Niederschrift
über die 17. Sitzung der Bezirksvertretung Eving
am 10.05.2006 Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2-4,
44339 Dortmund, Sitzungssaal, Zimmer 8
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdauer: 16:00 - 18:20 Uhr
Anwesend sind:
Stimmberechtigte Mitglieder:
SPD
Helmut Adden, Bezirksvorsteher
Frank Flunkert
Barbara Hackert
Andrea Hüsken
Wilfried Macewicz
Thomas Mann
Petro Möckel
Heidemarie Nürnberger
Hans-Jürgen Unterkötter
CDU
Andre Buchloh
Gerd Grundmann
Anke Kopkow, stellv. Bezirksvorsteherin
Monika Lehrke
B90/Die Grünen
Ralph Laske
Gisela Sichelschmidt
FDP/Bürgerliste
Wolfgang Mertens
Verwaltung
Frau Lindemann-Güthe Bezirksverwaltungsstelle Do-Eving
Frau Bökenkamp Bezirksverwaltungsstelle Do-Eving
Herr Harlinghausen Städtische Immobilienwirtschaft
Herr Dr. Hechler Bauordnungsamt
Frau Jaschewski Jugendamt
Herr Baller Architekt (TOP 11.3)
Herr Dumschat Architekt (TOP 11.3)
Herr Meyer gev (TOP 11.3)


Nicht anwesend:
CDU
Klaus Neumann
FDP/Bürgerliste
Katrin Schlegel
Unterbrechungen
Von –bisTOP
16.15 – 16.20 Uhr3.1
17.00 – 17.10 UhrNach 3.3
17.40 – 17.507.1

Veröffentlichte Tagesordnung:
T a g e s o r d n u n g
für die 17. Sitzung der Bezirksvertretung Eving,
am 10.05.2006, Beginn 16:00 Uhr,
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2-4, 44339 Dortmund
Sitzungssaal, Zimmer 8
Öffentlicher Teil:
1. Regularien
1.1 Verpflichtung des Herrn Thomas Mann als neues Mitglied der Bezirksvertretung Eving
1.2 Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.3 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
1.4 Feststellung der Tagesordnung
1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 16. Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 05.04.2006
2. Einwohnerfragestunde (Dauer maximal 30 Minuten)
3. Berichterstattung
3.1 Vorstellung der Bebauung im Bereich „Güldene Eiche“
Berichterstattung: Bauordnungsamt
(Drucksache Nr.: 05122-06) Antrag CDU-Fraktion
3.2 Vorstellung des WM-Camps in Eving
Berichterstatterin: Frau Jaschewski Jugendpflegerin des Stadtbezirkes Eving
(Drucksache Nr.: 05123-06)
3.3 Planungen und Zeitrahmen für den Neubau Elisabeth-Grundschule
Berichterstattung Städtische Immobilienwirtschaft
(Drucksache Nr.: 05191-06) Antrag SPD-Fraktion
4. Anregungen und Beschwerden
4.1 Installierung einer Straßenbeleuchtung auf der Dornstraße (zwischen Innsbruckstraße und Derner Straße Eingabe aus der Bürgerschaft (Drucksache Nr.: 05022-06)
4.2 Durchführung der Veranstaltung „Wir in Eving“ am 03.06.2006 auf dem Evinger Platz Eingabe Interessengemeinschaft Evinger Vereine (Drucksache Nr.: 05106-06)
5. Finanzen und Liegenschaften - Keine Vorlagen
6. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung - Keine Vorlagen
7. Schulen
7.1 Einbau von geschlechtergetrennten Toilettenanlagen im Erdgeschoss und im zweiten Obergeschoss der Ketteler-Grundschule
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 05242-06)
8. Kultur, Sport und Freizeit
8.1 "Handlungskonzept Interkultur. Kulturelle Vielfalt und Kulturpolitik in Dortmund"
Empfehlung (Drucksache Nr.: 04958-06)
9. Kinder und Jugend - Keine Vorlagen
10. Soziales, Familie und Gesundheit - Keine Vorlagen
11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
11.1 Information über die aktuelle Rechtsprechung bezüglich der Großflächigkeit im Einzelhandel. Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 04663-06)
11.2 Stadterneuerung; Jahresförderungsprogramm 2007
Förderung und Finanzierung städtebaulicher Maßnahmen mit Zuschüssen des Landes, Bundes und der EU - Empfehlung (Drucksache Nr.: 04956-06)

11.3 Errichtung eines Getränkemarktes auf dem Gelände der ehemaligen Gaststätte Heuner
11.4 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 145 – Bayrische Straße - hier: I. Satzungsbeschluss; II. Beifügung der aktualisierten Begründung vom 10.04.2006
Empfehlung (Drucksache Nr.: 05041-06)
11.5 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 143 - Winterkampweg - hier: I. Satzungsbeschluss II. Beifügung der aktualisierten Begründung vom 10.04.06
Empfehlung (Drucksache Nr.: 05044-06)
11.6 Umbau und Aufstockung eines Wohnhauses – Rundstraße 19 Vorhaben gem. § 35 Abs. 4 Nr. 5 BauGB
11.7 Überprüfung der Parksituation Derner Straße (beidseitig)
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 05303-06)
11.8 Ausweisung einer „Kurzparkzone“ vor dem Haus Evinger Straße 599
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 05244-06)
11.9 Ergänzung der fehlenden Hinweisschilder zum Park&Ride-Platz an der Kemminghauser Straße Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 05263-06)
11.10 Aufbringung eines Piktogrammes „Pfeil rechts“ in der rechten Spur des Einmündungsbereiches von der „neuen“ Deutschen Straße in die Evinger Straße
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 05267-06)
11.11 Bordsteinabsenkungen in den Kreuzungsbereichen Rauher Dorn / Schimmelreiterweg / und Rauher Dorn / Muspelheimstraße
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 05272-06)
11.12 Aufstellung eines Busfahrgastunterstandes an der Haltestelle „Freischöffenweg“
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 05273-06)
11.13 Anlegung einer Bolzfläche für Kinder in Dortmund-Lindenhorst
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 05238-06)
11.14 Luftreinhalteplanung in Dortmund Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 04922-06)
12. Mitteilungen
12.1 Verlegung der Haltelinie an der Fußgängerbedarfampel an der Deutschen Straße – Einmündung Amtsstraße – in östliche Richtung
Antwort der Verwaltung (66) (Drucksache Nr.: 04656-06-E1)
12.2 Führung der LKW-Verkehre nach Sperrung der Ost-West-Verbindung in der Dortmunder Nordstadt (Bau einer Industriestraße)
Antwort der Verwaltung (61) (Drucksache Nr.: 04266-06-E1)
12.3 Verkehrliche Anbindung des Westfalenhütten-Geländes an den Springorumknoten (B 236) Antwort der Verwaltung (61) (Drucksache Nr.: 04268-06-E1)
12.4 Fortschreibung und Realisierung der Ziele der Masterpläne
Antwort der Verwaltung (61) (Drucksache Nr.: 04662-06-E2)
12.5 Ökologischer Zustand des Teiches an der Osterfeldstraße
Antwort der Verwaltung (60) (Drucksache Nr.: 04174-06-E1)
12.6 Lärmbelästigung durch Züge im Bereich der Lindenhorster Straße
Antwort der Verwaltung (60) (Drucksache Nr.: 04145-05-E1)
12.7 Ordnungsbehördliche Verordnung über die Zulassung weiterer Waren zum Wochenmarktverkehr der Stadt Dortmund Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 04632-06-E1)
12.8 Genehmigungen zur Nutzung der Fredenbaumhallen am Burgweg
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 04577-06-E1)
12.9 Pflege und Reinigung des Grundstückes Freie Scholle 9 sowie Stand des Baugenehmigungsverfahrens Antwort der Verwaltung (63) (Drucksache Nr.: 04177-06-E2)
12.10 Immissionsmessungen in Dortmund-Lindenhorst
Antwort der Verwaltung (60) (Drucksache Nr.: 04929-06-E1)
13. Anfragen
13.1 Haushaltsmittel (Planungskosten) zum Beschluss Neubau der Elisabeth Grundschule
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 05282-06)
13.2 Bauvorhaben „IKEA – Europalager“ im Stadtbezirk Mengede
Anfrage zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)(Drucksache Nr.: 05061-06)

Der Bezirksvorsteher Herr Adden eröffnet die Sitzung der Bezirksvertretung Eving. Er stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit der Bezirksvertretung fest.

1. Regularien
zu TOP 1.1
Verpflichtung des Herrn Thomas Mann als neues Mitglied der Bezirksvertretung Eving

Der Bezirksvorsteher – Herr Adden – nimmt mit nachstehender Formel die Verpflichtung des Herrn Thomas Mann als Mitglied der Bezirksvertretung Eving, anstelle des ausgeschiedenen Mitgliedes Frau Angelika Mann, vor:

Ich bitte Sie, sich zu verpflichten, dass Sie Ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, die Gesetze beachten und Ihre Pflichten zum Wohle dieser Stadt erfüllen werden.

Herr Mann antwortet: Ich verpflichte mich

zu TOP 1.2
Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Buchloh benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
Der Bezirksvorsteher – Herr Adden – weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.4
Feststellung der Tagesordnung
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Tagesordnung wird um folgenden Punkt erweitert:

TOP 11.15 Neubau der Rettungswache Dortmund-Kemminghausen

Des Weiteren verständigt sich die Bezirksvertretung Eving darauf, den Tagesordnungspunkt 11.3 (Errichtung eines Getränkemarktes auf dem Gelände der ehemaligen Gaststätte Heuner) wegen des anwesenden Berichterstatters vorzuziehen und unmittelbar im Anschluss an den Tagesordnungspunkt 3.3 zu behandeln.

Ein von der CDU-Fraktion zur Aufnahme in die Tagesordnung eingebrachter Dringlichkeitsantrag zur „Signalisierung und Verkehrssteuerung an der Derner Straße zwischen Franz-Zimmer Siedlung und Schulte Rödding“ wird vom Eingeber zurückgezogen, da die während des Ortstermines bemerkten Auffälligkeiten an der Signalanlage, laut einer Mitteilung der Verwaltung, bereits beseitigt wurden und der Bezirksvorsteher – Herr Adden – auf das in der heutigen Sitzung zur Kenntnisnahme vorgelegte Protokoll des Ortstermines verweist, demzufolge „Der Landesbetrieb Straßenbau zugesagt hat, die Signalsteuerung in Zusammenarbeit mit dem städtischen Tiefbauamt zu überplanen und die Ampelschaltung der Haltestelle Schulte-Rödding hierbei zu berücksichtigen. Die Auftragsvergabe an das Ingenieurbüro durch den Landesbetrieb wurde für Mai 2006 zugesagt.“

Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung festgestellt.

zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 16. Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 05.04.2006
Die Niederschrift der 16. öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 05.04.2006 wird – einstimmig – genehmigt.

2. Einwohnerfragestunde
zu TOP 2.1
Elisabeth-Grundschule

Herr Althaus, Schulleiter der Elisabeth-Grundschule, dankt der Bezirksvertretung Eving für Ihre Bemühungen, die dazu beigetragen haben, dass der Neubau der Schule in das Jahr 2007 vorgezogen wird. Im Sinne der Schülerinnen und Schüler bittet Herr Althaus, auch um die weitere Unterstützung der Baumaßnahme durch die Bezirksvertretung Eving.


zu TOP 2.2
Einrichtung eines Seniorenbüros in der städtischen Bezirksverwaltungsstelle Eving

Herr Figur, Mitglied des Seniorenbeirates der Stadt Dortmund für den Stadtbezirk Eving bittet um Auskunft, in welchen Räumen der städtischen Verwaltungsstelle das Seniorenbüro untergebracht werden soll, dessen Eröffnung, seinen Informationen nach, für den 01.06.2006 geplant ist. Des Weiteren möchte Herr Figur wissen, wie dieses Seniorenbüro personell besetzt werden soll und ob es sich um versicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigungsverhältnisse handelt.

Frau Lindemann-Güthe, Leiterin der Bezirksverwaltungsstelle, erklärt, dass das Seniorenbüro in einem Raum in der zweiten Etage der Verwaltungsstelle, das mit einem Fahrstuhl zu erreichen ist, eingerichtet wird.
Das Büro soll mit einem städtischen und einem Mitarbeiter besetzt werden, der einem freien Wohlfahrtsträger (evt. AWO) angehört. Die Namen dieser Mitarbeiter und auch Einzelheiten des Beschäftigungsverhältnisses sind derzeit nicht bekannt.

3. Berichterstattung
zu TOP 3.1
Vorstellung der Bebauung im Bereich „Güldene Eiche“
(Drucksache Nr.: 05122-06)
Als Berichterstatter ist Herr Dr. Hechler, Bauordnungsamt, der die Bebauung im Bereich „Güldene Eiche“ vorstellt, anwesend.

Herr Dr. Hechler erläutert dass ein Bauträger beabsichtigt, an der Güldenen Eiche drei Doppelhäuser zu errichten. Es handelt sich hier um ein Restgrundstück in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil, im Umfeld befindet sich eine mehrgeschossige Bebauung.
Die geplanten Häuser sind mit den Gärten in südliche Richtung ausgerichtet, daraus ergibt sich ein längerer Zuweg, der über eine Privatstraße geregelt werden soll. Ein entsprechender Bauantrag liegt bereits vor, die Ausmaße der Privatstraße sind sowohl mit dem Tiefbauamt wie auch der Feuerwehr abgestimmt.
Die geplanten Garagen sollen jetzt etwas weiter südlich angelegt werden, damit vor jedem Haus noch zwei Stellplätze entstehen können. Andere Möglichkeiten für Besucherstellplätze sind ansonsten in dieser Straße nicht vorhanden.

Nachdem Herr Dr. Hechler seine Vorstellung des Bauprojektes beendet hat, erkundigt sich Frau Lehrke (CDU-Fraktion), wie sich die Zufahrtssituation währen der Bauarbeiten darstellt. Aufgrund des zunehmenden Schwerlastverkehrs während der Arbeiten werden die Anwohner starken Belastungen ausgesetzt. Frau Lehrke erklärt, dass die Anlieger entlastet würden, wenn der Baustellenverkehr über die Baustraße der Autobahn geführt werden könnte.

Herr Dr. Hechler erläutert, dass nach Aussagen des Bauleiters eine Nutzung der Baustraße der Autobahn vermutlich nicht möglich sein wird, aber noch Gespräche mit dem Architekten der Baumaßnahme geplant sind, um hier die näheren Umstände zu klären.

Da nach einer zur Einsicht der Pläne genutzten Unterbrechung der Sitzung keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, dankt der Bezirksvorsteher – Herr Adden – dem Berichterstatter
– Herrn Dr. Hechler – und beendet diesen Tagesordnungspunkt.

zu TOP 3.2
Vorstellung des WM-Camps in Eving
(Drucksache Nr.: 05123-06)

Als Berichterstatterin ist die Jugendpflegerin des Stadtbezirkes Eving – Frau Jaschewski – anwesend, die das Konzept der WM-Camps in Dortmund vorstellt.

An acht Standorten im gesamten Stadtgebiet bieten die sogenannten Camps4u während der gesamten WM 800 Übernachtungsplätze für Fans im Alter zwischen 14 und 27 Jahren. Drei Standorte mit 200 Übernachtungsplätzen befinden sich im Dortmunder Nordosten. In Zeltdörfern an den Jugendfreizeitstätten Brackel (80 Plätze) und Eving (70 Plätze) übernachten jeweils maximal zehn Personen in Großraumzelten. In Scharnhorst stehen 50 Übernachtungsplätze direkt in der Jugendfreizeitstätte zur Verfügung. Duschen und Toiletten sind an allen Standorten natürlich in ausreichender Anzahl vorhanden. Im Stadtbezirk Eving befinden sich die sanitären Anlagen im nahe gelegenen Hallenbad.
Eine Übernachtung kostet jugendfreundliche 15 Euro und beinhaltet ein Frühstück, eine weitere Mahlzeit und die Teilnahme am umfangreichen Programm der Camps4u. Teilnehmerinnen und Teilnehmer benötigen Schlafsack, Isomatte und ihren Rucksack.
Aber die Camps4u wollen mehr als eine preiswerte Übernachtungsmöglichkeit für müde Fußballfans sein. Pädagogisch geschultes und hochmotiviertes Betreuungspersonal, das in Eving in drei Schichten eine durchgängige Betreuung sicher stellen wird sowie ein abwechselungsreiches Programm sollen vielfältige Kontakte zwischen den Fans der verschiedenen Nationen untereinander und mit den Jugendlichen vor Ort ermöglichen erläutert. Das Thema Sicherheit wird von der Projektgruppe des Jugendamtes dabei ganz groß geschrieben. Die gesamten Teams der Camps4u werden zur Zeit mit Deeskalations- und Ersthelferausbildungen auf die Fußballweltmeisterschaft vorbereitet.
Anschließend eine kleine Auswahl aus dem Programm: Die Spiele der Fußballweltmeisterschaft werden auf Großleinwänden oder Großbildschirmen übertragen. Und wenn auf dem grünen Rasen gerade mal Spielpause ist sorgen Kicker, Billard, freier Internetzugang, Tanzen, Streetkick oder Klettern dafür, dass keine Langeweile aufkommt. Dazu gibt es ein umfangreiches Freizeitangebot mit vielen Highlights, das Spiel, Spaß, Abenteuer und multikulturelle Kontakte im friedlichen Miteinander ermöglicht. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Camps4u können natürlich die Räumlichkeiten sowie alle Freizeitangebote der Jugendfreizeitstätten kostenfrei nutzen. Ganz wichtig: Auch alle Dortmunder Jugendlichen sind herzlich dazu eingeladen, am Programm der Camps teilzunehmen.
Sonderveranstaltungen im Rahmen der WM werden auch in Eving angeboten. Im Camp geht es gleich am 9. Juni zu Beginn der Fußball-WM mit einer Starter-Party los. Des weiteren stehen Highlights, wie die Disco mit dem Running Sound System, eine Schwimmbad-Party am 17. Juni und ein Fußballturnier am 21. Juni in Kooperation mit dem TUS Eving im dem reichhaltigen Programm. Die WM-Streetkick-Tour wird in Eving vier Zwischenstopps einlegen. Mit der Youngsters Paradiese Party in der Evinger Mitte wird ein besonderer Akzent gesetzt. Mit Sambaklängen und Sport, Spiel und Spaß wird am 23.06. die Ferienzeit in Eving eingeläutet.
Auf Fragen des Vorsitzenden der SPD-Fraktion – Herrn Unterkötter – nach Auslastung des Camps und Lärmbelästigungen der Anwohner durch Veranstaltungen in den späten Abendstunden antwortet Frau Jaschewski, dass das Camp zurzeit zu ca. 1/3 ausgelastet ist, aber noch mit spontanen und kurzfristigen Anmeldungen zu rechnen ist. Durch die geplante flächendeckende Verteilung der Jugendlichen auf das gesamte Stadtgebiet soll eine annähernd gleichmäßige Auslastung aller Camps erreicht werden.
In Abstimmung mit dem Amt für öffentliche Ordnung sind Veranstaltungszeiten bis längstens 24.00 Uhr geplant. Die Anwohner der Jugendfreizeitstätte werden aber noch in Anschreiben informiert und um Verständnis gebeten.

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, dankt der Bezirksvorsteher – Herr Adden – der Berichterstatterin – Frau Jaschewski – für ihre Ausführungen.
Zum Abschluss des Tagesordnungspunktes bittet der Bezirksvorsteher – Herr Adden – die Anwohner schon jetzt um Verständnis für eventuell auch mal etwas lärmintensivere Veranstaltungen und erinnert daran, dass es sich bei der Fußball-WM um ein zeitlich begrenztes Ausnahmeereignis handelt.

zu TOP 3.3
Planungen und Zeitrahmen für den Neubau Elisabeth-Grundschule
(Drucksache Nr.: 05191-06)

Als Berichterstatter ist Herr Harlinghausen, Städtische Immobilienwirtschaft, anwesend, der die Planungsabsichten und den Zeitrahmen für den Neubau der Elisabeth-Grundschule erläutert.

Ursprünglich sollten in der Elisabeth-Grundschule in den Osterferien Brandschutzmaßnahmen durchgeführt werden, wegen des geplanten Neubaus im Jahr 2009 allerdings nur in minimierter Form. Nachdem der politische Beschluss bekannt wurde, den Neubau der Schule in das Jahr 2007 vorzuziehen, wurde das Volumen der Brandschutzmaßnahmen in Absprache mit der Feuerwehr nochmals verringert und bewegt sich jetzt in einem Kostenrahmen von ca. 115.000 €. Die Umsetzung dieser Brandschutzmaßnahmen ist trotz des vorgezogenen Neubaus zwingend erforderlich, da die Schule andernfalls geschlossen und der Unterricht in Containern durchgeführt werden müsste, was wesentlich höhere Kosten verursachen würde.

Derzeit werden die Planungen für den Schulneubau erstellt. Ein Grundsatzbeschluss für den Rat der Stadt ist in Vorbereitung und soll in die erste Sitzung nach der Sommerpause eingebracht werden.
Vorraussetzung für diesen Grundsatzbeschluss ist eine Grundlagenermittlung, die u.a. das notwendige Raumprogramm, eine Standortuntersuchung sowie eine Wirtschaftlichkeitsberechnung und erste Finanzierungsvorschläge beinhaltet. Bei der Standortuntersuchung wird geprüft werden müssen, inwieweit die benachbarte Hauptschule in die Planungen einbezogen werden kann und muss.
Mit den Planungen kann begonnen werden, sobald der Rat der Stadt einen entsprechenden Grundsatzbeschluss gefasst hat. Mit einem Baubeschluss ist dann ungefähr im Frühjahr 2007 zu rechnen. Erst dieser Baubeschluss muss dann einen konkreten Finanzierungsvorschlag enthalten. Hier muss in Absprache mit der Kämmerei geklärt werden, inwieweit andere Baumaßnahmen verschoben werden müssen, um den vorgezogenen Neubau der Elisabeth-Grundschule zu finanzieren.
Die schon in diesem Jahr anfallenden Kosten für die Vorplanungen in Höhe von 60.000 € müssen vorfinanziert und anschließend mit der Finanzierung der Gesamtmaßnahme verrechnet werden.
Einen Baubeschluss im Frühjahr 2007 vorrausgesetzt, kann mit dem Neubau in der zweiten Jahreshälfte begonnen werden. Die Bauzeit wird ca. ein Jahr betragen und somit Ende des Jahres 2008 beendet sein.
Eine europaweite Ausschreibung der Baumaßnahme ist aufgrund der veranschlagten Summe nicht erforderlich, eine bundesweite Veröffentlichung ist ausreichend.
-------------------------------------------
Der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Unterkötter – äußert im Anschluss an diese Ausführungen sein Unverständnis, dass die Planungskosten für den Neubau der Elisabeth-Grundschule, trotz bestehender Beschlüsse des Rates der Stadt und der Bezirksvertretung Eving, die nach Anträgen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen gefasst wurden, nicht in den Haushalt 2006 eingestellt wurden. Die SPD-Fraktion befürchtet hier Verzögerungen bei der Realisierung der Baumaßnahme, da in der Prioritätenliste erste Planungen für den Neubau immer noch für das Jahr 2009 vorgesehen sind. Obwohl der Rat der Stadt in seinem Beschluss eindeutig den Anträgen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen gefolgt ist und beschlossen hat, den Bau vorzuziehen. Um Planungssicherheit zu gewährleisten, fordert Herr Unterkötter, die Mittel für den Neubau der Elisabeth-Grundschule in den Haushalt 2007 einzustellen. Bei dem heute vorgestellten Zeitrahmen sollte es dann möglich sein, der Bezirksvertretung Eving Anfang des Jahres 2007 die Bauplanung vorzustellen.
Abschließend erinnert Herr Unterkötter daran, dass der Beschluss den Neubau vorzuziehen, nach Anträgen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen erfolgte und die CDU-Fraktion durch die Ablehnung des gesamtstädtischen Haushaltes auch die Baumaßnahme Elisabeth-Grundschule abgelehnt hat.

Der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Buchloh – weist die Aussagen des Vorsitzenden der SPD-Fraktion – Herrn Unterkötter – bezüglich der angeblichen CDU Ablehnung des Schulneubaus deutlich zurück und gibt folgende Erklärung zur Aufnahme in die Niederschrift ab:
„Sehr geehrter Herr Bezirksvorsteher, meine Damen und Herren,
die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Dortmund-Eving gibt zur Anfrage der SPD-Fraktion, TOP 13.2, nachstehende schriftliche Erklärung zur Niederschrift ab:
§ Die CDU Fraktion im Schulausschuss hat einen Antrag auf Vorziehung des Neubaus der Elisabeth-Grundschule 01.02.2006 in den Schulausschuss eingebracht, der auf Bitte von Frau Nolte (SPD) in den Haupt- und Finanzausschuss verschoben wurde.
§ Im Haupt- und Finanzausschuss, am 09.02.2006 brachte die SPD sodann zusammen mit den Grünen einen eigenen Antrag mit insgesamt 17 Unterpunkten ein.
§ Dieser Gesamtantrag wurde von der CDU und der FDP/Bürgerliste abgelehnt, da er Inhalte enthielt, die diese nicht mittragen konnten.
§ Der Oberbürgermeister stellte fest, siehe Niederschrift vom 09.02.2006 „Damit war der unter Buchstabe b) aufgeführte Antrag der CDU-Fraktion (Elisabeth-Grundschule) aus der Schulausschuss-Sitzung angenommen, der inhaltlich dem Punkt 8 des gemeinsamen Haushaltsantrages der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus entspricht.
Somit stellt die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung fest, dass die Behauptung des Fraktionsvorsitzenden der SPD, Herr Unterkötter, in der heutigen Anfrage der SPD-Fraktion der Unwahrheit entspricht.
Die CDU-Fraktion erwartet von Herrn Unterkötter, dass er diese unwahre Behauptung öffentlich zurück nimmt!!!“

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Unterkötter – bekräftigt seine vorhergehende Aussage, dass die CDU-Fraktion durch Ablehnung des Gesamthaushaltes auch die Neubaumaßnahme der Elisabeth-Grundschule abgelehnt hat.

Der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Buchloh – verweist auf den Beschluss des Schulausschusses, in den die CDU-Fraktion den Antrag eingebracht hat, den Neubau der Elisabeth-Grundschule vorzuziehen. Diesem Antrag hat die CDU selbstverständlich auch zugestimmt, wie aus dem Protokoll ersichtlich ist. Es entspricht also absolut nicht der Wahrheit, dass die CDU-Fraktion das Vorziehen der Baumaßnahme abgelehnt hat.

Da keine weitere Wortmeldungen vorliegen, dankt der Bezirksvorsteher – Herr Adden – Berichterstatter dem Berichterstatter – Herrn Harlinghausen – und beendet diesen Tagesordnungspunkt.

4. Anregungen und Beschwerden
zu TOP 4.1
Installierung einer Straßenbeleuchtung auf der Dornstraße (zwischen Innsbruckstraße und Derner Straße
Eingabe aus der Bürgerschaft (Drucksache Nr.: 05022-06)

Die Zeugen Jehovas (Versammlung Dortmund-Nord e.V.) beantragen als Anlieger der Dornstraße ( Königreichssaal Dornstraße 3) die Installierung einer Straßenbeleuchtung für den Straßenabschnitt Dornstraße zwischen Innsbruckstraße und Derner Straße.
Die Straße wird nicht nur von den Zeugen Jehovas benutzt, sondern auch als öffentlicher Weg von der Derner Straße ( Haltestelle) zu den umliegenden Wohnblocks.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, die Notwendigkeit der Installierung einer Straßenbeleuchtung in dem Teilstück der Dornstraße, zwischen Innsbruckstraße und Derner Straße zu überprüfen und ggf. geeignete Maßnahmen einzuleiten.

zu TOP 4.2
Durchführung der Veranstaltung „Wir in Eving“ am 03.06.2006 auf dem Evinger Platz
Eingabe der Interessengemeinschaft Evinger Vereine (Drucksache Nr.: 05106-06)

Die Interessengemeinschaft der Evinger Vereine beantragt die Durchführung der Veranstaltung „Wir in Eving“ am 03.06.2006 auf dem Evinger Platz.

Beschluss:
Gemäß § 20 Abs. 2 Buchstabe j der Hauptsatzung der Stadt Dortmund stimmt die Bezirksvertretung Eving – einstimmig – der Veranstaltung zu und bittet die Verwaltung um weitere Veranlassung.

5. Finanzen und Liegenschaften – keine Vorlagen
6. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung – keine Vorlagen

7. Schulen
zu TOP 7.1
Einbau von geschlechtergetrennten Toilettenanlagen im Erdgeschoss und im zweiten Obergeschoss der Ketteler-Grundschule
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 05242-06)

Der Bezirksvertretung Eving liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion zur Beratung und Beschlussfassung vor:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Einbau von zusätzlichen Toiletten an der Ketteler Grundschule zu veranlassen, damit eine geschlechtergetrennte Nutzung ermöglicht wird. Die Umbau­kosten sollen aus Restmitteln bereitgestellt werden.

Begründung:
Auf den Ebenen des Erdgeschosses und des zweiten Obergeschosses befindet sich jeweils nur eine Toilette. So müssen Mäd­chen wie Jungen durch einen Umkleideraum um die einzige Toilette zu erreichen. Die Immobilienwirtschaft hat die Umbausumme bereits beziffert. Sollten keine Restmittel ver­fügbar sein, wird wegen der Dringlichkeit schon jetzt um Bereitstellung im Jahr 2007 gebe­ten.

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Unterkötter – kündigt an, dass seine Fraktion den Antrag ablehnen wird, da die SPD- und die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen während der Beratungen zum Haushalt 2006 beschlossen haben, alle notwendigen Sanierungsmaßnahmen in der Ketteler-Grundschule mit den Haushaltsmitteln des Jahres 2007 durchzuführen. Außerdem ist die Möglichkeit einer Finanzierung aus Restmitteln derzeit nicht absehbar, da der Haushalt noch nicht genehmigt ist. Eine Finanzierung der Maßnahme aus „regulären“ Haushaltsmitteln des Jahres 2007 kann daher eher realisiert werden, als eine Finanzierung aus Restmitteln, die unter Umständen gar nicht oder nicht in der benötigten Höhe anfallen.

Auch die Fraktionsvorsitzende Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – erinnert an den Beschluss, die Ketteler-Grundschule im Jahr 2007 komplett zu sanieren. Haushaltsreste werden, wenn überhaupt, erst Ende des Jahres zur Verfügung stehen. Da Ende des Jahres auch der Haushalt für das nächste Jahr beschlossen wird, würde eine heutige Beschlussfassung keinen zeitlichen Vorteil bieten.

Der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Buchloh – weist in seiner Antragsbegründung eindringlich auf die Notwendigkeit des Toiletteneinbaus und die unerträgliche Situation für die Schülerinnen und Schüler hin. Da im Laufe eines Haushaltsjahres bei den verschiedensten Maßnahmen immer wieder Restmittel anfallen, ist eine Realisierung der Maßnahme, einen entsprechenden Beschluss der Bezirksvertretung Eving vorausgesetzt, noch in diesem Jahr durchaus vorstellbar. Während eines Ortstermines der CDU-Fraktion in der Ketteler-Grundschule wurde diese Vorgehensweise mit den zuständigen Fachämtern der Stadt Dortmund abgestimmt.

Der Bezirksvorsteher – Herr Adden – weist ebenfalls daraufhin, dass während der Haushaltsberatungen des Jahres 2006 beschlossen wurden, eine umfangreiche Sanierung u.a. auch der Toilettenanlagen in der Ketteler-Grundschule, mit den Haushaltsmitteln des Jahres 2007 realisieren. Jetzt schon Teilarbeiten durchzuführen, und anschließend im nächsten Jahr mit einer Komplettsanierung zu beginnen, ist schon aus Wirtschaftlichkeitsgründen wenig sinnvoll.

Frau Hüsken (SPD-Fraktion) erklärt zunächst, dass eine Sanierung der Ketteler-Grundschule im sanitären Bereich unbedingt notwendig ist. Aus diesem Grund wurde ja auch beschlossen, diese Maßnahmen im nächsten Jahr in Angriff zu nehmen. Da die CDU-Fraktion in ihrer schriftlichen Antragsbegründung diese Vorgehensweise ebenfalls vorschlägt, falls keine Haushaltsreste anfallen sollten, schlägt Frau Hüsken vor, den Antrag zunächst zurückzuziehen und in die Haushaltsberatungen des Jahres 2007 erneut einzubringen.

Nach einer zur Beratung genutzten Unterbrechung der Sitzung zieht stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Buchloh – den Antrag zurück.

8. Kultur, Sport und Freizeit
zu TOP 8.1
"Handlungskonzept Interkultur. Kulturelle Vielfalt und Kulturpolitik in Dortmund"
Empfehlung (Drucksache Nr.: 04958-06)

Ein Antrag der CDU-Fraktion, die Vorlage wegen weiteren Beratungsbedarfes in die Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 13.06.2006 zu verschieben, wird – mehrheitlich bei vier Gegenstimmen – abgelehnt, da der Rat der Stadt die Vorlage bereits in seiner Sitzung am 08.06.2006 beschließen wird.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei vier Gegenstimmen – dem Rat der Stadt zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das „Handlungskonzept Interkultur. Kulturelle Vielfalt und Kulturpolitik in Dortmund“ und beauftragt die Kulturverwaltung mit der Umsetzung des Programms „10 Schritte zur Verbesserung der interkulturellen Arbeit in Dortmund“ (Anlage 3).
2. Nach zwei Jahren legt das Dezernat für Kultur, Sport, Freizeit dem Rat der Stadt Dortmund einen Erfahrungsbericht zur Umsetzung des Programms und seiner Wirkung vor.
3. De Arbeitsschritte und die Ergebnisse des „Handlungskonzepts Interkultur. Kulturelle Vielfalt und Kulturpolitik Dortmund“ werden bei der vom Rat in Auftrag gegebenen Erarbeitung des „Masterplans Integration“ berücksichtigt.


9. Kinder und Jugend – keine Vorlagen
10. Soziales, Familie und Gesundheit – keine Vorlagen

11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
zu TOP 11.1
Information über die aktuelle Rechtsprechung bezüglich der Großflächigkeit im Einzelhandel.
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 04663-06)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Information der Verwaltung über die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG), dass Einzelhandelsbetriebe großflächig im Sinne von § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sind, wenn sie eine Verkaufsfläche von 800 m² überschreiten, zur Kenntnis.

zu TOP 11.2
Stadterneuerung; Jahresförderungsprogramm 2007
Förderung und Finanzierung städtebaulicher Maßnahmen mit Zuschüssen des Landes, Bundes und der EU
Empfehlung (Drucksache Nr.: 04956-06)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Zusammenfassung der in der Anlage 1
dargestellten Einzelprojekte der Stadterneuerung zu einem Jahresförderungsprogramm für das Programmjahr 2007 – Gesamtprogramm Stadterneuerung 2007 - .

zu TOP 11.3
Errichtung eines Getränkemarktes auf dem Gelände der ehemaligen Gaststätte Heuner
(Drucksache Nr.: 05464-06)

Als Berichterstatter sind die Architekten den geplanten Getränkemarktes – Herr Baller und Herr Dumschat – sowie ein Vertreter der Firma gev – Herr Meyer – anwesend.

Herr Baller stellt die Detailplanungen für den Neubau des Getränkemarktes auf dem Grundstück der ehemaligen Gaststätte Heuner vor.

Nach dem gültigen Flächennutzungsplan ist die Errichtung eines Getränkemarktes an diesem Standort möglich, diese Nutzung entspricht auch dem Einzelhandelskonzept der Stadt Dortmund. Geplant ist ein Stadtteilversorger für Getränke mit einer Verkaufsfläche von 600 qm und einer Bruttogeschossfläche von 771 qm auf einem Grundstück mit einer Gesamtfläche von 2.313 qm. Die Gesamthöhe wird an der höchsten Stelle 5 m betragen, daraus ergibt sich eine Raumhöhe von 3 m.
Der Neubau wird straßenbegleitend mit einem Flachdach angelegt, die Stellplätze befinden sich im hinteren Teil. Der alte Lindenbaumbestand wurde in die Planungen integriert und wird erhalten. Im Gegensatz zu der sonst üblichen, rechteckigen Bauweise folgt der Baukörper hier der Straßenführung, im mittleren Teil ist ein Glaselement eingeplant, das den Einfall von Tageslicht zulässt. Die Fassade soll teilweise begrünt werden.
Die Kundenzufahrt soll über die Lindenhorster Straße erfolgen. Statt der baurechtlich erforderlichen 20 Parkplätze werden insgesamt 22 Stellplätze angelegt. Davon drei „Mutter und Kind“ sowie ein Behindertenparkplatz.
Die Anlieferung der Getränke soll über die Bergstraße abgewickelt werden. In der Regel wird zweimal täglich mit maximal 7,5 t Lkws angeliefert. In seltenen Fällen wird einmal wöchentlich mit einem größeren Lkw, mit maximal 10 t, geliefert. Eine größere Belästigung der Anlieger wird nicht befürchtet, da die Anlieferung ausschließlich tagsüber erfolgen wird.

Für die SPD-Fraktion fordert der Vorsitzende – Herrn Unterkötter – den Gestaltungsbeirat an den weiteren Planungen zu beteiligen.
Probleme sieht Herr Unterkötter bei der Ein- und Ausfahrtssituation auf der Lindenhorster Straße. In diesem Bereich befindet sich die Abbiegerspur der Bergstraße.
Herr Baller erläutert, dass Zuliefer- und Kundenverkehr getrennt wurden. Es wird, bei der Größe und Art des Marktes, nicht von einer Besucherfrequenz ausgegangen, die Probleme verursacht.

Die Fraktionsvorsitzende Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – steht dem vorgestellten Entwurf an diesem Standort kritisch gegenüber.
Obwohl sich die Gestaltung von der sonst üblichen, eher „kastenartigen“ Bauweise, bei Getränkemärkten unterscheidet und sich ansatzweise der Straßenführung anpasst, ist die aus Stein bestehende und sehr massiv wirkende Frontseite, auch in Relation zur umliegenden Bebauung, nicht unbedingt ansprechend. Die in der Mitte geplanten Glasbauelemente lockern den Baukörper nur unwesentlich auf. Durch den Einbau von Fensterflächen könnte eine optische Auflockerung der Fassade erzielt werden.
Des Weiteren spricht Frau Sichelschmidt die geplante Zufahrt an, da sich die Verkehrssituation in diesem Bereich schon jetzt problematisch gestaltet und erkundigt sich, inwieweit Schallschutzmaßnahmen zum Schutz der umliegenden Wohnbebauung notwendig bzw. geplant sind.

Zunächst auf die Fassadengestaltung eingehend, erläutert Herr Baller, dass Fensteröffnungen erfahrungsgemäß mit Werbeplakaten zugeklebt werden. Dieser Anblick ist dann in der Regel wesentlich unansehnlicher als eine gepflegte und ggf. begrünte Fassade.
Zur Zufahrtssituation wird ausgeführt, dass Anlieferung und Kundenzufahrt bei Getränkemärkten nach Möglichkeit getrennt werden, da es sich als sinnvoll erwiesen hat, diese beiden Verkehrsströme nicht zu vermischen, um gegenseitige Blockaden zu verhindern.
Schallschutzauflagen sind nicht bekannt. Probleme bei anderen Getränkemärkten in Wohngebieten sind bisher nicht aufgetreten. Hörbar ist, auf eine Distanz von ca. 25 bis 30 m, lediglich das Geräusch, das Getränkekisten beim Verladen verursachen.

Abschließend fragt die Fraktionsvorsitzende Bündnis 90 / die Grünen – Frau Sichelschmidt – nach, ob die Möglichkeit besteht, das Flachdach des geplanten Getränkemarktes zu begrünen.
Herr Baller sieht bezüglich der Begrünung Probleme nicht in der Ausführung, sondern eher in der Finanzierung. Des Weiteren gibt er zu Bedenken, dass ein begrüntes Dach die meiste Zeit des Jahres nicht unbedingt grün, sondern eher braun und daher nicht besonders ansehnlich ist. Diese Option sollte daher zunächst mit den unmittelbaren Nachbarn besprochen werden.

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Ausführungen der Berichterstatter zur Kenntnis. Der Bezirksvorsteher – Herr Adden – dankt den Berichterstattern und beendet diesen Tagesordnungspunkt.

zu TOP 11.4
Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 145 – Bayrische Straße -
hier: I. Satzungsbeschluss; II. Beifügung der aktualisierten Begründung vom 10.04.2006
Empfehlung (Drucksache Nr.: 05041-06)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
I. beschließt, den Bebauungsplan Ev 145 – Bayrische Straße - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage näher beschriebenen Geltungsbereich, als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 233 und 244 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) ) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
II. beschließt, dem Bebauungsplan Ev 145 – Bayrische Straße - die aktualisierte
Begründung vom 10.04.2006 beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit den §§ 233 und 244 BauGB sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

zu TOP 11.5
Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 143 - Winterkampweg -
hier: I. Satzungsbeschluss II. Beifügung der aktualisierten Begründung vom 10.04.06
Empfehlung (Drucksache Nr.: 05044-06)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
I. beschließt den Bebauungsplan Ev 143 - Winterkampweg - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage näher beschriebenen Geltungsbereich, als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 233 und 244 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) ) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
II. beschließt, dem Bebauungsplanes Ev 143 - Winterkampweg - die Begründung vom 10.04.2006 beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit den §§ 233 und 244 BauGB sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

zu TOP 11.6
Umbau und Aufstockung des Wohnhauses und Errichtung einer Garage, Gemarkung Holthausen, Flur 4, Flurstück 15, Rundstraße 19
- Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 i. V. mit Abs. 4 Nr. 5 Baugesetzbuch (BauGB) -
Beschluss (Drucksache Nr.: 05301-06)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Entscheidung der Verwaltung, eine Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt – einstimmig – die Zulassung des Vorhabens.

zu TOP 11.7
Überprüfung der Parksituation Derner Straße (beidseitig)
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 05303-06)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Bezirksvertretung Eving bittet die Verwaltung, die Parksituation für LKWs an der Derner Straße zu prüfen und nach alternativen Parkflächen zu suchen.

Begründung:
Seit geraumer Zeit werden immer mehr LKWs auf dem Standstreifen an der Derner Straße stadteinwärts, aber besonders stadtauswärts zwischen Einfahrt Feineisenstraße und Merckbuschweg abgestellt. Häufig parken diese Fahrzeuge über mehrere Tage dort.

zu TOP 11.8
Ausweisung einer „Kurzparkzone“ vor dem Haus Evinger Straße 599
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 05244-06)

Die Bezirksvertretung Eving lehnt folgenden Antrag der CDU-Fraktion – mehrheitlich bei vier Gegenstimmen – ab.

Die Verwaltung wird gebeten, vor dem Haus Evinger Straße 599 eine Kurzparkzone auszuweisen.

Begründung:
Vor diesem Haus befinden sich zwei Parkplätze die sich zu Dauerparkplätzen entwi­ckelt haben. Durch die Einrichtung einer Kurzzeitparkzone soll das verhindert werden.
Analog zu den drei Parkplätzen in der Luerwaldstraße, soll die Änderung ein besseres Anfahren für die Kunden des Bäckers und der Ärzte ermöglichen.

Begründung der Ablehnung:
Die Einschätzung, dass die Parkplätze als Dauerparkplätze genutzt werden, wird von der Mehrheit der Bezirksvertretung Eving nicht geteilt. Da sich hinter den Häusern Parkplätze befinden, wird hier keine Notwendigkeit der Parkraumbewirtschaftung gesehen. Die Parkflächen sollten, da es sich um öffentliche Stellplätze handelt, auch weiterhin der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.

zu TOP 11.9
Ergänzung der fehlenden Hinweisschilder zum Park&Ride-Platz an der Kemminghauser Straße
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 05263-06)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, die fehlenden Hinweisschilder zum Park&Ride-Platz an der Kemminghauser Straße zu ergänzen.

Begründung:
Im vorgenannten Kreuzungsbereich Evinger-, Kemminghauser- und Grävingholzstraße müssen ergänzende Hinweisschilder angebracht werden, damit auf den Park&Ride-Platz von allen Seiten hingewiesen wird.

zu TOP 11.10
Aufbringung eines Piktogrammes „Pfeil rechts“ in der rechten Spur des Einmündungsbereiches von der „neuen“ Deutschen Straße in die Evinger Straße
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 05267-06)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, die Aufbringung eines Piktogrammes mit „Pfeil nach rechts“ im o.g. Kurvenbereich zu veranlassen.

Begründung:
Im geschilderten Einmündungsbereich zeigt der Pfeil nur geradeaus, der übliche Pfeil nach rechts fehlt, obwohl nach rechts eingebogen werden darf. Diese Situation fährt zu unnötigen Irritationen

zu TOP 11.11
Bordsteinabsenkungen in den Kreuzungsbereichen Rauher Dorn / Schimmelreiterweg / und Rauher Dorn / Muspelheimstraße
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 05272-06)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, die Bordsteinkanten in den oben genann­ten Kreuzungsbereichen abzusenken. Gleichzeitig wird um Überprüfung weiterer Absenkungsnot­wendigkeiten im gesamten Siedlungsbereich gebeten.

Begründung:
Die CDU-Fraktion wurde von betroffenen Bürgerinnen und Borgern gebeten, in dem o.a. Siedlungsbereich für die fehlenden Absenkungen Sorge zu tragen. In einem Fall ist es Rollstuhlfahrern zudem nicht möglich umzukehren, da die Bürgersteigbreite kein Wenden zu-
lässt.

zu TOP 11.12
Aufstellung eines Busfahrgastunterstandes an der Haltestelle „Freischöffenweg“
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 05273-06)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Dortmunder Stadtwerke, Verkehrsbetriebe, werden um schnellstmögliche Aufstel­lung eines Fahrgastunterstandes an der Haltestelle „Freischöffenweg" gebeten.

Begründung:
Die CDU-Fraktion wird ständig darauf angesprochen, dass in diesem Bereich keine Unter­stellmöglichkeiten für Schulkinder und ältere Bürger vorhanden sind. Hier muss dringend Abhilfe durch das Aufstellen eines Fahrgastunterstandes erfolgen.

zu TOP 11.13
Anlegung einer Bolzfläche für Kinder in Dortmund-Lindenhorst
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 05238-06)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Bezirksvertretung Eving beauftragt die Verwaltung zu überprüfen, wo im Bereich des „Dorfes Lindenhorst“ eine einfache Bolzfläche für Kinder angelegt werden kann.

Begründung:
Im alten „Dorf Lindenhorst“ leben viele Kinder, die sich auf Parkplatzflächen zum Fußballspielen treffen. Dies gibt leider oftmals Anlass zu Konflikten mit AnwohnerInnen. Aus diesem Grund beantragt Bündnis 90 / Die Grünen in Eving zu überprüfen, wo in nächster Nähe zum Wohnort der Kinder eine Rasenfläche für diese Aktivitäten zur Verfügung gestellt werden kann.



zu TOP 11.14
Luftreinhalteplanung in Dortmund
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 04922-06)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt den Bericht des Umweltamtes zur Kenntnis.

zu TOP 11.15
Neubau der Rettungswache in Dortmund-Kemminghausen
Empfehlung (Drucksache Nr.: 04111-05)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – dem Haupt- und Finanzausschuss zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:
1. als Betriebsauschuss für das Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfond Dortmund“ die Durchführung der Investitionsmaßnahme Neubau der Rettungswache in Dortmund-Kemminghausen, Kemminghauser Str. mit einem Investitionsvolumen von 444.000 € (Grundsatzentscheidung und Baubeschluss) sowie
2. die Erteilung eines Planungsauftrages für einen bedarfsgerechten Neubau an die städtische Immobilienwirtschaft und
3. die Anmietung der neu erstellten Rettungswache Kemminghausen durch die Stadt Dortmund für unbestimmte Zeit zu einem Mietzins von 37.600,06 €/ Jahr vom Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfond Dortmund“.

12. Mitteilungen
zu TOP 12.1
Verlegung der Haltelinie an der Fußgängerbedarfampel an der Deutschen Straße – Einmündung Amtsstraße – in östliche Richtung
Antwort der Verwaltung (66) (Drucksache Nr.: 04656-06-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Tiefbauamtes (66/6-1 V 263 vom 15.03.2006 zur Kenntnis:

Die Bezirksvertretung Eving hat in ihrer Sitzung am 08.03.2006 beantragt, die Haltelinie in östlicher Richtung hinter die Amtsstraße zu verlegen.
Da die Haltelinie auch für rechtsabbiegende Fahrzeuge aus der Amtsstraße gelten muss, ist eine Verlegung der Haltelinie aus rechtlichen Gründen leider nicht möglich. Ich habe jedoch angeordnet, zusätzlich eine Wartelinie östlich der Amtsstraße zu markieren, um die Einmündung freizuhalten.

zu TOP 12.2
Führung der LKW-Verkehre nach Sperrung der Ost-West-Verbindung in der Dortmunder Nordstadt
Antwort der Verwaltung (61) (Drucksache Nr.: 04266-06-E1)
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Stadtplanungsamtes (Abt. Verkehrsplanung) vom 22.03.2006 zur Kenntnis:

Die angesprochene Industriestraße bzw. „Nordspange“ ist im Flächennutzungsplan dargestellt und wird z. Zt. weiter planerisch bearbeitet. Eine Trassierung auf der zwischen Burgholzstraße und Bornstraße vorhandenen Wegeverbindung „Am Waldfried“ („Ausbau einer Straße zwischen der Bornstraße und der Burgholzstraße am Eisenbahndamm entlang“) kommt nicht in Betracht, da dann an der Bornstraße kein Vollknoten mit der Hildastraße entwickelt werden kann. Im Bereich der Einmündung am Waldfried/Bornstraße ist zudem keine zusätzliche Querung der Stadtbahngleise möglich. Die Verbindung zwischen Burgholzstraße und Bornstraße muss daher in Verlängerung der Achse der Hildastraße erfolgen. Im weiteren Verlauf nach Westen sollen die in dem Antrag genannten Straßen (Dammstraße und Lütge Heidestraße) genutzt werden. Z. Zt. werden die Knotenpunkte auf etwaige Ausbaunotwenigkeiten hin untersucht.
Der Knoten Lütge Heidestraße/Lindenhorster Straße bietet heute schon die Möglichkeit nach Nordwesten die Verbindung Lindenhorster Straße/Ellinghauser Straße (später auch die Fürst-Hardenberg-Allee) zu wählen oder wie im Antrag beschrieben über Lindenhorster Straße/Pottgießerstraße/Westererbenstraße /Weidenstraße zu fahren. Um diese umwegige Straßenführung abzukürzen ist vorgesehen, die Weidenstraße mit der Lütge Heidestraße zu verbinden. Ob und unter welchen Bedingungen dies möglich ist, wird z. Zt. ebenfalls geprüft.

zu TOP 12.3
Verkehrliche Anbindung des Westfalenhütten-Geländes an den Springorumknoten (B 236)
Antwort der Verwaltung (61) (Drucksache Nr.: 04268-06-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Stadtplanungsamtes (Abt. Verkehrsplanung) vom 22.03.2006 zur Kenntnis:

Die Verbindung zwischen Feineisenstraße und B 236n/Springorumknoten ist im Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund dargestellt und in das z.Zt. laufende Gutachterverfahren zur Westfalenhütte eingebracht worden. Das Preisgericht tagt am 19.05.2006; die Ergebnisse werden in der sich daran anschließenden Rahmenplanung bis Ende des Jahres konkretisiert. In diesem Zusammenhang wird auch die oben angeführte Straßenverbindung detailliert untersucht.

zu TOP 12.4
Fortschreibung und Realisierung der Ziele der Masterpläne
(61) (Drucksache Nr.: 04662-06-E2)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Stadtplanungsamtes (Abt. Verkehrsplanung) vom 24.03.2006 2006 zur Kenntnis:

Mit Beschluss vom 13.05.2004 hat der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung beauftragt, den Masterplanprozess dialogorientiert fortzusetzen und jeweils am Anfang eines Jahres zum Verfahrensstand zu berichten. Der zweite Sachstandsbericht (Drucksache-Nr.. 04009-05) ist im Januar/Februar diesen Jahres dem Gremien zugeleitet worden und am 18.01.2006 unter TOP 11.5 von der Bezirksvertretung Eving zur Kenntnis genommen worden. Der Sachstands­bericht beschreibt die Aktivitäten des Jahres 2005 (Schwerpunkt „Betriebliches Mobilitäts­management“) und gibt einen Ausblick auf die in 2006 vorgesehenen Maßnahmen. Schwer­punkt in 2006 ist der Fahrradverkehr. Das jeweilige Schwerpunktthema wird zu Beginn des Jahres durch eine Auftaktveranstaltung bekannt gemacht und besonders beworben. Zur Auf­taktveranstaltung des Masterplan Mobilität sind u. a. auch die Bezirksvertreter eingeladen worden.
Die Auftaktveranstaltung hat am 02.03.2006 im Rathaus mit großer Resonanz (rd. 100 Teil­nehmer) stattgefunden. Sie stand ganz im Zeichen der für dieses Jahr geplanten Aufnahme der Stadt Dortmund in die Arbeitsgemeinschaft der Fahrradfreundlichen Städte und Gemeinden NW. Hierzu ist ein Antrag an das Land NRW zu stellen, der z. Zt. von der Verwaltung vorbe­reitet und bis zum Sommer den Gremien zugeleitet wird. Geplant ist, die Auswahlkommission des Landes in der zweiten Jahreshälfte nach Dortmund einzuladen.
Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Aktivitäten im Fahrradbereich, die der o g. Vorlage entnommen werden können.

zu TOP 12.5
Ökologischer Zustand des Teiches an der Osterfeldstraße
Antwort der Verwaltung (60) (Drucksache Nr.: 04174-06-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Umweltamtes vom 30.03.2006 zur Kenntnis:

Das Problem der Überfütterung durch Brötchen und Brotreste und die nachteiligen Wirkungen auf die Gewässerökologie sind der Verwaltung bekannt.
Deshalb besteht mit dem 1. ASV (Angelsportverein) Dortmund seit vielen Jahren eine Patenschaft, wodurch eine gewisse Kontrolle am Gewässer durch regelmäßige Aufsicht gewährleistet ist. Der 1. ASV führt mit seine Jugendgruppe jährlich regelmäßig drei bis vier Teichreinigungsaktionen durch. In diesem Zusammenhang werden mit den Jugendlichen auch regelmäßig Hegeangeln in Zusammenarbeit mit dem Fischereiberater veranstaltet.
Die Verwaltung beabsichtigt, ein stadtweites Teichmonitoring einzuführen. Dies soll dazu dienen, den Zustand der Gewässer systematisch zu erfassen.
Aus der Datensammlung kann künftig der ökologische Zustand festgestellt werden.
Neben dem einheimischen Fischbestand finden sich im Teich seit langer Zeit auch exotische, nicht der heimischen Fauna angepasste Tierarten. Es handelt sich um verschiedene Schildkröten und den asiatischen Katzenwels. Alle zwei bis drei Jahre wird eine Elektrobefischung durchgeführt, um eine Bestandeskontrolle zu gewährleisten und die Brut des Katzenwelses zu regulieren.
Ein Ausbaggern des Teiches ist in nächster Zeit nicht beabsichtigt, da keine tiefen Schlammschichten bekannt sind. Aus Erfahrung ist eine Ausbaggerung von Teichen sehr teuer. Diese würde in der Größe des Evinger Teiches sicherlich mehr als 100.000,- Euro verursachen.

zu TOP 12.6
Lärmbelästigung durch Züge im Bereich der Lindenhorster Straße
Antwort der Verwaltung (60) (Drucksache Nr.: 04145-05-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Umweltamtes zur Kenntnis:

In der Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 14.12.2005 war durch einen Anwohner der Lindenhorster Straße vorgebracht worden, dass „der Lärm durch vorbeifahrende Züge seit dem Bau eines Messbunkers und Verlegung einer Fernwärmeleitung stark zugenommen hat“. Der Bezirksvorsteher hatte daraufhin zugesagt, das Umweltamt um Prüfung der Angelegenheit zu bitten.
DEW21 als Veranlasser der Baumaßnahme hat sich auf Wunsch des Umweltamtes der Angelegenheit angenommen und die Prüfung einem Ingenieurbüro für Akustik und Bauphysik übergeben, das inzwischen eine Einschätzung abgegeben hat. Dieses Ingenieurbüro hat sich im Rahmen eines Verfahrens bereits in der Vergangenheit gutachterlich mit der Frage der Bahngeräusche in diesem Bereich auseinandergesetzt und ist daher sowohl mit der Örtlichkeit als auch der Problematik vertraut. Das Ingenieurbüro kommt zusammenfassend zu der folgenden Einschätzung:
„Die Fernwärmeleitung wurde in einem stillgelegten Fußgängertunnel verlegt. Der Fußgängertunnel wurde vollständig geschlossen. Auf der nördlichen Seite des ehemaligen Fußgängertunnel-Ausganges wurde von der DEW ein Ventilbauwerk errichtet. Dieses Schachtgebäude befindet sich vollständig im Erdreich. Der obere Abschluss dieses Schachtbauwerkes ist bündig mit dem vorhandenen Gelände.
Die Anwohner geben nun an, dass durch dieses Schachtbauwerk die Geräuschimmissionen des Zugverkehrs verstärkt werden. Nach Durchsicht der Planunterlage und Einbeziehung der örtlichen Situation gemäß Ortsbesichtigung wird festgestellt, dass durch dieses Schachtbauwerk keine messbaren Erhöhungen der Geräuschimmissionen sowohl infolge Luftschall- als auch infolge Körperschallübertragung verursacht werden.“
Diese Einschätzung des Ingenieurbüros decken sich mit der, zu der vor Ort auch Mitarbeiter des Umweltamtes gekommen sind.

zu TOP 12.7
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Zulassung weiterer Waren zum Wochenmarktverkehr der Stadt Dortmund
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 04632-06-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Herrn Stadtrates Steitz vom 21.04.2006 zur Kenntnis:

In die neu zu erlassende Ordnungsbehördliche Verordnung über die Zulassung weiterer Waren zum Wochenmarktverkehr der Stadt Dortmund soll die Formulierung „Die Marktverwaltung kann unter Beachtung der Vorschriften der Gewerbeordnung im Einzelfall weitere Waren zum Wochenmarktverkehr zulassen.“ aufgenommen werden, um der Verwaltung die Möglichkeit zu geben, sehr zeitnah und flexibel auf aktuelle Bedürfnisse von Kunden und Händlern zu reagieren. Die Bezirksvertretung Eving bat in ihrer Sitzung am 05.04.2006 die Verwaltung um Auskunft, um welche Waren es sich hier handelt bzw. handeln könnte.
Erfahrungsgemäß kann es im Einzelfall erforderlich sein, saisonal oder produktbezogen auf Markttrends zu reagieren, die dem Charakter eines Wochenmarktes nicht entgegenstehen. Damit etwaige Anbieter/innen mit ihrem Warensortiment nicht etwa in Nachbargemeinden abwandern, wird die Möglichkeit angestrebt, im Einzelfall kurzfristig Ausnahmeregelungen zu treffen und attraktive Angebote auch den Dortmunder Marktkunden zugänglich machen zu können.
Wenngleich sich nicht exakt vorhersagen lässt, für welche neuen Warengruppen sich in der Zukunft am Markt Angebote oder Nachfragen ergeben, wird es zumeist unumgänglich sein, sozusagen „von heute auf morgen“ erkennbaren Veränderungen der Verbrauchergewohnheiten Rechnung zu tragen. Die damit einhergehende Attraktivierung der Dortmunder Wochenmärkte dient letzten Endes auch ihrer Bestandssicherung.
Beispielhaft für neue und kurzfristig zumindest versuchsweise zugelassene Angebote auf den Dortmunder Wochenmärkten stehen
- Kaffeeausschank, geschälte Ananas zum sofortigen Verzehr, Abgabe frisch gepresster Obst-
und Gemüsesäfte, Imbiss (auch ohne die nach Wochenmarktsatzung an sich erforderliche Beschränkung auf Nebenleistung),
- Kleinlederwaren (Gürtel, Geldbörsen usw.),
- Modeschmuck und
- Geschenkartikel (z.B. Räuchermännchen).
Mit dem Hinweis auf die Beachtung der Vorschriften der Gewerbeordnung soll im übrigen sichergestellt bleiben, dass Wochenmärkte ihren auf § 67 Gewerbeordnung beruhenden Charakter auch zukünftig behalten und sich nicht schleichend in Jahr- oder Spezialmärkte wandeln.

zu TOP 12.8
Genehmigungen zur Nutzung der Fredenbaumhallen am Burgweg
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 04577-06-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Bauordnungsamtes vom 24.04.2006 zur Kenntnis:

Das Bauordnungsamt wurde durch einen Presseartikel im Stadtanzeiger vom 18.01.2006 auf die Veranstaltungen am 29.01. und 03.02.2006 aufmerksam. Die Betreiberin der Halle wurde mit Schreiben vom 25.01.2006 darauf hingewiesen, dass die Halle nur für eine Nutzung mit bis zu 500 Personen genehmigt ist und es beabsichtigt ist, ordnungsbehördliche Maßnahmen zu erlassen, wenn gegen die Bedingungen der Baugenehmigungen verstoßen wird. Die Begrenzung der Zahl der Besucher erfolgte aufgrund des fehlenden Nachweises der notwendigen Stellplätze für eine größere Zahl von Besuchern.
Der Verein, der diese traditionsreichen Karnevalsveranstaltungen seit mehreren Jahren in den Westfalenhallen durchgeführt hat, stellte daraufhin Anträge für die baurechtliche Sondergenehmigung der Veranstaltungen, da er die Mietverträge und Werbemaßnahmen seit längerem geschlossen und durchgeführt hatte und auch der Vorverkauf bereits lief. Nachdem ein verbindlicher Bestuhlungsplan vorlag und ein Sachverständigenbüro für Brandschutz die Unbedenklichkeit des Vorhabens bestätigt hatte, wurden die beiden Veranstaltungen am 27.01.2006 ausnahmsweise genehmigt.
Aufgrund der klaren Informationslage der Betreiberin der Halle durch das Schreiben vom 25.01.2006 ist beabsichtigt, zukünftig Verstöße gegen die Baugenehmigung härter durch die angekündigten ordnungsrechtlichen Maßnahmen zu sanktionieren.

zu TOP 12.9
Pflege und Reinigung des Grundstückes Freie Scholle 9 sowie Stand des Baugenehmigungsverfahrens
Antwort der Verwaltung (63) (Drucksache Nr.: 04177-06-E2)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Bauordnungsamtes vom 21.04.2006 zur Kenntnis:

Zu dem Grundstück Freie Scholle 11 wurde bereits mehrfach berichtet, zuletzt mit Schreiben vom 10.05.2005. Zur Frage der Pflege und Reinigung des Grundstückes wird auf das Schreiben des Herrn Stadtrat Steitz vom 23.01.2006 verwiesen.
Eine erneute Kontaktaufnahme mit der Eigentümerin ergab, dass die Eigentumsverhältnisse sich nicht geändert haben und ein Weiterbau zur Zeit immer noch nicht absehbar ist. Es kann wiederum nur daraufhingewiesen werden, dass es keine bauordnungsrechtlichen Steuerungsinstrumente gibt, um eine Fortführung oder Beseitigung der Baumaßnahme durchzusetzen.
Nach einer erneuten Ortsbesichtigung des Grundstücks wurde veranlasst, dass ein loser Bauzaun wieder befestigt wurde. Ein gefahrdrohender Zustand besteht derzeit daher nicht. Weitere Kontrol­len erfolgen regelmäßig.

zu TOP 12.10
Immissionsmessungen in Dortmund-Lindenhorst
Antwort der Verwaltung (60) (Drucksache Nr.: 04929-06-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Umweltamtes vom 24.04.2006 zur Kenntnis:

In der Sitzung der BV Eving am 08.03.2006 wurde die Frage an die Verwaltung gerichtet, ob sie Immissionsmessungen (vor dem Hintergrund der Verkehrsbelastung) in Lindenhorst für erforderlich hält, nachdem das staatliche Umweltamt Hagen für den Bereich der gewerblich bedingten Stäube solche Messungen lt. Schreiben vom 20.01.2006 nicht für notwendig gehalten hat.
Die an der Messstation DMD2 des Landesumweltamtes am Burgweg in Eving gemessenen Feinstaubwerte für Partikelgrößen bis 10 µm Durchmesser lagen im Jahr 2004 bei 27 µg/m³ Luft im Jahresmittel. Dieser Wert liegt deutlich unter dem zulässigen Jahresmittelwert von 40 µg/m³. Auch die Überschreitungen des zulässigen Tagesmittelwertes von 50 µg/m³ lag mit 27 von 35 erlaubten Überschreitungen im unkritischen Bereich.
Die Messwerte für 2005 müssen noch durch das Landesumweltamt NRW validiert, d. h. abschließend überprüft, werden. Deshalb können hier noch keine verlässlichen Angaben zu den gemessenen Werten gemacht werden. Legt man die bisher veröffentlichten Werte zugrunde, so liegt der Jahresmittelwert für 2005 noch unter dem Mittelwert, der für 2004 gemessen wurde. Für 2006 kann naturgemäß noch kein Jahresmittelwert genannt werden. Nach der vorläufigen Statistik wurden bisher 11 Tage mit
Überschreitungen des Tagesmittelwertes festgestellt. Damit belegt die Station in der Landesstatistik bisher einen der unteren Plätze.
Um festzustellen, an welchen Stellen im Stadtgebiet die Gefahr von Überschreitungen der zulässigen Grenzwerte drohen könnten, wurde durch das Umweltamt der Stadt Dortmund ein sogenanntes Grobscreening mit dem Immissionsmodell IMMIS auf der Basis der aktuellsten bekannten durchschnittlichen täglichen Verkehre der untersuchten Abschnitte durchgeführt.
Dieses hat für den Stadtbezirk Eving einen Abschnitt ergeben, der evtl. zu hohe Luftbelastungen aufweist und der aufgrund dessen mit weitergehenden Methoden untersucht werden muss. Hierbei handelt es sich um einen Abschnitt auf der Derner Straße. Für diesen Abschnitt ist zunächst ein Feinscreening mit einem detaillierten Strömungs- und Immissionsmodell vorgesehen. Falls sich der Verdacht an dieser Stelle erhärten sollte, kann das Landesumweltamt hier ggf. eine weitere Messstelle einrichten. Die weiteren Ergebnisse der Untersuchungen bleiben zunächst abzuwarten.
Insoweit ist zu diesem Zeitpunkt die Einrichtung einer weiteren Messstelle nicht vorgesehen und nicht notwendig.
Am 10.05.2005 wird der Bezirksvertretung Eving die Vorlage mit der Drucksachen-Nr.: 04922-06 vorgelegt werden, die detailliert die Ergebnisse des Grobscreenings und den Sachstand zur Luftreinhalteplanung in Dortmund darlegt.

13. Anfragen
zu TOP 13.1
Haushaltsmittel (Planungskosten) zum Beschluss Neubau der Elisabeth Grundschule
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 05282-06)

Die Bezirksvertretung Eving bittet die Verwaltung um Mitteilung, unter welchem Haushaltstitel die bereitgestellten Haushaltsmittel zur Planung des Neubaus der Elisabeth Grundschule geführt werden und wieweit die Planungen bereits gediehen sind.

Begründung:
Der Antrag auf Vorziehung des Neubaus der Elisabeth Grundschule, der vormals für 2009 angedacht war, und die Bereitstellung von Planungskosten wurden im HH 2006 durch die SPD Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der BV Eving beantragt. Dieser Antrag wurde im Rat der Stadt Dortmund gegen die Stimmen der CDU-Fraktion mehrheitlich angenommen. Eine Überprüfung des gesamtstädtischen HH 2006 durch die SPD Bezirksvertretungsfraktion ergab kein abschließendes Ergebnis unter welchem HH-Titel diese Planungskosten aufgeführt sind.

Hinweis der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Eving:
Die Anfrage ist durch die mündliche Berichterstattung (Herr Harlinghausen, Städtische Immobilienwirtschaft) erledigt. s. TOP 3.3 dieser Niederschrift

zu TOP 13.2
Bauvorhaben „IKEA – Europalager“ im Stadtbezirk Mengede
Anfrage zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 05061-06)

Bündnis 90 / Die Grünen in der Bezirksvertretung Eving bitten die Verwaltung um kurzfristige Beantwortung folgender Fragen bzw. um Weitergabe an die zuständigen Stellen z.B. Staatliches Umweltamt Hagen:
§ Mit welchen Lärmemissionen ist, ausgehend von der Baustelle „Europalager IKEA“ im angrenzenden Stadtbezirk Mengede, im Stadtbezirk Eving bei Tag sowie bei Nacht zu rechnen?
§ Welche Baumaßnahmen werden zur Zeit auf dem Gelände durchgeführt und wie lange werden sie noch andauern?
§ Welche Genehmigungen liegen während der Bauzeit bzgl. des entstehenden Lärms vor?
§ Mit welchen Beeinträchtigungen ist zukünftig noch zu rechnen?
§ Wie ist zur Zeit der Stand der Baumaßnahme?
§ Welche Maßnahmen werden getroffen, um die angrenzende Wohnbevölkerung vor Baulärm zu schützen?

Begründung:
Seit Beginn der Baumaßnahme sind, zu verschiedenen Tag- und Nachtzeiten „Ramm- und Fundamentierungsarbeiten“ mit hohen Lärmbelästigungen auf der LEP 6 Fläche zu verzeichnen.
-------------------------------------------
Am Tag der Sitzung wird den Mitgliedern der Bezirksvertretung Eving folgendes Antwortschreiben des Staatlichen Umweltamtes Hagen vom 08.05.2006 vorgelegt und zur Kenntnis genommen.

In der Anfrage der Bündnis 90 / Die Grünen wird dargestellt dar, dass die Bodenverdichtungs- und Gründungsarbeiten im Zusam­menhang mit der Errichtung des „IKEA- Europalagers" mit massiven Lärmbelästigungen verbun­den seien. Es wird um Angaben zur Dauer und Art der Baumaßnahmen gebeten, zu den zu erwartenden Lärmimmissionen in Mengede und Eving, zu bestehenden Genehmigungen, zum Umfang der zu­künftigen Beeinträchtigungen, zu getroffenen Lärmminderungsmaßnahmen und zum derzeitigen Stand der Baumaßnahmen.
Das Staatliche Umweltamt Hagen hat die Aufgabe, die Nachbarn bei der Durchführung von Bau­maßnahmen vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Staub, Lärm und Erschütterungen zu schützen. Außerdem erteilt es gemäß § 9 Landes- Immissionsschutzgesetz Ausnahmegenehmigun­gen für Arbeiten, die die Nachtruhe zu stören geeignet sind.
Für die Beurteilung von Umweltbelästigungen durch Lärm gilt generell, als gesetzliche Grundlage, das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräu­sche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes- Immissionsschutzgesetz - BImSchG).
Beim Betrieb einer Baustelle handelt es sich um eine nicht genehmigungsbedürftige Anlage im Sin­ne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Derartige Anlagen sind so zu betreiben, dass schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind. Maßnahmen können somit erst dann veranlasst werden, wenn schädliche Umwelteinwirkungen vorliegen. Schädliche Umwelteinwirkungen sind z, B. Lärmimmissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen herbeizuführen. Somit kann nicht jede Beeinträchtigung des Wohlbefindens unterbunden werden, sondern nur Ge­fahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen. Es ist also durchaus möglich, dass durch den Betrieb einer Baustelle Lärmimmissionen, verursacht werden, ohne dass dies gegen das Bundes-Immissionsschutzgesetz verstößt und die zuständige Behörde einschreiten könnte. Insofern kann eine behördliche Maßnahme nur dann eingeleitet werden, wenn die nach dem BImSchG für die betroffenen Wohnbereiche vorgegebenen Schutzziele nicht gesichert sind.
Wo die Grenze der „Erheblichkeit“ liegt, ist nicht im Gesetz, sondern in der Regel in Verwaltungs­vorschriften festgelegt, hier in der bundeseinheitlichen Verwaltungsvorschrift „Allgemeine Verwal­tungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm- Geräuschimmissionen- VV BaulärmG". Die VV BaulärmG enthält ein Mess- und Beurteilungsverfahren zur Ermittlung der einwirkenden Immis­sionsbelastung sowie Immissionsrichtwerte entsprechend der baulichen Nutzung der betroffenen Gebiete.
Die behördliche Überprüfung einer Lärmsituation erfolgt somit nach rechtlich vorgegebenen objek­tiven Maßstäben. Nur so lassen sich die Rechte der Nachbarn und die der Betreiber von Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetz nachprüfbar sichern.
Die Anfrage bezieht sich konkret auf die Baustelle „IKEA- Europalager“ im Stadtbezirk Mengede. Bisher liegen uns aus den Bereichen Mengede und Eving keine Beschwerden vor. Ende März be­schwerten sich Anwohner der Holthauserstraße über nächtliche Lärmimmissionen verursacht durch die o.g. Baustelle. Das Staatliche Umweltamt führte daraufhin nächtliche Überprüfungen mit Lärmmessungen durch. Aufgrund der Messungen wurden am 29.03.06 Arbeiten mit Rüttelverdich­tern, Großbohrgeräten und Rammen zur Nachtzeit untersagt. Für die Durchführung von Plattenver­dichtung wurde eine Nachtausnahmegenehmigung gemäß § 9 LImSchG erteilt.

Zu den Fragen wird wie folgt Stellung genommen:

l. Art und Dauer der Baumaßnahme
Tagsüber finden als lärmintensive Arbeiten der Betrieb von Großbohrgeräten, Rüttelverdichtung, Rammarbeiten und Plattenverdichtung statt. Diese lärmintensiven Arbeiten werden noch ca. 10 Wochen dauern. Daneben werden nicht besonders lärmintensive Bauarbeiten wie Erd- und Hoch­bauarbeiten durchgeführt. Nachts sind nur lärmintensive Arbeiten wie Plattenverdichtung erlaubt.
Die Fertigstellung des ersten Bauabschnitts soll bis Mitte 2007 erfolgen. Für weitere Baumaßnah­men liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Baugenehmigungen vor.

2. Lärmimmissionen in Mengede und Eving
Die jeweils einzuhaltenden immissionsschutzrechtlichen Anforderungen ergeben sich aus der Schutzbedürftigkeit des betroffenen Gebietes.
Für die von IKEA bebaute Fläche liegt ein Bebauungsplan vor. Für die umliegende Bebauung gibt es keinen Bebauungsplan. Bei der nächstgelegenen Wohnbebauung handelt es sich damit um Ge­biete im Außenbereich bzw. um Dorfgebiete nach § 5 BauNVO. Es sind die Immissionsrichtwerte für Mischgebiete anzusetzen.
Nach der VV Baulärmgesetz ist der Schutzanspruch für derartigen Gebiete sichergestellt, wenn während der Tageszeit (07.00-20.00 Uhr) ein Beurteilungspegel von 65 dB(A) und nachts einer von 50 dB(A) nicht überschritten wird. Der Beurteilungspegel ist der energetische Mittelwert aller Schallereignisse während der 13 stündigen Tageszeit, die von der zu beurteilenden Baustelle verur­sacht wird. Eine Überschreitung des zulässigen Immissionsrichtwertes wäre auch dann gegeben, wenn einzelne Ereignisse Spitzenpegel über 90 dB(A) tagsüber, bzw. 65 dB(A) nachts verursachen.
Diese Werte werden nach den von hier durchgeführten Ermittlungen eingehalten. Schädliche Umwelteinwirkungen liegen nicht vor.

3. Genehmigungen aus immissionsschutzrechtlicher Sicht
Zur Zeit liegt eine Nachtarbeitsgenehmigung gemäß §9 LImSchG vor, die bis zum 25.05.06 befristet ist. Diese ist standortgebunden, d.h. dass sie sich auf den jetzigen Standort der Baumaschinen in­nerhalb des Baufeldes bezieht.
Ende dieser Woche bzw. Anfang nächster Woche sollen die Geräte auf der Baustelle 300 m weiter nach Osten umgesetzt werden. Eine neue Nachtausnahmegenehmigung ist erforderlich. Diese wird zunächst für 2 Nächte erteilt. In diesem Zeitraum wird durch Messungen überprüft, ob die Immissionsrichtwerte eingehalten werden. Eine Verlängerung der Nachtausnahmegenehmigung wird nur bei Einhaltung der Lärmimmissionsrichtwerte in Aussicht gestellt.

4. Zukünftige Beeinträchtigungen
Die zur Zeit durchgerührten Arbeiten wie Verdichtungs- und Gründungsarbeiten sind lärmintensive Bauarbeiten. Nach deren Abschluss ist sowohl tagsüber als auch nachts eine erheblich geringere Belastung der Nachbarschaft zu erwarten.

5. Lärmmindernde Maßnahmen
Das Staatliche Umweltamt Hagen wird auch in Zukunft diese Baustelle regelmäßig überprüfen. Dabei werden Geräuschmessungen durchgeführt. Bei der Überschreitung von Immissionsrichtwer­ten werden organisatorische Maßnahmen (z.B. Ausschluss des Betriebes bestimmter Baumaschinen zur Nachtzeit) oder technische Maßnahmen (z.B. Einsatz besonders lärmarmer Geräte) gefordert.

6. Derzeitiger Stand der Baumaßnahme
s. Punkt 1.)



Adden Buchloh Lindemann-Güthe
Bezirksvorsteher Mitunterz. Mitglied Schriftführerin