Niederschrift (öffentlich)
über die 12. Sitzung des Schulausschusses
am 01.06.2022
Kongresszentrum Westfalenhallen, Halle 1 U, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund
Sitzungsdauer: 15:00 - 16:15 Uhr
Anwesend:
1. Stimmberechtigte Mitglieder:
RM Saziye Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)
RM Bernhard Klösel (SPD)
RM Roland Spieß (SPD)
RM Fabian Erstfeld (SPD)
RM Andrea Keßler (SPD) (ab 15.30 Uhr)
RM Olaf Schlienkamp(SPD) i. V. f. RM Anja Kirsch (SPD)
sB Alisa Löffler (SPD)
RM Dr. Eva-Maria Goll (CDU)
RM Christian Barrenbrügge (CDU)
sB André Buchloh (CDU)
RM Michaela Uhlig (CDU)sB Felix Krahn (CDU)
RM Britta Gövert (B’90/Die Grünen)
RM Julian Jansen (B’90/Die Grünen)
RM Katrin Lögering (B’90/Die Grünen)
sB Ingo Schwenken (B’90/Die Grünen)
RM Dr. Petra Tautorat (Die Linke+) i. V. f. RM Petra Dresler-Döhmann (Die Linke +)
sB Angelika Remiszewski (Die Linke +)
RM Ph. Schmidtke-Mönkediek (FDP/Bürgerliste)
i. V. f. RM Antje Joest (FDP/Bürgerliste)
sB Mike Barthold (AfD)RM Stefan Dondrup (DIE PARTEI i. V. f. sB Julia Rüding (DIE PARTEI)
2. Beratende Mitglieder:
Brigitte Drescher (Vertreterin der kath. Kirche)
Demet Celikadam (IR)
Susanne Gröne (Bundesagentur für Arbeit)
3. Verwaltung
Manfred Hagedorn (FB 40 AL)
Jan Heitschneider (4/Dez-BL)
Maren Schickentanz (4/Dez-Büro)
4. Schulaufsicht
Anja Kästner
5. Gäste
Andrea Peters i. V. f. Jutta Portugall (Sprecherin der Grundschulen)
Carsten Schlagowski (Sprecher der Hauptschulen)
Christel Stegemann (Sprecherin der Realschulen)
Bernd Bruns (Sprecher der Gesamtschulen)
Rolf Janßen (Sprecher der Berufskollegs)
Dr. Wanda Klee (Sprecherin der Weiterbildungskollegs)
6. Abwesend:
Ina Annette Bierbrodt (Vertreterin der ev. Kirche)
Markus F. Drolshagen (BPN)
Sebastian Otten (Stadteltern)
Gernot Willeke (FB40)
Uta Doyscher-Lutz
Margit Dreischer
Holger Nolte
Heike Raffalski
Klaus-Markus Katthagen (Sprecher der Gymnasien)
Annette Angermann (stellvertr. Sprecherin der Förderschulen)
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 12. Sitzung des Schulausschusses,
am 01.06.2022, Beginn 15:00 Uhr,
Kongresszentrum Westfalenhallen, Halle 1 U, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung des Schulausschusses am 04.05.2022
- wird nachversandt -
2. Angelegenheiten der Schulverwaltung
2.1 Aktueller Bericht zur Ukraine-Krise
Mdl. Bericht
2.2 Modellprojekt zur Einführung elektronischer Schließanlagen für Turn- und Sporthallen inklusive der Übertragung der Schlüsselgewalt an Sportvereine zur Optimierung der Bereitschaftsdienste der Schulhausmeister*innen an Dortmunder Schulen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24658-22)
2.2.1 Elektrische Schließanlagen an Turn- und Sporthallen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 24440-22-E2)
2.3 Errichtung eines Bildungsganges "Fachkraft Küche" am Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24644-22)
2.4 Beteiligung am Programm "Bildungskommunen" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24261-22)
2.5 Neufassung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zum 01.08.2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23971-22)
2.6 Entwicklung von zwei Modellstandorten "Kindercampus" und Entwicklung einer "Servicestelle Bildungspartnerschaften"
(Vorlage lag bereits zur Sitzung am 04.05.2022 vor.)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24046-22)
2.7 9. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" (Stand: 31.03.2022)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24631-22)
2.8 Schulpflichtige Jugendliche ohne Abschluss und ohne Anschluss
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 24030-22-E1)
2.9 Unbesetzte Lehrerstellen an allen Schulformen in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 24032-22-E1)
2.10 Lehrkärfte mit Zuwanderungsgeschichte
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 24044-22-E3)
3. Angelegenheiten anderer Fachbereiche
3.1 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund 7. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24245-22)
3.2 4. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24196-22)
3.2.1 Leibniz Gymnasium
Stellungnahme/Sachstand der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07315-17-E4)
4. Anträge / Anfragen
4.1 Radfahrausbildung
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 24802-22)
4.2 Masterplan Digitale Bildung – Projekt „doITup“
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 24813-22)
4.3 Schulentwicklungsfonds
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 24814-22)
4.4 Umsetzung von Haushaltsbeschlüssen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 24812-22)
Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Frau Altundal-Köse - eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Schulausschusses fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Sie wies auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.
Die Vorsitzende verabschiedete die Geschäftsführerin, Frau Birgit Färber, die zum 01.09.2022 in den Ruhestand geht.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Gövert benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht einstimmig festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung des Schulausschusses am 04.05.2022
Frau Gövert mahnte die angefragten Informationen zu den Schullizenzen sowie die ausstehende Stellungnahme zu den Mobilitätskonzepten an. Die Stellungnahme zu den Mobilitätskonzepten wird für die August-Sitzung erwartet.
(Hinweis: Die Verwaltung teilte zu den Schullizenzen Folgendes mit:
(Frau Gövert fragte nach, ob und wie die Schulen über die zur Verfügung stehende Summe für Schullizenzen in 2022 informiert wurden und welche Summe in der Zwischenzeit abgerufen wurde.)
Aufgrund der zugrunde liegenden vertraglichen Situation zum Rahmenvertrag Lernmittel lassen sich keine spezifischen Budgets für die Beschaffung von digitalen Lernmittel oder Apps pro Schule benennen.
Alle Schulen haben aber schon immer die Möglichkeit im Rahmen ihres Gesamt-Schulbugets auch Softwarelizenzen zu erwerben.
Sollte seitens einer Schule ein höherer Bedarf bestehen, können die Zentralen Dienste des Fachbereichs Schule dazu kontaktiert werden.
Im Jahr 2022 besteht additiv die Möglichkeit von Lizenzbeschaffungen direkt durch die Schule über "Aktionsprogramm Ankommen und aufholen - Extra-Geld". Diese Beträge wurden kommuniziert und den Schulen über die Schulgirokonten bereit gestellt.
Ein Wert, welche Summen durch die Schulen für digitale Lernmittel oder Apps genutzt wurden, lässt sich aus den Buchungssystemen zurzeit nicht entnehmen, da innerhalb der Lernmittel nicht nach Typ unterschieden wird.)
Die Niederschrift über die 11. Sitzung des Schulausschusses am 04.05.2022 wurde einstimmig bei 2 Enthaltungen (FDP/Bürgerliste, Die Linke+) genehmigt.
2. Angelegenheiten der Schulverwaltung
zu TOP 2.1
Aktueller Bericht zur Ukraine-Krise
Herr Hagedorn gab einen kurzen Sachstand zum Umgang mit der Ukraine-Krise.
Der Schulausschuss dankte für die Ausführungen.
zu TOP 2.2
Modellprojekt zur Einführung elektronischer Schließanlagen für Turn- und Sporthallen inklusive der Übertragung der Schlüsselgewalt an Sportvereine zur Optimierung der Bereitschaftsdienste der Schulhausmeister*innen an Dortmunder Schulen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24658-22)
Stellungnahme des Personalrates vom 26.05.2022
(Drucksache Nr.: 24658-22-E1)
Es liegt folgende Stellungnahme des Personalrates zum TOP vor:
„…der Schulausschuss wird die im Betreff genannte Vorlage zur Kenntnis nehmen und den seitens des Schulverwaltungsamtes vorbereiteten Beschlussvorschlag fassen sollen.
Eine Vorlage, die sich bereits mit dieser Thematik befasste, befand sich bereits im Jahr 2021 im politischen Gremiengang, eine Beschlussfassung erfolgte seinerzeit nicht. Nunmehr liegt eine modifizierte Vorlage vor, die den Personalrat dazu bewegt, Anregungen bzw. Hinweise an die Fachausschüsse zu geben.
Grundsätzlich erhebt der Personalrat keine Bedenken, hinsichtlich der Einführung von modernen elektronischen Schließverfahren. Eine umfassende Unterrichtung und Beteiligung des Personalrates war ständig gewährleistet. Dennoch befasst sich die Vorlage ausschließlich aus der Sichtweise des Fachbereiches Schule, während Auswirkungen – auch finanzieller Art – bei den Fachbereichen 65 und dem Eigenbetrieb 52 weniger im Fokus liegen.
Der Fachbereich 40 stellt aus seiner Sicht zutreffend die finanziellen Auswirkungen dar. Bei der Gesamtbeurteilung ist allerdings auch zu berücksichtigen, dass bis auf vereinzelte Schulstandorte die Gebäude nicht mit elektronischen Schließanlagen ausgestattet sind. Die Nachrüstung der entsprechenden Gebäude, auch für den Modellversuch, liegt im vorsichtig geschätzten 5stelligen Bereich pro Standort.
Sofern die ausgewählten Standorte mit elektronischen Schließanlagen ausgestattet werden sollen, muss sichergestellt sein, dass Vereine nur den Zutritt zu den Räumlichkeiten erhalten, für den sie vertraglich den Zugang gestattet bekommen. Von daher sind die Anforderungen an ein Schließsystem höher, als wenn die Berechtigten einen Zugang zu allen Räumlichkeiten haben.
Zu klären ist auch, dass der Fachbereich 65 entsprechende Finanzmittel im Haushaltsjahr 2022 zur Verfügung haben.
Der Vorlage ist weiterhin zu entnehmen, dass sich der Fachbereich 40 Auswirkungen auf die Bereitschaftszeiten der Schulhausmeister*innen erwartet. Unabhängig davon, ob die Schlüsselgewalt der Turn- und Sporthallen auf interessierte Vereine übertragen werden sollen, liegt die Verkehrssicherungspflicht weiterhin bei der Stadt Dortmund. Diese Frage ist abschließend immer noch nicht geklärt, inwieweit die Stadtverwaltung Dortmund haftbar gemacht werden kann. Darüber hinaus werden die Beschäftigten aus dem Schulhausmeisterbereich trotz Übergabe der Schlüsselgewalt sich ebenfalls am Standort aufhalten müssen, da ggf. bereits Reinigungs- und/oder Reparaturleistungen erbracht werden. Ob die erwartete Reduzierung der Bereitschaftszeiten eintreten wird, muss vorsichtig ausgedrückt, bezweifelt werden. Hier bleibt anzumerken, dass die Bereitschaftszeiten der Schulhausmeister*innen nur zu einem geringen Teil aus der Betreuung von Vereinssport in Turn- und Sporthallen besteht, der überwiegende Teil entsteht aus der Betreuung von außerschulischen Nutzungen (z. B. VHS, Musikschule, Ganztagsbetreuung etc.) .
Ebenfalls verweist die Vorlage darauf hin, dass der Eigenbetrieb 52 die Standorte des Modellversuches mit den festgelegten Kriterien vorschlagen wird. Da mit diesem Modellversuch Änderungen der Arbeitsablauforganisation unmittelbar eintreten, geht der Personalrat aufgrund der bisherigen guten Zusammenarbeit davon aus, dass vor Festlegung im Rahmen der Mitbestimmungsrechte das Personalratsgremium formell beteiligt wird.
Lassen Sie uns noch abschließende Worte finden. Im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit am 27.04.2022 wurde ein gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN und der CDU-Fraktion beraten. Der Begründung ist zu entnehmen, dass unter anderem mit dem Pilotprojekt Betrugshandlungen vorgebeugt werden können. Der Personalrat empfindet diese Formulierung mehr als unglücklich, da sie damit alle in diesem Bereich Beschäftigten unter Generalverdacht stellt. Der Personalrat bittet eindringlich darum, von derartigen pauschalen Aussagen Abstand zu nehmen. Die Beschäftigten dieser Verwaltung leisten gute Arbeit im Sinne der Bürgerschaft der Stadt Dortmund. Von daher sollte alles vermieden werden, das Ansehen der Belegschaft dieser Dienststelle zu diskreditieren. Der Personalrat geht davon aus, dass eine derartige Verunglimpfung nicht beabsichtigt war und auch künftig vermieden wird.“
Frau Dr. Tautorat äußerte Ablehnung ihrer Fraktion zu dieser Vorlage und verwies auf eine Vorlage im Rechnungsprüfungsausschuss (RPA), in der es um vermeintliche Falschabrechnung von Bereitschaftsdiensten von Schulhausmeistern ging. Dazu habe sich der Personalrat im vorliegenden Schreiben geäußert und sie schloss sich diesen Ausführungen an. Bezugnehmend auf die aus dem RPA überwiesene Vorlage DS Nr. 24515-22 erklärte sie, dass diese einen Überblick zum Thema Schließsysteme gebe und zum Abschluss eine Synopse zu Voraussetzungen für die weitere Vorgehensweise.
Ihrer Meinung nach könne der Schulausschuss nicht beschließendes Gremium sein, es seien weitere Gremien betroffen, die Empfehlungen abgeben müssten
Herr Schwenken erklärte, dass die Vorlage ein Modellprojekt behandle. Es seien noch Fragen offen, die geklärt werde müssen. Ein Modellprojekt sei aber dazu da, aufkommende Fragen zu lösen.
Frau Dr. Goll äußerte Zustimmung zur Vorlage. Die Ausführungen im RPA seien eine Zusammenfassung der bisherigen Diskussionen zu dem Thema
Herr Schmidtke-Mönkediek befürwortete die Vorlage ebenfalls. Es gehe nicht um einen Generalverdacht von Mitarbeitenden der Verwaltung, sondern um sichere und gute Organisation von Schließanlagen.
Herr Spieß stimmte der Vorlage ebenfalls zu. Diese zeige auch Probleme auf, was auch der Personalrat in seinem Schreiben deutlich mache. Ein Modellprojekt könne allerdings auch zu einer Nicht-Weiterführung des Projektes führen. Das Ergebnis solle man abwarten.
Der Schulausschuss nimmt die Stellungnahme des Personalrates zur Kenntnis.
Der Schulausschuss beschließt mehrheitlich gegen 2 nein (DIE LINKE+):
1. die Durchführung eines Modellprojekts zur Einführung elektronischer Schließanlagen für Turn- und Sporthallen inklusive der Übertragung der Schlüsselgewalt an Sportvereine durch den Fachbereich Schule ab dem 01.08.2022 für zwei Schuljahre zur Erprobung der angestrebten Vorgehensweise.2. die Evaluation des Modellprojekts ab dem 01.02.2024.
zu TOP 2.2.1
Elektrische Schließanlagen an Turn- und Sporthallen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 24440-22-E2)
Es liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
„… der o.g. Antrag wurde von dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit an den Schulausschuss weitergeleitet und hat zu einer Befassung der Städtischen Immobilienwirtschaft sowie der Sport- und Freizeitbetriebe geführt. Der Fachbereich Schule kann daher im Ergebnis folgendes mitteilen:
1. Die Verwaltung stellt für eine mögliche Ausweitung des Pilotprojekts zur Ausstattung mit elektrischen und voll-digitalen Schließanlagen der Turnhallen und Sportstätten auf alle Turnhallen und Sportstätten eine Kostenübersicht für den Mehrbedarf dar.
Die Beschlussvorlage zur Durchführung eines Modellprojektes zur Einführung elektronischer Schließanlagen für Turn- und Sporthallen, Drucksache Nr. 24658-22, liegt dem Ausschuss zeitgleich zur Sitzung am 02.06.2022 vor. Der Beginn des Projektes ist für den 01.08.2022 vorgesehen, die Projektdauer beträgt 2 (Schul-)Jahre. Belastbare Aussagen, die ggf. auf alle Turnhallen/Sportstätten übertragbar sind, stehen erst nach Abschluss des Modellprojektes zur Verfügung.
Beispielhaft wurden bei der Städtischen Immobilienwirtschaft (FB 65) vorliegende Informationen zu den letzten Sporthallen, die mit elektronischen Schließanlagen ausgestattet wurden, eingeholt. Am Berufsschulzentrum Brügmannblock wurde die komplette Sporthalle, d. h. Aussen- wie Innentüren, vollständig mit elektronischen Schließzylindern ausgestattet. Die Kosten je 3-fach Sporthalle betragen ca. 40.000,00 Euro brutto. Kleinere 1-fach Sporthallen (Turnhallen) schlagen mit ca. 10.000 Euro brutto zu Buche.
Zur Definition des Begriffs "Voll-digital-Schließanlage" ist darauf hinzuweisen, dass es hier unterschiedliche Ausgangs- und Umsetzungsstandards gibt: Der FB 65 hat bereits an anderen Stellen/Gebäuden Schließanlagen ausgeführt, die mit einer Batterieversorgung in den Profilzylindern ausgestattet sind und deren Programmierung mittels Übertragungsmedium, welches individuell an den Schließzylinder herangeführt werden muss. Daneben gibt es aber auch Schließanlagen, die zentral über LAN oder W-LAN Verbindungen gesteuert werden. Solche 2 wurden bisher nicht ausgeführt und sie wären mit den o. g. Kostengrößen auch nicht herstellbar, da sie wesentlich aufwändiger und kostenintensiver sind.
2. Die Verwaltung wird gebeten darzustellen, ob ein(e) Web- bzw. App-basierter Laufzettel für die nutzenden Vereine der Turnhallen, für die Belegung und Übergabe (z.B. Meldung etwaiger Schäden und Störungen) direkt an den EB 52 und FB 40, sinnvoll erscheint. Darüber hinaus bitten wir um Darstellung der Kosten für eine solche(n) Web- bzw. App-basierten Laufzettel.
Es ist davon auszugehen, dass die Hallenbelegung mit Beginn des Jahres 2023 digital über den EB 52 gesteuert werden wird (Sportstättenverwaltungssoftware). Hierbei wird über das Dortmunder Systemhaus angestrebt, dass die zukünftige Sportstättenverwaltungssoftware auch die Möglichkeit der Einbindung digitaler Schließsysteme bieten soll. Somit wäre die Kontrolle der Zugangsberechtigungen gewährleistet.
Die Übergabe vor Ort und Meldungen, insbesondere die von Störungen und Schäden, werden derzeit in der Regel über die Schulhausmeister am Standort in Richtung FB 40/FB 65 ausgeführt. Eine web- oder appgesteuerte Übergabe oder ein web- oder appgesteuerter Laufzettel sind stark abhängig von der Bereitschaft der Nutzer, diese digitale Lösung auch anzunehmen und entsprechend zu nutzen. Hier wird aktuell wenig Potential gesehen, dass dies geleistet werden kann, da die Strukturen in den Nutzergruppen sehr unterschiedlich und diese oftmals nicht ausreichend organisiert sind.
Die Gewährleistung von Störungs- oder Schadensmeldungen wird nicht gesehen, da die Nutzergruppen nicht in die Themen Verkehrssicherheit und Instandhaltung eingebunden sind. Hier sollte weiterhin das Fachpersonal vor Ort in der Pflicht bleiben.
Die Immobilienverantwortung für die Sport- und Turnhallen liegt bei den FB 40 und 65 – daher sollten Störungs- und Schadensmeldungen und etwaige weitere Meldungen weiterhin über den Immobilienverantwortlichen gesteuert werden.
Die Einbindung einer App ist aktuell nicht geplant, könnte aber im gesamtstädtischen Zusammenhang (Dortmund-App) erfolgen. Zu den Kosten einer entsprechenden App kann keine Auskunft gegeben werden, diese müsste über den FB 10, das Dortmunder Systemhaus, angefragt werden.“
Der Schulausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 2.2.2
Planung von elektronischen Schließanlagen für städtische Gebäude - Leitfaden der Städtischen Immobilienwirtschaft
Überweisung: Rechnungsprüfungsausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 19.05.2022
(Drucksache Nr.: 24515-22)
Es liegt folgende Überweisung des Rechnungsprüfungsausschusses aus der öffentlichen Sitzung vom19.05.2022 vor:
„Rm Dr. Tautorat (Fraktion Die Linke+) bittet um Überweisung der Vorlage an den Schulausschuss sowie den Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung, da dort ebenfalls die Vorlage für die Pilotierung der elektronischen Schließanlagen behandelt werde.
Rm Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schließt sich an und ergänzt die Bitte, die Vorlage ebenfalls an den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit zu überweisen.
Beschluss
Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt die Stellungnahme der Städtischen Immobilienwirtschaft zur Kenntnis.“
Der Schulausschuss nimmt die Überweisung aus dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis.
zu TOP 2.3
Errichtung eines Bildungsganges "Fachkraft Küche" am Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24644-22)
Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt gem. §81 Abs. 2 Schulgesetz NRW i.V.m. der Ausbildungs-und Prüfungsordnung für Berufskollegs Anlage A (APO-BK) die Errichtung eines neuen zweijährigen dualen Bildungsganges „Fachkraft Küche“ am Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg zum Schuljahr 2022/23.
zu TOP 2.4
Beteiligung am Programm "Bildungskommunen" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24261-22)
Herr Hagedorn gab eine kurze Information zu dem Programm „Bildungskommunen“ anhand
einer schriftlichen Präsentation, die als Tischvorlage verteilt wurde. (wird der Niederschrift beigefügt.
Frau Dr. Goll dankte für die Darstellung. Eine befristete Stelleneinrichtung und Re-Finanzierung sei positiv. Zur Verstetigung solle es eine Evaluation geben, es gebe in der Vorlage jedoch keine Information zum Zeitpunkt.
Herr Hagedorn erklärte, die Evaluation werde begleitet durch das Ministerium für Bildung und Forschung sowie durch die zuständige Transferorganisation der BNE-Prozesse.
Er führte weiter aus, dass es sich um ein verstetigtes Folgeprogramm handele, dazu sei eine Stelle fest installiert und keine Ressource beantragt worden. Die zweite Stelle sei im Bereich Statistik angesiedelt, mit dem es eine sehr gute Kooperation gebe, besonders beim Erstellen von Datenbanken und der Zusammenführung von Daten.
Themenschwerpunkte wie Integration und Inklusion können nicht nur einer Stelle zugewiesen werden, es gebe immer Überschneidungen, die effizient gesteuert werden müssten.
Der Bedarf für die 5,5 Stellen sei da, um auch die einzelnen Bereiche zu „verklammern“.
Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
a) die Teilnahme am Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) „Bildungskommunen“,
b) die Einrichtung der dazu erforderlichen und bis 08/2026 befristeten 3,5 (vzv.) Planstellen im Fachbereich Schule,
c) die Einrichtung der dazu erforderlichen und bis 08/2026 befristeten 2,0 (vzv.) Planstellen im Jugendamt,
d) die dargestellten Beträge im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2023 ff. zu berücksichtigen.
zu TOP 2.5
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zum 01.08.2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23971-22)
Frau Gövert dankte für die Vorlage, die zum richtigen Zeitpunkt komme.
Herr Erstfeld schloss sich dem an. Es sei auch positiv, dass Pflegeeltern beitragsfrei seien. Man müsse allerdings auch die Bemessungsgrenze in der nächsten Zeit unter Berücksichtigung aller Umstände beobachten und ggfs. eine Anpassung erwägen.
Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den als Anlage 2 beigefügten Entwurf als Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund.
zu TOP 2.6
Entwicklung von zwei Modellstandorten "Kindercampus" und Entwicklung einer "Servicestelle Bildungspartnerschaften"
(Vorlage lag bereits zur Sitzung am 04.05.2022 vor.)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24046-22)
Frau Dr. Goll erklärte, der AKJF habe die Vorlage vor der Ratssitzung geschoben, um die Frage der Stellenbewertung und Eingruppierung zu klären. Nun werde die Vorlage im AKJF und Schulausschuss wieder behandelt, nur der für die o. g. Fragestellung zuständige APOD sei nicht berücksichtigt. Sie bat darum, die Vorlage in die morgige Sitzung des APOD zur Klärung zu überweisen. Inhaltlich gehe ihre Fraktion mit der schulischen Sicht der Vorlage konform, sie werde sich jedoch bei der Abstimmung enthalten, weil die Frage der Stellendotierung nicht geklärt sei.
Herrn Jansen stellte klar, dass die Vorlage heute empfohlen werden solle, um das Programm in Gang zu bringen. Die Frage der Stellenbewertung soll im zuständigen APOD geklärt werden.
Frau Dr. Tautorat wies darauf hin, dass die Frage der Dotierung von der Qualifikation abhänge. Es gab die Diskussion über Sozialarbeiter*innen oder wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, das hänge wiederum von der inhaltlichen Ausrichtung des Programms ab. Darüber müssten sich die Fachausschüsse einigen.
Herr Schmidtke-Mönkediek befürwortete die Vorlage, seine Fraktion halte sie für inhaltlich sinnvoll und werde zustimmen. Die personellen Auswirkungen seien deutlich dargestellt.
Herr Spieß bat Herrn Hagedorn, kurz auf die Eingruppierungsfragen einzugehen. Seine Fraktion werde der Vorlage zustimmen, dem APOD könne man die Vorlage zur Kenntnis geben. Die Behandlung im APOD sei der dortigen Vorsitzenden überlassen.
Herr Hagedorn führte aus, dass in der Vorlage Ausführungen zur Stellendotierung enthalten seien. Die Aufgaben seien sehr komplex und anspruchsvoll. Es brauche allerdings Zeit, bis sich das Projekt entwickeln kann.
Frau Dr. Tautorat äußerte den Wunsch, die Vorlage im Schulausschuss zu empfehlen und das Ergebnis dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung für die morgige Sitzung zur Kenntnis zu geben.
Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich mit 13 Ja (SPD, B‘90/Die Grünen, FDP/Bürgerliste, DIE PARTEI), 1 Nein (AfD) und 7 Enthaltungen (CDU, DIE LINKE+), folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
e) die Entwicklung von zwei Modellstandorten „Kindercampus“ sowie die Einrichtung der dazu erforderlichen und bis 08/2026 befristeten 3,0 (vzv.) Planstellen im Fachbereich Schule,
f) den sukzessiven Aufbau einer „Servicestelle Bildungspartnerschaften“ im Fachbereich Schule zur Unterstützung der Qualitätsentwicklung und –sicherung in Dortmunder Bildungsinstitutionen,
g) die dargestellten Beträge im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2023 ff. zu berücksichtigen.
zu TOP 2.7
9. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" (Stand: 31.03.2022)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24631-22)
Der Schulausschuss nimmt den 9. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ zum Stand 31.03.2022 zur Kenntnis.
zu TOP 2.8
Schulpflichtige Jugendliche ohne Abschluss und ohne Anschluss
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 24030-22-E1)
Es liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
„… der o.g. Antrag der Fraktion Die Linke im Schulausschuss am 23.03.2022 hat zu einer Befassung durch die Verwaltung geführt. Nach eingehender Prüfung ist im Ergebnis folgendes festzustellen:
1. Wie viele Schüler*innen haben im Schuljahr 2020/21 die Schule ohne Schulabschluss verlassen?
Im Schuljahr 2020/21 haben insgesamt 459 Schüler*innen (Vorjahr: 426) die allgemeinbildenden Schulen in Dortmund ohne Hauptschulabschluss verlassen. Dies entspricht einem Anteil von 8,0 Prozent (Vorjahr: 7,8 Prozent).
Zu den Abgänger*innen „ohne Hauptschulabschluss“ werden sowohl die Abgänger*innen „ohne Abschluss“ als auch Abgänger*innen mit einem „Abschlusszeugnis der Förderschule, Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung“ und „Abschlusszeugnis des Bildungsgangs im Förderschwerpunkt Lernen“ gezählt. Dabei können Abschlüsse im Rahmen sonderpädagogischer Förderung nicht nur an Förderschulen erworben werden. Für das Schuljahr 2020/21 untergliedert sich die Gruppe der 459 Abgänger*innen „ohne Hauptschulabschluss“ demnach in 280 Abgänger*innen mit Abschlusszeugnis in einem der beiden sonderpädagogischen Förderschwerpunkte (Vorjahr: 260) sowie 179 Abgänger*innen ohne (jeglichen) Abschluss (Vorjahr: 166).
Von den 459 Abgänger*innen „ohne Hauptschulabschluss“ haben 215 Abgänger*innen eine Förder- und 118 eine Hauptschule besucht (sowie Gesamtschule: 53, Realschule: 36, Gymnasium: 26, Freie Waldorfschule: 6, Sekundarschule: 5).
Tabelle 1: Abgänger*innen von allgemeinbildenden Schulen nach Abschlussart
in Dortmund, Schuljahre 2016/17 bis 2020/21
| 2016/17 | 2017/18 | 2018/19 | 2019/20 | 2020/21 |
ohne Hauptschulabschluss | 418 | 444 | 466 | 426 | 459 |
Hauptschulabschluss | 872 | 846 | 901 | 749 | 945 |
Mittlerer Schulabschluss | 2.087 | 1.899 | 1.894 | 1.864 | 1.935 |
Fachhochschulreife
(schulischer Teil) | 281 | 298 | 316 | 276 | 262 |
Hochschulreife | 2.169 | 2.198 | 2.103 | 2.155 | 2.141 |
gesamt | 5.827 | 5.685 | 5.680 | 5.470 | 5.742 |
Quelle: Amtliche Schulstatistik des Landes NRW
2. Wie viele von diesen Schüler:innen hatten danach eine Anschlussbeschulung oder – maßnahme?
Dem Fachbereich Schule liegen für diese Zielgruppe (Schulabgänger*innen ohne Abschluss von allgemeinbildenden Schulen) in Gänze keine Informationen zu den erfolgten Anschlüssen im Rahmen der amtlichen Schulstatistik vor, da diese hier nicht erhoben werden. Laut Übergangsmonitoring Sek. I des Fachbereichs Schule stellen sich die Anschlüsse der Schüler*innen, die ohne Abschluss eine allgemeinbildende Schule verlassen haben für das Schuljahr 2020/21 wie folgt dar:
Anschlüsse | Abgänger*innen nach Klasse 10 | Abgänger*innen vor Klasse 10 |
Ausbildung | 1 | 0 |
Berufsvorbereitung | 24 | 110 |
sonstige Übergänge | 6 | 16 |
kein Anschluss: unter 18 Jahre | 8 | 15 |
kein Anschluss: über 18 Jahre | 0 | 1 |
Summe | 39 | 142 |
Die Datengrundlage ist hier die vom Kommunalen Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe zur Verfügung gestellten Schüler Online-Statistikdaten.
Im Bereich der Ausbildung werden die Anschlussmöglichkeiten der dualen Ausbildung (hier auch die außerbetriebliche Berufsausbildung) und die vollzeitschulische Ausbildung nach Landesrecht zusammengefasst.
In der Kategorie „Berufsvorbereitung“ werden die Anschlüsse der Ausbildungsvorbereitung und Berufsfachschule zusammengefasst. Die Jugendlichen, die ohne Abschluss in die Berufsvorbereitung eingemündet sind, befinden sich mehrheitlich (21 SuS nach Klasse 10 und 88 SuS vor Klasse 10) in der vollzeitschulischen Ausbildungsvorbereitung am Berufskolleg, um hier den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 zu erwerben.
Im Bereich der „sonstigen Übergänge“ werden z.B. die Kategorien „Elternzeit, nachträgliche Schulabschlüsse, freiwilliges Jahr etc.“ zusammengefasst.
Die Anzahl der Jugendlichen, die schulpflichtig sind und ausweislich des Monitorings keinen Anschluss gefunden haben, haben zuvor mehrere Beratungsangebote seitens des Fachbereichs Schule erhalten.
3. Wie viele Jugendliche, die noch schulpflichtig sind, befinden sich in keiner Fort- oder Weiterbildung?
Jährlich verlassen etwa 500 schulpflichtige Jugendliche die allgemeinbildenden Schulen in Dortmund ohne einen Anschluss für das folgende Schuljahr zu haben.
Alle Jugendlichen erhalten das Angebot einer Beratung durch das Dienstleistungszentrum Bildung (DLZB) im Fachbereich Schule der Stadt Dortmund. Ziel der Beratungsgespräche ist es, den Jugendlichen einen neutralen und unabhängigen Überblick über alle ihre kurzfristigen Möglichkeiten zur Schulpflichterfüllung zu vermitteln, ihre Kompetenzen und Interessen zu erfassen und sie dann zielgerichtet weiter zu vermitteln.
Neben der Aufnahme einer dualen Berufsausbildung sind dies zum Beispiel die Teilnahme an einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme, einer Einstiegsqualifizierung, der Besuch einer Einrichtung des zweiten Bildungsweges oder des Berufskollegs.
So können annähernd alle schulpflichtigen Jugendlichen versorgt werden. Jährlich werden 100 bis 150 Schulpflichtverletzungen an die Bezirksregierung Arnsberg übermittelt.
Das Dienstleistungszentrum Bildung bleibt hier das komplette Schuljahr Ansprechpartner und hilft damit auch zu späteren Zeitpunkten beim Einstieg in eine schulische Maßnahme. So können im laufenden Schuljahr in der Regel zwischen 100 bis 150 Jugendliche nachträglich vermittelt werden.
4. Wie helfen die Schulen in der Stadt Dortmund Schüler:innen, welche begonnene Maßnahmen aus dem Rehabereich abbrechen? Der Maßnahmenbesuch ist für schulpflichtige Jugendliche immer auch mit einer Beschulung am Berufskolleg verbunden (Ausbildungsvorbereitungsjahr, Teilzeit). Sofern Maßnahmen abgebrochen werden, obliegt die Überwachung der Schulpflicht dem jeweiligen Berufskolleg. Die städtischen Berufskollegs haben sich entschlossen die Beschulung dieser Jugendlichen jeweils am eigenen Berufskolleg fortzusetzen. Teilweise ist dafür ein Wechsel des Bildungsganges notwendig, z.B. in die Modulare Berufsorientierung (MBO) oder in die Ausbildungsvorbereitung (AV).“
Der Schulausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 2.9
Unbesetzte Lehrerstellen an allen Schulformen in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 24032-22-E1)
Es liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
„… der o.g. Antrag der Fraktion Die Linke im Schulausschuss am 23.03.2022 hat zu einer Befassung der Verwaltung geführt.
Dabei wurde festgestellt, dass die Beantwortung der Fragestellungen in der originären Zuständigkeit der Bezirksregierung Arnsberg liegt (innerschulische Angelegenheit). Eine Rückmeldung liegt uns inzwischen vor.
Zu den Fragestellungen
1. Wie viele Stellen wurden differenziert nach Schulformen und Einzelschulen zum 01.08.2021 und zum 01.02.2022 ausgeschrieben?
2. Wie viele dieser Stellen wurden besetzt (Anzahl/Schulform)?
3. Wie viele dieser Stellen konnten nicht besetzt werden (Anzahl/Schulform)?
wird auf beigefügte Anlagen verwiesen.“
Der Schulausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 2.10
Lehrkärfte mit Zuwanderungsgeschichte
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 24044-22-E3)
Es liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
„… der o.g. Antrag der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen im Schulausschuss am 23.03.2022 hat zu einer Befassung der Verwaltung geführt. Dabei wurde festgestellt, dass die Beantwortung der Fragestellungen in der originären Zuständigkeit der Bezirksregierung Arnsberg liegt (innerschulische Angelegenheit). Eine Rückmeldung liegt uns inzwischen vor. Im Ergebnis ist folgendes festzustellen:
1. Welche Kenntnisse hat die Verwaltung über die Aktivitäten des Netzwerks „Lehrkräfte mit Zuwanderungsgeschichte“ in Dortmund?
Die Verwaltung hat keine detaillierten Kenntnisse über das Netzwerk Lehrkräfte mit Zuwanderungsgeschichte.
2. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, das Potential des Netzwerks für Dortmunder Schüler*innen zu nutzen?
Verweis auf Antwort zur Fragestellung 1. 3. Sollte das Netzwerk in Dortmund nicht aktiv sein: Wie werden die Potentiale von Lehrkräften mit Zuwanderungsgeschichte in Dortmund genutzt, insbesondere hinsichtlich der sprachlichen und interkulturellen Kompetenzen?
Im Rahmen des Netzwerks „Lehrkräfte mit Zuwanderungsgeschichte“ wird eine dreigliedrige Fortbildungsreihe für Lehrkräfte vermittelt. Ziel diese Maßnahme ist es zum einen, interkulturelle Koordinator*innen zu qualifizieren, die Schulentwicklungsprozesse ihrer Schule mit interkulturellem Wissen unterstützen. Dazu lernen die Teilnehmenden im Rahmen der Veranstaltung grundlegende Handlungsfelder interkultureller Schulentwicklung kennen. Zum anderen sollen die Teilnehmer*innen ein für die jeweilige Schule passendes Integrationskonzept erarbeiten, um mit Hilfe des sich angeeigneten Fachwissens die interkulturelle Öffnung der eigenen Schule anzustoßen.
Folgende Daten- /Faktenlage zur Kenntnis:
Ø 33 Dortmunder Lehrkräfte sind als Mitglieder im Netzwerk registriert
Ø 7 Dortmunder Schulen mit „Interkulturellen Koordinator*innen, die interkulturelle Schul- und Unterrichtsentwicklungsprozesse begleitenØ Geplante Kooperation mit dem ZfsL Dortmund (Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung in Dortmund) zur migrationspädagogischen Professionalisierung von Lehramtsanwärter*innen Ø Betreuung von ILF-Lehrkräften (internationale Lehrkräfte fördern) aus dem Regierungsbezirk Arnsberg, Präsenzveranstaltungen im ZfsL Dortmund Ø Ment4you-Projekt 2016-2020>> DoKoLL der TU Dortmund (Dortmunder Kompetenzzentrum für Lehrerbildung und Lehr- und Lernforschung) als eine der teilnehmenden Hochschulen
>> Qualifizierung von 6 studentischen Mentor*innen für DiKoLL
>> Netzwerk Lehramtsstudierende mit Zuwanderungsgeschichte 2010-2018
>> LA Vie > Lehramtsstudierende für kulturelle Vielfalt 2018-2020
>> DiversiTeach: DoKoLL hat sich gegen eine Teilnahme am Projekt entschieden.
4. An welchen Schulen in Dortmund wird aktuell welcher herkunftssprachliche Unterricht angeboten?
Auf beigefügte Anlage wird verwiesen.
5. Welche Lücken sieht die Verwaltung aktuell im Angebot des herkunftssprachlichen Unterrichts in Dortmund?
Auf beigefügte Anlage wird verwiesen.
6. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung perspektivisch für herkunftssprachlichen Unterricht in Dortmund für geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine?
Auf beigefügte Anlage wird verwiesen.“
Der Schulausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
3. Angelegenheiten anderer Fachbereiche
zu TOP 3.1
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund 7. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24245-22)
Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 7. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund zum Stichtag 28.02.2022 zur Kenntnis.
zu TOP 3.2
4. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24196-22)
Frau Dr. Goll stellte zum Stadtbezirk Hörde folgende Fragen:
- Es werde dringend ein Grundstück für eine weitere Grundschule benötigt. Jetzt werde ein
Grundstück gekauft, aber die Perspektive auf den Bau einer Grundschule sei nicht da.
Warum werde dann ein Grundstück gekauft?
- Habe der Standort Stift-Grundschule als Kindercampus Auswirkungen auf die Zügigkeit
der Schule?
- In der Schulentwicklungsplanung stelle sich immer die Frage, ob Phoenix- oder Goethe-
Gymnasium eine weiteren Zug bekommen sollen. Dagegen spreche dann beim Phoenix-
Gymnasium der Platzmangel. Jetzt sei in dieser Vorlage die Rede von Ausbau und
Notwendigen Ressourcen dort, aber das Ganze nicht im Stadtbezirk Hörde bleiben könne.
Gebe es dann 2 Standorte oder sei es nur unklar ausgedrückt.
Die Stellungnahme der Verwaltung auf die o. g. Fragen erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.
Der Schulausschuss der Stadt Dortmund nimmt den 4. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms zum Stand März 2022 zur Kenntnis.
zu TOP 3.2.1
Leibniz Gymnasium
Stellungnahme/Sachstand der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07315-17-E4)
Es liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
„… im Jahr 2017 hatte ich Ihnen zuletzt den Sachstand zur geplanten Baumaßnahme am Standort des Leibniz Gymnasium Dortmund International School mitgeteilt. Auf Antrag der CDUFraktion in 2017 sollte der Mehrbedarf an zusätzlichen Klassen- und Fachräumen zuzüglich einer Aula festgestellt und die Umsetzung eingeleitet werden. Zum damaligen Zeitpunkt war die Ersatzschulfinanzierungsverordnung Grundlage für die Schulraumplanung und es wurde der Bedarf entsprechend festgelegt.
Bedingt durch die Rückkehr von G8 auf G9 war es zunächst erforderlich, den ermittelten Schulraumbedarf anzupassen, da sich dieser entsprechend erhöht hatte. Zudem wurde der Bedarf nach Möglichkeit an die Schulbauleitlinien angeglichen. Geplant ist nun, dass die Schule zwei Erweiterungsbauten erhält, die sich an die Bestandsgebäude des Gymnasiums und der Wilhelm-Röntgen-Realschule nördlich und südlich im architektonischen Muster einfügen. In dem südlichen Anbau wird die große Aula inkl. zusätzlicher Verwaltungsräume für das Leibniz Gymnasium Dortmund International School geschaffen. Die Aula ist für die gemeinsame Nutzung mit der baulich angrenzenden Wilhelm-Röntgen-Realschule vorgesehen. Im nördlichen Erweiterungsbau werden Jahrgangscluster für moderne, pädagogische Konzepte errichtet. Das oberste Geschoss des nördlichen Erweiterungsbaus wird zusätzlich eine Terrasse für den Bereich Astronomie besitzen. Darüber hinaus werden im Bestandsgebäude einige Räume den zeitgemäßen Erfordernissen nach angepasst und saniert. Nach Auskunft der Städtischen Immobilienwirtschaft wird voraussichtlich zu Beginn des Jahres 2024 mit der Ausführung der Baumaßnahmen begonnen. Die Fertigstellung ist für das III. Quartal 2026 vorgesehen.“
Der Schulausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
4. Anträge / Anfragen
zu TOP 4.1
Radfahrausbildung
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 24802-22)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 24802-22-E1)
Es liegt folgende Bitte um Stellungnahme vor:
„… die Fraktion Linke + bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Anfragen:
1. An wie vielen Dortmunder Grundschulen konnte während der Pandemie 2020 bis 2022 die Radfahrausbildung gar nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden?
2. Wie viel Prozent der Kinder konnten eine Fahrradprüfung absolvieren?
3. Besteht die Möglichkeit, dass für diese Gruppe das fehlende Radfahrtraining nachgeholt wird?
Begründung:
Nach Mitteilung der Deutschen Verkehrswacht in den Medien (WDR 4 vom 12.05.22) fallen vermehrt Kinder auf, die sehr unsicher im Umgang mit dem Fahrrad sind. Sie haben Gleichgewichtsstörungen, fallen sogar vom Rad.
Die schulische Verkehrserziehung hilft Kindern und Jugendliche, sich im Straßenverkehr sicherheitsbewusst und verkehrsgerecht zu bewegen und größer werdende Distanzen selbständig und umweltbewusst zu bewältigen. Sie vermittelt den Schülerinnen und Schülern auch ein kritisches Verständnis für den Verkehr und seine Konsequenzen.
Vielerorts konnte aufgrund der angespannten Infektionslage der letzten Zeit der praktische Teil der Radfahrausbildung in den 3./4. Klassen der Grundschulen leider nur eingeschränkt oder gar nicht erfolgen.“
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.
zu TOP 4.2
Masterplan Digitale Bildung – Projekt „doITup“
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 24813-22)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 24813-22-E1)
Es liegt folgende Bitte um Stellungnahme vor:
„… die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1) Wie ist die Ankündigung im 1. Jahresbericht zur Umsetzung des Masterplans Digitale Bildung inzwischen umgesetzt, im Rahmen des Projekts „doITup - Computerkreisel“ auch städtische PC aus Dortmund einer klimagerechten Nachnutzung zuzuführen? 2) Wenn die Ankündigung noch nicht umgesetzt wurde: Woran scheitert es und wann rechnet die Verwaltung mit einer Umsetzung? 3) Bisher wurden Geräte aus Bochum einer Nachnutzung zugeführt. Wie viele Geräte sind bisher Teil des Upcycling-Projektes gewesen? 4) Wie werden die Personen ermittelt und ausgesucht, an die die ertüchtigten Geräte weitervermittelt werden?
Begründung:
Im 1. Jahresbericht zur Umsetzung des Masterplans Digitale Bildung (Stand 31.12.2021) wird unter dem Punkt 5.2 Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) das Projekt „doITup - Computerkreisel“ aufgeführt. Dabei geht es um das Upcycling von PC und deren Weitervermittlung an Personen, die aus sozialen Gründen über keine solche Geräte verfügen. Bisher handelt es sich dabei um ausgemusterte Hardware der Stadt Bochum. Angekündigt ist im Jahresbericht, dass zukünftig auch städtische PC aus Dortmund einer klimarelevanten Nachnutzung zugeführt werden sollen.“
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.
zu TOP 4.3
Schulentwicklungsfonds
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 24814-22)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 24814-22-E1)
Es liegt folgende Bitte um Stellungnahme vor:
„… die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses um einen Sachstandsbericht zum Schulentwicklungsfonds. Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wieviel Bewerbungen sind hinsichtlich der Förderung innovativer Projekte im Bereich der Schwerpunktsetzung Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) für das Schuljahr 2021/22 eingegangen?
2. Wie viele und welche dieser Bewerbungen wurden mit welchen Summen unterstützt?
3. Welche inhaltlichen Schwerpunkte im Bereich BNE gab es dabei? 4. Welchen inhaltlichen Schwerpunkt hat der Schulentwicklungsfonds für das kommende Schuljahr 2022/23?5. Mit wieviel Geld ist der Fonds für das kommenden Schuljahr ausgestattet?
6. Wie viele Bewerbungen liegen bisher für den Fonds 2022/23 vor?
7. Wie werden Schulen und außerschulische Bildungspartner*innen über die Möglichkeiten des Fonds informiert?“
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.
zu TOP 4.4
Umsetzung von Haushaltsbeschlüssen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 24812-22)
Gemeins. Stellungnahme zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24812-22-E1)
Es liegt folgende Bitte um Stellungnahme vor:
„… die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU bitten die Verwaltung unter dem o.g. Punkt um einen Sachstand zur Umsetzung der folgenden Beschlüsse zum Haushalt 2022:
- Guter Start in die Schule - Frühstück in den Aktionsräumen
- Förderung des Wassertrinkens bei Grundschulkindern
- Ausbau der OGS-Plätze
- Besuch außerschulischer Lernorte fördern“
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.
Die Vorsitzende dankte für die Mitarbeit am heutigen Tage und schloss die öffentliche Sitzung um 16.15 Uhr.
A l t u n d a l – K ö s e G ö v e r t F ä r b e r
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin
(See attached file: zu_TOP_2.4_Aktuell_Weiterentwicklung Dortmunder Bildungslandschaft.pdf)