Niederschrift (öffentlich)
über die 43. Sitzung des Rates der Stadt
am 12.12.2019
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Sitzungsdauer: 13:00 - 20:03 Uhr
Anwesend:
Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 91 von z. Z. 94 Ratsmitgliedern anwesend.
An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm Grollmann
Rm H.-P. Hoffmann
Rm Renkawitz
Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Sierau
StD Stüdemann
StR Dahmen
StR Rybicki
StR’in Schneckenburger
StR Uhr
StR Wilde
StR’in Zoerner
Herr Westphal
LStRD’in Seybusch
StAR´in Korbmacher
Frau Wosny
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 43. Sitzung des Rates der Stadt,
am 12.12.2019, Beginn 13:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
2.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2020/2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15415-19)
Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2020/2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15415-19-E1)
2.1.1 Stellenplan für die Haushaltsjahre 2020 / 2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15201-19)
3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün
3.1 Bauleitplanung;
56. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) und Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 275 - Luisenglück -, zugleich Änderung des rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Ehemalige Hoesch-Röhrenwerke, Änderung Nr. 1.
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur geringfügigen Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes, Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung, Herstellung der Erschließungsanlage östlich der Straße Luisenglück nach § 125 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB), Zulassung von Vorhaben nach § 33 BauGB.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15897-19)
3.2 Bauleitplanung; 67. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplans Hö 280 - Gewerbegebiet Nortkirchenstraße -, zugleich Änderung der Bebauungspläne Hö 241 - Pferdebachtal -, Hö 251 - Verkehrsknoten Nortkirchenstraße - und Ev 120 - Bezirksfriedhof Kemminghausen - (Waldersatzfläche)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes, Feststellungsbeschluss, Beifügung einer aktualisierten Begründung zum Bebauungsplan, Satzungsbeschluss, Ermächtigung zum Abschluss der städtebaulichen Verträge zum Bebauungsplan
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15560-19)
3.3 Bauleitplanung; 72. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Ap 232 - Wohn- und Geschäftszentrum Schüren
hier: I. Kenntnisnahme des Ergebnisses der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB), II. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange/Scoping (§ 4 Abs. 1 BauGB), III. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB), IV. Beifügung einer aktualisierten Begründung zur Änderung des Flächennutzunngsplanes, V. Feststellungsbeschluss, VI. Beifügung einer aktualisierten Begründung zum Bebauungsplan, VII. Satzungsbeschluss, VIII. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15934-19)
3.4 Bauleitplanung; Aufhebung des Bebauungsplans We 141 - Pferdebachtal - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung der Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15561-19)
3.5 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 258 – An der Witwe – im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
Hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; III. Beschluss zur Veränderung (teils Rücknahme, teils Erweiterung) des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Hom 258 - An der Witwe -; IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Hom 258 - An der Witwe –; V. Abschluss eines städtebaulichen Vertrages; VI. Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen der Planreife gemäß § 33 BauGB.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15938-19)
3.6 Bauleitplanung; Bebauungsplan Br 226 - Etzelweg - nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: I. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; II. Ergebnis der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung; III. Ergebnis der eingeschränkten Beteiligung; IV. Beifügung einer aktualisierten Begründung; V. Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15977-19)
3.7 Barrierefreier Ausbau DB-Haltepunkt Dortmund-Sölde und Verlegung -Aplerbeck Süd
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15419-19)
3.8 Bau des 1. Bauabschnittes Radschnellweg Ruhr (RS1) von Wittekindstraße/Große Heimstraße bis Sonnenstraße, östlich Arneckestraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14996-19)
3.9 Fahrradstadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15619-19)
3.10 Förderprojekt "Emissionsfreie Innenstadt" -
hier: Durchführung von Vergabeverfahren für die Maßnahmen C3.1 - Fahrradbügel und Q1 Nahmobilitätskonzepte
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15573-19)
3.11 Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund
Hier: Eingeschränkte Beteiligung mit den von den Änderungen betroffenen Grundstückseigentümern und den berührten Trägern öffentlicher Belange gem. § 17 Abs. 2 i.V.m. § 20 Abs. 2 LNatSchG NRW nur zu den jagdlichen Regelungen des Landschaftsplanes Dortmund.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15872-19)
3.12 Auslobung eines Heimat-Preises
Antragstellung für eine Förderung nach dem Förderprogramm "Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15638-19)
3.13 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund - 3. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15682-19)
3.14 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel 1) in Dortmund - 7. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15645-19)
3.15 Ausbau Knoten Nortkirchenstraße / B 54 / Konrad-Adenauer-Allee - Beschlusserhöhung;
überplanmäßige Mittelverlagerung gem. § 83 GO NRW
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15122-19)
3.16 Einziehung eines Teilabschnittes der Nortkirchenstraße in Dortmund-Hörde
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14975-19)
3.17 Jahresarbeitsprogramm (JAP) 2020 des Tiefbaumtes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15294-19)
3.18 Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2019 im Budget des Tiefbauamtes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15688-19)
3.19 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15936-19)
3.20 Stadterneuerung City
Boulevard Kampstraße/Brüderweg; Umgestaltung des Bereichs zwischen Katharinenstraße und Willy-Brandt-Platz (Lichtpromenade)
Hier: Ausführungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15528-19)
3.21 Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15490-19)
3.22 Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15399-19)
4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
4.1 Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund
hier: Zentrum für Produktionstechnologie - dritter Bauabschnitt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15103-19)
4.2 Umsetzung des Konzepts „Nette Toilette“ in den Dortmunder Stadtbezirken
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15518-19)
hierzu -> Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 04.07.2019
Teilhabe für alle ermöglichen; Verbesserung der Infrastruktur durch ein bedarfsdeckendes Netz an öffentlichen (Behinderten)Toiletten in Dortmund; hier: Hiermit wird der Antrag gestellt, das die Vorhaltung von öffentlichen Toilettenanlagen zur Daseinsvorsorge einer Stadt gehört und nicht eine freiwillige Leistung darstellt.
(Drucksache Nr.: 14483-19)
- Die Unterlagen lagen bereits zur Ratssitzung am 04.07.2019 vor,
4.3 Wirtschaftsplan, Produkt- und Leistungsplanung 2020 für die Wirtschaftsförderung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15483-19)
4.4 Wirtschaftsplan 2020 des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15076-19)
4.5 Attraktivitätsoffensive Dortmunder Wochenmärkte – „Aufbau einer neuen Organisationsstruktur des Dortmunder Marktwesens“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15258-19)
4.6 Resolution zum Erhalt der Arbeitsplätze in den Dortmunder real-Filialen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16246-19)
5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
5.1 Festlegung eines Leistungsstandards im Sozialpsychiatrischen Dienst (SpDi) und Deckung des damit verbundenen Personalbedarfs durch Neueinrichtung von insgesamt 7,3 vollzeitverrechneten (vzv.) Planstellen und Besetzung der Planstellen in einem mehrstufigen Verfahren.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14937-19)
hierzu -> Schreiben der Verwaltung vom 18.11.2019
(Drucksache Nr.: 14937-19-E1)
5.2 Verträge mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege für die Laufzeit 2020 bis 2025
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15143-19)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 19.11.2019
(Drucksache Nr.: 15143-19)
hierzu -> Schreiben der Verwaltung vom 30.10.2019
(Drucksache Nr.: 15143-19-E1)
5.3 Integrationsnetzwerk "lokal willkommen"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15794-19)
5.4 Aufstockung des Verhütungsmittelfonds zur finanziellen Unterstützung bedürftiger Dortmunder Frauen in besonderen sozialen Notlagen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15840-19)
5.5 Sachstand der Reform des Fahrdienstes für Menschen mit Behinderungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15861-19)
6. Kultur, Sport und Freizeit
6.1 Wirtschaftsplan 2020/2021 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15807-19)
6.2 Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2018/19
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15808-19)
6.3 Änderung der Entgeltordnungen der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund zum 01.01. bzw. 01.03.2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15755-19)
6.4 Sanierung des Sonnensegels im Westfalenpark
-Kostenerhöhung-
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15611-19)
6.5 Veränderung zum Haushaltsplanentwurf 2020/21: Zuschusserhöhung für die OSP gGmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15700-19)
6.6 Wirtschaftsplan 2020 der Kulturbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15412-19)
Die Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 14.11.2019 versandt.
7. Schule
7.1 Anpassung des Realisierungskonzeptes zur Erweiterung der Schulraumressource im Stadtbezirk Innenstadt-Nord
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15609-19)
7.2 4. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" (Stand: 30.08.2019)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15027-19)
7.3 Umsetzung des "DigitalPakts Schule" an den städtischen Schulen der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15550-19)
7.4 Schulbauprogramm 2020 ff.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15816-19)
7.5 Qualifizierung des Projektes „Mit Hauptschulabschluss durchstarten in duale Ausbildung“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14783-19)
Die Vorlage wurde bereits zur Sitzung des Rates am 26.09.2019 versand..
8. Kinder, Jugend und Familie
8.1 FABIDO - Wirtschaftsplan 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15089-19)
8.2 Weiterentwicklung des Städtischen Institutes für erzieherische Hilfen (SIEH)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15017-19)
8.3 Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14911-19)
Die Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 14.11.2019 versandt.
8.4 Benennung eines beratenden Mitgliedes für den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
sowie dessen Stellvertreter/in
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16107-19)
9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
9.1 Wirkungsmonitor 2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15421-19)
9.2 2. Bericht zur Zustandsbeurteilung des Immobilienbestands für das Schulportfolio der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15484-19)
9.3 Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2020/21ff. sowie Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplanung 2020/21ff.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15815-19)
9.4 "Sauberes Dortmund" - Stadtbildpflegerischer und sozialpolitischer Mehrwert durch die Umsetzung ästhetischer Reinigungs- und Wildkrautbekämpfungsmaßnahmen durch die EDG Entsorgung Dortmund GmbH im Kontext einer Förderung von bis zu 60 langzeitarbeitslosen Personen nach § 16i SGB II
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15721-19)
9.5 Stadtsauberkeitskonzept für die Stadt Dortmund - hier: Information über die begründete Verschiebung der Ratsbefassung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15998-19)
9.6 KEB: Beteiligung an der E.ON SE
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15996-19)
9.7 Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2019 in der Teilergebnisrechnung der Ämter 23 und 24
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15973-19)
9.8 Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2019 in der Teilergebnisrechnung des Fachbereichs 30.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15805-19)
9.9 Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen gem. § 83 GO NRW in der Dortmund-Agentur (FB 3)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15968-19)
9.10 IGA Metropole Ruhr 2027- Modifizierung des Beschlusses zur Gründung der Durchführungsgesellschaft "Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 gGmbH" aufgrund aktueller Entwicklung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16030-19)
9.11 Wirtschaftsplan 2020 ff des Sondervermögens "Grundstücks- und
Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" (SV GVVF)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15970-19)
9.12 Deutsches Fußballmuseum: Wirtschaftliche Lage, Wertschöpfungseffekte und Verlustausgleich
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16193-19)
9.13 Abschaffung der Zweitwohnungssteuer
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 16255-19)
9.14 Moratorium Grundsteuerhebesätze
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 16254-19)
10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
10.1 Fortbestand und Weiterentwicklung der Städtekooperation Integration.Interkommunal
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15568-19)
10.2 Masterplan Mobilität:
Umweltfreundliche Mobilität der Beschäftigten und Beamt*innen der Stadtverwaltung Dortmund auf dem Weg vom und zum Arbeitsplatz
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15810-19)
hierzu -> Schreiben des Personalrates vom 19.11.2019
(Drucksache Nr.: 15810-19-E1)
10.3 Sicherstellung der Schutzziele im Brandschutz und Rettungsdienst der Stadt Dortmund;
hier: Anzahl der Funktionsstellen und bedarfsgerechte Anpassung des Personalfaktors (PF)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15792-19)
10.4 Sachstandsbericht zum Chief Information / Innovation Office
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15802-19)
10.5 Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen nach § 13b des Tierschutzge- setzes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16010-19)
10.6 Durchführung eines zweijährigen Pilotprojekts „Ermittlungsdienst Abfall“ zur Verbesserung der Stadtsauberkeit in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15436-19)
Die Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 14.11.2019 versandt.
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 07.11.2019
(Drucksache Nr.: 15436-19)
10.7 Benennung von stimmberechtigten Delegierten für die ordentliche Mitgliederversammlung 2020 des Städtetages Nordrhein-Westfalen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16191-19)
10.8 Umbesetzung in Gremien
Überweisung: Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 26.11.2019
(Drucksache Nr.: 15993-19)
10.9 Live-Streaming und dauerhaft abrufbare Video-Veröffentlichung aller Ratssitzungen
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 16253-19)
10.10 Übertragung von Rats- und Ausschussitzungen
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 16263-19)
11. Anfragen
11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)
11.1.1 Ungelöste Probleme des Tiefbauamts mit dem Rad- und Wanderweg "Rheinischer Esel"
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 15574-19)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 14.11.2019 vor.
11.1.2 Stahlgitterzäune als Sicherungsmaßnahmen bei einem aspahltierten Rad- und Wanderweg "Rheinischer Esel"
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 15576-19)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 14.11.2019 vor.
11.1.3 Befahren des Rad- und Wanderweges "Rheinischer Esel" mit Forstfahrzeugen zum Holzabtransport
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 15577-19)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 14.11.2019 vor.
11.1.4 Zunahme des Radverkehrs durch die Asphaltierung des Rad- und Wanderweges „Rheinischer Esel“
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 15581-19)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 14.11.2019 vor.
11.1.5 Fake-Fassanstich zum Pfefferpotthastfest 2019
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 16273-19)
11.1.6 Kostenkalkulation für Radwege in der freien Landschaft
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 16272-19)
11.1.7 Rückzahlung von Fördergeldern bei einer Bebauung der Grünfläche Arminiusstraße in Dorstfeld durch einen Supermarkt
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 16271-19)
11.1.8 Rückzahlung von Fördergeldern bei Ausrottung der geförderten FFH-Art auf Phoenix West
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 16270-19)
11.1.9 Untätigkeit des Umweltamtes gegen Motocrossfahrer im NSG Klusenberg
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 16269-19)
11.2 Anfragen Gruppe NPD/Die Rechte
11.2.1 Asylbewerber mit vollziehbarer Ausreiseverpflichtung zum 31. Oktober 2019
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 15870-19)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 14.11.2019 vor.
11.2.2 Ausufernde Kosten für das DFB-Museum
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 15871-19)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 14.11.2019 vor.
11.2.3 Böllerverbotsforderung durch die „Deutschen Umwelthilfe (DUH)“
Anfrage zur TO (Gruppe NPD / Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 15880-19)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 14.11.2019 vor.
11.2.4 Neues Thor-Steinar-Geschäft am Brüderweg in der Dortmunder Innenstadt
Nachfrage aus der Sitzung des Rates am 14.11.2019 (Gruppe NPD / Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 15400-19)
hier: mündliche Nachfrage in der Sitzung am 14.11.2019
11.2.5 Städtische Verantwortung für Graffiti-Fassadengestaltung in der Emscherstraße
Nachfrage aus der Sitzung des Rates am 14.11.2019 (Gruppe NPD/Die Rechte )
(Drucksache Nr.: 15429-19)
hier: mündliche Nachfrage in der Sitzung am 14.11.2019
11.2.6 Angekündigtes, städtisches Vorgehen gegen Ladengeschäft von "Thor Steinar"
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16274-19)
11.2.7 Aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bezüglich Hartz-IV-Kürzungen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16275-19)
Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Dortmund wurde um 15:00 Uhr von OB Sierau eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Sierau zunächst fest, dass der Rat der Stadt Dortmund ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass er beschlussfähig ist. Ferner wies OB Sierau gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Rm Heinz Neumann (CDU-Fraktion) benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
OB Sierau wies gem. § 29 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt, seiner Ausschüsse, Kommissionen und der Bezirksvertretungen, zunächst auf die Aufzeichnung der Sitzung auf Band zur Erstellung der Niederschrift hin.
Er schlug vor, folgende Tagesordnungspunkte von der Tagesordnung abzusetzen, da der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften diese Angelegenheit in seine nachfolgende Sitzung geschoben hat:
9.12 Deutsches Fußballmuseum: Wirtschaftliche Lage, Wertschöpfungseffekte und Verlustausgleich
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16193-19)
Des Weiteren wurde folgende Vorlage von der Verwaltung zurückgezogen:
8.3 Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von
4 Monaten bis zum Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14911-19)
OB Sierau bat darum, die Unterlagen für den weiteren Beratungsgang aufzubewahren.
Darüber hinaus schlug OB Sierau vor, den derzeit unter dem TOP 7.5 einsortierten Vorgang mit der Bezeichnung
7.5 Qualifizierung des Projektes „Mit Hauptschulabschluss durchstarten in duale Ausbildung“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14783-19)
in den Bereich der Wirtschaftsförderung einzuordnen und dort unter dem TOP 4.7 zu behandeln.
Die Behandlung des Tagesordnungspunktes
7.3 Umsetzung des „Digitalpakts Schule“ an den städtischen Schulen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15550-19)
soll im Anschluss an Tagesordnungspunkt 7.1 und vor dem TOP 7.2 erfolgen.
Erweitert wurde die Tagesordnung um den Punkt
1.4 Benennung einer Schriftführung
Beschluss
Mit diesen Veränderungen beschloss der Hauptausschuss und Ältestenrat einstimmig die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung.
Anschließend stellte Rm Matzanke (SPD) mündlich den Geschäftsordnungsantrag, die Redezeit auf drei Minuten pro Person je Tagesordnungspunkt – auch bei der Diskussion im Rahmen der Haushaltsberatungen - zu beschränken.
Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) sprach sich gegen eine Redezeitbeschränkung aus.
Der Rat der Stadt stimmte gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Gruppe NPD/Die Rechte und die Stimme von Rm Münch (FBI) mit Mehrheit der Stimmen für eine Redezeitbegrenzung von drei Minuten pro Person je Tagesordnungspunkt.
Abschließend verwies OB Sierau auf sein Schreiben vom 06.12.2019, laut dem - ähnlich der Beratungen des Haushaltes im vergangenen Jahr – die Grundsatzerklärungen der Fraktionen von jeweils ca. 15 Minuten in der Reihenfolge Fraktion FDP/Bürgerliste, SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion Die Linke & Piraten und AfD-Fraktion erfolgen. Danach wird der Ratsgruppe NPD/Die Rechte und dem fraktionslosen Einzelmitglied des Rates der Stadt die Möglichkeit eingeräumt, ihre Stellungnahme zum Haushalt 2020/2021 abzugeben. Für die Gruppe wird die Stellungnahme auf acht Minuten und für das fraktionslose Einzelratsmitglied auf fünf Minuten begrenzt. Bei den anschließenden Diskussionsbeiträgen gilt die allgemeine Redezeitbegrenzung von drei Minuten pro Person.
zu TOP 1.4
Benennung einer Schriftführung
Auf Vorschlag von OB Sierau beschließt der Rat der Stadt einstimmig Frau Liliana Korbmacher für die heutige Sitzung zur Schriftführerin des Rates der Stadt zu bestellen.
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
zu TOP 2.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2020/2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15415-19)
Dem Rat der Stadt lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 28.11.2019 inklusive der ergänzenden Vorlagen der Verwaltung mit den Drucksache Nr.: 15415-19-E1 und 15415-19-E20 vor:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Entwurf des Haushaltsplanes 2020/2021 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2022 bis 2024 mitsamt dem Sonderhaushalt Grabpflegelegate zur Kenntnis und überweist diese zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse und Bezirksvertretungen. Die Gremien behandeln den Haushaltsplanentwurf 2020/2021 entsprechend der Beratungsfolge.
Im Anschluss an die Beratungen ist die Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2020/2021 durch den Rat der Stadt Dortmund am 12.12.2019 vorgesehen.
Redaktioneller Hinweis: Änderungen sind fett/kursiv/unterstrichen gekennzeichnet bzw. durchgestrichen
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus ihrer Sitzung am 30.10.2019 vor:
Die CDU-Fraktion merkt an, dass ein Haushaltsausgleich bis 2024 nicht erreicht wird. Sowohl die Liquiditäts- als auch die Investitionskredite steigen ebenso wie die Zinsbelastung. Dies führt zu Unwägbarkeiten im Haushalt.
Auch ist auffällig, dass die hohen Transferleistungen den Haushalt belasten und dass das Eigenkapital / die Rücklagen aufgezehrt werden.
Auch die Fraktion B´90/Die Grünen sehen die finanzielle Zukunft bedenklich. Der Rat möge darauf hinwirken, dass durch Bund und Land übertragenen Aufgaben/Kosten für die Kommunen auch entsprechend kompensiert werden.
Auch berge der Doppelhaushalt die Gefahr, dass nach der Kommunalwahl bereits begonnene Maßnahmen nicht mehr geändert werden können.
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig den Entwurf des Haushaltsplanes 2020/2021 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2022 bis 2024 mitsamt dem Sonderhaushalt Grabpflegelegate mit den gemachten Anmerkungen zu beraten und zu beschließen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede zur Kenntnis.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel aus ihrer Sitzung am 31.10.2019 vor:
Dem nachfolgenden Antrag der Fraktionen SPD und B‘90/Die Grünen stimmt die Bezirksvertretung Brackel einstimmig zu:
„Die Bezirksvertretung Brackel fordert den Rat der Stadt Dortmund auf, den Außendienst der Verkehrsüberwachung nunmehr unverzüglich und deutlich personell aufzustocken.
Begründung:
Wegen der nur punktuell möglichen Überwachung greift das Parken auf Gehwegen oder in Verbotszonen immer mehr um sich. Der demografische Wandel und die Tatsache, dass wieder mehr Kinder geboren werden, führen dazu, dass Fußgänger zu Recht ihren Verkehrsraum einfordern, einfordern müssen, um ungefährdet am Verkehrsgeschehen teilhaben zu können. Dazu kommen gesetzliche Änderungen, etwa die Tatsache, dass Erwachsene auf dem Fahrrad Kinder bei der erlaubten Fahrt auf dem Gehweg begleiten dürfen. Zunehmend wird das ungebremste Beparken von Flächen für den Fuß- und Radverkehr nicht mehr einfach hingenommen, die Beschwerden häufen sich. Konsequenzen wären ein Zupflastern der Bordsteine mit Pollern und Pfosten, die auf der anderen Seite im Notfall Rettungsdienste behindern würden. Eigentlich will auch niemand solche Palisaden-Straßen, zumal selbst das wegen der oftmals schmalen Gehwege im Bestand gar nicht immer möglich ist. Hilfreich sind einzig Maßnahmen, die deutlich zeigen, dass Regeln eingehalten werden müssen. Dazu gehören auch konsequente Wiederholungen von Kontrollen – alles Dinge, die bei der augenblicklichen Personalstärke nicht möglich sind. Selbst die aktuell ins Auge gefasste Erhöhung scheint halbherzig, im Vergleich zu anderen Großstädten ist hier eine viel deutlichere Aufstockung nötig.
Alle unsere Maßnahmen zur Verkehrswende verpuffen wirkungslos, wenn in der Realität Zufußgehen und Radfahren an den fehlenden gefahrlosen Verkehrsflächen scheitern.“
Unter Berücksichtigung des o. g. Antrages empfiehlt die Bezirksvertretung Brackel dem Rat bei 1 Stimmenthaltung (Herr Plieth, Fraktion B‘90/Die Grünen), nachfolgendem Beschlussvorschlag zuzustimmen:
„Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Entwurf des Haushaltsplanes 2020/2021 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2022 bis 2024 mitsamt dem Sonderhaushalt Grabpflegelegate zur Kenntnis und überweist diese zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse und Bezirksvertretungen. Die Gremien behandeln den Haushaltsplanentwurf 2020/2021 entsprechend der Beratungsfolge.
Im Anschluss an die Beratungen ist die Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2020/2021 durch den Rat der Stadt Dortmund am 12.12.2019 vorgesehen.“
Herr Tölch (SPD-Fraktion) weist darauf hin, dass zunächst abgewartet werden solle, welche Konsequenzen zusätzliche Stellen nach sich zögen.
Frau Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) führt aus, dass das Thema bereits in der Beratungsliste enthalten sei.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel zur Kenntnis.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Überweisung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus ihrer Sitzung am 04.12.2018 vor:
Der nachfolgend von der SPD-Fraktion zur Sitzung gestellte Antrag wird durch den fettgedruckten bzw. durchgestrichenen Text ergänzt:
Die Bezirksvertretung Aplerbeck bittet den Rat der Stadt Dortmund mit 11 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion) bei 5 Nein-Stimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Einzelmitglied Die Linke) und 1 Entahltung (Einzelmitglied Bürgerliste) in den anstehenden Haushaltsberatungen für 2020 die Einrichtung eines Pilotprojektes zur besseren Koordinierung von städtischer IT-Infrastruktur in den Stadtbezirken zu beschließen. Hierbei soll für den Stadtbezirk Aplerbeck die Vollzeitstelle eines IT-Koordinators eingerichtet werden. Dieser soll nicht nur sämtliche IT-Geräte der Stadtverwaltung im Stadtbezirk pflegen und den Einsatz koordinieren, sondern soll auch die IT-Infrastruktur an den Schulen im Stadtbezirk von Seite der Dortmunder Stadtverwaltung koordinieren.
Durch die Fördermittel aus dem Maßnahmenprojekt Gute Schule 2020 werden in den kommenden Jahren große Investitionen im IT-Bereich in den Schulen getätigt. Auch die Arbeit der Stadtverwaltung im Stadtbezirk macht immer komplexere computergestützte Tätigkeiten notwendig. Dadurch befinden sich im Stadtbezirk Aplerbeck in absehbarer Zeit deutlich mehr als 200 Computer. Die Wartung und Kontrolle der entsprechenden Geräte kann schon jetzt nur in unzureichender Art und Weise durch die Stadtverwaltung organisiert werden. Ein dezentraler städtischer Mitarbeiter mit dem Fokus auf die IT-Betreuung ist daher in absehbarer Zeit unvermeidbar.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den in der Überweisung enthaltenen Antrag der Bezirksvertretung Aplerbeck mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN ab.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus seiner Sitzung am 03.09.2019 vor:
Hierzu liegt vor Antrag zur TO (CDU-Fraktion, DS-Nr.: 15009-19):
„Zur Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 3. September 2019 stellt die CDU-Fraktion folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Die Verwaltung wird beauftragt,
1. zur Entwicklung und Pflege des Fredenbaumparks ein „Zukunftskonzept“ zu erarbeiten. Das Konzept ist auszurichten an der historisch gewachsenen Funktion des Fredenbaumparks als „Grüne Lunge“ der Nordstadt, als Stätte für Erholung, Spiel, Sport und Freizeit, als Ort von Veranstaltungen und der Begegnung.
2. für den Fredenbaumpark im Grünflächenamt eine zentrale Ansprechstelle mit eigenem Budget zu schaffen, die dem stadtbedeutsamen Charakter des Parks gerecht wird.
Begründung
Der Fredenbaumpark ist die älteste Dortmunder Parkanlage, in ihrer Größe durchaus vergleichbar mit dem Westfalenpark und dem Rombergpark. Als grüne Lunge der Nordstadt, kommt dem Fredenbaumpark als Lebensraum zwischen den hochverdichteten Wohnquartieren der Nordstadt und den angrenzenden Industriegebieten eine ganz besondere Bedeutung zu. Den Park im einwohnerstärksten Dortmunder Stadtbezirk nachhaltig zu sichern und planvoll weiterzuentwickeln ist eine stadtbedeutsame Aufgabe. Nicht zuletzt aus Gründen des Klimaschutzes. Wie für den Rombergpark und den Westfalenpark sollte auch für den Fredenbaumpark ein „Zukunftskonzept“ erarbeitet werden, mit dessen Hilfe der Park unter Erhalt seines historisch gewachsenen Charakters konzeptionell weiterentwickelt und zukunftsfähig aufgestellt wird. Zur Bewältigung dieser Aufgabe bedarf es eines mit eigenen Mitteln ausgestatteten zentralen Ansprechpartners im neu zu schaffenden Grünflächenamt.“
ABVG 03.09.2019:
Man einigt zunächst darauf, den Teil bzgl. der „zentralen Ansprechstelle“ aus Punkt 2 des o. a. Antrages zu Punkt 1 hinzuzufügen und den somit gekürzten Punkt 2 heute nicht zu beschließen, sondern im Rahmen der Haushaltberatungen zu berücksichtigen und insofern als eingebracht zu betrachten.
Demnach erfolgt die Beschlussfassung zum somit geänderten Punkt 1 wie folgt:
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst einstimmig, bei Enthaltungen (Fraktion B‘90/Die Grünen und Fraktion Die Linke & Piraten), folgenden Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt,
1. zur Entwicklung und Pflege des Fredenbaumparks ein „Zukunftskonzept“ zu erarbeiten. Das Konzept ist auszurichten an der historisch gewachsenen Funktion des Fredenbaumparks als „Grüne Lunge“ der Nordstadt, als Stätte für Erholung, Spiel, Sport und Freizeit, als Ort von Veranstaltungen und der Begegnung.
Ergänzung: Für den Fredenbaumpark ist im Grünflächenamt eine zentrale Ansprechstelle zu schaffen.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün überweist Punkt 2 des o. a. Antrages zuständigkeitshalber an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt Pkt. 2 des CDU-Antrages einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN zu.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt weiterhin folgende Überweisung des Rates aus seiner Sitzung am 14.11.2019 sowie die darin enthaltene Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus ihrer Sitzung vom 06.11.2019 vor:
Dem Rat der Stadt lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 07.11.2019 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus ihrer Sitzung am 06.11.2019 vor:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord hat zum Doppelhaushalt 2020/21 nachfolgenden Antrag beschlossen:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt die personelle Ausstattung des „Ermittlungsdienstes Abfall“ mindestens dem der Stadt Hagen anzugleichen.
Begründung:
In Dortmund wohnen auf fast der doppelten Fläche mehr als drei Mal so viele Menschen. Um die gewünschte Wirkung zu erzielen, ist eine ausreichende Personalstärke von Nöten.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord lehnt mehrheitlich bei 2 Ja-Stimmen (Fraktion Die Linke & Piraten), 11 Gegenstimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Herr Urbanke/AfD, Herr Borchardt/Die Rechte) und 2 Enthaltungen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) nachfolgenden Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten ab:
„Bei Vermüllung auf privatem Gelände (Hinter- und Innenhöfe)wird bei Versagen der üblichen Maßnahmen, wenn angemessen, eine Lösung über einen sprachkompetenten Kontakt zu den Bewohnern versucht. Geeignete Personen hierzu können ggf. das Quartiersmanagement oder andere geeignete Netzwerke vermitteln. - Die auf den Seiten11 und 12 geschilderten Anforderungen an das Personal tragen dem beschriebenen Aufgabenbereich nicht Rechnung.
Begründung:
Zutreffend werden in der Vorlage „Desinteresse an der Umwelt, gleichgültiger Umgang mit den öffentlichen Räumen, abnehmendes Rechtsbewusstsein, kriminelle Energie, Unwissenheit“ als wesentliche Faktoren für die Vermüllung und Verschmutzung des Öffentlichen Raumes genannt. - Ein Grenzfall ist die nicht selten zu beobachtende misslingende Entsorgung auf privatem Gelände, wie sie sich in überquellenden Mülleimern und daneben abgestelltem Müll äußert. -
Neben anderen Faktoren ist in solchen Fällen auch immer mangelnde Sprachkompetenz als Grund in Erwägung zu ziehen. – Bewohner verstehen das System der Mülltrennung nicht, veranlassen Fehlbefüllungen, die von der EDG mit einer Verweigerung der Leerung und einem erläuternden Anschreiben an den Vermieter beantwortet werden. – Dieses Verfahren führt erkennbar nicht zu einer Entspannung der Situation.“
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig wie folgt zu beschließen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit der EDG Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) das auf zwei Jahre angelegte Pilotprojekt „Ermittlungsdienst Abfall“ gemäß dem in der Anlage beigefügten Konzept, auf Grundlage einer noch abzuschließenden Kooperationsvereinbarung durchzuführen und dem Rat der Stadt nach Projektende über die erzielten Ergebnisse zu berichten.
2. Der Rat stellt die finanziellen Mittel für die Einrichtung von vier befristeten vollzeitverrechneten Planstellen beim Ordnungsamt sowie die dazugehörigen Sachaufwendungen zur Umsetzung des Pilotprojektes zur Verfügung.
3. Sofern eine interne Besetzung der Planstellen nicht erfolgen kann, sind die Stellen durch extern zu gewinnende Mitarbeiter*innen zu besetzen.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation zur Kenntnis.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 06.11.2019 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation (APO) vom 31.10.2019:
Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Stellungnahme des Personalrates vor:
in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 31.10.2019 wird der Fachausschuss hinsichtlich der Durchführung eines zweijährigen Pilotprojekts „Ermittlungsdienst Abfall“ zur Verbesserung der Stadtsauberkeit in Dortmund eine Empfehlung abgeben müssen.
Der Personalrat begrüßt die von der Verwaltung beabsichtigte Maßnahme und wurde vorab in einem Gespräch über die Absicht der beteiligten Fachbereiche in Kenntnis gesetzt.
Bevor der Personalrat im Rahmen des formellen Beteiligungsverfahrens nach dem Landespersonalvertretungsgesetzes NRW die Zustimmung zur beabsichtigten Maßnahme erteilen kann, sind noch eine Vielzahl von Detailfragen zu besprechen. Inwieweit dann evtl. Korrekturen am derzeitigen Konzept vorzunehmen sind, vermögen wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht einzuschätzen. Insbesondere sind Fragen des Datenschutzes, der räumlichen Unterbringung, der Umgang mit Bargeld aber auch der Ausgestaltung von Arbeitszeitmodellen zu klären.
Wir möchten Sie bitten, diese Stellungnahme den Mitgliedern des Ausschusses für Personal und Organisation zur Verfügung zu stellen.
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme des Personalrates zur Kenntnis.
Die Fraktionen FDP/Bürgerliste und Bündnis 90/Die Grünen erklären, dass sie zu dieser Vorlage noch Beratungsbedarf haben.
Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABÖAB)9 vom 05.11.2019:
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt hierzu folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Personal und Organisation aus seiner Sitzung vom 31.10.2019 vor (Textsiehe o.a Empfehlung des APO)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt außerdem folgender Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen vor:
die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:1. Die Verwaltung beauftragt die EDG im Rahmen eines auf zwei Jahre befristeten Modellprojekts einen kostenfreien Sperrmülltag im Quartal pro Stadtbezirk einzuführen. Ein entsprechendes Konzept wird dem Rat im ersten Quartal 2020 zur Entscheidung vorgelegt. Dem Rat wird nach Projektende über die erzielten Ergebnisse berichtet.
2. Neben der verstärkten Kontrolle werden begleitende Aufklärungsmaßnahmen (z.B. Beschilderungen und andere Informationsmaterialien in verschiedenen Sprachen) an bekannten „Schmierstellen“ eingesetzt.
Begründung:
Grundsätzlich ist das Vorgehen gegen abfallrechtliche Ordnungswidrigkeiten zu begrüßen. Die Stadt Dortmund ist dabei schon auf vielen Gebieten aktiv. So ist neben dem Vollzugs- und Ermittlungsdienst auch der kommunale Ordnungsdienst sowie der Service- und Präsenzdienst damit befasst, Abfallablagerungen im öffentlichen Raum zu erfassen und der zuständigen Fachdienststelle zur weiteren Verfolgung zu melden. Auch bei der EDG sorgen Mülldetektive schon jetzt dafür, dass bekannte „Schmierstellen“ überwacht, unrechtmäßige Abfallentsorgungen fotografisch dokumentiert und beim Umweltamt zur Anzeige gebracht werden.
Neben den schon bestehenden Kontrollen und der jetzt vorgeschlagenen weiteren Aufdeckung und Ahndung abfallrechtlicher Ordnungswidrigkeiten sollten zusätzlich begleitende Maßnahmen ergriffen werden, um eine sachgerechte und rechtmäßige Abfallentsorgung grundsätzlich zu erleichtern/ zu vereinfachen und damit zur Müllvermeidung beizutragen.
Die Fraktion B’90/Die Grünen zieht den Antrag nach ausführlicher Diskussion des Ausschusses zurück.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet die Verwaltung die Anregung unter Punkt 2 des Antrags der Fraktion B‘90/Die Grünen bezüglich der Vorlage der Verwaltung unter Seite 5 Ziel Nr. 5 zu berücksichtigen.
Frau Joest (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt folgenden Ergänzungsantrag zum TOP zu Protokoll:
Die Fraktion FDP/Bürgerliste stimmt unter folgenden Bedingungen zu:
Nach 2 Jahren findet eine Evaluation zu folgenden Punkten statt:1. die tatsächliche Reduzierung der Müllmenge
2. die subjektive Wahrnehmung der Sauberkeit in der Stadt
3. das Kosten-/Nutzenverhältnis Personalkosten zu Müllabfahrtskosten
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet die Verwaltung, dass die Anregungen aus dem Zusatzantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste, insbesondere bezüglich des Kosten-/Nutzenvergleiches, bei der Evaluation berücksichtigt werden.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Überweisung aus dem Ausschuss für Personal und Organisation zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion LINKE & PIRATEN, bei Enthaltung der Fraktionen FDP/Bürgerliste und B‘90/Die Grünen folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit der EDG Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) das auf zwei Jahre angelegte Pilotprojekt „Ermittlungsdienst Abfall“ gemäß dem in der Anlage beigefügten Konzept, auf Grundlage einer noch abzuschließenden Kooperationsvereinbarung durchzuführen und dem Rat der Stadt nach Projektende über die erzielten Ergebnisse zu berichten.
2. Der Rat stellt die finanziellen Mittel für die Einrichtung von vier befristeten vollzeitverrechneten Planstellen beim Ordnungsamt sowie die dazugehörigen Sachaufwendungen zur Umsetzung des Pilotprojektes zur Verfügung.
3. Sofern eine interne Besetzung der Planstellen nicht erfolgen kann, sind die Stellen durch extern zu gewinnende Mitarbeiter*innen zu besetzen.
AUSW, 06.11.2019:
Frau Rm Reigl führt an, dass ihre Fraktion dieses Vorhaben ablehnen werde, weil man nicht glaube,
dass es wirklich zielführend sei. Im Zuge der Haushaltsberatungen werde man einen Antrag hierzu stellen, den man für sinnvoller und zielführender halte.
Herr Rm Happe kündigt an, dass er sich heute zur Vorlage enthalten werde, da seine Fraktion hierzu noch Beratungsbedarf habe.
In Kenntnis der Empfehlungen des Ausschusses für Personal und Organisation (APO) vom 31.10.2019 sowie des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABÖAB) vom 05.11.2019 empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion Die Linke & Piraten) sowie Enthaltungen (Fraktion B‘90/die Grünen und Faktion FDP/Bürgerliste) folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss1. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit der EDG Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) das auf zwei Jahre angelegte Pilotprojekt „Ermittlungsdienst Abfall“ gemäß dem in der Anlage beigefügten Konzept, auf Grundlage einer noch abzuschließenden Kooperationsvereinbarung durchzuführen und dem Rat der Stadt nach Projektende über die erzielten Ergebnisse zu berichten.
2. Der Rat stellt die finanziellen Mittel für die Einrichtung von vier befristeten vollzeitverrechneten Planstellen beim Ordnungsamt sowie die dazugehörigen Sachaufwendungen zur Umsetzung des Pilotprojektes zur Verfügung.3. Sofern eine interne Besetzung der Planstellen nicht erfolgen kann, sind die Stellen durch extern zu gewinnende Mitarbeiter*innen zu besetzen.
Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) hält die Maßnahme f´ür ein gutes Projekt. Für ihn sei allerdings die Messbarkeit des Erfolges nicht ersichtlich.
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LI(NKE & PIRATEN) weist darauf hin, dass der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen der Vorlage zugestimmt habe.
Herr Monegel (Vorsitzender, CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass die Vorlage hinsichtlich des Antrages der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord auch geschoben werden könne.
Herr Reppin (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass eine Entscheidung über die Vorlage seiner Auffassung heute getroffen werden könnte.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE & PRATEN und Enthaltung der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und FDP/Bürgerliste an.
Der Antrag der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord zum Doppelhaushalt wird in die Haushaltsberatungen am 28.11.2019 verschoben.
Der Rat der Stadt überweist die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 07.11.2019 inkl. der darin enthaltenen Anträge aufgrund Beratungsbedarfs zur erneuten Beratung in die Haushaltsberatungen des Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stellt fest, dass der Beschluss des Ausschusses über die Vorlage DS-Nr. 15436-19 bereits am 07.11.2019 getroffen wurde.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus ihrer Sitzung am 06.11.2019 vor:
Beschlüsse zum Doppelhaushalt 2020/21:
1. Beschluss:
Aufstockung Personal Verkehrsüberwachung
(Mündlicher Antrag Bezirksvertretung Innenstadt-Nord)
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt mehrheitlich bei 14 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion Die Linke & Piraten und Herrn Borchardt/Die Rechte) und 1 Gegenstimme (Herr Urbanek/AfD) nachfolgenden gemeinsamen Antrag der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt den Rat der Stadt und seine Ausschüsse aufzufordern, im Doppelhaushalt 2020/21 eine Ausweitung der Planstellen im Bereich des Außendienstes der Verkehrsüberwachung zu beschließen.
In diesem Sinne wird sich dem nachfolgenden Antrag der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost angeschlossen (zu Pkt. 1 gleichlautend mit DS-Nr. 15299-19):
„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost fordert im Zuge der Beratung des Doppelhaushalts 2020/2021 den Rat der Stadt Dortmund und die beteiligten Ausschüssen (namentlich Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün und Ausschuss für öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden ) auf, durch Ausweisung zusätzlicher Planstellen dafür Sorge zu tragen, dass der Außendienst der Verkehrsüberwachung eine deutliche und nachhaltige personelle Aufstockung erfährt.
Begründung:
Die durch den Verwaltungsvorstand am 09.07.19 verbreitete Pressemitteilung „Zwölf neue Stellen für den Außendienst der Verkehrsüberwachung„ ist aus Sicht der BV In-Ost der erste Schritt in die richtige und auch notwendige Richtung.
Diskussionsbeiträge von Anwohnern während der jüngsten Dialogveranstaltung zur Einführung des Bewohnerparkkonzeptes Hainallee am 11.07.2019 bestätigen die Wahrnehmung der BV In-Ost, dass viele Verkehrsteilnehmer ihre Kfz regelwidrig parken (z. B. am 06.02.19, als um 18.30 Uhr ein Feuerwehrwagen im Einsatz durch ein solches Parken an der Durchfahrt in der Landgrafenstraße gehindert wurde).
Augenscheinlich wird das regelwidrige Abstellen des Fahrzeugs mehr und mehr zur Normalität und führt, wie im vorliegenden Fall, sogar zur Gefährdung der Anwohner. Dies kann nur durch eine konsequente Verkehrsüberwachung mit entsprechender Sanktion bei Verstößen unterbunden werden.
Steigerung der Wohn- und Lebensqualität
Die intensive Parkraumüberwachung reduziert dabei nicht nur Verkehrsbehinderungen auf der Fahrbahn, sondern ermöglicht auch wieder die vorgesehene uneingeschränkte Nutzung der Bürgersteige, Fahrradwege etc. Es versteht sich von selbst, dass hierdurch eine Steigerung der allgemeinen Verkehrssicherheit erzielt wird.
Im Masterplan „Nachhaltige Mobilität für die Stadt“ vom 31.07.2018 werden als Anhang zum Masterplan 2030 unter der Tz 3.3.1 Stufe 2 des Masterplans Mobilität 2030 folgende drei Teilkonzepte vorgestellt:
- Fußverkehr & Barrierefreiheit
- Radverkehr & Verkehrssicherheit
- Ruhender Verkehr & Öffentlicher Raum
Diese Teilkonzepte können ohne eine entsprechende Kontrolle nicht realisiert werden. Den chaotischen Parkverhältnisse im Innenstadtbereich (z. B. Kaiserstraßenviertel, Saarlandstraßenviertel) muss allerdings JETZT begegnet werden, nicht erst 2030.
Verbesserung der Luftreinheit in Wohngebieten
Der Luftreinhalteplan Ruhrgebiet – Teilplan Ost – verpflichtet unter den Maßnahmen R 5 und D 17 die Stadt Dortmund, das Parkraummanagement insbesondere in den belasteten Gebieten zu optimieren. Auch diese Vorgabe macht eine effiziente Verkehrsüberwachung zwingend erforderlich.
Toleranz der Einwohner und auch Einzelhändler erschöpft
Nach Aussage vieler Anwohner nimmt der Kfz-Individualverkehr in Innenstadt-Ost stetig zu. Die Beschwerden zum Thema Parkverstöße häufen sich immens. Politik und Verwaltung sind daher aufgefordert, die berechtigten Forderungen der Bewohner nach einer regelmäßigen sowie wirkungsvollen Verkehrsüberwachung aufzugreifen.
Bezeichnend ist in diesem Kontext die zunehmende Kontrolle von Einzelhandelsparkplätzen (z. B. Märkische Straße/Ecke Heiliger Weg) mit dem Ziel, vorhandene Stellplätze für Kunden und nicht für "Fremd- bzw. Dauerparker" vorzuhalten.
Umfang der Personalaufstockung der Verkehrsüberwachung
Entgegen der Pressemitteilung des Verwaltungsvorstandes vom 09.07.2019 kann die BV In-Ost „eine relative Kontrolldichte" im Stadtbezirk Innenstadt-Ost nicht feststellen.
Die angekündigten zusätzlichen zwölf Planstellen bedeuten eine durchschnittliche Erhöhung um eine Planstelle je Stadtbezirk, was allenfalls nur zu einer marginalen Erhöhung des Kontrolldrucks führt.
Des Weiteren ist im Hinblick auf die im Grundsatzbeschluss zum Bewohnerparkkonzept für den Cityrandbereich vorgesehenen neuen Bewohnerparkzonen (u. a. Hainallee) eine deutliche sowie nachhaltige Aufstockung der Verkehrsüberwachung beginnend mit dem Doppelhaushalt 2020/2021 absolut notwendig.“
2. Beschluss:
Renovierung der Sitzbänke vor der Konzertmuschel im Fredenbaum
(Drucksache Nr. 05952-16/Beschluss der Bezirksvertretung)
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt den Rat der Stadt und seine Ausschüsse aufzufordern, im Doppelhaushalt 2020/21 90.000,00 Euro für die Renovierung der vorhandenen Sitzbänke vor der Konzertmuschel im Fredenbaum einzustellen, da der Fredenbaum überörtlichen Charakter besitzt. 3. Beschluss:
Verwaltungsvorlage Durchführung eines zweijährigen Pilotprojektes „Ermittlungsdienst Abfall“ zur Verbesserung der Stadtsauberkeit in Dortmund (Drucksache Nr.: 15436-19)
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt mehrheitlich bei 14 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion Die Linke & Piraten und Herrn Borchardt/Die Rechte) und 1 Gegenstimme (Herr Urbanek/AfD) nachfolgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt die personelle Ausstattung des „Ermittlungsdienstes Abfall“ mindestens dem der Stadt Hagen anzugleichen.
Begründung:
In Dortmund wohnen auf fast der doppelten Fläche mehr als drei Mal so viele Menschen. Um die gewünschte Wirkung zu erzielen, ist eine ausreichende Personalstärke von Nöten.
4. Beschluss:
Verwaltungsvorlage Bildungsintegration von Kindern aus Südosteuropa
(Drucksache Nr.: 15172-19)
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt mehrheitlich bei 11 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion Die Linke & Piraten) und 4 Gegenstimme (CDU-Fraktion, Herr Urbanek/AfD, Herr Borchardt/Die Rechte) nachfolgenden Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten:
„Die Stelle einer am Schulstandort tätigen Koordinatorin für die Bereiche 2 (Kinderrechte und Kinderschutz stärken, Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe verbessern, Schulabsentismus vorbeugen) und 3 (Schule als Anlaufstelle für Beratungs-, Bildungs- und Unterstützungsangebote) wird personell angemessen ausgestattet.
Begründung:
Die Vorlage lässt nicht erkennen, ob die besagte Koordinatorin außer einer halben Stelle am Schulstandort auch an anderem Ort für das beschriebene Aufgabenfeld tätig sein soll. Ihr Aufgabenbereich am Schulstandort ist auf jeden Fall als so umfangreich beschrieben, dass die Zumessung einer halben Stelle erkennbar unzureichend ist.“
Die Fraktion Die Linke & Piraten merkt zur Verwaltungsvorlage zum Haushalt an, dass sie sich bei der Abstimmung enthalten werden, weil sie die Konstruktion eines Doppelhaushaltes nicht befürworten.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt mehrheitlich bei 12 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Herr Borchardt/Die Rechte), 1 Gegenstimme (Herr Urbanek/AfD) und 2 Enthaltungen (Fraktion Die Linke & Piraten) dem Rat der Stadt Dortmund nachfolgenden Beschlussvorschlag unter Berücksichtigung der o. g. Zusätze (Beschlüsse 1. – 4.) wie folgt zu beschließen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Entwurf des Haushaltsplanes 2020/2021 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2022 bis 2024 mitsamt dem Sonderhaushalt Grabpflegelegate zur Kenntnis und überweist diese zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse und Bezirksvertretungen. Die Gremien behandeln den Haushaltsplanentwurf 2020/2021 entsprechend der Beratungsfolge.
Im Anschluss an die Beratungen ist die Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2020/2021 durch den Rat der Stadt Dortmund am 12.12.2019 vorgesehen.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus seiner Sitzung am 05.11.2019 (gleichlautend zu DS-Nr. 15415-19) vor:
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Überweisung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der Sitzung am 17.09.2019 vor:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost beschließt mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion (4), der CDU-Fraktion (5), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (4), der Fraktion FDP/KE (2), der Fraktion Die Linke & Piraten (2) und Herrn Marcinkowski (parteilos) gegen die Stimme von Herrn Illmer (parteilos) nachfolgenden gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
„Personalaufstockung Außendienst Verkehrsüberwachung
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost fordert im Zuge der Beratung des Doppelhaushalts 2020/2021 den Rat der Stadt Dortmund und die beteiligten Ausschüssen (namentlich Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün und Ausschuss für öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden ) auf, durch Ausweisung zusätzlicher Planstellen dafür Sorge zu tragen, dass der Außendienst der Verkehrsüberwachung eine deutliche und nachhaltige personelle Aufstockung erfährt.
Begründung:
Die durch den Verwaltungsvorstand am 09.07.19 verbreitete Pressemitteilung „Zwölf neue Stellen für den Außendienst der Verkehrsüberwachung„ ist aus Sicht der BV In-Ost der erste Schritt in die richtige und auch notwendige Richtung.
Diskussionsbeiträge von Anwohnern während der jüngsten Dialogveranstaltung zur Einführung des Bewohnerparkkonzeptes Hainallee am 11.07.2019 bestätigen die Wahrnehmung der BV In-Ost, dass viele Verkehrsteilnehmer ihre Kfz regelwidrig parken (z. B. am 06.02.19, als um 18.30 Uhr ein Feuerwehrwagen im Einsatz durch ein solches Parken an der Durchfahrt in der Landgrafenstraße gehindert wurde).
Augenscheinlich wird das regelwidrige Abstellen des Fahrzeugs mehr und mehr zur Normalität und führt, wie im vorliegenden Fall, sogar zur Gefährdung der Anwohner. Dies kann nur durch eine konsequente Verkehrsüberwachung mit entsprechender Sanktion bei Verstößen unterbunden werden.
Steigerung der Wohn- und Lebensqualität
Die intensive Parkraumüberwachung reduziert dabei nicht nur Verkehrsbehinderungen auf der Fahrbahn, sondern ermöglicht auch wieder die vorgesehene uneingeschränkte Nutzung der Bürgersteige, Fahrradwege etc. Es versteht sich von selbst, dass hierdurch eine Steigerung der allgemeinen Verkehrssicherheit erzielt wird.
Im Masterplan „Nachhaltige Mobilität für die Stadt“ vom 31.07.2018 werden als Anhang zum Masterplan 2030 unter der Tz 3.3.1 Stufe 2 des Masterplans Mobilität 2030 folgende drei Teilkonzepte vorgestellt:
- Fußverkehr & Barrierefreiheit
- Radverkehr & Verkehrssicherheit
- Ruhender Verkehr & Öffentlicher Raum
Diese Teilkonzepte können ohne eine entsprechende Kontrolle nicht realisiert werden. Den chaotischen Parkverhältnisse im Innenstadtbereich (z. B. Kaiserstraßenviertel, Saarlandstraßenviertel) muss allerdings JETZT begegnet werden, nicht erst 2030.
Verbesserung der Luftreinheit in Wohngebieten
Der Luftreinhalteplan Ruhrgebiet – Teilplan Ost – verpflichtet unter den Maßnahmen R 5 und D 17 die Stadt Dortmund, das Parkraummanagement insbesondere in den belasteten Gebieten zu optimieren. Auch diese Vorgabe macht eine effiziente Verkehrsüberwachung zwingend erforderlich.
Toleranz der Einwohner und auch Einzelhändler erschöpft
Nach Aussage vieler Anwohner nimmt der Kfz-Individualverkehr in Innenstadt-Ost stetig zu. Die Beschwerden zum Thema Parkverstöße häufen sich immens. Politik und Verwaltung sind daher aufgefordert, die berechtigten Forderungen der Bewohner nach einer regelmäßigen sowie wirkungsvollen Verkehrsüberwachung aufzugreifen.
Bezeichnend ist in diesem Kontext die zunehmende Kontrolle von Einzelhandelsparkplätzen (z. B. Märkische Straße/Ecke Heiliger Weg) mit dem Ziel, vorhandene Stellplätze für Kunden und nicht für "Fremd- bzw. Dauerparker" vorzuhalten.
Umfang der Personalaufstockung der Verkehrsüberwachung
Entgegen der Pressemitteilung des Verwaltungsvorstandes vom 09.07.2019 kann die BV In-Ost „eine relative Kontrolldichte" im Stadtbezirk Innenstadt-Ost nicht feststellen.
Die angekündigten zusätzlichen zwölf Planstellen bedeuten eine durchschnittliche Erhöhung um eine Planstelle je Stadtbezirk, was allenfalls nur zu einer marginalen Erhöhung des Kontrolldrucks führt.
Des Weiteren ist im Hinblick auf die im Grundsatzbeschluss zum Bewohnerparkkonzept für den Cityrandbereich vorgesehenen neuen Bewohnerparkzonen (u. a. Hainallee) eine deutliche sowie nachhaltige Aufstockung der Verkehrsüberwachung beginnend mit dem Doppelhaushalt 2020/2021 absolut notwendig.“
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lehnt den Antrag aus der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nach ausführlicher Diskussion gegen die Stimmen von 6 Ausschussmitgliedern, bei Enthaltung von 7 Ausschussmitgliedern ab.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus seiner Sitzung am 26.11.2019 zu Antrag 1 der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost (gleichlautend zu DS-Nr. 15415-19) vor:
Herr Rm Mader führt an, dass seine Fraktion dem Antrag aus der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nicht folgen werde, da man seiner Meinung nach die personelle Situation in der Gesamtheit und nicht nur für einen einzelnen Stadtbezirk betrachten solle.
Herr Rm Urbanek teilt mit, dass diese Angelegenheit eher ein Thema für die Haushaltsberatungen darstelle und er daher nicht zustimmen werde.
Herr Rm Berndsen verdeutlicht, dass auch seine Fraktion dem heute vorliegenden Antrag ablehnen werde. Er habe die Information, dass die bereits vorgesehenen Planstellen noch gar nicht besetzt seien und man daher erst dann nachsteuern sollte, wenn die Situation vor Ort nach Besetzung dieser Stellen weiter unbefriedigend sei.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün lehnt den Antrag aus der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost mehrheitlich, bei Gegenstimmen Fraktion B‘90/Die Grünen und Fraktion Die Linke & Piraten, ab.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag 1 der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord (gleichlautend zum Antrag Bezirksvertretung Innenstadt-Ost (DS-Nr. 15299-19) einstimmig ab.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag 2 der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord einstimmig ab.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat den Beschluss zu Antrag 3 bereits unter 2.1.0.5 (DS-Nr. 15415-19) gefasst.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag 4 der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord einstimmig ab.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde aus ihrer Sitzung am 30.10.2019 vor:
Die Bezirksvertretung Huckarde ergänzt den Beschlussvorschlag einstimmig um folgende Empfehlung: Der Rat der Stadt Dortmund wird gebeten, durch Ausweisung zusätzlicher Planstellen dafür Sorge zu tragen, dass der Außendienst der Verkehrsüberwachung eine deutliche und nachhaltige Aufstockung erfährt.
Die Bezirksvertretung Huckarde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei einer Gegenstimme (Herr Brück, Die Rechte) und zwei Enthaltungen (Herr Meyer, Fraktion Die Linke und Frau Schulze, Fraktion Bündnis90/Die Grünen) folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Entwurf des Haushaltsplanes 2020/2021 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2022 bis 2024 mitsamt dem Sonderhaushalt Grabpflegelegate zur Kenntnis und überweist diese zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse und Bezirksvertretungen. Die Gremien behandeln den Haushaltsplanentwurf 2020/2021 entsprechend der Beratungsfolge.
Im Anschluss an die Beratungen ist die Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2020/2021 durch den Rat der Stadt Dortmund am 12.12.2019 vorgesehen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt die Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde einstimmig ab.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familie aus seiner Sitzung am 27.11.2019 vor:
Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegen folgende Empfehlungen vor:
Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der Sitzung vom 20.10.2019:
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit sieht den Haushaltsplanentwurf 2020/2021 als eingebracht an und lässt ihn ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
Bezirksvertretung Huckarde aus der Sitzung von 30.10.2019
Text siehe oben.
Bezirksvertretung Brackel aus der Sitzung von 31.10.2019
Text siehe oben.
Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der Sitzung von 06.11.2019
Text siehe oben.
Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegen folgende Anträge vor:
Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, Drucksache Nr.: 15415-19-E9
…die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet um Beratschlagung und Beschlussfassung nachfolgender Anträge:
Antrag 1:
Zentraler Fachdienst Streetwork des Jugendamtes
Der Zentrale Fachdienst Streetwork leistet einen wesentlichen Beitrag im Rahmen des Aktionsplans Soziale Stadt vor Ort. Die aufsuchende Jugendarbeit auf der Straße, aber auch die Unterstützung junger Menschen in der Überlebenseinrichtung in der Leopoldstraße wird deutlich zunehmend von Hilfesuchenden angenommen. Die Fallzahl ist steigend. Eine Ausdehnung der Beratungszeiten vor allem in den Abendstunden wird daher aus Fachkreisen für notwendig erachtet. Mit der derzeitigen personellen Besetzung ist dies nicht durchführbar.
Wir fordern daher eine
- sofortige Personalbedarfsermittlung, um die notwendige Personalaufstockung beziffern zu können und
- im direkten Anschluss die Ausschreibung und Besetzung der Stellen.
Um eine laufende Berichterstattung wird gebeten.
Antrag 2:
Beitragsfreie KiTa
Beschluss:
In Dortmund soll genauso wie in Düsseldorf der Besuch der Kindertagesstätten (Kitas) künftig kostenlos werden.
Begründung:
Die Landesregierung NRW will nun auch das zweite Kita Jahr vor der Einschulung kostenfrei machen und die Kosten dafür übernehmen. In Dortmund würde dann nur noch Kitagebühren für Kinder unter drei Jahren sowie für 3-4 jährige Kinder erhoben. In der Gebührenordnung werden allerdings auch jetzt schon viele Eltern aus sozialen Gründen von der Kitagebühr freigestellt. Von daher kann man sich den Verwaltungsaufwand nebst Bedürftigkeitsprüfung für die Betroffenen auch gleich ganz sparen und die Kitas in Dortmund tatsächlich beitragsfrei stellen.
Antrag 3:
Zuwendungen an die Familienberatungsstellen der freien Träger
Beschluss:
Den Familienberatungsstellen werden die Zuwendungen in dem Maße erhöht, so dass sie ihre jährlich steigenden Personalkosten decken können.
Begründung:
Die Indexsteigerung von 1,5% bzw. die Stagnation der kommunalen Zuwendungen hat über die Jahre eine erhebliche Diskrepanz angehäuft. Die Personalkosten sind deutlich angestiegen. Die Tariferhöhungen werden auch in den Jahren 2020 und 2021 verhandelt und führen zu Entgeltsteigerungen, die die finanzielle Lücke größer machen. Wenn die Zuwendungen an die Familienberatungsstellen nicht an diese Kostensituation angepasst werden, können diese die über die Jahre gut funktionierende Struktur und Qualität nicht mehr aufrechterhalten….
SPD Fraktion, Drucksache Nr.: 15415-19-E7
….die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie bittet um Beratung und Beschlussfassung der nachfolgenden Anträge:
Beschlüsse:
1. Ausbau Streetwork für wohnungslose JugendlicheUm wohnungslose Jugendliche und junge Erwachsene zu erreichen und zu unterstützen, ist aufsuchende Jugendarbeit unverzichtbar. In der fachübergreifenden Zusammenarbeit unter Federführung des Jugendamtes konnten bereits positive Veränderungen erreicht werden. Die konzeptionelle Neuorganisation der Arbeit der Streetwork durch die Sozial- und Jugendverwaltung soll unter dem besonderen Fokus der Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe für junge Erwachsene erfolgen. Mögliche zusätzliche personelle Bedarfe werden nach Vorliegen des Konzeptes nachgesteuert.
2. Ausweitung der Angebote zur frühkindlichen Förderung durch die Präventionsfachstelle
Dortmund nimmt am Modellvorhaben der Landesregierung Nordrhein-Westfalen und der Bertelsmann Stiftung "Kein Kind zurücklassen – Kommunen in NRW beugen vor" teil. Ziel ist, die Entwicklung von bedarfsgerechten Bildungs-, Förder- und Unterstützungsangeboten für Kinder ab 3 Jahren bzw. deren Eltern und Familien in den Aktionsräumen zu verankern. Die Verwaltung wird um eine Einschätzung gebeten, wie viele Kinder ohne frühkindliche Bildungsangebote in den Quartieren leben. Zur Verbesserung der Chancengleichheit sollen in den Aktionsräumen bedarfsgerechte, niederschwellige Sprachangebote für die Kinder ab dem 3. Lebensjahr angeboten werden, die nicht von den Betreuungsangebote in Kitas oder vergleichbaren Bildungs- und Betreuungsangeboten profitieren.
Ziel der Maßnahme muss sein, dass alle Kinder bei der Einschulung über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen.
3. Zuwendungen an die Familienberatungsstellen der freien Träger
Die gute fachliche Zusammenarbeit zwischen dem Jugendamt und den Familienberatungsstellen der freien Träger ist gerade in den Sozialräumen unverzichtbar geworden. Mittlerweile sind die Zuwendungen an die Familienberatungsstellen aufgrund von Personalkostensteigerungen nicht mehr auskömmlich, sodass die Strukturen und Qualität der Angebote in Gefahr sind. Die Zuwendungen an die Familienberatungsstellen der freien Träger werden ab 2020 zur auskömmlichen Finanzierung der Personalbedarfe nach Prüfung der Jugendverwaltung angemessen erhöht auf maximal 300.000 Euro. Die jährliche Indexsteigerung von 2% analog der beabsichtigten Förderung der Wohlfahrtsverbände für den Zeitraum 2020 bis 2025 ist zu berücksichtigen…..
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache Nr.: 15415-19-E11
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um Beratung und Abstimmung der folgenden Anträge:
1) Der AKJF und der Rat stellen fest, dass die Bekämpfung von Armut und insbesondere von Kinderarmut ein vorrangiges Ziel der Dortmunder Stadtentwicklung ist und bleibt. AKJF und Rat bekennen sich dazu,
· zur Bekämpfung von Kinderarmut insbesondere den Bereich der
· Bildungsgerechtigkeit zu fördern und zu stärken,
· die sehr unterschiedlichen Ausgangsvoraussetzungen vieler Kinder zu
· verbessern und anzugleichen,
· dass hinsichtlich der Schaffung von Bildungsgerechtigkeit Ungleiches
· ungleich behandelt werden muss,
· dass deshalb vorhandene Gelder und Ressourcen effektiver an den Stellen
· gebündelt werden müssen, an denen sie benötigt werden.
Die Verwaltung wird aufgefordert, in Kooperation mit dem Land ein effektives
Messinstrument zur Steuerung der Bildungsressourcen zu entwickeln und zu erarbeiten,
um der oben genannten Zielsetzung gerecht zu werden.
Begründung:
In Dortmund ist jedes dritte Kind unter 15 Jahren von Armut betroffen oder von Armut bedroht (Bericht zur sozialen Lage). Es gilt, diesen Zustand nachhaltig zu verändern. Dazu ist es unter anderem notwendig, den vorhandenen Zusammenhang zwischen Armut und Bildungsungerechtigkeit aufzubrechen. Momentan werden Stellen an Schulen landesweit aufgrund des sogenannten Kreissozialindexes zugewiesen. Mit ihm werden die Schülerzahlen der öffentlichen Grund- und Hauptschulen gewichtet, um die auf die Grundschulen und Hauptschulen entfallenden zusätzlichen Stellen gegen Unterrichtsausfall, für Vertretungsaufgaben und für besondere Förderaufgaben zuzuweisen. Dieser Index reicht als Instrument nicht aus, um die Zuweisung von Stellen unter der Zielsetzung von Bildungsgerechtigkeit effektiv zu steuern.
2) AKJF und Rat fordern die Bundesregierung auf, eine eigenständige Kindergrundsicherung zu schaffen.
Begründung:Die staatliche Kinder- und Familienförderung ist trotz ihrer Vielzahl an Leistungen weder gerecht noch wirksam. Die Kinderregelsätze im Hartz IV-System sind zu niedrig, als dass Kinder damit gut aufwachsen können. Der Kinderzuschlag für Familien mit geringem Einkommen oder das Bildungs- und Teilhabepaket kommen bei vielen Kindern überhaupt nicht an, obwohl sie einen Anspruch auf diese Leistung haben. Der bestehende Leistungsdschungel für Familien ist unübersichtlich und intransparent. Eine eigenständige (und je nach Einkommen angemessene) Kindergrundsicherung bündelt vorhandene Leistungen und zahlt sie unbürokratisch aus. Eine eigenständige Kindergrundsicherung würde auch in Dortmund das Leben vieler Kinder und ihre Familien verbessern. Mittel- und langfristig würde sich das auch durch eine eventuell mögliche Verringerung anderer Unterstützungsleistungen positiv auf den städtischen Haushalt auswirken.
3) Für den Fachdienst Streetwork wird in Vorgriff auf die Schaffung eines gesamtstädtischen Streetwork-Konzepts eine zusätzliche Stelle geschaffen. Im Haushalt sind dafür jährlich 70.000 Euro zu veranschlagen.
Begründung:Momentan werden ca. 300 Jugendliche und junge Erwachsene durch den zentralen Fachdienst Streetwork betreut. Die Zahlen und der Bedarf steigen. Das Angebot wird überwiegend von jungen Menschen im Alter von 14-27 Jahren in Anspruch genommen, die keinen festen Wohnsitz haben. In den letzten Monaten gab es sogar wiederholt Kontakt zu wohnungslosen Jugendlichen im Alter von 12 bis 13 Jahren. Insgesamt gab es 2018 insgesamt 11774 Beratungs-, Betreuungs- und Besucher*innenkontakte. 2019 lag die Zahl bis zum 31. August bereits bei 10079.
Hinsichtlich der Betreuung spielen insbesondere das Gebiet rund um den Hauptbahnhof sowie die sogenannte Überlebenshilfe Leopoldstraße 22 eine Rolle. Das sind nach derzeitigem Kenntnisstand die zentralen Aufenthaltsräume der Zielgruppe. Laut Aussage der Verwaltung arbeitet das Team Streetwork mit drei Personen mit insgesamt 97,24 Stunden. Eine notwendige Ausweitung des bestehenden Angebots vor allem in den Abendstunden wird von verschiedenen Seiten befürwortet. Die Ausweitung der Öffnungs- und Angebotszeiten ist jedoch mit der aktuellen Personalbesetzung nicht leistbar.
Das bis 2021 laufende Projekt „Rampe II“ im Stadtbezirk Hörde, das sich als Projekt der aufsuchenden Jugendarbeit insbesondere an Jugendliche im Stadtteil richtet, die durch soziale Probleme in ihrer Entwicklung gefährdet sind, soll anschließend in ein gesamtstädtisches Streetwork-Konzept übergehen. In Vorgriff auf dieses Konzept ist schon jetzt eine zusätzliche Streetwork-Stelle notwendig.
4) Die Zuwendungen an die Familien- und Erziehungsberatungsstellen der freien Träger werden erhöht. Durch die Erhöhung sollen mindestens die jährlich steigenden Personalkosten gedeckt werden.
Begründung:In Dortmund gibt es zwölf Familien- und Erziehungsberatungsstellen, vier befinden sich in freier Trägerschaft. Der aktuell vorgelegte Jahresbericht zeigt, dass es nach wie vor einen hohen und wachsenden Beratungsbedarf gibt. Gleichzeitig gibt es für die Träger einen zusätzlichen finanziellen Förderbedarf aufgrund steigender (Personal-) Kosten bei gleichzeitiger Stagnation der Zuwendungen. Ohne zusätzliche Zuschüsse kann die vorhandene Struktur nicht aufrechterhalten werden.
5) Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept „Sozialarbeit in Kindertages-einrichtungen“. Die Erfahrungen des bisherigen Modellprojekts in der Nordstadt fließen dabei ein. Für die Erarbeitung des Konzepts werden 2020 50.000 Euro zur Verfügung gestellt. Ab 2021 werden vier Stellen zur Umsetzung der Kita-Sozialarbeit geschaffen.
Begründung:Kita-Sozialarbeit ist im Rahmen kommunaler Präventionsketten ein Unterstützungsangebot für Familien mit Kindern von der Geburt bis zum Schuleintritt. Im Sinne eines vorausschauenden, präventiv ausgerichteten Angebots ist es notwendig, insbesondere Kinder und Familien in besonders benachteiligten Quartieren frühzeitig zu erreichen und zu begleiten. Das Projekt „Kita-Sozialarbeit“ kann effektiv dazu beitragen, Kindern schon im Kindergartenalltag gute Teilhabeperspektiven zu bieten. Konkrete Ziele sind unter anderem:
• Förderung der personalen und sozialen Entwicklung von Kindern
• Beteiligung von Kindern sozialbenachteiligter und armutsbetroffener Familien
• Aufbau und Sicherung gesundheitsfördernder Strukturen
• Förderung und Stärkung der Kompetenzen von Kindern und ihren Familien
• Familiäre und soziale Notlagen frühzeitig erkennen und bearbeiten
• Sensibilisierung der Eltern für die Entwicklungsbedürfnisse der Kinder
• Positive Gestaltung der sozialräumlichen Lebens- und Umweltbedingungen
Seit August 2018 läuft in der Nordstadt ein Modelprojekt, gefördert vom ESF und der Stadt. Im Rahmen des Projekts werden 4 x 0,5 Stellen in vier Kitas (DKSB, AWO und 2 x FABIDO finanziert. Das Projekt läuft definitiv Ende 2020 aus… CDU-Fraktion, Drucksache Nr.: 15415-19-E12
….die CDU-Fraktion im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie stellt folgenden Antrag bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung drei weiterer Stellen beim StA 51 /4-1 „Mobile Jugendarbeit / Streetwork“ mit dem Ziel der Unterstützung der Arbeit in der Leopoldstraße 22.
Begründung
Der Zentrale Fachdienst Streetwork beim Jugendamt besteht aus einer Kombination von Kontaktaufnahme und Kontaktpflege unmittelbar auf der Straße und einer Überlebenshilfeeinrichtung in der Leopoldstraße 22. Die Arbeit der Streetworkerinnen und Streetworker besteht zum einen aus der direkten Kontaktaufnahme auf der Straße, zum anderen aus der täglichen Arbeit in der Überlebenshilfeeinrichtung (Leopoldstraße 22), in der täglich über 100 Kinder und Jugendliche eintreffen. Die Einrichtung bietet die Möglichkeit einer vertraulichen Beratung und Begleitung, wodurch die Lebenssituation verbessert oder zumindest gefestigt wird, um einer weiteren Verelendung entgegenzuwirken.
Drei weitere Stellen gewährleisten, dass über die bisherigen Öffnungszeiten (max. 4 Std./Tag) auch in den Abendstunden die Einrichtung öffnen kann….
I. Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Empfehlungen des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit, der Bezirksvertretungen Huckarde, Brackel und Innenstadt-Nord zur Kenntnis.
II. Abstimmung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie über den Antrag der Fraktion DIE LINKE&PIRATEN (Drucksache Nr.: 15415-19-E9):
(es erfolgte Einzelabstimmung)
1. Zentraler Fachdienst Streetwork des Jugendamtes
Wir fordern daher eine
- sofortige Personalbedarfsermittlung, um die notwendige Personalaufstockung beziffern zu können und
- im direkten Anschluss die Ausschreibung und Besetzung der Stellen.Um eine laufende Berichterstattung wird gebeten.
Abstimmung: mehrheitlich beschlossen (11 Ja, 1 Nein, 2 Enthaltungen)
2. Beitragsfreie KiTa
In Dortmund soll genauso wie in Düsseldorf der Besuch der Kindertagesstätten (Kitas) künftig kostenlos werden
Abstimmung: Abgelehnt (3 Ja, 9 Nein, 2 Enthaltungen)
Hierzu: Mündlicher Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie begrüßt mehrheitlich eine Beitragsfreiheit für alle Kinder in Kindertagesbetreuung und dem offenen Ganztag. Er fordert das Land NRW auf, eine einheitliche Beitragssituation für eine Vergleichbarkeit der Lebensverhältnisse der Familien hinzuwirken.
Abstimmung: Abgelehnt (3 Ja, 6 Nein, 5 Enthaltungen)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familie mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und Enthaltungen der CDU-Fraktion sowie der AfD-Fraktion zu.
4. Zuwendungen an die Familienberatungsstellen der freien Träger
Den Familienberatungsstellen werden die Zuwendungen in dem Maße erhöht, so dass sie ihre jährlich steigenden Personalkosten decken können.
Abstimmung: einstimmig beschlossen (4 Ja, 9 Enthaltungen)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stellt fest, dass Pkt. 5 der Abstimmungsliste weitergehender ist und legt die finanziellen Mittel wie unter diesem Punkt bei 300.000,-- € fest.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familie unter Berücksichtigung der og. Ergänzung mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und Enthaltung der AfD-Fraktion zu.
III. Abstimmung des Ausschusses für Kinder Jugend und Familie über den Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 15415-19-E7)(es erfolgte Einzelabstimmung)
1. Ausbau Streetwork für wohnungslose Jugendliche
Um wohnungslose Jugendliche und junge Erwachsene zu erreichen und zu unterstützen, ist aufsuchende Jugendarbeit unverzichtbar. In der fachübergreifenden Zusammenarbeit unter Federführung des Jugendamtes konnten bereits positive Veränderungen erreicht werden. Die konzeptionelle Neuorganisation der Arbeit der Streetwork durch die Sozial- und Jugendverwaltung soll unter dem besonderen Fokus der Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe für junge Erwachsene erfolgen. Mögliche zusätzliche personelle Bedarfe werden nach Vorliegen des Konzeptes nachgesteuert.
Abstimmung: einstimmig beschlossen (10 Ja, 4 Enthaltungen)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familie mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und Enthaltung der AfD-Fraktion zu.
2. Ausweitung der Angebote zur frühkindlichen Förderung durch die Präventionsfachstelle
Dortmund nimmt am Modellvorhaben der Landesregierung Nordrhein-Westfalen und der Bertelsmann Stiftung "Kein Kind zurücklassen – Kommunen in NRW beugen vor" teil. Ziel ist, die Entwicklung von bedarfsgerechten Bildungs-, Förder- und Unterstützungsangeboten für Kinder ab 3 Jahren bzw. deren Eltern und Familien in den Aktionsräumen zu verankern. Die Verwaltung wird um eine Einschätzung gebeten, wie viele Kinder ohne frühkindliche Bildungsangebote in den Quartieren leben. Zur Verbesserung der Chancengleichheit sollen in den Aktionsräumen bedarfsgerechte, niederschwellige Sprachangebote für die Kinder ab dem 3. Lebensjahr angeboten werden, die nicht von den Betreuungsangebote in Kitas oder vergleichbaren Bildungs- und Betreuungsangeboten profitieren.
Ziel der Maßnahme muss sein, dass alle Kinder bei der Einschulung über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen.
Abstimmung: einstimmig beschlossen (14 Ja)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familie einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.
3. Zuwendungen an die Familienberatungsstellen der freien Träger
Die gute fachliche Zusammenarbeit zwischen dem Jugendamt und den Familienberatungsstellen der freien Träger ist gerade in den Sozialräumen unverzichtbar geworden. Mittlerweile sind die Zuwendungen an die Familienberatungsstellen aufgrund von Personalkostensteigerungen nicht mehr auskömmlich, sodass die Strukturen und Qualität der Angebote in Gefahr sind. Die Zuwendungen an die Familienberatungsstellen der freien Träger werden ab 2020 zur auskömmlichen Finanzierung der Personalbedarfe nach Prüfung der Jugendverwaltung angemessen erhöht auf maximal 300.000 Euro. Die jährliche Indexsteigerung von 2% analog der beabsichtigten Förderung der Wohlfahrtsverbände für den Zeitraum 2020 bis 2025 ist zu berücksichtigen.
Abstimmung: mehrheitlich beschloss (7Ja, 1 Nein, 5 Enthaltungen)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familie mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und Enthaltung der AfD-Fraktion zu.
IV. Abstimmung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie über den Antrag der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen (Drucksache Nr.: 15415-19-E 11)(es erfolgte Einzelabstimmung)
1. Der AKJF und der Rat stellen fest, dass die Bekämpfung von Armut und insbesondere von Kinderarmut ein vorrangiges Ziel der Dortmunder Stadtentwicklung ist und bleibt. AKJF und Rat bekennen sich dazu,
· zur Bekämpfung von Kinderarmut insbesondere den Bereich der
· Bildungsgerechtigkeit zu fördern und zu stärken,
· die sehr unterschiedlichen Ausgangsvoraussetzungen vieler Kinder zu
· verbessern und anzugleichen,
· dass hinsichtlich der Schaffung von Bildungsgerechtigkeit Ungleiches
· ungleich behandelt werden muss,
· dass deshalb vorhandene Gelder und Ressourcen effektiver an den Stellen
· gebündelt werden müssen, an denen sie benötigt werden.
Die Verwaltung wird aufgefordert, in Kooperation mit dem Land ein effektives Messinstrument zur Steuerung der Bildungsressourcen zu entwickeln und zu erarbeiten, um der oben genannten Zielsetzung gerecht zu werden.
Abstimmung: mehrheitlich beschlossen (12 ja, 2 Nein)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familie einstimmig zu.
2. AKJF und Rat fordern die Bundesregierung auf, eine eigenständige Kindergrundsicherung zu schaffen.
Abstimmung: mehrheitlich beschlossen (12ja, 2 Nein)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familie in die Beratungen dieses Ausschusses im Februar 2020.
3. Für den Fachdienst Streetwork wird in Vorgriff auf die Schaffung eines gesamtstädtischen Streetwork-Konzepts eine zusätzliche Stelle geschaffen. Im Haushalt sind dafür jährlich 70.000 Euro zu veranschlagen.
Abstimmung: Keine Abstimmung zugunsten CDU-Antrag
4. Die Zuwendungen an die Familien- und Erziehungsberatungsstellen der freien Träger werden erhöht. Durch die Erhöhung sollen mindestens die jährlich steigenden Personalkosten gedeckt werden.
Abstimmung: einstimmig beschlossen (7 Ja, 6 Nein)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stellt fest, dass Pkt. 5 der Abstimmungsliste weitergehender ist und legt die finanziellen Mittel wie unter diesem Punkt bei 300.000,-- € fest.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familie mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und Enthaltung der AfD-Fraktion zu.
5. Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept „Sozialarbeit in Kindertages-einrichtungen“. Die Erfahrungen des bisherigen Modellprojekts in der Nordstadt fließen dabei ein. Für die Erarbeitung des Konzepts werden 2020 50.000 Euro zur Verfügung gestellt. Ab 2021 werden vier Stellen zur Umsetzung der Kita-Sozialarbeit geschaffen.
Abstimmung: Abgelehnt (7 Ja, 7 Nein)
V. Abstimmung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie über den Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 15415-19-E 12)
(es erfolgte Einzelabstimmung)
1. Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie stellt folgenden Antrag bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung drei weiterer Stellen beim StA 51 /4-1 „Mobile Jugendarbeit / Streetwork“ mit dem Ziel der beispielsweise zur Unterstützung der Arbeit in der Leopoldstraße 22.
Abstimmung geänderter Beschluss (kursiv): einstimmig beschlossen (14 Ja)Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familie einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu.
VI. Unter Einbeziehung der Abstimmungsergebnisse unter II, - -V. empfiehlt der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2022 bis 2024 zu beschließen.
Dem Ausschuss für Finanzen Beteiligungen und Liegenschaften nimmt das Abstimmungsverhalten des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie zum Entwurf des Haushaltsplanes 2020/2021 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2022 bis 2024 zur Kenntnis.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Beschlussvorlage vor:
Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2020/2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15415-19-E1)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Vorlage vorab zur Kenntnis und beschließt die Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund im Anschluss an die Abstimmung über die Fraktionsanträge und haushaltsrelevanten Einzelvorlagen der Verwaltung abzugeben.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegen folgende Anträge der Fraktionen vor:
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15415-19-E6)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15415-19-E10)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 15415-19-E13)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 15415-19-E14)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 15415-19-E18)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 15415-19-E15, 15415-19-E16, 15415-19-E17, und 15415-19-E19)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund folgende Anträge der Fraktionen zu beschließen:
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15415-19-E6)
I. Resolution an Bund und Land
Die SPD-Fraktion betreibt Haushaltspolitik mit Augenmaß und spart die Stadt nicht kaputt. Wir investieren in die Zukunft. In den letzten Jahren wurden viele Anstrengungen unternommen, um die Handlungsfähigkeit mit genehmigten Haushalten zu erhalten. Eine Haushaltssicherung mit Auflagen aus Arnsberg würde bedeuten, dass die Stadt ihre freiwilligen Leistungen (z. B. Erteilung von Musikunterricht, Betrieb des Kinder-NEF, Behindertenfahrdienste, Betrieb von Bädern und Sporteinrichtungen) auf den Prüfstand stellen bzw. Steuern erhöhen müsste. Die Anstrengungen, u. a. durch das Memorandum, haben sich im Jahresabschluss 2018 bezahlt gemacht und es konnte ein Jahresüberschuss von 20,3 Millionen Euro erzielt werden. Dies konnte erreicht werden, ohne dass die Bürger*innen spürbare Leistungseinbußen (z. B. Schließung von öffentlichen Einrichtungen) hinnehmen mussten.
Mit Blick auf die Zukunft legt die SPD-Ratsfraktion Wert auf gezielte Investitionen, so u. a. im Personalbereich. Wir haben die demografische Entwicklung schon lange im Blick, der Wissenstransfer muss im Rahmen der Altersfluktuation gewährleistet sein und es müssen Kapazitäten geschaffen werden, um z. B. Investitionsengpässe aufgrund fehlender Fachkräfte zu reduzieren. Es wurden bereits 242 neue Stellen bedarfsgerecht geschaffen. Um dem Fachkräftemangel und der demografischen Entwicklung zu begegnen wird die Anzahl der Auszubildenden bei der Stadtverwaltung von 302 Menschen in 2019 auf 398 Menschen in 2021 erhöht. Hierbei ist auch ein neuer Ausbildungsberuf geschaffen worden: Fachkraft für Ordnung und Sicherheit. Um die Auszubildenden kompetent an ihren Beruf heranzuführen, unterstützen wir die Gründung des Zentrums für Ausbildung und Kompetenzen (ZAK).
Dortmund muss lebens- und liebenswert bleiben, hier sieht sich die SPD-Ratsfraktion auch in klarer Verantwortung für die zukünftigen Generationen. Dazu gehört u. a. für alle bezahlbarer Wohnraum, attraktive und moderne Kindertageseinrichtungen und Schulen sowie ein sinnvoller Mobilitätsmix im Zeichen von Klimawandel und Luftreinhaltung. Auch im Rahmen der Digitalisierung (z. B. Bürgerportal, Arbeitsplatz der Zukunft) sieht die SPD-Ratsfraktion noch Aufgaben auf Dortmund zukommen, die neue Chancen für eine weitere positive Entwicklung unserer Stadt bedeuten können.
Dabei bleibt ein genehmigungsfähiger Haushalt das Ziel der SPD-Fraktion.
Bund und Land bleiben in der Pflicht, den Kommunen strukturell unter die Arme zu greifen. Insbesondere hält die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund ihre Dauerforderung aufrecht, dass die Kommunen von Bund und Land dauerhaft und vollständig von den Sozialkosten entlastet werden müssen.
So zahlt die Stadt Dortmund z. B. für Schulbegleitung und Schulsozialarbeit rund 20 (in 2019 noch 17) Millionen Euro. Die Liste von Aufgaben, die wir vor Ort für Bund und Land erledigen, ist lang und beläuft sich auf insgesamt rd. 190 Millionen Euro pro Jahr, wobei anzuerkennen ist, dass hier z. B. durch den Wegfall des Fonds Deutsche Einheit Entlastungen in Höhe von 22,2 Millionen Euro (Stand 2019) erfolgen.
Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Ratsfraktion folgende Anträge an Bund und Land:
1. Die SPD-Fraktion erwartet eine nachhaltige und dauerhafte Übernahme der Kosten für Flüchtlinge und Zuwanderer aus Südosteuropa von Bund und Land. Kostenübernahmen, die nur anteilig bzw. befristet erfolgen, sind anzupassen. Wir fordern das Land NRW auf,
a. die Kosten für geduldete Asylbewerber nicht nur 3 Monate nach dem negativen Bescheid sondern vollständig und auf Dauer zu übernehmen.
b. die Pro-Kopf-Pauschale nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) fortzuschreiben.
2. Bei neuen Gesetzen müssen in Bund und Land das Konnexitätsprinzip stringent angewandt und die Auswirkungen für die Kommunen berücksichtigt werden.
3. Positiv registrieren wir, dass der Bund zugesagt hat, 50 % der Altschulden besonders belasteter Kommunen zu übernehmen. Hier fordern wir die Landesregierung auf, a. ihrerseits das längst überfällige Konzept zu entwickeln,
b. eigene Finanzmittel zur Verfügung zu stellen,
c. mit dem Bund kurzfristig ein Benehmen zur Umsetzung herbeizuführen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt der Resolution mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
II. Für den Haushalt 2020/2021 stellt die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund folgende Einzelanträge:
1. Digitalisierung bei Feuerwehr und Rettungsdienst
Die Verwaltung wird beauftragt beim FB 37 ein – zunächst auf fünf Jahre befristetes Projekt – „Digitalisierung in der Gefahrenabwehr“ zu starten. Ziel des Projektes ist es, eine zukunftsweisende Struktur zur Bewältigung der mit der Digitalisierung verbundenen Herausforderungen zu erarbeiten und erste konkrete Projekte unter Einsatz zeitgemäßer Technologien für Brandschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz schnell und zielführend umzusetzen. Hierzu gehört auch der Einsatz von telemedizinischen Assistenzsystemen im Rettungsdienst. Für die Umsetzung des Projektes sollen schnelle Prozesse für Auswahl, Beschaffung und Einführung von digitalen Systemen entwickelt und erprobt werden.
Hierzu sind folgende Mittel erforderlich:
2020 90.000 Euro
2021 fortfolgend bis zum Projektende 150.000 Euro
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig bei Enthaltung der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE & PIRATEN zu.
2. Stärkung der Digital- und Medienkompetenz
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung ein ganzheitliches Konzept zur Vermittlung von Digital- und Medienkompetenz für alle gesellschaftlichen Bereiche zu erstellen. Unter Federführung von 1/CIO stellt die Stadtverwaltung eine Projektstruktur ressortübergreifend auf, um das gewünschte Konzept unter Beteiligung aller Medienkompetenz- und Bildungsbereiche für Kultur, Medien, Wirtschaft, Soziales und Jugend der Stadt Dortmund erarbeiten zu lassen. Das Konzept sichert eine generationsübergreifende Teilhabe, die auch im Hinblick auf Bildung und sozialer Ausgangssituation nicht selektiv wirkt. Kreiert werden soll ein übergreifendes vernetztes Bildungssystem, das flächendeckend Bibliotheken, Weiterbildungsangebote, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Seniorenbegegnungsstätten und Seniorenbüros, die UZWEI im Dortmunder U, das Zentrum für Medienkompetenz ZMi.DO, Dortmunder Systemhaus, Digitale Bildung im Fachbereich Schule, das Dietrich-Keuning-Haus und den Hochschulen in geeigneter Form integriert. Dabei ist auch zu prüfen, ob eine Art technische Bürgerschule stadtweit installiert werden kann. Das Konzept zur Umsetzung unter Einbeziehung aller Medienkompetenz- und Bildungsbereiche der Stadt Dortmund wird dem Ausschuss für Personal und Organisation sowie dem Rat zum Beschluss im 1. Quartal 2020 vorgelegt.
Zur Aufstellung der Projektstruktur und der Umsetzung wird 1/CIO ab dem Jahr 2020 vorsorglich ein konsumtives Budget i. H. v. 150.000 Euro p. a. zur Verfügung gestellt.
Herr Reppin (CDU-Fraktion) bittet darum, den letztenn Satz des 1. Absatzes dahingehend zu ändern, dass das Konzept dem Ausschuss für Personal und Organisation sowie dem Rat vorgelegt werde. Weiterhin solle 1/CIO vorsorglich ab dem Jar 2020 ein Budget zur Verfügung gestellt werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion und Enthaltungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) zu.
3. Neuorganisation Bürgerdienste
Bei den Bürgerdiensten besteht dringender Handlungsbedarf, um die Dienstleistungsqualität für die Bürger*innen wieder zu steigern und die Arbeitsbelastung für die dort eingesetzten Beschäftigten zu ver-bessern.
Die Bürgerdienste werden deshalb aufgefordert, im ABöAB zum Ende des 1. Quartals 2020 im Rahmen der zugesagten Berichterstattung zur Neuorganisation der Bürgerdienste konzeptionelle Lösungswege für eine dauerhafte Optimierung der Dienstleistungen bei den Bürgerdiensten darzustellen. Dabei sind nachfrageorientierte Öffnungszeiten, die Weiterentwicklung des digitalen Angebotes, personalwirtschaftliche und technische Rahmenbedingungen sowie die Steuerung der Kundenströme zu berücksichtigen. Falls zur Optimierung der Prozesse externe Beratung notwendig wird, sind entsprechende Mittel nachträglich aus dem Gesamthaushalt bereitzustellen.
Herr Reppin (CDU-Fraktion) bittet darum, das Wort „externe“ zu streichen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag einstimmig zu.
4. Verbesserung der Gewerbean- und abmeldung
Eine wirtschaftsfreundliche Verwaltung benötigt ein optimales Verfahren zur Gewerbean- und abmeldung. Die Verwaltung wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass die begonnenen Personalbesetzungsverfahren für die entsprechenden Organisationseinheiten des Ordnungsamtes zügig umgesetzt werden. Insbesondere neue Mitarbeiter*innen in diesem Bereich sind einzuarbeiten und bedarfsgerecht zu schulen. Das Ordnungsamt wird beauftragt, die Verfahren zur Gewerbeanmeldung weiter zu optimieren und kunden- bzw. mittelstandsfreundlicher für die Zukunft aufzustellen. Zum Ende des 1.Quartals 2020 wird das Ordnungsamt gebeten, dem ABöAB über die Effektivität und Nutzen des neuen Gewerbeserviceportals zu berichten.
Herr Reppin (CDU-Fraktion) schlägt vor, nicht nur die Gewerbeanmeldung sondern auch die Gewerbeabmeldung zu verbessern.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN zu.
6. Bewässerungssystem Botanischer Garten Rombergpark und Westfalenpark
Die Verwaltung wird beauftragt, die Errichtung eines Bewässerungssystems im Botanischen Garten Rombergpark und im Westfalenpark zur Bewässerung der Pflanzenbestände zu prüfen und die möglichen Kosten hierfür zu ermitteln. Das Ergebnis der Prüfung ist dem AKSF Ende des Jahres 2020 vorzustellen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu.
7. Festes Personal für die Pflege des Fredenbaumparks
Für die Pflege des Fredenbaumparks wird die Verwaltung beauftragt, festes Personal bereitzustellen und ggf. neu einzustellen. Die Schaffung eines festen Teams ist zu prüfen. und soll organisatorisch bei den Sport- und Freizeitbetrieben verortet sein.
In diesem Zusammenhang ist die Parkordnung zu prüfen und ggf. zu aktualisieren.
Herr Düdder (SPD-Fraktion) schlägt vor, den 2. Halbsatz des 2. Satzes zu streichen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag einstimmig zu.
8. Errichtung gärtnerischer Elemente im Fredenbaumpark
Die Verwaltung wird beauftragt, eine angemessene Summe zur Errichtung gärtnerischer Elemente im Fredenbaumpark bereitzustellen. Die Positionen sind aus den bestehenden Haushaltsansätzen zu decken und haushaltsneutral umzusetzen. Das Konzept soll bis Sommer vorliegen und noch in 2020 umgesetzt werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN zu.
9. Stabstelle Kultur im öffentlichen Raum
Für die Nachfolge von Frau Dr. Pahlke in der Stabsstelle Kunst im öffentlichen Raum, soll frühzeitig die Stelle eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters besetzt werden, damit eine rechtzeitige und umfassende Einarbeitung erfolgen und ein Beitrag zur Entlastung gebracht werden kann. Die Beschäftigung der/des Wissenschaftlichen Mitarbeiters/in soll dabei mit der Beschäftigung von Frau Dr. Pahlke bis zu deren Eintritt in den Ruhestand überlappen. Auf Dauer soll keine neue Stelle geschaffen werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion und Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu.
11. Übernahme der Trägeranteile nach dem Kinderbildungsgesetz in Bestandseinrichtungen
Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, ob Möglichkeiten bestehen, die Ungleichbehandlung bei der Höhe der gesetzlichen Eigenanteile der Träger sukzessive abzubauen und die Jugendhilfeaufwendungen schrittweise zu erhöhen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion und Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.
12. Ausbau Streetwork für wohnungslose Jugendliche
Die konzeptionelle Neuorganisation der Arbeit der Streetwork durch die Sozial- und Jugendverwaltung soll unter dem besonderen Fokus der Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe für junge Erwachsene erfolgen. Mögliche zusätzliche personelle Bedarfe werden nach Vorliegen des Konzeptes nachgesteuert.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu.
13. Ausweitung der Angebote zur frühkindlichen Förderung durch die Präventionsfachstelle
Die Verwaltung wird um eine Einschätzung gebeten, wie viele Kinder ohne frühkindliche Bildungsangebote in den Quartieren leben. Zur Verbesserung der Chancengleichheit sollen in den Aktionsräumen bedarfsgerechte, niederschwellige Sprachangebote für die Kinder ab dem 3. Lebensjahr angeboten werden, die nicht von den Betreuungsangebote in Kitas oder vergleichbaren Bildungs- und Betreuungsangeboten profitieren.
Ziel der Maßnahme muss sein, dass alle Kinder bei der Einschulung über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.
14. Zuwendungen an die Familienberatungsstellen der freien Träger
Die Zuwendungen an die Familienberatungsstellen der freien Träger werden ab 2020 zur auskömmlichen Finanzierung der Personalbedarfe nach Prüfung durch die Jugendverwaltung angemessen um max. 300.000 Euro erhöht. Die jährliche Indexsteigerung von 2% analog der beabsichtigten Förderung der Wohlfahrtsverbände für den Zeitraum 2020 bis 2025 ist zu berücksichtigen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und Enthaltung der AfD-Fraktion zu.
17. Machbarkeitsstudie zur Umsetzung einer Diamorphin-Vergabe in städtischer
Trägerschaft
Die Verwaltung wurde vom ASAG beauftragt, im Jahr 2020 eine Machbarkeitsstudie zur Umsetzung einer Diamorphin-Vergabe in städtischer Trägerschaft in Auftrag zu geben. Die dafür erforderlichen finanziellen Mittel, z. B. für externe Dienstleistungen, sollen dem Gesundheitsamt in Höhe von bis zu 100.000 € 75.000 € für das Jahr 2020 im städtischen Haushalt zur Verfügung gestellt werden.
Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) teilt mit, dass er das Projekt nicht für gut und auch zu teuer halte.
Herr Monegel (Vorsitzender, CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass die Einstellung der finanziellen Mittel nur für 2020 gelten solle.
Herr Taranczewski führt aus, dass auch ein Betrag in Höhe von 75.000,-- € ausreichen würde. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion zu.
18. Ausweitung der Kostenerstattung für Kinder, die Anspruch aus Leistungen des Landeshärtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ haben
In Deutschland ist der Bildungserfolg von Kindern und Jugendlichen immer noch sehr abhängig von der sozialen Lage der Eltern. Für die Kinder, die nach dem Landeshärtefallfond „Alle Kinder essen mit“ anspruchsberechtigt sind, sollen im Rahmen einer freiwilligen Leistung der Stadt Dortmund alle BuT-Leistungen, auf Antrag nach den geltenden Richtlinien, gewährt werden. Dies betrifft derzeit ca. 60 Kinder.
Darüber hinaus wird die Verwaltung um Prüfung gebeten, ob eine Ausweitung für weitere Härtefälle vorgenommen werden kann. Der Haushalt des Sozialamtes ist um die erforderlichen Sachkosten in Höhe von ca. 72.000 Euro pro Jahr aufzustocken. Es ist zu prüfen, inwieweit zusätzliche personelle Ressourcen erforderlich sind.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu.
19. Aufstockung des Fonds zur Förderung des Ehrenamtes bei der FreiwilligenAgentur Dortmund
Zur weiteren Unterstützung der Ehrenamtskultur in Dortmund wird der Förderfond zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements zum 01.01.2020 von bisher 25.000 Euro auf 50.000 Euro p.a. aufgestockt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion zu.
20. Erarbeitung eines Konzepts zur Organisation der Landschaftspflege, Pflege von A+E-Flächen (Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) sowie für Flächen von CEF-Maßnahmen (Maßnahmen für die dauerhafte ökologische Funktion)
Zur Organisation der Landschaftspflege, der Pflege der Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie der Flächen für CEF-Maßnahmen wird die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, in dem dargestellt wird, wie die Pflege der Flächen personell und finanziell organisiert werden kann, damit eine dauerhafte nachhaltige Pflege gesichert ist.
Das Konzept soll dem AUSW im ersten Quartal 2021 vorgestellt werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion zu.
21. Konzept zur Weiterentwicklung der H-Bahn
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Weiterentwicklung bzw. Erweiterung der H-Bahn zu erarbeiten und dem AUSW vorzulegen. Hierbei sollen sowohl kurzfristige Erweiterungspotentiale wie die Verlängerung zum 'Weißen Feld', aber auch Potentiale wie die Verlängerung Richtung Bahnhof Barop oder auch die Verknüpfung zum ehemaligen HSP-Gelände (Smart-Rhino) mit untersucht werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu.
22. Erweiterung der Präventionsmaßnahmen für Beschäftigte
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dem Fachbereich 13 (Betriebliches Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagement) ab dem Jahr 2020 dauerhaft 15.000 Euro für Maßnahmen der präventiven Physiotherapie zur Verfügung zu stellen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu.
23. Deeskalationstraining und Selbstverteidigung
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dem Fachbereich 13 (Betriebliches Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagement) für die Jahre 2020/21 je 10.000 Euro für die Umsetzung des Pilotprojekts zum Deeskalationstraining und Selbstverteidigung zur Verfügung. Einen Zwischenbericht gibt der Fachbereich 13 in der zweiten Jahreshälfte 2020 im APO.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu.
24. B2RUN
Der Rat der Stadt Dortmund erkennt die sportlichen Leistungen der Beschäftigten an und ist stolz auf die Erfolge. Ab dem Jahr 2020 werden dem Fachbereich 13 (Betriebliches Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagement) dauerhaft 30.000 Euro für Maßnahmen (z. B. Übernahme der Teilnahmegebühr, Organisation, Trikots, Prämien) im Zusammenhang mit dem B2RUN zur Verfügung gestellt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion und Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu.
25. Budgeterhöhung der Kooperationsstelle Vielfalt, Toleranz und Demokratie
Die anwachsende Gewalt durch Rechtsextremismus bedingt eine Verstetigung der Aufgaben für Vielfalt, Toleranz und Demokratie. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, der Stabsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie zur Verstetigung der Aufgaben (z. B. Maßnahmen in den Bereichen Dorstfeld) ab dem Jahr 2020 zusätzlich 75.000 Euro dauerhaft zur Verfügung zu stellen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion zu.
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15415-19-E10)
1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest:
- Mit dem Memorandum „ Die Stadt zuerst – Zukunftspakt für eine nachhaltige Konsolidierung des Dortmunder Haushalts“ ist im Jahr 2015 auf Initiative der CDU-Fraktion gemeinsam mit der SPD-Fraktion und dem Oberbürgermeister ein Prozess angestoßen worden, mit dem es gelungen ist, ohne Belastungen für die Dortmunder Bürgerschaft rund 68,5 Millionen Euro strukturell einzusparen. Dank des erfolgreichen Memorandumsprozesses konnte Dortmunds Handlungsfähigkeit erhalten und im Haushaltsjahr 2018 erstmals seit 2006 ein Jahresüberschuss von 20 Millionen Euro erwirtschaftet werden. Ohne Steuererhöhungen, ohne Leistungskürzungen, ohne Schließung von Einrichtungen.
- Nach den Prognosen ist für das Haushaltsjahr 2019 mit einem Fehlbedarf zwischen 20 und 30 Millionen Euro zu rechnen. Die aktuelle Ergebnisplanung kalkuliert für das Jahr 2020 mit einem Jahresfehlbedarf in Höhe von rund 53 Millionen Euro und für das Haushaltsjahr 2021 mit einem Defizit in Höhe von rund 56 Millionen Euro. Der Haushaltsausgleich lässt sich nur durch eine weitere Aufzehrung der allgemeinen Rücklage erreichen.
- Diese Zahlen untermauern die Bedeutung des Memorandumsprozesses. Ohne die damit verbundenen Eigenanstrengungen zur Verbesserung der Haushaltslage würde sich die Haushaltssituation trotz der aktuell noch guten Rahmenbedingungen – steigende Steuereinnahmen, höhere Schlüsselzuweisungen, niedrige Zinsen – ganz anders darstellen.
Möglicherweise wäre Dortmund verpflichtet, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen.
Dies bedeutete einen Verlust der kommunalen Handlungsfähigkeit.
- Angesichts sinkender Erwartungen bei den Steuereinnahmen ist es geboten, den mit dem
Memorandumsprozess eingeschlagenen Weg eigener Sparanstrengungen fortzusetzen -
ohne Belastungen für die Bürgerschaft. In der neuen Wahlperiode des Rates ist über eine
Neuauflage des Memorandums nachzudenken. Es ist dann auch zu untersuchen, inwieweit
die in den nächsten Jahren erwartete Altersfluktuation im Zusammenspiel mit der zunehmenden
Digitalisierung der Verwaltung dazu beitragen kann, einen weiteren Stellenaufwuchs in der Verwaltung einzudämmen.
- Es bleibt das Ziel, Dortmunds Handlungsfähigkeit zu erhalten und über einen ausgeglichenen
Haushalt mittelfristig auch die Entschuldung angehen zu können.
- Allein aus eigener Kraft und Anstrengung werden diese Zielsetzungen nicht zu erreichen sein. So bleiben Bund und Land gefordert, für Entlastung bei den ständig steigenden Sozialausgaben zu sorgen. Dies gilt insbesondere für die Kosten der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen und die Kosten der Integration. Bei der Übertragung von Aufgaben ist das Konnexitätsprinzip konsequent durchzuhalten. Bund und Länder müssen sich zudem über eine nachhaltige Lösung der Altschuldenproblematik verständigen. Die diesbezüglichen Signale des Bundes sind zu begrüßen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und Enthaltung der AfD-Fraktion zu.
2. Kommunales Altschuldenproblem
Der Haushalt der Stadt Dortmund ist aktuell mit Liquiditätskrediten (Kassenkrediten) in Höhe von rund 1,6 Milliarden Euro belastet. Aus eigener Kraft wird ein Abbau der Schulden nicht möglich sein. Angesichts der sich abschwächenden wirtschaftlichen Entwicklung ist damit zu rechnen, dass sich die Zahlen der Steuereinnahmen als auch der Schlüsselzuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs verschlechtern werden. Hinzu kommt die strukturelle Unterfinanzierung der Städte und Gemeinden.
Der Rat der Stadt Dortmund
- begrüßt, dass die Bundesregierung Hilfe zur Lösung des kommunalen Altschuldenproblems in Aussicht gestellt hat.
- fordert die Landesregierung auf, ein Landesprogramm zum Altschuldenabbau vorzulegen und sich ohne weiteren Verzug mit dem Bund und den anderen Ländern auf eine gemeinsame Lösung zu verständigen.
- appelliert an Bund und Land, die Ursachen der hohen Kassenkreditbestände anzugehen, um das Entstehen neuer Kassenkredite zu verhindern.
- erwartetet, dass bei neuen Leistungsgesetzen das Konnexitätsprinzip strikt angewendet wird: Wer bestellt, bezahlt!
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
3. Flüchtlingskosten und Kosten der Integration
Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt, dass der Bund die Kommunen auch in den Jahren 2020 und 2021 vollständig von den Kosten der Unterkunft und Heizung für anerkannte Asyl- und Schutzbedürftige entlasten wird. Der Rat der Stadt Dortmund appelliert an die Bundesregierung, die beabsichtigte Absenkung der Integrationspauschale zurückzunehmen. Integration benötigt viel Zeit. Integration ist eine Daueraufgabe. Aus eigener Kraft können die Kommunen diese Aufgabe nicht bewältigen. Der Bund darf seine Finanzhilfen nicht absenken. Nur mit einer verlässlichen Finanzierung durch den Bund und auch das Land wird die Integration auf Dauer gelingen.
Die Kommunen in NRW sehen sich einer stetig wachsenden Zahl geduldeter Flüchtlinge ohne
Bleiberecht gegenüber. Das Land finanziert den Aufenthalt nur in den ersten drei Monaten nach
der Ablehnung. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass die Kommunen mit der Finanzierung nicht alleingelassen werden dürfen. Der Rat der Stadt Dortmund fordert Land und Bund auf, sich an den Kosten für Geduldete sowie für abgelehnte Asylbewerber zu beteiligen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion zu.
4. „Stadtmarketing GmbH“
Neben der Dortmund Agentur gibt es in Handel, Unternehmen, Verbänden und Institutionen eine
Vielzahl von Akteuren und Initiativen, die sich erfolgreich der Vermarktung, dem Imageaufbau und der Profilschärfung Dortmunds widmen. Alle eint das Ziel, die Attraktivität Dortmunds im Wettbewerb der Städte zu stärken: Als Wirtschafts-, Bildungs- und Wissenschaftsstandort, als Einkaufs- und Sportstadt, als Tourismusziel. Möglicherweise lässt sich die Schlagkraft durch ein „Stadtmarketing aus einer Hand“ erhöhen.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Chancen und Risiken der Gründung einer „Stadtmarketing GmbH“ in öffentlich-privater Partnerschaft zu prüfen und das Ergebnis im Ausschuss für Finanzen,
Beteiligungen und Liegenschaften im dritten Quartal 2020 vorzustellen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE & PIRATEN und Enthaltung der AfD-Fraktion zu.
5. Weihnachtsbeleuchtung
Die Dortmunder Weihnachtsstadt genießt eine hohe Anziehungskraft und zählt Jahr für Jahr mehr als 2 Millionen Gäste aus nah und fern. Die Dortmunder Weihnachtsstadt ist damit ein wichtiger Imagefaktor unserer Stadt.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, der Gesellschaft für City-Marketing Dortmund mbH einen
einmaligen, zweckgebundenen Zuschuss in Höhe von 300.000 Euro für die Anschaffung einer Weihnachtsbeleuchtung für die Fußgängerzonen innerhalb der Weihnachtsstadt zu bewilligen.
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) schlägt als Verfahrensvorschlag vor, dass die City-Marketing Dortmund mbH definieren solle, wie die Maßnahme aussehen solle, die Investitionsmittel jedoch von der Stadt Dortmund kommen sollen. So würde sich keine Ergebnisbelastung ergeben, der Investitionshaushalt sei unkomplizierter und es würde steuerlich besser auskommen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag unter Berücksichtigung des Verfahrensvorschlages mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE & PIRATEN zu.
6. Auslandsgesellschaft
Vor 70 Jahren wurde die Auslandsgesellschaft als Initiative engagierter Bürger gegründet. Sie ist entstanden aus dem Trauma des Zweiten Weltkrieges und getragen von dem Wunsch nach Verständigung. Dieser Ursprung prägt die Ziele der Auslandsgesellschaft bis heute: Einsatz für
Völkerverständigung im Sinne von Humanität und Toleranz. Das Engagement der Auslandsgesellschaft ist eine Bereicherung für die Stadt Dortmund. Die Auslandsgesellschaft ist dabei, neue Aufgaben zu übernehmen und Angebote zu erweitern. So soll das „Institut für politische
Bildung“ zur „Akademie für internationale Politik“ ausgebaut werden. Bei der Auslandsgesellschaft wird möglicherweise eine Meldestelle für antisemitische Übergriffe eingerichtet. Die Auslandsgesellschaft beabsichtigt, sich um eine weitere Laufzeit des EDIC (Europe Direct Informationszentrum) zu bewerben, wofür allerdings ein höherer Eigenanteil aufzubringen sein wird.
Die Auslandsgesellschaft ist darüber hinaus mit der Staatskanzlei im Gespräch, die vom Land beabsichtigte „Geschäftsstelle für NRW Städtepartnerschaften“ bei der Auslandsgesellschaft anzusiedeln. Dann hätte eine weitere Landesgeschäftsstelle ihren Sitz in Dortmund. Die Auslandsgesellschaft betreibt bereits seit langem die „Geschäftsstelle für das Israel Programm des
Landes NRW“. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Arbeit der Auslandsgesellschaft mit einer Erhöhung des städtischen Zuschusses um 50.000 Euro pro Jahr zu fördern.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion zu.
7. Pflege des Straßenbegleitgrüns
Gepflegte Grünflächen am Straßenrand beeinflussen das Erscheinungsbild einer Stadt, sind ihre
Visitenkarte. Anfang 2019 hat die EDG die Pflege des Straßenbegleitgrüns übernommen.
Zur Intensivierung der Pflege des Straßenbegleitgrüns in den Stadtbezirken soll für jeden Stadtbezirk ein Konzept erstellt werden und insgesamt 240.000 Euro im Haushalt bereitgestellt werden. Die Mittel können dann über das Konzept abgerufen werden. stellt der Rat der
Stadt Dortmund jeder Bezirksvertretung zweckgebunden zusätzliche Mittel in Höhe von jährlich
20.000 Euro zur Verfügung. Diese Mittel sollen die Bezirksvertretungen in Abstimmung mit der
EDG in die Lage versetzen, die Qualität der Stadtbildpflege durch eigene Schwerpunktsetzungen
zu steigern.
Herr Düdder (SPD-Fraktion) teilt mit, dass die finanziellen Mittel bereitgestellt werden sollen, jedoch nach Absprache mit den jeweiligen Bezirksvertretungen. Er schlägt vor, zunächst ein Konzept zu erarbeiten und die Mittel dann auf Abruf bereitzustellen.
Herr Reppin (CDU-Fraktion) ist mit dem Vorschlag von Herrn Düdder einverstanden.
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) schlägt vor, die finanziellen Mittel in Höhe von 240.000 Euro aus den jetzigen Ansätzen beim Fachbereich Grün des Tiefbauamtes zu nutzen, die für das Konzept, den Auf- und Ausbau von Grünmaßnahmen sowie für Straßen- und Platzverschönungsmaßnahmen verantwortlich seien. Das Budget könne dann von dort aus zur Verfügung gestellt werden. Die Entwürfe können aber in den Stadtbezirken erstellt werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag und unter Berücksichtigung des Vorschlages von Herrn Stüdemann mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu.
8. Fredenbaumpark
Der Fredenbaumpark ist die älteste Dortmunder Parkanlage, in ihrer Größe durchaus vergleichbar
mit dem Westfalenpark und dem Rombergpark. Als grüner Lebensraum zwischen den
hochverdichteten Wohnquartieren der Nordstadt und den angrenzenden Industriegebieten kommt dem Fredenbaumpark eine ganz besondere ökologische Bedeutung zu. Auf Antrag der CDU-Fraktion hat der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün in seiner Sitzung am 03.09.2019 beschlossen, ein „Zukunftskonzept“ für den Fredenbaumpark zu erarbeiten und im Grünflächenamt eine zentrale Ansprechstelle zu schaffen. Ziel ist es, den Park unter Erhalt seines historisch gewachsenen Charakters konzeptionell weiterzuentwickeln und zukunftsfähig aufzustellen.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, im Grünflächenamt zwei vzv Planstellen für den Aufgabenbereich Fredenbaumpark einzurichten. Der Rat der Stadt Dortmund stellt dem Grünflächenamt für den Fredenbaumpark ein jährliches Budget von zunächst 500.000 Euro investiv zur Verfügung.
Herr Düdder (SPD-Fraktion) schlägt vor, den Begriff „Grünflächenamt“ zu streichen und hinter den Betrag von 500.000 Euro das Wort „investiv“ einzufügen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE& PIRATEN und AfD-Fraktion sowie bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu.
9. Blumenarrangements
Die Blumenarrangements an Wegen und Plätzen in der City, insbesondere die an Laternenmasten befestigten Blumenampeln, haben den öffentlichen Raum bereichert, Farbe in das Erscheinungsbild gebracht und die Aufenthaltsqualität gesteigert. Dies sollte nicht nur dann der Fall sein, wenn Dortmund sich als Gastgeber großer Veranstaltungen präsentiert, wie in diesem Jahr anlässlich des Kirchentages oder des Städtetages.
Der Rat der Stadt Dortmund stellt für Blumenarrangements in der City und in den Stadtbezirkszentren
Mittel in Höhe von 60.000 Euro zur Verfügung.
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE& PIRATEN) teilt mit, dass seine Fraktion wünscht, dass bevorzugt regionale Anbieter berücksichtigt würden und dass bei der Bepflanzung auch auf Bienenfreundlichkeit geachtet werden sollte.
Herr Monegel (Vorsitzender, CDU-Fraktion) bittet, diese Anregung ins Protokoll mit aufzunehmen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu.
10. Gestaltung des Außenareals am Naturkundemuseum
Das Naturkundemuseum ist von einer parkähnlichen Grünanlage umgeben, der in der dicht besiedelten nördlichen Innenstadt als Aufenthaltsort eine wichtige Funktion zukommt.
Die Verwaltung wird beauftragt, im ersten Quartal 2020 ein Konzept für eine Aufwertung der
Grünflächengestaltung im Umfeld des Naturkundemuseums vorzulegen. Die Kosten für Planung und Ausführung sind im Doppelhaushalt zu berücksichtigen.
Herr Reppin (CDU-Fraktion) schlägt vor, den letzten Satz des Antrags sowie die finanziellen Beträge für die Jahre 2020 – 2024 aus der Beratungsliste zu streichen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag einstimmig zu.
11. Zukunftskonzept Westfalenpark
Die Verwaltung wird beauftragt, mit Blick auf die IGA Metropole Ruhr 2027 für den Westfalenpark
ein an den Ansprüchen und Bedürfnissen der Besucher und Nutzer ausgerichtetes ganzheitliches
„Zukunftskonzept Westfalenpark“ zu erarbeiten. Ziel ist die Stärkung, die Steigerung
der Attraktivität und die Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit der Parkanlage.
Zu berücksichtigen sind in dem Parkentwicklungskonzept unter anderen folgende Aspekte:
- Gestaltung / Neuaufteilung / Überplanung von Räumen bzw. Anlagen
- Anbindung an und Integration in die Stadt
- Erweiterungsmöglichen nach Süden bzw. Südwesten
- Erreichbarkeit, Anreise, Parken
- Zugänge
- Darstellung in der Stadt
- Infrastruktur / Angebote für Besucher und Nutzer, insbesondere Gastronomie im und am
Park
- Infrastruktur für Großveranstaltungen (Sonnensegel; Zufahrtswege für Veranstalter)
- Weg- und Straßenführung inner- und außerhalb des Parks
Das Konzept ist den politischen Gremien im dritten Quartal 2020 vorzulegen.
Nur mit einem ganzheitlichen Parkentwicklungskonzept, in dem alle Aspekte, die zu einer Stärkung und Weiterentwicklung des Parks beitragen können und aufeinander abgestimmt werden, wird es gelingen, den Westfalenpark als herausgehobene Parkanlage in zentraler Lage in die Zukunft zu führen. Vor dem Hintergrund der IGA 2027 sollten bei der Aufstellung des Zukunftskonzepts die städtebaulichen Entwicklungen im Bereich des früheren Stahlwerks Phoenix, aus denen sich möglicherweise neue Perspektiven für den Westfalenpark erschließen lassen, unbedingt berücksichtigt werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN zu.
12. Zukunft Bäderlandschaft Dortmund
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung,
- den baulichen Zustand der Dortmunder Bäder zu erfassen. und die kurz- und mittelfristig
notwendigen Sanierungsmaßnahmen festzustellen und mit Kosten zu hinterlegen. Dem zuständigen Fachausschuss ist im ersten Quartal 2020 ein Zustandsbericht vorzulegen und
- in diesem Zusammenhang den Bedarf und die Machbarkeit des Neubaus eines Sportbades zu prüfen. Zu betrachten sind die Realisierungsmöglichkeiten eines auf den Schwimmsport ausgerichteten Bades, ausgestattet mit
einem 50-Meter-Sportbecken mit zehn Bahnen und einer Breite von 25 Metern,
einem Lehrschwimmbecken,
einem Kraft- und Gymnastikraum
Umkleiden.
In die Betrachtung einzuschließen ist die Prüfung geeigneter Standorte. In Erwägung zu ziehen ist insbesondere der heutige Standort des Freibades Stockheide.
Ein neues Sportbad eröffnete dem Leistungsstützpunkt und den Schwimmvereinen zusätzliche
Trainingskapazitäten und würde auch dem Schulschwimmen mehr Räume bieten. Zugunsten der Öffentlichkeit ließe sich durch die Erweiterung der Schwimmsportkapazitäten an anderer Stelle die Belegung des Südbades anders regeln.
Herr Düdder (SPD-Fraktion) schlägt vor, beim 1. Spiegelstrich nach dem Wort „erfassen“ den 2. Halbsatz zu streichen.
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) bittet, den 2. Satz nach den Unterpunkten zu streichen.
Herr Reppin (CDU-Fraktion) ist mit den Änderungen einverstanden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion und Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu.
14. Bewässerung Rombergpark
Die Bewässerung des Grüns, des Pflanzen- und Baumbestandes im Rombergpark erfolgt derzeit
über eine Ringleitung. In Perioden großer Trockenheit und Hitze, wie in den Frühlings- und
Sommermonaten der letzten beiden Jahre der Fall, bedürfen die Bäume, Pflanzen und Grünanlagen
einer besonders intensiven Bewässerung. Es hat sich gezeigt, dass die bestehende Ringleitung dafür nicht ausreicht.
Da zu erwarten steht, dass sich Zeiten längerer Hitze und Trockenheit häufen werden, beauftragt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung mit der Planung einer zusätzlichen Bewässerungsleitung durch den Park und stellt dafür in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 jeweils Mittel in einer Höhe von 200.000 Euro zur Verfügung.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu.
15. Fördermittelakquise Sport- und Freizeitbetriebe
Zur Erschließung der vielfältigen Fördermöglichkeiten im Bereich der Aufgabengebiete der
Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund durch Fördermittel von Bund, Land und EU, beschließt der Rat der Stadt Dortmund unter Bereitstellung der dafür notwendigen Haushaltsmittel die Einrichtung einer halben Stelle bei den Sport- und Freizeitbetrieben. Aufgabenschwerpunkt ist die Akquise von Fördermitteln für Erhalt, Sanierung und Weiterentwicklung des Bestandes als auch für neue Projekte. Über das Einwerben von Fördermitteln sollte sich die Stelle refinanzieren.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion und Enthaltungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE & PIRATEN zu.
16. Deckung des Büroflächenbedarfs der Dortmunder Stadtverwaltung
Bedingt durch die Ausweitung des städtischen Personalbestandes steigen auch die Büroflächenbedarfe der Stadt Dortmund. Die Raumsituation verschärft sich durch notwendige Sanierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden. Standorte der Stadtverwaltung sind quer über die Innenstadt verteilt. Mehr Konzentration wäre im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, Kunden und Mitarbeiter wünschenswert. Viele der Standorte sind angemietet.
Vor diesem Hintergrund beauftragt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, einen Vorschlag für den Neubau eines weiteren Verwaltungsgebäudes in zentraler Lage und städtischem Eigentum neben der Hansastraße und Leuthardstraße zu erarbeiten. Zu prüfen sind die Realisierungsmöglichkeiten zum Beispiel am Standort „Platz von Rostow am Don“. Die Einrichtung einer Kindertagesstätte unter Einbeziehung der Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau der Kinderbetreuungsangebote in den Kindertageseinrichtungen sollte berücksichtigt werden.
Herr Düdder (SPD-Fraktion) schlägt vor, dass neben den geplanten Standorten die Objekte Hansastraße und Leuthardstraße geprüft werden sollen. Weiterhin solle in Bezug auf die Kindertagesstätte „unter Einbeziehung der Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau der Kinderbetreuungsangebote in den Kindertageseinrichtungen“ mit aufgenommen werden.
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schlägt vor, dass sich der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften in einer der nächsten Sitzungen intensiver mit der Frage nach einem Technischen Rathaus befassen sollte.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion und Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu.
17. Klimaanlage Dienstleistungszentrum der Bürgerdienste (DLZ)
Die CDU-Fachfraktion im ABöOAB hat im vergangenen Sommer das zentrale Dienstleistungszentrum
(DLZ) der Bürgerdienste in der Innenstadt besichtigt. Dieses DLZ ist für die meisten Einwohnerinnen und Einwohner die erste Anlaufstelle, wenn es darum geht, in Dortmund einen Wohnsitz oder ein Fahrzeug an- bzw. umzumelden. Das DLZ ist dabei die Visitenkarte, mit der sich die Stadt bei ihren Einwohnerinnen und Einwohnern präsentiert. Bei dem Besuch musste festgestellt werden, dass die vorhandene Frischluftumwälzanlage nicht in der Lage war, die Raumluft in dem notwendigen Maß abzukühlen. Die hohen Raumtemperaturen stellten bereits morgens, zum Zeitpunkt des Besuchs, eine erhebliche Belastung gleichermaßen für die Kundinnen und Kunden und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dar.
Der Rat stellt für die Installation einer Klimaanlage im Dienstleistungszentrum der Bürgerdienste für die Jahre 2020 und 2021 jeweils einen Betrag von 100.000 Euro in den Doppelhaushalt ein.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der AfD-Fraktion zu.
22. Einrichtung drei weiterer Stellen „Streetworker“ zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit
von Kindern und Jugendlichen in der Dortmunder Nordstadt
Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung drei weiterer Stellen beim StA 51 /4-1 „Mobile Jugendarbeit / Streetwork“ mit dem Ziel der Unterstützung der Arbeit in der Leopoldstraße 22.
Der Zentrale Fachdienst Streetwork beim Jugendamt besteht aus einer Kombination von Kontaktaufnahme und Kontaktpflege unmittelbar auf der Straße und einer Überlebenshilfeeinrichtung
in der Leopoldstraße 22. Die Arbeit der Streetworkerinnen und Streetworker besteht zum einen aus der direkten Kontaktaufnahme auf der Straße, zum anderen aus der täglichen Arbeit in der Überlebenshilfeeinrichtung (Leopoldstraße 22), in der täglich über 100 Kinder und Jugendliche eintreffen. Die Einrichtung bietet die Möglichkeit einer vertraulichen Beratung und Begleitung, wodurch die Lebenssituation verbessert oder zumindest gefestigt wird, um einer weiteren Verelendung entgegenzuwirken.
Drei weitere Stellen gewährleisten, dass über die bisherigen Öffnungszeiten (max. 4 Std./Tag) auch in den Abendstunden die Einrichtung öffnen kann.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion zu.
23.Beleuchtungsmodernisierung zur Reduzierung von Angsträumen
Der Rat beschließt für die Installation neuer Beleuchtungsanlagen in den Stadtbezirken Mittel bereit zu stellen – sofern die Mittelbereitstellung nicht aus dem Haushalt des Stadtbezirks erfolgen kann -, damit jeder Stadtbezirk an den Orten Beleuchtungsanlagen erneuern kann, wo dies – aufgrund der Begehung – als erforderlich angesehen wird. Als Anschubfinanzierung werden ab dem Haushalt 2020 jährlich 200.000 Euro zur Umsetzung eines gesamtstädtischen Beleuchtungsprogramms zur Verfügung gestellt.
Der ABöOAB hat in seiner Sitzung am 19.02.2019 einstimmig die Verwaltung beauftragt, sog.
„Angsträume“ im öffentlichen Raum durch eine modernere Ausleuchtung zu beseitigen. In einem ersten Schritt sollen diese in den Stadtbezirken identifiziert werden. Aus den Bezirksfraktionen ist bekannt, dass diese Maßnahme derzeit erfolgt. Im nächsten Schritt sollte aus Sicht der ABöOAB-Fachfraktion auch mit der Modernisierung der Beleuchtungsanlagen zur Reduzierung von Angsträumen zügig begonnen werden. Da es sich um eine Maßnahme von gesamtstädtischen
Interesse handelt, sollten die Mittel auch zentral zur Verfügung gestellt werden.
Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schlägt vor, die Maßnahme auf die Jahre 2020/2021 zu beschränken.
Herr Düdder (SPD-Fraktion) weist darauf hin, dass es so aussehe, als ob beim Tiefbauamt Mittel vorhanden seien, es aber an der Umsetzung hapere. Man solle ggf. auch über den Ausschuss für Beschwerden, öffentliche Sicherheit, Anregungen und Beschwerden versuchen, Lösungen zu finden.
Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) bittet darum, vorhandene Ressourcen auszunutzen und nachzusteuern, falls diese nicht ausreichen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag unter der Maßgabe der Beschränkung auf die Jahre 2020 und 2021 mehrheitlich bei Gegenstimmen der SPD-Fraktion der AfD-Fraktion zu.
25. Telenotarzt
Der Rat der Stadt beschließt für die Einrichtung der Stelle eines Telenotarztes Mittel in Höhe von 50.000 Euro in den Haushalt 2020 einzustellen.
Sollten weitere Mittel benötigt werden, werden diese durch Umschichtungen im Haushalt FB 37
eruiert.
Die Anzahl von Rettungsdiensteinsätzen ist bundesweit in den vergangenen Jahren stetig gestiegen.
In einer Vielzahl der Fälle erfolgten diese ausschließlich durch das Rettungsdienstpersonal
ohne unmittelbare Beteiligung eines Notarztes, der je nach Lagebild während des Rettungsdiensteinsatzes nachbeordert wird. Die Stadt Aachen hat im Jahr 2014 in einem landesweiten Modellprojekt einen sogenannten Telenotarzt eingeführt. Bei diesem handelt es sich um
einen in der Notfallmedizin erfahrenen Notarzt in der Leitstelle, der je nach Lagebild mit Einverständnis des Patienten über eine spezielle IT hinzugeschaltet wird und an den über die IT Videos, Fotos und Vitaldaten wie bspw. EKG in Echtzeit übertragen werden. Der Telenotarzt ist in
der Lage, umgehend eine erste Diagnose zu treffen und lebensrettende Maßnahmen durch die vor Ort tätigen Rettungsdienstmitarbeiter anzuordnen.
In Fällen, in denen ein Notarzt bereits mit vor Ort ist, kann der Telenotarzt im Bedarfsfall eine ergänzende zweite Diagnose abgeben. Das System der Stadt Aachen hat sich in der Stadt, der angrenzenden Region und den benachbarten Kreisen bewährt, die auf dieses mittlerweile zugreifen.
Herr Düdder (SPD-Fraktion) weist in diesem Zusammenhang auf den Antrag Nr. 11 hin. Dort seien bereits finanzielle Mittel enthalten.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig bei Enthaltung von Herrn Schwinn (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) zu.
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 15415-19-E13)
Das bestimmende politische Thema der letzten Monate war nicht nur in Dortmund die Debatte um den Klimaschutz. Den Aktivist*innen von „Fridays for Future“ und ihrer Hartnäckigkeit ist es maßgeblich zu verdanken, dass der Klimaschutz in den Mittelpunkt der politischen Auseinandersetzungen gerückt ist. Das hat dazu geführt, dass inzwischen auch in Dortmund alle maßgeblichen politischen Kräfte den Klimaschutz als Thema für sich entdeckt haben und dabei teilweise ihre bisherigen Positionen korrigieren müssen. Insbesondere in der Energie- und Verkehrspolitik zeigen sich Versäumnisse und Fehlentscheidungen der Vergangenheit. Diese Versäumnisse machen nun eine Vielzahl von Maßnahmen mit den entsprechenden Kosten notwendig. Darüber hinaus sind weitere Veränderungen in vielen Bereichen unumgänglich, wenn das verabschiedete Ziel - 55 Prozent weniger CO2 bis 2030 - erreicht werden soll.
Ein weiteres wichtiges und für viele Menschen existenzielles Thema ist ihre Armut. Besonders bedrückend ist dabei, dass in Dortmund nach wie vor ca. 30 Prozent aller Kinder und Jugendlichen unter 15 Jahren von Armut bedroht oder von ihr betroffen sind. Der Bericht zur sozialen Lage in Dortmund hat nicht nur die Situation aufgezeigt, sondern auch Hinweise auf Handlungsnotwendigkeiten gegeben, insbesondere zur Verbesserung der Lebenssituation von Kindern.
Diese beiden wichtigen Themen – Klimaschutz und Bekämpfung von Armut – können allerdings kommunal nur dann effektiv und dauerhaft angegangen werden, wenn Städte ihre finanziellen Handlungsmöglichkeiten erhalten bzw. wiedergewinnen. Bund und Land stehen nach wie vor in der Verantwortung, für eine ausreichende Finanzausstattung der Städte zu sorgen. Notwendig ist dabei insbesondere der schon lange angekündigte Altschuldenfonds sowie die Übernahme der durch die Zuwanderung der letzten Jahre entstandenen zusätzlichen Kosten.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion und Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.
1) AltschuldenfondsTrotz guter Konjunktur sind viele NRW-Kommunen insbesondere wegen hoher sozialer Belastungen und der strukturellen Unterfinanzierung durch Bund und Land hoch verschuldet. Das betrifft auch Dortmund. Aus eigener Kraft wird eine Entschuldung nicht möglich sein. Um die Verschuldungsspirale zu beenden und die Schulden abzubauen, statt sie nur zu verwalten, ist ein Altschuldenfonds notwendig. Der Bundesfinanzminister hat angekündigt, dass der Bund plant, die Hälfte der Altschulden zu übernehmen. Der Druck auf die Bundesregierung, sich am Schuldenschnitt zu beteiligen, muss aufrechtgehalten werden. Gleichzeitig ist das Land aufgefordert, endlich zu handeln – wie es die Länder Hessen und Saarland für ihr Städte und Gemeinden bereits getan haben. Das bedeutet, dass der Fonds im Zweifel auch ohne Unterstützung des Bundes an den Start gehen sollte.
Antrag:
• Der Rat fordert die Bundes- und die Landesregierung auf, ihren Worten endlich Taten folgen zu lassen und umgehend einen Altschuldenfonds zur Entlastung der kommunalen Haushalte auf den Weg zu bringen.
• Der Rat stellt fest, dass andere Bundesländer bereits einen Altschuldenfonds eingerichtet haben, der hochverschuldeten Städten und Kommunen sofort unter die Arme greift. Die schwarz-gelbe Landesregierung NRW hat bisher nichts getan. Sollte es zu keiner schnellen Einigung mit dem Bund kommen, wird die Landesregierung aufgefordert, als Land allein zu handeln und den Fonds im Zweifel auch ohne Unterstützung des Bundes zu starten.
•
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion und Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.
2) Erstattung der Kosten für GeduldeteDie Kosten für Geduldete werden nur für drei Monate vom Land übernommen. Alle anderen Kosten tragen nach wie vor die Städte. Auch die Monatspauschalen für Flüchtlinge entsprechen noch immer nicht den realen Kosten.
Antrag:
Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Landesregierung auf,
• die Pauschale für die Flüchtlingskostenerstattung zeitnah und differenziert so anzupassen, dass sie den tatsächlich entstehenden Kosten entspricht,
• die Kosten für geduldete Geflüchtete über drei Monate hinaus komplett zu übernehmen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion und Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.
3) Flüchtlingsinduzierte KostenDie momentane Übernahme der flüchtlingsinduzierten Kosten ist nur bis Ende 2021 zugesagt. Nach Aussage der Kämmerei handelt es sich dabei um eine Summe von 18 Millionen Euro jährlich.
Antrag:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Anschlussregelung zur Übernahme der flüchtlingsinduzierten Kosten der Unterkunft über 2021 hinaus zu schaffen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion zu.
4) Ökostrom für alle städtischen Gebäude• Der Rat stellt fest, dass der in der Ratssitzung vom 14.06.2007 gefasste Beschluss, den bestehenden Rahmenvertrag zwischen Stadt und DEW21 zur Versorgung des Stadthauses und des Rathauses mit Ökostrom auf alle städtischen Gebäude auszuweiten, in den vergangenen 12 Jahren nicht umgesetzt wurde.
• Der Rat beschließt vor dem Hintergrund dieses Beschlusses und der erneuten Bestätigung im AUSW (6.11.2019) zur Ausweitung des Rahmenvertrages jeweils 400.000 Euro für den Haushalt 2020 und 2021 bereitzustellen. Für die Folgejahre ist die Summe entsprechend anzupassen.In Erneuerung des Beschlusses von 2007 fordert der Rat die Verwaltung auf, für alle öffentlichen Gebäude im Hinblick auf Ökostrom einen Abschuss zu tätigen. Aus dem Haushalt heraus sind die entsprechenden Deckungsmittel für die ersten zwei Jahre zu entwickeln. Über die weitere Entwicklung wird im 1. Quartal im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften berichtet.
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) teilt mit, dass es eine modifizierte Rechtsauffassung gebe. Er werde die Angelegenheit in einem Termin mit Herrn Rybicki und Frau Heim besprechen.
Herr Düdder (SPD-Fraktion) teilt mit, dass er eine Abstimmung über den Antrag für entbehrlich hält und schlägt vor, dass die Verwaltung Anfang 2020 über die weitere Entwicklung im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften berichten solle. Er könne dem 1. Absatz des Antrages nicht folgen.
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schlägt vor, die finanziellen Mittel auf „bis zu 400.000 €“ zu ändern.
Herr Stüdemann schlägt vor, dass in Erneuerung des Beschlusses von 2007 der Rat die Verwaltung auffordert, für alle öffentlichen Gebäude im Hinblick auf Ökostrom einen Abschuss tätigen solle. Aus dem Haushalt heraus die entsprechenden Deckungsmittel für die ersten zwei Jahre zu entwickeln seien. Die beiden Beträge in Höhe von 400.000 € könnten dann aus dem Antrag herausgenommen werden.
Frau Reuter erklärt sich mit dem Vorschlag von Herrn Stüdemann einverstanden unter der zeitlichen Maßgaben 1. Quartal 2020.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion zu.
5) Photovoltaik und DachbegrünungDie Verwaltung wird aufgefordert, bei der weiteren Versorgung städtischer Einrichtungen mit Strom aus regenerativen Energien verstärkt auf die Nutzung von Sonnenenergie zu setzen. Dafür werden städtische Neubauten zukünftig grundsätzlich wenn möglich mit Photovoltaik-Anlagen, kombiniert mit Dach- und/oder Fassadenbegrünung, ausgestattet. Für die Finanzierung der Maßnahmen werden u. a. die in Aussicht gestellten Fördergelder aus dem kommunalen Klimapaket der Ruhrkonferenz eingesetzt.
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) teilt mit, dass eine Ausstattung mit Photovoltaik schwierig sei, wenn
dies grundsätzlich geschehen solle.
Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) schlägt vor, anstelle von „grundsätzlich“ den Begriff „wenn
möglich“ zu wählen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion zu.
6) BiodiversitätIm Rahmen der Haushaltsberatungen zum Haushalt 2019 hat der Rat einstimmig die Erstellung eines Konzepts zur Biodiversität beschlossen. Zur Umsetzung des Konzepts und der daraus resultierenden Maßnahmen werden 100.000 € für das Jahr 2021 bereitgestellt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion zu.
8) Umbau Hellweg
Die Verwaltung erstellt bis zur Sommerpause 2020 ein Konzept für eine Neuaufteilung des Verkehrsraums auf dem Hellweg Richtung Osten. Darin soll insbesondere der barrierefreie Ausbau der Stadtbahnhaltestellen der U43, die sichere Querung für Fußgänger*innen sowie die Einrichtung einer ausreichend breiten Verkehrsführung für den Radverkehr berücksichtigt werden. Die für die Planung benötigten Mittel sind im Haushaltsplan einzustellen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion zu.
9) Ausbau des ÖPNV
Der Rat beschließt die Erarbeitung eines Strategiekonzeptes zum Ausbau des ÖPNV mit der Maßgabe, das „1,5-Grad-Klimaziel“ als notwendiges Klimaziel und die Prognose der wachsenden Stadt zu berücksichtigen.
Für die Erarbeitung des Konzepts werden 200.000 Euro für Gutachten in den Doppelhaushalt eingestellt. Die daraus folgenden Handlungsempfehlungen für den Angebotsausbau des Dortmunder ÖPNV werden dem Rat bis zur Sommerpause 2020 zur Entscheidung vorgelegt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion zu.
12) Mobilstationen
Mobilstationen sind ein zentraler Baustein des multimodalen Verkehrs, d. h. der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel für eine Wegstrecke. Sie ermöglichen eine sinnvolle Kombination der Verkehrsarten durch die Verknüpfung von ÖPNV, Car-Sharing, Bike-Sharing, Taxi, eScooter und ggf. S-Bahn-Leistungen.
Der Rat beschließt die Einrichtung von insgesamt 12 Mobilstationen – je eine pro Stadtbezirk. In einem ersten Schritt werden 2020 und 2021 jeweils zwei Stationen errichtet. Die Stadt führt eine entsprechende Bedarfsplanung durch. Dafür werden 200.000 Euro in den Haushalt eingestellt.
Herr Düdder (SPD-Fraktion) schlägt vor, den 2. Absatz wie folgt zu ändern: „Der Rat beauftragt die Verwaltung, Vorschläge für die Einrichtung von 12 Mobilstationen unter Berücksichtigung der entsprechenden Verkehrsströme im Fachausschuss vorzulegen mit dem Ziel, in den nächsten Jahren jeweils 2 Stationen zu errichten.“ Dies würde zu einer strukturierteren Reihenfolge führen.
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass im Antrag eine entsprechende Bedarfsplanung angesprochen sei. Erweiterungen seien aus ihrer Sicht ebenfalls möglich. Die Anschubfinanzierung solle weiterhin Bestandteil der Beratungsliste bleiben.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
13) Sharing-Angebote
Zur Förderung von Sharing-Angeboten mit elektrischen Antriebsarten stellt die Stadt mindestens 10 eigene, geeignete Flächen im Stadtgebiet zur Verfügung. Diese werden entsprechend beschildert und zusätzlich mit Fahrrad- und Mietradständern sowie Abstellflächen für eScooter ausgestattet. Als Schutz gegen Falschparker*innen können umlegbare Poller eingesetzt werden.
Für die Maßnahme werden 50.000 € zur Verfügung gestellt und aus dem Sonderposten Ablösebeitrag Stellplätze gedeckt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion zu.
14) Dialogdisplays zur Geschwindigkeitskontrolle
Um im Zusammenhang mit der Neuaufteilung des Straßenraums die schwächeren Verkehrsteilnehmer*innen wie Fußgänger*innen und Radfahrende zu schützen, werden für die beiden bereits geplanten Fahrradachsen, die Faßstraße und die Saarlandstraße, weitere Dialogdisplays mit Messtechnik angeschafft. Dafür werden 40.000 Euro in den Haushalt eingestellt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der SPD-Fraktion zu.
15) Gepäckdepots
Der Rat beschließt die Einrichtung jeweils einer abschließbaren Gepäckaufbewahrungsstelle im Fahrradparkhaus am Bahnhof und im geplanten Radhaus am Rathaus. Im Haushalt 2020/2021 werden dafür 10.000 Euro bereitgestellt. Die Einrichtung von Gepäckaufbewahrungsstellen wird zukünftig bei der Errichtung weiterer Radparkhäuser berücksichtigt.
Herr Mader (CDU-Fraktion) macht deutlich, dass keine Grünfläche geopfert werden und keine Bebauung des Rathausumfeldes erfolgen solle.
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) weist darauf hin, dass im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen eine Vereinbarung getroffen worden sei, so dass eine Anlage am Rathaus aus seiner Sicht mitgetragen werden könne. Am Hauptbahnhof sehe er jedoch ein Problem, weil es dort bereits umfangreiche Gepäckfächer gebe. Das Thema sei nach der Beratung am gestrigen Tage in die nächste Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nach Prüfung der Standorte durch die Verwaltung.
Herr Düdder (SPD-Fraktion) führt aus, dass seine Fraktion zustimmen könne unter der Bedingung, dass an den Standorten tatsächlich Fahrradhäuser realisiert werden. Er hält die Einschränkungen der SPD-Fraktion und auch der CDU-Fraktion für richtig.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag unter Berücksichtigung der Hinweise von Herrn Mader (CDU-Fraktion) und Herrn Düdder (SPD-Fraktion) mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion zu.
16) Mobilitätskonzept „So läuft das“
Das Konzept zur Förderung der Kinder- und Jugendmobilität „So läuft das“ verfolgt das Ziel, die selbstbestimmte, sichere und nachhaltige Mobilität von Kindern und Jugendlichen zu fördern. Die Fortführung bestehender Maßnahmen an Grundschulen, die Ergänzung an weiteren Schulen und Kitas sowie die Konzepterstellung für weiterführende Schulen ist aufgenommen worden in das Programm „Emissionsfreie Innenstadt“. Über dieses Programm laufen auch die Finanzierung und Organisation. Das gilt aber nur für innenstadtnahe Schulen und Kitas im Umkreis von drei Kilometern um die Stadtmitte. Das Programm endet im April 2022. Zusätzlich wird „So läuft das“ für alle anderen Schulen über das Büro des Radfahrbeauftragten organisiert. So gibt es aktuell eine Ausschreibung für fünf Grundschulen, die im nächsten Halbjahr konzeptionell betreut werden sollen.
Da die personellen Kapazitäten beschränkt sind, wird zur Ausweitung des Mobilitätskonzepts „So läuft das“ eine zusätzliche Stelle geschaffen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion und Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.
21) Kinderarmut und Bildungsgerechtigkeit
Der Rat stellt fest, dass die Bekämpfung von Armut und insbesondere von Kinderarmut ein vorrangiges Ziel der Dortmunder Stadtentwicklung ist und bleibt. Der Rat bekennt sich dazu,- zur Bekämpfung von Kinderarmut insbesondere den Bereich der Bildungsgerechtigkeit zu fördern und zu stärken,
- die sehr unterschiedlichen Ausgangsvoraussetzungen vieler Kinder zu verbessern und anzugleichen,
- dass hinsichtlich der Schaffung von Bildungsgerechtigkeit Ungleiches ungleich behandelt werden muss,
- dass deshalb vorhandene Gelder und Ressourcen effektiver an den Stellen gebündelt werden müssen, an denen sie benötigt werden.
Die Verwaltung wird aufgefordert, in Kooperation mit dem Land ein effektives Messinstrument zur Steuerung der Bildungsressourcen zu entwickeln und zu erarbeiten, um der oben genannten Zielsetzung gerecht zu werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
26) Förderung SCHLAU-Projekt
Das Antidiskriminierungsprojekt SCHLAU-Projekt wird für die Jahre 2020 und 2021 mit jeweils 70.000 Euro bezuschusst. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion zu.
30) Frauenhaus
Die Verwaltung wird aufgefordert, gemeinsam mit dem Frauenhaus Bundesmittel für die konzeptionelle und eventuell bauliche Weiterentwicklung des Frauenhauses zu eruieren und die Finanzierung von Maßnahmen ggf. mit kommunalen Geldern aus den vorhandenen Haushaltsansätzen zu ergänzen
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu.
31) Beratungs- und Kontaktstelle der Lebenshilfe für Menschen mit Migrationshintergrund und Behinderung
Die Beratungs- und Kontaktstelle der Lebenshilfe wird 2020 mit 36.000 Euro sowie 2021 mit 49.000 Euro unterstützt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
32) Unterstützung des Dortmunder Wärmebusses
Der Betrieb des Dortmunder Wärmebusses wird mit jährlich 10.000 Euro unterstützt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der SPD-Fraktion zu.
34) Schulsozialarbeit
Land und Bund werden aufgefordert, die Stellen der BuT-Sozialarbeit dauerhaft und in Gänze zu finanzieren. Die Verwaltung wird aufgefordert, perspektivisch die Versorgung der Dortmunder Schulen mit mindestens einer Schulsozialarbeit-Stelle pro Schule sicherzustellen. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt Satz 1 des Antrages einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt Satz 2 des Antrages mehrheitlich bei Gegenstimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und Enthaltung der AfD-Fraktion zu.
35) Schulgärtenprogramm a) Im Rahmen von Bildung für nachhaltige Entwicklung wird die Verwaltung aufgefordert, ein stadtweites Schulgärtenprogramm zu entwickeln, das vorhandene Schulgärten unterstützt sowie die Schaffung neuer Schulgärten fördert. Dazu sollten auch Kooperationen mit schulnahen Kleingartenvereinen initiiert werden, insbesondere dort, wo Schulen kein eigenes Gelände zur Verfügung stellen können. Für die Entwicklung des Programms und die Umsetzung erster Maßnahmen werden 2020 und 2021 jeweils 150.000 Euro bereitgestellt.
b) Das schulbiologische Zentrum wird konzeptionell zu einem schulbiologischen Zentrum für nachhaltige Entwicklung weiterentwickelt. Ein entsprechendes Konzept wird spätestens Anfang 2021 den Gremien vorgelegt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN zu.
37) Schwimmschule
Der Rat beauftragt die Verwaltung, in Kooperation mit den Kindertageseinrichtungen, das Schwimmangebot für Babys und Kleinkinder in Dortmund zu verbessern und die dafür notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. In Zusammenarbeit mit den Sport- und Freizeitbetrieben, den Schwimmvereinen, den Badbetreibern und dem Stadtsportbund werden kurz- und mittelfristige Maßnahmen entwickelt und mit Kosten hinterlegt. Der Aktionsplan „Anfängerschwimmen! Wir lernen schwimmen“ und andere schon bestehende Angebote zur Schwimmförderung sind dabei zu berücksichtigen. Das Konzept wird dem zuständigen Fachausschuss im ersten Quartal 2020 vorgelegt. Daraus resultierende Maßnahmen sind zunächst aus den vorhandenen Haushaltsansätzen zu entnehmen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 15415-19-E14)
Die Größe des Dortmunder Haushaltes wird im Jahr 2020 mit 2,6 Milliarden Euro wieder auf eine neue Rekordhöhe klettern. Immer noch werden Leuchtturmprojekte und Events in den Mittelpunkt gestellt – gute PR wird häufig für wichtiger gehalten als die nachhaltige Wirkung einer Maßnahme. Ein System von Brot und Spielen nebst religiösen Heilsbotschaften dominiert die Stadtpolitik. Das Konjunkturhoch, von dem auch Dortmund finanzwirtschaftlich in den vergangenen Jahren profitiert hat, ist inzwischen nahezu vorbei. Die Gewerbesteuern, die Dortmunds Finanzen für einige Jahre stabilisiert haben, sind rückläufig. Die mittelfristige Finanzplanung der vergangenen Jahre stellt sich wieder einmal als ungedeckter Scheck heraus – statt eines von der Ratsmehrheit erwarteten Haushaltsüberschusses nebst Entschuldung ist weiterhin ein deutliches Defizit vorhanden. Der Export lässt bei abschwächender Weltkonjunktur erwartungsgemäß nach, und die Binnenkonjunktur wurde über Jahrzehnte zugunsten eines großen Außenhandelsüberschusses vernachlässigt. Selbst auf dem Gipfel des Konjunkturhochs ist es nicht gelungen, die Langzeitarbeitslosigkeit und die Unterbeschäftigung in Dortmund abzubauen. Fast ein Drittel der Bevölkerung ist kontinuierlich akut von Armut bedroht. Mehr als 100.000 Menschen sind von staatlichen Transferleistungen abhängig – viele weitere sind in atypischen Beschäftigungen als Geringverdiener tätig. Wohnungsnot hat sich breit gemacht, die Mieten steigen und weite Teile der einkommensärmeren Bevölkerung können sich nicht mehr am Wohnungsmarkt versorgen. Die Obdachlosigkeit steigt an. Abstiegsangst – vor allem auch der Mittelschicht – fördert den erstarkenden Rechtspopulismus und Rechtsextremismus. Dortmund ist weiterhin eine sozial gespaltene Stadt – die Lebenswirklichkeit und auch die Wahrnehmung der Menschen unterscheidet sich daher massiv. Zu allem Überfluss werden die menschengemachten Klimaveränderungen nun auch in Dortmund immer stärker spürbar und belasten die Natur und die Menschen in der Stadt. Vor diesem Hintergrund stellt der Dortmunder Rat nach dem desaströs gescheiterten Doppelhaushalt 2007/2008 erstmals wieder einen Doppelhaushalt auf und versucht, mit diesen Herausforderungen in einer Zeit sowohl wirtschaftlicher als auch politischer Umbrüche umzugehen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion zu.
Antrag 3:
Wasserstellen in den Parkanlagen
Viele Parks verfügen über Wasserflächen, die für die Bewohner*innen besondere Attraktionen darstellen und vielfach auch von ökologischem Wert sind. An einigen Stellen sind diese auch für den Laien in einem erkennbar schlechten Zustand (Hoeschpark) oder gar nicht vorhanden (Westpark).
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der SPD-Fraktion und der AfD-Fraktion zu.
Antrag 4:
Barrierefreier Ausbau aller Stadtbahn- und Bushaltestellen
Der Rat beauftragt die Dortmunder Stadtwerke und die Stadt Dortmund mit der Herstellung der Barrierefreiheit aller Stadtbahn- und Bushaltestellen bis zum 1. Januar 2022. Davon ausgenommen sind Haltestellen, bei denen auch ein sofortiger oder bereits erfolgter Beginn der Planung keine pünktliche Fertigstellung gewährleisten würde. Auch für diese Haltestellen ist die Planung in Q1/2020 zu beginnen und mit Nachdruck zu betreiben und umzusetzen.
Herr Stüdemann (Stadtdirektor) weist darauf hin, dass die Maßnahme unrealisierbar sei.
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) weist auf die Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes hin. Der Inhalt des Antrages seien die Meldungen von DSW21 an den VRR. Es handele sich um eine Aufforderung an die DSW21, zu versuchen, den Gesetzesrahmen einzuhalten.
Herr Reppin (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass es einen ähnlichen Antrag im AUSW gegeben habe mit der Befristung zum 2. Quartal. Damit sei die Angelegenheit eigentlich erledigt.
Herr Düdder (SPD-Fraktion) macht deutlich, dass sich der Rat an dieser Stelle dazu bekennen könne, das Zeitziel 01.01.2022 erreicht werden sollte, sofern dies möglich sei. Er bittet darum, im Antrag die Stadt Dortmund mit einzubeziehen. Die Beteiligten sollten aufgefordert werden, dies möglich zu machen und im 2. Quartal 2020 dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einen Sachstand zu geben.
Herr Kowalewski schlägt vor, im Antrag nur den 1. Satz zu belassen und die Stadt Dortmund mit einzubeziehen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.
Antrag 5:
100 zusätzliche Bänke für Dortmund
In Dortmund werden 100 neue Sitzbänke aufgestellt. Dies soll besonders in der Ortsteil- und Nahversorgungszentren geschehen und an den Wegen dahin.
Die Verwaltung wird aufgefordert, die beschlossenen Bänke in Verbindung mit dem Seniorenbeirat, dem Behindertenpolitischen Netzwerk und der Bezirksvertretung umzusetzen.
Herr Reppin (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass sich der Antrag in die Angelegenheiten der Bezirksvertretungen einmische und dies nicht mit zusätzlichen Mittel hinterlegt werden sollte.
Herr Düdder (SPD-Fraktion) schlägt vor, den Text wie folgt zu ändern: „Die Verwaltung wird aufgefordert, die beschlossenen Bänke in Verbindung mit dem Seniorenbeirat, dem Behindertenpolitischen Netzwerk und der Bezirksvertretung umzusetzen.“
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) ist mit dem Vorschlag von Herrn Düdder einverstanden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
Antrag 9:
Fußballmuseum
Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit Nachdruck in Verhandlungen mit dem DFB einzutreten, den Gesellschaftsvertrag des Fußballmuseums dahingehend abzuändern, dass ein Verlustausgleich zu gleichen Teilen entsprechend der Gesellschaftsanteile zu leisten ist.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund folgende Anträge der Fraktionen abzulehnen:
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15415-19-E10)
20. Digitalstützpunkte für Senioren
Der Sozialdienst Katholischer Frauen Hörde e. V. beabsichtigt, Digitalstützpunkte für Seniorinnen
und Senioren in Dortmund einzurichten. Vorbild sind die Pflegestützpunkte. Die Digitalstützpunkte
sollen Anlaufstelle für ältere Menschen sein und sie in die Lage versetzen, mit der
zunehmenden Digitalisierung aller Lebensbereiche Schritt zu halten und sich zurechtzufinden.
Geschehen soll dies durch Beratung, Kursangebote, Schulungen, Öffentlichkeitsarbeit und
Vernetzung. Die Angebote sollen kostenlos sein. Zunächst soll ein Digitalisierungsstützpunkt
in Hörde eröffnet werden, später auch in anderen Teilen des Stadtgebietes.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dem SKF Hörde e.V. für ein auf zwei Jahre befristetes
Pilotprojekt zum Aufbau von Digitalisierungsstützpunkten in Dortmund
- jährlich 65.000 Euro als Personalkostenzuschuss für eine Fachkraft in Vollzeit
- plus 10% pauschal für Sachkosten zur Verfügung zu stellen.
Nach zwei Jahren erfolgt eine Evaluierung des Pilotprojekts durch den zuständigen Fachausschuss.
Zur Erstausstattung gewährt der Rat der Stadt Dortmund dem SKF Hörde e.V. einen einmaligen
Sachkostenzuschuss in Höhe von 10.000 Euro.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion ab.
24. Videoüberwachung
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, an Gebäuden – an denen regelmäßig besonders
hohe Vandalismusschäden festzustellen sind (bspw. Schullandschaft rund ums Dortmunder U)
– eine Videoüberwachung zu installieren. Hierfür werden in einer ersten Stufe 200.000 Euro im
Doppelhaushalt (investiv) zur Verfügung gestellt.
Regelmäßig berichten die Dortmunder Medien über Vandalismusschäden an den Dortmunder
Schulen. Vandalismus an und auch in öffentlichen Gebäuden kosten den Steuerzahler / die
Steuerzahlerin jährlich mehrere Hunderttausend Euro. Sind Schmierereien an Gebäuden entfernt
oder mutwillige Zerstörungen instandgesetzt dauert es meist nicht lange, bis erneute
Schäden an den gleichen Stellen vorzufinden sind. Eine Videoüberwachung außerhalb der
Dienst- bzw. der Schulzeiten dürfte der Aufklärung begangener und der Vermeidung neuer
Straftaten dienen. Der Betrieb von Videoüberwachungs- bzw. aufzeichnungsanlagen außerhalb
des regulären Dienst- bzw. Schulbetriebs ist der Stadt Dortmund als Gebäudeeigentümerin erlaubt,
da durch diese keine Überwachung des öffentlichen Raums stattfindet.
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) teilt mit, dass nach Auskunft des Rechtsamtes diese Maßnahme nur umgesetzt werden könne, wenn die Verwaltung vorher alle anderen geeigneten Maßnahmen und diese als nicht tauglich eingestuft würden. Dann wäre es statthaft, an Räumen, die öffentlich zugänglich seien, eine Videoüberwachung zu installieren. Er regt an, das Dietrich-Keuning-Haus in dieses Projekt mit einzubeziehen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion ab.
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 15415-19-E13)
7) Haushaltsmittel für Radverkehrsförderung• Der Rat begrüßt den von der Stadt eingeschlagenen Weg zum „Kopenhagen Westfalens“ und die jetzt von der Verwaltung vorgestellten Maßnahmen zur Radverkehrsförderung.
• Der Rat stellt fest, dass das bisher veranschlagte Budget von 1,5 Millionen Euro für die nötigen Investitionen in den nächsten zwei Jahren nicht ausreicht.
• Der Rat beschließt deshalb, die Ausweitung auf die im Jahr 2022 geplanten 6 Millionen Euro Radverkehrsbudget stufenweise vorzunehmen. Im Haushalt 2020/2021 werden zusätzliche städtische Mittel in Höhe von jeweils 1 Million Euro für die Umsetzung der Maßnahmen zur Radverkehrsförderung zur Verfügung gestellt.
Die Mittel werden vorrangig für folgende Projekte eingesetzt:
- Bau eines zweiten Fahrradparkhauses in der Innenstadt.
- Schließung der noch bestehenden Lücken des Radwegenetzes auf Hauptverkehrsstraßen und weitere Entwicklung eines leistungsfähigen Radverkehrsnetzes für den Alltagsradverkehr.
- Anlage von Radwegen nach dem Konzept der Protected Bike Lanes.
- Instandhaltung bestehender Radverkehrsanlagen.
- Verbesserter Winterdienst und zeitnahes Räumen von Laub zumindest im Hauptroutennetz.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN ab.
11) Verkehrsüberwachung
Zur Verbesserung der Verkehrsüberwachung und des ruhenden Verkehrs haben mehrere Bezirksvertretungen den Rat aufgefordert, den Außendienst der Verkehrsüberwachung weiter deutlich aufzustocken.
Der Rat beschließt deshalb, dass der Bereich der Verkehrsüberwachung um weitere sechs zusätzliche Stellen vorrangig für die Innenstadtbezirke aufgestockt wird. Über Einnahmen im Rahmen der Verkehrsüberwachung finanzieren sich die Stellen zu großen Teilen selbst. Die Stellen sind spätestens zum 1.1.2021 zu besetzen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN ab.
20) Kostenfreie Sperrmüllsammlung
Neben den schon bestehenden Kontrollen und dem jetzt eingerichteten Ermittlungsdienst Abfall, der die Aufdeckung und Ahndung abfallrechtlicher Ordnungswidrigkeiten abdeckt, soll ein kostenfreier Sperrmülltag als begleitende Maßnahme umgesetzt werden. Ein kostenfreies, regelmäßiges Angebot vereinfacht und erleichtert die sachgerechte und rechtmäßige Abfallentsorgung und trägt zur Müllvermeidung bei.
Die Verwaltung beauftragt die EDG im Rahmen eines auf zwei Jahre befristeten Modellprojekts einen kostenfreien Sperrmülltag im Quartal pro Stadtbezirk einzuführen. Ein entsprechendes Konzept wird dem Rat im ersten Quartal 2020 zur Entscheidung vorgelegt. Dem Rat wird nach Projektende über die erzielten Ergebnisse berichtet. Das Modellprojekt wird von der Stadt mit insgesamt 200.000 Euro bezuschusst.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN ab.
25) Sozialarbeit in Kindertageseinrichtungen
Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept „Sozialarbeit in Kindertageseinrichtungen“. Die Erfahrungen des bisherigen Modellprojekts in der Nordstadt fließen dabei ein. Für die Erarbeitung des Konzepts werden 2020 50.000 Euro zur Verfügung gestellt. Ab 2021 werden vier Stellen zur Umsetzung der Kita-Sozialarbeit geschaffen.Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN ab.
28) Zuwanderung Südosteuropa, Programm Überlebenshilfe
Für ein Programm „Überlebenshilfe Zuwanderung Südosteuropa“ werden jährlich 50.000 Euro zur Verfügung gestellt. Das Programm wird in der ökumenischen Beratungsstelle Willkommen Europa angesiedelt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN ab.
29) Sozialticketa) Der Rat stellt als Mindestziel fest, dass der Preis des VRR-Sozialtickets den Anteil für Verkehrsdienstleistungen im ALG-II-Regelsatz nicht übersteigen sollte.
b) Das Land wird aufgefordert, die Mittel für das Sozialticket entsprechend massiv zu erhöhen.
c) Sollte das absehbar 2020 nicht passieren, wird die Verwaltung aufgefordert, gemeinsam mit DSW 21 ein Konzept zu entwickeln, wie mit kommunalen Mitteln die Lücke zwischen Preis und Regelsatz gefüllt werden kann.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN ab.
36) Öffnung von Schule - Entwicklung von Bildungskooperationen
Für einen entsprechenden Verfügungsfonds im Fachbereich 40 werden jährlich 200.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN ab.
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 15415-19-E14)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN ab.
Antrag 8:
Finanzierung von zwei neuen Vollzeitstellen bei den Malteser Hilfsdiensten im Bereich der Wohnungslosenhilfe
Zur Koordination der ehrenamtlichen Mitarbeit im Bereich der Wohnungslosenhilfe werden zwei zusätzliche Vollzeitstellen bei den Malteser Hilfsdiensten durch die Stadt Dortmund finanziert.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.
Antrag 15:
Haushaltsberatungen 2021
Der Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, für das Frühjahr 2021 Beratungen zum laufenden Haushalt vorzusehen, die dem neu gewählten Rat die Möglichkeit bieten, sich in die Gestaltung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Stadt Dortmund einzubringen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.
Antrag 16:
Organisationsentwicklung von ServiceDo
Die ServiceDo gGmbH wird als Eigenbetrieb in den Kernhaushalt übernommen und soll als gesamtstädtische Servicegesellschaft tätig werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.
Antrag 17:
Rekommunalisierung der Gebäudereinigung
Die Gebäudereinigung der Stadtverwaltung wird in mehreren Teilschritten rekommunalisiert.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.
Antrag 21:
Eine zusätzliche Stelle im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
Es wird eine zusätzliche Vollzeit-Stelle für die Personalverwaltung des Stadtplanungsamtes und Bauordnungsamtes eingerichtet.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN ab.
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 15415-19-E18)
Die Fraktion FDP/Bürgerliste sieht die Aufstellung eines Doppelhaushalts für die Jahre 2020 und 2021 kritisch. Es gibt mehre gute Gründe, die gegen einen Doppelhaushalt sprechen.
Der zunächst wohl wichtigste und schwerwiegendste Grund ist die Tatsache, dass ein jetzt aufgestellter Doppelhaushalt die Entscheidungsautonomie des im Jahr 2020 gewählten Rates einschränkt und den politischen Akteuren einen erheblichen Teil ihres Gestaltungsspielraums nimmt, der ihnen durch das Erreichen eines Mandats bei den Kommunalwahlen zusteht.
Darüber hinaus schränkt ein Doppelhaushalt die Flexibilität aller Akteure ein. Auf Konjunkturschwankungen, plötzlich auftretende Risiken, aber auch eine eventuell divergierende Schwerpunktsetzung aufgrund von Entwicklungen in Kommune, Land oder Bund kann mit einem erstellten Doppelhaushalt weit weniger zielgerichtet reagiert werden, als dies mit der regulären Haushaltsaufstellung der Fall wäre. Projekte, deren Evaluation in diesem Zeitraum anstehen, welche über die Einstellung oder Weiterführung entscheiden, sind ebenfalls weit weniger steuerbar, und somit entsteht das Risiko eines Streuverlusts.
Zudem hat die Stadt Dortmund bereits schlechte Erfahrungen mit Doppelhaushalten machen müssen. Die finanziellen Risiken, die sich hier ergeben könnten, dürfen gerade im Hinblick auf die knappe Finanzplanung nicht ignoriert werden.
Grundsätzlich hält die Fraktion FDP/Bürgerliste an dem kurzfristigen Ziel des ausgeglichenen Haushalts fest, um so mittel- und langfristig in eine dauerhafte Entschuldung zu kommen.
Bedingt durch die Tatsache, dass Bund und Land in den letzten Jahren vermehrt Mittel an die Kommunen gegeben haben, hat es Dortmund geschafft, die jährlich entstehenden Haushaltsdefizite im Vergleich zu den Vorjahren zu reduzieren und die finanzielle Lage der Stadt im geringen Umfang zu verbessern. Ebenso haben verschiedene Einmaleffekte und eine grundlegend positive Konjunkturlage dazu geführt, dass Defizite geringer ausgefallen sind. Diese Effekte werden jedoch in den kommenden zwei Jahren nicht auftreten und die Konjunkturlage in Deutschland kühlt sich ab, auch wenn noch nicht von einer Rezession gesprochen werden kann. Diese Entwicklungen sorgen aber im städtischen Haushalt der kommenden zwei Jahre dafür, dass die erwartbaren Defizite merklich ansteigen. Die Konsequenz daraus ist, dass der dringend notwendige Abbau der städtischen Schuldenlast in weite Ferne rückt. Sollte sich zudem die Zinsentwicklung nach oben verändern, wird der finanzielle Spielraum im städtischen Haushalt dies nicht kompensieren können und unweigerlich dazu führen, dass die Stadt Dortmund sich mit einem Haushaltssicherungskonzept wird auseinandersetzen müssen.
Seit Jahren scheuen sich die politischen Akteure in Dortmund, die Aufgaben der Stadt, und damit auch die entstehenden Kosten, auf den Prüfstand zu stellen und dafür Sorge zu tragen, Defizite langfristig zu reduzieren und den Abbau der Schulden Dortmunds als Priorität zu betrachten.
Die Fraktion FDP/Bürgerliste fordert daher den strukturierten Schuldenabbau sowie eine konsequente Fokussierung auf die Kernaufgaben und Ausgaben der Stadt im Sinne einer zukunftsorientierten und nachhaltigen Finanzpolitik.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.
1. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die Aufgaben der Stadt nicht nur daraufhin überprüft werden, ob sie wirklich zu den Kerntätigkeiten der Stadt gehören, sondern auch, ob bestehende Aufgaben und Projekte effizient durchgeführt werden. Dafür müssen alle neuen Vorlagen der Stadt mit dem Merkmal „pflichtig“ und „nicht-pflichtig“ gekennzeichnet werden, damit die politischen Akteure genau erkennen können, ob hier lediglich Pflichtaufgaben durch die Stadt erfüllt werden, oder ob sie eine freiwillige Leistung durchführt. Ebenfalls fordert die Fraktion FDP/Bürgerliste, dass für sämtliche Maßnahmen Zielvereinbarungen anhand von Kennziffern eingeführt werden, mit denen evaluiert werden kann, ob gesetzte Ziele erfüllt wurden und anhand dieser Ergebnisse neu entschieden werden kann, ob der getätigte Mitteleinsatz auch zukünftig zu verantworten ist.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion ab.
2. Die Stadt Dortmund muss mit der dynamischen Haushaltsbewirtschaftung auch unterjährig versuchen, die Kosten in verschiedenen Bereichen dauerhaft zu senken.
Es wird nötig sein, die Maßgaben des Memorandumprozesses weiterhin aufrechtzuerhalten und Einsparpotentiale in den einzelnen Fachbereichen auszuloten. Die Fraktion FDP/Bürgerliste strebt dezernatsübergreifend (Gewichtung nach politischen Schwerpunkten) eine Reduzierung der Ausgaben um ein bis zwei Prozent an.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion ab.
3. ITI (Initiativen-Tätigkeits-Index)
Die Fraktion FDP/Bürgerliste setzt sich für die Einführung des ITI ein. Dieser Index soll nach Fachbereichen Aufgaben und Projekte auflisten, deren Leistungsumfang, Kosten, Ziele und Personalstellen aufzeigen und somit dauerhaft Doppelstrukturen vorbeugen. Zudem sollen ähnliche Bundes- und Landesprogramme aufgezeigt werden, damit erkennbar wird, an welcher Stelle die Stadt Dortmund selbst agieren sollte und wo dies eventuell nicht nötig ist.
Als Pilotprojekt werden die Aufgabenbereiche des Dezernats 5 (Sozialamt, Sport-Freizeitbetriebe, Gesundheitsamt und Jobcenter) vorgeschlagen, da gerade dort oftmals der Eindruck entsteht, dass verschiedene Institutionen ähnliche Tätigkeiten ausüben.
Die Fraktion FDP/Bürgerliste stellt einen Prüfauftrag zur Umsetzung an die Verwaltung.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion ab.
4. Wohnungs-Vorhalteprogramm
Die Fraktion FDP/Bürgerliste fordert eine ständige Überprüfung der städtischen Ressourcen beim Wohnungs-Vorhalteprogramm. Sollten Teile des bestehenden Portfolios abgebaut werden können, sollte die Möglichkeit genutzt werden, um Wohnraum und auch finanzielle Ressourcen freizusetzen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion ab.
5. Städtisches Personal
In den kommenden Jahren werden bedingt durch die demographische Entwicklung jährlich zwischen 300 und 400 städtische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Ruhestand gehen. Dies stellt die Verwaltung aufgrund des Mangels an geeignetem Personal am Markt dauerhaft vor eine Herausforderung, wird aber zudem auch zeigen, dass eine vollständige Neubesetzung der Stellen gar nicht nötig sein wird.
Die Fraktion FDP/Bürgerliste sieht es daher als idealen Zeitpunkt an, auch im Hinblick auf das Personal der Stadt die Frage zu stellen, in welchen Bereichen Schwerpunkte gesetzt werden müssen und welche Bereiche der Stadt eventuell mit weniger Personal auskömmlich agieren können als bisher. Neue Formen der Kommunikation, der Zusammenarbeit, der Arbeitsteilung und der Durchführung von Arbeitsabläufen können für mehr Effizienz und Effektivität sorgen und somit zu einer Reduzierung der Personalkosten führen. Durch diesen Generationenwechsel des städtischen Personals besteht die Möglichkeit, passgenau den Personalbedarf neu zu bestimmen, ohne Kündigungen auszusprechen und einen Transformationsprozess zu gestalten, der die Verwaltung zukünftig prägen wird.
Dieser Prozess der Transformation der städtischen Verwaltung ist eine der größten Herausforderungen der vergangenen Jahrzehnte.
Richtig angepackt und im Sinne der Bürger und Mitarbeiterinnnen führt die Transformation zu einer deutlich besseren und effektiveren Arbeit der Verwaltung unter dem Serviceaspekt auch und gerade im Sinne der Bürger und Bürgerinnen. Daher fordert die Fraktion FDP/Bürgerliste, dass alle Fachbereiche innerhalb eines Jahres ihre Strukturen analysieren und Personalbedarfe aufzeigen.
Die Fraktion FDP/Bürgerliste geht von einer Personalkostensenkung von 5 bis 10 Millionen Euro pro Jahr (50.000 Euro pro Personalstelle bei 50-100 nicht neu besetzten Stellen) aus.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion sowie Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.
6. Digitalisierung
Die Forderung nach einer Bürgerapp bzw einem responsiven Bürgerportal (Homepage, die sich dem genutzten Gerät anpasst) bleibt nach wie vor bestehen. Noch immer ist keine zentrale Oberfläche für die Bürger und Bürgerinnen der Stadt Dortmund geschaffen worden, die es ihnen ermöglicht, nicht nur leicht den Kontakt mit der städtischen Verwaltung zu halten, sondern auch Verwaltungsakte durchzuführen und somit eine deutliche Entlastung herbeizuführen.
Dazu muss ein Digitales Backoffice der Stadt geschaffen werden, das sämtliche Bürgeranfragen und Kontakte an die zuständigen Stellen weiterleitet und deren Reaktionen koordiniert, um einen schnellen und effizienten Kontakt zur Stadt zu gewährleisen.
Die Fraktion FDP/Bürgerliste stellt einen Prüfauftrag zur Umsetzung an die Verwaltung.
Durch verstärkte Implementierung von Heim-Arbeitsplätzen in Kombination mit Konzepten von offenen Büros wird es der Stadt nicht nur möglich werden, ein attraktiver Arbeitgeber für die besten Talente zu sein, indem zum Beispiel eine neue Familienfreundlichkeit gelebt werden kann. Darüber hinaus können mit diesen Modellen die Büro- und Raumbedarfe reduziert werden, so dass Ressourcen eingespart und finanzielle Mittel frei werden.
Die Fraktion FDP/Bürgerliste stellt einen Prüfauftrag zur Umsetzung an die Verwaltung.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und Enthaltung der AfD-Fraktion ab.
7. Digitalisierung/Schulwesen
Die Bemühungen des Bundes, des Landes und auch der Stadt Dortmund, die zu lange vernachlässigte, jedoch dringend notwendige Digitalisierung im Bildungswesen voranzutreiben, begrüßen wir ausdrücklich, auch wenn sicherlich noch nicht alle Maßnahmen unseren Vorstellungen entsprechen. Bislang wird überwiegend ohnehin dringend benötigtes Geld zur Verfügung gestellt, um verschiedene Elemente wie Smartboards, Tablets und Beamer im Schulwesen verstärkt einzusetzen. Fernab pädagogischer Leitlinien fällt jedoch auf, dass bisher überwiegend der Aspekt der Anschaffung eine Rolle gespielt hat. Die Implementierung der Hardware und deren dauerhafte Pflege sind nicht durchgängig durchdacht worden.
Die Stadt Dortmund soll daher ein Konzept entwerfen, den Dortmunder Schulen entsprechendes IT-Personal zuzuweisen, welches sich dauerhaft um den reibungslosen Betrieb der Technik kümmert, damit dies nicht dem Lehrpersonal obliegt. Dabei soll sichergestellt werden, dass diese „Digital-Hausmeister“ nur für einzelne Schulen zuständig sind, damit eine schnelle Behebung von Problemen neben dem regulären Betrieb sichergestellt werden kann. Explizit ist bei diesem Konzept von der Einbindung des Dortmunder Systemhauses abzusehen. Die Fraktion FDP/Bürgerliste sieht an dieser Stelle den privaten Sektor als potentiellen Partner, welcher in Bezug auf Preise und Service bessere Ergebnisse wird erzielen können.
Die Fraktion FDP/Bürgerliste stellt einen Prüfauftrag zur Umsetzung an die Verwaltung.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der AfD-Fraktion ab.
8. Lehrerfortbildung für digitale Medien
Lehrer und Lehrerinnen an Dortmunder Schulen stehen vor enormen Herausforderungen, die die zunehmende Digitalisierung im Schulwesen mit sich bringen. Daher müssen die Lehrkräfte angemessen unterstützt und auf diese Aufgabe vorbereitet werden. Die konsequente Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen ist ein integraler Bestandteil der Bemühungen um Modernisierung des Bildungswesens. Die Stadt Dortmund soll hier begleitend tätig werden und Bereiche abdecken, die sie als sinnvoll erachtet und die im gebotenen Leistungsspektrum des Landes noch fehlen.
Die Fraktion FDP/Bürgerliste stellt einen Prüfauftrag zur Umsetzung an die Verwaltung.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und Enthaltung der AfD-Fraktion ab.
9. Schaffung von Schulnetzwerken zur Datenkommunikation
Zur vollständigen Implementierung neuer digitaler Abläufe sollen künftig in Dortmunder Schulen digitale Infrastrukturen eingeführt werden, die digitale Kommunikation zwischen den Schülern und Schülerinnen sowie den Lehrkräften ermöglichen. Auch der Austausch und längerfristige Speicherung von Daten (z.B. nach Schuljahren und Klassenverbänden) sollen hierbei berücksichtigt werden.
Zudem soll sich die Stadt Dortmund mit den entsprechenden Stellen auseinandersetzen und zeitnah praktikable, aber auch der DSVGO entsprechende Handlungsanweisungen für die Lehrer und Lehrerinnen erarbeiten, ein Bereich in dem es noch immer Ungewissheiten gibt.
Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Prüfung, in wie weit sich die Plattform Logineo in welchem Zeitraum hierfür erweitern lässt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.
10. Datensicherheit städtischer Daten / Eigenbetriebe
Auch die Stadt Dortmund und ihre Eigenbetriebe erfassen mit ihren Tätigkeiten zunehmend mehr und mehr Daten. Je weiter die Umsetzung der Digitalisierungsstrategie voranschreitet, desto mehr Datenmengen werden entstehen. Pläne, diese Daten auch kommerziell zu nutzen, sind sorgsam zu prüfen. Dass dies ohnehin nur für anonymisierte Daten gilt, die keinerlei Rückschlüsse auf Individuen zulassen, steht dabei außer Frage.
Ein kommunales Kontrollgremium, das mehrheitlich durch Ratsmitglieder besetzt wird, muss diesen Prozess konsequent begleiten und bestimmen. Zudem dürfen Datencluster nicht zwangsläufig als „Wertanlage“ betrachtet werden. Auch Überlegungen, diese Daten offen zur Verfügung zu stellen, damit Bürger und Bürgerinnen mit diesen Daten agieren können, dürfen nicht außer Acht gelassen werden.
Die Fraktion FDP/Bürgerliste stellt einen Prüfauftrag zur Umsetzung an die Verwaltung.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der AfD-Fraktion ab.
11. Ordnungspolitik
Die Stadt Dortmund muss im Bereich der geordneten Zuwanderung tätig werden. Zwar fehlt in dieser Frage eine endgültige und sinnhafte Konzeption des Bundes, gemeinsam mit dem Land NRW muss jedoch der Versuch gewagt werden, rechtsstaatliche Prinzipien und geltendes Gesetz durchzusetzen und somit Personen, die keine Bleibeperspektive haben, in ihre Herkunftsländer zurückzuführen. Die eingesparten Ressourcen sollten stattdessen zum einen den Haushalt erleichtern, zum anderen aber auch für die Integration und Unterstützung der Personengruppen eingesetzt werden, die eine realistische Möglichkeit haben, dauerhaft Bürger und Bürgerinnen der Stadt Dortmund zu werden.
Die Zusammenführung der Ordnungs- und Kontrolldienste in eine Einheit mit einem zentralen Backoffice, wird es der Verwaltung ermöglichen, sämtliche Aufgaben und Leistungen koordinierter und effizienter durchführen zu können.
Die Fraktion FDP/Bürgerliste stellt einen Prüfauftrag zur Umsetzung an die Verwaltung.
Zukünftig soll das Personal, welches zur Beseitigung von gemeldeten wilden Müllkippen eingesetzt wird, mit technischem Equipment ausgestattet werden, Bild- und Videoaufnahmen der illegalen Müllbeseitigung anzufertigen. Dieses Material kann dann zur Untersuchung an die entsprechenden Personalkräfte weitergeleitet werden, die sich mit der Verfolgung solcher Vorgänge auseinandersetzen.
Die Fraktion FDP/Bürgerliste stellt einen Prüfauftrag zur Umsetzung an die Verwaltung.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und Enthaltung der AfD-Fraktion ab.
12. Straßenausbaubeiträge
Die Fraktion FDP/Bürgerliste setzt sich für eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ein. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird eine Erstattung von 40% durch ein Förderprogramm des Landes NRW möglich sein. Bei einem derzeitigen Volumen der eingezogenen Straßenausbaubeiträge von ca. 4 Millionen Euro, wäre eine Erstattung von bis zu 1,6 Millionen Euro im Rahmen des Förderprogramms des Landes NRW möglich. Die Stadt Dortmund müsste zur vollkommenen „Abschaffung“ der Straßenausbaubeiträge somit einen Eigenanteil von 2,4 Millionen Euro leisten.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion ab.
13. Ziel CO2 - Reduktion und emissionsfreie Stadt
Die Fraktion FDP/Bürgerliste sieht in der Minimierung der CO2 - Emissionen eine wichtige städtische Aufgabe im Sinne der weltweiten Ressourcenschonung und die durch die Industrialisierung in den letzten 150 Jahren angestiegenen Durchschnittstemperaturen in der Welt. Dort, wo wir als Stadt Dortmund Emissionen sinnvoll reduzieren können, müssen wir dieses auch tun.
Dabei spielt die emissionsfreie Innenstadt als mittelfristiges Ziel eine wichtige Rolle.
Richtig initialisiert und umgesetzt kann das sogar Dortmunds Position als Oberzentrum stärken.
Dabei ist es wichtig, dass die Interessen der Bürger und Bürgerinnen, der Wirtschaft, des Einzelhandels, aber auch die Interessen der Kunden ausreichend berücksichtigt werden. Nur, wenn es eine ausreichende Beteiligung aller wichtigen Akteure gibt, kann das Projekt emissionsfreie Innenstadt erfolgreich sein.
Die Fraktion FDP/Bürgerliste setzt dabei zunächst nicht auf Verbote, sondern zu allererst auf einen ausreichenden Ausbau der notwendigen Infrastruktur, um in einem zweiten Schritt Emissionen deutlich zu reduzieren.
Die Akzeptanz und der Erfolg des Prozesses hängen maßgeblich davon ab, dass möglichst viele Menschen beteiligt und überzeugt, nicht aber bevormundet werden.
Die Fraktion FDP/Bürgerliste wird im 1. Quartal 2020 Eckpunkte eines eigenen Konzeptes zum Thema „Emissionsfreie Innenstadt“ in die politische Beratung einbringen.
Das gesamtstädtische Ziel der CO2-Reduktion sollte aber nicht nur alleine vom Thema Verkehr her gedacht werden.
In der aktuellen Diskussion stehen häufig Verbote im Vordergrund. Hinzu kommt oft die Einengung auf wenige Technologien.
Aus diesem Grund beantragt die Fraktion FDP/Bürgerliste, dass die Verwaltung bei allen Projekten, Anschaffungen und Maßnahmen den Klimaschutz unter der Prämisse der Technologieoffenheit und Effektivität berücksichtigt und somit das im Sinne des Klimaschutzes beste Ergebnis abgestimmt bzw. umgesetzt wird.
Angelehnt an den Klimaplan der Stadt soll der Rat dabei einen festen Rahmen vorgeben, wieviel CO2 und andere Emissionen in welchem Zeitraum und in welchem Umfang gesenkt werden.
Die städtischen Firmen, Beteiligungen und Tochterunternehmen werden beauftragt eine interne Analyse bezüglich ihrer aktuellen CO2-Emissionssituation vorzunehmen, technologieoffen zu bewerten. Sobald effizientere Möglichkeiten und Technologien vorliegen, diese in einer Kosten-Nutzen-Erfolgs-Systematik dem Rat vorgelegt werden.
Gleichzeitig sollen von den Unternehmen, Beteiligungen und städtischen Töchtern
perspektivisch Marktchancen neuer Technologien zur CO2-Vermeidung analysiert werden, um mittel- und langfristig diesen Unternehmen am Markt neu zu positionieren. Beispielhaft seien hier der Trend zur Brennstoffzelle in der Hausversorgung oder die Wasserstoffproduktion an bestehenden Kraftwerkstandorten genannt. Dabei könnten z.B. Windkraftwerke oder Müllverbrennungsanlagen als Nebenprodukt Wasserstoff produzieren.
Eine Energiewende und die langfristige Schonung unserer Ressourcen werden wir nicht mit ideologische Scheuklappen, sondern nur durch Technologieoffenheit erreichen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 15415-19-E15, 15415-19-E16, 15415-19-E17, und 15415-19-E19)
Jene im „Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates“ befindlichen Organisationseinheiten, die nicht der neutral handelnden Verwaltung zuzurechnen sind, sondern vielmehr eine linke politische Agenda bedienen, sind obsolet. Sie belasten den Haushalt ebenso, wie die Geduld des mündigen Bürgers und sind somit zu schließen.
Daher beantragt die AfD-Fraktion die Streichung der folgenden Einrichtungen:
- Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie
- Agendabüro
- FreiwilligenAgentur Dortmund
- MIA-DO-Kommunales Integrationszentrum Dortmund
- Ombudsstelle für Bürgerinteressen und –initiativen
- Koordinierungsstelle für Lesben, Schwule und Transidente
- Hochschule und Internationales
- Initiative Dortmund Talent
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion ab.
Zur Reduzierung des Haushaltsdefizites bittet die AfD-Fraktion um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die geplanten Aufwendungen im Bereich der Kulturbetriebe für die Jahre 2020 und 2021 um 5% zu reduzieren.
Einsparpotential besteht zum Beispiel im Bereich der sogenannten freien Kulturszene. Mit der Streichung der staatlichen Alimentierung wäre es möglich, diesen souverän systememanzipierten Akteuren ihre finanzielle Unabhängigkeit und somit ein erhebliches Maß an Freiheit zurückzugeben.
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) führt aus, dass sich proportional zum Gesamthaushalt und unterproportional zur Personalkostenentwicklung die Eigenbetriebe und die Kulturszene aufgestellt haben. Diese Zahlen könnten rechnerisch zur Verfügung gestellt werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion ab.
Zur Reduzierung des Haushaltsdefizites bittet die AfD-Fraktion um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die geplanten Aufwendungen im Bereich der Theaterbetriebe für die Jahre 2020 und 2021 um 3% zu reduzieren.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion ab.
Die AfD- Fraktion beantragt daher die Streichung folgender Stellen aus dem Stellenplan:
1. Integrationslotsen (1,5 Planstellen)
2. Lokal Willkommen“ (5 Planstellen)
3. StA 32: Projekte/Netzwerkarbeit/Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) (2 Planstellen)
4. StA 32: Kommunale Ausländerbehörde (6,98 Planstellen)
5. StA 1: Büro für internationale Beziehungen und nachhaltige Entwicklungen (1 Planstelle)
6. StA 1: Büro für internationale Beziehungen und nachhaltige Entwicklungen (1 Planstelle)
7. StA 1: Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie (2 Planstellen)
8. StA 1: Repräsentation und Städtepartnerschaften
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion ab.
Folgende Anträge hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften an andere Gremien überwiesen:
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15415-19-E6)
10. Förderschule an der Froschlake
Die Verwaltung möge prüfen, ob der Standort der Dependance der Förderschule Froschlake "Auf der Linnert" aufgegeben werden kann, um am Standort an der Froschlake eine Gesamtertüchtigung vorzunehmen.
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) bittet darum, den Antrag als Prüfauftrag an den Schulausschuss zu geben.Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag als Prüfauftrag an den Schulausschuss.
15. Seniorenbegegnungsstätten Marten
Die Einstellung der langjährigen Förderung der Landeszentralstelle der ZWAR e.V. durch die Landesregierung zum 31.12.2019 hat Auswirkungen auf die ehrenamtlichen Angebote der ZWAR-Gruppen in Dortmund.
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Umsetzung eines neuen Konzepts für die Seniorenbegegnungsstätte Marten mit dem ZWAR e.V. zu vereinbaren. Dabei ist auch die Frage der Mitgliedschaft von ZWAR e.V. in einem Verband der freien Wohlfahrtspflege zu klären.
Für das neue Konzept sind Mittel für die Raumkosten der Seniorenbegegnungsstätte (ca. 21.000 Euro) und Personal- und Sachkosten in Höhe von 68.000 Euro bereitzustellen. Die jährliche Indexsteigerung von 2% analog der beabsichtigten Förderung der Wohlfahrtsverbände für den Zeitraum 2020 bis 2025 ist zu berücksichtigen.
Herr Taranczewski (SPD-Fraktion) weist darauf hin, dass die genannte Gruppe ZWAR nichts mit der Gruppe in Marten zu tun habe. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit habe sich bereits mit dem Thema befasst.
Herr Schwinn (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schlägt vor, den Antrag als Prüfauftrag zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zu überweisen.
Herr Taranczewski ist damit einverstanden und weist darauf hin, dass danach der Ausschuss für Finanzen, Beteiligung und Liegenschaften um Mittelfreigabe.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag als Prüfauftrag an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit.
16. Seniorenbegegnungsstätten Südost/Gartenstadt
Zudem wird die Verwaltung gebeten, zur Weiterführung der Arbeit der Seniorenbegegnungsstätte Südost/Gartenstadt die Überführung der Trägerschaft des Begegnungszentrums auf einen Kooperationspartner der Wohlfahrtsverbände zu veranlassen und die vom Rat beschlossene Finanzierung für die Raumkosten fortzuführen (DS 08372-07). Zusätzlich ist die Erhöhung der bislang erfolgten Mietkostenübernahme in Höhe von 17.000 Euro um 3.000 Euro auf 20.000 Euro jährlich erforderlich. Darüber hinaus ist die jährliche Indexsteigerung von 2% analog der beabsichtigten Förderung der Wohlfahrtsverbände für den Zeitraum 2020 bis 2025 zu berücksichtigen.
Herr Reppin (CDU-Fraktion) bittet darum, den Antrag als Prüfauftrag an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zu geben.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag als Prüfauftrag an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit.
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15415-19-E10)
21. Stelleneinrichtung „Beauftragte/r für Belange einsamer Menschen“Einsamkeit macht krank. Zahlreiche wissenschaftliche Studien belegen, dass mit einem Mangel an sozialen Kontakten und Interaktionen die Wahrscheinlichkeit signifikant steigt, an neurologischen und physischen Krankheiten wie Depressionen, Angststörungen, Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs oder Demenz zu erkranken. Gerade im großstädtischen Kontext ist die Gefahr sozialer Isolation besonders hoch. Aufgrund des demografischen Wandels wird dieses Problem in den kommenden Jahrzehnten weiter zunehmen. Bereits heute sind die Hälfte aller Dortmunder Haushalte (2018: 152.543) Single- bzw. Einpersonenhaushalte. Ein/e „Beauftragte/r für die Belange einsamer Menschen“ konzipiert, koordiniert und organisiert stadtweit Querschnittsprojekte gegen Vereinsamung sowie themenspezifische Veranstaltungen. Als zentraler Ansprechpartner und Repräsentant der Stadt Dortmund tritt der/die Beauftragte/r dafür ein, dass Einsamkeit in Dortmund enttabuisiert wird und betroffene Mitbürgerinnen und Mitbürger zielgerichtete Hilfen und aktivierende Angebote finden.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,- die Einrichtung einer Vollzeitstelle (39 Std./ Woche; Bezahlung nach TVöD; zunächst befristet auf 3 Jahre) bei der Stadt Dortmund für eine/n „Beauftragte/n für Belange einsamer
Menschen“.
- die Bereitstellung von auskömmlichen Projektmitteln (Personal- und Sachmittel).
Herr Taranczewski (SPD-Fraktion) teilt mit, dass es sich um die Seniorenarbeit in den nächsten zwei Jahren handele und schlägt vor, den Antrag zur Weiterbearbeitung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zu überweisen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag als Prüfauftrag an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit.
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 15415-19-E13)
10) Erhöhung der Parkgebühren
Der Rat beschließt die Erhöhung der Gebühren auf den städtisch bewirtschafteten Parkflächen innerhalb des Wallrings einheitlich um 20 Prozent.
Legt man die Einnahmen aus dem Jahr 2018 zugrunde, können für 2020 und 2021 Mehreinnahmen in Höhe von 460.000 Euro pro Jahr erzielt werden. Die durch die Erhöhung zusätzlich eingenommenen Gelder werden zweckgebunden für Maßnahmen zur Förderung des multimodalen Verkehrs eingesetzt.
Herr Düdder (SPD-Fraktion) schlägt vor, den Antrag an den Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün zu überweisen.
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) ist mit diesem Vorschlag einverstanden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag an den Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün.
17) Erhöhung der Quote für geförderten Wohnungsbau
Bei Wohnungsbauvorhaben müssen im Rahmen von Bebauungsplänen und städtebaulichen Verträgen mindestens 30 Prozent als öffentlich geförderter Mietwohnungsneubau realisiert werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag zur Beratung in den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.
18) Wohnungstauschbörse
Angesichts des angespannten Wohnungsmarktes erarbeitet das Wohnungsamt ein Konzept für eine Wohnungstauschbörse mit dem Ziel, dass ein Tausch zum vergleichbaren Quadratmeterpreis umgesetzt werden kann. Dazu prüft die Verwaltung die Anwendung des „Frankfurter Programms zum Wohnungstausch“ und tritt in Verhandlung mit der DOGEWO21 und großen Wohnbaugesellschaften. Für die Entwickelung des Konzepts und den Aufbau einer Tauschbörse werden 100.000 Euro in den Doppelhaushalt 2020/2021 eingestellt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag zur Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.
19) Milieuschutz
Die Verwaltung erstellt ein Konzept zur Bewertung und Priorisierung geeigneter Quartiere, in denen eine Erhaltungssatzung nach BauGB, § 172 mit dem Schutzziel 2 (Milieuschutz) zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aufgestellt werden kann. In der Satzung wird ein Vorkaufsrecht der Stadt im Milieuschutzgebiet verankert. Zudem werden Auflagen für Investoren bezüglich sozialverträglicher Sanierungen und des Erhalts von Mietwohnungen definiert.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag zur Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.
27) Unterstützung eines Waschcafes „Saubere Sache Nordstadt“
Das geplante Waschcafe „Saubere Sache“ in den Räumlichkeiten von Willkommen Europa in der Bornstraße an einem geeigneten Standort in der Nordstadt wird ab 2020 mit 40.000 Euro jährlich unterstützt.
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) weist darauf hin, dass „Willkommen Europa“ in die Braunschweiger Straße gezogen sei. Wenn man jetzt ein Waschcafe in die Bornstraße setze, müsse man zur Kenntnis nehmen, dass der Vermieter diesen Raum bereits vermietet habe. Es gebe jedoch Sanitärcontainer für die Flüchtlinge in der Bünnerhelfstraße. Die Verwaltung könne ein Konzept entwickeln, bei dem zwei oder drei der Sanitärcontainer in die Nähe einer Sozialstation aufgestellt werden. Die Standortbestimmung könne auch „an einem geeigneten Standort in der Nordstadt“ lauten.
Herr Taranczewski (SPD-Fraktion) schlägt vor, den Antrag an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zu überweisen.
Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) stimmt dem Vorschlag von Herrn Stüdemann, ist aber auch mit dem Vorschlag von Herrn Taranczewski einverstanden. Es müsse jedoch festgehalten werden, dass die 40.000 € für die Jahre 2020 – 2024 in den Haushalt eingestellt werden sollen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Einstellen des og. Betrages in den Haushalt mehrheitlich bei Gegenstimmen der AfD-Fraktion zu. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag zur Beratung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit.
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 15415-19-E14)
Antrag 1:
Sozialen Wohnungsbau ausweiten
Die Regelung, in neuen Bebauungsplänen 25 Prozent sozialen Wohnungsbau festzuschreiben, wird auf 30 Prozent erweitert.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag zur Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.
Antrag 6:
Wirkung von Arbeitsgelegenheiten evaluieren
Die Auswirkungen der in Dortmund zwischen 2015 bis 2019 bereits durchgeführten sogenannten Arbeitsgelegenheiten (AGH) auf dem Arbeitsmarkt werden evaluiert. Dabei ist insbesondere der Frage nachzugehen, ob Menschen, die einer Arbeitsgelegenheit nachgingen, in eine Festanstellung übernommen wurden.
Fragestellung: Wie viele Teilnehmer*innen in AGHs haben
a) eine Anschlussbeschäftigung bei dem Träger der AGH bekommen oder
b) eine Anschlussbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber bekommen?
Wie viele der Teilnehmer mit Anschlussbeschäftigung – aufgeschlüsselt nach a) und b) – sind nach 1 Jahr, 3 Jahren und 5 Jahren noch in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis?
Herr Taranczewski (SPD-Fraktion) schlägt vor, den Antrag an den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit zu überweisen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag zur Beratung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit.
Antrag 11:
Ermäßigungen in Schwimmbädern
Die von der Stadt gewährten Ermäßigungen werden auch auf die Bäder in Vereinshand und der Sportwelt gGmbH ausgeweitet. Ein auskömmliches Budget zum Ausgleich für die Träger ist in den Haushalt einzustellen.
Herr Düdder (SPD-Fraktion) schlägt vor, den Antrag als Prüfauftrag an den Fachausschuss zu geben.
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) weist darauf hin, dass mit der Sportwelt gGmbH ein gültiger Vertrag bestehe, so dass die Preisgestaltung bei der gGmbH liege.
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) erklärt sich mit dem Vorschlag von Herrn Düdder einverstanden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag zur Beratung an den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit.
Antrag 12:
„Arisierung“ in Dortmund erforschen
Den Kulturbetrieben/Stadtarchiv werden finanzielle Mittel in Höhe von 300.000 Euro (jeweils 100.000 Euro jährlich in den Jahren 2020 bis 2022) zur Verfügung gestellt, um die „Arisierung“ jüdischen Eigentums in Dortmund während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft 1933 bis 1945 zu erforschen und die Ergebnisse zu dokumentieren und in geeigneter Form der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Herr Düdder (SPD-Fraktion) schlägt vor, den Antrag an den Fachausschuss zu überweisen.
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) erklärt sich mit dem Vorschlag von Herrn Düdder einverstanden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag zur Beratung an den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit.
Antrag 13:
Digitale Schule
In Dortmund wird eine der Gesamtschulen als Pilotschule eingerichtet mit dem Schwerpunkt „Digitales Lernen".
Herr Düdder (SPD-Fraktion) schlägt vor, den Antrag als Prüfauftrag an den Fachausschuss zu überweisen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag zur Beratung an den Schulausschuss.
Antrag 14:
Zwei zusätzliche Gesamtschulen
In Dortmund werden zwei zusätzliche Gesamtschulen errichtet.
Herr Düdder (SPD-Fraktion) schlägt vor, den Antrag als Prüfauftrag an den Fachausschuss zu überweisen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag zur Beratung an den Schulausschuss.
Antrag 20:
Stellenplan für das Dortmunder Systemhaus (StA 10)
Zur Unterstützung des Dortmunder Systemhauses werden 15 Stellen entsprechend der Stellungnahme des Personalrates vom 17.10.2019 geschaffen (siehe tabellarische Aufstellung Seite 2).
Herr Dr. Suck (CDU-Fraktion) und Herr Tölch (SPD-Fraktion) schlagen vor, den Antrag an den Ausschuss für Personal und Organisation zu überweisen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag zur Beratung an den Ausschuss für Personal und Organisation.
Folgende Anträge hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften an die Verwaltung überwiesen:
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15415-19-E6)
5. Neubau eines Sportbades für Leistungsschwimmer und Sanierung des Kleinschwimmbeckens Holzen
Die Verwaltung wird um Prüfung im Rahmen des Masterplan Sports (AG Bäder) gebeten, ob der Neubau eines Sportbades für Leistungsschwimmer*innen eine sinnvolle Ergänzung der Sportlandschaft Dortmund darstellen könnte, um somit den Sportstandort Dortmund mit einem Zentrum für Leistungsschwimmen zu stärken.
Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die Sanierung des Kleinschimmbeckens Holzen im Rahmen des Masterplans Sport (AG Bäder) zu prüfen und den Ausschüssen (SchulA, AKSF, AFBL) sowie der BV Hörde vorzulegen.
Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) schlägt vor, diesen Antrag als Prüfauftrag an die Verwaltung zu geben und die Einrichtung eines Einschwimmbeckens zu prüfen.
Herr Düdder (SPD-Fraktion) bittet darum, alle Anregungen wie auch das Einschwimm- becken im Rahmen des Masterplans Sport mit zu berücksichtigen und dann ein Gesamtergebnis vorzustellen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu und gibt ihn als Prüfauftrag an die Verwaltung.
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15415-19-E10)
18. Sondervermögen Wirtschaftsflächen
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Konzepts zur Einrichtung eines Sondervermögens „Wirtschaftsflächen“. Das Konzept ist den zuständigen Fachausschüssen – Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung und Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften – im ersten Quartal 2020 vorzulegen.
Aufgabe dieses Sondervermögens „Wirtschaftsflächen“ ist der Erwerb, die Entwicklung und die
Vermarktung von Wirtschafts- oder Wirtschaftspotentialflächen, insbesondere Gewerbe- und
Industrie(potential)flächen in Dortmund sowie dessen/deren jeweilige Finanzierung.
Das Sondervermögen „Wirtschaftsflächen“ soll analog dem Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds bzw. Technologiezentrum geführt und direkt an die Wirtschaftsförderung angegliedert werden.
Bei der Einrichtung dieses neuen Sondervermögens „Wirtschaftsflächen“ sollen zurzeit im Eigentum
der Stadt Dortmund stehende, aber in der Verwaltung anderer Ämter befindliche Potentialflächen
identifiziert und als Grundstock eingelegt werden.
Begründung:
Die CDU-Fraktion blickt mit Sorge auf die Wirtschaftsflächenentwicklung der Stadt Dortmund.
Auf Grund mannigfaltiger Entwicklungshemmnisse sind bedeutsame, mit dem Masterplan 2010
dereinst identifizierte Wirtschaftsflächenpotentiale zur Umsetzung der Aufgabenschwerpunkte
- Schaffung eines bedarfsgerechten und differenzierten Arbeitsplatzangebots,
- Nutzung der Standortgunst des (regionalen) Wirtschaftsraums sowie
- Stärkung der Zukunftsbranchen und der vorhandenen Wirtschaftskraft bis heute weder entwickelt noch einer konkreten wirtschaftlichen Nutzung zugeführt worden.
Für einige der mit dem Masterplan Wirtschaftsflächen aus dem Jahre 2010 identifizierten Flächen hat sich somit für einen Zeitraum von knapp 10 Jahren bei steigender Nachfrage weder ein planerischer Fortschritt noch eine Nutzungsperspektive ergeben. In dem Wissen um die Planungsdauer zur Ausweisung solcher Flächen, ist nahezu ein Zeitraum von 20 Jahren verloren gegangen.
Wie die Entwicklung zudem zeigt, besteht für sämtliche Flächengrößen, insbesondere aber für
Flächen mit einer Größe von ≥10 ha bereits jetzt weitere Nachfrage, aber auch in den nächsten
Jahren ein Bedarf, welchem weder mit vorhandenen Flächen noch mit den derzeit bekannten
Potentialflächen begegnet werden kann.
Seit längerem ist daher mittel- bis langfristig eine Verknappung des lokalen Flächenangebotes
mit Auswirkungen auf die Zukunftsfähigkeit der Wirtschaftskraft der Stadt Dortmund bekannt.
Dies wird langfristig auch Auswirkungen auf die Arbeitsplatzentwicklung sowie die Höhe der
Gewerbesteuereinnahmen der Stadt Dortmund haben. Insbesondere im Wettbewerb mit nahegelegenen und nachbarlichen Kommunen ist das Vorhalten von Wirtschaftsflächen in sämtlichen
Größenordnungen (mit)entscheidend für die Standortwahl neuansiedlungsinteressierter,
aber auch die Bestätigung bereits vorhandener, expansionswilliger Unternehmen. Gleichwohl
hat die Verwaltung erst im Jahre 2019 mit der Eignungsuntersuchung zur Identifizierung neuer
Wirtschaftsflächen im Freiraum (Drucksache Nr. 13028-18) auf diesen Umstand reagiert.
Mit Blick auf anderen Bereiche, wie den Technologiestandort Dortmund, gelenkt durch das
Sondervermögen Technologiezentrum, sowie die Wohnbauflächen, gelenkt durch das Sondervermögen
Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfond, und einer dortigen erfolgreichen Entwicklung mit deutlichem Mehrwert für die Stadt, ist die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund überzeugt, dass die Entwicklung von Wirtschaftsflächen neu strukturiert werden muss, um den heutigen Marktumständen, aber auch der deutlichen Flächenverknappung gerecht zu werden.
Um zukünftig im Bereich Wirtschaftsflächenentwicklung flexibler, transparenter, dynamischer und konkurrenzfähiger zu sein, ist es notwendig, dieser Aufgabe durch Schaffung eines eigenen
Sondervermögens mehr und eigenständigere Bedeutung beizumessen. Dieses Sondervermögen
„Wirtschaftsflächen“ muss direkt unter dem Dach der Wirtschaftsförderung – aber mit enger
Vernetzung zu den städtischen Bau-, Planungs- und Liegenschaftsämtern – angesiedelt werden.
Ziel durch dieses Vehikels muss es sein, eigenständig Wirtschafts(potential)flächen erwerben, entwickeln und vermarkten zu können, ohne haushalterisch Mittel oder Investitionskapital vorhalten oder binden zu müssen. Dabei soll gerade mit Blick auf die Planung überall dort, wo städtische Ämter auf Grund konkurrierender Ressourcenbindung, insbesondere Personal, nicht entsprechend reagibel sind, im Rahmen auskömmlicher Finanzierung auf externe Planung zurückgegriffen werden.
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) teilt mit, dass noch verschiedene Fragen offen seien. Er bittet, den Antrag als Prüfauftrag an die Verwaltung zu geben.
Herr Reppin (CDU-Fraktion) bittet, den 1. Absatz wie folgt zu ergänzen: …beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Konzepts zur Einrichtung eines Sondervermögens „Wirtschaftsflächen“. Das Konzept ist den zuständigen Fachausschüssen – Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung und Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften – im ersten Quartal 2020 vorzulegen…..“.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften gibt den Antrag als Prüfauftrag an die Verwaltung.
Folgende Anträge wurden von den Fraktionen zurückgezogen:
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15415-19-E10)
13. Dietrich-Keuning-Haus
Die Versorgung des Dietrich-Keuning-Hauses mit Strom, Wärme und Wasser erfolgt über das
Leitungsnetz des Nordbades.
Der Rat der Stadt Dortmund erteilt der Verwaltung den Auftrag, den eigenständigen Anschluss des Dietrich-Keuning-Hauses an das Versorgungsnetz zu prüfen und in der mittelfristigen Planung zu berücksichtigen.
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) teilt mit, dass die Kosten hierzu geprüft würden.
Herr Reppin (CDU-Fraktion) zieht daraufhin den Antrag zurück.
19. BackUp und CoBaYana
Der Rat der Stadt beschließt die Erhöhung der institutionellen Förderung der Projekte „BackUp“
und „CoBaYana“ des Vereins BackUp – ComeBack e.V. um insgesamt 10.000 Euro pro Jahr.
Derzeit werden dem Verein „BackUp – ComeBack e.V.“ für die beiden Projekte bis zum Jahr 2024 jährliche Mittel in einer Gesamthöhe von 90.000 Euro zur Verfügung gestellt (Drucksache Nr.
14412-19).
Der Verein leistet für die Opferberatung von Menschen, die von rechtsextremistischer oder rassistischer
Gewalt betroffen sind und bei der Präventionsarbeit gegen Rechtsextremismus in
Dortmund wertvolle und unverzichtbare Arbeit für die Stadt.
Herr Reppin (CDU-Fraktion) zieht den Antrag zurück.
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 15415-19-E14)
Antrag 10:
Fonds für unvorhersehbare Verluste der freien Kulturszene
Den Kulturbetrieben werden 100.000 Euro zur Verfügung gestellt, um einen Krisenfonds für unvorhersehbare Verluste bei Veranstaltungen der freien Kulturszene ähnlich einer „Ausfallbürgschaft“ einzurichten.
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erinnert daran, dass mit der letzten Haushaltsbefassung die Kulturförderung mit jährlich 400.000 € beschlossen worden sei, d. h. insgesamt 1,2 Mio. €. Es sei keine Notsituation erkennbar.
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) zieht den Antrag zurück.
Folgende Anträge sieht der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften auf Grund der vorangegangenen Empfehlungen als erledigt an:
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 15415-19-E13)
22) Kindergrundsicherung
Der Rat fordert die Bundesregierung auf, eine eigenständige Kindergrundsicherung zu schaffen.
23) Streetwork
Für den Fachdienst Streetwork wird in Vorgriff auf die Schaffung eines gesamtstädtischen Streetwork-Konzepts eine zusätzliche Stelle geschaffen. Im Haushalt sind dafür jährlich 70.000 Euro zu veranschlagen.
24) Familien- und Erziehungsberatungsstellen
Die Zuwendungen an die Familien- und Erziehungsberatungsstellen der freien Träger werden erhöht. Durch die Erhöhung sollen mindestens die jährlich steigenden Personalkosten gedeckt werden.
33) Digitale Teilhabe
Das Sozialdezernat wird aufgefordert, gemeinsam mit der Wohlfahrtspflege einen Maßnahmeplan zur digitalen Teilhabe zu entwickeln. Für erste Maßnahmen werden 50.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 15415-19-E14)
Antrag 7:
Einführung einer You Card
In Dortmund wird eine You Card eingeführt, durch die die Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Vorbild der Stadt Hamm vereinfacht wird.
Herr Taranczewski (SPD-Fraktion) teilt mit, dass die Verwaltung hierzu einen Bericht für die nächste Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales vorsehen wird.
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) schlägt vor, diese Aussage in die Niederschrift mit aufzunehmen.
Antrag 18:
Kostenlose Sperrmüllabfuhr und kostenlose Abholung von Elektro-Großgeräten
In Dortmund wird ab 2020 wieder eine halbjährliche kostenlosen Sperrmüll-Abfuhr und eine kostenlose Abholung von Elektro-Großgeräten angeboten.
Antrag 19:
Regenschutz am Gesundheitsamt
Der Personaleingang / Nebeneingang am Gesundheitsamt wird mit einem Regenschutz ausgestattet.
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) teilt mit, dass er das Thema außerhalb der Haushaltsberatungen mitnehmen werde. Die Angelegenheit werde mit dem Vermieter und Eigentümer geklärt. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften werde in seiner nächsten Sitzung über das Ergebnis informiert.
Herr Monegel (Vorsitzender, CDU-Fraktion) ruft erneut folgende unter TOP 2.1.1 geführte Vorlage zur Beschlussfassung auf:
Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2020/2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15415-19-E1)
Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt zu den Rückstellungen für das Deutsche Fußballmuseum zu Protokoll, dass es klar sei, dass ein Verlustausgleich durch die Stadt Dortmund vertraglich zu leisten sei. Bauchschmerzen bereite jedoch die Höhe der Rückstellung in der mittelfristigen Finanzplanung. Sie gleiche einer Festschreibung der Höhe der Verluste. Ziel müsse es sein, diese Verluste möglichst zu reduzieren ohne das Fußballmuseum „vor die Wand zu fahren“.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund unter Würdigung und Einbezug der bisher gefassten Empfehlungen mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN sowie der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) die aus den Anlagen 2 bis 4 resultierende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 (Anlage 1) sowie die nach Umsetzung der zuvor genannten Veränderungen im Gesamtergebnisplan und Gesamtfinanzplan enthaltene mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2022 bis 2024 (Anlage 5).
Darüber hinaus lag folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste zur Abstimmung vor:
„Der Rat der Stadt Dortmund unterstützt die Forderung nach einem Altschuldenfonds, da den Kommunen über Jahrzehnte hinweg Aufgaben übertragen wurden, für die sie nicht mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet wurden. Dies ist unter anderem ein Grund für die desolate Finanzlage vieler Kommunen.
Eine Beteiligung Dortmunds an einem Altschuldenfonds zur Entschuldung muss jedoch an folgende Bedingungen geknüpft sein:
- Einhaltung des Konnexitätsprinzips
Aufgaben des Bundes oder des Landes, die den Kommunen zugewiesen werden, müssen ausreichenden finanziellen Mitteln versehen werden. Diese Mittel müssen die tatsächlichen Kosten der Maßnahmen abbilden.
- Berücksichtigung des Sozialindexes bei der Gemeindefinanzierung
Bei der Mittelvergabe müssen die Faktoren des Sozialindexes berücksichtigt werden.
- Ausschluss neuer kommunaler Schulden
Die Kommunen in NRW haben sich an das Aufnehmen von Schulden gewöhnt, daher ist im Fall einer „Entschuldung“ festzuschreiben, dass keine neuen Schulden aufgenommen werden dürfen. Mit entsprechenden Mitteln, muss es den Kommunen möglich sein, schuldenfreie Haushalte vorzulegen.“
Ebenfalls lag nachfolgendes Schreiben der Verwaltung (Drucksache Nr.: 15415-19-E21) vor:
„Sitzung des Rates der Stadt am 12.12.2019
hier: TOP 2.1 Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2020/2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
vor dem Hintergrund, dass sich der zuständige Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften bereits intensiv mit dem Doppelhaushalt 2020/2021 auseinandergesetzt und entsprechende Empfehlungen diesbezüglich dem Rat der Stadt vorgelegt hat, schlage ich Ihnen vor, ähnlich der Beratungen des Haushaltes im vergangenen Jahr, in der Sitzung des Rates der Stadt am 12.12.2019 wie folgt zu verfahren:
Grundsatzerklärungen der Fraktionen von jeweils ca. 15 Minuten in folgender Reihenfolge:
- Fraktion FDP/Bürgerliste
- SPD-Fraktion
- CDU-Fraktion
- Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
- Fraktion Die Linke & Piraten
- AfD-Fraktion
Anschließend wird der Gruppe und dem fraktionslosen Einzelmitglied des Rates der Stadt die Möglichkeit eingeräumt, ihre Stellungnahme zum Doppelhaushalt 2020/2021 abzugeben.
Für die Gruppe wird die Stellungnahme auf acht Minuten und für das fraktionslose Einzelratsmitglied auf fünf Minuten begrenzt. Natürlich sind weitere Diskussionsbeiträge zum Doppelhaushalt 2020/2021 möglich, bei der die allgemeine Redezeitbegrenzung von drei Minuten bei einer Wortmeldung gilt.
Ziel ist es, die Beratung und Abstimmung gegen 16:30 Uhr zu beenden, um nach der anschließenden Pause die verbleibenden Tagesordnungspunkte ordnungsgemäß zu behandeln.
Trotz dieses gestrafften Verfahrens ist es meiner Meinung nach möglich, die politische Meinung zum Doppelhaushalt 2020/2021 und zum Abstimmungsverhalten ausführlich genug öffentlich darzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
Ullrich Sierau“
Weiterhin lag folgende Stellungnahme des Personalrates vom 11.12.2019 vor:
„Dortmund, 11.12.2019
Herrn Oberbürgermeister
Ullrich Sierau
Rathaus
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2020/2021
Drucksache Nr. 15415-19
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Sierau,
der Personalrat erlaubt sich, zu der im Betreff genannten Vorlage eine Stellungnahme abzugeben
und bittet Sie, diesen den Damen und Herren des Rates zur Verfügung zu stellen.
Gleichzeitig bitten wir für die Kurzfristigkeit unserer Zuschrift um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Helga Fromme
Vorsitzende
Personalrat
F 2 44 81
Dortmund, 11.12.2019
An die Mitglieder
des Rates der Stadt Dortmund
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2020/2021
Drucksache Nr. 15415-19
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Sitzung des Rates der Stadt Dortmund soll die im Betreff genannte Vorlage beraten und ein Beschluss herbeigeführt werden.
Der Personalrat hat sich insbesondere mit dem Empfehlungen des Ausschusses für Finanzen,
Beteiligungen und Liegenschaften auseinandergesetzt und erlaubt sich, einige Anmerkungen zu machen:
Der Personalrat begrüßt ausdrücklich, dass neben der Ausweitung von Aufgaben auch das hierfür erforderliche Personal und damit auch die finanziellen Mittel bereitgestellt werden sollen.
Hinsichtlich des Anträge lfd. Nr. 13 und 14 der Beratungsliste (Neuorganisation der Bürgerdienste, sowie Verbesserung der Gewerbeanmeldung)) bittet der Personalrat darum, diesen in den beginnenden (Optimierungs-)Prozess mit einzubinden.
Bezüglich des Antrages zum Neubau eines Sportbades bitten wir in die Überlegungen den Standort Dorstfeld, Kortental, mit einzubeziehen. Bereits in der damaligen Diskussion, das Familienbad Dorstfeld zugunsten einer Schwimmhalle in Wischlingen aufzugeben, wurde von hier vorgetragen, zur Aufrechterhaltung der Attraktivität des Stadtbezirkes Innenstadt-West den Standort für ein Bad nicht aufzugeben. Die Strukturen zum Betreiben eines Bades liegen vor.
An die Verwaltung wurde der Prüfauftrag erteilt, die Chancen und Risiken der Gründung einer
„Stadtmarketing GmbH" in öffentlich-privater Partnerschafit (Antrag 39) zu prüfen und das Ergebnis im Fachausschuss im 3. Quartal 2020 vorzustellen. Da in der Verwaltung eine Vielzahl von Fachbereichen auf dem Gebiet des Stadtmarketings tätig ist, beurteilt der Personalrat den Prüfauftrag skeptisch. Da auch hier Beteiligungsrechte des Personalrates berührt werden könnten, bitten wir darum, frühzeitig in den Prozess mit eingebunden zu werden.
Der Antrag Nr. 42 (Pflege des Straßenbegleitgrüns) überrascht den Personalrat nicht wirklich, auch wenn die Zurverfügungstellung von Haushaltsmitteln nunmehr anders begründet wird.
Bereits im Zuge der Verlagerung der Aufgaben in den Bereich der EDG haben wir mehrfach vorgetragen, dass die damals zur Verfügung gestellte Personaldecke aber auch die finanziellen
Ressourcen nicht ausreichend sind, die Aufgaben in gebotener Qualität und Güte durchzuführen.
Vereinbart war nach Ablauf eines Jahres eine entsprechende Evaluation, die nunmehr im 2. Quartal 2020 durchgeführt werden soll. Nach Auffassung des Personalrates werden hier Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt, bevor der Evaluationsprozess abgeschlossen wurde.
Der Personalrat vertritt weiterhin die Auffassung, dass die Aufgabe „Pflege des Straßenbegleitgrüns" mit ausreichendem Personal und Finanzen tatsächlich dem neugegründeten Grünflächenamt zugeordnet werden sollte.
Der Personalrat nimmt erfreut zur Kenntnis, dass aus dem politischen Fraktionen der Verwaltung der Auftrag erteilt wird, einen Vorschlag zur Erstellung eines Verwaltungsgebäudes zu erarbeiten. Auch wenn der Diskussion zu entnehmen war, dass aus Sicht der Politik nicht ausgeschlossen werden könne, dass aufgrund des agilen bzw. mobilen Arbeitens Zweifel an der Notwendigkeit von weiteren Büroflächen bestünden.
Mit Antrag Nr. 52 (Klimaanlage Dienstleistungszentrum der Bürgerdienste) wird endlich eine langjährige Forderung des Personalrates umgesetzt. Nicht nur die Bürger* innen, sondern insbesondere auch die dort Beschäftigten haben in den Sommermonaten mit großer Hitze unter
nahezu unerträglichen Arbeitsbedingungen dort ihren Dienst verrichtet.
Natürlich durften auch in diesen Haushaltsberatungen Anträge die inhaltlich stark an die „Aufgabenkritik" der vergangenen Jahre erinnerten, nicht fehlen (siehe Antrag Nr. 126). Letztendlich wird hier eine stärkere Privatisierung gefordert, wenngleich in einer Vielzahl von bereits in der Vergangenheit durchgeführte Verlagerung von Aufgaben an Dritte - durchaus auch Konzerntöchter - der Zuschussbedarf der Verwaltung nicht geringer wurde. Oftmals führte die Aufgabenverlagerung zu einem späteren Zeitpunkt, wenn das Thema nicht mehr im Fokus stand,
zu einer Zuschusserhöhung. Allerdings ist die Begründung innovativ, wird nunmehr Aufgabenkritik und Privatisierung mit Fachkräftemangel begründet.
Von daher hat der Personalrat erfreut zur Kenntnis genommen, dass der eingereichte Antrag abgelehnt wurde. Auch zukünftig wird der Personalrat sich vehement der Privatisierung auf
Aufgaben entgegenstellen.
Letztendlich begrüßt der Personalrat Antrag Nr. 116. Darin wird die Rekomunalisierung des
Reinigungsdienstes gefordert. In den vergangenen Jahren mehrten sich die Klagen über die Reinigungszustand der Gebäude. Der Personalrat konnte auch auf der diesjährigen Personal-
Versammlung einen Vortrag einer Kollegin hören, die mitteilte, dass die bestehenden Leistungs- Verzeichnisse dazu führen, dass die beauftragten Firmen den dort tätigen Beschäftigten noch weniger Zeit bei gleicher Reinigungsleistung einräumen. Dies führt dazu, dass Räumlichkeiten nur unzureichend gereinigt werden. Dieser Zustand ist nicht hinnehmbar. Städtische Gebäude machen immer mehr einen ungepflegten Eindruck. Der Personalrat wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass städtische Gebäude von städtischen Beschäftigten gereinigt werden.
Erlauben Sie uns eine abschließende Anmerkung, in der Beratung wurde eine Vielzahl von Prüfaufträgen an die Verwaltung erteilt. Viele Ergebnisse sollen bis Ende des l. Quartals 2020 vorliegen. Unabhängig davon, dass das gesetzte Zeitziel sehr ambitioniert ist, ist der Personalrat gespannt über den Inhalt der dann in den Fachausschüssen diskutierten Vorlagen.
Mit freundlichen Grüßen
Helga Fromme
Vorsitzende“
Rm Münch stellte mündlich den Antrag, die Redezeit bei den Haushaltsberatungen unabhängig von der Größe einer Fraktion auf 15 Minuten festzulegen. Es sei eines Rates unwürdig, wenn Wortbeiträge abgewürgt würden. Es habe in Deutschland eine Zeit gegeben, in der außer einer Partei niemand reden durfte. Solche Zeiten dürften sich nicht wiederholen.
OB Sierau erteilte Rm Münch einen Ordnungsruf für den Versuch, die Arbeit des Rates in die Nähe des Terrorregimes der Nationalsozialisten zu rücken.
Rm Mader sprach sich gegen die Änderung der verabredeten Redezeiten für die Haushaltsberatungen aus, da diese sich an den Ergebnissen der Wahlergebnisse orientierte.
OB Sierau ergänzte, dass man Rm Münch daran orientiert bereits ein überproportional großes Rederecht zugesprochen wurde.
Rm Münch widersprach in einer persönlichen Erklärung dem Ordnungsruf aus Schärfste. Er habe vielmehr darauf hingewiesen, dass sich die Entwicklung der Jahre 1933 – 1945 nicht wiederholen dürfe. Die Beschränkung seiner Redezeit geschehe willkürlich und das lehne er ab.
Der Antrag von Rm Münch auf Änderung der Redezeiten bei den Haushaltsberatungen wurde mit Mehrheit gegen die Stimmen der Ratsgruppe NPD/Die Rechte und Rm Münch abgelehnt.
Die Haushaltsreden der Fraktionsvorsitzenden Rm Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste), Rm Schilff (SPD-Fraktion), Rm Monegel (CDU-Fraktion), Rm Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen), Rm Kowalewski (Fraktion Die Linke & Piraten), Rm Garbe (AfD-Fraktion) sowie von Rm Brück (Ratsgruppe NPD/Die Rechte) und Rm Münch (FBI) sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Rm Brück führte in seiner Rede u. a. aus, dass in der Koordinierungsstelle für Vielfalt und Toleranz zwei weitere Stellen geschaffen werden. Dies sei eine Art Privat-Antifa des Oberbürgermeisters, die in seinem Dezernat angesiedelt ist mit dem Ziel, jede patriotische oder nationale Meinung zu bekämpfen. Was in Dortmund betrieben werde, sei schlichtweg Gesinnungsterror, der vom Steuerzahler finanziert und von den Eliten der Stadt instrumentalisiert werde, um deren Macht zu sichern.
Für die Verwendung des Begriffs „Gesinnungsterror“ erteilte Herr Oberbürgermeister Sierau Herrn Brück einen Ordnungsruf.
Da Rm Münch bei seiner Rede zum Haushalt die ihm zustehende Zeit von 5 Minuten deutlich überzogen hat, wurde ihm durch OB Sierau das Wort entzogen. Seinen angekündigten Antrag zum Haushalt könne er im Laufe der nun folgenden Debatte stellen.
Für die darauf erfolgte Titulierung des Oberbürgermeisters als „Anti-Demokraten“ erhielt Rm Münch seinen zweiten Ordnungsruf.
Rm Bohnhof entgegnete auf die Ausführungen von Rm Schilff, dass die Einwohnerzahl in den letzten Jahren zwar um 1,1 % auf über 600.000 Einwohner angestiegen, das Personal im Vergleich jedoch um 16 % angewachsen sei. Auch wehrte er sich gegen die Bezeichnung „Banause“ durch Rm Kowalewski, weil man den Vorschlag unterbreitet habe, den Kulturhaushalt moderat um 1 – 2 % zu kürzen.
Rm Münch kritisierte, dass auf der einen Seite die Mobilitätswende gefordert werde, auf der anderen Seite aber auch der Weiterbau der OW IIIa und die Anbindung der Uni-Südtangente gefordert werde. Auch weitere geplante Maßnahmen würden eher dazu beitragen, direkt in die Natur einzugreifen.
Er stellte mündlich folgende Anträge:
1. Keine kostenlosen Parkkarten für Ratsmitglieder
2. Reduzierung der Fraktionszuwendungen um 30 %
3. Reduzierung der Anzahl der kommunalen Mandatsträger von 332 auf 195 durch- Reduzierung der Anzahl der Ratsmitglieder auf 76
- Reduzierung der drei Innenstadt-Bezirksvertretungen auf 1
- Reduzierung der Anzahl der Bezirksvertretungsmitglieder in den Außenstadtbezirken von 19 auf 11
Rm Brück kritisierte den Ordnungsruf. Aus seiner Sicht gehöre die Verwendung des Begriffs zu seinem Recht der freien Meinungsäußerung und er werde vor Gericht dafür kämpfen, verschiedene Maßnahmen zu bezeichnen, wie er sie empfinde.
OB Sierau wies darauf hin, dass die Ratsgruppe NPD/Die Rechte aufgrund der geltenden Demokratie und der Interpretation der Gerichte die Möglichkeit besitze, solche Dinge zum Besten zu geben. Sowohl er als auch die Mehrheit des Rates hielten dies in der Summe für nicht mehr zumutbar, auch wenn Gerichte es im Einzelfall anders entschieden hätten.
Es habe Zeiten gegeben, in denen seine Familie und Nachbarschaft terrorisiert und eingeschüchtert wurden, immer unter dem Schutzmantel der Rechtsprechung, dass Personen des öffentlichen Lebens dies aushalten müssten. Nach Änderung der Rechtsprechung habe dies aufgehört und es sei nicht der einzige Fall, in dem sich der Kampf gegen Rechts ausgezahlt habe.
Rm Brück kündigte an, nach Abschluss der Debatte eine persönliche Erklärung abgeben zu wollen.
Er entgegnete OB Sierau, dass es kein derartiges Gerichtsverfahren gegeben habe, die Unterstellung, er habe dessen Familie terrorisiert, sei absurd und er werde prüfen, ob eine Klage auf Unterlassung eingereicht werde.
Auch habe der OB in seinen Ausführungen deutlich gemacht, dass ihm die Rechtsprechung egal sei. Die Ordnungsrufe gegen ihn verdeutlichten, dass der OB sich für über dem Gesetz stehend fühle. Ein solcher OB müsse aus dem Amt entfernt werden und es sei zu prüfen, ob ein vorsätzlicher Rechtsbruch betrieben werde.
Für Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) …
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.
Die Nachfrage von OB Sierau, ob er unterstellt habe, dieser habe sogenannte rote Schlägertruppen zu ihm geschickt, Für Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) …
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.
Gleichwohl stellte OB Sierau fest, dass die scheinbar aufgestellte gedankliche Vermutungskette absurd sei und widersprach ihr aufs Schärfste.
Rm Dingerdissen führte zum Masterplan Mobilität aus, dass dieser eine Herausforderung auch für die kommenden Generationen sei. Dabei gehe es darum, ein Gleichgewicht für alle Verkehrsteilnehmer herzustellen, ohne eine der beteiligten Gruppen zu verteufeln.
Rm Reuter bestätigte, dass man sich nicht gegen Autofahrer wende, aber sehr wohl den Klimaschutz in den Vordergrund stellen wolle.
Nach Abschluss der Debatte gaben Rm Münch, Rm Brück und Rm Thieme persönlichen Erklärungen ab.
Rm Münch führte auf die Frage von Rm Garbe, ob sein Biotop ausgetrocknet sei, aus, dass man sich vorstellen könne, was mit damit gemeint sei. Das Schlimmste aber sei, dass solche Typen wie Rm Garbe nicht begreifen, dass man an einem Scheidepunkt stehen, ob unser Planet auch in den nächsten Jahrhunderten für die Menschen bewohnbar bleiben wird oder ob wir eine braune Wüste haben, wo sich dann nur noch einige Insekten wohlfühlen. Dies nenne man Generationenverantwortung, die Rm Garbe und auch viele andere nicht hätten.
Rm Brück erklärte, dass OB Sierau behauptet habe, er habe dessen Familie durch Kundgebungen terrorisiert. Eine Kundgebung sei ein Grundrecht dieses Staates nach Art. 8 des Grundgesetzes. Insofern sei es ein Witz, das man jemanden mit der Versammlungsfreiheit terrorisieren könne. Auch habe OB Sierau behauptet, dass Richter entschieden hätten, dass die Kundgebungen nicht stattfinden dürften. Dies sei Quatsch, man habe aus Kulanz darauf verzichtet. Falls gewünscht, könne man gerichtlich feststellen lassen, dass solche Kundgebungen vor dem Haus des Oberbürgermeisters rechtlich zulässig sind, dazu gebe es entsprechende Rechtsprechungen. Als Person der Öffentlichkeit, die Politik betreibe, müsse man zulassen, dass dagegen auch im Nahbereich demonstriert werde.
Die Aussage des Oberbürgermeisters sei jedoch widersprüchlich, sogar fast verlogen, da er es sei, der Leute in ihrem Wohnumfeld einschüchtern wolle. Man könne ja mal vergleichen, wer wie oft vor wessen Haustür gestanden habe. Bei der Teilnahme des Oberbürgermeisters an den Kundgebungen gegen Rechts auf dem Wilhelmsplatz könne man davon sprechen, dass dieser gezielt vor der Haustür anders Denkender gestanden habe, um diese einzuschüchtern, auch durch die Koordinierungsstelle für Vielfalt und Toleranz. Dies verdeutliche, dass der OB Populismus betreibe und jeden Tatsachen widerspreche. Darüber hinaus sei es dreist, einerseits durch die Verwendung von Begriffen wie „Psychoterror“ Stimmung zu machen, andererseits aber für den Begriff „Gesinnungsterror“ einen Ordnungsruf zu verteilen. Darüber werde aber ein Gericht entscheiden. Er gab dem OB den Rat, auf dem Boden der Rechtsordnung zu bleiben, dann gehe es ihm besser.
Für Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) …
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.
OB Sierau entgegnete, dass er dies nicht abgestritten, sondern lediglich nicht wahrgenommen habe.
Der von Rm Münch mündlich vorgetragene Antrag wurde mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch abgelehnt.
Der Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 15415-19-E22) wurde mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste abgelehnt.
Zum ersten Abschnitt des Antrages hatte die SPD-Fraktion neben der Fraktion FDP/Bürgerleiste ebenfalls ihre Zustimmung erteilt.
Der Rat der Stadt fasste unter Einbeziehung der Vorlage zur „Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2020/21“ (Drucksache Nr.: 15415-19) in Form der Fassung der Ergänzungsvorlage „Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2020/21“ (Drucksache Nr.: 15415-19-E1) vom 18.11.2019 sowie der beiden Empfehlungen aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 28.11.2019 und der weiteren Ergänzungsvorlage (Drucksache Nr.: 15415-19-E20), unter Berücksichtigung der Schreiben der Verwaltung vom 06.12.2019 und des Personalrates vom 11.12.2019 mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter gegen die Stimmen der Fraktionen von FDP/Bürgerliste, Die Linke & Piraten und AfD sowie der Gruppe NPD/Die Rechte und Rm Münch (FBI) folgende Beschlüsse:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Entwurf des Haushaltsplanes 2020/2021 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2022 bis 2024 mitsamt dem Sonderhaushalt Grabpflegelegate zur Kenntnis und überweist diese zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse und Bezirksvertretungen. Die Gremien behandeln den Haushaltsplanentwurf 2020/2021 entsprechend der Beratungsfolge.
Im Anschluss an die Beratungen ist die Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2020/2021 durch den Rat der Stadt Dortmund am 12.12.2019 vorgesehen.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) die aus den Anlagen 2 bis 4 resultierende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 (Anlage 1) sowie die nach Umsetzung der zuvor genannten Veränderungen im Gesamtergebnisplan und Gesamtfinanzplan enthaltene mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2022 bis 2024 (Anlage 5).
Nach Abschluss des Tagesordnungspunktes sprach OB Sierau seinen ausdrücklichen Dank an den Kämmerer sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kämmerei aus. Der ebenfalls von ihnen begleitete Memorandumsprozess stelle ein Stück weit Verantwortungsgemeinschaft für die Zukunft der Stadt dar, die von der Politik der Verwaltung und der Zivilgesellschaft übernommen und mitgetragen werde. Die Beschlussfassung zum Doppelhaushalt 2020/2021 sei das Ergebnis eines langen kooperativen und kommunikativen Prozesses und habe in einer qualifizierten Art und Weise stattgefunden.
Die Sitzung wurde in der Zeit von 15:57 Uhr bis 16:30 Uhr für eine Pause unterbrochen.
zu TOP 2.1.1
Stellenplan für die Haushaltsjahre 2020 / 2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15201-19)
Dem Rat der Stadt lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 28.11.2019 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation aus seiner Sitzung am 29.10.2019 vor:
Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgendes Schreiben des Personalrates vom 17.10.2019 vor:
Der Personalrat hat sich in seiner heutigen Sitzung mit der o. g. Vorlage befasst und nimmt wie folgt Stellung:
Grundsätzlich begrüßt der Personalrat die von Ihnen beabsichtigte Maßnahme, bei der Aufstellung des Stellenplanes die von den Fachbereichen durchgeführten Personalbedarfsbemessungen zur Einrichtung von Planstellen zu berücksichtigen. Ebenso finden die Bedarfe für zusätzliche gesetzliche oder vom Rat der Stadt Dortmund beschlossene freiwillige Aufgaben Eingang in die diesjährigen Haushaltsberatungen.
Bevor sich der Personalrat sich zu einzelnen Fachbereichen in dieser Stellungnahme konkreter äußert, erlauben wir uns unabhängig davon grundsätzliche Anmerkungen zu machen.
In politischen Gremien aber auch in Teilen der Verwaltung selbst wird der Fokus immer stärker auf die Digitalisierung von Arbeitsvorgängen gelegt. Diese Fokussierung erfolgt oftmals mit der Intention, durch Einsatz von Technik fehlendes Personal zu kompensieren bzw. dem Zeitgeist zu folgen und den Bürgerinnen und Bürgern ein persönliches Erscheinen zur Erledigung ihrer Anliegen zu ersparen und den hierfür benötigten Service einzurichten, Anliegen auch von Zuhause aus zu erledigen.
Was leider nicht in den Vordergrund rückt, ist die Tatsache, dass für die Einrichtung von digitalisierten Verwaltungsvorgängen der zentrale Anbieter, das Dortmunder Systemhaus, personell gestärkt werden muss. Neben der auch aufgrund des demografischen Wandels aber auch des Fachkräftemangels ausgedünnten Personaldecke ist für die Aufgabenerledigung die dringend erforderliche Hardware oftmals gar nicht vorhanden. Die Anforderung unserer politischen Entscheidungsträger, die Verwaltung bildlich als Ferrari an den Start zu bringen, obwohl die Technikausstattung an der einen oder anderen Stelle unserer Verwaltung den Standard eines Trabis besitzt, während mancher Fachbereich schon glücklich ist, als Volkswagen unterwegs zu sein, ist ein kühnes Unterfangen. Die finanziellen Grenzen bei der Erstellung des Haushalts- und damit auch des Stellenplanes sind jährlich schnell erreicht, oftmals gar überschritten. Mögliches Einsparpotential bietet dann in der Regel das Personalkostenbudget.
Insgesamt sollte im Interesse Aller der zentrale IT-Dienstleister unserer Verwaltung zukunftsorientiert personell deutlich besser aufgestellt werden.
Auch sollte den politischen Entscheidungsträgern dieser Verwaltung aber auch dem Verwaltungsvorstand bewusst sein, dass die Verwaltung bei entsprechender personeller Ausstattung neben der technischen Ausstattung auch dringend angemessene Räumlichkeiten im Rahmen ihrer kommunalen Verantwortung benötigt. Nur wenn diese drei Komponenten vernünftig geplant und eingesetzt werden, ist die Stadtverwaltung Dortmund weiterhin zukunftssicher aufgestellt.
Erlauben Sie uns nun den Hinweis auf einzelne Fachbereiche, deren erforderliche Stellenbedarfe leider nicht vollumfänglich berücksichtigt wurden:
Dortmunder Systemhaus (StA 10)
Die Stellenplanvorlage beinhaltet lediglich diejenigen Stellenbedarfe, für die bereits konkrete Organisationsverfügungen in Kraft getreten sind. Stellenbedarfe, die bereits in den Personal- und Organisationsentwicklungskonzepten der vergangenen Jahre angemeldet bzw. die bereits durch einen politischen Beschluss legitimiert wurden, sind leider nicht aufgeführt. Diese sind jedoch ebenfalls zu berücksichtigen, wenn StA 10 die von ihm zu verantwortenden Aufgaben adäquat erfüllen soll. Die nachfolgende Tabelle listet die zusätzlichen und dringend erforderlichen personellen Mehrbedarfe auf:
Quelle | Aufgabe | Stellenbedarf | Ggf. Erläuterungen |
Ratsbeschluss vom 04.07.2019 | Digitalisierung | 5 |
|
PuO-Konzept 2019 ff. | Controlling/KLR | 2+1 | 2 überplanmäßige Stellen in Planstellen umwandeln,
1 Stelle für dauerhaft erhöhten Aufwand sowie Unterstützung JA/Anlagenbuchhaltung |
PuO-Konzept 2019 ff. | DMS/E-Akte | 3 | Zusätzliche Aufgaben durch Projekteinführung |
PuO-Konzept 2019 ff. | Public Key Infrastructure (PKI) | 1 | Konzeptionelle Weiterentwicklung erforderlich |
PuO-Konzept 2019 ff. | Servervirtualisierung | 1 | Wahrnehmung Produktivverantwortung; ein überplanmäßig geführter Mitarbeiter soll planmäßig geführt werden |
PuO-Konzept 2019 ff. | Bürokommunikation und Signaturinfrastruktur | 1 | Sicherstellung laufender Betrieb und konzeptionelle Weiterentwicklung |
PuO-Konzept 2019 ff. | Access und VBA-Entwicklung | 1 | Austausch Altprogrammierung durch neue Programmtechniken erforderlich |
Summe |
| 15 |
|
Das Dortmunder Systemhaus hat auch in Personal- und Organisationsentwicklungskonzepten für vergangene Jahre Stellenbedarfe angemeldet, die bislang keine Berücksichtigung fanden, da die entsprechenden Organisationsverfügungen noch nicht erstellt wurden. Gleichwohl erfolgt die Aufgabenwahrnehmung (Citrix und Betreuung IT-Systeme der Dortmunder Ratsmitglieder = 2 Stellenbedarfe) durch im Stellenplan überplanmäßig geführte Kolleginnen und Kollegen. Auch hier sollten die erforderlichen Planstellen eingerichtet werden.
Darüber hinaus ist die Organisationsverfügung für das Aufgabenfeld „Störungsmanagement“ in Kraft getreten. Auch hier wurde bereits bei der Erstellung auf den zusätzlichen Bedarf von 5 Stellen (4 + 1 für den HP-Service-Manager) hingewiesen, um den Anforderungen der gesamten Stadtverwaltung als Kunden des Störungsmanagements gerecht zu werden. Auch hier wird das Dortmunder Systemhaus immer wieder mit Beschwerden hinsichtlich der langen Bearbeitungsdauer konfrontiert.
Berufsfeuerwehr Dortmund (StA 37)
Bei der Berufsfeuerwehr wurde notwendigerweise der Ausfallfaktor für die Beschäftigten im 24-Stunden-Dienst neu berechnet. Durch die anerkannte Erhöhung des Ausfallfaktors von 4,87 auf 5,15 wird ein Mehrbedarf von ca. 54,91 vzv Planstellen (50,77 vzv Planstellen im Brandschutz und 4,14 vzv Planstellen im Rettungsdienst) entstehen. Dieser daraus Personalmehrbedarf ist in der Stellenplanvorlage noch nicht abgebildet. Nur durch die Bereitstellung des erforderlichen Personals können die immensen Überstunden der Kolleginnen und Kollegen der Feuerwehr mittelfristig reduziert werden.
Tiefbauamt (StA 66)
Mit der Gründung des Grünflächenamtes erfolgt auch eine Verlagerung der bislang im Tiefbauamt tätigen Kolleginnen und Kollegen. Unberücksichtigt wurde allerdings, dass Aufgaben (Absperrungen, Notdienst etc.), die in der Vergangenheit durch Kolleginnen und Kollegen sowohl der Straßenunterhaltung als auch des grünpflegerischen Bereiches gemeinsam wahrgenommen wurden, künftig mit der vorhandenen Personaldecke des Tiefbauamtes wahrgenommen werden müssen. Der Aufgabenverbleib beim FB 66 ergibt sich aus der rechtlichen Stellung des Straßenbaulastträgers. Zur Sicherstellung der Aufgabenwahrnehmung besteht beim Tiefbauamt weiterer Personalbedarf.
Wir dürfen Sie bitten, diese Stellungnahme der Ratsvorlage (DS-Nr. 15201-19) beizufügen und den Vertreterinnen und Vertretern des Rates der Stadt Dortmund zugänglich zu machen.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
unter Hinweis auf die Zuschrift des Personalrats teile ich Ihnen ergänzend folgende Informationen mit:
Die Stellenplanvorlage für die Haushaltsjahre 2020/2021 enthält rd. 264 Stelleneinrichtungen. Dieser Umfang stellt für die Kernverwaltung der Stadt Dortmund einen Rekord von zusätzlichen Bedarfen dar, den es in den letzten Jahrzehnten nicht gegeben hat. Gleichwohl merkt der Personalrat, wie jedes Jahr an, dass die Stellenneueinrichtungen nicht den wirklichen Bedarf in der Verwaltung wiedergeben.
Die Stellenplanvorlage enthält die bis zum Redaktionsschluss im September durch Organisationsverfügungen, Personalbemessungen oder Gremienbeschlüsse legitimierten zusätzlichen Planstellen. Insofern können Gedanken in den Fachbereichen zu weiteren Bedarfen, die in den folgenden P&O-Konzepten aufzunehmen wären, nicht ungeprüft in einer solchen Vorlage aufgenommen werden. Zur Information erhält der Ausschuss für Personal und Organisation einmal unterjährig eine Vorlage über die seit der letzten Stellenplanvorlage aufgelaufenen Stellenbedarfe und Bedarfsanmeldungen der Fachbereiche (zuletzt DS. Nr. 14111-19).
Die in den P&O-Konzepten aufgeführten Bedarfe sind im weiteren Prozess der Stelleneinrichtungen zu belegen und durch Organisationsverfügung und ggf. weitere Gremienbeschlüsse zu konkretisieren. Sofern dies nicht erfolgt ist, kann keine Berücksichtigung in der aktuellen Stellenplanvorlage erfolgen. Zeitgleich zur Stellenplanvorlage sind die Anlagen zum Haushalt zu erstellen. Hierfür ist es nach der Kommunalhaushaltsverordnung NRW erforderlich, dass Detailkenntnisse zur Stelleneinrichtung wie Stellenumfang, Bewertung und Produktzuordnung vorliegen.
So wurden für das Dortmunder Systemhaus insgesamt 20,08 vollzeitverrechnete zusätzliche Bedarfe für die Stellenplanvorlage 2020/2021 anerkannt. Weitere Bedarfe befinden sich noch im Prüfungs- und Abstimmungsprozess und konnten noch nicht berücksichtigt werden. Für vom Rat beschlossene Stellen kann Personal auch im Vorgriff auf einen folgenden Stellenplan zunächst überplanmäßig eingesetzt werden. Die Organisationsverfügung für das Aufgabenfeld „Störungsmanagement“ ist durch das Dortmunder Systemhaus in Vorbereitung und kann somit noch nicht in Kraft sein.
Die Feuerwehr bereitet eine Ratsvorlage für Dezember 2019 vor, die die Stellenbedarfe durch Veränderung des Personalfaktors im Einsatzdienst als Abweichung vom beschlossenen Brandschutzbedarfsplan näher beschreiben wird. Insofern können die Auswirkungen noch nicht in der jetzigen Stellenplanvorlage aufgenommen sein.
Mit der Gründung des Grünflächenamtes zum 01.01.2020 wechseln u. a. die im Bereich 66/6 Technische Dienste Grün tätigen Mitarbeiter*innen den Fachbereich. Der vom Personalrat vorgetragene Sachverhalt, es sei dabei unberücksichtigt geblieben, dass Aufgaben (Absperrungen, Notdienst etc.), die bisher gemeinsam von den Beschäftigten der Straßenunterhaltung und des grünpflegerischen Bereiches wahrgenommen wurden, zukünftig mit der verbleibenden Personalausstattung des Tiefbauamtes wahrzunehmen sind, entspricht nicht den Tatsachen.
Im Rahmen der im Februar 2018 mit dem Tiefbauamt abgestimmten Personalbemessung für den grünpflegerischen Bereich wurden die vorgenannten Aufgaben berücksichtigt. Insofern resultierten 3,20 vollzeitverrechnete Planstellen des seinerzeit festgestellten Personalbedarfes aus den berücksichtigten Zeitanteilen für Absperrungen, Notdienst etc. Die Personalbemessung wurde inzwischen im Rahmen der "Organisationsverfügung zur Anpassung der Organisationsstruktur des Bereiches 66/6 Grün" vom 07.08.2019 umgesetzt. Die Organisationsverfügung ist nach Zustimmung des Personalrates am 12.09.2019 in Kraft getreten. Die im Zuge der Personalbemessung festgestellten Mehrbedarfe sind bereits Bestandteil der Stellenplanvorlage 2020/2021.
Die noch ausstehende Organisationsverfügung zur Gründung des Grünflächenamtes wird derzeit zwischen dem Personal- und Organisationsamt, dem Tiefbauamt sowie den Gründungsbeauftragten des Grünflächenamtes abgestimmt. In diesem Zusammenhang gilt es zu klären, inwiefern auch zukünftig auf die Mitarbeiter*innen des Grünflächenamtes zurückgegriffen werden kann. Soweit eine Aufgabenwahrnehmung durch Beschäftigte außerhalb des Tiefbauamtes tatsächlich nicht in Frage kommt, werden die bisher für den grünpflegerischen Bereich anerkannten Personalbedarfe von 3,20 vollzeitverrechneten Planstellen - ebenso wie die entsprechenden Aufgaben - im Tiefbauamt verbleiben.
Ein Personalbedarf im Tiefbauamt lässt sich daraus nicht ableiten.
Das Gleichstellungsbüro und die Vertrauensperson der Schwerbehinderten haben die Vorlage zur Kenntnis genommen.
Nach ausführlicher Diskussion ist der Ausschuss für Personal und Organisation sich einig, die Vorlage zu den Haushaltsberatungen durchlaufen zu lassen.
Weiterhin sagt die Verwaltung zu, folgende offenen Fragen von Herrn Bartsch (CDU-Fraktion) bis dahin schriftlich zu beantworten.
Herr Bartsch (CDU-Fraktion) stellt zum Stellenplan folgende Fragen:
Auf Seite 11 sei geschrieben, dass der Zyklus des städtischen Postfahrdienstes verringert worden sei. Die Mitarbeiter seien nun in der Scan-Stelle eingesetzt, gleichzeitig bekomme die Scan-Stelle eine Bedarfsbemessung von 2,08 Stellen. Die 3 Stellen des Postfahrdienstes tauchen dort allerdings nicht auf?
Bei der Submissionsstelle des StA 19 brauche man zukünftig eine Person, die die Briefumschläge öffne und eine Person, die bei den Beschaffungen mitarbeite. Hier stelle sich ihm die Frage, woher man im Vorhinein wisse, was für eine Mehrarbeit zukünftig eintreten werde.
Im Mobilitätszentrum werden zukünftig zwei Personen gebraucht, um schwere Nutzfahrzeuge ab 9,5 Tonnen zu kaufen. Dies erschließe sich ihm auch nicht.
Beim StA 50 werden zukünftig 8 neue Stellen benötigt um 1400 Personen, existenzsichernde Leistungen für ehemalige Bewohner stationärer Wohnformen, Fallzahlenmäßig zu verarbeiten. Diese Anzahl an Fällen in die Reihe zu bekommen, mit der angegeben Anzahl an Personal könne er nachvollziehen. Allerdings stelle sich ihm die Frage, ob eine Evaluation vorgesehen sei, ob die Restsachbearbeitung mit der Hälfte der Personen durchgeführt werden könne.
Für das Straßen und Wegerecht im StA 66 werden 2 Mitarbeiter benötigt, um Sackgassen aufzunehmen und für die Sachbearbeitung zu dokumentieren. Hier frage er sich, ob es sich um eine temporäre oder zeitlich begrenzte Aufgabe handele?
Herr Waßmann (CDU-Fraktion) weist grundsätzlich darauf hin, dass zukünftig das Thema Stellenausweitungen durch Organisationsverfügungen kritisch betrachtet werden müsse. Es müsse geprüft werden, dass der in den Vorlagen genannte Personalbedarf und die dann per Organisationsverfügung tatsächlich eingerichteten Stellen übereinstimmen. Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt das Schreiben des Personalrates sowie die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgendes Schreiben der Verwaltung mit einer Stellungnahme zu den offenen Fragen aus der Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation vom 24.11.2019 vor:
Der Ausschuss für Personal und Organisation hat am 31.10.2019 die Vorlage „Stellenplan für die Haushaltsjahre 2020/2021“ ohne Empfehlung in die Haushaltsberatung des Rates durchlaufen lassen. Folgende Fragen wurden in der Sitzung durch das Ratsmitglied Herrn Bartsch gestellt, bzw. Anmerkungen zu der Notwendigkeit der Stellenneuschaffungen getätigt:
StA 10: Städtischer Postfahrdienst +3,00
Der Arbeitsaufwand des Postfahrdienstes wurde durch die Zyklusterminierung reduziert und die freien Personalkapazitäten beim Scandienst eingesetzt. Wieso erfolgte jetzt die Erhöhung um sogar drei Stellen?
Gemäß der Geschäftsanweisung „Post“ vom 27.03.2012 ist der Post- und Scandienst (PSD) des Dortmunder Systemhauses der zentrale Dienstleister u.a. für die Postdienstleistungen in der Stadtverwaltung Dortmund. Die zentrale Aufgabe der Poststelle ist gemäß der Geschäftsanweisung „Post“ die Gewährleistung einer effektiven und sicheren Postannahme, -verteilung und -abgabe.
Mit VV-Beschluss vom 02.09.2010 wurde ab dem 22.09.2010 die Postzustellung und
-abholung von einem bis dato zweimal täglichen auf einen einmal täglichen Zyklus reduziert. Die sich aus dieser Reduzierung der Bring- und Abholzyklen ergebende freie Personalkapazität des Postdienstes wurde im Bereich Scannen eingesetzt. Im gleichen Zeitraum erhöhte sich jedoch im Vergleich dazu die Anzahl der anzufahrenden Abholorte im Stadtgebiet von 161 auf 192 (+19,3%).
Im Jahr 2017 sind insgesamt 15 Posttouren ausgefallen, was die Kritik verschiedener Fach-
bereiche hervorgerufen hat. Grund für die Ausfälle waren fehlende Vertretungsmöglichkeiten bei Personalmangel aufgrund von Krankheits- und Urlaubspersonalausfällen.
Es wurde im Oktober 2017 vom Personal- und Organisationsamt ein Grobkonzept erstellt, bei dem u.a. zunächst die zeitlich befristete externe Vergabe einer Posttour (der Graphischen
Betriebstour) sowie eine entsprechende Evaluation dieser externen Vergabe insbesondere
unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten vorgeschlagen wurde. Die Evaluation wurde im
Oktober 2018 durchgeführt, beteiligt waren hierbei die Mitarbeiter*innen des Postdienstes, StA 11, der Personalrat sowie der Wirtschaftsausschuss.
Fazit der Evaluation war, die Posttour „Graphischer Betrieb“ mit eigenem Personal durch-
zuführen und hierzu erforderliche, drei zusätzliche Stellen zu schaffen. Diese Entscheidung wurde von den Dezernaten 1, 2 und 8 mitgetragen und vom Verwaltungsvorstand der Stadt Dortmund am 18.12.2018 beschlossen.
StA 10: Scanstelle +2,08
Wo sind die reduzierten Mitarbeiter des Postfahrdienstes geblieben? Wieso reichen die
vorhandenen Planstellen nicht aus?Im Jahr 2008 wurde eine Personalbedarfsbemessung durchgeführt, bei der als Ergebnis 8,50 vollzeitverrechnete (vzv.) Mitarbeiter*innen für die damaligen Scanvorgänge (ohne Führungs- / Koordinierungskraft) berechnet wurden. Im Jahr 2010 wurde aufgrund der Reduzierung der Bring- und Abholzyklen des Postfahrdienstes vollzeitverrechnet nur eine einzige Stelle in den Scandienst verlagert.
Seit diesem Zeitpunkt hat sich zwar die Qualität der eingesetzten Scanner*innen deutlich verbessert, die Ansprüche an Quantität als auch an Qualität des Scannens haben jedoch erheblich zugenommen.
Seit Jahren werden in der Scanstelle häufig leistungsgewandelte Mitarbeiter*innen eingesetzt. Oft sind diese weniger belastbar und es ist ein erhöhter Krankheitsausfall zu verzeichnen.
Im Jahr 2017 wurde aufgrund von Überlastungsanzeigen aller Mitarbeiter*innen der Scanstelle eine erneute Personalbedarfsbemessung durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass aufgrund der stetig wachsenden Anzahl von zu scannenden Dokumentenseiten (von rd. 3,3 Millionen Seiten im Jahr 2015 auf rd. 4,4 Millionen Seiten im Jahr 2018 - Einführung Kreditorischer Workflow und elektronischer Akten) insgesamt 2,08 vzv. Planstellen zusätzlich notwendig sind. StA 19: Submissionsstelle +1,00
Wird für das Öffnen von Umschlägen eine zusätzliche Planstelle benötigt?Die Submission ist ein unverzichtbarer Bestandteil im Gesamtprozess eines Bau- und Vergabevorhabens. Dabei handelt es sich um eine gesetzliche Vorgabe die im Wesentlichen der Korruptionsprävention und der Erhöhung der Verfahrenssicherheit dient. Die Submission
erfolgt nach einer strikten Funktionstrennung von Angebotsöffnung und der Vergabesachbearbeitung.
Das Öffnen von Umschlägen ist ein geringer Zeitanteil im Zuge der Zusammenhangstätigkeit. Im rechtlich vorgeschriebenen Verwaltungsverfahren ist insbesondere der ordnungsgemäße Ablauf, die Einhaltung der Fristen sowie die neutrale / wertungsfreie Berücksichtigung aller Angebote sicherzustellen. Das Protokoll, die Auflistung der Bieter und die der Lose sind zu erstellen, die Angebote, das Informationsmaterial und die Nebenangebote sind zu kontrollieren. Ferner ist das Leistungsverzeichnis zu prüfen. Abschließend sind die amtlichen Dokumente und die Unterlagen an das zuständige Team weiterzuleiten. StA 19: Vergabegrundsätze und Neuregelung für die Beschaffungsprozesse +1,50
Werden durch die Unterschwellenvergabeordnung weitere Stellen erforderlich? Bezüglich der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen sowie freiberuflichen Leistungen wird den Gemeinden die Anwendung der Unterschwellenvergabeordnung vorgegeben.
Die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) regelt das Verfahren zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen im unterschwelligen Bereich. Sie ersetzt die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A). Die UVgO regelt vor allem die zulässigen Verfahrensarten im unterschwelligen Bereich und ihren Ablauf, z.B. die öffentliche Ausschreibung, die
beschränkte Ausschreibung (mit und ohne Teilnahmewettbewerb) und die Verhandlungsvergabe (mit und ohne Teilnahmewettbewerb). StA 19: Mobilitätszentrum +2,00
Wieso ist bereits jetzt absehbar, dass zwei zusätzliche Stellen benötigt werden? Werden
tatsächlich so viele schwere Nutzfahrzeuge jährlich gekauft, dass zwei Stellenneuschaffungen erforderlich sind?Bei der Umsetzung aktueller Beschlüsse und Konzepte sowie der ökologischen und ökonomischen Weiterentwicklung des städtischen Fuhrparks ist der Kauf von neuen PKW's mit durchschnittlich sechs schweren Nutzfahrzeugen pro Jahr nur ein Teil der Tätigkeit.
Mit der Zentralisierung der schweren Nutzfahrzeuge (ab 5,9 t) entsteht ein erweitertes Aufgabengebiet mit entsprechenden Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten. Der Personalbedarf wurde anhand vorliegender statistischer Daten auf Basis der Zentralisierung und Bewirtschaftung der PKW's und leichten Nutzfahrzeuge ermittelt.
Neben den Wirtschaftlichkeitserwägungen im Bereich der betrieblichen Mobilität sind auch ökologische Verbesserungen eine Vorgabe aus der Politik. Bei Neubeschaffungen im Rahmen der kontinuierlichen Erneuerung der PKW-Flotte (inkl. Nutzfahrzeuge) soll verstärkt auf emissionsfreie Mobilitätslösungen geachtet werden. Neben der Beschaffung sind die Fach-
bereiche bzgl. Poolstandorte und Verkehrsmittelwahl zu beraten, alle PKW's zu verwalten (Zulassung, Führerscheinkontrolle, Fahrtenbücher, Tankkartenmanagement, Bearbeitung von Strafmandaten sowie Unfall- und Schadensmeldungen, usw.), die Rechnungen zu bearbeiten, Reparaturen/Wartungen zu veranlassen und zu begleiten.
Ferner entstehen durch politische Vorgaben Schwerpunktthemen wie z.B. die Konzeptionierung zur Elektrifizierung der leichten Nutzfahrzeuge, Aufbau einer stadteigenen Lade-
infrastruktur oder Ausbau des städtischen Netzes von Dienstfahrrädern, -pedelecs und
-cargobikes, welche durch die Mitarbeiter*innen des Mobilitätszentrums aktuell und
zukünftig erarbeitet sowie umgesetzt werden müssen. StA 50: Existenzsichernde Leistungen für Bewohner*innen ehemals stationärer
Wohnformen der Eingliederungshilfe +8,00
Wenn die Prüfung für die 1.400 Personen einmal erfolgt ist, müsste die laufende Sachbear- beitung auch mit weniger Mitarbeiter*innen erledigt werden können. Ist hier eine Evaluation vorgesehen?Bei den vorliegenden Fallzahlen ist der Bereich 50 von der laufenden Fallsachbearbeitung (inkl. Zu- und Abgängen) ausgegangen. Die Personalbedarfsbemessung bzw. Ermittlung des Planstellenbedarfs wurde in der damaligen Gremienvorlage erläutert. Somit handelt es sich bei der Bemessung des Personals um den im Normalbetrieb anfallenden Arbeitsaufwand. Die Eingabe der Neufälle und die erstmalige Zahlbarmachung ist eine Aufgabe, die in dieser Form auch mit dem vorhanden (neu eingestellten) Personal nur schwer zu bewältigen ist. Um den aktuellen Arbeitsaufwand zu erledigen, helfen temporär noch Mitarbeiter*innen aus
anderen Bereichen des Fachbereichs 50 aus. Aus diesem Grund wurde die Einrichtung und kurzfristige Besetzung der insges. 8,00 vzv. Planstellen schon frühzeitig angestoßen. Im Nachgang zu den neu vorgegeben Fällen werden, da die Materie und die Rechtslage für alle Beteiligten neu ist, noch vielfältige Fragen zu klären und weitere Unstimmigkeiten zu
beseitigen sein. Hierdurch werden ebenfalls über die normale Sachbearbeitung hinausgehende personelle Kapazitäten gebunden. Eine Evaluation der Stelleneinrichtung findet, wie bei allen Organisationsmaßnahmen,
laufend statt. Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine Reduzierung der Arbeitszeitanteile bzw. eine Einsparung von Planstellen nicht erkennbar. StA 65: Technische Objektverantwortung +4,00
Der Bedarf wurde 2018 festgestellt als noch zahlreiche Flüchtlingsunterkünfte im Betrieb
waren. Inzwischen wurden fast alle temporären Unterkünfte zurückgebaut. Wurde dies bei der Personalberechnung berücksichtigt?Die analytische Personalbedarfsbemessung im Bereich der technischen Objektverantwortung in der städtischen Immobilienwirtschaft kombiniert ein Kennzahlensystem, das partizipativ erarbeitet und mit dem Personal- und Organisationsamt abgestimmt wurde. Anhand des Kennzahlensystems werden einzelne Sachverhalte quantitativ durch Zahlen wie z.B. Anzahl der Gebäude, gewichtete Flächen, Anzahl Wirtschaftseinheiten, Mieteinheiten, Anzahl
Störfälle und Inspektionen bemessen. Durch Multiplikation mit Zeiten pro Fall werden dann Sollarbeitszeiten ermittelt. So kann auf Änderungen im Aufgabenbestand und Aufgaben-
umfang reagiert werden. Aufgrund der langjährigen Projekte im Bereich der technischen Objektverantwortung fließt die Flüchtlingsthematik auch 2018 (und vermutlich darüber hinaus) in die analytische
Personalbedarfsberechnung ein. Damit jedoch keine zu hohen Bedarfe dauerhaft festge-schrieben werden, wurde, wie bereits bei Personalbedarfsbemessungen in der Vergangenheit, eine Evaluation der Bedarfe nach 2 Jahren vereinbart. StA 66: Straßen- und Wegerecht +2,00
Handelt es sich hierbei nicht um eine zeitlich (begrenzte) Aufgabe?Der Eindruck, dass es sich bei der Aufgabe "Umsetzung der gesetzlichen Neuerungen im
Bereich des Straßenrechts" um eine zeitlich befristete Aufgabe handelt, ist nicht richtig. Zwar ist davon auszugehen, dass für die Erstellung eines stadtweiten und stadtbezirksbezogenen Verzeichnisses sämtlicher Straßen und Wege einschließlich aller dazugehörigen Tätigkeiten zunächst zwei bis drei Jahre benötigt werden. Darüber hinaus ist jedoch bereits absehbar, dass sich ein anspruchsvolles Aufgabenfeld entwickeln wird, welches einen deutlichen Arbeits-
aufwand mit sich bringen wird. Es werden u.a. umfangreiche Tätigkeiten im Rahmen der Pflege des Datenbestandes sowie der Digitalisierung anfallen. Eine strukturierte Daten-
erfassung in Form eines digitalen Straßen- und Wegeatlas zum Rechtsstatus aller Straßen, Wege und Plätze sowie ihrer amtlichen Namensbezeichnungen ist zur Erfüllung der Vorgabe zum Führen eines Straßenverzeichnisses als hoheitliche Pflichtaufgabe im Sinne des Straßen- und Wegegesetzes NRW zwingend erforderlich. Weitere Aufgabenbestandteile der neuen Planstellen werden der Aufbau einer Internetpräsenz sowie die Einführung der E-Akte sein. StA 67: Neugestaltung des Amtes für Stadterneuerung +3,00
Bisher wurde dieser Bereich vom Amt für Wohnen bearbeitet. Nun wird dieser Aufgaben-
bereich eigenständig organisiert. Was machen die Mitarbeiter*innen die diese Aufgabe vorher wahrgenommen haben?
Die Einrichtung der 3,00 vzv. Planstellen im Zusammenhang mit der Neugründung des Amtes für Stadterneuerung ist unabdingbar und stellt das absolute Minimum dar, um den Anforderungen gerecht zu werden. Da der neue Fachbereich Bedarfe für die
Leitung und die Zentralen Dienste (ZD) hat, sind 2,50 vollzeitverrechnete Planstellen allein aufgrund des Teilungsprozesses notwendig. Damit die Fachbereichsleiterin ihre Aufgaben adäquat wahrnehmen kann, ergibt sich darüber hinaus zur Entwicklung und Umsetzung der Kommunikationsaktionspläne ein zusätzlicher Bedarf. Im Einzelnen handelt es sich dabei um die Planstellen der Fachbereichsleitung (1,00 vzv.), der Haushaltssachbearbeitung (0,50 vzv.), der Buchhaltung und Materialverwaltung (1,00 vzv.) und der Öffentlichkeitsarbeit (0,50 vzv.). Außerdem wurde die Planstelle der ehemaligen Teamleitung ZD (64/1-1) in die Funktion der Bereichsleitung ZD (67/1) umgewandelt und drei weitere Planstellen der Zentralen Dienste (Personal und Orga / Haushalt / Assistenz) sind in den neuen Fachbereich verlagert worden.
In der Tat sind sowohl die Aufgaben der neuen als auch der verlagerten Planstellen größtenteils bereits im Amt für Wohnen und Stadterneuerung wahrgenommen worden. Dennoch ist es unvermeidlich, dass durch die Teilung eines Fachbereichs eine zusätzliche Planstelle für die Fachbereichsleitung erforderlich ist und zudem gerade im Bereich der Zentralen Dienste mit Blick auf beide Fachbereiche insgesamt ein höherer Arbeitsaufwand entsteht, der sich in den daraus entstehenden Bedarfen widerspiegelt. Die Aufgabengebiete der Mitarbeiter*innen, die diese Tätigkeiten also bis 2018 wahrgenommen haben, unterliegen dementsprechend keinen wesentlichen Veränderungen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation und das Schreiben der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Stellenplan für die Haushaltsjahre 2020 / 2021.
Rm Brück signalisierte die ablehnende Haltung der Ratsgruppe, da diese auch Stellen zur Koordinierungsstelle für Demokratie, Vielfalt und Toleranz enthält, die man ablehne.
Rm Kowalewski erklärte, dass seine Fraktion – anders als beim Gesamthaushalt – zustimmen werde. Besonders positiv sei die Ausweitung der Stellen für Auszubildende anzumerken.
Rm Münch entgegnete, dass die beiden von Rm Brück kritisierten Planstellen besonders zu begrüßen seien. Er wies darauf hin, dass im Zusammenhang mit der Erhöhung der Planstellen für die Radwegeplanung in einem weiteren Schritt auch im Bereich der Ordnungsverwaltung ein zusätzlicher Bedarf entstehen werde, die dafür Sorge tragen, dass die zukünftigen Radwege dann auch frei sind genutzt werden können.
Rm Rettstadt begründete die Ablehnung seiner Fraktion mit dem engen Sachzusammenhang zum Haushalt.
Der Rat der Stadt Dortmund fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der AfD-Fratkion sowie der Ratsgruppe NPD/Die Rechte unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 28.11.2019 folgenden Beschluss:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Stellenplan für die Haushaltsjahre 2020 / 2021.
3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün
zu TOP 3.1
Bauleitplanung;
56. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) und Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 275 - Luisenglück -, zugleich Änderung des rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Ehemalige Hoesch-Röhrenwerke, Änderung Nr. 1.
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur geringfügigen Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes, Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung, Herstellung der Erschließungsanlage östlich der Straße Luisenglück nach § 125 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB), Zulassung von Vorhaben nach § 33 BauGB.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15897-19)
Der Rat der Stadt Dortmund fasst mit Mehrheit gegen die Ratsgruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Beschluss
I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bereits mit der Verwaltungsvorlage DS. Nr. 05803-16 geprüft und die Verwaltung beauftragt, die Verfahren unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse fortzuführen. Der Rat beschließt, an diesem Beschluss festzuhalten.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
03.11.2017 (BGBl. I S. 3634 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023).
II. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 5 in Verbindung mit Anlage 1 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.
III. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 6 in Verbindung mit Anlagen 2 und 3 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:§ 4 Abs. 2 BauGB
IV. Der Rat der Stadt stimmt dem modifizierten Entwurf der 56. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich und dem Entwurf der Begründung vom 30.10.2019 zu und beschließt, den Entwurf der 56. Änderung des FNP mit Begründung erneut öffentlich auszulegen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB
V. Der Rat der Stadt beschließt, den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes geringfügig zu erweitern (siehe Übersichtsplan).
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 5 BauGB und den §§ 7 und 41GO NRW.
VI. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen des modifizierten Bebauungsplanentwurfes Hom 275 – Luisenglück – für den unter den Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich (zugleich Änderung des VEP Ehemalige Hoesch- Röhrenwerke sowie des rechtskräftigen einfachen Bebauungsplanes Hom 248, Teil 1 – Hoesch Röhrenwerke –) und dem Entwurf der Begründung vom 30.10.2019 zu und beschließt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung erneut öffentlich auszulegen.
Rechtsgrundlage:
§ 3Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB.
VII. Der Rat der Stadt beschließt die vorzeitige Herstellung der Erschließungsanlage östlich der Straße Luisenglück (öffentliche Verkehrsflächen des „Hombrucher Bogens“) nach
§ 125 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) auf der Grundlage des Straßenausbauplans vom 26.08.2019.
Rechtsgrundlage:
§ 125 Abs. 2 BauGB.
VIII. Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung, Baugenehmigungen vor Rechtskraft des Bebauungsplans Hom 275 - Luisenglück - nach Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 33 BauGB zu erteilen.
Rechtsgrundlage:
§ 33 BauGB.
zu TOP 3.2
Bauleitplanung; 67. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplans Hö 280 - Gewerbegebiet Nortkirchenstraße -, zugleich Änderung der Bebauungspläne Hö 241 - Pferdebachtal -, Hö 251 - Verkehrsknoten Nortkirchenstraße - und Ev 120 - Bezirksfriedhof Kemminghausen - (Waldersatzfläche)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes, Feststellungsbeschluss, Beifügung einer aktualisierten Begründung zum Bebauungsplan, Satzungsbeschluss, Ermächtigung zum Abschluss der städtebaulichen Verträge zum Bebauungsplan
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15560-19)
Rm Münch kritisierte, dass die vorgeschlagenen Waldersatzflächen zum wiederholten Male nicht in Hörde geschaffen werden können.
Er beantragt mündlich, dass künftig Waldersatzflächen in den Stadtbezirken geschaffen werden müssen, in welchen der Eingriff vorgenommen wird.
Rm Brück befürwortete diesen Antrag.
OB Sierau ordnete die Fläche räumlich genauer ein, die in unmittelbarer Nähe zum PHOENIX See liegt. In den letzten 20 Jahren seien dort hinreichend Freiflächen geschaffen, Entsiegelungen vorgenommen und neue Waldflächen angepflanzt worden. Selbstverständlich sei es auch, dass das Umweltamt entsprechend der gesetzlichen Regelungen handele und versuche, möglichst eingriffsnah auszugleichen.
Der Antrag wurde mit Mehrheit gegen die Stimmen der Ratsgruppe NPD/Die Rechte und Rm Münch abgelehnt.
Der Rat der Stadt Dortmund fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Ratsgruppe NPD/Die Rechte und Rm Münch folgenden Beschluss:
Beschluss
I. Der Rat der Stadt Dortmund hat das Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (14-tägiger Planaushang) zur 67. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 280 - Gewerbegebiet Nortkirchenstraße - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Ziffer 8 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 8 Abs. 3 und § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)
II. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 67. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 280 - Gewerbegebiet Nortkirchenstraße - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Ziffer 9 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 3 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BauGB
III. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 67. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 280 - Gewerbegebiet Nortkirchenstraße - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Ziffer 10 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 3 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB
IV. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der Abwägung der Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Naturschutzverbände geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Ziffer 11 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 6 BauGB
V. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung zur 67. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 280 - Gewerbegebiet Nortkirchenstraße - sowie das Ergebnis der eingeschränkten Beteiligung nach §4a Abs. 3 geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Ziffer 12 und 13 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:§ 2 Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2
VI. Der Rat der Stadt beschließt, die, wie in Ziffer 14 dieser Beschlussvorlage dargestellt, redaktionell angepasste Begründung vom 11.10.2019 der 67. Änderung des Flächennutzungsplanes beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 5 Abs. 5 BauGB
VII. Der Rat der Stadt beschließt, die Bebauungspläne Hö 241- Pferdebachtal - , Hö 251
- Verkehrsknoten Nortkirchenstraße - und Ev 120 - Bezirksfriedhof Kemminghausen - wie unter Punkt 3 dieser Vorlage beschrieben zu ändern.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs.1 BauGB
VIII. Der Rat der Stadt beschließt die 67. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich und stellt diese Änderung fest.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB
IX. Der Rat der Stadt beschließt, die, wie in Ziffer 15 dieser Beschlussvorlage dargestellt, redaktionell angepasste Begründung vom 11.10.2019 dem Bebauungsplan Hö 280 beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB
X. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Hö 280 - Gewerbegebiet Nortkirchenstraße - für den unter Ziffer 2 der Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 GO NRW
XI. Der Rat der Stadt beschließt, den zum Bebauungsplan Hö 280 abzuschließenden städtebaulichen Verträgen (Anlage der Vorlage) zuzustimmen und ermächtigt die Verwaltung, auf dieser Grundlage die städtebaulichen Verträge mit der Vorhabenträgerin und einem weiteren Grundstückseigentümer abzuschließen.
Rechtsgrundlage:
§ 11 BauGB
zu TOP 3.3
Bauleitplanung; 72. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Ap 232 - Wohn- und Geschäftszentrum Schüren -
hier: I. Kenntnisnahme des Ergebnisses der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB), II. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange/Scoping (§ 4 Abs. 1 BauGB), III. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB), IV. Beifügung einer aktualisierten Begründung zur Änderung des Flächennutzunngsplanes, V. Feststellungsbeschluss, VI. Beifügung einer aktualisierten Begründung zum Bebauungsplan, VII. Satzungsbeschluss, VIII. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15934-19)
Der Rat der Stadt Dortmund fasst mit Mehrheit gegen die Ratsgruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Beschluss
I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl., S. 3634 / FNA 213-1) durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (14- tägiger Planaushang) zur 72. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Ap 232 - Wohn- und Geschäftszentrum Schüren - geprüft und beschließt, der Empfehlung der Verwaltung, wie unter Punkt 9 dieser Vorlage dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023).
II. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 72. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Ap 232 - Wohn- und Geschäftszentrum Schüren - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 10 dieser Vorlage und in der beigefügten Abwägungstabelle (Anlage 8) unter den Ziffern 1 - 15 dargestellt -, zu folgen.Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 BauGB.
III. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 72. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Ap 232 - Wohn- und Geschäftszentrum Schüren - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 11 dieser Vorlage und in der beigefügten Abwägungstabelle (Anlage 9) unter den Ziffern 1 - 13 dargestellt -, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 BauGB.
IV. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf der 72. Änderung des Flächennutzungsplanes offengelegte Begründung vom 16.05.2019 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 13 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 31.10.2019 der 72. Änderung des Flächennutzungsplanes beizufügen.Rechtsgrundlage:
§ 5 Abs. 5 BauGB.
V. Der Rat der Stadt beschließt, die 72. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich festzustellen.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB.
VI. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplanentwurf offengelegte Begründung vom 16.05.2019 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 13 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 31.10.2019 dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Ap 232 - Wohn- und Geschäftszentrum Schüren - beizufügen.Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB.
VII. Der Rat der Stadt beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Ap 232 - Wohn- und Geschäftszentrum Schüren - einschließlich der unter Punkt 12 aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.
VIII. Der Rat der Stadt beschließt, dem zwischen den Vorhabenträgerinnen und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag (Anlage 10 dieser Beschlussvorlage) zuzustimmen.
Rechtsgrundlage:
§ 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
zu TOP 3.4
Bauleitplanung; Aufhebung des Bebauungsplans We 141 - Pferdebachtal - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung der Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15561-19)
Der Rat der Stadt Dortmund fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Ratsgruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Beschluss
I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Aufhebung des Bebauungsplans We 141 - Pferdebachtal - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 7 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634 / FNA 213-1)
II. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Aufhebung des Bebauungsplans We 141 - Pferdebachtal - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 8 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 BauGB
III. Der Rat der Stadt beschließt, der Aufhebung des Bebauungsplans We 141 - Pferdebachtal - die Begründung vom 01.10.2019 beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9Abs. 8 und § 2a BauGB
IV. Der Rat der Stadt beschließt die Aufhebung des Bebauungsplans We 141 - Pferdebachtal - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
zu TOP 3.5
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 258 – An der Witwe – im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
Hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; III. Beschluss zur Veränderung (teils Rücknahme, teils Erweiterung) des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Hom 258 - An der Witwe -; IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Hom 258 - An der Witwe –; V. Abschluss eines städtebaulichen Vertrages; VI. Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen der Planreife gemäß § 33 BauGB.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15938-19)
Der Rat der Stadt Dortmund fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Ratsgruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund
I. hat das Ergebnis der durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 258 - An der Witwe - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie in der beigefügten Anlage Nr. 6 unter den Ziffern 1 und 2 dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 13 a und 13 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NRW 2023).
II. hat das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Hom 258 - An der Witwe - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie in der beigefügten Anlage 7 unter den Ziffern 1 - 22 dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 13 a und 13 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
III. beschließt, den Beschluss vom 22.03.2018 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 258 - An der Witwe - hinsichtlich des Planbereiches zu verändern (Erweiterung/Rücknahme des Planbereiches) und nunmehr den Geltungsbereich wie unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannt festzulegen.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 9 Abs. 7 und den §§ 13 a und 13 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
IV. stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes Hom 258 - An der Witwe - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich und der Begründung vom 15.10.2019 zu und beschließt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit den §§ 13 a und 13 BauGB und in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
V. beschließt, dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden Entwurf des städtebaulichen Vertrages (Anlage 8 dieser Beschlussvorlage) zuzustimmen und ermächtigt die Verwaltung, auf dieser Grundlage den Vertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen.
Rechtsgrundlage:
§ 11 BauGB in Verbindung mit den § 41 GO NRW.
VI. ermächtigt die Verwaltung, Baugenehmigungen vor Rechtskraft des Bebauungsplans Hom 258 - An der Witwe - nach Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 33 BauGB zu erteilen.
Rechtsgrundlage:
§ 33 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.
zu TOP 3.6
Bauleitplanung; Bebauungsplan Br 226 - Etzelweg - nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: I. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; II. Ergebnis der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung; III. Ergebnis der eingeschränkten Beteiligung; IV. Beifügung einer aktualisierten Begründung; V. Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15977-19)
Der Rat der Stadt Dortmund fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Ratsgruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Beschluss
I. Der Rat der Stadt hat die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 5 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 13a i.V.m. § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634, FNA 213/1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).
II. Der Rat der Stadt hat die Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Br 226 - Etzelweg - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 7 in Verbindung mit der Anlage 3 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 13a und § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 sowie § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.
III. Der Rat der Stadt hat die Stellungnahmen aus dem eingeschränkten Beteiligungsverfahren geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 9 in Verbindung mit der Anlage 4 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 13a und § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.
IV. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplanentwurf offengelegte
Begründung vom 08.02.2018 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 8 und Punkt 9 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 01.11.2019 dem Bebauungsplan Br 226 – Etzelweg – beizufügen.
Rechtsgrundlage:§ 9 Abs. 8 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB.
V. Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Br 226 – Etzelweg – einschließlich der unter Punkt 8 aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich als Satzung. Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 und § 13a BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.
zu TOP 3.7
Barrierefreier Ausbau DB-Haltepunkt Dortmund-Sölde und Verlegung -Aplerbeck Süd
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15419-19)
Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 04.12.2019 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom12.11.2019 2019:
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die Planungen zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung zu beauftragen, die DB AG und den VRR beim Ausbau der Station Sölde zu unterstützen.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck stimmt über die Verlegung der Station Aplerbeck-Süd an die Wittbräucker Straße/Fuldastraße bzw. den barrierefreien Umbau am vorhandenen Standort getrennt ab.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck spricht sich mit 11 Nein-Stimmen bei 3 Ja-Stimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) und 1 Enthaltung (Einzelmitglied Die Linke) gegen die Verlegung der Station Aplerbeck-Süd an die Wittbräucker Straße/Fuldastraße aus.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat mit 12 Ja-Stimmen bei 1 Nein-Stimme (Mitglied Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) und 2 Enthaltung (Mitglied Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Einzelmitglied Die Linke) einem sofortigen barrierefreien Umbau am vorhandenen Standort zuzustimmen.
Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung kurzfristig Bürgerinformationsveranstaltungen für beide Standorte durchzuführen.
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 15419-19-E1):
…die SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Ergänzungsantrags:
Beschlussvorschlag:
1. Die SPD-Fraktion erhebt den Beschluss der BV-Aplerbeck zu diesem Tagesordnungspunkt
zur Verlegung des Bahnhofs Aplerbeck-Süd zum Antrag:
„Die Bezirksvertretung Aplerbeck spricht sich […] gegen die Verlegung der Station Aplerbeck-Süd an die Wittbräucker Straße/Fuldastraße aus.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat […] einem sofortigen barrierefreien Umbau am vorhandenen Standort zuzustimmen.“
2. Die Verwaltung wird aufgefordert auf die Deutsche Bahn und ihre Tochterunternehmen
zuzugehen, um
eine Verbesserung des Aussehens und des Zustands der P+R-Fläche im Bereich des bestehenden Bahnhofs Aplerbeck-Süd zu erzielen.
im Zuge des barrierefreien Umbaus der vorhandenen Station eine Verknüpfung zwischen dem Bahnsteig und der Wittbräucker Straße über eine Treppe/Rampe zu erreichen.
Begründung:
Die BV-Aplerbeck hat mehrheitlich gegen eine Verlegung des Bahnhofs Aplerbeck-Süd und für einen barrierefreien Ausbau der vorhandenen Station gestimmt. Die P+R-Fläche im Bereich des bestehenden Bahnhofs Aplerbeck-Süd befindet sich in keinem guten Zustand, so dass hier Handlungsbedarf besteht. Durch die Verknüpfung der vorhandenen Haltestelle mit der Wittbräucker Straße wird die Erreichbarkeit des Bahnhofs verbessert.
Diese Herstellung der Verknüpfung soll im Rahmen der Sanierung bzw. des Umbaus der Wittbräucker Str. erfolgen.
AUSW, 04.12.2019
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen, Fraktion Die Linke & Piraten sowie der Fraktion AfD) dem o.a. SPD-Antrag zu folgen.
Danach erfolgt die Beschlussfassung zur Vorlage in der entsprechend geänderten Fassung wie folgt:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen, Fraktion Die Linke & Piraten sowie der Fraktion AfD) folgenden, geänderten Beschluss zu fassen:
Der Rat nimmt die Planungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die DB AG und den VRR bei der barrierefreien Verlegung der Station Aplerbeck Süd und den Ausbau der Station Sölde zu unterstützen. Erste Wahl für die Station Aplerbeck Süd ist eine Verlegung an die Wittbräucker / Fuldastraße. Falls dies durch DB und VRR abgelehnt würde, stimmt der Rat ersatzweise einem barrierefreien Umbau am vorhandenen Standort zu.
Änderungen:
1„Der Rat der Stadt Dortmund spricht sich […] gegen die Verlegung der Station Aplerbeck-Süd an die Wittbräucker Straße/Fuldastraße aus.
Der Rat der Stadt Dortmund stimmt einem sofortigen barrierefreien Umbau am vorhandenen Standort zu.“
2. Die Verwaltung wird aufgefordert auf die Deutsche Bahn und ihre Tochterunternehmen zuzugehen, um
eine Verbesserung des Aussehens und des Zustands der P+R-Fläche im Bereich des bestehenden Bahnhofs Aplerbeck-Süd zu erzielen.
im Zuge des barrierefreien Umbaus der vorhandenen Station eine Verknüpfung zwischen dem Bahnsteig und der Wittbräucker Straße über eine Treppe/Rampe zu erreichen.
OB Sierau wies darauf hin, dass es unterschiedliche Empfehlungen der Bezirksvertretung sowie des AUSW gebe.
Rm Gebel stellte dar, dass man der Vorlage in der Fassung des AUSW zustimmen werde, obwohl die Ursprungsfassung wünschenswerter gewesen sei.
Rm Waßmann erläuterte, dass eine Verlegung des Bahnhofes Aplerbeck nicht gewünscht sei.
Rm Lührs ergänzte, dass man für den anderen Fall befürchte, dass nicht sicher sei, ob die Verlegung des Bahnhofs finanzierbar sei und sich bis zu einer endgültigen Lösung an der derzeitigen Situation keine Veränderung eintrete.
Rm Dudde zeigte auf, dass seine Fraktion die Vorlage mit der Verlegung des Bahnhofs befürworte.
Der Rat der Stadt Dortmund fasst mit Mehrheit bei Enthaltung der Ratsgruppe NPD/Die Rechte sowie gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 04.12.2019 folgenden/geänderten Beschluss:
Beschluss
Der Rat nimmt die Planungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die DB AG und den VRR bei der barrierefreien Verlegung der Station Aplerbeck Süd und den Ausbau der Station Sölde zu unterstützen. Erste Wahl für die Station Aplerbeck Süd ist eine Verlegung an die Wittbräucker / Fuldastraße. Falls dies durch DB und VRR abgelehnt würde, stimmt der Rat ersatzweise einem barrierefreien Umbau am vorhandenen Standort zu.
Änderungen:
1„Der Rat der Stadt Dortmund spricht sich […] gegen die Verlegung der Station
Aplerbeck-Süd an die Wittbräucker Straße/Fuldastraße aus.
Der Rat der Stadt Dortmund stimmt einem sofortigen barrierefreien
Umbau am vorhandenen Standort zu.“
2. Die Verwaltung wird aufgefordert auf die Deutsche Bahn und ihre Tochterunternehmen
zuzugehen, um
eine Verbesserung des Aussehens und des Zustands der P+R-Fläche im Bereich
des bestehenden Bahnhofs Aplerbeck-Süd zu erzielen.
im Zuge des barrierefreien Umbaus der vorhandenen Station eine Verknüpfung
zwischen dem Bahnsteig und der Wittbräucker Straße über eine Treppe/
Rampe zu erreichen.
zu TOP 3.8
Bau des 1. Bauabschnittes Radschnellweg Ruhr (RS1) von Wittekindstraße/Große Heimstraße bis Sonnenstraße, östlich Arneckestraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14996-19)
Rm Urbanek führte aus, dass seine Fraktion diese sowie die beiden nachfolgenden Vorlagen ablehnen werde, da die Trassierung in weiten Teilen zu Lasten der Anwohne gehe bzw. die Fokussierung auf das Fahrrad kritisch gesehen werde.
Der Rat der Stadt Dortmund fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie der Ratsgruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Beschluss
Der Rat beschließt den Ausbau des 1. Bauabschnittes „Radschnellweg Ruhr“ mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 722.000 €.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014662 – Maßnahmen im Rahmen RS1 – unter der Finanzposition 780 810 mit folgenden Auszahlungen:
Haushaltsjahr 2020: 722.000 €
Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2021, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 5.143,50 €.
zu TOP 3.9
Fahrradstadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15619-19)
Dem Rat lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 28.11.2019 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 04.12.2019 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) vom 26.11.2019:
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, DS-Nr.: 15619-19-E1):
„Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Ergänzungsantrags:
Beschlussvorschlag:
Zu 2.1 Netzentwicklung
Zur Erhöhung des Standards der bestehenden Radverkehrsanlagen besteht Handlungsbedarf auch zur grundlegenden Sanierung von Nebenstraßen, die als Hauptradrouten dienen. Die Verwaltung wird daher beauftragt, zukünftig bei der Sanierung von Nebenstraßen das Kriterium „Hauptradrouten“ für die Erstellung der Prioritätenliste für die Sanierung von Straßen mit zu berücksichtigen und positiv zu gewichten.
Zu 2.5 Fahrradverleihsystem metropolradruhr
Die Verwaltung wird aufgefordert bei der Weiterentwicklung des Fahrradverleihsystems metropolradruhr auch ausreichende Ausleihmöglichkeiten für Lastenfahrräder zu berücksichtigen.
Begründung:
In den vergangenen Jahren wurden vorrangig die Hauptverkehrsstraßen grundlegend saniert, so dass der Zustand des Hauptstraßenverkehrsnetzes in einem guten Zustand ist. Der Zustand vieler Nebenstraßen lässt hingegen zu Wünschen übrig. Da der Fahrradverkehr häufig über diese Nebenstraßen geführt wird, sind Beeinträchtigungen des Radverkehrs nicht selten und hierdurch wird die Attraktivität des Radfahrens reduziert. Vor dem Hintergrund, dass der Anteil des Fahrradverkehrs am Modalsplit erhöht werden soll, besteht Handlungsbedarf auch zur grundlegenden Sanierung der Nebenstraßen, die als Hauptradrouten dienen. Für die Entscheidung zur Sanierung einer Nebenstraße soll daher zukünftig auch das Kriterium "Radverkehrsroute" mit in die Priorisierungsentscheidung mit einfließen.
Mit der Bereitstellung von Lastenrädern im Rahmen des Fahrradleihsystems metropolradruhr soll den Bürger*innen die Möglichkeit zur Nutzung von Lastenrädern ermöglicht werden.“
ABVG, 26.11.2019:
Herr Rm Dudde deklariert Beratungsbedarf zum heute vorliegenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion und bittet daher darum, die Behandlung dieses Antrages zu vertagen.
Diese Bitte wird durch den Ausschuss mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen) sowie Enthaltungen (Fraktion Die Linke & Piraten und Fraktion FDP/BL), abgelehnt.
Dem o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (DS-Nr.: 15619-19-E1) wird mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) sowie Enthaltung (Fraktion B‘90/Die Grünen), zugestimmt.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD), nachfolgenden ergänzten Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt: Dortmund will Fahrradstadt werden.
Vorbild ist die Stadt Kopenhagen mit einem Fahrradanteil von 40% an allen Wegen. Dortmund setzt sich zum Ziel, bis 2030 den Radverkehrsanteil von derzeit rd. 10 % (Haushaltsbefragung 2019) auf 20% zu steigern.
Der Rat beschließt, die Aktivitäten im Radverkehr entsprechend der Darstellung in der Vorlage zu verstärken.
Die Öffentlichkeitsarbeit zum Radverkehr wird entsprechend der Darstellung unter Pkt. 2.6 der Vorlage neu aufgestellt, der Ratsbeschluss zur Öffentlichkeitsarbeit von 2009, Drucksache Nr. 15149-09, wird hiermit aufgehoben.
Ergänzungen:
Zu 2.1 Netzentwicklung
Zur Erhöhung des Standards der bestehenden Radverkehrsanlagen besteht Handlungsbedarf auch zur grundlegenden Sanierung von Nebenstraßen, die als Hauptradrouten dienen. Die Verwaltung wird daher beauftragt, zukünftig bei der Sanierung von Nebenstraßen das Kriterium „Hauptradrouten“ für die Erstellung der Prioritätenliste für die Sanierung von Straßen mit zu berücksichtigen und positiv zu gewichten.
Zu 2.5 Fahrradverleihsystem metropolradruhr
Die Verwaltung wird aufgefordert bei der Weiterentwicklung des Fahrradverleihsystems metropolradruhr auch ausreichende Ausleihmöglichkeiten für Lastenfahrräder zu berücksichtigen.
AUSW, 04.12.2019:
Frau Lührs verdeutlicht zu Pkt. 2.1 „Netzentwicklung“ des SPD-Antrages aus der ABVG-Sitzung, dass mit dem hierin erwähnten Kriterium „Hauptradrouten“ keine Festlegung auf „Hauptradrouten“ gemeint sei, sondern ganz klar alle, also auch die Nebenrouten oder auch die Fahrradstraßen als Kriterium
dazu dienen sollen, bestimmte Straßen vorzuziehen.
Unter Berücksichtigung dieser Anmerkung erfolgt die Abstimmung in der Fassung des o.a. ABVG-Votums wie folgt:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei 1 Gegenstimme (Fraktion AfD), folgenden ergänzten Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt: Dortmund will Fahrradstadt werden.
Vorbild ist die Stadt Kopenhagen mit einem Fahrradanteil von 40% an allen Wegen. Dortmund setzt sich zum Ziel, bis 2030 den Radverkehrsanteil von derzeit rd. 10 % (Haushaltsbefragung 2019) auf 20% zu steigern.
Der Rat beschließt, die Aktivitäten im Radverkehr entsprechend der Darstellung in der Vorlage zu verstärken.
Die Öffentlichkeitsarbeit zum Radverkehr wird entsprechend der Darstellung unter Pkt. 2.6 der Vorlage neu aufgestellt, der Ratsbeschluss zur Öffentlichkeitsarbeit von 2009, Drucksache Nr. 15149-09, wird hiermit aufgehoben.
Ergänzungen:
Zu 2.1 Netzentwicklung
Zur Erhöhung des Standards der bestehenden Radverkehrsanlagen besteht Handlungsbedarf auch zur grundlegenden Sanierung von Nebenstraßen, die als Hauptradrouten dienen. Die Verwaltung wird daher beauftragt, zukünftig bei der Sanierung von Nebenstraßen das Kriterium „Hauptradrouten“ für die Erstellung der Prioritätenliste für die Sanierung von Straßen mit zu berücksichtigen und positiv zu gewichten.
Zu 2.5 Fahrradverleihsystem metropolradruhr
Die Verwaltung wird aufgefordert bei der Weiterentwicklung des Fahrradverleihsystems metropolradruhr auch ausreichende Ausleihmöglichkeiten für Lastenfahrräder zu berücksichtigen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an.“
Rm Münch zeigte die besondere Bedeutung auf, Dortmund zu einer Fahrradstadt auszubauen und den Radverkehr zu stärken. Dabei spiele das Thema Sicherheit eine große Rolle. Es dürften dafür jedoch keine zusätzlichen Flächen betoniert oder asphaltiert und somit Freiraum vernichtet werden.
Rm Happe wies darauf hin, dass seine Fraktion sich enthalten werden, da feste Ziele aufgenommen, nicht aber der Weg dahin beschrieben werde.
Rm Lührs betonte, dass in Dortmund nach Zeiten, in denen der Autoverkehr im Vordergrund gestanden habe, nun die gegensätzliche Entwicklung vorangetrieben werde. Die Orientierung an Kopenhagen sei zu begrüßen. Besonders hervorzuheben sei der breit angelegte Diskussionsprozess im Rahmen des Arbeitskreises Mobilität, durch den eine breite Akzeptanz bei der Umsetzung der Maßnahmen erzielt wurde. Eine Mobilitätswende sei nur möglich, wenn sie von der Bevölkerung akzeptiert werde.
Auch Rm Dudde begrüßte die Vorlage. Die ambitionierte Zielsetzung sei der richtige Weg, eine Aufbruchsstimmung in der Bevölkerung zu erzeugen und das das Fahrrad als gleichberechtigtes Verkehrsmittel angesehen wird. Wichtig sei, dass es nicht als eine Entwicklung gegen den Autoverkehr, sondern für den Radverkehr angesehen werde.
Für Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) …
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.
Der Rat der Stadt Dortmund fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie der Ratsgruppe NPD/Die Rechte und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 28.11.2019 folgenden Beschluss:
Beschluss
Der Rat beschließt: Dortmund will Fahrradstadt werden.
Vorbild ist die Stadt Kopenhagen mit einem Fahrradanteil von 40% an allen Wegen. Dortmund setzt sich zum Ziel, bis 2030 den Radverkehrsanteil von derzeit rd. 10 % (Haushaltsbefragung 2019) auf 20% zu steigern.
Der Rat beschließt, die Aktivitäten im Radverkehr entsprechend der Darstellung in der Vorlage zu verstärken.
Die Öffentlichkeitsarbeit zum Radverkehr wird entsprechend der Darstellung unter Pkt. 2.6 der Vorlage neu aufgestellt, der Ratsbeschluss zur Öffentlichkeitsarbeit von 2009, Drucksache Nr. 15149-09, wird hiermit aufgehoben.
zu TOP 3.10
Förderprojekt "Emissionsfreie Innenstadt" -
hier: Durchführung von Vergabeverfahren für die Maßnahmen C3.1 - Fahrradbügel und Q1 Nahmobilitätskonzepte
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15573-19)
Dem Rat der Stadt lag nachfolgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung am 04.12.2019 vor:
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen weist nochmals darauf hin, dass einfache Fahrradbügel aufgestellt werden sollen und bittet dies als Hinweis zum Beschlussvorschlag aufzunehmen.
Herr Urbanek/AfD kann sich dem Hinweis nicht anschließen. Er sieht andere Fahrradbügel auch als geeignet an.
Über die Aufnahme des Hinweises besteht Konsens.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt mehrheitlich bei 15 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion Die Linke & Piraten und Herr Borchardt/Die Rechte) und 1 Gegenstimme (Herr Urbanek/AfD) dem Rat der Stadt Dortmund mit oben genanntem Hinweis wie folgt zu beschließen:
„1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen des Förderprojektes „Stadtluft ist (emissions-)frei – Dortmunds Einstieg in eine emissionsfreie Innenstadt“ die Durchführung der Teilmaßnahmen:
C3.1 Fahrradbügel und
Q1 Nahmobilitätskonzepte
mit einer Gesamtsumme von 400.000 € in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 und beauftragt das Vergabe- und Beschaffungszentrum (FB 19) mit der Durchführung der Vergabeverfahren und ermächtigt die Verwaltung, den Zuschlag auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.“
Weiterhin lag dem Rat der Stadt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 04.12.2019 vor:
Hierzu liegt vorZusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 15573-19-E1)
…die CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet darum,
den Zusatz-/Ergänzungsantrag zu o.g. Tagesordnungspunkt für die nächste Sitzung des
Ausschusses am 04.12.2019 vorzusehen.
Eine Konkretisierung unseres Anliegens reichen wir alsbald nach.
Hierzu liegt vorKonkretisierung des o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrages (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 15573-19-E2):
…die CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
1. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen begrüßt den Bau von
Fahrradhäusern in Dortmund.
2. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, dass der
Stadtgarten am Rathaus nicht für den Bau eines „Radhauses“ versiegelt wird, sondern
als wichtiges Stadtgrün in der Dortmunder Innenstadt erhalten wird.
3. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet die Verwaltung um
Darstellung, inwieweit urheberrechtliche Schutzansprüche des/ der Architekten bei
Baumaßnahmen am Rathaus sowie im direkten Rathausumfeld zu beachten sind.
4. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt in diesem Zusammenhang,
die Aufenthaltsqualität im Stadtgarten, zum Beispiel durch eine bessere
Beleuchtung, zu erhöhen.
5. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet die Verwaltung um
Prüfung, ob für den Bau eines „Radhauses“ in der Innenstadt alternative Standorte,
zum Beispiel im näheren Umfeld der S-Bahn-/ Stadtbahn-Station „Stadthaus“, in
Betracht kommen.
Begründung
Erfolgt mündlich.
AUSW, 04.12.2019:
Man einigt sich darauf, den o.a. CDU – Antrag als Prüfauftrag an die Verwaltung zu werten. Die Verwaltung wird die entsprechenden Ergebnisse in die, mit der heutigen Vorlage für 2020 angekündigte, gesonderte Beschlussvorlage (siehe Punkt „C3.2 Radstation am Rathaus (inkl. Technik)“) aufnehmen.
Hiernach erfolgt die Beschlussfassung zur Vorlage wie folgt:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei 1 Gegenstimme (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen des Förderprojektes „Stadtluft ist (emissions-)frei – Dortmunds Einstieg in eine emissionsfreie Innenstadt“ die Durchführung der Teilmaßnahmen:
C3.1 Fahrradbügel und
Q1 Nahmobilitätskonzepte
mit einer Gesamtsumme von 400.000 € in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 und beauftragt das Vergabe- und Beschaffungszentrum (FB 19) mit der Durchführung der Vergabeverfahren und ermächtigt die Verwaltung, den Zuschlag auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.
Der Rat der Stadt Dortmund fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie der Ratsgruppe NPD/Die Rechte unter Berücksichtigung der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der Sitzung am 04.12.2019 und der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 04.12.2019 folgenden Beschluss:
Beschluss
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen des Förderprojektes „Stadtluft ist (emissions-)frei – Dortmunds Einstieg in eine emissionsfreie Innenstadt“ die Durchführung der Teilmaßnahmen:
C3.1 Fahrradbügel und
Q1 Nahmobilitätskonzepte
mit einer Gesamtsumme von 400.000 € in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 und beauftragt das Vergabe- und Beschaffungszentrum (FB 19) mit der Durchführung der Vergabeverfahren und ermächtigt die Verwaltung, den Zuschlag auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.
zu TOP 3.11
Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund
Hier: Eingeschränkte Beteiligung mit den von den Änderungen betroffenen Grundstückseigentümern und den berührten Trägern öffentlicher Belange gem. § 17 Abs. 2 i.V.m. § 20 Abs. 2 LNatSchG NRW nur zu den jagdlichen Regelungen des Landschaftsplanes Dortmund.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15872-19)
Der Rat der Stadt Dortmund fasst einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion sowie der Ratsgruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt die eingeschränkte Beteiligung nur zu den jagdlichen Regelungen im Landschaftsplan Dortmund mit den von den Änderungen betroffenen Grundstückseigentümern und den berührten Trägern öffentlicher Belange
(Rechtsgrundlage: § 17 Abs. 2 i.V.m. § 20 Abs. 2 LNatSchG NRW).
zu TOP 3.12
Auslobung eines Heimat-Preises
Antragstellung für eine Förderung nach dem Förderprogramm "Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15638-19)
Rm Garbe sowie Rm Brück begründeten ihre Ablehnung gegen den Heimatpreis.
Rm Rettstadt begrüßte, dass die Verwaltung die Anregung der Fraktion FDP/Bürgerliste aufgegriffen habe. Dortmund habe sich für viele Menschen, die aus anderen Räumen nach Dortmund gekommen sind, zur Heimat entwickelt.
Rm Brück merkte an, dass scheinbar unterschiedliche Definitionen für den Begriff Heimat verwendet werden.
Der Rat der Stadt Dortmund fasst mit Mehrheit gegen die AfD-Fraktion und der Ratsgruppe NPD/Die Rechte sowie bei Enthaltung der Fraktion die Linke & Piraten folgenden Beschluss:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung einen Förderantrag zur Auslobung eines „Heimat-Preises“ der Stadt Dortmund bei der Bezirksregierung Arnsberg zu beantragen. Vorbehaltlich der Bewilligung der Förderung im Rahmen des Förderprogramms „Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet.“ beauftragt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung mit der jährlichen Durchführung eines Wettbewerbs in den Jahren 2020 bis 2022.
zu TOP 3.13
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund - 3. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15682-19)
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 3. Sachstandsbericht zur Umsetzung der Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 2 zur Kenntnis (Stichtag 01.10.2019).
zu TOP 3.14
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel 1) in Dortmund - 7. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15645-19)
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 7. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund zum Stichtag 01.10.2019 zur Kenntnis.
zu TOP 3.15
Ausbau Knoten Nortkirchenstraße / B 54 / Konrad-Adenauer-Allee - Beschlusserhöhung;
überplanmäßige Mittelverlagerung gem. § 83 GO NRW
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15122-19)
Der Rat der Stadt Dortmund fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt, das für den Ausbau der Anbindung Nortkirchenstraße / B 54 / Konrad-Adenauer-Allee im Planungsbeschluss mit der Drucksache Nr. 07550-12 am 15.11.2012 und im Baubeschluss mit der Drucksache Nr. 11496-13 am 15.05.2014 beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen von 4.648.000,00 Euro um 1.852.000,00 Euro auf 6.500.000,00 Euro zu erhöhen.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66H01202014155 – Anbindung Nortkirchenstraße / B 54 (Phoenix West) – mit folgenden Auszahlungen (Finanzposition 780 810):
Bis Haushaltsjahr 2018: 4.582.807,23 Euro
Haushaltsjahr 2019: 1.917.192,77 Euro
Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2020, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 112.620,79 Euro.
Weiterhin genehmigt der Rat der Stadt die zur Deckung der Erhöhung der Maßnahme „Ausbau der Anbindung Nortkirchenstraße / B 54 / Konrad-Adenauer-Allee“ benötigten Mittel in Höhe von 1.608.060,49 Euro gemäß § 83 GO NRW überplanmäßig haushaltsneutral zu verlagern.
Es werden 363.060,49 Euro aus der Investitionsfinanzstelle 66S01202014451 -Kreisverkehr Flughafenstraße/Buschei-, 600.000,00 Euro aus der Investitionsfinanzstelle 66B01202014654 -Lärmmindernder Asphalt Rüschebrinkstr.- und 645.000,00 Euro aus der Investitionsfinanzstelle 66N01202014414 -Uhlandstr./Rückertstr.- verlagert.
zu TOP 3.16
Einziehung eines Teilabschnittes der Nortkirchenstraße in Dortmund-Hörde
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14975-19)
Der Rat der Stadt Dortmund fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Ratsgruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Beschluss
Gemäß § 7 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG
NRW) beschließt der Rat der Stadt Dortmund die Einziehung eines ca. 800m langen Teilabschnittes der Nortkichenstraße.
zu TOP 3.17
Jahresarbeitsprogramm (JAP) 2020 des Tiefbaumtes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15294-19)
Dem Rat der Stadt lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 04.12.2019 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 27.11.2019:
Die Verwaltung wird gebeten, die lfd. Nr. 142 hinsichtlich der Bezeichnung zu überprüfen. Die „Sonnenstraße“ ist in der Stadtmitte. Vermutlich muss es „Scharstraße“ heißen.
Die Fraktion B´90/Die Grünen bemängelt, dass Mengede der zweit größte Stadtbezirk in Dortmund ist, trotzdem nur 11 von 272 Maßnahmen in diesem Stadtbezirk durchgeführt werden sollen.
Die CDU Fraktion lobt die Abschaffung der bisher inkompatiblen EDV und regt an, dass die Ausschreibung und Vergabe eines entsprechenden IT-Verfahrens in das Jahresarbeitsprogramm aufgenommen werden müsste.
Kenntnisnahme
Die Bezirksvertretung Mengede nimmt das Jahresarbeitsprogramm 2020 des Tiefbauamtes mit den Anmerkungen zur Kenntnis.
AUSW, 04.12.2019:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Jahresarbeitsprogramm 2020 des Tiefbauamtes zur Kenntnis.
zu TOP 3.18
Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2019 im Budget des Tiefbauamtes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15688-19)
Der Rat der Stadt Dortmund fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Ratsgruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellte Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2019 gem. § 83 GO NRW in dem Teilergebnisplan des Tiefbauamtes in Höhe von 3.036.946,00 Euro. Die Mehraufwendungen können innerhalb des Dezernates 7 kompensiert werden.
zu TOP 3.19
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15936-19)
Der Rat der Stadt Dortmund fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Ratsgruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung).
zu TOP 3.20
Stadterneuerung City
Boulevard Kampstraße/Brüderweg; Umgestaltung des Bereichs zwischen Katharinenstraße und Willy-Brandt-Platz (Lichtpromenade)
Hier: Ausführungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15528-19)
Rm Garbe signalisierte die Zustimmung seiner Fraktion, wehrte sich jedoch gegen die aus seiner Sicht übertriebene Bezeichnung „Boulevard“.
OB Sierau entgegnete, dass diese Begrifflichkeit aus dem städtebaulichen Wettbewerb resultiere.
Für Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) …
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.
Rm Brück ergänzte, dass Dortmund schon länger dem Phänomen Größenwahn erlegen sei, was auch am Fußballmuseum zu erkennen sei. Auch wolle man versuchen, die olympischen Spiele 2032 nach Dortmund zu holen und sich damit mit Städten wie Melbourne oder Los Angeles zu vergleichen, statt wie Armut vor Ort zu bekämpfen.
Rm Münch merkte an, dass ein Großteil der Dortmunder Identität durch die Bomben der Alliierten zum Ende der Naziherrschaft zerstört wurde. Ohne diese Zerstörung hätte Dortmund einer der schönsten Innenstädte der Welt. Die Bezeichnung Boulevard sei aus seiner Sicht nicht überkandidelt.
OB Sierau stellte fest, dass die Angriffe eine Reaktion auf die Luftangriffe der Nazis auf England waren. Die Dortmunder Synagoge sei jedoch von den Nazis selbst zerstört worden.
Angesichts dessen, das die Diskussion nichts mit dem Tagesordnungspunkt zu tun habe, beantragte Rm Klösel den Schluss der Debatte, der gegen die Ratsgruppe NPD/Die Rechte und Rm Münch entsprochen wurde.
Der Rat der Stadt Dortmund fasst mit Mehrheit gegen die Ratsgruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt als Bestandteil der Gesamtmaßnahme „Boulevard Kampstraße/Brüderweg“ – vorbehaltlich der zu erwartenden Förderung aus Landes- und Bundesmitteln – die Neugestaltung des Bereichs zwischen Katharinenstraße und Willy-Brandt-Platz (Lichtpromenade) mit einem Gesamtinvestitionsvolumen i. H. v. 20.921.133,00 € zzgl. aktivierbarer Eigenleistungen i. H. v. 2.510.535,96 € in den Jahren 2020 bis 2024 auf Grundlage der Ratsbeschlüsse vom 15.06.2000 und 17.03.2005 (DS-Nr. 01168-05).
zu TOP 3.21
Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15490-19)
Der Rat der Stadt Dortmund fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Ratsgruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan mit Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2020.
Der Eigenbetrieb wird ermächtigt, Kassenkredite bis zu einer Höhe von 1 Mio. € aufzunehmen.
zu TOP 3.22
Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15399-19)
Der Rat der Stadt Dortmund fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Ratsgruppe NPD/Die Rechte sowie bei Enthaltung von Rm Münch folgenden Beschluss:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund.
4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
zu TOP 4.1
Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund
hier: Zentrum für Produktionstechnologie - dritter Bauabschnitt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15103-19)
Der Rat der Stadt Dortmund fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Ratsgruppe NPD/Die Rechte sowie bei Enthaltung von Rm Münch folgenden Beschluss:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Anpassung des Investitionsvolumens zur Errichtung des dritten Bauabschnittes des Zentrums für Produktionstechnologie von 11,2 Mio. Euro auf rd. 16 Mio. Euro zu.
zu TOP 4.2
Umsetzung des Konzepts „Nette Toilette“ in den Dortmunder Stadtbezirken
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15518-19)
Dem Rat der Stadt lag die Überweisung aus dem Rat der Stadt an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 14.11.2019 vor:
Dem Rat der Stadt lag die Überweisung aus dem Rat der Stadt an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 04.07.2019 vor:
„Dem Rat der Stadt Dortmund lagen folgende Unterlagen des Behindertenpolitischen Netzwerks (Drucksache Nr.: 14483-19) vor:
- die Überweisung eines Antrages aus der öffentlichen Sitzung am 11.06.2019:
„Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt, an den Rat der Stadt Dortmund den Antrag zu stellen, dass die Vorhaltung von öffentlichen Toilettenanlagen zur Daseinsvorsorge einer Stadt gehört und nicht eine freiwillige Leistung darstellt.“
- der dem Behindertenpolitischen Netzwerk vorgelegte Antrag (Drucksache Nr.: 14483-19):
„Siegfried Volkert
Friedrich-Wilhelm Herkelmann
20.05.2019
Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerks am 11.06.2019; TOP 4.2 Teilhabe für alle
ermöglichen; Verbesserung der Infrastruktur durch ein bedarfsdeckendes Netz an öffentlichen (Be-hinderten)Toiletten in Dortmund
hier: Hiermit wird der Antrag gestellt, das die Vorhaltung von öffentlichen Toilettenanlagen zur Daseinsvorsorge einer Stadt gehört und nicht eine freiwillige Leistung darstellt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Zustimmung zu dem nachfolgenden Antrag.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Siegfried Volkert und Friedrich-Wilhelm Herkelmann
f.d.R. Christiane Vollmer
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Seniorenbeirat
ArbeitskreisToiletten
BPN
Seniorenbeirat
BPN
Sitzungsart
Öffentlich
Gremien: Beratungstermin: Zuständigkeit:
Seniorenbeirat Beschluss
BPN Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Hiermit wird der Antrag gestellt, das die Vorhaltung von öffentlichen Toilettenanlagen zur Daseinsvorsorge einer Stadt gehört und nicht eine freiwillige Leistung darstellt.
Begründung:
Aufgrund von Recherchen des Arbeitskreises gibt eine richterliche Entscheidung dergestalt, Öffentliche Toilettenanlagen nicht zur Daseinsvorsorge für seine Bürger*innen zu zählen.
Dieser Ansicht hat sich das Rechtsamt auf Nachfrage angeschlossen. Aufgrund der Entwicklung im Rahmen des demografischen Wandels, aber auch vor dem Hintergrund der Tatsache, Dortmund als eine behindertenfreundlich und seniorengerechte Stadt zu präsentieren, halten wir diese Entscheidung für nicht zukunftsfähig und erwarten eine entsprechende Verpflichtung seitens der Verwaltung unserer Stadt.
Mit freundlichen Grüßen
Vorsitzenden des Seniorenbeirates
Vorsitzender den Behindertenpolitischen Netzwerkes“
Der Rat der Stadt hatte unter TOP 3.23 b) auch folgende Empfehlung des Seniorenbeirates aus seiner Sitzung am 13.06.2019 (Drucksache Nr.: 14200-19) erhalten:
„Dem Seniorenbeirat liegt folgender Antrag aus der AG Toiletten vor:
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Arbeitskreis Toiletten hat nachfolgenden Antrag verfasst und bittet darum, diesen zu beschließen und an den Rat weiterzuleiten:
Antrag an den Rat der Stadt
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
der Seniorenbeirat der Stadt Dortmund bittet um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrages:
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, dass die Vorhaltung von öffentlichen Toilettenanlagen zur Daseinsvorsorge einer Stadt gehört und keine freiwillige Leistung darstellt.
Begründung:
Aufgrund von Recherchen des Arbeitskreises Toiletten gibt es eine richterliche Entscheidung dergestalt, dass öffentliche Toilettenanlagen nicht zur Daseinsvorsorge für seine Bürger*innen zählen. Dieser Ansicht hat sich das Rechtsamt auf Nachfrage angeschlossen. Aufgrund der Entwicklung im Rahmen des demografischen Wandels, aber auch vor dem Hintergrund der Tatsache, Dortmund als eine behindertenfreundliche und seniorengerechte Stadt zu präsentieren, halten wir diese Entscheidung für nicht zukunftsfähig und erwarten eine entsprechende Verpflichtung seitens der Verwaltung unserer Stadt.
Der Seniorenbeirat stimmt dem Antrag einstimmig zu.“
Herr Herkelmann als Vorsitzender des Behindertenpolitischen Netzwerks erläuterte dem Rat der Stadt, warum der Seniorenbeirat und das Behindertenpolitische Netzwerk den Antrag gestellt hätten. Es sollte eine Beschlussfassung des Rates der Stadt erwirkt werden, die Vorhaltung von öffentlichen Toilettenanlagen zur Daseinsvorsorge einer Stadt zu zählen und nicht als freiwillige Leistung anzusehen.
Für den Seniorenbeirat als auch das Behindertenpolitische Netzwerk gehörte auch ein zahlenmäßig ausreichendes, qualitativ zufriedenstellendes und umfassend barrierefreies Angebot an öffentlichen Toiletten dazu, Dortmund zu einer lebens- und liebenswerten Stadt für alle Menschen zu machen.
In diesem Sinne hätten beide Beiräte in den zuständigen Fachausschüssen weitere Initiativen ergriffen und hofften, dass sich die Versorgungssituation mit öffentlichen (Behinderten-)Toiletten nachhaltig verbessert und damit Dortmund für seine Bewohner*innen und Besucher*innen an Attraktivität gewinnt.
Der Rat der Stadt überwies die Unterlagen gemäß § 5 Abs. 3 der Geschäftsordnung für Rat, Ausschüsse etc. an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.“
Außerdem lag dem Rat der Stadt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 07.11.2019 vor:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 19.09.2019 die Anträge des Behindertenpolitischen Netzwerkes und des Seniorenbeirates zur Kenntnis genommen und dem Antrag der SPD-Fraktion mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion zugestimmt.
Der von Herrn Stüdemann zugesagte Sachstandsbericht soll in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 28.11.2019 gemeinsam mit der Vorlage DS-Nr. 15518-19 „Umsetzung des Konzepts ‚Nette Toilette‘ in den Dortmunder Stadtbezirken“ beraten werden.
Mit dieser Vorgehensweise erklärt sich der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einverstanden.
Weiterhin lag dem Rat der Stadt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 28.11.2019 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus seiner Sitzung am 13.11.2019 vor (redaktioneller Hinweis: es handelt sich um die BV Innenstadt-Nord):
Es liegen folgende Empfehlungen vor:
BV Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 06.11.2019:
Die Fraktionen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen merken an, dass für die Umsetzung des Konzeptes „Nette Toilette“ nicht die Geschäftsführungen der Bezirksvertretungen zuständig sein sollen.
Es wäre sinnvoll, die Werbung für das Projekt „Nette Toilette“ über die örtliche Presse zu kommunizieren.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat mehrheitlich bei 12 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Herr Borchardt/Die Rechte), 1 Gegenstimme (Herr Urbanek/AfD) und 2 Enthaltungen (Fraktion Die Linke & Piraten) unter Berücksichtigung der o. g. Anmerkung wie folgt zu beschließen:
Der Rat der Stadt Dortmund
· begrüßt die Umsetzung des Formats „Nette Toilette“ nach dem Hörder Modell in ganz Dortmund durch das StadtbezirksMarketing und
· beschließt die Erhöhung der Zuwendung an den Verein StadtbezirksMarketing Dortmund e.V. um jährlich 180.000 € ab 2020 zur Finanzierung des Formates.
BV Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom 12.11.2019:
Die Bezirksvertretung Scharnhorst beschließt einstimmig, die Zuständigkeit für die Umsetzung des Konzeptes 'Nette Toilette' nicht den Geschäftsführungen der Bezirksvertretungen zu übertragen.
Die Suche der Standorte können die Bezirksvertreter*innen in ihren jeweiligen Bereichen vornehmen und die weitere komplette Abwicklung (Werbung über die örtliche Presse, Finanzen etc.) soll zentral vom Verein übernommen werden.
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund
· begrüßt die Umsetzung des Formats „Nette Toilette“ nach dem Hörder Modell in ganz Dortmund durch das StadtbezirksMarketing und
· beschließt die Erhöhung der Zuwendung an den Verein StadtbezirksMarketing
Dortmund e.V. um jährlich 180.000 € ab 2020 zur Finanzierung des Formates.
BV Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 12.11.2019:
Der Bezirksbürgermeister gab ergänzend zu Protokoll, dass für die Umsetzung des Konzepts "Nette Toilette" von der Wirtschaftsförderung Personalkapazität zur Verfügung gestellt werden müsse.
Die BV Lütgendortmund empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung – AfD-, folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund
· begrüßt die Umsetzung des Formats „Nette Toilette“ nach dem Hörder Modell in ganz Dortmund durch das StadtbezirksMarketing und
· beschließt die Erhöhung der Zuwendung an den Verein StadtbezirksMarketing Dortmund e.V. um jährlich 180.000 € ab 2020 zur Finanzierung des Formates.
Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 12.11.2019:
Das Behindertenpolitische Netzwerk schließt sich zustimmend den Aussagen des Seniorenbeirats aus seiner Sitzung am 31.10.2019 an.
Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:In der Auswahl und Akquise von Betrieben, die die „Nette Toilette“ anbieten sollen, werden vorrangig Betriebe angesprochen, deren Toiletten Behindertentoiletten im DIN-Standard oder deren Toiletten für Menschen mit Behinderungen zugänglich und nutzbar sind. Ein weiteres wichtiges Entscheidungskriterium ist die Öffnungszeit der Betriebe.
In der Akquise soll angeregt werden, in dafür geeigneten Sanitärräumen Pflegeliegen für die pflegerische Versorgung Erwachsener anzubieten.
In der Öffentlichkeitsarbeit über Flyer, Plakate und eine App wird durch regelmäßige Kontrolle die Korrektheit der verbreiteten Informationen überprüft. Angeregt wird, die Informationen auch auf einer Internetseite zur Verfügung zu stellen. Dabei ist bei den digitalen Informationen die Barrierefreiheit des Informationsangebots sicherzustellen.
Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt mit einer Gegenstimme bei vier Enthaltungen:
Der Rat der Stadt Dortmund · begrüßt die Umsetzung des Formats „Nette Toilette“ nach dem Hörder Modell in ganz Dortmund durch das StadtbezirksMarketing und
· beschließt die Erhöhung der Zuwendung an den Verein StadtbezirksMarketing Dortmund e.V. um jährlich 180.000 € ab 2020 zur Finanzierung des Formates.
· In der Auswahl und Akquise von Betrieben, die die „Nette Toilette“ anbieten sollen, werden vorrangig Betriebe angesprochen, deren Toiletten Behindertentoiletten im DIN-Standard oder deren Toiletten für Menschen mit Behinderungen zugänglich und nutzbar sind. Ein weiteres wichtiges Entscheidungskriterium ist die Öffnungszeit der Betriebe.
In der Akquise soll angeregt werden, in dafür geeigneten Sanitärräumen Pflegeliegen für die pflegerische Versorgung Erwachsener anzubieten.
In der Öffentlichkeitsarbeit über Flyer, Plakate und eine App wird durch regelmäßige Kontrolle die Korrektheit der verbreiteten Informationen überprüft. Angeregt wird, die Informationen auch auf einer Internetseite zur Verfügung zu stellen. Dabei ist bei den digitalen Informationen die Barrierefreiheit des Informationsangebots sicherzustellen.
Rm Berndsen schlägt vor, die vorliegenden Empfehlungen in die Umsetzung des Konzeptes einfließen zu lassen.
Herr Westphal weist darauf hin, dass für den Fall der Beschlussfassung durch den Rat der Stadt der Wirtschaftsplan der Wirtschaftsförderung angepasst und der Betriebskostenzuschuss entsprechend erhöht wird.
Unter Einbeziehung der Anregung von Rm Berndsen sowie dem Hinweis von Herrn Westphal empfiehlt der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund
· begrüßt die Umsetzung des Formats „Nette Toilette“ nach dem Hörder Modell in ganz Dortmund durch das StadtbezirksMarketing und
· beschließt die Erhöhung der Zuwendung an den Verein StadtbezirksMarketing Dortmund e.V. um jährlich 180.000 € ab 2020 zur Finanzierung des Formates.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Überweisung des Rates aus seiner Sitzung am 04.07.2019 vor:
Dem Rat der Stadt Dortmund lagen folgende Unterlagen des Behindertenpolitischen Netzwerks (Drucksache Nr.: 14483-19) vor (s. oben)
Herr Düdder (SPD-Fraktion) schlägt vor, die Anregungen der Gremien nicht zu beschließen, sondern diese weiterzugeben und hinsichtlich der Umsetzung des Verfahrens noch einmal darüber nachzudenken. In Bezug auf hieraus mögliche offene Fragen zu diesem Thema (siehe auch DS-Nr. 14483, die auf Wunsch des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften gemeinsam mit der Vorlage „Nette Toilette“ beraten werden sollte) sollte man sich darauf verständigen, diese an den Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün zu überweisen. In der letzten Ratssitzung sei geklärt worden, wer zukünftig als Ausschussvorsitzender für die Fragen zu Toiletten zuständig sei.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich dem Verfahrensvorschlag von Herrn Düdder und der Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung mehrheitlich bei Enthaltung der AfD-Fraktion insoweit an, als dass die Vorlage wie folgt zu empfehlen ist:
Der Rat der Stadt Dortmund
· begrüßt die Umsetzung des Formats „Nette Toilette“ nach dem Hörder Modell in ganz Dortmund durch das StadtbezirksMarketing und
· beschließt die Erhöhung der Zuwendung an den Verein StadtbezirksMarketing Dortmund e.V. um jährlich 180.000 € ab 2020 zur Finanzierung des Formates.
Rm Urbanek führte aus, dass aus Sicht der Fraktion die Linke & Piraten die Gefahr bestehe, dass sich die Stadt ihrer Verantwortung entziehe, hinreichend barrierefrei zugängliche Toilettenanlagen zur Verfügung stellen.
Für Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) …
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.
Rm Mader begrüßte die Vorlage, durch welche sich der jetzige Zustand verbessere.
Rm Landgraf wies darauf hin, dass Rm Thieme zum wiederholten Male das Behindertenpolitische Netzwerk beschimpft habe und sie für die Zukunft Mäßigung erwarte.
Rm Brück entgegnete, dass Rm Thieme nicht das Behindertenpolitische Netzwerk, sondern dessen Handlungsweise kritisiert habe.
Der Rat der Stadt Dortmund mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie der Ratsgruppe NPD/Die Rechte unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 28.11.2019 folgenden Beschluss:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund
· begrüßt die Umsetzung des Formats „Nette Toilette“ nach dem Hörder Modell in ganz Dortmund durch das StadtbezirksMarketing und
· beschließt die Erhöhung der Zuwendung an den Verein StadtbezirksMarketing Dortmund e.V. um jährlich 180.000 € ab 2020 zur Finanzierung des Formates.
zu TOP 4.3
Wirtschaftsplan, Produkt- und Leistungsplanung 2020 für die Wirtschaftsförderung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15483-19)
Der Rat der Stadt Dortmund fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Ratsgruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Beschluss
Der Rat der Stadt
· beschließt den Wirtschaftsplan 2020 für die Wirtschaftsförderung Dortmund,
· stellt den Erfolgsplan 2020 (Anlage 1.1 und 1.2) mit einem Zuschussbedarf inHöhe von 13.755.437,66 EUR fest,
· stellt den Vermögensplan 2020 (Anlage 1.3) mit einem Zuschuss in Höhe von323.300 EUR fest,
· beschließt, dass die Wirtschaftsförderung Dortmund Liquiditätskredite bis zu einerHöhe von 8.000.000 EUR im Wirtschaftsjahr 2020 in Anspruch nehmen darf,
· beschließt die Stellenübersicht für das Wirtschaftsjahr 2020 (Anlage 1.4),
· beschließt die Ergebnisplanung und Finanzplanung für die Jahre 2019 bis 2024(Anlage 2.1 und 2.2).
zu TOP 4.4
Wirtschaftsplan 2020 des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15076-19)
Der Rat der Stadt Dortmund fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Ratsgruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:- Den Wirtschaftsplan 2020 des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“.
- Den Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen auf 30 Mio. EUR festzusetzen.
- Die Ermächtigung, Kredite bis zu einer Höhe von 20 Mio. EUR aufzunehmen.
zu TOP 4.5
Attraktivitätsoffensive Dortmunder Wochenmärkte – „Aufbau einer neuen Organisationsstruktur des Dortmunder Marktwesens“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15258-19)
Dem Rat der Stadt lag nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte (Drucksache Nr.: 15258-19-E1) vor:
"Rettet den Dorstfelder Wochenmarkt"
Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Verwaltungsvorlage als dringend notwendigen Schritt, die Zukunft der Wochenmärkte zu sichern. Parallel zur notwendigen Umstrukturierung, bedarf es aber im Falle des Dorstfelder Wochenmarktes auf dem Wilhelmplatz sofortigen Maßnahmen.
Begründung: Die Zahl der Marktstände hat sich auf üblicherweise zwei, teilweise nur noch einen einzigen reduziert, der Markt wird von Passanten und Anwohnern nicht einmal mehr als solcher wahrgenommen. Sollte dieser Stand ebenfalls irgendwann das Handtuch werfen, ist der Dorstfelder Wochenmarkt ausgestorben. Es ergeht deshalb die dringende Aufforderung, unverzüglich Gespräche mit potentiellen Händlern zu führen und aktiv für den Standort Dorstfeld zu werben, um den Dorstfelder Wochenmarkt zu retten!
Der Rat der Stadt lehnt den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte mit Mehrheit gegen die Stimmen der Ratsgruppe NPD/Die Rechte ab.
Der Rat der Stadt Dortmund fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Beschluss1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ergebnisse der Untersuchung zur „Attraktivitätsoffensive Dortmunder Wochenmärkte“ der CIMA Beratung + Management GmbH zur Kenntnis und
2. die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Schritte zur Umsetzung der Gründung der Gesellschaft „Marketing und Management Dortmunder Wochenmärkte“ (MarktDo) als Tochtergesellschaft der Wirtschaftsförderung Dortmund einzuleiten.
zu TOP 4.6
Resolution zum Erhalt der Arbeitsplätze in den Dortmunder real-Filialen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16246-19)
Den Mitgliedern des Rates lag folgender gemeinsamer Entwurf einer Resolution (Drucksache Nr.: 16246-19-E1) der SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion Die Linke & Piraten vor:
„Resolution zum Erhalt der Arbeitsplätze in den Dortmunder real-Filialen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die oben genannten Fraktionen bitten um Beratung und Beschluss der folgenden Resolution:
1. Der Rat der Stadt solidarisiert sich mit den Beschäftigten der real-Supermarktkette,
2. fordert die Verhandlungspartner auf, endlich Klarheit für die Mitarbeiter*innen zu schaffen,
3. einen Vorratssozialplan mit den Mitarbeiter*innen auszuhandeln
4. und die Arbeitsplätze zu erhalten.
Begründung:
Die Metro Gruppe plant seit September 2018 den Verkauf der real-Supermarktkette. Während in den vergangenen Monaten mit der Immobiliengesellschaft Redos über einen Verkauf verhandelt wurde, werden nun Gespräche mit dem Immobilienunternehmen X+Bricks geführt. Bei beiden Verhandlungspartnern war und ist der Weiterverkauf der Märkte an verschiedene Interessenten und auch die Abwicklung von Märkten geplant. Hierdurch ergeben sich viele Unsicherheiten für die Mitarbeiter*innen, die seit nun über einem Jahr um ihre Arbeitsplätze fürchten und in eine unsichere Zukunft blicken. Denn durch einen Verkauf sind in Deutschland rund 34.000 Arbeitsplätze gefährdet bzw. von den anstehenden Veränderungsprozessen betroffen, wobei In Dortmund die Standorte in Aplerbeck, Eving und Kley betroffen sind. Die Betriebrät*innen der real-Supermarktkette fordern daher, dass vor Abwicklung des Verkaufs ein Vorratssozialplan ausgehandelt werden muss, um eine Mindestsicherung für die Beschäftigten zu erreichen.“
Rm Heymann bat um breite Unterstützung für die Resolution, da der Umgang mit den Beschäftigten nicht tragbar sei.
Rm Kowalewski bezeichnete es als wünschenswert, dass auf die Interessen der Beschäftigten mehr Rücksicht genommen werde. Man wolle mit dieser Resolution seine Solidarität mit den Beschäftigten zum Ausdruck bringen.
Rm Penning signalisierte, dass die CDU-Fraktion der Resolution beitreten werde, mit Ausnahme des Punktes 3.
Rm Rettstadt hingegen bezeichnete die Resolution als reinen Schaufensterantrag. Der Erhalt der Arbeitsplätze sei Aufgabe der Betriebsräte sowie der Geschäftsführung.
Auch Rm Urbanek merkte die Solidarität der AfD-Fraktion an, entscheiden würde jedoch der Markt.
Rm Stackelbeck zeigte auf, dass viele Beschäftigte im Einzelhandel sich in prekären Situationen befinden, nicht nur monetär, sondern auch in Bezug auf die erforderliche Flexibilität beim Einsatz im Unternehmen. Umso wichtiger sei es, seine Solidarität zu bekunden, welches für die Betroffenen von großer Bedeutung ist.
Rm Berndsen wies den Vorwurf des Schaufensterantrages zurück. Auch gehe es nicht nur um den Verkauf der Filialen vor Ort, sondern um das gesamte Verfahren beim Kauf und Verkauf von Unternehmen, bei denen die Beschäftigten außen vor gelassen werden.
Rm Münch bezeichnete es als verwerflich, den Menschen mit einer Resolution Sand in die Augen zu streuen, dass diese irgendeine Form von Einfluss habe.
Für Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) …
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.
Rm Schilff bestätigte, dass der Rat nicht beschließen könne, ob ein Unternehmen Filialen vor Ort schließe. Es sei aber nicht nur beabsichtigt, Solidarität mit den Beschäftigten zu bekunden, sondern auch ein Signal an die Geschäftsführung und mögliche Finanzinvestoren, wie der Rat der Stadt ein solches Verfahren beurteile.
Rm Garbe stellte dar, dass bereits seit längerem bekannt sei, dass sich die Metro-Gruppe auch vom Standort Indupark trennen wolle, so dass sich hier ein breiteres Feld auftue, welches angegangen werden müsse.
Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Fraktion FDP/Bürgerleiste, der AfD-Fraktion sowie bei Enthaltung von Rm Münch und unter Berücksichtigung des Abstimmungsverhaltens der CDU-Fraktion (Ablehnung Punkt 3) folgende Resolution:
1. Der Rat der Stadt solidarisiert sich mit den Beschäftigten der real-Supermarktkette,
2. fordert die Verhandlungspartner auf, endlich Klarheit für die Mitarbeiter*innen zu schaffen,
3. einen Vorratssozialplan mit den Mitarbeiter*innen auszuhandeln
4. und die Arbeitsplätze zu erhalten.
zu TOP 4.7
Qualifizierung des Projektes „Mit Hauptschulabschluss durchstarten in duale Ausbildung“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14783-19)
Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 28.11.2019 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Schulausschusses aus seiner Sitzung am 25.09.2019 vor:
Dem Schulausschuss lagen folgende Empfehlungen vor:
Empfehlung aus dem Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen
Sitzung vom 05.09.2019 (Drucksache Nr.: 14783-19):
Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage in die Haushaltsberatungen
des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften durchlaufen.
Empfehlung aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus
der öffentlichen Sitzung vom 19.09.2019 (Drucksache Nr.: 14783-19):
„ Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende
Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation aus seiner Sitzung am
05.09.2019 vor:
Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage in die Haushaltsberatungen
des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften durchlaufen.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende
Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 17.09.2019 vor:
Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass er von dem Mitwirkungsverbot gem. §§
31 und 43 Abs. 2 GO NRW betroffen sei und daher weder an der Diskussion noch an der
Abstimmung teilnehmen werde.
Herr Langhorst (Fraktion B`90/Die Grünen) schlägt vor, die Vorlage heute ohne Empfehlung
durchlaufen zu lassen.
Herr Bahr (CDU-Fraktion) bittet ebenfalls darum, die Vorlage durchlaufen zu lassen. Die
Vorlage an sich würde ausdrücklich begrüßt, aufgrund der Auswirkungen auf den städtischen
Haushalt wolle er dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aber nicht
vorgreifen.
Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD-Fraktion) schlägt vor, die Vorlage inhaltlich heute zu
empfehlen, vorbehaltlich der Finanzierung, die im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Liegenschaften noch zu prüfen sei.
Frau Weyer (SPD-Fraktion) gibt für ihre Fraktion an, dass die Vorlage begrüßt werde und die
Empfehlung dazu ausgesprochen werden könnte. Sie stellt mündlich den Antrag, über die
Vorlage heute abzustimmen.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit lehnt den mündlich gestellten Antrag
von Frau Weyer auf heutige Abstimmung gegen die SPD-Fraktion und die Fraktion Die
LINKE & PIRATEN, ohne Beteiligung der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit lässt die Vorlage ohne
Beschlussempfehlung durchlaufen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlungen des Ausschusses für Personal und Organisation sowie des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit zur Kenntnis.
Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet darum, die Vorlage in die
Haushaltsberatungen zu schieben.
Herr Reppin (CDU-Fraktion) schließt sich dieser Auffassung an.
Herr Düdder (SPD-Fraktion) teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage heute zustimmen könne.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die Beratung der Vorlage in die Haushaltsberatungen am 28.11.2019.“
Dem Schulausschuss lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen vor:
„… unter dem o.g. Punkt bitten wir um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
1. Der Schulausschuss begrüßt das Projekt „Mit Hauptschulabschluss durchstarten in duale Ausbildung“. Gleichzeitig ist der Ausschuss der Auffassung, dass durch das Projekt keine Doppelstrukturen in der Verwaltung entstehen sollten.
2. Um die koordinierte Weiterentwicklung des gesamten Übergangsmanagements von der Schule in die Arbeitswelt zu gewährleisten und Doppelstrukturen entgegenzuwirken, wird die Federführung für das Projekt beim Regionalen Bildungsbüro des Fachbereich Schule angesiedelt.
Begründung:
Bereits 2005 hat der Rat das Projekt „Zeitgewinn“ mit dem Ziel der Optimierung des Übergangs von der Schule in die Arbeitswelt beschlossen. Mit dem Projekt sollten in Verantwortungsgemeinschaft mit den relevanten Partnern und Partnerinnen in Schule und Ausbildung die Voraussetzungen für die Verbesserung der Integration Jugendlicher in das Berufsleben geschaffen werden. Mit der kommunalen Koordinierung des Vorhabens wurde das Regionale Bildungsbüro im
Fachbereich Schule beauftragt, das das Projekt bis heute organisiert: Begleitet wird es dabei durch den Beirat „Übergang Schule-Arbeitswelt“.
Es existiert also bereits seit vielen Jahren eine funktionierende und erfolgreiche Struktur in der Verwaltung zur Optimierung des Übergangs von der Schule in die Arbeitswelt. Das zusätzliche neue Projekt sollte sich deshalb in die vorhandenen Prozesse und Strukturen eingliedern, statt damit eine neue Einheit innerhalb der Verwaltung aufzubauen und eine Doppelstruktur zu schaffen.“
Frau Dr. Goll bat darum, die Vorlage in die Haushaltsberatungen zu schieben.
Frau Plieth äußerte Zustimmung zu Vorlage, stimmte aber dem Schieben der Vorlage einschl. des Antrages ihrer Fraktion zu.
Frau Löffler erklärte, ihre Fraktion würde der Vorlage zustimmen, den Antrag jedoch ablehnen.
Frau Dr. Tautorat schloss sich der Auffassung an.
Herr Dingerdissen erklärte, der Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen könne als Notiz ins Protokoll aufgenommen werden.
Nach weiterer Diskussion und einer kurzen Sitzungsunterbrechung auf Wunsch von Herrn Spieß verständigte sich der Schulausschuss mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten darauf, die Vorlage und den Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen in die Haushaltsberatungen des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften weiterzuleiten.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus seiner Sitzung am 13.11.2019 vor:
Herr Westphal verdeutlicht die positiven Ergebnisse des Modellprojekts an der Hauptschule in Husen, auf dessen Grundlage das beschriebene Projekt erarbeitet wurde. Statt bisher 18 % sind nach dem letzten Schuljahr fast die Hälfte der Schüler*innen in eine duale Ausbildung gegangen, z. T. sogar in anderen Städten. Diese auswärtigen Unternehmen hätten von sich aus den Kontakt gesucht, weil sie von dem Projekt überzeugt sind.
Bei der Diskussion um die Zuständigkeit für die Umsetzung des Projekts gibt Herr Westphal zu bedenken, dass es hier in erster Linie um die Akquisition der Betriebe gehe. Dazu sei es erforderlich, die Unternehmen zu kennen, um diese anzusprechen und für das Projekt zu gewinnen. Die weitere Abstimmung zur Vermittlung der Schüler*innen erfolge dann in enger Absprache mit der Berufs- und Studienorientierung.
Rm Waßmann betont, dass auch eine Ansiedlung beim Schulverwaltungsamt in Frage komme. Wichtig sei, den bestmöglichen Effekt für die Jugendlichen zu erzielen.
sB Meyer führt aus, dass seine Fraktion dem Projekt in der vorliegenden Form zustimmen könne und auch die Zuständigkeit bei der Wirtschaftsförderung liegen müsse.
Auch Rm Stackelbeck weist auf die generelle Zustimmung zum Projekt hin, es gebe aber weitere Projekte beim Schulverwaltungsamt, so dass ggfs. Synergien erzielt werden könnten.
Bis zu den Haushaltsberatungen werde man sich dazu Klarheit verschaffen.
Herr Westphal erinnert daran, dass auch die zuständige Dezernentin die Vorlage mitunterzeichnet habe, da man sich verwaltungsintern im Vorfeld abgestimmt habe.
Rm Rüther fasst zusammen, dass alle Fraktionen das Projekt positiv bewerten und befürworten.
Als ein Baustein der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie sei die Anbindung an die Wirtschaftsförderung sinnvoll. Darüber hinaus habe man sich vor einigen Jahren dazu entschieden, das Thema der Beschäftigungsförderung dort wieder zu installieren. Rm Rüther schlägt vor, dass der Ausschuss die Vorlage vorbehaltlich der Zustimmung des Rates zum Städtischen Gesamthaushalt empfiehlt. Dies sei eine der originären Aufgaben des Betriebsausschusses. Im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften könnte dann noch einmal der Blick auf die finanziellen Aspekte gelegt werden.
Rm Waßmann betont, dass man bereits den Wirtschaftsplan vor der Hintergrund dieser Vorlage geschoben habe. Deshalb bittet er darum, hier gleich zu verfahren.
Auch Rm Stackelbeck schließt sich dieser Bitte an.
Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird die Sitzung in der Zeit von 16:20 – 16:23 Uhr zu Beratungen unterbrochen.
Im Anschluss daran zeigt Rm Rüther auf, dass man auf die Abstimmung des Verfahrensvorschlages verzichte. Er bittet darum, dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften den Auszug aus der Niederschrift vorzulegen um dazulegen, dass das Projekt an sich vom Ausschuss positiv bewertet wird.
Die Vorlage wird ohne Empfehlung weitergeleitet.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.11.2019 vor:
Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
1. Die Verwaltung wird aufgefordert, die bereits bestehenden vielfältigen Maßnahmen im Übergangsfeld Schule/Beruf (Ds-Nr. 15656-19) zielgruppenspezifisch zu bündeln, zu evaluieren und anschließend einem Wirksamkeitscontrolling zu unterziehen.
2. Eventuell unterversorgte Zielgruppen sind quantitativ zu ermitteln und auf ihren Bedarf auf besondere psychosoziale Begleitung hin zu überprüfen.
3. Zur Koordination der mit den Zielgruppen von unversorgten und unzureichend qualifizierten Jugendlichen befassten Fachbereiche (Schule, Jugend, Wirtschaftsförderung, ggf. Gesundheit) wird ein interner Steuerkreis mit einer Schnittstelle zur Kommunalen Arbeitsmarkt-strategie eingerichtet.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlungen des Schulausschusses und des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt auf Grundlage der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie 2020 - 2030 (Drucksache: 14353-19) die Durchführung des Projektes „Mit Hauptschulabschluss durchstarten in duale Ausbildung“ im Themenfeld Übergang Schule - Beruf.
Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 28.11.2019 und der Empfehlung des Schulausschusses aus seiner Sitzung am 25.09.2019 mit Mehrheit gegen die Ratsgruppe NPD/Die Rechte sowie bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt auf Grundlage der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie 2020 - 2030 (Drucksache: 14353-19) die Durchführung des Projektes „Mit Hauptschulabschluss durchstarten in duale Ausbildung“ im Themenfeld Übergang Schule - Beruf.
5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
zu TOP 5.1
Festlegung eines Leistungsstandards im Sozialpsychiatrischen Dienst (SpDi) und Deckung des damit verbundenen Personalbedarfs durch Neueinrichtung von insgesamt 7,3 vollzeitverrechneten (vzv.) Planstellen und Besetzung der Planstellen in einem mehrstufigen Verfahren.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14937-19)
Dem Rat der Stadt lag nachfolgendes Schreiben der Verwaltung vom 18.11.2019 vor:
An die
Mitglieder der Ausschüsse für Personal und Organisation, für Soziales, Arbeit und Gesundheit, für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, des Hauptausschusses und Ältestenrates und des Rates der. Stadt Dortmund, sowie den Mitgliedern des Seniorenbeirates, des Behindertenpolitischen Netzwerks und des Integrationsrates
Sitzung des Rates der Stadt am 12.12.2019;TOP - Festlegung eines Leistungsstandards im Sozialpsychiatrischen Dienst (SpDi) und De-ckung des damit verbundenen Personalbedarfs durch Neueinrichtung von ·insgesamt 7,3 voll-zeitverrechneten (vzv.) Planstellen und Besetzung der Planstellen in einem mehrstufigen Ver-fahren (Drucksache Nr. 14937-19).
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Nachgang der Erstellung dieser Vorlage haben sich Änderungen hinsichtlich der finanziel-len Auswirkungen ergeben. Daher ist ein ergänzender Anhang nötig geworden. Ich bitte Sie,
die Änderungen bei der Beratung der Vorlage zu berücksichtigen. Da die Vorlage bereits eine
Anlage enthält, sind die Änderungen in der neuen Anlage 2 dargestellt. Durch diese Änderun-gen ergeben sich lediglich Änderungen in der Gesamtvorlage. Die Anlage ·1 ist von den Ände-rungen nicht betroffen.
Ullrich Sierau
Anlage 2Ergänzungsvorlage zur Drucksache Nr.: 14937-19
Tagesordnungspunkt
Unverändert
Beschlussvorschlag:
Unverände1t
Personelle Auswirkungen
Unverändert
Seite 2 der Vorlage:
Finanzielle Auswirkungen
Im Rahmen der Ausweitung des Personalstamms werden Stellen extern zu besetzen sein.
Die finanziellen Auswirkungen insgesamt können der nachfolgenden Übersicht entnommen
werden: 2020 2021 2022 2023 2024
178.600 € 435.200 € 660.100 € 675.900 € 692.100 €
Getrennt nach Berufsgruppen stellen sich die finanziellen Auswirkungen wie folgt dar:
Ärztliches Personal (2,5 vzv. Planstellen) Kostenstelle 530401:
Tabelle unverändert
Psychologisches Personal (0,8 vzv. Planstellen) Kostenstelle 53040 1:
Tabelle unverändert
Seite 3 der Vorlage:
Soziale Arbeit (3,5 vzv. Planstellen) Kostenstelle 530402:
Aufwandsart Sachkonto 2020 2021 2022 2023 2024
1,0 Stellen 3,0 Stellen 3,5 Stellen 3,5 Stellen 3,5 Stellen
Beschäftigtenentgelt 500 200 49.900 € 171.658€ 205.107 € 2 10.033 € 2 15.105€
Sonderzuwendung
500 210 3.472 € 10.666 € 12.744€ 13.050 € 13.366 €
tariflich Beschäftigte
Beiträge
Versorgungskasse 501 200 4.599 € 14.130 € 16.883 € 17.289 € 17.706 €
tariflich Beschäftigte
Sozialversicherungsbei
träge tariflich 502 200 12.058 € 37.046 € 44.266 € 45.328 € 46.423 €
Beschäftigte
Summe 68.000 € 208.700 € 249.400 € 255.400 € 261.500 €
Verwaltung (0,5 vzv. Planstellen) Kostenstelle 530403:
Tabelle unverändert
Bei Durchführung der oben beschriebenen Einstellungen werden die veranschlagten
Personalkosten durch das vorhandene gesamtstädtische Personalaufwandsbudget finanziert.
Eine Kompensation der neu einzurichtenden Stellen im Gesundheitsamt oder dem
Sozialdezernat insgesamt ist nach Prüfung durch das Gesundheitsamt und des Personal- und
Organisationsamtes nicht realisierbar.
Die Sachkosten werden aus dem Budget des Gesundheitsamtes getragen. Der Fachbereich plant bei der Aufstellung des Haushaltsplans pauschal einen Betrag für die Einrichtung von
Arbeitsplätzen ein.
Der Rat der Stadt Dortmund fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der AfD-Fraktion sowie der Ratsgruppe NPD/Die Rechte unter Berücksichtigung des Schreibens der Verwaltung vom 18.11.2019 folgenden Beschluss:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Festlegung des unter der Rubrik „Begründung“ näher beschriebenen Leistungsstandards im Sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamtes der Stadt Dortmund und die Neueinrichtung von insgesamt 7,3 vzv. Planstellen sowie die stufige Besetzung der Planstellen in den Kalenderjahren 2020 bis 2022. Die Zuordnung der einzelnen Planstellen zu den benötigten Berufsgruppen sowie die Besetzungszeitpunkte ergeben sich aus der Rubrik „Personelle Auswirkungen“ dieser Beschlussvorlage.
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, eine entsprechende Organisations-verfügung zur Einrichtung der Planstellen zu fertigen und das Stellenbesetzungsverfahren einzuleiten. Sollten die Planstellen nicht im Rahmen des internen Stellenbesetzungsverfahrens besetzt werden können, beschließt der Rat die externe Besetzung.
zu TOP 5.2
Verträge mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege für die Laufzeit 2020 bis 2025
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15143-19)
Dem Rat der Stadt lag Ergänzungsvorlage der Verwaltung (Drucksache Nr.: 15143-19-E1) vor.
Weiterhin lag dem Rat der Stadt eine Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus seiner Sitzung am 19.11.2019 vor:
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt zu der Verwaltungsvorlage ein Ergänzungsschreiben vor.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgende Empfehlung des Seniorenbeirates aus der Sitzung vom 31.10.2019 vor:
zu TOP 4.3
Verträge mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege für die Laufzeit 2020 bis 2025
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15143-19)
Der Seniorenbeirat hatte in seiner Sitzung vom 29.11.2018 einstimmig einen Antrag zur „Zukunftssicherung der Begegnungsstätten für ältere Menschen in Trägerschaft der Freien Wohlfahrtspflege“ gefasst, in dem die Unterstützung der ehrenamtlichen Leitungen der Begegnungsstätten durch hauptamtliche Fachkräfte in den Verträgen mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege für die Laufzeit 2020 bis 2025 Niederschlag finden sollte.
Dieser Antrag ist in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 29.01.2019 positiv aufgenommen worden, ohne der Ratsvorlage vorgreifen zu wollen.
Der Seniorenbeirat stellt fest, dass in der vorliegenden Drucksache Nr.: 15143-19 zwar eine Stellenvermehrung wegen der zunehmenden Aufgabenstellungen der Seniorenbüros Berücksichtigung findet, die vom Seniorenbeirat gewünschte Beratung und Unterstützung der ehrenamtlichen Leitungen der Seniorenbegegnungsstätten durch die zusätzlichen Personalkapazitäten auf den ersten Blick jedoch nicht erkennbar sind.
Gleichwohl geht der Seniorenbeirat davon aus, dass die zusätzlich geschaffenen 6 Vollzeitstellen bei den Verbänden der Freien Wohlfahrtsverbände und den Sozialbüros auch zur Unterstützung der ausschließlich ehrenamtlich geführten Leitungen der Begegnungsstätten herangezogen werden.
Mit diesem Zusatz empfiehlt der Seniorenbeirat dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat beschließt das Programm über die Förderung der von den Freien Wohlfahrtsverbänden und deren Einrichtungen erbrachten Dienste in den Bereichen der sozialen und der gesundheitlichen Hilfen für den Zeitraum 2020 bis 2025 und beauftragt die Verwaltung den beigefügten Rahmenvertrag und die Einzelverträge mit den Verbänden abzuschließen. In Bezug auf die Förderung des Drogenkonsumraumes wird die Verwaltung beauftragt, einen bilateralen Vertrag mit der aidshilfe dortmund e. V. in Analogie zu der Förderung der Wohlfahrtsverbände zu schließen.
Außerdem liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgende Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus der öffentlichen Sitzung vom 12.11.2019 als Tischvorlage vor:
zu TOP 5.2
Verträge mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege für die Laufzeit 2020 bis 2025
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15143-19)
Herr Herkelmann verweist auf ein ergänzendes Schreiben der Verwaltung und die Empfehlung des Seniorenbeirats.
Auf Nachfrage erläutert Herr Niermann, dass die Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen und Migrationsgeschichte nicht in die Verträge aufgenommen wurde und bisher auch nicht in den sonstigen Haushaltsplanungen berücksichtigt ist. Beratung von Menschen mit Behinderungen wurde durch die Verbände in den Vertragsgesprächen thematisiert, die Stadt vertrat die Ansicht, dass dies Sache der Eingliederungshilfe sei. Lebenshilfe, AWO und Caritasverband bieten ein Beratungsangebot aus Eigenmittel bzw. eingeworbenen Zuschüssen, aber ohne finanzielle Zuwendungen der Stadt. Herr Niermann begrüßt die Aufnahme dieses Tätigkeitsfeldes in der Verträge im Grundsatz. Er verweist darauf, dass die Entscheidung darüber bei der Politik liegt.
Frau Landgraf hat das Thema in ihre Fraktion getragen.
Frau Beckmann spricht dafür, das Thema höher anzusiedeln. In der Rahmenvereinbarung gehe es um Fürsorge für Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf, zu diesen gehören nach ihrer Ansicht Menschen mit Behinderungen. Diese Gruppe komme im vorliegenden Vertrag nicht vor, lediglich einzelne Personenkreise. Beratung in der Eingliederungshilfe kommt im Bereich des ambulant betreuten Wohnens vor und werde dort auch über die fachleistungsstunden bezahlt, es gebe jedoch auch andere Gruppen von Menschen mit Behinderungen mit Beratungsbedarf. Es fehlt psychosoziale und sozialrechtliche Beratung. Auch die EUTB bieten diese Beratungsleistungen nicht an.
Bildungs- und Freizeitangebote für Menschen mit Behinderungen sind ebenfalls Leistungen, die aktuell überwiegend aus Eigenmitteln der Träger finanziert werden.
Auch Netzwerkaufbau und -pflege für Menschen mit Behinderungen ist ein nicht über das BTHG finanzierter Aufwand; diese Frage kommt spätestens mit dem Auslaufen der Aktion-Mensch-Förderung für das FASD-Netzwerk auf die Entscheidungsträger in Dortmund zu.
Im bisherigen Volumen des Vertrages sind keine weiteren Aufgaben finanzierbar, also sei zusätzliches Budget erforderlich, wie es auch mit dem jetzt vorliegenden Vertragsentwurf für andere Handlungsfelder geschehen sei.
Frau Vollmer plädiert dagegen, den vorliegenden Vertragsentwurf grundsätzlich in Frage zu stellen. Sie schlägt vor, dem Sozialausschuss eine Zustimmung zu den jetzt vorliegenden Verträge zu empfehlen. Gleichzeitig sollen die Vertragspartner gebeten werden, die Veränderungen durch das BTHG im Hinblick auf ungedeckte Bedarfe und Versorgungslücken und auf das Ziel der Entwicklung inklusiver Sozialräume in Dortmund zu betrachten und im Hinblick auf erforderliche Veränderungen zunächst auf entsprechende Veränderungen in den gesetzlichen und Vereinbarungsgrundlagen zu drängen, aber auch eine Finanzierung so nicht finanzierbarer aber notwendiger Ausgaben für Menschen mit Behinderungen als freiwillige Leistung in den nächsten Vertrag mit aufzunehmen.
Frau Beckmann betont, dass die Vertragsinhalte richtig und deren Umsetzung wichtig sei.
Herr Niermann erläutert die Geschichte der Zuwendungsverträge und betont, wie wichtig eine solche Verabredungen für die Wohlfahrtspflege und die Planbarkeit deren Arbeit sind. Das Vertragsvolumen wurde vergrößert, wichtige Aufgaben besser unterstützt. Fachlich sei der Vertragsentwurf hervorragend; kommunal werden hier Lücken geschlossen, die der Gesetzgeber zulässt. Der jetzt vorliegende Vertragsentwurf wird nicht mehr verhandelt werden. Die Wirkungen des BTHG auf die Bedarfslagen der Menschen mit Behinderungen solle regelmäßig betrachtet und eventuell Verwerfungen akut, ggf. aber auch im nächsten Zuwendungsvertrag bearbeitet werden.
Mit einer Enthaltung empfiehl das Behindertenpolitzische Netzwerk:· Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt eine regelmäßige Prüfung der durch die Eingliederungshilfe ab 01.01.2020 erbrachten Leistungen
a) auf dem Hintergrund der Unterstützungsbedarfe der Menschen mit Behinderungen in Dortmund und
b) auf dem Hintergrund der auch kommunalen Aufgabe der Weiterentwicklung inklusiver Sozialräume
und die Dokumentation fehlender Unterstützung für eine gleichberechtigte Teilhabe der Menschen mit Behinderungen in Dortmund.· Die erforderliche Weiterentwicklung der inklusiven Sozialräume und der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen soll vorrangig sozialrechtlich finanziert werden. · Falls eine sozialrechtliche Finanzierung oder eine anderweitige kurzfristige Sicherstellung von bisher fehlenden Maßnahmen für eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nicht möglich ist, sollen die zukünftigen Zuwendungsverträge zwischen der Stadt und den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege in einem Handlungsfeld „Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe“ (Arbeitstitel) Maßnahmen enthalten, die die Weiterentwicklung inklusiver Sozialräume und die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zum Ziel haben. · Die Fördersummen für die sozialen und gesundheitliche Hilfen der freien Wohlfahrtspflege für das Handlungsfeld „Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe“ (Arbeitstitel) sind zusätzlich aufzubringen.· Im Verfahren zu 1. sind die Vertragspartner und die Menschen mit Behinderungen in Dortmund, ihre Organisationen und Interessenvertretungen, insbesondere das Behindertenpolitische Netzwerk zu beteiligen.· Die in Dortmund bestehenden guten Kooperations- und Planungsverfahren wie das Koordinierungsgremium und die Regionalplanungskonferenz werden in geeigneter Weise in das vorgeschlagene Verfahren eingebunden.
Das Behindertenpolitische Netzwerk schließt sich dem nachstehenden Zusatz aus der Sitzung des Seniorenbeirates vom 31.10.2019 an:
Der Seniorenbeirat stellt fest, dass in der vorliegenden Drucksache Nr.: 15143-19 zwar eine Stellenvermehrung wegen der zunehmenden Aufgabenstellungen der Seniorenbüros Berücksichtigung findet, die vom Seniorenbeirat gewünschte Beratung und Unterstützung der ehrenamtlichen Leitungen der Seniorenbegegnungsstätten durch die zusätzlichen Personalkapazitäten auf den ersten Blick jedoch nicht erkennbar sind.
Gleichwohl geht der Seniorenbeirat davon aus, dass die zusätzlich geschaffenen 6 Vollzeitstellen bei den Verbänden der Freien Wohlfahrtsverbände und den Sozialbüros auch zur Unterstützung der ausschließlich ehrenamtlich geführten Leitungen der Begegnungsstätten herangezogen werden.
Beschluss:
Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt mit einer Enthaltung den nachstehenden ergänzten Beschluss:
Der Rat beschließt das Programm über die Förderung der von den Freien Wohlfahrtsverbänden und deren Einrichtungen erbrachten Dienste in den Bereichen der sozialen und der gesundheitlichen Hilfen für den Zeitraum 2020 bis 2025 und beauftragt die Verwaltung den beigefügten Rahmenvertrag und die Einzelverträge mit den Verbänden abzuschließen. In Bezug auf die Förderung des Drogenkonsumraumes wird die Verwaltung beauftragt, einen bilateralen Vertrag mit der aidshilfe dortmund e. V. in Analogie zu der Förderung der Wohlfahrtsverbände zu schließen.
Ergänzung:
1. Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt eine regelmäßige Prüfung der durch die Eingliederungshilfe ab 01.01.2020 erbrachten Leistungen
a) auf dem Hintergrund der Unterstützungsbedarfe der Menschen mit Behinderungen in Dortmund und
b) auf dem Hintergrund der auch kommunalen Aufgabe der Weiterentwicklung inklusiver Sozialräume
und die Dokumentation fehlender Unterstützung für eine gleichberechtigte Teilhabe der Menschen mit Behinderungen in Dortmund.2. Die erforderliche Weiterentwicklung der inklusiven Sozialräume und der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen soll vorrangig sozialrechtlich finanziert werden. 3. Falls eine sozialrechtliche Finanzierung oder eine anderweitige kurzfristige Sicherstellung von bisher fehlenden Maßnahmen für eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nicht möglich ist, sollen die zukünftigen Zuwendungsverträge zwischen der Stadt und den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege in einem Handlungsfeld „Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe“ (Arbeitstitel) Maßnahmen enthalten, die die Weiterentwicklung inklusiver Sozialräume und die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zum Ziel haben. 4. Die Fördersummen für die sozialen und gesundheitliche Hilfen der freien Wohlfahrtspflege für das Handlungsfeld „Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe“ (Arbeitstitel) sind zusätzlich aufzubringen.5. Im Verfahren zu 1. sind die Vertragspartner und die Menschen mit Behinderungen in Dortmund, ihre Organisationen und Interessenvertretungen, insbesondere das Behindertenpolitische Netzwerk zu beteiligen.6. Die in Dortmund bestehenden guten Kooperations- und Planungsverfahren wie das Koordinierungsgremium und die Regionalplanungskonferenz werden in geeigneter Weise in das vorgeschlagene Verfahren eingebunden.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die Ergänzung und die Empfehlung des Seniorenbeirates zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion AfD, unter Berücksichtigung der Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes folgenden ergänzten Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat beschließt das Programm über die Förderung der von den Freien Wohlfahrtsverbänden und deren Einrichtungen erbrachten Dienste in den Bereichen der sozialen und der gesundheitlichen Hilfen für den Zeitraum 2020 bis 2025 und beauftragt die Verwaltung den beigefügten Rahmenvertrag und die Einzelverträge mit den Verbänden abzuschließen. In Bezug auf die Förderung des Drogenkonsumraumes wird die Verwaltung beauftragt, einen bilateralen Vertrag mit der aidshilfe dortmund e. V. in Analogie zu der Förderung der Wohlfahrtsverbände zu schließen.
Ergänzung:
1. Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt eine regelmäßige Prüfung der durch die Eingliederungshilfe ab 01.01.2020 erbrachten Leistungen
a) auf dem Hintergrund der Unterstützungsbedarfe der Menschen mit Behinderungen in Dortmund und
b) auf dem Hintergrund der auch kommunalen Aufgabe der Weiterentwicklung inklusiver Sozialräume
und die Dokumentation fehlender Unterstützung für eine gleichberechtigte Teilhabe der Menschen mit Behinderungen in Dortmund.2. Die erforderliche Weiterentwicklung der inklusiven Sozialräume und der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen soll vorrangig sozialrechtlich finanziert werden. 3. Falls eine sozialrechtliche Finanzierung oder eine anderweitige kurzfristige Sicherstellung von bisher fehlenden Maßnahmen für eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nicht möglich ist, sollen die zukünftigen Zuwendungsverträge zwischen der Stadt und den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege in einem Handlungsfeld „Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe“ (Arbeitstitel) Maßnahmen enthalten, die die Weiterentwicklung inklusiver Sozialräume und die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zum Ziel haben. 4. Die Fördersummen für die sozialen und gesundheitliche Hilfen der freien Wohlfahrtspflege für das Handlungsfeld „Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe“ (Arbeitstitel) sind zusätzlich aufzubringen.5. Im Verfahren zu 1. sind die Vertragspartner und die Menschen mit Behinderungen in Dortmund, ihre Organisationen und Interessenvertretungen, insbesondere das Behindertenpolitische Netzwerk zu beteiligen. 6. Die in Dortmund bestehenden guten Kooperations- und Planungsverfahren wie das Koordinierungsgremium und die Regionalplanungskonferenz werden in geeigneter Weise in das vorgeschlagene Verfahren eingebunden.
Der Rat der Stadt Dortmund fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Ratsgruppe NPD/Die Rechte sowie bei Enthaltung der AfD-Fraktion unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus seiner Sitzung am 19.11.2019 sowie der Ergänzungsvorlage vom 30.10.2019 folgenden ergänzten (kursiv/fett) Beschluss:
Beschluss
Der Rat beschließt das Programm über die Förderung der von den Freien Wohlfahrtsverbänden und deren Einrichtungen erbrachten Dienste in den Bereichen der sozialen und der gesundheitlichen Hilfen für den Zeitraum 2020 bis 2025 und beauftragt die Verwaltung den beigefügten Rahmenvertrag und die Einzelverträge mit den Verbänden abzuschließen. In Bezug auf die Förderung des Drogenkonsumraumes wird die Verwaltung beauftragt, einen bilateralen Vertrag mit der aidshilfe dortmund e. V. in Analogie zu der Förderung der Wohlfahrtsverbände zu schließen.
Ergänzung:
1. Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt eine regelmäßige Prüfung der durch die Eingliederungshilfe ab 01.01.2020 erbrachten Leistungen
a) auf dem Hintergrund der Unterstützungsbedarfe der Menschen mit Behinderungen in Dortmund und
b) auf dem Hintergrund der auch kommunalen Aufgabe der Weiterentwicklung inklusiver Sozialräume
und die Dokumentation fehlender Unterstützung für eine gleichberechtigte Teilhabe der Menschen mit Behinderungen in Dortmund.2. Die erforderliche Weiterentwicklung der inklusiven Sozialräume und der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen soll vorrangig sozialrechtlich finanziert werden. 3. Falls eine sozialrechtliche Finanzierung oder eine anderweitige kurzfristige Sicherstellung von bisher fehlenden Maßnahmen für eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nicht möglich ist, sollen die zukünftigen Zuwendungsverträge zwischen der Stadt und den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege in einem Handlungsfeld „Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe“ (Arbeitstitel) Maßnahmen enthalten, die die Weiterentwicklung inklusiver Sozialräume und die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zum Ziel haben. 4. Die Fördersummen für die sozialen und gesundheitliche Hilfen der freien Wohlfahrtspflege für das Handlungsfeld „Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe“ (Arbeitstitel) sind zusätzlich aufzubringen.5. Im Verfahren zu 1. sind die Vertragspartner und die Menschen mit Behinderungen in Dortmund, ihre Organisationen und Interessenvertretungen, insbesondere das Behindertenpolitische Netzwerk zu beteiligen. 6. Die in Dortmund bestehenden guten Kooperations- und Planungsverfahren wie das Koordinierungsgremium und die Regionalplanungskonferenz werden in geeigneter Weise in das vorgeschlagene Verfahren eingebunden.
zu TOP 5.3
Integrationsnetzwerk "lokal willkommen"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15794-19)
Dem Rat der Stadt lag nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte (Drucksache Nr.: 15794-19-E1) vor:
Änderungsantrag zur Sitzung des Rates am 12.12.2019 • TOP 5.3 Integrationsnetzwerk "lokal willkommen" "Keine Steuergeldverschwendung für Integrationsprojekte"
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die in 5.3 vorgesehenen Finanzmittel von fast einer Millionen Euro jährlich für nachhaltige Maßnahmen einzusetzen, die dem Wohl aller Menschen in unserer Stadt dienen, statt Lobbyarbeit für eine kleine Gruppe, die dem linksgrünen Klientel zuzurechnen ist, zu betreiben. Begründung: Das sogenannte "Integrationsnetzwerk 'lokal willkommen' wird von der absoluten Mehrheit der Bevölkerung, auch von Migranten und / oder Ausländern, nicht zur Kenntnis genommen, die selbst dargelegten Zahlen lassen sich zudem nicht unabhängig überprüfen. Mit den einzusparenden Finanzmitteln könnte beispielsweise ein bezahlbares Sozialticket gefördert oder die Infrastruktur Dortmunder Schulen verbessert werden, was der gesamten Bevölkerung zugute käme. Es wird deshalb gefordert, die Vorlage entsprechend zu überarbeiten und dem Allgemeinwohl anzupassen.
Der Rat der Stadt lehnt den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte mit Mehrheit gegen die Stimmen der Ratsgruppe NPD/Die Rechte ab.
Der Rat der Stadt Dortmund fasst gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Ratsgruppe NPD/Die Rechte sowie bei Enthaltung von Rm Münch folgenden Beschluss:
Beschluss
Der Rat beschließt die letzte Stufe der Ausweitung des Dortmunder Integrationsnetzwerkes „lokal willkommen“ auf die Zielregion Innenstadt Nord.
Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür notwendigen Maßnahmen entsprechend der Schrittfolge in der Begründung zu ergreifen, damit die nächste Ausbaustufe im Frühjahr 2020 realisiert werden kann.
zu TOP 5.4
Aufstockung des Verhütungsmittelfonds zur finanziellen Unterstützung bedürftiger Dortmunder Frauen in besonderen sozialen Notlagen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15840-19)
Der Rat der Stadt Dortmund fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Ratsgruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, den bestehenden „Verhütungsmittelfonds“ zur finanziellen Unterstützung bedürftiger Dortmunder Frauen in besonderen sozialen Notlagen ab dem 1. Januar 2020 um 30.000 Euro auf dann insgesamt 80.000 Euro jährlich aufzustocken.
zu TOP 5.5
Sachstand der Reform des Fahrdienstes für Menschen mit Behinderungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15861-19)
Der Rat der Stadt nimmt den Sachstand der Reform des Fahrdienstes für Menschen mit Behinderungen zur Kenntnis.
6. Kultur, Sport und Freizeit
zu TOP 6.1
Wirtschaftsplan 2020/2021 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15807-19)
Der Rat der Stadt Dortmund fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Ratsgruppe NPD/Die Rechte sowie bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2020/2021 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund.
zu TOP 6.2
Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2018/19
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15808-19)
Der Rat der Stadt Dortmund fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Ratsgruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Beschluss
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit fasst gemäß § 7 der Betriebssatzung des Theater
Dortmund folgenden Beschluss:
· Die Geschäftsleitung des Theaters wird entlastet.
Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung des Theater Dortmund folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss des Theaters Dortmund zum 31.07.2019, abschließend mit einer Bilanzsumme in Höhe von T€ 51.153, einem Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ 2.952 und der Lagebericht werden festgestellt.
2. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von € 2.951.942 wird durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in voller Höhe ausgeglichen, sodass ein Bilanzergebnis in Höhe von € 0,00 ausgewiesen wird.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.
zu TOP 6.3
Änderung der Entgeltordnungen der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund zum 01.01. bzw. 01.03.2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15755-19)
Der Rat der Stadt Dortmund fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Ratsgruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die
1. Entgeltordnung für den Geschäftsbereich Zoo Dortmund ab 01.01.2020 (Anlage 1)
2. Entgeltordnung für den Geschäftsbereich Parkanlagen ab 01.03.2020 (Anlage 2)
zu TOP 6.4
Sanierung des Sonnensegels im Westfalenpark
-Kostenerhöhung-
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15611-19)
Der Rat der Stadt Dortmund fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Fortsetzung der Sanierung des Sonnensegels im Westfalenpark mit einer Kostensteigerung in Höhe von 586 TEUR.
zu TOP 6.5
Veränderung zum Haushaltsplanentwurf 2020/21: Zuschusserhöhung für die OSP gGmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15700-19)
Der Rat der Stadt Dortmund fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie der Ratsgruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Beschluss
Der Rat beschließt, den städtischen Betriebskostenzuschuss an die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund ab dem Haushaltsjahr 2020 ff um 150.000 € zum Zwecke der Zuschussgewährung an die Olympiastützpunkt Dortmund gGmbH zu erhöhen.
zu TOP 6.6
Wirtschaftsplan 2020 der Kulturbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15412-19)
Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 07.11.2019 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus seiner Sitzung am 29.10.2019 vor:
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 23.10.2019 vor:
Zu dem vorliegenden Wirtschaftsplan 2020 der Kulturbetriebe hat die CDU-Fraktion an einigen Stellen Klärungsbedarf und bittet daher zur nächsten Sitzung am 29.10.2019 um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Der Vermögensplan sieht eine Steigerung von 2020 von 2,3 Mio auf 5,4 Mio in 2021 vor. Hängt das mit dem Erwerb der Stadt-und Landesbibliothek zusammen und von wem wird diese erworben?
2. Im Ergebnisplan steigen die Zuschüsse der Stadt Dortmund von 49 Mio (Ist 2018) auf 59,8 Mio (Plan 2024). Der Kämmerer hat in seiner Haushaltsrede bereits vor stagnierenden Steuereinnahmen gewarnt. Wie können die Kulturbetriebe vorhersehbare Kürzungen der Zuschüsse auffangen?
3. Aus welchem Grund steigen die Personalaufwendungen von 2018 (Ist 27,1 Mio) auf 2019 (Plan 30,1 Mio) um 11%?
4. Im Folienvortrag der Kulturbetriebe in der letzten Sitzung wurde explizit auf die Steigerung der Umsatzerlöse der VHS hingewiesen (Ist 2018 4,635 Mio und lt. Plan 2020 3,814 Mio.) Eine Steigerung ist hier nicht zu erkennen. Woran liegt das?
5. Der Personalaufwand wird sich im BGL von 2018 (Ist 1,1 Mio) auf Plan 2020 1,84 Mio um rund 70% erhöhen. Welche Gründe liegen hier vor?
6. In der Anlage der Kulturbetriebe - Zusammenstellung- werden unter 9.k) Sonstige betr. Aufwendungen im Plan 2020 nur 1,25 Mio ausgewiesen nach Ist 2018 von 4,06 Mio. Wie kommt es zu dieser mehr als 70%igen Reduktion?
7. Die Stellenübersicht 2020 weist einen Anstieg vom 30.06.2019 auf 2020 von 66,80 Stellen aus. Auffällig sind hier insbesondere das Dietrich-Keuning-Haus mit einer Steigerung um 43% (7,64 Stellen) und das BGL mit einer Steigerung um 75% (8,76 Stellen). Wie wird dies begründet?
8. Eine Fluktuationsrate im Personalbereich kann u.E. nicht zu einer Stellenausweitung führen, da die "verlassene" Stelle ja bereits im Stellenplan vorhanden ist. Warum kommt es dennoch zu einer Stellenausweitung?
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Antwort der Verwaltung auf die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
Die Anfrage der CDU-Fraktion vom 23.10.19 zum o. g. Tagesordnungspunkt beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ja, die Erhöhung im Vermögensplan hängt mit dem Erwerb des Gebäudes der Stadt- und Landesbibliothek zusammen. Zum möglichen Erwerb sind für das Wirtschaftsjahr 2021 entsprechende Mittel in der mittelfristigen Finanzplanung eingestellt. Der Verkäufer ist die DAL Deutsche Anlagen-Leasing GmbH & Co. KK. Das Gebäude soll in das Vermögen der Kulturbetriebe Dortmund eingebracht werden.
Zu Frage 2:
Änderungen im Wirtschaftsplan der Kulturbetriebe müssen laut deren Satzung vom Rat der Stadt beschlossen werden. Sollten Kürzungen notwendig sein, muss der Rat die Verwaltung mit der Erstellung von Kürzungsvorschlägen beauftragen und anschließend beschließen.
Es ist bereits heute anzumerken, dass eine Kürzung der finanziellen Mittel auch eine Kürzung im Programm- und Aufgabenbereich der Geschäftsbereiche der Kulturbetriebe bedeuten würde. Eine Einsparung ohne Aufgabenreduzierung ist nicht möglich.
Zu Frage 3:
Die Steigerung der Personalkostenaufwendungen zwischen Ist 2018 (27,1 M€) und dem Planansatz für das Wirtschaftsjahr 2019 (30,1 M€) in Höhe von 3 M€ erklärt sich folgendermaßen:
Für das Wirtschaftsjahr 2018 waren Personalaufwendungen in Höhe von 27,7 M€ geplant. Allerdings sind aufgrund von unbesetzten Stellen und Stellenanteilen lediglich 27,1 M€ (-0,6 M€) Personalaufwendungen angefallen.
Im Vergleich der Wirtschaftsplandaten 2018 mit 2019 ist somit ein Mehraufwand von 2,4 M€ feststellbar. In der Ratsvorlage zum Wirtschaftsplan 2019 (DS-Nr. 11941-18) werden diese Daten mit der Stellenplanentwicklung, den tariflich bedingten Erhöhungen und der Fluktuation erläutert.
Zu Frage 4:
Die Volkshochschule berücksichtigt in ihren Planungen lediglich Einnahmen, die als sehr realistisch eingeschätzt werden. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Wirtschaftsplanvorlage lagen die entsprechenden Bewilligungen für viele der Drittmittelprojekte noch nicht vor. Die Erfahrung zeigt, dass nicht immer mit allen Bewilligungen zu rechnen ist. Die Steigerung der Einnahmen geht jedoch immer einher mit einer Steigerung der Aufwände (Honorare und Sachkosten) für die Umsetzung der Maßnahmen. Der Nettoeffekt auf das Spartenergebnis VHS ist gering.
Zu Frage 5:
Im Wirtschaftsjahr 2018 waren im BGL von 16,29 Planstellen lediglich 12,67 Planstellen besetzt. Folglich wurden vom Planansatz 0,3 M€ nicht verbraucht.
Im Vergleich der Plandaten für das Wirtschaftsjahr 2018 (1,4 M€) mit dem Wirtschaftsjahr 2020 (1,8 M€) verbleibt eine Nettosteigerung von 0,4 M€. Diese wurde dadurch verursacht, dass im BGL „für die gesamtstädtisch vorgegebenen Themen sowie für sichereres Verwaltungshandeln: Digitalisierung, Personalbewirtschaftung und Monitoring des kreditorischen Workflows“ 3,5 Stellen 2019/2020 und 1 neue Stelle 2018/2019 für „die Veranstaltungssicherheit für alle Einrichtungen der Kulturbetriebe Dortmund“ neu eingerichtet wurden. Darüber hinaus wird die gesamtbetriebliche Einrichtung „Schauraum Comic und Cartoon“ mit 1 Stelle im BGL ausgewiesen.
Zu Frage 6:
Die Differenz in der Position 9.k) Sonstige betriebliche Aufwendungen zwischen dem Planansatz 2020 und dem Ist 2018 in Höhe von 2,8 M€ ergibt sich aus den im Ist 2018 ausgewiesenen Aufwendungen für die nicht planbaren außerperiodischen Aufwendungen. Dies sind zum Beispiel Nachzahlungen GEMA-Gebühren, Nachzahlungen Nebenkostenabrechnungen bei Gebäuden und das Nutzungsrecht Pink Floyd.
Zu Frage 7:
Die Stellenübersicht 2020 weist 451,24 Stellen aus. In der aktuellen Wirtschaftsplanvorlage wird die Entwicklung zwischen den Plänen 2019 und 2020 erläutert. Für das Wirtschaftsjahr 2019 weist die Stellenübersicht 2020 zum Stichtag 30.06.2019 aus, dass von den verfügbaren 423,04 Planstellen nur 384,44 Planstellen besetzt bzw. dass exakt zu diesem Stichtag 38,6 Planstellen nicht besetzt waren.
Für die Geschäftsbereiche DKH und BGL ergeben sich folgende Entwicklungen:
Im BGL sind für die gesamtstädtisch vorgegebenen Themen sowie für sichereres Verwaltungshandeln, Digitalisierung, Personalbewirtschaftung und Monitoring des kreditorischen Workflows 3,5 Planstellen im Vergleich zum Wirtschaftsplan 2019/2020 neu eingerichtet worden. Im BGL waren 5,26 Planstellen zum Stichtag 30.06.2019 unbesetzt.
Im DKH wurden für Pfortendienste 2 Planstellen im Vergleich zum Wirtschaftsplan 2019/2020 neu eingerichtet. Im DKH waren 5,64 Planstellen zum Stichtag 30.06.2019 unbesetzt.
Zu Frage 8:
Die Kulturbetriebe Dortmund weisen eine Fluktuationsrate von 3 % nur im Erfolgsplan aus und mindern somit pauschaliert den Planaufwand im Personalbereich. Der eigentliche Stellenplan bleibt unverändert. Der Stellenplan entwickelt sich vornehmlich aus Bedarfen, die in den Wirtschaftsplänen genannt werden.
Der Ausschuss für Kultur Sport und Freizeit nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis, weist aber darauf hin, dass die Antwort der Verwaltung lediglich eine Tischvorlage war.
Herr Urbanek (AfD-Fraktion) führt aus, dass er heute keine Empfehlung aussprechen könne und sieht die Vorlage eher in den Haushaltsberatungen.
Herr Pohlmann (CDU-Fraktion) bittet darum, die Vorlage und auch die Vorlage zu TOP 4.2 zu schieben.
Frau Hawighorst-Rüßler (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass auch ihre Fraktion Beratungsbedarf habe und möchte erst in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 03.12.2019 über die Vorlage abstimmen lassen.
Herr Balzer (SPD-Fraktion) führt aus, dass die Kolleginnen und Kollegen, die in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen würden, bisher als Honorarkräfte bei der Stadt Dortmund beschäftigt gewesen seien. Er bittet die Verwaltung, nicht nur die Kosten, die zukünftig für diesen Personenkreis entstehen würden zur Sitzung des Ausschusses am 03.12.2019 nachzuliefern, sondern auch eine Gegenüberstellung zur Verfügung zu stellen, was diese Kräfte die Stadt Dortmund in der Vergangenheit gekostet hätten. Dies wird von der Verwaltung zugesagt.
Herr Stüdemann (Stadtdirektor) bittet die Mitglieder des Ausschusses, vor dem Hintergrund der anstehenden Haushaltsberatungen in der heutigen Sitzung über die Vorlage zu beschließen, zumal er der Betriebsausschuss sei.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit verschiebt einstimmig die Beratung über die Vorlage in seine nächste Sitzung am 03.12.2019.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die Beratung über die Vorlage im Rahmen der Haushaltsberatungen am 28.11.2019 (Fortsetzung 05.12.2019).Weiterhin lag dem Rat der Stadt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus seiner Sitzung am 03.12.2019 vor:
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit hat die Beratung der Vorlage am 29.10.2019 in die heutige Sitzung verschoben. Die Verwaltung wurde gebeten, nicht nur die Kosten, die zukünftig für bisher als Honorarkräfte beschäftigte Mitarbeiter entstehen würden, sondern auch die Kosten gegenüberzustellen, die für diese Kräfte in der Vergangenheit entstanden seien.
Herr Dr. Mühlhofer (41/GfD) führt aus, dass die 20 neuen vollzeitverrechneten Stellen, die aus Honorarverträgen überführt wurden, belaufen sich die Kosten auf 1,042 Mio. €. Gegenzurechnen seien 215.000,-- € als bisherige Honorarkosten, so dass sich ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 827.000,-- € für die Kulturbetriebe ergebe. Weiterhin sei in der letzten Sitzung beschlossen worden, dass Klangvokal und das Institut für Vokalmusik ab 2020 als Institut in seinem Geschäftsbereich angesiedelt würde. Im Wirtschaftsplan 2020 seien zwar die Sachmittel des Institutes enthalten. Da der Beschluss jedoch bei Aufstellung des Wirtschaftsplanes noch nicht gefasst war, müssen in den Wirtschaftsplan noch die entstehenden Personalkosten von Klangvokal in Höhe von 467.000,-- € eingearbeitet werden, so dass sich der städtische Zuschuss von 55,958 Mio. € auf insgesamt 56,426 Mio. € erhöhen würde.
Frau Hawighorst-Rüßler (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) führt aus, dass es um die Übernahme von Dozentenhonorarverträgen gegangen sei und die Dozenten der Kurse ähnlich wie in der Musikschule in Festanstellung übernommen werden mussten. Ihr läge die Orgaverfügung vor und es stelle sich die Frage, ob dies zusätzliche Stellen seien oder ob es sich um die Stellen handele, die Herr Dr. Mühlhofer beschrieben habe. Weiterhin weist sie auf deutlich höhere Kosten hin.
Herr Dr. Mühlhofer teilt mit, dass es sich um die von ihm beschriebenen Stellen im Vorgriff auf den Wirtschaftsplan handele.
Herr Stüdemann (Stadtdirektor) weist darauf hin, dass die Verwaltung rechtlich konform handeln müsse.
Frau Jörder (Vorsitzende, SPD-Fraktion) stellt fest, dass die offenen Fragen mündlich beantwortet worden seien.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2020 der Kulturbetriebe Dortmund, der sich zusammen setzt aus
· der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung (Anlage I)
· dem Erfolgsplan 2020 (Anlage I)
· dem Vermögensplan 2020 (Anlage II)
· der Stellenübersicht 2020 (Anlage III)
Sowie ergänzt um die Produkt- und Leistungsplanungen 2020 (Anlage IV).
Die Kulturbetriebe Dortmund werden ermächtigt, Darlehen bis zu einer Höhe von 2.010.000,00 € aufzunehmen. Hierbei handelt es sich um die Übertragung der bereits erteilten Ermächtigung zur Aufnahme von Darlehen für die Maßnahmen Naturkundemuseum und der Mahn- und Gedenkstätte Steinwache.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2020 zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.500.000 € festgesetzt.
Der Rat der Stadt Dortmund fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie der Ratsgruppe NPD/Die Rechte unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 07.11.2019 und der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus seiner Sitzung am 03.12.2019 folgenden Beschluss:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2020 der Kulturbetriebe Dortmund, der sich zusammensetzt aus
· der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung (Anlage I)
· dem Erfolgsplan 2020 (Anlage I)
· dem Vermögensplan 2020 (Anlage II)
· der Stellenübersicht 2020 (Anlage III)
sowie ergänzt um die Produkt- und Leistungsplanungen 2020 (Anlage IV).
Die Kulturbetriebe Dortmund werden ermächtigt, Darlehen bis zu einer Höhe von 2.010.000,00 € aufzunehmen. Hierbei handelt es sich um die Übertragung der bereits erteilten Ermächtigung zur Aufnahme von Darlehen für die Maßnahmen Naturkundemuseum und der Mahn- und Gedenkstätte Steinwache.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2020 zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.500.000 € festgesetzt.
7. Schule
zu TOP 7.1
Anpassung des Realisierungskonzeptes zur Erweiterung der Schulraumressource im Stadtbezirk Innenstadt-Nord
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15609-19)
Dem Rat der Stadt lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 28.11.2019 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus ihrer Sitzung am 06.11.2019 vor:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt mehrheitlich bei 13 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion Die Linke & Piraten, Herr Urbanek/AfD, Herr Borchardt/Die Rechte) und 2 Gegenstimmen (CDU-Fraktion) den mündlichen Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten:
„Die Bezirksvertretung weist darauf hin, dass die Anzahl der Grundschulen bzw. Grundschulplätzen der zu erwartenden Schüleranzahl angeglichen werden muss.
Insbesondere wenn, grundsätzliche zu begrüßende Begrenzungen von Klassengrößen in besonders geforderten Stadtteilen, die auf landeseben beraten werden, umgesetzt würden (Stichwort Sozialindex), gibt es in der Innenstadt Nord, auch mit den geplanten Erweiterungen, zu wenig Grundschulplätze.
Wir bitten zum Vergleich den Leitfaden Schulorganisation der Bezirksregierung heranzuziehen, sowie die Schülerzahlen in der Nordstadt.“
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig unter Berücksichtigung des o. g. Zusatzes (mündlicher Antrag Fraktion Die Linke & Piraten) wie folgt zu beschließen:
Der Rat der Stadt beschließt das Realisierungskonzept zur Erweiterung der Schulraumressource im Stadtbezirk Innenstadt-Nord anzupassen. Dies beinhaltet
1. In der Startphase die Umsetzung des Maßnahmenpakets 1. Dies beinhaltet:1.1. die Planung und den Neubau einer vierzügigen Grundschule auf der Potenzialfläche Burgholzstraße 150 einschließlich Sporthalleneinheiten sowie einer 4-gruppigen TEK und einem Lager für die Ofenwerkstatt der Stadtteilwerkstatt, sowie Elektroladestationen
1.2. die Planung und den Neubau einer Interimsschule gemäß zukunftsfähigem Raumprogramm der Kielhorn-Förderschule auf der Potenzialfläche Burgholzstraße 150 einschließlich Sporthalleneinheiten
1.3. die Erweiterung der Diesterweg-Grundschule um einen Schulzug, die Planung und den Neubau der vierzügigen Diesterweg-Grundschule gemäß zukunftsfähigem Raumprogramm inklusive zwei Sporthalleneinheiten und den Abbruch des alten Schulgebäudes und der Einfachhalle
1.4. die Erweiterung der Libellen-Grundschule um einen Schulzug, die Planung und Aufstockung der Libellen-Grundschule um ein Geschoss inklusive raumstruktureller Anpassungen im Bestandsgebäude.
2. In der Umsetzung der nächsten Maßnahmenpakete des Konzeptes eine fortlaufende Anpassung der individuellen Bedarfe.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord einstimmig an.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt das Realisierungskonzept zur Erweiterung der Schulraumressource im Stadtbezirk Innenstadt-Nord anzupassen. Dies beinhaltet
3. In der Startphase die Umsetzung des Maßnahmenpakets 1. Dies beinhaltet:3.1. die Planung und den Neubau einer vierzügigen Grundschule auf der Potenzialfläche Burgholzstraße 150 einschließlich Sporthalleneinheiten sowie einer 4-gruppigen TEK und einem Lager für die Ofenwerkstatt der Stadtteilwerkstatt, sowie Elektroladestationen
1.2. die Planung und den Neubau einer Interimsschule gemäß zukunftsfähigem Raumprogramm der Kielhorn-Förderschule auf der Potenzialfläche Burgholzstraße 150 einschließlich Sporthalleneinheiten
1.3. die Erweiterung der Diesterweg-Grundschule um einen Schulzug, die Planung und den Neubau der vierzügigen Diesterweg-Grundschule gemäß zukunftsfähigem Raumprogramm inklusive zwei Sporthalleneinheiten und den Abbruch des alten Schulgebäudes und der Einfachhalle
1.4. die Erweiterung der Libellen-Grundschule um einen Schulzug, die Planung und Aufstockung der Libellen-Grundschule um ein Geschoss inklusive raumstruktureller Anpassungen im Bestandsgebäude.
4. In der Umsetzung der nächsten Maßnahmenpakete des Konzeptes eine fortlaufende Anpassung der individuellen Bedarfe.
Der Rat der Stadt Dortmund fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Ratsgruppe NPD/Die Rechte unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 28.11.2019 folgenden Beschluss:
Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt das Realisierungskonzept zur Erweiterung der Schulraumressource im Stadtbezirk Innenstadt-Nord anzupassen. Dies beinhaltet
1. In der Startphase die Umsetzung des Maßnahmenpakets 1. Dies beinhaltet:1.1 die Planung und den Neubau einer vierzügigen Grundschule auf der Potenzialfläche Burgholzstraße 150 einschließlich Sporthalleneinheiten sowie einer 4-gruppigen TEK und einem Lager für die Ofenwerkstatt der Stadtteilwerkstatt, sowie Elektroladestationen
1.2. die Planung und den Neubau einer Interimsschule gemäß zukunftsfähigem Raumprogramm der Kielhorn-Förderschule auf der Potenzialfläche Burgholzstraße 150 einschließlich Sporthalleneinheiten
1.3. die Erweiterung der Diesterweg-Grundschule um einen Schulzug, die Planung und den Neubau der vierzügigen Diesterweg-Grundschule gemäß zukunftsfähigem Raumprogramm inklusive zwei Sporthalleneinheiten und den Abbruch des alten Schulgebäudes und der Einfachhalle
1.4. die Erweiterung der Libellen-Grundschule um einen Schulzug, die Planung und Aufstockung der Libellen-Grundschule um ein Geschoss inklusive raumstruktureller Anpassungen im Bestandsgebäude.
2. In der Umsetzung der nächsten Maßnahmenpakete des Konzeptes eine fortlaufende Anpassung der individuellen Bedarfe.
zu TOP 7.3
Umsetzung des "DigitalPakts Schule" an den städtischen Schulen der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15550-19)
Der Rat der Stadt Dortmund fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Umsetzung des „DigitalPakts Schule“ zur Kenntnis und beschließt
a) die Teilnahme der Stadt Dortmund am „DigitalPakt Schule“ bei gleichzeitiger Einrichtung der in der Vorlage genannten erforderlichen zusätzlichen Personalstellen für die Abwicklung des „DigitalPakts Schule“,
b) den Mehrbedarf im Investitionsschwerpunkt „Digitale Infrastruktur“ des Kreditpro-grammes „Gute Schule 2020“ in Höhe von ca. 3,68 Mio. Euro über den „DigitalPakt Schule“ zu decken (s. DS-Nr.: 15027-19),
c) die von der Verwaltung genannten Eckwerte des aktuellen Medienentwicklungsplanes entsprechend anzupassen (s.DS.-Nr.: 06580-16) und
d) ermächtigt die Verwaltung, die notwendigen Vergabeverfahren für die Beschaffung des beweglichen und unbeweglichen Vermögens durchzuführen und die entsprechenden Zuschläge zu erteilen.
Analog zum Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ werden der Rat der Stadt Dortmund jährlich und der Schulausschuss halbjährlich über den aktuellen Stand der Umsetzung des „DigitalPakts Schule“ unterrichtet. Die erste Berichterstattung wird – aufgrund dessen, dass zunächst die notwendigen technisch-pädagogischen Konzepte erarbeitet werden müssen - in der Sitzung des Rates der Stadt Dortmund im Dezember 2020 erfolgen.
zu TOP 7.2
4. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" (Stand: 30.08.2019)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15027-19)
Der Rat der Stadt Dortmund fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 4. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ zum Stand: 30.08.2019 und die Ausführungen zur Finanzierung des aktuell prognostizierten Mehrbedarfs zur Kenntnis und beschließt, dass der Investitionsschwerpunkt „Digitale Infrastruktur“ auf sein Ausgangsbugdet in Höhe von 15,8 Mio. Euro gedeckelt wird und dass ein Teil der für die Stadt Dortmund aus dem „Digitalpakt Schule“ vorgesehenen Fördermittel zur Deckung der prognostizierten Budgetüberschreitung im Investitionsbereich „Digitale Infrastruktur“ eingesetzt werden.
Gleichzeitig ermächtigt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, die Mittel aus dem „Digitalpakt Schule“, die zur Deckung der Budgetüberschreitung im Investitionsbereich „Digitale Infrastruktur“ eingesetzt werden sollen, nach eigenem Ermessen bedarfsgerecht einzusetzen.
zu TOP 7.4
Schulbauprogramm 2020 ff.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15816-19)
Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus seiner Sitzung am 03.12.2019 vor:
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus ihrer Sitzung am 27.11.2019 vor:
Die Bezirksvertretung Mengede fordert für die Overberg-Grundschule ein Sanierungskonzept, da aktuell die lfd. Nr. 80 und 81 so nicht empfohlen werden können.
Empfehlung
1. Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bis auf die lfd. Nr. 80 und 81 zu beschließena) das gem. beigefügter Anlage 1 aufgeführte priorisierte (1-3) Schulbauprogramm 2020ff. (differenziert nach Neubauten, Um-/Anbauten, Sanierung und Schulraumersatz) mit einem aktuellen Investitionsvolumen von über 880 Mio. €.b) das Starterpaket 1 (Priorität 1) für die Jahre 2020-2023.
c) das Paket 2 (Priorität 2) für die Jahre 2021-2024.
d) das Paket 3 (Priorität 3) für die Jahre 2022-2025.
e) zur Beschleunigung der Maßnahmenumsetzung einen Verzicht auf separate Planungs- und Ausführungsbeschlüsse zu den Maßnahmen des Schulbauprogramms mit Ausnahme der Berufskollegs.
2. dass der Rat im Rahmen von halbjährlichen Sachstandsberichten erstmals im Juni 2020 über die Entwicklung des Programms in Kenntnis zu setzen ist. Das Schulbauprogramm unterliegt in seinem Maßnahmen- und Finanzierungsumfang einer jährlichen Überprüfung. Die Veränderungen werden im Rahmen der Sachstandsberichte dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.
3. dass der Rat den Weiterbetrieb der noch nicht brandschutzsanierten Schulen Leopold-Hoesch-Berufskolleg, Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg, Paul-Ehrlich- Berufskolleg und Westfalenkolleg auf der Grundlage von Empfehlungen unabhängiger Brandschutzgutachter beschließt.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 28.11.2019 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus ihrer Sitzung am 27.11.2019 vor:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West weist erneut darauf hin, das im Unionviertel keine Grundschule in Betrieb ist, aber ein geeignetes Gebäude (Lange Straße, ehem. Elsa-Brandström-Schule) zur Verfügung steht.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit dem og. Hinweis folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließta) das gem. beigefügter Anlage 1 aufgeführte priorisierte (1-3) Schulbauprogramm 2020ff. (differenziert nach Neubauten, Um-/Anbauten, Sanierung und Schulraumersatz) mit einem aktuellen Investitionsvolumen von über 880 Mio. €.
b) das Starterpaket 1 (Priorität 1) für die Jahre 2020-2023.
c) das Paket 2 (Priorität 2) für die Jahre 2021-2024.
d) das Paket 3 (Priorität 3) für die Jahre 2022-2025.
e) zur Beschleunigung der Maßnahmenumsetzung einen Verzicht auf separate Planungs- und Ausführungsbeschlüsse zu den Maßnahmen des Schulbauprogramms mit Ausnahme der Berufskollegs.
2. Der Rat ist im Rahmen von halbjährlichen Sachstandsberichten erstmals im Juni 2020 über die Entwicklung des Programms in Kenntnis zu setzen. Das Schulbauprogramm unterliegt in seinem Maßnahmen- und Finanzierungsumfang einer jährlichen Überprüfung. Die Veränderungen werden im Rahmen der Sachstandsberichte dem
Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.
3. Der Rat beschließt den Weiterbetrieb der noch nicht brandschutzsanierten Schulen
Leopold-Hoesch-Berufskolleg, Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg, Paul-Ehrlich
Berufskolleg und Westfalenkolleg auf der Grundlage von Empfehlungen
unabhängiger Brandschutzgutachter.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
a) das gem. beigefügter Anlage 1 aufgeführte priorisierte (1-3) Schulbauprogramm 2020ff.
(differenziert nach Neubauten, Um-/Anbauten, Sanierung und Schulraumersatz) mit einem
aktuellen Investitionsvolumen von über 880 Mio. €.
b) das Starterpaket 1 (Priorität 1) für die Jahre 2020-2023.
c) das Paket 2 (Priorität 2) für die Jahre 2021-2024.
d) das Paket 3 (Priorität 3) für die Jahre 2022-2025.
e) zur Beschleunigung der Maßnahmenumsetzung einen Verzicht auf separate Planungs- und Ausführungsbeschlüsse zu den Maßnahmen des Schulbauprogramms mit Ausnahme der Berufskollegs.
2. Der Rat ist im Rahmen von halbjährlichen Sachstandsberichten erstmals im Juni 2020 über die Entwicklung des Programms in Kenntnis zu setzen. Das Schulbauprogramm unterliegt in seinem Maßnahmen- und Finanzierungsumfang einer jährlichen Überprüfung. Die Veränderungen werden im Rahmen der Sachstandsberichte dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.
3. Der Rat beschließt den Weiterbetrieb der noch nicht brandschutzsanierten Schulen Leopold-Hoesch-Berufskolleg, Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg, Paul-Ehrlich-Berufskolleg und Westfalenkolleg auf der Grundlage von Empfehlungen unabhängiger Brandschutzgutachter.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stimmt der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einstimmig zu.
Weiterhin lag dem Rat der Stadt nachfolgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der Sitzung am 10.12.2019 vor:
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit vorgenannter Ergänzung folgendes zu beschließen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
f) das gem. beigefügter Anlage 1 aufgeführte priorisierte (1-3) Schulbauprogramm 2020ff. (differenziert nach Neubauten, Um-/Anbauten, Sanierung und Schulraumersatz) mit einem aktuellen Investitionsvolumen von über 880 Mio. €.g) das Starterpaket 1 (Priorität 1) für die Jahre 2020-2023.
h) das Paket 2 (Priorität 2) für die Jahre 2021-2024.
i) das Paket 3 (Priorität 3) für die Jahre 2022-2025.
j) zur Beschleunigung der Maßnahmenumsetzung einen Verzicht auf separate Planungs- und Ausführungsbeschlüsse zu den Maßnahmen des Schulbauprogramms mit Ausnahme der Berufskollegs.
2. Der Rat ist im Rahmen von halbjährlichen Sachstandsberichten erstmals im Juni 2020 über die Entwicklung des Programms in Kenntnis zu setzen. Das Schulbauprogramm unterliegt in seinem Maßnahmen- und Finanzierungsumfang einer jährlichen Überprüfung. Die Veränderungen werden im Rahmen der Sachstandsberichte dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.
3. Der Rat beschließt den Weiterbetrieb der noch nicht brandschutzsanierten Schulen Leopold-Hoesch-Berufskolleg, Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg, Paul-Ehrlich- Berufskolleg und Westfalenkolleg auf der Grundlage von Empfehlungen unabhängiger Brandschutzgutachter.
Rm Altundal-Köse merkte an, dass sich der Schulausschuss in einer der folgenden Sitzungen noch einmal mit den Empfehlungen der Bezirksvertretungen beschäftigen werde.
Der Rat der Stadt Dortmund fasst einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion sowie der Ratsgruppe NPD/Die Rechte unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus seiner Sitzung am 03.12.2019 und der Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der Sitzung am 10.12.2019 folgenden Beschluss:
Beschluss
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
a) das gem. beigefügter Anlage 1 aufgeführte priorisierte (1-3) Schulbauprogramm 2020ff. (differenziert nach Neubauten, Um-/Anbauten, Sanierung und Schulraumersatz) mit einem aktuellen Investitionsvolumen von über 880 Mio. €.b) das Starterpaket 1 (Priorität 1) für die Jahre 2020-2023.
c) das Paket 2 (Priorität 2) für die Jahre 2021-2024.
d) das Paket 3 (Priorität 3) für die Jahre 2022-2025.
e) zur Beschleunigung der Maßnahmenumsetzung einen Verzicht auf separate Planungs- und Ausführungsbeschlüsse zu den Maßnahmen des Schulbauprogramms mit Ausnahme der Berufskollegs.
2. Der Rat ist im Rahmen von halbjährlichen Sachstandsberichten erstmals im Juni 2020 über die Entwicklung des Programms in Kenntnis zu setzen. Das Schulbauprogramm unterliegt in seinem Maßnahmen- und Finanzierungsumfang einer jährlichen Überprüfung. Die Veränderungen werden im Rahmen der Sachstandsberichte dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.
3. Der Rat beschließt den Weiterbetrieb der noch nicht brandschutzsanierten Schulen Leopold-Hoesch-Berufskolleg, Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg, Paul-Ehrlich- Berufskolleg und Westfalenkolleg auf der Grundlage von Empfehlungen unabhängiger Brandschutzgutachter.
zu TOP 7.5
Qualifizierung des Projektes „Mit Hauptschulabschluss durchstarten in duale Ausbildung“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14783-19)
Der Punkt wurde bereits unter TOP 4.7 behandelt.
8. Kinder, Jugend und Familie
zu TOP 8.1
FABIDO - Wirtschaftsplan 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15089-19)
Der Rat der Stadt Dortmund fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Ratsgruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2020 mit Anlagen.
zu TOP 8.2
Weiterentwicklung des Städtischen Institutes für erzieherische Hilfen (SIEH)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15017-19)
Der Rat der Stadt Dortmund fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Ratsgruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Weiterentwicklung des Städtischen Institutes für erzieherische Hilfen (SIEH) und beauftragt die Verwaltung die Satzung entsprechend zu ändern und dem Rat erneut vorzulegen.
zu TOP 8.3
Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14911-19)
Der Rat der Stadt setzte die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung ab.
zu TOP 8.4
Benennung eines beratenden Mitgliedes für den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
sowie dessen Stellvertreter/in
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16107-19)
Der Rat der Stadt Dortmund fasst einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion sowie der Ratsgruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund benennt gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe j der Satzung für das
Jugendamt der Stadt Dortmund in der jeweils gültigen Fassung eine Vertreterin/einen
Vertreter des Stadtelternbeirates der Kindertageseinrichtungen in Dortmund e. V. (neue
Bezeichnung Jugendamtselternbeirat der Stadt Dortmund) als beratendes Mitglied:
- Beratendes Mitglied Jessika Schenk
- Persönliche Vertretung Hasan Aslantürk
9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
zu TOP 9.1
Wirkungsmonitor 2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15421-19)
Rm Rettstadt zeigte auf, dass man der Vorlage zwar zustimmen werde, dieses Instrument jedoch nicht
weit genug greife und sich nicht für ein echtes Controlling eigne.
Rm Urbanek merkte kritisch an, dass es sich nicht um ein strategisches Controllingkonzept handele.
Rm Kowalewski wies darauf hin, dass es auch nicht als Controlling-Instrument eingesetzt werden soll, sondern ein Hilfsmittel für den Rat bei den Haushaltsberatungen darstelle.
Der Rat der Stadt Dortmund fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Ratsgruppe NPD/Die Rechte sowie bei Enthaltung von Rm Münch folgenden Beschluss:
Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt den Wirkungsmonitor 2018.
zu TOP 9.2
2. Bericht zur Zustandsbeurteilung des Immobilienbestands für das Schulportfolio der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15484-19)
Dem Rat der Stadt liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 28.11.2019 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund aus ihrer Sitzung am 12.11.2019 vor:
Herr Lieven (SPD-Fraktion) stellte im Hinblick auf den in der Vorlage dargestellten Investitionsbedarf für die "Förderschule an der Froschlake" den mündlichen Antrag:
Die Verwaltung möge prüfen, ob der Standort der Dependance der Förderschule Froschlake "Auf der Linnert" aufgegeben werden könne, um am Standort an der Froschlake eine Gesamtertüchtigung vorzunehmen. Dieses erscheine sinnvoll, da an diesem Standort auch der Neubau einer Turnhalle vorgesehen sei. Das Gebäude am Standort "Auf der Linnert" könne dann abgerissen werden und das Grundstück vermarktetet werden, um die Gesamtertüchtigung des Gebäudes an einem Standort zu finanzieren.
Dies beschloss die BV einstimmig.
Beschluss
Die BV Lütgendortmund nahm den 2. Bericht zur Zustandsbeurteilung des Immobilienbestands für das Schulportfolio der Stadt Dortmund zur Kenntnis.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus seiner Sitzung am 26.11.2019 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Eving vom 06.11.2019:
„Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:
Die Verwaltung wird aufgefordert, schnellstmöglich den Abriss des Altgebäudes der
Osterfeld-Grundschule zu veranlassen, um den Weg für eine andere Nutzung
(Wohnbebauung) auf dem Grundstück zu ermöglichen.
Begründung:
Das Altgebäude der Osterfeld-Grundschule befindet sich in einem maroden Zustand.
Eine Wohnbebauung auf diesem Grundstück wäre erstrebenswert.“
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün trägt die o. a. Empfehlung einstimmig mit und nimmt den 2. Bericht zur Zustandsbeurteilung des Immobilienbestands für das Schulportfolio der Stadt Dortmund zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün einstimmig an.
Der Rat nimmt den 2. Bericht zur Zustandsbeurteilung des Immobilienbestands für das Schulportfolio der Stadt Dortmund unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 28.11.2019 zur Kenntnis.
zu TOP 9.3
Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2020/21ff. sowie Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplanung 2020/21ff.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15815-19)
Dem Rat der Stadt lag nachfolgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der Sitzung am 10.12.2019 vor:
Die Bezirksvertretung Aplerbeck beschließt einstimmig folgende Ergänzung:
Die Bezirksvertretung bittet den Rat die Planung der Erweiterung der Feuerwache Aplerbeck in die Maßnahmenliste dringlich aufzunehmen. Begründung: Durch die Verlegung der Parkplätze des Anbaus der Feuerwache wird eine zweite, dringend benötigte Ausfahrt des Recyclinghofes Aplerbeck auf die Riesestraße ermöglicht.
Ferner merkt die Bezirksvertretung Aplerbeck an, dass der Punkt 175 dahingehend konkretisiert werden muss, dass die Anschaffung einer neuen Küche erst mit dem Neubau geplant und realisiert wird.
Des Weiteren weist die Bezirksvertretung zu Punkt 491 darauf hin, dass die Treppenanlage barrierefrei ausgeführt werden soll.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck nimmt die vorgelegte gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2020/21ff. (BeMa 2020/21ff.), die in dem Haushaltsplan 2020/21 ff. abgebildet ist, sowie die darin enthaltenen Jahresarbeitsprogramme der Städtischen Immobilienwirtschaft (FB 65) und des Fachbereiches Liegenschaften (FB 23) zur Kenntnis.
Rm Mader bat darum, die Empfehlung der BV Aplerbeck zum Antrag zu erheben und die Vorlage mit dieser Ergänzung zu beschließen.
Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke und Piraten unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die vorgelegte gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2020/21ff. (BeMa 2020/21ff.), die in dem Haushaltsplan 2020/21 ff. abgebildet ist, sowie die darin enthaltenen Jahresarbeitsprogramme der Städtischen Immobilienwirtschaft (FB 65) und des Fachbereiches Liegenschaften (FB 23) zur Kenntnis.
zu TOP 9.4
"Sauberes Dortmund" - Stadtbildpflegerischer und sozialpolitischer Mehrwert durch die Umsetzung ästhetischer Reinigungs- und Wildkrautbekämpfungsmaßnahmen durch die EDG Entsorgung Dortmund GmbH im Kontext einer Förderung von bis zu 60 langzeitarbeitslosen Personen nach § 16i SGB II
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15721-19)
Rm Berndsen begrüßte, dass hiermit eine deutliche Verbesserung der Sauberkeit in der Stadt zu erwarten sei. Ebenfalls sei positiv, dass die eingesetzten Personen für die nächsten fünf Jahre eine Perspektive erhalten.
Rm Münch bezeichnete es als sinnvoll, Menschen in Arbeit zu bringen, aber dann solle es sich bitte auch um sinnvolle Arbeit handeln. Er stellte mündlich folgenden Antrag:
Der Rat der Stadt beschließt, in allen Bereichen der Vorlage das Wort „ästhetisch“ durch die Begriffe „unästhetisch“ und „antiökologisch“ zu ersetzen.
Rm Kowalewski stellte dar, dass die ehemaligen Arbeitsgelegenheiten zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aufgewertet werden.
Rm Schilff betonte, dass es in erster Linie um ein gepflegtes Stadtbild gehe.
Rm Garbe merkte an, dass es sich nicht um eine idyllische Wildblumenwiese, sondern um Unkrautbekämpfung handele.
Rm Münch zeigte auf, dass eine biologische Vielfalt nicht gewünscht sei, was durch die Bezeichnung Unkraut verdeutlicht werde.
OB Sierau entzieht Rm Münch wegen Überschreitung der Redezeit das Wort.
Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch den Antrag des Rm Münch ab.
Der Rat der Stadt Dortmund fasst mehrheitlich folgenden Beschluss:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, eine Ergänzungsvereinbarung zum Straßenreinigungsvertrag vom 24.12.1991 / 16.09.2004 / 15.03.2018 / 14.12.2018 mit der EDG abzuschließen und die ästhetischen Reinigungs- und Wildkrautbekämpfungsmaßnahmen als weitere Sonderreinigung gemäß § 4 Abs. 1 des Straßenreinigungsvertrages aufzunehmen. Die Leistungen der EDG sollen ab dem 01.01.2020 zunächst befristet bis zum 31.12.2024 unter Nutzung der fünfjährigen Fördermöglichkeiten gemäß § 16i SGB II erbracht werden.
zu TOP 9.5
Stadtsauberkeitskonzept für die Stadt Dortmund - hier: Information über die begründete Verschiebung der Ratsbefassung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15998-19)
Der Rat der Stadt nimmt die Informationen über die begründete Verschiebung der Ratsbefassung zum Stadtsauberkeitskonzept für die Stadt Dortmund zur Kenntnis.
zu TOP 9.6
KEB: Beteiligung an der E.ON SE
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15996-19)
Rm Reuter gab zu Protokoll, die Folgerung, dass die Aktien durch die DSW 21 gekauft werden, sei nicht zielführend und könne auch nicht mitgetragen werden, sei aber auch nicht Bestandteil des Beschlussvorschlages, weshalb man der Vorlage zustimmen werde.
Der Rat der Stadt Dortmund fasst mit Mehrheit gegen die Ratsgruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund hebt den Beschluss vom 13.12.2018 bezüglich der Beteiligung der KEB Holding AG an der E.ON SE (Drucksache Nr.: 12737-18) auf.
Rm Reuter gab zu Protokoll, die Folgerung, dass die Aktien durch die DSW 21 gekauft werden, sei nicht zielführend und könne auch nicht mitgetragen werden, sei aber auch nicht Bestandteil des Beschlussvorschlages, weshalb man der Vorlage zustimmen werde.
zu TOP 9.7
Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2019 in der Teilergebnisrechnung der Ämter 23 und 24
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15973-19)
Der Rat der Stadt Dortmund fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Ratsgruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellte Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2019 gem. § 83 GO NRW
1. in der Ergebnisrechnung des Amtes 23 in Höhe von insgesamt rd. 55.000,00 €,2. in der Ergebnisrechnung des Amtes 24 in Höhe von insgesamt rd. 7.107.000 €.
zu TOP 9.8
Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2019 in der Teilergebnisrechnung des Fachbereichs 30.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15805-19)
Der Rat der Stadt Dortmund fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Ratsgruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellte Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2019 gem. § 83 GO NRW
in der Ergebnisrechnung des Fachbereichs 30 in Höhe von insgesamt 658.000,00 €.
zu TOP 9.9
Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen gem. § 83 GO NRW in der Dortmund-Agentur (FB 3)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15968-19)
Der Rat der Stadt Dortmund fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Ratsgruppe NPD/Die Rechte bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gemäß § 83 Abs. 1 und 2 GO NRW überplanmäßige Mehraufwendungen in Höhe von 784.298,- € für die Dortmund-Agentur im Haushaltsjahr 2019 und die Verwendung der unter dem Punkt finanzielle Auswirkungen dargestellten zweckgebundenen eigenen Mehrerträge (497.390,06 €) sowie Minderaufwendungen (286.907,94 €) im FB 37 zur Deckung dieser Mehraufwendungen.
zu TOP 9.10
IGA Metropole Ruhr 2027- Modifizierung des Beschlusses zur Gründung der Durchführungsgesellschaft "Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 gGmbH" aufgrund aktueller Entwicklung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16030-19)
Rm Bohnhof merkte kritisch an, das die Gefahr bestehe, dass die Veranstaltung der IGA für die Stadt defizitär ausgehen werde.
Aus Sicht von Rm Brück gebe es in Dortmund dringendere Projekte, die der Bevölkerung selbst zu Gute kommen.
Rm Münch entgegnete, die Vorredner hätten deutlich gemacht, dass sie nur zugezogene Einwohner seien, sonst wüssten sie, dass die in Dortmund durchgeführten Bundesgartenschauen einen großen Mehrwert für Dortmund gebracht haben.
Rm Rettstadt bezeichnete die Pläne für die Durchführung der IGA als ein Instrument, mit Hilfe dessen der Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort profitieren werde.
Der Rat der Stadt Dortmund fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie der Ratsgruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Gründung einer Durchführungsgesellschaft „Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 gGmbH“, abweichend zum Ratsbeschluss vom 04.07.2019 (Drucksache Nr. 14754-19), ohne Einholung einer verbindlichen Auskunft zur Umsatzsteuerbarkeit der Gesellschafterzuschüsse.
zu TOP 9.11
Wirtschaftsplan 2020 ff des Sondervermögens "Grundstücks- und
Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" (SV GVVF)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15970-19)
Der Rat der Stadt Dortmund fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Ratsgruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2020 des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ (SV GVVF).
Das SV GVVF wird ermächtigt, Kredite bis zu einer Höhe von 20 Mio. € aufzunehmen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen wird auf 20 Mio. € festgesetzt. Zudem wird das SV GVVF ermächtigt, die Kreditermächtigung des Jahres 2019 in Höhe von 20 Mio. € in das Wirtschaftsjahr 2020 zu übertragen.
zu TOP 9.12
Deutsches Fußballmuseum: Wirtschaftliche Lage, Wertschöpfungseffekte und Verlustausgleich
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16193-19)
Der Rat der Stadt setzt die Vorlage unter dem Tagesordnungspunkt 1.3 ab.
zu TOP 9.13
Abschaffung der Zweitwohnungssteuer
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 16255-19)
Dem Rat der Stadt lag folgender Antrag der AfD-Fraktion vor:
„… die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt folgenden Antrag:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der Stadt Dortmund vom 23.4.1998 ersatzlos zum 01.01.2020 zu annullieren.
Begründung:
Die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer, im Volksmund auch „3. Miete“ genannt, ist unverhältnismäßig und sozial ungerecht. Sie stellt eine erhebliche Einmischung der Stadt in die Freizügigkeitsrechte und die persönlichen Entscheidungen der Bürger dar.
In einer Universitätsstadt wie Dortmund belastet sie insbesondere Studierende und Auszubildende, die in der Regel eher wenig Geld zu Verfügung haben und oft nur für ihre Ausbildungsdauer nach Dortmund kommen. Diese können sich im Gegensatz zu anderen Kommunen gemäß der o.g. Satzung auch nicht von der Zahlung dieser Steuer befreien lassen.
Viele in Dortmund Beschäftigte, die aus dem näheren Umfeld des Ruhrgebietes stammen, bleiben Pendler, statt sich zusätzlichen Wohnraum in Dortmund zu mieten. Die Lage der Stadt sowie die gute verkehrliche Anbindung begünstigt dieses Pendlerverhalten. Eine Zweitwohnung kann daher eine sinnvolle ökonomische und ökologische Alternative zum gesundheitlich belastenden und umweltschädlichen Pendeln darstellen.
Ferner bringt die Steuer der Stadt eher geringe Einnahmen. Von diesem kleinen Betrag ist auch noch ein großer Teil an Verwaltungskosten abzuziehen. Damit sorgt die Zweitwohnungssteuer dafür, dass sich die Verwaltung hauptsächlich mit sich selbst beschäftigt. Ein nennenswerter finanzieller Vorteil ist nicht zu erkennen.“
Rm Bohnhof begründete den Antrag damit, dass den Einnahmen in Höhe von 240.000 € ein sehr hoher Verwaltungsaufwand entgegenstehe. Einerseits sei die Freizügigkeit gewünscht, andererseits schaffe man derartige Regulierungen, um die Menschen an den Standort zu binden. Dies sei nicht mehr zeitgemäß.
Rm Rettstadt bat um Übersendung des Antrages zur weiteren Beratung an den AFBL.
Rm Münch führte aus, dass diejenigen, die von den Leistungen in Dortmund profitieren wollen, auch ihren Wohnsitz in der Stadt haben sollten.
Rm Kowalewski bezeichnete es als positiven Nebeneffekt zur Bekämpfung der allgemeinen Wohnungsnot, wenn Wohnungen freigezogen würden, weil Menschen ihren Hauptwohnsitz in Dortmund nehmen.
Der Rat der Stadt überweist den Antrag zur weiteren Beratung in den AFBL.
zu TOP 9.14
Moratorium Grundsteuerhebesätze
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 16254-19)
Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag von der Fraktion Alternative für Deutschland vor:
„…die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt folgenden Antrag, den der Rat beschließen möge:
Der Rat der Stadt erkennt an, dass sich die Belastungen der Bürger durch die Grundsteuern nicht erhöhen dürfen. Er spricht sich für ein Moratorium bei den Grundsteuerhebesätzen – Grundsteuer A und Grundsteuer B – aus. Es wird damit angestrebt, die Grundsteuer-Hebesätze bis 2025 nicht zu erhöhen.
Begründung:
Der Steuereinnahme-Boom ist mit dem Rückgang der Konjunktur in Deutschland auch in Dortmund zu Ende. Zwar steigen die Steuereinnahmen der Stadt auch in den nächsten Jahren wahrscheinlich noch weiter moderat, dennoch bleiben sie weit hinter den Planungen des Haushalts 2019 zurück. Für 2021 etwa werden voraussichtlich 27,6 Mio. € weniger Steuern eingenommen als geplant. Zugleich steigen viele Belastungen des Haushalts und kompensieren das Steuer-Plus.
Damit kann die Versuchung steigen, Mehreinnahmen erneut über eine Anhebung der Grundsteuer zu generieren. Das Drehen an der Grundsteuer-Schraube wäre allerdings fatal, da zahlreiche Bürger als Folge der künftigen verfassungsgerichtlich erzwungenen Grundsteuer-Neuberechnung ohnehin mit steigenden Kosten in diesem Bereich konfrontiert sein werden. Zugleich können weltwirtschaftliche Entwicklungen zu einem Zinsanstieg führen. Das ist derzeit zwar nicht zu erkennen. Käme es allerdings dazu, könnte es durchaus einen schärferen Zinsanstieg geben als das heute von vielen erwartet wird.
Ein Einfrieren der Grundsteuerhebesätze gibt Mietern, Haus- und Wohnungsbesitzern über einen überschaubaren Zeitraum mehr Planungs- und Finanzierungssicherheit bei den ohnehin schon hohen umlagefähigen Grundbesitzabgaben. Es wird damit ein Beitrag zur Abfederung steigender Mieten geleistet und letztlich die Schaffung von Eigentum gefördert.“
Rm Garbe bezeichnete es als sinnvoll, mit Hilfe eines Moratoriums für die nächsten fünf Jahre die Hebesätze der Grundsteuer nicht zu erhöhen. Dies sei ein Signal in die Bürgerschaft, die ihre Kosten besser kalkulieren könnten und werde verhindern, dass eine Abwanderung ins Umland erfolgt.
Rm Rettstadt lehnte diesen Vorstoß ab, da niemand abschätzen könne, was in den nächsten Jahren passiere. Derzeit sei eine Erhöhung der Grundsteuer aber auch nicht beabsichtigt.
StD Stüdemann riet von einer voreiligen Entscheidung ab, vielmehr seien zunächst die grundsätzlichen Neuregelungen auf diesem Gebiet abzuwarten. Außerdem sei es möglicherweise ein Mittel der Kommunen, um die Handlungsfähigkeit sicherzustellen. Zudem solle man dem neuen Rat mit einer solchen Entscheidung nicht vorgreifen.
Auch Rm Reuter wies darauf hin, dass man sich verständigt habe, die Neureglungen abzuwarten.
Rm Reppin zeigte auf, dass es bislang immer gelungen sei, mit anderen Maßnahmen die Ziele zu erreichen. Darüber hinaus sei es auch möglich, den Grundsteuerhebesatz nach unten zu korrigieren, was durch das Moratorium ebenfalls verhindert würde.
Der Rat der Stadt lehnt den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Alternative für Deutschland vom 26.11.2019 mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie der Ratsgruppe NPD/Die Rechte ab.
10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
zu TOP 10.1
Fortbestand und Weiterentwicklung der Städtekooperation Integration.Interkommunal
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15568-19)
Der Rat der Stadt Dortmund fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Ratsgruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Beschluss1. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt und unterstützt ausdrücklich die Ausrichtung sowie die Leitgedanken und Ziele der in der Städtekooperation Integration.Interkommunal zusammengeschlossenen Städte. Er bekräftigt die Mitgliedschaft und weitere Teilnahme der Stadt Dortmund in der Städtekooperation als unerlässliche Grundlage für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit auf deren Themenfeldern. 2. Er bittet den Oberbürgermeister mit seiner Verwaltung an der zukunftsorientierten Weiterentwicklung der Städtekooperation gestaltend mitzuwirken und der gemeinsamen Arbeit mit den Partnerstädten einen hohen Stellenwert einzuräumen.
zu TOP 10.2
Masterplan Mobilität:
Umweltfreundliche Mobilität der Beschäftigten und Beamt*innen der Stadtverwaltung Dortmund auf dem Weg vom und zum Arbeitsplatz
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15810-19)
Dem Rat der Stadt lag nachfolgendes Schreiben des Personalrates vom 19.11.2019 vor:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
der Rat der Stadt Dortmund wird in seiner Sitzung am 12.12.2019 die im Betreff genannte Vorlage behandeln und ggf. entsprechend beschließen.
Die Beschlussvorschläge hinsichtlich der Einführung von Richtlinien für die Gewährung von Vorschüssen in besonderen Fällen sowie die vollständige Weitergabe des Großkundenrabattes der DSW 21 in Höhe von 12 % finden die Zustimmung des Personalrates.
Erlauben Sie uns gleichwohl noch einige Anmerkungen zu der erstellten Ratsvorlage zu machen.
Der Inhalt der Vorlage ist geprägt davon, dass die Förderung der Mobilität von Beschäftigten der Stadtverwaltung Dortmund ein Baustein sei hinsichtlich des Klimaschutzes, der Luftreinhaltung und der Verkehrsplanung. Ferner beabsichtige die Verwaltung, sich als attraktiver Arbeitgeber bzw. Dienstherr zu präsentieren.
Nunmehr ermöglicht das Einkommensteuerrecht seit dem 01.01.2019 steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zum Job-Ticket. Bedauerlich ist in diesem Zusammenhang, dass es für die Beamtinnen und Beamte des Landes Nordrhein-Westfalen und somit auch für die Kommunalbediensteten keine Rechtsgrundlage gibt, ein Job-Ticket zu bezuschussen. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen.
Um dem Gedanken des Umweltschutzes Rechnung zu tragen, ist dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, alle steuerrechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Beschäftigten der Stadtverwaltung Dortmund den öffentlichen Personennahverkehr attraktiver zu gestalten und unsere Kolleginnen und Kollegen zu motivieren, ihre Arbeitsstätte ohne die Nutzung des privateigenen Pkw’s aufzusuchen. Hier wünscht sich der Personalrat uneingeschränkt die Stärkung des ÖPNV.
Auch wenn die Beamtinnen und Beamten zum jetzigen Zeitpunkt nicht in den Genuss einer entsprechenden Bezuschussung kommen können, ist diese wünschenswerte Lösung trotz Ungleichbehandlung zu befürworten, weil sie auch den politischen Druck auf den Gesetzgeber erhöhen würde. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben nicht ohne Grund die Regelungen in Art. 3 GG verfasst, wonach Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln ist.
Für die Akzeptanz der erhofften geänderten Beschlussfassung des Rates der Stadt Dortmund wird der Personalrat bei den Beamtinnen und Beamten werben.
Der Personalrat begrüßt die Initiative des Oberbürgermeisters und wird sich ebenfalls an den Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen mit der Bitte wenden, im Landtag entsprechend gesetzesinitiativ tätig zu werden. Gleichzeitig wird der Personalrat die Personalräte des Landes Nordrhein-Westfalen auffordern, diese Initiative zu unterstützen.“
Rm Münch kritisierte, dass den Beschäftigten vorgeschrieben werden soll, wie sie zukünftig zur Arbeit kommen sollen, die Ratsmitglieder aber – statt mit gutem Beispiel voranzugehen – auf ihrer kostenlosen Parkkarte bestehen. Er stellte mündlich folgenden Antrag:
Der Rat der Stadt beschließt, dass den Ratsmitgliedern keine kostenlose Parkkarte mehr zur Verfügung gestellt wird, weil der Rat der Stadt Dortmund mit gutem Beispiel für die ökologische Mobilitätswende vorangehen möchte.
Rm Brück bezeichnete den Vorschlag als sinnvoll, er werde zustimmen.
Für Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) …
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.
Rm Bohnhof ergänzte, dass nicht jeder sich auf ein vorgeschriebenes Verkehrsmittel festlegen lasse.
Rm Fuß führte aus, dass er es leid sei, dass Rm Münch immer alle Ratsmitglieder über einen Kamm schere. Er selbst nehme – wie auch andere Mitglieder des Rates – das Angebot der Parkkarte nicht in Anspruch.
Rm Matzanke beantragte Schluss der Debatte, da nicht über die Vorlage diskutiert werde.
Dem Antrag auf Schluss der Debatte wurde mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Ratsgruppe NPD/Die Rechte sowie Rm Münch entsprochen.
Rm Münch stellte anschließend in einer persönlichen Erklärung dar, dass behauptet wurde, er habe die Unwahrheit gesagt. Diese Anschuldigung weise er zurück. Er habe keinen Einblick in die Steuerunterlagen und wisse daher nicht, wer die Parkkarte als geldwerten Vorteil bei seiner Steuererklärung angebe. Er wisse nur, dass die Parkkarte kostenlos zur Verfügung gestellt werde, so dass er die grundsätzliche Aussage aufrechterhalte.
Rm Brück merkte ebenfalls in einer persönlichen Erklärung an, dass auch er keine Parkkarte in Anspruch nehme und er eine persönliche Entschuldigung von Rm Münch erwarte.
Der Antrag von Rm Münch wurde mit Mehrheit gegen die Stimmen von Rm Münch und Rm Brück abgelehnt.
Der Rat der Stadt nimmt das Schreiben des Personalrates vom 19.11.2019 zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt Dortmund fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie bei Enthaltung der Ratsgruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Beschluss1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, den von der DSW21 gewährten Großkundenrabatt von 12 % auf die Beschaffung von Fahrkarten im Bereich des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr vollständig an die Beschäftigten und Beamt*innen und Beamten weiterzugeben.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Richtlinien über die Gewährung von Vorschüssen in besonderen Fällen (Vorschußrichtlinien) um die Gewährung eines Darlehens mit einem Höchstbetrag von 2.560 € zur Beschaffung eines Fahrrads zu erweitern.
3. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Anschreiben des Herrn Oberbürgermeister Sierau an Herrn Ministerpräsidenten Laschet und an den zuständigen Herrn Staatssekretär Liminski zur Kenntnis.
zu TOP 10.3
Sicherstellung der Schutzziele im Brandschutz und Rettungsdienst der Stadt Dortmund;
hier: Anzahl der Funktionsstellen und bedarfsgerechte Anpassung des Personalfaktors (PF)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15792-19)
Der Rat der Stadt Dortmund fasst einstimmig bei Enthaltung der Ratsgruppe NPD/Die Rechte sowie Rm Münch folgenden Beschluss:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, · die Vorhaltung von 167 Funktionsstellen im Bereich Brandschutz und Rettungsdienst
· die Anpassung des Personalfaktors (PF) für die Laufbahngruppe 1.2 auf 5,1
· die zukünftige Überprüfung des Personalfaktors in einem Abstand von höchstens drei Jahren durchzuführen
· die damit verbundenen Veränderungen des Stellenplans 2020
· die Aufnahme der daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen in den endgültigen Haushaltsplan 2020ff.
zu TOP 10.4
Sachstandsbericht zum Chief Information / Innovation Office
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15802-19)
Der Rat der Stadt nimmt den 1. Sachstandsbericht zu den bisherigen Aktivitäten des Chief Information / Innovation Office zur Kenntnis.
zu TOP 10.6
Durchführung eines zweijährigen Pilotprojekts „Ermittlungsdienst Abfall“ zur Verbesserung der Stadtsauberkeit in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15436-19)
Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 28.11.2019 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt weiterhin folgende Überweisung des Rates aus seiner Sitzung am 14.11.2019 vor:
Dem Rat der Stadt lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 07.11.2019 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus ihrer Sitzung am 06.11.2019 vor:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord hat zum Doppelhaushalt 2020/21 nachfolgenden Antrag beschlossen:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt die personelle Ausstattung des „Ermittlungsdienstes Abfall“ mindestens dem der Stadt Hagen anzugleichen.
Begründung:
In Dortmund wohnen auf fast der doppelten Fläche mehr als drei Mal so viele Menschen. Um die gewünschte Wirkung zu erzielen, ist eine ausreichende Personalstärke von Nöten.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord lehnt mehrheitlich bei 2 Ja-Stimmen (Fraktion Die Linke & Piraten), 11 Gegenstimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Herr Urbanke/AfD, Herr Borchardt/Die Rechte) und 2 Enthaltungen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) nachfolgenden Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten ab:
„Bei Vermüllung auf privatem Gelände (Hinter- und Innenhöfe)wird bei Versagen der üblichen Maßnahmen , wenn angemessen, eine Lösung über einen sprachkompetenten Kontakt zu den Bewohnern versucht. Geeignete Personen hierzu können ggf. das Quartiersmanagement oder andere geeignete Netzwerke vermitteln. - Die auf den Seiten11 und 12 geschilderten Anforderungen an das Personal tragen dem beschriebenen Aufgabenbereich nicht Rechnung.
Begründung:
Zutreffend werden in der Vorlage „Desinteresse an der Umwelt, gleichgültiger Umgang mit den öffentlichen Räumen, abnehmendes Rechtsbewusstsein, kriminelle Energie, Unwissenheit“ als wesentliche Faktoren für die Vermüllung und Verschmutzung des Öffentlichen Raumes genannt. - Ein Grenzfall ist die nicht selten zu beobachtende misslingende Entsorgung auf privatem Gelände, wie sie sich in überquellenden Mülleimern und daneben abgestelltem Müll äußert. -
Neben anderen Faktoren ist in solchen Fällen auch immer mangelnde Sprachkompetenz als Grund in Erwägung zu ziehen. – Bewohner verstehen das System der Mülltrennung nicht, veranlassen Fehlbefüllungen, die von der EDG mit einer Verweigerung der Leerung und einem erläuternden Anschreiben an den Vermieter beantwortet werden. – Dieses Verfahren führt erkennbar nicht zu einer Entspannung der Situation.“
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig wie folgt zu beschließen:
4. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit der EDG Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) das auf zwei Jahre angelegte Pilotprojekt „Ermittlungsdienst Abfall“ gemäß dem in der Anlage beigefügten Konzept, auf Grundlage einer noch abzuschließenden Kooperationsvereinbarung durchzuführen und dem Rat der Stadt nach Projektende über die erzielten Ergebnisse zu berichten.
5. Der Rat stellt die finanziellen Mittel für die Einrichtung von vier befristeten vollzeitverrechneten Planstellen beim Ordnungsamt sowie die dazugehörigen Sachaufwendungen zur Umsetzung des Pilotprojektes zur Verfügung.
6. Sofern eine interne Besetzung der Planstellen nicht erfolgen kann, sind die Stellen durch extern zu gewinnende Mitarbeiter*innen zu besetzen.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation zur Kenntnis.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 06.11.2019 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation (APO) vom 31.10.2019:
Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Stellungnahme des Personalrates vor:
in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 31.10.2019 wird der Fachausschuss hinsichtlich der Durchführung eines zweijährigen Pilotprojekts „Ermittlungsdienst Abfall“ zur Verbesserung der Stadtsauberkeit in Dortmund eine Empfehlung abgeben müssen.
Der Personalrat begrüßt die von der Verwaltung beabsichtigte Maßnahme und wurde vorab in einem Gespräch über die Absicht der beteiligten Fachbereiche in Kenntnis gesetzt.
Bevor der Personalrat im Rahmen des formellen Beteiligungsverfahrens nach dem Landespersonalvertretungsgesetzes NRW die Zustimmung zur beabsichtigten Maßnahme erteilen kann, sind noch eine Vielzahl von Detailfragen zu besprechen. Inwieweit dann evtl. Korrekturen am derzeitigen Konzept vorzunehmen sind, vermögen wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht einzuschätzen. Insbesondere sind Fragen des Datenschutzes, der räumlichen Unterbringung, der Umgang mit Bargeld aber auch der Ausgestaltung von Arbeitszeitmodellen zu klären.
Wir möchten Sie bitten, diese Stellungnahme den Mitgliedern des Ausschusses für Personal und Organisation zur Verfügung zu stellen.
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme des Personalrates zur Kenntnis.
Die Fraktionen FDP/Bürgerliste und Bündnis 90/Die Grünen erklären, dass sie zu dieser Vorlage noch Beratungsbedarf haben.
Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABÖAB)9 vom 05.11.2019:
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt hierzu folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Personal und Organisation aus seiner Sitzung vom 31.10.2019 vor (Textsiehe o.a Empfehlung des APO)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt außerdem folgender Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen vor:
die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
3. Die Verwaltung beauftragt die EDG im Rahmen eines auf zwei Jahre befristeten Modellprojekts einen kostenfreien Sperrmülltag im Quartal pro Stadtbezirk einzuführen. Ein entsprechendes Konzept wird dem Rat im ersten Quartal 2020 zur Entscheidung vorgelegt. Dem Rat wird nach Projektende über die erzielten Ergebnisse berichtet.
4. Neben der verstärkten Kontrolle werden begleitende Aufklärungsmaßnahmen (z.B. Beschilderungen und andere Informationsmaterialien in verschiedenen Sprachen) an bekannten „Schmierstellen“ eingesetzt.
Begründung:
Grundsätzlich ist das Vorgehen gegen abfallrechtliche Ordnungswidrigkeiten zu begrüßen. Die Stadt Dortmund ist dabei schon auf vielen Gebieten aktiv. So ist neben dem Vollzugs- und Ermittlungsdienst auch der kommunale Ordnungsdienst sowie der Service- und Präsenzdienst damit befasst, Abfallablagerungen im öffentlichen Raum zu erfassen und der zuständigen Fachdienststelle zur weiteren Verfolgung zu melden. Auch bei der EDG sorgen Mülldetektive schon jetzt dafür, dass bekannte „Schmierstellen“ überwacht, unrechtmäßige Abfallentsorgungen fotografisch dokumentiert und beim Umweltamt zur Anzeige gebracht werden.
Neben den schon bestehenden Kontrollen und der jetzt vorgeschlagenen weiteren Aufdeckung und Ahndung abfallrechtlicher Ordnungswidrigkeiten sollten zusätzlich begleitende Maßnahmen ergriffen werden, um eine sachgerechte und rechtmäßige Abfallentsorgung grundsätzlich zu erleichtern/ zu vereinfachen und damit zur Müllvermeidung beizutragen.
Die Fraktion B’90/Die Grünen zieht den Antrag nach ausführlicher Diskussion des Ausschusses zurück.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet die Verwaltung die Anregung unter Punkt 2 des Antrags der Fraktion B‘90/Die Grünen bezüglich der Vorlage der Verwaltung unter Seite 5 Ziel Nr. 5 zu berücksichtigen.
Frau Joest (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt folgenden Ergänzungsantrag zum TOP zu Protokoll:
Die Fraktion FDP/Bürgerliste stimmt unter folgenden Bedingungen zu:
Nach 2 Jahren findet eine Evaluation zu folgenden Punkten statt:
4. die tatsächliche Reduzierung der Müllmenge
5. die subjektive Wahrnehmung der Sauberkeit in der Stadt
6. das Kosten-/Nutzenverhältnis Personalkosten zu Müllabfahrtskosten
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet die Verwaltung, dass die Anregungen aus dem Zusatzantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste, insbesondere bezüglich des Kosten-/Nutzenvergleiches, bei der Evaluation berücksichtigt werden.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Überweisung aus dem Ausschuss für Personal und Organisation zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion LINKE & PIRATEN, bei Enthaltung der Fraktionen FDP/Bürgerliste und B‘90/Die Grünen folgenden Beschluss zu fassen:
4. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit der EDG Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) das auf zwei Jahre angelegte Pilotprojekt „Ermittlungsdienst Abfall“ gemäß dem in der Anlage beigefügten Konzept, auf Grundlage einer noch abzuschließenden Kooperationsvereinbarung durchzuführen und dem Rat der Stadt nach Projektende über die erzielten Ergebnisse zu berichten.
5. Der Rat stellt die finanziellen Mittel für die Einrichtung von vier befristeten vollzeitverrechneten Planstellen beim Ordnungsamt sowie die dazugehörigen Sachaufwendungen zur Umsetzung des Pilotprojektes zur Verfügung.
6. Sofern eine interne Besetzung der Planstellen nicht erfolgen kann, sind die Stellen durch extern zu gewinnende Mitarbeiter*innen zu besetzen.
AUSW, 06.11.2019:
Frau Rm Reigl führt an, dass ihre Fraktion dieses Vorhaben ablehnen werde, weil man nicht glaube, dass es wirklich zielführend sei. Im Zuge der Haushaltsberatungen werde man einen Antrag hierzu stellen, den man für sinnvoller und zielführender halte.
Herr Rm Happe kündigt an, dass er sich heute zur Vorlage enthalten werde, da seine Fraktion hierzu noch Beratungsbedarf habe.
In Kenntnis der Empfehlungen des Ausschusses für Personal und Organisation (APO) vom 31.10.2019 sowie des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABÖAB) vom 05.11.2019 empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion Die Linke & Piraten) sowie Enthaltungen (Fraktion B‘90/die Grünen und Faktion FDP/Bürgerliste) folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
4. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit der EDG Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) das auf zwei Jahre angelegte Pilotprojekt „Ermittlungsdienst Abfall“ gemäß dem in der Anlage beigefügten Konzept, auf Grundlage einer noch abzuschließenden Kooperationsvereinbarung durchzuführen und dem Rat der Stadt nach Projektende über die erzielten Ergebnisse zu berichten.
5. Der Rat stellt die finanziellen Mittel für die Einrichtung von vier befristeten vollzeitverrechneten Planstellen beim Ordnungsamt sowie die dazugehörigen Sachaufwendungen zur Umsetzung des Pilotprojektes zur Verfügung.
6. Sofern eine interne Besetzung der Planstellen nicht erfolgen kann, sind die Stellen durch extern zu gewinnende Mitarbeiter*innen zu besetzen.
Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) hält die Maßnahme f´ür ein gutes Projekt. Für ihn sei allerdings die Messbarkeit des Erfolges nicht ersichtlich.
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LI(NKE & PIRATEN) weist darauf hin, dass der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen der Vorlage zugestimmt habe.
Herr Monegel (Vorsitzender, CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass die Vorlage hinsichtlich des Antrages der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord auch geschoben werden könne.
Herr Reppin (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass eine Entscheidung über die Vorlage seiner Auffassung heute getroffen werden könnte.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE & PRATEN und Enthaltung der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und FDP/Bürgerliste an.
Der Antrag der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord zum Doppelhaushalt wird in die Haushaltsberatungen am 28.11.2019 verschoben.
Der Rat der Stadt überweist die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 07.11.2019 inkl. der darin enthaltenen Anträge aufgrund Beratungsbedarfs zur erneuten Beratung in die Haushaltsberatungen des Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stellt fest, dass der Beschluss des Ausschusses über die Vorlage DS-Nr. 15436-19 bereits am 07.11.2019 getroffen wurde.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.
Rm Schwinn kündigte an, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sich bei der Abstimmung der Vorlage enthalten werde, nicht, weil man das Konzept für schlecht erachte, sondern weil zusätzlich das Angebot eines kostenlosen Sperrmülltages nicht vorgesehen sei.
Auch Rm Brück würde einen solchen zusätzlichen Sperrmülltag befürworten.
Rm Kowalewski entgegnete, dass es sinnvoller sei, im Straßenraum hinreichend Mülleimer mit ausreichendem Fassungsvolumen zu schaffen.
Rm Münch zeigte sich traurig, dass eine solche Maßnahme überhaupt notwendig sei.
Rm Garbe befürchtete, dass das eingesetzte Personal nicht ausreichen werde, die wilden Müllkippen zu beseitigen.
Rm Goosmann führte aus, dass erstmals Personal eingesetzt werde, welches mit ordnungsbehördlichen Rechten ausgestattet sei und direkt vor Ort sanktionieren könne. Das Thema der Sperrmülltage sei im Fachausschuss hinreichend diskutiert worden.
Für Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) …
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.
Rm Rettstadt fasste zusammen, dass es sich um ein Pilotprojekt handele, welches nach zwei Jahren evaluiert werde. Er widersprach Rm Brück und Rm Thieme, das die Verunreinigungen nur in der Nordstadt seien, es gebe in vielmehr in allen Stadtbezirken Bereiche, die regelmäßig stark verunreinigt sind.
Rm Dr. Suck beantragte Schluss der Debatte, dem Antrag wurde mit Mehrheit gegen die Stimmen der Ratsgruppe NPD/Die Rechte entsprochen.
Der Rat der Stadt Dortmund fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion die Linke und Piraten sowie bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 07.11.2019 folgenden Beschluss:
Beschluss
1. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit der EDG Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) das auf zwei Jahre angelegte Pilotprojekt „Ermittlungsdienst Abfall“ gemäß dem in der Anlage beigefügten Konzept, auf Grundlage einer noch abzuschließenden Kooperationsvereinbarung durchzuführen und dem Rat der Stadt nach Projektende über die erzielten Ergebnisse zu berichten.
2. Der Rat stellt die finanziellen Mittel für die Einrichtung von vier befristeten vollzeitverrechneten Planstellen beim Ordnungsamt sowie die dazugehörigen Sachaufwendungen zur Umsetzung des Pilotprojektes zur Verfügung.
3. Sofern eine interne Besetzung der Planstellen nicht erfolgen kann, sind die Stellen durch extern zu gewinnende Mitarbeiter*innen zu besetzen.
zu TOP 10.7
Benennung von stimmberechtigten Delegierten für die ordentliche Mitgliederversammlung 2020 des Städtetages Nordrhein-Westfalen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16191-19)
Dem Rat der Stadt lag nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte (Drucksache Nr.: 16191-19-E2) vor:
Es wird beantragt, dass einer der acht Delegiertenplätze der Stadt Dortmund durch die Ratsgruppe NPD/ Die Rechte ausgefüllt werden soll. Als Vertreter zum Städtetag 2020 entsendet die Ratsgruppe Axel Thieme, im Verhinderungsfall Michael Brück. Zusätzlich wird geheime Wahl über den Vorschlag beantragt.
Weiterhin lagen dem Rat der Stadt folgende Namensvorschläge der Fraktionen (Drucksacke Nr.: 16191-19-E1) vor:
Namensvorschlag der Fraktionen:
1. RM Susanne Meyer (SPD)
2. RM Torsten Heymann (SPD)
3. RM Bernhard Klösel(SPD)
4. RM Anke Kopkow (CDU)
5. RM Annette Becker (CDU)
6. RM Svenja Noltemeyer (B90/Grüne)
7. RM Oliver Stieglitz (B90/Grüne)
8. RM Thomas Zweier (Die Linke & Piraten)
OB Sierau erläuterte unter Verkündung der von den Fraktionen benannten Stimmauszähler und
-auszählerinnen – Rm Taranczewski (SPD), Rm Dr. Eigenbrod (CDU), Rm Stackelbeck (Bündnis 90/Die Grünen), Rm Reigl (Die Linke & Piraten), Rm Urbanek (AfD) und Rm Happe (FDP/Bürgerliste) - das weitere Verfahren.
Von insgesamt 82 abgegebenen Stimmen bei 88 anwesenden Personen entfielen unter Berücksichtigung von sechs Enthaltungen
auf die vorliegende Namensliste der Fraktionen (Drucksache Nr.: 16191-19-E1) 79 Stimmen
und auf den Vorschlag der Ratsgruppe NPD/Die Rechte
(Drucksache Nr.: 16191-19-E2) 3 Stimmen.
Der Rat der Stadt lehnt den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte mehrheitlich ab.
Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich unter Berücksichtigung der Namensvorschläge (Drucksache Nr.: 16191-19-E1) folgenden Beschluss:
Beschluss
Der Rat der Stadt benennt folgende stimmberechtigte Delegierte für die Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen am 25. und 26. Mai 2020 in Essen.
1. RM Susanne Meyer (SPD) 5. RM Annette Becker (CDU)
2. RM Torsten Heymann (SPD) 6. RM Svenja Noltemeyer (B90/Grüne)
3. RM Bernhard Klösel (SPD) 7. RM Oliver Stieglitz (B90/Grüne)
4. RM Anke Kopkow (CDU) 8. RM Thomas Zweier (Die Linke & Piraten)
zu TOP 10.8
Umbesetzung in Gremien
Überweisung: Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 26.11.2019
(Drucksache Nr.: 15993-19)
Dem Rat der Stadt lag nachfolgende Überweisung des Integrationsrates aus seiner Sitzung am 26.11.2019 vor:
Dem Integrationsrat lag folgender gemeinsamer Antrag der Vorstandsmitglieder des Integrationsrates (Aysun Tekin - Internationalen SPD-Liste, Emre Gülec - Allgemeine aktive Liste der türkischen Verbände und Michael Taranczewski - SPD-Fraktion) zur Beschlussfassung vor:
Beschlussvorschlag:
Der Integrationsrat bittet den Rat der Stadt Dortmund um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags hinsichtlich der Umbesetzung in Gremien:
Herr/Frau ________ ersetzt das ausgeschiedene Integrationsratsmitglied, Krzysztof Imielski, als beratendes Mitglied im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden.
Herr/Frau ________ wird anstatt Frau Irina Bürstinghaus, stellvertretendes beratendes Mitglied im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
Begründung:
Herr Krzysztof Imielski hat sein Mandat als Integrationsratsmitglied aufgegeben.
Gemäß § 10 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund kann der Integrationsrat dem Rat aus der Mitte seiner nach § 27 Abs. 2 Satz 1 GO NRW gewählten Mitglieder sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner für die Ausschüsse vorschlagen.
Im Namen des Vorstandes des Integrationsrates
Aysun Tekin Michael Taranczewski f. d. R.
Emre Gülec Korkus (Geschäftsführung Integrationsrat)
Der Integrationsrat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Beschluss:
Der Integrationsrat bittet den Rat der Stadt Dortmund um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags hinsichtlich der Umbesetzung in Gremien:
Frau Irina Bürstinghaus ersetzt das ausgeschiedene Integrationsratsmitglied, Krzysztof Imielski, als beratendes Mitglied im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden.
Herr Alexander Krimhand wird anstatt Frau Irina Bürstinghaus, stellvertretendes beratendes Mitglied im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit bei Enthaltung der AfD-Fraktion und Rm Münch sowie gegen die Stimmen der Ratsgruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Beschluss:
Der Integrationsrat bittet den Rat der Stadt Dortmund um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags hinsichtlich der Umbesetzung in Gremien:
Frau Irina Bürstinghaus ersetzt das ausgeschiedene Integrationsratsmitglied, Krzysztof Imielski, als beratendes Mitglied im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden.
Herr Alexander Krimhand wird anstatt Frau Irina Bürstinghaus, stellvertretendes beratendes Mitglied im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
zu TOP 10.9
Live-Streaming und dauerhaft abrufbare Video-Veröffentlichung aller Ratssitzungen
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 16253-19)
zu TOP 10.10
Übertragung von Rats- und Ausschusssitzungen
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 16263-19)
Die Punkte wurden gemeinsam behandelt.
Es lagen folgende Unterlagen vor:
- Antrag der AfD-Fraktion (Drucksache 16253-19)
Der Rat der Stadt beschließt, von März 2020 an, alle Sitzungen des Rates der Stadt
Dortmund über die Stadt-Homepage „www.dortmund.de“ live ins Internet zu streamen.
Zugleich sollen die Videoaufzeichnungen dauerhaft auf der Seite „dortmund.de“ abrufbar sein. Das Video-Streaming ist so zu gestalten, dass alle Ratsmitglieder optisch und tontechnisch gleich gut wahrgenommen werden können. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden technischen Voraussetzungen bis März 2020 zu schaffen.
Begründung:
Eine Live-Übertragung der Ratssitzungen ist schon lange überfällig und dringend geboten.
Die bisherige Praxis, nur anwesenden Besuchern das Mitverfolgen von Ratssitzungen zu ermöglichen, ist aus demokratischer Sicht und in Anbetracht der fortgeschrittenen technischen
Möglichkeiten nicht länger hinnehmbar. Zum einen sind die Plätze im Zuschauerraum begrenzt, zum anderen kann die Tribüne jederzeit mit organisierten Zuschauertrupps gefüllt werden, während andere Bürger – wie schon geschehen - das Nachsehen haben und die Abläufe auf dem Ratsparkett selbst nicht verfolgen können.
Es ist heutzutage weder zeitgemäß noch demokratisch vertretbar, die gewachsene Öffentlichkeit im Netz von den Ratssitzungen auszuschließen. Es reicht nicht aus, dass dann
und wann auch Bürger im Foyer des Ratshauses die Sitzung über einen Bildschirm verfolgen
können. Jeder Bürger soll die Möglichkeit haben, die Ratssitzungen und das damit
einhergehende „Rats-Geschehen“ von zu Hause aus oder auch unterwegs live zu verfolgen
bzw. die komplette Sitzung später aufzurufen, wenn er Zeit dazu hat. Es dürfte für alle Bürger interessant sein, die zum Teil sehr agilen Akteure oder „ihren“ Ratsvertreter live auf der Ratsbühne zu erleben.
Über das einzuführende Sitzungs-Streaming wird den interessierten Bürgern endlich die
Gelegenheit gegeben, sich live oder zeitversetzt ein reales Bild von den politischen Entwürfen
der Parteien, der Diskussion der einzelnen Anträge und der Diskussionskultur im
Stadtrat zu machen.
Der Live-Einblick in Ratssitzungen ist auch deshalb besonders wichtig, da der Zeitungsmonopolist Ruhr Nachrichten politisch tendenziös berichtet. So werden etwa die Wortbeiträge und Anträge der AfD-Ratsfraktion weitestgehend ausgespart. Dasselbe gilt auch für den WDR, andere Presseorgane und selbsternannte Netz-Schreiberlinge.
Gerade im Vorfeld der Kommunalwahl im kommenden Jahr ist es demokratisch geboten,
die unterschiedlichen Politikentwürfe einer breiten Bürgerschaft darzustellen. Jeder kann
sich so allzeit und wenn es ihm passt ein Bild von den Themen und Argumenten der einzelnen
Parteien machen. Nichts ist so überzeugend wie der eigene Blick auf die Welt – nicht eingeordnet bzw. vorgefiltert von angepassten Mainstream-Medien. Wir meinen: Nur Mut! Was im Bundestag und Landtag NRW klappt, funktioniert auch in Dortmund.
- Zusatz-/Ergänzungsantrag der Ratsgruppe NPD/Die Rechte (Drucksache 16253-19-E1)
"Besser spät als nie: Die Ratsgruppe als Vorkämpfer des Livestreams"
Der Rat der Stadt Dortmund erkennt den Einsatz der Ratsgruppe NPD/DieRechte für eine Liveübertragung der Ratssitzungen an und begrüßt, dass mittlerweile weitere Fraktionen - mindestens AfD und FDP - auf das Thema aufmerksam werden. Der Bedeutung des Themas entsprechend wird die Verwaltung aufgefordert, die Einrichtung eines Livestreams schnellstmöglich zu realisieren.
Begründung:
Seit mehreren Jahren setzt sich die Ratsgruppe NPD/Die Rechte für die Einrichtung eines Videolivestreams ein, mit dem die Ratssitzungen (wie in vergleichbaren Lokalparlamenten üblich, von Land- und Bundestag ganz zu schweigen) einer breiten Öffentlichkeit im Internet übertragen werden. Zuletzt wurde im Jahr 2018 unter der Drucksachen-Nummer 12951-18 ein Vorstoß der Ratsgruppe durch die Verwaltung abgeschmettert. Gerade in Zeiten zunehmender Politikverdrossenheit, ist es notwendig, Menschen für Lokalpolitik zu begeistern und ihnen die Möglichkeit zu bieten, auch abseits der Zuschauertribüne das Geschehen in unserer Stadt zu verfolgen.
- Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 16263-19)
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, zeitnah, spätestens jedoch bis Ende Oktober 2020, Aufzeichnungen der Sitzungen des Rates der Stadt Dortmund im Internet verfügbar zu machen, sowohl in Form eines „Live-Streams“, als auch für den späteren Abruf.
In einem zweiten Schritt, soll nach der technischen Implementierung auch die Zurverfügungstellung der Ausschusssitzungen umgesetzt werden, wobei hier aus den Erfahrungen der Ratssitzungen eventuell notwendige Änderungen vorgenommen werden können.
Dem Rat der Stadt Dortmund ist im Frühjahr 2020 dazu eine Kostenkalkulation vorzulegen.
Rm Reuter signalisierte, dass aus ihrer Sicht eine Befassung heute nicht erfolgen sollte. Der Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste sollte als Prüfauftrag an die Verwaltung gegeben werden. Mit der heutigen Aufzeichnung der Haushaltsreden habe man einen ersten Schritt gemacht, wolle aber zum jetzigen Zeitpunkt keine bindenden Beschlüsse fassen.
Für Rm Garbe ist es der richtige Zeitpunkt, das bereits zu viel Zeit vergangen sei und man die Live-Übertragung im nächsten Jahr umsetzen sollte. Hohe Kosten seien nicht zu erwarten, es müsse jedoch sichergestellt werden, dass jeder technisch vernünftig dargestellt werde.
Rm Brück fand es schade, dass diese Debatte erst jetzt geführt werde.
Rm Schilff zeigte auf, dass man dem neuen Rat in seiner Entscheidung nicht vorgreifen wolle. Die heutige Aufzeichnung der Haushaltsreden solle dafür genutzt werden, Erfahrungen zu sammeln, die im Zuge der Rathaussanierung umgesetzt werden sollen. Auch sei noch nicht abschließend geklärt, wo der Rat zukünftig tagen werde und dort die technischen Voraussetzungen für eine Live-Übertragung gegeben sind.
Rm Dr. Suck pflichtete Rm Reuter bei, da auch im Vorfeld noch viele Einzelheiten geklärt werden müssen. Neben den Ratssitzungen gebe es auch Ausschusssitzungen, für die Regelungen gefunden werden müssen. Das Thema sei auch Gegenstand der Beratungen im Kommunalausschuss des Landes, diesen wolle man ebenfalls nicht vorgreifen. Ein entsprechender Prüfauftrag an die Verwaltung sollte vom neuen Rat der Stadt ausgesprochen werden.
Rm Münch zeigte sich wenig überrascht, dass die großen Fraktionen dieses Thema nicht aufgreifen wollen.
Er stellte mündlich folgenden Antrag:
Der Rat der Stadt beschließt, dass die Verwaltung die rechtlichen und technischen Voraussetzungen schafft, um ab der November-Sitzung 2020 die Ratssitzung online zu übertragen.
Rm Rettstadt befürwortete den Vorschlag, den Antrag seiner Fraktion als Prüfauftrag an die Verwaltung zu geben, auch vor dem Hintergrund einer Kostenaussage für die Westfalenhallen, wo zukünftig vermutlich die Ratssitzungen stattfinden werden.
Rm Kowalewski stellte in Frage, ob es in den Westfalenhallen als Zwischenlösung sinnvoll sein wird.
Rm Noltemeyer ergänzte, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen diese Forderung bereits in der letzten Wahlperiode zur Diskussion gestellt habe. Durch den zwischenzeitlichen technischen Fortschritt würden die Kosten voraussichtlich weitaus geringer ausfallen.
Rm Heymann beantragte Schluss der Debatte, Für Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) …
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.
Dem Antrag aus Schluss der Debatte wurde mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der AfD-Fraktion, der Ratsgruppe NPD/Die Rechte sowie Rm Münch entsprochen.
Rm Brück gab in einer persönlichen Erklärung zu Protokoll, dass der OB durch die Bezeichnung der Ratsgruppe NPD/Die Rechte als Nazis beabsichtige, diese in der Öffentlichkeit oder im Rat zu diffamieren. In dem vom OB erzeugten politischen Klima sei es eine Auszeichnung, als Nazi bezeichnet zu werden, da alles, was neben der CDU sei, Nazis seien. Es zeige, dass der OB auf persönlicher Ebene versuche, Leute zu diskreditieren, zeige aber nur seine eigene Schwäche und Unsicherheit, die er mit seinem großspurigen Auftreten überspielen wolle.
Der Rat der Stadt fasste folgende Beschlüsse:
Der Antrag der AfD-Fraktion wurde mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie der Ratsgruppe NPD/Die Rechte abgelehnt.
Der Antrag der Ratsgruppe NPD/Die Rechte wurde mit Mehrheit gegen die Stimmen der Ratsgruppe NPD/Die Rechte abgelehnt.
Der Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste wurde mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste abgelehnt.
Der Antrag von Rm Münch wurde mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie Rm Münch abgelehnt.
Dem Antrag von Rm Dr. Suck wurde mit Mehrheit gegen die Stimmen der Ratsgruppe NPD/Die Rechte sowie Rm Münch zugestimmt.
11. Anfragen
11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)
zu TOP 11.1.1
Ungelöste Probleme des Tiefbauamts mit dem Rad- und Wanderweg "Rheinischer Esel"
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 15574-19)
Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
Rm Münch stellte die Nachfrage, ob sich die Verwaltung an den Beschluss der Bezirksvertretung Hombruch halten werde, die im schlechten Zustand befindlichen Bereiche zu reparieren.
OB Sierau signalisierte, dass dies nach einer Inaugenscheinnahme vor Ort noch einmal bewertet und man anschließend auf die BV Hombruch zugehen werde.
zu TOP 11.1.2
Stahlgitterzäune als Sicherungsmaßnahmen bei einem aspahltierten Rad- und Wanderweg "Rheinischer Esel"
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 15576-19)
Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
zu TOP 11.1.3
Befahren des Rad- und Wanderweges "Rheinischer Esel" mit Forstfahrzeugen zum Holzabtransport
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 15577-19)
Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
zu TOP 11.1.4
Zunahme des Radverkehrs durch die Asphaltierung des Rad- und Wanderweges „Rheinischer Esel“
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 15581-19)
Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
Rm Münch fragte nach, ob es nicht ein Widerspruch sei, dass in der Stellungnahme davon gesprochen werde, dass mehr Radfahrer die gleiche Wegbreite nutzen sollen, jedoch nicht mit mehr Konflikten zu Fußgängern zu rechnen sei.
OB Sierau entgegnete, dass das bisher prognostizierte Mehr an Radfahrern auskömmlich sei und alle Verkehrsteilnehmer gegenseitige Rücksichtnahme walten lassen.
zu TOP 11.1.5
Fake-Fassanstich zum Pfefferpotthastfest 2019
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 16273-19)
Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.
zu TOP 11.1.6
Kostenkalkulation für Radwege in der freien Landschaft
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 16272-19)
Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.
zu TOP 11.1.7
Rückzahlung von Fördergeldern bei einer Bebauung der Grünfläche Arminiusstraße in Dorstfeld durch einen Supermarkt
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 16271-19)
Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.
zu TOP 11.1.8
Rückzahlung von Fördergeldern bei Ausrottung der geförderten FFH-Art auf Phoenix West
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 16270-19)
Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.
zu TOP 11.1.9
Untätigkeit des Umweltamtes gegen Motocrossfahrer im NSG Klusenberg
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 16269-19)
Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.
11.2 Anfragen Gruppe NPD/Die Rechte
zu TOP 11.2.1
Asylbewerber mit vollziehbarer Ausreiseverpflichtung zum 31. Oktober 2019
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 15870-19)
Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
Rm Brück bittet um Aufschlüsselung, aus welchen Ländern die zur Ausreise verpflichteten Ausländer stammen.
zu TOP 11.2.2
Ausufernde Kosten für das DFB-Museum
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 15871-19)
Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
zu TOP 11.2.3
Böllerverbotsforderung durch die „Deutschen Umwelthilfe (DUH)“
Anfrage zur TO (Gruppe NPD / Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 15880-19)
Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
zu TOP 11.2.4
Neues Thor-Steinar-Geschäft am Brüderweg in der Dortmunder Innenstadt
Nachfrage aus der Sitzung des Rates am 14.11.2019 (Gruppe NPD / Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 15400-19)
Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Nachfrage vor.
zu TOP 11.2.6
Städtische Verantwortung für Graffiti-Fassadengestaltung in der Emscherstraße
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte )
(Drucksache Nr.: 15429-19)
Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Nachfrage vor.
zu TOP 11.2.6
Angekündigtes, städtisches Vorgehen gegen Ladengeschäft von "Thor Steinar"
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16274-19)
Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.
zu TOP 11.2.7
Aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bezüglich Hartz-IV-Kürzungen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16275-19)
Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.
OB Sierau beendete die öffentliche Sitzung um 20:03 Uhr.
Der Oberbürgermeister |
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Ullrich Sierau | Heinz Neumann
Ratsmitglied | Liliana Korbmacher
Schriftführerin |
(See attached file: Haushaltsrede Herr Schilf SPD.pdf)
(See attached file: Haushaltsrede_Monegel CDU.pdf)
(See attached file: Haushaltsrede Ulrich Langhorst. B90 Die Grünendoc.pdf)
(See attached file: Haushaltsrede Herr Kowalewski LiPi.pdf)
(See attached file: Haushaltsrede Rm Garbe AfD.pdf)
(See attached file: Haushaltsrede FDP_BL_RmRettstadt_redigiert.pdf)
(See attached file: Haushaltsrede Gruppe NPD_Die Rechte_Rm Brück_redigiert.pdf)
(See attached file: Haushaltsrede Rm Münch_FBI Redigiert.pdf)