Niederschrift (öffentlich)

über die 30. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation


am 11.10.2018
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 17:30 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD-Fraktion

Rm Schilff, Vorsitzender


Rm Balzer
Rm Gottwald
RM Heymann bis 17:00 Uhr
Rm Renkawitz

Rm Kaminski
Rm Sohn
Rm Tölch

CDU-Fraktion

Rm Bartsch
Rm Krause


Rm Wallrabe i.V. für Rm Penning
Rm Suck
Rm Waßmann bis 16:55 Uhr

Rm Weber
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Rm Brunsing
sB Gurowietz
Rm Stackelbeck

Fraktion Die Linke & Piraten

Rm Dr. Tautorat
sB Dr. Tödt


Fraktion FDP/Bürgerliste

sB Ossau bis 17:15 Uhr

Fraktion AfD

Rm Bohnhof

b) Beratende Mitglieder:

sE Tekin – Integrationsrat abwesend

c) Verwaltung



StR Uhr, 8/Dez.
Herr Zilian, 10/stv. AL
Herr Plätz, 11/AL
Herr Müller, 11/stv. AL
Herr Rosen, 13/AL
Herr Schulz, 3/BL
Frau Feldmann, FB 1 – Gleichstellungsbüro
Frau Fromme, Personalrat Stadtverwaltung Dortmund
Herr Markau, Personalrat Stadtverwaltung Dortmund

Frau Bachmann, 11/3
Frau Hülsmann, 11/2
Herr Grewe, 11/4
Herr Bernecker, 11/1
Herr Schmidt, 66
Herr Heitkemper, 2/Dez.
Herr Weber, 65/1
Herr Walther, 32/1
Herr Hartmann, 8/Dez






Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 30. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation,
am 11.10.2018, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 29. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 28.06.2018


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Projekt "nordwärts": Sachstandsbericht zu den "nordwärts"-Teilprojekten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10710-18)

2.2 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12124-18)


3. Personal

3.1 Angelegenheiten des Personal- und Organisationsamtes

3.1.1 Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11766-18)

3.1.2 Personal- und Organisationsbericht 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11810-18)

3.1.3 Altersdiskriminierende Besoldung
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12264-18)

3.1.4 Schüchtermann Schiller´sche Familienstiftung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12324-18)

3.1.5 Personalsituation bei den Ordnungspartnerschaften
Überweisung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 25.09.2018
(Drucksache Nr.: 12156-18)

3.1.6 Supervision im Außendienst des kommunalen Ordnungsdienstes
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12323-18)


3.2 Angelegenheiten anderer Fachbereiche

3.2.1 Stärkung der personellen Besetzung in FABIDO-TEK
nachträgliche Kenntnisnahme / Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11292-18)
30.08. ausgefallen

3.2.2 Vergütung städtischer Reinigungskräfte
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12255-18)





4. Organisation

4.1 IT-Angelegenheiten

4.1.1 Neustrukturierung des Masterplans Digitale Stadtverwaltung: Masterplan Digitale Verwaltung - Arbeiten 4.0
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11783-18)

4.1.2 Sachstandsbericht Projekt Neues Dortmunder Rats-/Gremieninformationssystem
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11711-18)

4.1.3 Zwischenbericht zum Projekt "Überprüfung der IT-Fachverfahren als Vorverfahren zum gesamtstädtischen Rechnungswesen"
nachträgliche Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11267-18)
nachträgliche Kenntnisnahme


4.2 Allgemeine Organisationsangelegenheiten

4.2.1 Organisatorische Neuausrichtung im Bereich Sport und Freizeit
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12241-18)

4.2.2 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel 1) in Dortmund - 5. Sachstandsbericht
DS-Nr. 12108-18

Kenntnisnahme
Die Vorlage wird nachversandt

4.2.3 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF 2) in Dortmund - 1. Sachstandsbericht
DS-Nr. 11699-18

Kenntnisnahme
Die Vorlage wird nachversandt


5. Mitteilungen des Vorsitzenden




Die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation wird durch den Ausschussvorsitzenden, Herrn Rm Schilff, um 15:00 Uhr eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Rm Schilff fest, dass der Ausschuss ordnungsgemäß eingeladen wurde sowie beschlussfähig ist.
Ferner weist der Vorsitzende gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.




1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Sohn benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weißt auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bitte, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.




zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung bittet folgende Vorlage, die Sie als Tischvorlage erhalten haben, im Wege der Dringlichkeit auf die Tagesordnung aufzunehmen:
Pflege des Straßenbegleitgrüns durch die Entsorgung Dortmund GmbH
(EDG)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11298-18)
hierzu -> Stellungnahme des Personalrates
(Drucksache Nr.: 11298-18-E1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11298-18-E2)


Es wird vorgeschlagen die Vorlage unter TOP 3.2.3 zu behandeln.


Frau Dr. Tautorat (Fraktion DIE LINKE&PIRATEN) gibt an, dass ihre Fraktion die Dringlichkeit zu der o.g. Vorlage nicht teile. Das Thema wäre seit einem Jahr im Gespräch und ihre Fraktion halte die Angelegenheit für noch nicht entscheidungsreif.

Herr Dr. Suck (CDU-Fraktion) plädiert für die Dringlichkeit der Vorlage.

Der Ausschuss für Personal beschließt mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion DIE LINKE&PIRATEN und der AfD-Fraktion die Vorlage im Wege der Dringlichkeit auf die Tagesordnung aufzunehmen.


Die Tagesordnung mit dieser Erweiterung festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 29. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 28.06.2018

Die Niederschrift über die 29. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 28.06.2018 wird genehmigt.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Projekt "nordwärts": Sachstandsbericht zu den "nordwärts"-Teilprojekten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10710-18)

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Sachstände der in der Anlage aufgeführten "nordwärts"-Teilprojekte zur Kenntnis.



zu TOP 2.2
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12124-18)

Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) stellt zu Seite 1081 der Lesehilfe folgende Frage: Handelt es sich bei den Angaben zur Kompetenzsteigerung durch Personalentwicklung um Prozentzahlen oder um absolute Zahlen? Weiterhin bittet er um einer kurze Erläuterung der Zahlen.

Die Verwaltung sagt eine schriftliche Antwort zum Protokoll zu (Anlage 1).


Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage ohne Empfehlung in die Haushaltsberatung des Rates durchlaufen.


3. Personal

3.1 Angelegenheiten des Personal- und Organisationsamtes

zu TOP 3.1.1
Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11766-18)

Frau Dr. Tautorat (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) fragt nach, welche Aufgabenveränderungen
zu den benannten Personalausweitungen führen würden? Der FB 40 mit 16,24 Stellen würde hier besonders hervorstechen.

Herr Müller (FB 11) teilt mit, dass die Maßnahmen auf Seite 19 der Vorlage näher beschrieben seien. Es handele sich hierbei um innerorganisatorische-personelle Anpassungen, Förderprogramme, Projekte, Kooperationsvereinbarungen und Schulsozialarbeit. Teilweise würden diese Maßnahmen finanziell gefördert. Eine genaue Auswertung werde er schriftlich nachreichen.

Herr Tölch (SPD-Fraktion) bittet darum, den Stellenplan zu den Haushaltsberatungen durchlaufen zu lassen.

Herr Dr. Suck (CDU-Fraktion) bittet um eine Darstellung, wie sich von den politischen Beschlussfassungen, hin zu den Organisationsverfügungen, etwaige Personalbedarfe noch verändert haben.

Herr Müller wird eine Auflistung erstellen und ebenfalls schriftlich einreichen (Anlage 2).
Die Antwort wird ebenfalls dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur Haushaltsberatung vorgelegt.


Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage ohne Empfehlung in die Haushaltsberatung des Rates durchlaufen.



zu TOP 3.1.2
Personal- und Organisationsbericht 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11810-18)

Herr Müller (FB11) stellt den Personal- und Organisationsbericht 2018 anhand einer PowerPoint Präsentation (Anlage 3) vor und beantwortet in Anschluss die gestellten Fragen.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) äußert den Wunsch, den CIO zu einer der nächsten Sitzungen einzuladen, damit der Ausschuss die Person und die Arbeit des CIO kennenlernen könne.

Herr Schilff (Vorsitzender) sagt zu, Herrn Dr. Rettberg einzuladen.

Herr Tölch (SPD-Fraktion) fragt nach, ob das gesamtstädtische Personalentwicklungskonzept dem Ausschuss zur Verfügung gestellt werden könne.

Herr Uhr (Stadtrat) sagt zu, den Bericht zur nächsten Sitzung vorzulegen.

Herr Dr. Tödt (Fraktion DIE LINKE&PIRATEN) fragt im Zusammenhang mit dem Personal- und Organisationsbericht nach, ob ein Arbeits- und Gesundheitsschutzbericht erarbeitet werde, da dieses Thema in dem Personalbericht nicht aufgeführt sei.

Herr Rosen (FB13) teilt mit, dass der Arbeits- und Gesundheitsschutzbericht nächstes Jahr vorgestellt werde.


Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt den Personal- und Organisationsbericht 2018 zur Kenntnis.


zu TOP 3.1.3
Altersdiskriminierende Besoldung
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12264-18)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 20.09.2018
(Drucksache Nr.: 11398-18-E1 2. Managementbericht 2018)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11398-18-E2)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Überweisung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der Sitzung vom 20.09.2018 vor:

zu TOP 2.1
2. Managementbericht 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11398-18-E1)
Frau Künstler (Stadtkämmerei) erläutert die Eckpunkte zum 2. Managementbericht 2018 (Anlage 1) Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) antwortet im Anschluss auf die gestellten Fragen.

Herr Tölch (SPD-Fraktion) fragt in Bezug auf die Verschlechterung der altersdiskriminierenden Besoldung nach, ob es bezüglich der im Raum stehenden 2,8 Mio. Euro eine Verfahrensvereinbarung geschlossen worden sei. Er könne sich kaum vorstellen, dass jeder Beamte oder Beamtin einen entsprechenden Antrag gestellt hätte. Bei Betrachtung der Summe müsste dies allerdings fast der Fall sein. Er möchte wissen, ob die Möglichkeit in Anspruch genommen würde, die Erfahrungsstufen neu festzusetzen. Das sei eine kostengünstige Möglichkeit für die Stadt. Er bittet um Erläuterung, wie die Summe zustande gekommen sei.
Organisation sei. Hier sei wichtig zu wissen, dass 2013 die Beamten und Beamtinnen von der Personalverwaltung angeschrieben worden seien, die Stadt habe alle Ansprüche, jeweils mit oder ohne Berechtigung, kenntlich gemacht. Nach der Ausurteilung seien die Beamten und Beamtinnen erneut mit einer 8-seitigen Mitteilung angeschrieben worden. Die prognostizierte Verschlechterung sei nach jetzigem Stand das maximale Risiko. Im Einzelfall sei das eine komplizierte Angelegenheit. Der Prüfvorgang sei jetzt erst einmal abzuwarten.
Er bittet, das Thema im Fachausschuss von der Personalverwaltung erläutern zu lassen.
Herr Tölch bittet darum, dieses Thema als Empfehlung für die nächste Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation weiterzugeben.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich darüber einig, so zu verfahren.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

durch das Dienstrechtsanpassungsgesetz NRW vom 16.05.2013 wurden die
Grundgehaltstabellen mit aufsteigenden Gehältern (Besoldungsordnung A) von
Dienstaltersstufen auf Erfahrungsstufen umgestellt. Das bis dahin geltende
Besoldungsdienstalter wurde zum 31.05.2013 abgeschafft, da im Vorfeld aufgrund von
gerichtlichen Entscheidungen das System des Besoldungsdienstalters als
altersdiskriminierend eingeordnet wurde.
Alle Beamtinnen und Beamten, die zum 01.06.2013 Bezüge erhalten haben, wurden 1:1 von
ihrer Besoldungsdienstaltersstufe in die entsprechende Erfahrungsstufe übergeleitet. Eine
Überprüfung der Stufe nach neuem Recht (Zeiten von dienstlicher/beruflicher Erfahrung)
erfolgte nicht.
Im Rahmen einer Musterprozessvereinbarung, die die Stadtverwaltung Dortmund mit der
Gewerkschaft ver.di im Dezember 2012 abgeschlossen hatte, wurde den Beamtinnen und
Beamten für den Zeitraum November 2012 – Mai 2013 eine Entschädigungszahlung wegen
altersdiskriminierender Besoldung zugesprochen. Mit Zustimmung von 2/Dez wurde das
Ergebnis der Musterprozesse zur altersdiskriminierenden Besoldung auch ohne
Antragstellung auf alle Beamtinnen und Beamte übertragen. Die Auszahlung dieser
Entschädigungszahlung erfolgte abschließend bis September 2018 und betrug für die Stadt
Dortmund rund 1.350.000,00 EUR (Kernverwaltung und Eigenbetriebe).
Mit Inkrafttreten des Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes zum 01.07.2016 wurde mit
§ 91 Abs. 13 LBesG NRW die Möglichkeit eröffnet, auf Antrag eine Neufestsetzung der
Erfahrungsstufe nach neuem Recht durchzuführen. Die Antragsmöglichkeit erstreckte sich auf
den Zeitraum vom 01.07.2016 bis 30.06.2017 und führte besoldungsrechtlich maximal zu
einem Anspruch auf Besoldungsnachzahlung ab dem 01.01.2016. Insgesamt stellten rund 550
Beamtinnen und Beamte einen Antrag. In ca. der Hälfte der Fälle führte die Neufestsetzung
zu einer Verbesserung im Stufenaufstieg.
Mit Erlass des Finanzministeriums vom 30.04.2018 wird Umfang und Modalitäten der
Auszahlung von Entschädigungszahlungen wegen altersdiskriminierender Besoldung
geregelt. Gleichzeitig wird mit dem Erlass empfohlen, den Beamtinnen und Beamten, die
einen Antrag gegen altersdiskriminierende Besoldung gestellt haben, die Möglichkeit
einzuräumen, diesen Antrag analog zur Regelung des § 91 Abs. 13 LBesG NRW umdeuten zu lassen. Es war daher nun allen Beamtinnen und Beamten die Möglichkeit einzuräumen, einen
Antrag auf Neufestsetzung der Erfahrungsstufe ab 01.06.2013 (gesetzliche Einführung des
Systems der Erfahrungsstufen) zu stellen.
Nach Auswertung der internen Daten waren 1616 Beamtinnen und Beamte (Kernverwaltung
und Eigenbetriebe) ab dem 01.06.2013 nicht bzw. noch nicht in der Endstufe. Bei diesen
Beamtinnen und Beamten kann eine individuelle Neuberechnung zu einer günstigeren
Erfahrungsstufe führen. Verschlechterungen sind ebenfalls möglich, werden aber nicht
umgesetzt. Jeder Antrag macht eine individuelle Berechnung erforderlich, daher kann eine
Prognose vorab nicht getroffen werden.
Frühestens ab dem 01.06.2013 bis zum Datum der Bearbeitung der Anträge kann somit ein
Nachzahlungsanspruch zwischen der tatsächlichen, übergeleiteten Erfahrungsstufe und einer
berechneten, günstigeren Erfahrungsstufe entstehen.
Zur Bezifferung der Rückstellung wurden 16 exemplarische Personalfälle herangezogen,
deren Berechnung zu einer Verbesserungen für den Zeitraum vom 01.06.2013 bis zum
31.12.2015 führt. Da nicht in allen 1616 Fällen eine Verbesserung entstehen wird, wurde für
die Ermittlung eines durchschnittlichen Erstattungsbetrages ein Fall ohne
Nachzahlungsanspruch hinzugenommen.
Insgesamt wurde daraufhin für den genannten Zeitraum ein Nachzahlungsbetrag in Höhe von
rund 1.534.000 € ermittelt.
Es ist aktuell davon auszugehen, dass die „Eingruppierung“ in die günstigere Erfahrungsstufe
entsprechend auch in einem Großteil der Fälle (rd. 1.066 Fälle / 1616 abzüglich Anträge aus
2016 von 550) zu Nachzahlungen für die Haushaltsjahre 2016 – 2018 führen wird. Hierdurch
entstehen weitere Aufwendungen in Höhe von insgesamt 1.230.000 € (jährlich ca. 410.000 €).
Die Antragstellung war allen aktiven Beamtinnen und Beamtinnen der Stadt Dortmund bis
zum 30.09.2018 möglich. Alle aufgrund von Beurlaubung oder Erkrankung abwesende
Beamtinnen und Beamten, sowie die Versorgungsempfängerinnen und
Versorgungsempfänger, die nach dem 01.06.2013 in die Versorgung gegangen sind und noch
nicht in der Endstufe waren, werden derzeit über die Antragsmöglichkeit informiert.
Aktuell läuft somit die Antragstellung. Bis zum Ende des Jahres werden die Anträge
gesammelt und erfasst.
Aufgrund erheblicher Vorbereitungszeiten und aufwendiger individueller
Einzelfallberechnungen erfolgt die Prüfung und Auszahlung der Ansprüche erst im
Haushaltsjahr 2019.
Somit ist im Jahresabschluss 2018 eine Rückstellung in Höhe von 2.764.000 € im städtischen
Haushalt zu berücksichtigen. Anteilig hiervon entfallen 2.622.000 € auf den Bereich der
Kernverwaltung sowie 142.000 € auf die Eigenbetriebe.

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.1.4
Schüchtermann Schiller´sche Familienstiftung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12324-18)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12324-18-E1)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet die Verwaltung um einen Sachstand
zur Schüchtermann Schiller´schen Familienstiftung.
Insbesondere bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie hoch sind die Zuwendungen, die jährlich aus der Schüchtermann Schiller´schen Familienstiftung an das Personalamt fließen?
2. Wie häufig wurde die Unterstützung von städtischen Dienstkräften in den vergangenen zehn Jahren in Anspruch genommen?
3. Was sind die hauptsächlichen Antragsgründe?

Mit der Beantwortung im nichtöffentlichen Teil sind wir einverstanden.


Die Stellungnahme der Verwaltung ist für die nächste Sitzung im nichtöffentlichen Teil zugesagt.



zu TOP 3.1.5
Personalsituation bei den Ordnungspartnerschaften
Überweisung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 25.09.2018
(Drucksache Nr.: 12156-18)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Überweisung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der Sitzung vom 25.09.2018 vor:

zu TOP 3.8
Personalsituation bei den Ordnungspartnerschaften
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12156-18)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:
die SPD-Fraktion im ABöAB bittet die Verwaltung um Stellungnahme zur aktuellen Personalsituation bei den Ordnungspartnerschaften.
1. Wie viele Planstellen können derzeit nicht besetzt werden?
2. Was hat die Verwaltung unternommen, um die Stellen intern zu besetzen?
3. Sind externe Stellenausschreibungen geplant?

4. Wie schätzt die Verwaltung die Möglichkeit ein, den kommunalen Ordnungsdienst durch die Einführung eines Ausbildungsberufes „Verwaltungsfachangestellte mit Schwerpunkt kommunaler Ordnungsdienst“ zu stärken und die Personalsituation nachhaltig zu verbessern?

5. Wie viele Stellen der Polizei für die Doppelstreifen der Ordnungspartnerschaften sind momentan besetzt, bzw. wie viele Stellen sind vakant?

Herr Goosmann (SPD-Fraktion) berichtet von einer Veranstaltung der SPD-Fraktion im Ratssaal zum Thema Sicherheit und Ordnung, zu dem namhafte Referenten angehört wurden und bei der erkennbar wurde, dass die Anzahl der besetzten Stellen im Bereich der Ordnungspartnerschaften in Dortmund wieder ein Tätigwerden erfordere.
Man wisse wie schwer es sei – nicht nur in Dortmund – Personal für diesen Bereich zu gewinnen und dauerhaft zu begeistern. Von daher wolle man die Situation noch einmal abfragen - insbesondere vor den anstehenden Haushaltsberatungen.
Herr Stadtrat Dahmen merkt an, dass es einen Ausbildungsgang „Verwaltungsfachangestellte mit dem Differenzierungsbereich öffentliche Ordnung“ am Studieninstitut Düsseldorf, hauptsächlich für den Eigenbedarf der Stadt Düsseldorf, gäbe.
Herr Krummacher (Fraktion B‘90/Die Grünen) fragt welche Voraussetzung für die Einstellung im kommunalen Ordnungsdienst bei der Stadt Dortmund zurzeit notwendig sei?

Frau Siekmann gibt eine mündliche Stellungnahme zur Anfrage der SPD-Fraktion ab:
- Das Ordnungsamt habe im Augenblick 13 unbesetzte Stellen im kommunalen Ordnungsdienst im Außendienst und eine in der Leitstelle.
- Die Stellen seien mehrfach extern ausgeschrieben worden und es sei ausgesprochen schwierig diese mit geeignetem Personal zu besetzen. Dies gehe allen Kommunen so – nicht nur Dortmund.
- Viele Kommunen stockten ihre kommunalen Ordnungsdienste aus gegebenem Anlass, aufgrund der Aufgabenvielfalt die auf die Kommunen zukomme und aufgrund eines gesteigerten Sicherheitsbedürfnisses auf und dies führe erstens zu einem Heldenklau zwischen den Städten und zweitens dazu, dass geguckt werde, wo man noch Personal akquirieren könne. Hier wurde bereits viel getan und geworben. Das Ordnungsamt sei in die Studieninstitute gegangen, man habe geguckt wie es andere Städte machen, man habe mit Sozialträgern gearbeitet - Stichwort Bildungsgutscheine – und aus diesem Bereich wird nun auch eine Stelle besetzt werden können. Jetzt würde ein Film gedreht werden – als Marketingmaßnahme für den Arbeitsplatz des kommunalen Ordnungsdienstes – um mit damit eine andere Zielgruppe zu erreichen als mit einer normalen Behördenausschreibung, obwohl auch diese Ausschreibung ja durch das Personalamt erst kürzlich ein neues Format erhalten habe.
- Man würde sehr gerne einmal diesen Ausbildungsgang versuchen, auch vielleicht als Pilot-Phase.
- Klassisch sei es im Augenblick so, dass man für den kommunalen Ordnungsdienst die die Ausbildung eines Verwaltungsfachangestellten benötige und dann im Hause des Ordnungsamtes ergänzende Qualifikationen stattfänden wie Deeskalationstraining, Eigensicherung und viel Kommunikation.
- Zum besagten Ausbildungsgang gebe es positive Rückmeldungen aus anderen Kommunen und eine Rückmeldung der Deutschen Bahn, die einen ähnlichen Ausbildungsgang anbietet stehe noch aus.
- Ein solcher Lehrgang sollte im Pilot sattfinden und - da üblich ca. 15 Plätze haben – dies müsste gemeinsam mit der Personalverwaltung abgesprochen werden, da man im kommunalen Ordnungsdienst nicht die klassischen planbaren Altersabgänge bei der Personalplanung zugrunde legen kann. Das Ordnungsamt könne heute nicht sagen wie es mit der Stellenbesetzung in drei Jahren aussehe, da die Gründe für das Ausscheiden im kommunalen Ordnungsdienst meist aus gesundheitlichen Gründen erfolge und nicht aus Altersgründen.
- Die Stellen seien bisher in TVöD 9 a bewertet und die Beamten waren bisher in A 9* BBesO also in der Endstufe des mittleren Dienstes eingruppiert, heute habe man aber erfahren, dass dies in der externen Ausschreibung geändert wurde in A 8 – dies sei eine neue Information. Man müsse bedenken, dass die Stadt Aachen momentan versuche diese Stellen in den gehobenen Dienst zu bekommen um ein höheres Interesse zu werben und die Polizeibeamten inzwischen auch im Eingangsamt A 9/ A 10 des gehobenen Dienstes seien.
Es wurde auch versucht mit einer außervertraglichen „Personalgewinnungszulage“ (Differenzbetrag zu den Kolleginnen und Kollegen der Polizei) zu arbeiten, dies wurde jedoch wieder eingestellt, da in der Verwaltung vielfältig Stellen nicht besetzt werden können und man daher nicht für diese Stellen eine Zulage zahlen könne und für andere Bereiche nicht.
- Daher sei es aus Sicht der Verwaltung wünschenswert Unterstützung aus der Politik zu erhalten.
Frau Krause (Vorsitzende) fragt nach ob Frau Siekmann mit Unterstützung meine, dass beantragt würde diesen Ausbildungsgang einzurichten.
Frau Siekmann bejaht dies hinsichtlich eines Pilot-Projektes, das gemeinsam mit der Personalverwaltung zu kommunizieren sei.

Herr Goosmann (SPD-Fraktion) erhebt dies zum Antrag:
Die Verwaltung soll beauftragt werden, ein Pilotprojekt zur Einführung des Ausbildungslehrgangs Verwaltungsfachangestellte mit Schwerpunkt kommunaler Ordnungsdienst einzuführen und möchte dies zur Abstimmung bringen.
Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE & Piraten) fragt nach wo die vakanten Stellen annonciert werden und wie viele Bewerber da auf eine Stelle kommen?
Herr Goosmann (SPD-Fraktion) weist darauf hin, dass der Personalausschuss ebenfalls über den Antrag beraten solle und bittet diesen an den Ausschuss für Personal und Organisation zu überweisen.

Herr Weber (CDU-Fraktion) begrüßt den Antrag der SPD-Fraktion.

Frau Krause (Vorsitzende) stellt folgenden Antrag der SPD-Fraktion zur Abstimmung:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Pilotprojekt zur Einführung des Ausbildungslehrgangs Verwaltungsfachangestellte mit Schwerpunkt kommunaler Ordnungsdienst zu erarbeiten und umzusetzen.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt dem Antrag einstimmig, bei zwei Enthaltungen der Fraktion DIE LINKE & Piraten zu.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden überweist den Antrag an den Ausschuss für Personal und Organisation.

Herr Tölch (SPD-Fraktion) bittet darum, ein entsprechendes Konzept zur Umsetzung des Antrages zu erarbeiten und dem Ausschuss vorzustellen.

Frau Fromme (Personalrat) weist darauf hin, dass es nicht nur bei einer speziellen Qualifizierung für die Kolleginnen und Kollegen bleiben dürfe. Eine anschließende Teilnahme an den Weiterbildungslehrgängen „Verwaltungslehrgang I und II“ müsse möglich sein. Das Gebiet sei sehr belastend und man müsse berücksichtigen, dass die Kolleginnen und Kollegen dort nicht bis zum Renteneintritt bleiben könnten. So würde ihnen die Möglichkeit offen stehen sich innerhalb der Verwaltung auf andere Stellen zu bewerben und sich weiterzuentwickeln.

Herr Dr. Suck (CDU-Fraktion) befürwortet, dass das Konzept hier im Ausschuss vorgestellt werde. Weiterhin bittet er darum dies ebenfalls im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vorzustellen.

Herr Uhr (Stadtrat) sagt zu, ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten und dies in der Februarsitzung vorzulegen. Die Fachbereiche 11 und 32 seien bezüglich der Stellenbesetzung für den Bereich der Ordnungspartner bereits in einem regen Austausch. Es sei gelungen dort zwei Azubiplätze einzurichten, sodass die jetzigen Azubis schon mal einen Einblick in den Bereich erlangen könnten.

Frau Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) unterstützt den Wortbeitrag von Frau Fromme und bittet dies bei der Erarbeitung zu berücksichtigen.

Herr Dr. Suck bittet zu beachten, dass der Außendienst im Mittelpunkt des Konzeptes stehen müsse. Der Schwerpunkt dürfe sich nicht zugunsten der Weiterqualifizierung in Richtung des normalen Verwaltungsdienstes verschieben.

Herr Schilff (Vorsitzender) erklärt, dass das Konzept in Anlehnung an das Berufsbild der Fachkraft für Sicherheit und Ordnung erarbeitet werden sollte.


Der Ausschuss für Personal und Organisation stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE&PIRATEN zu.


zu TOP 3.1.6
Supervision im Außendienst des kommunalen Ordnungsdienstes
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12323-18)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12323-18-E1)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Außendienstmitarbeiter*innen des kommunalen Ordnungsdienstes erhalten nach Angabe der Verwaltung, entgegen des Haushaltsbegleitbeschlusses, bisher noch keine Supervision. Begründet wird dies mit der sukzessiven Besetzung vakanter Stellen.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet den Ausschuss daher um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
Den Außendienstmitarbeiter*innen des kommunalen Ordnungsdienstes wird unabhängig von noch nicht besetzten Stellen ein kontinuierliches Angebot zur Supervision zur Verfügung gestellt.

Begründung:
Supervision für Mitarbeiter*innen in besonders belastenden Bereichen muss als dauerhaftes Angebot im Rahmen der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit zur Verfügung stehen. Sie erst dann anzubieten, wenn die Besetzung vakanter Stellen abgeschlossen ist, hilft den derzeit schon im Außendienst tätigen Mitarbeiter*innen nicht.

Frau Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erläutert den Antrag ihrer Fraktion. Dabei bezieht sie sich auf den noch nicht umgesetzten Haushaltsbegleitbeschluss aus 2017 zu diesem Thema. Es sei wichtig, dass der Arbeitgeber seinen Beschäftigten, wenn sie in ihrem Arbeitsalltag besonderen Belastungssituationen ausgesetzt sind, entsprechende Hilfen zukommen lässt. Hinzukomme, dass in dieser Abteilung durch unbesetzte Stellen ohnehin zu wenig Personal vorhanden sei. In diesem Zusammenhang sei es aus Sicht ihrer Fraktion unverantwortlich auf die Supervision zu verzichten.
Sie könne das Problem nachvollziehen, dass noch mehr Arbeitszeit verloren gehe, wenn das wenig vorhandene Personal auch noch an Supervisionsmaßnahmen teilnehme. Dies dürfe trotz alledem nicht auf Kosten der Mitarbeiter gehen.

Herr Plätz (FB11) teilt für seinen Fachbereich mit, dass dem Ordnungsamt für den Bereich der Ordnungspartner jedwede Unterstützung durch das Personal- und Organisationsamt zugekommen lassen wurde, die von dort angefordert wurde. Speziell dieses Thema sei bisher noch nicht an ihn herangetragen worden. Deshalb sei im Vorfeld der heutigen Sitzung zwischen Herrn Stadtrat Uhr und ihm verabredet worden das unter TOP 3.1.5 vorgeschlagene Konzept zu erarbeiten und in der Februarsitzung vorzulegen. Dies werde die Punkte des Antrages zu TOP 3.1.6 ebenfalls aufgreifen.

Herr Walther (FB32) erklärt, dass die Supervision in seinem Bereich ein großes Thema sei. Das Betriebliche Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagement der Stadt Dortmund sie ebenfalls in die Prozesse eingebunden. Es wurden bereits mehrere Veranstaltungen zum Thema Extremsituationen und Präventivmaßnahmen durchgeführt. Weiterhin wurden Schulungen zu Resilienz, Gewaltprävention, Verhalten bei bedrohlichen Situationen durchgeführt. Diese Schulungen werden aufgrund von Personalveränderungen regelmäßig wiederholt. Nicht zu vernachlässigen sei ebenfalls, dass sich aus der Einsatzlage heraus Situationen ergeben, wo Mitarbeiter – wie auch bei der Polizei oder im Rettungsdienst – Ereignisse erleben, die Nachwirkungen mit sich bringen, die nicht mit Dienstschluss ausgeblendet werden können. Solche Vorfälle beschäftigen die Mitarbeiter und müssen professionell aufgearbeitet werden. Dies sein oftmals bei Einsätzen mit verletzten Personen oder verstorbenen Personen, sowie Widerstandshandlungen gegen die Mitarbeiter. Für diese konkreten Einsatzfälle sei der FB32 im engen Kontakt mit der Feuerwehr. Dort seien Seelsorger vorhanden, die dankenswerterweise dann ganz schnell, noch am selben Tag, zur Verfügung stehen um den Mitarbeitern eine Hilfestellung zu geben. Ebenfalls ständen die Führungskräfte für jeglichen Gesprächsbedarf für ihre Mitarbeiter zu Verfügung.
In Bezug auf den vorliegenden Antrag sei es sinnvoll ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten um die Strukturen zu festigen.

Herr Weber (CDU-Fraktion) unterstreicht, dass es ein Zeichen von Wertschätzung den Mitarbeitern dieses Bereiches gegenüber sei, die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers verantwortungsvoll auszuüben.
Seine Fraktion werde dem Antrag zustimmen. Die Fachbereiche 11 und 32 seien gleichermaßen in der Pflicht.

Herr Bohnhof (AfD-Fraktion) hebt hervor, dass es sich um ein sehr wichtiges Thema handele, welches seriös angegangen werden müsse. Da es sich um sehr komplexe Vorgänge handele, werde seine Fraktion das Konzept abwarten. Es sei wichtig, dass eine richtige Entscheidung getroffen werde und das Thema nicht nur über die Besetzung vakanter Stellen abgearbeitet würde.

Frau Stackelbeck erklärt, dass es Personenabhängig sei, ob ein Mitarbeiter einen Seelsorger benötige, oder eine andere Art der Hilfestellung. Das Thema Supervision sei nicht zu vernachlässigen.
Bezüglich der Ausführungen von Herrn Walther fragt sie nach, wie hoch der aktuelle Bedarf in dem Bereich sei, oder ob auf das Konzept gewartet werden könne?

Herr Tölch (SPD-Fraktion) teilt mit, dass ein entsprechender Antrag zu den Haushaltsberatungen bereits abgestimmt worden sei. Dieser müsse umgesetzt werden. Er regt an, zügig an der Erstellung des besagten Konzeptes zu arbeiten.

Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) dankt Herrn Walther für die konkrete Darstellung der Situation. Das Hintergrundwissen sei notwendig um eine bestmögliche Lösung zu erarbeiten. Er halte es für sinnvoll das Konzept im Februar 2019 zu beraten, damit würden dann auch die zukünftig zu ergreifenden Maßnahmen und Methoden dargestellt und ermöglichen eine fundierte Entscheidung.

Herr Walther weist auf die Handlungsnotwendigkeit hin. Er wolle mit seinem vorangegangen Wortbeitrag nicht den Eindruck erwecken, dass keine Handlungsnotwendigkeit bestünde. Weiterhin stellt er hervor, dass sein Fachbereich diese Maßnahmen durchführe, weil sie dringend notwendig seien. Die Ausprägung sei von Mitarbeiter zu Mitarbeiter unterschiedlich. Zudem befürwortet er die Vorgehensweise ein Konzept zu erstellen, worin dann alles im Gesamtzusammenhang dargestellt werde.

Der Ausschuss für Personal und Organisation stimmt dem Antrag einstimmig, bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu.







3.2 Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 3.2.1
Stärkung der personellen Besetzung in FABIDO-TEK
nachträgliche Kenntnisnahme / Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11292-18)

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt folgenden Beschluss des Rates vom 27.09.2018 nachträglich zur Kenntnis:

Vorbehaltlich des Zustandekommens einer Dienstvereinbarung zwischen Betriebsleitung und Personalrat beschließt der Rat den Einsatz zusätzlicher Arbeitszeitanteile in Höhe 21,45 vzv. Stellen zur qualitativen Verbesserung der Anleitung von Auszubildenden und zur Stärkung der pädagogischen Arbeit in FABIDO-Tageseinrichtungen im Projektgebiet „Nordwärts“.

Entsprechende Mittel sind im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs FABIDO für die Jahre 2019-2022 bereit zu stellen, entsprechende Stellen dort einzurichten.


zu TOP 3.2.2
Vergütung städtischer Reinigungskräfte
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12255-18)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung im Ausschuss darzustellen, nach welchen Tarifverträgen die Vergütung der Reinigungskräfte erfolgt. Hierbei soll aufgezeigt werden,

- ob eine Vergütung nach unterschiedlichen Tarifklassen erfolgt,


- warum es diese unterschiedliche Klassifizierung gibt und,
- wie viele Reinigungskräfte jeweils welcher Tarifgruppe angehören.
Des Weiteren soll dargestellt werden, ob es weitere Instrumente der Bewertung der Arbeitsleistung gibt, die Einfluss auf das Gehaltsgefüge habe. Wenn ja, welche diese sind und, wie oft diese bereits in diesem Jahr angewendet wurden.

Herr Weber (FB65) teilt mit, dass eine Vergütung nach unterschiedlichen Tarifklassen erfolge. Dies resultiere aus dem alten BAT der dann von dem Tarifvertrag abgelöst wurde. Die Eingruppierung nach EG1 entspringe dem TVöD und die Eingruppierung nach EG2 sei das Ergebnis aus der Überleitung von BAT zu TVöD. Weiterhin eröffne der TVöD aus einem Ausschließlichkeitskatalog die Möglichkeit zur Eingruppierung nach EG 2. Dies wurde geprüft. Hierzu müssten die Beschäftigten mit besonderen Anforderungen durch den laufenden Betrieb bei der Einrichtung oder mit selbstfahrenden Reinigungsfahrzeugen mehr als die Hälfte der Arbeitszeit verbringen. Beide Bedingungen seien allerdings nicht erfüllt, sodass keine Eingruppierung nach EG2 erfolgen könne. Derzeit seien noch 87 Mitarbeiter/innen von der alten Regelung des BAT in EG2 eingestuft, davon seien über 50 älter als 50 Jahre. Alle Reinigungskräfte würden am LAS teilnehmen.

Herr Dr. Suck (CDU-Fraktion) fragt nach, wie viele Reinigungskräfte der Entgeltgruppe 1 angehören würden.

Herr Weber antwortet, dass derzeit 241 Reinigungskräfte nach EG1 vergütet würden.


Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 3.2.3
Pflege des Straßenbegleitgrüns durch die Entsorgung Dortmund GmbH (EDG)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11298-18)
hierzu -> Stellungnahme des Personalrates
(Drucksache Nr.: 11298-18-E1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11298-18-E2)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt zur oben genannten Vorlage folgendes Schreiben des Personalrates vor:
der Personalrat hat Kenntnis davon erlangt, dass die im Betreff genannte Vorlage in den politischen Gremien beraten werden soll. Danach beabsichtigt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung zu beauftragen, eine Ergänzungsvereinbarung zum Straßenreinigungsvertrag abzuschließen.
Ziel der Vereinbarung soll sein, die Unterhaltspflege Straßenbegleitgrün ab 01.01.2019 in den Straßenreinigungsvertrag als weitere Sonderreinigung gem. § 4 Abs. l des vorgenannten Vertrages aufzunehmen.
Bereits im Juni 2018 hatte sich der Personalrat mit der Maßnahme befasst und mit Zuschrift vom 15.06.2018 eine Stellungnahme abgegeben.

Nunmehr liegt dem Personalrat eine modifizierte Vorlage für die politischen Gremien vor.
Auch hier erlaubt sich der Personalrat erneut wie folgt Stellung zu nehmen:
Der Anlage l zur Ergänzungsvereinbarung ist zu entnehmen, dass die EDG als Ziel die Unterhaltspflege einer Gesamtfläche in der Größenordnung von 4.432.000 qm übernehmen soll. Die Vertragspartner stimmen überein, dass dieser Wert dynamisch ist und einer ständigen Anpassung bedarf. Diese Formulierung lässt nur den Schluss zu, dass es bis heute nicht gelungen ist, die genauen Flächen, die einer beabsichtigten künftigen Reinigung durch die EDG unterliegen, zu ermitteln. Von daher wären bei einem weiteren Flächenzuwachs auch die finanziellen Auswirkungen für die Stadt Dortmund deutlich höher anzusetzen bzw. bei einer kleinen Fläche die Haushaltsmittel EDG zu kürzen.
Das Tiefbauamt unterschied in der Vergangenheit nicht zwischen Straßenbegleitgrün und ÖWG-Flächen. So beträgt die Gesamtfläche des Straßengrüns insgesamt 443 ha. Hierfür wurden Gesamtkosten von rd. 6,1 Mio €/a veranschlagt. Die Grünfläche in Straßennähe (=Straßenbegleitgrün) beträgt für den Geltungsbereich der STR-Satzung 186 ha mit einer Pufferzone von130 ha. Die synergierelevanten Flächen im Straßenraum zur Reinigung und Pflege belaufen sich auf 316ha.

Den Ausführungen zu Buchstabe b) ist zu entnehmen, dass sich der finanzielle Gesamtaufwand der Stadt Dortmund mit dem bisherigen Leistungsvolumen auf 6.037.805 Mio. €/a. belauft.
Nicht umfasst von dieser Summe sind die bisher im Rahmen der Leistungserbringung ergänzend eingesetzten AGH-Kräfte. Die Vertragspartner gehen insoweit von der Möglichkeit der Fortführung der ergänzenden Einbeziehung einer gleichen Anzahl von AGH-Kräften im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung durch die EDG aus. Sollte dies, gleich aus welchem Grund nicht möglich sein, wird die aufgrund dessen erforderliche höhere Personalkapazität bei der EDG ebenfalls gemäß den Regelungen dieses Vertrages abgerechnet, wobei die Unterschiede in der Leistungsfähigkeit zwischen AGH-Kräften und Fachpersonal angemessen zu berücksichtigen sind.
Im Ergebnis bedeutet dies, dass das finanzielle Risiko für entstehende künftige Personalkosten - sei es aufgrund von Flächenzuwächsen aber auch durch Wegfall von AGH-Kräften - weiterhin bei der Stadt Dortmund verbleibt.
Unter Buchstabe c) wird beschrieben, dass die von der EDG zu erbringende Pflegeleistung bei der Unterhaltspflege des Straßenbegleitgrüns gem. Buchstabe a) zunächst entsprechend der bisherigen Praxis des Tiefbauamtes der Stadt Dortmund erfolgt. Im Zuge der Erstellung des digitalen Flächenkatasters soll dann im Laufe des Jahres 2019 auch eine Neubestimmung der auf den zu pflegenden Flächen zu erbringenden Pflegeleistungen durch die im Einvernehmen zwischen den Vertragspartnern vorzunehmende Erstellung von neuen Pflegekonzepten erfolgen.
Hier wird quasi schon der Grundstein dafür gelegt, dass bei Kostensteigerungen ab dem Jahre2020 ganz formal begründet werden kann, dass der Pflegestandard höher festgeschrieben werden könnte.
Auch Änderungen in der Gestaltung sind nur in Absprache mit der EDG zulässig, wobei dann vertraglich bereits festgelegt wird, dass der anfallende Mehraufwand kalkuliert und der Stadt Dortmund in Rechnung gestellt werden würde.
Entgegen der ursprünglichen Ratsvorlage wird nicht mehr der Anschein erweckt, dass die EDG die Aufgabenwahrnehmung wirtschaftlicher gestalten könnte, sondern ausdrücklich darauf hingewiesen, dass künftige Kostensteigerungen ausschließlich zu Lasten der Auftraggeberin, nämlich der Stadt Dortmund, gehen.
Und wenn im gesamten Prozess bislang immer von Synergieeffekten gesprochen wurden, reduzieren sich diese nunmehr auf die Erwirtschaftung der Umsatzsteuer, die bei der EDG anfallen, sowie in einem zweiten Schritt in einer Leistungsanhebung.
Ferner machen wir darauf aufmerksam, dass zum jetzigen Zeitpunkt das erforderliche fachliche Know-how sowie die entsprechenden Gerätschaften und fachlichen Kenntnisse bei der EDG nicht vorhanden sind und demgegenüber weiterhin Aufgaben der Grünpflege durch Beschäftigte der Stadtverwaltung Dortmund wahrzunehmen sind.
Wir erlauben uns den Hinweis, dass, sofern zusätzliche Haushaltsmittel dem Tiefbauamt zur Verfügung gestellt würden, der Pflegestandard auch mit eigenem Personal nicht nur sichergestellt, sondern darüber hinaus auch angehoben würde. Von daher ist es aus Sicht des Personalrates verwunderlich, dass nunmehr Regelungen getroffen werden sollen, die dazu führen, dass das unternehmerische und damit auch verbundene finanzielle Risiko trotz Aufgabenverlagerung an einen externen Dritten bei der Stadtverwaltung Dortmund verbleiben soll.
Darüber hinaus wird eine erneute Schnittstelle geschaffen, die mit entsprechenden personellen Ressourcen bedient werden muss.
Ferner bittet der Personalrat noch um Aufklärung darüber, welche tatsächlichen Kosten gemäß des öffentlichen Preisrechts (Selbstkostenfestpreis oder Selbstkostenrichtpreis und in Ausnahmefallen ein Selbstkostenerstattungspreis) zugrunde gelegt werden. Was passiert mit den Haushaltsmitteln, die zuviel der EDG zur Verfügung gestellt wurden?
Allen Beteiligten ist bereits jetzt schon klar, dass die Grünflächen mit den Budgetmittel lediglich auf Basis des städtischen Standards zu pflegen und bereits ab 2020 mit finanziellen Nachforderungen der EDG zu rechnen ist.
Der Personalrat steht dem gesamten geplanten Vorhaben weiterhin skeptisch gegenüber und empfiehlt, die Aufgabenverlagerung nicht durchzuführen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass zurzeit organisatorische Überlegungen zur Gründung eines Grünflächenamtes angestellt werden.
Der Personalrat wird die Mitbestimmungsvorlage „Privatisierung von Aufgaben der Grünpflege" in seiner Sitzung am 11.10.2018 beraten und dem Gremium die Empfehlung geben müssen, der beabsichtigten Maßnahme nicht zuzustimmen. Selbstverständlich stehen wir für weitere Gespräche gerne zur Verfügung.
Der Personalrat bittet, die Stellungnahme allen Damen und Herren des Rates der Stadt Dortmund zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der Termingestaltung erlaubt sich der Personalrat, die Stellungnahme unmittelbar dem Vorsitzenden des Ausschusses für Personal und Organisation, Herrn Ratsmitglied Schliff, zu übersenden.


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
auf Grund einer Dienstreise kann ich bei der Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 11. Oktober nicht anwesend sein. Am 8. Oktober ist Ihnen eine ausführliche Stellungnahme des Personalrates der Stadt Dortmund zugegangen, für die ich mich an dieser Stelle ausdrücklich bedanke. In diesem Schreiben sind durch den Personalrat viele Sachverhalte richtig dargestellt worden.
Ich habe mich entschieden mich mit dieser schriftlichen Nachricht an Sie zu wenden, um einigen Missverständnissen, die sich aus dem Schreiben ergeben könnten, präventiv entgegenzutreten.
Zunächst möchte ich mich noch einmal zu den Flächenformaten äußern. Die vertraglich vorgesehene Klausel, nach der die Vertragspartner Stadt und EDG übereinstimmen, dass die Fläche des Straßenbegleitgrüns ein dynamischer Wert sei, ist eine Beschreibung einer Tatsache. Die Stadt Dortmund wächst sehr zur Freude des gesamten Rates beständig. Durch die Neuerschließung von Baugebieten oder die Revitalisierung von großen Konversionsflächen, wie der Westfalenhütte, entstehen ständig neue Straßenzüge mit attraktiven Grünflächen und eben auch Straßenbegleitgrün. Durch die Belebung der Investitionstätigkeit in den letzten Jahren werden darüber hinaus kontinuierlich Grünflächen umgebaut. Aus diesen ständigen Veränderungen ergibt sich ein fortlaufender Prozess, der zur Folge hat, dass die zu pflegenden Flächen sich in der Pflegeintensität und im Flächenzuschnitt verändern.
Aus dieser Tatsache lässt sich nichts Weiteres schlussfolgern. Vor allem kann man daraus nicht ableiten, dass es bis heute nicht gelungen wäre, Flächen zu ermitteln, die an die EDG übergehen sollen. Zum Prozess der Flächenermittlung verweise ich auf die ausführliche Darstellung in der Anlage 2 der Vorlage.
Es besteht zwischen der EDG und der Stadt mit Stichtagsdatum 31.08.2018 Einigkeit über 92 Prozent der übergehenden Flächen. Alle nunmehr zu klärenden Flächen haben Einzelgrößen unterhalb von 1.000 m². Der Prozess der Abstimmung wird bei diesen Flächen bis mindestens Ende 2019, ggf. auch noch darüber hinaus andauern.
Dieser Prozess der Flächenklärung ist unabhängig von der Frage, wer zukünftig welche Grünflächen pflegen soll. Das Tiefbauamt hat die Politik in mehreren Beschlussvorlagen zur Einführung eines Grünflächeninformationssystems (GRIS) darauf hingewiesen, dass dieser Prozess in jedem Fall durchzuführen ist. Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich bei allen Beschäftigten bedanken, die die Flächenaufmaße und Zuständigkeitsklärungen im letzten halben Jahr intensiv vorangetrieben haben. Ich bin mit den erreichten Ergebnissen hochzufrieden.
Darüber hinaus könnte man aus dem Schreiben herauslesen, dass der Personalrat versteckte Kostensteigerungen vermutet. Aus Gründen der vollständigen Transparenz möchte ich hierzu wie folgt Stellung nehmen:
Bei wesentlichen Flächenmehrungen, aufwändigen Umgestaltungen, die eine intensivere Pflege zur Folge haben, bei tariflichen Personalkostensteigerungen oder dem Wegfall von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen gleich welcher Art steigen die Kosten für die Pflege von Grünanlagen. Diese Tatsache korreliert nicht mit der Zuständigkeit für die Pflege von Grünanlagen.
Zuletzt beschreibt der Personalrat die grundsätzliche Frage, ob die Pflege des Straßenbegleitgrüns nicht in Zuständigkeit des Tiefbauamtes wirtschaftlicher erbracht werden könnte. Die Zahlen, die die Wirtschaftlichkeit der vorgeschlagenen Organisationsmaßnahme belegen, bitte ich der Vorlage zu entnehmen. Zur Veranschaulichung möchte ich Ihnen ein Bild mitgeben: Durch die Zusammenlegung der Straßenreinigung mit der Straßenbegleitgrünpflege wird eine Synergie erzeugt, die sich im Straßenbild deutlich machen wird. Mit Beschluss dieser Vorlage endet die Situation, dass zunächst ein Mitarbeiter der EDG den Bürgersteig fegt und anschließend ein Mitarbeiter der Stadt die Sträucher beschneidet und einige Reste des Heckenschnitts auf dem Bürgersteig liegen bleiben. Die Stadt Dortmund strebt mit dieser Vorlage an, saubere Straßen und Wege aus einer Hand zu gewährleisten.
Durch eine Verlagerung zu unserer eigenen Beteiligung EDG verbleiben die Zuständigkeiten bei der öffentlichen Hand und werden nicht, wie vor wenigen Jahren in Berlin gescheitert, an reine Privatunternehmen vergeben. Die von der Stadt Dortmund vorgeschlagene Organisationsform wird in vielen Städten Deutschlands seit Jahren gelebt und funktioniert.


Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet darum, die Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen zu lassen, da ihre Fraktion noch Beratungsbedarf habe.
Sie fragt, wie die 35 Mitarbeiter zukünftig eingesetzt werden, die nicht zur EDG wechseln wollen.

Herr Uhr (Stadtrat) teilt mit, dass im Tiefbauamt ein erheblicher Personalbedarf an gärtnerischem/technischem Personal vorhanden sei. Wenn die vorliegende Vorlage beschlossen werde, würde es dem Personal auf freiwilliger Basis freigestellt, den Arbeitgeber zu wechseln. Das Personal, welches bei der Stadt Dortmund verbleiben wolle, könnte weiterhin die Grünflächen pflegen, die in der Zuständigkeit der Stadt Dortmund verbleiben.

Herr Bohnhof (AfD-Fraktion) bittet ebenfalls darum, die Vorlage zu schieben.

Herr Tölch (SPD-Fraktion) erklärt, dass ein Votum des Personal und Organisationsausschusses wünschenswert wäre. Seine Fraktion unterstütze die Vorlage und werde ihr zustimmen. Die Synergieeffekte, die durch die Zusammenarbeit entstehen, ständen für seine Fraktion im Vordergrund.
Das Schreiben des Personalrates sei nachvollziehbar, aber es werde niemand gezwungen zur EDG zu wechseln. Weiterhin werde den Beschäftigten, die wechseln, ein 2-jähriges Rückkehrrecht zur Stadt gewährt. Die Interessen der betroffenen Beschäftigten seien in der Vorlage gewahrt. Er gehe davon aus, dass das Erscheinungsbild der Stadt ebenfalls profitieren werde, da die Grünpflegeleistungen zukünftig aus einer Hand kämen. Dies sei für die Arbeitsabläufe und die Optik der Stadt ein Gewinn.

Herr Markau (Personalrat) gibt an, dass der Personalrat von der ersten Minute an in den entsprechenden Arbeitsgruppen zu diesem Thema beteiligt gewesen sei und mitgearbeitet habe. Je tiefer in die Arbeit eingestiegen wurde, umso mehr wurde ersichtlich, dass die finanziellen und personellen Ressourcen des Tiefbauamtes nicht ausreichen werden würden, um ein zufriedenstellendes Ergebnis herbeizuführen. Die Synergieeffekte, die in der ersten Vorlage noch einen hohen Stellenwert gehabt hätten, haben in der jetzt vorliegenden nur noch einen geringen Stellenwert. Weiterhin vertritt der Personalrat die Meinung, dass wenn man rechtzeitig das Personal und den Fuhrpark auf den neuesten Stand gebracht hätte, wäre es gar nicht erst zu den Bürgerbeschwerden gekommen und die Aufgabe hätten weiter vom Tiefbauamt durchgeführt werden können. Das notwendige Fachwissen über die Pflege des Straßenbegleitgrün sei im Tiefbauamt vorhanden. Man müsse aus Sicht des Personalrates nur das Personal und den Fuhrpark passend aufstocken, um die Leistung wieder auf einen ansehbaren Wert zu heben.
Das Argument, es sei dem Bürger schlecht zu erklären, warum die EDG um 7 Uhr reinigt und die Stadt um 10 Uhr an derselben Stelle Äste schneidet und die Straße wieder verschmutzt, könne durch eine organisatorische Lösung im Hinblick auf eine bessere Abstimmung mit der Tochtergesellschaft entkräftet werden.
Wenn die Aufgabe an die EDG abgegeben werde, werde die Stadt auch ihre Ausbildungsplätze in diesem Bereich verlieren.
Der Personalrat der Stadt Dortmund bittet die Ausschüsse und den Rat diese Vorlage nochmal zu überdenken, da die Aufgabe aus Sicht des Personalrates beim Tiefbauamt verbleiben soll.

Herr Dr. Suck (CDU-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion den beratungsbedarf der Fraktionen respektiere. Seine Fraktion sei beschlussfähig und werde der Vorlage zustimmen.
Im Rahmen der Beratung über diese Vorlage dürfe man nicht vergessen, dass die EDG eine 100%ige Tochter der Stadt Dortmund sei.

Herr Dr. Tödt (Fraktion DIE LINKE&PIRATEN) fragt nach, wie die Bezahlung für die von der Stadt Dortmund zur EDG wechselnden Beschäftigten aussehe? Die EDG sei nicht an den TVöD gebunden, sondern zahle niedrigere Gehälter. Er würde gerne wissen, ob die Beschäftigten dann durch den Wechsel zur EDG in einen untertariflichen Bereich rutschen würden?

Herr Balzer (SPD-Fraktion) teilt mit, dass die EDG einen Haustarifvertrag mit Verdi habe, der durch die Betriebsräte ausgehandelt und an den TVöD angelehnt sei.

Herr Markau berichtet, dass der Personalrat mit dem Betriebsrat der EDG bezüglich der Vergütung gesprochen habe. Es sei ganz klar mitgeteilt worden, die Beschäftigten werden dort in EG 4 eingruppiert und dies sei Nähe TVöD. Bei den Fachkräften, die im Tiefbauamt in EG 6 beschäftigt seien, wüsste man allerdings noch nicht, ob die EDG sich vorstellen könne, auch diese Beschäftigten einzustellen.

Herr Schilff (Vorsitzender) bittet darum, die offenen Fragen zu beantworten und die Antwort den folgenden Ausschüssen vorzulegen, um eine weitere Beratung zu ermöglichen.
Die Vorlage könne nur beschlossen werden, wenn alle Unklarheiten beseitigt seien.

Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.


4. Organisation

4.1 IT-Angelegenheiten

zu TOP 4.1.1
Neustrukturierung des Masterplans Digitale Stadtverwaltung: Masterplan Digitale Verwaltung - Arbeiten 4.0
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11783-18)

Herr Gurowietz (Fraktion Bündnis‘90/Die Grünen) erklärt, dass seine Fraktion es für wichtig halte, dass zeitnah mit der konkreten Arbeit begonnen werde. Er bittet zu erläutern, dass es zuvor noch die beiden Masterpläne „Wirtschaft“ und „Bildung“ gäbe. In der Vorlage sei geschrieben, dass das dazugehörige Steuerungsgremium aufgelöst werde. Sei dies so zu verstehen, dass diese beiden Masterpläne aufgelöst würden, oder nur das Steuerungsgremium? Die Formulierung sei nicht eindeutig zu verstehen.

Frau Dr. Tautorat (Fraktion DIE LINKE&PIRATEN) fragt zu den personellen Auswirkungen, ob die benannte Durchführung mit dem vorhandenen Personal realistisch sei? In der Vorlage sei eine große Anzahl von neuen Aufgaben angegeben. Sie bittet auch den Personalrat sich dazu zu äußern.

Herr Uhr (Stadtrat) teilt mit, dass er als neuer Personaldezernent den Masterplan von 2016 übernommen habe. Er habe eine sehr gute Vorarbeit vorgefunden und die, bis dahin verstrichenen Zeit mit den Beteiligten reflektiert. Es sei der Entschluss getroffen worden ein paar Strukturen zu optimieren um die Arbeitsfähigkeit zu verbessern. Daraus habe sich die Neuorganisation des Masterplans ergeben. Nicht nur die Digitalisierung der Verwaltung sondern auch der Arbeitsplatz der Zukunft seien in den Fokus gerückt worden. Für die Beschäftigten sei es wichtig die Arbeitsbedingungen zu berücksichtigen. Er hebt hervor, dass es wichtig sei jetzt über den Masterplan in die Arbeit einzusteigen und die entscheidenden Prozesse zur Digitalisierung konzentrieren. Dabei wolle man sich allerdings nicht übernehmen und daraus haben sich die in der Vorlage benannten Pilotprojekte ergeben.
Es sei bedauerlich, dass sich das Voranschreiten zeitlich verzögert habe. Die neue Stabsstelle des CIO sei zum 01.06.2018 eingerichtet worden. Danach konnte erst das weitere Verfahren abgestimmt werden. Die Einrichtung der CIO sei der Grund, dass das Steuerungsgremium aufgelöst wurde, da diese Stelle fortan die Vernetzungsarbeit zwischen den von Herrn Gurowietz benannten Masterplänen herzustellen.
Zu den personellen Auswirkungen teilt er mit, dass die beiden Stellen, die damals im Dezernatsbüro 3 angesiedelt waren, in das Dezernatsbüro 8 übergeleitet wurden. In wie weit die Umsetzung des Masterplans zukünftig gesamtstädtische personelle Auswirkungen mit sich bringen würde sei noch nicht absehbar. Der Personalrat und die Jugendvertretung seien eng in alle Prozesse eingebunden.

Frau Fromme (Personalrat) gibt an, dass der Personalrat in die Prozesse eingebunden sei. Derzeit würde ein Großteil der Arbeit von den Stabstellen im Dezernatsbüro 8 und dem OB-Büro geleistet. Gleichwohl würden die Projektgruppentermine von den weiteren Beteiligten der Verwaltung „On-Top“ zu ihrer eigentlichen Arbeit geleistet werden. Auf Dauer werde diese Organisationsform nicht funktionieren. Weiterhin sei die Stadt Dortmund gar nicht mit ausreichend leistungsstarken Datennetzen ausgestattet, um bestimmte Aufgaben durchzuführen. Ein weiterer Punkt sei die Personalausstattung im Dortmunder Systemahaus, hier sei fraglich ob die vorhandenen Personalressourcen die Doppelbelastung neben ihrer eigentlichen Arbeit dauerhaft leisten können.

Herr Uhr erklärt, dass er ebenfalls davon ausgehe, dass sich zukünftig manche Bereiche neu aufstellen werden müssen. Er setze auf die Kompetenz des Dortmunder Systemhauses und es sei ihm sehr wohl bewusst, dass man dort irgendwann an Grenzen stoßen werde. Dann werde man gemeinsam mit dem Personalrat eine Lösung erarbeiten. Jetzt aufgrund dieser Perspektive die Stadt nicht mit den vorhandenen Ressourcen im Bereich der Digitalisierung neu aufzustellen sei der größere Fehler, den man machen könnte, auch gegenüber den Beschäftigten.

Herr Dr. Suck (CDU-Fraktion) unterstreicht, dass das vorhandene Konzept nun in den Projektgruppen und Stabsstellen in konkrete Arbeitsschritte umgewandelt werden. Es seien so viele Projekte vorhanden, die darauf warten Digitalisierung zu erfahren, um dann letztendlich die alltägliche Arbeit in der Verwaltung zu erleichtern und zu verbessern. Seine Fraktion werde ebenfalls anstreben zu diesem Gelingen beizutragen.

Dem Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zu den bisherigen Aktivitäten der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Fortschreibung des Masterplans „Digitale Stadtverwaltung“ hin zum Masterplan „Digitale Verwaltung – Arbeiten 4.0“.
2. Die Zuständigkeit und Federführung für den Masterplan wird dem Personal- und Organisationsdezernat (Dezernat 8) übertragen.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, aus den Erfahrungen mit den Pilotprojekten heraus ein Konzept für den weiteren Ausbau der elektronischen Aktenführung (E-Akte) sowie für das Dokumenten-Management-System (DMS) zu erstellen.
4. Die Verwaltung berichtet dem Rat und dem Ausschuss für Personal und Organisation jährlich über den Sachstand des Masterplans „Digitale Verwaltung – Arbeiten 4.0“

zu TOP 4.1.2
Sachstandsbericht Projekt Neues Dortmunder Rats-/Gremieninformationssystem
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11711-18)

Herr Bohnhof (AfD-Fraktion) fragt in Bezug auf die Anlage, wo genau die Probleme lägen, die zu der Verzögerung geführt hätten? Für ihn stelle sich das aufgezeigte Beispiel relativ trivial dar.

Herr Gurowietz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass das Projekt nun in die „Soll“-Phase einsteige, die Zeit beginne die Mandatsträger in die Arbeit einzubeziehen und gemeinsam deren Anforderungen an ein neues System zu erörtern. Er bitte die Verwaltung zeitnah aktiv auf die Mandatsträger, sachkundigen Bürger, Bezirksvertretungen etc. zuzugehen.

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt den Sachstandsbericht des Projektes Neues Dortmunder Rats-/Gremieninformationssystem zur Kenntnis.


zu TOP 4.1.3
Zwischenbericht zum Projekt "Überprüfung der IT-Fachverfahren als Vorverfahren zum gesamtstädtischen Rechnungswesen"
nachträgliche Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11267-18)

Der
o Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
o Ausschuss für Personal und Organisation
o Rechnungsprüfungsausschuss

nimmt den Zwischenbericht zum Projekt „Überprüfung der IT-Vorverfahren zum gesamtstädtischen Rechnungswesen“ zur Kenntnis.



4.2 Allgemeine Organisationsangelegenheiten

zu TOP 4.2.1
Organisatorische Neuausrichtung im Bereich Sport und Freizeit
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12241-18)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12241-18-E1)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:
die CDU-Fraktion stellt zu o. g. Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Der Ausschuss für Personal und Organisation fordert die Verwaltung auf, die Politik über den zur Prozessteuerung eingesetzten Lenkungskreis besser an der Organisationsuntersuchung zur Neuausrichtung des Eigenbetriebs Sport- und Freizeitbetriebe, der Olympiastützpunkt Westfalen gGmbH und der Revierpark Wischlingen GmbH unter Einbeziehung der stadtbedeutsamen Parks sowie der Dortmunder Bäderlandschaft zu beteiligen. Insbesondere mit Blick auf den erteilten Prüfauftrag zur Einrichtung eines Grünflächenamtes, ist es aufgrund der im Lenkungskreis anstehenden Entscheidungsbedarfe erforderlich, neben dem Betriebsausschuss für die Sport- und Freizeitbetriebe auch den Ausschuss für Personal und Organisation sowie den Ausschuss für

Bauen, Verkehr und Grün frühzeitig, d. h. schon vor der Befassung der politischen Gremien mit einer Beschlussvorlage, in den Prozess einzubinden und an den Entscheidungen des Lenkungskreises zu beteiligen.


Begründung
Eine weitergehende Begründung erfolgt gegebenenfalls mündlich.



Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass ihre Fraktion den Antrag nicht unterstütze, da die Politik bereits beteiligt werde. Die entsprechenden Unterlagen würden an die Vertreter verschickt und diese könne man innerfraktionell besprechen. Der Lenkungskreis sei kein beschlussfassendes Gremium, sondern die Verwaltung lasse die Politik an dem Entstehungsprozess teilhaben.

Herr Dr. Suck (CDU-Fraktion) erläutert den Antrag seiner Fraktion. Er teilt mit, dass die Frage nach der Einrichtung eines Grünflächenamtes vielfach in dem Lenkungskreis besprochen worden sei. Dieses Thema betreffe allerdings nicht nur die Teilnehmer des Lenkungskreises, sondern auch den Bauausschuss und den Personalausschuss. Es lägen mittlerweile mehrere Vorschläge zur Organisation vor, die einen wesentlichen Teil der Verwaltung betreffen. Aus dem Protokoll des Lenkungskreises vom 04.10.2018 könne man entnehmen, dass durchaus schon Pflöcke, in nicht unerheblicher Art und Weise, eingeschlagen worden seien. Diese empfinde seine Fraktion als sehr unglücklich, da nicht alle, die von dieser Frage berührt sind, beteiligt wurden. Vor dem Hintergrund der Erweiterung des Themenspektrums halte seine Fraktion es für notwendig, die beiden benannten Ausschüsse zu beteiligen.

Herr Tölch (SPD-Fraktion) gibt an, dass er vor dem Hintergrund des Wortbeitrages von Herrn Dr. Suck es ebenfalls für sinnvoll halte, wenn die beiden betroffenen Ausschüsse in dem Lenkungskreis vertreten seien würden. Seine Fraktion werde den Antrag der CDU-Fraktion unterstützen.

Frau Brunsing macht deutlich, dass der Lenkungskreis kein beschlussfassendes Gremium darstelle. Die sportpolitischen Sprecher würden dort an den Prozessen beteiligt, um ein Verständnis für den Entstehungsprozess der Vorlage zu erhalten. Pflöcke seien definitiv noch nicht gesetzt worden, wobei man das Protokoll durchaus so verstehen könnte.

Herr Dr. Suck ziertet aus dem Protokoll: „Im Ergebnis ist festzuhalten, es wird eine Restrukturierung bei den Sport- und Freizeitbetrieben geben und ein neuorganisiertes Grünflächen- und Friedhofsamt.“
Weiterhin sei dort geschrieben: „Die stadtbedeutsamen Parkanlagen verbleiben in der noch zu erarbeitenden Organisationsform der Sport- und Freizeitbetriebe.“ Es gäbe seitens der Teilnehmer eine unterschiedliche Wahrnehmung über das, was in der Sitzung vom 04.10.2018 passiert sein soll.
Dies verdeutliche nur noch mehr, die Notwendigkeit einer entsprechenden breiteren politischen Beteiligung in diesem Lenkungskreis.

Frau Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass es sich ihrer Meinung nach hierbei um ein Problem des Protokolls handele. Es sei nicht zielführend immer mehr Menschen in einen Prozess einzubinden, der letztendlich nicht beschlussfassend sei. Sie schlägt vor, dass die Mandatsträger, die in dem Lenkungskreis vertreten seien, darauf bestehen sollten, dass das Protokoll geändert werde.


Der Ausschuss für Personal und Organisation stimmt dem Antrag der CDU-Fraktion mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu.





zu TOP 4.2.2
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel 1) in Dortmund - 5. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12108-18)

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt den 5. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund zum Stichtag 01.09.2018 zur Kenntnis.



zu TOP 4.2.3
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF 2) in Dortmund - 1. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11699-18)

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt den 1. Sachstandsbericht über die Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 2 zur Kenntnis (Stichtag 01.09.2018).




5. Mitteilungen des Vorsitzenden
nicht besetzt






Schilff Sohn Mundhenke
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin



(See attached file: Stellungnahme APO -Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2019-Kompetenzsteigerung_Drucksache Nr. 12124-18.pdf)
(See attached file: doc00284620181113143920.pdf)

(See attached file: Präsentation PuO-Bericht 2018 APO.pdf)