Niederschrift
über die 1. Sitzung des Schulausschusses
am 07.11.2012
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
(öffentlich)
Sitzungsdauer: 15:00 - 19:05 Uhr
Anwesend:
1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Rm Gabriele Schnittker (SPD)
Rm Petro Möckel i. V. f. Rm Margot Pöting (SPD)
Rm Bruno Schreurs (SPD)
Rm Roland Spieß (SPD)
Rm Jasmin Jäkel (SPD
Rm Martin Grohmann (SPD)
Rm Volkan Baran (SPD)
Rm Edeltraud Kleinhans i. V. f. sB Monika Greve
Rm Brigitte Thiel i. V. f. sB Mechthild Huneke
Rm Justine Grollmann(CDU
Rm André Buchloh (CDU)
Rm Thorsten Hoffmann (CDU)
Rm Ute Mais (CDU)
Rm Heinz Neumann (CDU)
Rm Axel Kunstmann (B’90/Die Grünen)
Rm Saziye Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)
Rm Barbara Blotenberg (B’90/Die Grünen)
Rm Heinz Dingerdissen (FDP/Bürgerliste)
Rm Dr. Petra Tautorat (Die Linken)
2. Beratende Mitglieder:
Tobias Ebert (Vertreter der kath. Kirche)
Markus Drolshagen (BPN)
Jonas Obenaus (Bezirksschülervertretung) i.V. f. Tom Bühler (Bez.Schülervertretung)
Maurice Weinheimer (Bezirksschülervertretung)
Monika Landgraf (Stadtelternschaft)
Werner Volmer (Stadtelternschaft)
Stefan Steinkühler (Bundesagentur für Arbeit)
Yusuf Güclü (Integrationsrat)
3. Verwaltung
Stadträtin Waltraud Bonekamp
Renate Tölle
Martina Raddatz-Nowack
Ralf Dallmann
Klaus Flesch
Simone Dunkel
Siglinde Zang-Friederichs
Sabine Steckelbach
Reiner Limberg
Siegfried Flenner
Ahmet Mustafa Gönen
Margarete Bonnenberg
Frank Krueger
Helga Jänsch
4. Schulaufsicht
Bernd Bandulewitz
5. Gäste
Michael Boine (Sprecher der Realschulen)
Dr. Erich Embacher (Sprecher der kaufmännischen Berufskollegs)
Hr. Mimberg (Sprecher der Gesamtschulen)
Dieter Röhrich (Sprecher der Weiterbildungskollegs)
Barbara Winzer-Kluge (Sprecherin der Förderschulen) Irmgard Möckel (Sprecherin der Grundschulen)
Hr. Lenßen (Schulleitung Fritz-Henßler-Berufskolleg)
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 1. Sitzung des Schulausschusses,
am 07.11.2012, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 18. Sitzung des Schulausschusses am 15.02.2012
1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 19. Sitzung des Schulausschusses am 28.03.2012
2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
2.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07866-12)
(Die Vorlage und der Haushaltsplanentwurf wurden bereits für die Ratssitzung am 27.09.2012 zur Verfügung gestellt.)
2.2 Beschlüsse des Rates zum Haushaltsplan 2012 aus der Sitzung vom 15.12.2011 - Nr. 62 -.
hier: Fortschreibung der Schulstrukturanalyse, Bericht über die schulische Infrastruktur der allgemeinbildenden Schulen 2011/12
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07765-12)
2.3 Wirkungsorientierter Haushalt Dortmund: Beschluss strategisches Zielsystem
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07790-12)
2.4 Sanierung und barrierefreie Erschließung der Anne-Frank-Gesamtschule Bauteile A und B und brandschutztechnische Ertüchtigung des Gebäudebestandes der ehemaligen Vincke-Grundschule für eine begrenzte temporäre Nutzung, sowie die Betrachtung einer alternativen Neubauvariante für den Gebäudeteil B.
Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 23.05.2012
(Drucksache Nr.: 04779-11)
2.5 Planung zur Errichtung des "Gebundenen Ganztags" am Heisenberg Gymnasium
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07891-12)
2.6 Einsatz von Integrationshelfern an Schulen verbessern
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 29.03.2012
(Drucksache Nr.: 06756-12)
hierzu -> Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 17.04.2012
(Drucksache Nr.: 06756-12)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 08.05.2012
(Drucksache Nr.: 06756-12)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 09.05.2012
(Drucksache Nr.: 06756-12)
3. Angelegenheiten der Schulverwaltung
3.1 Beschlüsse des Rates zum Haushaltsplan 2012 aus der Sitzung vom 15.12.2011
- Maßnahmekonzept für Schulen (vs.Vandalismus) und Abschluss von Selbstverpflichtungen an Schulen zur Schadensvermeidung
- Hausmeistervertretungsregelung/Handwerkerpool an Schulen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07228-12)
3.2 Beschlüsse des Rates zum Haushaltsplan 2012 aus der Sitzung vom 15.12.2011;hier:
1. Hausmeistervertretungsregelung an den Schulen für die Jahre 2013 ff.
2. Bereitschaftsdienste an Wochenenden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08174-12)
3.3 Schulorganisatorische Maßnahme im Stadtbezirk Innenstadt Nord;
hier: Umbenennung der Hauptschule In der Landwehr am Schulstandort Scharnhorststraße 40, 44147 Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07704-12)
3.4 Errichtung des 'Gebundenen Ganztags' am Schulzentrum Nette (Heinrich-Heine-Gymnasium / Albert-Schweitzer-Realschule) / Errichtung von zwei zusätzlichen naturwissenschaftlichen Fachräumen sowie die Sanierung und Zusammenlegung von zwei bestehenden Fachräumen am Heinrich-Heine-Gymnasium
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07254-12)
3.5 Rechtsverordnung über die Bildung von Einzugsbereichen für die Max-Wittmann-Förderschule und für die Schule an der Eierkampstraße (beide Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06491-12)
3.6 Eichlinghofer-Grundschule; hier: Schülerspezialverkehr
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07044-12)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 02.10.2012
(Drucksache Nr.: 07044-12)
3.7 Anmeldungen an Grundschulen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06826-12-E2)
3.8 Mittagsverpflegung an Gesamtschulen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06419-12-E1)
3.9 Schulorganisatorische Maßnahme im Stadtbezirk Dortmund Innenstadt-Ost; hier: Auflösung der Hauptschule Am Ostpark
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06255-12-E3)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06750-12-E2)
4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
4.1 Robert-Bosch-Berufskolleg
Leopold-Hoesch-Berufskolleg
Anschreiben der Berufskollegs/
Stellungnahmen der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08253-12)
5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche
5.1 Sanierung und Ergänzungsneubau Fritz-Henßler-Berufskolleg
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07457-12)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 26.09.2012
(Drucksache Nr.: 07457-12)
5.2 Ehemaliges Lehrschwimmbecken Holzen - Nutzungsänderung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06934-12)
5.3 Umsetzung der Brandschutzrückstellungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06969-12)
5.4 EU Ziel 2 Programm Stadtumbau Hörde Zentrum - Handlungsfeld Wohnen und Freiraum:
Durchführung eines Wettbewerbs zur Gestaltung des Schulhofs des Phoenix-Gymnasiums und des Stadteingangs an der Faßstraße
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06758-12)
5.5 Lokale Agenda 21 - 11. Zwischenbericht an den Rat
Empfehlung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 13.03.2012
(Drucksache Nr.: 06081-11)
5.6 1. Statusbericht zur Umsetzung des Konzeptes "Kein Kind zurücklassen! Kommunen in NRW beugen vor"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07952-12)
6. Anträge / Anfragen
6.1 Berufskollegs am Dortmunder U
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08225-12)
6.2 Barrierefreie Grundschulen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08232-12)
6.3 Schultoiletten
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08231-12)
6.4 Wirtschaftliche Lösung zur Gewährleistung der Sauberkeit an Dortmunder Schulen
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 08215-12)
6.5 Abendrealschule
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08238-12)
Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Frau Schnittker (SPD) - eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Schulausschusses fristgemäß eingeladen wurde und der Schulausschuss beschlussfähig ist.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Altundal-Köse benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Mitglieder des Ausschusses folgten dem Vorschlag von Frau Schnittker, den TOP 5.2 „Ehemaliges Lehrschwimmbecken Holzen – Nutzungsänderung“, Drucksache Nr.: 06934-12, von der Tagesordnung abzusetzen.
Frau Blotenberg merkte an, dass der Quartalsbericht der Städtischen Immobilienwirtschaft nicht auf der Tagesordnung stehe, ebenso die Vorstellung der Inklusionsbeauftragten .
Dieses solle in der Dezembersitzung geschehen.
Mit der o. a. Änderung wurde die Tagesordnung einstimmig gebilligt.
Frau Blotenberg monierte, dass Herr Neuhaus als 4. stimmberechtigtes Mitglied der Fraktion B’90/Die Grünen auf der Anwesenheitsliste stehe, es jedoch keinen Tagesordnungspunkt der Verpflichtung Sachkundiger Bürger gebe und die Fraktion B’90/Die Grünen nur mit 3 Personen vertreten sei.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 18. Sitzung des Schulausschusses am 15.02.2012
Herr Neumann merkte an, dass er noch auf die Beantwortung seiner Fragen auf den Seiten 13 und 17 der Niederschrift durch die Verwaltung warte. Dieses wurde für die Sitzung am 12.12.2012 zugesagt.
Die Niederschrift über die 18. Sitzung des Schulausschusses am 15.02.2012 wurde genehmigt.
zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 19. Sitzung des Schulausschusses am 28.03.2012
Die Niederschrift über die 19. Sitzung des Schulausschusses am 28.03.2012 wurde genehmigt.
2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
zu TOP 2.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07866-12)
Frau Raddatz-Nowack erläuterte den Hausplanentwurf 2013 – hier Erläuterungen zum Teilergebnisplan des Schulverwaltungsamtes - anhand einer Präsentation (Wurde verteilt).
Die Vorsitzende dankte für die Ausführungen.
Der Schulausschuss kam überein, die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat weiterzuleiten.
zu TOP 2.2
Beschlüsse des Rates zum Haushaltsplan 2012 aus der Sitzung vom 15.12.2011 - Nr. 62 -.
hier: Fortschreibung der Schulstrukturanalyse, Bericht über die schulische Infrastruktur der allgemeinbildenden Schulen 2011/12
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07765-12)
Die Vorsitzende wies darauf hin, dass die Schulausschussmitglieder eine Kurzfassung erhalten haben, die Ausschuss-Sprecher und die Vorsitzende eine Langversion.
Frau Steckelbach führte aus, dass es sich um eine gute Gemeinschaftsarbeit der Schulverwaltung und des Amtes für Liegenschaften handle. Die Schulentwicklung und die Fortschreibung der Schulstrukturanalyse, bereits vor einem Jahr zum ersten Mal vorgestellt, wurden unter Einbeziehung der Entwicklung der einzelnen Schulen in den Stadtbezirken sowie der Ergebnisse des Flächenmanagements weitergeführt.
Auf Nachfrage von Frau Schnittker erläuterte Frau Steckelbach, dass die Hauptschule Bövinghausen zur Schulnutzung aufgegeben worden sei, daher stehe sie im allgemeinen Grundvermögen. Da sie bisher nicht vermarktet wurde, könne sie für kommunale oder infrastrukturelle Zwecke wieder aktiviert werden.
Herr Neumann führte an, dass das Schulgebäude ständig Kosten verursache. Lt. Aussage des Kämmerers sei eine Vermarktung schwierig. Er dankte der Verwaltung für den gelungenen Bericht. Den unter Punkt 1.6.1.2 angesprochenen Schulversuch „PRIMUS“ werde seine Fraktion nicht mittragen.
Herr Dallmann beantwortete kurz Fragen von Herrn Spieß und Herrn Kunstmann.
Die risikobehafteten Hauptschulen Innenstadt-West und Wickede, die in den Ganztagsbereich überführt wurden, konnten zu diesem Schuljahr keine Eingangsklassen bilden. Dort stehen Entscheidungen an, wie es mit diesen Schulen weiter gehe.
Zum Grundschulbereich werde für die Dezembersitzung eine Vorlage (mit Aussagen über die Schülerzahlen) zu den Auswirkungen des 8. Schulgesetzes erstellt.
Frau Bonekamp erklärte zu der Frage von Herrn Kunstmann nach den Ergebnissen des Expertendialogs, am 22.11.2012 werde ein Termin mit den Fraktionssprechern und Herrn Dr. Rösner stattfinden, um die Ergebnisses des Dialogs mitzuteilen. Die dialogischen Veranstaltungen sollen fortgeführt werden, um die zukünftige Gestaltung der Schulstruktur abzubilden.
Frau Tölle führte aus, dass es sich bei dieser Schulstrukturanalyse um eine immobilienwirtschaftliche Betrachtung handle. Daraus könnten keine Schlussfolgerungen zur Schließung von Schulstandorten gezogen werden. Es müssten weitere Betrachtungen aus schulorganisatorischer Sicht erfolgen. Die Schulstrukturanalyse sei ergänzend zu den Berichten der Schulverwaltung zur Schulentwicklungsplanung. Auf Landesebene werde es noch Veränderungen geben, die bisher nicht berücksichtigt werden konnten, weil diese Gesetze noch nicht verabschiedet sind.
Herr Drolshagen sprach den Punkt 1.5 Inklusion/Barrierefreiheit an, der auf weniger als einer DIN A-4-Seite abgehandelt werde.
Frau Schnittker erklärte dazu, dass es auch in der Langversion keine inhaltliche Ausweitung des Themas gebe. Da auf Landesebene die Vorgaben zur Inklusion noch im Beratungsgang seien, könne das zurzeit auf kommunaler Ebene nicht ausgeweitet werden.
Frau Blotenberg mahnte den hohen Stellenwert der Inklusion an, man müsse die Umsetzung möglichst schnell beginnen.
Beschluss:
Der Schulausschuss nimmt den Bericht für das Jahr 2011/12 über die schulische Infrastruktur der allgemeinbildenden Schulen in Dortmund zur Kenntnis, mit Enthaltung der CDU-Fraktion zum Absatz 1.6.1.2.
zu TOP 2.3
Wirkungsorientierter Haushalt Dortmund: Beschluss strategisches Zielsystem
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07790-12)
Empfehlung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 24.10.2012
(Drucksache Nr.: 07790-12)
Nach kurzer Diskussion meldeten die Fraktionen weiteren Beratungsbedarf an. Die Vorsitzende wies darauf hin, dass nach ihrer Auffassung der Schulausschuss eine Empfehlung aussprechen sollte, um den weiteren Beratungsgang nicht zu behindern.
Finanzpolitische und inhaltliche Fragen könnten nach Ausführung von Frau Altundal-Köse erst konkretisiert werden, wenn der Rat über das Zielsystem beschlossen habe. Aus diesem Grund sei es wichtig, die Vorlage im Gremiengang nicht zu blockieren. Es solle nicht bei den strategischen Zielen bleiben, sondern die Teilziele sollten dann weiter verfolgt werden. Die Beratungen sollten unmittelbar nach dem Beschluss des Rates beginnen.
Herr Krueger wies darauf hin, dass alle Fachausschüsse beteiligt werden (z. B. Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften). Es sei gewünscht, dass die einzelnen beteiligten Fachausschüsse für ihren Teil eine fachpolitische Empfehlung aussprechen, damit an dem Thema (hier: Strategische Ziele) weitergearbeitet werden könne. Das sei dann nach Beschlussfassung durch den Rat die Geschäftsgrundlage, um in den fachpolitischen Diskurs eintreten zu können. Daran würden dann nicht nur die Fachausschüsse beteiligt, sondern es sei auch eine breite Beteiligung geplant (Behindertenpolitisches Netzwerk, Interessenvertreter der Bürgerschaft etc.)
Herr Drolshagen merkte an, dass ihm der Begriff der gesellschaftlichen Teilhabe für alle fehle. Außerdem sollte es im Bereich „Soziales“ bei den hilfebedürftigen Menschen um „Selbstbestimmtes Handeln“ und nicht „selbstständiges Handeln“ gehen.
Der Schulausschuss leitete die Vorlage ohne Empfehlung an die folgenden Gremien weiter.
zu TOP 2.4
Sanierung und barrierefreie Erschließung der Anne-Frank-Gesamtschule Bauteile A und B und brandschutztechnische Ertüchtigung des Gebäudebestandes der ehemaligen Vincke-Grundschule für eine begrenzte temporäre Nutzung, sowie die Betrachtung einer alternativen Neubauvariante für den Gebäudeteil B.
Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 23.05.2012
(Drucksache Nr.: 04779-11)
Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 25.09.2012
(Drucksache Nr.: 04779-11)
Es lag folgender Auszug aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der Sitzung am 25.09.2012 vor:
„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Beauftragten des Landes NRW/Oberbürgermeister der Stadt Dortmund vom 31.05.12 vor:
zu TOP 3.6
Sanierung und barrierefreie Erschließung der Anne-Frank-Gesamtschule Bauteile A und B und brandschutztechnische Ertüchtigung des Gebäudebestandes der ehemaligen Vincke-Grundschule für eine begrenzte temporäre Nutzung, sowie die Betrachtung einer alternativen Neubauvariante für den Gebäudeteil B.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04779-11)
Zum o. g. Tagesordnungspunkt lag dem Beauftragten des Landes NRW, Herrn Harald Heinze und Herrn OB Ullrich Sierau folgender Auszug aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 10.05.2012 vor:
Herr Reppin (CDU-Fraktion) stellt für seine Fraktion folgenden, mündlichen Antrag:
Der Rat beschließt nach Fertigstellung der Baumaßnahme, die Gebäudeteile Bürgholzstraße 150 und die Vincke-Grundschule (alt), abzureißen und die Flächen zu vermarkten.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage und den Antrag der CDU-Fraktion ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.
Nach kurzer Einführung in die o. g. Thematik durch Herrn OB Ullrich Sierau fasste Herr Harald
Heinze (Beauftragter des Landes NRW) folgende Beschlüsse:
1. Der vorgelegte Antrag der CDU-Fraktion soll dem neu gewählten Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nochmals vorgelegt werden.
2. Der Beauftragte des Landes NRW beschließt für den Rat der Stadt
1. die Sanierung und barrierefreie Erschließung der Anne-Frank-Gesamtschule Bauteile A und B (Variante 1), die brandschutztechnische Ertüchtigung des Gebäudebestandes der ehemaligen Vincke-Grundschule für eine begrenzte temporäre Nutzung während der Sanierungsmaßnahmen an der Anne-Frank-Gesamtschule (Kosten: rd. 14.251.666 Euro).
2. die Ausstattung der Bauteile A und B der Anne-Frank-Gesamtschule mit beweglichem Vermögen (Kosten : rd. 935.877 Euro).
3. die Planung von Anpassungsmaßnahmen des Mensa- und Ganztagesbereiches im Forumsgebäude und externe Vergabe der Planleistungen zur Vorbereitung des Baubeschlusses durch die Städtische Immobilienwirtschaft (Kosten: rd. 660.675 Euro).
Die hierin enthaltenen benötigten Planungskosten belaufen sich auf rd. 26.000 Euro für externe Planungsleistung und 12.000 Euro für interne Planungsleistung. Kostenberechnung für ein Gesamtinvestitionsvolumen von rd. 15.848.218 Euro
4. die Städtische Immobilienwirtschaft unter zu Hilfenahme externer Planungs- und Projektsteuerungsleistung mit der Durchführung der Baumaßnahme zu beauftragen.
5. den Schulstandort Burgholzstraße 120 nach Sanierung durch den städtischen Haushalt zu einem zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung kalkulierten Mietpreis von anfänglich 1.825.750,- € p. a. für einen Zeitraum von 30 Jahren zurückzumieten. Für den Zeitraum bis zur Fertigstellung der Sanierung wird ein Mietpreis von 548.730 € p. a. erhoben.
6. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit eines alternativen Neubaus des Gebäudeteils B (Variante 2) zur Kenntnis.
7. Die Vorlage steht unter dem Vorbehalt der Entscheidung zum Einlagebeschluss Drucksache Nr. 06621-12
Herr Reppin (CDU-Fraktion) erläutert noch einmal kurz den Antrag seiner Fraktion und bittet um Beschluss.
Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass seine Fraktion sich bei dem Beschluss enthalten werde.
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass ihre Fraktion diesen Beschluss für voreilig halte. Wenn die Bauarbeiten abgeschlossen seien, könne man erneut darüber nachdenken. Ihre Fraktion werde heute so nicht zustimmen wollen.
Herr Stüdemann (Stadtdirektor) bittet nach Möglichkeit noch darüber nachzudenken, ob man diesen Beschluss jetzt schon treffen sollte. Weiterhin geht er auf die Ausführungen von Herrn Rettstadt ein und erläutert den Sachverhalt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag der CDU-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.“
Die Fraktion B’90/Die Grünen nahm mit Bedauern die im Mai 2012 erfolgte Entscheidung des Beauftragten der Landesregierung zur Kenntnis.
Frau Steckelbach teilte mit, dass die Vincke-Grundschule erst nach 2017 aufgegeben werde.
Der Schulausschuss nahm den Beschluss des Beauftragten des Landes NRW vom 31.05.2012 zur Kenntnis.
zu TOP 2.5
Planung zur Errichtung des "Gebundenen Ganztags" am Heisenberg Gymnasium
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07891-12)
Frau Jäkel merkte an, dass die Zeitspanne zur Realisierung sehr lang sei. Die SPD-Fraktion stimme der Vorlage zu.
Frau Blotenberg sah ebenfalls den dringenden Handlungsbedarf beim OGS-Ausbau.
Herr Drolshagen bat um die Beteiligung des Behindertenpolitischen Netzwerks der barrierefreien Planung. Barrierefreiheit meine nicht nur die Barrierefreiheit für rollstuhlfahrende Personen. Es sollte auch Überlegungen geben bezüglich Personen mit Sehbehinderungen sowie die Berücksichtigung der Barrierefreiheit bei den Räumen des Lehrpersonals.
Herr Gönen antwortete dazu, dass in der Vorplanungsphase ein Aufzug eingeplant sei, der die Barrierefreiheit für den Anbau und den Altbau gewährleiste. Die anderen angesprochenen Punkte fielen in den Bereich Inklusion, das sei jedoch nicht Gegenstand der Planung am Heisenberg-Gymnasium. Die Barrierefreiheit werde sichergestellt und sei in Abstimmung mit Frau Vollmer als Behindertenbeauftragte erfolgt.
Herr Dingerdissen bestätigte die Aussagen von Herrn Gönen zur Barrierefreiheit und Inklusion. Spezialisierungen würden sich im Rahmen der Inklusion ergeben.
Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund
1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenschätzung mit einem Investitionsvolumen von 4.891.744 Euro die weitere Planung (Leistungsphasen 3 und 4 HOAI) für die Errichtung des „Gebundenen Ganztags“ am Heisenberg Gymnasium (Anbau und Umbau).
In der Kostenschätzung sind Baukosten von 4.714.744 € und Möblierungskosten von 177.000 € enthalten.
Einen Anteil von 541.082 Euro stellen aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.
Die anteiligen Planungskosten für die Leistungsphasen 3 und 4 belaufen sich auf 193.776,50 Euro und können aus dem Budget des FB 40 (Schulverwaltungsamt), Investitionsfinanzstelle 40E00301044005, Finanzposition 780800, gedeckt werden.
2. beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft nach Abschluss der Planung mit der Herbeiführung des Ausführungsbeschlusses.
zu TOP 2.6
Einsatz von Integrationshelfern an Schulen verbessern
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 29.03.2012
(Drucksache Nr.: 06756-12)
Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 17.04.2012
(Drucksache Nr.: 06756-12)
Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 08.05.2012
(Drucksache Nr.: 06756-12)
Empfehlung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 09.05.2012
(Drucksache Nr.: 06756-12)
Es lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie (Sitzung am 09.05.2012) vor:
„Die Überweisung des Rates der Stadt Dortmund vom 29.03.2012 sowie die Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes vom 17.04.2012 wurden vom Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit in seiner Sitzung am 08.05.2012 übernommen.
Es lag folgende Empfehlung aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit vor:
„Aus dem Rat wird folgender Antrag der SPD-Fraktion überwiesen:
Die SPD-Fraktion bringt zu o. g. TOP folgenden Antrag in die Ratssitzung am 29.03.12 ein und bittet um Überweisung in den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und in den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie sowie in den Schulausschuss. Die Empfehlungen der Fachausschüsse sollen danach dem Rat der Stadt zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden:
1. Die Verwaltung wird aufgefordert, das Antragsverfahren für den Einsatz von Integrationshelfern zu entbürokratisieren und an einer Stelle in der Stadtverwaltung zu bündeln. Die betroffenen Eltern von behinderten Kindern sollen sich zukünftig nur noch an eine Stelle in der Verwaltung wenden müssen, die sie fachlich berät und das Antragsverfahren mit den zuständigen Fachbereichen zentral organisiert. Das Antragsverfahren wird somit „aus einer Hand“ sichergestellt.
2. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass der Begriff „Integrationshelfer/in“ irreführend und überholungsbedürftig ist, weil er Kompetenzen suggeriert, die nicht zum Aufgabenprofil der eingesetzten jungen Menschen gehören. Die Verwaltung wird aufgefordert, in Verwaltungszusammenhängen, beim Antragsverfahren, Bescheiden und in Informationsmaterial zukünftig den Begriff „Schulbegleitern/innen“ zu verwenden, bis das Land NRW im Rahmen des Inklusionsplanes eine neue verpflichtende Bezeichnung vornimmt.
3. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass an die eingesetzten Schulbegleiter/innen, zumeist Teilnehmer/innen aus dem „Freiwilligen Sozialen Jahr“, hohe charakterliche und fachliche Anforderungen gestellt werden, die aufgrund fehlender Ausbildung bzw. Lebenserfahrung häufig nur unzureichend erfüllt werden können. Die Verwaltung wird aufgefordert, in Kooperation mit den freien Trägern, die den Einsatz der Schulbegleiter/innen organisieren, ein Schulungs- und Qualifizierungskonzept für die Schulbegleiter/innen zu prüfen. Damit soll die Qualität der Dienstleistungen der Schulbegleiter/innen gesteigert und so die Zufriedenheit bei den behinderten Kindern, den betroffenen Eltern, dem Lehrpersonal in den Schulen und den Begleitern/innen selbst gesteigert werden.
4. Die Verwaltung und die freien Träger berichten nach Ablauf eines Jahres über die Erfahrungen mit der Neustrukturierung des „Schulbegleiter/innendienstes“ in Dortmund. Dabei sollen auch die neusten Entwicklungen auf Landesebene zur Verwirklichung eines inklusiven Bildungssystems aus dem Landesinklusionsplan einfließen.
Begründung :
Immer wieder kritisieren betroffene Eltern lange und undurchsichtige Antragsverfahren und einige setzen fachliche Qualifikationen der Schulbegleiter/innen voraus, die nicht ihrem Aufgabenprofil entsprechen. Vielmehr beinhaltet ihre Tätigkeit überwiegend praktische Hilfeleistungen in täglichen Alltag.
In Dortmund sind z. Zt. fast 300 Schulbegleiter/innen eingesetzt, die sich zumeist aus dem Bundesfreiwilligendienst rekrutieren.
Hierfür werden derzeit rund 2 Mio. € jährlich im städtischen Haushalt aufgewendet – Tendenz steigend.
Drei Fachbereiche in der Verwaltung, nämlich das Jugendamt, das Sozialamt und das Schulverwaltungsamt sind derzeit für das Antragsverfahren je nach Schulform und Art der Behinderung, zur Bewilligung von Schulbegleitern/innen zuständig, weil unterschiedliche Kostenträger verantwortlich sind. Hinzu kommt die fachliche Begleitung durch die Schulaufsicht.
Im Rahmen des Dortmunder „3-Säulen-Modells“ werden Schulbegleiter/innen in Förderschulen sowie in allgemeinbildenden Schulen im gemeinsamen Unterricht einzelfallbezogen oder mittels Budgetlösungen eingesetzt. Mit der Zentralisierung und Bündelung des Antragsverfahrens erhalten die betroffenen Eltern nur noch einen kompetenten Ansprechpartner, der für sie das Verwaltungsverfahren mit den zuständigen Stellen organisiert.
Mit den freien Trägern soll zudem ein Qualifizierungs- und Schulungskonzept aufgelegt werden.
Die eingesetzten Schulbegleiter/innen, die meistens aus jungen Teilnehmern/innen des Freiwilligen Sozialen Jahres rekrutiert werden, können aufgrund ihrer relativ kurzen Lebenserfahrung und noch nicht erfolgter Berufsausbildung unmöglich allen Anforderungen der Schulen, der behinderten Kinder oder der betroffenen Eltern gerecht werden. Hier soll ein Qualifizierungs- und Schulungskonzept Abhilfe schaffen und die Qualität des Schulbegleitereinsatzes steigern.
Die Verwaltung und die freien Träger berichten nach Ablauf eines Jahres über die gemachten Erfahrungen mit dem neustrukturierten Schulbegleiterdienst. Im Übrigen ist die Thematik der Schulbegleiter/innen in einen Gesamtzusammenhang mit der Umsetzung der vollständigen Inklusion in NRW zu sehen. Der Inklusionsplan der Landesregierung soll Eltern bzw. Erziehungsberechtigten das Wahlrecht über den Förderort ihres Kindes ermöglichen und weitere Schritte und Maßnahmen beschreiben, die in den nächsten Jahren notwendig werden, um ein inklusives Bildungssystem zu schaffen. Absicht der Landesregierung ist es, das Verhältnis zwischen allgemeinbildenden Schulen und Förderschulen umzukehren. Hier geht es nicht nur, aber auch um die Frage von zusätzlicher Betreuung durch begleitendes und helfendes Personal. Der Gemeinsame Unterricht behinderter und nicht behinderter Schüler und Schülerinnen hat in Dortmund bereits eine lange Tradition.
Dem Wunsch von Eltern, selbst maßgeblich über die Wahl des aus ihrer Sicht geeigneten Orts der sonderpädagogischen Förderung zu entscheiden, wird seit je her in starkem Maße nachgefragt und angeboten.
Zudem liegt zu diesem Antrag folgende Empfehlung des Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 17.04.2012 vor:
Frau Jäkel (SPD-Fraktion) enthält sich zu den Absätzen 8, 9 und 10. Bei einer Enthaltung zum gesamten Antrag beschließt das Behindertenpolitische Netzwerk einstimmig die folgende Empfehlung:
Beschluss:
1. Das Behindertenpolitische Netzwerk begrüßt die initiative der SPD-Fraktion zur Ratssitzung am 29.3.2012.
2. Wir teilen die Auffassung, dass das Verfahren entbürokratisiert werden muss und Eltern zukünftig an einer Stelle alles aus einer Hand bekommen.
3. Information und Beratung über Anspruch, Dauer der Bearbeitung - - Transparenz bei der Begründung über Bewilligung bzw. Ablehnung.
4. Einsatzort - Einsatzdauer - rechtzeitige Kontaktaufnahme zwischen betroffenem Kind, Eltern - Schule und IntegrationshelferIn
5. Sicherstellung von Vertretungen bei Erkrankung der IntegrationshelferInnen.
6. Im Mittelpunkt all dieser Bemühungen muss die individuelle Förderung des behinderten Schülers - Schülerin stehen.
7. Ebenfalls begrüßen wir die Aufforderung, dass die Verwaltung in Zusammenarbeit mit den freien Trägern ein Schulungs- und Qualifizierungskonzept prüfen soll.
8. In vielen Fällen wird es ausreichend sein, dass eine Schulbegleiterin - ein Schulbegleiter zur Seite steht und somit zum erfolgreichen Schulbesuch beiträgt.
9. Sichergestellt werden muss aber in jedem Einzelfall, dass weiterhin die behinderten SchülerInnen, die eine besondere Unterstützung während des Schulbesuchs benötigen, diese auch weiterhin durch sonderpädagogisch qualifizierte Integrationskräfte erhalten.
10. Auch wenn die SchulbegleiterInnen besonders auf ihren Einsatz vorbereitet werden, ist von ihnen diese sonderpädagogische Unterstützung nicht leistbar.
11. Die Neustrukturierung des Antragsverfahrens und die Arbeit der neuen Anlaufstelle werden durch die Verwaltung, die freien Träger sowie das Behindertenpolitische Netzwerk und Elternvertreter/innen begleitet.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig den vorgenannten Antrag der SPD-Fraktion unter Einbeziehung der Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes (mit Ausnahme des Punktes 9) zu beschließen.“
Frau Pieper begründete den Antrag der SPD-Fraktion.
Gleichzeitig schlug sie vor, der Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes in folgender Form zu folgen:
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt, die Wünsche des Behindertenpolitischen Netzwerkes bei der Neukonzeption des Schulbegleitdienstes zu beachten und nach Möglichkeit aufzugreifen.
Frau Bonekamp ging auf den Antrag der SPD-Fraktion ein und regte an, dass StA 40 eine Koordination/Lotsenfunktion für die Eltern übernimmt und die Anträge an die entsprechenden Fachämter weiterleitet.
Im Laufe der Entwicklung könne dann sicherlich überlegt werden, ob eine Bearbeitung „aus einer Hand“ sinnig ist. Das würde in diesem Fall auch personelle und finanzielle Ressourcen erfordern.
Den Vorschlägen von Frau Pieper und Frau Bonekamp wurde nicht widersprochen.
Unter Berücksichtigung der o. a. Vorschläge empfahl der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, den o. a. Antrag der SPD-Fraktion zu beschließen.“
Herr Spieß erklärte, dass die SPD-Fraktion dem Antrag unter Einbeziehung der Empfehlung des BPN mit Ausnahme des Punktes 9 zustimmt.
Frau Grollmann brachte die Zustimmung der CDU-Fraktion zu dem Antrag der SPD-Fraktion unter Einbeziehung der Empfehlung des BPN mit Ausnahme des Punktes 9 zum Ausdruck.
Frau Altundal-Köse machte darauf aufmerksam, dass der TOP bereits im Rat am 27.09.2012 beschlossen worden sei mit dem Hinweis, dass der umstrittene Punkt 9 im BPN diskutiert werden solle und dann ggfs. erneut in die betroffenen Ausschüsse überwiesen werde.
Auch Frau Dr. Tautorat wies auf den bereits gefassten Beschluss des Rates vom 27.09.2012 hin.
Der Schulausschuss nahm den Auszug des AKJF vom 09.05.2012 sowie den Beschluss des Rates vom 27.09.2012 zur Kenntnis.
3. Angelegenheiten der Schulverwaltung
zu TOP 3.1
Beschlüsse des Rates zum Haushaltsplan 2012 aus der Sitzung vom 15.12.2011
- Maßnahmekonzept für Schulen (vs.Vandalismus) und Abschluss von Selbstverpflichtungen an Schulen zur Schadensvermeidung
- Hausmeistervertretungsregelung/Handwerkerpool an Schulen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07228-12)
Frau Blotenberg kommentierte die Vorlage und bemängelte, dass die Zahlen zur Instandhaltung der Schulen rückläufig seien. Bei fast 200 Schulen sei das unmöglich.
Die Aufschlüsselung der Vandalismusschäden sei nicht differenziert genug. Die Schäden, die durch Personen hervorgerufen werden, die nichts mit dem Schulalltag zu tun haben, könnten nicht den Schäden zugerechnet werden, die direkt mit der Schule und den Schülern/Innen in Verbindung stehen. Das verfälsche das Bild in Bezug auf die Maßnahmen zur Verringerung von Vandalismus. Sie hielt es für nicht richtig, dass die Bezirksvertretungen nicht in die Beratungsfolge aufgenommen wurden. So hätten diese keine Kenntnis über die Zahlen zu Vandalismus- und Einbruchschäden, obwohl sie durch die Schulstandorte in den Bezirken unmittelbar betroffen seien.
Frau Raddatz-Nowack erklärte kurz die unterschiedlichen Inhalte der Prüfaufträge des Rates, die verschiedene Bereiche der Verwaltung beträfen, sowie auch die Zusammenarbeit mit den Schulen, um Schäden präventiv zu senken, Kosten zu sparen und Optimierungsbedarfe heraus zu arbeiten. Das geschehe gemeinsam mit den Fachbereichen Immobilienwirtschaft und Schulverwaltung.
Herr Flenner führte aus, dass die einzelnen Instandhaltungsaufträge zuerst mit Plankosten und nach der Abrechnung mit Istkosten hinterlegt würden. Die Aufschlüsselung der Vandalismusschäden nach Verursachern sei nicht vorgesehen.
Frau Blotenberg sah es als erfreulich an, dass die Istkosten der Vandalismusschäden geringer als die Plankosten seien. Sie sah allerdings die Vorgaben der Instandhaltungskosten als zu gering an. Außerdem sei die Differenzierung der Schulen nicht detailliert genug. Sie würde es begrüßen, wenn die Aufstellung für die Bezirksvertretungen aufgearbeitet würde und der Schulausschuss die daraus erfolgenden Ergebnisse zur Kenntnis bekäme.
Frau Raddatz-Nowack erklärte darauf, dass die Immobilienwirtschaft eine „schulscharfe“ Aufstellung erstellt habe, die der Vorlage aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht beigefügt wurde. Die Schulzentren sollen detailliert beschrieben werden.
Herr Kunstmann sprach die Prüfaufträge 3 und 4 an. Ihm stelle sich die Frage, warum die Schulhausmeister vom Fachbereich 40 in den Fachbereich 65 wechseln sollen. Er verstehe es so, dass die Hausmeister demnächst in den Handwerkerpool wechseln, um auch andere Aufgaben für den Fachbereich 65 zu übernehmen. Schulhausmeister gehörten allerdings in die Schulen und damit auch in den Bereich 40.
Frau Raddatz-Nowack führte aus, dass es sich dabei um einen ergebnisoffenen Prüfauftrag des Rates handle, der zeigen solle, ob die Übertragung der Budget- und Personalverantwortung an die Immobilienwirtschaft positive Effekte zeige. Der Prüfauftrag sei noch nicht abgeschlossen, es handle sich um eine Zwischenbilanz aus Mai 2012, die aufgrund der Auflösung des Rates nicht eher vorgestellt werden konnte. In der Ratssitzung im Februar 2013 sollen die aktuellen Ergebnisse des Prüfauftrages dargestellt werden.
Der Schulausschuss nahm die Vorlage zur Kenntnis.
Der Schulausschuss beschloss einstimmig, die Zahlen zu den Instandhaltungskosten und Vandalismusschäden den Bezirksvertretungen zur Kenntnis zu geben.
zu TOP 3.2
Beschlüsse des Rates zum Haushaltsplan 2012 aus der Sitzung vom 15.12.2011;hier:
1. Hausmeistervertretungsregelung an den Schulen für die Jahre 2013 ff.
2. Bereitschaftsdienste an Wochenenden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08174-12)
Der Schulausschuss nahm die Ergebnisse der Prüfaufträge zur Kenntnis.
zu TOP 3.3
Schulorganisatorische Maßnahme im Stadtbezirk Innenstadt Nord;
hier: Umbenennung der Hauptschule In der Landwehr am Schulstandort Scharnhorststraße 40, 44147 Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07704-12)
Der Schulausschuss nahm die Vorlage zur Kenntnis.
zu TOP 3.4
Errichtung des 'Gebundenen Ganztags' am Schulzentrum Nette (Heinrich-Heine-Gymnasium / Albert-Schweitzer-Realschule) / Errichtung von zwei zusätzlichen naturwissenschaftlichen Fachräumen sowie die Sanierung und Zusammenlegung von zwei bestehenden Fachräumen am Heinrich-Heine-Gymnasium
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07254-12)
Der Schulausschuss nahm den Beschluss des Beauftragten des Landes NRW vom 28.06.2012 zur Kenntnis.
zu TOP 3.5
Rechtsverordnung über die Bildung von Einzugsbereichen für die Max-Wittmann-Förderschule und für die Schule an der Eierkampstraße (beide Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06491-12)
Der Schulausschuss nahm den Beschluss des Beauftragten des Landes NRW vom 31.05.2012 zur Kenntnis.
zu TOP 3.6
Eichlinghofer-Grundschule; hier: Schülerspezialverkehr
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07044-12)
Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 02.10.2012
(Drucksache Nr.: 07044-12)
Es lag folgender Auszug der Bezirksvertretung Hombruch aus der Sitzung am 02.10.2012 vor:
„…Die SPD-Fraktion erläutert, warum sie beantragt, dem Rat zu empfehlen, die Alternative B im Beschlussvorschlag der Vorlage zu beschließen. Wenn man das Einsparpotential von 10.000 Euro herunterbrechen würde, stelle es sich aus ihrer Sicht folgendermaßen dar: 833,00 Euro im Monat, 28 Euro pro Tag und 31 Cent pro Schüler/-in. Dies sei bei dem schlechten Zustand des Gehweges und der Gefährlichkeit der Menglinghauser Straße ohne ampelgesicherte Querungsmöglichkeit gut angelegtes Geld. Bewegung sei zwar gut für Kinder, aber nicht mit schwerem Schulranzen.
Die Aufstellsituation an den Schulbushaltestellen sei entspannter im Vergleich mit der ÖPNV-Haltestelle „Am Sturmwald, südliche Seite“.
Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen erklärt, dass sich die BV-Hombruch im letzten Jahr eindeutig gegen die Fortführung des Schülerbusverkehrs ausgesprochen habe. Sie könne eventuell die Alternative A mittragen. Die Unebenheit des Gehweges sei für sie kein Argument. Außerdem würden viele Kinder mit dem Auto gebracht. Die angespannte Situation an der ÖPNV-Haltestelle „Am Sturmwald, südliche Seite“ könne sie nach eigenen Beobachtungen nicht erkennen. Die Schultaschen seien nicht mehr so schwer, da Bücher in der Schule gelassen werden können. Eine Luxuslinie für diesen Bereich würden sie nicht befürworten. Sie stellen folgenden Antrag:
Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen
Die Verwaltung wird gebeten, alle Schulwege im Stadtbezirk DO-Hombruch auf Länge und Sicherheit hin zu überprüfen.
Die CDU-Fraktion schließt sich den Ausführungen der Fraktion Bündnis90/Die Grünen an.
Sie hätten identische Eindrücke bezgl. der Aufstellsituation an der ÖPNV-Haltestelle „Am Sturmwald, südliche Seite“ gemacht. Die schlechte Gehwegsituation des Schulweges sei aufgrund der dort stehenden Bäume verursacht worden. Statt Tief- seien Flachwurzler gepflanzt worden. Ein Austausch der Bäume könne diesen Zustand beseitigen. Eine Regelung „Lex Menglinghausen“ wird abgelehnt. Es würde viele andere Schulwege im Stadtbezirk geben, die länger und sicherlich nicht anders beschaffen seien als der Schulweg der Kinder zur Eichlinghofer Grundschule. Es gehe um Gleichbehandlung. Deshalb wird folgender Antrag gestellt:
Antrag der CDU-Fraktion
Alle Schulwege der Kinder im Stadtbezirk DO-Hombruch sollen auf Entfernung und Gefährlichkeit hin innerhalb von drei Monaten überprüft werden. Das Ergebnis soll der BV bekanntgegeben werden.
Aufgrund der Kooperation mit der SPD-Fraktion werde sich die CDU-Fraktion bei der Abstimmung der Alternative B der Vorlage enthalten. Mit Alternative A könne sie sich anfreunden.
RM Olaf Radtke (SPD) als örtlich zuständiger Ratsvertreter erläutert die Historie der Einrichtung einer Schulbuslinie. Sie sei damals wegen der durch die Menglinghauser Straße bedingte Gefährlichkeit bzw. der schweren Unfälle mit Kindern und Erwachsenen sowie einer geringen Siedlungsdichte erfolgt. Die Sicherheit der Kinder gehe vor Kosten. Er setze außerdem auf die Flexibilität der Schulverwaltung; im Nachmittagsbereich könnten sicherlich Kosten eingespart werden, wenn z. B. Kleinbusse eingesetzt würden. Ansonsten unterstreicht er die Ausführungen der SPD-Fraktion.
Die SPD stellt den Antrag die Sitzung wegen weiteren Abstimmungsbedarfes zu unterbrechen. Der Antrag wird einstimmig beschlossen. Sitzungsunterbrechung von 15:45 – 15:55 Uhr.
Nach Wiedereröffnung der Sitzung und Erklärung der SPD-Fratkion sich den Prüfaufträgen anschließen zu wollen, wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
1. Schülerspezialverkehr
Die Bezirksvertretung nimmt die Vorlage der Schulverwaltung vom 29.05.12 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit 7 Ja-Stimmen (7 x SPD) und 5 Nein-Stimmen (4 x Bündis90/die Grünen, 1 x FDP) und 6 Enthaltungen (6 x CDU) die im Beschlussvorschlag aufgeführte „Alternative B“ zu beschließen: „Der eingerichtete Schülerspezialverkehr („Schulbus“) zur Eichlinghofer Grundschule wird als freiwillige Leistung in unveränderter Organisationsform weitergeführt“.
2. Anträge der Fraktionen zur Überprüfung der Schulwege
Die gleichlautenden oben aufgeführten Anträge der Fraktionen auf Überprüfung der Länge der Schulwege und auf ihre Gefährlichkeit hin durch die Verwaltung innerhalb von drei Monaten werden einstimmig beschlossen.“
Herr Kunstmann erklärte, dass seine Fraktion der Variante A zustimmen werde.
Herr Spieß meldete für seine Fraktion Beratungsbedarf an und möchte die Vorlage schieben.
Herr Hoffmann stimmte dem Vorschlag der Fraktion B’90/Die Grünen zu.
Herr Dingerdissen stimmte ebenfalls zu, fragte jedoch nach der Planungsgrundlage (Zahlenmaterial) für die Alternative A.
Herr Dallmann erläuterte, dass Zahlen des Schuljahres 2011/2012 zugrunde gelegt wurden. Nach Beginn des Schuljahres müssen diese Zahlen aktualisiert werden.
Der Schulausschuss leitete die Vorlage ohne Empfehlung weiter.
zu TOP 3.7
Anmeldungen an Grundschulen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06826-12-E2)
Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
„…zu den angesprochenen Fragen nehme ich wie folgt Stellung:
1) Warum werden an Grundschulen, die für eine Zwei- bzw. Dreizügigkeit ausgerichtet sind,
durch eine Reduzierung der Zügigkeit Eingangsklassen von bis zu 33 SchülerInnen
eingerichtet?
Die Klassengrößen werden aufgrund einer Ermächtigung in § 93 Abs. 2 Schulgesetz
NRW (SchulG) vom Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW (MSW) durch
Rechtsverordnung festgelegt. Nach der aktuell gültigen Verordnung zur Ausführung des §
93 Abs. 2 Schulgesetz (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG) beträgt der Klassenfrequenzrichtwert
in der Grundschule 24. Es gilt eine Bandbreite von 18 bis 30.
Im Gebiet des Schulträgers sollen unter Beachtung des Klassenfrequenzrichtwerts
möglichst gleich starke Klassen gebildet werden. Können an Grundschulen aufgrund der
Anmeldungen Klassen nicht innerhalb der Bandbreite gebildet werden, koordiniert die
Schulaufsichtsbehörde die Entscheidung der Schulleitungen über die Aufnahme unter
Beteiligung des Schulträgers. Der Schulträger entscheidet im Rahmen seiner
Verantwortung für die Organisation des örtlichen Schulwesens, an welchen Schulen die
erforderlichen Eingangsklassen gebildet werden.
Nach Abschluss des Anmeldeverfahrens zu den Grundschulen haben das
Schulverwaltungsamt und das Schulamt für die Stadt Dortmund Ende November 2011 auf
der Grundlage der konkreten Anmeldezahlen in gemeinsamer Verantwortung die
Klassenbildungen zum Schuljahr 2012/13 koordiniert.
Die Koordination hatte u. a. zum Ergebnis, dass an einigen Grundschulen weniger
Klassen im 1. Jahrgang gebildet werden können, als die festgelegten
Aufnahmekapazitäten zulassen. Dies war erforderlich, wenn nur so die Klassenbildung
innerhalb der Bandbreite gewährleistet werden konnte. In jedem Einzelfall wurde darauf
geachtet, dass Kindern, deren Anmeldungen nicht berücksichtigt werden konnten, gut
erreichbare Plätze an benachbarten Grundschulen zur Verfügung stehen.
So war z. B. zu entscheiden, dass an der zweizügigen Gerhard-Hauptmann-Grundschule
im Stadtbezirk Aplerbeck, an der 31 Anmeldungen vorlagen, nur 1 Klasse im 1. Jahrgang
gebildet werden kann. Eine Verteilung auf 2 Klassen hätte zu einer Unterschreitung der
Bandbreitenregelung geführt.
Es steht in derartig gelagerten Situationen im Ermessen der Schulleitung, im Rahmen
ihres eigenverantwortlichen Rechts zur Entscheidung über die Aufnahme von
Schülerinnen und Schülern den Klassenfrequenzhöchstwert von 30 anzuwenden und die
Aufnahme weiterer Kinder abzulehnen. Die Notwendigkeit der Aufnahme von bis zu 33
Schülerinnen und Schülern in eine Klasse besteht damit nicht.
2) Welche rechtlichen und faktischen Möglichkeiten hat der Schulträger in Zusammenarbeit
mit dem Schulamt, die im Rahmen des Schulkonsens NRW festgelegten Obergrenzen von
Eingangsklassen bereits zum kommenden Schuljahr umzusetzen?
Im Rahmen des „Schulkonsens NRW“ wurden keine Obergrenzen für Eingangsklassen
verbindlich festgelegt. Für Grundschulen wurde in Aussicht gestellt, den
Klassenfrequenzrichtwert in einem Stufenplan schrittweise auf 22,5 zu senken.
Entsprechende schulgesetzlich verankerte Normen zur Umsetzung liegen bisher nicht vor
und sind vor dem Hintergrund der aktuellen landespolitischen Situation auch nicht
kurzfristig zu erwarten.
Die Obergrenzen für die Klassenbildung zum Schuljahr 2012/13 sind -wie in der in Ziffer
1) ausgeführt- in der VO zu § 93 Abs. 2 SchulG rechtsverbindlich festgelegt. Schulträger
und Schulamt sind in ihren Entscheidungen an geltendes Recht und Gesetz gebunden und
haben die Festlegungen daher verbindlich zu beachten.
3) Welche Schulen wären bei der Umsetzung dieser Obergrenzen nach den der Verwaltung
aktuell vorliegenden Zahlen in welcher Weise betroffen?
Der Verwaltung liegen keine verbindlichen Informationen vor, in welcher Weise die
Obergrenzen zukünftig festgelegt werden sollen und in welcher Weise das bisher gültige
Koordinationsverfahren zwischen Schulleitungen, Schulaufsicht und Schulträger ggf.
verändert wird. Für den gewünschten Vergleich gibt es aus Sicht der Verwaltung daher
gegenwärtig keine ausreichende Grundlage.“
Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 3.8
Mittagsverpflegung an Gesamtschulen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06419-12-E1)
Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
„…bevor ich zu den gestellten Fragen konkret Stellung nehme halte ich es zum besseren Verständnis für sinnvoll, über wesentliche Grundsätze zur Organisation der Mittagsverpflegung an Gesamtschulen zu informieren.
Nach den Regelungen des Schulgesetzes NRW (SchulG) werden „Art, Umfang und Angebots sowie die Art des Vertriebs von Speisen und Getränken von der Schule unter Beteiligung der Schulkonferenz im Einvernehmen mit dem Schulträger festgelegt“. Die konzeptionelle Ge-staltung und organisatorische Verantwortung des individuellen Konzepts der Schulverpflegung liegt damit bei den jeweiligen Schulen.
Der Schulträger unterstützt die individuellen Konzepte der Schulen durch Bereitstellung und Instandhaltung der notwendigen räumlichen Infrastruktur und spezifischer Kücheneinrichtungen, die Übernahme der laufenden Kosten für Energie, Ver- und Entsorgung sowie die Berücksichtigung eines Pauschalbetrags bei der Bemessung der Schulbudgets. Personalkosten werden nicht übernommen oder bezuschusst.
Die Leitungen der Gesamtschulen wurden gebeten, dem Fachbereich Schule für die Beantwortung der Fragen 2, 3, 4, 5, 7 Informationen zur individuellen Situation an der jeweiligen Schule zur Verfügung zu stellen. Die einzelnen Informationen sind, soweit sich Überschneidungen ergaben, zu einer Aussage zusammengefasst.
-30-
Zu den angesprochenen Fragen kann in diesem Kontext folgendes ausgeführt werden:
1. Welche Kenntnisse hat die Verwaltung hinsichtlich der Gefährdung der Mittagsverpflegung durch die Fördervereine an den genannten Schulen?
Aus Rückmeldungen der Gesamtschulen ist bekannt geworden, dass Fördervereine, welche Verpflegungskonzepte tragen, sich an der Grenze ihrer organisatorischen und finanziellen Möglichkeiten angekommen sehen.
Eine konkrete Gefährdung wurde jedoch gegenüber dem Fachbereich Schule nur von der Gesamtschule Gartenstadt formuliert. Dort erfolgen nach Angabe der Schulleitung Gespräche und Beratungen, um für das neue Schuljahr mit einem neuen oder geänderten Konzept die Mittagsverpflegung weiter zu sichern.
2. Wer stellt zurzeit das Personal und wie wird es bezahlt?
Die Beschäftigung und Bezahlung von Personal ist von Regelungen abhängig, die Inhalt der schulindividuellen Verpflegungskonzepte sind. In Schulen, in denen Fördervereine das Verpflegungsangebot tragen, stellen und bezahlen diese auch das Personal. Dort wo die Schulverpflegung an „Caterer“ vergeben ist, beinhalten deren Dienstleistungen auch den Personaleinsatz.
3. Welche Überlegungen sind der Verwaltung bekannt, den eventuellen Wegfall von AGH und/oder der Maßnahme JobPerspektive zu kompensieren (z.B. durch die Maßnahme Bürgerarbeit)?
An einer Gesamtschule nimmt der Förderverein die Maßnahme „JopPerspektive“ in Anspruch. Dem Fachbereich Schule liegen keine Informationen darüber vor, dass diese Maßnahme eventuell wegfällt.
4. Werden für die Küchenarbeit auch Menschen mit Behinderung eingesetzt?
An einer Gesamtschule werden auch Menschen mit Behinderung eingesetzt.
5. Welche Informationen liegen der Verwaltung über den Krankenstand des eingesetzten Personals vor?
Da weder der Fachbereich Schule noch die Gesamtschulen selbst Personal einsetzen, liegen auch keine konkreten Informationen über den Krankenstand des eingesetzten Personals vor. Nach den zurückgemeldeten subjektiven Eindrücken einzelner Schulleitungen ist der Krankenstand „normal“ und „nicht auffällig“.
6. Wer finanziert die benötigten Gerätschaften, Geschirr sowie Putz- und Spülmittel?
Die Sachkosten werden vom Fachbereich Schule finanziert.
7. Was geschieht, wenn die Fördervereine nicht mehr in der Lage sind, eine Mittagsverpflegung anzubieten?
Der Fachbereich Schule geht davon aus, dass in einem solchen Fall die schulischen Akteure (Schulleitung, Lehrkräfte, Eltern) gemeinsam ein neues, an Nachfragebedürfnissen und finanzieller Leistungsfähigkeit und -bereitschaft orientiertes Verpflegungskonzept entwickeln.
8. Welche Möglichkeiten der Unterstützung sieht die Verwaltung, damit eine Mittagsverpflegung gewährleistet werden kann?
Der Fachbereich Schule unterstützt die Schulen durch Gewährleistung und ggf. Anpassung der infrastrukturellen Rahmenbedingungen.
Darüber hinaus können im Rahmen der Beratung Kontakte zu zahlreichen Institutionen vermittelt werden, die über die notwendige vertiefte Fachkompetenz zum facettenreichen Thema „Schulverpflegung“ verfügen und professionelle Beratungsleistungen anbieten (z. B. die Vernetzungsstelle Schulverpflegung bei der Verbraucherzentrale NRW).“
Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme zur Kenntnis.
zu TOP 3.9
Schulorganisatorische Maßnahme im Stadtbezirk Dortmund Innenstadt-Ost; hier: Auflösung der Hauptschule Am Ostpark
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06255-12-E3)
Auffangklassen für unbegleitete minderjährige Jugendliche
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06750-12-E2)
Es lag folgender Antrag der Fraktion Die Linke vor:
„...wir bitten um Beratung und Beschlussfassung folgenden Antrags:
Der Schulausschuss fordert die Schulverwaltung auf, umgehend neue Standorte für
Auffangklassen zu prüfen und dem Ausschuss hierzu Bericht zu erstatten.
Begründung:
Die Fraktion DIE LINKE sieht mit Besorgnis ein fehlendes Konzept der Schulverwaltung zur
Bereitstellung von Auffangklassen für die stetig steigende Zahl an unbegleiteten
minderjährigen Jugendlichen. Durch die Schließung von Hauptschulen fallen auch die
Auffangklassen weg. Nach unserem Kenntnisstand hat die Schulverwaltung bislang keine
Vorsorge zur Errichtung neuer Auffangklassen an anderen Schulformen wie z. B.
Gesamtschulen getroffen.“
Frau Dr. Tautorat begründet kurz den Antrag ihrer Fraktion.
Nach kurzer Diskussion besteht Einvernehmen im Schulausschuss, dass es sich um eine Bitte um Stellungnahme handelt. Die schriftliche Beantwortung durch die Verwaltung soll in der nächsten Sitzung des Ausschusses am 23.05.2012 erfolgen. Herr Kunstmann bittet
gleichzeitig um einen Sachstand über die aktuelle Situation. Frau Bonekamp sagt sowohl die
Stellungnahme als auch den Sachstandsbericht zu. Eine Abstimmung über den Antrag erfolgt daher nicht.
Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
(Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke, Drucksache Nr. 06255-12 E2
und Drucksache Nr. 06750-12 E1)
„…bevor ich zu den gestellten Fragen konkret Stellung nehme halte ich es zum besseren Verständnis für sinnvoll, über wesentliche Grundsätze zur Einrichtung von Vorbereitungs- und Auffangklassen zu informieren:
Regelungen zum Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte, insbesondere im Bereich der Sprachen, sind durch einen entsprechenden ministeriellen Erlass (1) getroffen.
Danach besuchen Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte grundsätzlich die
Regelklassen in der von ihnen besuchten Schule und nehmen grundsätzlich am gesamten Unterricht teil.
Ermöglichen deren Kenntnisse in der deutschen Sprache noch nicht die Teilnahme am Unterricht in einer Regelklasse, werden bei Bedarf Vorbereitungsklassen gebildet. Ziel der Vorbereitungsklasse ist die schnellstmögliche Eingliederung der Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte in eine ihrem Alter oder ihrer Leistungsfähigkeit entsprechenden Regelklasse. Die individuelle sprachliche Förderung soll so intensiv sein, dass die Auffangklasse in der Regel nicht länger als zwei Jahre besucht wird.
Für den beschriebenen Kreis von Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte, die während des Schuljahres den Schulbesuch aufnehmen, ist bei Bedarf die Bildung von Auffangklassen möglich.
Die Entscheidung über die Zuweisung in eine Vorbereitungs- und Auffangklasse trifft die
Schulaufsichtsbehörde (hier: Schulamt für die Stadt Dortmund) auf Vorschlag der Schulleitung und nach Beratung der Eltern.
Auf die konkret angesprochenen Fragenstellungen gehe ich in Abstimmung mit dem Schulamt für die Stadt Dortmund im Folgenden ein.
Im Schuljahr 2012/13 sind an folgenden Schulen Vorbereitungs- und Auffangklassen eingerichtet:
Hauptschule Am Ostpark
Emscherschule Aplerbeck
Hauptschule In der Landwehr (diese Schule hat die Schülerinnen und Schüler der zum
Schuljahresende 2011/12 aufgelösten Hauptschule Lützowstraße übernommen)
Hauptschule Innenstadt West
Hauptschule Scharnhorst
Hauptschule Kley
Hauptschule Hörde
Heinrich-Böll-Gesamtschule
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden in die bestehenden Vorbereitungs- und Auffangklassen integriert.
Die Auflistung zeigt, dass die beschriebene pädagogische Aufgabe fast ausschließlich in
Hauptschulen wahrgenommen wird. Mit dem Auslaufen des Schulbetriebs an Hauptschulen
wird es schon bei einer gleichbleibenden Zahl von Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte, deren Kenntnisse in der deutschen Sprache noch nicht die Teilnahme am Unterricht in einer Regelklasse ermöglichen, absehbar notwendig, zusätzliche Vorbereitungs und Auffangklassen auch in anderen Schulformen einzurichten. Da diese Aufgabenstellung nicht allein auf der örtlichen Ebene bearbeitet werden kann, hat dasSchulamt für die Stadt Dortmund bereits Kontakt zur oberen Schulaufsichtsbehörde (Bezirksregierung Arnsberg) aufgenommen. Die weitere Planung wird dort am 01.10.2012 in einer Sitzung auf schulaufsichtlicher Ebene mit den schulfachlichen Dezernentinnen und Dezernenten aller Schulformen der Sekundarstufe I erörtert. Über die Ergebnisse der Planungsgespräche wird der Vertreter des Schulamtes für die Stadt Dortmund im Schulausschuss zeitnah informieren können.
(1) „Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte, insbesondere im Bereich der Sprachen“ (Rd.Erl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 21.12.2009, zuletzt geändert durch Rd.Erl. vom 08.06.2011)“
Die Vorsitzende erklärte, dass es in den nächsten Wochen zum Thema Auffangklassen ein Gespräch mit der Bezirksregierung geben werde.
Frau Altundal-Köse sprach den in der Stellungnahme genannten zurückliegenden Termin 02.10.2012 an und fragte nach, ob es weitere Erkenntnisse gäbe.
Frau Bonekamp erklärte, dass der Termin verschoben werden musste und erst am 14.12.2012 stattfinden werde.
Die Frage von Frau Grollmann nach Schüler- und Lehrerzahlen (zusätzliche Einstellung oder Lehrerpool) in Auffangklassen beantwortete Frau Bonekamp wie folgt:
Es gebe z. Zt. 161 SchülerInnen (überwiegend Grund- und Hauptschulen). Sollten immer weniger Eingangsklassen in Hauptschulen gebildet werden, müssten sich andere Schulformen dieser Aufgabe stellen. Das sei Thema des Gespräches mit der Bezirksregierung. Die Auffangklassen seien mit zusätzlichen Lehrern/Innen versehen.
Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
zu TOP 4.1
Robert-Bosch-Berufskolleg
Leopold-Hoesch-Berufskolleg
Anschreiben der Berufskollegs/
Stellungnahmen der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08253-12)
Herr Limberg führte aus, dass es sich um eine Baustelle im laufenden Betrieb der Schulen handele. Alle Termine und Bedarfe seien mit den Schulleitungen abgestimmt worden. Es werde alles versucht, damit der Schulbetrieb laufe (auch unter Sicherheitsgesichtspunkten).
Der Fortschritt der Arbeiten wurde durch einen totalen Stromausfall gestört, die Stromversorgung musste durch Übergangsmaßnahmen in den Griff bekommen werden.
Dieses zeige auch den schlechten Zustand der Anlagen.
Die Immobilienwirtschaft sei in Kontakt mit den Schulleitungen und den Personalräten der Lehrer an den Schulen. Die beanstandeten Mängel seien, soweit möglich, bereits behoben worden.
Er schlug vor, den aktuellen Stand in einer der nächsten Sitzungen zu berichten.
Herr Dr. Embacher sprach von der erfolgten Sanierung seiner Schule und führte an, dass technische Lösungen angeboten würden, die nicht auf die Auswirkungen auf das Schulleben überprüft wurden. Das führe dazu, dass Nachbesserungen erfolgen müssten, die nicht eingeplant waren. Bei der Planung könne man die Auswirkungen als Laie nicht erkennen, das geschehe erst im täglichen Schulleben. Es gebe keine Folgenabschätzung, weil man unter Zeitdruck stehe. An dieser Stelle solle man sorgfältiger vorgehen, um sich das nachträgliche, sehr teuere „Sanieren der Sanierung“ zu sparen.
Der Schulausschuss nahm die Anschreiben des Robert-Bosch-Berufskollegs und des Leopold-Hoesch-Berufskollegs sowie die Stellungnahmen der Verwaltung nach kurzer Diskussion zur Kenntnis.
5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche
zu TOP 5.1
Sanierung und Ergänzungsneubau Fritz-Henßler-Berufskolleg
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07457-12)
Es lag folgender Auszug aus der Sitzung des Rates am 27.09.2012 vor:
„Den Mitgliedern des Rates der Stadt lagen zum o. g. Tagesordnungspunkt folgende Unterlagen vor:
A Auszug aus dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 19.09.2012
Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke (Drucksache Nr.: 07457-12-E1):
1. Der AUSWI begrüßt die Absicht eines Sanierungs- und eines Ergänzungsneubaus für das
Fritz-Henßler-Berufskolleg durch die städtische Immobilienwirtschaft.
2. Der AUSWI bittet die Kämmerei, auskömmliche Budgets für die Bewirtschaftung und die Instandhaltung des sanierten Fritz-Henßler-Berufskollegs in Absprache mit der städtischen Immobilienwirtschaft in die Haushaltspläne der kommenden Jahre einzupflegen.
3. Der AUSWI bittet die Verwaltung den Zeithorizont darzustellen, in dem das Fritz-Hensler-Berufskolleg beim Sondervermögen „Grundstücksvermögens- und Verwaltungsfonds“verbleiben soll.
Begründung
Derzeit gibt es in der Stadtverwaltung noch keine auskömmlichen Instandhaltungsbudgets
für die öffentlichen Gebäude. Dies führt zu der Notwendigkeit, vermehrt Großsanierungen
oder Neubauten durchzuführen. DIE LINKE wünscht sich hier ein Umdenken und eine
schrittweise Anpassung der Instandhaltung an den tatsächlichen Bedarf, um die millionenschweren
Folgekosten durch Gebäudeschäden aufgrund zu gering ausgefallener Instandhaltungen
abzubauen. Die Sanierung des Fritz-Hensler-Berufskollegs ist ein guter Anlass
in eine solche auskömmliche Gebäudebewirtschaftungsform einzusteigen.“
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lässt die Vorlage sowie dem o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke (Drucksache Nr.: 07457-12-E1) in die nächste Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sowie in die nächste Ratsitzung der Stadt Dortmund durchlaufen.
Herr Herkelmann (Behindertenpolitisches Netzwerk) bittet darum, dass diese Vorlage zusätzlich dem Behindertenpolitischen Netzwerk vorgelegt werden soll.
B Antrag der SPD-Fraktion vom 20.09.2012 (Drucksache Nr.: 07457-12-E2)
Interimslösungen für die Sanierung im Brügmannzentrum
Das Oberlandesgericht Düsseldorf wird frühestens Ende Oktober eine Entscheidung über das Bieterstreitverfahren um den Neubau von 2 Berufskollegs am Dortmunder U treffen; der Ausgang ist völlig offen.
Die laufende Auseinandersetzung hat zur Folge, dass mit den beabsichtigten Neubauten am U nicht begonnen werden kann und deshalb auch alle weiteren Sanierungsmaßnahmen im Brügmanzentrum stocken, weil im bisherigen Plan das Gebäude des Robert-Schuman-Berufskolleg in der Skellstraße als Ausweichquartier vorgesehen ist.
Um weitere Zeitverzögerungen bei der Sanierung des Fritz-Henßler-Berufskollegs zu verhindern, wird die Verwaltung aufgefordert, Alternativen zu dem in der Verwaltungsvorlage 07457-12 beschriebenen Interimsquartier (Gebäude Robert-Schuman) zu suchen und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. Ziel muss es sein, schnellstens mit den Baumaßnahmen im Brügmannzentrum zu beginnen.
Die Vorlage wird mit dieser Ergänzung beschlossen.
C Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes vom 25.09.2012
Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt einstimmig bei Enthaltung von Frau Grollmann, Frau Blotenberg und Frau Weyer:
Aufgrund der unzureichenden Berücksichtigung der Belange von Schüler/innen, Lehrer/innen, nicht lehrendem Personal und Besucher/innen mit Behinderungen bereits in der denkmalschutzrechtlichen Abwägung einer Sanierung und Erweiterung soll die bestehende Beschlusslage, das Fritz-Henßler-Berufskolleg am Standort abzureißen und neu zu bauen, aufrechterhalten und weiter verfolgt werden.
D Antrag der CDU-Fraktion vom 25.09.2012 (Drucksache Nr.: 07457-12-E3)
Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Verwaltungsvorlage mit folgender Maßgabe zu:
1. Die Verwaltung wird aufgefordert, andere Lösungen für ein Interimsquartier zu finden, damit die Baumaßnahmen (Sanierung und Ergänzungsneubau) am Fritz-Henßler-Berufskolleg schnellstens beginnen können. Dabei ist insbesondere auch an eine abschnittsweise Sanierung im Bestand und an eine Containerlösung als Ausweichquartier zu denken.
2. Über das Ergebnis der Prüfung und eine entsprechende Beschlussfassung über den möglichen Standort einer Containerlösung als Ausweichquartier wird in der Sitzung des Rates am 15.11.2012 abschließend beraten.
Der Rat der Stadt fasst folgende Beschlüsse:
1. Der Rat der Stadt lehnt den o. g. Antrag der Fraktion Die Linke ab.
2. Der Rat der Stadt beschließt den o. g. Antrag der SPD-Fraktion.
3. Der Rat der Stadt nimmt die Anregung des Behindertenpolitischen Netzwerkes zur Kenntnis.
4. Der Rat der Stadt beschließt den o. g. Antrag der CDU-Fraktion.
5. Unter Einbeziehung der zuvor beschlossenen Anträge fasst der Rat der Stadt folgenden Beschluss:
Der Rat nimmt die in der Vorlage dargestellten Varianten zur Kenntnis und beschließt die Sanierung und den Ergänzungsneubau FH BK in Abänderung des Ratsbeschlusses vom 08.11.2007 (DS-Nr. 09667-07) hinsichtlich der Sanierung des Gebäudes XII am Standort Brügmann-Zentrum. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt
1. die Städtische Immobilienwirtschaft auf der Basis der vorgelegten Machbarkeitsstudie des Büro GUS mit der Vorplanung (Leistungsphase 1 und 2 HOAI) der Sanierung und des Ergänzungsneubaus (Gebäude XII – ohne Bauberufe -) und
2. das Amt für Liegenschaften-Immobilienentwicklung, den Einlagebeschluss für dasFritz-Henßler-Berufskolleg (FH BK) (Gebäude XII – ohne Bauberufe -) in das Sondervermögen „Grundstücksvermögens- und Verwaltungsfonds“ (SV GVVF) herbeizuführen.“
Herr Spieß fragte nach dem Stand der Sanierung und der Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 27.09.2012.
Herr Limberg erklärte, dass der Sanierungsumfang bestehen bleibe. Die Baumaßnahme sei abhängig von den Neubauten am U. Wegen der noch ausstehenden Entscheidung des OLG gebe es einen Prüfauftrag für eine evtl. alternative Lösung. Der Vorschlag von Herrn Lenßen (sogen. Phasenmodell der Sanierung = Schulbetrieb während der Sanierung aufrecht erhalten) wurde geprüft. Das Ergebnis habe er in der Investitionskonferenz am 23.10.2012 vorgetragen. Diese vorgeschlagene Lösung erfülle nicht die Ziele, die Auswirkungen der Baustelle auf den Schulbetrieb seien untragbar, die Fertigstellung würde zu sehr verzögert. Man habe sich für die sogen. Kompaktlösung ausgesprochen, alles zeitgleich zu bauen und möglichst früh damit zu beginnen. Das setze voraus, dass der Schulbetrieb ausgelagert werden könne. Vorschläge dazu werden geprüft, dann eine Vorlage erstellt.
Frau Blotenberg bat um genaueste Planung, auch im Bereich Barrierefreiheit und Sicherheit, und keine weitere Verzögerung.
Herr Limberg sagte die schnellstmögliche Erstellung der Vorlage zu.
Der Schulausschuss nahm den Beschluss des Rates zur Kenntnis.
zu TOP 5.2
Ehemaliges Lehrschwimmbecken Holzen - Nutzungsänderung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06934-12)
Der TOP 5.2 wurde von der Tagesordnung abgesetzt.
zu TOP 5.3
Umsetzung der Brandschutzrückstellungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06969-12)
Der Schulausschuss nahm den 2. Sachstandsbericht (zum Stichtag 30.04.2012) zur Umsetzung des Brandschutzes an Dortmunder Schulen zur Kenntnis.
zu TOP 5.4
EU Ziel 2 Programm Stadtumbau Hörde Zentrum - Handlungsfeld Wohnen und Freiraum:
Durchführung eines Wettbewerbs zur Gestaltung des Schulhofs des Phoenix-Gymnasiums und des Stadteingangs an der Faßstraße
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06758-12)
Frau Bonnenberg vom Stadtplanungsamt führte in die Vorlage ein.
Der Schulausschuss nahm den Beschluss der Bezirksvertretung Hörde, einen Wettbewerb zur Umgestaltung des Schulhofs des Phoenix-Gymnasiums und des Stadteingangs an der Faßstraße mit Gesamtkosten von 65.000 Euro durchführen zu lassen, zur Kenntnis.
zu TOP 5.5
Lokale Agenda 21 - 11. Zwischenbericht an den Rat
Empfehlung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 13.03.2012
(Drucksache Nr.: 06081-11)
Der Schulausschuss nahm den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 5.6
1. Statusbericht zur Umsetzung des Konzeptes "Kein Kind zurücklassen! Kommunen in NRW beugen vor"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07952-12)
Der Schulausschuss nahm den 1. Statusbericht zur Umsetzung des Konzeptes „Kein Kind zurücklassen – Kommunen in NRW beugen vor“ zur Kenntnis.
6. Anträge / Anfragen
zu TOP 6.1
Berufskollegs am Dortmunder U
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08225-12)
Es lag folgender Vorschlag der SPD-Fraktion zur Tagesordnung vor:
„…im Zusammenhang mit den Sanierungsplänen der Berufskollegs im Brügmannzentrum wird immer wieder die Frage nach dem Stand der Neubaumaßnahmen der beiden Berufskollegs am Dortmunder U gestellt.
Die SPD-Fraktion beantragt, den Punkt „Berufskollegs am Dortmunder U“ für die nächste Ausschusssitzung vorzusehen und die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand zum anhängigen Verfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf zu bitten bzw. wenn möglich das Ergebnis der mündlichen Verhandlung vom 31.10.2012 darzustellen und die Konsequenzen zu erläutern.“
Die Stellungnahme erfolgt schriftlich.
zu TOP 6.2
Barrierefreie Grundschulen
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08232-12-E1)
Es lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
„…die Verwaltung wird gebeten, in der Sitzung des Ausschusses unter dem o.g. Punkt die Ergebnisse der vorgenommenen Priorisierung zur Errichtung von barrierefreien Grundschulen sowie die weiteren Abläufe zur Realisierung vorzustellen.
Begründung:
In der Sitzung des Schulausschusses im Dezember 2011 hat die Verwaltung angekündigt, dass hinsichtlich der Errichtung von barrierefreien Grundschulen Bestandserfassungen durchführt werden, deren Ergebnisse im März 2012 vorliegen sollten. Daran anschließen sollte sich eine Bewertung der Objekte, um im Ergebnis jeweils eine Schule pro Stadtbezirk zu priorisieren. Diese Phase sollte im September 2012 abgeschlossen sein, um darauf aufbauend ab Oktober Planungsaufträge, Finanzierung und einen Terminplan zu erstellen.
Vor dem Hintergrund der momentanen Haushaltsberatungen sind die Ergebnisse und weiteren Abläufe der Priorisierung schnellstmöglich vorzustellen.“
Die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung erfolgt für die Sitzung des Schulausschusses am 12.12.2012.
zu TOP 6.3
Schultoiletten
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08231-12-E1)
Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
„…die Verwaltung wird gebeten, in der Sitzung des Ausschusses einen Sachstandsbericht zum Zustand der Toiletten an den Dortmunder Schulen zu geben.
Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1) Gibt es eine aktuelle Bestandsaufnahme der Situation der Toiletten an den Dortmunder Schulen?
2) Wie bewertet die Verwaltung den aktuellen Zustand der Toiletten an den Dortmunder Schulen?
3) Welche Rückmeldungen aus den Schulen liegen der Verwaltung vor?
4) Welche zusätzlichen Informationen über Schäden an den Toiletten liegen der Verwaltung vor?
5) Gibt es einen Sanierungsplan bzw. eine Priorisierung zur Behebung dieser Schäden?
6) Wie oft werden die Schultoiletten gereinigt?
7) Wie hoch sind die separaten Kosten für die Reinigung der Schultoiletten?
8) Welche Informationen liegen der Verwaltung über Extra-Gebühren an Schulen für die Reinigung, Beaufsichtigung oder Nutzung separater Toiletten vor?
Begründung:
In der Presse wurde mehrfach über den katastrophalen Zustand von Toiletten an Dortmunder Schulen berichtet. Gleichzeitig gab es Informationen darüber, dass an einigen Schulen bereits Extra-Gebühren für die Benutzung sauberer Toiletten erhoben werden.“
Frau Blotenberg monierte, dass die Stellungnahmen zu TOP 6.2 und 6.3 nicht direkt im Ausschuss durch die Verwaltung erfolgen.
Die Vorsitzende bat um schriftliche Beantwortung der Verwaltung aufgrund der komplexen Sachverhalte.
Die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung erfolgt für die Sitzung des Schulausschusses am 12.12.2012.
zu TOP 6.4
Wirtschaftliche Lösung zur Gewährleistung der Sauberkeit an Dortmunder Schulen
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 08215-12)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 08215-12-E1)
Es lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:
„…wir bitten um Beratung und Abstimmung folgenden Antrags:
Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird beauftragt, durch eine flächendeckende und gezielte Umfrage bei den Dortmunder Schulleitungen zu eruieren, welche Bemühungen vor Ort bereits unternommen werden, das Problembewusstsein hinsichtlich Vandalismus, Sachbeschädigung und Verschmutzung an den Schulen zu schärfen. Bei dem von der Verwaltung zu erarbeitenden und dem Schulausschuss zeitnah zur Beratung vorzulegenden Fragenkatalog sind insbesondere folgende Aspekte zu erfragen:
■ In welchem Umfang werden Vandalismus, Sachbeschädigungen und Verschmutzungen schulintern - bspw. innerhalb des Kollegiums, der Schulkonferenz und im Schulunterricht – im Rahmen einer Selbstverpflichtung aber auch nach außen – z.B. gegenüber den Eltern - tagesaktuell problematisiert und aufgearbeitet?
■ Inwieweit sind solche Sachverhalte sowie die damit verbundenen Sanktionen Gegenstand der Schulordnungen und wie konsequent werden diese Schülern und Eltern bekannt gegeben (z.B. durch bestätigende Kenntnisnahme)?
■ Welche Bemühungen (z.B. Projektarbeiten Schulsauberkeit) werden seitens der jeweiligen Schule bereits unternommen, die Sensibilität im Umgang mit fremdem Eigentum v.a. bei den Schülern zu erhöhen?
■ Wie konsequent werden die juristische und disziplinarische Verfolgung von Vandalismus, Sachbeschädigung und Verschmutzung sowie eine Schadensbeseitigung durch den Verursacher (sofern möglich) wahrgenommen?
■ Welche Ereignisse werden zur Anzeige gebracht, welche nicht?
2. Um die Identifikation der Schüler mit ihrer Schule zu stärken und damit Schadensereignisse einzudämmen, erscheint es hilfreich, einen jährlichen Geldpreis aus dem Etat des Schulverwaltungsamte auszuloben, der die sauberste Schule in Dortmund - nach Schulform differenziert - zertifiziert. Der Geldpreis soll den Schülern in geeigneter Form unmittelbar zu Gute kommen und einen besonderen Bezug zur Schule aufweisen.
Begründung
Durch die öffentliche Berichterstattung der letzten Zeit über verunreinigte und beschädigte sanitäre Anlagen, ist das Problem von Vandalismus, Sachbeschädigungen und Verschmutzungen an Dortmunder Schulen verstärkt in den Fokus gerückt. Auch seitens der Verwaltung werden bspw. mit Hausmeistervertretungsregelungen und Handwerkerpools bereits Maßnahmenkonzepte eruiert, die derartigen Vorkommnissen entgegenwirken sollen.
Zusätzlich zu präventiven Maßnahmen erscheint es sinnvoll und sachgerecht, das Thema Vandalismus im internen Umgang der jeweiligen Schule noch stärker als bisher aus der Anonymität herauszuholen. Letztlich erfolgt dies durch eine stärkere Sensibilisierung und Vermittlung von Werten gegenüber fremdem Eigentum bei Lehrern, Schülern und Eltern gleichermaßen.
Voraussetzung dafür ist jedoch, dass entsprechende Vorfälle seitens der Schule überhaupt zeitnah erfasst, dokumentiert, kommuniziert und in adäquater Weise verfolgt und – bis hin zur straf- und disziplinarrechtlichen Verfolgung mit Durchsetzung von Beseitigungsansprüchen - sanktioniert werden.
Hier ist es Aufgabe der jeweiligen Schulleitung, nicht nur über Verhaltensregeln im Umgang mit Schuleigentum sondern auch über Konsequenzen bei Nichtbeachtung zu belehren (dies kann z.B. durch schriftliche Empfangsbestätigungen der Schulordnung gefördert werden) sowie Sanktionsmöglichkeiten ggf. Schülern und ggf. auch Eltern restriktiv zu nutzen.
Ein offensiver und tagesaktueller Umgang mit entsprechenden Ereignissen bspw. durch Mitteilung an die Elternschaft, Thematisierung im Unterricht oder innerhalb des Kollegiums ist dabei für die Schaffung eines Problembewusstseins unabdingbar. Ergänzend können vermehrt Projektarbeiten zum Thema Sauberkeit an Schulen zu einer intensiven Auseinandersetzung und einem sensibleren Umgang mit diesem Thema beitragen.
In welchem Maß dies von den jeweiligen Schulen bislang konsequent verfolgt wird, soll Gegenstand einer Umfrage unter den Schulleitungen mittels eines entsprechenden Fragenkataloges sein. Nur so können auf wirtschaftliche Weise bereits praktizierte Standards flächendeckend ermittelt und im Bedarfsfall womöglich auch auf andere Schulen übertragen werden.
Darüber hinaus erscheint es praktikabel, die Identifikation der Schüler mit ihrer Schule durch einen jährlich stattfindenden Wettbewerb zur Auszeichnung der saubersten Schule Dortmunds (jeweils differenziert nach Schulform) zu stärken. Dabei sollten jedoch die unterschiedlichen Risiken durch externe Einwirkungen, die vor allem an nicht abgeschotteten Schulstandorten nur begrenzt zu beeinflussen sind, ausreichend berücksichtigt werden. Neben einer entsprechenden Zertifizierung sollte auch ein überschaubarer aber attraktiver Geldbetrag (bspw. 2.000 €) ausgelobt werden, der den Schülern unmittelbar – bspw. durch eine Feier oder Raumdekorationen – zu Gute kommt. Das Verantwortungsgefühl gegenüber der eigenen Schule kann somit zusätzlich gefördert werden.“
Die Mitglieder des Schulausschusses kamen nach Abschluss der Diskussion überein, die unter Punkt 1. dargestellte Thematik zur nächsten Sitzung schriftlich beantworten zu lassen.
Der Punkt 2 soll in der nächsten Sitzung des Schulausschusses am 12.12.2012 behandelt werden. Frau Tölle wies darauf hin, dass diese Thematik mit den im Schulausschuss vertretenen Sprechern der Schulformen im Schulausschuss besprochen werden muss. Der Schulausschuss hat vor einigen Jahren bewusst beschlossen, die Interessen der Schulen im Ausschuss durch die Vertreter der jeweiligen Schulformen sicherzustellen.
zu TOP 6.5
Abendrealschule
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08238-12)
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08238-12-E1)
Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
„…der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 26.05.2011 beschlossen, dass die „Abendrealschule Max-von-der-Grün“ – Weiterbildungskolleg der Stadt Dortmund zum Schuljahr 2011/12 zum Schulstandort „Rheinische Straße 69“ verlegt wird.
Ebenso sollte der bisherige Schulstandortes „Adlerstraße 44“ nach der Verlegung der Abendrealschule zum Standort Rheinische Straße 69 aufgegeben werden.
Die CDU-Fraktion erbittet daher einen Sachstandsbericht zum ehemaligen Schulgebäude an der Adlerstraße 44 hinsichtlich einer neuen kommunalen Nutzung bzw. einer möglichen Vermarktung.“
Die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zur nächsten Sitzung am 12.12.12.
Die Vorsitzende dankte für die Mitarbeit am heutigen Tag und schloss die öffentliche Sitzung um 19.05 Uhr.
S c h n i t t k e r A l t u n d a l – K ö s e F ä r b e r
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin