Niederschrift

über die 15. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


am 18.01.2006
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:10 - 18:30 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Herr RM Hengstenberg, Vorsitzender (CDU)
Frau RM Uhrmann (CDU) i. V. für RM Follert (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Frau RM Horitzky (CDU)
Herr RM Mause (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pisula (CDU)
Herr sB Hedtke (CDU)
Frau RM Menzebach (CDU) i. V. für sB Zuch (CDU)
Herr RM Berndsen (SPD)
Frau RM Falkenstein-Vogler (SPD)
Herr RM J. Fischer (SPD)
Herr RM Harnisch (SPD)
Frau RM Dr. Hetmeier (SPD)
Herr RM Borris (SPD) i. V. für RM Lührs (SPD)
Herr RM Ollech (SPD)
Frau RM Lüders (SPD) i. V. für RM Poschmann (SPD)
Herr RM Schilff (SPD)
Frau RM Neumann (SPD) i. V. für RM Schnittker (SPD)
Frau RM Weyer (SPD)
Frau RM Zupfer (SPD)
Frau RM Pohlmann-Rohr (B’90/Die Grünen)
Frau RM Reuter (B’90/Die Grünen)
Herr RM Tönnes (B’90/Die Grünen)
Herr RM Carl (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM Tokarski (Fraktion FDP/Bürgerliste) i. V. für RM H. Fischer (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM Thieme (DVU)
2. Beratende Mitglieder:
Herr RM Münch
Herr RM Prof. Richter – Linkes Bündnis
Herr sE Schröder - Seniorenbeirat
Herr sE Tigges - Ausländerbeirat
Herr Specht - Polizeipräsidium Dortmund
Herr Sigges – DSW 21
Frau Schmidt - Aktionskreis „Der behinderte Mensch in Dortmund“
Herr Prof. Dr. Finke – Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
3. Verwaltung:
Herr StD Fehlemann – 7/Dez.
Herr StR Sierau – 6/Dez.
Herr StR Steitz – 3/Dez.
Frau Helfer - 7/Dez.-Büro
Herr Pompetzki – 6/Dez.-Büro
Herr Dr. Grote - 60/AL
Herr Kerschek – 60/1
Herr Ostholt - 61/AL
Herr Hofmeister - 63/AL
Herr Neuhaus- 64/AL
Frau Beißner – 64/stv.AL
Herr Limberg – 65/BL
Herr Funke – 65/4-EM
Herr Keune - 66/AL
Herr Dr. Falk – 66/3
Herr Thurm – 66/1
Herr Blume – 67/AL
Herr Schließler – 69/AL
Frau Fichtenau – StA 01
Frau Skodzik – StA 01
4. Gäste:
Frau Rummeld – DSW 21- zu TOP 12.2


Veröffentlichte Tagesordnung:
T a g e s o r d n u n g

für die 15. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 18.01.2006, Beginn: 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 16.11.2005

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 07.12.2005

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2006
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03788-05)
Anlage Lesehilfe: (Drucksache Nr.: 03788-05-E1)

Hinweis:
Bitte bringen Sie den Haushaltsplanentwurf 2006 (Band 1 und 2) zur Sitzung mit.

Die Unterlagen wurden zur Sitzung am 07.12.2005 versandt.

2.2 Fördermittel für Ferngleise am Dortmunder Hauptbahnhof
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04428-03-ATC)

3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

3.1 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 143 - Winterkampweg -
hier: I. Ergebnis der Bürgerbeteiligung II. Offenlegungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03850-05)

3.2 Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 181 - Rhader Hof - (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Lü 125)
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Anordnung einer Umlegung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04065-05)

3.3 Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Lü 133 - Flaspoete -
hier: Änderungsbeschluss und Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 13 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03664-05)

3.4 Ausdehnung der Mautpflicht zur Reduzierung von LKW-Durchgangsverkehren
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04157-05)

3.5 Integrierte Gesamtverkehrsplanung NRW
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04158-05)
4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

4.1 Information über die Änderung der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches (Fortfall des Zustimmungserfordernisses durch die Bezirksregierung bei der Genehmigung von Vorhaben im Außenbereich gemäß § 36 BauGB i.V.m. § 35 BauGB) im Lande Nordrhein-Westfalen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03661-05)

5. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt -

6. Angelegenheiten des Hochbaus

6.1 Berichtswesen über Energieverbrauch- und Kostenentwicklung für die Bezirksvertretungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03790-05)

7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

7.1 Satzung zur vierten Änderung und Ergänzung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung des Erschließungsbeitrages vom 31.05.1990 (Dortmunder Bekanntmachungen Nr. 23 vom 08.06.1990)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03808-05)

7.2 Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG/NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 (Dortmunder Bekanntmachungen vom 14.12.2001)
hier: Erhöhung der Anteilsätze der Beitragspflichtigen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03714-05)

7.3 Rückblick auf 125 Jahre Stadtentwässerung in Dortmund
- mündlicher Bericht -
(Drucksache Nr.: 04209-06)

8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -

9. Werksausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund
- unbesetzt -

10. Angelegenheiten des Umweltamtes

10.1 Kommunikationsstrategie Hochwasserrückhaltebecken Mengede
- mündlicher Bericht -
(Drucksache Nr.: 04210-06)

11. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'
- unbesetzt -

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

12.1 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II
Hoeschpark
hier: Ratsbeschluss vom 17.03.2005, TOP 3.1
- Auftrag des Rates zur Erarbeitung von Vorschlägen für eine Fahrradverbindung durch den Hoeschpark zwischen Wambeler Straße und Brackeler Straße,
- Änderung des Maßnahmeumfangs des Baubeschlusses, Verzicht auf die Finnenbahn.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03649-05)

12.2 Sicherheitskonzept für Dortmunder Straßenbahnen
- mündlicher Bericht -
(Drucksache Nr.: 04212-06)

Hierzu liegt Ihnen vor:
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste) mit Bitte um Stellungnahme
(Drucksache Nr.: 02983-05) (lag zur Sitzung des AUSW am 07.09.2005 vor)

13. Anfragen
- unbesetzt -
Die Tagesordnungspunkte des Infrastrukturdezernates (TOP 6 - TOP 9) und des Umweltdezernates (TOP 10 und TOP 11) werden in der Sitzung des AUSW am 18.01.2006 vorgezogen und vor TOP 3 behandelt.

Zur Information erhalten Sie folgende Unterlagen:
- Schreiben des Herrn StR Steitz vom 22.12.2005 zur Vorlage "Bildung eines Pools von Dachflächen für Solaranlagen auf städtischen Gebäuden" (Drucksache-Nr. 03787-05)
hier: Beantwortung einer Frage zu TOP 6.1 des AUSW am 07.12.2005
(Drucksache Nr.: 03787-05-E2)



Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn RM Hengstenberg - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr RM Neumann benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Herr RM Hengstenberg weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Herr StR Sierau bittet mit Schreiben vom 12.01.2006 darum, im Wege der Dringlichkeit folgende Vorlage auf die Tagesordnung zu nehmen:
63/2-2-033213, Vorbescheid für die Nutzungsänderung der ehemaligen Wirtschaftsgebäude des Gutes Altmengede auf dem Grundstück Gemarkung Mengede, Flur 3, Flurstück 383, 384, 451, Eckei 167, - Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 i. V. mit Abs. 4 Nr. 4 Baugesetzbuch (BauGB) – (Drucksache Nr.: 03872-05).

Der AUSW stimmt einstimmig dieser Erweiterung der Tagesordnung zu und wird die Vorlage unter TOP 4.2 behandeln.

Frau RM Reuter meldet zu den Tagesordnungspunkten 3.2 Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 181 - Rhader Hof - (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Lü 125)
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Anordnung einer Umlegung (Drucksache Nr.: 04065-05) und 12.1 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, Hoeschpark, hier: Ratsbeschluss vom 17.03.2005, TOP 3.1, - Auftrag des Rates zur Erarbeitung von Vorschlägen für eine Fahrradverbindung durch den Hoeschpark zwischen Wambeler Straße und Brackeler Straße, - Änderung des Maßnahmeumfangs des Baubeschlusses, Verzicht auf die Finnenbahn (Drucksache Nr.: 03649-05) im Namen der Fraktion B’ 90/Die Grünen Beratungsbedarf an. Sie bittet, die Vorlage zu TOP 3.2 in die Sitzung am 08.02.2006 zu vertagen und die Vorlage zu TOP 12.1 in die Ratssitzung am 16.02.2006 durchlaufen zu lassen.

Herr RM Münch spricht sich dafür aus, TOP 12.1 am 08.02.2006 zu behandeln, damit der AUSW als Fachausschuss ein Votum abgeben könne.

Der AUSW spricht sich mit Mehrheit gegen die Stimme der DVU dafür aus, TOP 3.2 auf den 08.02.2006 zu vertagen und TOP 12.1 ohne Beschlussempfehlung an den Rat weiterzugeben.

Mit Schreiben vom 16.01.2006 stellt Herr RM Münch einen Dringlichkeitsantrag und bittet um Erweiterung der Tagesordnung um eine Bitte um Stellungnahme bzw. Antrag mit der Bezeichnung „Rechtswidriger B-Plan Steinsweg“ (Drucksache Nr.: 04310-06). Nach mündlicher Begründung der Dringlichkeit lehnt der AUSW es einstimmig ab, die Tagesordnung um die Bitte um Stellungnahme/den Antrag zu erweitern.

Außerdem beantragt die Fraktion FDP/Bürgerliste, im Wege der Dringlichkeit die Tagesordnung um den Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme Geplante Tunnelrampe zur A 40/Wohnbebauung an der Hugo-Pork-Straße (Fraktion FDP/Bürgerliste) (Drucksache-Nr. 04344-06) zu erweitern.

Der AUSW stimmt einstimmig der Dringlichkeit zu, der Vorschlag zur TO wird unter TOP 7.4 behandelt.

Herr RM Hengstenberg macht den Vorschlag, TOP 12.2 Sicherheitskonzept für Dortmunder Straßenbahnen, - mündlicher Bericht - (Drucksache Nr.: 04212-06) vorzuziehen und direkt nach TOP 2 zu behandeln.

Zudem ist vorgesehen, entsprechend der Absprache im AUSW die Tagesordnungspunkte des Infrastrukturdezernates (TOP 6 - TOP 9) und des Umweltdezernates (TOP 10 und TOP 11) vorzuziehen und nach TOP 2 und 12.2 zu beraten. Im Anschluss werden die Tagesordnungspunkte 3 – 5 beraten.

Herr StR Sierau bittet mit Schreiben vom 18.01.2006 darum, den TOP 3.5 Integrierte Gesamtverkehrsplanung NRW, Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 04158-05) mit der gemeinsamen Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11.01.2006 (Drucksache-Nr. 04158-05-E1) unter TOP 12 –Dezernatsübergreifende Angelegenheiten - zu behandeln.

Der AUSW stimmt diesem Vorschlag zu, TOP 3.5 als TOP 12.3 zu behandeln.

Die Tagesordnung wird mit diesen Änderungen und Erweiterungen festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 16.11.2005

Die Niederschrift über die 13. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 16.11.2005 wird einstimmig genehmigt.

zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 07.12.2005

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 14. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 07.12.2005.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2006
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03788-05)
- Lesehilfe zum Haushaltsplanentwurf vom 14.11.2005 (Drucksache Nr.: 03788-05-E1)

Herr StR Steitz gibt eine kurze Einführung zum Haushaltsplanentwurf der Fachbereiche Umweltamt und Regiebetrieb Stadtgrün.
Das Umweltamt wurde bereits 2005 in der Form des Neuen kommunalen Finanzmodells (NKF) dargestellt, so dass Herr StR Steitz nur die geringen Veränderungen zwischen 2005 und 2006 benennt. Hierzu wird auf die Anlage zu TOP 2.1 verwiesen, die die von Herrn StR Steitz genutzten Präsentationsfolien zeigt. Die städtischen Budgetpositionen sind Folie 5 zu entnehmen.
Der Regiebetrieb Stadtgrün war bisher noch nicht im Rahmen des NKF veranschlagt, aber es gebe keine inhaltlichen Änderungen im Budget. Durch die Umstellung auf die Darstellungsform ergeben sich Differenzen. Produktgruppen und –bereiche sind nicht identisch mit Ämtern und Dezernaten, da landesseitig ein Kontenplan vorgegeben wird. Auf der Folie 3 sind der kamerale und der NKF-Haushalt gegenübergestellt. Herr StR Steitz verweist auf die entscheidende unten angegebene Summe des Zuschussbedarfs, der im kameralen Haushalt bei 7,5 Mio. Euro€€€€€€€€€€€€ und im NKF bei 7,411 Mio. Euro€€€€€€ liegt. Die Differenz sei keine wirtschaftliche Differenz, sondern bestimmte Beträge werden im NKF aufgeführt, die im kameralen Haushalt nicht genannt wurden. Weder im Personalkosten- noch im Sachmittelbereich gibt es grundsätzlich keine großen Veränderungen, nur die Darstellungsform habe sich verändert.

Auf die Frage der Frau RM Falkenstein-Vogler, warum die Grünpflege nicht im Haushaltsplanentwurf enthalten ist, erläutert Herr StR Steitz , dass der Regiebetrieb Stadtgrün als Auftraggeber und das Tiefbauamt 66/7 als Auftragnehmer tätig wird. Herr StD Fehlemann ergänzt, dass vor Jahren eine Organisationsuntersuchung unter dem Motto „Pflege in einheitlicher Hand“ durchgeführt wurde. Zur einheitlichen Erledigung der Aufgaben, zur Schnittstellenbeseitigung, zur einheitlichen Verkehrssicherung und um die Maschinenauslastung zu erhöhen, wurde der Pflegebetrieb öffentlicher Raum - 66/7 - organisatorisch eingerichtet.

Herr RM Carl erklärt, er habe versucht, den Bereich Umwelt nach Gruppen – wie im Haushaltsplan dargestellt - aufzugliedern. Dort seien für ihn interessante Verschiebungen erkennbar. Bei der Luftreinhaltung sei eine Erhöhung um 229.000 Euro€ zu erkennen, da der Masterplan Luft darin enthalten sei.
Herr RM Carl bittet um Auskunft, warum im Bereich Information und Öffentlichkeitsarbeit die Umweltinformation um 261.000 Euro€ zurückgehe und fragt, ob dort Einsparungen anfallen bzw. welche aperiodischen Ausgaben es im letzten Jahr dort gegeben habe. Das Gleiche gelte für den Bereich Landschaft und Natur. Dort werde das Ausgleichs- und Ersatzflächenmanagement um 325.000,50 Euro € gekürzt. Außerdem gebe es verschiedene Veränderungen im Bereich Wasser, in dem 147.000 Euro herausgenommen werden. Für ihn stelle es sich so dar, dass im Dezernat Umwelt gespart und insgesamt in 2006 weniger ausgegeben werden solle. Es werde dafür in den Bereichen Luft, Klima und Immissionen versucht zu fokussieren.
Herr RM Carl stellt die Frage, ob diese Einschätzung richtig sei und fordert gleichzeitig dazu auf, auf die Einzelpositionen, bei denen die Umschichtungen weggenommen wurden, näher einzugehen.

Herr Dr. Grote erkennt in der Darstellung eine falsche Lesart des Haushaltsplanes. Das gesamte Budget wurde von 2005 auf 2006 übertragen, abzüglich einer Verlagerung der Konsolidierungsverpflichtung von 100.000 Euro€, 30.000 Euro €Altersteilzeitregelung und 46.000 Euro€ für die 58er-Regelung. Hinzugekommen sind bei den Personalkosten 45.000 Euro für einen Mitarbeiter im Bereich Feinstaub und 22.500 Euro im Rahmen einer allgemeinen Budgetverlagerung von Sachmittel auf Personal. Bei den Sachmitteln sind 161.000 Euro für den Bereich Feinstaub und 20.000 Euro für den Masterplan Luft hinzugekommen.

Herr StR Steitz bietet an, die Fragen schriftlich zu beantworten.

Herr RM Carl erläutert, dass es z. B. im Bereich Information und Öffentlichkeitsarbeit die drei Unterbereiche Umweltberatung, -information und -aktionen gebe. Der gesamte Bereich schrumpfe von 2005 bis 2006 um 260.000 Euro €, der Umweltaktionsbereich erfahre eine Steigerung, die Umweltinformation sinke um 261.000 Euro€. Hier bittet Herr RM Carl um Auskunft über die dahinter stehenden Einzelmaßnahmen.
Herr RM Carl sagt zu, die Fragen schriftlich zu formulieren und diese Herrn StR Steitz zuzuleiten.

Herr RM Harnisch gibt an, dass die SPD-Fraktion das Thema Haushalt in einer Klausur Ende der nächsten Woche besprechen werde. Er schlägt daher vor, die Vorlage durchlaufen zu lassen.

Herr RM Münch macht darauf aufmerksam, dass die Dortmunder Naturschutzverbände den Haushalt kritisiert haben, weil zu wenig Geld für die Landschaftspflege und die Realisierung der Landschaftspläne bereitgestellt werde. Er möchte wissen, ob die Kritik berechtigt sei.

Herr StR Steitz stellt dar, dass es - genau wie für alle anderen Fachbereichsbudgets auch - im Umweltamt grundsätzlich keinen Mehrbedarf gebe, so dass das Budget für 2006 dem von 2006 entspricht. Daraus ergebe sich, dass unabhängig von der deutlichen Vergrößerung der Naturschutzflächen nicht mehr Geld für Naturschutzflächen zur Verfügung stehe. Soll für diesen Bereich mehr Geld zur Verfügung gestellt werden, so müssen Einnahmen weiter ausgeweitet oder Verschiebungen im Budget vorgenommen werden. Derzeitig stehen beim Etat des Umweltamtes noch Strukturüberlegungen an, evtl. können die Einnahmen etwas erhöht bzw. Fördermittel des Landes beantragt werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss und den Rat weiter.

zu TOP 2.2
Fördermittel für Ferngleise am Dortmunder Hauptbahnhof
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04428-03-ATC)

Herr StR Sierau gibt aufgrund der der Stadtverwaltung bekannten Informationen und Hinweise einen aktuellen Bericht über den Stand des Projektes ab. Die offenen Fragen hinsichtlich der Bundes- und Landesförderung seien inzwischen geklärt. Die bilateralen Verträge zwischen Sonae und der Deutschen Bahn AG und die Finanzierungsverträge mit dem Land NRW und dem Bund sollen endverhandelt sein. Außerdem gebe es Hinweise, dass vom Eisenbahnbundesamt der Planfeststellungsbeschluss zu erwarten sei, weil die Gefahrguttransportproblematik so erörtert und geklärt wurde, dass es zwischen den Gutachtern eine gemeinsame Lösung gebe, die vom Konzern DB AG mitgetragen werden könne. Eine etwaige Finanzierungssituation, die evtl. im Zusammenhang mit der Oberleitungsproblematik entstehen kann, ist so hinreichend geklärt, dass dies von Seiten der DB nicht mehr als Thema gesehen wird.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die mündliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 12.2
Sicherheitskonzept für Dortmunder Straßenbahnen
- mündlicher Bericht -
(Drucksache Nr.: 04212-06)
- Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 12.08.2005 (Drucksache-Nr. 02983-05)

Frau Rummeld – DSW 21 – stellt das Sicherheitskonzept für die Dortmunder Straßenbahnen anhand einer Präsentation vor. Diese ist als Anlage zu TOP 12.2 der Niederschrift beigefügt.
Es werden die Rechtsgrundlagen, hier insbesondere die Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab), dargestellt. Themen des Vortrages sind die Anforderungen an die Türen der Straßenbahnen gemäß § 43 BOStrab, die Einstiegshöhen und die Türsicherheitseinrichtungen der verschiedenen Straßenbahnen mit den Türöffnungs- und den Türschließvorgängen. Abschließend erklärt Frau Rummeld, wie die Überwachung und Wartung der Türanlagen durchgeführt wird und welche Erfahrungen mit dem Betrieb der Wagen B 100 vorliegen, dem Wagen, der in den tödlichen Unfall im Oktober 2004 verwickelt war.

Auf die Nachfrage des Herrn RM Tokarski, wie es zu diesem Unfall hat kommen können, erläutert Frau Rummeld, dass der Fahrer den Unfall nicht bemerkt hatte. Es handelte sich um einen Doppelzug und es gab gegensächliche Zeugenaussagen. Die Türanlagen waren in Ordnung, was anhand einer Dekra-Überprüfung festgestellt wurde. Fahrgäste, die sehr dünne Arme haben, können trotz schließender Türen und der Sicherungen z. B. noch ihren Arm zwischen den Türgummis haben. Es habe sich offenbar um die letzte Tür des ersten Fahrzeugs gehandelt und der Fahrgast sei in den Kupplungsbereich und dann unter die zweite Bahn gelangt.
Im Stadtbahnbereich gibt es ein Zugsicherungssystem, das bei einem roten Signal dazu führt, dass der Fahrer nicht über das Signal hinweg fahren kann. Dies ist im Straßenverkehr nicht möglich, da dies einer Abstimmung mit jeder Ampel bedürfte. Im Straßenverkehr gehe natürlich eine größere Gefahr von einer Straßenbahn als von einem Auto aus.

Die Frage des Herrn RM Berndsen nach dem z. B. Fußballspielen, wird durch Frau Rummeld als Grenzbereich beschrieben. Den Fahrgästen ist häufig nicht klar, wie groß die Gefahr ist, die durch ihre Handlungen entsteht.

Durch Herrn RM Carl zum Umbau der Bonner Straßenbahnen befragt, gibt Frau Rummeld an, dass beim Umbau eine Dokumentation des ersten Wagens erfolgt ist. Es sei nicht möglich gewesen, die Arbeit zu beschleunigen.

Herr RM Pisula vergleicht mit den Berliner und Dresdener S-Bahnen, die bei Schließen eine rote Lampe über der Tür haben.

Frau RM Rummeld stellt einen Vergleich an mit einem Wagen, der sich in Betrieb befindet, der im Einstiegsbereich eine rote Lampe habe. Dies sei keine Sicherungs-, sondern eine zusätzliche Warneinrichtung für den Fahrgast. Aufgrund von Beobachtungen ist erkennbar, dass je zur Hälfte diese Einrichtung sich positiv und auch negativ auswirken kann.

Herr RM Münch stellt mündlich folgenden Antrag:
“Der AUSW stellt fest, dass die Dortmunder Straßenbahnen sicher sind.“

Frau Schmidt hält es für erforderlich zu berücksichtigen, dass visuelle und akustische Signale in den Straßenbahnen eine Verbesserung in Bezug auf Barrierefreiheit für gehörlose und blinde Menschen beim Einstieg in die Bahn sein könnten.

Herr RM Pisula erklärt für die CDU-Fraktion, dass aufgrund fehlenden Fachwissens er es nicht für sinnvoll halte, über Meinungen abzustimmen.

Auf Hinweis des Herrn RM Harnisch ergänzt Herr RM Münch seinen Antrag wie folgt:
“Der AUSW ist der Überzeugung, dass die Dortmunder Straßenbahnen und Stadtbahnen sicher sind.“

Beschluss:
Folgender, mündlich durch Herrn RM Münch gestellte Antrag wird mit Mehrheit gegen vier Gegenstimmen und bei sieben Enthaltungen bei 15 Ja-Stimmen durch den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschlossen:
“Der AUSW ist der Überzeugung, dass die Dortmunder Straßenbahnen und Stadtbahnen sicher sind.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den mündlichen Bericht zum Sicherheitskonzept für Dortmunder Straßenbahnen zur Kenntnis.

6. Angelegenheiten des Hochbaus

zu TOP 6.1
Berichtswesen über Energieverbrauch- und Kostenentwicklung für die Bezirksvertretungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03790-05)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Zwischenbericht der Verwaltung zur Kenntnis.







7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 7.1
Satzung zur vierten Änderung und Ergänzung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung des Erschließungsbeitrages vom 31.05.1990 (Dortmunder Bekanntmachungen Nr. 23 vom 08.06.1990)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03808-05)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zufassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur vierten Änderung und Ergänzung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung des Erschließungsbeitrages vom 31.05.1990 (Dortmunder Bekanntmachungen Nr. 23 vom 08.06.1990).

zu TOP 7.2
Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG/NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 (Dortmunder Bekanntmachungen vom 14.12.2001)
hier: Erhöhung der Anteilsätze der Beitragspflichtigen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03714-05)

Herr RM Carl erklärt, dass die Fraktion FDP/Bürgerliste der Vorlage nicht zustimmen könne, da sie es nicht für richtig halte, dass Geschäftsleute in Geschäftsstraßen beim Ausbau von Gehwegen und Parkbuchten 70 % der Kosten übernehmen sollen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen des Herrn RM Thieme und der Fraktion FDP/Bürgerliste, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen und dem Rat der Stadt Dortmund einen entsprechenden Satzungsentwurf vorzulegen.

zu TOP 7.3
Rückblick auf 125 Jahre Stadtentwässerung in Dortmund
- mündlicher Bericht -
(Drucksache Nr.: 04209-06)

Herr Dr. Falk gibt einen Einblick in die heutige Stadtentwässerung und ihre Aufgaben sowie einen Rückblick auf die vergangenen 125 Jahre Stadtentwässerung in Dortmund. Im Jubiläumsjahr 2005 hat das Tiefbauamt verschiedenste Aktivitäten unternommen, wie ein Schulprojekt, eine Fahrradexkursion, einen Tag der offenen Tür im Pumpwerk Jungferntal. Höhepunkt war ein Festkonzert der Dortmunder Musikschule in der Fahrzeughalle des Betriebshofes.
Hauptaufgabe der Stadtentwässerung ist die Beseitigung des Abwassers und die Gewässer vor Verunreinigungen zu schützen. Dies erfolgt über ein Kanalnetz. Zur Ausgangssituation wird auf die Blätter 3 – 12 der Anlage zu TOP 7.3 zur Niederschrift verwiesen.
Das Dortmunder Kanalnetz stellt mit einem Restbuchwert von 856 Mio Euro. € eine der größten Vermögensanlagen der Stadt dar (Seite 13).
Anhand einer Tabelle über den Gesamtaufwand in € pro Kilometer Kanalnetz weist Herr Dr. Falk darauf hin, dass Dortmund mit einem Betrag von 1.957,45 € Euro weit unter dem Mittelwert von 3.728,25 € Euro steht (Seite 14). Dadurch ist es möglich, den Dortmunder Bürgerinnen und Bürgern eine im Vergleich zu vielen anderen Städten und auch anderen Betriebsformen relativ niedrige Abwassergebühr zu bieten.

Herr RM Münch weist auf einige Regenrückhaltebecken hin, die ökologisch sehr wertvoll seien. Er regt an, diese so zu pflegen, dass sie ihre Funktion besser ausüben und eine bestimmte Biotopfunktion gewährleisten können. Hier spricht er insbesondere die Regenrückhaltebecken Eichlinghofen und Karrenberg an. Baumschnittmaßnahmen und eine Herstellung der Gewässersohle mit einer Planierraupe hält er im Frühjahr 2006 für erforderlich.

Herr Dr. Falk sagt eine Überprüfung zu.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den mündlichen Bericht über den Rückblick auf 125 Jahre Stadtentwässerung in Dortmund zur Kenntnis.

zu TOP 7.4
Geplante Tunnelrampe zur A40/Wohnbebauung an der Hugo-Pork-Straße
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 04344-06)

Herr StD Fehlemann gibt an, die Verwaltung habe die Harpen AG im Vorfeld der Realisierung der Wohnbebauung an der Hugo-Pork-Straße darüber informiert, dass unmittelbar in der Nähe eine Tunnelrampe als Bestandteil der A 40 geplant sei. Nach Aktenlage der Verwaltung war dies der Harpen AG somit bekannt. Die Information erfolgte schriftlich, eine Reaktion war aufgrund des Schreibens der Verwaltung nicht gefordert.

Herr Hofmeister ergänzt, dass gemäß § 75 der Landesbauordnung die Baugenehmigung zu erteilen sei, wenn dem Vorhaben öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegen stehen. Dies war bei den Bauvorhaben an der Hugo-Pork-Straße der Fall.
Herr Hofmeister verweist auf einen Rechtsstreit um einen vergleichbaren Sachverhalt aus 1982 an der Ostkirchstraße. Die Verwaltung hatte damals versucht, eine Baugenehmigung zu versagen, da das Bauvorhaben in der Trasse der B 236 n lag. Die Trasse war im damaligen Flächennutzungsplan erkennbar. Die Baugenehmigung musste nach einem Gerichtsurteil ausgesprochen werden. Dies zeigt, dass eine Darstellung im Flächennutzungsplan nicht zu einer Versagung einer Baugenehmigung führen könne.
Herr Hofmeister weist darauf hin, dass die Trassenführung der geplanten A 40 bereits im Flächennutzungsplan von 1985 enthalten war.

Herr StD Fehlemann erklärt, dass die Angelegenheit privatrechtlicher Natur sei und zwischen Käufer und Verkäufer des Grundstücks geklärt werden müsse.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die mündliche Stellungnahme zur Kenntnis.

zu TOP 10.1
Kommunikationsstrategie Hochwasserrückhaltebecken Mengede
- mündlicher Bericht -
(Drucksache Nr.: 04210-06)

Herr StR Steitz stellt dar, dass die Emschergenossenschaft leider den Informationsbedarf, insbesondere der Bezirksvertretung Mengede, falsch eingeschätzt habe.
Herr Dr. Grote und er haben ein persönliches Gespräch mit der Emschergenossenschaft geführt: Das Verständnis für das Kommunikationsbedürfnis, besonders der Bezirksvertretungen, war dort nicht erkennbar. Es wurde daher die Verabredung getroffen, dass die Stadtverwaltung Dortmund befugt sei, alle Informationen, die sie von der Emschergenossenschaft erhalte, unverzüglich und zeitnah an die betoffenen Gremien weiterzuleiten. Es werde ein e-Mail-Verteiler zu den Themen Bodenaushub,
-transport und -ablagerung aufgebaut, so dass bei Neuigkeiten im laufenden Prozess diese Informationen sofort an alle weitergegeben werden. Auch die Bezirksvorsteher sind damit einverstanden. In Mengede werde Herr StR Steitz am 25.01.2006 darüber informieren.

Herr RM Münch regt an, bei wichtigen Punkten eine gemeinsame Sitzung mit den Bezirksvertretungen durchzuführen.

Herr Prof. Dr. Finke verweist auf die Tischvorlage zu TOP 10.1 des AUSW am 07.12.2005, die Anlage 2 zur Niederschrift ist. Nach dieser Tischvorlage sind Fragen des Transportes sowie der Zwischen- und Endlagerung noch offen, aber der letzte Absatz vermittle den Eindruck, dass bereits alles geregelt sei.
Herrn Prof. Dr. Finke ist weder aufgrund der Vorlage noch durch die Vorträge der Emschergenossenschaft in 2005 klar, wozu es der Hochwasserrückhaltebecken auf Dortmunder Gebiet bedarf.

Herr RM Hengstenberg macht darauf aufmerksam, dass der Bau der Hochwasserrückhaltebecken bereits beschlossen sei. Die entsprechende Präsentation der Emschergenossenschaft, die im AUSW am 07.12.2005 gezeigt wurde, ist als Anlage 1 der Niederschrift über die Sitzung am 07.12.2005 beigefügt (hier: „Bodenverbringung und Transportwege in Dortmund“).

Für Herrn Prof. Dr. Finke ist nicht nachvollziehbar, dass heute keine Hochwasserrückhaltebecken notwendig sind, diese aber für die Zukunft benötigt werden, obwohl weniger Wasser abzuführen sein wird. Dieser Punkt müsste seines Erachtens den Menschen vor Ort erläutert werden. Er regt an, dass das Umwelt- und das Tiefbauamt kritische Berechnungen für das Projekt anstellen.

Herr RM Harnisch lehnt die von Herrn RM Münch angeregte gemeinsame Sitzung mit den Bezirksvertretungen ab.
Auf den Wortbeitrag des Herrn Prof. Dr. Finke hin erklärt er, dass die Emschergenossenschaft in verschiedenen Gesprächen die Notwendigkeit der Hochwasserrückhaltebecken und ihrer Größe deutlich machen konnte. Auch sieht Herr RM Harnisch in den Hochwasserrückhaltebecken eine Verbesserung der Landschaft, da die Landschaft erlebbar werde. Er spricht sich in der Zukunft für konstruktive Gespräche mit der Emschergenossenschaft aus.

Herr Thieme gibt zur Niederschrift:
“Herr Harnisch, sie haben jetzt wie in den vergangenen Diskussionen um dieses Projekt von der Landschaftsverschönerung gesprochen. Ich habe schon damals in der Bezirksvertretung Mengede gesagt, dass es nicht um Aktionen „Unser Dorf soll schöner werden“ geht. Es wurde alles abgenickt und bejubelt, die Emscher werde einen mäanderförmigen Flusslauf kriegen und alles wird schön. Darum geht es nicht. Und Herr Prof. Dr. Finke zu ihrer Frage, warum das überhaupt geschehen soll, gebe ich ihnen den Hinweis, dass die Emschergenossenschaft auch Umweltexperten hat, die wissen, dass in Zukunft mit verschärfenden Wetterphänomen im Zuge der Klimaveränderung zu rechnen ist, die ein Hochwasser in Dimensionen von 350 m3 pro Sekunde am Rhein wahrscheinlicher werden lassen. Das muss verhindert werden und dafür ist die Emschergenossenschaft verpflichtet, diese Hochwasserrückhaltebecken zu bauen. Nur verkaufen sie es uns dann als „Unser Dorf soll schöner werden.“. Es wird mitnichten schöner. Was ich begrüße, ist, dass die Bezirksvertreter in Mengede wach geworden sind und jetzt hinterfragen, was läuft, wie ist es geplant und gesichert, mit was haben wir zu rechnen und warum überhaupt usw.. Vorher war man geneigt, das Projekt nur abzunicken, das uns von den Technokraten/Bürokraten beschert wird. Es werden vollendete Tatsachen geschaffen. Diese Verschleppungs- und Hinhaltetaktik kennen wir doch alle seit Jahrzehnten. Sie zielt nur darauf ab, dass die Bürger alles abnicken und gar nicht wissen, was eigentlich geschehen soll.“

Herr RM Mause erklärt, dass die beiden Hochwasserrückhaltebecken so nah beieinander in Mengede und Ellinghausen erforderlich sind, weil das nächste Klärwerk danach erst in Bottrop ist. Das Wasser, das in Dortmund anfällt, geht durch das Klärwerk in Ellinghausen, so auch bei starkem Gewitterregen mit großem Wasseranfall. Das Wasser, das dahinter in die Kanäle geht, wird erst in Bottrop wieder geklärt. Die großen Wassermengen in Dortmund sollen daher in den Hochwasserrückhaltebecken aufgefangen und dann nach und nach der Emscher wieder zugeführt werden.

Frau RM Reuter weist darauf hin, dass die Emschergenossenschaft mindestens seit September 2004 intensive Öffentlichkeitsarbeit vor Ort geleistet hat. Sie habe den Eindruck, dass nicht nur die Bezirksvertretung Mengede, sondern auch die Parteien im AUSW der Notwendigkeit und den Planungen der Hochwasserrückhaltebecken zugestimmt haben. Hier sei auch der Zusammenhang mit der Renaturierung der Emscher zu sehen. Niemand könne wollen, dass die Emscher so bleibe, wie sie derzeitig sei.
Frau RM Reuter bestätigt, dass die Kommunikation zwischen den Beteiligten zu verbessern sei, aber daran werde bereits gearbeitet. Im Zusammenhang mit dem Projekt sind noch verschiedene Fragen und Probleme offen, für die Lösungsvorschläge zu suchen sind. Sie bittet darum, den Prozess kritisch, aber wohlwollend zu begleiten.

Herr RM Thieme hebt hervor, dass es zunächst um den Hochwasserschutz gehe, die Renaturierung sei eine Zugabe. Für ihn handelt es sich bei den Becken um massive Bauwerke der Emschergenossenschaft, für die Landwirte ihre Existenz aufgeben müssten.

Herr Dr. Grote erläutert, dass der Umbau der Emscher und der Bau der Hochwasserrückhaltebecken durch rechtsstaatliche Verfahren geregelt wird. Die Stadt Dortmund wird im Dortmunder Stadtgebiet die wesentliche Rolle spielen. Sie ist größter Genosse im Bereich der Emschergenossenschaft und die Planfeststellung wird durch die Gremien der Stadt entschieden werden. Für die Befürchtung, dass nicht klar ist, was passiert, sei kein Raum.

Herr RM Pisula verweist auf das Hochwasserereignis in Dresden. In Dortmund gehe es zur Zeit darum, Detailfragen, wie den Bodentransport, zu regeln.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den mündlichen Bericht zur Kommunikationsstrategie zum Thema des Hochwasserrückhaltebeckens in Mengede zur Kenntnis.

3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 143 - Winterkampweg -
hier: I. Ergebnis der Bürgerbeteiligung II. Offenlegungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03850-05)
- Schreiben des Herrn StR Sierau zu den textlichen Festsetzungen vom 12.01.2006

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt zur Kenntnis, dass im vorliegenden Planverfahren die textliche Festsetzung § 3 „zulässige Zahl von Wohneinheiten (§ 9 Abs.1 Nr. 6 BauGB)“ wie folgt geändert werden muss:
§ 3 „Zulässige Zahl von Wohneinheiten (§ 9 Abs.1 Nr. 6 BauGB)
In den WA-Gebieten 2 und 3 wird die höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden auf maximal zwei festgesetzt. “
Die der Vorlage beigefügte Begründung ist dementsprechend anzupassen (Pkt. 5.2, Zeilen 10 bis 14):
„Die höchstzulässige Anzahl von Wohnungen je Wohngebäude in den WA-Gebieten 2 und 3 wird auf zwei Wohnungen beschränkt, um neben der Hauptwohneinheit auch noch eine Einliegerwohnung zu ermöglichen, wenn die erforderlichen Stellplätze auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden können.“

Unter Berücksichtigung dieser Änderung fasst der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig bei Enthaltung der Stimme der DVU folgende Beschlüsse:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

I. nimmt Kenntnis von dem unter Pkt. 6 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführten Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan
Ev 143 - Winterkampweg -.

II. stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfes Ev 143 - Winterkampweg - und der Begründung vom 22.12.2005 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) i. V. m. § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1).

zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 181 - Rhader Hof - (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Lü 125)
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Anordnung einer Umlegung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04065-05)

Frau RM Reuter macht im Namen der Fraktion B´90/Die Grünen bereits unter TOP 1.3 – Feststellung der TO - Beratungsbedarf geltend und schlägt vor, die Vorlage in der nächsten Sitzung am 08.02.2006 zu beraten.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Vorlage auf den 08.02.2006 zu vertagen.

zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Lü 133 - Flaspoete -
hier: Änderungsbeschluss und Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 13 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03664-05)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig bei Enthaltung der Stimme der DVU nachfolgende Beschlüsse:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan Lü 133 - Flaspoete - für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Bereich im vereinfachten Verfahren zu ändern (Änderung Nr. 2).

Rechtsgrundlage:
§ 13 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.
II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Lü 133 - Flaspoete - für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und der Begründung vom 03.11.2005 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:

§ 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB.

zu TOP 3.4
Ausdehnung der Mautpflicht zur Reduzierung von LKW-Durchgangsverkehren
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04157-05)
- Gemeinsamer Antrag von SPD-Fraktion und der Fraktion B´90/Die Grünen vom 11.01.2006 (Drucksache Nr. 04157-05-E1)
- Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 16.01.2006
(Drucksache Nr. 04157-05-E2)

Herr RM Neumann erläutert die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion.

Herr StR Sierau gibt zur Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion an, dass zunächst eine Abfrage bei Toll Collect notwendig sei, bevor die Fragen beantwortet werden können.
Zur gemeinsamen Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion und der Fraktion B’ 90/Die Grünen verweist er darauf, dass der AUSW sich bereits im Frühjahr des letzten Jahres mit dieser Thematik befasst hatte. Inzwischen wurden Zählungen durchgeführt, die im Internet stehen. Die Zahlen werden zur Verfügung gestellt.
Es zeichnet sich nach Angaben des Herrn StR Sierau bereits ein Zuwachs des Lkw-Verkehrs ab, z. B. an der B 1. Ob der Zuwachs ausreichend dafür ist, die Mautpflicht für richtig zu halten, ist aus Sicht der Verwaltung zu diskutieren, da auch die Frage dahinter steckt, wie die Mautpflicht ggf. etabliert werden könnte.
Das Thema Mautpflicht wurde auch in der Ausschusssitzung des Landtags am 03.11.2005 besprochen. Der Landesverkehrsminister hat in diesem Zusammenhang angesprochen, dass es Instrumente gibt, wie die Sperrung für den Durchgangsverkehr. An dieser Thematik werde offenbar derzeitig innerhalb des Landesverkehrsministerium gearbeitet. Würde man zum Ergebnis kommen, dass ggf. hier eine Regelung auch für die B 1 als Mautausweichstelle zu finden sei, müsste die Angelegenheit zunächst überprüft, auch rechtssicher gemacht und hinsichtlich anderer Fragestellungen bewertet werden.

Herr StR Sierau stellt den Zusammenhang auch zur Lkw-Entlastungszone in Verbindung zu den Aktionsplänen der Bezirksregierung für die Nordstadt her. Die Durchgangsverkehre sollen aus der Nordstadt ferngehalten werden. Wichtig ist dann insbesondere die B 1 als Ost-West-Verbindung. Würde die B 1 bemautet, sind genau diese Verkehre getroffen. Eine Lösung könnte hier sein, eine Mautzählstelle an der östlichen Stadtgrenze bzw. im Osten der Stadt und eine westlich der Schnettkerbrücke entstehen zu lassen. Nur was zwischen beiden Zählstellen gezählt wird, könnte bemessen werden.
Die Zahlen und Befunde werden zur Zeit bewertet, anschließend wird Einvernehmen mit Land und Nachbarkommunen herzustellen sein. Die weiterentwickelte Meinungsbildung könne im AUSW vorgetragen werden.

Herr RM Tönnes spricht die durch die Erhebung des Bundesverkehrsministeriums verfügbaren Zahlen an, die im Internet veröffentlicht wurden. Er bezeichnet die Zunahme an der B 1 als sehr erheblich, es gebe den Abschnitt von der B 54 bis zum Autobahnkreuz Dortmund-Unna mit einer Zunahme von 250 - 500 Lkw pro Tag als mautbedingter Autoverkehr und vom Autobahnkreuz West bis zur B 54 eine Zunahme von 150 – 250 Lkw pro Tag. Insbesondere aus dem innerstädtischen Bereich der Stadt Dortmund wird nicht die Zufahrt über die Hannoveraner Autobahn, sondern über die B 1 Richtung Osten gewählt. Mit dem Ausbau des Tunnels auf der A 40 wird die A 40/ B 1 mautpflichtig, so dass man sich seines Erachtens im Zuge des Planfeststellungsverfahrens schon mit den Fragen der Mautpflicht und der Ausweichverkehre beschäftigen müsste.
Beim Bundesverkehrsminister wurden inzwischen schon Anträge gestellt, dass Ausweichstrecken auch als mautpflichtig anerkannt werden. Nur das Land NRW habe prinzipiell keine Strecken angemeldet, dies zeige die politische Ausrichtung.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die erste mündliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Beantwortung der Bitten um Stellungnahmen bleibt abzuwarten.

zu TOP 3.5
Integrierte Gesamtverkehrsplanung NRW
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04158-05)
- Gemeinsame Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion und der Fraktion B´90/Die Grünen vom 11.01.2006 (Drucksache Nr. 04158-05-E1)
- Schreiben der Herren StD Fehlemann und StR Sierau vom 18.01.2006 mit Beschlussvorlage zur Regionalratssitzung am 09.02.206 zur „Integrierten Gesamtverkehrsplanung NRW“

Unter TOP 1.3 – Feststellung der TO – hat der AUSW beschlossen, dass das Thema unter TOP 12.3 behandelt wird.

4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

zu TOP 4.1
Information über die Änderung der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches (Fortfall des Zustimmungserfordernisses durch die Bezirksregierung bei der Genehmigung von Vorhaben im Außenbereich gemäß § 36 BauGB i.V.m. § 35 BauGB) im Lande Nordrhein-Westfalen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03661-05)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Information der Verwaltung über die Änderung der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches zur Kenntnis.

zu TOP 4.2
63/2-2-033213
Vorbescheid für die Nutzungsänderung der ehemaligen Wirtschaftsgebäude des Gutes Altmengede auf dem Grundstück Gemarkung Mengede, Flur 3, Flurstücke 383, 384, 451, Eckei 167
- Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 i. V. mit Abs. 4 Nr. 4 Baugesetzbuch (BauGB) -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03872-05)
- Schreiben des Vorsitzenden des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde vom 01.12.2005 (Drucksache Nr. 03872-05-E1)
- Schreiben des Vorsitzenden des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde vom
06.01.2005 (Drucksache Nr. 03872-05-E2)
- Dringlichkeitsschreiben des Herrn StR Sierau vom 12.01.2006
(Drucksache Nr. 03872-05-E3)

Frau RM Pohlmann-Rohr macht im Namen der Fraktion B’ 90/Die Grünen den Vorschlag, unter Berücksichtigung des Schreibens des Vorsitzenden des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde vom 06.01.2006 (Drucksache-Nr. 03872-05-E2) der Vorlage zuzustimmen.

Beschluss:
Der Vorsitzende des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde schlägt folgende Änderungsvorschläge für das Nutzungskonzept vor:

1. Die im Bereich der Hauptzufahrt vorgesehenen Carports und Stellplätze greifen teilweise in den vorhandenen Baumbestand ein und sollten deshalb auf eine Fläche nördlich der ehemaligen Scheue mit Tenne (nördlicher Gebäudeflügel) verlegt werden.
2. Die Anzahl der Stellplätze sollte durch eine weniger dichte Nutzung des Gebäudes von 47 auf ca. 35 reduziert werden.
3. Der Baumbestand zwischen dem ehemaligen Schweinestall (östlicher Gebäudeteil) und der Begrenzungsmauer zur Altmengeder Straße sollte erhalten bleiben. Eine dort ggf. geplante Liegewiese sollte entfallen.

Die vorgenannten Vorschläge sind in einen qualifizierten Begrünungsplan einzuarbeiten, der mit der Unteren Landschaftsbehörde und dem Beirat abzustimmen ist.

Unter Berücksichtigung dieser Änderungsvorschläge nimmt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die Entscheidung der Verwaltung, einen positiven Vorbescheid zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt einstimmig bei Enthaltung der Stimme der DVU die Zulassung des Vorhabens.

5. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt -

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 12.1
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II
Hoeschpark
hier: Ratsbeschluss vom 17.03.2005, TOP 3.1
- Auftrag des Rates zur Erarbeitung von Vorschlägen für eine Fahrradverbindung durch den Hoeschpark zwischen Wambeler Straße und Brackeler Straße,
- Änderung des Maßnahmeumfangs des Baubeschlusses, Verzicht auf die Finnenbahn.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03649-05)

Unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – bittet Frau RM Reuter im Namen der Fraktion B’ 90/Die Grünen wegen Beratungsbedarfs darum, die Vorlage durchlaufen zu lassen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss und den Rat weiter.


TOP 12.2 ist vorgezogen worden und wurde vor TOP 3 behandelt.


zu TOP 12.3
Integrierte Gesamtverkehrsplanung NRW
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04158-05)
- Gemeinsame Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion und der Fraktion B´90/Die Grünen vom 11.01.2006 (Drucksache Nr. 04158-05-E1)
- Schreiben des Herrn StR Sierau vom 18.01.2006 (Drucksache-Nr. 04158-05-E2)
- Schreiben der Herren StD Fehlemann und StR Sierau vom 18.01.2006 mit Beschlussvorlage zur Regionalratssitzung am 09.02.206 zur „Integrierten Gesamtverkehrsplanung NRW“ (Drucksache-Nr. 04158-05-E3)

Herr StD Fehlemann verweist auf das Schreiben vom 18.01.2006 (Drucksache-Nr. 04158-05-E3), das Herr StR Sierau und er dem Ausschuss heute vorlegt. Er stellt dar, dass das Verfahren zum Infrastrukturbedarfsplan NRW nun beginne, die Dortmunder Interessen werden gewahrt werden. Die im Eildienst des Städtetages NRW mit dem Thema „Keine verkehrspolitischen Weichenstellungen gegen die betroffenen Kommunen“ aus Heft 1 vom 13.01.2006 dargestellte Strategie wird auch von Herrn StD Fehlemann vertreten. Hauptaugenmerk sei, dass Straße und Schiene gleich behandelt werden müssen.

Herr RM Münch bittet um Überprüfung der Streckenführung des in Anlage F
– b) Kommunale Vorhaben – genannten Vorhabens 11054. Die Straßenbahn Dortmund-Körne sollte nicht nördlich der Siedlung geführt werden.

Herr RM Tönnes gibt hierzu den Hinweis, dass der Bedarfsplan nur eine grobe Linie vorgibt. Der zeitliche Ablauf sei seines Erachtens zu kurz gefasst. Der Forderung des Städtetages, die Kommunen zu beteiligen, nachzukommen, hält es aufgrund des Zeitdrucks der Landesregierung kaum für möglich.

Herr StD Fehlemann erläutert auf die Kritik des Herrn RM Tönnes hin, dass der Regionalrat am 08.12.0005 auf Anregung der Stadt Dortmund dem Ministerium über die Bezirksregierung sechs Punkte genannt habe. Bisher sei keine Reaktion auf diesen Beschluss erfolgt. In den Landesbetriebszweigstellen werde vom 23. – 25.01.2006 eine Diskussion über den regionalen Konsens stattfinden. Die Durchsetzung der Dortmunder Projekte sollen durchgesetzt und sind im Bedarfsplan zu positionieren. Herr StD Fehlemann sagt zu, für Dortmunder Projekte zu kämpfen und nicht über das Verfahren zu streiten.

Herr StR Sierau hält das derzeitig praktizierte Verfahren für überstürzt. Die Verwaltung müsse die Bewertung des Vorschlages vornehmen. Es ist aber auch zu klären, wie mit den Vorschlägen umgegangen wird, die aufgelistet wurden. Zum Teil wurden Vorschläge gemacht und landesseitig in den Plan eingestellt, die auch nach Kenntnis des Ministeriums nicht der Beschlussfassung und Meinungsbildung vor Ort entsprechen. Daher werde das Land darauf hingewiesen, dass die Auflistung keinen Beifall erhalten werde. Es sei nicht im städtischen Interesse, Mittel zurückzugeben. Dem Regionalrat wurde daher bereits mitgeteilt, dass nicht nur die aufgelisteten Projekte in die Betrachtung einzubeziehen sind, sondern auch eine Liste zu übermitteln ist, die eher der kommunalpolitischen Meinung entspricht. Der Regionalrat muss nun in seinen Beratungen die sachgerechten Entscheidungen treffen und das einbeziehen, was aus Dortmunder und auch regionaler Sicht gefördert werden soll. Dies sollte in den Entwurf der Landesregierung eingehen und im Landtag auch hinsichtlich des Verfahrens diskutiert werden. Herr StR Sierau hofft am Verfahrensende auf eine positive Nachricht für Dortmund. Die Stadt Dortmund werde das begleiten, was der Deutsche Städtetag am 13.01.2006 dazu gesagt habe.

Auf die Bitte des Herrn RM Tönnes, die sogen. „Dortmunder Liste“ auch dem AUSW zur Verfügung zu stellen, sagt Herr StR Sierau zu, dies zu prüfen.

Herr StD Fehlemann verdeutlicht, dass alle Projekte, die damals gemeldet wurden, wieder dabei sind, genau wie die in der gemeinsamen Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion und der Fraktion B’ 90/Die Grünen genannten.

Auf den Hinweis des Herrn RM Neumann, seit Beschluss des AUSW in 2001 sei ein Betriebskonzept für die zukünftige Weiterentwicklung des Dortmunder Stadtbahnsystems vorzulegen, gibt Herr StR Sierau an, dass das Stadtbahnbauamt, das Planungsamt und die Dortmunder Stadtwerke an diesem Beschluss arbeite.

Auf die Frage des Herrn RM Hengstenberg nach Kenntnissen, die auf Seiten des Ministeriums zu den aufgelisteten Projekten bekannt sind und die dahin gehen, dass diese Projekte nicht mehr unbedingt die Wunschsituation ist, stellt Herr StR Sierau dar, dass in einem persönlichen Gespräch mit dem Referatsleiter dies u. a. angesprochen wurde. In diesem Gespräch wurde auf mögliche, im Laufe des Verfahrens entstehende Alternativvorschläge hingewiesen. Das gibt laut Herrn StR Sierau auch die Erlasslage des Ministeriums gegenüber der Bezirksregierung her.

Nach Angaben des Herrn StD Fehlemann heißt die Integrierte Gesamtverkehrsplanung NRW heute Infrastrukturbedarfsplan NRW. Vor ca. fünf Jahren wurden alle Verkehrsmaßnahmen zur Straße und Schiene, die „in Schubladen lagen“, gemeldet. Daraufhin kam lange keine Reaktion, nur Nachfragen von den Erstellern der Gutachter. Die sogen. Dortmunder Liste wurde kurz vor Weihnachten 2005 überbracht und gleichzeitig ins Internet gestellt. Auf keinen der Punkte der Liste wurde von Seiten Dortmunds verzichtet. Was nicht in den letzten Jahren aufgelistet wurde, ist z. B. der Fortschritt in Dortmund. Als Beispiel nennt Herr StD Fehlemann die Unterfahrung der Marsbruchstraße, von deren Relevanz vor fünf Jahren noch gar nicht die Rede sein konnte.
Herr StD Fehlemann hebt hervor, dass bei den noch folgenden Gesprächen zum Infrastrukturbedarfsplan NRW die stadtentwicklerischen Interessen der Stadt Dortmund wahrgenommen werden, die im Rahmen des Flächennutzungsplans, der Einleitung von Planfeststellungsverfahren etc. politisch entschieden wurden.

Auf die Wortmeldung des Herrn RM Neumann hin gibt Herr StD Fehlemann den Hinweis, dass der Entwicklungsplan Dortmunder Schiene durch den Infrasturplan NRW durcheinander geraten sei, aber bei der Beratung des Bedarfsplans werde er eingebracht. Wenn man etwas für die Stadt Dortmund erreichen wolle, müsse man sich an diesem Verfahren beteiligen.

Herr RM Hengstenberg befürchtet, dass die Zeichen der Zeit bezüglich der Projektförderung in NRW nicht erkannt wurden. Vielleicht sei man besser beraten, zu benennen, was man will, so dass das dann auch gefördert werde. Die Neuausrichtung der Landesregierung solle beachtet werden. Herr RM Hengstenberg erklärt, er habe Signale aus Düsseldorf, dass es nicht mehr möglich sein wird, Geld und Projekte zu einem späteren Zeitpunkt auszutauschen.

Herr StD Fehlemann verdeutlicht, dass er keine öffentliche Diskussion über bestimmte Strecken, die vor Jahren schon in Dortmund gestrichen wurden und die jetzt auf der Liste stehen, bezwecke. Erst wenn im Regionalrat über einen Ersatz entschieden wurde, kann der Infrastrukturplan angegriffen werden, vorher nicht.
Die Dortmunder Stadtentwicklung werde gesichert, strategisch werde sie am Wohl der Stadt ausgerichtet. Legitim angemeldete Maßnahmen werden nicht einfach freigegeben.

Herr RM Harnisch hat den Eindruck, dass bei der Projektförderung das Land bevorzugt werden soll. Das Land setze auf Straßenbau. Herr RM Harnisch hofft auf die Vertreter Dortmunds im Regionalrat, die Überzeugungsarbeit leisten müssen. Es dürfe nicht dazu kommen, dass Dortmund Gelder abgeben muss.

Herr StD Fehlemann gibt die Zusage, den Beschluss des Regionalrates vom 08.12.2005 zur Verfügung zu stellen. Der Beschluss ist der Tagesordnung zur Sitzung des AUSW am 08.02.2006 als Anlage beigefügt.
Nach Meinung des Herrn StD Fehlemann könne es nicht sein, dass Umgehungsstraßen, die planfestgestellt sind und die Bewertungsverfahren durchlaufen haben, jetzt nicht mehr existent sind. Auch müssen – wie es auch der Deutsche Städtetag gesagt hat – Schiene und Straße gleichberechtigt behandelt werden. Das Landesverkehrsministerium erkennt bei der Straße die Stufe 1 für die Maßnahmen an, deren Realisierung bis 2015 abgeschlossen sein könnte. Hierzu komme eine Planungsreserve für stadtentwicklerische Ersatzmaßnahmen. Wenn dies für die Straße gelte, könne er diese Bewegungsfreiheit auch nur für die Schiene fordern. Es müsse eine Projektkombination und eine Projektgleichheit erkennbar sein.
Eine regionale Priorisierung von Projekten sei nach einem ministeriellen Erlass nicht gefordert. Herr StD Fehleman geht davon aus, dass ein regionaler Vorschlag für die Projekte gemacht werde.

Herr RM Tönnes befürchtet, dass es keine Priorisierung der Projekte gegeben haben könnte. Er gehe davon aus, dass nicht alle gemeldeten Projekte laufen werden, und bittet um Auskunft, welche Straßenbauprojekte zur ersten und zweiten Stufe und welche ÖPNV-Projekte im Regionalrat vorgeschlagen werden.

Herr RM Harnisch ist der Meinung, dass die Verwaltung alle Maßnahmen gemeldet habe.
In Dortmund gebe es ein gutes Stadtbahnsystem, das noch auszubauen sei. Gute Nord-Süd-Verbindungen wurden geschaffen, es fehlt aber noch der Anschluss an die B 1.

Frau Dr. Hetmeier ist der Überzeugung, dass eine Priorisierung der Projekte nur in Dortmund vorgenommen werden könne und nicht durch die Landesregierung.

Herr StD Fehlemann betont nochmals, dass das Land keine Priorisierung, sondern einen regionalen Vorschlag fordere. Der regionale Vorschlag soll sich auch an den Finanzmitteln
ausrichten, die die einzelnen Bezirksregierungen zugewiesen haben.
Herr StD Fehlemann verweist auf den vom Rat beschlossenen Flächennutzungsplan, in dem wichtige Verkehrsstraßen und Schienenprojekte enthalten seien. Dies sei z. B. die stadtentwicklerische Leitlinie, an der sich die Verwaltung ausrichtet, und die Sicherung dieser Projekte solle erreicht werden. Die Planungsmethodik im Infrastrukturbedarfsplan müsse hierzu eine Aussage treffen. Auch die Schiene stehe im Flächennutzungsplan.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die mündliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.




H e n g s t e n b e r g
H. N e u m a n n
S k o d z i k
Vorsitzender
Ratsmitglied
Schriftführerin


(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)