N i e d e r s c h r i f t

über die 5. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde


am 08.06.2005
Saal Hanse, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 18:30 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Thomas Quittek (BUND)
Dirk Gährken (BUND)
Dietrich Büscher (NABU)
Dr. Klaus Gelmroth (NABU)
Prof. Dr. Lothar Finke (LNU)
Georg Kaleck (LNU)
Erhard Freudenberger (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)
Wilhelm Hülsmann-Trapphoff (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)
Reinhold Zühlke (Kreisjägerschaft Dortmund e.V.)
Heinz Neuhoff (Landesverband Gartenbau Westfalen-Lippe e.V.)
Heinrich Wilhelm Thieheuer (Waldbauernverband NRW e.V.)
Norbert Kovac (Fischereiverband NRW e.V.)
2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
Ursula Trojan (BUND)
Peter Halbsguth (LNU)
Lothar Hahn (LNU)
Walter Portmann (Waldbauernverband NRW e.V.)
3. Verwaltung
Dr. Grote (Umweltamt)
Herr Höing (Umweltamt)
Dr. Marks (Umweltamt)
Frau Scheffel-Heidrich (Umweltamt)
Frau Küster (Umweltamt)
Herr Langenberg (Umweltamt)
4. Gäste
RM Detlef Münch
Ludwig Holzbeck (Kreis Unna)
Klaus Pepma (1. ASV Dortmund)
Georg Olbrich (AGARD)
Gerhard Hallmann (AGARD)
RM Bruno Schreurs (anwesend zu TOP 3.6)

Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 5. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde,
am 08.06.2005, Beginn 15:00 Uhr,
Saal Hanse, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde

2. Vorlagen der Verwaltung

2.1 Masterplan Umwelt - Schwerpunktsetzung für die nächsten 5 Jahre
Vorlage
(Drucksache Nr.: 00653-04)


2.2 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 286 - Hotelfachschule WIHOGA -
hier: Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Errichtung eines Seminargebäudes und eines Wohnheimes für die WIHOGA auf dem Grundstück "Am Rombergpark" in Dortmund-Hacheney - Bauvorhaben nach § 33 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Zulässigkeit während der Planaufstellung (Az.: 63/2-3-34608 und 63/2-3-34670)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02292-05)


2.3 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II
Fredenbaum
hier: Baubeschluss, 1. BA
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02220-05)


2.4 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 und Ergänzung des Bebauungsplan Br 149
- Wohnpark Stadtgärtnerei -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02034-05)


3. Berichte

3.1 Kulturlandschaftsprogramm NRW - Fördermöglichkeiten für die Landwirtschaft
Kenntnisnahme


3.2 Maßnahmenkatalog Landschaftspflege 2006


3.3 Amphibienschutz im Schützengrund - Sachstandsbericht


3.4 Neues Landschaftsgesetz NRW - Erweiterung des Beirates


3.5 Landschaftsgestaltung Phoenix-West, Sachstandsbericht


3.6 Fällmaßnahmen nördlich Bahnhof Kirchderne

4. Anfragen, Hinweise, Mitteilungen


Die Sitzung wurde vom Vorsitzenden - Herrn Thomas Quittek- eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Beirat beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Dr. Gelmroth benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
Herr Quittek wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Aus aktuellen Anlass wurde der Tagesordnungspunkt 3.1 Kulturlandschaftsprogramm NRW – Fördermöglichkeiten für die Landwirtschaft vorgezogen. Im übrigen wurde die Tagesordnung wie veröffentlich abgehandelt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
Die Niederschrift über die 4. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde wurde ohne Änderungswünsche genehmigt.
2. Vorlagen der Verwaltung

zu TOP 2.1
Masterplan Umwelt - Schwerpunktsetzung für die nächsten 5 Jahre
(Drucksache Nr.: 00653-04)

Herr Höing stellte die Vorlage vor. Er erläuterte, dass sich weder aus dem Masterplan noch aus den erarbeiteten Ergebnissen der einzelnen Veranstaltungen Verpflichtungen ableiten lassen. Die Verwaltung hofft jedoch, dass durch die geplanten Veranstaltungen und der damit verbundenen Aufklärung eine gewisse Verbindlichkeit erwirkt wird. Die Ergebnisse der Masterplanveranstaltungen sollen in einem Bericht festgehalten werden. 2005/2006 sollen zunächst Veranstaltungen im Rahmen des Klimaschutzes durchgeführt werden. In den folgenden Jahren sind weitere Veranstaltungen mit Schwerpunktthemen wie Ökologische Umgestaltung Emscher-Lippe-System, Lärmminderung und Rückgewinnung von Landschaft geplant.

Beschluss:

Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und bittet die Verwaltung um Unterrichtung, inwieweit die Stadt Dortmund die sich aus dem Beitritt der Stadt zum Klimabündnis ergebene Reduzierung der klimaschädlichen Gase erreicht hat.


zu TOP 2.2
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 286 - Hotelfachschule WIHOGA -
hier: Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Errichtung eines Seminargebäudes und eines Wohnheimes für die WIHOGA auf dem Grundstück "Am Rombergpark" in Dortmund-Hacheney - Bauvorhaben nach § 33 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Zulässigkeit während der Planaufstellung (Az.: 63/2-3-34608 und 63/2-3-34670)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02292-05)

Herr Quittek stellte die Vorlage kurz vor.

Beschluss:

Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und bittet um naturnahe Gestaltung der geplanten Wasserbecken als Kleingewässer, sowie um die Anlage eines dauerhaften Kleingewässers (Größe 10 m x 20 m) am Bahndamm.


zu TOP 2.3
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II
Fredenbaum
hier: Baubeschluss, 1. BA
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02220-05)

Herr Dr. Marks stellte die Vorlage vor. Der Beirat verwies weiterhin auf seine Stellungnahme vom 15.09.2004.

Beschluss:

Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und bittet die Verwaltung bei der weiteren Planung um Berücksichtigung der Beiratsstellungnahme zum Pflegekonzept Fredenbaumpark vom 15.9.2004, die er gemeinsam mit dem Freundeskreis Fredenbaumpark e.V. und mit Unterstützung des Umweltamtes beschlossen hat.

Er bittet die Verwaltung, bei der weiteren Planung ein Konzept für die Umwandlung der wenig begangenen asphaltierten Nebenwege des Parks in schmalere Wege mit wassergebundener Decke vorzulegen.

Neue Wegeverbindungen – wie östlich des geplanten Jugendspielplatzes vorgesehen – sollten nur bei gleichzeitigem Rückbau anderer Wege realisiert werden. Bei der Einrichtung zusätzlicher Infrastruktur ist der bestehende Baumbestand zu schonen.

Ferner sollten folgende in der Beiratsstellungnahme vom 15.9.2004 enthaltene Entwicklungsmaßnahmen berücksichtigt werden:

· Anpflanzung von standortgerechten Bäumen (Stieleiche, Rotbuche, Hainbuche) in der Sichtachse zwischen westlichem Teich und Wiese vor dem großen Teich.
· Verzicht auf die regelmäßige Mahd eines 3 bis 4 Meter breiten Streifens entlang des Nordufers des westlichen Teiches sowie Anpflanzung einer Hecke zum Schutz des wertvollen Röhrichtbestandes. Verwendung von standortgerechten und undurchdringlichen Gehölzen wie Schlehen (Prunus spinosa)
· Entfernung der Uferbefestigung am Ostufer des großen Teiches und Schaffung eines natürlichen Röhrichtgürtels
· Schließung des Tores zum Gelände der AWO-Behindertenwerkstätte im Norden, um die Trampelpfade zu unterbinden
· Schließung der Trampelpfade zum Dortmund-Ems-Kanal durch sinnvolle Maßnahmen.


zu TOP 2.4
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 und Ergänzung des Bebauungsplanes Br 149 - Wohnpark Stadtgärtnerei -

I. Weiterführung des Bauleitplanverfahrens nach den Vorschriften des Baugesetzbuches
vom 27.08.1997;
II. Aufhebung des Beschlusses des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
vom 11.12.2002 zur Änderung des Flächennutzungsplanes vom 27.06.1985;
III. Beschluss zur Erweiterung des Geltungsbereiches der Änderung Nr. 1 und der Ergänzung
des Bebauungsplanes Br 149 - Wohnpark Stadtgärtnerei -;
IV. Ergebnis der Bürgerbeteiligung;
V. Beschluss zur Offenlegung des Entwurfes der Änderung Nr. 1 und der Ergänzung des
Bebauungsplanes Br 149 - Wohnpark Stadtgärtnerei -.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02034-05)

Herr Dr. Marks stellte die Vorlage vor. Bemängelt wurde in der Diskussion, dass der hohe Wert des Biotopverbunds mit dem westlich gelegenen Hauptfriedhof und der östlich gelegenen Halde Schleswig durch die geplante Bebauung zerstört würde.

Beschluss:

Der Beirat lehnt die Errichtung eines Wohnparks auf dem Gelände der ehemaligen Stadtgärtnerei aus ökologischen Gründen ab.

Die Fläche stellt einen wichtigen Biotopverbund zwischen dem Hauptfriedhof und der Halde Schleswig dar. In den Umweltqualitätszielen zur Freiraumentwicklung (UQZ) ist die Fläche Bestandteil des Radial-Konzentrischen Freiraummodells. Sie ist im Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzept Brackel (Karte Freiraum) entsprechend dargestellt. Die UQZ fordern den Ausschluss weiterer baulicher Entwicklung und Flächenversiegelung.

Auch der Umweltplan der Stadt Dortmund stellt die Fläche als Erholungsraum dar.


3. Berichte

zu TOP 3.1
Kulturlandschaftsprogramm NRW - Fördermöglichkeiten für die Landwirtschaft

Herr Dr. Marks führte in das Thema ein, indem er die Rahmenrichtlinie zum Vertragsnaturschutz erläuterte.
Herr Holzbeck, Leiter des Fachbereichs Natur und Landschaft des Kreises Unna, stellte das Kulturlandschaftsprogramm des Kreises Unna vor (Vortrag wird dem Protokoll beigefügt). Ziel des Programms ist es, finanzielle Mittel für Natur und Landwirtschaft in die Region zu ziehen.
Im Anschluss berichtete Frau Küster über die Rücksprache mit Frau Thiele, zuständig für Vertragsnaturschutz bei der Bezirksregierung Münster. Frau Thiele riet von dem Einstieg in den Vertragsnaturschutz ab, solange die Resonanz bei den Landwirten der Stadt Dortmund so gering ist. Derzeit gibt es lediglich 16 Verträge für Heckenpflege mit Landwirten in Dortmund. Auch wirtschaften die Landwirte auf dem Stadtgebiet der Stadt Dortmund anders als im Kreis Unna. Während im Kreis Unna 800 Haupterwerbsbetriebe existieren, beträgt deren Anzahl in Dortmund lediglich 120. Im Kreis Unna fließen für 120 Verträge ca. 280 000 Euro an die Landwirte.
Zwar stärke das Programm die Zusammenarbeit zwischen den Landwirten und den Naturschützern. Dennoch ist das Interesse bei den Landwirten in Dortmund trotz verschiedener Informationsveranstaltungen noch gering. Für den Herbst sind weitere Informationsveranstaltungen geplant, in denen nochmals über den Vertragsnaturschutz aufgeklärt werden soll.

Beschluss:

Der Beirat nimmt den Bericht zur Kenntnis und bittet die Verwaltung, die Beteiligung der Stadt Dortmund am Kulturlandschaftsprogramm für folgende Gebietskulissen zu prüfen und dem Beirat in einer der nächsten Sitzungen hierüber zu berichten:

- Hecken- und Streuobstwiesenpflege
- Extensivierung im Umfeld von Naturschutzgebieten (Umwandlung von Ackerland in Grünland)
- Pflege von dauerhaften Grünlandflächen in Naturschutzgebieten

Der Beirat sagt der Verwaltung diesbezüglich seine Unterstützung zu.


zu TOP 3.2
Maßnahmenkatalog Landschaftspflege 2006

Herr Gährken stellte das von den Naturschutzverbänden erarbeitete Pflegekonzept vor. Ziel der Auflistung ist es, dass möglichst viele Maßnahmen in 2006/2007 umgesetzt werden können. Herr Zühlke bemerkte, dass es von Seiten der Kreisjägerschaft begrüßt würde, wenn auch Wildackerflächen geschaffen würden. Hierzu bat Herr Quittek, einen entsprechenden Vorschlag zu erarbeiten, der im Beirat diskutiert werden könnte.
Weiterhin wurde angeregt, in das Pflegekonzept zwei weitere Maßnahmen mit hoher Priorität aufzunehmen: das LB Dahlwiese - Teiche freischneiden und ggf. entschlammen - und das NSG An der Panne - 2 Laichgewässer freischneiden und ggf. entschlammen -.
Herr Höing bedankte sich für die geleistete Arbeit, bat allerdings darum, keine Kosten zu veranschlagen, da deren Ermittlung ein durchaus schwieriger Prozess sei.


Beschluss:

Der Beirat schlägt der Verwaltung den erarbeiteten Maßnahmenkatalog mit den Prioritäten (s. Anlage zur Niederschrift) vor und bittet darum, diesen bei der Jahresplanung und der Beantragung von Fördermitteln zu Grunde zu legen.


zu TOP 3.3
Amphibienschutz im Schützengrund - Sachstandsbericht

Herr Dr. Marks berichtete über den Sachstand zum Amphibienschutz im Schützengrund. Er erklärte, dass die untere Landschaftsbehörde Kontakt zur Landesanstalt für Ökologie aufgenommen hat mit der Bitte um Prüfung, ob im Schützengrund die Voraussetzungen für ein geschütztes Biotop nach § 62 LG vorliegen. Sollte dies nicht der Fall sein, soll die Landesanstalt die Möglichkeit eines Ersatzlaichgewässers prüfen.
Sollten bis zur Rückmeldung durch die LÖBF Bauanträge bei der unteren Landschaftsbehörde eingehen, wird von dort keine Zustimmung zu dem Bauvorhaben erfolgen.


zu TOP 3.4
Neues Landschaftsgesetz NRW - Erweiterung des Beirates

Laut § 11 des neuen Landschaftsgesetz NRW wird der Beirat um 4 Mitglieder und deren Stellvertreter erweitert. Diese setzen sich zusammen aus einem Vertreter des LandesSportBund Nordrhein-Westfalen e.V., zwei Vertreter der anerkannten Naturschutzverbände und einem Vertreter des Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker e.V.
Die Verpflichtung zur Aufstockung des Beirates ist bis zum 27.11.05 zu erfüllen.
Aus diesem Grund hat die Verwaltung bereits den LandesSportBund NRW, den Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker e.V. sowie das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW angeschrieben, um Vorschläge für die Kandidatenwahl zu erhalten.

Herr Dr. Grote berichtete, dass eine Vorlage geplant sei, in der die wesentlichen Änderungen des Landschaftsgesetzes und des Landeswassergesetzes erläutert werden. Diese wird auch dem Beirat zur Kenntnis gegeben.


zu TOP 3.5
Landschaftsgestaltung Phoenix-West, Sachstandsbericht

Herr Höing berichtete, dass zu dem gesamten Bereich Phoenix-West ein landschaftspflegerischer Wettbewerb europaweit für Landschaftsplanungsbüros ausgeschrieben ist. In die engere Auswahl werden 8 Büros gezogen, die dann Ihre Vorschläge unterbreiten werden. Besondere Berücksichtigung finden natur- und artenschutzrechtliche Aspekte.

Ergänzend berichtete Herr Dr. Marks von einem Ortstermin mit der LEG und der unteren Forstbehörde. Hier wurde genau erörtert, wo Fällungen unbedingt notwendig sind und in welchen Bereichen Aufforstungen vorgenommen werden.

Herr Dr. Gelmroth fragte, ob der Vorschlag des Herrn Oberbürgermeister Dr. Langemeyer, das Feiraumareal Phoenix-West als Landschaftspark nach dem Vorbild des Rombergparks zu gestalten (vgl. Pressebericht aus dem August 2004), mit den Zielen des Arten-, hier speziell des Kreuzkrötenschutzes, in Einklang zu bringen sei.

Herr Dr. Grote legte dar, dass sich Herr Oberbürgermeister Dr. Langemeyer eine extensive Nutzung vorstellt, die aber Naturschutz und Erholungsnutzung vereint. Im Bereich des Lebensraumes der Kreuzkröte sollte jedoch, laut Herrn Quittek, für einen Ausschluss der Besucher gesorgt werden.
zu TOP 3.6
Fällmaßnahmen nördlich Bahnhof Kirchderne

Herr Dr. Marks erläuterte, dass Fällungen stattgefunden haben, zum einen zur Freistellung der Erlenbach-Aue und zum anderen zur Bestandserneuerung. Weiterhin hat eine Fällung stattgefunden, die auf Verlagen der Deutschen Bahn aus Verkehrsicherungsgründen durchgeführt worden ist.
Auf eine Wiederaufforstung soll zumindest einstweilen verzichtet werden, um eine natürlichen Entwicklung zu ermöglichen. Sollten jedoch nach 1 – 2 Jahren keine Waldbäume von selbst angewachsen sein, wird eine Aufforstung in Betracht gezogen.

Ein ordnungsrechtlicher Tatbestand ist aufgrund der Fällmaßnahmen nicht gegeben.

Herr Höing berichtete über eine weitere Fällaktion, die im Winter im NSG Kirchderner Wäldchen stattgefunden hat. Diese war mit Genehmigung der Unteren Forstbehörde erfolgt. In Absprache mit der Forstbehörde sollen für die neuen (Wald-)Naturschutzgebiete "Kirchderner Wäldchen" und "Sanderoth" sog. Waldpflegepläne (Biotopmanagementpläne) mit erster Priorität erstellt werden. .


zu TOP 4.
Anfragen, Hinweise, Mitteilungen

Pflege von Rasenkanten auf Friedhöfen
Herr Olbrich berichtete darüber, dass auf dem Nordfriedhof Wegekanten von Unkraut durch Abflämmen befreit werden. Herr Kaleck warnte vor Nachahmern, z. B. indem Bürger in ihren privaten Gärten zu den gleichen Bekämpfungsmethoden greifen. Herr Neuhoff gab zu Bedenken, dass durch eine Verunkrautung eine erhöhte Unfallgefahr für ältere Besucher von Friedhöfen bestehen könnte, und dass die Kommune dort einer Pflege gerecht werden muss.

Die Verwaltung sieht hier keinen Handlungsbedarf, da das Flämmen befestigter Flächen – im Gegensatz zum Herbizideinsatz – nicht verboten ist.

Exkursion des Beirates
Herr Quittek berichtete, dass er einen Busroutenplan ausarbeiten wird und dass zunächst vorgesehen ist, das Naturschutzgebiet “Beerenbruch“ sowie die Standorte der geplanten Regenrückhaltebecken zu besuchen.




Dr. Klaus Gelmroth Thomas Quittek Scheffel-Heidrich
Mitglied Vorsitzender Geschäftsführung