Niederschrift (öffentlich)

über die 29. Sitzung des Schulausschusses


am 26.09.2018
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 15:00 - 16:25 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Saziye Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)


Rm Alisa Löffler (SPD)
Rm Inge Albrecht-Winterhoff (SPD)
Rm Heike Gottwald (SPD)
Rm Jasmin Jäkel (SPD)
Rm Roland Spieß (SPD)
Rm Bernhard Klösel (SPD)
sB Fabian Erstfeld (SPD)
sB David Liskatin (SPD)
Rm Anke Kopkow (CDU) i. V. f. Rm Dr. Eva-Maria Goll (CDU)
Rm Christian Barrenbrügge (CDU)
Rm André Buchloh (CDU)
Rm Ute Mais (CDU)
Rm F.-W. Weber (CDU) i. V. f. Rm Thorsten Hoffmann (CDU)
Rm Monika Landgraf (B’90/Die Grünen)
Rm Claudia Plieth (B’90/Die Grünen)
Rm Heinz Dingerdissen (FDP/Bürgerliste)
Rm Nursen Konak (Die Linke & Piraten)
sB Detlef Strack (Die Linke & Piraten)
sB Matthias Helferich (AfD)

2. Beratende Mitglieder:

Ina Annette Bierbrodt (Vertreterin der ev. Kirche)


Tobias Ebert (Vertreter der kath. Kirche)
Markus Drolshagen (Behindertenpolitisches Netzwerk)

Ute Cüceoglu (Integrationsrat)
Anke Starr (Stadtelternschaft)
Dirk Engelsking (Bundesagentur für Arbeit)

3. Verwaltung

Stadträtin Daniela Schneckenburger (Dezernentin)


Kai Averbeck (4/Dez-Büro)
Martina Raddatz-Nowack (FB 40 AL)
Manfred Hagedorn (FB 40)
Helena Breidt, FB 1/MIA-DO-KI

Dr. Susanne Klammer, FB 53/6

4. Schulaufsicht

Holger Nolte

5. Gäste

Christel Stegemann (Sprecherin der Realschulen)


Christian Pätzold (Sprecher der Sekundarschule)
Klaus Zielonka (Sprecher der Gesamtschulen)
Dr. Detlef von Elsenau (Sprecher der Gymnasien)
Rolf Janßen (Sprecher der Berufskollegs)


6. Abwesend

Rm Justine Grollmann (CDU)
Tugay Iscan (Bezirksschülervertretung)
Caner Gökdemir (Bezirksschülervertretung)
Werner Volmer (Stadtelternschaft)
Gernot Willeke (FB40)
Ahmet Mustafa Gönen (FB 65)
Uta Doyscher-Lutz
Anja Kästner
Peter Rieger
Irmgard Möckel (Sprecherin der Grundschulen)
Carsten Schlagowski (Sprecher der Hauptschulen)
Heike Raffalski (Sprecherin der Förderschulen)





Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)

für die 29. Sitzung des Schulausschusses,
am 26.09.2018, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 28. Sitzung des Schulausschusses am 13.06.2018


2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
- unbesetzt -


3. Angelegenheiten der Schulverwaltung

3.1 Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage
mdl. Bericht
Präsentation MIA-DO-KI

3.2 Errichtung neuer Bildungsgänge am Leopold-Hoesch-Berufskolleg zum Schuljahr 2019/20
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11031-18)

3.3 Handlungsfelder des Regionalen Bildungsbüros im Fachbereich Schule und Kooperation mit dem Verein zur Förderung innovativer Schulentwicklungen e.V.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11831-18)

3.4 Förderung innovativer Schulprojekte aus dem Dortmunder Schulentwicklungsfonds für das Schuljahr 2018/19
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11729-18)

3.5 Sachstandsbericht "FerienIntensivTraining FIT in Deutsch"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11947-18)

3.6 Aktueller Sachstand zu den Girokonten der Schulen der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11791-18)

3.7 Gewalt an Dortmunder Schulen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10993-18-E1)

3.8 Entwicklung der Auffangklassen und Bilanz der Schulabschlüsse
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11194-18-E2)

3.9 Mobiles Lernen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11182-18-E2)

3.10 Lehrkräfte in der Stadtverwaltung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11193-18-E1)

3.11 Übergang nach Klasse 10
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11192-18-E1)


3.12 Gesamtschule Scharnhorst
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11195-18-E1)


4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
- unbesetzt -


5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

5.1 Projekt "Iss ok in Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11598-18)

5.2 Konzept zur Förderung der Kinder- und Jugendmobilität „So läuft das“
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09082-17-E1)


6. Anträge / Anfragen

6.1 Schulzentrum Renninghausen
Gemeins. Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion, SPD-Fraktion,)
(Drucksache Nr.: 11676-18)

6.2 Schwerpunktschulen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12177-18)

6.3 Talentschulen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12178-18)







1. Regularien

Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Frau Altundal-Köse - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Schulausschusses fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Sie wies auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Erstfeld benannt.



zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung zog die Vorlage zu TOP 3.6
- Aktueller Sachstand zu den Girokonten der Schulen der Stadt Dortmund
(DS Nr.: 11791-18)
zurück.

Mit dieser Änderung wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 28. Sitzung des Schulausschusses am 13.06.2018

Die Niederschrift über die 28. Sitzung des Schulausschusses am 13.06.2018 wurde einstimmig genehmigt.



2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
- unbesetzt -



3. Angelegenheiten der Schulverwaltung

zu TOP 3.1
Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage

Frau Breidt stellte das Projekt vor (Präsentation wird der Niederschrift beigefügt) und beantwortete Fragen der Ausschussmitglieder.

Der Schulausschuss dankte für den Vortrag und nahm den mündlichen Bericht zur Kenntnis.





zu TOP 3.2
Errichtung neuer Bildungsgänge am Leopold-Hoesch-Berufskolleg zum Schuljahr 2019/20
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11031-18)

Herr Barrenbrügge bat um Auskunft darüber, ob es richtig sei, dass dem Schulträger keine Mehrkosten entstehen, wie in der Vorlage dargestellt wird.

Frau Raddatz-Nowack erklärte, dass es z. Zt. eine Gesamt-Überplanung der Berufskollegs gebe, deren Ergebnis nach Abschluss dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben wird. Darin sollen dann auch die geplanten Bildungsgänge und detaillierte Kosten enthalten sein.

Frau Löffler begrüßte die Vorlage und sah darin einen weiteren Schritt in die technische Zukunft.

Herr Barrenbrügge erklärte für das Protokoll, dass die Informationen von Frau Raddatz-Nowack im Gegensatz zur Darstellung in der Vorlage stünden, dass keine Mehrkosten entstehen. Es werden also doch Investitionen notwendig sein.

Frau Raddatz-Nowack wies darauf hin, dass keine Investitionen für die Einrichtung der Bildungsgänge entstehen. Nur darum gehe es in der Vorlage.


Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gemäß §81 Abs. 2 in Verbindung mit §22 Schulgesetz NRW (SchulG NRW) die Errichtung der Bildungsgänge
· Berufliches Gymnasium für Technik, Fachrichtung Ingenieurwissenschaften
· Berufliches Gymnasium für Technik, Fachrichtung Maschinenbautechnik mit
Konstruktions- und Fertigungstechnischer/m Assistentin/Assistenten
· Fachschule für Technik, Fachrichtung Kältetechnik
am Leopold-Hoesch-Berufskolleg zum Schuljahr 2019/20.


zu TOP 3.3
Handlungsfelder des Regionalen Bildungsbüros im Fachbereich Schule und Kooperation mit dem Verein zur Förderung innovativer Schulentwicklungen e.V.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11831-18)

Herr Spieß bat darum, ebenfalls Informationen zum Übergang Schule – Hochschule aufzunehmen. Außerdem stelle sich die Frage, unter welchen Übergang Studienabbrecher fallen. Gibt es eine Konzeption zu diesem Thema?

Herr Hagedorn sagte eine Antwort zu.

Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei einer Enthaltung (AfD), folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die aktuellen Handlungsfelder des Regionalen Bildungsbüros und die Fortführung der Kooperation mit dem Verein zur Förderung innovativer Schulentwicklungen e.V..


zu TOP 3.4
Förderung innovativer Schulprojekte aus dem Dortmunder Schulentwicklungsfonds für das Schuljahr 2018/19
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11729-18)

Der Schulausschuss nimmt die aus dem Schulentwicklungsfonds geförderten, innovativen Schulprojekte im Schuljahr 2018/19 zur Kenntnis.


zu TOP 3.5
Sachstandsbericht "FerienIntensivTraining FIT in Deutsch"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11947-18)

Der Schulausschuss nahm den Sachstandsbericht „FerienIntensivTraining in Deutsch“ zur Kenntnis.


zu TOP 3.7
Gewalt an Dortmunder Schulen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10993-18-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„zu den Fragen der FDP-Fraktion /Bürgerliste vom 30.04.2018 nehme ich wie folgt Stellung:

1. Wie verteilt sich die Zahl der Körperverletzungen auf die verschiedenen Schulformen und
Stadtbezirke in Dortmund?
Strafrechtliche Delikte an oder im Umfeld von Schulen werden weder durch die
Schulsozialarbeit noch durch die Schulaufsichtsbehörde erfasst. Die Zuständigkeit hierfür
liegt bei den Strafverfolgungsbehörden.
Im Rahmen ihrer Eigenverantwortlichkeit können Schulen bei pflichtwidrigem Verhalten von
Schülerinnen und Schülern Ordnungsmaßnahmen verhängen.

2. Was sagen die Zahlen über die Möglichkeiten von SchulsozialarbeiterInnen aus, um den
gegenwärtigen Tendenzen entgegen wirken zu können?
Eine Aussage zu dieser Frage ist nicht möglich, da es keine belastbaren Zahlen gibt.
Der Fachbereich Schule hat durch die Schulsozialarbeit ein präventives Angebot der
Jugendhilfe im System Schule installiert.
Zu den Kernleistungen der Schulsozialarbeit gehört die Stärkung der Identitäts- und
Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler.
Hierzu werden unter anderem Fortbildungen zum Ausbau der sozialen Kompetenz, Peer-
Mediationsangebote, Streitschlichter und Anti-Gewalttrainings angeboten.
Gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern werden Lösungsstrategien zu verschiedenen
Themen wie z.B. Gewalterfahrungen zu Hause und in der Schule oder Mobbing entwickelt.
Darüber hinaus gibt es eine enge Kooperation zwischen dem Schulträger, der Jugendhilfe und
dem Bereich Schule bei der Realisierung diverser Projekte zur Demokratieerziehung (z.B.
„Dorstfelder Demokratiekonferenz“). Ergänzend hierzu wird in einigen Schulen über das
Projekt „Hilfe bevor es brennt“ ein etabliertes und bewährtes Training zur Stärkung der
sozialen Kompetenzen von Kinder und Jugendlichen im Lebensumfeld Schule angeboten.

Darüber hinaus ist festzuhalten, dass an möglichst allen Schulen Schulsozialarbeit etabliert
werden sollte, allerdings ist dies aufgrund der bislang nicht geregelten Finanzierung nicht
möglich.“

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.8
Entwicklung der Auffangklassen und Bilanz der Schulabschlüsse
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11194-18-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… zu Ihrer Anfrage vom 07.06.2018 nehme ich wie folgt Stellung:

Wie hat sich die Anzahl der Schülerinnen und Schüler in den Auffangklassen der Schulformen seit 2016 entwickelt?

Da im Vergleich zu 2015 und 2016 jetzt deutlich weniger Kinder und Jugendliche neu aus dem Ausland nach Dortmund kommen, hat sich auch die Anzahl der Schüler/-innen in Sprachfördergruppen reduziert.
Während im Juli 2016 noch insgesamt 3.465 Schüler/-innen eine Sprachfördergruppe besuchten, ist die Anzahl im Juli 2018 um 345 Schüler/-innen zurückgegangen auf insgesamt 3.120 Schüler/innen.
Die Schüler/-innen verteilen sich dabei wie folgt auf die unterschiedlichen Schulstufen:




Juli 2018
Juli 2016
Primarstufe
953
1.019
Sekundarstufe I
1.321
1.546
Berufskolleg
846
900
Gesamt
3.120
3.465


Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung seit 2016:


Wie verteilen sich die Kinder nach der Grundschulzeit auf die unterschiedlichen Schulformen?
Das statistische Merkmal „(ehemals) Sprachfördergruppenschüler/-in“ wird von den Schulen nicht erhoben, so dass hierzu keine Aussagen getroffen werden kann.

Wie viele Kinder können direkt nach der Grundschule in eine weiterführende Regelklasse überführt werden? Wie viele müssen weiterhin eine Auffangklasse oder Förderklasse besuchen?
Das Dienstleistungszentrum Bildung bietet den Grundschulen Unterstützung beim Übergangsverfahren für die Schüler/-innen an, die in der Sekundarstufe I weiterhin eine Sprachfördergruppe besuchen sollen.
Hierbei handelt es sich um ein freiwilliges Angebot, einige Schulen organisieren den Wechsel der Sprachfördergruppenschüler/-innen selbst. Eine zuverlässige Gesamtaussage kann deshalb nicht getroffen werden. Für den Wechsel in das Schuljahr 2018/2019 wurden 90 Schüler/-innen dem DLZB gemeldet und an weiterführende Schulen vermittelt.

Mit welchen Schulabschlüssen haben die ehemals in Auffangklassen aufgenommenen Kinder ihre Schullaufbahn beenden können? Wie viele Schülerinnen und Schüler mit dieser Biografie verlassen die Schule ohne Abschluss und was machen sie danach?
Das statistische Merkmal „(ehemals) Sprachfördergruppenschüler/-in“ wird von den Schulen nicht erhoben, so dass hierzu keine Aussage getroffen werden kann. …“

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.





zu TOP 3.9
Mobiles Lernen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11182-18-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… die o.g. Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 28.05.2018 beantworte ich wie folgt:

1. Wie weit ist der Verwaltung das „FabMobile“-Projekt bekannt?
Dem Schulverwaltungsamt war das „FabMobile“-Projekt nicht bekannt.

2. Ist die Verwaltung der Meinung, dass die Adaption (z.B. die Anschaffung eines Busses
und Personalstamms, um damit alle Schulen in Dortmund und Umgebung zu versorgen)
des Projekts für die Dortmunder Schullandschaft sinnvoll sein könnte?
Aus Sicht des Schulverwaltungsamtes ist die Adaption des Projektes für die Dortmunder
Schullandschaft nicht notwendig, da den Dortmunder Schülerinnen und Schülern ein
vielfältiges und räumlich leicht zu erreichendes Angebot an kulturellen, künstlerischen und
innovativen Aktionen zur Verfügung steht, an denen die Kinder und Jugendlichen in
Dortmund aber auch über das Stadtgebiet hinaus teilnehmen können und durch die ihre
Kompetenzen, Fähig- und Fertigkeiten in diesen Bereichen gezielt gefördert werden.
Beispielhaft können an dieser Stelle die Aktionen des KITZ.do (u.a. auch das KITZ.do-
Mobil) oder auch die Aktionen von UZWEI- Kulturelle Bildung im Dortmunder U genannt
werden.
Das zitierte Beispiel des Projektes „FabMobile“ und dessen Angebote sind eher auf ländliche
und dezentrale Regionen ausgerichtet, in denen den Kindern und Jugendlichen keine oder nur
eine sehr begrenzte Auswahl von Angeboten im künstlerischen, kulturellen oder innovativen
Bereich zur Verfügung stehen.

3. Wäre die Verwaltung bereit, Gespräche mit anderen, umliegenden Kommunen zu
führen, um eventuell das Projekt gemeinsam auf den Weg zu bringen, Synergieeffekte
zu nutzen und die Kosten somit zu reduzieren?
Grundsätzlich ist die Verwaltung stets an einem interkommunalen Austausch interessiert. Wie
jedoch in der Antwort zur Frage 2 dargestellt, bestehen in diesem Fall kein begründetes
Interesse und kein fachlicher Bedarf an einer Projektumsetzung. Sollten dennoch weitere
Nachfragen nach künstlerischen, kulturellen oder innovativen Angeboten seitens der Schulen
gemeldet werden, die nicht über das breit gefächerte Angebot in Dortmund abgedeckt werden
können, könnte seitens der Verwaltung geprüft werden, ob ggf. die Angebote des Projektes
„Fablab Mobil“ des jfc-Medienzentrums aus Köln (siehe auch http://fablab.jfc.info/),
gefördert durch das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes
Nordrhein-Westfalen und durch die Stadt Köln, die Nachfragen bedienen können. Bisher
liegen der Verwaltung jedoch keine derartigen Anfragen der Schulen vor.

4. Die Verwaltung wird gebeten, eine auf Dortmund und seine Bedürfnisse angepasste
Konzeption des „mobilen Klassenzimmers“ anzufertigen und einen ersten Kostenrahmen
zu benennen.
Die Notwendigkeit zur Einrichtung eines „mobilen Klassenzimmers“ wird seitens des
Schulverwaltungsamtes nicht gesehen.

5. Wie weit würde sich dieses Projekt im Rahmen von „Gute Schule“ integrieren lassen?
Über das Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ können grundsätzlich alle Investitionen sowie
Sanierungs- und Modernisierungsaufwendungen auf kommunalen Schulgeländen und den
räumlich dazugehörigen Schulsportanlagen in Nordrhein-Westfalen finanziert werden. Ziel
des Programms ist auch die Förderung von Investitionen in die digitale Infrastruktur und
Ausstattung von Schulen (einschließlich der Anschaffung von Einrichtungsgegenständen).
Die Einrichtung eines „mobilen Klassenzimmers“ kann nicht über das Kreditprogramm „Gute
Schule 2020“ finanziert werden, da dies nicht den Kreditbedingungen entspricht.“

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.10
Lehrkräfte in der Stadtverwaltung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11193-18-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… die Verwaltung nimmt zu der nachfolgenden Anfrage wie folgt Stellung:
1. Wie viele Lehrkräfte arbeiten derzeit im Schulverwaltungsamt bzw. in den damit
verbunden Einrichtungen (RBB, Dienstleistungszentrum Bildung, etc.)? Es wird a) um
Differenzierung nach entsendender Schulform und b) um präzise Benennung der Projekte
gebeten, mit denen die Lehrkräfte betraut sind.

2. Mit welchen Laufzeiten sind diese Stellen besetzt? Ist eine regelmäßige Wiederbesetzung
/ Verlängerung vorgesehen oder laufen die Stellen z.B. nach dem Ende spezifischer
Projekte aus?

In Dortmund engagieren sich Stadt, Land und die relevanten Partner gemeinsam für die
Verbesserung der Bildungschancen aller Kinder und Jugendlichen. Für die fachlichen
Themen, die entlang der Bildungsbiografie abgebildet sind, hat der Fachbereich Schule
derzeit sechs Kooperationsvereinbarungen geschlossen, bei denen sich das Land mit 5,17
Lehrerstellen beteiligt.

Im Einzelnen sind das:
 Eine Lehrkraft wird zur Weiterentwicklung eines Bildungsnetzwerkes in der
Bildungsregion Dortmund auf Basis des Kooperationsvertrages zwischen dem Land
Nordrhein-Westfalen und der Stadt Dortmund in das Regionale Bildungsbüro
abgeordnet (Ratsbeschluss DS-Nr.: 11985-08). Diese Stelle ist unbefristet. Da sie
derzeit nachbesetzt wird, steht die entsendende Schulform noch nicht fest.

 Die vom Land für die Beratung und Beschulung von neu aus dem Ausland
zugereisten Kindern und Jugendlichen abgeordnete Lehrerstelle (0,67 einer
vollzeitverrechneten Stelle) für das Kommunale Integrationszentrum wurde dem
Dienstleistungszentrum Bildung zugeordnet. Basis ist die Umsetzung des Teilhabeund
Integrationsgesetzes und der Erlass und die Förderrichtlinie für die Kommunalen
Integrationszentren(KI). Diese Richtlinie gilt bis zum 31.12.2022. Die Stelle wurde
aus dem Realschulkapitel entsandt.

 Für die Umsetzung des Dortmunder Modells – Sprachliche Kompetenz für
Schüler/innen mit Migrationshintergrund wird eine Stelle in das
Dienstleistungszentrum Bildung abgeordnet. Diese Stelle ist unbefristet. Da sie derzeit
nachbesetzt wird, steht die entsendende Schulform noch nicht fest.

 Für die Umsetzung des von der Walter Blüchert Stiftung geförderten Projekts
„Angekommen in deiner Stadt Dortmund“ stellt das Ministerium für Schule und
Bildung in NRW aus dem Förderschulkapitel eine Stelle bereit. Das Projekt läuft bis
zum 31.01.2021.

 Für die Umsetzung des von der Freudenberg Stiftung geförderten Projekts „Ein
Quadratkilometer Bildung“ stellt das Ministerium für Schule und Bildung in NRW
aus dem Hauptschulkapitel eine Stelle bereit. Das Projekt läuft bis zum Jahr 2025.

 Für die Umsetzung des von der Stiftung Polytechnische Gesellschaft Frankfurt am
Main und der Heinz Nixdorf Stiftung geförderten Projekts „Diesterweg-
Bildungstipendium für Kinder und Familien“ stellt das Ministerium für Schule und
Bildung in NRW aus dem Grundschulkapitel eine halbe Stelle bereit. Das Projekt läuft
bis zum 31.07.2020.

Nach Ablauf der jeweiligen Projektlaufzeit entscheiden die Partner gemeinsam über eine
mögliche Verlängerung.

3. Ist für die von diesen Personen verrichtete Tätigkeit ein Lehramtsstudium unabdingbar
notwendig oder könnten diese Arbeiten auch von Verwaltungskräften erledigt werden?
(Auch diese könnten vom Land finanziert werden, wenn es sich um Kooperationsprojekte
handelt.)

Für diese Projekte und Maßnahmen, die das Regionale Bildungsbüro für die Verbesserung
der Lern- und Lebenschancen der Kinder und Jugendlichen in Dortmund koordiniert und
umsetzt, wurden zum Teil zusätzliche Fördermittel erschlossen, die den finanziellen
Handlungsspielraum der Stadt deutlich erweitern. Da diese Projekte in enger Kooperation
mit den beteiligten Schulen umgesetzt werden, ist es erforderlich, dass die im Fachbereich
Schule eingesetzten Lehrkräfte eine bedarfsgerechte pädagogische Ausrichtung der
Maßnahmen sicherstellen.“

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.11
Übergang nach Klasse 10
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11192-18-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… zur Anfrage der CDU-Fraktion im Schulausschuss zum Übergang nach Klasse 10 nehme ich wie folgt Stellung:
1. Die CDU-Fraktion bittet um die Beantwortung der Frage, wie viele Schülerinnen und Schüler in den letzten fünf Jahren nach Abschluss der Sek. I an einer anderen Schule in die Sek. II der Dortmunder Gymnasien aufgenommen wurden? Es wird um Differenzierung nach abgebender Schulform gebeten.
Jährlich - zuletzt in der Sitzung am 13.06.2018 - wird im Schulausschuss das Übergangsmonitoring der Stadt Dortmund im Übergang nach der Sekundarstufe I vorgestellt.

Mit der Präsentation der Ergebnisse werden u.a. die Übergangsquoten aus den einzelnen Schulformen in die gymnasiale Oberstufe an Gesamtschulen, Gymnasien und Berufskollegs vorgestellt. Im Bereich der Gymnasien gehen fast 100 % nach der Klasse 9 in die gymnasiale Oberstufe. In den vergangenen fünf Jahren haben nur zwischen 15 und 25 Jugendliche das Gymnasium nach dem Besuch der Sekundarstufe I verlassen. Gesamtschülerinnen und -schüler, die die Qualifikation zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erhalten, setzen in der Regel ihre Schullaufbahn in der eigenen Oberstufe fort.

Bezogen auf die Anfrage können folgende Daten differenziert nach abgebender Schulform dargestellt werden:

































Herr Barrenbrügge fragte nach, ob es sich bei der in der Tabelle genannten gymnasialen Oberstufe nur um die Oberstufe am Gymnasium handele. Die Sek II an Gesamtschulen werde auch als gymnasiale Oberstufe bezeichnet. Die Fragestellung beziehe sich nur auf die Dortmunder Gymnasien.

Frau Schneckenburger wies darauf hin, dass beim achtjährigen Abitur der Wechsel aus der Hauptschule nach Klasse 10 zum Gymnasium nicht möglich war. In dem Fall musste zur Gesamtschule gewechselt werden. Grund dafür war die Schwierigkeit einer zweijährigen Oberstufe, da die Jahrgangsstufe 11 als Anpassungsjahr nicht mehr da war. Sie könne allerdings nicht sagen, ob bei den Zahlen eine Differenzierung möglich ist.


zu TOP 3.12
Gesamtschule Scharnhorst
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11195-18-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… zu der oben genannten Anfrage nehme ich wie folgt Stellung.

1. Wie lautet die Mindestgrößenzahl für Oberstufen an Gesamtschulen? Wie groß waren Jahrgänge in der Oberstufe der Gesamtschule Scharnhorst in den vergangenen 5 Jahren? Bitte jeweils je Schuljahr alle drei Jahrgänge auflisten.
Die gymnasiale Oberstufe eines Gymnasiums oder einer Gesamtschule muss nach § 82 Abs. 8 Satz 1 Schulgesetz NRW (SchulG) im ersten Jahr der Qualifikationsphase mindestens 42 Schülerinnen und Schüler haben. Ausnahmen von der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestzahl bedürfen nach § 82 Abs. 8 Satz 2 SchulG der Zustimmung des Ministeriums. Die genannte Mindestgröße muss nach der Prognose des Schulträgers dauerhaft erreicht werden, wobei eine gelegentliche Unterschreitung unschädlich ist. Wird die Mindestgröße auf Dauer nicht erreicht, kann dies dazu führen, dass das Gymnasium oder die Gesamtschule auf die Sekundarstufe I beschränkt wird.

Die Oberstufe der Gesamtschule Scharnhorst wies folgende Schülerinnen und Schülerzahl (SuS) auf:
Gesamtschule Scharnhorst
Klasse 11/EF
Klasse 12/Q1
Klasse 13/Q2
SuS
SuS
SuS
2013
83
52
47
2014
77
73
42
2015
70
70
68
2016
71
71
63
2017
61
62
62









Damit ist die Mindestgröße in der Gesamtschule Scharnhorst erreicht. Bezüglich einer Prognose wird auf die Ergebnisse der noch laufenden Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung verwiesen. Es ist jedoch bereits jetzt erkennbar, dass die Zahl der Übergangkinder von der Primarstufe in die Sekundarstufe I steigen wird. Für diese Schülerinnen und Schüler muss auch ein entsprechendes Angebot in der Sekundarstufe II gewährleistet sein.
2. Wäre eine Umwandlung der Gesamtschule in eine Sekundarschule möglich? Wie wäre das Verfahren (müsste z.B. eine Befragung der Eltern der Grundschüler im Einzugsbereich durchgeführt werden, oder wäre das bei einer Umwandlung dieser Art entbehrlich)?

Die Umwandlung einer Gesamtschule in eine Sekundarschule stellt nach § 81 Absatz 2 SchulG eine schulorganisatorische Maßnahme dar, über die der Schulträger zu entscheiden hat. Die Entscheidung richtet sich nach einem formalen Verfahren und ist von mehreren Bedingungen abhängig.

Die Entscheidung muss auf Basis einer erfolgten Schulentwicklungsplanung getroffen werden und bedarf nach § 81 Absatz 3 SchulG der Genehmigung durch die obere Schulaufsichtsbehörde. Dabei ist die Schulentwicklungsplanung, auf der die Entscheidung basiert, schriftlich darzulegen. Vor dem Beschluss ist die betroffene Schule zu beteiligen und es ist das Votum der Schulkonferenz einzuholen. Damit sind über die Vertretung in der Schulkonferenz am Ende auch die Eltern an der Entscheidung beteiligt.

§ 80 SchulG regelt die Schulentwicklungsplanung. Nach Absatz 2 muss der Schulträger ein gleichmäßiges Angebot an Schulen und Schulstandorten gewährleisten. Es müssen wirtschaftliche Interessen des Schulträgers und das Schulangebot abgewogen werden. Bei „grenznahen“ Schulen oder Schulformen mit grenzüberschreitender Bedeutung sind auch andere Schulträger entsprechend zu beteiligen.

Bei einer Umwandlung der Gesamtschule in Scharnhorst in eine Sekundarschule entfiele das Angebot einer Oberstufenausbildung im Stadtbezirk. Die Gesamtschule ist momentan die einzige Schule im Stadtbezirk mit einer Oberstufe im Angebot. Schülerinnen und Schüler, die die Oberstufe absolvieren möchten, müssten daher auf andere Schulen in anderen Stadtbezirken ausweichen. Hier stünden die Geschwister-Scholl-Gesamtschule in Brackel, die Europa-Gesamtschule in Brackel, das Immanuel-Kant-Gymnasium in Brackel oder das Heisenberg-Gymnasium in Eving zur Verfügung. Der Stadtbezirk Scharnhorst wäre dann der einzige Stadtbezirk ohne Oberstufe.

Die letzten Übergangsverfahren von der Primar- in die Sekundarstufe I waren geprägt durch eine hohe Nachfrage an Schulplätzen in der Schulform Gesamtschule. Für diese Schulform ist aufgrund der hohen Nachfrage das vorgezogene Anmeldeverfahren nach Ziffer 11.2 Verwaltungsvorschrift zu § 1 der Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (VVzAPO-S I - BASS 13 - 21 Nr. 1.2) durchgeführt worden. Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung wäre eine Reduzierung des Gesamtschulangebotes unter den gegebenen Bedingungen nicht zu begründen.

Alternativ könnte geprüft werden, ob Überlegungen der Schule zu Kooperationen mit anderen Schulen mit gymnasialer Oberstufe oder zu konzeptionellen Erweiterungen des Angebotes in der Oberstufe zu einer Erhöhung der Attraktivität des Standortes Gesamtschule Scharnhorst führen könnten.“
3. Gibt es weitere Gesamtschulen in Dortmund, die vergleichbare Schwierigkeiten haben, ausreichend Schülerinnen und Schüler für den Übergang in die gymnasiale Oberstufe zu generieren? Bitte hier die aktuellen Größen der Jahrgänge in den Oberstufen aller Gesamtschulen angeben.
Die Gesamtschulen in Dortmund erreichen folgende Schülerinnen- und Schülerzahl in der Oberstufe. In keiner Gesamtschule ist die Mindestgröße nach § 82 Absatz 8 SchulG gefährdet. Die Unterschreitung an der Martin-Luther-King-Gesamtschule kann aufgrund der tendenziell steigenden Anzahl an Schulkindern als einmalige Unterschreitung gewertet werden. In der Rangfolge mit hoher Personenzahl in Klasse 12 liegt die Gesamtschule Scharnhorst auf Platz sechs von neun.“

Statistik 2017/18
Klasse 11/EF
Klasse 12
Klasse 13
SuS
SuS
SuS
Schulname
Anne-Frank-Gesamtschule
78
48
34
Europaschule Dortmund
74
45
61
Gesamtschule Brünninghausen
74
70
66
Gesamtschule Gartenstadt
73
83
68
Gesamtschule Scharnhorst
61
62
62
Geschwister-Scholl-Gesamtschule
112
117
124
Gustav-Heinemann-Gesamtschule
71
69
66
Heinrich-Böll-Gesamtschule
71
68
59
Martin-Luther-King-Gesamtschule
58
41
41


Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

Die Vorsitzende sprach die Quartalsberichte der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Schulbaumaßnahmen an. Es habe in den Fraktionen Hinweise gegeben, ab dem Jahr 2019 von den Quartalsberichten zu halbjährlichen Berichten zu wechseln. Sie fragte nach der Zustimmung des Ausschusses zu der vorgeschlagenen Vorgehensweise. Der Ausschuss stimmte dem Vorschlag einstimmig zu. Die Städtische Immobilienwirtschaft wird von der Geschäftsführung darüber informiert mit der Bitte, jeweils im Mai und November eines Jahres die Berichte vorzulegen.








5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 5.1
Projekt "Iss ok in Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11598-18)

Frau Dr. Klammer stellte den Bericht vor.

Der Schulausschuss begrüßte und diskutierte kurz das Projekt und dankte Frau Dr. Klammer für die ausführliche Darstellung.

Herr Hagedorn schlug vor, das Vorhaben der Wasserspender in das Projekt „Fit for Future“ aufnehmen zu lassen. Er werde das der Kooperationsgruppe vorschlagen.

Der Schulausschuss nimmt den Sachstandsbericht des Gesundheitsamtes zur Durchführung des Projektes „Iss ok in Dortmund“ zur Kenntnis.


zu TOP 5.2
Konzept zur Förderung der Kinder- und Jugendmobilität „So läuft das“
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09082-17-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass es auf Grund des personellen Wechsels in der Funktion des Radfahr- und Fußgängerbeauftragten leider nicht möglich war, den erbetenen Sachstandsbericht frühzeitiger vorzulegen. Hierfür bitte ich um Verständnis.

Das Dortmunder Konzept zur Förderung der Kinder- und Jugendmobilität „So läuft das“ verfolgt das Ziel, die selbstbestimmte, sichere und nachhaltige Mobilität von Kindern und Jugendlichen zu fördern. Das Konzept ist eingebettet in die bereits bestehende klassische Mobilitätserziehung an den Grundschulen und so konzipiert, dass später eine autonome Anwendung an allen Dortmunder Grundschulen möglich ist. Das Konzept bündelt die bereits bestehenden Maßnahmen und Elemente der klassischen Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung auf Schul- und Freizeitwegen sinnvoll und ergänzt diese um die drei Bausteine „Schulweg-Check“, Einführung des Verkehrszähmer-Programms sowie die Einrichtung von Hol- und Bringzonen.

Die praktische Einführung erfolgte in einer Pilotphase an der Grundschule „Am Dorney“ sowie teilweise an der Ostenberg-Grundschule. Dabei war der Fahrradbeauftragte der zentrale Ansprechpartner für die Schulen. Er leistete fachliche Unterstützung, koordinierte die Durchführung der einzelnen Projektbausteine und stellte auch die notwendigen Materialien zur Verfügung.

Für die Grundschule „Am Dorney“ ist jetzt die erste Fortführung nach vier Jahren notwendig. Hier muss zum einen geprüft werden, ob sich die Rahmenbedingungen verändert haben bzw. die umgesetzten Maßnahmen ihre Wirkung erzielt haben. Zum anderen müssen neue Schüler und deren Eltern mit dem Thema vertraut gemacht werden. Auch beim Lehrerpersonal braucht es eine Auffrischung der Thematik im Rahmen einer Schulung, damit die beständige Fortführung des Projektes an der Schule langfristig gewährleistet ist.
An der Ostenberg-Grundschule ist das Projekt soweit abgeschlossen, es müssen nun noch final die Hol- und Bringzonen eingerichtet werden. Danach ist die soweit vorbereitet, dass sie das Projekt selbstständig fortführen kann.

Zwölf weitere Grundschulen haben bereits ihr Interesse an der Einführung des Projektes „So läuft das“ bekundet:
 Kirchhörder Grundschule
 Oesterholz-Grundschule
 Eichlinghofer Grundschule
 Peter-Vischer-Grundschule
 Brüder-Grimm-Grundschule
 Kerschensteiner Grundschule
 Liebig-Grundschule
 Höchstener Grundschule
 Berswordt-Europa-Grundschule
 Fichte-Grundschule
 Franziskus-Grundschule
 Erich Kästner-Grundschule

Aufgrund des personellen Engpasses und der verspäteten Wiederbesetzung der Stelle des Radfahr- und Fußgängerbeauftragten konnten in diesem Jahr jedoch nur vereinzelte Aktivitäten zur Einführung des Konzeptes an der Brüder-Grimm-Grundschule, an der Kirchhörder Grundschule und an der Oesterholz-Grundschule stattfinden. Dort hat es erste Gespräche mit der Vorstellung der Projektbausteine und eine Ortsbesichtigung des Schulumfeldes gegeben.

Für die Einführung des Projektes an weiterführenden Schulen wurde ebenfalls ein Konzept in Auftrag gegeben. Es trägt den Titel „So läuft das weiter“. Im Vergleich zu Grundschulen sind hier die Anforderungen an eine nachhaltige, sichere und selbstbestimmte Mobilität auf Schul- und Freizeitwegen dem Entwicklungsgrad entsprechend angepasst. Hier zu nennen sind vor allem Radschulwege, Schulwege im öffentlichen Nahverkehr und Schülerspezialverkehre.

Das Konzept „So läuft das weiter“ muss von der Verwaltung allerdings zunächst geprüft und anschließend an einer Modellschule durchgeführt und erprobt werden. Nach einer Pilotphase ist im Weiteren dann ebenfalls die Ausweitung auf das gesamte Stadtgebiet vorgesehen. Auch dieses Konzept ist so gestaltet, dass es durch die Schulen selbständig durchgeführt werden kann. Bisher haben das Bert-Brecht-Gymnasium und das Max-Planck-Gymnasium Interesse an einer Durchführung bekundet. Am Bert-Brecht-Gymnasium wurden in 2017 bereits zwei Aktionstage zur nachhaltigen, sicheren und selbstbestimmten Mobilität durchgeführt im Hinblick auf die Einführung von „So läuft das weiter“.

Im Hinblick darauf, dass nach den bisher gesammelten Erfahrungen die Durchführung der Projekte mit einem nicht unerheblichen personellen Aufwand verbunden ist, wird derzeit zur weiteren Umsetzung und Begleitung der Projekte geprüft, ob die Koordination und Durchführung der Projekte an externe Fachleute vergeben werden kann. In diesem Zusammenhang sind dann auch die jeweiligen Verantwortlichkeiten der Projektfinanzierung und Durchführung festzulegen, da der Kreis der Beteiligten vielfältig ist. Wichtige Partner sind beispielweise das Schulverwaltungsamt, das Tiefbauamt/die Straßenverkehrsbehörde, das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt/Mobilitätsplanung, die Polizei, die DSW21, den Runden Tisch zur Prävention von Kinderunfällen.
Das Tiefbauamt, insbesondere der Radfahr- und Fußgängerbeauftragte, kann und wird hier selbstverständlich unterstützend tätig sein. Wie der bisherige Projektverlauf aber gezeigt hat, braucht es zur Durchführung eine konkrete Koordination und Betreuung an der jeweiligen Schule.
Die Verwaltung wird Sie über den weiteren Verlauf des Projektes auf dem Laufenden halten.“

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



6. Anträge / Anfragen

zu TOP 6.1
Schulzentrum Renninghausen
Gemeins. Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion, SPD-Fraktion,)
(Drucksache Nr.: 11676-18)

Es lag folgender Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktionen CDU und SPD vor:

„die CDU-Fraktion und die SPD-Fraktion im Schulausschuss bitten die Verwaltung im Rahmen einer schriftlichen Stellungnahme bis zur Sitzung des Schulausschusses am 26. September 2018, spätestens jedoch vor Beginn der Haushaltsberatungen, unter Einhaltung eines Moratoriums für die derzeitigen Planungen eines Ersatzneubaus einer Turnhalle mit lediglich einer Nutzungseinheit am Schulzentrum Renninghausen mitzuteilen
- ob am genannten Standort der Bedarf für eine Sporthalle mit drei Nutzungseinheiten besteht?


- ob die Realisierung einer Sporthalle mit drei Nutzungseinheiten am Schulzentrum Renninghausen aus dem Programm „Gute Schule 2020“ finanziert werden kann?


- welcher finanziellen Mittel es bedarf, wenn der Bau einer Sporthalle mit drei Nutzungseinheiten am Schulzentrum Renninghausen nicht aus dem Programm „Gute Schule 2020“ finanziert werden kann?“


zu TOP 6.2
Schwerpunktschulen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12177-18)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12177-18-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B‘90/Die Grünen vor:

„… die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. Punkt um einen Sachstandsbericht und eine Einschätzung zu den von der Landesregierung geplanten Schwerpunkschulen. Insbesondere bitten wir dabei um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Welche Auswirkungen sieht die Verwaltung durch die geplanten Schwerpunktschulen auf die Dortmunder Schullandschaft?
2. Welche Auswirkungen sieht die Verwaltung für Schüler*innen mit Behinderung, die aktuell an Regelschulen unterrichtet werden?
3. Welche Auswirkungen sieht die Verwaltung durch die Einrichtung von Schwerpunktschulen hinsichtlich des Elternwahlrechts beim Schulbesuch ihrer Kinder?
4. Welche Dortmunder Schulen kommen für die Einrichtung von Schwerpunktschulen infrage?
5. Welche Hinweise hat die Verwaltung auf mögliche Auswirkungen der geplanten Schwerpunktschulen auf den begonnenen Prozess der Inklusion an Regelschulen in Dortmund?
6. Welche Auswirkungen hat die Änderung der Mindestgrößenverordnung für die bestehenden Dortmunder Förderschulen?
7. Welche Hinweise hat die Verwaltung darauf, dass Sonderpädagog*innen an Regelschulen in Dortmund zugunsten von Förderschulen abgezogen werden (sollen)?
8. Wie bewertet die Verwaltung die Pläne der Landesregierung vor dem Hintergrund der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention?

Begründung:
Die Landesregierung plant, dass zukünftig Kinder mit und ohne Behinderung nur noch in Schwerpunktschulen gemeinsam unterrichtet werden. Nur Schulen, die genügend Sonderpädagog*innen, ausreichend Lehrpersonal und entsprechend kleine Klassenstärken vorweisen können, sollen dabei als Schwerpunktschulen für Inklusion ausgewiesen werden. Durch neue Vorgaben für die Mindestgrößen sollen überdies kleine Förderschulen als Alternativen erhalten bleiben.
Gewerkschaften und (Eltern-) Verbände kritisieren, dass es dabei nicht mehr um den Aufbau eines inklusiven Bildungssystems geht, wie es die UN-Konvention fordert, sondern um den Erhalt aller Förderschulen. Mit einer neuen Mindestgrößenverordnung sollen dabei selbst kleinste Schulen von 28 Schüler*innen erhalten werden, Sonderpädagog*innen werden dafür an den Regelschulen abgezogen. Das behindert den Ausbau des gemeinsamen Lernens an Regelschulen, die sich auf den Weg der Inklusion gemacht haben. Für sie droht dabei eine nicht verantwortbare Unterversorgung mit Sonderpädagog*innen.
Bedenklich ist dabei auch die Sonderrolle, die den Gymnasien zugewiesen wird. Sie sollen in Zukunft grundsätzlich nur zielgleich unterrichten und nur auf Antrag und unter bestimmten Bedingungen (weiter) zieldifferent unterrichten dürfen. Es kann aber nicht sein, dass eine Schulform, zur der landesweit über 40% aller Schüler*innen wechseln, von dem Prozess der Inklusion ausgenommen wird.“
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.


zu TOP 6.3
Talentschulen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12178-18)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12178-18-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B‘90/Die Grünen vor:

„… die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um einen Sachstandsbericht der Verwaltung zu den von der Landesregierung geplanten Talentschulen. Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Was ist der Verwaltung aktuell über das Programm der Landesregierung zur geplanten Einführung von Talentschulen bekannt?
2. Wie sieht das genaue Verfahren zur Einführung von Talentschulen aus?
3. Wie viele Talentschulen könnten an welchen Standorten in Dortmund entstehen?
4. Was verändert sich dabei für die betroffenen Schulen konkret?
5. Wie und bis wann soll die Umsetzung erfolgen?
6. Mit welchen Kosten ist dabei für die Stadt zu rechnen?
7. Wie bewertet die Verwaltung die Einführung der sogenannten Talentschulen vor dem Hintergrund, dass Bildungsgerechtigkeit ein zentrales Anliegen für alle Schulen sein muss?

Begründung:
Die Landesregierung plant die Einführung von insgesamt 60 sogenannten Talentschulen vornehmlich in sozial benachteiligten Stadtteilen in ganz NRW. Ein signifikanter Anteil davon dürfte auf die Städte des Ruhrgebietes entfallen.
Die ersten 35 Talentschulen sollen im Schuljahr 2019/20 auf den Weg gebracht werden. Nach Aussage des Schulministeriums sollen die geplanten Talentschulen insgesamt rund 415 zusätzliche Lehrerstellen bekommen. aber auch mindestens eine Stelle für Schulsozialarbeit einrichten. Die Schüler*innen der Talentschulen sollen durch Beratung und Praxisnähe eng begleitet werden, dafür sollen die Schulen mit Verbänden, Hochschulen und Kulturinstitutionen kooperieren.
Gewerkschaften und Lehrer*innenverbände kritisieren das Programm der Landesregierung. Statt eines Leuchtturmprojekts an 60 Schulen benötigen alle 800 bis 1000 Schulen in sozialen Brennpunkten in NRW dringend Hilfe und Unterstützung. Gelder müssen dabei grundsätzlich nach den sozialen Rahmenbedingungen der einzelnen Schulen verteilt werden.“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.





Die Vorsitzende dankte für die Mitarbeit am heutigen Tag und schloss die öffentliche Sitzung um 16.25 Uhr.





A l t u n d a l – K ö s e E r s t f e l d F ä r b e r
Vorsitzende sachkundiger Bürger Schriftführerin


(See attached file: TOP_3.1_Courage Netzwerk Dortmund 1995 - 2018 Kopie 2.pdf)