Niederschrift

über die Sondersitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West


am 25.03.2009
Saal Hanse, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 16:00 - 16:50 Uhr


Anwesend:

I. Mitglieder der Bezirksvertretung

Erika Ballhausen


Roland Bauer
Rudolf Dieckmann
Hans-Ulrich Fibitz
Jochen Fischer
Hans-Otto Garling
Ruth Gisselmann
Gerda Haus
Ralf Himmelmann
Emanuel Katsougris
Karl Krämer
Hans-Ulrich Krüger, Bezirksbürgermeister
Dr. Werner Link
Friedrich Roesner, stellv. Bezirksbürgermeister
Karl-Hans Schlifka
Jörg Tigges
Bernd F. Tücking

Nicht anwesend:
Patrick Brdonkalla
Thomas Kaeder


II. Mitglieder des Rates
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III. Mitglieder des Seniorenbeirats

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IV. Mitglieder des Ausländerbeirates

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V. Verwaltung


Hubert Keune 66/AL zu TOP 2.1
Andreas Frank 65/Stab Strategie zu TOP 2.1
Christina Fichtenau 33/GF BV-Innenstadt
Karl-Walter Hollmann Geschäftsführer Bezirksvertretung IN-West

VI. Gäste
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Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die Sondersitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West,
am 25.03.2009, Beginn 16:00 Uhr,
Saal Hanse, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

2. Finanzen

2.1 Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes des Bundes sowie des Investitionsförderungsgesetzes des Landes NRW in Dortmund
Vorlage
(Drucksache Nr.: 14320-09)
- wird nachgereicht -


Der Bezirksbürgermeister Herr Hans Ulrich Krüger eröffnet die Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West. Er stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit der Bezirksvertretung fest.
1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Garling benannt.




zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Herr Bezirksbürgermeister Krüger weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.




zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt und um die Punkte

zu TOP 2.1 Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes des Bundes sowie des Investitionsförderungsgesetzes des Landes NRW in Dortmund Empfehlung (Drucksache Nr.: 14320-09)

Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses aus der öffentlichen Sitzung am 19.03.2009 (Drucksache Nr.: 14320-09)

Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 14606-09)

Eingabe CVJM (Drucksache Nr.: 14608-09)



erweitert.

2. Finanzen

zu TOP 2.1
Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes des Bundes sowie des Investitionsförderungsgesetzes des Landes NRW in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14320-09)
Empfehlung: Haupt- und Finanzausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 19.03.2009
(Drucksache Nr.: 14320-09)

Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14606-09)

Eingabe
(Drucksache Nr.: 14608-09)

Herr Frank führt in die Thematik ein und erläutert die Förderrichtlinien. Er hebt hervor, dass die energetischen Sanierungsmaßnahmen höchste Priorität haben. Er informiert die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-West über die Hintergründe der Risikobewertung. Darüber hinaus besteht noch Rechtsunsicherheit wegen der noch nicht vollständigen Förderkriterien. Mit einer abschließenden gesetzlichen Regelung ist Anfang April durch den Landtag NW zu rechnen. Er sagt zu, dass die Bezirksvertretungen zügig über den jeweiligen Stand des Umsetzungsverfahren informiert werden.

Herr Frank informiert des weiteren, dass die Listen der drei Innenstadtbereiche nicht vollständig sind. Es fehlt jeweils der Bereich der „Infrastruktur Straßen“. Im Stadtbezirk Innenstadt-West handelt es sich um folgende Maßnahmen:

- Hoher Wall: von Kreuzung Neutor bis Anschlusstelle Westentor
„Grunderneuerungsmaßnahmen im städt. Hauptverkehrsstraßennetz, Einsatz von lärmminderndem Asphalt“

- Lindemannstraße: von Wittekindstraße bis nördl. Neuer Graben
„Grunderneuerungsmaßnahmen im städt. Hauptverkehrsstraßennetz, Einsatz von lärmminderndem Asphalt“

- Wittener Straße: von Planetenfeldstraße bis Kortental
„Grunderneuerungsmaßnahmen im städt. Hauptverkehrsstraßennetz, Einsatz von lärmminderndem Asphalt“

- Rheinische Straße: von Heinrichstraße bis Dorstfelder Allee
Einsatz von passivem Lärmschutz Lärmschutzfenster) im städt. Hauptverkehrsstraßennetz

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West beschließen wie folgt folgenden CDU-Antrag:

„Die Bezirksvertretung empfiehlt die vorliegende Vorlage mit der Einschränkung / Ergänzung, dass die Projekte aus dem Beschluss der Bezirksvertretung vom 04.03.2009 zum Tagesordnungspunkt „3.2 Maßnahmen zum Konjunkturprogramm II im Jahr 2009 Gemeinsamer Antrag zur TO (SPD-Fraktion, Fraktion B´90/Die Grünen, CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 13999-09-E1)“ mit in die Projektliste aufgenommen werden.
Die Bezirksvertretung spricht sich grundsätzlich für die Förderfähigkeit von Maßnahmen von freien Trägern aus.“
Absatz 1: Wird bei 16 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung einstimmig beschlossen.

Absatz 2: Wird bei 5 Ja-Stimmen, 7 Gegenstimmen und 5 Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt bei zwei Enthaltungen einstimmig mit oben genanntem Absatz 1 des Antrages folgende Beschlussfassung:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,

a) vorbehaltlich der endgültigen förderrechtlichen Regelungen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen die in der Anlage aufgeführten Maßnahmen zur Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes bis zu einer Höhe von 77.913.234 € (Ausführungsbeschluss),
b) die Verwaltung zu ermächtigen, eigenverantwortlich Projekte auszutauschen, wenn die verbindlichen Förderrichtlinien eine Weiterverfolgung nicht zulassen, oder wenn sich eine Maßnahme aus technischen bzw. terminlichen Gründen nicht umsetzen lässt
c) die Verwaltung zu beauftragen, vierteljährlich über die begonnenen Maßnahmen zu informieren und einen fortgeschriebenen Maßnahmenkatalog vorzulegen,
d) gemäß § 83 GO NRW die Finanzierung der unter Punkt 1 beschlossenen, außerplanmäßigen Maßnahmen in Höhe von 77.913.234 €
e) die Anwendung der befristeten vereinfachten Vergaberegelungen des Landes NRW und beauftragt die Verwaltung mit einer entsprechend befristeten Änderung der städtischen Beschaffungsordnung.
f) die Verwaltung zu beauftragen, die notwendigen personalwirtschaftlichen Maßnahmen umzusetzen.
2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass sich Beeinträchtigungen im Schulbetrieb sowie in der Nutzung der Sporthallen und Hallenbäder für die Dortmunder Bürgerinnen und Bürger nicht vermeiden lassen werden. Aufgrund des engen Zeitrahmens, der für die Umsetzung der Maßnahmen zur Verfügung steht, ist das unumgänglich.




Hans-Ulrich Krüger Otto Garling Karl-Walter Hollmann
Bezirksbürgermeister BV-Mitglied Schriftführer