Niederschrift

über die 9. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates


am 16.12.2010
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 12:05 - 12:10 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

OB Sierau


Bm’in Jörder SPD
Bm Sauer CDU


SPD


Rm Matzanke
Rm Prüsse
Rm Schilff
Rm Starke

CDU

Rm Reppin


B90/Die Grünen
Rm Krüger
Rm Reuter

FDP/Bürgerliste
Rm Rettstadt
Die Linke
Rm Kowalewski

b) Mitglieder ohne Stimmrecht:

Rm Branghofer (DVU)



c) Verwaltung

StR´in Bonekamp
StR Steitz
StR Stüdemann
Herr Mager
StOVR Feuler
StVR’in Skodzik



Veröffentlichte Tagesordnung:
T a g e s o r d n u n g

für die 9. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates,
am 16.12.2010, Beginn: 12:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 18.11.2010


2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

3.1 Neuwahl eines stellvertretenden Mitgliedes für die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V. (LNU) für den Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02214-10)

3.2 Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 150 - Burgweg -;
hier: Beschluss zum Erlass einer Veränderungssperre
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02238-10)

3.3 Bauleitplanung; Bebauungsplan In N 229 – südlich Brackeler Straße –
hier: I. Satzungsbeschluss II. Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02253-10)

3.4 EU Ziel 2 Programm Stadtumbau "Hörde Zentrum"
Fortschreibung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für das Stadtbezirkszentrum Dortmund-Hörde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02322-10)

3.5 Stadtumbau Rheinische Straße, hier: Koordination für quartiersbezogene Dienstleistungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02218-10)

3.6 Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02224-10)

3.7 Bauleitplanung; 20. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Lü 177 - Einkaufszentrum (EKZ) Provinzialstraße -
hier: Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes, Änderung des Planbereichs des Bebauungsplanes Lü 177, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Lü 177, Ausbau der verlängerten Uranusstraße nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), Kenntnisnahme der Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen der Planreife gem. § 33 Abs. 1 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02362-10)

3.8 Stadterneuerung City
Boulevard Kampstraße/Brüderweg
Ausführungsbeschluss Bauabschnitt Petrikirchhof
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01853-10)
- Die Vorlage wurde am 30.09.2010 vertagt.

3.9 Außerplanmäßige Mehrauszahlung für die Rückzahlung überzahlter Zuwendungen für die Maßnahme Brennaborstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02263-10)

3.10 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 147 - Einzelhandelsstandort Parsevalstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB sowie teilweise Änderung des Bebauungsplanes Hu 126/1 - Gewerbepark Hansa -
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung der aktualisierten / modifizierten Begründung vom 08.10.2010.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02645-10)

3.11 Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes des Bundes und des Investitionsförderungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen
hier: 3. Sachstandsbericht (Stichtag: 21.10.2010)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02617-10)

3.12 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Br 145 - Kocklinckeweg -
hier: Entscheidung über das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung der Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02499-10)

3.13 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02688-10)

3.14 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 242 -Bergfeld-
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02347-10)

3.15 Bauleitplanung; Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Hö 103 - südlich Hermannstraße - nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren
hier: Entscheidung über Stellungnahmen; Beifügung einer Begründung; Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02743-10)

3.16 Bauleitplanung; 23. Änderung des Flächennutzungsplanes –Widumer Straße- und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Ev 149 –Einzelhandelsstandort Widumer Straße-
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung; II. Feststellungsbeschluss (23. Änderung des Flächennutzungsplanes) mit aktualisierter Begründung vom 25.10.2010; III. Satzungsbeschluss; IV. Beifügung der aktualisierten/modifizierte Begründung vom 25.10.2010; V. Außerkrafttreten von Festsetzungen/Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02706-10)

3.17 Stadtbahn Rhein-Ruhr Dortmund
Stadtbahnlinie II, Baulos L4, barrierefreie Zuwegung an den Bahnhöfen Kirchderne, Flughafenstraße und Droote, Ausführungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02712-10)

3.18 Beabsichtigte Einziehung von Teilflächen der Straße Königswall und der Fläche des derzeitigen Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) in Dortmund-Innenstadt-West
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02649-10)

3.19 Brandschutz an Dortmunder Schulen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02188-10)

3.20 Lokale Agenda 21: Dortmunder Nachhaltigkeitsindikatoren (DOX33)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02774-10)

4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

4.1 Wirtschaftsplan 2011 des "Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02007-10)

4.2 Wirtschaftsplan und Produkt- und Leistungsplanung 2011 für die Wirtschaftsförderung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02236-10)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
- unbesetzt -

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Änderung der Entgeltordnung des Theater Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01736-10)

6.2 Wirtschaftsplan 2011 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02579-10)

6.3 Eigenbetrieb Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
- Bestellung eines neuen Geschäftsführers
- Änderung der Betriebssatzung
- Zusammenarbeit mit der Revierpark Wischlingen GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02337-10)

6.4 Änderung von Entgeltordnungen in den Kulturbetrieben Dortmund zum 01.01.2011
- Entgeltordnung der Musikschule Dortmund
- Entgeltordnung des Stadtarchivs Dortmund
- Entgelttarif der Nutzungs- und Entgeltordnung des Dietrich-Keuning-Hauses
- Entgeltordnung der Museen der Stadt Dortmund.
Freier Eintritt für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in die städtischen Museen und zu Veranstaltungen des Kulturbüros sowie freier Leseausweis für die Stadt- und Landesbibliothek sowie Änderung der Schulordnung der Musikschule Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02346-10)

6.5 Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Zuwanderer und Wohnungslose mit Gebührenordnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02471-10)

6.6 Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02474-10)

6.7 Verlagerung des Deutschen Kochbuchmuseums
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02635-10)

6.8 Wirtschaftsplan 2011 für die Kulturbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02515-10)

6.9 Bereitstellung finanzieller Mittel für die Inspizientenanlage Oper des Theater Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02864-10)

6.10 Fortsetzung des Klangvokal Musikfestival Dortmund im Jahr 2011 und Erarbeitung einer Konzeption zur Fortführung nach 2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02875-10)

7. Schule
- unbesetzt -

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Tageseinrichtung für Kinder in der Nordstadt;
hier: TEK Burgholzstraße West
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02424-10)

8.2 Wirtschaftsplan 2011 des Eigenbetriebs FABIDO
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02282-10)

8.3 Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen im Jugendamt für das Jahr 2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02777-10)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Übertragung von Grundstücken und Gebäuden von der Stadt Dortmund auf die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02539-10)

9.2 Vertreter der Stadt Dortmund für die Trägerversammlung des JobCenterDortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02634-10)

9.3 Satzung zur elften Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02576-10)

9.4 Krematorium Dortmund GmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrages und Erhöhung des Stammkapitals
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02693-10)

9.5 Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02127-10-E12)
- Die Unterlagen lagen bereits zur Ratssitzung am 30.09.2010 vor.

Stellenplan für das Haushaltsjahr 2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02208-10)

9.6 Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen beim Dortmunder Systemhaus
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02765-10)

9.7 Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" für das Jahr 2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02689-10)

9.8 Anpassung der Festwerte des Tiefbauamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01740-10)

9.9 Trennung der bisherigen Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund in zwei Satzungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02792-10)

9.10 Schulbauprioritätenliste
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02913-10)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Masterplan Integration - Sachstandsbericht, Einrichtung der Migrations- und Integrationsagentur Dortmund (MIA-DO) und neue Wege in der Migrations- und Integrationspolitik in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01941-10)

10.2 Weiterentwicklung der Bürgerdienste - Neustrukturierung der Front- und Backofficebereiche
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01377-10)

10.3 Neustrukturierung der Stadtbezirke, der Bezirksverwaltungsstellen und anderer Verwaltungsdienstleistungen in den Stadtbezirken
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01842-10)

10.4 Dezernatsverteilung und Vertretungsregelung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02355-10)

10.5 Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/Fleischhygiene außerhalb von Großbetrieben
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02244-10)

10.6 Neuorientierung der Verwaltung,
hier: Eckpunktepapier für ein Personal- und Organisationsentwicklungskonzept
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02761-10)

10.7 Genehmigung einer außerplanmäßigen Mehraufwendung der Zentralen Ausländerbehörde Amt 31 (32/5-ZAB)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02812-10)

10.8 Genehmigung über-/außerplanmäßiger Aufwendungen der Feuerwehr gem. § 83 Abs. 2 GO NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02663-10)

10.9 Verbandsversammlung des Zweckverbandes Rhein-Ruhr 2012
hier: Auflösung des Zweckverbandes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02851-10)

10.10 Genehmigung eines überplanmäßigen Mehraufwandes des Rechtsamtes gem. § 83 Abs. 2 GO NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02888-10)

11. Anfragen
- unbesetzt -


Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 12:05 Uhr von Herrn OB Sierau eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte Herr OB Sierau fest, dass der Hauptausschuss und Ältestenrat ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Rm Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Herr OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat wurde vorgeschlagen, die Tagesordnung im Wege der
Dringlichkeit um die nachfolgenden Tagesordnungspunkte zu erweitern:

3.21 Hauptschule Mengede – Gesamtsanierung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02931-10)

3.22 Stadtumbau West – Netzwerkbeitritt 2011 und 2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02813-10)

9.11 Verlängerung der Vereinfachungen im Vergaberecht auf Grundlage des Runderlassentwurfes des Ministeriums für Inneres und
Kommunales –34-48.07.01/99- 1/10- vom 02.12.2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02946-10)
10.11 Zahlung von Sitzungsgeldern an Mitglieder des Seniorenbeirates
hier: Sitzungen des Vorstandes und der Arbeitskreise
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02941-10)

10.12 Mehrbedarf im Bereich der Pensionsrückstellungen sowie der „Sonstigen Rückstellung Dienstherrenwechsel“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02950-10)

10.13 Reintegration des Institutes für Feuerwehr- und Rettungstechnologie in die Feuerwehr (StA 37)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02818-10)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat stimmte einstimmig der jeweiligen Dringlichkeit zu und war mit den Erweiterungen der Tagesordnung einverstanden.

Außerdem schlug Herr OB Sierau vor, den Tagesordnungspunkt

3.20 Lokale Agenda 21: Dortmunder Nachhaltigkeitsindikatoren (DOX33)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02774-10)


von der Tagesordnung abzusetzen, da es noch Beratungsbedarf gibt.

Die Tagesordnung wurde mit diesen Erweiterungen und der Absetzung einstimmig vom Hauptausschuss und Ältestenrat genehmigt.

Frau Rm Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bat den Hauptausschuss und Ältestenrat darum, die Tagesordnungspunkte, die auch Bestandteil der heutigen Tagesordnung des Rates der Stadt sind, ohne Beschlussempfehlung an den Rat durchlaufen zu lassen.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat war mit diesem Vorgehen einverstanden.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 18.11.2010

Die Niederschrift über die 8. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 18.11.2010 wurde einstimmig genehmigt.


2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt -
3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

zu TOP 3.1
Neuwahl eines stellvertretenden Mitgliedes für die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V. (LNU) für den Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02214-10)

Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates ließen die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 3.2
Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 150 - Burgweg -;
hier: Beschluss zum Erlass einer Veränderungssperre
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02238-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Bebauungsplan In N 229 – südlich Brackeler Straße –
hier: I. Satzungsbeschluss II. Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02253-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat leitete die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 3.4
EU Ziel 2 Programm Stadtumbau "Hörde Zentrum"
Fortschreibung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für das Stadtbezirkszentrum Dortmund-Hörde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02322-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne eine Beschlussempfehlung zu fassen, an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 3.5
Stadtumbau Rheinische Straße, hier: Koordination für quartiersbezogene Dienstleistungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02218-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage, ohne eine Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt auszusprechen, durchlaufen.

zu TOP 3.6
Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02224-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 3.7

Bauleitplanung; 20. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Lü 177 - Einkaufszentrum (EKZ) Provinzialstraße -
hier: Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes, Änderung des Planbereichs des Bebauungsplanes Lü 177, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Lü 177, Ausbau der verlängerten Uranusstraße nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), Kenntnisnahme der Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen der Planreife gem. § 33 Abs. 1 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02362-10)
Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus der öffentlichen Sitzung vom 15.12.2010

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 15.12.2010 vor:

“hierzu: Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund vom 14.12.2010:

Auf Antrag der SPD-Fraktion wurde der Beschlussvorschlag in der Form erweitert,
dass nicht nur eine Auslegung vorgenommen wird, sondern die Einwohner zeitnah in
einer Einwohnerversammlung informiert werden.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund vom 14.12.2010, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
(14tägiger Planaushang) unter Ziffer 15 dieser Vorlage geprüft und beauftragt die
Verwaltung, das Verfahren unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse fortzuführen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und
41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom
14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung
II. Der Rat der Stadt stimmt dem Entwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes
für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich sowie der
Begründung vom 22.11.2010 zu und beschließt die öffentliche Auslegung
(Öffentlichkeitsbeteiligung).
Rechtsgrundlage:
§ 8 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB
III. Der Rat der Stadt beschließt, den Planbereich des Bebauungsplan-Entwurfes Lü 177 –
Einkaufzentrum (EKZ) Provinzialstraße – im Norden um 30 qm zu vergrößern und im
Südosten, östlich der Planstraße um 2.240 qm zu verkleinern (siehe auch Ziffer 1
Fortsetzung der Vorlage: Drucksache Nr.: Seite 02362-10 2 dieser Vorlage).
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB
IV. Der Rat der Stadt stimmt den Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfes Lü 177 -
Einkaufzentrum (EKZ) Provinzialstraße – für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage
beschriebenen Bereich und der Begründung vom 22.11.2010 zu und beschließt die
öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB
V. Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass die Darstellungen des Landschaftsplanes
Dortmund-Mitte, hier Entwicklungsziel 8 – Beibehaltung der Funktion, mit der
Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Lü 177 tlw. außer Kraft treten (siehe auch
Ziffer 3 dieser Vorlage).
Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der
Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom
21.07.2000 (GV NRW S. 568;SGV NRW S.791 ).
VI. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung geprüft
und beschließt nach § 125 Abs. 2 BauGB den endgültigen Ausbau der verlängerten
Uranusstraße auf der Grundlage des Lageplanes vom 03.11.2010 unter der Maßgabe,
dass während der einmonatigen öffentlichen Auslegung keine neuen Erkenntnisse oder
Bedenken zu der geplanten Verlängerung der Uranusstraße vorgetragen werden.
Rechtsgrundlage:
§ 125 Abs. 2 BauGB
VII. Der Rat der Stadt nimmt die Entscheidung der Verwaltung zur Kenntnis, eine
Baugenehmigung vor Rechtskraft des Bebauungsplanes Lü 177 - Einkaufzentrum
(EKZ) Provinzialstraße – nach Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 33 BauGB zu
erteilen.
Rechtsgrundlage:
§ 33 BauGB
Finanzielle Auswirkungen
Sämtliche durch das Vorhaben des Einkaufszentrums ausgelösten Kosten gehen zu Lasten des
Vorhabenträgers. Straßenbaukosten fallen nicht an, da die Maßnahme durch einen Erschließungsträger realisiert wird. Die Kanalbaukosten sind dem Erschließungsträger 5 Jahre nach Fertigstellung der Erschließungsmaßnahme abzüglich des Anteils der Oberflächenentwässerung und einer Verwaltungsgebühr von der Stadt zu erstatten.“


Der Hauptausschuss und Ältestenrat leitete die Vorlage zusammen mit der Empfehlung des Ausschusses ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 3.8
Stadterneuerung City
Boulevard Kampstraße/Brüderweg
Ausführungsbeschluss Bauabschnitt Petrikirchhof
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01853-10)

Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates ließen die Vorlage, ohne eine Beschlussempfehlung zu fassen, an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 3.9
Außerplanmäßige Mehrauszahlung für die Rückzahlung überzahlter Zuwendungen für die Maßnahme Brennaborstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02263-10)

Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates leiteten die Vorlage ohne Beschlussempfehlung weiter an den Rat der Stadt.

zu TOP 3.10
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 147 - Einzelhandelsstandort Parsevalstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB sowie teilweise Änderung des Bebauungsplanes Hu 126/1 - Gewerbepark Hansa -
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung der aktualisierten / modifizierten Begründung vom 08.10.2010.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02645-10)
Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus der öffentlichen Sitzung vom 15.12.2010

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vor:

“hierzu
: Zusatz-/ Ergänzungsantrag der FDP/BL (Drucksache Nr.:02645-10-E1)

Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob ein sicherer Verlauf des Radweges entlang der Parsevalstrasse zwischen der Huckarder Allee und dem Hülshof ohne Zuleitung des Fahrradweges auf die PKW Fahrspur gewährleistet werden kann. Dabei ist auch die Möglichkeit zu berücksichtigen, Teile des Geländes der Alten Schmiede entsprechende dem Beschlussvorschlag in die Planung mit einzubeziehen.

Begründung
Den von der Verwaltung ausgelegten Plänen des Architektenbüros Regina Bieber ist zu entnehmen, dass die geplante Nutzug des Geländes der Alten Schmiede zu einer Beeinträchtigung des Radweges im o. g. Bereich führen könnte. Um auch künftig eine sichere Nutzung des Radweges sicherzustellen, wird die Verwaltung um Prüfung des Beschlussvorschlages gebeten.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt dem Antrag der FDP/BL einstimmig zu.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, unter Einbeziehung des Antrages der FDP/BL, mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion B’90 Die Grünen nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Hu 147 – Einzelhandelsstandort Parsevalstraße – vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den Anregungen zu den Punkten 6.1 bis 6.4 zu folgen, den Anregungen zu den Punkten 6.5 bis 6.6 teilweise zu folgen und den Anregungen zu den Punkten 6.7 bis 6.12 nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III/FNA 213 – 1).


II. beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Hu 147 sowie die teilweise Änderung des Bebauungsplanes Hu 126/1 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Rates vom 08.07.2010 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 16 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungen, als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 13a i. V. m. den §§ 12 und 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


III. beschließt, dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Hu 147 die aktualisierte/modifizierte Begründung vom 08.10.2010 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.“



Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage zusammen mit der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 3.11
Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes des Bundes und des Investitionsförderungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen
hier: 3. Sachstandsbericht (Stichtag: 21.10.2010)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02617-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm den 3. Sachstandsbericht zur Kenntnis.

zu TOP 3.12
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Br 145 - Kocklinckeweg -
hier: Entscheidung über das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteilligung, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung der Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02499-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 3.13
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02688-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat leitete die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 3.14
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 242 -Bergfeld-
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02347-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab keine Beschlussempfehlung für die Vorlage ab und leitete sie an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 3.15
Bauleitplanung; Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Hö 103 - südlich Hermannstraße - nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren
hier: Entscheidung über Stellungnahmen; Beifügung einer Begründung; Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02743-10)

Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates ließen die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 3.16
Bauleitplanung; 23. Änderung des Flächennutzungsplanes –Widumer Straße- und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Ev 149 –Einzelhandelsstandort Widumer Straße-
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung; II. Feststellungsbeschluss (23. Änderung des Flächennutzungsplanes) mit aktualisierter Begründung vom 25.10.2010; III. Satzungsbeschluss; IV. Beifügung der aktualisierten/modifizierte Begründung vom 25.10.2010; V. Außerkrafttreten von Festsetzungen/Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02706-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat leitete die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 3.17
Stadtbahn Rhein-Ruhr Dortmund
Stadtbahnlinie II, Baulos L4, barrierefreie Zuwegung an den Bahnhöfen Kirchderne, Flughafenstraße und Droote, Ausführungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02712-10)

Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates gaben die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 3.18
Beabsichtigte Einziehung von Teilflächen der Straße Königswall und der Fläche des derzeitigen Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) in Dortmund-Innenstadt-West
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02649-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 3.19
Brandschutz an Dortmunder Schulen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02188-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat leitete die Vorlage, ohne eine Beschlussempfehlung zu fassen, an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 3.20
Lokale Agenda 21: Dortmunder Nachhaltigkeitsindikatoren (DOX33)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02774-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat setzte die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – wegen Beratungsbedarfs von der Tagesordnung ab.

zu TOP 3.21
Hauptschule Mengede - Gesamtsanierung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02931-10)
Empfehlung: Schulausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 15.12.2010


Dem Hauptausschuss und Ältestenrat lag nachfolgende Empfehlung des Schulausschusses vom 15.12.010 vor:

“Folgender von Frau Blotenberg (B’90/Die Grünen) mündlich gestellter
Antrag wird vom Schulausschuss bei 2 Enthaltungen einstimmig angenommen:

Beschluss:

Der Schulausschuss bittet die Verwaltung, ein Umsetzungskonzept zur Inklusion für die Hauptschule Mengede zu erstellen und dem Schulausschuss vorzulegen.

Mit dieser Ergänzung empfiehlt der Schulausschuss dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1.1 Die Sanierung der Hauptschule Mengede zwecks räumlicher Zusammenführung der Hauptschulen Mengede und Nette am Schulstandort Mengede, Mengeder Markt 6-8 gemäß den Vorgaben des Ratsbeschlusses vom 26.02.2009 - Drucksache Nr. 13631-08 (Kosten: 4.913.000 Euro)
1.2 Die Beschaffung von beweglichem Vermögen für die Hauptschule Mengede (Kosten: 182.000 Euro) mit einem Investitionsvolumen von 5.095.000 Euro.
Der Differenzbetrag in Höhe von 357.000 Euro zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen lt. Kostenberechnung nach DIN 276 in Höhe von 5.452.000 Euro und dem oben dargestellten finanzierten Investitionsvolumen von 5.095.000 Euro stellt die aktivierbaren Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

2. Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Maßnahme beauftragt.

Die Bitte um Stellungnahme wird in der nächsten Sitzung schriftlich beantwortet.“


Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates gaben die Vorlage und die Empfehlung des Schulausschusses ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 3.22
Stadtumbau West - Netzwerkbeitritt 2011 und 2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02813-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat leitete die Vorlage ohne Beschlussempfehlung weiter an den Rat der Stadt.


4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

zu TOP 4.1
Wirtschaftsplan 2011 des "Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02007-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne dass eine Beschlussempfehlung gefasst wurde, an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 4.2
Wirtschaftsplan und Produkt- und Leistungsplanung 2011 für die Wirtschaftsförderung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02236-10)

Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates ließen die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
- unbesetzt -

6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Änderung der Entgeltordnung des Theater Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01736-10)
Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 02.12.2010
geänderte Fassung der Entgeltordnung (Drucksache Nr.: 01736-10-E1)

Zum o. g. Tagesordnungspunkt lag den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates eine geänderte Entgeltordnung des Theater Dortmund (Drucksache Nr.: 01736-10-E1) vor, sowie folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 02.12.2010:

„Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt

- die als Anlage beigefügte (ergänzte) Entgeltordnung des Theater Dortmund ab 01.01.2011,
- die analoge Steigerung der Preise laut Haushaltsbegleitbeschluss 2010 (ab 2012 um
5 % und ab 2013 jährliche Anpassung an den Lebenshaltungsindex)
- den anliegenden Entwurf als Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Benutzung
von Räumen und Gegenständen der Städtischen Bühnen Dortmund.“


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage zusammen mit der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften und der geänderten Fassung der Nutzungs- und Entgeltordnung für das Theater Dortmund an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 6.2
Wirtschaftsplan 2011 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02579-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 6.3
Eigenbetrieb Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
- Bestellung eines neuen Geschäftsführers
- Änderung der Betriebssatzung
- Zusammenarbeit mit der Revierpark Wischlingen GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02337-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat leitete die Vorlage, ohne, dass eine Beschlussempfehlung gefasst wurde, an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 6.4
Änderung von Entgeltordnungen in den Kulturbetrieben Dortmund zum 01.01.2011
- Entgeltordnung der Musikschule Dortmund
- Entgeltordnung des Stadtarchivs Dortmund
- Entgelttarif der Nutzungs- und Entgeltordnung des Dietrich-Keuning-Hauses
- Entgeltordnung der Museen der Stadt Dortmund.
Freier Eintritt für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in die städtischen Museen und zu Veranstaltungen des Kulturbüros sowie freier Leseausweis für die Stadt- und Landesbibliothek sowie Änderung der Schulordnung der Musikschule Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02346-10)

Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates gaben die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 6.5
Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Zuwanderer und Wohnungslose mit Gebührenordnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02471-10)
Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 07.12.2010


Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit vom 07.12.2010 vor:


„Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat einstimmig, folgenden, redaktionell geänderten (siehe fetten Text) Beschluss zu fassen:

Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Zuwanderer und Wohnungslose mit Gebührenordnung
Die erwarteten Mindererträge in Höhe von 8.800,00 Euro werden im Amtsbudget des StA 50 unter "öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte" (05) veranschlagt.“


Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates gaben die Vorlage zusammen mit der Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit vom 07.12.2010, ohne dass eine Beschlussempfehlung ausgesprochen wurde, an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 6.6
Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02474-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat leitete die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 6.7
Verlagerung des Deutschen Kochbuchmuseums
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02635-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne eine Beschlussempfehlung zu fassen, an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 6.8
Wirtschaftsplan 2011 für die Kulturbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02515-10)

Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates ließen die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 6.9
Bereitstellung finanzieller Mittel für die Inspizientenanlage Oper des Theater Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02864-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat leitete die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 6.10
Fortsetzung des Klangvokal Musikfestival Dortmund im Jahr 2011 und Erarbeitung einer Konzeption zur Fortführung nach 2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02875-10)
Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 10.12.2010


Folgender Auszug des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 10.12.2010 lag dem Hauptausschuss und Ältestenrat vor:

„Der Beschlussvorschlag wird unter Einbeziehung des unter TOP 2.1 gefassten Beschlusses zum Haushaltsplanentwurf (siehe Punkt 3.4 des CDU-Antrages, Drucksache Nr.: 02127-10-E25) sowie einer redaktionellen Änderung wie folgt angepasst:

· Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Fortführung des Klangvokal Musikfestival Dortmund mit dem Fest der Chöre im Jahre 2011 ff. und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung.

· Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Vorlage eines Konzepts zur Weiterentwicklung des Festivals im Rahmen der neuen umfassenden Dachstruktur „Music City Dortmund“ (siehe Anlage) bis zum 15. Mai 2011.

· Für die Realisierung des Festivals 2011 werden Sachmittel in Höhe von 100 T EUR bereitgestellt. Das Dezernat für Finanzen, Liegenschaften und Kultur, Sport und Freizeit ist ermächtigt, im Rahmen der Mittelbereitstellung Verpflichtungen einzugehen.
Darüber wird es beauftragt, für das Jahr 2011 insbesondere eine Zusammenarbeit und Vernetzung mit der erstmals in der Westfalenhalle am 22.09. – 25.09.2011 stattfindenden Messe „chor.com“ zu suchen. Die Verwaltung wird aufgefordert, Finanzierungswege hierfür aufzuzeigen und in erster Linie externe Partner für ein Sponsoring des Festivals zu gewinnen.
· Gleichzeitig genehmigt der Rat der Stadt Dortmund für die Fortsetzung des Klangvokals Musikfestival Dortmund im Jahr 2011 100 T EUR durch Erhöhung des städtischen Betriebskostenzuschusses an den Eigenbetrieb Kulturbetriebe Dortmund (Amt 2D, Sachkonto 531610 -Zuschüsse an kommunale Sonderrechnungen-, Auftrag 2D0403010001 -Eigenbetrieb Kulturbetriebe Dortmund-) haushaltsneutral bereitzustellen. Dieser Mehrbedarf im Amt 2D wird durch Minderung der Aufwendungen im Amt 66, Sachkonto 522200 -Aufw. Unterhaltung der Grünanlagen, Fremdrechnung (IMMO), Auftrag 6613041H0200 -Unterhaltung Grünanlagen im PB Nord- in gleicher Höhe gedeckt.

Die Vorlage wird ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.“


Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates gaben die Vorlage und den Auszug des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 10.12.2010 ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


7. Schule
- unbesetzt -


8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Tageseinrichtung für Kinder in der Nordstadt;
hier: TEK Burgholzstraße West
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02424-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage, ohne dass eine Beschlussempfehlung gefasst wurde, an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 8.2
Wirtschaftsplan 2011 des Eigenbetriebs FABIDO
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02282-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 8.3
Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen im Jugendamt für das Jahr 2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02777-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat leitete die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Übertragung von Grundstücken und Gebäuden von der Stadt Dortmund auf die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02539-10)

Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates gaben die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.
zu TOP 9.2
Vertreter der Stadt Dortmund für die Trägerversammlung des JobCenterDortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02634-10)

Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates leiteten die Vorlage, ohne eine Beschlussempfehlung zu fassen, weiter an den Rat der Stadt

zu TOP 9.3
Satzung zur elften Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02576-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage ohne Beschlussempfehlung weiter an den Rat der Stadt.

zu TOP 9.4
Krematorium Dortmund GmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrages und Erhöhung des Stammkapitals
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02693-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Änderung des Gesellschaftsvertrages und die Erhöhung des Stammkapitals der Krematorium Dortmund GmbH zur Kenntnis.

zu TOP 9.5
Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02127-10-E12)
Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2011

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02127-10-E35)
Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 10.12.2010
Stellenplan für das Haushaltsjahr 2011
Empfehlung

(Drucksache Nr.: 02208-10)


Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lagen zum o. g. Tagesordnungspunkt folgende Unterlagen vor:

1. eine ergänzende Verwaltungsvorlage (Drucksache Nr.: 02127-10-E35):
Unter Einbeziehung der in Anlage 2 dargestellten Veränderungen aufgrund der Empfehlungen des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) vom 10.12.2010 sowie der aktuellen Haushaltsveränderungen durch die Verwaltung beschließt der Rat der Stadt Dortmund

1. die als Anlage 1 beigefügte - gegenüber der Vorlage 02127-10-E12 aktualisierte - Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011,

2. die als Anlage 3 beigefügte, im Gesamtergebnisplan und Gesamtfinanzplan enthaltene und gegenüber der Vorlage 02127-10-E12 aktualisierte mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung.

2. eine Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 10.12.2010:
„Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, folgende Anträge der Fraktionen zu beschließen:

In der Sitzung mündlich vorgetragene Änderungen bzw. Änderungen aus der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie sind kursiv dargestellt:

Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02127-10-E13 und E18)

1. Grundsatzbeschluss und Selbstbindung des Rates der Stadt Dortmund :
1.1 Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass sich die Kommunen unmöglich selbst aus ihrer prekären Finanzlage befreien können.
Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Absicht des Landes NW, notleidende Kommunen mit 300 – 400 Mio.€ jährlich beim Abbau von Altschulden zu unterstützen.
Der Bund wird aufgefordert, die Kommunen insbesondere bei ihren Soziallasten spürbar (mind. um 50%) zu entlasten.
Die Gewerbesteuer als Haupteinnahmequelle der Kommunen ist vollständig zu erhalten.
1.2 Auch wenn die Stadt Dortmund offensichtlich in den nächsten Jahren ohne Haushaltssicherungskonzept auskommt, fordert der Rat der Stadt alle Anstrengungen
ein, das strukturelle Defizit weiter abzubauen.
Ein langfristiger Rückgriff auf die allgemeine Rücklage und der Verzehr des Eigenkapitals sind dringend abzubremsen.
Der Rat beschließt, dass zusätzliche Einnahmen in 2011 zwingend zur Haushaltskonsolidierung einzusetzen sind.

2. Schule /Bildung

2.1 Ausbau von offenen Ganztagsschulen in der Primarstufe
Die Schulen haben den OGS-Betrieb schon bereits zum Schuljahr 2007/08 begonnen, die Baumaßnahmen sind aber immer noch nicht im HH-Entwurf 2011 enthalten.
Beschlussvorschlag:

Die Finanzierung der Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen an den OGS-Schulen ist in den HH 2011 einzustellen, damit ein Baubeginn schnellstens erfolgen kann.

2.2 Ganztagsbetrieb an Hauptschulen
Die Schulen haben den Ganztagsbetrieb schon zum Schuljahr 2008/09 begonnen.
Es müssen dauerhafte Ganztagsbereiche geschaffen werden. Das ist auch vor dem
Hintergrund der Absicht, ab 2012 in Dortmund (eine) Gemeinschaftsschule(n) zu planen geboten, weil speziell diese beiden Schulen in Stadtbezirken liegen, in denen noch keine Gesamtschule existiert.

Beschlussvorschlag:

Der Beschluss zum HH 2010 ist umzusetzen, die Ganztagsbereiche an der
Emscherschule und der HS Westerfilde zu errichten.

2.3 Projekte an Schulen aus den BV-Mitteln
Den Bezirksvertretungen werden regelmäßig Maßnahmevorschläge an Schulen
(Toilettensanierung, Fenstererneuerung usw.) unterbreitet, die den Rahmen der zur
Verfügung stehenden Mittel weit übersteigen.

Beschlussvorschlag:

Investitionsmittel anderer Fachbereiche, die in 2011 nicht umgesetzt werden können, werden vorrangig zu Gunsten von größeren Instandhaltungsmaßnahmen an Schulen eingesetzt.

2.5 Verstärkung der Schulsozialarbeit in den Aktionsräumen
Der beschlossene Stufenplan zur „Ausweitung und Verstärkung der Schulsozialarbeit in Schulzentren“ ist noch nicht in allen Aktionsräumen umgesetzt.
Beschlussvorschlag:

Der Stufenplan zur Ausweitung der Schulsozialarbeit in den Aktionsräumen wird ab 2011, beginnend mit Scharnhorst, fortgesetzt. Die dazu erforderlichen Mittel in Höhe von 55.000 € jährlich sind entsprechend anzupassen.

2.6 Medienausstattung an Schulen
Die Verwaltung wird aufgefordert, spätestens im Sommer 2011 einen aktualisierten
Medienentwicklungsplan vorzulegen mit dem Ziel, beginnend ab 2011 die Umsetzung
zu organisieren. Die dazu erforderlichen Mittel sind ab 2011 ff. jährlich bereit zu stellen.

3. Kinder / Jugend / Familie

3.1 Familienprojekt : Übermittagbetreuung
Bislang wird das Landesprogramm „Kein Kind ohne Mahlzeit“ an Schulen durch 2/3 vom Land und 1/3 durch die Kommunen finanziert. Das entspricht derzeit 290.000 € im laufenden Etat. Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung soll auch die Mittagsverpflegung für Bedürftige in Schulen und Kindertageseinrichtungen finanziert werden können.
Die 145.000 € städt. Anteil für ein Schulhalbjahr können als Deckung für den weiteren OGS-Ausbau (s. nachfolgender Punkt) verwendet werden.

3.2 Familienprojekt : Ausbau offene Ganztangsangebote an Grundschulen
Im Land sind noch nicht alle Fördermittel für den Ausbau des offenen Ganztagsbetriebs an Grundschulen abgerufen, so dass Dortmund auf Antrag mit einer zusätzlichen Bewilligung rechnen kann.
Aus räumlicher und organisatorischer Sicht könnten kurzfristig weitere 150 Plätze geschaffen werden. Das Land beteiligt sich mit 2/3 an der Finanzierung. Auf den städt. Haushalt kämen Mehrkosten von 73.500 € pro Jahr für 150 Plätze hinzu. Damit könnten insgesamt 8350 Plätze angeboten werden.

Beschlussvorschlag:

Soweit damit kein besonderer städtischer baulicher Investitionsaufwand verbunden ist, sollen 150 weitere OGS-Plätze für das nächste Schuljahr beim Land beantragt werden.
Deckung: Wegfallender städt. Anteil für das Programm „Kein Kind ohne Mahlzeit“
Für den städt. Zuschuss sind die Mehrkosten von 73.500 € für 2011 für 150 Plätze in den Haushalt einzustellen.
Bei sich ergebenden Gegenfinanzierungen (wegfallender städt. Anteil für das Programm „Kein Kind ohne Mahlzeit“) kann dieser Zuschuss reduziert werden.

3.3 Ausbau Tagesbetreuung für Kinder
Alle zusätzlichen Mittel aus Land und/oder Bund, die durch das Urteil des Landesverfassungsgerichtshofes zu erwarten sind, werden für den Ausbau der U-3-Plätze in Kindertageseinrichtungen bereitgestellt, damit es gelingt, den Rechtsanspruch ab 2013 möglichst doch noch zeitgerecht erfüllen zu können.

3.4 Kinder- und Jugendförderung
Die zukünftig nicht mehr für das FZW benötigten Mittel in Höhe von 350.000 € verbleiben im Bereich Kinder- und Jugendarbeit. Darin sind nicht die 292.000 € für die Jugendkulturarbeit enthalten.

3.5 Jugendfreizeitstätte Dorstfeld
Die für Jugendfreizeitstätten zur Verfügung stehenden Mittel sind seit Jahren kontinuierlich gesunken, so dass Öffnungszeiten reduziert wurden und darüber hinaus kein Geld mehr für neue Projekte vorhanden ist. Das führt dazu, drängende gesellschaftspolitische Projekte (z.B. gegen Rechtsextremismus) nicht in der gewünschten Form anstoßen oder begleiten zu können.
Beschlussvorschlag:

Für die neue Jugendfreizeitstätte in Dorstfeld werden 50.000 € zusätzlich bereit gestellt.
Für die Kinder- und Jugendarbeit gegen „Rechts“ in Dorstfeld werden 50.000 € im Etat des Jugendamtes zusätzlich bereitgestellt.
Verbunden damit ist der Auftrag, für Dorstfeld einen Aktionsplan zu initiieren, der eine enge Zusammenarbeit und Beteiligung aller Träger für Kinder- und Jugendarbeit vor Ort beinhaltet und mit dem u.a. entsprechende Aktionen gegen Rechts unter besonderer Beteiligung Kinder und Jugendlichen umgesetzt werden können. Die Koordination obliegt dem Jugendamt.

4. Bürgerdienste / Öffentliche Ordnung / Feuerwehr

4.1 Stellenbesetzungen im Ordnungsamt
Der Rat der Stadt fordert das Ordnungsdezernat und die Leitung des Ordnungsamtes in Kooperation mit dem Personalamt auf, bis Ende des 1. Quartals 2011 dem zuständigen Fachausschuss ein schlüssiges Konzept zur Besetzung der vakanten Stellen im Ordnungsamt (insbesondere in der Verkehrsüberwachung) vorzulegen.
Dazu sind nachvollziehbare Aussagen zum Stellenplan zu treffen und entsprechende Einnahmeprognosen der Verkehrsüberwachung vorzulegen.

4.2 Stellenbesetzungen bei den Bürgerdiensten
Der Rat der Stadt fordert 3/Dez. und die Leitung der Bürgerdienste auf, bis Ende des
1. Quartals 2011 dem zuständigen Fachausschuss ein schlüssiges Konzept zur Besetzung der vakanten Stellen bei den Bürgerdiensten (insbesondere im Bereich EWO und KFZ) vorzulegen.
4.3 Sanierung des Feuerwehrgerätehauses in Asseln inkl. Neubau der Fahrzeughalle
Der Rat der Stadt beschließt, auf der Grundlage des neuen Brandschutzbedarfsplanes die erforderlichen investiven Mittel für die Sanierung des Feuerwehrgerätehauses in Asseln inkl. Neubau der Fahrzeughalle und 50.000 € für Bodensanierung in zwei Raten für 2011/2012 in den Haushalt einzustellen.
4.4 Abbau von Beschaffungsrückständen bei der Feuerwehr In 2010 und 2011 werden nur die notwendigsten Investitionen bei der Feuerwehr getätigt.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Beschaffungsprogramm für die Feuerwehr zu entwickeln, das nach Anpassung an die Bedarfspläne den Abbau von Beschaffungsrückständen mittelfristig ermöglicht.
Investitionsmittel anderer Fachbereiche, die in 2011 nicht umgesetzt werden können, werden vorrangig zu Gunsten der technischen Gefahrenabwehr bzw. für den Rettungsdienst eingesetzt.

6. Integration

6.1 Masterplan Integration
Mit dem Doppelhaushalt 2008/2009 wurden für den Masterplan Integration Projektmittel in Höhe von 100.000 € jährlich beschlossen.
Im Haushaltsentwurf 2011 stehen lediglich 45.000 € zur Verfügung.
Beschlussvorschlag :

Der Rat der Stadt beschließt, die Projektmittel für den Masterplan Integration aus
dem Gesamtetat wieder auf 100.000 € zu erhöhen.
Die Agentur für Migration und Integration im StA 1 wird aufgefordert, diese Projektmittel in Kooperation mit dem Integrationsrat, den Migrantenselbstorganisationen und den Wohlfahrtsverbänden für konkrete Integrationsmaßnahmen und –projekte einzusetzen.

7. Kultur / Sport / Freizeit

7.1 JEKI
Seit Einführung des landesweiten Projekts ist die Zahl der dieses Angebot nutzenden
Schüler an Grundschulen von 700 auf über 7.000 gestiegen. Die Teilnahmequote liegt bei
80 %. Das Projekt wird finanziert durch Landesmittel und Mittel der Bundeskulturstiftung. Lediglich die „Sozialkosten“ (Ermäßigungen für bedürftige Kinder) werden von den Kommunen selbst getragen. Beliefen sich diese Kosten im Jahr 2007 auf 25.000 € werden sie in 2011 auf insgesamt 235.000 € gestiegen sein.
Der städt. Zuschuss ist seit dem Eröffnungsjahr allerdings nie angepasst worden.

Beschlussvorschlag:

Die Sozialkosten für bedürftige Kinder im Programm „Jedem Kind ein Instrument“ werden der Teilnehmerzahl entsprechend durch eine Aufstockung des Zuschusses erstattet, wenn das Land das Projekt in der bisherigen Form weiterführt. Es ist zu prüfen, ob künftig für diesen Zweck auch auf Mittel der ARGE zurück gegriffen werden kann.

7.2 Kulturzentren
Im Juni und bei der Nachtragssatzung im November 2009 wurde auf Antrag der
SPD-Fraktion hin beschlossen, ab 2010 den jährlichen Zuschuss für die freien Dortmunder Kulturzentren um 76.000 € zu erhöhen. Diese Mittel stehen im Wirtschaftsplan für 2011 nicht zur Verfügung.
Beschlussvorschlag:

Die beschlossene Erhöhung der Mittel für die Zuschüsse der Dortmunder Kulturzentren um 76.000 € jährlich sind ab dem HH-Jahr 2011 im Wirtschaftsplan zusätzlich bereitzustellen.

7.3 RuhrHOCHdeutsch im Spiegelzelt
Die Verwaltung wird beauftragt, nach Lösungen für eine Finanzierung und ggf. einen
geeigneten Standort zu suchen, die es ermöglichen, das Spiegelzelt mit dem
Programm RuhrHOCHdeutsch auch im Jahr 2011 wieder in Dortmund zu präsentieren.
Das Spiegelzelt mit dem Programm RuhrHOCHdeutsch soll für die nächsten 3 Jahre in Dortmund etabliert werden. Dazu sind Fehlbetragsfinanzierungen (Ausfallbürgschaften) bis zu 125.000 € zusätzlich bereit zu stellen.
Deckung: Die Verwaltung wird beauftragt, durch Einnahmeverbesserungen beim Flächenmanagement eine Deckung zu finden.

7.5 Ungeahnte Kosten für neue Handyfrequenzen
Auf das Theater und andere Kulturbereiche kommen neue Kosten und Gebühren in
ungeahnter Höhe zu. Grund ist die vom Bund erfolgte Versteigerung der Frequenzbereiche, mit der die Mikrofontechnik arbeitet, an anderen Mobilfunkbetreiber. Deshalb stehen bald andere Frequenzbereiche für den Mikrofonbetrieb zur Verfügung, auf deren Basis die bisherigen Geräte nicht mehr funktionieren.
Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Kosten für die Umrüstung bestehender
Mikrofonanlagen zu ermitteln und Lösungsvorschläge für einen Austausch nicht
mehr funktionsfähiger Anlagen zu machen.

7.6 Zoo / Neubau Robben-Anlage
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen für einen Neubau der Robben-Anlage zu konkretisieren und den politischen Gremien realisierbare Umsetzungsvorschläge zu machen.
Es sollen darüber hinaus alle Anstrengungen unternommen werden, den darüber hinaus bestehenden Sanierung- und Investitionsstau in der 57 Jahre alten Zoo-Anlage zu beheben. Den politischen Gremien soll dazu ein Stufenkonzept vorgelegt werden.

7.7 Parkgebühren am Westfalenpark
Es wird zunehmend ein Problem, dass der SBB-betriebenen Parkplätze am Westfalenpark 4 € kosten, was insbesondere Familien in Verbindung mit dem (moderaten) Eintrittspreis zu teuer ist.
Beschlussvorschlag:

In Verhandlungen mit SBB soll versucht werden, die Parkgebühren mit Hinweis auf die geringeren Parkgebühren am Zoo für Westfalenparkbesucher deutlich zu senken.

7.8 Fortsetzung Kunstrasenprogramm
Die Verwaltung wird beauftragt, für eine zweite Auflage des Kunstrasenprogramms
entsprechende Kriterien und Rahmenbedingungen gemeinsam mit den Fachschaften und dem Stadtsportbund sowie einen Stufenplan für eine Rangfolge zu erarbeiten und eine Fortsetzung der Finanzierung sicherzustellen.

7.9 Neuanlage Tennenplätze
Sollte es weiterhin keine befriedigenden Lösungen für die Sanierung bestehender Tennenanlagen geben, sind die Planungen für Tennenbeläge zugunsten von Kunstrasen auszusetzen.

7.10 Sporthallenbau- und Sanierung
Das Investitionsbudget für den Neubau und die Sanierung von Sporthallen in Höhe von
3 Mio. € wird fortgesetzt.
Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, das Sanierungskonzept für die Sport- und Turnhallen zu aktualisieren sowie einen Stufenplan zu erstellen. Zur Realisierung im Sinne eines ganzheitlichen Gesamtkonzepts sollen auch Lösungen durch externe Anbieter einbezogen werden.
Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02127-10-E25)

1. Haushaltskonsolidierung durch Neustrukturierung der Verwaltung

1.1 Haushaltsbegleitkommission

Der Rat beschließt die dauerhafte Einrichtung einer interfraktionellen „Kommission Haushaltskonsolidierung“. Ziel ist die fortlaufende Überwachung und zeitnahe Kontrolle des Fortschritts der politisch und verwaltungsintern angestoßenen Personal-, Organisations- und sonstigen Konsolidierungsprozesse. Sie soll in regelmäßigem Turnus (einmal im Quartal) tagen und sich aus Fraktionsvorsitzenden, finanzpolitischen Sprechern und Geschäftsführern sowie Oberbürgermeister mit Kämmerer sowie bei Bedarf Dezernenten betroffener Ressorts zusammensetzen. Zielsetzung der Arbeitsgruppe soll es sein, losgelöst von der Beschlussfassung über den kommunalen Haushalt Ideen und Strategien zu entwickeln, wie der Haushalt der Stadt Dortmund langfristig strukturell ausgeglichen und der Schuldenstand dauerhaft gesenkt werden kann. Die Arbeitsergebnisse der Kommission bereiten die Beschlussfassungen der Ratsgremien vor.

1.2 Personal- und Organisationskonzept

Grundsätzlich muss einem Personalentwicklungs- und -bedarfskonzept ein aufgabenkritisches Organisationsprojekt vorgeschaltet sein, damit auf dem Weg des verwaltungsinternen Umbaus, der Reorganisation, das vorhandene Personal an zukunftssichere Funktionen und Aufgabenerfüllungen geführt wird und damit in einem produkt- und aufgabenkritischen Verfahren Leistungen der Stadt reduziert werden können (z. B. Bezirksverwaltungsstrukturen, Marketing, Öffnungszeiten...), die Leistungserbringung optimiert wird (z. B. Verringerung von Flächenverbrauch und Fahrzeugbestand in der Verwaltung, Kostenoptimierung in der Jugendhilfe etc.) oder die Bürgerschaft zur Zusammenarbeit eingeladen wird (z. B. Hallenbadbetreibung, Führung von Kitas und Jugendeinrichtungen, Übernahme von Sportanlagen, Aufgaben der Seniorenarbeit etc.) Erst wenn diese Überlegungen angestrengt worden sind, lassen sich künftige Personalbedarfe und somit Wiederbesetzungsnotwendigkeiten belegbar definieren. Bis Abschluss 1. Quartal 2011 sollen StA 10 und 11 eine integrierte Planung vorlegen. Die Vorgabe 1,5 % Personalbudgetreduktion in 2011, min. 2% ab 2012 kann bestehen bleiben.

1.3 Reduzierung der Personalkosten um 10% im 5-Jahres-Zeitraum

Entgegen der Drucksachen-Nummer 02761-10 „Neuorientierung der Verwaltung, hier: Eckpunktepapier für ein Personal- und Organisationsentwicklungskonzept“ wird das wirtschaftliche Ziel verfolgt, den Personalaufwand in den Jahren 2011 bis 2014 jeweils nicht um 1,5 % (entspricht ca. 4,5 Mio. €) zu reduzieren, sondern ab dem Jahr 2012 um jeweils jahresdurchschnittlich min. 2,0 % bis einschließlich 2015. Dies entspricht dem „Mittelwert“ der ursprünglich von der Verwaltung genannten Einsparvorgabe von 2,5 % p.a. und der nunmehr deutlich nach unten korrigierten Vorgabe. Die vorgeschlagene Anpassung der jährlichen Personalaufwandsreduzierung von 2,5 % auf 1,5 % wird zurückgewiesen. Eine insgesamt zehnprozentige Rückführung des Personalaufwands im mittelfristigen Planungszeitraum bis 2015 übersteigt den Rahmen einer Abschöpfung der tatsächlichen Fluktuation (1,5 % p.a.) nur geringfügig und ist in jedem Fall sozialverträglich erzielbar.
1.4 Bezirksverwaltungsstellen / Bezirksvertretungen

Auf der Grundlage der nunmehr vorliegenden Modelle und der ergänzenden Ausführungen der Verwaltung ist ein politischer Meinungsbildungsprozess zu initiieren. Dazu wird eine Projektgruppe mit Vertretern der Verwaltung (FB 33, 50, 51, 7/Familienprojekt und bei Bedarf weitere wie z.B. FB 23) und ein politischer Beirat eingerichtet. Dieser setzt sich pro im Rat der Stadt vertretender Fraktion aus jeweils einem Mitglied aus den Bezirksvertretungen sowie zwei Ratsmitgliedern zusammen.
Die erforderlichen Beschlüsse im Rahmen des Projektes sind von den politischen Gremien zu fassen. Im Einzelnen sollen im Rahmen der Projektgruppe anhand der dargelegten Kennzahlen, der vorgeschlagenen Modelle und insbesondere unter Erstellung einer Vollkostenrechnung für die Vorhaltung jeder einzelnen Bezirksverwaltungsstelle Kriterien und Ausgestaltungsformen für ein zukunftsfähiges Konzept der Struktur der Stadtbezirke und BVStn entwickelt und beschlossen werden. In diesem Zusammenhang sind auch die Möglichkeiten der alternativen Dienstleistungsangebote vor Ort näher zu betrachten (mobile Dienstleistungen, Nachbarschaftsbüros). Nach weiterer Ausgestaltung der verschiedenen Modelle sind dann in einem weiteren Schritt die Kosten und Einsparpotentiale bis Ende des 2. Quartals 2011 exakt zu berechnen.
1.5 Externe Organisationsuntersuchung für das Jugendamt und FABIDO

Das Jugendamt sowie der Eigenbetrieb FABIDO werden einer externen Organisations- sowie einer Personaleinsatz- und -entwicklungsanalyse unterzogen. Ziel dieser Untersuchung soll es sein, STA51 (inklusive Familienprojekt) und FABIDO auf Verbesserungspotenziale hinsichtlich eines an den Aufgaben orientierten Personal- und Sachmitteleinsatzes zu durchleuchten. Damit sollen einerseits durch interne Umbesetzungen den Überlastungsanzeigen und Rückstandsmeldungen in einzelnen Abteilungen des Jugendamtes vorgebeugt und begegnet sowie Wege aufgezeigt werden, den hohen Grad der Unzufriedenheit des FABIDO-Personals, der sich im Rahmen der Mitarbeiterbefragung gezeigt hatte, merklich zu senken. Andererseits wird der Aufforderung des Regierungspräsidenten nachgekommen, die Aufwendungen im Produktbereich „06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ dauerhaft zu senken. Vordringliches Ziel ist nicht, im Bereich Kinder, Jugend und Bildung zu „sparen“, sondern vielmehr den erheblichen und zukünftig ggf. wachsenden Mitteleinsatz einer Effizienz- und Wirksamkeitskontrolle zu unterziehen und ggf. ablauf- und aufbauorganisatorische Umstrukturierungen einleiten zu können.
Art und Umfang einer externen Untersuchung sind dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zur Kenntnis und dem Rat der Stadt vor Auftragsvergabe zur Entscheidung vorzulegen.
1.6 Reinigung aus einer Hand

Im Zuge einer kosteneffizienten Neuorganisation der städtischen Grünpflege (Zusammenlegung der Fachbereiche 52/5 und 66/7) wird die Verwaltung erneut aufgefordert, in Gespräche mit der Entsorgung Dortmund GmbH einzutreten mit dem Ziel, die Reinigung des Straßenbegleitgrüns (Mittelstreifen, Randstreifen, Baumscheiben) komplett auf die EDG zu übertragen und damit die hinreichend bekannte „Schnittstellenproblematik“ zwischen Tiefbauamt und EDG auszuräumen.
Der Rat erwartet zu Beginn des zweiten Quartals 2011 einen Zwischenbericht mit einer Abschätzung erwartbarer haushaltwirksamer Effekte spätestens zur Einbringung des Etatentwurfs 2012.
1.8 Erstellung eines Schulentwicklungsplans und einer Schulbauprioritätenliste

Die Schulverwaltung wird aufgefordert, die Beschlüsse der Gremien (zuletzt im Schulausschuss am 19.05.2010) umzusetzen, wonach dem Rat neben einer aktualisierten Schulbauprioritätenliste auch ein Schulentwicklungsplan vorzulegen ist. Dieser soll basierend auf den neuesten Erkenntnissen zur Entwicklung der Schülerzahlen und unter Zuhilfenahme der sich derzeit in Aufstellung befindlichen Schulstrukturanalyse in erster Linie Ergebnisse liefern, an welchen Standorten Schulen aufgrund ihrer solitären Lage im Raum mittelfristig aufgelöst werden müssen.

1.9 Entwicklung von Wohnbauflächen

Bei der zukünftigen Entwicklung von Wohnbauflächen soll stärker als bisher darauf geachtet werden, dass eine über die Zeitschiene gleichmäßig verteilte Marktplatzierung der einzelnen „Neubaugebiete“ gewährleistet ist. Schleppende Vermarktungen wie z.B. in der Brechtener Heide, im Erdbeerfeld Mengede oder in der Godekinsiedlung in Niederhofen sollen somit durch ein abgestimmtes Vorgehen vermieden werden.
1.10 Infrastrukturrevision

Im Rahmen des vom Oberbürgermeister initiierten Projekts „Neuorganisation der Verwaltung“ soll die Projektgruppe „Flächenmanagement“ ihren Fokus auch auf die im Jahr 2002 seinerzeit definierten Suchfelder der „Infrastrukturrevision“ lenken. Ziel muss es sein, nicht mehr benötigte unbebaute Flächen für z.B. Friedhofserweiterungen, ÖPNV-Planungen, Schulerweiterungen, Kinderspielplätze etc. schnellstmöglich zu identifizieren und im Zuge der Haushaltskonsolidierung zeitnah an den Markt zu bringen.

2. Haushaltskonsolidierung durch Einzelprojekte
2.1 Gebühren Busbahnhof

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat bis spätestens zur Ratssitzung am 31.03.2011 ein Konzept zur konsequenten Bewirtschaftung des Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) vorzulegen mit dem Ziel, zusätzliche Einnahmen zu generieren. Das bisherige Argument der Verwaltung, bei ausländischen Reisebussen habe man die Schwierigkeit, dass es keine internationalen Abkommen gibt, mit Hilfe derer eventuell ausgesprochene Verwarnungsgelder vereinnahmt werden könnten, ist durch das EU-weite Abkommen „Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)“ seit dem 01. Oktober 2010 obsolet. Nunmehr können Verwarnungsgelder ab einer Höhe von 70 Euro inklusive der Verfahrenskosten vollstreckt werden, so dass dies auch für geringere Bußgelder gilt. Ziel ist u. a. die zumindest partielle Mitfinanzierung der Verlegung des Busbahnhofs in Folge der Umwidmung des derzeitigen Standortes / Realisierung des Nationalen Fußballmuseums des DFB. Die Entscheidung über die Bewirtschaftung fällt auf der Basis einer Kosten-Nutzen-Analyse.
2.2 Übertragung Rathaus – Gegenfinanzierung durch Entmietung und weitere Maßnahmen im Rahmen der Immobilienbewirtschaftung

Die Einlage des Rathauses in das Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds“ erfolgt unter der Maßgabe, dass die entstehende Belastung des Etats ab 2011 durch die Rückmietung des Rathauses in Höhe von rund 925.000 Euro pro Jahr durch Abmietungen, Standortfusionen, Reduzierung der Bruttogeschossfläche pro Mitarbeiter, sowie weitere Maßnahmen im Rahmen des Flächenmanagements und einer effizienteren Immobilienbewirtschaftung zumindest ausgeglichen, bestenfalls sogar überkompensiert werden. Dieser Effekt soll zusätzlich zu dem bislang beschlossenen Maßnahmenpaket (Etat-Beschlüsse 2010) erzielt und den Ratsgremien bis zur Sommerpause belegt und vorgestellt werden.

2.3 Verkauf Ostwallmuseum

Die Verwaltung wird beauftragt, das Gebäude des ehemaligen Museums am Ostwall inklusive des dazugehörigen Grundstücks schnellstmöglich zu marktüblichen Konditionen zu veräußern. Jeglichen Überlegungen, das exponierte Gebäude im Rahmen von möglichen Zwischennutzungsalternativen interessierten Dritten kostenlos oder lediglich durch Übernahme der Betriebskosten dauerhaft zur Verfügung zu stellen, erteilt der Rat eine Absage. Bevorzugt sollen Nutzungskonzepte/Bieter Berücksichtigung finden, die einer adäquaten und hochwertigen Grundstücksnutzung des ehemals von kulturellem Flair geprägten Quartiers entsprechen.
2.4 Steueraußenstände schneller beitreiben

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat bis zur Sitzung am 31.03.2011 darzustellen, wie die Außendiensttätigkeiten des StA 21 Stadtkasse und Steueramt (bisher z.B.: Mahn- und Vollstreckungswesen, Unterhaltsvorschuss, hinzugekommen: Beherbergungsabgabe, „Sexsteuer“) personell und organisatorisch umgesetzt werden und ob die zu erwartenden Mehreinnahmen auch tatsächlich und zeitnah erzielt werden können. Geprüft werden soll auch, ob sich unter Kosten-Nutzen-Aspekten die Hinzuziehung von externen Dienstleistern anbietet.

2.5 Finanzierung Betriebskosten U-Turm

Zur Senkung des jährlichen Betriebskostenzuschusses für den U-Turm wird die Verwaltung aufgefordert, weitere dauerhaft tragfähige Förderzugänge zu erschließen. Zu denken ist dabei an eine dauerhafte Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen, des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, aber auch an städtische Tochtergesellschaften und Unternehmen der privaten Wirtschaft sowie an Kooperationen mit Kultureinrichtungen in anderen Städten des Ruhrgebiets. Ein Zwischenbericht über entsprechende Bemühungen wird spätestens bis zur Sommerpause des Rates vorgelegt.

2.6 Entmietung von Flächen am Museum für Kunst- und Kulturgeschichte

Die Verwaltung wird aufgefordert, in Gespräche mit dem Vermieter des Gebäudes am Königswall (Ausstellungshalle) einzutreten, den bis zum Jahr 2020 abgeschlossenen Mietvertrag vorzeitig zu kündigen und die eingesparten Mietzahlungen in voller Höhe zur Mitfinanzierung der Betriebskosten des U-Turms einzusetzen (Vergleiche hierzu Niederschrift zur Ratssitzung vom 24.03.2003, Drucksachennummer 04474-03 sowie Niederschrift zur Ratssitzung vom 09.10.2003, Drucksachennummer 04888-03).

3. Fortführung bereits begonnener Projekte und Maßnahmen
3.1 Fortschreibung des Kunstrasenprogramms

Das Kunstrasenprogramm der Stadt wird fortgeschrieben. Dazu erarbeitet die Verwaltung einen Finanzierungsplan sowie eine Rangliste der zu sanierenden Plätze, die sich an objektivierbaren Kriterien wie Anzahl der nutzenden Mannschaften, Anteil der Jugendlichen, Sanierungsstau, finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten der Vereine orientiert und nicht wie einem der ersten Tranche zugrundeliegenden stadtbezirklichen Proporz. Insbesondere sollen Dabei können die Vereine bevorzugt werden, die sich im Rahmen einer gemeinsamen Nutzung eines Platzes, einer darüber hinausgehenden Kooperation oder sogar einer Vereinsfusion darauf einigen können, zwei oder mehrere Tennenplätze zugunsten eines neuen Kunstrasenplatzes aufzugeben. Im Zuge des Neubaus eines Kunstrasenplatzes sollen Flächen der nicht mehr benötigten Tennenplätze somit vermarktet werden und zur Haushaltskonsolidierung beitragen.

3.2 Sicherheit und Sauberkeit im öffentlichen Raum

Die Verwaltung wird aufgefordert, den Verwarn- und Bußgeldkatalog der Stadt Dortmund zu überarbeiten und die Gebühren für Ordnungswidrigkeiten zu erhöhen. Darüber hinaus ist von der Verwaltung sicherzustellen, dass eine ausreichende Anzahl von entsprechend qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ordnungsdienstes an sieben Tagen in der Woche Werktagen bis in die späten Abendstunden bei Verstößen Verwarnungs- und Bußgelder aussprechen bzw. Aufklärungsarbeit leisten.
Des weiteren ist von der Verwaltung ein Konzept zu erstellen, das eine Erhöhung der Sauberkeitsstandards im öffentlichen Raum, wie beispielsweise das Aufstellen von ausreichend Toilettenanlagen, Asch- und Abfallbehältern, vorsieht.

3.3 Stellenbesetzungen im Ordnungsamt

Die Verwaltung wird aufgefordert, unverzüglich für eine angemessene Aufgabenwahrnehmung im Bereich Verkehrsüberwachung zu sorgen. Einnahmeausfälle wegen nicht vorhandener Außendienstmitarbeiter sind nicht zu tolerieren. Es soll außerdem dargestellt werden, wann die Einrichtung der beschlossenen 35 Planstellen bei den Ordnungspartnerschaften und die sukzessive Aufstockung auf 48 Mitarbeiter erfolgt.
3.4 Fortführung des Festivals „Klangvokal“ und „Fest der Chöre“

Das Musikfestival „Klangvokal“ und dessen Bestandteil „Fest der Chöre“ soll auch in den Jahren 2011 ff. finanziert und fortgeführt werden. Für das Jahr 2011 soll hier insbesondere eine Zusammenarbeit und Vernetzung mit der erstmals in der Westfalenhalle am 22.09.-25.09.2011 stattfindenden Messe „chor.com“ gesucht werden. Die Verwaltung wird aufgefordert, Finanzierungswege hierfür aufzuzeigen und in erster Linie externe Partner für ein Sponsoring des Festivals zu gewinnen.
Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02127-10-E26)

1) Strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen
Dortmund hat seit Jahren nicht nur die ökonomischen und sozialen Lasten des Strukturwandels zu tragen, sondern wird zusätzlich durch das bestehende Gemeindefinanzsystem benachteiligt und somit in seinen Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt. Die Restgewerbesteuer mit einem kleinen Kreis an steuerpflichtigen Unternehmen und die hohe Sozialausgabenbelastung haben zu einer fortschreitenden kommunalen Finanzkrise geführt.
Die Übertragung von Aufgaben und Lasten auf die kommunale Ebene ohne auskömmlichen finanziellen Ausgleich hat dazu geführt, dass sich immer mehr Kommunen gezwungen sehen, notwendige Investitionen zurückzustellen und freiwillige Leistungen auf ein Mindestmaß reduzieren. Inzwischen wird ein hoher Teil der laufenden Ausgaben durch kurzfristige Kassenkredite finanziert. Angesichts hoher Aufgabenlasten bei rückläufiger Bevölkerung sind eine nachhaltige Haushaltskonsolidierung und eine Rückführung der Verschuldung de facto nicht mehr realistisch.

Entlastung ist insbesondere bei den Sozialtransferleistungen dringend erforderlich.

Dies gilt insbesondere für:
· die Kosten für Unterkunft und Heizung bei den Familien,
· die Ausgaben bei der Kinder- und Jugendhilfe
· die Kosten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
· die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei der Erwerbsminderung
· die Kosten der Hilfe zur Pflege

Die rot-grüne Landesregierung hat hierauf mit der Rücknahme der in der Vergangenheit vorgenommenen strukturellen Verschlechterungen im kommunalen Steuerverbund reagiert.
Daraus ergeben sich landesweit Verbesserungen in Höhe von rund 300 Mio. € für die kommunalen Haushalte. Daneben erhalten die NRW-Kommunen 150 Mio € für Investitionen zum Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren in Tageseinrichtungen. Zusätzlich erhalten die auf Liquiditätskredite besonders angewiesenen Kommunen ab 2011 durch Übernahme der Zinsbelastungen eine deutliche merkbare Entlastung.

Der Rat der Stadt fordert die Bundesregierung auf, ein tragfähiges Steuerkonzept vorlegen, das die Gewerbesteuer gerechter gestaltet und zugleich die Einnahmen stabilisiert.
Dazu müssen die gewinnunabhängigen Elemente weiter gestärkt werden und auch die
Freiberufler in die Steuerpflicht einbezogen werden. Der Vorschlag des Bundesfinanzministers, die Gewerbesteuer durch kommunale Zuschläge auf die Einkommenssteuer zu ersetzen, wird demgegenüber einen ruinösen Wettbewerb zwischen den Städten und Landkreisen um wohlhabende Einwohner auslösen.

2) Kommunale Aufgabenwahrnehmung bei knappen Haushaltsmitteln
2.1 Unabhängig von der Notwendigkeit einer aufgabengerechten Finanzausstattung der Kommunen müssen vor Ort alle Anstrengungen unternommen werden, die Effizienz bei der Wahrnehmung von kommunalen Aufgaben zu erhöhen und Reduzierungen sowie Umschichtungen vorzunehmen.
Der Rat stellt fest, dass das bereits im November 2007 geforderte Personalentwicklungs- und -qualifizierungskonzept für MitarbeiterInnen der Stadtverwaltung Dortmund bis zum heutigen Tage nicht vorliegt. Zielsetzung des Personalkonzeptes ist es, auf veränderte kommunal wahrzunehmende Aufgaben reagieren zu können. Ebenso ist die Verwaltung der Aufforderung nicht nachgekommen, ausgelagerte und sich selbst refinanzierende Aufgabenbereiche wieder einzugliedern und unter Einbeziehung der städtischen Töchter entsprechende Vorschläge zu entwickeln.
Der Rat erwartet, dass bis Januar 2011 ein qualifiziertes Personal- und Organisationsen-twicklungskonzept für die Stadtverwaltung vorgelegt wird.
2.3 Der Rat stellt fest, dass trotz anderweitiger Beschussfassung bisher keine Berichterstattung über Ergebnisse zur Intensivierung einer ruhrgebietsweiten Zusammenarbeit im Bereich des Vermessungs- und Katasterwesens erfolgt ist. In diesem Zusammenhang werden seitens der Städte Essen und Mülheim an der Ruhr mit Beteiligung des Regionalverbands Ruhr Vorbereitungen für die Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts getroffen. Dies eröffnet einerseits die Möglichkeit den Bestand an Geodaten als Eigenkapital für den städtischen Haushalt zu bilanzieren. Gleichzeitig werden Einsparungspotenziale bei den Personal- und Sachausgaben erschlossen, weil die gesetzliche Pflichtaufgabe mit einer höheren Effizienz durchgeführt werden kann. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Stadt an einer Gründung einer solchen Anstalt öffentlichen Rechts für die Metropole Ruhr zu prüfen und die Ergebnisse dem Rat der Stadt vorzulegen.

2.4 Der Rat fordert die Verwaltung auf, ein differenziertes Beschlusscontrolling über die
Verwendung von Haushaltsmitteln zu entwickeln. Die verantwortliche Fachverwaltung hat dafür Sorge zu tragen, dass die von den Bezirksvertretungen gefassten Beschlüsse so zeitnah umgesetzt werden, dass die Mittel aus den zugewiesenen jährlichen Budgets tatsächlich verausgabt werden können. Den Bezirksvertretungen ist quartalsweise über den Umsetzungsstand zu berichten. Im Finanzausschuss erfolgt einmal jährlich in der ersten Sitzung des Jahres eine Berichterstattung über die Umsetzung der Beschlüsse der Bezirksvertretungen.
2.5 Der Rat der Stadt nimmt die von der Verwaltung inzwischen in einer Vorlage vorgestellten Modelle zur Neustrukturierung der Stadtbezirke, der Bezirksverwaltungsstellen und anderer Verwaltungsdienstleistungen in den Stadtbezirken zur Kenntnis.

Ausgehend von den dargelegten Modellen ist hinsichtlich einer Neustrukturierung nun umgehend ein politischer Meinungsbildungsprozess zu initiieren. Dazu wird eine Projektgruppe mit Vertretern der Verwaltung (FB 33, 50, 51, 7/FP und bei Bedarf
weitere wie z.B. FB 23) und ein politischer Beirat eingerichtet. Dieser setzt sich aus
jeweils einem Mitglied je Bezirksvertretung (gesamt: zwölf) sowie aus je zwei Mitgliedern der im Rat vertretenen Fraktionen zusammen. Dieser setzt sich pro im Rat der Stadt vertretender Fraktion aus jeweils einem Mitglied aus den Bezirksvertretungen sowie zwei Ratsmitgliedern zusammen.
Die erforderlichen Beschlüsse im Rahmen des Projektes sind von den politischen
Gremien zu fassen.

4) Städtische Unternehmungen
4.1 Die jährliche Gewinnausschüttung der Sparkassen ist für den Zeitraum von 2011 bis 2014 von 2 Mio. auf 4,5 Mio. € zu erhöhen. Die darüber hinausgehenden Gewinne verbleiben als Rückstellung im Unternehmen.

6) Kinder und Jugend
6.1 Die Verwaltung wird aufgefordert, analog des Konzeptes der Grundschule Kleine-Kiel-Straße zu prüfen, an welchen anderen Grundschulen eine Nutzung vorhandener Räumlichkeiten der OGS im Vormittagsbereich zur Versorgung von Kindern ohne Kita-Platz möglich ist.
Mit den infrage kommenden Schulen sind entsprechende Gespräche zu führen.
Hinsichtlich der personellen Besetzung sind bei geeigneter Qualifikation vorrangig die MitarbeiterInnen der OGS zu berücksichtigen.
Notwendige Mittel für die personelle und eventuell zusätzliche sächliche Ausstattung sind einzustellen.

6.2 Bei der Ausweitung der Tagespflege ist das Konzept der „Kinderstuben“ bevorzugt umzusetzen. Die Verwaltung wird beauftragt gebeten zu prüfen und dem Ausschuss das Ergebnis vorzulegen, inwieweit an Investoren und Wohnungsgesellschaften bereit sind heranzutreten, um eine mögliche Nutzung von zurzeit leer stehenden und geeigneten Ladenflächen und Wohnungen für „Kinderstuben“, eventuell auch im Rahmen einer Zwischennutzung, zur Verfügung zu stellen zu erreichen. Dabei sind die Bemühungen vorrangig auf die Aktionsräume „Soziale Stadt“ sowie Stadtumbaugebiete zu konzentrieren.

6.3 Im Rahmen der geplanten Errichtung von 140 zusätzlichen Gruppen in Kindertageseinrichtungen zur Betreuung von Kindern unter drei Jahren sind hinsichtlich einer Trägerschaft verstärkt auch Elterninitiativen und verstärkt Migrantenselbstorganisationen anzusprechen und zu unterstützen.
6.4 Die in den Verträgen mit den freien Trägern der Kinder- und Jugendförderung enthaltene Dynamisierungskürzung ist bei Bedarf bis maximal von 1,5 Prozent jährlich ist zurückzu- nehmen, da ansonsten die Planungssicherheit der Träger sowie Personalstellen gefährdet sind. Die entsprechenden Mittel sind in den Haushalt einzustellen. Den Mittelbedarf muss jeder Träger nachweisen.

6.6 Unterstützung der Arbeit mit unterrichtsverweigernden Kindern und Jugendlichen
Die Problematik schulmüder und unterrichtsverweigernder Kinder und Jugendlicher
nimmt auch in Dortmund zu. Unter anderem das Projekt „Neuer Lernort“ des „Freien
Bildungswerkes in Scharnhorst e.V.“ bietet Projekte für Schulverweigerer bieten einen alternativen Lernort für diese Kinder und Jugendlichen. Zur zusätzlichen Unterstützung dieses und ähnlicher Projekte werden 50.000 Euro bereitgestellt.

7) Schule


7.1 Bei der Sanierung der Anne-Frank-Gesamtschule sind die Bauteile A und B entgegen
den bisherigen Planungen barrierefrei auszubauen.
Entsprechende Planungen sind dem Fachausschuss vorzustellen.

7.2 Bei anstehenden, umfassenden Schulsanierungen sowie eventuellen Neubauten
sind hinsichtlich der Baumaßnahmen grundsätzlich die Standards zu berücksichtigen,
die für eine inklusive Unterrichtung von Kindern mit und ohne Behinderung zu
erfüllen sind.
Ein entsprechendes Umsetzungskonzept ist im Fachausschuss einzubringen.

7.4 Im Rahmen des Schulentwicklungsplans ist in Abhängigkeit zur demographischen
Entwicklung und zum geänderten Elternwahlverhalten der vorgehaltene Schulgebäudebestand einer kritischen Würdigung als Entscheidungsgrundlage für die Bereitstellung weiterer Investitionsmittel zu erarbeiten.

8) Soziales

8.1 Die Landesregierung plant die Wiedereinführung der vierten Personalstelle (ab
2011) in Frauenhäusern. Die Ko-Finanzierung dieser Stelle ist im Haushalt sicherzustellen.
8.2 Die Mittel für den Masterplan Integration werden auf 100.000 Euro erhöht. Das entspricht der ursprünglichen finanziellen Ausstattung.

8.3 Die kommunale Förderung der Schuldnerberatung ist von derzeit 216.000 Euro auf
300.000 Euro zu erhöhen.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die zum Jahresende auslaufenden Verträge nach SGB II im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens umgehend neu abzuschließen. Bei der Neufassung dieser Verträge sind Ziele sowie Qualitäts- und Wirkungsindikatoren für die Schuldnerberatung zu formulieren und die tatsächlichen Finanzbedarfe zu ermitteln. Die Verwaltung wird ermächtigt, auf der Grundlage der neuen Verträge die kommunalen Mittel sodann auf insgesamt max. 300.000 € zu erhöhen.
Bis zum Februar 2011 ist dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit dazu Bericht zu erstatten.

9) Umwelt und Stadtgestaltung

9.1 Die im Haushaltsplan unter der Bezeichnung „Energiesparfonds“ vorgesehenen
Auszahlungen von durchschnittlich 500.000 € per anno werden ausschließlich für
investive und konsumtive Energie-Einsparmaßnahmen verwandt.

Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02127-10-E34)
2. Der Rat stellt fest, dass die Neuausschreibung des Leasing-Vertrages für Dienstfahrzeuge des Verwaltungsvorstandes, die zurzeit mit erheblichen Kostenaufwendungen über DSW 21 beschafft werden, trotz bestehender Haushaltsrestriktionen und eines eindeutigen Ratsbeschlusses bisher nicht vorgenommen worden ist. Der Rat fordert die Verwaltung auf, die Neuausschreibung des Leasing-Vertrages umgehend vorzunehmen.
Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02127-10-E17)

V. Flächen-/Liegenschaftsmanagements i.v.m. Personaleinsatz

Beschlussvorschlag:
a) Die Verwaltung ist angehalten, dem Rat unverzüglich die (bereits beschlossene) Darstellung über nicht (mehr) von der Verwaltung benötigte Flächen- und Gebäuderessourcen mit dem Ziel zur Beratung vorzulegen, diese Potentiale durch Veräußerungen zugunsten der Haushaltskonsolidierung schnellstmöglich zu nutzen.

Dabei sind auch gegenwärtig genutzte bzw. vorhandene Flächen zu reduzieren und diese mit dem Bedarf eines künftig (reduzierten) Personaleinsatzes in Einklang zu bringen.

Nicht mehr benötigtes Personal ist der Personalagentur zuzuführen. Dies umfasst auch eine Reduzierung / Outsourcing der vorhandenen Hausmeisterstellen, die vorrangig im Wege der Privatisierung zu erreichen ist.
b) Die Verwaltung wird im Rahmen eines strategischen Flächenmanagements beauftragt, die Flächenbedarfe Dortmunder Schulen den gesicherten Erkenntnissen demografischer, organisatorischer und struktureller Entwicklungen anzupassen.

In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung zudem verpflichtet, ein kurzfristiges Lösungskonzept für die künftige Nutzung der Gebäude der Hauptschule Derne vorzulegen. Dabei sind auch Veräußerung und Verpachtung einzubeziehen.

Begründung:

zu a:
Ausgehend von dem Erfordernis einer Optimierung der vorhandenen Büroflächennutzung durch die Verwaltung, bedarf diese eine nachhaltige Zukunftsentwicklung und Neuordnung der städtischen Büroflächen. Zentrale Aufgabe ist dabei eine Reduzierung und Bündelung der Büroflächenstandorte. Ziel muss es sein, durch Flächeneinsparungen – z.B. durch gemeinsame Nutzungen – Synergien zu bilden sowie durch eine effektive Bewirtschaftung Betriebsausgaben zu senken und gleichzeitig eine bürgerfreundliche und dienstleistungsorientierte Gestaltung der Gebäude zu gewährleisten. Angesichts der für den städtischen Haushalt zu erzielenden positiven finanziellen Effekte, duldet die Umsetzung
dieser vom Rat beschlossenen Aufgabe keinen Aufschub und ist unverzüglich umzusetzen.

Die Prüfung „Zukunftsentwicklung der städtischen Büroflächen“ ergab bereits, dass die Verwaltung eine Flächeneinsparung im Bereich der Büroflächen in einer Größenordnung von mindestens rd. 11.000 m² bis spätestens 2009 erreichen könnte. Voraussetzung sei jedoch, dass die Verwaltung künftig die Potenziale, die aus der Optimierung der Büroflächen generiert werden können, konsequenter und nachhaltiger erschließt.

Dies setzt u.a. voraus, dass die Nutzung der städtischen Büroflächen an bestehende Personalressourcen der Verwaltung angepasst wird. In Zeiten sinkenden Personaleinsatzes muss daher auch eine Anpassung der Büroflächen nach unten erfolgen. Möglich erscheinen gerade die Auflösung kleinerer Büroflächenstandorte und deren Zentralisierung in größere Gebäudeeinheiten. Auf diese Weise können die bislang im Rahmen des Projekts 2020 erwarteten Einsparungen von ca. 7 Mio. € um mindestens eine weitere Million Euro ergänzt werden.

Da ein facility management für entbehrliche und damit insgesamt geringere Flächen überflüssig wird, bietet die Flächenoptimierung einen Wirtschaftlichkeitsanreiz, die bestehende Hausmeisterquote - über zusätzliche Privatisierungseffekte hinaus - weiter zu senken. Damit kann auch dem Umstand Rechnung getragen werden, das altersbedingte Einsparungen von Planstellen nicht realisierbar seien (vgl. Controllingbericht 2010, Maßnahme-Nr.: 24004 U; Reduzierung von 8 Schulhausmeister-Planstellen).

zu b:

Mit dem bis 2016 prognostizierten Rückgang der Schülerzahlen (rd. 10% im Grundschulbereich) korrespondiert auch ein Rückgang der notwendigerweise vorzuhaltenden Flächenbedarfe an den Schulen im Stadtgebiet.

Aufgabe des bereits im Mai 2010 vom Schulausschuss beschlossenen Schulentwicklungsplans
ist es u.a., schulische Strukturen und Entwicklungsprozesse zu prognostizieren um Infrastruktur- und Flächenpotentiale diesen Bedarfen in verlässlicher Weise anpassen zu können. Dabei müssen auch schulorganisatorische/schulstrategische Überlegungen, wie bspw. die Einführung einer Gemeinschaftsschule oder Zusammenlegungen von Schulen eine frühzeitige Rolle spielen, um vermeidbare finanzielle Aufwände zu auszuschließen. Schließlich liefe es den Bemühungen zur Haushaltskonsolidierung entgegen, wenn bspw.
Brandschutz- oder Sanierungsmaßnahmen an Schulstandorten finanziert würden, die wohlmöglich aufgegeben oder verlagert werden sollen. Dies umfasst ebenfalls Planungen zur Einführung einer Gemeinschaftsschule, deren Umsetzung maßgeblich vom Elternwillen abhängig ist.

Nach der Auflösung der Hauptschule Derne und der Übernahme der dortigen Turnhalle sowie des Sportplatzes durch den SV Derne, ist die Frage einer künftigen Nutzung der Schulgebäude noch immer offen und bedarf einer bestmöglichen Lösung für den städtischen Haushalt. Dabei sind alle denkbaren Überlegungen inkl. einer möglichen Veräußerung oder einer wirtschaftlich sinnvollen Verpachtung einzubeziehen.

XII. Freiwillige Feuerwehr

Beschlussvorschlag:

Der Freiwilligen Feuerwehr wird ein zusätzliches Sachmittelbudget von 5.000 Euro p.a. zur Verfügung gestellt, aus dem kleinere Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten bestritten werden können. Restmittel sind zum Jahresende an den städtischen Haushalt zurückzuzahlen.
Die Verwaltung dieser Gelder hat so zu erfolgen, dass Probleme - wie bspw. im Fall der sog. „Bargeldaffäre“ - nicht auftreten können.

Begründung:
Kosten für kleinere Reparaturen und Instandhaltungen werden derzeit im Rahmen einer entsprechenden Antragstellung gegenüber der Stadt Dortmund geltend gemacht. Durch lange Verfahrensdauern kommt es nicht selten vor, dass dringende Arbeiten erst mit großer zeitlicher Verzögerung ausgeführt werden.

Da es nicht nachvollziehbar ist, z.B. auf das Auswechseln einer Glühlampe mehrere Wochen zu warten, ist es – auch im Hinblick auf die Haushaltslage – sinnvoll und vertretbar, der Feuerwehr hierfür ein separates geringfügiges Budget zum jederzeitigen Zugriff zur Verfügung zu stellen. Die Handhabung hat dabei unter größtmöglichen Prüfbedingungen zu erfolgen.
Die Mehrkosten können aus den vorgenannten Haushaltseinsparungen gedeckt werden.

XIII. Kultur:

1. Vereinsförderung

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die kulturelle Vereinsförderung mit der Maßgabe einer verstärkten Einbindung von Migranten neu auszurichten.

Begründung:
Für die Förderung der freien Kulturarbeit in Dortmund werden jährlich mehrere hunderttausend Euro im Wirtschaftsplan der Kulturbetriebe zur Verfügung gestellt. Dies ist grundsätzlich sinnvoll, um die kulturelle Vielfalt in Dortmund zu erhalten und die hervorragenden Leistungen freier Initiativen zu würdigen. Dabei sind jedoch auch die gestiegene Bedeutung und das zunehmende Engagement von Migranten durch eine verstärkte Einbindung in die Vereinsförderung zu würdigen. Nur durch eine Verbesserung der strukturellen, organisatorischen und finanziellen Ausstattung - die im Vergleich hinter denen der einheimischen Vereine zurückbleibt – kann die Erwartungshaltung der Mehrheitsgesellschaft u.a. nach mehr Integration erfüllt werden.
Dies bedarf künftig jedoch eines strukturierteren und breiter gestreuten Einsatzes der vorhandenen Mittel.
Beschluss:
Unter Einbeziehung der vorgenannt beschlossenen Anträge der Fraktionen empfiehlt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften dem Rat mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion die Linke folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

1.1 die als Anlage 1 beigefügte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 unter Einbeziehung der in den Anlagen 2 und 3 aufgeführten Haushaltsveränderungen,

1.2 die nach Umsetzung der zuvor genannten Veränderungen im Gesamtergebnisplan und Gesamtfinanzplan enthaltene mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung (Anlage 4).


2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die in der Anlage 5 aufgeführten Wünsche, Vorschläge und Anregungen der Bezirksvertretungen zum Haushaltsplanentwurf zur Kenntnis. Er lehnt diese ab, wenn sie nicht durch Umschichtungen innerhalb des Haushaltsplanes finanziert werden./

3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die als Anlagen 6 und 7 beigefügten Haushaltspläne für die Sonderhaushalte Grabpflege­legate und Kohlgartenstiftung.

4. Der Rat der Stadt Dortmund erklärt

- die Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse der Sondervermögen, für die
Sonderrechnungen geführt werden (Anlage 8),

- die Übersichten über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung der
Unternehmen und Einrichtungen mit den neuesten Jahresabschlüssen der

Unternehmen und Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, an denen die Gemeinde mit mehr als 50 v.H. unmittelbar beteiligt ist (Anlage 9),

gemäß § 1 Absatz 2 Ziffer 8 und 9 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) zu Anlagen des Haushaltsplanes 2011.“


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage Drucksache Nr.: 02127-10-E12 zusammen mit den Verwaltungsvorlagen Drucksache Nr.: 02127-10-E35 und 02208-10 und der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt.


zu TOP 9.6
Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen beim Dortmunder Systemhaus
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02765-10)

Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates gaben die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 9.7
Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" für das Jahr 2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02689-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat leitete die Vorlage, ohne dass eine Beschlussempfehlung gefasst wurde, an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 9.8
Anpassung der Festwerte des Tiefbauamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01740-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 9.9
Trennung der bisherigen Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund in zwei Satzungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02792-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab ohne Beschlussempfehlung die Vorlage an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 9.10
Schulbauprioritätenliste
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02913-10)
Empfehlung: Schulausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 15.12.2010


Dem Hauptausschuss und Ältestenrat lag folgende Empfehlung des Schulausschusses vom 15.12.2010 vor:

“Herr Neumann (CDU) stellt mündlich folgenden Änderungsantrag:

1. Punkt 3 des Beschlussvorschlages erhält folgende Ergänzung: die Sanierung/den Teilneubau a) ...

2. Der Finanzbedarf für das Fritz-Henßler-Berufskolleg in Tabelle A (Programmbaustein C) wird mit 16 bis 25 Mio. Euro beziffert.
3. Für das Fachraumprogramm (Tabelle B, Programmbaustein G) sind jährlich 500.000 Euro zu berücksichtigen, z.B. für einen Biologieraum am Leibniz-Gymnasium.

Es wird Einzelabstimmung gewünscht.

Einstimmig fasst der Schulausschuss folgenden

Beschluss:

1. Punkt 3 des Beschlussvorschlages erhält folgende Ergänzung: die Sanierung/den Teilneubau: a)...
Einstimmig fasst der Schulausschuss folgenden

Beschluss:

2. Der Finanzbedarf für das Fritz-Henßler-Berufskolleg in Tabelle A (Programmbaustein C) wird mit 16 bis 25 Mio. Euro beziffert.

Bei 12 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen fasst der Schulausschuss folgenden

Beschluss:
3. Für das Fachraumprogramm (Tabelle B, Programmbaustein G) sind jährlich 500.000 Euro zu berücksichtigen, z.B. für einen Biologieraum am Leibniz-Gymnasium.

Unter Berücksichtigung dieser Änderungen empfiehlt der Schulausschuss dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat beschließt
1. die überarbeitete Schulbauprioritätenliste – Liste A –,
2. hinsichtlich der Liste B eine Projektgruppe mit Vertretern der Fachbereiche 40, 20, 65 und 23 - als federführende Dienststelle - einzurichten, die sich ausschließlich mit der Priorisierung, Umsetzbarkeit und Finanzierung der bau- und schulfachlich notwendigen Maßnahmen der Liste B beschäftigt und einen entsprechenden Umsetzungs- und Finanzierungsplan erarbeitet und
3. die Sanierung/ den Teilneubau:
a) Anne-Frank-Gesamtschule,
b) Fritz-Henßler-BK/Brügmannzentrum
c) Immanuel-Kant-Gymnasium/Max-Born-Realschule und
aus dem Sondervermögen Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund zu finanzieren und entsprechende Ratsbeschlüsse für die erforderliche Übertragung ins Sondervermögen herbeizuführen.“

Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates gaben die Vorlage und die Empfehlung des Schulausschusses ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 9.11
Verlängerung der Vereinfachungen im Vergaberecht auf Grundlage des Runderlassentwurfes des Ministeriums für Inneres und Kommunales –34-48.07.01/99-1/10- vom 02.12.2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02946-10)

Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates ließen die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Masterplan Integration - Sachstandsbericht, Einrichtung der Migrations- und Integrationsagentur Dortmund (MIA-DO) und neue Wege in der Migrations- und Integrationspolitik in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01941-10)
Empfehlung: Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 14.12.2010



Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage „Masterplan Integration – Sachstandsbericht, Einrichtung der Migrations- und Integrationsagentur Dortmund und neue Wege in der Migrations- und Integrationsarbeit in Dortmund“ und den Auszug des Integrationsrates aus seiner Sitzung vom 14.12.2010 zur Kenntnis.

zu TOP 10.2
Weiterentwicklung der Bürgerdienste - Neustrukturierung der Front- und Backofficebereiche
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01377-10)
zu TOP 10.3
Neustrukturierung der Stadtbezirke, der Bezirksverwaltungsstellen und anderer Verwaltungsdienstleistungen in den Stadtbezirken
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01842-10)
Empfehlung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 14.12.2010 (Drucksache Nr.: 01842-10)


Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag zu TOP 10.2 und 10.3 folgende Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 14.12.2010 vor:

„Es lag folgender Auszug aus der noch nicht genehmigten Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 10.12.2010 vor:

„Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Antrag (Drucksache Nr.: 02127-10-E25)

1.4 Bezirksverwaltungsstellen / Bezirksvertretungen

Auf der Grundlage der nunmehr vorliegenden Modelle und der ergänzenden Ausführungen der Verwaltung ist ein politischer Meinungsbildungsprozess zu initiieren. Dazu wird eine Projektgruppe mit Vertretern der Verwaltung (FB 33, 50, 51, 7/Familienprojekt und bei Bedarf weitere wie z.B. FB 23) und ein politischer Beirat eingerichtet. Dieser setzt sich pro im Rat der Stadt vertretender Fraktion aus jeweils einem Mitglied aus den Bezirksvertretungen sowie zwei Ratsmitgliedern zusammen.
Die erforderlichen Beschlüsse im Rahmen des Projektes sind von den politischen Gremien zu fassen. Im Einzelnen sollen im Rahmen der Projektgruppe anhand der dargelegten Kennzahlen, der vorgeschlagenen Modelle und insbesondere unter Erstellung einer Vollkostenrechnung für die Vorhaltung jeder einzelnen Bezirksverwaltungsstelle Kriterien und Ausgestaltungsformen für ein zukunftsfähiges Konzept der Struktur der Stadtbezirke und BVStn entwickelt und beschlossen werden. In diesem Zusammenhang sind auch die Möglichkeiten der alternativen Dienstleistungsangebote vor Ort näher zu betrachten (mobile Dienstleistungen, Nachbarschaftsbüros). Nach weiterer Ausgestaltung der verschiedenen Modelle sind dann in einem weiteren Schritt die Kosten und Einsparpotentiale bis Ende des 2. Quartals 2011 exakt zu berechnen.

Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 02127-10-E26)

2.5 Der Rat der Stadt nimmt die von der Verwaltung inzwischen in einer Vorlage vorgestellten Modelle zur Neustrukturierung der Stadtbezirke, der Bezirksverwaltungsstellen und anderer Verwaltungsdienstleistungen in den Stadtbezirken zur Kenntnis.
Ausgehend von den dargelegten Modellen ist hinsichtlich einer Neustrukturierung nun umgehend ein politischer Meinungsbildungsprozess zu initiieren. Dazu wird eine Projektgruppe mit Vertretern der Verwaltung (FB 33, 50, 51, 7/FP und bei Bedarf
weitere wie z.B. FB 23) und ein politischer Beirat eingerichtet. Dieser setzt sich aus
jeweils einem Mitglied je Bezirksvertretung (gesamt: zwölf) sowie aus je zwei Mitgliedern der im Rat vertretenen Fraktionen zusammen. Dieser setzt sich pro im Rat der Stadt vertretender Fraktion aus jeweils einem Mitglied aus den Bezirksvertretungen sowie zwei Ratsmitgliedern zusammen.
Die erforderlichen Beschlüsse im Rahmen des Projektes sind von den politischen
Gremien zu fassen.“

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die Vorlagen als eingebracht zu betrachten und der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu folgen.“


Der Hauptausschuss und Ältestenrat leitete die Vorlage „Neustrukturierung der Stadtbezirke, der Bezirksverwaltungsstellen und anderer Verwaltungsdienstleistungen in den Stadtbezirken“ (Drucksache Nr.: 01842-10) zusammen mit der Vorlage „Weiterentwicklung der Bürgerdienste - Neustrukturierung der Front- und Backofficebereiche“ (Drucksache Nr.: 01377-10) und der Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 14.12.2010 an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 10.4
Dezernatsverteilung und Vertretungsregelung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02355-10)
ergänzendes Schreiben der Verwaltung

(Drucksache Nr.: 02355-10-E1)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat lag folgendes Schreiben des Herrn OB Sierau vom 15.12.2010 (Drucksache Nr.: 02355-10-E1) vor:

„ ..... da das Umweltamt mit Ratsbeschluss vom 30.09.2010 dem Dezernat 6 zugeordnet worden ist, soll dieser Geschäftkreis ab 01.01.2011 die Bezeichnung „Planen, Bauen und Umwelt“ erhalten.“


Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt den Dezernatsverteilungsplan mit Vertretungsregelung ab 01.01.2011 unter Berücksichtigung des vorgenannten Schreibens von Herrn OB Sierau zur Kenntnis.


zu TOP 10.5
Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/Fleischhygiene außerhalb von Großbetrieben
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02244-10)

Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates ließen die Vorlage, ohne eine Beschlussempfehlung zu fassen, an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 10.6
Neuorientierung der Verwaltung,
hier:Eckpunktepapier für ein Personal- und Organisationsentwicklungskonzept
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02761-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm den Entwurf der Verwaltung zur Kenntnis.




zu TOP 10.7
Genehmigung einer außerplanmäßigen Mehraufwendung der Zentralen Ausländerbehörde Amt 31 (32/5-ZAB)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02812-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat leitete die Vorlage, ohne eine Beschlussempfehlung auszusprechen, an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 10.8
Genehmigung über-/außerplanmäßiger Aufwendungen der Feuerwehr gem. § 83 Abs. 2 GO NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02663-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 10.9
Verbandsversammlung des Zweckverbandes Rhein-Ruhr 2012
hier: Auflösung des Zweckverbandes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02851-10)
Namensvorschläge der Fraktionen (Drucksache Nr.: 02851-10-E1)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat wurden folgende Namensvorschläge der Fraktionen (Drucksache Nr.: 02851-10-E1) gemacht:

Für die SPD-Fraktion wurden für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Rhein-Ruhr 2012 als Mitglied Herrn Rm Ernst Prüsse und als stellvertretendes Mitglied Frau Bm’in Birgit Jörder vorgeschlagen.

Für die CDU-Fraktion wurden für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Rhein-Ruhr 2012 als Mitglied Herrn Rm Thorsten Hoffmann und als stellvertretendes Mitglied Herrn Rm Erwin Bartsch vorgeschlagen.“


Der Hauptausschuss und Ältestenrat leitete die Vorlage mit den Namensvorschlägen der Fraktionen ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 10.10
Genehmigung eines überplanmäßigen Mehraufwandes des Rechtsamtes gem. § 83 Abs. 2 GO NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02888-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne eine Beschlussempfehlung zu fassen, an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 10.11
Zahlung von Sitzungsgeldern an die Mitglieder des Seniorenbeirates
hier: Sitzungen des Vorstandes und der Arbeitskreise
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02941-10)

Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates ließen die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.



zu TOP 10.12
Mehrbedarf im Bereich der Pensionsrückstellung sowie der "Sonstigen Rückstellung Dienstherrenwechsel"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02950-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage ohne Fassung einer Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 10.13
Reintegration des Institutes für Feuerwehr- und Rettungstechnologie in die Feuerwehr (StA 37)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02818-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne dass eine Beschlussempfehlung gefasst wurde, an den Rat der Stadt weiter.

11. Anfragen
- unbesetzt -


Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 12:10 Uhr durch Herrn OB Sierau beendet.



Der Oberbürgermeister






Ullrich Sierau Lars Rettstadt
Ratsmitglied






Beate Skodzik
Schriftführerin