Niederschrift

über die 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften


am 06.12.2012
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



(öffentlich)

Sitzungsdauer: 15:00 - 17:20 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Ulrich Monegel (CDU)


Rm Jutta Starke (SPD)
Rm Erwin Bartsch (CDU)
Rm Hendrik Berndsen (SPD)
Rm Jürgen Böhm (CDU)
Rm Dr. Jürgen Brunsing (B 90/Die Grünen)
Rm Dirk Goosmann (SPD)
Rm Helmut Harnisch (SPD)
Rm Utz Kowalewski (Die Linke)
Rm Ulrich Langhorst (B 90/Die Grünen)
Rm Ulrike Matzanke (SPD)
Rm Thomas Pisula (CDU)
Rm Hans-Peter Balzer (SPD) i. V. für Rm Olaf Radtke
Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Lars Rettstadt (FDP/BL)
Rm Ingrid Reuter (B 90/Die Grünen)
Rm Hans-Georg Schwinn (B 90/Die Grünen)
Rm Roland Spieß (SPD)
Rm Michael Taranczewski (SPD)
Rm Thomas Tölch (SPD)

2. Beratend:

Rm Matthias Wächter (NPD)


3. Verwaltung:

StK Jörg Stüdemann


Raphael Lacher – 2/Dez
Udo Mager – WF
Eveline Draht – StA 1
Winfried Bartel – StA 10
Simone Linneweber – 11/2
Jürgen Krause
Jutta Seybusch – StA 14
Jürgen Wissmann – StA 20
Matthias Schulte – StA 20
Gerd Mehlgarten – StA 20
Heinz Hansmeier – StA 20
Stefan Heynen – StA 20
Frank Schultz – StA 20
Siegfried Reinecke – StA 20
Franga Sottile-Russo – StA 20
Sabine Glanemann – StA 20
Georg Bollmann – StA 21
Detlef Niederquell –StA 23
Stefan Rey – StA 37
Egon Schefers – StA 41
Thomas Weiß – StA 41
Holger Wiedemann – StA 50
Oliver Wozny – StA 50
Heidi Jeschke – StA 50
Andreas Hibbeln – StA 51
Ute Spreen – 52/4
Jürgen Skaliks – StA 57
Ulrich Dreiskämper – StA 61
Dr. Christian Falk –StA 66
Anja Pehlke – StA 66
Sigrid Müller – StA 68
Uta Bertram – StA 68
Peter Buschkamp – StA 68

4. Gäste:

-





Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften,
am 06.12.2012, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 08.11.2012





2. Finanzen

2.1 5. Managementbericht zum Haushalt 2012

2.2 Managementbericht Personal mit Stichtag 31.10.2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07878-12-E2)

2.3 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07866-12)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 30.10.2012
(Drucksache Nr.: 07866-12)
hierzu -> Haushaltsantrag DIE LINKE
(Drucksache Nr.: 08540-12)

2.4 Ergänzung der Beschlussvorlage „Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2013“, DS-Nr. 07866-12
Hier: Investitionsplanung bei Nichtbeschluss der Gründung des Eigenbetriebes Stadtentwässerung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08168-12)
Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 08.11.12 versandt
hierzu -> Empfehlung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 15.11.2012
(Drucksache Nr.: 08168-12)

2.5 Gesamtbedarfe steuerbare Personalaufwendungen in den Haushaltsjahren 2013 ff.
Hier: Auswirkung unterschiedlicher Einsparvorgaben auf die Haushaltsplanung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07718-12)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 25.10.2012
(Drucksache Nr.: 07718-12)
Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 08.11.2012 versandt

2.6 Erhöhung des Realsteuerhebesatzes für die Gewerbesteuer und Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07803-12)
Die Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 08.11.2012 versandt.

2.7 Wirtschaftliche Entwicklungen der Aufwendungen im Jugendamt im Bereich Hilfen zur Erziehung in den Jahren 2011, 2012 und Auswirkungen auf die Haushaltsplanung 2013 ff.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07961-12)
Die Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 08.11.2012 versandt.
hierzu -> Empfehlung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 15.11.2012
(Drucksache Nr.: 07961-12)

2.8 Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07853-12)

2.9 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07973-12)
Die Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 08.11.2012 versandt.
hierzu -> Empfehlung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 15.11.2012
(Drucksache Nr.: 07973-12)

2.10 Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08170-12)

2.11 Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Zuwanderer und Wohnungslose mit Gebührenordnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08293-12)

2.12 Neufassung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land NRW (KAG) für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 in der Fassung vom 16.05.2006.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07778-12)
Die Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 08.11.2012 versandt.
hierzu -> Empfehlung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 15.11.2012
(Drucksache Nr.: 07778-12)

2.13 dauerhafte Entlastung der Stadt Dortmund bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08557-12)

2.14 Haushaltsbegleitbeschluss 2012, hier "Touristische Dienstleister unter einem Dach":
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07836-12)
Die Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 08.11.2012 versandt.
hierzu -> Empfehlung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 15.11.2012
(Drucksache Nr.: 07836-12)

2.15 Anwendung der sich aus dem NKF-Weiterentwickungsgesetz (NKFWG) ergebenen Neuregelungen auf den Jahresabschluss 2012
Hier: Ermächtigungsübertragungen im Jahresabschluss 2012 gemäß § 22 Gemeindehaushaltsverordnung NRW n.F. (GemHVO)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08401-12)

2.16 Haushaltssatzung der Stadt Dortmund 2012 - 2. Bericht über die Entwicklung und Prognose der Budgets im Produktbereich 006 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08391-12)




2.17 Feststellung des Jahresabschlusses 2011 des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung - PB 24/2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07515-12)
Sonderversand

2.18 Feststellung des Jahresabschlusses 2011 des Sonderhaushalts Grabpflegelegate - PB 25/2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07516-12)
Sonderversand

2.19 Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2011 - PB 26/2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07517-12)
Sonderversand

2.20 Sexsteuer
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 13.11.2012
(Drucksache Nr.: 08276-12-E1)

2.21 Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 2013-2018 der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08399-12)

2.22 Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 16.10.2010 zum SPD Antrag Punkt 2.2 "Projekte an Schulen aus den BV-Mitteln".
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08316-12)


3. Beteiligungen

3.1 Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07827-12)

3.2 Wirtschaftsplan 2013 des Eigenbetriebes FABIDO
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08335-12)

3.3 Wirtschaftsplan 2013 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08056-12)

3.4 Wirtschaftsplan und Produkt- und Leistungsplanung 2013 für die Wirtschaftsförderung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07940-12)

3.5 Gründung der "Medizinisches Versorgungszentrum Klinikum Dortmund GmbH"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08438-12)


3.6 Geschäftsbericht Klinikum Dortmund gGmbH
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 08569-12)

3.7 Busunternehmen in NRW
Empfehlung: Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung aus der öffentlichen Sitzung vom 14.11.2012
(Drucksache Nr.: 08418-12)

3.8 Tarifverträge im ÖPNV
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 15.11.2012
(Drucksache Nr.: 08442-12)

3.9 Fortführung der Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet für die Zeit vom 01.01.2013-31.12.2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08159-12)


4. Liegenschaften

4.1 Brandschutzmaßnahmen im Dietrich-Keuning-Haus und Nordbad
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07998-12)

4.2 Stadtumbau West "Kielstraße 26"
hier: Städtebauliches Entwicklungskonzept, Festlegung des Stadtumbaugebietes, Erhöhung der finanziellen Mittel für vorbereitende Maßnahmen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07999-12)


5. Sondervermögen

5.1 Dritter Quartalsbericht für das Jahr 2012 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08252-12)

5.2 Wirtschaftsplan 2013 des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07787-12)

5.3 Anpassungsmaßnahmen des Mensa- und Ganztagesbereiches im Forum der Anne-Frank-Gesamtschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07993-12)


6. Sonstiges

6.1 Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2015; ergänzende Projekte und Aktivitäten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07773-12)

6.2 Sachstandsbericht der Initiative Dortmunder Talent
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08147-12)

6.3 Qualifizierungsmaßnahme der Personalagentur Dortmund zur Vorbereitung von Arbeitslosen auf das Auswahlverfahren für den Brandmeister(innen)lehrgang
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08494-12)




Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Ratsmitglied Monegel - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Böhm benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

Es liegt eine Meldung zu TOP 2.8 vor.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung hat gebeten, folgende Vorlagen im Wege der Dringlichkeit zu behandeln:
Mehrbedarf im Bereich der steuerbaren Personalaufwendungen gem. § 83 GO für das Haushaltsjahr 2012
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 08500-12)
Die Angelegenheit wird unter TOP 2.23 behandelt.
Mehrbedarf im Bereich der Versorgungszahlungen für die laufenden Fälle in der Freistellungsphase der Altersteilzeit sowie der Beihilfezahlungen an Versorgungsempfänger/innen im Haushaltsjahr 2012
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 08555-12)
Die Angelegenheit wird unter TOP 2.24 behandelt.
Beschlüsse des Rates zum Haushalt 2012 vom 15.12.2011
hier: lfd. Nr.: 3.3
Ergebnis der Überprüfung der Betriebsform des Eigenbetriebes ‚Familienergänzende Bildungseinrichtungen für Kinder in Dortmund (FABIDO)’
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08528-12)

Die Angelegenheit wird unter TOP 3.10 behandelt.
Grünpflege und -reinigung aus einer Hand
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07434-12)

Die Angelegenheit wird unter TOP 6.4 behandelt.
Haushaltsplanentwurf 2013;
hier: Anpassung im Teilfinanzplan Schulverwaltungsamt Amt 40 / Investitionsmaßnahmen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08515-12)

Die Angelegenheit wird unter TOP 2.25 behandelt.
Wirtschaftplan 2013 mit modifiziertem städtischen Zuschuss der Kulturbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08647-12)
Die Angelegenheit wird unter TOP 3.11 behandelt.
Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung wie veröffentlicht festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 08.11.2012

Herr Dr. Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet, die Niederschrift zu TOP 4.6 um die mündlichen Aussagen von Herrn Stüdemann (Stadtdirektor) auf die Fragen zum Fußballmuseum wie folgt zu ergänzen:

Zu 1.
Herr Stüdemann gibt an, dass er grundsätzlich ja sagen könne, aber sicherheitshalber werde er die Protokolle der einzelnen Gesellschafterversammlungen durchgehen.

Zu 2.
Das sei Sache der Geschäftsführung, falls sie dazu im Moment im Stande sei.
Sowohl die Architektur, als auch die Szenografie der Ausstellung befinde sich in
der Endphase. Für die Architektur gäbe es Leitvorgaben für die Proportion, Baugrundvorbereitung, Ausstattung der Ausstellung und der übrigen Bereiche. In der Summe handele es sich um 38 Mio. Euro. Strukturelle Veränderungen oder Verschiebungen seien nicht bekannt und müssten abgefragt werden.

Zu 3.
Den Antrag habe die Stiftung selbst gestellt, in einer Größenordnung ca. 1 Mio. Euro. Das Verhalten des LWL sei abzuwarten. Für den Ausbau und Umbau des Naturkundemuseum gäbe es eine Kofinanzierung. Der Förderbescheid über 690 T Euro läge vor und die zweite Tranche über 300 T Euro sei auch sichergestellt, werde aber zu einem späteren Zeitpunkt finanziert.

Zu 4.
Die Beträge der Sponsoren seien beim DFB eingetragen und schriftlich zugesagt.
Darüber, ob sich der DFB schriftlich gegenüber dem Land und der Stadt erklärt habe,
für diesen Betrag aufzukommen, müsse man sich erst einmal keine Sorgen machen. Der Stiftungsbetrag aus der Abwicklung der Fußball-WM 2006 sei ohnehin dafür zweckgebunden. Ein anderer Betrag sei bereits schriftlich und verbindlich vom DFB-Präsidium zugesagt und sei in jedem Gesellschafterbeschluss enthalten und in allen Finanzierungskonstruktionen gegenüber dem Land auch so niedergelegt. Deshalb brauche es keinen Plan B.

zu 5.
Nein, denn alles was genannt sei, sei Gegenstand von Finanzierungskonstruktionen,
die dem Rat auch vorgelegt worden seien. Städtebaufördermittel für die Außenanlagen seien ebenfalls beantragt.

Zu 6.
Im Grunde ja, wenn es sich nicht um ein gestaffeltes System handele. In dem Fall würde nicht alles, was erwirtschaftet werde, an uns direkt gehen, sondern nur die Miete und Pachteinträge. Nicht abschließend geklärt sei das Verhältnis zwischen Gastronomie und Hausbetreibung in Bezug auf die Gestaltung von Umsatzpachten oder Festpachten.

Zu 7.
Der erste Sachstandsbericht könne erst im nächsten Jahr erstellt werden, da die Mittel frühestens 2015 benötigt würden.

Zu 8.
Rücklagen seien erst einmal nicht gebildet worden, da neben dem Sponsoring die übrigen Betriebs- und Betreibungskonditionen an die erwirtschafteten Eintrittseinnahmen gebunden seien. Ausgenommen sein eine vertraglich gesicherte Zuschusspflicht für den Fall, dass das Projekt misslinge. In dem Fall seien die finanziellen Belastungen limitiert. Darüber sei mehrfach im Rat gesprochen worden.

Mit dieser Änderung ist die Niederschrift einstimmig angenommen.


2. Finanzen

zu TOP 2.1
5. Managementbericht zum Haushalt 2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07218-12-E3)

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) berichtet und erläutert den 5. Managementbericht zum Haushalt 2012 anhand einer Präsentation und antwortet auf die gestellten Fragen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den 5. Managementbericht zur Kenntnis.


zu TOP 2.2
Managementbericht Personal mit Stichtag 31.10.2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07878-12-E2)

Frau Linneweber (Neuorientierung der Verwaltung) erläutert und präsentiert den Bericht und beantwortet im Anschluss die gestellten Fragen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Managementbericht Personal mit Stichtag 31.10.12 zur Kenntnis.


zu TOP 2.3
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07866-12)
Haushaltsanträge Gesamtliste (Liste 2)
(Drucksache Nr.: 07866-12-E7)
Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07866-12-E4)
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2013
Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 30.10.2012
(Drucksache Nr.: 07866-12)
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2013 / Stadtbezirksmarketing
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07866-12-E5)
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2013
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07866-12-E6)
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2013
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 07866-12-E3)
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 08540-12-E2)
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
Haushaltsantrag DIE LINKE
(Drucksache Nr.: 08540-12)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 08540-12-E3)
Haushaltsantrag DIE LINKE
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08540-12-E4)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt den Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung am 06.12.12 in seine Sondersitzung am 14.12.12.


zu TOP 2.4
Ergänzung der Beschlussvorlage „Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2013“,
DS-Nr. 07866-12

Hier: Investitionsplanung bei Nichtbeschluss der Gründung des Eigenbetriebes Stadtentwässerung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08168-12)
Empfehlung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 15.11.2012
(Drucksache Nr.: 08168-12)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08168-12-E1)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat die Vorlage in seiner Sitzung am 08.11.12 ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen lassen.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Rates aus der öffentlichen Sitzung vom 15.11.12 vor:
Die o. g. Verwaltungsvorlage soll im Zuge der Haushaltsberatungen nochmals behandelt und am 20.12.2012 erneut auf die Tagesordnung des Rates der Stadt genommen werden.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:
die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt zu og. TOP folgenden Antrag zur Beratung und Abstimmung :

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Immobilienmonitoring zu installieren mit dem Ziel entwickel- und veräußerbare Liegenschaften schneller und professioneller zu identifizieren und so mit Hilfe von optimalen Vermarktungsstrategien zu ergebnisverbessernden Beiträgen für den städtischen Haushalt zu kommen.
Die in der Finanzplanung eingestellten Investitionsmittel entsprechen nicht immer den tatsächlichen Mittelabflüssen.
Hier bedarf es unterjährig einer verbesserten Investitionspriorisierung und eines Investitionscontrollings, das den Vorgaben des Eigentümers (StA 23) Rechnung trägt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt den Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung am 06.12.12 in seine Sondersitzung am 14.12.12.


zu TOP 2.5
Gesamtbedarfe steuerbare Personalaufwendungen in den Haushaltsjahren 2013 ff.
Hier: Auswirkung unterschiedlicher Einsparvorgaben auf die Haushaltsplanung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07718-12)
Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 25.10.2012
(Drucksache Nr.: 07718-12)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07718-12-E2)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat die Vorlage und die Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation aus der Sitzung vom 25.10.12, mit dem darin enthaltenen Antrag der Fraktion Die Linke vom 23.10.12, in seiner Sitzung am 08.11.12 geschoben.

Antrag der Fraktion Die Linke vom 23.10.2012:
„ ... die Fraktion DIE LINKE bittet um Beratung des nachstehenden Zusatzantrages:
Der Rat hebt seinen Beschluss zur Reduzierung des Personalbudgets um 2% pro Jahr auf.
Eine Arbeitsverdichtung für MitarbeiterInnen im Rahmen von Kürzungen am Personalbudget ist künftig auszuschließen. Von diesem Beschluss unangetastet bleibt die Möglichkeit von Rat und Personaldezernent über die Reduzierung von Aufgaben für die Verwaltung Entlastungen für die MitarbeiterInnen oder im Budget einzuführen.
Begründung
Die Verwaltung wurde durch die Umsetzung des bestehenden Beschlusses in ihrer Funktionsfähigkeit geschädigt. Eine Stadt der Größe Dortmunds braucht aber eine funktionsfähige Verwaltung. Der Personalrat hat vor der Sommerpause einen Baustellenbericht zur Lage in der Stadtverwaltung vorgelegt, der die Notwendigkeit zur Aufhebung der bestehenden Beschlusslage aus unserer Sicht unterstreicht, sofern dem Gemeinwesen kein Schaden zugefügt werden soll. Einer Kostenreduzierung im Personalbudget stehen Mehrkosten durch den Kürzungsbeschluss gegenüber, die durch Arbeitsüberlastung und erhöhte Krankenstände und damit unerledigte Aufgabenerfüllung, aber auch durch intensive Fremdvergabe zustande kommen. Mehraufwand und Personalkürzungen sind nach unserer Ansicht miteinander zu verrechnen, um den tatsächlichen Haushaltseffekt der bestehenden Beschlusslage darzustellen. Eine Reduzierung des Kürzungsbeschlusses auf lediglich 1,5% reicht aus Sicht unserer Fraktion darüber hinaus nicht aus, um dem laufendem Degenerationsprozess innerhalb der Verwaltung entgegen zu treten. Pauschale Kürzungen ohne Aufgabenkritik haben sich sowohl personalpolitisch als auch finanzpolitisch als untauglich erwiesen.“

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:
die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt folgenden Antrag zur Beratung und Abstimmung:

Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, das in der Stadtverwaltung begonnene Aufgabenkritikverfahren in gestaffelter Vorgehensweise konsequent fortzusetzen und bis 2014 einmal in allen Bereichen der Verwaltung durchzuführen. Danach ist die Aufgabenkritik als ständiger Prozess zu implementieren.

Der Rat der Stadt erwartet, dass auch bei Übernahme von Nachwuchskräften und unabweisbarer Einstellung von externem Fachpersonal in den nächsten Jahren erhebliche Einsparungen beim gesamtstädischen Personalaufwandsbudget durch Ausnutzung der Personalfluktuation erzielt werden können.

Dem Sonderältestenrat, der APO und der AFBL sind regelmäßig über den Sachstand des Aufgabenkritikverfahrens und über die unterjährige Entwicklung der Personalaufwendungen zu berichten.

Der Rat der Stadt erwartet, dass sich die städtischen Beschäftigten weiterhin flexibel und einsatzbereit zeigen, um neue Aufgaben innerhalb der Stadtverwaltung zu übernehmen. Der Rat der Stadt erwartet deshalb, dass die Personalagentur zukünftig in sehr verstärktem Maße städtisches Personal für neue Aufgaben qualifiziert und weiterbildet.

Begründung:
Aufgrund verwaltungsweiter Datenerhebungen und Datenanalysen (wie bisher bei den abgeschlossenen Aufgabenkritikverfahren der StÄ 50 und 62) ergeben sich realistische und nachvollziehbare Einsparvorschläge, die eine funktionsfähige Verwaltung zu Gunsten der Bürgerinnen und Bürger gewährleisten und nicht zur Arbeitsverdichtung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Dortmund führen Zur Reduzierung der Personalkostenbudgets im Rahmen begleitender Organisationsentwicklungsarbeiten müssen neben der Aufgabenkritik fachbereichsbezogene und zeitlich befristete Personal- und Organisationsentwicklungskonzepte erarbeitet werden. Dies führt zur Planungssicherheit für die Fachbereiche, dient als Grundlage für entsprechende Personalplanungen sowie künftige Personalaufwandskalkulationen und gewährleistet eine belastbare Basis für die Einsparziele. Stelleneinrichtungen bzw. Einstellungen auf Grund von Fallzahlensteigerungen, neuen Aufgaben etc., die über den Rahmen des beschlossenen Personalaufwandsbudgets hinausgehen, sind durch Kompensationen an anderer Stelle auszugleichen.
Im Rahmen von Stellenbesetzungsverfahren außerhalb von Personal- und Organisationsentwicklungskonzepten sind restriktive organisatorische Prüfungen von Stellenanforderungen und personalwirtschaftliche Interessenabwägungen vorzunehmen. Zusätzlich wird Zurückhaltung bei Wiederbesetzungen von Planstellen und externen Einstellungen bis zum Inkrafttreten der jeweiligen Haushaltssatzung sowie in diesem Zusammenhang herbeigeführten Ratsbeschlüssen gefordert. Refinanzierte Personaleinsätze können zu einer Überschreitung des Personalaufwandsbudgets führen, soweit die entsprechenden Mehrerträge im Haushalt nachgewiesen werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt den Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung am 06.12.12 in seine Sondersitzung am 14.12.12.


zu TOP 2.6
Erhöhung des Realsteuerhebesatzes für die Gewerbesteuer und Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07803-12)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat die Vorlage in seiner Sitzung am 08.11.12 in seine nächste Sitzung geschoben.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt den Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung am 06.12.12 in seine Sondersitzung am 14.12.12.


zu TOP 2.7
Wirtschaftliche Entwicklungen der Aufwendungen im Jugendamt im Bereich Hilfen zur Erziehung in den Jahren 2011, 2012 und Auswirkungen auf die Haushaltsplanung 2013 ff.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07961-12)
Empfehlung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 15.11.2012
(Drucksache Nr.: 07961-12)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat die Vorlage und die Bitte um Stellungnahme der Fraktion die Linke vom 07.11.12 in seiner Sitzung am 08.11.12 ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen lassen.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende
Empfehlung des Rates aus der Sitzung vom 15.11.12 vor:
Zum o. g. Tagesordnungspunkt lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgender Auszug des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 08.11.2012 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke vor:

Zur Vorlage 2.4 „Wirtschaftliche Entwicklungen der Aufwendungen im Jugendamt im Bereich Hilfen zur Erziehung in den Jahren 2011, 2012 und Auswirkungen auf die Haushaltsplanung 2013 ff.“ hatunsere Fraktion einige Verständnisfragen zum Hergang innerhalb des Jugendamtes. Diese bitten wir bis zu einer Beschlussfassung der Vorlage im Rat einer schriftlichen Beantwortung zuzuführen.

1) Ist es richtig, dass bereits 2008/2009 die Kämmerei aktenkundig darauf hingewiesen wurde, dass sich im Jugendamt eine Bugwelle aus unbezahlten Rechnungen aufbaut, die irgendwann zu Problemen führen würde?
2) Ist es richtig, dass die Controller im Jugendamt festgestellt haben, dass die jetzt offenkundig gewordenen Probleme bestehen, aber per Dienstanweisung angehalten wurden, sich zu diesen Sachverhalten nicht weiter einzulassen?
3) Ist es richtig, dass mit freien Trägern Auslastungsverträge unabhängig von der Fallzahl abgeschlossen wurden? Im Falle der AWO wird kolportiert, dass eine 80%ige Auslastung der AWOEinrichtungen vertraglich garantiert worden sei, unabhängig davon, ob die entsprechenden Fallzahlen im Jugendamt überhaupt anfallen.
4) Ist es richtig, dass die vom Rat erbetene Besetzung von freien Planstellen in der Jugendhilfe zwar zwischenzeitlich ausgeführt wurde, sich aber durch Nichtbesetzung bei personellen Abgängen inzwischen erneut die alte Personalsituation mit einer zweistelligen Zahl unbesetzter Mitarbeiterstellen in der Jugendhilfe eingestellt hat?

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.
Die Fraktion Die Linke bittet um Beantwortung ihrer Fragen bis zur Ratssitzung.

Weiterhin lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom
14.11.2012 vor:

Die o. g. Anfrage der Fraktion Die Linke beantworte ich wie folgt:

Zu 1) Ist es richtig, dass bereits 2008/2009 die Kämmerei aktenkundig darauf hingewiesen wurde, dass sich im Jugendamt eine Bugwelle aus unbezahlten Rechnungen aufbaut, die irgendwann zu Problemen führen würde?

Aufgrund der im Jahr 2008 gestiegenen Fallzahlen war es notwendig, das Budget für die Hilfen zur Erziehung zu erhöhen. Dies wurde mit dem Planwert für das Jahr 2009 umgesetzt und ist aktenkundig nachvollziehbar. Hinweise auf eine Bugwelle unbezahlter Rechnungen hat es dabei nicht gegeben.
Zu 2) Ist es richtig, dass die Controller im Jugendamt festgestellt haben, dass die jetzt offenkundig gewordenen Probleme bestehen, aber per Dienstanweisung angehalten wurden, sich zu diesen Sachverhalten nicht weiter einzulassen?

Die in der Anfrage als „offenkundig gewordenen Probleme“ dargestellten periodenfremden Aufwendungen wurden Mitte des Jahres 2012 im Controlling des Jugendamtes festgestellt und der Amtsleitung mitgeteilt. Daraufhin wurde der Stadtkämmerer durch die Amtsleitung des Jugendamtes entsprechend informiert. Das Rechnungsprüfungsamt wurde ebenfalls eingeschaltet.

Zu 3) Ist es richtig, dass mit freien Trägern Auslastungsverträge unabhängig von der Fallzahl abgeschlossen wurden?

Mit den freien Trägern wurden keine Auslastungsverträge abgeschlossen. Belegungsquoten sind im Rahmenvertrag I in NRW für die Übernahme von Leistungsentgelten in der Jugendhilfe genannt. Danach ist die Mindestbelegung Bestandteil der Kostenkalkulation für die Leistungsentgelte. Nach § 10 Abs. 3 Rahmenvertrag I ist diese Quote ausschließlich einrichtungsbezogen anzusetzen und beträgt 93 %. Eine Belegungsgarantie gibt es jedoch nicht. Unterbelegungen gehen zu Lasten der Träger.

Zu 4) Ist es richtig, dass die vom Rat erbetene Besetzung von freien Planstellen in der Jugendhilfe zwar zwischenzeitlich ausgeführt wurde, sich aber durch Nichtbesetzung bei personellen Abgängen inzwischen erneut die alte Personalsituation mit einer zweistelligen Zahl unbesetzter Mitarbeiterstellen in der Jugendhilfe eingestellt hat?

Bei der Besetzung von Planstellen in den Jugendhilfediensten kommt es aufgrund von Altersfluktuation, Mutterschutz u. ä. immer wieder zu Vakanzen. Dabei ist das Jugendamt darauf bedacht, die freiwerdenden Stellen möglichst umgehend nach zu besetzen. Aktuell befinden sich fünf Planstellen für Sozialarbeiter/innen in den Jugendhilfediensten im Wiederbesetzungsverfahren.

Außerdem lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.11.2012 vor:

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, die Stelle der Leitung des Jugendamtes öffentlich auszuschreiben.
Die Verwaltung wird gebeten, eine Ausschreibung zu erarbeiten und den zuständigen Ausschüssen Kinder, Jugend, Familie sowie Personal und Organisation in ihren nächsten Sitzungen zur Beschlussfassung zuzuleiten.

Begründung:
Die Leitung des Jugendamtes wird im Frühjahr des kommenden Jahres neu besetzt. Wir halten eine
öffentliche Ausschreibung von AmtsleiterInnenstellen generell für sinnvoll. Eine Ausschreibung entspricht auch den Erfordernissen des Landesgleichstellungsgesetzes nach § 8 und § 7.
Wie bereits in den Sitzungen des Sonderältestenrates am 23.10.2012, des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 24.10.2012 sowie des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 08.11.2012 gab es noch einmal eine recht umfangreiche Diskussion hinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklungen der Aufwendungen im Jugendamt im Bereich Hilfen zur Erziehung in den Jahren 2011, 2012 und Auswirkungen auf die Haushaltsplanung 2013 ff. Diese machten deutlich, dass die diesbezüglichen Fehler beim Jugendamt umfassend aufgearbeitet werden müsse, um die hieraus erforderlichen Konsequenzen zu ziehen, damit derartige Vorgängen zukünftig nicht mehr passieren. Weiterer Schwerpunkt der Diskussion mit konträren Auffassungen war der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Stelle der Leitung des Jugendamtes auch extern öffentlich auszuschreiben.

Letztendlich fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt vertagt den o. a. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Stelle der Leitung des Jugendamtes extern und intern auszuschreiben in die erste Sitzung des Rates der Stadt im Jahr 2013.

2. Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Gruppe der NPD folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die im Rahmen der Bewirtschaftung 2012 festgestellten Sachverhalte beim Jugendamt sowie die daraus resultierenden Veränderungen des Jahresabschlusses 2011 zur Kenntnis.

2. Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gem. § 83 GO NRW für 2012 überplanmäßige Mehraufwendungen in Höhe von 9.900.000 € für den Bereich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge und 9.600.000 € für den Bereich der ambulanten und stationären Hilfen mit der unter Punkt 2. der Begründung dargestellten Deckung.

3. Der folgende Punkt 3 des Beschlussvorschlages wird wegen bestehendem Beratungsbedarf in die Sitzung des Rates der Stadt am 20.12.2012 zurück gestellt.

3. Der Rat beschließt die gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2013 veränderte Haushaltsplanung
2013 - 2016 im Bereich der Hilfen zur Erziehung.


- Keine Wortmeldung –

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat beschließt die gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2013 veränderte Haushaltsplanung 2013 - 2016 im Bereich der Hilfen zur Erziehung.



zu TOP 2.8
Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07853-12)

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) erklärt, dass er vom Mitwirkungsverbot betroffen sei.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund.


zu TOP 2.9
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07973-12)
Empfehlung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 15.11.2012
(Drucksache Nr.: 07973-12)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat die Vorlage in seiner Sitzung am 08.11.12 ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen lassen.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Rates aus der Sitzung vom 15.11.12 vor:
Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag zum o. g. Tagesordnungspunkt folgendes Schreiben von OB Sierau vom 14.11.2012 (Drucksache Nr.: 07973-12-E1) vor:

Der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 15.12.2011 (TOP 3.10 / Drucksache Nr. 05701-11) die Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) für das Jahr 2012 beschlossen. Zu diesem Tagesordnungspunkt lag ein Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD Fraktion vom 06.12.2011 vor (Drucksache Nr. 05701-11-E1). Hierin wurde beantragt, dass der § 3 Abs. 3 der vorgenannten Satzung, der den Umfang der auf die Grundstückeigentümer und Erbbauberechtigten übertragenen Reinigungs- und Winterwartungspflichten regelt, komplett gestrichen wird. Der in Rede stehende Antrag wurde vom Rat der Stadt Dortmund als Prüfauftrag an die Verwaltung weitergeleitet. Es hat sich darauf hin unter Federführung des Tiefbauamtes ein Arbeitskreis, bestehend aus Stadt Dortmund, EDG und DSW21 gebildet, der diesen Prüfauftrag in den Folgemonaten bearbeitet hat. Damit Sie die Informationen zur Thematik „Winterdienst an Haltestellen“ bei Ihrer Beschlussfassung zu Straßenreinigungs- und Gebührensatzung für das Jahr 2013 berücksichtigen können, darf ich Sie nachfolgend über das Ergebnis der Prüfung der organisatorischen und rechtlichen Machbarkeit informieren.
1. Winterdienst an Haltestellen
Das Straßenreinigungsgesetz NRW umfasst auch den Winterdienst (§ 1 Abs. 2 StrReinG NRW). Die StGB-Mustersatzung Straßenreinigung 2006 wurde vom Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen in Abstimmung mit dem Innenministerium des Landes, dem Gemeindeversicherungsverband (GVV) und im Einklang mit der OVG-Rechtsprechung entwickelt und wird als rechtliche Grundlage der Gemeindesatzungen der Kommunen in NRW herangezogen. An diesen rechtlichen Vorgaben hat sich auch die Straßenreinigungssatzung der Stadt Dortmund orientiert, womit insbesondere das geforderte Schneeräumen sowie Bestreuen auf Gehwegen bei Schnee und Eisglätte geregelt ist. Derzeit wird durch § 2 Abs. 2 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Dortmund die Winterwartung der Gehwege innerhalb geschlossener Ortslagen im Sinne von § 1 Abs. 3 an öffentlichen Straßen, die nach dem der Satzung anliegenden Straßenverzeichnis von der Stadt zu reinigen sind, den Eigentümern auferlegt, auf deren Straßenseite der Gehweg verläuft. Nach § 3 Abs. 2 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung sind die Gehwege grundsätzlich in einer Breite von 1,5 m von Schnee zu räumen. Sind von der Fahrbahn abgesetzte Gehwege schmaler, gilt die Räumpflicht für die gesamte Breite.
In der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 07.00 Uhr, sonnundfeiertags bis 09.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.
Diese Regelungen werden für Haltestellen innerhalb geschlossener Ortslagen durch § 3 Abs. 3 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung ergänzt. Danach müssen an Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel oder für Schulbusse die Gehwege so von Schnee freigehalten und bei Glätte gestreut werden, dass ein möglichst gefahrloser Zu- und Abgang gewährleistet ist. Gem. § 3 Abs. 1 hat die Winterwartung nach den Regelungen § 3 Abs. 2 und Abs. 4 der Straßenreinigungssatzung zu erfolgen. Winterdienst an Haltestellen außerhalb geschlossener Ortslagen ist von den Kommunen und Betreibern der Buslinien nicht leistbar und wird in Gesetzen und von der Rechtsprechung auch nicht verlangt.
In Urteilen des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen (Urteil v. 13.09.1991 – 15 K 3860/90 –) und des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Urteil v. 11.08.1993 –9 A 3294/91–) wird zur Begründung ausgeführt, dass die Belastung mit der Winterwartung des Gehweges im Bereich von Haltestellen grundsätzlich keine unzumutbare, die Opfergrenze überschreitende Verpflichtung für den Grundstückseigentümer bzw. die Grundstückseigentümerin darstellt. Sie führe nur zu einer geringen Mehrbelastung. Die Gerichte konnten auch keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG feststellen. Dahinter steht der grundsätzliche Gedanke, dass nur eine Vielzahl von Verantwortlichen diese Aufgabe adäquat bewältigen kann.
Die Stadt Dortmund hat gemeinsam mit den Winterdienstakteuren der EDG und der DSW21 bereits eine Regelung vereinbaren können, nachdem in besonders gravierenden Witterungssituationen an ca. 180 Bushaltestellen (von ca. 2000 Bushaltestellen) eine winterdienstliche Unterstützungsleistung erbracht werden kann. Diese sieht vor, dass die DSW21 - da diese als Buslinienbetreiber eine unmittelbar vor Ort angemessene und zeitnahe situations- und handlungsgerechte Bewertung erstellen kann - hierfür spezielle Winterdienstleistungen durch Drittfirmen beauftragt. Hierbei mussten in Ermangelung von Dortmunder Firmen auch Aufträge an Unternehmen in Nachbargemeinden wie Castrop-Rauxel oder Schwerte erteilt werden. Mit dieser Vereinbarung hat die Stadt Dortmund das Ziel verfolgt, die Beeinträchtigungen der ÖPNV-Nutzer im Bereich der Bushaltestellen auf ein Mindestmaß zu verringern. Da es sich wie erwähnt um eine witterungsabhängige Unterstützungsleistung handelt, verbleibt es ungeachtet dessen jedoch bei der bereits oben beschriebenen Winterdienstverpflichtung der angrenzenden Eigentümer. Die für die Stadt Dortmund bestehende Regelung zum Winterdienst an Bushaltestellen findet sich auch in den jeweiligen Straßenreinigungssatzungen der bekannten Kommunen in NRW (beispielhaft seien genannt die Städte Düsseldorf, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Bochum, Wuppertal). Nach Recherchen ebenso in vielen größeren Städten Deutschlands sowie bei Kommunen in Mittelgebirgen (beispielhaft seien genannt die Städte Siegen, Olsberg, Kassel, Augsburg, Regensburg). Ungeachtet dessen hat sich die Stadt Köln mit dem Winterdienst an Haltestellen auseinandergesetzt und der Rat der Stadt hat im Jahre 2009 einen Prüfauftrag dahingehend beschlossen, die Winterwartung der Haltestellen und an Fahrgastunterständen, soweit diese nicht in die Laufachse von Gehwegen integriert sind, dem Träger des ÖPNV zu übertragen. Im Zuge der anschließend vorgeschlagenen Optimierungsmaßnahmen des Winterdienstes (z. B. Erhöhung des Salzvorrates; Einsatz von Fremdfirmen) hat der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB Köln) u. a. die Winterdienstpflicht an rund 130 anliegerfreien Haltestellen für den Winter 2011/2012 übernommen. Nach aktuellem Stand wird ab dem Winter 2012/2013 der AWB Köln den Winterdienst an sämtlichen 1200 Haltestellen im Kölner Stadtgebiet - unter Beteiligung von Fremdfirmen - übernehmen. Die bisherigen Winterdienstkosten der Stadt Köln in Höhe von 4,2 Millionen Euro wurden nicht über Gebühren aus der Straßenreinigungssatzung sondern aus dem allgemeinen Haushalt finanziert. Die vorgenannten zusätzlichen Winterdienstleistungen ergeben einen zusätzlichen Finanzbedarf für das Jahr 2012 in Höhe von ca. 850.000 Euro und für das Jahr 2013 in Höhe von ca. 1,94 Millionen Euro. Da der Winterdienst der Stadt Köln allein aus allgemeinen Haushaltsmitteln (Kämmereianteil) finanziert wird, wurde zur Refinanzierung der Mehraufwendungen beim Winterdienst an Haltestellen der Hebesatz der Grundsteuer B in Köln um 15 Prozentpunkte erhöht. Diese Erhöhung wurde zum 01.01.2012 umgesetzt. Inwieweit die hierdurch ermöglichte neue Serviceleistung für die Einwohner dazu geeignet ist, den gesetzlichen Vorgaben an den Winterdienst – Räumung des Haltestellen bis 07:00 Uhr Ermöglichung des Ein- und Aussteigens) – zu genügen, bleibt abzuwarten. Unabhängig davon verbleibt es jedoch auch in Köln nach wie vor bei der satzungsgemäßen Regelung, nach der die Eigentümer die Zu- und Abgänge sowohl zu den Haltestellen als auch alle für den Fußgängerverkehr eingerichteten Fahrbahnübergängen bis zur Bordsteinkante von Schnee und Eis zu befreien haben.
2. Winterdienst im Bereich von Fußgängerüberwegen
Zum Fußgängerverkehr gehören neben den Zu- und Abgängen zu den Bushaltestellen originär auch die Querungsverkehre im Verlauf einer Straße; insbesondere an Kreuzungen und Einmündungen.
Die Winterdienstpflichten auf Gehwegen und Fußgängerüberwegen innerhalb geschlossener Ortslagen sind durch gesetzliche Grundlagen wie das Straßenreinigungsgesetz NRW und die Rechtsprechung dazu weitgehend definiert. So umfasst nach §1 des Straßenreinigungsgesetzes NRW die Reinigung als Winterwartung insbesondere das Schneeräumen auf den Fahrbahnen und Gehwegen, das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und gefährlichen Stellen auf den Fahrbahnen bei Schnee- und Eisglätte.
Nach ständiger Rechtsprechung müssen Städte und Gemeinden den Fußgänger nicht auf Fahrbahnen schützen, da diese den Fahrzeugen vorbehalten sind. Allerdings sind nach herrschender Meinung belebte, für den Fußgängerverkehr unentbehrliche Überwege über die Fahrbahn innerhalb der geschlossenen Ortslage gegen Schnee- und Eisglätte zu behandeln. Die Formel von den „belebten und unentbehrlichen Fußgängerüberwegen“ kennzeichnet nicht nur die Voraussetzungen der Pflicht, sondern auch deren Grenzen. Innerhalb der belebten und unentbehrlichen Fußgängerüberwege gibt es keine weitere Rangfolge mehr. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes verlangt nicht, dass jeder Fußgängerüberweg behandelt werden muss, sondern ausschließlich solche mit großer Verkehrsbedeutung. Sonst überdehne man die Verkehrssicherungspflicht. Es fordert einen ständigen erheblichen Passantenverkehr, um die Unentbehrlichkeit anzunehmen.
Richtig ist jedoch, dass nicht nur die besonders markierten, ausgewiesenen oder gekennzeichneten Fußgängerüberwege belebt und unentbehrlich sein können (u. a. OLG Hamm, Urteil vom 13.09.2002, 9 U 49/02). Eine lebhafte Frequenz liegt dann vor, wenn eine gewisse Zahl an Fußgängern in mehr oder weniger kurzen Abständen die Stelle überquert. Dabei kommt es nicht auf Spitzenzeiten, sondern auf die ständige Frequentierung an. Gibt es Geschäfte, ist dies nach herrschender Rechtsauffassung noch kein Indiz für einen belebten Überweg. Überqueren in Spitzenzeiten 40 bis 50 Fußgänger pro Stunde eine Straßenstelle, reicht dies nicht aus, einen ständig lebhaften Fußgängerverkehr und damit eine hohe Verkehrsbedeutung zu bejahen. So sind in einem reinen Wohngebiet Überwege regelmäßig weder belebt noch unentbehrlich. Auch existiert kein allgemeiner Rechtsgrundsatz, wonach Städte und Gemeinden überall dort, wo sie von Anliegern Winterdienst auf Gehwegen verlangen, ihrerseits dafür sorgen müssen, dass in Verlängerung dieser Gehwege Passagen über die Fahrbahnen von kreuzenden Seitenstraßen hinweg behandelt werden.
Derzeit wird unter Berücksichtigung der geltenden Rechsprechung der Winterdienst regelmäßig an 3.095 Überwegen mit insgesamt 9.811 Objekten (Fahrbahnkanten und Verkehrsinseln) im Auftrage der Stadt Dortmund durch die EDG durchgeführt. Die Ausführung dieser Tätigkeit erfolgt im Wesentlichen mittels Streufahrzeug, da im Zuge der Fahrbahnwinterwartung die verkehrswichtigen Überwege miterfasst werden. Soweit Teile der Überwege von den Streufahrzeugen nicht erfasst werden, erfolgt die weitere Behandlung der Restbereiche manuell durch Kehrarbeiter. Insbesondere bei Schneefall erfordert die Behandlung der Restbereiche einen hohen personellen Aufwand. Nach höherem Schneefall können die verkehrswichtigen Überwege innerhalb eines Tages mit dem in der Reinigung zur Verfügung stehenden Personal (innerhalb einer Schicht in 8 bis 10 Stunden)abgefahren und winterdienstlich abschließend behandelt werden.
Bei entsprechender Witterung mit erneuter Glättebildung erfolgt die weitere Behandlung der Überwege auf den Fahrbahnen, wie zuvor beschrieben, im Wesentlichen mittels Streufahrzeug.
Auch hier ist für die weitere Behandlung der nicht erfassten Restbereiche nach höherem Schneefall eine komplette weitere Arbeitsschicht erforderlich. Aufgrund des schon jetzt vorhandenen Aufwandes wäre die Übernahme von weiteren Winterdienstpflichten auf den Gehwegen mit den zur Verfügung stehenden Mitteln weder personell noch zeitnah rechtlich leistbar. Der zu prüfende Wegfall der Übertragung der Räum- und Streupflichten von Zuwegen zu Fußgänger- und Fahrbahnüberwegen auf die Eigentümer (Anlieger) würde somit zu einer nicht vertretbaren Mehrbelastung bei der Stadt Dortmund bzw. EDG als Auftragnehmer führen.
Nach Angaben der EDG werden für die manuelle Betreuung der 3.095 Überwege mit 9.811 Objekten (Winterwartungspunkte bei Maßnahmen im Bereich der Winterdienststufe 1) durchschnittlich 800 Arbeitsstunden je Durchgang benötigt.
Bei Übernahme der Eigentümer-/Anliegerpflichten allein an diesen Punkten würde sich der Aufwand für das eingesetzte Personal mehr als verdoppeln, während sich für den einzelnen Anlieger in der Regel nur ein Zusatzaufwand von wenigen Minuten ergibt. Darüber hinaus gibt es weitere 3.600 Überwege mit über 14.400 Objekten (Fahrbahnkanten und Verkehrsinseln; Winterwartungspunkte bei Maßnahmen im Bereich der Winterdienststufe 2 und 3) für deren winterdienstliche Behandlung es keine rechtliche Verpflichtung gibt. Hier erfolgte bisher bei extremen Witterungslagen im Anschluss an die Behandlung der belebten und unentbehrlichen Fußgängerüberwege, im Zuge der Reinigung eine Räumung und Bestreuung des Fahrbahnbereiches innerhalb der darauf folgenden Woche. Überdies stellt sich die Frage der Kostenübernahme. Bei angenommenen durchschnittlich 20 Einsätzen käme bereits bei einem normalen Winter zusätzlich ein geschätzter hoher siebenstelliger Betrag zustande. Außerdem wäre eine zusätzliche Streugutlagerhaltung erforderlich.
3. Die Winterdienstorganisation
Im Rahmen des städtischen Winterdienstes erbringt das Tiefbauamt zum Schutz des Fußgängerverkehrs bereits zahlreiche Winterdienste auf öffentlichen Gehwegen und Parkplätzen gem. den Vorgaben des Straßenreinigungsrechts. Hierzu zählen die Winterdienste vor städtischen Grundstücken sowie auch an privaten Grundstücken, an denen der angrenzende Grundstückseigentümer mangels Erschließungsfunktion des Gehweges nicht zum Winterdienst verpflichtet werden kann. Um das beschriebene Leistungspaket innerhalb eines Tages bewältigen zu können, werden nahezu alle ca. 220 gewerblichen Mitarbeiter des Tiefbauamtes eingesetzt. Das bedeutet, dass an einem regulären Winterdiensteinsatz ca. 1.600 – 1.700 Arbeitsstunden geleistet werden. Vor Schulgebäuden unterstützen zudem die Schulhausmeister, im Bereich der Kindertagesstätten werden Fremdfirmen mit dem Winterdienst von den jeweiligen Fachbereichen beauftragt. Der Winterdienst des Tiefbauamtes geht daneben von einem „normalen Wintertag“ aus (leichter bis mittlerer einmaliger Schneefall, keine durchgehende stadtweite Glätte). Bei extremer Witterung (wie an den Weihnachtstagen 2010) ist der Winterdienst - wie ihn das Straßenreinigungsrecht grundsätzlich fordert - mit der genannten Personenzahl und den derzeit zur Verfügung stehenden technischen Geräten noch schwerer zu realisieren. Gleiches gilt, wenn im Bedarfsfall (z.B. verkehrsgefährdende Straßenschäden) Mitarbeiter vom Winterdienst abgezogen werden müssen, am Wochenende nicht alle Mitarbeiter zur Verfügung stehen (Freizeitausgleich; Teilnahme an Sondereinsätzen und Veranstaltungen) und durch Krankheitsfälle der Personalbestand reduziert wird.
Die dargelegte Ausgangslage zeigt somit, dass sowohl die Stadt Dortmund als auch die EDG mit Ihrem bisherigen Aufgabenbestand im Winterdienstfall vollständig ausgelastet sind. Eine Entlastung der Bürger unter Berücksichtigung der gesetzlichen Verpflichtungen, ist daher nur mit einer erheblichen Ausweitung des Personalbestandes zu realisieren. Dies könnte – da es nur saisonal zur Verfügung stehen müsste – ggf. nur von externen Dienstanbietern (Gartenbaubetriebe u. ä.) gestellt werden. Wie zuvor dargelegt, werden bereits heute von den Winterdienstakteuren solche Fremdfirmen in Anspruch genommen. Außerdem besteht gem. § 2 Abs.3 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Dortmund für die Reinigungspflichtigen die Möglichkeit diese Firmen mit der Wahrnehmung ihrer Pflichten zu beauftragen.
4. Winterdienstorganisation und Haftung
Für den Fall, dass die Eigentümer von angrenzenden und erschlossenen Grundstücken nicht mehr die Verpflichtung des Winterdienstes an Bushaltestellen und Fußgängerquerungen wahrzunehmen haben und im Gegenzug hierzu aber kein ausreichender Personalzuwachs organisiert werden kann, ist damit zu rechnen, dass der zum gesteigerten Schutze des Fußgängerverkehrs zu leistende Winterdienst nicht mehr den gesetzlichen Erfordernissen genügt. Der Stadt obläge jedoch in diesem Zusammenhang die Verkehrssicherungspflicht. Die ordnungsgemäße Erfüllung dieser Pflicht setzt nach ständiger zivilgerichtlicher Rechtsprechung u. a. voraus, dass der Winterdienst seitens der Stadt so organisiert wird, dass eine ordnungsgemäße Aufgabenerledigung gewährleistet ist. Wenn also die Stadt in Kenntnis der ihr obliegenden Verkehrssicherungspflicht und in dem Wissen, dass sie diese Pflicht bei Rückübertragung des Winterdienstes an Bushaltestellen und Fußgängerquerungen von den angrenzenden Eigentümern auf sich wegen fehlenden Personals nicht mehr erfüllen kann, gleichwohl den Winterdienst an diesen Stellen wieder selbst übernehmen sollte, läge darin ein eindeutiges Organisationsverschulden. Im Schadensfall hätte dies zunächst die Folge, dass die Stadt aufgrund einer rechtswidrigen und schuldhaften Amtspflichtverletzung zu Schadensersatz (insbesondere Heilungskosten, Geldrente oder Kapitalabfindung bei vollständiger oder teilweiser Erwerbsunfähigkeit des Geschädigten, Geldrente an unterhaltberechtigte Hinterbliebene bei Tod des Geschädigten) verpflichtet wäre. Der Kommunale Schadenausgleich westdeutscher Städte (KSA) würde der Stadt in einem derartigen Schadensfall keinen Haftpflichtdeckungsschutz gewähren. Nach den Verrechnungsgrundsätzen des KSA sind Aufwendungen aus Ansprüchen, welche aus unterlassenen Maßnahmen abgeleitet werden, vom Deckungsschutz ausgeschlossen, wenn eine Benachteiligung von Interessen Dritter durch die unterlassenen Maßnahmen absehbar war. Letzteres wäre bei einem Organisationsverschulden der oben genannten Art der Fall. Des Weiteren wären sämtliche Personen, in deren verantwortungsbereich die unzureichende Organisation des Winterdienstes und der damit verbundene Eintritt eines Schadens lägen (d.h. Oberbürgermeister, zuständige/r Beigeordnete/r, Fachbereichsleiter/in usw.), der Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung und ggf. auch strafgerichtlichen Verurteilung ausgesetzt. Insbesondere kämen bei entsprechenden Personenschäden die Straftatbestände der fahrlässigen Tötung (§ 222 Strafgesetzbuch) und der fahrlässigen Körperverletzung (§ 229 Strafgesetzbuch)in Betracht. Sofern die Stadt eine von ihr klar als verkehrssicherungspflichtwidrig erkannte, mangelhafte Organisation des Winterdienstes gleichwohl umsetzen sollte, wäre insoweit von bewusster Fahrlässigkeit (d.h. bei erkannter Gefahr wird pflichtwidrig auf einen guten Ausgang vertraut) auszugehen. Hinsichtlich des Maßes der Fahrlässigkeit wäre diese fehlerhafte Organisation durchaus als Leichtfertigkeit (d. h. als besonders gröbliche Missachtung der allgemein einzuhaltenden Sorgfaltsmaßstäbe) anzusehen. Vor diesem Hintergrund kann man davon ausgehen, dass ein Strafgericht im Fall einer Tötung oder schwerwiegenden Körperverletzung eines Passanten das Strafmaß nicht am unteren Ende des gesetzlich vorgesehen Strafrahmens ansetzen würde. Es wäre mit der Fürsorgepflicht der Stadt als Dienstherr bzw. Arbeitgeber nicht vereinbar, ihre Dienstkräfte einem derartigen strafrechtlichen Risiko auszusetzen.
5. Fazit
Aufgrund der dargelegten personellen und logistischen Aufwendungen die bereits heute von der EDG und der Stadt Dortmund erbracht werden, ist es nicht möglich, weitere Aufgaben zu übernehmen, ohne den jetzigen Personalbestand von EDG bzw. Tiefbauamt zu vervielfachen und ohne deutliche finanzielle Mehraufwände zu erbringen. Zudem ist zu bedenken, dass bei erhöhtem Personaleinsatz im Bereich des Winterdienstes an Haltestellen mit einer signifikanten Verschlechterung des Winterdienstes zu Lasten des Fußgängerverkehrs zu rechnen ist. Im besten Fall führt dies zu heftiger Kritik aus den Reihen der Dortmunder Bevölkerung sowie den Gästen der Stadt. Bei ungünstigerem Verlauf (Personenschäden in Folge von Winterdienstmängeln) ist mit zahlreichen Entschädigungsklagen zu rechnen. Sollte es zu gravierenden Personenschäden kommen, besteht wie dargelegt die Gefahr, dass auch strafrechtliche Ermittlungen gegen Vertreter der Stadt Dortmund eingeleitet werden. Es sollte daher unter objektiver Abwägung des Interesses an einer Bürgerentlastung gegenüber den damit verbundenen wirtschaftlichen und personellen Aufwendungen sowie den rechtlichen Risiken die bestehende Regelung des § 3 Abs. 3 Straßenreinigungssatzung der Stadt Dortmund beibehalten werden. Vor dem Hintergrund des Vorgenannten empfehle ich Ihnen die Beschlussfassung zur Vorlage Straßenreinigungs- und Gebührensatzung für das Jahr 2013 wie vorgeschlagen.

Die o. g. Verwaltungsvorlage soll im Zuge der Haushaltsberatungen nochmals behandelt und
am 20.12.2012 erneut auf die Tagesordnung des Rates der Stadt genommen werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die Vorlage in seiner Sitzung am 06.12.12 in die Sondersitzung am 14.12.12.

Die von Herrn Dr. Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) mündlich gestellte Frage, warum Dortmund 2000 Bushaltestellen hat und die wesentlich größere Stadt Köln nur 1200, wird Herr Dr. Falk (66) bis zur Sondersitzung schriftlich beantworten.


zu TOP 2.10
Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08170-12)

- Keine Wortmeldung -

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung.
Den erwarteten Mindererträgen von 44.200 Euro steht ein Minderaufwand in gleicher Höhe bei dem Produkt “Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen – persönliche und wirtschaftliche Hilfen“ gegenüber. Der Haushalt wird somit nicht belastet.



zu TOP 2.11
Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Zuwanderer und Wohnungslose mit Gebührenordnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08293-12)

- Keine Wortmeldung -

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Zuwanderer und Wohnungslose mit Gebührenordnung.
Den erwarteten Mindererträgen von 28.900 Euro steht im gleichen Produkt (50_0050601 – Flüchtlingshilfen) ein Minderaufwand in Höhe von 27.400 Euro bei der Aufwandsart 535400 für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sowie ein Mehrertrag von 1.500 Euro an Benutzungsgebühren bei dem Produkt 50_0050701 (Hilfen bei Wohnungslosigkeit) gegenüber. Der Haushalt wird somit nicht belastet.


zu TOP 2.12
Neufassung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land NRW (KAG) für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 in der Fassung vom 16.05.2006.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07778-12)

Empfehlung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 15.11.2012
(Drucksache Nr.: 07778-12)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat die Vorlage in seiner Sitzung am 08.11.12 ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen lassen.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Rates aus der Sitzung vom 15.11.12 vor:
Zum o. g. Tagesordnungspunkt lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgender Auszug aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 08.11.2012 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet um eine Stellungnahme der Verwaltung in der Ausschusssitzung zu o. g. TOP zu folgenden Fragen :

1. Nach welchen Kriterien und Maßstäben hat die Verwaltung die Erhöhungen der einzelnen Anteilssätze vorgenommen? Womit begründet die Verwaltung ihre Einschätzung, dass diese Erhöhung (insgesamt Beitragsmehreinnahmen von ca. 10%) als „moderat“ zu bezeichnen ist?

2. Wie sind die wirtschaftlichen Vorteile für die Beitragspflichtigen einzuschätzen und zu bewerten? Welche Ergebnisse hat die Neubewertung dieser wirtschaftlichen Vorteile gebracht?

Die darin enthaltenen Fragen werden wie folgt, mündlich durch Frau Pehlke (Tiefbauamt) beantwortet:

Zu Frage 1: Nach welchen Kriterien und Maßstäben hat die Verwaltung die Erhöhungen der einzelnen Anteilssätze vorgenommen? Womit begründet die Verwaltung ihre Einschätzung, dass diese Erhöhung (insgesamt Beitragsmehreinnahmen von ca. 10%) als „moderat“ zu bezeichnen ist?

Andeutungsweise ergebe sich das aus der Beschlussvorlage. Man habe sich im Wesentlichen davon leiten lassen, was die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes an Spannbreite vorsehe. Das differiere, je nach Art von Straße und Teileinrichtung zwischen 50 und 80 %. Daran habe man sich orientiert. Die Stadt Dortmund bleibe weiterhin überwiegend hinter den Maximalsätzen der Mustersatzung zurück. In der Vorlage sei auch enthalten, dass beispielsweise die Stadt Münster bei vielen Straßenarten und Teileinrichtungen bei 80 % läge. Soweit habe man als Stadt Dortmund bewusst nicht gehen wollen. Sie bittet darum, in den Überlegungen mit einzubeziehen, dass das bislang gerichtlich in keiner Weise beanstandet worden sei. Die Satzung sei beim Verwaltungsgericht anstandsfrei geblieben. Die Beiträge seien seit einigen Jahren nicht angepasst worden. Es bestehe weiterhin Spielraum nach oben und sei damit „moderat“ .Sie betont, dass es sich bei den Straßenbaubeiträgen z. B. im Vergleich zu Straßenreinigungsgebühren außerdem für den Grundstückseigentümer um eine einmalige Zahlung handele.

Zu Frage 2: Wie sind die wirtschaftlichen Vorteile für die Beitragspflichtigen einzuschätzen und zu bewerten? Welche Ergebnisse hat die Neubewertung dieser wirtschaftlichen Vorteile gebracht?

Der Begriff des wirtschaftlichen Vorteils sei ein unbestimmter Rechtsbegriff. Der Gesetzgeber habe den Kommunen mit dieser Formulierung einen weiten Beurteilungsspielraum zugestehen wollen. Die Kommunen seien in diesem Rahmen frei, diesen Anteilssatz festzusetzen und den wirtschaftlichen Vorteil zu bemessen. Es gäbe auch kein festgelegtes Verfahren. Der Bodenrichtwert des Gutachterausschusses in den Jahren 2008 und 2012 sei ebenfalls in die Überlegungen einbezogen worden. Beim Betrachten dieser Zahlen könne man erkennen, dass Wertsteigerungen bis zu 10 % seien. Immobilien mit intakter Infrastruktur hätten einen höheren Wert und ließen sich auch leichter veräußern. Man sehe beispielsweise am Neubaugebiet Hohenbuschei, wo die Straßen auf Wunsch des Erschließungsträgers vielfach bereits im Endausbau hergestellt werden, dass sich dadurch die Vermarktungssituation erheblich verbessere. Das könne man auch im gleichen Maße auf die Erneuerung und die Verbesserung des KAG-Bereiches übertragen. Die Stadt Dortmund sei im oberen Bereich dieser Grundstückswerte. Es sei nur legitim, wenn die Stadt Dortmund sage, der Anlieger habe einen höheren Vorteil, sodass dementsprechend auch bei den Anliegerbeiträgen Rechnung getragen werde.

Herr Pisula (CDU-Fraktion) fragt nach, ob es richtig sei, dass das Jahr 2012 keine Erhöhung erhalten werde. Er gibt an, dass er die Änderung, die in § 10 (Faktor 5) genannt werde, als Erhöhung ansehe und bittet um Erläuterung.

Frau Pehlke fragt nach, ob § 10 der BauGB-Satzung gemeint sei. Sie gibt an, dass es sich dabei um die Vollgeschosse handele, was ein Faktor bei der Berechnung des Beitragssatzes sei und nicht des Anteilssatzes. Bislang sei das etwas ungleichmäßig gewesen, was bei kritischer Durchsicht aufgefallen sei. Da habe man eine Erhöhung im gleichen Maße und gleichmäßigen Schritten angestrebt, was im Durchschnitt keine große Veränderung ergeben würde.

Herr Pisula gibt an, dass er die Gleichmäßigkeit nachvollziehen könne, fragt aber noch nach, wieso esvorher bei 1,7 endete und jetzt bei 2.0. Das sei für ihn trotzdem eine Erhöhung. Er bittet um Aufklärung.

Frau Pehlke sagt eine Klärung bis zum Rat zu, die wie folgt beantwortet wurde:
Die Erhöhung des Vervielfachers für die Bebaubarkeit mit sechs oder mehr Vollgeschossen ist in erster Linie auf die nunmehr gleichmäßige Steigerung um 0,25 zurückzuführen. Auch die vergleichsweise Betrachtung von Satzungen anderer Kommunen trug zu dem Vorschlag bei. Im Übrigen werden durch die Änderungen bei den Vervielfachern keinerlei Kostensteigerungen für die Gesamtheit der Beitragspflichtigen ausgelöst. Es handelt sich vielmehr lediglich um eine Frage der Verteilung des Aufwandes. Hier sollen zukünftig diejenigen mehr Kosten übernehmen, deren Grundstück baulich stärker genutzt werden kann, als diejenigen, deren Grundstück wegen weniger Vollgeschossen in geringerem Maße nutzbar ist. Insgesamt führt dies zu einer anderen (gerechteren) Verteilung, aber nicht zu Einnahmevorteilen der Stadt Dortmund.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.

Die o. g. Verwaltungsvorlage soll im Zuge der Haushaltsberatungen nochmals behandelt und am 20.12.2012 erneut auf die Tagesordnung des Rates der Stadt genommen werden.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass seine Fraktion der Satzung nicht zustimmen werde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land NRW (KAG) für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 in der Fassung vom 16.05.2006.







zu TOP 2.13
dauerhafte Entlastung der Stadt Dortmund bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08557-12)
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08557-12-E2)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08557-12-E3)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
die CDU-Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften bittet die Verwaltung um eine Stellungnahme in der Sitzung am 06.12.2012 zu folgendem Sachverhalt:

Anfang November 2012 hatte der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Änderung des Zwölften Sozialgesetzbuches beschlossen. Durch die Übernahme der Nettoausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung entlastet der Bund die Kommunen allein im Jahr 2013 bei ihren Sozialausgaben um weitere 3,175 Milliarden Euro. Bis 2016 summiert sich diese dauerhafte Entlastung auf rund 20 Milliarden Euro.

Vor diesem Hintergrund möge die Verwaltung schriftlich darstellen, um welche Summen der Haushalt der Stadt Dortmund im Bereich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in den Jahren 2013-2016 voraussichtlich entlastet wird.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:
die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet um eine Stellungnahme der Verwaltung in der Ausschusssitzung zu folgenden Fragen:

1. Die Übernahme der Kosten bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist die einzige Finanzhilfe des Bundes an die Kommunen.
In welchen Bereichen hält sich der Bund mit dringend erforderlichen Finanzhilfen an die Kommunen leider zurück ?
Hat der Bund zwischenzeitlich auf dringende Forderungen der Kommunen und des Städtetages reagiert und die Kommunen bei den Kosten der Unterkunft im SGBII bzw. bei steigenden Kosten in der Jugendhilfe entlastet oder ein Bundesteilhabegeld eingeführt ?
Wie würde die Stadt Dortmund davon profitieren, wenn die Finanzmittel aus dem Solidarpakt II nicht mehr nach Himmelsrichtungen sondern nach Bedarf verteilt würden ?

2. Welche Kürzungen hat der Bund insbesondere bei den Eingliederungsmitteln für die JobCenter oder bei den Städtebaufördermitteln vorgenommen ?
Inwieweit wird die Stadt Dortmund dadurch finanziell belastet ?
Welche Aufgaben hat der Bund zwischenzeitlich den Kommunen übertragen, ohne eine entsprechende Finanzierung dafür zur Verfügung zu stellen ?

3. Welche kommunalfreundlichen Finanzhilfen hat die Landesregierung seit 2009 auf den Weg gebracht ?
Wie profitiert die Stadt Dortmund davon ?
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die Stellungnahme der Verwaltung vor.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) bittet um Beantwortung der Anfrage seiner Fraktion bis zur Ratssitzung.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) beantwortet die Anfrage der CDU-Fraktion mündlich und erläutert, dass die Verbesserungen bereits in 2012 verarbeitet worden seien, bzw. im Entwurf für 2013 berücksichtigt seien und die Größenordnung könne anhand einer Liste abgelesen werden, die dem Protokoll beigefügt werde (Anlage 1)


zu TOP 2.14
Haushaltsbegleitbeschluss 2012, hier "Touristische Dienstleister unter einem Dach":
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07836-12)
Empfehlung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 15.11.2012
(Drucksache Nr.: 07836-12)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07836-12-E1)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07836-12-E2)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07836-12-E3)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat die Vorlage in seiner Sitzung am 08.11.12 ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen lassen.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Rates aus der Sitzung vom 15.11.12 vor:
Der Rat der Stadt fasst folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

2. die Gründung der DORTMUNDtourismus GmbH bis Ende 2012 und die Beteiligung der Stadt Dortmund mit einer Stammeinlage in Höhe von 6.500 € (26 % des Stammkapitals).

2. Folgende Punkte des Beschlussvorschlages sollen im Zuge der Haushaltsberatungen nochmals behandelt und am 20.12.2012 erneut auf die Tagesordnung des Rates der Stadt genommen werden:

1. die Betriebseinstellung des KulturInfoShops (KIS) zum 31.03.2013.

3. die standortbezogene Zusammenführung von DORTMUNDtourismus (DOto) und RUHR.VISITORCENTER (RVC) am Standort Max-von-der-Grün-Platz 5-6 Anfang 2014.

4. die Vergabe des Betriebs des RUHR.VISITORCENTER (RVC) im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme gem. § 3 EG Abs. 3 lit. b VOL/A zum frühestmöglichen Zeitpunkt.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
der Haushaltsbegleitbeschluss vom 15.12.2011 hat zwar die Zusammenführung der drei Einrichtungen DORTMUNDtourismus e.V., RUHR.VISITORCENTER und KulturInfoShop beschlossen, ohne aber festzulegen wie die Bündelung und Effektivierung letztlich erfolgen soll. Im Zweck der Gesellschaft („Stärkung und Förderung des Wirtschaftszweiges Tourismus in der Stadt Dortmund“) findet sich die Aufgabe des KulturInfoShop nicht wider.
Bündnis 90 / Die Grünen bitten die Verwaltung daher um Beantwortung der folgenden Fragen:

Zu 1.: Der Zuschuss an die EB Kulturbetriebe wird um 58.000 € reduziert. Diese Mittel dienen bis Ende 2012 direkt und indirekt den freien Kulturträgern in Dortmund.
v Wie wird die Beratung durch die Kulturbetriebe hinsichtlich der individuellen Unterstützung bei der künftigen Veranstaltungsvermarktung personell sichergestellt, wenn das Counter-Personal nicht hierfür, sondern auf freien Planstellen in den Kulturbetrieben eingesetzt wird?
v Wo werden die für die Beratung erforderlichen Stellen / Personalkosten abgebildet?
v Wenn keine neuen Planstellen ausgewiesen werden: Welche Personen sollen diese Beratung neben ihren jetzigen Aufgaben übernehmen und von welchen Aufgaben werden sie zukünftig entbunden?

Zu 3.: Der Ticketerwerb soll ab 1.4.2013 im neuen Standort von DORTMUNDtourismus e.V. und RUHR.VISITORCENTER möglich sein. Andererseits stehen ausreichend Flächen für beide Einrichtungen am Standort Max-von-der-Grün Platz erst ab 2014 zur Verfügung.
v Wo soll der Ticketverkauf ab 1.4.2013 räumlich konkret erfolgen?
v Welche Flächen werden so hergerichtet, dass der Kartenverkauf möglich und das zurzeit ausliegende Infomaterial entsprechend präsentiert werden kann?
v Warum wird der KulturInfoShop nicht erst zum 1.1.2014 an den dann umgebauten Standort Königswall verlagert?
v Ist es korrekt, dass 2013 zunächst 330.000 € bereitgestellt werden müssen, ehe es mittelfristig zu Synergiewirkungen und Kostensenkungen ab 2014 kommt?
v Wir bitten um die fachliche Grundlage der Kostenabschätzung für Erweiterung und Umbau des Ladenlokals von bis zu 220.000 € (bereitgestellt werden zunächst 200.000 €) sowie des Refinanzierungsplans durch Mieterträge.
Zu 4.: Art und Umfang des Angebots des RUHR.VISITORCENTER ab 2016 werden 2015 bewertet.
v Wieso werden Räumlichkeiten am Max-von-der-Grün Platz für das RUHR.VISITORCENTER 2013 umgebaut, wenn zunächst nur eine Bestandsprognose für zwei Jahre abgegeben wird?
v Werden die Einsparungen von 140.000 € durch die Zusammenführung der drei Einrichtungen ab 2015 ausschließlich durch Synergiewirkungen erfolgen?
v Wir bitten um die Darstellung der Vorgaben für das neue Geschäftsmodell des RUHR.VISITORCENTER nach 2013.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:
die SPD-Fraktion beantragt, folgende Ergänzung zum Beschlussvorschlag zu beschließen:

1 a) die Betriebseinstellung des KulturInfoShops (KIS) zum 31.03.2013 und die Sicherstellung, dass die bisherigen Beratungs- und Dienstleistungsangebote für die Bürgerinnen und Bürger sowie alle Veranstalter in vollem Umfang von der neuen Dortmundtourismus GmbH erbracht werden.

Begründung:
Der Rat hatte im letzten Jahr bei den Haushaltsberatungen für 2012 beschlossen, die touristischen Dienstleister in Dortmund (Dortmundtourismus, Ruhr.Visitorcenter und KIS) organisatorisch und standortbezogen zusammen zu führen.
Die jetzt von der Wirtschaftsförderung erstellte Beschlussvorlage (97836-12) wird diesem Auftrag nicht in vollem Umfang gerecht.
So soll der KulturInfoShop (KIS) geschlossen werden, die beiden anderen Einrichtungen Ruhr-Visitorcenter und Dortmundtourismus hingegen in einer neuen Dortmundtourismus GmbH zusammengeführt werden.

Seit 1999 bieten die Kulturbetriebe mit dem KIS den Bürgerinnen und Bürgern an zentraler Stelle aus einer Hand Beratungsleistungen über kulturelle Angebote und die Möglichkeit zum Ticketerwerb. Der KIS erfreut sich hoher, stetig steigender Publikumspräsenz. Diese Dienstleistungen zeichnen sich durch hohe Beratungsqualität, Kultur- und Kundennähe sowie übliche Ladenöffnungszeiten aus.

Vor Gründung des KIS war es in Dortmund unmöglich, über alle nachgefragten Kulturangebote (Theater, Konzerthaus, Westfalenhalle oder die dem KIS angeschlossenen Veranstalter) an einer Stelle gebündelt beraten und informiert zu werden und entsprechende Eintrittskarten zu erwerben. In geringem Umfang hatte zuvor das Musikhaus Schlüter vereinzelte Veranstaltungen im Programm. Mit KIS wurde erfolgreich der Versuch gestartet alle in der Stadt vorhandenen Veranstalter an „einer Stelle“ zusammenzuführen. Zwischenzeitlich erstreckt sich das angebotene Kartensortiment weit über Dortmund hinaus (durch Einsatz des Markt führenden Ticketsystems CTS-Eventim). Es werden insgesamt 80.000 Tickets im Jahr verkauft.

Das KIS sieht es als seine selbstverständliche Aufgabe an, mit den Veranstaltern zu kooperieren und die ca. 1500 Veranstaltungen mit Saalplänen, Ticketpreisgruppen, Reservierungskontingenten etc. verkaufsfähig aufzubereiten.

Mit Gründung des KIS war insbesondere das Ziel verbunden, den örtlichen Kleinveranstaltern eine adäquate Vertriebsplattform zu bieten, die dafür wenig eigene Möglichkeiten haben.
Der Anteil der Kleinveranstalter – also die, die weniger als 1000 Tickets im Jahr verkaufen – liegt bei 80 %. Besonders dieser Gruppe kommt die Dienstleistungs- und Servicefunktion des KIS zu Gute, die dazu dient, Veranstaltungen öffentlich zu bewerben und die Auslastung zu erhöhen. Diese im professionellen Ticketgeschäft übliche Vorgehensweise wird über die Vorverkaufsgebühr refinanziert.

Jede der insgesamt 1500 Veranstaltungen, für die KIS als Dienstleister tätig ist, wird darüber hinaus über die Dortmund.agentur in den städtischen Veranstaltungskalender aufgenommen. Dieser ist Grundlage für Veröffentlichungen in Tageszeitungen, Programmmagazinen und Online-Veröffentlichungen. So erhalten die Bürgerinnen und Bürger sowie Touristen einen umfassenden Überblick über das kulturelle Veranstaltungen in unserer Stadt. Davon profitieren auch die „kleinen Veranstalter“ aus den Stadtbezirken.

All diese Service-, Beratungs- und Unterstützungsangebote des KIS müssen dauerhaft
für die Bürgerinnen und Bürger sowie alle Veranstalter erhalten bleiben und in
der neuen Dortmundtourismus GmbH abgesichert sein.


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die Stellungnahme der Verwaltung vor.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 06.12.12, die Vorlage und den Antrag der SPD-Fraktion in seine Sondersitzung am 14.12.12 geschoben.


zu TOP 2.15
Anwendung der sich aus dem NKF-Weiterentwickungsgesetz (NKFWG) ergebenen Neuregelungen auf den Jahresabschluss 2012
Hier: Ermächtigungsübertragungen im Jahresabschluss 2012 gemäß § 22 Gemeindehaushaltsverordnung NRW n.F. (GemHVO)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08401-12)

- Keine Wortmeldung -

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat beschließt, in Folge seiner Entscheidung zur Anwendung der Regelungen aus dem NKFWG im Jahresabschluss 2012 (DS-Nr. 08266-12 vom 15.11.2012) zur Umsetzung des § 22 GemHVO n.F. für den Jahresabschluss 2012 einmalig folgendes:
§ Hinsichtlich der Dauer können alle genehmigten Ermächtigungsübertragungen bis zu ihrer Verwendung zur Verfügung stehen.
§ Der Stadtkämmerer entscheidet, wie bisher, über die Genehmigung von Ermächtigungsübertragungen und trifft hierbei die Entscheidungen über Art und Umfang der Übertragungen.
§ Die vom Stadtkämmerer genehmigten Ermächtigungsübertragungen sind dem Rat entsprechend den Vorjahren zusammen mit dem aufgestellten und festgestellten Jahresabschluss zur Kenntnis zu geben.
Im Übrigen nimmt der Rat zur Kenntnis, dass die Verwaltung für die zukünftigen Jahresabschlüsse dauerhafte Regelungen im Sinne des § 22 GemHVO n.F. treffen und ihm zur Zustimmung vorlegen wird.

zu TOP 2.16
Haushaltssatzung der Stadt Dortmund 2012 - 2. Bericht über die Entwicklung und Prognose der Budgets im Produktbereich 006 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08391-12)

- Keine Wortmeldung –

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Bericht über die Entwicklung und Prognose der Budgets im Produktbereich 006 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe nach dem Stand vom 30.09.2012 zur Kenntnis.

zu TOP 2.17
Feststellung des Jahresabschlusses 2011 des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung - PB 24/2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07515-12)

- Keine Wortmeldung –

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung zum 31.12.2011 fest und entlastet das Kuratorium der Kohlgartenstiftung aus diesem geprüften Jahresabschluss. Gleichzeitig beschließt er, dass der Jahresüberschuss 2011 in Höhe von 8.667,35 € der allgemeinen Rücklage zugeführt wird.





zu TOP 2.18
Feststellung des Jahresabschlusses 2011 des Sonderhaushalts Grabpflegelegate - PB 25/2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07516-12)

- Keine Wortmeldung –

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2011 fest und entlastet den Oberbürgermeister aus diesem geprüften Jahresabschluss. Gleichzeitig beschließt er, dass der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag um den Jahresfehlbetrag 2011 in Höhe von 1.840.414,64 € erhöht wird.


zu TOP 2.19
Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2011 - PB 26/2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07517-12)

- Keine Wortmeldung –

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2011 fest und entlastet den Oberbürgermeister aus diesem geprüften Jahresabschluss. Gleichzeitig beschließt er, dass der im Jahresabschluss 2011 ausgewiesene Jahresfehlbetrag in Höhe von 134.919.399,68 € durch die allgemeine Rücklage gedeckt wird.


zu TOP 2.20
Sexsteuer
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 13.11.2012
(Drucksache Nr.: 08276-12-E1)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08276-12-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Überweisung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der Sitzung vom 13.11.12 vor:
Folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion liegt vor:
Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit erbittet von der Verwaltung einen Sachstandsbericht zu der sogenannten Sexsteuer - Vergnügungsteuersatzung der Stadt Dortmund für die Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen und das Angebot sexueller Handlungen – unter anderem zu folgenden Fragen:
1. Wie hoch sind die jährlichen Einnahmen für die Stadt Dortmund?
2. Welche Probleme ergeben sich bei der Einforderung der Sexsteuer?
3. Ist der Verwaltung bekannt, dass aufgrund der Einführung der Sexsteuer gewerbliche Einrichtungen schließen mussten? Wenn ja, welche?

Die Bitte um Stellungnahme wird zur schriftlichen Beantwortung zuständigkeitshalber an den AFBL weitergeleitet.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die Stellungnahme der Verwaltung vom 29.11.12 vor.

- Keine Wortmeldung –

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Überweisung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.21
Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 2013-2018 der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08399-12)
Veränderter Beschlusstext
(Drucksache Nr.: 08399-12-E1)
Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 2013-2018 der Stadt Dortmund
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 08399-12-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgendes Schreiben der Verwaltung zur Änderung der Formulierung für den Beschlusstext der Vorlage vor:
aus Gründen der haushaltswirtschaftlichen Rahmenbedingungen bitte ich, bei der Beschlussfassung über das Abwasserbeseitigungskonzept 2013-2018 folgende Änderung der Formulierung im Abschnitt „Finanzielle Auswirkungen“ der Vorlage zu berücksichtigen:

Veränderter Beschlusstext:

„Finanzielle Auswirkungen“
Bei dem Abwasserbeseitigungskonzept handelt es sich um eine gesetzlich geforderte Darstellung über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie über die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der noch erforderlichen Maßnahmen. Das Finanzierungsvolumen für die Jahre 2013 -2018 beträgt 150,8 Mio. €, das für die Jahre 2019 - 2024 188,1 Mio. €.

Es ist beabsichtigt, zum 01.01.2014 einen Eigenbetrieb Stadtentwässerung zu gründen. Auf den Ratsbeschlusses vom 15.12.2011, DS 05719-11 wird verwiesen. Bei Aufstellung des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebes sind die Investitionen gemäß ABK zu berücksichtigen. Sollte die Gründung eines Eigenbetrieb Stadtentwässerung nicht erfolgen, gelten grundsätzlich die veranschlagten investiven Ein-/Auszahlungen des Haushaltsplanentwurfes 2013 ff. In diesem Fall ist zu prüfen, wie die erforderlichen Investitionen gemäß ABK sichergestellt werden können.

Folgekosten werden durch Anpassung der Entwässerungsgebühren jährlich gedeckt.“


Bisheriger Beschlusstext der Vorlage DS 08399-12:

„Finanzielle Auswirkungen“
Bei dem Abwasserbeseitigungskonzept handelt es sich um eine gesetzlich geforderte Darstellung über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie über die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der noch erforderlichen Maßnahmen. Das Finanzierungsvolumen für die Jahre 2013 -2018 beträgt 150,8 Mio. €, das für die Jahre 2019 – 2024 188,1 Mio. €.

Mit dem vorliegenden ABK wird ab dem Haushaltsjahr 2014 eine gegenüber dem vorliegenden Haushaltsplan abweichende Investitionslinie verfolgt, die bei der Haushaltsfortschreibung zu berücksichtigen ist. Auf den Abschnitt 11 des ABK wird verwiesen.

Folgekosten werden durch Anpassung der Entwässerungsgebühren jährlich gedeckt.“In Folge der vorgeschlagenen Änderung des Beschlusstextes ist im ABK selbst, Abschnitt 11, der Satz „Er wird im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplans 2014 ff. entsprechend angepasst.“ ersatzlos zu streichen.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:
der 9. Senat des Oberverwaltungsgerichts NRW (OVG) hat durch Urteil vom 3.12.2012 entschieden, dass Frischwassermengen, die bspw. für die Gartenbewässerung verwendet worden sind, bei der Berechnung von Schmutzwassergebühren in Abzug zu bringen sind.
Dabei sind satzungsmäßige Bagatellgrenzen, wonach nicht eingeleitete Frischwassermengen in die Abwasseranlagen erst ab einer bestimmten Menge berücksichtigt werden, wegen Verstoßes gegen den grundrechtlichen Gleichheitsgrundsatz unzulässig, da dieser Regelung keine gewichtigen sachlichen Gründe entgegenstünden.
So könnte der Nachweis - auch geringer, tatsächlicher Abzugsmengen – dem Gebührenpflichtigen auferlegt werden, womit ggf. entstehende zusätzliche Verwaltungsaufwände reduziert würden.

Als Rechtsmittel hierzu steht lediglich eine Revisionsnichtzulassungsbeschwerde zur Verfügung, so dass eine letztendliche (auch baldige) Rechtskraft dieses Urteils nicht auszuschließen ist.

Gem. § 2 IV der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund erhält derjenige auf Antrag eine Befreiung von den Schmutzwassergebühren für die nicht eingeleitete Frischwassermenge, sofern er nachweist (z.B. durch geeignete Mess- oder Zählereinrichtungen), dass er von dem in einem Kalenderjahr bezogenen Frischwasser mehr als 20 m³ nicht in die Abwasseranlage eingeleitet hat. Damit beinhaltet auch die Abwassersatzung der Stadt Dortmund eine Bagatellgrenze, wie sie jüngst vom OVG grundsätzlich beanstandet wurde, da Mengen unterhalb von 20 m³ gebührentechnisch generell unberücksichtigt bleiben.



Auch vor dem Hintergrund der vom Rat am 15.11.2012 beschlossenen Änderung zur Abwassergebührensatzung wird die Verwaltung daher um eine Stellungnahme zu den Konsequenzen dieses – derzeit noch nicht rechtskräftigen - Urteils auf die Gebührensatzung der Stadt Dortmund, deren Änderungsnotwendigkeit und die – ggf. auch rückwirkenden – finanziellen Auswirkungen gebeten.

Angesichts der Kurzfristigkeit dieser Anfrage (die sich aus dem Datum des Urteils ergibt) wird eine Beantwortung zur Sitzung des Rates am 20. Dezember 2012 für ausreichend erachtet.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) erläutert die Bitte um Stellungnahme seiner Fraktion und bittet um Beachtung für die Planung.

Herr Dr. Falk (StA 66) geht auf die Bitte um Stellungnahme mündlich ein macht darauf aufmerksam, dass dieses noch nicht rechtskräftige Urteil dem Städte- und Gemeindebund vorläge. Nach Rechtskräftigkeit dieses Urteils werde die Verwaltung den Sachverhalt einer juristischen Prüfung unterziehen und in diesem Ausschuss berichten. Der Sachverhalt wirke sich aber auf keinen Fall auf die Vorlage und das vorliegende Abwasserbeseitigungskonzept aus.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung des veränderten Beschlusstextes einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:



Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Abwasserbeseitigungskonzept zur Kenntnis und beschließt die Realisierung der in diesem Konzept aufgelisteten Maßnahmen.


zu TOP 2.22
Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 16.10.2010 zum SPD Antrag Punkt 2.2 "Projekte an Schulen aus den BV-Mitteln".
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08316-12)

- Keine Wortmeldung –

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Aufhebung seines Beschlusses vom 16.10.2010 zum SPD Antrag Punkt 2.2 „Projekte an Schulen aus den BV-Mitteln“. Aufgehoben wird der Beschluss, dass Investitionsmittel anderer Fachbereiche, die in 2011 nicht mehr umgesetzt werden können, vorrangig zu Gunsten von größeren Investitionsmaßnahmen an Schulen eingesetzt werden.


zu TOP 2.23
Mehrbedarf im Bereich der steuerbaren Personalaufwendungen gem. § 83 GO für das Haushaltsjahr 2012
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 08500-12)

Herr Reppin (CDU-Fraktion) kritisiert die Aufstellung der Organisation und Planung des Personalamtes.

Frau Starke (SPD-Fraktion) gibt an, dass ihre Fraktion dieser Vorlage und auch der Vorlagen unter 2.24 und 2.25 zustimmen werde, bittet aber um Durchlauf bis zur Sondersitzung, da noch Beratungsbedarf bestehe.

Die Nachfrage von Herrn Dr. Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bezüglich der 165 T € aus den voraussichtlichen Überstundenvergütungen der Feuerwehr, wird von Frau Linneweber (Neuorientierung der Verwaltung) und Herrn Stüdemann (Stadtkämmerer) ausreichend mündlich beantwortet.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die Vorlage in seiner Sitzung am 06.12.12 in die Sondersitzung am 14.12.12.


zu TOP 2.24
Mehrbedarf im Bereich der Versorgungszahlungen für die laufenden Fälle in der Freistellungsphase der Altersteilzeit sowie der Beihilfezahlungen an Versorgungsempfänger/innen im Haushaltsjahr 2012
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 08555-12)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die Vorlage in seiner Sitzung am 06.12.12 in die Sondersitzung am 14.12.12.




zu TOP 2.25
Haushaltsplanentwurf 2013;
hier: Anpassung im Teilfinanzplan Schulverwaltungsamt Amt 40 / Investitionsmaßnahmen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08515-12)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die Vorlage in seiner Sitzung am 06.12.12 in die Sondersitzung am 14.12.12.



3. Beteiligungen

zu TOP 3.1
Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07827-12)

Die Nachfragen von Herrn Schwinn (Bündnis 90/Die Grünen) werden ausführlich mündlich von Frau Müller und Frau Bertram (StA 68) beantwortet.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan mit Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2013.

Der Eigenbetrieb wird ermächtigt, Kassenkredite bis zu einer Höhe von 1 Mio. EUR aufzunehmen.


zu TOP 3.2
Wirtschaftsplan 2013 des Eigenbetriebes FABIDO
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08335-12)

- Keine Wortmeldung –

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die Vorlage in seiner Sitzung am 06.12.12 in die Sondersitzung am 14.12.12.


zu TOP 3.3
Wirtschaftsplan 2013 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08056-12)
Stellungnahme der Verwaltung vom 27.11.2012 zum Wirtschaftsplan 2012
(Drucksache Nr.: 05530-11-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt vorab folgende Stellungnahme der Verwaltung an die Mitglieder des Rates vor:

Prüfaufträge zum Wirtschaftsplan 2012 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Drucksache Nr. 05530-11-E1
der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 15.12.2011 die Anträge der SPDFraktion als Prüfaufträge angesehen, zu denen ich nachfolgend den jeweiligen Sachstand mitteile:

1. Der Rat hatte seinerzeit die Übertragung von 30% der Sportanlagen auf Vereine (210.000 €) und die Schließung des Freibades Stockheide (178.000 €) beschlossen. Diese Maßnahmen sind Zuschuss mindernd im Wirtschaftsplan umgesetzt, obwohl sie nicht realisiert werden können. Beschlussvorschlag: Bis zum Sommer 2012 sind die Beschlüsse auf ihre Umsetzbarkeit hin zu überprüfen und die Auswirkungen auf den Zuschuss der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund zu ermitteln, der dann ggf. anzupassen ist.

Bis dato konnte lediglich erst ein Sportplatz kostenmindernd übertragen werden. Damit hat die Zuschusskürzung für diese Maßnahme von insgesamt 243.000 € zu einer tatsächlichen Ergebnisverbesserung in Höhe von 33.000 € geführt, so dass ein Betrag von 210.000 € de facto nicht eingespart werden kann. Im Rahmen der Budgetgespräche für das Wirtschaftsjahr 2013 wurde eine Budgetaufstockung im Umfang von 50% avisiert. Eine weitere Aufstockung im Umfang von 55.000 € hat der Stadtkämmerer am 29.10.2012 zugesagt. Damit ist der Geschäftsbereich Sport gehalten, einen Betrag von 50.000 € insoweit anderweitig aufzufangen, wie nicht weitere Übertragungen von Sportplatzanlagen auf Vereine realisiert werden können.

Was die Schließung des Freibades Stockheide und die damit vollzogene Reduzierung des Betriebskostenzuschusses betrifft, hat der Rat letztlich den Beschluss gefasst, das Freibad nicht zu schließen. Eine analoge Budgetaufstockung erfolgte seinerzeit allerdings nicht. Im Zuge der Budget- und weiterer Gespräche zur Aufstellung des Haushaltsplanes 2013 ff. wurde von Seiten des Stadtkämmerers eine Anpassung des Betriebskostenzuschusses von insgesamt 178.000 € ab dem Wirtschaftsjahr 2013 ff. zugesagt.

2. Die Sport- und Freizeitbetriebe sind bestrebt, möglichst kostengünstige Lösungen für die Übernahme zusätzlicher Geschäfte (hier: Olympiastützpunkt GmbH) zu finden, haben jedoch im Einzelfall Schwierigkeiten in der praktischen Umsetzung mit der Kernverwaltung. Beschlussvorschlag: Das Personalamt soll im Sinne einer engen Zusammenarbeit und kostengünstigen Aufgabenwahrnehmung auf Wunsch der Eigenbetriebe die Personalbuchhaltung gegen entsprechendes Entgelt übernehmen.

Nach Vorliegen der Leistungsbeschreibung - Lohnbuchhaltung sowie im Einzelfall die Durchführung von Lohnsteuerprüfungen etc. für die Beschäftigten der Olympiastützpunkt Westfalen gGmbH- wurden neben dem Personalamt verschiedene Firmen beteiligt. Einziges Wertungskriterium für das wirtschaftlichste Angebot war der niedrigste Preis für die Gesamtleistung der ausgeschriebenen Leistungen. Das Angebot des Personalamtes konnte nicht in die Wertung einfließen, weil nach geltendem Recht von dort keinerlei Rechtsberatungs- und Steuerberatungsleistungen für Dritte erbracht werden dürfen. Im Ergebnis konnte so eine deutlich günstigere Lösung gefunden werden.


- Keine Wortmeldung –

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2013 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund.

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Wirtschaftsjahr 2013 zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.700.000 € festgesetzt.
zu TOP 3.4
Wirtschaftsplan und Produkt- und Leistungsplanung 2013 für die Wirtschaftsförderung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07940-12)

Herr Rettstadt (FDP/Bürgerliste) gibt an, dass er sich bei der Empfehlung enthalten werde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Die Linke und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt
· beschließt den Wirtschaftsplan 2013 für die Wirtschaftsförderung Dortmund,

· stellt den Erfolgsplan 2013 (Anlage 1.1 und 1.2) mit einem Zuschussbedarf in Höhe von 11.866.537 EUR fest,
· stellt den Vermögensplan 2013 (Anlage 1.3) mit einem Zuschuss in Höhe von
221.300 EUR fest,

· beschließt, dass die Wirtschaftsförderung Dortmund Kassenkredite bis zu einer Höhe von 917.700 EUR im Wirtschaftsjahr 2013 zur Vorfinanzierung von Projektausgaben in Anspruch nehmen darf,

· nimmt die Stellenübersicht für das Wirtschaftsjahr 2013 (Anlage 1.4) zur Kenntnis,
· beschließt die Ergebnisplanung und Finanzplanung für die Jahre 2012 bis 2016 (Anlage 2.1 und 2.2),
· nimmt die Produkt- und Leistungsplanung 2013 zur Kenntnis (Anlage 3)


zu TOP 3.5
Gründung der "Medizinisches Versorgungszentrum Klinikum Dortmund GmbH"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08438-12)

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass er insgesamt vom Projekt nicht überzeugt sei. Er werde der Vorlage nicht zustimmen.

Herr Kowalewski (Fraktion Die Linke) gibt an, dass die Gründung bereits stattgefunden habe und er eine Empfehlung im Nachgang für ungewöhnlich halte. Er fragt nach, wie hoch die selbstschuldnerische Bürgschaft sei, von der in der Vorlage gesprochen werde.

Herr Schulte (Stadtkämmerei) erläutert, dass die Gründung bereits 2006 vom Rat beschlossen worden sei. Sie sei aufgrund von geänderten Rahmenbedingungen bisher nicht vollzogen worden. Seiner Kenntnis nach sei bisher keine Bürgschaft eingetreten. Wie hoch diese sein werde, wird er gerne bis zur nächsten Sitzung berichten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:


Beschluss
Der Rat der Stadt nimmt den Sachstand zur Kenntnis und genehmigt die Gründung der „Medizinisches Versorgungszentrum Klinikum Dortmund GmbH“


zu TOP 3.6
Geschäftsbericht Klinikum Dortmund gGmbH
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 08569-12)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 08569-12-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:
angesichts der medial wahrnehmbaren neuerlichen finanziellen Turbulenzen bei der Klinikum Dortmund gGmbH bitten wir um einen Sachstandbericht der Verwaltung hinsichtlich der aktuellen wirtschaftlichen Situation. Dabei ist insbesondere auf den Umfang, die Ursachen und die Konsequenzen möglicher Veränderungen der Plandaten zum Wirtschaftsplan 2012 gegenüber einer aus heutiger Sicht prognostizierbaren Hochrechnung des Jahresergebnisses 2012 einzugehen, so weit dies in öffentlicher Sitzung zulässig ist.

Weitergehende Informationen sind der nichtöffentlichen Sitzung vorbehalten.


Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) bittet um einen kurzen Bericht zum Klinikum und Beantwortung der Stellungnahme zur nächsten Sitzung.

Herr Schulte (Stadtkämmerei) erklärt, dass die Lage im Aufsichtsrat des Klinikums in der letzten Sondersitzung ausführlich dargestellt worden sei. Auch in dieser Sitzung sei der Punkt noch auf der nichtöffentlichen Tagesordnung. Er geht kurz erläuternd auf den Sachstand ein und sagt eine Information der Fraktionen vor der Ratssitzung zu.

Herr Rettstadt gibt an, dass er mit der Antwort nicht zufrieden sei. Er erwarte eine Einladung der Geschäftsführerin oder des neuen Geschäftsführers vom Klinikum, die/der dem Ausschuss Rede und Antwort stehe.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) geht ebenfalls noch einmal auf den Sachstand ein und bittet mit einer Einladung der Geschäftsführung zu warten, um dem neuen Geschäftsführer, Herrn Mintrop die Chance zu geben, die Sachlage in der geeigneten Form darstellen zu können.


zu TOP 3.7
Busunternehmen in NRW
Empfehlung: Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung aus der öffentlichen Sitzung vom 14.11.2012
(Drucksache Nr.: 08418-12)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08418-12-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung aus der Sitzung vom 14.11.12 vor:
Dem Ausschuss lag im Wege der Dringlichkeit folgende Bitte um Stellungnahme der CDUFraktion vom 12.11.2012 vor:

„Nach Zeitungsberichten am vergangenen Samstag (10.11.2012) hat das NRW Arbeitsministerium einen Erlass herausgegeben, in dem es anordnet, dass die Kommunen in NRW nur noch Busunternehmen beauftragen dürfen, die mindestens den „Verdi Tarif“ zahlen.

Die CDU Fraktion bittet die Verwaltung darzustellen, welche Folgen das für die Dortmunder Stadtwerke DSW 21 haben kann bzw. welche wirtschaftlichen Folgerungen private Busunternehmer ziehen müssen, damit die weiter Vertragspartner von DSW 21 sein können. Wir bitten Sie insbesondere um folgende Erläuterungen:

- Wie viel Prozent seiner Aufträge vergibt DSW 21 an private Busunternehmen?
- Welche finanziellen Risiken birgt die Anordnung für DSW 21?
- Welche wirtschaftlichen Folgerungen müssen private Unternehmen vollziehen, um weiter Vertragspartner von DSW 21 sein zu können?
- Teilt die Wirtschaftsförderung die Auffassung, dass ein reduziertes Angebot mit Nahverkehrsbussen eine Folge sein könnte?
- Teilt die Wirtschaftsförderung die Auffassung, dass es zu Entlassungen kommen kann, damit private Busunternehmen die Kostensteigerung auffangen können?
- Teilt die Wirtschaftsförderung die Meinung, dass hier ein staatlicher Eingriff in die Tarifautonomie durch das NRW Arbeitsministerium vorliegt?
- Teilt die Wirtschaftsförderung die Meinung, dass es durch den Erlass zu Preiserhöhungen für den ÖPNV kommen kann?“

Die Dringlichkeit wurde von den Mitgliedern des Ausschusses nicht anerkannt. Es herrschte aber Einigkeit darüber, dass die Fragen möglichst bis zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 06.12.2012 vorgelegt werden sollen.

Eine Behandlung in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung ist ebenfalls vorzusehen.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die Stellungnahme der Verwaltung vor:

- Keine Wortmeldung –

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.8
Tarifverträge im ÖPNV
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 15.11.2012
(Drucksache Nr.: 08442-12)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08442-12-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Rates aus der Sitzung vom 15.11.12 vor:
Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag zum o. g. Tagesordnungspunkt folgender Antrag im Wege der Dringlichkeit der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 12.11.2012 vor:

Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat eine Vorlage zuzuleiten, in der
■ dargestellt wird, in welchem Umfang Busverkehrsleistungen von Unternehmen erbracht werden, die derzeit den NWO-Tarifvertrag anwenden;
■ die zusätzlichen Kosten beziffert werden, die durch die alleinige Anwendung des ver.di-Tarifvertrages für den straßengebundenen ÖPNV entstehen;
■ dargelegt wird, durch welche Maßnahmen die Kostensteigerungen im ÖPNV aufgefangen werden können.
2. Rat fordert die Landesregierung darüber hinaus auf, die Entscheidung zur ausschließlichen Repräsentativität des ver.di-Tarifvertrages bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im straßengebundenen ÖPNV zu revidieren und auch den NWO-Tarifvertrag, der zwischen dem nordrhein-westfälischen Omnibusunternehmerverband NWO und der christlichen Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen geschlossen wurde, für repräsentativ zu erklären.“

Begründung:
Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 6. November 2012 bekannt gegeben, dass er bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im straßengebundenen ÖPNV ausschließlich den Tarifvertrag TV-N, der zwischen ver.di und dem kommunalen Arbeitgeberverband geschlossen wurde, als repräsentativ erachtet. Dies hat zur Folge, dass sich die über 400 privaten und mittelständischen Unternehmen, die den NWO-Tarifvertrag zwischen dem Verband nordrheinwestfälischer Omnibusunternehmen und der christlichen Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen anwenden, nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW nicht mehr um öffentliche Aufträge bewerben können.

Diese Unternehmen und die damit verbundenen 10.000 Arbeitsplätze sind in ihrer Existenz akut gefährdet. Die Entscheidung wird nach Angabe der kommunalen Spitzenverbände zu einer Verteuerung des Busverkehrsangebotes um bis zu 15 Prozent führen. Insgesamt lässt diese Entscheidung des Landesministers einen Kostenanstieg von 40 Millionen Euro erwarten, der sowohl die kommunalen Haushalte als auch die Kundinnen und Kunden des ÖPNV treffen wird.

Welches Ausmaß diese Entscheidung für die Stadt Dortmund konkret haben wird, soll im Rahmen der Vorlage ausgeführt werden. Dass es zu Kostensteigerungen und einer Gefährdung zahlreicher Arbeitsplätze kommt, steht dabei außer Frage. Die Landesregierung ist deshalb aufzufordern, ihre Entscheidung zur ausschließlichen Repräsentativität des verdi-Tarifvertrages zu revidieren und auch den NWO-Tarifvertrag für repräsentativ zu erklären.

Der Rat der Stadt überweist den o. g. Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 12.11.2012 an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sowie an den Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung zur weiteren Beratung.

Für die Sitzungen des Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sowie Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung wird um eine Stellungnahme seitensder DSW21 im Bezug auf den o. g. Antrag gebeten.


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die Stellungnahme der Verwaltung vor.

- Keine Wortmeldung –

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.

zu TOP 3.9
Fortführung der Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet für die Zeit vom 01.01.2013-31.12.2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08159-12)

- Keine Wortmeldung –
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt, dass die Stadt Dortmund – Wirtschaftsförderung Dortmund – die Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet über den 31.12.2012 hinaus bis zum 31.12.2014 zur regionalen Umsetzung der arbeitspolitischen Programme des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales fortführt.


zu TOP 3.10
TOP: Beschlüsse des Rates zum Haushalt 2012 vom 15.12.2011
hier: lfd. Nr.: 3.3
Ergebnis der Überprüfung der Betriebsform des Eigenbetriebes ‚Familienergänzende Bildungseinrichtungen für Kinder in Dortmund (FABIDO)’
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08528-12)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die Vorlage in seiner Sitzung am 06.12.12 in die Sondersitzung am 14.12.12.


zu TOP 3.11
Wirtschaftsplan 2013 mit modifiziertem städtischen Zuschuss der Kulturbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08647-12)

Herr Dr. Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet um die im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit zugesagte Begründung, warum der Betrag, der den Kulturbetrieben zur Verfügung gestellt werde, um 150 T€ gekürzt werde.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) gibt an, dass im November im Verwaltungsvorstand festgelegt worden sei, dass noch 7,3 Mio. € zur Haushaltsbearbeitung gebraucht würden. Das sei dann in den Fachbereichen und Dezernaten als Sparbeitrag umgesetzt worden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die Vorlage in seiner Sitzung am 06.12.12 in die Sondersitzung am 14.12.12.


4. Liegenschaften

zu TOP 4.1
Brandschutzmaßnahmen im Dietrich-Keuning-Haus und Nordbad
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07998-12)

- Keine Wortmeldung –

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt die Durchführung der Brandschutzmaßnahme im Dietrich-Keuning-Haus und im Nordbad mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 1.409.950,00 Euro.


zu TOP 4.2
Stadtumbau West "Kielstraße 26"
hier: Städtebauliches Entwicklungskonzept, Festlegung des Stadtumbaugebietes, Erhöhung der finanziellen Mittel für vorbereitende Maßnahmen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07999-12)

- Keine Wortmeldung –

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das dargestellte städtebauliche Entwicklungskonzept zur Kenntnis und beschließt im Grundsatz seine Umsetzung.

2. Auf der Grundlage des vom Rat der Stadt Dortmund in der heutigen Sitzung unter Punkt 1 beschlossenen städtebaulichen Entwicklungskonzeptes wird das nachfolgend umgrenzte Gebiet gemäß § 171 b Abs.1 BauGB als Gebiet festgelegt, in dem Stadtumbaumaßnahmen durchgeführt werden sollen. Der räumliche Geltungsbereich ist flurstücksscharf der Abbildung 1 in der Begründung zu entnehmen.

3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Vorbereitungen zum Eigentumserwerb mit einem erhöhten Gesamtaufwand in Höhe von 215.000 € (alt: 100.000 €) in den Jahren 2013 bis 2014 und beauftragt die Verwaltung, dies entsprechend in die Haushalts- und Finanzplanung 2013ff im Teilergebnisplan des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes einzustellen. Die Vergabe der Koordinations- und Regiestelle soll noch in 2012 in Auftrag gegeben werden.

Vor dem Erwerb des Objektes
„Kielstraße 26“ wird das verhandelte Ergebnis dem Rat der Stadt Dortmund zur weiteren Entscheidung vorgelegt.

4. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass die zusätzlichen Kosten für die Vorbereitung des Eigentumserwerbs in Höhe von 115.000 € im ungünstigsten Fall nicht förderfähig sind.

Eine Budgetausweitung findet insgesamt nicht statt.


5. Darüber hinaus nimmt der Rat der Stadt Dortmund zur Kenntnis, dass die Maßnahme in 2013 und 2014 eine mögliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von rd. 10.000 € jährlich bedingt. Diese Aufwendungen entstehen für den Themenbereich "Organisation/ Öffentlichkeitsarbeit/ Information" und sind nicht förderfähig. Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Teilergebnisplan des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes in den Jahren 2013 und 2014 zur Verfügung.


5. Sondervermögen

zu TOP 5.1
Dritter Quartalsbericht für das Jahr 2012 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08252-12)

- Keine Wortmeldung –

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den dritten Quartalsbericht 2012 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund zur Kenntnis.


zu TOP 5.2
Wirtschaftsplan 2013 des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07787-12)

- Keine Wortmeldung –

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2013 des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen wird auf 20 Mio. EUR festgesetzt.
Das Sondervermögen wird ermächtigt, Kredite bis zu einer Höhe von 10 Mio. EUR aufzunehmen.


zu TOP 5.3
Anpassungsmaßnahmen des Mensa- und Ganztagesbereiches im Forum der Anne-Frank-Gesamtschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07993-12)

- Keine Wortmeldung –

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
1. die dargestellten Anpassungsmaßnahmen des Mensa- und Ganztagesbereich im Forum der Anne-Frank-Gesamtschule mit einem Investitionsvolumen von rd. 708.730 Euro
2. die Ausstattung mit beweglichem Vermögen
(Kosten rd. 152.500 Euro)
3. die Städtische Immobilienwirtschaft unter zu Hilfenahme externer Planungs- und Projektsteuerungsleistung mit der Durchführung der Baumaßnahme zu beauftragen.

6. Sonstiges

zu TOP 6.1
Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2015; ergänzende Projekte und Aktivitäten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07773-12)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07773-12-E1)

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet die Vorlage in die Sondersitzung des Ausschusses zu verschieben.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:
die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt zu og. TOP folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfasung :

1. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Bundesregierung auf, die negativen Auswirkungen aus der Instrumentenreform im SGB II abzustellen, die Eingliederungsmittel für die JobCenter bedarfsgerecht wieder deutlich anzuheben und die Schaffung eines dauerhaften sozialen Arbeitsmarktes im SGB II zu ermöglichen.
Die Grundfinanzierung dieses sozialen Arbeitsmarktes soll aus Mitteln des Eingliederungsbudgets und durch den Transfer von passiven in aktive Leistungen erfolgen. Den Umfang der Förderung dieser Arbeitsplätzen und die Zielsetzung dieser Beschäftigungsverhältnisse sind in den bestehenden Beratungsstrukturen der Job-Center vor Ort zwischen den Arbeitsmarktakteuren zu beraten.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Einstieg in ein kommunales Arbeitsmarktprogramm, bis der Bund die Voraussetzungen für einen dauerhaften sozialen Arbeitsmarkt gesetzlich geschaffen hat und eine entsprechende Finanzierung sicherstellt.
Der Rat stimmt aus der Liste der vorgeschlagenen Aktivitäten zunächst der Einrichtung zusätzlicher Arbeitsgelegenheiten, der Fortsetzung des Projektes „Stadtteilmütter“und der Umsetzung des Instrumentes „Förderung von Arbeitsverhältnissen“ (-FAV-) außerhalb der Stadtverwaltung zu.
Während sich die FAV selbständig aus dem Aktiv-Passiv-Transfer aus den KdU finanziert sind für die anderen beiden Aktivitäten (AGH und Stadtteilmütter) ca. 900.000 € im Haushalt zu decken. Die Deckung erfolgt aus den zusätzlichen Verbesserungspotentialen im Bereich der KdU oder aus weiteren ergebnisverbessernden Vorschlägen der Verwaltung. Über diesen Weg werden 1.820 Maßnahmeplätze von 2013 – 2016 realisiert.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die Vorlage und den Antrag der SPD-Fraktion in seiner Sitzung am 06.12.12 in die Sondersitzung am 14.12.12.


zu TOP 6.2
Sachstandsbericht der Initiative Dortmunder Talent
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08147-12)

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) macht seine ablehnende Haltung mit Nachdruck deutlich.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Sachstandsbericht der Initiative Dortmunder Talent zur Kenntnis.

zu TOP 6.3
Qualifizierungsmaßnahme der Personalagentur Dortmund zur Vorbereitung von Arbeitslosen auf das Auswahlverfahren für den Brandmeister(innen)lehrgang
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08494-12)
Ergänzung zur Vorlage
(Drucksache Nr.: 08494-12-E1)

- Keine Wortmeldung –
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligung und Liegenschaften liegt folgendes Ergänzungsschreiben der Verwaltung vor:
aus organisatorischen Gründen ist der in der o. g. Vorlage Drucksache Nr.: 08494-12 dargestellte Zeitplan wie folgt zu ändern:

Die Vorbereitungsmaßnahme der Personalagentur beginnt im April/Mai 2013 und dient zur Vorbereitung auf das Auswahlverfahren der Feuerwehr im Juli/August 2013. Der 18-monatige Brandmeister(innen)lehrgang beginnt am 01.04.2014. Der ursprüngliche Zeitplan kann nicht eingehalten werden, da das Auswahlverfahren der Feuerwehr entgegen der ursprünglichen Planung bereits im Februar 2013 stattfindet und nicht im April 2013. Der Vorbereitungslehrgang der Personalagentur umfasst drei Monate und kann bei geplantem Start zum 02.01.2013 somit nicht zur Vorbereitung auf das Auswahlverfahren im Februar 2013 herangezogen werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, unter Einbeziehung des Ergänzungsschreibens, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt die Durchführung der Qualifizierungsmaßnahme.


zu TOP 6.4
Grünpflege und -reinigung aus einer Hand
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07434-12)

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) nimmt es als Sachstandsbericht zur Kenntnis, ist aber weiterhin davon überzeugt, dass eine Ausgliederung perspektivisch richtig sei.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) fragt nach, ob es zur bestehenden Katalogisierung eine entsprechende Kosten- und Leistungsrechnung gäbe und ein entsprechendes Grünflächenkataster.


Herr Kowalewski (Fraktion Die Linke) weist auf den Aspekt der EDG hin, dass die AGH´s nicht vom Tiefbauamt auf die EDG übertragbar seien. Die Vertrauenskörperschaft habe sich bereits klar positioniert und er gehe davon aus, dass das nach einer Überprüfung nicht mehr haltbar sei. Er bittet, das zu bedenken.

Herr Krause (Neuorientierung der Verwaltung) gibt an, dass es für die einzelnen Positionen aus der Tabelle keine Kostennachweise gäbe. Die Kostenrechnung sei im Tiefbauamt anders strukturiert gewesen und habe bisher nicht in einzelnen Tätigkeiten stattgefunden. Zur Systematik sei gesagt, dass es vorab Überlegungen gegeben habe, welche Dinge aufgrund von Gelände, Reinigungsrevieren, spezial Werkzeugen oder Fahrzeugen in Frage kämen. Erst dann seien, Kostenrechnungen erstellt worden. Im Vergleich dazu habe die EDG dann ihre Kalkulation dagegen gesetzt. Auf die Frage, ob die AGH´s auf die EDG übertragbar seien, antwortet er, dass das eine Entscheidung des Trägerausschusses bei Jobcenter sei.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Sachstandsbericht zur Grünpflege und –reinigung zur Kenntnis.




Monegel
Böhm
Ilter
Vorsitzender
Ratsmitglied
Schriftführerin


Anlage 1:
(See attached file: Bundesbeteiligung Grundsicherung im Alter.pdf)