Niederschrift (öffentlich)

über die 35. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie


am 12.02.2014
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 16:00 - 18:03 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder

RM Friedhelm Sohn (SPD) Vorsitzender


RM Rita Brandt (SPD)
RM Ute Pieper (SPD)
RM Florian Meyer (SPD) i. V. f. RM Martin Grohmann
RM Rosemarie Liedschulte (CDU) stellv. Vorsitzende
RM Christian Barrenbrügge (CDU)
RM Uta Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Barbara Blotenberg (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)


Thomas Oppermann (SJD Die Falken)
Andreas Roshol (Ev. Jugend)
Reiner Spangenberg (Jugendrotkreuz)
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
Manfred von Kölln (Caritas-Verband)

2. Beratende Mitglieder

StR’in Waltraud Bonekamp


Klaus Burkholz
Peter Prause (Richter)
Dirk Engelsking (Agentur für Arbeit) i. V. f. Thomas Keyen
Gabriele Krieling (Vertreterin der Lehrerschaft)
Rainer Nehm (Kreispolizeibehörde)
Annette Kienast (Kath. Kirche)
Jochen Schade-Homann (Ev. Kirche)
Monika Röse (Jüdische Kultusgemeinde) i. V. f. Alexander Sperling
Bayram Cankaya (Islamische Gemeinden)
Gunther Niermann (DPWV)
Önder Alkan (Integrationsrat)
Regine Kreickmann (JobCenterDortmund)
Christiane Rischer (Behindertenpolitisches Netzwerk)
Reinhard Preuß (Seniorenbeirat)

3. Verwaltung

Birgit Averbeck
Heike Bals
Monika Bornemann
Sonja Carstens


Ellen Czerwinski
Andreas Hibbeln

Elisabeth Hoppe
Jutta Krampe
Rainer Siemon

Sabine Weber

4. Gäste

Dirk Schmiedeskamp – EKK -
Lars Wedekin – RPJ -



5. Geschäftsführung

Gabriele Lieberknecht



Nicht anwesend waren:

RM Lars Rettstadt (FDP / Bürgerliste)

Jens Hebebrand (Humanistischer Verband)
Andrea Claßen (Stadtelternrat)




Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 35. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie,
am 12.02.2014, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund





1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 29. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 15.05.2013

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 33. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 20.11.2013

1.6 Genehmigung der Niederschrift über die 34. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 04.12.2013


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -

2.1 Vorstellung Gender-Arbeitskreis
- mdl. Bericht -

2.2 Altersfeststellungen bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11250-13-E2)

2.3 Gesamtdarstellung UMF
- mdl. Bericht -

2.4 Ring Politischer Jugend - Rechenschaftsbericht 2012/2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11777-14)

2.5 Bericht über die Angebote nach dem Landesjugendplan im Übergang Schule/Beruf der Träger dobeq GmbH und GrünBau GmbH
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09764-13-E3)

2.6 Aufgabe von nicht sanierungsfähigen Kindertageseinrichtungen bei gleichzeitigem Neubau an anderer Stelle
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11224-13-E1)

2.7 Sprachstandserhebungen in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09380-13-E2)

2.8 Sprachstandserhebungen Delfin 4
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11208-13-E1)

2.9 Kindeswohl-Gefährdungen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10947-13-E1)

2.10 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2014
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10803-13-E18)

2.11 3. Bericht über die Einhaltung der Budgets im Produktbereich 006 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, Stichtag 31.12.2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11612-14)

2.12 Obdachlose Jugendliche
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09378-13-E2)

2.13 Wegfall der Bürgerarbeit und Konsequenzen für den Bereich Kinder, Jugend, Familie
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11226-13-E1)

2.14 Tanzveranstaltungen nach JuSchG
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11209-13-E1)

2.15 Zuwanderung aus Südosteuropa
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11249-13-E2)

2.16 Förderung von Investitionen und Ausstattungen in Tageseinrichtungen für Kinder und in Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren und Förderung von Ausstattungen in Tageseinrichtungen für Kinder über drei Jahren in 2013 - Sachstandsbericht

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11595-14)


3. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Familien-Projekt -
- unbesetzt –



4. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche

4.1 Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen (3. Sachstandsbericht)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10797-13)

4.2 Umsetzung der Brandschutzrückstellungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09437-13)

4.3 Gesamtstädtische Priorisierung für Hochbaumaßnahmen 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11013-13)

4.4 Entscheidung über die vorzeitige Weiterführung der Planung von vier TEK-Anbauten im Rahmen des U3-Ausbaus des städtischen Trägers FABIDO
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11492-13)

4.5 Aktueller Sachstand zur Situation in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11532-13)


5. Anträge / Anfragen

5.1 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Ausbildung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11825-14)

5.2 Jugendhilfeplanung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11826-14)

5.3 Zuwanderung von Kindern und Jugendlichen aus Bulgarien und Rumänien nach Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11821-14)


6. Informationen aus den Bezirksvertretungen


7. Mitteilungen des Vorsitzenden





1. Regularien


Herr Sohn eröffnete die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Er beglückwünschte Herrn Burkholz und Herrn Hibbeln zur nunmehr offiziellen Amtsübernahme und begrüßte alle Anwesenden herzlich, insbesondere die Gäste.


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Manfred von Kölln benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 29. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 15.05.2013

Die Niederschrift über die 29. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 15.05.2013 wurde einstimmig genehmigt.


zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 33. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 20.11.2013

Die Niederschrift über die 33. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 20.11.2013 wurde einstimmig genehmigt.


zu TOP 1.6
Genehmigung der Niederschrift über die 34. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 04.12.2013

Die Niederschrift über die 34. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 04.12.2013 wurde einstimmig genehmigt.



2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -


zu TOP 2.1
Vorstellung Gender-Arbeitskreis
- mdl. Bericht -

Frau Carstens und Herr Schmiedeskamp stellten den Gender-Arbeitskreis vor (s. Anlage).

Nach kurzer Diskussion und Beantwortung der Fragen dankte Herr Sohn herzlich für die Präsentation und wünschte weiterhin viel Erfolg bei der Arbeit. Evt. könnte nach einer gewissen Zeit über den weiteren Fortschritt im Ausschuss berichtet werden.


zu TOP 2.2
Altersfeststellungen bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11250-13-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… in der og. Anfrage wird um einen Sachstandsbericht zum Verfahren der Altersfeststellung bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gebeten. Zusätzlich wird um die Beantwortung verschiedener Fragestellungen gebeten.

Junge Menschen, die ohne geeignete Personaldokumente bei der Zentralen Ausländerbehörde mündliche Angaben bzgl. ihrer Minderjährigkeit tätigen, werden bei Zweifeln bezüglich der Altersangabe der Arbeitsgruppe „Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge“ des Jugendamtes gemeldet.

Die verantwortlichen Fachkräfte der Arbeitsgruppe „Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge“ führen unverzüglich eine qualifizierte Alterseinschätzung in den Räumlichkeiten der Zentralen Ausländerbehörde durch.

An dem Verfahren der Alterseinschätzung sind zwei erfahrene Fachkräfte aus der Arbeitsgruppe „Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge“ beteiligt. Darüber hinaus wird grundsätzlich ein/e Dolmetscher/in hinzugezogen, um dem Flüchtling zu ermöglichen, in seiner Muttersprache Erklärungen abzugeben. Zusätzlich wird der junge Mensch über seine Rechte und Pflichten vor dem Interview belehrt.

Die Alterseinschätzung erfolgt unter Einbeziehung unterschiedlicher Faktoren, gestützt durch ein strukturiertes Interview und eine standardisierte Dokumentation. Während des strukturierten und dokumentierten Gespräches werden die Faktoren

· äußerliches Erscheinungsbild,

· körperlicher Entwicklungsstand,

· Wahrnehmung des Verhaltens,

· Entwicklungsbezogenes Ausdrucksvermögen,

· Schlüssigkeit, Glaubwürdigkeit und/oder Widersprüchlichkeit der Aussagen und ungeklärte Fragen

schriftlich dokumentiert.

Anschließend werden die oben genannten Faktoren zusammenfassend bewertet und eine Alterseinschätzung vorgenommen. Sofern in der Alterseinschätzung des jungen Menschen offenkundige Zweifel an der Volljährigkeit bestehen, soll von einer Minderjährigkeit des jungen Menschen ausgegangen werden.



In den Fällen, in denen die Inobhutnahmen aufgrund offensichtlicher Volljährigkeit abgelehnt wurde, erfolgte keine Abschiebung, sondern eine Verteilung innerhalb des Asylverfahrens in Deutschland.

Es ist bisher kein Fall bekannt geworden, in dem nachträglich zweifelsfrei Minderjährigkeit bewiesen wurde. Es gibt jedoch Einzelfälle, in denen es zu einem gerichtlichen Verfahren mit unterschiedlichem Ausgang kommt. Das Jugendamt schließt sich in diesen Fällen der Entscheidung des Familiengerichtes an. Vereinzelt gibt es Fälle, in denen nachträglich Ausweispapiere vorgelegt wurden. Obwohl die Echtheit dieser Papiere im Regelfall kritisch zu sehen ist, akzeptiert das Jugendamt hier nachträglich die Minderjährigkeit.

Das Jugendamt investiert einen erheblichen Personalaufwand, um die Altersschätzung fundiert durchzuführen und Fehleinschätzungen soweit wie möglich auszuschließen. Zusätzlich werden Dolmetscher eingesetzt, die dem jungen Menschen die Gelegenheit verschaffen, sein Anliegen in seiner Muttersprache vorzubringen.

Eine ausführliche Behandlung des Themenkomplexes „Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge, UMF“ soll in der Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 12.02.2014 erfolgen.“


Frau Schütte-Haermeyer dankte für die Beantwortung. Wenn sie die Beschreibung der Durchführung der qualifizierten Alterseinschätzung lese, könne sie ihres Erachtens nicht qualifiziert sein, weil es überhaupt kein qualifiziertes Verfahren gebe. Es handele sich um eine subjektive Einschätzung, die auf Erfahrungswerten beruht.


zu TOP 2.3
Gesamtdarstellung UMF
- mdl. Bericht -

Nach einer Einführung von Frau Bonekamp stellte Herr Hibbeln das Verfahren bei UMF vor (s. Anlage).

Herr Sohn dankte für die Präsentation.

Herr Prause teilte mit, das Thema erfülle ihn aus dienstlicher Sicht mit großer Sorge. Sowohl Richter als auch Schöffen stünden immer wieder vor der Frage, wie delinquente minderjährige Jugendliche mit pädagogischen Maßnahmen (und welchen) erreicht werden können. Ohne falsch verstanden zu werden, stelle sich für ihn die Frage, wie die Ressourcen sinnvoll eingesetzt werden können, um diese Jugendlichen integrieren zu können – immer vor dem Hintergrund, dass sie irgendwann mit aufenthaltsbeendenden Maßnahmen beschieden werden.

Frau Rabenschlag dankte für den interessanten Bericht.
Sie stellte aus ihrer beruflichen Erfahrung dar, dass über die Kosten- und Problemfragen hinaus an vielen Punkten eine absolute Bereichung für unsere Gesellschaft durch diese jungen Menschen erfolgt.

Herr Hibbeln teilte auf die Nachfrage von Frau Pieper mit, dass derzeit nach Einschätzung der Verwaltung aufgrund der Fallzahlen keine zwingende Notwendigkeit bestehe, über einen dritten Standort für eine Clearingstelle in NRW nachzudenken. Im März finde ein erneuter Fachtag beim Landesministerium statt. Bei dieser Gelegenheit werde man sehen, wie sich das Land und die Städte positionieren. Dies werde im Wesentlichen von der Entwicklung der Gesamtsituation abhängig sein.

Herr Gora erklärte mit Nachdruck, dass diese Jugendlichen einen Rechtsanspruch auf erzieherische Hilfen hätten. Solange die gesetzlichen Grundlagen nicht von politischer Seite aus geändert würden, werde er immer einfordern, dass ihnen dieses Recht auch zugestanden werde und nicht eine Frage der Kosten sein darf.
Auch er kenne aufgrund seiner langjährigen beruflichen Erfahrung hoch motivierte und leistungsbereite Jugendliche.
Letztlich müsse den wirtschaftlichen Risiken auch die positiven Auswirkungen gegenübergestellt werden (beispielsweise Beschäftigungsmaßnahmen). Er fände es interessant zu wissen, ob die Quotierungserlöse aus dem Sozialhilfeetat in die Berechnungen des Jugendamtes eingeflossen sind.

Frau Bals erklärte auf die Frage von Frau Schütte-Haermeyer, die Mitwirkungspflicht bei der Passbeschaffung spiele in der Jugendhilfe keine Rolle. Wenn Jugendliche keine Ausweise vorlegen, habe das keinen Einfluss auf die Gewährung der Jugendhilfe. Es müsse dann eine Alterseinschätzung erfolgen, wobei eine Mitwirkung nicht von Belang sei.

Herr Hibbeln wies darauf hin, dass seit dem vergangenen Jahr die verwaltungsinternen Prozesse zwischen Ausländerbehörde und Jugendamt deutlich optimiert wurden. Es sei seitdem sichergestellt, dass die UMF auf die Zuweisungsquote angerechnet werden. Die vorgestellte Berechnung sei keine Brutto-Netto-Betrachtung, sondern ausdrücklich auf die Perspektive der Jugendhilfe ausgerichtet.

Herr Prause stellte nicht in Abrede, dass ein Rechtsanspruch bestehe oder auch eine Bereicherung unserer Gesellschaft erfolgen könne. Das ändere aber nichts an der Tatsache, dass aufgrund der auf einer Vereinbarung beruhenden Leistungen seitens der Stadt Dortmund immer finanziell zugeschossen werden müsse. Es handele sich bei dem Clearinghaus um eine Aufgabe, die Dortmund freiwillig übernommen habe. Dann müsse auch deutlich die Bereitschaft erklärt werden, dass ein überobligatorischer Beitrag im Verhältnis zu anderen Kommunen in NRW geleistet wird.

Herr Gora vertrat die Auffassung, dass sich das wirtschaftliche Risiko der Clearingverfahren bei einer Gegenüberstellung z. B. mit den ersparten Sozialhilfeaufwänden durch die Anrechnung der UMF auf die Quote als minimal, wenn nicht sogar als ein Nettoertrag in diesem Bereich darstellt.

Herr Hibbeln machte darauf aufmerksam, dass bei einer Brutto-Netto-Betrachtung eine immense Anzahl von Faktoren – auch weichen – einbezogen werden müssten. Er könne sich nicht vorstellen, dass man zu verlässlichen, der sachlichen Debatte dienenden Zahlen kommen werde.

Aus Sicht von Frau Bonekamp bestehe kein direkter Zusammenhang zwischen der Erstaufnahme und dem Zuzug minderjähriger Flüchtlinge. Es sei völlig normal, dass sich in allen Großstädten, insbesondere denen, die sich im Grenzbereich oder an einem Hafen befinden oder einen Flughafen haben, eine höhere Anzahl minderjähriger Flüchtlinge einfinden. Das sei kein Alleinstellungsmerkmal von Dortmund. Dennoch habe das Land aufgrund des massiven Anstiegs der Zahlen die Beteiligung an den Personalkosten des Jugendamtes aufgestockt.

Herr Burkholz wies darauf hin, dass es durch Umstrukturierungen bereits gelungen sei, die Ausfallquote bei der Kostenerstattung auf ca. 10 % zu reduzieren. Er sei der festen Überzeugung, dass der eingeschlagene Weg auf die Zukunft betrachtet zu einer weiteren Minimierung führen werde. Abschließend unterstützte er die Aussagen von Herrn Hibbeln, dass eine gesellschaftspolitische Bewertung nur sehr schwer in Geld ausgedrückt werden könne.


zu TOP 2.4
Ring Politischer Jugend - Rechenschaftsbericht 2012/2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11777-14)

Herr Wedekin führt kurz in den Rechenschaftsbericht ein.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm den Rechenschaftsbericht 2012/2013 zur Kenntnis.


zu TOP 2.5
Bericht über die Angebote nach dem Landesjugendplan im Übergang Schule/Beruf der Träger dobeq GmbH und GrünBau GmbH
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09764-13-E3)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…die Mitglieder des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie nahmen in der Sitzung vom 20.11.2013 unter dem Tagesordnungspunkt 3.8 (Drucksache Nr.: 09764-13-E2), die von der Verwaltung erstellte Auflistung über den Verbleib der Teilnehmerinnen und Teilnehmer und die Finanzsituation der Angebote nach den Landesjugendplan NRW der Träger dobeq GmbH und GrünBau GmbH in dem Bereich „Übergang Schule und Beruf“ zur Kenntnis.

Herr von Kölln sah die Antwort als nicht ausreichend an. Er vermisste die erbetenen Angaben zu der kommunalen Kofinanzierung der unter 1. der Stellungnahme der Verwaltung aufgeführten weiteren Träger (s. Drucksache Nr.: 09764-13-E1, Sitzung 29.09.13, TOP 2.2) und bat um entsprechende Auskunft.

Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:

1. IN VIA Dortmund e.V. ist Träger einer Beratungsstelle Übergang Schule und Beruf nach dem Landesjugendplan NRW.
Im Zeitraum 2010 – 2012 wurden von der Beratungsstelle IN VIA Dortmund e.V.
insgesamt 1303 junge Menschen im Rahmen der Beratungsarbeit erreicht:

8% begannen eine Ausbildung (betrieblich und außerbetrieblich),
23% fanden eine Beschäftigung im Rahmen eines FSJ, in Projekten oder nahmen eine Erwerbstätigkeit auf,
14% nahmen ein Angebot zur Berufsvorbereitung wahr,
37% begannen einen weiterführenden Schulbesuch bzw. eine schulische Ausbildung,
1% nahmen eine psychiatrische Behandlung / Therapie in Anspruch,
12% brachen die Teilnahme ab, ein Verbleib ist unbekannt,
5% der Teilnehmerinnen und Teilnehmer nahmen auf Grund eines Wohnungswechsels, Schwangerschaft, Inhaftierung nicht weiter an den Angeboten teil.
Die Beratungsstelle IN VIA Dortmund e.V. wurde im Jahr 2012 mit 43.050,00 € aus dem LJPL-NRW gefördert, 17.000,00 € wurden als Einnahmen aus dem Programm Jugend in Arbeit plus erzielt. Eine Anteilsfinanzierung aus Mitteln des Jugendamtes der Stadt Dortmund wurde bisher nicht beantragt.
2. Die Werkhof Projekt GmbH ist Träger einer Beratungsstelle Übergang Schule und Beruf, und einer Jugendwerkstatt nach dem Landesjugendplan NRW.
Im Zeitraum 2010 – 2012 wurden von den Angeboten der Werkhof Projekt GmbH nach dem Landesjugendplan NRW insgesamt 4217 junge Menschen erreicht:

2,85% begannen eine Ausbildung (betrieblich und außerbetrieblich),
20% nahmen ein Angebot zur Berufsvorbereitung wahr,
37,75% begannen einen weiterführenden Schulbesuch bzw. eine schulische Ausbildung,
4% nahmen eine psychiatrische Behandlung / Therapie in Anspruch,
9,4% brachen die Teilnahme ab, ein Verbleib ist unbekannt,
26% der Teilnehmerinnen und Teilnehmer verblieben im Angebot.
Die Beratungsstelle und die Jugendwerkstatt der Werkhof Projekt GmbH wurden im Jahr 2012 mit 154.809,82 € aus dem LJPL-NRW gefördert, laut Auskunft der Werkhof Projekt GmbH wurden keine weiteren sonstigen Einnahmen erzielt. Eine Anteilsfinanzierung aus Mitteln des Jugendamtes der Stadt Dortmund wurde bisher nicht beantragt.“


Herr von Kölln wies darauf hin, dass entgegen der Darstellung der Verwaltung die Beratungsstelle IN VIA Dortmund e. V. am 15.11.2013 einen Antrag auf Anteilsfinanzierung gestellt hat. Auf Wunsch könne er auch noch einmal in Kopie vorgelegt werden.
(
Hinweis: Nach Mitteilung des Jugendamtes liegt der Antrag vor.)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.6
Aufgabe von nicht sanierungsfähigen Kindertageseinrichtungen bei gleichzeitigem Neubau an anderer Stelle
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11224-13-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… die Anfrage der SPD-Fraktion wird wie folgt beantwortet:

Die Fragen 2 und 5 wurden durch den städtischen Eigenbetrieb FABIDO beantwortet.

1. Wird die neue Einrichtung an der Brechtener Heide so rechtzeitig fertig, dass alle
von der Schließung der Evinger Straße betroffenen Kinder aufgenommen werden
könnten?

Der Betrieb der TEK Evinger Straße wird mit entsprechenden Mehrkosten bei FABIDO so lange aufrechterhalten, bis die TEK Brechtener Heide den Betrieb aufnimmt. So wird gewährleistet, dass keine Betreuungslücken für die Kinder entstehen werden.

Die Planung der TEK im Neubaugebiet Brechtener Heide besteht im Zusammenhang mit einem städtebaulichen Vertrag seit der Planung und Entwicklung des Neubaugebietes und war ursprünglich für eine städtische Trägerschaft vorgesehen.

Mit dem Grundsatzbeschluss des Rates aus Mai 2011 zur Umsetzung des Kinderförderungsgesetzes und seiner Grundsatzentscheidung zum Investorenmodell und dem vornehmlichen Ausbau neuer TEK in freier Trägerschaft ist es zur Veränderung der ursprünglichen Planung gekommen.

2. Welche Erfahrungen mit den betroffenen Eltern wurden oder werden gemacht in
Zusammenhang mit dem Umzug in die neue Einrichtung, aber auch mit dem damit
verbundenen Trägerwechsel?

Erfahrungswerte mit betroffenen Eltern liegen bei FABIDO im Zusammenhang mit der Aufgabe der TEK Blücherstraße 50 sowie der TEK Münsterstraße 38 zum 30.11.2012 und der Überleitung der Kinder in die zum 01.12.2012 neu eröffnete TEK Uhlandstraße 3 vor.
Allen Eltern der in den beiden vorbenannten Einrichtungen betreuten Kinder wurde durch FABIDO ein Betreuungsplatz in der neuen Einrichtung Uhlandstraße 3 angeboten, so dass die Betreuungskontinuität für die betroffenen Kinder sichergestellt war. Kritik der betroffenen Eltern hinsichtlich der Überleitung der Kinder in die neue Einrichtung ist nicht bekannt.

Erfahrungen mit Eltern, für deren Kinder ein Einrichtungswechsel gleichsam einen Trägerwechsel bedeutete, liegen bisher nur begrenzt vor. Grundsätzlich ist aber anzumerken, dass ein Trägerwechsel für Unsicherheit bei den Eltern sorgt, da eine Kommunikation mit zwei Trägern verständlicherweise zu Verwirrungen führt.

So erfahren die Eltern zwar, dass die eine Einrichtung schließt, eine definitive Zusage durch den neuen Träger, oftmals sind die dortigen Ansprechpartner nicht bekannt, gibt es aber noch nicht. Bei einem Wechsel zu einem konfessionellen Träger ergibt sich für die Eltern, die nicht dieser Konfession angehören, verständlicherweise ebenfalls Unsicherheit.

Auch die zeitlichen Abläufe der Schließung bzw. Öffnung spielen ohne Trägerwechsel nur eine untergeordnete Rolle. Dies ist bei einem Trägerwechsel ganz anders, weil die vertrauten Ansprechpartner, Erzieherinnen und Räume wechseln. Da Vertrauen in diesem Bereich einen sehr hohen Stellenwert hat, ist dies verständlicherweise für Kinder und Eltern eine zusätzliche Belastung.

3. Welche weiteren Tageseinrichtungen stehen in Zukunft aus wirtschaftlichen oder
nicht entwicklungsfähigen Gründen zur Schließung an. In welcher Trägerschaft befinden sie sich?

Die FABIDO TEK Steinkühlerweg 235 in Hörde soll 2014 geschlossen werden und in einen Ersatz- und Erweiterungsneubau in der Strohnstraße, der auch in der Trägerschaft von FABIDO betrieben werden wird, übergehen.

Die FABIDO TEK Marienborn in Lütgendortmund soll in Verbindung mit der Fertigstellung des Anbaus an der FABIDO TEK Volksgartenstraße (voraussichtlich Anfang 2016) und mit dem geplanten Neubau einer TEK in der Holtestraße aufgegeben werden.

Planungsrechtliche Fragen zur Realisierung der TEK in der Holtestraße sind noch nicht abschließend geklärt, so dass derzeit noch keine konkrete Einschätzung zur zeitlichen Umsetzung des Vorhabens gegeben werden kann. Eine Trägerfestlegung zur geplanten TEK Holtestraße ist noch nicht erfolgt.

Die eingruppige FABIDO TEK Josefstraße soll in Verbindung mit dem Neubau in der Augustastraße geschlossen werden. Da hier eine B-Planänderung notwendig ist, kann der Umsetzungszeitpunkt noch nicht genau benannt werden. Die TEK Augustastraße soll vom Evangelischen Kirchenkreis Dortmund - EKK (vormals VKK) betrieben werden.

Weitere Schließungen von Einrichtungen können sich in Zukunft im Rahmen der örtlichen Bedarfsplanung in Absprache mit den Trägern der Einrichtungen im Zusammenhang mit der Errichtung neuer Kindertageseinrichtungen und/oder demografischen Entwicklungen ergeben.

Aktuell sind keine weiteren Schließungen konkret geplant.

4. Übernimmt derselbe Träger die Nachfolge in einen Alternativneubau oder haben
sich Eltern auch dort auf Trägerwechsel einzustellen?

Siehe die Ausführungen unter Frage 3.

5. Falls ausschließlich städtische Einrichtungen von Schließungen betroffen sein sollten,
wie wirkt sich das auf die Struktur der Angebote für Kinder bei FABIDO insgesamt
aber auch auf das vorhandene Personal aus?

Die Schließung der TEK Steinkühlerweg 235 geht mit einer Überführung in einen Ersatz- und Erweitungsneubau in der Strohnstraße einher, der ebenfalls in der Trägerschaft von FABIDO betrieben werden wird. Insgesamt ist hier eine Angebotsausweitung um 18 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von unter drei Jahren und 47 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von über drei Jahren beabsichtigt.

Die Schließung der TEK Marienborn 8-10 mit derzeit 30 Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von über drei Jahren ist unter anderem im Zusammenhang mit der Erweiterung der TEK Volksgartenstraße zu betrachten. Hier entstehen insgesamt 42 Betreuungsplätze, davon 26 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von unter drei Jahren und 16 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von über drei Jahren.

Da die Schließung der TEK Evinger Straße 600 im Zusammenhang mit der in freier Trägerschaft geplanten TEK Brechtener Heide steht, reduziert sich hier das Betreuungsangebot bei FABIDO um 40 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von über drei Jahren.

Die Struktur der Angebote für Kinder bei FABIDO verändert sich damit insgesamt wie folgt:

Angebotsentwicklung bei FABIDO im Zusammenhang mit Einrichtungsschließungen
Betreuungsplätze nach KiBiz-Gruppen
2-6 Jahre
0-2 J.
3-6 J.
0-6 Jahre
I b U3
I b Ü3
I c U3
I c Ü3
II b U3
II c U3
III b Ü3
III c Ü3
U3 ges
Ü3 ges.
ges.
TEK Evinger Straße 600
40
40
40
Schließung
Platzentwicklung
-40
-40
-40
TEK Steinkühlerweg 235
12
40
12
40
52
Ersatz-/Erweiterungsbau TEK Strohnstraße
9
21
9
21
5
5
25
20
28
87
115
Platzentwicklung
9
21
9
21
5
-7
25
-20
16
47
63
TEK Marienborn 8-10
30
30
30
TEK Volksgartenstr. 33
38
30
68
68
TEK Volksgartenstr. 33
3
7
3
7
10
10
50
20
26
84
110
Platzentwicklung
3
7
3
7
10
10
-18
-10
26
-14
12
Platzentwicklung gesamt
12
28
12
28
15
3
-33
-30
42
-7
35

Den Beschäftigten in den betroffenen Einrichtungen, die zur Schließung anstehen, wird von FABIDO ein Wechsel in eine andere Einrichtung bei FABIDO angeboten. Dabei werden die Wünsche der Mitarbeiter/innen soweit es möglich ist berücksichtigt.“


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.7
Sprachstandserhebungen in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09380-13-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… die Anfrage der CDU-Fraktion wird wie folgt in einer überarbeiteten Stellungnahme nochmals beantwortet:


Das Sprachfeststellungsverfahren wird in der gesetzlichen Verantwortung der Grundschulen / des Schulamtes in Kooperation mit den Tageseinrichtungen für Kinder vor Ort durchgeführt.


1. Wie viele Kinder (pro Kalenderjahr von 2007 bis 2012) sind in Dortmund für den verpflichtenden Sprachstandstest („Delphin4“) kontaktiert und erreicht worden? Differenzierung nach Kindern mit KiTa-Besuch und ohne wird erbeten.

Jahr
schulpflichtige Kinder
getestete Kinder
hiervon mit Kita
hiervon ohne Kita
offene Fälle
2007
5.506
5.390
5.312
78
116
2008
5.054
4.942
4.404
538
112
2009
5.498
5.091
4.902
189
407
2010
5.080
4.843
4.672
171
237
2011
5.091
4.847
4.716
131
244
2012
5.022
4.779
4.536
243
243


Zur Erläuterung: Der Delphin 4 Test erfolgt in 2 Stufen. Die erste Stufe erfolgt als Gruppentest in den Tageseinrichtungen für Kinder. Die zweite Stufe erfolgt als Einzeltest in den Schulen.


2. Wie viele Kinder haben ihre jeweils erste Sprachstandsfeststellung nicht erfolgreich absolviert? Differenzierung nach Kindern mit Kita-Besuch und ohne wird erbeten.


Jahr
getestete Kinder
Stufe 1 nicht bestanden
Stufe1 und 2 nicht bestanden
hiervon mit Kita
hiervon ohne Kita
2007
5.390
709
1.050
1.025
78
2008
4.942
971
1.579
1.041
538
2009
5.091
1.048
1.587
1.398
189
2010
5.080
1.111
1.642
1.471
171
2011
5.091
945
1.432
1.301
131
2012
5.022
1.253
1.778
1.649
129

Die Delfin 4 Tests werden jeweils im Frühjahr durchgeführt. Die Angabe „hiervon ohne Kita“ bezieht sich auf diesen Zeitraum.


3. Wie viele Kinder konnten nicht getestet werden, da die Eltern den/die Termin/e nicht wahrnahmen?

Jahr
schulpflichtige Kinder
nicht getestete Kinder
2007
5.506
116
2008
5.054
112
2009
5.498
407
2010
5.080
237
2011
5.091
244
2012
5.022
243


4. Wie viele Erziehungsberechtigte mussten in diesem Zusammenhang (siehe Frage 3) mit einem Ordnungsgeld belangt werden?

Jahr
schulpflichtige Kinder
Bußgeldverfahren
2007
5.506
116
2008
.5054
40
2009
5.498
58
2010
5.080
54
2011
5.091
26
2012
5.022
21


5. Wie viele Kinder, die am ersten Test scheiterten, konnten anschließend keinen Kita-Platz erhalten?

Allen Dortmunder Kindern mit Sprachförderbedarf, die noch keine Kindertageseinrichtung besucht hatten, dem Jugendamt bekannt wurden und nicht von der Sprachförderung z.B. aus gesundheitlichen Gründen befreit worden sind, konnte ein Platz in einer Kindertageseinrichtung vermittelt werden.

Es ergeben sich aus verschiedenen Gründen immer Abweichungen zwischen der Anzahl der in Dortmund getesteten Kinder mit Sprachförderbedarf und der Anzahl der in Dortmunder Kindertageseinrichtungen geförderten Kinder.

Einige Kinder werden aus gesundheitlichen Gründen von der Teilnahme an der verpflichtenden Sprachförderung befreit. Manche Kinder sind zwischenzeitlich in eine andere Kommune verzogen. Andere Kinder sind zwischenzeitlich zugezogen. Weiterhin werden einige Dortmunder Kinder in anderen Kommunen betreut und einige auswärtige Kinder in Dortmunder Kindertageseinrichtungen.


6. Wie viele Kinder, die am ersten Sprachtest scheiterten, konnten auch den anschließenden Folgetest („Delphin 5“ oder ä.) nicht erfolgreich schaffen?

Mit der Sprachstandsfeststellung Stufe I und Stufe II Delphin 4 werden alle Kinder zwei Jahre vor der Einschulung getestet. Sofern ein Kind nicht am Delphin 4 Verfahren teilgenommen hat, soll die Schule den Sprachstand mit einem Test ermitteln, wenn das Kind zur Schule angemeldet wird. Dafür steht mit Delphin 5 ein neues Verfahren zur Verfügung, dass kompatibel zu Delphin 4 ist.

Mit der Sprachstandsfeststellung Delphin 5 werden dann die Kinder getestet, die bis zum 15. November zur Schule angemeldet werden, um im darauffolgenden Jahr eingeschult zu werden. Es gibt daher keine Korrelation zwischen Sprachstandsfeststellung Delphin 4 und Delphin 5.


7. Welche Förderung erhielten diese betroffenen Kinder anschließend und für welchen Zeitraum?

Die Sprachförderung für die Kinder mit Sprachförderbedarf nach Delfin 4 wird nach dem Kinderbildungsgesetz über einen Zeitraum von 2 Jahren finanziell mit 350 € je Kindergartenjahr und Kind gefördert.
Die Sprachförderung wird in der Verantwortung der Träger in den Kindertageseinrichtungen nach vielfältigen Konzepten durchgeführt. Das Land hat hierzu eine entsprechende Handreichung veröffentlicht. Die finanzielle Förderung wird in der Regel zur Beschäftigung von Fachkräften für die Sprachförderung genutzt.


8. Wie fallen diese Ergebnisse in den 13 besonders definierten Dortmunder sozialen Aktionsräumen aus? Es wird um eine detaillierte 13-fache Darstellung sowie einen Dortmunder Durchschnittswert gebeten.

Exemplarisch sind in der Grafik die Daten für Kinder mit Sprachförderbedarf aus zwei Jahrgängen in Bezug zu der Gesamtzahl der Plätze für Kinder von 3-6 Jahren dargestellt.
Die Grafik bezieht sich auf die in 2008 und 2009 getesteten Kinder.

Bezogen auf die Gesamtzahl der Kinder eines jeden Jahrgangs kann gesagt werden, dass durchschnittlich rund ein Drittel aller Kinder eines Jahrgangs in Dortmund Sprachförderbedarf nach Delfin 4 hat.

9. Welche Maßnahmen sind seitens des Dortmunder Jugendamtes ergriffen worden, um die sprachlichen Defizite insgesamt und speziell in den 13 besonderen sozialen Aktionsräumen zu verbessern?

Seitens des Bereichs 51/3 – Förderung von Tagesbetreuung für Kinder – sind über die gesetzliche Förderung der Sprachförderung in Tageseinrichtungen für Kinder hinaus keine strukturellen Maßnahmen ergriffen worden.“


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.8
Sprachstandserhebungen Delfin 4
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11208-13-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… die Anfrage der CDU-Fraktion wird wie folgt beantwortet:


1. Welche konkreten Maßnahmen werden in den Brennpunkten Dortmunds seitens der Kindertageseinrichtungen für die „Nicht-Test-Besteher“ der Kindertagesstättenbesucher angeboten?

In den Dortmunder Kindertageseinrichtungen, die Kinder mit einem Sprachförderbedarf nach Delfin 4 besuchen, wird der Sprachstand der Kinder mit verschiedenen Instrumenten erhoben und die Kinder werden nach vielfältigen Sprachförderkonzepten für den Elementarbereich über einen Zeitraum von zwei Jahren gefördert.

In der im Juli 2012 veröffentlichten Studie „Stark in Deutsch – Fit für die Schule“ Bestandsaufnahme der sprachbildenden und –fördernden Maßnahmen im vorschulischen Bereich in den 13 Dortmunder Aktionsräumen, die von der Stadt Dortmund, Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates, Initiative Dortmunder Talent herausgegeben und vom Verein für Soziale Stadtforschung und Stadtentwicklung bearbeitet wurde, wird eine entsprechende umfangreiche Erhebung zu der Thematik dargestellt und untersucht. Auf die Ergebnisse dieser Untersuchung wird verwiesen.

Derzeit wird die Sprachförderung der Kinder mit Sprachförderbedarf nach Delfin 4 nach dem Kinderbildungsgesetz mit z.Zt. jährlich 350 € pro Kind über einen Zeitraum von 2 Jahren finanziell gefördert.

Mit dem aktuellen Gesetzentwurf zu einer weiteren Revision des Kinderbildungsgesetzes zum 01.08.2014 soll die Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen neu ausgerichtet werden. Das Delfin 4-Verfahren wird in 2014 für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, letztmalig durchgeführt.

Im Rahmen einer alltagsintegrierten Sprachbildung im Elementarbereich soll zukünftig in allen Kindertageseinrichtungen der Sprachstand festgestellt und fortlaufend dokumentiert werden. Jedes Kind soll von Anfang an alltagsintegriert und stärkenorientiert sprachlich gefördert werden. Ein erstes Grundlagenpapier für Nordrhein-Westfalen zur Umsetzung in der Praxis hierzu wurde im Januar zur Abstimmung vorgelegt.

Kinder mit zusätzlichem Unterstützungsbedarf erhalten eine zusätzliche Förderung.

Die Verteilung der Finanzmittel für die zusätzliche Sprachförderung wird neu geregelt und strukturiert.

Das Land stellt je Kindergartenjahr 25 Millionen Euro für die zusätzliche Sprachförderung zur Verfügung. Der Anteil der jeweiligen Jugendämter ergibt sich zur Hälfte aus der Anzahl der Kinder unter sieben Jahren im SGB II Bezug und der Anzahl der Kinder in Kindertageseinrichtungen, in deren Familien vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird. Beides jeweils im Verhältnis zur landesweiten Gesamtzahl.

Einrichtungen, die Mittel zur zusätzlichen Sprachförderung erhalten, sollen je Kindergartenjahr mit mindestens 5.000 € gefördert werden.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass im Team der Kindertageseinrichtung eine Fachkraft beschäftigt wird, die über nachgewiesene besondere Erfahrungen und Kenntnisse in der Sprachförderung verfügt und regelmäßig an spezifischen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen teilnimmt. Die Aufnahme in diese Förderung soll in der Regel für fünf Jahre erfolgen.


2. Welche Leistungen werden dazu in den Familienzentren geboten und seitens der Elternschaft angenommen?

In den Familienzentren werden für Familien, deren Kinder die Einrichtung besuchen sowie für Familien aus dem Sozialraum, vielfältige Angebote zur Sprachförderung gemacht. Hierbei handelt es sich um Elternseminare, Elterncafes und Projekte wie z.B. Griffbereit und Rucksack, die seitens der Elternschaft gut angenommen werden.


3. Welche Angebote und Fördermaßnahmen werden außerhalb der Kitas in der Öffentlichkeit dazu im Stadtgebiet seitens der Stadtveraltung oder von Freien Trägern angeboten und angenommen, damit u.a. auch „Nicht-Test-Besteher“, die nicht den Kindergarten besuchen, ihre Defizite abbauen können?

Bei Kindern mit festgestelltem Sprachförderbedarf nach Delfin 4, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, werden die Familien seitens des Schulamtes aufgefordert, sich an das Jugendamt wegen eines Platzes in einer Kindertageseinrichtung zu wenden.

Auf diesem Wege konnten bislang alle bekannten Kinder mit Sprachförderbedarf in eine Kindertageseinrichtung vermittelt werden, in der sie dann entsprechend gefördert worden sind.

Ausnahmen bilden die Kinder, die aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung entweder direkt von der Sprachstandsfeststellung oder von der verpflichtenden Sprachförderung befreit werden.

Darüber hinaus kooperieren eine Vielzahl der Kindertageseinrichtungen im Bereich der Sprachförderung mit vielfältigen externen Partnern wie der RAA, Stadtteilbibliotheken, Familienbüros, Grundschulen, Hochschulen, usw..
Auch hier wird auf die Untersuchung „Stark in Deutsch – Fit für die Schule“ verwiesen.


4. Die Ergebnisse bei den Dortmunder Sprachstandsfeststellungen sind schlechter als der Landesdurchschnitt. Seit Jahren befinden sie sich auf einem ähnlich besorgniserregenden Niveau. Warum findet der Bereich Sprache bzw. Deutschkenntnisse nicht Niederschlag im aktuellen Kinder- und Jugendförderplan, obwohl in § 22 (3) KJHG die "sprachlichen Fähigkeiten" explizit erwähnt werden?

Der Kinder- und Jugendförderplan wird nach den strukturellen Vorgaben des Landes aufgestellt. Hiernach ist die Sprachförderung kein Hauptthema der Kinder- und Jugendförderung.

Gleichwohl wird bei der Entwicklung und Umsetzung von einzelnen Projekten die Sprachförderung thematisch und inhaltlich berücksichtigt.

Beispielhaft sind hier Poetry-Slam-Workshops und Theaterworkshops zu nennen, bei denen der richtige Gebrauch der deutschen Sprache gefördert wird. Darüber hinaus wird z.B. auch bei Projekten im MINT-Bereich oder bei Konfliktlösungstrainings ein verständlicher und angemessener deutscher Sprachgebrauch beachtet und gefördert.“


Für Herrn Gora war ersichtlich, dass es einen erheblichen Sprachstandsbedarf gebe und im Prinzip keine qualifizierte Verbesserung feststellbar ist. Wenn es nicht gelinge, in den nächsten Jahren an dieser Stelle in erheblichem Umfang Ressourcen zu investieren, werde es nach seiner Auffassung zu einem Ergebnis kommen, das alle bereuen. Das könne aus seiner Sicht verhindert werden, wenn es gelänge, das Problem gemeinsam gezielter und differenzierter anzugehen und zu organisieren.

Frau Bornemann teilte mit, dass nach dem neuen Gesetzentwurf zum KiBiz grundsätzlich alle Tageseinrichtungen für Kinder alle Kinder in ihrer sprachlichen Entwicklung zu fördern haben, und zwar im Rahmen einer alltagsintegrierten Sprachförderung in den Tageseinrichtungen für Kinder. Für einen zusätzlichen Sprachförderbedarf stelle das Land 25 Mio. € zur Verfügung. Indikatoren sind: 50 % der Kinder unter 7 Jahren müssen im SGB II-Bezug sein, 50 % in Familien leben, in denen nicht vorrangig deutsch gesprochen wird (weg von der Einzelfallpauschale). Nach ersten überschlägigen Berechnungen würden auf Dortmund nach den vorhandenen Kriterien etwa 1,156 Mio. € entfallen. Nach Feststellung der Tageseinrichtungen mit einem entsprechenden Sonderförderbedarf werde dem Ausschuss eine Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt, um eine gezielte Förderung zu ermöglichen. Jede Tageseinrichtung mit zusätzlichem Sprachförderbedarf erhalte mindestens 5.000 € jährlich.

Herr Burkholz ergänzte, gemeinsam mit den Trägern werde ein Rahmenkonzept zur Sprachförderung in allen Tageseinrichtungen für Kinder erarbeitet. Gleiches gelte für den Schulbereich, um dann die Übergänge der Sprachförderung von Tageseinrichtung zu Grundschule nach einheitlichem „Standard“ zu gewährleisten.

Herr Barrenbrügge bemängelte, dass Zahlen von 2008/2009 (s. TOP 2.7) bekannt wären, Entwicklungen erkannt werden können, aber keine Handlungsmaßnahmen eingeleitet werden.

Herr Gora fragte nach, welche Sprachfördermaßnahmen es zur Zeit in Dortmund vor, in und nach den Kindertageseinrichtungen gibt.

Herr Schade-Hohmann wies darauf hin, dass Qualität in der Beschreibung von Sprachförderung dringend notwendig ist.

Herr Burkholz verwies auf die in der Stellungnahme der Verwaltung erwähnte Studie „Stark in Deutsch – Fit für die Schule“, in der es eine dezidierte Bestandsaufnahme zum Thema Sprachförderung in Dortmund gebe. Seines Wissens würden die Fachberatungen mit den Tageseinrichtungen an einem Rahmenkonzept arbeiten, das wahrscheinlich im Mai diesen Jahres diskussionsreif ist.

Auf die Nachfrage von Frau Blotenberg, wie die Kinder, die nicht in Tageseinrichtungen sind, nach 2014 erreicht werden können, teilte Frau Bornemann mit, dass dieser Punkt in dem weiteren Verfahren aufgegriffen werde müsse.

Frau Bonekamp berichtete, dass laufend neue Auffangklassen eingerichtet werden für Kinder mit einem generellen Migrationshintergrund. Im vorschulischen Bereich könnten oftmals die Familien nicht erreicht werden, da sie aufgrund ihres kulturellen Hintergrunds eine andere Auffassung von frühkindlicher Förderung und Bildung haben. Es werde versucht, über die Soziale Stadt zusätzliche Mittel für weitere Kinderstuben zu rekrutieren.

Für Herrn Sohn ging aus der Diskussion hervor, dass es nicht nur um Geld, sondern auch um eine Änderung des Systems gehen müsse. Herr Burkholz habe darauf hingewiesen, dass gemeinsam mit den Trägern etwas erarbeitet werde, das dem Ausschuss dann auch vorgestellt wird und zu einem besseren Erfolg führen werde.


zu TOP 2.9
Kindeswohl-Gefährdungen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10947-13-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…zur oben genannten Anfrage vom 18.10.2013 nehme ich wie folgt Stellung:

Von Seiten der Verwaltung des Jugendamtes kann die Darstellung auf Seite 1 der Anfrage in jeder Hinsicht bestätigt werden. Bedingt durch eine höhere öffentliche Sensibilität in Fragen des Kinderschutzes und durch ein größeres Netz von sozialen Institutionen sind die Meldungen von Kindeswohlgefährdungen gestiegen.

Entsprechend des Bundeskinderschutzgesetzes, welches seit dem 01.01.2012 in Kraft ist, wurde im Jahr 2013 erstmals die Überprüfung von Kindeswohlgefährdungsmeldungen veröffentlicht.



In der Vergangenheit waren einheitliche Vorgehensweisen gem. § 8a SGB VIII gesetzlich nicht vorgegeben. Die Jugendämter und auch die Jugendhilfedienste in Dortmund haben diese Überprüfungen nach unterschiedlichen Kriterien erfasst. Derzeitig erfolgt in den Jugendhilfediensten eine Nacherfassung der Überprüfungen im elektronischen Fachverfahren SoPart.

In diesem Jahr ist davon auszugehen, dass die Erfassung annähernd vergleichbar durchgeführt wird. Analog zu den Vorgaben des Landes wurden die Standards in Dortmund wie folgt festgelegt:


Ø Bei jeder Meldung, die Hinweise auf eine mögliche Gefährdung eines Kindes oder Jugendlichen beinhaltet, ist ein Hausbesuch bzw. ein Besuch in der Tageseinrichtung, OGS oder ähnlichen Einrichtungen durchzuführen und zu dokumentieren bzw. zu erfassen. Dabei soll der gemeldete Schachverhalt durch Inaugenscheinnahme überprüft werden. Zu berücksichtigen ist dabei, dass nicht jede Meldung auch tatsächlich eine Kindeswohlgefährdung darstellt.

Ø Auf der Basis des Ergebnisses, welches durch das Zusammenwirken mehrer Fachkräfte, festgestellt wurde, ist eine Gefährdungseinschätzung vorzunehmen. Eine Eintragung in die Landesstatistik und im elektronischen Fachverfahren SoPart soll unmittelbar erfolgen.

Ø Gezählt wird jede abgeschlossene Gefährdungseinschätzung (Einzelfall). Werden mehrere Kinder in einer Familie gleichzeitig überprüft, muss für jedes einzelne Kind eine separate Gefährdungseinschätzung vorgenommen werden. Müssen im laufenden Jahr in der gleichen Familie mehrere Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung überprüft werden, ist eine erneute Gefährdungseinschätzung vorzunehmen.

Ab 2014 werden die Überprüfungen wie beschrieben erfasst und an das Land weitergegeben. Es wird allerdings noch einige Zeit in Anspruch nehmen, bis die Zahlen in Dortmund und für NRW belastbar sind und evaluiert werden können.“


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.10
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2014
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10803-13-E18)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… zu der oben genannten Anfrage vom 27.11.2013 nehme ich wie folgt Stellung:

Ziel eines „Fallpauschale-Verfahrens“ ist Planungssicherheit, Transparenz der Kosten und Reduzierung des Verwaltungsaufwandes. Außerdem ermöglicht das Verfahren Flexibilität und Gestaltungsspielraum in den Hilfen und sorgt für Kostensicherheit auf beiden Seiten.

Das Modell in Kiel
Das Kieler Fallpauschalen-Verfahren ist eine Form der Vergütung von Leistungen im Jugendhilfesystem. Die Fallpauschalen beinhalten ausschließlich die Vergütung von Leistungen im ambulanten Bereich und kommen diagnosebezogen zur Anwendung. Die durch den Allgemeinen Sozialdienst erstellte Diagnose bezieht sich auf eine ressourcenorientierte Form der Falleinschätzung, gekoppelt mit fachlicher Einbeziehung aller bestehenden Informationen über die Familie. Die Berechnung erfolgt anhand eines Fallpauschalensystems, das einen Fall in eine diagnosebezogene Fallgruppe einordnet. Die Fallpauschalen werden zwischen dem öffentlichen Träger und den freien Trägern in Form einer Fallpauschalenvereinbarung ausgehandelt.

Das Fallmanagement in Dortmund
In Dortmund wird mit zeitraumbezogenen Entgeltformen (Fachleistungsstundensätze) im Bereich der ambulanten Maßnahmen, die mit den einzelnen Leistungsanbietern ausgehandelt werden, gearbeitet. Die Daten im Bereich der erzieherischen/wirtschaftlichen Jugendhilfe werden mit dem elektronischen Fachverfahren SoPart verarbeitet. Die Falleinschätzung wird in Form einer Diagnose im Rahmen eines „Fallmanagements“ durch den Jugendhilfedienst erstellt. Die Diagnose wird der Fachstelle Erzieherische Leistungen zugeleitet. Auf Basis der Diagnose kontaktiert die Fachstelle die verschiedenen Anbieter und sorgt für ein möglichst vielfältiges, qualitatives, preisgünstiges und bedarfsgerechtes Angebot. Das Angebot wird dem Jugendhilfedienst zugeleitet.

Die Qualitätsentwicklung im Fallmanagement
Zur Zeit wird an der Überprüfung der Zielerreichung in der Hilfeplanung, der Wirksamkeit der Arbeitsabläufe und an den Aufgaben der Fachstelle Erzieherischer Leistungen gearbeitet. In diesem Zusammenhang wird das Konzept des Fallmanagements als zentrales Steuerungselement der Hilfeplanung neu ausgerichtet, um die Qualität der einzelnen Diagnosen zu erhöhen. Mit den präzisen Diagnosen besteht für die Fachstelle die Möglichkeit bedarfsgerecht zu vermitteln.
Die Aushandlung und die Festlegung von Qualitätsmerkmalen und Qualitätsanforderungen zwischen den freien Trägern und dem Jugendamt wird die Fachstelle Erzieherische Leistungen in Form von Vereinbarungen mit den Trägern weiter erarbeiten.

Das elektronische Fachverfahren SoPart wird erweitert, um konkretere Aussagen über die Entwicklung von Fallzahlen und den finanziellen Aufwand in der Jugendhilfe ermitteln zu können. Außerdem sollen über SoPart alle Informationen stationärer und ambulanter Angebote der Jugendhilfe für die Fachstelle abrufbar sein. Somit wäre hier ein reibungsloser und transparenter Vermittlungsablauf gesichert.

Das Resümee
Das Thema Fallpauschale in der ambulanten Jugendhilfe, betrachtet am Kieler Projekt, stellt sicher eine interessante und erwägenswerte Alternative dar, um Kosten in der Jugendhilfe kalkulierbarer zu machen. Die finanziellen Auswirkungen lassen sich aber nicht ohne weiteres auf die Jugendhilfe in Dortmund übertragen.
Allein die Festlegung von Fallpauschalen, die auf die besonderen Dortmunder Sozial-verhältnisse zugeschnitten sind, erfordern umfangreiche empirische Untersuchungen. Das hat die Projektarbeit in Kiel deutlich gemacht.
Außerdem startete das Kieler Modell 2006 mit einem Sozialzentrum. Für die Dauer von sechs Jahren wurden sukzessive die fünf weiteren Sozialzentren der Stadt Kiel mit in die Projektarbeit einbezogen. Auch hier bedarf es hinsichtlich einer Vergleichbarkeit mit den entsprechenden Dortmunder Sozialräumen einer gründlichen Untersuchung.
Nur im Rahmen eines wissenschaftlich begleiteten Projektes kann eine valide, die Sozialräume berücksichtigende Aussage zu den finanziellen Auswirkungen von Fallpauschalen in Dortmund getroffen werden.

Somit ist eine abschließende Beantwortung der Fragestellung zurzeit nicht möglich. Allerdings wird das Thema „Fallpauschale“ auch weiterhin als Alternative zum derzeitigen Fallmanagement geprüft.

Die Kämmerei hat das Jugendamt gebeten, die Anfrage zu beantworten. In die Prüfung des Themas „Fallpauschalen“ wird die Kämmerei eingebunden.“


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.11
3. Bericht über die Einhaltung der Budgets im Produktbereich 006 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, Stichtag 31.12.2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11612-14)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Bericht über die Einhaltung der Budgets im Produktbereich 006 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe mit Stand vom 31.12.2013 zur Kenntnis.


zu TOP 2.12
Obdachlose Jugendliche
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09378-13-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… die Zahlen in der Stellungnahme der Verwaltung wurden überprüft. Die Zahlen sind korrekt. Sie wurden den Geschäftsberichten entnommen.“


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.13
Wegfall der Bürgerarbeit und Konsequenzen für den Bereich Kinder, Jugend, Familie
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11226-13-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…die SPD-Ratsfraktion Dortmund bittet die Verwaltung um Stellungnahme zum Tagesordnungspunkt „Wegfall der Bürgerarbeit und Konsequenzen für den Bereich Kinder Jugend und Familie“ (Drucksache Nr.: 11226-13).

Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:

1. Wie viele Bürgerarbeitsplätze sind im Zuständigkeitsbereich des AKJF eingerichtet worden und wo werden die dort beschäftigten Menschen konkret eingesetzt?
Welche Tätigkeiten üben sie aus?

Es wurden 45 Stellen „Bürgerarbeit“ mit einem Umfang von jeweils 30 Stunden/Woche im Zuständigkeitsbereich des AKJF eingerichtet:

- 3 Stellen beim Deutschen Roten Kreuz
- 5 Stellen bei der AWO UB Dortmund
- 1 Stelle beim Diakonischen Werk
- 34 Stellen 57/FABIDO
- 2 Stellen StA 51/4-Fritz Henßler Haus

Die im Rahmen der Bürgerarbeit Beschäftigten üben Tätigkeiten im Hauswirtschaftsbereich (Kindertagesstätten) aus. Die Tätigkeiten umfassen Wäschepflege, Bereitstellung und Reinigung von Geschirr, Mithilfe bei der Zubereitung von Snacks, Unterstützung bei der Einhaltung von Hygieneauflagen, kleine Einkäufe für die Gruppen.
Die beiden Stellen im FHH beinhalten Aufgaben im Bereich des Schülercafes und der Unterstützung des Stammpersonals bei der Versorgung der Besucherinnen und Besucher im Rahmen von Veranstaltungen, Tagungen und Seminaren.

2. Was bedeutet der Wegfall der Bürgerarbeitsplätze für die
a) betroffenen Menschen (Arbeitslosengeld und/oder Sozialleistungsbezug)
b) die Einrichtungen, in denen diese Menschen eingesetzt sind.

a) Für die betroffenen Menschen bedeutet der Wegfall der Arbeitsplätze eine Rückkehr in den Leistungsbezug SGB II, da im Rahmen der Bürgerarbeit keine Abgaben zur Arbeitslosenversicherung (ALG I) erfolgen.

b) Für die Einsatzstelle bedeutet der Wegfall der Stellen eine Einschränkung im pädagogischen Angebot. Das pädagogische Stammpersonal muss einen Teil der Aufgaben im hauswirtschaftlichen Bereich mit übernehmen bzw. in die pädagogische Arbeit einbinden.
Im FHH entfällt die Versorgung von Veranstaltungsteilnehmerinnen und -teilnehmern, da die Beschäftigten der „Bürgerarbeit“ zusätzlich, zur Ergänzung und Erweiterung des Standardangebotes eingesetzt sind.

3. Wie bewertet die Verwaltung den Sinn der Bürgerarbeitsplätze in Bezug auf die dort Beschäftigten aber auch für die Einsatzbereiche selbst?

Die Beschäftigten der „Bürgerarbeit“ erhalten eine Beschäftigungsmöglichkeit und eine sinnvolle Tätigkeit, die sie auf dem 1. Arbeitsmarkt aller Wahrscheinlichkeit, auf Grund verschiedener Vermittlungshemmnisse, nicht bekommen würden. Die „Bürgerarbeit“, bzw. geförderte, gemeinnützige Beschäftigung schafft für die Beschäftigten eine Tagesstruktur, soziale Kontakte, eine Unabhängigkeit von Transferleistungen, psychische Stabilität und eine Anerkennung und Wertschätzung ihrer Leistungen. Die Teilnahme an der „Bürgerarbeit“ ist freiwillig, ein Wechsel in Richtung 1. Arbeitsmarkt jederzeit möglich.
Für die Einsatzstellen, Eltern, Besucherinnen und Besucher, können Angebote und Serviceleistungen zusätzlich erbracht, die pädagogischen Angebote verbessert werden. Mit Blick auf die Beschäftigten und die Einsatzbereiche ist aus Sicht der Verwaltung die „Bürgerarbeit“ positiv zu bewerten.

4. Können wahrgenommene Aufgaben im Rahmen der Bürgerarbeit nach deren Wegfall kompensiert werden oder müssen sie ersatzlos gestrichen werden? Wenn ja mit welchen Konsequenzen?

Nach dem Wegfall der Bürgerarbeit können die Aufgaben nicht kompensiert werden. Für die zusätzlichen Aufgaben stehen keine Finanzmittel zur Verfügung. Die Angebotsstruktur wird auf den Stand vor der Einführung der „Bürgerarbeit“ zurück gesetzt.

5. Unter welchen Voraussetzungen könnten die Bürgerarbeitsplätze fortgeführt werden?

Die Bürgerarbeitsplätze können unter der Voraussetzung fortgeführt werden, dass weiterhin Bundesmittel im bisherigen Umfang zur Verfügung gestellt werden. Eine Finanzierung der Zusatzaufgaben „Bürgerarbeit“ aus eigenen Mitteln der Stadt Dortmund ist nicht möglich.“


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.14
Tanzveranstaltungen nach JuSchG
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11209-13-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… die Verwaltung nimmt zu der Anfrage „Tanzveranstaltungen nach JuSchG“ wie folgt Stellung:

In welchem Umfang haben in den ersten drei Quartalen in 2013 im Stadtgebiet Dortmund öffentliche Tanz- /Disco-Veranstaltungen für Minderjährige stattgefunden.
Hierbei ist differenziert

- nach Angeboten für Jugendliche bis 16 Jahre und Jugendliche über 16 Jahre,
- auf Angebote der Träger der Jugendhilfe (JuSchG § 5 (2),
- zwischen zentralen und dezentralen Veranstaltungen in den Stadtbezirken

zu unterscheiden und zu berichten.


Der gesetzliche Kinder- und Jugendschutz ist seit 01.04.2005 beim Ordnungsamt angesiedelt.
Dies beinhaltet u. a. auch Tanzveranstaltungen nach JuSchG.
Das Ordnungsamt teilte mit, dass im Jahr 2013 insgesamt 30 Veranstalter Tanzveranstaltungen in Dortmund angeboten haben.

Drei Veranstalter boten Tanzveranstaltungen für Besucher ab 16 Jahren an:

- Prisma in Eving, Evinger Str.
- Village in der Innenstadt, Westenhellweg
- Rush Hour, Innenstadt-Ost, Im Spähenfelde (hat nur samstags geöffnet)
Am 22.10.2013 und 22.11.2013 führte der anerkannte Jugendhilfeträger PCB-Freizeit-kulturgestaltung e.V. aus Berlin zwei Veranstaltungen unter dem Thema Schulparty im Rush Hour mit Erfolg durch.
Diese Schulpartys finden ohne Alkohol in der Zeit von 18.00 - 00.00 Uhr statt. Nach Aussage des Ordnungsamtes hat es mit dem Veranstalter ein gut abgestimmtes Vorgehen gegeben. Die Schulpartys waren auch aus Ansicht des Ordnungsamtes mit 1000 Besuchern als gut zu bezeichnen. Der Veranstalter führt diese Veranstaltungen in Berlin, Essen und fünf weiteren Großstädten mit Erfolg durch.

In Trägerschaft des Jugendamtes „Bereich Kinder- und Jugendförderung“ finden im Stadtbezirk Hombruch 20 Veranstaltungen jährlich für über 16jährige statt.

Für über 16 jährige finden in den Jugendfreizeitstätten Brackel (8), Eving (6), Eichlinghofen (5), Hörde (35), Scharnhorst (6) und Westerfilde (5) Veranstaltungen jährlich statt.“


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.15
Zuwanderung aus Südosteuropa
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11249-13-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Ab dem 01.01.2014 gibt es für Menschen aus Bulgarien und Rumänien keine Meldepflicht mehr. Ist es dann dem Zufall oder der Anzeige von Bürgern überlassen, Missstände bei diesen Personen in Bezug auf die Kinder der Familien aufzuzeigen bzw. Kindeswohlgefährdungen festzustellen?

An den einwohnermelderechtlichen Bestimmungen hat sich nichts verändert. Die Jugendhilfe ist wie bisher darauf angewiesen, Hinweise z. B. von Nachbarn, Verwandten, Kindertageseinrichtungen oder Schulen zu erhalten, wenn eine Kindeswohlgefährdung vermutet wird.

Um der besonderen Situation der neu nach Dortmund kommenden Armutszuwanderer gerecht zu werden, beabsichtigt das Jugendamt, eine aufsuchende mobile Beratung einzurichten. Diese mobile Beratung soll vor den sogenannten Problemhäusern präsent sein. Sie wird den Neuzuwanderern Hilfsangebote unterbreiten, aber auch die Situation im Hinblick auf mögliche Kindeswohlgefährdungen im Blick haben.

Die enge Verzahnung dieses Angebotes mit den anderen Angeboten für die Zielgruppe sowohl der freien Träger als auch des öffentlichen Trägers ist unabdingbar.
2. Werden bei Kindeswohlgefährdungen bei Geschwistern dieser Personengruppe diese zusammengelassen oder getrennt untergebracht?

Geschwister werden wenn möglich gemeinsam untergebracht.
3. Gibt es mittlerweile Spezialisten innerhalb des Jugendamtes, die sich mit den besonderen Umständen, Nöten und Problemen dieser Südosteuropäer und deren Kinder auskennen?

Aufgrund der großen Zahl der Fälle im Stadtbezirk Innenstadt-Nord haben sich die Fachkräfte dort mittlerweile eine große Sachkenntnis erworben. Es ist geplant, diese Kenntnisse auch im Rahmen eines Austausches mit Fachkräften aus Rumänien und Bulgarien zu vertiefen.
4. Die Kinder von den neu nach Dortmund gezogenen Menschen aus Südosteuropa wuchsen bisher unter grundlegend anderen familiären, kulturellen, hygienischen, sprachlichen, räumlichen und sozialen Umständen heran. Gibt es Konzepte seitens der Verwaltung, angesichts der immensen Anzahl von Kindern und Jugendlichen, neue innovative menschenwürdige Wege der Betreuung, Hilfe und Annahme zu entwickeln, die diesen Kindern gerecht werden?

Es gibt, sowohl aus dem Sozialdezernat als auch aus dem Dezernat für Schule, Jugend und Familie, ein ganzes Paket von Maßnahmen für diese Zielgruppe. Für diese Maßnahmen sind Förderanträge bei verschiedenen Ministerien gestellt worden. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von bereits laufenden Projekten freier Träger.

Sobald über die Förderanträge entschieden ist, erfolgt eine ausführliche Information des Ausschusses.
5. Wie viele Auffangklassen für diese südosteuropäischen Kinder gibt es derzeit in Dortmund bzw. wie viele sind schon in Planung?

Derzeit gibt es 14 Auffangklassen im Primarbereich und 24 im Bereich der Sekundarstufe 1. Gegenwärtig sind weitere 2 Klassen im Primarbereich geplant.
In diesen Klassen befinden sich derzeit ca. 470 Schülerinnen und Schüler aus Südosteuropa. Spezielle Klassen für Kinder aus Bulgarien und Rumänien gibt es nicht.
6. Welche Kosten entstehen hierdurch für das Jugendamt?

Die jährlichen Kosten der Schulverwaltung für die 470 Kinder (Schülerplatzkosten incl. Gebäude- und Personalkosten = 2000 € pro Schüler) betragen 940.000 €.“


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.16
Förderung von Investitionen und Ausstattungen in Tageseinrichtungen für Kinder und in Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren und Förderung von Ausstattungen in Tageseinrichtungen für Kinder über drei Jahren in 2013 - Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11595-14)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.




3. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Familien-Projekt -
- unbesetzt -



4. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche


zu TOP 4.1
Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen (3. Sachstandsbericht)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10797-13)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den 3. Sachstandsbericht (Stichtag 02.09.2013) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen zur Kenntnis.


zu TOP 4.2
Umsetzung der Brandschutzrückstellungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09437-13)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den 3. Sachstandsbericht (zum Stichtag 01.09.2013) zur Umsetzung des Brandschutzes an Dortmunder Schulen zur Kenntnis.


zu TOP 4.3
Gesamtstädtische Priorisierung für Hochbaumaßnahmen 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11013-13)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die vorgelegte gesamtstädtische Prioritätenliste für das Jahr 2014 und das daraus abgeleitete Jahresarbeitsprogramm der Immobilienwirtschaft (FB 65) zur Kenntnis.


zu TOP 4.4
Entscheidung über die vorzeitige Weiterführung der Planung von vier TEK-Anbauten im Rahmen des U3-Ausbaus des städtischen Trägers FABIDO
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11492-13)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den nachfolgenden Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 12.12.2013 zur Kenntnis:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Planung und Ausführungsvorbereitung für die TEK Volksgartenstraße, TEK Biehleweg, TEK Baedekerstraße und die TEK Hopmanns Mühlenweg aus dem VV-Beschluss vom 21.03.2012 (Drucksache Nr. 06864-12) noch vor dem Planungs- und Ausführungsbeschluss des Rates am 10.04.2014 durchführen zu lassen.



Die Städtische Immobilienwirtschaft wird damit beauftragt, die erforderlichen Honorarverträge mit den externen Ingenieurbüros abzuschließen.


zu TOP 4.5
Aktueller Sachstand zur Situation in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11532-13)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Sachstandsbericht zur Situation in der Dortmunder Nordstadt zur Kenntnis.



5. Anträge / Anfragen


zu TOP 5.1
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Ausbildung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11825-14)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11825-14-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

„…in der Beantwortung einer Anfrage der GRÜNEN Fraktion im November des letzten Jahres hat die Verwaltung mitgeteilt, dass bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF) während der Dauer einer genehmigten Ausbildung bzw. Maßnahme von aufenthaltsbeendenden Entscheidungen abgesehen wird. Gleichzeitig hat die Verwaltung mitgeteilt, dass aus Sicht der Ausländerbehörde nach einer abgeschlossenen Ausbildung bzw. Maßnahme die Erteilung eines Aufenthaltstitels im Falle einer möglichen Arbeitsaufnahme die Regel (§ 18a Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung) und die Versagung eine zu begründende Ausnahme sein soll.

Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN unter dem o.g. TOP um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1) Viele der UMF können eine Maßnahme oder eine Schul-/ Berufsausbildung erst kurz vor Erlangen ihrer Volljährigkeit beginnen. Ein Abschluss der Maßnahme kann deshalb erst lange nach Volljährigkeit erfolgen. Kann davon ausgegangen werden, dass das von der Verwaltung in ihrer Antwort aus November 2013 beschriebene Verfahren auch für diese Gruppe gilt?
2) Wie ist das Verfahren hinsichtlich der Erteilung eines Aufenthaltstitels bei über 18-jährigen, ehemaligen UMF, die erst nach Erlangen ihrer Volljährigkeit eine Maßnahme oder Ausbildung beginnen können?

3) Wie bewertet die Verwaltung die grundsätzliche Möglichkeit, auch für über 18-jährige, ehemalige UMF eine Aufenthaltserlaubnis bei Schul- bzw. Berufsausbildung zu erteilen?

4) Welche Zuständigkeiten und Einflussmöglichkeiten hat hier das Jugendamt noch?

5) In ihrer Antwort von November 2013 hat die Verwaltung bemerkt, dass ein wesentliches Kriterium bei der Entscheidung über einen Aufenthaltstitel die Erfüllung der Mitwirkungspflicht bei der Passbeschaffung und die Aufklärung über Identität und Herkunft der jugendlichen Flüchtlinge ist.
Gibt es schon Fälle, wo der Mitwirkungspflicht genüge getan wurde und eine Aufenthaltserlaubnis wegen (Schul-) Ausbildung erteilt werden konnte? Wenn ja, um wie viele Fälle handelt es sich?“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt spätestens für die Sitzung des Ausschusses am 09.04.2014.


zu TOP 5.2
Jugendhilfeplanung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11826-14)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11826-14-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

„…die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet die Verwaltung um eine Darstellung der Arbeit der Jugendhilfeplanung vor dem Hintergrund der in § 80 SGB VIII definierten Aufgaben und Zielsetzungen. Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1) Wie ist die Jugendhilfeplanung strukturell in die Arbeit des Jugendamtes eingebunden?
2) Wie viele Personalstellen stehen für die Aufgaben der Jugendhilfeplanung zur Verfügung?

3) Wie viele dieser Stellen sind momentan besetzt?

4) Welche fachliche Qualifikation haben die StelleninhaberInnen?

5) Welche Planungsgrundlagen werden quantitativ und qualitativ in die Jugendhilfeplanung einbezogen?

6) Wie erfolgen die Erhebungen von Planungsparametern?

7) Nach §78 SGB VIII sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Bildung von Arbeitsgemeinschaften anstreben, in denen neben ihnen die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie die Träger geförderter Maßnahmen vertreten sind. In den Arbeitsgemeinschaften soll darauf hingewirkt werden, dass die geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden und sich gegenseitig ergänzen. Wie viele AG nach §78 SGB VIII gibt es zurzeit in Dortmund sowohl thematisch als auch raumbezogen?

8) Inwieweit werden die Ergebnisse der AG nach §78 SGB VIII dokumentiert und nachvollziehbar in die Jugendhilfeplanung einbezogen?

9) Qualitätsentwicklung und Jugendhilfeplanung sind eng verknüpft.
§ 79a SGB VIII fordert auf, die qualitative Steuerungsfunktion der Jugendhilfeplanung wieder stärker in den Blick zu nehmen. Wie werden die neuen Anforderungen des § 79 und §79a im Jugendamt strukturell und personell umgesetzt werden, inwieweit ändern sich die Erhebungsparameter und die strukturelle Einbindung?“

Frau Schütte-Haermeyer würde es begrüßen, wenn es in der Sitzung am 09.04.2014 einen mündlichen Bericht zum Gesamtkomplex Jugendhilfe geben würde, in dem auch die vorliegenden Fragen mit beantwortet werden.

Das wurde von Herrn Burkholz zugesagt.


zu TOP 5.3
Zuwanderung von Kindern und Jugendlichen aus Bulgarien und Rumänien nach Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11821-14)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU- Fraktion vor:

…“ den Medien ist zu entnehmen, dass immer mehr Kinder aus Bulgarien und Rumänien neu in Dortmund ankommen.

Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung um einen umfassenden Sachstandsbericht über die Dortmunder Zuwanderungssituation zum 31.01.2014 – aufgeschlüsselt nach Monaten ab Januar 2013 - dabei ist nach Kleinkindern, Kindergartenkindern, Schulkindern bis 14 Jahren und Jugendlichen zu differenzieren. Von erheblichem Interesse ist auch die gesundheitliche Situation, da es zu signifikanten Zunahmen von Tuberkulosefällen unter diesen Wanderungsgruppen gekommen sein soll.“


Auf Nachfrage von Herrn Sohn teilte Herr Burkholz mit, dass derzeit eine Ratsvorlage zu der Gesamtproblematik erarbeitet werde. Er gehe davon aus, dass sie spätestens in der übernächsten Sitzung (09.04.2014) dem Ausschuss vorliegen werde.

Frau Bonekamp ergänzte, dass in der Ratssitzung am 13.02.2014 ein umfassender mündlicher Bericht vorgesehen ist. Außerdem soll eine entsprechende Vorlage zu der Gesamtproblematik eingebracht werden, die erst nach Beratung in den Fachausschüssen abschließend im Rat diskutiert werden soll.


zu TOP 6.
Informationen aus den Bezirksvertretungen

Die aktualisierte Übersicht ist der Niederschrift beigefügt (s. Anlage).



zu TOP 7.
Mitteilungen des Vorsitzenden

Der Vorsitzende wies auf folgende Informationen hin:

- Zentrale Jugendforen
Die Terminübersicht für 2014 wurde den Mitgliedern übersandt, die Einladung zu der Veranstaltung am 01.03.2014 vor der Sitzung verteilt.
Herr Sohn wies darauf hin, dass sich der Ausschuss in seiner Sitzung am 28.11.2012 auf folgende Teilnehmer verständigt hat:
Herr Sohn
Frau Pieper
Herr Rettstadt (Einladung über die Fraktionsgeschäftsstelle)

Frau Liedschulte oder Herr Barrenbrügge (wird jeweils abgesprochen, Einladung über die Fraktionsgeschäftsstelle)
Frau Schütte-Haermeyer oder Frau Blotenberg (wird jeweils abgesprochen, Einladung über die Fraktionsgeschäftsstelle)

Herr Oppermann (für die Jugendverbände)
Herr Sperling (für die Wohlfahrtsverbände, müsste neu benannt werden)


- Familienpolitisches Netzwerk - FPN
Herr Sohn berichtete aus der gestrigen Sitzung des FPN. Es wurde die Frage aufgeworfen, inwieweit es für die politische Arbeit tatsächlich noch notwendig ist. Dafür soll zunächst festgestellt werden, welche Überschneidungen es zu anderen Netzwerken gibt. Dann müsse gemeinsam mit allen Beteiligten eine Lösung gefunden werden, wie zukünftig damit umgegangen werden soll.






Der Vorsitzende beendete den öffentlichen Teil um 18.03 Uhr.





Sohn von Kölln Lieberknecht
Vorsitzender Schriftführerin



Anlage zu TOP 2.1

(See attached file: Gender Arbeitskreis Dortmund überarbeitet.pdf)


Anlage zu TOP 2.3

(See attached file: UMF_AKJF 12.02.2014.pdf)


Anlage zu TOP 6.

(See attached file: BV-Wiedervorlage Dezember 2013.pdf)