Öffentliche Sitzung:
Sitzungsdauer: 16:00 - 19:00 Uhr
Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:


RM Friedhelm Sohn (SPD)

RM Rita Brandt (SPD)
RM Joachim Fischer (SPD)
RM Ulrike Nolte (SPD)
RM Rosemarie Liedschulte (CDU)
RM Thomas Carl (CDU)
RM Wolfram Frebel (Bündnis 90/Die Grünen)
sB Klaus Neumann (CDU)

Ricarda Erdmann (Falken)
Barbara Klein-Senge (Pfadfinder) - i. V. von Herrn Renneke (Kath. Jugend)
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Reiner Spangenberg (Jugendrotkreuz)
Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
Manfred von Kölln (Caritas) - i. V. von Herrn Rupa

2. Beratende Mitglieder:

Klaus Kohts

Elisabeth Beschorner (Kath. Kirche)
Jürgen Herzog (Stadtelternrat)
Peter Prause (Richter)
Wolfgang Kilian (Kreispolizeibehörde)
Frank Neukirchen-Füsers (Arbeitsamt)
Marianne Schobert (DPWV)
Isamil Zengin (Islamische Gemeinde)

3. Verwaltung:
Ulrich Bösebeck
Klaus Burkholz
Günter Dobbert
Hans-Jürgen Harder
Alfred Hennekemper
Klaus Hänel
Roger Kiel
Gabriele Sparka

Johannes Blume

4. Geschäftsführung:
Gabriele Lieberknecht

5. Gäste:
Frau Ute Lohde - AG nach § 78 KJHG - Jugendberufshilfe -
Frau Sabine Kremer -
AG nach § 78 KJHG - Jugendberufshilfe -
Frau Nicole Jansen - AG nach § 78 KJHG - Jugendberufshilfe -

Herr Hubert Scheuer - Nachbarschaftshaus Fürst Hardenberg e.V.

Herr D. Stahlschmidt - RPJ -
Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 29. Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses,
am 26.06.2002, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 27. Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am 02.05.2002

2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung

2.1 Geschäftsbericht 2001 des Jugendamtes
- wird in der Sitzung verteilt -

2.2 Bericht zur Ausbildungsplatzsituation und Jugendarbeitslosigkeit 2001
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02851-02)

2.3 Aktivitäten der Jugendbildung im Vorfeld der Bundestagswahl
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02839-02)

2.4 Antrag des Nachbarschaftshauses Fürst Hardenberg e.V., Herrekestr. 67, 44339 Dortmund, auf öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02855-02)

2.5 Teilnehmerbeiträge für Veranstaltungen in der Kinder- und Jugendförderung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02425-02)

2.6 Die Jugendleiter-Card (Juleica) in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02726-02)

2.7 Scharnhorst-Ost -Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf-
hier: Bau des II. Bauabschnitts der Spielachse von Buschei bis Werzenkamp

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01406-01)

2.8 1. Leistungen nach dem Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern
alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse und
-ausfallleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz - UVG)
hier: Finanzierung der Mehrbelastungen, die sich für die Stadt Dortmund ab 2002
ff. durch das Haushaltsbegleitgesetz NW zum Landeshaushalt 2002 ergeben.
2. Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch IX-( SGB-IX )- Rehabilitation und Teilhabe
behinderter Menschen
hier:Genehmigung zur Finanzierung von Leistungen nach dem
Sozialgesetzbuch-IX ab 2002 ff. für junge Menschen.

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02582-02)

2.9 Umgestaltung Kinderspielplatz Petersmannweg in Do.- Aplerbeck
hier: 2. Bauabschnitt

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02772-02)

3. Anträge / Anfragen

3.1 Hortplätze
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02843-02)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02843-02AS-B)

3.2 Betreuungsvertrag in Kindertagesstätten
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02871-02)

4. Informationen aus den Bezirksvertretungen

5. Mitteilungen des Vorsitzenden


Herr Sohn eröffnete die Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Er begrüßte eingangs die anwesenden Gäste.

N i e d e r s c h r i f t

über die 29. Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses,
am 26.06.2002
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung:

Sitzungsdauer: 16:00 - 19:00 Uhr

Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

RM Friedhelm Sohn (SPD)

RM Rita Brandt (SPD)
RM Joachim Fischer (SPD)
RM Ulrike Nolte (SPD)
RM Rosemarie Liedschulte (CDU)
RM Thomas Carl (CDU)
RM Wolfram Frebel (Bündnis 90/Die Grünen)
sB Klaus Neumann (CDU)

Ricarda Erdmann (Falken)
Barbara Klein-Senge (Pfadfinder) - i. V. von Herrn Renneke (Kath. Jugend)
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Reiner Spangenberg (Jugendrotkreuz)
Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
Manfred von Kölln (Caritas) - i. V. von Herrn Rupa

2. Beratende Mitglieder:

Klaus Kohts

Elisabeth Beschorner (Kath. Kirche)
Jürgen Herzog (Stadtelternrat)
Peter Prause (Richter)
Wolfgang Kilian (Kreispolizeibehörde)
Frank Neukirchen-Füsers (Arbeitsamt)
Marianne Schobert (DPWV)
Isamil Zengin (Islamische Gemeinde)

3. Verwaltung:
Ulrich Bösebeck
Klaus Burkholz
Günter Dobbert
Hans-Jürgen Harder
Alfred Hennekemper
Klaus Hänel
Roger Kiel
Gabriele Sparka

Johannes Blume

4. Geschäftsführung:
Gabriele Lieberknecht

5. Gäste:
Frau Ute Lohde - AG nach § 78 KJHG - Jugendberufshilfe -
Frau Sabine Kremer - AG nach § 78 KJHG - Jugendberufshilfe -

Frau Nicole Jansen - AG nach § 78 KJHG - Jugendberufshilfe -

Herr Hubert Scheuer - Nachbarschaftshaus Fürst Hardenberg e.V.

Herr D. Stahlschmidt - RPJ -


Veröffentlichte Tagesordnung:
T a g e s o r d n u n g

für die 29. Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses,
am 26.06.2002, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 27. Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am 02.05.2002

2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung

2.1 Geschäftsbericht 2001 des Jugendamtes
- wird in der Sitzung verteilt -

2.2 Bericht zur Ausbildungsplatzsituation und Jugendarbeitslosigkeit 2001
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02851-02)

2.3 Aktivitäten der Jugendbildung im Vorfeld der Bundestagswahl
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02839-02)

2.4 Antrag des Nachbarschaftshauses Fürst Hardenberg e.V., Herrekestr. 67, 44339 Dortmund, auf öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02855-02)

2.5 Teilnehmerbeiträge für Veranstaltungen in der Kinder- und Jugendförderung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02425-02)

2.6 Die Jugendleiter-Card (Juleica) in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02726-02)

2.7 Scharnhorst-Ost -Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf-
hier: Bau des II. Bauabschnitts der Spielachse von Buschei bis Werzenkamp

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01406-01)

2.8 1. Leistungen nach dem Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern
alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse und
-ausfallleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz - UVG)
hier: Finanzierung der Mehrbelastungen, die sich für die Stadt Dortmund ab 2002
ff. durch das Haushaltsbegleitgesetz NW zum Landeshaushalt 2002 ergeben.
2. Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch IX-( SGB-IX )- Rehabilitation und Teilhabe
behinderter Menschen
hier:Genehmigung zur Finanzierung von Leistungen nach dem
Sozialgesetzbuch-IX ab 2002 ff. für junge Menschen.

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02582-02)

2.9 Umgestaltung Kinderspielplatz Petersmannweg in Do.- Aplerbeck
hier: 2. Bauabschnitt

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02772-02)

3. Anträge / Anfragen

3.1 Hortplätze
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02843-02)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02843-02AS-B)

3.2 Betreuungsvertrag in Kindertagesstätten
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02871-02)

4. Informationen aus den Bezirksvertretungen

5. Mitteilungen des Vorsitzenden





Herr Sohn eröffnete die Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.

Er begrüßte eingangs die anwesenden Gäste.

Zu 1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Rosemarie Liedschulte benannt.

zu TOP 1.2


Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.

zu TOP 1.3


Feststellung der Tagesordnung

Im Wege der Dringlichkeit wurde die Tagesordnung um den

TOP 3.3 neu Arbeitsbeschaffungsmaßnahme "Stadtteilbezogener naturnaher Bau von Kinderspielplätzen auf Grundlage pädagogischer Analyse und Beteiligungsverfahren"

erweitert.

Unter Berücksichtigung der o.a. Erweiterung wurde die Tagesordnung einstimmig beschlossen.

zu TOP 1.4


Genehmigung der Niederschrift über die 27. Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am 02.05.2002

Der Kinder- und Jugendausschuss genehmigte einstimmig bei einer Enthaltung die Niederschrift über die 27. Sitzung des Kinder- und Jugendausschuss am 02.05.2002.

Zu 2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung

zu TOP 2.1


Geschäftsbericht 2001 des Jugendamtes

Herr Sohn berichtete kurz von der Pressekonferenz.

Der Geschäftsbericht gilt als eingebracht und wird in der nächsten Sitzung beraten.

zu TOP 2.2


Bericht zur Ausbildungsplatzsituation und Jugendarbeitslosigkeit 2001
(Drucksache Nr.: 02851-02)


Herr Kohts führte in die Vorlage ein.

Anschließend stellten Frau Lohde, Frau Kremer und Frau Jansen die Ergebnisse der Planungskonferenz vor (s. Anlage 1).

Herr Sohn dankte für die Berichte. Er bedauerte, dass kein Vertreter der Schulen anwesend ist, der aus schulischer Sicht auf die Ausführungen reagieren könne. Er habe diesbezüglich bereits an das Schulamt geschrieben.

Herr Neukirchen-Füsers stellte die aktuelle Situation auf dem Ausbildungsmarkt dar (s. auch Anlage 2):

- deutlicher Rückgang der gemeldeten Ausbildungsstellen in Dortmund

- die bisherigen Wachstumsbranchen - Dienstleistungs- und IT-Bereich - melden rückläufige Ausbildungszahlen

- Zunehmend werden höhere Anforderungen an die Schulabschlüsse gestellt (Abitur, Fachhochschulreife etc.). Zukünftig werde es immer schwerer, den Personenkreis mit mittelmäßigem oder schlechtem oder gar keinem Schulabschluss in eine adäquate Ausbildung und Arbeit zu platzieren. Das sei keine Frage der passgenauen Vermittlung, sondern eine Frage der noch zur Verfügung stehenden Arbeits- und Ausbildungsstellen.
Zielrichtung sei, mit den Trägern der Jugendberufshilfe Überlegungen anzustellen, ob die konzipierten Maßnahmen noch ausreichend und den geänderten Anforderungen gerecht werden. In Modellversuchen sei festgestellt worden, dass mit höheren Praktikumsanteilen auch für besonders benachteiligte Jugendliche sehr gute Eingliederungschancen bestehen.

Aus Sicht der Arbeitsverwaltung könne man sich eine intensivere Berufsvorbereitung und -orientierung in den Schulen durchaus vorstellen. Ab der Klasse 8 würden Sprechstunden und Berufsorientierung in den Schulen regelmäßig angeboten, die auch intensiv in Anspruch genommen würden.
Die Arbeitsverwaltung würde gern das Kooperationsbild Schule - Wirtschaft und damit auch handlungsorientierte Berufsorientierung stärker forcieren. Möglichkeit biete das neue Job-Aktiv-Gesetz. Wegen der erforderlichen 50 % Cofinanzierung eines weiteren Beteiligten würden bereits Gespräche geführt, die aber noch nicht zum Abschluss gekommen sind. Es sei das Bestreben, konkrete Kooperationsprozesse zwischen einzelnen Schulen und Unternehmen umzusetzen. Damit habe er in den vergangenen Jahren im Arbeitsamtsbezirk Essen gute Erfahrungen gemacht. Diese Möglichkeiten würden vom ihm in der nächsten Sitzung des Beirates Schule - Wirtschaft in Dortmund vorgestellt.
Eine dringende Notwendigkeit, Jugendlichen schon in der Schule ein Assement-Center anzubieten, sah er aufgrund der vielfältigen, bereits bestehenden Angebote nicht.
Die Bereitschaft aller Beteiligten sei vorhanden, Maßnahmen aufeinander abzustimmen, um evtl. Maßnahmekarrieren zu vermeiden. Einen guten Überblick über die vorhandenen Maßnahmen gebe das "Ticket" und die "Startrampe".
Er betonte die neutrale Funktion der Arbeitsverwaltung, die qua Gesetz als Mittler zwischen Arbeitgeber und Bewerber zur Neutralität verpflichtet sei.

Frau Erdmann äußerte die dringende Bitte, dass sich der Ausschuss noch einmal mit dieser Thematik beschäftigt. Es müsse überlegt werden, wie Bildung organisiert werden könne, um Chancengleichheit und soziale Gerechtigkeit für benachteiligte Jugendliche - auch mit Migrationshintergrund - zu gewährleisten.

Auf Nachfragen führte Frau Lohde aus:

- Das Problem der Schulmüdigkeit sei immer noch vorhanden, allerdings werde nach ihrer Auffassung in Dortmund auf sehr produktive Art und Weise daran gearbeitet.

- Es müsse eine Neutralität über die Neutralität des Arbeitsamtes hinaus geben. Das begründe sich einmal aus dem persönlichen Zugang zu den Jugendlichen. Auch müsse gewährleistet sein, dass alle Fördermaßnahmen den Jugendlichen im Rahmen einer personenzentrierten Beratung zugute kommen. Das könne nach ihrer Auffassung eine Verwaltung nicht leisten. Dafür sei eine neutrale Agentur besser geeignet. Natürlich müsse es ein Zusammenspiel aller Akteure geben Der inzwischen eingerichtete Koordinierungskreis Jugendberufshilfe sei ein erster richtiger Schritt in diese Richtung.

- Hinsichtlich der Umsetzung der Projektideen sei es eine Forderung der Planungskonferenz gewesen, ähnlich wie im Bereich Schulverweigerung eine entscheidungsfähige Agentur ins Leben zu rufen, in dem die lokalen Partner zusammenarbeiten.

Herr Sohn merkte an, dass die soziale Kompetenz, die Konfliktfähigkeit, Teamfähigkeit, auch Leidensfähigkeit der Jugendlichen verstärkt werden müsse.

Herr Neukirchen-Füsers erklärte, es gebe zunehmend mehr Jugendliche mit Migrantenhintergrund, die an den bildungspolitischen Möglichkeiten unserer Systeme nur unzureichend partizipieren. Eine entsprechende Förderung der Jugendlichen, aber auch die Information der Eltern über die Möglichkeiten und Notwendigkeiten sei auch aus seiner Sicht ebenfalls dringend erforderlich.

Herr Prause bestätigte aus seiner Sicht als Richter, dass Jugendliche oft nicht in der Lage sind, begonnene Maßnahmen durchzuführen, Rückschläge hinzunehmen. Es könnte sicherlich sinnvoll sein, eine weitere Ansprechperson zu haben, die kontinuierlich die Betreuung durchführt. Allerdings sehe er die Gefahr, dass das - wie auch die anderen Angebote - nach einiger Zeit ebenfalls nicht mehr wahrgenommen wird. Er bezweifelte, dass der oft bestehende Mangel an Motivation bei den Jugendlichen durch die Agentur beseitigt werden könne.

Herr Gora merkte kritisch an, dass er sich nicht einer Forderung nach einer neuen Maßnahme oder einem neuen Produkt anschließen könne - bei allen auch ihm durchaus bewussten Mängeln. Vielmehr müsse aus seiner Sicht die Konsequenz sein, dass das bestehende System - in der Funktion des Arbeitsamtes - sich der Aufgabe stellen und u. U. auch Veränderungen herbeiführen müsse, damit dieser Aufgabenbereich vernünftig abgeleistet werde.

Herr Bösebeck wies darauf hin, dass der neu gegründete Koordinierungskreis Jugendberufshilfe z. Z. die verschiedenen Modellprojekte unter Einbeziehung der Zielgenauigkeit für die Jugendlichen und die Bestimmung der Aufgabenbereiche der jeweiligen Institutionen diskutiere. Das Ergebnis dieser Diskussion und Abwägung sollte aus seiner Sicht zunächst abgewartet werden. Einen verbindlichen Termin könne er allerdings für die Vorstellung der Ergebnisse im Ausschuss nicht nennen.

Herr Neukirchen-Füsers sprach sich ebenfalls dafür aus, die Diskussion zunächst in dem Koordinierungskreis zu führen.

Für Herrn Frebel stellte sich die Frage, ob nicht Ursache und Wirkung teilweise vertauscht würden. Die Grundlagen für fehlende Verantwortungsübernahme durch den einzelnen Jugendlichen, Schulmüdigkeit u.a. würden viel früher geschaffen.
Er erinnerte an die Erfahrungen aus Leeds, wie z. B. die Second-Chance-School, die nachhaltig auf ihre Übertragbarkeit geprüft werden müssten. Wesentlich sei natürlich die Betreuung aus einer Hand.

Zum Abschluss der Diskussion stellte Herr Sohn fest, dass es im Ausschuss große Übereinstimmung über die Vorgehensweise gebe. Das Thema werde aufgegriffen, wenn die Ergebnisse des Koordinierungskreises vorgelegt würden. Er hoffe, dass das in nicht allzu langer Zeit erfolgen könne.

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt den jährlichen "Bericht zur Ausbildungsplatzsituation und Jugendarbeitslosigkeit" für das Jahr 2001 und die Ergebnisse der Planungskonferenz-Jugendberufshilfe 2002 zur Kenntnis.


zu TOP 3.3
Arbeitsbeschaffungsmaßnahme "Stadtbezirksbezogener naturnaher Bau von
Kinderspielplätzen auf Grundlage pädagogischer Analyse und Beteiligungsverfahren"

Antrag der CDU-Fraktion vom 25.06.2002
(Drucksache Nr.: 02943-02)


Frau Liedschulte und Herr Neumann begründeten den Antrag ihrer Fraktion.

Herr Fischer und Herr Sohn brachten in ähnlichen Beiträgen zum Ausdruck, dass die Verwaltung durch Ratsbeschluss bereits beauftragt wurde, alternative Finanzierungsmodelle zu prüfen. Der Verwaltung müsse Zeit gegeben werden, vernünftige Lösungsvorschläge zu unterbreiten. Ein Konzept über eine alternative Finanzierung werde vom Rat beschlossen.

Aus Sicht der Verbände erklärten Frau Rabenschlag, Frau Schobert und Herr Gora es müsse sorgfältig geprüft werden, wie eine Finanzierung erfolgen könne und vor allen Dingen, zu wessen Lasten.

Herr Blume führte aus, der Regiebetrieb "Stadtgrün" sei bei dem Projekt koordinierend tätig. Aufgrund der vorläufigen Entscheidung des Ministeriums seien alle beteiligten Akteure informiert worden. Um eine Entscheidung im Sinne der Stadt Dortmund zu erreichen, fänden z. Z. Gespräche statt. Nach Abschluss der Gespräche solle ein mit den Beteiligten abgestimmtes Konzept den politischen Gremien zeitnah zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Die Gesamtkosten des Projektes beliefen sich auf ca. 2,9 Mio. ■, die Eigenmittel der Stadt Dortmund beliefen sich auf 213.000 ■. Die Differenz betrage 2,76 Mio. ■. Von diesem Betrag übernehme das Arbeitsamt einen Anteil von 1,9 Mio. ■, so dass ein Restbetrag von 854.000 ■ verbleibe. Das sei der Betrag, der beim Land beantragt wurde.

Herr Neukirchen-Füsers erklärte das große Interesse der Arbeitsverwaltung an der Fortführung der Maßnahme. Arbeitslosen könnten Arbeitsplätze und Beschäftigungsmöglichkeiten geboten werden, die ansonsten nur bedingt am Arbeitsmarkt platziert werden könnten. Natürlich spiele der Zeitpunkt der Umsetzung für die eigenen Haushaltsplanungen eine große Rolle.

Auf die Frage von Herrn Frebel nach Auswirkungen des fehlenden Betrages von 854.000 ■ hinsichtlich der Arbeitsplätze oder des Projektes zum Stichtag 01.07. führte Herr Blume aus, dass nach seiner Information die Verwaltung mit Hochdruck daran arbeite, kurzfristig eine Lösung zu finden.

Der Kinder- und Jugendausschuss beschloss einstimmig folgenden geänderten Antrag der CDU-Fraktion:

Der Kinder- und Jugendausschuss beauftragt die Verwaltung, die Finanzierung trotz nicht mehr zu erwartender Landesmittel sicherzustellen.
Die Verwaltung soll deshalb
umgehend ein alternatives Finanzierungskonzept erarbeiten und überprüfen, ob die Finanzierung über Minderausgaben bzw. Umschichtungen ermöglicht werden kann.


zu TOP 2.4
Antrag des Nachbarschaftshauses Fürst Hardenberg e.V., Herrekestr. 67, 44339 Dortmund, auf öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG)
(Drucksache Nr.: 02855-02)


Herr Scheuer stellte das Nachbarschaftshaus Fürst Hardenberg vor (s. Anlage 3).

Herr Sohn dankte für die Vorstellung.

Der Kinder- und Jugendausschuss fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt die öffentliche Anerkennung des Nachbarschaftshauses Fürst Hardenberg e.V., Herrekestr. 67, 44339 Dortmund, als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 KJHG.



zu TOP 2.3
Aktivitäten der Jugendbildung im Vorfeld der Bundestagswahl
(Drucksache Nr.: 02839-02)


Herr Burkholz (Zeitpunkt der Wahl: 1 Woche vor der Bundestagswahl; Bekanntgabe der Ergebnisse: evtl. am Abend der Bundestagswahl oder eine Woche später) und Herr Stahlschmidt - Ring Politischer Jugend - (Thema Bundeswehr: Thema wird allgemein dargestellt, Kinder und Jugendliche sollen ihre Position selbst erarbeiten) beantworteten die Fragen von Herrn Carl.

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.5
Teilnehmerbeiträge für Veranstaltungen in der Kinder- und Jugendförderung
(Drucksache Nr.: 02425-02)


Der Kinder- und Jugendausschuss empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagenen Teilnehmerbeiträge für Veranstaltungen in der Kinder- und Jugendförderung.


zu TOP 2.6
Die Jugendleiter-Card (Juleica) in Dortmund
(Drucksache Nr.: 02726-02)


Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis


zu TOP 2.7
Scharnhorst-Ost -Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf-
hier: Bau des II. Bauabschnitts der Spielachse von Buschei bis Werzenkamp
(Drucksache Nr.: 01406-01)


Auf Nachfrage von Herrn Carl erklärte Herr Bösebeck, dass die Folgekosten nur für den bereits vorhandenen Spielplatz Werzenkamp - als Anlage des Jugendamtes - getragen würden, alle anderen seien Spielanlagen der Ruhr-Lippe Wohnungsgesellschaft.

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Planung zum II. Bauabschnitt der Spielachse von Buschei bis Werzenkamp zur Kenntnis.

Der Kinder- und Jugendausschuss empfahl einstimmig der Bezirksvertretung Scharnhorst, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Bezirksvertretung Scharnhorst beschließt den II. Bauabschnitt der Spielachse von Buschei bis Werzenkamp auf öffentlichen Flächen zu Kosten in Höhe von 125.267 ■ und beauftragt darüber hinaus die Verwaltung, eine Vereinbarung zur Förderung der Spielachse auf dem Grundstück der Ruhr-Lippe Wohnungsgesellschaft mbH zu Kosten in Höhe von 199.404 ■ mit der Gesellschaft abzuschliessen.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 6151 9511 0102 - Bewohnerorientierte Erneuerung der Großsiedlung Scharnhorst-Ost - für die Jahre 2002 ff. vorgesehen.


zu TOP 2.8
1. Leistungen nach dem Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse und -ausfallleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz - UVG)
hier: Finanzierung der Mehrbelastungen, die sich für die Stadt Dortmund ab 2002 ff. durch das Haushaltsbegleitgesetz NW zum Landeshaushalt 2002 ergeben.
2. Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch IX -(SGB-IX)- Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
hier:Genehmigung zur Finanzierung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch-IX ab 2002 ff. für junge Menschen.
(Drucksache Nr.: 02582-02)


Bitte um Stellungnahme nach § 14 GeschO

(Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr. 02582-02 AS B)

Herr Kohts führte kurz in die Vorlage ein.

Anschließend beantwortete er die gestellten Fragen:

Zu 1. 1998 0 ■
1999 1.631.021 ■ Anteil der Stadt Dortmund 25 %
2000 2.163.137 ■ Anteil der Stadt Dortmund 33 1/3 %
2001 2.238.307 ■ Anteil der Stadt Dortmund 33 1/3 %

Bis zum 31.12.1998 wurden die Unterhaltsvorschussleistungen zu 50 % vom Land und
zu 50 % vom Bund getragen. Es bestand kein städt. Anteil.


Zu 2. 1998 8.522.228 ■
1999 7.625.407 ■
2000 7.772.984 ■
2001 7.813.887 ■

Zu 3. Im Jahre 2001 wurden 1.370 Verfahren gegen säumige Väter/Mütter eingeleitet, von denen ca. 1.000 erfolgreich abgeschlossen wurden. Ca. 350 Verfahren sind noch anhängig. Zuvor wurde keine Statistik dieser Art geführt.

Zu 4. Gerichtskosten gehen zu Lasten des Landes NW.

Ergänzend teilte er mit, dass in den letzten Jahren ca. 16 % der Gesamtausgaben von den Vätern hereingeholt werden konnten.

Herr Prause bestätigte, dass die Verwaltung bei Unterhaltspflichtverletzungen äußerst nachdrücklich die Verfahren betreibe.

Herr Fischer äußerte sich erleichtert darüber, dass aufgrund des Ratsbeschlusses die zusätzlichen Belastungen nicht aus dem Jugendetat erwirtschaftet werden müßten, sondern gesamtstädtisch aufgefangen werden.

Der Kinder- und Jugendausschuss empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die vorgeschlagene Finanzierung der sich durch das Haushaltsbegleitgesetz NW zum Landeshaushalt 2002 und durch das Sozialgesetzbuch IX ergebenden Mehrbelastungen für die Haushaltsjahre 2002 ff..



zu TOP 2.9
Umgestaltung Kinderspielplatz Petersmannweg in Do.- Aplerbeck
hier: 2. Bauabschnitt
(Drucksache Nr.: 02772-02)


Der Kinder- und Jugendausschuss fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt den 2. Bauabschnitt der Umgestaltung des Kinderspielplatzes Petersmannweg in Dortmund-Aplerbeck mit einem Kostenaufwand von
■ 32.978,33 und jährlichen Folgekosten von ■ 1.407,08 .

Finanzierung:

Haushaltsjahr: 2002
Finanzposition: 4608 9601 000 1 ■ 32.978,33
-Neuanlage und Neugestaltung von
Kinder- und Jugendspielplätzen-

Folgekosten
Haushaltsjahr: ab 2003 ■ 1.407,08 jährl.


Zu 3. Anträge / Anfragen

zu TOP 3.1
Hortplätze
Bitte um Stellungnahme nach § 14 GeschO

(Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02843-02AS-B)


Herr Kohts beantwortete die Fragen insoweit, als sie sich nicht auf Vorlagen beziehen, die aus dem Geschäftsgang genommen wurden.

Zu 1. Die Kosten für einen Hortplatz betragen nach dem Produkthaushalt der Stadt Dortmund 6.000 ■ jährlich. Eine getrennte Buchung nach Personal- und Sachkosten wird z. Z. nicht vorgenommen.

Zu 2. Bei Umwandlung einer städt. Kindertageseinrichtung entstehen in erster Linie keine zusätzlichen investiven Kosten. Bei Ersatzbeschaffungen wird allerdings z. B. anstelle des Hortstuhles ein kleinerer Kindergartenstuhl angeschafft.

Zu 3. Bezieht sich auf eine Vorlage, die aus der Beratung genommen wurde.

Zu 4. In den letzten Jahren hat es keinen Fall gegeben, in dem für ein bestimmtes Kind aus sozialpädagogischen Gründen von einem Jugendhilfedienst ein Hortplatz empfohlen wurde. Im Bereich der unter 6-jährigen werden vereinzelt Empfehlungen ausgesprochen. Bei den vorhandenen 2.800 Ganztagsplätzen werden solche Emfpehlungen maximal für 5 % ausgesprochen.


Herr Sohn verwies auf die Resolution der Frauenarbeit des Kirchenkreises Dortmund Mitte-Nordost.

Nach kurzer Diskussion gab Herr Frebel folgendes zu Protokoll:
"Für Bündnis 90/Die Grünen stelle ich aufgrund der in der letzten HFA-Sitzung diskutierten Beschlussvorlage fest, dass die Angelegenheiten Hortplätze/Grundschulen nicht aus dem Beratungsgang genommen wurden. Sie werden immer noch in neuen Vorlagen als Bestandteil der Diskussion um die Infrastrukturrevision präsentiert. Ich stelle fest, dass Herr Kohts anderer Meinung ist und deswegen die Frage 3. nicht beantworten will."


zu TOP 3.2
Betreuungsvertrag in Kindertagesstätten
Bitte um Stellungnahme nach § 14 GeschO

(Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02871-02AS-B)


Herr Harder führte eingangs aus, dass in diesem Jahr erstmalig ein Betreuungsvertrag für die Betreuung von Kindern in städt. Kindertageseinrichtungen eingeführt werde. Das habe allerdings nichts mit der Hortdiskussion zu tun. Vielmehr hänge es mit der Absicht zusammen, die seit 1994 geltende Satzung aufheben zu lassen. Zum einen sei sie in vielen Punkten völlig überholt. Zum anderen sei die Betreuung von Kindern in städt. Kindertageseinrichtungen keine hoheitliche Aufgabe, die über eine öffentlich-rechtliche Satzung zu regeln sei, sondern ein privatrechtlich begründetes Betreuungsverhältnis. Diese Auffassung sei bei allen anderen Trägern gängige Praxis. Ursprünglich sollte diese Regelung schon zum jetzt laufenden Kindergartenjahr - zum 01.08.2001 - eingeführt werden. Aufgrund einer Reihe von Abstimmungsfragen hätte das zeitlich nicht umgesetzt werden können.

Anschließend beantwortete Herr Harder die Fragen:

Zu 1. Der Betreuungsvertrag kann selbstverständlich auch auf Hortplätze angewendet werden. Auf Seite 1 des Betreuungsvertrages kann aus den verschiedenen Betreuungsformen ausgewählt werden. Es wird nicht unterschieden, ob es sich um ein Kind unter 3 Jahren, von 3 - 6 Jahren oder über 6 Jahre handelt. Hortbetreuung ist nur ein Teil der Betreuung in einer
Kindertageseinrichtung.


Zu 2. Die grundsätzliche Kündigungsfrist beträgt mindestens 4 Wochen zum Monatsletzten. Die weiteren detaillierten Kündigungsregelungen gelten ausschließlich für den Bereich des Regelkindergartens. Das ist keine neue Regelung. Dadurch soll die permanente Diskussion vermieden werden, durch Kündigung vor den Sommerferien ein oder zwei Monatsbeiträge sparen zu können.

Zu 3. Die Eltern und die Einrichtungen wurden informiert, dass dieser Betreuungsvertrag zum
01.09.2002 gelten soll. In der nächsten Sitzung des Ausschusses wird die Aufhebung der Satzung zur Beschlussfassung vorgelegt.


Zu 4. Dann muss davon ausgegangen werden, dass eine Betreuung nicht mehr gewünscht wird
und ein Betreuungsverhältnis findet nicht statt. Die Eltern werden z. Z. mit einem offenen
Brief entsprechend informiert.


Herr Sohn bat, den Vertrag und auch die Information für die Eltern dem Protokoll beizufügen (s. Anlage 4).

Herr Herzog legte dar, dass es aufgrund der Formulierungen bei den Eltern zu Irritationen gekommen sei.
Auch seien die Kündigungsfristen bei dem Regelkindergarten bezogen auf andere Träger nicht kundenorientiert.


Frau Schobert regte an, dass der Ausschuss den Vertrag noch einmal ansehen solle.

Herr Gora bat um Klärung der Frage, ob und inwieweit der Kinder- und Jugendausschuss zuständig sei. Er halte es für unmöglich, über einen Vertrag zu diskutieren, den nicht alle kennen. Wenn eine Zuständigkeit des Ausschusses gegeben sei, müsse das im Rahmen der Tagesordnung ordentlich abgearbeitet werden. Aber dann auch mit der Konsequenz, dass auch die Verträge der anderen Träger mit herangezogen werden.

Der Vorschlag von Herrn Sohn fand die Zustimmung des Ausschusses, bis zur nächsten Sitzung von der Verwaltung die Zuständigkeit abklären zu lassen. Wenn eine Zuständigkeit gegeben sei, werde eine Diskussion im Rahmen der Tagesordnung erfolgen.


zu TOP 4.
Informationen aus den Bezirksvertretungen

Es lagen keine Informationen vor.

zu TOP 5.


Mitteilungen des Vorsitzenden

Herr Sohn wies auf folgende Termine, Berichte und Informationen hin:

- Termin des Workshops am 10.07.2002 im Gebäude des Jugendamtes.
In diesem Zusammenhang teilte Herr Sohn mit, dass am 28.05.2002 im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden eine Diskussion zur Bereitstellung von Kindertagesstättenplätzen (Auswahlverfahren) geführt wurde. Die Angelegenheit sei an den Kinder- und Jugendausschuss überwiesen worden. In der nächsten Sitzung solle der Punkt auf die Tagesordnung genommen werden. Evtl. könnte auch im Workshop eine Thematisierung erfolgen.

- Jahresbericht 2001 Verbraucher-Zentrale

- Schuljahresbericht 2000/2001 mit ergänzendem Sachstandsbericht von dobeq

- Jahresbericht 2001 von dobeq

- Vorlage "Entwicklungkonzept Dortmunder Berufskollegs; hier Handlungsbedarf im Prozess der Weiterentwicklung".
Auf Vorschlag von Herrn Sohn soll diese Vorlage in einer der nächsten Sitzungen des Kinder- und Jugendausschusses behandelt werden, weil auch der Standort des Fritz-Henßler-Hauses in die Planungen einbezogen werden soll.

Herr Sohn beendete die Sitzung um 19.00 Uhr.

S o h n L i e d s c h u l t e L i e b e r k n e c h t
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin