Niederschrift

über die 6. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation


am 09.09.2010
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:10 - 16:20 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD-Fraktion

Rm Schilff, Vorsitzender


Rm Baran i. V. für Rm Balzer
Rm Berndsen
Rm Dr. Hetmeier
Rm Neumann-Lieven
Rm Pieper
Rm Sohn
Rm Tölch

CDU-Fraktion

Rm Böhm
Rm Buchloh


Rm Pisula i. V. für Rm Mause
Rm Menzebach i. V. für Rm Monegel
Rm Reppin i. V. für Rm Strucker
Rm Weintz
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Rm Krüger
Rm Stackelbeck

Fraktion FDP/Bürgerliste
Rm Dingerdissen i. V. für Rm Becker, stellv. Vorsitzender
Rm Kanus

Fraktion Die Linke

Rm Dr. Tautorat

b) Verwaltung


OB Sierau, 1/Dez.
Herr Klüh, 10/FL
Herr Plätz, 11/AL
Herr Müller, 11/stv. AL
Herr Heinki, 11/2
Herr Haermeyer, 3/Dez.-Büro, Fachbereich Statistik

Herr Berten, 3/AL
Frau Wolfs, StA 1 – Gleichstellungsstelle
Herr Meyer, Personalrat Stadtverwaltung Dortmund
Herr Grehl, Personalrat Stadtverwaltung Dortmund
Frau Skodzik, StA 1



Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 6. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation,
am 09.09.2010, Beginn: 15.00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 01.07.2010

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- unbesetzt -

3. Personal

3.1 Abschlussbericht Mitarbeiterbefragung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01657-10)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01657-10-E1)

- Die Unterlagen lagen zur Sitzung am 01.07.2010 vor.

3.2 Personalsituation in den Stadtämtern 01, 11 und 40
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01568-10)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01568-10-E1)

- Die Unterlagen lagen zur Sitzung am 01.07.2010 vor.

3.3 Personalbericht 2009 und Frauenförderung
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01290-10-E1)
- Die Bitte um Stellungnahme lag zur Sitzung am 01.07.2010 vor.

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01290-10-E2)

3.4 aktuelle Entwicklungen um den Ex-Feuerwehrchef
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 01888-10)

4. Organisation
- unbesetzt -

Die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation wird durch den Ausschussvorsitzenden, Herrn Rm Schilff, um 15:10 Uhr eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Rm Schilff fest, dass der Ausschuss für Personal und Organisation ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass er beschlussfähig ist.

Anschließend begrüßt er im Namen des Ausschusses Herrn Dirk Müller als neuen stellvertretenden Amtsleiter des Personalamtes.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Rm Dr. Hetmeier benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende, Herr Rm Schilff, weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Der Ausschuss für Personal und Organisation stellt die Tagesordnung wie veröffentlicht fest.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 01.07.2010

Die Niederschrift über die 5. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 01.07.2010 wird vom Ausschuss für Personal und Organisation einstimmig genehmigt.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- unbesetzt -

3. Personal

zu TOP 3.1
Abschlussbericht Mitarbeiterbefragung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01657-10)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01657-10-E1)
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01657-10-E2)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01657-10-E3)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation lagen aus der Ausschusssitzung vom 01.07.2010 folgende Unterlagen vor:

- Vorschlag zur Tagesordnung mit Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 25.06.2010 (Drucksache Nr.: 01657-10):

„Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
im Wege der Dringlichkeit bittet die CDU-Fraktion die Verwaltung, in der Ausschusssitzung
am 01.07.2010 den Abschlussbericht zur Befragung der städtischen Mitarbeiter vorzustellen.“


- ein Schreiben des Herrn OB Sierau vom 28.06.2010 (Drucksache Nr.: 01657-10-E1) mit dem Abschlussbericht als Anlage:

“ ....der Abschlussbericht zur Beschäftigtenbefragung lag dem Verwaltungsvorstand in seiner Sitzung am 22.06. vor. Er wurde nach der Sitzung den Beschäftigten in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Für Bereiche, die nur in geringem Umfang über technikunterstützte Arbeitsplätze verfügen, wird der Bericht darüber hinaus in einer gedruckten Fassung erstellt und verteilt. Auf der Basis der vorliegenden Auswertungen werden nunmehr gemeinsam mit den Fachbereichen Maßnahmen zur Veränderung der Situation entwickelt.


Ich schlage vor, den Bericht in der ersten Sitzung nach der Sommerpause zu diskutieren. Bis zu diesem Zeitpunkt liegen auch die ersten mit den Fachbereichen diskutierten und vereinbarten Veränderungsvorschläge vor.“


Zur Sitzung am 09.09.2010 gibt es folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 07.09.2010 (Drucksache Nr.: 01657-10-E2):

“ ... für die CDU-Fraktion ergeben sich aus dem „Abschlussbericht Mitarbeiterbefragung“ eine Vielzahl von Fragen, die exemplarisch in der Sitzung des Ausschusses durch den Oberbürgermeister beantwortet werden sollen:

Eine Zufriedenheitsquote mit der Arbeit in Höhe von 72% bedeutet im Umkehrschluss, dass fast 3 von 10 Mitarbeitern, also rund 2500 Beschäftigte der Stadtverwaltung (überhaupt) nicht zufrieden mit Ihrer Arbeit sind. Ist das aus Sicht der Stadtverwaltung ein akzeptabler Wert?

Im Familienprojekt, im Stadtbahnbauamt, in der Friedhofsverwaltung, im Vermessungs- und Katasteramt sowie in der Abteilung 50/7 (Arbeitsgelegenheiten) sind jeweils mehr als 90 % der Beschäftigten zufrieden oder sehr zufrieden mit ihrer Arbeit. Am anderen Ende der Rangliste stehen die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ARGE und Fabido, wo rund die Hälfte der Befragten unzufrieden sind. Nicht viel besser sieht es im Jugendamt und bei der Stadtkasse aus. Hier äußern sich etwa 40 % der Befragten unzufrieden. Welche Erklärungsansätze hat die Verwaltung für derart große Diskrepanzen?

Leitet die Verwaltung aus dem Ergebnis der Mitarbeiterbefragung Handlungsansätze ab, um eine möglichst gleichmäßige Mitarbeiterzufriedenheit erreichen zu können? Wenn ja, wie soll das geschehen?“


Die Stellungnahme der Verwaltung vom 07.09.2010 (Drucksache Nr.: 01657-10-E3) hat folgenden Wortlaut:

“ ..... zu den von der CDU-Fraktion gestellten Fragen nehme ich wie folgt Stellung:
Eine Zufriedenheitsquote mit der Arbeit in Höhe von 72% bedeutet im Umkehrschluss, dass fast 3 von 10 Mitarbeitern, also rund 2500 Beschäftigte der Stadtverwaltung (überhaupt) nicht zufrieden mit Ihrer Arbeit sind. Ist das aus Sicht der Stadtverwaltung ein akzeptabler Wert?

Die differenzierte Auswertung der Ergebnisse lässt aus Sicht der Stadtverwaltung eindeutig in den unterschiedlichen Themenfeldern einen Handlungsbedarf erkennen, zumal sich in den Fachbereichen Abweichungen ergeben, die im Einzelfall eine deutlich höhere Unzufriedenheit erkennen lassen.

Im Familienprojekt, im Stadtbahnbauamt, in der Friedhofsverwaltung, im Vermessungs- und Katasteramt sowie in der Abteilung 50/7 (Arbeitsgelegenheiten) sind jeweils mehr als 90 % der Beschäftigten zufrieden oder sehr zufrieden mit ihrer Arbeit. Am anderen Ende der Rangliste stehen die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ARGE und Fabido, wo rund die Hälfte der Befragten unzufrieden sind. Nicht viel besser sieht es im Jugendamt und bei der Stadtkasse aus. Hier äußern sich etwa 40 % der Befragten unzufrieden. Welche Erklärungsansätze hat die Verwaltung für derart große Diskrepanzen?

Im überwiegenden Teil aller Fachbereiche ist die Analyse der Befragungsergebnisse noch nicht abgeschlossen. Vielfach wurden die Ergebnisse erst auf der Ebene der Führungskräfte diskutiert, eine Diskussion mit und unter den Beschäftigten hat noch nicht stattgefunden. Diese breite Diskussion, insbesondere im Kreis der Beschäftigten, ist aus Sicht der Verwaltung notwendige Voraussetzung, geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Situation zu entwickeln. Ein Vorgehensmodell, in dem das Ergebnis der Befragung nach Veröffentlichung in einem strukturierten Prozess auf allen Ebenen diskutiert wird und sich daraus einzelne Maßnahmen ergeben, hat sich als Verfahrensweise bewährt.

Leitet die Verwaltung aus dem Ergebnis der Mitarbeiterbefragung Handlungsansätze ab, um eine möglichst gleichmäßige Mitarbeiterzufriedenheit erreichen zu können? Wenn ja, wie soll das geschehen?

Konkrete Maßnahmen wurden erst in einigen Fachbereichen entwickelt. In weiteren Gesprächen, die die Personalentwicklung mit den Fachbereichen führt, wird der Stand des Prozesses hinterfragt und Unterstützung gewährt. Die in den Fachbereichen bereits begonnenen und vorgesehenen Maßnahmen zur Verbesserung der Situation wurden in einem ersten Bericht zusammengefasst und sind in der Anlage dargestellt. Der Bericht ist dezernatsbezogen gegliedert und erfasst alle Fachbereiche. Er wurde in der Sitzung des Verwaltungsvorstandes am 07.09.2010 diskutiert und wird hiermit dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben. Der Sozialkompetenz muss zukünftig bei der Besetzung von Führungspositionen noch größere Bedeutung beigemessen werden. Das Personalamt wurde in diesem Zusammenhang beauftragt, die Fachbereiche aktiv zu unterstützen. Der Personalentwicklungsbericht ist zukünftig breiter und integrierender aufzustellen.“


Herr Heinki – 11/2 – und Herr Haermeyer – 3/Dez.-Büro, Fachbereich Statistik – stellen den Abschlussbericht der Mitarbeiterbefragung anhand der Präsentation, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, kurz vor. Abschließend erklärt Herr Heinki, dass den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und dem Ausschuss für Personal und Organisation eine regelmäßige Berichterstattung über die Ergebnisse und die durchgeführten und geplanten Maßnahmen zugehen werde. Der erste Bericht liegt dem Ausschuss heute als Anlage zur Stellungnahme vor. Bei den Maßnahmen handelt es sich um solche zur Veränderung am Arbeitsplatz und der Führung. Das Thema der Führung wird über eine Führungskräfterückmeldung angegangen, um herauszufinden, wo ein zu veränderndes Führungsverhalten zu finden ist. Es erfolge ein Diskussionsprozess zwischen Führungskräften und den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen über das konkrete Verhalten mit Vereinbarung zur Veränderung dieses Verhaltens.

Herr Rm Weintz (CDU-Fraktion) hält es für notwendig, zunächst abzuwarten, ob die Maßnahmen der Personalentwicklung Wirkung zeigen. Er weist darauf hin, dass bei einer Arbeitszufriedenheit von 72 % Anlass zum Nachdenken besteht. Zum Zeitpunkt der Haushaltsdebatte habe die CDU-Fraktion eine Organisationsuntersuchung angeregt. Es müsse festgestellt werden, wie effizient jede Stelle der Stadtverwaltung arbeitet, ob die richtige Anzahl Mitarbeiter dort eingesetzt ist und ob jede/r am richtigen Platz sitzt. Herr Rm Weintz hält es für effizienter, die Organisationsuntersuchung durch ein externes Unternehmen vornehmen zu lassen, auch wenn dies sicherlich mehr kostet, als wenn das Dortmunder Systemhaus beauftragt wird. Er geht davon aus, dass bei einer Verrechnung des Ertrages mit den durch ein externes Unternehmen entstandenen Kosten ein positiver Betrag stehen bleibe.

Herr Rm Berndsen macht im Namen der SPD-Fraktion deutlich, dass diese Mitarbeiterbefragung nur Sinn mache, wenn nach einem überschaubaren Zeitraum eine erneute Befragung durchgeführt werde. Nur eine erneute Befragung könne zeigen, inwieweit die durchgeführten Maßnahmen etwas gebracht haben.

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt Frau Rm Stackelbeck fest, dass die wesentlichen Ergebnisse gut dargestellt sind. Sie hat den Eindruck, dass einiges bereits in Bewegung geraten ist. Die Ergebnisse zum Thema Zufriedenheit und gesundheitliche Belastungen findet sie bedenklich, hier bestehe ein akuter Handlungsbedarf. Sie bittet um Auskunft, ob aus anderen Kommunen vergleichbare Untersuchungen bekannt sind. Sie sieht Ansatzpunkte bei den Arbeitsabläufen, es solle das Wissen der Beschäftigten genutzt werden, um eine Verbesserung zu erreichen.

Frau Rm Dr. Tautorat (Fraktion Die Linke) geht davon aus, dass z. B. die Unzufriedenheit im Dezernat 7 aufgrund struktureller Probleme besonders groß sei. Sie fragt sich, wie man den Problemen begegnen will. Durch das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) musste bei FABIDO und im StA 51 viel Arbeit ohne zusätzliche Personalausweitung gestemmt werden. Mit Organisationsentwicklungsprozessen oder Synergieeffekten könne u. U. gar nicht geholfen werden, sondern es müsse mehr Personal eingesetzt werden. Dies treffe auch auf die Jugendhilfedienste zu. Bei StA 50 gehe sie davon aus, dass die Gründung der ARGE eine hohe Belastung für die Mitarbeiter/innen war. Die Mitarbeiterbefragung mache Handlungsbedarfe deutlich, die nicht mit einem Nullsummenspiel ausgeglichen werden könne.

Herr OB Sierau erläutert, dass innerhalb der Verwaltung nachgedacht wurde, wie verschiedene Themen, z. B. die Neuorientierung der Verwaltung, an Fahrt gewinnen können. Es wurden Strukturen geschaffen, um die Effizienz und auch die Mitarbeiterzufriedenheit zu erhöhen. Bei der Befragung handele es sich um Momentaufnahmen, die von unmittelbaren Zusammenhängen geprägt seien. Unzufriedenheiten in Fachbereichen können an einer schlechten Fachbereichsleitung liegen, aber auch an schlechten Rahmenbedingungen, an denen die Kommunen nichts ändern können, wie am KiBiz. Er macht darauf aufmerksam, dass eine Befragung mit bestimmten Fragestellungen nur bedingt mit anderen Befragungen vergleichbar sei. Sie hänge z. B. vom Zeitpunkt ab, zudem wer sie durchgeführt und ausgewertet hat.

Bei 72 % Zufriedenheit müsse auch relativiert werden. Die Befragung zeige im Ergebnis, dass an verschiedenen Stellen etwas zu tun ist. Z. B. wurde vor der Sommerpause entschieden, dass im Jugendhilfebereich sechs Stellen als Sofortmaßnahme besetzt werden, obwohl noch kein Konzept für den Bereich vorlag.

Laut Herrn OB Sierau wurde in der Sitzung des Verwaltungsvorstandes am 07.09.2010 über die Mitarbeiterbefragung gesprochen. Angesichts der Differenziertheit der Arbeitszusammenhänge, der Rahmenbedingungen und handelnden Personen sei es nicht der richtige Weg, drei Vorschläge zu benennen und davon auszugehen, dass anschließend alle glücklich seien. Es müsse nach Schnittstellen, interner Bürokratie, Qualifizierungsbedarf etc. geschaut werden. Es wurde damit begonnen, die Fachbereichsleitungen zu beraten, und diese wurden aufgefordert, sich mit der Thematik intensiv zu befassen. Es liegt im Interesse der Beschäftigten, des Personalrates und der Verwaltung insgesamt, eine hohe Mitarbeiterzufriedenheit zu haben. Das Thema ist eine Führungsaufgabe, die aus den Fachbereichsleitungen heraus wahrgenommen werden müsse. Unterstützung komme vom Personalamt, auch das Dortmunder Systemhaus und die Strukturen, die jetzt temporär geschaffen wurden, unterstützen. Bei den Fragen der Unterbringung, der Qualifizierung, der Bewertungsgerechtigkeit, der Chancengleichheit von Männern und Frauen und den Fragen zu sinnvollen Arbeitszusammenhängen und zur Optimierung von Abstimmungsprozessen sind das Management der Fachbereiche und das mittlere Management gefordert, eine Schwachstellenanalyse zu machen, um dann Punkt für Punkt abzuarbeiten. Herr OB Sierau verdeutlicht, dass er ein großes Interesse an einem hohen Zufriedenheitsgrad in der Verwaltung habe.

Von der Gemeindeprüfungsanstalt seien nach Angaben des Herrn OB Sierau z. B. auch Hinweise zum Jugendhilfebereich gekommen. Er ist davon überzeugt, dass die Stadtverwaltung schneller und effizienter sein könne, wenn mit einem Spektrum unterschiedlichster Methoden und Instrumenten am Thema gearbeitet werde. Die Befragung und die Organisationsentwicklung seien nur einzelne Instrumente. Wichtig sei, dass die Führungskompetenz bei den Fachbereichs- und Abteilungsleitungen vorliege und diese unterstützt und beraten werden.
Seines Erachtens sollten Organisationsentwicklungsprozesse von Menschen durchgeführt werden, die die Verwaltung und die Sachzusammenhänge kennen und die Verwaltungserfahrung haben und daraus ableiten können, wo eine Verbesserung möglich sei. Hierbei sei eine nüchterne Betrachtung der Sachverhalte notwendig. Innerhalb der Verwaltung sei es schneller möglich, zu Zuschnitten zu kommen, die passen. Als Beispiel gibt er die Zusammenlegung der StÄ 61 und 63 an, die nach Mitteilung Externer einen Anstieg der Dienstleistungsorientierung und Schnelligkeit zeigen. Es konnte bei Erhöhung der Mitarbeiterzufriedenheit innerhalb des Amtes Budget einspart werden und zudem eine Schnittstellenbereinigung erfolgen.

Zur Zeit werde durch die Verwaltung überprüft, inwieweit Bereiche zusammengelegt und Schnittstellen bereinigt werden können. Hier werden Effizienzgewinne festgestellt werden können. Durch eine andere Führungs- und Kooperationskultur in der Verwaltung werde es ermöglicht, verschiedene Punkte, die zum Befragungsergebnis bei der Mitarbeiterbefragung geführt haben, zu beheben. Am 08. und 09.09.2010 wurde in einer Führungskräfteklausur dieses Thema u. a. auch erörtert.
Im Verwaltungsvorstand bestand Einigkeit darüber, dass die Sozialkompetenz in Zukunft eine noch größere Bedeutung bekommen müsse. Bei anstehenden Besetzungen sei es Ziel der Verwaltungsspitze, diese Aspekte mehr zu berücksichtigen.

Zum Personalbericht stellt Herr OB Sierau heraus, dass der nächste Personalbericht um Aspekte, die für die Mitarbeiterzufriedenheit und das Arbeitsklima wichtig sind, erweitert werden wird.

Herr Rm Sohn (SPD-Fraktion) ist überrascht über das Ergebnis der Mitarbeiterbefragung gerade im Dezernat 7. Bei seinen Besuchen in verschiedenen Einrichtungen und Institutionen hatte er vorher einen anderen Eindruck gewonnen. Für den Jugendhilfedienst sieht er, dass dort sowohl die Mengen als auch die Komplexität steigen, so dass dort ein ständiges Nachsteuern erforderlich ist. Die Arbeitszufriedenheit habe mit dem Arbeitsergebnis zu tun, das könne möglicherweise kostensenkend sein. Bei FABIDO erwartet er mit der neuen Landesregierung bei anderen Voraussetzungen und anderem Geld, dass es möglich sei, die Mitarbeiterzufriedenheit zu steigern. Er macht darauf aufmerksam, dass z. B. für ältere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Lärm und die körperliche Belastung sehr hoch sein können. Es sei zu überlegen, ob eine Rotation von Arbeitsplätzen eine Lösung sein könne.
Herr Rm Sohn hofft auf eine gute Einbindung des Personalrates bei der Umsetzung von Maßnahmen. Bei StA 51 ist laut Abschlussbericht der Befragung die Zusammenarbeit zwischen den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und den Führungskräften eher schlecht. Dies könne daran liegen, dass man im Studium fachbezogen viele Kenntnisse beigebracht bekomme, aber die eigentlichen Führungsaufgaben nicht vermittelt werden.

Frau Rm Dr. Tautorat weist abschließend auf den Anhang zur Beschäftigtenbefragung 2009 hin. Dort werde u. a. ausgesagt, dass die Frage nach der Führung nicht ausdifferenziert genug gewesen sei. Hier gehe es offenbar um die Führungskräfte weiter oben. Frau Rm Dr. Tautorat fordert mehr Transparenz von oben nach unten.

Herr Rm Krüger (Fraktion Bündnis 90/die Grünen) ist der Meinung, dass die Arbeitssituation in den Fachämtern unterschiedlich stark ausgeprägt sei. Es wäre interessant zu wissen, wie dies in anderen Gebietskörperschaften aussieht und ob es ähnliche Untersuchungen gab.

Herr Plätz erklärt zur Einbindung des Peronalrates, dass der Personalrat bei der Beschäftigtenbefragung von Anfang an bis hin zur Abfassung des Abschlussberichtes und der weiteren Einbindung bei den Maßnahmepaketen, die auf den Weg gebracht werden bzw. worden sind, eingebunden war.
Mit Blick auf das Jugendamt stellt Herr Plätz dar, dass eine Maßnahme des Oberbürgermeisters darin bestand, den Dienstleiter des StA 1, Herrn Bonan, vor mehr als drei Wochen als Dienstleiter zum Jugendamt umzusetzen.

Die von Frau Rm Dr. Tautorat dargestellte Unzufriedenheit der ARGE-Mitarbeiter sei inzwischen oftmals in Zufriedenheit umgeschlagen, bei der Diskussion um die Zukunft der ARGE gab es laut Herrn Plätz wieder erhöhte Unzufriedenheit. Mit Blick auf den 01.01.2011 haben die kommunalen Beschäftigten ihre Bemühungen zurückgenommen, die ARGE wieder zu verlassen. Im Zusammenspiel Personalamt und Personalagentur gab es in den letzten Monaten auch schon Fälle, in denen es Wechsel zurück zur Stadtverwaltung gegeben habe.

Für den Jugendhilfedienst wurden bisher von StA 51 nur Einstellungen gefordert. Es könnten evtl. auch geeignete und qualifizierte Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in der Verwaltung mit Blick auf die ARGE gefunden werden. Personalagentur und –amt sind bemüht, solch qualifiziertes Personal auch bei der ARGE zu gewinnen und im personellen Austausch für die Vakanzen im Jugendhilfedienst zur Verfügung zu stellen.
Zu FABIDO gibt Herr Plätz an, dass versucht wird, ältere Kräfte für andere Aufgaben in der Verwaltung zu gewinnen. Das Personalamt werde sich verstärkt um die Beschäftigten der Stadtverwaltung kümmern. Ansonsten versuche FABIDO, über ein Zukunftsprojekt selbst auf den Weg zu kommen.

Ergänzend stellt Herr Haermeyer zu der interkommunalen Vergleichbarkeit von Befragungen dar, dass Ende der 1990er Jahre die Zeit war, als Befragungen durchgeführt wurden. Die Themenstellungen sind so unterschiedlich, dass kaum identische Fragestellungen auftauchen, bestenfalls gebe es punktuell eine Vergleichbarkeit. Ein interkommunaler Vergleich von Beschäftigtenbefragungen sei seiner Meinung nach nicht so hoch zu gewichten, da es nur wenige Erkenntnisse bringt, wenn z. B. klar sei, dass die Zufriedenheit in Essen um 10 % höher liege. Das ändere an der Dortmunder Zahl zunächst nichts. Herr Haermeyer verspreche sich mehr davon, eine Zeitreihe über die Entwicklung in Dortmund aufzubauen.

Herr Rm Schilff (SPD-Fraktion) sieht die Mitarbeiterbefragung als Barometer für die Stimmung in der Verwaltung, daraus entstehen jetzt verschiedene Maßnahmen mit dem Ziel, die Arbeitszufriedenheit der Beschäftigten zu steigern.

Zur Frage des Herrn Rm Schilff und des Herrn Rm Berndsen, wann die nächste Mitarbeiterbefragung geplant sei, erklärt Herr OB Sierau, dass sich ca. im Jahre 2 000 der Verwaltungsvorstand mit dem Thema der schlechten Stimmung in der Verwaltung befasst habe und im Anschluss Führungskräftezirkel gebildet wurden. Es stellt sich nun die Aufgabe, einen systematischen Ansatz mit quantitativen und qualitativen Elementen zu entwickeln. Nach dieser Beschäftigtenbefragung müsse erst in Ruhe mit dem Fachbereich Statistik diskutiert werden, wie man zu einer kontinuierlichen Untersuchung komme. Es sei auch interessant, was der Personalrat dazu sagt.

Zu FABIDO habe am 07.09.2010 Frau StRin Bonekamp im Verwaltungsvorstand bereits konzeptionelle Überlegungen dargestellt. Auch gebe es ein Konzept für den Jugendhilfedienst; es bleibe abzuwarten, wie weit es greife. Die Vorstellung des Herrn OB Sierau geht dahin, dass das Personalamt die Fachbereichsleitungen bei ihren Führungsaufgaben unterstützen werde, um Fragestellungen, wie Zufriedenheit, Produktivität und Kooperationsgeist, zu optimieren.

Man sollte sich insgesamt ein Bild davon machen, wie es in der Verwaltung aussieht. Dies sei nicht unbekannt, u. a. durch die Dialogveranstaltungen aus dem letzten Jahr. Eine Arbeitsgruppe arbeitet die Beiträge aus den Dialogveranstaltungen systematisch ab. Die Stadtverwaltung müsse dahin kommen, dass die Beschäftigten bis in die Verwaltungsspitze - ggf. mit Hilfe des Personalrates - mitteilen können, wie das eine oder andere gefällt oder missfällt. Kritik müsse auch ohne Angst – auch in einer öffentlichen Verwaltung - geäußert werden können. Herr OB Sierau erhofft sich insgesamt eine Verbesserung des Klimas und der Arbeitszufriedenheit in der Verwaltung. Es müsse differenziert geschaut werden, in bestimmten Bereichen gebe es einen großen Handlungsbedarf. Es sei ein Standortvorteil Dortmunds, wenn die Verwaltung gut funktioniert. Bei der Konkurrenz zwischen Städten und Standorten sollte die Verwaltung als Dienstleister, der auch Ordnungsaufgaben erfüllen muss, gut aufgestellt sein. Daran werde kräftig gearbeitet werden.

Nach Ende der Diskussion bittet Herr Rm Schilff darum, den Ausschuss weiter beim Thema der Mitarbeiterbefragung einzubinden und regelmäßig zu informieren.


Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt den Abschlussbericht und die Stellungnahme der Verwaltung vom 07.09.2010 (Drucksache Nr.: 01657-10-E3) zur Kenntnis.

zu TOP 3.2


Personalsituation in den Stadtämtern 01, 11 und 40
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01568-10)
Stellungnahme der Verwaltung

(Drucksache Nr.: 01568-10-E1)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation lag zur Sitzung am 01.07.2010 ein Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom16.06.2010 vor:

„Die Fraktion B90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Dortmund bitten, den oben genannten Tagesordnungspunkt zur nächsten Sitzung vorsehen zu lassen mit der Bitte um Stellungnahme.

StA01

Die geplanten und zum Teil schon realisierten Umstrukturierungsmaßnahmen führen nach unserer Kenntnis zu einer erheblichen Stellenausweitung im Stadtamt 01. Dem zuletzt amtierende Oberbürgermeister Dr. Langemeyer waren vier MitarbeiterInnen (zwei Assistenzkräften, eine Büroleiterin, die gleichzeitig stellvertretende Amtsleiterin war und eine persönliche Referentin, die gleichzeitig die Pressestelle leitete) zugeordnet.

Nach unserem Kenntnisstand ist die Personalagentur -mit z.T. ehemals bei der ARGE beschäftigten und finanzierten MitarbeiterInnen- organisatorisch dem StA 01 zugeordnet worden. Die bisher von der ARGE getragenen Personalaufwendungen sind künftig über den städtischen Haushalt zu finanzieren. Darüber hinaus sind MitarbeiterInnen des Dez.-Büros 2, des StA 11.1 und des Dez.-Büros 6 zum StA 01 versetzt worden. Daraus ergeben sich folgende Fragen:


1. Die Verwaltung wird um eine Gegenüberstellung der Plan- und Ist-Personalstellen einschl. der daraus resultierenden Personalaufwendungen des StA 01 zum Zeitpunkt 01.08.2009 gegenüber der heutigen Situation sowie einer stichpunktartigen Aufgabenbeschreibung gebeten.
2. Insbesondere bitten wir um Auskunft über die Anzahl der Beschäftigten im OB-Büro zum Stichtag 1.8.2009 und der Stellen des Büros des Planungsdezernenten zum Stichtag 1.8.2009.
3. Die Gegenfinanzierung der Personalmehraufwendungen durch Übernahme früherer ARGE-Mitarbeiter in die Personalagentur ist mit Blick auf die Erfordernissen der Haushaltskonsolidierung (= keine Stellenausweitung) darzustellen.
4. Ursprünglich wurden anstehende Stellenbewertungen in den jeweiligen Fachbereichen dezentral vorgenommen. Derzeit werden diese zentral über das StA 11.1 bearbeitet. Es wird um Auskunft gebeten, inwieweit die Personalausstattung im StA 11.1 eine zeitnahe Aufgabenerfüllung noch zulässt.
5. Inwieweit wurden im Zusammenhang mit den Stellenausweitungen zu Gunsten StA 01 Organisationsverfügungen erstellt?
6. In welchem Umfang sind Personalstellen im Dez.-Büro 6 mit Neubesetzung der Dezernatsleitung nach der erfolgten Verlagerung zu StA 01 neu zu schaffen und wie werden die damit einhergehenden Personalaufwendungen finanziert?
7. In welchem Umfang sind zur Finanzierung der Personalmehraufwendungen im StA 01 Personalkostenreduzierungen in betroffenen Stadtämtern (Dez.-Büro 6, StA 10 und 11 u.a.) vorgesehen?

StA 11

8. Im Zusammenhang mit der mehrheitlich ablehnenden Haltung des Rates zur Besetzung der Amtsleitung StA 11 bitten wir um Mitteilung, wie die AL StA 11 künftig neu besetzt werden soll.

StA 40

9. Durch die Abordnung der bisherigen Stelleninhaberin zur ARGE ist die stellvertretende Amtsleitung im StA 40 vakant. Die Verwaltung wird gebeten darzustellen, wann und über welches Verfahren eine Wiederbesetzung geplant ist.“


Außerdem wurde dem Ausschuss bereits am 01.07.2010 folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 01.07.2010 (Drucksache Nr.: 1568-10-E1) vorgelegt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

erlauben sie mir ein paar einleitende Worte.

Mit Ausscheiden von Stadtdirektor Klaus Fehlemann im Februar 2007 wurde das damalige
Dezernat 7 mit dem Dezernat 6 zum neuen Dezernat für Planung, Städtebau und Infrastruktur
(PSI) zusammengelegt. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des ehemaligen Dezernatsbüros
7 erhielten 2007 neue Aufgaben innerhalb der Gesamtverwaltung.

Das Dezernatsbüro 6 wurde trotz einer Verdoppelung des Arbeitsanfalls lediglich um zwei
Stellen auf insgesamt zehn Personen aufgestockt.

Durch die Verlagerung der Stellen der Ausschussgeschäftsführung in die Dezernatsbüros
wurde u.a. auch das Dezernatsbüro 6 um zwei weitere Stellen (hier: Geschäftsführung und
Assistenz) erweitert und umfasste somit insgesamt 12 Stellen.

Für die Einrichtung einer neuen Dezernentenstelle ( Dezernat 7 - Vorschlagsrecht durch
Bündnis 90/Die Grünen) wurde 2007 ein neues Dezernatsbüro mit 7 Stellen zusätzlich
eingerichtet.

Umstrukturierungsprozesse sind also etwas ganz normales.

Als Oberbürgermeister und Personal- sowie Organisationsdezernent habe ich das StA 1
entsprechend der neuen Arbeitsanforderungen zu organisieren. Dieser Prozess läuft ab
Oktober 2009 und wird - bedingt durch die Wahlwiederholung - durch mich ab Mai 2010
wieder gesteuert.

Die durch die Umstrukturierung erforderlichen Stellenbesetzungen erfolgen haushaltsneutral
und werden eine effektive Arbeitsstruktur auch zur Steuerung der „Neuorientierung der
Verwaltung“ und des Arbeitsschwerpunktes „Stärkung der Zivilgesellschaft“ gewährleisten.
Vor diesen Hintergrund beantworte ich die Fragen wie folgt:

1. Die Verwaltung wird um eine Gegenüberstellung der Plan- und Ist-Personalstellen
einschl. der daraus resultierenden Personalaufwendungen des StA 01 zum Zeitpunkt
01.08.2009 gegenüber der heutigen Situation sowie einer stichpunktartigen
Aufgabenbeschreibung gebeten.

Das Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeister und des Rates hatte im August 2009
72,50 Planstellen und 61,99 vollzeitverrechnete Beschäftigte. Zum Zeitpunkt Mai 2010 war
der Planstellenbestand 71,91 und der planmäßige Beschäftigtenbestand vollzeitverrechnet
59,99. Eine aktuelle stichpunktartige Aufgabenbeschreibung ist dem Notes-Telefonbuch zu
entnehmen.
Da StA 1 zur Zeit einen OE-Prozess durchläuft, sind Veränderungen zu erwarten.

2. Insbesondere bitten wir um Auskunft über die Anzahl der Beschäftigten im OB-Büro
zum Stichtag 1.8.2009 und der Stellen des Büros des Planungsdezernenten zum Stichtag
1.8.2009.

Das Büro des Oberbürgermeisters hatte neben dem Oberbürgermeister laut Stellenplan im
August 2009 8,00 Planstellen, von denen sieben besetzt waren. Das Dezernatsbüro 6 hatte
neben dem Dezernenten im August 2009 aufgrund der Aufgabenwahrnehmung für
ursprünglich zwei Dezernate und der Übertragung der Geschäftsführung für den AUSWI
12,00 Planstellen bei einer Besetzung von 11,50 vollzeitverrechneten Beschäftigten.
Man sollte hier nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.

3. Die Gegenfinanzierung der Personalmehraufwendungen durch Übernahme früherer
ARGE-Mitarbeiter in die Personalagentur ist mit Blick auf die Erfordernisse der
Haushaltskonsolidierung (= keine Stellenausweitung) darzustellen.

Bei Gründung der ARGE wurde zwischen der Verwaltung und dem Personalrat der Stadt
Dortmund eine Dienstvereinbarung abgeschlossen, die den zugewiesenen kommunalen
MitarbeiterInnen in der ARGE Gleichbehandlung gegenüber den anderen Beschäftigten der
Verwaltung zusichert. Das beinhaltet auch das Recht, sich um freie Stellen in der Verwaltung
zu bewerben. Insofern hat es immer Personaltransfers in die ARGE und aus der ARGE heraus
gegeben. Da die Summe der Zugänge stets höher war als die Summe der Abgänge ,ist der
kommunale Personalbestand in der ARGE von 244 vzv-MitarbeiterInnen in 2005 auf 376 vzv
in 2009 gestiegen. Auch die Umsetzungsbilanz in 2010 wird positiv sein, da neun erkennbaren Abgängen (incl. der Wechsel in die Personalagentur) 42 gesicherte Zuweisungen
gegenüberstehen. Die Personaltransfers 2010 sind damit nicht nur haushaltsneutral, sie tragen
sogar zu einer deutlichen Haushaltsverbesserung bei.

4. Ursprünglich wurden anstehende Stellenbewertungen in den jeweiligen
Fachbereichen dezentral vorgenommen. Derzeit werden diese zentral über das StA 11.1
bearbeitet. Es wird um Auskunft gebeten, inwieweit die Personalausstattung im StA 11.1
eine zeitnahe Aufgabenerfüllung noch zulässt.

Schon immer wurden rd. 30 % der Stellenbewertungsgutachten von 11/1 gefertigt.

Daneben wurden alle dezentral erstellten Bewertungen qualitätsgesichert und zentral von StA
11 geprüft. Hierbei entstand bei rd. 60 % der dezentralen Bewertungen Beratungsbedarfe,
Nachfragen und Änderungserfordernisse. Durch die Übernahme der restlichen
Bewertungsaufgaben werden im erheblichen Maße Schnittstellen reduziert.
Die Neuorganisation des Bereiches Stellenbewertung wird in einem partizipativen
Organisationsentwicklungsprozess neu strukturiert. Die Aufgaben wurden bereits im
November 2009 übernommen und die Bearbeitungszeiten haben sich zu dem vorherigen
Verfahren nicht verlängert.

5. Inwieweit wurden im Zusammenhang mit den Stellenausweitungen zu Gunsten StA
01 Organisationsverfügungen erstellt?

Eine Ausweitung des Stellenplanes hat es nicht gegeben und ist auch nicht vorgesehen.
Die Organisationsveränderungen bei StA 1 erfolgen nach der Dienstvereinbarung über die
Beteiligung der Beschäftigten an Gestaltungs- und Veränderungsvorgängen bei der
Stadtverwaltung Dortmund. Die ersten Organisationsverfügungen werden im Juli 2010
vorliegen.
Sobald der Prozess abgeschlossen ist werden alle entsprechenden Organisationsverfügungen
für die dauerhaften aufbau- und ablauforganisatorischen Veränderungen erstellt.

6. In welchem Umfang sind Personalstellen im Dez.-Büro 6 mit Neubesetzung der
Dezernatsleitung nach der erfolgten Verlagerung zu StA 01 neu zu schaffen und wie
werden die damit einhergehenden Personalaufwendungen finanziert?

Die Planstellen der Standardbesetzung eines Dezernatsbüros bleiben bestehen, so dass im
Dezernat 6 keine Stellen neu zu schaffen sind. Auch die Stellen für die Geschäftsführung des
AUSWI und deren Assistenz verbleiben im Dezernatsbüro.

7. In welchem Umfang sind zur Finanzierung der Personalmehraufwendungen im StA
01 Personalkostenreduzierungen in betroffenen Stadtämtern (Dez.-Büro 6, StA 10 und
11 u.a.) vorgesehen?

Personalmehraufwendungen sind dauerhaft nicht vorgesehen, allenfalls sind diese im
Zusammenhang mit der Neuorientierung und der Zuständigkeit als Personal- und
Organisationsdezernent zeitlich begrenzt erfolgt bzw. zu erwarten (etwa im Stab 1/NEO).
Im Zuge der Ausweitung der Bürgerkooperation erfolgen haushaltsneutrale
Stellenverlagerungen.

StA 11
8. Im Zusammenhang mit der mehrheitlich ablehnenden Haltung des Rates zur
Besetzung der Amtsleitung StA 11 bitten wir um Mitteilung, wie die AL StA 11 künftig
neu besetzt werden soll.
Der bisherige stv. Leiter des Personalamtes, Reinold Plätz, wurde am 28.06.2010 zum Leiter
des Personalamtes bestellt.

Die stellvertretende Leitung des Personalamtes wird ausgeschrieben und soll ab Mitte Juli
besetzt werden.

StA 40
9. Durch die Abordnung der bisherigen Stelleninhaberin zur ARGE ist die
stellvertretende Amtsleitung im StA 40 vakant. Die Verwaltung wird gebeten
darzustellen, wann und über welches Verfahren eine Wiederbesetzung geplant ist.

Die stellvertretende Amtsleiterin des StA 40 ist aufgrund ihrer überragenden Qualifikation
befristet bis Ende des Jahres für Aufgaben der ARGE eingesetzt worden. Zum 01.01.2011
wird sie in ihre Funktion beim StA 40 zurückkehren. Die Stelle bei der ARGE wird in der 2.
Jahreshälfte 2010 ausgeschrieben.“


Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 01568-10-E1) zur Kenntnis.


zu TOP 3.3
Personalbericht 2009 und Frauenförderung
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01290-10-E1)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01290-10-E2)


Der Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen ist zusammen mit TOP 3.5 „Personalbericht 2009 und Frauenförderung (Drucksache Nr.: 01290-10)“ in der Sitzung des Ausschusses am 01.07.2010 behandelt worden.

Die Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 01.07.2010 (Drucksache Nr.: 01290-10-E1) lag dem Ausschuss bereits am 01.07.2010 vor.



Der Ausschuss für Personal und Organisation hat am 01.07.2010 bereits den Personalbericht 2009 und die im Berichtsteil „Frauenförderung“ dargestellten Maßnahmen zur Fortführung des Frauenförderplanes zur Kenntnis genommen und dem Rat der Stadt einstimmig empfohlen, die Fortführung des Frauenförderplanes für weitere 3 Jahre zu beschließen.


Zur Sitzung am 09.09.2010 hat der Ausschuss für Personal und Organisation folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 24.08.2010 (Drucksache Nr.: 01290-10-E2) erhalten:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

die mit Schreiben vom 01.07.2010 vorgelegte Bitte um Stellungnahme der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen zum Tagesordnungspunkt „Personalbericht 2009 und Frauenförderung“ beantworte ich wie folgt:

1. Wie ist die extrem hohe Zahl an überplanmäßiger Beschäftigung zu erklären?

Beim überplanmäßigen Personal ist zwischen Stammpersonal (Anteil 50%) und sonstigem
Personal (Anteil 50%) zu unterscheiden (Glossar: Stammpersonal). Sonstiges Personal
befindet sich größtenteils z.B. in Beurlaubung oder Ausbildung.
Im Stammpersonal ist neben befristet beschäftigten und in Projekten eingesetzten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch Personal enthalten, welchem in den Fachbereichen
vorübergehend noch keine passende Planstelle zugeordnet werden konnte. Mit Beschluss des
Verwaltungsvorstandes vom 15.12.2009 wurde die Entscheidung herbeigeführt, dass die
Fachbereiche die Anzahl des überplanmäßigen Personals auf das notwendige Maß zu
reduzieren haben bzw. diese organisatorisch planmäßig einsetzen.

2. Wie hoch ist der Anteil der Beschäftigten mit Migrationshintergrund?

Der gesamtstädtische Anteil der Beschäftigten mit Migrationshintergrund kann nicht ermittelt
werden, da er nicht Gegenstand der Personaldaten ist. Datenschutzrechtlich dürfen Daten zum
Migrationshintergrund auch nicht erhoben werden, da hierfür eine besondere Rechtsgrundlage
erforderlich wäre (§4 III Datenschutzgesetz). Würde eine Erhebung erfolgen, müsste diese
Angabe auf Freiwilligkeit beruhen. Hieraus ergibt sich jedoch zwangsläufig, dass generell
keine aussagekräftige Quote ermittelt werden könnte.

3. Welche Gründe führen Männer und Frauen an, um einen Telearbeitsplatz zu
erhalten? Wie hoch sind die zusätzlichen Kosten eines Telearbeitsplatzes?

Im Rahmen der Haushaltssituation hat der Verwaltungsvorstand am 8. Oktober 2009 u. a.
beschlossen, dass
- Telearbeit nur noch befristet zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht wird,
- Telearbeit, die aus anderen Gründen gewährt wurde, grundsätzlich zurückgenommen
wird,
- Telearbeit nur noch im Rahmen der geltenden Regelungen zur täglichen Arbeitszeit
zugelassen ist,
- die Pauschale (mtl. 50 €) für alle Telearbeitsplätze künftig entfallen soll.

Daraufhin wurde die seit 1998 bestehende Dienstvereinbarung zur „Telearbeit“ zum
31.12.2009 gekündigt und mit dem Personalrat neu verhandelt. 178 der bestehenden
195 Telearbeitsvereinbarungen wurden zu diesem Zeitpunkt gekündigt; die restlichen
17 konnten aus Gründen der Kinderbetreuung die Telearbeit weiterführen.

Aufgrund der neuen Dienstvereinbarung wird den Beschäftigten alternierende Telearbeit
(max. 50 % der individuell vereinbarten Arbeitszeit) zur Vereinbarkeit von Familie und
Berufstätigkeit (Kinderbetreuung und Pflege „naher“ Angehöriger) ermöglicht.

Des weiteren kann Telearbeit in Ausnahmefällen unter Wirtschaftlichkeitsaspekten dienstlich
sinnvoll sein. Hierüber ist ein Nachweis der besonderen Wirtschaftlichkeit vom Fachbereich
vorzulegen.

Beschäftigten mit Behinderung und vergleichbaren gesundheitlichen Einschränkungen kann
im Einzelfall ebenfalls Telearbeit ermöglicht werden, um ihre Leistungsfähigkeit zu erhalten,
zu verbessern oder wiederherzustellen und ihre Teilnahme am Arbeitsleben möglichst auf
Dauer zu sichern. Entsprechende Anträge werden im Einvernehmen zwischen Personalrat,
Vertrauensperson der Schwerbehinderten und dem Personalamt abgestimmt.

Sowohl vor als auch nach der Neuregelung ist vor der Antragstellung in jedem Fall eine
Vereinbarung zwischen der unmittelbaren Führungskraft und der/dem Beschäftigten
abzuschließen, in der u. a. die Gründe für die Telearbeit, das zeitliche Maß und die Tage, an
denen häusliche Telearbeit ausgeübt wird, geregelt sind.
Bisher wurden 68 (einschl. der bestehenden 17) neue Vereinbarungen zur Telearbeit befristet

für 3 Jahre abgeschlossen (80% zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf).

Die Stadtverwaltung stellt für den häuslichen Arbeitsplatz die IT-Ausstattung zur Verfügung.
Die monatlichen Kosten (Abschreibung, Zinsen...) betragen für einen Tele-Arbeitsplatz
20,52 € (PC 11,42 €, TFT-Bildschirm 3,45 € und Drucker 5,65 €). Ausgegangen wird derzeit
von einer 5jährigen Nutzungsdauer. Sofern am Büroarbeitsplatz ohnehin schon ein Laptop
eingesetzt wird, entfällt der PC, teilweise auch der TFT-Bildschirm. Zusätzlich werden dann
eine Tastatur und eine Maus (zusammen einmalig ca. 20 €) zur Verfügung gestellt.

4. Welche Gründe gibt es dafür, warum nur ein so geringer Anteil an Männern die
Laufbahnprüfung abgelegt hat?

Im Bereich Ausbildung waren im Jahr 2009 folgende Prüfungsabschlüsse zu verzeichnen:
Art der Laufbahnprüfung
Männer
Frauen
Laufbahnprüfung gehobener
nichttechnischer Dienst
13
10
Laufbahnprüfung gehobener
bautechnischer Dienst
1
1
Prüfungserleichterter
Aufstieg, Aufstieg vom
mittleren in den gehobenen
Dienst
2
3
Summe
16
14

5. Warum haben deutlich weniger Frauen als Männer den Aufstieg vom mittleren in den
gehobenen bzw. vom gehobenen in den höheren Dienst geschafft?
6. Wie ist es zu erklären, dass deutlich mehr Männer als Frauen befördert wurden?
7. Wie ist es zu erklären, dass deutlich mehr Männer als Frauen höhergruppiert
wurden?

Beförderungen (hierunter fallen auch Aufstiege in die nächsthöhere Laufbahngruppe) und
Höhergruppierungen ergeben sich jeweils aus der Wertigkeit der besetzten Stelle, unabhängig
vom Geschlecht der Stelleninhaberin bzw. des Stelleninhabers. Auslöser sind entweder
Umsetzungen auf eine höherwertige Stelle, ein tariflich geregelter Aufstieg oder ein
Bewertungsgutachten.
Für den Aufstieg wurde jede Bewerberin bzw. jeder Bewerber, unabhängig vom Geschlecht,
berücksichtigt. Der überwiegende Teil der Beförderungen und Höhergruppierungen 2009
wurde in Bereichen vorgenommen, in denen überwiegend Männer beschäftigt sind
(Feuerwehr, technische Bereiche).

8. Wie ist der überproportional hohe Anteil in Dezernat 1 und der deutlich
unterrepräsentierte Anteil in Dezernat 3 an den Höhergruppierungen zu erklären?

Die Verteilung von Beförderungen bzw. Höhergruppierungen ist durch die unterschiedliche
Struktur der Dezernate bedingt.
Im Dezernat 3 wird zum Beispiel im Rechtsamt, im Ordnungsamt und in den Bürgerdiensten
überwiegend Sachbearbeitung für homogene Fachaufgaben (Ordnungswidrigkeiten,
Allgemeine Ausländerangelegenheiten, Einheitssachbearbeitung Bürgerdienste,
Dienstleistungszentrum) mit festen Bewertungsstrukturen wie Endamt mittlerer Dienst für
Tarifbeschäftigte mit Direkteingruppierung oder Eingangsamt gehobener Dienst für
Beamtinnen und Beamte wahrgenommen. In diesen Bereichen ergeben sich in der Regel
keine Neubewertungen von Stellen, da kaum Aufgabenveränderungen stattfinden.

Das Dezernat 1 mit zum Beispiel dem Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und
des Rates, der Dortmund-Agentur, dem Personalamt und der Wirtschaftsförderung Dortmund
ist durch eine Vielzahl von einzelnen, teilweise hoch spezialisierten Aufgaben
gekennzeichnet, deren Arbeitsinhalte ein breites Bewertungsspektrum ermöglichen.

9. Wie verteilen sich die Auszubildenden der Stadt nach Geschlechtern differenziert auf
gewerblich/technische und verwaltende Berufe?

Hierzu verweise ich auf die Anlage zur Stellungnahme.

10. Die Feuerwehr besetzt seit einiger Zeit nicht mehr alle Ausbildungsplätze, weil sich
nicht genügend geeignete Kandidatinnen und Kandidaten bewerben. Was wird getan,
um speziell für die Ausbildung bei der Feuerwehr zu werben?

Im Berufsinformationszentrum Dortmund (Arbeitsagentur) wird monatlich eine Sprechstunde
für Sicherheitsberufe durchgeführt. Dort ist 37/1 als Ansprechpartner vertreten. Im Weiteren
finden unter anderem folgende beworbene Veranstaltungen seitens der Feuerwehr statt:
- Stadtfeuerwehrtag (zuletzt am 12.06.2010),
- Tage der Offenen Tür auf den einzelnen Feuerwachen (z.B. FF 4 Anfang Juni 2010),
- einmal jährlich findet der Girls-Day statt.
Darüber hinaus hält die Stadt folgende Informationen über das Berufsbild vor:
- Infoflyer mit Auskünften über den Einstellungstest,
- Internetauftritt der Feuerwehr Dortmund.

Die öffentliche Ausschreibung der Ausbildungsplätze wird u.a. in der Tagespresse, auf der
Homepage der Stadt Dortmund und der Feuerwehr Dortmund, bei der Arbeitsagentur und
über die Freiwillige Feuerwehr bekannt gegeben. Es bewerben sich zwischen 570 und 1.200
Personen.
Nach Einladung zum theoretischen Test erscheinen allerdings nur zwischen 49 % und 74 %
der Bewerber. Trotz ausführlichem Hinweis, sich auf die Einstellungstest gut vorzubereiten,
schaffen weniger als 20 % der Teilnehmerinnen und Teilnehmer den theoretischen
Einstellungstest, der auf dem Niveau der 10. Klasse der Hauptschule basiert. Im weiteren
Auswahl- und Einstellungsverfahren scheitern viele Bewerberinnen bzw. Bewerber an den
gesundheitlichen Eignungsprüfungen, obwohl sie von der Feuerwehr Dortmund ein speziell
auf sie abgestimmtes Trainingsprogramm erhalten.

11. Wie sieht die Teilnahme an Personalentwicklungsmaßnahmen verteilt nach
Geschlecht aus? Ist geplant, den Umfang an Personalentwicklungsmaßnahmen
insbesondere für Führungskräfte auszuweiten?

2009 haben 2.919 Beschäftigte an Personalentwicklungsmaßnahmen teilgenommen; hiervon
waren 1.744 Frauen (=60%).

Das Personalentwicklungsprogramm der Stadt Dortmund sieht für Führungskräfte zurzeit
folgende Maßnahmen vor:
- In (die) Zukunft führen,
- Das strukturierte Mitarbeiter(innen)gespräch,
- Führungskräftezirkel,
- Das Kritikgespräch als Führungsmittel,
- Umgang mit Konflikten für Führungskräfte,
- Ungleich Führen,
- Führen mit Zielvereinbarung,
- Psychologisches Grundlagenwissen für Führungskräfte,
- Führungsanforderungen bei suchtgefährdeten und suchterkrankten Beschäftigten,
- Umgang mit psychisch auffälligen bzw. psychisch kranken Mitarbeiter(inne)n,
- Diskriminierung am Arbeitsplatz (für Führungskräfte),
- Gesundheitsgerechte Mitarbeiter(innen)führung - Erfolgreich führen durch emotionale
Kompetenz,
- Unterstützung der Mitarbeiter/innen im Umgang mit aggressiven Personen,
- Coaching/ individuelles Mentoring,
- Individuelle organisationsbezogene Führungstrainings.

Im Rahmen der Neuorientierung der Verwaltung wird derzeit ein Leitbild der Stadt Dortmund
entwickelt. In diesem Zusammenhang wird auch das Thema Führungsleitlinien diskutiert.
Hieraus und aus den Ergebnissen der Beschäftigtenbefragung können sich weitere
Maßnahmen ergeben.

12. Gab es mittlerweile die im Personalbericht angekündigte Abschlussveranstaltung
zum letzen Mentoringprojekt? Falls nein: Hat dieser Fakt Auswirkungen auf die
weiteren innerstädtischen beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten der Mentee?

Die Abschlussveranstaltung hat am 23.06.2010 stattgefunden.

13. Wer führte die Gespräche mit den interessierten Frauen, die nicht im
Mentoringprojekt berücksichtigt werden konnten?

Mit den nicht berücksichtigten Frauen wurden durch die Personalentwicklung im StA 11
Einzelgespräche geführt, in denen auch die Möglichkeiten der persönlichen Weiterentwicklung geklärt wurden.

14. Welche Konsequenzen werden aufgrund des Aussetzens des Traineeprogramms
erwartet?
Von den 72 seit 1999 bei der Stadt Dortmund eingestellten Trainees konnten 44 nach oder
während des Programms übernommen werden. 5 Trainees beenden das Traineeprogramm erst
im nächsten Jahr. Über die Möglichkeit einer Weiterbeschäftigung ist noch nicht entschieden.
Im Traineeprogramm erlangen qualifizierte Hochschulabsolvent(inn)en ohne Berufserfahrung
die Möglichkeit, erste praktische Erfahrungen in konkreten Aufgabenstellungen der
Kommunalverwaltung (vorrangig in Projekten) zu erlangen und sich für eine dauerhafte
Tätigkeit im öffentlichen Dienst zu interessieren. Über begleitende
Qualifizierungsmaßnahmen bekommen sie zudem die Möglichkeit, ihre Potenziale zu
entwickeln. Der Verzicht auf das Traineeprogramm führt dazu, dass bei Personalbedarfen, die
einen Hochschulabschluss erfordern, eine direkte Einstellung vom Arbeitsmarkt als
Ausnahme vom Einstellungsstopp erfolgen muss.

15. Die auf Seite 42 genannte Beschäftigtenanzahl entspricht nicht der auf Seite 15
genannten. Wie setzt sie sich zusammen?

Die Beschäftigtenbefragung wurde auf der Grundlage des Datenbestandes aus dem
Personalabrechnungsverfahren durchgeführt. Die Basisdaten zur Erstellung der Serienbriefe
beruhen auf dem 31.07.09. Der Personalbericht legt das Stammpersonal des Monats
Dezember 2009 zugrunde.

16. Wann wird der Abschlussbericht der Beschäftigtenbefragung dem Ausschuss für
Personal und Organisationsentwicklung vorgelegt?

Der Abschlussbericht zur Beschäftigtenbefragung wurde dem Ausschuss zur Sitzung am
01.07.2010 zugeleitet. Eine Diskussion ist in der Sitzung am 09.09.2010 vorgesehen.

17. Die Abwesenheitszeiten der Beschäftigten der Stadt sind extrem hoch, wofür im
Wesentlichen die hohe Anzahl an Krankentagen verantwortlich ist. Dieses Problem ist
bekannt, weshalb die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) mehrere Projekte
initiiert hatte. Wie ist der aktuelle Stand der Projekte? Wie ist der Stand der
Einführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)?

Bereits Ende der Neunziger Jahre wurde das Thema ‚Fehlzeiten’ im Rahmen einer politischen
Debatte in den Blickpunkt gerückt. Daraus wurde seinerzeit unter anderem die Betriebliche
Gesundheitsförderung (BGF) ins Leben gerufen. Ziel war es, die Fehlzeiten signifikant zu
senken.

Hierzu hat die BGF der Stadtverwaltung Dortmund seit Beginn 17 Projekte in den einzelnen
Fachbereichen durchgeführt. Orientierungsrahmen ist hierbei die vor kurzem vom Personalrat
und mir verlängerte Dienstvereinbarung BGF. Grundsätzliches Auswahlkriterium für zu
betreuende Fachbereiche war und ist die Fehlzeitenquote.
Aus Haushaltskonsolidierungsgründen wurden die BGF-Projekte bis auf weiteres
eingeschränkt weitergeführt. Es gibt allerdings darüber hinaus momentan konkrete Anfragen
aus den Bereichen StA 66 und Theater Dortmund, die einen Bedarf für solche Projekte in
ihren Fachbereichen sehen. Diesem Wunsch kann allerdings wegen mangelnder finanzieller
und personeller Ressourcen nicht in vollem Umfang entsprochen werden.

Aus regelmäßigen Längsschnittstudien der Fehlzeitenquoten hat sich über die BGF-Projekte
hinaus ein Controlling etabliert, welches mir als Personaldezernenten als jährlicher Report
vorgelegt wird. Dies ist die potenzielle Grundlage für die Planung und Initiierung weiterer
dezidierter Maßnahmen und die sukzessive Erweiterung des Personalberichts um gesundheitsrelevante und damit mittelbar kostenverursachende Faktoren.

Daneben werden die Abwesenheitszeiten im Wesentlichen im Rahmen des Betrieblichen
Eingliederungsmanagements aufgegriffen. Hier wird das Thema durch die flächendeckende
Beachtung der über 6 Wochen Erkrankten strukturiert bearbeitet werden.

Zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement wird zur Zeit ein Konzept für die Gesamtverwaltung entwickelt. Momentan läuft die Abstimmungsphase mit dem Personalrat.

18. Die Daten im Frauenförderplan (S. 78f) stimmen nicht mit denen im Personalbericht
(S. 15f) überein. Wie ist das zu erklären?

Auf Seite 15 des Personalberichtes ist die Anzahl der Beschäftigten des Stammpersonals im
Umfang von 9.045 absolut abgebildet. Die Daten auf den Seiten 78 und 79 des Berichts zur
Frauenförderung beziehen sich lediglich auf Führungspositionen.

19. Auch die Daten im Frauenförderplan belegen, dass deutlich mehr Männer als
Frauen höher gruppiert bzw. befördert wurden. Wie ist das zu erklären?

Hierzu wird auf die Beantwortung der Fragen 6 und 7 verwiesen.

20. Wie will die Stadtverwaltung erreichen, dass der Anteil von Frauen in
Führungspositionen nennenswert erhöht wird?

Speziell für Frauen bietet die Stadt Dortmund mehrere spezifische Qualifizierungsmaßnahmen an, um ihre Chancen in Auswahlverfahren zur Besetzung von Führungsfunktionen zu erhöhen:

- Führungspotentiale erkennen - Führungskompetenzen stärken (für Frauen),
- Sicher auftreten im Beruf für Frauen,
- Selbstbewusst auftreten - überzeugend reden,
- Selbstbewusst auftreten - überzeugend reden – Aufbauseminar,
- Stärken stärken - berufliche Orientierung finden,
- Bewerbungstraining für Frauen,
- Die Stimme-meine persönliche Visitenkarte (für Frauen),
- Mind Mapping für Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen in den einzelnen
Fachbereichen,
- Zirkel für Führungsfrauen,
- Mentoring als Maßnahme der Frauenförderung.

Die Erfahrungen mit den zwei bisher durchgeführten Mentoringprogrammen bei der
Stadtverwaltung Dortmund zeigen, dass sich Mentoring als ein Instrument der
Frauenförderung bewährt hat. Die Personalverwaltung wird somit in 2010 ein neues
Mentoringprogramm als Maßnahme der Frauenförderung beginnen und dies künftig
regelmäßig alle zwei Jahre durchzuführen (Beschluss des Ausschusses für Personal und
Organisation vom 11.03.2010).

Das neue Mentoringprogramm wird sich weiterhin ausschließlich an weibliche Beschäftigte
richten, die eine berufliche Weiterentwicklung auf Führungspositionen anstreben. Es soll
Frauen bei der Planung ihrer Karriere unterstützen. Die Teilnahme am Mentoringprogramm
gewährt keine Garantie für berufliche Aufstiegsmöglichkeiten, schafft jedoch die
Möglichkeit, die erworbenen Kompetenzen bei Stellenbesetzungsverfahren in die Waagschale
zu legen.

Zentrales Element des Mentoringprogramms ist das regelmäßige Feedback-Gespräch
zwischen der Mentorin bzw. dem Mentor und der Mentee. Daneben werden unterstützende
Qualifizierungsmaßnahmen und Erfahrungsaustausche der Mentees und Mentor(inn)en unter
externer Moderation durchgeführt.

Darüber hinaus wird auf die geplanten Maßnahmen der Fachbereiche und des Frauenbüros
verwiesen (Seiten 81 ff Bericht zur Frauenförderung).“

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt diese Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 01290-10-E2) zur Kenntnis.


zu TOP 3.4
aktuelle Entwicklungen um den Ex-Feuerwehrchef
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 01888-10)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)

(Drucksache Nr.: 01888-10-E1)
Stellungnahme der Verwaltung

(Drucksache Nr.: 01888-10-E2)


Die Fraktion FDP/Bürgerliste legt zur Konkretisierung des Vorschlages zur Tagesordnung eine Bitte um Stellungnahme (Drucksache Nr.: 01888-10-E1) vom 03.09.2010 vor:

“.... wie die Verwaltung Anfang August mitgeteilt hat, bleibt die aufgrund der Teilnahme an einer rechten Demonstration am 30. April gegenüber dem ehemaligen Feuerwehrchef ausgesprochene Suspendierung (inkl. Auflagen) über den 10.8.2010 hinaus bestehen. Damit besteht nach Presseberichten (Radio 91.2 v. 3.9.) auch der Anspruch auf Zahlung des monatlichen Grundgehalts von rd. 6.000 € fort.

Die Verwaltung wird in diesem Zusammenhang um einen aktuellen Sachstandbericht
gebeten, in dem neben dienst-, beamten- und arbeitsrechtlichen Konsequenzen auch Möglichkeiten zur Reduzierung eines vermeidbaren finanziellen Personalaufwandes dargestellt werden sollen.

Sollten mit der Antwort Interessen Dritter berührt sein, sind wir mit einer Antwort
in nichtöffentlicher Sitzung einverstanden.“


Die Stellungnahme der Verwaltung vom 07.09.2010 (Drucksache Nr.: 0188-10-E3) lautet wie folgt:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund eines laufenden Ermittlungsverfahrens bin ich verfahrensrechtlich daran gehindert,
Ihnen den derzeitigen Sachstand mitzuteilen.

Erlauben Sie mir dennoch den Hinweis, dass aufgrund spezialgesetzlicher Regelungen grundsätzlich die Möglichkeit besteht, bei Beamten - bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen - eine Kürzung der laufenden Dienstbezüge vorzunehmen.“


Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt diese Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


4. Organisation
- unbesetzt -



S c h i l f f
D r. H e t m e i e r
S k o d z i k
Vorsitzender
Ratsmitglied
Schriftführerin
Zu TOP 3.1: (See attached file: MA2009_Präsentation_APO.pdf)