N i e d e r s c h r i f t

über die 4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


am 16.02.2005
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 16:50 Uhr


Anwesend:
1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Herr RM Hengstenberg, Vorsitzender (CDU)
Herr RM Follert (CDU)
Frau RM Horitzky (CDU)
Herr RM Mause (CDU)
Frau RM Michenbach (CDU)
Frau RM Liedschulte (CDU)i. V. für Herrn RM Neumann (CDU)
Herr RM Pisula (CDU)
Herr sB Hedtke (CDU)
Herr sB Zuch (CDU)
Herr RM Berndsen (SPD)
Herr RM Taranczewski (SPD)i. V. für Frau RM Brauer (SPD)
Frau RM Falkenstein-Vogler (SPD)
Herr RM J. Fischer (SPD)
Herr RM Harnisch (SPD)
Frau RM Lüders (SPD)i. V. für Frau RM Dr. Hetmeier (SPD)
Herr RM Borris (SPD) i. V. für Frau RM Lührs (SPD)
Herr RM Ollech (SPD)
Herr RM Schilff (SPD)
Frau RM Schnittker (SPD)
Frau RM Weyer (SPD)
Frau RM Zupfer (SPD)
Frau RM Kröger-Brenner (B’90/Die Grünen)
Frau RM Pohlmann-Rohr (B’90/Die Grünen)
Herr RM Dr. Brunsing (B’90/Die Grünen)i. V. für Frau RM Reuter (B’90/Die Grünen)
Herr RM Carl (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM Tokarski (Fraktion FDP/Bürgerliste)i. V. für Herrn RM H. Fischer (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM Thieme (DVU)
2. Beratende Mitglieder:
Herr RM Münch
Herr RM Prof. Richter – Linkes Bündnis
Herr sE Oshege - Seniorenbeirat
Herr Punge - Mieter und Pächter e.V.
Herr Specht - Polizeipräsidium Dortmund
Herr Sigges - Dortmunder Stadtwerke AG
Frau Schmidt - Aktionskreis „Der behinderte Mensch in Dortmund“
3. Verwaltung:
Herr StR Sierau – 6/Dez.
Frau Helfer - Büro 7/Dez.
Herr Farys – 6/Dez.-Büro
Herr Dr. Grote - 60/AL
Herr Dr. Mackenbach – 60/stv. AL
Herr Bornkessel – 60/1
Herr Wilde - 61/stv. AL
Herr Hofmeister - 63/AL
Herr Rossmann - 63/2
Herr Böhm - 64/2
Herr Blume - 67/AL
Herr Marx - 68/WL
Herr Schließler - 69/AL
Frau Skodzik – StA 01
Frau Kreutzkamp – StA 01
4. Gäste:
./.

Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 16.02.2005, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

Städtebauliche Bewertung möglicher Parkplätze Aussigring
Vorschlag zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 01144-05)

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 19.01.2005

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Fördermittel für Ferngleise am Dortmunder Hauptbahnhof
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04428-03-ATC)
3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

3.1 Masterpläne

3.1.1 Masterplan Einzelhandel - Schwerpunktsetzung für die nächsten 5 Jahre
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00294-04)

3.1.2 Masterplan Mobilität- Schwerpunktsetzung für die nächsten 5 Jahre
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00205-04)

3.2 Bauleitplanung; Teilweise Aufhebung des Bebauungsplanes In O 210n - östlich Semerteichstraße - und zugleich 1. Änderung des Bebauungsplanes In O 210n - östlich Semerteichstraße - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Aufhebungs- und Änderungsbeschluss (§ 13 Abs. 1 BauGB); II. Beschluss zur Offenlegung nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00619-04)

3.3 Städtebauliches Konzept Hö 248 -Godekinsiedlung-
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00974-05)

3.4 Bauleitplanung; Änderungen Nr. 11 und 12 des Bebauungsplanes Hu 106 - Huckarder Bruch - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss (§ 13 BauGB), II. Beschluss zur Offenlegung nach § 13 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00622-04)

3.5 Rahmenplanung Gewerbegebiet Freie-Vogel-Straße in Dortmund-Schüren
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00368-04)

3.6 Bauleitplanung; Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Ev 110 - Feuerwache Nord -
hier: I. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgeranhörung (§ 3 Abs. 1 BauGB); II. Offenlegungsbeschluss (§ 3 Abs. 2 BauGB)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00561-04)

3.7 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Lü 113 - nördlich Kaubomstraße -
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00984-05)

3.8 Golfsportanlage Amalia in Bochum
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00961-05)

3.9 Flächennutzungsplan
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01009-05)
- Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 01009-05-E2)
3.10 Rhein-Ruhr-Express
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01095-05)

4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

4.1 20 Jahre Denkmalschutz und Denkmalpflege in Dortmund - Vergangenheit und Perspektiven
Einbringung
(Drucksache Nr.: 00248-04)
Anlagen:
Anlage 1 + 2 (s. Vorlage)
Anlage 3: Denkmalverzeichnis der Stadt Dortmund (Abt. 1 - 3)
Anlage 4: Objekte ohne Denkmalwert
Anlage 5: Karte über die eingetragenen Bodendenkmäler und die archäologischen
Verdachtsflächen
Anlage 6: Denkmalwertbegründungen

Aus Gründen der Kostenreduzierung erhalten
- die Fraktionen für die Ausschussmitglieder je zwei Exemplare der Anlagen 3 - 6 und
- die fraktionslosen Mitglieder je ein Exemplar dieser Anlagen über ihre Fächer.

Ein Exemplar liegt zur Einsichtnahme bei der Geschäftsführung des Ausschusses aus.

4.2 Information an den Fachausschuss (AUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 4. Quartal 2004 behandelt worden sind.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01004-05)

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

5.1 Neue Verordnung zu (verkehrsbedingten) Schadstoffen - Auswirkungen auf den Straßenverkehr in Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01037-05)
- Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 01037-05-E1)

5.2 Masterplan Emscher Landschaftspark 2010 - Stellungnahme zum Entwurf
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00340-04)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

6.1 Masterplan Wohnen - Schwerpunktsetzung für die nächsten fünf Jahre
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00659-04)

7. Angelegenheiten des Hochbaus
- unbesetzt -

8. Angelegenheiten des Tiefbauamtes
- unbesetzt -

9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'
- unbesetzt -
10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -

11. Werksausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund
- unbesetzt -

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben
- unbesetzt -

13. Anfragen

13.1 Abfallablagerungen auf der Halde Menglinghausen Süd
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 01140-05)

13.2 Städtebauliche Bewertung der politisch gewünschten Parkplätze Aussigring
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 01142-05)

13.3 Verifizierung der neuen Dortmunder Naturschutzgebiete
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 01143-05)



Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn RM Hengstenberg - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau RM Falkenstein-Vogler benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Der Ausschussvorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

RM Münch hat im Wege der Dringlichkeit einen Vorschlag zur Tagesordnung mit Bitte um Stellungnahme zur „Städtebaulichen Bewertung möglicher Parkplätze Aussigring“ (Drucksache Nr.: 01144-05) eingereicht.

Herr RM Münch begründet die Dringlichkeit damit, dass Anfang März 2005 ein Treffen der Bezirksvertretung Hombruch mit dem Kinder- und Jugendausschuss stattfinde und der AUSW als Fachausschuss die Problematik diskutieren und einen Beschluss fassen solle.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt es einstimmig ab, die Tagesordnung um die Bitte um Stellungnahme des Herrn RM Münch zu erweitern. Die Bitte um Stellungnahme hat folgenden Wortlaut:
„Die Verwaltung möge aus städtebaulicher Sicht Stellung zu der von der BV Hombruch
gewünschten Umwandlung der Grünfläche Aussigring in Parkplätze nehmen.“

Außerdem hat Herr RM Münch einen Dringlichkeitsantrag zur „Neuorganisation der städtischen Dezernate“ gestellt mit der Bitte, diesen Antrag in die TO aufzunehmen.

Herr RM Hengstenberg macht darauf aufmerksam, dass gemäß § 73 Abs. 1 der Gemeindeordnung NW der Rat den Geschäftskreis der Beigeordneten festlegen kann, der AUSW ist hier nicht das richtige Gremium.

Herr RM Münch begründet die Dringlichkeit damit, dass der AUSW hierzu eine Empfehlung aussprechen sollte.

Der AUSW lehnt auch den Antrag des Herrn RM Münch mit nachfolgendem Wortlaut ab:
“Der AUSW begrüßt die Zusammenlegung von Umweltamt und Regiebetrieb Stadtgrün /
Forstbehörde unter einem Dezernat.
Der AUSW schlägt vor, dass beide Bereiche beim derzeitigen Planungsdezernenten verbleiben
und lehnt eine Zuordnung zum Rechts- und Ordnungsdezernat ab."

Die Tagesordnung wird daher wie veröffentlicht festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 19.01.2005

Herr RM Carl bittet darum, den Wortlaut des FDP-Antrages, der zu TOP 3.3 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hö 257 – Am Grimmelsiepen –, hier: Einleitungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung an der Bauleitplanung gestellt und abgelehnt wurde, auch in die Niederschrift aufzunehmen und verweist auf § 29 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen.

Nach § 29 Abs. 1 Buchst. e) der Geschäftsordnung wird die Niederschrift unter TOP 3.3 auf Seite 10, 2. Absatz, wie folgt ergänzt:
“Der Antrag der FDP hat folgenden Wortlaut:
‚Der AUSW stimmt der Vorlage grundsätzlich zu. Die Verwaltung wird beauftragt, folgende nach Aussage der Verwaltung noch offenen Fragen in den städtebaulichen Vertrag zwischen dem türkisch-islamischen Kultur­verein und der Stadt Dortmund einzuarbeiten:

1. In den städtebaulichen Vertrag soll eine Vereinbarung aufgenommen werden, die die vom Vorhabenträger angekündigte Veräußerung von 50 Prozent der Eigenheimgrundstücke an nicht-türkische bzw. -islamische Erwerber regelt. Die Vereinbarung ist mit einer Vertragsstrafe abzusichern.
2. Der 10%ige Preisnachlass für nicht islamische bzw. türkische Erwerber ist in den Vertrag aufzunehmen und mit einer entsprechenden Vertragsstrafenregelung zu versehen.
3. Sämtliche Beschilderungen wie z.B. Leuchtreklamen, Schilder und Beschriftungen sind ausschließlich in deutscher Sprache zu verfassen.

Darüber hinaus wird die Planungsverwaltung beauftragt, frühzeitig darauf hinzuwirken, dass der u.U. erforderliche aktive Lärmschutz zur Straße „An der Goymark“ südlich der Reihenhäuser gestalterisch nicht abschottend wirkt.’“
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen genehmigt einstimmig bei Enthaltung der Stimme durch Herrn RM Dr. Brunsing und Herrn RM Thieme die Niederschrift über die 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 19.01.2005 mit dieser Änderung.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Fördermittel für Ferngleise am Dortmunder Hauptbahnhof
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04428-03-ATC)

Der Antrag der CDU-Fraktion, der am 18.06.2003 im AUSW mit Mehrheit beschlossen wurde, hat folgenden Wortlaut:
„Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beauftragt die Verwaltung damit, ab sofort alle zwei Monate über die Ziel- und Zeitplanung sowie den Fortschritt des Planungs- und Genehmigungsstandes für das Projekt „Dortmunder Hauptbahnhof“ im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu berichten.
Dabei sind die Planungen und bereits erreichte Fortschritte getrennt nach den Beteiligten (beteiligte Stadtämter, unter anderem Planungsamt, Tiefbauamt, Stadtbahnbauamt; Investor Sonae; Deutsche Bahn; Eisenbahnbundesamt) alle zwei Monate konkret darzustellen. Für die erste Berichterstattung sollen die Beteiligten eingeladen werden und direkt vortragen. Die Koordinierung erfolgt durch die Arbeitsgruppe MTC der Stadtverwaltung.“


Herr StR Sierau verweist auf die Berichterstattung in der Dezembersitzung 2004 des AUSW.
Nach seiner Kenntnis haben der Investor und die DB nach wie vor die Absicht, den Vertrag bald zu unterzeichnen. Eine Verständigung über den sehr komplexen Vertragstext ist erfolgt, jetzt werden noch die Anlagen intern von beiden Seiten abgestimmt. Hiervon ist auch die Unterzeichnung der Förderanträge mit Bund und Land abhängig.
Das Gutachten zum Gefahrguttransport sei offenbar zwischenzeitlich abgestimmt. Das Eisenbahnbundesamt, Niederlassung Essen, wird im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens die Stadt Dortmund nun um eine Stellungnahme bitten. Hier erfolgt auch eine Beteiligung der Zentrale des Eisenbahnbundesamtes in Bonn sowie der Bezirksregierung Arnsberg. Es bleibt abzuwarten, wie schnell das Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden kann.

Bezüglich der Verbindung zwischen Stadtbahn- und Bahnstation gilt das, was in den Förderanträgen steht. Im übrigen gelten die bestehenden Ratsbeschlüsse.

Herr RM Harnisch hält eine turnusmäßige Berichterstattung nur für sinnvoll, wenn die anderen Beteiligten über Neuigkeiten zu berichten haben. Die Stadt habe ihre Arbeit erledigt.

Frau RM Pohlmann-Rohr hält es dagegen für wichtig, ggf. auch in Kurzvorträgen über den Sachstand zum Bahnhof unterrichtet zu werden.

Herr StR Sierau verdeutlicht, dass in einigen Teilbereichen die Verfahrensbeteiligten des Projektes mehr Zeit investieren müssen als geplant. Die Beteiligten engagieren sich in diesem Projekt, weil es für sie keine Alternative gebe.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die mündliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.




3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

3.1 Masterpläne

zu TOP 3.1.1
Masterplan Einzelhandel - Schwerpunktsetzung für die nächsten 5 Jahre
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00294-04)
- Einladung zur Auftaktveranstaltung Masterplan Einzelhandel –Innovative Konzepte der Nachversorgung – am 04.03.2005 (Drucksache-Nr. 00294-04E/1) (wurde nachversandt)

Nach Angaben des Herrn RM Follert ist die CDU-Fraktion überrascht, mit welcher Intensität die Verwaltung die Masterpläne fortgeschrieben hat. Er sieht die Masterpläne als gute Hilfsmittel, alle Interessengruppen bei den Diskussionen im Rahmen des Flächennutzungsplanes (FNP) zusammenzuführen. Die Masterpläne sollten unter dem Gesichtspunkt, dass sie Diskussionsbeilage sind, fortgeschrieben werden. Die Personalkapazitäten beim Planungsamt sollten eher dazu genutzt werden, die Bebauungspläne voran zu treiben.
Zu den für die Masterpläne entstehenden Kosten macht Herr RM Follert darauf aufmerksam, dass nur bei einem Fachbereich die Kosten gegenfinanziert seien, bei den anderen beiden Fachbereichen entstünden Mehrkosten.
Das Verfahren zu den Masterplänen hält er für zu aufwendig gestaltet, daher stehe die CDU-Fraktion auch einer Kenntnisnahme ablehnend gegenüber.

Herr RM Harnisch bittet bei den Veranstaltungen zu den Masterplänen um politikerfreundlichere Zeiten, da viele Politiker die Termine nicht unbedingt während der Dienst-/Berufszeiten besuchen können.
Über die Fortschreibung der Masterpläne Mobilität, Einzelhandel und Wohnen zeigt er sich erfreut, da die Masterpläne für die neuen Ratsmitglieder ein gutes Einstiegsinstrument sind, um sich mit bürgernahen Themen zu befassen. Andere Städte begännen erst jetzt mit der Erstellung von Masterplänen.

Frau RM Kröger-Brenner hält eine Aktualisierung der Masterpläne für notwendig, insbesondere im Bereich Einzelhandel müsse relativ schnell reagiert werden.

Herr StR Sierau gibt den Hinweis, dass der Rat beschlossen habe, den Masterplan-Prozess fortzusetzen. Aus der Fachwelt seien viele positive Reaktionen gekommen, andere Städte fragen in Dortmund an, wie die Masterpläne erstellt wurden. Für Herrn StR Sierau ist die Kritik der CDU-Fraktion unverständlich, insbesondere da die CDU-Fraktion den Kommunalwahlkampf 1999 unter dem Gesichtspunkt von mehr Partizipation, Bürgerbeteiligung und Transparenz geführt habe. Herr RM Carl könne dies sicherlich bestätigen.
Zu den Veranstaltungszeiten erklärt Herr StR Sierau, dass es schwierig sei, allen Teilnehmern gerecht zu werden.

Herr RM Hengstenberg gibt zur Niederschrift, er wünsche sich für die Zukunft, dass die Dezernenten dieser Stadt in angemessener Art und Weise mit ihren politischen Verantwortlichen umgehen und keine Aussagen gemacht werden, die Rückschlüsse auf Wahlergebnisse eines Kommunalwahljahres zulassen. Er erwarte inhaltliche und keine darüber hinaus gehenden Aussagen.

Herr RM Follert stellt klar, dass die CDU-Fraktion weiter für die Stadt an den Masterplänen mitarbeiten, aber den Prozess genau beobachten werde.

Herr RM Carl begrüßt im Namen der Fraktion FDP/Bürgerliste das Instrument Masterplan, er hält die Kosten-Nutzen-Relation für verantwortlich. Bei der Schwerpunktsetzung sehe seine Fraktion andere Prioritäten, nehme die Vorlage aber zur Kenntnis.

Auf den Hinweis des Herrn RM Hengstenberg macht Herr RM Harnisch deutlich, dass er Dezernenten als politische Wahlbeamte mit Unterstützung durch die Ratsmehrheit in der Funktion sehe, dass sie politische Gewichtungen in die Diskussionen einbringen dürfen.
Herr RM Hengstenberg hält es für guten Stil eines politischen Wahlbeamten, wenn dieser seine politische Meinung in Sitzungen für sich behält und begründet dies mit der Trennung in Legislative und Exekutive.

Herr Wilde stellt heraus, dass inzwischen sechs Mitarbeiter aus den Bereichen FNP und Masterplänen in der Bauleitplanung eingesetzt sind. Nicht immer seien es fehlende Arbeitskapazitäten, die dazu führten, dass Verfahren länger dauern. Zunehmende Anforderungen, auferlegt vom Bundesgesetzgeber, führen häufig zu längeren Bauleitplanverfahren.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, dass
· der Masterplan Einzelhandel mit den jährlichen Schwerpunktthemen „Innovative Konzepte der Nahversorgung“ (2005), „Leerstandsmanagement und Immobilien- u. Standortgemeinschaften“ (2006), „Erfahrungsaustausch mit anderen Städten und Gemeinden der Städteregion Ruhr 2030“ (2007), „Analyse und Bewertung des Masterplans Einzelhandel“ (2008), „Thema abhängig von der Evaluation in 2008“ (2009) fortgeführt wird;
· eine öffentliche Auftakt- und eine öffentliche Abschlussveranstaltung zum Schwerpunktthema stattfindet sowie weitere Workshops;
· die Daten des Nahversorgungskonzeptes von externen Gutachtern aktualisiert werden;
· die Aufwendungen in Höhe von € 59.000,- für Gutachten und öffentliche Veranstaltungen aus dem Amtsbudget des StA 61 unter Sach- und Dienstleistungen“ (13) finanziert werden.

zu TOP 3.1.2
Masterplan Mobilität- Schwerpunktsetzung für die nächsten 5 Jahre
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00205-04)
- Einladung zur Auftaktveranstaltung Masterplan Mobilität – Betriebliches Mobilitätsmanagement – am 24.02.2005 (Drucksache-Nr. 00205-04E/1) (wurde
nachversandt)
- Auszug der Bezirksvertretung Hörde aus der Sitzung am 15.02.2005 (wurde
nachgereicht)

Nach Angaben der Frau RM Kröger-Brenner wurde im Arbeitskreis Masterplan Mobilität die Schwerpunktsetzung diskutiert und gemeinsam festgelegt, auch das Thema Radverkehr. Aufgrund der Zielsetzung, dass Dortmund im nächsten Jahr Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Fahrrad fahrender Städte werden soll, ist der Radverkehr entsprechend geplant worden.

Herr RM Follert verweist auf den Wortbeitrag zum Masterplan Einzelhandel, der auch in Sachen Masterplan Mobilität soweit gelte.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen folgt einstimmig bei Enthaltung durch die CDU-Fraktion der Ergänzung der Bezirksvertretung Hörde zum Beschlussvorschlag, dass der ÖPNV einen Schwerpunkt im Masterplan Mobilität bildet.

Mit dieser Ergänzung nimmt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Es ist vorgesehen, dass
· der Masterplan Mobilität mit den jährlichen Schwerpunkten Betriebliches Mobilitäts­management (2005), Radverkehr (2006), Ruhender Verkehr (2007), Wirtschaftsverkehr (2008) und Verkehrssicherheit (2009) fortgeführt wird;.
· der AK Masterplan Mobilität mindestens einmal jährlich einberufen wird,
· eine öffentliche Auftakt- und eine Abschlussveranstaltung zum Schwerpunktthema stattfindet,
· die Aufwendungen in Höhe von 34.000 € für die Veranstaltungen und die Haushaltsbefragung aus dem Amtsbudget des StA 61 unter „Sach- und Dienstleistungen“ (13) finanziert werden.

zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Teilweise Aufhebung des Bebauungsplanes In O 210n - östlich Semerteichstraße - und zugleich 1. Änderung des Bebauungsplanes In O 210n - östlich Semerteichstraße - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Aufhebungs- und Änderungsbeschluss (§ 13 Abs. 1 BauGB); II. Beschluss zur Offenlegung nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00619-04)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig bei Enthaltung der Stimme durch Herrn RM Thieme folgende Beschlüsse:

Er
I. beschließt, einen Teilbereich des Bebauungsplanes In O 210n für den unter Ziffer 1a der Vorlage beschriebenen Bereich im vereinfachten Verfahren aufzuheben und für den unter Ziffer 1b beschriebenen Änderungsbereich zu ändern (Änderung Nr. 1)

Rechtsgrundlage
§ 2 Abs. 1 und § 13 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).

II. stimmt der teilweisen Aufhebung des Bebauungsplanes In O 210n – östlich Semerteichstraße – und den Festsetzungen des Entwurfes der Änderung Nr. 1 für den unter Ziffer 1a und 1b dieser Vorlage beschriebenen Aufhebungs- und Änderungsbereiches und der Begründung vom 07.12.2004 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage
§ 13 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB

zu TOP 3.3
Städtebauliches Konzept Hö 248 -Godekinsiedlung-
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00974-05)

Herr Wilde erklärt auf die Frage des Herrn RM Carl, dass die Kosten für die Stadt im Laufe des Verfahrens ermittelt werden. Sie werden im Rahmen des Offenlegungs- und des Satzungsbeschlusses vorgelegt. Hier gehe es zunächst um einen Grundsatzbeschluss.

Auf den Hinweis der Frau RM Falkenstein-Vogler, dass im freien Wohnungsbau genau wie im öffentlich geförderten Wohnungsbau die Kriterien des barrierefreien Wohnens nach DIN 18 025 gelten sollten, verdeutlicht Herr Wilde, dass dies nicht erzwungen werden kann. Es sei in diesem Gebiet eine Einzelvermarktung im Rahmen des Sondervermögens vorgesehen. Als Stadt bestehe nur ein mittelbarer Einfluss auf das barrierefreie Bauen, es könne nur von der Stadt aus eine Empfehlung ausgesprochen werden.
Die Verwaltung werde aufgrund des Vorschlages der Frau RM Falkenstein-Vogler prüfen, ob die Möglichkeit besteht, im Zusammenhang mit der Vermarktung dieser Flächen bevorzugt Erwerber aus dem näheren Umfeld zu berücksichtigen.
Die Anregung der Frau RM Pohlmann-Rohr, regenerative Energien einzusetzen, wird dahingehend überprüft werden, ob dies sich an diesem Standort anbietet.

Frau RM Falkenstein-Vogler und Frau RM Pohlmann-Rohr erklären sich mit der Überprüfung ihrer Anregungen durch die Verwaltung einverstanden.
Herr RM Thieme spricht sich im Namen der DVU gegen die Bauverdichtung in bisher attraktiven Wohngebieten ab.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimme des Herrn RM Thieme das städtebauliche Konzept als Grundlage für die Durchführung des Planverfahrens.

zu TOP 3.4
Bauleitplanung; Änderungen Nr. 11 und 12 des Bebauungsplanes Hu 106 - Huckarder Bruch - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss (§ 13 BauGB), II. Beschluss zur Offenlegung nach § 13 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00622-04)

Herr RM Thieme lehnt auch diese Bauverdichtung in einem bisher attraktiven Wohngebiet ab.

Beschluss
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimme des Herrn RM Thieme (DVU) folgende Beschlüsse:

Er
I. beschließt, den Bebauungsplan Hu 106 – Huckarder Bruch – für die unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungsbereiche im vereinfachten Verfahren zu ändern (Änderungen Nr. 11 und 12).

Rechtsgrundlage:
§ 13 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 in der Bekanntmachung der Neufassung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414, BGBl. III/FNA 213 – 1).

II. stimmt den Festsetzungen des Entwurfes der Änderungen Nr. 11 und 12 des Bebauungsplanes Hu 106 für die unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungsbereiche und der Begründung vom 22.12.2004 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB.

zu TOP 3.5
Rahmenplanung Gewerbegebiet Freie-Vogel-Straße in Dortmund-Schüren
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00368-04)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig bei Enthaltung durch die Stimme des Herrn RM Thieme (DVU) den Rahmenplan „Freie-Vogel-Straße“ als Leitlinie für die städtebauliche Entwicklung und beauftragt die Verwaltung, alle zukünftigen Planungen und Maßnahmen auf der Grundlage des vorliegenden Rahmenplanes durchzuführen.

zu TOP 3.6
Bauleitplanung; Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Ev 110 - Feuerwache Nord -
hier: I. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgeranhörung (§ 3 Abs. 1 BauGB); II. Offenlegungsbeschluss (§ 3 Abs. 2 BauGB)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00561-04)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig bei Enthaltung durch die Stimme des Herrn RM Thieme (DVU) folgende Beschlüsse:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat das Ergebnis der nach
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführten Bürgerbeteiligung geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Satzungsverfahren zur Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Ev 110 - Feuerwache Nord - unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Bürgeranhörung fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141; BGBl. III/FNA 213 - 1) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Textsatzung zur geplanten Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Ev 110 - Feuerwache Nord - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage näher beschriebenen Änderungsbereich und der Begründung vom 15.03.2004 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 GO.

zu TOP 3.7
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Lü 113 - nördlich Kaubomstraße -
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00984-05)

Frau RM Pohlmann-Rohr regt auch für diese städtische Fläche die Überprüfung an, ob regenerative Energien eingesetzt werden können.

Auf die Nachfrage des Herrn RM Tokarski nach einer Ausgleichsfläche erläutert Herr Wilde, dass es sich hier um die Neuaufstellung eines Bebauungsplans für einen unbebauten Innenbereich handle. Ein Ausgleich wird ausgelöst. Soweit der Ausgleich nicht in der Fläche selbst stattfinden kann, wird im weiteren Verfahren ein Vorschlag außerhalb der Fläche gemacht werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mit Mehrheit der Stimmen bei Gegenstimme des Herrn RM Thieme (DVU) folgende Beschlüsse:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan Lü 113 – nördlich Kaubomstraße - für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich aufzustellen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414 / BGBl. III FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023), in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung zu beteiligen (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durch vierzehntägigen Planaushang).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.

zu TOP 3.8
Golfsportanlage Amalia in Bochum
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00961-05)

Auf die Frage des Herrn RM Münch, ob die Gefahr bestehe, dass durch die Golfsportanlage die Reiterproblematik verschärft und eine Verschlechterung des Dortmunder Naturschutzgebietes entstehen wird, macht Herr Dr. Grote klar, dass der Verwaltung solche Erkenntnisse nicht vorliegen und auch nicht zu befürchten seien.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur geplanten Golfsportanlage Amalia in Bochum zur Kenntnis.

zu TOP 3.9
Flächennutzungsplan
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01009-05)
- Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 26.01.2005
(Drucksache-Nr. 01009-05-E2)
- Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache-Nr. 01009-05-E3) (wurde nachversandt)

Dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lag folgende Bitte um Stellungnahme vor:

· Ist der Flächennutzungsplan ohne jegliche Auflagen, Änderungshinweise etc. genehmigt worden?
· Welche Maßnahmen plant die Verwaltung hinsichtlich der fehlenden Kompatibilität zwischen
Gebietsentwicklungsplan und den drei Dortmunder Landschaftsplänen?
· Zu welchem Ergebnis ist die vom Rat in seiner Sitzung am 23.09.2004 beschlossene
zeitnahe Überprüfung der Landschaftspläne gekommen hinsichtlich einer
- Ausweisung und Abgrenzung der Naturschutzgebiete?
- ergebnisoffenen, inhaltlichen und einheitlichen Ausgestaltung der Naturschutzgebiete?“

Hinsichtlich der ersten beiden Fragen der Bitte um Stellungnahme wird auf die schriftliche Stellungnahme des Herrn StR Sierau verwiesen.
Zur dritten Frage der Bitte um Stellungnahme erklärt Herr Dr. Grote, dass die Überprüfung der Landschaftspläne noch nicht abgeschlossen sei. In der letzten Woche wurde mit der Landesanstalt für Ökologie über die Frage der Schutzwürdigkeit dieser Gebiete gesprochen. Die Landesanstalt ist gutachterlich für die Ausweisung von Bereichen für den Schutz der Natur im Gebietsentwicklungsplan tätig. Sie hat bereits deutlich gemacht, dass der Dortmunder Planungsansatz bezüglich der Wald- und Naturschutzgebiete von ihr begrüßt wird. Die Begrüßung beinhaltet auch eine Bejahung der Schutzwürdigkeit der Gebiete. Weitere Hinweise, z. B. zur Darstellung der schutzwürdigen Biotope im Stadtgebiet, werden von der Verwaltung noch aufgearbeitet.

Herr Dr. Grote legt dar, dass für die nächste AUSW- und Ratssitzung der Beitrittsbeschluss für die Landschaftspläne vorbereitet werde. Der Rat müsse der Genehmigungsverfügung der Bezirksregierung beitreten. Außerdem macht die Verwaltung den Vorschlag, den Gebietsentwicklungsplan zu ändern, um der ursprünglichen Absicht der Verwaltung zu den Schutzgebieten weiter zu folgen. Im Zusammenhang mit der Vorlage wird zu vereinbaren sein, dass in der Frage der Naturschutzgebietausweisung zunächst der Gebietsentwicklungsplan geändert wird und dann die Landschaftspläne entsprechend der Beschlüsse weitergeführt werden.



Herr RM Münch verweist auf seine Anfrage zu TOP 13.3 – Verifizierung der neuen Dortmunder Naturschutzgebiete – und bittet um Nachbesserung im Zusammenhang mit den Dortmunder
Naturschutzgebieten. Folgende Maßnahmen sollten noch berücksichtigt werden:
1. Die Integration des Hauptamphibienlaichgewässers südlich der Autobahnbrücke in das Naturschutzgebiet Bittermark,
2. die Integration der größten Dortmunder Grasfroschlaichplätze östlich des Naturschutzgebietes Fürstenberg Holz in das Naturschutzgebiet und
3. die Unterschutzstellung des herpetologisch wertvollsten Waldgebietes Kruckeler Wald.

Herr StR Sierau ergänzt, dass der Flächennutzungsplan genehmigt sei. Auch die Änderungen der Landschaftspläne sind genehmigt, diese genehmigten Änderungen genehmigen gleichzeitig den Katalog der Ge- und Verbote. Eine Abweichung in der Genehmigung gibt es nur im Zusammenhang damit, welche Gebiete unter Naturschutz gestellt werden. Die Begründung hierfür liegt in Formalien. Offenbar wurde der vorgelegte Ge- und Verbotskatalog als praktikabel bewertet.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die schriftliche und die ergänzende mündliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.10
Rhein-Ruhr-Express
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01095-05)

Herr StR Sierau erläutert zu folgenden Fragen der Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion:

1. Sind die in der Rahmenvereinbarung genannten 250 Mio. Euro Investitionskosten für den Rhein-Ruhr-Express zusätzliche Schieneninvestitionsmittel oder sind die seit längerem zugesicherten 130 Mio. Euro (75 Mio. Euro vom Bund, 55 Mio. Euro vom Land) zum Umbau der Verkehrsstation Dortmund integraler Bestandteil der 250 Mio. Euro?

Die 250 Mio. € sind zusätzlich.

2. Welche konkreten Maßnahmen an der Verkehrsstation Dortmund (Hauptbahnhof) sowie am westlichen und östlichen Gleisbild sind im Zuge der Ausbauplanung „Großknoten Dortmund“ geplant?

Es gibt noch keine Planungen für einen Infrastrukturausbau. Nur Überlegungen und Vorentwürfe sind bekannt.

3. Besteht die Möglichkeit, mit den Fördermitteln aus dem Projekt „Rhein-Ruhr-Express“ den dringend notwendigen Ausbau der Eisenbahnbrücke „Am Burgwall“ zu finanzieren, um somit die Möglichkeit eines durchgängig viergleisigen Ausbau der Bahnlinie Richtung Kamen-Hamm zu schaffen?

Diese Frage kann von Herrn StR Sierau noch nicht beantwortet werden. Es gibt die Forderung von Seiten der Stadt, die heute in die Anhörung des Verkehrsausschusses im Landtag über den Deutschen Städtetag eingebracht wurde.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die mündliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.





4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

zu TOP 4.1
20 Jahre Denkmalschutz und Denkmalpflege in Dortmund - Vergangenheit und Perspektiven
Einbringung
(Drucksache Nr.: 00248-04)

Beschluss
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bringt die Vorlage „20 Jahre Denkmalschutz und Denkmalpflege in Dortmund – Vergangenheit und Perspektiven“ ein und wird sie am 06.04.2005 erneut behandeln.

zu TOP 4.2
Information an den Fachausschuss (AUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 4. Quartal 2004 behandelt worden sind.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01004-05)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Zusammenstellung der Vorhaben und die dazu ergangenen Beschlussergebnisse zur Kenntnis.

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 5.1
Neue Verordnung zu (verkehrsbedingten) Schadstoffen - Auswirkungen auf den Straßenverkehr in Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01037-05)
- Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 26.01.2005

Die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion hat folgenden Wortlaut:

· „Welche Sofortmaßnahmen plant die Verwaltung nach dem jetzigen Kenntnisstand?
· Sind Fördermittel des Landes NRW zur Behebung von lokalen Belastungsschwerpunkten akquiriert worden?
· Welche Bemühungen hat die Umweltverwaltung unternommen, auf die Bezirksregierung in Arnsberg einzuwirken, dass ein Verfahren zur Erstellung eines Luftreinhaltesplans für Dortmund eröffnet wird?
· Welche Konsequenzen zieht die Stadt Dortmund aus der nicht minder brisanten Vorlage zur Lärmminderungsplanung?“
Auf die im Rahmen der Bitte um Stellungnahme benannte Frage der CDU-Fraktion nach den Sofortmaßnahmen erläutert Herr StR Sierau, dass vor über zwölf Jahren viel u. a. zur Luftreinhaltung, Schadstoffreduzierung etc. auf den Weg gebracht wurde. Hierzu gibt es Beschlussfassungen des Rates, z. B. zur CO2-Minderung, zum Klimaschutz, ÖPNV-Ausbau, zur Förderung des Fuß- und Radverkehrs. Viele vom Deutschen Städtetag empfohlenen Maßnahmen wurden in Dortmund schon umgesetzt.
Die Frage nach Fördermitteln des Landes NRW zur Behebung lokaler Belastungsschwerpunkte beantwortet Herr StR Sierau damit, dass Fördermittel beim Umweltministerium in Anspruch genommen werden können, wenn die Bezirksregierung Projekte benennt. In Dortmund gibt es keine so brisanten Situationen wie in anderen Städten. Hier müssen von Seiten der Bezirksregierung Vorschläge entwickelt werden. Es wurde durch die Verwaltung bereits der Dialog mit Arnsberg gesucht. In der Einschätzung der Bezirksregierung waren auf Seiten der Stadt Dortmund alle Bemühungen sachgerecht, zeitnah und einer Schadstoffreduzierung dienlich.

Zur Frage der Frau RM Horitzky, ob an der Pförtnerampel vor dem Borsigplatz etwas verändert werden könne, da die Straße überörtlich sei, macht Herr StR Sierau darauf aufmerksam, dass die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord die Verwaltung gebeten hatte, zu prüfen, ob die Ampel weiter östlich eingerichtet werden könnte. Herr StR Sierau schlägt vor, diese Frage an den zuständigen Dezernenten zu richten. Er gibt den Hinweis, dass der von der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord für die Pförtnerampel vorgesehene Bereich sich auf städtische Teile beziehe. Im Verwaltungsvorstand wurde ein Beschluss gefasst, wie der Teil des städtischen Netzes durch Ampeln bewirtschaftet werden kann. Die verwaltungsseitige Überprüfung soll unter der Federführung des Dezernates 6 erfolgen. Die von Frau RM Horitzky aufgeworfene Frage wird unter Beteiligung des Dezernates 7 bewertet werden.

Auf die Nachfrage des Herrn RM Hengstenberg nach den Konsequenzen der Luftreinhalteverordnung und den Sofortmaßnahmen verweist Herr StR Sierau auf den Ortstermin, der zusammen mit der Verwaltung durchgeführt wurde. Aufgrund der Messergebnisse wird eine Bewertung erfolgen, um über Maßnahmen entscheiden zu können. Angeordnet werden Maßnahmen durch die Bezirksregierung in Arnsberg.

Frau Horitzky hat Bedenken wegen der Höhe des Messpunktes an der Brackeler Straße. Hierzu erläutert Herr Dr. Grote, dass der Messcontainer da stehe, wo die Menschen leben. Der Standort sei realistisch.
Zur Frage, welche Konsequenzen die Stadt aus der nicht minder brisanten Vorlage zur Lärmminderungsplanung ziehe, bringt Herr Dr. Grote zum Ausdruck, dass eher der Sachverhalt brisant sei. Seit 1998 wurde der AUSW mit vier Grundsatzvorlagen informiert. Die Verwaltung bereitet sich darauf vor, europäisches Recht, das nicht in nationales Recht umgesetzt ist, auf der Grundlage der Lärmminderungsplanung zu betreiben.
Der AUSW sei mit Hilfe der Vorlagen auf dem aktuellen Stand. Herr Dr. Grote wünscht für die Verwaltung mehr Unterstützung auch durch die Politik.
Bei Themen, wie Mobilfunk, Luftreinhaltung und Lärmminderung, möchte die Verwaltung inhaltlich eher mit der Unterstützung der Politik weiterkommen und wünscht sich weniger eine Erschwerung der Arbeit.
Mit der EDG wurde inzwischen vereinbart, dass der Straßenabschnitt nass gereinigt werde. Um festzustellen, ob die Maßnahme zur Verbesserung der Luft beiträgt, müssen an diesem Standort meteorologische Daten erfasst werden. Daher wurde das Landesumweltamt gebeten, die Straßenreinigungsmaßnahme durch die Messung zu unterstützen. Die Messung erfolgt vom Dach her. Evtl. kann das Landesumweltamt diese Maßnahme als Pilotprojekt in Dortmund betreiben, um die Staubbindung zu kennen. Vor wenigen Tagen ist dazu ein Antrag an das Landesumweltamt ergangen.

Herr StR Sierau erklärt, dass aufgrund der Messergebnisse an den Standorten in Dortmund die Verwaltung in Kürze einen Lkw-Stadtplan herausbringt. Dies war ein Vorschlag aus dem Arbeitskreis Masterplan Mobilität. In diesem Lkw-Stadtplan werden z. B. Empfehlungen im Hinblick auch auf diesen Abschnitt des gesamtstädtischen Netzes gegeben. Rein rechtlich muss zunächst die Bezirksregierung tätig werden. Im Bereich der Brackeler Straße muss offenbar auch mehr Aufklärung betrieben werden, denn es gebe für die dortigen Werte mehrere Interpretationsmöglichkeiten.

Herr Dr. Grote ergänzt, dass die Vision der Sperrung der Innenstadt unter den Aspekten der Bundesimmissionsschutzverordnung nicht zu erwarten sei, da in Dortmund nicht diese erheblichen Belastungen entstehen. Hier gibt es nur kleinräumige Belastungsvorfälle, wie das Beispiel Brackeler Straße zeigt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die mündliche Berichterstattung der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 5.2
Masterplan Emscher Landschaftspark 2010 - Stellungnahme zum Entwurf
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00340-04)
- Auszug des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde aus der Sitzung am 09.02.2005 (wurde nachversandt)
- Ergänzungsschreiben des Herrn StR Sierau vom 14.02.2005 (Drucksache-Nr. 00340-04E/1) (wurde nachgereicht)

Herr RM Carl bittet wegen Beratungsbedarfs der Fraktion FDP/Bürgerliste darum, die Vorlage auf den 09.03.2005 zu vertagen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Vorlage und wird sie am 09.03.2005 behandeln.

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

zu TOP 6.1
Masterplan Wohnen - Schwerpunktsetzung für die nächsten fünf Jahre
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00659-04)

Frau RM Falkenstein-Vogler bittet die Verwaltung um eine Aufstellung der verschiedenen Angebote für die Versorgung älterer Menschen im Bereich Wohnen auf Stadtebene, getrennt nach Stadtbezirken. Hier bezieht sie sich darauf, dass es in der Landesbauordnung seit 1998 bereits Kernelemente der Barrierefreiheit bei der Förderung alter Mietwohnungen gebe, z. B. die Erreichbarkeit der Wohnung über einen Zugang zum Haus ohne Stufen und Schwellen, innerhalb der Wohnung keine Stufen, Schwellen oder Türanschläge, Sanitärbereich mit bodengleichem Duschplatz etc.

Frau RM Pohlmann-Rohr ist erfreut darüber, dass es über den Masterplan Wohnen zu einer Vernetzung der Akteure gekommen ist. Bei der geplanten ersten Veranstaltung hat sie den Eindruck, dass der Kreis der eingeladenen Personen exklusiv sei. Hier fehlen die älteren Menschen, die Veranstaltung müsse mehr Richtung Öffentlichkeit gehen. Die Themen der wohnortnahen Dienstleistung für ältere Menschen und die Rolle der Wohnungsunternehmen sollten Grund für eine Vernetzung und Informationen sein. Sie regt an, dies im Rahmen der weiteren Bearbeitung des Masterplans mit einfließen zu lassen. Es sei wichtig, Konzepte in Richtung des Wohnungsmarkts weiterzuentwickeln. Dies hält sie insbesondere für die älteren Menschen für wichtig, hier müssten die Wohnungsmarktakteure aktiv werden.

Frau RM Horitzky hält es für wichtig, dass beim barrierefreien Wohnen die verschiedensten Aspekte zusammenkommen.

Herr StR Sierau spricht die enge Zusammenarbeit mit der Wohnungswirtschaft, den Wohlfahrtsverbänden etc. an. Die genannten jährlichen Schwerpunkte sind Vorschläge der Verwaltung, die Verwaltung sei aber für Anregungen offen. Natürlich sind besonders die Themen im Fokus, die in bestimmten Gestaltungszu-sammenhängen heraus betont und eingefordert werden.
Auf die Eingangsfrage der Frau RM Falkenstein-Vogler sagt er zu, diese zunächst hinsichtlich der Durchführbarkeit und Praktikabilität überprüfen lassen.

Herr RM Hengstenberg macht den Vorschlag, die Anregungen der Frau RM Falkenstein-Vogler und der Frau RM Pohlmann-Rohr in die Veranstaltungen zum Masterplan Wohnen einfließen zu lassen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, dass
· der Masterplan Wohnen mit den jährlichen Schwerpunkten „Wohnen im Alter“ (2005), „Kommunale Wohnungsmarktbeobachtung“ (2006), „Kooperation von Akteuren der Wohnungswirtschaft“ (2007), „Reflektion / Evaluation des bisherigen Masterplanprozesses“ (2008) und „Kommunales Wohnraumversorgungskonzept“ (2009) fortgeführt wird,
· die Akteure des Masterplan Wohnen mindestens einmal jährlich zu den jeweiligen Themen eingeladen werden,
· einmal jährlich eine öffentliche Veranstaltung zum Schwerpunktthema stattfindet und
· finanzielle Aufwendungen für die Durchführung des Masterplan Wohnen jährlich in Höhe von 9.000 Euro entstehen werden.

7. Angelegenheiten des Hochbaus
- unbesetzt -

8. Angelegenheiten des Tiefbauamtes
- unbesetzt -

9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'
- unbesetzt -

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -

11. Werksausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund
- unbesetzt -

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben
- unbesetzt -

13. Anfragen*

zu TOP 13.1
Abfallablagerungen auf der Halde Menglinghausen Süd
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 01140-05)

Folgende Anfrage des Herrn RM Münch liegt vor:
„Seit geraumer Zeit werden auf der Halde Menglinghausen Süd teilweise per LKW große Mengen Pferdemist abgelagert. Was gedenkt die Verwaltung zu tun, um das Befahren der Halde zu unterbinden?“

Herr Dr. Grote gibt an, dass das Umweltamt den Verursacher der Abfallablagerungen gefunden habe. Die Verwaltung versucht zusammen mit dem Verursacher und dem Grundstückseigentümer, den Pferdemist zu entfernen. Sollte dies nicht gelingen, komme es zu einem abfallwirtschaftlichen Ordnungsverfahren. Ein Absperren des Grundstücks durch die Stadt ist nicht möglich, da es sich um kein städtisches Grundstück handelt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die mündliche Beantwortung der Anfrage zur Kenntnis.

zu TOP 13.2
Städtebauliche Bewertung der politisch gewünschten Parkplätze Aussigring
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 01142-05)

Dem AUSW liegt folgende Anfrage vor:
“Wie bewertet die Verwaltung aus städtebaulicher Sicht, die von der BV Hombruch gewünschte Umwandlung der Grünfläche Aussigring in Parkplätze?“

Herr Wilde weist auf den Beschluss der Bezirksvertretung Hombruch vom 15.10.2004 hin, den Parkplatz Aussigring zu erweitern. Im westlichen Bereich über die Ansiedlung des „Kauflandes“ sei eine große Stellplatzanzahl geschaffen worden, die dem westlichen Abschnitt der Harkortstraße zugute komme. Es ist städtebaulich sinnvoll, über ein zusätzliches Stellplatzangebot auch den östlichen Teil der Harkortstraße weiter zu stärken. Erhebungen über die Auslastung des heutigen Stellplatzes Aussigring zeigen, dass zu Spitzenzeiten die Auslastung bei über 100 % liegt, d. h. es wird widerrechtlich und auch quer auf dem Parkplatz geparkt. Der Bedarf für weitere Stellplätze ist also vorhanden. Städteplanerisch wird die Erweiterung des Stellplatzes an dieser Stelle von der Verwaltung daher begrüßt. Nur gebe es einen Konflikt aufgrund einer dort notwendigen Spielfläche. Im März 2005 werde es in Hombruch in dieser Angelegenheit einen Ortstermin geben, im Rahmen dessen versucht werden wird, einen Kompromiss zwischen dem Verbleib der notwendigen Spielfläche und der auch sinnvollen Erweiterung des Stellplatzes zu finden

Herr RM Münch gibt folgende Nachfrage zur Niederschrift:
“Befürchtet die Verwaltung im Hinblick auf die heute besprochene Lärmminderung und Luftreinhaltung (siehe TOP 5.1) nicht eine Zunahme der Lärm- und Abgasbelastung für die dort wohnenden Menschen?“

Herr StR Sierau gibt zur Niederschrift:
“Nein, weil durch den Parksuchverkehr ein Mehrfaches an Belastungen ausgeht. Es ist jedenfalls günstiger, den Verkehr, der dort anrollt, gleich auf den Parkplatz zu bringen.“

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die mündliche Beantwortung der Anfrage zur Kenntnis.

zu TOP 13.3
Verifizierung der neuen Dortmunder Naturschutzgebiete
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 01143-05)
- Beantwortung der Anfrage (Drucksache-Nr. 01143-05-E1) (wurde nachversandt)

Folgende Anfrage liegt dem AUSW vor:
“Wird die Verwaltung bei der Verifizierung der neuen und von der Bezirksregierung abgelehnten Dortmunder Naturschutzgebiete meinen seit Jahren eingebrachten Anregungen folgen, insbesondere
1. Integration des Hauptamphibienlaichgewässers südl. der Autobahnbrücke in das NSG Bittermark
2. Integration der größten Dortmunder Grasfroschlaichplätze östl. des NSG Fürstenberg Holz in das
NSG
3. Unterschutzstellung des herpetologisch wertvollsten Waldgebietes Kruckeler Wald?“
Herr RM Hengstenberg verweist auf TOP 3.9 - Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion mit der Bezeichnung „Flächennutzungsplan“ -. Unter diesem Punkt ist die Anfrage bereits beantwortet worden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt das Schreiben des Herrn StR Sierau vom 03.02.2005 zur Kenntnis.




H e n g s t e n b e r g
F a l k e n s t e i n – V o g l e r
S k o d z i k
Vorsitzender
Ratsmitglied
Schriftführerin

(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)