaltungsgerichtshof München, (Urteil vom 29.08.1996, NVwZ 1997, S. 1016 ff) zu diesem Fall steht und inwieweit es auf den hier vorliegenden Sachverhalt anzuwenden ist.

zu TOP 11.2
Ergebnisse der Verkehrszählungen zur Lkw-Entlastungszone in der Nordstadt
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 07726-07)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Ergebnisse der Verkehrszählungen und die Beantwortung der Fragen zum CTD zur Kenntnis.

zu TOP 11.3
Kommissionsbereisung "Fahrradfreundliche Stadt"
Schreiben des Herrn StD Sierau (Drucksache Nr.: 08907-07-E2)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt das folgende Schreiben des Herrn Stadtdirektors Sierau zur Aufnahme der Stadt Dortmund in die Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Städte (AGFS) hier: Kritik in der Presse sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Fahrrad-Infrastruktur zur Kenntnis:

Nachdem die Presse berichtet hat, dass die Stadt Dortmund in die AGFS aufgenommen werden soll, kamen in zahlreichen Leserbriefen unterschiedlichste Meinungen zum Ausdruck. Die Resonanz an Leserbriefen war dort besonders groß, wo Zeitungen ihre Leser gezielt angesprochen haben, Schwachstellen im Radwegenetz oder bei der Fahrrad-Infrastruktur zu nennen. Zum einen wurde durchaus anerkannt, dass sich in Dortmund vieles positiv für den Radverkehr entwickelt hat, zum anderen gab es auch zahlreiche kritische Meinungen.
Nachfolgend wird aufgeführt, welche Kritik geübt wurde und wie hier Verbesserungen erzielt werden sollen.
Hauptkritikpunkte in den Leserbriefen sind:
§ Parken auf Radwegen
§ Verschmutzungen auf Radwegen
§ unebene Radwegoberflächen
§ kein geschlossenes Radwegenetz
§ unzureichende Abstellmöglichkeiten

Parken auf Radwegen
Radwege werden häufig dort beparkt, wo Geschäfte ohne ausreichende Parkmöglichkeiten vorhanden sind und Verkehrsteilnehmer ihr Fahrzeug vermeintlich nur für kurze Zeit abstellen. Da es sich um einen wechselnden Personenkreis handelt, der das Fahrzeug jeweils kurz abstellt, ist der Radweg jedoch für längere Zeiten nicht nutzbar.
Bisher fehlt bei vielen Kraftfahrern das Bewusstsein, dass sie durch ihr Fehlverhalten den Radverkehr behindern und gefährden.
Angestrebte Verbesserungen
Durch gezielte und kontinuierliche Aufklärungsarbeit und letztendlich Überwachung muss eine Verhaltensänderung bei den Kraftfahrern erreicht werden, die Radwege frei zu halten.
Durch gezielte Aktionen in Zusammenarbeit mit ADFC, Polizei, Ordnungsamt, Stadtplanungsamt und Tiefbauamt (Pressearbeit, Verteilen von Flyern) sollen Verkehrsteilnehmer sensibilisiert werden, um das Parkverhalten nachhaltig positiv zu verändern.
Verschmutzungen auf Radwegen
Seit 1.1.06 ist geregelt, dass befestigte Geh-/Radwege (Schwarzdecke, Pflaster, Plattenbeläge) innerhalb geschlossener Bebauung von der EDG 1 x wöchentlich gereinigt werden.
Radfahrstreifen und Schutzstreifen werden innerhalb einer Bebauung von der EDG gem. der Reinigungspflicht mindestens 1 mal in der Woche gereinigt.
Außerhalb der Bebauung werden viele Straßen einschließlich der befestigten Radwege nach Sondervereinbarung ein mal im Monat von der EDG gereinigt. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Straßenabschnitte, die nicht in der Baulast der Stadt liegen. Hier erfolgt die Reinigung höchstens ein mal im Vierteljahr durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW.
Kritisch zu sehen ist der Reinigungszustand unbefestigter Radwege außerhalb der Bebauung.
Angestrebte Verbesserungen
Wenn die Reinigung vorschriftsmäßig durchgeführt wird, dürften auf den von der Stadt unterhaltenen befestigten Radwegen innerhalb einer Bebauung keine Verschmutzungen über längere Zeit vorhanden sein.
Außerhalb der Bebauung ist die Reinigung in Problemzonen nach Bedarf zu verstärken. Vor allem bei unbefestigten, wassergebundenen Oberflächen (Sand/Feinsplitt) sind die Wege häufiger daraufhin zu kontrollieren, ob Glassplitter oder andere Gegenstände auf den Wegen liegen, damit eine gezielte Reinigung erfolgen kann.
Die Verkehrssicherheitskontrolleure (VSK) werden die Radwege verstärkt überprüfen. In ländlichen Bereichen ist die Kontrolle mit dem Fahrrad durchzuführen. Hierfür sind Dienstfahrräder anzuschaffen und die Dienstanweisung entsprechend zu ändern.
Festgestellte Missstände werden unmittelbar der EDG bzw. dem Tiefbaubezirk zur kurzfristigen Beseitigung der Verschmutzungen gemeldet.
Ob die Verbesserungen ohne personelle Verstärkung der VSK möglich sind, wird geprüft.
Unebene Radwegoberflächen
Ein besonderes Problem stellen Oberflächenverwerfungen durch Baumwurzeln dar (z.B. Gustav-Korthen-Allee, Südseite Königswall östlich Wallstraße). Ebenso werden wassergebundene Decken und Plattenbeläge bemängelt, die sehr unterhaltungsintensiv sind. Kritisiert werden auch zu hohe Bordsteinabsenkungen an Einmündungen.
Angestrebte Verbesserungen
Wo konkrete gravierende Mängel angesprochen werden, wird im Rahmen der technischen Möglichkeiten kurzfristig reagiert. Bei Verwerfungen durch Baumwurzeln ist eine zufriedenstellende Regulierung in der Regel nicht möglich, ohne in den Baumbestand einzugreifen.
Bordsteinabsenkungen an Einmündungen werden seit einigen Jahren bei Neubaumaßnahmen nahezu niveaufrei an die Fahrbahn angeschlossen.
Konkret bemängelte zu hohe Bordabsenkungen an älteren Radverkehrsanlagen werden nach Absprache mit dem ADFC radfahrgerecht umgestaltet.
Alle Radfahrwege in einem optimalen Zustand zu halten ist bei 560 km Radweglänge eine Aufgabe, die einen hohen finanziellen und personellen Aufwand voraussetzt. Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten wird ein verkehrssicherer Zustand gewährleistet.
Kein geschlossenes Radwegenetz
In den letzten 5 Jahren konnte das Radwegenetz um rd. 62 km auf insgesamt 560 km Streckenlänge verdichtet werden. Dennoch trifft es zu, dass noch nicht überall durchgängige Radwegverbindungen vorhanden sind.


Angestrebte Verbesserungen
Die vorhandenen Lücken im Radwegenetz werden schrittweise weiter geschlossen, wie es der Masterplan Verkehr vorsieht. Hiermit sollen dem Radverkehr zukünftig überall dort, wo es möglich ist, durchgängige Wegeverbindungen angeboten werden.
Unzureichende Abstellmöglichkeiten
Häufig wird über fehlende Abstellmöglichkeiten geklagt. Besonders an Schulen und einigen Bahnhöfen fehlen oft sichere Abstellmöglichkeiten.
Angestrebte Verbesserungen
Dieses Thema wurde vom Stadtplanungsamt und dem Tiefbauamt schon seit längerer Zeit aufgegriffen. In den letzten Jahren sind verstärkt dort, wo ein erhöhter Bedarf ermittelt wurde, Fahrradständer aufgestellt worden. An Stadtbahnhaltestellen wurden zum Teil überdachte Abstellanlagen gebaut.
In der Fortsetzung der bisherigen Praxis werden Fahrradständer vordringlich dort aufgestellt, wo zu beobachten ist, dass Räder ungeordnet abgestellt werden. Damit solche Bereiche bekannt werden, sind Hinweise von Bürgern, politischen Vertretern oder Institutionen hilfreich.
Bahnhöfe werden besonders untersucht, damit das Bike and Ride Angebot weiter ausgebaut wird.
An Schulen sind möglichst sichere Abstellmöglichkeiten anzubieten, da heute die Nutzung des Fahrrades aus Angst vor Beschädigungen gemieden wird. Interessante Erkenntnisse wird das Pilotprojekt am Leibniz-Gymnasium zeigen. Hier wird im August 2007 eine neu errichtete abgeschlossene Fahrradabstellanlage eröffnet. Durch ein elektronisches Schließsystem können nur berechtigte Nutzer die Anlage bedienen.
Sollte sich diese Art der Abstellmöglichkeiten bewähren, könnten auch andere Schulen solche Einrichtungen anlegen.

Der Titel Fahrradfreundliche Stadt bedeutet nicht, sich mit dem Erreichten zufrieden zu geben, sondern soll Ansporn sein, die Verhältnisse für den Radverkehr noch weiter zu verbessern.

zu TOP 11.4
Nutzungsänderung eines leerstehenden Ladens in einen Kiosk auf dem Grundstück Gemarkung Eving, Flur 1, Flurstück 769, Bergstraße 74
- Zulassung einer Ausnahme aus der Veränderungssperre gem. § 14 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) - Beschluss (Drucksache Nr.: 09747-07)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving lehnt die Erteilung einer Ausnahme aus der Veränderungssperre und die Zulassung des Vorhabens – einstimmig – ab.

Begründung der Ablehnung:
Im unmittelbaren Nahbereich befinden sich bereits mehrere Kioske, die Ansiedlung eines weiteren ist daher für die Nahversorgung der Bevölkerung nicht unbedingt erforderlich.
Hauptsächlich wird aber befürchtet, dass die Ansiedlung dieses Kiosk die Realisierung der Planungen für das Gelände der ehemaligen Brotfabrik Peine an der Bergstraße gefährden könnte. Da hier bereits im Vorfeld die Nutzung eines Teilbereiches auf längere Sicht, wenn nicht auf Dauer, festgelegt wird.

zu TOP 11.5
Anlage einer Bolzfläche im Bereich der Busschleife Holthauser Straße und der Kleingartenanlage Voran
Antrag zur TO (SPD-Fraktion; CDU-Fraktion; Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09755-07)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Bezirksvertretung Eving beauftragt die Verwaltung mit der Überprüfung folgender Fragen:
§ Handelt es sich hierbei um ein städtisches Grundstück?
§ Mit welchen Kosten wäre zu rechnen, wenn das Grundstück in sehr einfacher Form als Bolzfläche hergerichtet würde?
§ Welche Bedingungen müssten aus Verwaltungssicht im Hinblick auf die benachbarten Nutzungen hinsichtlich z.B. möglicher Lärmimmissionen berücksichtigt werden?
§ In welchem Zeitraum könnte eine Realisierung erfolgen, wenn finanzielle Mittel zur Verfügung ständen?
Begründung:
Die Teilnehmer des „Runden Tisch Lindenhorst“ haben sich für die Einrichtung eines Bolzplatzes in Lindenhorst ausgesprochen. Dabei scheint das Grundstück „Grünfläche zwischen Kleingartenanlage und Nutzgärten an der Busschleife“ besonders geeignet zu sein. Es soll hier ein sehr niederschwelliges Angebot für Kinder aus der Umgebung entstehen. Aufgrund der nahenden Haushaltsberatungen bitten wir um Stellungnahme bis zur nächsten Sitzung.

zu TOP 11.6
Überprüfung der Orts- und Straßenbeschilderung im Stadtbezirk
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 09756-07)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird aufgefordert, die Orts- und Straßenbeschilderungen im Stadtbezirk zu kontrollieren und von Zuwachsungen freizuschneiden und für eine bestimmungsgemäße Nutzbarkeit zu sorgen.

Begründung:
Die Orts- und Straßenbeschilderungen im Stadtbezirk sind häufig durch Bewachsungen kaum noch sichtbar und somit nicht mehr nutzbar.

zu TOP 11.7
Nutzungskonzept für die Brachflächen im 1. Bauabschnitt der Fürst-Hardenberg-Allee
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 09763-07)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, für die Brachflächen entlang des 1. Bauabschnitts der Fürst-Hardenberg-Allee ein Nutzungskonzept zu erstellen.

Begründung:
Entlang des 1. Bauabschnitts der Fürst-Hardenberg-Allee befinden sich diverse ungenutzte und unbebaute Flächen. Die Flächen verwildern zunehmend und werden zudem zur illegalen Müllentsorgung genutzt. Veränderungen oder Bauabsichten sind nicht erkennbar oder bekannt. In absehbarer Zeit ist mit der Fertigstellung der gesamten Fürst-Hardenberg-Allee zu rechnen. Damit wird Sie eine tragende Rolle Dortmunder Verkehrswege in den Norden übernehmen. Die Brachflächen und deren optischer Eindruck stehen in starkem Wiederspruch zur Bedeutung dieses Verkehrsweges. Die SPD-Fraktion bittet deshalb, die Verwaltung zu beauftragen, ein entsprechendes Nutzungskonzept für den genannten Bereich zu entwickeln um damit konstruktiv auf die Eigner einzuwirken.

zu TOP 11.8
Nutzung des Geländes der ehemaligen Brotfabrik Peine, Bergstraße
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 09764-07)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, die derzeitige Nutzung des Geländes der ehemaligen Brotfabrik Peine an der Bergstraße ordnungs- wie auch bauordnungsrechtlich zu überprüfen.
Weiterhin wird die Verwaltung um Mitteilung gebeten, ob in Gesprächen mit dem Eigentümer eine Einigung über eine konkrete künftige Nutzung der Fläche getroffen werden konnte.

Begründung:
In letzter Zeit mehren sich zum wiederholten Male Bürgerbeschwerden über eine stark zunehmende Vermüllung sowie über Rattenbefall auf dem Grundstück.
Des weiteren finden Bautätigkeiten auf dem Gelände statt, diverse kleinere Firmen und Geschäfte scheinen sich dort – vermutlich ohne entsprechende Genehmigung – anzusiedeln.

zu TOP 11.9
Sanierung des Verbindungswegs zwischen der Gitschiner Straße und Gretelweg
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 09765-07)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, auf dem genannten Verbindungsweg die Teerdecke zu erneuern.

Begründung:
Der Verbindungsweg befindet sich in einem desolaten Zustand. Bei Regen machen große Wasserpfützen einige Bereiche unpassierbar. Der Belag hat teilweise starke Vertiefungen, ist brüchig und stellt gerade für ältere Bürger eine erhebliche Stolpergefahr da. Die SPD-Fraktion sieht die Erneuerung Teerdecke als notwendig an.
zu TOP 11.10
Erneuerung der Baumpflanzungen an der Kemminghauser Straße
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 09766-07)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, den Landesbetrieb Straßen NRW um Erneuerung der beschädigten Baumpflanzungen auf beiden Seiten der Kemminghauser Straße, zwischen Am Holzheck und der Evinger Straße, zu bitten.

Begründung:
Die Bäume sind teilweise beschädigt oder durch Erkrankungen geschädigt. Um ein einheitliches Wachstum und damit den optischen Gesamteindruck zu erhalten, erachtet die SPD-Fraktion es als notwendig den betroffenen Baumbestand zu erneuern.

zu TOP 11.11
Maßnahmen zur Sicherung der Strasse „Auf dem Brink“
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 09768-07)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, die Strasse „Auf dem Brink“ zwischen der Brechtener Straße und Am Dingelkamp zu sichern und passierbar zu halten.

Begründung:
Die Strasse “Auf dem Brink“ wird bei Regenfällen aus dem niveauhöheren südlichen Bereich überspült. Die mitgeführten Ausspülungen verdrecken anschließend die Fahrbahn. In solchen Phasen stellt die Strasse eine erhebliche Gefahr für Fußgänger und Radfahrer dar. Die Verwaltung wird gebeten durch bauliche Maßnahmen den begeh- bzw. befahrbaren Zustand zu erhalten.

zu TOP 11.12
Überprüfung der Fußgängersignalanlage Deutsche Straße
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 09769-07)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, die Fußgängersignalanlage auf der Deutschen Straße, zwischen Marktplatz und Apotheke, zu kontrollieren und die Phasen angemessen anzupassen.
Begründung:
Die sehr langen Wartezeiten sind häufig der Grund dafür, dass Fußgänger nicht auf Grünphasen warten. Die daraus wachsenden Unfallgefahren müssen verhindert werden. Eine Überprüfung und Anpassung der Situation sollte deshalb von den Fachleuten der Verkehrsplanung durchgeführt werden.
zu TOP 11.13
Anordnung eines Halteverbots auf der östlichen Seite der Heitkampstraße
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 09782-07)
Vom Eingeber zurückgezogen

zu TOP 11.14
Bauruine Freie Scholle 9 in Dortmund Brechten
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 09806-07)

Die Bezirksvertretung Eving lehnt folgenden Antrag der CDU-Fraktion –mehrheitlich bei acht Gegenstimmen – ab.

Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung Eving mitzuteilen, welche konkreten Per­spektiven es für die mögliche Fertigstellung und Nutzung der langjährigen Bauruine in der Freien Scholle 9, gibt

Begründung:
Die Bezirksvertretung beschäftigt sich bereits seit mehreren Jahren mit dieser Bauruine. Zwischenzeitlich ist sie mit einem waldähnlichen Bewuchs umgeben. Ein unhaltbarer Zustand in einem Wohngebiet, hier möchte die CDU-Fraktion eine Beendigung des Zustandes errei­chen.

Begründung der Ablehnung:
Die Bezirksvertretung Eving hat sich bereits mehrfach mit der Bauruine an der Freien Scholle beschäftigt und die Verwaltung um Auskunft zum Sachstand gebeten. An der immer gleichlautenden Antwort des Bauordnungsamtes, dass sich die Eigentumsverhältnisse nicht geändert haben und weitere Baumaßnahmen auf dem Grundstück derzeit nicht absehbar sind, wird auch dieser Antrag nichts ändern.
Zum wuchernden Baumbewuchs auf dem Grundstück wird dem Eingeber vorgeschlagen, den zuständigen Geschäftsbereich Nord-Grün zu verständigen, falls öffentliche Wegeflächen betroffen bzw. beeinträchtigt sein sollten.

12. Mitteilungen
zu TOP 12.1
Sachstandsbericht, ehemalige Brotfabrik Peine, Bergstraße 74-76
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 08615-07-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Bauordnungsamtes (63/2-2-034935) vom 27.07.2007 zur Kenntnis:

Auf dem Grundstück Bergstraße 72 wurde in ehemaligen Garagen an der westlichen Grenze zur Straße „Zum Holz“ hin eine ungenehmigte Kfz-Werkstatt ermittelt. Der Betreiber wurde zunächst angehört. In der Folge stellte er einen Bauantrag zur Nutzungsänderung, der aufgrund einer bestehenden Veränderungssperre zum in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Ev 146 östlich „Zum Holz“ abgelehnt wurde. Im Verlauf weiterer Gespräche hat sich der Betreiber bereiterklärt, die Nutzung aufzugeben. Gemäß einer Ortskontrolle ist die Nutzung zwischenzeitlich eingestellt worden.

Es wurde festgestellt, dass in dem Hauptgebäude der ehemaligen Brotfabrik weitere Nutzungs- und Bauaktivitäten begonnen wurden. Diese wurden zunächst mündlich untersagt. Die Einstellung der Aktivitäten wurde zugesichert. Das Gelände wird vom Bauordnungsamt weiter kontrolliert.

zu TOP 12.2
Einrichtung von zusätzlichen Sportangeboten der Bezirksjugendpflege in Verbindung mit Sportvereinen, Schulen und Schulsozialarbeit
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 08942-07-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme der Frau Stadträtin Bonekamp vom 31.07.2007 zur Kenntnis:

Angebote, Aktionen und Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche mit dem Schwerpunkt „Sport und Bewegung“ stellen einen wesentlichen Bestandteil der pädagogischen Arbeit der städtischen Jugendfreizeiteinrichtungen dar.
Es bestehen deshalb bereits seit längerer Zeit erfolgreiche Kooperationen mit örtlichen Sportvereinen und sonstigen Partnern (z.B. mit Jugendkontaktbeamten der Polizei, Schulen, freien Trägern der Jugendarbeit). Die Abstimmung bedarfsgerechter Angebote erfolgt vor Ort durch die Fachreferentin der Kinder- und Jugendförderung u.a. in der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 KJHG. Daran werden die Kooperationspartner mit ihren unterschiedlichen Schwerpunkten, Zielsetzungen und Möglichkeiten beteiligt.
Regelmäßig finden z.B. bewegungsorientierte Veranstaltungen, sportliche Mitmachaktionen sowie Streetkickangebote statt.
Ich halte es für angemessen, diese bewährte Kooperation bei der Entwicklung attraktiver Sportangebote für junge Menschen fortzusetzen und unter Berücksichtigung sich verändernden Freizeitverhaltens weiterzuentwickeln.

zu TOP 12.3
Säuberung der beschmierten Autobahnbrücke der B 54 in Brechten
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 09341-07-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Tiefbauamtes vom 03.08.2007 zur Kenntnis:
Das genannte Brückenbauwerk Evinger Straße (B 54) lag und liegt in der Straßenbaulast des Landesbetriebes Straße NRW -Niederlassung Bochum-, Harpener Hellweg 1, 44791 Bochum,
Telefon: (0234) 9552-0.
Es besteht keine Vereinbarung zwischen dem Landesbetrieb und der Stadt Dortmund, die die Reinigungspflicht auf die Stadt Dortmund überträgt. Das Tiefbauamt hat Kontakt zum Landesbetrieb aufgenommen und auf die beschmierten Flächen aufmerksam gemacht.
Der Landesbetrieb wird eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung erheben und nach evtl. erfolglosem Verlauf eine Reinigung der in Rede stehenden Flächen veranlassen.



zu TOP 12.4
Stand der Bebauung des ehemaligen Heuner-Geländes
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 09338-07-E1)
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Bauordnungsamtes (63/2-2-034163) vom 20.08.2007 zur Kenntnis:

Die Abbruchgenehmigung für die ehemalige Gaststätte Heuner, Bergstr. 133/Ecke Lindenhorster Straße, wurde am 13.09.2005 erteilt. Das Grundstück soll mit einem neuen Getränkemarkt bebaut werden. Die Beginnanzeige für den Abbruch der Gaststätte war auf den 25.09.2006 datiert. Die für die Errichtung des Getränkemarkts benötigte Baugenehmigung wurde am 25.01.2007 erteilt. Baugenehmigungen haben eine Geltungsdauer von drei Jahren und können jeweils um ein Jahr verlängert werden.
In der Anfrage der SPD-Fraktion wird bemerkt, dass, nachdem mit dem Abriss der ehemaligen Gaststätte schon begonnen wurde, das Gelände nun brach liege. Es ließen sich seit einigen Wochen keine Veränderungen feststellen. Zwar sichere ein hoher Bauzaun das Gelände, der Abbruch sei aber noch lange nicht abgeschlossen.
Die SPD-Fraktion möchte daher über den Stand der Bauabwicklung informiert werden.
Das Gebäude der ehemaligen Gaststätte ist bereits abgerissen, allerdings ist der Bauschutt noch nicht abtransportiert und mit dem Bau des Getränkemarkts noch nicht begonnen worden.
Nach Auskunft des Eigentümervertreters hat der ursprüngliche Betreiber aufgrund bestehender anderweitiger vertraglicher Bindungen von einer kurzfristigen Realisierungsabsicht des Getränkemarktes Abstand genommen. Der Eigentümer steht nach eigener Aussage zur Zeit mit anderen potentiellen Betreibern in Verhandlungen und hält weiterhin an seiner Absicht fest, den Getränkemarkt entsprechend der erteilten Genehmigung errichten zu wollen. Die restliche Räumung des Grundstücks, einschließlich der Beseitigung der vorhandenen Kelleranlagen, soll dann aus Kosten- und Effizienzgründen im Zusammenhang mit dem Vollzug der Ausführung der Neubebauung erfolgen.
Eine bauordnungsrechtliche Grundlage die zeitnahe, vollständige Beendigung der Abbrucharbeiten und eine Beseitigung des Bauschutts zu verfügen, besteht nicht, umso mehr als die Baustelle ordnungsgemäß gesichert ist.

zu TOP 12.5
Verwahrloste Kinder im Stadtbezirk Eving
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 07452-07-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Jugendamtes vom 02.08.2007 zur Kenntnis:
Sehr geehrte Damen und Herren,

Zunächst bitten wir, die verzögerte Beantwortung der Anfrage zu entschuldigen. Es lag uns daran, die Antwort auf aktuelle Daten zu stützen. Diese lagen vollständig allerdings erst im Kontext mit der Erstellung des Geschäftsberichtes vor, der im August im Kinder- und Jugendausschuss beraten wird.
Zur Anfrage der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Eving vom 24.01.2007:
„Wie groß ist die Zahl verwahrloster Kinder im Stadtbezirk und wie wird die Betreuung durch den Jugendhilfedienst gewährleistet?
Ebenfalls wird darum gebeten, die Herkunft und das soziale Umfeld zu beschreiben.
Die CDU-Fraktion ist durch die Pressemeldungen zum Ende des letzten Jahres auf die
unzureichende Betreuung von verwahrlosten Kindern in der Stadt aufmerksam geworden.“
Die Verwaltung des Jugendamtes nimmt wie folgt Stellung:
Der Begriff „Verwahrlosung In dem bis 1990 gültigen JWG, dem Jugendwohlfahrtsgesetz aus 1924 stand der Begriff als Synonym für die Anordnung der sog. Fürsorgeerziehung, beziehungsweise freiwilligen Erziehungshilfe. Durch das Inkrafttreten des KJHG/SGB VIII zum 01.01.1991 wurde dieses Gesetz mit seinem eher ordnungsstaatlichen Tenor abgelöst.“ bzw. von „Verwahrlosung bedroht“ wird seit 1991 in der Jugendhilfe nicht (mehr) benutzt. Einen Indikator, der diesen Sachverhalt beschreibt, gibt es für die Hilfen zur Erziehung nicht. Heute geht man von Problemlagen aus, die Hilfen zur Erziehung erforderlich machen. Diese Hilfen werden auf Antrag der Eltern/Sorgeberechtigten durch das Jugendamt in einem Verfahren, dass das Zusammenwirken von mehreren Fachleuten voraussetzt, gewährt. Die Hilfen sind dabei so auszugestalten, dass der junge Mensch in seiner Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert wird. Dabei sind die Eltern zu beraten und zu unterstützen.
Die vorliegende Anfrage kann nur insofern beantwortet werden, als wir beschreiben, wie viele junge Menschen im Stadtbezirk Eving welche Hilfe erhalten. Dies tun wir auf der Basis der Zahlen des Geschäftsberichtes des Jugendamtes für das Jahr 2006. Der Geschäftsbericht wird erst in der Augustsitzung des Kinder- und Jugendausschusses beraten. Deshalb auch die lange Zeitdauer bis zur Beantwortung der Anfrage.
Anzahl von LFD Nr.
Altersgruppe
Gesamtergebnis
Produkt
0 bis unter 6 Jahre
6 bis unter 12 Jahre
12 bis unter 18 Jahre
18 bis unter 21 Jahre
18 bis unter 21 J
Beistandschaften / gesetzliche Vertretung
10
7
13
30
Beratung junger Menschen und ihrer Familien
28
26
37
5
96
Hilfen für junge Menschen außerhalb ihrer Familien
22
27
51
6
1107
Hilfen für junge Menschen innerhalb ihrer Familien
17
57
23
97
Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren
22
34
18
74
Gesamtergebnis
99
151
142
11
1404
Das heißt zum Stichtag wurden 404 Hilfen für junge Menschen im Stadtbezirk Eving gewährt.
Die gewährten Hilfen verteilen sich innerhalb des Stadtbezirkes wie folgt auf die einzelnen Sozialräume:
Produkt
Brechten/Holthausen
Eving/Lindenhorst
Kemminghausen
Gesamt
Beistandschaften / gesetzliche Vertretung
3
8
15
26
Beratung junger Menschen und ihrer Familien
6
25
74
105
Hilfen für junge Menschen außerhalb ihrer Familien
16
19
50
86
Hilfen für junge Menschen innerhalb ihrer Familien
15
45
47
106
Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren
2
27
50
80
Gesamt
42
125
237
404
Aussagen zur Herkunft können nur insofern getroffen werden, als hier Aussagen zur Nationalität gemacht werden können. Zur Familienstruktur, zur wirtschaftlichen Situation der Familie etc. sind Aussagen nicht möglich. Diese Daten werden nicht erhoben.
Produkt
deutsch
andere Nationalitäten
Gesamt
Beistandschaften / gesetzliche Vertretung
25
5
30
Beratung junger Menschen und ihrer Familien
76
20
96
Hilfen für junge Menschen außerhalb ihrer Familien
104
3
107
Hilfen für junge Menschen innerhalb ihrer Familien
82
15
97
Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren
61
13
74
Gesamtergebnis
348
56
404
Als Hilfsmittel, um die Inanspruchnahme von Hilfen im Stadtbezirk Eving in einem gesamtstädtischen Kontext zu sehen, nimmt man die „Leistungsdichte“. Hierunter versteht man die Anzahl der gewährten Hilfen pro tausend Einwohner der altersgleichen Bevölkerung, hier die Altersgruppe der 0 bis unter 21-jährigen jungen Menschen.
Produkt
Minimalwert
Maximalwert
Mittelwert
Eving
Abweichung vom Mittelwert
Beistandschaften / gesetzliche Vertretung
1
9
4
3
-1
Beratung junger Menschen und ihrer Familien
9
34
16
14
-2
Hilfen für junge Menschen außerhalb ihrer Familien
8
30
14
14
0
Hilfen für junge Menschen innerhalb ihrer Familien
6
20
12
14
2
Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren
8
17
11
9
-2
Gesamtergebnis
36
103
57
54
-3
Innerhalb der 12 Stadtbezirke nimmt Eving den Rang 7 ein (Rang 1 höchste Leistungsdichte; Rang 12 geringste Leistungsdichte pro 1.000 Jugendeinwohner).
Im gesamtstädtischen Vergleich weisen die Hilfen zur Erziehung in Eving gegenüber dem Mittelwert aller Stadtbezirke einen geringeren Wert aus. Lediglich bei den Hilfen innerhalb der Familien sehen wir einen überdurchschnittlichen Wert. Von den 82 laufenden Hilfen entfallen 45 auf die Hilfeart § 35a - Eingliederungshilfe ambulant.
Ein weiterer Indikator für besondere Notlagen ist die Anzahl der Inobhutnahmen. Für das Jahr 2006 ergeben sich 756 Inobhutnahmen für die Gesamtstadt (vergl. Geschäftsbericht des Jugendamtes für das Jahr 2006).
Auf den Stadtbezirk Eving entfallen 17 Inobhutnahmen für das Jahr 2006. Der Mittelwert für die Gesamtstadt liegt bei 58 Inobhutnahmen. Bezogen auf 1.000 Jugendeinwohner liegt der Wert für Eving bei 2 Inobhutnahmen pro Jugendeinwohner. Der Mittelwert liegt für die Gesamtstadt bei 7 pro 1.000 Jugendeinwohner.

zu TOP 12.6
Wiederherstellung der Schulsportaußenanlage an der Hauptschule Eving

Stellungnahme nach § 14 GeschO (65) (Drucksache Nr.: 08576-07-E1)
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme der Städtischen Immobilienwirtschaft vom 22.08.2007 zur Kenntnis:

Die Doppelsprunganlage und die Laufbahn werden wieder nutzbar gemacht. Dazu werden die alten Deckschichten abgetragen, die Tragschichten ausgeglichen und neue Deckschichten aufgebracht. An der Sprunganlage werden zusätzlich die Absprungbalken erneuert. In Abstimmung mit der Tiefbauverwaltung können, vorbehaltlich einer erfolgreichen Ausschreibung, die Arbeiten dann ab voraussichtlich Mitte Oktober ’07 beginnen. Die Dauer der Arbeiten wird mit ca. 14 Tagen veranschlagt.
Der vor Ort befindliche Multinutzungsplatz ist in der vorliegenden Form verkehrssicher und entsprechend nutzbar, sodass hier keine Maßnahmen durchgeführt werden. Die Finanzierung der Arbeiten erfolgt über den Ansatz „Grünunterhaltung“ .
Die beschriebenen Maßnahmen werden zukünftig für eine ausreichende Nutzbarkeit der Schulsportanlage sorgen.

13. Anfragen
zu TOP 13.1
Baumaßnahmen Deutsche Straße/ Württemberger Straße
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 09772-07)

Die SPD Fraktion in der Bezirksvertretung Eving bittet die Verwaltung um Mitteilung über Baumaßnahmen, die derzeit auf dem Eckgrundstück Deutsche Straße/ Württemberger Straße durchgeführt werden.

Begründung:
Auf dem Grundstück sind diverse Baumaßnahmen seit geraumer Zeit in Ausführung. Umbau des Hauptgebäudes sowie Garagenbebauungen

zu TOP 13.2
Baumaßnahmen Bayrische Straße 143
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 09773-07)
Die SPD Fraktion in der Bezirksvertretung Eving bittet die Verwaltung um Mitteilung über Baumaßnahmen, die derzeit auf dem Grundstück Bayrische Straße 143 durchgeführt werden.

Begründung:
Auf dem Grundstück und am Haus sind seit geraumer Zeit diverse Baumaßnahmen in Ausführung.

zu TOP 13.3
Sperrung der Kanalbrücke an der Ellinghauser Straße für Lkws
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 09777-07)

Da die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Eving aus Presseberichten erfahren musste, dass die Brücke an der Ellinghauser Straße für Lkws gesperrt wurde, wird um Auskunft gebeten, welche Umleitungsführung für die Lkw-Verkehre geplant ist.

Um die Belastungen für die Anwohner der Umleitungsstrecken so gering und kurz wie möglich zu halten, wird des weiteren darum gebeten, der Bezirksvertretung Eving mitzuteilen, wann mit dem Bau und der Fertigstellung der geplanten Behelfsbrücke zu rechnen ist.

Da bereits jetzt vorhersehbar ist, dass sich die Mitglieder der Bezirksvertretung Eving in Kürze mit massiven Beschwerden der Anwohner an den Umleitungsstrecken auseinandersetzen müssen, wird um kurzfristige Antwort bis zur Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 10.10.2007 gebeten.

zu TOP 13.4
Erneuerung der Versorgungsleitungen durch die DEW im Bereich der Lindenhorster Straße
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 09779-07)

Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Eving hat aus Pressemitteilungen erfahren, dass die DEW ab dem 28.08.2007 in der Lindenhorster Straße zwischen Lindner- und Herrekestraße sowie in der Kolberger Straße die Verlegung neuer Gas- Wasser und Fernwärmeleitungen plant.

Die Bezirksvertretung Eving bittet um Auskunft, ob und falls ja welche Maßnahmen geplant sind, um die Verkehre entsprechend umzuleiten.

Um Fragen der Bürgerinnen und Bürger adäquat beantworten zu können, bittet die SPD-Fraktion um Beantwortung der Anfrage bis zu nächsten Sitzung am 10.10.2007.

zu TOP 13.5
Sachstandsbericht zum Planungsstand und Neubaubeginn der Elisabeth-Grundschule
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 09780-07)

Die Verwaltung wird um einen Sachstandsbericht gebeten, der den aktuellen Pla­nungsstand und den Neubaubeginn der Elisabeth-Grundschule beinhaltet.

Begründung:
Die politischen Entscheidungen sind getroffen, im Oktober 2007 stehen wieder Haushaltsbe­ratungen ins Haus. Vor diesem Hintergrund erwarten wir zeitnah einen aktuellen Zwischen­bericht.

zu TOP 13.6
Demographische Entwicklung im Stadtbezirk und Planziele für die nächsten Jahre
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 09781-07)

Die Verwaltung wird um einen Sachstandsbericht gebeten, der die demographische Entwicklung im Stadtbezirk beschreibt und Schlussfolgerungen und Planziele dar­stellt. Ebenfalls wird um die Darstellung der Auswirkungen der demographischen Ent­wicklung in allen relevanten Verwaltungsvorlagen gebeten.

Begründung:
Alle politischen Entscheidungen haben vor dem Hintergrund des demographischen Wandels Auswirkungen auf die zukünftige Lebenssituation in unserem Stadtbezirk. Das betrifft Kindergärten, Schulen, Versorgungsleistungen bis hin zu Angeboten für ältere Menschen- Aus Sicht der CDU-Fraktion ist diese Entwicklung von großer begleitender Be­deutung im Rahmen der Veränderungsprozesse. Sie hat ebenfalls besondere Bedeutung auf die jährlichen Haushaltsberatungen.





Adden Neumann Lindemann-Güthe
Bezirksvorsteher Mitunterz. Mitglied Schriftführerin