N i e d e r s c h r i f t

über die 40. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses


am 11.12.2003
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 15:45 Uhr


Anwesend waren:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:
OB Dr. Langemeyer
Bm Miksch CDU
Bm'in Wendzinski SPD
CDU
Rm Böhm CDU
Rm Dr. Eiteneyer CDU
Rm Hengstenberg CDU
Rm Jostes CDU
Rm Krause CDU
Rm Liedschulte CDU
Rm Monegel CDU
Rm Reppin CDU
SPD
Rm Diekneite SPD
Rm Fischer SPD
Rm Giese SPD
Rm Harnisch SPD
Rm Jörder SPD
Rm Prüsse SPD
Rm Sohn SPD
Rm Starke SPD
B90/Die Grünen
Rm Krüger Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus
Rm Schneckenburger Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus

b) Mitglieder ohne Stimmrecht:
Rm Branghofer DVU
Rm Keller Linkes Bündnis
c) Verwaltung
StD Fehlemann
StK Pehlke
StR Pogadl
StR Sierau
StR Stüdemann
LRD'in Seybusch
StVD Weber
StOVR Feuler


Veröffentlichte Tagesordnung:


Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.11.2003



2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

2.1.1 dortmund-project;
Quartalsbericht zur Budget- und Personalsituation in III/2003
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05087-03)


2.2 F i n a n z e n

- keine Vorlagen -


2.3 P e r s o n a l

- keine Vorlagen -


2.4 K o m m u n a l w i r t s c h a f t

- keine Vorlagen -



3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Bauleitplanung
130. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan In W 123
- Verlängerung Strobelallee und Umwidmung Kleingartenanlage Ardeyblick -
hier: I. Beschluss zur Veränderung des räumlichen Geltungsbereiches der
130. Änderung des Flächennutzungsplanes,
II. Beschluss zur Veränderung des räumlichen Geltungsbereiches des
Bebauungsplanes In W 123,
III. Ergebnis der Bürgerbeteiligung, IV. und V. Offenlegungsbeschlüsse
(130. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bebauungsplan In W 123)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03913-03)

3.2 Mobilfunk in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04922-03)

3.3 Bauleitplanung
Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ma 122 - Feuerwache Bärenbruch -
hier: Beifügung einer Begründung und Satzungbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05057-03)


3.4 Bauleitplanung
149. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Vorhaben- und Erschließungsplan) Hu 142 -Einzelhandelsstandort Dortmund-Huckarde, Aspeystraße -
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der Offenlegung
II. Feststellungsbeschluss mit Erläuterungsbericht vom 07.11.2003
III. Satzungbeschluss
IV. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 07.11.2003
V. Beschluss zum Abschluss der Ergänzung zum Durchführungsvertrag
- Teil B - vom 17.04.2003
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05007-03)

3.5 Bauleitplanung
139. Änderung des Flächennutzungsplanes -Einkaufszentrum Sölder Straße- und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ap 210 -Einkaufszentrum
Sölder Straße-
hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung eines Erläuterungsberichtes, Beifügung einer Begründung, Beschluss zur Änderung des Flächen- nutzungsplanes, Satzungsbeschluss, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages, Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit
von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ap 210
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05178-03)

3.6 1. Sachstandsbericht zu den Standorten der Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur (IDS) in Dortmund:
- Ehemalige Kokerei Hansa - das Gesamtprojekt
- Der Tomson-Bock und das Doppelbockfördergerüst - ehemalige Zeche Gneisenau
- Der Malakowturm - ehemalige Zeche Fürst Hardenberg
2. Zustimmung des Rates der Stadt Dortmund zu zwischen dem Land NRW und der Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur (IDS) verabredeten und finanziell gesicherten Maßnahmen der IDS an Industriedenkmalen im Stadtgebiet Dortmund ohne finanzielle Beteiligung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05109-03)

3.7 European Energy Award® (eea®): Beteiligung der Stadt Dortmund am Programm der Energieagentur NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05227-03)

3.8 Bauleitplanung
Bebauungsplan Lü 148 - Steinsweg -
hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung einer Begründung und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes sowie Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Lü 148
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05217-03)

3.9 Umbaumaßnahmen am Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg
hier: Einbau von Fachräumen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05079-03)

3.10 Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Helene-Lange-Gymnasium (Massivpavillon)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05093-03)

3.11 Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Hauptschule Derne (Massivpavillon)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05080-03)

3.12 Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Josef-Grundschule (Massivpavillon)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05077-03)

3.13 Erweiterung der Regenbogen-Grundschule, Adalmundstr. 1 in Do-Mengede
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05078-03)

3.14 Bauleitplanung
99. Änderung des Flächennutzungsplanes/Bebauungsplan InW 120
- Entwicklung Hauptbahnhof -
hier: I. Entscheidung über Anregungen aus der öffentlichen Auslegung
II. Feststellungsbeschluss mit modifiziertem Erläuterungsbericht zur
99. Änderung des Flächennutzungsplanes
III. Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan InW 120
IV. Beifügung einer modifizierten Begründung mit integriertem Umweltbericht
V. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen
(Drucksache-Nr. 05244-03)


4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund
hier: Jahresabschluss 2002
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04891-03)

4.2 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006
hier: Programmschwerpunkt 2 "Förderung der Lokalen Ökonomie"
hier: Verlängerung des Projektes "2. Chance - Individuelle Beratung nach Betriebsauflösung".
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05018-03)

4.3 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006
hier: Programmschwerpunkt 2 "Förderung der Lokalen Ökonomie"
hier: Start des Teilprojekts "Gewerbevereine Borsigplatz, Münsterstraße, Schützenstraße"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05020-03)

4.4 Wirtschaftsplan 2004 des Sondervermögens "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05145-03)



5. Öffentliche Einrichtungen
- keine Vorlagen -


6. Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Satzung zur sechsten Änderung der Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Spätaussiedler, ausländische Flüchtlinge und Wohnungslose mit Gebührenordnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05136-03)

6.2 Satzung zur vierten Änderung der Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05137-03)


7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Wirtschaftsplan 2004
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05110-03)

7.2 Neubau einer Sportplatzanlage in Kunstrasenausführung an der Probstheidastraße in
DO-Eving (Eckeystadion)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05200-03)



8. Schule

8.1 Errichtung eines Aufbaubildungsganges "Sprachförderung" der Fachschule für Sozialpädagogik am Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05202-03)

8.2 Anhebung des Eigenanteils zum SchokoTicket für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler nach § 7 Schulfinanzgesetz (SchFG)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05179-03)



9. Kinder und Jugend

9.1 Errichtung von Erziehungswohngruppen des Städt. Institutes für Heilpädagogikaußerhalb des Stadtgebietes Dortmund
und Umbenennung des Namens
(Drucksache Nr.: 04285-03)


10. Finanzen Liegenschaften

10.1 Überführung weiterer Stadtämter in das Neue Kommunale Finanzmanagement
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05040-03)

10.2 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen des Neuen Kommunalen Haushalts, die der Stadtkämmerer analog § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das 3. Quartal des Haushalts-
jahres 2003 bewilligt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05108-03)

10.3 Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das
3. Quartal des Haushaltsjahres 2003 bewilligt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05107-03)

10.4 - Ergebnis der Jahresrechnung 2002 des kameralen Haushalts
- Jahresabschluss 2002 des Neuen Kommunalen Haushalts
- Bildung von kameralen Haushaltsausgaberesten 2002 und Übertragung von
Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2003 im Neuen Kommunalen Haushalt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04972-03)

10.5 Wirtschaftsplan des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, für
das Wirtschaftsjahr 2004
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05174-03)

10.6 Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs "Städtische Immobilienwirtschaft" für das Wirtschaftsjahr 2002
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05213-03)


11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung
- keine Vorlagen -

12. Anfragen

- keine Vorlagen -



Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 15:00 Uhr von Bürgermeister Miksch eröffnet und zunächst geleitet. Später übernahm OB Dr. Langemeyer die Leitung der Sitzung.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte Bm Miksch die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.



1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Harnisch (SPD) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Bm Miksch wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde gem. § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung im Wege der Dringlichkeit um folgende Punkte erweitert:

6.3 Neuorganisation des Drogenhilfesystems in Dortmund
(Drucksache Nr.: 05218-03)

10.7 RWE Gas AG
Integration der RWE Gas AG in die neue Struktur des RWE-Konzerns
(Drucksache Nr.: 05243-03)

10.8 Wirtschaftsplan der Städtischen Immobilienwirtschaft für das Wirtschaftsjahr 2004
(Drucksache Nr.: 05084-03)

10.9 Überplanmäßige Mehrausgabe bei der Haushaltsstelle 0340.8410.0000
- Zinsen bei Steuerrückzahlungen u. a. -
(Drucksache Nr.: 05318-03)

Die Dringlichkeit wurde vom Haupt- und Finanzausschuss in allen Fällen einstimmig festgestellt.

Gem. § 15 Abs. 1 der Geschäftsordnung wurden folgende Punkte von der Tagesordnung abgesetzt:

3.12 Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Josef-Grundschule (Massivpavillon)
(Drucksache Nr.: 05077-03)

9.1 Errichtung von Erziehungswohngruppen des Städt. Institutes für Heilpädagogik
außerhalb des Stadtgebietes Dortmund und Umbenennung des Namens
(Drucksache Nr.: 04285-03)


Außerdem wies Bm Miksch daraufhin, dass der Oberbürgermeister aufgrund seiner Unterrichtungspflicht die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses im öffentlichen Sitzungsteil über eine Angelegenheit der Rechnungsprüfung informieren werde.

Mit diesen Veränderungen wurde die Tagesordnung vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig festgestellt.




zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.11.2003

Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.11.2003.


2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

zu TOP 2.1.1
dortmund-project;
Quartalsbericht zur Budget- und Personalsituation in III/2003
(Drucksache Nr.: 05087-03)

Herr Mager gab ergänzend zur Vorlage einen Ausblick auf das voraussichtliche Ergebnis des
IV. Quartals. Danach werde unter Berücksichtigung der 95 %igen Freigabe das Budget durch
Aufträge und geleistete Zahlungen zu rund 99 % ausgeschöpft sein.

Rm Dr. Eiteneyer fragte nach dem Grad der Mittelverausgabung bei den einzelnen Teilprojekten.

Herr Mager erläuterte, in den Bereichen Mikrosystemtechnik, start2grow und Standortentwicklung seien die internen Planansätze leicht überschritten worden. Beim Teilprojekt 'Ansiedlungen IT' verblieben noch 204 000 Euro, beim Projekt 'Menschen + Kompetenzen' seien noch 200 000 Euro offen.

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Quartalsbericht zur Kenntnis.



2.2 F i n a n z e n

- keine Vorlagen -


2.3 P e r s o n a l

- keine Vorlagen-





2.4 K o m m u n a l w i r t s c h a f t

- keine Vorlagen -



3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

zu TOP 3.1
Bauleitplanung
130. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan In W 123
- Verlängerung Strobelallee und Umwidmung Kleingartenanlage Ardeyblick -
hier: I. Beschluss zur Veränderung des räumlichen Geltungsbereiches der
130. Änderung des Flächennutzungsplanes,
II. Beschluss zur Veränderung des räumlichen Geltungsbereiches des
Bebauungsplanes In W 123,
III. Ergebnis der Bürgerbeteiligung, IV. und V. Offenlegungsbeschlüsse
(130. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bebauungsplan In W 123)
(Drucksache Nr.: 03913-03)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

Herr sB Weikert beantragt, dem Beschluss der Bezirksvertretung Hombruch aus der Sitzung am 11.11.2003 zu folgen und bei der Ausgleichsfläche 1 von 2 für den Bebauungsplan In W 123 den eingezeichneten Weg vom Baroper Kirchweg bis zur Ostenbergstraße zu erhalten.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen folgt einstimmig bei Enthaltung der Stimmen durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Vorschlag der Bezirksvertretung Hombruch, bei der Ausgleichsfläche 1 von 2 für den Bebauungsplan In W 123 den einge- zeichneten Weg vom Baroper Kirchweg bis zur Ostenbergstraße zu erhalten, und empfiehlt mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Rat der Stadt, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt

I. beschließt, den Änderungsbeschluss zur 130. Änderung des Flächennutzungsplanes vom
29.11.2001 hinsichtlich des räumlichen Geltungsbereiches zu verändern und diesen nunmehr, wie unter Punkt 1.3 dieser Beschlussvorlage genannt, festzulegen;

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. beschließt, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan In W 123 vom 29.11.2001 hinsichtlich des räumlichen Geltungsbereichs zu verändern und diesen nunmehr, wie unter Punkt 1.6 dieser Beschlussvorlage genannt, festzulegen,

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

III. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 6 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführten Bürgerbeteiligung zur 130. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan In W 123 – Verlängerung Strobelallee und Umwidmung Kleingartenanlage Ardeyblick –

IV. stimmt den geplanten Darstellungen des Entwurfes der 130. Änderung -Verlängerung Strobelallee und Umwidmung Kleingartenanlage Ardeyblick - des Flächennutzungs- planes der Stadt Dortmund vom 27.06.1985 und dem Erläuterungsbericht vom 10.09.2003 zu und beschließt die öffentliche Auslegung,

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB

V. stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfes In W 123
- Verlängerung Strobelallee und Umwidmung Kleingartenanlage Ardeyblick - und
der Begründung vom 10.09.2003 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB


VI. nimmt Kenntnis davon, dass mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes In W 123 diesem widersprechende Darstellungen und Festsetzungen des Lanschaftsplanes Dortmund-Mitte ersetzt und damit außer Kraft treten werden.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu beschließen.



zu TOP 3.2
Mobilfunk in Dortmund
(Drucksache Nr.: 04922-03)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter Abänderung der Berichterstattung auf halbjährlich:

1. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen begrüßt die Absicht der
Verwaltung und Mobilfunkbetreiber, den „Dortmunder Weg“ hinsichtlich der
Betrachtung der Nähe von Mobilfunkanlagen zu empfindlichen Einrichtungen (z.B.
Schulen) fortzuführen und diese bei Planung der neuer Mobilfunkbasisstationen zu
berücksichtigen.

2. Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, halbjährlich in den zuständigen
Bezirksvertretungen und dem AUSW über die zwischenzeitlich neu errichteten
Basisstationen, die jeweiligen Standorte und die maximal zu erwarteten Feldstärken
unter Berücksichtigung der Gebäude im Umfeld und der technischen Daten zu berichten
und dies schriftlich zu dokumentieren.

3. Die Präsentation der entsprechenden Daten im Internet wird so aufgearbeitet, dass die
aktuellen Standorte der Basisstationen erkennbar sind und die sonstigen unter zwei
genannten Informationen zu jeder einzelnen Anlage direkt über entsprechende Links
abrufbar sind.

4. Die Verwaltung wird aufgefordert, in den Konsensgesprächen mit den Mobilfunk-
betreibern darauf hinzuwirken, dass die technischen Daten der Anlagen zeitgerecht
zur Verfügung gestellt werden, um die öffentliche Zugänglichkeit zu den
entsprechenden Informationen sicherstellen zu können.



Unter Beachtung des geänderten Antrages empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung
und Wohnen dem Rat der Stadt mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt, die Zuständigkeit der politischen Gremien nach den Regelungen
des Delegationsbeschlusses vom 22.05.2003 dahingehend zu ändern, dass Mobilfunkanlagen, die
entsprechend der Gesetzesänderung der Bauordnung des Landes Nordrhein- Westfalen, (BauO
NRW) nicht mehr der Genehmigungspflicht unterliegen, aber einer Befreiung nach dem
Planungsrecht von der Art der baulichen Nutzung gem. § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
bedürfen, von der Vorlagepflicht ausgenommen werden. Der Haupt- und Finanzausschuss
empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für
Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu beschließen.



zu TOP 3.3
Bauleitplanung
Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ma 122 - Feuerwache Bärenbruch -
hier: Beifügung einer Begründung und Satzungbeschluss
(Drucksache Nr.: 05057-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt die mit dem Entwurf zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes
Ma 122 - Feuerwehrwache Bärenburch - offengelegte Begründung vom 21.01.2003 der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ma 122 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBI. I, S. 2141; BGBI. III/FNA 213 - 1) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW
S. 666, SGV NRW 2023) zur geltenden Fassung.


Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Textsatzung zur geplanten Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ma 122 - Feuerwache Bärenbruch - für den unter Punkt 1 dieser Vorlage näher beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 GO NRW.


zu TOP 3.4
Bauleitplanung
149. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Vorhaben- und Erschließungsplan) Hu 142 -Einzelhandelsstandort Dortmund-Huckarde, Aspeystraße -
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der Offenlegung
II. Feststellungsbeschluss mit Erläuterungsbericht vom 07.11.2003
III. Satzungbeschluss
IV. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 07.11.2003
V. Beschluss zum Abschluss der Ergänzung zum Durchführungsvertrag
- Teil B - vom 17.04.2003
(Drucksache Nr.: 05007-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hu 142 - Einzelhandelsstandort Dortmund-Huckarde, Aspeystraße - vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den Anregungen zu Punkt 11.1 zu
folgen sowie den Anregungen zu Punkt 11.2 teilweise zu folgen und teilweise aus den
dort genannten Gründen nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 27.08.1997 (BGBI. I S. 2141, BGBI. III - FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§
7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW
2023).

II. beschließt die 149. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Erläuterungsbericht vom 10.11.2003 für den unter Punkt 1. dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.






III. beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hu 142 - Einzelhandelsstandort Dortmund-Huckarde, Aspeystraße - für den unter Punkt 1. dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 22.05.2003 offengelegenen Inhalt jedoch mit den unter Pkt. 12 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungen als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 und § 12 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

IV. beschließt, dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hu 142 die aktualisierte/modifizierte Begründung vom 10.11.2003 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 und § 12 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.


V. beschließt, der zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Dortmund zu schließenden Ergänzung zum Durchführungsvertrag - Teil B - vom 17.04.2003 (siehe Anlage) zuzustimmen.
Rechtsgrundlage:

§ 10 und § 12 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.



zu TOP 3.5
Bauleitplanung
139. Änderung des Flächennutzungsplanes -Einkaufszentrum Sölder Straße- und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ap 210 -Einkaufszentrum
Sölder Straße-
hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung eines Erläuterungsberichtes, Beifügung einer Begründung, Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes, Satzungsbeschluss, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages, Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ap 210
(Drucksache Nr.: 05178-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:




Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zur 139. Änderung des Flächennutzungs- planes und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Ap 210 -Einkaufszentrum Sölder Straße- geprüft und beschließt
a) die Anregungen unter der Ziffer 14.1 dieser Vorlage nicht zu berück- sichtigen und
b) die Anregungen unter den Ziffern 14.2-14.4 dieser Vorlage teilweise zu berücksichtigen,
sowie die unter Ziffer 15 dieser Vorlage beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ap 210 einschließlich der textlichen Festsetzungen und Hinweise sowie die Begründung entsprechend zu ändern.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141; BGBl. III/FNA 213-1) in der zur Zeit geltenden Fassung.


Der Rat der Stadt beschließt, den mit dem Entwurf der 139. Änderung des Flächennutzungs- planes offengelegten Erläuterungsbericht vom 10.06.2003 entsprechend der Ausführungen unter der Ziffer 15.1 dieser Vorlage zu aktualisieren und den aktualisierten Erläuterungsbericht vom 10.11.2003 der 139. Änderung des Flächennutzungsplanes - Einkaufszentrum Sölder Straße - beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 5 Abs. 5 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB.


Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 10.06.2003 entsprechend den Aus- führungen unter der Ziffer 15.2 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 10.11.2003 dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Ap 210 -Einkaufszentrum Sölder Straße- beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB.


Der Rat der Stadt beschließt die 139. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.


Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 BauGB.


Der Rat der Stadt beschließt den vorhaben bezogenen Bebauungsplan Ap 210 -Einkaufszentrum Sölder Straße- für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Bereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 Abs. 1 und § 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.


Der Rat der Stadt beschließt, dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag -Teil B- (siehe Anlage) zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:

§ 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW. Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungs- genehmigungen für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ap 210.

Rechtsgrundlage:

§ 19 Abs. 1 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 GO NRW.


zu TOP 3.6
1. Sachstandsbericht zu den Standorten der Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur (IDS) in Dortmund:
- Ehemalige Kokerei Hansa - das Gesamtprojekt
- Der Tomson-Bock und das Doppelbockfördergerüst - ehemalige Zeche Gneisenau
- Der Malakowturm - ehemalige Zeche Fürst Hardenberg
2. Zustimmung des Rates der Stadt Dortmund zu zwischen dem Land NRW und der Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur (IDS) verabredeten und finanziell gesicherten Maßnahmen der IDS an Industriedenkmalen im Stadtgebiet Dortmund ohne finanzielle Beteiligung der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 05109-03)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

Herr RM Zuch verweist auf den Beschluss der Bezirksvertretung Scharnhorst und bittet darum, über die einzelnen Standorte der Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur in Dortmund einzeln abzustimmen. Im Namen der CDU-Fraktion lehnt er die ehemalige Kokerei Hansa und den Malakowturm ab. Dagegen werden der Tomson-Bock und das Doppelförder- gerüst auf der ehemaligen Zeche Gneisenau mitgetragen.

Die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sprechen sich für die ehemalige Kokerei Hansa und den Malakowturm aus.

RM Ollech bittet darum, folgendem Beschluss der Bezirksvertretung Huckarde aus der Sitzung am 04.12.2003 zu folgen:

"Auf der Grundlage bestehender Beschlüsse der Bezirksvertretung Huckarde und des Rates der Stadt Dortmund zum Erhalt und zur möglichen Nutzung des Gasometers der Kokerei Hansa in Huckarde bittet die Bezirksvertretung die Verwaltung, Verhandlungen mit dem Betreiber zu führen mit dem Ziel, einem Moratorium bezogen auf die Abrissentscheidung zuzustimmen.

Der Gasometer soll, um weitere Gespräche für eine Finanzierung und Nutzung führen zu können, zunächst erhalten bleiben."


Herr RM Ollech spricht im Zusammenhang mit dem Erhalt des Gasometers von einem Zeitraum von einem Jahr.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion:

"Auf der Grundlage bestehender Beschlüsse der Bezirksvertretung Huckarde und des Rates der Stadt Dortmund zum Erhalt und zur möglichen Nutzung des Gasometers der Kokerei Hansa in Huckarde wird die Verwaltung aufgefordert, Verhandlungen mit dem Betreiber zu führen mit dem Ziel, einem Moratorium bezogen auf die Abrissentscheidung zuzustimmen.
Der Gasometer soll, um weitere Gespräche für eine Finanzierung und Nutzung führen zu können, zunächst erhalten bleiben.

" Mit dieser Ergänzung empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion dem Rat folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht zu den Standorten der Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur (IDS) in Dortmund zur Kenntnis und stimmt der Durchführung der nachfolgend genannten, zwischen dem Land NRW und der Stiftung
Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur (IDS) verabredeten und finanziell gesicherten
Maßnahmen an Industriedenkmalen im Stadtgebiet Dortmund zu.
- Bestandspflege der Stiftungsstandorte 2002 - 2005
- Umbau des ehemaligen Waschkauen- und Sozialgebäudes auf dem Areal der ehemaligen
Kokerei Hansa, 2. Bauabschnitt, sowie der ehemaligen Zentralwerkstatt, 1. Bauabschnitt
(Sicherung und Erhaltung des Historischen Erbes), und Illumination des Erlebnispfades C
- Dach- und Fachsanierung des Malakowturms, ehemalige Zeche Fürst Hardenberg.

Rm Jostes (CDU) gab zu Protokoll, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde; das gelte
aber nicht für die Maßnahmen 'ehemalige Kokerei Hansa' und 'Malakowturm', die man aus- drücklich ablehne.

Rm Harnisch (SPD) und Rm Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) erläuterten, ihre
Fraktionen würden die Vorlage ohne Einschränkungen mittragen.

Auf die Empfehlung des Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen eingehend erklärte
StR Sierau, dass die Verwaltung selbstverständlich dem Auftrag, Gespräche über den Erhalt das
Gasometers der Kokerei Hansa in Huckarde zu führen, nachkommen werde. Er machte allerdings
auch deutlich, dass die Erfolgsaussichten als sehr gering einzuschätzen seien.


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu beschließen.

Die Leitung der Sitzung wurde von OB Dr. Langemeyer übernommen.



zu TOP 3.7
European Energy Award® (eea®): Beteiligung der Stadt Dortmund am Programm der Energieagentur NRW
(Drucksache Nr.: 05227-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Landesförderung, die Teilnahme am Programm "European Energy Award"® (eea®). Die innerstädtische Koordinierung des Programms übernimmt 6/Agenda-Büro.



zu TOP 3.8
Bauleitplanung
Bebauungsplan Lü 148 - Steinsweg -
hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung einer Begründung und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes sowie Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Lü 148
(Drucksache Nr.: 05217-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplan Lü 148 - Steinsweg - geprüft und beschließt,
a) den Anregungen unter Punkt 15.1 bis 15.4 und 15.6 bis 15.9 gänzlich sowie den Anregungen unter Punkt 15.5 dieser Vorlage teilweise nicht zu folgen;
b) die Anregungen unter Punkt 15.5 dieser Vorlage teilweise zu berücksichtigen;
c) sowie die unter Punkt 16 dieser Vorlage beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich der Hinweise sowie die Begründung entsprechend zu ändern.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA
213-1) in der zur Zeit geltenden Fassung.


Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des Bebauungsplanes offengelegte
Begründung (einschließlich Anlagen) vom 23.05.2003 entsprechend den Ausführungen unter
den Ziffern 15.5 und 16 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom
17.11.2003 dem Bebauungsplan Lü 148 - Steinsweg – beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB.


Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Lü 148 - Steinsweg – einschließlich der unter
der Ziffer 16 aufgeführten Änderungen für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage näher be-
schriebenen Bereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023), in der
zur Zeit geltenden Fassung.
Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die
Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage genannten
räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Lü 148.

Rechtsgrundlage:

§ 19 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW. Der Beirat bei der unteren
Landschaftsbehörde nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.



zu TOP 3.9
Umbaumaßnahmen am Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg
hier: Einbau von Fachräumen
(Drucksache Nr.: 05079-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der Investitionsmaßnahme: Umbaumaßnahmen zur Schaffung von Fachräumen für Bäcker/innen und Konditoren/innen im Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg, Hacheneyer Str. 185 in Dortmund-Hacheney mit Gesamtkosten von 1.200.000,00 Euro.

Die Mittel für die Investitionsausgaben sind wie folgt im Haushaltsplan 2003/2004 veranschlagt:

Finanzposition HJ 2003 HJ 2004 HJ 2005
2400 9411 0163
Haushaltssoll 0,00 Euro 850.000,00 Euro 0,00 Euro
Verpflichtungsermächtigung 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro

2400 9351 0163
Haushaltssoll 0,00 Euro 100.000,00 Euro 0,00 Euro
Verpflichtungsermächtigung 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro

Der zusätzliche Finanzierungsbedarf von 250.000 Euro wird durch Mittelumschichtungen im investiven Budget des Schulverwaltungsamtes im Haushalt 2005 bereitgestellt.

Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Investitionsmaßnahme beauftragt.


zu TOP 3.10
Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Helene-Lange-Gymnasium (Massivpavillon)
(Drucksache Nr.: 05093-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der Schadstoffsanierung einschl. der Sanierung zur Substanzsicherung des Helene-Lange-Gymnasiums (Massivpavillon),
Am Hombruchsfeld 55 a in Dortmund-Hombruch mit Gesamtkosten von 1.000.000,00 Euro.

Die Mittel für diese Maßnahme sind wie folgt im Haushaltsplan 2003/2004 veranschlagt:

Finanzposition HJ 2003 HJ 2004 HJ 2005
2300 5014 0000
Haushaltssoll 0,00 Euro 766.900,00 Euro 0,00 Euro

Der zusätzliche Finanzierungsbedarf von 233.100 Euro wird im HJ 2004 durch Mittelumschichtungen im Bereich der Schulsanierungen zur Verfügung gestellt.
Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Sanierungsmaßnahme beauftragt.


zu TOP 3.11
Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Hauptschule Derne (Massivpavillon)
(Drucksache Nr.: 05080-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der Schadstoffsanierung einschl. der Sanierung zur Substanzsicherung der Hauptschule Derne (Massivpavillon), Altenderner Str. 54
in Dortmund-Derne mit Gesamtkosten von 462.000,00 Euro.

Die Mittel für diese Maßnahme sind wie folgt im Haushaltsplan 2003/2004 veranschlagt:

Finanzposition HJ 2003 HJ 2004 HJ 2005
2150 5014 0000
Haushaltssoll 0,00 Euro 400.000,00 Euro 0,00 Euro

Der zusätzliche Finanzierungsbedarf von 62.000 Euro wird im HJ 2004 durch Mittelumschichtungen im Bereich der Schulsanierungen zur Verfügung gestellt.

Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Sanierungsmaßnahme beauftragt.



zu TOP 3.12
Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Josef-Grundschule (Massivpavillon)
(Drucksache Nr.: 05077-03)

Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 3.13
Erweiterung der Regenbogen-Grundschule, Adalmundstr. 1 in Do-Mengede
(Drucksache Nr.: 05078-03)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender gemeinsamer Antrag der
SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 11.12.2003 vor:

1. Der Rat beschließt im Grundsatz die Durchführung der Investitionsmaßnahme: Bauliche Erweiterung der Regenbogen-Grundschule in Dortmund-Mengede. Die Verwaltung wird beauftragt, kurzfristig zu prüfen, inwieweit der Erweiterungsbau mit dem Bau einer neuen Turnhalle gekoppelt werden kann und die Ergebnisse so zeitnah vorzulegen, dass der geplante Baubeginn nicht unverhältnismäßig verzögert wird. Insbesondere soll deutlich gemacht werden, welche Kosten im Fall eines gemeinsamen Baukörpers von Klassenräumen und Turnhalle zusätzlich entstehen würden und ob diese Lösung wirtschaftlich günstiger ist als die getrennte Abwicklung der Bauvorhaben.

2. Der Rat fordert die Verwaltung auf, über die Verhandlungsergebnisse mit der Sachversicherung zum Schadensfall des Turnhallenbrandes zu berichten, sobald diese bekannt sind und diese in die weiteren Überlegungen einzubeziehen.

3. Es ist zu prüfen, inwieweit örtliche Vereine als Mitinvestoren für den Bau einer neuen Turnhalle gewonnen werden können.

Außerdem lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vor:

Nach kurzer Diskussion über die Anzahl der benötigten Turnhalleneinheiten im Stadtbezirk Mengede beschließen die Mitglieder der Bezirksvertretung zusätzlich folgende Ergänzung zum Beschlussvorschlag der Verwaltung:


Die Bezirksvertretung nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Darüber hinaus stellt die Bezirksvertretung fest, dass die Ausführungen der Verwaltung keinen Hinweis auf die durch Brandschaden vernichtete Turnhalle der Regenbogen-Grundschulel enthalten. Unter Hinweis auf den im Schulausschuss am 05.11.2003 ergangenen Beschluss wird die Verwaltung gebeten, bei der Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsberechnung sowie einer Bedarfsanalyse hinsichtlich der Errichtung einer neuen Turnhalle am Standort Regenbogen-Grundschule die Erweiterungs- baumaßnahme Regenbogen-Grundschule mit in die Gesamtbetrachung einzubeziehen, um mögliche Synergieeffekte bei einer Gesamtplanung auszunutzen.

Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.



zu TOP 3.14
Bauleitplanung
99. Änderung des Flächennutzungsplanes / Bebauungsplan InW 120
- Entwicklung Hauptbahnhof -
hier: I. Entscheidung über Anregungen aus der öffentlichen Auslegung
II. Feststellungsbeschluss mit modifiziertem Erläuterungsbericht zur
99. Änderung des Flächennutzungsplanes
III. Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan InW 120
IV. Beifügung einer modifizierten Begründung mit integriertem Umweltbericht
V. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen
(Drucksache Nr.: 05244-03)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag neben zwei Schreiben der Verwaltung mit redaktionellen Änderungen bzw. weiteren Informationen zur Vorlage folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vor:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt den folgenden Antrag der SPD-Fraktion:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord bleibt bei ihrer Auffassung, dass die in der erneuten Bürgerbeteiligung und dem Bebauungsplan-Vorentwurf vorgestellte Variante – Nordspange - die richtige verkehrliche Erschließung ist.

Die nun in der Vorlage vorgeschlagene Anbindung über die Treibstraße kann nur eine erste Teillösung für die Erschließung des 3do-Projektes sein.

Die Bezirksvertretung erkennt, dass die ursprüngliche Lösung aufgrund bestehender Sachzwänge derzeit nicht möglich erscheint. Um im Interesse der Gesamtstadt und der Nordstadt zur zügigen Umsetzung des Gesamtprojektes beizutragen, trägt die Bezirksvertretung die offengelegte Planung mit.

Die Verwaltung wird aufgefordert, bei der Entwicklung der westlich angrenzenden – von der Bahn nicht mehr benötigten – Betriebsflächen darauf hinzuwirken, dass die Verkehrsanbindung langfristig über die Heinrich-August-Schulte-Straße oder die Westfaliastraße erfolgt.

Um die heute schon starken Verkehrsbeeinträchtigungen in diesem Bereich längs der Innenstadt- tangente Heiligegartenstraße, Steinstraße, Grüne Straße, Treibstraße zu minimieren, fordern wir im Interesse der betroffenen Bürger die Verwaltung auf, kurzfristig die folgenden Maßnamen umzusetzen:

(1) Das Mobilitätskonzept der Stadt Dortmund ist mit all seinen Facetten der umweltfreundlichen Verkehrsabwicklung konsequent und möglichst rasch zu verwirklichen.

(2) Der Investor hat im Einvernehmen mit der DB AG und dem betroffenen Einzelhandel ein Logistikkonzept zu erarbeiten, das bereits geeignete Maßnahmen zur Minimierung der Beeinträchtigungen während der Bauphase berücksichtigt, aber insbesondere einen möglichst störungsfreien Lkw-Anlieferungsverkehr vorsieht. Im Sinne des Umwelt- bundes ist zu prüfen, welche Bahngleise für Transportzwecke genutzt werden können.

(3) Zur Erhaltung bzw. Stützung der Lebensqualität im angrenzenden Wohnquartier ist es erforderlich, vornehmlich in der Blücher-, Gneisenau- und Scharnhorststraße geeignete Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung sowie zur Leitung und Lenkung des Straßen- verkehrs vorzusehen, z. B. gegenläufige Einbahnstraßen u. ä..

Dieser Beschluss wird mehrheitlich bei drei Gegenstimmen der Fraktion nord-Stadtgrüne und einer Stimm- enthaltung Linkes Bündnis gefasst.

Die Bezirksvertretung stimmt dem Beschluss- vorschlag der Verwaltungsvorlage unter Einbeziehung des Antrages der SPD-Fraktion mehrheitlich bei vier Gegenstimmen zu.


Außerdem lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses folgende Empfehlung des
Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

Herr RM Giese fordert, dass die Schiene wichtiger wird als bisher im Konzept beschrieben.
Außerdem soll die Zu- und Abwägung, also die Straße, so funktional und wenig störend wie
möglich gebaut werden. Er spricht sich für die Nordspange aus, wie sie im Rahmen der 99.
Änderung des Flächennutzungsplanes geplant ist.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt unter Einbindung der von
Herrn RM Giese genannten Forderungen mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-
Fraktion dem Rat der Stadt Dortmund folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Entwürfe der 99. Änderung des Flächennutzungsplanes / des Bebauungsplanes InW 120 vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt,
- den Anregungen zu Pkt. 5.2.1 und 5.2.2 aus den dort genannten Gründen zu folgen,
- den Anregungen zu Pkt. 5.2.3 aus den dort genannten Gründen teilweise zu folgen und teilweise nicht zu folgen,
- den Anregungen zu den Punkten 5.1.1 bis 5.1.11, 5.2.4 bis 5.2.7 und 5.3.1 bis 5.3.6 nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 27.08.97 (BGBl I S. 2141, BGBl III/FNA 213-1) i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.94 (GV NW S. 666, SGV NW 2023);

II. beschließt, die 99. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dortmund vom 27.06.85 - Entwicklung Hauptbahnhof - mit modifiziertem Erläuterungsbericht vom 21.11.03 für den unter Pkt. 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich mit dem durch Beschluss des Rates der Stadt vom 24.07.03 offengelegten Inhalt und stellt diese Änderung fest.
Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO.

III. beschließt den Bebauungsplan InW 120 - Entwicklung Hauptbahnhof - (zugleich teilweise Änderung der Bebauungspläne 23, 106, 108, 117, 166, Nord III Ost, InW 109, InN 106 und InN 217) für den unter Pkt.1.2 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Ratsbeschluss vom 24.07.03 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Pkt. 6.1 und 6.2 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungen, als Satzung.
Rechtsgrundlage:

§ 10 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO;

IV. beschließt, dem Bebauungsplan InW 120 die modifizierte Begründung vom 21.11.03 mit integriertem Umweltbericht beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 und § 2a BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO;


V. beschließt den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Pkt. 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes InW 120 - Entwicklung Hauptbahnhof - als Satzung.
Rechtsgrundlage:

§ 19 Abs. 1 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 GO.


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, entsprechend der Empfehlungen der Bezirks- vertretung Innenstadt-Nord und des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu beschließen.



4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

zu TOP 4.1
Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund
hier: Jahresabschluss 2002
(Drucksache Nr.: 04891-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vorgelegten Jahresabschluss 2002 des Sondervermögens fest.
- Der Rat beschließt, den Bilanzverlust in Höhe von 1.925.150,51 € mit der Kapitalrücklage zu verrechnen.
- Der Rat beschließt die Entlastung des Werksausschusses.
- Der Rat beschließt die Entlastung der Werkleitung.


zu TOP 4.2
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006
hier: Programmschwerpunkt 2 "Förderung der Lokalen Ökonomie"
hier: Verlängerung des Projektes "2. Chance - Individuelle Beratung nach Betriebsauflösung".
(Drucksache Nr.: 05018-03)

OB Dr. Langemeyer nahm die folgenden URBAN II-Vorlagen zum Anlass, die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses darüber zu unterrichten, dass das Rechnungsprüfungsamt derzeit Vorgänge im Zusammenhang mit den Projekten der Europäischen Gemeinschaftsinitiative URBAN II prüfe. Angesichts von offensichtlichen Auffälligkeiten und Ungereimtheiten bei der Abwicklung des Projektes habe er die Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes gebeten, hier eine umfassende Prüfung vorzunehmen. Er habe zudem veranlasst, dass eine organisatorische Umsteuerung vorgenommen und eine dezernatsübergreifende Projektgruppe gebildet werde.

So lange die aufgetretenen Ungereimtheiten nicht geklärt seien, werde es keine weiteren Vorlagen zu URBAN II geben.

Auf verschiedene Nachfragen erklärte OB Dr. Langemeyer, die Prüfung betreffe alle Maßnahmen, die unter dem Stichwort 'URBAN II' behandelt worden seien. Dabei könnten Konsequenzen auch für laufende Projekte nicht ausgeschlossen werden. Die Vorlagen unter den Tagesordnungspunkten 4.2 und 4.3 könnte man heute beschließen; allerdings dürften Bewilli- gungen nur dann erteilt werden, wenn sichergestellt sei, dass dies auf einer neuen Grundlage geschehe.


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Verlängerung des Projektes "2.Chance - Individuelle Beratung nach Betriebsauflösung" im Programmschwerpunkt 2 der EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II vom 01.01.2004 bis zum 31.12.2004.

Durch das aufgeführte Projekt werden nach Ablauf der Förderphase keine Folgekosten für den städtischen Haushalt entstehen.



zu TOP 4.3
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006
hier: Programmschwerpunkt 2 "Förderung der Lokalen Ökonomie"
hier: Start des Teilprojekts "Gewerbevereine Borsigplatz, Münsterstraße, Schützenstraße"
(Drucksache Nr.: 05020-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung des Teilprojektes im Programm- schwerpunkt 2 der EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II für zunächst zwei Jahre - vom 01.01.2004 bis zum 31.12.2005.


zu TOP 4.4
Wirtschaftsplan 2004 des Sondervermögens "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
(Drucksache Nr.: 05145-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2004 des Sondervermögens "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund".

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen wird auf 20 Mio. EUR festgesetzt. Das Sondervermögen wird ermächtigt, Kredite bis zu einer Höhe von 23.700 TEUR aufzunehmen.


5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen-


6. Soziales, Familie, Gesundheit


zu TOP 6.1
Satzung zur sechsten Änderung der Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Spätaussiedler, ausländische Flüchtlinge und Wohnungslose mit Gebührenordnung
(Drucksache Nr.: 05136-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur sechsten Änderung der Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Spätaussiedler, ausländische Flüchtlinge und Wohnungslose mit Gebührenordnung



zu TOP 6.2
Satzung zur vierten Änderung der Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung
(Drucksache Nr.: 05137-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur vierten Änderung der Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung


zu TOP 6.3
Neuorganisation des Drogenhilfesystems in Dortmund
(Drucksache Nr.: 05218-03)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit vor:

Der Vorsitzende weist daraufhin, dass die Vorlage wegen ihrer besonderen Bedeutung vom Rat der Stadt zu beschließen ist und daher in eine Empfehlung umzuwandeln ist. Dagegen gibt es keinen Widerspruch.

Bei drei Nein-Stimmen und einer Enthaltung nimmt der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit folgenden, mündlich vorgetragenen Änderungsantrag der Frau Unger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) zum Beschlussvorschlag an:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Zwischenbericht der Verwaltung zum Prozess der Neuorganisation des Drogenhilfesystems in Dortmund zur Kenntnis und stimmt der beabsichtigten Öffnungszeit des Drogenkonsumraumes an sechs Werktagen in der Woche zu,
längstens für den Zeitraum von 12 Monaten.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Prozess zur Neuorganisation des Drogenhilfesystems in Dortmund weiter voranzutreiben.

Mit dieser Ergänzung empfiehlt der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:
Der Rat nimmt den Zwischenbericht der Verwaltung zum Prozess der Neuorganisation des Drogenhilfesystems in Dortmund zur Kenntnis und stimmt der beabsichtigten Öffnungszeitdes Drogenkonsumraumes an sechs Werktagen in der Woche zu, längstens für den Zeitraum von 12 Monaten.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Prozess zur Neuorganisation des Drogenhilfesystems in Dortmund weiter voranzutreiben.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit zu beschließen.


7. Kultur, Sport, Freizeit

zu TOP 7.1
Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Wirtschaftsplan 2004
(Drucksache Nr.: 05110-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2004 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund gemäß § 5 Absatz 1 Buchstabe c) der Betriebssatzung. Die ausgewiesenen Zuschuss- bedarfe werden wie folgt kameral bereitgestellt:

Finanzposition 5500.7150.0000
(Zuschuss an den Eigenbetrieb
Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund) 16.026.700 Euro

Finanzposition 5500.9850.0001
(Zuschuss an den Eigenbetrieb
Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund) 2.378.000 Euro

zu TOP 7.2
Neubau einer Sportplatzanlage in Kunstrasenausführung an der Probstheidastraße in DO-Eving (Eckeystadion)
(Drucksache Nr.: 05200-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, an der Probstheidastrasse in Dortmund–Eving eine Sportplatzanlage in Kunstrasenausführung zu den in der Begründung dargestellten Gesamtkosten in Höhe von 1.132.848,00 Euro ohne MWSt zu errichten. Die erforderlichen Mittel sind von den Sport- und Freizeitbetrieben Dortmund entsprechend des Finanzierungsvorschlages aufzubrin- gen. Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ist als zuständiger Werksausschuss im Rahmen der jeweiligen Quartalsberichterstattung über die genaue Maßnahmenfinanzierung zu unterrichten.
Die jährlichen Nutzungskosten der Sportplatzanlage in Höhe von 21.808,00 Euro (brutto) werden von den Sport- und Freizeitbetrieben Dortmund ab dem Jahre 2005 im Rahmen des Budgets getragen.

Der Beginn der Maßnahme steht unter dem Vorbehalt, der im betreffenden Haushaltsjahr geltenden haushaltsrechtlichen Regelungen und Auflagen zur Bewirtschaftung dieses Haushaltsjahres.


8. Schule


zu TOP 8.1
Errichtung eines Aufbaubildungsganges "Sprachförderung" der Fachschule für Sozialpädagogik am Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 05202-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 8 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 e des Schulverwaltungsgesetzes (SchVG) die Errichtung des Bildungsganges "Sprachförderung" als Aufbaubildungsgang der Fachschule für Sozialpädagogik
am Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg der Stadt Dortmund zum 01.02.2004



zu TOP 8.2
Anhebung des Eigenanteils zum SchokoTicket für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler nach § 7 Schulfinanzgesetz (SchFG)
(Drucksache Nr.: 05179-03)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender aus dem Schulausschuss überwiesener Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vor:

Da noch Beratungsbedarf besteht, ist sich der Schulausschuss einig, folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen durchlaufen zu lassen: Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, dem Vorschlag der Verwaltung unter folgender Maßgabe zu folgen:

Der Rat spricht sich dafür aus, dass mit dem Bezug des Schokotickets zu einem Eigenanteil in Höhe von 8,00 Euro bzw. 5,20 Euro die Fahrradmitnahme bei Freizeitfahrten kostenfrei ist. Die Vertreter- Innen in der Zweckverbandsversammlung des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr werden beauftragt, einen entsprechenden Beschlussvorschlag einzubringen.

Der Schulausschuss empfiehlt dann dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen: Beschluss:

Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt: Der Entscheidung der Zweckverbandsversammlung des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) vom 23.07.2003 zu folgen und den wegen der Nutzungsmöglichkeit des SchokoTickets für sonstige Angebote des öffentlichen Nahverkehrs ("Freizeitfahrten") festgesetzten monatlichen Eigenanteil für nach der Verordnung zur Ausführung des § 7 Schulfinanzgesetz (Schülerfahrkostenverordnung – SchfkVO -) anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler zum 01.01.2004 von
- 7,70 Euro auf 8,00 Euro für jede/n volljährige/n anspruchsberechtigte/n Schüler/in und für die/den 1. minder- jährige/n anspruchsberechtigte/n Schüler/in einer Familie
- 5,00 Euro auf 5,20 Euro für die/den 2. minderjährige/n anspruchsberechtigte/n Schüler/in einer Familie anzuheben.

Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.



9. Kinder und Jugend
- keine Vorlagen -


10. Finanzen Liegenschaften

zu TOP 10.1
Überführung weiterer Stadtämter in das Neue Kommunale Finanzmanagement
(Drucksache Nr.: 05040-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Überführung des Rechnungswesens der Stadtämter 20, 37 und 53 (Stadtkämmerei, Berufsfeuerwehr und Gesundheitsamt) in das Neue Kommunale Finanzmanagement zum 01.01.2004 und die Erweiterung des Neuen Kommunalen Haushalts- planes zur Kenntnis.


zu TOP 10.2
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen des Neuen Kommunalen Haushalts, die der Stadtkämmerer analog § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2003 bewilligt hat
(Drucksache Nr.: 05108-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt von der Vorlage der Verwaltung Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt die Kenntnisnahme analog § 82 Abs. 1 Satz 4 GO NW.


zu TOP 10.3
Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2003 bewilligt hat
(Drucksache Nr.: 05107-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt von der Vorlage der Verwaltung Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt die Kenntnisnahme gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO NW.


zu TOP 10.4
- Ergebnis der Jahresrechnung 2002 des kameralen Haushalts
- Jahresabschluss 2002 des Neuen Kommunalen Haushalts
- Bildung von kameralen Haushaltsausgaberesten 2002 und Übertragung von Ermächtigungen
in das Haushaltsjahr 2003 im Neuen Kommunalen Haushalt
(Drucksache Nr.: 04972-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt Dortmund nimmt Kenntnis
a) von dem Ergebnis der Jahresrechnung 2002 des kameralen Haushalts sowie
b) von dem Jahresabschluss 2002 des Neuen Kommunalen Haushalts.

Ferner genehmigt der Rat der Stadt Dortmund die von der Verwaltung gebildeten kameralen Haushaltsausgabereste 2002 in Höhe von insgesamt 57.105.354,03 Euro sowie die beantragte Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2003 im Neuen Kommunalen Haushalt in Höhe von insgesamt 73.512,67 Euro. Darüber hinaus beschließt der Rat hinsichtlich der kameralen Haushaltsreste 2002 die Fortsetzung der daraus zu finanzierenden Maßnahmen.


zu TOP 10.5
Wirtschaftsplan des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, für das Wirtschaftsjahr 2004
(Drucksache Nr.: 05174-03)

Rm Dr. Eiteneyer (CDU) erläuterte, seine Fraktion habe Bedenken hinsichtlich der Sinnhaftig- keit und der Wirtschaftlichkeit des Dortmunder Systemhauses. Dosys müsse sich nicht im Wettbewerb behaupten, da seine Kunden, nämlich die Fachämter, zur Leistungsübernahme verpflichtet seien.

Nach dem entsprechenden Ratsbeschluss aus dem Jahre 1996 sollten die Fachämter nach einer dreijährigen Übergangszeit die Möglichkeit erhalten, Aufträge selbst zu erledigen oder zu vergeben. Vor einer Vergabe hätten sie allerdings zunächst ein Angebot von dosys einholen müssen. Dieser Beschluss sei offenbar in Vergessenheit geraten.

Darüber hinaus habe sich das Rechnungsprüfungsamt im Jahre 2003 in einem Prüfbericht kritisch mit der Arbeit von dosys auseinandergesetzt. In dem Bericht würden kalkulatorische Defizite genannt, ein kundenorientiertes Angebot gefordert und das Problem der Preisbindung erwähnt. Über diese Themen sollte zu gegebener Zeit eine Diskussion stattfinden.

Zum Wirtschaftsplan 2004 des Dortmunder Systemhauses führte Rm Dr. Eiteneyer (CDU) aus, es falle ein erheblicher Zuwachs im Bereich der Personalkosten auf. Die Erläuterungen dazu halte er für unzureichend.

OB Dr. Langemeyer machte deutlich, dass nach seiner Erinnerung das Thema 'externe Vergaben' bereits vor längerer Zeit förmlich beantwortet worden sei. Insofern könne der damalige Ratsauftrag als erfüllt angesehen werden. Es sei sicherlich machbar, immer wieder die Leistungen des Systemhauses mit dem Markt zu vergleichen. Dabei müsse allerdings ein wesentlicher Unterschied gesehen werden, denn dosys sei ein Teil der Stadtverwaltung und keine selbstständige Firma. Da es deshalb z. B. keine interne Umsatzsteuer gebe, verfüge das Dortmunder Systemhaus über einen Vorteil, den man bei einer externen Vergabe nicht hätte.

Im Rahmen einer kurzen Diskussion ging StK Pehlke auf den Wortbeitrag von Rm Dr. Eiteneyer (CDU) ein und unterbreitete den Vorschlag, die Thematik in einer der nächsten Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses zu erörtern und dabei auch die aufgeworfenen Fragen zu beantworten.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Betrieb wird ermächtigt, Kredite bis zu einer Höhe von 5.700.000 Euro zur Finanzierung der Investitionen entsprechend dem Vermögensplan 2004 aufzunehmen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 2.000.000 Euro festgesetzt.


zu TOP 10.6
Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs "Städtische Immobilienwirtschaft" für das Wirtschaftsjahr 2002
(Drucksache Nr.: 05213-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt

1. die Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2002 des Eigenbetriebs "Städtische Immobilienwirtschaft",

2. die Entlastung der Werkleitung,

3. den Jahresgewinn 2002 abzüglich des Verlustvortrags und der erfolgten Vorabausschüttung an den Städtischen Haushalt abzuführen.



zu TOP 10.7
RWE Gas AG
Integration der RWE Gas AG in die neue Struktur des RWE-Konzerns
(Drucksache Nr.: 05243-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Annahme des Angebotes der RWE AG mit folgenden Eckpunkten zu:
1. Aufgabe der Beteiligung an der RWE Gas AG gegen Gewährung von quotal gleich hohen Anteilen an der neuen RWE Westfalen-Weser-Ems AG (RWWE),
2. Erhalt einer erhöhten jährlichen Garantiedividende von 48 Mio. Euro für 5 Jahre,
3. Erhalt eines Einmalbetrages in Höhe von 100 Mio. Euro,
4. Abgabe der kommunalen Anteile an der neuen RWWE AG an die RWE AG bzw. eine
RWE-Konzerngesellschaft gegen Zahlung von 800 Mio. Euro nach Ablauf von 5 Jahren.

Der Gremienvorbehalt zu der gleichgerichteten Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung der Kommunale Aktionärsvereinigung RWE Gas GmbH vom 12.11.2003 wird aufgehoben.

Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt, alle zur Umsetzung der vorgenannten Beschluss- fassung erforderlichen Erklärungen abzugeben, Vereinbarungen zu treffen und Verträge abzuschließen.



zu TOP 10.8
Wirtschaftsplan der Städtischen Immobilienwirtschaft für das Wirtschaftsjahr 2004
(Drucksache Nr.: 05084-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt:

1. Den Wirtschaftsplan mit Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2004.

2. Der Eigenbetrieb wird ermächtigt, Kassenkredite bis zu einer Höhe von
25 Millionen Euro aufzunehmen.



zu TOP 10.9
Überplanmäßige Mehrausgabe bei der Haushaltsstelle 0340.8410.0000 -Zinsen bei Steuerrückzahlungen u. a. -
(Drucksache Nr.: 05318-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt die überplanmäßige Mehrausgabe bei der Haushaltsstelle 0340.8410.0000 -Zinsen bei Steuerrückzahlungen u. a. - in Höhe von 953.059,38 Euro und die Deckung durch Mehreinnahmen bei den Haushaltsstellen 0340.2602.0000 - Zinsen für Steuernachforderungen in Höhe von 749.787,11 Euro und 0340.2601.0000 - Stundungs-, Aussetzungs- und Hinter- ziehungszinsen- in Höhe von 203.272,27 Euro.



Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 15:45 Uhr von
OB Dr. Langemeyer beendet.



Der Oberbürgermeister



D r . L a n g e m e y e r H a r n i s c h
Ratsmitglied



Der Oberbürgermeister
In Vertretung

W e b e r
Miksch
Bürgermeister Schriftführer