Niederschrift

über die . Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit


am 06.12.2005
Ratssaal, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 14:00 - 17:45 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Rm Daniela Schneckenburger (B’90/Die Grünen)
Rm Reinhold Giese (SPD)
sB Hans-Peter Balzer (SPD)
sB Benjamin Beckmann (B`90/Die Grünen)
sB Britta Clemens (CDU)
Rm Emmanouil Daskalakis (CDU)
Rm Hannes Fischer (FDP/Bürgerliste)
Rm Jasmin Jäkel (SPD)
sB Ingrid Krämer-Knorr (SPD)
Rm Nadja Lüders (SPD)
Rm Barbara Menzebach (CDU)
Rm Karla Michenbach (CDU)
Rm Claudia Middendorf (CDU)
Rm Carla Neumann (SPD)
Rm Thomas Offermann (CDU)
Rm Margot Pöting (SPD)
Rm Bruno Schreurs (SPD)
Rm Michael Strucker (CDU)
Rm Brigitte Thiel (SPD)
Rm Birgit Unger (B`90/Die Grünen)
Rm Adolf Heinrich Weintz (CDU)
Rm Renate Weyer (SPD)
2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Horst-Erhardt Knoll (Seniorenbeirat)
3. Beratende Mitglieder:
Günter Baehr (Jüdische Kultusgemeinde)
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Friedrich-Wilhelm Herkelmann (SoVD)
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)
Wilhelm Portmann (DW)i.V. für Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
Georg Rupa (Caritas-Verband)
Peter Kurschinsky (VdK) i.V. für Albert Schauerte (VdK)
Esther Schmidt (AK "Der behinderte Mensch“)
Marianne Schobert (DPWV)
4. Verwaltung:
Stadtrat Siegfried Pogadl
Peter Bartow
Klaus Burkholz
Dr. Annette Düsterhaus
Holger Keßling
Reinhard Pohlmann
Johannes Roeren
Ernst-Otto Sommerer
Michael Spreen
Manfred Stankewitz
Jörg Süshardt
Gerd Ufer
5. Gäste:
Ralf Himmelmann (ZEFIR) zu TOP 2.1
Heidi Jeschke (ZEFIR) zu TOP 2.1
Volker Kersting (ZEFIR) zu TOP 2.1
Patricia Scherdin (ZEFIR) zu TOP 2.1



Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 6. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit,
am 06.12.2005, Beginn 14:00 Uhr,
Ratssaal, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 30.08.2005

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 "Bericht zur sozialen Lage"; weiteres Verfahren
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03743-05)

2.2 Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2006
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03788-05)
Lesehilfe
(Drucksache Nr.: 03788-05-E1)

2.3 Übersicht und genauere Daten über die Kosten der Unterkunft
- mündlicher Bericht der Verwaltung -

2.4 Gesetz zur Gleichstellung der Menschen mit Behinderung und zur Änderung anderer Gesetze (BGG NRW);
hier: Satzung über die Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03402-05)

2.5 Kurzberichte der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege zu den zuwendungsfinanzierten Arbeitsfeldern
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03948-05)


3. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

3.1 Familien-Projekt Dortmund- weiterer Ausbau der Infrastruktur für ein familienfreundliches Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03421-05)


4. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

4.1 Umgang mit Influenza
- mündlicher Vortrag

4.2 Das Gesundheitsamt informiert über das 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetz
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03239-05)

5. Angelegenheiten des Sozialamtes

5.1 Reform der kommunalen Seniorenarbeit in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03869-05)

5.2 Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Zuwanderer und Wohnungslose mit Gebührensatzung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03712-05)

5.3 Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03710-05)

5.4 Darstellung der Betreuungskonzepte der Übergangseinrichtungen für Flüchtlinge
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03903-05)




Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau Rm Schneckenburger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung verpflichtet die Vorsitzende Frau sB Britta Clemens (CDU) als neues Mitglied des Ausschusses und stellt dann fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Fischer (FDP/Bürgerliste) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird im Wege der Dringlichkeit um TOP 2.6 „Organisatorische Maßnahmen im Rahmen von Hartz IV“ erweitert. TOP 2.3 wird vor TOP 2.2 behandelt. Mit diesen Ergänzungen wird die Tagesordnung einstimmig gebilligt.



zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 30.08.2005

Die Niederschrift über die 5. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 30.08.2005 wird einstimmig genehmigt.









2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
"Bericht zur sozialen Lage"; weiteres Verfahren
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 03743-05)
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03743-05-E1)

Herr Kersting vom Zentrum für interdisziplinäre Ruhrgebietsforschung (ZEFIR) stellt dazu eine PowerPoint-Präsentation vor, die der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt wird.

Herr Giese (SPD-Fraktion) hält es für eine gute Sache, dass man relevante Daten zukünftig überall und jederzeit greifbar hat, findet die scheinbar unbegrenzten Möglichkeiten des Systems für einen Laien aber eher verwirrend. Von daher regt er an, diese „Spielereien“ nur den Fachleuten zu überlassen.

Herr Kersting (ZEFIR), der diese Bedenken durchaus nachvollziehen kann, verdeutlicht, dass das System ausdrücklich so angelegt wurde, zu orientieren und nicht zu verwirren. Insofern gibt es auch keine Automatik, mit der BenutzerInnen „zwangsbeglückt“ werden, sondern man muss schon auf einen weiteren Button drücken, um breitere Informationen zu erhalten.

Herrn Offermann (CDU-Fraktion) hat das System beeindruckt, er fragt allerdings nach den Unterschieden und Gemeinsamkeiten von DORIS und DORA, worauf Herr Sommerer (Leiter des Amtes für Statistik und Wahlen) ausführt, dass es sich bei DORIS um das Dortmunder Rauminformationssystem handelt. Seit 1996 wird versucht, ein sehr umfassendes System über die gesamte Verwaltung aufzubauen, bei dem verschiedene Fachbereiche mit all ihren Möglichkeiten zusammengeführt werden sollen. Die Technik ist äußerst kompliziert, aber das Projekt ist so weit, dass die Managementgruppe noch vor Weihnachten 2005 zusammentreffen kann.

Herrn Schreurs (SPD-Fraktion) ist aufgefallen, dass bei den Ausführungen zum Stadtbezirk Scharnhorst die Ortsteile Lanstrop und Kurl/Husen zusammengefasst wurden, Weil der eine Vorort problembehaftet und im anderen die Welt fast in Ordnung ist, befürchtet er, dass dem Benutzer durch diesen Datenmix eine Welt vorgaukelt wird, die so nicht existent ist. Daher interessiert ihn, ob Angaben noch kleinteiliger auseinanderdividiert werden können.

Herr Kersting (ZEFIR) führt dazu aus, dass man sich bei den diesem System zugrunde liegenden Bezirken und Sozialräumen an der administrativen Gliederung und Sozialraumstruktur der Dortmunder Jugendhilfeplanung orientiert hat. Technisch wäre es zwar möglich, die Daten bis auf den einzelnen Straßenzug und die Blockseite hinunter zu deklinieren, allerdings muss man sinnvolle Kompromisse finden. Er geht davon aus, dass derartige Probleme bei der Entwicklung der 39 Sozialräume bereits Berücksichtigung fanden.

Herr Sommerer (Leiter des Amtes für Statistik und Wahlen) akzentuiert, dass genau das der entscheidende Unterschied zwischen DORA und DORIS ist. Bei DORA bekommt ZEFIR aggregierte Daten für einen vorher bestimmten Zweck, und bei DORIS können Daten geschützt auf der kleinstmöglichen Ebene abgelegt werden.

Herr Rupa (Caritas-Verband) findet das vorgestellte System äußerst interessant, zumal es für die sozialräumliche Planung Daten erhebt, die für unterschiedliche Zwecke anwendbar sind. Seine Frage, wer Zugang zu diesen Daten hat, kann zurzeit allerdings noch nicht abschließend beantwortet werden.

Herr Giese (SPD-Fraktion) hofft, dass aus den Informationen, die diese kleinräumigen Daten liefern, auch ein handlungsrelevantes System entsteht, das zum einen schnelle Hilfe für unverschuldet in Not Geratene leisten kann und zum anderen geeignet ist, durch früheres Erkennen solcher Situationen bereits präventiv tätig werden kann.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) bestätigt, dass genau dies der Grund dafür ist, den Datenbestand zu erheben. In der Vorlage sind die Datensätze aufgelistet, die erfasst werden sollen, um die wenigen Mittel, die zur Verfügung stehen, zielgerichtet einsetzen zu können.

Frau Schmidt (Aktionskreis „Der behinderte Mensch“) interessiert, ob es möglich wäre, auch Menschen zu erfassen, die in einer stationären oder teilstationären Einrichtung leben. Dann ist ihr aufgefallen, dass beim schulischen Übergang die Sonderschulen nicht erwähnt wurden.

Herr Kersting (ZEFIR) betont, dass die gerade gezeigte Grafik nur eine Auswahl von Schulen zeigte, es ist also kein Problem, auch Sonderschulen zu erfassen, genauso wäre es technisch möglich, zusätzliche Informationen zur stationären und teilstationären Versorgung von Bevölkerung oder andere Daten aufzunehmen, wenn das gewollt ist.

Herr Beckmann (B’90/Die Grünen) begründet den gemeinsamen Antrag und greift beispielhaft für alle zusätzlich gewünschten Daten die Säuglingssterblichkeit heraus, die als klassischer Indikator für eine Gesundheitsvorsorge aufgenommen werden soll. Erfreulich findet er die Aussage, dass der Aufnahme weiterer Informationen technisch nichts im Wege steht, gleichwohl bittet er um eine erste Einschätzung zur Realisierbarkeit der im Antrag aufgelisteten Daten.

Frau Dr. Düsterhaus (Leiterin des Gesundheitsamtes) bestätigt, dass selbstverständlich Überlegungen angestellt werden, auch gesundheitsbezogene Daten einzugeben. Sie gibt aber zu bedenken, dass die Stadt gerade in diesem Bereich nicht immer Herr des Verfahrens ist und somit keinen Zugriff auf alle möglichen Daten hat. Und es macht nur Sinn, Daten einzustellen, wenn es sich um relativ viele Fälle handelt. Sie schlägt vor, dem Ausschuss zur Säuglingssterblichkeit im ersten Halbjahr nächsten Jahres einen Bericht vorzulegen. Vorab ist dazu zu sagen, dass die Säuglingssterblichkeit glücklicherweise unter 30, meist sogar unter 20 Fällen pro Jahr liegt. Umgerechnet auf 39 Kleinräume ist diese Zahl dann nicht sehr aussagekräftig. Genauso könnte z.B. eine Vierlingsschwangerschaft mit drei toten Säuglingen gleich die ganze Statistik durcheinander werfen.

Herr Sommerer (Leiter des Amtes für Statistik und Wahlen) ergänzt, dass in den letzten 5 oder 6 Jahren zwischen 20 und 26 Säuglingssterbefälle jährlich vorgekommen sind, es handelt sich also um Einzelfälle, aus denen man keine statistische Informationen ziehen kann. Spontan regt er aber an, die Sterblichkeit der unter 60-jährigen aufzunehmen, wenn man über Gesundheitsstandards nachdenken möchte. Dann geht er auf die geforderten Datensätze im Einzelnen ein: grundsätzlich ist es kein Problem, alle personenbezogenen Daten geschlechtsspezifisch aufzuschlüsseln, eine Geburtenaufschlüsselung wäre machbar, aber unbefriedigend und ungenau, weil das Einwohnerwesen nur die doppelten Staatsangehörigkeiten nachhält, die auch gemeldet werden. Beim Sozialhilfebezug wären 18- bis 30-jährige die etwas günstigere Altersgruppe, es dürfte aber nicht allzu schwierig sein, das darzustellen. Allerdings handelt es sich hier ganz allgemein um einen großen Problembereich, weil am 31.12.2004 letztmalig klassische Sozialhilfedaten zur Verfügung stehen. Im Zusammenhang mit Hartz IV befürchtet er einen erheblichen Bruch, was verlässliche statistische Zahlen angeht. Über Datenmaterial von Menschen mit Behinderungen müssen andere befinden, aufgrund seiner Erfahrung hält er das aber für schwierig, weil man leistungsbezogen zwischen örtlichem und überörtlichem Träger unterscheiden muss, und dann werden die Fallzahlen wahrscheinlich zu gering, um Schlüsse daraus ziehen zu können. Für zukünftige Zeiten wird angestrebt, die Langzeitarbeitslosenzahlen in Deutsche/Nichtdeutsche aufzuschlüsseln, das könnte auch eine Forderung sein, die mit der Bundesagentur auf Bundesebene auszuhandeln wäre. Das gilt auch für die 18- bis 25 jährigen. Eine Gebäudeaufschlüsselung gibt es nicht, Übergänge nach dem Grundschulbesuch kann man sicherlich darstellen, wegen erheblicher Datenschutzprobleme allerdings ohne Auflistung von Staatsangehörigkeiten.

Herr Giese (SPD-Fraktion) hebt noch einmal den deutlichen Wunsch von Rot-Grün hervor, so viele statistisch erfassbaren Daten wie möglich zu bekommen. Wenn das im Einzelfall nicht realisierbar ist, muss man das akzeptieren, es muss sich seiner Meinung nach aber um additive Systeme handeln, die jederzeit ergänzbar sind.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) nimmt den Wunsch entgegen und sichert begründete Rückmeldungen zu, wenn in einzelnen Bereichen Probleme auftauchen sollten.

Herr Offermann (CDU-Fraktion) unterstützt den eigentlichen Grundgedanken, das System, wo es möglich ist, durch andere Indikatoren zu ergänzen, gleichwohl kann seine Fraktion dem Antrag wegen der zahlreichen darin enthaltenen Unwägbarkeiten nicht folgen.

Bei 14 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen wird folgender gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion B'90/Die Grünen angenommen:

Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beauftragt die Verwaltung, bei der geplanten Erstellung des ersten Teils der Sozialberichterstattung zusätzlich zu den in der Vorlage aufgeführten Datensätzen bereits jetzt die folgenden Informationen bezogen auf die einzelnen Sozialräume - soweit bereits zur Zeit verfügbar und aufwendungsneutral möglich - mit aufzubereiten:

- Bei allen personenbezogenen Daten: Aufschlüsselung nach Frauen / Männern
- Geburten : Aufschlüsselung nach deutschen Kindern/Kindern mit doppelter Staatsangehörigkeit/nichtdeutsche Kinder

- Sterbefälle: Berücksichtigung der Säuglingssterblichkeit, Auflistung der Kinder, die vor dem ersten Lebensjahr sterben

- Sozialhilfe Beziehende: zusätzliche Aufschlüsselung der 18- bis 25-jährigen Sozialhilfe Beziehenden

- Menschen mit Behinderung , aufgeschlüsselt nach Alterstrukturen (analog der Aufschlüsselung der Gesamtbevölkerung)

- Menschen mit Behinderungen, die Leistungen der Sozialhilfe beziehen

- Langzeitarbeitslose: Auflistung in Deutsche/ Nichtdeutsche

- 18- bis 25-jährige Arbeitslose: Auflistung in Deutsche/ Nichtdeutsche

- Gebäude: Auflistung des durchschnittlichen Mietquadratmeterpreises

- Übergänge aus der Grundschule: Auflistung nach deutschen Kinder/ Kindern mit doppelter Staatsangehörigkeit / nichtdeutsche Kinder

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt das weitere Vorgehen zur Erstellung eines Berichts zur sozialen Lage mit diesen Ergänzungen zur Kenntnis.


zu TOP 2.3
Übersicht und genauere Daten über die KdU
- mündlicher Bericht der Verwaltung -

Herr Pogadl trägt den Sachstand mündlich vor, eine Zusammenfassung der Darlegungen wird dem Protokoll als Anlage 2 beigefügt.

Frau Unger (B’90/Die Grünen) ist beeindruckt, dass trotz der missratenden Software quasi per Hand derart detaillierte Zahlen ermittelt wurden, die ihr im Grunde klar machen, dass der immer bedrohlich im Raum stehende Umzugsmechanismus hier nicht stattfinden muss. Wenn denn im nächsten Jahr der eine oder andere Mieter die Wohnung wechseln muss, weil er Kriterien überschreitet, wäre dann dazu, obwohl am Anfang nur von einem halben Jahr Karenz gesprochen wurde, schon mehr als ein Jahr Zeit gewesen. Und das träfe schließlich jeden, der sich aus finanziellen Gründen die Größe einer bestimmten Wohnung nicht mehr leisten kann.

Auf die Frage von Frau Schneckenburger (Vorsitzende, B’90/Die Grünen) nach den 30 % der SGB II-BezieherInnen, die die Angemessenheitskriterien nicht erfüllen, erläutert Herr Pogadl (Sozialdezernent), dass 13,5 % die Grenze um maximal 10 % übersteigen, was man gemeinhin als Bagatellzone deklariert. 16,5 % überschreiten die Kriterien allerdings um mehr als 10%, und da müssen in ansehbarer Zeit Überlegungen angestellt werden, wo denn letztlich die Kappungsgrenze liegt, bei der umgezogen werden muss. Im Übrigen bedankt er sich ausdrücklich für das Lob, denn es waren immerhin 20 Personen, die drei Monate daran gearbeitet haben.

Auch Herr Offermann (CDU-Fraktion) dankt für den informativen Bericht und fragt, ob es möglich ist, über diese Zahlen hinaus die 16,5 % so weit aufgeschlüsselt zu bekommen, dass man eine Vorstellung davon bekommt, wie viele der Bedarfsgemeinschaften die 10 % wie überschreiten.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, B’90/Die Grünen) hält fest, dass der Umgang mit den 16,5 % der SGB II-BezieherInnen, die die Angemessenheitskriterien um mehr als 10 % überschreiten, Anfang des nächsten Jahres thematisiert werden muss, denn immerhin handelt es sich um rund 7.000 Haushalte.

Herr Bartow (Leiter des Sozialamtes) entgegnet, dass diese Zahl an sich nicht viel aussagt. Aus Sicht der Sozialverwaltung kann er sagen, dass es pauschale Aufforderungen zum Umzug in Dortmund nicht geben wird. Die Sozialverwaltung wird sich gemeinsam mit der ARGE mit jedem einzelnen dieser Fälle befassen und dabei Fragen von Behinderung, Nähe zum Arbeitsmarkt usw. im Einzelfall beleuchten. Bei den Fällen, die dann übrig bleiben, ist man aber in der Tat verpflichtet, etwas zu unternehmen, darauf drängt auch der Bundesrechnungshof.


zu TOP 2.2
Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2006
Empfehlung (Drucksache Nr.: 03788-05)
Lesehilfe (Drucksache Nr.: 03788-05-E1)

Nach allgemeinen, einleitenden Worten von Herrn Pogadl (Sozialdezernent) stellen Herr Bartow (Leiter des Sozialamtes) und Herr Keßling (Dienstleiter des Gesundheitsamtes) den Haushalt ihrer Fachbereiche anhand von Folien vor, die dem Protokoll als Anlage 3 und Anlage 4 beigefügt werden.

Frau Unger (B’90/Die Grünen) kann mit dem Haushaltsplanentwurf in seiner jetzigen Form relativ wenig anfangen, sie hat zwar die Systematik des NKH verstanden, kann aber trotzdem nicht nachvollziehen, wo einzelne Positionen zu finden sind. Mit Rückblick auf die letzte KJA-Sitzung, in der die Verwaltung ein Vergleichspapier darüber vorgestellt hat, was im kameralen Haushalt stand und wo es im neuen Haushalt wiederzufinden ist, bittet sie die Verwaltung, dem Sozialausschuss analog dazu ähnliche Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Ansonsten sieht sie sich außerstande, sich verantwortungsvoll zu dem Haushalt zu verhalten. Herr Bartow (Leiter des Sozialamtes) sichert das zu.

Herrn Offermann (CDU-Fraktion) interessiert, welche Anzahl von Bedarfsgemeinschaften für die Jahre 2007 bis 2009 zugrundegelegt worden sind bzw. wie im Ausschuss mit der Vorlage umgegangen wird. Nach seinem Dafürhalten sollte das Thema, wie in einigen anderen Gremien bereits geschehen, geschoben werden. Für seine Fraktion kann er sagen, dass sie die bei der Einbringung des Haushalts geäußerten Darstellungen des OB, wie gut es der Stadt gehe, und daraus resultierende hoffnungsfrohe Hypothesen als zu optimistisch einschätzt und sich dementsprechend verhalten wird.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, B’90/Die Grünen) erinnert an das gängige Verfahren in der Vergangenheit, eine erste Phase der Einbringung der Haushalte, und eine zweite der Beratung und Beschlussfassung. Nach ihrer Überzeugung macht es keinen Sinn, den Sozialhaushalt am gleichen Tag einzubringen, zur Kenntnis zu nehmen und eine Empfehlung auszusprechen. Da es einen Beschluss des Rates gibt, vor dem Hintergrund des eingebrachten Entwurfes keine Budgetausweitung vorzunehmen, sondern sich im Gesamtbudget zu verhalten, bietet sich auch kein anderes Verfahren an als das in den vergangenen Jahren praktizierte, nämlich zum Zeitpunkt der Beschlussfassung im HFA am 09.02.06 die Dinge zusammenzufassen, weil erst dann im Gesamtzusammenhang deutlich wird, welche Anträge mehrheitsfähig und haushaltsrelevant sind.

Diese Auffassung wird auch von Herrn Giese (SPD-Fraktion) bekräftigt, der im Übrigen auch eine vernünftige Lesehilfe von der Verwaltung erwartet, die die Fraktionen in die Lage versetzt, die einzelnen Posten zu beraten und mit dem Gesamthaushalt in Relation zu setzen.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) verdeutlicht, dass sich die Veranschlagungen auf der Basis dessen bewegen, was politischer Diskussionsstand zwischen Bund und Ländern im Vermittlungsausschuss war. Dort ist man einvernehmlich von einer zukünftigen Reduzierung der Anspruchsberechtigten von 0,5 % pro Monat ausgegangen.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, B’90/Die Grünen) stellt dann fest, dass keine weiteren Wortmeldungen vorliegen. Einstimmig ist man der Auffassung, dass noch erheblicher Beratungsbedarf besteht. Daher gilt der Haushaltsplanentwurf 2006 im ASFG lediglich als eingebracht und wird in der nächsten Sitzung am 24.01.06 erneut thematisiert. Die Verwaltung wird dazu zeitnah weitere schriftliche Erläuterungen liefern, die einen direkten Vergleich zwischen ehemaligem kameralen Haushalt und NKF ermöglichen (analog der Haushaltspräsentation im KJA).


zu TOP 2.4
Gesetz zur Gleichstellung der Menschen mit Behinderung und zur Änderung anderer Gesetze (BGG NRW); hier:
Satzung über die Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund
Empfehlung (Drucksache Nr.: 03402-05)
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03402-05-E1)

Herr Pogadl (Sozialdezernent) hebt hervor, dass Vorlage und Satzungsentwurf Ergebnis eines sehr partizipativen Prozesses sind. Daher geht er davon aus, dass sich heute alle darauf verständigen können, die örtlichen Gliederungen systematisch in einem behindertenpolitischen Netzwerk zu erfassen, das zudem gestalterisch im Bereich der Behindertenarbeit tätig sein wird. Auch die Bestellung einer(s) kommunalpolitischen Behindertenbeauftragten kann sicher jeder nur begrüßen.

Herr Beckmann (B’90/Die Grünen), der sich sehr über die Vorlage freut, ist sich sicher, dass sich mit Verabschiedung der Satzung und Einrichtung des behindertenpolitischen Netzwerks in der Behindertenpolitik etwas zum Guten verändert wird. Die Bestellung einer/eines Behindertenbeauftragten war langjährige Forderung vieler Aktiver und auch Bestandteil des Wahlprogramms seiner Fraktion. Er begrüßt, dass im Netzwerk VertreterInnen der Menschen mit Behinderung eine klare Mehrheit haben werden, so dass es sich zur entscheidenden Interessenvertretung in Dortmund entwickeln und in der Öffentlichkeit Anerkennung finden kann. Mit der heutigen Empfehlung beginnt allerdings erst die Arbeit. Weil das Netzwerk nur handlungsfähig ist, wenn sich alle Betroffenen aus Verwaltung, Politik und Verbänden einbringen, appelliert er an dieser Stelle an den Aktionskreis „Der Behinderte Mensch in Dortmund“, sich ebenfalls an der Arbeit zu beteiligen. Ggf. ist es auf Arbeitsgruppenebene möglich, so stark zu kooperieren, dass die Mehrfachbelastung für die Aktiven minimiert wird. Er hofft, dass es bei der Besetzung gelingt, einen guten Querschnitt aus allen Dortmunder Aktiven hinzubekommen, so dass die Arbeit von allen Kräften getragen wird. Im Anschluss begründet er ausführlich den gemeinsamen Antrag, der von ihm hinsichtlich des Rederechts der/des Behindertenbeauftragten um die Worte ist „...des Rates und der Ausschüsse teilzunehmen...“ ergänzt wird.

Herr Knoll (Vorsitzender des Seniorenbeirats) macht darauf aufmerksam, dass die Sitzung des Seniorenbeirats am 14.12.05 ausfällt. Eine schriftliche Umfrage bei allen Mitglieder des Beirates hat aber vorab ausnahmslose Zustimmung zum Satzungsentwurf und der Vorlage ergeben.

Frau Schmidt (Aktionskreis „Der behinderte Mensch“) bestätigt, dass der Prozess, der zu diesem Satzungsentwurf geführt hat, vorbildlich war. Der Aktionskreis (AK) hat so etwas noch nicht erlebt und fühlte sich im Entwicklungsverlauf sehr Ernst genommen. Gleichwohl gehen die Meinungen im AK, was die/den Behindertenbeauftragten einerseits und das Netzwerk andererseits angeht, auseinander. Die Bestellung einer(s) Behindertenbeauftragten, da ist sich der AK einig, ist die Erfüllung einer langjährigen Forderung. Und wenn der Antrag verabschiedet wird, in dem das Rederecht manifestiert wird, dann ist der AK mit diesem Teil der Satzung vollkommen einverstanden. Zum Netzwerk hat der AK keine einheitliche Meinung; die einen, die schon immer einen Beirat wollten, finden das Netzwerk gut, andere sind der Ansicht, dass zwar kein neues Gremium gebraucht wird, wenn es das denn aber gibt, sollte der AK auch mitarbeiten. Und es gibt eine Mehrheit, die die Position vertritt, dass der AK seit über 30 Jahren, in den letzten Jahren zunehmend auch von der Politik Ernst genommene Behindertenpolitik in Dortmund macht, so dass ein Netzwerk überflüssig ist. Wie sich der AK auch entscheidet, auf jeden Fall wird er die Behindertenpolitik weiterhin kritisch begleiten.

Herr Giese (SPD-Fraktion) konstatiert, dass ein wichtiger Prozess zu einem Zwischenergebnis gekommen ist, so dass eigentlich Selbstverständliches umgesetzt werden kann, nämlich die Interessen aller einzubinden und dafür das Nötige vorzuhalten. An den umfangreichen Diskussionen waren sehr viele Menschen beteiligt und sollen auch weiter mit ihren differenzierten Meinungen eingebunden werden. Er erinnert an die Absprachen, die in dem Prozess unter schwierigen Bedingungen getroffen wurden, jetzt aber in der Vorlage nicht erscheinen, und appelliert deshalb im Interesse der bisherigen Diskussionsinhalte, den gemeinsamen Antrag zu unterstützen.

Auch Herr Offermann (CDU-Fraktion) würdigt den bisherigen Prozess und kann die dargestellten Hoffnungen, die mit einer/einem Behindertenbeauftragten bzw. der Arbeit des Netzwerkes verbunden sind, nachvollziehen. Deswegen kann die CDU-Fraktion auch der Vorlage zustimmen. Den Antrag wird sie allerdings ablehnen, weil sie aus ordnungspolitischen Gründen dagegen ist, dass Beauftragte, die es schon gibt oder evtl. noch geben wird, in der Ratssitzung oder in den Ausschüssen Rederecht erhalten. Zweifel bestehen auch, ob der Ausschuss dem Netzwerk eine Empfehlung zur Besetzung des Vorsitzes geben sollte.

Bei 14 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen wird folgender gemeinsame, während der Sitzung ergänzte (siehe Unterstreichung zu § 3 Abs. 3) Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen:

Beschluss:

1. Der Satzungstext erhält an folgenden Stellen eine neue Formulierung :

§ 3 Abs.1
„Um im Rahmen des Verwaltungshandelns die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung sicherzustellen, bestellt der Oberbürgermeister eine/n kommunale/n,
hauptamtliche/n Behindertenbeauftragte/n.
Das behindertenpolitische Netzwerk wird im Bestellungsverfahren beteiligt.“

§ 3 Abs.3
„Der/die kommunale Behindertenbeauftragte legt dem Rat alle zwei Jahre einen schriftlichen Bericht „Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund“ und eine Stellungnahme des behindertenpolitischen Netzwerkes zu diesem Bericht vor.
Der Bericht „Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund“ enthält jeweils eine Darstellung des behindertenpolitischen Sachstandes und zeigt behindertenpolitische Handlungsansätze auf.
Der Bericht wird dem Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit mit Veröffentlichung zur Kenntnis vorgelegt.
Unbeschadet der Zuständigkeit des Oberbürgermeisters hat die/der Behindertenbeauftragte das Recht, an den öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen des Rates und der Ausschüsse teilzunehmen und auf Wunsch in Angelegenheiten seines/ihres Aufgabenbereiches das Wort zu ergreifen.“

2. Der Ausschuss empfiehlt dem behindertenpolitischen Netzwerk im Rahmen der Geschäftsordnung den Vorsitz des Netzwerkes in der Weise zu besetzen, dass eine Person aus der Mitte des Netzwerkes für den Vorsitz gewählt wird.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Bestellung des/der Behindertenbeauftragten erst nach der Konstituierung des behindertenpolitischen Netzwerkes zu beginnen.

Bei 14 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 6 Enthaltungen empfiehlt der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit dem Rat der Stadt, unter Berücksichtigung der vorgenannten Ergänzungen folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Satzung über die Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund und die gleichzeitige Durchführung der Verfahren zur Benennung der Mitglieder des behindertenpolitischen Netzwerks und der Bestellung der/des Behindertenbeauftragten.


zu TOP 2.5
Kurzberichte der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege zu den zuwendungsfinanzierten Arbeitsfeldern
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 03948-05)

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt die Kurzberichte der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege zu den zuwendungsfinanzierten Arbeitsfeldern zur Kenntnis. Erneut wird dabei bemängelt, dass die von der Verwaltung gewählte Form des Informationsaustausches der Politik nicht ausreicht, um auf Anhieb Entwicklungen erkennen zu können, die ein evtl. politisches Handeln erfordern. Nach Darstellung der mit der Realisierung dieses Wunsches verbundenen Schwierigkeiten und Abwägung der vorgetragenen Fakten erklärt sich die Verwaltung auf einhelligen Wunsch des Ausschusses aber bereit, das Verfahren bis zur nächsten turnusmäßigen Berichterstattung in einem Jahr zu optimieren.


zu TOP 2.6
Organisatorische Maßnahmen im Rahmen von Hartz IV
Empfehlung (Drucksache Nr. 04002-05)

Da noch Beratungsbedarf besteht, wird die Vorlage ohne Beschlussempfehlung weitergeleitet.


3. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 3.1
Familien-Projekt Dortmund- weiterer Ausbau der Infrastruktur für ein familienfreundliches Dortmund
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 03421-05)

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt die Umsetzung der vorgeschlagenen Eckpunkte eines Konzeptes zum Ausbau der Regiestellen des Familien-Projektes zu Familienbüros und zum Aufbau eines Familieninformationssystems zur Kenntnis.


4. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

zu TOP 4.1
Umgang mit Influenza
- mündlicher Vortrag

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt den Vortrag von Frau Dr. Düsterhaus (Leiterin des Gesundheitsamtes) zur Kenntnis. Die präsentierten Folien werden der Niederschrift als Anlage 5 beigefügt.

zu TOP 4.2
Das Gesundheitsamt informiert über das 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetz
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 03239-05)

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt die Informationen des Gesundheitsamtes zum 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetz zur Kenntnis. Im Verlauf des nächsten Jahres wird das Gesundheitsamt eine inhaltliche Darstellung der Betreuungsfälle und -leistungen vorstellen.


5. Angelegenheiten des Sozialamtes

zu TOP 5.1
Reform der kommunalen Seniorenarbeit in Dortmund
Empfehlung (Drucksache Nr.: 03869-05)

Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die flächendeckende Einrichtung von Seniorenbüros in Dortmund. Er beauftragt die Verwaltung, in 2006 in allen Dortmunder Stadtbezirken unter vorrangiger Beachtung der vorhandenen räumlichen Ressourcen in den jeweiligen Bezirksverwaltungsstellen entsprechende Maßnahmen durchzuführen.


zu TOP 5.2
Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Zuwanderer und Wohnungslose mit Gebührensatzung
Empfehlung (Drucksache Nr.: 03712-05)

Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Zuwanderer und Wohnungslose mit Gebührenordnung.
Die erwarteten Mehrerträge in Höhe von 249.500 Euro werden im Amtsbudget des STA 50 unter „öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte“ (05) veranschlagt.

zu TOP 5.3
Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung
Empfehlung (Drucksache Nr.: 03710-05)

Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung.
Die erwarteten Mehrerträge in Höhe von 5.600 Euro werden im Amtsbudget des STA 50 unter „öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte“ (05) veranschlagt.


zu TOP 5.4
Darstellung der Betreuungskonzepte der Übergangseinrichtungen für Flüchtlinge
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03903-05)

Der gewünschte aktuelle Überblick und Sachstand über die vorhandenen Einrichtungen und die jeweiligen Betreuungskonzepte der Betreiber wird in der nächsten Sitzung schriftlich vorgelegt.


Die Vorsitzende dankt für die Mitarbeit am heutigen Tag und schließt die Sitzung um 17.45 Uhr.


S c h n e c k e n b u r g e r F i s c h e r S t a h n k e
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin