N i e d e r s c h r i f t

über die 12. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde


am 24.04.2006
Saal Hanse, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 18:45 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Thomas Quittek (BUND)
Dietrich Büscher (NABU)
Dr. Klaus Gelmroth (NABU)
Prof. Dr. Finke (LNU)
Georg Kaleck (LNU)
Wilhelm Hülsmann-Trapphoff (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)
Reinhold Zühlke (Kreisjägerschaft Dortmund e.V.)
Norbert Kovac (Fischereiverband NRW e.V.)
Heinrich Wilhelm Thieheuer (Waldbauernverband NRW e.V.)
Peter Halbsguth (Vertreter Naturschutzverbände – LNU)
Eva Trappmann (Vertreterin Naturschutzverbände – NABU)
Manfred Gimmler (Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker e.V.)
2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
Ingo Lukschütz (NABU)
Lothar Hahn (LNU)
Manfred Budde (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)
Alfred Bendig (Kreisjägerschaft Dortmund e.V.)
Klaus Popma (Fischereiverband NRW e.V.)
3. Verwaltung
Herr Dr. Grote (Umweltamt)
Herr Höing (Umweltamt)
Herr Dr. Marks (Umweltamt)
Frau Scheffel-Heidrich (Umweltamt)
Frau Milde (Umweltamt)
Frau Kloten (Umweltamt)
Frau Aab (61/5)
Frau Niedergethmann (61/5)
4. Gäste
Herr Neugebauer (NABU)
Herr Czierpka (Bezirksvorsteher Brackel)
Herr Katler (stellv. Bezirksvorsteher Brackel)
Herr Pasterny (Bezirksvorsteher Scharnhorst)
Herr Münch (Ratsmitglied)
Herr Dr. Fischer
Herr Lüning
Vertreter des Planungsbüro Ratiotek




Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 12. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde,
am 24.04.2006, Beginn 15:00 Uhr,
Saal Hanse, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde

2. Vorlagen der Verwaltung

2.1 Bauleitplanung; 5. Änderung des Flächennutzungsplanes `Hohenbuschei´ und Aufstellung des Bebauungsplanes Br 203 `Hohenbuschei´ (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplanes Br 155 `Heßlingsweg´)
hier:
Information über das Ergebnis des städtebaulichen Realisierungswettbewerbes `Hohenbuschei´, Beschluss zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes, Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte/-Nord
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05004-06)


2.2 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Br 217 `Fußballpark Borussia´
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05005-06)


2.3 Realisierung der Dortmunder Landschaftspläne
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04989-06)


2.4 Ausschilderung eines Reitrundweges im "Niederhofer Holz"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04886-06)



3. Berichte

3.1 Sanierungsplan für die Altlast "Heeresmunitionslager Waldgelände DO-Buschei"
Bericht


3.2 Beantwortung einer Beiratsanfrage zum Thema Erhöhung der Finanzen für die Realisierung der Landschaftspläne
Bericht


3.3 Errichtung eines Schweinemastbetriebes mit Stall, Lagerhalle und Fahrsilos in Dortmund-Lanstrop


3.4 Schutz der Graureiherkolonie bei Haus Kurl
Bericht


3.5 Ausbauplanung Reichsmarkstraße in Dortmund-Syburg
Bericht


3.6 Hundeführung in Naturschutzgebieten - Ergebnis der Hundezählung
Bericht


3.7 Bericht über die Tätigkeit der Landschaftswacht im Jahr 2005
Bericht


3.8 Auenprogramm Mittlere Ruhr
Bericht


3.9 Invasive Pflanzen und Tiere (Beantwortung einer Anfrage)
Bericht


4. Anfragen, Hinweise, Mitteilungen


Die Sitzung wurde vom Vorsitzenden - Herrn Thomas Quittek- eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Beirat beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Halbsguth benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
Herr Quittek wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Folgende Tagesordnungspunkte wurden auf die 13. Sitzung des Beirates am 17.05.06 verschoben:

- TOP 3.7 Bericht über die Tätigkeit der Landschaftswacht im Jahr 2005
- TOP 3.8 Auenprogramm Mittlere Ruhr
- TOP 3.9 Invasive Pflanzen und Tiere (Beantwortung einer Anfrage)


Aus aktuellen Anlass wurde die Tagesordnung in folgender Reihenfolge abgearbeitet:

- TOP 2.1
- TOP 2.2
- TOP 2.3
- TOP 3.2
- TOP 3.1
- TOP 2.4
- TOP 3.6
- TOP 3.3
- TOP 3.4
- TOP 3.5
- TOP 4

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
Die Niederschrift über die 11. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde wurde ohne Änderungswünsche genehmigt.


2. Vorlagen der Verwaltung

zu TOP 2.1
Bauleitplanung; 5. Änderung des Flächennutzungsplanes `Hohenbuschei´ und Aufstellung des Bebauungsplanes Br 203 `Hohenbuschei´ (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplanes Br 155 `Heßlingsweg´)
hier:
Information über das Ergebnis des städtebaulichen Realisierungswettbewerbes `Hohenbuschei´, Beschluss zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes, Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte/-Nord
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05004-06)

Herr Quittek begrüßte Frau Niedergethmann (61/5) und Frau Aab (61/5). Frau Niedergethmann stellte die o. g Vorlage vor. Die Planungsgrundlage des hier vorliegenden Bebauungsplanes ist das Ergebnis des städtebaulichen Realisierungswettbewerbes “Hohenbuschei“. Durch die geplante Wohnbebauung sollen ca. 700 Wohneinheiten entstehen. Im Rahmen der Gremiumsbeteiligungen sollen Ideen gesammelt werden zur Optimierung der ökologischen und städtebaulichen Entwicklung des Raumes “Hohenbuschei“.
Herr Dr. Marks stellte anhand eines Planes die räumliche Gliederung und die Grenze des Naturschutzgebietes dar (s. Anlage). Durch die vorhandenen Zäune besteht derzeit noch eine klare Abtrennung zwischen der geplanten Wohnbebauung und dem angrenzenden Naturschutzgebiet.
Herr Czierpka (BV Brackel) erklärte hierzu, dass die Bezirksvertretung Brackel eine massive Betretung des Naturschutzgebietes ablehnt, dass Zäune jedoch auf Dauer keine wirksame Barriere darstellen. Herr Pasterny (BV Scharnhorst) regte an, dass eine Brücke über den Körnebach gebaut wird, um eine Verbindung zum Fuß- und Radweg entlang des Körnebaches herzustellen und so den Besucherdruck auf das Naturschutzgebiet “Buschei“ zu vermindern. Weitere Wege werden von der BV Scharnhorst nicht gefordert, der wertvolle Raum sollte weiterhin geschützt bleiben.

Der Beirat sprach sich insbesondere für eine Wegeführung außerhalb des Naturschutzgebietes aus, eine Durchquerung des Naturschutzgebietes sollte auf jeden Fall verhindert werden. Hinsichtlich der schon genutzten Wege und Trampelpfade erklärte Herr Zühlke, dass mit technischen Mitteln eine geleitete Wegeführung möglich wäre, z. B. durch Absperrungen von Wegen, durch Wallaufschüttungen, Querlegung von Baumstämmen, etc.

Weiterhin regte Herr Pasterny an, die Stilllegung der privaten Schießanlage im Osten im Zuge der Entwicklung des Bebauungsplanes auf Grund der starken Lärmbelästigung und der dort vermuteten Fledermausvorkommen zu forcieren.

Kritisiert wurde die Vorlage besonders hinsichtlich des Wohnbebauungskonzeptes. Die Bebauungsdichte wird Richtung Nordosten zum Naturschutzgebiet “Buschei“ dichter und massiver, während in anderer Richtung eine aufgelockerte Einfamilienhausbebauung zu finden ist. Aber gerade die Randgebiete des Naturschutzgebietes seien von besonderer Bedeutung, so dass hier für eine ausreichende Pufferzone gesorgt werden müsste.

Beschluss:

Der Beirat nimmt die Vorlage einstimmig zur Kenntnis und gibt folgende Anregungen:

Die Grundkonzeption ist grundsätzlich zu überdenken, das heißt die vorgesehene hohe Bebauungsdichte im Nordosten des Plangebietes in unmittelbarer Nähe des Naturschutzgebietes Buschei“ ist aus naturschutzfachlicher Sicht abzulehnen.

Die Waldfläche im östlichen Planbereich im Übergang zum Naturschutzgebiet "Buschei" ist zu erhalten. Es ist ein Abstand von mindestens 50 Metern zur geplanten Wohnbebauung einzuhalten. Die Dichte der geplanten Wohnbebauung sollte nach Osten hin abnehmen.

Zur Abpufferung des Naturschutzgebietes schlägt der Beirat eine Ausweitung und Arrondierung des Naturschutzgebietes nach Südosten vor. (Anmerkung der Verwaltung: Dies ist im Rahmen der 1. Änderung der Landschaftspläne Dortmund-Nord und Dortmund-Mitte bereits erfolgt.) Eine außerhalb des ehemaligen Militärgeländes gelegene Ackerfläche sollte in extensives Grünland umgewandelt werden. Dort ist im Landschaftsplan DO-Nord ein Feuchtgebiet vorgesehen.

Das NSG "Buschei" sollte insbesondere im Westen vor Betreten geschützt werden, da sich der Wert des Geländes aus seiner Jahrzehnte langen Abgeschiedenheit ergeben hat.

Der Beirat erinnert an die am 16.6.2004 im Zusammenhang mit der Golfplatzerweiterung gemachte Zusage der Verwaltung, dass der äußere Zaun auf Dauer zu erhalten und notfalls regelmäßig zu reparieren ist, um ein Betreten des Geländes von außen zu verhindern

Von der Politik angeregte Wegeverbindungen zwischen den Naturschutzgebieten "Alte Körne" und "Buschei" dürfen zu keiner Störung der empfindlichen Bereiche führen. Ein Rundweg am östlichen und südlichen Rand außerhalb des NSG ist möglich und sollten mit dem Beirat abgestimmt werden.
Der Beirat erklärt sich mit einer verkehrlichen Anbindung des Wohn-, Gewerbe- und Sportgeländes von Süden an die L 663n (OW IIIa) einverstanden. Allerdings sollte durch die Anbindung möglichst wenig Freifläche in Anspruch genommen werden. Eine Parallelstraße mit Anbindung an die Asselburgstraße lehnt er ab.


zu TOP 2.2
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Br 217 `Fußballpark Borussia´
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05005-06)

Frau Niedergethmann stellte die o. g. Vorlage vor.

Beschluss:

Der Beirat nimmt die Vorlage einstimmig zur Kenntnis.


zu TOP 2.3
Realisierung der Dortmunder Landschaftspläne
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04989-06)

Herr Dr. Marks stellte die o. g Vorlage vor. Zum Zwecke der Realisierung der Dortmunder Landschaftspläne soll laut Ratsbeschluss eine Mittelumschichtung vorgenommen werden. Weiterhin wird nun jedes Quartal eine Berichterstattung an den AUSW, den Beirat und die betreffenden Bezirksvertretungen über die Fortschritte der Landschaftsplan-Realisierung erfolgen. Da derzeit noch keine Meldung von der Bezirksregierung Arnsberg über Fördermittel bei der unteren Landschaftsbehörde eingegangen ist, kann derzeit auch noch keine spezielle Aussage getätigt werden, was und wie viel gefördert wird.
Der zweite Quartalsbericht wird dann die im Frühjahr 2006 realisierten Maßnahmen vorstellen, während der dritte Quartalsbericht die für die Zukunft geplanten Maßnahmen enthalten wird.

Beschluss:

Die Beirat nimmt die Vorlage der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis.


zu TOP 2.4
Ausschilderung eines Reitrundweges im "Niederhofer Holz"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04886-06)

Herr Höing stellte die o.g. Vorlage vor.

Herr Quittek erfragte, ob hinsichtlich der Ausschilderung des Reitweges eine Fällung von Bäumen in dem Bereich geplant wäre. Dieses konnte Herr Höing verneinen, es sollen keine Bäume zu diesem Zweck gefällt werden.

Beschluss:

Der Beirat empfiehlt einstimmig, der Ausschilderung des Reitrundweges im “Niederhofer Holz“ zu folgen.

Gleichzeitig bittet der Beirat die Verwaltung um Beobachtung und Bericht über die Wirkung dieser Maßnahme auf das wilde Reiten im Niederhofer Holz.
3. Berichte

zu TOP 3.1
Sanierungsplan für die Altlast "Heeresmunitionslager Waldgelände DO-Buschei"

Herr Halfmann berichtete über den Sanierungsplan für die o. g Altlast im Naturschutzgebiet “Buschei“. Auf dem ehemaligen militärischen Gelände wurden Blindgänger, Munition, etc. abgelagert, entsorgt und auch gezündet. Hierdurch ist ein großer Sprengkrater entstanden, der von einer heute nicht mehr existierenden Firma für illegale Abfallentsorgung genutzt wurde. Auf diesem verfüllten Bereich hat sich ein lichter Wald gebildet, aus diesem Grunde blieb dieser Standort lange Zeit unentdeckt. Nach Entdeckung der ölhaltigen Abfälle wurden Untersuchungen eingeleitet. Diese ergaben, dass Ablagerungen – vorwiegend Bauschutt – auf ca. 4.000 m² verteilt sind und zum Teil eine Dicke von bis zu 5 m aufweisen. Neben dem Bauschutt wurden ölhaltige Abfälle (Säureharzrückstände aus der Altölaufbereitung) dort gefunden. In der Auffüllung sowie auch partiell im Grundwasser wurden Mineralölgehalte gemessen, so dass Sicherungsmaßnahmen eingeleitet werden müssen, die eine Schadstoffausbreitung über das Grundwasser oder in das Oberflächengewässer (Buschwiesengraben) unterbinden.

Eigentümer der betroffenen Fläche ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Diese hat in Zusammenarbeit mit der unteren Bodenschutzbehörde der Stadt Dortmund und dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW verschiedene Sanierungsmethoden geprüft. Hier wurde sich dann auf einen Sanierungsplan verständigt, wie er bei Deponien Anwendung findet. Der Sprengtrichter wird mit einer Kunststoffdichtungsbahn abgedeckt, während Niederschlagswasser über eine darüber liegende Dränageschicht gefasst und abgeleitet wird. Letztlich wird auf der Oberfläche eine Schicht Mutterboden aufgetragen und entsprechend einem landschaftspflegerischen Begleitplan bepflanzt. Bäume dürfen hier nicht mehr wachsen, wegen der Gefahr, dass die Wurzeln die Abdichtung beschädigen. Der Sanierungsbereich wird für die Zukunft mit gebietstypischen Niedriggehölzen als leicht erhöhte Waldlichtung erkennbar sein. Der Buschwiesengraben muss im Rahmen der Sanierung ebenfalls verschwenkt und neu erstellt werden.

Herr Kaleck bat auf Grund der hohen Artenvielfalt in diesem Sanierungsbereich eine magere Bodenschicht aufzutragen, so dass für Reptilien eine Brachfläche entstehen kann. Herr Quittek favorisierte ebenfalls die Verwendung einer Abdeckung, die lediglich eine spärliche Vegetation fördert, so dass sich Eingriffe durch z. B. Pflegeschnitte in diesen Bereichen des Naturschutzgebietes minimieren.

Beschluss:

Der Beirat nimmt den Bericht der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis und bittet um Prüfung, inwiefern die Fläche mit Substrat abgedeckt werden kann, welches das Wachstum von Gehölzstrukturen hemmt, um einen regelmäßigen Eingriff in diesem Bereich zu vermeiden.


zu TOP 3.2
Beantwortung einer Beiratsanfrage zum Thema Erhöhung der Finanzen für die Realisierung der Landschaftspläne

Herr Dr. Marks erläuterte die Antwort der Verwaltung auf die diesbezügliche Beiratsanfrage und wies noch einmal darauf hin, dass zur Zeit keine neuen Aussagen getroffen werden können, wie und in welchem Umfang die finanziellen Mittel umgeschichtet werden. Erst wenn neue Informationen – auch über Fördermittel – vorliegen, kann eine Aussage getroffen werden, im welchen Umfang der vom Beirat geforderte Maßnahmenkatalog umgesetzt werden kann.

Herr Quittek lobte, dass die Verwaltung unaufschiebbare Projekte (z. B. Aufstellung der Amphibienzäune) schon vorab aus eigenen städtischen Mitteln vorfinanziert hat, obwohl dies eventuell förderschädlich sein könnte.
Zur Frage Beitritt der Stadt Dortmund zu der Biologischen Station in Bergkamen erläuterte Herr Höing, dass erst Mitte Mai über den Beitritt verhandelt wird. Herr Steitz und Herr Höing haben hierzu Verhandlungen mit der Biologischen Station aufgenommen. Allerdings ist zur Zeit noch unklar, in wie weit das Land die Biologischen Stationen zukünftig weiter fördert.

Sobald neue Erkenntnisse vorliegen, wird die Verwaltung den Beirat umgehend informieren.


zu TOP 3.3
Errichtung eines Schweinemastbetriebes mit Stall, Lagerhalle und Fahrsilos in Dortmund-Lanstrop

Herr Höing stellte anhand eines Planes (s. Anlage) vier von einem Vertreter des Planungsbüros RATIOTEK vorgeschlagenen möglichen neuen Standorte des Betriebes des Landwirtes Lüning vor. Herr Lüning ist auf Grund der Kündigung des Pachtvertrages durch die Stadt Dortmund gezwungen, den jetzigen Standort aufzugeben und einen neuen Standort zu finden, da ansonsten seine Existenzgrundlage als Landwirt entfällt. Die Landwirtschaftskammer unterstützt dieses Vorhaben und stuft den Betrieb als privilegiert ein.

Laut dem anwesenden Vertreter des Planungsbüros kommen von vier untersuchten Alternativen jedoch nur zwei Standorte tatsächlich in Frage:
Der erste liegt südlich der Autobahn A 2 (Alternative 1) am Nordende der Horstmarer Straße. Diese Fläche müsste von der Stadt Dortmund angepachtet werden.
Der zweite mögliche Standort befindet sich im Landschaftsraum „Burhag“ in Lanstrop (Alternative 2). Hier könnte der Betrieb eins zu eins umgesetzt werden, und es bestünden sogar Möglichkeiten der Erweiterung. Die Fläche ist bereits Eigentum des Landwirtes. Außerdem wären dort störende Immissionen weitgehend ausgeschlossen, da Wohngebiete weit genug entfernt seien. Allerdings würde hier in das Landschaftsbild eingegriffen.

Der Generalunternehmer führte aus, dass beim ersten Standort an der A 2 für den Landwirt hohe wirtschaftliche Nachteile durch unzureichende Infrastruktur entstehen. Die Fläche am Burhag sei keine reine freie Fläche, sondern im Abstand von ca. 200 m stünde ein Gebäude.

Herr Quittek empfiehlt den Standort an der A 2, da der Eingriff am Burhag – auch im Hinblick auf eine mögliche Erweiterung – zu groß wäre.

Der Vertreter des Planungsbüros wies ausdrücklich darauf hin, dass von ihm und dem Landwirt der Standort am Burhag favorisiert würde, da sich für Herrn Lüning hier weniger Nachteile ergeben und die Wege zu seinen Bewirtschaftungsflächen kurz sind.

Herr Zühlke führte an, dass am Burhag das Jagdrevier durch die Immissionen entwertet würde, die das freie Wild verdrängen und die Fauna beeinträchtigen würden.

Herr Quittek empfiehlt der Bezirksvertretung Scharnhorst, den Betriebsstandort am Burhag nicht zu favorisieren und schlägt den Alternativstandort an der A 2 vor.

Beschluss:

Der Beirat empfiehlt der Verwaltung bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung, den Standort an der A 2 (Horstmarer Straße, Alternative 1) gegenüber dem Standort "Am Burhag" zu favorisieren, da hiermit ein wesentlich geringerer Landschaftseingriff verbunden wäre. Der Standort "Am Burhag" greift in einen großen bislang unberührten Freiraumbereich ein. Durch die angekündigte Erweiterung würde sich dieser Eingriff künftig noch verstärken.



zu TOP 3.4
Schutz der Graureiherkolonie bei Haus Kurl

Herr Neugebauer berichtete über den Graureiherbestand bei Haus Kurl und die Notwendigkeit, diesen für die Zukunft zu schützen, unter Umständen als Naturdenkmal oder als geschützten Landschaftsbestandteil (s. Anlage Bericht Herr Neugebauer).

Problematisch ist hier, dass Haus Kurl öffentlich versteigert wird. Den Schutz gegen den Willen des neuen Eigentümers durchzusetzen, wird vermutlich auf große Hindernisse stoßen.

Der Graureiherbestand in NRW umfasst derzeit 3000-3500 Brutpaare. Die Erhebungen im Jahr 2005 in Dortmund ergaben eine Stärke des Graureiherbestandes von 65 Brutpaaren, von denen 23 Brutpaare im NSG Beerenbruch und 40 Brutpaare bei Haus Kurl nisten. Demnach entfallen bereits 61,5 % der gesamten Brutpaare auf Haus Kurl.

Der Beirat bittet die untere Landschaftsbehörde, die Anregungen von Herrn Neugebauer zur nächsten Sitzung zu prüfen und mit dem Versteigerer und dem neuen Eigentümer in der o. g. Angelegenheit Kontakt aufzunehmen.


zu TOP 3.5
Ausbauplanung Reichsmarkstraße in Dortmund-Syburg

Herr Dr. Fischer, Anwohner der Reichsmarkstraße, stellte die Problematik rund um die Ausbauplanung der Reichsmarkstraße in Dortmund-Syburg vor.

Derzeit existiert trotz der Tempo-30-Zone und Ausschilderung als Anliegerstraße ein hohes Verkehrsaufkommen. Ortsfremde Autofahrer sowie Motorradfahrer nutzen die Reichsmarkstraße als Abkürzung zur Spielbank Hohensyburg, wobei sich ebenfalls nicht an die Tempovorgabe 30 gehalten wird. Durch die starke Frequentierung kommt es u. a. zu Lärmbelästigungen; weiterhin stellt die überhöhte Geschwindigkeit der Kraftfahrzeuge nicht nur eine Gefahr für den Fahrer selbst, sondern auch für die dort spielenden Kinder dar.

Durch die Ausbauplanung der Reichsmarkstraße ohne entsprechende Verkehrsberuhigung wird diese Problematik noch potenziell verstärkt.

Die Reichsmarkstraße zerschneidet derzeit das Naturschutzgebiet Fürstenbergholz/Wannebachtal; der Ausbau würde hier die Qualität auch der Naturschutzgebiete beeinflussen.

Herr RM Münch erklärte, dass sich am Rande des Fürstenbergholzes drei Grasfrosch-Laichgewässer befinden. Über die Reichsmarkstraße wandern von diesen Gewässern ca. 2000-3000 Amphibien während der Wanderperiode.

Beschluss:

Der Beirat bittet die Verwaltung und Politik einstimmig, aus Gründen des Naturschutzes und der Verkehrssicherheit Maßnahmen zur Verhinderung von Durchgangsverkehr auf der Reichsmarkstraße vorzunehmen. Denkbar wäre die Abpfostung der Reichsmarkstraße südlich der Einmündung Wannestraße, wie von Anwohnern gefordert. Hierbei geht es dem Beirat darum, den illegalen übermäßigen Durchgangsverkehr aus der Straße herauszuhalten und keineswegs den Anliegerverkehr zu unterbinden.

Die Reichsmarkstraße zerschneidet das seit dem 2.9.2005 rechtskräftige Naturschutzgebiet "Fürstenbergholz/Wannebachtal", das u. a. eine der größten Grasfroschpopulationen im Stadtgebiet beherbergt. Im Landschaftsplan Dortmund-Süd ist als Ziel der Landschaftsentwicklung für den Entwicklungsraum 1.35 "Reichsmark" u. a. die "Optimierung und Vernetzung des Lebensraumes für bodenlebende Tiere" dargestellt.

Bereits am 7.2.1989 hatte der Beirat die Notwendigkeit einer Verkehrsberuhigung im Wannebachtal gesehen und Sperrungen von Limbecker Postweg, Am Hasenberg und Reichsmarkstraße für den Durchgangsverkehr gefordert.
In seinen Sitzung am 14.3.2000 und 21.3.2001 hat der Beirat die Bezirksvertretung Hörde einstimmig gebeten, aus Gründen der Steigerung des Naherholungswertes des Gebietes, des Schutzes des Grünzugs "Wannebachtal" sowie des Amphibienschutzes, eine Sperrung des Limbecker Postweges im Bereich von der Einmündung „In der Heide“ bis zur Gaststätte „Krämer in der Wanne“ sowie der Straße „Am Hasenberg“ bis zur Einmündung „Habichtsweg“ durch Abpfostung zu beschließen. Wegen Protesten von Anwohnern wurde diese Bitte jedoch nicht umgesetzt. Im Gegenteil: Mittlerweile ist der Limbecker Postweg im oberen Teil sogar noch ausgebaut worden.

Da die Sperrung des Limbecker Postweges nicht durchsetzbar war, ist nunmehr die Sperrung der Reichsmarkstraße besonders dringlich, zumal diese Straße ein beliebter Schleichweg für den auswärtigen Kfz-Verkehr zur Spielbank Hohensyburg darstellt.


zu TOP 3.6
Hundeführung in Naturschutzgebieten - Ergebnis der Hundezählung

Frau Kloten stellte die Ergebnisse der Hundezählung in den Dortmunder Naturschutzgebieten vor (s. Anlage), aus der hervorgeht, dass etwa 40 % der Hundehalter ihre Hunde anleinen. Von den unangeleinten Hunden halten sich etwa 60 % auf den Wegen. Etwa 11-15 % der Hundehalter lassen ihre Tiere querfeldein laufen und animieren sie zum Teil noch dazu. Ein besonderes Problem stellt das Hundebaden in Gewässern dar.

Der Beirat verwies in der anschließenden Diskussion erneut auf die Notwendigkeit einer generellen Anleinpflicht von Hunden in Naturschutzgebieten. Freilaufende Hunde, die unkontrolliert durch den Wald laufen sowie von ihren Haltern in ökologisch wichtige Teiche (z.B. im NSG Bolmke), aber auch auf Feldern in Landschaftsschutzgebieten geschickt werden, können dort große Schäden für Flora und Fauna hervorrufen. Uferbereiche, die von vielen Vögeln zur Brut genutzt werden, werden geschädigt und Laichgewässer zerstört.

Auch Herr Zühlke sprach sich ausdrücklich im Namen der Jägerschaft für eine Anleinpflicht in den Naturschutzgebieten aus. Laut Statistik sind zwar lediglich 15 % der gezählten Hunde nicht auf den Wegen geführt worden, jedoch sind diese 15 % bereits für die Fauna des Waldes eine starke Beeinträchtigung und Beunruhigung.

Herr Quittek wies darauf hin, dass die Statistik zur Versachlichung der Diskussion beitragen könne. Sie zeige, dass fast die Hälfte der Hundehalter das Anleinen ihrer Hunde nicht als Einschränkung betrachtet. Demzufolge sei die vom Beirat geforderte generelle Anleinpflicht in Naturschutzgebieten zumutbar. Die Statistik zeige auch, dass gerade in besonders frequentierten Naturschutzgebieten wie der Bolmke die Probleme am größten seien und deshalb insbesondere dort eine Anleinpflicht erforderlich sei.

Herr Dr. Marks wies darauf hin, dass Verbote allein das Problem uneinsichtiger Hundehalter nicht lösen könnte. Die Betretung des Waldes sei schon immer Restriktionen unterworfen gewesen und müsste deshalb auch ohne Kenntnis der einschlägigen Vorschriften bekannt sein.

Beschluss:

Der Beirat nimmt den Bericht der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis und bekräftigt seinen Beschluss vom 20.04.05, in dem er eine generelle Anleinpflicht auch in den neuen waldgeprägten Naturschutzgebieten gefordert hatte.

Die Ergebnisse der Hundezählung lassen aus der Sicht des Beirates nicht den Schluss zu, dass das Problem freilaufender Hunde vernachlässigbar ist. Immerhin 15 Prozent der Hundebesitzer lassen ihre Hunde illegal in den Naturschutzgebieten umherstreifen, was zu einer erheblichen Störung wildlebender Tierarten (bodenbrütende Vogelarten, Reh- und Niederwild) insbesondere in der Brutzeit führt.

Eine Lockerung der Hundanleinpflicht in den alten Naturschutzgebieten lehnt der Beirat nach wie vor ab, da es hierfür weder eine fachliche Begründung noch einen Wunsch der betroffenen Hundehalter gibt.

Der Beirat bittet das Umweltamt, die Übersicht über die einschlägigen Vorschriften hinsichtlich des Führens von Hunden - insbesondere in der Landschaft - dem Ordnungsamt zur Verfügung zu stellen. Diese sollten als Merkblatt Hundebesitzern bei der Anmeldung ihrer Hunde ausgehändigt werden.

Ferner bittet der Beirat um die zügige Ausschilderung der neuen Naturschutzgebiete, insbesondere bezüglich des Verbotes, Hunde frei umherlaufen zu lassen.


zu TOP 3.7
Bericht über die Tätigkeit der Landschaftswacht im Jahr 2005

Der Tagesordnungspunkt wurde auf die 13. Sitzung am 17.05.06 verschoben.


zu TOP 3.8
Auenprogramm Mittlere Ruhr

Der Tagesordnungspunkt wurde auf die 13. Sitzung am 17.05.06 verschoben.


zu TOP 3.9
Invasive Pflanzen und Tiere (Beantwortung einer Anfrage)

Der Tagesordnungspunkt wurde auf die 13. Sitzung am 17.05.06 verschoben.


zu TOP 4.
Anfragen, Hinweise, Mitteilungen

Herr Quittek bat bis zur nächsten Sitzung um Vorschläge für die diesjährige Beiratsexkursion.






Halbsguth Quittek Scheffel-Heidrich
Beiratsmitglied Beiratsvorsitzender Geschäftsführung