Niederschrift (öffentlich)

über die 6. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit


am 24.08.2021
Halle 1U, Westfalenhallen, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund


Sitzungsdauer: 16:00 - 18:30 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Sascha Mader (CDU)


Rm Barbara Brunsing (B 90/Die Grünen))
Rm Norbert Bonde (SPD)
Rm Dominik De Marco (SPD)
Rm Stefan Dondrup (DIE PARTEI)
Rm Matthias Dudde (B 90/Die Grünen) sB Kevin Götz (DIE LINKE+)
Rm Dirk Hartleif (CDU)
Rm Torsten Heymann (SPD) bis 18.05 Uhr
Rm Silvya Ixkes-Henkemeier (SPD)
sB Mattias Hechler (SPD)
Rm Uwe Kaminski (SPD) i. V. für Rm Carla Neumann-Lieven (SPD)
Rm Katrin Lögering (B 90/Die Grünen)
Rm Ute Mais (CDU)
sB Joachim Pohlmann (CDU)
Rm Manfred Sauer (CDU)
Rm Leander Schreyer i. V. für sB Ingo Schwenken
sB Roman Senga (FDP/Bürgerliste)
Rm Oliver Stieglitz (B 90/Die Grünen)
Rm Dirk Thomas (AfD)
Rm Thomas Zweier (DIE LINKE+)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Gerda Haus (Seniorenbeirat) i. V. für sE Jutta Fuchs (Seniorenbeirat)


sE Petra Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk) bis 17.55 Uhr
sE Robert Szwed (Integrationsrat) i. V. für sE Isilay Isilar Günes (Integrationsrat)

3. Beratende Mitglieder:

---


4. Beschäftigtenvertreter:

Raphael Westermeier, 42


5. Verwaltung:

StD Jörg Stüdemann


StR`in Birgit Zoerner
Katja Hobucher – 5/Dez. Con.
Dr. Stefan Mühlhofer - 41/GfD
Hendrikje Spengler – 41/KB
Ann Katrin Schulte – 41/KB
Tobias Ehinger – 42/GfD
Martin Lizan – 42/GfD
Bernd Kruse – 52/GF
Dr. Frank Brandstätter - 52/GBL
André Knoche - 52/1 GBL
Ute Spreen – 52/4 GBL
Matthias Kozka – 2/Dez.-BL
Stefan Bromund – 2/Dez.-Con.
Rolf Witte – 30/AL
Ann-Kathrin Glage – 30/JUS-1
Manfred Hagedorn (40/AL)

6. Gäste:

---





Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 6. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit,
am 24.08.2021, Beginn 16:00 Uhr,
Halle 1U, Westfalenhallen, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 01.06.2021

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
Nicht besetzt.

3. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe

3.1 DAV - Deutscher Alpenverein: Kletterhalle
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21646-21)

3.2 Information über das Wettbewerbsergebnis Vierfachsporthalle Unionviertel
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20944-21-E1)


3.3 Bäderkonzept
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 21140-21-E1)
Die Unterlage haben Sie bereits zur Sitzung am 01.06.2021 erhalten.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21140-21-E2)

3.4 Unterstützung der Sportvereine
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 21141-21-E1)
Die Unterlage haben Sie bereits zur Sitzung am 01.06.2021 erhalten.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21141-21-E2)

3.5 Zweiter Quartalsbericht der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21719-21)

3.6 Zukunftskonzept Zoo 2023: hier Neubau von zwei Trafostationen zur Energieversorgung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21660-21)

3.7 Inclusiv nutzbare Sportstätten
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21816-21)

3.8 Trimm-dich-Pfade und Calisthenics-Anlagen
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21818-21)

4. Angelegenheiten der Kulturbetriebe

4.1 Laufende Gebäudeinstandhaltung bei den Kulturbetrieben Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20488-21)

4.2 Dortmunder U
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21645-21)

4.3 Einrichtung von Planstellen zur historischen Aufbereitung der Zuwanderungsgeschichte in Dortmund
Empfehlung: Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 16.06.2021
(Drucksache Nr.: 21423-21)

4.4 Konzeption eines Denkmals für die Gastarbeiter*innen in Dortmund
Gemeins. Antrag zur TO (SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, Fraktion DIE LINKE+, Fraktion FDP/Bürgerliste, Die FRAKTION - Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 21438-21)
Die Unterlage haben Sie bereits zur Sitzung am 01.06.2021 erhalten.
hierzu -> Empfehlung: Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 16.06.2021
(Drucksache Nr.: 21438-21)

4.5 Förderung der Kultur aus Mitteln des CREA-Programms der EU
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 21544-21)

4.6 Anerkennung der Clubszene als Kultureinrichtung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20526-21-E2)

4.7 Umbenennung und Öffnung des städtischen Kunstarchivs
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19461-20-E1)
Die Unterlage haben Sie bereits zur Sitzung am 02.03.2021 erhalten.
hierzu -> Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 19461-20-E2)

4.8 Diversität in der Kultur
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21172-21-E1)

4.9 App Kunst im öffentlichen Raum
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21122-21)
Die Unterlage haben Sie bereits zur Sitzung am 01.06.2021 erhalten.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21122-21-E1)

4.10 Zweiter Quartalsbericht der Kulturbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21635-21)

4.11 Sachstand Zentraldepot für Sammlungen der Dortmunder Museen
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21807-21)

4.12 Gemeinsam in Vielfalt - Diversitätsstrategie des Kulturbüros der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21675-21)

4.13 Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2020
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20699-21-E2)

4.14 Digitales Medienangebot in der Stadt- und Landesbibliothek
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21819-21)

4.15 Auslobungsverfahren für ein Denkmal zur Erinnerung an Helene Wessel
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 21820-21)

5. Angelegenheiten des Theaters

5.1 3. Quartalsbericht Theater Dortmund Spielzeit 20/21
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21785-21)




6. Sonstige Angelegenheiten

6.1 Erarbeitung einer Gesamtstrategie für die systematische Implementierung von Bildung für nachhaltige Entwicklung in die Dortmunder Bildungslandschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21139-21)

6.2 Änderung des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19815-21)

6.3 Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21577-21)

6.4 Darstellung der finanziellen Auswirkungen des Schulbauprogramms
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20428-21)

6.5 After Corona Party in Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21811-21)

6.6 Eine neue Wald- und Draußenbühne für Dortmund
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21804-21)

6.7 "Stark aus der Krise" - Aktionsplan zur Stärkung von Teilhabe und Bildung für Kinder, Jugendliche und Familien in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21680-21)




Die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit wird durch den Ausschussvorsitzenden Herrn Rm Sascha Mader (Vorsitzender, CDU-Fraktion) eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Mader fest, dass der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist.
Ferner weist der Vorsitzende auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin. Weiterhin weist der Vorsitzende darauf hin, dass die Sitzung aufgrund der Coronasituation so kurz wie möglich durchzuführen sei.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Hartleif benannt.




zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung hat gebeten, folgende Vorlage im Wege der Dringlichkeit zu behandeln:

Neubau einer Dreifach-Sporthalle an der Konrad-von-der-Mark-Schule sowie Abbruch der bestehenden Sporthalle (Hörde 1) - hier: Anpassung der Investitionskosten
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 21548-21)


Die Angelegenheit wird unter TOP 3.9 behandelt.
Weiterhin zieht die SPD-Fraktion folgenden unter TOP 6.5 geführten TOP zurück:
After Corona Party in Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21811-21)
Die Tagesordnung wird mit dieser Ergänzung/Änderung festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 01.06.2021

Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE+) weist darauf hin, dass auf Seite 9 zu TOP 2.3 folgendes ausgeführt werde: „Herr Senga bemerkt, dass sich aus seiner Sicht bei einem Umfang von 10.000 Anlagen eine Klimarelevanz ergebe, diese in der Vorlage jedoch nicht erwähnt sei. Herr Stüdemann (Stadtdirektor) bedankt sich für diesen Hinweis.“ Seiner Auffassung nach sei gefordert worden, diese fehlenden Informationen bis zur nächsten Sitzung nachzuliefern.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) weist darauf hin, dass es sich um eine allgemeine Angabe zu 10.000 Anlagen gehandelt habe und dass Aggregate natürlich eine Klimarelevanz beinhalten würden, da sie Strom benötigten. Bei der Stadt Dortmund gehe es allerdings lediglich um wenige Hundert Anlagen. Weitere Informationen habe er hierzu nicht geben können. Weiterhin weist er darauf hin, dass diese Information aus dem Bau- bzw. Schuldezernat hätte kommen müssen, da es sich um eine Baumaßnahme und nicht um ein Kulturthema gehandelt habe.

Herr Zweier erläutert, dass zukünftig generell darauf geachtet werden müsse, die Hinweise zur Klimarelevanz in die Beschlussvorlagen mit aufzunehmen.

Frau Lögering (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass sie unter einem anderen Tageordnungspunkt darauf hingewiesen hätte, dass zukünftig auf das einzige Monitoring- und Controllingelement im Hinblick auf die Klimarelevanz verstärkt geachtet werden und sensibler damit umgegangen werden müsse. Sie erinnert sich daran, dass gesagt wurde, es würde noch geübt, mit diesem Paragraphen umzugehen.

Herr Senga (Fraktion FDP/Bürgerliste) weist darauf hin, dass es sich um neue Technik handele, müsse man überlegen, ob es Sinn mache, irgendwo eine Wand einzureißen und dann Fenster einzubauen oder eine Lüftungsanlage einzusetzen.

Herr Mader (Vorsitzender, CDU-Fraktion) stellt fest, dass sich der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit über die „Klimarelevanz“ als Hinweis in Beschlussvorlagen ausgetauscht und diese erörtert habe. Herr Stüdemann werde gebeten, diese Information in die Verwaltung weiterzugeben.

Herr Zweier weist weiterhin darauf hin, dass er unter TOP 5.1 „Masterplan Sport“ den möglichen Personalbedarf angesprochen habe. Dies sei nicht ausgeführt worden. Er bittet um Aufnahme dieser Aussage.

Herr Götz (Fraktion DIE LINKE+) weist darauf hin, dass er sich in der Abstimmung zu TOP 5.5 (Seite 49) enthalten habe. Er bittet, dies zu berichtigen.


Die Niederschrift über die 5. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 01.06.2021 wird mit diesen Änderungen/Ergänzungen genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

Nicht besetzt.


3. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe

zu TOP 3.1
DAV - Deutscher Alpenverein: Kletterhalle
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21646-21)
hierzu Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21646-21-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 18.08.2021 vor:
Der Deutsche Alpenverein (DAV) hat geplant, am Standort Lissaboner Allee 31 / Sportplatz PSTV eine Kletterhalle zu errichten.

Die CDU-Fraktion bittet um Darstellung und Beantwortung der folgenden Fragen:
1) Wie stellt sich die momentane Sachlage zum Bau einer Kletterhalle am obigen Standort dar?

2) Gibt es seitens des DAV eine Zusicherung für die Realisierung des Projekts?

3) Welcher zeitliche Rahmen ist dafür vorgesehen?

4) Wie stellen sich die Kosten dar?

5) Gibt es alternative Standortkonzepte seitens des DAV?


Die Verwaltung sagt eine schriftliche Antwort bis zur nächsten Sitzung zu.

zu TOP 3.2
Information über das Wettbewerbsergebnis Vierfachsporthalle Unionviertel
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20944-21-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Antwort der Verwaltung auf noch ausstehende Fragen aus der Sitzung vom 01.06.2021 vor:
In der letzten Sitzung des Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit am 01.06.2021 haben wir
Ihnen die Preisträger des Realisierungswettbewerbes zur Vierfachsporthalle Unionviertel
vorgestellt.

Im Nachgang zur Präsentation baten Sie um Mitteilung, wie die vier Sporthallen akustisch
voneinander getrennt werden können.

Außerhalb der Wettbewerbsnutzung werden alle vier Halleneinheiten gemäß Raumprogramm auch durch Trennvorhänge als Einzelhallen nutzbar sein können.
Die konkrete Planung der akustischen Maßnahmen wird jedoch erst in den noch ausstehenden
Leistungsphasen vorgenommen.
Sobald ein Preisträger nach den anstehenden Verhandlungsverfahren beauftragt wurde, wird
er in die detaillierte Ausarbeitung seines Entwurfs einsteigen.

Grundsätzlich ist wie bei allen Sporthallen die DIN 18032-1 „Sporthallen – Hallen und
Räume für die Sport- und Mehrzwecknutzung – Grundsätze für die Planung“ zu beachten.
In der DIN 18032-1 werden unter Punkt 13 die Mindestanforderungen an die Raumakustik
beschrieben.
Darüber hinaus muss die DIN 18032-4 „Sporthallen- Hallen für Turnen Spiele und
Mehrzwecknutzung – Doppelschalige Trennvorhänge“ zugrunde gelegt werden, die sich
insbesondere mit der Trennung der einzelnen Hallenteile befasst.
Ergänzt werden die beiden genannten Normen durch die DIN 18041 „Hörsamkeit in kleinen
bis mittelgroßen Räumen“, die in der Kategorie A5 „Sport“ die Anforderungen für Sport- und
Schwimmhallen definiert.
Unter Berücksichtigung der geltenden DIN Normen werden im Planungsprozess die
Maßnahmen erarbeitet, durch die die Anforderungen an den Schallschutz und die
Raumakustik erfüllt werden können.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.3
Bäderkonzept
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 21140-21-E1)
hierzu Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21140-21-E2)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Antwort der Verwaltung auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung vom 01.06.2021 vor:
Die o. g. Anfrage wird wie folgt beantwortet:

Frage 1:
Die Teilnehmenden der Arbeitsgruppe „Schule“ wurden nach Rücksprache mit der
zuständigen Schulrätin, Frau Doyscher-Lutz, für die verschiedenen Schulformen benannt.
Die Teilnehmenden der Arbeitsgruppe „Vereine“ wurden über den Dachverband
„Kreisverband Schwimmen“ benannt und eingeladen.

Frage 2:
Ja.

Frage 3:
Siehe Antwort zu Frage 1. Der DLRG Bezirk Dortmund e.V. ist als Multiplikator für die
einzelnen DLRG Ortsgruppen in Dortmund eingeladen worden. Darüber hinaus ist der DLRG
Bezirk Dortmund Mitglied im Kreisverband Schwimmen.

Frage 4:
Die Bedürfnisse der Dortmunder Bürger*innen in Bezug auf das Thema „Schwimmen“ sind
zum einen über die Ergebnisse der Bürger*innenbefragung zum Sportverhalten im Masterplan
Sport berücksichtigt worden, zum anderen hatten die Bürger*innen während des gesamten
öffentlichen Diskussionsprozesses (ab Auftaktveranstaltung) Gelegenheit, sich einzubringen.
Von dieser Möglichkeit (E-Mail, Petition etc.) wurde auch Gebrauch gemacht. Darüber
hinaus erfolgte noch ein gesonderter Aufruf über Presse und soziale Medien, sich aktiv mit
seinen Meinungen und Wünschen einzubringen (26.05.-07.06.2021). Die Rückläufe wurden
von der DSBG ausgewertet und in der Auswertung berücksichtigt.

Frau Lögering (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, welche Anfragen mit aufgenommen und wie diese in den Prozess eingebunden worden seien.

Frau Mais (CDU-Fraktion) möchte wissen, von wie vielen Bürger*innen hier die Rede sei.

Herr Knoche (52/1 GBL) teilt mit, dass es sich um 20 Zuschriften hauptsächlich zur Bädersituation in der Nordstadt gehandelt habe. Nach einer gezielten weiteren Aufforderung habe man weitere 30 e-Mails erhalten, die jedoch keine neuen Erkenntnisse enthalten hätten.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.4
Unterstützung der Sportvereine
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 21141-21-E1)
hierzu Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21141-21-E2)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Antwort der Verwaltung auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
Die o. g. Anfrage wird wie folgt beantwortet:

Frage 1:
Nein.

Frage 2:
Die Unterstützungsmöglichkeiten über das Instrument „Sportfördermittel“ wurden mit Beginn
der Coronakrise 2020 deutlich ausgeweitet. Über den „Corona-Notfallfonds“ (2020:
78.543,60 € und 2021: bisher 43.544,99 €) wurden und werden viele zusätzliche finanzielle
Belastungen für die Sportvereine aufgefangen. Die Erstattung der Fördermittel erfolgt durch
die Sport- und Freizeitbetriebe nach Vorlage der geprüften Unterlagen durch den
StadtSportBund. Die Einzelheiten sind der Vorlage DS-Nr.: 20006-21 (Verwendung der
Sportfördermittel 2021) zu entnehmen, die der AKSF in seiner Sitzung am 02.03.21
beschlossen hat.

Frage 3:
Bezüglich der Unterstützung der Vereine durch den Corona-Notfallfonds wird auf die
Antwort zu Frage 2 verwiesen. Mit Stand 22.07.2021 sind 43.540,99 € aus dem Fonds an die
Vereine geflossen. Insgesamt ist der Corona-Notfallfonds für das Jahr 2021 mit 190.000 €
ausgestattet. Sollten Vereine jetzt weiteren oder auch erstmaligen Bedarf für eine
Unterstützung in Folge der Corona-Pandemie haben, stünden somit noch über 150.000 € aus
dem Corona-Notfallfonds zu Verfügung. Anderweitige Unterstützungen, außerhalb der von
den Sport- und Freizeitbetrieben bewirtschafteten Mittel, sind hier nicht bekannt geworden.

Frage 4:
Nein, dazu gibt es keine Vorgaben in den Sportförderrichtlinien.

Frage 5:
Aus Sicht der Sport- und Freizeitbetriebe haben sich die bisherigen Unterstützungskonzepte
bewährt und können auch zukünftig Anwendung finden.

Frage 6:
In Absprache mit dem StadtSportBund Dortmund e. V. werden über den Corona-Notfallfonds
auch Anschaffungen der Vereine für eine digitale Kommunikation zwischen Verein
(Trainer*innen) und Mitgliedern gefördert. Das beinhaltet sowohl die Ausstattung mit
Hardware als auch die Anschaffung entsprechender Trainingsprogramme.

Frage 7:
Die Dortmunder Sportvereine sind nicht nur über ihren Dachverband und ihre Fachverbände
sondern in der Regel auch untereinander gut vernetzt. Auch zu anderen Themen (neue
Trainings- oder Organisationskonzepte, Veranstaltungsformate) gab es in der Vergangenheit
einen regen Austausch.
Bewährt haben sich während der Pandemie moderierte Videokonferenzen entweder zu
konkreten Fragestellungen, die durch Fachreferenten bereichert wurden oder zum
interdisziplinären Austausch der Vereine untereinander dienten. Die Ergebnisse wurden durch
den StadtSportBund Dortmund e.V. aufbereitet und den Vereinen zur Verfügung gestellt. Der
StadtSportBund Dortmund e. V. wird weiterhin als Kommunikationsschnittstelle agieren.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.5
Zweiter Quartalsbericht der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21719-21)
hierzu Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21719-21-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 18.08.2021 vor:
In der obigen Vorlage werden u.a. unter Punkt 6 der Anlage Investionstätigkeiten aufgezeigt. Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet
1. um eine detaillierte Darstellung, welche Kabinensanierungen an Sportplätzen bis zum 30.06.21 fertig gestellt wurden,
2. welche Planung inkl. Finanzierung noch ausstehen und
3. welche energetischen Maßnahmen dabei berücksichtigt wurden.
Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass Planstellen nicht besetzt werden konnten. Sie fragt nach, um welche Planstellen es sich handeln würde.

Frau Spreen (52/4 GBL) teilt mit, dass es sich um eine ganz normale Fluktuation durch Stellenwechsel gehandelt habe. Bei den neuen unbesetzten Planstellen handelt es sich um diejenigen, die zum Wirtschaftsplan 2020/2021 eingerichtet worden seien (z. B. Zukunftskonzept Botanischer Garten, Westfalenpark). Die Umsetzung dauere noch an, da hierfür zunächst eine Orgaverfügung notwendig sei und auch die Besetzung noch einige Zeit in Anspruch nehmen werde.

Frau Brunsing fragt nach, wann diese Stellen besetzt sein könnten.

Frau Spreen teilt mit, dass sie hierüber noch keine Aussage treffen könne.

Frau Mais (CDU-Fraktion) stellt folgenden mündlichen Antrag:

„Die CDU-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen:
1. Gibt es eine detaillierte Darstellung der Kabinensanierung an Sportplätzen bis zum 30.06.2021?
2. Welche Planungen inklusive Finanzierung stehen noch aus?
3. Werden dabei auch energetische Maßnahmen berücksichtigt?“

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stimmt dem Antrag von Frau Mais einstimmig zu.

Die Verwaltung sagt eine schriftliche Antwort auch zu den Fragen von Frau Mais bis zur nächsten Sitzung zu.


Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt in seiner Eigenschaft als Betriebsausschuss den Quartalsbericht zur Kenntnis.

zu TOP 3.6
Zukunftskonzept Zoo 2023: hier Neubau von zwei Trafostationen zur Energieversorgung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21660-21)

Frau Mais (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass es sich um ein Gesamtkonzept handele und es wünschenswert gewesen wäre, wenn eine solche Maßnahme von vornherein mit berücksichtigt worden wäre.

Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE+) teilt mit, dass an dieser Stelle mehr Stromverbrauch erforderlich sei und die Klimarelevanz negiert werde.

Herr Mader (Vorsitzender, CDU-Fraktion) erläutert, dass es sich bei einer Trafostation aus seiner Sicht um die Infrastruktur handele.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) weist darauf hin, dass er dies ebenfalls in diesem Sinne verstanden habe. Die Politik müsse überlegen, welche Dinge zukünftig unter „Klimarelevanz“ mit berücksichtigt werden müssten.

Herr Mader führt aus, dass es sich um ein Thema für den Ältestenrat handele, das nach dorthin mitgenommen werden solle.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt den Neubau von zwei Trafostationen und die Verlegung einer 10KV Trasse im Zoo Dortmund zur Sicherung der Energieversorgung im Rahmen des Zukunftskonzeptes Zoo 2023 (Baubeschluss)








zu TOP 3.7
Inclusiv nutzbare Sportstätten
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21816-21)
hierzu Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21816-21-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgender gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion vom 19.08.2021 vor:
Die Fraktionen von Bündnis 90/Die GRÜNEN und CDU bitten den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
1. Neben den in Dortmund bisher bestehenden zwei Schwerpunkthallen für Rollstuhlsport werden zeitnah zwei weitere Sporthallen als inklusive Sportstätten geschaffen. Die derzeit in Planung befindlichen Sporthallen sind dabei auf sozialräumlich geeignete Standorte für inklusive Sportangebote zu überprüfen und zu bewerten.
Eine entsprechende Auswertung wird dem AKSF im ersten Quartal 2022 vorgelegt. Die Einbindung des BPN zur Gestaltung der Hallen wird schon in der Planungsphase sichergestellt.

2. Die Schwerpunkthallen für Rollstuhlsport an der Martin-Luther-King-Gesamtschule und der Gesamtschule Gartenstadt werden in Bezug auf die Sanitärräume und der Lagermöglichkeiten für Hilfsmittel und Sportgeräte überarbeitet und aufgewertet.

3. Die Verwaltung aktualisiert und ergänzt die seit 2006 bestehende Kooperationsvereinbarung zwischen dem Behindertenpolitischen Netzwerk (BPN), den beteiligten Fachbereichen der Verwaltung, der Sportwelt gGmbH und dem Stadtsportbund Dortmund e.V. zu barrierefreien Sportstätten zur “Kooperationsvereinbarung Inklusive Sportstätten” und stellt die Anwendung der Vereinbarung bei allen Baumaßnahmen im Sportbereich verbindlich sicher.

4. Ferner bitten wir die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit dem BPN, den Vertreter*innen der Sportverbände und -vereine und unter Berücksichtigung der aktualisierten Kooperationsvereinbarung ein Konzept zur Implementierung geeigneter Rahmenbedingungen für die inklusive Nutzung von Sporthallen, sowohl für Sportler*innen als auch für Zuschauer*innen, zu erarbeiten. Ziel ist es, die besonderen Bedarfe für inklusiven Sport bei der baulichen Planung und Belegung der Sporthallen zu berücksichtigen und langfristig zu etablieren. Das Konzept wird dem AKSF nach Erstellung zur Kenntnis vorgelegt.


Begründung:
Aktuell entstehen in Dortmund viele neue Sporthallen, bzw. werden Hallen saniert. Das ist eine große Chance, um das Angebot an inklusiven Möglichkeiten im Sport auszuweiten und zu verbessern und Rahmenbedingungen zu schaffen, die über die in der Landessbauordnungen definierten Vorgaben zur Barrierefreiheit hinausgehen. In dem Zusammenhang soll die Möglichkeit genutzt werden, weitere Hallen als inklusive Sportstätten einzurichten. Langfristig besteht durch den Bau weiterer inklusiver Sportstätten die Möglichkeit, dass Sportvereine entsprechende Angebote schaffen und Sportler*innen wohnortnah inklusive Möglichkeiten nutzen können.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass Sport und Spiel zentrale Bestandteile der inklusiven Gesellschaft seien und dass die Bedürfnisse bei behinderten Sportlern unterschiedlich seien. Es müsse beispielsweise darauf geachtet werden, dass die Lagermöglichkeiten und sanitären Einrichtungen gut ausgestattet würden.

Herr Thomas (AfD-Fraktion) führt aus, dass er die inklusive Nutzung für gut halte. Er frage sich allerdings, ob zwei Hallen notwendig seien und ob es Anfragen dazu gebe.

Frau Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk) unterstützt den gemeinsamen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion. Sie erläutert, dass die Barrierefreiheit als Anforderung gegeben sein müsse, damit das Angebot auch genutzt werde.

Herr Heymann (SPD-Fraktion) teilt mit, dass es sich aus Sicht seiner Fraktion um einen guten Antrag handele. Man solle diesen als heute eingebracht betrachten und noch ausführlich beraten.

Herr Senga (Fraktion FDP/Bürgerliste) weist darauf hin, dass im Rehasport mit einer Bedarfssteigerung von 50 % nach Corona gerechnet werde und der Bedarf aus seiner Sicht gegeben sei. Weiterhin müsse man feststellen, dass die Barrierefreiheit auch für die Zuschauer ein Thema sei.

Herr Knoche (52/1 GBL) weist darauf hin, dass überlegt werden müsse, ob der Antrag im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit richtig sei. Andererseits könne gesagt werden, dass das Thema Infrastruktur von den Sport- und Freizeitbetrieben mit begleitet werde.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) führt aus, dass die Nutzer*innen definieren müssten, was gebaut werden solle. In diesem Falle seien dies die Schul- und die Sportverwaltung. Es habe in der Zwischenzeit einen Prozess gegeben, der zur Reformulierung der Bauüberlegungen im Schulbau geführt habe. Hierüber habe der Rat der Stadt abgestimmt. Weiterhin seien die Bauvorgaben für den Bau von Kindertageseinrichtungen im Gespräch gewesen. Es sei vorstellbar, dass ein ähnlicher Prozess für den Sporthallenbau und den Turn- und Gymnastikhallenbau besprochen werden könne. Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit sowie das Behindertenpolitische Netzwerk sollten hierzu beispielsweise mit fachlicher Beratung ihren Beitrag leisten und beispielsweise Definitionen erstellen. Dabei könne ein Grundverständnis dafür entstehen, wie wir in dieser Stadt Sport-, Gymnastik- und Turnhallen errichtet haben wollen. Er schlägt vor, dass er mit Frau Zoerner, Frau Schneckenburger und dem Oberbürgermeister über ein solches Bauprogramm ein Gespräch führen werde. Danach werde er auf die Fach- bzw. Querschnittsverwaltungen zukommen.

Frau Mais (CDU-Fraktion) erläutert, dass Theorie und Praxis oftmals unterschiedlich seien, aber durch den Vorschlag von Herrn Stüdemann eine Verbesserung eintreten könne.

Herr Thomas weist darauf hin, dass seine Frage noch nicht beantwortet worden sei.

Herr Stüdemann teilt mit, dass es den Bedarf aus seiner Sicht gebe.

Herr Mader (Vorsitzender, CDU-Fraktion) schlägt vor, den Antrag als eingebracht zu betrachten und das Thema in der nächsten Sitzung des Ausschusses erneut zu beraten. Der von Herrn Stüdemann vorgeschlagene Prozess solle hierzu parallel laufen.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stimmt dem Vorschlag von Herrn Mader einstimmig zu und schiebt die Beratung in die Sitzung am 05.10.2021.

zu TOP 3.8
Trimm-dich-Pfade und Calisthenics-Anlagen
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21818-21)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende gemeinsame Bitte um Stellungnahme der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion vor:
Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bitten darum, den oben genannten Tagesordnungspunkt für die nächste Sitzung am 24. August 2021 vorzusehen.

Die Verwaltung wird um eine Auflistung der Trimm-dich-Pfade und Calisthenics-Anlagen in Dortmund gebeten, aus der hervorgeht,
1. wie viele Trimm-dich-Pfade und Calisthenics-Anlagen in Dortmund existieren.
2. an welchen Standorten sich diese befinden.
3. wie hoch der städtische Aufwand zur Unterhaltung der Anlagen ist.
4. ob weitere Standorte/Anlagen geplant sind.

Frau Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk) teilt mit, dass das Thema um die Stichworte Inklusion und Barrierefreiheit erweitert werden müsse.

Herr Knoche (52/1 GBL) führt aus, dass sich ein kleiner Teil dieser Anlagen in der Zuständigkeit des Jugendamtes und des Grünflächenamtes befänden. Die vorliegende Bitte um Stellungnahme müsse daher in die Verwaltung gegeben werden, um eine umfassende Antwort zu erhalten. Er bittet darum, die Beantwortung erst zu einem späteren Zeitpunkt zu ermöglichen.

Die Verwaltung sagt eine schriftliche Antwort für eine der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit zu.

zu TOP 3.9
Neubau einer Dreifach-Sporthalle an der Konrad-von-der-Mark-Schule sowie Abbruch der bestehenden Sporthalle (Hörde 1) - hier: Anpassung der Investitionskosten
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 21548-21)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen und genehmigt damit die vom Oberbürgermeister und einem weiteren Ratsmitglied gem. § 60 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit nachfolgendem Inhalt:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Mehrbedarf von 1.400.000 € für den Neubau einer Dreifach-Sporthalle an der Konrad-von-der-Mark-Schule sowie den Abbruch der bestehenden Sporthalle (Hörde 1).

2. Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt zur Umsetzung der Maßnahmen gemäß § 83 Abs. 2 i. V. m. § 85 GO NRW eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 1.400.000 € im Haushaltsjahr 2021 zu Lasten des Haushaltsjahres 2022.


4. Angelegenheiten der Kulturbetriebe

zu TOP 4.1
Laufende Gebäudeinstandhaltung bei den Kulturbetrieben Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20488-21)

Frau Mais (CDU-Fraktion) teilt mit, dass sich ihrer Fraktion die Reihenfolge der Abarbeitung nicht ganz erschlossen habe. Normalerweise würde man Schäden erkennen, beziffern und diese abarbeiten.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) weist darauf hin, dass im Haushalt Instandhaltungsansätze in Höhe von 1,3 % über den bilanzierten Gebäudebestand beinhaltet seien. Dies sei eine in der Gebäudewirtschaft übliche Erneuerungsrate.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erhöhung des städtischen Zuschusses an die Kulturbetriebe Dortmund für laufende Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen in Höhe von 750.000 Euro p.a. für die Wirtschaftsjahre 2022 bis 2026.

zu TOP 4.2
Dortmunder U
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21645-21)
hierzu Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21645-21-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 18.08.2021 vor:
Im Nachgang zu unserer letzten Anfrage zum Dortmunder U haben sich für uns noch die
nachstehend aufgeführten Fragen ergeben:

1) Was ist die strategische Ausrichtung des Dortmunder U?

2) Welche Erfolgskriterien hat man sich gesetzt? Woran misst man den Erfolg?

3) Gibt es eine Zielvereinbarung für jede Etage? Wenn ja, wie sieht diese aus?

4) Wie hoch sind die finanziellen Bedürfnisse für eine erfolgsorientierte Umsetzung?

5) Gibt es eine Zielvereinbarung zwischen der 6. und den übrigen Etagen im
Dortmunder U?


6) Wie sieht die Marketing-Strategie für das Dortmunder U / für Ausstellungen in
der 6. Etage aus? Gibt es hier ein festes besucherorientiertes Museums-Marketing?

Wir bitten um die Beantwortung zur nächsten Sitzung am 24.08.2021.

Die Verwaltung sagt eine schriftliche Antwort bis zur nächsten Sitzung zu.

zu TOP 4.3
Einrichtung von Planstellen zur historischen Aufbereitung der Zuwanderungsgeschichte in Dortmund
Empfehlung: Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 16.06.2021
(Drucksache Nr.: 21423-21)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Empfehlung des Integrationsrates aus seiner Sitzung am 16.06.2021 vor:
Dem Integrationsrat liegt nachfolgender Antrag der Internationalen SPD-Liste zur Beratung und Beschlussfassung vor:

… die Internationale SPD Liste im Integrationsrat stellt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung.

Tagesordnungspunkt:

Einrichtung von Planstellen zur historischen Aufbereitung der Zuwanderungsgeschichte in Dortmund



Beschlussvorschlag:
Der Integrationsrat der Stadt Dortmund empfiehlt die Einrichtung von zwei neuen Planstellen und geeignetem Raum im Bereich der historischen Aufbereitung der Zuwanderungsgeschichte in Dortmund und bittet den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit sich dieser Empfehlung anzuschließen, entsprechende Möglichkeiten zusammen mit der Verwaltung zu erörtern und geeignete Maßnahmen zur Umsetzung in die Wege zu leiten.

Begründung :
Durch die gesellschaftliche Veränderung im Bereich der Zuwanderung macht sich der Integrationsrat der Stadt Dortmund große Sorgen darüber, dass Exponate und Materialien verloren gehen könnten welche für die geschichtliche Dokumentation der Stadt Dortmund als „Ein- und Zuwanderungsstadt“ von großer Bedeutung sind. Gerade aus der jüngeren Einwanderungsgeschichte aktuell noch existierende Exponate könnten verloren gehen.

Herr Chraga (Internationale SPD-Liste) teilt ergänzend zur Antragsbegründung mit, dass eine geschichtliche Dokumentation und Aufarbeitung der Zuwanderungsgeschichte in Dortmund nicht von alleine passiere. Damit dieses erfolgreich und kontinuierlich umgesetzt werden kann wird seitens der Internationalen SPD-Liste der Antrag gestellt.

Frau Brunner (Bündnis90/Die Grünen) merkt an, dass aktuell entsprechende Prozesse wie beispielsweise die Errichtung eines Denkmals für Gastarbeiter*innen und eines Migrationsmuseums seitens der Politik angestoßen würden. Sowohl zum Denkmal als auch zum Migrationsmuseum wird seitens der Verwaltung ein Konzept erarbeitet. Hierzu seien demnach auch entsprechende Ressourcen notwendig. Sie ist der Meinung dass es zum jetzigen Zeitpunkt schwierig sei ins Blaue hinein zu sagen, dass zwei Stellen geschaffen werden sollen. Natürlich seien entsprechende Stellen erforderlich, es kann daher sein dass mehr als zwei Stellen erforderlich sind bzw. dass ein höherer Stellenbedarf entsteht. Sie ist daher der Meinung dass es besser sei zunächst die Konzeptionen abzuwarten um genau bewerten zu können wie viele Stellen erforderlich sind.

Herr Chraga (Internationale SPD-Liste) stimmt den Ausführungen von Frau Brunner zu und schlägt vor den Beschlussvorschlag so zu ändern, dass empfohlen wird mindestens zwei Planstellen einzurichten.

Herr De Marco (SPD-Fraktion) ergänzt, dass er mitbekommen habe, dass aus der Verwaltung heraus die Einrichtung entsprechender Planstellen durchaus begrüßt werde.

Der Vorsitzende betont, dass es für die Sammlung und Aufbereitung von Exponaten wichtig und erforderlich sei entsprechende Stellen zu schaffen.

Herr Chraga (Internationale SPD-Liste) erklärt dass der Antrag entsprechend so abgeändert wird, dass nunmehr die Einrichtung von mindestens zwei Planstellen empfohlen werden soll.

Der Integrationsrat fasst anschließend einstimmig bei Enthaltung von Bündnis90/Die Grünen, Migranten in der CDU und AFD nachfolgenden geänderten (fett) Beschluss:

Beschluss:
Der Integrationsrat der Stadt Dortmund empfiehlt die Einrichtung von mindestens zwei neuen Planstellen und geeignetem Raum im Bereich der historischen Aufbereitung der Zuwanderungsgeschichte in Dortmund und bittet den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit sich dieser Empfehlung anzuschließen, entsprechende Möglichkeiten zusammen mit der Verwaltung zu erörtern und geeignete Maßnahmen zur Umsetzung in die Wege zu leiten.

Begründung :
Durch die gesellschaftliche Veränderung im Bereich der Zuwanderung macht sich der Integrationsrat der Stadt Dortmund große Sorgen darüber, dass Exponate und Materialien verloren gehen könnten welche für die geschichtliche Dokumentation der Stadt Dortmund als „Ein- und Zuwanderungsstadt“ von großer Bedeutung sind. Gerade aus der jüngeren Einwanderungsgeschichte aktuell noch existierende Exponate könnten verloren gehen.
Herr Dudde (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass unter TOP 4.11 ein Blick auf die Stellen geworfen werde. Er schlägt vor, einen gemeinsamen Haushaltsantrag über die Fraktionen hinweg zu stellen. Hierin könne man sich auch noch darüber verständigen, ob es bei der Formulierung „mindestens zwei Planstellen“ verbleiben solle.

Frau Mais (CDU-Fraktion) erklärt sich mit einer Verschiebung in die Haushaltsberatungen einverstanden.

Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE+) teilt mit, dass seine Fraktion der Darstellung der Zuwanderungsgeschichte offen gegenüber stehe. Er frage sich jedoch, ob man an dieser Stelle zwei Planstellen beschließen müsse oder ob das vorhandene Personal ausreiche.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) weist darauf hin, dass es voraussichtlich für die nächste Sitzung des Ausschusses eine Informationsvorlage geben werde, die auch zu dem Vorschlag von Herrn Dudde passe. Die fachliche Seite werde bereits bedient.

Herr Dr. Mühlhofer (41/GfD) weist darauf hin, dass fachlich qualifizierte Mitarbeiter vorhanden seien, aber auch der Zugang zu Communities sehr wichtig sei. Das vorhandene Personal reiche auf jeden Fall nicht für die Erledigung weiterer Aufgaben aus.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Empfehlung des Integrationsrates zur Kenntnis. Er ist sich weiterhin darüber einig, dass die weitere Bearbeitung anhand einer Informationsvorlage der Verwaltung sowie im Rahmen der Haushaltsberatungen erfolge.

zu TOP 4.4
Konzeption eines Denkmals für die Gastarbeiter*innen in Dortmund
Gemeins. Antrag zur TO (SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, Fraktion DIE LINKE+, Fraktion FDP/Bürgerliste, Die FRAKTION - Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 21438-21)
hierzu –> Empfehlung: Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 16.06.2021

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgender gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, DIE LINKE+, FDP/Bürgerliste und DIE PARTEI vom 01.06.2021 vor, der bereits zur Sitzung am 01.06.2021 vorlag:

Die Fraktionen von SPD, Bündnis90/ DIE GRÜNEN, CDU, DIE LINKE +, FDP/ Bürgerliste und Die Fraktion –Die Partei im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit fassen folgende Beschlüsse:

1.) Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum Ende des dritten Quartals 2021 eine Konzeption für einen künstlerischen Wettbewerb zur Errichtung des „Denkmals für Gastarbeiter*innen in Dortmund“ (Arbeitstitel) zu erarbeiten und diese dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Konzeption muss die Leitlinien für die symbolische Würdigung der stadtgesellschaftlich bedeutsamen Leistungen von sogenannten Gastarbeiter*innen festhalten, die Namensgebung für das Denkmal festlegen, weiter die Ideen für eine denkbare Situierung des Denkmals entwerfen und die Modalitäten der Wettbewerbsdurchführung definieren. In dem Prozess der Ausarbeitung sind der Integrationsrat, gesellschaftliche Organisationen, interessierte Personen der Dortmunder Stadtgesellschaft, die Hochschulen, Migrantenselbstorganisationen, die Auslandsgesellschaft.de e.V. neben Stadtarchiv, dem Museum für Kunst und Kulturgeschichte, Hoesch-Museum und dem Dietrich-Keuning-Haus einzubeziehen.
2.) Für die spätere Durchführung des Wettbewerbs soll in der Haushaltsaufstellung für das Jahr 2022 ein Betrag von 75.000,00€ eingerichtet werden.

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3.) Die Berücksichtigung von Zu- und Einwanderungsgeschichten und –historie soll als integraler Bestandteil einer aktualisierten stadtgeschichtlichen Präsentation des Museum für Kunst und Kulturgeschichte und des Stadtarchivs Berücksichtigung finden. Dazu wird die Verwaltung beauftragt, bis Mitte 2022 eine entsprechende Konzeption zu erarbeiten, um sie mit den darin definierten weiteren Entwicklungsschritten dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Fragen der institutionellen Weiterentwicklung unserer Museen und der angemessenen Darstellung der Dortmunder Stadtgeschichte sind dabei zu durchdenken. Die notwendige Einbeziehung der Dortmunder Bürgerschaft, der Wissenschaft oder gesellschaftlicher Organisationen gehört selbstverständlich in den Prozess der Bearbeitung.
Der Antrag soll ebenfalls im Integrationsrat behandelt werden.

Herr De Marco (SPD-Fraktion) erklärt, dass man mit diesem Antrag ein Zeichen setzen wolle.

Herr Dudde (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) hatte in der Sitzung am 01.06.2021 vorgeschlagen, den Antrag in der Sitzung am Ende des III. Quartals (24.08.2021) als eingebracht zu betrachten. In der darauffolgenden Sitzung am 05.10.2021 solle der Antrag dann beraten werden. Dieser Zeitraum sei ausreichend, um über die Informationen angemessen beraten zu können.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stimmte dem Verfahrensvorschlag von Herrn Dudde mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion zu.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgende Empfehlung des Integrationsrates aus seiner Sitzung am 16.06.2021 vor:
Dem Integrationsrat liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit zur Beratung und Beschlussfassung vor:

Konzeption eines Denkmals für die Gastarbeiter*innen in Dortmund
Gemeins. Antrag zur TO (SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, Fraktion DIE LINKE+, Fraktion FDP/Bürgerliste, Die FRAKTION - Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 21438-21)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgender gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, DIE LINKE+, FDP/Bürgerliste und DIE PARTEI vom 01.06.2021 vor:

Die Fraktionen von SPD, Bündnis90/ DIE GRÜNEN, CDU, DIE LINKE +, FDP/ Bürgerliste und Die Fraktion –Die Partei im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit fassen folgende Beschlüsse:
1) Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum Ende des dritten Quartals 2021 eine Konzeption für einen künstlerischen Wettbewerb zur Errichtung des „Denkmals für Gastarbeiter*innen in Dortmund“ (Arbeitstitel) zu erarbeiten und diese dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Konzeption muss die Leitlinien für die symbolische Würdigung der stadtgesellschaftlich bedeutsamen Leistungen von sogenannten Gastarbeiter*innen festhalten, die Namensgebung für das Denkmal festlegen, weiter die Ideen für eine denkbare Situierung des Denkmals entwerfen und die Modalitäten der Wettbewerbsdurchführung definieren. In dem Prozess der Ausarbeitung sind der Integrationsrat, gesellschaftliche Organisationen, interessierte Personen der Dortmunder Stadtgesellschaft, die Hochschulen, Migrantenselbstorganisationen, die Auslandsgesellschaft.de e.V. neben Stadtarchiv, dem Museum für Kunst und Kulturgeschichte, Hoesch-Museum und dem Dietrich-Keuning-Haus einzubeziehen.
2) Für die spätere Durchführung des Wettbewerbs soll in der Haushaltsaufstellung für das Jahr 2022 ein Betrag von 75.000,00€ eingerichtet werden.
3) Die Berücksichtigung von Zu- und Einwanderungsgeschichten und –historie soll als integraler Bestandteil einer aktualisierten stadtgeschichtlichen Präsentation des Museum für Kunst und Kulturgeschichte und des Stadtarchivs Berücksichtigung finden. Dazu wird die Verwaltung beauftragt, bis Mitte 2022 eine entsprechende Konzeption zu erarbeiten, um sie mit den darin definierten weiteren Entwicklungsschritten dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Fragen der institutionellen Weiterentwicklung unserer Museen und der angemessenen Darstellung der Dortmunder Stadtgeschichte sind dabei zu durchdenken. Die notwendige Einbeziehung der Dortmunder Bürgerschaft, der Wissenschaft oder gesellschaftlicher Organisationen gehört selbstverständlich in den Prozess der Bearbeitung.
Der Antrag soll ebenfalls im Integrationsrat behandelt werden.

Herr De Marco (SPD-Fraktion) erklärt, dass man mit diesem Antrag ein Zeichen setzen wolle.

Herr Dudde (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass das Thema sehr vielschichtig sei. Wenn man nun von der Verwaltung die „Leitlinien“, Vorschläge zur Namensgebung und die Modalitäten für den Wettbewerb erhalte, seien diese Ergebnisse schwer in der Kürze der Zeit ausreichend zu diskutieren. Er schlägt vor, den Antrag in der Sitzung am Ende des III. Quartals (24.08.2021) als eingebracht zu betrachten. In der darauffolgenden Sitzung am 05.10.2021 solle der Antrag dann beraten werden. Dieser Zeitraum sei ausreichend, um über die Informationen angemessen beraten zu können.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stimmt dem Verfahrensvorschlag von Herrn Dudde mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion zu.


Herr De Marco (SPD Fraktion) teilt folgendes mit:
„Mit dem gemeinsamen Antrag aus dem Kulturausschuss möchten wir darauf aufmerksam machen, das die Würdigung der Leistungen der Gastarbeiter in all den Jahren zu kurz kamen. In unserer Erinnerungskultur und dem öffentlichen Erinnerungsraum spielen die Gastarbeiter*innen bisher kaum eine Rolle und fanden dementsprechend auch keine angemessene Würdigung obwohl ohne sie das Wirtschaftswunder nie möglich gewesen wäre. In diesem Jahr jährt sich zum sechszigsten Mal das deutsch-türkische Anwerbeabkommen. Unserer Auffassung nach ist nun jetzt der Zeitpunkt gekommen ein Gastarbeiterdenkmal und ein Museum für Migration zu beantragen. Uns geht es hier in erster Linie um eine angemessene Anerkennung und uns daran zu erinnern, dass die Geschichte der Gastarbeiter*innen auch unsere gemeinsame ist. Das Denkmal und das Museum sollen zum Nachdenken und Erinnern anregen und Orte für diejenigen sein denen man in der Vergangenheit viel zu wenig zugehört hat. Denn nach wie vor fehlt es an Bewusstsein das Deutschland an Einwanderungsland ist. Im Gegenteil, wir erleben rassistisch motivierte Gewalt wie in Hanau oder durch den NSU wie hier in Dortmund. Was für Schmerzen auf den Seelen derer die diesen menschenverachtenden Angriffen gemein sind oder ihnen gar zum Opfer fallen. Das Gastarbeiterdenkmal und das Museum sollen daher ein Ort der Multiperspektivität sein der die Vielfalt und Unterschiedlichkeit der Erfahrungen von Migranten und Gastarbeiter*innen zeigt. Schauen wir uns heute in Dortmund um, erkennen wir unschwer eine bunte und vielfältige Stadt, nicht nur weil inzwischen ein Drittel der hier lebenden Menschen einen Migrationsanteil hat. Uns ist natürlich klar, dass ein Museum und Denkmal allein noch keine Gesellschaft ändert. Die Diskussion gibt uns jedoch die Möglichkeit einer kritischen Reflektion. Das Denkmal und Museum sollen als Ausdruck für eine offene und vielfältige Gesellschaft verstanden werden. Als Antragsteller ist mir wichtig, dass vor allem in der Ausgestaltung des Denkmals und des Museums für Migration der Integrationsrat mit einbezogen wird. Das Abstimmverhalten im Kulturausschuss zeigt uns, dass alle demokratischen Parteien hinter diesem Antrag stehen. Die Betonung liegt dabei auf demokratisch. Die AFD stimmte nämlich als einzige Partei gegen unseren Antrag. Ich freue mich auf ihre Zustimmung und den gemeinsamen Dialog.“

Der Vorsitzende erklärt hinsichtlich der weiteren Beratung, dass es sich hier um eine Empfehlung an den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit handelt.

Herr Zrodlowski (AFD) teilt mit, dass er vor dem Hintergrund das die AFD hier als undemokratische Partei irgendwie angesprochen wird, nicht zur Tagesordnung übergehen kann. Er betont, dass er sich so etwas verbitte. Zu benennen, dass man außer der AFD nur demokratische Parteien hier habe sei ein Schimpfwort. Demokratie lebe vom Unterschied.

Der Integrationsrat empfiehlt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit einstimmig bei Enthaltung der AFD den nachfolgenden gemeinsamen Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, DIE LINKE+, FDP/Bürgerliste und DIE PARTEI vom 01.06.2021 zu beschließen:

Die Fraktionen von SPD, Bündnis90/ DIE GRÜNEN, CDU, DIE LINKE +, FDP/ Bürgerliste und Die Fraktion –Die Partei im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit fassen folgende Beschlüsse:
1.) Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum Ende des dritten Quartals 2021 eine Konzeption für einen künstlerischen Wettbewerb zur Errichtung des „Denkmals für Gastarbeiter*innen in Dortmund“ (Arbeitstitel) zu erarbeiten und diese dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Konzeption muss die Leitlinien für die symbolische Würdigung der stadtgesellschaftlich bedeutsamen Leistungen von sogenannten Gastarbeiter*innen festhalten, die Namensgebung für das Denkmal festlegen, weiter die Ideen für eine denkbare Situierung des Denkmals entwerfen und die Modalitäten der Wettbewerbsdurchführung definieren. In dem Prozess der Ausarbeitung sind der Integrationsrat, gesellschaftliche Organisationen, interessierte Personen der Dortmunder Stadtgesellschaft, die Hochschulen, Migrantenselbstorganisationen, die Auslandsgesellschaft.de e.V. neben Stadtarchiv, dem Museum für Kunst und Kulturgeschichte, Hoesch-Museum und dem Dietrich-Keuning-Haus einzubeziehen.
2.) Für die spätere Durchführung des Wettbewerbs soll in der Haushaltsaufstellung für das Jahr 2022 ein Betrag von 75.000,00€ eingerichtet werden.
3.) Die Berücksichtigung von Zu- und Einwanderungsgeschichten und –historie soll als integraler Bestandteil einer aktualisierten stadtgeschichtlichen Präsentation des Museum für Kunst und Kulturgeschichte und des Stadtarchivs Berücksichtigung finden. Dazu wird die Verwaltung beauftragt, bis Mitte 2022 eine entsprechende Konzeption zu erarbeiten, um sie mit den darin definierten weiteren Entwicklungsschritten dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Fragen der institutionellen Weiterentwicklung unserer Museen und der angemessenen Darstellung der Dortmunder Stadtgeschichte sind dabei zu durchdenken. Die notwendige Einbeziehung der Dortmunder Bürgerschaft, der Wissenschaft oder gesellschaftlicher Organisationen gehört selbstverständlich in den Prozess der Bearbeitung.


Herr Dudde (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) führt aus, dass es sinnvoll sei, sich Kompetenz von außen – beispielsweise durch Vorträge – einzuholen. Weiterhin solle auch die Stadtgesellschaft mitdiskutieren. Es wäre eine gute Lösung, wenn sich ein Beraterkreis aus stadtgesellschaftlichen Gruppen, Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften zusammensetzen würde, um über Begrifflichkeiten und Inhalte zu diskutieren. Weiterhin gebe es die Möglichkeit, das Format von elektronischer Bürgerbeteiligung zu nutzen. Er teilt mit, dass die Gestaltung des Weges hin zum Denkmal sehr wichtig sei. Dies habe seine Fraktion im Ausschuss zum Thema „Gastarbeiter“ bereits deutlich gemacht. Er weist weiterhin darauf hin, dass seine Fraktion die Auffassung des Integrationsrates zum Wirtschaftswunder nicht teile. Vielmehr nehme sie eine Debatte wahr, die durch eine Publikation der Wirtschaftsjournalistin Ulrike Hermann ausgelöst wurde.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Empfehlung des Integrationsrates zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit sieht den gemeinsamen Antrag als eingebracht an und verschiebt die Beratung in seine Sitzung am 05.10.2021.

zu TOP 4.5
Förderung der Kultur aus Mitteln des CREA-Programms der EU
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 21544-21)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion vom 15.06.2021 vor:
Bis 2027 sollen laut der EU-Kommission rund 2,5 Milliarden Euro in die Kultur- und Kreativbranche der EU investiert werden. Grundlage hierfür ist das Programm Creative Europe (CREA), das unter dem Motto „Push Boundaries- Grenzen erweitern“ firmiert.
Das Programm, welches bereits von 2014-2020 lief und ein Budget von 1,4 Milliarden Euro hatte, wurde im Kontext der Corona-Pandemie nunmehr in seiner Fördersumme verdoppelt.

Während der EU-Berichterstatter Massimiliano Smeriglio, Mitglied der Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament, das Programm und die damit verbundenen Förderprojekte lobte, stößt CREA bei der Fraktion „Identität und Demokratie“ auf Kritik. Allein 200.000 Euro seien für Tanz- und Puppenspielkurse für Migranten vorgesehen. 1,4 Millionen Euro sind laut ID-Fraktion für das Programm „Performing Gender“ geplant. Ebenfalls 200.000 Euro kostet das Programm „Migrant bodies moving borders“. Kritiker des Programms beklagen, dass CREA einseitig Milliardenhilfe für LGBTQI- und Integrationsprojekte leiste und die Förderung der klassischen Kultur in den Hintergrund trete.

Die AfD-Fraktion Dortmund bittet um Beantwortung folgender Fragen:

- Erhielten Dortmunder Kultureinrichtungen in den Jahren 2014-2020 Fördermittel durch die Europäische Union? Wenn ja, welche Projekte?
- Wie hoch fiel die Fördersumme für die jeweilige Kultureinrichtung aus?
- Ist der Stadt bekannt, ob auch Dortmunder Kultureinrichtungen Fördermittel aus dem Programm CREA erhalten? Wenn ja, welche und in welcher Höhe?

Die Verwaltung sagt eine schriftliche Antwort bis zur nächsten Sitzung zu.

zu TOP 4.6
Anerkennung der Clubszene als Kultureinrichtung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20526-21-E2)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Antwort der Verwaltung zum gemeinsamen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion vor:
In der vorbezeichneten Angelegenheit nehme ich zu dem Prüfauftrag aus der Sitzung am
20.04.2021 wie folgt Stellung:
Die Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und SPD haben an den Ausschuss für Kultur, Sport
und Freizeit am 14.04.2021 den Antrag gestellt, über einen Antrag an den Rat der Stadt
Dortmund zum Thema „Anerkennung der Clubszene als Kultureinrichtung“ zu beraten und zu
beschließen.
Dieser zu beratende und zu beschließende Antrag an den Rat enthält vier Punkte, zu denen
wie folgt rechtlich Stellung genommen wird:

1. „Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass Clubs und Livemusikspielstätten ein
wesentlicher Bestandteil der kulturellen Vielfalt in Dortmund sind und einen
maßgeblichen Beitrag zur Attraktivierung der Stadt leisten.“

Es handelt sich um eine politische Feststellung.

2. „Der Rat der Stadt unterstützt deshalb die Forderung der LiveKomm, des
Bundesverbandes der Musikspielstätten in Deutschland, Clubs und
Livemusikspielstätten auch rechtlich als Kulturorte und -einrichtungen
anzuerkennen.“

Dieser Antragspunkt enthält ebenfalls keinen rechtlichen Prüfauftrag, sondern beinhaltet
vielmehr eine politische Feststellung.

Ergänzend wird wie folgt Stellung genommen:

Die rechtliche Einordnung von Clubs und Livemusikspielstätten ist aktuell von bundesweiter
Bedeutung; der Bundestag hat am 07.05.2021 einen Entwurf der Bundesregierung für ein
Baulandmobilisierungsgesetz in einer vom Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung
und Kommunen (24. Ausschuss) geänderten Fassung beschlossen. Damit ist er einer
Beschlussempfehlung des Bauausschusses vom 05.05.2021 (Drucksache 19/29396) gefolgt.
Der Bundestag hat darüber hinaus auch eine vom Bauausschuss empfohlene Entschließung
zum Baulandmodernisierungsgesetz angenommen, worin die Bundesregierung unter anderem
dazu aufgefordert wird, die Baunutzungsverordnung dahingehend anzupassen, dass Clubs und Livemusikspielstätten mit nachweisbarem kulturellem Bezug nicht mehr als
Vergnügungsstätten, sondern als Anlage für kulturelle Zwecke definiert werden. In der
Entschließung wird auch auf die Planungshoheit der Kommunen und die damit
einhergehenden Möglichkeiten zur Unterstützung und Standortsicherung der Clubs Bezug
genommen. Gleichzeitig hat der Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen empfohlen, einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache 19/15121), die Clubkultur zu erhalten und Clubs als Kulturorte anzuerkennen, abzulehnen.

Der entsprechende Verfahrensgang bis zur Beschlussfassung durch den Deutschen Bundestag,sowie alle vorausgegangenen Anträge der verschiedenen Fraktionen (auch zum Thema Anerkennung der Clubszene als Kultureinrichtung) sind abrufbar auf der Website des
Deutschen Bundestages unter der Rubrik Dokumente. Dort ist im Textarchiv das Jahr 2021
auszuwählen und „Bau“ als Politikfeld in der Suchmaske einzugeben.

Angelehnt an die Entschließung, dass Clubs und Livemusikspielstätten mit nachweisbarem
kulturellen Bezug in der Baunutzungsverordnung als Anlage für kulturelle Zwecke definiert
werden sollen, wird in der Praxis nicht jeder Club und jede Livemusikspielstätte pauschal als
Kultureinrichtung eingeordnet werden können. Einige Clubs sind durchaus vergleichbar mit
einer Diskothek und daher eher als Vergnügungsstätte anzusehen. Auf die Größe des Clubs
kommt es dabei nicht entscheidend an. Vielmehr ist der Inhalt des angebotenen Programmes
von Bedeutung. Zu fragen wäre: Wurde die Veranstaltung kuratiert? Welche Künstler*innen
treten auf? Steht für die Besucher*innen das Feiern, Tanzen, Essen und/oder Trinken im
Vordergrund, unabhängig davon, welche Musik gespielt wird, oder kommt es ihnen gerade
darauf an, die auftretenden Künstler*innen zu sehen.
Hinzu kommt, dass je nachdem, welches Gesetz einschlägig ist, bei der Frage nach der
rechtlichen Einordnung der Clubs die jeweilige Intention des Gesetzgebers zu beachten ist.
Der Zweck des Gesetzes, sowie dessen Schutzwirkung sind von entscheidender Bedeutung.

Somit ist festzuhalten, dass anhand des jeweiligen Einzelfalls zu entscheiden ist, ob ein Club
oder eine Livemusikspielstätte nach dem jeweils einschlägigen Gesetz eine kulturelle
Einrichtung darstellt. Eine pauschale Einordnung ist rechtlich nicht möglich.

Daher ist es letztendlich eine politische Entscheidung, ob der Rat die Forderung der
LiveKomm, Clubs und Livemusikspielstätten auch rechtlich als Kulturorte und -einrichtungen
anzuerkennen, unterstützt. Aus rein rechtlicher Sicht ist die Umsetzung dieser Forderung
aufgrund ihrer Pauschalität und Unklarheit schwierig. Hier müsste auf den Einzelfall
abgestellt werden.

3. „Der Rat fordert Bund und Land auf, Clubs und Livemusikspielstätten nicht weiter
als Vergnügungsstätten einzuordnen, sondern sie als Anlagen für kulturelle Zwecke
zu definieren und sie damit – in Abgrenzung zu Diskotheken – rechtlich Konzertund
Theaterhäusern sowie Programmkinos gleichzustellen.“

Auch dieser Punkt dürfte eine politische Entscheidung (Resolution) darstellen.
Wie bereits beim zweiten Antragspunkt erläutert, ist es problematisch, Clubs und
Livemusikspielstätten pauschal „als Anlagen für kulturelle Zwecke zu definieren“. Der
Antrag sollte dahingehend interpretiert werden, dass Clubs und Livemusikspielstätten mit
nachweisbar kulturellem Bezug als Anlage für kulturelle Zwecke anerkannt werden.

Der Antrag scheint sich inhaltlich primär auf die Baunutzungsverordnung zu beziehen.
Hinsichtlich der Baunutzungsverordnung ist der Bundestag diesem Begehren bereits
nachgekommen. In seiner Entschließung fordert er die Bundesregierung auf, die
Baunutzungsverordnung dahingehend anzupassen, dass Clubs und Livemusikspielstätten mit
nachweisbarem kulturellem Bezug nicht mehr als Vergnügungsstätten, sondern als Anlage für
kulturelle Zwecke definiert werden s.o.

Sollte auch in anderen rechtlichen Bereichen eine ausdrückliche gesetzliche Einordnung der
Clubs (mit kulturellem Bezug) als Kultureinrichtung gewünscht sein, müsste dieses Anliegen
an den jeweiligen Gesetzgeber herangetragen werden. Nur dieser kann seine Gesetze und
Verordnungen klarstellend ändern oder erweitern.

4. „Der Rat der Stadt Dortmund bittet die Verwaltung, sämtliche kommunalen
Möglichkeiten zur Anerkennung der Clubszene als Kultureinrichtung zu prüfen
und das Ergebnis dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bis zur
Sommerpause vorzulegen.“

Die kommunalen Möglichkeiten zur Anerkennung der Clubszene als Kultureinrichtung sind
begrenzt. Die Stadt Dortmund ist bei der Auslegung und Anwendung der Landes- und
Bundesgesetze, zum Beispiel beim Erlass kommunaler Verordnungen und Satzungen, an die
geltende Rechtslage gebunden. Eine gesetzeswidrige Einordnung sämtlicher Clubs, also auch
derjenigen ohne nachweisbar kulturellen Bezug, als Kultureinrichtung, ist nicht zulässig.
Allein der jeweils zuständige Gesetz- und Verordnungsgeber hat es in der Hand, seine
Gesetze und Verordnungen so zu ändern oder zu erweitern, dass die gesamte Clubszene unter den Begriff der kulturellen Einrichtung subsumiert werden könnte.

Der Stadt Dortmund ist es aber bereits jetzt möglich, im Rahmen ihrer Planungshoheit, die
Belange der Clubs und Livemusikspielstätten insoweit zu berücksichtigen, als dass einer
Gentrifizierung entgegengesteuert wird. Bei der Anwendung der Baunutzungsverordnung
kann sie zum Beispiel diejenigen Clubs, die einen nachweisbar kulturellen Bezug aufweisen,
als Anlage für kulturelle Zwecke einordnen und ihnen unter Berücksichtigung der übrigen
Voraussetzungen eine zentrale Lage ermöglichen. Dies dürfte bereits jetzt der geltenden
Rechtslage entsprechen. Zwar wurde die Baunutzungsverordnung bislang noch nicht
entsprechend dem o.g. Entschließungsantrag des Deutschen Bundestages geändert. Auch gibt es noch keine einschlägige Rechtsprechung. Jedoch dürften Clubs und Livemusikspielstätten, die aufgrund der Gestaltung ihrer Programme einen nachweisbaren kulturellen Bezug aufweisen, unabhängig von einer Änderung der Baunutzungsverordnung unter den Begriff der Anlagen für kulturelle Zwecke fallen.

Zudem könnte die Stadt Dortmund ihr Anliegen, die Clubszene durch ihre Anerkennung als
kulturelle Einrichtung zu schützen, an das Land NRW herantragen. In diesem Fall sollte die
aktuelle Situation verständlich geschildert und ein konkreter Handlungsvorschlag unterbreitet
werden. Ein Gesetzesinitiativrecht steht der Stadt Dortmund als kommunale
Gebietskörperschaft dabei aber nicht zu. Damit dem Anliegen dennoch Ausdruck verliehen
wird, sollte es gebündelt durch den Städtetag an das Land NRW herangetragen werden. Die
Stadt Dortmund müsste dann zunächst beantragen, dass dieses Anliegen als
Tagesordnungspunkt für die nächste Sitzung des Städtetages aufgenommen wird. Sollte der
Städtetag diesbezüglich zu einer einheitlichen Ansicht gelangen, könnte das Anliegen sodann
durch den Städtetag an das Land NRW weitergeleitet werden.

Auf rein kommunaler Ebene wäre es ferner möglich, der Clubszene nicht an einen
bestimmten Zweck gebundene, haushaltsmäßig eingeplante finanzielle Mittel zur Verfügung
zu stellen. Zu beachten ist, dass vorab ggf. ein entsprechender Ratsbeschluss einzuholen wäre. Bei zweckgebundenen Fördergeldern des Landes NRW sollte zudem vorab mit dem Land als Fördergeber besprochen werden, ob diese Gelder auch an Clubs ausbezahlt werden dürfen.


Herr De Marco (SPD-Fraktion) bittet darum, die Beratung aufgrund der in der rechtlichen Bewertung getroffenen Aussagen in die nächste Sitzung des Ausschusses zu schieben.

Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE+) führt aus, dass in der Antwort klar geworden sei, wie sich die Clubkultur unterscheide. Er weist auf den letzten Absatz der rechtlichen Bewertung hin. In dem werde davon gesprochen, dass es auf rein kommunaler Ebene möglich sei, der Clubszene nicht an einen bestimmten Zweck gebundene, haushaltsmäßig eingeplante finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Er würde das so interpretieren, dass Dortmund als Kommune ohne einen Verwendungszweck Mittel zur Verfügung stellen könne.

Herr Witte (30/FBL) teilt mit, dass der Rat der Stadt Mittel zur Verfügung stellen könne, wenn er denke, dass gewisse Institutionen zu unterstützen wären. Dazu bedürfe es eines entsprechenden Ratsbeschlusses zur Ermächtigung.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) teilt mit, dass dies gerade in Coronazeiten bereits so gehandhabt werde. Es liefen Unterstützungsprogramme, ohne dass eine vertiefte Qualitäts- und Moralbetrachtung erfolge und es gebe beispielsweise vom Kulturbüro eine Clubmusikförderung und eine Förderung von Diskursveranstaltungen. Weiterhin seien Preise ausgegeben worden für besonders gelungene Clubinszenierungen.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) spricht sich wie Herr De Marco für eine Beratung in der nächsten Sitzung des Ausschusses am 05.10.2021 aus.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit verschiebt die Beratung über den gemeinsamen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion in die Sitzung des Ausschusses am 05.10.2021.



zu TOP 4.7
Umbenennung und Öffnung des städtischen Kunstarchivs
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19461-20-E1)
hierzu Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 19461-20-E2)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Antwort der Verwaltung auf die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 25.02.2021 vor:
In der vorbezeichneten Angelegenheit nehme ich zu dem Prüfauftrag aus der Sitzung am
02.03.2021 wie folgt Stellung:

Als verfügungsbefugte Alleineigentümerin der Kunstgegenstände aus dem städtischen
Kunstarchiv ist die Stadt Dortmund gem. § 903 BGB dazu befugt, diese zu veräußern.

Aus den vom Fachbereich 41 zur Verfügung gestellten Unterlagen ergibt sich, dass mit den
Dortmunder Künstler*innen bei dem Ankauf ihrer Kunstgegenstände durch die Stadt
Dortmund kein Weiterveräußerungsverbot vereinbart wird. Ein solches wäre gem. § 137 BGB
zwar auf dinglicher Ebene unwirksam, jedoch würde es die Stadt auf schuldrechtlicher Ebene
dazu verpflichten, eine Weiterveräußerung zu unterlassen. Im Falle einer Zuwiderhandlung
bestünde die Gefahr, dass sich die Stadt Dortmund schadensersatzpflichtig macht.
Darüber hinaus besteht auch keine Rechtspflicht, die Künstler*innen vor dem Ankauf ihrer
Kunstgegenstände darauf hinzuweisen, dass diese in Zukunft womöglich weiterveräußert
werden.

Aus den hier vorliegenden Unterlagen ergibt sich ferner nicht, dass im Falle einer
Weiterveräußerung der Kunstgegenstände durch die Stadt Dortmund ein Teil des Kaufpreises
an die Künstler*innen auszuzahlen wäre. Eine solche Pflicht folgt auch nicht aus dem Gesetz.
Damit geht einher, dass die Künstler*innen auch kein Mitspracherecht hinsichtlich der Höhe
des Verkaufspreises bei einem etwaigen Weiterverkauf haben. Die Stadt Dortmund kann den
Kaufpreis daher selbstständig bestimmen. Es besteht auch keine generelle Rechtspflicht, vor
einer Weiterveräußerung ein Wertgutachten über den Wert des zu veräußernden Kunstwerkes
einzuholen. Diesbezüglich weise ich auf § 90 Abs. 3 GO NRW hin, welcher Regelungen zu
kommunalen Vermögensgegenständen enthält:

„Die Gemeinde darf Vermögensgegenstände, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben in
absehbarer Zeit nicht braucht, veräußern. Vermögensgegenstände dürfen in der Regel nur zu
ihrem vollen Wert veräußert werden. Ausnahmen sind im besonderen öffentlichen Interesse
zulässig. Dies gilt insbesondere für Veräußerungen zur Förderung von sozialen
Einrichtungen, des sozialen Wohnungsbaus, des Denkmalschutzes und der Bildung privaten
Eigentums unter sozialen Gesichtspunkten. […]“


Zum Vermögen der Gemeinde im haushaltsrechtlichen Sinne zählt die Gesamtheit aller
beweglichen und unbeweglichen Sachen und aller Rechte, die der Gemeinde gehören oder
zustehen oder deren wirtschaftlicher Eigentümer sie ist. Daher stellen die Kunstwerke
unproblematisch Vermögensgegenstände i.S.d. § 90 Abs. 3 GO NRW dar.

Der volle Wert ist der Verkehrswert, d.h. der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr
nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen
Beschaffenheit ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen
wäre. Sollte der volle Wert, also der Verkehrswert eines Kunstwerkes im Einzelfall nicht bekannt sein, müsste ggf. vor einem Weiterverkauf ein Wertgutachten eingeholt werden, damit die Vorschriften des § 90 Abs. 3 GO NRW nicht verletzt werden. Ein Verstoß gegen § 90 Abs. 3 S. 2 GO NRW würde nach der Rechtsprechung jedenfalls dann zur Nichtigkeit des
Rechtsgeschäfts nach § 134 BGB führen, wenn der Preis erheblich unter dem vollen Wert
läge.

[BeckOK KommunalR NRW/Duikers, GO NRW § 90 Rn. 1, 20, 22.]

Aus rein rechtlicher Sicht könnten die Kunstgegenstände durch das Kunstarchiv in einer
freiwilligen privatrechtlichen oder öffentlichen Versteigerung veräußert werden.
Bei einer freiwilligen privatrechtlichen Versteigerung wird der Vertrag zwischen dem sog.
Einlieferer, welcher durch den Versteigerer vertreten wird, und dem Meistbietenden
geschlossen. Der Vertrag kommt durch Zuschlag gem. § 156 BGB zustande.
Die öffentliche Versteigerung ist in § 383 Abs. 3 BGB legaldefiniert. Danach hat die
Versteigerung durch einen für den Versteigerungsort bestellten Gerichtsvollzieher oder zu
Versteigerungen befugten anderen Beamten oder angestellten versteigernde Person öffentlich
zu erfolgen. Zeit und Ort der Versteigerung sind unter allgemeiner Bezeichnung der Sache
öffentlich bekannt zu machen. Der Kaufvertrag kommt ebenfalls durch Zuschlag gem. § 156
BGB zustande.
Ein Unterschied zu der privatrechtlichen Versteigerung besteht unter anderem darin, dass der
gutgläubige Erwerb fremder Kunstgegenstände auch bei abhanden gekommenen Sachen
möglich ist, vgl. § 935 Abs. 2 BGB.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 4.8
Diversität in der Kultur
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21172-21-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Antwort der Verwaltung auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17.05.2021 vor:
Zur o.g. Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:

1. Wie wird das Thema Diversität in der Freien Szene von Seiten des Kulturbüros in den
Fokus genommen?

Das Kulturbüro begreift Diversität als Querschnittsthema in allen Arbeitsbereichen
und setzt bereits verschiedene Strategien um, um möglichst allen Dortmunder
Kulturschaffenden Zugang zu den Programmen zu ermöglichen, unabhängig von
individuellen Voraussetzungen. Dazu gehören beispielsweise niedrigschwellige
Antragsstellung, Förderung für inklusive Kulturprojekte, gendersensible Sprache oder
diversitätssensible Ausschreibungen. Das Kulturbüro sieht sich aber nicht nur als
Moderator, sondern befindet sich selbst im Prozess einer weiteren
diversitätsorientierten Öffnung. Die Problematik der Marginalisierung und
Unterrepräsentation bestimmter Gruppen in Bezug auf Personal, Programm und
Publikum wurde erkannt. Zur verstärkten Betreuung der Thematik wurde im Oktober
letzten Jahres die Stelle einer Kulturreferent*in für Diversität und Digitales besetzt.
Dabei lag der Fokus der Arbeit in einer ersten Phase zunächst auf der Analyse der
IST-Situation im Kulturbüro selbst sowie auf dem Ausbau der Förderung bisher
unterrepräsentierter Gruppen. Beispielsweise fördert das Kulturbüro bereits seit 2012
erfolgreich interkulturelle Kulturprojekte über die Interkulturförderung. Das
Förderprogramm zeichnet sich durch besonders intensive Beratung und
niedrigschwellige Antragsstellung aus. Diese Förderung wurde durch verstärkte
Vernetzung unter den erschwerten Bedingungen durch die Corona-Pandemie
erfolgreich weiter ausgebaut und der Kreis der Fördernehmer*innen erweitert. Aktuell
werden zudem die Förderrichtlinien des Programms überarbeitet. Zusätzlich wurden
2020 und 2021 über das Sonderförderprogramm „Bunt und Divers“ Vereine, in denen
sich Menschen mit Einwanderungsgeschichte engagieren, gezielt gefördert. Weiterhin
wurde zur verstärkten Sensibilisierung der Mitarbeitenden im Kulturbüro ein
Wissensspeicher zum Thema Diversität eingerichtet. Insgesamt befindet sich das
Kulturbüro in einem Reorganisationsprozess, in dessen Zuge sämtliche Abläufe
geprüft und gegebenenfalls verbessert werden, z.B. soll auch das Ausstellungskonzept
im Torhaus Rombergpark deutlich niedrigschwelliger und diversitätsorientierter
werden.

2. Welche Strategien und Maßnahmen entwickeln die Kultureinrichtungen zum Thema
Diversität in Bezug auf Programm, Personal und Publikum?

Das Kulturbüro plant, neue Zielvereinbarungen gemeinsam mit den geförderten Freien
Zentren zu entwickeln, die die verschiedenen Diversitätsdimensionen berücksichtigen.
Dazu gehören beispielsweise gerechte Bezahlung (FairPay Kultur), flexible
Arbeitszeiten, Familienfreundlichkeit und vieles mehr. Diese Zielsetzungen sollen
zukünftig noch ausgeweitet und in ein allumfassendes Gesamtkonzept integriert
werden (siehe Frage 4).

3. Welche Fördermöglichkeiten können dafür in Anspruch genommen werden?

Das Kulturbüro steht bei der Umsetzung der Zielvereinbarungen den Freien
Kulturzentren beratend zur Seite. Im Rahmen der geplanten Kulturkonferenzen mit
der Freien Kulturszene sollen im Dialog etwaige finanzielle Unterstützungsbedarfe im
Bereich Diversität und Chancengleichheit identifiziert sowie Lösungen hierfür gesucht
werden.
Grundsätzlich gilt aber, da Diversität bereits jetzt Querschnittsthema im Kulturbüro
ist, dass für einzelne Projekte in diesen Bereich natürlich die verschiedenen
Förderprogramme des Kulturbüros in Anspruch genommen werden können.

4. Welche Möglichkeiten sieht das Kulturbüro Kulturschaffende und Freie Szene beim
Thema Diversität zu unterstützen?

Das Dortmunder Kulturbüro möchte gemeinsam mit den Dortmunder
Kulturschaffenden eine umfassende Diversitätsstrategie erarbeiten und nachhaltig
implementieren, um die gesellschaftliche Vielfalt auch in den Kulturbetrieben
widerzuspiegeln. Und zwar in Personal, Programm und Publikum.
Zur genauen Ausführung möchten wir auf das Gesamtkonzept Diversität verweisen
(DS-Nr.:21675-21), das wir in der Sitzung am 24.08.2021 in den AKSF einbringen
werden. Dort wird über diese Stellungnahme hinaus umfassend auf die zukünftigen
Maßnahmen zum Thema eingegangen.

Herr De Marco (SPD-Fraktion) bittet, die Antwort der Verwaltung dem Integrationsrat zur Verfügung zu stellen.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.
und erklärt sich damit einverstanden, diese dem Integrationsrat zur Verfügung zu stellen.

zu TOP 4.9
App Kunst im öffentlichen Raum
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21122-21)
hierzu –> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21122-21-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit lag in seiner Sitzung am 01.06.2021 folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 12.05.2021 vor:
Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:

Die Verwaltung wird beauftragt, eine App zu entwickeln, mit der Kunst im öffentlichen Raum auf dem Dortmunder Stadtgebiet leicht erlebbar wird. Die App soll so strukturiert sein, dass die Kunstobjekte so aufgeführt sind, dass verschiedene Teilrundgänge zu den Kunstobjekten ermöglich werden. Mit der App sollen zudem ausführliche Informationen zu den Objekten sowie (wissenschaftliche) Literaturhinweise zu den Künstler*innen bereitgestellt werden. Die Einbindung eines mehrsprachigen Audio-Guides ist zu berücksichtigen. Die App soll zudem soweit wie möglich barrierefrei konzipiert sein.

Der Antrag soll ebenfalls im APOD beraten werden.

Begründung:
Kunst im öffentlichen Raum hat viele verschiedene Facetten und umfasst beispielsweise Denkmäler, Skulpturen und Plastiken oder Malereien. Auf dem öffentlichen Dortmunder Stadtgebiet stehen rund 660 verschiedene Objekte, die der Kunst im öffentlichen Raum zugeordnet werden. Doch nicht immer sind die Kunstobjekte einfach zu finden oder erkennbar. Daher sollen die Objekte nun in einer App erfasst werden, die dann einen Rundgang zu den einzelnen Objekten ermöglicht und ausführliche Informationen zur Verfügung stellt.


Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit sah den Antrag der SPD-Fraktion als Prüfauftrag an die Verwaltung und stimmte diesem einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu. Weiterhin überwies er die Angelegenheit wie von der SPD-Fraktion vorgeschlagen zur Beratung in den Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalität.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgende Antwort der Verwaltung hinsichtlich des Prüfauftrages vom 05.08.2021 vor:
Die Entwicklung einer App für „Kunst im öffentlichen Raum“ ist sehr wünschenswert. Sie ermöglicht der Bevölkerung die Nutzung von zahlreichen Informationen zu der uns im Stadtbild umgebenden Kunst beim alltäglichen „Vorbeigehen“.

Von Seiten der Stabsstelle „Kunst im öffentlichen Raum“, Frau Dr. Rosemarie E. Pahlke, werden seit längerem die nötigen Vorarbeiten für die Erstellung dieser App durchgeführt.

So gibt es mittlerweile eine interne Datenbank und externe Internetseite, die zu ca. 900 erfassten Kunstwerken umfangreiche Informationen anbietet.

Ihr Link lautet: www.kunst-im-oeffentlichen-raum.dortmund.de.

Mit diesen in den letzten zehn Jahren zusammengetragenen Informationen zu den Kunstwerken und den damit verbundenen Künster*innen besteht schon jetzt eine substantielle Basis, auf der die App eingerichtet werden kann.

Hierzu gehören bei der Internetseite pro Kunstwerk folgende Felder:

1. Name des Künstlers/ der Künstlerin
2. Titel des Kunstwerks
3. Kunsthistorischer Kurztext
4. Standort
5. Jahr
6. Beschriftung
7. Technik/Material
8. Höhe
9. Breite
10. Nummer
11. Kunsthistorischer Text
12. Literatur Künstler
13. Literatur Kunstwerk
14. Biografie

Weitere Angaben finden sich in der internen Datenbank. Für die App ist die genaue Feststellung der GPS-Daten wichtig. Diese GPS-Daten wurden in Zusammenarbeit mit dem Vermessungs- und Katasteramt der Stadt Dortmund erstellt.

Weiteres wie Kostenvoranschläge können ab Ende August eingeholt werden.

Herr De Marco (SPD-Fraktion) dankt der Verwaltung für die Antwort. Es sei gut, dass es bereits eine Datenbank mit 900 erfassten Kunstwerken gebe. Weiterhin weist er darauf hin, dass im August ein Kostenvorschlag für die Entwicklung einer verbesserten App vorliegen sollte.

Herr Dr. Mühlhofer (41/GfD) teilt mit, dass der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit voraussichtlich zur nächsten Sitzung am 05.10.2021 einen entsprechenden Kostenvoranschlag erhalten werde.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis. Die weitere Beratung erfolgt wie bereits in der Sitzung am 01.06.2021 festgelegt im Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalität.

zu TOP 4.10
Zweiter Quartalsbericht der Kulturbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21635-21)

Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des AKSF am 05.10.2021:

Weiterhin sei auf Seite 29 unter TOP 4.10 die von ihm an Herrn Dr. Mühlhofer gestellte Frage zum Thema „Ausstellung Studio 54/Finanzen“ nicht aufgeführt worden sei. Herr Dr. Mühlhofer habe geäußert, dass keine finanziellen Probleme zu erwarten seien. Dies solle protokolliert werden.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt den zweiten Quartalsbericht der Kulturbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2021 zur Kenntnis.

zu TOP 4.11
Sachstand Zentraldepot für Sammlungen der Dortmunder Museen
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21807-21)
hierzu Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 21807-21-E2)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vom 09.08.2021 vor:
Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet um einen aktuellen Sachstandsbericht zur Einrichtung eines Zentraldepots für die Sammlungen der Dortmunder Museen.

Begründung
Die Dortmunder Museen verfügen über umfangreiche Sammlungen und erweitern ihren Bestand laufend. Hierdurch und dadurch, dass nicht alle Exponate gleichzeitig gezeigt werden können, müssen Exponate gelagert werden. Bei einigen Museen besteht ein Mangel an Lagerkapazitäten, bei anderen zeichnet sich ab, dass in näherer Zukunft Lagerkapazitäten fehlen werden. Bereits seit einigen Jahren ist ein Zentraldepot für die Sammlungen der Dortmunder Museen im Gespräch. Wir bitten daher um einen aktuellen Sachstandsbericht.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19.08.2021 vor:
Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet den von der SPD-Fraktion erbetenen Sachstandsbericht zum „Zentraldepot für Sammlungen der Dortmunder Museen“ um folgende Fragestellungen zu ergänzen:
1. Welche Museen der Stadt Dortmund sind beteiligt?
2. Gibt es die Überlegung, die Deponate der städtischen Denkmalpflege mit dem archäologischen Bestand des Museums für Kunst und Kulturgeschichte zusammenzulegen?
3. Wie stellt sich der Stand der Überlegung zur baulichen Umsetzung bezüglich der Minimierung des Energieverbrauchs im Betrieb sowie des Verzichts auf technische Geräte, die eine Brandursache darstellen können, dar? Welche schon realisierten Zentraldepots in Deutschland dienen als Vorbild?
4. Welche Kriterien mit welcher Gewichtung werden bei der Standortsuche zugrunde gelegt?
5. Ein Zentraldepot mit angegliederten Werkstätten ermöglicht Synergieeffekte und bessere Arbeitsflüsse für die einzelnen Museumsstandorte. Wie ist hier der aktuelle konzeptionelle Stand?
6. Wie soll das Zentraldepot zukünftig organisatorisch in die Kulturbetriebe eingebunden werden? Gibt es bereits ein*e Projektleiter*in?
7. Die Objekte (Exponate, Deponate, etc.) in den einzelnen Museen und bisherigen Depots müssen digital inventarisiert und zum Umzug vorbereitet werden.
Wie viele Objekte umfassen die Sammlungen in den Dortmunder Museen? Wie viele sind schon digital inventarisiert? Von welchem zeitlichen und personellen Aufwand geht die Verwaltung aus, bis der gesamte Sammlungsbestand digital inventarisiert ist?
8. Ist die Erstellung eines externen Gutachtens oder einer Machbarkeitsstudie für den Gesamtprozess angedacht?

Herr Senga (Fraktion FDP/Bürgerliste) stellt sich die Frage, wie der Versicherungsschutz auch in finanzieller Hinsicht aussehe, wenn alle Kunstwerke in einem Zentraldepot eingelagert würden.

Herr Dudde (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass die SPD-Fraktion mit ihrer Bitte um Stellungnahme zwar den Anstoß gegeben hätten. Die Fragen seiner Fraktion seien jedoch noch etwas konkreter gefasst.

Die Verwaltung sagt die schriftliche Antwort auch auf die Frage von Herrn Senga bis zur nächsten Sitzung zu.

zu TOP 4.12
Gemeinsam in Vielfalt - Diversitätsstrategie des Kulturbüros der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21675-21)

Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des AKSF am 05.10.2021:

Herr Thomas (AfD-Fraktion) weist darauf hin, dass auf Seite 31 zu TOP 4.12 „Gemeinsam in Vielfalt – Diversitätsstrategie des Kulturbüros der Stadt Dortmund“ seine Aussage wie folgt lauten müsse:

„Herr Thomas (AfD-Fraktion) weist darauf hin, …… Hauptsache sei, dass er die fachliche Qualifikation habe. Es darf nah seiner Ansicht nicht sein, dass Bewerber wegen ihres Geschlechts, der ethnischen Herkunft oder der sexuellen Orientierung bei einer Einstellung schlechter gestellt werden als ein Bewerber, der in diesen Punkten dem Willen des Kulturbüros entspricht. Das wäre nach der Ansicht von Herrn Thomas maximal diskriminierend.“

Herr De Marco (SPD-Fraktion) stellt die Frage, weshalb nicht im Vorfeld der Integrationsrat und das Behindertenpolitische Netzwerk beteiligt gewesen seien.

Frau Spengler (41/KB) führt aus, dass sie davon ausgegangen sei, dass die genannten Gremien nach dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit hätten beteiligt werden können.

Herr Thomas (AfD-Fraktion) weist darauf hin, dass in der Vorlage geschrieben werde, dass sich die Vielfalt in der Stadtgesellschaft nicht immer genügend im personalen Publikum und im Programm widerspiegele. Der Begriff „Programm“ leuchte ihm ein. Beim Punkt Personal habe er Verständnisschwierigkeiten. Für ihn sei es egal, wer in einem Büro sitze. Hauptsache sei, dass er die fachliche Qualifikation habe, auch wenn es hierzu parallel um ethnische Voraussetzungen gehe.

Herr De Marco weist darauf hin, dass die Vorlage erst im Integrationsrat und dem Behindertenpolitischen Netzwerk beraten werden solle. Falls das nicht so gewünscht sei, könne der Vorgang den beiden Gremien auch noch zur Kenntnis zur Verfügung gestellt werden.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass es sich um einen fortlaufenden Prozess handele und beide Gremien in diesem Prozess noch in die weiteren Beratungen mit einbezogen würden.

Frau Mais (CDU-Fraktion) fragt nach, wie hoch das finanzielle Volumen beim Mehrbedarf sei.

Herr Mader (Vorsitzender, CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stimmberechtigt sei. Die beiden anderen Gremien seien nur beratend tätig. Es bestehe kein Zwang zu einer Beteiligung.

Frau Spengler (41/KB) teilt mit, dass sich die Mehrbedarfe aus den in der Vorlage genannten finanziellen Auswirkungen ergeben. Es handele sich um einen Prozess und das Kulturbüro benötige an dieser Stelle „Rückendeckung“. Das Kulturbüro aquiriere zur Zeit Drittmittel, beispielsweise im Rahmen eines Landesprogramms, um hierdurch im Hinblick auf die Finanzierung Unterstützung zu erhalten. Weiterhin teilt sie mit, dass es unklug wäre, einen großen partizipativen Prozess anzustreben, die Freizeichnung zu erhalten und in der darauf folgenden Sitzung möglicherweise zu präsentieren, wie es mit den Förderrichtlinien für die Interkultur aussehe.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ist sich darüber einig, dem Integrationsrat und dem Behindertenpolitischen Netzwerk die Vorlage zur Kenntnis zuzuleiten.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit beschließt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion, die vorgelegte Diversitätsstrategie des Kulturbüros der Stadt Dortmund und beauftragt die Verwaltung mit der zeitnahen Umsetzung sowie regelmäßiger Berichterstattung über den Fortlauf des Prozesses.

zu TOP 4.13
Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2020
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20699-21-E2)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Antwort der Verwaltung auf Fragen der CDU-Fraktion aus der Sitzung am 01.06.2021 vor:
Die Beantwortung der Anfrage der CDU-Fraktion in Sachen MKK benötigt noch einige Zeit, da
momentan die Maßnahmen, die im MKK sowohl die Sanierungs-, die brandschutztechnischen und die vorübergehenden Besserungsarbeiten nach TÜV-Prüfung betreffen, finanziell klassifiziert werden. Diese Klassifizierung konnte aber aufgrund der Komplexität der Maßnahmen noch nicht abschließend erfolgen. Daher wird in der nächsten Sitzung des AKSF berichtet.

Auch auf die Fragen zur Undichtigkeit des Daches im MN wird in der nächsten Sitzung Stellung genommen.

In Sachen „Löwenhof“ untersucht ein Projektteam von StA 23 derzeit die alternativen
Nutzungsmöglichkeiten des Gebäudekomplexes und die damit verbundenen Sanierungsmaßnahmen für die Stadtverwaltung.
Die VHS Dortmund hat eine befristete Nutzungsgenehmigung seitens StA 61 für die Gebäudeteile "Gnadenort" und "Stahlhaus" des Gebäudekomplexes Hansastraße 2-4 bis 2026.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt den Zwischenbericht der Verwaltung zur Kenntnis. Die abschließende Antwort wird voraussichtlich in der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 05.10.2021 erfolgen.

zu TOP 4.14
Digitales Medienangebot in der Stadt- und Landesbibliothek
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21819-21)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende gemeinsame Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion vom 09.08.2021 vor:
Das Medienangebot in der Stadt- und Landesbibliothek hat sich auch in Richtung digitale Medien deutlich erweitert.

In dem Zusammenhang bitten die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der CDU die Verwaltung um eine Stellungnahme zu o.g. Sachverhalt und der Darstellung

a) des zahlenmäßigen Angebots an ebooks differenziert nach Fachliteratur und Belletristik, des Angebots an e-Papern und E-Zeitschriften,

b) der Nutzungshäufigkeit des digitalen Medienangebots – sofern möglich auch nach Altersgruppen, sowie

c) der Kostenstruktur des digitalen Medienangebots.


Zudem bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Inwiefern ist beabsichtigt, den digitalen Bereich der Stadt- und Landesbibliothek zu erweitern?
2. Welche finanziellen Voraussetzungen müssen für die Gewährleistung eines attraktiven digitalen Angebots erbracht werden?

Herr Senga (Fraktion FDP/Bürgerliste) weist darauf hin, dass die Bibliothek die Press Reader App allen Mitgliedern zur Verfügung gestellt habe. Er stelle sich die Frage, warum in dieser App keine Dortmunder Tageszeitung enthalten sei.

Die Verwaltung sagt eine schriftliche Antwort auch auf die Frage von Herrn Senga bis zur nächsten Sitzung zu.

zu TOP 4.15
Auslobungsverfahren für ein Denkmal zur Erinnerung an Helene Wessel
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 21820-21)
hierzu Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 21820-21-E1)
hierzu Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 21820-21-E3)

Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des AKSF am 05.10.2021:

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass das Abstimmungsverhalten zum TOP 4.15 „Auslobungsverfahren für ein Denkmal zur Erinnerung an Helene Wessel / Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen“ nicht richtig wiedergegeben sei. Sie bittet um Überprüfung.

Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE+) weist darauf hin, dass seine Fraktion unter TOP 4.15 „Auslobungsverfahren für ein Denkmal zur Erinnerung an Helene Wessel / Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen“ gegen den Prüfauftrag gestimmt habe. In der Niederschrift sei es so ausgeführt, dass er abgelehnt habe und sich Herr Götz (Fraktion DIE LINKE+) enthalten habe. Sie hätten beide den Prüfauftrag abgelehnt.

Redaktioneller Hinweis
Das Abstimmungsergebnis lautet nach Recherche wie folgt:
„Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stimmt dem geänderten (fett, kursiv) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE+ sowie Enthaltung der Fraktion DIE PARTEI wie folgt zu: ……“

Herr Dudde (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass unter TOP 4.15 „Auslobungsverfahren für ein Denkmal zur Erinnerung an Helene Wessel“ nur Punkte zum Verfahren Erwähnung gefunden hätten. Sein inhaltlicher Beitrag zum Thema sei vor diesem Hintergrund leider nicht verständlich. Er bittet, seinen Beitrag zu streichen.

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.08.2021 vor:
Die Ruhr-Nachrichten berichteten am 7. August 2021, dass die Stadtverwaltung und das nordrhein-westfälische Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung ein Denkmal für Helene Wessel ausgeschrieben haben.
Wir begrüßen die geplante Würdigung der Politikerin Helene Wessel ausdrücklich bitten aber die Verwaltung im Zusammenhang mit der Ausschreibung für das Denkmal um die Beantwortung der folgenden Fragen:


1. Seit wann verfolgen die Stadtverwaltung und das Landesministerium dieses konkrete Denkmalprojekt?

2. Wann fiel die Entscheidung zur Ausschreibung des Künstlerwettbewerbs?

3. Wie wurde die Ausschreibung publik gemacht?

4. Welche städtischen Gremien wurden im Vorfeld der Auslobung beteiligt?

5. Aus welchem Grund wurde der Kulturausschuss nicht frühzeitig eingebunden?

6. Ist eine Beteiligung der Stadtgesellschaft geplant? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form?

7. Der Standort Stadtgarten ist in der Wettbewerbsauslobung vorgegeben. Nach welchen Kriterien wurde die Standortfindung vorgenommen? Welche weiteren Standorte mit welchem Bewertungsergebnis wurden im Vorfeld von der Verwaltung geprüft?

8. Gab es seitens des Ministeriums eine Frist für die Beantragung der Fördermittel?

9. Wie stellen sich die Gesamtkosten für die Stadt Dortmund dar?

Begründung:
Ggf. mündlich

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17.08.2021 vor:
Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN stellt zum oben genannten TOP folgenden Antrag zur Abstimmung:

Das laufende Ausschreibungsverfahren für ein Denkmal für Helene Wessel wird umgehend gestoppt.

Das Verfahren zur Prüfung und Bewertung von Vorschlägen für zu ehrende Personen und der Entscheidung zur Aufstellung von Denkmälern wird dem Ausschuss in seiner nächsten Sitzung vorgestellt.

Begründung:
Erfolgt mündlich
Herr Dudde (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass es seine Fraktion für nicht gut befunden habe, dass die Ausschreibung vor der Behandlung im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit erfolgt sei. Dies sei auch in der Bitte um Stellungnahme seiner Fraktion mit aufgeführt. Er weist auch auf die Ambivalenz bei diesem Thema hin und dass man sich mit dem Inhalt des Wirkens und der Haltung von Helene Wessel befassen müsse. Weiterhin sei auch der Standort diskussionswürdig. Hierzu habe die Presse bereits berichtet. Seine Fraktion habe daraufhin den vorliegenden Antrag gestellt mit dem Tenor, das Verfahren zu stoppen und die Fragen zu beantworten. Danach solle erst eine Entscheidung getroffen werden, wie das Verfahren weiterlaufen solle.

Herr Dr. Mühlhofer (41/GfD) weist darauf hin, dass es sich im Hinblick auf ein Denkmal zur Erinnerung an Helene Wessel um einen Vorschlag der Landesregierung gehandelt habe. Da das Denkmal nicht an dem Wohnort von Helene Wessel aufgestellt werden könne, habe man sich für den Stadtgarten als Standort entschieden. Inzwischen habe es einen Wettbewerb gegeben mit der Entscheidung, maximal 10.000,-- € hierfür einzusetzen. Weiterhin solle es ein öffentliches Kolloquium mit Bürgerbeteiligung hierzu geben, das als Entscheidungsfindung für den Rat dienen soll.

Herr De Marco (SPD-Fraktion) hält den Vorschlag von Herrn Dr. Mühlhofer für gut. Den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen müsse seine Fraktion ablehnen

Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE+) macht deutlich, dass man neue Erkenntnisse gewonnen habe und noch gewinne und das vorgeschlagene Denkmal nicht in Dortmund aufstellen sollte. Er spricht sich dafür aus, das Verfahren zu stoppen.

Herr Dudde führt aus, dass er das Symposium verstehen könne. Die Ungleichheit sei damals anders betrachtet worden. Es müsse jedoch überlegt werden, was die Ungleichheit für Dortmund bedeute und man sollte diese Erkenntnisse demokratisch würdigen.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass ihre Fraktion mit dem eingereichten Antrag den Diskussionsprozess in Gang bringen wolle. Man müsse das Verfahren aussetzen und dann in eine Diskussion und Beratung treten.

Frau Mais (CDU-Fraktion) spricht sich dafür aus, den Prozess nicht zu stoppen und teilt mit, dass sie die Auffassung von Herrn Dr. Mühlhofer teile. Sie weist auf das Bewahrungsgesetz und darauf hin, dass das „Denkmal“ auch ein „Mahnmal“ werden könne.

Herr De Marko stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, die Sitzung kurz zu unterbrechen, um sich beraten zu können.

Dem Wunsch von Herrn De Marco wird um 18.05 Uhr entsprochen.

Die Beratung wird um 18.10 Uhr wieder aufgenommen.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) macht deutlich, dass man sich darüber klar werden sollte, wer Helene Wessel war. Man könne mit dem Wettbewerb pausieren, die Kolloquien absolvieren und sollte die Person nicht historisch beschädigen. Danach könnten ein Wettbewerb und die Jury stattfinden. Auch dann könne man sich noch gegen die Realisierung des Denkmals aussprechen.

Frau Brunsing spricht sich für den Vorschlag von Herrn Stüdemann aus und schlägt vor, den Antrag ihrer Fraktion dahingehend zu ändern dass das Wort „gestoppt“ durch das Wort „ausgesetzt“ ersetzt wird.

Herr De Marco spricht sich dafür aus, den Prozess auszusetzen und nicht zu stoppen. Man könne über den Vorschlag von Herrn Stüdemann als Antrag abstimmen.

Herr Hartleif (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass man ein Denkmal auch kritischen sehen oder dieses ein Mahnmal sein könne. Es müsse jetzt ein Prozess der Aufarbeitung erfolgen.

Herr Zweier stellt basierend auf dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden mündlichen Antrag:

„Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit spricht sich aufgrund der bekannt gewordenen Haltung Helene Wessels gegen die Errichtung eines Denkmals aus und setzt sich für den Abbruch des Ausschreibungsverfahrens aus.“

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit lehnt den mündlichen Antrag von Herrn Zweier mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE+ und der Fraktion DIE PARTEI ab.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stimmt dem geänderten (fett, kursiv) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich bei Gegenstimmen der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, einer Stimme der Fraktion DIE LINKE+ sowie Enthaltungen von einer Stimme der Fraktion DIE LINKE+ sowie der Fraktion DIE PARTEI wie folgt zu:
Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN stellt zum oben genannten TOP folgenden Antrag zur Abstimmung:

Das laufende Ausschreibungsverfahren für ein Denkmal für Helene Wessel wird umgehend ausgesetzt gestoppt.

Das Verfahren zur Prüfung und Bewertung von Vorschlägen für zu ehrende Personen und der Entscheidung zur Aufstellung von Denkmälern wird dem Ausschuss in seiner nächsten Sitzung vorgestellt.

Herr Mader (Vorsitzender, CDU-Fraktion) bittet die Verwaltung, die Fragen in der Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die allerdings teilweise bereits in der heutigen Sitzung beantwortet wurden, bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses am 05.10.2021 zu beantworten.


5. Angelegenheiten des Theaters

zu TOP 5.1
3. Quartalsbericht Theater Dortmund Spielzeit 20/21
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21785-21)
hierzu Information der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21785-21-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt hierzu eine Information der Verwaltung mit der DS-Nr. 21785-21-E1 vor.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Information der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Betriebsausschuss nimmt den 3. Quartalsbericht der Spielzeit 20/21 zur Kenntnis.


6. Sonstige Angelegenheiten

zu TOP 6.1
Erarbeitung einer Gesamtstrategie für die systematische Implementierung von Bildung für nachhaltige Entwicklung in die Dortmunder Bildungslandschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21139-21)

Frau Mais (CDU-Fraktion) bittet darum, zunächst das Votum des Schulausschusses abzuwarten und über die Vorlage in der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 05.10.2021 zu beraten.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ist sich einig darüber, die Beratung in seine nächste Sitzung zu schieben, bittet aber den Schulausschuss ausdrücklich, trotzdem ein Votum in seiner Sitzung am 01.09.2021 abzugeben. Die endgültige Beschlussfassung kann dann in der Sitzung des Rates am 18.11.2021 erfolgen.
zu TOP 6.2
Änderung des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19815-21)

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass ihre Fraktion dem Zuschnitt des Zuständigkeitsverzeichnisses für den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit zustimmen könne.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig unter Berücksichtigung des Abstimmungsverhaltens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Zuständigkeitsverzeichnis der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen.

zu TOP 6.3
Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21577-21)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt den „Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2021“ zur Kenntnis.


zu TOP 6.4
Darstellung der finanziellen Auswirkungen des Schulbauprogramms
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20428-21)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die detaillierte Aufstellung der finanziellen Auswirkungen zur Umsetzung der einzelnen Maßnahmen des Schulbauprogramms und den dazugehörigen (Folge-) Aufwendungen zur Kenntnis und beschließt die Mehrbedarfe zur Umsetzung des Schulbauprogramms im Rahmen der Darstellung der finanziellen Auswirkungen.

2. Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW über die in der Vorlage vom 25.03.2021 (DS-Nr. 19544-21) nach § 83 Abs. 2 GO NRW genehmigten Mehrbedarfe in Höhe von 2.398.407 € hinaus, weitere
a) außerplanmäßige Mehrauszahlungen für veranschlagungsreife Projekte in Höhe von 41.457,89 Euro für das Haushaltsjahr 2021.
Zur Deckung dieser außerplanmäßigen Mehrauszahlungen werden die unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Minderauszahlungen verwendet.
b) außerplanmäßige Mehrauszahlungen für nicht veranschlagungsreife Projekte in Höhe von 177.536 Euro für das Haushaltsjahr 2021.
Zur Deckung dieser außerplanmäßigen Mehrauszahlungen werden die unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Minderauszahlungen verwendet.
c) überplanmäßige Mehraufwendungen für Sanierungsmaßnahmen und Aufwendungen zur Bereitstellung von mobilen Raumeinheiten in Höhe von 2.245.004,63 Euro in Schulen für das Haushaltsjahr 2021.
Zur Deckung dieser überplanmäßigen Mehraufwendungen werden die unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Mehrerträge verwendet.
d) außerplanmäßige Mehrauszahlungen für bewegliches Anlagevermögen in Höhe von 80.000 Euro für Schulen für das Haushaltsjahr 2021.
Zur Deckung dieser außerplanmäßigen Mehrauszahlungen werden die unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Minderauszahlungen verwendet.
e) überplanmäßige Mehraufwendungen für geringwertige Vermögensgegenstände (GVG) in Höhe von 400.000 Euro für Schulen und 12.000 Euro für Turn- / Sporthallen, somit insgesamt in Höhe von 412.000 Euro für das Haushaltsjahr 2021.
Zur Deckung dieser überplanmäßigen Mehraufwendungen werden die unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Mehrerträge verwendet.

3. Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 i.V.m. § 85 GO NRW über die in der Ratssitzung am 25.03.2021 (DS-Nr. 19544-21) genehmigten Mehrbedarfe für Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 25,0 Mio. Euro hinaus, weitere
a) außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen zur Umsetzung des Schulbauprogramms in Höhe von 1.858.497,46 Euro im Haushaltsjahr 2021 zu Lasten des Haushaltsjahres 2022, 336.500 Euro im Haushaltsjahr 2021 zu Lasten des Haushaltsjahres 2023 und zur Umsetzung von Projekten in Gesamtkonzeption mit einem Projekt des Schulbauprogrammes in Höhe von 1.719.560 Euro im Haushaltsjahr 2021 zu Lasten des Haushaltsjahres 2024.
Zur Deckung dieser außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen werden die unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Minderbedarfe im Bereich der Verpflichtungsermächtigungen verwendet.
b) überplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen zur Umsetzung des Schulbauprogramms in Höhe von 25.518.970,53 Euro im Haushaltsjahr 2021 zu Lasten des Haushaltsjahres 2022.
Zur Deckung dieser überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen werden die unter
den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Minderbedarfe im Bereich der
Verpflichtungsermächtigungen verwendet.

zu TOP 6.5
After Corona Party in Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21811-21)

Die SPD-Fraktion hat den Tagesordnungspunkt zurückgezogen.


zu TOP 6.6
Eine neue Wald- und Draußenbühne für Dortmund
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21804-21)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 09.08.2021 vor:
Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, Standortvorschläge für eine neue „Wald- und Draußenbühne“ zu erarbeiten und dem Rat der Stadt bis zum ersten Quartal 2022 vorzustellen.

Begründung:
In den letzten Jahren gab es immer wieder Nachrichten rund um zugeparkte Wohngebiete, Müll und den schlechten Zustand von Grünflächen nach Open-Air-Veranstaltungen (Fredenbaumpark, Revierpark Wischlingen). Ein zentraler, kommerzieller Open-Air-Standort ist für Dortmund und die Eventwirtschaft aber von großem Vorteil. Gerade im Sommer sollten die Möglichkeiten für Freiluft-Freizeitveranstaltungen auf Dortmunder Stadtgebiet verbessert werden. Aktuell gibt es nur drei Standorte, die dafür in Frage kommen: den Westfalenpark, den Fredenbaumpark und den Revierpark Wischlingen. Die große Anzahl an Besucher*innen belastet diese drei Anlagen und ihren Regelbetrieb jedoch stark. Daher wäre ein zentraler Standort für den kommerziellen Betrieb von Open-Air-Veranstaltungen ein großer Vorteil für Dortmund. Besonders wichtig für eine Freiluftbühne wären ein guter ÖPNV-Anschluss, ein recht dünn besiedeltes Umfeld und eine gute Geländebeschaffenheit.

Herr De Marco (SPD-Fraktion) begründet den Antrag seiner Fraktion.

Herr Stieglitz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass der Westfalenpark möglicherweise ein Standort sein könne. Es müsse allerdings auch geklärt werden, welcher Betreiber in Betracht käme.

Frau Mais (CDU-Fraktion) teilt mit, dass ihre Fraktion den Antrag der SPD-Fraktion ablehnen werde. Die Grundidee sei vielleicht gut, allerdings könne es auch sein, dass Planungsrecht außer Kraft gesetzt werden müsse.

Herr Senga (Fraktion FDP/Bürgerliste) teilt mit, dass seine Fraktion den Antrag der SPD-Fraktion ablehnen werde.

Herr De Marco weist darauf hin, dass eine neue Wald- und Draußenbühne eine Erweiterung des bestehenden Angebotes sei. Das Ergebnis der Prüfung könne natürlich auch negativ sein.

Frau Ixkes-Henkemeier (SPD-Fraktion) teilt mit, dass die Verwaltung lediglich aufgefordert würde, Standortvorschläge zu machen.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste zu und leitet ihn an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 6.7
"Stark aus der Krise" - Aktionsplan zur Stärkung von Teilhabe und Bildung für Kinder, Jugendliche und Familien in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21680-21)

Herr Thomas (AfD-Fraktion) weist darauf hin, dass Kinder mit einer anerkannten Lese-Rechtschreib-Schwäche nach einer Landesrichtlinie einen Nachteilsausgleich erhalten, um Fördermaßnahmen in Anspruch nehmen zu können. Dies gelte wohl nicht für eine ärztlich attestierte Dyskalkulie. Hier läge eine rechtliche Regelungslücke vor, da unter Dyskalkulie leidende Kinder keine Fördermittel in Anspruch nehmen könnten. Er frage sich daher, ob Kinder mit einer Dyskalkulie, die sich sicherlich aufgrund der pandemiebedingten Schulschließungen verschärft habe, Anspruch auf einen Nachteilsausgleich hätten. Falls das nicht so sei, frage er sich warum das so wäre. Weiterhin stelle er sich die Frage, ob für die Stadt Dortmund die Möglichkeit bestehe, Fördermittel im Rahmen des Aktionsplans für die Kinder zur Verfügung zu stellen und ob für die Kinder Fördermöglichkeiten über eine Antragstellung nach § 35 a SGB VIII bestünden.

Frau Mais (CDU-Fraktion) teilt mit, dass ihre Fraktion der Vorlage zustimmen könne, wenn sich keine personellen Ausweitungen ergeben würden.

Herr Hagedorn (40/AL) teilt mit, dass zur Förderlinie des Schulministeriums der Bewilligungsbescheid am heutigen Tage eingegangen sei. Dortmund erhalte 5,6 Mio. € insgesamt, die in drei Blöcken gestaffelt seien. Dies seien kommunale Förderprogramme, die weiter über den Fachbereich Schule liefen (= ca. 2,4 Mio. €) und Förderlinien direkt auf die Konten der Schulen (Schulbudgets). Weiterhin sollen Gutscheine für bestimmte Defizite verteilt werden. Ob im Rahmen dieser unterschiedlichen Förderkulissen Dyskalkulie förderbar sei, könne er sich gut vorstellen, weil das Programm weit geöffnet sei. Allerdings fehlten noch die konkreten Ausführungsbestimmungen. Das müsse noch geprüft werden. Bezüglich der personellen Auswirkungen sei darauf hingewiesen worden, dass die Förderprogramme erwartet würden. Hierzu wisse man nicht im Einzelnen, ob eine Refinanzierung von Stellen vorgesehen sei. Hierzu könne er an dieser Stelle noch keine Auskunft geben. Es sei darauf hingewiesen worden, dass bei Vorliegen der Richtlinien in Einzelvorlagen nachformuliert würde. Dies sei bereits Teil der heutigen Beschlussvorlage.

Herr Mader (Vorsitzender, CDU-Fraktion) bittet die Verwaltung um Beantwortung der noch offenen Fragen für den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Entwicklung und Umsetzung eines „Aktionsplans zur Stärkung von Teilhabe und Bildung für Kinder, Jugendliche und Familien in Dortmund“ mit dem Ziel, die bildungspolitischen und sozialen Folgen während und nach der Corona-Pandemie für die beschriebene Zielgruppe in Dortmund abzumildern.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, Förderprogramme des Landes NRW und des Bundes für den Aktionsplan zu erschließen.
3. Er beauftragt die Verwaltung weiterhin, den Aktionsplan im Dialog mit Akteur*innen der Verwaltung und der Zivilgesellschaft auszuschärfen und umzusetzen. Dabei sind ggfls. Angebotslücken zu ermitteln, durch die Konzeption und Umsetzung weiterer bedarfsgerechter Angebote zu schließen und als Einzelvorlagen dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Maßnahmen und Projekte durch eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit für Kinder, Jugendliche und Familien erkennbar und verfügbar zu machen.



Mader Hartleif Helfer
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin