Niederschrift über die 2. öffentliche Sitzung
des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
vom 15.02.2000, Beginn 15.00 Uhr,
Rathaus, Friedensplatz, Saal Hanse


Anwesende: siehe beigefügte Anwesenheitsliste


Zu TOP 1: Feststellung der Beschlussfähigkeit

Herr Quittek stellte die Beschlussfähigkeit fest. Bei der Beiratssitzung waren 12 von 12 stimmberechtigten Mitgliedern anwesend

Zu TOP 2: Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW

Herr Quittek wies auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW hin.

Zu TOP 3: Abstimmung von Niederschriften

Der Niederschrift der konstituierenden Sitzung vom 18.01.2000 wurde zugestimmt.

Zu TOP 4: Entwicklung des Geländes Phoenix-West - Ökologische Bewertung des Raumes

Herr Dr. Marks gab einen Sachstandsbericht zum Gelände Phönix-West und Deponie Hympendahl. Dabei stellte er das Ergebnis der ökologischen Bestandsaufnahme und Bewertung vor. Die Bereiche nördlich der Bahnlinie, die übrigen zur Emscher abfallenden Bereiche sowie 2 Halden im Süden des Phönix-West-Geländes sind ökologisch so wertvoll, dass sie auf jeden Fall erhalten bzw. naturnah weiterentwickelt werden sollten. Der vorhandene und anlässlich der Bundesgartenschau vorübergehend geöffnete Weg zwischen Emscherpromenade (Hörde) und Buschmühle soll für die Öffentlichkeit nunmehr allgemein zugänglich sein.
Auch das Gelände der Deponie Hympendahl, auf der über Jahrzehnte Gichtgasschlämme abgelagert worden sind, soll mit der Zielsetzung “Grün” renaturiert werden. Allerdings sind hier zuvor verschiedene Sanierungs- und Sicherungsmaßnahmen erforderlich. So wird mit Zustimmung der höheren Abfallbehörde in Kürze die Deponie mit einer ca. 1 m mächtigen Schicht Hochofenschlacke abgedeckt, um den Deponiekörper zu stabilisieren.

Herr Büscher ergänzte, dass sich in der Nähe der alten Hochöfen Wiesenflächen befinden, auf denen seltene Pflanzen vorkommen. Er bat darum, die Wiesenflächen in ihrem jetzigen Zustand zu belassen.

Herr Quittek fragte nach, ob es im Bereich Hympendahl ein Feuchtgebiet geben wird. Herr Dr. Mackenbach verneinte dies, da die Gichtgasschlämme Schwermetalle und Cyanide enthielten, die nicht durch (saure) Sickerwässer mobilisiert werden dürften. Aus diesem Grund sei neben der statischen Stabilisierung des Deponiekörpers auch eine Abdichtung der Deponieoberfläche erforderlich. Die Böschungsbereiche würden hiervon allerdings nicht tangiert.
Herr Quittek fragte, ob ein Tümpel südlich der Bahnlinie möglich sei oder ob sich dort Altlasten befänden. Weiterhin interessierte es Herrn Quittek, ob schon ein Konzept für Phoenix-Ost geplant ist. Herr Dr. Mackenbach berichtete, dass die Untersuchungen und Überlegungen noch nicht so weit fortgeschritten seien. Eine renaturierte Emscher könne jedenfalls eine Vernetzungsmöglichkeit zwischen Phoenix-Ost und -West darstellen.

Zu der geplanten Öffnung des Weges südlich der Emscher wurden verschiedene Bedenken vorgebracht. So gab Herr Kaleck zu bedenken, dass sich für die Besucher Gefahrensituationen ergeben können. Weiterhin sei der Bereich Lebensraum für verschiedene seltene Tierarten, weshalb eine Beunruhigung unbedingt zu vermeiden sei.

Herr Zühlke brachte ein, dass der Weg eine Beeinträchtigung der Umwelt darstelle und dass es sinnvoller sei, einen Weg parallel zur Bahntrasse zu schaffen bzw. freizugeben, um Störungen im ökologisch wichtigen Bereich zu vermeiden.

Herr Kaleck ergänzte, dass hier ein Widerspruch offenbart würde. Einerseits werde angestrebt, größere Flächen zum Überleben der Tiere zu schaffen, andererseits solle ein Weg für Besucher geöffnet werden, der eine solche Fläche zerschneiden würde. Eine Wegeverbindung entlang der Bahnlinie wäre daher besser.

Herr Gährken vertrat die Ansicht, dass eine Wegverbindung entlang der Bahntrasse eine gute Lösung wäre. Allerdings sei der Weg entlang der Emscher eine Alternative, da er eine gute Verbindungsmöglichkeit darstelle. Er räumte ein, dass eine Störung der Tierwelt allerdings möglich sei.

Herr Dr. Mackenbach erklärte, der Weg sei als Fuß- und Radwegeverbindung äußerst wichtig. Außerdem bedeute eine Öffnung nicht, dass auch das Gelände ringsherum für Besucher geöffnet werden solle. Amphibienwanderungen würden nicht gestört.

Herr Zühlke merkte an, dass die Uferbereiche der Emscher ökologisch wertvoll seien und dass ein Weg nördlich der Bahnlinie bereits vorhanden ist. Dem wurde durch Herrn Dr. Marks widersprochen: Ein Weg entlang der Bahntrasse existiere definitiv nicht, und der zu öffnende Weg verlaufe außerhalb der eigentlichen Emscheraue.

Nach Meinung von Herrn Kaleck werden auch feuchte Wege von Amphibien angenommen, so dass diese totgetreten werden. Die Öffnung des Weges stelle eine neue Falle für Amphibien dar (Erdkröten, Kreuzkröten, etc.) und könne von Ihm nicht mitgetragen werden.

Herr Quittek sprach sich für die Wegeöffnung entlang der Emscher aus, da er eine unverzichtbare Radwegeverbindung darstelle. Ein Weg entlang der Bahnlinie würde wegen der erheblichen Höhenunterschiede und des Umweges wohl kaum von Radfahrern angenommen werden.
Herr Zühlke schlug hierzu einen Kompromiss vor: Besonders empfindliche Uferbereiche sollten aus der Planung herausgenommen werden. Dem wurde durch Herrn Dr. Marks widersprochen: Der Weg verlaufe überall außerhalb der sensiblen Emscheraue, und eine Teilöffnung würde einen zusätzlichen Brückenschlag in Höhe des Westfalenparkeingangs Hörde bedingen.

Das Hauptproblem sind nach Herrn Kalecks Meinung die Hundebesitzer, die überall die Landschaft betreten müssen und sich nicht an Wege halten. “Tausende von Tieren” würden dadurch getötet, weil in ihren Lebensraum eingedrungen wird.
Herr Freudenberger warf ein, dass es sich bei dem Beirat um einen “Landschafts”beirat handelt, bei dem der Mensch mit einbezogen werden müsse.

Herr Quittek stellte folgende Vorschläge zur Abstimmung:

1. Es soll keinen Weg entlang der Emscheraue geben, sondern einen Weg entlang der Bahntrasse. Dieser Vorschlag erhielt 1 Stimme.
2. Es soll ein Prüfauftrag erteilt werden, ob ein Weg entlang der Bahnlinie möglich ist, falls nicht, soll der Weg südlich der Emscher geöffnet werden. Dieser Vorschlag erhielt keine Stimme.
3. Es soll in Teilen die Emscherpromenade benutzt werden und später auf die südliche Seite der Emscher gewechselt werden. Dieser Vorschlag erhielt eine Stimme.
4. Es soll der während der Bundesgartenschau geöffnete Weg genutzt werden. Dieser Vorschlag wurde mit 10 zu 2 Stimmen angenommen.

Weiterhin beschloss der Beirat einstimmig, dass die Deponie Hympendahl als Trockenstandort renaturiert werden soll.

Zu Top 5: Aufstellen eines neuen Flächennutzungsplanes für die Stadt Dortmund

Herr Quittek erläuterte, dass aufgrund der demographischen Entwicklung in der Stadt Dortmund (abnehmende Bevölkerungszahl) der Flächenutzungsplan (FNP) nach dem Grundsatz der "Nachhaltigkeit" aufgestellt werden solle. Dem FNP sollte zur Verwirklichung dieses Zieles eine "Plan-UVP" vorgeschaltet werden. Es müsse deutlich werden, dass eine Flächenhaushaltspolitik auch für die Freiraumplanung (und nicht nur für Gewerbe und Wohnen) erforderlich ist. Aus der Sicht des Freiraumschutzes sollte der FNP
1. Ausschlussflächen,
2. Konfliktflächen und
3. Ausgleichsflächen
festsetzen.

Die Umweltqualitätsziele zur Freiraumentwicklung (AUSW-Beschlussvorlagen vom 14.4.1997 und 4.9.1997) sind fortzuführen und flächenmäßig zu konkretisieren. Hierzu verweist der Beirat auf die Beschlussvorlage vom 4.9.1997. Dort heißt es:

"Sie (die Verwaltung) wird darüber hinaus die Umweltqualitätsziele an einzelnen Fallbeispielen bis auf die Maßnahmenebene herunterbrechen, die Projektergebnisse im regionalen Verbund zur Diskussion stellen und die UQZ zur Freiraumentwicklung über eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit auch der Bürgerschaft erläutern."

Diese Zusage ist bis heute nicht erfüllt worden. Der Beirat hält es für dringend erforderlich, die UQZ stadtweit flächenmäßig zu konkretisieren und verbindlich vom Rat zu verabschieden sowie im neuen Flächennutzungsplan und in die Landschaftspläne einzuarbeiten (Festlegung von Tabuzonen). Hierzu wird es auch erforderlich sein, ein Konzept für ein stadtweites Biotopverbundsystem (Konkretisierung der UQZ, hier z.B. auch Berücksichtigung zu sperrender Straßen) zu entwickeln. Der ehrenamtliche Naturschutz (Landschaftsbeirat und Naturschutzverbände) ist einzubeziehen.

Ferner sind die Stellungnahmen des Beirates zur Aufstellung des alten FNP aus dem Jahr 1984 und zur Wohnbauflächenentwicklung aus 1997 sowie die Vorschläge des "Bioökologischen Grundlagen- und Bewertungskataloges für die Stadt Dortmund" zu berücksichtigen.

Ausgleichs- und Ersatzflächen sind primär in das zu entwickelnde Freiraumsystem (ökologische Vorrangräume) einzubauen. Kompensationsflächen sollten in diesem Sinne schon vor Aufstellung und Realisierung konkreter Bauvorhaben (Bauleitplanung) festgelegt werden.

Der Beirat geht davon aus, dass er frühzeitig und umfassend in die Erarbeitung des FNP einbezogen wird.

Herr Neuhoff brachte ein, dass bei der Aufstellung des Flächennutzungsplanes auch ortsübergreifende Gesichtspunkte beachtet werden sollten. Weiterhin sollten überregionale Grünzuge nicht einfach bebaut werden, ohne dies mit den Nachbargemeinden abzusprechen.

Nach Herrn Kalecks Meinung steht das Konkurrenzdenken der Gemeinden der Agenda 21 entgegen. Aus diesem Grund müsse ein Konzept erarbeitet werden, dass dieses Konkurrenzdenken verringert.

Herr Gehrken fragte, ob ein regionaler Flächennutzungsplan aufgestellt werden kann. Herr Quittek antwortete, dass der Flächennutzungsplan rein kommunal sei; für die regionale Ebene gäbe es den Gebietsentwicklungsplan, aus dem der Flächennutzungsplan zu entwickeln sei.

Die Vorlage wurde vom Beirat zur Kenntnis genommen.

Zu TOP 6: Erarbeitung eines Mobilitätskonzeptes für die Stadt Dortmund
(Vorlage)

Herr Quittek berichtete, dass das Mobilitätskonzept als Baustein des Flächennutzungsplanes insbesondere dem Ziel der Förderung des Umweltverbundes (Fußgänger, Radfahrer, Busse und Bahnen) dienen müsse. Gerade Fußgänger und Radfahrer würden bislang eher vernachlässigt. Der Anteil des Radverkehrs stagniere trotz anderslautender Zielsetzung des Rates.

Aus der Sicht des Naturschutzes - aber auch der Naherholung - ist die Sperrung von nicht benötigtem Straßenraum in der freien Landschaft mit einzubeziehen. Eine diesbezügliche Liste von Straßen hat der Beirat bereits in den 80er Jahren erarbeitet.

Der Landschaftsbeirat bittet, an der Erarbeitung des Mobilitätskonzeptes beteiligt zu werden (z.B. im geplanten "Verkehrsbeirat").

Nach Meinung von Herrn Zühlke ist eine Sperrung von Straßen die am weitesten gehende Möglichkeit. Außerdem müsse der Bedeutungscharakter von Straßen neu definiert werden (Geschwindigkeit, Straßenprofil).

Die Vorlage wurde vom Beirat zur Kenntnis genommen.





Zu TOP 7: Planfeststellungsverfahren L 556n - Westumgehung Asseln

Herr Marks informierte über den aktuellen Planungsstand. Zur Zeit liegen die Unterlagen öffentlich aus.
Herr Quittek vertrat die Ansicht, dass die Ausgleichsflächen (A1-A4, A7, A8, G1-G9) zu trassennah sind und deshalb nicht als echte Ausgleichsflächen angesehen werden können. Die Ausgleichsflächen A5, A6 und A9 sind dagegen positiv zu werten. Sinnvoll wäre es zudem, einen Freiraumkorridor östlich von Rewe zu entwickeln. Weiterhin sei eine Landschaftsbrücke im Bereich der Hollandstraße sinnvoll, da die Zerschneidungswirkung der L 556n nicht durch die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen aufgehoben wird. Auch seien keine Rückbaumaßnahmen für die Asselburgstraße geplant, welche durch die L 556n entlastet werden soll. Der Gesamtbau der Westumgehung ist nach wie vor als kritisch abzusehen.

Herr Zühlke begrüßte den Vorschlag einer Landschaftsbrücke, dabei solle die Troglage der Straße weiter vertieft werden, um die Landschaftsbrücke ebenerdig realisieren zu können. Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind seiner Meinung nach zu nah an der Trasse vorgesehen, um eine volle Wirksamkeit entfalten zu können. Die Landschaftsbrücke müsse über ein Leitsystem verfügen.

Herr Hülsmann-Trapphoff sagte in diesem Bereich sei kaum Niederwild vorhanden und das die Ost-West Verbindung durch die Straße beseitigt wird (außer im Bereich G4).

Herr Büscher forderte, dass ausreichende Fußwegeverbindungen bestehen bleiben.

Nach Meinung von Herrn Freudenberger würden der Aufwand und der Ertrag einer Landschaftsbrücke in diesem Bereich in keinem Verhältnis stehen, da das anzuschließende Gebiet hierfür zu klein sei und in Teilen auch noch bebaut werden solle.

Folgender Beschluss wurde einstimmig gefasst:
Der Beirat betrachtet den Bau der L 556n (Westumgehung Asseln) als sehr problematisch. Die erwartete Entlastungswirkung steht in keinem Verhältnis zum Landschaftseingriff und den möglichen Folgewirkungen (Bau weiterer Straßen).

Die L 556n schneidet die Ortslage Asseln vom Freiraum im Westen (Brackeler Feld) ab. Dieser auch für die Bevölkerung wichtige Erholungsraum wird damit wesentlich schwerer erreichbar. Ferner wird der einzig verbliebene Nord-Süd-Freiraumkorridor im Dortmunder Osten (zwischen Rewe und Ortslage Asseln) abgeriegelt.

Die meisten der vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen liegen zu trassennah und sind allenfalls als Straßenbegleitgrün und als eingriffsmindernde Maßnahmen zu interpretieren. Das gilt für die Nummern A 1 bis A 4, A 7 und A 8, G 1 bis G 9 und G 11 bis G 14.

Positiv zu bewerten sind lediglich die Maßnahmen A 5 und A 6 (die Baumreihen sollten allerdings verlängert werden) und die Maßnahme A 9 (südlich S-Bahn östlich Halde Schleswig). G 10 ist als Teil des Regenrückhaltebeckens nicht als Ausgleich für den Straßenbau einzustufen.

Die unmittelbar an der Straße liegenden Begrünungen sind als Lebensraum nur bedingt geeignet, da sie den Emissionen der Straße voll ausgesetzt sind und tierische Bewohner Gefahr laufen, dem Autoverkehr zum Opfer zu fallen. Angesichts der lagebedingten mäßigen Qualität der meisten Maßnahmen, der Trennwirkung für Mensch und Tier und der nur teilweise ausgleichbaren Versiegelung durch Entsiegeln fordert der Beirat zusätzliche flächige Maßnahmen abseits der negativen Straßeneinflüsse. Geeignet sind der Nord-Süd-Korridor westlich der L 556n im Norden des Hellwegs und Flächen im Süden beiderseits der S-Bahn-Linie mit Verknüpfung Richtung Halde Schleswig. Denkbar ist auch eine Querungsbrücke (Landschaftsbrücke) über die L 556n im Zuge der Hollandstraße.

In der Pflanzliste ist für trockenere Standorte die Moor- durch die Sandbirke zu ersetzen.

Aus verkehrlicher Sicht ist anzumerken:
Die Verkehrsbelastung wird sich auf den Asselner Hellweg verlagern und den Druck auf den Weiterbau der L 663n nach Unna verschärfen. Diese Straße wird aber wegen ihrer erheblichen Zerschneidungswirkung von Beirat seit langem abgelehnt. Zudem wird die Entlastungswirkung für die Asselburgstraße überschätzt. Mit der L 556n ist nämlich nicht der Rückbau der Ortsdurchfahrt verbunden. Deshalb wird auch nach dem Bau der L 556n ein erheblicher Anteil des Verkehrs auf der Asselburgstraße verbleiben. Ortsumfahrungsstraßen sind aber erst dann sinnvoll, wenn mindestens 50 Prozent des Verkehrs aus der Ortsdurchfahrt herausgenommen wird.

Zu TOP 8: Ordnungsrechtliche Praxis im Bereich des Artenschutzes in Dortmund
(Vorlage)

Der TOP 8 wurde auf die nächste Sitzung verschoben.

Zu TOP 9: Anfragen, Hinweise, Mitteilungen

Herr Höing kündigte einen Bericht über die Tagung “Landwirtschaft im Ballungsraum” an. In diesem Zusammenhang sind auch Gespräche mit den Vertretern der Landwirtschaft geplant.

Herr Quittek kündigte für die Märzsitzung einen Bericht zur Wohnungsbauentwicklung (Wohnbauflächenliste) in Dortmund an.

Herr Dr. Marks berichtete, dass der Ausbau des Flughafens Dortmund-Wickede planfestgestellt und damit rechtsverbindlich ist. Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann nun innerhalb eines Monats Klage bei der Bezirksregierung Münster eingereicht werden. Weiterhin gab er die Entwidmung der Straße “Hallerey” bekannt. Sie soll zum Martener Hellweg hin abgesperrt werden.

Dazu stellte Herr Budde fest, dass für Feldwege Pfosten zur Absperrung generell sinnvoll seien, sofern die Landwirte Schlüssel für die Pfosten erhalten.

Nach Aussage von Herrn Dr. Marks soll auf Beschluss der Bezirksvertretung Lütgendortmund auch die Dorneystraße gesperrt werden. Dies sei aber insofern problematisch, als ein Teil der zu sperrenden Straße auf Wittener Gebiet liegt.

Herr Quittek ergänzte diese Aussage mit dem Hinweis, dass durch die Sperrung die Verbindung zu dem dort gelegenen Sportplatz abgeschnitten wird. Es müsse auf jeden Fall mit den Anwohnern gesprochen und der Sportplatz verlagert werden.

Die Verwaltung wird die Möglichkeit einer Sperrung in Zusammenarbeit mit der Stadt Witten prüfen.

Herr Höing berichtete über die von der Bezirksvertretung Mengede beschlossene Schließung der Straße “Schersfeld”, deren verkehrstechnische Widmung noch überprüft werden muss.
Herr Kaleck stellte die Frage, ob die Verwaltung beim Entfernen einer Hecke im Zuge von Baumaßnahmen die Wiederherstellung des Urzustandes anordnen könne.

Herr Höing führte hierzu aus, dass der bebaute Innenbereich nicht unter die Eingriffsregelung falle. Im Außenbereich besteht diese Möglichkeit, soweit es sich um einen Eingriff in Natur und Landschaft handelt.

Herr Hülsmann-Trapphoff machte daraufhin den Vorschlag, für den Innenbereich eine Gestal-tungssatzung zu erlassen. Hierüber fasste der Beirat keinen Beschluss


Herr Quittek schloss die Sitzung um 17:45 Uhr.




gez. Quittek Dr. Marks
Vorsitzender Schriftführer

Niederschrift über die 2. öffentliche Sitzung
des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
vom 15.02.2000, Beginn 15.00 Uhr,
Rathaus, Friedensplatz, Saal Hanse


Anwesende: siehe beigefügte Anwesenheitsliste


Zu TOP 1: Feststellung der Beschlussfähigkeit

Herr Quittek stellte die Beschlussfähigkeit fest. Bei der Beiratssitzung waren 12 von 12 stimmberechtigten Mitgliedern anwesend

Zu TOP 2: Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW

Herr Quittek wies auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW hin.

Zu TOP 3: Abstimmung von Niederschriften

Der Niederschrift der konstituierenden Sitzung vom 18.01.2000 wurde zugestimmt.

Zu TOP 4: Entwicklung des Geländes Phoenix-West - Ökologische Bewertung des Raumes

Herr Dr. Marks gab einen Sachstandsbericht zum Gelände Phönix-West und Deponie Hympendahl. Dabei stellte er das Ergebnis der ökologischen Bestandsaufnahme und Bewertung vor. Die Bereiche nördlich der Bahnlinie, die übrigen zur Emscher abfallenden Bereiche sowie 2 Halden im Süden des Phönix-West-Geländes sind ökologisch so wertvoll, dass sie auf jeden Fall erhalten bzw. naturnah weiterentwickelt werden sollten. Der vorhandene und anlässlich der Bundesgartenschau vorübergehend geöffnete Weg zwischen Emscherpromenade (Hörde) und Buschmühle soll für die Öffentlichkeit nunmehr allgemein zugänglich sein.
Auch das Gelände der Deponie Hympendahl, auf der über Jahrzehnte Gichtgasschlämme abgelagert worden sind, soll mit der Zielsetzung “Grün” renaturiert werden. Allerdings sind hier zuvor verschiedene Sanierungs- und Sicherungsmaßnahmen erforderlich. So wird mit Zustimmung der höheren Abfallbehörde in Kürze die Deponie mit einer ca. 1 m mächtigen Schicht Hochofenschlacke abgedeckt, um den Deponiekörper zu stabilisieren.

Herr Büscher ergänzte, dass sich in der Nähe der alten Hochöfen Wiesenflächen befinden, auf denen seltene Pflanzen vorkommen. Er bat darum, die Wiesenflächen in ihrem jetzigen Zustand zu belassen.

Herr Quittek fragte nach, ob es im Bereich Hympendahl ein Feuchtgebiet geben wird. Herr Dr. Mackenbach verneinte dies, da die Gichtgasschlämme Schwermetalle und Cyanide enthielten, die nicht durch (saure) Sickerwässer mobilisiert werden dürften. Aus diesem Grund sei neben der statischen Stabilisierung des Deponiekörpers auch eine Abdichtung der Deponieoberfläche erforderlich. Die Böschungsbereiche würden hiervon allerdings nicht tangiert.
Herr Quittek fragte, ob ein Tümpel südlich der Bahnlinie möglich sei oder ob sich dort Altlasten befänden. Weiterhin interessierte es Herrn Quittek, ob schon ein Konzept für Phoenix-Ost geplant ist. Herr Dr. Mackenbach berichtete, dass die Untersuchungen und Überlegungen noch nicht so weit fortgeschritten seien. Eine renaturierte Emscher könne jedenfalls eine Vernetzungsmöglichkeit zwischen Phoenix-Ost und -West darstellen.

Zu der geplanten Öffnung des Weges südlich der Emscher wurden verschiedene Bedenken vorgebracht. So gab Herr Kaleck zu bedenken, dass sich für die Besucher Gefahrensituationen ergeben können. Weiterhin sei der Bereich Lebensraum für verschiedene seltene Tierarten, weshalb eine Beunruhigung unbedingt zu vermeiden sei.

Herr Zühlke brachte ein, dass der Weg eine Beeinträchtigung der Umwelt darstelle und dass es sinnvoller sei, einen Weg parallel zur Bahntrasse zu schaffen bzw. freizugeben, um Störungen im ökologisch wichtigen Bereich zu vermeiden.

Herr Kaleck ergänzte, dass hier ein Widerspruch offenbart würde. Einerseits werde angestrebt, größere Flächen zum Überleben der Tiere zu schaffen, andererseits solle ein Weg für Besucher geöffnet werden, der eine solche Fläche zerschneiden würde. Eine Wegeverbindung entlang der Bahnlinie wäre daher besser.

Herr Gährken vertrat die Ansicht, dass eine Wegverbindung entlang der Bahntrasse eine gute Lösung wäre. Allerdings sei der Weg entlang der Emscher eine Alternative, da er eine gute Verbindungsmöglichkeit darstelle. Er räumte ein, dass eine Störung der Tierwelt allerdings möglich sei.

Herr Dr. Mackenbach erklärte, der Weg sei als Fuß- und Radwegeverbindung äußerst wichtig. Außerdem bedeute eine Öffnung nicht, dass auch das Gelände ringsherum für Besucher geöffnet werden solle. Amphibienwanderungen würden nicht gestört.

Herr Zühlke merkte an, dass die Uferbereiche der Emscher ökologisch wertvoll seien und dass ein Weg nördlich der Bahnlinie bereits vorhanden ist. Dem wurde durch Herrn Dr. Marks widersprochen: Ein Weg entlang der Bahntrasse existiere definitiv nicht, und der zu öffnende Weg verlaufe außerhalb der eigentlichen Emscheraue.

Nach Meinung von Herrn Kaleck werden auch feuchte Wege von Amphibien angenommen, so dass diese totgetreten werden. Die Öffnung des Weges stelle eine neue Falle für Amphibien dar (Erdkröten, Kreuzkröten, etc.) und könne von Ihm nicht mitgetragen werden.

Herr Quittek sprach sich für die Wegeöffnung entlang der Emscher aus, da er eine unverzichtbare Radwegeverbindung darstelle. Ein Weg entlang der Bahnlinie würde wegen der erheblichen Höhenunterschiede und des Umweges wohl kaum von Radfahrern angenommen werden.
Herr Zühlke schlug hierzu einen Kompromiss vor: Besonders empfindliche Uferbereiche sollten aus der Planung herausgenommen werden. Dem wurde durch Herrn Dr. Marks widersprochen: Der Weg verlaufe überall außerhalb der sensiblen Emscheraue, und eine Teilöffnung würde einen zusätzlichen Brückenschlag in Höhe des Westfalenparkeingangs Hörde bedingen.

Das Hauptproblem sind nach Herrn Kalecks Meinung die Hundebesitzer, die überall die Landschaft betreten müssen und sich nicht an Wege halten. “Tausende von Tieren” würden dadurch getötet, weil in ihren Lebensraum eingedrungen wird.
Herr Freudenberger warf ein, dass es sich bei dem Beirat um einen “Landschafts”beirat handelt, bei dem der Mensch mit einbezogen werden müsse.

Herr Quittek stellte folgende Vorschläge zur Abstimmung:

1. Es soll keinen Weg entlang der Emscheraue geben, sondern einen Weg entlang der Bahntrasse. Dieser Vorschlag erhielt 1 Stimme.
2. Es soll ein Prüfauftrag erteilt werden, ob ein Weg entlang der Bahnlinie möglich ist, falls nicht, soll der Weg südlich der Emscher geöffnet werden. Dieser Vorschlag erhielt keine Stimme.
3. Es soll in Teilen die Emscherpromenade benutzt werden und später auf die südliche Seite der Emscher gewechselt werden. Dieser Vorschlag erhielt eine Stimme.
4. Es soll der während der Bundesgartenschau geöffnete Weg genutzt werden. Dieser Vorschlag wurde mit 10 zu 2 Stimmen angenommen.

Weiterhin beschloss der Beirat einstimmig, dass die Deponie Hympendahl als Trockenstandort renaturiert werden soll.

Zu Top 5: Aufstellen eines neuen Flächennutzungsplanes für die Stadt Dortmund

Herr Quittek erläuterte, dass aufgrund der demographischen Entwicklung in der Stadt Dortmund (abnehmende Bevölkerungszahl) der Flächenutzungsplan (FNP) nach dem Grundsatz der "Nachhaltigkeit" aufgestellt werden solle. Dem FNP sollte zur Verwirklichung dieses Zieles eine "Plan-UVP" vorgeschaltet werden. Es müsse deutlich werden, dass eine Flächenhaushaltspolitik auch für die Freiraumplanung (und nicht nur für Gewerbe und Wohnen) erforderlich ist. Aus der Sicht des Freiraumschutzes sollte der FNP
1. Ausschlussflächen,
2. Konfliktflächen und
3. Ausgleichsflächen
festsetzen.

Die Umweltqualitätsziele zur Freiraumentwicklung (AUSW-Beschlussvorlagen vom 14.4.1997 und 4.9.1997) sind fortzuführen und flächenmäßig zu konkretisieren. Hierzu verweist der Beirat auf die Beschlussvorlage vom 4.9.1997. Dort heißt es:

"Sie (die Verwaltung) wird darüber hinaus die Umweltqualitätsziele an einzelnen Fallbeispielen bis auf die Maßnahmenebene herunterbrechen, die Projektergebnisse im regionalen Verbund zur Diskussion stellen und die UQZ zur Freiraumentwicklung über eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit auch der Bürgerschaft erläutern."

Diese Zusage ist bis heute nicht erfüllt worden. Der Beirat hält es für dringend erforderlich, die UQZ stadtweit flächenmäßig zu konkretisieren und verbindlich vom Rat zu verabschieden sowie im neuen Flächennutzungsplan und in die Landschaftspläne einzuarbeiten (Festlegung von Tabuzonen). Hierzu wird es auch erforderlich sein, ein Konzept für ein stadtweites Biotopverbundsystem (Konkretisierung der UQZ, hier z.B. auch Berücksichtigung zu sperrender Straßen) zu entwickeln. Der ehrenamtliche Naturschutz (Landschaftsbeirat und Naturschutzverbände) ist einzubeziehen.

Ferner sind die Stellungnahmen des Beirates zur Aufstellung des alten FNP aus dem Jahr 1984 und zur Wohnbauflächenentwicklung aus 1997 sowie die Vorschläge des "Bioökologischen Grundlagen- und Bewertungskataloges für die Stadt Dortmund" zu berücksichtigen.

Ausgleichs- und Ersatzflächen sind primär in das zu entwickelnde Freiraumsystem (ökologische Vorrangräume) einzubauen. Kompensationsflächen sollten in diesem Sinne schon vor Aufstellung und Realisierung konkreter Bauvorhaben (Bauleitplanung) festgelegt werden.

Der Beirat geht davon aus, dass er frühzeitig und umfassend in die Erarbeitung des FNP einbezogen wird.

Herr Neuhoff brachte ein, dass bei der Aufstellung des Flächennutzungsplanes auch ortsübergreifende Gesichtspunkte beachtet werden sollten. Weiterhin sollten überregionale Grünzuge nicht einfach bebaut werden, ohne dies mit den Nachbargemeinden abzusprechen.

Nach Herrn Kalecks Meinung steht das Konkurrenzdenken der Gemeinden der Agenda 21 entgegen. Aus diesem Grund müsse ein Konzept erarbeitet werden, dass dieses Konkurrenzdenken verringert.

Herr Gehrken fragte, ob ein regionaler Flächennutzungsplan aufgestellt werden kann. Herr Quittek antwortete, dass der Flächennutzungsplan rein kommunal sei; für die regionale Ebene gäbe es den Gebietsentwicklungsplan, aus dem der Flächennutzungsplan zu entwickeln sei.

Die Vorlage wurde vom Beirat zur Kenntnis genommen.

Zu TOP 6: Erarbeitung eines Mobilitätskonzeptes für die Stadt Dortmund
(Vorlage)

Herr Quittek berichtete, dass das Mobilitätskonzept als Baustein des Flächennutzungsplanes insbesondere dem Ziel der Förderung des Umweltverbundes (Fußgänger, Radfahrer, Busse und Bahnen) dienen müsse. Gerade Fußgänger und Radfahrer würden bislang eher vernachlässigt. Der Anteil des Radverkehrs stagniere trotz anderslautender Zielsetzung des Rates.

Aus der Sicht des Naturschutzes - aber auch der Naherholung - ist die Sperrung von nicht benötigtem Straßenraum in der freien Landschaft mit einzubeziehen. Eine diesbezügliche Liste von Straßen hat der Beirat bereits in den 80er Jahren erarbeitet.

Der Landschaftsbeirat bittet, an der Erarbeitung des Mobilitätskonzeptes beteiligt zu werden (z.B. im geplanten "Verkehrsbeirat").

Nach Meinung von Herrn Zühlke ist eine Sperrung von Straßen die am weitesten gehende Möglichkeit. Außerdem müsse der Bedeutungscharakter von Straßen neu definiert werden (Geschwindigkeit, Straßenprofil).

Die Vorlage wurde vom Beirat zur Kenntnis genommen.





Zu TOP 7: Planfeststellungsverfahren L 556n - Westumgehung Asseln

Herr Marks informierte über den aktuellen Planungsstand. Zur Zeit liegen die Unterlagen öffentlich aus.
Herr Quittek vertrat die Ansicht, dass die Ausgleichsflächen (A1-A4, A7, A8, G1-G9) zu trassennah sind und deshalb nicht als echte Ausgleichsflächen angesehen werden können. Die Ausgleichsflächen A5, A6 und A9 sind dagegen positiv zu werten. Sinnvoll wäre es zudem, einen Freiraumkorridor östlich von Rewe zu entwickeln. Weiterhin sei eine Landschaftsbrücke im Bereich der Hollandstraße sinnvoll, da die Zerschneidungswirkung der L 556n nicht durch die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen aufgehoben wird. Auch seien keine Rückbaumaßnahmen für die Asselburgstraße geplant, welche durch die L 556n entlastet werden soll. Der Gesamtbau der Westumgehung ist nach wie vor als kritisch abzusehen.

Herr Zühlke begrüßte den Vorschlag einer Landschaftsbrücke, dabei solle die Troglage der Straße weiter vertieft werden, um die Landschaftsbrücke ebenerdig realisieren zu können. Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind seiner Meinung nach zu nah an der Trasse vorgesehen, um eine volle Wirksamkeit entfalten zu können. Die Landschaftsbrücke müsse über ein Leitsystem verfügen.

Herr Hülsmann-Trapphoff sagte in diesem Bereich sei kaum Niederwild vorhanden und das die Ost-West Verbindung durch die Straße beseitigt wird (außer im Bereich G4).

Herr Büscher forderte, dass ausreichende Fußwegeverbindungen bestehen bleiben.

Nach Meinung von Herrn Freudenberger würden der Aufwand und der Ertrag einer Landschaftsbrücke in diesem Bereich in keinem Verhältnis stehen, da das anzuschließende Gebiet hierfür zu klein sei und in Teilen auch noch bebaut werden solle.

Folgender Beschluss wurde einstimmig gefasst:
Der Beirat betrachtet den Bau der L 556n (Westumgehung Asseln) als sehr problematisch. Die erwartete Entlastungswirkung steht in keinem Verhältnis zum Landschaftseingriff und den möglichen Folgewirkungen (Bau weiterer Straßen).

Die L 556n schneidet die Ortslage Asseln vom Freiraum im Westen (Brackeler Feld) ab. Dieser auch für die Bevölkerung wichtige Erholungsraum wird damit wesentlich schwerer erreichbar. Ferner wird der einzig verbliebene Nord-Süd-Freiraumkorridor im Dortmunder Osten (zwischen Rewe und Ortslage Asseln) abgeriegelt.

Die meisten der vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen liegen zu trassennah und sind allenfalls als Straßenbegleitgrün und als eingriffsmindernde Maßnahmen zu interpretieren. Das gilt für die Nummern A 1 bis A 4, A 7 und A 8, G 1 bis G 9 und G 11 bis G 14.

Positiv zu bewerten sind lediglich die Maßnahmen A 5 und A 6 (die Baumreihen sollten allerdings verlängert werden) und die Maßnahme A 9 (südlich S-Bahn östlich Halde Schleswig). G 10 ist als Teil des Regenrückhaltebeckens nicht als Ausgleich für den Straßenbau einzustufen.

Die unmittelbar an der Straße liegenden Begrünungen sind als Lebensraum nur bedingt geeignet, da sie den Emissionen der Straße voll ausgesetzt sind und tierische Bewohner Gefahr laufen, dem Autoverkehr zum Opfer zu fallen. Angesichts der lagebedingten mäßigen Qualität der meisten Maßnahmen, der Trennwirkung für Mensch und Tier und der nur teilweise ausgleichbaren Versiegelung durch Entsiegeln fordert der Beirat zusätzliche flächige Maßnahmen abseits der negativen Straßeneinflüsse. Geeignet sind der Nord-Süd-Korridor westlich der L 556n im Norden des Hellwegs und Flächen im Süden beiderseits der S-Bahn-Linie mit Verknüpfung Richtung Halde Schleswig. Denkbar ist auch eine Querungsbrücke (Landschaftsbrücke) über die L 556n im Zuge der Hollandstraße.

In der Pflanzliste ist für trockenere Standorte die Moor- durch die Sandbirke zu ersetzen.

Aus verkehrlicher Sicht ist anzumerken:
Die Verkehrsbelastung wird sich auf den Asselner Hellweg verlagern und den Druck auf den Weiterbau der L 663n nach Unna verschärfen. Diese Straße wird aber wegen ihrer erheblichen Zerschneidungswirkung von Beirat seit langem abgelehnt. Zudem wird die Entlastungswirkung für die Asselburgstraße überschätzt. Mit der L 556n ist nämlich nicht der Rückbau der Ortsdurchfahrt verbunden. Deshalb wird auch nach dem Bau der L 556n ein erheblicher Anteil des Verkehrs auf der Asselburgstraße verbleiben. Ortsumfahrungsstraßen sind aber erst dann sinnvoll, wenn mindestens 50 Prozent des Verkehrs aus der Ortsdurchfahrt herausgenommen wird.

Zu TOP 8: Ordnungsrechtliche Praxis im Bereich des Artenschutzes in Dortmund
(Vorlage)

Der TOP 8 wurde auf die nächste Sitzung verschoben.

Zu TOP 9: Anfragen, Hinweise, Mitteilungen

Herr Höing kündigte einen Bericht über die Tagung “Landwirtschaft im Ballungsraum” an. In diesem Zusammenhang sind auch Gespräche mit den Vertretern der Landwirtschaft geplant.

Herr Quittek kündigte für die Märzsitzung einen Bericht zur Wohnungsbauentwicklung (Wohnbauflächenliste) in Dortmund an.

Herr Dr. Marks berichtete, dass der Ausbau des Flughafens Dortmund-Wickede planfestgestellt und damit rechtsverbindlich ist. Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann nun innerhalb eines Monats Klage bei der Bezirksregierung Münster eingereicht werden. Weiterhin gab er die Entwidmung der Straße “Hallerey” bekannt. Sie soll zum Martener Hellweg hin abgesperrt werden.

Dazu stellte Herr Budde fest, dass für Feldwege Pfosten zur Absperrung generell sinnvoll seien, sofern die Landwirte Schlüssel für die Pfosten erhalten.

Nach Aussage von Herrn Dr. Marks soll auf Beschluss der Bezirksvertretung Lütgendortmund auch die Dorneystraße gesperrt werden. Dies sei aber insofern problematisch, als ein Teil der zu sperrenden Straße auf Wittener Gebiet liegt.

Herr Quittek ergänzte diese Aussage mit dem Hinweis, dass durch die Sperrung die Verbindung zu dem dort gelegenen Sportplatz abgeschnitten wird. Es müsse auf jeden Fall mit den Anwohnern gesprochen und der Sportplatz verlagert werden.

Die Verwaltung wird die Möglichkeit einer Sperrung in Zusammenarbeit mit der Stadt Witten prüfen.

Herr Höing berichtete über die von der Bezirksvertretung Mengede beschlossene Schließung der Straße “Schersfeld”, deren verkehrstechnische Widmung noch überprüft werden muss.
Herr Kaleck stellte die Frage, ob die Verwaltung beim Entfernen einer Hecke im Zuge von Baumaßnahmen die Wiederherstellung des Urzustandes anordnen könne.

Herr Höing führte hierzu aus, dass der bebaute Innenbereich nicht unter die Eingriffsregelung falle. Im Außenbereich besteht diese Möglichkeit, soweit es sich um einen Eingriff in Natur und Landschaft handelt.

Herr Hülsmann-Trapphoff machte daraufhin den Vorschlag, für den Innenbereich eine Gestal-tungssatzung zu erlassen. Hierüber fasste der Beirat keinen Beschluss


Herr Quittek schloss die Sitzung um 17:45 Uhr.




gez. Quittek Dr. Marks
Vorsitzender Schriftführer

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Word-Dokument:
(See attached file: Niederschrift über die 2. Sitzung am 15.02.00.doc)