Niederschrift (öffentlich)

über die 16. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede


am 30.11.2022
Saalbau Mengede, Mengeder Markt 10, 44359 Dortmund


Sitzungsdauer: 16:00 - 19:42 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD

Sylvia Dettke, Fraktionssprecherin


Claus-Michael Grehl
Anja Hubert
Tim Kock
Bruno Wisbar, 1. stellv. Bezirksbürgermeister
Richard Utech

CDU

Michael Batzdorff


Andreas Flur, Fraktionssprecher
Holger Martens, 2. stellv. Bezirksbürgermeister
Dirk Reddig

B90/DIE GRÜNEN

Isabella Knappmann
Axel Kunstmann, Bezirksbürgermeister
Jürgen Utecht, Fraktionssprecher
Katrin Petri

DIE LINKE & Die PARTEI

Kevin Götz, Fraktionssprecher


Jennifer Pätsch

AfD
Peter Bohnhof

FDP
Roman Senga

b) Verwaltung

Frau Klein Bezirksverwaltungsstelle Do-Mengede


Frau Wolff Bezirksverwaltungsstelle Do-Mengede
Frau Feustel 33/ZD


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 16. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede,
am 30.11.2022, Beginn 16:00 Uhr,
Saalbau Mengede, Mengeder Markt 10, 44359 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweise

1.2.1 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.2.2 Hinweis zu Ton- und Bildaufnahmen während der Sitzung

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede am 26.10.2022


2. Einwohnerfragestunde (maximal 30 Minuten)
Bitte Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung mitbringen.


3. Berichterstattung

3.1 Planung und Vorgehen am Bereich Kreuzung Bodelschwingher Straße / Im Odemsloh
Berichterstattung
(Drucksache Nr.: 18501-20-E3)

3.2 Entwicklung von zwei Modellstandorten "Kindercampus" und Entwicklung einer "Servicestelle Bildungspartnerschaften"
Berichterstattung
(Drucksache Nr.: 24046-22-E4)

3.3 Aufgabenbereiche und Möglichkeiten der Mitarbeiterinnen des Seniorenbüros Mengede
Berichterstattung

3.4 Sachstand zur Planung und Klagemöglichkeit der Stadt Dortmund "Im Dicken Dören" (vgl. auch DS-Nr.: 21197-21 und DS-Nr.: 18510-20)
Berichterstattung
(Drucksache Nr.: 18975-20-E4)
4. Anregungen und Beschwerden

4.1 Eingaben des Seniorenbeirats

4.2 Boulevard der Kinderrechte - Beseitigung von Mängeln und Weiterentwicklung des Boulevards
Eingabe aus der Bürgerschaft
(Drucksache Nr.: 23936-22-E4)


4.3 Begrünung der City-Toilette, Mengeder Marktplatz in Dortmund-Mengede
Eingabe aus der Bürgerschaft
(Drucksache Nr.: 26454-22)

4.4 Herstellung eines Gehweges auf der nördlichen Seite der Haberkamps Vöhde im Einmündungsbereich Haberkamps Vöhde / Haberlandstraße
Eingabe aus der Bürgerschaft
(Drucksache Nr.: 10780-18-E9)


5. Finanzen und Liegenschaften

5.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26029-22)

5.2 Haushaltsmittel der Bezirksvertretung (BV) Mengede für das Jahr 2023 und Zwischenbericht über den Umsetzungsstand der BV Maßnahmen und die Verwendung der Finanzmittel - Nachversand -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26342-22)

5.3 Antrag Überseecontainer
Eingabe einer Institution
(Drucksache Nr.: 26450-22)

5.4 Finanzielle Unterstützung / Projektwoche Trommelzauber 18.09.2023 bis 22.09.2023
Eingabe einer Institution / Beschluss
(Drucksache Nr.: 26365-22)

5.5 Anschaffung von Bilderrahmen für den Verwaltungsflur
der Albert-Schweitzer-Realschule

Eingabe einer Institution / Beschluss
(Drucksache Nr.: 26400-22)

5.6 Unterstützung bei der Spielplatzgestaltung im Gartenverein "Am Schloßweg"
Eingabe einer Organisation
(Drucksache Nr.: 26444-22)


6. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

6.1 Festzusetzende Veranstaltung nach Titel IV Gewerbeordnung - hier: Weihnachtsflair 2022 - Schloss Bodelschwingh
Mitteilung der Verwaltung (32)
(Drucksache Nr.: 26184-22)

6.2 Maßnahmen zur Sicherstellung des regelhaften Rettungsdienstes der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25905-22)


7. Schule

8. Kultur, Sport und Freizeit

9. Kinder und Jugend

10. Soziales, Familie und Gesundheit



11. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

11.1 Bauleitplanung: 78. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 - Kraftwerk Knepper -
hier:
I. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
II. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
III. Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
IV. Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit
V. Ergebnisse des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens
VI. Feststellungsbeschluss der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes
VII. Beifügung der aktualisierten und modifizierten Begründung
VIII.Satzungsbeschluss der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 - Kraftwerk Knepper -
IX. Städtebaulicher Vertrag

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25290-22)

11.2 Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes Dortmund (FNP)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25687-22)

11.3 Energiemangellage/Ukraine
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26367-22)

11.4 Wirkungsmonitor 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26071-22)

11.5 Dortmunder Neubaustandard für klimagerechtes Bauen bei der Aufstellung von Bebauungsplänen ab 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25762-22)

11.6 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund 8. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25817-22)

11.7 Informationen zu den Entwicklungen im Anliegerbeitragsrecht für die Beitragsarten nach Baugesetzbuch (BauGB) und Kommunalabgabengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KAG).
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25612-22)

11.8 IGA 2027 - Umsetzung der Maßnahme "Bahnbetriebswerk Mooskamp - Neubau Leichtbauhalle"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26190-22)


12. Anfragen der Fraktionen

12.1 Anzeigetafel Regenbogengrundschule
Anfrage zur TO (FDP)
(Drucksache Nr.: 26443-22)


13. Anträge der Fraktionen

13.1 Verkehrsberuhigende Maßnahmen im Stadtbezirk Dortmund-Mengede
Hier: Straßenzug Königshalt-Burgring

Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26425-22)

13.2 Baumpflanzung im Einmündungsbereich Hasenkamp und Egge Wiede
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26429-22)

13.3 Asphaltierung und Beleuchtung des Weges entlang der U-Bahn in Dortmund Westerfilde (vgl. auch DS-Nr. 23428-22)
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13667-19-E2)

13.4 Sitzbänke ohne Abfallbehälter
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26435-22)

13.5 Nutzungsvereinbarung städtische Parks und Grünanlagen im Stadtbezirk Mengede für Veranstaltungen
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26440-22)

13.6 Errichtung von zwei Schranken am Volksgartenparkplatz
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26442-22)


14. Mitteilungen der Verwaltung und anderer Organisationen

14.1 Prüfauftrag zum Standort und Kosten eines Sport und Bewegungsparks
(Outdoor-Bewegungswelt)

Beantwortung einer Anfrage (63)
(Drucksache Nr.: 19363-20-E2)


14.2 Sperrung der Rittershofer Straße im Bereich des Regenrückhaltebeckens
Beantwortung einer Anfrage (66)
(Drucksache Nr.: 13876-19-E4)

14.3 Prüfantrag - Änderungen bei der Ampelschaltung auf dem Burgring in Mengede, Sicherheit von Fußgängern und Radfahreren erhöhen
Beantwortung einer Anfrage (66)
(Drucksache Nr.: 14083-19-E6)

14.4 Straßenbegleitgrün Niedernette, Fernstraße/Niedernetter Straße
Antwort einer externen Stelle
(Drucksache Nr.: 24904-22-E1)

14.5 Sachstand zur 11. Regionalplanänderung des Regionalplans Regierungsbezirk Münster Teilplan Emscher-Lippe "Im Dicken Dören"; hier: Antrag der BV-Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Sitzung der Bezirksvertretung Mengede am 09.09.2020, DS Nr. 18510-20
Beantwortung einer Anfrage (61)
(Drucksache Nr.: 18975-20-E5)


Der Bezirksbürgermeister Herr Kunstmann eröffnet die Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Mengede. Er stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit der Bezirksvertretung fest.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Utecht benannt.


1.2 Hinweise

zu TOP 1.2.1
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin
und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.2.2
Hinweis zu Ton- und Bildaufnahmen während der Sitzung

Der Bezirksbürgermeister weist darauf hin, dass Ton- und Bildaufnahmen während der
Sitzung der Bezirksvertretung Mengede gem. § 28 (1) Geschäftsordnung für den Rat, seine
Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen den legitimierten Vertreter*innen
der Presse, des Rundfunks und sonstiger berichterstattender Medien grundsätzlich gestattet
sind. Es wird jedoch aus Höflichkeit und zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der
Teilnehmer*innen und Besucher*innen gebeten, diese vorher anzuzeigen. Des Weiteren zeigt
der Bezirksbürgermeister an, dass die Sitzung zur Erstellung der Niederschrift von der
Schriftführerin auf Tonträger aufgenommen wird. Die Aufzeichnung wird außer den
Unterzeichnern der Niederschrift anderen Personen nicht zugänglich gemacht werden. Dies
gilt für Mitglieder der Verwaltung und der Bezirksvertretung. Die Aufzeichnung wird nach
Genehmigung der Niederschrift gelöscht.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Der Vorsitzende erklärt, dass der TOP 3.3 (Vorstellung des Seniorenbüros) aus gesundheitlichen Gründen abgesagt wurde und voraussichtlich in einer der nächsten interfraktionellen Sitzungen nachgeholt wird.

Ebenfalls fällt die Berichterstattung unter TOP 3.1 aus und wird voraussichtlich in der übernächsten Sitzung am 08.03.2023 nachgeholt.

Die Geschäftsführung bittet den TOP 5.1 und den TOP 5.2 nach dem TOP 5.6 zu behandeln, um die ggf. beschlossenen finanziellen Mittel bei diesen Tagesordnungspunkten mitberücksichtigen zu können.

Die Tagesordnung wird mit den gemachten Änderungen einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede am 26.10.2022

Die Niederschrift über die 15. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede am 26.10.2022 wird einstimmig bei 3 Enthaltungen (Herr Batzdorff und Herr Reddig / CDU-Fraktion, Herr Bohnhof / AfD) genehmigt.



2. Einwohnerfragestunde (maximal 30 Minuten)

zu TOP 2.1
Gewerbegebiet "Im Dicken Dören" an der Grenze zu Dortmund-Groppenbruch
(Drucksache Nr.: 18975-20-E6)

Ein Bürger aus Groppenbruch befürchtet eine Verschärfung der Verkehrssituation – vornehmlich am Knotenpunkt zur Autobahn A2, wenn es tatsächlich im Gewerbegebiet „Im Dicken Dören“ in Waltrop zur Ansiedlung der Firma Langendorf kommt. Darüber hinaus wird der aktuell noch existierende Grünzug am Gewerbegebiet ebenfalls durch die Planung verschwinden. Die Anwohner lehnen die Einrichtung eines Gewerbegebiets in der direkten Nähe zu dem Wohngebiet entschieden ab und wünschen sich von der Stadt Dortmund wesentlich mehr Unterstützung. Der Bürger möchte nun wissen, wie die Stadt Dortmund einem Klageverfahren grundsätzlich gegenübersteht, besonders da sie selbst bereits Bedenken zur Standortwahl der Stadt Waltrop geäußert hat.

Der Vorsitzende schlägt vor, die Frage durch Herrn Dr. Jäger und Frau Karla vom Stadtplanungs- und Bauordnungsamt im Rahmen ihrer unter TOP 3.4 geplanten Berichterstattung zu diesem Thema beantworten zu lassen.

Dem stimmt der Bürger zu.



3. Berichterstattung

zu TOP 3.1
Planung und Vorgehen am Bereich Kreuzung Bodelschwingher Straße / Im Odemsloh
(Drucksache Nr.: 18501-20-E3)

Die Berichterstattung wird auf die Sitzung am 08.03.2023 verlegt.


zu TOP 3.2
Entwicklung von zwei Modellstandorten "Kindercampus" und Entwicklung einer "Servicestelle Bildungspartnerschaften"
(Drucksache Nr.: 24046-22-E4)

Der Vorsitzende begrüßt Frau Köhler vom Schulverwaltungsamt.

Frau Köhler stellt im Rahmen der Berichterstattung die Entwicklung von zwei Modellstandorten zum „Kindercampus“ vor. Hierbei handelt es sich um ein Gemeinschaftsprojekt des Jugendamtes, des Schulverwaltungsamtes und von FABIDO.
Sie erklärt, dass die Projektgruppe zunächst im Rahmen der integrierten Planung von Schule – Jugendhilfe – frühkindliche Bildung diskutiert hat, wie die Planungsprozesse so aufeinander abgestimmt werden können, dass es in den Quartieren und beim Kind ankommt. Unter der obersten Prämisse „Chancen- und Bildungsgerechtigkeit für Kinder“ und einem „Rechtsanspruch auf Bildung“ sind daraus die folgenden fünf Punkte eines Modellvorhabens entstanden:

1. Der schulische Ganztag steht vor dem Hintergrund des Rechtsanspruchs im Fokus der öffentlichen Diskussion. Potenzial für personelle/inhaltliche Verbesserungen.

2. gemeinsame Zusammenarbeit mit Eltern

3. Übergang Kita-Grundschule weiter entwickeln aufbauend darauf, was es schon gibt – anschlussfähige pädagogische Konzepte (Bildungsbiographie)
4. Das sozialräumliche Netzwerk weiter entwickeln

5. Jugendhilfe an Schule: Neue Angebote schaffen über die Bündelung von Bedarfen am Standort

Unter diesen Gesichtspunkten möchte die Projektgruppe mit den Akteur*innen vor Ort und einer externen Prozessbegleitung gemeinsam konkretisieren, welche Maßnahmen am jeweiligen Campus benötigt werden. Die Ausdifferenzierung erfolgt also in gemeinsamer Verantwortung. Außerdem soll es eine wissenschaftliche Evaluation geben.

Ein Standort für einen Kindercampus bildet die Westhausen-Grundschule zusammen mit der OGS, der Schulsozialarbeit und der Jugendfreizeitstätte Westerfilde. Der zweite Standort ist in Hörde die Stifts-Grundschule.

Je Kindercampus soll es einen zentralen Ansprechpartner (Campusmanager*in) geben. Dieser Mensch soll vor Ort eingesetzt werden, als zentraler Ansprechpartner dienen und die Prozesse koordinieren. Er soll auch die Verbindung zu den Fachämtern sein.

Auf Nachfrage erläutert Frau Köhler, dass der Kindercampus eine Weiterentwicklung der Familienzentren in den Sozialraum hinein sein soll. Auch ist die Raumproblematik bekannt und muss im Weiteren in Kooperation mit der Stadtteilplanung berücksichtigt werden, insbesondere im Hinblick auf den Rechtsanspruch bis 2026 ist dies ein sensibles Thema.

Frau Köhler entschuldigt sich dafür, dass die Bezirksvertretung Mengede im Gremienlauf bisher nicht berücksichtigt wurde und bedankt sich daher für die Gelegenheit das Projekt vorstellen zu dürfen. In der Vergangenheit wurden bereits in den Schulkonferenzen entsprechende Beschlüsse gefasst und es gab Anfang des Jahres Beteiligungen mit den Akteuren vor Ort.

Auf die Frage nach einem Ausblick auf das nächste Jahr, wurden folgende Aktivitäten in Aussicht gestellt:

· Stellenausschreibung für den / die Campusmanger*in
· Stellenbesetzung mit fähigem Personal
· Auftaktworkshop
· Prozessbegleitung, Evaluation, gemeinsame Visionen erarbeiten

Die Bezirksvertretung bedankt sich für die ausführliche Berichterstattung.


zu TOP 3.3
Aufgabenbereiche und Möglichkeiten der Mitarbeiterinnen des Seniorenbüros Mengede

Diese Berichterstattung wurde krankheitsbedingt abgesagt.



zu TOP 3.4
Sachstand zur Planung und Klagemöglichkeit der Stadt Dortmund "Im Dicken Dören" (vgl. auch DS-Nr.: 21197-21 und DS-Nr.: 18510-20)
(Drucksache Nr.: 18975-20-E4)

Der Vorsitzende begrüßt Herrn Dr. Jäger und Frau Karla vom Stadtplanungs- und Bauordnungsamt.

Herr Dr. Jäger erläutert die Voraussetzungen für Klageberechtigung gegen den Bebauungsplan der Stadt Waltrop. Diese regelt § 47 VwGO. Eine Klage kann erst innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung eines Bebauungsplans eingereicht werden. Eine Bekanntmachung des Bebauungsplans durch die Stadt Waltrop ist bisher noch nicht erfolgt.

Des Weiteren muss eine Antragsbefugnis vorliegen. Diese ist nur gegeben, wenn eine juristische oder natürliche Person durch den Bebauungsplan „in ihren Rechten verletzt“ wird.

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass eine Stadt in ihren Rechten verletzt ist, wenn ihre Planungshoheit verletzt wird. Dafür muss einer der folgenden Sachverhalte vorliegen:

• Verletzung des interkommunalen Abstimmungsgebots, § 2 II BauGB
• Verfestigte/bestehende kommunale Planung wird unmöglich
• Landes- oder Regionalplanung verhindert kommunale Planung

Eine Verletzung des interkommunalen Abstimmungsgebots liegt nur dann vor, wenn eine Abstimmung zwischen zwei Kommunen nicht erfolgte, nicht ausreichend ist, dass keine Einigung dabei erzielt werden konnte. Alternativ müsste bereits ein Bebauungsplan der antragstellenden Kommune oder eine Verletzung der stadteigenen Planungshoheit durch die Regionalplanung vorliegen. Jedoch ist keiner der Punkte im Fall „Dicker Dören“ gegeben. Hinzu kommt, dass ein späterer Bebauungsplan der Stadt Dortmund sich der bestehenden Planung unterordnen muss. Da gilt der Prioritätsgrundsatz.

Nicht ausreichend sind hingegen:
• Eingriff in die Planungshoheit, wenn keine unmittelbare Auswirkung gewichtiger Art auf die städtebauliche Ordnung und Entwicklung auf Gebiet der antragstellenden Stadt

• Weder private Belange der Bürger noch öffentliche Belange, wie Erhalt des Landschaftsbildes oder Naturschutz, können von der Stadt geltend gemacht werden.

Beim ersten Punkt würde es sich um eine sogenannte Freihalteklage handeln, die im vorliegenden Fall aber nicht angewendet werden kann, da dieses Gebiet auf kurze Sicht nicht von der Stadt Dortmund überplant wird. Eine Planung, die eventuell bzw. auf lange Sicht vorgenommen werden soll, ist nicht ausreichend. Ebenso kann die Stadt nicht für den Bürger klagen, wenn es um Verkehrsaufkommen, Lärm oder Naturschutz geht. In diesen Fällen müssen Bürger selber klagen.

Aber auch Naturschutzverbände könnten klagen, wenn sie durch den Bebauungsplan eine erhebliche Gefahr für die Natur befürchten. Eventuell würden der NABU oder BUND etwas finden, wenn sie dagegen vorgehen würden.

Die SPD-Fraktion merkt an, dass bereits viele Anträge bezüglich einer Klageaufforderung gestellt wurden. Grund dafür ist, dass Mengede durch seine Lage an einem Verkehrsknotenpunkt und zwischen mehreren Gewerbegebieten längst die Belastungsgrenze für die Bürger erreicht hat.

Herr Dr. Jäger erklärt, dass die Stadt Dortmund bereits bei der Regionalplanung entsprechende Anmerkungen vorgenommen hat, diese aber unberücksichtigt blieben. Nun sollte der Bebauungsplan abgewartet werden. Allerding kann die Stadt Dortmund nicht gegen diesen klagen, da sie – wie oben erläutert – nicht antragsbefugt ist. Wenn aber jemand, der antragsbefugt ist, klagt, kann das Gericht auch die Regionalplanung überprüfen.

Zudem muss der Antragsteller darlegen, dass er vom Bebauungsplan persönlich betroffen ist. Zum Beispiel durch Lärm oder das Verkehrsaufkommen. Das schließt Bürger, die nicht in der Nähe wohnen, aus.

Auf Nachfrage, ob ein Eingriff in die Frischluftschneise, die auch für die Dortmunder Innenstadt elementar ist, als Klagegrundlage genutzt werden könnte, antwortet Herr Dr. Jäger, dass öffentliche Belange, wie der Klima- oder Luftschutz, von der Stadt Dortmund nicht geltend gemacht werden können. Bei einer regionalen Frischluftschneise ist wiederum die Regionalplanung betroffen. Wenn in diesem Bereich eine Beeinträchtigung vorläge, läge die Zuständigkeit für eine Klage bei den Naturschutzbehörden.

Auf die Frage, ob es bereits auf der Seite der Stadt Waltrop ein Verkehrskonzept gibt, verweist Herr Dr. Jäger auf die Veröffentlichungspflicht im Internet hin, die es seit 2017 gibt.

Da keine weiteren Fragen gestellt werden, erklärt der Vorsitzende den Tagesordnungspunkt für beendet und bedankt sich bei Herrn Dr. Jäger und Frau Karla für Ihre Berichterstattung.



4. Anregungen und Beschwerden

4.1 Eingaben des Seniorenbeirats

zu TOP 4.2
Boulevard der Kinderrechte - Beseitigung von Mängeln und Weiterentwicklung des Boulevards
Eingabe aus der Bürgerschaft
(Drucksache Nr.: 23936-22-E4)

Der Vorsitzende erklärt, dass die Bezirksvertretung Mengede sich auf ihrer 14. Sitzung (07.09.2022) sowohl in der Einwohnerfragestunde unter TOP 2.3 als auch unter TOP 14.8 (Mitteilungen der Verwaltung) ausführlich mit dem Thema beschäftigt hat. Die Niederschrift der 14. Sitzung ist online nachzulesen. Auch in der 15. Sitzung der BV Mengede (26.10.2022) wurde das Thema noch einmal in der Einwohnerfragestunde unter TOP 3.2 angesprochen. Die Niederschrift der 15. Sitzung ist in Kürze online nachzulesen.

Beschluss
Die Bezirksvertretung Mengede beschließt mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen (Fraktion Die Linke/Die PARTEI und Fr. Petri / B´90/Die Grünen) die Eingabe nicht an die Verwaltung weiterzuleiten, da diese Angelegenheit bereits von der Verwaltung bearbeitet wird und diese Eingabe keine neuen Erkenntnisse zur Sache beiträgt.


zu TOP 4.3
Begrünung der City-Toilette, Mengeder Marktplatz in Dortmund-Mengede
Eingabe aus der Bürgerschaft
(Drucksache Nr.: 26454-22)

Der Vorsitzende erklärt, dass die behindertengerechte öffentliche Toilettenanlage am Mengeder Markt nicht in städtischem Eigentum ist, sondern der Firma RBL Media GmbH mit Sitz in Erkelenz gehört. Diese Firma betreibt insgesamt 18 Toilettenanlagen in Dortmund. Auf eine Begrünung der Anlage hat die Stadt Dortmund keinen Einfluss. Daher muss sich der Petent mit seinem Anliegen direkt an den Betreiber wenden.

Weiterhin lehnt die Bezirksvertretung eine direkte Begrünung an der Toilette aus hygienischen Gründen ab.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, Paten für eine Begrünung im Rahmen des Projektes Querbeet zu finden und sich dort zu bewerben.

Beschluss
Die Bezirksvertretung Mengede beschließt einstimmig, die Eingabe nicht an die Verwaltung weiterzuleiten, da diese nicht zuständig ist.


zu TOP 4.4
Herstellung eines Gehweges auf der nördlichen Seite der Haberkamps Vöhde im Einmün-dungsbereich Haberkamps Vöhde/ Haberlandstraße
Eingabe aus der Bürgerschaft
(Drucksache Nr.: 10780-18-E9)

Am 14.07.2022 gab es einen Ortstermin der BV Mengede mit dem Tiefbauamt an der Haberkamps Vöhde. Das Protokoll zum Ortstermin wurde in der 14. Sitzung (07.09.2022) unter TOP 14.1 veröffentlicht und behandelt. Darüber hinaus wurde es dem Petenten nach der Sitzung übersandt. Außerdem ist es online nachzulesen.

Die Umsetzung des Ergebnisses aus dem Ortstermin bleibt abzuwarten.

Beschluss
Die Bezirksvertretung beschließt einstimmig die Eingabe nicht an die Verwaltung weiterzuleiten, da es zu der Angelegenheit bereits einen Ortstermin gab, aus dem eine endgültige Regelung hervorging.



5. Finanzen und Liegenschaften

zu TOP 5.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26029-22)

Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei 1 Gegenstimme (AfD) und 1 Enthaltung (Herr Götz / DIE LINKE/Die PARTEI) den Entwurf des Haushaltsplanes 2023 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2024 bis 2026 mitsamt dem Haushaltsplan des Treuhandvermögens Grabpflegelegate.


zu TOP 5.2
Haushaltsmittel der Bezirksvertretung (BV) Mengede für das Jahr 2023 und Zwischenbericht über den Umsetzungsstand der BV Maßnahmen und die Verwendung der Finanzmittel
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26342-22)
1. Die von der Verwaltung unterbreiteten Vorschläge zur Verwendung der Haushaltsmittel des Ergebnis- und Finanzplans 2023 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 1 und 2).

2. Die Bezirksvertretung beschließt mehrheitlich bei 1 Gegenstimme (Frau Knappmann/ B´90/Die Grünen) im Rahmen des Budgets die von der interfraktionellen Sitzung unterbreiteten Vorschläge:
a. Der Beschluss über die nicht verbrauchten Mittel für Jugend-, Kultur- und Gemeinwesen (73.300 €) abzüglich der Beschlüsse aus der heutigen Sitzung (4.000 € für eine Tischtennisplatte im KGV „Am Schlossweg“ ( vgl. TOP 5.6) und 2.500 € für Küchenutensilien (Beschluss vom 26.10.22 / noch nicht abgerufen)), somit i.H.v. 66.800 € wird aufgehoben.
b. Weiterhin, dass der Zuschuss für das Wodanstraßenfest (Beschluss vom 26.10.22) i.H.v. 3.000 € aus dem Budget „Zuschuss für Jugend-, Kultur- und Gemeinwesen 2023 erfolgen soll, da es sich auch um eine Veranstaltung in 2023 handelt.
c. Für den Beschluss zur Bezuschussung „zum Ankauf einer Diesellok am Bahnhof Mooskamp“ wird die Nachweispflicht bis zum 31.12.2023 verlängert.

Somit stehen dann noch Restmittel (162.615,78 € zuzüglich 66.800 €) i.H.v. 229.415,78 konsumtiv zur Verfügung. Hinzu kommen 410.744,77 € für Sach- und Dienstleistungen für das Jahr 2023.
d. Weiterhin wird der Beschluss über Aufwendungen für die Miete einer Mikrofonanlage i.H.v. 3.000 € aufgehoben. Diese Mittel sollen wieder den Bewirtungsmitteln 2022 zugeführt werden, damit hieraus der Neujahrempfang in 01/23 finanziert werden kann.
e. Damit ergeben sich für das Jahr 2023 folgende zur Verfügung stehende Mittel und ihre Verwendung:

Konsumtiv
Für das Haushaltsjahr 2023 werden folgende Ermächtigungen ausgewiesen:
konsumtiv
Restmittel 2022
Budget 2023
(abzügl. Vorwegabzug Saalbau = 32.655,23 €)
Zur Verfügung insgesamt
Aufwand für Sach- u. Dienstleistungen
229.415,78 €
410.744,77 €
640.160,55 €
Vereins- u. Kulturförderung
2.306,29 €
9.900 €
12.206,29 €
Bewirtungsmittel
1.212,53 € + 3.000 € (Miete Mikrofonanlage *)
1.000,00 €
5.212,53 € *
Repräsentationsmittel
1.358,93 €
500,00 €
1.858,93 €




*) Wird benötigt, wenn Neujahrsempfang 2023 sattfinden soll


Vorschlagsliste BV-Maßnahmen
Bezirksvertretung Mengede - Konsumtiv (Stand interfraktionelle Sitzung vom 17.11.2022)


Vorschlagender Fachbereich
Objekt
Bezeichnung
Vorschlag interfr. Sitzung
Bemerkung
40
Schragmülller GS
Erneuerung Abhangdecken Flure inklusive Beleuchtung
28.000,00

51
JFS Westerfilde
Zuschuss Ferienspiele 2023
16.000,00
Hier wurden auch die anderen Einrichtungen berücksichtigt
57
TEK Dachstraße
Erneuerung der Kinderwaschbecken
23.000,00

63
Stadtbezirk MG
Sanierung, Ausstattung und ökologische Aufwertung von Grünanlagen im Stadtbezirk
30.000,00

66
Stadtbezirk MG
barrierrefreie Übergänge
50.000,00

66
Stadtbezirk MG
Graffiti-/Aufkleberbeseitigung
5.000,00

66
Stadtbezirk MG
punktuelle Fahrbahninstandsetzung


66
Stadtbezirk MG
punktuelle Gehweginstandsetzung


66
Stadtbezirk MG
punktuelle Radwegeinstandsetzung
50.000,00

66
Stadtbezirk MG
Schilderreinigung
10.000,00

66
Stadtbezirk MG
Tunnelreinigung
2.500,00

63
Stadtbezirk MG
Blumenampeln
8.000,00
wie in Vorjahr
63
Stadtbezirk MG
Blumensäulen/-ampeln am Busbahnhof
3.574,00
s. Sachstands-fortschreibung 10/2022
63
Stadtbezirk MG
Frühjahrsgeophyten
1.000,00
Frühjahrsblüher (-Zwiebeln)
57
TEK Biehleweg
Heizungsverkleidung
8.000,00
19.09.2022 Nina Malunat:
lt. FABIDO investiv, würde von 20/2 konsumtiv eingeschätzt werden
57
TEK Breisenbachstraße
Heizungsverkleidungen
9.000,00
19.09.2022 Nina Malunat:
lt. FABIDO investiv, würde von 20/2 konsumtiv eingeschätzt werden
BV
Schopenhauer GS
Trommelzauber
1.000,00
Für und aus Budget 2023.
BV
AG Wodanstraßenfest
Wodanstraßenfest
3.000,00
Bereits am 26.10.22 beschlossen, aber aus Budget 2023?!
BV
Stadtbezirk MG
Zuschuss Jugend-, Kultur- und Gemeinwesenförderung 2023
106.800,00
Hier sollen die Restmittel aufgestockt werden (66.800 €)

Sportplatz Odemsloh
Neubau Umkleidekabienen RW Germania
105.000,00
zuzügl. 95.000 € investive Mittel

Stadtbezirk MG
Defibrilatoren im Stadtbezirk
20.000,00


Stadtbezirk Mg
Energiesparende Investitionen für Vereine
50.000,00
Bei einem Eigenanteil der Vereine von 25 %

Stadtbezirk MG
Förderung von Lesekompetenz an GS
15.000,00
Je Förderverein einer Grundschule bis zu
2.500 €
Gesamt


544.874,00 €
Rest: 95.286,55 €




investiv
Für das Haushaltsjahr 2023 werden folgende Ermächtigungen ausgewiesen:
(Stand interfraktionelle Sitzung vom 17.11.2022)
investiv
Restmittel 2022
Budget 2023
Zur Verfügung insgesamt
Maßnahmen der Bezirksvertretung
14.761,51 €
90.200,00 €
104.961,51 €


Vorschlagsliste BV-Maßnahmen
Bezirksvertretung Mengede - Investiv

Vorschlagender Fachbereich
Objekt
Bezeichnung
Vorschlag interf. Sitzung
Bemerkung
52
Rot-Weiß-Germania
Bau eines Vereinsheims
95.000,00
zuzügl.105.000 € konsumtive Mittel
33
33/GF-BV
Erweiterung der Mikrofonanlage um 12 Sprechstellen und 12 Kabel
8.000,00
Wird nur benötigt, wenn die Finanzierung nicht gesamtstädtisch erfolgt, bisher vorgesehen
Gesamt


103.000,00 €
Rest 1.961,51 €

3. Die Verwaltung wird beauftragt die von der Bezirksvertretung beschlossenen Maßnahmen nach Vorliegen der formellen Voraussetzungen durchzuführen.
4. Die Bezirksvertretung nimmt den Zwischenbericht 2022 zur Kenntnis (Anlagen 3-5).
5. Weiterhin wird der Terminplan für die Vereins- und Kulturförderung 2023 mehrheitlich bei 1 Gegenstimme (Frau Knappmann / B90/Die Grünen) beschlossen.


zu TOP 5.3
Antrag Überseecontainer
Eingabe einer Institution
(Drucksache Nr.: 26450-22)

Die Bezirksvertretung moniert, dass aus dem Antrag keine Begründung hervorgeht, warum nicht bereits bei der Anschaffung der „Fahrzeuge“ eine entsprechende Unterbringung und deren Kosten geprüft und berücksichtigt wurden.

Weiterhin sollten zunächst andere Beschaffungsmöglichkeiten, wie die nicht mehr benötigten Container des Mengeder Ferienspaß oder von Rot-Weiß-Germania, geprüft werden.

Man ist sich jedoch einig, dass eine Lösung schnell gefunden werden muss. Wenn dies nicht möglich ist, sollte der Antrag mit den entsprechenden Ergänzungen nochmals in die nächste Sitzung eingebracht werden.


Beschluss
Die Bezirksvertretung Mengede beschließt mehrheitlich bei 8 Zustimmungen (Frau Hubert / SPD-Fraktion, FDP, Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI, Fraktion B´90/DIE GRÜNEN und 1 Enthaltung (Herr Kock / SPD-Fraktion) die Anschaffung eines Überseecontainers der Wilhelm-Rein-Schule abzulehnen.


zu TOP 5.4
Finanzielle Unterstützung / Projektwoche Trommelzauber 18.09.2023 bis 22.09.2023
Eingabe einer Institution / Beschluss
(Drucksache Nr.: 26365-22)

Die Bezirksvertretung Mengede ist sich einig, dieses Projekt ebenfalls, wie auch andere Schulprojekte, mit 1.000 € zu fördern. Hierbei spielt der Anteil der Schüler mit Migrationshintergrund keine Rolle.

Außerdem sollten weitere Fördergelder (BuT und/oder Programm und Schule) eingewoben werden.

Beschluss
Die Bezirksvertretung Mengede beschließt einstimmig die Projektwoche Trommelzauber der Schopenhauer-Grundschule mit einem Betrag in Höhe von 1.000 € zu unterstützen.


zu TOP 5.5
Anschaffung von Bilderrahmen für den Verwaltungsflur
der Albert-Schweitzer-Realschule
Eingabe einer Institution / Beschluss
(Drucksache Nr.: 26400-22)

Hier könnte der Brandschutz entgegenstehen, außerdem ist dies eher eine Aufgabe des Schulverwaltungsamtes.

Beschluss
Die Bezirksvertretung Mengede lehnt die Anschaffung von Bilderrahmen und Zubehör der Albert-Schweitzer-Realschule mehrheitlich bei einer Enthaltung (Herr Utecht/ B´90/Die Grünen) und 3 Zustimmungen (Frau Knappmann, Frau Petri, Herr Kunstmann / B´90/Die Grünen) ab.









zu TOP 5.6
Unterstützung bei der Spielplatzgestaltung im Gartenverein "Am Schloßweg"
Eingabe einer Organisation
(Drucksache Nr.: 26444-22)

Zwischenzeitlich konnte der Kleingartenverein weitere Fördergelder der Sparkasse (10.000 €) und des Stadtverbandes Dortmunder Gartenvereine (4.000 € für Erdarbeiten, Montage, Lieferung, etc.) einwerben.

Nach kurzer Aussprache wird die Bezirksvertretung eine Tischtennisplatte finanzieren. Allerdings unter der Prämisse, dass der Gartenverein ein kleines Schild anbringt, worauf steht: „Mit finanzieller Unterstützung der Bezirksvertretung Mengede“.

Beschluss
Die Bezirksvertretung Mengede beschließt einstimmig mehrheitlich bei einer Enthaltung (Herr Reddig / CDU-Fraktion) und 2 Gegenstimmen (Frau Hubert und Frau Dettke / SPD-Fraktion) die Anschaffung des Spielgerätes (Tischtennisplatte) des Gartenvereins „Am Schloßweg“ und der Anbringung des oben genannten Schildes mit einem Betrag in Höhe von 4.000 € zu unterstützen.



6. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 6.1
Festzusetzende Veranstaltung nach Titel IV Gewerbeordnung - hier: Weihnachtsflair 2022 - Schloss Bodelschwingh
Mitteilung der Verwaltung (32)
(Drucksache Nr.: 26184-22)

Die Bezirksvertretung Mengede ist sich einig, dass nach dem Verkehrschaos vom 26.11.2022 beim Weihnachtsflair bis zur nächsten Veranstaltung auf dem Schlossgelände Bodelschwingh (Gartenflair (09/23) von den Veranstaltern ein Verkehrs- und Sicherheitskonzept vorgestellt und ggf. in Kooperation mit der Verwaltung verbessert werden soll. Darüber hinaus muss nach der Veranstaltung eine Straßenreinigung für die betroffenen Straßen sichergestellt sein.

Kenntnisnahme
Die Bezirksvertretung Mengede nimmt die Mitteilung über die Veranstaltung mit den gemachten Anmerkungen zur Kenntnis.


zu TOP 6.2
Maßnahmen zur Sicherstellung des regelhaften Rettungsdienstes der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25905-22)

Die CDU-Fraktion weist auf die Dringlichkeit dieser Maßnahmen hin und ergänzt, dass selbst diese bereits der aktuellen Lage nicht mehr Genüge tun.

Die AfD ergänzt, dass dies auch von Herrn Aschenbrenner im ABÖAB bereits so erklärt wurde.

Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, in Ergänzung des Rettungsdienstbedarfsplans 2018, die aktuell umzusetzenden Maßnahmen zu beschließen.



7. Schule

8. Kultur, Sport und Freizeit

9. Kinder und Jugend

10. Soziales, Familie und Gesundheit


11. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

zu TOP 11.1
Bauleitplanung: 78. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 - Kraftwerk Knepper -
hier:
I. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
II. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
III. Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
IV. Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit
V. Ergebnisse des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens
VI. Feststellungsbeschluss der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes
VII. Beifügung der aktualisierten und modifizierten Begründung
VIII.Satzungsbeschluss der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 - Kraftwerk Knepper -
IX. Städtebaulicher Vertrag
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25290-22)

Die CDU-Fraktion erklärt, dass 36 Stellplätze für 6000 Lkw-Bewegungen viel zu wenige sind. Die drohenden Verkehrsprobleme werden zum wiederholten Male ignoriert. Es gibt immer noch keine Lösungen. Die Situation ist heute bereits zu den Stoßzeiten extrem.

Die SPD-Fraktion stimmt dem zu und ergänzt, dass auch sämtliche Anmerkungen aus diesem Gremium und Bürgerbeschwerden ignoriert und jedes Mal als „nicht-so-schlimm“ abgetan werden. Daher wird die Mehrheit der Fraktion heute keine Empfehlung mehr aussprechen.

Das sieht auch die Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI so und weist darauf hin, dass die Empfehlung des Beirats der unteren Naturschutzbehörde sehr nachvollziehbare Gründe für die Ablehnung aufführt.

Die Fraktion B´90/DIE GRÜNEN stellt fest, dass die aktuelle Vorlage auch den Ausbau der Straße Am Sodkamp für die innere Erschließung vorsieht, das war bisher so nicht dargestellt worden. Dafür wird der bisher versprochene Radweg nicht geplant, da zu wenig Abstand zur Allee verbliebe. Ebenso wird die Flächenversiegelung von der Verwaltung völlig ignoriert. Auch die Fraktion B´90/DIE GRÜNEN unterstützt die Empfehlung des Beirats der unteren Naturschutzbehörde.

Auch die AFD wird der Empfehlung nicht mehr zustimmen.

Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich nicht bei 1 Gegenstimme (Herr Utech / SPD-Fraktion) und 2 Enthaltungen (Herr Bohnhof / AfD und Herr Grehl / SPD-Fraktion) folgenden Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. hat die Stellungnahmen aus dem frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligungsverfahren sowie aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 78. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) sowie zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 - Kraftwerk Knepper - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 6 dieser Beschlussvorlage in Verbindung mit den Anlagen 10a und 10b dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S 3634/FNA 213-1), § 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 SGV. NRW 2023).

II. hat die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zur 78. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplan Mg 116 - Kraftwerk Knepper - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 6 in Verbindung mit Anlagen 10c und 10d dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB; § 41 Abs. 1 GO NRW

III. hat die Stellungnahmen aus dem verwaltungsinternen Beteiligungsverfahren sowie aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 78. Änderung Flächennutzungsplanes (FNP) sowie der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 7 dieser Beschlussvorlage in Verbindung mit den Anlagen 11 a und 11b dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 i.V.m § 8 Abs. 3 BauGB; § 41 Abs. 1 GO NRW
IV. hat die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit zur 78. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplan Mg 116 - Kraftwerk Knepper - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 7 in Verbindung mit den Anlagen 11c, 11d und 11e dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB; § 41 Abs. 1 GO NRW

V. hat die Stellungnahmen aus dem eingeschränkten Beteiligungsverfahren geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 8.1 dieser Beschlussvorlage in Verbindung mit der Anlage 12 dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4a i.V.m § 8 Abs. 3 BauGB; § 41 Abs. 1 GO NRW

VI. beschließt, die 78. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich mit der Begründung vom 16.09.2022 und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 8 BauGB

VII. beschließt, der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 - Kraftwerk Knepper - die aktualisierte/modifizierte Begründung vom 16.09.2022 mit den unter Punkt 8 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Anpassungen beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i.V.m. § 41 Abs. 1 GO NRW

VIII. beschließt die Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 - Kraftwerk Knepper - mit dem unter Punkt 2 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich, mit dem durch Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 17.02.2022 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 8 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Anpassungen,
als Satzung.


Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

IX. beschließt, dem städtebaulichen Vertrages (Punkt 10 i.V.m. Anlage 13 dieser Beschlussvorlage) zuzustimmen und ermächtigt die Verwaltung auf dieser Grundlage den städtebaulichen Vertrag abzuschließen.

Rechtsgrundlage:
§ 11 BauGB § 41 Abs. 1 GO NRW
zu TOP 11.2
Neubekanntmachung des Flächennutzungsplans Dortmund (FNP)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25687-22)

Empfehlung
1. Die Bezirksvertretung Mengede nimmt die Neufassung des Flächennutzungsplans vom 01.08.2022 zur Kenntnis. Die Neufassung des Flächennutzungsplans enthält die Planzeichnung des seit 31.12.2004 wirksamen Flächennutzungsplans und alle seitdem bis zum Stand der Erfassung vom 31.07.2022 wirksam gewordenen Änderungen und Berichtigungen des Flächennutzungsplans einschließlich aktualisierter nachrichtlicher Übernahmen und Vermerke.
2. Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig die Bekanntmachung des Flächennutzungsplans der Stadt Dortmund, in der Fassung vom 01.08.2022 gemäß § 6 Abs. 6 BauGB, zu beschließen.


zu TOP 11.3
Energiemangellage/Ukraine
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26367-22)

Kenntnisnahme
Die Bezirksvertretung Mengede nimmt den aktuellen Kurzbericht zur Energielage sowie die strategischen Ansätze und Maßnahmen der kommunalen Notfallplanung im Kontext einer Energiemangellage zur Kenntnis.


zu TOP 11.4
Wirkungsmonitor 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26071-22)

Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei 1 Gegenstimme (AfD) und 2 Enthaltungen (FDP und Frau Petri / B´90/DIE GRÜNEN) den Wirkungsmonitor 2021 zu beschließen.









zu TOP 11.5
Dortmunder Neubaustandard für klimagerechtes Bauen bei der Aufstellung von Bebauungsplänen ab 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25762-22)

Die Fraktion B´90/DIE GRÜNEN begrüßt grundsätzlich die Vorlage, jedoch sind einige Regelungen nicht sinnvoll bzw. nur schwer umsetzbar. Wenn ein Dach z. B. nach Norden ausgerichtet ist, ist eine Solaranlage auf dem Dach wenig sinnvoll. Hinzu kommt, dass es immer wieder zu Lieferengpässen von Bauteilen für Solaranlagen kommt und teilweise gar nicht die benötigten Stromleitungen verlegt sind, um den Strom ins Netz einzuspeisen. Des Weiteren sollte die Stadt Dortmund aufgrund der hohen Feinstaub- und CO2-Belastung für die Energiegewinnung aus Holz (z. B. Pelletheizungen) generell ein Verbot aussprechen.

Die CDU-Fraktion sieht die Steigerung der Baukosten kritisch.

Die SPD-Fraktion weist darauf hin, dass gerade für Geringverdiener und Familien das Heizen mit Kaminöfen in der aktuellen Situation wichtiger geworden ist. Wenn die einzige Alternative zum Erfrieren das Heizen mit Holz ist, rückt der Umweltschutz automatisch in den Hintergrund. Allerdings würde man begrüßen, wenn die Regelungen auch auf Bestandsbauten ausgeweitet würden.

Empfehlung
Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei 1 Gegenstimme (AfD) und 1 Enthaltung (Herr Martens / CDU-Fraktion) folgende Beschlüsse zu fassen:

1. Dortmunder Neubaustandard für klimagerechtes Bauen
Die Solardachpflicht und die Vorgaben zu energieeffizienten Gebäuden beim Neubau werden zum „Dortmunder Neubaustandard für klimagerechtes Bauen“ zusammengefasst, der ab 2023 bei allen Bebauungsplänen zur Anwendung kommen soll. Der Standard gilt für alle neuen und laufenden Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes ab 2023. Der Standard wird über die Festsetzungen im Bebauungsplan und/oder die Vereinbarungen in städtebaulichen Verträgen umgesetzt.

2. Solardachpflicht
In allen Bebauungsplänen wird festgesetzt, dass auf den Dächern neuer Gebäude eine Solaranlage zu installieren ist. Bei Hauptgebäuden mit Flachdächern beträgt die Modulfläche mindestens 40% der Bruttodachfläche und bei allen weiteren Dachformen mindestens 30 % der Bruttodachfläche. Ausnahmen werden unter bestimmten Bedingungen gewährt. Die Verpflichtung gilt nicht für Bestandsgebäude innerhalb des Bebauungsplanes. Wird gleichzeitig auch eine Dachbegrünung festgesetzt, ist beides miteinander zu kombinieren.

3. Energieeffizienter und nachhaltiger Neubau
Alle neuen Wohngebäude und Nichtwohngebäude müssen den Standard des Effizienzhauses 40 NH (Nachhaltigkeit) gemäß den Förderrichtlinien der Bundesförderung Effiziente Gebäude - BEG - erreichen. Diese Verpflichtung wird ab 2023 in allen städtebaulichen Verträgen zum Bebauungsplan vereinbart, die noch nicht unterzeichnet wurden. Davon ausgenommen ist der geförderte Mietwohnungsbau, der gemäß den Wohnraumförder-bestimmungen – WFB – des Landes NRW den Standard des Effizienzhauses 55 nach BEG einhalten muss.

4. Fernwärmevorrang / Nahwärmeinseln
Neue Baugebiete, für die durch Bebauungspläne Planungsrecht geschaffen wird, werden grundsätzlich an angrenzende Fernwärmenetze angeschlossen. Ist ein Anschluss an die großen Fernwärmenetze aufgrund der Entfernung nicht wirtschaftlich, sind dezentrale Nahwärmeinseln zur Versorgung des Neubaugebietes aufzubauen. Zur Offenlegung des Bebauungsplanes wird ein entsprechendes Energiekonzept vorgelegt.

5. Klimaneutrale Quartiere
Die geplanten Neubauquartiere:
· „westlich Wellinghofer Straße“ in Hörde (ehem. Feuerwache),
· Pleckenbrink in Wickede,
· Sckellstraße-Ost in der östlichen Innenstadt und
· ehemalige Erstaufnahmeeinrichtung –EAE – in Hacheney
sollen ganz oder zumindest teilweise im Sinne des Landesprogramms KlimaQuartier.NRW qualifiziert werden. Im geplanten Quartier Sckellstraße-Ost sollen zusätzlich innovative Ansätze im Umgang mit den Baustoffen bzw. der grauen Energie verfolgt werden, wie z.B. konkret der Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen, wozu auch Holz gehört.


zu TOP 11.6
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund 8. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25817-22)

Kenntnisnahme
Die Bezirksvertretung Mengede nimmt den 8. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund zum Stichtag 31.08.2022 zur Kenntnis.


zu TOP 11.7
Informationen zu den Entwicklungen im Anliegerbeitragsrecht für die Beitragsarten nach Baugesetzbuch (BauGB) und Kommunalabgabengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KAG).
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25612-22)

Kenntnisnahme
Die Bezirksvertretung Mengede nimmt die Informationen
zum Anliegerbeitragsrecht sowie zu dessen Entwicklung zur Kenntnis.

zu TOP 11.8
IGA 2027 - Umsetzung der Maßnahme "Bahnbetriebswerk Mooskamp - Neubau Leichtbauhalle"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26190-22)

Der Mehrheit der Bezirksvertretung Mengede fehlen Informationen zu dem Grund für den Neubau, zu den zwei weiteren geplanten Bauten und zu der Größe der Bauten. Man wünscht sich Baupläne oder Ähnliches, um die Planung besser beurteilen und eine Entscheidung treffen zu können.

Es wird der Vorschlag gemacht, die Entscheidung über die Vorlage zu schieben, bis die geforderten Informationen vorliegen. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, auch dem Rat das Schieben der Entscheidung über die Vorlage zu empfehlen.

Der Vorsitzende lässt zunächst über diese Vorschläge abstimmen.

Beschluss / Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede beschließt mehrheitlich bei 1 Gegenstimme (Frau Hubert / SPD-Fraktion) die Entscheidung über die Vorlage zu schieben und fordert weitergehende Informationen/Pläne. Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei 1 Gegenstimme (Frau Hubert / SPD-Fraktion) die Vorlage bis zur Nachlieferung der geforderten Informationen ebenfalls zu schieben.



12. Anfragen der Fraktionen

zu TOP 12.1
Anzeigetafel Regenbogengrundschule
Anfrage zur TO (FDP)
(Drucksache Nr.: 26443-22)

Die FDP zieht die Anfrage zurück.







13. Anträge der Fraktionen

zu TOP 13.1
Verkehrsberuhigende Maßnahmen im Stadtbezirk Dortmund-Mengede
Hier: Straßenzug Königshalt-Burgring
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26425-22)

In der Vergangenheit wurden Anträge bereits abgelehnt, weil es sich um Ausweichstrecken für die Autobahn handelt.

Die SPD-Fraktion zieht den Antrag für eine erneute interne Beratung zurück.


zu TOP 13.2
Baumpflanzung im Einmündungsbereich Hasenkamp und Egge Wiede
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26429-22)

Der Antrag wurde dahingehend konkretisiert, dass der Baum in der „Mittelinsel“ Höhe Hausnummer 20 gepflanzt wurde.

Beschluss
Die Bezirksvertretung Mengede beschließt einstimmig bei 3 Enthaltungen (CDU-Fraktion) den Antrag der SPD-Fraktion.


zu TOP 13.3
Asphaltierung und Beleuchtung des Weges entlang der U-Bahn in Dortmund Westerfilde (vgl. auch DS-Nr. 23428-22)
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13667-19-E2)

Die SPD-Fraktion erklärt, dass der Weg selbstverständlich nicht nur von Mitarbeitern, sondern auch von Besuchern und Bewohnern des Pflegeheimes genutzt wird. Dieser Antrag bezieht sich auf das letzte Stück des Weges, welches durch viele Bäume gesäumt wird. Für den Hauptteil des Weges resultierte bereits aus dem Akteursdialog ein Auftrag an die Verwaltung, den Weg zu asphaltieren und zu beleuchten. Für den Hauptteil des Weges resultierte bereits aus dem Akteursdialog der Wunsch an die Verwaltung, den Weg zu beleuchten.


Beschluss
Die Bezirksvertretung Mengede beschließt einstimmig den Antrag der SPD-Fraktion.



zu TOP 13.4
Sitzbänke ohne Abfallbehälter
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26435-22)

Die SPD-Fraktion bittet den letzten Satz durch Folgendes zu ersetzen:

Die SPD-Fraktion fordert, die genannten Standorte mit Abfallbehältern auszustatten.

Beschluss
Die Bezirksvertretung Mengede beschließt einstimmig den Antrag der SPD-Fraktion mit der gemachten Änderung.


zu TOP 13.5
Nutzungsvereinbarung städtische Parks und Grünanlagen im Stadtbezirk Mengede für Veranstaltungen
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26440-22)

Beschluss
Die Bezirksvertretung Mengede beschließt mehrheitlich bei 1 Gegenstimme (AfD) den Antrag der Fraktion B´90/DIE GRÜNEN mit den hervorgehobenen Änderungen:

1.) Gemeinnützige Veranstaltungen von (Schulen, Kindergärten, gemeinnützigen Vereinen, Kirchen oder vergleichbaren Institutionen) mit einer Teilnehmerzahl von unter 200 Personen in städtischen Parks und Grünanlagen unter städtischer Verwaltung im Stadtbezirk Mengede sollen mit dem Grünflächenamt abgestimmt werden.
2.) Alle bisher bekannten Veranstaltungen, die traditionell in städtischen Parks und Grünflächen unter städtischer Verwaltung im Stadtbezirk Mengede stattfinden, sollen auch weiterhin ohne explizite Zustimmung der Bezirksvertretung – vorbehaltlich der notwendigen Rahmenbedingungen wie z.B. Sicherheitskonzept, Verkehrskonzept etc. – genehmigt werden.
Dazu gehören unter anderem die folgenden Veranstaltungen: das Mittelalterliche Treyben zu Mengede, die Mengeder Glanzlichter, der Büchermarkt, das Maibaum- und das Michaelisfest, sowie der Sport- und Familientag der Bosnischen Gemeinde, das DJ Picknick, die Mengeder Ferienspiele und der Lauf in Mengede.
Die Bezirksvertretung wird über die Geschäftsführung über die erteilte Genehmigung in Kenntnis gesetzt.
3.) Veranstaltungen, die bisher noch nicht in einem städtischen Park oder einer Grünanlage unter städtischen Verwaltung im Stadtbezirk Mengede durchgeführt wurden und die nicht unter Punkt 1.) fallen, sind der Bezirksvertretung im Vorfeld zur Beschlussfassung vorzulegen.





zu TOP 13.6
Errichtung von zwei Schranken am Volksgartenparkplatz
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26442-22)

Es wird der Vorschlag unterbreitet, den Betrag auf 500 EUR zu reduzieren. Des Weiteren soll geprüft werden, ob abschließbare Pfosten (nicht mit Dreikant) eine günstigere Alternative wären.

Darüber lässt der Vorsitzende abstimmen.

Beschluss
Die Bezirksvertretung Mengede beschließt mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen (Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI) den Antrag der Fraktion B´90/DIE GRÜNEN mit den gemachten Änderungen.



14. Mitteilungen der Verwaltung und anderer Organisationen

zu TOP 14.1
Prüfauftrag zum Standort und Kosten eines Sport und Bewegungsparks
(Outdoor-Bewegungswelt)
Beantwortung einer Anfrage (63)
(Drucksache Nr.: 19363-20-E2)

Kenntnisnahme
Die Bezirksvertretung Mengede nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 14.2
Sperrung der Rittershofer Straße im Bereich des Regenrückhaltebeckens
Beantwortung einer Anfrage (66)
(Drucksache Nr.: 13876-19-E4)

Kenntnisnahme
Die Bezirksvertretung Mengede nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 14.3
Prüfantrag - Änderungen bei der Ampelschaltung auf dem Burgring in Mengede, Sicherheit von Fußgängern und Radfahreren erhöhen
Beantwortung einer Anfrage (66)
(Drucksache Nr.: 14083-19-E6)

Kenntnisnahme
Die Bezirksvertretung Mengede nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 14.4
Straßenbegleitgrün Niedernette, Fernstraße/Niedernetter Straße
Antwort einer externen Stelle
(Drucksache Nr.: 24904-22-E1)

Kenntnisnahme
Die Bezirksvertretung Mengede nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 14.5
Sachstand zur 11. Regionalplanänderung des Regionalplans Regierungsbezirk Münster Teilplan Emscher-Lippe "Im Dicken Dören"; hier: Antrag der BV-Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Sitzung der Bezirksvertretung Mengede am 09.09.2020, DS Nr. 18510-20
Beantwortung einer Anfrage (61)
(Drucksache Nr.: 18975-20-E5)

Kenntnisnahme
Die Bezirksvertretung Mengede nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.








Bezirksbürgermeister BV-Mitglied Schriftführerin
(Herr Kunstmann) (Herr Utecht) (Frau Klein)