N i e d e r s c h r i f t

über die 4. öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses

am Dienstag, dem 15.02.2000, 12.00 Uhr,

im Ratssitzungssaal, Rathaus, Friedensplatz 1


Anwesend waren:

Stimmberechtigte Mitglieder nach § 4 Abs. 2 der Satzung für das Jugendamt

RatsvertreterInnen bzw. in der Jugendhilfe erfahrene Männer und Frauen

Herr Sohn

Frau Liedschulte

Herr Erdmann

Frau Brauer

Frau Nolte

Frau Middendorf

Herr Carl

Frau Altunoglu

Herr Neumann

VertreterIn der anerkannten und wirkenden freien Träger

Herr Spangenberg

Frau Klein-Senge - für Herrn Renneke -

Frau Muche - für Herrn Gernhardt -

Herr Gora

Frau Rabenschlag

Herr Rupa

Beratende Mitglieder nach § 4 Abs. 5 der Satzung für das Jugendamt

Herr Pogadl

Herr Kohts

Herr Kokoska

Herr Sommerfeld

Frau Beschorner

Herr Portmann

Herr Levin - für Herrn Polak -

Herr Grützner

Frau Schobert

TeilnehmerInnen nach § 5 der Satzung für das Jugendamt

Herr Bösebeck

Herr Dobbert

Herr Harbecke

Herr Hänel

Herr Weirauch

Herr Hennekemper

Herr Harder

Herr Burkholz

Ausschussgeschäftsführung

Frau Lieberknecht


T a g e s o r d n u n g

1. Regularien


1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

2. Beratungen zum Haushaltsplan-Entwurf 2000 sowie der Änderungsanträge der Bezirksvertretungen mit den Stellungnahmen des Fachbereichs

3. Mitteilungen des Vorsitzenden



Herr Sohn eröffnete die Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses. Er stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.



Zu 1. Regularien



Entsprechend den Bestimmungen des § 67 Abs. 3 GO wurden nachstehend aufgeführte stimmberechtigte/beratende Mitglieder/Stellvertreter des Kinder- und Jugendausschusses zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet:


Frau Barbara Klein-Senge


Herr Alexander Levin


Herr Dieter Grützner


Zu 1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Sabine Brauer (SPD-Fraktion) benannt.


Zu 1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW


Der Ausschussvorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin und gab bekannt, dass nach Feststellung der Verwaltung kein Mitwirkungsverbot vorliege.


Zu 1.3 Feststellung der Tagesordnung


Die Tagesordnung wurde in der vorliegenden Form beschlossen.



Zu 2. Beratungen zum Haushaltsplan-Entwurf 2000 sowie der Änderungsanträge der Bezirksvertretungen mit den Stellungnahmen des Fachbereichs


Eingangs wies Herr Pogadl darauf hin, dass es auch über den langen Zeitraum der Haushaltskonsolidierung gelungen sei, die öffentlichen Einrichtungen in ihrer Substanz zu bewahren und Schließungen zu vermeiden. Auch im letzten Jahr seien weitere innovative Prozesse angestoßen worden. Mit dem Haushaltsplan-Entwurf des Jugendamtes werde den Vorgaben des Rates auf einen ausgeglichenen Gesamthaushalt der Verwaltung Rechnung getragen. Der vorgelegte Entwurf stelle aus Sicht der Verwaltung eine solide Finanzierungsgrundlage für die Bewältigung der Jugendhilfe-Aufgaben in 2000 dar.


Der Gesamthaushalt des Jugendamtes werde gegenüber dem Entwurf (295 Mio. DM ) Ausgaben von insgesamt 308 Mio. DM enthalten, da zwischenzeitlich Veränderungen notwendig waren, die einen weiteren Ausgabenzuwachs von 12,9 Mio. DM verursachen werden. Besondere Veränderungen hätten sich durch die flächendeckende Einrichtung von Jugendhilfediensten, die Ausweitung der Hilfen zur Erziehung, die Auswirkungen der GTK-Reform sowie die erstmalige Veranschlagung für Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ergeben.

Herr Kohts erläuterte die vorliegenden Unterlagen und schlug die Zusammenstellung des Jugendamtes (“Haushalt des Jugendamtes – 2000 – Entwurf”) als weitere Beratungsgrundlage vor. Er wies darauf hin, dass der von Herrn Pogadl genannte Ausgabenzuwachs (12,9 Mio. DM) als Anmeldung des Jugendamtes an den Verwaltungsvorstand gebe, der dann die Veränderungslisten aller Fachbereiche der Verwaltung bewerten und eine Gesamtaufstellung für Haupt- und Finanzausschuss und Rat aufbereiten und zur Entscheidung vorlegen werde.

Verwaltungshaushalt

Nach dem Entwurf (s. Diagramm 105) betrügen die Ausgaben des Verwaltungshaushaltes 287 Mio. DM, dazu kämen 8,1 Mio. DM aus der Veränderungsliste (+ 8,4 Mio. DM vom Sozialamt: Kosten für die Jugendhilfedienste; + 1,1 Mio. DM: Berichtigung Personalkosten für den Bereich Jugendarbeit; ./. 1,4 Mio. DM: Verlagerung der Betreuungsstelle zum Gesundheitsamt).

Die Steigerung der Sachausgaben (s. Diagramm 138, übrige) werde überwiegend durch die erstmalige Veranschlagung für Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz verursacht.

Bei den Sachausgaben für Hilfen zur Erziehung (s. Diagramm 140) seien 6,5 Mio. DM abzuziehen (Erstattung anderer Bundesländer für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge). Von den verbleibenden rd. 67 Mio. DM würden 60 Mio. DM an freie Träger gezahlt (überwiegend für Heimunterbringung). Die aufgrund der Kostensteigerung bei Heimen und anderen Trägern erforderlich gewordenen und zur Verfügung gestellten 3,6 Mio. DM seien für Sleep-In (700.000,-- DM), für ambulante Hilfen freier Träger in Dortmund (1,7 Mio. DM) und zusätzlich für Tagesgruppen eingesetzt worden.

Herr Portmann fragte nach, wie bei einer ggf. gegensätzlichen Entwicklung zwischen festgesetztem Budget und gesetzlichem Anspruch des Einzelnen auf Hilfe, z. B. im Bereich Heimerziehung oder erzieherische Hilfen, die Verwaltung noch angemessen reagieren könne. Anschließend regte er an, dieses Problem – auch unter Berücksichtigung der vom Landesjugendamt prognostizierten Zahlen – hinsichtlich der Steuerungsmaßnahmen generell (ggf. in einer Tagung) zu diskutieren.

Herr Pogadl führte aus, dass z. Z. neben der kameralen Haushaltsrechnung auch mit der kaufmännischen Rechnung begonnen wurde (Doppik). Das Ergebnis sei u. a. der Produkthaushalt, in dem auch andere Kostenpositionen erfasst werden. Die zukünftige Messgröße werde der Zuschussbedarf sein, d. h. über die Steuerung der Zuschussbedarfe werden die Rahmenbedingungen gesetzt, in denen sich bestimmte innovative Prozesse vollziehen können. Natürlich würden sowohl im kameralen System als auch im Produkthaushalt Individualansprüche berücksichtigt, zunächst als Schätzung. Wenn sich im Laufe des Haushaltsjahres zeige, dass die Schätzungen nicht einzuhalten seien, dann werde zunächst im Fachbereichsbudget und – falls das nicht ausreiche – dann im Dezernatsbudget bei nachgewiesener Notwendigkeit versucht, zu einer entsprechenden Deckung zu kommen.

Herr Weihrauch ergänzte, dass durch das seit 1999 geltende differenzierte Entgeltsystem bedeutend zielgenauer gearbeitet werden könne. Er sei überzeugt, dass bei entsprechender Kreativität aller Beteiligten das Budget ausreichen werde.

Auf die Nachfrage von Herrn Neumann (SB) nach der Einschätzung der Trendentwicklung im Bereich Tageseinrichtungen für Kinder führte Herr Kohts aus, dass nach den vorliegenden Prognosen mindestens noch in den nächsten 3 Jahren sich die Zahl der 3- bis 6jährigen Kinder in Dortmund stabil halten werde. Mittelfristig werde es einen erheblichen Einbruch geben.

Herr Kohts bestätigte auf Nachfragen von Herrn Carl (CDU-Fraktion), dass die Finanzierung der öffentlichen Ausgaben zu einer Verlagerung zu Lasten der Kommune geführt habe, z. B. Entscheidung des Bundes: Rechtsanspruch auf Kindergartenplatz oder Änderung KJHG (ab 1995 zusätzliche Aufwendungen in Höhe von 14 Mio. DM für Hilfen zur Erziehung in Dortmund) oder Entscheidungen des Landes beim Aufkommen Unterhaltsvorschuss (1999 erstmals 3,6 Mio. DM aus städtischen Mitteln). In diesem Jahr habe der Bund die Aufteilung der Kosten zu Lasten der Länder verändert, so dass die Kommune noch einmal 1,5 Mio. DM zusätzlich tragen müsse.

Bei der Veranschlagung der Entgelte in den Jugendfreizeitstätten dürfe grundsätzlich nur das ausgegeben werden, was tatsächlich eingenommen werde. Anschließend erläuterte er die zwei möglichen Modelle der Veranschlagung.

Herr Erdmann (SPD-Fraktion) regte an, bei der anstehenden Klausurtagung des Kinder- und Jugendausschusses auch über Möglichkeiten der Mitberatung durch Kinder und Jugendliche bei der Verwendung der öffentlichen Mittel nachzudenken und auch über Visionen in den Bereichen (z. B. personelle Ausstattung der offenen Jugendhilfe, bessere Ausstattung der Beratungsstellen vor Ort, präventive und ambulante Jugendarbeit), in denen es Bedarfe über den bestehenden Etat hinaus gebe. Auch sollten seiner Meinung nach einzelne Projekte (z. B. Schuljugendarbeit, Jugendgruppenleitercard, Jugendgästehaus) als eigener Haushaltsansatz angeführt werden, damit eventuelle Kürzungen oder Erweiterungen besser sichtbar würden.

Abschließend fragte er nach, wie die Aufhebung des Einstellungsstopps der Personalentwicklung des Jugendamtes zugute komme.

Dazu erklärte Herr Kohts, dass bei der Haushaltsstelle “Präventive Arbeit” keine Reduzierung insgesamt vorgenommen worden sei, vielmehr sei zur Finanzierung von 8 Stellen für hauptamtliche Mitarbeiter, die diese Projekte steuern, eine Verlagerung erfolgt.

Herr Sohn merkte an, dass man sich nach seinem Kenntnisstand interfraktionell dahingehend verständigt habe, diesen Haushalt so zu genehmigen (daher keine Anträge der Fraktionen zur Änderungen des Haushalts). In der Klausursitzung wolle man gemeinsam Projekte und Anregungen für die nächsten Jahre erarbeiten.

Auch Herr Neumann bestätigte diese Vorgehensweise. Für die CDU-Fraktion habe man davon abgesehen, einen Maßnahmenkatalog vorzulegen, da diese Zukunftsarbeit verabredungsgemäß in der Klausurtagung stattfinden solle.

Herr Pogadl wies ergänzend auf die Sachzwänge sowohl gesetzlicher als auch finanzieller Art hin, die auch bei den Beratungen für die nächsten Jahre nicht aus dem Auge verloren werden dürften.

.

Auf die Nachfrage von Frau Altunoglu (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus), wie sich die Kürzung im gesamtstädtischen Haushalt beim kommunalen Beschäftigungsprogramm um 20 Mio. DM auf den Bereich der Jugendarbeit auswirke, erklärte Herr Pogadl, dass es bei dem Kommunalprogramm unter der Bezeichnung “Dortmunder Dienste“ keine Kürzungen, sondern Veränderungen gebe und verwies auf die parallel laufenden Sonderprogramme (z. B. Jugend in Arbeit).

Vermögenshaushalt

Herr Kohts erläuterte die Unterlagen zum Vermögenshaushalt. Es sei beabsichtigt, die aufgeführten 807.000,-- DM für die Tageseinrichtung Skellstraße streichen zu lassen, weil ein Umbau aufgrund der maroden Bausubstanz nicht zu verantworten sei. Die Einrichtung von – wie vorgeschlagen – eingruppigen Einrichtungen sei immer nur als Notbehelf anzusehen. Es solle nur noch der Kindergarten Voßkuhle (50 Plätze) angemietet werden, der den z. Z. in der Innenstadt-Ost bestehenden Bedarf nach Meinung der Verwaltung abdecke. Diese Planungen seien mit den freien Trägern abgesprochen worden.

Er verwies auf die Listen der Bezirksvertretungen und erläuterte die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Beschlüssen der Bezirksvertretungen außerhalb der BV-Mittel.

Auch zu den Listen der Bezirksvertretungen werde es eine Veränderungsliste der Verwaltung geben, in der 5 Mio. DM für die zwingend notwendige Sanierung der Kindergärten, Tageseinrichtungen beantragt werden. Diese 5 Mio. DM seien in der eingangs erwähnten Veränderungsliste über 12,9 Mio. DM enthalten.

Der Ausschussvorsitzende bat, diese Veränderungsliste auch dem Kinder- und Jugendausschuss zur Verfügung zu stellen.

Auf weitere Nachfragen führte Herr Kohts aus, dass der Haushaltsansatz für Spielplätze nicht gekürzt worden sei.

Die Einrichtung des Jugendtreffs in Brechten habe Priorität und bei dem Jugendtreff in Deusen gehe es lediglich um eine Verlagerung des Standortes.

Eine Sanierung der Kindertagesstätte Hainallee sei nach Meinung der Verwaltung nicht notwendig.

Zur Kindertagesstätte Hainallee ergänzte Herr Sohn, bei der damaligen Diskussion habe die Verwaltung auf die Beanstandungspflicht des Oberstadtdirektors im Falle eines Sanierungsbeschlusses durch den damaligen Jugendhilfeausschuss hingewiesen, weil von dieser Einrichtung keine Gefährdung für die dort Arbeitenden und untergebrachten Kinder ausgehe.

Er regte an, im Herbst zur Festlegung der Prioritäten eine Spielplatzbereisung in den Stadtbezirken durchzuführen.

Der Kinder- und Jugendausschuss stimmte dem Haushaltpslan-Entwurf 2000 – insgesamt – einstimmig zu.

Zu den Beschlüssen der BV Huckarde außerhalb der BV-Mittel fasste der Kinder- und Jugendausschuss einstimmig folgende Beschlüsse:

UA 4600 - Einrichtungen der Jugendarbeit

BV-Beschluss - Bau eines Kinder- und Jugendtreffs in Deusen

Die Verwaltung wird aufgefordert, die Realisierungsmöglichkeiten eines Kinder- und Jugendtreffs in Deusen zu prüfen.

UA 4640 - Tageseinrichtungen für Kinder

BV-Beschluss - Sicherstellung der Kindergartenplatzsituation in Deusen

Die Verwaltung wird aufgefordert, den Bedarf umgehend zu prüfen und ggf. Lösungsvorschläge zu unterbreiten.

UA 4640 - Tageseinrichtungen für Kinder

BV-Beschluss - Anbau Kita Siepmannstraße

Über den Anbau Siepmannstraße wird bei der Beschlussfassung über den Kindergarten-Bedarfsplan entschieden.

Beschlüsse BV Mengede

Zu den finanziellen Forderungen der BV Mengede hat der Fachbereich keine Stellungnahme abgegeben. Der Kinder- und Jugendausschuss hat diese zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung erfolgte nicht.

Über den Antrag der CDU-Fraktion zum Thema Jugendleiterkarte soll nach Mitteilung von Frau Liedschulte in der nächsten Sitzung entschieden werden.


Zu 3. Mitteilungen des Vorsitzenden

- Herr Sohn wies auf die Fachtagung “Vorbeugen statt Strafen” Jugend und kommunale

Kinderprävention des Jugendamtes am 09.03.2000 hin.

- Der Vorsitzende stellte Interessierten die Zeitschrift “Nordstadt Erneuerung” zur


Verfügung.

- Die Sitzung im April wurde auf den 12.04.2000 verschoben.


Die Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses wurde um 14.20 Uhr von Herrn Sohn beendet.

S o h n Brauer Lieberknecht

Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin


N i e d e r s c h r i f t

über die 4. öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses

am Dienstag, dem 15.02.2000, 12.00 Uhr,

im Ratssitzungssaal, Rathaus, Friedensplatz 1


Anwesend waren:

Stimmberechtigte Mitglieder nach § 4 Abs. 2 der Satzung für das Jugendamt

RatsvertreterInnen bzw. in der Jugendhilfe erfahrene Männer und Frauen

Herr Sohn

Frau Liedschulte

Herr Erdmann

Frau Brauer

Frau Nolte

Frau Middendorf

Herr Carl

Frau Altunoglu

Herr Neumann

VertreterIn der anerkannten und wirkenden freien Träger

Herr Spangenberg

Frau Klein-Senge - für Herrn Renneke -

Frau Muche - für Herrn Gernhardt -

Herr Gora

Frau Rabenschlag

Herr Rupa

Beratende Mitglieder nach § 4 Abs. 5 der Satzung für das Jugendamt

Herr Pogadl

Herr Kohts

Herr Kokoska

Herr Sommerfeld

Frau Beschorner

Herr Portmann

Herr Levin - für Herrn Polak -

Herr Grützner

Frau Schobert

TeilnehmerInnen nach § 5 der Satzung für das Jugendamt

Herr Bösebeck

Herr Dobbert

Herr Harbecke

Herr Hänel

Herr Weirauch

Herr Hennekemper

Herr Harder

Herr Burkholz

Ausschussgeschäftsführung

Frau Lieberknecht


T a g e s o r d n u n g

1. Regularien


1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

2. Beratungen zum Haushaltsplan-Entwurf 2000 sowie der Änderungsanträge der Bezirksvertretungen mit den Stellungnahmen des Fachbereichs

3. Mitteilungen des Vorsitzenden



Herr Sohn eröffnete die Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses. Er stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.



Zu 1. Regularien



Entsprechend den Bestimmungen des § 67 Abs. 3 GO wurden nachstehend aufgeführte stimmberechtigte/beratende Mitglieder/Stellvertreter des Kinder- und Jugendausschusses zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet:


Frau Barbara Klein-Senge


Herr Alexander Levin


Herr Dieter Grützner


Zu 1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Sabine Brauer (SPD-Fraktion) benannt.


Zu 1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW


Der Ausschussvorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin und gab bekannt, dass nach Feststellung der Verwaltung kein Mitwirkungsverbot vorliege.


Zu 1.3 Feststellung der Tagesordnung


Die Tagesordnung wurde in der vorliegenden Form beschlossen.



Zu 2. Beratungen zum Haushaltsplan-Entwurf 2000 sowie der Änderungsanträge der Bezirksvertretungen mit den Stellungnahmen des Fachbereichs


Eingangs wies Herr Pogadl darauf hin, dass es auch über den langen Zeitraum der Haushaltskonsolidierung gelungen sei, die öffentlichen Einrichtungen in ihrer Substanz zu bewahren und Schließungen zu vermeiden. Auch im letzten Jahr seien weitere innovative Prozesse angestoßen worden. Mit dem Haushaltsplan-Entwurf des Jugendamtes werde den Vorgaben des Rates auf einen ausgeglichenen Gesamthaushalt der Verwaltung Rechnung getragen. Der vorgelegte Entwurf stelle aus Sicht der Verwaltung eine solide Finanzierungsgrundlage für die Bewältigung der Jugendhilfe-Aufgaben in 2000 dar.


Der Gesamthaushalt des Jugendamtes werde gegenüber dem Entwurf (295 Mio. DM ) Ausgaben von insgesamt 308 Mio. DM enthalten, da zwischenzeitlich Veränderungen notwendig waren, die einen weiteren Ausgabenzuwachs von 12,9 Mio. DM verursachen werden. Besondere Veränderungen hätten sich durch die flächendeckende Einrichtung von Jugendhilfediensten, die Ausweitung der Hilfen zur Erziehung, die Auswirkungen der GTK-Reform sowie die erstmalige Veranschlagung für Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ergeben.

Herr Kohts erläuterte die vorliegenden Unterlagen und schlug die Zusammenstellung des Jugendamtes (“Haushalt des Jugendamtes – 2000 – Entwurf”) als weitere Beratungsgrundlage vor. Er wies darauf hin, dass der von Herrn Pogadl genannte Ausgabenzuwachs (12,9 Mio. DM) als Anmeldung des Jugendamtes an den Verwaltungsvorstand gebe, der dann die Veränderungslisten aller Fachbereiche der Verwaltung bewerten und eine Gesamtaufstellung für Haupt- und Finanzausschuss und Rat aufbereiten und zur Entscheidung vorlegen werde.

Verwaltungshaushalt

Nach dem Entwurf (s. Diagramm 105) betrügen die Ausgaben des Verwaltungshaushaltes 287 Mio. DM, dazu kämen 8,1 Mio. DM aus der Veränderungsliste (+ 8,4 Mio. DM vom Sozialamt: Kosten für die Jugendhilfedienste; + 1,1 Mio. DM: Berichtigung Personalkosten für den Bereich Jugendarbeit; ./. 1,4 Mio. DM: Verlagerung der Betreuungsstelle zum Gesundheitsamt).

Die Steigerung der Sachausgaben (s. Diagramm 138, übrige) werde überwiegend durch die erstmalige Veranschlagung für Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz verursacht.

Bei den Sachausgaben für Hilfen zur Erziehung (s. Diagramm 140) seien 6,5 Mio. DM abzuziehen (Erstattung anderer Bundesländer für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge). Von den verbleibenden rd. 67 Mio. DM würden 60 Mio. DM an freie Träger gezahlt (überwiegend für Heimunterbringung). Die aufgrund der Kostensteigerung bei Heimen und anderen Trägern erforderlich gewordenen und zur Verfügung gestellten 3,6 Mio. DM seien für Sleep-In (700.000,-- DM), für ambulante Hilfen freier Träger in Dortmund (1,7 Mio. DM) und zusätzlich für Tagesgruppen eingesetzt worden.

Herr Portmann fragte nach, wie bei einer ggf. gegensätzlichen Entwicklung zwischen festgesetztem Budget und gesetzlichem Anspruch des Einzelnen auf Hilfe, z. B. im Bereich Heimerziehung oder erzieherische Hilfen, die Verwaltung noch angemessen reagieren könne. Anschließend regte er an, dieses Problem – auch unter Berücksichtigung der vom Landesjugendamt prognostizierten Zahlen – hinsichtlich der Steuerungsmaßnahmen generell (ggf. in einer Tagung) zu diskutieren.

Herr Pogadl führte aus, dass z. Z. neben der kameralen Haushaltsrechnung auch mit der kaufmännischen Rechnung begonnen wurde (Doppik). Das Ergebnis sei u. a. der Produkthaushalt, in dem auch andere Kostenpositionen erfasst werden. Die zukünftige Messgröße werde der Zuschussbedarf sein, d. h. über die Steuerung der Zuschussbedarfe werden die Rahmenbedingungen gesetzt, in denen sich bestimmte innovative Prozesse vollziehen können. Natürlich würden sowohl im kameralen System als auch im Produkthaushalt Individualansprüche berücksichtigt, zunächst als Schätzung. Wenn sich im Laufe des Haushaltsjahres zeige, dass die Schätzungen nicht einzuhalten seien, dann werde zunächst im Fachbereichsbudget und – falls das nicht ausreiche – dann im Dezernatsbudget bei nachgewiesener Notwendigkeit versucht, zu einer entsprechenden Deckung zu kommen.

Herr Weihrauch ergänzte, dass durch das seit 1999 geltende differenzierte Entgeltsystem bedeutend zielgenauer gearbeitet werden könne. Er sei überzeugt, dass bei entsprechender Kreativität aller Beteiligten das Budget ausreichen werde.

Auf die Nachfrage von Herrn Neumann (SB) nach der Einschätzung der Trendentwicklung im Bereich Tageseinrichtungen für Kinder führte Herr Kohts aus, dass nach den vorliegenden Prognosen mindestens noch in den nächsten 3 Jahren sich die Zahl der 3- bis 6jährigen Kinder in Dortmund stabil halten werde. Mittelfristig werde es einen erheblichen Einbruch geben.

Herr Kohts bestätigte auf Nachfragen von Herrn Carl (CDU-Fraktion), dass die Finanzierung der öffentlichen Ausgaben zu einer Verlagerung zu Lasten der Kommune geführt habe, z. B. Entscheidung des Bundes: Rechtsanspruch auf Kindergartenplatz oder Änderung KJHG (ab 1995 zusätzliche Aufwendungen in Höhe von 14 Mio. DM für Hilfen zur Erziehung in Dortmund) oder Entscheidungen des Landes beim Aufkommen Unterhaltsvorschuss (1999 erstmals 3,6 Mio. DM aus städtischen Mitteln). In diesem Jahr habe der Bund die Aufteilung der Kosten zu Lasten der Länder verändert, so dass die Kommune noch einmal 1,5 Mio. DM zusätzlich tragen müsse.

Bei der Veranschlagung der Entgelte in den Jugendfreizeitstätten dürfe grundsätzlich nur das ausgegeben werden, was tatsächlich eingenommen werde. Anschließend erläuterte er die zwei möglichen Modelle der Veranschlagung.

Herr Erdmann (SPD-Fraktion) regte an, bei der anstehenden Klausurtagung des Kinder- und Jugendausschusses auch über Möglichkeiten der Mitberatung durch Kinder und Jugendliche bei der Verwendung der öffentlichen Mittel nachzudenken und auch über Visionen in den Bereichen (z. B. personelle Ausstattung der offenen Jugendhilfe, bessere Ausstattung der Beratungsstellen vor Ort, präventive und ambulante Jugendarbeit), in denen es Bedarfe über den bestehenden Etat hinaus gebe. Auch sollten seiner Meinung nach einzelne Projekte (z. B. Schuljugendarbeit, Jugendgruppenleitercard, Jugendgästehaus) als eigener Haushaltsansatz angeführt werden, damit eventuelle Kürzungen oder Erweiterungen besser sichtbar würden.

Abschließend fragte er nach, wie die Aufhebung des Einstellungsstopps der Personalentwicklung des Jugendamtes zugute komme.

Dazu erklärte Herr Kohts, dass bei der Haushaltsstelle “Präventive Arbeit” keine Reduzierung insgesamt vorgenommen worden sei, vielmehr sei zur Finanzierung von 8 Stellen für hauptamtliche Mitarbeiter, die diese Projekte steuern, eine Verlagerung erfolgt.

Herr Sohn merkte an, dass man sich nach seinem Kenntnisstand interfraktionell dahingehend verständigt habe, diesen Haushalt so zu genehmigen (daher keine Anträge der Fraktionen zur Änderungen des Haushalts). In der Klausursitzung wolle man gemeinsam Projekte und Anregungen für die nächsten Jahre erarbeiten.

Auch Herr Neumann bestätigte diese Vorgehensweise. Für die CDU-Fraktion habe man davon abgesehen, einen Maßnahmenkatalog vorzulegen, da diese Zukunftsarbeit verabredungsgemäß in der Klausurtagung stattfinden solle.

Herr Pogadl wies ergänzend auf die Sachzwänge sowohl gesetzlicher als auch finanzieller Art hin, die auch bei den Beratungen für die nächsten Jahre nicht aus dem Auge verloren werden dürften.

.

Auf die Nachfrage von Frau Altunoglu (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus), wie sich die Kürzung im gesamtstädtischen Haushalt beim kommunalen Beschäftigungsprogramm um 20 Mio. DM auf den Bereich der Jugendarbeit auswirke, erklärte Herr Pogadl, dass es bei dem Kommunalprogramm unter der Bezeichnung “Dortmunder Dienste“ keine Kürzungen, sondern Veränderungen gebe und verwies auf die parallel laufenden Sonderprogramme (z. B. Jugend in Arbeit).

Vermögenshaushalt

Herr Kohts erläuterte die Unterlagen zum Vermögenshaushalt. Es sei beabsichtigt, die aufgeführten 807.000,-- DM für die Tageseinrichtung Skellstraße streichen zu lassen, weil ein Umbau aufgrund der maroden Bausubstanz nicht zu verantworten sei. Die Einrichtung von – wie vorgeschlagen – eingruppigen Einrichtungen sei immer nur als Notbehelf anzusehen. Es solle nur noch der Kindergarten Voßkuhle (50 Plätze) angemietet werden, der den z. Z. in der Innenstadt-Ost bestehenden Bedarf nach Meinung der Verwaltung abdecke. Diese Planungen seien mit den freien Trägern abgesprochen worden.

Er verwies auf die Listen der Bezirksvertretungen und erläuterte die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Beschlüssen der Bezirksvertretungen außerhalb der BV-Mittel.

Auch zu den Listen der Bezirksvertretungen werde es eine Veränderungsliste der Verwaltung geben, in der 5 Mio. DM für die zwingend notwendige Sanierung der Kindergärten, Tageseinrichtungen beantragt werden. Diese 5 Mio. DM seien in der eingangs erwähnten Veränderungsliste über 12,9 Mio. DM enthalten.

Der Ausschussvorsitzende bat, diese Veränderungsliste auch dem Kinder- und Jugendausschuss zur Verfügung zu stellen.

Auf weitere Nachfragen führte Herr Kohts aus, dass der Haushaltsansatz für Spielplätze nicht gekürzt worden sei.

Die Einrichtung des Jugendtreffs in Brechten habe Priorität und bei dem Jugendtreff in Deusen gehe es lediglich um eine Verlagerung des Standortes.

Eine Sanierung der Kindertagesstätte Hainallee sei nach Meinung der Verwaltung nicht notwendig.

Zur Kindertagesstätte Hainallee ergänzte Herr Sohn, bei der damaligen Diskussion habe die Verwaltung auf die Beanstandungspflicht des Oberstadtdirektors im Falle eines Sanierungsbeschlusses durch den damaligen Jugendhilfeausschuss hingewiesen, weil von dieser Einrichtung keine Gefährdung für die dort Arbeitenden und untergebrachten Kinder ausgehe.

Er regte an, im Herbst zur Festlegung der Prioritäten eine Spielplatzbereisung in den Stadtbezirken durchzuführen.

Der Kinder- und Jugendausschuss stimmte dem Haushaltpslan-Entwurf 2000 – insgesamt – einstimmig zu.

Zu den Beschlüssen der BV Huckarde außerhalb der BV-Mittel fasste der Kinder- und Jugendausschuss einstimmig folgende Beschlüsse:

UA 4600 - Einrichtungen der Jugendarbeit

BV-Beschluss - Bau eines Kinder- und Jugendtreffs in Deusen

Die Verwaltung wird aufgefordert, die Realisierungsmöglichkeiten eines Kinder- und Jugendtreffs in Deusen zu prüfen.

UA 4640 - Tageseinrichtungen für Kinder

BV-Beschluss - Sicherstellung der Kindergartenplatzsituation in Deusen

Die Verwaltung wird aufgefordert, den Bedarf umgehend zu prüfen und ggf. Lösungsvorschläge zu unterbreiten.

UA 4640 - Tageseinrichtungen für Kinder

BV-Beschluss - Anbau Kita Siepmannstraße

Über den Anbau Siepmannstraße wird bei der Beschlussfassung über den Kindergarten-Bedarfsplan entschieden.

Beschlüsse BV Mengede

Zu den finanziellen Forderungen der BV Mengede hat der Fachbereich keine Stellungnahme abgegeben. Der Kinder- und Jugendausschuss hat diese zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung erfolgte nicht.

Über den Antrag der CDU-Fraktion zum Thema Jugendleiterkarte soll nach Mitteilung von Frau Liedschulte in der nächsten Sitzung entschieden werden.


Zu 3. Mitteilungen des Vorsitzenden

- Herr Sohn wies auf die Fachtagung “Vorbeugen statt Strafen” Jugend und kommunale

Kinderprävention des Jugendamtes am 09.03.2000 hin.

- Der Vorsitzende stellte Interessierten die Zeitschrift “Nordstadt Erneuerung” zur


Verfügung.

- Die Sitzung im April wurde auf den 12.04.2000 verschoben.


Die Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses wurde um 14.20 Uhr von Herrn Sohn beendet.

S o h n Brauer Lieberknecht

Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin