N i e d e r s c h r i f t

über die 29. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde


am 20.08.2008
WIHOGA Dortmund, Raum Neuland, Am Rombergpark 38-40, 44225 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 17:00 - 19:45 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Thomas Quittek (BUND)
Dietrich Büscher (NABU)
Prof. Dr. Lothar Finke (LNU)
Georg Kaleck (LNU)
Wilhelm Hülsmann-Trapphoff (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)
Alfred Bendig (Kreisjägerschaft Dortmund e.V.)
Norbert Kovac (Fischereiverband NRW e.V.)
Heinz Neuhoff (Landesverband Gartenbau Westfalen-Lippe e.V.)
Peter Halbsguth (Vertreter Naturschutzverbände (LNU))
Eva Trappmann (Vertreterin Naturschutzverbände (NABU))
Peter Frankenstein (LandesSportBund e.V.)
Manfred Gimmler (Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker e.V.)
2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
Wolfhard Koth-Hohmann (NABU)
Lothar Hahn (LNU)
Klaus Horn (Vertreter Naturschutzverbände (LNU))
Siegfried Wittwer (Kreisjägerschaft Dortmund e.V.)
3. Verwaltung
Herr Dr. Marks (60/ 2)
Frau Scheffel-Heidrich (60/2)
4. Gäste
Herr Münch (Rat der Stadt Dortmund)
Herr Reif (52/3-Botanischer Garten)
Herr Neugebauer (NABU)
Frau Bienengräber (Biologische Station Unna)
Herr Ohde (Biologische Station Unna)
Frau Niedergethmann (61/4-5)
Herr Greve (61/4-4)






Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 29. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde,
am 20.08.2008, Beginn 17:00 Uhr,
WIHOGA Dortmund, Raum Neuland, Am Rombergpark 28 - 40, 44225 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 28. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde

2. Vorlagen der Verwaltung

2.1 Bauleitplanung; 10. Änderung des Flächennutzungsplanes "PHOENIX West" und Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 253 "PHOENIX West"
hier: Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (10. Änderung), Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung/Scoping, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Hö 253 -PHOENIX West-
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12404-08)

2.2 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 252 - PHOENIX See, Teilbereich A - Seequartier -
hier: Beschluss zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes, Verzicht auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Hö 252, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung) des Bebauungsplanes (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Hö 103), Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12441-08)

2.3 Realisierung von Maßnahmen der Landschaftsplanung; II. Quartalsbericht 2008
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12323-08)

2.4 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 251 – Verkehrsknoten Nortkirchenstraße -
hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12369-08)

3. Berichte

3.1 Bebauungsplan Hu 144 Rahmer Wald, Sachstand
Bericht

3.2 Biotopmanagementplan für das Naturschutzgebiet Hallerey
Bericht

4. Anfragen, Hinweise, Mitteilungen



Die Sitzung wurde vom Vorsitzenden - Herrn Thomas Quittek- eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Beirat beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Büscher benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Herr Quittek wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Aus aktuellen Anlass wurde der Tagesordnungspunkt 3.1 Bebauungsplan Hu 144 Rahmer Wald, Sachstand von der Tagesordnung abgesetzt, weiterhin wurde die Tagesordnung um den Tagesordnungspunkt 3.3 Nachbetrachtung der Exkursion erweitert.

Die Tagesordnung wurde in folgender Reihenfolge abgearbeitet:

- TOP 3.3
- TOP 3.2
- TOP 2.1
- TOP 2.4
- TOP 2.2
- TOP 2.3
- TOP 4


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 28. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
Die Niederschrift über die 28. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde wurde ohne Änderungswünsche genehmigt.

2. Vorlagen der Verwaltung

zu TOP 2.1
Bauleitplanung; 10. Änderung des Flächennutzungsplanes "PHOENIX West" und Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 253 "PHOENIX West"
hier: Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (10. Änderung), Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung/Scoping, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Hö 253 -PHOENIX West-
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12404-08)

Frau Niedergethmann (61/4-5) stellte die o.g. Vorlage vor.

Der Beirat wird für seine Sitzung am 08.10.08 Herrn Große-Kreul (LEG) sowie den Gutachter Herrn Hamann vom Büro Hamann & Schulte einladen, um über die im u.g. Beschluss genannten Forderungen zu diskutieren.

Beschluss

Der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde nimmt die Vorlage einstimmig zur Kenntnis und verweist auf seine früheren Beschlüssen zum Zukunftsstandort Phoenix, insbesondere vom 29.11.2006.

Prinzipiell stimmt der Beirat einer Wiedernutzung des Geländes Phoenix-West zu.

Die Fläche hat eine hohe Bedeutung für die Kreuzkröte, einer nach europäischem Recht (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) geschützten Amphibienart. Die Bewilligung von EU-Fördermitteln ist deshalb folgerichtig an die Erhaltung der Lebensräume für diese Art gekoppelt. Der Beirat befürchtet eine erhebliche Störung der Kreuzkrötenbiotope, wenn der Wegeausbau wie geplant realisiert wird.

Der Beirat kritisiert, dass seine im bisherigen Verfahren vorgetragenen Hinweise zur Reduzierung des Wegenetzes und zur Anlage von Amphibientunnel nicht in die Beschlussvorlage und den Bebauungsplanentwurf aufgenommen wurden.

Der Beirat fordert, die folgenden Maßnahmen zum Wegenetz, Biotop- und Artenschutz und Monitoring rechtsverbindlich im Bebauungsplan festzusetzen. Sollten diese Forderungen nicht aufgegriffen werden, so behält sich der Beirat eine Beschwerde vor der EU-Kommission vor.

Wegenetz

Das zu dichte Wegenetz stellt eine Gefahr für die vorhandenen und geplanten Kreuzkrötenbiotope dar. Dies wird auch im Erläuterungsbericht zum B-Plan Hö 253 (S. 32) indirekt eingeräumt: „Bereits im Sachstandsbericht März 2008 vom Büro Hamann + Schulte wurde auf massive anthropogene Störeinwirkungen (Vermüllung, Zerstörungen im Gewässerumfeld etc.) hingewiesen“.

Insbesondere auf die geplanten Wege am östlichen Rand des Plateaus West und am westlichen Rand des Plateaus Ost sollte verzichtet werden, weil es hier zu Störungen der vorgesehenen Kleingewässer kommen kann. Die in Nord-Süd-Richtung geplanten vier Parallelwege an der westlichen und östlichen Grenze des Landschaftskeils sind vollkommen ausreichend.

Bereits in seiner Stellungnahme vom 29.11.2006 hat der Beirat darauf hingewiesen, dass Wege zur Schaffung von Ruhezonen für die Tier- und Pflanzenwelt nur auf einer Seite der renaturierten Emscher geführt werden sollten. Der geplante Weg südlich der Emscher vom „Emschersteg Mitte“ bis zum „Emschersteg West“ mit einer mittigen Anbindung zum Plateau West sollte für die Öffentlichkeit gesperrt, besser noch, gar nicht angelegt werden. Der Steinklippenweg ist ausreichend. Die Emscher ist von dem Plateauweg erlebbar.

Die geplanten asphaltierten Wege zwischen dem Landschaftskeil und dem Plateau Ost und entlang der Bahn bilden eine Barriere für bodenlebende Tiere und führen zu einer starken Aufheizung in den Sommermonaten mit entsprechender Verschlechterung des Kleinklimas und einer Reduzierung der Kaltluftschneise in das Wohnquartier Hörde. Hier sollte als Alternative eine Pflasterung mit breiten Fugen gewählt werden (wie z.B. der Rundweg am Kemnader Stausee).

Die Halde Hympendahl sollte nicht durch Wege für die Bevölkerung zugänglich gemacht werden, da diese eine Bedrohung für die dortige Kreuzkrötenpopulation darstellen. Lediglich zur Sicherung der Pflege sollte die Halde zugänglich sein. Die Halde ist die wichtigste Fläche für die Kreuzkröten auf dem gesamten Phoenixgelände. Im Erläuterungsbericht zum B-Plan Hö 253 heißt es auf S. 26 richtigerweise: „… haben sich alle Sekundärnutzungen auf der Halde Hympendahl der ’Vorrangnutzung Kreuzkrötenlebensraum’ unterzuordnen“. Die vorgesehene Erschließung der Halde mit attraktiven Wegeverbindungen und einem Aussichtsplatz (einer der 11 vorgesehenen „Neugierden“) widerspricht diesem Schutzzweck.

Biotop- und Artenschutz

In der Karte 6 des Umweltberichts sind vier Kleingewässer (FD 0) und ein Tümpel (FD 1) im Bestand dargestellt. Diese kleinen, temporären Gewässer haben einen hohen Wert aus der Sicht des Biotop- und Artenschutzes und sollten erhalten bleiben.

Die Darstellung der Ersatzgewässer fehlt sowohl in der Karte 5 „Konflikte und Empfehlungen“ als auch im Bebauungsplan, Blatt 1; sie ist zu ergänzen.

In der Karte 7 wird für die Si-Bauwerke nur festgelegt, dass sie von jeglicher Bebauung freizuhalten sind. Der Beirat regt an, diesen Bereich als Offenlandstruktur mit Laichgewässern zu entwickeln.

Im Bereich der geplanten asphaltierten Wege zwischen dem Landschaftskeil und dem Plateau Ost und entlang der Bahn sind Amphibientunnel mit Leitsystem einzubauen. Herr Große-Keul (LEG) hatte am 29.11.2006 im Landschaftsbeirat Unterquerungen angekündigt. Der Beirat hatte in dieser Sitzung die Schaffung einer Verknüpfung der Landschaftskeile Nord und Süd sowie der Halde Hypmendahl für bodenlebende Tiere gefordert.

Überwachung (Monitoring)

Für die Ausführung und dauerhafte Pflege der Kompensationsmaßnahmen wird ein entsprechender Vertrag mit einem hierfür fachlich geeigneten Dienstleister geschlossen (s. S. 101 Umweltbericht). Der Beirat bittet die Verwaltung, ihn jährlich über die Umsetzung und Wirkung dieser Maßnahmen zu unterrichten. Sollte sich herausstellen, dass die Kreuzkrötenbiotope (wie bereits heute) weiter durch Betreten gestört werden, so sind entsprechende Schutzmaßnahmen (Einziehung von Wegen, u.U. Einzäunungen) vorzunehmen.

Reduzierung der geplanten Bauflächen

Auf die geplanten nördlichen Bebauungsinseln (Plateau West und Ost) ist zu verzichten, weil sie den Grünzug zwischen Emscher und Bebauung stark einengen und die Biotopvernetzung zwischen der Deponie Hympendahl, Emscher und Rombergpark stark behindern. Dies trifft vor allem auf die östliche der beiden Bebauungsinseln zu, die zudem noch die für die Kreuzkröte angelegten Kleingewässer gefährdet. In der Karte 2 „Pflanzen und Tiere“ des Umweltberichts ist der Bereich für die Biotopfunktion als von hoher Bedeutung ausgewiesen. Auf Seite 73 des Umweltberichts wird eingeräumt: „Vor allem die östliche Bebauungsinsel greift in die bestehenden Kernlebensräume der Kreuzkröte ein.“


Energiekonzept
Das vorgesehene Energiekonzept greift zu kurz. Die Anlage von Photovoltaik und Solarthermie sollte ebenso wie die Dachbegrünung im Bebauungsplan festgeschrieben werden.


zu TOP 2.2
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 252 - PHOENIX See, Teilbereich A - Seequartier -
hier: Beschluss zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes, Verzicht auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Hö 252, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung) des Bebauungsplanes (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Hö 103), Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12441-08)

Herr Greve (61/4-4) stellte die o.g. Vorlage vor.

Beschluss

Der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde nimmt die Vorlage einstimmig zur Kenntnis und verweist auf seine diesbezüglichen Beschlüsse zum Zukunftsstandort Phoenix und zum Umbau der Emscher.

Der Beirat begrüßt die Umgestaltung der ehemaligen Stahlwerksfläche zu einem Stadtquartier für Natur, Freizeit und Arbeiten. Dabei ist dem Beirat bewusst, dass es sich bei der Umgestaltung des Areals um einen Stadtsee handeln wird, mit all seinen negativen Auswirkungen durch die allgemeine Nutzung. Es überwiegen jedoch bei der Beurteilung die ökologischen Vorteile für das Areal. Vor allem mit der revitalisierten Emscher und der natürlichen Umgestaltung des Emschertals.

Der Teilbereich A ist gekennzeichnet durch einen hohen Versiegelungsgrad. Daher sollte auf ein intensives Straßenbegleitgrün geachtet werden. Mit der Planung von Dienstleistungs- und Freizeitnutzungsgebäuden werden Dachflächen geschaffen, die sich für die Bestückung mit Photovoltaik und Solarthermie sowie ggf. für die Dachbegrünung eignen.


zu TOP 2.3
Realisierung von Maßnahmen der Landschaftsplanung; II. Quartalsbericht 2008
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12323-08)

Herr Dr. Marks stellte die o.g. Vorlage vor.

Weiterhin erläuterte Herr Dr. Marks auf Anfrage des Beirates die Pflegemaßnahmen auf der Streuobstwiese Friedrichshagen. Hier hat sich die Mahd dadurch verzögert, weil der Auftragnehmer seiner vertraglichen Verpflichtung nicht nachgekommen ist.
Weiterhin ist laut Herrn Dr. Marks zu beachten, dass die Dortmunder Streuobstwiesen nicht der Erzielung eines Obstertrages dienen.

Beschluss

Der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde nimmt die Vorlage einstimmig zur Kenntnis.




zu TOP 2.4
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 251 – Verkehrsknoten Nortkirchenstraße -
hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12369-08)

Beschluss

Der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde nimmt die Vorlage einstimmig zur Kenntnis.


3. Berichte

zu TOP 3.1
Bebauungsplan Hu 144 Rahmer Wald, Sachstand

Der Tagesordnungspunkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 3.2
Biotopmanagementplan für das Naturschutzgebiet Hallerey

Verwaltung und Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde bedankten sich ausdrücklich bei Herrn Neugebauer für seine Mitarbeit und für die Daten, die Herr Neugebauer für den Biotopmanagementplan Hallerey zur Verfügung gestellt hat.

Im Anschluss stellten Frau Bienengräber und Herr Ohde (beide Biologische Station im Kreis Unna) den neuen Biotopmanagementplan Hallerey vor.

Beschluss

Der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde nimmt den Bericht einstimmig zur Kenntnis und begrüßt ausdrücklich den neuen Biotopmanagementpan Hallerey.

Der Beirat regte folgende, von der unteren Landschaftsbehörde noch zu prüfende Maßnahmen an:

- Die Verbreiterung der Biotopvernetzung zwischen dem Rossbachsystem und dem NSG Hallerey auf 20 m.
- Eine Verknüpfung der drei Teiche östlich des Hallerey-Teichs zu einem „Bachlauf“.
- Die Wasserdurchlässigkeit des Untergrundes auf der sog. „Halbinsel“ vor Realisierung eines neuen Teichs.
- Die Beobachtung des Biotopverbundes nach Renaturierung des Rossbaches hinsichtlich der Amphibienwanderungen (Verhinderung einer Wanderung über
den „ Wischlinger Weg“).
- Unterstützung der Röhrichtentwicklung durch Pflegemaßnahmen und Initialpflanzungen.


zu TOP 3.3
Nachbetrachtung der Exkursion

Herr Quittek dankte stellvertretend für den Beirat Herrn Reif (Leiter des Botanischen Gartens Rombergpark) für die Führung durch den Botanischen Garten.



Beschluss

Der Beirat beauftragt den Vorsitzenden des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde, einen Resolutionstext für die nächste Sitzung zu verfassen, in dem die unten genannten Eckpunkte in Absprache mit Herrn Reif und Herrn Dr. Bünemann berücksichtigt werden.

Folgende Stichpunkte wurden von den Beiratsmitgliedern vorgeschlagen:

- Pflege des Botanischen Gartens und der Talwiese in enger Abstimmung zwischen der unteren Landschaftsbehörde und Herrn Reif.
- In welchem Umfang wird die geplante Brücke von Phoenix-West in den Botanischen Garten hineinreichen und dort zu Eingriffen und Störungen führen?
- Welche baulichen Planungen sind im Umfeld des Botanischen Gartens und des Schulbiologischen Zentrums vorgesehen?
- Erhalt des Schulbiologischen Zentrums und Ausbau zu einer allgemeinen gartenbaulichen Lehreinrichtung.
- Notwendigkeit einer wissenschaftlichen und gartenpflegerischen Begleitung des Botanischen Gartens Rombergparks.
- Verhinderung ungeordneter sportlicher Aktivitäten im Bereich des Rombergparks (z.B. große Laufgruppen, Fußballspiel auf den Talwiesen etc.). Durch die erhebliche Inanspruchnahme von Flächen kommt es zu Störungen der Fauna; es gibt kaum noch Ruhezonen und -zeiten.
- Störungen durch die Bogenschießanlage.
- Die durch die Initiative Dortmund Parks drohende Beleuchtung des Weges im Bereich östlich der Schondelle.
- Zuteilung von eigenen Gärtnern für den Botanischen Garten Rombergpark analog der Regelungen für den Zoo Dortmund.


zu TOP 4.
Anfragen, Hinweise, Mitteilungen

Modellflugplatz Lanstrop

Herr Dr. Marks berichtete über den verbotenen Modellflugplatz Lanstrop.

Der Platz darf nicht genutzt werden, dieses ist bereits in einem verwaltungsrechtlichen Streitverfahren mit dem Modellflugplatzbetreibern von der Bezirksregierung Arnsberg entschieden worden.

Nach einem Schreiben von Herrn Dr. Grote (60/AL) wurde die Meisterschaft im Modellfliegen auf diesem Platz in Lanstrop abgesagt und auf den kleineren (genehmigten) Platz in Dortmund-Asseln verlegt.




Büscher Quittek Scheffel-Heidrich
Mitglied Vorsitzender Geschäftsführung