Niederschrift (öffentlich)

über die 16. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün


am 31.01.2023
Messe Westfalenhallen, Halle 1U


Sitzungsdauer: 15:00 - 17:10 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Herr RM Berndsen, Vorsitzender (SPD)


Frau RM Heidkamp (SPD)
Frau RM Alexandrowicz (SPD)
Frau RM Rudolf (SPD)

Herr RM Schmidt (SPD)
Herr RM Adam (SPD)
Herr RM Frank (CDU)
Herr RM Hartleif (CDU)
Frau RM Becker (CDU)
Frau RM Dr. Goll (CDU)
Herr RM Nienhoff (CDU)
Herr RM Schreyer (B´90/Die Grünen)
Herr RM Dudde (B´90/Die Grünen)
Herr RM Stieglitz (B´90/Die Grünen)

Frau RM Sassen (B´90/Die Grünen)
Herr sB Eltner (B´90/Die Grünen)
Herr RM Gebel (Die Linke+)
Frau RM Lemke (Die Linke+)
Herr RM Schmidtke-Mönkediek (FDP/Bürgerliste)
Herr sB Wagner (AfD)

Herr sB Modler (DIE FRAKTION – DIE PARTEI)

2. Beratende Mitglieder:

Herr Rupflin - Behindertenpolitisches Netzwerk


Frau Bürstinghaus - Integrationsrat
Herr Evers - Seniorenbeirat

3. Verwaltung:
Herr StR Rybicki - 7/Dez
Herr StR Wilde - 6/Dez

Herr Meißner - 61
Herr Just­ - 63/stv. FBL

Herr Grosse-Holz - 65/AL
Frau Uehlendahl - 66/AL
Herr Tibold - 3/Dez-Büro
Herr Klüh - 7/Dez-Büro
Frau Hansmeier - 7/Dez-Büro
Frau Reinecke - 7/Dez-Büro
Frau Trachternach - 7/Dez-Büro


4. Gäste:

./.


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 16. Sitzung der Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün,
am 31.01.2023, Beginn 15:00 Uhr,
Messe Westfalenhallen, Halle 1U






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 06.12.2022

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Geschwindigkeitsbegrenzungen zum Lärmschutz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22817-21)
- Lag bereits zur Sitzung am 06.12.2022 vor -

hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.2022
(Drucksache Nr.: 22817-21)
- Lag bereits zur Sitzung am 06.12.2022 vor -

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.2022
(Drucksache Nr.: 22817-21)
- Lag bereits zur Sitzung am 06.12.2022 vor -

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 29.11.2022
(Drucksache Nr.: 22817-21)
- Lag bereits zur Sitzung am 06.12.2022 vor -

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 23.11.2022
(Drucksache Nr.: 22817-21)
- Lag bereits zur Sitzung am 06.12.2022 vor -

hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 08.12.2022
(Drucksache Nr.: 22817-21)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22817-21-E6)

3.2 Masterplan Kommunale Sicherheit 2.0 in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26093-22)

hierzu -> Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 29.11.2022
(Drucksache Nr.: 26093-22)

3.3 IGA 2027 - Durchführung bauvorbereitender Maßnahmen im Zuge des Zukunftsgartens
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26510-22)

3.4 Barrierefreiheit in Sporthallen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25804-22)

3.5 Herrichtung von Schulstandorten zur Beschulung von zugereisten Kindern und Jugendlichen, Stand 2.0
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25887-22)

3.6 Gebühren Bewohner*innenparken
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26568-22-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 06.12.2022 vor -

3.7 Gebühren Anwohnerparken
Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26059-22-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 25.10.2022 und am 06.12.2022 vor -

3.8 Beteiligungsapps
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25655-22)
- Lag bereits zur Sitzung am 13.09.2022 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 25655-22-E1)

3.9 Erweiterung des NachtExpress-Netzes
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26066-22)
- Lag bereits zur Sitzung am 25.10.2022 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 26066-22-E1)

3.10 Sachstand zur Standortentwicklung SMART RHINO (ehemaliges HSP-Aral)
im Stadtbezirk Innenstadt-West

Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 26668-22-E1)

3.11 CarSharing-Angebote in Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26951-23)

3.12 Neubau Stadtteil- und Bildungszentrum Wichlinghofen, hier: Anpassung der Investitionskosten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26505-22)

4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft

4.1 Starterpaket konsumtive Hochbaumaßnahmen 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26227-22)

4.2 Bedürfnisanstalt am Nordmarkt – WC Sanierung - hier: Anpassung der Investitionskosten
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26042-22)

5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

5.1 Erneuerungsinvestitionen in Stadtbahnstrecken und -anlagen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26217-22)
Druckstücke liegen noch nicht vor!

5.2 Erneuerung von 7 Lichtsignalanlagen im Stadtbezirk Brackel
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26049-22)

5.3 Querungshilfe für Fußgänger*innen an der Einmündung Semerteichstraße in die Fahrradstraße Lange Reihe
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25132-22)

5.4 Flächenversiegelung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21840-21)
- Lag bereits zur Sitzung am 07.09.2021 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21840-21-E1)

5.5 Barrierefreiheit zwischen Osten und Westenhellweg
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23001-21-E2)



5.6 Stadtbahn-Infrastruktur U43 / U44
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26926-23)

5.7 Haushaltsbegleitbeschluss Parkraumbewirtschaftung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26973-23)

5.8 Sachstand rote Radwegmarkierungen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26950-23)

5.9 Verkehrssituation im Bereich Vogelpothsweg / Mensabrücke
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26949-23)

5.10 Barrierefreier Umbau der Stadtbahnhaltestellen an der B1
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26065-22-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 25.10.2022 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 26065-22-E2)

6. Angelegenheiten der Friedhöfe
nicht besetzt

7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung
nicht besetzt

8. Angelegenheiten des Grünflächenamtes

8.1 Weihnachtsmarkt im Fredenbaumpark
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 26449-22)
- Lag bereits zur Sitzung am 06.12.2022 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 26449-22-E1)

9. Anfragen
nicht besetzt

10. Informationen der Verwaltung
nicht besetzt


Die Sitzung wird von dem Vorsitzenden - Herrn Rm Berndsen - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Des Weiteren weist er auf die Sitzungsaufzeichnungen gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsführung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Rm Stieglitz benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 06.12.2022

Korrekturen:

TOP 1.1 „Benennung eines Ausschussmitglied zur Unterzeichnung der Niederschrift“ und in der Unterschriftenleiste muss es lauten:

Herr sB Wagner (die Bezeichnung „Rm“ ist nicht korrekt)


TOP 3.7 „Geschwindigkeitsbegrenzungen zum Lärmschutz“:

Dort muss es anstatt Nr. 5 richtigerweise Nr. 15 „Möllerstraße/Lindemannstraße“ heißen.


TOP 5.17 „Poller im Bereich Ostwall“:

Dort muss es anstatt Bezirksvertretung „Innenstadt-Ost“ richtigerweise „Innenstadt-West“ heißen.


Die Niederschrift über die 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 06.12.2022 wird, mit den o. g. Korrekturen, genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- nicht besetzt -





3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Geschwindigkeitsbegrenzungen zum Lärmschutz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22817-21)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 23.11.2022:

„Bündnis90/Die Grünen fügen der Empfehlung folgendes hinzu:

„Zähneknirschend aus Angst, dass sonst gar nichts passiert, empfehlen die GRÜNEN jedoch mit folgenden Hinweisen:
Während umliegende Städte wie Lünen bereits im Jahr 2021 mutig die Umsetzung von Tempo 30 an Hauptstraßen für den Lärmschutz angegangen und umgesetzt haben, kommt Tempo 30 in Dortmund im Schneckentempo und Flickenteppich daher. Straßen mit sehr hoher schalltechnischer Erforderlichkeit wie die Möllerstr./Lindemannstr. und Teile der Rheinischen Str. sollen sogar erst 2025 mit der Tempo 30 Beschilderung und Anpassung der Ampelzeiten umgesetzt werden. Es scheint, dass hier der Verkehrsfluss wichtiger als die Gesundheit der Bürger*innen ist. Wie in der Vorlage vorgeschlagen, bedarf es hier schnellstens einer Reform des Nachtexpress-Konzeptes mit Anpassung der Fahrzeiten, damit ganztägig Tempo 30 zum Schutz der Bürger*innen eingeführt wird und auch in Bereichen wie der Rheinischen Str., in der momentan keine Geschwindigkeitsbeschränkung wegen der Stadtbahn vorgesehen ist, bewohnte Straßenzüge eine Lärmentlastung erfahren.
Es braucht politischen Willen die vorgelegte Umsetzungsplanung nicht bis 2026, sondern komplett noch innerhalb 2023 zu vollziehen – schließlich befinden sich noch weitere Straßenabschnitte in der Prüfung, die ebenfalls Geschwindigkeitsbeschränkungen benötigen“.

Empfehlung:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund den Beschluss laut Vorlage zu fassen.“


Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 29.11.2022:

„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost beschließt einstimmig den nachfolgenden gemeinsamen Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion:

Anpassungen der Tabelle 1

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost möge beschließen,
● dass dem Rat der Stadt Dortmund empfohlen wird den Beschlussvorschlag wie folgt zu ändern:
1. Der Rat der Stadt beschließt die Umsetzung von Geschwindigkeitsbeschränkungen entsprechend dem Ergebnis der Einzelfallprüfungen mit der Anpassung, dass in den Straßen Märkische Straße und Willem-van-Vloten-Straße zwischen Westfalendamm (B1) und Semerteichstraße die Geschwindigkeiten ganztägig auf 30 km/h reduziert werden und der in Tabelle 2 vorgeschlagenen Umsetzungsreihenfolge (Seite 7 der Vorlage).

Begründung:
Die in Anhang A tabellarisch dargestellten Einzelfallprüfergebnisse sind in der Spalte „Auswirkung ÖPNV“ nicht immer nachvollziehbar.
Konkret in den Straßen Märkische Straße und Willem-van-Vloten-Straße zwischen Westfalendamm (B1) und Semerteichstraße würde ein Nachtexpressbus unter Idealbedingungen ohne Stopps an Haltestellen oder Ampeln für die 1350 m lange Strecke bei Tempo 50 km/h 97,2 Sekunden benötigen und bei Tempo 30 km/h 162 Sekunden.
Die Differenz beträgt also gerade einmal 64,8 Sekunden!
Wird von den Idealbedingungen abgewichen, wie Halten an den Nachtexpress-haltestellen oder bei roten Ampeln, reduziert sich die Differenz, da bei Tempo 50 km/h die Bremsvorgänge früher eingeleitet werden müssen als bei Tempo 30 km/h.
Eine unverhältnismäßig starke Beeinträchtigung ist nicht erkenn- und nachvoll-ziehbar!

Des Weiteren ist es für Verkehrsteilnehmer*innen nicht nachvollziehbar warum auf der als eine Straße wahrgenommene Strecke (Faßstraße, Willem-van-Vloten-Straße, Märkische Straße) unterschiedliche Geschwindigkeitsregelungen gelten sollen.

Wir befürchten, dass auf der Strecke Willem-van-Vloten-Straße und Märkische Straße bei den vorgeschlagenen unterschiedlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen aus Hörde kommende Verkehrsteilnehmer*innen besonders motiviert sein könnten, ab der Semerteichstraße lautstark die Geschwindigkeit zu erhöhen.
Auch jetzt ist nachts schon zu beobachten, dass die Märkische Straße, insbesondere in Richtung Norden, für kurze Ampelrennen genutzt wird. Besonders in den Sommermonaten, wo die Polizei am Phoenixsee und am Wall viel mit Rasern und Posern zu tun hat.


Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, nachstehenden geänderten Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt beschließt die Umsetzung von Geschwindigkeitsbeschränkungen entsprechend dem Ergebnis der Einzelfallprüfungen mit der Anpassung, dass in den Straßen Märkische Straße und Willem-van-Vloten-Straße zwischen Westfalendamm (B1) und Semerteichstraße die Geschwindigkeiten ganztägig auf 30 km/h reduziert werden und der in Tabelle 2 vorgeschlagenen Umsetzungsreihenfolge (Seite 7 der Vorlage).
2. Der Rat der Stadt beschließt die Weiterführung der ausstehenden Einzelfallprüfungen entsprechend Tabelle B im Anhang.“


Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 30.11.2022:

„Die SPD-Fraktion beantragt, das Teilstück der Münsterstraße zwischen Kreuzung Mallinckrodtstraße und Lortzingstraße in die Liste der für Tempo 30 zu prüfenden Straßen aufzunehmen. Dieser Antrag wird mit den Stimmen von SPD (5), Bündnis 90/Die Grünen (5) und Die Linke/Die Partei (3), bei einer Gegenstimme (AfD) und einer Enthaltung (CDU) so beschlossen.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit den Stimmen von SPD (5), Bündnis 90/Die Grünen (5) und Die Linke/Die Partei (3), bei einer Gegenstimme (AfD) und einer Enthaltung (CDU) den Beschluss laut Vorlage unter Berücksichtigung der vorgenannten Ergänzung zu fassen.“


Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 30.11.2022:

„Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt West vom 23.11.2022 (siehe oben)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Ost vom 29.11.2022 (siehe oben)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 22817-21-E1):

...die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:

Die Verwaltung fordert die DSW21 auf, bei der nächsten turnusmäßigen Aktualisierung der ÖPNV-Fahrpläne die notwendige Geschwindigkeitsbegrenzung zum Lärmschutz auf Tempo 30 zu berücksichtigen und die Zeitpläne zur Gewährleistung der Anschlüsse entsprechend anzupassen, damit nicht streckenweise von Tempo 30 abgewichen wird.
Dies gilt insbesondere auch für das Nachtexpress-Netz.


Begründung:
In der Vorlage wird darauf verwiesen, dass für einige aus Lärmschutzgründen geeignete Straßenabschnitte keine Reduzierung auf Tempo vorgenommen werden soll, da z.B. Auswirkungen auf die Reisegeschwindigkeit und Anschlusssicherheit des ÖPNV zu befürchten sind. Auch bei den Nachtexpress-Bussen wurden einige Teilstücke aus diesen Gründen nicht für die Umstellung auf Tempo 30 empfohlen. Dabei sollte Lärmschutz gerade in den Nachtstunden besonders beachtet werden.
Die Fahrpläne der Busse werden regelmäßig angepasst. Mit einer Berücksichtigung von Tempo 30 bei der Anpassung der Fahrtzeiten kann so ermöglicht werden, auch die noch ausgesparten Teilstücke zeitnah in die Geschwindigkeitsreduzierung einzubeziehen.


Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Die FRAKTION/Die PARTEI) (Drucksache Nr.: 22817-21-E2):
...wir, Die FRAKTION Die PARTEI, bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:

Beschluss:
Die genannten Beschränkungen sollen ohne zeitliche Einschränkung gelten.


Begründung:
Gerade nachts sollte der Lärm reduziert werden. Die Ausnahme nach 24 Uhr lädt zum schnelleren Fahren ein, was nicht nur mehr Lärm, sondern auch mehr Verkehr bedeuten würde. Ohne zeitliche Einschränkung werden weniger Schilder benötigt und die Maßnahme vereinfacht.


Hierzu liegt vor Zusatz-Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.:22817-21-E3)

...die CDU-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) bittet um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags:

Beschlussvorschlag

Die in der Beschlussvorlage „Geschwindigkeitsbegrenzungen zum Lärmschutz „ (Drucksache Nr.: 22817-21) auf Seite 7 in Tabelle 2 „Umsetzungsplanung“ genannten Maßnahmen werden wie folgt angepasst:


1. Nr. 1 „Kreuzstraße 1-29 zwischen Hohe Straße und Vinckeplatz“: Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 40 statt Tempo 30.
2. Nr. 4 „Vinckeplatz“: Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 40 statt Tempo 30.
3. Nr. 5 „Wittekindstraße“: Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 40 statt Tempo 30.
4. Nr. 12 „Märkische Straße und Willem-van-Vloten-Straße zwischen Westfalendamm (B1) und Semerteichstraße“: Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 40 statt Tempo 30.
5. Nr. 15 „Möllerstraße/ Lindemannstraße zwischen Rheinischer Straße und Wittekindstraße“: Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 40 statt Tempo 30.


AKUSW, 30.11.2022:

Nach ausführlicher Diskussion werden folgende Abstimmungsergebnisse erzielt:

Der o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der FRAKTION/Die PARTEI wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion DIE LINKE+ und Die FRAKTION/Die PARTEI) abgelehnt.

Der o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Fraktion AfD) abgelehnt.

Man einigt sich darauf, den o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/die Grünen als Prüfauftrag zu werten. Diesem wird mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) zugestimmt.

Herr Rm Frank gibt zu Protokoll, dass seine Fraktion die Vorlage empfehle, bis auf die auf Seite 7 in Tabelle 2 genannten Punkte Nr .1 „Kreuzstraße 1-29 zwischen Hohe Straße und Vinckeplatz“, „N.4 „Vinckeplatz“, Nr.5 „Wittekindstraße“, Nr.12 „Märkische Straße und Willem-van-Vloten-Straße zwischen Westfalendamm (B1) und Semerteichstraße „ und Nr.15 „Möllerstraße/Lindemannstraße“ zwischen Rheinischer Straße und Wittekindstraße“ . Diese lehne die CDU-Fraktion im AKUSW ab und empfehle sie entsprechend nicht zur Beschlussfassung.

Unter Berücksichtigung dieses Abstimmungsverhaltens der CDU-Fraktion sowie in Kenntnis der Empfehlungen aus den Bezirksvertretungen Innenstadt - West und Innenstadt-Ost empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt beschließt die Umsetzung von Geschwindigkeitsbeschränkungen entsprechend dem Ergebnis der Einzelfallprüfungen und der in Tabelle 2 vorgeschlagenen Umsetzungsreihenfolge (Seite 7 der Vorlage).
2. Der Rat der Stadt beschließt die Weiterführung der ausstehenden Einzelfallprüfungen entsprechend Tabelle B im Anhang.
Prüfauftrag:
Die Verwaltung bittet die DSW21 um Prüfung, ob bei der nächsten turnusmäßigen Aktualisierung der ÖPNV-Fahrpläne die notwendige Geschwindigkeitsbegrenzung zum Lärmschutz auf Tempo 30 berücksichtigt und die Zeitpläne zur Gewährleistung der Anschlüsse entsprechend angepasst werden können, damit nicht streckenweise von Tempo 30 abgewichen wird.
Dies gilt insbesondere auch für das Nachtexpress-Netz.“


Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Eving vom 07.12.2022:

„Die Bezirksvertretung Eving beschließt mehrheitlich bei 11 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Herr Ryz/FDP) und 1 Gegenstimme (Herr Nebe/AfD) nachfolgenden Antrag der SPD-Fraktion:

Die Bezirksvertretung Eving fordert die Verwaltung auf, auf nachfolgenden Straßen: Evinger Straße, Bergstraße und Kemminghauser Straße eine Geschwindigkeitsbegrenzung zum Lärmschutz der Anwohner einzuführen.

Begründung:

Der Vorlage mit der Drucksachen Nr.: 22817-21 entnehmen wir, dass in unserem Stadtbezirk lediglich eine Straße für eine Geschwindigkeitsbegrenzung zum Lärmschutz aufgeführt wird.

Der Verwaltung ist bereits seit dem Lärmaktionsplan von 2014 bekannt, welche Straßen in unserem Stadtbezirk überbelastet sind.

Seit 2017 fordert die Bezirksvertretung Eving z. B. für die Bergstraße eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 (Drucksache Nr.: 09316-17), seit 2018 ein neues LKW-Verkehrskonzept zur Entlastung der Evinger und Kemminghauser Straße (Drucksache Nr.: 12569-18), seit 2020 einen zukunftsweisenden Umbau von Hauptverkehrsstraßen (Drucksache Nr.: 19256-20).

In der letzten Sitzung der Bezirksvertretung Eving wurden folgende Anträge beschlossen: Streichung der Evinger und Kemminghauser Straße aus dem Routennetzplan (Drucksache Nr.: 26140-22 und Lärm- und Abgasmessungen auf der Bergstraße, der Kemminghauser Straße und der Evinger Straße (Drucksache Nr.: 26134-22).

Bislang hat die Verwaltung diese Anträge ignoriert, bzw. 2019 auf das Vorbehaltsnetz verwiesen.

Es ist uns vollkommen unverständlich, dass in anderen Stadtbezirken Vorbehaltsstraßen temporeduziert werden, während wir z. B. im Fall der Bergstraße seit Jahren auf eine Entscheidung warten.

Es ist uns ebenfalls unverständlich, warum Straßen mit einer engen Wohnbebauung - die Häuser trennt oftmals nur ein schmaler Bürgersteig von der Straße – aus dem Raster fallen.

Unter Lärmschutz für die Bürger stellen wir uns etwas anderes vor, daher ist diese Verfahrensweise nicht hinnehmbar.

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Eving empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig nachfolgende Beschlussfassung mit oben genanntem Zusatz (Antrag SPD-Fraktion):
3. Der Rat der Stadt beschließt die Umsetzung von Geschwindigkeitsbeschränkungen entsprechend dem Ergebnis der Einzelfallprüfungen und der in Tabelle 2 vorgeschlagenen Umsetzungsreihenfolge (Seite 7 der Vorlage).
4. Der Rat der Stadt beschließt die Weiterführung der ausstehenden Einzelfallprüfungen entsprechend Tabelle B im Anhang.“


Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 08.12.2022:

„Herr Garbe (AfD-Fraktion) fragt, wie mit dem Lärmschutz argumentiert werde, da aufgefallen sei, dass im Wirkungsmonitor seit 2019 keine Daten ausgewiesen seien.

Herr Dr. Suck (Vorsitzender CDU-Fraktion) bittet die Verwaltung bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün eine Stellungnahme vorzubereiten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die Beratung der Angelegenheit in die Sitzung am 16.03.2023.“


Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 22817-21-E6):

„Zur Frage aus der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 13.12.2022 hinsichtlich fehlender Daten zum Lärmschutz im Wirkungsmonitor nehme ich wie folgt Stellung:
Die Daten im Wirkungsmonitor beruhen auf den Ergebnissen der Umgebungslärmkartierung, die entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie alle 5 Jahre durchgeführt wird. Eine jährliche Aktualisierung ist nicht vorgesehen und aufgrund des enormen Arbeitsaufwands auch nicht möglich. Daher werden auch bei der Berichterstattung im Wirkungsmonitor nur dann Daten eingefügt, wenn eine Aktualisierung der Lärmkartierung vorgenommen wurde.“


Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion B‘90/Die Grünen, DS-Nr.: 22817-21-E7):

„Die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:

Um die Einrichtung der von der Verwaltung empfohlenen Tempo-30 Zonen zu beschleunigen, werden die benötigten Mittel zur Anpassung der Lichtsignalanlagen, die nicht aus dem Produkt „Lärmminderung“ des Umweltamtes zur Verfügung gestellt werden können, im Haushalt 2023 und 2024 aus dem Budget des Tiefbauamtes bereitgestellt.

Begründung:
Die Umsetzung Geschwindigkeitsbegrenzungen zum Lärmschutz ist in der Vorlage DS-Nr. 22817-21 beschrieben. Nach erfolgter Einzelfallprüfung werden hier Geschwindigkeitsbegrenzungen in 19 Straßenabschnitten vorgeschlagen. In der Stellungnahme zu den Empfehlungen des Klimabeirats (DS-Nr.: 25860-22-E1) gibt die Verwaltung unter dem Punkt „Zu Big Point „Tempo 30 (…)“ an, dass für eine Anpassung der Lichtsignalanlagen im Zusammenhang mit der Einrichtung von Tempo 30-Zonen die nötigen finanziellen Mittel in 2023 und 2024 eingestellt werden müssen, um die geplanten Abschnitte bis Ende 2024 umzusetzen. Diese stünden im Umweltamt jedoch nicht zur Verfügung. Um die Umsetzung der Maßnahme möglichst bis 2024 abzuschließen, sollen die fehlenden Mittel deshalb aus dem Budget des Tiefbauamtes bereitgestellt werden.


AMIG 31.01.2023:

Herr Rm Frank schlägt vor, sowohl die vorliegenden Empfehlungen der Bezirksvertretungen als auch den o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag als Prüfauftrag an die Verwaltung zu werten.

Man einigt sich einstimmig darauf, die o. a. Empfehlungen der Bezirksvertretungen insgesamt als Prüfauftrag zu werten.

Der o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (DS-Nr.: 22817-21-E7)
wird mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD), als Prüfauftrag an die Verwaltung gewertet.

Außerdem einigt man sich darauf, den Beschluss zur Vorlage in der Fassung der Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu fassen.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden, ergänzten Beschluss zu fassen:

1.Der Rat der Stadt beschließt die Umsetzung von Geschwindigkeitsbeschränkungen entsprechend dem Ergebnis der Einzelfallprüfungen und der in Tabelle 2 vorgeschlagenen Umsetzungsreihenfolge (Seite 7 der Vorlage).

2.Der Rat der Stadt beschließt die Weiterführung der ausstehenden Einzelfallprüfungen entsprechend Tabelle B im Anhang.

Prüfauftrag aus dem AKUSW:
Die Verwaltung bittet die DSW21 um Prüfung, ob bei der nächsten turnusmäßigen Aktualisierung der ÖPNV-Fahrpläne die notwendige Geschwindigkeitsbegrenzung zum Lärmschutz auf Tempo 30 berücksichtigt und die Zeitpläne zur Gewährleistung der Anschlüsse entsprechend angepasst werden können, damit nicht streckenweise von Tempo 30 abgewichen wird.
Dies gilt insbesondere auch für das Nachtexpress-Netz.“


Prüfaufträge aus dem AMIG:
1. Alle o. a. Empfehlungen aus den Bezirksvertretungen (Inhalte siehe o. a. Texte der Bezirksvertretungen)
2. Um die Einrichtung der von der Verwaltung empfohlenen Tempo-30 Zonen zu beschleunigen, werden die benötigten Mittel zur Anpassung der Lichtsignalanlagen, die nicht aus dem Produkt „Lärmminderung“ des Umweltamtes zur Verfügung gestellt werden können, im Haushalt 2023 und 2024 aus dem Budget des Tiefbauamtes bereitgestellt.


zu TOP 3.2
Masterplan Kommunale Sicherheit 2.0 in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26093-22)

Hierzu liegt vor Empfehlung des behindertenpolitischen Netzwerks vom 29.11.2023:

Frau Brunner (Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass sie sich bei der Abstimmung zu der Vorlage enthalten werde.
Sie gibt an, dass die Vorlage innerhalb der Fraktion noch nicht ausreichend besprochen worden sei und regt an, dass die Gleichstellungsbeauftragte und Behindertenbeauftragte in der Lenkungsgruppe aktiv beteiligt werden.

Herr Rupflin (BPN) merkt an, dass bei Veranstaltungen zur Bürgerbeteiligung (Quartierslabore/Bürgerdialoge) auf akustische Barrierefreiheit zu achten ist. Zumindest sollte bei Einladungen zu entsprechenden Veranstaltungen der Unterstützungsbedarf abgefragt werden.

Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt mit diesen Anmerkungen dem Rat der Stadt einstimmig bei zwei Enthaltungen folgenden Beschluss zu fassen:


Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt West vom 18.01.2022:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, mit folgenden Bemerkungen den Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung des Masterplans „Kommunale Sicherheit 2.0“ in Dortmund.

Bemerkungen:

Bündnis 90/ Die Grünen geben folgende zu Protokoll:

„Die zuständigen Fachausschüsse werden gebeten, einen weiteres Themenfeld unter Handlungsfeld 2 -Öffentliche Sicherheit und Ordnung aufzunehmen. Nach den Ereignissen der vergangenen Monate um die Tötung von Mohammed D. ist die Polizei Dortmund erneut in die Kritik geraten. Besonders Mitbürger*innen mit Migrationshintergrund zeigen ein geringeres Vertrauen gegenüber der Polizei, da sie vermehrt mit Diskriminierungserfahrungen konfrontiert sind. Der Masterplan Sicherheit birgt die Möglichkeit, in einem öffentlichen Diskurs über die Institution Polizei zu sprechen und Konzepte zu entwickeln, das Vertrauen insgesamt, aber besonders für Mitbürger*innen mit Migrationshintergrund, zu verbessern. Diese Erweiterung der Themenfeldes entspricht der Zielsetzung des Masterplans: „Die Weiterentwicklung des Masterplans Kommunale Sicherheit soll die bisherigen Zielsetzungen aufnehmen und geeignete Maßnahmen erarbeiten mit dem Ziel, das subjektive Sicherheitsgefühl der Einwohnendender Stadt Dortmund stetig zu verbessern […]“

Beim Handlungsfeld 2, unter 2.4 sollten Prostitution, Alkohol und Drogenkonsum „aggressives Betteln“ nicht in einem Atemzug genannt werden. Das erscheint nicht als Sinn der Sache. Es gibt unterschiedliche Gründe warum die Menschen in diese Situation kommen, und dem muss Rechnung getragen werden.

Weiterhin kann es nicht angehen, dass die Einbindung der Politik, respektive der Bezirksvertretungen überhaupt nicht bei der Erstellung vorgesehen ist.


Die Fraktion die LINKE macht folgende Anmerkungen zur Vorlage:
1) Die Kriminalitätsstatistik gibt insbesondere für den Bereich der Gewaltdelikte deutlich rückläufige Zahlen an. Welcher Anlass besteht vor diesem Hintergrund angesichts knapper Kassen mehr Geld in den kommunalen Ordnungsdienst zu stecken?
2) 2.4. Die Politik der Stadt Dortmund und BVen müssen im Lenkungskreis aufgenommen werden. Die Zusammensetzung des Lenkungskreises lässt befürchten, dass einseitige Maßnahmen gegen Teile der Bevölkerung durchgesetzt (z.B. Menschen ohne Obdach oder Suchtkranke Menschen) werden.
3) 2.4 Prostitution: Nach der Schließung des regulierten Straßenstrichs in der Ravensberger Straße hat sich die nunmehr illegale Prostitution in die Wohngebiete verlagert. Die Sicherheit der im Sexgewerbe arbeitenden Frauen ist seitdem nicht mehr gegeben. Zudem wird erneut repressiv mit den Frauen umgegangen.
4) Videoüberwachung im öffentlichen Raum lehnen wir wegen der Einschränkung der Freiheitsrechte und der informationellen Selbstbestimmung der Bevölkerung ab. Verdrängungseffekte erzeugen keine Sicherheit.

5) 2.6.1 Linksextremismus
Die bürgerliche Extremismustheorie lehnen wir ab. Der sogenannte Linksextremismus (u.a. Antifaschismus) ist häufig eine Reaktion auf rechtsextreme Bedrohungen. Eine Sicherheitsbedrohung für die Bevölkerung geht von Aktivitäten im Linken Spektrum nicht aus – damit ist das Kapitel vollständig entbehrlich.
6) Völlig fehlt in der Vorlage die Sicherheit von Frauen. Gewalt in Partnerschaften oder bei Beendigung derselben sind immer noch die häufigsten Gewaltdelikte. 80% der Täter sind Männer / 80% der Opfer sind Frauen. Damit setzt sich der Masterplan bislang an keiner Stelle auseinander.

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt Nord vom 19.01.2022:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Vorlage, die dahingehend eingereichten Empfehlungen (Integrationsrat und Behindertenpolitisches Netzwerk) sowie die beiden Anträge der Fraktion Die Linke/Die Partei zur Kenntnis und diskutiert kontrovers.

Von mehreren Parteien werden Kritikpunkte zu Aufbau und Inhalt des Masterplans geäußert. Diese betreffen:
· Erfordernis der Einrichtung einer Beschwerdestelle für Polizeigewalt
· Die Sinnhaftigkeit eines Masterplans vor dem Hintergrund einer rückläufigen Kriminalitätsstatistik
· Unberücksichtigte Folgen von Videoüberwachung (Verdrängung in nicht überwachte Bereiche)
· Die unterbliebene Evaluation des Masterplans Sicherheit 1.0
· Die unterlassene Einbindung von sozialen und freien Trägern
· Die fehlende Berücksichtigung von Diversität und Inklusion sowie der Beteiligung von entsprechenden Vertreter*innen
· Die nicht nachvollziehbare Schwerpunktsetzung auf den Linksextremismus
· Die nicht berücksichtigte gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
· Unzureichende Berücksichtigung des Themenfeldes Prostitution in seiner ganzen Bandbreite

Es besteht Einigkeit darüber, dass der Masterplan gebraucht wird, er aber überarbeitet und deutlich verbessert werden muss. Aufgrund der Einigkeit zieht die Fraktion Die Linke/Die Partei ihre beiden Anträge zurück. Die Bezirksvertreter*innen appellieren daher an den Rat, entsprechende Verbesserungen und Abänderungen vornehmen zu lassen und dabei die Bezirksvertretung(en) einzubeziehen.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord wird selbst weiter zum Thema beraten.

Aus den vorgenannten Gründen beschließt die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord mehrheitlich bei 5 Gegenstimmen (4 SPD, 1 AfD) dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, den nachfolgenden Beschluss nicht zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung des Masterplans „Kommunale Sicherheit 2.0“ in Dortmund.


Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 25.01.2023:

„Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die gesamte Angelegenheit aufgrund weiteren Beratungsbedarfs.“


Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 26.01.2023:

„Rm Mader (CDU-Fraktion) bittet die Verwaltung, darzustellen, wie eine Politikbeteiligung aussehen könne.

Herr Tibold (Masterplan Kommunale Sicherheit) schildert, dass es bereits im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zwischen den Fraktionssprechern ein Gespräch diesbezüglich gegeben habe. Die Verwaltung bereite momentan einen Vorschlag vor.

Rm Dr. Suck (Vorsitzender, CDU-Fraktion) bittet, diesen Vorschlag bis zur nächsten Sitzung zur Verfügung zu stellen.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die Beratung der Vorlage in seine nächste Sitzung.“


Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung vom 27.01.2023:

„Rm Waßmann (CDU) teilt mit, dass der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die Vorlage in den nächsten Sitzungslauf geschoben haben, da noch Fragen aufgekommen seien.

Rm Gebel (Die Linke+) berichtet, dass seine Fraktion die Vorlage gerne in den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden geschoben hätte, er sich aber auch seinem Vorredner anschließen könne.

Rm Gurowietz (Bündnis 90/Die Grünen) bittet ebenfalls um die Verschiebung in den nächsten Sitzungslauf.

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung
nimmt die Empfehlungen der Bezirksvertretung Innenstadt-West sowie die Empfehlungen des Behindertenpolitischen Netzwerkes, der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord und des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung verschiebt die Vorlage in seine nächste Sitzung.“


AMIG 31.01.2023:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün vertagt die gesamte Angelegenheit in seine nächste Sitzung.


zu TOP 3.3
IGA 2027 - Durchführung bauvorbereitender Maßnahmen im Zuge des Zukunftsgartens
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26510-22)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 25.01.2023:

„Die Bezirksvertretung Mengede ist sich einig, dass eine Reifenreinigungsanlage die Verschmutzung der Straßen bereits reduziert und begrüßt die geplante Einrichtung. Allerdings ist diese allein nicht ausreichend. Eine regelmäßige und häufige Straßenreinigung ist aus Sicht der Bezirksvertretung unerlässlich.

Zur nächsten Sitzung wird zu der Thematik ein Antrag gestellt.

Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei 2 Enthaltungen (Fraktion DIE LINKE/ Die PARTEI) mit der obigen Anmerkung die Durchführung bauvorbereitender Maßnahmen im Zuge der Planungen des Dortmunder Zukunftsgartens zur IGA 2027 mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 250.000 € für das Haushaltsjahr 2023 zu beschließen.“


AMIG 31.01.2023:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung bauvorbereitender Maßnahmen im Zuge der Planungen des Dortmunder Zukunftsgartens zur IGA 2027 mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 250.000 € für das Haushaltsjahr 2023.





zu TOP 3.4
Barrierefreiheit in Sporthallen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25804-22)

Frau Rm Heidkamp bittet die Verwaltung darum, hier die Wege für behinderte Menschen so kurz wie möglich zu halten.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die beschriebene Vorgehensweise zur barrierefreien Planung und Realisierung von Sporthallen zur Kenntnis.


zu TOP 3.5
Herrichtung von Schulstandorten zur Beschulung von zugereisten Kindern und Jugendlichen, Stand 2.0
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25887-22)

AMIG 31.01.2023:

Herr Rm Gebel bittet die Verwaltung darum, bei zukünftigen Vorlagen, die angehängten Pläne so zu gestalten, dass man die Standorte auch erkennen könne.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt den nachfolgenden Beschluss des Rates der Stadt Dortmund zur Kenntnis:

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass entgegen des Beschlusses zur „Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW – Herrichtung von ehemaligen Schulstandorten zur Beschulung von zugereisten Kindern und Jugendlichen (DS-Nr. 25390-22) der Standort der „ehemalige Hauptschule Am Ostpark“ nicht kurzfristig zur Beschulung von zugereisten Schüler*innen hergerichtet werden kann und beschließt als alternativen Standort das Interimsquartier der Max-Wittmann-Schule (ehem. Hauptschule Wickede) nach Freizug durch die Max-Wittmann-Schule voraussichtlich ab dem 2. Quartal 2023 weiter schulisch zu nutzen.
2. Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die Bereitstellung der finanziellen Mittel für notwendige Sachaufwendungen im städtischen Haushalt, die zur Beschulung zugereister Schüler*innen der vorgenannten Maßnahmen erforderlich sind.


zu TOP 3.6
Gebühren Bewohner*innenparken
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26568-22-E1)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion B‘90/Die Grünen, DS-Nr.: 26568-22-E1):

„Die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:


1. Die Verwaltung erarbeitet im Rahmen des Teilkonzepts Ruhender Verkehr zeitnah verschiedene Varianten zur Anhebung der Gebühren für das Bewohner*innenparken, um zum 1. Quartal 2024 ein Modell umsetzen zu können.
Ziel soll vor allem die Förderung einer sozial gerechten und umweltfreundlichen Mobilität sein, z.B. durch gestaffelte Beträge für emissionsarme Autos und nach Flächenverbrauch (s. Freiburger Modell).

2. Die zusätzlichen Einnahmen werden zweckgebunden zur Förderung der Verkehrswende (multimodale Mobilitätsstationen, Verbesserung im ÖPNV, sichere Fuß- und Radwege) genutzt.

3. Die Ausweitung der Bewohner*innenparkzonen über die bisher schon konzipierten Bereiche hinaus, wird beschleunigt. Für Gebiete ohne Bewohner*innenparkzonen muss darüber hinaus zeitnah ein sinnvolles Parkraummanagement eingeführt und umgesetzt werden.


Begründung:
Derzeit gilt in Dortmund die bisherige Bundesregelung, die Gebühren für Bewohner*innenparken von 30,70 Euro pro Jahr vorsieht. Das entspricht etwa 8 Cent pro Tag und spiegelt in keiner Weise den tatsächlichen Wert der Nutzung des öffentlichen Raums für das Abstellen privater Kfz wider. Zudem fehlt jegliche steuernde Wirkung, was vor allem in den innerstädtischen Wohnvierteln dazu führt, dass die Ordnungsämter bei der Überwachung nicht nachkommen, Rettungskräfte kaum an ihren Einsatzort gelangen und Fußgänger*innen und Radfahrer*innen in ihrer Sicherheit gefährdet sind. 2020 hat der Gesetzgeber die bisher gedeckelte Gebührenhöhe für Bewohner*innenparkausweise endlich gekippt. Im Straßenverkehrsgesetz heißt es jetzt in § 6a Absatz 5a Satz 3: „In den Gebührenordnungen können auch die Bedeutung der Parkmöglichkeiten, deren wirtschaftlicher Wert oder der sonstige Nutzen der Parkmöglichkeiten für die Bewohner angemessen berücksichtigt werden.“
Mit dem neu gewonnenen Handlungsspielraum kann Dortmund einen weiteren wichtigen Schritt hin zur Verkehrswende gehen und eine gleichberechtigte Teilhabe aller Verkehrsteilnehmer*innen ermöglichen. Die Stadt Freiburg hat beispielsweise die Preisegestaltung von der Länge der gemeldeten Autos abhängig gemacht und verlangt für Fahrzeuge von 240 Euro (unter 4,20m) bis 480 Euro (über 4,70 m) jährlich. Denkbar wäre ebenfalls eine schrittweise Erhöhung sowie eine Vergünstigung von Bewohner*innenparken für Inhaber*innen des Dortmund-Passes in der niedrigsten Fahrzeugklasse. Die Umsetzung muss jedoch Hand in Hand mit einem stadtweiten, quartiersbezogenen Parkraummanagement gehen.“

AMIG 31.01.2023:

Nach ausführlicher Diskussion einigt man sich darauf, zu den drei Punkten des o. a Zusatz-/Ergänzungsantrages der Fraktion B‘90/Die Grünen getrennt abzustimmen.

Zu Punkt 1:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fasst einstimmig folgenden Beschluss:


Die Verwaltung erarbeitet im Rahmen des Teilkonzepts Ruhender Verkehr zeitnah verschiedene Varianten zur Anhebung der Gebühren für das Bewohner*innenparken, um zum 1. Quartal 2024 ein Modell umsetzen zu können.
Ziel soll vor allem die Förderung einer sozial gerechten und umweltfreundlichen Mobilität sein, z.B. durch gestaffelte Beträge für emissionsarme Autos und nach Flächenverbrauch (s. Freiburger Modell).

Zu Punkt 2:

Hierzu macht Herr Wilde folgenden geänderten Formulierungsvorschlag:

„Die In Höhe der zusätzlichen Einnahmen werden zweckgebunden zusätzliche Mittel zur Förderung der Verkehrswende (multimodale Mobilitätsstationen, Verbesserung im ÖPNV, sichere Fuß- und Radwege) genutzt bereitgestellt.“

Unter Berücksichtigung dieser Änderung fasst der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün einstimmig, bei einer Enthaltung (Fraktion FDP/BL), folgenden Beschluss:


In Höhe der zusätzlichen Einnahmen werden zusätzliche Mittel zur Förderung der Verkehrswende (multimodale Mobilitätsstationen, Verbesserung im ÖPNV, sichere Fuß- und Radwege) bereitgestellt.

Zu Punkt 3 einigt sich der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün einstimmig darauf, diesen wie folgt als Prüfauftrag an die Verwaltung weiterzuleiten:

Die Ausweitung der Bewohner*innenparkzonen über die bisher schon konzipierten Bereiche hinaus, wird beschleunigt. Für Gebiete ohne Bewohner*innenparkzonen muss darüber hinaus zeitnah ein sinnvolles Parkraummanagement eingeführt und umgesetzt werden.


zu TOP 3.7
Gebühren Anwohnerparken
Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26059-22-E1)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion, DS-Nr.: 26059-22-E1):

„Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) bittet um Beratung
und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags:

Beschlussvorschlag

1. Eine mögliche Anpassung der Gebühren für das Anwohnerparken in Dortmund soll
nicht vor Beginn des dritten Quartals 2023 wirksam werden. Sie steht unter dem
Vorbehalt eines zustimmenden Beschlusses des Rates der Stadt Dortmund.

2. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Einrichtung von Quartiersgaragen
in dicht besiedelten Wohngebieten in Dortmund zu einer Reduzierung des Parkdrucks
beitragen kann. Hierbei soll auch eine Teilnahme am NRW-Förderprogramm
für vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement geprüft werden.

Begründung
Die Dortmunderinnen und Dortmunder stehen derzeit vielfach vor großen finanziellen Herausforderungen.
Diese sind ausgelöst durch die Folgen der Corona-Pandemie, den russischen
Angriffskrieg gegen die Ukraine, die konstant hohe Inflation und die extrem steigenden
Energiepreise. Zum jetzigen Zeitpunkt eine Gebührenerhöhung für das Anwohnerparken
durchzuführen, wie sie andernorts nach Übertrag der Ermächtigung zur selbstbestimmten
Festlegung der Gebühren für Bewohnerparkausweise auf die Kommunen diskutiert
wird, ist in den Augen der CDU-Fraktion wenig zielführend. Eine mögliche Erhöhung
sollte nach Meinung der CDU-Fraktion nicht vor dem dritten Quartal 2023 wirksam werden.
Gemäß der aktualisierten Förderrichtlinie Mobilitätsmanagement (FöRi-MM) ist nun
auch die Förderung von Quartiersgaragen durch das Land NRW möglich. Nach Auffassung
der CDU-Fraktion sollte die Verwaltung eine Etablierung solcher Konzepte in Dortmund
prüfen.“


AMIG 31.01.2023:

Der Punkt 2 des o. a. Antrages wurde bereits in der Sitzung am 25.10.2022 zurückgezogen.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fasst mehrheitlich bei Gegenstimmen (Fraktion DIE LINKE+ sowie der Fraktion DIE PARTEI), folgenden Beschluss:

Eine mögliche Anpassung der Gebühren für das Anwohnerparken in Dortmund soll
nicht vor Beginn des dritten Quartals 2023 wirksam werden. Sie steht unter dem
Vorbehalt eines zustimmenden Beschlusses des Rates der Stadt Dortmund.
zu TOP 3.8
Beteiligungsapps
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25655-22)

Hierzu liegt vor Antrag zur TO mit Stellungnahme (Fraktion B‘90/Die Grünen, lag bereits zur Sitzung am 13.09.2022 vor)

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 25655-22-E1):


„Die o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:
die App „Bike Citizens“ wurde zum 1. Juni 2021 im Rahmen der Vorlage „Digitalisierung des Radverkehrs“ (Drucksache-Nr. 16389-20) als städtische Fahrradapp eingeführt und über verschiedene Kanäle (Außenwerbung durch Agentur, Pressearbeit, Social Media u.v.m.) beworben. Durch die bisherige Umsetzung von vier thematischen Kampagnen wie „Bike to Work“ sowie die fortwährend laufende Belohnungs-Kampagne „Bike Benefit“ konnte die Zahl der Nutzenden fortlaufend gesteigert werden. Neben der Motivierung zur Verstärkten Nutzung des Fahrrads insbesondere bei Alltagswegen war dabei die Gewinnung von Daten zum Radverkehr das Ziel. Der große Vorteil dieser Daten ist die Möglichkeit, Wegebe-ziehungen angezeigt zu bekommen, die durch konventionelle Zählungen nicht oder nur sehr schwer zu erheben sind.
Die aggregierten, also anonymisierten und miteinander verrechneten Daten, werden über ein Online-Tool bereitgestellt und insbesondere für den Entwurf neuer (Rad-) Verkehrsanlagen genutzt. Ein weiteres Einsatzfeld ist die Nachbetrachtung der Effekte durch umgesetzte Projekte, wie beispielsweise die Einrichtung der Fahrradstraßen Arndtstraße / Lange Reihe oder des RS1.
Die Umsetzung der Motivationskampagnen mitsamt der Ansprache der Nutzenden ist stark vom Aufbau der Bike Citizens Apps bestimmt. Aufgrund der daraus resultierenden Komplexität ist es nicht sinnvoll, eine vollständige Integration der App Bike Citizens in die in Entwicklung befindliche Dortmund-App vorzunehmen. Zudem hat die Firma Bike Citizens zum 21. November 2022 Insolvenz angemeldet. Nach Verlautbarung des Insolvenzverwalters wurde der Betrieb eingestellt, die App funktioniert dennoch bis auf weiteres. Aktuell wird durch das Rechtsamt geprüft, wie weiter fortgefahren werden kann und wie die Daten trotz der Insolvenz der Stadt Dortmund zur Verfügung gestellt werden können. Über den Weiterbetrieb wird durch die Planungsverwaltung gesondert berichtet.
Darüber hinaus existieren aktuell keine weiteren Apps zur Beteiligung im Verkehrsbereich. Für den Radverkehr wird über die Bike Citizens App hinaus die Integration weiterer städtischer Partizipations- Funktionen in die Dortmund App geprüft.
Es werden darüber hinaus für alle Verkehrsarten fortlaufend eingehende Angebote sowie Entwicklungen am Markt beobachtet und geprüft. Die Verwaltung steht dabei in unregelmäßigen Abständen in Kontakt mit den Nachbarkommunen.“

AMIG 31.01.2023:



Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.9
Erweiterung des NachtExpress-Netzes
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26066-22)

Hierzu liegt vor Vorschlag zur TO mit der Bitte um Stellungnahme (Fraktion B‘90/Die Grünen, DS-Nr.: 26066-22, lag bereits zur Sitzung am 25.10.2022 vor).

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 26066-22-E1):

„Die verstärkte Einbindung des Quartiers PHOENIX West in das NachtExpress-Netz ist bereits geplant und wird zum Fahrplanwechsel im Juni 2023 umgesetzt. Unter der DS-Nr. 24290-22 wurde das Konzept der Bezirksvertretung Hörde bereits vorgelegt. Dabei wird die Nachtbuslinie NE40 die Haltestellen Am Heedbrink und PHOENIX Platz anfahren. Die Haltestelle PHOENIX Platz befindet sich in direkter Nähe zur Haltestelle PHOENIX Halle.
Für die Einbindung der Haltestelle Carlo-Schmid-Allee sowie der Haltestelle PHOENIX Halle müsste die Haltestelle Pferdebachtal aus dem Linienverlauf gestrichen werden, um einen zu langen Linienverlauf des NE40 und resultierende Anschlusskonflikte im NachtExpress-Netz zu vermeiden. Die Haltestelle Pferdebachtal ist für das angrenzende Wohngebiet essentiell wichtig im NachtExpress-Netz.
Es ist darauf hinzuweisen, dass sich die Haltestelle Carlo-Schmid-Allee innerhalb des 500m Radius der Haltestelle PHOENIX Platz befindet. Fußläufig beträgt der Weg zwischen den beiden Haltestellen rund 550m.

Anlagen:
Schreiben der DSW21 zur Anbindung der Warsteiner Music Hall an die Linie NE40 mit Schaubild zum veränderten Linienverlauf“

AMIG 31.01.2023:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.10
Sachstand zur Standortentwicklung SMART RHINO (ehemaliges HSP-Aral)
im Stadtbezirk Innenstadt-West
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 26668-22-E1)

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 26668-22-E1):

„Zu der oben genannten Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
Die Grundsatzentscheidung der Landesregierung NRW zur zukünftigen Unterbringung der
Fachhochschule Dortmund auf der Entwicklungsfläche SMART RHINO steht immer noch
aus und es werden weiterhin Gespräche mit den drei beteiligten Ministerien (Ministerium für
Kultur und Wissenschaft, Ministerium der Finanzen und Ministerium für Heimat,
Kommunales, Bau und Digitalisierung) geführt.
In den vergangenen Monaten wurde das Projekt gemeinsam mit den Projektbeteiligten (Stadt
Dortmund, Thelen Gruppe, IHK zu Dortmund und Fachhochschule Dortmund)
weiterentwickelt. Neben dem bereits bestehenden und regelmäßig tagenden Arbeitskreis aus
Verwaltung und externen Akteuren wurden die drei Themengruppen „Wettbewerb“,
„Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligung“ sowie „Mobilität“ gebildet.
Die Durchführung des städtebaulichen und landschaftsarchitektonischen Wettbewerbs ist der
nächste geplante größere Planungsschritt zur Weiterqualifizierung der Ergebnisse der
Machbarkeitsstudie und des vorliegenden Strukturkonzeptes. Die Ausgestaltung dieses
Qualifizierungsverfahrens steht jedoch in Abhängigkeit von der Ansiedlung der
Fachhochschule, da diese Entscheidung Auswirkungen u. a. auf die städtebauliche
Konzeption, Wirtschaftlichkeit und die finale Verkehrserschließung hat. Um die konkreten
inhaltlichen Wettbewerbsplanungen voranzubringen, ist die Landesentscheidung zur Zukunft
der FH Dortmund daher zwingend abzuwarten.
In Vorbereitung auf das Wettbewerbsverfahren ist eine informelle Bürger*innenbeteiligung
mit analogen wie digitalen Formaten geplant. Auch hierfür müssen jedoch die zentralen
Rahmenbedingungen des Entwicklungsvorhabens geklärt sein, um eine sinnvolle und
qualitativ hochwertige Beteiligung zu ermöglichen. Mit der Ausgestaltung der
Beteiligungsformate sowie den dafür notwendigen Vorbereitungen beschäftigt sich die
Themengruppe „Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligung“. Für den gesamten Prozess der
Beteiligung soll das neu eingerichtete Beteiligungsportal NRW (https://beteiligung.nrw.de/)
als zentrale digitale Plattform genutzt werden, für dessen Erprobung die Stadt Dortmund eine
der Modellkommunen war.
Um Interessierte an den aktuellen Entwicklungen rund um das ehemalige Hoesch-
Spundwand-Areal teilhaben zu lassen, wurden in den letzten Monaten einige Führungen über
das HSP-Areal mit Fachpublikum durchgeführt. Eine Ausweitung dieser Baustellentouren für
die breite Öffentlichkeit befindet sich in Abstimmung mit dem Eigentümer und Investor.
Im Bereich der Verkehrsplanung ist in den vergangenen Monaten eine Reihe von
Vorprüfungen und Analysen durchgeführt worden, die für eine Weiterqualifizierung des
Gesamtprojektes erforderlich sind. Die Themengruppe „Mobilität“ zeichnet sich durch eine
enge Zusammenarbeit der städtischen Bereiche Mobilitätsplanung und Tiefbau sowie der
Vertreter*innen der DSW21 und der H-Bahn-Gesellschaft Dortmund mbH aus und
beschäftigt sich mit den Fragen der Erschließung im Straßenverkehr (inkl. Fuß- und
Radverkehr), Stadtbahnverlängerung und H-Bahnplanung.
Zur Prüfung der Erschließungsmöglichkeiten im Straßenverkehr wird ein Verkehrsgutachten
mit unterschiedlichen Variantenuntersuchungen durchgeführt. Zusammen mit dem
Verkehrsgutachterbüro werden Lösungsansätze für die Haupterschließung und die Verortung
von Parkhäusern gesucht, um das angestrebte Ziel eines nahezu autofreien Quartiers zu
erreichen. Dazu gehört auch, dass das Gelände für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen
sowie für den Busverkehr der DSW21 sehr gut erschlossen wird. Die Entscheidung der
Landesregierung, ob die Fachhochschule mit auf das Gelände umzieht, ist auch
ausschlaggebend für die Variantenuntersuchungen, so dass die weitere Bearbeitung des
Gutachtens derzeit ruht.
Für die Umsetzung der Stadtbahnplanung „Ausfädelung der Stadtbahnlinie U 43“ aus der
Rheinischen Straße auf die Fläche von SMART RHINO wurden in einer Machbarkeitsstudie
verschiedene Variantenuntersuchungen erstellt.
In der laufenden Machbarkeitsstudie zur H-Bahnplanung wird eine Trassenführung von der SBahn-
Haltestelle Dorstfeld im Süden, über das SMART RHINO Areal bis zum Dortmunder
Hafen und perspektivisch bis zum Fredenbaumpark im Dortmunder Norden untersucht.
Zugunsten einer gewissen Flexibilität für das noch ausstehende Wettbewerbsverfahren wird
ein Trassenkorridor auf dem ehem. HSP-Areal definiert. Die Machbarkeitsstudie ist Ende
2022 abgeschlossen.
Im Weiteren erfolgen intensive Abstimmungen zwischen DSW21, H-Bahn-Gesellschaft, dem
Fachbereich Tiefbau und dem Geschäftsbereich Mobilitätsplanung, damit eine Verknüpfung
der unterschiedlichen Mobilitätsformen an einem zentralen Mobilitäts-Hub realisiert werden
kann.
Das Denkmalpflegeamt des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe – Denkmalpflege,
Landschafts- und Baukultur in Westfalen (LWL-DLBW) teilt die fachliche Einschätzung der
Unteren Denkmalbehörde der Stadt Dortmund aus der Machbarkeitsstudie, dass die ehem.
Walzendreherei, die sog. Feldherrenhalle und das sog. Emscherschlösschen denkmalwürdig
sind. Somit sollen die drei Objekte unter Denkmalschutz gestellt werden. Gegenwärtig wird
die Anhörung zur Eintragung der Objekte in die Denkmalliste der Stadt Dortmund gemäß §
28 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen erstellt.
Die Entwicklung des Areals der ehemaligen Hoesch Spundwand und Profil GmbH (HSP)
bietet auch für die angrenzenden Bestandsquartiere Unterdorstfeld und das westliche
Unionviertel ein enormes Entwicklungspotenzial. Um die positiven Impulse zu nutzen und
eine stadträumliche Verknüpfung von Alt und Neu zu ermöglichen, arbeitet das Amt für
Stadterneuerung derzeit an einem gebietsübergreifenden integrierten Handlungskonzept.
Durch vorbereitende Untersuchungen, die ein Planungsbüro im Auftrag der Stadterneuerung
aktuell durchführt, wird zudem für Teilbereiche die Ausweisung eines Sanierungsgebietes
geprüft.
Die Einbindung der Eigentümer*innen, Bewohner*innen und Gewerbetreibende in diesen
Prozess ist dabei ein zentraler Bestandteil der Analyse und Konzepterarbeitung. Im September
2022 hat es daher zwei Informations- und Beteiligungsveranstaltungen in den Quartieren
gegeben. Neben allgemeinen Erläuterungen zum Verfahren wurde vor allem der Frage
nachgegangen, was sich in Unterdorstfeld und dem westlichen Unionviertel aus Sicht der
Bewohner*innen tun soll, um sich zu zukunftsfähigen und noch lebenswerteren Quartieren
weiterzuentwickeln.
Darüber hinaus werden im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen ab dem ersten
Quartal 2023 eine schriftliche Befragung der Eigentümer*innen, Bewohner*innen und
Gewerbetreibenden des Sanierungsverdachtsgebietes durchgeführt. Durch die Befragung
werden zusätzliche Kenntnisse über den Zustand der Gebäude und des Grundstücksbestandes
ermittelt. Auf Grundlage dieser Ergebnisse und der Erkenntnisse aus den beiden
Auftaktveranstaltungen sollen dann im nächsten Schritt zielgerichtete Maßnahmen zur
Aufwertung entwickeln werden. Eine erneute Vorstellung und Diskussion dieser Ergebnisse
mit den Bewohnern, Eigentümern und weiteren Akteuren aus den Quartieren ist für die 2.
Jahreshälfte 2023 vorgesehen.“


AMIG 31.01.2023:

Herr Rupflin bittet darum, bei der für die 2. Jahreshälfte 2023 anstehenden Einladung zu der erneuten Vorstellung und Diskussion der Ergebnisse, darauf zu achten, dass diese auch Hinweise zur barrierefreien Nutzung des Veranstaltungsraumes enthält.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.11
CarSharing-Angebote in Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26951-23)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion, DS-Nr.: 26951-23-E1):

„Im September 2022 hat der CarSharing-Anbieter cambio in Zusammenarbeit mit der DSW21 sein Angebot auf die Stadt Dortmund ausgeweitet. Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) bittet die Verwaltung darzustellen, ob und in wie weit der Konzern Stadt Dortmund (finanziell) an dem Projekt beteiligt ist bzw. dieses durch eine Förderung unterstützt.

Aus Sicht der CDU-Fraktion sind CarSharing-Angebote grundsätzlich zu begrüßen, jedoch werden beim genannten Anbieter auch einige Nachteile (z. B. keine E-Mobilität, geringe überregionale Reichweite) gesehen.“

AMIG 31.01.2023:

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen


zu TOP 3.12
Neubau Stadtteil- und Bildungszentrum Wichlinghofen, hier: Anpassung der Investitionskosten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26505-22)

AMIG 31.01.2023:

Herr Rm Frank führt an, dass eine Fraktion die Vorlage heute empfehlen könne. Dies solle aber kein „Freifahrtschein“ für die zukünftige Bauvorhaben und Erhöhungen, die noch kommen werden, darstellen.
Weiter möchte er wissen, wie sich die Vorlage bezüglich des in der Anlage 1 beschriebenen Szenario Nr. 6 unterscheide und was dieses Szenario für die weitere Zeitschiene bedeute, z. B., ob eine Förderung ggf. in Betracht komme.

Hierzu erläutert Herr Rybicki. dass für den Fall, dass der Beschluss zur Kostenerhöhung gefasst werden sollte, die Verwaltung das Projekt, wie bisher, weiterbetreiben würde, und zwar so, wie in der Variante 6 beschrieben.
Das sei nicht ganz das Vorgehen, was man sich zu Beginn in den Zeitplan geschrieben hätte, weil man davon ausgegangen sei, dass die Maßnahme durchfinanziert wäre. Man hätte die Vergabeverfahren leider aufheben müssen. Dies bedeute, dass man einen Zeitverzug haben werde, was hier konkret heiße, dass das Projektende erst bei Ende 2025 liegen werde. Ansonsten würde man aber die bisher vorliegenden Leistungsverzeichnisse noch einmal dem Wettbewerb unterstellen und
auch beauftragen und bauen wollen. Das bedeute, man könnte den Beschlussvorschlag um eine Variante als Ziffer ergänzen. Wenn es die Variante 6 sein sollte, wäre es so, dass man das Projekt, wie vorgesehen, mit der Unterbrechung durch die fehlenden Finanzmittel durchführen würde.
Falls es eine andere Variante sein sollte, könne man diese auch unter Ziffer 4 beschließen.

In Kenntnis der Erläuterungen der Verwaltung empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund
1. nimmt den Sachstand zum Neubau des Stadtteil- und Bildungszentrums Wichlinghofen zur Kenntnis,

2. beschließt die Anpassung des Investitionsvolumens für den Neubau von bisher 18.523.800 Euro um 8.724.552 Euro auf 27.248.352 Euro,

3. beschließt die Berücksichtigung der unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Erhöhung der investiven Mittelbedarfe 2023 – 2026 zur Aktualisierung im Rahmen des endgültigen Haushalts 2023 ff.


4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft

zu TOP 4.1
Starterpaket konsumtive Hochbaumaßnahmen 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26227-22)

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
a) das Starterpaket konsumtiver Hochbaumaßnahmen 2023 gem. der Anlage 1 mit geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 11.142.722,69 Euro.
Bei der Auswahl von geeigneten Projekten wird für das Starterpaket der Grundsatz verfolgt, die eigene Infrastruktur verkehrssicher zu stärken. Das Maßnahmenpaket beinhaltet ausschließlich Projekte aus der gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste.
Aufgrund der Tatsache, dass bei verschiedenen Maßnahmen derzeit noch keine abgeschlossene Projektentwicklung und / oder Planung vorliegt, kann es im weiteren Planungsverlauf zu Kostenabweichungen gegenüber dem aktuellen Stand kommen.
b) zur Beschleunigung der Maßnahmenumsetzung einen Verzicht auf separate Planungs- und Ausführungsbeschlüsse. Der Rat wird im Rahmen von jährlichen Sachstandsberichten über die Entwicklung der Projekte in Kenntnis gesetzt und beschließt in diesem Zusammenhang jeweils die Folgepakete 2023 ff und ggfls. entstehende Mehrbedarfe.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün überweist die Vorlage außerdem zur Beratung an die Bezirksvertretung Brackel.


zu TOP 4.2
Bedürfnisanstalt am Nordmarkt – WC Sanierung - hier: Anpassung der Investitionskosten
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26042-22)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 19.01.2023:

„Die Vorlage wird diskutiert. Die Kosten (ca. 6.000,00 Euro/m²) werden als schwer nachvollziehbar bezeichnet, weshalb seitens eines Mitglieds der SPD-Fraktion kein Verständnis für die Durchführung der Maßnahme aufgebracht wird. Demnach seien auch die Baunebenkosten deutlich zu hoch.

Parteiübergreifend wird die Vorlage insoweit als positiv gewertet, als nun die Ausführung der Maßnahme in Aussicht stehe.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün mehrheitlich bei einer Enthaltung (SPD) und einer Gegenstimme (AfD) den Beschluss laut Vorlage zu fassen.“


Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, DS-Nr.: 26042-22-E1):

„Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob im Zuge der Sanierung der Bedürfnisanstalt am Nordmarkt an der Außenseite des Gebäudes ein Trinkwasserbrunnen angebracht werden kann. Sofern die Anbringung eines Trinkwasserbrunnens an der Außenseite des Gebäudes realisiert werden kann, ist dieser in die Planungen zu übernehmen. Ein freistehender Trinkwasserbrunnen in diesem Bereich könnte dann entfallen.

Das Ergebnis der Prüfung ist ebenfalls der BV Innenstadt-Nord zur Verfügung zu stellen.

Begründung:

In der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord wurde in der Vergangenheit der Wunsch nach einem Trinkbrunnen am Nordmarkt geäußert und in der letzten Sitzung im Zusammenhang mit der Diskussion um die diesen Tagesordnungspunkt betreffende Vorlage erneut vorgebracht. Trinkwasserbrunnen gehören bei warmen Temperaturen und Hitzewellen zur Basisversorgung von sich im öffentlichen Raum bewegenden Personen.“


AMIG 31.01.2023:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün stimmt dem o. a. SPD-Antrag (Prüfauftrag) einstimmig zu.

In Kenntnis der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord fasst der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD), folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt den Sachstand zur Sanierung der Bedürfnisanstalt Nordmarkt zur Kenntnis und beschließt die Anpassung des Investitionsvolumens für die weitere Sanierung von bisher 280.000,00 € um 91.246,00 € auf 371.246,00 €.

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus der Investitionsfinanzstelle 66N01202014696 – Bedürfnisanstalt Nordmarkt – (Finanzposition 780 820) mit folgenden Auszahlungen:

Bis Haushaltsjahr 2021: 4.567,49 Euro
Haushaltsjahr 2022: 20.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 240.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 106.678,51 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 27.793,13 Euro.
Prüfauftrag:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob im Zuge der Sanierung der Bedürfnisanstalt am Nordmarkt an der Außenseite des Gebäudes ein Trinkwasserbrunnen angebracht werden kann. Sofern die Anbringung eines Trinkwasserbrunnens an der Außenseite des Gebäudes realisiert werden kann, ist dieser in die Planungen zu übernehmen. Ein freistehender Trinkwasserbrunnen in diesem Bereich könnte dann entfallen.

Das Ergebnis der Prüfung ist ebenfalls der BV Innenstadt-Nord zur Verfügung zu stellen.


5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 5.1
Erneuerungsinvestitionen in Stadtbahnstrecken und -anlagen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26217-22)

AMIG 31.01.2023:

Auf Nachfrage von Herrn Rm Gebel wird die Liste zum „Maßnahmenplan Kommunale Schiene“ nachträglich zu Protokoll gegeben (siehe Anlage).

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Fortschreibung der Erneuerungsinvestitionen in die städtischen Stadtbahnstrecken und –anlagen (siehe Drucksache-Nr. 22319-21). Die Maßnahme wird mit 40 % aus dem Programm Kommunale Schiene NRW gefördert; eine Aufstockung der Förderung auf 60 % wurde in Aussicht gestellt. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01209014154 - Kommunale Schiene NRW Erneuerungsinvestition Stadtbahn - (Finanzposition 780 820) mit folgenden seitens DSW21 für die Jahre 2023 bis 2027 prognostizierten Jahresauszahlungen:
(bis Haushaltsjahr 2022 (Stand 06.10.2022): 3.711.240,00 Euro)
Haushaltsjahr 2023: 20.969.360,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 15.574.520,00 Euro
Haushaltsjahr 2025: 19.249.160,00 Euro
Haushaltsjahr 2026: 3.795.420,00 Euro
Haushaltsjahr 2027: 3.733.200,00 Euro

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die entsprechende Anpassung des Budgets für den Stadtbahnbau im Rahmen der endgültigen Haushaltsplanaufstellung 2023 ff.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Verwaltung die DSW21, als Generaldienstleister für die Erneuerungsinvestitionen in die städtischen Stadtbahnstrecken und –anlagen beauftragt. Der Vertrag regelt sowohl Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen des Förderprogramms „Kommunale Schiene“, als auch weitere Erneuerungsmaßnahmen, die in Zukunft außerhalb des Förderprogramms erforderlich werden.

Soweit Erneuerungsmaßnahmen außerhalb des Förderprogramms erforderlich werden erfolgt eine gesonderte Beschlussfassung für die Einzelmaßnahme bzw. das jeweilige Maßnahmenpaket.

zu TOP 5.2
Erneuerung von 7 Lichtsignalanlagen im Stadtbezirk Brackel
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26049-22)

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt die Erneuerung von sieben Lichtsignalanlagen im Stadtbezirk Brackel (LSA 0069 Wambeler Hellweg/ Rüschebrinkstraße/Nussbaumweg, LSA 0079 Brackeler Hellweg/Wieckesweg, LSA 0205 Wickeder Hellweg/Wickeder Straße Bockumweg, LSA 2049 Wickeder Hellweg/Blitzstraße/ Eichwaldstraße, LSA 2058 Wambeler Hellweg Tackenstraße, LSA 2059 Wambeler Hellweg/ Dorfstraße, LSA 2267 Wambeler Hellweg (Haus Nr. 179) mit einem Gesamtinvestitions-volumen in Höhe von 718.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202010003 - Ausbau von Verkehrssteuerungsanlagen - mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2023 718.000,00 Euro

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2024, eine Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 44.860,67 Euro.


zu TOP 5.3
Querungshilfe für Fußgänger*innen an der Einmündung Semerteichstraße in die Fahrradstraße Lange Reihe
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25132-22)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt –Ost vom 24.01.2023:

„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost schiebt die Beschlussfassung in die Sitzung am 07.03.2023 und bittet um Berichterstattung zur Klärung der noch offenen Fragen.

Der nachstehende gemeinsame Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion wird als eingebracht betrachtet:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost möge beschließen,
dass die Verwaltung die vorliegende Planung zur Fußgänger*innenquerung auf Grundlage der angehängten Planzeichnung prüft, um damit eine weitere Begrünung auf der Semerteichstraße sowie einen geringeren Straßenquerschnitt unter Einhaltung der Schleppkurven zu ermöglichen.

Begründung:

Geringere Straßenquerschnitte fördern die Verkehrssicherheit durch reduzierte Geschwindigkeiten im Knotenpunkt. Die Mindestbreiten von 3,25m bzw. 3,5m sind in der momentanen Planung weit überschritten. Aus diesem Grund wird eine weitere Reduzierung des Straßenquerschnitts in beiden Richtungen vorgeschlagen. Die angehängte Planzeichnung macht einen Vorschlag die Verkehrsinsel zu verbreitern und gleichzeitig auch zu verlängern. Die Verlängerung kann für eine Entsiegelung und Begrünung genutzt werden.



Breitere, längere und begrünte Insel mit dargestellten Bus-Schleppradien“





-3-




Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion B‘90/Die Grünen, DS-Nr.: 25132-22-E1):

„Die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Prüfauftrags:

Die Verwaltung prüft die Verbreiterung der o.g. Querungshilfe sowie eine Verlängerung durch eine begrünte Mittelinsel auf Grundlage der diesem Antrag beiliegenden Planzeichnung.


Begründung:
erfolgt mündlich“


AMIG 31.01.2023:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fasst zum o. a . Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen einstimmig folgenden Beschluss:
Die Verwaltung prüft die Verbreiterung der o.g. Querungshilfe sowie eine Verlängerung durch eine begrünte Mittelinsel auf Grundlage der diesem Antrag beiliegenden Planzeichnung.

Analog der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Ost vertagt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün die Befassung mit der Vorlage auf seine nächste Sitzung.


zu TOP 5.4
Flächenversiegelung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21840-21)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme vom 29.07.2021 (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr. 21840-21, lag bereits zur Sitzung am 07.09.2021 vor)

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 21840-21-E2):

„Ich bitte um Entschuldigung, dass erst heute eine Information zu den Fragen erfolgt. Dies lag u. a. daran, dass eine verwaltungsweite Klärung erforderlich war, ob bzw. in welchem Umfang Entsiegelungen in den vergangenen fünf Jahren erfolgten. Ich bedauere, Ihnen mitteilen zu müssen, dass zu diesem Fragenkomplex (Punkte 1 - 3 der Anfrage) keine Information gegeben werden kann. In den beteiligten Bereichen - Tiefbauamt, Grünflächenamt, Stadtentwässerung Dortmund, Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, Umweltamt, Vermessungs- und Katasteramt, Fachbereich Liegenschaften - wird keine gesonderte Dokumentation von Entsiegelungs-maßnahmen geführt.
Zu den Fragen 4 und 5 nehme ich wie folgt Stellung:
(4) Versickerungsfähige Verkehrsflächenbefestigungen sind zunehmend unentbehrliche Bausteine, um Regenwasser naturnah zu bewirtschaften und damit die weitreichenden Folgen der Versiegelung zu verringern. Allerdings ist dies mit entsprechenden Randbedingungen verbunden, damit das Gesamtsystem auch dauerhaft funktionsfähig bleibt. Versickerungs-fähige Materialien zeichnen sich durch eine offenporige Struktur aus und sind daher gerade für Bereiche mit Torsionskräften, welche z. B. beim Rangieren von Lieferverkehren existieren, nicht geeignet. Durch die bedeutende Charakteristik sind gerade Hauptverkehrsstraßen in eine hohe Winterdienststufe zu priorisieren. Für solche Flächen muss auf den Einsatz versickerungsfähiger Baumaterialien, wie zum Beispiel dem wasserdurchlässigen Asphalt, verzichtet werden.
Gleichwohl gibt es geeignete Einsatzgebiete für wasserdurchlässigen Asphalt, nämlich sonstige Verkehrsflächen mit einer geringen Verkehrsbelastung. Rad- und Gehwege sind z. B. geeignete Einsatzgebiete. Das Tiefbauamt plant deshalb aktuell, im Zuge der Asphaltierung von Radwegen wasserdurchlässige Asphalte einzusetzen, wenn die übrigen Randbedingungen wie z. B. die Bodenverhältnisse dies zulassen.
(5) Standardmäßig erfolgt die Straßenentwässerung im innerstädtischen Bereichen über Straßenabläufe/Sinkkästen, die an den öffentlichen Misch-/Regenwasserkanal angeschlossen sind. Bei der Planung wird allerdings vermehrt versucht, das anfallende Niederschlagswasser ortsnah einer Versickerung zuzuführen. Allerdings sind hierfür geeignete und ausreichend große (Grün-)Flächen erforderlich, die im Straßenquerschnitt eingeplant werden müssen. Insbesondere in Bestandssituationen ist es i. d. R. nur schwer bis gar nicht möglich, im Zuge von Baumaßnahmen nachträglich die Entwässerung in Richtung Versickerung umzugestalten, weil keine Flächen hierfür zur Verfügung stehen. Des Weiteren ist für eine gezielte Versickerung auch ein ausreichend versickerungsfähiger, altlastenfreier Untergrund eine zwingende Voraussetzung. Zudem gilt Wasser von Straßen und Parkflächen als verschmutztes Abwasser und darf nur unter bestimmten Voraussetzungen, die im Wasserrecht verankert sind, versickert werden. Eine Genehmigung durch die Untere Wasserbehörde (UWB) ist in den meisten Fällen unabdingbar.
Systeme der Linienentwässerung kommen im Straßenbau in Dortmund aktuell nur bedingt zum Einsatz. Sie können zwar insbesondere in Straßenabschnitten mit geringem Längsgefälle die Entwässerung verbessern/vereinfachen, jedoch sind sie i. d. R. mit einem höheren Wartungsaufwand verbunden.“


Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+, DS-Nr.: 21840-21-E3):

„Wir bitten um Beratung und Abstimmung über folgenden Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt zukünftig nachzuhalten, wo und wie viel Fläche in Dortmund
in den einzelnen Stadtbezirken ver- bzw. entsiegelt wird. Dies ist entsprechend zu
dokumentieren und dem AMIG und AKUSW sowie den Bezirksvertretungen jährlich vorzulegen.
Es soll außerdem geprüft werden, wie der gegenwärtige Stand an versiegelten Flächen in
Dortmund ermittelt werden kann.

Begründung
Aus der Antwort der Verwaltung zur Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion „Flächenversiegelung“
(Drucksache 21840-21) geht hervor, dass keine Dokumentation über Flächenversiegelung
oder Entsiegelungsmaßnahmen geführt wird. Eine bessere Kenntnis
über diese Flächen wäre jedoch angesichts zunehmender Starkregenereignisse äußerst
hilfreich.
Dazu sollen alle beteiligten Bereiche - Tiefbauamt, Grünflächenamt, Stadtentwässerung
Dortmund, Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, Umweltamt, Vermessungs- und Katasteramt,
Fachbereich Liegenschaften – einbezogen werden.“


AMIG 31.01.2023:

Man einigt sich darauf, die Befassung mit den o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag auf die nächste Sitzung am 14.03.2023 zu vertagen.

Die Verwaltung wird darum gebeten, bis dahin einen entsprechenden Prüfbericht hierzu vorzulegen.


zu TOP 5.5
Barrierefreiheit zwischen Osten und Westenhellweg
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23001-21-E2)

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 23001-21-E2):

„Zunächst bitte ich um Entschuldigung, dass Ihnen keine zeitnahe Stellungnahme zugeleitet
wurde. Zur Sache informiere ich heute wie folgt:
Die Hauptlauffläche im angesprochenen Bereich ist mit Naturkleinsteinpflaster im
Sgmentbogenverband gepflastert und mit Pflasterfugenmörtel verfugt. Grundsätzlich muss
festgehalten werden, dass die Oberflächenausführung zur Zeit ihrer Entstehung als
normgerecht galt.
Seitdem haben sich die Richtlinien zur Barrierefreiheit weiter entwickelt. Das betrifft nicht
unbedingt die Glattheit des Belages. Vielmehr sind heute taktile Leitelemente in den Flächen
und taktil spürbare Borde von mindestens drei Zentimetern Höhenunterschied an deren
Rändern gefordert, siehe DIN 18040-3.
Gleichwohl ist die Frage der barrierefreien Oberflächenbefestigung ein generelles Thema im
Stadtgebiet und insbesondere an vielen Stellen in der City. Deswegen wird sie im Rahmen des
„Masterplans Plätze“ mit betrachtet und damit Grundlage der daraus folgenden Maßnahmen.
Für Rückfragen steht Ihnen ggf. Herr Zeiler vom Tiefbauamt unter der Rufnummer 0231/50-
24097 zur Verfügung.“




AMIG 31.01.2023:

Auf Bitte von Rm Frank einigt man sich einstimmig, bei einer Enthaltung (Fraktion FDP/BL), darauf diese Stellungnahme in den „Masterplan Plätze“ mitaufzunehmen.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 5.6
Stadtbahn-Infrastruktur U43 / U44
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26926-23)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B‘90/Die Grünen, DS-Nr.: 26926-23):

„Die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand zur Stadtbahn-Infrastruktur auf den Strecken der Linien U 43/U 44.
Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Auf welchen Streckenabschnitten bestehen noch Restriktionen, die einem künftigen Einsatz von 2,65 breiten Stadtbahn-Fahrzeugen entgegenstehen?

2. Gibt es einen Zeitplan für eine Anpassung der betroffenen Streckenabschnitte?

Begründung:
Auf den Stadtbahn-Linien U41, 42, 45, 46, 47 und 49 werden bereits Bahnen mit einer Fahrzeugbreite von 2,65 Metern eingesetzt. Auf den Stadtbahn-Linien U43 und U44 verkehren jedoch nur 2,40 Meter breite Fahrzeuge. Die Bahnen sind zum Teil 15 Jahre alt, sodass sich in fünf bis zehn Jahren die Frage der Ausschreibung/Beschaffung einer neuen Niederflur-Fahrzeug-Generation stellt. Die nächste Generation von Niederflur-Fahrzeugen auf den Linien U43 und U44 sollte deshalb die im Stadtbahn-Bereich übliche Fahrzeugbreite von 2,65 Metern aufweisen. Eine zusätzliche Fahrzeugbreite von 25 Zentimetern erleichtert insbesondere Fahrgästen mit Kinderwägen, Rollatoren, Rollstühlen, Gepäck oder Fahrrädern die Nutzung der Stadtbahn. Infolge der Umstellung von den „alten“ Stadtbahnen mit vielen Stufen im Einstiegsbereich auf den aktuellen Fahrzeugtyp hat die Mitnahme von Kinderwägen, Rollatoren etc. erheblich zugenommen, sodass die bestehenden Mehrzweckflächen im Fahrzeug oft nicht mehr ausreichen und Durchgänge zugestellt sind. Es wäre bedauerlich, wenn die Umstellung der Linien U43 und U44 auf breitere Niederflur-Fahrzeuge daran scheitern würde, dass die Gleisinfrastruktur nicht rechtzeitig angepasst wurde.“

AMIG 31.01.2023:

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


zu TOP 5.7
Haushaltsbegleitbeschluss Parkraumbewirtschaftung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26973-23)
Hierzu liegt vor Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion und B‘90/Die Grünen, DS-Nr.: 26973-23-E1):

„Die Fraktionen Bündnis 90/Die GRÜNEN und die CDU bitten um einen aktuellen Sachstand
zur Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses Nr. 26 zur Parkraumbewirtschaftung
(DS-Nr.: 22100-21-E33).

Die Verwaltung wird aufgefordert, das beschlossene Konzept zur Anpassung der Parkgebührensatzung spätestens bis zur Sommerpause dem Ausschuss vorzulegen.

Begründung:
Die Fraktionen BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN und die CDU hatten die Verwaltung mit dem
Haushaltsbegleitbeschluss 2022 im Dezember 2021 beauftragt, in Zusammenarbeit und
Abstimmung mit dem Cityring die seit dem Jahr 2005 unveränderte Pargebührensatzungzu
modernisieren. Eine entsprechende Beschlussvorlage sollte den politischen Gremien
im Sommer 2022 zur Entscheidung vorgelegt werden. Unter der laufenden Nr. 104 des
aktualisierten “Sachstandsberichts zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse zu den
Haushaltsplänen 2019 – 2022" vom 04.11.2022 (Tischvorlage, DS Nr. 25289-22) heißt es:
“Eine Beschlussvorlage zur Modernisierung und Anpassung der Parkgebührensatzung
befindet sich derzeit in der Abstimmung. Eine entsprechende Beschlussvorlage befindet
sich in Vorbereitung und wird den Ratsgremien in der Sitzungsfolge Oktober-Dezember
2022 vorgelegt.” In der Spalte "Voraussichtliche Umsetzung” findet sich jedoch das Datum2
12/2023. Eine Verschiebung um 1,5 Jahre und damit auf Dezember 2023 ist nicht
nachvollziehbar.“


AMIG 31.01.2023:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fasst einstimmig, bei einer Enthaltung (Fraktion AfD), nachfolgenden Beschluss:


Die Fraktionen Bündnis 90/Die GRÜNEN und die CDU bitten um einen aktuellen Sachstand
zur Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses Nr. 26 zur Parkraumbewirtschaftung
(DS-Nr.: 22100-21-E33).

Die Verwaltung wird aufgefordert, das beschlossene Konzept zur Anpassung der Parkgebührensatzung spätestens bis zur Sommerpause dem Ausschuss vorzulegen.

zu TOP 5.8
Sachstand rote Radwegmarkierungen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26950-23)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion, DS-Nr.: 26950-23-E1):

„Auf Antrag der CDU-Fraktion hat der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün
(AMIG) in seiner Sitzung am 8. Juni 2021 eine Verbesserung der Sicherheit von Radwegen
in Dortmund beschlossen (Drucksache Nr.: 21216-21-E1).
Die CDU-Fraktion im AMIG bittet die Verwaltung nun um einen aktuellen Sachstandsbericht
zur Umsetzung der mit dem Antrag beschlossenen Punkte (Identifizierung und Katalogisierung
von unterbrochenen Radwegen, Umsetzungsstand Nachbesserungsarbeiten
und Gespräche mit STRASSEN.NRW).“

AMIG 31.01.2023:

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.






zu TOP 5.9
Verkehrssituation im Bereich Vogelpothsweg / Mensabrücke
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26949-23)


Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion, DS-Nr.: 26949-23-E1):

„Die Technische Universität (TU) Dortmund ist von großer Bedeutung für den Wissenschaftsstandort
Dortmund. Auch wenn sich bereits einiges getan hat, wünscht sich die TU
eine weitere (kurzfristige) Verbesserung der Situation im Bereich der Radverkehrsinfrastruktur.
Aus diesem Grund bittet die CDU-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und
Grün (AMIG) die Verwaltung um einen aktuellen Sachstandsbericht zur (Rad-) Verkehrssituation
im Bereich Vogelpothsweg/Mensabrücke unter Berücksichtigung von (kurzfristigen)
Maßnahmen zur Verbesserung der derzeitigen verkehrlichen Situation. Grundlage hierfür
können die Vorschläge unter Punkte 11 des beschlossenen Antrags der CDUBezirksfraktion
Hombruch zum Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Radverkehrsstrategie
und Radzielnetz sein (Drucksache Nr.: 23050- 21) sein.“

AMIG 31.01.2023:

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


zu TOP 5.10
Barrierefreier Umbau der Stadtbahnhaltestellen an der B1
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26065-22-E1)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (B‘90/Die Grünen, DS-Nr.: 26065-22-E1, lag bereits zur Sitzung am 25.01.2022 vor).

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 26065-22-E2):

„Die Fragen beantworte ich wie folgt:
Zu 1:
Aufgrund von umfangreichen Planungsabstimmungen können die Plangenehmigungsunterlagen
zum Umbau der Haltestelle und Brücke Stadtkrone Ost voraussichtlich im 1.
Quartal 2023 bei der Bezirksregierung Arnsberg eingereicht werden. Je nach Dauer der
Genehmigungsverfahren kann ein Baubeginn bereits vor dem Erhalt einer Bewilligung
erforderlich werden. Dazu wird die Genehmigung des vorzeitigen zuwendungsunschädlichen
Baubeginns beantragt. Die Zugänglichkeit in die neuen Fahrzeuge wird weiterhin planmäßig
aus bautechnischen und logistischen Gründen über provisorische Bahnsteige geplant.
Zu 2:
In den nächsten beiden Jahren werden die 26 B80-Neufahrzeuge (ohne Trittstufen)
angeliefert. Der Mehrbestand in der Flotte wird u. a. dazu genutzt, auf der U47 durchgehend
2-Wagen-Züge einzusetzen und damit dem hohen Kapazitätsbedarf auf der U47
nachzukommen. Da ab 2024 die Modernisierung der 6-Achser beginnt, reduziert sich die
Anzahl der ursprünglich 43 Fahrzeuge kontinuierlich, so dass ab Anfang 2027 nicht mehr
genügend Altfahrzeuge mit Trittstufen für eine Doppeltraktion auf der U47 zur Verfügung
stehen. Im Rahmen eines Mischbetriebes mit 8-Achsern kann DSW21 noch bis Ende 2027
einen uneingeschränkten Betrieb auf der U47 anbieten.
Zu 3:
Die Erstellung der Umweltverträglichkeitsstudien ist für alle Maßnahmen an ein
Gutachterbüro vergeben worden. Die Studie zur Haltestelle und Brücke Stadtkrone Ost wurde
bereits erstellt, für die weiteren Haltestellen werden diese derzeit erarbeitet. Die Umweltverträglichkeitsprüfung
erfolgt dann jeweils im Rahmen der Planfeststellungsverfahren.
Die Zeitplanung zur öffentlichen Auslegung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens kann
derzeit noch nicht genau mitgeteilt werden, da dies von der Genehmigungsbehörde festgelegt
wird.
Zu 4:
Zeitliche Verzögerung wirken sich auf die Einreichung der Genehmigungsunterlagen bei der
Bezirksregierung Arnsberg aus. Die Verfahren werden entsprechend später begonnen.
Zu 5:
Während der Bauphase sind für die Haltestellen keine Übergangslösungen möglich, die eine
barrierefreie Erreichbarkeit gewährleisten können. Für die vier innerstädtischen Haltestellen
soll aber im Zuge der Baumaßnahme ein höhengleicher Zugang in die Neufahrzeuge
ermöglicht werden.
Es ist für die Haltestelle Stadtkrone Ost die Nutzung des vorhandenen Bahnsteiges geplant,
die Zugänglichkeit wird über provisorische Treppentürme sichergestellt. Für die Haltestellen
Vosskuhle, Lübkestraße und Max-Eyth-Straße sind provisorische Bahn-steige am nördlichen
Gleis während der Bauzeit geplant. Die Zugänglichkeit in ein neues Fahrzeug soll somit
ermöglicht werden. Für die Haltestelle Kohlgartenstraße muss, abhängig von den Planungen
zur neuen Brücke, ggfls. ein provisorischer Überweg am östlichen Bahnsteigende hergestellt
werden.
Zu 6:
Der so bezeichnete „Erleichterungs-Vorschlag“ des Befürworterkreises stellt aus Sicht der
Verwaltung gemäß Ratsvorlage vom 18. Juni 2020 keine dauerhaft verträgliche Lösung dar,
da die zusätzliche niveaugleiche Querung den Verkehr auf der B1 beeinflusst. Die
Auswirkungen einer niveaugleichen Querung der B1 für die Haltestelle Kohlgartenstraße
wurden in der Verkehrsuntersuchung dargestellt und dort wie folgt bewertet:
„…Lediglich beim jeweiligen Verlassen des betrachteten Bereichs, können die neuen Lichtsignalanlagen
zu zusätzlichen Wartezeiten führen. In Fahrtrichtung Westen wäre dies die FSA
Kohlgartenstraße
….. Jedoch besonders die Fahrzeugströme, die am Knotenpunkt B1/Vosskuhle in Richtung
Westen einbiegen, tragen zu den starken Rückstauerscheinungen bei, weil diese Fahrzeuge
die FSA Kohlgartenstraße innerhalb der Sperrzeit erreichen und als Folge die Koordinierung
der Hauptrichtung stören. So kommen bei jedem Umlauf jeweils einige Fahrzeuge mehr an
der FSA zum Halt, was schließlich den Rückstau verursacht.
… Die Einführung der neuen Fußgängerführungen verursacht zu den Spitzenstunden,
insbesondere in Fahrtrichtung Westen, und hier insbesondere spürbar in der Morgenspitzenstunde,
Zuwächse in der Fahrtzeit.
… Deshalb besteht hier die Möglichkeit, so signaltechnisch einzugreifen, dass eine Fußgängerfreigabe
ggf. nur in jedem zweiten Umlauf ausgelöst wird. Daraus würden sich die
zum Halt kommenden Fahrzeuge aus der Nebenrichtung Vosskuhle an der FSA Kohlgartenstraße
merklich verringern, sodass wiederum die Störung in der Koordinierung des
Hauptrichtungsverkehrs in Fahrtrichtung Westen zurückgehen würde. Als Folge wäre der
Rückstau des Fahrverkehrs an der FSA Kohlgartenstraße geringer bzw. würde gegebenenfalls
gar nicht mehr auftreten.“
Zudem wurde von der Verwaltung der Aspekt Verkehrssicherheit betrachtet und in der
Ratsvorlage folgende Empfehlung ausgesprochen:
„ An der Haltestelle Kohlgartenstraße wirken sich insbesondere der hohe
Verflechtungsbedarf der starken Verkehrsströme, die von Westen vor allem über den Knoten
Märkische Straße/B1 aber auch über Jülicher Straße und Karl-Liebknecht-Straße kommend
in Richtung Osten auf die B1 auffahren können sowie die kurze Distanz zu einer möglichen
Fußgängerfurt als Haltestellenzugang in Verbindung mit der nach der Unterfahrung der
Märkischen Straße ansteigenden Straßengradiente so erschwerend auf die frühzeitige
Erkennbarkeit und gute Begreifbarkeit als zwei wesentliche Anforderungen an eine
verkehrssichere Anordnung der Querung aus, dass im Ergebnis die Anlage einer
Fußgängerfurt unter Berücksichtigung der genannten Randbedingungen als
Haltestellenzugang an dieser Stelle nicht empfohlen wird.“
Die Variante der niveaugleichen Querung wird dennoch in die Umweltverträglichkeitsstudie
aufgenommen, da dies für die bauzeitliche provisorische Zugangsmöglichkeit auch beurteilt
werden muss.“

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B’90/Die Grünen, DS-Nr.: 26065-22-E3):

„Die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet anlässlich der vorliegenden Stellungnahme der Verwaltung zum barrierefreien Umbau der Stadtbahnhaltestellen an der B1 darum,

1. dem AMIG die aktuelle Gesamtterminplanung zum Ausbau der Stadtbahnhaltestellen mit allen wesentlichen Projektphasen analog Dokument „66/3-2-2 Terminplanung unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Reihenfolge von DSW21 und Abstimmung mit Bez. Reg. Stand: 29.06.21“
vorzustellen.

2. zur Haltestelle Kohlgartenstraße dem Ausschuss die aktuelle Planung der Verwaltung sowie den aktuellen „Ermöglichungsvorschlag zur Planfeststellung Haltestelle Kohlgartenstraße“ des Befürworterkreises Neue Platanen vergleichend darzustellen, inkl. der angedachten Provisorien, Kosten- und Zeitplanung.

3. zu den Gartenstadt-Haltestellen dem AMIG die aktuelle Planung sowie den „Erleichterungsvorschlag auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 16.12.2021“ des Befürworterkreises Neue Platanen vergleichend darzustellen, ebenfalls inklusive der Provisorien, Kosten- und Zeitplanung."

Begründung:
ggf. Mündlich“


AMIG 31.01.2023:

Herr Rupflin bittet darum, die vorliegende Stellungnahme auch dem Behindertenpoltischen Netzwerk zur Kenntnis vorzulegen.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Stellungnahme zum Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen (DS-Nr.: 26065-22-E3) erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.



6. Angelegenheiten der Friedhöfe
- nicht besetzt -


7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung
- nicht besetzt -









8. Angelegenheiten des Grünflächenamtes

zu TOP 8.1
Weihnachtsmarkt im Fredenbaumpark
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 26449-22)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+, DS-Nr.: 26449-22, lag bereits zur Sitzung am 06.12.2022 vor)

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 26449-22-E1):

„Die Fragen beantworte ich wie folgt:
Zu 1.
Der Fredenbaumpark genießt eine große Bedeutung für die Nordstadt und darüber hinaus.
Die Nutzergruppen sind durchwegs heterogen, was zum Charme des Parks beiträgt. Am
stärksten wird der Park in den Sommermonaten frequentiert, weshalb eine Sperrung von
Teilflächen in dieser Zeit nicht zu realisieren wäre. Zur Winterzeit gehen die Besuchszahlen
gemäß langjähriger Erfahrungen zurück. Aus diesem Grund sieht das Grünflächenamt keinen
fachlichen Grund, eine Genehmigung der Veranstaltung „Lichterweihnachtsmarkt“ zu
versagen und hat die Veranstaltung in dem beschrieben Zeitfenster innerhalb des
Winterhalbjahres genehmigt. Alternative Standorte wurden vor diesem Hintergrund nicht
geprüft.
Zu 2.
Trotz aller Schutzmaßnahmen können bei jeder Veranstaltung Schäden im Park entstehen.
Alle Veranstalter sind deshalb verpflichtet, den ursprünglichen Zustand auf ihre Kosten durch
einen zertifizierten Fachbetrieb wiederherzustellen.
Zu 3.
Im Vorfeld von Veranstaltungen im Fredenbaumpark werden die Auswirkungen auf
Menschen, Natur und Umwelt geprüft und bewertet. Prüfkriterien sind beispielsweise die
Belastungen für den Park, Lärm usw. Das Konzept des Veranstalters für 2022 wurde
diesbezüglich angepasst, ebenso wurden zusätzliche Einschränkungen und Auflagen durch
das Grünflächenamt erteilt. So ist beispielsweise das Parken im Fredenbaumpark untersagt,
ersatzweise ist die Eintrittskarte als ÖPNV-Ticket nutzbar.
Betroffen von Sperrungen ist der Kernbereich mit der Festwiese, dem Musikpavillon und dem
großen Teich. Alle umliegenden Flächen, einschließlich des großen Spielplatzes, sind
weiterhin frei zugänglich. Somit stehen wichtige Teile des Fredenbaumparkes auch weiterhin
für Erholungssuchende zur Verfügung, sodass die Einschränkungen, die sich durch den
Weihnachtsmarkt ergeben, von der Verwaltung als vertretbar bewertet werden.“

AMIG 31.01.2023:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


9. Anfragen
- nicht besetzt -

10. Informationen der Verwaltung
- nicht besetzt -




Die öffentliche Sitzung endet um 17:10 Uhr.




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Stieglitz Berndsen Reinecke
Ratsmitglied Vorsitzender Schriftführerin