Niederschrift (öffentlich)

über die 7. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates


am 13.06.2013
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Sitzungsdauer: 13:00 - 13:06 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

OB Sierau


Bm’in Jörder SPD
Bm Sauer CDU


SPD


Rm Matzanke
Rm Prüsse
Rm Schilff
Rm Starke

CDU

Rm Reppin


B90/Die Grünen
Rm Langhorst
Rm Reuter

FDP/Bürgerliste
Rm Rettstadt
Die Linke
Rm Kowalewski
b) Verwaltung:

StR’in Bonekamp
StR Lürwer
StR’in Jägers
StD Stüdemann
StR’in Zoerner
Herr Mager
StVD Feuler
StAR Pompetzki






Veröffentlichte Tagesordnung:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 02.05.2013

2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

3.1 Gründung des Eigenbetriebes "Stadtentwässerung Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09762-13)

3.2 Ersatzneubau einer Dreifach-Sporthalle am Bert-Brecht-Gymnasium sowie Abbruch der bestehenden Sporthalle
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09453-13)

3.3 Ersatzneubau der Feuerwehrgerätehäuser für die Freiwillige Feuerwehr in Asseln (Löschzug 24) und Berghofen (Löschzug 13)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09487-13)

3.4 Planung zur Errichtung der „Offenen Ganztagsschule“ (OGS) als Passivhaus inkl. Sanierung der WC-Anlagen an der Kirchhörder Grundschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09781-13)

3.5 Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09531-13)

3.6 Beteiligung der Öffentlichkeit zur Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Dortmund zur Ausweisung von Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen (Naturdenkmalverordnung - NDVO) für den Bereich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und der Geltungsbereiche der Bebauungspläne
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08674-12)

3.7 Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09697-13)



3.8 Besetzung der Kommission nach § 32 b Luftverkehrsgesetz (LuftVG) für den Flughafen Dortmund
hier: Benennung der Stadträtin, Frau Diane Jägers, für die Berufung als Vertreterin für die Stadt Dortmund durch die Bezirksregierung Münster - Luftfahrtbehörde - in die Kommission nach § 32 LuftVG

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09553-13)

4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

4.1 Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09466-13)

4.2 Jahresabschluss und Lagebericht des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" zum 31.12.2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09704-13)

4.3 Masterplan Wissenschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09180-13)
- Die Unterlagen haben sie bereits erhalten (Sonderversand) -

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
- unbesetzt -

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Literaturpreis der Stadt Dortmund - Nelly-Sachs-Preis
- Wahl der Fachpreisrichter für die Preisverleihung 2013
- Wahl der Sachpreisrichter für die laufende Wahlzeit
Empfehlung

(Drucksache Nr.: 09168-13)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 14.05.2013
(Drucksache Nr.: 09168-13)


6.2 Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2013/14 für die Zeit vom 01.08.2013 bis 31.07.2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09585-13)

6.3 Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09517-13)

6.4 Satzung und Gebührenordnung für das Tierheim Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09731-13)

6.5 Offizielle Städtepartnerschaft zwischen Dortmund und Trabzon (Türkei)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09652-13)



7. Schule
- unbesetzt -

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Einrichtung einer Stelle im Bereich "Tageseinrichtungen für Kinder" von FABIDO als Fachreferat "Integration/ Inklusion" für die gemeinsame Erziehung behinderter und nichtbehinderter Kinder bei dem Eigenbetrieb FABIDO ("Familienergänzende Bildungseinrichtungen für Kinder in Dortmund")
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09734-13)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Wirkungsorientierter Haushalt Dortmund, Projektbericht - Stand April 2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09595-13)

9.2 Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09526-13)

9.3 Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09787-13)

9.4 Ausschüttung der Dortmunder Stadtwerke AG
Empfehlung

(Drucksache Nr.: 09878-13)

9.5 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 1. Quartal des Haushaltsjahres 2013 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09859-13)

9.6 Jahresabschluss 2012 der Sparkasse Dortmund
hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse nach § 8 Abs. 2 Buchstabe f Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NW) und die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 8 Abs. 2 Buchstabe g SpkG NW sowie die Information über die Einhaltung der Empfehlungen des Corporate Governance Kodexes für Sparkassen in Nordrhein Westfalen

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09860-13)

9.7 Nutzung des Grundstücks An der Witwe/An der Teithe für eine Tageseinrichtung für Kinder (TEK)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08929-13)
hierzu -> Auszug: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus der öffentlichen Sitzung vom 24.04.2013
(Drucksache Nr.: 08929-13)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08929-13-E3)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08929-13-E4)

9.8 Indirekte Beteiligung der Stadt Dortmund an der RWE AG - Anpassung der Beteiligungsstruktur
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09879-13)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Masterplan Migration/Integration: Integrationskonzept der Stadt Dortmund für die Jahre 2013/2014 sowie Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09364-13)
- Die Unterlagen haben sie bereits erhalten (Sonderversand) -

11. Anfragen
- unbesetzt -


Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 13:00 Uhr durch Herrn OB Sierau eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte Herr OB Sierau fest, dass der Hauptausschuss und Ältestenrat ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Rm Reppin (CDU-Fraktion) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Herr OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Herr OB Sierau schlug vor, die Tagesordnung um folgende Punkte zu erweitern:

7.1 Zwischenlösung für den Fortbestand der Schulsozialarbeit
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 10099-13)

9.9 - Entwürfe der Jahresabschlüsse 2012 des Haushaltes der Stadt Dortmund, 9.9 (HAÄR) des Sonderhaushaltes Grabpflegelegate und des Sonderhaushaltes
Kohlgartenstiftung
- Deckung des Jahresfehlbetrages 2012 des Haushaltes der Stadt Dortmund aus der Allgemeinen Rücklage
- Erhöhung des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages durch den Jahresfehlbetrag 2012 des Sonderhaushaltes Grabpflegelegate
- Zuführung des Jahresüberschusses 2012 des Sonderhaushaltes Kohlgartenstiftung zur Allgemeinen Rücklage
- Übertragung von Auszahlungsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2013 für den städtischen Haushalt
- Übertragung von Auszahlungsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2013 für die Unselbstständigen Stiftungen und Interessentengesamtheiten
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 09900-13

Der Hauptausschuss und Ältestenrat stimmte der Erweiterung der Tagesordnung einstimmig zu.

Die Vorlage

9.2 Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen
Empfehlung (Drucksache Nr.: 09526-13)

wurde von der Tagesordnung abgesetzt, da noch keine abschießende Behandlung in den zu beteiligenden Gremien stattgefunden hat.

Im Anschluss wurde die Tagesordnung mit den vorgenannten Änderungen einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 02.05.2013

Die Niederschrift über die 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 02.05.2013 wurde einstimmig genehmigt.


2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt -


3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

zu TOP 3.1
Gründung des Eigenbetriebes "Stadtentwässerung Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09762-13)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat lag folgender Auszug aus der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 06.06.2013 vor:

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:

Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsvorlage zur Gründung eines Eigenbetriebes „Stadtentwässerung Dortmund“ wird mit der Maßgabe gefolgt, dass der Betrieb und die Unterhaltung des Phoenix-Sees nicht wie vorgeschlagen, dem Aufgabenbereich dieses Eigenbetriebes sondern den Sport- und Freizeitbetrieben zugeordnet werden.

Begründung:
Die Unterhaltung des Phoenix-Sees ist kein originärer und zwingend notwendiger Bestandteil der kommunalen Abwasserbeseitigung. Ziel des Eigenbetriebs ist zudem, mit einer schlanken und effizienten Organisation die steigenden Anforderungen an die Abwasserbeseitigung bestmöglich zu erfüllen. Daher ist es sinnvoll, die Aufgaben des Eigenbetriebs Stadtentwässerung auf die untrennbar mit der Abwasserbeseitigung verbundenen Sachverhalte zu beschränken und den Phoenix-See den Sport- und Freizeitbetrieben zuzuordnen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage und den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.“


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage und den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.2
Ersatzneubau einer Dreifach-Sporthalle am Bert-Brecht-Gymnasium sowie Abbruch der bestehenden Sporthalle
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09453-13)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der Sitzung vom 06.06.2013 vor:

„Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Anregungen des Schulausschusses aus der Sitzung vom 29.05.13 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund:

1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenschätzung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 2.795.000,- € exkl. Abbruchkosten in Höhe von 200.000,- € die weitere Planung und Realisierung (Leistungsphasen 3-9 HOAI) des erforderlichen Sporthallenneubaus per Funktionalausschreibung über einen Systemanbieter (Planungs- und Baubeschluss).
In der Kostenschätzung sind Baukosten in Höhe von 2.615.000,- € und Möblierungskosten in Höhe von 180.000,- € enthalten.
Die Auszahlungen für den Neubau des Gebäudes sowie die Außenanlagen erfolgen in der Finanzrechnung des Amtes 2D aus den unter der Investitionsfinanzstelle 2D_00803010001, Finanzposition 780.800 veranschlagten Mitteln:
Haushaltsjahr 2013: 10.000,- €
Haushaltsjahr 2014: 1.000.000,- €
Haushaltsjahr 2015: 1.500.000,- €
Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen der Baukosten und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 105.000,- € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.
Die Auszahlungen für die Ausstattung des Neubaus erfolgen aus dem Budget des StA 40 (Schulverwaltungsamt) auf der Investitionsfinanzstelle 40_00301000001, Finanzposition 780.500:
Haushaltsjahr 2015: 180.000,- €
Die Investition bedingt ab 2016 (erstes Jahr der vollständigen Nutzung) eine zusätzliche jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des StA 65 in Höhe von 22.174,- €. Die Ergebnisrechnung des StA 40 wird ab 2016 in Höhe von 13.846,15 € jährlich belastet. Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Abschreibungen sind bei den StÄ 40 (Auftrag 400301040001) und 65 (Auftrag 650138011000) in den Teilergebnisplänen berücksichtigt.

2. beschließt die weitere Planung und die Realisierung des Abbruchs der vorhandenen
Sporthalle (Leistungsphasen 1-9 HOAI). Der Kostenrahmen für die Abbruchkosten beläuft sich auf 200.000,- €.
Die Aufwendungen für den Abbruch sind in der Ergebnisrechnung des Amtes 3D unter Auftrag 3D0802010009, Sachkonto 522200, wie folgt vorgesehen:
Haushaltsjahr 2014: 15.000,- €
Haushaltsjahr 2015: 185.000,- €

3. beschließt in Abweichung zum Ratsbeschluss „Festlegung von Energiestandards für
Wohngebäude und Nichtwohngebäude im Rahmen der Bauleitplanung“ (DS-NR. 11373-08 vom 11.09.2008) und wie beim Neubau der Sporthalle des Reinoldus- und Schiller-Gymnasiums realisiert (DS-NR. 04419-11 vom 14.07.2011), das Dach der zu erstellenden Sporthalle statisch nicht für die Bestückung mit einer Photovoltaikanlage auszulegen.

4. beschließt die Abweichung vom Sporthallen-Grundsatzbeschluss (DS-Nr. 08691-07).

5. beschließt die Umsetzung der Maßnahmen durch die Städtische Immobilienwirtschaft.

6. nimmt die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei
Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis, um die Vergabe an einen Systemanbieter für
Sporthallen zu ermöglichen.“

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.3
Ersatzneubau der Feuerwehrgerätehäuser für die Freiwillige Feuerwehr in Asseln (Löschzug 24) und Berghofen (Löschzug 13)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09487-13)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 3.4
Planung zur Errichtung der „Offenen Ganztagsschule“ (OGS) als Passivhaus inkl. Sanierung der WC-Anlagen an der Kirchhörder Grundschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09781-13)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne eine Beschlussempfehlung auszusprechen, an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 3.5
Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09531-13)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne dass eine Beschlussempfehlung gefasst wurde, an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 3.6
Beteiligung der Öffentlichkeit zur Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Dortmund zur Ausweisung von Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen (Naturdenkmalverordnung - NDVO) für den Bereich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und der Geltungsbereiche der Bebauungspläne
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08674-12)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 05.06.2013 vor:

„Herr Dr. Mackenbach sagt zu, dass die Anregungen und Bedenken aus den Empfehlungen der Bezirksvertretungen Hombruch vom 23.04.2013, Mengede vom 24.04.2013, Aplerbeck vom 24.04.2013 und Hörde vom 16.04.2013 in der weiteren Planung berücksichtigt werden.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt
1. nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und
2. beschließt, die Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Dortmund zur Ausweisung von Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen
(Naturdenkmalverordnung – NDVO) für den Bereich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und der Geltungsbereiche der Bebauungspläne des Stadtgebietes für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Rechtsgrundlage:
§ 42 a Abs. 2 in Verbindung mit § 27 c Landschaftsgesetz NRW“


Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates leiteten die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 3.7
Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09697-13)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne dass eine Beschlussempfehlung ausgesprochen wurde, an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 3.8
Besetzung der Kommission nach § 32 b Luftverkehrsgesetz (LuftVG) für den Flughafen Dortmund
hier: Benennung der Stadträtin, Frau Diane Jägers, für die Berufung als Vertreterin für die Stadt Dortmund durch die Bezirksregierung Münster - Luftfahrtbehörde - in die Kommission nach § 32 LuftVG
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09553-13)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne eine Beschlussempfehlung zu fassen, an den Rat der Stadt weiter.




4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

zu TOP 4.1
Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09466-13)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 4.2
Jahresabschluss und Lagebericht des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" zum 31.12.2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09704-13)

Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates ließen die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 4.3
Masterplan Wissenschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09180-13)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
- unbesetzt -


6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Literaturpreis der Stadt Dortmund - Nelly-Sachs-Preis
- Wahl der Fachpreisrichter für die Preisverleihung 2013
- Wahl der Sachpreisrichter für die laufende Wahlzeit
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09168-13)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vom 14.05.2013 vor:

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei
Enthaltung der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat wählt auf Vorschlag des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit für die
Verleihung des Literaturpreises der Stadt Dortmund – Nelly-Sachs-Preis 2013
als Fachpreisrichter

Herrn Dr. Klaus Hübner, München,
Frau Barbara Wahlster, Berlin,
Herrn Hubert Spiegel, Frankfurt,

in die Jury.

Für die Dauer seiner Wahlzeit wählt der Rat der Stadt auf Vorschlag des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit die Ratsmitglieder

1. Frau Bürgermeisterin Birgit Jörder
2. Frau RM Brigitte Thiel
3. Herrn Bürgermeister Manfred Sauer
4. Frau RM Ulrike Märkel

als Sachpreisrichter in die Jury des Literaturpreises der Stadt Dortmund - Nelly-Sachs-Preis.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne eine Beschlussempfehlung auszusprechen, an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 6.2
Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2013/14 für die Zeit vom 01.08.2013 bis 31.07.2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09585-13)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne dass eine Beschlussempfehlung gefasst wurde, an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 6.3
Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09517-13)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat leitete die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 6.4
Satzung und Gebührenordnung für das Tierheim Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09731-13)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne dass eine Beschlussempfehlung ausgesprochen wurde, an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 6.5
Offizielle Städtepartnerschaft zwischen Dortmund und Trabzon (Türkei)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09652-13)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne eine Beschlussempfehlung zu fassen, an den Rat der Stadt weiter.


7. Schule

zu TOP 7.1
Zwischenlösung für den Fortbestand der Schulsozialarbeit
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10099-13)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm den Bericht der Verwaltung zur Zwischenlösung für den Fortbestand der Schulsozialarbeit zur Kenntnis.


8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Einrichtung einer Stelle im Bereich "Tageseinrichtungen für Kinder" von FABIDO als Fachreferat "Integration/ Inklusion" für die gemeinsame Erziehung behinderter und nichtbehinderter Kinder bei dem Eigenbetrieb FABIDO ("Familienergänzende Bildungseinrichtungen für Kinder in Dortmund")
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09734-13)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Wirkungsorientierter Haushalt Dortmund, Projektbericht - Stand April 2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09595-13)

Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates nahmen den Projektbericht zur Einführung des Wirkungsorientierten Haushaltes zur Kenntnis.


zu TOP 9.2
Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09526-13)

Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 9.3
Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09787-13)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.




zu TOP 9.4
Ausschüttung der Dortmunder Stadtwerke AG
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09878-13)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne eine Beschlussempfehlung auszusprechen, an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 9.5
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 1. Quartal des Haushaltsjahres 2013 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09859-13)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm den Bericht über Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 1. Quartal des Haushaltsjahres 2013 genehmigt hat, zur Kenntnis.


zu TOP 9.6
Jahresabschluss 2012 der Sparkasse Dortmund
hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse nach § 8 Abs. 2 Buchstabe f Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NW) und die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 8 Abs. 2 Buchstabe g SpkG NW sowie die Information über die Einhaltung der Empfehlungen des Corporate Governance Kodexes für Sparkassen in Nordrhein Westfalen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09860-13)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat lag folgender Auszug aus der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 06.06.2013 vor:

Herr Reppin (CDU-Fraktion), Herr Böhm (CDU-Fraktion), Frau Starke (SPD-Fraktion) und Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklären, dass sie vom Mitwirkungsverbot betroffen seien. Sie verlassen ihren Platz und nehmen weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung der Vorlage teil.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:

Beschlussvorschlag:
Der Rat beauftragt die Verwaltung, dem Verwaltungsrat der Sparkasse im Hinblick auf den
Jahresüberschuss 2012 i.H.v. 12,78 Mio. € zu empfehlen, die geplante Abführung von 5 Mio.
€ auf 10 Mio. € zu erhöhen.

Begründung:
Angesichts der defizitären Haushaltslage der Stadt erscheint es erforderlich und hinsichtlich
der damit verbundenen Reduzierung der Sicherheitsrücklage bei der Sparkasse derzeit auch
ausreichend vertretbar, die vorgesehene Ausschüttung der Sparkasse von 5 Mio. € auf 10
Mio. € an die Stadt Dortmund zu erhöhen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage und den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage und den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste, ohne dass eine Beschlussempfehlung gefasst wurde, an den Rat der Stadt weiter.
zu TOP 9.7
Nutzung des Grundstücks An der Witwe/An der Teithe für eine Tageseinrichtung für Kinder (TEK)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08929-13)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat lag ein Auszug aus der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 05.06.2013 sowie die nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 12.06.2013 vor:

„… I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien (AUSWI) beschloss in der Sitzung vom 05.06.2013, die Angelegenheit mit dem Beschluss der Bezirksvertretung – Hombruch vom 04.06.2013 in den Rat der Stadt durchlaufen zu lassen.

II. Die Bezirksvertretung Hombruch beschloss in der Sitzung vom 04.06.2013 dem Rat
der Stadt Dortmund zu empfehlen, „das Grundstück An der Witwe/An der Teithe von der Verwaltung auf Altlasten und Bergschäden im weitesten Sinne zu überprüfen. Eine Entscheidung bzgl. des Standortes für die TEK kann erst nach Vorlage der Untersuchungsergebnisse gefällt werden.

Gleichzeitig wird die Verwaltung aufgefordert, schon jetzt die Kosten für eine Bodenplatte sowie die Abdichtung gegen aufsteigende Gase unterhalb der Bodenplatte abzuschätzen. Auch bei positivem Untersuchungsergebnis könne das mögliche Austreten von Methangas nicht gänzlich ausgeschlossen werden.“

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Umwelt

Eine Überprüfung der Umweltverwaltung des Grundstücks An der Witwe/An der Teithe auf Altlasten, Bergschäden sowie Methangas ergab folgendes:
1. Boden
Im Kataster über Altlasten, Altlastenverdachtsflächen und schädliche Bodenveränderungen ist der rd. 3.400 m² große Standort An der Witwe/An der Teithe nicht verzeichnet. Boden- und Untergrunduntersuchungen liegen für die Parzellen nicht vor.

Eine Kurzauswertung der bei 60/3-3 verfügbaren Luftbilder (Befliegungen 1959, 1989, 1996, 1999, 2001, 2002, 2003, 2005, 2006, 2009, 2012) lieferten keine Hinweise auf gewerblich/industrielle Nutzungen. Nach den Luftbildern wurden die Flächen ausschließlich als Grün- und Gartenland, tlw. Brache, genutzt. Lediglich im östlichen Bereich am Beisterweg/Am Beilstück ist ein Wohnhaus zu erkennen.

Hinweise auf nutzungsbedingte Bodenverunreinigungen liegen damit aktuell nicht vor.

2. Bergbau
Das o. g. Grundstück gehört zu den Bereichen, unter denen oberflächennah (d.h. in Teufen zwischen 0 bis 100 m unter GOK) der Bergbau umgegangen ist. Bergberechtsame des Grubenfeldes „Wittwe und Barop“ war und ist die E.ON AG. Nach dem von der Bezirksregierung zur Verfügung gestellten Kartenmaterial sind im Bereich des in Rede stehenden TEK Standortes keine Tagesbrüche oder Tagesöffnungen verzeichnet.

Die nächstgelegene Tagesöffnung (ehemaliger Versuchsschacht der Zeche Wittwe & Barop, Teufe 38 m, verfüllt, überbaut) befindet sich im Westen des Standortes; 40 m von dem Flurstück 1962 entfernt.

Westlich angrenzend an die in Rede stehende Fläche befand sich das ehemalige Betriebsgelände der Zeche Wittwe & Barop, das heute von der Fa. Schreck Mieves, Hersteller von Elektro- und Signaltechnik, genutzt wird. Der Zechenbetrieb fand von 1750 bis 1885 (Verfüllung des Förderschachtes) statt. Außer einem unkonkreten Hinweis auf eine kleine Kokerei (?) in den von der Bezirksverwaltungsstelle Hombruch zu Verfügung gestellten Unterlagen, liegen beim Umweltamt keine Erkenntnisse zu einer Kokerei auf dem Gelände Schreck-Mieves vor.

3. Methangas
Nach der Arbeitskarte der freien Methangasaustritte liegt das geplante TEK Vorhaben in der sog. Zone 1. Der freie Austritt von Steinkohlengas an der Tagesoberfläche ist demnach wenig wahrscheinlich.
Fazit
Aus bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Nutzung des besagten Grundstücks für die geplante Tageseinrichtung für Kinder.
Es wird empfohlen, im Zuge der weiteren Planungen
· die E.ON Aktiengesellschaft, Immobilien/Montan, Bruchstraße 5 c, 45883 Gelsenkirchen zur Frage des oberflächennahen Bergbaus und des benachbarten Versuchsschachtes um Stellungnahme zu bitten und
· ein Baugrund- und Bodengutachten zur Feststellung der bodenmechanischen und chemisch-physikalischen Untergrundverhältnisse zu beauftragen. Unabhängig von den Ergebnissen ist in den zukünftig unversiegelten Freibereichen aus Vorsorgegründen eine mind. 1 m mächtige Schicht aus Vegetationsboden sicherzustellen, der die Vorsorgewerte der BBodSchV einhält.

Die E.ON SE teilte bereits auf Nachfrage mit, dass es nach den Archivunterlagen Hinweise auf tagesnahen, vor dem Jahre 1900 geführten Bergbau gäbe. Für die erforderlichen Baugrunderkundungen sei der Bauherr verantwortlich. Der frühere Tiefenbergbau wirke seit langem nicht mehr auf die Tagesoberfläche ein, deshalb fordere E.ON SE für das geplante Bauvorhaben keine Anpassungs- oder Sicherungsmaßnahmen.

Der Investor wird bei Verkauf auf die genannten bergbaulichen Gegebenheiten hingewiesen und hat die beschriebenen Baugrund- und Bodenuntersuchungen zu veranlassen. Die Kosten hat der Investor zu tragen. Näheres regelt das Baugenehmigungsverfahren.


Die Kosten für eine Bodenplatte ohne Gründung, Erdarbeiten und Dämmung belaufen sich auf ca. 60 – 70 €/m². Bei einer 4-gruppigen TEK und einer Bruttogeschossfläche von ca. 800 m² ergeben sich somit Kosten von ca. 48.000 € - 56.000 €, bei einer 5-gruppigen Einrichtung und einer Bruttogeschossfläche von ca. 1000 m² ergeben sich Kosten von ca. 60.000 € – 70.000 €.
Für Grundstücke, die im Bereich der Methangaszone 1 liegen (in der Austritte wenig wahrscheinlich sind), sind bei Errichtung der Bodenplatte keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich, so dass auch keine zusätzlichen Kosten anfallen.
Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund weiterhin geeignete Alternativstandorte durch die Verwaltung suchen zu lassen. Dabei soll auch die Fläche nordwestlich vom Sportplatz des Fußballvereins Rot-Weiß-Barop hinter dem Spielplatz Am Surck einbezogen werden.
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
a. Grünfläche am Sportplatz des Fußballvereins Rot-Weiß-Barop
Städtebau

Der Standort ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen. Es besteht für diesen Bereich kein Bebauungsplan. Es handelt sich um eine öffentliche Grünfläche. Unter Einhaltung eines 100 m Abstandes zur Mobilfunkanlage Am Surck 39, umfasst das potenzielle Grundstück ca. 1.400 m². Aufgrund dieser Größe ist die Errichtung einer 4 – 5-gruppige Tageseinrichtung für Kinder nicht möglich. Auch bei einer zweigeschossigen Bauweise ist mind. eine Grundstücksfläche von 1.700 m² erforderlich.
Der in der Grünfläche jetzt vorhandene Fußweg zum Sportplatz würde entfallen. Da dieser Weg um den Sportplatz herum als Zugang zum Sportplatz, zur Stockumer Str. und zum Discounter genutzt wird, ist der Erhalt der Wegeverbindung anzustreben. Auch der Ballfangzaun müsste an einer Seite des Sportplatzes verlängert werden, da er nicht über die gesamte Breite des Sportplatzes geht.
Die derzeitige Anbindung des Grundstückes erfolgt über einen ca. 3,50 m breiten Fußweg. Die notwendige Erschließung einer TEK zum Beispiel für die Feuerwehr, Müllabfuhr, Catering, Stellplätze wäre noch herzustellen.

Umwelt

Auch für diese Fläche ist eine Überprüfung bzgl. Altlasten, Bergschäden und Methangas durchgeführt worden:
1. Boden
Die rd. 1.400 m² große Fläche ist nach dem Kataster über Altlasten, Altlastenverdachtsflächen und schädliche Bodenveränderungen randlich als „sonstige Abgrabung“ gekennzeichnet. Boden- und Untergrunduntersuchungen liegen für die Parzelle nicht vor.
2. Bergbau
Das o. g. Grundstück gehört zu den Bereichen, unter denen oberflächennah (d.h. in Teufen zwischen 0 bis 100 m unter GOK) der Bergbau umgegangen ist. Bergberechtsame des Grubenfeldes „Wittwe und Barop“ war und ist die E.ON AG. Nach dem von der Bezirksregierung zur Verfügung gestellten Kartenmaterial sind im Bereich des in Rede stehenden TEK Standortes keine Tagesbrüche oder Tagesöffnungen verzeichnet.
3. Methangas
Nach der Arbeitskarte der freien Methangasaustritte liegt das Vorhaben in der sog. Zone 1. Der freie Austritt von Steinkohlengas an der Tagesoberfläche ist demnach wenig wahrscheinlich.
Fazit
Aus bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Nutzung des besagten Grundstücks für die geplante Tageseinrichtung für Kinder. Es wird empfohlen, im Zuge der weiteren Planungen
· die E.ON Aktiengesellschaft, Immobilien/Montan, Bruchstraße 5 c, 45883 Gelsenkirchen zur Frage des oberflächennahen Bergbaus um Stellungnahme zu bitten und
· ein Baugrund- und Bodengutachten zur Feststellung der bodenmechanischen und chemisch-physikalischen Untergrundverhältnisse zu beauftragen. Unabhängig von den Ergebnissen ist in den zukünftig unversiegelten Freibereichen aus Vorsorgegründen eine mind. 1 m mächtige Schicht aus Vegetationsboden sicherzustellen, der die Vorsorgewerte der BBodSchV einhält.

Obwohl aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Nutzung des besagten Grundstücks für die geplante Tageseinrichtung für Kinder bestehen ist die Fläche aufgrund der geringen Größe, der städtebaulichen Lage und der schwierigen Erschließung für die Realisierung einer erforderlichen 4 – 5-gruppigen TEK nicht geeignet.
b. A/B Spielplatz „Am Surck“, Teilfläche
Siehe hierzu auch Stellungnahme zu den Alternativstandorten der BV Hombruch v. 23.04.13 und des AUSWI v. 24.04.13 zur Vorlage An der Witwe/An der Teithe; Stellungnahme im Rat am 02.05.2013 (TOP 9.1).
Unabhängig von der konkurrierenden Nutzung (Spiel- und Aufenthaltsbereich) und dem bestehenden Ratsbeschluss (Verschlechterungsverbot) scheidet die Fläche aufgrund der bestehenden Mobilfunkanlage auf Haus Nr. 39, Am Surck aus. Der Abstand des Mobilfunkmastes bis zum Spielplatz beträgt weniger als 100 m, die kürzeste Entfernung misst ca. 27 m.
c. Weitere Standortalternativen
Im Rahmen des Ausbauprogramms Betreuungsplätze für Kinder im Alter unter drei Jahren sind bislang von der Verwaltung 19 Standorte im Stadtbezirk Hombruch betrachtet worden. Siehe u. a. auch Stellungnahmen zu den Alternativstandorten der BV Hombruch v. 05.03.13, 23.04.13 und des AUSWI v. 13.03.13 und 24.04.13 zur Vorlage An der Witwe/An der Teithe; Stellungnahme im Rat am 02.05.2013 (TOP 9.1).
Als Ergebnis ist festzuhalten, dass alle geprüften Alternativgrundstücke als Ersatz für das Grundstück An der Witwe/An der Teithe im engeren Einzugsbereich Hombruch-Nord ausscheiden. Unabhängig davon ist abzusehen, dass einige der bislang geprüften 19 Standorte im Rahmen des weiteren Ausbaus der U-3 Betreuung im Stadtbezirk Hombruch zusätzlich in Anspruch genommen werden müssen.

Die Verwaltung wird gebeten, eine Auflistung aller unbebauten städtischen Grundstücke im Stadtbezirk Do-Hombruch in Form eines Datenblattes, wie es der BV für die Kitastandorte vorgelegt wurde, zu erstellen.

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Für die potenziellen Alternativstandorte im engeren Einzugsbereich Hombruch Nord wurden detaillierte Standortbögen erstellt und der Bezirksvertretung Hombruch vorgelegt. Standortuntersuchungen erfolgen in Form eines mehrstufigen Prozesses. Im Sinne eines effizienten Verwaltungshandelns werden Detailerhebungen nur für solche Einzelstandorte durchgeführt, die Mindestkriterien erfüllen. Die generelle Erstellung von Datenblättern für alle unbebauten städtischen Grundstücke in einem Stadtbezirk, kann nicht Gegenstand von Standortsuchen im Rahmen des Ausbaus für Kindertageseinrichtungen sein.“ …


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage mit dem Auszug aus der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien sowie die Stellungnahme der Verwaltung vom 12.06.2013 ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 9.8
Indirekte Beteiligung der Stadt Dortmund an der RWE AG - Anpassung der Beteiligungsstruktur
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09879-13)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne dass eine Beschlussempfehlung ausgesprochen wurde, an den Rat der Stadt weiter.



zu TOP 9.9
- Entwürfe der Jahresabschlüsse 2012 des Haushaltes der Stadt Dortmund, des Sonderhaushaltes
Grabpflegelegate und des Sonderhaushaltes Kohlgartenstiftung
- Deckung des Jahresfehlbetrages 2012 des Haushaltes der Stadt Dortmund aus der Allgemeinen Rücklage
- Erhöhung des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages durch den Jahresfehlbetrag 2012 des Sonderhaushaltes Grabpflegelegate
- Zuführung des Jahresüberschusses 2012 des Sonderhaushaltes Kohlgartenstiftung zur Allgemeinen Rücklage
- Übertragung von Auszahlungsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2013 für den städtischen Haushalt
- Übertragung von Auszahlungsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2013 für die Unselbstständigen Stiftungen und Interessentengesamtheiten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09900-13)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt von den Entwürfen der Jahresabschlüsse 2012 des Haushaltes der Stadt Dortmund sowie der Sonderhaushalte Grabpflegelegate und Kohlgartenstiftung als Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres 2012 Kenntnis.


10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Masterplan Migration/Integration: Integrationskonzept der Stadt Dortmund für die Jahre 2013/2014 sowie Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09364-13)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat lag folgende Empfehlung des Schulausschusses vom 29.05.2013 vor:

„Es lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vor:

„…mit dem Teilhabe- und Integrationsgesetz NW ist u. a. die Absicht verbunden, landesweit die „Regionalen Arbeitsstellen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien“ (RAA) in neue klare Organisationseinheiten – in „Kommunale Integrationszentren“ – zu überführen.

Die Aufgaben Kommunaler Integrationszentren sind im Erlass und in der Förderichtlinie benannt. Dort werden überwiegend die bewährten Arbeitsbereiche und Schwerpunkte der bisherigen RAA’s beschrieben und führen darüber hinaus zusätzlich Koordinierungs- und Netzwerktätigkeiten sowie die Beteiligung an Planungs- und Entscheidungsprozessen auf (vgl. Seite 109 der Anlage).

Gemäß Beschreibung der zukünftigen Struktur soll die neue Organisationseinheit „Kommunales Integrationszentrum“ bei der Stadt Dortmund im Fachbereich 1 angesiedelt und räumlich untergebracht werden, abgeordnete Lehrerstellen hingegen (räumlich) dem Fachbereich Schule zugewiesen sein.

Die landesseitige Finanzierung der „Kommunalen Integrationszentren“ ist bis 31.12.2017 befristet.

Die SPD-Fraktion bittet, im Schulausschuss folgenden Antrag zu beraten und zur Abstimmung zu stellen:
1. Der Schulausschuss stellt fest, dass die über 30 Jahre erfolgreich durchgeführte Integrations-, Beratungs-, und Unterstützungsarbeit der RAA für zugewanderte Menschen in Dortmund fortgesetzt und weiterentwickelt werden muss.

2. Der Schulausschuss erachtet die geplante Aufteilung unterschiedlicher Fachebenen des neuen „Kommunalen Integrationszentrums“ auf mehrere Standorte nicht als sinnvoll. Er fordert deshalb die Verwaltung auf, mittelfristig die Unterbringung an einem zentralen Standort (z.B. ehemaliges/abgängiges Schulgebäude) vorzusehen und die gesamte Organisationseinheit dort zu integrieren.

3. Die bisherigen gut ausgenutzten Schulungsräume sowie die intensiv nachgefragte interkulturelle Bibliothek der RAA in der Burgholzstraße sollen ebenfalls erhalten bleiben und an dem neuen zentralen Standort untergebracht sein.

4. Der Schulausschuss spricht sich auch über das Jahr 2017 hinaus für eine Weiterführung der Aufgaben aus.“

Der Schulausschuss stimmte mehrheitlich (13 Ja, 6 Nein, 1 Enthaltung) dem Antrag der SPD-Fraktion zu.

Unter Einbeziehung des o. a. Antrages empfahl der Schulausschuss dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig (bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste), folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das Integrationskonzept „Masterplan Migration/Integration“ für die Jahre 2013/2014 sowie die Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums.“


Des Weiteren lag folgende Empfehlung des Integrationsrates aus der Sitzung vom 11.06.2013 vor:

„Der Integrationsrat ergänzte den Antrag der SPD-Fraktion aus dem Schulausschuss
dahingehend, dass die Geschäftsstelle des Integrationsrates räumlich im neuen KIZ
untergebracht werden muss. Dem Antrag mit der Ergänzung wurde dann einstimmig
zugestimmt.
Unter Einbeziehung des o. g. Antrages und der Ergänzung empfahl der Integrationsrat dem
Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das Integrationskonzept „Masterplan
Migration/Integration“ für die Jahre 2013/2014 sowie die Einrichtung eines Kommunalen
Integrationszentrums.“


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage und die Empfehlung des Schulausschusses, ohne dass eine Beschlussempfehlung ausgesprochen wurde, an den Rat der Stadt weiter.


11. Anfragen
- unbesetzt -

Herr OB Sierau schloss die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 13:06 Uhr.


Der Oberbürgermeister




Ullrich Sierau Udo Reppin
Ratsmitglied



Michael Pompetzki
Schriftführer