N i e d e r s c h r i f t

47. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, Mittwoch, 12.11.2003
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2 - 4, Sitzungssaal
- Öffentlicher Teil -

Teilnehmer:
Anwesend sind die Damen und Herren
a) Mitglieder der Bezirksvertretung:
Böttger, Werner - Bezirksvorsteher -
Leniger, Monika - stellvertr. Bezirksvorsteherin -
Adden, Helmut
Bromba, Helmut
Buchloh, Andre
Fliege, Hildegard
Flunkert, Frank
Hüsken, Andrea
Jäkel, Jasmin
Köstler, Juliane - ab 16.05 Uhr (TOP 2) -
Kopkow, Anke
Möckel, Petro
Neumann, Klaus
Sichelschmidt, Gisela
Stanko, Waldemar - ab 16.05 Uhr (TOP 2) -
Stepniak, Johann
Süßmilch, Monika
Tokarski, Hans Josef
Unterkötter, Hans-Jürgen

b) Verwaltung:
Herr Berkemeyer - Amt für öffentliche Ordnung -
Herr Rohr - Stadtplanungsamt -

c) Ratsvertreter:
Herr Berndsen - ab 17.15 (TOP 11.1)

d) Schriftführerin:
Lindemann-Güthe, Dorothee - Bezirksverwaltungsstelle Eving -


Beginn: 16.00 Uhr
Unterbrechung: 17.50 – 18.05 Uhr (TOP 11.1)
Ende : 19.50 Uhr

Tagesordnung:
1. Regularien
1.1 Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Eving zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift der 46. – öffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 08.10.2003.
2. Einwohnerfragestunde (maximal 30 Minuten)
3. Berichterstattung
3.1 Belästigungen der Anwohner durch erhöhte Geschwindigkeiten auf der ausgebauten B 54 /Evinger Straße – Amt für öffentliche Ordnung
4. Anregungen und Beschwerden (Eingaben) – keine Eingaben
5. Finanzen und Liegenschaften
5.1 Verwendung der Haushaltsmittel des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes im Bereich der Mittel der Bezirksvertretungen, hier: 2. Zwischenbericht 2003 (Drucksache Nr.: 05070-03)
6. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
6.1 Stadtmarketing der 2. Generation
hier: Geplanter Förderantrag der Stadt Dortmund zu den Projekten „Bildung von Immobilien- und Standortgemeinschaften“ und „Leerstandsmanagement“ (Drucksache Nr.: 04853-03)
6.2 Stadtbezirksbezogene Polizeiarbeit (Antrag Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen)
7. Schule – keine Vorlagen
8. Kultur, Sport und Freizeit – keine Vorlagen
9. Kinder und Jugend
9.1 Vorstellung eines ersten Arbeitsberichtes und Anbringung eines Hinweisschildes zu den Öffnungszeiten des Jugendtreffs Brechten (Antrag CDU-Fraktion)
9.2 Bericht zur Arbeit des Jugendtreffs Brechten – Öffnungszeiten und Angebote
(Antrag Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen)
9.3 Erweiterung der Öffnungszeiten des Jugendtreffs Brechten (Antrag Vertreter Bürgerliste)
10. Soziales, Familie und Gesundheit – keine Vorlagen
11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
11.1 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 145 – Bayrische Straße –, Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, Zurückstellung eines Baugesuches (Drucksache Nr.: 04785-03)
- eingebracht in die Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 17.09.2003
11.2 Bauleitplanung – Bebauungsplan Ev 130/4n – westlich Evinger Straße –
hier: I. Ergebnis der Bürgerbeteiligung, II. Planbereichsreduzierung, III. Offenlegungsbeschluss (Drucksache Nr.: 04890-03)
11.3 Mobilfunk in Dortmund (Drucksache Nr.: 04922-03)
11.4 Abfallrecht / Immissionsschutzrecht
Antrag der Rohstoff Recycling Dortmund GmbH auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Fallwerken, einem Sprengbunker, drei Brennhauben und der Erweiterung der Anlage zur Lagerung von Eisen- und Nichteisenschrotten gem. § 4 BImSchG
(Drucksache Nr.: 05012-03)
11.5 Bauleitplanung; Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Ev 110 – Feuerwache Nord –
hier: Änderungsbeschluss, Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung, Beschluss zum Erlass einer Veränderungssperre (Drucksache Nr.: 05083-03)
11.6 Begradigung des Fußweges im westlichen Bereich der Friesenstraße / Bergstraße (Einmündungsbereich) (Antrag SPD-Fraktion)
11.7 Überprüfung der Verkehrssituation Kreisverkehr „Scharfes Eck“, Dortmund-Brechten
(Antrag SPD-Fraktion)
11.8 Schutzmaßnahmen für Fußgänger im Bereich der Ausfahrt „Edeka-Parkplatz“ am Schiffhorst
(Antrag SPD-Fraktion)
11.9 Beseitigung der Gefahrenquelle im Kreuzungsbereich „Im Dorfe / B 54“
(Antrag CDU-Fraktion)
11.10 Regelmäßige Reinigung der Evinger Plätze (Evinger- und Grüner Platz), Strauchschnitt auf dem öffentlichen Parkplatz hinter der Polizeiwache, Reinigung und Grünschnitt auf dem Fußweg an der östlichen Seite der B 54 (Höhe Haus Nummer 549) in nördliche Richtung
(Antrag CDU-Fraktion)
11.11 Aufstellung eines Fahrgastunterstandes an der Haltestelle des Kommunalfriedhofes Lindenhorst und der „Kleingartenanlage Voran“ (Antrag CDU-Fraktion)
11.12 Instandsetzung des Bürgersteiges und des Straßenbelages Maienweg / In den Weidbüschen
(Antrag Vertreter Bürgerliste)
11.13 Einrichtung eines „Zebrastreifens“ an der Stadtbahnhaltestelle Maienweg
(Antrag Vertreter Bürgerliste)
12. Mitteilungen und Stellungnahmen
12.1 Wohnbebauung westlich der Lindenhorster Straße und südlich Kolberger Straße
12.2 Gebrauchtwarenhandel an der Lindenhorster Straße
12.3 Verkehrsverhältnisse Bauernkamp, Parken im Bereich des Wendehammers
12.4 Internet-Café Evinger Straße 263
12.5 Beseitigung von Müll und Unrat zwischen dem Evinger Parkweg und der Neuapostolischen Kirche
13. Anfragen
13.1 Abpfostung der Straße Essingloh in Dortmund-Brechten (Anfrage CDU-Fraktion)
13.2 Aktueller Baubeginn des zweiten Bauabschnittes der verschwenkten Lindenhorster Straße
(Anfrage CDU-Fraktion)
13.3 Stand der Gewerbegebietsentwicklung östlich der Lindenhorster Straße
(Anfrage CDU-Fraktion)
13.4 Stand der Bebauung im Bereich der Schiffstraße und Ansiedlung von weiterem Einzelhandel im Dorf Lindenhorst
(Anfrage CDU-Fraktion)
14. Abstimmung des Terminplanes für die Sitzungen der Bezirksvertretung Eving im Jahre 2004

Die öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Eving wird um 16.00 Uhr vom Bezirksvorsteher
– Herrn Werner Böttger – eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

1. Regularien
Zu TOP 1.1:
Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Eving zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird das Mitglied der Bezirksvertretung Eving – Herr Stepniak – benannt.
Zu TOP 1.2:
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird hingewiesen

Zu TOP 1.3:
Feststellung der Tagesordnung

Die Bezirksvertretung Eving verständigt sich darauf, den Tagesordnungspunkt 11.1 (Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 145 – Bayrische Straße –, Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, Zurückstellung eines Baugesuches) wegen des anwesenden Berichterstatters vorzuziehen und unmittelbar im Anschluss an den Tagesordnungspunkt 3.1 zu behandeln.

Die Tagesordnungspunkte 9.1, 9.2 und 9.3, die sich alle mit dem Jugendtreff Brechten beschäftigen, werden gemeinsam behandelt.

Unter Einbeziehung der o.a. Veränderungen wird die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 12.11.2003 genehmigt.

Zu TOP 1.4:
Genehmigung der Niederschrift der 46. – öffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung
Dortmund-Eving am 08.10.2003

Die Niederschrift der 46. – öffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 08.10.2003 wird – einstimmig – genehmigt.

2. Einwohnerfragestunde (Dauer maximal 30 Minuten)

Frau Weidemann, Mitglied des Elternbeirates des städtischen Kindergärten, Evinger Straße 600, erklärt, dass zu Beginn des Jahres die Außengelände der Elterninitiative Rappelkiste und des städtischen Kindergartens getauscht wurden, sodass sich die Spielgelände jetzt vor der jeweiligen Einrichtung befinden. Auf dem eingezäunten Außengelände des städtischen Kindergartens befinden sich derzeit keine Spielgeräte.
Der Elternbeirat bittet die Bezirksvertretung Eving, sich bei der Verwaltung dafür einzusetzen, dass der städtische Kindergarten berücksichtigt wird, wenn wieder Haushaltsmittel für die Ausstattung von Spielplätzen zur Verfügung stehen sollten. Da dem Elternbeirat durchaus bewusst ist, dass eine kurzfristige Möblierung des Spielplatzes vermutlich nicht möglich sein wird, wird zumindest darum gebeten, einen Zeitrahmen mitzuteilen.

Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – verweist auf einen gleichlautenden Antrag des Elternbeirates, der nach Erstellung der Tagesordnung der heutigen Sitzung bei der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Eving eingegangen ist, und daher erst in der Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 10.12.2003 behandelt wird. Herr Böttger bittet den Elternbeirat, bis zu dieser Sitzung eine Vorschlagsliste einzureichen, die in einem vertretbaren Rahmen, Vorschläge für die Ausstattung des Platzes enthält.
Auf einen Vorschlag des Vorsitzenden der CDU-Fraktion – Herrn Neumann – sagt Herr Böttger zu, den Antrag bereits im Vorfeld zu den Beratungen der Bezirksvertretung Eving am 10.12.2003 an den Kinder- und Jugendausschuss sowie das zuständige Fachamt der Stadt Dortmund (Jugendamt) weiterzuleiten.
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Frau Karin Stoltefuß, wohnhaft Evinger Straße 429, berichtet, dass in letzter Zeit Hundehalter ihre Tiere im Süggelwald häufig unangeleint und frei laufen lassen. Da die Landeshundeverordnung nicht explizit auf Waldgebiete eingeht, bittet Frau Stoltefuß um Auskunft, welche Vorschriften hier Geltung haben.

Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – sagt, die Anfrage, mit der Bitte um eine Auskunft, an das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Dortmund weiterzugeben.
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Herr Friedhelm Bruch, wohnhaft Evinger Straße 725, möchte die Bezirksvertretung Eving auf Probleme in der Straße Essingloh hinweisen, die von vielen Autofahrern als Durchgangsstraße und Abkürzung in Richtung Lünen genutzt wird.
Die Straße ist, nach Auskunft des Herrn Bruch, sehr eng und auch als öffentliche Straße nicht gewidmet. Wie Herr Bruch weiter ausführt, entstehen besonders für Kinder zahlreiche Gefahrensituationen durch den starken Verkehr.
Herr Bruch bittet die Bezirksvertretung Eving, sich für geeignete Maßnahmen einzusetzen, die diese Durchgangsverkehre verhindern.

Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – verweist auf die Anfrage der CDU-Fraktion (TOP 13.1) der heutigen Sitzung, in der die Verwaltung um eine Stellungnahme zur Möglichkeit Abpfostung der Straße gebeten wird. Gleichzeitig sagt Herr Böttger zu, die Ausführungen des Herrn Bruch ebenfalls an die Verwaltung weiterzugeben.
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Frau Ute Wagner, wohnhaft Evinger Straße 369, beschwert sich über Müllablagerungen an der Ecke Evinger Straße / Grävinghoffweg. Auf diesem Grundstück befindet sich neben alten Autoreifen und Fahrrädern auch noch ein alter Bauwagen. Es sollen auch Ratten gesehen worden sein.

Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – macht darauf aufmerksam, dass es sich bei dem fraglichen Grundstück um Privatbesitz handelt, sagt aber zu, die Verwaltung nochmals um Überprüfung zu bitten.
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Ein Bürger fragt nach „massiven“ Kohletransporten über die Holthauser-, Lindenhorster- und Lütge Heide Straße in den Hardenberg-Hafen und der daraus resultierenden Verschmutzung der Straßen. Zurzeit sollen täglich ca. 40 Sattelzüge die Straßen passieren.
Des Weiteren beanstandet er die Parksituation auf der Lindenhorster Straße, die er mit Fotos belegen kann sowie Verschmutzungen und Müllablagerungen um den Aldi-Markt in Lindenhorst.

Der zu einen anderen Tagesordnungspunkt anwesende Abteilungsleiter der Verkehrsüberwachung
– Herr Berkemeyer – nimmt die Fotos der parkenden Pkws entgegen und sagt eine Überprüfung zu.

Die Frage der Kohletransporte wird der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – an die Verwaltung weiterleiten.
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Herr Heinrich Olendorf, wohnhaft Lindenhorster Straße 239, beanstandet, dass an der Lindenhorster Straße aufgestellte „Radar-Wagen“ wieder abgezogen wurden und seitdem die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten, gerade auch von Lkws, nicht mehr eingehalten werden. Herr Olendorf, spricht sich daher zum wiederholten Male für die Errichtung von stationären Überwachungsanlagen aus.

Der Berichterstatter Herr Berkemeyer erklärt, dass er während seiner Stellungnahme auf die Errichtung von stationären Überwachungsanlagen näher eingehen wird.
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Ein Einwohner des Dorfes Lindenhorst beschwert sich über eine Baustelle an der rechten Seite der Schiffstraße. Die Baustelle ist, nach seinen Angaben, ungesichert, für spielende Kinder eine Gefahrenquelle und wird als Müllkippe genutzt.
Des Weiteren bittet dieser Anwohner um eine Auskunft zum Stand der Verfahrens der Rohstoff Recycling Anlage, von der auch nach 22.00 Uhr noch eine Lärmbelästigung ausgehen soll.

Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – sagt zu, die Beschwerde zur Baustelle Schiffstraße an die Bauverwaltung weiterzuleiten. Zum Thema der Rohstoff Recycling Anlage verweist er auf den heutigen Tagesordnungspunkt 11.4.

Im Anschluss an diesen Beitrag beendet der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – die Einwohnerfragestunde.

Zu TOP 3.1:
Belästigungen der Anwohner durch erhöhte Geschwindigkeiten auf der ausgebauten B 54 /Evinger Straße – Amt für öffentliche Ordnung

Als Berichterstatter ist der Abteilungsleiter der Verkehrsüberwachung der Stadt Dortmund
– Herr Berkemeyer – anwesend.

Aufgrund der Beschwerden der Anwohner über erhöhte Geschwindigkeiten auf der B 54 wurden, seitens des Amtes für öffentliche Ordnung, Probemessungen durchgeführt.
Zeitgleich wurde das Tiefbauamt über Vorschläge der Bezirksvertretung Eving bezüglich der Ampelschaltungen informiert und gebeten, den Beschwerden über Lärmbelästigungen durch überhöhte Geschwindigkeiten nachzugehen. Eine gesonderte Stellungnahme des Tiefbauamtes wird der Bezirksvertretung Eving nach Fertigstellung übersandt.

Wie Herr Berkemeyer weiter ausführt, handelt es sich bei diesem Teilstück der Evinger Straße nicht um einen Bereich, der im Sinne der Vorschriften, als Unfallsschwerpunkt gekennzeichnet ist.
Obwohl dieses Straßenteilstück somit keine Priorität besitzt, wurde es in das Messprogramm aufgenommen, Messungen werden dort zukünftig im Rahmen der personellen Ressourcen durchgeführt.
Seit dem 30.10.2003 wurden insgesamt fünf Messungen vorgenommen. Wobei bei weniger als 15 % der erfassten Fahrzeuge eine überhöhte Geschwindigkeit, jeweils im Verwarngeldbereich, festgestellt wurde.
Da die mobilen Überwachungseinrichtungen weithin sichtbar sind, ist der Effekt oft gering. Erfahrungsgemäß wird die Geschwindigkeit nach Passieren dieser Einrichtungen sofort wieder erhöht. Dies triff auch auf stationäre Einrichtungen zu, deren Standorte oftmals, gerade bei Pendlern, bekannt sind. Gegen die Installierung stationärer Messstellen spricht vor allem der hohe Preis dieser Anlagen, der ca. 35.000 € beträgt. Hinzu kommen hohe Wartungskosten, auch nach Beschädigungen.
Abschließend nennt Herr Berkemeyer die zuständigen Ansprechpartner beim Tiefbauamt der Stadt Dortmund.
Lärmbelästigung an Verkehrswegen: Tiefbauamt Abt. 66/S-4
Planung von Signalanlagen. Tiefbauamt Abt. 66/V-2
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Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – erkennt durchaus die Probleme an, die sich durch die derzeitige Haushaltslage ergeben. Für die Sicherheit der Anwohner sind aber, aus finanziellen Gründen, nur sporadisch durchgeführte Geschwindigkeitskontrollen nicht ausreichend. Um nachhaltige Erfolge zu erzielen, müssen Kontrollen wesentlich häufiger stattfinden. Die Situation hat sich nach dem Ausbau der Strecke, die jetzt übersichtlicher ist, und daher eher zum schnellen Fahren reizt, verändert. Es steht, nach Ansicht der CDU-Fraktion, außer Frage, dass sich die Verwaltung diesen Veränderungen, durch wesentlich erhöhte Kontrollfrequenzen, anpassen muss. Besondern hinzuweisen ist auf hohe Geschwindigkeitsüberschreitungen in den späten Abend- und Nachtstunden.
Wenn diese „Raserei“ auf der B 54 nicht schnellstmöglich und erfolgreich unterbunden wird, befürchtet die CDU-Fraktion, weitere und langanhaltende Diskussionen und Auseinandersetzungen zu diesem Thema.

Der Vertreter der Bürgerliste – Herr Tokarski – schlägt vor, Schilder aufzustellen, die auf eine „Radarkontrolle“ hinweisen und in zeitversetzten Abständen tatsächlich Kontrollen durchzuführen. Als er bei einem Pressetermin ein entsprechendes, selbst gemaltes Schild hochhielt, sollen die gefahrenen Geschwindigkeiten reduziert worden sein.
Für die SPD-Fraktion weist der Vorsitzende – Herr Adden – daraufhin, dass vor dem Ausbau der B 54 eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km/h galt, die seit Fertigstellung der Straße mit Rücksicht auf die Anwohner auf 50 km/h reduziert wurde, obwohl es sich um eine Bundesstraße handelt.
Die Aufstellung weiterer Schilder, wie z.B. Hinweise auf nicht stattfindende „Radarkontrollen“, hält Herr Adden für unzweckmäßig. Die von Herrn Berkemeyer für die Zukunft angekündigten Geschwindigkeitskontrollen, die im Rahmen der personellen und finanziellen Ressourcen in unregelmäßigen Abständen durchgeführt werden sollen, müssten, nach Ansicht der SPD-Fraktion, ausreichend sein, zumal es unrealistisch wäre, bei der jetzigen Haushaltslage Forderungen nach einer Ausweitung der Kontrollen zu stellen. Da auch die Installierung stationärer Überwachungseinrichtungen mit enorm hohen Kosten verbunden ist, sieht die SPD-Fraktion hier ebenfalls keine Chance der Realisierung. Auch hier werden politische Forderungen zurückgewiesen, die keine Aussicht auf Erfolg haben und lediglich die Anwohner beruhigen sollen.

Die Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – äußert Verständnis für die Probleme der Anwohner, gibt aber zu Bedenken, dass es alleine in diesem Stadtbezirk mehrere dieser Problempunkte gibt. Um hier den berechtigten Anliegen aller Bewohner des Stadtbezirkes Rechnung zu tragen, müssen die Messergebnisse aller Kontrollen ausgewertet und verglichen werden. Sollte an anderen Orten ein wesentlich höheres Gefahrenpotenzial durch überhöhte Geschwindigkeiten bestehen, muss dies bei der Häufigkeit der Geschwindigkeitskontrollen berücksichtigt werden.
Im Bereich der B 54 sollten die Messungen, wie von Herrn Berkemeyer angekündigt, im Rahmen der finanziellen und personellen Möglichkeiten und unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gefahrenlage durchgeführt werden.
Bei zukünftigen Straßenbau- und Ausbaumaßnahmen sollte die Bezirksvertretung Eving aber bereits im Vorfeld die, an der B 54 derzeit auftretenden unerwünschten Nebenerscheinungen wie zu schnelles Fahren, berücksichtigen.

Bevor Herr Berkemeyer auf Fragen und Vorschläge der Bezirksvertretung Eving eingeht, erläutert er, dass dieses Teilstück der B 54 nicht dem Beschlussrecht der Bezirksvertretung unterliegt. Der Beschluss der Bezirksvertretung Eving wurde daher seitens des Amtes für öffentliche Ordnung lediglich als Anregung aufgegriffen, erste Geschwindigkeitsmessungen wurden kurzfristig durchgeführt und Zwischennachrichten sowohl den betroffenen Anliegern wie auch der Bezirksvertretung zugeleitet.

Das Aufstellen von Schildern, die auf Radarkontrollen hinweisen, ohne tatsächlich Kontrollen durchzuführen hält Herr Berkemeyer für wenig sinnvoll. Die Strecke ist weithin einsehbar, das Fehlen der Messfahrzeuge wird den Autofahrern auffallen.
Bei Messungen wurden zwar Geschwindigkeitsübertretungen festgestellt, wie aber auch die Polizei bestätigt, handelt es sich hier eindeutig nicht um einen Unfallschwerpunkt.
Herr Berkemeyer bekräftigt noch einmal, dass das Amt für öffentliche Ordnung, bei weit über 300 Messstellen im gesamten Stadtgebiet, den Bereich der B 54 auch weiterhin im Rahmen der finanziellen und personellen Möglichkeiten überprüfen wird. Die bisher durchgeführten Messungen, werden als „Probemessungen“ eingestuft, um das Straßenteilstück in den Gesamtkatalog einordnen zu können. Im Stadtgebiet wurden bei anderen Messungen wesentlich mehr und höhere Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt, in einigen Bereichen, wie z.B. Tempo-30-Zonen ist die Gefahrensituation, besonders für Kinder, ungleich höher als in diesem Teilstück der B 54.
Abschließend weist Herr Berkemeyer noch auch schriftliche Stellungnahmen des Amtes für öffentliche Ordnung und des Tiefbauamtes hin, die der Bezirksvertretung Eving bis zur nächsten Sitzung vorliegen müssten.

Nach diesen Ausführungen beendet der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – diesen Tagesordnungspunkt und dankt dem Berichterstatter.

4. Anregungen und Beschwerden (Eingaben) – keine Eingaben

5. Finanzen und Liegenschaften
Zu TOP 5.1:
Verwendung der Haushaltsmittel des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes im Bereich der Mittel der Bezirksvertretungen, hier: 2. Zwischenbericht 2003
(Vorlage der Verwaltung – StA 33 – vom 25.09.2003 Drucksache Nr.: 05070-03)

1. Die Bezirksvertretung Eving nimmt vorbehaltlich des Beschlusses des Rates der Stadt Dortmund bezüglich der Genehmigung von Haushaltsausgaberesten des Jahres 2002 den 2. Zwischenbericht 2003 – einstimmig – zur Kenntnis.

2. Die Bezirksvertretung Eving hebt die nachstehenden Beschlüsse des Vermögenshaushaltes auf. Es wird zu einem späteren Zeitpunkt neu darüber beraten.

2.1. TEK Steiermark, Erneuerung des Sandbereiches / Beschluss vom 17.01.2001 / 20.451,68 €
(Nr. 4 VMH Grünbau)

2.2. TEK Probstheidastraße, Wasserbaustelle / Beschluss vom 17.01.2001 / 9.203,25 €
(Nr. 5 VMH Grünbau)

3. Beschlüsse, mit deren Umsetzung aufgrund fehlender Finanzmittel zum Abschluss des
Haushaltsjahres 2004 noch nicht begonnen wurde, sind durch die Verwaltung nicht mehr
auszuführen.



6. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
Zu TOP 6.1:
Stadtmarketing der 2. Generation
hier: Geplanter Förderantrag der Stadt Dortmund zu den Projekten „Bildung von Immobilien- und Standortgemeinschaften“ und „Leerstandsmanagement“
(Vorlage der Verwaltung – StA 33 – vom 05.09.2003 Drucksache Nr.: 04853-03)

Für die SPD erklärt der Fraktionsvorsitzende – Herr Adden –, dass seine Partei nicht, wie in der Vorlage (Seite 10, letzter Absatz) beschrieben, über eine Verlagerung des Wochenmarktes in die Neue Evinger Mitte „diskutiert“. Die SPD-Fraktion sieht hier keinerlei Diskussionsbedarf und steht nach wie vor zu ihrer, schon mehrfach geäußerten Forderung, den Wochenmarkt auch weiterhin an seinem jetzigen Standort auf dem Marktplatz an der Bayrischen Straße zu belassen, da die Durchführung des Marktes von vitaler Bedeutung für die Geschäfte im Bereich der Bayrischen Straße ist.

Nachdem der Vorsitzende der CDU-Fraktion und die Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen festgestellt haben, dass sie der Vorlage in vollem Umfang und in der vorliegenden Form zustimmen werden, stellt der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – die Vorlage zur Abstimmung.

Die Bezirksvertretung Eving nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt – mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung – dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.
(Herr Tokarski war während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend)

Zu TOP 6.2:
Stadtbezirksbezogene Polizeiarbeit
(Antrag Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen)

Da der Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – aufgrund des fehlenden Fraktionsstatus kein Antragsrecht zusteht, beantragt der Vertreter der DVU – Herr Stanko –, dass sich die Bezirksvertretung Eving nicht mit diesem Antrag befasst.

Dieser Antrag auf Nichtbefassung wird – einstimmig – abgelehnt.

Hinweis der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Eving:
Die Tagesordnung der heutigen Sitzung wurde – einstimmig – festgestellt und genehmigt. Der Vertreter der DVU – Herr Stanko – war zu diesem Zeitpunkt noch nicht anwesend.
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Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, die zuständige Polizeidienststelle Eving um eine Stellungnahme zu folgenden Fragen zu bitten:
§ Entspricht es den Tatsachen, dass in diesem Jahr und auch zukünftig die Präsens der Polizei zur Betreuung/Begleitung der Erstklässler/innen an den Grundschulen im Stadtbezirk durch die Polizei nicht mehr stattfindet?
§ Zählt die Begleitung sowie der Schutz der Kinder und Erwachsenen bei St. Martinszügen nicht mehr zu den durchzuführenden Aufgaben der Bezirkspolizeiarbeit?
§ Welche grundlegenden Änderungen haben sich bei der Polizeiarbeit auf Stadtbezirksebene vollzogen? Welche Gewichtungen sind dabei gesetzt worden?

Begründung:
Das Fehlen der Polizei an der ersten Schultagen an den Grundschulen in Eving fiel vielen Beteiligten negativ auf. Es stellte sich die Frage nach den Gründen hierfür. Wir halten diese kleinteiligen Arbeiten der Polizei vor Ort für sinnvoll und wichtig aus vielerlei Gründen und möchten deshalb dieses Thema in der Bezirksvertretung erörtern.

7. Schule – keine Vorlagen
8. Kultur, Sport und Freizeit – keine Vorlagen

9. Kinder und Jugend
Die Bezirksvertretung Eving hat sich unter TOP 1.3 (Feststellung der Tagesordnung) darauf verständigt die folgenden Tagesordnungspunkte 9.1, 9.2 und 9.3 gemeinsam zu beraten.

Zu TOP 9.1:
Vorstellung eines ersten Arbeitsberichtes und Anbringung eines Hinweisschildes zu den Öffnungszeiten des Jugendtreffs Brechten
(Antrag CDU-Fraktion)

Die Verwaltung wird gebeten, ein Hinweisschild mit den Öffnungszeiten am Jugendtreff Brechten anzubringen.

Gleichzeitig beantragt die Bezirksvertretung Eving einen ersten Arbeitsbericht mit folgenden Schwerpunkten:
§ Nutzergruppen u. Altersstatistik
§ Offizielle Öffnungszeiten und Nutzung von Gruppen und Vereinen
§ Personalbesetzung u. ehrenamtliche Helferinnen und Helfer
§ Inhaltliche Schwerpunkte der Arbeit
§ Etatmittel für 2004

Begründung:
Die Arbeit und Entwicklung des Jugendtreffs ist politisch für unseren Stadtbezirk bedeutsam. Auch im Hinblick auf die weitere Unterstützung ist ein Arbeitsbericht baldmöglichst erforderlich.

Zu TOP 9.2:
Bericht zur Arbeit des Jugendtreffs Brechten – Öffnungszeiten und Angebote
(Antrag Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen)

Die Verwaltung wird aufgefordert, der Bezirksvertretung Eving einen aktuellen Bericht zu der Arbeit des Jugendtreffs Brechten zu geben, in dem u.a. auch die Öffnungszeiten, Angebote etc. dargelegt werden.

Begründung:
In einer Versammlung in Brechten wurde aus den Reihen der AnwohnerInnen bemängelt, dass der erfreulicherweise eingerichtete Jugendtreff leider nur an zwei Tagen in der Woche geöffnet ist. Bündnis 90 / Die Grünen hält dies angesichts des Bedarfs vor Ort für nicht ausreichend.


Zu TOP 9.3:
Erweiterung der Öffnungszeiten des Jugendtreffs Brechten
(Antrag Vertreter Bürgerliste)

Die Verwaltung wird gebeten, eine Erweiterung der Öffnungszeiten des Jugendtreffs Brechten zu veranlassen.

Begründung:
Die Mandatsträger der Bezirksvertretung Eving haben jahrelang gemeinsam für ein Jugendheim gekämpft. Jetzt da dieses Ziel erreicht wurde, steht der Jugendtreff den Jugendlichen allerdings nur an zwei Tagen in der Woche zur Verfügung.
Das Jugendheim wurde damals gefordert, um den Jugendlichen Perspektiven zur Freizeitgestaltung zu geben. Deshalb fordert die Bürgerliste, Öffnungszeiten von mindestens vier bis fünf Tagen, an denen die Jugendlichen die Möglichkeit nutzen können, den Jugendtreff aufzusuchen.
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Für die SPD-Fraktion beantragt der Vorsitzende – Herr Adden –, dass die Verwaltung um eine Stellungnahme gebeten wird, ob eine Mehrfachnutzung des Jugendtreffs (z.B. Familienfeiern, Kindergeburtstage) möglich ist.
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Der Vertreter der DVU – Herr Stanko – beantragt, den Antrag des Vertreters der Bürgerliste dahingehend zu erweitern, dass der Jugendtreff mindestens fünf bis sechs Tage in der Woche geöffnet wird.
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Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – weist an dieser Stelle daraufhin, dass es sich bei dem Jugendtreff Brechten um eine Dependance der Jugendfreizeitstätte handelt, die von dort aus personell mitbereut wird. Die derzeitigen Öffnungszeiten bewegen sich daher im Rahmen der dortigen personellen Ressourcen.

Beschluss zu den Tagesordnungspunkten 9.1, 9.2 und 9.3:

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Beratung und Beschlussfassung zu den Anträgen 9.1, 9.2 und 9.3 wird in eine der nächsten Sitzungen vertagt. Zu dieser Sitzung sind die Fachreferentin für Jugendförderung im Stadtbezirk Eving – Frau Jaschewski – und der Leiter der Jugendfreizeitstätte Eving – Herr Jordan – einzuladen.

Hinweis der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Eving:
Die erneute Beratung der Anträge wird aus terminlichen Gründen in der Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 21.01.2003 stattfinden.

10. Soziales, Familie und Gesundheit – keine Vorlagen

11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
Zu TOP 11.1:
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 145 – Bayrische Straße –, Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, Zurückstellung eines Baugesuches
(Vorlage der Verwaltung – StA 61 – vom 21.08.2003 Drucksache Nr.: 04785-03)
Die Vorlage wurde eingebracht in die Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 17.09.2003. Auf Beschluss der Bezirksvertretung Eving wurden Beratung und Abstimmung in die heutige Sitzung vertagt.

Als Berichterstatter ist ein Vertreter des Stadtplanungsamtes – Herr Rohr – anwesend.

Herr Rohr geht zunächst in Kürze auf den Geltungsbereich und den Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ein. Auslöser für die Planung sind Umstrukturierungsabsichten im Bereich der vorhandenen Nahversorgungs- und Einzelhandelseinrichtungen sowie der Tankstelle. Aufgrund der geplanten Umstrukturierungen lag der Verwaltung eine Bauvoranfrage vor, die in dieser Form nicht akzeptiert werden konnte.
Die in der Vorlage enthaltenen Empfehlungen des Konsultationskreises sind mittlerweile nicht mehr aktuell, da sie sich auf diese Bauvoranfrage beziehen. Die Voranfrage beinhaltete den Umbau eines Vollsortimentermarktes im südlichen Bereich und eine Umnutzung der heutigen Bestandsimmobilie zu einem Drogeriemarkt.

Da das Konzept zwischenzeitlich überarbeitet wurde, gibt es nunmehr Vorstellungen, den Gesamtbereich zu überplanen und zu nutzen. Die derzeitigen Überlegungen sehen einen Vollsortimenter und einen Discounter, beide im Lebensmittelbereich, vor.
Aufgrund der bekannten Problematik einer adäquaten Nahversorgung hält es die Planungsverwaltung für angebracht, für diesen Bereich einen Bebauungsplan als Steuerungsinstrument aufzustellen und somit Einfluss auf die Entwicklung nehmen zu können.
Das jetzt vorliegende Konzept eines Vollsortimenters und eines Discounters an diesem Standort erscheint durchaus folgerichtig, um die Versorgung innerhalb der Bayrischen Straße und des Gesamtquartiers, das einen sehr großen Einzugsbereich hat, aufrecht zu erhalten.
Aufgrund dieses großen Einzugsbereiches wurde, durch Anregungen von politischer Seite und nach einer Befassung durch den zuständigen Fachausschuss, das Nahversorgungskonzept für den Bereich Eving erneut überarbeitet. Im Rahmen der endgültigen Erstellung des „Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzeptes“ werden daher die Nahversorgungsbereiche neu dargestellt. Das Gesamtareal Bayrische Straße besteht nunmehr aus zwei Schwerpunktbereichen, die sich um den Marktplatz und jetzt zusätzlich auch um den Bereich um die „Grüne Tanne“ erstrecken.

Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist durch die überarbeiteten Planungen, die in ihrer Größenordnung wesentlich mehr Fläche umfassen als bisher, zwingend erforderlich. Für den Vollsortimenter geht man von einem Flächenbedarf von 1.600 qm, mit zusätzlichen 400 qm für einen Getränkemark, aus. Der Discount-Markt wird zwischen 800 und 1.000 qm Fläche benötigen. Bei einer Bruttofläche von ca. 3.000 qm wird die Nettoverkaufsfläche zwischen 2.400 und 2.500 qm betragen. Aufgrund dieser Größenverhältnisse ist nach den Bestimmungen des Einzelhandelserlasses, der Baunutzungsverordnung und den Forderungen der Bezirksregierung die Vornahme einer Sondergebietsfestsetzung erforderlich.
Der aufzustellende Bebauungsplan soll Fehlentwicklungen entgegensteuern, und nicht, wie Herr Rohr ausdrücklich erklärt, Einrichtungen, die an diese Stelle erwünscht sind, verhindern.

Die Entwicklung der Fläche soll durch eine Projektgesellschaft erfolgen, die bereits erste Gespräche mit künftigen Nutzern geführt hat, die den vorgelegten Konzepten auch offensichtlich zustimmend gegenüberstehen.
Da die Verwaltung die Projektgesellschaft erst kürzlich aufgefordert hat, ihre Hintergründe schriftlich und prüffähig vorzulegen, können momentan noch keine Aussagen über die Solvenz und die Handlungsfähigkeit sowie über den tatsächlichen Einfluss auf die Verfügbarkeit der Grundstücke getroffen werden. Besonders da sich die Eigentumsfrage durch mehrere Untereigentumsverhältnisse (Pachten, Erbpachten und Mietverhältnisse) auf dieser Fläche schwierig gestalten. Erst im Anschluss an diese Überprüfung kann das eigentliche Nutzungskonzept erarbeitet werden, das diesem Bebauungsplan hinterlegt werden soll.

Abschließend weist Herr Rohr nochmals daraufhin, dass die Aufstellung eines Bebauungsplanes für diesen Bereich unbedingt erforderlich ist, um der Verwaltung die Handlungsfähigkeit zu erhalten und die durchaus sinnvolle Entwicklung in diesem Bereich steuernd zu begleiten.
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In der an die Berichterstattung anschließenden Diskussion werden Befürchtungen laut, dass die Aufstellung eines Bebauungsplanes die Umsetzung des Projektes stark verzögern könnte.

Herr Rohr sieht das größte Risiko einer zeitlichen Verzögerung eher bei der Projektgesellschaft, die noch nachweisen muss, dass sie in der Lage ist, das Vorhaben tatsächlich zu realisieren.
Die Aufstellung eines Bebauungsplanes muss nicht zwangsläufig zu Verzögerungen führen, da Realisierungsmöglichkeiten auch im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages oder eines Vorhaben- und Erschließungsplanes denkbar sind.
Obwohl der Zeitrahmen für die Aufstellung eines Bebauungsplanes in der Regel 16 bis 18 Monate beträgt, kann durch Beschluss eine vorgezogene Planreife herbeigeführt und somit ein vorgezogener Baubeginn ermöglicht werden. In diesem Fall ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass sich der Vorhabenträger schriftlich verpflichten muss, die künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes anzuerkennen.

Fragen aus der Bezirksvertretung Eving nach einem „Hausärztlichen Zentrum Obereving“ beantwortet Herr Rohr dahingehend, dass die jetzt geplante Bebauung an der Bayrischen Straße keine weiteren über diese Planungen hinausgehenden Nutzungen mehr zulässt. Für das „Ärztehaus“ muss somit ein anderer Standort gefunden werden. Einer Ansiedlung auf dem Marktplatz steht die derzeitige Widmung des Platzes entgegen, hier müsste erst eine Genehmigungsgrundlage geschaffen werden.
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Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – unterbricht an dieser Stelle die Sitzung, da bei den Fraktionen noch interner Beratungsbedarf besteht.
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Nach Wiederaufnahme der Sitzung stellt der Vorsitzende der CDU-Fraktion –Herr Neumann– fest, dass die CDU-Fraktion als Standort für den Aldi-Markt immer den Bereich der Bayrischen Straße favorisiert hat, für den jetzt der Bebauungsplan Ev 145 aufgestellt werden soll.
Aufgrund der guten fußläufigen Erreichbarkeit, vor allem auch für ältere und nicht motorisierte Bürgerinnen und Bürger, sah die CDU-Fraktion bereits vor bekannt werden der jetzigen Planungen diesen Standort als optimale Lösung an.
Des Weiteren macht Herr Neumann deutlich, dass die CDU-Fraktion, aufgrund der schlechten Erfahrungen bei den Planungen in der Evinger Mitte, einer Rücknahme des aufzustellenden Bebauungsplanes zugunsten z.B. eines Rahmenplanes keinesfalls zustimmen wird.
Abschließend erklärt Herr Neumann, dass die CDU-Fraktion von der Verwaltung erwartet, ggf. in einer nichtöffentlichen Sitzung, über den weiteren Ablauf des Verfahrens unterrichtet zu werden, sobald die Rechtslage und die Eigentumsverhältnisse geklärt sind. Die CDU-Fraktion sieht als Ansprechpartner für weitere Fragen die Verwaltung und nicht diverse Eigentümer, Mieter und Gesellschafter.
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Der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – erklärt ebenfalls in aller Deutlichkeit, dass seine Fraktion am heute vorgestellten Planungsverfahren festhalten wird und ebenfalls späteren Veränderungen, wie der Aufhebung des Bebauungsplanes und Aufstellung eines Rahmenplanes nicht zustimmen wird.
Herr Adden befürchtet aber, dass sich potenzielle Investoren unter Umständen zurückziehen, wenn mit der Umsetzung nicht umgehend begonnen werden kann. Er appelliert daher an die Verwaltung eine schnellstmögliche Einigung zu erzielen.
Der Verlegung des Aldi-Marktes vom jetzigen Standort Bayrische Straße / Holtkottenweg steht auch die SPD-Fraktion positiv gegenüber. Der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – beantragt daher, den Beschluss der Bezirksvertretung Eving vom 14.05.2003, mit dem eine Verlegung zur Innsbruckstraße / Derner Straße unterstützt wurde, zurückzunehmen.
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Nach Beendigung der Aussprache fasst die Bezirksvertretung Eving folgende Beschlüsse:

Die Bezirksvertretung Eving nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt – einstimmig – dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, dem Vorschlag der Verwaltung – unter Berücksichtigung des in seiner Sitzung am 08.10.2003 gefassten Beschlusses – zu folgen.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving schließt sich – einstimmig – dem folgenden Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, der in der Sitzung am 08.10.2003 gefasst wurde, an:

1. Das im Entwurf des Nahversorgungskonzeptes der Stadt Dortmund (Stand Juni 2003)
festgelegte Quartiersversorgungszentrum „Obereving/Bayrische Straße“ wird um den Bereich zwischen der „Badische Straße“ und der „Preußische Straße“ (Südseite der „Bayrische Straße“) ergänzt.
2. Das Vorhaben zur Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 145 wird mit dem Ziel durchgeführt, diesen Abschnitt des Quartiersversorgungszentrums „Obereving/Bayrische Straße“ zu sichern und zu stärken. Hierfür erarbeitet die Verwaltung baldmöglichst ein Konzept, das auch Grundlage der frühzeitigen Bürgeranhörung im Bebauungsplan-Verfahren wird.
3. Die Verwaltung wird aufgefordert, die kurzfristige Realisierungsmöglichkeit eines Vollsortimenters mit Getränkemarkt von ca. 1.600 m² VK, unter Einbindung des Grundstückes der ehemaligen Gaststätte „Grüne Tanne“, auch im Vorgriff auf den Abschluss des Bebauungsplan-Verfahrens zu prüfen.
4. Der Zurückstellung der Bauvoranfrage zum Umbau und zur Erweiterung eines Einzelhandelsmarktes, Bayrische Straße 161 – 179 (entsprechend S. 6 der Verwaltungsvorlage) wird zugestimmt.
Punkt 3 des Antrages wird erweitert um einen Prüfauftrag über die Verlagerung des in der Nähe befindlichen Aldis.

Die Bezirksvertretung Eving fordert die Verwaltung dazu auf, zur Stärkung des Einzelhandelsstandortes Bayrische Straße das Verfahren zügig zu betreiben und schnellstmöglich zu einer Baugenehmigung für die Einzelhandelseinrichtungen zu kommen.
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Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen –:

Der nachstehend aufgeführte Beschluss der Bezirksvertretung Eving, gefasst in der Sitzung am 14.05.2003, wird aufgehoben.
„Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Bezirksvertretung unterstützt die Planungen zur Verlegung des Aldi-Marktes.
Begründung:
Das jetzige Ladenlokal entspricht aufgrund der Größe und des Zuschnitts sowie der kaum vorhandenen Parkmöglichkeiten nicht mehr den heutigen Anforderungen.
Der geplante Standort an der Innsbruckstraße / Derner Straße erfüllt alle zeitgemäßen Kriterien und sichert ein Verbleiben des Aldi-Marktes zumindest im weiteren Umfeld des heutigen Ladenlokals.“

Nach diesen Abstimmungen beendet der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – diesen Tagesordnungspunkt und dankt dem Berichterstatter.

Zu TOP 11.2:
Bauleitplanung – Bebauungsplan Ev 130/4n – westlich Evinger Straße –
hier: I. Ergebnis der Bürgerbeteiligung, II. Planbereichsreduzierung, III. Offenlegungsbeschluss
(Vorlage der Verwaltung – StA 61 – vom 09.10.2003 Drucksache Nr.: 04890-03)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
– einstimmig –, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Zu TOP 11.3:
Mobilfunk in Dortmund
(Vorlage der Verwaltung – StA 60 – vom 20.10. 2003 Drucksache Nr.: 04922-03)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Vorlage der Verwaltung und die beabsichtigte weitere Vorgehensweise zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt – mehrheitlich bei einer Gegenstimme –, dieser Vorgehensweise zuzustimmen.

Die SPD-Fraktion erinnert in diesen Zusammenhang an den Beschluss aus der Sitzung am 14.05.2003, in dem um eine Überprüfung der Mobilfunkanlagen im Stadtbezirk Eving gebeten wurde.

Zu TOP 11.4:
Abfallrecht / Immissionsschutzrecht
Antrag der Rohstoff Recycling Dortmund GmbH auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Fallwerken, einem Sprengbunker, drei Brennhauben und der Erweiterung der Anlage zur Lagerung von Eisen- und Nichteisenschrotten gem. § 4 BImSchG
(Vorlage der Verwaltung – StA 60 – vom 27.10.2003 Drucksache Nr.: 05012-03)

Während der Beratung der Vorlage kritisiert die Bezirksvertretung Eving, dass ihr nicht alle für die Bewertung relevanten Informationen zur Verfügung gestellt werden. Besonders das Fehlen der Umweltverträglichkeitsstudie wird beanstandet.

Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass die Vorlage nicht dezidierter auf mögliche Belästigungen der Anwohner eingeht.
Informationen über die genehmigten Betriebszeiten fehlen vollständig. Da aber bei den Mandatsträgern in letzter Zeit vermehrt Beschwerden über Lärmbelästigungen in den frühen Morgen- und späten Abendstunden eingehen, ist die Kenntnis der genehmigten Betriebszeiten und erlaubten Immissionen in diesem Bereich unbedingt erforderlich.

Da Evinger Bürgerinnen und Bürger durch den Betrieb der Rohstoff Recycling Anlage direkt betroffen sind, wird die Verwaltung aufgefordert, die Bezirksvertretung Eving über den weiteren Verfahrensablauf zeitnah und umfassend zu informieren und dafür Sorge zu tragen, dass die Rohstoff Recycling Dortmund GmbH alle gesetzlichen Vorschriften und Auflagen einhält.

Die Bezirksvertretung Eving nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Stellungnahme der Verwaltung – mehrheitlich – zur Kenntnis. Zwei Mitglieder lehnen die Vorlage ab.

Zu TOP 11.5:
Bauleitplanung; Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Ev 110 – Feuerwache Nord –
hier: Änderungsbeschluss, Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung, Beschluss zum Erlass einer Veränderungssperre
(Vorlage der Verwaltung – StA 61 – vom 24.10.2003 Drucksache Nr.: 05083-03)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt – einstimmig – dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Zusatzanfrage:
Die Verwaltung wird um eine Stellungnahme gebeten, warum bei einer Änderung des Bebauungsplanes Ev 110 – Feuerwache Nord – nicht auch gleichzeitig der Bau einer neuen Wache für die „Freiwillige Feuerwehr – Löschzug 25“ in die Planungen einbezogen wird.

Begründung:
Die Freiwillige Feuerwehr ist derzeit in den Räumlichkeiten der Rettungswache 2 in der Lütge Heide Straße untergebracht, die den Anforderungen nicht im mindesten entsprechen. Die Bezirksvertretung Eving hat daher bereits in ihrer Sitzung am 14.11.2001 beschlossen, das Anliegen der Freiwilligen Feuerwehr zum Bau einer neuen Wache zu unterstützen und die Verwaltung gebeten, die Belange der Freiwilligen Feuerwehr bei zukünftigen Planungen verstärkt zu berücksichtigen.

Zu TOP 11.6:
Begradigung des Fußweges im westlichen Bereich der Friesenstraße / Bergstraße (Einmündungsbereich)
(Antrag SPD-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:
Die Verwaltung wird gebeten, die Begradigung des Fußweges im westlichen Bereich der Friesenstraße / Bergstraße (Einmündungsbereich) zu veranlassen.

Begründung:
Zur Überquerung der Friesenstraße in östlicher Richtung, wird dem Fußgänger die Sicht in die Friesenstraße durch die quergebauten Parkboxen eingeschränkt. Der Fußgänger ist gezwungen den Fußweg zu verlassen, um Einsicht in die Friesenstraße zu bekommen. Durch ihre Körpergröße sind Kinder hier im hohem Maße gefährdet. Dieser Bereich wird stark frequentiert, da sich in unmittelbarer Nähe verschiedene Kindergärten befinden und es laut Bürgerschaft schon zu gefährlichen
Situationen gekommen ist. Eine Begradigung der Straßenführung würde diese Gefahrenstelle erheblich entzerren.

Zu TOP 11.7:
Überprüfung der Verkehrssituation Kreisverkehr „Scharfes Eck“, Dortmund-Brechten
(Antrag SPD-Fraktion)

Der Bezirksvertretung Eving liegt folgender Antrag der SPD-Fraktion zur Beratung und Beschlussfassung vor:

Die Verwaltung wird gebeten zur prüfen, welche Maßnahmen zum Schutz der Fußgänger im Bereich des Kreisverkehrs (südliche Ausfahrt) und Luerwaldstraße notwendig sind, um eine Gefährdung der Fußgänger auszuschließen.

Begründung:
In zahlreichen Fällen benutzen Pkw-FahrerInnen nicht die ordnungsgemäße südliche Ausfahrt des Kreisverkehrs, sondern kürzen die Einfahrt in die Luerwaldstraße ab, in dem sie durch den Gegenverkehr und über den Bürgersteig in die Luerwaldstraße fahren. Mehrmals wurden gefährliche Situationen insbesondere mit Schulkindern beobachtet (Brechtener Grundschule befindet sich in unmittelbarer Nähe). Dies kann, so nicht hingenommen werden. Daher wird die Verwaltung gebeten, hier geeignete Absperrmaßnahmen zu veranlassen.

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung –:

Wegen der räumlichen Nähe der in den Anträgen 11.7, 11.8 und 11.9 genannten Örtlichkeiten, soll vor Beschlussfassung ein gemeinsamer Ortstermin mit Vertretern der zuständigen Fachämter der Stadt Dortmund durchgeführt werden.

Zu TOP 11.8:
Schutzmaßnahmen für Fußgänger im Bereich der Ausfahrt „Edeka-Parkplatz“ am Schiffhorst
(Antrag SPD-Fraktion)

Der Bezirksvertretung Eving liegt folgender Antrag der SPD-Fraktion zur Beratung und Beschlussfassung vor:

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob im Bereich Ausfahrt Edeka-Parkplatz und der Straße Schiffhorst „Absperrmaßnahmen" zum Schutz der Fußgänger installiert werden können.

Begründung:
Die Ausfahrt des Edeka-Parkplatzes mündet über den Bürgersteig in die Straße Schiffhorst. Der Bürgersteig verengt sich in diesem Bereich auf ca. 50 % seiner ursprünglichen Breite, da sich im westlichen Teil eine Parkbucht anschließt. Weiterhin wird die Sicht der ausfahrenden Pkw-FahrerInnen, auf der östlichen Seite durch ein Werbeschild und den begrünten Lärmschutzwall behindert.

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung –:

Wegen der räumlichen Nähe der in den Anträgen 11.7, 11.8 und 11.9 genannten Örtlichkeiten, soll vor Beschlussfassung ein gemeinsamer Ortstermin mit Vertretern der zuständigen Fachämter der Stadt Dortmund durchgeführt werden.

Zu TOP 11.9 :
Beseitigung der Gefahrenquelle im Kreuzungsbereich „Im Dorfe / B 54“
(Antrag CDU-Fraktion)

Der Bezirksvertretung Eving liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion zur Beratung und Beschlussfassung vor:

Die Verwaltung wird beauftragt, die, durch unzureichende Einsicht und gefährliches Einfahren in die B 54 verursachte, Gefahrenquelle im Kreuzungsbereich „Im Dorfe / B 54“ zu beseitigen.

Begründung:
Die im Zuge des Ausbaus der B 54 im Autobahnbrückenbereich gesetzte Schutzmauer zur Abgrenzung von Fußweg und Fahrbahn birgt eine erhebliche Gefahrenquelle. Die aus der Straße „Im Dorfe" kommenden Fahrzeuge, haben wegen der in das Dorf abfallenden Straße, eine erheblich eingeschränkte Linkseinsicht. Das Einfahren in die B 54 ist besonders für die Linksabbieger gefährlich. Die Gefahr besteht etwas gemindert auch für die Rechtsabbieger. Hier sind kurzfristig Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Darüber hinaus ist die Schutzmauer aus Richtung Innenstadt besonders in den Abendstunden wegen der leicht nach links schwenkenden Fahrspur schlecht erkennbar. Auch an dieser Stelle sind bessere „Katzenaugen" o.a. anzubringen.

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung –:

Wegen der räumlichen Nähe der in den Anträgen 11.7, 11.8 und 11.9 genannten Örtlichkeiten, soll vor Beschlussfassung ein gemeinsamer Ortstermin mit Vertretern der zuständigen Fachämter der Stadt Dortmund durchgeführt werden.

Zu TOP 11.10:
Regelmäßige Reinigung der Evinger Plätze (Evinger- und Grüner Platz), Strauchschnitt und Reinigung auf dem öffentlichen Parkplatz hinter der Polizeiwache,
(Antrag CDU-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird aufgefordert, in den oben genannten Bereichen eine regelmäßige Reinigung sowie den aktuellen Grünschnitt zu veranlassen.

Begründung:
Die Straßen- und Platzpflege gehört mit zu einem gepflegten und positiven Stadtbild. Gleichzeitig sind notwendige Sicherheitsaspekte, wie Rutschgefahren und unzureichende Einsichten, Gefahrenpunkte.


Zu TOP 11.11:
Aufstellung von Fahrgastunterständen an der Haltestelle des Kommunalfriedhofes Lindenhorst und der „Kleingartenanlage Voran“
(Antrag CDU-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufstellung eines Fahrgastunterstandes an der Haltestelle des Kommunalfriedhofes Lindenhorst und der „Kleingartenanlage Voran“ zu veranlassen.

Begründung:
Im Bereich dieser Haltestellen befinden sich keine Unterstellmöglichkeiten. Besucher des Kommunalfriedhofes und der Kleingartenanlage warten ungeschützt auf das Eintreffen der Busse.

Zu TOP 11.12:
Instandsetzung des Bürgersteiges und des Straßenbelages Maienweg / In den Weidbüschen
(Antrag Vertreter Bürgerliste)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird aufgefordert, die umgehende Instandsetzung des Kreuzungsbereiches Maienweg / In den Weidbüschen zu veranlassen.

Begründung:
Der Bürgersteig ist inzwischen so marode, dass sich die Fußgänger einer erhöhten Unfallgefahr aussetzen. Diese Gefahrenquelle muss so schnell wie möglich behoben werden.

Zu TOP 11.13:
Einrichtung eines „Zebrastreifens“ an der Stadtbahnhaltestelle Maienweg
(Antrag Vertreter Bürgerliste)

Vom Eingeber zurückgezogen

12. Mitteilungen
Zu TOP 12.1:
Wohnbebauung westlich der Lindenhorster Straße und südlich Kolberger Straße

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Bauordnungsamtes vom 01.10.2003 zur Kenntnis:

Der Bereich westlich der Lindenhorster Straße und östlich der verlegten Lindenhorster Straße, südlich der Kolberger Straße liegt im Geltungsbereich des seit 16.01.1998 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Ev 124- verlegte Lindenhorster Straße -, der in einem vierzig Meter breiten Streifen
Mischgebiet und darüber hinaus, weiter westlich, Gewerbegebiet festsetzt. Demnach ist eine reine
Wohnbebauung nicht das Ziel für die städtebauliche Weiterentwicklung des Bereiches westlich der
Lindenhorster Straße, sondern eine Mischung aus Wohnnutzung und wohnverträglichem Gewerbe.
Für eine derartige Nutzung liegen keine Bauanträge vor.


Zu TOP 12.2:
Gebrauchtwarenhandel an der Lindenhorster Straße

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Bauordnungsamtes vom 06.10.2003 zur Kenntnis:

Das Bauordnungsamt teilt mit, dass für die Nutzung des Grundstücks Lindenhorster Str. 121 als An- und Verkauf von Gebrauchtwagen keine Baugenehmigung vorliegt.
Die Nutzung bzw. Nutzungsänderung ist genehmigungsfähig. Das Grundstück liegt in dem Geltungsbereich des seit 18.10.1991 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Ev 110 l. Änderung, der
dort Gewerbegebiet festsetzt. In einem Gewerbegebiet sind gemäß § 8 Absatz 2 der Verordnung
über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der Fassung
vom 23. Januar 1990 Gewerbebetriebe aller Art - also auch ein Gebrauchtwagenhandel - zulässig.
Im Rahmen eines vom Bauordnungsamt durchgeführten Anhörungsverfahrens, sprach der Betreiber
des Kfz-Handels am 04.09.2003 im Bauordnungsamt vor und sicherte zu, innerhalb kurzer Frist
einen Bauantrag einzureichen.
Für die ebenfalls angesprochenen Nutzungen des Grundstücks Lindenhorster Straße 159, Lütge
Heidestraße 79-81 liegen Genehmigungen als Kraftfahrzeug- An- und Verkaufshandel aus dem Jahre 1998 vor.
Für die seinerzeit unter dem Aktenzeichen 63/2-2-21906 genehmigte Nutzung wurde am
01.07.1999 eine mängelfreie Schlussabnahme erteilt. Der erfolgte Betreiberwechsel hat keine
Auswirkungen auf die Bestandskraft der ursprünglichen Genehmigung, da sich der Nutzungsinhalt
nicht geändert hat.

Zu TOP 12.3:
Verkehrsverhältnisse Bauernkamp, Parken im Bereich des Wendehammers

Der Bezirksvertretung Eving liegt folgende Stellungnahme des Tiefbauamtes vom 18.09.2003 zur Kenntnisnahme vor:

Aufgrund des Antrages der Bezirksvertretung Eving wurden die Verkehrsverhältnisse überprüft.
Bei mehreren Kontrollen des Tiefbau- und des Ordnungsamtes konnte im Bereich der Wendeanlage
der Kleingartenanlagen „Vorwärts und Erholung" der besagte Bus nicht festgestellt werden.
Da es sich wohl um Einzelfälle handelt und eine Regelung mittels Verkehrszeichen nur dann vorzu-
nehmen ist, wenn dies aus Gründen der Verkehrssicherheit zwingend erforderlich ist, bitte ich um
Verständnis, dass das erwünschte Haltverbot aus rechtlichen Gründen nicht angeordnet werden kann. Zudem wird zu Bedenken gegeben, dass die Kleingärtner im Falle eines Haltverbotes ihre Fahrzeuge dort nicht abstellen dürften und somit wichtiger Parkraum verloren ginge.
Die Polizei hat im Rahmen des Anhörverfahrens ebenfalls die Anordnung eines Haltverbotes abgelehnt.
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Der im Bereich des Wendehammers parkende Bus wurde seit Antragstellung mehrfach dort beobachtet und stellt auch weiterhin ein Verkehrshindernis dar.
Die Verwaltung wird daher gebeten zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht ein Verkehrszeichen anzubringen, welches das Parken von Bussen zukünftig unterbindet, parkende Pkws aber weiterhin zulässt.


Zu TOP 12.4:
Internet-Café Evinger Straße 263

Der Bezirksvertretung Eving liegt folgende Stellungnahme des Bauordnungsamtes vom 21.10.2003 zur Kenntnisnahme vor:
Die Genehmigung zur Nutzungsänderung eines Gemüseladens zu einem Internet-Cafe wurde am 15.05.2003 erteilt. Dabei wurde die Betriebszeit auf 22.00 Uhr begrenzt. Bezüglich der von den Anwohnern vorgetragenen Beschwerden hinsichtlich der Lärmbelästigungen wurde das Ordnungsamt gebeten zu kontrollieren, ob die Betriebszeiten eingehalten werden. Darüber hinaus wird der Betreiber noch einmal durch das Ordnungsamt (StA 32) aufgefordert, seine das Internet-Cafe verlassenden Gäste auf die gebotene Rücksichtnahme gegenüber den Anwohnern hinzuweisen. Das Ordnungsamt (StA 32) wird über das Ergebnis seiner Kontrollen gesondert berichten.

Für das Vorhaben wurden gemäß Verwaltungsvorschrift zu § 51 Bauordnung NRW zwei Stellplätze nachgewiesen, die auf dem Grundstück liegen und vom Evinger Parkweg aus angefahren werden. Das Internet-Cafe hat eine Nutzfläche von 93 m2. Bei Gaststätten mit Spiel- und Automatenhallen (einer vergleichbaren Nutzung) sind je 20 - 25 m2 ein Stellplatz nachzuweisen. Demnach wären vier Stellplätze erforderlich.

Da es sich um eine Nutzungsänderung handelt, wurden aufgrund der Vorgängernutzung als Gemüseladen drei (fiktive, nicht vorhandene) Stellplätze angerechnet, sodass mehr als die zwei nachgewiesenen Stellplätze nicht gefordert werden können. Auf die Anrechnung des Nahverkehrsfaktors, der eine Reduzierung der Stellplätze bis zu 30 % zur Folge gehabt hätte, wurde verzichtet. Ohne eine Anwendung der von der Verwaltungsvorschrift gegebenen Möglichkeit der Reduzierung der Stellplatzanforderungen wären Nutzungsänderungen in dicht bebauten Altbaubereichen nicht mehr durchführbar.
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Die Bezirksvertretung Eving weist die vorliegende Stellungnahme zurück, da der Sachverhalt ihrer Ansicht nach, nicht korrekt wiedergegeben wurde.
Von dem „Internet-Cafe“ gehen auch weiterhin massive Störungen für das Umfeld aus. Wegen mangelnden Parkraumes wird die Straße zugeparkt. Durchfahrten für Busse und Lkw sind teilweise unmöglich.
Völlig unverständlich ist der Bezirksvertretung Eving die Tatsache, dass der Betrieb eines „Internet-Cafes“ seitens der Verwaltung genehmigt wurde, obwohl sich dort angeblich keine Computer befinden sollen.

Zu TOP 12.5:
Beseitigung von Müll und Unrat zwischen dem Evinger Parkweg und der Neuapostolischen Kirche

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Umweltamtes vom 22.10.2003 zur Kenntnis:

Der o. g. Bereich wurde am 14.10.03 besichtigt. Nachfolgendes wurde festgestellt:
§ In der Parkanlage zwischen dem Evinger Parkweg und der Neuapostolischen Kirche wurden a)
im Bereich des Randgrüns zur Kleingartenanlage Gut Glück, b) am Pavillon und c) gleich neben
dem Bolzplatz im Eingangsbereich an der Evinger Straße in den Büschen neben dem Weg Papiertaschentücher, Zigarettenpackungen, Getränkeverpackungen, Zigarettenkippen, Kunststoffeimer, Dosen, PET-Flaschen und Papier festgestellt.
§ Vor dem Haus Evinger Str. 249 lagern a) auf dem Parkstreifen zwei Lattenroste, eine Kinderrutsche, ein Gartenstuhl, ein Monitor, Gips- und Sperrholzplatten, sechs Kunststoffeimer, ca. l cbm Bauschutt, drei alte Holzpaletten und b) im Hofbereich zwei alte Waschbecken, Blumentöpfe, alte Kartons und Altpapier.
§ Im Bereich des Parkstreifens vor Haus Nr. 249 a liegen zwei alte Lattenroste, ein Kühlschrank, ein blauer Müllsack gefüllt mit Strauchschnitt, ein Klappstuhl und Metallteile.
§ Auf der eingefriedeten Fläche neben dem Haus Evinger Straße Nr. 255 lagern Bauhölzer und Baumaterialien. Das Gelände ist zur Evinger Straße hin mit einem Bauzaun abgegrenzt. Hinter dem Haus befinden sich noch weitere Baumaterialien, wie Schläuche, Seile, Metallteile und Steine. Das Grundstück vermittelt aufgrund der Umbaumaßnahme zwar einen nicht sehr ordentlichen Eindruck, ist aber abfallrechtlich nicht zu beanstanden.

Die Parkanlage steht im Eigentum der Stadt Dortmund und wird durch das Tiefbauamt - 66/7-N
Bezirk Nord - verwaltet.

Das Tiefbauamt und die Grundstückseigentümer Evinger Str. 249 und 249 a wurden mit Schreiben vom 14.10.03 aufgefordert, die unerlaubten Abfallablagerungen ordnungsgemäß zu beseitigen. Die untere Abfallwirtschaftsbehörde ist in ihrer Vorgehensweise an die gesetzlichen Vorschriften gebunden. Dies bedeutet, dass entsprechende Verfügungen durch die Eigentümer der Häuser Evinger Str. 249 und 249 a angefochten werden können. Es kann dann in Ausnahmefällen zu Zeitverzögerungen kommen.

13. Anfragen

Zu TOP 13.1:
Abpfostung der Straße Essingloh in Dortmund-Brechten
(Anfrage CDU-Fraktion)

Die Verwaltung wird um eine schriftliche Stellungnahme zur Möglichkeit Abpfostung der Straße Essingloh in Dortmund-Brechten gebeten

Begründung:
Die Straße Essingloh in Dortmund-Brechten wird trotz Ausweisung als Anliegerstraße vermehrt als Schleichweg und Abkürzung nach Lünen genutzt. Es wird um Prüfung und kurzfristige Mitteilung gebeten, ob das Abpfosten oder andere geeignete Mittel den Durchgangsverkehr verhindern können.

Zu TOP 13.2:
Aktueller Baubeginn des zweiten Bauabschnittes der verschwenkten Lindenhorster Straße
(Anfrage CDU-Fraktion)

Die Verwaltung wird um eine schriftliche Stellungnahme zum Baubeginn des zweiten Bauabschnittes der verschwenkten Lindenhorster Straße gebeten.

Begründung:
Die verkehrlichen Belastungen der Anwohner wird unerträglich, gleichzeitig ist mit kurzfristigen, zusätzlich winterbedingten, Straßenschäden zu rechnen. Die beschädigten Bahngleisüberführungen und der Bruch von Kanälen haben dieses bereits mehrfach belegt

Zu TOP 13.3:
Stand der Gewerbegebietsentwicklung östlich der Lindenhorster Straße
(Anfrage CDU-Fraktion)
Die CDU-Fraktion bittet um eine kurzfristige Stellungnahme zum Stand der Gewerbegebietsentwicklung östlich der Lindenhorster Straße und konkret auch zur Aldi-Entwicklung

Zu TOP 13.4:
Stand der Bebauung im Bereich der Schiffstraße und Ansiedlung von weiterem Einzelhandel im Dorf Lindenhorst
(Anfrage CDU-Fraktion)
Die CDU-Fraktion bittet um eine kurzfristige Stellungnahme zum Stand der Bebauungsentwicklung im o.g. Bereich und den aus den Medien entnommenen Meldungen, dass ggf. in diesem Bereich weitere Einzelhandelsflächen geschaffen werden sollen.

Zu TOP 14:
Abstimmung des Terminplanes für die Sitzungen der Bezirksvertretung Eving im Jahre 2004
Die Bezirksvertretung Eving beschließt den folgenden Terminplan für die Sitzungen der Bezirksvertretung Eving im Jahre 2004:
Sitzung
Nummer:
Sitzungstag:
Einladung an die
Bezirksvertretung:
(§ 2 GeschO)
Annahmeschluss für
Anträge:
(§ 5 GeschO)
49
21.01.2004
09.01.2004
06.01.2004
50
03.03.2004
20.02.2004
17.02.2004
51
21.04.2004
08.04.2004
06.04.2004
52
12.05.2004
30.04.2004
27.04.2004
53
21.06.2004
01.06.2004
28.05.2004
54
20.07.2004
07.07.2004
05.07.2004
Im August findet keine Sitzung statt



55
08.09.2004
27.08.2004
24.08.2004
Kommunalwahl 26.09.2004



1
15.10.2004
30.09.2004
Konstituierende Sitzung
2
10.11.2004
29.10.2004
26.10.2004
3
15.12.2004
03.12.2004
30.11.2004
Terminplan für die Sitzungen der Bezirksvertretung Eving nach der Kommunalwahl im September 2004 nachrichtlich zur Kenntnis.
Die endgültige Planung wird durch die neu gewählte Bezirksvertretung festgelegt.



Hinweis der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Eving:
Der Terminplan für die Sitzungen im Jahre 2004 ist dieser Niederschrift noch einmal gesondert beigefügt.



Böttger Stepniak Lindemann-Güthe
Bezirksvorsteherin Mitunterz. Mitglied Schriftführerin